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Wer
kennt dieses Bild nicht: die einzelnen Familien/Ehepaare gehen in
die Synagoge, nach Durchschreiten der Türe trennen sich "Männlein
und Weiblein", um den Gottesdienst, getrennt durch einen Vorhang
oder "unten und oben" "gemeinsam" zu erleben.
Frauen zählen nicht zum Quorum, werden nicht zur Thora aufgerufen,
und können von Glück sagen, wenn sie zur Bat/Bar-mizwa
ihres Kindes den "Männerteil" betreten dürfen.
Hier noch ein persönliches Erlebnis, das schlaglichtartig die
Probleme der Frauen beleuchtet. Ich vergesse nie den Satz, den mir
meine Frau nach dem ersten Besuch in einer liberalen Gemeinde sagte:
"Ich gehe nie mehr auf die Empore!"
Ein Blick auf die Frauen in der Tora, im Talmud, in der Geschichte
und im Kultus belegt, daß sich das Bild Frau in den ersten
drei Bereichen fundamental von dem der Frau im Kultus unterscheidet:
Bekannt ist, daß
- sich Jüdischkeit
über die Mutter definiert,
- Frauen im
Judentum bereits Namen hatten, als es die Römer noch nicht
gab, die ihre Frauen nur als Teil einer bestimmten Familie definierten.
Julia bedeutet heißt nichts anderes als den Hinweis, dass
es sich um eine Frau aus dem Geschlecht der Julier handelt.
- jüdische
Frauen Erbrecht bereits zu einem Zeitpunkt hatten, als in anderen
Kulturen daran noch lange nicht zu denken war. Bis in das 19.
Jahrhundert n. Z. galt z. B. in Deutschland ein besonderes bäuerliches
Erbrecht, das die Frauen vom Hoferbe ausschloss,
- Frauen für
die Beachtung der Kaschrut verantwortlich waren, also mindestens
Lesen und Schreiben können mussten, während bei anderen
Völkern diese Kenntnisse Herrscherwissen waren, das allein
bestimmten Schichten vorbehalten war (so war z. B. Karl der Große
Analphabet, der nur mühsam seinen Namen schreiben konnte,
Bildung blieb bis in die Neuzeit den ,.gebildeten Ständen"
vorbehalten, das Monopol der Kirchen auf Bildung zerbrach erst
mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht),
- Frauen durch
Ehevertrag geschützt waren, als in anderen Kulturen Frauen
Handelsware waren.
- keine jüdische
Frau ohne ihre bewusste Mitwirkung geschieden werden konnte.
Beim Durchblättern
der Bibel fallen sofort Frauennamen auf, die Büchern den Namen
geben (Ruth, Esther). Die Bibel lesend, stolpert man geradezu über
Frauennamen: Eva, Sara, Riwka, Rachel und Leah, Mirjam, Debora,
Tamar, Rahab, Michal... Frauen als Mutter, Schwester, Geliebte,
Richterin, Prophetin, Königin; dann :Akibas Frau, die ihren
Mann ernährte und ihn werden ließ, was er werden mußte,
ganz zu schweigen von den Händlerfrauen der neueren Zeit ,
den Politikerinnen (Rosa Luxemburg), den Schauspielerinnen und Dichterinnen.
Morgengebet!
Das erste menschliche Lebewesen, das dort positiv definiert wird,
ist die Frau. Über die Männer heißt es dreifach
"schelo, also: daß ich nicht ..." Die Frauen beten
"Der mich nach seinem Willen erschaffen." Auf diese Stelle
wir später noch zurückzukommen sein.
Aus dem Talmud:
Rabbi Abbahu im Namen von Rabbi Jochanan: Sie fragten Rabbi Eli'eser:
Wie weit geht das Ehren von Vater und Mutter? Er antwortete ihnen:
Mich fragt ihr das? Geht und fragt den Dama ben Netina! Dama ben
Netina war Vorsitzender der Ratsversammlung. Einmal schlug ihn seine
Mutter vor dem versammelten Rat. Dabei fiel ihr ihre dazu benutzte
Sandale aus der Hand; er aber hob sie für sie auf, damit sie
sich nicht darum bemühen musste.
Die Mutter von Rabbi Tarfon stieg am Schabbat hinab ihren Hof, um
dort umherzugehen. (Ihre Sandalen lösten sich, und sie durfte
wegen des Schabbats nicht neu schnüren.) Rabbi Tarfon aber
ging hin und legte seine beiden Hände unter ihre Füße,
und sie ging auf ihnen bis zu ihrem Lager.
Groß ist das Ehren von Vater und Mutter, denn der Heilige,
gepriesen sei er, hat es seiner eigenen Ehre vorgezogen. Es heißt:
Ehre deinen Vater und deine Mutter, und es heißt: Ehre den
Herrn von deinem Gut.
Frauen sind von vielen Geboten befreit, vor allem von solchen, die
an eine feste Zeit gebunden sind (dazu Kidduschin 1,7), da sie durch
die Menstruation, durch das Gebären von Kindern und das Besorgen
des Hauswesens, besonders der Kleinkinder, vielfältig daran
gehindert sind. Andererseits werden die häuslichen Pflichten
der Frauen für so wichtig erachtet daß sie den Vorrang
gegenüber der Erfüllung anderer Gebote erhalten.
Die Frau ist von jenen Geboten befreit, die "die Zeit verursacht
(bedingt)". Von einem bestimmten Zeitpunkt unabhängige
Gebote und dann auch sämtliche Verbote der Tora gelten für
Mann und Frau gleicherweise. Eine Frau soll beten, weil sie dies
jederzeit tun kann. Sie ist hingegen von der Teilnahme am Gottesdienst
dispensiert, da sie möglicherweise gerade zu diesem Zeitpunkt
ihr Kind stillen muß. Ihre spezifischen Verpflichtungen haben
Vorrang. Im übrigen ist es der Frau unbenommen, die zeitbedingten
Gebote zu erfüllen, wenn sie dazu das Bedürfnis verspürt.
Die jüdische Frau "herrscht" im Hause (Ps. 45,14).Sie
ist für die Erziehung der Kinder in den ersten Jahren, die
Zubereitung der Nahrung nach den Speisegesetzen und für die
Erfüllung der Erfordernisse bei der Vorbereitung des Schabbat
und der Feste verantwortlich, weiter hat sie kultische Reinheitsregeln
zu beachten. Es geht also um die Vermeidung einer Pflichtenkollision,
nicht aber darum, daß etwa die Frau als minderwertig betrachtet
wird.
Die jüdische Frau "herrscht" im Hause (Ps. 45,14).Sie
ist für die Erziehung der Kinder in den ersten Jahren, die
Zubereitung der Nahrung nach den Speisegesetzen und für die
Erfüllung der Erfordernisse bei der Vorbereitung des Schabbat
und der Feste verantwortlich, weiter hat sie kultische Reinheitsregeln
zu beachten. Es geht also um die Vermeidung einer Pflichtenkollision,
nicht aber darum, daß etwa die Frau als minderwertig betrachtet
wird.
Um Frauen zu erfreuen, wurden Änderungen in Ritual und Recht
eingeführt. Im Protest gegen die käufliche Tempelaristokratie
erklärten die Rabbinen den Tisch des Hauses zum Altar Gottes,
anstelle des Tempelleuchters führten sie im Haus die Schabbatlampen
ein, die von der Frau entzündet wurden, und die Vorschriften
für den Fleischgenuss wurden vom Tempelopferdienst in die Familie
verlegt.
Wer seine Tochter mit einem Gelehrten verheiratet, auf dem ruht
Gottes Gnade. B.T. Ketuba 111
Ein Jude, der
kein Weib hat, ist vom Himmel ausgeschlossen. B.T. Pessachim 113
Der Mann soll
die Ehre seiner Frau schützen. B.T. Baba Mezia 59
Wer ist reich?
Jeder, der eine gütige Frau hat. B. T. Schabbat 25
Wer seine Tochter
einem alten Mann zur Frau gibt über den sagt das Bibelwort.
Gott wird ihm nicht vergeben. B. T. Sanhedrin 76
Ein Vater darf
seine Tochter nicht verheiraten, solange sie klein ist, sondern
erst wenn sie groß ist und sagt. Diesen Mann will ich. B.
T. Kidduschin 41
Man soll für
Essen und Trinken weniger ausgeben, als man hat für Kleidung
so viel wie man hat, und für die Frau mehr als man hat. B. T.
Chullin 84
Der Talmud spiegelt,
diese Zwischenbilanz sei erlaubt, genau den Aberglauben seiner Zeit
in bezug auf die Menstruation, auf Zauberei, auf ... kurz, die dem
Mann unbegreifliche Andersartigkeit der Frau.
Hier ist auch noch kurz auf das Schir-haSchirim hinzuweisen: durch
Rabbi Akiba in den "Kanon" aufgenommen. Akiba "gewann
gegen seine Kollegen", in dem er erklärte, daß dieses
Buch, in dem G'tt nicht erwähnt wird, wohl aber die menschliche
Liebe in ihren guten und schlechten Zeiten, ein ganz besonders heiliges
Buch sei. In der Gegenwart wurde das Lied als Gabe für jüdische
Verlobte übersetzt und gedruckt (Dr. Josef Carlebach aus Hamburg).
Zugleich ist es bevorzugte Schabbatlektüre!
Erstaunlich, daß in hier nicht zitierten Teilbereichen durchaus
emanzipiertes Frauenbild vermittelt wurde, und daß die heutige
Rolle der Frau in der (nicht progressiven) Gemeinde in punkto Selbstbewußtsein
hinter dem zurückbleibt, was uns überliefert ist. Erst das
progressive Judentum nimmt die Frau wieder als Wesen an, das gleichberechtigt
am religiösen Leben teilnimmt.
Allerdings muß hier die Frage erlaubt sein, aus welchen Motiven
bzw. mit welcher Begründung das progressive judentum der Frau
eine andere Rolle zubilligt. Ärmlich, um nicht zu sagen erbärmlich
ist das aus liberalen Kreisen vorgetragene Argument, daß man
es sich nicht erlauben könne, die Hälfte der Gemeinde nicht
am Gottesdienst zu beteiligen. Im Umkehrschluß bedeutet das,
daß die Frauen dann, wenn ihre Zahl sinkt, wieder "auf
die Empore zurückgehen", wenngleich möglicherweise
nur im metaphorischen Sinne.
Zur Einschätzung und Wertschätzung der Frau im Judentum
vergl. Deutung der Offenbarung am Sinai. Moses erhält von Gott
die Anweisung, daß das ganze Volk sich vorbereiten soll, seine
Stimme zu hören. Sprich so zum Haus Jakobs, und sage den Söhnen
Israels..." Dazu heißt es in der Exegese: "Haus Jakobs,
damit sind die Frauen gemeint, denn die Frau beschirmt den Mann. Gott
will zuerst von den Frauen gehört werden. Du, Mose, sprich erst
im Namen Gottes sanft mit den Frauen und danach streng zu den Männern,
mitsamt allen Konsequenzen, wenn sie Gottes Gebote missachten!"
(Mechilta zur Stelle: Raschi Kommentar)
So spricht auch die Mutter zum König, um ihn zu belehren (Spr.
3 1, 1): "Dies sind die Worte des Königs Lemuel, die seine
Mutter ihn lehrte."
Das Bild der Frau im antiken Judentum zeigt also auf Ebenbürtigkeit,
Ehrung, Fortschritt gegenüber einer Umwelt voller Aberglauben
und Ängsten. Hier wird die Geliebte und Liebende gerühmt,
die Mutter, die anstelle der schwachen Männer handelt, die Schwestern,
die ein neues Erbrecht fordern und erhalten.
Auch sonst erscheint das Judentum an einigen Stellen durchaus positiv,
was die Einschätzung der Frau angeht.Vielleicht gibt es im Judentum
weniger vehemente Konfrontationen zwischen Männern und Frauen,
weil eine lange Geschichte der Frauenehrung geprägt hat. Das
beginnt mit dem Ja zu Ehe und Sexualität, die nicht als Zugeständnis
an den schwachen Leib verstanden werde. Das rabbinische Judentum lehrt
die Notwendigkeit der ehelichen Partnerschaft als Weg zum ganzen Menschen.
Die Frau ist nicht dem Manne untertan, sie ist Gefährtin. "In
allem, was Sara dir sagt, höre auf sie"!!! Die gesamte religiöse
Lebensführung in Haus und Familie beruht auf den umfangreichen
Kenntnissen der Frauen. Da das Judentum vor allem eine "Religion"
in Haus und Familie ist, bedeutet das mehr als die Wahrung einiger
Feiertage.
Zur Selbstbestimmung der Frau gehört die Vorschrift, ihre Zustimmung
zur Ehe zu erfragen. Für den Umgang mit der Ehefrau sind als
Teil des rabbinischen Rechts Rücksichtnahme und Zurückhaltung
geboten. Auch für die Frau gilt, daß Sexualität Freude
bereiten soll und nicht etwa eine verbissene Pflichterfüllung
darstellt. "Wenn ein Mann eine Frau neu geheiratet hat so sei
er vom Militärdienst befreit ... er sei freigestellt für
sein Haus, und er bereite Freude seiner Frau, die er genommen hat'.
Dies wird im Talmud erklärt: " es ist Pflicht des Mannes,
seiner Frau sexuelle Freude zu geben.". Der
Mann soll sich nach den Wünschen seiner Frau richten, auch wenn
sie diese nicht direkt ausdrückt. Während eines Ehekonflikts
darf kein Verkehr erzwungen werden, denn solches ist Prostitution.
Ein Betrunkener soll sich nicht seiner Frau aufdrängen. Das gleich
gilt im Fall einer beabsichtigten Scheidung, Abraham ben David, ein
französischer Jurist des 12. Jhdts. n. Z. erklärte dazu.
"Diese Dinge sind auch dann untersagt, wenn der eheliche Verkehr
notwendig ist, um das Gebot "Seid fruchtbar und mehret Euch"
zu erfüllen. Nachmanides schrieb in seinem Buch über die
Ehe. "Du darfst sie niemals zwingen, denn in einem solchen Akt
ist die Gegenwart Gottes nicht anwesend.... Streite nicht mit ihr,
und schlage sie nicht um des Beischlafs willen. Unsere Weisen lehrten:
Wie der trampelnde, fressende schamlose Löwe ist ein unzarter
Mann, er schlägt und erzwingt ohne Scham." Diese Belange
sind verbindlich kodifiziert und stellen somit über ethische
Empfehlungen hinaus juristische Sachverhalte fest.
Bei Scheitern der Ehe ist sie kein Gefängnis. Die Scheidung ist
seit eh und je möglich, um eine neue, glücklichere Verbindung
einzugehen. Auch hier ist die Frau aktiv beteiligt. Sie muss den Get
nehmen, eine "Zustellung durch Niederlegung" gibt es nicht.
Seit der Antike kann die Scheidungsklage übrigen sowohl vom Mann
als auch von der Frau bei dem Rabbinatsgericht eingereicht werden.
In den Ehevertrag kann, um das Verschwinden des scheidungsunwilligen
Ehemanns zum Zweck der "Torpedierung" der Scheidung zu verhindern,
eine Klausel aufgenommen werden, nach der sich beide Partner verpflichten,
sich nicht böswillig einer Scheidung zu widersetzen. Dann darf
das Rabbinatsgericht für den verlassenen Partner die Scheidung
durchführen.
Das jüdische Familienrecht setzt die gegenseitigen Rechte und
Pflichten fest, die die Partner auf sich nehmen. Um jede (männliche)
Willkür von vornherein auszuschließen, standen der Frau
weitgehende finanzielle Rechte bei unverschuldeter Scheidung zu, ebenso
aber auch bei Vergehen des Mannes gegen seine Verpflichtungen. Bereits
seit der Spätantike existiert die Ketuba, der Ehevertrag. Im
Text heißt es unter anderem." Der Bräutigam sage zur
Braut: Ich will dir dienen, dich ehren und für dich sorgen nach
der Pflicht jüdischer Männer. Für die ökonomischen
Regelungen bin ich und sind meine Nachkommen mit jedem Besitz verantwortlich,
den ich habe oder erwerben werde." In diesem Vertrag sind seit
2000 Jahren auch die Ansprüche der Witwe an den Besitz festgelegt.
Im Eherecht finden sich ausführliche Bestimmungen dazu.
Diese "kurze Einstimmung" mag genügen, um nun einen
oben begonnenen Faden wieder aufzunehmen. Beginnen wir, uns zu fragen,
ob die Rolle der Frau g'ttgegeben und unabänderlich festgeschrieben
ist, obwohl die Halacha immer auf sozio-historische und sozio-kulturelle
Änderungen reagiert hat:
Beginnen wir, gemeinsam die Tora zu lesen. In Gen. 1, 27 lesen wir:
"Da erschuf G'tt den Mensch in seinem Ebenbilde, in dem Ebenbilde
G'ttes erschuf er ihn, männlich und weiblich schuf er sie"
(Mendelssohn). Gen. 2 berichtet nun etwas genauer, daß zuerst
der Mann, danach die Frau erschaffen wurde.
Es gibt also keine Rollenverteilung, nach der die Frau auf Heim und
Herd beschränkt wird, auch keine Verpflichtung zu Ehe und Familie,
keine Beschränkung im bereich des Kultus, keine Fixierung auf
eine bestimmte Lebensform - nur die Aussage, daß männliche
und weibliche Menschen erschaffen wurden. Den
(uns) Männern sollte zu denken geben, daß die Frauen nach
den Männern erschaffen wurden. Wenn es richtig ist, daß
G'tt in aufsteigender Folge erschuf, welche Schlußfolgerung
ziehen wir dann daraus, daß die Frau nach dem Mann erschaffen
wurde?
Greifen wir noch
eine andere Stelle aus der Tora heraus. Es wird berichtet von dem
Tod eines Mannes. In Anbetracht des Umstandes, daß 600.000 Menschen
während der Wüstenwanderung gestorben sind, also statistisch
eine Menge von Toten pro Tag zu verzeichnen war, kann der Bericht
über den Tod eines einzelnen Menschen nur bedeuten, daß
wir zum nachhaltigen Lernen aus dieser Parascha angehalten sind. Was
wir lernen, ist (für uns heute) ganz selbstverständlich:
Männer und Frauen sind erbberechtigt, hier also: Gleichberechtigung
vor dem Gesetz! Die tribale "Einschränkung" ist dem
Zeitgeist geschuldet.
Noch eine andere Stelle ist wichtig, genauer betrachtet zu werden.
Über Mirjam, Moses' Schwester lesen wir, daß sie eine Prophetin
war. Eine gleiche Aussage findet sich wegen einer weiteren Prophetin.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, was fehlt, nämlich die
Erwähnung der Familie. Ehelosigkeit war also kein Problem, was
zugleich verdeutlicht, daß klar gesehen wurde, daß das
Gebot, fruchtbar zu sein und sich zu mehren, durchaus nicht das Lebensmodell
für alle Menschen war und auch nicht so verstanden wurde!
Über Michal, um den kurzen Ausflug durch den Tanach zu beenden,
wird berichtet, daß sie Tefillin gelegt habe, und aus einer
anderen Stelle ist zu entnehmen, daß auch Frauen an den Pilgerfesten
teilgenommen haben. Wie sollten sie dann von anderen Pflichten entbunden
gewesen sein?
Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß die Tora noch keine
auf "Küche, Kirche, Kinder" beschränkte Rolle
der Frau kennt. Das bleibt der talmudischen Zeit vorbehalten. Unter
dem Deckmantel der Rücksichtnahme und Frauenehrung wird die Frau
bzw. ihre Rolle in nicht-tora-gemäßem-Maß eingeengt.
Dieser Widerspruch wurde auch durchaus zu späteren Zeiten gesehen
und erkannt. Hier sei nur kurz auf den Aufsatz
von Miriam Lübke verwiesen, der sich mit einem bestimmten
Responsum befaßt. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, daß
auch im Mittelalter durchaus unumstritten war, daß Frauen zur
Tora aufgerufen werden können. Weiter ist auf die denkwürdige
Begründung im kizzur schulchan aruch zur Frage des Kaddisch-Betens
durch eine Frau zu verweisen. Für die, die den Kizzur als unzeitgemäß
aus ihrem Bücherschrank verbannt und ihn nie gelesen haben, hier
die zusammengefaßte Erklärung: selbstverständlich
spricht nichts dagegen, daß Frauen den Kaddisch beten, abgesehen
von "der Ehre der Gemeinde".
Zum Schluß erlaube ich mir, auf eine "persönliche
Schwäche" zurückzukommen. Bereits oben war die Rede
von der dreimalig negativen Definition der Rolle des Mannes, nicht
als Nichtisraelit, nicht als Sklave und nicht als Frau geboren zu
sein. Ich kann durchaus verstehen, daß die letzte Feststellung
die Frauen kränkt und beleidigt, ich bitte nur, diese Passage
nicht als Herabwürdigung der Frauen zu sehen, sondern sie in
ihrem Kontext zu verstehen: alle genannten Gruppen waren der Tora
nicht voll unterworfen, so daß im Endeffekt der Mann dafür
dankt, das "Joch der Tora" voll auf sich nehmen zu müssen.
Im übrigen hielt (und halte) ich es aus kompositorischen Gründen
für merkwürdig, die Trias der negativen Begründungen
durch ein "Duo" zu ersetzen. Daher würde ich es begrüßen,
diesen bekannt nicht frauenfeindlich gedachten (aber so verstandenen)
Teil des Morgengebetes aus später noch in nicht-progressiven
Siddurim als Option zu finden.
Laßt uns also gemeinsam daran gehen, auf die soziokulturellen
Veränderungen fundamentiert zu reagieren und deutlich zu machen,
daß die Tora 70 Gesichter hat, und nicht nur eines, und noch
dazu ein frauenfeindliches.
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