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Auch die Behandlung
der Toten ist im progressiven Judentum anders als in der "Orthodoxie".
Hier ein Einschub für die, die sich über die Anführungszeichen
wundern Die Benutzung des Begriffs "Orthodoxie" ohne diese
Zeichen würde bedeuten, dieser Glaubensrichtung die "richti-ge"
Art jüdischen Glaubens (und Handelns) zuzugestehen. Daher stehen
die Begriffe "orthodox" und "orthoprax" in Anführungszeichen,
weil ich keine bessere Definition gefunden habe, aber den Anschein
des allein richtigen Glaubens und Handelns für (lediglich)
einen kleinen Teil des Judentums vermeiden will.
Nach jüdischem
Verständnis endet die Heiligkeit des Menschen nicht mit dem
Tod, so daß aus "orthodoxer" Sicht die Gesetze und
Bräuche um Tod und Trauer den Sinn haben, die Würde des
menschlichen Geistes zu stärken.
Hier muß
aber festgehalten werden, daß viele der Bräuche um Tod
und Trauer auf abergläubi-schen Vorstellungen beruhen. Nach
Kolatch wird der Tote auf den Fußboden gelegt, stehendes Wasser
ausgegossen, werden die Spiegel verhängt, der Leichnam nie
allein gelassen, dürfen Tote weder einbalsamiert noch verbrannt
werden und müssen zwingend am Tag nach ihrem Tode begraben
werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Umstände
es verlangen (staatliche Gesetze, Warten auf die Ankunft näherer
Verwandter), aber auch dann darf die Be-erdigung maximal drei Tage
hinausgeschoben werden. Diese zeitliche Beschränkung lehnt
das progressive Judentum ab und verweist auf "Moed Qatan 22
a", wo Ausnahmen von der allgemeinen Regel der frühestmöglichen
Bestattung genannt werden. In jedem Fall findet aber eine Bestattung
nicht am Schabbat oder an Festtagen statt, wohl aber ggf. in der
"Orthodoxie" am zweiten Tage eines Festes. Zur Begründung
wird darauf verwiesen, daß das mehrtägige Auf-bahren
eines Toten den Gebrauch von Würz- und Duftstoffen erfordert.
Dazu wird dann festge-stellt, daß dies ein nichtjüdischer
Brauch war, und daß eine Grundregel des jüdischen Lebens
hieß, keine nichtjüdischen Bräuche nachzuahmen,
zumal das Abbrennen von Würzstoffen eine Form des kultischen
Opfers war.
Das Ausgießen
von Wasser hat nach Kolatch den Sinn, die Unzufriedenheit G-ttes
mit den Handlungen der Menschen anzuerkennen. Mit dem Ausgießen
des Wassers und der Sitte, den Leichnam auf den Boden zu legen wird
nach "orthodoxer" Ansicht durch diese beiden symbolischen
Gesten das Schöpfungswerk des zweiten und dritten Tages zunichte
gemacht und zugleich als Bedingung und Grenze des menschlichen Daseins
bekräftigt. Aus progressiver Sicht bleibt zum Ausgießen
des Wassers festzuhalten, daß durch diesen abergläubischen
Brauch verhindert werden soll, daß das Wasser durch einen
hindurchziehenden Geist verunreinigt wird. Für die Sitte, die
Spiegel zu verhängen, weißt Kolatch darauf hin, daß
es mehrere Deutungen gibt, wohingegen das progressive Judentum feststellt,
daß entweder verhindert werden soll, daß sich die Seele
in einem Spiegel verfängt, "in eine Falle gelockt wird",
oder daß sich der Leichnam darin spiegelt und bald ein zweiter
Tod im Haus verkündet wird. Weiter ist zum Spiegel noch anzumerken,
daß es eine "moderne" Auslegung gibt, die sich mit
der menschlichen Eitelkeit befaßt und daran festhält,
daß es unangemessen sei, in einen Spiegel zu schauen, wenn
man gerade einen Menschen verloren hat.
Daher gelten
diese Bräuche im progressiven Judentum nicht als verpflichtend.
Es wird aber anerkannt, daß manche Menschen das Bedürfnis
haben, zum Zeitpunkt des Todes "irgend etwas" zu tun,
um das Vakuum zu füllen und die Hilflosigkeit auszudrücken,
die sie empfinden.
Den Brauch, den Leichnam nicht allein zu lassen, deutet Kolatch
heute als "den Glauben der Juden", daß es ein Zeichen
von mangelndem Respekt sei, wenn man einen Toten allein ließe.
Zugleich weist er ehrlicherweise darauf hin, daß früher
eine Totenwache gehalten wurde, um den Verstorbenen vor Geistern
und Gespenstern zu schützen. Das progressive Judentum er-kennt
den Wunsch nach einer Totenwache an, weist aber darauf hin, daß
diese nicht obligato-risch ist und, wenn sie denn gehalten wird,
von Verwandten oder Freunden des Toten gehalten werden sollte, nicht
aber von bezahlten Fremden.
An der frühestmöglichen
Beerdigung hält auch das progressive Judentum fest, das allerdings
deswegen, weil es nicht sinnvoll ist, einen Toten ungebührlich
lange im Haus zu behalten und weil aufgrund des Glaubens an die
Unsterblichkeit der Seele der Körper dann nicht länger
von Bedeutung ist, wenn er seine Funktion eingebüßt hat.
Aus progressiver Sicht spricht aber nichts dagegen, ggf. auch mehr
als drei Tage bis zu einer Beerdigung verstreichen zu lassen, wenn
Hinterbliebene länger benötigen, um sich zur Beerdigung
einzufinden.
Ein weiterer
Unterschied zeigt sich bei der Behandlung des Leichnams gleich nach
dem Tod. Für "orthodoxe" Juden ist es nicht zulässig,
daß Nichtjuden den Körper eines gestorbenen Juden berühren.
Dieses Verbot geht bis in die Antike zurück und bezog sich
ursprünglich auf heidnische Bräuche, den Toten zu verstümmeln
und sein Blut für rituelle Zwecke zu gebrauchen. Solche Bräuche
sind heute nicht mehr üblich, so daß das progressive
Judentum nicht mehr daran festhält, daß ein jüdischer
Körper nicht von Nichtjuden berührt werden darf. Zudem
wäre es verletzend für Ärzte und Krankenhauspersonal,
sie nach dem Tode eines Menschen nicht mehr als vertrauenswürdig
zu behandeln. Allerdings ist in diesem Fall auch für das progressive
Judentum zwingend, daß die Hände der verstorbenen Person
nicht christlichem Brauch gemäß auf der Brust gekreuzt
oder gefaltet werden. Die Hände der verstorbenen Person müssen
seitlich am Körper anliegen.
Für das
"orthopraxe" Judentum ist die "tohora", die
rituelle Waschung der Leiche durch die "chewra kadischa"
(Begräbnisbruderschaft) obligatorisch. Das progressive Judentum
empfiehlt diese Waschung, allerdings mit dem Vorbehalt, daß
sie nicht erforderlich ist, wenn die Person an einer ansteckenden
Krankheit gestorben ist oder dann, wenn die Ausflüsse des Körpers
diejenigen gefährden könnten, die den Körper waschen.
Die Kleidung
bei einer Beerdigung ist schwarz oder zumindestens dunkel. Das ist
eine alte jüdische Tradition, die bis in die talmudische Zeit
zurückreicht (Schabat 114a, Joma 39b), also keine Nachahmung
christlicher Bräuche. Da das progressive Judentum die Unterscheidung
zwischen "Kohanim", "Leviim" und "Am Israel"
aufgehoben hat, ist es selbstverständlich, daß auch ein
kohen an jeder Beerdigung teilnehmen kann, wenn er es wünscht,
und nicht auf die nächs-ten Familienangehörigen beschränkt
bleibt. Er muß sich also nicht in beträchtlicher Entfernung
von der Stelle aufhalten, wo die Feier stattfindet. Zu Kleidung
ist noch anzumerken, daß die "keria", das Einreißen
der Kleidung n progressiven Zeremonien unüblich geworden ist,
weil es für viele Menschen kein angemessener Ausdruck ihrer
Trauer ist. Kolatch befaßt sich hingegen noch bei sechs Fragen
(von neunzig) mit der keria.
Der BeerdigungsG-ttesdienst
ist kurz und schlicht. Er besteht aus einigen Gebeten und Psal-men,
die zu dem Anlaß passen. Die Realität der menschlichen
Situation und die Hilfsbedürftig-keit des Menschen wird akzeptiert,
ebenso der Schmerz der Trauernden berücksichtigt. Neben den
üblichen Gebeten fügen einige Rabbiner einen Text, einen
Gedicht oder einen Prosatext ein, der der verstorbenen Person besonders
wichtig war, zu ihr paßt oder auch von ihr verfaßt wurde.
Dadurch wird zunächst einmal der G-ttesdienst persönlicher,
weiter kann die Suche nach geeignetem Material für die Trauernden
hilfreich sein. Im Gegensatz zu "orthodoxen" Ge-meinden
findet der G-ttesdienst sowohl in Hebräisch als auch in der
jeweiligen Landessprache statt, Männer und Frauen werden nicht
voneinander getrennt und insbesondere werden Frauen nicht daran
gehindert, an der Beerdigung teilzunehmen.
Ein weiterer
Unterschied, der hier erwähnt, aber nicht vertieft werden soll,
ist der Umstand, daß in progressiven Gemeinden stets eine
Traueransprache über die verstorbene Person gehalten wird.
Wegen der Unterschiede verweise ich auf Romain/Homolka, S. 80.
Beschlossen
wird der G-ttesdienst mit dem Kaddisch, rezitiert von dem nächsten
Angehörigen der verstorbenen Person. Da im progressiven Judentum
die Gleichheit der Geschlechter geach-tet wird, ist es also nicht
ungewöhnlich, wenn eine Frau oder Tochter Kaddisch sagt. Zur
Erinnerung: im "orthodoxen" Judentum wird Kaddisch gewöhnlich
nicht von einer Frau gesprochen, so daß es vorkommen kann,
daß ein Mann das Kaddisch sagt, der gar nicht zu der trauernden
Familie gehört. Selbstverständlich ist im progressiven
Judentum ein Minjan (in der Definition "zehn erwachsene Männer")
wegen der Gleichheit der Geschlechter nicht erforderlich.
Die letzte Handlung
für alle, die an der Beerdigung teilnahmen, auch hier wieder
einschließlich der Frauen, ist es, dabei zu helfen, das Grab
mit Erde zu füllen. Homolka weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, daß dies zunächst ein Zeichen des Respekts vor dem
Toten ist, zugleich aber auch ein sehr wichtiger Abschnitt im Trauerprozeß.
Beim Verlassen
des Friedhofs ist es möglich, aber nicht zwingend erforderlich,
sich die Hände zu waschen. Für diesen Brauch geben Romain/Homolka
und Kolatch natürlich wieder unterschiedliche Deutungen an,
die jeder gern nachlesen kann.
Unterschiedliche
Standpunkte gibt es natürlich auch wieder zur Frage, ob man
Blumen zu einem Begräbnis schicken oder diese zu einem Begräbnis
mitnehmen soll. Ich halte die Behandlung dieser Frage an dieser
Stelle aber nicht für sinnvoll, zumal es auch bei den progressiven
Gemeinden unterschiedliche Handhabungen gibt, also keinen "gefestigten
progressiven Brauch".
Ebenfalls nur
kurz will ich auf die Frage "Beerdigung oder Feuerbestattung"
eingehen. Wer hier näher interessiert ist, sei auf Romain/Homolka
S. 83 - 85 und auf den Kolatch verwiesen. Ich will hier nur die
Quintessenz der Ausführungen wiedergeben. Danach handelt es
sich bei dieser Frage um eine Angelegenheit, in der die Wünsche
des Verstorbenen vollständig geachtet wer-den sollten, so daß
es ein Grundsatz von progressiven Synagogen ist, die Einäscherung
als legitime Alternative zu betrachten, die in der Entscheidung
jedes Einzelnen liegt.
Zusammenfassend kann man sagen, daß in der "Orthodoxie"
eine Menge von Ge- und Verboten existiert, die auch die kleinste
Kleinigkeit regelt, bis hin zu der Frage, an welche Seite der Kleidung
für welchen Verwandten die keria anzubringen ist, während
das progressive Judentum bei der Behandlung der Fragen um Tod, Trauer
und Beerdigung auf den Willen des Verstorbenen und die Möglichkeiten
und den Willen der Hinterbliebenen abstellt. Alles ist möglich,
was hilft, mit der Trauer fertig zu werden, aber nichts ist zwingend
vorgeschrieben.
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