talmud.de > Der Talmud > Ordnung Kodaschim > Traktat Chullin> 2 a

Mischnah: Alle können schlachten und ihre Schlachtung ist gültig, außer die eines Taubstummen, einer geistesgestörten Person oder die eines Minderjährigen, damit sie die Schlachtung nicht verpfuschen. Wenn aber jemand von ihnen geschlachtet hat und andere dabei waren, dann ist ihre Schlachtung gültig.

GEMARA: "Alle können schlachten" heißt es an erster Stelle (le'chatchillah), dann heißt es, ihre Schlachtung sei gültig ? Rav Acha, der Sohn von Rava sagte zu Rav Aschi: Ist denn überall, wo es "alle" (haKol) heißt, an erster Stelle zu verstehen, aber es heißt: "alle können umtauschen" [Temurah 7a in Bezug auf Lev. 27:10], "Männer wie Frauen", es ist also so, dass es le'chatchillah zu verstehen wäre, aber es steht geschrieben: "Er soll es nicht austauschen oder auswechseln, ein gutes auf ein schlechtes oder ein schlechtes auf ein gutes!" [Lev. 27:10]? Dort wird es erklärt: "nicht, dass man umtauschen dürfe, als vielmehr, wenn man es getan hat, es gültig sei und man vierzig Peitschenhiebe erhalte." Aber es steht geschrieben: "Alle können einen Erech erklären, oder ihr Erech kann erklärt werden oder ihren eigenen Erech erklären." [Arachin 2a] Es ist so, le'chatchillah, aber es heißt auch: "wenn du zu geloben unterlässt, so haftet dir keine Sünde an." Und weiter: "besser, dass du nicht gelobst, als dass du gelobst und nicht bezahlst" [Kohelet 5:4]. Weiter heißt es in einer Baraisa: "Besser als das eine und das andere, wenn man überhaupt nicht gelobt" sind die Worte Rabbi Meirs. Und auch Rabbi Jehuda sagt nicht, ausgenommen wenn er sagt "hiermit ist es gelobt", > 2b

 

Chajm Guski

navgt.gif (10906 bytes)

 Zur Homepage   Die Responsen

Beachten Sie bitte auch, daß Sie alle Artikel dann weiterverwenden dürfen, wenn Sie sich zuvor bei uns per e-mail gemeldet haben (judaismus@gmx.de). Bitte lesen Sie die Hinweise zur Weiterverwendung der Texte (Zum Urheberrecht)