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talmud.de > Der Talmud > Ordnung Kodaschim > Traktat Chullin> 2 a Mischnah: Alle können schlachten und ihre Schlachtung ist gültig, außer die eines Taubstummen, einer geistesgestörten Person oder die eines Minderjährigen, damit sie die Schlachtung nicht verpfuschen. Wenn aber jemand von ihnen geschlachtet hat und andere dabei waren, dann ist ihre Schlachtung gültig. GEMARA:
"Alle können schlachten" heißt es an erster Stelle
(le'chatchillah), dann heißt es, ihre Schlachtung sei gültig
? Rav Acha, der Sohn von Rava sagte zu Rav Aschi: Ist denn überall,
wo es "alle" (haKol) heißt, an erster Stelle zu
verstehen, aber es heißt: "alle können umtauschen"
[Temurah 7a in Bezug auf Lev. 27:10], "Männer wie Frauen",
es ist also so, dass es le'chatchillah zu verstehen wäre,
aber es steht geschrieben: "Er soll es nicht austauschen oder auswechseln,
ein gutes auf ein schlechtes oder ein schlechtes auf ein gutes!"
[Lev. 27:10]? Dort wird es erklärt: "nicht, dass man umtauschen
dürfe, als vielmehr, wenn man es getan hat, es gültig sei und
man vierzig Peitschenhiebe erhalte." Aber es steht geschrieben: "Alle
können einen Erech erklären, oder ihr Erech kann
erklärt werden oder ihren eigenen Erech erklären."
[Arachin 2a] Es ist so, le'chatchillah, aber es heißt auch:
"wenn du zu geloben unterlässt, so haftet dir keine Sünde
an." Und weiter: "besser, dass du nicht gelobst, als dass du
gelobst und nicht bezahlst" [Kohelet 5:4]. Weiter heißt es
in einer Baraisa: "Besser als das eine und das andere, wenn man überhaupt
nicht gelobt" sind die Worte Rabbi Meirs. Und auch Rabbi Jehuda sagt
nicht, ausgenommen wenn er sagt "hiermit ist es gelobt", >
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