Traktat Berachot – Massechet Berachot

Übersicht zur Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

Übersetzung

Blätter

Kapitel 1

2a 2b 3a 3b 4a 4b 5a 5b 6a 6b 7a 7b 8a 8b 9a 9b 10a 10b 11a 11b 12a 12b 13a

Kapitel 2

13a 13b 14a 14b 15a 15b 16a 16b 17a 17b

Kapitel 3

17b 18a 18b 19a 19b 20a 20b 21a 21b 22a 22b 23a 23b 24a 24b 25a 25b 26a 26b 27a 27b 28a

Kapitel 4

26a 26b 27a 27b 28a 28b 29a 29b 30a 30b

Kapitel 5

30b 31a 31b 32a 32b 33a 33b 34a 34b

Kapitel 6

35a 35b 36a 36b 37a 37b 38a 38b 39a 39b 40a 40b 41a 41b 42a 42b 43a 43b 44a 44b 45a

Kapitel 7

45a 45b 46a 46b 47a 47b 48a 48b 49a 49b 50a 50b 51a 51b

Kapitel 8

51b 52a 52b 53a 53b

Kapitel 9

54a 54b 55a 55b 56a 56b 57a 57b 58a 58b 59a 59b 60a 60b 61a 61b 62a 62b 63a 63b 64a

Kommentierte Übersetzung der ersten Blätter

diese Übersetzung stammt nicht von Lazarus Goldschmidt

2a 2b 3a 3b 4a 4b

Aggadah (Erzählungen) des Traktats Berachot

Die Erzählungen des Traktats Berachot (Aggadah) findet man hier

Der Inhalt im Detail

1. Kapitel

[2a – 13a]

I. Zeit des Schmalesens am Abend.
— Wann Priester (Kohanim) nach dem Reinigungsbad wieder Hebe essen dürfen.
— Zeit der Dämmerung.
— Die Einteilung der Nacht.
— Das Beten in einer Ruine.
— Weswegen man nicht in eine Ruine eintreten darf.
— Dass man an der Bahre eines Toten keine Worte der Gesetzlehre spreche.
— David verbringt die Hälfte der Nacht in Andacht.
— Die Frömmigkeit und Bescheidenheit Davids.
— Weswegen man das Schma vor Mitternacht lesen soll.
— Dass man zwischen Gebet und Sema nicht unterbrechen darf.
— Dass man den Psalm 145 dreimal täglich lese.
— Weswegen im genannten Psalm das Nun fehlt.
— Über den Grad der Engel.
— Dass man das Schma auch im Bett lesen muss.
— Das Schmalesen vor dem Schlaf schützt vor bösen Geistern.
— Das Studium der Gesetzeslehre schützt vor Züchtigungen.
— Weswegen Züchtigungen den Menschen heimsuchen.
— Verherrlichung der Gesetzeslehre.
— Einige Erzählungen zur Beleuchtung des Früheren.
— Dass man unmittelbar an der Wand bete.
— Wer mit seinem Gebet früher fertig wird, warte auf seinen Nächsten.
— Der Mensch ist von Gespenstern umgeben.
— Wie man sich von ihrer Existenz überzeugen kann.
— Dass man das Gebet in einem Bethaus verrichte.
— Die hohe Bedeutung der Tefillin.
— G-tt zürnt, wenn im Bethaus keine vollständige Gemeinde vorhanden ist.
— Dass man für das Gebet einen bestimmten Platz habe.
— Dass man beim Verlassen des Bet- und Lehrhauses keine großen Schritte mache.
— Dass man am Bethaus nicht vorübergehe.
— Einiges über das Nachmittagsgebet (Minchah).
— Dass man zur Erheiterung des Brautpaars beitrage.
— Die hohe Bedeutung der G-ttesfurcht.
— Die Bedeutung des Friedens.
— Auch G-tt betet.
— Dass G-tt einen Augenblick auch zürnt.
— Diesen Augenblick wollte Bileam zum Verfluchen der Israeliten benutzen.
— Die Bedeutung der Reue.
— Mosche bittet um Aufklärung über das anscheinend ungerechte Schicksal der Frommen und G-ttlosen.
— Die Auszeichnung Mosches.
— Auch die eventuelle Verheißung G-ttes geht in Erfüllung.
— Dass man Niemand bei seinem Zornausbruch zu besänftigen suche.
— Homiletische Auslegung einiger Personennamen.
— Die schlechte Zucht im Haus.
— Dass man die Frevler reizen darf.
— Dass man Umgang mit den Gelehrten pflege.
— Über das gemeinschaftliche Gebet.
— Über das Verweilen im Bet- und Lehrhaus.
— Die Bedeutung der Frau für den Mann.
— Die hohe Bedeutung des Lehrhauses.
— Dass man in der Umgebung seines Lehrers wohne.
— Dass man beim Rezitieren der Torah das Bethaus nicht verlasse.
— Dass man das Lesen des Wochenabschnitts nicht unterlasse.
— Dass man die Nähe einer Aramäerin meide.
— Gute Züge von den Medern.
— Gute Züge von den Persern.
— Dass man manches Mal das Schma zweimal lesen muss.
— Zu welcher Stunde der Auszug aus Ägypten begonnen hat.
— Über die Beute der Israeliten bei ihrem Auszug aus Ägypten.

II. Zeit des Schmalesens am Morgen.
— Bestimmungszeichen für den Sonnenaufgang.
— Man sei bestrebt, dem Empfang von Königen beizuwohnen.
— Die Bedeutung des unmittelbaren Anschlusses von Schma und Gebet.
— Man bete nicht um die Vertilgung der Sünder, sondern um ihre Besserung
– Verherrlichung Davids.
— Die Seele besitzt göttliche Eigenschaften.
— Jesaja und Ahab. — Der Mensch gebe niemals die Hoffnung auf.
— 6 Verfügungen Hizkijas.
— Man berufe sich beim Gebet nicht auf die eigenen Verdienste.
— Schmuel und Elisa.
— Man sei gastfreundlich gegen Gelehrte.
— Man wähle einen niedrig gelegenen Platz für das Gebet.
— Das Stehen beim Gebet.
— Man genieße nichts vor dem Gebet.

III. Die Stellung beim Gebet.
— Wer durch die Ausübung eines Gebots zerstreut ist, braucht das Schma nicht zu lesen.
— Stellung beim Gebet.
— Man richte sich nach der Schule Hillels.

IV. Die Segenssprüche vor und nach dem Schma.
— Die Segenssprüche vor dem Studium der Gesetzlehre. — Wortlaut derselben.
— Der G-ttesdienst im Tempel.
— Das Lesen der zehn Gebote im Tempel.
— Irrtümer beim Segensspruch.
— Das Bücken beim Beten.
— Man flehe für seinen Nächsten.
— Wer sich der Sünde schämt, dem wird sie verziehen.
— Die Bibelabschnitte beim täglichen Gebet.

V. Die Erwähnung des Auszuges aus Ägypten beim Abendgebet.
— Einiges über die künftige Erlösung.

2. Kapitel[13a – 17b]

I—II Die Unterbrechung des Studiums wegen des Schma; das Grüßen während des Schmalesens; die Absätze des Schma.
— Das Lesen des Schma in fremder Sprache.
— Die Andacht beim Schma.
— Die Stellung beim Schma. Dass man die himmlische Herrschaft auf sich nehme.
— Wenn man zur Zeit des Schma vom Schlaf befallen wird.
— Wegen welcher Grüße und an welcher Stelle man das Schma unterbricht.
— Das Kosten von Speisen am Fasttag.
— Dass man vor dem Beten seinen Nächsten nicht grüßen soll.
— Der traumlose Schlaf.
— Die Reihenfolge der Absätze des Schma.
— Das Händewaschen und das Anlegen der Tefillin vor dem Schma.
— Die Reinigung der Hände bei Mangel an Wasser.

III. Das laute und deutliche Lesen des Schma.
— Ob man seine Pflicht erfüllt hat, falls man das Schma in Gedanken gelesen hat.
— Die Ausübung von Geboten durch einen Taubstummen, Blödsinnigen oder Minderjährigen. Ob auch andere Segenssprüche laut gelesen werden müssen.
— Beweis für die Auferstehung aus der Schrift.
— Das deutliche Lesen.
— Das Irren beim Schma.

IV—V. Das Lesen des Schma, während man sich auf einem Baum oder einem Gerüst befindet; das Lesen des Schma in der Brautnacht.
— Welche Segenssprüche Tagelöhner zu lesen und welche sie zur Unterlassung der Arbeit fortzulassen haben.
— Befreiung vom Schma wegen Ausübung anderer Gebote.

VI-VIII. R. Gamliel als Leidtragender; ob in der Brautnacht das Schmalesen erlaubt ist.
— Die Trauer über Sklaven und Mägde.
— Ehrenbezeugung gegenüber Sklaven und Mägden.
— Gebete verschiedener Gelehrter nach dem obligatorischen Gebet: R. Eleazars, R. Johanans, R. Zeras , R. Hijas, Rabhs, Rabbis, R. Saphias, R. Alexandris, Rabas, des Mar b. Rabina , R. Scheschets.
— Sprüche verschiedener Gelehrter über die G-ttesfurcht, Nächstenliebe, die messianische Zeit. Wünsche verschiedener Gelehrter bei der Verabschiedung.
— Die Freigebigkeit.
— Ob man nichtobligatorische Handlungen wegen Anscheins von Großtuerei zu unterlassen hat.

3. Kapitel [17b – 26a]

I—III. Leidtragende sind vom Schma frei
– Die am Begräbnis Beteiligten. Frauen, Sklaven und Kinder.
— Der Leidtragende ist von den Geboten frei.
— Der den Leichnam Bewachende.
— Dass man dem Toten das Geleit gebe.
— Die Ausübung von Geboten in Gegenwart eines Toten.
— Ob die Toten von den Vorgängen dieser Welt wissen.
— Einige Beispiele zur Beleuchtung.
— Beleidigung des Toten.
— Wegen Beleidigung des Lehrers wird man in den Bann getan.
— Andere Vergehen, wegen welcher man in den Bann getan wird.
— Der Trauernde erkenne die Gerechtigkeit G-ttes an.
— Man lasse keine bösen Äußerungen aus dem Mund.
— Welche von den am Begräbnis Beteiligten vom Schma frei sind.
— Anlässe zur Übertretung eines Gebots.
— Die Hingebung an G-tt steht höher, als die Gesetzeskunde.
— Die Nachkommen Josephs haben das böse Auge nicht zu fürchten.

III. Zu welchen Geboten Frauen, Knechte und Minderjährige verpflichtet sind.
— Ob diese auch Andere ihrer Pflicht entledigen können.
— G-tt zieht Israel wegen seiner eifrigen Beobachtung der Gebote vor.

IV. Der Samenergussbehaftete bezgl. des Schma.
— Ob das Denken dem Sprechen gleich ist.
— Der Tischsegen nach dem Speisen.
— Wenn man im Zweifel ist, ob man das Schma gelesen hat.
— Wer beim Gebet sich erinnert, dass er bereits gebetet hat.
— Wenn jemand, der das Gebet bereits verrichtet hat, die Gemeinde beim Gebet antrifft.
— Der Samenergussbehaftete darf sich mit der Gesetzlehre nicht befassen.
— Das Reinigungsbad für Samen- und Blutflussbehaftete.
— Samenflussbehaftete und Aussätzige dürfen sich mit der Gesetzlehre befassen.
— Die Gesetzlehre ist für Unreinheit nicht empfänglich.
— Das tägliche Reinigungsbad am Morgen.
— Über das Reinigungsbad.

V. Wenn man während des Gebets sich erinnert, dass man samenergussbehaftet ist.
— Wenn man beim Gebet Kot vor sich findet.
— Man bete nicht, wenn man seine Notdurft zu verrichten hat.
— Man trete mit den Tefillin nicht in den Abort ein.
— Man lasse die Tefillin nicht auf einem freien Platz liegen.
— Man darf beim Gebet weder Tefillin, noch eine Gesetzrolle in der Hand halten.
— Man darf mit den Tefillin nicht schlafen.
— Man nehme die Tefillin vor der Mahlzeit ab.
— Weitere Vorschriften über die Heilighaltung der Tefillin.
— Ob es erlaubt ist, das Schma im Bett zu lesen, wenn man mit jemand zusammen schläft.
— Man darf eine Frau nicht betrachten.
— Das Niesen, Rülpsen, Räuspern, Ausspucken u. s. w. beim Gebet.
— Man bete ganz leise.
— Der Segensspruch nach Verrichtung der Notdurft.
— Man darf sich an schmutzigen Orten auch in Gedanken nicht mit der Gesetzlehre befassen.
— Man darf mit bloßem Körper weder das Schma lesen, noch beten.
— Man muss für die Reinheit des Körpers beim Gebet Sorge tragen.
— Man darf in der Nähe von Schmutz und Unrat, in der Nähe eines Schweins oder eines schlechten Geruchs das Gebet nicht verrichten.
— Es ist verboten, das Gebet vor einem Nachtgefäß zu verrichten.
— Man darf vor einem nackten Menschen das Schma nicht lesen.
— Ob der Zwischenraum von weniger als 3 Handbreiten ein Hindernis für die Vereinigung bildet.
— Man darf den Beischlaf nicht in einem Zimmer verrichten, in dem sich eine Torahrolle befindet.
— Der unbenutzte Abort und die unbenutzte Badestube werden als solche betrachtet.

VI. Das Reinigungsbad für den Samenflussbehafteten, der Samenerguss hat.

4. Kapitel [26a – 30b]

I. Zeit des Morgen-, Nachmittag – und Abendgebets.
— Wenn man irrtümlich ein Gebet ausgelassen hat.
— Die Gebete wurden von den Erzvätern angeordnet.
— Nähere Zeitangabe für das Nachmittagsgebet (Minchah).
— Das Nachmittagsopfer
— Zeit des täglichen Morgenopfers.
— Weiteres über das Nachmittagsgebet.
— Man bete nicht in der Nähe seines Lehrers.
— Das Gebet am Vorabend des Schabbats.
— Der Weihsegen und der Unterscheidungsegen (Hawdalah).
— Näheres über die Zeit des Nachtgebets.
— Ob das Nachtgebet Pflicht oder Freigestelltes ist.
— Zwist zwischen R. Gamliel und R. Jehoschua.
— R. Gamliel wird wegen schlechter Behandlung R. Jehoschuas abgesetzt; an seine Stelle wird R. Eleazar b. Azarja zum Oberhaupt eingesetzt.
— Erweiterung des Lehrhauses unter R. Eleazar.
— Am selben Tag wurde Massechet Edujot redigiert.
— Kontroverse über die Aufnahme der Ammoniter ins Judentum.
— R. Gamliel und R. Jehoschua versöhnen sich.
— Wiedereinsetzung R. Gamliels.
— Das Zusatzgebet.

II. Gebet beim Eintritt ins Lehrhaus und beim Verlassen desselben.
— Wortlaut dieser Gebete.
— Die Schüler besuchen R. Eliezer bei seinem Hinscheiden.

III—VI. Das Achtzehngebet, das Gebet »Habinenu«, das Gebet auf der Reise.
— Das Bücken beim Achtzehngebet.
— Die Redaktion des Achtzehngebets.
— Das Siebengebet am Schabbat.
— Wortlaut des Habinenugebets.
— Gelegenheit zur Verrichtung desselben.
— Die gelegentlichen Einschaltungen in das Achtzehngebet.
— Das Gebet in der Regenzeit.
— Das Gebet am Neumondstag (Rosch Chodesch).
— Die Inbrunst beim Gebet.
— Das kurze Gebet an gefährlichen Orten.
— Das Reisegebet.
— Die Himmelsrichtung beim Gebet.

VII. Weiteres über das Zusatzgebet.
— Man bete an der Stelle, an der man studiert.
— Das irrtümliche Auslassen von Gebeten.

5. Kapitel [30b – 34b]

I. Die Andacht beim Gebet.
— Man sei stets ernst.
— Man bete stets nur bei ernster Stimmung.
— Weiteres über die Verwerflichkeit der Ausgelassenheit.
— Das Betragen beim Gebet.
— Einschaltung von persönlichen Wünschen in das Gebet.
— Das Gebet Hannahs.
— Das Fasten am Schabbat.
— Hannah und Mosche stoßen Worte gegen G-tt aus.
— Die Verirrung Israels.
— Mosche besänftigt den Herrn.
— Die Lobpreisung auf G-tt.
— Das Gebet steht höher als gute Werke, als das Fasten und als Opfer.
— Hohe Bedeutung des Gebets.
— Die Ausdehnung des Gebets. —Verherrlichung Israels.
— Man sammle sich vor dem Gebet.
— Das Grüßen während des Gebets.
— Das Unterbrechen des Gebets bei Lebensgefahr.

II. Die Einschaltung der Hawdalah in das Achtzehngebet.
— Über die Anordnung der Hawdalah.
— Hawdalah über den Becher.
— Das Irren bei der Hawdalah.
— Hawdalah beim Ausgang der Feste.

III. Verbotene Segenssprüche; das Irren beim Vorbeten.
— Verbot der überschwänglichen Lobpreisung auf G-tt.
— Die G-ttesfurcht.
— Verbot der unnützen Wiederholung von Worten.

IV. Verbotene Segenssprüche; das Irren und die Verwirrung beim Vorbeten.
— Bei welchem Segensspruch der Irrende wieder beginne.
— In welche Segenssprüche man persönliche Bitten einschalte.
— Man dehne und kürze das Gebet nicht allzu sehr. Bei welchen Segenssprüchen man sich bücke.
— Die verschiedenen Arten des Bückens.
— Bei welchen Segenssprüchen das Bücken verboten ist. — V. Das Irren beim Beten ist ein böses Omen.
— Die Bedeutung der Schriftgelehrten.
— Die messianischen Tage.
— Die Bedeutung der Bußfertigen.
— Das Paradies.
— Die Zeichen für die Erhörung des Gebets.
— Wer für den Nächsten betet, braucht dessen Namen nicht zu nennen.
— Man zähle seine Sünden nicht auf. —

6. Kapitel [35a – 45a]

I. Segenssprüche über verschiedene Genussmittel.
— Der Vierjahresweinberg.
— Man darf ohne Segensspruch nichts genießen.
— Das Studium der Gesetzlehre verdränge nicht die Erwerbstätigkeit.
— Die Segenssprüche über Wein und Öl.
— Segenssprüche über Mehlspeisen und Kraut.
— Vierjahrspflanzen außerhalb des heiligen Landes.
— Mischfrucht.
— Pflanzen des siebenten Jahres.
— Segenssprüche über Pfeffer, verschiedene Mehlspeisen, gekochte Speisen, Weizenkörner und Reis.
— Die 7 Arten.
— Segenssprüche über einige Mehlspeisen , Dattelsirup, Fruchtspeisen und verschiedene Getränke.
— Der Segensspruch über das Brot.
— Wortlaut desselben.
— Segenssprüche über Kräuter und Gemüse.
— Man lese den Segensspruch über das ganze Brot.
— Einige Anordnungen beim Speisen. Anempfehlung gewisser Genussmittel

II. Die Segenssprüche über Baum- und Bodenfrüchte.
— Durch welche Frucht Adam verleitet wurde.
— Man spreche nur die festgesetzten Segenssprüche.
— In jedem Segensspruch muss des Namens G-ttes Erwähnung getan werden.

III—IV. Segenssprüche über Nichtvegetabilien; worüber man den Segen spricht, falls man mehrere Genussmittel vor sich hat.
— Der Segensspruch über Fleisch, Milch, Eier, Käse u. verdorbene Speisen.
— Erklärung verschiedener Pflanzennamen.
— Worüber man den Segen zuerst spricht, falls man mehrere Genussmittel verschiedenen Segensspruchs vor sich hat.
— Brot befreit jede Art von Speise und der Wein jede Art von Getränk.
— Die verschiedenen zur Mahlzeit gehörenden Speisen erfordern keine besonderen Segenssprüche.
— Aufhebung der Mahlzeit.

V—VI. Das Brot befreit die Zuspeise; der Segensspruch bei einer gemeinschaftlichen Mahlzeit.
— Die Tafelordnung.
— Der Segensspruch über das Räucherwerk bei Tafel.
— Segenssprüche über wohlriechende Öle und Spezereien.
— Das Erscheinen der Gespenster.
— Man beleidige nicht seinen Nächsten.
— Was für einen Schriftgelehrten unpassend ist.

VII. Die Hauptspeise befreit die Nebenspeise.
— Die Früchte von Genezaret.
— Die Feigenkultur unter König Jannaus.

VIII. Weintrauben, Feigen und Granatäpfel; Segensspruch nach dem Genuss von Wasser.
— Wortlaut des Segensspruchs nach Genuss der 7 Arten.
— Der Genuss von Eiern.
— Hygienischer Wert verschiedener Speisen.

7. Kapitel [45a – 51b]

I—II. Der gemeinschaftliche Tischsegen; wer zum gem. Tischsegen mitgezählt werden kann.
— Das Amen.
— Der gemeinsame Tischsegen der davon Ausgeschlossenen.
— Die Hinzuziehung zum gem. Tischsegen.
— Der Segen des Gastes zu Ehren des Gastgebers.
— Die Abschnitte des Tischsegens.
— Segen bei Unglücksfällen. —Ehrenbezeugungen und Ordnung bei Tafel.
— Das Händewaschen nach dem Speisen.
— Der Vortritt.
— Höflichkeit bei Tafel.
— Das Amen.
— Wer zum gemeinen Volk gehört.
— Die Freilassung des Sklaven.
— Was zur Gemeinschaft mitgezählt wird.
— König Jannaus und Simon b. Schatah.
— Was man genossen haben muss, um bez. des Tischsegens zur Gemeinschaft mitgezählt zu werden.
— Über die Anordnung der Segenssprüche des Tischsegens.
— Die Reihenfolge derselben.
— Der Tischsegen ist ein biblisches Gebot.
— Der Segen über die Gesetzlehre.
— Man benedeie G-tt für das Böse, wie für das Gute.
— Die Erwähnung des Davidischen Hauses im Tischsegen.
— Die Schlussformel der Segenssprüche.
— Der Tischsegen an Neumonds- und Festtagen.
— Irrtümliches Auslassen der Erwähnung der Neumonds- und Festtage im Gebet und Tischsegen.
— Wieviel man gegessen haben muss, um zum Tischsegen mitgezogen zu werden.

III. Die Aufforderungsformeln zum Tischsegen.
— Näheres für die Aufforderung zum gem. Tischsegen.

IV—V. Ob eine Tischgesellschaft sich vor dem Tischsegen trennen darf; ob mehrere Tischgesellschaften sich zum gem. Tischsegen vereinigen.
— Der Segensspruch über den Wein.
— Einiges über das Brot.
— Wenn man versehentlich etwas ohne Segensspruch in den Mund genommen hat.
— Wenn man ohne Segensspruch gegessen hat.
— Einiges über den Spargeltrank.
— Dinge, die man wegen der bösen Geister zu unterlassen hat.
— Einiges über den Becher des Tischsegens.

8. Kapitel [51b – 53b]

Kontroversen zwischen der Schule des Schammaj und der Schule Hilles bezüglich der Mahlzeit, des Tischsegens und der Hawdalah.
— Die Reihenfolge der Segenssprüche der Hawdalah.
— Das Händewaschen vor dem Tischsegen.
— Die Abräumung des Tisches.
— Wortlaut des Segensspruchs über das Licht.
— Über welches Licht man die Hawdalah sprechen darf.
— Das Licht in der Ferne oder im Bet- und Lehrhaus.
— Ob jeder den Segen über das Licht besonders sprechen soll.
— Der Segen über die Wohlgerüche.
— Ort des Tischsegens.
— Wie lange der Tischsegen Zeit hat.
— Das Amen nach dem Segensspruch von Kindern.
— Das Öl zur Reinigung der Hände.

9. Kapitel [54a – 64a]

I—V. Segenssprüche an Orten, an denen Wunder geschehen sind, über Naturerscheinungen, Naturwunder, gute und böse Nachrichten und den Erwerb neuer Gegenstände. Gebet wegen geschehener Dinge. Das Gebet beim Betreten und Verlassen einer Stadt. Die vollständige Unterwerfung unter G-tt. Achtung vor dem Tempelberg. Die Erwähnung des G-ttesnamens bei der Begrüßung.
— Segenssprüche au einem Ort des privaten Wunderereignisses.
— Aufzählung biblischer Wunderorte und Wundergegenstände.
— Og will über die Israeliten einen Berg werfen; Tod desselben.
— Die Frau Lots.
— Wer weiter zum Dankgebet verpflichtet ist.
— Wer der beständigen Bewachung bedarf.
— Das Verweilen beim Gebet. — Das Verweilen bei der Mahlzeit.
— 10 Dinge verursachen Unterleibschmerzen.
— Dinge, die das Leben verkürzen.
— Dinge, wegen welcher man beten muss.
— Dinge, die G-tt selbst bekannt gibt.
— Man setze einen Gemeindeverwalter nur mit Genehmigung der Gemeinde ein.
— Einiges über die Weisheit Bezalels.
— Über Träume.
— Der gute und der böse Traum.
— Die Traumdeutung.
— Gebet anlässlich eines Traums.
— Mittel gegen das böse Auge.
— Das Verhalten beim Unwohlsein.
— Die Erfüllung der Träume hängt von der Deutung ab.
— Träume, welche in Erfüllung gehen.
— Man träumt von dem, woran man denkt.
— Bar Hedja, der Traumdeuter, deutet Abajje und Raba ihre Träume.
— Raba verflucht B. H. wegen seiner Böswilligkeit.
— Einige Traumdeutungen.
— Die Bedeutung gewisser Gegenstände. Tiere, Personen, Ereignisse und biblischer Bücher im Traum.
— Dinge, die für den Kranken von guter Bedeutung sind.
— Heilend wirkende Speisen; Speisen von rezidiver Wirkung.
— Segensspruch an einem Ort, an dem Abgötterei ausgerottet wurde.
— Segenssprüche bei Betretung Babyloniens.
— Segensspruch bei Ansicht großer Volksscharen.
— Betrachtungen über Kulturerrungenschaften.
— Der gute und der schlechte Gast.
— Segenssprüche bei Ansicht von Gelehrten und Königen.
— Man sei bestrebt, Königen entgegenzueilen.
— Die irdische Obrigkeit gleicht der himmlischen.
— Notwehr ist erlaubt.
— Segenssprüche bei Ansicht israelitischer und nichtjüdischer Ansiedelungen in ihrem Bestehen oder in ihrer Zerstörung.
— Trostworte bez. zerstörter jüdischer Ansiedelungen.
— Segenssprüche bei Ansicht israelitischer und nichtjüdischer Grabstätten.
— Segensspruch bei Begegnung eines Freundes nach längerer Trennung.
— Segensspruch bei Ansicht anormaler Personen und ungewöhnlicher Kreaturen.
— Über die Kometen.
— Astronomische Betrachtungen. — Meteorologische Betrachtungen.
— Der Donner, die Stürme, der Blitz, der Regenbogen.
— Der Sonnenzyklus.
— Der Wortlaut des Segensspruches über den Regen.
— Böse und gute Nachrichten.
— Gebete in den verschiedenen Stadien der Schwangerschaft.
— Die Furcht eine Folge der Sünde.
— Wortlaut der Segenssprüche beim Betreten und Verlassen einer Stadt.
— Der Segensspruch beim Eintritt in die Badestube
— Man meide böse Aussprüche.
— Sprüche beim Aderlass und beim Betreten des Aborts.
— Gebet beim Schlafengehen.
— Gebet beim Erwachen.
— Segenssprüche bei allen Verrichtungen von Tagesbedürfnissen.
— G-tt fügt alles zum Guten.
— Der gute und der böse Trieb.
— Über die Beschaffenheit des ersten Menschen.
— Über die Beschaffenheit der Frau.
— Man meide die Nähe und die Gesellschaft der Frau.
— Die Funktionen mancher körperlichen Organe.
— Die Gerechten und die G-ttlosen.
— Die Aufopferung für G-tt.
— Die Hinrichtung R. Akibas.
— Die Verhaltungsregeln bei Verrichtung der Notdurft.
— Das Verstoßen gegen die gute Sitte zum Zweck des Lernens.
— Die Wertschätzung der rechten Hand.
— Die Keuschheit im Abtritt.
— Allgemeine Verhaltensmaßregeln.
— Schaul und David.
— Das Betragen auf dem Tempelberg.
— Das Amen im Tempel.
— Die stete Vergegenwärtigung G-ttes.
— Die Wertschätzung des Handwerks.
— Die Hausfreunde.
— Anempfehlung des Gesetzes.
— Die Berechnung in der Diaspora.
— Die Verherrlichung des Gastgebers.
— Die Verherrlichung der Gesetzlehre.
— Das Verhalten des Lehrers gegenüber seinem Schüler.
— Die Verherrlichung des Gastgebers.
— Man füge sich seinem Geschick.
— Huldigung der Schriftgelehrten.
— Die Grußformel bei der Verabschiedung; die Geleitformel für den Toten.
— Die Schriftgelehrten.