{"id":5139,"date":"2020-02-14T16:19:15","date_gmt":"2020-02-14T14:19:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/?page_id=5139"},"modified":"2020-02-14T16:27:55","modified_gmt":"2020-02-14T14:27:55","slug":"die-juedische-welt-am-vorabend-des-jahres-1789","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/die-neueste-geschichte-des-juedischen-volkes-1789-1914\/die-juedische-welt-am-vorabend-des-jahres-1789\/","title":{"rendered":"Die j\u00fcdische Welt am Vorabend des Jahres 1789"},"content":{"rendered":"\n<h2>Die Grundlagen der alten Ordnung<\/h2>\n<p>Am Vorabend des Jahres 1789 hatte die politische und soziale Lage aller Gruppen des j\u00fcdischen Volkes in allen Staaten Europas einen im allgemeinen gleichartigen Charakter. \u00dcberall unterstanden die Juden einem speziellen Kodex des beschr\u00e4nkten Rechtes, dem eigenartigen \u00bbjus judaicum\u00ab, das an manchen Orten an v\u00f6llige Entrechtung grenzte &#8211; einem \u00dcberbleibsel des Mittelalters, das je nach den lokalen Verh\u00e4ltnissen und der juristischen Findigkeit der Regierenden oder der herrschenden Klassen in verschiedenen L\u00e4ndern verschiedene Schattierungen aufwies. Diese Grundfesten der alten Ordnung fanden ihren Ausdruck in folgendem:<\/p>\n<p>A. In politischer und staatsb\u00fcrgerlicher Hinsicht bildeten die Juden eine eigenartige Gruppe von Ausl\u00e4ndern, die nirgends einen eigenen Staat besa\u00dfen und daher durch v\u00f6lkerrechtliche Traktate nicht gesch\u00fctzt waren. Unter mehr oder minder beschwerlichen Bedingungen, die von der Regierung oder auch von den feudalen und munizipalen Beh\u00f6rden der betreffenden Gegend diktiert waren, wurde ihnen gestattet, in bestimmten Bezirken zu wohnen und einige Berufe auszu\u00fcben. Es waren dies Abmachungen zwischen dem Wirtsvolk und den Ank\u00f6mmlingen (wenn auch diese \u00bbAnk\u00f6mmlinge\u00ab seit einer Reihe von Generationen in der betreffenden Gegend lebten), die die Vorteile der st\u00e4rkeren Partei zur Grundlage hatten: dem \u00bbAnk\u00f6mmling\u00ab wurde irgendeine dunkle Ecke als Wohnst\u00e4tte zugewiesen, auch wurden ihm einige Kleingewerbe freigestellt, in denen seine Konkurrenz sich dem \u00bbEinheimischen\u00ab am wenigsten f\u00fchlbar machen sollte; als Ersatz daf\u00fcr musste er ungeheure Geb\u00fchren als Schutzgeld an die Schatzkammer entrichten, abgesehen von einer ganzen Menge anderer spezieller Besteuerungen. In den meisten L\u00e4ndern wurde allen Versuchen, die der Jude machte, um das ihm zugewiesene engbemessene Gebiet, wie auch den ihm freigestellten Kreis von Berufen zu erweitern, un\u00fcberwindliche Hindernisse in den Weg gelegt; selbst die nat\u00fcrliche Vermehrung der Juden wurde mancherorten von den Beh\u00f6rden in offizieller Weise verboten, indem die letzteren die Zahl der Eheschlie\u00dfungen regelten und dem Zuwachs der Bev\u00f6lkerung einen Damm entgegensetzten. Die harte Reglementierung des j\u00fcdischen Bebens wurde in den beiden Hauptzentren der westeurop\u00e4ischen Judenheit, Deutschland und \u00d6sterreich, auf die Spitze getrieben. In den dichten Massen der osteurop\u00e4ischen Judenheit (Polens und seines Erben Russland) hat die Reglementierung der elementaren Rechte des Juden das Gesetz der Vermehrung in direkter Weise nicht angetastet, aber im absterbenden Polen wurde das Beben des Juden durch spezielle, von den K\u00f6nigen, dem Adel oder den Munizipalbeh\u00f6rden ausgehende Konzessionen geregelt, die ihn als Angeh\u00f6rigen einer abgesonderten, au\u00dferhalb aller Staatsb\u00fcrgerlichkeit stehenden Kaste behandelten; in den an Russland abgetretenen polnischen Provinzen hingegen machten sich schon Tendenzen zur Schaffung einer die Juden betreffenden ausschlie\u00dflichen Gesetzgebung geltend.<\/p>\n<p>B. Mit dieser staatsb\u00fcrgerlichen Ausschlie\u00dflichkeit ging auch die wirtschaftliche Hand in Hand. Die Regierenden, die herrschenden St\u00e4nde, die Magistrate, Z\u00fcnfte und Gilden dr\u00e4ngten die j\u00fcdische Masse in einen sehr engen Kreis von Berufen und Gewerben hinein. Von allen wirtschaftlichen Bet\u00e4tigungsarten wurden den Juden im westlichen Europa nur der Kleinhandel und der Wucher zur Verf\u00fcgung gestellt (selbst zum Handwerk wurde ihnen in den meisten F\u00e4llen der Zutritt verwehrt); in S\u00fcdfrankreich, Holland und England konnte man hin und wieder Gro\u00dfkaufleuten, Fabrikanten und Bankiers begegnen; aber in Preu\u00dfen und \u00d6sterreich traten solche erst gegen das Ende des 18. Jahrhunderts hervor, als die \u00bbaufgekl\u00e4rten\u00ab. Monarchen Friedrich II. und Joseph II. die Fabrikindustrie der Juden zu f\u00f6rdern suchten; darin lag aber schon der Ansatz zu einer, au\u00dferhalb der Volksmasse stehenden Geldherrschaft. Im \u00f6stlichen Europa waren es vornehmlich das Kleinhandwerk und der Handel, die Pacht verschiedener Zweige der Bandwirtschaft auf den Bandg\u00fctern, insbesondere die Pacht der sogenannten \u00bbPropination\u00ab oder der Branntweinverkauf in den St\u00e4dten und D\u00f6rfern, die die wirtschaftlichen Bet\u00e4tigungsarten der Juden bildeten. Die in die Schlupfwinkel der Volkswirtschaft gewaltsam hineingedr\u00e4ngte, notleidende j\u00fcdische Masse, deren wirtschaftliche Position durch ihre geringf\u00fcgigen und vom Zufall abh\u00e4ngigen Verdienste keineswegs gesichert war, diente f\u00fcr die Umwelt als Sinnbild der wirtschaftlichen Ausgestossenheit. Solche aufgezwungenen Gewerbe, wie der Wucher im Westen und die Schankwirtschaft im Osten, versch\u00e4rften das Erniedrigende in ihrer Stellung und weckten feindselige Gef\u00fchle gegen diese Stiefkinder des Vaterlandes.<\/p>\n<p>C. In nationaler Hinsicht bildete die j\u00fcdische Masse der Diaspora bis in das Jahr 1789 hinein eine in sich geschlossene, charakteristische Einheit von eigenartiger Gestaltung des Gemeinde- und Geisteslebens. Ein Ergebnis dieser Lebensgestaltung ist die staatlich anerkannte Gemeindeautonomie der Juden. Ein gewisser geschichtlicher Prozess brachte es mit sich, dass tiefgreifende Faktoren nationaler Natur im Leben der j\u00fcdischen Masse mit solchen religi\u00f6ser Natur so eng verwoben waren, dass es einem au\u00dfenstehenden Beobachter scheinen konnte, als sei hier die Einheit lediglich auf rein religi\u00f6ser Grundlage, auf der Gemeinschaft des Glaubens und der Riten aufgebaut. Daher die Meinungsverschiedenheit in der Definition des Judentums seitens der umgebenden Gesellschaft: F\u00fcr die einen ist das Judentum eine scharf ausgepr\u00e4gte stammeseinheitliche und nationale Individualit\u00e4t, die in der Hoffnung auf den Wiederaufbau ihrer Staatlichkeit in der Gestalt des messianischen Reiches lebt; f\u00fcr die anderen wiederum ist es blo\u00df eine religi\u00f6se Gruppe oder Sekte, die unter g\u00fcnstigen Umst\u00e4nden einen Bestandteil der umgebenden Nationen ausmacht oder ausmachen kann. Seit der zweiten H\u00e4lfte des 18. Jahrhunderts, seit der Epoche der \u00bbAufkl\u00e4rung\u00ab bringt diese Meinungsverschiedenheit eine Entzweiung in die j\u00fcdische Gesellschaft hinein. Die Grundfesten der Gemeinde- Autonomie, die einen jahrhundertelangen Bestand aufzuweisen hatte, beginnen zu wanken. Im Westen &#8211; unter den Schl\u00e4gen des \u00bbaufgekl\u00e4rten Absolutismus\u00ab der die Abgesondertheit des Judentums Ms ein Verbrechen betrachtete. Im Osten &#8211; infolge der Zersetzung des polnischen Zentrums der zwischen Preu\u00dfen, \u00d6sterreich und Russland verteilten Judenheit.<\/p>\n<p>D. Auf dem Gebiete der geistigen Kultur tritt zu dieser Zeit zuerst die Spaltung zwischen den zwei ma\u00dfgebenden Zentren des alten Judentums &#8211; Deutschland und Polen &#8211; zutage. W\u00e4hrend die alte Kultur in Polen, die aus dem Rabbinismus keine gen\u00fcgende Nahrung gezogen, einen neuen Lebensborn in dem Chassidismus entdeckt und f\u00fcr eine gewisse Zeit diese Position festigt &#8211; entsteht ihr in Deutschland eine Gegnerin in Gestalt der in der Mendelssohnschen Epoche aufgetauchten \u00bbAufkl\u00e4rung\u00ab. Die Bestrebungen dieser Bewegung gehen in ihren gem\u00e4\u00dfigten Elementen darauf aus, der j\u00fcdischen Kultur eine neue Gestalt zu geben, in ihren extremen Elementen hingegen diese Kultur zu zerst\u00f6ren. Die Ergebnisse dieser beiden einander widerstreitenden Tendenzen werden erst nach dem Jahre 1789 in die Erscheinung treten. Die alte Ordnung behauptete sich auf diese Weise am Vorabend des Jahres 1789 in ihrer ganzen Macht im wirtschaftlichen und staatsb\u00fcrgerlichen Leben, und nur auf dem national-kulturellen Gebiete traten hie und da die ersten Anzeichen einer Umbildung auf. Wollen wir nun untersuchen, wie sich das alte Regime in den einzelnen L\u00e4ndern \u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<h2>Deutschland<\/h2>\n<p>In seinem bekannten Buche unter dem Titel \u00bb\u00dcber, die b\u00fcrgerliche Verbesserung der Juden\u00ab (Berlin 1781) gibt uns Christian Wilhelm Dohm ein\u00ab Bild der&#8217;Rechtlosigkeit der Juden in dem zersplitterten Deutschland und dem ihm verwandten franz\u00f6sischen Elsass. Dieses Bild, das ein preu\u00dfischer Publizist und Beamter, der im Namen der Staatsr\u00e4son gem\u00e4\u00dfigte Reformen forderte, entwirft, zeichnet sich durch eine beinahe offizielle, auf Tatsachen fu\u00dfende Genauigkeit und Exaktheit aus. \u00bbIn einigen Staaten,\u00ab sagt Dohm, \u00bbhat man ihnen den Aufenthalt ganz versagt, und erlaubt nur f\u00fcr einen gewissen Preis den Reisenden, des landesherrlichen Schutzes f\u00fcr eine kurze Zeit (oder f\u00fcr eine Nacht) zu genie\u00dfen. In den meisten anderen Staaten aber hat man die Juden nur unter den l\u00e4stigsten Bedingungen nicht sowohl zu B\u00fcrgern als zu Einwohnern und Unterthanen aufgenommen. Nur einer gewissen Anzahl j\u00fcdischer Fam\u00fcien ist es meistens erlaubt, sich in einem Lande niederzulassen, und diese Erlaubnis ist gew\u00f6hnlich nur auf gewisse Orte eingeschr\u00e4nkt und muss allemal mit einer ansehnlichen Summe Geldes erkauft werden\u2026 Hat ein j\u00fcdischer Vater mehrere S\u00f6hne, so kann er gew\u00f6hnlich die Beg\u00fcnstigung des Daseins in dem Bande seiner Geburt nur auf einen derselben fortpflanzen, die \u00fcbrigen muss er mit einem abgerissenen The\u00fce seines Verm\u00f6gens in fremde Gegenden ausschicken, wo sie mit gleichen Hindernissen zu k\u00e4mpfen haben. Bey seinen T\u00f6chtern k\u00f6mmt es darauf an, ob er gl\u00fccklich genug ist, sie in einer der wenigen Familien seines Ortes einzuf\u00fchren. Selten kann also ein j\u00fcdischer Vater das Gl\u00fcck genie\u00dfen, unter seinen Kindern und Fnkeln zu leben, den Wohlstand seiner Familie auf eine dauerhafte Art zu gr\u00fcnden. Denn auch der wohlhabende wird durch die notwendige Trennung seiner Kinder und die Kosten ihres Etablissements an verschiedenen Orten, zu einer best\u00e4ndigen Zerrei\u00dfung seines Verm\u00f6gens gezwungen. Hat man dem Juden die Erlaubnis, sich in dem Staate aufzuhalten, bewilligt, so muss er dieselbe j\u00e4hrlich durch eine starke Abgabe wieder erkaufen, er darf sich nicht ohne besondere Erlaubnis, die von gewissen Umst\u00e4nden abh\u00e4ngt, und nicht ohne neue Kosten verheyrathen; jedes Kind vermehrt die Gr\u00f6\u00dfe seiner Abgaben, und fast alle seine Handlungen sind damit belegt&#8230; Und bey diesen so mannigfaltigen Abgaben ist der Erwerb des Juden auf das \u00e4u\u00dferste beschr\u00e4nkt. Von der Ehre, dem Staat sowohl im Frieden als im Kriege zu dienen, ist er allenthalben ganz ausgeschlossen; die erste der Besch\u00e4ftigungen, der Ackerbau, ist ihm allenthalben untersagt, und fast nirgends kann er liegende Gr\u00fcnde in seinem Namen eigent\u00fcmlich besitzen. Jede Zunft w\u00fcrde sich entehrt glauben, wenn sie einen Beschnittenen zu ihrem Genossen aufn\u00e4hme, und daher ist der Hebr\u00e4er fast in allen Landen von den Handwerken und mechanischen K\u00fcnsten ganz ausgeschlossen. Nur seltenen Genies (die, wenn vom Ganzen der Nation die Rede ist, nicht gerechnet werden k\u00f6nnen) bleibt bey so vielen niederdr\u00fcckenden Umst\u00e4nden noch Muth und Heiterkeit, sich zu den sch\u00f6nen K\u00fcnsten oder den Wissenschaften zu erheben, von denen, zugleich als Weg des Erwerbs betrachtet, nur allein Me\u00dfkunst, Naturkunde und Arzneygelahrtheit dem Hebr\u00e4er \u00fcbrigbleiben. Und auch diese seltenen Menschen, die in den Wissenschaften und K\u00fcnsten eine hohe Stufe erreichen, sowie die, welche durch die untadelhafteste Rechtschaffenheit der Menschheit Ehre machen, k\u00f6nnen nur die Achtung weniger Edlen erwerben; bey dem gro\u00dfen Haufen machen auch die ausgezeichnetsten Verdienste des Geistes und Herzens den Fehler nie verzeihlich &#8211; ein Jude zu seyn. Diesem Ungl\u00fccklichen also, der kein Vaterland hat, dessen T\u00e4tigkeit allenthalben beschr\u00e4nkt ist, der nirgend seine Talente frey \u00e4u\u00dfern kann, an dessen Tugend nicht geglaubt wird, f\u00fcr den es fast keine Ehre gibt &#8211; ihm bleibt kein andrer Weg, des verg\u00fcnstigten Daseins zu genie\u00dfen, Jsich zu n\u00e4hren, als der Handel. Aber auch dieser ist durch viele Einschr\u00e4nkungen und Abgaben erschwert, und nur wenige dieser Nation haben so viel Verm\u00f6gen, dass sie einen Handel im Gro\u00dfen unternehmen k\u00f6nnen. Sie sind also meistens auf einen sehr kleinen Detailhandel eingeschr\u00e4nkt, bey dem nur die \u00f6ftere Wiederholung kleiner Gewinne hinreichen kann, ein d\u00fcrftiges \u00dcben zu erhalten; oder sie werden gezwungen, ihr Geld, das sie selbst nicht benutzen k\u00f6nnen, an andere zu verleihen.\u00ab In den zahlreichen gro\u00dfen und kleinen Staaten, in die das damalige Deutsche Reich zerfiel, variierte die gegen die Juden gerichtete Politik der Unterdr\u00fcckung nur innerhalb der Grenzen der obenerw\u00e4hnten Grundnormen. Den dr\u00fcckendsten Beschr\u00e4nkungen unterlag das Recht der Freiz\u00fcgigkeit. An allen Grenzstationen der dreihundert Zwergstaaten des damaligen Deutschlands waren dem gehetzten Tiere &#8211; dem Juden &#8211; Fallen gestellt. Wenn ein Jude von dem einen Staat in den anderen, oft auch von der einen Stadt in die andere innerhalb der Grenzen desselben Randes hin\u00fcberkam, so musste er bei seiner Ankunft am Bestimmungsort dieselbe Steuer entrichten, die f\u00fcr die Einfuhr von Vieh festgesetzt war. Es war dies der sch\u00e4ndliche Leib- oder Geleitzoll (Judengeleit), der den reisenden Juden zur Zielscheibe des Spottes an den Toren und Grenzstationen vieler deutscher St\u00e4dte machte. Und nur die privilegierten sogenannten Schutz- oder Geleitjuden konnten sich unter Beobachtung erniedrigender Formalit\u00e4ten bei Reisen auf dem Gebiet des sie beherbergenden Staates von diesen Abgaben befreien, aber an der Grenze der Besitzt\u00fcmer irgendeines anderen Herzogs, F\u00fcrsten oder Kurf\u00fcrsten angelangt, waren auch diese Juden verpflichtet, den Leibzoll zu zahlen. Als der bereits ber\u00fchmt gewordene Denker Moses Mendelssohn im Jahr 1776 in die Hauptstadt Sachsens, Dresden, einzog, wurde er an der Grenze angehalten und gezwungen, den Leibzoll nach der f\u00fcr einen \u00bbpolnischen Stier\u00ab festgesetzten Taxe zu zahlen, wie sich der beleidigte Berliner Weise nachher mit bitterer Ironie ausdr\u00fcckte. Nach der \u00bbJudenordnung\u00ab von 1746 war es den Juden erlaubt, in Sachsen (Dresden und Leipzig), diesem protestantischen Spanien, unter sehr l\u00e4stigen Bedingungen und in begrenzter Zahl zu wohnen. Es war ihnen verboten, ein Bethaus behufs \u00f6ffentlichen Gottesdienstes zu besitzen, und sie waren gen\u00f6tigt, ihre Gebete unauff\u00e4llig und leise in einem privaten Hause zu verrichten; ferner war es ihnen verboten, H\u00e4user zu erwerben, Gewerbe und Handel zu treiben; und nur der Handel mit alten Kleidern und das Wechselgesch\u00e4ft waren ihnen gestattet.<br \/>\nAlle diese H\u00e4rten wurden in der Folge (1767, 1772\u201473) noch versch\u00e4rft. Die Polizei pa\u00dfte scharf auf, dass in den H\u00e4usern der \u00bbgeduldeten\u00ab Juden sich nicht ihre kein Wohnrecht habenden Stammesgenossen heimlich aufhielten. Das Schutzgeld wurde bis zu der ungeheuren Summe von 70 Talern f\u00fcr jeden Familienvater, von 30 Talern f\u00fcr dessen Frau und 5 Talern f\u00fcr jedes von seinen Kindern erh\u00f6ht. F\u00fcr eine Heiratserlaubnis wurden 40 Taler erhoben. Viele Familien, die die Last dieser Steuern nicht zu ertragen vermochten, sahen sich der Ausweisung aus Dresden ausgeliefert, und nur dem Eingreifen Mendelssohns ist es zu verdanken, dass die Vertreibung vieler Hunderte von Ungl\u00fccklichen nicht zur Ausf\u00fchrung kam. Das katholische Bayern wetteiferte mit der Geburtsst\u00e4tte des Protestantismus in der Unterdr\u00fcckung der Juden. Hier hatten die Juden ihre in sich abgeschlossenen Gemeinden oder Ghetti nur in einigen St\u00e4dten; an vielen Orten war ihnen das Wohnen untersagt; nur in Handelsangelegenheiten, und f\u00fcr kurze Dauer unter polizeilicher Bewachung, nach Art der Str\u00e4flinge (\u00bblebendiges Geleit\u00ab in N\u00fcrnberg) wurde ihnen der Zutritt zu diesen Orten gew\u00e4hrt, und nur in F\u00fcrth gelang es den Juden, eine rege kommerzielle T\u00e4tigkeit zu entfalten. Zur besonderen Bl\u00fcte gelangte das mittelalterliche Ghettoregime in der freien Reichsstadt Frankfurt a. M., wo sich eine der gr\u00f6\u00dften j\u00fcdischen Gemeinden Deutschlands befand. Die die Stadt verwaltende b\u00fcrgerliche Oligarchie, von lutherischer Unduldsamkeit und Kr\u00e4mergeist durchdrungen (auch Katholiken und Reformierte waren in ihren Rechten beschnitten), zw\u00e4ngten den Juden in das dunkelste Kellerloch des gesellschaftlichen Geb\u00e4udes. Nicht umsonst wurde das Frankfurter Ghetto oder die \u00bbJudengasse\u00ab \u00bbdas neue \u00c4gypten\u00ab genannt. Ungef\u00e4hr 500 j\u00fcdische Familien, unter denen sich viele wohlhabende und gebildete Menschen befanden, waren in einem entsetzlich engen Raume zusammengepfercht. Keinem einzigen Juden war es erlaubt, au\u00dferhalb der Grenzlinie des Judenviertels zu wohnen. Die Ghettobewohner durften sich nur am Tage in die Stadt begeben, an Sonntagen jedoch mussten sie auch am Tage im Ghetto bleiben. Mit dem Anbruch der Nacht wurde das Ghettotor verriegelt, und eine Polizeipatrouille wachte dar\u00fcber, dass niemand ohne zwingenden Grund herauskam. In einem dieser Sklavenh\u00e4user wurde im Jahr 1786 Ludwig B\u00f6rne geboren, der sich in der Folge einen ruhmreichen Namen als K\u00e4mpfer f\u00fcr politische Freiheit erwarb und der seine ersten Kindheitseindr\u00fccke vom Frankfurter Ghetto in folgenden Zeilen voll bei\u00dfenden Spottes schilderte: \u00bbEhemals wohnten sie in einer eigenen Gasse, und dieser Fleck war bestimmt der bev\u00f6lkertste auf der ganzen Erde&#8230; Sie erfreuten sich der z\u00e4rtlichsten Sorgfalt ihrer Regierung. Sonntags durften sie ihre Gasse nicht verlassen, damit sie von Betrunkenen keine Schl\u00e4ge bek\u00e4men. Vor dem 25. Jahre durften sie nicht heiraten, damit ihre Kinder stark und gesund w\u00fcrden. An Feiertagen durften sie erst um sechs Uhr abends zum Tore hinausgehen, dass die allzu gro\u00dfe Sonnenhitze ihnen nicht schade. Die \u00f6ffentlichen Spazierg\u00e4nge au\u00dferhalb der Stadt waren ihnen untersagt, man n\u00f6tigte sie, ins Feld zu wandern, um ihren Sinn f\u00fcr Landwirtschaft zu erwecken. Ging ein Jude \u00fcber die Stra\u00dfe, und ein Christ rief ihm zu: Mach Mores, Jud\u2019! &#8211; so musste er seinen Hut abziehen; durch diese h\u00f6fliche Aufmerksamkeit sollte die Liebe zwischen beiden Religionsparteien befestigt werden. Mehrere Stra\u00dfen der Stadt, die ein schlechtes unbequemes Pflaster hatten, durften sie niemals betreten.\u00ab Den Ghettobewohnern war es verboten, sich w\u00e4hrend \u00f6ffentlicher Prozessionen und Feierlichkeiten auf den Stra\u00dfen zu zeigen. Am Kr\u00f6nungstage des Kaisers Leopold II. wurden von der Stadtkanzlei Passierscheine folgenden Inhalts gn\u00e4digst ausgestellt: Der Inhaber dieses darf sich am bevorstehenden Kr\u00f6nungstage in die Stadt begeben, um der Feier aus den Fenstern irgendeines Hauses oder von einem Ger\u00fcst aus, aber keineswegs auf der Stra\u00dfe zuzuschauen. Bei einer Bev\u00f6lkerungszahl von 500 Familien durfte die Norm der j\u00fcdischen Eheschlie\u00dfungen in Frankfurt die Zahl 12 nicht \u00fcberschreiten. Die F\u00fcrsten und Regierungen der deutschen Staaten machten kein Hehl aus den Beweggr\u00fcnden ihrer gegen die Vermehrung der Juden gerichteten Pharaonenpolitik. Der mecklenburgische Herzog Friedrich Franz I., der im Rufe eines \u00bbliberal Denkenden\u00ab stand, verordnete gleich nach, seiner Thronbesteigung, dass den Juden keine \u00bbSchutzbriefe\u00ab &#8211; Aufenthaltsbewilligungen &#8211; \u00fcber die einmal festgesetzten Normen hinaus ausgestellt werden d\u00fcrfen, \u00bbbis ein Teil der fr\u00fcheren Schutzjuden aussterben und dadurch ihren Glaubensgenossen die M\u00f6glichkeit eines Unterhalts er\u00f6ffnen wird\u00ab; erwachsene S\u00f6hne durften nicht auf Grund des Wohnrechtes ihrer Eltern sich im Lande aufhalten, sondern mussten den Nachweis liefern, dass sie \u00fcber ein eigenes Kapital oder gesicherte Einnahmen verf\u00fcgen. Die Regulierung der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung wurde hier mit der Sorge um ihre Nahrungsquellen bem\u00e4ntelt; zu gleicher Zeit aber trafen Regenten, Magistrate und Z\u00fcnfte allerhand Ma\u00dfnahmen, um den Juden die meisten dieser Quellen zu verschlie\u00dfen, und dadurch der Ausweisung ihres \u00bb\u00dcberflusses\u00ab eine gesetzliche Begr\u00fcndung zu geben. Die Nichtzulassung der Juden zu den Zunftgewerben motiviert die badische Regierung damit, dass \u00bbdie Juden bei ihren F\u00e4higkeiten in manchen Zweigen Geschicklichkeit erreichen und die Verdienste an sich rei\u00dfen w\u00fcrden\u00ab. R\u00fccksichten der Handelskonkurrenz lagen ebenfalls all jenen dr\u00fcckenden Erschwerungen der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit zugrunde, unter denen die gro\u00dfe j\u00fcdische Kolonie der Industriestadt Hamburg lebte. Viele Zweige des Handels und des Handwerks waren den Juden unzug\u00e4nglich. Der Erwerb von unbeweglichen G\u00fctern war ihnen untersagt; in die st\u00e4dtischen Schulen wurden Kinder j\u00fcdischer Eltern, selbst wenn sie wohlhabenden und gebildeten Familien angeh\u00f6rten, nicht aufgenommen. Bei der Ankunft in eine Stadt musste ein Jude aus einer anderen Stadt den \u00bbGeleitsgulden\u00ab und dann noch den Schutztaler zahlen. Das Ansiedelungsgebiet der Juden in Hamburg war begrenzt, wenn auch nicht so abgeschlossen wie das Frankfurter Ghetto.<\/p>\n<h2>Preu\u00dfen.<\/h2>\n<p>Die Reglementierung der staatsb\u00fcrgerlichen Knechtung der Juden artete nirgends in solche Ungeheuerlichkeiten aus, wie in Preu\u00dfen zur Aufkl\u00e4rungszeit Friedrichs II. des Gro\u00dfen. Hier war das ganze Leben der Juden durch die harten Paragraphen des Friederizianischen Reglements f\u00fcr die Juden\u00ab wie mit ehernen Fesseln umklammert. Seiner inneren Tendenz nach unterschied sich dieses Reglement, die Frucht der sch\u00f6pferischen Phantasie eines an die kirchlichen Satzungen nicht glaubenden, freidenkerischen K\u00f6nigs nur sehr wenig von den mittelalterlichen kanonischen Statuten und der judenfeindlichen Gesetzgebung des westgotischen Spaniens. -Durch das Reglement von 1750 und die nachtr\u00e4glichen Erl\u00e4uterungen zu diesem wurden die Juden des K\u00f6nigreichs Preu\u00dfen unter die zwei Hauptkategorien der Schutz- und der geduldeten Juden gebracht.<\/p>\n<p>Die Schutzjuden zerfielen ihrerseits nach Ma\u00dfgabe der ihnen gew\u00e4hrten Rechte in drei Gruppen:<br \/>\n1. Die Generalprivilegierten genossen das Wohn- und Gewerberecht auf Grund eines k\u00f6niglichen Privilegs, das sich auf alle ihre Familienangeh\u00f6rigen und auf alle den Juden als Wohnst\u00e4tte angewiesenen Orte erstreckte.<br \/>\n2. Die ordentlichen Schutzjuden wohnten auf Grund eines Schutzbriefes, in welchem genau angegeben wurde, in welchen Orten sie sich aufhalten, welche Gewerbe sie treiben durften, und auf welche Familienangeh\u00f6rigen sich diese Genehmigung erstreckte; die ordentlichen j Schutzjuden durften ihre Rechte nur auf eines ihrer Kinder \u00fcbertragen, aber im Falle einer besonderen Bef\u00fcrwortung und unter der Bedingung eines soliden Kapitalbesitzes durften sie es auch auf zwei Kinder \u00fcbertragen; den anderen Kindern war das Handelsrecht entzogen.<br \/>\n3. Die au\u00dferordentlichen Schutzjuden genossen das pers\u00f6nliche, lebensl\u00e4ngliche Recht, sich in einem bestimmten Orte aufzuhalten und ein bestimmtes Gewerbe zu betreiben, aber dieses Recht konnte auf ihre Kinder nicht \u00fcbertragen werden; zu dieser Gruppe geh\u00f6rten \u00c4rzte, Maler und andere freie Gewerbe aus\u00fcbende Personen.<\/p>\n<p>Der Kategorie der \u00bbgeduldeten Juden\u00ab geh\u00f6rten Personen an, die ein Amt in der Gemeinde aus\u00fcbten (Rabbiner, Vorbeter, Sch\u00e4chter), die Kinder der \u00bbordentlichen\u00ab, au\u00dfer den beiden \u00e4lteren, s\u00e4mtliche Kinder der \u00bbau\u00dferordentlichen\u00ab Juden, das Hausgesinde u. a.; ihnen war in verschiedenem Grade verboten, Gewerbe und Handel zu treiben und Ehen untereinander zu schlie\u00dfen (nur durch Verschw\u00e4gerung war ihnen die M\u00f6glichkeit geboten, in die Familien der \u00bbprivilegierten\u00ab Juden einzutreten). \u00dcber die Beobachtung all dieser drakonischen Gesetze wachte ein von der Regierung eingesetztes Generaldirektorium, bestehend aus Mitgliedern des Ministeriums des Innern und des der Finanzen, das alle j\u00fcdischen Angelegenheiten in Preu\u00dfen unter seiner Aufsicht und Leitung hatte. In der von den Abgeordneten der j\u00fcdischen Gemeinden der preu\u00dfischen Regierung im Jahr 1787 \u00fcberreichten Denkschrift werden alle Belastungen und Einschr\u00e4nkungen aufgez\u00e4hlt, die das Leben der Juden in Preu\u00dfen verg\u00e4llten. Die speziellen Besteuerungen nahmen ungeheure Dimensionen an. Im Vordergr\u00fcnde stand das sogenannte Schutzgeld, das der Staatskasse eine j\u00e4hrliche Einnahme von 25 000 Talern brachte und von der gesamten j\u00fcdischen Kolonie Preu\u00dfens unter gegenseitiger B\u00fcrgschaft gezahlt wurde. Dann folgten: die Rekrutensteuer, die Silberakzise (kein Mensch wei\u00df, wof\u00fcr diese Steuer erhoben wird &#8211; erkl\u00e4ren die Deputierten), eine Steuer f\u00fcr die Best\u00e4tigung der jede drei Jahre erfolgenden Wahlen der Vertreter der Gemeinde, -die Feuerwehrgeb\u00fchr, verschiedene Arten der Stempelsteuer und viele andere. Als sehr charakteristisch erscheint die bei Ausfertigung von Ehebewilligungen f\u00fcr jede unter den Juden geschlossene Ehe erhobene \u00bbEhesteuer\u00ab; die Steuerzahler zerfielen in einige Kategorien, die von 20 bis 80 Taler f\u00fcr jede Ehebewilligung und au\u00dferdem noch eine besondere Geb\u00fchr von 14 Talern f\u00fcr jeden Trauschein zahlten; bei der zweiten Ehe wurde eine Zuschlaggeb\u00fchr erhoben. Solche betr\u00e4chtlichen Steuern machten unverm\u00f6genden Leuten das Eingehen einer Ehe unm\u00f6glich. Die nat\u00fcrlichen Folgen der Ehe fl\u00f6\u00dften den Ehepaaren noch gr\u00f6\u00dfere Angst ein. F\u00fcr die Registrierung jedes der Kinder musste man an die Staatskasse bis zu 160 Talern zahlen. Das ber\u00fchmte Geleit wurde nicht nur von ausl\u00e4ndischen, sondern auch von einheimischen Juden bei ihrer \u00dcbersiedelung von der einen preu\u00dfischen Provinz nach der anderen erhoben. Die Behandlung der Steuerzahler, erkl\u00e4ren die obenerw\u00e4hnten Deputierten, ist \u00e4u\u00dferst dem\u00fctigend und degradiert den Juden zum Vieh. Im Jahre 1788 befreite das Gesetz die preu\u00dfischen Juden von dem Geleit, indem es letzteres nur f\u00fcr ausl\u00e4ndische Juden als obligatorisch erkl\u00e4rte; aber dadurch wurde die dem\u00fctigende Prozedur des \u00bbDurchlasses\u00ab nicht beseitigt, denn um einen steuerfreien Passierschein zu erhalten, musste der Jude bei den st\u00e4dtischen Torwachen seine preu\u00dfische Staatsangeh\u00f6rigkeit dokumentarisch beweisen. \u00dcbrigens sicherte ein derartiger Passierschein in einigen Provinzen (Vorpommern und anderen) dem Juden einen Aufenthalt von nur 24 Stunden. Als Gipfel der Findigkeit der Regierung Friedrichs II. muss die bekannte, f\u00fcr alle preu\u00dfischen Juden im Jahr 1769 festgesetzte Porzellain-Exportation-Steuer bezeichnet werden. Jeder Jude wurde beim Eingehen einer Ehe, dem Ankauf eines Hauses und dem Abschlie\u00dfen anderer zivilrechtlicher Vertr\u00e4ge verpflichtet, aus der k\u00f6niglichen Fabrik Porzellanfabrikate im Betrage einer, bestimmten Summe (bis 300 Taler) zu kaufen, und diese Fabrikate, wenn auch mit Schaden, im Auslande abzusetzen. Diese aufgezwungene F\u00f6rderung der vaterl\u00e4ndischen Industrie brachte den Juden Preu\u00dfens im Zeitr\u00e4ume von nur 8 Jahren (1779\u201487) Verluste aus gekauftem Porzellan im Betrage von 100 000 Talern; bei denjenigen, die nicht kapitalkr\u00e4ftig genug waren, um die ihnen aufgedr\u00e4ngte Ware zu bezahlen, wurden die H\u00e4user gepf\u00e4ndet und verkauft. Und auch nach allen diesen Eintreibungen blieben die Juden der Staatskasse eine betr\u00e4chtliche Summe schuldig (im Jahr 1786: 52000 Taler). Erst im Jahr 1788 befreiten sich die j\u00fcdischen Gemeinden durch Zahlung einer einmaligen Abfindungssumme von dieser Porzellansteuer. Das Berliner Porzellan der k\u00f6niglichen Manufaktur war im In- und Auslande unter der ironischen Benennung \u00bbJuden-Porzellan\u00ab bekannt. Welches waren denn die Rechte, die den Juden als Entgelt f\u00fcr alle diese schweren Opfer zugunsten der Staatskasse geboten wurden? Trotz des \u00dcberflusses an freiem Ackerland in dem damaligen Preu\u00dfen war den Juden der Ackerbau verwehrt; U\u00e4ndereien und landwirtschaftliche Betriebe zu erwerben oder auch blo\u00df in Pacht zu nehmen, war ihnen verboten, ebenfalls war ihnen untersagt, Branntweinbrennereien und Bierbrauereien zu besitzen. Die in allen St\u00e4dten sich breitmachenden Gewerbez\u00fcnfte schnitten den Juden den Zutritt zu jeglichem Gewerbe ab und nahmen keine j\u00fcdischen Kinder als Eehrlinge auf. Selbst auf dem den Juden zur Verf\u00fcgung gestellten Gebiete des Handels blieben ihnen ganze Zweige verschlossen (der Handel mit hebensmittein, der Hausiererhandel). In einigen Handelsst\u00e4dten (Stettin, Magdeburg, Kolberg, Elbing) war ihnen \u00fcberhaupt der Aufenthalt verboten. In dem den Juden zugewiesenen Ansiedelungsrayon wachte die Administration dar\u00fcber, dass sie an Zahl nicht Zunahmen. Selbst die \u00bbordentlichen Schutzjuden\u00ab durften nicht mehr als zwei erwachsene Kinder in das Register ihrer Familienangeh\u00f6rigen aufnehmen; was dar\u00fcber hinausging, musste auswandem. Dies brachte den Zerfall und den materiellen Ruin der Familie mit sich. Ein Jude, der sich irgendwelches Verm\u00f6gen erworben, musste einen betr\u00e4chtlichen Teil davon f\u00fcr die ausgewanderten Kinder, die in fremden Randen ihren- Unterhalt suchten, hergeben. Der j\u00fcdische Familienvater durfte sich nicht des Gl\u00fcckes erfreuen, im Kreise der Seinigen, der Kinder und Enkel zu weilen. Er war gen\u00f6tigt, sich von seinen Angeh\u00f6rigen zu trennen und sein Verm\u00f6gen zu zersplittern. In K\u00f6nigsberg bestand die christliche Kaufmannschaft darauf, dass den Juden keine neuen Beg\u00fcnstigungen hinsichtlich ihres Wohnrechts zuteilwerden, damit ihre Zahl nicht zunehme.<br \/>\nAuf das Gesuch zweier j\u00fcdischer Kaufleute aus Berlin, Itzig und Ephraim, die um Schutz ihrer Handelsrechte baten, schrieb Friedrich II. folgende barsche Resolution: \u00bbWas wegen ihres Handels ist, behalten sie. Aber dass sie ganze F\u00fchrerschaften von Juden zu Breslau anbringen und ein gantzes Jerusalem draus machen wollen, das kann nicht seynd.\u00ab Der K\u00f6nig wachte sogar eifrig \u00fcber alle Kuriosit\u00e4ten der alten \u00bbGesetzgebung\u00ab betreffs der Juden. Auf Grund eines unsinnigen Ediktes vom Jahre 1737, das alle verheirateten Juden zum Tragen eines Bartes verpflichtete, beantwortete er abschl\u00e4gig das Gesuch eines reichen Juden, der um die Erlaubnis, sich den Bart abnehmen zu lassen, nachsuchte. Kein Wunder, dass der ber\u00fchmte Mirabeau, der im Todesjahre Friedrichs Berlin besuchte, einige von seinen Gesetzen betreffs der Juden \u00bbw\u00fcrdig eines Kannibalen\u00ab nannte (loi digne d\u2019un canibale).<\/p>\n<h2>Rechtlosigkeit und Aufkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Die Schmach der j\u00fcdischen Rechtlosigkeit in Preu\u00dfen fiel besonders im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts auf, als sie sich in einen schroffen Widerspruch zu dem kulturellen Erwachen der j\u00fcdischen Gemeinschaft unter dem Einfluss der Aufkl\u00e4rungsbewegung der Mendelssohnschen Epoche setzte. Mendelssohn selber, der die Gedankenwelt eines betr\u00e4chtlichen Teiles der deutschen Gesellschaft beherrschte, der Prototypus Nathans des Weisen, war in politischer Hinsicht ein rechtloser, geduldeter Jude, der das Wohnrecht in Berlin als Buchhalter einer Fabrik genoss. Marquis d\u2019Argens, der zu Friedrich II. in freundschaftlichen Beziehungen stand und Mendelssohn zugetan war, erkundigte sich einmal \u00fcber die rechtliche Lage des letzteren und erhielt folgende Auskunft: Er genie\u00dft das Wohnrecht als Angestellter bei dem Fabrikanten Bernhard. Wenn dieser ihn heute entl\u00e4sst, und er keinen anderen Schutzjuden findet, der ihn anstellen sollte, so wird ihn die Polizei des Bandes verweisen. Dem Philosophen \u00bbverzieh\u00ab man seine Stammesangeh\u00f6rigkeit.<br \/>\nEin interessantes Lebensbild entwirft uns ein Zeitgenosse, der das erste Zusammentreffen des in K\u00f6nigsberg als Gast wehenden Mendelssohn mit Kant schildert: \u00bbEin kleiner verwachsener Jude mit Spitzbart und starkem H\u00f6cker trat, ohne viel sich um die Anwesenden zu bek\u00fcmmern, doch mit \u00e4ngstlich leisen Schritten in den H\u00f6rsaal und blieb unfern der Eingangst\u00fcre stehen. Wie gew\u00f6hnlich begannen Hohn und Spott, die zuletzt in Schnalzen, Pfeifen und Stampfen \u00fcbergingen; aber zum allgemeinen Erstaunen blieb der Fremde auf seinem Platze wie festgebannt, mit einer eisigen Ruhe und hatte sich sogar, um seinen Willen, den Professor zu erwarten, deutlich an den Tag zu legen, eines leerstehenden Stuhles bedient und darauf Platz genommen. Man n\u00e4herte sich ihm, man fragte, er antwortete kurz und artig; er wolle dableiben, um Kants Bekanntschaft&#8216; zu machen. Nur sein Erscheinen konnte endlich den E\u00e4rm beschwichtigen. Sein Vortrag lenkte die allgemeine Aufmerksamkeit auf andere Dinge, und man ward so hingerissen, so versenkt in das Meer von neuen Ideen, dass man der Erscheinung des Juden l\u00e4ngst nicht mehr gedachte, als dieser nach beendigtem Kollegium sich mit einer Heftigkeit, die mit seinem fr\u00fcheren Gleichmute seltsam kontrastierte, durch die Menge dr\u00e4ngte, um zum Katheder zu gelangen. Die Studierenden bemerkten ihn kaum, als wieder das h\u00f6hnische Gel\u00e4chter erschallte, das aber sogleich einer stummen Bewunderung wich, da Kant, nachdem er einen Augenblick den Fremden bedeutend betrachtet und dieser einige Worte gesagt hatte, ihm mit Herzlichkeit die Hand dr\u00fcckte und dann in seine Arme schlo\u00df. Wie ein Lauffeuer ging es durch die Menge: Moses Mendelssohn! Es ist der j\u00fcdische Philosoph aus Berlin!\u00ab und ehrerbietig bildeten die Sch\u00fcler eine Gasse, als die beiden Weltweisen Hand in Hand den H\u00f6rsaal verlie\u00dfen.\u00ab Die deutsche Gesellschaft, die den Juden im allgemeinen verachtete, machte f\u00fcr einzelne Personen eine Ausnahme. Ein gewisser Teil der Gesellschaft stand unter dem m\u00e4chtigen humanisierenden Einfluss des im Jahr 1779 erschienenen \u00bbNathan des Weisen\u00ab.<br \/>\nIn diesen Kreisen wurde der Jude nicht mehr mit dem Kleinh\u00e4ndler identifiziert: in ihm erblickte man zuweilen die Anlagen einer tiefen intellektuellen und ethischen Kultur. Das obenerw\u00e4hnte Werk von Dohm: \u00bbUber die b\u00fcrgerliche Verbesserung der Juden\u00ab brachte ebenfalls vielen die \u00dcberzeugung bei, dass der Niedergang der j\u00fcdischen Masse und ihre soziale Entfremdung vornehmlich auf ihrer Rechtlosigkeit und b\u00fcrgerlichen Erniedrigung beruhen. In den h\u00f6heren Kreisen der Berliner Gesellschaft machte sich schon dann eine Ann\u00e4herung zwischen Juden und Christen bemerkbar. Es war dies nicht mehr jener intime Umgang, den vereinzelte Denker und literarische Pers\u00f6nlichkeiten miteinander in dem beschiedenen H\u00e4uschen Mendelssohns, im Kreis von Lessing, Nikolai und Gleim pflogen. In den 1780 er Jahren war der \u00bbBerliner Salon\u00ab im Entstehen begriffen, wo sich die Vertreter der christlichen und j\u00fcdischen Aristokratie zusammenfanden. Die j\u00fcdische Geldaristokratie war eine neue Frucht der damaligen wirtschaftlichen Ordnung. Friedrich II., der die j\u00fcdische Masse im Kleingewerbe wirtschaftlich verk\u00fcmmern lie\u00df, f\u00f6rderte die j\u00fcdischen Gro\u00dfkapitalisten in ihren Fabrik-, Bank- und Pachtunternehmungen. Viele Juden in Berlin, K\u00f6nigsberg und Breslau bereicherten sich an Heereslieferungen zur Zeit des Siebenj\u00e4hrigen Krieges; die Regelung der k\u00f6niglichen Finanzen kam in einem betr\u00e4chtlichen Grade durch ihre Vermittelung zustande. F\u00fcr solche Personen machte allerdings der K\u00f6nig eine Ausnahme von dem harten \u00bbJudenreglement\u00ab, indem er ihnen \u00bbGeneralprivilegien nafch den Rechten christlicher Kaufleute\u00ab erteilte. Auf diese Weise kamen die reichen H\u00e4user der Ephraim, Itzig, Gumpertz und anderer auf. W\u00e4hrend die Familienh\u00e4upter ganz in ihren umfassenden gesch\u00e4ftlichen Unternehmungen aufgingen, er\u00f6ffneten ihre Frauen und Kinder in reich eingerichteten Wohnungen \u00bbSalons\u00ab nach dem Muster der besten aristokratischen und h\u00f6fischen Salons von Berlin und suchten sogar diese durch Eleganz und \u00dcppigkeit in den Schatten zu stellen. Die T\u00fcren dieser Salons standen den Vertretern der h\u00f6heren christlichen Gesellschaft weit offen. Als Hauptk\u00f6der dieser Salons dienten die h\u00fcbschen, gebildeten J\u00fcdinnen, die vom Drange nach einer Ber\u00fchrung mit der deutschen Aristokratie ganz ergriffen waren. Die H\u00e4user der Bankiers Ephraim, Itzig, Cohen und Meier in Berlin wurden von preu\u00dfischen Offizieren, W\u00fcrdentr\u00e4gern und Diplomaten gerne besucht; hier wurden Liebesverh\u00e4ltnisse mit den freundlichen T\u00f6chtern Israels angekn\u00fcpft, die bereit waren, ihr Judentum f\u00fcr den Titel einer deutschen Baronin oder einer preu\u00dfischen Offiziersdame einzutauschen. Um das Jahr 1786 tat sich in Berlin besonders der intelligente, in literarischer Hinsicht bedeutende Salon der Henriette Herz hervor &#8211; einer \u00fcppigen sch\u00f6nen J\u00fcdin, der Frau des Arztes Markus Herz, der ein Freund Mendelssohns war. In diesem Jahre kam zuf\u00e4llig in den Herzschen Salon Graf Mirabeau, der in einem diplomatischen Auftrag in Berlin weilte, und auf den der Salon durch seinen Prunk einen gewaltigen Eindruck machte. Aber die Glanzperiode des Salons f\u00e4llt in die ersten Jahre der franz\u00f6sischen Revolution. Die folgende, von einem Zeitgenossen erz\u00e4hlte Episode illustriert das Verhalten der damaligen Berliner Gesellschaft den Juden gegen\u00fcber. Im August des Jahres 1788 wurde im Nationaltheater zu Berlin das Drama von Shakespeare \u00bbDer Kaufmann von Venedig\u00ab aufgef\u00fchrt. Der Schauspieler Fleck, der den Shylok meisterhaft wiedergab, hatte nicht den Mut, in dieser Rolle vor einem Publikum, in deren Mitte sich nicht wenige Juden befanden, ohne einleitende Entschuldigungen aufzutreten. Vor Beginn des St\u00fcckes deklamierte Fleck in Form eines Prologs ein eigens zu diesem Zwecke verfasstes Gedicht, in welchem er darauf aufmerksam machte, dass es in der Absicht der Darsteller gar nicht liege, \u00bbdie Glaubensgenossen Mendelssohns\u00ab auf der B\u00fchne zu verspotten; sie stellen auf der B\u00fchne in gleicher Weise die Tugenden und Laster der Christen wie der Juden dar: Nun das kluge Berlin die Glaubensgenossen des weisen Mendelssohn h\u00f6her zu sch\u00e4tzen anf\u00e4ngt; nun wir bei diesem Volke (dessen Propheten und erste Gesetze wir ehren), M\u00e4nner sehen, gleich gro\u00df in Wissenschaften und K\u00fcnsten,\u2014 Wollen wir nun dies Volk durch Spott betr\u00fcben? \u2026 Nein, dies wollen wir nicht. Wir schildern auch b\u00fcbische Christen \u2026 Wir tadeln der Kl\u00f6ster Zwang und Grausamkeit\u2026 Im Nathan dem Weisen spielen die Christen die schlechtere K\u00f6lle; Im Kaufmann Venedigs tun es die Juden., der zeitgen\u00f6ssische Chronist bemerkt jedoch dazu, dass dieses zuvorkommende Verhalten den Juden gegen\u00fcber keinen Anklang im Publikum fand, und dass bei den darauf folgenden Auff\u00fchrungen der Prolog nicht mehr vorgetragen wurde. \u00bbMit Recht\u00ab &#8211; sagt er &#8211; \u00bb\u00e4u\u00dferte man seine Unzufriedenheit dar\u00fcber, dass die Juden sich eine Sonderstellung im Theater schaffen wollten, wo alle St\u00e4nde dargestellt werden, jeder in seinen komischen und ernsten Z\u00fcgen.\u00ab Es gab einen Moment, wo den Juden in Preu\u00dfen die Hoffnung auf eine etwaige Verbesserung ihrer rechtlichen Tage winkte. Es war dies um das Jahr 1786, als nach dem Tode des Sch\u00f6pfers des harten \u00bbJudenreglements\u00ab, Friedrich II., Friedrich Wilhelm II. den Thron bestieg &#8211; ein Herrscher mit minder despotischen Neigungen, der im Honigmonate seiner Regierung dem Generaldirektorium seinen Willen kundtat, \u00bbdass die Lage dieser verfolgten Nation nach M\u00f6glichkeit erleichtert werde\u00ab. Durch die g\u00fctigen Worte des K\u00f6nigs ermuntert, wandten sich die Vorsteher der Berliner j\u00fcdischen Gemeinde an ihn mit einer Bitte \u00bbvoll Ehrfurcht und kindlichen Vertrauens\u00ab (6. Februar 1.787);.\u00bbSchon lange seufzen wir unter der Last unaufbringlicher Abgaben und unter dem nicht weniger harten Druck der Verachtung.Beide haben unsere Nation herabgew\u00fcrdigt und uns gehindert, auf dem Wege der Geistesbildung, der gr\u00f6\u00dferen Industrie und jeder Art von Gl\u00fcckseligkeit Fortschritte zu machen&#8230; Ausgeschlossen von allem Nahrungserwerb, vom Handwerk, vom Ackerbau, von allen Bedienungen des Staates, bleibt allein die Handlung und auch diese noch mit vielen Einschr\u00e4nkungen das einzige Erwerbungsmittel unserer Kolonie.\u00ab Des Weiteren weisen die Bittsteller darauf hin, dass \u00bbauch der Staat gewinnen muss, wenn eine ansehnliche Kolonie, die bis jetzt in Mutlosigkeit versunken ist, durch eine mildere Behandlung zu n\u00fctzlicheren Untertanen umgebildet wird.\u00ab Die dem\u00fctige Bitte der j\u00fcdischen Vertreter ging dahin, dass der K\u00f6nig eine Kommission einsetzen m\u00f6chte, die in Gemeinschaft mit den Bevollm\u00e4chtigten der j\u00fcdischen Gemeinden die bestehende Gesetzgebung betreffs der Juden einer Pr\u00fcfung unterziehe und einen Entwurf \u00fcber die Verbesserung ihrer staatsb\u00fcrgerlichen Rage ausarbeite. Der K\u00f6nig erf\u00fcllte die Bitte und erteilte dem Generaldirektorium in diesem Sinne einen Befehl. Das letztere verf\u00fcgte, dass die j\u00fcdischen Gemeinden aus ihrer Mitte unverz\u00fcglich Bevollm\u00e4chtigte zu w\u00e4hlen haben, die der Kommission \u00bbdie W\u00fcnsche der gesamten Judenheit\u00ab vorlegen sollten. Am 17. Mai 1787 ging ein umfangreiches \u00bbuntert\u00e4nigstes Promemoria\u00ab im Namen \u00bbder Abgeordneten aller j\u00fcdischen Kolonien des preu\u00dfischen Staates\u00ab der bei dem Generaldirektorium zu jener Zeit gegr\u00fcndeten \u00bbK\u00f6niglichen Kommission zur Reform des j\u00fcdischen Bebens\u00ab zu. In diesem Promemoria, in dem alle f\u00fcr die Juden festgesetzten Rechtsbegrenzungen auf gez\u00e4hlt werden, baten die Abgeordneten die Kommission, bei der Ausarbeitung des Reformprojektes nicht von dem sch\u00e4ndlichen Reglement des Jahres 1750 auszugehen, sondern in Gemeinschaft mit den j\u00fcdischen Abgeordneten einen auf den Prinzipien der Duldsamkeit und der Achtung vor dem Menschen beruhenden Entwurf zu verfassen. Alle diese Bem\u00fchungen erzielten als n\u00e4chstes Ergebnis zwei partielle Steuererleichterungen: im Jahr 1787 wurde das sch\u00e4ndliche \u00bbGeleit\u00ab f\u00fcr Juden preu\u00dfischer Staatsangeh\u00f6rigkeit abgeschafft, und im Jahr 1788 kam die Befreiung von der obenerw\u00e4hnten tragikomischen Porzellansteuer zustande. Im System der j\u00fcdischen Rechtlosigkeit selber hingegen vollzog sich keine Wandlung. Die vom K\u00f6nige eingesetzte Beamtenkommission erhielt vom Generaldirektorium eine vom alten Geiste der Judenfeindschaft und Kasernendisziplin erf\u00fcllte Instruktion. In dieser Instruktion wurden der Kommission folgende Fingerzeige gegeben: \u00bbdie Verbesserung ihres Zustandes muss mit ihrer Nutzbarkeit f\u00fcr den Staat in genauem Verh\u00e4ltnis stehen.\u00ab Die Gewerbebeschr\u00e4nkungen m\u00fcssen gemildert werden, denn die Not dr\u00e4ngt die Juden auf die Bahn unerlaubter Bereicherungsmittel; andererseits aber k\u00f6nnte die Rechtserweiterung der Juden ohne die gleichzeitige Beseitigung ihrer \u00bbAbsonderung\u00ab dem Staate noch gr\u00f6\u00dferen Schaden zuf\u00fcgen. Daher die Notwendigkeit, jede auf die Reform des j\u00fcdischen Lebens hinzielende Absicht sorgf\u00e4ltig abzuw\u00e4gen; die Rechtserleichterungen d\u00fcrfen nur in strengster Abstufung eingef\u00fchrt werden, \u00bbbis ihre Kinder und Nachkommen f\u00fcr sich selbst und f\u00fcr den Staat sich g\u00e4nzlich oder zum gr\u00f6\u00dften Teil verbessert haben werden.\u00ab Nach einer derartigen Instruktion konnte man freilich von der Kommission nur sehr wenig erwarten. Und in der Tat, nach einer zweij\u00e4hrigen Beratung arbeitete sie ein derartiges Reformprojekt aus, dass selbst die dem\u00fctigen j\u00fcdischen Abgeordneten sich auf b\u00e4umten und erkl\u00e4rten, dass sie es vorz\u00f6gen, beim alten Reglement zu bleiben&#8230;<br \/>\nDieser erb\u00e4rmliche Kanzleiversuch fiel in das Jahr der gro\u00dfen franz\u00f6schen Revolution!<\/p>\n<h2>\u00d6sterreich<\/h2>\n<p>Die Ohnmacht des aufgekl\u00e4rten Absolutismus in Hinsicht der L\u00f6sung der j\u00fcdischen Frage trat mit besonderer Pr\u00e4gnanz im bedeutendsten Zentrum der westlichen Judenheit &#8211; im \u00d6sterreich der 1780 er Jahre zutage. Der streng katholische Kaiser Joseph II. war zweifelsohne den Juden gegen\u00fcber duldsamer gesinnt als der preu\u00dfische \u00bbschlechte Protestant\u00ab Friedrich II. Daher war auch die praktische Politik in der j\u00fcdischen Frage in ihren Einzelheiten bei beiden Regenten verschieden; aber \u00fcber die Rolle der Juden im Staate teilten sie dieselbe Ansicht. Wenn der K\u00f6nig die Z\u00fcgel der j\u00fcdischen Rechtlosigkeit unter keinen Umst\u00e4nden loslassen wollte, der Kaiser hingegen den Juden Duldsamkeit unter der Bedingung ihrer nationalen Entpers\u00f6nlichung verhie\u00df, so hatte es seinen Grund darin, dass der eine die Juden f\u00fcr \u00bbunverbesserlich\u00ab hielt, der andere hingegen an die M\u00f6glichkeit glaubte, \u00bbsie nutzbringend f\u00fcr den Staat zu machen\u00ab. Aber das Korrektionssystem \u00d6sterreichs war den Juden nicht leichter, als die starre Judenfeindschaft der preu\u00dfischen Regierung. Indem Joseph II. Reformen einf\u00fchrte, nahm er mit der einen Hand mehr, als er mit der anderen gab. Die Schattenseiten seines Regimes waren um so empfindlicher, als deren Folgen sich auch f\u00fcr die dichten Judenmassen in solchen Provinzen wie B\u00f6hmen, M\u00e4hren und dem soeben von Polen losgetrennten Galizien f\u00fchlbar machten. \u00bbMan w\u00fcrde jedoch irren,\u00ab sagte ein Historiker, \u00bbwenn man annehmen wollte, dass Joseph II. in dem Juden den Menschen w\u00fcrdigte, den er eben als Menschen mit den anderen Untertanen gleichgestellt wissen wollte. Dies war nicht der Fall.. Er betrachtete die Juden sozusagen als ein \u00dcbel, das unsch\u00e4dlich gemacht werden muss, das Judentum als einen Ausbund von Torheiten und Alfanzereien, und das Gemeindewesen als eine Art geheime Gesellschaft, um den Staat auszubeuten.\u00ab An der Spitze des Toleranzpatentes f\u00fcr Wien befinden sich z. B. solche Paragraphen: i. Die Juden in Wien bilden keine Gemeinde, und ist ihnen der \u00f6ffentliche Gottesdienst nicht gestattet. 2. Die Zahl der Juden soll nicht vermehrt werden, und da, wo sie bisher nicht ans\u00e4ssig waren, sollen sie auch jetzt nicht wohnen. Die \u00fcbrigen 23 Paragraphen des Patentes zerfallen in beschr\u00e4nkende und beg\u00fcnstigende. Zu den ersteren geh\u00f6ren die nach preu\u00dfischem Muster aufgestellten Normen f\u00fcr den Aufenthalt der Juden in Wien. Ein Jude aus einer \u00f6sterreichischen Provinz darf sich in Wien nur auf Grund einer besonderen Genehmigung der Regierung aufhalten, ein ausl\u00e4ndischer Jude &#8211; auf Grund einer Genehmigung seitens des Kaisers. F\u00fcr das Wohnrecht wird von jeder Familie das \u00bbToleranzgeld\u00ab erhoben, aber dieses Recht erstreckt sich nicht auf die verheirateten Familienangeh\u00f6rigen; in den D\u00f6rfern Nieder\u00f6sterreichs d\u00fcrfen Juden nicht-wohnen; eine Ausnahme wird f\u00fcr solche Personen gemacht, die daselbst Fabriken erbauen. Zu der Kategorie der beg\u00fcnstigenden Paragraphen geh\u00f6ren: das Recht der Juden, ihre Kinder in allgemeinen \u00bbnormalen\u00ab und Realschulen unterzubringen, wie das Recht, h\u00f6here Lehranstalten zu beziehen; Juden d\u00fcrfen bei christlichen Meistern in die Lehre gehen, um sich von ihnen in allerhand Handwerken unterweisen zu lassen, ohne jedoch das Recht auf den Titel eines B\u00fcrgers oder Meisters erreichen zu k\u00f6nnen. Es wird den Juden gestattet, Gro\u00dfhandel zu treiben, Inhaber von Fabriken zu werden, unbewegliche G\u00fcter als Pfand zu nehmen, ohne diese jedoch f\u00fcr Schulden sich aneignen zu d\u00fcrfen; die alten Bestimmungen betreffs einer besonderen Tracht, des Verbotes, sich auf der Stra\u00dfe bis zur Mittagsstunde an Sonn- und Feiertagen zu zeigen, \u00f6ffentliche Belustigungen und Promenaden zu besuchen u. dgl. m. werden abgeschafft; abgeschafft wird ebenfalls die entehrende \u00bbLeibmauth\u00ab. Als Kompensation f\u00fcr alle diese Beg\u00fcnstigungen wurde eine Reihe von Dekreten erlassen, die s\u00e4mtlich darauf ausgingen, die Autonomie der j\u00fcdischen Gemeinden zu vernichten, die Sprache und nationale Kultur der Juden zu verdr\u00e4ngen.<br \/>\nDas \u00bbToleranzedikt\u00ab verbot ihnen, die Gesch\u00e4ftsb\u00fccher und Korrespondenz in j\u00fcdischer Sprache (hebr\u00e4ischer und j\u00fcdisch-deutscher Umgangssprache) zu f\u00fchren, die der offiziellen deutschen Sprache Platz machen musste. Durch ein Dekret vom 25. August 1783 schaffte der Kaiser das Rabbinergericht in Zivil- und geistlichen Angelegenheiten unter., den Juden ab und unterstellte sie der Rechtsprechung der allgemeinen Gerichte. Es war dies ein harter Schlag f\u00fcr die j\u00fcdische Gemeindeselbstverwaltung. Die Regierungsgewalt begann auch in das j\u00fcdische Eherecht einzudringen: die Rabbiner waren in Angelegenheiten der Eheschlie\u00dfung und Ehescheidung der Kontrolle der Zivilgewalten unterstellt, denen es freistand, die Trauung oder Scheidung zu verhindern (1785\u20141788). In solchen \u00bbReformen\u00ab konnte die j\u00fcdische Masse freilich nur einen gef\u00e4hrlichen Eingriff in jene Freiheit ihrer inneren Uebensgestaltung erblicken, die sie selbst in den Zeiten ihrer g\u00e4nzlichen b\u00fcrgerlichen Rechtlosigkeit genoss. Nicht minder beunruhigend war f\u00fcr die j\u00fcdische Masse eine andere Neuerung: die Heranziehung der Jugend zur Milit\u00e4rpflicht. Es war dies das erste Beispiel der Aufnahme von Juden in das Heer eines christlichen Staates Europas &#8211; ein Beispiel, das die konservativen Kreise sowohl der christlichen wie der j\u00fcdischen Gesellschaft entsetzte. Die \u00f6sterreichische milit\u00e4rische Aristokratie erblickte darin eine Herabsetzung des Milit\u00e4rstandes; die j\u00fcdische Masse wiederum, die jahrhundertelang den allgemeinen Staatsinteressen entfremdet und vieler elementarer b\u00fcrgerlicher Rechte beraubt war, konnte nicht umhin, bei dem Gedanken zu erschrecken, dass ihre Jugend in eine fremde, meistens feindliche Umgebung hineingezogen wird, wo ihr die Gefahr des Abfalls von ihrem Glauben und ihrer Nationalit\u00e4t droht. Die Rekrutenaushebungen in den \u00f6sterreichischen, von Juden bewohnten Provinzen boten ein herzzerrei\u00dfendes Schauspiel. Eine von solchen Szenen &#8211; die Rekrutenaushebung im b\u00f6hmischen Prag im Mai des Jahres 1789 &#8211; wird in einer zeitgen\u00f6ssischen Zeitschrift geschildert.<br \/>\nIn Prag wurden 25 j\u00fcdische Rekruten ausgehoben. Der Tag ihrer Bef\u00f6rderung in die Armee war ein Tag des Wehklagens: auf den den Kasernen anliegenden Stra\u00dfen weinten laut die M\u00fctter, Schwestern und jungen Gattinnen der Rekruten. Der ber\u00fchmte Prager Rabbiner R. Jecheskel Landau erschien in der Kaserne und hielt vor den Rekruten eine Rede, in der er sie ermahnte, sich dem kaiserlichen Willen zu f\u00fcgen und den milit\u00e4rischen Dienst ohne Murren auf sich zu nehmen und sich zu bem\u00fchen, die Gesetze des j\u00fcdischen Glaubens und insbesondere das t\u00e4gliche Gebet zu beobachten (dabei \u00fcberreichte der Rabbiner jedem von ihnen eine Rolle mit dem zur Verrichtung der Gebete n\u00f6tigen Zubeh\u00f6r). Der Rabbiner hob die politische Bedeutung des Momentes hervor, indem er darauf hinwies, dass die Erf\u00fcllung der schwersten b\u00fcrgerlichen Pflicht durch die Juden die Regierung bewegen k\u00f6nne, \u00bbdas j\u00fcdische Volk auch von den \u00fcbrigen Fesseln zu befreien, die es noch immer dr\u00fccken\u00ab. Als der erregte Rabbiner seine Rede mit dem Ausrufe schlo\u00df: \u00bbGott segne und besch\u00fctze euch\u00ab &#8211; f\u00fcllten sich die Kaserne und der anliegende Hof mit Schluchzen, die Rekruten warfen sich in die Knie vor dem greisen Seelenhirten, als ob sie um Rettung flehten; den schluchzenden Rabbiner, der nahe daran war, in Ohnmacht zu fallen, vermochte man kaum fortzubringen. Man f\u00fchlte, dass hier irgendein schwerer Ri\u00df vollzogen wurde, der fr\u00fcher eingetreten war, als der Volksorganismus Zeit hatte, sich auf ihn vorzubereiten. Konnten auch die alten Metropolen der Judenheit: B\u00f6hmen, M\u00e4hren und insbesondere Galizien, das noch in den alten Traditionen des polnischen Regimes lebte und von der mehr und mehr um sich greifenden chassidischen Bewegung erfa\u00dft war &#8211; in der Kaserne den \u00dcbergang zu besseren Zeiten erblicken? In B\u00f6hmen bestand noch, auch in der \u00bbReformepoche\u00ab Josephs II., die alte Normierung der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung: die letztere war begrenzt durch die Zahl von 8600 Familien; in M\u00e4hren war die Norm bis auf 5400 gebracht worden; eine neue Ehe wurde nur in den Grenzen dieser Norm zugelassen; die Einwanderung der Juden aus anderen Provinzen unterlag vielen Schwierigkeiten. Doch wurde die Sph\u00e4re der industriellen T\u00e4tigkeit f\u00fcr die \u00bbgeduldeten\u00ab Juden bedeutend erweitert.<br \/>\nDie Fabrikindustrie wurde zu jener Zeit von der Regierung gef\u00f6rdert und entwickelt: von den 58 Manufakturfabriken B\u00f6hmens befanden sich mehr als 15 in j\u00fcdischen H\u00e4nden. In Prag waren Tausende christlicher Arbeiter in j\u00fcdischen Fabriken besch\u00e4ftigt. Gem\u00e4\u00df den Vorschriften Josephs II. schm\u00e4lerte die Regierung auf jede Weise die Funktionen der j\u00fcdischen Selbstverwaltung, aber die Grundlagen der Autonomie blieben gewahrt. Eine gro\u00dfe autonome Gemeinde befand sieb in Prag, aufs \u00e4u\u00dferste zusammengedr\u00e4ngt in den 300 H\u00e4usern ihres Viertels. Im m\u00e4hrischen Nikolsburg hatte sich noch das Institut des \u00bbBezirksrabbinats\u00ab erhalten. Die \u00bbreformierenden\u00ab Experimente Josephs II. hatten, insbesondere f\u00fcr Galizien schwere R\u00fcckwirkungen im Gefolge: Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Bau, der sich in der langen Reihe der Geschlechter unter polnischer Herrschaft gefestigt hatte, wurde im Verlaufe von 18 Jahren (1772\u20141790) unnachsichtig zerkl\u00fcftet. Das ganze Gef\u00fcge des Volkslebens in dem angegliederten Rande wollte man mit einem Male durch Verordnungen aus Wien von Grund aus umgestalten; unter dem Vorwand der \u00bbVerbesserung\u00ab verst\u00fcmmelte man das Leben von Zehntausenden von Menschen.<\/p>\n<p>Da es im j\u00fcdischen Galizien eine Sache der Unm\u00f6glichkeit war, die in \u00d6sterreich beliebte pharaonische Ehenormierung durchzuf\u00fchren, erfand man einen Ersatz daf\u00fcr: Es wurde festgesetzt, dass die Juden bei jeder Eheschlie\u00dfung eine Genehmigung vom Statthalter unter Einzahlung einer betr\u00e4chtlichen Steuer f\u00fcr diese einzuholen haben. In der Folge wurde die Geldsteuer f\u00fcr die sich \u00bbbewerbenden\u00ab Br\u00e4utigame durch die Verpflichtung ersetzt, ein Zeugnis \u00fcber die vor einer besonderen Kommission bestandene Pr\u00fcfung in Deutsch vorzuweisen. G\u00e4nzlich zerr\u00fcttet wurde der wirtschaftliche Wohlstand der Juden in Galizien durch eine Reihe von Verordnungen, die das Schankgewerbe und die Pachtung von landwirtschaftlichen Betrieben &#8211; Besch\u00e4ftigungen, die nicht weniger als ein Drittel der galizischen Judenheit (1776, 1784\u201485) ern\u00e4hrten &#8211; zun\u00e4chst beschr\u00e4nkten und dann untersagten. Zehntausende von Menschen wurden brotlos und kamen an den Bettelstab, die mittellosen und g\u00e4nzlich Verarmten aber, die drei Jahre hintereinander keine Kopfsteuer zahlten, wurden von der Regierung des Landes verwiesen und nach Polen geschafft. Die Versuche Josephs II., die Juden an die Landarbeit heranzuziehen, fanden Anklang unter dem enterbten Landvolk, aber die Regierung war au\u00dferstande, alle sich darum bewerbenden mit Grund und Boden zu versehen, da sie zur selben Zeit damit besch\u00e4ftigt war, auf ihren polnischen Grenzgebieten Deutsche anzusiedeln. Gleichen Schritt damit hielt die Zerst\u00f6rung der komplizierten Gemeindeorganisation der Juden in Galizien. Nach einer Reihe von Versuchen, in Lemberg ein dem Staate unterstelltes Bezirksrabbinat zu schaffen und, die Funktionen der Gemeinde zu schm\u00e4lern, wurde den Rabbinern und den Gemeinden jede au\u00dferhalb der Sph\u00e4re der rein religi\u00f6sen Angelegenheiten stehende Gewalt genommen. Unter solchen Umst\u00e4nden nahm das Mi\u00dftrauen der j\u00fcdischen Massen gegen\u00fcber der \u00f6sterreichischen Regierung immer zu &#8211; und in solchen \u00bbReformen\u00ab, wie der Heranziehung der Juden zur pers\u00f6nlichen Wehrpflicht und dem an. sie ergehenden Lockruf, in die allgemeinen Schulen einzutreten, konnte man in Galizien nur Manifestationen der alten b\u00f6swilligen, zerst\u00f6renden Politik erblicken. \u00dcbrigens machte die Regierung kein Hehl aus ihrem Endzweck &#8211; der Vernichtung der nationalen Eigenart der Judenheit. In einer Reihe von Dekreten betonte Joseph II. diese Tendenz sehr bestimmt. In der der Denkschrift der Hofkanzlei \u00fcber das neue Reglement f\u00fcr die galizischen Juden beigelegten Resolution formulierte der Kaiser seine Ansicht \u00fcber die Judenfrage folgenderma\u00dfen: \u00bbAus diesem so m\u00fchsam als schon langeher immer complicirten Juden-Patententwurfe kann unm\u00f6glich was Zweckm\u00e4\u00dfiges, was Gedeihliches entstehen, wenn man sich in alle, the\u00fcs von Moses hergeleiteten, theils seither ganz verkehrten j\u00fcdischen Gesetze und Gebr\u00e4uche einlassen, selbe ergr\u00fcnden und mit den allgemein bestehenden Anordnungen nur verbinden will&#8230; Ihre Religions\u00fcbungen und Gebr\u00e4uche, die nicht wider die allgemeinen Gesetze streiten, k\u00f6nnen sie ungest\u00f6rt fortsetzen, die aber dagegen streiten, das w\u00e4re alsdann jedem frei zu lassen, entweder von seinen Religionsgebr\u00e4uchen nach Zeit und Umst\u00e4nden als eine Ausnahme sich zu entfernen, oder aber den Vorrechten, die er als B\u00fcrger des Staates genie\u00dft, zu entsagen und mit Zahlung des Abfahrtsgeldes au\u00dfer Land zu gehen&#8230;\u00ab Eine derartige Instruktion, &#8211; die f\u00fcr die \u00bbDuldsamkeit\u00ab der Epoche des aufgekl\u00e4rten Absolutismus bezeichnend ist &#8211; gab der Verwaltung ein gef\u00e4hrliches Werkzeug des Eingriffes in das geistige Leben der B\u00fcrger in die Hand; folgerichtig auf die patriarchalische Lebensordnung der galizischen Judenheit angewandt, konnte sie zu den gr\u00f6\u00dften Gewissensvergewaltigungen f\u00fchren. Zu Lebzeiten Josephs II. kam dieses System der Reglementierung der inneren Lebensgestaltung nicht dazu, sich in der Praxis voll und ganz zu \u00e4u\u00dfern (der Kaiser starb im Jahr 1790); aber in dem darauffolgenden Zeitabschnitt wird es die Maske der wohlwollenden Reform abstreifen und unter Zuhilfenahme der Machtmittel des Polizeistaates sein Werk der Kulturvergewaltigung verrichten. \u00bbZuerst die nationale Entpers\u00f6nlichung, dann die b\u00fcrgerliche Gleichberechtigung\u00ab &#8211; so lautete die Losung dieser Politik. Von den b\u00fcrgerlichen Reformen Josephs II. wird nichts Zur\u00fcckbleiben, aber sein Bevormundungssystem wird zu einem Bestandteil der administrativen Praxis \u00d6sterreichs werden. Nur dem nicht gen\u00fcgend scharfblickenden H\u00e4uflein der \u00bbAufgekl\u00e4rten\u00ab aus der Mendelssohnschen Schule, das an die M\u00f6glichkeit glaubte, ein Geschlecht von gebildeten und folglich gleichberechtigten j\u00fcdischen B\u00fcrgern mit Hilfe der offiziellen \u00bbNormalschulen\u00ab zu schaffen, konnte die zehnj\u00e4hrige Regierungszeit Josephs II. als der Anfang der Emanzipation erscheinen. \u00dcbrigens erfreute sich eine kleine, ihrem Volke fernstehende Gruppe von Juden in Wirklichkeit beinahe der Gleichberechtigung: es war dies die Gruppe der aristokratischen Familien in Wien, die durch finanzielle Operationen mit dem Hofe und den h\u00f6heren W\u00fcrdentr\u00e4gern verkn\u00fcpft waren. jDer \u00bbBerliner Salon\u00ab hatte seine Filiale in Wien: hier waltete die junge Baronin Fanny von Amstein, die Tochter des Berliner Kaufmanns und des Oberhauptes der j\u00fcdischen Gemeinde, Daniel Itzig; Joseph II. kannte und sch\u00e4tzte die Baronin, die in der Folge eine ansehnliche Rolle in den diplomatischen Kreisen Wiens spielte. Die Regierungspolitik Ungarns glich kurz vor dem Jahre 1789 ungef\u00e4hr derjenigen \u00d6sterreichs. Das \u00bbToleranzedikt\u00ab \u00abJosephs II. pa\u00dfte sich hier unter dem Namen \u00bbSystematica gentis judaicae regulatio\u00ab den lokalen Verh\u00e4ltnissen an. Die 80 000 ungarischen Juden, die fr\u00fcher das enge Gebiet einiger st\u00e4dtischer Bezirke bewohnten, erhielten das best\u00e4ndige oder provisorische Wohnrecht in den k\u00f6niglichen freien St\u00e4dten, mit Ausnahme der Bergbauzentren. Doch blieb noch f\u00fcr sie die Zahl der ihnen zug\u00e4nglichen Gewerbe knapp bemessen und der Druck der Staatssteuem ungemein hart. Die Rechtserweiterung war von der Erf\u00fcllung des \u00bbAufkl\u00e4rungsprogramms\u00ab Josephs II. abh\u00e4ngig gemacht: Es wurde bekannt gegeben, dass nach Ablauf von io Jahren von jedem Unternehmer, der im Begriffe ist, irgendein Gesch\u00e4ft zu er\u00f6ffnen, die Vorweisung eines die Absolvierung eines Kurses der Normalschule best\u00e4tigenden Zeugnisses gefordert werden wird. Die Kulturbevormundung nahm mitunter gar seltsame Formen an. Unter den durch die kaiserliche Verf\u00fcgung vorgeschriebenen Reformen befand sich die den Juden auferlegte Verpflichtung, sich den Bart zu rasieren. Da dieser Umstand die Verletzung eines Brauches im Gefolge hatte, so erging kurz darauf an den Kaiser eine Bittschrift der ungarischen Juden, sich den Bart wachsen lassen zu d\u00fcrfen, indem sie sich dabei auf das verk\u00fcndete Prinzip der Glaubensfreiheit beriefen. Die Bitte wurde beachtet&#8230; Der altersschwache Kaiser zeigte sich auf diese Weise nachgiebiger als der preu\u00dfische K\u00f6nig Friedrich II., der den freidenkerischen Berlinern das Bartrasieren nicht gestattete, da er von einer entgegengesetzten Ansicht \u00fcber die Bedeutung des j\u00fcdischen Bartes ausging (oben, \u00a7 3).<\/p>\n<h2>Frankreich.<\/h2>\n<p>In Frankreich bestand vor der Revolution f\u00fcr die Juden ein \u00bbAnsiedelungsrayon\u00ab: \u00bbdie Provinz Elsass (au\u00dfer der Stadt Stra\u00dfburg) und ein Teil von Lothringen (die St\u00e4dte Metz und Nancy). Das ganze \u00fcbrige Territorium des Reiches war den Juden entweder v\u00f6llig verschlissen oder nur in beschr\u00e4nktem Ma\u00dfe zug\u00e4nglich. Die Nachkommen der spanischen Juden, die Sephardim, bewohnten den S\u00fcden Frankreichs &#8211; die industriellen Zentren Bordeaux und \u00bbMarseille, die Bretagne und Bayonne. Nachdem sie in diese Gebiete anfangs unter dem Deckmantel der \u00bbMarranen\u00ab oder \u00bbneuen Christen\u00ab eingedrungen waren, streiften sie in der Folge die \u00e4u\u00dfere H\u00fclle von sich ab und zwangen die Regierung, das bereits Geschehene anzuerkennen. Hatte sich aber die zentrale Regierung mit der Tatsache des Aufenthaltes der Juden in den verbotenen Gebieten abgefunden, so taten die Lokalbeh\u00f6rden, die Munizipalit\u00e4ten und die kaufm\u00e4nnischen Z\u00fcnfte ihr M\u00f6glichstes, um \u00bbdie sich auf ungesetzlichem Wege Aufhaltenden\u00ab aus allen den Zentren zu verdr\u00e4ngen, in denen sich ihre Handelskonkurrenz der christlichen Kaufmannschaft f\u00fchlbar machte. Im Jahre 1773 erwirkten die christlichen Kaufleute von Nantes beim K\u00f6nig einen Erlass, der die Ausweisung der j\u00fcdischen Kaufleute aus dieser Stadt verordnete. Infolge eines Rechtsstreites, den der Metzer Jude Creange mit zwei Beamten aus Brest f\u00fchrte, verf\u00fcgte das Parlament von Rennes, \u00bbden Juden Creange und alle sich gegenw\u00e4rtig in der Bretagne aufhaltenden Juden nach ihren st\u00e4ndigen Wohnsitzen auszuweisen\u00ab, und zwar innerhalb zweier Wochen. Feste Wurzeln hatte nur die gro\u00dfe j\u00fcdische Kolonie in Bordeaux gefasst, die vorwiegend aus Gro\u00dfkaufleuten und Bankiers bestand, welche Finanzoperationen mit dem k\u00f6niglichen Hofe unterhielten Unter Ludwig XVI. errangen die Juden von, Bordeaux das Recht, auf dem ganzen Territorium Frankreichs zu wohnen und Handel zu treiben. Die k\u00f6nigliche Schatzkammer hatte davon keinen Schaden: hunderttausende von Livres wurden f\u00fcr die Vorrechte eingezahlt, und im Jahr 1782 brachten die dankbaren Juden von Bordeaux mehr als 60 000 Divres zusammen und kauften daf\u00fcr ein Kriegsschiff, das sie dem K\u00f6nig zum Geschenk machten. Ein anderes j\u00fcdisches Zentrum hatte sich in Avignon erhalten, das noch kurz vor der gro\u00dfen Revolution unter der Botm\u00e4\u00dfigkeit der r\u00f6mischen P\u00e4pste stand. Hier herrschten mittelalterliche Verh\u00e4ltnisse: die Juden bewohnten ein besonderes Viertel (carriere des juifs) und standen unter der Aufsicht der p\u00e4pstlichen Inquisition; Jesuiten und Dominikanerm\u00f6nche erschienen im Ghetto und hielten an Sabbaten in der Synagoge Predigten \u00fcber die Heilsamkeit des Christentums und die Verderblichkeit des Judentums. Nicht selten geschah es, dass kleine Judenkinder entf\u00fchrt, in Kl\u00f6ster gebracht und zum Christentum bekehrt wurden, ungeachtet aller Proteste der ungl\u00fccklichen Eltern. Die Hauptmasse der franz\u00f6sischen Judenheit konzentrierte sich in den nord\u00f6stlichen Provinzen des K\u00f6nigreichs &#8211; im Elsass und einem Teil von Lothringen.<br \/>\nIn den zwei St\u00e4dten Lothringens, in Metz und Nancy nebst Umgebung, war die Zahl der Juden streng normiert: in der ersteren auf 480 Familien, in der zweiten auf 180. Von Zeit zu Zeit pflegte eine S\u00e4uberung vorgenommen zu werden: die auf dem Wege des nat\u00fcrlichen Zuwachses oder der geheimen Einwanderung hinzugekommenen \u00fcberz\u00e4hligen Familien wurden vertrieben. Am Ende des 18. Jahrhunderts bildete das Ghetto von Metz dasselbe d\u00fcstere Nest von Ausgesto\u00dfenen, wie zu Beginn des Jahrhunderts: dieselbe Enge und derselbe Schmutz eines abgeschlossenen Viertels, dieselben ruinierenden Steuern f\u00fcr das Wohnrecht (droit d\u2019habitation; eine j\u00e4hrliche Abgabensumme im Betrage von 20 000 Livres wurde noch in den ersten Jahren der Revolution zugunsten der Nachkommen des Herzogs Brauca und der Gr\u00e4fin Fontaigne erhoben), die dem\u00fctigende Abgabe zugunsten der lokalen Pfarrkirchen, und dann &#8211; das Verbot, sich in der Stadt an Sonn- und Feiertagen zu zeigen u. dgl. m. &#8211; alles wie im Frankfurter Ghetto, abgesehen von einigen Variationen. Die j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung des Elsass war \u00fcber zweihundert St\u00e4dte und D\u00f6rfer zerstreut, aber in der Hauptstadt, Stra\u00dfburg, war den Juden der st\u00e4ndige Aufenthalt verboten. Ein altes Privilegium, das die Stadt zur Zeit des schwarzen Todes erhalten hatte, gab dem Magistrat das Recht, keinem einzigen Juden den Zutritt zu gew\u00e4hren &#8211; und gegen dieses Vorrecht erwiesen sich selbst die den Juden freundlichen Bem\u00fchungen der K\u00f6nige ohnm\u00e4chtig. In der zweiten H\u00e4lfte des 18. Jahrhunderts wurde den Juden der Aufenthalt in Stra\u00dfburg gestattet, aber nur auf der Durchreise, um zu \u00fcbernachten, gesch\u00e4ftshalber, f\u00fcr einige Tage und mit jedesmaliger besonderer Genehmigung der Polizei. Dabei musste jeder Ank\u00f6mmling eine ganze Reihe dem\u00fctigender Prozeduren durchmachen; am Stadttor entrichtete er einen f\u00fcr Vieh festgesetzten Passierzoll (peage corporel, dem deutschen Leibzoll entsprechend); in den Besitz des Passierscheines gelangt, durfte er nur in einige, eigens f\u00fcr diesen Zweck bestimmte Herbergen einkehren, und die Polizei passte auf, dass er nach Ablauf der ihm gew\u00e4hrten Frist die Stadt verlie\u00df. Charakteristisch ist die polizeiliche Verordnung, die in Stra\u00dfburg im November 1780 erlassen wurde:<br \/>\n\u00bbDie Richter der Polizeikammer haben bemerkt, dass einige B\u00fcrger sich unterstehen, vom Gelderwerb verlockt und ohne die schlimmen Folgen zu bedenken, an Juden Zimmer und Wohnungen in ihren H\u00e4usern zu vermieten, was eine sehr gef\u00e4hrliche Ann\u00e4he rang und Vertraulichkeit zwischen den Christen und der j\u00fcdischen Nation bewirkt und den alten Reglements, die jedem Juden ausdr\u00fccklich verbieten, unter dem gleichen Dache mit Christen zu wohnen, strikt zuwiderl\u00e4uft. Um diesen durch seine Folgen so gef\u00e4hrlichen Missbrauch abzustellen, verbieten wir allen B\u00fcrgern unter Androhung einer Strafe von 150 Livres, den Juden H\u00e4user, Gesch\u00e4fte oder irgendwelche R\u00e4ume zu vermieten. Wir befehlen (den B\u00fcrgern), die Juden, die bei ihnen zu mieten begehren oder um Nachtquartier bitten, an die Orte zu schicken, die ihnen gestattet und hierf\u00fcr bestimmt sind&#8230; Damit niemand sich auf die Nichtkenntnis dieser Verordnung berufen kann, verordnen wir, sie in zwei Sprachen zu drucken und anzuschlagen.\u00ab Stra\u00dfburg, der Mittelpunkt des \u00bbAnsiedlungsrayons\u00ab vom Elsass, blieb auf diese Weise den Juden verschlossen ebenso wie es sp\u00e4ter im rassischen Ghetto die Stadt Kijew war. Spezielle Herbergen f\u00fcr zugereiste Juden, die \u00bbTreibjagd\u00ab der Polizei gegen die sich ungesetzlich Aufhaltenden &#8211; dies alles machte die Stadt am Rhein der Stadt am Dniepr zur Zeit der \u00bbalten Ordnung\u00ab \u00e4hnlich. Wie eifrig daf\u00fcr gesorgt wurde, die Stadt Stra\u00dfburg vor einer \u00bbJudeninvasion\u00ab zu bewahren, ist aus der folgenden Episode zu ersehen. Ein reicher Jude, der k\u00f6nigliche Heereslieferant, Herz Cerf-Berr aus Bisheim bem\u00fchte sich bei den Stadtbeh\u00f6rden um die Erlaubnis, w\u00e4hrend des Winters in Stra\u00dfburg zu verbleiben, da die Wege durch umherstreifende R\u00e4uber unsicher gemacht seien und es gef\u00e4hrlich w\u00e4re, in Gesch\u00e4ften nach der Stadt zu fahren und von dorther zur\u00fcckzukehren. Die Beh\u00f6rde verweigerte die Erlaubnis. Da intervenierte der bekannte Staatsmann, der Herzog Choiseul, der in einem an den Stadtrat gerichteten Schreiben nachwies, dass der Aufenthalt eines unter wachsamer polizeilicher Aufsicht stehenden j\u00fcdischen Kaufmannes w\u00e4hrend des einen Winters keinen Schaden anrichten k\u00f6nne. Und nur dem Druck des allm\u00e4chtigen Ministers nachgebend, lie\u00dfen die lokalen Beh\u00f6rden den Berr in Ruhe. Einige Jahre nach diesem Ereignis mussten sie sich eine sch\u00e4rfere Abweichung von dem mittelalterlichen Reglement gefallen lassen. Als Entgelt f\u00fcr die dem Heer und der Regierung erwiesenen Dienste erteilte der K\u00f6nig dem Cerf-Berr und seiner Familie ein Naturalisationspatent und das unbeschr\u00e4nkte Wohnrecht im ganzen Lande. Der Stadtrat von Stra\u00dfburg, das Berr zu seinem Wohnsitz w\u00e4hlte, suchte ihm anfangs den Erwerb von unbeweglichen G\u00fctern m\u00f6glichst zu erschweren, f\u00fcgte sich aber schlie\u00dflich doch, wenn auch mit verhaltenem Groll dem Willen des K\u00f6nigs. Und so kam es, dass die Volksz\u00e4hlung im Jahr 1787 &#8211; zum nicht geringen Entsetzen der V\u00e4ter der Stadt &#8211; vier j\u00fcdische Familien, aus 68 Personen bestehend, aufwies. Es waren dies die Familien des Cerf-Berr und seiner Verwandten, seine Handelsgehilfen und Dienstboten. Aber die gro\u00dfe Masse der Els\u00e4sser Juden blieb unnaturalisiert: sie bildeten eine Gruppe recht- und schutzloser Ausl\u00e4nder, die nur geduldet waren. In den D\u00f6rfern und herrschaftlichen St\u00e4dtchen verdankten sie das Wohnrecht der Gunst der feudalen Gutsherrn oder der Seigneurs, die f\u00fcr dieses \u00bbdroit d\u2019habitation\u00ab dr\u00fcckende Steuern erhoben. Durch eine. Reihe von Gewerbebeschr\u00e4nkungen wurde die j\u00fcdische Masse in das Gebiet des Kleinhandels und des Wuchers hineingetrieben. Die in den D\u00f6rfern wohnenden Juden gaben den Bauern Darlehen auf Getreide und Trauben; in den St\u00e4dten und D\u00f6rfern traten sie als die Gl\u00e4ubiger der Kleinb\u00fcrger und der Handwerker auf. Der christliche Schuldner, dem die unsichere rechtliche Tage des Juden, den man zu jeder Zeit aus jedem Orte hinausekeln konnte, bekannt war, nahm das Darlehen, ohne je an die R\u00fcckerstattung zu denken. Dadurch stieg das Risiko des Gl\u00e4ubigers, der sich gen\u00f6tigt sah, Wucherzinsen zu nehmen. Daraus resultierte eine Reihe von Zusammenst\u00f6\u00dfen und Rechtsstreitigkeiten, die ungl\u00fcckliche Lage des Juden als eines \u00bbausgebeuteten Ausbeuters\u00ab, die allgemeine Verachtung, die man ihm entgegenbrachte, und die Gleichsetzung der Worte \u00bbJude\u00ab und \u00bbWucherer\u00ab (usurier). Auf diesem Boden entstand die ber\u00fchmte Affaire des Judenfeindes Hell, eines els\u00e4ssischen Landrichters, der eine Massenf\u00e4lschung von Zahlungsquittungen organisierte, die zur Tilgung der von Christen an Juden ausgestellten Schuldscheine dienten. Hell b\u00fc\u00dfte f\u00fcr seinen Betrug, indem er durch einen k\u00f6niglichen Erlass aus dem Elsass ausgewiesen wurde, aber Hunderte j\u00fcdischer Familien waren ruiniert. Die alte Ordnung erreichte ihr Ziel: sie machte den Juden zuerst zu einem rechtlosen, dann zu einem verachteten Wesen. Man zwang den Juden, alles zu kaufen: das Wohnrecht, das Recht, ein Gewerbe auszu\u00fcben und das Recht der Freiz\u00fcgigkeit; man zwang ihn, f\u00fcr jeden Atemzug, den er tat, f\u00fcr jede Spanne Erde, auf der ihm zu stehen gestattet war, zu zahlen. Was blieb ihm anderes \u00fcbrig, als gierig nach Geld zu streben, f\u00fcr das er sich Rechte kaufen konnte, welche andere ohne Geld besa\u00dfen? Die adligen Gutsbesitzer oder Seigneurs pressten aus den auf ihren Besitzt\u00fcmern lebenden Juden die letzten S\u00e4fte aus. W\u00e4hrend so ein Seigneur einem Juden gegen eine gro\u00dfe allj\u00e4hrliche Abgabe das \u00bbWohnrecht\u00ab gew\u00e4hrte, garantierte er dessen Kindern, wenn diese aufwuchsen, dieses Recht nicht; ein erwachsener Sohn musste oft das v\u00e4terliche Haus verlassen, wenn der Seigneur ihm das Wohnrecht versagte. Und wenn die Juden sich \u00fcber solche Willk\u00fcr beim Obersten Rat vom Elsass (Gonseil souverain d\u2019Alsace) beschwerten, bekamen sie von dieser h\u00f6chsten Verwaltungsbeh\u00f6rde des Landes Antworten wie diese: \u00bbDer Jude hat keinen st\u00e4ndigen Wohnsitz; er ist zur ewigen Wanderschaft verurteilt. Dieses Schicksal verfolgt ihn \u00fcberall und sagt ihm, dass er sich nirgends dauernde Ans\u00e4ssigkeit gestatten darf. Darum ist es emp\u00f6rend (revoltant), wenn ein Angeh\u00f6riger dieser verurteilten Nation (nation proscrite) einen Seigneur zwingen will, ihn anzuerkennen und ihm das Schutzrecht nur aus dem Grunde zu gew\u00e4hren, weil der Seigneur die Gnade hatte, den Vater dieses Juden auf seinen Besitzungen zu dulden, und weil dieser Jude da geboren ist&#8230; Der Jude ist weder B\u00fcrger noch St\u00e4dter (ni citoyen, ni bourgeois); das Wohnrecht in jedem Einzelfalle kann ihm nur der Seigneur verleihen, der auch befugt ist, ihn, wenn n\u00f6tig, auszuweisen.\u00ab Im Jahre 1784 machte die Regierung einige Schritte zur Erleichterung der Lage der Juden. Im Januar dieses Jahres wurde durch ein Dekret des K\u00f6nigs Ludwigs XVI. der Leibzoll (peage corporel), d. h. der Zoll, der von den durch die Provinz Elsass durchreisenden Juden erhoben wurde und sie \u00bbTieren gleichstellte\u00ab (qui les assimile aux animaux) abgeschafft. Aber im Juli des gleichen Jahres wurde ein neues k\u00f6nigliches Reglement f\u00fcr die Els\u00e4sser Juden ver\u00f6ffentlicht, durch das der Monarch alle auf den Juden lastenden, von feudalen und b\u00fcrgerlichen Judenfeinden erfundenen Beschr\u00e4nkungen und Repressionen zu einem Gesetz erhob. Abgesehen von einigen Artikeln, die den Juden eine gewisse Erweiterung der Gewerbefreiheit (in der Pacht von G\u00fctern, im Ackerbau und in der Fabrikindustrie) gew\u00e4hrten, stellen alle Grundartikel des Reglement nur eine Kodifikation der Rechtlosigkeit dar. Am auff\u00e4lligsten ist die Tendenz, den nat\u00fcrlichen Zuwachs der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung zu hemmen.<br \/>\nDer erste Artikel lautet: \u00bbDiejenigen von den in der Provinz Elsass zerstreuten Juden, die im Augenblick der Ver\u00f6ffentlichung des vorliegenden Reglements keinen st\u00e4ndigen Wohnsitz besitzen und die Steuer f\u00fcr den Schutz (droit de protection) an den K\u00f6nig, die Steuer f\u00fcr die Zulassung und den Aufenthalt (reception et habitation) an die Seigneurs und die St\u00e4dte und die Abgabe (contribution) an die Gemeinden nicht eingezahlt haben, m\u00fcssen diese Prpvinz innerhalb dreier Monate verlassen, selbst wenn sie sich verpflichten, von nun an diese Steuern und Abgaben zu zahlen; wenn sie aber im Lande bleiben, so ist mit ihnen wie mit Landstreichern und gewissenlosen Menschen (vagabonds et gens sans aveu) nach der ganzen Strenge der Ordonnances zu verfahren.\u00ab Die folgenden Artikel verbieten den Seigneurs, St\u00e4dten und Gemeinden, ausl\u00e4ndischen Juden st\u00e4ndigen Wohnsitz zu gew\u00e4hren; die letzteren d\u00fcrfen sich im Elsass nur in gesch\u00e4ftlichen Angelegenheiten h\u00f6chstens drei Monate lang aufhalten, falls sie eine Best\u00e4tigung \u00fcber ihre Pers\u00f6nlichkeit und den Zweck der Reise von der Beh\u00f6rde des Ortes, aus dem sie kommen, vorweisen.<br \/>\nDas neue Gesetz sch\u00fctzt das Land vor dem Zuzug fremder Juden und normiert zugleich ihren nat\u00fcrlichen Zuwachs. Allen Els\u00e4sser Juden und J\u00fcdinnen wird verboten, ohne eine ausdr\u00fcckliche Genehmigung des K\u00f6nigs, selbst auf feudalen Besitzt\u00fcmern Ehen einzugehen; Zuwiderhandelnde werden des Landes verwiesen; den Rabbinern wird bei Androhung einer Strafe von 3000 Livres &#8211; im Wiederholungsf\u00e4lle der Ausweisung aus der Provinz &#8211; verboten, Eheschlie\u00dfungen ohne eine solche Genehmigung vorzunehmen. Durch diesen in den \u00bbliberalen\u00ab Regierungsjahren Ludwigs XVI, ver\u00f6ffentlichten Erlass wurde also das schmachvolle System, das die Juden zu Leibeigenen machte, legitimiert. Die j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung von Elsass st\u00f6hnte auch weiter unter der v\u00e4terlichen Vormundschaft der Seigneurs und der Stadtbeh\u00f6rden. K\u00fchnere Juden suchten dieses Reich der feudalen Sklavenhalter zu fliehen und nach den gr\u00f6\u00dferen Zentren, besonders nach der Hauptstadt des Landes, Paris, zu kommen. Hier standen ihnen aber neue Erniedrigungen bevor. Die Hauptstadt befand sich au\u00dferhalb des \u00bbAnsiedlungsrayons\u00ab, und mit den ankommenden Juden wurde in Paris ebenso verfahren, wie in unseren Tagen in Petersburg oder Moskau. Sie standen hier unter der Aufsicht einer eigenen \u00bbInspektion f\u00fcr Juden und Vagabunden\u00ab (inspection des escrocs et des juifs). Zur Erlangung einer Genehmigung f\u00fcr zeitweiligen Aufenthalt in Paris mussten die Juden schriftliche Beweise \u00fcber den Zweck ihrer Reise vorzeigen. Die Polizeikommissare kamen jede Woche oder alle vierzehn Tage in die von Juden bewohnten Gasth\u00e4user und Herbergen, machten Haussuchungen, nahmen die \u00bbVerd\u00e4chtigen\u00ab mit und schleppten solche, die keine Ausweise \u00fcber das Wohnrecht hatten, ins Gef\u00e4ngnis. Solche \u00bbTreibjagden\u00ab wurden gew\u00f6hnlich abends oder sogar nachts abgehalten.<br \/>\nAuf den Polizeirevieren spielten sich Szenen wie die folgende ab:<br \/>\n\u00bbWomit besch\u00e4ftigt sich dieser?\u00ab fragt der Polizeibeamte.<br \/>\n\u00bbEr ist Tr\u00f6dler\u00ab, antwortet der Schutzmann. &#8211; \u00bbGut, der kommt ins Gef\u00e4ngnis. Und dieser?\u00ab &#8211; \u00bbLeon Caguin, wohnt in der Rue St. Martin, ist nach Paris gekommen, um ein Lieferungsgesch\u00e4ft mit dem Grenadierregiment abzuschlie\u00dfen; wird nach einigen Tagen verreisen.\u00ab &#8211; \u00bbGut. Wenn er aber \u00fcber die festgesetzte Frist hinaus bleibt, kommt er ins Gef\u00e4ngnis! Der Dritte?\u00ab &#8211; \u00bbEin Kaffeemahler.\u00ab &#8211; \u00bbDer folgende?\u00ab &#8211; \u00bbSteht in schlechtem Ruf.\u00ab \u2014- \u00bbAusweisen! Und der letzte?\u00ab &#8211; \u00bbAlexandre Jacob aus der Rue Moduet, Faktor, hat keinen Pa\u00df \u2026\u00ab &#8211; \u00bbAusweisen! Jagen Sie auch die andern fort! Alle ausweisen!\u00ab<\/p>\n<p>Trotz, aller Verbote und Verfolgungen bestand in Paris doch eine st\u00e4ndige j\u00fcdische Kolonie, die um 1780 herum an die 800 Seelen z\u00e4hlte. Die Zusammensetzung dieser Kolonie war recht bunt. Eine privilegierte Stellung nahmen die Juden aus dem S\u00fcden, die Sephardim ein, haupts\u00e4chlich Gro\u00dfkaufleute aus Bordeaux; an der Spitze dieser Gruppe stand der bekannte Philantrop, der Begr\u00fcnder der Taubstummenanstalt, Jakob Rodrigues Pereira. Die niedrigste Stufe in der Kolonie nahmen die Aschkenasim, els\u00e4ssische und deutsch-polnische Juden, ein. Vom Jahre 1777 ab waren alle nach Paris kommenden Juden durch einen Erlass des Polizeidirektors verpflichtet, ihre Papiere (die Empfehlungsschreiben der Notare ihrer Gemeinden) dem Pereira vorzuweisen, der eine genaue Eiste \u00fcber die Neuankommenden f\u00fchrte und diese periodisch der Polizeibeh\u00f6rde vor wies; diese j\u00fcdische Inspektion war den Aschkenasim besonders l\u00e4stig, da Pereira sie viel strenger behandelte als seine Landsleute, die Sephardim. Die Polizeijagden auf die passlosen Juden dauerten fort, und selbst in den ersten Monaten der Revolution (Mai und Juni 1789) fanden in Paris mehrere \u00dcberf\u00e4lle der Polizei auf j\u00fcdische Quartiere statt. Das Edikt von 1787, das den Nichtkatholiken volle Freiheit in Handel und Industrie gew\u00e4hrte, erstreckte sich auf Protestanten, aber nicht auf Juden. In den letzten Jahren vor der Revolution wurde die j\u00fcdische Frage in einer Regierungskommission, unter der Leitung des liberalen Ministers Malesherbes behandelt; dieser Kommission geh\u00f6rten auch Vertreter der Juden an, von den Sephardim: die Juden aus.Bordeaux, Furtado, Gradis und andere; von den Aschkenasim: der erw\u00e4hnte Cerf-Berr aus Stra\u00dfburg und Jesaja-Beer Bing aus Nancy. Die j\u00fcdischen Vertreter forderten b\u00fcrgerliche Gleichberechtigung; die Regierung konnte sich aber zu einer so radikalen Reform nicht entschlie\u00dfen, bis das Ungewitter von 1789 losbrach.<\/p>\n<h2>Italien.<\/h2>\n<p>Im Ghetto der Stadt Rom blieb ein dichter Extrakt des Geistes des Mittelalters erhalten. Die p\u00e4pstliche Regierung wies einigen Tausend Juden am niedrigen, schlammigen Ufer des Tibers ein kasemattenartiges Viertel zu und stellte an ihnen qualvolle Experiment an. Am Ende des 18. Jahrhunderts, als die durch die Angriffe der Vernunft bedrohte Kirche sich im Kriegszust\u00e4nde befand, erreichte die H\u00e4rte dieser Experimentatoren ihren H\u00f6hepunkt. Es hatte den Anschein, als wolle man sich an den erdr\u00fcckten, eingesch\u00fcchterten Bewohnern des r\u00f6mischen Ghettos f\u00fcr die Verunglimpfung der Kirche im Lande Voltaires und der Enzyklop\u00e4disten r\u00e4chen; unter diesem H\u00e4uflein von Ungl\u00e4ubigen fahndete die Kirche nach Proselyten, gleichsam um ihre Verluste in der Herde der Gl\u00e4ubigen zu ersetzen. \u00bbDas Edikt \u00fcber die Juden\u00ab (Editto sopra gli Ebrei), das im Jahr 1775 durch den Papst Pius VI. erlassen wurde, geh\u00f6rt zu den unmenschlichsten Akten in der Geschichte der Menschheit. In den 44 Paragraphen dieser \u00bbVerfassung des Ghettos\u00ab konzentrierte sich das aus verschiedenen Bullen und Kanons zusammengetragene Schlangengift des r\u00f6mischen Katholizismus. Die Juden durften au\u00dferhalb des Ghettos nicht wohnen. Am Tage war es ihnen gestattet, sich in ihren Angelegenheiten in die Stadt zu begeben, aber daselbst zu \u00fcbernachten war ihnen unter Androhung einer Geldbu\u00dfe und k\u00f6rperlicher Z\u00fcchtigung untersagt.<br \/>\nDie Pf\u00f6rtner an den Toren des j\u00fcdischen Viertels durften von 9 Uhr nachts an niemand hinein- und hinauslassen. Au\u00dferhalb des Ghettos durften die Juden keine Gesch\u00e4fte betreiben; nur in seltenen F\u00e4llen wurde es ihnen freigestellt, au\u00dferhalb des Ghettos oder in dessen N\u00e4he ein Gesch\u00e4ft zu er\u00f6ffnen. Unter keinen Umst\u00e4nden durften die Juden sich in der f\u00fcr den Sommeraufenthalt bestimmten Umgebung der Stadt niederlassen, und w\u00e4re es nur, um frische Duft zu atmen. Ein Jude durfte in den Stra\u00dfen Roms keine Wagen benutzen. Die Juden beiderlei Geschlechts waren verpflichtet, immer und \u00fcberall, au\u00dferhalb und innerhalb des Ghettos, \u00bbein gelbes Abzeichen zwecks Unterscheidung von den andern\u00ab zu tragen. Die M\u00e4nner n\u00e4hten sich diesen gelben Fetzen an ihre M\u00fctzen, die Frauen an ihren Kopfputz, wobei es den einen wie den anderen untersagt war, das Abzeichen durch ein Tuch oder.eine Binde zu verdecken; wenn aber ein Jude in einer gew\u00f6hnlichen, nicht \u00bbvorgeschriebenen\u00ab M\u00fctze aus dem Hause trat, so musste er sie in H\u00e4nden tragen und entbl\u00f6\u00dften Hauptes einhergehen. F\u00fcr die \u00dcbertretung dieser Vorschriften wurden die strengsten Strafen \u00bbnach Ermessen\u00ab festgesetzt. Den Juden war untersagt: an Christen Fleisch und Milch zu verkaufen, ihnen Passahbrot (Mazzes) zu geben, sie als Diener und Ammen anzustellen, christliche Hebammen beizuziehen, Christen in ihre Synagoge einzuf\u00fchren, mit ihnen zu essen, zu trinken, zu spielen, selbst sich mit ihnen in H\u00e4usern, Gasth\u00e4usern und Stra\u00dfen zu unterhalten &#8211; dies alles unter Androhung von k\u00f6rperlicher Z\u00fcchtigung und Geldbu\u00dfen f\u00fcr beide Teile. Vor dem \u00bbverderblichen\u00ab Einfluss der Ghettobewohner wurden besonders jene von ihren ungl\u00fccklichen Br\u00fcdern, Schwestern und Kindern bewahrt, die in die Falle der katholischen Missionare gerieten und im \u00bbKatechumenenhause\u00ab wie in einem Gef\u00e4ngniss sa\u00dfen. Unter der Androhung einer Geldbu\u00dfe von 300 Skudis, der Galeerenstrafe und \u00bbanderer k\u00f6rperlicher Z\u00fcchtigungen nach Ermessen\u00ab war es den Juden untersagt, sich diesen Katechumenenh\u00e4usem oder der Kirche zur Verk\u00fcndung Mari\u00e4 zu n\u00e4hern. Jedem Juden, der einen fl\u00fcchtigen Katechumen oder Neubekehrten bei sich beherbergte, drohte die Folterbank. F\u00fcr die Wiederbekehmng dieser zum Judentum wurden die Schuldigen mit Gef\u00e4ngnis, Einziehung des Verm\u00f6gens und Galeerenarbeit bestraft. Dem intimsten geistigen heben der Juden wurden Fesseln angelegt. Gegen die \u00bbgottlosen, verdammten talmudischen, kabbalistischen und anderen Schriften, die voller Irrt\u00fcmer und Verunglimpfungen der christlichen Sakramente sind\u00ab, waren acht grimmige Paragraphen gerichtet. Solche Schriften &#8211; d. h. alle j\u00fcdischen Schriften, abgesehen von Gebetb\u00fcchern und der Bibel &#8211; durften die Juden weder bei sich haben, noch lesen, verkaufen, verschenken u. dgl. Kein Jude hatte das Recht, irgendein Buch in hebr\u00e4ischer Sprache ins Band zu bringen, zu kaufen oder als Geschenk in Empfang zu nehmen, ohne es vorher der Zensur des Pater Maestro am apostolischen Hofe in Rom und der Bisch\u00f6fe und Inquisitoren an anderen Orten unterbreitet zu haben. Auf die \u00dcbertretung dieses Verbots stand eine siebenj\u00e4hrige Gef\u00e4ngnisstrafe. Als ein Hohn auf die heiligsten Gef\u00fchle des Menschen erscheint das \u00fcber die Juden verh\u00e4ngte Verbot, ihre Toten bei angesteckten Kerzen, unter Verlesung von Psalmen und sonstigen religi\u00f6sen Zeremonien zu beerdigen, auf den Gr\u00e4bern ihrer Verstorbenen Gedenksteine zu errichten und an diesen Aufschriften anzubringen. Neue Synagogen durften im Ghettogebiet nicht gebaut werden, aber auch alte zu restaurieren war verboten. An christlichen Feiertagen durften die Ghettobewohner in ihren H\u00e4usern nur bei geschlossenen T\u00fcren arbeiten.<br \/>\nDem Rabbiner stand es nicht frei, die den geistlichen Stand kennzeichnende Tracht zu tragen: er musste die \u00fcbliche Kleidung der Baien tragen. Die Rabbiner waren verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Juden zu den Predigten der katholischen Missionare in festgesetzter Zahl erscheinen, denn die \u00bbPredigt ist das beste Mittel, die Juden zu bekehren\u00ab. Die geistlichen Hirten des Judentums wurden angehalten, ihre eigene Herde in den Rachen der W\u00f6lfe zu treiben &#8211; zu solcher raffinierten Grausamkeit verstiegen sich die Verk\u00fcnder der \u00bbReligion der Biebe\u00ab. Schlie\u00dflich befiehlt der Papst, das \u00bbJudenedikt\u00ab an allen Stra\u00dfen und Pal\u00e4sten Roms und an den Synagogen innerhalb des Ghettos zur genauen Kenntnisnahme anzuschlagen. Dieser Befehl wurde am 20. April des Jahres 1775 vollzogen &#8211; und die r\u00f6mischen Einwohner dr\u00e4ngten sich um die riesigen Bekanntmachungen, die die Paragraphen der p\u00e4pstlichen \u00bbJudenverfassung\u00ab enthielten. So war das Regime beschaffen, unter dem die im r\u00f6mischen Ghetto zusammengedr\u00e4ngte, 7000 Seelen z\u00e4hlende j\u00fcdische Gemeinde leben musste, abgesehen von den in den \u00fcbrigen Gegenden des Kirchenstaates und im p\u00e4pstlichen Avignon verstreuten Juden. Dupaty, der im Jahr 1783 Rom besuchte, schrieb, dass die Rage der Juden dort schlimmer als irgenwo anders w\u00e4re. \u00bbMan fragt: wann werden die Juden Christen werden? Ich aber frage: wann werden die Christen tolerant werden? Christen, wann werdet ihr aufh\u00f6ren, die Rolle der P\u00e4chter der g\u00f6ttlichen Gerechtigkeit zu spielen?\u00ab&#8230; Ein schwarzes Heer von M\u00f6nchen verbreitete abscheuliche judenfeindliche Schm\u00e4hschriften, die den Fanatismus der Katholiken sch\u00fcrten. T\u00e4tlichkeiten gegen die Juden in Rom auf offener Stra\u00dfe, oft von Pl\u00fcnderungen und Totschlag begleitet, waren an der Tagesordnung. Wenn ein Jude an einer Kirche vorbeiging, wurde nach ihm mit Steinen geworfen, und er wurde oft verwundet. Einmal geschah es, dass ein Stein einen ein\u00e4ugigen Juden traf, der infolgedessen g\u00e4nzlich erblindete. Wo es sich um Neubekehrte handelte, da erreichten die gegen die Juden gerichteten Gewaltt\u00e4tigkeiten eine ganz besondere Intensit\u00e4t. Im Fr\u00fchjahr 1787 erkl\u00e4rte sich ein Jude bereit, zum Christentum \u00fcberzutreten. Als er in das Asyl f\u00fcr die Neubekehrten (casa) gebracht worden war, erkl\u00e4rte er, dass zwei in verwandtschaftlichem Verh\u00e4ltnis zu ihm stehende elternlose Knaben im Ghetto zur\u00fcckgeblieben seien. In der Tat hielten sich die Knaben bei ihren n\u00e4hen Verwandten auf. Als die Kunde in die Gemeinde drang, dass die p\u00e4pstlichen Argusse nach den Knaben fahndeten, um sie auf gewaltsamem Wege zu taufen, beeilte man sich, sie zu verstecken. Nun verhaftete die r\u00f6mische Polizei sechzig j\u00fcdische Knaben, sperrte sie ein und befahl, die \u00c4ltesten der j\u00fcdischen Gemeinde auf die Folterbank zu spannen. Die ungl\u00fccklichen Waisen mussten schlie\u00dflich ausgeliefert werden. Ungeachtet des verzweifelten Widerstandes des \u00e4ltesten Knaben, wurden sie gewaltsam zum Taufbecken geschleppt. Den Versuch, sie zu retten, musste die Gemeinde mit einer gro\u00dfen Kontribution b\u00fc\u00dfen. Die r\u00f6mischen Juden teilten diesen Fall ihren Glaubensgenossen in Berlin und andern Orten mit. Die zu Tode gemarterte r\u00f6mische Gemeinde fa\u00dfte endlich im Jahr 1786 den Beschlu\u00df, sich an den Papst Pius VI. mit der flehentlichen Bitte zu wenden, ihre Tage zu erleichtern. In der vom Gemeinderat des Ghettos dem Papst unterbreiteten Denkschrift werden alle dem Ghetto auferlegten Steuerbelastungen (in dem langen Steuerregister figurieren unter anderem auch die sch\u00e4ndliche \u00bbKarnevalsteuer\u00ab und die Geb\u00fchren zugunsten des \u00bbKatechumenenhauses\u00ab) alle Gewerbe- und Bet\u00e4tigungseinschr\u00e4nkungen und die dem Juden auf Schritt und Tritt zuteilwerdenden \u00f6ffentlichen Dem\u00fctigungen aufgez\u00e4hlt. Die Verzweiflung der Bittsteller machte sich in dem folgenden, an den Papst, den Verfasser des Edikts von 1775 gerichteten naiven Appell Duft: \u00bbEure Heiligkeit m\u00f6chte sich erheben und von der H\u00f6he ihres Thrones einen Blick auf das unten liegende Ghetto, werfen, auf dieses ungl\u00fcckselige \u00dcberbleibsel Israels, das doch auch das Volk Eurer Heiligkeit ist und das unter Tr\u00e4nen und Flehen die H\u00e4nde zu Eurer Heiligkeit ausbreitet!\u00ab DerJPapst Pius VI. lie\u00df sich durch diese Bitte erweichen und setzte eine spezielle, aus sieben Mitgliedern bestehende Kommission ein, um diese Beschwerden zu untersuchen.<br \/>\nDiese Kommission hatte es mit der Erf\u00fcllung ihres Auftrages nicht besonders eilig, und noch im Jahr 1789 war sie damit besch\u00e4ftigt, die von den Juden vorgelegte Denkschrift zu pr\u00fcfen. Die Beratung der heiligen V\u00e4ter f\u00fchrte nat\u00fcrlich zu nichts. Eine andere Macht war es, bei der die Seufzer der gemarterten Ghettos einen Widerhall fanden: es war die aus dem revolution\u00e4ren Frankreich marschierende siegreiche Armee, die in Rom eindrang, den Papst vertrieb und die Fahne der Republik im Zentrum des despotischen Kirchen- und Polizeistaates erhob. Die Lage der j\u00fcdischen Gemeinden an anderen Orten Italiens bot ein zwar nicht so d\u00fcsteres, aber immerhin unerfreuliches Bild. Viele Provinzen befanden sich in der politischen Einflusssph\u00e4re \u00d6sterreichs oder Spaniens, d. h. zweier Staaten mit einer scharf ausgepr\u00e4gten klerikalen Richtung in der Judenfrage. Der Einfluss der europ\u00e4ischen Reformen des Kaisers Josephs II. konnte nur in solchen au \u00d6sterreich eng angrenzenden Punkten wie Triest, zum Ausdruck kommen, und auch dies nicht im Sinne einer Verbesserung des staatsb\u00fcrgerlichen Debens der Juden. In den gro\u00dfen Handelsst\u00e4dten Italiens gestalteten sich die Beziehungen zu den Juden unter dem Einfluss von Kompromissen mit den entsprechenden Munizipalbeh\u00f6rden. Die wichtige kommerzielle Rolle, die die Juden in der Hafenstadt Livorno spielten, n\u00f6tigte die betreffende Munizipalbeh\u00f6rde, mit der j\u00fcdischen Gemeinde zu rechnen, und die Munizipalverfassung des Jahres 1780 musste den Juden das Recht gew\u00e4hren, ihre eigenen Abgeordneten in den Stadtrat zu w\u00e4hlen. Hier wie in Florenz hielten sich die Juden ungest\u00f6rt au\u00dferhalb des Ghettos auf. Die durch die Wachsamkeit der konservativen Regierung der Republik sorgsam beh\u00fctete alte Ordnung des Ghettos von Venedig str\u00e4ubte sich gegen jeden neuen Einfluss, trotzdem die venezianischen Juden als Exporteure und Bankiers auf industriellem Gebiet eine bedeutende Rolle spielten. Was die anderen Gegenden anbetrifft, z. B. die Herzogt\u00fcmer Piemont und Modena, so wurde hier die Rage der Juden durch das kanonische Recht bestimmt; die klerikal gesinnten Regenten waren bestrebt, die Lebensordnung in den j\u00fcdischen Gemeinden m\u00f6glichst nach dem Vorbilde des r\u00f6mischen Ghettos zu gestalten.<\/p>\n<h2>Die Niederlande, England, Schweiz und Skandinavien<\/h2>\n<p>In einem schroffen Gegensatz zum d\u00fcsteren Ghetto im Hauptsitz des Katholizismus standen die j\u00fcdischen Gemeinden im reformierten Holland, dem Hort relativer Glaubensfreiheit. Indem Holland seine gastfreundlichen Tore Zehntausenden j\u00fcdischer Fl\u00fcchtlinge aus den L\u00e4ndern der Inquisition (Spanien und Portugal) und den Opfern der Rechtlosigkeit aus Deutschland \u00f6ffnete und ihnen Zuflucht gew\u00e4hrte, sicherte es zu gleicher Zeit den Neuank\u00f6mmlingen, wenn auch nicht staatsb\u00fcrgerliche Gleichberechtigung, so doch Glaubensfreiheit und Unantastbarkeit der Person. In Amsterdam, Haag, Rotterdam und anderen niederl\u00e4ndischen St\u00e4dten bestanden zahlreiche sowohl sephardische wie aschkenasische Gemeinden, die sich durch gutorganisierte Selbstverwaltungen auszeichneten. Die Juden ragten besonders im Gro\u00dfhandel, speziell in dessen europ\u00e4isch amerikanischem Zweige, und auf finanziellem Gebiete hervor.<br \/>\nIn staatsb\u00fcrgerlicher Hinsicht f\u00fchrten sie jedoch ein abgesondertes Dasein und kamen an zweiter Stelle nach den Katholiken zu stehen, die ebenso wenig wie sie bei den Anh\u00e4ngern der herrschenden Kirche Gleichberechtigung zu erringen vermochten. Die Juden bildeten auf diese Weise eine Staatsb\u00fcrgerklasse dritten Ranges. In Amsterdan galt noch ein altes Gesetz, nach dem die Juden zu den kaufm\u00e4nnischen und gewerblichen Z\u00fcnften nicht zugelassen wurden; infolgedessen waren die mittleren und niederen Klassen der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung von verschiedenen Erwerbszweigen ausgeschlossen. Die \u00f6ffentlichen Schulen des Landes blieben den j\u00fcdischen Kindern verschlossen, trotzdem die Juden die allgemeine Schulsteuer und sogar die der herrschenden Kirche zugutekommenden Steuern entrichteten. Im Allgemeinen legten die Munizipalbeh\u00f6rden eine offensichtliche Mi\u00dfgunst gegen die Juden an den Tag und suchten deren Wettbewerb mit den Christen auf den verschiedenen Gebieten der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit zu verhindern. Wirklich gute Beziehungen bestanden nur zwischen der j\u00fcdischen Aristokratie und den Statthaltern der Niederlande, den Prinzen aus dem Hause Oranien. Zur Zeit des gegen den Statthalter Wilhelm V. gerichteten Aufstandes (1786\u201487) stellten sich die Juden an die Seite der \u00bbmanischen Partei\u00ab. Der aus Haag entflohene Statthalter fand im Hause des Benjamin Cohen in Amsterdam freundliche Aufnahme. Als Wilhelm mit Hilfe deutscher Truppen die Herrschaft wiedererlangte, beteiligten sich die Juden an den Feiern zu Ehren des zur\u00fcckgekehrten Regenten. Allem Anscheine nach hatten sie ihre Gr\u00fcnde, die \u00bbregierende Partei\u00ab denjenigen \u00bbPatrioten\u00ab vorzuziehen, die in den Magistraten und Z\u00fcnften ihre Rechte auf alle erdenkliche Weise einzuschr\u00e4nken suchten und sie von ihrer Gesellschaft ausschlossen. Anzeichen einer systematischen passiven Unduldsamkeit traten mit voller Deutlichkeit in England hervor. Hier unterlagen die Juden dem allgemeinen Schicksal der \u00bbDissenters\u00ab (der Christen, die der herrschenden anglikanischen Kirche nicht angeh\u00f6rten), denen im 18. Jahrhundert die b\u00fcrgerliche Gleichberechtigung hartn\u00e4ckig verweigert wurde; aber als Nichtchristen standen sie auf der gesellschaftlichen Stufenleiter um 1 eine Stufe tiefer als die \u00bbDissenters\u00ab. Die Aufhebung des liberalen Gesetzes von 1753 von der Naturalisation der Juden in England, die im Jahr 1754 auf Betreiben der konservativen Partei erfolgte, schob die Entwicklung der englischen Judenheit in staatsb\u00fcrgerlicher Hinsicht f\u00fcr lange Zeit hinaus. Die Juden nahmen regen Anteil am Handel und an der Industrie und besa\u00dfen ihre autonomen Gemeinden in London und anderen St\u00e4dten; von dem gesellschaftlichen und politischen Leben des Landes waren sie jedoch ausgeschlossen. In vielen elementaren Rechten waren sie eingeschr\u00e4nkt (z. B. dem Erwerb von Immobilien).<br \/>\nDie Bekleidung eines \u00f6ffentlichen Amtes war mit einer Eidesformel verbunden, die folgende Worte enthielt: \u00bbNach dem echten und wahren Christenglauben.\u00ab<br \/>\nDieser fatale Satz hinderte die Juden, dem Parlament, den Munizipalbeh\u00f6rden und den verschiedenen Standeskorporationen anzugeh\u00f6ren. Ein originelles System b\u00fcrgerte sich ein: Der Jude wurde nicht verfolgt, in sein intimes Privatleben drang man nicht in brutaler Weise ein, wie es in Preu\u00dfen und \u00d6sterreich der Fall war, aber von dem staatsb\u00fcrgerlichen und politischen Ganzen wurde er durch un\u00fcberwindliche Schranken getrennt. Zwischen dem Juden und dem alle Rechte genie\u00dfenden Engl\u00e4nder stand die Kirche &#8211; nicht eine aggressive und kampflustige, wie die r\u00f6mischkatholische, sondern eine in ihrer Passivit\u00e4t z\u00e4he, den Nichtanglikaner, um so weniger den Nichtchristen als B\u00fcrger keineswegs anerkennende Kirche. Die Zugeh\u00f6rigkeit zu der herrschenden Kirche konnte aus allen Verlegenheiten helfen.<\/p>\n<p>Als im Jahr 1780 auf dem Boden religi\u00f6ser Konflikte in London Stra\u00dfenkrawalle entstanden, lie\u00dfen die Juden an den Fenstern ihrer H\u00e4user folgende Inschrift anbringen: \u00bbDies Haus geh\u00f6rt einem echten Protestanten.\u00ab Zu jener Zeit begann man von einer \u00c4nderung der \u00e4u\u00dferen Etikette in weiterem Sinne immer \u00f6fter Gebrauch zu machen. Unter der j\u00fcdischen Aristokratie befanden sich nicht wenige Familien, die sich entschlossen hatten, ihre Kinder in den Scho\u00df der herrschenden Kirche zu bringen, um ihnen eine gute Karriere und eine Stellung in der Gesellschaft zu sichern. Gro\u00dfe Versuchung \u00fcbte das Beispiel eines Finanzmannes, des \u00c4ltesten der Londoner Gemeinde &#8211; Simson Gedeon &#8211; aus, der gleich nach der Aufhebung des Naturalisierungsgesetzes seine Kinder taufen lie\u00df. Eine ganze Reihe j\u00fcdischer Familien in London folgte gegen Ende des 18. Jahrhunderts diesem Beispiel. Abtr\u00fcnnigkeit machte sich besonders in der Gemeinde der Sephardim unter den reichen Kauf- und Finanzleuten bemerkbar. Standhafter erwiesen sich die Aschkenasim, deutsch-polnische Juden, bei denen die nationalen Traditionen \u00fcberwogen. Auf der wirtschaftlichen Stufenleiter kamen sie eine Stufe tiefer zu stehen, und zu gleicher Zeit waren sie durch einen weiteren Abstand von der englischen Gesellschaft getrennt. Die Aschkenasim wohnten nicht nur in London, sondern auch in anderen Hafen- und Handelszentren; Liverpool, Plymouth, Bristol und besch\u00e4ftigten sich mit Kleinhandel und Hausieren. Wenden wir uns nun von L\u00e4ndern mit gemischter sephardisch-aschkenasischer Kultur, wie Holland und England, zu solchen Judenkolonien, die in ihrer inneren Zusammensetzung gleichartiger und einheitlicher waren, und entweder zu Deutschland oder \u00d6sterreich hielten, so bietet sich unseren Augen dasselbe trostlose Bild.<\/p>\n<p>In der Schweiz, wo Juden \u00fcberhaupt nicht wohnen durften, bestand eine besondere \u00bbZone\u00ab innerhalb deren ihnen ein zeitweiliger Aufenthalt bewilligt wurde.<\/p>\n<p>Es waren dies zwei St\u00e4dtchen im Badenschen: Endingen und Lengnau, die sp\u00e4ter dem Kanton Aargau angegliedert wurden. Die \u00bbSchutzjuden\u00ab, die hier Unterkunft fanden, Einwanderer aus \u00d6sterreich, Deutschland und Elsass, wohnten hier auf Grund eines mit den \u00f6rtlichen Beh\u00f6rden geschlossenen Vertrages, der alle 16 Jahre erneuert werden musste. Die Erneuerung dieses Vertrages in den letzten Terminen des 18. Jahrhunderts (1760, 1776, 1792) kam unter folgenden Bedingungen zustande: Die Juden d\u00fcrfen sich nicht vermehren; Eheschlie\u00dfungen zwischen Unbemittelten werden nicht zugelassen; Br\u00e4ute, die aus anderen L\u00e4ndern kommen, m\u00fcssen nicht weniger als Zoo Gulden als Mitgift mitbringen; Juden d\u00fcrfen keine H\u00e4user neu erwerben; sie d\u00fcrfen keinen Boden ankaufen, keinen Wucher treiben; keine Gelder auf Immobilien ausleihen; ein Jude darf nicht mit einem Christen in demselben Hause wohnen. Zu solchen Ma\u00dfnahmen griff man gegen ein H\u00e4uflein Juden (ungef\u00e4hr 150 Familien) im \u00bbLande der Freiheit\u00ab am Vorabend und selbst in den ersten Jahren der gro\u00dfen franz\u00f6sischen Revolution.<\/p>\n<p>Die j\u00fcdische Kolonie D\u00e4nemarks (ungef\u00e4hr 3000 Seelen) bildete einen Zweig der Hamburger Gemeinde. Die an Hamburg angrenzende holsteinische Stadt Altona geh\u00f6rte im 18. Jahrhundert zum D\u00e4nischen Reiche, und die j\u00fcdischen Gemeinden der beiden St\u00e4dte (auch die dritte Gemeinde des St\u00e4dtchens Wandsbek geh\u00f6rte dazu) hielten sich einen gemeinsamen Rabbiner. In die inneren Gebiete des eigentlichen D\u00e4nemarks war den Juden der Eintritt erschwert, aber den reichen Kaufleuten und Fabrikbesitzern gelang es doch, dorthin einzudringen und eine Kolonie in der Hauptstadt&#8216; des Landes, Kopenhagen, zu gr\u00fcnden. Unter dem K\u00f6nige Christian VII. (1766\u20141808) verhielt sich die Regierung gegen die sich unter den d\u00e4nischen Juden verbreitende \u00bbBerliner Aufkl\u00e4rung\u00ab wohlwollend. Unter dem Einfluss. der neuen Bewegung &#8211; zerfiel die Kopenhagens Gemeinde in zwei Gruppen: in Progressisten und Orthodoxe.<br \/>\nDoch waren die d\u00e4nischen Juden am Vorabend des Jahres 1789 von der b\u00fcrgerlichen Gleichberechtigung weit entfernt. Was das andere skandinavische Land, Schweden, betrifft, so wurde die christliche Bev\u00f6lkerung urspr\u00fcnglich (im 17. Jahrhundert) von \u00bbdem m\u00f6glichen Einfluss der j\u00fcdischen Religion auf den reinen evangelischen Glauben\u00ab gesch\u00fctzt; von den nach Stockholm kommenden Juden wurde nicht mehr und nicht weniger als die Taufe nach lutherischem Ritus gefordert. Im 18. Jahrhundert brachten es jedoch j\u00fcdische Kaufleute fertig, Wohnrecht im Lande zu erlangen, ohne dabei ihre Religion wechseln zu m\u00fcssen. Die einheimischen Juden durften im ganzen K\u00f6nigreiche wohnen und frei ihren Gottesdienst verrichten, doch ohne alle jene Zeremonien, \u00bbdie Ansto\u00df bei der christlichen Bev\u00f6lkerung erregen k\u00f6nnen\u00ab. J\u00fcdische Gemeinden mit einem Rabbinat und Beth\u00e4usern wurden nur in den drei St\u00e4dten Stockholm, G\u00f6teborg und Nork\u00f6pping geduldet. Ausl\u00e4ndischen Juden wurde das Wohnrecht nach einer ganzen Reihe von Scherereien und nach Vorlegung von Ausweisen \u00fcber ihre Person und ihre materielle Lage gew\u00e4hrt, und dies nur in den drei obenerw\u00e4hnten St\u00e4dten. Unter g\u00fcnstigeren Bedingungen wurden ins Land reiche Juden zugelassen, die \u00fcber ausreichende Kapitalien verf\u00fcgten, um Gro\u00dfbetriebe in solchen Industriezweigen zu er\u00f6ffnen, die im Lande selber schwach entwickelt waren. Solchen Personen wurden allerlei Konzessionen erteilt. Was den Kleinhandel und das Kleingewerbe betrifft, so unterlagen sie schweren Beschr\u00e4nkungen. Die Spuren des schwedischen Reglements vom Jahre 1782. das in dessen Heimat l\u00e4ngst au\u00dfer Kraft getreten war, hat sich bis auf den heutigen Tag in der gewesenen schwedischen Provinz Finnland erhalten, wo die archaische Gesetzgebung \u00fcber die Juden von der neuen russischen Metropole, dieses gro\u00dfen Reservoirs der j\u00fcdischen Rechtlosigkeit, unterst\u00fctzt wurde. &#8211;<\/p>\n<h2>Polen nach der ersten Teilung.<\/h2>\n<p>Am Vorabend der durch die Revolution von 1789 hervorgerufenen Krise im Leben der westeurop\u00e4ischen Juden, befand, sich das gro\u00dfe irdische Zentrum in Polen in einem Zustand politischer und gesellschaftlicher Aufl\u00f6sung. Es war dies der Moment zwischen der ersten und der zweiten Teilung Polens. An dem. ungesunden Organismus der Polnischen Republik wurde die erste Vivisektion vorgenommen: Russland nahm sich Wei\u00dfrussland, \u00d6sterreich Galizien, Preu\u00dfen Pommern und einen Teil der Provinz Posen. Damit wurde auch der kompakte Organismus der polnischen Judenheit zerst\u00fcckelt. Ein Teil dieser eigenartigen, in sich geschlossenen Masse wurde mit einem Male zum Gegenst\u00e4nde der \u00bbReformexperimente\u00ab im Laboratorium Joseph II.; der andere sah sich in die Rolle der \u00bbGeduldeten\u00ab in der Staatskaserne Friedrichs II. versetzt, der die polnischen Provinzen viel lieber ohne die j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung genommen h\u00e4tte; der dritte Teil geriet unter die Botm\u00e4\u00dfigkeit Russlands, das sich bis dahin auch mit dem Vorhandensein eines H\u00e4ufleins Juden innerhalb des kleinrussischen Grenzgebietes nicht befreunden konnte. Das nach der chirurgischen Operation des Jahres 1772 \u00fcbriggebliebene zusammengeschrumpfte Zentrum der polnischen Judenheit machte auf seine Weise die Kr\u00e4mpfe des im Todeskampfe liegenden Staates, dem noch zwei Teilungen bevorstanden, durch. Das sterbende Polen warf sich hin und her und rang nach einem Lebenselixier in den Regimentern des St\u00e4ndigen Rates, in den Reformen des Vierj\u00e4hrigen Reichstages (1788 bis 1791). Im Zusammenhang mit den allgemeinen Reformen machte sich das Bed\u00fcrfnis nach der Heilung des alten Gebrechens. &#8211; der L\u00f6sung der Judenfrage &#8211; f\u00fchlbar. Die Finanzkommission des Vierj\u00e4hrigen Reichstags zog Erkundigungen \u00fcber die Zahl der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung in Polen nach-der ersten Teilung und \u00fcber deren wirtschaftliche und kulturelle Lage ein; hier sind die Ergebnisse der offiziellen Untersuchungen, wie sie uns in den Ermittlungen eines der Kommissionsmitglieder, des Geschichtsschreibers Tadeusz Czacki, der die j\u00fcdische Frage studierte, vorliegen: Nach den offiziellen Angaben z\u00e4hlte die j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung von Polen und Litauen gegen das Jahr 1788 ungef\u00e4hr 617 000 Seelen; auf Grund einer ganzen Reihe von Berichtigungen weist Czacki mit Recht darauf hin, dass die wirkliche Zahl der Juden, die sich aus Erw\u00e4gungen fiskalischer Natur der offiziellen Registrierung entzogen hatten, wenigstens die Ziffer 900 000 erreichte. Dies entspricht beinahe dem glaubw\u00fcrdigen Hinweis Butrimowiczs\u2019, des Mitgliedes der \u00bbj\u00fcdischen Kommission\u00ab am \u00bbVierj\u00e4hrigen Reichstag\u00ab, dass die Juden in Polen ein Achtel der gesamten Bev\u00f6lkerung (8 790 000) ausmachen. Infolge der zu jener Zeit stark eingeb\u00fcrgerten Sitte, fr\u00fchzeitige Ehen zu schlie\u00dfen, vermehrte sich die beinahe eine Million z\u00e4hlende j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung sehr rasch. Aber eben diese Sitte war es, die die erh\u00f6hte Sterblichkeit der j\u00fcdischen Kinder und die zunehmende Kr\u00e4nklichkeit der jungen Generation zur Folge hatte. Die Schulbildung der Kinder beschr\u00e4nkte sich auf das Studium des religi\u00f6sen Schrifttums, insbesondere des Talmuds. Der in j\u00fcdischen H\u00e4nden befindliche Handel verteilte sich auf drei Viertel der Gesamtausfuhr und ein Zehntel der Einfuhr. F\u00fcr seinen Lebensunterhalt verwendete der j\u00fcdische Kaufmann nur die H\u00e4lfte dessen, was der christliche Kaufmann verbrauchte, und daher war auch der j\u00fcdische Handelsmann in der Lage, seine Waren zu m\u00e4\u00dfigeren Preisen abzusetzen. Sieht man von Gro\u00dfPolen ab, so bildeten die Juden in der Provinz die H\u00e4lfte aller Handwerker. Unter den Handwerkern \u00fcberwogen Schuhmacher, Schneider, K\u00fcrschner, Goldarbeiter, Zimmerleute, Steinmetze und Barbiere; im ganzen Lande gab es nur 14 Familien, die Ackerbau trieben. Es kam nur selten vor, dass ein von einem Juden erworbenes Verm\u00f6gen in seiner Familie einige Generationen hintereinander verblieb. Es lag dies an den h\u00e4ufigen Zahlungseinstellungen und an der Neigung zu gewagten Unternehmungen. Die gesamte j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung bestand zu einem Zw\u00f6lftel aus \u00bbM\u00fc\u00dfiggehern\u00ab, d. h. aus Leuten, die keine bestimmte Besch\u00e4ftigung hatten; zu einem Sechzigstel aus Bettlern. Zu diesen Ergebnissen der offiziellen Z\u00e4hlungen und anderweitigen Beobachtungen muss hinzugef\u00fcgt werden, dass eines der Hauptgewerbe der Juden zu jener Zeit die \u00bbSchankwirtschaft\u00ab war. Auf den G\u00fctern der Gutsherren stand die Schankwirtschaft in einem engen Zusammenh\u00e4nge mit der Pacht- und Herbergswirtschaft. Zugleich mit der Verpachtung verschiedener Zweige der Landwirtschaft (Molkerei, Weidepl\u00e4tze, Wald u. dgl.) ging an den Juden auch das \u00bbRecht der Propination\u00ab, d. i. des Branntweinbrennens und des Aus schankes in den Dorfschenken und Herbergen \u00fcber. Diese Besch\u00e4ftigungen &#8218; brachten den Juden zu Konflikten mit den Bauern, mit den an die Scholle gefesselten leibeigenen Bauern, den in die Schenke nicht der Wohlstand, &#8211; sondern die bittere Not trieb, in die ihn der schwere Frohndienst brachte. An der T\u00fcr der Schenke wurde das letzte Stadium der b\u00e4uerlichen Verelendung besiegelt, und daraus entstand nat\u00fcrlich die Anschauung, dass der j\u00fcdische Schankwirt den Bandmann ruiniere. Diese Beschuldigung wurde gegen die Juden von jenen Gutsherren, Verfechtern der Leibeigenschaft erhoben, die in der Tat die ganze Verarmung ihrer b\u00e4uerlichen Sklaven verschuldeten, und aus ihrem an die Juden verpachteten Rechte der Propination die meisten Vorteile zogen. Das Schankgewerbe \u00fcbte auf die Juden einen demoralisierenden Einfluss aus. Die Lage.des P\u00e4chters zwischen dem verschwenderischen, selbstherrlichen Gutsherrn und dem zu Boden gedr\u00fcckten leibeigenen Bauern war nicht beneidenswert. F\u00fcr den Gutsbesitzer war der P\u00e4chter ebenfalls nur ein Knecht, mit dem er nicht besser, als mit dem leibeigenen Bauer umging. Nicht selten traf es sich, dass der P\u00e4chter f\u00fcr den schlechten Zustand der Wege und Br\u00fccken vom Gutsherrn Pr\u00fcgel bekam; gar oft kam es vor, dass der Gutsherr im Tr\u00fcnke den P\u00e4chter und dessen Familie verh\u00f6hnte. Im Tagebuche eines Gutsbesitzers aus Wolhynien vom Jahre 1774 finden wir beispielsweise solche Aufzeichnungen: \u00bbDer P\u00e4chter Herschko bezahlte mir nicht die aus fr\u00fcheren Terminen bereits f\u00e4lligen 91 Taler. Ich sah mich daher gen\u00f6tigt, das Geld zwangsweise einzutreiben. Nach dem Vertrage steht mir im Falle der Nichtbezahlung das Recht zu, ihn samt Frau und Kindern f\u00fcr beliebig lange einzusperren, bis er mir die Schuld bezahlt. Ich lie\u00df ihm Fesseln anlegen und ihn in einen Schweinestall sperren, aber seine Frau und seine Bachurim (erwachsene Kinder, Burschen) lie\u00df ich in der Herberge zur\u00fcck; nur den j\u00fcngsten Sohn Lejser nahm ich zu mir auf die Meierei und befahl, ihn im Katechismus und in den Gebeten zu unterrichten.\u00ab<br \/>\nMan zwang den Knaben, das Zeichen des Kreuzes zu machen und Schweinefleisch zu essen; und nur die Ankunft von Juden aus Berditschew, die die Schuld des ruinierten P\u00e4chters bezahlten, errettete den Vater vom Gef\u00e4ngnis und den Knaben von der gewaltsamen Taufe. Was dr\u00e4ngte die j\u00fcdische Masse zu diesem niedrigen Gewerbe der Pacht- und der l\u00e4ndlichen Schankwirtschaft? Die Juden, die ein Achtel der gesamten polnischen Bev\u00f6lkerung ausmachten, gaben die H\u00e4lfte aller Handwerker ab und drei Viertel der Vermittler im Ausfuhrhandel (in der Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte: Holz, Flachs, Fellen und Rohstoffen). Aber alle diese Besch\u00e4ftigungen reichten augenscheinlich nicht aus, den Bebensunterhalt zu sichern. Die Z\u00fcnfte und Gilden, in denen sich nicht wenige Deutsche befanden, nahmen ebensowenig in Polen, wie im Westen j\u00fcdische Handwerker und Handelsleute in ihre Organisationen auf, wodurch ihr T\u00e4tigkeitsbereich \u00e4u\u00dferst eingeengt wurde. Von diesen Kleinb\u00fcrgern und Kaufleuten, die in der Zusammensetzung der Munizipalit\u00e4ten \u00fcberwogen, hing es in den meisten St\u00e4dten ab, ihren j\u00fcdischen Konkurrenten das Recht auf Handel und Gewerbe zu verleihen und zu versagen. Es hat den Anschein, als sei die Reichstagsverfassung vom Jahre 1768, die die wirtschaftliche T\u00e4tigkeit der Juden in den St\u00e4dten unter die Kontrolle der Munizipalit\u00e4ten stellte, von diesen letzteren diktiert worden: \u00bbSintemal die Juden den St\u00e4dten und den st\u00e4dtischen B\u00fcrgern unertr\u00e4gliches Unrecht antun und die Nahrungsmittel entziehen&#8230; beschlie\u00dfen wir: dass die Juden in allen St\u00e4dten und St\u00e4dtchen, wo sie keine besonderen, von der Verfassung best\u00e4tigten Vorrechte besitzen, sich gem\u00e4\u00df den mit den St\u00e4dten geschlossenen Vertr\u00e4gen aufzuf\u00fchren haben, ohne sich dabei, unter Gefahr harter Strafen, gro\u00dfe Rechte anzueignen.\u00ab Selbstverst\u00e4ndlich gingen alle solche \u00bbVertr\u00e4ge\u00ab seitens der christlichen Gesch\u00e4ftsleute auf die gesetzliche Unterbindung oder Einschr\u00e4nkung der j\u00fcdischen Konkurrenz hinaus. Auf diese Weise dr\u00e4ngten die Urheber der Reichstagsverfassung, die Gutsbesitzer und St\u00e4dter, selber die Juden aus den St\u00e4dten hinaus und trieben sie auf das Gebiet der l\u00e4ndlichen Pacht- und Schankwirtschaft. Die nach der ersten Teilung Polens erlassene Reichstagsverfassung vom Jahre 1775, die das oberste Regierungsorgan, \u00bbden st\u00e4ndigen Rat\u00ab (Rada nieustajapa) instituierte, erh\u00f6hte den Betrag der von den Juden zu erhebenden Kopfsteuer (von zwei auf drei Gulden von jeder Seele beiderlei Geschlechts, mit den Neugeborenen beginnend), zugleich machte sie den Versuch, die j\u00fcdischen Eheschlie\u00dfungen gesetzlich zu normieren, wenn sie auch dabei nicht nach dem harten westeurop\u00e4ischen Muster verfuhr. Den Rabbinern wurde untersagt, Ehen unter solchen Personen zu schlie\u00dfen, die keine vom Gesetze erlaubte Besch\u00e4ftigung, sei es Gewerbe, Handel, Ackerbau oder eine Anstellung, hatten, und die nicht imstande waren, die Quelle ihres Lebensunterhaltes anzugeben. \u00dcbrigens wurde dieses Gesetz in der Praxis des Lebens niemals angewandt. Das alte Polen hatte keine besondere \u00bbAnsiedelungszone\u00ab f\u00fcr die Juden; ihnen war blo\u00df der Aufenthalt in einigen \u00bbprivilegierten\u00ab St\u00e4dten verboten. Zu diesen St\u00e4dten geh\u00f6rte auch die Hauptstadt Warschau. Von jeher war es den Juden verboten, in Warschau einen st\u00e4ndigen Wohnsitz zu haben; es war ihnen nur gestattet, in der Zeit der Reichstagstagungen zu kommen, in der die Jahrm\u00e4rkte abgehalten wurden. Die Verfassung vom Jahre 1768 best\u00e4tigte diese \u00bbalte Sitte\u00ab der zeitweiligen Zulassung der Juden nach Warschau, was sie als \u00bballgemein n\u00fctzlich und als Mittel gegen die Teuerung\u00ab begr\u00fcndete, welche letztere sich immer als Folge des Ausbleibens j\u00fcdischer Konkurrenz zeigte. In der Hauptstadt b\u00fcrgerte sich folgende Ordnung ein: Zwei Wochen vor der Er\u00f6ffnung des Reichstags lie\u00df der Kronmarschall der Stadt durch Posaunenst\u00f6\u00dfe verk\u00fcnden, dass es den ankommenden Juden gestattet sei, Handel und Gewerbe zu treiben, und zwei Wochen nach Abschlu\u00df der Landtagstagung wurde, ebenfalls durch Posaunenst\u00f6\u00dfe kundgegeben, dass nun der Zeitpunkt gekommen sei, wo die Juden die Stadt zu verlassen haben; die Z\u00f6gernden wurden durch polizeiliche Gewalt aus der Stadt gejagt. Am n\u00e4chsten Tag kehrten jedoch die Fortgejagten als Neuangekommene unter verschiedenen Vorw\u00e4nden zur\u00fcck und hielten sich dort einige Wochen auf, indem sie die Aufseher durch Bestechungen f\u00fcr sich gewannen. Nun f\u00fchrte der Kronmarschall Lubomirski eigene Erlaubniskarten zum Preise von je einem Silbergroschen ein, die jeder neu ankommende Jude zu l\u00f6sen hatte und die ihn zu einem f\u00fcnft\u00e4tigen Aufenthalt in der Hauptstadt berechtigten; ohne eine sc1 che Karte wagte kein Jude sich auf der Stra\u00dfe zu zeigen. Und bald zeigte es sich, dass diese Aufenthaltsgeb\u00fchren dem Marschall eine j\u00e4hrliche Einnahme von ungef\u00e4hr 200 000 G\u00fclden (polnische) sicherten. Als einige hohe Beamte, die im Besitze vieler Viertel der Stadt Warschau waren, die M\u00f6glichkeit sahen, sich auf Kosten der j\u00fcdischen Rechtlosigkeit zu bereichern, gestatteten sie den Juden, f\u00fcr eine bestimmte Verg\u00fctung auf ihren Besitzt\u00fcmeri hinter dem Wall zu wohnen. Und so kam es, dass sich eine ganze Ansiedelung bildete, die unter dem Namen das \u00bbNeue Jerusalem\u00ab bekannt war. Die christlichen Kleinb\u00fcrger der Stadt Warschau erhoben ein Jammergeschrei: sie forderten die strikte Anwendung des Gesetzes, das den st\u00e4ndigen Aufenthalt der Juden in Warschau verbot. Lubomirski ergriff harte Ma\u00dfnahmen gegen die Juden, ohne dem Einspruch der hochgestellten Hausbesitzer und selbst der F\u00fcrsprache des K\u00f6nigs irgendwelche Beachtung zu schenken: am 22. Januar 1775 wurden die Juden aus Warschau vertrieben, ihre Wohnungen im Neuen Jerusalem wurden zerst\u00f6rt, und alle ihre Waren nach dem Zeughaus und den Kadettenkasernen geschafft und ausverkauft. Das war ein harter Schlag f\u00fcr die handeltreibende j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung, die sich auf diese Weise vom politischen und kommerziellen Zentrum des Landes abgeschnitten sah. Man war wieder gezwungen, sich mit den vor\u00fcbergehenden Aufenthalten f\u00fcr die kurze Dauer der Landtagstagungen zu begn\u00fcgen; mit der Zeit aber stellte sich das fr\u00fchere Umgehen des Gesetzes wieder ein. Auf eine vom Magistrat erhobene Klage hin ging die Administration im Jahr 1784 von neuem daran, Warschau von den Juden zu s\u00e4ubern. Vom Ende des Jahres 1788, als die Tagung des Vierj\u00e4hrigen Reichstags begann, erfuhr die Lage eine Ver\u00e4nderung. Die Juden gelangten schlie\u00dflich zur Einsicht, dass, da die Tagung des Reichstags ununterbrochen dauerte, auch ihr Wohnrecht in der Hauptstadt keiner Beschr\u00e4nkung durch irgendwelche Frist unterliegen konnte. Und so sammelte sich in Warschau eine j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung von ein paar Tausend Seelen an, die sich im Zentrum der Stadt niederlie\u00dfen. Dieser Umstand hatte gegen die Neuangekommenen die Entr\u00fcstung der Kleinb\u00fcrger und des Magistrates heraufbeschworen, was in der Folge zu einem blutigen Zusammensto\u00df f\u00fchrte (im Jahr 1790).<\/p>\n<p>So k\u00e4mpften Gesetz und Leben gegeneinander; das Leben wandelte das Gesetz, welches den Bed\u00fcrfnissen und Anforderungen des ersteren stracks zuwiderlief, in eine Fiktion um; aber das Gesetz r\u00e4chte sich zuweilen am Leben durch pl\u00f6tzliche Schl\u00e4ge. In die acht Millionen Seelen z\u00e4hlende Masse der polnischen Bev\u00f6lkerung drang die Million Juden wie ein Keil ein, der sich unm\u00f6glich wieder hinausdr\u00e4ngen lie\u00df, nachdem er urspr\u00fcnglich die B\u00fccke der fehlenden handelsindustriellen Klasse ausgef\u00fcllt und im Laufe der Jahrhunderte dem Volke der Adligen und der leibeigenen Bauern als befestigende Klammer gedient hatte. Jetzt suchte ihn ein anderer Keil hinauszudr\u00e4ngen &#8211; das christliche b\u00fcrgerliche Element; aber dieses vermochte ihm nicht beizukommen. Die Judenheit war schon allzu eng mit dem wirtschaftlichen Organismus Polens verwachsen, dem sie in nationaler und geistiger Hinsicht fremd blieb. Darin lag die ganze Tragik der j\u00fcdischen Frage in Polen zur Zeit der Teilungen. Das durch die Katastrophe des Jahres 1772 aufger\u00fcttelte Polen dr\u00e4ngte nach Reformen. Es entstanden zwei L\u00f6sungsmethoden der j\u00fcdischen Frage: die eine repressiver Natur, vom alten Geiste der Szlachta durchdrungen, die andere verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig liberal, im Geiste \u00bbder gewaltsamen Aufkl\u00e4rung\u00ab des Kaisers Joseph II. Die erste fand in dem Reichstagsentwurf von Zamoiski (1787\u201417 0), die andere in den dem informatorischen Vierj\u00e4hrigen Reichstag vorgelegten Entw\u00fcrfen des Butrimowicz und Czacki ihren Ausdruck. \u00bbDer r\u00fchmgekr\u00f6nte Exkanzler (Andrej Zamoiski)\u00ab &#8211; sagt ein polnischer Historiker, \u00bbarbeitete das Reglement eher in der Absicht aus, die Juden loszuwerden, als in der Absicht, sie mit dem Volksorganismus (Polen) gewaltsam zu verschmelzen.\u00ab<br \/>\nDas Reglement Zamoiskis tr\u00e4gt einen polizeilich-kanonischen Charakter. Den Juden wird das Wohnrecht nur in jenen St\u00e4dten gew\u00e4hrt, wo sie auf Grund ehemaliger Vereinbarungen mit den Munizipalbeh\u00f6rden zugelassen werden; was die anderen St\u00e4dte anbetrifft, so d\u00fcrfen sie sich dorthin begeben, nur um die daselbst stattfindenden Messen und M\u00e4rkte zu besuchen. In den St\u00e4dten m\u00fcssen sie in besonderen Stra\u00dfen wohnen, in v\u00f6lliger Absonderung von den Christen. Jeder erwachsene Jude ist verpflichtet, sich bei der lokalen Beh\u00f6rde zu melden und den Beweis zu erbringen, dass er entweder H\u00e4ndler ist, der \u00fcber ein Verm\u00f6gen von nicht weniger als tausend (polnischen) Gulden verf\u00fcgt, oder Handwerker, P\u00e4chter und Landarbeiter-. Wer nicht imstande ist, seine Zugeh\u00f6rigkeit zu einem dieser vier Berufe nachzuweisen, ist verpflichtet, binnen eines Jahres das Land zu verlassen; und wer es nicht freiwillig tut, unterliegt der Verhaftung und Einsperrung. Des Ferneren schlie\u00dft der Urheber des Entwurfes, dem Beispiel alter kanonischer Vorschriften folgend, die Juden von all jenen finanziellen und wirtschaftlichen Funktionen aus, durch die sie sich eine Macht \u00fcber die christliche Bev\u00f6lkerung erringen k\u00f6nnen, wie z. B. von Staatspachten und Steuereintreibungen, und verbietet ihnen, christliche Dienstboten zu halten.<br \/>\nDie Juden d\u00fcrfen nicht zwangsweise getauft werden, aber die schon getauften Juden m\u00fcssen von ihrer fr\u00fcheren Umgebung abgesondert und isoliert werden; nur in Gegenwart von Christen d\u00fcrfen sie mit ihren fr\u00fcheren Glaubensgenossen Zusammenkommen. Dieser Entwurf Zamoiskis gefiel der katholischen Geistlichkeit so gut, dass der Plotzker Bischof Schembek sich bereit erkl\u00e4rte, unter ihn seinen Namen zu setzen. Nachdem sich Zamoiski auf diese Weise mit kirchlich-polizeilichen B\u00fcrgschaften versehen hatte, konnte er dem Geiste der Zeit einen mageren Tribut entrichten, indem er n\u00e4mlich in sein Projekt das Prinzip der Unantastbarkeit der Person und des Verm\u00f6gens der Juden aufnahm. Den durch drakonische Ma\u00dfregelungen an H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen gebundenen Juden brauchte aber niemand mehr anzutasten. Einen anderen Standpunkt vertrat der Verfasser der in Warschau im Jahr 1782 unter dem Titel: \u00bbUber die Notwendigkeit einer Judenreform in den Banden des polnischen Reiches\u00ab erschienenen Schrift. Der Verfasser, der sich hinter dem Pseudonym \u00bbNamenloser B\u00fcrger\u00ab versteckt, verficht kein reaktion\u00e4res System, sondern eine utilit\u00e4r-aufkl\u00e4rerische Reglementierung. Auf religi\u00f6sem Gebiet l\u00e4sst er den Juden die Unantastbarkeit ihrer Dogmen, h\u00e4lt es aber f\u00fcr n\u00f6tig, gegen ihre \u00bbsch\u00e4dlichen Gebr\u00e4uche\u00ab, die zahlreichen Feiertage, die Speisegesetze usw. zu k\u00e4mpfen. Es sei erforderlich, die Kahalautonomie einzuengen und sie auf die rein religi\u00f6se Sph\u00e4re zu beschr\u00e4nken, damit die Juden keine Republik in der Republik bilden. Um die Juden mit dem polnischen Volke zu verschmelzen, m\u00fcsse man sie dazu anhalten, die polnische Sprache in ihrem Handelsverkehr zu gebrauchen und den \u00bbJargon\u00ab aufzugeben, und den Druck von B\u00fcchern in hebr\u00e4ischer Sprache, wie deren Einfuhr aus dem Auslande zu verbieten. Was die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse anbetrifft, so k\u00f6nne man den Juden das Handwerk, den ehrlichen Handel und die Bandwirtschaft erlauben, m\u00fcsse ihnen aber verbieten, Herbergen und Schankwirtschaften zu halten. Man sieht, dass der Entwurf des \u00bbNamenlosen B\u00fcrgers\u00ab die \u00bbUnsch\u00e4dlichmachung\u00ab der Juden auf dem Wege einer gewaltsamen Verschmelzung anstrebt, wie das vorangehende Projekt des Zamoiski auf dem der gewaltsamen Isolierung. Der auf diese Weise \u00bbunsch\u00e4dlich\u00ab gemachte Jude konnte dem Christen in den Rechten gleichgestellt werden. Ein Einfluss des \u00f6sterreichischen Systems Josephs II., der die \u00bbBesserung\u00ab der Juden auf dem Wege der gewaltsamen \u00bbAufkl\u00e4rung\u00ab und Verschmelzung mit der einheimischen Bev\u00f6lkerung als einer notwendigen Bedingung f\u00fcr ihre Gleichstellung mit der \u00fcbrigen Bev\u00f6lkerung zu erreichen suchte, ist in diesem Entwurf unverkennbar. Das Projekt scheint in den von den Ideen des XVIII. Jahrhunderts beherrschten Kreisen der polnischen Gesellschaft Anklang gefunden zu haben. Die kleine Schrift des \u00bbNamenlosen\u00ab erschien im Jahr 1785 in zweiter Auflage, und im Jahr 1789 wurde sie zum dritten Male vom Abgeordneten des Vierj\u00e4hrigen Reichstags Butrimowicz herausgegeben, der sie mit eigenen Nachtr\u00e4gen versah. Dieser Ausgabe entnahm Butrimowicz in der Folge das Material zu seinem Projekt der \u00bbj\u00fcdischen Reform\u00ab, dass er der Kommission des Landtags vorlegte, der unter dem L\u00e4rm der gro\u00dfen franz\u00f6sischen Revolution tagte.<\/p>\n<p>Wie war die innere Lebensgestaltung der eine Million z\u00e4hlenden j\u00fcdischen Masse in Polen zu jener Zeit beschaffen?<br \/>\nAuch hier bietet sich unseren Augen ein trauriges Bild des Zerfalls. Die soziale Verwesung, die giftigen Zerfallsprodukte des verwesenden Leichnams Polens drangen auch in das j\u00fcdische Leben ein und brachten dessen einst.so festen Grundpfeiler ins Wanken. Die nationale Hochburg der Judenheit, die autonome Gemeinde ging zusehends aus den Fugen. In den s\u00fcdwestlichen Gebieten (Podolien, Wolhynien und in dem an \u00d6sterreich abgetretenen Galizien) erlitt sie einen schweren Sto\u00df durch das gro\u00dfe religi\u00f6se \u00bbSchisma\u00ab des Chassidismus; die Spaltung der Gemeinde in zwei einander feindliche Parteien, und die Starrheit der chassidischen Mehrheit, die sich zu einer gesellschaftlichen Organisierung unf\u00e4hig erwies und den Befehlen der Zaddikim blind gehorchte, f\u00fchrten zu einem Zusammenbruche der Kahalorganisation. Was die nordwestlichen Gebiete betrifft (Litauen und das an Russland abgetretene Wei\u00dfrussland), wo die sich an die Rabbiner anlehnende Kahalpartei die Oberhand \u00fcber die chassidische gewann, unterlag die Kahalorganisation dem allgemeinen Entartungsprozess, der Polen zur Zeit der Teilungen ergriff. In der Ausbeutung der armen, arbeitenden Volksmasse stand die j\u00fcdische Plutokratie den polnischen Gutsherren keineswegs nach; wie die polnische Geistlichkeit, so hielten es auch die Rabbiner mit den Reichen. Die weltliche und geistliche Oligarchie, die in den Kahalorganisationen schaltete und waltete, drangsalierte die Gemeinde durch eine emp\u00f6rend ungleichm\u00e4\u00dfige Verteilung der Staats- und Gemeindesteuern, indem sie die schwersten Lasten den unverm\u00f6genden Gesellschaftsschichten auf b\u00fcrdete und sie an den Rand eines v\u00f6lligen Ruins brachte; die \u00bbParnessim\u00ab (die Vorsteher der Kahalorganisationen) und die Rabbiner wurden nicht selten des Wuchers, der Erpressung und der Unterschlagung der f\u00fcr Gemeindezwecke bestimmten Summen \u00fcberf\u00fchrt. Der von der Kahaloligarchie ausge\u00fcbte Druck erreichte einen derartigen Grad von H\u00e4rte, dass die bedr\u00e4ngten Massen sich oft an die christlichen Beh\u00f6rden mit Beschwerden gegen die Satrapen ihres eigenen Stammes wandten, ungeachtet des traditionellen Verbots, das,,Gericht der Fremdst\u00e4mmigen\u00ab anzurufen.<br \/>\nDie Bevollm\u00e4chtigten eines Teiles der j\u00fcdischen Gemeinde von Minsk, Vertreter des einfachen Volkes, vornehmlich der Handwerker &#8211; beschwerten sich im Jahr 1782 beim Litauischen Schatztribunal gegen die Kahalverwaltung, die \u00bbdie Minsker Gemeinde\u00ab vollst\u00e4ndig zugrunde richtete: Die Kahalsleute h\u00e4tten viele eingezahlte Abgaben unterschlagen und f\u00fcr sich verwendet; sie erpre\u00dften von den Armen mittels des \u00bbCherems\u00ab (Bannfluches) Steuern, um dieses durch saure Arbeit erworbene Geld zu unterschlagen; die Kl\u00e4ger f\u00fcgten hinzu, dass sie f\u00fcr ihren Versuch, die Missetaten des Kahals vor der Beh\u00f6rde aufzudecken, auf Verf\u00fcgung der Kahalsvorsteher mit Verhaftung, Einsperrung und Stellung an den Pranger in der Synagoge (den Synagogenpranger nannte man \u00bbKuna\u00ab) bestraft worden seien. In der Hauptstadt Litauens, Wilna, die durch ihre gelehrten Rabbiner und ihre Geburtsaristokratie weit und breit bekannt war, entstand eine Spaltung im Scho\u00dfe der Gemeindeoligarchie selbst. Hier zog sich ein Zerw\u00fcrfnis zwischen dem Rabbiner Samuel Wigdorowicz und dem Kahal, oder richtiger zwischen der Rabbiner- und der Kahalpartei an die zwanzig Jahre hin. Der Rabbiner wurde der Bestechlichkeit, Trunksucht, Rechtsbeugung und des Meineides angeklagt.<\/p>\n<p>Der Streit zwischen dem Rabbiner und dem Kahal wurde zun\u00e4chst von einem Schiedsgericht und von einem Kongre\u00df litauischer Rabbiner untersucht; da aber die Zwistigkeiten und die Aufregung in der Stadt kein Ende nehmen wollten, wandten sich beide Parteien an den Wojewoden (Herzog) Radziwill, der sich auf die Seite des Kahals stellte und den Rabbiner des Amtes enthob. Das zwischen diesen einander befehdenden M\u00e4chten stehende einfache Volk war dem Kahal, dessen Mi\u00dfbr\u00e4uche und Gewaltakte in der Tat jedes Ma\u00df \u00fcberschritten, bei weitem feindlicher gesinnt. In den folgenden Jahren (1786\u20141788) wurde der Bevollm\u00e4chtigte des einfachen Volkes von W\u00fcna, Simon Wolfowicz zum K\u00e4mpfer und M\u00e4rtyrer f\u00fcr die Sache seiner W\u00e4hler. Vom Kahal verfolgt, versah er sich mit einem \u00bbeisernen Brief\u00ab des K\u00f6nigs Stanislaus August, der ihm und dem einfachen, durch die Tyranei des Kahals \u00bbv\u00f6llig zugrunde gerichteten Volk\u00ab, die Unantastbarkeit der Person und des Verm\u00f6gens sichern sollte. Dies hinderte jedoch die Kahalverwaltung nicht, \u00fcber Simon den \u00bbOberem\u00ab zu verh\u00e4ngen und seinen Namen in das \u00bbschwarze Buch\u00ab einzutragen. Der Wojewode aber, der es mit den Kahalsatrapen hielt, warf den widerspenstigen Volkstribun ins Gef\u00e4ngnis von Nieswiz. Der Eingekerkerte verfa\u00dfte daselbst ein Sendschreiben an den Vierj\u00e4hrigen Reichstag \u00fcber die Notwendigkeit der Grundreform des j\u00fcdischen Gemeindelebens und der Beseitigung der auf dem Volke lastenden Gewalt des Kahals. Dieser zwischen dem Kahal, dem Rabbiner und dem einfachen Volke tobende Kampf ersch\u00fctterte bis auf den Grund die j\u00fcdische gesellschaftliche Organisation in Litauen kurz1\u2019vor dessen Angliederung an das Russische Reich. Einer der wenigen freisinnigen Rabbiner jener Zeit schildert in d\u00fcstern Farben das Gebaren der Gemeindeoligarchie: \u00bbDie F\u00fchrer (die Rabbiner und die Vorsteher) verzehren die Abgaben des Volkes und trinken Wein f\u00fcr die Geldbu\u00dfen; \u00fcber alle Steuern verf\u00fcgend, setzen sie diese fest und verh\u00e4ngen den Oberem (\u00fcber die Ungehorsamen); die Entsch\u00e4digung f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit in der Gemeinde nehmen sie sich sowohl in offener wie geheimer Weise, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln; keine vier Ellen durchschreiten sie ohne Bestechung, und die Armen tragen das Joch \u2026Oie Gelehrten schmeicheln den Leichen, und die Labdiner selbst verachten einander: die dem Studium der Thora (des Talmuds) obliegen, verachten alle diejenigen, die sich mit Mystik und Kabbala besch\u00e4ftigen, und das gemeine Volk verbindet die Urteile beider Parteien und sagt, dass alle Gelehrten sich blamieren&#8230; Den Leichen ist die Gunst der (polnischen) Gutsherren wertvoller als das Wohlwollen der Besten und Ehrlichsten (unter den Juden); der Leiche ist nicht darauf stolz, dass der Gelehrte ihm Ehre erweist, sondern darauf, dass der E\u00fcrst ihn in seine Gem\u00e4cher einfuhrt und ihm seine Sch\u00e4tze zeigt.\u00ab In den wohlhabenden Klassen ist die \u00bbPutzsucht\u00ab verbreitet; die Frauen tragen Perlenschn\u00fcre und bunte Gew\u00e4nder. &#8211; Die Erziehung der Jugend in den Chedarim und den Jeschiboth entartete immer mehr. Von elementaren Wissenschaften allgemeinbildenden Charakters konnte hier nicht die Rede sein; die Schule trug einen rein rabbinischen Charakter. Die talmudische Scholastik sch\u00e4rfte die Gehirne, aber da sie kein reales Wissen bot, verbreitete sie nur Unsinn.<\/p>\n<p>Der Chassidismus entriss diesem Reich des Rabbinismus ein weites Terrain, aber auf dem Gebiet der Schule erwies er sich ohnm\u00e4chtig, etwas Neues zu schaffen. In der religi\u00f6sen und nationalen Stimmung der Gesellschaft bewirkte der Chassidismus tiefgreifende Ver\u00e4nderungen, aber diese Ver\u00e4nderungen zogen den Juden nach r\u00fcckw\u00e4rts in die Tiefen mystischer Beschaulichkeit und eines dem Verst\u00e4nde und jedem Versuch einer Gesellschaftsreform feindlichen blinden Glaubens hinein. In den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts, als sich im j\u00fcdischen Deutschland das Panier der kampfeslustigen Aufkl\u00e4rung emporschwang, wurde in Polen und Litauen ein erbitterter Kampf zwischen den Chassidim und Misnagdim gef\u00fchrt, ein Kampf, der das Bewu\u00dftsein der von der polnischen Judenheit erlebten politischen Krise erstickte, wie auch den vom Westen ausgehenden Mahnruf zur Aufkl\u00e4rung und Reform \u00fcbert\u00f6nte. Das Gespenst der Aufkl\u00e4rung, das von Deutschland her\u00fcberschielte, l\u00f6st hier Furcht und Schrecken in beiden Lagern aus, wie das Gesicht des Teufels. Der \u00bbBerliner\u00ab wird zum Synonym des Abtr\u00fcnnigen. Die Salomon Maimons m\u00fcssen nach Deutschland fl\u00fcchten, um die Welt der neuen in Polen verbotenen Ideen kennen zu lernen.<\/p>\n<h2>Russland (Wei\u00dfrussland)<\/h2>\n<p>Das dem Russischen Reiche angegliederte Wei\u00dfrussland mit seinen zweihunderttausend Juden1), f\u00fchrte die \u00bbj\u00fcdische Frage\u00ab in die innere russische Politik ein. Einem Staate, der bisher keine scharfen nationalen Konflikte kannte, wurden zwei Gouvernements &#8211; Mogilew und Polozk (Witebsk) &#8211; mit einer fremdst\u00e4mmigen Bev\u00f6lkerung, die sich durch eine eigenartige wirtschaftliche Struktur und innere Lebensgestaltung auszeichnete, einverleibt. Die Regierung Katharinas II. machte alsbald die wei\u00dfrussische Bev\u00f6lkerung zum Gegenstand verschiedener Experimente, wenn auch in etwas milderer Form als die weiland von Joseph II. in Galizien vorgenommenen Versuche. Die russische Regierung befasste sich in der ersten Zeit nicht mit kleinlicher Reglementierung des j\u00fcdischen Lebens nach deutschem Muster, aber auch ihre Judenpolitik l\u00e4sst dieselbe Zwiesp\u00e4ltigkeit, wie die \u00f6sterreichische erkennen &#8211; ein Gemisch von Unterdr\u00fcckung und Liberalismus. Einerseits durften die Juden in die Kaufmann- und Kleinb\u00fcrgerschaft eintreten und die entsprechenden Standesrechte erwerben; andererseits wurde ihnen dieses Recht nur innerhalb der zwei wei\u00dfrussischen Gouvernements einger\u00e4umt; die Juden hatten also kein Wohnrecht in allen den Gebieten, die sich au\u00dferhalb der dem Polenreich entrissenen Provinz befanden, &#8211; was den Keim zu der fatalen \u00bbAnsiedelungszone\u00ab bildete. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet ging eine tiefgreifende Umw\u00e4lzung vor sich. Es wurde der Versuch gemacht, das Hauptgewerbe der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung &#8211; die Branntweinbrennerei und den Verschlei\u00df von Getr\u00e4nken lahmzulegen; in den St\u00e4dten wurden die Juden von diesem Gewerbe durch die Munizipalbeh\u00f6rden ausgeschlossen, und auf dem Lande untersagten die wei\u00dfrussischen Beh\u00f6rden ganz eigenm\u00e4chtig den Gutsherren, Schenken an Juden zu verpachten ; eine furchtbare wirtschaftliche Krisis stellte sich als Folge ein: \u00bbTausende von Familien\u00ab &#8211; sagt ein Zeitgenosse &#8211; \u00bbwurden ins Elend gest\u00fcrzt.\u00ab Und nur das Jammergeschrei der zugrunde gerichteten j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung, das bis an den Senat drang, n\u00f6tigte die Regierung der weiteren Verelendung dieser Gebiete Einhalt zu tun. Gro\u00dfe Verwirrung brachten auch solche Ma\u00dfnahmen der Regierung, die einerseits die Aufrechterhaltung der j\u00fcdischen Kahalordnung zu fiskalischen Zwecken anstrebten, andererseits die Juden in die Ordnung der allgemeinen st\u00e4dtischen Selbstverwaltung einzuf\u00fchren suchten: die Funktionen zweier Selbstverwaltungen allgemeiner und spezieller Natur, die einander hemmten und st\u00f6rten, wurden durcheinandergeworfen.<br \/>\nDiese schwankende Politik, ein Gemisch von Freiheiten und Repressalien, war nicht dazu angetan, den Wohlstand der neuen j\u00fcdischen Kolonie in Russland zu f\u00f6rdern. Die Krisen der \u00dcbergangszeit &#8211; des Zeitraumes zwischen der ersten und der zweiten Teilung Polens lasteten schwer auf ihren Schultern. In mechanischer Weise an den Organismus des neuen Staates gefesselt, war das j\u00fcdische Wei\u00dfrussland zur selben Zeit von allen anderen Teilen dieses Reiches durch un\u00fcberschreitbare Schranken getrennt. Aus der Petersburger Maske guckte die alte moskowitische Politik hervor&#8230; Indessen stand vor der Schwelle des Reiches eine fast eine Million Seelen z\u00e4hlende j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung von Litauen, Podolien, Wolhynien und einen gro\u00dfen Teil des zentralen Polens, der Gebiete, die nach der zweiten und dritten Teilung und dann auch nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses (1793, 1795, 1815) an Russland fielen, eine Bev\u00f6lkerung, die daran war, dem Russischen Reiche einverleibt zu werden.<\/p>\n<h2>Die au\u00dfereurop\u00e4ischen L\u00e4nder.<\/h2>\n<p>Die j\u00fcdische Welt au\u00dferhalb Europas konzentrierte sich gegen das Ende des 18. Jahrhunderts an den beiden Polen der Kultur &#8211; im fernen Westen, in den soeben gebildeten Vereinigten Staaten von Nordamerika, und im asiatisch-afrikanischen Osten, der in den Fesseln des alten patriarchalischen Despotismus schlummerte. Die junge Tochter Europas, Amerika, die sich von der elterlichen Bevormundung befreit hatte, beeilte sich, die alten Familienvorurteile abzustreifen, und verk\u00fcndete die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit. W\u00e4hrend die Juden in England sich noch au\u00dferhalb der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft befanden, von der sie durch die b\u00fcrgerliche Eidesformel \u00bbnach dem wahren Glauben des Christen\u00ab getrennt waren, stellte das Volk der Vereinigten Staaten in der Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung von 1776 Mensch darf wegen religi\u00f6ser \u00dcbet_ Zeugungen seiner B\u00fcrgerrechte beraubt und Verfolgungen ausgesetzt werden.\u00ab Die j\u00fcdische Kolonie der transatlantischen Republik, der die Wohltaten der Freiheit zuteilgeworden, war nicht gro\u00df, \u00bbaber wir sehen hier zum ersten Mal den Akt einer Emanzipation, die ganz ohne Kampf verm\u00f6ge des allgemeinen Prinzips der b\u00fcrgerlichen Gleichheit erreicht wurde.<br \/>\nAm anderen Pol, in den alten gro\u00dfen Herden der Judenheit, im muslimischen Orient herrschte d\u00fcstere Nacht.<br \/>\nDie ergraute Mutter Europas, Asien, schien unter der B\u00fcrde der Jahrhunderte eingeschlafen zu sein. Die \u00fcber die T\u00fcrkei verstreuten j\u00fcdischen Massen waren nach den Fieberphantasien Sabbatai Zewis schon lange in einen lethargischen Schlaf versunken. Trostlos war das Leben im osmanischen Reich, das die Bruchst\u00fccke zweier gro\u00dfer Teile der Diaspora, des sephardischen und aschkenasischen, beherbergte. Zwei abgesonderte Gruppen der Judenheit vegetierten hier an allen Ecken und Enden des Reiches: die eine sprach einen spanischen, die andere einen deutschen Jargon. Beide waren vom Despotismus eines Staates geknebelt, der auf gewaltsame Weise ein Konglomerat von V\u00f6lkerschaften und Religionen in sich vereinigte. Die zitternde Judenheit stand hier zwischen zwei Feuern &#8211; zwischen dem Islam und dem Christentum. In den Zentren der europ\u00e4ischen T\u00fcrkei, in Konstantinopel und in Saloniki waren die gro\u00dfen j\u00fcdischen Gemeinden von einer ihnen fremden Masse der Griechen und Armenier umgeben, die auf wirtschaftlichem Boden, auf dem Gebiete des Handels, einen Kampf gegen die Juden f\u00fchrten. In der asiatischen und afrikanischen T\u00fcrkei waren die Juden von einer ihnen der Rasse nach verwandten, der Religion nach feindlichen, verwilderten arabischen Welt umgeben. Hier lebten sie unter dem doppelten Druck des muslemischen Fanatismus und der orientalischen Tyrannei. Jedes Paschalyk hatte sein System der Gesetzlosigkeit und Willk\u00fcr. Die Ausbeutung der Juden durch den betreffenden Pascha geschah bald auf \u00bbfriedlichem\u00ab Wege, indem er dem Reichen den \u00dcberfluss und dem Armen das Unentbehrliche wegnahm, bald auch gewaltsamerweise, indem er die j\u00fcdischen Viertel durch \u00dcberf\u00e4lle verheerte. Die verk\u00fcmmerten, eingesch\u00fcchterten Gemeinden suchten sich in jeder Provinz den lokalen Zust\u00e4nden au\u00dferhalb des Ghettos anzupassen, und ihr trauriges Geheimnis innerhalb desselben zu bewahren. In Pal\u00e4stina, das durch die t\u00fcrkische Herrschaft in ein Land von Ruinen verwandelt worden war, sammelten sich tausende j\u00fcdischer Familien, die sich von Almosen europ\u00e4ischer Fr\u00f6mmlinge ern\u00e4hrten, um die vielen Totenst\u00e4dte und die heiligen Gr\u00e4ber zu bewachen.<\/p>\n<p>Jerusalem, Hebron, Zephath, Tiberias, bildeten die Tetrarchie der frommen Bettelei. In den Schlupfwinkeln des Ghettos hatten hier einst der Rabbinismus und die mystische Kabbala geherrscht; gegen das Ende des 18. Jahrhunderts drang von Russland und Polen die lebensfrischere Mystik der neuen Chassidim aus der Schule Beschts hin\u00fcber, die bedeutende Zentren in Hebron und Tiberias bildete. So sah das Element der \u00bbReform\u00ab in diesem schlafenden, dunklen Reiche aus\u2026 Auch weiter, durch die Riesengebiete Syriens, \u00c4gyptens und des Berberreichs (Marokko, Tunis, Algerien) zieht sich die Kette j\u00fcdischer Kolonien &#8211; der stummen Denkm\u00e4ler einer l\u00e4ngst erloschenen Zivilisation, gro\u00dfer historischer Umw\u00e4lzungen. Die Flut der Tyrannei, der Barbarei und des Fanatismus hatte hier den Mittelmeerstreifen, die Wiege der j\u00fcdischen Kultur und der Kultur der ganzen Welt verschlungen. Der Orient schlummerte an der Schwelle des st\u00fcrmischen 19. Jahrhunderts Aber auch hierher wird einst das Brausen der europ\u00e4ischen Umw\u00e4lzungen dringen, und \u00fcber den alten Gr\u00e4bern die frohe Kunde des Lebens erschallen.<\/p>\n<p class=\"Zentriert\">\n<img data-recalc-dims=\"1\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/absatz.png?resize=127%2C32&#038;ssl=1\" alt=\"\" width=\"127\" height=\"32\" class=\"aligncenter size-full wp-image-1945\" \/><br \/>\n<strong>Simon Dubnow<\/strong><br \/>\n<strong>Die neueste Geschichte des j\u00fcdischen Volkes 1789 \u2013 1914<\/strong><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/die-neueste-geschichte-des-juedischen-volkes-1789-1914\/\">Zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grundlagen der alten Ordnung Am Vorabend des Jahres 1789 hatte die politische und soziale Lage aller Gruppen des j\u00fcdischen Volkes in allen Staaten Europas einen im allgemeinen gleichartigen Charakter. \u00dcberall unterstanden die Juden einem speziellen Kodex des beschr\u00e4nkten Rechtes, dem eigenartigen \u00bbjus judaicum\u00ab, das an manchen Orten an v\u00f6llige Entrechtung grenzte &#8211; einem \u00dcberbleibsel des Mittelalters, das je nach den lokalen Verh\u00e4ltnissen und der juristischen Findigkeit der Regierenden oder der herrschenden Klassen in verschiedenen L\u00e4ndern verschiedene Schattierungen aufwies. Diese Grundfesten der alten Ordnung fanden ihren Ausdruck in folgendem: A. In politischer und staatsb\u00fcrgerlicher Hinsicht bildeten die Juden eine eigenartige Gruppe von Ausl\u00e4ndern, die nirgends einen eigenen Staat besa\u00dfen und daher durch v\u00f6lkerrechtliche Traktate nicht gesch\u00fctzt waren. Unter mehr oder minder beschwerlichen Bedingungen, die von der Regierung oder auch von den feudalen und munizipalen Beh\u00f6rden der betreffenden Gegend diktiert waren, wurde ihnen gestattet, in bestimmten Bezirken zu wohnen und einige Berufe auszu\u00fcben. Es waren dies Abmachungen zwischen dem Wirtsvolk und den Ank\u00f6mmlingen (wenn auch diese \u00bbAnk\u00f6mmlinge\u00ab seit einer Reihe von Generationen in der betreffenden Gegend &hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":5135,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"footnotes":""},"class_list":["post-5139","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5139","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5139"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5139\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5144,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5139\/revisions\/5144"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5135"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5139"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}