{"id":2123,"date":"2016-07-05T13:38:09","date_gmt":"2016-07-05T11:38:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/?p=2123"},"modified":"2021-07-15T21:13:12","modified_gmt":"2021-07-15T19:13:12","slug":"talmud-bawli-schabbat-2a","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/talmud-bawli-schabbat-2a\/","title":{"rendered":"Talmud Bawli \u00bb Schabbat 2a"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Anmerkung zu Jakob Fromer<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Auswahl\u00fcbersetzung von Jakob Fromer fand leider eine gro\u00dfe Verbreitung. Zahlreiche <em>g\u00fcnstige<\/em> Ausgaben verbreiteten die kleine Auswahl von Talmudtexten mit dem Kommentar Fromers. M\u00f6glicherweise, weil es die einzige verf\u00fcgbare \u00dcbersetzung war und zahlreiche Leserinnen und Leser annahmen, es handele sich um eine vollst\u00e4ndige Ausgabe. Auch gestalterisch ist f\u00fcr den unbedarften Leser Kommentar von \u00dcbersetzung schwierig zu trennen. <\/p>\n\n\n\n<p>Fromer war davon \u00fcberzeugt, das Studium des Talmuds sei <em>wenig lohnend<\/em> (Der Organismus des Judentums, 1909, Seite 191) und eine \u00dcbersetzung <em>nutzlos<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/sammlungen.ub.uni-frankfurt.de\/freimann\/content\/thumbview\/8057326\" target=\"_blank\">Die Gesamtausgabe findet man hier online<\/a>. talmud.de dokumentiert hier Fromers \u00dcbersetzung des Beginns von Berachot. Mehr zur Biographie von Jakob Fromer findet man ganz unten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"2a\">Blatt 2a<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Mischnah<\/strong><br>\u00bb<em>Jeziot<\/em>\u00ab, die Hinausg\u00e4nge, am Schabbat: zwei, das sind vier, drinnen und zwei, das sind vier, drau\u00dfen.<br>Wieso? <br>Der Arme steht drau\u00dfen und der Wirt drinnen. Der Arme streckt die Hand nach dem Inneren und gibt in die Hand des Wirts, oder er nimmt aus ihr und bringt hinaus: der Anne ist schuldig und der Wirt ist nicht schuldig. Der Wirt streckt die Hand hinaus und gibt in die Hand des Armen oder er nimmt aus ihr und bringt hinein: der Wirt ist schuldig und der Arme ist nicht schuldig.<br>Der Arme streckt die Hand in das Innere hinein und der Wirt nimmt aus ihr oder er legt in sie und bringt hinaus: beide sind unschuldig. Der Wirt streckt die Hand hinaus und der Arme nimmt aus ihr oder er gibt in sie und er bringt hinaus: beide sind unschuldig.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><strong>Kommentar von Jakob Fromer:<\/strong><br>An einer anderen Stelle (Schebuot 1, 1) f\u00fchrt die Mischna drei unserer Stelle hinsich Hich der Zahlen analoge F\u00e4lle an.<\/p><p>Der erste Fall bezieht sich auf das 3. B. M. .5,4: \u00bbOder wenn jemand schw\u00f6rt, dass ihm aus dem Munde entf\u00e4hrt Schade oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er es bed\u00e4chte) und wird&#8217;s inne, der hat sich an der einem verschuldet\u00ab<\/p><p>Es kann sich hier beispielsweise darum handeln, dass jemand schw\u00f6rt, etwas zu essen oder nicht zu essen, also sich Schaden oder Gutes anzutun. Er vergisst nun sp\u00e4ter diesen Schwur und handelt dagegen. Dadurch hat er sich zweier S\u00fcnden schuldig gemacht.<\/p><p>Obwohl es sich hier offenbar um eine zuk\u00fcnftige Sache handelt, leitet die Mischna an der angef\u00fchrten Stelle davon einen Schwur auf die Vergangenheit ab, n\u00e4mlich, dass er fr\u00fcher gegessen oder nicht gegessen hat, w\u00e4hrend es sich herausstellt, dass er falsch geschworen hat.<\/p><p>Der zweite fall bezieht sich auf 3. B. M. 5, 3: \u00bbOder wenn er einen unreinen Menschen anr\u00fchrt, in was f\u00fcr Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und w\u00fcsste es nicht und<br>wird&#8217;s inne, der hat sich verschuldet\u00ab.<br>Hier handelt es sich darum, dass jemand, w\u00e4hrend er unrein war, das Heiligtum betreten und Heiliges gegessen hat. Das sind nun zwei Handlungen.<br>Die Unwissenheit, von der hier die Rede ist, kann eine zweifache sein. Man kann entweder nicht wissen, dass man, w\u00e4hrend man diese Handlungen begangen hat, unrein war, oder man kann zweitens nicht wissen, dass man in das Heiligtum gegangen ist oder vom Heiligen gegessen hat.<br>Hinzugef\u00fcgt sei noch, dass es sich hier um ein Vergessen handelt. Man wusste zuerst, aber<br>verga\u00df es und beging w\u00e4hrenddessen die Schuld und erinnerte sich erst nachher derselben.<\/p><p>Der dritte fall bezieht sich auf 3. B. M.13, 2-4:<br>\u00bbWenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auff\u00e4hrt oder ausschl\u00e4gt oder eiterwei\u00df wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron f\u00fchren oder zu einem unter seinen S\u00f6hnen, den Priestern.<br>Und wenn der Priester das Mal unter der Haut des Fleisches sieht, dass die Haare ihm wei\u00df verwandelt sind, und dass das Ansehen an dem Orte tiefer ist, denn die andere Haut seines Fleisches, so ist es gewiss der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und f\u00fcr unrein erkl\u00e4ren. Wenn aber etwas eiterwei\u00df ist an der Haut seines Fleisches und das Ansehen doch nicht tiefer denn die andere Haut seines Fleisches und die Haare nicht in wei\u00df verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschlie\u00dfen sieben Tage.<br>Wir haben es hier also mit zwei verschiedenen krankhaften Erscheinungen zu tun:<br>mit etwas auffahrendem und einem Ausschlag; beide m\u00fcssen eiterweiss sein. Die Farbe des \u00bbEiterwei\u00df\u00ab kann entweder wie Schnee oder wie der Kalk des Tempels sein.<\/p><p>Aus diesen drei F\u00e4llen, die in der Schrift je zweifach angef\u00fchrt werden:<br>Gutes oder B\u00f6ses. ins Heiligtum treten oder vom Heiligen essen, Auffahrendes oder Ausschlag, leitet die Mischna an der angef\u00fchrten Stelle je vier her mit den Worten:<br>Zwei, das sind vier.<br>Am Schluss f\u00fchrt sie noch einen vierten Fall an, n\u00e4mlich das Hinaustragen am Schabbat, das in unserer Mischna erw\u00e4hnt ist, und f\u00fcgt ihm ebenfalls die Worte bei:<br>zwei, das sind vier.<br>Die Gemara fragt nun warum dort bei dem letzten Falle nicht ebenso wie hier ausf\u00fchrlich gesagt wird:<br>zwei, das sind vier drinnen, und zwei, das sind vier drau\u00dfen.<br>Diese Frage wird zun\u00e4chst folgenderma\u00dfen beantwortet.<br>Das Verbot, am Schabbat von einem Gebiet ins andere hinauszutragen, wird, wie wir bereits gehen haben, von dem Verbote abgeleitet, das Moses beim Bau der Stiftsh\u00fctte erlassen hat: am Schabbat nicht mehr die Bauger\u00e4te zur Stiftsh\u00fctte zu bringen.<br>Hier handelt es sich um ein \u00dcberbringen von der Privatwohnung eines jeden Israeliten in das \u00f6ffentliche Gebiet, in dem sich die Stiftsh\u00fctte befand.<br>Das Hineintragen eines Gegenstandes vom \u00f6ffentlichen Gebiet ins Privatgebiet hingegen wird erst davon abgeleitet. Wir haben es hier also mit zwei Arten von Verboten zu tun:<br>einer Hauptart, die \u00bbVater\u00ab und der davon abgeleiteten Art, die \u00bbKind\u00ab genannt wird.<\/p><p>Die Gemarah meint nun, dass unsere Mischna, die sich ausdr\u00fccklich mit dem Schabbat besch\u00e4ftigt, sowohl die \u00bbV\u00e4ter\u00ab als die \u00bbKinder\u00ab ,also die F\u00e4lle des Hinaus-und Hineintragens anf\u00fchrt, deshalb z\u00e4hlt sie acht F\u00e4lle.<br>Die zitierte Mischnastelle hingegen, deren eigentlicher Gegenstand nicht der Schabbat ist, begn\u00fcgt sich mit der Anf\u00fchrung der V\u00e4ter, also der F\u00e4lle des Hinaustragens vom Zimmer auf die Stra\u00dfe, deshalb z\u00e4hlt sie nur vier F\u00e4lle.<br>Gegen diese Antwort wird folgendes eingewendet:<br>In den in der zitierten Mischna angef\u00fchrten F\u00e4llen werden nur Dinge hervorgehoben, bei denen man sich schuldig ,acht, so z. B. beim Aussatz, wo nur die F\u00e4lle hervorgehoben werden, in denen der Kranke f\u00fcr unrein erkl\u00e4rt wird, was so viel wie schuldig sein hei\u00dft. Ebenso muss es auch bei dem in der angef\u00fchrten Mischnastelle erw\u00e4hnten Hinaustragen von dem Zimmer auf die Stra\u00dfe sein. Es werden nur die vier F\u00e4lle hervorgehoben, in denen der Arme und der Wirt sich schuldig machen.<br>Demnach muss es sich das bei ebenso um \u00bbV\u00e4ter\u00ab als um \u00bbKinder\u00ab handeln, da es sonst nur zwei F\u00e4lle w\u00e4ren.<br>Die Berechtigung dieses Einwands wird zugegeben.<br>In der Tat handelt es sich in unserer Mischna ebenso wie in der zitierten Mischna um \u00bbV\u00e4ter\u00ab und \u00bbKinder\u00ab, also um das Hinaustragen und das Hineintragen. In unserer Mischna aber, deren eigentlicher Gegenstand der Schabbat ist, werden sowohl die F\u00e4lle angef\u00fchrt, in denen man sich schuldig macht, als auch die, in denen man sich nicht schuldig macht.<br>In der zitierten Mischna hingegen, deren eigentlicher Gegenstand nicht der Schabbat ist, werden nur die ersteren, aber nicht die letzteren angef\u00fchrt.<\/p><p>Die hebr\u00e4ische Sprache unterscheidet bei dem aktiven Zeitwort drei Formen:<br>die erste Form dr\u00fcckt eine leichte T\u00e4tigkeit (Kal), die zweite eine verst\u00e4rkte T\u00e4tigkeit der ersten Form (Piel), die dritte die Veranlassung zu einer T\u00e4tigkeit aus (Hifil).<br>Zum Beispiel \u00bbJezia\u00ab, Mehrzahl \u00bbJeziot\u00ab, Hinausgehen, ist die erste Form; die zweite Form dieses Verbums ist nicht vorhanden; die dritte Form von \u00bbJezia\u00ab ist \u00bbHozaa\u00ab, Mehrzahl \u00bbHozaot\u00ab, das Hinausbringen. Sie dr\u00fcckt aus, dass jemand einen Menschen oder einen Gegenstand hinausgehen l\u00e4sst oder hinausbringt. Sowohl unseres Mischna als auch die zitierte Mischna gebraucht den Ausdruck \u00bbJeziot\u00ab, also die erste Form, demnach w\u00e4re dieses Wort mit \u00bbHinausg\u00e4nge\u00ab zu \u00fcbersetzen.<br>Die Gemara wirft die erste und die dritte Form zusammen, sie gebraucht also \u00bbJeziot\u00ab im Sinne von \u00bbHazaot\u00ab Hinaustragungen.<br>Gleichviel ob man \u00bbJeziot\u00ab im Sinne von Hinausgehen oder Hinaustragen anwendet, so bedeutet es doch keines- falls das Hineintragen. In unserer Mischna wird jedoch ausdr\u00fccklich das Hineintragen behandelt. Wenn also unsere Mischna dennoch alle diese F\u00e4lle mit \u00bbJeziot\u00ab bezeichnet, so ist dies nur so zu erkl\u00e4ren, dass das Wort \u00bbwe-haknasot\u00ab (und die Hineintragungen) versehentlich weggelassen worden ist.<br>In der zitierten Mischna hingegen werden weder f\u00fcr das Hineintragen noch f\u00fcr das Hinaustragen spezielle F\u00e4lle angef\u00fchrt.<br>Es hei\u00dft vielmehr nur: \u00bbdie Jeziot am Schabbat sind zwei, das sind vier\u00ab.<br>Hier braucht man also nicht anzunehmen, dass das Wort \u00bbwe-haknasot\u00ab versehentlich weggelassen wurde, sondern dass die Mischna nur von dem Hinnaustragen und nicht von dem \u00bbHineintragen\u00ab spricht.<br>Wenn es also zutr\u00e4fe, dass sie nur von den F\u00e4llen spricht, in denen man sich schuldig macht, und nicht von denen, in welchen man sich nicht schuldig macht, dann gibt es doch nur zwei und nicht vier. Um diesem Einwand zu begegnen, entscheidet nun die Gemara, dass unter \u00bbJeziot\u00ab nicht nur Hinausbringen, sondern auch Hereintragen zu verstehen ist.<br>Als St\u00fctze f\u00fchrt sie eine Borajta an, die lautet:<br>\u00bbWer hinaustr\u00e4gt (ha-mozi von hozaa) von einem Gebiet ins andere, macht sich schuldig.\u00ab Damit ist sowohl das Hinaustragen aus dem Privatgebiet ins \u00f6ffentliche und umgekehrt gemeint.<br>Beide T\u00e4tigkeiten werden hier durch den Ausdruck \u00bbHinaustragen\u00ab ausgedr\u00fcckt.<br>Also bedeutet \u00bbJezia\u00ab sowohl Hinaustragen als auch Hineintragen und dr\u00fcckt im eigentlichen Sinne die Entfernung eines K\u00f6rpers von seinem Ort aus.<br>Demnach fehlt in unserer Mischna \u00bbwe-haknasot\u00ab nicht, obwohl sie das Hineintragen behandelt.<br>Nach Raba ist sowohl in unserer als auch in der zitierten Mischna nicht \u00bbJeziot\u00ab sondern \u00bbReschiot\u00ab, die Gebiete, zu lesen.<br>Demnach w\u00fcrde man \u00fcbersetzen m\u00fcssen: \u00bbdie Gebiete des Schabbat (das Privat- und \u00f6ffentliche Gebiet) zwei, das sind vier usw.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p><strong>Gemarah<\/strong><br>Wir haben dort gelernt: \u00bbDie Schw\u00fcre zwei, das sind vier; das Innewerden der Unreinheit zwei, das sind vier, die Aussatzmale zwei, das sind vier; die Hinausg\u00e4nge am Schabbat zwei, das sind vier\u00ab<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"2b\">Blatt 2b<\/h2>\n\n\n\n<p>warum ver\u00e4ndert er dort, dass er lehrt: \u00bbzwei, das sind vier, drinnen und zwei, das sind vier, drau\u00dfen\u00ab<br>Und warum ver\u00e4ndert er hier, dass er lehrt: \u00bbzwei, das sind vier\u00ab, und nichts mehr?<br>Dort, wo der Schabbat der Hauptgegenstand ist, lehrt er die \u00bbV\u00e4ter\u00ab und lehrt die<br>\u00bbKinder\u00ab, hier wo der Schabbat nicht der Hauptgegenstand ist, lehrt er die \u00bbV\u00e4ter\u00ab, die \u00bbKinder\u00ab aber lehrt er nicht.<br>Was sind die \u00bbV\u00e4ter\u00ab?<br>Doch die Hinausg\u00e4nge. Die Hinausg\u00e4nge aber sind doch nur zwei. Und wenn du sagen solltest, dar unter gibt es solche, wobei man sich schuldig macht und solche, wobei man sich nicht schuldig macht, er hat es doch aber gleich gestellt den Aussatzmalen, wie dort alle zum Schuldig &#8230; werden, so auch hier alle zum Schuldigwerden. Vielmehr Rab Papa hat gesagt: \u00bbDort, wo der Schabbat der Hauptgegenstand ist, lehrt er die Schuldf\u00e4lle und die straffreien F\u00e4lle. Hier, wo der Schabbat nicht der Hauptgegenstand ist, lehrt er die Schuldf\u00e4lle, die straffreien F\u00e4lle aber lehrt er nicht&#8216;.<br>Was sind die Schuldf\u00e4lle?<br>Doch die Hinausg\u00e4nge. Die Hinausg\u00e4nge aber sind doch nur zwei.<br>Zwei des Hinausbringens und zwei des Hineintragens.<br>Aber er lehrt doch \u00bb<em>Jeziot<\/em>\u00ab.<br>Rah Aschi hat gesagt:<br>Der Mischnalehrer nennt das Hineintragen ebenfalls \u00bbHozaa\u00ab.<br>Woraus ennimmt er das?<br>Aus dem, was wir gelernt haben ((Schabbat 72a)):<br>Wer hinausbringt aus einem Gebiet ins andere macht sich schuldig.<br>Haben wir es hier nicht mit dem Fall zu tun, dass man vom \u00f6ffentlichen Gebiet ins Privatgebiet hineinbringt?<br>Und dennoch nennt er es \u00bbHozaa\u00ab.<br>Und was ist der Grund?<br>Jedes Entfernen eines Gegenstandes von seinem Ort nennt der Mischnalehrer \u00bb<em>Hozaa<\/em>\u00ab.<br>Rabina sagt:<br>unsere Mischna stimmt auch mit dem \u00fcberein, denn sie lehrt<br>\u00bb<em>Jeziot<\/em>\u00ab und hebt auch bald das Hineintragen hervor.<br>Daraus kannst Du entnehmen<br>Raba sagt:<br>er lehrt \u00bb<em>Reschujot<\/em>\u00ab (Gebiete): \u00bbdie Gebiete des Schabbat sind zwei\u2026\u00ab<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><strong>Kommentar von Jakob Fromer<\/strong><br>Unsere Mischna enth\u00e4lt vier S\u00e4tze.<br>In jedem werden zwei Handlungen aufgef\u00fchrt. An jeder sind zwei Personen beteiligt. Von den Personen aus betrachtet, haben wir es hier also nicht mit acht (2&#215;4),wie die Mischna hervorhebt, sondern mit sechzehn Handlungen zu tun.<br>Die vier S\u00e4tze zerfallen in zwei Satzperioden. In der ersten Satzperiode werden vier F\u00e4lle angef\u00fchrt, in denen sich einer der Handelnden schuldig macht und der andere nicht.<br>In der zweiten Satzperiode werden vier F\u00e4lle angegeben, in denen sich beide Handelnden nicht schuldig machen.<br>Im Allgemeinen sind alle am Schabbat vorgenommenen schuldlosen Handlungen an sich unerlaubt.<br>Ausnahmsweise gibt es dennoch einige, die erlaubt sind:<br>das Einfangen<br>eines Hirsches, das Einfangen einer Schlange und das Aufstechen eines Geschw\u00fcrs, ferner solche Handlungen, die nur scheinbar sind. Zu den letzteren geh\u00f6ren die in unserer Mischna in der ersten Satzperiode angef\u00fchrten vier schuldlose F\u00e4lle:<br>Wenn<br>1) dem Wirt,<br>2) dem Brieftr\u00e4ger innerhalb des Zimmers,<br>3) dem Wirt,<br>4) dem Brieftr\u00e4ger drau\u00dfen der Brief in die Hand gelegt wurde.<\/p><p>In allen diesen F\u00e4llen hat der Empf\u00e4nger nur eine scheinbare Handlung vollf\u00fchrt, die erlaubt und schuldlos ist. In einem jeden der in der zweiten Satzperiode angef\u00fchrten f\u00e4lle hingegen vollf\u00fchrt der Wirt und der Brieftr\u00e4ger je eine wirkliche Handlung, die zwar schuldlos, aber dennoch unerlaubt ist. Da unsere Mischna nur an unerlaubte Handlungen denkt, kommen f\u00fcr sie bei den angef\u00fchrten f\u00e4llen nicht sechzehn, sondern nur zw\u00f6lf in Betracht. Eine jede der vier unerlaubten und dennoch schuldlosen F\u00e4lle ist nur eine halbe Handlung.<\/p><p>Wenn der Brieftr\u00e4ger und der Wirt die Hand mit dem Brief hinein- oder hinausgestreckt haben, so haben sie die Handlung begonnen, aber nicht zu Ende gef\u00fchrt. Und umgekehrt, wenn einer den Brief aus der Hand des andern genommen hat, dann hat er die Handlung zu Ende gef\u00fchrt, aber nicht begonnen. Erst beide zusammen, der Beginn und die Vollf\u00fchrung bilden eine wirkliche Handlung.<br>Obwohl beide Teile, der blo\u00dfe Beginn und die blo\u00dfe Vollendung, schuldlos sind, werden sie<br>doch verschieden gewertet. Wer die Hand mit dem Brief hinein- oder hinausstreckt, der kann den Brief aus Fahrl\u00e4ssigkeit auch niederlegen und sich also schuldig machen. Der blo\u00dfe Empfang des Briefes aber, der in unserer Mischna auf viererlei Weise erfolgt, kann nie zu einer wirklichen Handlung f\u00fchren und ist daher nicht so streng wie das blo\u00dfe Hinein- oder Hinausstrecken verboten.<br>Die Mischna glaubte daher von diesen vier leichteren F\u00e4llen absehen zu d\u00fcrfen. Deshalb z\u00e4hlt sie nicht zw\u00f6lf, sondern acht.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p><span class=\"dropcap\">R<\/span>ab Matna sagte zu Abajji:<br>\u00bbSind denn das acht?<br>Das sind doch zw\u00f6lf \u2013 Und nach deiner Ansicht sind es doch achtzehn\u00ab.<br>Er sagte zu ihm:<br>das ist kein Einwand.<br>In der ersten Satzperiode hebt er schuldig und erlaubt nicht hervor.<br>In der letzten Satzperiode aber, wo man sich nicht schuldig macht und es doch verboten ist, (da ist) die Schwierigkeit.<br>Gibt es denn im ganzen Schabbat(gesetz) ein nichtschuldig und erlaubt?<br>Schemuel hat doch gesagt ((Schabbat 107a)):<br>Alte straffreien F\u00e4lle des Schabbat(gesetzes bedeuten) nichtschuldig aber verboten, ausgenommen diese drei, die nicht schuldig und erlaubt sind:<br>das Einfangen eines Hirsches<br>und das Einfangen einer Schlange<br>und das Aufstechen eines Geschw\u00fcrs.<br>Was Schemuel anf\u00fchrt, das sind nur schuldfreie F\u00e4lle, wobei man eine T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, schuldfreie F\u00e4lle aber, wobei man keine T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, gibt es viele.<br>Immerhin, es sind doch zw\u00f6lf.<br>Schuldfreie F\u00e4lle, bei denen es kommen kann zur Schuld eines S\u00fchneopfers, rechnet er.<br>Wo es aber nicht zur Schuld eines S\u00fchneopfers kommen kann, rechnet er nicht.<br>\u00bbBeide sind schuldfrei\u00ab (hei\u00dft es in der Mischna).<br>Es ist doch aber von ihnen eine Arbeit verrichtet worden.<br>Es ist gelehrt worden ((Schabbat 92b)):<br>\u00bbRabbi sagt (es hei\u00dft): Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volke aus Versehen s\u00fcndigt, dass sie irgendetwas wider die Gebote des Herrn tut (3.B.M. 4,27) (das bedeutet), wer das Ganze verrichtet und nicht, wer einen Teil verrichtet. Wenn es ein Einzelner getan hat, dann ist er schuldig, wenn es aber zwei getan haben, dann sind sie nicht schuldig.<br>Es ist auch gesagt worden:<br>Rabbi Chijja bar Gamda sagte:<br>Es ist ausgesprengt worden aus dem Munde der Gesellschaft (sie fassten den einstimmigen Beschluss) und sie sagten:<br>\u00bbDass sie irgendetwas tut &#8211;\u00ab<br>Wenn es ein Einzelner tut, dann ist er schuldig, wenn es aber zwei getan haben, dann sind sie unschuldig.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"yellow-box\">Der Text von Jakob Fromer wurde geringf\u00fcgig ge\u00e4ndert und angepasst.<\/div>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a rel=\"license\" href=\"http:\/\/creativecommons.org\/publicdomain\/mark\/1.0\/\"><br><img data-recalc-dims=\"1\" decoding=\"async\" style=\"border-style: none;\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/i.creativecommons.org\/p\/mark\/1.0\/88x31.png?w=840\" alt=\"Public Domain Mark\"><br><\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u00fcbersetzte und kommentierte Blatt 2 des Traktats Schabbat aus dem Babylonischen Talmud.<\/p>\n","protected":false},"author":23,"featured_media":2126,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[210,213,63],"tags":[117,152,155],"class_list":["post-2123","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-creative-commons","category-schabbat-talmud-uebersetzung","category-talmud-uebersetzung","tag-creative-commons","tag-schabbat","tag-talmud"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/jetziot.png?fit=840%2C500&ssl=1","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2123","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/users\/23"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2123"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2123\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7585,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2123\/revisions\/7585"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2126"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2123"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2123"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}