{"id":3620,"date":"2018-10-03T23:34:56","date_gmt":"2018-10-03T21:34:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/?p=3620"},"modified":"2023-04-18T08:28:34","modified_gmt":"2023-04-18T06:28:34","slug":"talmudtora","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/talmudtora\/","title":{"rendered":"Das Studium der Tora \u2014 \u05d4\u05dc\u05db\u05d5\u05ea \u05ea\u05dc\u05de\u05d5\u05d3 \u05ea\u05d5\u05e8\u05d4"},"content":{"rendered":"\n<p>[Diese \u00dcbersetzung von Leon Mandelstamm habe ich nach der unzensierten jeminitischen Ausgabe (\u05de\u05e4\u05e2\u05dc \u05de\u05e9\u05e0\u05d4 \u05ea\u05d5\u05e8\u05d4) durchgesehen, einige \u00c4nderungen hinzugef\u00fcgt und die Textstellen \u00fcbersetzt, die Mandelstamm \u00fcberging. \u2014 Igor Itkin]<\/p>\n\n\n\n<p><br>Studium der Tora,<br>bestehend aus zwei Geboten:<br>1) Die Tora zu studieren<br>2) Ihre Lehrer und ihre Kenner zu verehren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ERSTES KAPITEL \u2014 Die Pflicht zu lernen und zu lehren<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Frauen, Knechte und Unerwachsene sind nicht verpflichtet, sich mit der Tora zu besch\u00e4ftigen; dagegen soll jeder Vater seinen unerwachsenen Sohn darin unterrichten, denn es hei\u00dft: \u00bbUnd ihr sollt sie (die Tora) lehren eure Kinder, damit sie von derselben sich unterhalten\u00ab (Deut. 11:19). Eine Mutter ist zum Unterricht ihrer Kinder nicht verpflichtet, denn nun wer zum Lernen verpflichtet ist, der ist es auch zum Lehren.((Sukkah 42a; Kidduschin 29; Ketubot 28))<\/p>\n\n\n\n<p>2) Doch die Pflicht des Vaters in Betreff des Unterrichts erstreckt sich nicht blo\u00df auf seinen Sohn, sondern auch auf seine Enkel, denn es hei\u00dft: \u00bbDu sollst sie (die Tora) mitteilen deinem Sohne und Enkel\u00ab (Deut. 4:9). Und wiederum ist es nicht blo\u00df Pflicht, Sohn und Enkel zu unterrichten, sondern jeder gelehrte Israelit soll allen Unerwachsenen Lehrer sein, gleichviel ob sie seine Kinder, oder Gro\u00dfkinder sind, oder nicht, denn es hei\u00dft: \u00bbUnd du sollst sie einsch\u00e4rfen deinen Kindern.\u00ab (Deut 6:7). Die \u00dcberlieferung aber betrachtet alle Sch\u00fcler als Kinder, und daf\u00fcr gelten sie auch in den heiligen B\u00fcchern, denn es hei\u00dft: \u00bbUnd es gingen die Kinder der Propheten\u00ab (2 K\u00f6n. 2:3).<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn aber dem so ist, warum wird es besonders zur Pflicht gemacht, Sohn und Enkel zu unterrichten? Um uns zu belehren, dass es die erste Pflicht sei den Sohn, alsdann den Enkel, und dann erst den Sohn eines N\u00e4chsten zu unterrichten.((Sukkah 30b; Kidduschin 30.))<\/p>\n\n\n\n<p>3) Deinem Sohne bist Du verpflichtet einen Lehrer zu halten, doch deines N\u00e4chsten Sohn hast du blo\u00df selber unentgeltlich zu unterrichten.((Baba Batra 21a))<\/p>\n\n\n\n<p>Wen der Vater nicht unterrichtet, der sei sich selbst Lehrer, wenn er zur Erkenntnis gelangt, denn es hei\u00dft: \u00bbUnd ihr sollt sie erst lernen, und dann sie p\u00fcnktlich befolgen\u00ab (Deut. 5:1); denn \u00fcberall soll dem Handeln das Studium vorangehen, weil das Studium zum Handeln f\u00fchrt, nicht aber umgekehrt. ((Kidduschin 29a; Kidduschin 33b))<\/p>\n\n\n\n<p>4) Will Jemand selbst die Tora studieren und hat zu gleicher Zeit einen Sohn zu unterrichten, so hat das eigene Studium den Vorzug; doch geb\u00fchrt dem Unterricht des Sohnes alsdann der Vorrang, wenn dieser bessere Anlagen und F\u00e4higkeiten als der Vater besitzt.<br>Dieser soll nun danach handeln, doch zu gleicher Zeit auch die eigene Belehrung nicht vernachl\u00e4ssigen; denn die Pflicht des Unterrichts gilt sowohl f\u00fcr ihn selber, als auch f\u00fcr seinen Sohn.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Im Allgemeinen studiere jeder zuerst die Tora und heirate hernach, weil der Ehestand die Studien wenig beg\u00fcnstigt. Ist jedoch der Geschlechtstrieb zu m\u00e4chtig, so heirate er zuvor, und studiere hernach.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Sobald das Kind zu sprechen beginnt, ist der Vater verpflichtet, dasselbe zu lehren: \u00bbDie Tora hat uns Moses gelehrt\u00ab (Deut. 33:4) und \u00bbH\u00f6re Israel\u00ab (Deut. 6:4); alsdann bringe man ihm allm\u00e4hlich einzelne Verse bei, bis das Kind in die Kleinkinderschule gebracht wird, je nach seinen Kr\u00e4ften im sechsten oder siebenten Jahre.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Wo Kinderlehrer besoldet werden, da bezahle man, was Vaterpflicht bleibt bis das Kind die ganze Bibel (die schriftliche Tora) durchgenommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Wo es Gebrauch ist gegen Bezahlung in der Bibel zu unterrichten, da ist&#8217;s auch erlaubt f\u00fcr den Unterricht sich bezahlen zulassen. F\u00fcr Unterricht in der m\u00fcndlichen Tora (Mischna, Talmud) aber ist es verbotet, Geld zu nehmen, denn es hei\u00dft: \u00bbSiehe ich habe euch gelehrt Gesetze und Rechtsf\u00e4lle, wie mir Gott befohlen\u00ab u. s. w. (Deut. 4:5), d. h. wie ich unentgeltlich gelernt, so habt ihr auch unentgeltlich von mir gelernt. Wenn ihr nun eure Nachkommen lehrt, so lehrt sie ebenso unentgeltlich, wie ihr von mir gelernt.<\/p>\n\n\n\n<p>Findet sich jedoch Niemand, der unentgeltlich lehrt, so bezahle man den Unterricht, denn es hei\u00dft: \u00bbDie Wahrheit erkaufe\u00ab (Mischlei 23:23); woraus man jedoch nicht folgern darf, dass derjenige, der f\u00fcr den Unterricht bezahlt hat, nur gegen Verg\u00fctung lehre, da geschrieben steht: \u00bbDu sollst nicht verkaufen\u00ab (ebenda), woraus folgt, dass es nicht gestattet ist, f\u00fcr Bezahlung zu lehren, obwohl man selbst nur gegen Bezahlung Unterricht empfangen.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Jeder Israelit ohne Ausnahme ist zum Studium der Tora verpflichtet, der Reiche wie der Arme, der Gesunde wie der Kranke, der J\u00fcngling sowohl als der hinf\u00e4llige, kraftlose Greis, oder der vor den T\u00fcren bettelnde Arme. Selbst, der Familienvater soll einen Teil des Tages und der Nacht auf die Tora verwenden, denn es hei\u00dft: \u00bbDu sollst daran Tag und Nacht denken\u00ab (Jos. 1:8).<\/p>\n\n\n\n<p>9) Zu den gr\u00f6\u00dften israelitischen Gelehrten geh\u00f6rten Holzhauer, Wassertr\u00e4ger und Blinde, die dessen ungeachtet, die Tora bei Tag und Nacht studierten und unter die Zahl derer gez\u00e4hlt werden, die die \u00dcberlieferung Moses treu forterhielten.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Man ist zum Studium der Tora lebensl\u00e4nglich verpflichtet, denn es hei\u00dft: \u00bbSie weiche nicht von deinen Herzen dein ganzes Leben lang.\u00ab (Deut. 4:9). Dies w\u00fcrde aber geschehen, sobald man sich nicht mit ihr besch\u00e4ftigte.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Die Studienzeit teile man in drei Teile, n\u00e4mlich ein Drittel f\u00fcr die schriftliche, ein Drittel f\u00fcr die m\u00fcndliche Tora (m\u00fcndliche \u00dcberlieferung, Mischna), und ein Drittel f\u00fcr diejenigen Studien, welche sich mit Ursache und Wirkung, Grund und Folge, Gleichheit und \u00c4hnlichkeit der Dinge besch\u00e4ftigen und mit den Lehr-Grunds\u00e4tzen, aus welchen das Erlaubte, das Verbotene und das uns sonst \u00dcberlieferte gefolgert wird, welche Lehre man mit \u00bbTalmud\u00ab bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Wer zum Beispiel seinen Gesch\u00e4ften t\u00e4glich drei Stunden, und der Tora neun Stunden obliegt, verteile von diesen neun Stunden drei aufs Lesen der Bibel, drei auf die m\u00fcndliche Tora, und drei auf die Gemara. Die Angelegenheiten der \u00dcberlieferung geh\u00f6ren zur schriftlichen Tora ihre Erkl\u00e4rung zur m\u00fcndlichen, und was man mit Pardes bezeichnet zum Talmud.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt jedoch nur von den anf\u00e4nglichen Studien. Ist Jemand bereits t\u00fcchtig in der Kenntniss der schriftlichen Tora sowohl, als in der m\u00fcndlichen vorgeschritten, so lese er sie, um sie nicht zu vergessen, nur zu bestimmten Zeiten; besch\u00e4ftige sich aber die ganze \u00fcbrige Lebenszeit nach Ma\u00dfgabe seines Geistes und Herzens mit dem Talmud.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Das Weib, das die Tora erlernt, erwirbt sich Gotteslohn, doch nicht in dem Ma\u00dfe als der Mann, weil es ihr nicht befohlen war, und es verdienstvoller ist etwas zu tun, weil es befohlen war, als aus freien St\u00fccken. Ungeachtet des Gotteslohnes ist es Jedermann verboten, die Tora seine Tochter zu lehren, weil Frauenzimmer beim Lernen unaufmerksam sind und es in Folge ihrer schwachen Geistesbeschaffenheit in T\u00e4ndelei ausarten k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Darum sagen die Weisen: \u00bbWer seine Tochter die Tora lehrt, lehrt sie Verwerfliches\u00ab (Talmud). Dies gilt jedoch nur von der m\u00fcndlichen Tora, bei der schriftlichen aber, obgleich es nicht gestattet ist, Frauen selbige zu lehren, wird Derjenige, der es dennoch getan, nicht betrachtet, als habe er sie Verwerfliches gelehrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ZWEITES KAPITEL \u2014 Kleinkinder im Lehrhause<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Jedes Land, jeder Bezirk und jede Stadt, muss Kleinkinderlehrer haben. In einer Stadt, die keine Kinderlehrer annahm, durfte man die Einwohner mit Bann belegen, bis sie solche angestellt. Geschah es dennoch nicht, so zerst\u00f6rt man die Stadt selber, weil die Fortdauer der Welt blo\u00df auf dem Studium der Jugend beruht. (Talmud).<\/p>\n\n\n\n<p>2) Den Knaben bringe man erst im sechsten, oder siebenten Jahre, in die Schule, je nach der K\u00f6rperbeschaffenheit; vor dem sechsten Jahre aber bringe man keinen in die Schule. Der Lehrer darf die Knaben schlagen und einsch\u00fcchtern; doch soll er dies nicht auf grausame Weise bewirken, auch nicht mit Ruten und St\u00f6cken, sondern mit kleinen d\u00fcnnen Riemen.<\/p>\n\n\n\n<p>Er unterrichte den ganzen Tag und einen Teil der Nacht, damit sie sich gew\u00f6hnen Tag und Nacht zu studieren. Die Knaben d\u00fcrfen nur an den Vorabenden der Schabbate, an den Vorabenden der Feiertage, an den Feiertagen selber, und gegen das Ende eines jeden Tages freigelassen werden, sonst selbst zum Tempelbau nicht. Am Schabbat lehre man nichts Neues, sondern wiederhole nur das Fr\u00fchere.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Lehrer, der die Kinder sitzen l\u00e4sst und selber entweder ausgeht, oder andere Besch\u00e4ftigung vornimmt, oder nachl\u00e4ssig unterrichtet, geh\u00f6rt zu den Verfluchten, wie es in dem Verse hei\u00dft: \u00bbVerflucht sei der Mann, der g\u00f6ttliches Gesch\u00e4ft treulos verrichtet\u00ab (Jer. 48:10). Daher w\u00e4hle man zum Lehrer nur einen Gottesf\u00fcrchtigen, der Bibel und der Grammatik Kundigen.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Unverheiratete d\u00fcrfen nicht Kinderlehrer sein, wegen der zu den Kindern kommenden M\u00fctter; desgleichen darf kein Frauenzimmer Kinderlehrerin sein, wegen der zu den Kindern kommenden V\u00e4ter.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Ein Lehrer soll nur 25 Kinder unterrichten, sind aber deren bis 40, so gebe man ihm einen Lehrer zur Hilfe; sind es mehr als 40, so stelle man einen zweiten Lehrer an.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Man darf den schlechten Lehrer gegen einen bessern, sei es in Betreff der Bibel, sei es in Betreff der Grammatik, wechseln, wenn sich dieser in derselben Stadt befindet und ihn kein Fluss trennt; ist das der Fall, so darf es nur geschehen, wenn \u00fcber den Fluss eine sichere, starke Br\u00fccke f\u00fchrt, die nicht einzust\u00fcrzen droht.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Weder Nachbarn in einer Stra\u00dfe, noch Bewohner eines Hofes d\u00fcrfen der Errichtung einer Schule hinderlich sein; selbst wenn schon eine solche vorhanden w\u00e4re, und Jemand noch eine er\u00f6ffnete, um andere Sch\u00fcler aufzunehmen, oder damit die Sch\u00fcler aus jener zur neuen \u00fcbergehen m\u00f6gen, denn es hei\u00dft: \u00bbGott wollte wegen seiner Gerechtigkeit, dass die Tora vermehrt und verherrlicht werde\u00ab (Jes. 42:21).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">DRITTES KAPITEL \u2014 Erwerb der Tora<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Den Israeliten sind drei Kronen zu teil geworden, die Krone der Tora, die des Priestertums und die des K\u00f6nigtums. Die priesterliche Krone ward Ahron und seinen Kindern als ewiges Erbe zu teil, denn es hei\u00dft: \u00bbEs sei f\u00fcr ihn und f\u00fcr seine Nachkommen ein ewiglicher, priesterlicher Bund\u00ab (Num. 25:13), die K\u00f6nigskrone wiederum dem David, von dem es hei\u00dft: \u00bbSeine Nachkommen werden ewig sein, und sein Thron wie die Sonne\u00ab (Ps. 89:37). Die Krone der Tora aber ist jedem Israeliten bestimmt, denn es hei\u00dft: \u00bbDie Tora hat uns Moses verhie\u00dfen, als Erbgut der Nachkommen Jacobs\u00ab (Deut. 33:4); wer also dieselbe erwerben will, der strebe ihr nach.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Krone der Tora steht jenen beiden nicht nach, wohl aber \u00fcber ihnen, denn es hei\u00dft: \u00bbDurch mich werden K\u00f6nige regieren, die R\u00e4te Gesetze geben, und alle Herrscher herrschen nur durch mich\u00ab (Mischlei 8:15).<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die Weisen lehren, dass selbst ein in der Tora bewanderter Bastard vor dem, derselben unkundigen Hohepriester den Vorzug habe, denn es hei\u00dft: \u00bbDie Tora ist teurer als Perlen, (im tiefsten Innern des Meeres verborgen)\u00ab (Mischlei 3:15) d. h. als der Hohepriester, der das tiefinnerste Heiligtum betritt.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Kein Gebot wiegt das Studium der Tora auf, wohl aber dieses alle Gebote; denn es f\u00fchrt zur Tat, der \u00fcberall das Wissen vorangehen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Handelt es sich um eine gute Tat und um das Studium der Tora zugleich, so darf dieses nicht unterbrochen werden, sobald jene durch eine andere Person ausgef\u00fchrt werden kann; wo nicht, so vollbringe man sie, und kehre dann zum Studium der Tora zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Der Mensch wird zuerst wegen des Studiums der Tora, und dann nach seinen \u00fcbrigen taten gerichtet werden. Daher verordneten auch die Weisen eine fortw\u00e4hrende Besch\u00e4ftigung mit der Tora, sei es nun um ihrer selbst willen oder nicht, in der Voraussetzung n\u00e4mlich, dass ein ununterbrochenes Studium der Tora, sogar wenn es anfangs nicht um ihrer selbst willen geschah, endlich doch dahin f\u00fchren m\u00fcsse, dass man sie blo\u00df ihretwillen allein studiere.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Wer dieser Pflicht obliegt, um die Krone der Tora zu erstreben, der trachte nicht nach anderen Dingen, noch strebe er nach der Tora und Reichtum und Ansehen zugleich. Der Weg der Tora ist: iss Brod mit Salz, trinke mit Maa\u00df Wasser, schlafe auf der Erde, lebe eingeschr\u00e4nkt, um in der Lehre zu arbeiten, und obgleich du die Aufgabe nicht ganz l\u00f6sen kannst, so steht es dir doch nicht frei, dich ihrer ganz zu entledigen (Awot). Je mehr M\u00fchen beim Studium der Tora, umso gr\u00f6\u00dfer der Lohn, denn der Lohn entspricht der Anstrengung.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Man wolle nicht vorher sich Geld oder andere n\u00f6tige Dinge verschaffen, um erst alsdann an die Tora zu gehen; auf diese Weise wird man die Krone der Tora nie erschwingen. Studiere deshalb die Tora haupts\u00e4chlich, treibe nebenbei dein Gewerbe, und sage nicht: wenn ich Zeit haben werde will ich lernen, denn vielleicht wirst du nie Zeit haben.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Es hei\u00dft in der Schrift \u00bbdie Tora ist weder im Himmel noch jenseits des Meeres\u00ab (Deut. 30:12-13). Die Weisen finden in den Worten: \u00bbIm Himmel\u00ab eine Anspielung auf die Hochm\u00fctigen \u2014 und in den Worten \u00bbjenseits des Meeres\u00ab eine Anspielung auf die, welche ihren Handel weit \u00fcber das Meer ausdehnen; deshalb haben sie befohlen, sich weniger den Gesch\u00e4ften hinzugeben, und umso mehr dem Studium der Tora; denn diejenigen, welche viel Handel treiben \u2014 werden nicht gelehrt (Awot).<\/p>\n\n\n\n<p>9) Die Wahrheiten der Tora sind dem Wasser zu vergleichen, denn es hei\u00dft: \u00bbWohlan, Durstiger, gehe nach Wasser\u00ab (Jes. 45:1), d. h. so wie Wasser sich nicht auf Anh\u00f6hen, wohl aber in Vertiefungen sammelt, so ist auch die Tora nicht Sache der Hochm\u00fctigen und Hartherzigen, sondern der Sanften und Bescheidenen, die sich vor der Wahrheit dem\u00fctigen, Gel\u00fcste und irdische Weichlichkeit verbannen, ihr Gewerbe blo\u00df zur Fristung ihres Lebens treiben, sonst aber Tag und Nacht der Tora leben.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Wer sich jedoch entschlie\u00dft, der Tora allein sich zu widmen und kein anderes Gesch\u00e4ft zu betreiben, sondern von Almosen zu leben, der entweiht den Namen Gottes, missbraucht die Tora, l\u00f6scht das Licht des Glaubens aus, tut sich selbst B\u00f6ses, und entzieht sein Leben der k\u00fcnftigen Welt.<\/p>\n\n\n\n<p>Denn hienieden ist es nicht erlaubt, von der Tora Nutzen zu ziehen, wie auch die Weisen sagen: \u00bbWer in der Tora seinen Vorteil sucht, sagt sich vom zuk\u00fcnftigen Leben los\u00ab\u2014 ferner: \u00bbMan brauche sie weder zum Schmuck, um damit zu prunken, noch zum Spaten um damit zu graben.\u00ab Endlich empfehlen die Weisen, ein Gewerbe zu lieben und die Macht zu hassen, weil das blo\u00dfe Studium ohne sicheres Gewerbe nicht von Dauer ist, S\u00fcnde nach sich zieht, und am Ende zum Raube f\u00fchrt (Talmud, Awot).<\/p>\n\n\n\n<p>11) Es ist sehr verdienstlich, sich durch eigener H\u00e4nde Arbeit zu ern\u00e4hren. So lebten die ersten Frommen, und so gelangt man zu jeder Ehre, und jedem Gl\u00fcck in dieser und in jener Welt, denn es hei\u00dft: \u00bbWenn du dich durch deiner H\u00e4nde M\u00fche ern\u00e4hrst, so wird es dir gut und wohl gehen\u00ab (Ps. 128:2) das hei\u00dft: gut in dieser, wohl in jener Welt.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Das Studium der Tora hat keinen Erfolg bei denen, die es l\u00e4ssig betreiben, noch bei denen die es in \u00dcppigkeit und Wohlleben ausf\u00fchren, wohl aber bei denen, die sich dieses Studiums willen aufopfern, ihren K\u00f6rper best\u00e4ndig angreifen, den Augen keinen Schlaf und den Augenliedern keinen Schlummer g\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Weisen finden eine Anspielung auf solche Anstrengung in folgendem Verse: \u00bbDas ist das Gesetz, wenn ein Mensch in einem Zelte stirbt,\u00ab (Num. 19:14), n\u00e4mlich: das Studium der Tora ist nur erfolgreich bei denen, die sich in den Wohnungen der Weisen zu Tode arbeiten; von solchen sagt auch der weise Salomo: \u00bbDu bist schwach geworden am Tage des Leids, deine Kraft ist hinf\u00e4llig\u00ab (Mischlei 23:10). Er sagt ferner: \u00bbAuch meine Weisheit stand mir bei\u00ab \u2014 (Kohelet 2:9) d. h.: diejenige Weisheit die ich im Schwei\u00df meines Angesichts erlangt habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Weisen sagen ferner: \u00bbEs ist ein geschlossenes B\u00fcndnis \u2014 wer sich mit der Tora in der Synagoge besch\u00e4ftigt, der soll sie so leicht nicht vergessen, und wer sich im Geheimen anstrengt, der soll weise werden. Denn es hei\u00dft auch: \u00bbMit dem Bescheidenen ist die Weisheit\u00ab (Mischlei 11:2). Wer w\u00e4hrend des Studierens seine Stimme erhebt, dessen Studium soll von Dauer sein, denn wer leise liest, der vergisst.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Obwohl es Pflicht ist, Tag und Nacht zu lernen, so erlangt man doch das meiste Wissen durch das Studieren bei Nacht; daher achte, wer nach der Krone der Tora ringt, wohl auf seine N\u00e4chte und verliere keine derselben durch Schlaf, \u00abEssen, Trinken und leeres Geschw\u00e4tz u. s. w., sondern studiere die Tora und die Wissenschaften. Die Weisen sagen: \u00bbDer Gesang der Tora hat nur bei Nacht Wert.\u00ab Denn es hei\u00dft: \u00bbErhebe dich, singe bei Nacht\u00ab (Eicha 2:19). Dessen N\u00e4chte der Tora geh\u00f6ren, dem wird bei Tage Gnade finden. Denn es hei\u00dft: \u00bbDem erteilt bei Tage Gott Gnade, dessen Gesang ihn, den lebendigen Gott, bei Nacht pries\u00ab (Ps. 42:9) Und jedes Haus, aus dem bei Nacht nicht die Tora ert\u00f6nt, wird ein Opfer der Flammen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Denn \u00bbder verschm\u00e4ht Gottes Worte\u00ab, der die Tora gar nicht achtet; aber der ihrem Studium nicht obliegt, wo er&#8217;s doch k\u00f6nnte, oder von demselben sich zu den Eitelkeiten der Welt hinwendet auch verachtet Gottes Wort. \u2014 Ferner sagen die Weisen: \u00bbWer die Tora des Reichtums wegen aufgibt, der verl\u00e4sst sie zuletzt aus Armut; wer aber ungeachtet seiner Armut ihr obliegt, der wird sie zuletzt in Reichtum pflegen. Eben dasselbe sagt die Heilige Schrift; denn es hei\u00dft: \u00bbWeil du dem Ewigen, deinem Gotte, nicht gedient in der Zeit der Freude, bei deinem Wohlstande, als du im \u00dcberfluss lebtest, so wirst du deinem Feinde dienen\u00ab \u2014 (Deut. 28:47-48); ferner: \u00bbDich zu qu\u00e4len, um dir zuletzt zu verg\u00fcten\u00ab (Deut. 8:16).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIERTES KAPITEL \u2014 Belehrung der Sch\u00fcler<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Die Tora lehre man nur einen dazu f\u00e4higen Sch\u00fcler, der zugleich von guter Auff\u00fchrung ist, oder einen Unschuldigen. Ger\u00e4t er auf schlechte Wege, so f\u00fchre man ihn zuerst zum Guten und auf den Weg der Rechtschaffenheit zur\u00fcck, pr\u00fcfe ihn und lasse ihn alsdann erst zum Schulunterrichte zu. Die Weisen sagen: einen unw\u00fcrdigen Sch\u00fcler unterrichten hei\u00dft: dem Merkur Steine bringen. Es hei\u00dft auch: \u00bbWie ein Steinwurf bei der Steinigung, so ist eine Ehrenbezeugung bei dem Dummen\u00ab (Mischlei 26:8). Ehre ist nur die Tora, denn es hei\u00dft: Und mit dem Weisen ist Ehre\u00ab (Mischlei 3:35).<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso soll ein nicht auf dem rechten Wege wandelnder Lehrer nicht eher die Gemeinde unterrichten, und w\u00e4re er auch ein gro\u00dfer Gelehrter und das Volk seiner Lehre ben\u00f6tigt,\u2014 als bis er Bu\u00dfe getan; denn es hei\u00dft: \u00bbDie Lippen des Priesters bewahren Kenntnisse, und aus seinem Munde wird die Tora begehrt, denn er ist ein Engel des Gottes der Heerschaaren\u00ab (Malachi 2:7). Dies legen die Weisen so aus: man verlange nur dann die Tora aus dem Munde des Lehrers, wenn er einem Engel der Heerschaaren Gottes gleicht, sonst nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Beim Unterrichte sitze der Lehrer obenan und die Sch\u00fcler im Halbkreis vor ihm, so dass sie alle ihn sehen und h\u00f6ren k\u00f6nnen. Der Lehrer durfte allein auf einem Stuhle nicht sitzen, w\u00e4hrend die Sch\u00fcler auf der Erde sa\u00dfen, sondern alle mussten auf St\u00fchlen oder alle auf der Erde sitzen. Vormals pflegte der Lehrer zu sitzen und die Sch\u00fcler zu stehen. Vor der zweiten Tempelzerst\u00f6rung pflegten auch die Sch\u00fcler zu sitzen w\u00e4hrend des Unterrichts.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Tr\u00e4gt der Lehrer selbst vor, so wendet er sich an seine Sch\u00fcler; bedient er sich eines Dolmetschers, so teilt er diesem seine Lehren mit, die derselbe wiederum den Sch\u00fclern beibringt. Die von den Sch\u00fclern gemachten Fragen richtet der Dolmetscher an den Lehrer, dieser erwidert ihm und er teilt die Antwort dem Frager mit; der Lehrer darf nicht lauter als der Dolmetscher, und dieser wiederum, w\u00e4hrender jenen befragt, nicht lauter als jener sprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Dolmetscher darf Nichts weglassen noch zusetzen, noch sonst ver\u00e4ndern, und es ist ihm dies nur in dem Falle gestattet, wenn er Vater oder der Lehrer dieses Unterricht Erteilenden ist. Der Lehrer tr\u00e4gt vor: so hat mein Lehrer, oder, so hat mein Vater unterrichtet und der Dolmetscher muss, w\u00e4hrend er dem Volke im Namen dieses Weisen die Belehrung mitteilt, den Lehrer oder Vater dieses Weisen mit Namen nennen, obgleich der Weise selber sie nicht namentlich erw\u00e4hnt, indem es verboten, seinen Lehrer oder seinen Vater mit dem Eigennamen zu nennen.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Begreifen die Sch\u00fcler das vom Lehrer Vorgetragene nicht, so z\u00fcrne der Lehrer nicht, sondern wiederhole es so lange, bis sie die Tiefe der Lehre erfassen. Desgleichen gebe der Sch\u00fcler nicht vor \u2014 Etwas verstanden zu haben, was er doch nicht erfasst hat, sondern frage lieber, und wenn auch mehrere Male, und wenn der Lehrer ungehalten ist, so erwidere er ihm \u00bbDas ist die Tora, ich muss sie kennen, meine F\u00e4higkeiten aber sind unzul\u00e4nglich.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>5) Noch weniger habe der Sch\u00fcler Scham vor seinen Mitsch\u00fclern die das zum ersten oder zum zweiten Male Vorgetragene begreifen, w\u00e4hrend er es selbst erst nach mehrmaligem Vortrage erlernt; denn w\u00fcrde dieses ihn err\u00f6ten machen, so w\u00fcrde er zuletzt ohne den geringsten Erfolg die Schule besucht haben. Daher sagen die alten Weisen: \u00bbDer Schamhafte k\u00f6nne Nichts lernen, und der Reizbare Nichts lehren\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Was jedoch nur auf den Fall der tiefen Lehren, oder der unzul\u00e4nglichen F\u00e4higkeiten passt. Sind aber nach Ansicht des Lehrers die Sch\u00fcler in der Tora tr\u00e4g und l\u00e4ssig, so soll der Lehrer ihnen z\u00fcrnen und sie besch\u00e4men, um sie anzuregen denn die Weisen sagen: \u00bbWirf Galle unter die Sch\u00fcler.\u00ab Der Lehrer setze sich daher nicht in den Augen des Sch\u00fclers herab, indem er mit ihnen spielt, isst und trinkt, damit sie ihm Ehrfurcht zollen und flei\u00dfig von ihm lernen.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Den in die Schule eintretenden Lehrer befrage man nicht sogleich bei seinem Erscheinen, sondern lasse ihn erst zu sich kommen und sammeln. Desgleichen frage der eben eintretende Sch\u00fcler nicht eher als bis er sich erholt und gesammelt. Weder d\u00fcrfen zwei zugleich fragen, noch darf man den Lehrer au\u00dfer dem Gegenstande, wovon die Rede, nach Nebendingen fragen, damit er nicht verlegen werde. Der Lehrer aber soll durch manche Fragen und Handlungen die Sch\u00fcler irre zu leiten suchen, um zum Verst\u00e4ndnisse anzuspornen und ihr Ged\u00e4chtnis zu versuchen. Auch versteht sich es von selbst, dass er dieselben \u00fcber andere Gegenst\u00e4nde au\u00dfer den vorgetragenen befragen darf, um sie desto mehr zu ermuntern.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Weder frage noch antworte man stehend, weder von der H\u00f6he noch aus der Ferne, noch hinter dem R\u00fccken der Greise. Den Lehrer frage man nur \u00fcber den vorgetragenen Gegenstand mit Ehrfurcht, und zwar nur drei S\u00e4tze bei einem Gegenstande.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Kommen zwei Fragende vor, von denen der Eine \u00fcber den vorgetragenen Gegenstand, der Andere \u00fcber einen fremden fragt, so ziehe man ersteres vor, \u2014 waren es Tatsache und Hypothese, so wird ersterer der Vorzug gegeben; \u2014 wenn Halacha (Resultat) und Midrasch (Allegorie), so wird jenes, \u2014 wenn Midrasch und Agada (Sagenlehre), so wird jenes, \u2014 wenn Agada und Kalwechomer (die Schl\u00fcsse vom Geringeren zum Schwerem) so wird jenes, \u2014 wenn Kalwechomer und Gesera Schawa (Analogie), so wird ersteres vorgezogen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner antworte man dem Lehrer vor dem Sch\u00fcler und diesem vor dem Unwissenden. Sind aber die Fragenden beide Gelehrte, oder beide Sch\u00fcler, oder beide unwissend und fragen blo\u00df \u00fcber verschiedene Gegenst\u00e4nde, entweder in Folge der ihnen gegebenen Antworten, oder der an sie gerichteten Fragen, oder \u00fcber zwei Halachot, so h\u00e4ngt es von der Willk\u00fcr des Dolmetschers ab, wem er den Vorzug geben will.<\/p>\n\n\n\n<p>9) In der Lehrschule soll man nicht schlafen, denn die Kenntnisse der dort Schlummernden werden l\u00fcckenhaft, wie der weise Salomo sagt: \u00bbDen Schlummernden kleidet zerrissen Gewand\u00ab (Mischlei 23:21). Man darf in der Lehrschule Nichts als von der Tora sprechen. Sogar wenn Jemand niest darf man ihm dort nicht: \u00bbZur Gesundheit\u00ab sagen \u2014 geschweige denn sonstige Gespr\u00e4che halten, denn die Heiligkeit der Lehrschule ist gr\u00f6\u00dfer als die der Synagoge.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">F\u00dcNFTES KAPITEL \u2014 Ehrfurcht vor dem Lehrer<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Ist dem Menschen Achtung und Ehrfurcht vor dem Vater anbefohlen, ebenso geb\u00fchret diese dem Lehrer, denn jener hat ihn nur auf diese Welt gebracht, aber dieser, ihn Weisheit lehrend, in jene und zuk\u00fcnftige.<\/p>\n\n\n\n<p>Findet man zwei Sachen, von denen die eine dem Vater, (der ihn weder im Gesetze, noch in der Lebensweisheit unterrichtet), die andere dem Lehrer geh\u00f6rt, so gebe man die dem Lehrer geh\u00f6rige zuerst zur\u00fcck. Haben ein solcher Vater und der Lehrer zu gleicher Zeit eine Last zu heben, so helfe man erst diesem, und dann jenem. Befinden sich beide im Gef\u00e4ngnisse, so l\u00f6se man erst den Lehrer, und dann den Vater aus, es sei denn, dass dieser ein Gelehrter ist, wo man ihm dann den Vorzug zu geben h\u00e4tte. Es gibt keine gr\u00f6\u00dfere Ehrfurcht, als die dem Lehrer zu zollende.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher sagen die Weisen: \u00bbDie Ehrfurcht vor dem Lehrer ist gleichsam die vor dem Himmel\u00ab und \u00bbwer gegen seinen Lehrer streitet, streitet gleichsam gegen den Heiligen\u00ab; denn es hei\u00dft: \u00bbSie lehnten sich gegen Gott auf\u00ab (Num. 26:9). Wer mit seinem Lehrer Zank anf\u00e4ngt, zankt gleichsam mit seinem Gott, denn es hei\u00dft: \u00bbDa die Kinder Israels mit Gott zankten, und er unter ihnen geheiligt wurde\u00ab (Num. 20:13) und \u00bbWer seinem Lehrer grollt, grollt gleichsam Gott\u00ab, denn es hei\u00dft: \u00bbNicht gegen uns ist euer Murren, sondern gegen Gott\u00ab (Ex. 16:8). Wer endlich seinem Lehrer B\u00f6ses nachtr\u00e4gt, der tut es gleichsam dem Heiligen, denn es hei\u00dft: \u00bbDas Volk sprach gegen Gott und gegen Moses\u00ab (Num. 21:5).<\/p>\n\n\n\n<p>2) Was hei\u00dft gegen den Lehrer auftreten? \u2014 Wenn ein Sch\u00fcler eine Lehrschule errichtet, darin vortr\u00e4gt und unterrichtet, ohne Erlaubnisse des Lehrers, w\u00e4hrend dieser noch am Leben, \u2014 und w\u00e4re es auch in einer anderen Stadt. Ferner ist es verboten in Gegenwart des Lehrers Streitigkeiten zu schlichten (Halacha zu entscheiden), wer es dennoch tut, hat vor Gott sein Leben verwirkt.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Ist er aber von seinem Lehrer zw\u00f6lf Mil entfernt, und wird er von Jemand \u00fcber ein Resultat (Halacha) befragt, so steht es ihm frei, zu antworten. Jemand aber vom Unerlaubten abzuhalten, ist auch gestattet in Gegenwart des Lehrers; z. B. wenn du siehst, dass Jemand etwas Unerlaubtes begeht, sei es aus Unwissenheit, sei es mutwilliger Weise, so darfst du ihn sogar in Gegenwart deines Lehrers und ohne dessen Erlaubnis ermahnen und sagen: dies ist ja unerlaubt; denn wo Namensentweihung erfolgen k\u00f6nnte, da findet keine Ehrenbezeugung des Lehrers statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Jenes gilt jedoch blo\u00df bei einem Zufalle, wenn er aber bei Lebzeiten des Lehrers dem Fache des Schlichtens (Gesetzesentscheidung) sich widmen und es f\u00fcr immer aus\u00fcben will, so wird es ihm erst alsdann gestattet, wenn er von jenem die Erlaubnis dazu bekommt, und w\u00e4ren sie auch weltenweit voneinander entfernt. Nach dem Tode des Lehrers darf jedoch nicht jeder seiner Sch\u00fcler nach den Gesetzen der Tora schlichten, sondern ein solcher der dazu f\u00e4hig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Jeder Sch\u00fcler, der unf\u00e4hig ist, Rechtsfragen zu schlichten (Halacha zu entscheiden), und es dennoch tut, ist ein Misset\u00e4ter ein Dummkopf und ein Hochm\u00fctiger, von dem es hei\u00dft: \u00bbSie hat viele Leichen angeh\u00e4uft\u00ab (Mischlei 7:26). Das Gleiche gilt von einem Gelehrten, der des Rechts kundig ist und streitige Fragen nicht schlichtet. Er beschr\u00e4nkt die Tora und legt den Blinden Hindernisse in den Weg, und von ihm hei\u00dft es: \u00bbStark ist die Zahl der durch sie Gemordeten (ebenda).<\/p>\n\n\n\n<p>Wenige f\u00e4hige Sch\u00fcler, die nichts Besonderes aus der Tora gelernt, und die dennoch streben vor den Unwissenden hervorzustrahlen, sich br\u00fcsten vor dem Volke, und sich frech an seine Spitze stellen, Urteile f\u00e4llen, Rechtsf\u00e4lle schlichten in Israel, diese sind es, welche Streitigkeiten h\u00e4ufen, die Welt zerst\u00f6ren, das Licht der Tora ausl\u00f6schen und den Weinberg Gottes verderben; von ihnen gilt, was Salomo in seiner Weisheit sagt: \u00bbgreift dort F\u00fcchse \u2014 die kleinen F\u00fcchse, die Weinbergs-Verderber (Hoheslied 2:15).<\/p>\n\n\n\n<p>5) Der Sch\u00fcler darf des Lehrers Namen weder in dessen Gegenwart noch in seiner Abwesenheit nennen; jedoch gilt dies blo\u00df dann, wenn dessen Namen auffallend ist, und der H\u00f6rer bald erf\u00e4hrt, dass es dieser und dieser sei; noch darf er andere Leute dieses Namens in seiner Gegenwart rufen, ganz wie es vom Namen des Vaters gilt; sondern ver\u00e4ndere den Namen, selbst nach dem Tode des Lehrers. Auch gr\u00fc\u00dfe er ihn nicht, noch danke er ihm wie seines Gleichen, sondern in Ehrerbietung, Ehrfurcht und sich verbeugend, mit den Worten: \u00bbsei mir gegr\u00fc\u00dft Herr Lehrer\u00ab, und erwidere seinen Gru\u00df mit: \u00bbsei mir gegr\u00fc\u00dft, mein Lehrer, mein Meister\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Vor dem Lehrer darf man weder die Tefillin abnehmen, noch sich anlehnen, sondern sitze in Ehrfurcht vor ihm; man bete weder neben, noch hinter oder vor ihm, auch gehe man nicht neben, sondern in einer Entfernung hinter ihm, und ebenso entferne er sich ein wenig hinter ihn, nicht in gerader Richtung, \u2014 und bete dann.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner bade man nicht mit ihm, sitze nicht an seinem Platze, behaupte Nichts in seiner Gegenwart, widerspreche ihm nicht, noch setze man sich oder stehe auf, bevor er es gehei\u00dfen, oder die dazu erbetene Erlaubnis gegeben, noch kehre man ihm beim Weggehen den R\u00fccken zu, sondern verneige sich Angesicht gegen Angesicht und empfehle sich.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Man stehe vor seinem Lehrer auf, sobald man ihn erblickt, und w\u00e4re er auch fern, und setze sich erst, sobald man ihn nicht mehr sieht. Es ist Pflicht \u2014 des Feiertags ihn zu besuchen.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Dem Sch\u00fcler erzeige man in Gegenwart seines Lehrers keine Ehrerbietung, den Fall ausgenommen, dass der Lehrer selber ihm Ehrerbietung bezeigte. Der Sch\u00fcler ist gegen seinen Lehrer zu denselben Diensten verpflichtet, zu welchen der Knecht gegen seinen Herrn verpflichtet ist. Doch soll man ihm an einem Orte, wo man ihn nicht kennt und er noch oben drein keine Tefillin h\u00e4tte, und wo man deshalb als ein Diener angesehen werden k\u00f6nnte, wenn er die Tefillin nicht anhat, die Schuhe weder an noch ausziehen. Der Lehrer, der dem Sch\u00fcler die Gelegenheit zu dienen nimmt, entzieht ihm Gnade und Gottesfurcht, und jeder Sch\u00fcler, der gegen seine Pflichten dem Lehrer gegen\u00fcber verst\u00f6\u00dft, bewirkt, dass die Heiligkeit Gottes von den Israeliten weicht.<\/p>\n\n\n\n<p>9) \u00dcbertritt ein Lehrer die Vorschriften der heiligen Schrift, oder erw\u00e4hnt man in seiner Gegenwart einer Tradition, so sage man: \u00bbHerr Lehrer du hast mich so und so gelehrt.\u00ab Was man von seinem Lehrer nicht geh\u00f6rt, erw\u00e4hne man nicht, ausgenommen, wenn man den Namen dessen, der es gesagt, anf\u00fchrt. Stirbt der Lehrer, so rei\u00dfe man seine Kleider bis zur Brust auf und n\u00e4he sie nie wieder zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Ehrenbezeigungen alle gelten nur von einem Hauptlehrer, von dem Jemand fast seine ganze Bildung genossen. Gegen einen Lehrer, dem man nur einen untergeordneten Teil seines Wissens verdankt, hat man nicht so gro\u00dfe R\u00fccksichten n\u00f6tig, indem ein solcher blo\u00df ein Kollege hei\u00dft; doch stehe man vor ihm auf und zerrei\u00dfe um ihn die Kleider, wie beim Tode jedes Andern um den man Trauer h\u00e4lt, auch wenn man blo\u00df einen einzigen Gegenstand, gleichviel ob unbedeutend oder wichtig, von ihm gelernt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Kein wohlgesinnter Gelehrter spreche in Gegenwart eines andern, der h\u00f6her steht als er, wenn er auch von diesem Nichts gelernt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Der Lehrer kann sich alle diese \u00e4u\u00dferen Ehrenbezeigungen oder auch eine derselben verbitten, sowohl von allen Sch\u00fclern, als auch von ihm beliebigen; doch der Sch\u00fcler darf die Ehrerbietung niemals versagen, sogar wenn der Lehrer darauf verzichten sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Der Lehrer soll ebenfalls seinen Sch\u00fcler achten und sich ihm freundlich n\u00e4hern; so sagen die Weisen: Die Ehre deines Sch\u00fclers sei dir so wert, wie deine eigene. Er muss ihrer schonen und sie lieben, denn sie sind Kinder, die Freude machen sowohl in dieser als auch der zuk\u00fcnftigen Welt.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Die Sch\u00fcler vermehren des Lehrers Wissen und erweitern sein Herz; daher sagen die Weisen: viele Kenntnisse habe ich von meinen Lehrern erlangt, mehr jedoch von meinen Kollegen, die meisten aber von meinen Sch\u00fclern; und wie durch ein kleines St\u00fcck Kienholz der gro\u00dfe Holzhaufen zu Flammen auflodert, so wird der Lehrer durch den kleinen Sch\u00fcler gesch\u00e4rft, und durch dessen Nachgr\u00fcbeln und Fragen strahlt die Wissenschaft herrlich hervor.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">SECHSTES KAPITEL \u2014 Ehefurcht vor Gelehrten<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Es ist ein Gebot den Gelehrten zu ehren, auch wenn er nicht unser Lehrer war, denn es hei\u00dft: \u00bbDu sollst vor dem Greisen aufstehen und die Alten ehren\u00ab (Lev. 19:32). Ein Alter hei\u00dft der, welcher Weisheit besitzt, und darum erhebe dich vor ihm und zwar bei Zeiten, so in einer Entfernung von etwa vier Ellen \u2014 und setze dich erst, wenn er vor\u00fcbergegangen.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Man erhebe sich jedoch nicht vor ihm im Badehause, denn es hei\u00dft: \u00bbAufstehen und ehren,\u00ab (ebenda) woraus zu folgern ist, dass blo\u00df ein Aufstehen, womit Ehrerbietung erzeigt wird, gemeint sei; desgleichen darf der Handwerker bei der Arbeit nicht vor dem Gelehrten aufstehen, denn es hei\u00dft: \u00bbStehe auf und ehre ihn,\u00ab woraus gefolgert wird, dass \u2014 so wie Ehrerbietung ohne Beeintr\u00e4chtigung \u2014 so auch Aufstehen ohne Beeintr\u00e4chtigung geschehen m\u00fcsste.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch soll man nicht die Augen zudr\u00fccken, um den Gelehrten nicht zu sehen, und vor ihm nicht aufstehen zu m\u00fcssen, denn es hei\u00dft: \u00bbDu sollst Gott f\u00fcrchten.\u00ab Bei Allem, was blo\u00df dem Herzen anvertraut ist, steht jene Warnung: \u00bbDu sollst Gott f\u00fcrchten\u00ab (ebenda).<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Gelehrte soll das Volk nicht absichtlich bem\u00fchen und die Leute aufstehen lassen; darum gehe er den k\u00fcrzesten Weg, wo er nicht gesehen wird, um dadurch jenen das Aufstehen zu ersparen. Die Weisen pflegten daher den entlegensten Weg einzuschlagen, wo sie keinen Bekannten vermuteten, um Niemandem Etwas aufzub\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Vor dem Reitenden steht man ebenso, wie vor dem Fu\u00dfg\u00e4nger auf.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Gehen drei zusammen, so gehe der Lehrer in der Mitte, der Bedeutendere zur Rechten, der Dritte zur Linken.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Erblickt man einen Gelehrten, so stehe man in einer Entfernung von vier Ellen auf, und setze sich erst, wenn er vor\u00fcbergegangen. Erblickt man den \u00c4ltesten des Gerichts, so stehe man beim Erblicken auf, und setze sich erst, wenn jener vier Ellen von uns entfernt. Ist es aber ein F\u00fcrst, so stehe man beim Erblicken auf, und setze sich nicht eher, als bis dieser sich gesetzt, oder wenn dieser dir aus den Augen verschwunden ist; der F\u00fcrst kann auf diese Ehrenbezeugung verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Beim Eintritt des F\u00fcrsten stehen alle auf, und setzen sich erst auf seinen Befehl. Beim Eintritt des Gerichtsoberhaupts stellen sich die Anwesenden in zwei Reihen, und das Volk setze sich erst dann, wenn jener seinen Platz eingenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Beim Eintritt eines Weisen erhebe sich Jeder in einer Entfernung von vier Ellen und setze sich wieder, sodass der andere sich erhebt, und so fort, bis jener seinen Platz eingenommen. Die S\u00f6hne der Weisen und Sch\u00fcler, deren die Menge bed\u00fcrftig ist, k\u00f6nnen \u00fcber die H\u00e4upter des Volks dahinschreiten, um zu ihren Pl\u00e4tzen zu gelangen, es geziemt sich aber nicht f\u00fcr Gelehrte, als die letzten zu erscheinen. War man gezwungen hinauszugehen, so kehre man zu seinem Platze wieder zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Kinder der Weisen im Stande sind das Vorgetragene zu verstehen, so d\u00fcrfen sie ihren V\u00e4tern das Antlitz zuwenden; sind sie es aber nicht im Stande, so m\u00fcssen sie dem Volke das Antlitz zuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Der best\u00e4ndig vor seinem Lehrer sitzende Sch\u00fcler darf nur Morgens und Abends vor ihm aufstehen, damit er ihm nicht mehr Ehre erzeige, als Gott.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Vor einem zu hohem Alter gelangten Greise stehe man auf, wenn er auch kein Gelehrter ist; sogar ein Gelehrter, der noch jung ist, stehe vor einem solchen Greise aus, zwar nicht ganz, doch um ihm Ehrerbietung zu zeigen. Und w\u00e4re dieser Greis auch ein Nichtjude, so ist man doch zu derselben Ehrerbietung verpflichtet, wie auch zur Handreichung, wenn er einer St\u00fctze bedarf, denn es hei\u00dft: \u00bbVor dem Greise sollst du ausstehen\u00ab (Lev. 19:32), also vor allen Greisen.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Der Gelehrte erscheine nicht \u00f6ffentlich unter dem Volke, um an Arbeiten, Bauten des Landes u. s. w. teil zu nehmen, damit er nicht in den Augen desselben an Achtung verliere. Von ihm erhebt man Nichts zum Auff\u00fchren der Stadtmauern, zur Ausbesserung der Stadttore, zur Besoldung der W\u00e4chter u. s. w., und nicht zur Begegnung des K\u00f6nigs, belaste ihn weder mit allgemeinen noch mit pers\u00f6nlichen Abgaben (Steuern). Wie es hei\u00dft: \u00bbAuch wenn sie diese unter den Nationen verteilen, werde ich sie nun sammeln, sind sie doch schon geringer geworden unter der Last des K\u00f6nigs, der F\u00fcrsten.\u00ab (Hos. 8:10).<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso gebe man dem Gelehrten den Vorzug beim Verkauf seiner Waren; man erlaube n\u00e4mlich keinem unter den Marktleuten eher seine Waren zu ver\u00e4u\u00dfern, als bis jener die seinen verkauft. Ebenso wird er beim Prozess fr\u00fcher als die andern dort Wartenden vorgenommen; man fordere ihn auch da zum Sitzen auf.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Gelehrte hassen oder verachten ist eine gro\u00dfe S\u00fcnde. Jerusalem ward erst alsdann zerst\u00f6rt, als dies \u00fcberhandgenommen, denn es hei\u00dft: \u00bbSie verspotteten die Engel Gottes, verachteten Seine Worte und verh\u00f6hnten Seine Propheten\u00ab (2 Chr. 36:16), was so viel sagen will, als sie verachteten diejnigen, die Gottes Wort lehrten; ebenso wie der Ausspruch der Tora: \u00bbWenn ihr meine Gesetze verschm\u00e4ht\u00ab (Lev. 26:15) auf die Lehrer des Gesetzes sich bezieht. Wer die Weisen schm\u00e4het hat nicht teil am zuk\u00fcnftigen Leben, denn er geh\u00f6rt zu denen \u00bbwelche Gottes Wort verachten\u00ab (Num. 15:31).<\/p>\n\n\n\n<p>12) Obwohl der Ver\u00e4chter der Schriftgelehrten aus der zuk\u00fcnftigen Welt ausgeschlossen wird, so pflegte man dennoch, im Falle von Zeugen, welche die erlittene Schmach best\u00e4tigten, auch wenn sie blo\u00df in Worten bestand, ihn \u00f6ffentlich im Gericht mit dem Bann zu belegen, ihn allenfalls auch mit einem Litra (Gewicht) Goldes zu bestrafen, welches den besch\u00e4mten Gelehrten abgegeben wurde.<br>Das Gericht pflegte auch Einen in Bann zu tun, der einen Gelehrten nach dessen Tode schm\u00e4hte, und ihn erst dann freizusprechen, wenn er in sich gegangen war. Erfolgte die Schm\u00e4hung bei Lebzeiten des Gelehrten, so durfte das Gericht ihn blo\u00df mit dessen Zustimmung lossprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>So pflegte auch der Gelehrte selbst zur Rettung seiner eigenen Ehre einen gew\u00f6hnlichen Menschen, der sie angetastet, in den Bann zu tun, w\u00e4re es auch ohne Zeugen und ohne Warnung geschehen, und durfte man ihn nicht eher freisprechen, als bis er jenen vers\u00f6hnte. Wenn der Gelehrte unterdessen gestorben, so pflegten drei Personen ihn freizusprechen. Es war \u00fcbrigens dem Gelehrten freigestellt darauf zu verzichten, und ihn nicht in den Bann zu tun.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Sprach ein Lehrer seiner Ehre wegen \u00fcber einen seiner Sch\u00fcler den Bann aus, so mussten alle Sch\u00fcler ihn demgem\u00e4\u00df behandeln. Tut dies aber ein Sch\u00fcler seiner Ehre wegen, so brauchte der Lehrer sich nicht darnach zu richten, aber das ganze Volk musste ihn wohl als exkommuniziert behandeln. Desgleichen pflegte der vom Nasi (F\u00fcrsten) mit dem Bann Belegte, f\u00fcr ganz Israel als solcher zu gelten; der von ganz Israel Verbannte galt aber dem Nasi nicht als solcher; der f\u00fcr seine eigene Stadt Verbannte, war es auch f\u00fcr eine andere; der f\u00fcr eine andere aber Verbannte, galt nicht als solcher f\u00fcr seine eigene Stadt.<\/p>\n\n\n\n<p>14) Dies gilt blo\u00df vom Ver\u00e4chter der Gelehrten; wenn aber Jemand wegen solcher Gegenst\u00e4nde verbannt worden, die die Bannstrafe nach sich ziehen, so pflegte er auch f\u00fcr den Nasi und ganz Israel als Solcher zu gelten, sogar wenn der Kleinste in Israel den Bann ausgesprochen h\u00e4tte; und man darf ihn nicht eher befreien, als bis er in sich gegangen war.<\/p>\n\n\n\n<p>Wegen vierundzwanzig Vergehen pflegt man den Bann auszusprechen, gleichviel ob Mann oder Frau sie begangen, n\u00e4mlich:<br>1) Wenn man Gelehrte selbst nach deren Tode schm\u00e4ht.<br>2) Wenn man Gerichtsboten verschm\u00e4ht.<br>3) Wenn man den N\u00e4chsten einen Sklaven schimpft.<br>4) Wenn man die Gesetze der Weisen verachtet, geschweige die Gesetze der Tora verachtet.<br>5) Wenn man sich zu der vom Gericht bestimmten Zeit<br>nicht gestellt hatte.<br>6) Wenn Jemand den Richterspruch nicht angenommen, \u2014so lange bis er ihn befolgte.<br>7) Wenn man in seinem Bereiche etwas Sch\u00e4dliches h\u00e4lt, so wie z. B. einen bei\u00dfenden Hund, oder eine gebrechliche Leiter, \u2014 bis man selbiges weggeschafft.<br>8) Wenn man sein Feld einem Nichtjuden verkauft \u2014 so lange bis er die Verantwortung \u00fcbernimmt f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die der Nichtjude einem Nachbarn zuf\u00fcgt.<br>9) Wenn man gegen einen Israel im nichtj\u00fcdischen Gericht aussagt und dieser durch seine Aussage Geld verliert, was nicht nach dem Gesetz der Tora ist, \u2014 bis dieser den ihm angerichteten Schaden zur\u00fcckzahlt.<br>10) Wenn ein Schlachter, der selbst Kohen ist, die geh\u00f6rige Gabe keinem Andern Kohen absondert, \u2014 so lange bis er sie abgibt.<br>11) Wenn man den zweiten Feiertag des Exils entweiht, obgleich seine Feier nur Gebrauch ist.<br>12) Wenn man am Tage vor dem Pessachfeste arbeitet und zwar am Nachmittag.<br>13) Wenn man den heiligen Namen ausspricht, ohne es n\u00f6tig zu haben; desgleichen wenn man ihn bei einem Schwure um Geringf\u00fcgiges anwendet.<br>14) Wenn man die Menge zur Namensentweihung verleitet.<br>15) Wenn man die Menge zum Genuss der heiligen Opfer au\u00dferhalb des Landes verleitet.<br>16) Wenn man au\u00dferhalb des Heiligen Landes die Jahreszahl nach alter Sitte berechnet und Monde festsetzt.<br>17) Wenn man den Blinden straucheln macht.<br>18) Wenn man die Menge abh\u00e4lt ein Gebot auszu\u00fcben.<br>19) Wenn ein Schlachter verbotenes Fleisch (Treifa) f\u00fcr erlaubtes angibt.<br>20) Wenn ein Solcher das Schlachtmesser nicht in Gegenwart des Gelehrten untersucht hat.<br>21) Wenn man absichtlich eine Erektion sich selbst verursacht<br>22) Wenn Jemand, nachdem er seiner Frau einen Scheidebrief gegeben, mit ihr gemeinschaftlich ein Gesch\u00e4ft macht, das zu unerlaubtem Umg\u00e4nge f\u00fchren k\u00f6nnte. Wenn solche vor Gericht kamen \u2014 pflegt \u00fcber sie der Bann ausgesprochen zu werden.<br>23) Wenn ein Gelehrter wegen schlechter Auff\u00fchrung ber\u00fcchtigt ist.<br>24) Wenn man einen Solchen in den Bann getan, der dies nicht verschuldet hatte.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">SIEBENTES KAPITEL \u2014 Bann und \u00c4chtung<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Wenn ein in Weisheit alt gewordener Mann, oder wenn ein Gerichtsvorsteher sich verging, so spricht man nie \u00fcber ihn \u00f6ffentlich den Bann aus, er m\u00fcsste denn etwa so wie Jerobeam, Sohn Nabots, und seine Genossen ges\u00fcndigt haben; sonst pflegte man ihn blo\u00df im Geheimen zu gei\u00dfeln; denn es hei\u00dft: \u00bbDu wirst am Tage straucheln, mit dir der Prophet in der Nacht\u00ab (Hos. 4:5). Man legt es aus: Obgleich jener f\u00e4llt, so bleibe es im Dunkel der Nacht. Man pflegt ihm die vermahnenden Worte zu sagen: \u00bbBleibe in Ehren zu Hause\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso gilt bei jedem Gelehrten, der den Bann verwirkt hatte, dass das Gericht nicht rasch zu Werke gehen, und \u00fcber ihn den Bann aussprechen durfte, vielmehr suche man es m\u00f6glichst zu vermeiden und dem auszuweichen. Die frommen Weisen r\u00fchmten sich, nie bereitwillig gewesen zu sein, einen Gelehrten in den Bann zu tun, obgleich sie stets bereit waren ihn zu gei\u00dfeln, wenn er dies verwirkt hatte, sogar die Mardut pflegten sie an ihn auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Wie tut man in den Bann? Man sagte: N. N. sei in den Bann getan. Und geschah es in seiner Gegenwart, so pflegt man ihm zuzurufen: Du N. N. bist in den Bann getan. Hatte man aber \u00fcber Einen die \u00c4chtung ausgesprochen, so pflegt man zu sagen, N. N. ist in die Acht erkl\u00e4rt. In einem Fluche war inbegriffen sowohl Verw\u00fcnschung, als Achtung, als auch Bann zugleich.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Wie pflegte man den Bann oder die \u00c4chtung aufzul\u00f6sen? Man sagt: \u00bbEs ist dir der Bann aufgel\u00f6st, und es ist dir verziehen.\u00ab Geschah es in Abwesenheit des Ge\u00e4chteten, so sagt man: dem N. N. ist der Bann aufgel\u00f6st und verziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Wie muss ein Verbannter sich verhalten, und wie die Anderen mit ihm? Der Verbannte darf sich weder scheren, noch waschen, die ganze Zeit seiner Verbannung, ganz wie ein Trauer Haltender. Man darf ihn weder zum Tischsegen laden, noch ihn zu der Anzahl der Zehn rechnen, in keiner Hinsicht, noch in der Entfernung von vier Ellen von ihm sitzen; wohl durfte er andere und andere ihn unterrichten, ebenso darf er vermieten, oder andere mieten. Starb er in der Zeit der Verbannung, so pflegt das Gericht einen Stein auf seinen Sarg legen zu lassen, um gleichsam eine Steinigung anzudeuten, da er von der Gemeinde verbannt gewesen. Noch weniger pflegt man \u00fcber ihn eine Leichenrede zu halten, noch seinem Leichenzuge zu folgen.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Der in die Acht Erkl\u00e4rte hat es noch schwerer, indem er Niemand, und Niemand ihn unterrichten darf; f\u00fcr sich selbst stand es ihm frei zu studieren, damit er nicht vergessen sollte, was er schon gelernt. Auch darf er nicht vermieten, noch Andere mieten, noch ist es erlaubt, mit ihm Gesch\u00e4fte zu machen und \u00fcberhaupt irgendeinen Handel zu treiben, als nur den zum Gewinn seiner Unterhaltung erforderlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>6) War Jemand auf drei\u00dfig Tage verbannt gewesen und hatte nicht um Aufhebung des Bannes gebeten, so pflegt man ihn zum zweiten Male auf drei\u00dfig Tage in den Bann zu tun, und verharrte er nach Verlauf dieser drei\u00dfig Tage und bat noch immer nicht um Aufhebung, so wird er in die Acht erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>7) In Gegenwart von wie vielen M\u00e4nnern pflegt die Aufhebung des Bannes oder der Acht zu geschehen? In Gegenwart dreier, wenn sie auch Nichtgelehrte sind; auch ein Einziger, aber ein bew\u00e4hrter Weiser, durfte sie aufheben. Der Sch\u00fcler kann ebenfalls die Acht oder den Bann aufheben, sogar im Wohnorte seines Lehrers.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Wenn drei Personen Jemand in den Bann getan hatten und auseinandergingen, dieser aber das Vergehen bereute, um dessentwillen sie ihn in den Bann getan, so d\u00fcrfen andere drei Personen ihn freisprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Ist es ihm unbekannt, wer ihn in den Bann getan, so muss er zum Nasi hingehen, dass er ihn freispreche.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Spricht Jemand den Bann bedingungsweise, oder sogar \u00fcber sich selber aus, so bedarf es einer Ausl\u00f6sung. Sprach ein Gelehrter \u00fcber sich selbst den Bann aus, und geschah dies auch auf den Ausspruch eines Anderen, oder selbst f\u00fcr ein solches Vergehen, welches die Bannstrafe sonst nach sich zieht, so darf er ihn auch selbst aufl\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Wenn Jemand getr\u00e4umt, dass man ihn in den Bann getan, so muss er sich, wenn er auch die Personen kannte, die ihn in den Bann getan, nach zehn Gesetzkundige umsehen, die ihn freisprechen, und solche sogar in einer Strecke einer Parsa, aufzusuchen sich bem\u00fchen. Fand er keine solche, so darf er zehn Mischna &#8211; Gelehrte nehmen, fand er auch diese nicht, so kann auch zehn M\u00e4nner, die die Bibel zu lesen verstehen, ihn freisprechen. Wenn auch diese sich nicht vorfanden, so d\u00fcrfen zehn Nichtgelehrte, und waren keine zehn vorhanden, auch drei derselben, ihn freisprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Derjenige, den man in seiner Gegenwart in den Bann tut, muss durchaus in seiner Gegenwart freigesprochen werden. Geschah der Bannspruch in seiner Abwesenheit, so kann die Aufhebung sowohl in seiner Gegenwatt als in seiner Abwesenheit geschehen. Verbannung sowohl, als auch Aufl\u00f6sung derselben, geschieht auf gleiche Weise, und es ist daher erlaubt, nach einem Augenblick den Bann aufzuheben, wenn der Verbannte bereut. So steht es dem Gericht zu, ihn Jahrelang im Bann zu halten, je nach seinem Vergehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso wenn das Gericht f\u00fcr n\u00f6tig erachtet, \u00fcber Jemand die \u00c4chtung auszusprechen, so m\u00fcssen denn auch diejenigen, die mit ihm speisen, trinken, oder in einer Entfernung von vier Ellen sich ihm n\u00e4hren, ebenso in die Acht erkl\u00e4rt werden, und das Gericht ist berechtigt, dies zu vollziehen, um ihn damit zu z\u00fcchtigen, und einen Zaun der Tora vorzubauen, damit die S\u00fcnder nicht einbrechen.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl es dem Gelehrten freisteht Jemand seiner eigenen Ehre willen zu verbannen, so gereicht es ihm dennoch nicht zu seinem Lobe, Gebrauch davon zu machen; vielmehr stelle er sich selbst, als h\u00f6re er gar nicht die Beleidigungen eines gemeinen Menschen und k\u00fcmmere sich um dieselbe nicht; so sagt auch der weise Salomo, hierauf anspielend: \u00bbMag dein Herz auf keines ihrer Worte achten\u00ab (Kohelet 7:21).<\/p>\n\n\n\n<p>Die alten Frommen pflegten nicht allein die angeh\u00f6rte Schmach nicht zu erwidern, sondern dem Schm\u00e4henden zu verzeihen und zu vergeben. Die gro\u00dfen Gelehrten r\u00fchmten sich, dass sie nie Jemand, ihrer eigenen Ehre willen, in den Bann getan oder ge\u00e4chtet h\u00e4tten. So sei auch der Weg der Gelehrten, auf diesem wandle man.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch gilt dies blo\u00df dann, wenn man ihn im Stillen beleidigt; geschah die Verachtung und Beleidigung eines Gelehrten aber \u00f6ffentlich, so darf er durchaus nicht verzeihen, und wenn er es dennoch tat, so wird er daf\u00fcr bestraft, indem seine Schmach die Tora selbst trifft, sondern er suche Rache und \u00fcbe Feindschaft wie eine Schlange bis jener ihm Abbitte tut, und alsdann muss er ihm verzeihen.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-1 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\"><div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-full\"><a href=\"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/mischne-tora\/\"><img data-recalc-dims=\"1\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"200\" height=\"198\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=200%2C198&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-3324\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?w=200&amp;ssl=1 200w, https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w, https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=120%2C120&amp;ssl=1 120w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><\/figure><\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/mischne-tora\/\">Eine \u00dcbersicht aller Kapitel der Mischne Torah (und der verf\u00fcgbaren \u00dcbersetzungen) findet man hier.<\/a><\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Studium der Tora, bestehend aus zwei Geboten: 1) Die Tora zu studieren 2) Ihre Lehrer und ihre Kenner zu verehren. <\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":3621,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[1,210,252],"tags":[151],"class_list":["post-3620","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-creative-commons","category-mischne-torah","tag-maimonides"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/2018-10-03-23_29_47-Microsoft-Edge.jpg?fit=1615%2C849&ssl=1","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3620","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3620"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3620\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9490,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3620\/revisions\/9490"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3621"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3620"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3620"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3620"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}