{"id":3629,"date":"2018-10-08T00:15:51","date_gmt":"2018-10-07T22:15:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/?p=3629"},"modified":"2023-04-18T08:28:56","modified_gmt":"2023-04-18T06:28:56","slug":"avodazara","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/avodazara\/","title":{"rendered":"Vom G\u00f6tzendienst \u2014 \u05d4\u05dc\u05db\u05d5\u05ea \u05e2\u05d1\u05d5\u05d3\u05d4 \u05d6\u05e8\u05d4"},"content":{"rendered":"\n<p>[Leon Mandelstamm setzt aus ideologischen fast alle Halachot ins Perfekt (Vergangenheit), statt sie im Pr\u00e4sens (Gegenwart) zu \u00fcbersetzen. Es w\u00e4re zu viel M\u00fche die Struktur der S\u00e4tze zu ver\u00e4ndern, um das Verb ins Pr\u00e4sens zu setzten. Deshalb lie\u00df ich es unver\u00e4ndert. Die Kapitel, die ich \u00fcbersetzt habe, stehen im Pr\u00e4sens. Ob das Christentum heutzutage als G\u00f6tzendienst gilt, wird ausf\u00fchrlich behandelt in Rabbiner David Hoffmanns Buch \u00bbDer Schulchan-Aruch und die Rabbinen \u00fcber das Verh\u00e4ltni\u00df der Juden zu Andersgl\u00e4ubigen\u00ab, Seite 150-156. \u2014 Igor Itkin]<br><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">AUFZ\u00c4HLUNG DER GEBOTE<\/h3>\n\n\n\n<p>Vom G\u00f6tzendienst<br>und den dabei stattfindenden Gebr\u00e4uchen.<br>In dieser Abhandlung sind einundf\u00fcnfzig Gesetze enthalten, n\u00e4mlich zwei Gebote und neunundvierzig Verbote, als:<br>1) Sich nicht den G\u00f6tzen zuzuwenden;<br>2) Den tr\u00fcgerischen Vorspiegelungen des eigenen Herzens und denen des Auges nicht zu folgen;<br>3) Nicht zu l\u00e4stern;<br>4) Die beim G\u00f6tzendienst herk\u00f6mmlichen Gebr\u00e4uche nicht mitzumachen;<br>5) Sich vor G\u00f6tzen nicht zu b\u00fccken;<br>6) Zum eigenen Bedarf kein G\u00f6tzenbild zu machen;<br>7) Sogar f\u00fcr Andere keines anzufertigen;<br>8) Sich keine G\u00f6tzenbilder, selbst nicht einmal als Zierde, anzuschaffen;<br>9) Andere nicht zum G\u00f6tzendienst zu verleiten;<br>10) Eine abtr\u00fcnnige Stadt zu verbrennen;<br>11) Sie nicht wiederaufzubauen;<br>12) Von ihrem gesamten Verm\u00f6gen keinen Nutzen zu ziehen.<br>13) Keinen Einzelnen zum G\u00f6tzendienst zu verf\u00fchren;<br>14) Den Verf\u00fchrer nicht zu lieben;<br>15) Nie aufzuh\u00f6ren ihn zu hassen;<br>16) Ihm nicht beizustehen;<br>17) Ihn nicht zu entschuldigen;<br>18) Sich nicht enthalten ihn als schuldig zu erkl\u00e4ren;<br>19) Im Namen eines G\u00f6tzen nicht zu prophezeien;<br>20) Auf Einen, der im Namen eines G\u00f6tzen prophezeit, nicht zu h\u00f6ren;<br>21) Nichts Unwahres zu prophezeien, selbst nicht im Namen Gottes;<br>22) Keinen Anstand zu nehmen einen L\u00fcgenpropheten hinzurichten;<br>23) Beim Namen eines G\u00f6tzen nicht zu schw\u00f6ren;<br>24) Keine Toten zu beschw\u00f6ren;<br>25) Nicht nach dem Vogelfluge zu prophezeien;<br>26) Dem Moloch nicht zu opfern;<br>27) Kein G\u00f6tzendenkmal aufzurichten;<br>28) Vor einem Stein mit (G\u00f6tzen) Figuren sich nicht zu beugen;<br>29) Keinen G\u00f6tzenhain (Aschera) zu pflanzen;<br>30) Einen G\u00f6tzen, und alles f\u00fcr ihn Angefertigte, zu vernichten;<br>31) Von einem G\u00f6tzen und allem dazu Geh\u00f6rigen keinen Nutzen zu ziehen;<br>32) Von der Bekleidung eines G\u00f6tzen keinen Nutzen zu ziehen;<br>33) Mit einem G\u00f6tzendiener keinen Bund zu schlie\u00dfen;<br>34) Mit ihm kein Erbarmen zu haben;<br>35) G\u00f6tzendiener im heiligen Lande nicht wohnen zu lassen;<br>36) Ihre Gebr\u00e4uche und Kleidung nicht nachzuahmen;<br>37) Keine Hexerei und<br>38) keine Zauberei zu treiben;<br>39) Nicht aus den Wolken zu deuten;<br>40) Kein Geisterbeschw\u00f6rer zu sein;<br>41) Die Toten nicht heraufzubeschw\u00f6ren;<br>42) Die Totenbeschw\u00f6rer nicht zu befragen;<br>43) Keinen Wahrsager zu befragen;<br>44) Keine Vorbedeutungen auszulegen;<br>45) Das Haupthaar nicht rund herum abzurasieren;<br>46) Sich den Bart nicht zu rasieren;<br>47) Als Mann nicht Frauenkleider und<br>48) als Frau nicht M\u00e4nnerkleider zu tragen;<br>49) Sich nicht zu t\u00e4towieren;<br>50) Sich keine Wunden um einen Todesfall zu machen;<br>51) Sich um einen Toten das Haar nicht auszuraufen;<br>welche Gesetze s\u00e4mtlich in den folgenden Kapiteln erl\u00e4utert werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ERSTEL KAPITEL \u2014 Entwicklung des G\u00f6tzendienstes und der wahre Weg<\/h3>\n\n\n\n<p>1) In den Tagen des Enosch waren die Menschen in einem gro\u00dfen Irrtum befangen. Die Vern\u00fcnfteleien der Weisen jenes Zeitalters waren Torheit, und Enosch selbst war weit von der wahren Einsicht entfernt. Man sagte: Weil Gott die Sterne und Himmelssph\u00e4ren zur Leitung und Regierung der Welt erschaffen, sie so hoch gestellt, ihnen dadurch so viel Ehre zuerkannt und dieselben, auch zu seinem Dienste berufen, so gezieme es sich wohl, ihnen Lob, Ruhm und Ehrenbezeugungen zu spenden: es sei nun auch der Wille Gottes, gelobt sei er, dass auch wir Diejenigen erheben und ehren, welche er selbst erhebt und auszeichnet; ganz so wie ein K\u00f6nig w\u00fcnscht, dass man Diejenigen erhebe und ehre, die ihm am N\u00e4chsten stehen, und darin sich selbst geehrt findet\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Als nun dieser Gedanke in ihren Herzen aufstieg, fingen sie an Tempel f\u00fcr die Sterne zu bauen, ihnen Opfer darzubringen, sie mit Worten zu loben und zu preisen, und sich vor ihnen zu beugen, um auf diese Weise, ihrer irrigen Meinung nach, den Willen des Sch\u00f6pfers zu vollziehen. Dies war nun der Ursprung des G\u00f6tzendienstes und die Lehre derjenigen G\u00f6tzendiener, welche dessen Grundlagen kannten, dabei aber keineswegs die Meinung hegten, es g\u00e4be au\u00dfer diesem und jenem Stern keinen Gott weiter.<\/p>\n\n\n\n<p>Darauf deuten auch die Worte des Propheten Jeremias hin: \u00bbWer sollte dich nicht f\u00fcrchten, Du K\u00f6nig der V\u00f6lker? Dir geb\u00fchrt Ehrfurcht, denn unter allen Weisen der V\u00f6lker und in all ihren Reichen ist Dir Keiner gleich; aber in einem sind sie Toren und Narren, n\u00e4mlich in ihrer nichtigen Lehre, Holz zu verehren.\u00ab (Jer. 10:7-8). Als wollte er damit sagen: Alle wissen wohl, dass Du einzig bist, w\u00e4hrend ihr Irrtum und ihre Torheit nur darin bestehe, dass sie sich einbilden, jenes nichtige Treiben sei Dir wohlgef\u00e4llig.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>2) Im Laufe der Zeit aber traten unter den Menschen falsche Propheten auf, die da sagten Gott habe ihnen geboten: Verehret diesen oder jenen Stern, oder auch alle Sterne, opfert ihnen, bringet ihnen Libationen dar, bauet ihnen Tempel, bildet ihre Gestalten nach, damit sich das ganze Volk, Frauen, Kinder und die \u00fcbrigen Einwohner des Landes davor beugen. Der falsche Prophet legte ihnen eine erdichtete Gestalt bei, und gab vor, dass ihm eine solche in seinen prophetischen Visionen erschienen sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Dergestalt fing man nun an, in Tempeln, unter B\u00e4umen, auf Berggipfeln und auf H\u00fcgeln G\u00f6tzenbilder aufzustellen, um welche man sich versammelte, vor denen man sich beugte, und jene Propheten predigten dem Volke, dass dieser oder jener G\u00f6tze Gutes oder B\u00f6ses aus\u00fcbe, und dass man ihm dienen und Ehrfurcht bezeugen m\u00fcsse. Die Priester versicherten, durch diesen Dienst werde man m\u00e4chtig und gl\u00fccklich sein, und sagten zum Volke: Dies tut und jenes unterlasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Darauf standen noch andere L\u00fcgner auf und gaben vor, der Stern, die Himmelssph\u00e4re, der Engel selbst habe mit ihnen gesprochen und ihnen vorgeschrieben: \u00bbDienet mir so und so\u00ab, und ihnen auf diese Weise angedeutet, wie der Dienst einzurichten sei, was man zu tun oder zu unterlassen habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Dergestalt nahm die Unsitte immer mehr und mehr \u00fcberhand, den G\u00f6tzen auf gar wunderliche Weise zu dienen, vor ihnen sich zu beugen und ihnen zu opfern, so dass in der Folge der gepriesene, Ehrfurcht gebietende Name des Ewigen ebenso aus dem Munde, wie aus dem Herzen Aller verdr\u00e4ngt wurde und Niemand ihn mehr bekannte, und dass das ganze Volk, samt Weibern und Kindern, eben nur von diesem G\u00f6tzen aus Holz oder Stein wusste, oder auch nur von dem steinernen Tempel, wo sie von Kindheit an gew\u00f6hnt worden waren, sich zu b\u00fccken, G\u00f6tzendienst auszu\u00fcben und Eide abzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Selbst die Kl\u00fcgeren unter ihnen, wie auch die Priester und dergleichen Personen, bildeten sich ein, dass es keinen Gott g\u00e4be, sondern nur Sterne und Sph\u00e4ren, zu deren Verehrung und Nachbildung die Standbilder gefertigt worden seien. Den Sch\u00f6pfer des Weltalls aber erkannte und bekannte kein Mensch, h\u00f6chstens nur Einzelne, wie: Chanoch, Metuschelach, Noach, Schem und Eber. Auf diese Weise ging es fort und fort in der Welt, bis die Weltenst\u00fctze, unser Vater Abraham, geboren ward.<\/p>\n\n\n\n<p>3) In der zartesten Kindheit schon fing dieser an nachzugr\u00fcbeln, und am Tage wie nachts sich in den Gedanken zu vertiefen: Wie es denn m\u00f6glich sei, dass die Himmelssph\u00e4ren sich immerfort bewegen, ohne eine leitende und bewegende Kraft, da sie sich doch unm\u00f6glich von selbst bewegen k\u00f6nnen. Er hatte weder einen Lehrer, noch sonst Jemanden, der ihn h\u00e4tte unterrichten k\u00f6nnen, sondern war zu Ur im Lande Kasdim unter die t\u00f6richten G\u00f6tzendiener verschlagen, wo sogar sein Vater und seine Mutter wie das ganze Volk G\u00f6tzen dienten.<\/p>\n\n\n\n<p>Abraham aber, w\u00e4hrend er die \u00fcblichen \u00e4u\u00dferen Gebr\u00e4uche mitmachte, gr\u00fcbelte und dachte in seinem Innern so lange nach, bis er auf den Pfad der Wahrheit gelangte und ihm seine gesunde Vernunft als Richtschnur der Wahrheit diente, so dass er erkannte, dass es nur einen Gott gibt, der die Himmelssph\u00e4ren leitet, und Alles erschaffen hat, und es au\u00dfer Ihm nirgends einen Gott gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun ward ihm auch klar, dass die ganze Welt im Irrtum befangen sei, und er sah ein was sie bewogen, den Sternen und G\u00f6tzen zu dienen, so dass sich ihr Geist von der Wahrheit immer mehr und mehr entfremdete. Abraham war vierzig Jahre alt, als er seinen Sch\u00f6pfer erkannte.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem nun diese Erkenntnis bei ihm zum klaren Bewusstsein sich ausgebildet, fing er an, den Leuten von Ur im Lande Kasdim Belehrung zu erteilen, sich mit ihnen in Er\u00f6rterungen einzulassen und sie darauf hinzuweisen, dass der Weg, auf dem sie wandelten, nicht der der Wahrheit sei. Darauf zerbrach er die G\u00f6tzenbilder, fing an das Volk dar\u00fcber zu belehren, dass es sich zieme allein dem Gott der Welten zu dienen, sich vor ihm zu beugen, und ihm Opfer und Trankopfer darzubringen, damit ihn auch alle kommenden Geschlechter erkennen; ferner sagte er ihnen, dass es sich zieme alle G\u00f6tzenbilder zu zerbrechen und v\u00f6llig zu vernichten, damit das Volk durch sie nicht irre gef\u00fchrt werde wie diejenigen, welche da glauben, dass es au\u00dfer ihnen keinen Gott gebe. Als er sie solcher Gestalt durch seine Beweise \u00fcberf\u00fchrt hatte, wollte ihn der K\u00f6nig umbringen, aber er ward durch ein Wunder gerettet und ging fort nach Charan. \u2014 Dort trat er \u00f6ffentlich auf, \u2014 und begann der ganzen Welt mit lauter Stimme zuzurufen und ihr zu verk\u00fcnden, dass es Einen Gott gibt, der das ganze Weltall regiert und dem allein man dienen und Verehrung zollen m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>Also verk\u00fcndend, und das Volk um sich sammelnd, wanderte er von Land zu Land, von K\u00f6nigreich zu K\u00f6nigreich, bis er in das Land Kanaan kam, und auch dort dasselbe verk\u00fcndete, wie es hei\u00dft: \u00bbEr verk\u00fcndete dort den Namen des Ewigen, des Sch\u00f6pfers der Welt.\u00ab (Gen. 21:33). Wenn nun das Volk sich um ihn versammelte, und ihm auf seine Worte Einwendungen machte, so belehrte er einen Jeden, je nach dem Grade seiner Erkenntnis, bis es ihm gelungen, ihn aus den Weg der Erkenntnis zur\u00fcckzuf\u00fchren. Auf diese Weise sammelten sich um ihn Tausende und Myriaden, und diese wurden die Hausleute Abrahams genannt. Er pr\u00e4gte ihren Herzen jene gro\u00dfe Grundwahrheit ein, verfasste dar\u00fcber B\u00fccher und machte seinen Sohn Isaak damit bekannt. Isaak fuhr nun fort zu lehren und zu unterrichten, teilte jene Lehre seinem Sohne Jakob mit, setzte ihn zum Lehrer ein, auf dass er belehrte und best\u00e4rkte Alle, die um ihn versammelt waren.<\/p>\n\n\n\n<p>Unser Vater Jakob unterrichtete nun alle seine S\u00f6hne, zeichnete unter ihnen Levi aus, machte ihn zum Oberrichter und erkor<br>ihn aus, den Gottesweg zu lehren, und die Gebote Abrahams zu erf\u00fcllen. Auch befahl er seinen Kindern, dass sie den Gelehrtenstand unter den Nachkommen Levis nicht untergehen lassen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Also wuchs diese Erkenntnis unter den Kindern Jakobs, und unter denen die zu ihnen geh\u00f6rten, immer fort und fort, und auf diese Weise bildete sich eine ganze Nation heran voll der Gotterkenntnis. In der Folge aber als die Israeliten in \u00c4gypten waren, da lernten sie auch die dortigen Sitten und den dort herk\u00f6mmlichen G\u00f6tzendienst aus\u00fcben; eine alleinige Ausnahme hiervon bildete nur der Stamm Levi, der bei den Geboten seiner V\u00e4ter treu verharrte; denn nie hat der Stamm Levi G\u00f6tzen gedient.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenig fehlte nun \u2014 und die Grundlage, welche Abraham gelegt, w\u00e4re zerst\u00f6rt worden, und die Nachkommen Jakobs w\u00e4ren in die Irrt\u00fcmer der Welt wieder verfallen; weil uns aber Gott liebte und die Verhei\u00dfung, die er Abraham zugeschworen, erf\u00fcllen wollte, schuf er unseren Lehrer Moses, den Gr\u00f6\u00dften aller Propheten, und \u00fcbertrug ihm seine Sendung.<\/p>\n\n\n\n<p>Als aber unserem Lehrer Moses der Prophetenberuf ward und der Ewige Israel offenbaret, dass er es zum Tr\u00e4ger seines Willens erkoren, wand er gleichsam einen Kranz von Geboten um das Haupt des Volkes, erkl\u00e4rte ihnen die Art und Weise des wahren Gottesdienstes, und wie man mit den G\u00f6tzen und ihren Dienern zu verfahren habe.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ZWEITES KAPITEL \u2014 Gottesl\u00e4sterer und Gottesleugner<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Die Hauptsache beim Verbote des G\u00f6tzendienstes ist, dass nichts Erschaffenes angebetet werde, weder ein Engel, noch eine Himmelssph\u00e4re, noch irgendeines der vier Elemente, oder etwas aus allen vieren zusammen Erschaffenes. Wenn auch Derjenige, welcher eins dieser Gesch\u00f6pfe verehrt, wei\u00df, dass der Ewige der wahre Gott ist, und er demselben nur in solcher Weise dient, wie es Enosch und seine Zeitgenossen getan, so treibt er dennoch G\u00f6tzendienst.<\/p>\n\n\n\n<p>Es warnt hiervor die Schrift mit den Worten.- \u00bbdass du nicht erhebest deine Augen zum Himmel und sehest die Sonne u. s. w., welche Gott allen V\u00f6lkern zugeteilt hat.\u00ab (Deut. 4:19), was so viel sagen will als: \u00bbVielleicht s\u00e4hest du mit dem Auge deines Herzens und n\u00e4hmest wahr, dass jene die Welt leiten, dass Gott sie der ganzen Welt zuerteilt hat, mit Leben und Sein, ohne baldige Hinf\u00e4lligkeit und Verg\u00e4nglichkeit, nach dem gew\u00f6hnlichen Weltenlaufe, und spr\u00e4chest, dass es sich demnach gezieme, sich vor ihnen zu beugen und sie zu verehren\u00ab u. s. w. Darauf bezieht sich auf das Verbot: \u00bbH\u00fctet euch, dass nicht euer Herz bet\u00f6rt werde\u00ab (Deut. 11:16) was so viel sagen will, als: Das ihr durch die Gebilde eures eigenen Herzens nicht irregeleitet werdet, jene also zu verehren, dass sie auch als Vermittler zwischen euch und dem Sch\u00f6pfer gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die G\u00f6tzendiener haben viele Werke \u00fcber den G\u00f6tzendienst, \u00fcber seine Grundlage, und \u00fcber die Art und Weise wie er begangen werden muss, verfasst. Der Heilige aber, gelobt sei Er, hat uns das Lesen dieser Werke verboten; wir sollen \u00fcber kein Wort in ihnen nachsinnen, ja sogar nach einem G\u00f6tzenbilde hinzuschauen ist verboten, wie auch geschrieben steht: \u00bbWendet euch nicht zu den G\u00f6tzen\u00ab (Lev. 19:4). In diesem Sinne hei\u00dft es auch: \u00bbdass du nicht fragest nach ihren G\u00f6tzen und sprechest: Wie dienen? u. s. w. (Deut. 12:30) das hei\u00dft: dass du nicht einmal nach der Art und Weise der Verehrung fragen sollst, obgleich du selbst den G\u00f6tzen nicht verehrst; denn dies konnte dich leicht verleiten, dich nach ihnen zu wenden und ihre Handlungen nachzuahmen, wie es hei\u00dft: \u00bbAuch ich will also tun\u00ab (ebenda).<\/p>\n\n\n\n<p>3) Alle diese Verbote sind in dem einen Satze; dass man sich nicht zu den G\u00f6tzendienern wenden solle, enthalten; wer sich aber dennoch zu ihnen wendet, und dies durch Handlungen bekundet, der zieht sich Malkot &#8211; Gei\u00dfelung zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber es ist uns nicht nur verboten den G\u00f6tzen unsere Gedanken zuzuwenden, sondern wir m\u00fcssen sogar auf uns achten, dass kein Gegenstand unsere Gedanken auf sich ziehe, der jemals den Menschen dazu bringen k\u00f6nnte, eine der Grundwahrheiten der Schrift zu verleugnen. Vielmehr ist es n\u00f6tig, dass man seinen Sinn von solchen Dingen fernhalte, um nicht zu ihnen hingezogen zu werden; denn des Menschen Erkenntnis ist nur gering, und nicht jedermanns Einsicht vermag die Wahrheit in ihrer Reinheit zu erfassen. Wollte sich aber ein Jeder von den Gedanken seines Innern hinrei\u00dfen lassen, so m\u00fcsste die Welt zu Grunde gehen, denn unsere Erkenntnis ist nur gering.<\/p>\n\n\n\n<p>Und wie kommt man auf solche Abwege? Indem man bald den G\u00f6tzen nachgeht, bald \u00fcber die Einheit des Sch\u00f6pfers und ob er existiere, oder nicht, nachsinnt, wie \u00fcber das, was oben oder unten ist, was vor der Erschaffung der Welt war und nach dem Ende derselben sein wird; indem man ferner dar\u00fcber nachgr\u00fcbelt, ob die Weissagung Wahrheit sei oder nicht, oder auch dar\u00fcber, ob die Tora von Gott im Himmel sei, oder nicht. Wer nun die Regeln, nach denen man denken und urteilen soll, nicht hinl\u00e4nglich kennt, um die reine Wahrheit erfassen zu k\u00f6nnen, der wird nat\u00fcrlich zum Unglauben hingetrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>Davor warnt nun die Schrift mit den Worten: \u00bbIhr sollt nicht umhersp\u00e4hen und ausschweifen mit Euren Herzen und Augen, wodurch ihr abwendig werdet\u00ab (Num. 15:39) was so viel sagen will, als: Es soll sich nicht Jedermann von euch durch sein weniges Wissen verleiten lassen zu glauben, dass seine Gedanken die Wahrheit ergr\u00fcndet haben. \u2014 Die Weisen deuteten diese Stelle folgenderma\u00dfen: \u00bbMit euren Herzen\u00ab bezieht sich auf den Unglauben, \u00bbmit euren Augen\u00ab, auf Unzucht. Obgleich aber die \u00dcbertretung dieses Verbots den Menschen der zuk\u00fcnftigen Welt verlustig machen k\u00f6nnte, so steht doch keine Malkot-Gei\u00dfelung darauf.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Das Verbot des G\u00f6tzendienstes ist so wichtig als alle \u00fcbrigen Gesetze zusammengenommen, wie es hei\u00dft: \u00bbUnd wenn ihr irret und nicht tut alle diese Gebote u. s. w.\u00ab (Num. 15:22). Die Tradition lehrt nun, dass diese Worte sich auf den G\u00f6tzendienst beziehen, woraus dann auch abzunehmen ist, dass derjenige welcher zum G\u00f6tzendienste seine Zustimmung gibt, die ganze Schrift, alle Propheten und alles dasjenige verleugnet, was den Propheten, von Adam bis ans Ende der Welt geboten worden, oder werden wird, nach dem Satze: \u00bbVon dem Tage an, da es Gott geboten und fortan bei allen kommenden Geschlechtern\u00ab (Num. 15:23). Wer aber die G\u00f6tzen verleugnet, gibt dadurch seinen Glauben an die ganze Schrift, an alle Propheten und an alles dasjenige, das den Propheten, von Adam bis ans Ende der Welt, geboten wurde, zu erkennen, darum ist dies auch unter allen Gesetzen das haupts\u00e4chlichste.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Hat ein Israelit einem G\u00f6tzen gedient, so ist er auch in allem \u00dcbrigen einem G\u00f6tzendiener gleichzuachten und nicht etwa einem Israeliten, der eine blo\u00dfe S\u00fcnde, auf welche Steinigung steht, begangen hat. Wer sich den G\u00f6tzen \u2014 zuwendet sagt sich von der ganzen heiligen Lehre los.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso sind Gottesleugner unter den Israeliten in keiner Beziehung den \u00fcbrigen Israeliten gleichzustellen, und man nimmt sie, auch wenn sie Reue empfinden, niemals wieder auf, gem\u00e4\u00df den Worten: \u00bbVon allen, die zu ihr kommen, kehrt keiner zur\u00fcck, erreicht keiner den Weg des Lebens\u00ab (Mischlei 2:19). Als Atheisten gelten aber diejenigen, welche den Gebilden ihres Herzens nachgehen, den Torheiten nachh\u00e4ngen, die wir oben geschildert haben und dann, um \u00c4rgernisse zu erregen, mit Hohn, \u00dcbermut und Trotz gegen die Grunds\u00e4tze der heiligen Lehre s\u00fcndigen, gleichsam als wenn dies gar kein Vergehen w\u00e4re. Es ist verboten, sich mit ihnen zu unterhalten, oder ihnen Einwendungen und Fragen aufzustellen, nach dem Satze: \u00bbNahe nicht der T\u00fcre ihres Hauses\u00ab (Mischlei 5:8). Die Gedanken der Atheisten neigen sich dem G\u00f6tzendienste zu.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Wer da eingesteht, dass der G\u00f6tzendienst mit dem Recht, mit der Wahrheit vereinbar sei, obgleich er ihn selbst nicht aus\u00fcbt, h\u00f6hnt und l\u00e4stert den ruhmw\u00fcrdigen, ehrfurchtgebietenden Gott. Der G\u00f6tzendiener steht aber mit dem Gottesl\u00e4sterer auf gleicher Stufe, wie es hei\u00dft: \u00bbDer Mensch, der es tut mit Trotz, von den Einheimischen, oder von den Fremdlingen, der hat den Ewigen gel\u00e4stert (Num. 15:30) und deshalb wurden beide erdrosselt und dann gesteinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus diesem Grunde habe ich auch die Gesetze \u00fcber die Gottesl\u00e4sterer in den Abschnitt, welcher vom G\u00f6tzendienst handelt, ausgenommen, weil sie beide als Leugner der ersten Grundwahrheit dastehen.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Folgende sind nun die Strafen, welche dem Gottesl\u00e4sterer bevorstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gottesl\u00e4sterer hat dann erst Strafe verdient, wenn er den eigent\u00fcmlichen, aus dem Buchstaben Aleph, Dalet, Nun und Jod bestehenden Gottesnamen ausdr\u00fccklich ausspricht und ihm mit einem derjenigen Namen, die nicht ausgel\u00f6scht werden d\u00fcrfen, flucht, wie es hei\u00dft: \u00bbWer dem Namen Gottes flucht\u00ab d. h.: Wer dem eigentlichen Namen Gottes flucht hat Steinigung verdient, wer aber einem der anderen Beinamen flucht hat eine Warnung \u00fcbertreten. Manche sind der Meinung, dass nur auf die L\u00e4sterung des aus dem Buchstaben Jod, He, Waw und He bestehenden Namens Steinigung steht, ich behaupte aber, dass auf beide Arten der L\u00e4sterung Strafe steht.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Woher wissen wir, dass ein Gebot existiere, welches die L\u00e4sterer warnt? Antwort: aus der Stelle der Schrift, wo es hei\u00dft: \u00bbGott sollst du nicht fluchen\u00ab (Ex. 22:27). Man pr\u00fcft die Zeugen allt\u00e4glich, schiebt aber einen andeen Namen unter und fragt, z. B. Mag Jossel den Jossel holen. Ist die Untersuchung geschlossen, so f\u00fchrt man alle Leute hinaus und fragt den Gr\u00f6\u00dften unter den Zeugen: Sag an was hast du ausdr\u00fccklich geh\u00f6rt? Er antwortet nun, w\u00e4hrend die Richter aufstehen und sich die Kleider zerrei\u00dfen, ohne dass sie wieder zugen\u00e4ht werden. Dann spricht der zweite Zeuge und sagt: Und ich habe dasselbe wie Jener geh\u00f6rt. Waren viele Zeugen gew\u00e4rtig, so muss ein Jeder unter ihnen sagen: ich habe dasselbe geh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Wenn auch der L\u00e4sterer in dem Augenblicke, wo er die L\u00e4sterung ausspricht, sie wieder zur\u00fccknimmt, so hat er dadurch Nichts wieder gut gemacht, sondern wer vor Zeugen l\u00e4stert wird gestraft. Wer den heiligen Namen mit einem G\u00f6tzennamen gel\u00e4stert, und er erscheint vor Gericht, so wird er nicht eher gestraft, als bis er einem der eigentlichen Namen Gottes geflucht hat.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Wer jenem Namen fluchen h\u00f6rt muss sich das Kleid zerrei\u00dfen, sogar dann schon, wenn dies nur dem Beinamen Gottes gilt. Diese Bestimmung findet aber nur dann ihre Anwendung, wenn ein Israelit den Fluch ausspricht, wo dann nicht nur Derjenige, welcher es unmittelbar vernimmt, sondern auch Der, dem es von diesem mitgeteilt wird, sich das Kleid zerrei\u00dfen muss. H\u00f6rt man aber den Fluch aus dem Munde eines G\u00f6tzendieners so ist dies nicht n\u00f6tig, und wenn Eljakim und Schebna es dennoch taten, \u2014 so geschah es, weil Rabschakeh ein abtr\u00fcnniger Israelit war (Jes. 36:22).<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder einzelne Richter, oder Zeuge, legt seine Hand auf das Haupt des L\u00e4sterers und spricht zu ihm: \u00bbDein Blut, dein Blut auf dein Haupt, du selbst hast es dir zugezogen\u00ab. Von allen solchen Verbrechern, die in Alge eines richterlichen Spruches hingerichtet werden, ist der L\u00e4sterer der Einzige, auf dessen Haupt man die H\u00e4nde legt, nach ben Worten der Schrift: \u00bbAlle, die es h\u00f6ren, sollen ihre H\u00e4nde auf sein Haupt legen\u00ab. (Lev. 24:14).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">DRITTES KAPITEL \u2014 Die Arten von G\u00f6tzendienst und Bilder<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Jeder, der absichtlich und geflissentlich den G\u00f6tzen dient, zieht sich die Strafe der Vertilgung (Karet) zu; waren aber Zeugen dabei und ging eine Warnung vorher, so erfolgt Steinigung. Wer unabsichtlich und aus Versehen G\u00f6tzen gedient, bringt das gesetzliche S\u00fchnopfer.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Gar wunderlich und mannigfach sind die verschiedenen Arten der Verehrung, welche die G\u00f6tzendiener f\u00fcr die Bilder und Statuen der einzelnen G\u00f6tzen angeordnet haben; so besteht z. B. die Verehrung des Peor darin, dass der Mensch vor seinem Bilde die Scham entbl\u00f6\u00dft (und Kot ausscheidet); die des Merkur darin, dass man einen Stein nach seinem Standbilde wirft, oder vor derselben die Steine aufnimmt; und auf gleiche Weise sind auch f\u00fcr die \u00fcbrigen G\u00f6tzen verschiedene Arten der Verehrung festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer sich darum vor dem Merkur entbl\u00f6\u00dft und einen Stein nach dem Standbilde des Peor wirft, hat Nichts verbrochen, und man gilt erst dann als schuldig, wenn die Verehrung auf die vorgeschriebene Weise erfolgte; wie auch geschrieben steht: \u00bbWie diese V\u00f6lker ihren G\u00f6tzen dienen, also will auch ich tun\u00ab (Deut. 12:30). Aus diesem Grunde muss das Gericht die verschiedenen Arten der Verehrung kennen, denn die Steinigung eines G\u00f6tzendieners erfolgt nicht eher, als bis man die, Gewissheit hat, dass er dem G\u00f6tzen auf die vorgeschriebene Weise diente.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Eine Warnung aber vor jenen, und den ihnen \u00e4hnlichen Arten der Verehrung, ist in den Worten der Schrift enthalten: \u00bbAuch nicht dienen sollst du ihnen\u00ab (Ex. 20:4).<\/p>\n\n\n\n<p>Dasselbe gilt nun von allen Arten, nur nicht vom B\u00fccken, Opfern, R\u00e4uchern und der Darbringung von Trankopfern; wer auf diese Weise irgendeinem G\u00f6tzen dient, ist schuldig, wenn es auch nicht die vorgeschriebene Weise ist. N\u00e4mlich, wenn zum Beispiel Jemand dem Peor ein Trankopfer darbringt, oder vor der Merkurs\u00e4ule, opfert, so ist er straff\u00e4llig, wie es hei\u00dft: \u00bbWer andern Opfer darbringt soll vertilgt werden, blo\u00df dem Ewigen allein\u00ab, (Ex. 22:19).<\/p>\n\n\n\n<p>Da nun das Opfer zur Verehrung selbst geh\u00f6rt, warum ist desselben auch besonders gedacht? Antwort: Weil Derjenige straff\u00e4llig ist, der einem G\u00f6tzen opfert, gleichviel ob diesem dadurch die hergebrachte Verehrung gezollt wird oder nicht; so haftet auch auf Dem nicht weniger Schuld, der mit irgendeiner, Gott ausschlie\u00dflich zukommenden, Ehrenbezeugung einem G\u00f6tzen sich gen\u00e4hert, mag nun diese Art der Verehrung die vorgeschriebene sein oder nicht. Darum hei\u00dft es auch: \u00bbDu sollst dich vor keinem anderen Gotte beugen\u00ab (Ex. 34:15) weil dies schon als allgemeines Zeichen der Verehrung gelten muss, auch wenn es nicht besonders vorgeschrieben w\u00e4re. Ebenso verh\u00e4lt es sich auch mit dem R\u00e4uchern und der Darbringung von Trankopfern. Sprengen aber und die Darbringung von Trankopfern \u2014 gelten als ein und dasselbe.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Hat Jemand einem G\u00f6tzen eine Heuschrecke geopfert, so ist er straffrei, es m\u00fcsste denn sein, dass diese Art der Verehrung die herk\u00f6mmliche w\u00e4re. Ebenso ist derjenige frei von Strafe, der einem G\u00f6tzen ein Opfertier darbringt, dem ein Glied fehlt, vorausgesetzt, dass dies nicht durch die herk\u00f6mmliche Verehrung bedingt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat man vor einem G\u00f6tzen, der durch einen Stab verehrt wird, einen Stab zerbrochen, so ist man straff\u00e4llig, und der Stab darf nicht mehr gebraucht werden; hat man aber den Stab nur vor ihn hingeworfen, so zieht dies zwar Strafe nach sich, der Gebrauch des Stabes aber ist erlaubt; denn das Werfen des Stabes ist nicht mit dem Sprengen des Blutes zu vergleichen, weil der Stab unver\u00e4ndert bleibt, w\u00e4hrend das Blut auseinanderl\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer irgendeinen G\u00f6tzen, annimmt um ihm g\u00f6ttliche Verehrung zu zollen hat die Steinigung verschuldet und sogar derjenige, der einen Ziegelstein aufhebt und zu ihm spricht: \u00bbDu bist mein Gott\u00ab, oder etwas dem \u00c4hnliches, ist schuldig; auch wenn er in demselben Augenblick widerruft und spricht: Das ist nicht mein Gott, so gilt die Widerrufung Nichts, und er muss gesteinigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Wer einem G\u00f6tzen die herk\u00f6mmliche Verehrung zollt, ist straff\u00e4llig, selbst wenn er es nur getan, um ihm seine Verachtung zu bezeugen, wenn er z. B. vor dem Peor sich entbl\u00f6\u00dfte, oder nach der Merkurs\u00e4ule einen Stein werfen wollte: denn das ist nun einmal die diesen G\u00f6tzen zukommende Art der Verehrung, man ist daher verbunden, wegen dieses Vergehens, ein S\u00fchnopfer darzubringen.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Wer aus Liebe irgend G\u00f6tzenverehrung aus\u00fcbt, z. B wenn bei ihm ein besonders sch\u00f6n gearbeitetes Standbild Wohlgefallen findet oder wer einem Bilde aus Furcht dient, weil er glaubt es k\u00f6nne ihm B\u00f6ses zuf\u00fcgen, wie die G\u00f6tzendiener sich auch wirklich einbilden: der G\u00f6tze k\u00f6nne B\u00f6ses oder Gutes \u00fcber sie verh\u00e4ngen, \u2014 der hat die Steinigung verschuldet, wenn er es dadurch als Gott aufgenommen. Hat er ihm aber (ohne an die Verg\u00f6tterung des Gegenstandes zu denken) auf seine spezielle, oder auf eine der vier allgemeinen Verehrungsarten aus Liebe oder Furcht gedient, so ist er frei von Strafe.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer einen G\u00f6tzen umarmt, ihn k\u00fcsst, vor ihm den Boden fegt oder sprengt, ihn w\u00e4scht, salbt, ihm Kleider oder Schuhe anlegt, oder \u00e4hnliche Ehrenbezeugungen erweiset, \u00dcbertritt ein Verbot, wie auch geschrieben steht: \u00bbDu sollst ihnen nicht dienen\u00ab (Ex. 20:4), denn dergleichen Dinge geh\u00f6ren ja mit zum G\u00f6tzendienst; trotz dem aber steht darauf, weil diese Diensterweisungen nicht ausdr\u00fccklich verboten sind, keine Gei\u00dfelung. Entspricht aber eine dieser Handlungen der herk\u00f6mmlichen Art der Verehrung, und ist auch in diesem Sinne ausge\u00fcbt worden, so zieht dies Strafe nach sich.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Wer sich vor einem G\u00f6tzen einen Dorn in den Fu\u00df getreten, soll sich nicht b\u00fccken um ihn herauszuziehen, weil es den Anschein haben k\u00f6nnte, als beuge er sich vor dem G\u00f6tzen. Wenn Jemand vor einem G\u00f6tzen Geld verloren, so b\u00fccke man sich ebenfalls nicht um es aufzuheben, weil es aussehen k\u00f6nnte als beuge man sich vor dem G\u00f6tzen; man setze sich vielmehr zuerst nieder, und ziehe dann den Dorn heraus, oder hebe das Geld auf.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Man lege seinen Mund nicht an den Mund einer zur Fontaine dienenden Statue um zu trinken, weil dies den Anschein haben k\u00f6nnte, als k\u00fcsste man ein G\u00f6tzenbild.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Wer sich ein G\u00f6tzenbild anschafft wird gegei\u00dfelt, selbst wenn er es weder mit eigener Hand angefertigt noch ihm gedient hat, weil es hei\u00dft: \u00bbDu sollst Dir kein Bild und keine Gestalt machen\u00ab (Ex. 20:3). Ebenso wird der gegei\u00dfelt, der f\u00fcr Andere, und w\u00e4ren es auch nur G\u00f6tzendiener, eigenh\u00e4ndig G\u00f6tzenbilder anfertigt, nach den Worten der Schrift: \u00bbGegossene (eherne) G\u00f6tzenbilder sollst du dir nicht machen\u00ab (Lev. 19:4). Wer demnach mit eigener Hand f\u00fcr sich selbst ein G\u00f6tzenbild anfertigt, erh\u00e4lt doppelte Gei\u00dfelung.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Es ist verboten, sich der Bilder, wenn es auch keine G\u00f6tzenbilder sind, als Zierrat zu bedienen, weil geschrieben steht: \u00bbIhr sollt nicht machen neben mir\u00ab (Ex. 20:19) was so viel sagen will als: Silberne und goldene Bilder, die nur als Zierrat dienen, sollt ihr nicht anfertigen, damit man durch sie nicht irregef\u00fchrt werde und glaube sie stellen G\u00f6tzenbilder vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Solche Bilder zur Zierde sind aber nur dann verboten, wenn sie menschliche Gestalten darstellen, und man darf deshalb solche weder in Holz, noch in Ton, oder Stein nachbilden; jedoch sind solche Nachbildungen nur dann untersagt, und ihre Anfertigung mit Gei\u00dfelung belegt, wenn die Gestalt erhaben (reliefartig) gearbeitet ist, wie die Figuren und Bilder in den Pal\u00e4sten u. s. w. Ist aber die Gestalt eingegraben, oder mit Farben gemalt, wie auf Tafeln und Platten, oder wie die eingewebten Bilder, so sind sie erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Ist auf einem Siegelringe die Gestalt eines Menschen erhaben (plastisch) dargestellt, so darf man ihn, wenn die Gestalt heraustritt, nicht tragen, wohl aber kann man damit siegeln; (weil dann beim Siegel sich die Gestalt vertieft darstellt). War aber im Siegelring die Gestalt vertieft eingegraben (Intaglio) so kann man ihn wohl tragen aber nicht damit siegeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso ist es verboten die Gestalten der Sonne, des Mondes, der Sterne, Sternbilder und Engel zu bilden, wie geschrieben steht: \u00bbIhr sollt nicht machen neben mir\u00ab, was so viel bedeuten soll als: Ihr sollt nicht die Gestalten derer nachbilden, die in der H\u00f6he vor mir dienen, auch nicht einmal auf einer Tafel. Es ist erlaubt Haustiere und andere lebende Wesen nachzubilden, nur nicht den Menschen, ebenso darf man Bilder von B\u00e4umen, Pflanzen und \u00c4hnlichem selbst erhaben darstellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIERTES KAPITEL \u2014Die zum G\u00f6tzendienst verf\u00fchrte Stadt<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Diejenigen, die eine israelitische Stadt zum G\u00f6tzendienst verleiten, werden gesteinigt, sogar wenn sie selbst keinen G\u00f6tzendienst getrieben, sondern nur die Einwohner ihrer Stadt dazu verleitet haben. Die verf\u00fchrten Stadtbewohner werden durchs Schwert get\u00f6tet, aber nur in dem Falle, wenn sie wirklich einem G\u00f6tzen gedient, oder einen solchen als Gott aufgenommen haben. Eine Warnung ist f\u00fcr den Verf\u00fchrer in den Worten enthalten: \u00bbNicht geh\u00f6rt werde er in deinem Munde\u00ab (2 B. M. XXIII, 13).<\/p>\n\n\n\n<p>2) Erst dann wird eine Stadt als eine verf\u00fchrte betrachtet, wenn die Verf\u00fchrer aus ihrer Mitte und aus ihrem Stamme hervorgegangen sind, wie es hei\u00dft: \u00bbAus deiner Mitte, und sie haben die Einwohner ihrer Stadt verf\u00fchrt\u00ab (Deut. 13:14), und wenn der Verf\u00fchrer zwei oder mehr als zwei sind, wie es hei\u00dft: \u00bbEs sind M\u00e4nner, S\u00f6hne der Ruchlosigkeit hervorgegangen aus deiner Mitte, und haben die Bewohner ihrer Stadt verf\u00fchrt\u00ab (ebenda), endlich wenn jene die Mehrzahl verf\u00fchrt haben, so dass sich die Zahl der Verf\u00fchrten auf hundert und dar\u00fcber, bis zur H\u00e4lfte des Stammes bel\u00e4uft. W\u00fcrde aber die Mehrzahl eines ganzen Stammes verf\u00fchrt, so werden sie einzeln gerichtet, weil es hei\u00dft: \u00bbDie Einwohner der Stadt\u00ab also weder die einer gro\u00dfen Hauptstadt, noch die eines kleinen Fleckens. Weniger als hundert bilden aber einen Flecken, und die Mehrzahl eines Stammes eine Hauptstadt.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Frauen oder Kinder eine Stadt verf\u00fchrt, oder war der Verf\u00fchrer nur ein Einzelner, oder bilden die Verf\u00fchrten nur die Minderzahl, oder sind sie von selber irre gegangen, oder war endlich der Verf\u00fchrer nicht aus ihrer Mitte, so gilt die Stadt nicht als eine verf\u00fchrte, sondern die Verf\u00fchrten werden als einzelne G\u00f6tzendiener betrachtet; ein Jeder, der G\u00f6tzendienst aus\u00fcbte, wird gesteinigt und sein Verm\u00f6gen f\u00e4llt, wie bei den \u00fcbrigen, durch richterlichen Spruch der Hinrichtung Anheimgefallenen, den Erben zu.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Angelegenheit einer verf\u00fchrten Stadt darf nur vor einem aus einundsiebzig Personen bestehenden Gerichte verhandelt werden, wie geschrieben steht: \u00bbDu sollst hinausf\u00fchren diesen Mann oder dieses Weib, welche jene Untat begangen in deine Tore\u00ab (Deut. 17:5) was so viel, sagen will, als: Einzelne werden auf den Spruch des Gerichts in jedem Tore, in \u00f6ffentlicher Gerichtshalle, verurteilt; eine bedeutende Zahl aber, kann nur auf den Sprucheines gro\u00dfen Gerichts zum Tode verurteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die Zufluchtsorte k\u00f6nnen niemals als verf\u00fchrt gelten, weil es hei\u00dft: \u00bbIn einem deiner Tore\u00ab (Deut. 13:13), auch kann Jerusalem niemals als verf\u00fchrte Stadt angesehen werden, weil sie nicht unter die St\u00e4mme geteilt wurde. Auch eine Grenzstadt kann nicht als verf\u00fchrt angesehen werden, weil sonst die G\u00f6tzendiener eindringen und das Land Israels zerst\u00f6ren k\u00f6nnten. Ein Gericht kann nicht drei neben einander gelegene St\u00e4dte als verf\u00fchrt erkl\u00e4ren; sind sie aber voneinander entfernt, so ist das wohl zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Auch ist eine Stadt nur dann als verf\u00fchrt anzusehen, wenn die Verf\u00fchrer in der Mehrzahl gesprochen und sie also angeredet haben: Wir wollen gehen und dienen, oder: wir wollen gehen und opfern, oder: wir wollen gehen und r\u00e4uchern, oder: wir wollen gehen und ein Trankopfer bereiten, oder: wir wollen gehen und uns beugen, oder: wir wollen gehen und den G\u00f6tzen als Gott aufnehmen,\u2014 und dann die Einwohner diese Worte so befolgten, dem G\u00f6tzen auf die vorgeschriebene Weise, oder nach einer der vier Arten der Verehrung dienen, oder ihn als Gott aufnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie verf\u00e4hrt man aber mit einer Stadt, wo von Seiten der Versicherer und von Seiten der Verf\u00fchrten die eben angegebenen Bedingungen nicht stattgefunden haben? \u2014 Antwort: Man warnt zuvor Jeden einzeln, und legt dann, wenn dies Nichts gefruchtet, Zeugnis gegen ihn ab, dass er G\u00f6tzen gedient, und dann steinigt man Alle wie einzelne Personen, die sich des G\u00f6tzendienstes schuldig gemacht. Ihr Verm\u00f6gen f\u00e4llt ihren Erben anheim.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Und wie verf\u00e4hrt man mit einer verf\u00fchrten Stadt, die mit Recht als solche betrachtet wird? \u2014 Das gro\u00dfe Gericht sendet Abgesandte dorthin und l\u00e4sst nachforschen und untersuchen bis es klar erwiesen ist, dass die ganze Stadt oder die Mehrzahl ihrer Einwohner verf\u00fchrt worden sei, und den G\u00f6tzen sich zugewendet habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Darauf entsendet man zu ihnen zwei weise M\u00e4nner, um sie zu warnen und auf den wahren Weg zur\u00fcckzuf\u00fchren. Kehren sie nun um und tun Bu\u00dfe, so ist es gut; verharren sie aber in ihrer Verblendung, so l\u00e4sst das Gericht an alle Israeliten den Befehl ergehen, dass sie hinausziehen m\u00f6gen zum Kriege gegen die widerspenstige Stadt. Sie wird belagert und bek\u00e4mpft, bis sie sich ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Darauf bildet man sogleich viele Gerichte, die Recht sprechen und einen Jeden, von dem zwei Zeugen aussagen, dass er, nachdem er gewarnt worden, G\u00f6tzen gedient, gefangen setzen. Findet sich nun dass die G\u00f6tzendiener die Minderzahl bilden, so werden sie gesteinigt, w\u00e4hrend das \u00fcbrige Volk frei ausgeht; findet sich aber, dass sie die Mehrzahl bilden, so werden sie vor das gro\u00dfe Gericht gef\u00fchrt, das den Richterspruch f\u00e4llt und alle, die da G\u00f6tzen gedient haben durchs Schwert t\u00f6ten l\u00e4sst. Ist die ganze Stadt verf\u00fchrt, so t\u00f6tet man die ganze darin ans\u00e4ssige Seelenzahl mit der Sch\u00e4rfe des Schwertes, selbst Frauen und Kinder nicht ausgenommen; bilden die G\u00f6tzendiener die Mehrzahl, so m\u00fcssen auch ihre Frauen und Kinder der Sch\u00e4rfe des Schwertes unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mag nun die Gesamtheit der Stadt oder ihre Mehrzahl verf\u00fchrt worden sein, ihre Verf\u00fchrer werden gesteinigt, und die ganze Stadtbeute mitten auf den Marktplatz zusammengebracht. Hat die Stadt keinen Marktplatz, so stelle man einen her, und ist er au\u00dferhalb der Stadt gelegen, so ziehe man eine Mauer um ihn, so dass er zur Stadt gezogen wird, weil es hei\u00dft: \u00bbMitten auf ihren Markt\u00ab (Deut. 13:17); alsdann t\u00f6te man die ganze Seelenzahl, und vernichte ihre Habe samt der Stadt durch Feuer. Diese Vernichtung durch Feuer ist aber ein Gebot der Schrift, in der es hei\u00dft: \u00bbdu sollst durchs Feuer verbrennen die ganze Stadt und alle ihre Habe (ebenda).<\/p>\n\n\n\n<p>7) Das Verm\u00f6gen der Frommen in der Stadt und das der \u00fcbrigen, nicht mit der Mehrzahl verf\u00fchrten Bewohner, wird unter der Beute mit verbrannt; weil sie dort gewohnt, ist ihr Verm\u00f6gen mit verloren. Wer daraus auch nur den mindesten Nutzen zieht, erh\u00e4lt Malkot &#8211; Gei\u00dfelung, weil es hei\u00dft: \u00bbUnd es soll nicht haften an deiner Hand das Mindeste von den Verbannten\u00ab (ebenda).<\/p>\n\n\n\n<p>8) Erweisen sich die Zeugen, die gegen eine verf\u00fchrte Stadt ausgetreten, sp\u00e4terhin als falsch, so bleibt Derjenige, der sich einen Teil des Verm\u00f6gens jener Stadt zugeeignet, demnach im Besitze desselben und darf es genie\u00dfen, denn die Zeugen waren ja falsche. \u2014 Warum aber bleibt er im Besitze? Weil ein Jeder der fr\u00fcheren Inhaber, nachdem der Rechtsspruch gef\u00e4llt war, sein Verm\u00f6gen als verfallen preisgegeben hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine verf\u00fchrte Stadt darf nie wieder aufgebaut werden, und wer dies dennoch tut erh\u00e4lt die Malkot-Gei\u00dfelung, wie es hei\u00dft: \u00bbNie darf sie wieder erbaut werden\u00ab (ebenda) d. h. sie soll nicht wieder als Stadt aufgebaut werden, wie sie fr\u00fcher gewesen. Man kann aber daraus Garten und Weingel\u00e4nde machen, denn es hei\u00dft: \u00bbSie soll nicht wieder erbaut werden\u00ab (ebenda.), was so viel sagen will, als: sie soll blo\u00df nicht wieder zu einer solchen Stadt erhoben werden, wie sie war.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Wenn eine von Ort zu Ort ziehende Karawane durch eine verf\u00fchrte Stadt kommt und mit verf\u00fchrt wird, so wird auch sie, wenn sie dort drei\u00dfig Tage lang verweilt hat, mit dem Schwerte get\u00f6tet und ihr Verm\u00f6gen vernichtet; weilte sie dort nur eine k\u00fcrzere Zeit, so wird sie gesteinigt, und ihr Verm\u00f6gen f\u00e4llt ihren Erben zu.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Waren G\u00fcter von M\u00e4nnern einer anderen Stadt in der verf\u00fchrten Stadt aufbewahrt, so werden diese nicht mit verbrannt, sondern den Eigent\u00fcmern wieder zugestellt, selbst wenn die Einwohner der verf\u00fchrten Stadt es \u00fcbernommen h\u00e4tten f\u00fcr jeden Schaden aufzukommen, weil es hei\u00dft: \u00bbIhre Beute\u00ab, aber nicht die einer anderen Stadt. Waren G\u00fcter der verf\u00fchrten Einwohner in einer anderen Stadt aufbewahrt, so wurden sie, wenn sie auf den Markt mit zusammengebracht wurden, verbrannt, war dies nicht der Fall, so wurden sie auch nicht mit vernichtet, sondern den Erben \u00fcbergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Ist ein Haustier, das zur H\u00e4lfte einer verf\u00fchrten Stadt und zur H\u00e4lfte einer anderen angeh\u00f6rt, in der verf\u00fchrten Stadt, so darf es nicht benutzt werden. Ist aber Teig das gemeinsame Gut, so darf die eine H\u00e4lfte benutzt werden, da es teilbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Die Verwendung eines geschlachteten Tieres, das einer verf\u00fchrten Stadt angeh\u00f6rte, ist untersagt, ebenso als wenn ein Ochs, der gesteinigt werden sollte, geschlachtet worden w\u00e4re. Der Verkauf des Haupthaares von M\u00e4nnern und Frauen ist gestattet, falsches Haar aber (Per\u00fccken und Locken) bleibt verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Die Benutzung von noch an den B\u00e4umen hangenden Fr\u00fcchten ist erlaubt, weil es hei\u00dft: \u00bbDu sollst zusammenbringen und verbrennen\u00ab, was so viel sagen will, als: nur das soll verbrannt werden, was man nur zusammen zu bringen hat, nicht aber Fr\u00fcchte die noch h\u00e4ngen, also erst gepfl\u00fcckt und dann zusammengebracht und verbrannt werden. Ebenso verh\u00e4lt es sich mit dem Haupthaar und ebenso versteht sich von selbst, dass der Gebrauch der B\u00e4ume gestattet ist; sie fallen den Erben zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Sind heilige Opfer in der Stadt, so m\u00fcssen die f\u00fcr den Altar bestimmten dem nat\u00fcrlichen Tode verfallen, denn: \u00bbDas Opfer der Frevler ist ein Greul\u00ab (Mischlei 21:27). Was an geweihtem Gut zur Reparatur des Tempels sich vorfindet, wird erst ausgel\u00f6st und dann verbrannt, wie geschrieben steht: \u00bb Ihre Habe\u00ab, aber nicht die Habe des Himmels.<\/p>\n\n\n\n<p>14) Fehllose Erstlinge und Zehnten in der Stadt sind Heiligt\u00fcmer des Altars, und hiermit dem nat\u00fcrlichen Tode verfallen, fehlerhafte werden zu dem Vieh der Stadt gez\u00e4hlt und so mit get\u00f6tet. Ist Getreide in der Stadt, so wird dasselbe durch F\u00e4ulnis vernichtet, wenn es sich schon in den H\u00e4nden des Priesters befindet, weil es dann zu dessen Habe geh\u00f6rt. Befindet sich aber das Getreide noch in der Hand eines Israeliten, so gibt man es einem Priester aus einer anderen Stadt, weil es ein Gut des Himmels, und an und f\u00fcr sich heilig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>15) Der zweite Zehent und das L\u00f6segeld vom zweiten Zehnt, wie auch die heiligen Schriften, die in einer solchen Stadt sind, werden verwahrt.<\/p>\n\n\n\n<p>16) Ein Jeder, der an einer verf\u00fchrten Stadt die ihr geb\u00fchrende Strafe aus\u00fcbt, bringt gleichsam ein v\u00f6lliges Ganzopfer dar, wie es hei\u00dft: \u00bbV\u00f6llig dem Ewigen, deinem Gotte\u00ab (Deut 13:17), aber er erwirbt sich noch ein weit h\u00f6heres Verdienst: Er entfernt von Israel die Zornglut Gottes, wie auch geschrieben steht: \u00bbDamit der Ewige zur\u00fcckkehre von Seiner Zornglut\u00ab (Deut. 13:18) und bringt \u00fcber sein Volk Segen, wie es hei\u00dft: \u00bbUnd er schenkt dir seine Gnade, erbarmt sich deiner und mehrt dich.\u00ab (ebenda).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">F\u00dcNFTES KAPITEL \u2014 Der Anreizer und der L\u00fcgenprophet<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Wer eines der Kinder Israel, sei es nun Mann oder Frau, zum G\u00f6tzendienste anreizt wird gesteinigt, wenn auch weder der Anreizende noch der, den er anzureizen versuchte, wirklich G\u00f6tzen gedient haben, denn er hatte die b\u00f6se Absicht dies zu veranlassen. Mag \u00fcbrigens der Anreizende ein gemeiner Mann oder ein Prophet sein, mag der aufgeforderte Teil ein einzelner Mann oder eine einzelne Frau, oder m\u00f6gen ihrer auch mehrere sein, die Strafe bleibt immer Steinigung.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Wer die Mehrzahl der Einwohner einer Stadt zum G\u00f6tzendienste anreizt, ist ein Verf\u00fchrer und wird nicht Anreizer genannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der, welcher die Mehrzahl der Einwohner einer Stadt verf\u00fchrt hat, ein Prophet, so soll er durch Steinigung sterben. Die Verf\u00fchrten aber werden als einzelne gerichtet, die ganze Stadt aber wird nicht eher als eine verf\u00fchrte betrachtet, als bis der Verf\u00fchrer zwei sind. Spricht nun Jemand: der Stern hat mir gesagt, dass ihr ihm dienen sollt, oder: der Heilige, gelobt sei Er, hat mir gesagt, ihr sollet den G\u00f6tzen dienen, so wird er immer als ein Prophet betrachtet, der verf\u00fchrt hat; und hat er die Mehrzahl der Bewohner einer Stadt verf\u00fchrt, so wird er gesteinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anreizer, er spreche nur in der Einheit oder in der Mehrzahl, wird gesteinigt. \u2014 Und wer macht sich dieses Vergehens schuldig? Antwort: Wer zu seinem N\u00e4chsten spricht: Ich will G\u00f6tzen dienen; ich will gehen und dienen; wir wollen gehen und dem G\u00f6tzen nach dieser, oder jener ihm geb\u00fchrenden Art der Verehrung dienen; ich will opfern; ich will gehen und opfern; ich will r\u00e4uchern; ich will gehen und r\u00e4uchern; wir wollen gehen und r\u00e4uchern; ich will Trankopfer ausgie\u00dfen; ich will gehen und Trankopfer ausgie\u00dfen; wir wollen gehen und sie ausgie\u00dfen; ich will mich beugen; ich will gehen und mich beugen; wir wollen gehen und uns beugen \u2014 der ist ein Anreizer.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat er zwei anzureizen versucht, so sind diese zugleich Zeugen, die ihn vor Gericht bringen und gegen ihn zeugen, dass er so und so zu ihnen gesprochen \u2014 und man steinige ihn.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Bei einem solchen Anreizer bedarf es keiner Warnung. Redet er aber Einem zu, so muss dieser ihm erwidern, er habe noch mehrere Freunde, die auch dieselbe Absicht hegen, und soll bei dieser Antwort verharren, bis jener sich dazu versteht auch zwei Personen gegen\u00fcber seine Anreizung zu wiederholen, damit er dann get\u00f6tet werden kann. So ist es auch Pflicht, wenn der Anreizer zwei Personen gegen\u00fcber seine Anreizungsversuche nicht wiederholen will, Zeugen zu verstecken. Von allen in der Schrift aufgef\u00fchrten Verbrechen ist dies das einzige, wo es verordnet ist heimlich Zeugen zu verbergen.<\/p>\n\n\n\n<p>Und wie bewirkt man dieses? Antwort: Der Angereizte bringt zwei Leute, die er so an einen dunkeln Ort aufstellt, dass sie den Anreizer sehen und seine Worte verstehen, dieser aber sie nicht sehen kann. Nun spricht Jener zum Anreizer: Sag an, was hast du zu mir gesprochen als wir allein waren? Hat er es nun wiederholt, so antwortet ihm der Angereizte: \u00bbWie sollen wir verlassen unseren Gott im Himmel und hingehen um Holz und Stein zu dienen?\u00ab Nimmt der Anreizer nun sein Wort zur\u00fcck, oder schweigt er, so ist er frei; sagt er aber: \u00bbJa das ist unsere Pflicht und wir tun wohl daran\u00ab, so bringen ihn die, welche in der Ferne stehen, vor Gericht und man steinigt ihn.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Dem Angereizten ist es geboten den Anreizer zu t\u00f6ten, denn es hei\u00dft: \u00bbDeine Hand sei gegen ihn, zuerst ihn zu t\u00f6ten\u00ab (Deut. 13:10). Dagegen ist es ihm verboten, den Anreizer zu lieben, wie es hei\u00dft: \u00bbSei ihm nicht zu Willen\u00ab (Deut. 13:9). Auch darfst du nicht glauben, dass du ihm helfen d\u00fcrftest, weil es im Allgemeinen vom Feinde hei\u00dft: \u00bbDu sollst ihm helfen\u00ab (Ex. 23:5); 2denn von ihm gilt der Satz: \u00bbDu sollst auf ihn nicht h\u00f6ren.\u00ab (Deut. 13:9). Ebenso wenig darfst du annehmen, dass du sein Blut nicht vergie\u00dfen d\u00fcrfest, weil geschrieben sieht: \u00bbDu sollst nicht gegen das Blut deines N\u00e4chsten stehen\u00ab (Lev. 19:16); denn von diesem gilt der Spruch: \u00bbDein Auge soll seiner nicht schonen\u00ab (Deut. 13:9); auch ist dem Angereizten verboten, jenen zu entschuldigen, weil es hei\u00dft: \u00bbDu sollst dich seiner nicht erbarmen.\u00ab (ebenda). Wei\u00df er hingegen noch etwas zur Vermehrung der Schuld des Anreizers vorzubringen, so darf er es nicht verschweigen, wie geschrieben steht: verheimliche es nicht (ebenda). Und woher wissen wir, dass ein Anreizer, auch wenn er ein Unwissender gewesen, gewarnt worden war? \u2014 Antwort: daher, weil es hei\u00dft: \u00bbUnd ganz Israel soll es h\u00f6ren und sich f\u00fcrchten u. s. w.\u00ab (Deut. 13:12).<\/p>\n\n\n\n<p>5) Wer andere anreizt, ihn selbst anzubeten, indem er spricht: \u00bbDient mir\u00ab der wird, wenn jene wirklich ihm Verehrung erwiesen, gesteinigt. Haben sie ihm aber nicht gedient, wenngleich sie sich dazu verpflichtet, so wird er nicht gesteinigt. Hat er aber zur Anbetung irgendeines anderen Mannes, oder irgendeines G\u00f6tzen angereizt, und man hat seine Worte aufgenommen und ihm darauf geantwortet: \u00bbJa, wir wollen gehen und ihm dienen\u00ab, so werden beide Teile, der Anreizer und die Angereizten, gesteinigt, wenn sie auch noch nicht gedient haben; denn es hei\u00dft: \u00bbSei ihm nicht zu Willen und h\u00f6re nicht auf ihn\u00ab (Deut. 13:9), was so viel sagen will: wer ihm aber dennoch zu Willen ist und auf ihn h\u00f6rt, ist straff\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Wenn ein Prophet im Namen eines G\u00f6tzen weissagt und spricht: Der und jener G\u00f6tze, oder Stern, hat mir geboten, so und so zu handeln, oder auch nicht, so werde er erw\u00fcrgt, falls vorher in Gegenwatt zweier Personen eine Warnung stattgefunden, sogar wenn seine Belehrungen mit denen der Tora \u00fcbereinstimmen sollten, d.h. wenn er z. B. das Unreine als unrein, und das Reine als rein bezeichnete; denn es hei\u00dft: Und der reden wird im Namen anderer G\u00f6tter, derselbe Prophet sterbe (Deut. 18:20). dass er aber schon im Voraus gewarnt ist \u2014 geht aus den Worten: \u00bbUnd des Namens andrer G\u00f6tter gedenket nicht\u00ab (Ex. 23:13) hervor.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Es ist verboten mit Jemanden, der im Namen von G\u00f6tzen prophezeit, in einen Religionsstreit oder Er\u00f6rterungen sich einzulassen; man fordere auch von einem Solchen keine Zeichen und Wunder, und tut er es unaufgefordert, so achte man nicht darauf und denke dar\u00fcber nicht nach. Wer aber dennoch \u00fcber solche Zeichen nachsinnt, ob sie doch nicht vielleicht Wahrheit sein m\u00f6chten, der \u00dcbertritt ein Verbot, denn es hei\u00dft: \u00bbDu sollst nicht h\u00f6ren auf die Worte dieses Propheten\u00ab (Deut. 13:4).<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso werde ein L\u00fcgenprophet erw\u00fcrgt, wenn er auch im Namen Gottes weissagt, und Nichts hinzutut, oder wegnimmt, denn es hei\u00dft: \u00bbJedoch der Prophet, der den Frevel begehen wird, in Meinem Namen etwas zu reden, was Ich nicht geboten habe, dieser Prophet sterbe\u00ab (Deut. 18:20).<\/p>\n\n\n\n<p>8) Mag nun Jemand etwas prophezeien, was er gar nicht durch ein prophetisches Gesicht vernommen, oder mag Jemand, der eine Weissagung von einem, ihm befreundeten Propheten vernommen, behaupten, sie sei ihm selber kundgegeben worden und er selbst prophezeie sie, so ist dieser immer ein L\u00fcgenprophet, und man erw\u00fcrge ihn. Wer wegen der W\u00fcrde, die ein Mann durch seinen Wandel auf dem Wege der Prophezeiung erlangt hat, Anstand nimmt diesen zu t\u00f6ten, \u00dcbertritt ein Verbot, denn es hei\u00dft: \u00bbF\u00fcrchte dich nicht vor ihm\u00ab (Deut. 18:22). Dasselbe Verbot \u00dcbertritt auch derjenige, welcher Anstand nimmt, die Schuld des L\u00fcgenpropheten nachzuweisen, oder Furcht und Angst vor seinen Worten hat. Ein L\u00fcgenprophet wird nur von einer aus Einundsiebzig Personen bestehenden Gerichtsbeh\u00f6rde gerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Wer beim Namen eines G\u00f6tzen Gel\u00fcbde oder Schw\u00fcre ablegt, erh\u00e4lt Malkot &#8211; Gei\u00dfelung, nach den Worten der Schrift: \u00bbDes Namens anderer G\u00f6tter gedenke nicht,\u00ab (Ex. 23:12) und es bleibe sich gleich ob er f\u00fcr sich selbst, oder vor einem G\u00f6tzendiener schw\u00f6rt. Ebenso ist es verboten einen G\u00f6tzendiener bei seinem G\u00f6tzen schw\u00f6ren zu lassen; selbst eines G\u00f6tzen nur Erw\u00e4hnung zu tun ist untersagt, denn es hei\u00dft: \u00bbGedenket nicht\u00ab u. s. w.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Man sage nicht zu seinem N\u00e4chsten: warte auf mich an der St\u00e4tte dieses oder jenes G\u00f6tzen, und dergleichen. Aller in der heiligen Schrift genannten G\u00f6tzen, wie Peor, Bal, Nebo, Gad u. s. w. darf man erw\u00e4hnen. Ebenso ist es verboten, andere zu veranlassen, im Namen eines G\u00f6tzen etwas zu geloben oder zu erf\u00fcllen. Malkot-Gei\u00dflung erh\u00e4lt aber nur derjenige, der selbst im Namen eines G\u00f6tzen etwas gelobt, erf\u00fcllt oder schw\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">SECHSTES KAPITEL \u2014 Geisterbeschw\u00f6rer, Vogelwahrsager und Moloch<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Wer Geister beschwor, oder Vogelwahrsagerei trieb, und zwar aus eigenem Antriebe und mit Trotz, verwirkte die Strafe der Ausrottung. Geschah es vor Zeugen und nach vorhergegangener Warnung, so ward der T\u00e4ter gesteinigt; geschah es indes in Folge eines Missverst\u00e4ndnisses, so hatte er nur das festgesetzte S\u00fchnopfer darzubringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Worin bestand nun die Geisterbeschw\u00f6rung? Antwort: Der Beschw\u00f6rer stellte sich hin und r\u00e4ucherte mit gewissen Spezereien, nahm einen Myrtenzweig in die Hand, hob ihn empor und sprach leise gewisse Formeln, bis der Fragende zu h\u00f6ren glaubte, dass Jemand mit ihm spreche und ihm auf seine Fragen Antwort erteile in Worten, die aus der Erde zu kommen schienen und mit sehr leisem Tone, so dass es schien, dass weniger das Ohr als die Einbildungskraft dieselben zu erfassen im Stande sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso galt es als Geisterbeschw\u00f6rung, wenn Jemand einen Totenkopf nahm, ihm Rauchopfer darbrachte und \u00fcber demselben mystische Bewegungen ausf\u00fchrte, bis es schien als wenn eine sehr leise Stimme unter seinem Arm vernehmbar w\u00fcrde, und ihm antwortete. \u2014 Dieses alles ist als Geisterbeschw\u00f6rung zu betrachten, und wer eine dieser Handlungen aus\u00fcbte, ward gesteinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Worin bestand die Vogelwahrsagerei. Antwort: Der Wahrsager nahm ein Bein von einer bestimmten Vogelgattung in den Mund, r\u00e4ucherte unter mystischen Geb\u00e4rden bis er hinfiel gleich einem Epileptischen, und (wie ein Hellsehender) von Dingen zu sprechen anfing, die da kommen sollten. Dieses alles sind nur Abarten des G\u00f6tzendienstes, vor welchem wir eine Warnung finden in den Worten der Schrift: \u00bbWendet euch nicht zu den Geisterbeschw\u00f6rern\u00ab (Lev. 19:31).<\/p>\n\n\n\n<p>3) Wer von seinem Samen dem Moloch weihte, aus freien St\u00fccken und mit Vorsatz, verdiente die g\u00f6ttliche Strafe der Ausrottung; hatte er es aber unvors\u00e4tzlich getan, so hatte er das vorgeschriebene S\u00fchnopfer darzubringen. Hatte er es aber in Gegenwart von Zeugen und nach vorg\u00e4ngiger Warnung getan, so ward er gesteinigt, wie es hei\u00dft: \u00bbWer von seinem Samen dem Moloch hingibt, der wird get\u00f6tet\u00ab u. s. w. (Lev. 20:2). Die Warnung davor finden wir in dem Verse: \u00bbUnd von deinem Samen sollst du nicht hingeben vorzuf\u00fchren dem Moloch\u00ab (Lev. 18:21), ferner hei\u00dft es auch: \u00bbEs soll nicht unter dir gefunden werden, der da seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer f\u00fchrt\u00ab (Deut. 18:10).<\/p>\n\n\n\n<p>Wie geschah nun dies? \u2014 Antwort: Man pflegte ein gro\u00dfes Feuer anzusch\u00fcren. Der Vater nahm einen Teil seiner Kinder, um dieselben den Priestern des Feuerdienstes zu \u00fcbergeben, worauf diese Priester den Sohn dem Vater Wiedergaben, nachdem er schon ihnen \u00fcberliefert gewesen war, um ihn mit des Vaters Erlaubnis durchs Feuer zu f\u00fchren. Dann erst f\u00fchrt der Vater den Sohn durchs Feuer mit Erlaubnis der Priester, indem er ihn stehenden Fu\u00dfes von einem Ende der Flammen zum andern gehen lie\u00df; nicht dass er ihn verbrannt h\u00e4tte f\u00fcr den Moloch, wie es auch leider wohl andere G\u00f6tzendiener gab, die ihre Sohne und T\u00f6chter wirklich opferten, sondern in dem Durchgang durchs Feuer allein bestand das, was man Molochdienst nannte. Wenn daher Jemand diesen Dienst au\u00dfer dem Moloch einem anderen G\u00f6tzen darbrachte, der wurde freigesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Man verwirkte Ausrottung und Steinigung nicht eher, als bis man den Sohn dem Moloch \u00fcbergab, und ihn dann stehenden Fu\u00dfes auf die vorgeschriebene Weise durchs Feuer f\u00fchrte. Hatte Jemand seinen Sohn dem Moloch \u00fcbergeben, ihn jedoch nicht durchs Feuer gef\u00fchrt, oder hatte er ihn durchs Feuer gef\u00fchrt, jedoch nicht dem Moloch \u00fcbergeben, oder hatte er ihn auch dem Moloch \u00fcbergeben und durchs Feuer gef\u00fchrt jedoch nicht auf die vorgeschriebene Weise, so wurde er freigesprochen. Ein Vater ward auch nur dann f\u00fcr schuldig erkannt, wenn er einen Teil seiner Kinder dem Moloch \u00fcbergab, die \u00fcbrigen aber bei sich lie\u00df, da es hei\u00dft: \u00bbWeil er von seinen Kindern dem Moloch gegeben\u00ab (Lev. 20:3) also nur wenn er einen Teil, und nicht alle seine Kinder, hingegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Ein Vater war f\u00fcr alle seine Nachkommen verantwortlich, ganz gleich ob es ein eheliches oder uneheliches Kind, ob es seine S\u00f6hne und T\u00f6chter, oder ihre Kinder und Kindeskinder seien, denn alle geh\u00f6ren zu seinem Samen. Aber wenn er seine Br\u00fcder oder seine Schwestern, seine Eltern oder sich selbst durchs Feuer f\u00fchrte, so ward er freigesprochen; ebenso war er freizusprechen, wenn er eins von seinen Kindern, das da im Zustande des Schlafs oder der Blindheit sich befand, durchs Feuer f\u00fchrte.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Unter dem Denkstein, den das Gesetz verboten hat, ist ein Denkmal zu verstehen, um welches sich die Menge versammelt, geschehe dies auch nur um Gott zu dienen, weil dies die Art und Weise der Sternen- und G\u00f6tzendiener war, wie es hei\u00dft: \u00bbUnd du sollst bei dir keinen Denkstein aufstellen\u00ab (Deut. 16:22). Wer aber einen Denkstein aufstellt, bekommt Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso verh\u00e4lt es sich mit dem steinernen Fu\u00dfboden, dessen in der Tora Erw\u00e4hnung geschieht, und wenn man sich auch vor Gott auf demselben beugte, so war dennoch Malkot-Gei\u00dfelung daf\u00fcr festgesetzt, denn es hei\u00dft: \u00bbUnd keinen Stein zum Fu\u00dfboden sollt ihr in eurem Lande legen, darauf euch zu b\u00fccken\u00ab (Lev. 26:1). Dieses Verbot gr\u00fcndet sich n\u00e4mlich darauf, dass es die Art und Weise des G\u00f6tzen- und Sternendienstes war, einen Stein vor dem G\u00f6tzen hinzulegen und darauf sich zu beugen, weshalb man das Gleiche nicht vor dem Ewigen tun solle. Wer es aber tat, zog sich die Malkot-Gei\u00dfelung erst dann zu, wenn er H\u00e4nde und F\u00fc\u00dfe auf dem Stein ausstreckte, so dass er ganz platt auf demselben gelegen; denn dieses war die Art der Beugung, deren die Tora Erw\u00e4hnung tut.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Die hat aber nur Bezug auf das Land, im heiligen Tempel hingegen war es erlaubt auf den Steinen sich zu b\u00fccken; denn es hei\u00dft: \u00bbIn eurem Lande\u00ab (Lev. 26:1) also in eurem Lande d\u00fcrft ihr euch auf den Steinen nicht b\u00fccken, aber wohl k\u00f6nnt ihr es tun auf den Steinen, die dem Tempel als Mosaik-Estrich dienen.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher ist es noch Sitte bei ganz Israel, in den Synagogen, die mit Steinen gepflastert sind, Teppiche auszubreiten, oder Stroh und Heu, um zwischen ihrem Angesichte und dem Steine eine Absonderung zu bewirken. Findet man Nichts zur Absonderung, so muss man nach einer anderen Stelle gehen, um sich zu b\u00fccken, oder sich mehr auf die Seite legen und sein Gesicht abwenden, damit das Antlitz nicht den Stein ber\u00fchre.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Wer sich vor Gott auf Mosaiksteinen beugte, ohne H\u00e4nde und F\u00fc\u00dfe auszustrecken, bekam nicht Malkot, sondern blo\u00df Mardut. Wer aber vor einem G\u00f6tzen sich beugte, ganz gleich ob mit Ausstreckung von H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen, oder ohne dieselbe, ward gesteinigt, sobald er nur sein Antlitz gegen den Boden gedr\u00fcckt hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Wer beim Altare, oder irgendwo im Tempelhofe, einen Baum pflanzte, mochte es nun einer sein der keine Fr\u00fcchte tr\u00e4gt, oder ein Fruchtbaum, oder mochte er auch nur zur Zierde des Tempels bestimmt sein, bekam die Malkot-Gei\u00dfelung, wie geschrieben steht: \u00bbDu sollst dir keinen Hain pflanzen, keinen Baum neben dem Altar des Ewigen, deines Gottes (Deut. 16:31), weil es n\u00e4mlich die Art und Weise der G\u00f6tzendiener war, B\u00e4ume an den Seiten der Alt\u00e4re zu pflanzen, damit das Volk sich dort versammle.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Es war verboten eine S\u00e4ulenhalle aus Holz beim Tempel zu errichten, wie dies gew\u00f6hnlich auf H\u00f6fen geschieht. Obgleich n\u00e4mlich eine solche gebaut wird, und keineswegs aus gepflanztem Holz besteht, so ist dies Verbot doch eine besondere Vorsichtsma\u00dfregel, weil es hei\u00dft: \u00bbKein Baum irgend einer Art.\u00ab (ebenda). Vielmehr waren alle S\u00e4ulenhallen und Gel\u00e4nder im Tempel, die \u00fcber die W\u00e4nde hervorstehen, aus Stein und nicht aus Holz.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">SIEBENTES KAPITEL \u2014 Der G\u00f6tzendienst und seine Nutznie\u00dfung<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Es ist ein Gebot der Schrift, G\u00f6tzen und Alles, was sich auf deren Dienst bezieht, so wie Alles was ihretwegen gemacht ist, zu vernichten, denn es hei\u00dft: \u00bbIhr sollt vernichten alle die St\u00e4tten\u00ab (Deut. 12:2). Auch hei\u00dft es: \u00bbSondern so sollt ihr ihnen tun, u. s. w.\u00ab Im Heiligen Lande war es ein Gebot, den G\u00f6tzendienst zu verfolgen, bis er ans dem ganzen Lande ausgerottet w\u00e4re. In der Fremde waren die Israeliten nicht gehalten den G\u00f6tzendienst zu verfolgen, sondern nur an jedem Orte den sie eroberten, war es Pflicht alle G\u00f6tzen zu vernichten; denn es hei\u00dft in der Schrift: \u00bbUnd ihr sollt ihren Namen von diesem Orte ausrotten\u00ab (Deut. 12:3), \u2014 im Lande Israel also war man gehalten, die G\u00f6tzen zu verfolgen, ausw\u00e4rts aber war den Israeliten diese Verfolgung nicht vorgeschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Vom G\u00f6tzenbilde selbst und von allem was ihm dient, wie auch von den demselben dargebrachten Opfern, und von Allem was f\u00fcr dasselbe angefertigt wurde, war es verboten, irgendwelchen Nutzen zu ziehen, wie geschrieben steht: \u00bbUnd du sollst das Verabscheute nicht in dein Haus bringen\u00ab (Deut. 7:26). Wer aber irgendeinen Nutzen von einem oder dem andern der genannten Dinge zog, hatte die doppelte Malkot-Gei\u00dfelung verwirkt; die eine Malkot-Strafe wegen des Verbots: \u00bbDu sollst nicht bringen\u00ab und die andere wegen der \u00dcbertretung des Verbots: \u00bbUnd Nichts soll an deinen H\u00e4nden von dem Verfluchten haften.\u00ab (Deut. 13:18).<\/p>\n\n\n\n<p>3) Ein St\u00fcck Vieh, das dem G\u00f6tzen ganz dargebracht wurde, war in obigem Verbot der Benutzung mit einbegriffen; sogar sein D\u00fcnger, seine Knochen, seine H\u00f6rner, sein Fell, alles unterlag dem Verbote der Benutzung. Wenn daher an irgendeinem Felle ein Zeichen war, woran sich erkennen lie\u00df, dass es von einem G\u00f6tzen-Opfertiere herr\u00fchre, wie man z. B. einen runden Ausschnitt in der Gegend des Herzens machte, um dasselbe herauszunehmen, so war dieses Fell, so wie alle dem \u00e4hnliche, mit dem Verbote der Benutzung zu belegen. So verh\u00e4lt es sich auch mit allem Andern.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Was f\u00fcr ein Unterschied bestand nun zwischen dem G\u00f6tzenbilde eines Heiden und dem eines Israeliten? Antwort: Das G\u00f6tzenbild eines Heiden unterlag bald nach seiner Verfertigung dem Verbote der Benutzung, wie geschrieben steht: \u00bbDie Standbilder ihrer G\u00f6tter sollt ihr im Feuer verbrennen\u00ab (Deut. 7:25) woraus hervorgeht, dass es von den Heiden als Gottheit angesehen wird, sobald es nur zum Standbild geworden. Das G\u00f6tzenbild des Israeliten aber unterlag erst dann dem Verbote der Benutzung, wenn ihm gedient worden, wie geschrieben steht: \u00bbUnd er wird es geheim aufstellen\u00ab, (Deut. 7:15). Er musste also vor ihm diejenigen Mysterien aus\u00fcben, die seinen Dienst ausmachen. Das Zubeh\u00f6r des G\u00f6tzenbildes aber, mochte es nun Eigentum eines Heiden sein, oder das eines Israeliten, unterlag erst dann dem Verbote der Benutzung, wenn man sich ferner wirklich zum G\u00f6tzendienst bediente.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Obgleich derjenige, der G\u00f6tzenbilder f\u00fcr andere verfertigte, der Strafe der Gei\u00dfelung unterlag, so ward es ihm dennoch nicht untersagt, seinen Arbeitslohn zu beziehen, sogar wenn er es f\u00fcr einen heidnischen G\u00f6tzendiener angefertigt hatte; denn obgleich in letzterem Falle es alsbald nach seiner Anfertigung dem Verbote der Benutzung unterliegt, so war n\u00e4mlich das Bild vor seiner vollkommenen Beendigung noch nicht verboten, die letzte Mei\u00dfelung aber, wodurch es vollendet wird, ist an Wert keiner Pruta gleichzuachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Kaufte Jemand von den Heiden Bruchsilber und fand darunter G\u00f6tzen, so konnte er wohl noch vom Kaufe zur\u00fccktreten, wenn er auch das Geld daf\u00fcr schon gezahlt hatte, so lang er es nur noch nicht in Empfang genommen. Ebenso war es im gleichen Falle gestattet vom Kaufe zur\u00fcckzutreten, wenn man die Sache in Empfang genommen, aber das Geld noch nicht daf\u00fcr gegeben. Obgleich n\u00e4mlich die Empfangnahme bei den Heiden den Abschuss des Handels bedingte, so war derselbe doch im erw\u00e4hnten Falle als ein irrt\u00fcmlicher zu betrachten. Hatte aber Zahlung und Empfangnahme stattgefunden, so musste der K\u00e4ufer die G\u00f6tzenbilder nach dem toten Meere tragen und sie dort versenken. Ebenso verh\u00e4lt es sich, wenn ein Heide und ein Proselyt zusammen ihren heidnischen G\u00f6tzen dienenden Vater beerben, wo der Proselyt zu seinem heidnischen Bruder sagen kann: nimm du die G\u00f6tzenbilder und \u00fcberlasse mir Geld dagegen. Nimm du den G\u00f6tzenopfer-Wein und lasse mir die Fr\u00fcchte. Ist die Erbschaft aber in das Bereich des Proselyten gekommen, so ist sie verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Statuen, welche Heiden, die G\u00f6tzen dienen, blo\u00df zur Zierde gefertigt, durfte man benutzen, aus solchen hingegen, die blo\u00df zur Anbetung gefertigt worden waren, durfte man keinen Nutzen ziehen. Demgem\u00e4\u00df waren alle Standbilder verboten, welche in D\u00f6rfern sich befanden, weil dieselben aller Wahrscheinlichkeit nach f\u00fcr den G\u00f6tzendienst bestimmt waren. Aber die in einer Stadt sich vorfindenden Bilder waren nur dann verboten, wenn sie in der N\u00e4he der Tore aufgestellt waren und sich in deren Hand ein Stab, ein Vogel, eine Kugel, ein Schwert, eine Krone oder ein Ring befand, da solche Standbilder, wie sich der Wahrscheinlichkeit nach annehmen l\u00e4sst, f\u00fcr den G\u00f6tzendienst bestimmt waren. Sind die Standbilder ohne die genannten Attribute ausgestellt, so darf man wohl annehmen, dass sie nur zur Zierde dienen, und sie sind demgem\u00e4\u00df auch erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Heidnische G\u00f6tzenbilder, die man auf der Stra\u00dfe oder unter alten Sachen gefunden, waren erlaubt, besonders aber blo\u00dfe Bruchst\u00fccke von solchen G\u00f6tzenbildern. Fand man aber eine Hand, oder einen Fu\u00df, oder irgendein Glied von dem Bilde eines Sternes oder eines Planeten, so war es verboten, davon Nutzen zu ziehen, wenn man bestimmt wusste, dass es von einem G\u00f6tzenbilde sei, dem noch gedient wurde. Bei diesem Verbote hatte es so lange seine Bewandtnis, bis man etwa erfuhr, dass die G\u00f6tzen dienenden Heiden es als nichtig erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Fand Jemand Gegenst\u00e4nde, auf denen die Sonne, der Mond oder ein Drache abgebildet war, so war deren Benutzung verboten, f\u00fcr den Fall n\u00e4mlich, dass dieselben aus Silber und Gold bestanden, oder dass es purpurne Stoffe, oder Gravierungen, auf Armb\u00e4ndern und Ringen waren. Waren es aber andere Gegenst\u00e4nde, so galten sie als erlaubt, wenn zu vermuten stand, dass dieselben blo\u00df als Zierde dienten. Desgleichen waren Geschirre, auf denen sich andere Abbildungen befanden, erlaubt, da von denselben ebenfalls angenommen werden konnte, dass sie blo\u00df zur Zierde dienten.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Ein G\u00f6tzenbild aber, samt allem Zubeh\u00f6r und mit seinen Opfergegenst\u00e4nden, zog auch durch das mindeste Teilchen auf alle mit demselben vermischten Gegenst\u00e4nde ein absolutes Verbot, so z. B. wenn ein G\u00f6tzenbild mit verschiedenen zur Zierde bestimmten Bildern vermischt war, wo dasselbe das Verbot auch auf alle \u00fcbrigen Bilder \u00fcbertragen h\u00e4tte, selbst wenn deren viele Tausende gewesen w\u00e4ren. Das Gleiche galt auch wenn der Weinbecher eines G\u00f6tzen unter viele andere sich vermengte, oder ein St\u00fcck vom Opferfleisch des. G\u00f6tzen unter viele andere St\u00fccke gemischt war, wo alles nach dem toten Meere abgef\u00fchrt werden musste. Ebenso, wenn ein Fell mit einem Herzschnitt, nachdem es unkenntlich geworden, sich unter mehre andere verlor, so waren diese s\u00e4mtlich verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat aber Jemand dennoch dieses Verbot \u00fcbertreten, und ein G\u00f6tzenbild, oder etwas von seinem Zubeh\u00f6r und Opferbedarfs verkauft, dann verfiel das Geld dem Verbote der Benutzung, zog auch absolut dasselbe Verbot, wie das G\u00f6tzenbild selbst, nach sich, auch auf alles mit demselben vermengte Geld, wie geschrieben steht: \u00bbUnd du wirst so verflucht sein wie er\u00ab (Deut. 7:26). N\u00e4mlich: Alles, was Dir ein G\u00f6tzenbild selbst, oder sein Zubeh\u00f6r und sein Opferbedarf, abwirft, unterliegt denselben Bestimmungen wie das G\u00f6tzenbild selbst.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Wenn ein G\u00f6tzenbild oder der Hain, in dem dasselbe stand, verbrannt wurde, so galt die Asche desselben als verboten, so wie die Kohle des G\u00f6tzenbildes; die Flamme aber war erlaubt, weil sie nicht antastbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Das nur in einfacher Beziehung, als zu einem G\u00f6tzenbild geh\u00f6rig, f\u00fcr zweifelhaft geltende, ist unerlaubt; das zweifach Zweifelhafte hingegen ist erlaub: Ist z. B. der Becher eines G\u00f6tzen unter einen ganzen Vorrat von Bechern gekommen, so sind alle verboten, deshalb n\u00e4mlich, weil das G\u00f6tzenbild und all sein Zubeh\u00f6r das Verbot absolut, auch auf das mit ihm Vermengte \u00fcbertrug. Ist aber dann wieder ein einzelner Becher, von der eben bezeichneten Sammlung, unter andere gemischt worden, so sind diese letzteren erlaubt. Ist ein Ring von einem G\u00f6tzen unter andere Ringe gekommen, zwei von ihnen aber ins Meer gefallen, so sind die \u00fcbrigen alle erlaubt, weil gedacht werden kann, der urspr\u00fcnglich verbotene befinde sich unter den zweien.<\/p>\n\n\n\n<p>War der Ring unter Hundert andere vermengt worden, und waren davon vierzig nach der einen, und sechzig nach der anderen Seite hin abgesondert, die vierzig aber wieder mit anderen vermengt worden, so waren alle erlaubt, weil man folgern konnte, dass der urspr\u00fcnglich verbotene Ring sich unter der Mehrzahl befand. Waren aber die sechzig mit andern vermischt worden, so waren sie alle verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Ein Baum, ganz gleich ob unter ihm der G\u00f6tzendienst wirklich stattgefunden, oder nur ein G\u00f6tzenbild gestanden habe, durfte nicht so benutzt werden, dass man sich in den Schatten des Stammes setzte; wohl aber war es erlaubt, im Schatten der Zweige und Bl\u00e4tter zu sitzen. Gab es einen anderen Weg, so durfte man nicht unter einem solchen Baum vor\u00fcbergehen. War kein anderer Weg vorhanden, so ging man zwar durch, aber eilends.<\/p>\n\n\n\n<p>12) V\u00f6gel, die sich auf einen solchen Baum ein Nest gebaut, und der m\u00fctterlichen Pflege nicht mehr bedurften, waren erlaubt. Solche junge V\u00f6gel aber die noch der Pflege ihrer Mutter bedurften, oder Eier, sind verboten, weil der Baum gleichsam f\u00fcr sie einen St\u00fctzpunkt bildet. Ein im Gipfel des Baumes befindliches Nest aber ist erlaubt, weil der Vogel das Material aus anderen Stellen zusammentr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Hatte man von einem solchen Baume Brennholz genommen, so unterlag es dem Verbote der Benutzung. Hatte man damit den Ofen geheizt, so musste derselbe wieder abgek\u00fchlt und darauf mit erlaubtem Holz geheizt werden, wonach man in ihm backen durfte. Hatte man aber Brot gebacken, ohne den Ofen abgek\u00fchlt zu haben, so verfiel das Brot dem Verbote der Benutzung. War aber solches unter, anderes vermischt worden, so musste man den ganzen Wertdesselben nach dem toten Meere bringen, um von demselben keinen Nutzen gezogen zu haben. Die \u00fcbrigen Brote aber sind nicht verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>14) Wenn man von einem solchen Baume Holz zu einer Weberlade nahm, und damit ein Kleid webte, so war dessen. Benutzung verboten. Wurde nun das Kleid unter andere gemengt, so musste man eine Summe Geldes, welche dem Wert des Kleides entsprach, ins tobte Meer werfen. Die Kleider waren aber alsdann alle erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso war es erlaubt unter einem solchen Baume Kr\u00e4uter zu pflanzen, sei. es im Sommer, wo sie des Schattens bed\u00fcrfen, sei es zur Regenzeit; denn der Schatten des Baumes, der verboten ist wirkt nur zusammen mit der Erde, die nicht verboten ist, auf das Gedeihen der Kr\u00e4uter. Eine allgemeine Regel aber ist, es, dass jedes Ding, dessen Ursachen aus unerlaubtem und erlaubtem zugleich bestehen, in allen F\u00e4llen erlaubt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man z. B. ein Feld mit dem D\u00fcnger, der einem G\u00f6tzen angeh\u00f6rte, ged\u00fcngt hatte, so war das Auss\u00e4en erlaubt. Ebenso war das Fleisch einer Kuh erlaubt, welche mit dem Futter gem\u00e4stet worden war, das einem G\u00f6tzen angeh\u00f6rt hatte; und dergleichen mehr.<\/p>\n\n\n\n<p>15) Fleisch, Wein oder Fr\u00fcchte, die zum G\u00f6tzenopfer bestimmt waren, unterliegen darum noch nicht dem Verbote der Benutzung, selbst wenn man sie schon in das G\u00f6tzenhaus gebracht, und dies war erst dann der Fall, wenn man sie wirklich als Opfer dargebracht hatte; hatte man sie aber einmal dargebracht, so wurden sie auch als Opfer betrachtet, und blieben, wenn man sie auch sp\u00e4ter wieder weggenommen, dennoch auf ewig verboten. Was man aber im G\u00f6tzentempel selbst vorfand, sei es auch Wasser oder Salz, unterlag dem Verbote der Nutznie\u00dfung nach der Tora. Demgem\u00e4\u00df bekam die Malkot-Gei\u00dfelung, wer davon auch nur etwas genoss.<\/p>\n\n\n\n<p>16) Fand man Kleider, Geschirr oder Geld auf dem Kopfe eines G\u00f6tzenbildes, so waren sie erlaubt, wenn man sie als Zeichen der Entehrung dort liegend fand. Waren sie hingegen als Zeichen von Ehrenbezeugungen vorhanden, so waren sie verboten. Fand man z. B. eine B\u00f6rse an seinem Halse h\u00e4ngen, ein Kleid zusammengerollt auf seinem Haupte liegen, und ein Geschirr auf seinem Kopfe umgest\u00fcrzt, so waren diese Gegenst\u00e4nde erlaubt, weil sie als Zeichen der Entehrung vorhanden waren, und drgl. mehr. Fand man aber auf seinem Kopfe etwas von dem, was auf dem Altar dargebracht wird, so war es verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses alles bezieht sich aber nur auf den Fall, wenn man etwas au\u00dferhalb des G\u00f6tzenhauses gefunden. Fand man es aber im Hause selbst, sei es als Zeichen der Ehrerbietung oder der Entehrung, sei es eine Sache, die f\u00fcr den Altar pa\u00dft oder nicht, so war alles verboten, sobald man es im Innern des Tempels vorfand, sogar Wasser und Salz. \u2014 Was aber bei Peor und Merkurius gefunden ward, sei es nun in ihren Tempeln oder au\u00dferhalb derselben, war absolut verboten. Ebenso verh\u00e4lt es sich auch mit den Steinen des Merkurius, indem n\u00e4mlich jeder Stein, dem man ansehen kann, dass er ihm geh\u00f6re, verboten ist. Geh\u00f6rte zum Eigentum des G\u00f6tzen eine Badeanstalt oder ein Garten, so konnte man wohl Nutzen daraus ziehen, wenn es dem G\u00f6tzen nicht angenehm sein konnte. War ihm aber dies angenehm, so durste man davon keinen Nutzen ziehen. Geh\u00f6rte der Garten oder die Badeanstalt dem G\u00f6tzen im Verein mit irgendeiner Person, so durfte man sie wohl benutzen, obgleich dies auch den G\u00f6tzenpriestern angenehm sein musste; doch war es ausdr\u00fccklich verboten daf\u00fcr irgendeine Bezahlung zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>17) In einer Badeanstalt aber, worin ein G\u00f6tzenbild stand, konnte man sich wohl waschen, denn dasselbe konnte dort nur zur Zierde und nicht zum G\u00f6tzendienst aufgestellt sein, wie es auch hei\u00dft: \u00bbIhre G\u00f6tter\u00ab D. h. nur lange sie mit ihnen wie mit einer Gottheit verfahren, und nicht wenn sie sie entehren, wie z. B. ein G\u00f6tzenbild, welches an einer Rinne steht, und vor dem sich alle entbl\u00f6\u00dfen, und dergl. Brachte aber der Kultus des G\u00f6tzen das mit sich, so war es verboten solche Orte zu betreten.<\/p>\n\n\n\n<p>18) Ein Schlachtmesser, das einem G\u00f6tzen geh\u00f6rt, \u00fcbertr\u00e4gt nicht das Verbot auf das damit geschlachtete Vieh, weil durch das Messer eine Verschlimmerung bewirkt wird. War aber das Vieh ohne dies schon dem Krepieren nahe, so zog der Umstand, dass es mit dem Schlachtmesser eines G\u00f6tzen geschlachtet wurde, das Verbot der Benutzung auf dasselbe, weil auf diese Weise etwas N\u00fctzliches bewirkt wurde; und zwar mittelst des Zubeh\u00f6rs eines G\u00f6tzenbildes. Ebenso war es verboten mit einem solchen Messer Fleisch zu zerschneiden, weil dadurch eine Verbesserung bewirkt wurde. Zerst\u00fcckelte man es aber nur in der Absicht es zu vernichten, dann war die Benutzung des Fleisches erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ACHTES KAPITEL \u2014 Nichtigkeitserkl\u00e4rung der G\u00f6tzen<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Alles, was eine Menschenhand weder fassen, (oder aufheben), noch machen kann, war, selbst wenn dem wie G\u00f6tzen gedient wurde, zur Benutzung erlaubt. Gab es nun auch Heiden, welche Berge, H\u00fcgel und B\u00e4ume, die einfach ihrer Fr\u00fcchte halber gepflanzt worden, oder nat\u00fcrliche Quellen, die f\u00fcr Alle da sind, oder auch Tiere verg\u00f6tterten, so war deren anderweitige Benutzung darum noch nicht untersagt. Man darf also die Fr\u00fcchte essen, welchen gedient wurde, da sie noch am Baume hafteten, und ebenso auch das Vieh; besonders durfte das Fleisch des Viehes genossen werden, welches zum G\u00f6tzendienst abgesondert worden war, wobei es keinen Unterschied machte, ob diese Absonderung erfolgt war, um einem solchen Tiere gottlose Verehrung zu zollen, oder um es selbst als Opfer darzubringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses alles hatte aber nur dann seine G\u00fcltigkeit, wenn mit dem Viehe selbst nicht irgend eine Handlung im Namen des G\u00f6tzen ausge\u00fcbt worden war. War aber mit dem Viehe selbst irgendetwas vorgenommen worden, so zog dies das Verbot der Benutzung nach sich; z. B. wenn Jemand dem Viehe das Zeichen des G\u00f6tzendienstes eingeschnitten. \u2014 Hatte Jemand ein St\u00fcck Vieh gegen etwas zum G\u00f6tzendienst bestimmtes ausgetauscht, so war die Benutzung eines solchen Tieres verboten; ebenso galt dies, wenn dasselbe wiederum gegen etwas Anderes umgetauscht worden, von dem Letztem, weil auf diese Weise Alles Eigentum des G\u00f6tzenbildes werden musste.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Bestimmung wiederum hatte nur Bezug auf den Fall, dass man selbst das Vieh als Eigentum besa\u00df. Schnitt man aber das Zeichen des G\u00f6tzendienstes dem Vieh seines N\u00e4chsten ein, oder tauschte es gegen etwas zum G\u00f6tzendienst bestimmtes um, so war dadurch noch nicht das Verbot der Benutzung bedingt, denn kein Mensch kann das Verbot der Benutzung auf fremdes Eigentum (durch unberechtigte Weihung) ziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Erzeigte Jemand dem Erdboden g\u00f6ttliche Verehrung, so unterlag dieser darum noch nicht dem Verbote der Benutzung; grub man hingegen im Namen eines G\u00f6tzen Brunnen, Keller und H\u00f6hlen, so unterlagen dieselben wohl dem Verbote der Benutzung.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Das Wasser, vor dem man sich gebeugt, war nicht verboten, so lange es mit dem Strome fortgerissen wurde; fasste man es aber mit der Hand und beugte sich davor, so war es verboten. Gebirgssteine, die sich von selbst abgel\u00f6st, und denen man diente, so lange sie sich noch auf ihrer urspr\u00fcnglichen Stelle befanden, sind demnach zur Benutzung erlaubt, weil keine Menschenhand sie angefasst.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Hatte ein Israelit einen Ziegelstein aufgestellt, um ihm Verehrung zu erweisen, tat es aber noch nicht, sondern es kam stattdessen ein Heide und beugte sich vor ihm, so lastete hierdurch das Verbot der Benutzung auf denselben, weil schon die Aufstellung als ein Anfang zum G\u00f6tzendienst angesehen wird. Ebenso war ein Ei, das er ausgestellt und vor dem ein Heide, der dazu kam, sich b\u00fcckte, in Folge dessen verboten. Schnitt man einen K\u00fcrbis oder drgl. ab, und beugte sich vor ihm, so war derselbe verboten. Beugte man sich blo\u00df vor der einen H\u00e4lfte, w\u00e4hrend aber die andere noch nicht ganz von derselben losgetrennt war, so ist in Folge dessen der ganze K\u00fcrbis verboten, weil es zweifelhaft ist ob nicht der H\u00e4lfte, welche angebetet wurde, die andere als Handhabe diente.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Baum, den man von vorn herein zum G\u00f6tzendienst gepflanzt, unterliegt dem Verbote der Benutzung. Eben einen solchen nennt die Tora G\u00f6tzenhain (Aschera). War ein Baum gepflanzt und man schnitt davon ab, um aus dem abgeschnittenen St\u00fcck ein G\u00f6tzenbild zu machen, ja sogar wenn man nachher das Verbotene wieder einokulirte (veredelte), so dass neue Zweige entstanden, so waren nur diejenigen Zweige abzuschneiden, die verboten waren, um den ganzen Baum wieder erlaubt zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man sich vor einem Baume beugte, so ward derselbe zwar dadurch noch nicht verboten, wohl aber waren alle Zweige, Triebe und Fr\u00fcchte, die hervorgebracht worden waren, w\u00e4hrend man ihm G\u00f6tzenverehrung erwies, dem Verbote der Nutznie\u00dfung unterworfen. Wenn Herden die Fr\u00fcchte eines Baumes geh\u00fctet unter dem Vorhaben, dass daraus ein Getr\u00e4nk f\u00fcr diesen oder jenen G\u00f6tzentempel bereitet werde, und es geschah dann wirklich, dass die G\u00f6tzendiener dasselbe an ihren Feiertagen tranken, so unterlag der ganze Baum dem Verbote der Benutzung, weil die Wahrscheinlichkeit darauf hindeutete, dass es ein G\u00f6tzenbaum sein m\u00fcsse, indem man deshalb, entsprechend den beim Haing\u00f6tzendienst \u00fcblichen Gebr\u00e4uchen, auch mit seinen Fr\u00fcchten so verfahre.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Stellte man ein G\u00f6tzenbild unter einem Baume auf, so unterlag derselbe dem Verbote der Benutzung, so lange das G\u00f6tzenbild unter ihm befindlich war. Nachdem man aber das G\u00f6tzenbild hinweggenommen, war der Baum wieder erlaubt, weil der Baum doch nicht selbst Gegenstand der Anbetung gewesen war.<\/p>\n\n\n\n<p>Hatte ein Heide von vorn herein ein Haus gebaut, damit demselben g\u00f6ttliche Verehrung gezollt werde, oder hatte Jemand einem schon aufgebauten Hause Verehrung dargebracht, so verf\u00e4llt es deshalb dem Verbote der Nutznie\u00dfung. War das Haus aber schon aufgebaut und man bet\u00fcnchte oder bestrich dasselbe G\u00f6tzendienstes halber, so dass dasselbe sogar als ganz neu erscheinen musste, so hatte man blo\u00df das wegzunehmen, was neu gemacht worden war, und dieses Neue eben war verboten, weil dasselbe behufs des G\u00f6tzendienstes gemacht worden war; die \u00fcbrigen Teile des Hauses aber waren erlaubt. Hatte man ein G\u00f6tzenbild in ein Haus gebracht, so war dasselbe verboten, so lange das G\u00f6tzenbild darin blieb. Sobald es aber weggeschafft worden, war die Benutzung des Hauses wieder erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso verhielt es sich mit einem Steine: wenn man ihn von vorn herein dazu ausmei\u00dfelte, dass er angebetet werde, so war er verboten. War er aber schon fertig vorhanden, blo\u00df dass man daran behufs des G\u00f6tzendienstes mei\u00dfelte und f\u00e4rbte, ja sogar wenn die Mei\u00dfelung und F\u00e4rbung Ver\u00e4nderungen am Steine selbst hervorbrachte, umso mehr aber wenn er nur \u00e4u\u00dferlich gef\u00e4rbt worden, war es nur geboten, das neu hinzugekommene hinweg zunehmen, dessen Benutzung auch verboten blieb, weil es nur behufs des G\u00f6tzendienstes hinzugef\u00fcgt worden. Das \u00fcbrige vom Steine aber war erlaubt zur Benutzung.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Hatte man ein G\u00f6tzenbild auf einem Stein aufgestellt, so blieb er in Folge dessen so lange verboten, als jenes auf ihm stand. Wurde das G\u00f6tzenbild weggeschafft, dann war auch der Stein wiederum erlaubt. Grenzte Jemandes Haus an ein G\u00f6tzenbild und st\u00fcrzte ein, so war es verboten es wiederaufzubauen. \u2014 Was blieb nun dem Besitzer zu tun \u00fcbrig? Antwort: Er r\u00fcckte den Neubau etwas zur\u00fcck nach dem Mittelpunkt seiner Besitzung, den dadurch gewonnenen Raum aber f\u00fcllte er mit Dornen an, oder machte daraus, eine Kloake, damit durch ihn das G\u00f6tzenhaus keinen Raum gewinne.<\/p>\n\n\n\n<p>War eine Wand zugleich Eigentum eines Israeliten und eines G\u00f6tzen, so mussten in derselben zwei gleiche H\u00e4lften berechnet werden, sodass die dem Israeliten zugeh\u00f6rige benutzt werden durfte, die dem G\u00f6tzenbild angeh\u00f6rige war g\u00e4nzlich verboten. Selbst Steine, Holz und Alles, was dazu geh\u00f6rte, unterlag dem Verbote der Benutzung.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Auf welche Weise wurde die Vernichtung eines G\u00f6tzenbildes und aller derjenigen Dinge bewirkt, welche gleich ihm dem Verbote der Benutzung anheimgefallen waren, wie z. B. sein Zubeh\u00f6r und seine Opfer? \u2014 Antwort: Man musste es zermalmen und nach allen Winden hin zerstreuen, oder es verbrennen und ins tote Meer werfe.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Wenn ein Ding, das keines Menschen Hand fassen kann, und dem g\u00f6ttliche Verehrung gezollt worden war, z. B. ein Berg, ein Tier, ein Baum, auch zur Benutzung erlaubt war, \u2014 so blieb dennoch seine Bekleidung untersagt, und wer auf irgend eine Weise davon Nutzen zog, bekam die Malkot, wie auch geschrieben steht: \u00bbEs soll dich nicht gel\u00fcsten, nach dem Silber und Golde, welches auf ihnen ist\u00ab (Deut. 7:25); und alle Bekleidung eines G\u00f6tzenbildes ist unter dem Ausdruck \u00bbZubeh\u00f6r\u00ab inbegriffen.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Ein heidnisches G\u00f6tzenbild, das die Heiden selbst f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rten, bevor es in die H\u00e4nde der Israeliten kam, war zur anderweiten Benutzung erlaubt, wie auch geschrieben steht: \u00bbIhre G\u00f6tterbilder sollt ihr im Feuer verbrennen\u00ab; (ebenda) d. h. blo\u00df wenn sie in unsere H\u00e4nde gelangt, so lange man sie noch als G\u00f6tterbilder betrachtet; wenn man sie aber schon vorher als nichtig erkl\u00e4rt hatte, so waren sie erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Das G\u00f6tzenbild eines Israeliten kann niemals als nichtig erkl\u00e4rt werden. Selbst wenn ein Heide daran einen Anteil hatte, so half die Nichtigkeitserkl\u00e4rung desselben nichts, sondern es blieb ewig dem Verbote der Benutzung verfallen, und musste durchaus vergraben werden. Dasselbe galt, wenn das G\u00f6tzenbild eines Heiden in die H\u00e4nde eines Israeliten gefallen war, und ersterer es nachher als nichtig erkl\u00e4rt hatte, wo diese Nichtigkeitserkl\u00e4rung nichts half, das Bild vielmehr auf ewig verboten blieb. Der Israelit kann kein G\u00f6tzenbild f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren, sogar nicht mit Zustimmung (Autorisation) des Heiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein unm\u00fcndiger, oder dummer Heide kann auch kein G\u00f6tzenbild f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren. Wenn aber ein Heide ein G\u00f6tzenbild, sei es nun das seinige, oder das eines andern Heiden, gezwungen f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt, so bleibt es immer als nichtig zu betrachten, selbst wenn ein Israelit es war, der ihm diesen Zwang auferlegte, wobei indes vorausgesetzt ist, dass jener Heide selbst G\u00f6tzendiener sei; ist er aber nicht selbst G\u00f6tzendiener, so ist auch seine Nichtigkeitserkl\u00e4rung ung\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Nichtigkeitserkl\u00e4rung eines G\u00f6tzenbildes, wird auch all sein Zubeh\u00f6r f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt. Hat aber ein Heide blo\u00df das Zubeh\u00f6r f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt, so wird dieses erlaubt, das G\u00f6tzenbild selbst aber bleibt verboten wie vorher, bis auch die Nichtigkeitserkl\u00e4rung des Bildes selbst erfolgt. Das G\u00f6tzenopfer aber kann niemals f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Auf welche Weise wird die Nichtigkeitserkl\u00e4rung eines G\u00f6tzenbildes herbeigef\u00fchrt? Antwort: Wenn Jemand die Spitze der Nase, die der Ohren, oder die der Finger abbr\u00e4che, oder auch blo\u00df das Gesicht eindr\u00fcckte, ohne etwas davon wegzunehmen, oder auch wenn es an einen j\u00fcdischen Goldschmied verkauft w\u00fcrde, so war es f\u00fcr nichtig zu erachten. Hatte man es aber blo\u00df als Unterpfand gegeben, oder nur an einen Heiden verkauft, oder an einen Israeliten, der kein Goldschmied war, oder war dar\u00fcber ein altes Haus zusammengest\u00fcrzt, ohne dass man die Ruinen wegger\u00e4umt h\u00e4tte, oder hatten es R\u00e4uber entwendet, ohne dass es zur\u00fcckgefordert worden w\u00e4re, oder hatte man ihm ins Gesicht gespien und dergleichen entehrende Handlungen ausge\u00fcbt, so war es deshalb noch nicht als nichtig zu betrachten.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Die anderweitige Benutzung eines G\u00f6tzenbildes war erlaubt, wenn seine Anbeter dasselbe in Friedenszeiten weggeworfen, oder vernachl\u00e4ssigt hatten, denn darin liegt ja schon an und f\u00fcr sich eine Nichtigkeitserkl\u00e4rung. Geschah dies aber in Kriegszeiten, so war die Benutzung verboten, weil dann die M\u00f6glichkeit vorlag, dass man es nur des Krieges wegen vernachl\u00e4ssigt haben konnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Zerbrach ein G\u00f6tzenbild von selbst, so war die Benutzung der Bruchst\u00fccke so lange untersagt, bis man sie f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rte. Findet man daher Bruchst\u00fccke von einem G\u00f6tzenbilde, so bleibt deren Benutzung untersagt, weil man nicht wissen kann ob die Heiden das Bild vielleicht noch nicht als nichtig erkl\u00e4rt hatten. Bestand ein G\u00f6tzenbild aus zusammengesetzten Gliedern, so dass ein Laie dieselben auch zusammensetzen konnte, so musste jedes Glied besonders f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden. Konnte man es aber nicht wieder zusammenstellen, so wurden alle Teile als nichtig betrachtet, wenn auch diese Erkl\u00e4rung nur bei einem einzigen stattgefunden hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Ein G\u00f6tzenaltar, wenn auch besch\u00e4digt, blieb trotz dem f\u00fcr jede Benutzung verboten, bis der gr\u00f6\u00dfte Teil desselben durch Heiden selbst zerst\u00f6rt worden war. Eine Opfer Anh\u00f6he (Bama) aber, die besch\u00e4digt wurde, war erlaubt. Was f\u00fcr ein Unterschied besteht zwischen einer Opferanh\u00f6he und dem Altar? Antwort: Ein Bama besteht aus einem Stein, ein Altar aber aus mehreren. Auf welche Weise konnten die Steine des Merkur f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden? Antwort: Wenn man aus ihnen ein Geb\u00e4ude auff\u00fchrte, oder die Wege pflasterte, und dergl. Dinge verrichtete, so wurde die Benutzung derselben erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf welche Weise erkl\u00e4rte man einen G\u00f6tzenbaum f\u00fcr nichtig? Antwort: Wenn man ein Blatt davon abriss, oder einen Zweig wegwarf, oder sich einen Stock davon schnitt, oder eine Rute abbrach, oder die Rinde absch\u00e4lte, wenn es nicht etwa um des Baumes willen geschah, so wurde hierdurch ein Vernichtungsakt vollzogen. Hatte man aber behufs des G\u00f6tzendienstes selbst die Rinde abgesch\u00e4lt, so bleibt der Baum verboten, nur die St\u00fccke der Rinde sind erlaubt. War aber der G\u00f6tzenbaum Eigentum eines Israeliten, so blieb die Benutzung, ganz gleich ob Abhobelung zum Behuf des G\u00f6tzendienstes stattfand, oder nicht, wie auch die Hobelsp\u00e4ne auf ewig verboten; denn das G\u00f6tzenbild eines Israeliten kann niemals f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">NEUNTES KAPITEL \u2014 Handel mit G\u00f6tzendienern<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Drei Tage vor den Festtagen der G\u00f6tzendiener ist es verboten eine Sache von Bestand von ihnen zu kaufen oder zu verkaufen, ihnen zu verleihen, durch Pfand oder Schuldschein, oder von ihnen zu leihen, ihnen ein Darlehen zu geben oder eines von ihnen zu nehmen; dagegen ist es erlaubt Schuldzahlungen, die auf ein m\u00fcndliches Abkommen geschlossen, von ihnen entgegenzunehmen, weil man dadurch sein Eigentum aus ihren H\u00e4nden rettet. Ebenfalls ist es erlaubt bis zu ihrem Festtage ihnen eine Sache, die keinen Bestand hat, zu verkaufen, wie Gr\u00fcnzeug odergekochte Gerichte. Dies bezieht sich auf das gelobte Land; in anderen L\u00e4ndern gilt das Verbot nur f\u00fcr den Festtag selbst.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat man in diesen drei Tagen unberechtigterweise mit ihnen Handel betrieben, so ist die Nutznie\u00dfung des Geldes erlaubt, hat man mit ihnen am Festtag selbst gehandelt, so ist die Nutznie\u00dfung des Geldes verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Es ist verboten einem Nichtjuden an seinem Festtag ein Geschenk zu schicken, ausgenommen man wei\u00df, dass er keinen G\u00f6tzen dient; Ebenfalls ist es verboten das Geschenk eines Nichtjuden, das er am Festtag einem Israel schickte, anzunehmen; besteht der Verdacht von Feindseligkeit, so nehme man es in seiner Gegenwart an und nutze es nicht, bis man versichert ist, dass jener Nichtjude keinen G\u00f6tzen dient.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Dauern die Festtage der Nichtjuden viele Tage an, drei, vier oder zehn, so gilt jeder von ihnen als ein Tag und ist, samt den drei vorherigen Tagen, verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Christen gelten als G\u00f6tzendiener und der Sonntag ist ihr Festtag. Deshalb ist der Handel mit ihnen jeden Donnerstag, Freitag und selbstverst\u00e4ndlich am Sonntag, im geboten Lande verboten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle ihre Feiertage.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Als Festtag gilt auch der Tag, an dem die Nichtjuden sich versammeln, um einen K\u00f6nig zu kr\u00f6nen und ihren G\u00f6ttern Opfer bringen und sie besingen. Macht sich dagegen ein Nichtjude einen eigenen Festtag f\u00fcr sich selbst, bringt G\u00f6tzen Opfer dar und besingt sie, z.B. an seinem Geburtstag oder am Tag seines Bartschneidens, am Tag seiner Wiederkehr von einer Seereise, am Tag seiner Befreiung aus dem Gef\u00e4ngnis oder am Tag einer Feier f\u00fcr seinen Sohn und \u00e4hnliche F\u00e4lle, \u2014 so ist es verboten an jenem Tage nur mit dieser Person Handel zu treiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Nichtjuden den Todestag einer Person zum Festtag erheben, so ist der Handel mit denen, die ihn feiern, verboten. Jeder Tod, der durch das Verbrennen von Ger\u00e4ten oder Rauchopfer begleitet ist, enth\u00e4lt gewiss G\u00f6tzendienst.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Handel ist nur mit denen verboten, die den Festtag feiern. Wenn die Nichtjuden nur wegen eines Brauches oder aus Ehefurcht vor dem K\u00f6nig an jenem Tage feiern, essen und trinken, und nicht aus eigene \u00dcberzeugung, so ist der Handel mit ihnen nicht verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Sachen, die f\u00fcr einen bestimmten G\u00f6tzendienst gebraucht werden, darf man an jenem Ort an die G\u00f6tzendiener nicht verkaufen, dagegen darf man Sachen verkaufen, die keiner g\u00f6tzendienstlichen Bestimmung unterliegen. Erkl\u00e4rt ein Nichtjude, dass er Sachen f\u00fcr den G\u00f6tzendienst kauft, so darf man sie ihm nicht verkaufen, es sei denn, man mache sie f\u00fcr den G\u00f6tzendienst untauglich, weil sie keine mangelhaften Sachen f\u00fcr den G\u00f6tzendienst nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Haben sich Sachen vermischt, die f\u00fcr den G\u00f6tzendienst gebraucht sind, mit Sachen, die f\u00fcr den G\u00f6tzendienst nicht gebraucht werden, wie z.B. reiner Weihrauch mit schwarzem Weihrauch, so darf man diese Mischung verkaufen, da man keinen Verdacht hat, dass der G\u00f6tzendiener den reinen Weihrauch rauspicken wird. Das gleiche gilt f\u00fcr \u00e4hnliche F\u00e4lle.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Wie man den Nichtjuden keine Sachen verkaufen darf, die f\u00fcr den G\u00f6tzendienst n\u00fctzlich sind, so darf man ihnen auch keine Sache verkaufen, die vielen Menschen schaden k\u00f6nnten; z.B. B\u00e4ren, L\u00f6wen, Waffen, Fu\u00dffesseln und Ketten. Auch darf man ihnen keine Waffen sch\u00e4rfen. Alle Sachen, die man einen Nichtjuden nicht verkaufen darf, darf man ebenfalls keinem Israel verkaufen, der unter Verdacht steht, sie an einen Nichtjuden weiterzuverkaufen. Ebenfalls ist es verboten gef\u00e4hrliche Sachen an israelitische R\u00e4uber zu verkaufen.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Wohnten Israeliten unter Nichtjuden und schlossen zusammen einen Bund, so d\u00fcrfen sie Waffen an die Diener des K\u00f6nigs oder seine Armee verkaufen, da sie mit den Feinden des Landes Krieg f\u00fchren, um das<br>Land zu besch\u00fctzen und dadurch besch\u00fctzen sie auch uns, die unter ihnen wohnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Befindet sich eine G\u00f6tzenstatue in einer Stadt, so ist es erlaubt um sie herum zu gehen aber es verboten die Stadt zu betreten. Befindet sich die G\u00f6tzenstatue au\u00dferhalb der Stadt, so ist es erlaubt innerhalb der Stadt zu gehen.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Reist man von Ort zu Ort, ist es verboten eine Stadt zu betreten, in welcher sich eine G\u00f6tzenstatue befindet. Dies gilt f\u00fcr den Fall, wenn es keinen anderen Weg f\u00fcr das Reiseziel gibt. Gibt es aber einen anderen Weg und man betritt die Stadt nur zuf\u00e4llig, so ist es erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Es ist verboten mit den G\u00f6tzendienern eine Kuppel zu bauen, worunter sie eine G\u00f6tzenstatue stellen wollen; hat man es dennoch Gebaut, ist der Arbeitslohn zur Nutzung erlaubt. Von vornherein darf man einen Palast oder einen Innenhof bauen, in dem sich so eine Kuppel befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>12) L\u00e4den einer Eine Stadt, in welcher sich eine G\u00f6tzenstatue befindet, sind zur Nutzung und all dessen, was darin ist, verboten, wenn sie geschm\u00fcckt sind, da wir davon ausgehen, dass sie f\u00fcr den G\u00f6tzendienst geschm\u00fcckt wurden. Ungeschm\u00fcckte L\u00e4den darf man nutzen. Mit L\u00e4den von G\u00f6tzendienern darf man keinen Handel treiben, da es dem G\u00f6tzendienst vorteilhaft ist.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Wen man f\u00fcr einen G\u00f6tzendienst ein Haus verkauft, so ist das Geld zur Nutznie\u00dfung verboten und man werfe es ins tote Meer. Stehlen dagegen G\u00f6tzendiener ein Haus von einem Israel und stellen dort eine G\u00f6tzenstatue auf, so ist das Geld zur Nutznie\u00dfung erlaubt und der Israel kann eine Rechnung erstellen und sie nach ihren Gesetzen bekr\u00e4ftigen.<\/p>\n\n\n\n<p>14) Fl\u00f6ten, die G\u00f6tzendienern geh\u00f6ren, d\u00fcrfen nicht f\u00fcr den Grabgesang gebraucht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Geht man zum Marktplatz der G\u00f6tzendiener und kauft von ihnen Vieh, Sklaven, M\u00e4gde, bevor sie konvertieren, H\u00e4user, Felder, so stelle man eine Rechnung nach ihren Gesetzen aus, weil man dadurch seinen Besitz absichert. Dies gilt f\u00fcr den Fall, wenn man von einem Privatmann kauft, der keine Steuern bezahlt. Kauft man von einem H\u00e4ndler, so ist es verboten, weil er Steuern bezahlt und diese Steuer dem G\u00f6tzendienst zukommt. Hat man unerlaubterweise von einem H\u00e4ndler gekauft und das Gekaufte war ein Vieh, so schneide man die Hufe unter dem Sprungbein ab. Hat man ein Gewand gekauft, so zerrei\u00dfe man es. Hat man Geld oder Gef\u00e4\u00dfe aus Metall gekauft, so werde man sie ins tote Meer. Hat man Sklaven gekauft, so helfe man ihnen nicht aus einer Grube zu steigen aber man werfe sie auch nicht hinein.<\/p>\n\n\n\n<p>15) Bereitet ein G\u00f6tzendiener ein Festmahl f\u00fcr seinen Sohn oder seine Tochter, so ist der Genuss vom Festmahl verboten. Sogar wenn der Israel sein eigenes Essen isst und trinkt, ist es verboten, da er beim Festmahl eines G\u00f6tzendieners isst. Ab wann beginnt das Verbot des Genusses? Wenn er die f\u00fcr das Festmahl n\u00f6tigen Sachen zu besorgen beginnt, wie auch alle Tage des Festmahls und drei\u00dfig Tage danach. Bereitet er ein anderes Festmahl wegen einer Hochzeit, so ist es verboten davon einen Nutzen zu haben, sogar nach drei\u00dfig Tagen, bis zw\u00f6lf Monate vergangen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Strenge ist auferlegt worden wegen des G\u00f6tzendienstes, denn es hei\u00dft (Ex. 34:15-16): \u00bbMan wird dich dazu einladen. Dann k\u00f6nntest du von ihrem Schlachtopfer essen und du k\u00f6nntest von ihren T\u00f6chtern Frauen f\u00fcr deine S\u00f6hne nehmen, und ihre T\u00f6chter w\u00fcrden hinter ihren G\u00f6ttern herhuren und auch deine S\u00f6hne verf\u00fchren, hinter ihren G\u00f6ttern herzuhuren.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>16) Eine Israelitin darf kein Kind eines G\u00f6tzendieners stillen, denn dadurch zieht sie ein Kind f\u00fcr den G\u00f6tzendienst auf. Auch darf sie nicht als Hebamme f\u00fcr eine G\u00f6tzendienerin dienen aber f\u00fcr Lohn ist es erlaubt, damit keine Feindschaft entstehe. Eine G\u00f6tzendienerin darf als Hebamme f\u00fcr eine Israelitin dienen und ihr Kind stillen, jedoch nur unter Aufsicht, damit sie das Kind nicht t\u00f6te.<\/p>\n\n\n\n<p>17) Es ist verboten mit G\u00f6tzendienern Handel zu treiben, wenn sie auf dem Weg zum einem Festspiel sind; sind sie auf der Heimkehr, ist es erlaubt. Dies bezieht sich auf den Fall, wenn sie nicht mit einer Karawane reisen; reisen sie mit einer Karawane, ist der Handel mit ihnen verboten, denn sie k\u00f6nnten ihre Absicht \u00e4ndern und wieder umkehren. Man darf Handel treiben mit einem Israel, der zum Festspiel geht, denn er k\u00f6nnte seine Meinung \u00e4ndern und umkehren; befindet er sich vom Festspiel auf dem Heimweg, so ist es verboten. Mit einem israelitischen Apostaten ist es verboten Handel zu treiben, gleich ob er sich auf dem Hin- oder Heimweg befinde.<\/p>\n\n\n\n<p>18) Es ist verboten Handel zu treiben mit einem Israel, der vom Marktplatz der G\u00f6tzendiener heimkehrt, denn vielleicht hat er ihnen dort G\u00f6tzen verkauft und die Nutznie\u00dfung des Geldes von G\u00f6tzendienern in der Hand eine Israel ist verboten. Dagegen ist die Nutznie\u00dfung des Gelds von G\u00f6tzendienern in der Hand eines Nichtjuden erlaubt. Deshalb darf man mit einem Nichtjuden, der von einem Festspiel heimkehrt, Handel treiben; jedoch nicht mit einem Israel, der heimkehrt und nicht mit einem Apostaten, weder bei der Hin- noch Heimfahrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ZEHNTES KAPITEL \u2014 Verh\u00e4ltnis zu Nichtjuden und H\u00e4retikern<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Man schlie\u00dfe keinen Bund mit G\u00f6tzendienern, um mit ihnen in Frieden zu leben und ihren den G\u00f6tzendienst aus\u00fcben zu lassen, wie es hei\u00dft (Deut. 7:2): \u00bbDu sollst mit ihnen keinen Bund schlie\u00dfen\u00ab, entweder geben sie den G\u00f6tzendienst auf oder werden get\u00f6tet. Ebenfalls darf man mit ihnen kein Mitleid haben wie es hei\u00dft (ebenda): \u00bbverschone sie nicht\u00ab. Sieht man einen G\u00f6tzendiener im Fluss ertrinken, so darf man ihn retten; sieht man sein Leben in Gefahr, darf man ihm nicht helfen. Jedoch ist es verboten ihn in einer Grube zu schupsen oder ihn in Gefahr zu bringen, weil er gegen uns keinen Krieg f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Fall gilt f\u00fcr Nichtjuden. Dagegen ist es ein Gebot israelitische H\u00e4retiker, Verr\u00e4ter und Apostaten auszurotten und sie in die Grube der Zerst\u00f6rung zu f\u00fchren, weil sie Israel bedr\u00fccken und das Volk von Gott entfernen. Wie Jesus der Christ und die Sch\u00fcler von Zadok und Baitos und ihre Sch\u00fcler, m\u00f6ge der Name der Frevler verrotten.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Es ist verboten einen G\u00f6tzendiener medizinisch zu behandeln, sogar gegen Lohn. F\u00fcrchtet man sich vor ihm oder man hat den Verdacht, dass es zur Feindschaft kommen k\u00f6nnte, behandelt man ihn gegen Lohn; ihn kostenlos zu behandeln ist verboten. Einen ans\u00e4ssigen Proselyten (Ger Toschaw) ist es erlaubt kostenlos zu behandeln, weil es geboten ist, sich um sein Wohlbefinden zu k\u00fcmmern (ihn am Leben zu erhalten).<\/p>\n\n\n\n<p>3) Es ist verboten ihnen H\u00e4user und Felder im heiligen Lande zu verkaufen; in Syrien darf man ihnen verkaufen aber keine Felder. Man darf ihnen H\u00e4user im heiligen Lande vermieten, solange sie keine Nachbarschaft bilden und weniger als drei H\u00e4user gelten nicht als Nachbarschaft. Man darf ihnen keine Felder vermieten, jedoch darf man ihnen Felder in Syrien vermieten. Und warum erschwert man bei den Feldern? Weil es hierbei zwei Sachen gibt: man entzieht dem Feld die Pflicht vom Zehnt und man gibt den G\u00f6tzendienern einen dauerhaften Aufenthalt im Land.<\/p>\n\n\n\n<p>Man darf ihnen H\u00e4user und Felder au\u00dferhalb des Heiligen Landes verkaufen, weil diese L\u00e4nder uns nicht geh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Obwohl es erlaubt ist ihnen H\u00e4user vermieten, gilt es nicht f\u00fcr Wohnh\u00e4user, damit sie keine G\u00f6tzen hineinbringen, wie es hei\u00dft (Deut. 7:26): \u00bbEtwas Abscheuliches sollst du nicht in dein Haus bringen\u00ab. Dagegen vermiete man ihnen Lagerh\u00e4user. Es ist verboten ihnen Fr\u00fcchte und Getreide und \u00c4hnliches zu verkaufen, das noch mit der Erde verbunden ist. Jedoch verkaufe man sie ihnen nach der Ernte oder mit der Bedingung, dass sie es ernten. Warum darf man ihnen Nichts mit der Erde verbundenes verkaufen? Weil es hei\u00dft (Deut. 7:2): \u00bbDu sollst sie nicht verschonen (ihnen keine Ruhest\u00e4tte geben)\u00ab, gibt ihnen keine Ruhest\u00e4tte im Land und solange sie kein Landbesitz haben, ist ihr Aufenthalt vorr\u00fcbergehend.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso darf man \u00fcber G\u00f6tzendiener nicht mit Lob sprechen, man darf sogar nicht sagen: siehe wie sch\u00f6n dieser Nichtjude von seiner Gestalt ist. Umso mehr darf man nicht ihre Taten preisen oder ihre Worte als angenehm empfinden, wie es hei\u00dft (Deut. 7:2): \u00bbDu sollst sie nicht verschonen (du sollst ihnen nicht freundlich sein)\u00ab; sie sollen keine Gunst in deinen Augen finden, weil es dazu f\u00fchrt, ihnen n\u00e4her zu stehen und von ihren b\u00f6sen Taten zu lernen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls darf man ihnen keine Geschenke machen aber einem ans\u00e4ssigen Proselyten (Ger Toschaw) darf man Geschenke machen, wie es hei\u00dft (Deut. 14:21): \u00bbdu kannst es dem Fremden an deinem Ort zum Essen \u00fcberlassen oder es einem Ausl\u00e4nder (G\u00f6tzendiener) verkaufen\u00ab, durch Verkauf, nicht durch Schenken.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Man ern\u00e4hre die Armen der Nichtjuden zusammen mit den Armen der Israeliten, aufgrund von Wegen des Friedens. Man darf Nichtjuden nicht r\u00fcgen, wenn sie Pea, Schichecha und Leket nehmen, aufgrund von Wegen des Friedens. Man fragt sie nach ihrem Wohlbefinden, sogar an ihren Feiertagen, aufgrund von Wegen des Friedens. Man darf ihnen nicht zweimal \u00bbSchalom\u00ab sagen. Auch geht man nicht in ihre H\u00e4user an ihren Festtagen, um ihnen zu gratulieren. Trifft man einen von ihnen am Marktplatz sagt man ihm Schalom mit tiefer Stimme und mit Ernst.<\/p>\n\n\n\n<p>6) All das Gesagte gilt f\u00fcr die Zeit der Zerstreuung von Israel unter den G\u00f6tzendienern oder f\u00fcr die Zeit, wenn die G\u00f6tzendiener an der Macht sind. Wenn aber Israel \u00fcber die V\u00f6lker herrscht ist es verboten die G\u00f6tzendiener unter uns, ihren G\u00f6tzendienst aus\u00fcben zu lassen. Sogar wenn ihr Aufenthalt zeitweilig ist oder von Ort zu Ort ziehen, um Handel zu treiben. Sie d\u00fcrfen nicht durch unser Land gehen bis sie die sieben noachidischen Gebote annehmen, wie es hei\u00dft (Ex. 23:33): \u00bbSie sollen nicht in deinem Land wohnen\u00ab\u2014 nicht einmal eine Stunde lang. Wenn der Nichtjude aber \u00fcber sich genommen, die sieben Gebote der Noachiden, zu erf\u00fcllen, so muss er als ein ans\u00e4ssiger Proselyt (Ger Toschaw) betrachtet werden. Die Juden d\u00fcrfen aber nur so lange dergleichen Proselyten annehmen, als das Jubeljahr dauert. Bevor also das Jubeljahr nicht wiedereingef\u00fchrt wird, kann man h\u00f6chstens einen reinen Proselyten (Ger Zedek) annehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ELFTES KAPITEL \u2014 Br\u00e4uche der Nichtjuden, Hexenmeister, Beschw\u00f6rer und Zauberer<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Man durfte weder die Gebr\u00e4uche der Heiden mitmachen, noch dieselben nachahmen, in Betreff der Kleidung, des Haarabschneidens und dergleichen mehr; denn es hei\u00dft: \u00bbUnd ihr sollt nicht wandeln gem\u00e4\u00df den Gebr\u00e4uchen der Heiden\u00ab (Lev. 20:23); ferner: \u00bbUnd ihren Gebr\u00e4uchen gem\u00e4\u00df sollt ihr nicht wandeln\u00ab (Lev. 18:3) ferner: \u00bbH\u00fcte dich, dass du nicht nach ihren G\u00f6ttern\u00ab (Deut 12:30).<br>Alle diese Verse enthalten nur die eine Warnung: dass man den Heiden in ihren Gebr\u00e4uchen nicht nachahmen solle; vielmehr hat der Israelit sich von ihnen abzusondern, und durch seine Kleider sowohl, wie durch seine Taten, kenntlich zu machen, ganz wie er von G\u00f6tzendienern abgesondert ist in Betreff seines Wissens und seiner Moralit\u00e4t. So hei\u00dft es auch: \u00bbUnd ich habe euch abgesondert von den V\u00f6lkern\u00ab (Lev. 20:26).<\/p>\n\n\n\n<p>Man soll also kein Kleid tragen, was vorzugsweise den ihnen eigen ist, und das Kopfhaar nicht so wachsen lassen wie sie. Man soll es nicht an den Seiten abrasieren und in der Mitte stehen lassen, welche Tonsur \u00bbBlurit\u00ab hie\u00df, noch soll man das Haar gegen das Antlitz hin von einem Ohr zum andern abrasieren, nur ein Haarb\u00fcndel am Hinterkopfe \u00fcbriglassend; eben so wenig soll man solche \u00f6ffentliche H\u00e4user bauen wie die G\u00f6tzentempel sind, damit die Menge sich da versammle, wie sie zu tun pflegen. Wer ein einziges dieser Gebote \u00dcbertritt, bekommt die Malkot<\/p>\n\n\n\n<p>2) Schneidet ein Israel einem Nichtjuden die Haare, so muss er aufh\u00f6ren, wenn er drei Fingerbreiten an den Blurit nahekommt.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Steht ein Israel dem K\u00f6nigshause nahe und sitzt vor ihren K\u00f6nigen, wenn er sich besch\u00e4mt f\u00fchlt, dass er ihnen nicht \u00e4hnelt, so darf er sich kleiden und sich so rasieren wie sie es tun.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Man treibe keine Zeichendeuterei wie die Heiden, denn es hei\u00dft; \u00bbIhr sollt nicht nach Zeichen deuten\u00ab (Lev. 19:26). Was hei\u00dft aber Zeichendeuterei? Antwort: Wenn Jemand sagt: da das Brod mir vom Munde fiel, oder der Stab aus meiner Hand, so will ich da oder dort nicht hingegen, denn wenn ich auch hinginge, so w\u00fcrde doch mein Wunsch unerf\u00fcllt bleiben; oder wenn man spricht: da ein Fuchs mir zur rechten Hand vor\u00fcber lief, so will ich heute nicht ans meinem Hause gehen, denn wenn ich ausginge, w\u00fcrde ich bestimmt mit einem Betr\u00fcger heute zu tun haben; oder wie Manche, die das Schreien der V\u00f6gel beobachten und daraus den Schluss ziehen: dies wird geschehen und jenes nicht, dies ist gut zu tun und jenes nicht; oder wie Manche sagen: schlachte diesen Hahn, weil er gegen Abend gekr\u00e4ht, oder diese Henne, weil sie wie ein Hahn gekr\u00e4ht. Die gleiche Bewandtnis hat es mit Demjenigen welcher an Zeichen glaube und spricht: wenn mir dies und jenes begegnet, so entschlie\u00dfe ich mich so und so zu handeln, wenn nicht \u2014 so tue ich dies und jenes nicht; wie es auch Elieser, der Knecht Abrahams machte. Dergleichen Dinge sind alle verboten, und wer irgendeine Handlung auf Grund solcher Zeichen aus\u00fcbte, bekam die Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Wenn Jemand aber spricht: diese Frau, die ich geheiratet, hat mir Segen gebracht, oder dieses Haus, dieses St\u00fcck Vieh, das ich gekauft, scheint mir Gl\u00fcck zu bringen, denn ich wurde reich seitdem ich sie besitze; so auch wenn Jemand ein Kind befragt: mit welchem Verse in der Bibel bist du jetzt besch\u00e4ftigt und dieses grade einen Vers von den Segnungen zitiert, und er es als ein gutes Zeichen ausnimmt, \u2014 so ist dieses, wie auch dergleichen Dinge mehr, erlaubt, weil man dadurch seine zuk\u00fcnftige T\u00e4tigkeit oder Unt\u00e4tigkeit keineswegs bestimmt, sondern alles als Zeichen der Vergangenheit hinnimmt, wogegen sich nichts einwenden l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Wer hei\u00dft ein Zauberer oder Hexenmeister (Kosem)? Antwort: Derjenige, welcher irgendeine Tat aus\u00fcbt, um dadurch hellsehend zu werden, und seine Gedanken von Allem abwendet, bis er im Stande ist, zuk\u00fcnftiges voraus zu verk\u00fcnden und wirklich behauptet: dieses wird in Erf\u00fcllung gehen, oder es wird nicht in Erf\u00fcllung gehen; tuet dieses oder jenes; nehmt euch vor Diesem oder Jenem in Acht.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun gibt es Zauberer, welche sich des Sandes oder der Steine bedienen, andere, welche sich auf die Erde hinwerfen und unter Verzuckungen schreien. Noch andere gibt es, welche durch metallene Spiegel, oder in Laternen mancherlei Dinge sehen, und dann wahrsagen, und wieder andere, welche einen Stock in die Hand nehmen, sich darauf st\u00fctzen und dann um sich schlagen, bis die Gedanken ganz konzentriert werden, darauf aber weissagen. Von diesen allen spricht der Prophet: \u00bbMein Volk befragt seinen Baum, und sein Stab prophezeit ihm.\u00ab (Hosea 4:12)<\/p>\n\n\n\n<p>7) Es ist verboten, sowohl zu zaubern als auch einen Zauberer zu befragen. Die Strafe aber ist verschieden. Wer einen Zauberer befragt, bekommt nur die Mardut; wer aber selbst zaubert und eine der oben genannten Handlungen begeht, bekommt die Malkot, denn es hei\u00dft: \u00bbEs soll bei dir nicht gefunden werden, der seinen Sohn dem Moloch darbringt u. s. w. noch Hexenmeister&#8230;\u00ab (Deut. 18:10).<\/p>\n\n\n\n<p>8) Wer hei\u00dft ein Astrologe (Meonen)? \u2014 Antwort: Derjenige, welcher Zeiten bestimmt und in Folge astrologischer Kenntnisse behauptet: dieser Tag ist gl\u00fccklich und jener ungl\u00fccklich; dieser Tag ist gut f\u00fcr den Beginn jener Arbeit, dieses Jahr, oder jener Monat sind ung\u00fcnstig f\u00fcr irgendeinen Gegenstand.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Es ist verboten Astrologie zu treiben, wenn man sogar dabei keine eigentliche Handlungen begeht, sondern nur diejenigen L\u00fcgen verbreitet, welche die Toren f\u00fcr Wahrheit und Resultate der Weisheit ansehen. Wer aber durch astrologische Berechnungen sich zu irgendeiner Tat veranlassen lie\u00df, und seine Handlungen, oder G\u00e4nge bis zu derjenigen Zeit verschob, welche die Astrologie als die passendste bezeichnete, bekam die Malkot-Gei\u00dfelung, denn es hei\u00dft: \u00bbIhr sollt nicht Zeitendeuterei treiben\u00ab (Lev. 19:26). Ebenso ist wer Schwarzk\u00fcnste treibt, und die Zuschauer glauben macht: er verrichte wunderbare Dinge, w\u00e4hrend er gar nichts tut, denen, welche Astrologie treiben, gleich zu achten, und bekommt die Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Wer hei\u00dft ein Beschw\u00f6rer (Chower)? Antwort: Der da dummes Zeug zusammenspricht, das gar keine Sprache ist, noch irgend einen Sinn hat, und in seinen Gedanken sich einredet, dass diese Worte zu irgendetwas f\u00fchren k\u00f6nnen; z. B. indem er glaubt, wenn er diese oder jene Formel \u00fcber eine Eidechse, oder Schlange, spr\u00e4che, so w\u00fcrde dieselbe dadurch unsch\u00e4dlich gemacht; oder wenn man dies oder jenes \u00fcbers Feuer spreche, so sei man unverbrennbar; so auch wer w\u00e4hrend des Sprechens einen Schl\u00fcssel, oder eine M\u00fcnze, in die Hand nimmt, und drgl. mehr, was alles verboten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer nun Hexerei treibt, indem er etwas in die Hand nimmt, oder mittelst seiner Worte eine Tat herbeif\u00fchrt, oder auch nur mit dem Finger den Gegenstand bezeichnet, bekommt die Malkot, denn es hei\u00dft: \u00bbEs soll sich bei dir nicht einfinden u. s. w. noch Beschw\u00f6rer\u00ab (Deut. 18:10-11); hat er aber nur blo\u00dfe Worte gesprochen, dabei aber weder Finger noch Kopf bewegt, noch etwas in der Hand gehalten, so bekommt er die Mardut; auch Derjenige, \u00fcber welchen der Beschw\u00f6rer seine Worte hingesprochen, w\u00e4hrend er vor ihm sa\u00df und zu erkennen gab, dass ihn dies interessiere, bekommt ebenso Malkot, weil er sich an der Dummheit des Beschw\u00f6rers beteiligte; denn alle diese Leute mit ihren sonderbar-l\u00e4cherlichen Namen und W\u00f6rtern, tun weder Schlechtes, noch k\u00f6nnen sie etwas Gutes bewirken (Jer. 10:5)<\/p>\n\n\n\n<p>11) Demjenigen, den eine Eidechse oder eine Schlange gebissen, ist es erlaubt solche Beschw\u00f6rungsformeln \u00fcber die Wunde auszusprechen, ja sogar am Schabbat, damit er dadurch Beruhigung gewinne und Mut fassen k\u00f6nne, obgleich an der Sache Nichts ist. Nur weil er lebensgef\u00e4hrlich darniederliegt, hat man es ihm erlaubt, damit er nicht verzweifle.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Derjenige aber, welcher als Beschw\u00f6rungsformel, \u00fcber eine Wunde oder \u00fcber ein Kind, damit es im Schlafe nicht aufschrecke, Verse aus der Tora spricht, oder ein heiliges Buch, oder die Tefillin auf ein Kind hinlegt, damit es gut schlafe, \u2014 ein Solcher wird nicht allein zu den Zauberern und Beschw\u00f6rern, sondern auch zu den L\u00e4sterern der Tora gerechnet, indem es die Worte der Schrift als materielles Heilmittel anwendet, w\u00e4hrend sie doch nur rein geistiger Natur sind, wie geschrieben steht: \u00bbUnd sie soll Leben<br>sein f\u00fcr die Seele\u00ab (Mischlei 3:22); hat aber ein Gesunder Verse aus der Tora oder Psalmen gelesen, damit ihn das Verdienst dieser heiligen Lekt\u00fcre gegen Drangsal und Schaden sch\u00fctze, so ist dies erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Wer hei\u00dft ein Totenbeschw\u00f6rer? Antwort: Der da sich aushungert, und hingeht auf den Friedhof, um da zu \u00fcbernachten, damit ihm ein Toter im Traume erscheine und ihm Bescheid gebe auf das, vor\u00fcber er ihn befragt. Unter dieser Klasse sind auch diejenigen mit inbegriffen, welche gewisse Kleidungsst\u00fccke anlegen, gewisse Zauberformeln aussprechen, mit gewissen Kr\u00e4utern r\u00e4uchern und einsam schlafen, damit ein gewisser Toter erscheine und mit ihnen im Traume spreche. \u00dcberhaupt bekommt jeder die Malkot, der nur irgendeine Tat aus\u00fcbt in der Absicht einen Toten erscheinen zu lassen, damit er ihm etwas voraus verk\u00fcnde, denn es hei\u00dft: \u00bbEs soll sich bei dir nicht einfinden u. s. w. noch wer nach Toten forscht\u00ab (Deut. 18:10-11).<\/p>\n\n\n\n<p>14) Es ist verboten, einen Totenbeschw\u00f6rer, einen Wahrsager oder einen Vogel-Deuter zu befragen, wie geschrieben steht: \u00bbEs soll sich bei dir nicht einfinden &#8230;. noch Einer, der Totenbeschw\u00f6rer oder Vogelflug-Deuter befragt\u00ab (ebenda). Es war zu ersehen, dass der Totenbeschw\u00f6rer und Wahrsager selbst Steinigung verwirkt. Wer nun mit Fragen in diesen K\u00fcnsten sich abgibt, hat eine Warnung \u00fcbertreten, und bekommt die Mardut; wer aber seine Handlungen danach eingerichtet und so getan, wie man ihm vorgesagt, bekam die Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>15) Ein Hexenmeister wurde mit Steinigung bestraft, aber nur dann wenn er wirkliche Hexerei trieb. Hatte er aber blo\u00df Schwarzk\u00fcnste ausge\u00fcbt, d. h. mittelst optischer T\u00e4uschung Andere glauben gemacht, dass er etwas vollbringen k\u00f6nne, was er doch nicht zu vollbringen im Stande war, so bekam er blo\u00df die Mardut, weil das Verbot, welches auf den Hexenmeister anwendbar ist, in jenem Verbote: \u00bbEs soll sich bei dir nicht finden\u00ab (ebenda) mit inbegriffen ist. Dies war aber nur ein Verbot, welches als Warnung vor gerichtlicher Hinrichtung diente, und auf dessen \u00dcbertretung keine Malkot folgen kann, denn es hei\u00dft ausdr\u00fccklich: \u00bbEine Zauberin sollst du nicht leben lassen.\u00ab (Ex. 22:17).<\/p>\n\n\n\n<p>16) Alle diese hier angef\u00fchrten Zauberk\u00fcnste sind L\u00fcgen und dummes Zeug, jedoch dienten sie den G\u00f6tzendienern als Mittel, die verschiedenen V\u00f6lker irre zu f\u00fchren und zur Befolgung ihrer Lehren zu verleiten. Den Israeliten aber, welche Weise und vern\u00fcnftig sind, geziemt es wohl nicht, mit solchem dummen Zeug sich abzugeben, oder wohl gar dem Gedanken bei sich Raum zu geben, dass an all Dem \u2014 etwas N\u00fctzliches w\u00e4re; wie auch geschrieben steht: \u00bbDenn es gibt keine Zeichendeuterei in Jakob, noch Zauberk\u00fcnste in Israel (Num 23:23).<\/p>\n\n\n\n<p>Wer aber an dergleichen Dinge glaubt und bei sich denkt, dass sie vielleicht Wahrheit und Vern\u00fcnftiges enthalten, blo\u00df dass die Tora sie verboten habe, der geh\u00f6rt unter die Zahl der Narren und Unvern\u00fcnftigen, oder die der Weiber und Kinder, deren Verstand nicht ganz entwickelt ist. Die wissenschaftlich Gebildeten aber, und die Menschen der reinen Vernunft, werden wohl leicht den Beweis f\u00fchren, dass alle diese Sachen, welche die Tora verboten hat, keine Weisheit enthalten, sondern leeres und nichtiges Geschw\u00e4tz, wodurch leider so viel Narren verf\u00fchrt, und die Wege der Wahrheit vernachl\u00e4ssigt wurden; weswegen es auch in der Tora, bei der Warnung vor diesen n\u00e4rrischen Dingen hei\u00dft: \u00bbGanz sollst du sein mit dem Ewigen, deinem Gott\u00ab (Deut. 18:13).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ZW\u00d6LFTES KAPITEL \u2014 Br\u00e4uche der Nichtjuden an ihren K\u00f6rpern<\/h3>\n\n\n\n<p>1) Man durfte das Haupthaar nicht so abrasieren wie die G\u00f6tzendiener zu tun pflegten, denn es hei\u00dft: \u00bbIhr sollt nicht rund schneiden das Haar an der Seite eures Hauptes\u00ab. (Lev. 19:27). Man wurde aber strafbar f\u00fcr jede Seite des Hauptes; wenn daher Jemand sich beide Seiten des Kopfes mit einem Male rasierte, so bekam er doppelte Malkot, falls eine Warnung vorangegangen war. Es gilt ganz gleich ob man das Haar blo\u00df an den Seiten abrasierte und es sonst stehen lie\u00df, oder ob man das ganze Haupt mit einem Male rasierte; man verfiel der Malkot-Gei\u00dfelung in beiden F\u00e4llen. Diese Bestimmung bezieht sich aber nur auf Denjenigen, welcher rasierte, der aber, welcher rasiert wird, bekommt keine Malkot, au\u00dfer wenn er dem Rasierenden bei seiner Arbeit behilflich war. Wer einen Unm\u00fcndigen rasierte, bekam ebenfalls die Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Wenn ein Weib das Seitenhaar des Mannes rasierte, oder es sich selbst rasieren lie\u00df, so wurde sie freigesprochen, denn es hei\u00dft: \u00bbIhr sollt das Haar an den Seiten eures Hauptes nicht rasieren, noch das am Kinn wegschneiden\u00ab, (ebenda), woraus zu ersehn ist, dass das Verbot wegen des Rasierens des Haupthaares sich nur auf Denjenigen beziehe, welchem auch vorgeschrieben werden konnte, das Barthaar nicht zu vernichten. Da aber dieses Gebot sich auf eine Frau nicht beziehen kann, weil sie keinen Bart hat, so kann sich auch das Verbot wegen des Rasierens vom Haupthaar auf sie nicht beziehen. Den Knechten aber, weil sie einen Bart haben, ist es untersagt das Haar an den Seiten des Hauptes zu rasieren.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Alle Verbote, die in der Tora vorkommen, beziehen sich ebenso auf M\u00e4nner wie auf Frauen, ausgenommen das Verbot wegen des Bartabschneidens und wegen Abschneidens des Haupthaares, und das Verbot wegen Verunreinigung der Priester bei Toten. Alle Gebote aber, welche nur auf gewisse Zeiten Bezug haben, und nicht auf ununterbrochene T\u00e4tigkeit Hinweisen, haben f\u00fcr das weibliche Geschlecht keine bindende Kraft, ausgenommen die Entweihung des Schabbats, das Essen des unges\u00e4uerten Brotes an den Abenden des Pessachfestes, das Essen des Pessachopfers, das Abschlachten des Opferlammes, die Versammlung bei der Stiftsh\u00fctte, und die Freude an den Feiertagen, zu welchen auch die Frauen verpflichtet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Ein Zwitter oder ein Hermaphrodit haben, weil ihr Geschlecht zweifelhaft ist, in jeder Hinsicht die Verbote beider Geschlechter zu beobachten; sie sind zu allem verpflichtet; \u00fcbertreten sie aber ein Verbot, so bekommen sie keine Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Obgleich es dem Weibe erlaubt ist, ihr eigenes Haupthaar an den Seiten zu rasieren, so ist es ihm doch untersagt das Seitenhaar an dem Haupte eines Mannes zu rasieren; selbst in Bezug auf einen Unm\u00fcndigen, ist es der Frau untersagt das Haar mit dem Rasiermesser zu vernichten.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Unsere Weisen haben nicht bestimmt, wieviel von diesem Seitenhaar eigentlich stehen bleiben muss. Wir haben aber von unseren Alten geh\u00f6rt, dass man nicht weniger als vierzig Haare lassen soll. Nun ist es aber erlaubt, das Haupthaar mit einer Schere hinweg zunehmen, denn in der Tora ist es nur untersagt, es mit einem Rasiermesser zu vernichten.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Es war die Art der G\u00f6tzenpriester ihr Barthaar zu vernichten, daher hat die Tora untersagt es zu tun. Unter dem Barthaare sind f\u00fcnf B\u00fcschel begriffen: Ein B\u00fcschel am untern und einer am oberen Kinn, links und rechts, und dann der eigentliche Knebelbart. Man bekommt nun die Malkot f\u00fcr jeden dieser f\u00fcnf B\u00fcschel, und hat man sie alle mit einem Male abrasiert, so bekommt man f\u00fcnfmal die Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>Man wird aber nur dann straff\u00e4llig, wenn man sie mit einem Rasiermesser abrasierte, wie geschrieben steht: \u00bbDu sollst die Haarb\u00fcschel deines Barts nicht vernichten\u00ab, (ebenda); also ein Rasieren, wobei Vernichtung des Haares stattfindet, ist verboten, wer sich aber den Bart mit einer Schere hinwegnimmt, ist freizusprechen. Der Rasierte bekommt aber nur dann Malkot, wenn er dem Rasierenden behilflich war. Einer Frau ist es aber erlaubt, wenn sie Haare an ihrem Kinne hat, sie wegzurasieren; auch ist sie freizusprechen, wenn sie den Bart eines Mannes abrasierte.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Einen Schnurbart darf man sogar mit einem Rasirmesser abschneiden, n\u00e4mlich das Haar, welches sich auf der oberen Lippe befindet, und das welches an der untern herabh\u00e4ngt. Obgleich es aber erlaubt ist, so ist es doch nicht Sitte in Israel dies Haar zu vernichten; man schneide vielmehr nur soviel davon ab, dass es nicht hinderlich beim Essen und Trinken werde.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Das Rasieren des Haares auf den \u00fcbrigen Teilen des K\u00f6rpers ist nicht in der Tora untersagt, sondern nur von den Weisen; daher bekommt der, welcher es tut, nur die Mardut, und auch diese nur in solchen L\u00e4ndern, wo jenes ausschlie\u00dflich bei den Frauen \u00fcblich ist, sodass sich der Mann auf diese Weise der Nachahmung zu enthalten hat. In solchen L\u00e4ndern aber, wo jener Gebrauch ohne Unterschied des Geschlechts eingef\u00fchrt ist, folgt darauf nicht die Mardut. Mit einer Schere aber ist es geradezu erlaubt, an allen Gliedern das Haar zu entfernen.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Ein Weib darf keinen M\u00e4nnerschmuck anlegen, wie wenn es z. B. eine M\u00fctze, oder eine Pickelhaube aufsetzen, mit einem Panzer sich umg\u00fcrten, oder das Haupthaar sich so beschneiden wollte, wie M\u00e4nner es zu tun pflegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso ist es aber auch dem Manne untersagt, Frauenschmuck zu tragen, wie z. B. bunte Kleider und goldene Armb\u00e4nder, wo dies nur Sitte der Frauen ist, den Gebr\u00e4uchen einer Stadt, oder eines Landes gem\u00e4\u00df. Hat aber ein Mann Frauenschmuck, oder ein Weib M\u00e4nnerschmuck angelegt, so bekommen sie die Malkot. Wer die grauen Haare unter den schwarzen ausrauft, sei es nun auf dem Haupte, oder im Bart, bekommt schon beim ersten Haar die Malkot. Ebenso verh\u00e4lt es sich mit dem Schwarzf\u00e4rben des grauen Haares, wo schon beim Farben eines einzigen Haares die Malkot folgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Zwitter, oder ein Hermaphrodit aber, darf sich weder wie ein Weib verh\u00fcllen, noch wie ein Mann das Haar verschneiden; hat er es aber getan, so bekommt er keine Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Das Einschneiden von Zeichen ins eigene Fleisch, wovon die Tora spricht, bestand darin, dass man ins Fleisch sich einritzte und diesen Ritz mit Farbe, Tinte oder irgendeinem \u00e4tzenden Saft bestrich, wodurch Zeichen entstanden, die nicht wieder verl\u00f6scht werden konnten. Dies war nun Sitte bei den Heiden, um sich f\u00fcr den G\u00f6tzendienst abzuzeichnen, gleichsam als wollte man damit bekunden, dass man sich ihm wie ein Knecht verkauft, und seine Abzeichen angenommen. Treffe es nun Mann oder Weib, sobald man sich mit solchen \u00e4tzenden Farben gezeichnet, nachdem man sich zuvor in den K\u00f6rper geritzt, so erfolgt die Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer sich die Schriftz\u00fcge blo\u00df eingeritzt, ohne dieselben mit Farbe zu bestreichen, oder wer sich blo\u00df mit Farbe bezeichnet, ohne die Schriftz\u00fcge in die Haut einzuritzen, der ist freizusprechen, bis er beides vollzogen, wie geschrieben steht: \u00bbUnd Schriftz\u00fcge mit Farbenzeichnung\u00ab (Lev. 19:28). Diese Strafe bezieht sich nur auf Denjenigen, welcher die Schriftz\u00fcge einritzt; Derjenige aber, welchem man sie einritzte und dann mit Farbe bestrich, ist nur dann straff\u00e4llig, wenn er dabei durch irgendeine Handlung behilflich war; hatte er aber nichts Tats\u00e4chliches (aktives) dabei verrichtet, so bekam er keine Malkot.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Wer sich um eines Todesfalles willen etwas eint\u00e4towiert, bekommt die Malkot, denn es hei\u00dft: \u00bbUnd keinen Ritz sollt ihr in euer Fleisch machen wegen eines Toten\u00ab (ebenda). Es gilt ganz gleich ob man ein Kohen oder ein Israelit sei; ebenso gilt es ganz gleich ob man sich nur einen Einschnitt wegen f\u00fcnf Todesf\u00e4llen, oder f\u00fcnf wegen eines Todesfalles gemacht, es steht immer darauf f\u00fcnffache Malkot, wobei aber vorausgesetzt wird, dass auch eine f\u00fcnffache Warnung vorausgegangen sei.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Sich das Fleisch zu zerkratzen, oder zu t\u00e4towieren, gilt als eines und dasselbe. Ganz wie die Heiden sich das Fleisch zu zerkratzen pflegten um eines Todesfalles willen, so war es bei ihnen auch \u00fcblich, sich Wunden zu machen beim G\u00f6tzendienst, denn es hei\u00dft: \u00bbUnd sie zerkratzten sich nach ihrer Art\u00ab (1 K\u00f6n. 18:28). Auch dieses hat die Tora untersagt, denn es hei\u00dft: Auch sollt ihr euch nicht Wunden machen\u00ab (Deut. 14:1); hier gilt indes der Unterschied, dass Derjenige, welcher sich um eines Toten willen verwundete, die Malkot bekam, gleichviel ob es mit der Hand oder mit einem Instrument vollbracht worden war; wohingegen Derjenige, welcher sich um des G\u00f6tzendienstes willen verwundete, nur dann die Gei\u00dfelung verwirkte, wenn er die Verwundung mittelst eines Instruments vollzogen hatte, \u2014 aber freigesprochen wurde, wenn er sie sich nur mittelst der Hand beigebracht hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>14) Diese Warnungen schlie\u00dfen aber auch den Grundsatz in sich, dass es in einer Stadt nicht zwei Gerichte geben durfte, welche verschiedene Satzungen und Gebr\u00e4uche beobachteten; denn so etwas kann Anlass zu gro\u00dfen Streitigkeiten und vielfachem Hader werden, wie es auch hei\u00dft: \u00bbIhr sollt euch nicht Wunden machen\u00ab (ebenda), welches Wort (im Hebr\u00e4ischen) auch die Bedeutung von \u00bbParteiungen\u00ab hat.<\/p>\n\n\n\n<p>15) Wer sich das Haar ausrauft um eines Toten willen, bekommt die Malkot, weil es hei\u00dft: \u00bbUnd ihr sollt euch keine Glatze \u00fcber euren Augen machen, um eines Toten willen\u00ab (ebenda). Es gilt vollkommen gleich, ob sich ein Israelit, oder ein Kohen um der Toten willen das Haar ausrauft, beide bekommen blo\u00df die einfache Malkot. Wer sich aber vier oder f\u00fcnfmal um eines einzigen Toten willen das Haar ausrauft, bekommt so viele Male die Malkot, als er sich kahle Stellen dadurch gemacht hat, aber nur dann, wenn man ihn beim jedesmaligen Ausraufen der Haare gewarnt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt vollkommen gleich, ob man sich das Haar mit der Hand oder mittelst einer Salbe ausrottet; ebenso stand die f\u00fcnffache Malkot darauf, wenn Jemand f\u00fcnf Finger in eine solche Salbe steckte, sie dann (ausgespreizt) an f\u00fcnf verschiedenen Punkten des Hauptes anbrachte, und dadurch f\u00fcnf kahle Stellen hervorbrachte, wenngleich dabei auch nur eine einzige Warnung stattfinden konnte; denn diese bezog sich auf alle (f\u00fcnf Ber\u00fchrungen).<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso wird man straff\u00e4llig wegen solchen Haarausraufens an jeder Stelle des ganzen Kopfes, wie \u00fcber den Augen, denn es hei\u00dft: \u00bbSie sollen keine kahlen Stellen auf ihren H\u00e4uptern erzeugen\u00ab (Lev. 21:5). Und wie gro\u00df muss eine solche kahle Stelle sein? Antwort: so gro\u00df, dass am Haupte (eine Stelle), wie eine Bohne gro\u00df, glatt und haarlos wird.<\/p>\n\n\n\n<p>16) Wer sich aber das Haupthaar ausrauft, oder das Fleisch zerrei\u00dft, wegen eines Hauses das eingest\u00fcrzt ist, oder wegen eines Schiffes, das im Meere untergegangen, der ist freizusprechen. Nur Derjenige wird gegei\u00dfelt, welcher dies um eines Toten willen tut, oder sich verwundet um des G\u00f6tzendienstes willen.<\/p>\n\n\n\n<p>Rauft Jemand das Haar seinem N\u00e4chsten aus, oder zerrei\u00dft ihm die Haut, oder t\u00e4towiert mit \u00e4tzenden Farben ihm etwas ein, wobei ihm der Andere auch behilflich war, so bekommen beide die Malkot, falls sie es mutwilliger Weise getan. Tat es der eine wissentlich, der Andere aber ohne Vorwissen, so bekam der B\u00f6swillige die Malkot, und Derjenige, welcher es ohne Vorwissen getan, ward freigesprochen.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-1 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\"><div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-full\"><a href=\"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/mischne-tora\/\"><img data-recalc-dims=\"1\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"200\" height=\"198\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=200%2C198&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-3324\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?w=200&amp;ssl=1 200w, https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w, https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=120%2C120&amp;ssl=1 120w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><\/figure><\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/mischne-tora\/\">Eine \u00dcbersicht aller Kapitel der Mischne Torah (und der verf\u00fcgbaren \u00dcbersetzungen) findet man hier.<\/a><\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In dieser Abhandlung sind einundf\u00fcnfzig Gesetze enthalten, n\u00e4mlich zwei Gebote und neunundvierzig Verbote.<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":3630,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[1,210,252],"tags":[151],"class_list":["post-3629","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-creative-commons","category-mischne-torah","tag-maimonides"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/2018-10-08-00_11_38-Microsoft-Edge.jpg?fit=1529%2C758&ssl=1","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3629","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3629"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3629\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9491,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3629\/revisions\/9491"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3630"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3629"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3629"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3629"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}