{"id":436,"date":"2013-12-08T00:04:11","date_gmt":"2013-12-07T22:04:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/?p=436"},"modified":"2013-12-08T00:04:11","modified_gmt":"2013-12-07T22:04:11","slug":"heutige-probleme-transplantation-und-autopsie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/heutige-probleme-transplantation-und-autopsie\/","title":{"rendered":"Heutige Probleme: Transplantation und Autopsie"},"content":{"rendered":"<p>Zu aktuellen Problemen des medizinischen Fortschritts wird heute in Form der Responsenliteratur auf dem Hintergrund des j\u00fcdischen Rechts versucht, einen tragbaren Standpunkt zu beziehen. Dabei geschieht es nicht selten, da\u00df die Meinungen unterschiedlich ausfallen.<!--more--> Das liegt zum einen an der religi\u00f6sen Position (orthodox bis progressiv) zum anderen tragen zur Entscheidungsfindung auch das eigene Gewissen und das Wohl des Betroffenen bei.<\/p>\n<p><strong>Transplantation<\/strong><\/p>\n<p>Hier gilt es, drei Grunds\u00e4tze zu beachten:<br \/>\n1. Alle Verbote der Thora werden bei Lebensgefahr au\u00dfer Kraft gesetzt (s. o.).<br \/>\n2. Aus dem Leichnam darf kein &#8222;Nutzen&#8220; gezogen werden.<br \/>\n3. Der &#8222;Tote&#8220; darf nicht entstellt werden.<\/p>\n<p>Die Transplantation zur Rettung eines gef\u00e4hrdeten Lebens stellt an sich kein wesentliches Problem dar, weil Grundsatz 1 gilt. F\u00fcr die Orthodoxie ist dabei entscheidend, dass es bereits einen konkreten Empf\u00e4nger gibt. Die M\u00f6glichkeit der Organkonservierung und die heutige weltweite Vernetzung erweitern den &#8222;Spielraum&#8220;, d. h. der Empf\u00e4nger steht noch nicht konkret fest, son-dern wird aufgrund der Daten\u00fcbermittlung gefunden werden. Diesem Verfahren stimmt die progressive Richtung zu.<\/p>\n<p>Wie man durchaus zu einem Standpunkt pro Transplantation in &#8222;schwierigen&#8220; F\u00e4llen gelangen kann (hier handelt es sich um die Hornhauttransplantation), zeigt die Argumentationsweise des ehemaligen aschkenasischen Oberrabiners von Israel, Rabbi Unterman:<br \/>\n(1886 &#8211; 1976):<\/p>\n<p>ad 1: Das Leben eines Blinden wegen einer defekten Hornhaut ist nicht unmittelbar gef\u00e4hrdet; er begibt sich aber in Lebensgefahr, sobald er anf\u00e4ngt zu gehen, beispielsweise Treppensteigen, Stra\u00dfe \u00fcberqueren etc.. Auch f\u00fcr Blindsein auf &#8222;nur&#8220; einem Auge gibt es keine widersprechende Entscheidung im Talmud oder der rabbinischen Literatur. Au\u00dferdem k\u00f6nnen rabbinische Quellen nicht zu Rate gezogen werden, da man fr\u00fcher im Altertum diese Operationen nicht kannte.<br \/>\nad 2: Grundsatz 2 gilt nur, wenn das herausoperierte Organ bzw. Teil weiterhin tot bleibt. In diesem Fall wird die Hornhaut durch Transplantation weiterleben.<br \/>\nad 3: Dies Verbot ist zwar problematisch, wird aber entkr\u00e4ftet durch die Tatsache, dass das entnommene Teil Heilzwecken dient. Zudem sind die Augen eines Toten geschlossen, so dass man eigentlich von Entstellung nicht sprechen kann.<br \/>\nAbschlie\u00dfend merkt Rabbiner Unterman an: selbst, wenn die Toten von der Erf\u00fcllung aller Mizwot befreit sind, so erlangen doch ihre Seelen auf diese Weise gro\u00dfes Verdienst.<\/p>\n<p>Im progressiven Judentum reicht allein das Argument von der &#8222;besseren Lebensqualit\u00e4t&#8220; aus.<\/p>\n<p>Handelt es sich um Organe, die von einem lebenden Spender stammen (Niere, Knochenmark), mu\u00df sichergestellt sein, da\u00df der Spender nicht sein eigenes Leben gef\u00e4hrdet. Ansonsten ist die Operation nicht nur ihm, sondern auch den \u00c4rzten untersagt.<\/p>\n<p>Transplantation von Tierorganen ist deshalb gestattet, weil es sich hier wieder um das Motiv der &#8222;Lebensrettung&#8220; handelt, (z. B. die Herzklappe eines Schweins, also auch Organe von nicht-koscheren Tieren).<\/p>\n<p><strong>Autopsie<\/strong><\/p>\n<p>Hinsichtlich der Autopsie werden im Judentum verschiedene Positionen bezogen:<\/p>\n<p>1. Der Autopsie steht man nicht bejahend gegen\u00fcber aus folgenden Gr\u00fcnden:<br \/>\nDie Ehre des Toten mu\u00df gewahrt bleiben. Bei einer Autopsie jedoch w\u00fcrde der K\u00f6rper entstellt werden.<br \/>\nAutopsie bedeutet Versto\u00df gegen das Gesetz, man d\u00fcrfe aus einem Toten keinen Nutzen ziehen.<br \/>\nDie Beerdigung wird hinausgez\u00f6gert.<br \/>\nEs k\u00f6nnte Schaden entstehen in Bezug auf die Auferstehung der Toten.<\/p>\n<p>2. Die Autopsie ist erlaubt unter bestimmten Bedingungen:<br \/>\nDie gewonnenen Erkenntnisse heilen\/retten einen Kranken unmittelbar (z.B. erbliche Krankheiten, Aufkl\u00e4rung von Verbrechen).<\/p>\n<p>Es wird so wenig Gewebe wie m\u00f6glich zur Untersuchung verwendet.<br \/>\n&#8222;R\u00fcckgabe&#8220; und damit auch &#8222;Mit-Beerdigung&#8220; herausgenommener K\u00f6rperteile.<br \/>\nEs mu\u00df eine Einwilligung der Familie vorliegen oder die Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten.<\/p>\n<p>3. Die Autopsie ist erlaubt, denn keine Autopsie bedeutet verlorenes Wissen<br \/>\nund dieses bedeutet f\u00fcr die Zukunft mehr Todesf\u00e4lle als &#8222;n\u00f6tig&#8220;. Die gewonnenen medizinischen Erkenntnisse retten also nicht unmittelbar, wohl aber in Zukunft Leben (hier wieder: vorrangig ist der Grundsatz der Lebensrettung). Dies kann Untersuchungen wegen eventueller Fehldiagnosen und Tests mit Arzneimitteln einschlie\u00dfen. <\/p>\n<p>Ansonsten ist dem Grundsatz zu folgen: &#8222;Das Recht des Landes ist das g\u00fcltige Recht (Ned 28a)&#8220;.<\/p>\n<p>Menschen, die zu Lebzeiten ihren K\u00f6rper nach dem Tod der Forschung vermachen, handeln eigentlich gegen die Tradition und sie berauben vors\u00e4tzlich die Angeh\u00f6rigen, Freunde und Bekannten der M\u00f6glichkeit, Abschied nehmen zu k\u00f6nnen durch den Akt der Beerdigung. Allerdings mu\u00df in Rechnung gestellt werden, da\u00df solche Menschen vielleicht helfen, den medizinischen Erkenntnisstand zum Nutzen anderer zu erweitern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu aktuellen Problemen des medizinischen Fortschritts wird heute in Form der Responsenliteratur auf dem Hintergrund des j\u00fcdischen Rechts versucht, einen tragbaren Standpunkt zu beziehen. 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