{"id":440,"date":"2013-12-08T00:07:17","date_gmt":"2013-12-07T22:07:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/?p=440"},"modified":"2022-05-02T23:26:37","modified_gmt":"2022-05-02T21:26:37","slug":"bar-und-bat-mitzwah","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/bar-und-bat-mitzwah\/","title":{"rendered":"Bar und Bat Mitzwah"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-drop-cap\">Nach j\u00fcdischer Auffassung endet die Kindheit eines Jungen mit Vollendung des 13. Lebensjahres, w\u00e4hrend dies f\u00fcr ein M\u00e4dchen, entsprechend seiner fr\u00fcheren Reifung, bereits mit 12 Jahren gilt. Bis dahin waren die Eltern verantwortlich f\u00fcr das Tun der Kinder; an diesem Tag aber erreichen diese in religi\u00f6sen Dingen die Vollj\u00e4hrigkeit, sind von nun an f\u00fcr ihr Tun und Unterlassen selbst verantwortlich, &#8211; sie sind mit diesem Tag <em>Bath Mitzwah<\/em> bzw. <em>Bar Mitzwah<\/em>, das hei\u00dft Tochter bzw. Sohn des g\u00f6ttlichen Gebotes. Dieser religionsgesetzliche Schritt geschieht im Judentum automatisch mit Erreichen des betreffenden Alters, &#8211; diesbez\u00fcgliche Auffassungen sind schon fr\u00fch schriftlich dokumentiert. So hebt in den Spr\u00fcchen der V\u00e4ter <em>Yehudah Ben-Theyma<\/em> hervor, dass einem Dreizehnj\u00e4hrigen die Erf\u00fcllung der Gebote zukommt.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Erst wesentlich sp\u00e4ter entwickelte sich hierzu ein religi\u00f6ses Zeremoniell: Im 14. Jahrhundert f\u00fcr Jungen, seit 1922 eingef\u00fchrt von der Gesellschaft f\u00fcr die F\u00f6rderung des Judentums (Reconstructionist Movement), auch f\u00fcr M\u00e4dchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was bedeutet die Religionsm\u00fcndigkeit f\u00fcr den Betreffenden?<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr einen Jungen bedeutet sie, da\u00df er von nun an einerseits vollwertiges Gemeindemitglied ist und zum Minyan, der f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines gemeinschaftlichen G\u2019ttesdienstes erforderlichen Mindestzahl von 10 M\u00e4nnern, hinzugez\u00e4hlt wird. Andererseits wird von ihm nunmehr auch die Einhaltung der 613 Mitzwoth erwartet, also der 248 Gebote und 365 Verbote, die uns die Torah lehrt. Er ist von nun an so unter anderem auch verpflichtet beim Morgengebet die Tefillin (die Gebetsriemen) anzulegen und sich beim gemeinschaftlichen Gebet mit der Tallith (dem Gebetsschal mit den Tzitzith, den Schauf\u00e4den) zu umh\u00fcllen. Bei der n\u00e4chsten Torahvorlesung nach seinem 13. Geburtstag, &#8211; das ist meist in einem Schabbath-Vormittagsg\u2019ttesdienst, kann aber auch im Morgeng\u2019ttesdienst an einem Montag, Donnerstag oder an einem anderen Feiertag sein -, wird der Junge mit dem Namen, den er in der Gemeinde Israels hat, erstmals zur Torah aufgerufen und spricht erstmals die Segensspr\u00fcche \u00fcber die Torah. Wenn er es vermag, liest er singend selbst den betreffenden Torahabschnitt vor. In der Regel aber hat er sich, oft schon monatelang vorher, auf die Lesung der Haftarah, dem zum Torahwochenabscbnitt geh\u00f6renden Text aus den Prophetenb\u00fcchern, vorbereitet, weshalb er dann auch die Aliyyah des Maftir bekommt, also die Aufrufung zur Torah f\u00fcr denjenigen, der hernach die Haftarah liest. Und es ist jedesmal ein besonderes Erlebnis, wenn der Junge mit klarer Stimme den oft schwierigen Prophetentext vorsingt. Als besondere Leistung gilt es wenn der Junge nach dem Morgeng\u2019ttesdienst noch eine Er\u00f6rterung (Draschah) des Wochenabschnittes oder gar eine Diskussion \u00fcber ein Talmudthema vortr\u00e4gt, meist verbunden mit Worten des Dankes an seine Eltern und Lehrer. Es hat sich eingeb\u00fcrgert, da\u00df hernach auch der Rabbiner eine Ansprache an den Bar Mitzwah richtet und ihn auf die besondere Bedeutung dieses Tages f\u00fcr ihn hinweist, verbunden mit W\u00fcnschen des Segens.<\/p>\n\n\n\n<p>So wie Mann und Frau als Partner einander gleichwertig sind, jedoch unterschiedlich in ihren Aufgaben gegen\u00fcber der Gesellschaft und der Familie, so gilt die Torah auch gleicherma\u00dfen f\u00fcr Mann und Frau, ihre Erf\u00fcllung geschieht aber durch die Frau in einer anderen Weise als durch den Mann. Dem \u00f6ffentlichen Leben und der Synagoge als dem Ort des G\u2019ttesdienstes in der Gemeinde, wo in der traditionellen j\u00fcdischen Gesellschaft der Mann die Familie vertritt, steht das Wohnhaus gegen\u00fcber, das Heiligtum der Familie, das von der Frau gef\u00fchrt wird und das ihr anvertraut ist. Der regelbaren Welt des \u00e4u\u00dferen Erwerbslebens steht das Improvisation erfordernde Innenleben der Familie mit den Ereignissen von Werden, Leben und Vergehen gegen\u00fcber, das nicht die Bindung an vorgegebene Zeiten erlaubt. So hat die Meisterung dieser Situationen f\u00fcr die Frau Vorrang gegen\u00fcber der Einhaltung zeitgebundener Gebote, denen sie daher nicht pflichtunterworfen ist wie der Mann.Die Frau dient dem Leben, der Familie, der Gesellschaft geschlechtsgebunden, dazu geh\u00f6ren der Rhythmus von Empfangnisbereitschaft und Menstruation, das Geb\u00e4ren und Stillen. Die Betreuung und Erziehung der kleinen Kinder, die Zubereitung der Nahrung und das Wohnlichmachen des Hauses liegen auch in unserer heutigen Gesellschaft, in der die Arbeitsteilung sich \u00e4ndert, vorrangig in den H\u00e4nden der Frau. Nach j\u00fcdischer Auffassung wurde nach der Zerst\u00f6rung des Tempels das Heiligtum in die Familie verlagert.Die Bewahrung der kultischen Reinheit dieses Heiligtums ist Aufgabe der Frau. Und so gestaltet sich die Vorbereitung des M\u00e4dchens auf ihre Religionsm\u00fcndigkeit anders als beim Jungen. Sie lernt die Reinheitsgebote f;ir ihren K\u00f6rper kennen und einzuhalten. Sie lernt die Reinheitsgebote f\u00fcr die Nahrungszubereitung (Kaschruth) und Lebensf\u00fchrung, lernt das Haus vorzubereiten f\u00fcr die heiligen Feste und er\u00f6ffnet diese im Heiligtum der Familie indem sie die Feiertagskerzen entz\u00fcndet und benscht (segnet), &#8211; dies erstmals zu Beginn des Schabbaths nach ihrem 12. Geburtstag. In vielen Gemeinden hat es sich in den letzter Jahrzehnten eingeb\u00fcrgert, da\u00df die Bath Mitzwah im Schabbathg\u2019ttesdienst dar\u00fcber hinaus das Schma Yisrael vortr\u00e4gt oder eine Draschah h\u00e4lt, in Gemeinden der konservativen Richtung auch, da\u00df sie zur Thorahlesung und zur Haftarah aufgerufen wird, worauf jeweils der Rabbiner auch an sie eine Ansprache mit W\u00fcnschen des Segens richtete.<\/p>\n\n\n\n<p>Vom religi\u00f6sen Teil der Religionsm\u00fcndigkeitsfeier oft zeitlich abgesetzt findet dann der gesellschaftliche Teil statt, meist am Samstagabend, nach Schabbathausgang, wenn die Lichter wieder angemacht werden k\u00f6nnen und nun auch Musik gemacht und getanzt werden kann. Nach einem Festessen, w\u00e4hrend dem die Eltern oder Verwandte bzw. Freunde oft noch die Gelegenheit zu Ansprachen wahrnehmen, betet der Bar Mitzwah erstmals das Tischgebet vor, und es ist ein Brauch geworden, das Tischgebet in besonderer Weise drucken zu lassen, mit Namen und Festtagsdatum des bzw. der Religionsm\u00fcndigen versehen, und den G\u00e4sten zum Andenken zu \u00fcberreichen. Die G\u00e4ste ihrerseits pflegen sich mit festtagstypischen (Tallithoth, Gebetb\u00fccher, Bibeln, u.a.) oder anderen Geschenken zu revanchieren. Mit Sketchen, Musik und Tanz findet das Fest dann oft seinen heiteren Abschlu\u00df.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach j\u00fcdischer Auffassung endet die Kindheit eines Jungen mit Vollendung des 13. Lebensjahres, w\u00e4hrend dies f\u00fcr ein M\u00e4dchen, entsprechend seiner fr\u00fcheren Reifung, bereits mit 12 Jahren gilt. Bis dahin waren die Eltern verantwortlich f\u00fcr das Tun der Kinder; an diesem Tag aber erreichen diese in religi\u00f6sen Dingen die Vollj\u00e4hrigkeit, sind von nun an f\u00fcr ihr Tun und Unterlassen selbst verantwortlich, &#8211; sie sind mit diesem Tag Bath Mitzwah bzw. Bar Mitzwah, das hei\u00dft Tochter bzw. Sohn des g\u00f6ttlichen Gebotes. Dieser religionsgesetzliche Schritt geschieht im Judentum automatisch mit Erreichen des betreffenden Alters, &#8211; diesbez\u00fcgliche Auffassungen sind schon fr\u00fch schriftlich dokumentiert. 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