{"id":4435,"date":"2019-05-05T23:22:05","date_gmt":"2019-05-05T21:22:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/?p=4435"},"modified":"2023-04-18T08:30:54","modified_gmt":"2023-04-18T06:30:54","slug":"zizit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/zizit\/","title":{"rendered":"Zizit"},"content":{"rendered":"\n<p>Abhandlung \u00fcber die Schauf\u00e4den, enthaltend ein Gebot der Schrift, n\u00e4mlich: Zipfeln an den Ecken des Kleides anzubringen; \u2014 die n\u00e4here Erkl\u00e4rung davon wird nun in folgenden Kapiteln gegeben.<\/p>\n\n\n\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erstes Kapitel.<\/h2>\n\n\n\n<p>1) Der, am Saum des Kleides aus gleichartigem Stoffe verfertigte Zipfel, wird Zizit (Fransen) genannt, da er den Haarfransen gleicht, von welchen es hei\u00dft: \u00bbUnd er ergriff mich an der Zizit meines Hauptes\u00ab (Jechezkel 8,3); dieser Fransen wird das Wei\u00dfe genannt, weil wir nicht gehalten sind denselben zu f\u00e4rben; auch ist in der Torah keine Anzahl festgesetzt f\u00fcr die F\u00e4den dieses Zipfels.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Man nehme einen Wollfaden von himmelblauer Farbe, und umwickle damit den Zipfel; \u2014 dieser Faden wird das Azur genannt. Auch f\u00fcr die Umwicklungen dieses Fadens ist in der Torah keine Zahl bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Folglich haben wir in diesem Gebote zwei Abteilungen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>dass man am Saume des Kleides einen Zipfel verl\u00e4ngern, und<\/li>\n\n\n\n<li>dass man um diesen Zipfel einen himmelblauen Faden wickeln solle, denn es hei\u00dft (4. B. M. 16,38): \u00bbUnd sie sollen sich Fransen machen, und sollen \u00fcber den Fransen des Kleidsaums einen azurnen Faden tun\u00ab.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>4) Das Azur nun, ist nicht hinderlich r\u00fcckwirkend auf das Wei\u00dfe, wie auch umgekehrt, das Wei\u00dfe nicht hinderlich r\u00fcckwirkend auf das Azur ist; wer n\u00e4mlich das Azur nicht hat, mache blo\u00df das Wei\u00dfe, oder, hat man Wei\u00df und Azur angebracht, das Wei\u00dfe aber sich losgerissen bis an den Saum des Kleides, so dass das Azur allein \u00fcbrig blieb, so ist auch dieses hinreichend.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Obgleich diese beiden F\u00e4lle nicht hinderlich r\u00fcckwirkend auf einander sind, so bilden selbige doch nicht zwei Gebote, sondern blo\u00df ein einziges; \u2014 die ersten Weisen sagten: \u00bbUnd dieses sei Euch zum Fransen\u00ab,\u2014 dieses will soviel sagen, als: Diese beiden bilden ein einziges Gebot. Wohl aber sind alle vier Fransen gegenseitig durch einander bedingt, indem sie alle vier unter demselben Gebote verstanden werden;\u2014 legt nun Jemand ein Kleid um, in welchem Wei\u00df oder Azur, oder auch beides zusammen sich befindet, so hat er ein Gebot erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Die Zizit werden auf folgende Weise verfertigt: Man beginnt bei einer Ecke des Kleides, welche das Ende des Gewebes bildet, und zwar in einer Entfernung von nicht mehr als drei Fingerbreiten nach oben, und nicht weniger als eine Daumennagelbreite vom Rande, bringe daselbst vier F\u00e4den hinein, und schlage sie in einen Fransen zusammen, so, dass von der Ecke des Kleides acht gedrillte F\u00e4den herabh\u00e4ngen,\u2014 die L\u00e4nge dieser F\u00e4den darf nicht weniger als vier Fingerbreiten betragen, wohl aber mehr, ja sogar bis zu einer oder zwei Ellen; \u2014 unter Fingerbreiten verstehen wir den Daumen;\u2014 von diesen acht F\u00e4den nun, muss einer Azur und sieben wei\u00df sein.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Man nehme nun einen Faden von dem Wei\u00dfen, umwickele mit demselben alle F\u00e4den ein Mal nahe beim Saum des Kleides, und lasse ihn dann h\u00e4ngen, \u2014nehme den Azur- faden, schlage denselben zwei Mal unter die erste Umwickelung und mache darauf einen Knoten. Diese drei Umwicklungen werden ein <em>Chulja<\/em> (Wirbel) genannt; \u2014 dann lasse man einen kleinen Zwischenraum, bilde einen zweiten <em>Chulja<\/em> (Wirbel) blo\u00df mit dem Azurfaden, lasse wieder einen Zwischenraum, und bilde einen dritten <em>Chulja<\/em> (Wirbel); \u2014 ebenso verfahre man mit dem vierten <em>Chulja<\/em> (Wirbel), nur dass man jetzt zwei Mal mit dem Azurfaden und das dritte und letzte Mal mit dem wei\u00dfen Faden umschlage; \u2014 da man n\u00e4mlich mit dem wei\u00dfen Faden angefangen, und bei Heiligt\u00fcmern wohl eine Steigerung, nicht aber eine Verminderung gestattet wird. Mit dem wei\u00dfen Faden aber muss man deshalb beginnen, damit sich derselbe nahe am gleichartigen Stoffe des Kleidsaumes befinde; \u2014 auf diese Weise verfahre man an allen vier Enden.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Wie viele der <em>Chulja<\/em> (Wirbel) muss man also an jedem Ende machen? \u2014 Nicht weniger als sieben, und nicht mehr als dreizehn; dieses jedoch ist nur der P\u00fcnktlichkeit halber, hat man aber nur einen <em>Chulja<\/em> (Wirbel) gemacht, so ist es auch gen\u00fcgend; \u2014 ist der gr\u00f6\u00dfte Teil des Zipfels mit dem Azurfaden umwickelt worden, so ist er zwar zul\u00e4ssig, jedoch geh\u00f6rt es zur Sch\u00f6nheit desselben, dass alle <em>Chulja<\/em> (Wirbel) zusammen nur ein Drittel der gedrillten F\u00e4den einnehmen, und zwei Drittel frei herabh\u00e4ngen; diese herabh\u00e4ngenden F\u00e4den m\u00fcssen auseinander geriffelt werden, so dass sie wie ein Fransen Haare am Kopf aussehen.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Macht man den ganzen Zipfel wei\u00df, ohne Azur, so nehme man einen von den acht F\u00e4den, und schlage damit Ringe um die \u00fcbrigen, bis auf ein Drittel ihrer L\u00e4nge, so dass zwei Drittel frei herabh\u00e4ngen; \u2014 diese Umwickelung kann ebenfalls <em>Chulja<\/em> (Wirbel)weise, ganz wie mit dem Azurfaden veranstaltet werden, wie es auch bei uns Sitte ist; will man jedoch die Umwickelung ohne <em>Chulja<\/em> (Wirbel)zahl machen, so ist auch dieses gestattet. Haupts\u00e4chlich aber ist darauf zu achten, dass die Umwickelung selbst nur ein Drittel, die herabh\u00e4ngenden F\u00e4den aber deren zwei ausmachen. Manche beobachten selbst dieses nicht bei blo\u00df wei\u00dfen F\u00e4den; was aber die Zul\u00e4ssigkeit der Zipfel betrifft, so kommt es nicht darauf an, ob die, mit dem Wei\u00dfen geschlagenen Ringe den gr\u00f6\u00dften Teil der Faden einnehmen, oder ob nur ein <em>Chulja<\/em> (Wirbel) geschlagen worden.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Es kommt ganz auf den Verfertiger der Zizit selbst an, \u2014 sei es mit Azur oder nicht, \u2014 ob er die F\u00e4den drehen will. \u2014 Selbst wenn der Faden achtf\u00e4ltig, jedoch so gedreht ist, dass er wie ein einzelner Faden aussieht, \u2014 so wird er dennoch jedenfalls nur als ein Faden betrachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Die F\u00e4den der Zipfel, \u2014 ganz gleich, seien sie wei\u00df oder azurfarben, \u2014 m\u00fcssen eigens dazu gesponnen sein, auch darf man dieselben nicht aus der Wolle machen, welche an Dornen h\u00e4ngen blieb, w\u00e4hrend die Schafe dazwischen lagerten, noch von den Haaren, die einem Vieh ausgerissen werden, auch nicht von den Endf\u00e4den eines Gewebes, sondern von reiner Wollschur, oder aus Flachs; \u2014 eben so wenig d\u00fcrfen selbige aus geraubter Wolle, noch aus solcher verfertigt werden, die einer, zum G\u00f6tzendienste verf\u00fchrten Stadt angeh\u00f6rt, ebenfalls nicht aus Wolle, die zu heiligem Gebrauche bestimmt war; \u2014 sind die Zipfel aus solcher Wolle gemacht worden, so sind selbige unzul\u00e4ssig. Wenn Jemand ein Vieh abg\u00f6ttisch verehrt, so wird die Wolle dieses Viehs zu Zizit unzul\u00e4ssig, \u2014 abg\u00f6ttisch verehrter wachsender Flachs dagegen, ist zul\u00e4ssig, weil er sp\u00e4ter seine Gestalt ver\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Sch\u00e4uf\u00e4den, die ein Heide verfertigt, sind unzul\u00e4ssig, denn es hei\u00dft: (4. B. M. 15, 38) \u00bbRede zu den Kindern Israel\u2026, dass sie sich Zizit machen\u00ab.\u2014 Waren selbige von einem Israeliten, wenn auch ohne Andacht, gemacht, so sind sie dennoch zul\u00e4ssig; \u2014 solche Zizit dagegen, die von bereits im Gebrauch gewesenen verfertigt werden, sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Wenn man z. B. die Ecke eines Kleides, woran bereits ein Zipfel angebracht ist, an ein anderes Kleid n\u00e4ht, selbst wenn diese Ecke eine Quadrat-Elle gro\u00df ist, so bleibt selbige immer unzul\u00e4ssig, denn es hei\u00dft \u00bbUnd sie sollen sich Zizit machen\u00ab nicht also, aus bereits gemachten welche benutzen, denn dieses w\u00e4re ja so viel wie von selbst entstanden;\u2014 dagegen ist&#8217;s erlaubt, die Schauf\u00e4den aus einem Kleide zu l\u00f6sen, und sie bei einem anderen anzubringen, seien es nun wei\u00dfe, oder azurfarbene.<\/p>\n\n\n\n<p>14) Wenn man zwei Ecken eines Kleides durch F\u00e4den dergestalt verbunden, dass, nachdem jedes einzelne Ende des Kleides mit Zizit zubereitet worden, man die F\u00e4den in der Mitte auseinander geschnitten, um die, auf diese Weise auf ein Mal zubereiteten zwei Zizit zu trennen, so ist dieses unzul\u00e4ssig; denn so lange beide Enden durch die F\u00e4den vereinigt waren, sind sie ja als widersetzlich in der Form unzul\u00e4ssig, und, \u2014 wurden sie gleich durch den Schnitt zu zwei Zipfeln, so sind dadurch gleichsam aus bereits Gemachten entstanden, und deshalb wiederum unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>15) Hat man Zizit auf Zizit angebracht, so kommt es darauf an, ob man dabei sogleich die Absicht gehabt hierdurch die ersten aufzuheben, \u2014 in welchem Falle man nur die ersten zu l\u00f6sen oder wegzuschneiden braucht, wodurch die neuen zul\u00e4ssig werden. \u2014 War die Absicht aber dabei die, dadurch eine Zugabe zu bewerkstelligen, so bleiben beide unzul\u00e4ssig, selbst wenn man sp\u00e4ter eine davon wegschnitt; denn durch die Zugabe wurden beide unzul\u00e4ssig,\u2014 l\u00f6st oder schneidet man nun eine ab, so ist das \u00dcbrige, als aus bereits Gemachten verfertigt zu betrachten, da die erste Anbringung bereits gleichsam ungesetzlich wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>16) Ebenso,\u2014 wenn man Zipfel an einem dreieckigen Kleide angebracht hat, das Ganze sp\u00e4ter zu einem Vierecke umgestaltet, und an das vierte Ende noch einen vierten Zipfel gemacht, so bleibt auch dies Ganze immerhin unzul\u00e4ssig: denn es hei\u00dft: \u00bbDu sollst machen\u00ab, nicht aber von bereits Gemachten.<\/p>\n\n\n\n<p>17) Man darf das Kleid nicht zu einem Vierecke Zusammenlegen, und dann in die vier Ecken des so doppelt Zusammengelegten, Zizit anbringen, au\u00dfer etwa wenn das Kleid vorher so zusammengen\u00e4ht worden, und w\u00e4re es auch nur an einer Seite.<\/p>\n\n\n\n<p>18) Riss die Ecke, an welchem der Zipfel angebracht war, h\u00f6her als drei Fingerbreit vom Saum, ab, so ist es erlaubt dieselbe an derselben Stelle wieder zusammenzun\u00e4hen; geschah der Ri\u00df aber tiefer, so ist dies nicht gestattet.\u2014 Wurde die Kante des Kleides, welche sich zwischen dem Ende des Gewebes befindet, ausgeriffelt, so bleibt sie dennoch zul\u00e4ssig, w\u00e4re auch noch so wenig davon \u00fcbrig geblieben,\u2014 gleichfalls, wenn die F\u00e4den der Zizit von selbst sich abgenutzt, und nur noch so viel von denselben \u00fcbrig geblieben, um einen Knoten bilden zu k\u00f6nnen, so sind sie dennoch zul\u00e4ssig; wurden die F\u00e4den aber dicht an der Wurzel abgerissen, und w\u00e4re es selbst nur einer derselben, so wird die Zizit dadurch unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zweites Kapitel.<\/h2>\n\n\n\n<p>1) Die Azurf\u00e4den, deren in der Torah \u00fcberall Erw\u00e4hnung geschieht, sind Wolle, gef\u00e4rbt in einer Mischung von Augenschminken, die wie das Himmelblaue aussieht, welches sich bei Sonnenschein, an unbew\u00f6lkten Stellen des Himmels zeigt, die Azurf\u00e4den der Zizit m\u00fcssen mit einer solchen \u00e4chten Farbe gef\u00e4rbt werden, die ihren vollen Glanz beibeh\u00e4lt, ohne auszubleichen; \u2014 Alles, was nicht mit einer solchen Farbe gef\u00e4rbt ist, \u2014 mag es auch immer wie himmelblau aussehen, \u2014 darf nicht als zul\u00e4ssig zur Verfertigung der Zizit angesehn, werden, wie z. B. F\u00e4den welche mit Isatis (Indigo), Schw\u00e4rze, oder irgend unhaltbaren Farbstoffen gef\u00e4rbt worden.\u2014 Die Wolle eines, von einer Ziege geworfenen Schafes, ist ebenfalls zu Zizit unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die Azurf\u00e4den zu den Zizit werden folgenderma\u00dfen gef\u00e4rbt: Man weiche die Wolle zuerst in Kalk, dann wasche man sie so lange, bis sie ganz rein wird, siede sie in Alaun, oder dergleichen von F\u00e4rbern gebrauchten Materialien, damit die Wolle die Farbe besser einsauge, \u2014 hierauf nehme man das Blut von <em>Chaleson<\/em> (Tintenfisch), eines Fisches dessen Farbe himmelblau, und dessen Blut schwarz wie Tinte ist, und welcher im toten Meer gefunden wird; \u2014 dieses Blut nun wird, mit Beimischung verschiedener Farbstoffe, wie z. B. Potasche (Alkalisches Salz), oder dergleichen Materialien, wie solche die F\u00e4rber anwenden, in einen Kessel getan, gesiedet, und die Wolle darin so lange liegen gelassen, bis sie himmelblau wird, wo dann sie zur Verfertigung von Schauf\u00e4den gebraucht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Azurf\u00e4den der Zizit m\u00fcssen eigens zu diesem Gebrauche gef\u00e4rbt worden sein, ist dies nicht der Fall, so sind selbige unzul\u00e4ssig. \u2014 Hatte man in einem Kessel die oben erw\u00e4hnte Farbe zubereitet, und etwas Wolle zur Probe hineingetaucht, um sich zu \u00fcberzeugen, ob die Farbe gut sei oder nicht, so wird dadurch die ganze Farbe im Kessel unzul\u00e4ssig; \u2014 um nun zu jener \u00dcberzeugung zu gelangen, nehme man also in ein kleines Geschirr etwas Farbe aus dem Kessel heraus, lege den Flocken Wolle hinein, um die Probe damit anzustellen, verbrenne darauf diesen Flocken, der ja ohnehin nur zur Probe gef\u00e4rbt worden, gie\u00dfe die Probefarbe, die sich im Geschirre befand, weg, weil dieselbe durch den Versuch selbst unzul\u00e4ssig geworden, und f\u00e4rbe dann erst die F\u00e4den in der, im Kessel zubereiteten Farbe.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Wolle, die bereits zu Azur gef\u00e4rbt worden, darf nur von einem bew\u00e4hrten Manne gekauft werden, indem sonst zu besorgen st\u00e4nde, dass sie vielleicht nicht eigens zu Zizit gef\u00e4rbt worden; \u2014 hat man aber die Wolle auch wirklich von einem bew\u00e4hrten Manne gekauft, bei Untersuchung derselben jedoch ergibt es sich, dass sie mit gew\u00f6hnlichen, unhaltbaren Schw\u00e4rzen gef\u00e4rbt sei, so ist selbige dennoch unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Auf welche Weise ist die Wolle zu untersuchen, ob sie vorschriftsm\u00e4\u00dfig gef\u00e4rbt worden sei, oder nicht? \u2014 Hierzu nehme man Stroh, Schneckenschleim und Urin, welcher vierzig Tage lang abgestanden, und lasse die Azurf\u00e4den vierundzwanzig Stunden in dieser Mischung weichen; \u2014 halten sie nach diesem Versuche dennoch Farbe, ohne auszubleichen, so sind sie echt gef\u00e4rbt: blichen sie aber aus, so nehme man Gerstenteig, welcher zu Fischlake vorbereitet worden, lege die abgeblichenen Azurf\u00e4den hinein, backe den Teig samt den F\u00e4den in einem Ofen, und nehme letztere dann heraus, um nachzusehen, ob sie noch mehr ausgeblichen, in welchem Falle sie unzul\u00e4ssig sind; \u2014 haben sie im Gegenteil ihre Farbe wieder erhalten, oder ist selbige noch lebhafter geworden als vor dem Backen, so sind sie zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Aus einem Laden, in welchem Azurf\u00e4den verkauft werden, die in dem Rufe der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit stehen, darf man solche kaufen, ohne weitere Versuche dar\u00fcber anzustellen, bis irgend ein Grund zum Argwohn sich darbieten sollte; \u2014 Azurf\u00e4den, die sich bei einem Nicht-Israeliten in Verwahrung befanden, werden unzul\u00e4ssig, weil es m\u00f6glich ist, dass solche vertauscht worden sein k\u00f6nnten; waren sie jedoch in einem doppelt versiegelten Gef\u00e4\u00dfe eingeschlossen, und zwar Siegel auf Siegel, so sind sie zul\u00e4ssig, \u2014 unter einfachem Siegel verwahrt, sind sie unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Azurwolle, die auf der Stra\u00dfe gefunden worden, w\u00e4r es selbst in einzelnen in St\u00fccke geschnittenen F\u00e4den, sind dennoch unzul\u00e4ssig; \u2014 waren sie aber zusammengedrillt, so sind sie zul\u00e4ssig. Kauft Jemand auf der Stra\u00dfe von einem Israeliten ein bereits mit Zizit versehenes Kleid, so bleibt solches in seiner wahrscheinlichen Gesetzlichkeit; kaufte man aber ein solches Kleid von einem Nicht-Israeliten, so ist es nur dann zul\u00e4ssig, wenn der Verk\u00e4ufer ein Kaufmann war.<\/p>\n\n\n\n<p>8) An einem Kleid welches ganz rot, gr\u00fcn oder sonst einfarbig ist, mache man die Zizitwei\u00dff\u00e4den nach der Farbe des Kleides, je nachdem rot, gr\u00fcn oder dergleichen; war aber das Kleid ganz Azurblau, so m\u00fcssen die Zizitwei\u00dff\u00e4den aus anderen Farben gemacht werden, nur nicht aus Schwarz, weil dieses dem Blau \u00e4hnlich ist; diese Zizitwei\u00dff\u00e4den aber umbinde man mit einem Azurfaden, wie dieses bei anderen, nicht gef\u00e4rbten Zipfeln der Fall ist.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Die Strafbarkeit desjenigen, der sich die Zizitwei\u00dff\u00e4den nicht anschafft, ist gr\u00f6\u00dfer als dessen, welcher die Azurf\u00e4den wegl\u00e4sst: indem Wei\u00dff\u00e4den Jedem zu Gebote stehen, w\u00e4hrend die Azurf\u00e4den wegen der oben genannten Farbe, nicht an jedem Ort, oder nicht zu jeder Zeit zu finden sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Drittes Kapitel.<\/h2>\n\n\n\n<p>1) Ein Kleid, an dem ein Israelit, den Vorschriften der Torah gem\u00e4\u00df, Zizit anzubringen verpflichtet ist, muss wenigsten vier Ecken haben, und so gro\u00df sein, dass mit denselben der Kopf und der gr\u00f6\u00dfte Teil des K\u00f6rpers eines Knaben bedeckt werden k\u00f6nne, der in dem Alter ist, dass man ihn ohne \u00fcberwachende Begleitung auf die Stra\u00dfe lassen darf; auch muss ein solches Kleid entweder aus Wolle, oder auch Flachs sein.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Kleider aber von anderen Stoffen, wie z. B. aus Seide, Baumwolle, Kamel- Ziegen- oder Hasenhaar und dergleichen, sind nur den Vorschriften der Weisen nach zizitpflichtig,\u2014welche Bestimmung nur deshalb getroffen worden, um die Beobachtung des Gebotes desto strenger anzuempfehlen; jedoch m\u00fcssen jedenfalls die Kleider wenigstens vier Ecken und das oben angef\u00fchrte Ma\u00df haben; denn \u00fcberall, wo in der Torah selbst von Kleidern die Rede ist, werden darunter nur Kleider von Wolle oder Flachs verstanden.<\/p>\n\n\n\n<p>3) \u00bbAn den vier Ecken deines Kleides\u00ab (5. B.M. 22,12) also ein Kleid, welches wenigstens vier Enden, und kein solches, welches deren nur drei hat. Sollte hieraus aber nicht der Schluss gezogen werden k\u00f6nnen: ebenfalls auch kein f\u00fcnf-, kein sechseckiges? Mit nichten, denn ebendaselbst hei\u00dft es \u00bbmit welchem du dich bedeckst\u00ab, folglich&#8216; auch ein f\u00fcnf- und sechseckiges. Weshalb aber erkennen wir ein f\u00fcnf- oder sechseckiges als zizithpfiichtig an, w\u00e4hrend wir doch die dreieckigen ausschlie\u00dfen, da doch beide nicht der Bedingung von \u00bbvier Ecken\u00ab entsprechen? Weil die Zahl f\u00fcnf, auch die Zahl vier mit bedingt. Bringt man aber bei einem f\u00fcnf- oder sechseckigen Kleide Zizit an, so geschehe dieses nur an den vier \u00e4u\u00dfersten Ecken, denn es hei\u00dft: \u00bbAn den vier Enden deines Kleides\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Ein Kleid aus irgend einem Gewebe mit ledernen Ecken ist zizitpflichtig, ein ledernes Kleid dagegen mit Ecken aus gewebtem Stoffe, ist es nicht, indem man sich stets nur nach dem Hauptstoffe zu richten hat. Ein Kleid welches zwei Eigent\u00fcmern geh\u00f6rt, ist ebenfalls zizitpflichtig, denn es hei\u00dft: \u00bbAn den Ecken ihrer Kleider\u00ab; und, wenn es wiederum hei\u00dft \u00bbdeines Kleides\u00ab, \u2014 so wollte die Schrift hiermit wiederum nur ein geborgtes Kleid ausschlie\u00dfen, weil ein solches drei\u00dfig Tage der Zizitpflichtigkeit \u00fcberhoben, und erst nach dieser Frist wieder zizitpflichtig wird.<\/p>\n\n\n\n<p>5) An einem Kleide aus Wolle mache man die Zizitwei\u00dff\u00e4den ebenfalls aus Wolle, an einem Leinenen, aus Flachs, an jedem Kleide aber von anderen Stoffen, ans den F\u00e4den desselben Stoffes, wie das Kleid selbst; so m\u00fcssen also an einem seidenen Kleide die Zizitwei\u00dff\u00e4den aus Seide, \u2014 an einem Kleidungsst\u00fcck aus Ziegenhaaren aber\u2014die Schauf\u00e4den aus Ziegenhaar sein; wollte man aber zu Kleidern aus anderen Stoffen die Zizitf\u00e4den aus Wolle oder Flachs machen, so ist dies gestattet, da Wolle und Flachs \u2014 sowohl f\u00fcr ihre eigenen, wie auch f\u00fcr andere Gattungen von Stoff, zu Zizitf\u00e4den zul\u00e4ssig sind. F\u00e4den anderer Stoffe hingegen gen\u00fcgen nur bei Kleidern derselben Stoffgattung, nicht aber bei denen anderer Gattung.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Darf man aber Wollf\u00e4den zu den Zizit an Leinenkleidern, oder Flachs zu den Schauf\u00e4den von Wollenkleidern nehmen, und zwar in dem Falle, wo die Zizit nur aus Wei\u00dff\u00e4den ohne Azur bestehen? \u2014 Eigentlich wohl, da das Schaatnes (Stoffmischung) in Bezug auf Zizit erlaubt ist, da man ja Azurf\u00e4den, die doch aus Wolle bestehen, bei leinenen Kleidern anbringt; \u2014 dennoch vermeide man Obiges, und zwar aus dem Grunde, weil man die Wei\u00dff\u00e4den ja ohne Weiteres aus demselben Stoffe machen kann und es eine allgemeine Regel ist, dass \u00fcberall, wo ein Gebot sich im Conflicte mit einem Verbote findet, man suchen m\u00fcsse Beide zu beobachten, und blo\u00df wenn dieses nicht m\u00f6glich ist, so m\u00f6ge das Gebot das Verbot verdr\u00e4ngen: im vorliegenden Falle aber \u2014 ist die M\u00f6glichkeit vorhanden, beide zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p>7) An einem leinenen Kleide bringe man gar keine Azur-, sondern nur Wei\u00dff\u00e4den an, und zwar aus Flachs; \u2014 diese Verordnung gr\u00fcndet sich nicht etwa darauf, dass das Gebot der Zizit von dem Verbote der Stoffmischung (<em>Schaatnes<\/em>) verdr\u00e4ngt werde, \u2014 sondern ist nur eine Vorsichtsma\u00dfregel der Weisen: weil man sich Nachts mit einem solchen Kleide zudecken k\u00f6nnte, zu welcher Zeit die Pflicht der Zizit aufh\u00f6rt, und auf diese Weise das Verbot nicht beachtet w\u00fcrde, ohne dass man durch ein Gebot dazu berechtigt w\u00e4re; dass aber die Zizitpflicht sich nur auf den Tag, nicht aber auf die Nacht beziehe, erhellt aus den Worten: \u00bbUnd ihr sollt ihn sehen (den Schaufaden), \u2014 folglich, ist hier die Zeit gemeint, wo man sehen kann; \u2014 ein Blinder aber ist dessen ungeachtet zizithpflichtig, weil, wenngleich er die Zizit auch nicht sieht, Andere dieselben sehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Es ist aber einem Jeden gestattet ein Zizitkleid, bei Nacht, \u2014sowohl in der Woche, wie auch am Sabbat ohne Weiteres umzulegen, wenn dieses nur ohne vorangehenden Segensspruch geschieht; zur vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Zeit hingegen \u2014 spreche man \u00fcber die Zizit den Segensspruch, n\u00e4mlich Morgens von der Zeit an, wo man die Azurf\u00e4den von den Wei\u00dff\u00e4den zu unterscheiden im Stande ist; der Segen aber lautet: \u00bbGelobt seist Du, Ewiger, unser Gott, K\u00f6nig der Welt, der uns geheiligt durch seine Gesetze und uns geboten, uns in Zizit zu h\u00fcllen. \u2014 Den ganzen Tag \u00fcber muss man, bei Umlegung des Zizitkleides jedesmal diesen Segensspruch wiederholen; \u2014 beim Verfertigen der Zizit aber spreche man den Segen nicht, da der Schluss der Erf\u00fcllung des Gebotes im Umlegen besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Es ist erlaubt, mit Zizit am Kleid auch unreine Orte und Badstuben zu betreten; \u2014 wurden aus den Zizit einzelne Wei\u00df- oder Azurf\u00e4den abgerissen, so kann man selbige sogar auf den Misthaufen werfen, indem die Zizit nur das Mittel zur Erf\u00fcllung eines Gebotes sind, ohne an und f\u00fcr sich selbst Heiligkeit zu besitzen. Verboten ist es dagegen, ein, mit Zizit versehenes Kleid \u2014 einem Heiden zu verkaufen, ohne vorher die Zizit davon abgel\u00f6st zu haben, und zwar nicht aus dem Grunde irgendeiner Heiligkeit am Kleide selbst, sondern aus Besorgnis dass der Heide sich in dieses Kleid h\u00fcllen, und sich f\u00fcr einen Israeliten ausgeben k\u00f6nne. \u2014 Frauen, Knechte und Kinder, sind laut der Torah, von der Zizitpflichtigkeit befreit, doch haben die Gelehrten verordnet. dass, sobald ein Knabe im Stande ist das Gewand selbst umzunehmen, er dadurch auch zizithpflichtig werde, damit er sich an die Erf\u00fcllung der Gebote gew\u00f6hne. Wenn Frauen oder Knechte sich in Zizit h\u00fcllen wollen, so steht ihnen dieses frei, doch d\u00fcrfen sie dabei nicht den Segen sprechen;\u2014 auf dieselbe Weise verh\u00e4lt es sich mit allen Geboten, von denen die Frauen freigestellt sind,\u2014 sie k\u00f6nnen sie erf\u00fcllen, jedoch ohne den vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Segensspruch dabei. Verwachsene und Hermaphroditen aber sind, der Unentschiedenheit wegen, gehalten die Pflicht zu erf\u00fcllen: jedoch ebenfalls ohne den Segensspruch dabei zu sprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Die Zizitpflichtigkeit aber beurkundet sich wie folgt: Jedermann der zizithpflichtig ist, und ein zur Anbringung der Schauf\u00e4den geeignetes Kleid umlegen will, ist gehalten \u2014 erst die Zizit anzubringen, und dann erst das Kleid umzulegen, that er letzteres aber, bevor die Zizit angebracht waren, so hat er ein Gebot vernachl\u00e4ssigt. Kleider aber, welche bereits zizithpflichtig sind, werden dennoch so lange als davon dispensirt angesehn, bis sie Jemand umlegen will, da die Zizit nicht als Pflicht des Kleides, sondern des Menschen anzusehen, der dasselbe tr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Obgleich nun niemand verpflichtet ist, sich ein Kleid zu kaufen, und solches anzulegen, \u2014 um Zizit anbringen zu k\u00f6nnen, so ziemt es sich doch f\u00fcr keinen frommen Mann, sich der Erf\u00fcllung dieses Gebotes zu entziehen, sondern bestrebe sich immer ein Jeder, ein solches Kleid zu haben, das zizithpflichtig w\u00e4re, um dieses Gebot erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen; w\u00e4hrend des Gebetes aber \u2014 ist dieses noch besonders zu beachten; \u2014 f\u00fcr Gelehrte w\u00e4re es sogar eine Schmach, im Gebete Dazustehen, ohne sich dabei in Zizit geh\u00fcllt zu haben.<\/p>\n\n\n\n<p>12) Jedermann habe stets das Gebot der Zizit besonders im Auge, indem die Schrift es abgew\u00e4gt, und gleichsam daran alle Gebote gekn\u00fcpft, denn es hei\u00dft (4 B. M. 15) \u00bbDenn ihr werdet ihn sehen, und euch dabei erinnern aller Gebote des Ewigen\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\"><div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-full\"><a href=\"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/mischne-tora\/\"><img data-recalc-dims=\"1\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"200\" height=\"198\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=200%2C198&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-3324\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?w=200&amp;ssl=1 200w, https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w, https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/mischt.png?resize=120%2C120&amp;ssl=1 120w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/mischne-tora\/\">Eine \u00dcbersicht aller Kapitel der Mischne Torah (und der verf\u00fcgbaren \u00dcbersetzungen) findet man hier.<\/a><\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Abschnitt \u00bbZizit\u00ab aus der Mischne Tora in deutscher \u00dcbersetzung.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":4439,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[210,252],"tags":[117,251,268],"class_list":["post-4435","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-creative-commons","category-mischne-torah","tag-creative-commons","tag-mischneh-tora","tag-zizit"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/zizit.jpg?fit=1200%2C800&ssl=1","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4435","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4435"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4435\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9495,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4435\/revisions\/9495"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4439"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4435"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4435"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.talmud.de\/tlmd\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4435"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}