Kitzur Schulchan Aruch

Kitzur Schulchan Aruch – Kapitel 139 – Vorschriften für Chanukka

Die Übersetzung des Kitzur Schulchan Aruch von Schlomoh Ganzfried auf talmud.de
Inhaltsverzeichnis

Enthält 26 Paragraphen

§1

Als während des zweiten Tempels das griechische Reich die Macht (über Israel) hatte, verhängte es Verbote über Israel, störte die Gesetzesausübung und erlaubte ihnen nicht, sich mit Thora und Mizwot zu beschäftigen. Sie streckten ihre Hände nach ihrem Vermögen und nach ihren Töchtern aus, drangen ins Heiligtum ein, machten Einrisse darin und verunreinigten das Reine. Israel war durch sie in großer Bedrängnis, sie unterdrückten sie mit furchtbarem Druck, bis sich der Gott unserer Väter über sie erbarmte und sie aus ihrer Hand befreite und rettete; die Hasmonäer, die Hohenpriester, siegten und erschlugen sie. Sie befreiten Israel aus ihrer Hand, stellten einen König von den Kohanim auf, und das Reich Israel erstand wieder für mehr als zweihundert Jahre bis zur zweiten Zerstörung des Tempels. Als Israel seine Feinde besiegte und vernichtete, war dies am fünfundzwanzigsten im Monat Kislew. Sie gingen ins Heiligtum und fanden kein reines Oel im Tempel außer einem Krüglein, das unter einem Siegel des Hohenpriesters lag; in ihm war nur so viel, um an einem Tag damit die Lichter anzuzünden; man zündete aber damit die Lichter auf der Ordnung des Leuchters acht Tage an, bis man Oliven gestoßen und reines Oel gewonnen hatte. Darum ordneten die Weisen in jenem Zeitalter an, daß diese acht Tage, die mit dem fünfundzwanzigsten Kislew beginnen, Tage der Freude und des Hallel seien. Man zündet an ihnen die Lichter abends Nacht für Nacht an den Eingängen der Häuser, acht Nächte hindurch, an, um das Wunder zu bekennen und zu verbreiten. Diese Tage werden חנוכה genannt, das bedeutet: חנו sie ruhten כה am fünfundzwanzigsten; denn am fünfundzwanzigsten Tag ruhten sie von ihren Feinden; und ferner, weil sie an diesen Tagen den Tempel weihten, den die Feinde verunreinigt hatten; darum sagen manche, es sei verdienstlich, die Mahlzeit am Chanuka etwas zu vermehren; ferner, weil an diesen Tagen das Werk der heiligen Wohnung (in der Wüste) vollendet wurde. Man erzähle seiner Familie den Inhalt der Wunder, die unseren Vätern an diesen Tagen geschehen (siehe Josippon); dennoch ist es nur dann eine Mahlzeit einer Pflichterfüllung, wenn man bei der Mahlzeit Lob- und Preisgesänge des Ewigen spricht. Man mehrt die Wohltätigkeit an den Chanuka-Tagen, weil sie auserwählt sind, an ihnen die Makel der Seele durch Almosen, besonders, um arme Thoralernende zu unterstützen, wiedergutzumachen.

§2

Man fastet nicht an den Chanuka-Tagen, aber am Tag vorher und am Tag nachher sind Trauer und Fasten erlaubt.

§3

Das Verrichten von Arbeit am Chanuka ist erlaubt; nur pflegen die Frauen keine Arbeit zu verrichten, solange die Lichter im Haus brennen; und man erleichtere ihnen nicht. Der Grund, daß es die Frauen strenger nehmen, ist, weil ein schweres Verhängnis über den Töchtern Israels schwebte; die Griechen hatten nämlich verhängt, daß, wenn eine Jungfrau heirate, sie erst dem Heerführer preisgegeben werde, und ferner, weil das Wunder durch eine Frau geschah. Eine Tochter des Hohenpriesters Jochanan war von großer Schönheit, und der feindliche König verlangte, daß sie sein Weib werde. Sie versprach ihm, seinen Wunsch zu erfüllen, ließ ihn Speisen aus Käse genießen, daß es ihn dürste und er Wein trinke, sich berausche und in tiefen Schlaf versinke; so geschah es auch; da schlug sie ihm den Kopf ab und brachte ihn nach Jeruschalajim. Als ihr Heerführer sah, daß ihr König umgekommen, ergriffen sie die Flucht. Darum pflegen manche am Chanuka Milchspeisen zu genießen zur Erinnerung an das Wunder, das durch Milch geschah.

§4

Alle Oele sind für das Chanukalicht geeignet, doch ist es ein besonderes Verdienst, Olivenöl zu nehmen, dem Wunder im Tempel entsprechend, das mit Olivenöl geschah; wenn solches nicht zu haben ist, wähle man anderes Oel, dessen Licht klar und rein ist, oder Wachskerzen, deren Licht ebenfalls klar ist. Doch seien nicht zwei Kerzen zusammengeflochten, weil das wie eine Fackel wäre, sondern jede Kerze sei einfach. Man mache sie nicht aus Wachs von Götzentempeln, weil das zu verwerfen ist. Ebenso sind alle Dochte für das Chanukalicht geeignet, doch ist es ein besonderes Verdienst Baumwolle zu nehmen; man braucht nicht in jeder Nacht neue Dochte, sondern kann auch die ersten anzünden, bis sie zu Ende sind.

§5

Wenn man an einer irdenen Lampe anzündet, sobald man eine Nacht daran angezündet hat, ist sie alt geworden, und man zünde in der zweiten Nacht nicht daran an, weil sie unschön geworden ist. Darum besitze man eine schöne Lampe aus Metallarten; und wessen Vermögen hinreicht, kaufe sich zur Verschönerung der Pflichterfüllung eine silberne Lampe.

§6

In unseren Ländern ist der Gebrauch verbreitet bei denen, die das Gebot besonders schön erfüllen, daß jeder von den Söhnen des Hauses in der ersten Nacht ein Licht anzündet und in der zweiten Nacht zwei, und so fügen sie hinzu, bis sie in der achten Nacht acht Lichter anzünden. Sie müssen aber darauf achten, daß jeder seine Lampe an einen bestimmten Ort stelle, damit zu erkennen ist, wieviel Lichter jeder angezündet hat; man zünde sie nicht an einem Platz an, an dem man das ganze Jahr Licht anzündet, damit zu erkennen ist, daß es Chanukalichter sind.

§7

Das Gebot des Chanukalichtes ist, es am Eingang an der Straße anzuzünden, um das Wunder öffentlich zu bekennen; so tat man zur Zeit der Mischna und der Gemara. Heutzutage, da wir inmitten anderer Völker wohnen, zündet man im Haus an, in dem man wohnt; wenn man ein Fenster zur Straße hat, zünde man sie dort an; und wenn nicht, zünde man sie am Eingang an. Es ist verdienstlich, den Leuchter in die Handbreite am Eingang links hinzustellen, damit die Mesusa rechts und das Chanukalicht links und er von Geboten umgeben ist. Besser ist den Leuchter in den Hohlraum des Eingangs zu stellen.

§8

Es ist vorgeschrieben, die Lichter höher als drei Handbreiten von der Erde und unterhalb von zehn Handbreiten hinzustellen; hat man sie über zehn Handbreiten hingestellt, hat man auch das Gebot erfüllt; hat man sie aber über zwanzig Ellen hingestellt, so hat man das Gebot nicht erfüllt, weil über zwanzig Ellen das Auge nicht hinsieht. Wer in einem Stockwerk wohnt, kann sie ans Fenster stellen, obschon es über zehn Handbreiten ist; wenn das Fenster aber über zwanzig Ellen vom Erdboden der Straße an ist, sodaß das Auge der auf der Straße Gehenden nicht hinsieht, ist besser, sie an den Eingang zu stellen.

§9

Die Lichter seien gleichmäßig in einer Reihe, nicht eins höher und eins niedriger; es sei ein Abstand zwischen einem Licht und dem andern, damit nicht die Flamme des einen dem andern nahekomme und es wie eine Fackel aussehe. Bei Wachslichtern sei der Abstand so groß, daß nicht eins durch das andere erwärmt wird und das Wachs tropft, daß sie verderben. Hat man eine Schüssel mit Oel gefüllt und mit Dochten umringt und ein Gefäß übergestülpt, so gilt jeder Docht für ein Licht; hat man kein Gefäß übergestülpt, so gilt es nicht einmal für ein Licht, weil es wie eine Fackel ist. Wenn eine Lampe zwei oder mehr Schnäbel hat, sollen nicht zwei daran anzünden, nicht einmal in der ersten Nacht, weil dann nicht zu erkennen wäre, wieviel Lichter man (an diesem Abend) anzündet.

§10

Die Zeit des Anzündens ist gleich beim Sichtbarwerden der Sterne, und man schiebe es nicht auf. Man darf vor dem Anzünden nichts tun, nicht einmal lernen; nur, wenn man noch nicht Maariw gebetet hat, bete man zuerst und zünde dann an. Bevor man anzündet, versammle man alle, die zum Haus gehören, um die Sache offen kundzutun. Man muß soviel Oel hineingießen, daß sie wenigstens eine halbe Stunde brennen. Geschehenenfalls, wenn man nicht gleich angezündet hat, kann man immer noch mit Beracha anzünden, solange die Hausgenossen wach sind; wenn aber die Hausgenossen schon schlafen, ist keine Kundgebung des Wunders mehr vorhanden, und man zünde ohne Beracha an. Wenn man bei Nacht keine Zeit haben wird anzuzünden, kann man schon früher anzünden, von der Hälfte der Mincha-Zeit an und weiter, das ist eine und eine Viertelstunde vor dem Sichtbarwerden der Sterne (man meint Zeitstunden der Länge des Tages entsprechend, siehe oben Kap. 69 § 2. An den Chanukatagen, an denen die Tage kurz sind, beträgt die Hälfte der Mincha-Zeit, wenn der Tag nur zehn Uhrstunden lang ist, eine Stunde und 2½ Minuten). Nur muß man soviel Oel hineingießen, daß die Lichter bis eine halbe Stunde nach dem Sichtbarwerden der Sterne brennen; wenn sie nicht so lang brennen, hat man das Gebot nicht erfüllt.

§11

Die Ordnung des Anzündens, wie sie bei uns gebräuchlich ist: In der ersten Nacht zündet man das Licht an, das einem rechts gegenüber steht; in der zweiten Nacht fügt man links davon ein Licht hinzu, und so in jeder Nacht weiter fügt man links ein Licht hinzu; das Neuhinzugefügte zündet man immer zuerst an und wendet sich nach rechts weiter.

§12

In der ersten Nacht sagt der Anzündende vor dem Anzünden drei Berachot: anzünden, der Wunder vollbracht hat, der uns am Leben erhalten hat; in den anderen Nächten sagt er nicht שהחינו; nachdem er die Berachot gesprochen, zündet er ein Licht an, und während er die anderen Lichter anzündet, sagt er הנרות הללו –. Einer, der Jude geworden, spricht: der für Israel Wunder vollbracht hat; hätte er לאבותינו für unsere Väter gesagt, hat er seine Pflicht auch erfüllt. Ein Trauernder vor der Beerdigung, wovor uns der Ewige behüte, antworte, wenn ein anderer zugegen und mit Berachot anzündet, אמן; wenn kein anderer zugegen, zünde er selbst ohne Berachot an.

§13

Es steht uns als Halacha fest: das Anzünden vollbringt das Gebot, das heißt: das Anzünden ist die Erfüllung des Gebotes, und während des Anzündens müssen die Lichter am richtigen Ort stehen und das richtige Maß Oel enthalten. Das will ausschließen, wenn man sie unterhalb von drei Handbreiten oder über zwanzig Ellen angezündet und sie dann brennend an ihren richtigen Ort gestellt hätte; dann wären sie untauglich. Ebenso, wenn beim Anzünden nicht genügend Oel darin gewesen und man nachher hinzugefügt, nützt es nichts mehr. Ebenso, wenn man sie an einen Ort gestellt, wo der Wind weht und die Lichter leicht ausgehen, hat man das Gebot nicht erfüllt und muß man sie noch einmal anzünden, sage aber nicht nochmals die Berachot. Hat man sie aber vorschriftsmäßig hingestellt, und sie sind durch einen Zufall ausgegangen, so hat man das Gebot bereits erfüllt; doch pflegt man sie nochmals anzuzünden. Man pflegt zu erschweren und nicht von einem Licht das andere anzünden, sondern man zündet mit dem „Diener“ (dem außerhalb der acht Lichter dazu angebrachten Licht) oder einem anderen Licht an.

§14

Während der ganzen Zeit des Gebotes, darf man ihre Helligkeit nicht benützen. Darum pflegt man den Diener, mit dem man sie angezündet hat, neben sie zu stellen, damit, wenn man in der Nähe von der Helligkeit Nutzen hat, man die Heiligkeit des Dieners benützt; man muß ihn etwas höher als die Lichter stellen, daß zu erkennen ist, daß er nicht zur Zahl der Lichter gehört.

§15

Man zündet Lichter in der Synagoge an, um das Wunder öffentlich zu verkünden, und sagt die Berachot darüber; man stellt sie an die Südwand und zündet sie zwischen Mincha und Maariw an. Mit den Lichtern in der Synagoge hat keiner seine Pflicht erfüllt, und jeder muß nochmals zu Hause anzünden. Ein Trauernder, der Ewige bewahre uns davor, zünde in der ersten Nacht nicht in der Synagoge an, weil er שֶׁהֶחֱיָנוּ sagen müßte und ein Trauernder in der Gemeinde nicht שֶׁהֶחֱיָנוּ sagen soll; zu Hause aber spreche er שֶׁהֶחֱיָנוּ.

§16

Frauen sind auch zu Chanukalichtern verpflichtet, denn auch sie waren an jenem Wunder beteiligt, (siehe oben § 3.) Eine Frau kann für ihre ganze Familie anzünden. Ein Kind, das zur Gewöhnung an die Gebote gelangt ist, ist ebenfalls verpflichtet. Wenn ein Blinder sich bei einem anderen mit einer kleinen Münze am Chanukalicht beteiligen kann, ist es gut; wenn er eine Frau hat, zündet sie für ihn an; wenn er keine Frau hat, aber er hat eine eigene Wohnung und kann sich bei niemand beteiligen, zünde er an, indem ihm ein anderer behilflich ist.

§17

Am Erew-Sabbat zündet man zuerst die Chanukalichter und dann die Sabbatlichter an; nur sei es nach der Mitte der Minchazeit (aber beide noch vor Sonnenuntergang;) manche beten vorher Mincha. Man muß soviel Oel hineingießen, daß sie bis ½ Stunde nach dem Sichtbarwerden der Sterne brennen; denn sonst wäre es eine vergebliche Beracha. Wenn man am Eingang anzündet, muß man darauf achten, mit einem Gegenstand zwischen den Lichtern und der Tür eine Scheidewand zu machen, daß der Wind die Lichter nicht auslösche, wenn man die Tür auf- oder zumacht.

§18

Nach Ausgang des Sabbats macht man zuerst Hawdala, und dann zündet man die Chanukalichter an; in der Synagoge zündet man vor ויתן לך an.

§19

Wenn jemand nicht zu Hause ist, sondern sich wo anders aufhält, wenn er weiß, daß seine Frau zu Hause anzündet, zünde er da, wo er sich aufhält, ohne Berachot an. Wenn es möglich ist, ist gut, wenn er zuerst die Berachot von jemand hört, der dort anzündet, und dabei die Andacht hat, mit diesen Berachot seine Pflicht zu erfüllen, und mit אָמֵן darauf antwortet; und dann zünde er ohne Berachot an. Wenn seine Frau zu Hause nicht anzündet, ebenso Jünglinge in ihrer Herberge, müssen sie mit Berachot anzünden oder sich an den Lichtern des Hausbesitzers beteiligen, indem sie ihm eine kleine Münze geben, damit sie am Oel und am Docht beteiligt seien; und der Hausbesitzer füge etwas Oel zu dem vorgeschriebenen Maß hinzu für die sich beteiligenden; sie sollen sich aber Mühe geben, daß jeder für sich anzünde. Wer sich in der Stadt, nur in einem anderen Haus, aufhält, muß, sobald die Zeit des Anzündens herankommt, nach Hause zurückkehren und anzünden.

§20

Von dem Oel, das nach Chanuka in der Lampe übrig ist, ebenso von den Dochten macht man ein Feuer und verbrennt sie, weil sie für ihr Gebot bestimmt waren und man keinen Nutzen von ihnen haben darf, außer wenn man vorher eine Bedingung gemacht hat, daß man das, was übrig bleibt, nicht für das Gebot bestimmt.

§21

Alle acht Tage Chanuka sagt man in Schemona-Esra על הנסים; wenn man es vergessen und nicht gesagt hätte, wenn man sich erinnert, nachdem man den Schem gesagt, vollendet man die Beracha und wiederholt nicht. (Ueber das Tischgebet siehe oben Kap. 44 § 16.)

§22

Alle acht Tage Chanuka sagt man das Hallel-Gebet. Man sagt nicht Tachanun und nicht א׳ ארך אפים, auch nicht למנצח und nicht צדקתך צדק (Ueber Hallel im Haus eines Trauernden, was der Allmächtige verhüten möge, siehe in Kap. 207 § 6.)

§23

Man ruft jeden Tag drei Leute zu den Opfergaben der Fürsten im Abschnitt נשא (Num. 7) auf; am ersten Tag fängt man für den Kohen bei „Es war am Tag, als Mosche vollendete“ an bis „zur Einweihung des Altars“. Für den Levi „Es brachte der am ersten Tag“ bis „mit Räucherwerk gefüllt“. Für den Israel „ein Stier“ bis Aminadab. Am zweiten Tag für den Kohen und den Levi „Am zweiten Tag…“ und für den Israel „Am dritten Tag…“ Und so jeden Tag für den Kohen und den Levi den Tag an dem man hält, und für den Israel den nächsten Tag. Am achten Tag für den Kohen und den Levi „Am achten Tag“, und für den Israel fängt man „Am neunten Tag“ an und vollendet die ganze Ordnung und vom Abschnitt בהעלתך bis „so machte er den Leuchter“.

§24

Am Sabbat-Chanuka hebt man zwei Sifre-Thora aus; in der ersten liest man den Abschnitt der Woche, und in der zweiten liest der Maftir für Chanuka den entsprechenden Tag, als Haftara sagt man (Sech. 2, 14) רני ושמחי; wenn noch ein Sabbat ist, sagt man als Haftara (Kön. I. 7, 40), die Lichter Schelomos. Wenn Rosch-Chodesch Tewet auf Wochentag fällt, hebt man zwei Sifre-Thora aus, zu der ersten ruft man drei Leute auf für die Vorlesung von Rosch-Chodesch und dann den Vierten zur zweiten Sefer-Thora für den entsprechenden Tag von Chanuka. Weil Rosch-Chodesch häufiger ist und uns feststeht, daß bei Häufig und Weniger häufig Häufig den Vorrang hat, darum bringen wir zuerst Rosch-Chodesch. Hätte man sich geirrt und angefangen, von Chanuka zu lesen und sogar, wenn man noch nicht angefangen hat zu lesen, aber der Aufgerufene hat bereits die Beracha gesagt, braucht man nicht zu unterbrechen, sondern es vollendet der Aufgerufene seine Vorlesung, und dann liest man den Uebrigen von Rosch-Chodesch vor. Wenn man zuerst, wie es sich gebührt, von RoschChodesch vorgelesen, nur hat man sich geirrt und auch den Vierten zu Rosch-Chodesch aufgerufen, selbst, wenn man sich gleich erinnert, nachdem der Aufgerufene die Beracha gesagt hat, man hat aber nur eine Sefer-Thora ausgehoben, braucht man nicht mehr (als Rosch-Chodesch) vorzulesen. Wenn man aber zwei Sifre-Thora ausgehoben hat, so daß man darauf Rücksicht nehmen muß, die eine Sefer-Thora nicht zu kränken, daß man nicht sage, sie sei untauglich, muß man einem Fünften darin von Chanuka vorlesen; und nach dem Fünften sagt man Halb-Kaddisch.

§25

Fällt Rosch-Chodesch Tewet auf Sabbat, hebt man drei Sifre-Thora aus; zu der ersten ruft man sechs Leute zum Wochenabschnitt auf, zu der zweiten den siebten für Rosch-Chodesch und fängt bei וביום השבת an, (siehe oben Kap. 78 § 1 und Kap. 79 § 1.) und sagt Halb-Kaddisch; in der dritten liest der Maftir für Chanuka den entsprechenden Tag, und als Haftara sagt man: רני וישמחי — Obschon das Häufige den Vorrang hat, so ist das bei der Thora-Vorlesung, wo man beides liest, bei der Haftara aber, wo man nur die eine vorträgt, verdrängt man die von Rosch-Chodesch und liest die von Chanuka, um das Wunder öffentlich zu bekennen.

§26

Am fünfzehnten Schewat ist der Jahresbeginn für die Fruchtbäume; man sagt an ihm nicht Tachanun und pflegt an ihm verschiedene Arten von Baumfrüchten zu genießen.

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Rabbiner Selig Pinchas Bamberger

Rabbiner Dr. Selig Pinchas Bamberger (1872 – 1936) war Rabbiner in Hamburg und Übersetzer zahlreicher jüdischer Quelltexte ins Deutsche. Er wurde in Lengnau (Schweiz) als Sohn von Rabbiner Salomon Bamberger geboren. 1895 erhielt er an der Universität Berlin den Doktorgrad für seine Übersetzung des Kommentars von Maimonides (Rambam) zum Traktat Challa aus dem Arabischen ins Deutsche. Seine Smicha erhielt er 1896 durch Rabbiner Esriel Hildesheimer. Ab 1900 wirkte R: Bamberger dann in Hamburg an der Synagoge der alten Klaus in der Altstadt Hamburgs. Er starb am 21. Aw 5696 (August 1936) und wurde auf dem jüdischen Friedhof Langenfelde in Hamburg neben seiner Frau Lea beigesetzt. 1989 wurden seine sterblichen Überreste nach Jerusalem überführt und dort erneut beigesetzt.