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Nach jüdischer Auffassung endet die Kindheit eines Jungen mit Vollendung des 13. Lebensjahres, während dies für ein Mädchen, entsprechend seiner früheren Reifung, bereits mit 12 Jahren gilt. Bis dahin waren die Eltern verantwortlich für das Tun der Kinder; an diesem Tag aber erreichen diese in religiösen Dingen die Volljährigkeit, sind von nun an für ihr Tun und Unterlassen selbst verantwortlich, – sie sind mit diesem Tag Bath Mitzwah bzw. Bar Mitzwah, das heißt Tochter bzw. Sohn des göttlichen Gebotes. Dieser religionsgesetzliche Schritt geschieht im Judentum automatisch mit Erreichen des betreffenden Alters, – diesbezügliche Auffassungen sind schon früh schriftlich dokumentiert. So hebt in den Sprüchen der Väter Yehudah Ben-Theyma hervor, daß einem Dreizehnjährigen die Erfüllung der Gebote zukommt.

Bar und Bat Mitzwah

Nach jüdischer Auffassung endet die Kindheit eines Jungen mit Vollendung des 13. Lebensjahres, während dies für ein Mädchen, entsprechend seiner früheren Reifung, bereits mit 12 Jahren gilt. Bis dahin waren die Eltern verantwortlich für das Tun der Kinder; an diesem Tag aber erreichen diese in religiösen Dingen die Volljährigkeit, sind von nun an für ihr Tun und Unterlassen selbst verantwortlich, – sie sind mit diesem Tag Bath Mitzwah bzw. Bar Mitzwah, das heißt Tochter bzw. Sohn des göttlichen Gebotes. Dieser religionsgesetzliche Schritt geschieht im Judentum automatisch mit Erreichen des betreffenden Alters, – diesbezügliche Auffassungen sind schon früh schriftlich dokumentiert. So hebt in den Sprüchen der Väter Yehudah Ben-Theyma hervor, dass einem Dreizehnjährigen die Erfüllung der Gebote zukommt.