Allgemein

Die Mischna – Bikkurim mit Kommentar

Übersetzt und kommentiert von Rabbiner Dr. Ascher Sammter

Im zweiten Buch Mosche 23, 19 findet sich das Gesetz: „Die Erstlinge Deiner frühesten Landfrüchte sollst Du in das Haus des Ewigen Deines Gottes bringen.‟ Ausführlich wird diese Vorschrift im 5. Buch 26, 1 bis 26, 11 behandelt, wo auch das zu sprechende Bekenntnis erwähnt ist.
Dieser Traktat „die Erstlinge,‟ enthält drei Abschnitte, in welchen von den Personen gesprochen wird, die zur Darbringung der Erstlinge befugt sind und welche nicht; dann von der Zeit, wo sie gebracht werden und von der Zeremonie, die dabei beobachtet wird.

Kapitel 1

1

Einige bringen Erstlinge dar und lesen1; Andere bringen sie dar und dürfen nicht lesen; und wieder Andere brauchen keine Erstlinge darzubringen. Folgende nämlich brauchen keine Erstlinge darzubringeu: Wer auf eignem Felde gepflanzt und den Ableger in eines Andern Eigentum, oder in einen öffentlichen Platz hineingezogen hat; oder in eines Andern Eigentum, oder auf einem öffentlichen Platz gepflanzt und den Ableger in sein eignes Feld hereingezogen hat; wer im eigenen Felde gepflanzt und den Ableger in sein eigenes Feld, welches von jenem durch einen Privatweg oder öffentlichen Weggetrennt ist, gezogen hat, braucht keine Erstlinge darzubringen. R. Jehudah sagt: Letzterer muss sie darbringen.

2

Aus welchem Grunde ist ein solcher nicht zur Darbringung verpflichtet? — Weil es heisst: »Die Erstlinge der Reife Deines Ackers«, welches bedeutet: Es muss, der ganze Wuchs auf Deinem Felde sein. Wer gegen Fruchtanteil den Acker bestellt, wer pachtet, wer ein Grundstück durch Gewalt2 oder Raub an sich gebracht hat, bringt aus demselben Grunde keine Erstlinge dar, weil es heisst: Die Erstlinge der Reife Deines Ackers.

3

Man bringt Erstlinge nur von den sieben Fruchtarten dar; übrigens auch nicht von den Datteln auf den Gebirgen und von den Früchten in den Tälern3, nicht von solchen Oliven, die nicht auserwählt gut sind.—Man bringt die Erstlinge nicht vor dem Wochenfeste. Die Leute vom Berge Zebaim brachten ihre Erstlinge vor dem Wochenfeste, und man nahm sie von ihnen nicht an; weil im Gesetze geschrieben steht: (Exod. 23, 17) »das Fest der Ernte, der Erstlinge Deiner Feldarbeit, von Allem, was Du auf dem Felde säest«.

4

Folgende bringen dar ohne das Bekenntniss zu lesen: Der Proselyt bringt, ohne zu lesen, weil er nicht sagen kann: »Welches Du unsern Eltern zugeschworen hast, uns zu geben»4. War aber seine Mutter aus Israel, so bringt er und liest. Wenn ein solcher für sich allein betet, so sage er: »Der Gott der Vorfahren Israels«, und in der Synagoge sage er: »Der Gott Eurer Väter«. Ist aber seine Mutter aus Israel, so sagt er: »Der Gott unsrer Vorfahren«.

5

R. Elieser Sohn Jakobs sagte: Eine Tochter von Proselyten darf nicht einem Priester vermählt werden, es sei denn, dass ihre Mutter aus Israel ist. Übrigens ist es einerlei, ob sie Tochter von Proselyten oder freigelassenen Sklaven ist, und selbst vom zehnten Gliede, ist es immer nur gestattet, wenn die Mutter aus Israel ist. Der Vormund5, der Bote, der Sklave, die Frau, der Geschlechtslose6 und der Zwitter7 dürfen die Erstlinge bringen, aber nicht das Bekenntniss lesen, weil sie nicht sagen können: »Welche Du, o Gott, mir gegeben hast8.

6

Wenn Einer zwei Bäume in des Andern Feld kauft, so bringt er die Erstlinge dar, ohne zu lesen. R. Meïr sagt: Er muss darbringen und lesen. Ist der Quell9 versiegt, oder der Baum abgehauen worden, so bringt er dar, ohne zu lesen. R. Jehudah sagt: Er bringt dar und liest.

7

Wer seine Erstlinge abgesondert und dann sein Feld verkauft hat, bringt seine Erstlinge dar, ohne zu lesen; der Zweite bringt keine von derselben Fruchtart dar, aber von anderen bringt er dar und liest. R.Jehuda sagt: Er muss auch von derselben Art die Erstlinge darbringen und lesen.

8

Wenn Jemand seine Erstlinge abgesondert hatte und diese gewaltsam weggenommen oder verfault oder gestohlen oder verloren gegangen oder verunreinigt sind, so bringt er an deren Stelle andere dar, ohne zu lesen; über die zweiten braucht man kein Fünftel zuzugeben. Sind sie erst im Vorhofe unrein geworden, so wirft man sie aus dem Korbe10 und liest nicht.

9

Woher beweist man, dass die Erstlinge, bis sie zum Tempelberg gebracht worden sind, ersetzt werden müssen? Weil es heisst: (Exod. 23,19). »Die Erstlinge der Reife Deines Ackers, sollst Du in’s Haus Deines Gottes bringen;« dies lehrt, dass man zum Ersatz derselben verpflichtet ist, bis man sie an den Tempelberg bringt. Hat man bereits von einer Art Früchte Erstlinge gebracht und das Bekenntnis gelesen und bringt nun eine andere Art, so liest man nicht wieder.

10

Folgende bringt man dar und liest dabei, zwischen dem Wochen- und Laubhüttenfeste: Die von den sieben Arten, die von Früchten der Gebirge und Datteln der Täler, von den Ölbäumen jenseit des Jordans. R. Jose der Galiläer sagt: Man bringt aus jenseits des Jordans keine Erstlinge dar, denn es ist nicht ein Land, wo Milch und Honig fliesst.

11

Wer drei Bäume im Felde eines Andern kauft, muss die Erstlinge dar bringen und das Bekenntniss lesen. R. Meïr sagt: Schon wenn man zwei kauft. Wenn man einen Baum mit dem Grund und Boden dazu gekauft hat, so bringt man die Erstlinge dar und liest. R. Jehudah sagt: Auch die Erbpächter der gegen Fruchtanteil oder Pacht zu bestellenden Felder müssen die Erstlinge darbringen und das Bekenntniss lesen.

Kapitel 2

1

Hebe und Erstlinge haben das gemein, dass derjenige, der sie vorsätzlich geniesst, des Todes schuldig ist11; dass der aus Versehen davon Geniessende, ein Fünftel darüber zahlt12; dass sie Nichtpriestern verboten und volles Eigentum des Priesters sind; dass sie in hundert und einem aufgehen; dass sie das Waschen der Hände erfordern; dass der Sonnenuntergang erst abgewartet werden muss, ehe der unrein gewesene Priester sie essen darf. Dies alles ist bei Hebe und Erstlingen gleich, nicht so beim Zehnt.

2

Beim Zehnt wie bei den Erstlingen finden Verordnungen statt, die bei Hebe nicht gelten: Zehnt und Erstlinge erfordern das Hinbringen nach dem heiligen Orte und das Bekenntniss und sind einem Leidtragenden verboten. R. Simeon jedoch erklärt dieses13 für erlaubt. Beide sind der Wegschaffung unterworfen. R. Simeon befreit sie davon14. Ferner darf man, wenn auch nur das Geringste davon in Jerusalem unter חולין gerät, diese nicht als חולין geniessen; und was etwa daraus in Jerusalem wächst ist den Nichtpriestern und dem Viehe zu geben15 verboten. R. Simeon erlaubt es. Dies alles gilt bei Zehnt und Erstlingen und nicht bei Hebe.

3

Manches gilt bei Hebe und Zehnt, was bei Erstlingen nicht stattfindet; denn Hebe und Zehnt machen, dass fertiges Getreide gar nicht genossen werden darf, so lange jene nicht abgesondert sind; sie haben ihr Maass; sie gelten von allen Früchten, zu jeder Zeit, da der Tempel stand und da er nicht steht; ferner bei Feldern, die gegen Fruchtanteil übernommen oder gepachtet sind; bei Feldern, die man durch Gewalttat oder Raub besitzt. Dies alles gilt bei Hebe und Zehnt, nicht aber bei Erstlingen.

4

Wiederum gilt bei Erstlingen, was nicht bei Hebe und Zehnt: Die Erstlinge nämlich können am Boden haftend erworben werden; man kann sein ganzes Feld als Erstlinge bestimmen; man ist zu deren Ersatz verpflichtet; man muss ein Opfer mitbringen, sie erfordern ausserdem Gesang und Wendung, sowie Übernachtung in Jerusalem.

5

Zehnt-Hebe ist den Erstlingen in zwei Hinsichten und der Hebe in zwei Hinsichten gleich: Man kann sie wie die Erstlinge von Reinem für Unreines, und auch ausserhalb eines und desselben Behältnisses entrichten; und wie Hebe bewirkt sie, dass man fertige Früchte nicht geniessen darf, und hat auch ein bestimmtes Maass.

6

Ein Paradiesapfelbaum gleicht in drei Hinsichten dem Baume und in einer dem Kraute. Jenem in Betreff der ערלה, des vierten Jahres und des Brachjahres; dem Kraute in der einen Hinsicht, dass seine Verzehntungszeit sich nach seiner Abpflückung richtet, so R. Gamliel. R. Elieser sagt: Er ist in allen Stücken dem Baume gleich.

7

Das Blut der Zweifüssigen16 gleicht dem Blute des Viehes darin, dass es Samengewächse zur Unreinigkeit empfänglich macht und dem Blute des Gewürmes17 darin, dass man nicht deswegen die Schuld des Blutessens zu büßen hat18.

8

Das Tier כוי19 gleicht in mancher Hinsicht dem Wild, in anderer dem Vieh, in noch anderer dem Wild und dem Vieh, und in einiger Hinsicht weder dem Wild noch dem Vieh.

9

Wie gleicht es dem Wild? Sein Blut erfordert (n. Levit. 17,13) die Zudeckung20, wie das Blut des Wildes; man schlachtet es nicht am Festtage, und wenn man es geschlachtet, darf man es nicht zudecken; sein Unschlitt verunreinigt, wie das jedes Aases gleich dem vom Wild, seine Unreinheit ist nur als zweifelhaft zu betrachten; und man kann mit demselben die Erstgeburt eines Esels nicht auslösen.

10

Wie gleicht es dem Vieh? Sein Unschlitt ist unerlaubt, wie das des Viehes, doch verfällt man nicht dadurch in die Strafe der Ausrottung; man darf es nicht für Geld vom zweiten Zehnt kaufen, um es in Jerusalem zu verzehren; man ist schuldig davon Schulterstück, Kinnbacke und Magen abzugeben. R. Elieser spricht hiervon frei, weil: »Wer vom Andern etwas fordert, den Beweis zu führen hat«21.

11

Wie gleicht es weder dem Wilde noch dem Viehe?—Es ist mit Keinem von Beiden wegen כלאים zu begatten; wenn Einer seinem Sohne sein Wild und sein Vieh verschreibt, hat er ihm das כוי noch nicht verschrieben. Wenn Einer sagt: Ich will נזיר sein, wenn das nicht Wild oder Vieh ist, so ist er נזיר.— In allen übrigen Rücksichten ist es dem Wild und dem Viehe gleich; es muss wie beide geschlachtet werden; es verunreinigt als Aas wie beide; und wie bei beiden ist ein Stück, vom Lebenden abgeschnitten, nicht zu geniessen erlaubt.

Kapitel 3

1

Auf welche Weise sondert man die Erstlinge ab? — Wenn Jemand in sein Feld geht und sieht eine reifende Feige, Weintraube, Granate22, so bindet er sie mit einer Binse, und spricht: Diese seien Erstlinge. R. Simeon sagt: Dennoch muss er sie nachher nochmals als Erstlinge benennen, nachdem sie abgepflückt sind.

2

Auf welche Weise brachte man die Erstlinge nach Jerusalem? — Alle Bewohner der Orte, die zu einem Landstande23 gehörten, versammelten sich in der Kreisstadt24 und lagerten auf den freien Plätzen der Stadt, nicht in die Häuser eintretend. Am Morgen, in der Frühe, redete der Beamte sie mit den Worten an: Auf! Lasst uns nach Zion hinaufziehen, zum Tempel des Ewigen unseres Gottes25.

3

Die in der Nähe Wohnenden brachten frische Feigen und Weintrauben. Die Entfernteren dürre Feigen und Rosinen. Der Ochs26 ging vor ihnen her, die Hörner mit Gold belegt, einen Ölkranzzweig auf dem Kopfe; die Pfeife ertönte vor ihnen her, bis sie nahe vor Jerusalem anlangten. Sobald sie dort ankamen, sandten sie Boten vorauf, und bekränzten27 ihre Erstlinge. Die Stellvertreter der28 Priester und Leviten und die Schatzmeister kamen ihnen entgegen, und zwar kamen so viele, als die Achtung vor den Ankommenden erheischte; die Handwerker in Jerusalem29 standen vor ihnen auf30 und begrüssten sie mit den Worten: »Brüder! Männer aus dem und dem Orte! Seid uns willkommen!«

4

Die Pfeife ertönte fort, bis man an den Tempelberg gelangte. Hier aber nahm ein Jeder, selbst König Agrippa31, seinen Korb auf die Schulter und zog hinauf bis er an den Vorhof kam. Sobald man da anlangte, stimmten die Leviten den Gesang an: (Psalm 30) »Ich erhebe Dich Gott, weil Du mich aus der Tiefe gezogen hast, und nicht meine Feinde über mich triumphieren lässest.

5

Die Tauben, welche an den Körben hingen, wurden zu Brandopfern genommen, und was sie sonst in der Hand hielten32, gaben sie den Priestern.

6

Während man noch den Korb auf der Schulter hatte, las man von den Worten: »Ich erkläre heute vor dem Herrn, Deinem Gotte« (Deuteron. 26, 3), bis zu Ende des ganzen Abschnittes. R. Jehudah sagt, bis: »Ein wandernder Aramäer war mein Vater«; bei diesen Worten aber nahm man den Korb von der Schulter, fasste ihn am Rande an, der Priester legte seine Hand drunter, schwenkte ihn und dann las der Darbringende von jenen Worten an, bis zu Ende des Abschnittes; setzte den Korb an den Altar hin, warf sich zur Anbetung nieder und ging hinaus.

7

Ehemals las derjenige, welcher lesen konnte, und wer nicht lesen konnte, dem las man es33 vor. Da deshalb Mancher keine Erstlinge brachte, so ward verordnet: sowohl denen, die lesen konnten, als die es nicht könnten, vorzulesen.

8

Die Reichen brachten ihre Erstlinge in Körben34 von Silber und Gold; die Armen aber brachten sie in Zweigkörben aus abgeschälten Weidenruten; diese letztem Körbe wurden mit den Erstlingen den Priestern gegeben35.

9

R. Simeon Sohn Nanos lehrt: Man bekränzte auch die Erstlinge von Früchten, die nicht von den sieben Arten sind. R. Akiba aber behauptet: Nur die der sieben Arten.

10

R.Simeon sagt: Drei Klassen sind an Erstlingen zu bemerken: Die Erstlinge, die Zugaben zu den Erstlingen und die Bekränzung der Erstlinge. Die Zugabe muss von gleicher Fruchtart sein; die Bekränzung kann von Ungleichartigem sein. Die Zugabe muss im Zustande der Reinheit gegessen werden, unterliegt nicht dem דמאי-Gesetze, und die Bekränzung der Erstlinge ist dem דמאי-Gesetze unterworfen.

11

In welchem Falle hat man bestimmt, die Zugabe sei gleich den Erstlingen selbst? — Wenn sie vom Lande Israel kommt, wenn sie aber nicht von daher kommt, ist sie nicht den Erstlingen gleich zu achten.

12

In welcher Beziehung hat man gesagt: Die Erstlinge seien wie das Eigentum der Priester anzusehen ? — Er kann damit Sklaven, liegende Gründe und unreines Vieh kaufen; der Gläubiger darf sie in Zahlung nehmen, die Frau erhält davon den Betrag ihrer כתובה36,aber sie bleiben heilig, wie eine verkaufte Gesetzesrolle37. Rabbi Jehuda sagt: Nur in der Beziehung, dass der Priester sie einem חבר in wohlwollender Absicht schenken dürfe. Die Weisen sagen: Man darf sie allen wachehabenden Priestern geben und diese können sie unter sich wie Allerheiligstes verteilen.

Kapitel 4

1

Beim Zwitter gibt es Dinge, die den Männern gleich sind, auch die den Frauen gleich sind. Dann wieder solche, die den Männern und Frauen gleichen; und endlich auch solche, die weder den Männern noch den Frauen gleichen.

2

Auf welche Weise gleichen sie den Männern? Sie verunreinigen durch das Weisse38 wie Männer. Er kleidet sich wie Männer sich kleiden39. Er heiratet40 wird aber nicht geheiratet41 wie Männer42. Seine Mutter sitzt seinetwegen des Reinigungsblutes halber43, wie bei Männern. Er darf sich nicht mit Frauen einsam in einem Raume aufhalten, wie Männer. Er wird auch nicht ernährt mit den Töchtern wie die Männer44. Er übertritt das Gesetz: »Du darfst Deinen Bart nicht rund abscheeren und nicht verderben«; auch darf er sich nicht an Todte verunreinigen, wie die Männer. Er ist auch zu allen Gesetzen, die in der Tora vorgeschrieben sind verpflichtet45, wie die Männer.

3

Auf welche Weise gleicht er den Frauen? Er verunreinigt durch das Rote46, wie die Frauen; er darf sich nicht einsam mit Männern in einem Raume aufhalten, wie Frauen. Er ist nicht zum Levirat47 verbunden, wie Frauen. Er teilt sich auch nicht in die Güter des Nachlasses der Söhne48 wie Frauen. Er isst auch nicht von den Heiligtümern des Heiligtums, wie Frauen. Seine Mutter sitzt seinetwegen, des unreinen Blutes halber, wie um Frauen49. Und er ist zum Zeugniss ungültig, wie Frauen. Wenn er sündhaft geschändet’ wurde50, ist er zu תרומה nicht zulässig.

4

Auf welche Weise gleicht er den Männern u. Frauen? Man ist, wenn man ihn schlägt oder ihm flucht, schuldig, wie bei Männern und Frauen. Wer ihn aus Versehen umbringt, muss nach einer Freistadt flüchten; geschieht es mit Vorsatz, wird der Mörder umgebracht, wie bei Männern u. Frauen. Seine Mutter bringt seinetwegen ein Opfer51, wie um männliche und weibliche Personen. Er geniesst auch die Heiligtümer der Grenze, wie Männer und Frauen. Auch erbt er jeden Nachlass52, wie Männer und Frauen.

5

Auf welche Weise ist er weder den Männern noch den Frauen gleich? — Man verbrennt keine תרומה wegen seiner Flusssüchtigkeit53; und er ist nicht schuldig wenn er so in das Heiligtum geht54, nicht wie bei Männern oder Frauen. Er wird auch nicht als עבד עברי verkauft55, nicht wie Männer und Frauen.56 Auch wird er nicht abgeschätzt57 weder wie Männer noch wie Frauen. Spricht er; Ich will ein נזיר sein, wenn dieser kein Mann und keine Frau ist, dann ist er ein נזיר. — R. Jose sagt: אנדרוגינוס ist ein Geschöpf für sich und die Weisen konnten nicht entscheiden, ob, es ein Mann oder eine Frau sei; aber טומטום ist nicht so, manchmal ist er ein Mann, manchmal eine Frau.


  1. Das in Deuteron, c. 26 angegebene Bekenntniss.↩︎

  2. הסקריקון aus dem Lateinischen sica = der Dolch. Daher sicarius Jemand, der den Dolch handhabt, ein Meuchelmörder. Es ist bekannt, dass zur Zeit des Römerkrieges mit den Juden Viele solcher sicarii vorhanden waren, die sich der Grundstücke der Eigentümer bemächtigten.↩︎

  3. Weil sie schlecht sind.↩︎

  4. Bartenora sagt im Namen des Rambam, dass die Gesetzesnorm nicht wie diese Mischnah ist, sondern der Proselyt bringt und liest. Er kann immerhin sagen: »Welches Du unsern Vorfahren zugeschworen hast, uns zu geben«, weil das Land dem Erzvater Abraham zugeschworen ward, und dieser ist der Vater aller Proselyten, so wie der Israeliten. Dieselbe Bewandtniss hat es mit dem Gebete.↩︎

  5. האפוטרופוס = Vormund, der in Ermangelung der Eltern die Erziehung der Kinder übernimmt. Das Wort ist aus dem Griechischen = ἐπιτροπος, entlehnt.↩︎

  6. טומטום = Geschlechtslose, dessen Genitalien unentwickelt sind. Das Wort entstammt dem Chaldäischen טום, = verstopft, nicht entwickelt. Im Griech. ἂτμητος = nicht eingeschnitten, unteilbar.↩︎

  7. ואנדרוגינוס = ὰνδρογύνης = Zwitter.↩︎

  8. Das Land ist nur wirklichen Männern zuerteilt worden; denn es heisst (Numeri 26, 54) nach seiner Musterung, soll ihm איש לפי פקדיו יתן נחלתו = Jedem Manne sein Erbteil gegeben werden.↩︎

  9. Neben den Bäumen.↩︎

  10. Man schüttelt alles aus dem Korbe und entleert ihn. Den Korb bekommt der Priester. Andere Erstlinge braucht er nicht an deren Stelle zu bringen, da sie einmal zum Tempelberg gekommen waren, ist man nicht weiter verpflichtet für sie aufzukommen.↩︎

  11. Durch des Himmels Hand בידי שמים.↩︎

  12. Der aus Versehen sie Geniessende den Eigentümern den Grundwert und ein Fünftel jedem beliebigen Priester zahlen muss.↩︎

  13. Das Zweitzehnt.↩︎

  14. Nämlich die Erstlinge.↩︎

  15. Ersteres bei Erstlingen, Letzteres beim Zehnt.↩︎

  16. Das Blut von Menschen, z. B. das der Erschlagenen.↩︎

  17. Es sind die in Leviticus 11, 29 und 30 erwähnten acht שרצים = Kriechtiere, nämlich: der Maulwurf, die Maus, die Schildkröte, der Igel, der Molch, die Eidechse, die Schnecke und die Blindschleiche.↩︎

  18. Allerdings nur dann, wenn Jemand gewarnt wurde kein Blut zu essen und er ass solches von besagten Tieren; wurde er aber wegen Blut vom שרץ gewarnt und er geniesst solches, so muss er die Schuld des שרץ – Essens büßen, da dessen Blut dem Körper gleich geachtet wird.↩︎

  19. Das Tier כוי, nach dem Aruch = Bockhirsch, soll eine Art von Bastard sein zwischen Schaf und Reh.↩︎

  20. Doch ohne Segenspruch.↩︎

  21. Dieses ist ein allgemeiner Grundsatz, und hier kann der Eigentümer sagen: Bring Beweis, dass dieses Tier ein Vieh und kein Wild ist.↩︎

  22. Wenn sie auch noch nicht ganz, sondern blos halbreif ist. Aber zur Zeit des Daibringens musste die Frucht reif sein.↩︎

  23. Es gab 24 Landstände oder Kreise in Palästina, in Betreff der 24 Priesterabteilungen, die bei den Opfern fungirten. Es waren aus den Israeliten 24 Abgeordnete gewählt, die jede Woche abwechselten und als Beisteher bei den Priestern und Leviten, im Tempel aufgestellt waren, das sind die אנשי מעמד.↩︎

  24. Sie kamen nämlich in Gruppen, nicht einzeln nach der Stadt des Kreisvorstehers, da es mehr Ansehen gewährte, wenn eine grössere Menge zu dem Zuge zusammenkam.↩︎

  25. Auf dem Wege sagten sie: שמחתי באומרים לי בית ד׳ נלך. Wenn sie nach Jerusalem kamen, sprachen sie: עומדות היו רגלינו בשעריך ירושלים. Gelangten sie nach dem Tempelberge, lobsangen sie: הללויה הללו אל בקדשו. Im Vorhof riefen sie aus: כל הנשמה תהלל יה.↩︎

  26. Zum Freudenopfer bestimmte.↩︎

  27. Sie legten sie in Ordnung und brachten ringsum die schönsten Früchte an.↩︎

  28. Diensttuenden.↩︎

  29. Im Morgenlande wird bekanntlich vor der Haustür im Freien gearbeitet.↩︎

  30. Obgleich die Handwerker vor den Gelehrten nicht aufzustehen brauchen, um sich nicht in ihrer Arbeit zu stören, so gilt es hier dennoch als Ausnahme, um ihre Teilnahme an die Gesetze der Erstlinge freudig zu betätigen.↩︎

  31. Es gab zwei Könige dieses Namens in dem letzten halben Jahrhundert des Tempels.↩︎

  32. Die Erstlinge, die sie in der Hand trugen, und nicht welche im Korbe waren.↩︎

  33. Zum Nachsprechen.↩︎

  34. Die Körbe waren nämlich mit Gold und Silber belegt. Das Wort קלתות entspricht dem Griechischen = κλαθος — Handkorb, geflochtener Korb.↩︎

  35. Daher das Sprichwort בתר עניא אזלא עניותא »Hinter dem Armen schreitet die Armut«. Der Reiche nimmt nämlich seine goldnen Körbe wieder mit nach Hause; wohingegen der Arme die seinigen fortgeben muss.↩︎

  36. Verschriebene Mitgift.↩︎

  37. Der Nichtpriester darf von den Erstlingen keinen Gebrauch machen.↩︎

  38. Das ist der weisse Fluss. Im Traktat זבים (Flussüchtige) werden im Abschn. 2, M. 1 Alle angeführt, die dnrch den weissen Fluss Unreinheit bewirken, unter ihnen auch טומטום ואנדרוגינוס.↩︎

  39. Er darf kein Frauenkleid tragen.↩︎

  40. Eine Frau↩︎

  41. Von einem Manne.↩︎

  42. Wie es bei Männern der Brauch ist.↩︎

  43. Sie warten 40 Tage bis zu ihrer Reinigung, wie die Vorschrift in der Bibel wegen der Geburt eines Knaben lautet.↩︎

  44. Wenn beim Nachlass nur wenige Güter vorhanden sind, weisen ihn die Töchter zu den Söhnen.↩︎

  45. Auch die Gesetze, die von der Zeit abhängen z. B. תפילין zu welchen die Frauen nicht verpflichtet sind, muss er halten.↩︎

  46. Das ist Blut.↩︎

  47. Schwagerehe.↩︎

  48. Wenn die Güter des Nachlasses viel sind, weisen ihn die Söhne zu den Töchtern.↩︎

  49. Das Doppelte, also 80 Tage, wie wenn ein Mädchen geboren.↩︎

  50. Wenn Jemand seiner nahen Verwandten ihn gemissbraucht hatte, so ist er zum Genuss der תרומה nicht zu zulassen.↩︎

  51. Das in der Torah vorgeschriebene Reinigungsopfer nach ihrem Wochenbette (Cf. Lev. 12, 6).↩︎

  52. Wenn kein Erbe weiter vorhanden ist, so erbt er allein, und wir sagen nicht, er sei ein absonderliches Geschöpf und zum Erben nicht fähig.↩︎

  53. Wenn ein Flusssüchtiger תרומה berührt, so muss sie verbrannt werden. Ein Zwitter jedoch, der entweder Weisses allein, oder Rotes allein bei sich sah, wird nicht als richtiger Flusssüchtiger betrachtet, sondern als zweifelhafter. Wenn er aber Weisses und Rotes zugleich sah, da verbrennt man die תרומה↩︎

  54. Selbst wenn er Weisses und Rotes zugleich sah, weil es heisst, dass er entweder ein Mann oder eine Frau unzweifelhaft ist, aber nicht zweifelhaft.↩︎

  55. Weil hier doch ein Zweifel obwaltet, dass er eine Frau sein könnte; es heisst aber (Exodus 22, 1): »Wenn der Dieb zum Bezahlen kein Geld hat, so wird er wegen seines Diebstahls verkauft (בגנבתו), aber nicht wegen ihres Diebstahls (בגנבתה).↩︎

  56. Der Vater kann seine unmündige Tochter als Sklavin verkaufen, aber nicht einen Zwitter, der ja auch ein Mann sein kann.↩︎

  57. In der Bibel (Lev. c. 27) ist nur bei der Schätzung von einer männlichen oder weiblichen Person die Rede, aber nicht von einer zweifelhaften.↩︎

Kategorie: Allgemein

von

Avatar

Geb. 1. Januar 1807 in Werna am Harz, Gest. 30. Jan. 1887 in Berlin. Mit 15 Jahren Hauslehrer in Halberstadt und elf Jahre lang Lehrer an der dortigen Hascharat-Zwi-Schule. 1825 behördliches Examen für jüd. Lehrer in Magdeburg. 1833 Reifeprüfung am Halberstädter Gymnasium, Studium der Philosophie in Berlin, 21. Aug. 1837 Promotion in Jena; 1837-1854 Prediger und Elementarlehrer, auch Rabbiner, in Legnica (Liegnitz), Niederschlesien, führt dort Predigt und Konfirmation ein. Legt 1851 das Amt nieder und widmet sich literarisch-publizistischer Tätigkeit; seit 1869 lebte er in Berlin