Beitzah Kapitel 2

Der Talmud, Traktat (Massechet) Beitzah in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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i WENN EIN FESTTAG AUF EINEN VORABEND DES ŠABBATHS FÄLLT, SO DARF MAN NICHT AM FESTTAGE DIREKT FÜR DEN ŠABBATH KOCHEN, VIELMEHR KOCHE MAN FÜR DEN FESTTAG, UND WAS ZURÜCKBLEIBT, BLEIBE FÜR DEN ŠABBATH. AM VORABEND DES FESTTAGES BEREITE MAN EINE SPEISE [ALSRUB], WORAUF MAN SICH FÜR DEN ŠABBATH STÜTZE. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, ZWEI SPEISEN, UND DIE SCHULE HILLELS SAGT, EINE SPEISE; BEIDE STIMMEN JEDOCH ÜBEREIN, DASS EIN FISCH UND DAS EI DARAUF ALS ZWEI SPEISEN GELTEN. HAT MAN [DIE SPEISE] AUFGEGESSEN ODER IST SIE ABHANDEN GEKOMMEN, SO DARF MAN DARAUFHIN NICHT DIREKT KOCHEN; HAT MAN DAVON ETWAS ZURÜCKGELASSEN, SO STÜTZE MAN SICH DARAUF [BEIM KOCHEN] FÜR DEN ŠABBATH.

GEMARA. Woher dies? Šemuél erwiderte: Die Schrift sagt:1gedenke den Šabbathtag zu heiligen, denke an ihn, sobald du ihn vergessen könntest.

Aus welchem Grunde? Raba erwiderte: Damit man eine schöne Portion für den Šabbath und eine schöne Portion für den Festtag wähle. R. Aši erwiderte: Damit man folgere: wenn man am Festtage für den Šabbath nicht backen darf, um wieviel weniger (am Festtage) für den Wochentag.

Wir haben gelernt: Am Vorabend des Festtages bereite man eine Speise, worauf man sich für den Šabbath stütze. Erklärlich ist es nach R. Aši, welcher sagt, damit man sage: wenn man am Festtage für den Šabbath nicht backen darf [&c.], daß dies am Vorabend des Festes erfolge und nicht aber am Festtage selbst, wieso aber nach Raba am Vorabend des Festes, dies könnte nach ihm ja auch am Festtage selbst erfolgen!?

Dem ist auch so, nur ist eine Fahrlässigkeit berücksichtigt worden. Folgender Tanna entnimmt dies hieraus: 2 Was ihr backen wollt, backet, und was ihr kochen wollt, kochet; hieraus folgerte R. Elea͑zar, man dürfe backen, nur was bereits gebacken, und kochen, nur was bereits gekocht ist. Hierin finden die Weisen eine Anlehnung für den Speisen-E͑rub in der Tora.

Die Rabbanan lehrten: Einst saß R. Elie͑zer und trug den ganzen Tag über die Gesetze des Festtages vor. Als die erste Gruppe hinausging, sprach er: Das sind Leute der Tonne3. Als die zweite Gruppe [hinausging], sprach er: Das sind Leute des Fasses. Als die dritte Gruppe [hinausging], sprach er: Das sind Leute des Kruges. Als die vierte Gruppe [hinausging], sprach er: Das sind Leute der Flasche. Als die fünfte Gruppe [hinausging], sprach er: Das sind Leute des Bechers. Als die sechste Gruppe hinauszugehen begann, sprach er: Das sind Leute des Fluches4. Hierauf richtete er seine Augen auf seine Schüler, und ihre Gesichter fingen an, sich zu verändern. Da sprach er zu ihnen: Kinder, nicht über euch sagte ich dies, sondern über jene, die hinausgegangen sind, die nämlich das ewige Leben lassen und sich mit dem zeitlichen Leben befassen. Bei ihrer Verabschiedung sprach er zu ihnen: 5Gehet, esset Fettes, trinkt Süßes und schickt Anteile an den, für den nichts angerichtet ist; denn der heutige Tag ist unserem Herrn heilig. Darum seid nicht traurig, denn die Freude an dem Herrn ist eure Stärke.

Der Meister sagte: Die das ewige Leben lassen und sich mit dem zeitlichen Leben befassen. Die Festfreude ist ja Gebot!?

R. Elie͑zer vertritt seine Ansicht, die Festfreude sei Freigestelltes. Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer sagt, am Festtage tue man nichts als nur essen und trinken, oder nur sitzen und lernen; R. Jehošua͑ sagt, man teile ihn: die Hälfte für den Herrn und die Hälfte für sich. R. Joḥanan sagte: Beide folgerten aus denselben Schriftversen; ein Schriftvers lautet: 6eine Festversammlung für den Herrn, deinen Gott, dagegen lautet ein anderer: 7eine Festversammlung für euch; wie ist dies zu erklären? R. Elie͑zer erklärt: entweder ausschließlich für den Herrn oder ausschließlich für euch; und R. Jehošua͑ erklärt: man teile ihn, die Hälfte für den Herrn und die Hälfte für euch.

Was heißt: für den nichts angerichtet ist? R. Ḥisda erwiderte: Für den, der keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat. Manche erklären: Für den, der nichts hatte, einen Speisen-E͑rub niederzulegen; wer aber hatte und keinen niedergelegt hat, ist ein Frevler.

Was heißt: denn die Freude an dem Herrn, die ist eure Stärke? R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n: Der Heilige, gepriesen sei er, sprach zu Jisraél: Kinder, borgt auf meine Rechnung und feiert die Heiligkeit des Tages; vertraut auf mich, denn ich werde es bezahlen.

Ferner sagte R. Joḥanan im Namen des R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n: Wenn jemand wünscht, daß ihm seine Güter erhalten bleiben, so pflanze er in ihnen eine Eiche8 [adar], denn es heißt:9mächtig [adir] ist der Herr in der Höhe. Oder worauf schon der Name »idra« deutet, denn die Leute sagen: Was bedeutet »idra«? Was von Generation zu Generation [dare dare] bestehen bleibt. Ebenso wird gelehrt: Ein Feld, in dem eine Eiche sich befindet, wird weder entrissen noch geraubt, und sein Ertrag bleibt gewahrt.

R. Taḥlipha, Bruder des Rabanaj aus Ḥozäa, lehrte: Der ganze Lebensbedarf

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des Menschen wird ihm [in den Tagen zwischen] Neujahr und dem Versöhnungstage bestimmt, ausgenommen die Ausgaben für die Šabbathe und die Festtage und für den Unterricht seiner Kinder in der Tora. Hat er dafür weniger ausgegeben, so zieht man es ihm ab, hat er dafür mehr ausgegeben, so legt man ihm zu. R. Abahu sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers:10stoßet am Neumonde in die Posaune, am Verborgenen11auf den Tag unseres Festes; an welchem Feste bleibt der Mond verborgen? Sage: am Neujahrsfeste12. Und darauf heißt es:13denn das ist eine Festsetzung für Jisraél, ein Recht des Gottes Ja͑qobs.

Wieso ist es erwiesen, daß Festsetzung die Bedeutung Lebensbedarf hat?

Es heißt:14sie aßen das Festgesetzte, das ihnen der Pareὁ gab. Mar Zuṭra entnimmt es hieraus:15Laß mich mein festgesetztes Brot dahinnehmen.

Es wird gelehrt: Man erzählt von Šammaj dem Älteren, daß er an jedem Tage zu Ehren des Šabbaths aß. Fand er ein schönes Vieh, so sprach er: Dieses sei zu Ehren des Šabbaths. Fand er darauf ein schöneres, so hob er dieses auf und aß das erste. Anders aber war das Verfahren Hillels des Älteren; all seine Werke waren um des Himmels willen, denn es heißt:16gepriesen sei der Herr Tag für Tag17. Ebenso wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, vom Sonntag ab für den Šabbath; die Schule Hillels sagt, gepriesen sei der Herr Tag für Tag.

R. Ḥama b.R. Ḥanina sagte: Wer seinem Nächsten ein Geschenk macht, braucht es ihn nicht wissen zu lassen, denn es heißt:18Moše wußte nicht, daß die Haut seines Antlitzes strahlend geworden war. Man wandte ein: 19Om kund zu tun, daß ich der Herr bin, der euch heiligt. Der Heilige, gepriesen sei er, sprach nämlich20zu Moše: Moše, ich habe ein kostbares Geschenk in meiner Schatzkammer, dessen Name ist Šabbath, und ich will es Jisraél geben; geh und teile es ihnen mit. Hieraus folgernd, sagte R. Šimo͑n b.Gamliél: Wer einem Kinde ein Stückchen Brot gibt, lasse es seine Mutter wissen!?

Das ist kein Widerspruch; das eine gilt von einem Geschenke, das [auch sonst] bekannt wird, und das andere gilt von einem Geschenke, das [sonst] nicht bekannt wird.

Aber auch der Šabbath würde ja auch sonst bekannt geworden sein!?

Dessen Belohnung würde nicht bekannt geworden sein.

Der Meister sagte: Wer einem Kinde ein Stückchen Brot gibt, lasse es seine Mutter wissen.

Wie mache man es?

Man bestreiche es mit Öl, oder trage ihm etwas Schminke auf.

Jetzt aber, wo wir Zauberei befürchten? R. Papa erwiderte: Man bestreiche es mit derselben Art21.

R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Alle Gebote, die der Heilige, gepriesen sei er, Jisraél erteilt hat, erteilte er ihnen öffentlich, ausgenommen den Šabbath, den er ihnen heimlich verliehen hat, wie es heißt:22ein Zeichen [des Bündnisses] sei er zwischen mir und den Kindern Jisraéls für immer23.

Demnach sollten ja die Nichtjuden dessentwegen nicht bestraft werden!?

Den Šabbath teilte er ihnen mit, dessen Belohnung aber teilte er ihnen nicht mit. Wenn du aber willst, sage ich: auch dessen Belohnung teilte er ihnen mit, jedoch ließ er sie von der erweiterten24Seele nichts wissen. R. Šimo͑n b. Laqiš sagte nämlich: Am Vorabend des Šabbaths gibt der Heilige, gepriesen sei er, dem Menschen eine erweiterte Seele, die er ihm beim Ausgange des Šabbaths abnimmt, denn es heißt:25er ruhte und atmete auf; nachdem er geruht: wehe, fort ist die Seele26.

AM VORABEND DES FESTES BEREITE MAN EINE SPEISE. Abajje sagte: Sie lehrten dies nur von einer gekochten Speise, Brot aber nicht.

Weshalb kein Brot: wollte man sagen, es sei eine als Zukost dienende Speise erforderlich, was das Brot nicht ist, so ist ja auch der Graupenbrei keine Zukost, denn R. Zera sagte27, die törichten Babylonier essen Brot mit Brot, dennoch sagte Niḥumi b.Zekharja im Namen Abaj jes, man dürfe einen E͑rub aus Graupenbrei bereiten!?

Vielmehr, erforderlich ist eine seltenere Speise; Brot ist nicht selten, während Graupenbrei seltener ist. Manche lesen: Abajje sagte: Sie lehrten dies nur von einer gekochten Speise, Brot aber nicht.

Aus welchem Grunde: wollte man sagen, es sei eine seltenere Speise erforderlich, während das Brot nicht selten ist, so ist ja auch der Graupenbrei selten, dennoch sagte R. Niḥumi b. Zekharja im Namen Abajjes, man dürfe keinen E͑rub aus Graupenbrei bereiten!?

Vielmehr erforderlich ist eine als Zukost dienende Speise, was Brot nicht ist, und ebenso ist der Graupenbrei keine Zukost, denn R. Zera sagt, die törichten Babylonier essen Brot mit Brot.

R. Ḥija lehrte: Die Linsen am Boden des Topfes28dienen als Speisen-E͑rub; jedoch nur, wenn sie das Quantum einer Olive haben. R. Jiçḥaq, Sohn des R. Jehuda, sagte: Man darf das Fett von einem Messer abkratzen und es zum Speîsen-E͑rub bestimmen, jedoch nur, wenn es das Quantum einer Olive hat.

R. Aši sagte im Namen Rabhs: Bei kleinen gesalzenen Fischen gilt nicht [das Verbot] des von Nichtjuden Gekochten. R.Joseph sagte: Hat ein Nichtjude sie gebraten, so darf man sie als Speisen-E͑rub verwenden. Hat ein Nichtjude aus solchen eine Fischspeise gemacht, so ist sie verboten.

Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, die Fischtunke sei das

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Hauptsächliche, so lehrt er uns, daß das Mehl das Hauptsächliche ist.

R. Abba sagte: Der Speisen-E͑rub muß Olivengröße haben. Sie fragten: Eine Olive für alle [Beteiligten] zusammen oder eine Olive für jeden besonders?

Komm und höre: R. Abba sagte im Namen Rabhs: Der Speisen-E͑rub muß Olivengröße haben, ob für einen oder für hundert.

Wir haben gelernt: Hat man [diese Speise] aufgegessen oder ist sie abhanden gekommen, so darf man daraufhin nicht direkt kochen; hat man davon etwas zurückbehalten, so stütze man sich darauf [beim Kochen] für den Šabbath. Unter »etwas« ist wohl zu verstehen, auch wenn sie keine Olivengröße hat!?

Nein, nur wenn sie Olivengröße hat.

Komm und höre: Diese Speise29soll eigentlich gebraten sein, jedoch kann sie auch eingelegt, gesotten und gekocht sein, der spanische Thunfisch, auch wenn man ihn am Vorabend des Festes mit heißem Wasser begossen hat. Für den anfänglichen [E͑rub] und für den zurückbleibenden Rest desselben ist kein Quantum festgesetzt. Doch wohl überhaupt kein festgesetztes Quantum!?

Nein, kein festgesetztes Quantum nach oben, wohl aber nach unten.

R. Hona sagte im Namen Rabhs: Beim Speisen-E͑rub ist die Kenntnis30 erforderlich.

Selbstverständlich ist die Kenntnis des Niederlegenden erforderlich, ist aber auch die Kenntnis dessen erforderlich, für den er niedergelegt worden ist oder nicht? Komm und höre: Der Vater Šemuéls pflegte den E͑rub für ganz Nehardea͑, und R. Ami und R. Asi pflegten ihn für ganz Ṭiberjas niederzulegen. R. Ja͑qob b.Idi ließ bekannt machen: Wer keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat, komme und verlasse sich auf meinen.

Bis zu welcher Entfernung? R. Niḥumi b.Zekharja erwiderte im Namen Abajjes: Bis zur Sabbatligrenze31.

Einst bemerkte Mar Šemuél, daß der Blinde, der vor ihm Agada vorzutragen pflegte, betrübt war. Da fragte er ihn: Weshalb bist du betrübt? Dieser erwiderte: Weil ich keinen Speisen-E͑rub niedergelegt habe. Da sprach er zu ihm: Verlasse dich auf meinen. Als er im nächsten Jahre wiederum bemerkte, daß er betrübt war, fragte er ihn: Weshalb bist du betrübt? Dieser erwiderte: Weil ich keinen Speisen-E͑rub niedergelegt habe. Da sprach er zu ihm: Du bist ein Frevler; für alle Welt ist es erlaubt, für dich aber verboten.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Festtag auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, so darf man weder einen Gebiets-E͑rub32, noch einen Hof-E͑rub33machen; Rabbi sagte, man dürfe einen Hof-E͑rub machen, jedoch keinen Gebiets-E͑rub, denn du kannst ihm verbieten, was [an diesem Tage] verboten ist, nicht aber, was an diesem erlaubt34ist. Es wurde gelehrt: Rabh sagt, die Halakha sei wie der erste Tanna, und Šemuél sagt, die Halakha sei wie Rabbi. Sie fragten: Ist die Halakha wie Rabbi erleichternd oder erschwerend?

Selbstverständlich erleichternd!?

Weil nämlich R. Elea͑zar der Diaspora bekannt machen ließ: Nicht wie ihr in Babylonien lehrt, Rabbi erlaube und die Weisen verbieten, vielmehr verbietet Rabbi und die Weisen erlauben. Wie ist es nun?

Komm und höre. R. Taḥlipha b.Evdämi entschied einst nach Šemuél, und Rabh bemerkte hierüber: Schon die erste Entscheidung dieses Gelehrtenjüngers ist verderblich. Allerdings verderblich, wenn du sagst, er meine es erleichternd, wieso aber verderblich, wenn du sagst, er meine es erschwerend!?

Da viele [durch die Unterlassung] zu einem Verstoße

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kommen, so ist dies verderblich. Raba sagte im Namen R. Ḥisdas im Namen R. Honas: Die Halakha ist wie Rabbi, daß es verboten ist.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Festtag auf einen Šabbath fällt, so spreche man im Gebete, wie die Schule Šammajs sagt, acht Segenssprüche, den des Šabbaths besonders und den des Festtages besonders, und wie die Schule Hillels sagt, sieben, man beginne und schließe mit der Šabbathformel und erwähne der Heiligkeit des Tages in der Mitte. Rabbi sagt, man schließe auch: »Der den Šabbath, Jisraél und die Zeiten heiligt.« Ein Schüler rezitierte vor Rabina: »Der Jisraél, den Šabbath und die Zeiten heiligt.« Da sprach er zu ihm: Heiligt etwa Jisraél den Šabbath, er ist ja seit jeher35heilig!? Sage vielmehr: »Der den Šabbath. Jisraél und die Zeiten heiligt.« R. Joseph sprach: Die Halakha ist wie Rabbi, und zwar nach der Erklärung Rabinas.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Šabbath auf einen Neumond oder ein Halbfest fällt, so spreche man im Abendgebete, im Morgengebete und im Vespergebete sieben Segenssprüche, und der Bedeutung [des Tages] erwähne man im Tempeldienstsegen; hat jemand dessen nicht erwähnt, so lasse man ihn [das Gebet] wiederholen. R. Elie͑zer sagt, im Danksegen. Das Zusatzgebet beginne man mit der Šabbathformel und schließe man mit der Šabbathformel. Der Heiligkeit des Tages erwähne man in der Mitte. R. Šimo͑n b.Gamliél und R. Jišmáél, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagen, sobald man sieben Segenssprüche spricht36, beginne man mit der Šabbathformel und schließe man mit der Šabbath-formel, und der Heiligkeit des Tages erwähne man in der Mitte. R. Hona sagte: Die Halakha ist nicht wie dieses Gelehrtenpaar.

R. Ḥija b.Aši sagte im Namen Rabhs: Man darf an einem Tage des Festes für den anderen einen Gebiets-E͑rub unter Bedingung37niederlegen. Raba sagte: Man darf an einem Tage des Festes für den anderen einen Speisen-E͑rub unter Bedingung niederlegen. Wer dies vom Gebiets-E͑rub lehrt, nach dem gilt dies um so mehr vom Speisen-E͑rub, und wer dies vom Speisen-E͑rub lehrt, nach dem gilt dies vom Gebiets-E͑rub nicht, weil man sich an einem Feiertage keinen Aufenthaltsort eignen38kann.

Die Rabbanan lehrten: Man darf an einem Tage des Festes nicht für den anderen backen. Tatsächlich sagten sie aber, eine Frau dürfe den ganzen Topf mit Fleisch füllen, obgleich sie nur ein Stück braucht; ein Bäcker dürfe das ganze Faß mit Wasser füllen, obgleich er nur einen Krug braucht, backen darf er jedoch nur das, was er braucht. R. Šimo͑n b.Elea͑zar sagt, eine Hausfrau dürfe den ganzen Ofen mit Broten füllen, da das Brot sich im vollen Ofen besser bäckt. Raba sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b.Elea͑zar.

Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat; ist ihm [das Backen] verboten und auch sein Mehl verboten, oder ist es nur ihm verboten, sein Mehl aber erlaubt?

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Ob er das Mehl anderen zueignen39 muß: sagst du, ihm sei es verboten und auch sein Mehl sei verboten, so muß er es anderen abtreten, und sagst du, nur ihm sei es verboten, sein Mehl aber sei nicht verboten, so braucht er es nicht anderen abzutreten.

Komm und höre: Wer keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat, darf nicht backen, nicht kochen und nicht warmstellen, weder für sich noch für andere, auch dürfen andere für ihn nicht backen und auch nicht kochen. Was mache er nun? Er eigne sein Mehl anderen zu, und diese backen und kochen für ihn. Schließe hieraus, daß es ihm verboten ist und auch sein Mehl verboten ist. Schließe hieraus.

Sie fragten: Wie ist es, wenn er übertreten und gebacken hat?

Komm und höre: Was mache derjenige, der keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat? Er eigne sein Mehl anderen zu und diese backen und kochen für ihn. Wenn es [erlaubt wäre], sollte er doch lehren: hat er

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übertreten und gebacken, so ist es erlaubt. R. Ada b.Mathna entgegnete: Der Tanna lehrt nur ein Mittel für das Erlaubte, nicht aber ein Mittel für das Verbotene.

Komm und höre: Wer einen Speisen-E͑rub niedergelegt hat, darf backen, kochen und warmstellen, und wenn er nachher seinen E͑rub aufessen will, so steht es ihm frei; hat er ihn, bevor er gebacken oder warmgestellt hat, aufgegessen, so darf er nicht backen, nicht kochen und nicht warmstellen, weder für sich noch für andere, auch dürfen andere für ihn nicht backen und nicht kochen. Wohl aber darf er für den Festtag kochen, und was übrigbleibt, für den Šabbath lassen; jedoch darf er dabei keine List anwenden, und wenn er eine List angewendet hat, so ist [die Speise] verboten. R. Aši erwiderte: Du sprichst von einer List: anders ist es bei einer List, mit der die Rabbanan es strenger genommen haben, als mit einer absichtlichen Übertretung. R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Hier ist die Ansicht Ḥananjas vertreten, nach der Schule Šammajs. Es wird nämlich gelehrt: Ḥananja sagte: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe nur dann backen, wenn man den E͑rub aus Brot gemacht hat, man dürfe nur dann kochen, wenn man den E͑rub aus einer gekochten Speise gemacht hat, man dürfe nur dann warmstellen, wenn man Wasser bereits am Vorabend des Festes warmgestellt hat; die Schule Hillels sagt, man mache den E͑rub aus einer Speise und bereite daraufhin seinen ganzen Bedarf.

Wir haben gelernt: Wer am Šabbath versehentlich seine Früchte verzehntet hat, darf sie essen, wenn vorsätzlich, so darf er sie nicht essen.

In dem Falle, wenn er noch andere Früchte hat.

Komm und höre: Wer am Šabbath versehentlich Geräte zur Reinigung untergetaucht hat, darf sie benutzen, wenn vorsätzlich, so darf er sie nicht benutzen.

In dem Falle, wenn er noch andere Geräte hat. Oder aber er kann welche borgen.

Komm und höre: Wer am Šabbath versehentlich gekocht hat, darf [die Speise] essen, wenn vorsätzlich, so darf er sie nicht essen.

Anders ist das Verbot am Šabbath40.

DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, ZWEI SPEISEN. Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß zwei Speisen erforderlich sind, sie streiten nur über einen Fisch und das Ei darauf, die Schule Šammajs sagt, es seien zwei [besondere] Speisen erforderlich, und die Schule Hillels sagt, diese eine Speise genüge. Femer stimmen sie überein, daß, wenn man ein gekochtes Ei zerbröckelt und in den Fisch tut oder Porreeköpfe zerreibt und in den Fisch tut, diese als zwei Speisen gelten. Raba sagte: Die Halakha ist wie unser Tanna, nach der Schule Hillels.

HAT MAN DIE SPEISE AUFGEGESSEN ODER IST SIE ABHANDEN GEKOMMEN, SO DARF MAN DARAUFHIN NICHT KOCHEN &C. Abajje sagtc: Es ist uns überliefert, daß, wenn der E͑rub aufgegessen wurde nach dem man den Teig zuzubereiten angefangen hat, man es beenden dürfe.

ii FÄLLT [DAS FEST] AUF EINEN TAG NACH DEM ŠABBATH, SO TAUCHE MAN ALLES [ZUR REINIGUNG], WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, VOR DEM ŠABBATH UNTER, UND WIE DIE SCHULE HILLELS SAGT, GERÄTE VOR DEM ŠABBATH UND MENSCHEN AM ŠABBATH. iii SIE STIMMEN ÜBEREIN, DASS MAN WASSER IN EINEM STEINGEFÄSSE [MIT REINEM] IN BERÜHRUNG41BRINGEN DÜRFE, UM ES ZU REINIGEN, JEDOCH NICHT UNTERTAUCHEN42. MAN DARF VON BEHUF ZU BEHUF ODER VON GESELLSCHAFT ZU GESELLSCHAFT UNTERTAUCHEN.

GEMARA. Alle stimmen somit überein, daß man ein Gefäß am Šabbath nicht [untertauchen] dürfe; weshalb? Rabba erwiderte: Mit Rücksicht darauf, man könnte es in die Hand nehmen und vier Ellen auf

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öffentlichem Gebiete tragen. Abajje sprach zu ihm: Wie ist es in dem Falle zu erklären, wenn man einen Brunnen in seinem Hofe hat!? Dieser erwiderte: Bei einem Brunnen in seinem Hofe ist ein Brunnen auf öffentlichem Gebiete berücksichtigt worden.

Allerdings am Šabbath, wie ist es aber hinsichtlich des Festtages zu erklären!?

Am Festtage mit Rücksicht auf den Šabbath.

Berücksichtigen wir dies denn, wir haben ja gelernt: Sie stimmen überein, daß man Wasser in einem Steingefäße zur Reinigung [mit reinem] in Berührung bringen darf, jedoch nicht untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte man bei der Berührung das Untertauchen berücksichtigen!?

Meinst du: wenn man reines Wasser hat, ist ja die Berührung nicht nötig; doch wohl, wenn man keines hat, und wenn man keines hat, ist man dabei vorsichtig43. Er wandte gegen ihn ein: Man darf mit einem [rituell] unreinen Eimer Wasser schöpfen44, und er wird rein. Wenn dem so wäre, sollte man berücksichtigen, man könnte veranlaßt werden, ihn direkt unterzutauchen!?

Hierbei ist es anders: da nur das Schöpfen erlaubt ist, so denkt man daran. Er wandte gegen ihn ein: Ein am Vorabend des Festes unrein gewordenes Gefäß darf man am Festtage nicht untertauchen, ein am Festtage [unrein gewordenes] darf man am Festtage wohl untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte nian doch beim am Festtage unrein gewordenen das am Vorabend des Festes unrein gewordene berücksichtigen!? Die Verunreinigung am Festtage ist selten, und bei Seltenem haben die Rabbanan es nicht berücksichtigt. Er wandte gegen ihn ein: Das durch eine Ununreinheit unrein gewordene Gefäß darf man am Festtage nicht untertauchen, das durch ein Erst verunreinigtes [unrein gewordene] darf man am Festtage untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte man doch auch bei diesem das andere berücksichtigen!?

Am Erstverunreinigten kann es ja nur bei Priestern45vorkommen, und Priester sind vorsichtig.

Komm und höre: R. Ḥija b.Aši sagte im Namen Rabhs: Eine Menstruierende, die keine [reinen] Kleider hat, darf eine List anwenden und in den Kleidern46untertauchen. Wenn dem so wäre, sollte man doch berücksichtigen, sie könnte veranlaßt werden, diese allein unterzutauchen!?

Hierbei ist es anders; da sie es nur in den Kleidern darf, denkt sie daran. R. Joseph erklärte: Mit Rücksicht darauf47, man könnte zum Ausdrücken veranlaßt werden. Abajje sprach zu ihm: Allerdings Geräte, die ausgedrückt werden, wie ist es aber hinsichtlich Geräten zu erklären, die nicht ausgedrückt werden!? Dieser erwiderte: Bei diesen sind jene berücksichtigt worden. Darauf erhob er gegen ihn all jene Einwände, und dieser erwiderte dasselbe, was wir erwidert haben. R. Bebaj erklärte: Mit Rücksicht darauf48, man könnte es49aufschieben. Übereinstimmend mit R. Bebaj wird gelehrt: Man darf kein am Vorabend des Festes unrein gewordenes Gerät am Feste untertauchen, mit Rücksicht darauf, man könnte es aufschieben. Raba erklärte: Weil es den Anschein hat, als bessere man das Gerät aus50.

Demnach sollte dies auch von einem Menschen gelten!?

Bei einem Menschen erscheint es als Kühlung.

Allerdings in gutem Wasser, wie ist es aber bei schlechtem Wasser zu erklären!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es kommt vor, daß man erhitzt heimkommt und sogar in Einweichwasser badet.

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Allerdings im Sommer, wie ist es aber hinsichtlich der Regenzeit zu erklären!? R. Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Es kommt vor, daß man vom Felde mit Lehm und Kot beschmutzt heimkommt und sogar in der Regenzeit badet.

Allerdings am Šabbath, wie ist es aber hinsichtlich des Versöhnungstages zu erklären!? Raba erwiderte: Gibt es denn etwas, das am Šabbath erlaubt und am Versöhnungstag verboten wäre!? Da es nun am Šabbath erlaubt ist, ist es auch am Versöhnungstage erlaubt.

Hält denn Raba von [der Folgerung] »da«, wir haben ja gelernt: Wer Zahnschmerzen hat, darf keinen Essig durch die Zähne schlürfen, wohl aber darf er wie gewöhnlich [Speisen in Essig] tunken, und wenn er gesund wird, so ist nichts dabei. Wir wiesen auf einen Widerspruch hin: Man darf nicht schlürfen und ausspeien, wohl aber schlürfen und herunterschlucken!? Und Abajje erwiderte, die Mišna spreche eben vom Schlürfen und Ausspeien. Raba aber erwiderte: Du kannst auch sagen, vom Schlürfen und Herunterschlucken, dennoch besteht hier kein Widerspruch; eines vor dem Eintunken51 und eines nach dem Eintunken. Wenn dem so wäre, so sollte man doch sagen: »da« es vor dem Eintunken erlaubt ist, sei es auch nach dem Eintunken erlaubt!?

Raba ist von jener Erklärung abgekommen.

Woher, daß er von jener abgekommen ist, vielleicht ist er von dieser abgekommen!?

Dies ist nicht anzunehmen, denn es wird gelehrt: Alle, die ein Reinigungsbad nehmen müssen, baden wie gewöhnlich, sowohl am Neunten Ab als auch am Versöhnungstage52.

SIE STIMMEN ÜBEREIN, DASS MAN WASSER IN EINEM STEINGEFÄSSE &C. IN BERÜHRUNG BRINGEN DÜRFE. Was heißt: jedoch nicht untertauchen. Šemuél erwiderte: Man darf am Festtage das Gefäß nicht durch das Wasser untertauchen, um es zu reinigen53.

Wer lehrte unsere Mišna: weder Rabbi noch die Rabbanan!? Es wird nämlich gelehrt: Man darf das Gefäß nicht durch das Wasser untertauchen, um es zu reinigen, auch darf man kein Wasser in einem Steingefäße [mit reinem] in Berührung bringen, um es zu reinigen

so Rabbi. Die Weisen sagen, man dürfe ein Gefäß durch das Wasser untertauchen, um es zu reinigen, auch Wasser in einem Steingefäße [mit reinem] in Berührung bringen, um es zu reinigen. Wer nun: wenn Rabbi, so widerspricht dem ja der Fall von der Berührung, und wenn die Rabbanan, so widerspricht dem ja der Fall vom Untertauchen.

Wenn du willst, sage ich: Rabbi, und wenn du willst, sage ich: die Rabbanan. Wenn du willst, sage ich: Rabbi, denn der Anfangssatz der Barajtha gilt vom Festtage und der Schlußsatz vom Šabbath, während unsere Mišna nur vom Festtage spricht, und

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wenn du willst, sage ich: die Rabbanan, denn unsere Mišna spricht nur vom Šabbath54.

Die Rabbanan lehrten: Man darf das am Vorabend des Festes unrein gewordene Gefäß nicht bei Dämmerung untertauchen; R. Šimo͑n Šezori sagt, auch am Wochentage sei es verboten, weil man den Sonnenuntergang [abwarten] muß55.

Braucht man nach dem ersten Tanna nicht den Sonnenuntergang [abzuwarten]!? Raba sprach: Ich traf die Schüler des Lehrhauses, und diese sagten: Der Streit bestehe darin, ob aus der Handlungsweise die Absicht zu erkennen sei. Hier handslt es sich um den Fall, wenn jemand bei Dämmerung mit einem Geräte in der Hand läuft, um es unterzutauchen: einer ist der Ansicht, er laufe deshalb, weil er weiß, daß man den Sonnenuntergang [abwarten56] muß, und einer ist der Ansicht, er laufe deshalb, weil er es mit seiner Arbeit [eilig hat]. Da sprach ich zu ihnen: Alle stimmen überein, daß aus der Handlungsweise die Absicht zu erkennen sei, und sie streiten über den Fall, wenn einem etwas an einem [unreinen Gegenstande], der kleiner ist als eine Linse, unrein wurde und er vor die Rabbanan fragen kommt, ob ein Gegenstand kleiner als eine Linse verunreinigend sei oder nicht. Einer ist der Ansicht, wenn er dies nicht weiß, weiß er auch nicht, daß Sonnenuntergang erforderlich sei, und einer ist der Ansicht, dies weiß er nicht, [die Benötigung des] Sonnenunterganges aber weiß er wohl.

MAN DARF VON BEHUF ZU BEHUF UNTERTAUCHEN. Die Rabbanan lehrten: Wieso von Behuf zu Behuf? Wer das Ölgefäß57für den Wein, oder das Weingefäß für das Öl verwenden will, darf dies. Wieso von Gesellschaft zu Gesellschaft? Wer [das Pesaḥlamm] mit einer Gesellschaft zu essen beabsichtigt58hat, und es dann mit einer andern essen will, darf dies.

iv DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN BRINGE HEILSOPFER DAR UND STÜTZE59 NICHT, JEDOCH KEINE BRANDOPFER; DIE SCHULE HILLELS SAGT, MAN BRINGE HEILSOPFER UND BRANDOPFER DAR UND STÜTZE AUCH.

GEMARA. U͑la sagte: Der Streit besteht nur über das Stützen des Heilsopfers und die Darbringung des Wallfahrts-Brandopfers60. Die Schule Šammajs ist der Ansicht:61ihr sollt es als Fest des Herrn feiern, nur das Festopfer und nicht das Wallfahrts-Brandopfer, und die Schule Hillels ist der Ansicht: des Herrn, was alles des Herrn ist; Gelobtes und Gespendetes aber dürfen nach aller Ansicht am Festtage nicht dargebracht werden. Man wandte ein: R. Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß kein nicht zum Feste gehörendes Brandopfer am Festtage dargebracht werden darf, sie streiten nur über ein zum Feste gehörendes Brandopfer und ein nicht zum Feste gehörendes Heilsopfer; die Schule Šammajs sagt, man bringe sie nicht dar, und die Schule Hillels sagt, man bringe sie wohl dar!?

Berichtige es wie folgt: R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß keine nicht zum Feste gehörenden Brand- und Heilsopfer am Festtage dargebracht werden dürfen, ferner auch, daß das zum Feste gehörende Heilsopfer dargebracht werden darf, sie streiten nur über das zum Feste gehörende Brandopfer; die Schule Šammajs sagt, man bringe es nicht dar, und die Schule Hillels sagt, man bringe es wohl dar. R.Joseph erwiderte: Willst du etwa den Streit zwischen Tannaím aus der Welt schaffen!? Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Beim zum Feste gehörenden Heilsopfer erfolge, wie die Schule Šammajs sagt, das Stützen am Vorabend des Festes und das Schlachten am Festtage, und wie die Schule Hillels sagt, das Stützen (am Festtage) und das Schlachten am Festtage. Gelobtes und Gespendetes aber dürfen nach aller Ansicht am Festtage

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nicht dargebracht werden. Diese Tannaím [führen denselben Streit] wie die Tannaím der folgenden Lehre: Man darf am Pesaḥfeste kein Dankopfer darbringen, wegen des dazugehörenden Gesäuerten, auch nicht am Wochenfeste, weil es ein Festtag ist, wohl aber bringe man sein Dankopfer am Hüttenfeste dar. R.Šimo͑n sagte: Es heißt:62am Pesaḥfeste, am Wochenfeste und am Hüttenfeste, was am Pesaḥfeste darzubringen ist, ist auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste darzubringen, und was am Pesaḥfeste nicht dargebracht werden darf, darf auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste nicht dargebracht werden. R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagt, man bringe am Hüttenfeste sein Dankopfer dar, und man genügt damit der Pflicht der Festfreude, nicht aber des Festopfers63.

Der Meister sagte: Man darf am Pesaḥfeste kein Dankopfer darbringen wegen des dazugehörenden Gesäuerten. Selbstverständlich!? R. Ada b.R. Jiçḥaq, wie manche sagen, R. Šemuél b.Abba, erwiderte: Hier handelt es sich um den vierzehnten [Nisan], und er ist der Ansicht, man dürfe nicht Geheiligtes in den Untauglichkeitsraum64bringen. «Auch nicht am Wochenfeste, weil es ein Festtag ist.» Er ist nämlich der Ansicht, Gelobtes und Gespendetes dürfen am Festtage nicht dargebracht werden. (Der Meister sagte:) «Wohl aber bringe man sein Dankopfer am Hüttenfeste dar.» Wann: wollte man sagen, am Feste selbst, so sagtest du ja, am Wochenfeste nicht, weil es ein Festtag ist!?

Vielmehr, an den Halbfesttagen. «R. Šimo͑n sagte: Es heißt: am Pesaḥfeste, am Wochenfeste und am Hüttenfeste, was am Pesaḥfeste darzubringen ist, ist auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste darzubringen, und was am Pesaḥfeste nicht dargebracht werden darf, darf auch am Wochenfeste und am Hüttenfeste nicht dargebracht werden.» R. Zera wandte ein: Wenn wir [am Feste] sogar Späne absclineiden, um wieviel mehr sollte man Gelobtes und Gespendetes [darbringen dürfen]!? Abajje erwiderte: Alle stimmen überein, daß die Darbringung erlaubt ist, sie streiten nur über das Verbot des Versäumens65. Der erste Tanna ist der Ansicht, der Allbarmherzige sagt66drei Male, auch nicht der Reihe67nach, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, nur der Reihe nach und nicht außer der Reihe. «R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagt, man bringe am Hüttenfeste sein Dankopfer dar.» Wann: wollte man sagen, an den Halb festlagen, so sagt ja der erste Tanna dasselbe!?

Vielmehr am Feste selbst, und er ist der Ansicht, Gelobtes und Gespendetes dürfen am Festtage dargebracht werden.

Weshalb lehrt er dies gerade vom Hüttenfeste?

R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Die Schrift brauchte ja nicht68das Hüttenfest zu nennen, wo sie ja von diesem spricht, und wenn sie es dennoch nennt, so besagt dies, daß dieses das letzte ist. R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagte: Dies besagt, daß dieses [das Verbot des Versäumens] veranlaßt. «Und man genügt damit der Pflicht der Festfreude, nicht aber des Festopfers.» Selbstverständlich, dieses ist ja ein Pflichtopfer, und das Pflichtopfer kann ja nur von Profanem dargebracht werden!?

Dies ist deshalb nötig, selbst wenn man sie [unter dieser Bedingung] abgesondert hat. R. Šimo͑n b. Laqiš fragte nämlich R. Joḥanan: Wie ist es, wenn jemand sagt: »Ich nehme auf mich, ein Dankopfer darzubringen, daß ich mich damit des Festopfers entledige«. »Ich will Naziräer sein und [die Opfer beim] Haarschneiden69vom Gelde des zweiten Zehnten darbringen«? Dieser erwiderte:

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Das Gelübde ist gültig, ohne daß er sich [des Festopfers] entledigt, er ist Naziräer, ohne das Haar schneiden zu lassen70.

Einst sprach Jemand [letztwillig]: Gebet jenem vierhundert Zuz, und er soll meine Tochter heiraten. Darauf sprach R. Papa: Die vierhundert Zuz soll er erhalten, und die Tochter kann er, wenn er will, heiraten, wenn er will, nicht heiraten.

Also nur deshalb, weil er gesagt hat: gebet ihm, und er soll heiraten, hätte er aber gesagt: er soll heiraten und gebet ihm, so würde er sie nur dann erhalten, wenn er sie heiratet, sonst aber nicht.

Meremar saß und trug es71als selbständige Lehre vor. Da sprach Rabina zu ihm: Ihr lehrt es so, wir aber lehren es als eine von Reš Laqiš an R. Joḥanan gerichtete Frage.

Ein Schüler rezitierte vor R. Jiçḥaq b. Abba:72Und er brachte das Brandopfer dar und besorgte es nach Vorschrift, nach Vorschrift des freiwilligen Brandopfers; dies lehrt, daß das pflichtige Brandopfer des Stützens benötige. Da sprach dieser zu ihm: Dies hast du wohl von der Schule Šammajs, die hinsichtlich des pflichtigen Heilsopfers nicht vom freiwilligen Heilsopfer folgert, denn nach der Schule Hillels ist ja, da sie hinsichtlich des pflichtigen Heilsopfers vom freiwilligen Heilsopfer folgert, auch wegen des pflichtigen Brandopfers kein Schriftvers nötig, da man ja hinsichtlich dessen vom freiwilligen Brandopfer folgern kann.

Woher, daß die Schule Hillels hinsichtlich des pflichtigen Heilsopfer vom freiwilligen Heilsopfer folgert, vielleicht folgert sie es vom pflichtigen Brandopfer, und hinsichtlich des pflichtigen Brandopfers selbst ist ein Schriftvers nötig!?

Vom freiwilligen Heilsopfer wohl deshalb nicht, weil dieses häufig ist, ebenso ist auch vom Pflichtigen Brandopfer nicht zu folgern, da dieses vollständig [verbrannt] wird.

Vielmehr, man folgere von beiden73.

Die Schule Šammajs ist also der Ansicht, beim pflichtigen Heilsopfer sei das Stützen nicht erforderlich; es wird ja aber gelehrt: R. Jose sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß das Stützen erforderlich sei, sie streiten nur, ob das Schlachten dem Stützen unmittelbar folgen muß; die Schule Šammajs sagt, dies sei nicht nötig, und die Schule Hillels sagt, dies sei wohl nötig!?

Er ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jose b.R. Jehuda sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten nicht, ob das Schlachten dem Stützen unmittelbar folgen muß, sie streiten vielmehr, ob beim [pflichtigen Heilsopfer] das Stützen überhaupt erforderlich sei; die Schule Šammajs sagt, es sei nicht erforderlich, und die Schule Hillels sagt, es sei wohl erforderlich.

Die Rabbanan lehrten: Einst brachte Hillel der Ältere am Festtage ein Brandopfer nach dem Tempelhofe zum Stützen; da sammelten sich die Schüler Šammajs des Älteren um ihn und fragten ihn: Welches Bewenden hat es mit diesem Vieh? Dieser erwiderte ihnen: Es ist ein weibliches74, und ich habe es als Heilsopfer hergebracht. Darauf streichelte er es am Schweife, und jene gingen fort. An diesem Tage gewann die Schule Šammajs die Oberhand über die Schule Hillels und wollte die Halakha nach ihrer Ansicht festsetzen. Da ließ ein Greis von den Schülern Šammajs des Älteren, Baba b.Buṭa war sein Name, der wußte, daß die Halakha wie die Schule Hillels sei, alles Schlachtvieh75Jerušalems

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holen, brachte es nach der Tempelhalle und sprach: Wer stützen will, komme und stütze. Hierauf gewann die Schule Hillels die Oberhand und setzte die Halakha nach ihrer Ansicht fest, und niemand war da, der dem widersprach. Ferner ereignete es sich, daß ein Schüler aus der Schule Hillels sein Brandopfer nach dem Tempelhofe zum Stützen brachte; da begegnete ihm ein Schüler aus der Schule Šammajs und sprach zu ihm: Was heißt Stützen? Jener erwiderte: Was heißt Schweigen? Darauf brachte er ihn durch einen Verweis zum Schweigen, und dieser ging fort. Abajje sprach: Ein Gelehrtenjünger antworte daher seinem Kollegen, der ihm etwas sagt, nicht mehr, als dieser zu ihm gesprochen hat; dieser sprach: Was heißt Stützen? und jener erwiderte entsprechend: Was heißt Scliweigen?

Es wird gelehrt: Die Schule Hillels sprach zu der Schule Šammajs: Wenn es schon dann, wo es für einen Gemeinen verboten76ist, für Gott erlaubt ist, um wieviel mehr muß es dann, wo es für einen Gemeinen erlaubt ist, für Gott erlaubt sein!? Die Schule Šammajs erwiderte: Gelobtes und Gespendetes beweisen [das Gegenteil]: sie sind für Gott77 verboten, während einem Gemeinen [das Schlachten] erlaubt ist. Die Schule Hillels entgegnete: Wohl kein Gelobtes und Gespendetes, weil dafür keine Zeit festgesetzt ist, während aber für das Wallfahrts-Brand-opfer eine Zeit festgesetzt ist. Die Schule Šammajs erwiderte: Auch für dieses ist keine Zeit festgesetzt. Es wird nämlich gelehrt: Wer das Festopfer am ersten Festtage nicht dargebracht hat, bringe es während des ganzen Festes dar, auch am letzten Tage. Die Schule Hillels entgegnete: Doch ist dafür eine Zeil festgesetzt. Es wird nämlich gelehrt: Ist das Fest vorüber, ohne daß man das Festopfer dargebracht hat, so ist man dafür nicht haftbar78. Die Schule Šammajs erwiderte: Es heißt ja bereits79für euch, aber nicht für Gott. Die Schule Hillels entgegnete: Es heißt ja bereits80des Herrn, was alles des Herrn ist.

Wieso heißt es demnach für euch?

Für euch und nicht für Nichtjuden, für euch und nicht für Hunde.

Abba Šaúl lehrte es in anderem Wortlaute: Wenn schon dann, wo dein Herd geschlossen ist, der Herd deines Meisters geöffnet ist, um wieviel mehr muß dann, wo dein Herd geöffnet ist, der Herd deines Meisters geöffnet sein!? So gebührt es sich auch: es darf ja nicht der Tisch deines Meisters leer und deiner voll sein.

Worin besteht ihr Streit?

Einer ist der Ansicht, Gelobtes und Gespendetes dürfen am Festtage dargebracht werden, und einer ist der Ansicht, sie dürfen am Festtage nicht dargebracht werden. R. Hona sagte: Sage nicht, daß nach demjenigen, nach dem Gelobtes und Gespendetes am Festtage nicht dargebracht werden dürfen, es nach der Tora erlaubt sei und nur die Rabbanan es verboten haben, mit Rücksicht darauf, man könnte sie [zum Feste] aufschieben, vielmehr ist es auch nach der Tora nicht zulässig, denn die zwei Brote81sind ja Pflicht des Tages, bei denen also das Aufschieben nicht zu berücksichtigen ist, dennoch verdrängt [deren Bereitung] weder den Šabbath noch den Festtag.

Sie fragten: Wie ist es nach dem, welcher sagt, Gelobtes und Gespendetes dürfen am Festtage nicht dargebracht werden, wenn man übertreten und sie geschlachtet hat? Raba erwiderte: Man sprenge das Blut, um das Fleisch essen zu dürfen. Rabbab.R. Hona erwiderte: Man sprenge das Blut, um abends die Opferteile aufzuräuchern.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn das Fleisch unrein geworden oder abhanden gekommen ist; nach Raba sprenge man dann [das Blut] nicht, nach Rabba b. R. Hona sprenge man es wohl. Man wandte ein: Wenn man die Lämmer des Wochenfestes auf einen anderen Namen82oder wenn man sie vor oder nach der Zeit geschlachtet hat, so ist das Blut zu sprengen und das Fleisch zu essen; ist es ein Šabbath, so sprenge man es nicht; hat man es gesprengt, so ist das Opfer wohlgefällig, sodaß abends die Opferteile

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aufzuräuchern sind. »Hat man es gesprengt«, nur wenn es bereits erfolgt ist, von vornherein aber nicht. Richtig ist dies nach Raba, gegen Rabba b.R. Hona ist dies ja aber ein Einwand!?

Dies ist ein Einwand. Wenn du aber willst, sage ich: anders ist die des Feierns wegen am Šabbath [verbotene Arbeit] als die des Feierns wegen am Feste [verbotene Arbeit]83.

R. Ivja der Greis fragte R. Hona: Darf man ein zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörendes Vieh am Festtage schlachten? Dieser erwiderte: Es ist erlaubt. Jener sprach: Womit ist ein solches anders als Gelobtes und Gespendetes84? Dieser erwiderte: Ein Rabe85fliegt. Als jener hinausging, sprach sein Sohn Rabba zu ihm: War es nicht R. Ivja der Greis, den der Meister als bedeutenden Mann rühmte? Dieser erwiderte: Was sollte ich mit ihm machen!? Ich bin heute [in einer Stimmung von]86stärkt mich mit Trauhenkuchen, erquickt mich mit Äpfeln, und er fragt mich Dinge, die der Begründung benötigen.

Was ist wirklich der Grund?

Ein zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörendes Vieh darf man am Festtage schlachten, weil kein olivengroßes Stück Fleisch ohne Schlachten möglich ist, Gelobtes und Gespendetes darf man am Festtage nicht schlachten, weil die Priester [ihren Anteil] vom Tische Gottes erhalten87.

R. Hisda sagte: Ein zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörendes Vieh darf man am Festtage schlachten, weil kein olivengroßes Stück Fleisch ohne Schlachten möglich ist: den zur Hälfte einem Nichtjuden und zur Hälfte einem Jisraéliten gehörenden Teig darf man am Festtage nicht backen, weil man ihn beim Kneten teilen kann. R. Ḥana b. Ḥanilaj wandte ein: Hundeteig88ist, wenn die Hirten davon essen, zur Teighebe pflichtig; ferner darf man damit einen E͑rub bereiten und eine Verbindung herstellen, darüber den Segen sprechen und den gemeinsamen Tischsegen, ihn am Festtage backen und man genügt damit89 seiner Pflicht am Pesaḥfeste. Weshalb denn, man kann ihn ja beim Kneten teilen90!?

Anders ist es beim Hundeteig, weil man [die Hunde] eventuell mit einem Aase befriedigen kann91.

Hält denn R. Ḥisda von der Eventualität, es wurde ja gelehrt: Wer am Festtage für den Wochentag backt, erhält, wie R. Ḥisda sagt, Geißelhiebe, und wie Rabba sagt, keine Geißelhiebe. R. Ḥisda sagt, er erhalte Geißelhiebe, denn wir sagen nicht, eventuell könnte er [das Gebäck] gebrauchen, wenn nämlich Gäste eintreffen, daher ist es auch jetzt für ihn brauchbar; Rabba sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, denn wir berücksichtigen die Eventualität wohl!?

Vielmehr, man sage nicht: eventuell [zu befriedigen] möglich, sondern in dem Falle, wenn die Hirten ein Aas haben, sodaß sie sie bestimmt damit befriedigen.

Man fragte R. Hona: Dürfen die Dörflinge, denen man Proviant für die Truppen zu liefern auferlegt hat, am Festtage backen? Dieser erwiderte: Wir beobachten: falls sie es dulden, daß man davon einem Kinde ein Stückchen Brot gibt, so ist jedes [Brot] für ein Kind brauchbar, sodann ist es erlaubt, wenn aber nicht, ist es verboten.

Es wird ja aber gelehrt: Als einst Šimo͑n der Temanite abends nicht im Lehrhause war und R. Jehuda b.Baba ihn darauf traf, fragte er ihn: Weshalb warst du gestern abend nicht im Lehrhause? Dieser erwiderte: Ein Trupp kam in unsere Stadt und wollte die ganze Stadt plündern; da schlachteten wir für sie ein Kalb, verpflegten sie und ließen sie in Frieden ziehen. Da sprach jener: Es würde mich wundern, wenn ihr nicht euren Verdienst durch euren Verlust eingebüßt haben solltet. Die Tora sagte ja für euch, nicht aber für Nichtjuden. Weshalb denn, es war ja zum Essen92brauchbar!? R.Joseph erwiderte: Es war ein totverletztes Kalb.

Es war ja für Hunde brauchbar!?

Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt:93Nur was zur Speise für allerlei Seelen gehört, das allein darf von euch zubereitet werden; aus den Worten für allerlei Seelen könnte man entnehmen, auch die Seele eines Tieres sei einbegriffen, wie es heißt:94wer die Seele eines Tieres erschlägt, der soll es bezahlen, so heißt es euch, für euch, und nicht für Hunde

so R. Jose der Galiläer.

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R. A͑qiba sagt, auch die Seele eines Tieres sei einbegriffen. Wieso aber heißt es euch? Für euch und nicht für Nichtjuden.

Was veranlaßt dich, Hunde einzuschließen und Nichtjuden auszuschließen?

Ich schließe Hunde ein, weil deren Verpflegung dir obliegt, und ich schließe Nichtjuden aus, weil deren Verpflegung dir nicht obliegt.

Abajje sprach zu R. Joseph: Wieso dürfen wir nach R. Jose dem Galiläer, welcher erklärt: für euch und nicht für Hunde, am Festtage Fruchtkerne vor die Tiere werfen!? Dieser erwiderte: Weil man sie zum Heizen verwenden kann.

Allerdings trockene, wie ist es aber hinsichtlich feuchter zu erklären!? Dieser erwiderte: Sie sind bei einem großen Feuer verwendbar.

Allerdings am Festtage, wie ist es aber hinsichtlich des Šabbaths zu erklären!?

Man wirft sie zusammen mit Brot. Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte, man dürfe das Brot zu jedem Gebrauche verwenden. Er95streitet somit gegen R. Jehošua͑ b.Levi, denn R. Jehošua͑ b.Levi sagte, man dürfe einen Nichtjuden zur Mahlzeit am Šabbath einladen, nicht aber am Festtage, mit Rücksicht darauf, man könnte seinetwegen mehr [kochen]. R. Aha b.Ja͑qob sagte, auch nicht am Šabbath, wegen der Reste der Becher96.

Demnach ist dies ja auch bei unseren der Fall!?

Unsere sind für Hühner verwendbar.

Auch ihre sind ja für Hühner verwendbar!?

Bei ihren ist die Nutznießung verboten.

Man kann sie ja wegen der Becher fortbewegen, sagte etwa nicht Raba, man dürfe die Kohlenpfanne wegen der Asche fortbewegen, auch wenn Holzstücke sich in dieser befinden!?

Da ist die Nutznießung nicht verboten, diese aber sind zur Nutznießung verboten. R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Diese sollten ja nicht weniger sein als ein Kotbecken97!? Dieser erwiderte: Darf man von vornherein etwas zum Kotbecken maclien98!?

Raba führte Mar Šemuél umher und trug ihm vor: Man darf einen Nichtjuden zur Mahlzeit am Šabbath einladen, nicht aber am Festtage, mit Rücksicht darauf, man könnte seinetwegen mehr [kochen]. Wenn ein Nichtjude Meremar und Mar Zuṭra an einem Festtage besuchte, sprachen sie zu ihm: Bist du mit dem zufrieden, was wir für uns bereitet haben, so ist es recht, wenn aber nicht, so können wir uns deinetwegen besonders nicht bemühen.

v DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE KEIN WASSER FÜR DIE FÜSSE WÄRMEN, ES SEI DENN, DASS ES AUCH ZUM TRINKEN BRAUCHBAR IST; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES. MAN DARF EINE FLAMME HERRICHTEN UND SICH DARAN WÄRMEN.

GEMARA. Sie fragten: Wer lehrte die [Lehre] von der Flamme: sind alle dieser Ansicht, und die Schule Šammajs unterscheidet zwischen dem Genusse des ganzen Körpers99und dem Genusse eines einzelnen Gliedes, oder lehrt dies die Schule Hillels, und die Schule Šammajs unterscheidet nicht?

Komm und höre: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe keine Flamme herrichten, um sich daran zu wärmen; die Schule Hillels erlaubt dies.

vi BEI DREI DINGEN IST R. GAMLIÉL ERSCHWEREND, NACH DER SCHULE ŠAMMAJS: MAN DARF AM FESTTAGE NICHT VON VORNHEREIN WASSER [FÜR DEN ŠABBATH] WARMSTELLEN; MAN DARF AM FESTTAGE KEINE LEUCHTE AUFRICHTEN; MAN DARF [AM FESTE] KEINE GROBEN BROTE, SONDERN NUR FLADEN BACKEN. R. GAMLIÉL SAGTE: IN MEINEM VATERHAUSE BACKTEN SIE NIE GROBE BROTE, SONDERN NUR FLADEN. JENE ERWIDERTEN IHM: WAS SOLL UNS DEIN VATERHAUS: SIE WAREN ERSCHWEREND FÜR SICH UND ERLEICHTERND FÜR GANZ JISRAÉL, AUCH GROBES BROT UND KUCHEN ZU BACKEN.

GEMARA. In welchem Falle: hat man einen Speisen-E͑rub niedergelegt, was ist demnach der Grund der Schule Šammajs, und hat man keinen Speisen-E͑rub niedergelegt, was ist demnach der Grund der Schule Hillels!? R. Hona erwiderte: Tatsächlich, wenn man keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat, denn das zum Leben Nötige haben die Rabbanan erlaubt. R. Hona vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Hona sagte: Wer keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat, für den darf man ein Brot bakken, eine Speise kochen und eine Kerze anstecken. Im Namen R. Jiçḥaqs sagten sie, auch einen kleinen Fisch braten. Ebenso wird gelehrt: Wer keinen Speisen-E͑rub niedergelegt hat, für den darf man ein Brot

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backen, eine Speise warmstellen, eine Kerze anstecken und einen Krug [Wasser] wärmen. Manche sagen, auch einen kleinen Fisch braten. Raba erwiderte: Tatsächlich wenn man einen niedergelegt hat, anders ist aber das Warmstellen, da es ersichtlich ist, daß dies für den Šabbath erfolgt. Abajje wandte gegen ihn ein: Ḥananja sagte: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe nur dann backen, wenn man den E͑rub aus Brot gemacht hat, man dürfe nur dann kochen, wenn man den E͑rub aus einer gekochten Speise gemacht hat, und man dürfe nur dann warmstellen, wenn man Wasser bereits am Vorabend des Festes warmgestellt hat. Wenn man Wasser warmgestellt hat, ist es also erlaubt, obgleich es ersichtlich ist, daß dies für den Šabbath erfolgt!? Vielmehr, erklärte Abajje, hier handelt es sich um den Fall, wenn man einen E͑rub gemacht hat, für das eine und nicht für das andere100, nach Ḥananja, gemäß der Ansicht der Schule Šammajs.

MAN DARF KEINE LEUCHTE AUFRICHTEN. Welche Arbeit ist dies denn!? R. Ḥenana b.Bisna erwiderte: Hier handelt es sich um einen aus Gliedern zusammengesetzten Leuchter, bei dem es den Anschein des Bauens hat. Die Schule Šammajs ist der Ansicht, bei Geräten gebe es ein Bauen, und die Schule Hillels ist der Ansicht, bei Geräten gebe es kein Bauen und kein Niederreißen. Einst war U͑la bei R. Jehuda zu Besuch, und sein Diener kam und stellte für ihn die Leuchte hin. Da richtete R. Jehuda gegen U͑la folgenden Einwand: Wer Öl in eine Leuchte tut, ist wegen Anzündens schuldig, und wer davon braucht, ist wegen Löschens101schuldig. Dieser erwiderte: Ich achtete nicht darauf102.

Rabh sasrte: Schnuppen ist erlaubt.

Abba b.Martha fragte Abajje: Darf man das Licht wegen jener Sache103 auslöschen? Dieser erwiderte: Man kann es ja in einem anderen Zimmer.

Wie ist es, wenn man kein anderes Zimmer hat?

Man kann ja eine Scheidewand machen.

Wie ist es, wenn man nichts hat, womit eine Scheidewand zu machen?

Man kann ja ein Gefäß über [das Licht] stülpen.

Wie ist es, wenn man kein Gefäß hat? Dieser erwiderte: Es ist verboten. Jener wandte gegen ihn ein: Man darf kein Scheit aus Sparsamkeit auslöschen, wohl aber ist es erlaubt, damit das Zimmer oder die Speise nicht anrauche!? Dieser erwiderte: Dies ist die Ansicht R. Jehudas, während ich nach den Rabbanan entschieden habe.

Abajje fragte Rabba: Darf man am Festtage eine Feuersbrunst löschen? Wenn Lebensgefahr vorliegt, ist es mir nicht fraglich, denn es ist sogar am Šabbath erlaubt, fraglich ist es mir nur in dem Falle, wenn nur ein Geldschaden vorliegt. Dieser erwiderte: Es ist verboten. Er wandte gegen ihn ein: Man darf kein Scheit aus Sparsamkeit auslöschen, wohl aber ist es erlaubt, damit das Zimmer oder die Speise nicht anrauche!?

Dies ist die Ansicht R. Jehudas, während ich nach den Rabbanan entschieden habe.

R. Aši fragte Amemar: Darf man am Festtage das Auge schmieren104? Wenn Gefahr vorliegt, zum Beispiel wegen Eiterns, Stechens, Blutens, Tränens, Entzündung, oder deren Beginn, ist es mir nicht fraglich, derentwegen ist es sogar am Šabbath erlaubt, fraglich ist es mir nur bei Abnahme der Krankheit und zur Klärung des Auges. Dieser erwiderte: Es ist verboten. Er wandte gegen ihn ein: Man darf kein Scheit auslöschen [&c.]!? Dieser erwiderte dasselbe, was jene erwidert haben.

Amemar erlaubte am Šabbath das Auge von einem Nichtjuden schmieren zu lassen. Manche sagen, Amemar selbst habe sich das Auge von einem Nichtjuden schmieren lassen. Da sprach R. Aši zu Amemar: Wohl deshalb, weil U͑la, Sohn des R. Ilaj, gesagt hat, daß man alles, was ein Kranker braucht, von einem Nichtjuden verrichten lassen dürfe, und auch R. Hamnuna gesagt hat, daß man sogar in Fällen, wo keine Gefahr vorliegt, einem Nichtjuden es zu tun sagen dürfe, aber dies nur dann, wenn man selbst nicht mithilft, während der Meister mithilft, indem er [das Auge] schließt und öffnet!? Jener erwiderte: Schon R. Zebid wandte dasselbe ein, und ich erwiderte ihm, das Mithelfen sei belanglos.

Amemar erlaubte, am zweiten Tage des Neujahrsfestes das Auge zu schmieren. Da sprach R. Aši zu Amemar: Raba sagte ja, daß mit einem Leichnam am ersten Festtage Nichtjuden und am zweiten Tage auch Jisraéliten sich befassen dürfen, und dies gelte auch von beiden Tagen des Neujahrsfestes, was bei einem Ei105nicht der Fall ist!? Dieser erwiderte:

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Ich bin der Ansicht der Nehardee͑nser, welche sagen, daß dies auch von einem Ei gelte. Zu berücksichtigen ist ja nur, der Elul könnte interkaliert106werden, aber R. Ḥenana b.Kahana sagte, seit den Tagen des E͑zra sei der Elul nie interkaliert worden.

MAN DARF KEINE GROBEN BROTE, SONDERN NUR FLADEN BACKEN. Die Rabbanan lehrten: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe am Pesaḥfeste keine groben Brote backen, die Schule Hillels erlaubt dies.

Welches heißt grobes Brot? R. Hona erwiderte: Eine Handbreite [dick], denn auch die Schaubrote107waren eine Handbreite dick. R.Joseph wandte ein: Wenn dies für die kundigen [Priester]108gilt, sollte es auch für Unkundige gelten!? Wenn dies von gebeuteltem Brote gilt, sollte es auch von ungebeuteltem Brote gelten!? Wenn dies bei trockenem Holze gilt, sollte es auch bei feuchtem Holze gelten!? Wenn dies bei einem heißen Ofen gilt, sollte es auch bei einem kalten Ofen gelten!? Wenn dies bei einem Metallofen gilt, sollte es auch bei einem tönernen Ofen gelten!? R. Jirmeja b.Abba sagte: Ich fragte meinen Lehrer, das ist Rabh, privatim, was »grobes Brot« heiße, [und er erwiderte:] viel Brot. Manche lesen: R. Jirmeja b. Abba sagte: Rabh erzählte, er habe seinen Lehrer, das ist unser heiliger Meister, privatim gefragt, was »grobes Brot« heiße, [und dieser erwiderte:] viel Brot.

Weshalb heißt es »grobes Brot«?

Weil es viel zu kneten ist. Oder aber, in der Ortschaft dieses Tanna sagte man »grobes Brot« statt »viel Brot«.

Merke, der Grund ist ja der, weil man unnötige Arbeit verrichtet, somit sollte dies ja auch von anderen Festen gelten, warum nur vom Pesaḥfeste!?

Dem ist auch so, nur befaßt sich da der Tanna mit dem Pesaḥfeste. Ebenso wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe am Festtage nicht viel Brot backen; die Schule Hillels erlaubt dies.

vii ABER ER LEHRTE AUCH DREI DINGE ERLEICHTERND: MAN DARF AM FESTTAGE DAS LAGERZIMMER109FEGEN UND DAS RÄUCHERWERK110HINSTELLEN, UND MAN DARF FÜR DIE ABENDE DES PESAḤFESTES EIN RUMPEGEBRATENES111 BÖCKCHEN BEREITEN; DIE WEISEN VERBIETEN DIES.

GEMARA. R. Aši sagte: Der Streit112besteht nur über den Fall, wenn zum Räuchern [der Kleider], wenn aber zum Riechen, so ist es nach aller Ansicht erlaubt. Man wandte ein: Man darf am Festtage das Lagerzimmer nicht fegen; im Hause R. Gamliéls fegten sie wohl. R. Elea͑zar b. Çadoq sagte: Oft begleitete ich meinen Vater in das Haus R. Gamliéls, und sie hatten da am Festtage das Lagerzimmer nicht gefegt; vielmehr fegten sie es am Vorabend des Festes und breiteten Laken aus, und wenn am folgenden Tage Gäste kamen, nahm man die Laken fort, sodaß das Zimmer von selbst gefegt wurde. Sie sprachen zu ihm: Auf diese Weise ist es sogar am Šabbath erlaubt. Auch darf man am Festtage das Räucherwerk nicht hinstellen; im Hause R. Gamliéls stellte man es hin. R. Elea͑zar b.Çadoq sagte: Oft begleitete ich meinen Vater in das Haus R. Gamliéls, und sie stellten da am Festtage das Raucherwerk nicht hin; vielmehr brachten sie am Vorabend des Festes eiserne Räucherpfannen, räucherten sie an und verstopften die Zuglöcher, und wenn am folgenden Tage Gäste kamen, öffnete man die Zuglöcher, sodaß das Zimmer von selbst durchräuchert wurde. Sie sprachen zu ihm: Auf diese Weise ist es sogar am Šabbath erlaubt.

Vielmehr, ist dies gelehrt ivorden, so wird es wie folgt lauten: R. Asi sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn zum Riechen, wenn aber zum Rauuhern [der Kleider], so ist es [nach aller Ansicht] verboten.

Sie fragten: Darf man [am Feste Früchte] räuchern113?

R. Jirmeja b.Abba sagte im Namen Rabhs, es sei114Verboten, und Šemuél sagte, es sei erlaubt. R. Hona sagt, es sei verboten, weil man dabei [die Kohlen] löscht. R. Naḥman sprach zu ihm: Soll doch der Meister begründen: weil man [die Spezereien] anzündet!? Dieser erwiderte: Anfangs löscht man und nachher zündet man an. R. Jehuda sagte: Auf einer Kohle ist es verboten, auf einer [heißen] Scherbe115ist es erlaubt. Rabba sagte: Auch auf einer Scherbe sei es verboten, weil man einen Duft erzeugt.

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Rabba und R. Joseph sagten beide, es sei verboten, am Festtage ein [Gewürz]gefäß auf Seidengewänder zu legen, weil man einen Duft erzeugt.

Womit ist es hierbei anders als bei [folgender Lehre:] Man darf [Gewürzholz] zerreiben und daran riechen, abkneifen und daran riechen.

Da ist ja der Duft vorhanden und man erweitert ihn nur, während man ihn hierbei erzeugt. Raba sagte, auch auf einer Kohle sei es erlaubt, wie [beim Braten von] Fleisch auf Kohlen.

R. Gebiha aus Be Kathil trug an der Pforte des Exilarchen vor: Räuchern ist erlaubt. Amemar fragte: Welches Räuchern: wenn das Räuchern116durch einen Ärmel, so ist dies ja eine Kunstarbeit, und wenn das Räuchern [von Früchten], so ist dies ja ebenfalls verboten, da man [die Kohlen] löscht!? R. Aši erwiderte: Tatsächlich das Räuchern [von Früchten], wie auch [das Braten von] Fleisch auf Kohlen [erlaubt ist]. Manche lesen: Amemar fragte: Welches Räuchern: wenn das Räuchern durch einen Ärmel, so ist dies ja eine Kunstarbeit, und wenn das Räuchern [von Früchten], so ist es ja ebenfalls verboten, da man einen Duft erzeugt!? R. Aši erwiderte: Ich habe es ihm gesagt, und zwar im Namen eines bedeutenden Mannes. Tatsächlich das Räuchern [von Früchten], wie auch [das Braten von] Fleisch auf Kohlen [erlaubt ist].

EIN RUMPFGEBRATENES BÖCKCHEN BEREITEN. Es wird gelehrt: R. Jose erzählte: Theodos aus Rom führte in der Gemeinde Roms ein, an den Pesaḥabenden rumpfgebratene Böckchen zu essen. Da ließ man ihm sagen: Wärest du nicht Theodos, so würden wir über dich den Bann verhängt haben, weil du Jisraél außerhalb [Jerušalems] Geheiligtes zu essen veranlassest.

Geheiligtes, wie kommst du darauf!?

Sage vielmehr: Geheiligtem Ähnliches.

viii DREI DINGE ERLAUBT R. ELEA͑ZAR B.ZARJA, WÄHREND DIE WEISEN SIE VERBIETEN: SEINE KUH WURDE [AM ŠABBATH] MIT EINEM RIEMEN AN DEN HÖRNERN AUSGETRIEBEN; MAN DARF AM FESTTAGE DAS VIEH STRIEGELN; MAN DARF PFEFFER IN EINER DAZU BESTIMMTEN MÜHLE MAHLEN. R. JEHUDA SAGT, MAN DÜRFE AM FESTTAGE DAS VIEH NICHT STRIEGELN, WEIL MAN DABEI EINE WUNDE MACHT, WOHL ABER KÄMMEN, DIE WEISEN SAGEN, MAN DÜRFE WEDER STRIEGELN NOCH KÄMMEN.

GEMARA. Demnach hatte R. Elea͑zar b.A͑zarja nur eine Kuh, während ja Rabh, und wie manche sagen, R. Jehuda im Namen Rabhs, sagte, R. Elea͑zar habe von seiner Herde jährlich dreizehntausend Kälber als Zehnten entrichtet!?

Es wird gelehrt: Es war nicht seine Kuh, sondern die seiner Nachbarin, und da er es ihr nicht wehrte, wird sie nach ihm benannt.

MAN DARF AM FESTTAGE DAS VIEH STRIEGELN. Die Rabbanan lehrten: Was heißt Striegeln und was Kämmen?

Das Striegeln erfolgt mit einem klein [zähnigen Geräte] und macht Wunden, das Kämmen erfolgt mit einem groß[zähnigen] und macht keine Wunden. Diesbezüglich gibt es drei Ansichten: R. Jehuda ist der Ansicht, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten, das Striegeln erfolgt mit feinen [Zähnen] und macht Wunden, das Kämmen aber erfolgt mit groben und macht keine Wunden, und man berücksichtige beim Kämmen nicht das Striegeln. Die Rabbanan sind wie R. Jehuda der Ansicht, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten, und man berücksichtige beim Kämmen das Striegeln. Und R. Elea͑zar b.A͑zarja ist der Ansicht R. Šimo͑ns, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei erlaubt, somit ist sowohl das Striegeln als auch das Kämmen erlaubt. Raba sagte im Namen R. Naḥmans im Namen Šemuéls, und wie manche sagen, sagte es R. Naḥman selbst: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n, denn R. Elea͑zar b.A͑zarja pflichtet ihm bei. Raba sprach zu R. Naḥman: So sage doch der Meister, die Halakha sei wie R. Jehuda, denn die Weisen pflichten ihm bei!? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht R. Šimo͑ns, und auch R. Elea͑zar b.A͑zarja pflichtet ihm bei.

ix DIE PFEFFERMÜHLE IST ALS DREIFACHES GERÄT VERUNREINIGUNGSFÄHIG:

Blatt 23b

ALS AUFNAHMEFÄHIGES117GEFÄSS, ALS METALLGERÄT UND ALS SIEBEGERÄT.

GEMARA. Es wird gelehrt: Der untere [Teil] als aufnahmefähiges Gefäß, der mittlere als Sieb und der obere als Metallgerät118.

x EIN KINDERWÄGELCHEN IST DURCH DAS AUFTRETEN VERUNREINIGUNGSFÄHIG, DARF AM ŠABBATH FORTBEWEGT WERDEN UND NUR AUF GEWÄNDERN GESCHLEIFT WERDEN. R. JEHUDA SAGT, KEIN GERÄT DÜRFE GESCHLEIFT WERDEN, AUSGENOMMEN EIN WAGEN, WEIL ER [DIE ERDE NUR] EINDRÜCKT119.

GEMARA. Ein Kinderwägelchen ist durch das Auftreten verunreinigungsfähig, weil [das Kind] sich darauf stützt120. Es darf am Šabbath fortbewegt werden, weil es als Gerät gilt. Es darf nur auf Gewändern geschleift werden. Nur auf Gewändern und nicht auf der Erde; aus welchem Grunde? Weil man eine Schramme macht. Also nach R. Jehuda, welcher sagt, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten, denn wenn nach R. Šimo͑n, so sagt er ja, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei erlaubt, wie wir gelernt haben, R. Šimo͑n sagt, man dürfe ein Bett, einen Stuhl oder eine Bank rücken, nur dürfe man absichtlich keine Schramme machen. Wie ist aber der Schlußsatz zu erklären: R. Jehuda sagt, kein Gerät dürfe geschleift werden, ausgenommen ein Wagen, weil er [die Erde nur] eindrückt. Er drückt also nur [die Erde] ein und macht keine Schramme!?

Zwei Tannaím streiten über die Ansicht R. Jehudas.


  1. Schemot 20,8.↩︎

  2. Schemot 16,23.↩︎

  3. Schlemmer, die Wein aus der Tonne trinken u. keine Zeit für das Studium der Tora haben.↩︎

  4. Da das Lehrhaus leer zu werden begann.↩︎

  5. Nechemja 8,10.↩︎

  6. Dewarim 16,8.↩︎

  7. Bamidbar 29,35.↩︎

  8. Ein derartiger Baum ist bekannt, u. bei etwaiger Abwesenheit gerät sein Name als Besitzer nicht in Vergessenheit.↩︎

  9. Tehillim 93,4.↩︎

  10. Ib. 81,4.↩︎

  11. Eigentl. Fest, besond. das Neujahrsfest.↩︎

  12. Die übrigen Feste fallen in die Mitte des Monats, bei Vollmond.↩︎

  13. Tehillim 81,5.↩︎

  14. Bereschit 47,22.↩︎

  15. Mischlej 30,8.↩︎

  16. Tehillim 68.20.↩︎

  17. Er vertraute auf Gott, daß er das richtige für den Šabbath finden werde.↩︎

  18. Schemot 34,29.↩︎

  19. Ib. 31,13.↩︎

  20. Der angezogene Schriftvers handelt vom Gebote des Šabbaths.↩︎

  21. Wenn man ihm eine Näscherei gibt.↩︎

  22. Schemot 31,17.↩︎

  23. Das W. לעלם wird def. geschrieben u. wird v. עלם verbergen, verheimlichen, abgeleitet.↩︎

  24. Wörtl. zweite Seele; als solche bezeichnet der Talmud die innere Behaglichkeit u. Seelenruhe des gläubigen Juden am Šabbath.↩︎

  25. Schemot 31,17.↩︎

  26. Statt der Auflösung des W.s זינפש er atmete auf, in זי אברה נפש, sollte es besser heißen: זי אינה נפש wehe, die Seele ist nicht mehr.↩︎

  27. Über die Babylonier, die Brot mit Graupenbrei aßen.↩︎

  28. Der imbeabsichtigt zurückgelassene Rest.↩︎

  29. Für den E͑rub.↩︎

  30. Daß die Speise als E͑rub niedergelegt worden ist.↩︎

  31. Das Šabbathgebiet beträgt 2000 Ellen nach jeder Richtung.↩︎

  32. Zum Verlassen des Šabbathgebietes.↩︎

  33. Zur Vereinigung von Höfen.↩︎

  34. Das Tragen aus einem Gebiete nach dem anderen ist am Feste erlaubt, somit kann die Bereitung eines bezüglichen E͑rub nicht verboten sein.↩︎

  35. Die Heiligkeit des Š.s ist von der Festsetzung des Neumondes nicht abhängig.↩︎

  36. Auch bei den zuerst genannten Gebeten.↩︎

  37. Cf. supra Blatt 6a Anm. 73 mut. mut.↩︎

  38. Dies kann nur vorher erfolgen.↩︎

  39. Um für ihn Speisen bereiten zu dürfen, da auch andere für ihn daraus nichts bereiten dürfen, solange es ihm gehört.↩︎

  40. Das viel strenger ist, da auf die Übertretung die Steinigung gesetzt ist.↩︎

  41. Rituell unrein gewordenes Trinkwasser wird wieder rein, wenn man es in einem Steingefäße in ein Tauchbad setzt, sodaß das Niveau des Wassers dem des Tauchbades gleicht.↩︎

  42. Das Untertauchen einer Sache muß zu einem bestimmten Behufe erfolgen; überlegt man sich, es zu einem anderen Behufe zu verwenden, so ist ein abermaliges Untertauchen erforderlich. Ebenso muß derjenige, der zum Essen des Pesaḥlammes mit einer bestimmten Gesellschaft bereits untergetaucht ist, sich aber überlegt, es mit einer anderen zu essen, abermals untertauchen.↩︎

  43. Somit ist das Unreinwerden selten, und bei Seltenem braucht dies nicht berücksichtigt zu werden.↩︎

  44. Ohne daß die Absicht des Untertauchens ersichtlich ist.↩︎

  45. Das am Erstverunreinigten verunreinigte Gefäß ist zweitgradig unrein, das Profanes nicht verboten macht.↩︎

  46. Obgleich die Kleider nicht am Feste untergetaucht werden dürfen.↩︎

  47. Ist das Untertauchen von Geräten (eigentl. Sachen, worunter auch Kleider einbegriffen sind) am Feste verboten.↩︎

  48. Ist das Untertauchen von Geräten (eigentl. Sachen, worunter auch Kleider einbegriffen sind) am Feste verboten.↩︎

  49. Das Untertauchen von unreinen Dingen, bis zum Feste, da man dann Zeit hat.↩︎

  50. Vorher war es nicht verwendbar.↩︎

  51. Vor der Mahlzeit, als Vorspeise; man nimmt an, es gehöre zur Mahlzeit.↩︎

  52. An denen das Baden verboten ist.↩︎

  53. Die in der Mišna genannte Manipulation darf nicht zu dem Zwecke erfolgen, um ein unreines Gefäß unterzutauchen.↩︎

  54. Die Lesarten des Textes variieren hier; zur Feststellung desselben sei auf Raschi verwiesen.↩︎

  55. Dieses bleibt auch nach dem Untertauchen bis zum Sonnenuntergänge unrein.↩︎

  56. Am Wochentage ist die zulässig u. die Reinheit erfolgt erst nach Sonnenuntergang, am Feste aber verboten, weil die Reinheit erst später erfolgt u. man unnötig untertaucht.↩︎

  57. Das er zur Verwendung für Öl untergetaucht hat.↩︎

  58. Und zu diesem Behufe untergetaucht ist.↩︎

  59. Die Hände auf dem Kopfe des Opfers; cf. Wajikra 3,2.↩︎

  60. Wörtl. Brandopfer des Erscheinens, sc. im Tempel, an den 3 biblischen Festen; cf. Schemot 23,17.↩︎

  61. Wajikra 23,41.↩︎

  62. Dewarim 16,16.↩︎

  63. Dieses ist PfHcht u. daher von Profanem darzubringen.↩︎

  64. Am Vorabend des Pesaḥfestes darf Gesäuertes nur bis zur 4. Stunde gegessen werden.↩︎

  65. Man darf die Darbringung des Gespendeten u. Gelobten keine 3 Feste versäumen; cf. Rh. Blatt 4b.↩︎

  66. Schemot 23,14.↩︎

  67. Nach dem ersten Tanna bringe man seine gelobten u. freiwilligen Opfer am Hüttenfeste dar (um nicht wegen deren Darbringung nach Jerušalem reisen zu müssen), da man dies weder am Versammlungsfeste noch am Hüttenfeste kann, u. drei Feste nicht vorübergehen lassen darf; RŠ. aber sagt, «was am P. darzubringen ist», dh. die darzubringen man vor dem P. gelobt hat, können nur an diesem folgenden W. oder H. dargebracht werden, später aber nicht, «was am P. nicht dargebracht wird», dh. die darzubringen man nach dem P. gelobt hat, brauchen nicht am diesem folgenden W. od. H. dargebracht zu werden, vielmehr hat es bis zum nächstjährigen H. Zeit, da ein Versäumnis nur dann stattgefunden hat, wenn die 3 Feste der Reihe nach, dh. mit dem P. beginnend, verstrichen sind.↩︎

  68. Cf. Dewarim 16,16.↩︎

  69. Cf. Bamidbar 6,18.↩︎

  70. Dh. die Opfer beim Haarschneiden, vom Gelde des 2. Zehnten bringen zu dürfen.↩︎

  71. Die obige Frage des RŠ. u. Die Entscheidung.↩︎

  72. Wajikra 9,16.↩︎

  73. Wird ein Einwand hinsichtl. deg einen erhoben, so ist auf das andere hinzuweisen.↩︎

  74. Das als Brandopfer nicht dargebracht wird. Er wollte Streit vermeiden u. sasrte ihnen nicht die Wahrheit.↩︎

  75. Im Texte: alle Schafe Qedars (cf. Jeschajahu 60.7) dh. das beste Vieh.↩︎

  76. Am Šabbath ist das Schlachten der Opfer erlaubt, während dem Laien die Bereitung von Speisen verboten ist; am Feste ist die Bereitung von Speisen erlaubt.↩︎

  77. Dh. die Darbringung derselben am Feste.↩︎

  78. Da mit einer Verhinderung zu rechnen ist, so erledige man es am 1. Tage.↩︎

  79. Schemot 12,16.↩︎

  80. Wajikra 23,41.↩︎

  81. Cf. Wajikra 23,17 ff,↩︎

  82. Als Brandopfer statt als Heilsopfer.↩︎

  83. Am Šabbath ist es strenger.↩︎

  84. An denen man ebenfalls einen Anteil hat.↩︎

  85. Bekannte Redensart als ausweichende Antwort.↩︎

  86. Schir haSchirim 2,5.↩︎

  87. Ersteres wird für den Jisraéliten geschlachtet, letzteres für Gott.↩︎

  88. Stark mit Kleie vermischt.↩︎

  89. Dh. mit aus diesem bereiteten Ungesäuerten.↩︎

  90. Und nur den Anteil der Hunde backen.↩︎

  91. Wenn man ein solches hat; das Backen erfolgt somit nur für die Hirten.↩︎

  92. Auch für Jisraéliten.↩︎

  93. Schemot 12,16.↩︎

  94. Wajikra 24,18.↩︎

  95. R. Hona, der oben lehrt, wenn man vom Brote einem Kinde gibt, sei das Backen für Nichtjuden erlaubt.↩︎

  96. Die man forträumen muß, während das Fortbewegen nichtverwendbarer Sachen verboten ist.↩︎

  97. Das man ja fortbewegen darf.↩︎

  98. Nur das Fortnehmen ist erlaubt, jed. nicht das Heranholen.↩︎

  99. Wie dies durch das Essen erfolgt.↩︎

  100. Das Warmstellon.↩︎

  101. Das auch am Feste verboten ist. Durch die Entnahme von Öl geht die Leuchte früher aus.↩︎

  102. Was der Diener tat.↩︎

  103. Wegen des geschlechtlichen Verkehrs, der in einem hellen Raume verboten ist.↩︎

  104. Als Heilmittel.↩︎

  105. Das am Feste gelegt verboten ist.↩︎

  106. Und das Fest auf den 2. Tag fallen.↩︎

  107. Cf, Schemot 25,30.↩︎

  108. Die in der Herrichtung des Schaubrotes kundig waren; cf. Jom. Blatt 38a.↩︎

  109. Die Mišna separata hat בין המטות, zwischen den Lagern, gemeint ist der Speiseraum, wo die Polsterlager zum Speisen sich befanden.↩︎

  110. Nach der Mahlzeit.↩︎

  111. Cf. Bd. II S. 466 Anm. 52.↩︎

  112. Über das Räucherwerk am Feste.↩︎

  113. Damit sie den Duft anziehen.↩︎

  114. Weil es nur eine Feinschmeckerei u. zum Essen nicht nötig ist.↩︎

  115. Wobei man nicht löscht u. auch nicht direkt anzündet.↩︎

  116. Nach einer Erklärung des A͑rukh pflegte man Spezereien durch einen Ärmel zu räuchern: nach Rasch i ist קיטזרא aus קטר binden, knüpfen abzuleiten: die Ärmel in Falten legen.↩︎

  117. Als Ggs. zu den sog. »flachen Geräten«, die keine Vertiefung zur Aufnahme haben.↩︎

  118. Die einzelnen Teile gelten nicht als nicht verunreinigungsfähige Bruchstücke, sondern sind auch an sich verunreinigungsfähig.↩︎

  119. Und die Erde nicht aufwühlt.↩︎

  120. Es gilt als Sitzgerät.↩︎