Traktat Beitzah – Massechet Beitzah

Beitzah (מַסֶּכֶת בֵּיצָה übersetzt »Eier«) behandelt die Regeln, die an Festen zu beachten sind: Von der Arbeit am Schabbat und an Festen, über die Zubereitung von Speisen am Schabbat; den Kauf von Lebensmitteln an Festtagen, die Beförderung von Nahrungsmitteln, das Verbot Feuer zu entzünden etc. Es besteht aus fünf Kapiteln. Hier in der deutschen Übersetzung von Lazarus Goldschmidt.

Blätter

Kapitel 1

2a 2b 3a 3b 4a 4b 5a 5b 6a 6b 7a 7b 8a 8b 9a 9b 10a 10b 11a 11b 12a 12b 13a 13b 14a 14b 15a

Kapitel 2

15b 16a 16b 17a 17b 18a 18b 19a 19b 20a 20b 21a 21b 22a 22b 23a 23b

Kapitel 3

23b 24a 24b 25a 25b 26a 26b 27a 27b 28a 28b 29a 29b

Kapitel 4

29b 30a 30b 31a 31b 32a 32b 33a 33b 34a 34b 35a 35b

Kapitel 5

35b 36a 36b 37a 37b 38a 38b 39a 39b 40a 40b

Inhalt im Detail

Kapitel 1 [2a – 15a]

  • I—II. Das am Fest gelegte Ei.
  • Das Schlachten am Festtag
  • Das Berühren und Fort- Abgesonderten am Festtag
  • Vom Auspressen von Früchten am Festtag.
  • Vermischung von erlaubten mit verbotenen Früchten.
  • Das am Schabbat gelegte Ei am Festtag bezw. umgekehrt.
  • Die beiden Festtage der Diaspora.
  • Das Zeugenverhör zur Festsetzung des Neumonds.
  • Die Vierjahrsfrucht.
  • Der Leichnam am Festtag
  • Der Speise-Eruw.
  • Das am Fest ausgebrütete Ei
  • Die in einer Henne vorgefundenen Eier am Festtag.
  • Begattung und Geburt verschiedener Tiere.
  • Das am Festtag aufgefundene Ei.
  • Das Gesäuerte am Pessachfest.
  • Das Zudecken des Bluts beim Schlachten.
  • Das Gebot verdrängt das Verbot.
  • Die Teighebe.
  • III,1. Das Tragen einer Leiter am Festtag.
  • III,2. Das Holen von Tauben am Festtag
  • Die Verunreinigung durch einen Leichnam.
  • IV. Verwechselung der für das Festtag bestimmten Tauben.
  • Verwechselung von profanem und heiligem Geld.
  • V,2. Am Festtag verbotene Geräte.
  • Das Fleischsalzen am Festtag.
  • Das Aufschlagen eines Schalters am Festtag
  • Das Auflegen eines Pflasters am Festtag.
  • V,3. Was man am Festtag nicht tragen darFesttag
  • Das Feueranzünden und Kochen am Festtag
  • VI. Die Entrichtung der priester- liehen Abgaben am Festtag.
  • Das Lesen und Sieben am Festtag.
  • Die vorzeitige Verzehntung von Früchten.
  • Das Schälen von Getreidekörnern bezügl. des Zehnts und des Schabbats.
  • Stadium der Zehntpflicht verschiedener Früchte.
  • VII. Das Stossen von Gewürzen und Salz am Festtag.
  • Die Bereitung von Graupen am Festtag.
  • VIII. Erbsenlesen am Festtag
  • IX. Welche Speisen man am Festtag verschicken darFesttag
  • X. Welche Kleidungstücke man am Festtag verschicken darf — Das Mischgewebe.
  • Die genagelte Sandale am Festtag
  • Die Tefillin am Vorabend des Festtags.
  • Am Schabbat gefundene Tefillin.

Kapitel 2 [15b – 23b]

  • I. Das Festtag am Vorabend des Schabbats.
  • Der Vortrag im Lehrhaus am Vorabend des Festtags.
  • Die Pflege von Leib und Seele am Festtag.
  • Der Lebensbedarf des Menschen wird ihm am Neujahr festgesetzt.
  • Ehrung des Schabbats durch gute Speisen.
  • Verleihung des Schabbats an Jisrael.
  • Was als Speise-Eruw zulässig ist
  • Das Festtag am Vorabend des Schabbats bezügl. des Eruws.
  • Das Gebet am Fest-Schabbat und am Neumond- Schabbat.
  • Das Backen am Festtag
  • Wenn man vergessen hat, einen Eruw zu bereiten.
  • II—III. Das rituelle Untertauchen am Festtag.
  • IV. Das Stützen auf die Opfertiere am Festtag
  • Die Darbringung von Opfern am Festtag.
  • Gelübde und freiwillige Opfer am Festtag.
  • Das nur zur Hälfte einem Juden gehörige Tier am Festtag.
  • Das Schlachten für Nichtjuden am Festtag
  • Futter vor die Tiere werfen am Festtag.
  • Die Einladung eines Nichtjuden am Festtag und am Schabbat.
  • V. Das Aufwärmen von Wasser am Festtag
  • VI. Das Warmstellen am Festtag.
  • Das Aufstellen einer Leuchte am Festtag.
  • Das Auslöschen eines Lichtes und das Löschen eines Schadenfeuers am Festtag
  • Das Schmieren der Augen am Festtag.
  • Der Leichnam am Festtag
  • Das Backen am Pessachfest.
  • VII. Fegen und Räuchern am Festtag.
  • VIII. Die körperliche Pflege eines Tiers am Festtag.
  • IX—X. Verschiedene Geräte bezügl. der Unreinheit.

Kapitel 3 [23b – 29b]

  • I. Das Einfangen von Fischen und Tieren am Festtag.
  • II. Am Festtag gefangene Tiere.
  • Am Festtag vorgefundene Fische.
  • III Das Schlachten eines in Gefahr schwebenden Tiers am Vorabend des Festtags.
  • Anstandsregeln beim Trinken.
  • Zähigkeit und Ausdauer der Jisraeliten.
  • Durch Zähigkeit ausgezeichnete Tiere.
  • Die Benutzung einer Sänfte am Festtag.
  • IV. Wenn ein erstgeborenes Tier am Festtag in eine Grube fällt.
  • Die Untersuchung eines Gebrechens am Festtag.
  • Das Abgesonderte“ am Schabbat.
  • V. Die Fortschaffung eines am Festtag verendeten Tiers.
  • VI,1. Das Verhandeln über ein Tier am Festtag
  • VI,2. Das Wiegen von Fleisch am Festtag
  • Das Einzeichnen von Fleisch am Festtag.
  • VII,1. Das Schleifen eines Messers am Festtag.
  • Die Zubereitung von Speisen am Festtag.
  • VII,2. Das Kaufen von Fleisch am Festtag.
  • VIII,l. Das Messen am Festtag.
  • Der Manko der Masse.
  • VIII,2. Der indirekte Kauf am Festtag.

Kapitel 4 [29b – 35b]

  • I. Art und Weise des Tragens am Festtag.
  • Die zwecklose Warnung bei der Ausübung eines Verbots.
  • II,l. Verbot der Nutzniessung des Holzes der Festhütte und deren Schmuck am Festtag.
  • II,2. Das Holzholen am Festtag.
  • III,1. Das Holzspalten am Festtag.
  • III,2. Das Holen von Früchten aus einem verschlossenen Raum am Festtag.
  • IV. Die Bereitung von Kohlen am Festtag
  • Die Verunreinigungsfähigkeit von Geräten am Festtag.
  • Die Anfertigung von Lichtnäpfen am Festtag
  • Das Schnäuzen des Dochts am Festtag.
  • Armut und Woltätigkeit.
  • V. Verbot verschiedener Arbeiten bei der Zubereitung von Speisen (264j.
  • VI—VII,1. Das Feueranmachen am Festtag.
  • Die Ausübung eines Verbots durch mehrere Personen.
  • VII,2. Die Bezeichnung der am Schabbat zu geniessenden Speisen im Brachjahr.
  • Unverzehntete Früchte am Schabbat.

Kapitel 5 [35b – 40b]

  • I. Das Herabwerfen und Zudecken von Früchten am Festtag.
  • Die Beschützung eines Bienenstocks am Schabbat.
  • Die unbeabsichtigte Arbeit am Schabbat.
  • Das Fortschaffen widerlicher Gegen- stände am Festtag
  • II. Klettern, Reiten und Schwimmen am Festtag; weihen, geloben und Hebe absondern am Festtag.
  • Die listige Ausübung einer verbotenen Handlung
  • Die ideelle Sonderung.
  • Die Verunreinigung durch einen Leichnam.
  • Der bedingungsweise bereitete Eruw.
  • Das geborgte Gerät am Festtag.
  • Das Aufgehen einer Art in eine andere.
  • V,l. Kohle und Flamme bezügl. des Festtags und des Heiligtums.
  • V,2. Das Wasserschöpfen am Festtag.
  • VI. Das Holen von Früchten aus einer anderen Stadt.
  • Das Verbot, Speisen zu holen, auf die man am Vorabend nicht gerechnet hat.
  • VII. Das Schlachten von Feld- und Haustieren.
  • Nähere Bezeichnung derselben.