Berachot Kapitel 3

Der Talmud, Traktat (Massechet) Berachot in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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Übersetzung

Blatt 17b

WER SEINEN TOTEN VOR SICH LIEGEN HAT, IST VOM ŠEMA͑LESEN, VOM GEBETE UND VON ALLEN IN DER TORA GENANNTEN GEBOTEN BEFREIT. VON DEN TRÄGERN DER BAHRE, IHREN ABLÖSERN UND DEN ABLÖSERN IHRER ABLÖSER, DIE VOR DER BAHRE UND DIE IHINTER DER BAHRE, SIND, DIE VOR DER BAHRE SICH BEFINDEN, FALLS MAN SIE BRAUCHT, BEFREIT, UND DIE IHINTER DER BAHRE SICH BEFINDEN, AUCH FALLS MAN SIE BRAUCHT, VERPFLICHTET. DIESE UND JENE SIND VOM GEBETE BEFREIT. SOBALD SIE DEN TOTEN BESTATTET HABEN UND ZURÜCKGEKEHRT SIND, MÜSSEN SIE, FALLS SIE ANFANGEN UND BEENDEN KÖNNEN, BEVOR SIE NOCH IN DIE REIHE1 KOMMEN, ANFANGEN, WENN ABER NICHT, SO FANGEN SIE NICHT AN. VON DEN IN DER REIHE STEHENDEN SIND DIE INNEREN BEFREIT UND DIE ÄUSSEREN VERPFLICHTET. (FRAUEN, SKLAVEN UND MINDERJÄHRIGE SIND VOM ŠEMA͑-LESEN UND VON DEN TEPIHILLIN BEFREIT, ZUM GEBETE, ZUR MEZUZA2 UND ZUM TISCHSEGEN VERPFLICHTET.)

GEMARA. Nur wenn er ihn vorsich liegen hat, nicht aber, wenn er ihn nicht vor sich liegen hat; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer seinen Toten vor sich liegen hat, esse in einem anderen Raume; hat er keinen anderen Raum, so esse er im Hause seines Nächsten; hat er keinen Raum bei seinem Nächsten [zur Verfügung], so mache er eine Scheidewand und esse; hat er nichts, woraus eine Scheidewand zu machen, so wende er das Gesicht ab und esse. Er darf nicht angelehnt speisen, auch darf er kein Fleisch essen und keinen Wein trinken; ferner spreche er nicht3 den Segensspruch,

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spreche nicht den gemeinsamen4 Tischsegen, auch spreche man für ihn nicht den Segensspruch und zähle ihn zum gemeinsamen Tischsegen nicht mit; ferner ist er vom Šema͑lesen, vom Gebete, von den Tephillin und von allen in der Tora genannten Geboten befreit. Am Šabbath aber darf er angelehnt speisen. Fleisch essen, Wein trinken; ferner spreche er den Segensspruch und den gemeinsamen Tischsegen, auch spreche man für ihn den Segensspruch und zähle ihn mit zum gemeinsamen Tischsegen; er ist ferner zu allen in der Tora genannten Geboten verpflichtet. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, da er zu diesen [Geboten] verpflichtet ist, sei er auch zu allen verpflichtet. Hierzu sagte R. Joḥanan: Eine Meinungsverschiedenheit besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Bettpflicht5. Hier wird also gelehrt, daß er vom Šema͑lesen, vom Gebete, von den Tephillin und von allen in der Tora genannten Geboten befreit6 ist!? R. Papa erwiderte: Dies ist [auf den Fall] zu beziehen, wenn er das Gesicht abwendet und ißt. R. Aši erwiderte: Da es ihm obliegt, ihn zu bestatten, so ist es ebenso, als hätte er ihn vor sich liegen, wie es heißt: 7Abraham stand auf vom Gesichte seines Toten, solange es ihm obliegt, ihn zu bestatten, ist es ebenso, als hätte er ihn vor sich. Dies gilt demnach nur von seinem Toten, nicht aber, wenn man ihn nur bewacht, dagegen wird ja aber gelehrt, wer einen Toten bewacht, auch wenn es nicht sein Toter ist, sei vom Šema͑lesen, vom Gebete, von den Tephillin und von allen in der Tora genannten Geboten befreit!? — Wenn er ihn bewacht, auch wenn es nicht sein Toter ist, wenn es sein Toter ist, auch wenn er ihn nicht bewacht. — Nur wenn es sein Toter ist, oder wenn er einen bewacht, nicht aber, wer auf einem Begräbnisplatze umhergeht, dagegen wird ja aber gelehrt, daß man nicht auf einem Begräbnisplatze mit den Tephillin auf dem Haupte oder einer Torarolle im Arme gehe und lese, und wer dies tut, übertrete [das Schriftwort:]8 wer des Armen9 spottet, lästert seinen Schöpfer!? — Da ist es nur innerhalb seiner vier Ellen verboten, außerhalb seiner vier Ellen ist er verpflichtet, denn der Meister sagte, der Tote belege vier Ellen hinsichtlich des Šema͑lesens; hier aber ist er auch außerhalb der vier Ellen befreit.

Der Text. Wer einen Toten bewacht, auch wenn es nicht sein Toter ist, ist vom Šema͑lesen, vom Gebete, von den Tephillin und von allen in der Tora genannten Geboten befreit. Sind es zwei, so bewache dieser, und jener lese, dann bewache jener, und dieser lese. Ben A͑zaj sagte: Reisen [zwei] auf einem Schiffe, so legen sie ihn in die eine Ecke und beten beide in einer anderen Ecke. Worin besteht ihre Meinungsverschiedenheit? Rabina erwiderte: Ihre Meinungsverschiedenheit besteht darin, ob wir Mäuse10 berücksichtigen. Einer ist der Ansicht, wir berücksichtige sie, der andere ist der Ansicht, wir berücksichtigen sie nicht.

Die Rabbanan lehrten: Wer Gebeine von Ort zu Ort führt, darf sie nicht in einen Doppelsack legen, auf den Esel laden und darauf reiten, weil er dadurch mit ihnen in verächtlicher Weise verfährt; wenn er aber vor Nichtjuden oder vor Räubern fürchtet, so ist dies erlaubt. Wie sie dies von Gebeinen sagten, so sagten sie es auch von einer Torarolle. Worauf [bezieht sich dies]: wenn etwa auf den Anfangssatz, so ist dies ja selbstverständlich, ist etwa eine Torarolle minderwertiger als Gebeine!? Nein, auf den Schlußsatz.

Reḥaba sagte im Namen R. Jehudas: Wer einen Toten [führen] sieht und ihm kein Geleit gibt, übertritt [das Schriftwort:] wer des Armen spottet, lästert seinen Schöpfer. Was ist seine Belohnung, wenn er ihm °Geleit gibt? R. Asi erwiderte: Über ihn spricht die Schrift:11 Den Herrn begleitet12, wer dem Armen gnädig ist.13 Es ehrt ihn, wer dem Dürftigen mildtätig ist.

R. Ḥija und R. Jonathan gingen sich unterhaltend auf dem Begräbnisplatze umher, und R. Jonathan entfiel ein Çiçithfaden. Da sprach R. Ḥija zu ihm: Hebe ihn auf, damit sie nicht sagen: morgen kommen sie zu uns, jetzt spotten sie unser. Jener sprach: Wissen sie denn dies alles, es heißt ja:14 die Toten wissen von nichts!? Dieser erwiderte: Hast du es gelesen, so hast du es nicht wiederholt, hast du es wiederholt, so hast du es nicht drittmals gelesen, und hast du es auch drittmals gelesen, so hat man es dir nicht erklärt.15 Denn die Lebenden wissen, daß sie sterben werden, das sind die Gerechten, die auch nach ihrem Tode »Lebende« genannt werden, denn es heißt:16 Und Benajahu, der Sohn Jehojada͑s, der Sohn eines lebenden, tatenreichen Mannes, aus Qabçeél, er schlug die zwei, Ariél, Moáb, und er stieg hinab und erschlug den Löwen in der Grube, am Schneetage.

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Der Sohn eines lebenden Mannes; sind denn [alle anderen auf] der ganzen Welt Kinder von Toten!? — Vielmehr, der Sohn eines lebenden Mannes, der auch nach seinem Tode »Lebender« genannt wird. Eines tatenreichen aus Qabçeél; der Tatkräfte für die Tora mehrte und sammelte. Er schlug die zwei, Ariél, Moáb; er hinterließ seinesgleichen weder zur Zeit des ersten Heiligtumes, noch des zweiten17 Heiligtumes. Und er stieg hinab und erschlug den Löwen in der Grube am Schneetage; manche erklären: er zerschlug Eisschollen, stieg hinab und nahm ein Tauchbad; manche erklären: er lernte das Siphra der Schule Rabhs an einem Wintertage. Die Toten wissen von nichts, das sind die Frevler, die auch bei ihren Lebzeiten Tote« genannt werden, denn es heißt: 18und du erschlagener Frevler, Fürst Jisraéls. Wenn du willst, entnehme ich es hieraus:19 nach Aussage zweier oder dreier Zeugen soll der Tote getötet werden; er lebt ja noch, — vielmehr, der schon von vorher ein Toter war.

Die Söhne R. Ḥijas gingen aufs Dorf20 und vergaßen ihr Studium; sie quälten sich ab, sich desselben zu erinnern. Da sprach der eine zum anderen: Weiß unser Vater von [unserer] Qual? Der andere erwiderte: Woher sollte er es wissen, es heißt ja:21 seine Kinder sind in Ehren, und er weiß nicht. Jener entgegnete: Sollte er es nicht wissen, es heißt ja: 22 solange sein Fleisch auf ihm, schmerzt es ihn, und seine Seele trauert in ihm, und hierzu sagte R. Jiçḥaq, das Gewürm im Fleische des Toten sei so schmerzhaft, wie eine Nadel im Fleische des Lebenden!?

Ich will dir sagen, ihren eigenen Schmerz empfinden sie wohl, vom Schmerze anderer °wissen sie aber nichts. — Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Einst gab ein Frommer in einem Jahre der Dürre am Vortage des Neujahrs einem Armen einen Denar23, weshalb seine Frau mit ihm zankte; da ging er fort und übernachtete auf dem Begräbnisplatze. Da hörte er zwei Geister sich miteinander unterhalten. Der eine sprach zum anderen: Genosse, komm, wir wollen in der Welt umherstreifen und hinter dem [himmlischen] Vorhange horchen, welche Heimsuchung über die Welt kommen wird. Der andere erwiderte: Ich kann nicht, denn ich bin in einer Rohrmatte bestattet; geh du vielmehr und erzähle mir, was du hörest. Jener ging, streifte umher und kam zurück. Da fragte der andere: Genosse, was hast du hinter dem Vorhange gehört? Dieser erwiderte: Ich hörte, daß alles, was man zum ersten Regenfall säen wird, der Hagel niederschlagen wird. Hierauf ging er und säete zum zweiten Regenfall. Der ganzen Welt wurde niedergeschlagen, seines aber wurde nicht niedergeschlagen. Im nächsten Jahre ging er wieder hin und übernachtete auf dem Begräbnisplatze und hörte abermals die beiden Geister sich miteinander unterhalten. Der eine sprach zum anderen: Komm, wir wollen in der Welt umherstreifen und hinter dem Vorhange horchen, welche Heimsuchung über die Welt kommen wird. Der andere erwiderte: Genosse, habe ich dir etwa nicht gesagt, daß ich nicht kann, weil ich in einer Rohrmatte bestattet bin!? Geh du vielmehr und erzähle mir, was du hörest. Jener ging, streifte umher und kam zurück. Da fragte der andere: Genosse, was hast du hinter dem Vorhange gehört? Dieser erwiderte: Ich hörte, daß alles, was man zum zweiten Regenfall säen wird, der Kornbrand vernichten wird. Hierauf ging er und säete zum ersten Regenfall. Der ganzen Welt wurde vernichtet, seines aber wurde nicht vernichtet. Da sprach seine Frau zu ihm: Wieso wurde im Vorjahre der ganzen Welt niedergeschlagen, deines aber nicht niedergeschlagen, und jetzt ebenfalls der ganzen Welt vernichtet, deines aber nicht vernichtet? Da erzählte er ihr all diese Ereignisse. Man erzählt, daß, nachdem nur wenige Tage verstrichen waren, ein Streit zwischen dem Weibe jenes Frommen und der Mutter des Mädchens24 ausbrach, und jene ihr zurief: Komm, ich will dir zeigen, wie deine Tochter in einer Rohrmatte bestattet ist. Im nächsten Jahre ging er wiederum hin und übernachtete auf dem Begräbnisplatze und hörte abermals jene beiden Geister miteinander sprechen. Der eine sprach: Genosse, komm, wir wollen in der Welt umherstreifen und hinter dem Vorhange horchen, welche Heimsuchung über die Welt kommen wird. Der andere erwiderte: Genosse, laß mich, das Gespräch zwischen mir und dir ist längst unter den Lebenden bekannt. Hieraus, daß sie wohl wissen!?

Vielleicht hat ein anderer, der [unterdessen] gestorben war, es ihnen erzählt.

Komm und höre: Zeéri gab seiner Wirtin Geld25 in Verwahrung, und während er ins Lehrhaus ging und zurückkam, starb sie. Da ging er zu ihr auf den Friedhof und sprach zu ihr: Wo ist das Geld? Sie erwiderte ihm: Geh, hole es dir an jenem Orte aus der unteren Türpfanne; sage auch meiner Mutter, daß sie mir meinen Kamm und meine Schminkbüchse durch jene, die morgen herkommt, schicke. Hieraus, daß sie wohl wissen!?

Vielleicht verkündet es ihnen Duma26 vorher.

Komm und höre: Beim Vater Šemuéls wurden Waisengelder aufbewahrt; als er starb, war Šemuél nicht anwesend, und man nannte ihn »Sohn des Waisengeld- Verzehrers«. Da ging er zu ihm auf den Friedhof und sprach zu ihnen: Ich suche Abba. Man erwiderte ihm: Es gibt hier viele Abba.

Ich suche Abba, Sohn Abbas. Man erwiderte ihm: Auch Abba, Sohn Abbas, gibt es hier viele. Da sprach er zu ihnen: Ich suche Abba, Sohn Abbas, den Vater Šemuéls; wo ist er? Man erwiderte ihm: Er ging in das Kollegium des Himmels hinauf. Indeß sah er Levi außerhalb sitzen und sprach zu ihm: Warum sitzest du außerhalb, weshalb gehst du nicht hinauf? Dieser erwiderte: Es wurde mir beschieden: entsprechend all den Jahren, die du das Kollegium des R. Aphes nicht besucht27 und ihn dadurch gekränkt hast, lassen wir dich in das Kollegium des Himmels nicht ein. Währenddessen kam sein Vater, den er weinen und freudig sah. Da fragte er ihn: Warum weinst du? Dieser erwiderte: Weil du bald [zu uns] kommen wirst.

Warum freust du dich?

Weil du in dieser Welt sehr geachtet bist. Da sprach er: Wenn ich so geachtet bin, so lasse man Levi hinein. Hierauf ließ man Levi hinein. Alsdann fragte er ihn: Wo ist das Waisengeld? Dieser erwiderte: Geh, hol es dir aus dem Mühlsteinbalken; das obere und untere gehört uns, das mittlere den Waisen. Jener fragte: Warum hast du es so gemacht? Dieser erwiderte: Damit, wenn Diebe es stehlen sollten, unseres gestohlen, und wenn die Erde es zerfressen sollte, unseres zerfressen werden mag. Hieraus, daß sie wohl wissen!?

Vielleicht verhält es sich bei Šemuél anders; da er hochgeachtet war, so rief man vorher aus: Machet Platz! Auch R. Jonathan28 ist davon abgekommen, denn R. Šemuél b. oaḥmani sagte im Namen R. Jonathans: Woher, daß die Toten sich miteinander unterhalten? es heißt:29 und der Herr sprach zu ihm: Das ist das Land, das ich Abraham, Jiçḥaq und Ja͑qob zugeschworen habe, zu sagen. Was heißt: zu sagen? Der Heilige, gepriesen sei er, sprach zu Moše: Geh und sage Abraham, Jiçaḥaq und Ja͑qob: den Schwur, den ich euch geschworen, habe ich an euren Kindern bereits erfüllt.

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Welchen Sinn hätte es, wenn man sagen wollte, sie wissen von nichts, daß er es ihnen sagt!?

Wozu brauchte er, wenn sie es wissen, es ihnen zu sagen!?

Damit sie Moše dankbar seien.

R. Jiçḥaq sagte: Wenn man dem Toten Böses nachsagt, so ist es ebenso, als sagte man einem Steine nach. Manche erklären, weil sie es nicht wissen, und manche erklären, weil ihnen, obgleich sie es wissen, daran nichts liegt.

Dem ist ja aber nicht so, R. Papa erzählte30 einst etwas über Mar Šemuél, und eine Stange fiel vom Dach und spaltete ihm die Hirnschale!?

Anders ist es bei einem Gelehrten; der Heilige, gepriesen sei er, nimmt sich seiner Ehre an.

R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Wer Schriftgelehrten hinter ihrer Bahre nachredet, verfällt dem Fegefeuer, denn es heißt:31 die auf krummen Wegen32 wandeln, wird der Herr mit den Übeltätern wegführen; Friede über Jisraél; auch wenn Friede über Jisraél, wird der Herr sie mit den Übeltätern wegführen. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Hast du einen Schriftgelehrten nachts eine Sünde begehen sehen, denke über ihn tags nicht nach, er hat vielleicht Buße getan.

»Vielleicht«, wie kommst du darauf!?

Vielmehr, er hat sicher Buße getan. Dieses gilt jedoch nur von persönlichen Angelegenheiten, bei Geldangelegenheiten aber, erst wenn er dem Eigentümer zurückerstattet hat.

Ferner sagte R. Jehošua͑ b. Levi: An vierundzwanzig Stellen [wird erwähnt], daß der Gerichtshof wegen Ehrverletzung eines Gelehrten den Bann verhänge; von diesen allen haben wir in unserer Mišna gelernt. R. Elea͑zar sprach zu ihm: Wo? Jener erwiderte: Finde es. Als er fortging und nachforschte, fand er drei: Wenn man das Händewaschen33 geringschätzig vernachlässigt, wenn man Schriftgelehrten hinter ihrer Bahre nachredet, und wenn man gegen oben hochmütig ist.

Welches Bewenden hat es mit der Nachrede hinter der Bahre eines Schriftgelehrten?— Wir haben gelernt: Er sagte34: Man lasse weder die Proselytin, noch die freigelassene Sklavin [das Fluchwasser]35 trinken; die Weisen aber sagen, man lasse sie wohl trinken. Sie sprachen zu ihm: Einst geschah es ja, daß Šema͑ja und Ptollion die Karkemith, eine Sklavin in Jerušalem, [das Fluchwasser] trinken ließen!? Er erwiderte ihnen: Ähnliche36 haben trinken lassen. Da taten sie ihn in den Bann, und da er im Banne starb, ließ das Gericht seinen Sarg mit Steinen bewerfen.

Welches Bewenden hat es mit der geringschätzigen Vernachlässigung des Händewaschens?— Wir haben gelernt: R. Jehuda sprach: Behüte37 und bewahre, daß A͑qabja b. Mahalalél in den Bann getan worden sei, denn unter allen Männern Jisraéls, hinter denen der Tempelhof geschlossen wurde, gab es keinen, der A͑qabja b. Mahalalél in Weisheit, Reinheit und Sündenscheu gliche; in den Bann getan haben sie vielmehr den Elea͑zar b. Ḥanokh, der [am Gesetze des] Händewaschens rüttelte. Als er starb, ließ das Gericht einen großen Stein auf seinen Sarg legen. Dies lehrt dich, daß, wenn jemand in den Bann getan wird und im Banne stirbt, das Gericht seinen Sarg mit Steinen bewerfe.

Welches Bewenden hat es mit dem Hochmut gegen oben?

Wir haben gelernt: Šimo͑n b. Sataḥ ließ Honi dem Kreiszeichner38 sagen: Eigentlich solltest du in den Bann getan werden, und wärest du nicht Honi, würde ich auch über dich den Bann verhängt39 haben; was aber soll ich machen, wo du gegen Gott ungezogen bist, und er dir doch deinen Willen tut, wie ein Kind gegen seinen Vater ungezogen ist, und er ihm dennoch seinen Willen tut. Über dich spricht die Schrift:40 freuen mögen sich dein Vater und deine Mutter, frohlocken deine Gebärerin.

Mehr etwa nicht, es gibt ja noch folgende Lehre R. Josephs!? Theodos aus Rom führte in der Gemeinde Roms ein, an den Pesaḥabenden ausgerüstete41 Ziegenböcke zu essen. Da ließ man ihm sagen: Wärest du nicht Theodos, so würden wir über dich den Bann verhängt haben, weil du Jisraél außerhalb [Jerušalems] Geheiligtes zu essen veranlaßtest.

Wir sprechen von in unserer Mišna [genannten Fällen], dies hingegen ist eine Barajtha.

Gibt es denn in der Mišna keine mehr, es gibt ja noch folgende Lehre: Hat man ihn42 in Ringe geschnitten und zwischen die Ringe Sand getan, so ist er nach R. Elie͑zer nicht verunreinigungsfähig und nach den Weisen verunreinigungsfähig; das ist ein Schlangenofen43.

Weshalb [heißt er] Schlangenofen? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Weil man ihn gleich einer Schlange mit Halakhoth umringt hat. Schließlich erklärten sie ihn als verunreinigungsfähig. Hierzu wird gelehrt: An jenem Tage brachte man alles Reingesprochene, was R. Elie͑zer reingesprochen hatte, und verbrannte es vor ihm im Feuer, und endlich tat man ihn in den Bann44.

Vom Banne jedoch steht in der Mišna nichts.

Wo findet man die vierundzwanzig Stellen?

R. Jehošua͑ b. Levi vergleicht einen Fall45 mit dem anderen, R. Elea͑zar vergleicht nicht einen Fall mit dem anderen.

VON DEN TRÄGERN DER BAHRE, IHREN ABLÖSERN. Die Rabbanan lehrten: Man führe den Toten nicht kurz vor dem Šema͑lesen hinaus, hat man aber damit angefangen, so unterbreche man nicht.

Dem ist ja aber nicht so, den R. Joseph hat man ja kurz vor dem Šema͑lesen hinausgeführt!?

Anders ist es bei einem bedeutenden Manne.

DIE VOR DER BAHRE UND DIE IHINTER DER BAHRE. Die Rabbanan lehrten: Die sich mit der Trauer befassen, ziehen sich, solange der Tote vor ihnen liegt, einzeln zurück und lesen, er aber sitze und schweige. Sie stehen auf und beten, er aber stehe auf und erkenne die Strafe an. Er spreche: Herr des Weltalls, viel habe ich vor dir gesündigt, und du hast es mir nicht um ein Tausendstel heimgezahlt; möge es doch dein Wille sein, o Herr, unser Gott, daß du unsere Risse und die Risse deines ganzen Volkes, des Hauses Jisraél, erbarmungsvoll verzäunest! Abajje sagte: Man spreche nicht so, denn R. Šimo͑n b. Laqiš sagte, auch wurde es im Namen R. Joses gelehrt: Nimmer öffne der Mensch seinen Mund vor dem Satan. R. Joseph sprach: Hierauf deutet folgender Schriftvers:46 fast wären wir wie Sedom; und der Prophet erwiderte ihnen:47 höret das Wort des Herrn, Fürsten Sedoms.

SOBALD SIE DEN TOTEN BESTATTET HABEN UND ZURÜCKGEKEHRT etc.. Nur wenn sie es anfangen und ganz beenden können, nicht aber, wenn nur einen Absatz oder einen Vers; ich will auf einen Widerspruch hin weisen: —Wenn sie den Toten bestattet haben und zurückgekehrt sind, wenn sie anfangen und beenden können, auch nur einen Absatz oder einen Vers!?

— So meint er es auch: wenn sie anfangen und beenden können, nämlich auch nur einen Absatz oder einen Vers, bevor sie noch in die Reihe kommen, müssen sie anfangen, wenn aber nicht, so fangen sie nicht an.

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VON DEN IN DER REIHE STEHENDEN etc. Die Rabbanan lehrten: Die Reihe, die das Innere48 sieht, ist befreit, und die das Innere nicht sieht, ist verpflichtet; R. Jehuda sagt, die wegen des Leidtragenden kommen, sind befreit, die um ihrer selbst willen, sind verpflichtet.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wer in seinem Gewande Mischgewebe49 findet, lege es ab, selbst auf offener Straße. Denn es heißt:50 keine Weisheit, keine Einsicht und keinen Ausweg wider den Herrn; wenn der [Gottes]name entweiht wird, erweise man auch einem Lehrer keine Ehre. Man wandte ein: Wenn sie den Toten bestattet haben und umkehren, und zwei Wege vor sich haben, einen reinen und einen unreinen, so gehen sie, wenn [der Leidtragende] den reinen geht, mit ihm den reinen, und wenn er den unreinen geht, mit ihm den unreinen, ihm zu Ehren. Warum denn. man sollte doch sagen: keine Weisheit, keine Einsicht wider den Herrn!?

R. Abba bezieht dies auf einen Gräberpflug51, der nur rabbanitisch [verunreinigend] ist. R. Jehuda sagte nämlich im Namen Šemuéls: Man darf auf einem Gräberpfluge [die Erde] wegblasen52 und weitergehen. Ferner sagte R. Jehuda b. Aši im Namen Rabhs: Ein ausgetretener Gräberpflug ist rein.

Komm und höre: R. Elea͑zar b. Çadoq53 sagte: Wir sind, jisraélitische Könige [zu sehen], über Särge gesprungen. Und nicht nur bei jisraélitischen Königen erlaubten sie es, sondern auch bei Königen der weltlichen Völker, damit man, wenn es einem beschieden ist, zwischen jisraélitischen Königen und Königen der weltlichen Völker unterscheiden könne. Warum denn, man sollte doch sagen: keine Weisheit, keine Einsicht und keinen Ausweg wider den Herrn!?

Dies nach Raba, denn Raba sagte, nach der Tora sei ein Zelt, das eine Höhlung von Faustgröße hat, eine Schutzwand gegen die Unreinheit54, und das keine Höhlung von Faustgröße hat, keine Schutzwand gegen die Unreinheit. Die meisten Särge haben zwar eine Höhlung von Faustgröße, trotzdem haben die Rabbanan über die, die sie haben, wegen derer, die sie nicht haben, [Unreinheit] verhängt. Wenn aber die Ehrung von Königen zu berücksichtigen ist, haben die Rabbanan es nicht angeordnet.

Komm und höre: Groß ist die Ehre der Menschen, daß sie sogar ein Verbot der Tora verdrängt. Warum denn, man sollte doch sagen: keine Weisheit, keine Einsicht und keinen Ausweg wider den Herrn!?

Rabh b. Šaba bezog dies vor R. Kahana auf das Verbot:55 du sollst nicht abweichen. Man lachte über ihn: auch das Verbot: du sollst nicht abweichen, ist ja aus der Tora!? Da sprach R. Kahana: Ein großer Mann hat etwas gesprochen, spottet seiner nicht; alle Verordnungen der Rabbanan haben sie durch das Verbot: du sollst nicht abweichen, gestützt, wo aber Ehre zu berücksichtigen ist, haben die Rabbanan es erlaubt.

Komm und höre:56 Du darfst dich ihrer entziehen; bisweilen darfst du dich ihrer entziehen, bisweilen darfst du dich ihrer nicht entziehen. Zum Beispiel: wenn er Priester57 ist, und jenes58 sich auf einem Begräbnisplatze befindet, oder er ein vornehmer Mann ist, und es seiner Ehre nicht ziemend, oder wenn dadurch sein Verlust59 größer sein würde als der seines Nächsten. Diesbezüglich heißt es: du darfst dich ihrer entziehen. Warum denn, man sollte doch sagen: keine Weisheit, keine Einsicht und keinen Ausweg wider den Herrn!?

Anders dort, da es ja heißt: du darfst dich ihrer entziehen.

Folgere man doch hieraus60!?

Wir folgern nicht von Geldangelegenheiten auf Verbote.

Komm und höre:61 Und wegen seiner Schwester. Was lehrt dies? Man könnte glauben, daß, wenn jemand sein Pesaḥopfer schlachten oder seinen Sohn beschneiden geht und hört, daß ihm jemand gestorben ist, er umkehren und sich verunreinigen solle, so heißt es:62 er darf sich nicht verunreinigen. Man könnte nun glauben, wie an jenen nicht, so dürfe er sich auch wegen eines Pflichttoten63 nicht verunreinigen, so heißt es: und wegen seiner Schwester, an seiner Schwester verunreinige er sich nicht, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.

Blatt 20a

Warum denn, man sollte doch sagen: keine Weisheit, keine Einsicht und keinen Ausweg wider den Herrn!?

Anders ist es dort: es heißt ja: wegen seiner Schwester.

Folgere man doch hieraus64!? Anders ist es bei einer Unterlassung65.

R. Papa sprach zu Abajje: Inwiefern anders waren die Früheren, daß ihnen Wunder geschahen, während uns keine Wunder geschehen? Sollte es auf das Gesetzesstudium ankommen, so bestand ja in den Jahren R. Jehudas das ganze Studium in [der Abteilung von den] Schäden66, wäh rend wir alle sechs Abteilungen studieren. Als nämlich R. Jehuda im Traktat U͑qçin67 [zum Passus] «Eine Frau, die Kräuter in einen Topf eingelegt hat», manche sagen, [zum Passus] «Oliven, die man mit ihren Blättern eingelegt hat, sind rein», herankam, rief er: die Disputationen von Rabh und Šemuél68 finden wir hier! Wir aber lernen U͑qçin in dreizehn Vorlesungen. Und dennoch, sobald R. Jehuda einen Schuh abzuziehen69 pflegte, kam Regen, wir aber kasteien uns und schreien, doch achtet niemand auf uns. Jener erwiderte: Die Früheren haben für die Heiligung des [Gottes]namens ihr Leben eingesetzt, wir aber setzen unser Leben für die Heiligung des [Gottes]namens nicht ein. So sah R. Ada b. Ahaba einst eine Nichtjüdin auf der Straße einen Turban tragen, und da er glaubte, sie wäre eine Jisraélitin, machte er sich auf und riß70 ihn ihr ab. Als es sich herausgestellt, daß sie Nichtjüdin war, bestrafte man ihn mit vierhundert Zuz. Hierauf fragte er sie: Wie heißt du? Sie erwiderte: Mathon. Da sprach er zu ihr: Gelassen, gelassen ist vierhundert Zuz71 wert.

R. Gidel pflegte hinzugehen und sich vor den Toren der Reinigungsbäder zu setzen; er belehrte sie72: taucht so unter, und taucht so unter. Die Rabbanan sprachen zu ihm: Fürchtet der Meister nicht vor dem bösen Trieb? Er erwiderte ihnen: Sie kommen mir wie die weißen Löffelgänse vor.

R. Joḥanan pflegte hinzugehen und sich vor den Toren der Reinigungsbäder zu setzen, indem er sagte: mögen die Töchter Jisraéls, wenn sie heraufsteigen und vom Bade kommen, auf mich schauen, damit sie Kinder bekommen, die so schön sind, wie ich. Die Rabbanan sprachen zu ihm: Fürchtet der Meister nicht das böse Auge? Er erwiderte ihnen: Ich stamme vom Samen Josephs ab, über den das böse Auge keine Gewalt hat; denn es heißt:73 ein fruchttragendes Reis ist Joseph, ein fruchttragendes Reis an einer Quelle, worüber R. Abahu sagte, man lese nicht aleajin [an einer Quelle], sondern ole-ajin [das Auge übersteigend]. R. Jose b. Ḥanina folgerte dies hieraus:74 Sie mögen sich fischähnlich auf Erden vermehren; wie die Fische im Meere das Wasser bedeckt und das böse Auge keine Gewalt über sie hat, so hat auch über die Kinder Josephs das böse Auge keine Gewalt. Wenn du aber willst, sage ich: Über das Auge, das von Fremdem75 nicht genießen wollte, hat das böse Auge keine Gewalt.

FRAUEN, SKLAVEN UND MINDERJÄHRIGE SIND VOM ŠEMA͑LESEN UND VON DEN TEPIHILLIN BEFREIT; SIE SIND ABER ZUM GEBETE,

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ZUR MEZUZA UND ZUM TISCHSEGEN VERPFLICHTET.

GEMARA. Vom Šema͑lesen und den Tephillin deshalb, weil diese Gebote sind, die von der Zeit abhängen, und von Geboten, die von der Zeit abhängen, sind Frauen befreit, zum Gebete, zur Mezuza und zum Tischsegen deshalb, weil es Gebote sind, die von der Zeit nicht abhängen, und zu solchen sind Frauen verpflichtet. Vom Šema͑lesen ist es ja selbstverständlich, da es ein Gebot ist, das von der Zeit abhängt, und von den Geboten, die von der Zeit abhängen, Frauen befreit sind!?

Man könnte glauben, weil darin die Anerkennung der himmlischen Regierung enthalten76 ist, so lehrt er uns.

UND VON DEN TEPIHLLIN. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, °weil sie mit der Mezuza verglichen77 werden, so lehrt er uns.

SIE SIND ABER ZUM GEBETE VERPFLICHTET. Dieses ist ja ein Flehen78!?

Man könnte glauben, da es von diesem heißt:79 abends, morgens und mittags, so gleiche es den Geboten, die von der Zeit abhängen, lehrt er uns.

ZUR MEZUZA. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, weil sie mit dem Studium der Tora80 verglichen wird, so lehrt er uns.

ZUM TISCHSEGEN. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, da es ja heißt:81 der Herr wird euch am Abend Fleisch zu essen geben, am Morgen Brot, zur Sattheit, so vergleiche man es mit den von der Zeit abhängenden Geboten, so lehrt er uns.

R. Ada b. Ahaba sagte: Frauen sind nach der Tora [zum Segen] zur Weihe des Tages82 verpflichtet. Warum denn, dies ist ja ein von der Zeit abhängendes Gebot, und von den von der Zeit abhängenden Geboten sind ja Frauen befreit!?

Abajje erwiderte: Rabbanitisch. Raba sprach zu ihm: Er sagt ja: nach der Tora! Ferner könnte man sie ja demnach rabbanitisch zu allen Geboten verpflichten!?

Vielmehr, erwiderte Raba, es heißt83 gedenke und es heißt84 beobachte: wer zur Beobachtung verpflichtet ist, ist auch zum Gedenken verpflichtet, und da Frauen zur Beobachtung85 verpflichtet sind, so sind sie auch zum Gedenken verpflichtet.

Rabina fragte Raba: Sind die Frauen zum Tischsegen nach der Tora, oder nur rabbanitisch verpflichtet!?

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Ob sie eine Gruppe ihrer Pflicht entledigen86 können; sagst du, nach der Tora, so kann der nach der Tora verpflichtete einen nach der Tora verpflichteten seiner Pflicht entledigen, sagst du aber, rabbanitisch, so wären sie dazu nicht verpflichtet, und wer zu etwas selbst nicht verpflichtet ist, kann auch eine Gruppe dieser Pflicht nicht entledigen. Wie ist es nun?

Komm und höre: Tatsächlich sagten sie, ein [minderjähriger] Sohn könne für seinen Vater, ein Sklave für seinen Herrn und eine Frau für ihren Mann den [Tisch]segen sprechen, aber die Weisen sagten, Fluch treffe den, dem, seine Frau oder seine Kinder den [Tisch]segen sprechen. Richtig ist dies, wenn du sagst, nach der Tora, denn ein nach der Tora verpflichteter kann einen nach der Tora verpflichteten [der Pflicht] entledigen, wenn du aber sagst, nur rabbanitisch

kann denn ein rabbanitisch verpflichteter einen nach der Tora verpflichteten [der Pflicht] entledigen!?

Ist etwa, auch nach deiner Ansicht, der Minderjährige pflichtfähig!? Hier wird vielmehr von dem Falle gesprochen, wenn jemand ein rabbanitisches Quantum87 gegessen hat; da kann der rabbanitisch verpflichtete den rabbanitisch verpflichteten [der Pflicht] entledigen.

R. A͑vira trug vor, zuweilen sagte er es im Namen R. Amis und zuweilen im Namen R. Asis: Die Dienstengel sprachen vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, es heißt in deiner Tora:88 der das Gesicht nicht zuwendet89 und keine Bestechung annimmt, und du wendest dein Gesicht Jisraél zu, wie es heißt:90 der Herr wende dir sein Gesicht zu! Da sprach er zu ihnen: Wie sollte ich ihnen mein Gesicht nicht zuwenden!? Ich habe ihnen in der Tora geschrieben:91 wenn du gegessen und dich gesättigt hast, sollst du den Herrn, deinen Gott, preisen, sie aber nehmen es so genau, auch beim Quantum einer Olive und eines Eies92.

DER SAMENERGUSSBEHAFTETE DENKE [DAS ŠEMA͑] IN SEINEM HERZEN UND SPRECHE DIE SEGENSSPRÜCHE WEDER VORHER NOCH NACHHER. ÜBER DIE MAHLZEIT SPRECHE ER DEN SEGENSSPRUCH NACHHER, NICHT ABER VORHER. R. JEHUDA SAGT, ER SPRECHE DIE SEGENSSPRÜCHE VORHER UND NACHHER.

GEMARA. Rabina sagte: Dies besagt, daß das Denken dem Sprechen gleiche, denn welchen Sinn hätte das Denken, wolltest du sagen, es gleiche dem Sprechen nicht.

Wenn nun das Denken dem Sprechen gleicht, so sollte er es mit den Lippen aussprechen!?

Weil wir es so beim Berg Sinaj93 finden. R. Ḥisda aber sagte: Das Denken gleiche dem Sprechen nicht, denn wolltest du sagen, das Denken gleiche dem Sprechen, so sollte er es mit den Lippen aussprechen.

Wenn nun das Denken dem Sprechen nicht gleicht, welchen Sinn hat das Denken!? R. Elea͑zar erwiderte: Damit nicht die ganze Welt sich damit befasse, er aber müßig dasitze.

Soll er doch einen anderen Abschnitt lesen!? R. Ada b. Ahaba erwiderte: Mit dem, womit die Gemeinde sich befaßt.

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Aber das Gebet ist ja etwas, womit die Gemeinde sich befaßt, dennoch haben wir gelernt, daß wenn jemand beim Gebete steht und sich erinnert, daß er samenergußbehaftet ist, er sein Gebet nicht abbreche, sondern kürze. Also nur, wenn er es bereits begonnen, wenn er es aber nicht begonnen hat, beginne er nicht!?

Anders ist das Gebet, da es die Anerkennung der himmlischen Herrschaft nicht enthält.

Auch im Tischsegen (nachher) ist ja die Anerkennung der himmlischen Herrschaft nicht enthalten, dennoch haben wir gelernt, daß man über die Mahlzeit den Segensspruch nachher lese, aber nicht vorher!?

Vielmehr, das Šema͑lesen und der Tischsegen sind [Gebote] der Tora, das Gebet aber ist rabbanitisch.

R. Jehuda sagte: Wo ist der Segensspruch nach der Mahlzeit aus der Tora zu entnehmen?

es heißt:94 wenn du gegessen und dich gesättigt hast, sollst du preisen.

Wo ist der Segensspruch vor [dem Lesen] der Tora aus der Tora zu entnehmen?

es heißt:95denn den Namen des Herrn will ich nennen, gebet Ehre unserem Gott.

R. Joḥanan sagte: Wir können den Segensspruch nach dem Lesen der Tora vom Tischsegen, und den Segensspruch vor der Mahlzeit vom Segensspruche über die Tora folgern. Den Segensspruch nach [dem Lesen] der Tora vom Tischsegen durch [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere: die Mahlzeit erfordert keinen [Segensspruch] vorher, dennoch erfordert sie einen nachher, wie sollte nicht die Tora, die vorher einen erfordert, einen nachher erfordern!? Den Segensspruch vor der Mahlzeit vom Segensspruche über die Tora durch [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere: die Tora erfordert keinen Segensspruch nachher, dennoch erfordert sie einen vorher, wie sollte nicht die Mahlzeit, die nachher einen erfordert, einen vorher erfordern!?

Dies ist zu widerlegen: wohl die Mahlzeit, weil man einen Genuß hat; [und entgegengesetzt:] wohl die Tora, weil sie das ewige Leben [gewährt]!? Ferner haben wir gelernt, über die Mahlzeit spreche man den Segensspruch nachher, nichtabervorher. Eine Widerlegung.

R. Jehuda sagte: Wer im Zweifel ist, ob er das Šema͑ gelesen oder nicht gelesen hat, braucht es nicht wieder zu lesen. Wer im Zweifel ist, ob er »wahr96 und feststehend« gelesen oder nicht gelesen hat, muß es wieder lesen.

Aus welchem Grunde?

das Šema͑lesen ist rabbanitisch, »Wahr und feststehend« aber ist [ein Gebot] der Tora97. R. Joseph wandte ein: [Es heißt ja:]98 Bei deinem Schlafengehen und bei deinem Aufstehen!? Abajje erwiderte: Dies bezieht sich auf die Worte der Tora.

Wir haben gelernt: Der Samenergußbehaftete denke [das Šema͑] in seinem Herzen und spreche die Segenssprüche weder vorher noch nachher. Über die Mahlzeit spreche er den Segensspruch nachher, nicht aber vorher. Wenn du sagst, »Wahr und feststehend« sei ein [Gebot] der Tora, so sollte er es nachher sprechen!?

Aus welchem Grunde sollte er es sprechen: wenn etwa, weil darin der Auszug aus Miçrajim enthalten ist, so hat er ja diesen schon im Šema͑lesen erwähnt!?

Sollte er dieses sprechen und jenes nicht!?

Das Šema͑lesen ist vorzuziehen, weil darin beides99 enthalten ist. R. Elea͑zar sagte: Wer im Zweifel ist, ob er das Šema͑ gelesen oder nicht gelesen hat, muß das Šema͑ wieder lesen. Wer im Zweifel ist, ob er gebetet oder nicht gebetet hat, braucht nicht wieder zu beten. R. Joḥanan sagt, daß doch der Mensch den ganzen Tag bete!

Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Wer beim Gebet steht und sich erinnert, daß er schon gebetet hat, breche ab, selbst in der Mitte eines Segensspruches.

Dem ist ja nicht so, R. Naḥman erzählte ja folgendes: Als wir in der Schule des Rabba b. Abuha waren, fragten wir ihn: Soll, wenn jemand von den Jüngern sich erinnert, daß er sich geirrt und [den Segensspruch] des Wochentages am Šabbath gesagt, ihn auch beenden? Er erwiderte uns: Er beende diesen Segensspruch.

Es ist ja nicht gleich. Da ist die Person verpflichtet, nur haben sie die Rabbanan wegen der Ehrung des Šabbaths nicht belästigt, hier aber hat er ja bereits gebetet.

Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Wenn jemand, nachdem er bereits gebetet hat, in das Bethaus kommt und die Gemeinde beten findet, so soll er, falls er was Neues hinzufügen kann, abermals beten, falls aber nicht, nicht abermals beten. Und [beide Lehren sind] nötig. Würde er nur die erste gelehrt haben, [so könnte man glauben,] nur wenn vorher und nachher einzeln100,

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oder vorher und nachher mit der Gemeinde, wenn aber vorher einzeln und nachher mit der Gemeinde, sei es ebenso, als hätte er nicht gebetet, so lehrt er uns. Und würde er nur die zweite gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil er noch nicht begonnen hat, nicht aber da, wo er bereits begonnen hat. Daher sind [beide] nötig.

R. Hona sagte: Wenn jemand in das Bethaus kommt und die Gemeinde beten findet, so soll er, falls er anfangen und beenden kann, bevor der Vorbeter zu »Wir danken101 herankommt, beten, falls nicht, bete er nicht102 R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Falls er anfangen und beenden kann, bevor der Vorbeter zum Huldigungssegen103 herankommt, bete er, falls nicht, bete er nicht.

Worin besteht ihr Streit?

Einer ist der Ansicht, der Einzelne sage das »Heilig104 und einer ist der Ansicht, der Einzelne sage nicht das »Heilig«. So sagte auch R. Ada b. Ahaba: Woher, daß der Einzelne nicht das »Heilig« sage?

Es heißt:105 auf daß ich in der Mitte der Kinder Jisraél geheiligt werde; jeder Heiligungsakt erfordert nicht weniger als zehn [Personen]. Wieso ist dies hieraus erwiesen?

Rabbanaj, Bruder des R. Ḥija b. Abba, lehrte, dies gehe aus [dem Worte] Mitte hervor; hier heißt es: auf daß ich in der Mitte der Kinder Jisraél geheiligt werde; und dort106 heißt es: scheidet aus aus der Mitte dieser Gemeinde; wie es dort zehn107 [waren], so auch hier zehn. Alle stimmen jedoch überein, man unterbreche [das Gebet] nicht. Hierzu fragten sie: Darf man zu »Gepriesen sei sein großer Name108 unterbrechen? Als R. Dimi kam, sagte er: R. Jehuda und R. Šimo͑n, die Schüler R. Joḥanans, sagen, man unterbreche sonst nicht, nur zu »Gepriesen sei sein großer Name«, wozu man unterbreche, auch wenn man sich mit der Sphärenkunde109 befaßt. Die Halakha ist aber nicht wie er.

R. JEHUDA SAGT, ER SPRECHE SIE VORHER. Hieraus wäre zu entnehmen, daß R. Jehuda der Ansicht ist, der Samenergußbehaftete dürfe sich mit Worten der Tora befassen, dagegen sagte ja aber R. Jehošua͑ b. Levi: Woher, daß der Samenergußbehaftete sich nicht mit Worten der Tora befassen darf? Es heißt:110 du sollst sie deinen Söhnen und den Söhnen deiner Söhne mitteilen, und darauf folgt:111 den Tag, den du gestanden etc., wie da Samenergußbehaftete ausgeschlossen112 waren, so sind auch hierbei Samenergußbehaftete ausgeschlossen!? Wollest du erwidern, R. Jehuda verwende das Nebeneinanderstehen [der Schriftverse] nicht zur Forschung, so sagte ja R. Joseph, daß auch derjenige, der in der ganzen Tora das Nebeneinanderstehen zur Forschung nicht verwendet, es im Deuteronomium verwende; denn auch R. Jehuda verwendet in der ganzen Tora das Nebeneinanderstehen nicht zur Forschung, im Deuteronomium aber verwendet er es wohl.

Woher, daß er es in der ganzen Tora zur Forschung nicht verwendet?

Es wird gelehrt: Ben A͑zaj sagte: Es heißt: 113 eine Zauberin sollst du nicht leben lassen, und es heißt [daneben]: 114 wer ein Vieh beschläft, soll des Todes sterben; dies steht neben jenem, um zu lehren: wie derjenige, der ein Vieh beschläft, durch Steinigung, so auch die Zauberin durch Steinigung. R. Jehuda sprach zu ihm: Sollten wir nur deshalb, weil sie nebeneinanderstehen, diese zur Steinigung hinausführen!? Vielmehr, auch Totenbeschwörer und Wahrsager gehören zu den Zauberern, und sie wurden deshalb hervorgehoben, um diese mit jenen zu vergleichen und dir zu sagen: wie der Totenbeschwörer und Wahrsager durch Steinigung, so auch die Zauberin durch Steinigung.

Woher, daß er es im Deuteronomium zur Forschung verwendet?

Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt: Man darf die Genotzüchtigte seines Vaters und die Verführte seines Vaters, sowie die Genotzüchtigte seines Sohnes und die Verführte seines Sohnes heiraten. R. Jehuda verbietet die Genotzüchtigte seines Vaters und die Verführte seines Vaters. Hierzu sagte R. Gidel im Namen Rabhs: Folgendes ist der Grund R. Jehudas: es heißt: 115 ein Mann soll nicht die Frau seines Vaters nehmen und die Decke seines Vaters nicht aufdecken: die Decke, die sein Vater gesehen, soll er nicht aufdecken. Woher aber, daß hier von einer Genotzüchtigten seines Vaters gesprochen wird?

Weil es vorangehend heißt:116 es gebe der Mann, der sie117 beschlafen hat etc...

Ich will dir sagen, tatsächlich verwendet er es im Deuteronomium zur Forschung, aus dem Nebeneinanderstehen jener Schriftverse aber folgert er eine andere Lehre des R. Jehošua͑ b. Levi. R. Jehošua͑ b. Levi sagte nämlich: Wer seinen Sohn in der Tora unterrichtet, dem rechnet die Schrift es an, als hätte er sie vom Berge Ḥoreb empfangen, denn es heißt: du sollst sie deinen Söhnen und den Söhnen deiner Söhne mitteilen, und darauf: den Tag, den du vor dem Herrn, deinem Gott, am Horeb gestanden hast.

Wir haben gelernt: Der Flußbehaftete, der Samenerguß hatte, die Menstruierende, die Samen ausgestoßen, und die bei der Begattung [Monats]blutung gemerkt, benötigen des Reinigungsbades118; R. Jehuda befreit119 sie davon. R. Jehuda befreit also nur den Flußbehafteten, der Samenerguß hatte, der für die Reinigung ungeeignet ist, wohl aber ist der verpflichtet, der nur samenergußbehaftet ist!? Wolltest du erwidern, R. Jehuda befreie auch den, der nur samenergußbehaftet ist, und sie streiten nur deshalb über einen Flußbehafteten, der Samenerguß hatte, um dir die entgegengesetzte Ansicht der Rabbanan hervorzuheben, wie wäre dann der Schlußsatz zu erklären: die bei der Begattung Blut gemerkt, bedarf eines Reinigungsbades. Nach wessen Ansicht lehrt er dies: wenn nach den Rabbanan, so ist es ja selbstverständlich, wenn sie sogar den Flußbehafteten, der Samenerguß hatte, verpflichten, der für die Reinigung ungeeignet ist, um wieviel mehr, die bei der Begattung Blut gemerkt, die für die Reinigung geeignet ist!? Doch wohl nach R. Jehuda, und nur diese. Nur die bei der Begattung Blut gemerkt, braucht keines Reinigungsbades,

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wohl aber ist der verpflichtet, der nur samenergußbehaftet ist!?

Lies120 nicht: er spreche [den Segensspruch], sondern: er denke.

Hält denn R. Jehuda vom Denken, es wird ja gelehrt: Der Samenergußbehaftete, der kein Wasser zum Untertauchen hat, lese das Šema͑, spreche aber nicht die Segenssprüche, weder vorher noch nachher, esse sein Brot und spreche den Segensspruch nachher, aber nicht vorher, jedoch denke er ihn in seinem Herzen, ohne ihn mit seinen Lippen auszusprechen

so R. Meír; R. Jehuda sagt, diesen oder jenen spreche er mit seinen Lippen aus!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: R. Jehuda stellt dies den Umgangslehren121 gleich. Es wird nämlich gelehrt: Du sollst sie deinen Söhnen und den Söhnen deiner Söhne mitteilen, und darauf: den Tag, den du vor dem Herrn, deinem Gott, am Horeb gestanden hast; wie da mit Angst, mit Furcht, mit Zittern und mit Schrecken, so auch, hier mit Angst, mit Furcht, mit Zittern und mit Schrecken. Hieraus folgerten sie: Flußbehaftete, Aussätzige und die, welche Menstruierenden beigewohnt, dürfen die Tora122, die Prophetenbücher und die Hagiographen lesen, Mišna, Talmud, Halakhoth und Agadoth studieren; nicht aber dürfen es die Samenergußbehafteten. R. Jose sagt, er dürfe Geläufiges studieren, nicht aber Mišna erläutern. R. Jonathan b. Joseph sagt, er dürfe auch Mišna erläutern, jedoch nicht Talmud erläutern. R. Nathan b. Abišalom sagt, er dürfe auch Talmud erläutern, jedoch die [dabei vorkommenden] Gottesnamen nicht aussprechen. R. Joḥanan der Schuster123, Schüler R. A͑qibas, sagt im Namen R. A͑qibas, er dürfe sich mit der Lehre überhaupt nicht befassen. Manche lesen: er dürfe in das Lehrhaus überhaupt nicht hineingehen. R. Jehuda sagt, er befasse sich mit der Umgangslehre. Es ereignete sich, daß R. Jehuda, der Samenerguß hatte, am Flusse einherging. Da sprachen seine Schüler zu ihm: Meister, lehre uns doch einen Abschnitt aus der Umgangslehre. Da stieg er hinab, tauchte unter und trug ihnen eine Lehre vor. Sie sprachen zu ihm: Hast du uns nicht gelehrt, Meister, daß er sich mit der Umgangslehre befassen124 darf!? Er erwiderte ihnen: Obgleich ich es für andere erleichtere, bin ich mir selbst gegenüber strenger.

Es wird gelehrt: R. Jehuda b. Bethera sagte: Worte der Tora nehmen keine Unreinheit an. Es ereignete sich, daß ein Jünger vor R. Jehuda b. Bethera stammelte125; da sprach dieser zu ihm: Mein Sohn, öffne deinen Mund und lasse deine Worte leuchten; Worte der Tora nehmen keine Unreinheit an, denn es heißt:126 ist nicht mein Wort wie das Feuer, spricht der Herr; wie das Feuer keine Unreinheit annimmt, so nehmen auch Worte der Tora keine Unreinheit an.

Der Meister sagte: Er dürfe auch Mišna erläutern, jedoch nicht Talmud. Dies ist eine Stütze für R. Elea͑j, denn R. Elea͑j sagte im Namen des R. Aḥa b. Ja͑qob im Namen unseres Lehrers, die Halakha sei, daß er Mišna erläutern darf, Talmud aber nicht erläutern darf. Wie auch folgende Tannaím [hierüber streiten]: Er darf Mišna erläutern, jedoch darf er nicht Talmud erläutern

so R. Meír. R. Jehuda b. Gamliél sagt im Namen des R. Ḥanina b. Gamliél, dies wie jenes sei verboten. Manche sagen, dies wie jenes sei erlaubt. Derjenige, welcher sagt, dies wie jenes sei verboten, wie R. Joḥanan der Schuster, und derjenige, welcher sagt, dies wie jenes sei erlaubt, wie R. Jehuda b. Bethera.

R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Die Welt verfährt nach jenen drei Greisen: nach R. Elea͑j bei der Erstschur127, nach R. Jošija bei den Mischsaaten128 und nach R. Jehuda b. Bethera bei den Worten der Tora. Wie R. Elea͑j bei der Erstschur, denn es wird gelehrt: R. Elea͑j sagt, die Erstschur hat nur im [Jisraél]lande Gültigkeit. Wie R. Jošija bei den Mischsaaten, denn es wird gelehrt: R. Jošija sagt, man sei nicht eher strafbar, als bis man Weizen, Gerste und Weinbeerkerne mit einem Handwurf säet. Wie R. Jehuda b. Bethera bei den Worten der Tora, denn es wird gelehrt: R. Jehuda b. Bethera sagt, Worte der Tora nehmen keine Unreinheit an. Als Zeéri kam, sagte er: Man hat das Reinigungsbad129 abgeschafft; manche sagen: man hat das Händewaschen130 abgeschafft. Derjenige, welcher sagt, man habe das Reinigungsbad abgeschafft, wie R. Jehuda b. Bethera; und derjenige, welcher sagt, man habe das Händewaschen abgeschafft, wie R. Ḥisda. Dieser fluchte nämlich auf den, der zur Zeit des Gebetes nach Wasser suchte.

Die Rabbanan lehrten: Ein Samenergußbehafteter, über den man neun Kab Wasser gegossen hat, ist rein. Naḥum aus Gamzu131 raunte dies R. A͑qiba zu; R. A͑qiba raunte dies Ben A͑zaj zu; und Ben A͑zaj ging und lehrte dies öffentlich seinen Schülern. Im Westen streiten hierüber zwei Amoraím132, R. Jose b. Abin und R. Jose b. Zebida; einer liest: er lehrte, der andere liest: er raunte zu. Einer liest: er lehrte, wegen der Störung der Tora und wegen der Störung der Fortpflanzung und Vermehrung; einer liest: er raunte zu, damit nicht die Schriftgelehrten wie die Hähne stets bei ihren Weibern weilen. R. Jannaj sagte: Ich hörte, daß man es in dieser Hinsicht strenger nimmt, und ich hörte, daß man es leichter nimmt; wer es aber für sich strenger nimmt, dem verlängert man Tage und Jahre.

R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Welche Bewandtnis hat es mit denen, die morgens ein Reinigungsbad nehmen?

Welche Bewandtnis, er selber ist es ja, der sagt, der Samenergußbehaftete dürfe sich nicht mit Worten der Tora befassen!?

So meint er es: warum gerade mit vierzig Sea133, man kann es ja auch mit neun Kab; warum durch Untertauchen, man kann es ja auch durch Begießen!? R. Ḥanina erwiderte: Sie haben damit eine wichtige Vorsichtsmaßregel getroffen. Es wird nämlich gelehrt: Es forderte jemand eine Frau zur Sünde auf; da sprach sie zu ihm: Wicht, hast du vierzig Seá, um ein Tauchbad zu nehmen? Er entfernte sich sofort.

R. Hona sprach zu den Rabbanan: Meine Herren, warum geringschätzt ihr dieses Reinigungsbad: wenn wegen der Kälte, so kann man dies ja in Warmbädern. R. Ḥisda sprach zu ihm: Gibt es denn ein Reinigungsbad in warmem134 Wasser!? Dieser erwiderte: R. Ada b. Ahaba ist deiner Ansicht135.

R. Zera saß im Badehause in einer Badewanne; da sprach er zu seinem Diener: Geh, hole mir neun Kab Wasser und gieße über mich. Da sprach R. Ḥija b. Abba zu ihm: Wozu braucht dies der Meister, er sitzt ja darin? Dieser erwiderte: Entsprechend den vierzig Seá: die vierzig Sea͑ sind zum Untertauchen und nicht zum Begießen, ebenso die neun Kab, zum Begießen und nicht zum Untertauchen.

R. Naḥman ließ einen Krug von neun Kab136 anfertigen. Als hierauf R. Dimi kam, sagte er: R. A͑qiba und R. Jehuda Kolaster137 sagten, dies wurde nur von einem schuldlosen Kranken138 gelehrt, bei einem selbstschuldigen139 Kranken aber sind vierzig Sea͑ erforderlich. Da sprach R. Joseph: Zerschlagen ist nun der Krug R. Naḥmans. Als Rabin kam, erzählte er:

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Einst stand ein Kranker in der Veranda R. Oša͑jas, und man ging hin und fragte R. Asi, und er erwiderte ihnen: Dies wurde nur von einem selbstschuldigen Kranken gelehrt, ein schuldloser Kranker aber ist von allem befreit. Da sprach R. Joseph: Hergestellt ist wieder der Krug R. Naḥmans.

Merke, all diese Amoraím und Tannaím streiten über die Anordnung E͑zras140,

wollen wir doch sehen, wie E͑zra es angeordnet hat!? Abajje erwiderte: E͑zra hat für einen selbstschuldig Gesunden vierzig Seà und für einen schuldlosen Gesunden neun Kab angeordnet; da kamen die Amoraím und stritten über einen Kranken: einer ist der Ansicht, der selbstschuldige Kranke gleiche dem selbstschuldigen Gesunden, und der schuldlose Kranke gleiche dem schuldlosen Gesunden, und einer ist der Ansicht, der selbstschuldige Kranke gleiche dem schuldlosen Gesunden, während der schuldlose Kranke von allem befreit ist. Raba sprach: Zugegeben, daß E͑zra das Untertauchen angeordnet hat, aber hat er etwa das Begießen angeordnet, der Meister sagte ja, E͑zra habe für Samenergußbehaftete das Reinigungsbad angeordnet!? Vielmehr, sagte Raba, hat E͑zra für den selbstschuldigen Gesunden das Reinigungsbad von vierzig Sea͑ angeordnet, die Rabbanan aber kamen und ordneten auch für den schuldlosen Gesunden neun Kab an, hierauf kamen die Amoraím und stritten über einen Kranken: einer ist der Ansicht, der selbstschuldige Kranke gleiche dem selbstschuldigen Gesunden, und der schuldlose Kranke gleiche dem schuldlosen Gesunden, und der andere ist der Ansicht, für den selbstschuldigen Gesunden vierzig Sea͑, für den selbstschuldigen Kranken und für den schuldlosen Gesunden neun Kab, der schuldlose Kranke aber sei von allem befreit. Raba sagte: Die Halakha ist: für den selbstschuldigen Gesunden, sowie für den selbstschuldigen Kranken vierzig Seá; für den schuldlosen Gesunden neun Kab; der schuldlose Kranke ist von allem befreit.

Die Rabbanan lehrten: Ein Samenergußbehafteter, über den neun Kab Wasser gegossen wurden, ist rein; diese Worte gelten nur für ihn selbst, für andere141 aber sind vierzig Sea͑ erforderlich. R. Jehuda sagt, in jedem Falle seien vierzig Sea͑ erforderlich. R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi, R. Elie͑zer und R. Jose b. R. Ḥanina, einer von diesem Paar und einer von jenem Paar [streiten] über den Anfangssatz; einer sagt, [die Worte:] diese Worte gelten nur für ihn selbst, für andere aber sind vierzig Sea͑ erforderlich, beziehen sich nur auf einen selbstschuldigen Kranken, für einen schuldlosen Kranken aber genügen neun Kab, und der andere sagt, wenn für andere, sind auch für einen unverschuldeten Kranken vierzig Sea erforderlich. Ferner [streiten] einer von diesem Paar und einer von jenem Paar über den Schlußsatz: Einer sagt, die Ansicht R. Jehudas, vierzig Seá seien in jedem Falle erforderlich, gelte nur, wenn es sich in der Erde befindet, nicht aber, wenn in Gefäßen, und der andere sagt, auch wenn in Gefäßen. Erklärlich ist es nach dem, der auch in Gefäßen sagt, daß gelehrt wird, R. Jehuda sagt, vierzig Šeá seien injedem Falle erforderlich, was aber schließt dies nach demjenigen ein, welcher sagt, nur in der Erde, nicht aber in Gefäßen!?

Dies schließt geschöpftes Wasser ein142.

R. Papa, R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, und Raba b. Šemuél speisten beisammen (ihr Brot), und R. Papa sprach: Lasset mich den Segensspruch sprechen, denn die neun Kab sind über mich gekommen. Da sprach Raba b. Šemuél: Wir haben gelernt, diese Worte gelten nur für ihn selbst, für andere aber sind vierzig Sea erforderlich; lasset mich vielmehr den Segensspruch sprechen, denn über mich sind vierzig Sea͑ gekommen. Hierauf sprach R. Hona: Lasset mich den Segensspruch sprechen, denn ich benötige weder des einen noch des anderen. R. Ḥama pflegte am Vortage des Pesaḥfestes ein Reinigungsbad zu nehmen, um andere ihrer Pflicht zu entledigen. Die Halakha ist aber nicht wie er.

WENN JEMAND BEIM BETEN STEHT UND SICH ERINNERT, DASS ER SAMENERGUSSBEHAFTET IST, SO BRECHE ER [DAS GEBET] NICHT AB, SONDERN KÜRZE ES. WER ZUM REINIGUNGSBADE IHINABGESTIEGEN IST, MUSS, FALLS ER NOCH VOR SONNENAUFGANG HERAUFSTEIGEN, SICH ANKLEIDEN UND DAS ŠEMA͑ LESEN KANN, HERAUFSTEIGEN, SICH ANKLEIDEN UND LESEN, WENN ABER NICHT, SO BEDECKE ER SICH MIT DEM WASSER UND LESE. MAN BEDECKE SICH ABER NICHT MIT SCHMUTZIGEM WASSER, NOCH MIT EINWEICHWASSER143, ES SEI DENN, MAN HAT [FRISCHES] WASSER IHINZUGEGOSSEN. WIE WEIT ENTFERNE MAN SICH HIERVON UND VOM KOT144? VIER ELLEN.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten, wenn jemand beim Gebete steht und sich erinnert, daß er samenergußbehaftet ist, so breche er [das Gebet] nicht ab, sondern kürze es. Wer in der Tora liest und sich erinnert, daß er samenergußbehaftet ist, soll nicht unterbrechen und fortgehen, sondern murmele [schnell] zu Ende. R. Meír sagt, der Samenergußbehaftete dürfe in der Tora nicht mehr als drei Verse lesen. Ein Anderes lehrt: Wenn jemand beim Gebete steht und Kot vor sich erblickt, so gehe er vorwärts, bis er ihn vier Ellen hinter sich hat.

Es wird ja aber gelehrt: [auch] seitwärts!?

Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn es möglich ist, das andere, wenn es nicht möglich ist. Wenn jemand gebetet und auf der Stelle Kot gefunden hat, so ist, wie Rabba sagte, sein Gebet, obgleich er gesündigt, dennoch gültig. Raba wandte ein: Es heißt ja:145 das Schlachtopfer der Frevler ist Greuel!? Vielmehr, sagte Raba, da er gesündigt, so ist sein Gebet, obgleich er gebetet hat, dennoch Greuel. Welches Mittel gibt es?

Er bete nochmals.

Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand beim Gebete steht, und das Wasser ihm über die Kniee rinnt, breche er ab, bis das Wasser zu rinnen aufgehört hat, und beginne weiter zu beten.

Wo beginne er? R. Ḥisda und R. Ḥamnuna [streiten hierüber]; einer sagt, er beginne vom Anfang, und einer sagt, er beginne da, wo er abgebrochen hat. Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit hierin besteht:

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einer ist der Ansicht, wenn man so lange innegehalten, als man das ganze [Gebet] hätte beenden können, beginne man vom Anfang, und der andere ist der Ansicht, wo man abgebrochen hat. R. Aši sprach: Wieso, wenn man so lange innegehalten, es sollte ja heißen: wenn man nicht so lange146 innegehalten!? Vielmehr stimmen alle überein, daß, wenn man so lange innegehalten, als man das ganze [Gebet] hätte beenden können, man vom Anfang beginne, und hier streiten sie, wenn man nicht so lange innegehalten; einer ist der Ansicht, der Mann147 war zurückgesetzt und ungeeignet, und sein Gebet gelte daher nicht als Gebet, und der andere ist der Ansicht, der Mann war wohl geeignet, und sein Gebet gelte als Gebet.

Die Rabbanan lehrten: Wer seine Notdurft verrichten muß, bete nicht; hat er gebetet, so ist sein Gebet ein Greuel. R. Zebid, manche sagen, R. Jehuda, sagte: Dies nur, wenn er sich nicht enthalten kann, wenn er sich aber enthalten kann, so ist sein Gebet gültig. Wie lange148? R. Sešeth erwiderte: Bis zu einer Parasange. Manche lehren dies in der Barajtha: Diese Worte gelten nur von dem Falle, wenn er sich nicht enthalten kann, wenn er sich aber enthalten kann, so ist sein Gebet gültig. Wie lange? R. Zebid erwiderte: Bis zu einer Parasange.

R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Jonathans: Wer seine Notdurft verrichten muß, bete nicht, denn es heißt:149 rüste dich, Jisraél, vor deinem Gott.

Ferner sagte R. Šemuél b. oaḥmani im Namen R. Jonathans: Es heißt: 150 bewahre deinen Fuß, wenn du in das Haus Gottes gehst; bewahre dich, daß du nicht sündigst; hast du gesündigt, so bringe mir ein Opfer dar. 151 Sei nahe zu hören; Raba erklärte: Sei nahe, die Worte der Weisen zu hören, denn, wenn sie sündigen, bringen sie ein Opfer dar und tun Buße. 152Als die Gabe der Toren; gleiche nicht den Toren, die, wenn sie sündigen, Opfer darbringen und keine Buße tun.153 Denn sie wissen nicht, daß sie Böses tun. Demnach sind sie ja Gerechte!?

Vielmehr, gleiche nicht den Toren, die, wenn sie sündigen und Opfer darbringen, nicht wissen, ob sie es wegen des Guten oder wegen des Bösen darbringen. Der Heilige, gepriesen sei er, spricht: Sie wissen nicht, zwischen Gutem und Bösem zu unterscheiden, und bringen mir Opfer dar. R. Aši, manche sagen, R. Ḥanina b. Papa erklärte: Hüte dich in Betreff der Notdurft154, wenn du vor mir beim Gebete stehst.

Die Rabbanan lehrten: Wer in den Abort geht, lege in einer Entfernung von vier Ellen seine Tephillin ab und trete ein. R. Aḥa b. R. Hona sagte im Namen des R. Šešeth: Dies lehrten sie nur von einem ständigen Aborte, bei einem gelegentlichen155 Aborte aber lege er sie ab und verrichte seine Notdurft unmittelbar; wenn er herauskommt, entferne er sich vier Ellen und lege sie an, da er ihn nunmehr zum Aborte bestimmt hat. Sie fragten: Darf man mit den Tephillin in einen ständigen Abort eintreten, um Wasser zu lassen? Rabina erlaubte es. R. Ada b. Mathna verbot es. Als sie es darauf Raba fragten, sprach er zu ihnen: Es ist verboten, weil zu befürchten ist, man könnte damit seine Notdurft verrichten. Manche sagen, man könnte damit Blähungen haben. Ein Anderes lehrt: Wer in einen ständigen Abort hineingeht, lege in einer Entfernung von vier Ellen seine Tephillin ab; er lege sie in eine nach der Straße gelegene Fensteröffnung und trete ein; wenn er herauskommt, entferne er sich vier Ellen und lege sie an

so die Schule Šammajs. Die Schule Hillels sagt, er halte sie in der Hand und trete ein. R. A͑qiba sagt, er halte sie im Gewande und trete ein.

Im Gewande, wie kommst du darauf, er kann ja vergessen und sie fallen lassen!?

Sage vielmehr, er halte sie im Gewande mit der Hand und trete ein. Er lege sie aber nicht in ein nach der Straße gelegenes Loch, weil Vorübergehende sie fortnehmen könnten, wodurch er in Verdacht kommen würde. Es ereignete sich mit einem Jünger, der seine Tephillin in ein nach der Straße gelegenes Loch legte; da kam eine Hure und nahm sie fort; alsdann ging sie in das Lehrhaus und sagte: Sehet, was mir jener als Belohnung gegeben hat. Als der Jünger dies hörte, stieg er auf die Spitze des Daches, stürzte sich herab und starb. In jener Stunde ordneten sie an, daß man sie im Gewande mit der Hand halte und eintrete.

Die Rabbanan lehrten: Anfangs pflegten sie die Tephillin in nach dem Aborte gelegene Löcher zu legen; da aber Mäuse kamen und sie fortschlepppten, ordneten sie an, daß man sie in nach der Straße gelegene Fensteröffnungen lege; nun aber kamen Vorübergehende und nahmen sie fort, da ordneten sie an, daß man sie in der Hand halte und eintrete.

R. Mejaša b. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Die Halakha ist, man rolle sie wie eine Buchrolle zusammen und halte sie in der Hand gegenüber dem Herzen. R. Joseph b. Minjomi sagte im Namen R. Naḥmans: Jedoch darf keine Handbreite vom Riemen156 aus der Hand herabhängen. R. Ja͑qob b. Aḥa sagte im Namen R. Zeras: Dies wurde nur für den Fall gelehrt, wenn noch am Tage Zeit da ist, sie anzulegen, ist aber am Tage keine Zeit mehr da, sie anzulegen, so mache man für sie eine Art Beutel von Faustgröße und lege sie darin. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des R. Joḥanan: Am Tage rolle man sie wie eine Buchrolle zusammen und halte sie in der Hand gegenüber dem Herzen; für die Nacht mache man für sie eine Art Beutel von Faustgröße und lege sie darin. Abajje sagte: Dies wurde nur von einem eigens für sie bestimmten Behälter gelehrt, bei einem nicht eigens für sie bestimmten Behälter genügt auch weniger als Faustgröße. Mar Zutra, manche sagen, R. Aši, sagte: Bemerke, kleine [geschlossene] Fläschchen schützen ja auch im Zelte des Toten157.

Rabba b. Bar Ḥana erzählte (ferner:) Wenn wir R. Joḥanan folgten, und er in den Abort gehen wollte, so gab er, wenn er ein Agadabuch hielt, es uns, wenn aber die Tephillin, so gab er sie uns nicht. Er sagte: Da die Rabbanan es158 erlaubt haben, so mögen sie mich beschützen.

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Raba erzählte: Wenn wir R. Naḥman folgten, so gab er, wenn er ein Agadabuch hielt, es uns, wenn aber die Tephillin, so gab er sie uns nicht. Er sagte: Da die Rabbanan es erlaubt haben, so mögen sie mich beschützen.

Die Rabbanan lehrten: Man halte nicht Tephillin in seiner Hand oder eine Torarolle auf seinem Arme und bete; auch halte man sie nicht, während man Wasser läßt, man schlafe nicht mit ihnen, weder einen regelmäßigen Schlaf, noch einen ausnahmsweisen Schlaf, Šemuél sagte: Das Messer, das Geld, die Schüssel und der Brotlaib gleichen hierin159 jenen. Raba sagte im Namen des R. Šešeth: Die Halakha ist nicht wie diese Lehre, denn sie vertritt die Ansicht der Schule Šammajs; nach der Schule Hillels darf man dies ja sogar in einem ständigen Aborte, um wieviel mehr in einem gelegentlichen160. Man wandte ein: Was ich dir dort erlaubt habe, habe ich dir hier verboten. Dies gilt wohl von den Tephillin. Allerdings nach der Schule Hillels: ich habe dir dort [mitzunehmen] erlaubt, sogar in einen ständigen Abort, hier aber verboten, sogar bei einem gelegentlichen Aborte; wenn aber nach der Schule Šammajs, so erlaubt sie ja überhaupt nichts!?

Diese Lehre bezieht sich [auf die Bestimmung von] einer Handbreite und zwei Handbreiten. Eines lehrt nämlich, wenn man sich entleert, entblöße man sich hinten eine Handbreite und vorn zwei Handbreiten, und ein Anderes lehrt, hinten eine Handbreite und vorn überhaupt nicht. Offenbar handeln beide von einem Manne, dennoch besteht hier kein Widerspruch; denn eines handelt von der großen und eines von der kleinen [Entleerung]161.

Wozu ist nach deiner Ansicht bei der kleinen hinten eine Handbreite nötig!?

Vielmehr handeln beide von der großen, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn eines handelt von einem Manne und eines von einer Frau.— Wieso heißt es demnach hierzu im Schlußsatze, dies sei [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, gegen den es keine Einwendung gibt, hierbei gibt es ja nichts einzuwenden, dies162 ist ja das Gewöhnliche!?

Dies bezieht sich vielmehr auf die Tephillin, und ist somit eine Widerlegung Rabas, der im Namen des R. Šešeth lehrte!? Eine Widerlegung. Immerhin ist ja einzuwenden: wenn es bei einem ständigen Aborte erlaubt ist, um so eher sollte es bei einem gelegentlichen sein!?

So meint er es: bei einem ständigen Aborte, wobei [Urin]spritzer nicht vorkommen, ist es erlaubt, bei einem gelegentlichen Aborte, wobei [Urin]spritzer vorkommen, ist es verboten.

Wieso gibt es demnach keine Einwendung dagegen, dies ist ja eine treffliche Einwendung!?

Er meint es wie folgt: hierfür hast du eine Begründung, und man folgere [keinen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere163, denn wolltest du [einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere folgern, so gäbe es dagegen keine Einwendung.

Die Rabbanan lehrten: Wer zu einer regelmäßigen Mahlzeit gehen will, gehe vorher zehnmal vier Ellen, oder viermal zehn Ellen, entleere sich und gehe erst dann. R. Jiçḥaq sagte: Wer zu einer regelmäßigen Mahlzeit gehen will, lege vorher die Tephillin ab und gehe erst dann. Er streitet gegen R. Ḥija, denn R. Ḥija sagte, man lege sie auf den Tisch, und so geziemt es sich. Bis wann? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Bis zur Zeit des Segensspruches.

Das Eine lehrt, man dürfe seine Tephillin mit seinem Gelde in ein Kopftuch einwickeln, und ein Anderes lehrt, man dürfe das nicht!?

Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn er es für [die Tephillin] bestimmt hat, das andere, wenn er es nicht dafür bestimmt hat. R. Ḥisda sagte nämlich: In einem Tephillinbeutel, den man zur Aufbewahrung der Tephillin bestimmt und darin Tephillin aufbewahrt hat, darf man kein Geld164 verwahren, wenn man ihn aber dafür bestimmt, jedoch nicht verwahrt, oder in ihm verwahrt, jedoch ihn nicht dafür bestimmt hat, so darf man in ihm Geld verwahren. Nach Abajje aber, welcher sagt, die Bestimmung sei entscheidend, auch wenn man ihn dafür nur bestimmt und darin nicht verwahrt hat; hat man darin verwahrt, so ist es, wenn man ihn dafür bestimmt hat, verboten, und wenn man ihn dafür nicht bestimmt hat, nicht [verboten].

R. Joseph, der Sohn R. Neḥunjas, fragte R. Jehuda: Darf man seine Tephillin unter sein Kopflager legen? Unter sein Fußlager ist es mir nicht fraglich, da man dadurch mit ihnen in verächtlicher Weise verfahren würde; fraglich ist es mir nur, ob unter sein Kopflager. Dieser erwiderte ihm: So sagte Šemuél: es ist erlaubt, selbst wenn seine Frau bei ihm ist. Man wandte ein: Man darf seine Tephillin nicht unter sein Fußlager legen, weil man dadurch mit ihnen in verächtlicher Weise verfahren würde, wohl aber sie unter sein Kopflager legen; ist seine Frau bei ihm, so ist es verboten. Ist eine Stelle165 da, die drei Handbreiten höher oder drei Handbreiten niedriger ist, so ist es erlaubt. Dies ist eine Widerlegung Šemuéls. Eine Widerlegung. Raba sagte: Obgleich eine Lehre zur Wider[S; legung Šemuéls da ist, so ist die Halakha dennoch wie er.

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Aus welchem Grunde?

Je mehr sie bewacht werden, desto besser.

Wo lege man sie hin? R. Jirmeja sagte: Zwischen Kissen und Polster, jedoch nicht gegen den Kopf.

R. Ḥija lehrte ja aber, man lege sie in einer Tasche unter das Kopflager!?

Wenn die Bauchung166 der Tasche nach außen ragt. Bar Qappara wickelte sie in den Bettvorhang und ließ die Bauchung nach außen ragen. R. Šešeth, Sohn R. Idis, legte sie auf eine Bank und breitete über sie ein Tuch. R. Hamnuna, Sohn R. Josephs, erzählte: Einst stand ich vor Raba und er sprach zu mir: Geh und hole mir die Tephillin. Ich fand sie zwischen Kissen und Polster, nicht gegen den Kopf; ich wußte, daß es ein Tag der Reinigung167 war, und er tat dies, um eine Halakha zur Übung zu lehren.

R. Joseph, der Sohn R. Neḥunjas, fragte R. Jehuda: Wie ist es, wenn zwei in einem Bette schlafen: darf dieser das Gesicht wegwenden und das Šema͑ lesen, und jener das Gesicht wegwenden und das Šema͑ lesen? Dieser erwiderte ihm: So sagte Šemuél: sogar, wenn seine Frau bei ihm ist. R. Joseph entgegnete: Wenn seine Frau, um so mehr ein Anderer; im Gegenteil, seine Frau gleicht seinem eigenen Körper, ein anderer aber gleicht nicht seinem eigenen Körper!? Man wandte ein: Wenn zwei in einem Bette schlafen, so wende dieser das Gesicht weg und lese, und jener wende das Gesicht weg und lese. Ein Anderes aber lehrt: Wer mit seinen Kindern und Familienangehörigen an seiner Seite in einem Bette schläft, lese das Šema͑ nicht, es sei denn, daß ein Gewand sie trennt; wenn aber seine Kinder und seine Familienangehörigen klein sind, so ist es erlaubt. Erklärlich ist dies nach R. Joseph, denn das eine handelt von seiner Frau und das andere168 von einer anderen Person; nach Šemuél aber besteht ja ein Widerspruch!?

Šemuél kann dir erwidern: stimmt dies etwa nach R. Joseph, es wird ja gelehrt, wer mit seinen Kindern und Familienangehörigen169 in einem Bette schläft, lese das Šema͑ nicht, es sei denn, daß ein Gewand sie trennt!? Du mußt also erklären, nach R. Joseph bestehe hinsichtlich der Frau [ein Streit von] Tannaím, ebenso streiten hierüber Tannaím nach mir.

Der Meister sagte: So wende dieser das Gesicht weg und lese. Die Hinterbacken [berühren ja einander]!? Dies ist also eine Stütze für R. Hona, denn R. Hona sagte, die Hinterbacken gelten nicht als Scham. Folgendes wäre eine Stütze für R. Hona: Eine Frau darf nackt sitzend die Teighebe170 abschneiden, weil sie das Gesicht171 durch den Boden verdecken kann; nicht aber der Mann. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Wenn ihr ganzes Gesicht in den Boden eingedrückt ist.

Der Meister sagte: Wenn aber seine Kinder und seine Familienangehörigen klein sind, so ist dies erlaubt. Bis zu welchem Alter? R. Ḥisda erwiderte: Bei einem Mädchen bis zu drei Jahren und einem Tage, bei einem Knaben bis zu neun Jahren und einem Tage. Manche sagen: Bei einem Mädchen, bis zu elf Jahren und einem Tage, bei einem Knaben, bis zu zwölf Jahren und einem Tage. Bei beiden bis:172 deine Brüste gerundet und dein Haar gewachsen. R. Kahana sprach zu R. Aši: Oben sagte Raba, die Halakha sei wie Šemuél, obgleich eine Lehre ihn widerlegt, wie ist es hier? Dieser erwiderte: Willst du etwa alles in ein Gewebe zusammenweben!? Vielmehr, wo dies gesagt wurde, gilt dies, wo dies nicht gesagt wurde, gilt dies nicht.

R. Mari fragte R. Papa: Wie ist es, wenn Haar durch sein Gewand173 vorragt? Dieser rief ihm zu: Haar [ist nichts als] Haar.

R. Jiçḥaq sagte: Eine Handbreite an einem Weibe ist Scham.

In welcher Hinsicht, wollte man sagen, hinsichtlich des Betrachtens, so sagte ja R. Sešeth, die Schrift habe174 die äußerlichen Schmucksachen zusammen mit den intimen Schmucksachen aufgezählt, um dir zu sagen, daß, wenn man auch nur den kleinen Finger eines Weibes betrachtet, dies ebenso sei, als hätte man die Scham betrachtet!?

Vielmehr beim eigenen Weibe, hinsichtlich des Šema͑lesens.

R. Ḥisda sagte: Die Wade ist bei einem Weibe Scham, denn es heißt: 175 entblöße die Wade und durchwate Ströme, und darauf folgt:176 daß deine Scham aufgedeckt und deine Schande gesehen wird, Šemuél sagte: Die Stimme ist bei einem Weibe Scham, denn es heißt:177 denn deine Stimme ist süß, und lieblich deine Gestalt. R. Šešeth sagte: Das Haar ist bei einem Weibe Scham, denn es heißt:178 dein Haar wie der Ziegenheerde.

R. Ḥanina erzählte: Ich sah, wie Rabbi seine Tephillin aufhängte. Man wandte ein: Wer die Tephillin aufhängt, dem läßt man das Leben hängen. Die Schrifterklärer179 sagten:180 Dein Leben wird dir gegenüber hängen, dies bezieht sich auf denjenigen, der seine Tephillin aufhängt!?

Das ist kein Einwand; das eine, wenn am Riemen181, das andere, wenn an der Kapsel. Wenn du willst, sage ich: es ist verboten, einerlei, ob am Riemen oder an der Kapsel, Rabbi aber hatte sie im Beutel aufgehängt.

Wozu erzählt er dies demnach!?

Man könnte glauben, sie benötigten des Hinlegens wie eine Torarolle, so lehrt er es uns.

Ferner erzählte R. Ḥanina: Ich sah, wie Rabbi [beim Beten] rülpste, gähnte, nieste, spie und sein Gewand ordnete,

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aber sich nicht wieder umhüllte182; wenn er gähnte, legte er seine Hand an das Kinn. Man wandte ein: Wer beim Gebete seine Stimme hören läßt, gehört zu den Kleingläubigen; wer beim Gebete seine Stimme erhebt, gehört zu den falschen Propheten; wer [beim Gebete] rülpst oder gähnt, gehört zu den Ungesitteten; wer beim Gebete niest, für den ist es ein böses Zeichen; manche sagen, er ist als widerwärtiger Mensch erkennbar; wer beim Gebete spuckt, so ist dies, als spucke er vor dem König. Allerdings ist bezüglich des Rülpsens und Gähnens nichts einzuwenden: das eine, wenn gezwungen, das andere, wenn absichtlich, aber bezüglich des Niesens ist dies ja ein Einwand!?

Auch bezüglich des Niesens ist es kein Einwand; das eine, wenn von oben, das andere, wenn von unten. R. Zera sagte nämlich: Folgendes wurde mir in der Schule des R. Hamnuna eingeschärft und ist mir so gewichtig, wie meine ganze Lehre: wer bei seinem Gebete niest, für den ist es ein gutes Zeichen: wie man ihm hienieden eine Annehmlichkeit bereitet, so bereitet man ihm auch droben eine Annehmlichkeit.

Bezüglich des Ausspeiens ist dies ja aber ein Einwand!?

Bezüglich des Ausspeiens ist dies ebenfalls kein Einwand, denn man kann nach R. Jehuda verfahren. R. Jehuda sagte nämlich: Wenn jemand beim Gebete steht und Speichel ihm kommt, so lasse er ihn in seinem Mantel verschwinden, und ist es ein wertvoller Mantel, so lasse er ihn in sein Kopftuch verschwinden. Rabina stand hinter R. Aši, und als ihm Speichel kam, warf er ihn hinter sich. Da sprach dieser zu ihm: Ist der Meister nicht der Ansicht R. Jehudas, daß man ihn in das Kopftuch verschwinden lasse? Jener erwiderte: Ich bin empfindlich.

»Wer beim Gebete seine Stimme hören läßt, gehört zu den Kleingläubigen.«

R. Hona sagte: Dies wurde [ über den Fall] gelehrt, wenn er auch leise sein Herz andächtig stimmen kann, wenn er aber leise sein Herz nicht andächtig stimmen kann, ist es erlaubt. Dies nur, wenn er allein ist, in der Gemeinde aber, könnte er dadurch die Gemeinde stören.

R. Abba suchte R. Jehuda auszuweichen, weil er nach dem Jisraélland gehen wollte, während R. Jehuda gesagt hat, wer von Babylonien nach dem Jisraélland geht, übertrete ein Gebot, denn es heißt:183 nach Babylonien sollen sie geführt werden und daselbst bleiben, bis zum Tage, da ich ihrer denken werde, spricht der Herr. Einst sagte er: Ich will zu ihm hingehen und etwas lauschen, [dann gehe ich hinauf.] Da ging er hin und fand einen Schüler vor R. Jehuda rezitieren: Wer beim Gebete steht und [unten] niest, warte, bis der Geruch verflogen ist, und bete weiter. Manche sagen: Wer beim Gebete steht und [unten] niesen muß, entferne sich vier Ellen rückwärts, niese und warte, bis der Geruch verflogen ist, und bete weiter. Er spreche: Herr der Welt, du hast uns Offnung an Offnung, Höhlung an Höhlung geschaffen; offen und bekannt ist vor dir unsere Schande und unsere Schmach bei Lebzeiten, und daß wir nach unserem Tode Maden und Gewürm sind. Alsdann beginne er, wo er abgebrochen hat. Da sprach er: Wäre ich gekommen, nur um diese Sache zu hören, so hätte ich genug.

Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand [nackt] in einem Gewande schläft und der Kälte wegen den Kopf nicht hervorstrecken kann, so mache er mit dem Gewande eine Scheidewand um seinen Hals und lese das Šema͑; manche sagen: an seinem Herzen. Nach dem ersten Tanna sieht ja das Herz die Scham!?

Er ist der Ansicht, wenn das Herz die Scham sieht, sei es erlaubt.

R. Hona sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand in schmutzigen Durchgangshallen184 geht, so lege er die Hand auf seinen Mund und lese das Šema͑. R. Ḥisda sprach zu ihm: Bei Gott, hätte mir dies R. Joḥanan mit eigenem Munde gesagt, ich würde ihm nicht gehorchen. Manche sagen: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi: Wenn jemand in schmutzigen Durchgangshallen geht, so lege er die Hand auf seinen Mund und lese das Šema͑. R. Ḥisda sprach zu ihm: Bei Gott, hätte mir dies R. Jehošua͑ b. Levi mit eigenem Munde gesagt, ich würde ihm nicht gehorchen.

Kann R. Hona dies denn gesagt haben, R. Hona sagte ja, ein Schriftgelehrter dürfe an einem schmutzigen Orte nicht stehen, weil er ohne Nachsinnen in der Tora nicht stehen kann!?

Das ist kein Einwand; das eine, wenn er steht, das andere, wenn er geht.

Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, überall dürfe man über Worte der Tora nachsinnen, außer in einer Badstube und einem Aborte!? Wolltest du hier ebenfalls erwidern, das eine, wenn er steht, das andere, wenn er geht, so ist ja dem nicht so!? Einst folgte nämlich R. Abahu dem R. Joḥanan und las das Šema͑, und als sie an schmutzige Durchgangshallen herankamen, hörte er auf. Hierauf fragte er R. Joḥanan, wo er wieder zu beginnen habe, und dieser erwiderte ihm: Hast du so lange innegehalten, daß man es ganz beenden könnte, so mußt du vom Anfang beginnen.

Er meinte es wie folgt: Ich selbst bin nicht dieser Ansicht185, da du aber dieser Ansicht bist, so mußt du, falls du so lange innegehalten hast, daß man es ganz beenden kann, vom Anfang beginnen. Es wird übereinstimmend mit R. Hona gelehrt, und es wird übereinstimmend mit R. Ḥisda gelehrt. Übereinstimmend mit R. Hona wird gelehrt: Wenn jemand in schmutzigen Durchgangshallen geht, so lege er die Hand auf seinen Mund und lese das Šema͑, Übereinstimmend mit R. Ḥisda wird gelehrt: Wer in schmutzigen Durchgangshallen geht, lese das Šema͑ nicht; und noch mehr: wenn er lesend hineinging, unterbreche er.

Was geschieht, wenn er nicht unterbricht? R. Mejaša, Sohnessohn des R. Jehošua͑ b. Levi, erwiderte: Über ihn spricht die Schrift:186 so gab auch ich ihnen Gesetze, die nicht gut, und Rechte, mit denen sie nicht leben sollen. R. Asi sagte:187 Wehe denen, die die Sünde mit Banden des Truges188 heranziehen. R. Ada b. Ahaba sagte: Hieraus: 189 Denn das Wort des Herrn hat er verachtet.

Was ist seine Belohnung, wenn er unterbricht? R. Abahu erwiderte: Über ihn spricht die Schrift: 190 und um dessentwillen werdet ihr lange leben.

R. Hona sagte: Hat man ein Gewand um seine Hüften gegürtet, so darf man191 das Šema͑ lesen. Desgleichen wird gelehrt: Ist ein Gewand aus Stoff, aus Leder oder aus Sackleinen um seine Hüften gegürtet, so darf man das Šema͑ lesen;

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zum Gebete aber muß auch das Herz bedeckt sein.

Ferner sagte R. Hona: Wenn jemand vergessentlich mit den Tephillin in den Abort getreten ist, so bedecke er sie mit der Hand, bis er fertig ist.

Bis er fertig ist, wie kommst du darauf!?

Vielmehr, wie R. Naḥman b. Jiçḥaq gesagt hat, bis er mit der ersten [Kot]säule fertig ist.

Soll er doch sofort unterbrechen und aufstehen!?

Wegen [einer Lehre] des R. Šimo͑n b. Gamliél, denn es wird gelehrt: R. [Šimo͑n b.] Gamliél sagte: Die zurückgehaltene [Kot]säule bringt den Menschen zur Wassersucht192, der zurückgehaltene Strahl bringt den Menschen zur Gelbsucht.

Es wurde gelehrt: Wenn jemand Kot an seinem Leibe hat oder seine Hand im Aborte hält, so darf er, wie R. Hona sagt, das Šema͑ lesen;

R. Ḥisda sagt, er dürfe das Šema͑ nicht lesen. Raba sagte: Folgendes ist der Grund R. Honas, es heißt:193 alles, was Odem hat, lobe den Herrn.

»R. Ḥisda sagt, er dürfe das Šema͑ nicht lesen.« Was ist der Grund R. Ḥisdas?

Es heißt:194 alle meine Gebeine sprechen: Herr, wer ist deinesgleichen

Es wurde gelehrt: Von einem schlechten Geruche, der einen Ausgangspunkt195 hat, entferne man sich, wie R. Hona sagt, vier Ellen und lese das Šema͑; R. Ḥisda sagt, man entferne sich vier Ellen von der Stelle, wo der schlechte Geruch aufhört, und lese das Šema͑. Übereinstimmend mit R. Ḥisda wird gelehrt: Man darf das Šema͑ nicht vor Menschenkot, vor Hundekot, vor Schweinekot, vor Hühnerkot oder vor übelriechendem Misthaufen(kot) lesen. Ist da ein zehn Handbreiten hoher oder zehn Handbreiten tiefer Platz, so setze man sich daneben und lese das Šema͑, wenn aber nicht, entferne man sich, soweit das Auge reicht. Dasselbe gilt auch vom Gebete. Von einem schlechten Geruche, der einen Ausgangspunkt hat, entferne man sich vier Ellen, von der Stelle aus, wo der schlechte Geruch [aufhört], und lese das Šema͑. Raba sagte: Die Halakha ist bei all diesen Lehren nicht wie diese Barajtha, sondern wie folgende Lehre: Man darf das Šema͑ nicht vor Menschenkot lesen, noch vor Schweinekot oder Hundekot, wenn Häute darin sind.

Man fragte R. Šešeth: Wie ist es bei einem schlechten Geruche, der keinen Ausgangspunkt hat? Er erwiderte: Kommt, seht diese Matten in den Lehrhäusern, auf denen diese schlafen und jene lernen196. Dies gilt nur vom Studium der Tora, nicht aber vom Šema͑lesen; und auch beim Studium der Tora gilt dies nur vom [üblen Geruche] seines Nächsten, nicht aber von seinem eigenen.

Es wurde gelehrt: Vor vorüberziehendem Kot darf man, wie Abajje sagt, das Šema͑ lesen; Raba sagt, es sei verboten, das Šema͑ zu lesen. Abajje sagte: Ich entnehme dies aus folgender Lehre: Wenn der Unreine unter dem Baume steht und der Reine vorübergeht, so wird er unrein, wenn aber der Reine unter dem Baume steht und der Unreine vorübergeht, so ist er rein, bleibt er aber stehen, so wird er unrein. Ebenso beim aussätzigen197 Steine.

Und Raba?

Er kann dir folgendes erwidern: Da hängt es vom festen Platze ab, wie es heißt:198 getrennt soll er sitzen, außerhalb des Lagers sei sein Aufenthalt, hierbei aber sagt der Allbarmherzige:199 heilig sei dein Lager, was hier nicht der Fall ist.

R. Papa sagte: Die Schnauze des Schweines gleicht vorüberziehendem Kot.

Selbstverständlich!?

ist dies: selbst wenn es vom Flusse heraufkommt.

R. Jehuda sagte: Bei einem Zweifel, ob es Kot ist, ist es verboten, bei einem Zweifel, ob Urin, ist es erlaubt. Manche sagen: R. Jehuda sagte: Bei einem Zweifel, ob es Kot ist, ist es, wenn im Zimmer, erlaubt, wenn auf einem Misthaufen, verboten; bei einem Zweifel, ob Urin, ist es, auch wenn auf dem Misthaufen, erlaubt. Er ist der Ansicht R. Hamnunas, denn R. Hamnuna sagte: die Tora hat es nur vor dem [Urin] strahl verboten. Dies auch nach R. Jonathan, denn R. Jonathan wies auf einen Widerspruch hin; es heißt:200 du sollst außerhalb des Lagers einen Platz haben, daß du dort hinausgehst, dagegen heißt es: 201 und eine Schaufel sollst du haben etc... Wie ist dies [zu erklären]?

das eine bei der großen, das andere bei der kleinen [Notdurft]. Hieraus, daß bei der kleinen die Tora es nur vor dem Strahle verboten hat, wenn er aber schon zur Erde gefallen, ist es erlaubt, nur haben die Rabbanan es verboten; die Rabbanan haben es aber nur bei Zweifellosem verboten, nicht aber haben sie es bei Zweifelhaftem verboten.

Wie lange bei Zweifellosem?

R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Solange er feucht ist. So sagte auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans:

Solange er feucht ist. So sagte auch U͑la: Solange er feucht ist. Geniba sagte im Namen Rabhs: Solange Spuren wahrnehmbar sind. R. Joseph sprach: Möge der Herr Geniba202 verzeihen. Sogar vom Kot sagte R. Jehuda im Namen Rabhs, es sei erlaubt, sobald sich oben eine Kruste gebildet hat, um so mehr gilt dies vom Urin. Abajje sprach zu ihm: Was veranlaßt dich, dich hierauf zu verlassen, verlasse dich auf das, was Rabba b. R. Hona im Namen Rabhs gesagt hat, bei Kot sei es verboten, auch wenn er einer Scherbe gleicht!?

Welcher heißt scherbengleicher Kot?

Es wurde gelehrt: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des R. Joḥanan: wenn man ihn wirft und er nicht zerbröckelt; manche sagen: wenn man ihn wälzt und er nicht zerbröckelt. Rabina erzählte: Ich stand einmal vor R. Jehuda aus Diphte, und er bemerkte Kot; da sprach er zu mir: Sieh nach, ob sich eine Kruste gebildet hat oder nicht. Manche sagen, er habe zu ihm wie folgt gesagt: Sieh nach, ob er zerplatzt ist.

Wie bleibt es damit?

Es wurde gelehrt: Vor scherben[hartem] Kot, ist es, wie Amemar sagt, verboten, und wie Mar Zutra sagt, erlaubt. Raba sagte: Die Halakha ist: vor scherben[hartem] Kot ist es verboten, vor Urin, solange er feucht ist. Man wandte ein: Vor Urin ist es verboten, solange er feucht ist, ist er aufgesogen oder verdunstet, so ist es erlaubt. Doch wohl »aufgesogen« in gleicher Weise wie »verdunstet«; wie »verdunstet«, daß keine Spuren zurückbleiben, so auch »aufgesogen«, daß keine Spuren zurückbleiben; wenn aber Spuren zurückbleiben, ist es verboten, auch wenn er nicht feucht ist!?

Wie ist, auch nach deiner Auffassung, der Anfangssatz zu erklären: ist es denn verboten, nur solange es feucht ist, und erlaubt, wenn Spuren zu merken sind!? Vielmehr ist hieraus nichts zu entnehmen.

Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím [streiten]: Vor einem Gefäße, aus dem Urin ausgegossen wurde, darf man nicht das Šema͑ lesen; vor dem Urin selbst, der ausgegossen wurde, ist es, wenn er aufgesogen wurde, erlaubt, und wenn er nicht aufgesogen wurde, verboten. R. Jose sagt, solange er feucht ist. Was ist nun unter »aufgesogen« und »nicht aufgesogen«, von dem er spricht, zu verstehen: wollte man sagen, »aufgesogen« heiße nichtfeucht, »nichtaufgesogen« heiße feucht, und hierzu sagt R. Jose, solange er feucht ist, sei es verboten, wenn aber nur Spuren zu merken sind, sei es erlaubt, so ist dies ja das, was der erste Tanna sagt!? Vielmehr bedeutet »aufgesogen«, wenn keine Spuren zu merken sind, »nichtaufgesogen«, wenn Spuren zu merken sind, und hierzu sagt R. Jose, nur solange er feucht ist, sei es verboten, wenn aber nur Spuren zu merken sind, sei es erlaubt.

Nein; alle stimmen überein, daß es verboten sei, solange er feucht ist, und erlaubt, wenn Spuren zu merken sind, hier aber besteht ihre Meinungsverschiedenheit darin, ob feucht zum Befeuchten203 erforderlich ist.

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WER ZUM REINIGUNGSBADE IHINABGESTIEGEN IST, MUSS, FALLS ER NOCH etc.. HERAUFSTEIGEN KANN. Es wäre anzunehmen, daß der Tanna [unsere Mišna] nach R. Elie͑zer abgeschlossen204 hat, der der Ansicht ist, bis Sonnenaufgang205.

Du kannst auch wie R. Jehošua͑ sagen, hier aber lehrt er vielleicht nach [der Gepflogenheit] der Erzfrommen, denn R. Joḥanan sagte, die Erzfrommen beenden es mit Sonnenaufgang.

WENN ABER NICHT, SO BEDECKE ER SICH MIT DEM WASSER UND LESE. Sein Herz sieht ja aber die Scham? R. Elea͑zar, manche sagen, R. Aḥa b. Abba, sagte im Namen unseres Meisters: Dies wurde von trübem Wasser gelehrt, das fester Erde gleicht, sodaß sein Herz die Scham nicht sieht.

Die Rabbanan lehrten: In klarem Wasser darf man bis zum Halse sitzen und lesen; manche sagen, man trübe es mit dem Fuße. Nach dem ersten Tanna sieht ja sein Herz die Scham!?

Er ist der Ansicht, es sei erlaubt, wenn sein Herz die Scham sieht.

Seine Ferse aber sieht ja die Scham!?

Er ist der Ansicht, es sei erlaubt, wenn seine Ferse die Scham sieht. Es wurde gelehrt: Wenn seine Ferse die Scham sieht, ist es erlaubt; wenn sie sie berührt, so ist es, wie Abajje sagt, verboten, und wie Raba sagt, erlaubt. So rezitierte R. Zebid diese Lehre; R. Ḥenana, Sohn R. Iqas, rezitierte sie wie folgt: Wenn sie sie berührt, ist es nach aller Ansicht verboten, wenn sie sie sieht, so ist es, wie Abajje sagt, verboten, und wie Raba sagt, erlaubt, weil die Tora nicht für die Dienstengel gegeben wurde. Die Halakha ist: Berührt sie, so ist es verboten, sieht sie, so ist es erlaubt.

Raba sagte: Vor Kot hinter einer Glaswand206 darf man das Šema͑ lesen, vor Scham hinter einer Glaswand, darf man das Šema͑ nicht lesen. Vor Kot hinter einer Glaswand darf man das Šema͑ lesen, weil es beim Kot vom Bedecken abhängt, und er ist ja bedeckt; vor Scham hinter einer Glaswand darf man das Šema͑ nicht lesen, weil der Allbarmherzige sagt: 207 daß keine Scham unter dir gesehen werde, und es wird gesehen.

Abajje sagte: Unwesentlichen Kot mache man durch Speichel zu Nichts. Raba sagte: Und zwar, mit dickem Speichel. Raba sagte: Über Kot in einem Grübchen darf man seine Sandale legen und das Šema͑ lesen. Mar, der Sohn Rabinas, fragte: Wie ist es, wenn Kot an seiner Sandale haftet? Dies bleibt unentschieden.

R. Jehuda sagte: Es ist verboten, das Šema͑ vor einem nackten Nichtjuden zu lesen.

Wieso gerade vor einem Nichtjuden, dies gilt ja auch von einem Jisraéliten!?

Von einem Nichtjuden ist dies [zu lehren] nötig; da es von ihnen heißt:208 deren Fleisch dem Fleische des Esels gleicht, so könnte man glauben, er sei nur als Esel zu betrachten, so lehrt er uns, daß auch bei ihnen von Scham gesprochen wird, denn es heißt:209 und die Scham ihres Vaters sahen sie nicht.

MAN BEDECKE SICH ABER NICHT MIT SCHMUTZIGEM WASSER, NOCH MIT EINWEICHWASSER, ES SEI DENN, MAN HAT [FRISCHES] WASSER IHINZUGEGOSSEN. Wieviel Wasser210 sollte man denn hinzugießen!?

Er meint es vielmehr wie folgt: man bedecke sich mit schmutzigem Wasser oder mit Einweichwasser überhaupt nicht; [neben] Urin lese man nur dann, wenn man Wasser hineingegossen hat.

Die Rabbanan lehrten: Wieviel Wasser muß man hineingießen? Etwas; R. Zakkaj sagt, ein Viertellog. R. Naḥman sagte: Der Streit [besteht nur], wenn nachher, vorher aber genügt etwas211 [nach aller Ansicht]. R. Joseph sagte: Der Streit [besteht nur], wenn [das Wasser] vorher darin war, wenn aber nachher, stimmen alle überein, daß ein Viertellog erforderlich ist. R. Joseph sprach zu seinem Diener: Hole mir ein Viertellog Wasser. Also wie R. Zakkaj.

Die Rabbanan lehrten: Man darf das Šema͑ nicht vor einem Kotbecken oder einem Harngefäße lesen, auch wenn in ihnen nichts enthalten ist; vor dem Urin selbst, nur wenn man Wasser hineingegossen hat. Wieviel Wasser muß man hineingießen? Etwas; R. Zakkaj sagt, ein Viertellog. Ob vor dem Bette oder hinter dem Bette. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn hinter dem Bette, dürfe man lesen, wenn vor dem Bette, dürfe man nicht lesen. Man darf es aber vier Ellen entfernen und lesen. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, selbst in einem Raume von hundert Ellen dürfe man nicht eher lesen, als bis man es hinausgebracht oder unter das Bett gestellt hat. Sie fragten: Wie meint er dies: wenn hinter dem Bette, dürfe man gleich lesen, wenn vor dem Bette, entferne man es vier Ellen und lese, oder meint er es wie folgt: wenn hinter dem Bette, entferne man es vier Ellen und lese, wenn vor dem Bette, dürfe man überhaupt nicht lesen?

Komm und höre. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, wenn hinter dem Bette, lese man gleich, wenn vor dem Bette, entferne man es vier Ellen; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, selbst in einem Raume von hundert Ellen, dürfe man nicht eher lesen, als bis man es hinausgebracht oder unter das Bett gestellt hat. Unsere Frage ist uns entschieden, aber die Lehren widersprechen ja einander!?

Man wende die letztere um.

Was veranlaßt dich die letztere umzuwenden, wende die erstere um!?

R. Šimo͑n b. Elea͑zar ist es, der der Ansicht ist, der ganze Raum gelte als vier Ellen.

R. Joseph sagte: Ich fragte R. Hona: Daß ein Bett niedriger als drei [Handbreiten] wie [mit dem Boden] vereint212 gilt, ist mir klar, wie ist es aber bei drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht und neun [Handbreiten]? Er erwiderte mir: Ich weiß es nicht. Bei zehn ist es mir sicher nicht fraglich. Abajje sprach: Du hast recht, daß es dir nicht fraglich ist; zehn sind stets ein Gebiet für sich. Raba sagte: Die Halakha ist: niedriger als drei gilt als vereint, zehn sind ein Gebiet für sich; von drei bis zehn, das ist es, bezüglich dessen R. Joseph den R. Hona gefragt, und er ihm nicht beantwortet hat. Rabh sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar. So sagte auch Bali im Namen R. Ja͑qobs, Sohnes der Tochter Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar. Raba aber sagt, die Halakha sei nicht wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar.

R. Aḥaj beschäftigte sich im Hause des R. Jiçḥaq b. Šemuél, des Sohnes der Martha, [mit der Hochzeitsfeier] seines Sohnes. Er führte ihn in die Brautkammer, aber diesem gelang die Sache nicht. Als jener zu ihin nachzusehen kam und eine Torarolle liegen fand, sprach er zu ihm: Wäre ich jetzt nicht gekommen, so hättet ihr meinen Sohn gefährdet, denn es wird gelehrt, daß man in einem Raume, in dem eine Torarolle oder Tephillin sich befinden, nicht eher die Bettpflicht ausüben darf, als bis man sie hinausgebracht oder in einen Behälter in einem Behälter gelegt hat. Abajje sagte: Dies lehrten sie nur von einem nicht dazu bestimmten Behälter, bei einem dazu bestimmten Behälter aber, werden auch zehn Behälter wie ein Behälter betrachtet.

Blatt 26a

Raba sagte: Ein Kleidungsstück auf einer Kiste wird wie ein Behälter in einem Behälter betrachtet. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Vor einer Torarolle muß man eine zehn [Handbreiten] hohe Scheidewand machen. Einst kam Mar Zutra zu R. Aši, und als er am Platze [des Bettes] Mars, des Sohnes R. Ašis, eine Torarolle liegen sah, vor der eine zehn [Handbreiten] hohe Scheidewand hergerichtet war, sprach er zu ihm: Wohl nach der Ansicht des R. Jehošua͑ b. Levi, aber R. Jehošua͑ b. Levi sagt dies nur dann, wenn man keinen anderen Raum hat, der Meister aber hat ja einen anderen Raum. Dieser erwiderte: Ich dachte nicht daran.

WIE WEIT ENTFERNE MAN SICH HIERVON UND VOM KOT? VIER ELLEN. Raba sagte im Namen R. Seḥoras im Namen R. Honas: Dies lehrten sie nur [von dem Falle], wenn hinter sich, wenn aber vor sich, entferne man sich, soweit das Auge reicht. Dies gilt auch vom Gebete.

Dem ist ja nicht so, Raphram b. Papa sagte ja im Namen R. Ḥisdas, man dürfe vor einem Aborte stehen und beten!?

Hier wird von einem Aborte gesprochen, in dem kein Kot ist.

Dem ist ja nicht so, R. Joseph b. Ḥanina sagte ja: der Abort, von dem sie sprechen, auch wenn kein Kot darin ist, das Badehaus, von dem sie sprechen, auch wenn kein Mensch darin ist!?

Vielmehr, hier wird von einem neuen gesprochen.

Bezüglich eines solchen fragte ja Rabina, wie es denn sei, wenn man ihn zum Aborte nur bestimmt hat, ob die Bestimmung entscheidend sei oder nicht!?

Was Rabina fraglich war, bezog sich darauf, ob man darin stehen und beten darf, nicht aber, ob daneben. Raba sagte: Die persischen Aborte213 sind, auch wenn Kot darin ist, als geschlossene zu betrachten.

DER FLUSSBEHAFTETE, DER SAMENERGUSS HATTE, DIE MENSTRUIERENDE, DIE SAMEN AUSGESTOSSEN, UND DIE BEI DER BEGATTUNG MONATSBLUTUNG GEMERKT, BENÖTIGEN DES REINIGUNGSBADES. R. JEHUDA BEFREIT SIE DAVON.

GEMARA. Sie fragten: Wie ist es nach R. Jehuda, wenn ein Samenergußbehafteter Fluß bemerkt; befreit R. Jehuda nur einen Flußbehafteten, der Samenerguß hatte, weil er vorher für das Reinigungsbad nicht befähigt war, ein Samenergußbehafteter aber, der Fluß bemerkt, ist verpflichtet, weil er ja vorher für das Reinigungsbad befähigt war, oder gibt es hierin keinen Unterschied?

Komm und höre: Die bei der Begattung Monatsblutung gemerkt, benötigt des Reinigungsbades. R. Jehuda befreit sie davon. Die bei der Begattung Monatsblutung gemerkt, gleicht ja einem Samenergußbehafteten, der Fluß bemerkt, und R. Jehuda befreit sie davon. Schließe hieraus. R. Ḥija lehrte ausdrücklich: Ein Samenergußbehafteter, der Fluß bemerkt, benötigt des Reinigungsbades; R. Jehuda befreit ihn davon.


  1. Cf. Abschn. H. Anm. 101.↩︎

  2. Wörtl. Pfosten; übertragen für die die ersten zwei Šema͑abschnitte enthaltende Pergamentrolle, die oberhalb des rechten Tür pfostens angebracht ist (cf. Dt. 6,9; 11,20).↩︎

  3. Vor der Mahlzeit.↩︎

  4. Hierüber weit. Ber. 45aff.↩︎

  5. Nach RS. ist er auch zur ehelichen Pflicht verpflichtet.↩︎

  6. ,5.↩︎

  7. Gen. 23,3.↩︎

  8. Pr. 17denen die Leiche schützen↩︎

  9. Der Tote schämt sich, daß er die Gebote nicht ausüben kann.↩︎

  10. Vor Selbst wenn er sich in einem anderen Raume befindet u. den Toten nicht vor sich liegen hat.↩︎

  11. Pr. 17,19.↩︎

  12. Er liest melave st. malve (leiht).↩︎

  13. Pr. 14,31.↩︎

  14. Ecc. 9,5.↩︎

  15. Ecc. 9,5.↩︎

  16. iiSam. 23,20.↩︎

  17. Unter Ariél (cf. Jes. 29,1) wird der Tempel verstanden, ebenso deutet auf diesen der Name Moáb, da er von Šelomo erbaut wurde, der von der Moábiterin Ruth stammte.↩︎

  18. Ez. 21,30.↩︎

  19. Dt. 17,6.↩︎

  20. Wo sie sich mit Landwirtschaft befaßten.↩︎

  21. Ij. 14,21.↩︎

  22. Ib. V. 22.↩︎

  23. Denarius; röm. Münze in Silber u. Gold.↩︎

  24. Das in der Rohrmatte bestattet war.↩︎

  25. Zuz. Name einer Silbermünze (nach Mussaphia, weil sich auf derselben das. Bild des Zeus befunden); im Plural übertrag, für Geld allgemein.↩︎

  26. In der Bibel (cf. Ps. 94,17) Totenreich; in der eschatologischen Literatur Engel des Totenreiches. Er kann den Toten erzählt haben, wer nächstens kommt.↩︎

  27. Beim Streite zwischen RA. und seinen Kollegen (Šabb. Fol. 103b) schloß sich L. den letzteren an.↩︎

  28. Dessen entgegengesetzte Ansicht oben mitgeteilt ist.↩︎

  29. Dt. 34,4.↩︎

  30. Hier sind in den späteren Ausg, die Worte אמד u. תד eingeschoben worden, um R. Papa nicht als Sünder und Opfer, sondern als Erzähler dieses Ereignisses erscheinen zu lassen.↩︎

  31. Ps. 125,5.↩︎

  32. Nach der Auslegung des Talmuds: die ihre (der im vorangehenden Verse genannten Frommen) Wege krumm beurteilen.↩︎

  33. Vor der Mahlzeit; angebl. von König Šelomo angeordnet.↩︎

  34. A͑qabja b. Mahalalél, der über mehrere Lehren bekundete; cf. Ed. V. 6.↩︎

  35. Vgl. hierüber Num. 5,12ff.↩︎

  36. Sie waren selber Proselyten (cf. Syn. Fol. 96b). Nach anderer Erklärung: Ähnliches, dh. kein richtiges, vorschriftsmäßig bereitetes Fluchwasser, sondern etwas, was diesem glich; dies wäre jedoch keine üble Nachrede.↩︎

  37. Wörtl. Schonung und Frieden.↩︎

  38. Cf. Tan. 19a, wohl mit dem bei Josephus (Antt. 4,2,1) genannten Onias identisch.↩︎

  39. Weil er mit seinen Gebeten sehr zudringlich war.↩︎

  40. Pr. 23,25.↩︎

  41. Mit Knieen und Eingeweiden gebraten; cf. Ex. 12,9.↩︎

  42. Einen Ofen, der unbeschädigt verunreinigungsfähig ist; cf. Lev. 11,35.↩︎

  43. Nach anderen ist Akhnaj der Name des Besitzers.↩︎

  44. Wörtlich (euphem.) sie segnetenihn (cf. iReg. 21,10; Ij. 1,5).↩︎

  45. Streitfälle wie des RE.; demnach ist in allen Fällen, wo ein Einzelner sich gegen eine Mehrheit auflehnt, der Bann zu verhängen.↩︎

  46. Jes. 1,9.↩︎

  47. Jes. 1,10.↩︎

  48. Der von den Trauerreihen umgebene Raum, wo der Leidtragende sitzt.↩︎

  49. Leinen- und Wollenzeug; cf. Lev. 19,19; Dt. 22,9ff.↩︎

  50. Pr. 21,30.↩︎

  51. Ein Platz, auf dem man beim Pflügen auf ein Grab stieß; er ist rabb. verunreinigend, da Gebeine und Knochensplitter aufgewühlt worden sein können.↩︎

  52. Um zu sehen, ob nicht Gebeine daliegen.↩︎

  53. Der Priester war und keinen Sarg berühren durfte.↩︎

  54. Der Leiche, die sich unter diesen befindet.↩︎

  55. Dt. 17,11; dies bezieht sich auf die Anordnungen der Rabbanan.↩︎

  56. Dt. 22,1; richt.: du wirst dich c.*↩︎

  57. Unter Priester bzw. Priesterin sind im Talmud Abkömmlinge des Hochpriesters Ahron zu verstehen, die nach der Zerstörung des Tempels keinerlei priesterl. Funktionen auszuüben haben.↩︎

  58. Das Verlorengehende.↩︎

  59. So nach Handschriften; nach den Ausgaben: seine Tätigkeit als [der Gewinn] des anderen.↩︎

  60. Auf den Fall, wenn man Mischgewebe im Gewande findet, daß man auf off. Straße das Gewand nicht abzulegen brauche.↩︎

  61. Num. 6,7.↩︎

  62. Num. 6,7.↩︎

  63. Ein Leichnam auf dem Wege, wo niemand zu einer Bestattung anwesend ist.↩︎

  64. Auf den Fall, wenn man Mischgewebe im Gewande findet, daß man auf off. Straße das Gewand nicht abzulegen brauche.↩︎

  65. Wenn jemand Mischgewebe trägt, so wird die Übertretung ausgeübt, während durch die Unterlassung des Pesaḥopfers od. der Beschneidung keine Tätigkeit ausgeübt wird.↩︎

  66. Wörtl. Schädiger, wenn man nicht gegen die traditionelle Lesart Nezaqin lesen will. Benennung der 4. Sektion der Mišna, deren in 3 Teile zerfallender erster Traktat von diesen Dingen handelt.↩︎

  67. Stacheln, Spitzen; dieser in der 6. Sektion befindliche Traktat handelt von den Rein- und Unreinheitsgesetzen eckiger Dinge.↩︎

  68. Die so scharfsinnig und verworren wurden, daß man ihnen kaum folgen konnte.↩︎

  69. Sich beim Regenausfall zum Gebete vorbereiten.↩︎

  70. Da das Tragen eines solchen Kleidungsstückes untersagt ist.↩︎

  71. Offenbar Volksspruch; hier soll Mathon auf מאתן zweihundert anspielen: zweihundert und zweihundert beträgt vierhundert.↩︎

  72. Die badenden Frauen.↩︎

  73. Gen. 49,22.↩︎

  74. Ib. 48,16.↩︎

  75. Gemeint ist das Ereignis mit der Frau Potiphars, Gen. Kap. 39.↩︎

  76. So seien auch Frauen dazu verpflichtet.↩︎

  77. So seien auch Frauen dazu verpflichtet.↩︎

  78. Weshalb sollten Frauen davon befreit sein.↩︎

  79. Ps. 55,18.↩︎

  80. Wovon Frauen befreit sind.↩︎

  81. Ex. 16,8.↩︎

  82. Der Segensspruch, der beim Eintritt des Šabbaths od. des Festtages vor der Mahlzeit gesprochen wird.↩︎

  83. Ex. 20,8.↩︎

  84. Dt. 5,12.↩︎

  85. Der Šabbath gesetze, da sie sämtl. Verboten unterworfen sind.↩︎

  86. Einer aus der Gruppe liest den Tischsegen vor.↩︎

  87. In der Größe einer Olive, nach R. Meír, od. eines Eies, nach R. Jehuda (weit. Fol. 45a), während man nach der Tora sich sattgegessen haben muß, um zum Tischsegen verpflichtet zu sein; in diesem Falle ist man zum Tischsegen rabbanitisch verpflichtet.↩︎

  88. Dt. 10,17.↩︎

  89. Nicht schont.↩︎

  90. Num. 6,26.↩︎

  91. Dt. 8,10.↩︎

  92. Den Segen zu sprechen.↩︎

  93. Bei der Gesetzgebung; die Jisraéliten mußten sich zum Empfang der Tora von ihren Frauen absondern; (cf. Ex. 19,10).↩︎

  94. Dt. 8,10.↩︎

  95. Ib. 32,3.↩︎

  96. An fang des Segensspruches nach dem Šema͑.↩︎

  97. Weil darin die in der Tora gebotene Erinnerung an den Auszug aus Ägypten vorkommt.↩︎

  98. Dt. 6,7.↩︎

  99. Der Auszug aus Ägypten und die Aufsichnahme des himmlischen Joches.↩︎

  100. Beim Beten u. bei der Erinnerung.↩︎

  101. Anfang des 17. Segensspruches im Achtzehngebet.↩︎

  102. Sondern warte, bis er diesen Segen mit der Gemeinde sagen kann.↩︎

  103. Der Huldigungssegen, die Qeduša, wird vom Vorbeter, dem sich die Gemeinde anschließt, nach Beendigung des zweiten Segensspruches im Achtzehngebet gesprochen.↩︎

  104. Beginn des Huldigungssegens.↩︎

  105. Lev. 22,32.↩︎

  106. Num. 16,21.↩︎

  107. Eine Parallelstelle bezieht sich auf Num. 14,27. wo es ebenfalls »Gemeinde« heißt u. von den 10 verleumderischen Kundschaftern gesprochen wird.↩︎

  108. Der von der Gemeinde mitzusprechende Satz im Qaddiš.↩︎

  109. Wörtl. Wagenkunde wohl mit Bezug auf iChr. 28,18 u. Ez. Kap. 1 der göttliche Himmelswagen; im Talmud soviel wie Theogonie. Etwas freier dürfte mit Physik und Metaphysik wiedergegeben ממפת מרלבה und מממה כראפית werden.↩︎

  110. Dt. 4,9.↩︎

  111. Ib. V. 10.↩︎

  112. Cf. Anm. 89.↩︎

  113. Ex. 22,17.↩︎

  114. Ib. V. 18.↩︎

  115. Dt. 23,1.↩︎

  116. Ib. 22,29.↩︎

  117. Die Genotzüchtigte.↩︎

  118. Wegen des Samenergusses, zum Studium der Tora und zum Gebete, während die Unreinheit wegen des Flusses etc.. bestehen bleibt.↩︎

  119. Da sie doch nicht rein werden.↩︎

  120. In unserer Mišna.↩︎

  121. Mit denen der Samenergußbehaftete sich befassen darf.↩︎

  122. In engerem Sinn: das Fünfbuch, im Ggs. zu den übrigen biblischen Büchern.↩︎

  123. So nach der üblichen Annahme; die Form entspricht jedoch dem lat. sandaliarius und nicht dem Hebr.-Aramäischen. Eine korrekte Handschrift hat wiederholt מכרלה, dem syr. מכרלרא entsprechend.↩︎

  124. Auch ohne ein Tauchbad genommen zu haben.↩︎

  125. Er hatte Samenerguß und scheute sich, Worte der Tora zu sprechen.↩︎

  126. Jer. 23,29.↩︎

  127. Cf. Dt. 18,4.↩︎

  128. Cf. Dt. 22,9.↩︎

  129. Für die Samenergußbehafteten, um sich mit der Tora befassen zu dürfen.↩︎

  130. Für die Samenergußbehafteten, um sich mit der Tora befassen zu dürfen.↩︎

  131. Nach der Erklärung des Talmud (Tan. Fol. 21a) Beiname, weil er bei jedem bösen Ereignis zu sagen pflegte: auch dies (gam zu) zum Guten; demnach mit dem in der Bibel genannten Ort Gimzo nicht identisch.↩︎

  132. Amora (der Lehrer, der Sagende), spez. Bezeichnung der Talmudlehrer nach dem endgült. Abschluß der Mišna; diesen Titel führten auch die Übermittler, die den Vortrag der Gelehrten vielfach erklärten, den Hörern übermittelten.↩︎

  133. Biblisches Hohlmaß; das rituelle Tauchbad (od. Reinigungsbad) muß 40 Sea͑ (1 S. —— 6 Kab) Wasser haben. In leichteren Fällen sind 9 Kab Wasser über den Körper zu gießen.↩︎

  134. Das Reinigungsbad muß in Quellwasser erfolgen.↩︎

  135. Daß ein vorschriftsmäßiges Quellbad erforderlich ist.↩︎

  136. Zur Benutzung für die samenergußbehafteten Jünger im Lehrhause.↩︎

  137. So richt. nach Handschriften; viell. zolagrüe, Züchtiger*.↩︎

  138. Samenflußbehafteten.↩︎

  139. Der den Samenerguß selber verschuldet hat.↩︎

  140. Der das Reinigungsbad für Samenergußbehaftete eingeführt hat, cf. Bq. 82aff.↩︎

  141. Anderen Worte der Tora vorzutragen.↩︎

  142. Es braucht kein Quellwasser zu sein.↩︎

  143. In welchem Wäsche, Flachs udgl. eingeweicht wurde.↩︎

  144. Um beten zu dürfen.↩︎

  145. Pr. 21,27.↩︎

  146. In obigem Streit unterscheiden sie nicht, ob man so lange innegehalten od. nicht.↩︎

  147. Der mit dem Gebete begonnen, wo er seine Notdurft zu verrichten hatte.↩︎

  148. Muß er sich enthalten können.↩︎

  149. Am. 4,12.↩︎

  150. Ecc. 4,17.↩︎

  151. Ecc. 4,17.↩︎

  152. Ecc. 4,17.↩︎

  153. Ecc. 4,17.↩︎

  154. Dies ist unter »Fuß“ zu verstehen; cf. iSam. 24,4.↩︎

  155. Unter ständig und gelegentlich ist wohl benutzt bzw. unbenutzt zu verstehen.↩︎

  156. Cf. Abschn. TAnm. 276.↩︎

  157. Vor Verunreinigung durch die Leiche (cf. Num. 19,14), auch wenn sie weniger als Faustgröße haben.↩︎

  158. Die Tephillin in den Abort mitzunehmen.↩︎

  159. Man darf sie während des Gebetes nicht in den Händen halten, weil die Befürchtung, sie fallen zu lassen, die Andacht stören würde.↩︎

  160. Ein solcher ist der Platz, wo man Wasser abschlägt.↩︎

  161. Bei der kleinen sind 2 Handbreiten erlaubt, bei der großen aber verboten.↩︎

  162. Dass nur der Mann sich vorn zu entblößen braucht.↩︎

  163. Dass es beim Wasserlassen erst recht erlaubt sei.↩︎

  164. Im Text מפימי, kleine Scheidemünze, abwechselnd mit Zuz (cf. Ber. IH Anm. 24) gebraucht.↩︎

  165. Am Kopfende.↩︎

  166. Wie die Tephillin sich markieren.↩︎

  167. Seiner Frau, woraus hervorging, daß sie bei ihm war u. er sich nach Šemuél richtete.↩︎

  168. Wo von Familienangehörigen gesprochen wird.↩︎

  169. Zu denen auch die Frau gehört.↩︎

  170. Cf. Num. 15,20.↩︎

  171. Euphem. für Scham; obgleich die Hinterbacken unbedeckt bleiben.↩︎

  172. Ez. 16,7.↩︎

  173. Das an der Schamstelle beschädigt ist; ob dies hinsichtlich des Šema͑lesens als Scham gilt.↩︎

  174. Cf. Jes. 3,18-24.↩︎

  175. Jes. 47,2.↩︎

  176. Ib. V. 3.↩︎

  177. Cant. 2,14.↩︎

  178. Ib. 4,1.↩︎

  179. Wörtl. schwieriger Stellen, nach einer anderen Lesart, schöner Stellen.↩︎

  180. Dt. 28,66.↩︎

  181. Mit der Kapsel nach unten hängend; dies ist mißächtlich.↩︎

  182. Wenn es herunterfiel.↩︎

  183. Jer. 17,22.↩︎

  184. Oder Eingangshallen, durch die man in die umliegenden Höfe und Häuser gelangt; eine Art Basar, wie im alten Orient gebräuchlich.↩︎

  185. Daß man unterbrechen muß.↩︎

  186. Ez. 20,25.↩︎

  187. Jes. 5,18.↩︎

  188. Nach den Kommentaren: die nur durch Worte Sünden begehen.↩︎

  189. Num. 15,31.↩︎

  190. Dt. 32,47.↩︎

  191. Auch mit nacktem Oberkörper.↩︎

  192. So nach den Lexikographen; wahrscheinlich aber Diarrhöe.↩︎

  193. Ps. 150,6.↩︎

  194. Ib. 35,10.↩︎

  195. Von in der Nähe liegendem Kot ausgehend.↩︎

  196. Obgleich die Schlafenden übl. Geruch verbreiten.↩︎

  197. Cf. Lev. 14,34ff.↩︎

  198. Lev. 13,46.↩︎

  199. Dt. 23,15.↩︎

  200. Dt. 23,13.↩︎

  201. Ib. V. 14.↩︎

  202. Er hat von Rabh Unwahres berichtet.↩︎

  203. Nach dem ersten Tanna ist es nur dann verboten, wenn er so feucht ist, um noch anderes befeuchten zu können.↩︎

  204. Rabbi stellte die Lehren, die seiner Ansicht entsprachen, als abgeschlossen hin, ohne Nennung des Autors, daher (Šab. 46a uso.): die Halakha ist, wie die geschlossene Mišna.↩︎

  205. Sei das Šema͑ zu lesen; ob. Fol. 9b.↩︎

  206. Wörtl. Laterne, Glasgefäß.↩︎

  207. Dt. 23,15.↩︎

  208. Ez. 23,20.↩︎

  209. Gen. 9,23.↩︎

  210. Ein so großes Quantum hat man ja gar nicht bei der Hand.↩︎

  211. Wenn der Urin ins Wasser gegossen wird, so verliert sich nach und nach jeder Tropfen, der hinzukommt.↩︎

  212. Was sich unter einem solchen Bette befindet, gilt als versteckt.↩︎

  213. Bei diesen rollte der Kot durch einen schrägen Kanal in die entfernt liegende Kloake.↩︎