Joma Kapitel 4

Der Talmud, Traktat (Massechet) Joma in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter/Dapim

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Übersetzung

Blatt 39a

ER RÜHRTE DIE URNE UM UND HOLTE DIE ZWEI LOSE HERVOR; AUF DEM EINEN STAND »FÜR GOTT«1, AUF DEM ANDEREN STAND FÜR A͑ZAZEL DER PRIESTERPRÄSES ZU SEINER RECHTEN UND DER OBMANN DER FAMILIENWACHE ZU SEINER LINKEN. GERIET DAS [LOS] »FÜR GOTT« IN SEINE RECHTE, SO SPRACH DER PRIESTERPRÄSES ZU IHM: HERR HOCHPRIESTER ERHEBE DEINE RECHTE; GERIET [DAS LOS] »FÜR GOTT«2 IN SEINE LINKE, SO SPRACH DER OBMANN DER FAMILIENWACHE ZU IHM: HERR HOCHPRIESTER, ERHEBE DEINE LINKE. ALSDANN LEGTE ER SIE AUF BEIDE BÖCKE UND SPRACH: EIN SÜNDOPFER FÜR GOTT. R. JIŠMA͑ÉL SAGT, ER BRAUCHTE »EIN SÜNDOPFER« NICHT ZU SAGEN, SONDERN NUR: FÜR GOTT. UND SIE STIMMTEN NACH IHM EIN: GEPRIESEN SEI DER NAME SEINER KÖNIGLICHEN MAJESTÄT AUF IMMER UND EWIG.

GEMARA. Wozu brauchte er die Urne umzurühren?

Damit er nicht ziele und hervorhole. Raba sagte: Die Urne war aus Holz; sie war von Profanem und faßte nur zwei Hände. Rabina wandte ein: Einleuchtend ist es, daß sie nur zwei Hände faßte, damit er nicht ziele und hervorhole, weshalb aber war sie von Profanem, sollte man sie doch weihen!?

Dann wäre sie ein (hölzernes) Dienstgerät, und Dienstgeräte werden nicht aus Holz gefertigt.

Sollte man sie doch aus Silber oder aus Gold fertigen!?

Die Tora schonte das Geld Jisraéls. Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jehuda sagte im Namen R. Elie͑zers: Der Priesterpräses und der Hochpriester steckten beide die Hände in die Urne; geriet es3 in die Rechte des Hochpriesters, so sprach der Priesterpräses zu ihm: Herr Hochpriester, erhebe deine Rechte, geriet es in die Rechte des Priesterpräses, so sprach der Obmann der Familienwache zum Hochpriester:

Sprich deine Worte.

Sollte der Priesterpräses es sagen!?

Da es nicht in seine Hand geriet, könnte er entmutigt4 werden.

Worin besteht ihr Streit?

Einer ist der Ansicht, die Rechte des Priesterpräses sei bevorzugter als die Linke des Hochpriesters, und einer ist der Ansicht, sie gleichen einander.

Wer ist der Autor, der gegen R. Jehuda streitet?

Es ist R. Ḥanina der Priesterpräses, denn es wird gelehrt: R. Ḥanina der Priesterpräses sagte: Wozu war der Priesterpräses zu seiner Rechten? Damit, wenn der Hochpriester von einer Untauglichkeit betroffen wird, der Priesterpräses eintrete und den Dienst an seinerstatt verrichte.

Die Rabbanan lehrten: Während der vierzig Amtsjahre Šimo͑n des Gerechten geriet das Los [für Gott] stets in die Rechte, von dann ab geriet es zuweilen in die Rechte und zuweilen in die Linke. Der glänzendrote Wollstreifen5 wurde stets weiß, von dann ab wurde er zuweilen weiß und zuweilen nicht. Die westliche Lampe6 brannte immerwährend, von dann ab brannte sie zuweilen und zuweilen erlosch sie. Das Feuer des Holzstoßes7 behielt seine Kraft und die Priester brauchten weiter kein Holz auf den Holzstoß zu legen, außer den zwei Holzscheiten«, um das Gebot des Holzauflegens auszuüben, von dann ab behielt es zuweilen seine Kraft und zuweilen nicht, so daß die Priester es nicht vermeiden konnten, den ganzen Tag Holz auf den Holzstoß zu legen. In die Schwingegarbe, in die zwei Brote8 und in die Schaubrote war ein Segen gekommen, so daß jeder Priester, dem ein olivengroßes Stück zufiel, es entweder aufaß und satt war, oder davon aß und noch zurückließ, von dann ab kam ein Fluch in die Schwingegarbe, in die zwei Brote und in die Schaubrote, so daß jeder Priester nur ein bohnengroßes Stück erhielt; die Gesitteten zogen ihre Hand davon zurück und die Gefräßigen nahmen und aßen es. Einst nahm jemand seinen Anteil und den Anteil seines Genossen;

Blatt 39b

da nannte man ihn »Gewalttäter« bis zum Tage seines Todes. Rabba b. R. Šila sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers:9 mein Gott, befreie mich aus der Hand der Gottlosen, aus der Faust des Frevlers und des Gewalttäters. Raba entnimmt dies aus folgendem:10 lernet Gutes tun, forschet nach Recht, leitet den Vergewaltigten. (Leitet den Vergewaltigten, nicht aber den Gewalttäter11.)

Die Rabbanan lehrten: In dem Jahre, in dem Šimo͑n der Gerechte starb, sagte er ihnen, er werde in diesem Jahre sterben. Als man ihn fragte, woher er dies wisse, erwiderte er: An jedem Versöhnungstage gesellte sich mir ein Greis, der weiß gekleidet und weiß gehüllt war, und er pflegte mit mir hineinzugehen und mit mir herauszukommen; heute aber gesellte sich mir ein Greis, der schwarz gekleidet und schwarz gehüllt war, und er ging mit mir hinein, kam aber nicht mit mir heraus. Nach dem Feste war er sieben Tage krank und starb. Seine Priesterbrüder unterließen es dann, im Segen den Gottesnamen zu nennen.

Die Rabbanan lehrten: Vierzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels geriet nicht das Los [für Gott«] in die Rechte, wurde der rotglänzende Wollstreifen nicht weiß, brannte nicht die westliche Lampe und öffneten sich die Tempeltüren von selbst, bis R. Joḥanan b. Zakkaj sie anschrie und sprach: O Tempel, weshalb ängstigst du dich! Ich weiß, daß du endlich zerstört werden wirst, und bereits hat Zekharja b. ido über dich geweissagt:12 Öffne, Lebanon, deine Türen, ein Feuer soll an deinen Zedern zehren.

R. Jiçaḥaq b. Tablaj sagte: Weshalb heißt er Lebanon? Weil er die Sünden Jisraéls weiß machte [malbin]. R. Zuṭra b. Ṭobija sagte: Weshalb heißt er Wald, wie es heißt:13 das Lebanonwaldhaus? Um dir zu sagen: wie der Wald Blüten treibt, ebenso treibt der Tempel Blüten.

R. Oša͑ja sagte nämlich: Als Šelomo den Tempel erbaute, pflanzte er da allerlei goldene Köstlichkeiten, die zur heranreichenden Zeit Früchte hervorbrachten; sobald der Wind sie anwehte, fielen sie herab, wie es heißt:14 seine Frucht wird rauschen wie der Lebanon, und von diesen hatten die Priester ihren Unterhalt. Als die Nichtjuden in den Tempel drangen, verdorrten sie, wie es heißt: 15 und die Blüte des Lebanon verwelkt, aber der Heilige, gepriesen sei er, wird sie uns dereinst wiedergeben, wie es heißt:16 üppig soll sie aufsprießen und jubeln, ja jubeln und jauchzen; die Herrlichkeit des Lebanon wird ihr geschenkt.

ALSDANN LEGTE ER SIE AUF BEIDE BÖCKE. Die Rabbanan lehrten: Zehnmal nannte der Hochpriester an diesem Tage den Gottesnamen; dreimal beim ersten Sündenbekenntnis, dreimal beim zweiten Sündenbekenntnis, dreimal beim Fortschicken des Sündenbockes und einmal beim Losen. Als er »Ach Herr« sagte, wurde seine Stimme bis Jeriḥo vernommen. Rabba b. Bar Hana sagte: Von Jerušalem bis Jeriḥo sind zehn Parasangen. [Das Geräusch] der Türangeln des Tempels wurde in einer Entfernung von acht Šabbathgebieten17gehört. Durch den Geruch des Räucherwerkes niesten die Ziegen in Jeriḥo. Wegen des Geruches des Räucherwerkes brauchten die Frauen in Jeriḥo sich nicht zu parfümieren. Wegen des Geruches des Räucherwerkes brauchten die jungen Frauen in Jerušalem sich nicht zu schmücken. R. Jose b. Dolgaj erzählte: Mein Vater hatte Ziegen im Gebirge Mikhmar18, und diese niesten durch den Geruch des Räucherwerkes. R. Ḥija b. Abin sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Qorḥa: Ein Greis erzählte mir, daß er einst nach Šilo ging und zwischen den Wänden den Geruch des Räucherwerkes wahrgenommen habe19.

R. Jannaj sagte: Nur das Ziehen der Lose aus der Urne ist unerläßlich, nicht aber das Hinauflegen20. R. Joḥanan sagte, auch das Ziehen sei nicht unerläßlich. Nach R. Jehuda, welcher sagt, die außerhalb [des Allerheiligsten] in weißen Gewändern zu verrichtenden Dienstverrichtungen seien nicht unerläßlich21, stimmen sie überein, daß es22 nicht unerläßlich sei, sie streiten nur nach R. Nehemja: einer sagt, es sei unerläßlich, nach R. Nehemja, und einer sagt, es sei nicht unerläßlich, denn [dieser spricht] nur von einem Dienste, während das Losen kein Dienst23 ist. Manche lesen: Nach R. Nehemja, welcher sagt, sie24 seien unerläßlich, stimmen alle überein, daß es25 unerläßlich sei, sie streiten nur nach R. Jehuda: einer sagt, es sei nicht unerläßlich, nach R. Jehuda, und einer sagt, es sei unerläßlich, denn anders ist es hierbei, wo die Schrift [die Worte] auf den es fiel, (zweimal) wiederholt26 hat. Man wandte ein: Es ist Gebot, zu losen, hat er aber nicht gelost, so ist es giltig. Erklärlich ist dies nach der Lesart, nach der sie nach R. Jehuda übereinstimmen, daß es nicht unerläßlich sei,

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denn dies vertritt die Ansicht R. Jehudas, nach der Lesart aber, nach der sie [nach ihm] streiten, ist hier allerdings nach demjenigen, welcher sagt, es sei nicht unerläßlich, die Ansicht R. Jehudas vertreten, wessen Ansicht aber ist hier vertreten nach demjenigen, welcher sagt, es sei unerläßlich!?

Lies: es ist Gebot, [das Los] hinaufzulegen27.

Komm und höre: Es ist Gebot, zu losen und das Sündenbekenntnis zu sprechen, hat er nicht gelost und das Sündenbekenntnis nicht gesprochen, so ist es giltig. Wolltest du sagen, auch hier lese man: hinaufzulegen, wie wäre dann der Schlußsatz zu erklären: R. Šimo͑n sagt, es sei giltig, wenn er nicht gelost hat und ungiltig, wenn er das Sündenbekenntnis nicht gesprochen hat. Was heißt »nicht gelost«, wenn etwa: nicht hinaufgelegt, so wäre ja R. Šimo͑n der Ansicht, das Losen selbst sei unerläßlich, dagegen wird gelehrt, daß, wenn einer von ihnen verendet ist, der andere, wie R. Šimo͑n sagt, ohne zu losen dargebracht werde!?

R. Šimo͑n verstand die Rabbanan nicht und sprach zu ihnen wie folgt: wenn ihr unter »Losen« das wirkliche Losen versteht, so streite ich gegen euch über eines, und wenn ihr unter »Losen« das Hinauflegen versteht28, so streite ich gegen euch über beides.

Komm und höre: Bei den Sprengungen innerhalb ist der Bock vom Farren29 abhängig, nicht aber der Farren vom Bocke. Allerdings ist der Bock vom Farren abhängig, wenn er nämlich den Bock vor dem Farren hergerichtet hat, hat er nichts getan, wieso aber der Farre nicht vom Bocke: wollte man sagen, wenn er im Tempel die Sprengungen30 des Farren vor den Sprengungen des Bockes verrichtet hat, so heißt es ja diesbezüglich Satzung31, doch wohl, wenn er innerhalb die Sprengungen des Farren vor dem Losen verrichtet hat, und wenn es von der Reihenfolge nicht unerläßlich ist, so ist auch das Losen selbst nicht unerläßlich!? Nein, wenn er die Altarsprengungen des Farren vor den Sprengungen des Bockes im Teinpel verrichtet hat, nach R. Jehuda, welcher sagt, die außerhalb in weißen Gewändern zu verrichtenden Dienstverrichtungen seien nicht unerläßlich.

Er lehrt ja aber: bei den Sprengungen innerhalb!?

Vielmehr, dies nach R. Šimo͑n, welcher sagt, das Losen sei nicht unerläßlich. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich nach R. Jehuda, aber wenn auch die Reihenfolge nicht unerläßlich ist, so ist dennoch das Losen selbst unerläßlich. Sie32 vertreten hierbei ihre Ansichten,

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denn es wird gelehrt:33 Soll lebend vor dem Herrn stehen bleiben, um durch ihn Sühne zu schaffen. Wie lange muß er lebend stehen bleiben? Bis zum Blutsprengen des anderen

so R. Jehuda; R. Šimo͑n sagt, bis nach dem Sündenbekenntnis.

Worin besteht ihr Streit?

Wie gelehrt wird: Um durch ihn Sühne zu schaffen, die Schrift spricht von der Sühne durch das Blut, denn es heißt:34 wenn er vollendet hat die Sühne des Heiligtums, wie es da die Sühne durch das Blut ist, ebenso hierbei die Sühne durch das Blut

so R. Jehuda. R. Šimo͑n sagte: Um durch ihn Sühne zu schaffen, die Schrift spricht von der Sühne durch Worte.

Komm und höre: Seine Schüler fragten R. A͑qiba: Darf man, nachdem [das Los] in die Linke geraten ist, [den Bock] rechts wenden? Dieser erwiderte: Gebet den Minäern keine Gelegenheit zum Angriff35. Also nur darum, weil man den Minäern keine Gelegenheit zum Angriff gebe, sonst aber dürfte man ihn umwenden. Wieso dürfte man ihn umwenden, wenn du sagst, das Losen sei unerläßlich, die Linke hat ihn ja bestimmt!? Raba erwiderte: Sie fragten wie folgt: darf man, wenn das Los in die Linke geraten ist, dieses und den betreffenden Ziegenbock rechts wenden, und darauf erwiderte er, man gebe den Minäern keine Gelegenheit zum Angriff.

Komm und höre: Würde es geheißen haben: den Bock, auf dem es sich befindet, so würde ich gesagt haben, er müsse es auf ihn legen, es heißt aber: [auf ihn] fiel, sobald es gezogen worden ist, ist weiter nichts nötig. Zu welchem Zwecke: wollte man sagen, nur als Gebot, so wäre demnach das Hinauflegen nicht einmal ein Gebot, doch wohl hinsichtlich der Unerläßlichkeit, somit ist hieraus zu entnehmen, daß das Losen unerläßlich ist und das Hinauflegen nicht unerläßlich ist!? Raba erwiderte: Er meint es wie folgt: würde es geheißen haben: auf dem es sich befindet, so würde ich gesagt haben, er lasse es auf ihm bis zum Schlachten liegen, es heißt aber: auf ihn fiel, sobald es gezogen worden ist, ist weiter nichts nötig.

Komm und höre:36 Er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer. Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn in einem Falle, wo das Los nicht bestimmend37 ist, die Bezeichnung bestimmend ist, um wieviel mehr sollte in einem Falle, wo das Los bestimmend ist, die Bezeichnung bestimmend sein. Daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer.

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Eine anonyme Lehre im Siphra ist ja von R. Jehuda, und diese lehrt, nur das Los mache ihn zum Sündopfer, nicht aber mache ihn die Bezeichnung zum Sündopfer, wonach das Losen unerläßlich ist. Dies ist also eine Widerlegung desjenigen, welcher sagt, das Losen sei nicht unerläßlich.

R. Ḥisda sagte: Die Vogelopfer38 werden nur beim Kaufe durch den Eigentümer oder bei der Herrichtung durch den Priester39 bezeichnet. R. Šimi b. Aši sagte: Folgendes ist der Grund R. Ḥisdas: es heißt:40 sie nehme und41 er richte her, entweder durch Nehmen oder durch Herrichtung. Man wandte ein: Er richte ihn als Sündopfer her, nur das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer. Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn in einem Falle, wo das Los nicht bestimmend ist, die Bezeichnung bestimmend ist, um wieviel mehr sollte in einem Falle, wo das Los bestimmend ist, die Bezeichnung bestimmend sein. Daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, nur das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer. Hierbei erfolgt es42 nicht beim Nehmen und auch nicht bei der Herrichtung, und er lehrt, daß dies bestimmend sei!? Raba erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn in einem Falle, wo das Los nicht bestimmend ist, auch beim Nehmen und auch bei der Herrichtung die Bezeichnung bestimmend ist, beim Nehmen oder bei der Herrichtung, um wieviel mehr sollte in einem Falle, wo das Los bestimmend ist, nicht beim Nehmen und nicht bei der Herrichtung, die Bezeichnung beim Nehmen oder bei der Herrichtung bestimmend sein. Daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer.

Komm und höre: Wenn ein Armer unrein in den Tempel eingetreten43 war und nachdem er Geld für sein Vogelopfer reserviert hat, reich geworden ist, und darauf bestimmt, dieses [Geld] sei für das Sündopfer und jenes für das Brandopfer, so füge er zum Gelde für das Sündopfer hinzu und bringe dafür sein Pflichtopfer44 dar, er darf aber nicht zum Gelde für das Brandopfer hinzufügen und dafür sein Pflichtopfer darbringen. Hierbei erfolgt es nicht beim Nehmen und nicht bei der Herrichtung, und er lehrt, die Bestimmung sei giltig. R. Sešeth erwiderte: Glaubst du45, R. Elea͑zar sagte ja im Namen R. Hoša͑jas, daß, wenn ein Reicher unrein in den Tempel eingetreten war und das Opfer eines Armen dargebracht hat, er seiner Pflicht nicht genüge. Wieso kann er, wenn er seiner Pflicht genügt, ein solches bestimmt haben!? Du mußt also erklären, wenn er es bereits zur Zeit seiner Armut bestimmt hat, ebenso ist zu erklären, wenn er es bereits beim Absondern46 bestimmt hat.

Was ist aber nach R. Ḥaga, der im Namen R. Jošijas bsagte, er genüge wohl seiner Pflicht, zu erwidern!?

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Lies nicht: und darauf bestimmt, sondern: und er darauf kauft und bestimmt.

Wenn er bereits gekauft hat, so kann er ja nur [in der Weise Geld] hinzufügen und für sein Pflichtopfer darbringen, indem er [das Geflügel] auslöst, und bei einem Geflügel gibt es ja keine Auslösung!? R. Papa erwiderte: Wenn er nur eine Taube gekauft hat; hat er das Brandopfer gekauft, so füge er zum. Gelde des Sündopfers hinzu und bringe dafür sein Pflichtopfer dar, und das Brandopfer ist als freiwilliges Opfer darzubringen, und hat er das Sündopfer gekauft, so darf er nicht zum Gelde des Brandopfers hinzufügen und dafür sein Pflichtopfer darbringen und das Sündopfer verenden zu lassen.

Der Text. R. Elea͑zar sagte im Namen R. Hoša͑jas: Wenn ein Reicher unrein in den Tempel eingetreten ist und das Opfer eines Armen dargebracht hat, so hat er seiner Pflicht nicht genügt. R. Ḥaga aber sagte im Namen R. Hoša͑jas, er habe seiner Pflicht genügt. Man wandte ein: Wenn ein armer Aussätziger das Opfer eines reichen dargebracht hat, so hat er seiner Pflicht genügt, wenn aber ein reicher das Opfer eines armen dargebracht hat, so hat er seiner Pflicht nicht genügt!?

Anders ist es da, wo es47 dies heißt.

Demnach sollte dies auch vom ersten Falle gelten!?

Der Allbarmherzige hat [diesen Fall] durch [das Wort] 48 Satzung eingeschlossen. Es wird auch gelehrt: Satzung, dies schließt den Fall ein, wenn ein armer Aussätziger das Opfer eines reichen darbringt. Man könnte glauben, auch wenn ein reicher das Opfer eines armen darbringt, so heißt es dies.

Sollte man hiervon folgern49!?

Der Allbarmherzige beschränkt:50 wenn er51 arm ist.

DARAUF BAND ER EINEN ROTGLÄNZENDEN WOLLSTREIFEN AN DEN KOPF DES FORTZUSCHICKENDEN BOCKES UND STELLTE IHN AN DIE STELLE SEINER FORTSCHICKUNG, UND DEN ZU SCHLACHTENDEN AN DIE STELLE SEINER SCHLACHTUNG. SODANN BEGAB ER SICH ZU SEINEM ZWEITEN FARREN, STÜTZ- TE BEIDE HÄNDE AUF DIESEN UND SPRACH DAS SÜNDENBEKENNTNIS. ER SPRACH ALSO: ACH, HERR, ICH HABE VOR DIR GESÜNDIGT, GEFREVELT UND GEFEHLT, ICH UND MEIN HAUS UND DIE KINDER AHRONS, DEIN HEILIGES52 VOLK. ACH, HERR, VERGIB DOCH DIE SÜNDEN, DIE FREVEL UND DIE VERFEHLUNGEN, DIE ICH VOR DIR GESÜNDIGT, GEFREVELT UND GEFEHLT HABE, ICH UND MEIN HAUS UND DIE KINDER AHRONS, DEIN HEILIGES VOLK! WIE DOCH GESCHRIEBEN STEHT IN DER TORA DEINES KNECHTES MOšE:53 denn an diesem Tage wird er euch vergeben, um euch zu reinigen; von all euren Sünden sollt ihr rein sein vor dem Herrn. UND SIE STIMMTEN NACH IHM EIN: GEPRIESEN SEI DER NAME SEINER KÖNIGLICHEN MAIESTÄT AUF IMMER UND EWIG.

GEMARA. Sie fragten: Beziehen sich [die Worte] »und den zu schlachtenden« auf das Anbinden [des Wollstreifens] oder auf das Hinstellen54?

Komm und höre: R. Joseph lehrte: Darauf band er einen rotglänzenden Streifen an den Kopf des fortzuschickenden Bockes und stellte ihn an die Stelle seiner Fortschickung, und den zu schlachtenden an die Stelle seiner Schlachtung, damit sie weder mit einander noch mit anderen vertauscht werden. Erklärlich ist dies, wenn du sagst, es beziehe sich auf das Anbinden, wenn du aber sagst, es beziehe sich auf das Hinstellen, so können sie allerdings mit einander nicht vertauscht werden, da an einem [der Streifen] gebunden ist, am anderen aber nicht, der andere aber kann ja mit anderen vertauscht werden!? Schließe also hieraus, daß dies sich auf das Anbinden bezieht. Schließe hieraus.

R. Jiçḥaq sagte: Ich hörte dies von zwei Wollstreifen, von dem der [roten] Kuh und von dem des fortzuschickenden Bockes; einer muß ein bestimmtes Maß haben und der andere braucht kein bestimmtes Maß zu haben; ich weiß aber nicht, welcher von ihnen. R. Joseph sprach: Wollen wir es erörtern: der des fortzuschickenden Bockes ist zu teilen55, somit muß er auch ein bestimmtes Maß haben, der der [roten] Kuh ist nicht zu teilen, daher braucht er auch kein bestimmtes Maß zu haben. Rami b. Ḥama wandte ein: Der der [roten] Kuh muß ja eine Schwere56 haben!? Raba erwiderte ihm: Über die Schwere besteht [ein Streit von] Tannaím.

Der der [roten] Kuh ist also nicht zu teilen. Abajje wandte ein: Wie verfährt er dabei57? Er umwickelt es mit dem Reste58 des Wollstreifens!?

Lies: mit dem Ende des Wollstreifens.

R. Ḥanin sagte im Namen Rabhs: Wenn das Zedernholz und der Karmesinfaden59 von der Flamme erfaßt werden, so sind sie tauglich. Man wandte ein: Ist der Streifen versengt worden, so hole er einen anderen und weihe ihn!? Abajje erwiderte: Das ist kein Einwand; dies gilt von einem lodernden [Feuer], jenes von einem glimmenden.

Raba sagte, über die Schwere besteht [ein Streit] von Tannaím. Es wird nämlich gelehrt: Wozu umwickelt er sie60? Damit sie in einem Bündel zusammengefaßt seien

so Rabbi. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, damit sie eine Schwere haben und [wuchtig] in den Brand der [roten] Kuh fallen.

Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Ich hörte dies von drei Wollstreifen, von dem der [roten] Kuh, von dem des fortzuschikkenden Bockes und von dem des Aussätzigen[opfers); einer muß ein Gewicht von zehn Zuz haben, einer muß ein Gewicht von zwei Šela͑ haben und einer muß ein Gewicht von einem Šeqel haben; ich weiß es aber nicht zu präzisieren. Als Rabin kam, präzisierte er es im Namen R. Jonathans:

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Der der [roten] Kuh muß ein Gewicht von zehn Zuz haben, der des fortzuschickenden Bockes muß ein Gewicht von zwei Šela͑ haben und der des Aussätzigen[opfers] muß ein Gewicht von einem Seqel haben. R. Joḥanan sagte: Über den der [roten] Kuh streiten R. Šimo͑n b. Ḥalaphta und die Rabbanan; nach der einen Ansicht, im Gewichte von zehn [Zuz] und nach der anderen Ansicht, im Gewichte eines Seqel. Als Merkzeichen diene dir: ob viel61 oder wenig. R. Jirmeja aus Diphte sprach zu Rabina: Sie stritten nicht über den der [roten] Kuh, sondern über den des fortzuschickenden Bockes. An jenem Tage starb gerade Rabja b. Qisi, und sie prägten folgendes Merkzeichen: Rabja b. Oisi schafft Sühne, wie der fortzuschickende Bock.

R. Jiçḥaq sagte: Ich hörte von zwei Schlachtungen, von der der [roten] Kuh und von der des Farren62; daß nämlich eine durch einen Gemeinen zulässig sei, und eine durch einen Gemeinen unzulässig sei; ich weiß aber nicht, welche von beiden. Es wurde gelehrt: Über das Schlachten der [roten] Kuh und über das des Farren [streiten] Rabh und Šemuél; einer sagt, bei der [roten] Kuh sei es63 unzulässig, und beim Farren sei es zulässig, und einer sagt, beim Farren sei es unzulässig, und bei der [roten] Kuh sei es zulässig. Es ist zu be weisen, daß Rabh es ist, welcher sagt, bei der [roten] Kuh sei es unzulässig. R. Zera sagte nämlich, das Schlachten der [roten] Kuh durch einen Gemeinen sei unzulässig, und hierzu sagte Rabh: weil hierbei Elea͑zar und [das Wort] Satzung64 genannt werden.

Der Grund Rabhs ist wohl, weil bei der [roten] Kuh Elea͑zar und [das Wort] Satzung genannt werden, und auch beim Farren werden ja Ahron und [das Wort] Satzung genannt!?

Das Schlachten65 ist keine Dienstverrichtung« 66.

Demnach sollte dies auch bei der [roten] Kuh gelten!?

Anders ist es bei der [roten] Kuh, die nur Heiligkeit des Reparaturfonds« hat67.

Ist dies nicht paradox68!? R. Siša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Ebenso verhält es sich ja auch bei der Untersuchung; dies ist kein Tempeldienst, dennoch benötigt es der Priesterschaft.

Šemuél ist wohl deshalb der Ansicht, daß es beim Farren unzulässig ist, weil bei diesem Ahron un d [das Wort] Satzung genannt werden, und auch bei der [roten] Kuh werden ja Elea͑zar und [das Wort] Satzung genannt!?

Anders ist es bei dieser, denn es heißt:69 er schlachte sie vor ihm, ein Gemeiner schlachte, und Elea͑zar sehe zu.

Und Rabh!?

[Dies besagt,] daß er seine Gedanken von ihm nicht abwende.

Woher entnimmt Šemuél, daß er seine Gedanken von ihm nicht abwende?

Er folgert dies aus:70 er verbrenne die Kuh vor seinen Augen.

Und Rabh!?

Ein [Vers] spricht vom Schlachten und einer vom Verbrennen. Und beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur vom Schlachten geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil dies der Beginn des Dienstes ist, nicht aber das Verbrennen. Und würde der Allbarmherzige es vom Verbrennen geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil darin die Herrichtung der Kuh71 besteht, nicht aber das Schlachten. Daher sind beide nötig.

Was schließt dies72 aus: wollte man sagen, das Sammeln der Asche und das Einfüllen des Wassers zur Wei°hung, so heißt es ja:73 damit es zum Reinigungswasser aufbewahrt werde!?

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Vielmehr, dies schließt das Hineinwerfen von Zedernholz, Ysopbündel und Karmesinfaden74 aus, was nicht zur eigentlichen Herrichtung der [roten] Kuh gehört.

Es wurde gelehrt: Das Schlachten der [roten] Kuh durch einen Gemeinen ist, wie R. Ami sagt, zulässig, wie R. Jiçḥaq, der Schmied, sagt, unzulässig, wie U͑la sagt, zulässig, und wie manche sagen, unzulässig. R. Jehošua͑ b. Abba wandte zur Unterstützung Rabhs ein: Ich weiß dies nur vom Besprengen des Wassers75, daß es nicht durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig ist, und daß es nur am Tage zulässig ist, woher wissen wir auch das Schlachten, das Aufnehmen des Blutes, das Sprengen des Blutes, das Verbrennen derselben und das Hineinwerfen von Zedernholz, Vsopbündel und Karmesinfaden76 einzuschließen? Es heißt77 Lehre. Man könnte glauben, auch das Sammeln der Asche und das Einfüllen des Wassers zur Weihung sei einzuschließen, so heißt es 78 dies.

Was veranlaßt dies, jene einzuschließen und diese auszuschließen!?

Da die Schrift eingeschlossen und ausgeschlossen hat, so ist alles vom Besprengen des Wassers zu folgern: wie das Besprengen des Wassers nicht durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig ist, und nur am Tage zulässig ist, ebenso schließe man auch das Schlachten, das Aufnehmen des Blutes, das Sprengen des Blutes, das Verbrennen derselben und das Hineinwerfen von Zedernholz, Vsopbündel und Karmesinfaden ein, und da sie nicht durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig sind, so sind sie auch nur am Tage zulässig; ich schließe aber das Sammeln der Asche und das Einfüllen des Wassers zur Weihung aus, denn da sie durch eine Frau wie durch einen Mann zulässig sind, so sind sie auch am Tage und nachts zulässig.

Wieso ist dies ein Einwand [gegen Šemuél]: wollte man sagen, da sie durch eine Frau unzulässig sind, seien sie auch durch einen Gemeinen unzulässig, so beweist ja das Besprengen des Wassers [das Entgegengesetzte], dies ist durch eine Frau unzulässig, durch einen Gemeinen aber zulässig!? Abajje erwiderte: Der Einwand besteht darin: eine Frau wohl aus dem Grunde, weil es Elea͑zar heißt, aber keine Frau, ebenso auch hinsichtlich eines. Gemeinen; Elea͑zar, aber kein Gemeiner.

U͑la sagte: Dieser ganze Abschnitt enthält ausschließende und einschließende Deutungen.79 Ihr sollt sie Elea͑zar dem Priester geben; nur sie dem Elea͑zar, nicht aber in den späteren Generationen dem Elea͑zar80. Manche erklären, in den späteren Generationen, durch den Hochpriester, und manche erklären, in den späteren Generationen, durch einen gemeinen Priester.

Einleuchtend ist die Ansicht desjenigen, welcher sagt, in den späteren Generationen durch einen gemeinen81 Priester, woher aber entnimmt dies derjenige, welcher sagt, in den späteren Generationen, durch den Hochpriester?

Er folgert dies aus [dem Worte] Satzung, das auch beim Versöhnungstage82 gebraucht wird. 83 Er bringe sie hinaus; man darf mit dieser keine andere hinausbringen, wie wir gelernt haben: Wenn die [rote] Kuh nicht hinausgehen will, so darf man mit ihr keine schwarze hinausbringen, damit man nicht sage, man habe eine schwarze geschlachtet; auch darf man mit ihr keine rote hinausbringen, damit man nicht sage, man habe zwei geschlachtet. Rabbi sagte: Nicht aus diesem Grunde, sondern weil es sie heißt, sie allein.

Und der erste Tanna, es heißt ja sie!?

Der erste Tanna ist R. Šimo͑n, der den Grund der Schrift zu erklären pflegt.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn man mit ihr einen Esel84 hinausführt.85

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Er schlachte sie; man darf vor ihm mit ihr keine anderen schlachten; nach Rabh, damit er nicht seine Gedanken von ihr abwende, und nach Šemuél, damit der Gemeine schlachte und Elea͑zar aufpasse.86 Elea͑zar der Priester nehme von ihrem Blute mit seinem Finger; nach Šemuél, daß er87 es Elea͑zar gebe, und nach Rabh ist dies eine Ausschließung nach einer Ausschließung, und eine Ausschließung nach einer Ausschließung ist einschließend, daß nämlich auch ein gemeiner Priester zulässig ist.88 Der Priester nehme Zedernholz, ein Vsopbündel und einen Karmesinfaden; nach Šemuél, daß dies auch durch einen gemeinen Priester zulässig ist, und auch nach Rabh ist es nötig; man könnte glauben, dafür sei kein Priester nötig, da dies nicht zur [Herrichtung der] Kuh selbst gehört, so lehrt er uns.89 Der Priester soll seine Kleider waschen; in seiner Amts[kleidung].90 Der Priester soll bis zum Abend unrein sein; auch in den späteren Generationen der Priester in seiner Amts[kleidung].

Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, in den späteren Generationen durch einen gemeinen Priester, nach demjenigen aber, welcher sagt, in den späteren Generationen durch den Hochpriester, [ist ja einzuwenden:] wenn durch den Hochpriester, so ist ja selbstverständlich die Amts[kleidung] erforderlich!?

Allerdings, aber die Schrift bemüht sich, auch das zu schreiben, was [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern wäre.

Und einer, der rein ist, sammle die Asche der Kuh und lege sie nieder; einer, daß ein Gemeiner zulässig ist; der rein ist, daß eine Frau zulässig ist; und lege nieder, wer Verstand zum Niederlegen hat, ausgenommen der Taube, der Blöde, und der Minderjährige, die keinen Verstand zum Niederlegen haben.

Dort haben wir gelernt: Jeder ist zur Weihung wassers] zulässig, ausgenommen ein Tauber, ein Blöder und ein Minderjähriger; nach R. Jehuda ist ein Minderjähriger zulässig, eine Frau und ein Zwitter unzulässig.

Was ist der Grund der Rabbanan?

Es heißt:91 für einen so Unreinen nehme man Asche von dem verbrannten Sündopfer; die zum Sammeln [der Asche] unzulässig sind, sind auch zur Weihung unzulässig.

Und R. Jehuda!?

Demnach sollte die Schrift sagen:92 er nehme, wenn es aber nehme man heißt, so besagt dies, daß auch ein Minderjähriger, der dort93 unzulässig ist, hierbei94 zulässig ist.

Woher entnimmt er dies hinsichtlich der Frau? —95 Er gieße, nicht aber gieße sie.

Und die Rabbanan!?

Würde der Allbarmherzige er nehme und er gieße geschrieben haben, so könnte man glauben, ein und derselbe müsse [die Asche] nehmen und [das Wasser] gießen, daher schrieb er man nehme, und würde der Allbarmherzige man nehme und man gieße geschrieben haben, so könnte man glauben, es müssen je zwei96 nehmen und gießen, daher schrieb er man nehme und er gieße, daß auch zwei nehmen und einer gießen dürfe.

97 Sodann nehme einer, der rein ist, ein Ysopbündel und tauche es in das Wasser; nach den Rabbanan; einer nicht aber eine Frau, der rein ist, auch ein Minderjähriger ist zulässig, und nach R. Jehuda: einer, nicht aber ein Minderjähriger, der rein ist, daß auch eine Frau zulässig ist. Man wandte ein: Jeder ist zum Besprengen zulässig, ausgenommen ein Geschlechtsloser, ein Zwitter und eine Frau; einem Minderjährigen, der Verstand hat, darf eine Frau behilflich sein, und er besprenge.

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Hierbei streitet R. Jehuda nicht!?

Abajje erwiderte: Da der Meister sagte, [dieser Abschnitt] enthalte ausschließende und einschließende Deutungen, so streitet er wohl. 98 Der Reine besprenge den Unreinen; der Reine, demnach war er99 unrein; dies lehrt, daß derjenige, der am selben Tage untergetaucht ist, zur Herrichtung der [roten] Kuh zulässig ist.

R. Asi erzählte: Wenn R. Joḥanan und Reš Laqiš über die [rote] Kuh disputierten, brachten sie nur so viel hervor, wie ein Fuchs aus dem Ackerbode100. Vielmehr sagten sie, [dieser Abschnitt] enthalte ausschließende und einschließende Deutungen101.

Ein Jünger rezitierte vor R. Joḥanan: Bei jedem Schlachten ist ein Gemeiner zulässig, ausgenommen das der [roten] Kuh. Da sprach R. Joḥanan zu ihm: Geh, lehre dies draußen, wir finden kein Schlachten, das durch einen Gemeinen unzulässig wäre. R. Joḥanan hat dies nicht nur einem Jünger nicht zugegeben, vielmehr hat er dies sogar seinem Lehrer nicht zugegeben. R. Joḥanan sagte nämlich: R. Šimo͑n b. Jehoçadaq sagte, das Schlachten der [roten] Kuh sei durch einen Gemeinen unzulässig, ich aber sage, es sei zulässig, denn wir finden kein Schlachten, das durch einen Gemeinen unzulässig wäre.

SODANN BEGAB ER SICH ZU SEINEM ZWEITEN FARREN. Weshalb sagte er beim ersten Sündenbekenntnis nicht »und die Kinder Ahrons, dein heiliges Volk«, und beim zweiten Sündenbekenntnis wohl?

In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: So gehört es sich; beim lieber komme der Unschuldige und schaffe Sühne dem Schuldigen, als daß der Schuldige dem Schuldigen Sühne schaffe102.

SODANN SCHLACHTETE ER IHN, NAHM DAS BLUT IN EIN BECKEN AUF ÜBERGAB ES DEM, DER ES AUF DEM VIERTEN ABSATZ103 IM HEILIGTUME UMRÜHRTE, DAMIT ES NICHT GERINNE. HIERAUF NAHM ER DIE SCHIPPE UND STIEG AUF DIE HÖHE DES ALTARS, SCHARRTE DIE KOHLEN NACH BEIDEN SEITEN UND NAHM EINIGE VON DEN DURCHGEBRANNTEN AUS DER MITTE AUF, DANN STIEG ER UND STELLTE SIE AUF DEN VIERTEN ABSATZ DES VORHOFES.

AN JEDEM ANDEREN TAGE NAHM ER DIE KOHLEN MIT EINER SILBERNEN SCHIPPE AUF UND SCHÜTTETE SIE IN EINE GOLDENE, AN DIESEM TAGE ABER NAHM ER SIE MIT EINER GOLDENEN AUF UND BRACHTE SIE IN DIESER AUCH HINEIN. AN JEDEM TAGE NAHM ER SIE MIT EINER VIER KAB FASSENDEN [SCHIPPE] AUF UND SCHÜTTETE SIE IN EINE DREI KAB FASSENDE, AN DIESEM TAGE ABER NAHM ER SIE MIT EINER DREI KAB FASSENDEN AUF UND BRACHTE SIE IN DIESER AUCH IHINEIN.

R. JOSE SAGT, AN JEDEM ANDEREN TAGE NAHM ER SIE MIT EINER EINE SEA͑ FASSENDEN104 AUF UND SCHÜTTETE SIE IN EINE DREI KAB FASSENDE, AN DIESEM TAGE ABER NAHM ER SIE MIT EINER DREI KAB FASSENDEN AUF UND BRACHTE SIE IN DIESER AUCH IHINEIN. AN JEDEM ANDEREN TAGE WAR SIE SCHWER, AN DIESEM TAGE ABER LEICHT. AN JEDEM ANDEREN TAGE HATTE SIE EINEN KURZEN STIEL, AN DIESEM TAGE ABER EINEN LANGEN. AN JEDEM ANDEREN TAGE WAR DAS GOLD GELB. AN DIESEM TAGE ABER ROT SO R. MENAḤEM. AN JEDEM ANDEREN TAGE BRACHTE ER EINE HALBE105 MORGENS UND EINE HALBE ABENDS DAR, AN DIESEM TAGE ABER FÜGTE ER NOCH DIE HÄNDE VOLL HINZU. AN JEDEM ANDEREN TAGE WAR [DAS RÄUCHERWERK] FEIN GESTOSSEN, AN DIESEM TAGE VABER VOM ALLERFEINSTEN. AN JEDEM ANDEREN TAGE STIEGEN DIE PRIESTER AUF DEN ALTAR ÜBER DIE OSTSEITE DER RAMPE UND ÜBER DIE WESTSEITE HERUNTER, AN DIESEM TAGE ABER STIEG DER HOCHPRIESTER ÜBER DIE MITTE HINAUF UND ÜBER DIE MITTE HERUNTER. R. JEHUDA SAGT, DER HOCHPRIESTER STIEG STETS ÜBER DIE MITTE IHNAUF UND ÜBER DIE MITTE HERUNTER. AN JEDEM ANDEREN TAGE WUSCH DER HOCHPRIESTER HÄNDE UND FÜSSE AUS DEM WASCHBECKEN, AN DIESEM TAGE ABER AUS EINEM GOLDENEN GEFÄSSE.

R. JEHUDA SAGT, DER HOCHPRIESTER WUSCH HÄNDE UND FÜSSE STETS AUS EINEM GOLDENEN GEFÄSSE. AN JEDEM ANDEREN TAGE WAREN ES VIER BRANDSTÄTTEN, AN DIESEM TAGE ABER FÜNF SO R. MEIR. R. JOSE SAGT, AN JEDEM TAGE WAREN ES DREI, AN DIESEM TAGE ABER VIER.

R. JEHUDA SAGT, AN JEDEM TAGE WAREN ES ZWEI, AN DIESEM TAGE ABER DREI.

GEMARA. Es heißt ja aber:106 es darf niemand im Ofenbarungszelte sein107!? R. Jehuda erwiderte: Lies: des Heiligtumes.

Die Rabbanan lehrten: es darf niemand im Offenbarungszelte sein;

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man könnte glauben, auch nicht im Vorhofe, so heißt es: im Offenbarungszelte. Ich weiß dies nur vom Offenbarungszelte in der Wüste, woher dies von [der Stiftshütte in] Šilo und dem Tempel100? Es heißt: 108 im Heiligtume. Ich weiß dies nur [vom Beisein] bei der Räucherung, woher dies [vom Beisein] beim Blutsprengen? Es heißt:109 wenn er hineingeht, Sühne zu schaffen. Ich weiß dies nur vom Hineingehen, woher dies vom Herauskommen? Es heißt:110 bis er herauskommt.111 Und so soll er Sühne schaffen sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Jisraél; seine Sühne geht der Sühne seines Hauses voran, die Sühne seines Hauses geht der Sühne seiner Priesterbrüder voran, und die Sühne seiner Priesterbrüder geht der Sühne der ganzen Gemeinde Jisraél voran.

Der Meister sagte: Ich weiß dies nur [vom Beisein] bei der Räucherung. Wieso dies? Raba erklärte, und ebenso erklärte R. Jiçḥaq b.Evdämi, und ebenso erklärte R. Elea͑zar: Die Schrift sagt: er soll Sühne schaffen sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Jisraél, und dasjenige, was ihm, seinem Hause, seinen Priesterbrüdern und der ganzen Gemeinde Jisraél gleichmäßig Sühne schafft, ist das Räucherwerk.

Schafft denn das Räucherwerk Sühne!?

Freilich, denn R. Ḥananja lehrte: Wir lernen, daß das Räucherwerk Sühne schaffe, denn es heißt:112 da setzte er das Räucherwerk auf und schaffte dem Volke Sühne. Ferner lehrten sie in der Schule R. Jišma͑éls: Weshalb sühnt das Räucherwerk die Verleumdung? Es komme das Heimliche und sühne das Heimliche113.

Dort haben wir gelernt: Bei der Räucherung entfernt sich [das Volk aus dem Raume] zwischen der Vorhalle und dem Altar. R. Elea͑zar sagte: Dies lehrten sie nur von der Räucherung im Tempel, bei der Räucherung im Allerinnersten aber entfernt es sich nur aus dem Tempel selbst, nicht aber aus [dem Raume] zwischen der Vorhalle und dem Altar. R. Ada b. Ahaba, wie manche sagen, Kadi114, wandte ein: R. Jose sagte: Wie es sich bei der Räucherung aus [dem Raume] zwischen der Vorhalle und dem Altar entfernt, ebenso entfernt es sich beim Blutsprengen des Farren für den gesalbten Priester, des Farren wegen Irrens der Gemeinde115 und der Böcke wegen Götzendienstes116. Folgenden Heiligkeitsgrad gibt es zwischen dem Heiligtume und dem [Raume], zwischen der Vorhalle und dem Altar: aus dem Heiligtume entfernt es sich bei Räucherung wie auch außer der Zeit der Räucherung; aus [dem Raume] zwischen der Vorhalle und dem Altar entfernt es sich nur bei der Räucherung. Bei der Räucherung entfernte es sich also: doch wohl bei der Räucherung im Allerinnersten!?

Nein, bei der Räucherung im Tempel.

Wieso unterscheiden sie sich demnach nur dadurch, sie unterscheiden sich ja auch durch folgendes: aus dem Heiligtume entfernt es sich sowohl bei der Räucherung in diesem selbst, als auch bei der Räucherung im Aller- innersten, während es sich aus [dem Raume] zwischen dem Vorhofe und dem Altar nur bei der Räucherung im Heiligtume entfernt!? —

Das lehrt er ja: aus dem Heiligtume entfernt es sich sowohl bei der Räucherung, als auch außer der Zeit der Räucherung, während es sich aus [dem Raume] zwischen der Vorhalle und dem Altar nur bei der Räucherung entfernt.

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Es gibt ja noch folgenden Heiligkeitsgrad: aus dem Heiligtume entfernt es sich sowohl bei seiner eigenen Weihung117 als auch bei der Weihung im Allerinnersten, während es aus [dein Raume] zwischen der Vorhalle und dem Altar nur bei der Weihung im Heiligtume sich entfernte!? Raba erwiderte: In der Bezeichnung »entfernen« ist alles einbegriffen.

Der Meister sagte: Ebenso entfernt es sich beim Blutsprengen des Farren für den gesalbten Priester, des Farren wegen des Irrens der Gemeinde und der Böcke wegen Götzendienstes. Woher dies? R. Pedath erwiderte: Dies ist aus [dem Worte] Sühne zu entnehmen, das auch beim Versöhnungstage gebraucht wird.

R. Ada b. Ahaba sagte: Hieraus zu entnehmen, daß die Heiligkeitsgrade118 aus der Tora sind und es ihnen so überliefert worden ist, denn wenn man sagen wollte, sie seien rabbanitisch, so sollte es sich doch, da es sich aus [dem Raume] zwischen der Vorhalle und dem Altar deshalb entfernt, weil es sich ereignen kann, daß es [in das Heiligtum selbst] eintritt, auch aus dem ganzen Vorhofe entfernen, weil es sich ereignen kann, daß es da eintritt.

[Der Raum] zwischen der Vorhalle und dem Altar ist, da er nicht abgetrennt ist, nicht kenntlich, der Vorhof aber ist durch den äußeren Altar abgetrennt und daher kenntlich. Raba sagte: Hieraus zu entnehmen, daß die Heiligkeit der Vorhalle und des Heiligtums die gleiche ist, denn wenn man sagen wollte, es seien zwei verschiedene Heiligkeiten, wieso sollten wir, wo dies hinsichtlich der Vorhalle selbst nur eine rabbinitische Verordnung ist, eine Verordnung für eine Verordnung treffen!?

Nein, die Heiligkeit der Vorhalle und [des Raumes] zwischen der Vorhalle und dem Altar ist die gleiche; die des Heiligtums und der Vorhalle sind zwei verschiedene Heiligkeiten.

AN JEDEM ANDEREN TAGE NAHM ER [DIE KOHLEN] MIT EINER SILBERNEN SCIHPPE AUF etc. Aus welchem Grunde?

Die Tora schonte das Geld Jisraéls.

AN DIESEM TAGE ABER NAHM ER SIE MIT EINER GOLDENEN AUF UND BRACHTE SIE IN DIESER AUCH IHINEIN. Aus welchem Grunde? Wegen der Schwäche des Hochpriesters119.

AN JEDEM ANDEREN TAGE NAHM ER SIE MIT EINER VIER KAB FASSENDEN etc. Es wird gelehrt: Ein Kab Kohlen wurde ihm120 verstreut, und er fegte sie in den Kanal. Eines lehrt »ein Kab« und ein Anderes lehrt »zwei Kab«. Allerdings ist das eine, das »ein Kab« lehrt, nach den Rabbanan, nach wem aber ist das andere, das »zwei Kab« lehrt, doch weder nach den Rabbanan noch nach R. Jose!? R. Ḥista erwiderte: Es ist nach R. Jišma͑él, dem Sohne des R. Joḥanan b. Beroqa, denn es wird gelehrt: R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagt, er brachte sie in einer zwei Kab fassenden hinein. R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, nach R. Jose, denn er meint es wie folgt: an jedem Tage nahm er sie mit einer eine Sea͑ der Wüste fassenden auf und schüttete sie in eine drei Jerušalemische Kab fassende121.

AN JEDEM ANDEREN TAGE WAR SIE SCHWER, AN DIESEM TAGE ABER LEICHT. Es wird gelehrt: an jedem anderen Tage war die Wandung dick, an diesem Tage aber dünn.

AN JEDEM ANDEREN TAGE HATTE SIE EINEN KURZEN STIEL, AN DIESEM TAGE ABER EINEN LANGEN. Aus welchem Grunde?

Damit der Hochpriester ihm mit dem Arme nachhelfe. Es wird gelehrt: An jedem anderen Tage hatte sie kein Futteral122, an diesem Tage aber hatte sie ein Futteral

so der Sohn des Priesterpräses.

AN JEDEM ANDEREN TAGE WAR DAS GOLD GELB. R. Ḥista sagte: Es gibt sieben Arten123 Gold: Gold, gutes Gold, Ophir-124 Gold, feines125 Gold, gezogenes126 Gold, massives127 Gold und Parvajimgold128 Gold und gutes Gold, denn es heißt:129 das Gold dieses Landes ist gut. Ophir-Gold, weil es aus Ophir kommt. Feines Gold, weil es dem Feingolde130 gleicht.

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Gezogenes Gold, weil es wie ein Faden gezogen wird. Massives131 Gold, weil, wenn es verkauft wird, alle Läden geschlossen132 werden. Parvajimgold, weil es dem Farrenblute gleicht. R. Aši sagte: Es sind fünf, und in jedem ist Gold und gutes Gold enthalten. Ebenso wird gelehrt: An jedem anderen Tage war das Gold gelb, an diesem Tage aber rot; das war nämlich das Parvajimgold, das dem Farrenblute gleicht.

AN JEDEM ANDEREN TAGE BRACHTE ER EINE HALBE MORGENS etc. AN JEDEM ANDEREN TAGE WAR ES FEIN GESTOSSEN, AN DIESEM ABER VOM ALLERFEINSTEN. Die Rabbanan lehrten: wozu ist dies133 nötig, es heißt ja bereits:134 du sollst etwas davon fein zerreiben? Dies besägt also, daß es sehr fein sein muß.

AN JEDEM ANDEREN TAGE STIEGEN DIE PRIESTER AUF DEN ALTAR ÜBER DIE OSTSEITE DER RAMPE. Der Meister sagte nämlich, daß man bei allen Wendungen, die zu machen sind, sich stets östlich nach rechts wende.

AN DIESEM TAGE ABER STIEG ER ÜBER DIE MITTE IHINAUF UND ÜBER DIE MITTE HERUNTER. Aus welchem Grunde?

Zur Ehrung des Hochpriesters.

AN JEDEM ANDEREN TAGE WUSCH DER HOCHPRIESTER HÄNDE UND FÜSSE AUS DEM WASCHBECKEN etc. Aus welchem Grunde?

Zur Ehrung des Hochpriesters.

AN JEDEM ANDEREN TAGE WAREN ES VIER BRANDSTÄTTEN. Die Rabbanan lehrten: An jedem anderen Tage waren es zwei Brandstätten, an diesem Tage aber drei; eine war die große Brandstätte, eine war die zweite Brandstätte des Räucherwerkes, und eine fügte man an diesem Tage135 hinzu

so R. Jehuda. R. Jose sagt, an jedem anderen Tage waren es drei, an diesem Tage aber vier; eine war die große Brandstätte, eine war die zweite Brandstätte des Räucherwerkes, eine war zur Erhaltung136 des Feuers, und eine fügte man an diesem Tage hinzu. R. Meír sagt, an jedem anderen Tage waren es vier, an diesem Tage aber fünf; eine war die große Brandstätte, eine war die zweite Brandstätte des Räucherwerkes, eine war zur Erhaltung des Feuers, eine war für die abends nicht vollständig verbrannten Opferglieder und Schmer, und eine fügte man an diesem Tage hinzu.

Über zwei sind also alle einig; woher dies?

Die Schrift sagt:137 es, das Brandopfer, soll die ganze Nacht auf dem Feuerbrande, auf dem Altar verbleiben, das ist die große Brandstätte; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten bleiben, das ist die zweite Brandstätte des Räucherwerkes.

Woher entnimmt R. Jose die Brandstätte zur Erhaltung des Feuers?

Er entnimmt dies aus:138 das Feuer auf dem Altar soll damit brennend erhalten bleiben.

Und R. Jehuda!?

Dies [bezieht er auf das Feuer] zum Anzünden der Späne. Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte: Woher, daß die Späne nur auf der Höhe des Altars angezündet werden? Es heißt: und das Feuer auf dem Altar soll damit brennend erhalten bleiben.

R. Jose sagte: Woher daß eine Brandstätte zur Erhaltung des Feuers hergerichtet werde? Es heißt: das Feuer auf dem Altar soll damit brennend erhalten bleiben.

— Woher entnimmt R. Jose das Anzünden der Späne139?

Er folgert dies aus [dem Schriftverse], aus dem R. Šimo͑n es folgert. Es wird nämlich gelehrt:140 Die Kinder Ahrons, des Priesters, sollen Feuer auf den Attar tun, dies lehrt, daß das Anzünden der Späne nur durcheinen tauglichen Priester und mit einem Dienstgeräte erfolgen müsse

so R. Jehuda. R. Šimo͑n sprach zu ihm: Könnte man denn auf den Gedanken kommen, daß ein Gemeiner den Altar beträte!? Vielmehr lehrt dies, daß das Anzünden der Späne auf der Höhe des Altars erfolgen müsse.

Und R. Jehuda!?

Wenn nur hieraus, so könnte man glauben, er dürfe auf der Erde stehen und [das Feuer] mit einem Blasebalge anfachen, so lehrt er uns.

Woher entnimmt es R. Meír hinsichtlich der abends nicht vollständig verbrannten Opferteile und des Schmers?

Er folgert dies aus: und das Feuer.

Und die Rabbanan!?

Sie deuten das und nicht.

Was machte man nach den Rabbanan mit den abends nicht vollständig verbrannten Opferteilen und dem Schmer?

Man legte sie wieder auf die große Brandstätte. Es wird nämlich gelehrt: Woher, daß man die abends nicht vollständig verbrannten Opferteile und Schmer auf den Altar, und wenn er sie nicht faßte,

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auf die Altarrampe oder auf den Sims legte, bis die große Brandstätte hergerichtet war? Es heißt:141 in die das vom Feuer verzehrte Brandopfer verwandelt wurde, auf dem Altar.

Und R. Meír!?

Die Brandreste des Brandopfers lege man zurück hinauf, nicht aber lege man die Brandreste des Räucherwerkes wieder hinauf.

R. Ḥananja b. Minjomi lehrte nämlich im Namen der Schule des R. Elie͑zer b. Ja͑qob: In die das vom Feuer verzehrte Brandopfer verwandelt wurde, auf dem Altar; die Brandreste des Brandopfers lege man zurück hinauf, nicht aber lege man die Brandreste des Räucherwerkes zurück hinauf.

Alle stimmen immerhin überein, daß an diesem Tage eine hinzugefügt werde; woher entnehmen sie dies?

Sie folgern dies aus: und das Feuer. Und selbst derjenige, der das und nicht deutet, deutet das und das wohl.

Worauf deuten [die Worte] beständiges Feuer?

Sie sind für die folgende Lehre nötig:142 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen, es soll nie erlöschen; dies lehrt, daß die zweite Brandstätte des Räucherwerkes nur auf dem äußeren Altar herzurichten sei.

Woher dies vom Feuer, der Kohlenschippe143 und der Leuchte?

Dies ist aus einem Schluß zu folgern: beim Räucherwerke heißt es Feuer und bei der Kohlenschippe und der Leuchte heißt es Feuer, wie jenes vom äußeren Altar, ebenso dieses vom äußeren Altar.

Vielleicht aber wie folgt: beim Räucherwerke heißt es Feuer und bei der Kohlenschippe und der Leuchte heißt es Feuer, wie jenes von der Nähe, ebenso das der Kohlenschippe und der Leuchte von der Nähe144!?

Es heißt: ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen, es soll nie erlöschen, das beständige145 Feuer, von dem ich dir gesagt habe, ist nur vom äußeren Altar zu entnehmen.

Wir wissen dies vom Feuer für die Leuchte, woher dies vom Feuer für die Kohlenschippe?

Dies ist aus einem Schlusse zu folgern: Bei der Kohlenschippe heißt es Feuer und bei der Leuchte heißt es Feuer, wie dieses vom äußeren Altar, ebenso jenes vom äußeren Altar.

Vielleicht aber wie folgt: Beim Räucherwerke heißt es Feuer und bei der Kohlenschippe heißt es Feuer, wie jenes von der Nähe, ebenso dieses von der Nähe!?

Es heißt:146 und er nehme eine Schippe Feuerkohlen vom Altar (von) vor dem Herrn; welcher Altar ist nur teilweise und nicht ganz147 vor dem Herrn? Das ist der äußere Altar. Und sowohl [die Worte] vom Altar als auch [die Worte] vor dem Herrn sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur vom Altar geschrieben haben, so könnte man glauben, unter Altar sei der innere Altar zu verstehen, daher heißt es vor dem Herrn; und würde der Allbarmherzige nur vor dem Herrn geschrieben haben, so könnte man glauben, durchaus vor dem Herrn148, nicht aber von der einen Seite oder der anderen Seite.

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Daher ist beides nötig.

R. Elea͑zar sagte im Namen Bar Qapparas: R. Meír sagte, wenn Opferglieder eines Brandopfers zurückbleiben, so richte man für sie »eine besondere Brandstätte her, selbst am Šabbath.

Was lehrt er uns da, wir haben ja gelernt, daß da täglich vier Brandstätten waren!? R. Abin erwiderte: Dies ist hinsichtlich der untauglichen149 nötig; nur wenn das Feuer sie bereits erfaßt hat, nicht aber, wenn das Feuer sie noch nicht erfaßt hat. Manche sagen: Einerlei ob taugliche oder untaugliche, nur wenn das Feuer sie erfaßt hat, sonst aber nicht. Selbst am Šabbath, dies haben wir ja gelernt: an diesem Tage150 fünf!? R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Dies ist nötig; man könnte glauben, nur wenn der Versöhnungstag auf einen Šabbath folgt, weil nämlich das Fett des Šabbathopfers am Versöhnungstage dargebracht wird, nicht aber wenn auf [einen Tag] in der Mitte der Woche, so lehrt er uns. Raba sprach: Wer ist es, der auf sein Mehl nicht achtet: wir haben ja gelernt, an jedem Tage!?

Dies ist ein Einwand. Er streitet also gegen R. Hona, welcher sagt, das beständige Opfer verdränge [den Šabbath] nur zu Beginn, nicht aber am Schlusse151.

Der Text. R. Hona sagte: Das beständige Opfer verdrängt nur zu Beginn, nicht aber am Schlusse.

Was verdrängt es nicht?

R. Ḥista sagt, es verdränge den Šabbath und nicht die Unreinheit152, und Rabba sagt, es verdränge die Unreinheit und nicht den Šabbath. Abajje sprach zu Raba: Gegen Dich ist ein Einwand zu erheben und gegen R. Ḥista ist ein Einwand zu erheben. Gegen dich ist einzuwenden: die Unreinheit wohl deshalb, weil es heißt:153 zur festgesetzten Zeit, auch in Unreinheit, ebenso auch hinsichtlich des Šabbaths: zur festgesetzten Zeit, auch am Šabbath. Gegen R. Ḥista ist ebenfalls einzuwenden: den Šabbath wohl deshalb, weil es heißt: zur festgesetzten Zeit, selbst am Šabbath, ebenso auch hinsichtlich der Unreinheit: zur festgesetzten Zeit, auch in Unreinheit!? Dieser erwiderte: Dies ist kein Einwand gegen mich, und dies ist kein Einwand gegen R. Ḥista. Gegen mich ist nichts einzuwenden, denn der Schluß gleicht dem Beginne:

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die Unreinheit wird bei Beginn154 verdrängt, so wird sie auch am Schlusse verdrängt; der Šabbath wird bei Beginn nicht155 verdrängt, so wird er auch am Schlusse nicht verdrängt. Gegen R. Ḥista ist ebenfalls nichts einzuwenden. Er ist nicht der Ansicht, der Schluß gleiche dem Beginne, aber der Šabbath ist für die Gemeinde vollständig freigegeben, daher verdrängt ihn auch der Schluß, die Unreinheit ist für die Gemeinde nur verdrängt156 worden, daher verdrängt sie nur der Beginn, worin die eigentliche Sühne besteht, nicht aber der Schluß, worin die eigentliche Sühne nicht besteht.

Es wurde gelehrt: Wer das Feuer der Kohlenschippe oder der Leuchte auslöscht, ist, wie Abajje sagt, schuldig157, und wie Raba sagt, frei. Wenn er es auf der Höhe des Altares auslöscht, stimmen alle überein, daß er schuldig sei, sie streiten nur, wenn er es auf die Erde legt und auslöscht; Abajje sagt, er sei schuldig, denn es ist ja Altarfeuer, und Raba sagt, er sei frei, denn es ist von diesem gelöst.

R. Naḥman, der im Namen des Rabba b. Abuha sagte, wer eine Kohle vom Altar herabnimmt und sie auslöscht, sei schuldig, wäre demnach der Ansicht Abajjes158!?

Du kannst auch sagen, der Ansicht Rabas, denn da ist es nicht zu Gebotszwecken genommen worden, hierbei aber ist es zu Gebotszwecken159 genommen worden. Manche lesen: Wenn er es auf die Erde legt undauslöscht, stimmen alle überein, daß er frei sei, sie streiten nur, wenn er es auf der Höhe des Altars auslöscht; Abajje sagt, er sei schuldig, denn es ist ja Altarfeuer, und Raba sagt, er sei frei, denn da es einmal gelöscht wurde160, ist es gelöscht.

R. Naḥman, der im Namen des Rabba b. Abuha sagte, wer eine Kohle vom Altar herabnimmt und sie auslöscht, sei schuldig, wäre demnach der Ansicht Abajjes noch der Ansicht Rabas!?

Da ist es nicht zu Gebotszwecken genommen worden, hierbei aber ist es zu Gebotszwecken genommen worden.


  1. Auch hier wird überall statt des Gottesnamens das Wort »Name« gebraucht.↩︎

  2. Auf dem Altar, nachdem es morgens angefacht wurde.↩︎

  3. Das Lostäfelchen »für Gott«.↩︎

  4. Wenn der Priesterpräses, der das Lostäfelchen gezogen hat, es zu ihm sagt.↩︎

  5. Der dem Sühnebock zwischen die Hörner befestigt wurde; wurde der Streifen von selbst weiß, so war dies ein Zeichen der Sündenvergebung; cf. Jes. 1,18.↩︎

  6. Der Leuchte im Tempel; cf. Šab. Fol 7. 22b.↩︎

  7. Auf dem Altar, nachdem es morgens angefacht wurde.↩︎

  8. Cf. Lev. 23,17ff.↩︎

  9. Ps. 71,4.↩︎

  10. Jes. 1,17.↩︎

  11. Dieser Satz, aus der Parallelstelle Syn. 35a, ist hier zu streichen.↩︎

  12. Zach. 11,1.↩︎

  13. In den Parallelstellen מכילר u. מככר, auch die Namen des Tradenten variieren.↩︎

  14. Ps. 72,16.↩︎

  15. Nah. 1,4.↩︎

  16. Jes. 35,2.↩︎

  17. Das S. hat 2000 Ellen.↩︎

  18. In den Parallelstellen מכילר u. מככר, auch die Namen des Tradenten variieren.↩︎

  19. Aus der Zeit her, als die Stiftshütte sich noch in Šilo befand.↩︎

  20. Des Loses auf den betreffenden Bock.↩︎

  21. Für den weiteren Dienst; die Einhaltung der Reihenfolge ist nicht nötig.↩︎

  22. Das Ziehen des Lostäfelchens.↩︎

  23. Es darf auch durch den Priesterpräses erfolgen.↩︎

  24. Die außerhalb des Allerheiligsten in weißen Gewändern zu verrichtenden Dienstverrichtungen.↩︎

  25. Das Ziehen des Lostäfelchens.↩︎

  26. Cf. Lev. 16,9,10.↩︎

  27. Das Los auf den Bock; nur dies ist unerläßlich, je doch nicht das Losen.↩︎

  28. Das Losen selbst aber unerläßlich ist. Nach RJ. ist das Losen nicht unerläßlich.↩︎

  29. Dh. die Dienstverrichtungen bei dem einen von den Dienstverrichtungen beim anderen; die Reihenfolge muß eingehalten werden.↩︎

  30. Auf den Vorhang des Allerheiligsten.↩︎

  31. Auch RJ. gibt zu, daß Dienstverrichtungen, bei denen das Wort Satzung gebraucht wird, unerläßlich sind.↩︎

  32. Die Autoren, die oben über das Sündenbekenntnis streiten.↩︎

  33. Lev. 16,10.↩︎

  34. Ib. 16,20.↩︎

  35. Daß nämlich die Pharisäer mit den gesetzlichen Vorschriften nach Gutdünken verfahren.↩︎

  36. Lev. 16,9.↩︎

  37. In Fällen, wo 2 Tiere als verschiedene Opfer darzubringen sind, beispielsweise die Vogelopfer der Wöchnerinnen u. der Flußbehafteten; cf. Lev. 12,8 u. ib. 15,29,30.↩︎

  38. Cf. Anm. 36↩︎

  39. Wenn beim Kaufe eine Taube als Brandopfer u. die andere als Sündopfer bezeichnet wurde, so muß sich der Priester darnach richten, wenn sie aber beim Kaufe nicht besonders bezeichnet wurden, so steht es dem Priester frei, die Bestimmung zu treffen.↩︎

  40. Lev. 12,8 u. ib. 15,30.↩︎

  41. Lev. 12,8 u. ib. 15,30.↩︎

  42. Die Bestimmung durch das Los.↩︎

  43. Wörtl. den Tempel verunreinigt hat. Wer unrein in den Tempel eintritt, muß, wenn er reich ist, ein Schaf als Sündopfer, u. wenn er arm ist, zwei. Tauben, als Sündopfer u. als Brandopfer darbringen; cf. Lev. $5,2ff.↩︎

  44. Ein Vieh, das er als Reicher darzu bringen hat.↩︎

  45. Sc. die angezogene Barajtha sei echt.↩︎

  46. Des Opfertieres.↩︎

  47. Lev. 14,2.↩︎

  48. Lev. 14,2.↩︎

  49. Auch hinsichtlich des Unreinen, der in den Tempel eintritt.↩︎

  50. Lev. 14,21.↩︎

  51. Nur der Aussätzige.↩︎

  52. Genauer eigentl. das Volk deiner Heiligen, Geheiligten. Ebenso ist das W. קרש in anderen Verbindungen sprachlich nominal u. nicht adjektivisch: רוה הקרשל לשוו הקושו השד קרש heißt genauer Fleisch des Geheiligten, Sprache des Geheiligten, Geist des Geheiligten.↩︎

  53. Lev. 16,30.↩︎

  54. Unter »Stelle seiner Schlachtung« kann sowohl der hierfür bestimmte Platz als auch die Schlachtstelle, der Hals, verstanden werden; im ersten Falle würde sich dies auf das Hinstellen des Bockes, im 2. Falle auf das Anbinden eines Wollstreifens beziehen; aus dem Texte geht nicht hervor, ob das Objekt ולכשתמ dativisch oder accusativisch ist.↩︎

  55. Cf. infra Fol. 67a.↩︎

  56. Damit man den Streifen mit Wucht in das Feuer werfen könne.↩︎

  57. Bei der Verbrennung des Vsopbündels mit der roten Kuh.↩︎

  58. Wenn von einem Reste gesprochen wird, so wird ja der Streifen geteilt.↩︎

  59. Die bei der Herrichtung der roten Kuh verwendet werden; cf. Num. 19,6.↩︎

  60. Das Zedernholz und das Vsopbündel mit dem Wollstreifen.↩︎

  61. Beginn einer Lehre im Traktate Menaḥoth: dh. bei ihrem Streite handelte es sich um das höchste und das niedrigste Gewicht.↩︎

  62. Des Hochpriesters am Versöhnungstage.↩︎

  63. Das Schlachten durch einen Gemeinen.↩︎

  64. Bei der roten Kuh heißt es, daß Elea͑zar, also ein Priester, sie schlachten müsse, und da hierbei das Wort Satzung gebraucht wird, so ist dies unerläßlich.↩︎

  65. Wobei Ahron genannt wird.↩︎

  66. Da es auch durch einen Gemeinen erfolgen darf.↩︎

  67. Sie wird nicht wie jedes andere Opfer auf dem Altar dargebracht.↩︎

  68. Dass gerade bei dieser ein Gemeiner unzulässig ist.↩︎

  69. Num. 19,3.↩︎

  70. Ib. V. 5↩︎

  71. Die Herrichtung der roten Kuh geschieht nur der Asche wegen, die zur Reinigung von Unreinen verwandt wird.↩︎

  72. Bei welcher Verrichtung (bei der Herrichtung der roten Kuh) ist die Anwendung der Gedanken zulässig.↩︎

  73. Num. $19,9.↩︎

  74. Ins Feuer; ob. Fol. 41b.↩︎

  75. Cf. Num. 19,18ff.↩︎

  76. Ins Feuer; ob. Fol. 41b.↩︎

  77. Cf. Num. 19,18ff.↩︎

  78. Num. 19,2.↩︎

  79. Num. 19,3.↩︎

  80. Er war weder Hochpriester, noch gemeiner Priester; seine Stellung entsprach der des Priesterpräses.↩︎

  81. Da die Schrift nichts vom Hochpriester erwähnt.↩︎

  82. Cf. Lev. 16,29 u. Num. 19,21.↩︎

  83. Num. 19,3.↩︎

  84. Num. 19,2.↩︎

  85. Num. 19,3.↩︎

  86. Num. 19,4.↩︎

  87. Der Gemeine, der sie schlachtet.↩︎

  88. Die Autoren, die oben über das Sündenbekenntnis streiten.↩︎

  89. Ib. V. 7.↩︎

  90. Ib. V. 7.↩︎

  91. Ib. V. 17.↩︎

  92. Dies würde sich auf den vorher genannten, auf den, der die Asche sammelt, beziehen.↩︎

  93. Beim Sammeln der Asche.↩︎

  94. Bei der Weihung des Entsündigungswassers.↩︎

  95. Ib. V. 17.↩︎

  96. Für das unbestimmte Fürwort »man« wird die Pluralform gebraucht.↩︎

  97. Num. 19,18.↩︎

  98. Num. 19,19↩︎

  99. Im vorangehenden Verse wird von einem Reinen gesprochen, demnach ist das W. »Reiner« hier überflüssig u. bedeutet: der eben rein geworden ist.↩︎

  100. Es gelang ihm nicht, den bezüglichen Abschnitt in der Schrift nach einem bestimmten hermeneutischen Gesetze auszulegen.↩︎

  101. Man kann in diesen Abschnitt alles hineindeuten, somit ist aus diesem überhaupt nichts zu entnehmen.↩︎

  102. Der Hochpriester muß vorher sich selber Sühne schaffen.↩︎

  103. Nach einer anderen Erklärung heißt hier רוכר die Täfelung des Fußbodens, die 4. Reihe desselben.↩︎

  104. Die Sea͑ hat 6 Kab.↩︎

  105. Wörtl. Durchbrochenes, die Hälfte einer Mine.↩︎

  106. Lev. 16,17.↩︎

  107. Wieso durfte demnach ein anderer das Blut auf einem Absatze im Tempel umrühren.↩︎

  108. Lev. 16,17.↩︎

  109. Lev. 16,17.↩︎

  110. Lev. 16,17.↩︎

  111. Lev. 16,17.↩︎

  112. Num. 17,12.↩︎

  113. Die Verleumdung wird heimlich gesprochen u. das Räucherwerk heimlich, im Allerheiligsten, dargebracht.↩︎

  114. Eigenname eines Amoräers; nach anderer Erklärung: Anonymus, irgend jemand, vom aram, כרי unnütz, erdichtet.↩︎

  115. Cf. Lev. 4,13ff.↩︎

  116. Cf. Num. 15,24.↩︎

  117. Dem Blutsprengen seines Opfers.↩︎

  118. Im Bereiche des Tempels; cf. Kel. I,6-9.↩︎

  119. Wurde ihm das Umschütten erspart.↩︎

  120. Beim Umschütten aus der größeren Schippe in die kleinere.↩︎

  121. Das Jerušalemische Trockenmaß ist um 1/7 größer als das der Wüste; die Sea͑ der Wüste hat also 5 jer. Kab, u. wenn der Priester 3 ausschüttet, bleiben 2 zurück.↩︎

  122. Od. Hülle; so nach dem jerušalemischen Talmud, wahrscheinlich um den Stiel, weil die Schippe länger erhitzt wurde. In unserem Texte ein anderweitig nie gebrauchtes Wort, das Raschi mit Ring zum Läuten erklärt.↩︎

  123. Die in der Schrift genannt werden.↩︎

  124. Cf. iReg. 10,11.↩︎

  125. Cf. ib. V. 18.↩︎

  126. Cf. ib. V. 16.↩︎

  127. Cf. ib. V. 21.↩︎

  128. Cf. iiChr. 3,6.↩︎

  129. Gen. 2,12.↩︎

  130. Wahrscheinlich beweglich sein, übertr. glänzen; wonach Raschi erklärt: glänzt wie eine Perle.↩︎

  131. Heb. מכור von מכר schließen, dh. zusammengepreßt, massiv. Vielleicht aber in einfachem Sinne: eingeschlossenes Gold, wegen seines hohen Wertes, dem auch der folgende Ausdruck »geöffnet« statt »verkauft« entspricht.↩︎

  132. Man kauft dann kein anderes Gold.↩︎

  133. Zu wiederholen, daß die Spezereien fein gestoßen sein müssen; cf. Lev. 16,12.↩︎

  134. Ex. 30,36.↩︎

  135. Für die Kohlen zum Räucherwerke im Allerinnersten.↩︎

  136. Wenn die große Brandstätte nicht genügend brannte.↩︎

  137. Lev. 6,2.↩︎

  138. Lev. 6,5↩︎

  139. Daß es auf der Höhe des Altars erfolgen muß.↩︎

  140. Lev. 1,7.↩︎

  141. Ib. 6,3.↩︎

  142. Ib. V. 6.↩︎

  143. Daß es vom äußeren Altar zu holen sei.↩︎

  144. Die man, wenn sie auf den Altar gekommen sind, nicht herunterhole.↩︎

  145. Der Leuchte; cf. Ex. 27,20 u. Lev. 24,2.↩︎

  146. Lev. 16,2.↩︎

  147. Die Partikel. »von« (מלפכ) ist partitiv.↩︎

  148. Aus der Mitte gegenüber der Tür des Tempels.↩︎

  149. Die man, wenn sie auf den Altar gekommen sind, nicht herunterhole.↩︎

  150. Der Versöhnungstag gleicht dem Šabbath u. am Versöhnungstage werden Opfer glieder des Vortages verbrannt.↩︎

  151. Das beständige Opfer des Šabbaths wird an diesem dargebracht, nicht aber Reste des Vortages.↩︎

  152. Die Opferteile dürfen nicht in Unreinheit verbrannt werden.↩︎

  153. Num. 28,2.↩︎

  154. Beim Sprengen des Blutes; ist kein reiner Priester da, so verrichtet dies ein unreiner.↩︎

  155. Wenn das Blut vom Vorabend des Šabbaths bis zum S. stehen bleibt, so wird es ja unbrauchbar.↩︎

  156. Soweit möglich, ist das Opfer in Reinheit herzurichten.↩︎

  157. Es ist verboten, dieses Feuer auszulöschen.↩︎

  158. Mit wenigen Ausnahmen (cf. Bm. 22b) wird die Halakha nach Raba entschieden.↩︎

  159. Für die Kohlenschippe, bezw. Leuchte, sodaß es nicht mehr »Altarfeuer« heißt.↩︎

  160. Für die Kohlenschippe, bezw. Leuchte, sodaß es nicht mehr »Altarfeuer« heißt.↩︎