Moed Katan Kapitel 1

Der Talmud, Traktat (Massechet) Moed Katan in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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MAN DARF DAS RIESELFELD1Für das die natürliche Bewässerung nicht ausreicht. AM HALBFESTE UND IM SIEBENTJAHRE i BEWÄSSERN, SOWOHL AUS EINER ERSTMALIG TÄTIGEN2Mit der man vor dem Feste gar nicht gerechnet hatte. QUELLE ALS AUCH AUS EINER NICHT ERSTMALIG TÄTIGEN QUELLE; MAN DARF ABER NICHT BEGIESSEN MIT REGEN- ODER ZUGBRUNNENWASSER, AUCH DARF MAN KEINE KREISFURCHEN UM DIE WEINSTÖCKE MACHEN. R. ELEA͑ZAR B.ZARJA ii SAGT, MAN DÜRFE AM HALBFESTE UND IM SIEBENTJAHRE KEINEN WASSERGRABEN NEU ERRICHTEN; DIE WEISEN SAGEN, MAN DÜRFE IM SIEBENTJAHRE EINEN WASSERGRABEN NEU ERRICHTEN UND AM HALBFESTE VERFALLENE AUSBESSERN. MAN DARF BESCHÄDIGTE WASSER[BEHÄLTER] AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN AUSBAGGERN. FERNER DARF MAN WEGE, STADTPLÄTZE UND TAUCHBÄDER AUSBESSERN, ALLE ÖFFENTLICHEN ARBEITEN VERRICHTEN, GRÄBER BEZEICHNEN UND WEGEN DER MISCHFRUCHT STREIFEN3Streifzüge aussenden, die für die Entfernung der Mischfrucht zu sorgen haben..

GEMARA. Wenn dies schon von einer erstmalig tätigen Quelle gilt, bei der zu berücksichtigen ist, [das Bett] könne zusammenfallen, wozu braucht dies von einer nicht erstmalig tätigen Quelle gelehrt zu werden, bei der das Zusammenfallen nicht zu berücksichtigen istl?

Ich will dir sagen, dies ist nötig; würde er es nur von einer erstmalig tätigen Quelle gelehrt haben, so könnte man glauben, nur aus einer solchen sei es bei einem Rieselfelde erlaubt und bei einem feuchten verboten, weil [das Bett] zusammenfallen kann, aus einer nicht erstmalig tätigen Quelle aber, wo das Zusammenfallen nicht zu berücksichtigen ist, sei es auch bei einem feuchten Felde4Wobei kein großer Schaden zu berücksichtigen ist. erlaubt, so lehrt er uns, daß sowohl aus einer erstmalig tätigen Quelle als auch aus einer nicht erstmalig tätigen Quelle, dies nur bei einem Rieselfelde erlaubt ist, nicht aber bei einem feuchten.

Woher ist es erwiesen, daß šalaḥ5Das dürre, künstlich bewässerte Feld heißt בית השלחין, was hier von שלהי müde, matt sein abgeleitet wird; das feuchte, natürlich bewässerte Feld heißt בית הבעל von בעל begatten abgeleitet. »dürr« heißt?

Es heißt: 6Dewarim 25,18. als du erschöpft und müde warst, was wir übersetzen: als du mešalhe und müde warst.

Woher ist es erwiesen, daß (bet-ha) baa͑l7Das dürre, künstlich bewässerte Feld heißt בית השלחין, was hier von שלהי müde, matt sein abgeleitet wird; das feuchte, natürlich bewässerte Feld heißt בית הבעל von בעל begatten abgeleitet. »niederlassen«8Od. Bewohnen, Beiwohnen; der Regen läßt sich auf die Erde nieder, wohnt ihr bei. heißt?

Es heißt :9Jeschajahu 62,5. wie ein Jüngling einer Jungfrau beiwohnt [jiba͑l], was wir übersetzen wie ein Jüngling sich mit einer Jungfrau niederläßt, so werden sich deine Kinder in dir niederlassen.

Wer lehrt, es sei nur des Schadens wegen [erlaubt], nicht aber des Gewinnes wegen, und auch wenn des Schadens wegen, sei die mühevolle Arbeit verboten? R. Hona erwiderte: Es ist R. Elie͑zer b. Ja͑qob, denn wir haben gelernt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, man dürfe [am Festtage] das Wasser von einem Baume zum anderen leiten, nur nicht das ganze Feld bewässern10Diese Lehre spricht von einem natürlich bewässerten Felde..

Vielleicht sagt R. Elie͑zer dies, nur des Gewinnes wegen nicht, sagte er dies etwa auch von der mühevollen Arbeit des Schadens!? Vielmehr, erwiderte R. Papa, es ist R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Man darf aus einer erstmalig tätigen Quelle sogar ein feuchtes Feld bewässern

so R. Meír: R. Jehuda sagt, man dürfe nur das Rieselfeld bewässern, das verdorben worden ist. R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, nicht so und nicht so. Noch mehr sagte R. Jehuda: Man darf am Halbfeste keinen Wassergraben leiten und seinen Garten oder sein zerstörtes [Feld] bewässern. Was heißt »zerstört«: wollte man sagen, wirklich zerstört, wozu bewässert man es!? Vielmehr ist mit Abajje zu erklären, wenn seine bisherige Quelle zerstört worden ist, und es jetzt eine andere11In diesem Falle würde ein Schaden entstehen. hat. R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, nicht so und nicht so, einerlei, ob dessen [bisherige] Quelle zerstört worden ist oder nicht, aus einer erstmalig tätigen Quelle ist es verboten.

Wieso, vielleicht sagt R. Jehuda, bei einem Rieselfelde wohl und bei einem feuchten nicht, nur

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von einer erstmalig tätigen Quelle, weil [dessen Bett] zusammenfallen kann, bei einer nicht erstmalig tätigen Quelle aber, bei der das Zusammenfallen nicht zu berücksichtigen ist, ist es auch bei einem feuchten Felde [erlaubt]!?

Wem willst du demnach diese Lehre addizieren!? Vielmehr ist es nach R. Jehuda, einerlei ob aus einer erstmalig tätigen Quelle oder einer nicht erstmalig tätigen, nur bei einem Rieselfelde [erlaubt] und bei einem feuchten nicht, und nur deshalb lehrt er es von einer erstmalig tätigen Quelle, um dir die weitgehendste Ansicht R. Meírs hervorzuheben, daß es sogar aus einer erstmalig tätigen Quelle auch bei einem feuchten Felde erlaubt sei.

Es wurde gelehrt: Wegen welcher [Hauptarbeit12Cf. Sab. Blatt 73a.] ist derjenige zu warnen13Die verbotene Handlung ist nur dann strafbar, wenn der Täter gewarnt wurde., der am Šabbath jätet oder Pflanzen bewässert?

Rabba sagt, wegen Pflügens, und R. Joseph sagt, wegen Säens. Rabba sprach: Meine Ansicht ist einleuchtender; die Tätigkeit des Pflügens besteht darin, daß man die Erde lockert, und auch dieser lockert die Erde. R. Joseph sprach: Meine Ansicht ist einleuchtender; die Tätigkeit des Säens besteht darin, daß man Früchte wachsen macht, und auch dieser macht Früchte wachsen. Abajje sprach zu Rabba: Gegen dich ist ein Einwand zu erheben und gegen R. Joseph ist ein Einwand zu erheben. Gegen dich ist ein Einwand zu erheben: nur wegen Pflügens und nicht auch wegen Säens!? Gegen R. Joseph ist ein Einwand zu erheben: nur wegen Säens und nicht auch wegen Pflügens!? Wolltest du sagen, wenn es zwei [Tätigkeiten] sind, sei man nur wegen einer schuldig, so sagte ja R. Kahana, daß, wenn jemand [einen Baum] beschneidet und des Holzes bedarf, er zweimal schuldig sei, einmal wegen Pflanzens und einmal wegen Mähens!?

Das ist ein Einwand. R. Joseph wandte gegen Rabba ein: Wer Mischpflanzen jätet oder [mit Erde] bedeckt, erhält Geißelhiebe; R. A͑qiba sagt, auch wer sie stehen läßt. Einleuchtend ist dies nun nach meiner Ansicht, es gehöre zum Säen, denn das Säen von Mischsaat ist verboten; aber ist denn, nach deiner Ansicht, es gehöre zum Pflügen, bei der Mischsaat das Pflügen verboten!? Dieser erwiderte: Wegen des Stehenlassens.

Wenn er aber im Schlußsatze lehrt: R. A͑qiba sagt, auch wer sie stehen läßt, so erfolgt es ja nach dem ersten Tanna nicht wegen Stehenlassens!?

Die ganze Lehre ist von R. A͑qiba und dies ist eine Begründung: wer Mischpflanzen jätet oder mit Erde bedeckt, erhält Geißelhiebe wegen des Stehenlassens, denn R. A͑qiba sagt, auch wer sie stehen14Erhalte Geißelhiebe wegen Mischfrucht. läßt.

Was ist der Grund R. A͑qibas?

Es wird gelehrt:15Wajikra 19,19. Du sollst dein Feld nicht mit Gemischtem besäen; ich weiß dies nur vom Säen, woher vom Stehenlassen? Es heißt: Gemischtes auf deinem Felde sollst du nicht [haben]16Das Wort כלאיס (allerdings zum vorangehenden Satze gehörend) steht neben dem W.e שדך, demnach begsteht das Verbot nicht nur im Säen, sondern auch im Stehenlassen..– Wir haben gelernt: Man darf das Rieselfeld am Halbfeste und im Siebentjahre bewässern. Allerdings am Halbfeste, weil nur die Mühe zu berücksichtigen wäre, und des Schadens wegen haben es die Rabbanan erlaubt, wieso aber im Siebentjahre, ist denn sowohl nach demjenigen, der wegen Säens sagt, als auch nach demjenigen, der wegen Pflügens sagt, das Säen oder das Pflügen im Siebentjahre erlaubt!? Abajje erwiderte: Im Siebentjahre in der Jetztzeit, und zwar nach Rabbi, denn es wird gelehrt: Rabbi sagte:17Dewarim 15,2. Folgende Bewandtnis hat es mit dem Erlasse: erlassen &c.; die Schrift spricht von zwei Erlassungen, von der Erlassung des Bodens und von der Erlassung der Geldforderungen. Zu einer Zeit, wo die Erlassung des Bodens gilt, gilt auch die Erlassung von Geldforderungen, und zur Zeit, wo die Erlassung des Bodens nicht gilt, gilt auch nicht die Erlassung von Geldforderungen. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn der Allbarmherzige hat nur die Hauptarbeiten verboten,

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die Abzweigungen18Die zu den Hauptarbeiten gehören; cf. Sab. Blatt 73aff. aber hat der Allbarmherzige nicht verboten. Es heißt nämlich:19Wajikra 25,4,5. aber das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit unbedingter Ruhe sein; du darfst dein Feld nicht besäen &c.; merke, das Beschneiden ist ja im Säen und das Winzern im Mähen einbegriffen, weshalb nennt sie der Allbarmherzige besonders? Um zu sagen, daß man nur wegen dieser Abzweigungen schuldig sei, wegen anderer aber ist man nicht schuldig.

Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Du darfst dein Feld nicht besäen, und deinen Weinberg darfst du nicht beschneiden; ich weiß dies vom Säen und vom Beschneiden, woher dies vom Jäten, Graben und Entblättern? Es heißt: dein Feld20Das לא wird auf das Nomen u. nicht auf das Verb bezogen (cf. Anm. 15 mut. mut.). nicht, deinen Weinberg21Das לא wird auf das Nomen u. nicht auf das Verb bezogen (cf. Anm. 15 mut. mut.). nicht, keinerlei Arbeit auf dem Felde, keinerlei Arbeit im Weinberg. Woher, daß das Ausschneiden, Beschneiden und Abkratzen der Bäume verboten ist? Es heißt: dein Feld nicht, deinen Weinberg nicht, keinerlei Arbeit auf dem Felde und keinerlei Arbeit im Weinberg. Woher, daß das Düngen, Entblättern22Nach Raschi: die Steine von den Wurzeln entfernen., Beerden23Nach anderen: den Staub entfernen. und Ausräuchern der Bäume verboten ist? Es heißt: dein Feld nicht, deinen Weinberg nicht, keinerlei Arbeit auf dem Felde und keinerlei Arbeit im Weinberg. Man könnte glauben, man dürfe auch nicht Olivenbäume umgraben, Weinstöcke behacken, Gräben mit Wasser füllen und Kreisfurchen um die Weinstöcke ziehen, so heißt es: du darfst dein Feld nicht besäen und deinen Weinberg sollst du nicht beschneiden;das Säen war ja einbegriffen, weshalb wurde es besonders hervorgehoben? Um anderes damit zu vergleichen und dir zu sagen: wie das Säen sich dadurch auszeichnet, daß es eine Arbeit für Feld und Weinberg ist, ebenso alles andere, was eine Arbeit für Feld und Weinberg ist24Nicht aber eine spezifische Feld- oder Weinbergarbeit..

Nur rabbanitisch, und der Schriftvers ist nichts weiter als eine Anlehnung.

Ist denn das Umgraben im Siebentjahre erlaubt, es heißt ja:25Schemot 23,11. im siebenten Jahre sollst du es unbestellt und brach lassen; unbestellt, nicht umgraben, und brach, nicht entsteinigen!? R. U͑qaba b. Ḥama erwiderte: Es gibt zweierlei Umgrabungen; die eine, um die Bäume zu kräftigen, und die andere, um Ritzen zu füllen. Die Bäume zu kräftigen ist verboten, die Ritzen zu füllen ist erlaubt.

Es wurde gelehrt: Über das Pflügen im Siebentjahre [streiten] R. Joḥanan und R. Elea͑zar; einer sagt, er erhalte Geißelhiebe, und einer sagt, er erhalte keine Geißelhiebe. Es ist anzunehmen, daß sie über [eine Lehre] des R. Abin im Namen R. Ilea͑s streiten, denn R. Abin sagte im Namen R. Ilea͑s: Überall, wo das Gebot generalisiert26Wie beispielsweise in unserem Falle, wo das Gebot der allgemeinen Ruhe im Siebentjahre generell gehalten ist, die verbotenen Arbeiten aber speziell aufgezählt werden. und das Verbot spezialisiert, ist [die Regel] vom Generellen27Cf. Bd. 2 S. 612 Anm. 47. und Speziellen nicht anzuwenden. Nach dem er Geißelhiebe erhält, hält nichts von der Lehre R. Abins im Namen R. Ilea͑s, und nach dem er keine Geißelhiebe erhält, hält wohl von der Lehre R. Abins.

Nein, keiner hält von der Lehre R. Abins im Namen R. Ilea͑s; nach dem er Geißelhiebe erhält, stimmt dies ja, und derjenige, nach dem er keine Geißelhiebe erhält, kann dir erwidern: merke, das Beschneiden ist ja im Säen und das Winzern im Mähen einbegriffen, weshalb nennt sie der Allbarmherzige besonders? Um zu sagen, daß man nur wegen dieser Abzweigungen schuldig sei, nicht aber ist man wegen anderer schuldig.

Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg sollst du nicht beschneiden; ich weiß dies vom Säen und vom Beschneiden, woher dies vom Jäten, Graben und Entblättern? Es heißt: dein Feld nicht28Das לא wird auf das Nomen u. nicht auf das Verb bezogen (cf. Anm. 15 mut. mut.)., deinen Weinberg nicht, keinerlei Arbeit auf dem Felde und keinerlei Arbeit im Weinberg. Woher, daß das Ausschneiden, Beschneiden und Abkratzen der Bäume verboten ist? Es heißt: dein Feld nicht, deinen Weinberg nicht, keinerlei Arbeit auf dem Felde und keinerlei Arbeit im Weinberg. [Woher, daß das Düngen, Entblättern und Ausräuchern der Bäume verboten ist? Es heißt: dein Feld nicht, deinen Weinberg nicht, keinerlei Arbeit auf dem Felde und keinerlei Arbeit im Weinberg.] Man könnte glauben, man dürfe auch nicht Olivenbäume umgraben, Weinstöcke behacken, Gräben mit Wasser füllen und Kreisfurchen um die Weinstöcke ziehen, so heißt es: du darfst dein Feld nicht besäen; das Säen war ja einbegriffen, weshalb wurde es besonders hervorgehoben? Um anderes damit zu vergleichen und dir zu sagen: wie das Säen sich dadurch auszeichnet, daß es eine Arbeit für Feld und Weinberg ist, ebenso alles andere, was eine Arbeit für Feld und Weinberg ist!?

Nur rabbanitisch, und der Schriftvers ist nichts weiter als eine Anlehnung.

Als R. Dimi kam, sagte er: [Sie29In Palästina, woher RD. kam. lehrten:] Man könnte glauben, man

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erhalte Geißelhiebe auch wegen des Zusatzes, so gibt es eine Lehre, daß man frei ist. Ich weiß aber nicht, was für eine Lehre und was für ein Zusatz das ist. R. Elea͑zar erklärte: Das Pflügen30Im Siebentjahre, wovon die Schrift nicht spricht; dies ist unter »Zusatz« zu verstehen.. Dies ist also wie folgt zu verstehen: Man könnte glauben, man erhalte Geißelhiebe wegen des Pflügens, [dessen Verbot] durch [die Regel] vom Generellen, Speziellen und Generellen gefolgert31Ob. Col. a. wird, so gibt es eine Lehre, daß man frei ist, sonst wäre ja die besondere Aufzählung32Der im Siebentjahre verbotenen Feldarbeiten. überflüssig. R. Joḥanan erklärte: Die Tage vor Neujahr, die die Weisen [zum Siebentjahre] hinzugefügt33Diese sind unter »Zusatz« zu verstehen. haben. Dies ist also wie folgt zu erklären: Man könnte glauben, man erhalte Geißelhiebe wegen des Zusatzes vor dem Siebentjahre, wie zu folgern ist aus [den Worten :]34Schemot 34,21; nach einer weiter folgenden Lehre wird dies auf das 6. Jahr des Septenniums bezogen. in der Zeit des Pflügens und des Erntens sollst du ruhen, so gibt es eine Lehre, daß man frei ist, wie wir dies weiter erklären.

Welches Bewenden hat es mit den Tagen vor Neujahr?

Wir haben gelernt: Bis wie lange darf man das Baumfeld im Vorsiebentjahre pflügen? Die Schule Šammajs sagt, so lange es für die heurige Frucht nützlich ist; die Schule Hillels sagt, bis zum Wochenfeste. Die Worte dieser und die Worte jener sind einander nahe. Bis wie lange darf man das Getreidefeld im Vorsiebentjahre pflügen? Bis die Feuchtigkeit [des Bodens] aufhört, so lange Leute noch pflügen, um Gurken und Kürbisse35Die einen feuchten Boden brauchen. zu pflanzen. R. Šimo͑n sprach: Demnach hat die Tora die Frist jedem in die Hand gegeben!? Vielmehr das Getreidefeld bis zum Pesaḥfeste, das Baumfeld bis zum Wochenfeste. (Die Schule Hillels sagt, bis zum Pesaḥfeste.) Hierzu sagte R. Šimo͑n b. Pazi im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: R. Gamliél und sein Gerichtskollegium stimmten über diese zwei Zeitbestimmungen ab und hoben sie auf. R. Zera sprach zu R. Abahu, und wie manche sagen, Reš Laqiš zu R. Joḥanan: Wieso konnten R. Gamliél und sein Gerichtskollegium eine Anordnung der Schule Šammajs und der Schule Hillels aufheben, wir haben ja gelernt, ein Gerichtshof könne nicht die Worte eines anderen Gerichtshofes aufheben, es sei denn, daß er größer ist als jener an Weisheit und Zahl!? Eine Weile war er bestürzt, dann erwiderte er: Vielleicht hatten sie bestimmt, daß jeder, der dies will, komme und es aufhebe.

Ist dies denn [eine Anordnung] von ihnen, dies ist ja eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha!? R. Asi sagte nämlich im Namen R. Joḥanans im Namen des R. Neḥunja aus dem Tale Beth Ḥivarthan: Die [Lehren von den] zehn Setzlingen36Cf. Sb. 1,6., der Bachweide37Cf. Zum Feststrauße; cf. Suk. Blatt 33b. und dem Wassergießen38Am Hüttenfeste; cf. Suk. Blatt 48a., sind Moše am Sinaj überlieferte Halakhoth. R. Jiçḥaq erwiderte: Die Halakha erstreckt sich nur auf dreißig Tage vor Neujahr, und sie dehnten es bis zum Pesaḥfeste, beziehungsweise zum Wochenfeste aus, und bezüglich ihrer [Frist] bestimmten sie, daß jeder, der dies will, kommen und es aufheben könne.

Sind es denn überlieferte Halakhoth, sie sind ja [Bestimmungen] der Schrift!? Wir haben nämlich gelernt :39Schemot 34,21. Beim Pflügen und beim Ernten sollst du ruhen. R. A͑qiba sagt: Da dies vom Pflügen und Ernten im Siebentjahre nicht nötig ist, da es bereits heißt: du darfst dein Feld nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden, so beziehe man es auf das Pflügen im Vorsiebentjahre für das Siebentjahr und auf die Ernte des Siebentjahres

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im Nachsiebentjahre. R. Jišma͑él sagte: Wie das Pflügen Freigestelltes ist, so auch das Ernten, wenn es Freigestelltes ist, ausgenommen das Ernten der Erstlingsgarbe, das Gebot40Dieser Schriftvers bezieht sich nicht auf das Siebentjahr, sondern auf den Šabbath. ist. Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, die überlieferte Halakha [lehrt], daß es bei jungen [Setzlingen] erlaubt ist, und die Schriftverse [deuten], daß es bei alten verboten ist.

Wenn die überlieferte Halakha es bei jungen erlaubt, so ist es ja selbstverständlich, daß es bei alten verboten istl?

Vielmehr, die überlieferte Halakha ist nach R. Jišma͑él41Der aus dem Schriftverse nicht bezüglich dieser, sondern bezüglich der Erstlingsgarbe folgert., und die Schriftverse sind nach R. A͑qiba nötig. R. Joḥanan erwiderte: R. Gamliél und sein Gerichtskollegium stützen sich bei ihrer Aufhebung auf die Tora.

Wieso?

Dies ist durch [das Wort] Ruhe zu folgern, das auch beim gewöhnlichen Šabbath gebraucht wird: wie bei diesem die Arbeit nur an diesem selbst verboten ist, vor- und nachher aber erlaubt, ebenso ist sie auch [beim Siebentjahre] nur an diesem selbst verboten, vorund nachher aber erlaubt. R. Aši wandte ein: Wieso kann, nach dem dies eine überlieferte Halakha ist, die Wortanalogie eine überlieferte Halakha aufheben, und wieso kann, nach dem dies ein Verbot der Schrift ist, die Wortanalogie ein Verbot der Schrift aufheben!? Vielmehr, erklärte R. Aši, R. Gamliél und sein Gerichtskollegium sind der Ansicht R. Jišma͑éls, welcher sagt, dies sei eine überlieferte Halakha, und die überlieferte Halakha hat gleich dem Wassergießen Geltung nur zur Zeit, wenn der Tempel besteht, nicht aber, wenn der Tempel nicht besteht.

ABER NICHT MIT REGEN- ODER ZUGBRUNNENWASSER. Allerdings ist [die Bewässerung] mit Zugbrunnenwasser mühevoll, welche Mühe gibt es aber bei Regenwasser!? R. Ilea͑ erwiderte im Namen R. Joḥanans: Beim Regenwasser ist das Zugbrunnenwasser berücksichtigt worden. R. Aši erwiderte: Aus dem Regenwasser selbst kann Zugbrunnenwasser42Wenn durch das Abschöpfen das Niveau des Wassers sinkt, ist das Schöpfen ebenso mühevoll, wie beim Zugbrunnen. werden. Sie streiten über [eine Lehre] R. Zeras, denn R. Zera sagte im Namen des Rabba b. Jirmeja im Namen Šemuéls: Aus Teichen, die Zufluß aus Wassersammlungen43Diese gleichen dem Regenwasser, indem sie ebenfalls versiegen können, und man könnte veranlaßt werden, Wasser von anderwärts zu holen. haben, darf man am Halbfeste bewässern. Einer hält von der Lehre R. Zeras, und einer hält nicht von der Lehre R. Zeras.

Der Text. R. Zera sagte im Namen des Rabba b. Jirmeja, im Namen Šemuéls: Aus Teichen, die Zufluß aus Wassersammlungen haben, darf man am Halbfeste bewässern. R. Jirmeja wandte gegen R. Zera ein: Nicht aber mit Regen- oder Zugbrunnenwasser!? Dieser erwiderte: Jirmeja, mein Sohn, die Wassersammlungen in Babylonien gleichen Gewässern, die nicht versiegen.

Die Rabbanan lehrten: Aus Lachen und Pfützen, die am Vorabend des Festes mit Wasser gefüllt worden sind, darf man am Halbfeste nicht bewässern; wenn aber zwischen diesen ein Wasserarm sich hinzieht, so ist es erlaubt. R. Papa sagte: Dies nur, wenn der größere Teil dieses Feldes aus diesem Wasserarm bewässert wird44Dh. mit einem Male bewässert werden kann.. R. Aši sagte: Auch wenn der größere Teil dieses Feldes [aus diesem] nicht bewässert wird, denn da es nach und nach doch bewässert wird, sagt man sich: wird es nicht in einem Tage bewässert, so wird es in zwei oder drei Tagen.

Die Rabbanan lehrten: Wenn aus einem Rieselfelde Wasser in eine Lache abfließt, so darf man aus dieser ein anderes Rieselfeld bewässern.

Das Wasser versiegt ja!? R. Jirmeja erwiderte: Einstweilen tropft es noch. Abajje sagte: Dies nur, solange die erste Quelle nicht versiegt ist.

Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Menasja sagte: Wenn von zwei Beeten das eine höher und das andere tiefer liegt, so darf man nicht vom unteren schöpfen und das obere bewässern. Noch mehr verschärfte es R. Elea͑zar b. Šimo͑n: Selbst wenn von einem Beete die eine Hälfte tiefer und die andere höher ist, darf man nicht aus der tieferen Stelle schöpfen und die höhere Stelle bewässern.

Die Rabbanan lehrten: Man darf für Kräuter schöpfen45Nach dem Wortlaute, Wasser zur Bewässerung desselben.,um sie zu essen, nicht aber, damit sie besser wachsen. Rabina und Rabba Tospaáh gingen am Halbfeste auf einem Wege und sahen einen Mann Eimer Wasser schöpfen. Da sprach Rabba Tospaáh zu Rabina: Möge der Meister ihn in den Bann tun. Dieser erwiderte: Es wird gelehrt, man dürfe Wasser für Kräuter schöpfen, um sie zu essen. Jener entgegnete: Du

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glaubst wohl, »schöpfen« heiße »Wasser schöpfen«, »schöpfen« heißt »herausziehen«46Von Gewächsen (jäten) od. Beeren (ausbeeren); einer leitet das W. מדליו von דלה heraufziehen, schöpfen ab, der andere hingegen von דלל herausziehen, jäten, ausheeren. wie gelehrt wird: Wenn jemand Weinreben ausbeert, so beere er auch die der Armen47Cf. Wajikra 19,9; 23,22. aus, wie er seine ausbeert

so R. Jehuda; R. Meír sagt, wohl dürfe er dies bei seinen, nicht aber bei denen der Armen. Dieser erwiderte: Es wird ja aber gelehrt, man dürfe Wasser für Kräuter schöpfen, um sie zu essen!? Jener entgegnete: Ist dies gelehrt worden, so ist es gelehrt worden.

MAN DARF KEINE KREISFURCHEN UM DIE WEINSTÖCKE MACHEN. Was sind U͑gjoth? R. Jehuda erwiderte: Kreisfurchen. Ebenso wird auch gelehrt: U͑gjoth sind die Furchen um die Wurzeln der Olivenbäume und Weinstöcke.

Dem ist ja aber nicht so, R. Jehuda erlaubte ja den Leuten von Barçita48In den kursierenden Ausgaben Bar Çitaj (Name einer bekannten Familie, cf. Jab. 21b), viell. aber Ortsname. Furchen auf ihren Weinbergen zu machen!?

Das ist kein Einwand, dies bei neuen, jenes bei alten.

R. ELEA͑ZAR B. A͑ZARJA SAGT, MAN DÜRFE KEINEN WASSERGRABEN ERRICHTEN. Allerdings nicht am Halbfeste, wegen der Mühe, weshalb aber nicht im Siebentjahre?

Hierüber streiten R. Zera und R. Abba b. Mamal; einer sagt, weil dies den Anschein des Behackens hat, und einer sagt, weil man die Ufer zum Säen brauchbar macht.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn gleich darauf Wasser kommt; nach demjenigen, welcher sagt, man mache die Ufer zum Säen brauchbar, ist dies zu berücksichtigen, und nach demjenigen, welcher sagt, es habe den Anschein des Behackens, ist nichts zu berücksichtigen.

Aber auch nach demjenigen, welcher sagt, weil es den Anschein des Behackens hat, sollte doch berücksichtigt werden, man macht die Ufer zum Säen brauchbar!?

Vielmehr einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn man [den Schutt] herausnimmt und weit fortwirft; nach demjenigen, welcher sagt, weil man die Ufer zum Besäen brauchbar macht, ist nichts zu berücksichtigen, und nach demjenigen, welcher sagt, weil es den Anschein des Behackens hat, ist dies zu berücksichtigen.

Aber auch nach demjenigen, welcher sagt, weil man die Ufer zum Besäen brauchbar macht, sollte doch berücksichtigt werden, es hat den Anschein des Behackens!?

Auch beim Behacken läßt man [den Schutt] daneben liegen. Amemar lehrte49Als Nachsatz zu den Worten des RebA͑. [ausdrücklich]: weil es den Anschein des Behackens hat, und wies auf einen Widerspruch hin, in dem R. Elea͑zar b. A͑zarja sich befindet: kann R. Elea͑zar b. A͑zarja denn gesagt haben, daß es, wo es den Anschein des Behackens hat, verboten sei, dem widersprechend wird ja gelehrt: Man darf [im Siebentjahre] den Dung in einem Haufen sammeln; R. Meír verbietet dies, es sei denn, daß man ihn drei Handbreiten tiefer oder drei Handbreiten höher legt. Hat man nur wenig, so füge man nach und nach hinzu; R. Elea͑zar b. A͑zarja verbietet dies, es sei denn, daß man ihn drei Handbreiten tiefer oder drei Handbreiten höher legt, oder daß man ihn auf einen Felsen legt. R. Zera und R. Abba b. Mamal [erklärten es]; einer erklärte, wenn die Vertiefung [bereits vorhanden] war, und einer erklärte, der Dung beweise es50Daß man nicht das Behacken bezweckt..

UND AM HALBFESTE VERFALLENE AUSBESSERN. Was heißt »verfallene«? R. Abba erwiderte: Wenn die Tiefe bis auf eine Handbreite reduziert wurde, so darf man sie wieder auf sechs herstellen.

Selbstverständlich ist es von einer halben Handbreite auf drei51Wenn der Graben ursprünglich 3 Handbreiten tief war u. auf eine halbe verfallen ist. Nach unserer Mišna darf er auf die ursprünglich fünffache Tiefe wieder hergestellt werden. [verboten], denn da in einem solchen52Auch bei einer Tiefe von 3 Handbreiten fließt das Wasser nicht richtig, somit ist dies eine unnötige Arbeit. kein Wasser fließt, so ist es nichts, und ebenso von zwei53Cf. Anm. 48. mut. mut. auf zwölf, weil dies sehr mühevoll ist. Wie ist es aber von zwei auf sieben54Cf. Anm. 48. mut. mut.: da55Im Falle unserer Mišna, von einer auf sechs. tieft man fünf aus und hierbei tieft man fünf56Demnach ist es erlaubt. aus, oder aber [ist es verboten], weil die Handbreite darüber57Die Tiefe von 6 Handbreiten ist ausreichend. eine unnötige Mühe ist?

Dies bleibt unentschieden. Abajje erlaubte den Leuten von Bar Hamdakh einen Fluß von Gezweigen zu reinigen. R. Jirmeja erlaubte den Leuten von Sekutha einen verstopften Fluß auszubaggern. R. Aši erlaubte den Leuten von Matha Meḥasja im Flusse Burniç [eine Sandbank] zu durchstechen, indem er sagte, da das Publikum aus diesem trinkt, so erfolgt es für die Öffentlichkeit, und wir haben gelernt, man dürfe alle öffentlichen Arbeiten verrichten.

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MAN DARF DIE BESCHÄDIGTEN WASSER[BEHÄLTER] AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN AUSBESSERN &C. Nur ausbaggern, nicht aber [tiefer] graben. R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur [von dem Falle], wenn das Publikum sie nicht braucht, wenn aber das Publikum sie braucht, darf man auch [tiefer] graben.

Ist es denn erlaubt, wenn das Publikum sie braucht, es wird ja gelehrt: Man darf private Brunnen, Gruben und Höhlen ausbaggern, und um so mehr öffentliche; man darf aber nicht öffentliche Brunnen, Gruben und Höhlen [tiefer] graben, und um so weniger private. Doch wohl, wenn das Publikum sie braucht!?

Nein, wenn das Publikum sie nicht braucht.

Dementsprechend auch private, wenn man sie nicht braucht; ist denn das Ausbaggern dann erlaubt!? Es wird nämlich gelehrt: Man darf in privaten Brunnen, Gruben und Höhlen Wasser ansammeln, man darf sie aber nicht ausbaggern, auch nicht die Spalten glätten; öffentliche darf man ausbaggern, auch die Spalten glätten.

Wenn etwa private in dem Falle, wenn man sie braucht, dann dementsprechend auch öffentliche, wenn das Publikum sie braucht; ist denn das [tiefere] Graben dann verboten!? Es wird nämlich gelehrt: Man darf in privaten Brunnen, Gruben und Höhlen Wasser ansammeln, auch darf man sie ausbaggern, nicht aber darf man die Spalten glätten, auch nicht Schutt in diese tun oder sie mit Kalk ausschmieren; öffentliche darf man [tiefer] graben und mit Kalk ausschmieren!?

Dem widerspricht ja die erste [Lehre]!?

Erkläre sie wie folgt: Man darf private Brunnen ausbaggern, wenn man sie braucht, und um so mehr öffentliche, wenn das Publikum sie braucht, denn dann ist sogar das [tiefere] Graben erlaubt; man darf aber keine öffentlichen Brunnen, Gruben und Höhlen [tiefer] graben, wenn das Publikum sie nicht braucht, und um so weniger private, wenn man sie nicht braucht, denn dann ist sogar das Ausbaggern verboten. R. Aši sprach: Dies ist auch aus unserer Mišna zu entnehmen. Wir haben gelernt, man dürfe alle öffentlichen Arbeiten verrichten; was schließt das »alle« ein? Doch wohl das [tiefere] Graben.

Nein, dies schließt das ein, was im folgenden gelehrt wird: Man darf hinausgehen, die Wege entdornen, die Plätze und die Straßen ausbessern und die Tauchbäder nachmessen; hat ein Tauchbad keine vierzig Seá [Wasser], so leite man vierzig Seá hinein. Woher, daß, wenn sie dies alles nicht getan haben, die Schrift ihnen alles Blut, das dadurch vergossen wird, anrechnet, als hätten sie es vergossen? Es heißt :58Dewarim 19,10. und du so mit Blutschuld beladen werdest.

Auch dies wird ja ausdrücklich gelehrt: Ferner darf man Wege, Stadtplätze und Tauchbäder ausbessern und alle öffentlichen Arbeiten verrichten. Was schließt dies ein? Dies schließt wohl das [tiefere] Graben ein. Schließe hieraus.

GRÄBER BEZEICHNEN. R. Šimo͑n b. Pazi sagte: Wo befindet sich in der Tora eine Andeutung für die Bezeichnung der Gräber? Es heißt:59Jechezkel 39,15. und wenn einer ein Menschengebein erblickt, so soll er ein Mal daneben errichten. Rabina sprach zu R. Aši: Wer sagte dies, bevor Jeḥezqel kam?

Wie willst du nach deiner Auffassung das erklären, was R. Ḥisda gesagt hat, daß wir dies60Daß ein unbeschnittener Priester den Tempeldienst nicht verrichten darf. nämlich nicht aus der Tora Mošes lernen, sondern aus den Worten Jeḥezqels, des Sohnes Buzis:61Jechezkel 44,9. kein Fremdling, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, soll in mein Heiligtum eintreten; wer sagte dies bevor Jeḥezqel kam? Vielmehr war es eine überlieferte Lehre, und Jeḥezqel kam und brachte es zu Schrift, ebenso war es auch hierbei eine überlieferte Lehre, und Jeḥezqel kam und brachte es zu Schrift. R. Abahu sagte: Hieraus :62Wajikra 13,45. unrein, unrein, soll er rufen; die Unreinheit muß ihm zurufen und sprechen: Entferne63Das W. טמא als Subjekt; dh. die Unreinheit muß gekennzeichnet werden. dich. Ebenso sagte auch R. U͑ziél, Sohnessohn R. U͑ziél des Großen: die Unreinheit muß ihm zurufen und sprechen: Entferne dich.

Deutet dies denn hierauf, dies deutet ja auf das folgende!? Es wird nämlich gelehrt: Unrein, unrein, soll er rufen; er muß sein Leid öffentlich kund tun, damit das Publikum für ihn bete!?

Es könnte ja heißen: unrein soll er rufen, wenn es aber heißt: unrein, unrein, so ist hieraus beides zu entnehmen. Abajje sagte: Hieraus:64Wajikra 19,14. du sollst dem Blinden kein Hindernis in den Weg legen. R. Papa sagte: Hieraus:61und so sagt er denn: Macht Bahn, macht Bahn, richtet her den Weg. R. Ḥenana sagte: Hieraus:65Jeschajahu 57,14. räumt meinem Volke jeden Anstoß aus dem Wege. R. Jehošua͑ sagte: Hieraus:66Schemot 18,20. und weise ihnen den Weg, den sie wandeln sollen. Mar Zuṭra sagte: Hieraus:67Wajikra 15,31. ihr sollt die Kinder Jisraél verwarnen inbetreff ihrer Unreinheit. R. Aši sagte: Hieraus:68Ib. 18,30. beobachtet meine Satzungen: füget eine Satzung zur Satzung hinzu. Rabina sagte: [Hieraus:]69Tehillim 50,23. wer seinen Weg richtet70Die verbotenen Wege bezeichnet., den werde ich das Heil Gottes sehen lassen.

R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Wer seine Wege schätzt71Dh. seine Handlungen erwägt., dem ist es beschieden, das Heil Gottes zu sehen, denn es heißt: wer seinen Weg richtet, und man lese nicht vesam [richtet], sondern vešam [schätzt]; den will ich das Heil Gottes sehen lassen. R. Jannaj hatte einen Schüler, der jeden Tag Einwürfe gegen ihn zu machen pflegte, am Festšabbath72An dem ein zahlreiches Publikum anwesend war, sodaß er durch die Einwürfe beschämt werden könnte.

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aber machte er keine. Da las er über ihn: Wer seinen Weg schätzt,

den will ich das Heil Gottes sehen lassen.

Die Rabbanan lehrten: Man bezeichne nicht wegen eines olivengroßen Stückes von einem Leichnam, wegen eines gerstengroßen Knochens oder sonst etwas, das durch Bezeltung nicht verunreinigend ist, wohl aber bezeichne man wegen des Rückgrates, des Kopfes, des größeren Teiles oder der größeren Gliederzahl des Leichnams. Man braucht nicht entschiedene [Unreinheiten] zu bezeichnen, wohl aber muß man zweifelhafte bezeichnen. Folgende gehören zu den zweifelhaften: das Über hängende, das Vorstehende und der Gräberpflug. Man setze nicht das Mal direkt auf die Unreinheit, um nicht reine Sachen zu verderben73Befindet sich das Mal direkt auf der Unreinheit, so kann dies von der Ferne übersehen werden; wird es zu weit von der Unreinheit gesetzt, so wird der ganze Raum unnötig als unrein bezeichnet.; auch setze man das Mal nicht zu weit von der Unreinheit, um nicht jisraélländisches Gebiet zu verderben74Befindet sich das Mal direkt auf der Unreinheit, so kann dies von der Ferne übersehen werden; wird es zu weit von der Unreinheit gesetzt, so wird der ganze Raum unnötig als unrein bezeichnet..

Ist denn ein olivengroßes Stück von einem Leichnam nicht durch Bezeltung verunreinigend, es wird ja gelehrt, daß zu den Dingen, die durch Bezeltung verunreinigen, auch ein olivengroßes Stück von einem Leichnam gehöre!? R. Papa erwiderte: Hier handelt es sich um ein genau olivengroßes Stück, das später kleiner wird. Lieber verbrenne man seinethalben Hebe und Geheiligtes vorübergehend75Wenn sie durch die Unterlassung der Bezeichnung damit in Berührung kommen., als daß man sie seinethalben dauernd verbrenne76Wenn die Stelle als unrein erklärt wird..

«Folgende gehören zu den zweifelhaften: das Überhängende, das Vorstehende.» Überhängendes, wenn ein Baum über die Erde überhängt77Wenn eine Unreinheit sich unter einem Aste befindet, u. man nicht weiß, unter welchem, so zeichne man die Stelle unter diesem.. Vorstehendes, wenn Steine aus einer Wand hervorragen.

[«Der Gräberpflug,» wie wir gelernt haben: Wer ein Grab umackert, bildet einen Gräberpflug. Wieviel? Eine Furchenlänge, hundert Ellen.]

Ist denn der Gräberpflug durch Bezeltung verunreinigend. R. Jehuda sagte ja im Namen Šemuéls, man dürfe auf einem Gräberpfluge [die Erde] wegblasen78Um zu sehen, ob da Gebeine liegen. und weiter gehen. Auch sagte R. Jehuda b. Ami im Namen U͑las, ein ausgetretener Gräberpflug sei rein79Man darf darüber hinweggehen, wenn man das Pesaḥopfer herrichten geht.!? R. Papa erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt von einem Felde, auf dem ein Grab verloren80Wenn man nicht weiß, wo sich dasselbe befindet. ging, und eines gilt von einem Felde, auf dem ein Grab aufgeackert81Das Grab ist nicht mehr vorhanden u. braucht nicht bezeichnet zu werden. wurde.

Heißt denn ein Feld, auf dem ein Grab verloren82So besser nach Handschriften. ging, Gräberpflug?

Freilich, denn es wird gelehrt: Es gibt dreierlei Gräberpflüge: ein Feld, auf dem ein Grab verloren ging, ein Feld, auf dem ein Grab aufgeackert wurde, und ein Feld der Weinenden.

Welches heißt ein Feld der Weinenden? R. Jehošua͑ b. Abba erwiderte im Namen U͑las: Ein Feld, da man die Toten absetzt.

Aus welchem Grunde? Abimi erwiderte: Hierbei wurde die Lossagung der Eigentümer83Dh. der Angehörigen; es können da einzelne Glieder vom Leichnam zurückgeblieben u. von diesen nicht bestattet worden sein. berücksichtigt.

Braucht denn ein Feld, auf dem ein Grab aufgeackert wurde, nicht der Bezeichnung, es wird ja gelehrt: Wenn man ein bezeichnetes Feld sieht und nicht weiß, was dies zu bedeuten habe, so ist auf diesem, wenn da Bäume vorhanden sind, ein Grab aufgeackert worden, und wenn da keine Bäume vorhanden sind, ein Grab verloren gegangen; R. Jehuda sagt, nur wenn ein Greis oder ein Gelehrter dies84Solange dieser nicht bekündet, daß es aufgeackert wurde, gilt es als nicht aufgeackert. bekundet, weil nicht jeder darüber Bescheid weiß!? R. Papa erwiderte: Diese Lehre spricht von einem Felde, auf dem ein Grab verloren ging, worauf man es bezeichnet hat; sind da Bäume vorhanden, so ist es sicher, daß später das Grab auch aufgeackert wurde, und sind da keine Bäume vorhanden, so ist es sicher, daß das Grab verloren ging.

Es ist ja zu berücksichtigen, vielleicht befinden sich die Bäume innerhalb und das Grab außerhalb85An dieser Stelle wurde gar nicht aufgeackert.!?

Wie U͑la erklärt hat, wenn sich [die Bäume] an der äußersten Grenze befinden, ebenso auch hierbei, wenn

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sie sich an der äußersten Grenze befinden.

Vielleicht befindet sich die Unreinheit innerhalb und die Bäume außerhalb!?

Wenn sie durcheinander [verteilt] stehen. Wenn du aber willst, sage ich: wir sagten ja, daß man das Mal nicht zu weit von der Unreinheit setze, um nicht jisraélländisches Gebiet zu verderben86Und da sich das Mal nahe der Bäume befindet, so befindet sich die Unreinheit wahrscheinl. zwischen den Bäumen.. «R. Jehuda sagt, nur wenn ein Greis oder ein Gelehrter dies bekundet, weil nicht jeder darüber Bescheid weiß.» Abajje sagte: Hieraus, daß dem Gelehrten, der sich in der Stadt befindet, alle Angelegenheiten der Stadt obliegen.

R. Jehuda sagte: Findet man einen gezeichneten Stein, so ist der Raum unten unrein, wenn zwei, so ist, falls Kalk87Womit die Gräber bezeichnet wurden; cf. Ms. V,1. zwischen ist, der Zwischenraum rein, obgleich er nicht aufgeackert wurde.

Es wird ja aber gelehrt, daß, wenn man einen gezeichneten Stein findet, der Raum unten unrein sei, und wenn zwei, der Zwischenraum, wenn er geakkert ist, rein, und wenn er nicht geackert ist, unrein sei!? R. Papa erwiderte: Dies in dem Falle, wenn der Kalk oben aufgeschüttet und an beiden Seiten ausgestreut ist; ist der Zwischenraum geackert, so ist er rein, weil [der Kalk] wahrscheinlich durch das Aufackern abgefallen ist, wenn aber nicht, so ist der Kalk dazwischen direkt geschüttet worden, und [der Raum] ist unrein.

R. Asi sagte: Findet man einen Grenzrand gezeichnet, so ist er unrein und das ganze Feld rein; wenn zwei, so sind diese unrein, und das ganze Feld rein; wenn drei, so sind diese unrein und das ganze Feld rein; wenn vier, so sind diese rein und das ganze Feld unrein, denn der Meister sagte, daß man das Mal nicht zu weit von der unreinen Stelle setze, um nicht jisraélländisches Gebiet zu beschädigen.

UND WEGEN DER MISCHFRUCHT STREIFEN. Entsendet man denn Streifen wegen der Mischfrucht am Halbfeste, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Am ersten Adar erläßt man eine Kundmachung inbetreff der Tempelsteuer und der Mischfrucht; am fünfzehnten desselben liest man die Esterrolle in den Großstädten und man sendet [Leute] aus, die Wege zu entdornen, die Stadtplätze auszubessern, die Tauchbäder zu messen: man verrichtet alle öffentlichen Arbeiten, bezeichnet die Gräber und sendet Streifen aus wegen der Mischfrucht!?

R. Elea͑zar und R. Jose b. Ḥanina [erklärten dies]; einer erklärte, eines gelte von der frühreifen88Wegen dieser schon am 15. Adar. und eines von der spätreifen, und einer erklärte, eines gelte vom Getreide und eines von Kräutern89Wegen dieser schon am 15. Adar.. R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn noch keine Blüten zu merken sind, wenn aber Blüten zu merken sind, so sendet man [schon vorher] aus.

Weshalb sendet man sie am Halbfeste aus? R. Ja͑qob erwiderte im Namen R. Joḥanans: Weil dann der Lohn niedriger ist. R. Zebid, nach anderen R. Mešaršeja, sagte: Hieraus, daß man ihnen ihren Lohn von der Tempelsteuer zahlt, denn wenn man sagen wollte [die Eigentümer] zahlen von ihrem [Gelde], so ist dies uns ja gleichgültig, mögen sie doch zahlen, was jene verlangen.

Wieviel90Muß von der Mischfrucht vorhanden sein, um es nicht vernichten zu müssen.!? R. Šemuél b. Jiçḥaq erwiderte: Wie wir gelernt haben: Ist in einer Seá [Aussaat] ein Viertelkab anderer

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Art vorhanden, so vermindere man91Das Verhältnis, durch Verminderung der einen od. Vermehrung der anderen Art..

Es wird ja aber gelehrt, sie ordneten an, das ganze Feld als Freigut zu erklären!?

Das ist kein Einwand; eines vor der Anordnung und eines nach der Anordnung. Es wird nämlich gelehrt: Früher pflegten sie [die Mischpflanzen] herauszureißen und vor ihr Vieh zu werfen, und die Eigentümer freuten sich doppelt: erstens, daß man ihnen ihre Felder jätete und zweitens, daß man ihrem Vieh [Futter] vorwarf; da ordneten sie an, sie auszureißen und auf die Straße zu werfen. Aber immer freuten sie sich sehr, daß man ihnen ihre Felder jätete, da ordneten sie an, das ganze Feld als Freigut zu ererklären.

R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, MAN DÜRFE DAS WASSER VON BAUM ZU BAUM LEITEN, NUR DARF MAN NICHT DAS GANZE FELD BEWÄSSERN; SAATEN, DIE VOR DEM FESTE NICHT BEWÄSSERT WORDEN SIND, DARF MAN AM HALBFESTE NICHT BEWÄSSERN. iii DIE WEISEN ERLAUBEN DAS EINE UND DAS ANDERE.

GEMARA. R. Jehuda sagte: Ist es aber ein angefeuchtetes92Das trocken wurde u. unbedingt der abermaligen Bewasserung bedarf. Feld, so ist es erlaubt. Ebenso wird auch gelehrt: Wenn sie gesagt haben, man dürfe [Saaten] am Halbfeste nicht bewässern, so gilt dies nur von Saaten, die vor dem Feste noch nicht bewässert worden sind, Saaten aber, die vor dem Feste bewässert worden sind, darf man am Feste bewässern. Ist es aber ein angefeuchtetes93Das trocken wurde u. unbedingt der abermaligen Bewasserung bedarf. Feld, so ist es erlaubt. Man darf am Halbfeste kein ausgetrocknetes Feld bewässern; die Weisen erlauben das eine und das andere. Rabina sagte: Hieraus, daß man am Halbfeste einen Garten sprengen darf. Das ausgetrocknete Feld deshalb, weil [die Bewässerung] die Spätfrüchte zu Frühfrüchten94Obgleich dies nicht zur Vermeidung eines direkten Schadens erfolgt. macht, ebenso macht sie auch hierbei Spätfrüchte zu Frühfrüchten.

Die Rabbanan lehrten: Man darf ein lichtes95Wörtl. weißes Feld, dh. ein Feld ohne Bäume (für Getreide, Gemüse udgl.), als Ggs. zum Baumfelde (שדה האילן) dh. Obstfelde. Feld im Siebentjahre sprengen, nicht aber am Halbfeste.

Es wird ja aber gelehrt, man dürfe sprengen sowohl am Halbfeste als auch im Siebentjahre!? R. Hona erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob und das andere nach den Rabbanan. Ein Anderes lehrt: Man darf ein lichtes Feld im Vorsiebentjahre sprengen, damit die Kräuter im Siebentjahre wachsen; und noch mehr: man darf ein lichtes Feld im Siebentjahre sprengen, damit die Kräuter im Nachsiebentjahre wachsen.

ivMAN DARF AM HALBFESTE UND IM SIEBENTJAHRE MAULWÜRFE UND MÄUSE VOM BAUMFELDE UND VOM LICHTEN FELDE AUF UNGEWÖHNLICHE96So nach der ersten Ausgabe u. der Mišna separata. WEISE WEGFANGEN; DIE WEISEN SAGEN, VOM BAUMFELDE AUF GEWÖHNLICHE WEISE UND VOM LICHTEN FELDE AUF UNGEWÖHNLICHE WEISE. MAN DIRF EINE MAUERLÜCKE AM HALBFESTE VERRAMMELN UND IM SIEBENTJAHRE AUF GEWÖHNLICHE WEISE BAUEN.

GEMARA. Was ist ein Maulwurf97Die Frage ist eine rein sprachliche: was das hierfür im Texte gebrauchte hebr. Wort bedeute.? R. Jehuda erwiderte: Ein Tier, das keine Augen hat. Raba b. Jišma͑él, nach anderen R. Jemar b. Šelemja, sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers:98Tehillim 58,9. gleich einer Schnekke, die zerfließend wandelt, so fällt der Maulwurf99So nach dem T., ohne die Sonne zu sehen.

Die Rabbanan lehrten: Man darf Maulwürfe und Mäuse vom lichten Felde und vom Baumfelde wegfangen, auch darf man Ameisenhöhlen zerstören.

Wie zerstört man sie? R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Man holt Erde aus einer Höhle und man tut sie in eine andere, und sie erdrosseln einander. R. Jemar b. Šelemja sagte im Namen Abajjes: Dies nur, wenn sie sich auf zwei Seiten eines Flusses befinden, und auch nur dann, wenn

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keine Brücke, kein Steg und kein Laufbrett vorhanden ist.

Wie weit100Müssen beide Ameisenhöhlen von einander entfernt sein.? Eine Parasange.

R. JEHUDA101In manchen Texten »die Weisen«, wie in der Mišna, in anderen dagegen an beiden Stellen RJ.SAGT, VOM BAUMFELDE AUF GEWÖHNLICHE WEISE UND VOM LICHTEN FELDE AUF UNGEWÖHNLICHE WEISE. Die Rabbanan lehrten: Wie geschieht dies auf gewöhnliche Weise? Man gräbt eine Grube und spannt darüber ein Fangnetz. Wie auf ungewöhnliche Weise? Man stößt einen Spieß hinein, haut mit einer Axt und wühlt die Erde auf. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar: sagte: Was sie gesagt haben, von einem lichten Felde auf ungewöhnliche Weise, bezieht sich nur auf ein lichtes Feld nahe der Stadt, von einem lichten Felde nahe einem Baumfelde aber auch auf gewöhnliche Weise, weil sie aus dem lichten Felde herankommen und die Bäume zerstören können.

MAN DARF EINE MAUERLÜCKE AM HALBFESTE VERRAMMELN. Auf welche Weise darf man verrammeln? R. Joseph erwiderte: Mit Stauden und Lorbeerzweigen. In einer Barajtha wird gelehrt: Man schichte Steine auf, ohne sie mit Mörtel zu verschmieren. R. Ḥisda sagte: Dies lehrten sie nur von einem Gartenzaun, einen Hofzaun aber darf man auf gewöhnliche Weise bauen. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn eine Wand in die Straße hineinragt, so reiße man sie wegen der Gefahr nieder und baue sie auf gewöhnliche Weise wieder auf.

Da wird ja der Grund angegeben: wegen der Gefahr. Manche lesen: Komm und höre: Wenn eine Wand in die Straße hineinragt, so reiße man sie wegen der Gefahr nieder und baue sie auf gewöhnliche Weise wieder auf. Nur wegen der Gefahr, nicht aber, wenn keine Gefahr vorliegt; dies ist also eine Widerlegung R. Ḥisdas!?

R.Ḥisda kann dir erwidern: in diesem Falle darf man sie niederreißen und bauen, sonst aber nur bauen und nicht niederreißen.

Auch in diesem Falle sollte man ja niederreißen und nicht bauen dürfen!?

So würde man es unterlassen und nicht niederreißen. R. Aši sagte: Dies geht auch aus unserer Mišna hervor. Diese lehrt, man dürfe sie im Siebentjahre auf gewöhnliche Weise bauen. Welche: wollte man sagen, die eines Hofes, so ist es ja selbstverständlich; doch wohl die eines Gartens, obgleich es den Anschein einer Bewachung der Früchte hat. Schließe hieraus.

R. MEÍR SAGT, MAN DÜRFE [AM HALBFESTE] ERSTMALIG DEN AUSSATZ UNTERSUCHEN102Cf. Wajikra Kap. 13., ERLEICHTERND UND NICHT ERSCHWEREND103Dh. wenn der Aussätzige rein gesprochen werden kann.; DIE WEISEN SAGEN, NICHT ERLEICHTERND UND NICHT ERSCHWEREND. v,1

GEMARA. Es wird gelehrt: R. Meír sagt, man dürfe den Aussatz untersuchen, erleichternd und nicht erschwerend; R. Jose sagt, nicht erleichternd und nicht erschwerend, denn wenn du ihn erleichternd zwingst, so ist er auch erschwerend gezwungen104Er kann es ja vorher nicht wissen.. Rabbi sagte: Die Ansicht R. Meírs leuchtet ein bei einem abgeschlossenen105Sobald Symptome der Unreinheit erscheinen, wird der Aussätzige außerhalb des Lagers abgeschlossen (cf. Wajikra 13,4ff); für einen, der bereits abgeschlossen ist u. an der Festfreude nicht teilnehmen kann, kann die Untersuchung nur vorteilhaft sein., und die Ansicht R. Joses bei einem effektiv Unreinen. Raba sprach: Hinsichtlich eines Reinen stimmen alle überein, daß man ihn nicht untersuche, hinsichtlich eines erstmalig abgeschlossenen stimmen alle überein, daß man ihn

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wohl untersuche, sie streiten nur über einen zweitmalig abgeschlossenen; einer ist der Ansicht, es hängt ja vom Priester ab: ist er rein, so sage er ihm, daß er rein sei, und ist er unrein, so schweige er, und einer ist der Ansicht: die Schrift sagt ja:106Wajikra 13,59. wiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Der Meister sagte: Rabbi sagte: Die Ansicht R. Joses leuchtet ein bei einem effektiv Unreinen, und die Ansicht R. Meírs bei einem abgeschlossenen. Es wird ja aber entgegengesetzt gelehrt!?

Tannaím [streiten] über die Ansicht Rabbis; einer ist der Ansicht, die Gesellschaft der Mitmenschen107Daher untersuche man den effektiv Unreinen, weil er ohnehin unrein, u. die Untersuchung ihm viell. eine Freude bereiten kann. sei ihm lieber, und einer ist der Ansicht, die Gesellschaft seiner Frau108Wenn der Priester ihn als unrein erklärt, bereitet er ihm eine Festfreude, weil der effektiv Unreine mit seiner Frau zusammen sein darf; der Reingewordene dagegen muß zuerst sieben Reinheitstage abwarten; erst dann darf er seiner Frau beiwohnen. sei ihm lieber.

Demnach ist dem absolut Unreinen der Beischlaf erlaubt!?

Freilich. Es wird nämlich gelehrt:109Wajikra 14,8. Er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben, er darf den Beischlaf nicht ausüben, denn unter Zelt ist nur seine Frau zu verstehen, wie es heißt: 110Dewarim 5,27. geh, sage ihnen: Kehrt nach euren Zelten zurück. R. Jehuda sagt: 111Jechezkel 44.26. Sieben Tage soll man ihm zählen, nur während der Zähltage112Die der Aussätzige von der Reinheitserklärung bis zur Zeremonie der Reinigung zu zählen hat., nicht aber während der Tage seiner absoluten Unreinheit. R. Jose b. Jehuda sagte: Wenn dies von den sieben Zähltagen gilt, um wieviel mehr von den Tagen seiner absoluten Unreinheit. R. Ḥija sagte: Ich sprach vor Rabbi: Meister, du hast uns ja gelehrt, daß U͑zijahu den Jotham nur während seiner absoluten Unreinheit113U͑zijahu war aussätzig (cf. 2. Diwrej hajamim 26,19ff.), und er durfte seiner Frau während der Zähltage nicht beiwohnen. gezeugt hat. Dieser erwiderte: Ich sagte dies auch.

Worin besteht ihr Streit?

R. Jose b. Jehuda ist der Ansicht, der Allbarmherzige hat dies von den Zähltagen gesagt, und um so eher gilt dies von den Tagen der absoluten Unreinheit, und jener ist der Ansicht, wovon er dies gesagt hat, gilt dies, und wovon er dies nicht gesagt hat, gilt dies nicht.

Demnach hängt dies vom Belieben114Da er nach der einen Ansicht die Untersuchung unterlassen darf, u. nach der anderen Ansicht im Falle der Unreinheit dies nicht zu sagen braucht. des Priesters ab!?

Freilich. Es wird nämlich gelehrt:115Wajikra 13,14. Und am Tage, da es an ihm gesehen wird, an manchem Tage hast du es zu sehen, und an manchem Tage hast du es nicht zu sehen. Hieraus folgerten sie, daß, wenn an einem Bräutigam116Während der Hochzeitsfeier. ein Aussatzmal sich zeigt, man ihm sieben Tage der Gasterei gewähre, ob an ihm selbst, an seinem Hause oder seinem Gewände. Ebenso gewähre man einem am Feste die sieben Festtage

so R. Jehuda. Rabbi sagte: Dies117Die Folgerung aus der Schrift. ist gar nicht nötig; es heißt: 118Wajikra 14,36. so befehle der Priester, das Haus auszuräumen, und wenn man ihm zum Freigestellten119Erst wenn die Hausgeräte hinausgeschafft sind, wird der Aussatz untersucht. Zeit gewährt, um wieviel mehr zu einer gottgefälligen Handlung.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Abajje erwiderte: Der Unterschied zwischen ihnen besteht nur in der Folgerung. Raba erwiderte: Ein Unterschied zwischen ihnen besteht beim Freigestellten120Ob ihm auch aus anderem Grunde, nicht zu einer gottgefälligen Handlung, eine Zeit gewährt wird..

Und R. Jehuda!?

Hiervon121Vom Aussatze an einem Hause. ist nichts zu entnehmen, da dies ein Novum ist: sonst sind Holz und Steine nicht verunreinigungsfähig,

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diese aber sind verunreinigungsfähig.

Und Rabbi!?

Er kann erwidern: [beide Schriftverse] sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: und am Tage, da es an ihm gesehen wird, so könnte man glauben, nur zu einer gottgefälligen Handlung, nicht aber zu Freigestelltem, daher schrieb der Allbarmherzige auch: so befehle der Priester. Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: so befehle der Priester, so könnte man glauben, nur [beim Hausaussatz], wo die Unreinheit nicht an seinem Körper haftet, nicht aber bei der an seinem Körper haftenden Unreinheit, so lehrt er uns.

Der Meister sagte: An manchem Tage hast du es zu sehen, und an manchem Tage hast du es nicht zu sehen. Wieso geht dies hieraus hervor? Abajje erwiderte: Die Schrift könnte ja sagen am Tage, wenn es aber und am Tage heißt, so schließe hieraus, daß du es an manchem Tage zu sehen hast und an manchem Tage nicht zu sehen hast. Raba erwiderte: Das Schriftwort ist überhaupt überflüssig; die Schrift könnte ja sagen: und wenn es gesehen wird, wenn es aber heißt: und am Tage, so schließe hieraus, daß du es an manchem Tage zu sehen hast, und an manchem Tage nicht zu sehen hast.

Und Abajje!?

Dies deutet darauf, daß es nur am Tage und nicht nachts erfolge.

Woher entnimmt Raba, daß es nur am Tage und nicht nachts erfolge?

Er folgert es aus [dem Verse] :122Wajikra 13,12. wohin die Augen des Priesters blicken123Wenn man bei natürlichem Lichte sehen kann.

Und Abajje!?

Dies schließt den auf einem Auge Blinden aus.

Aber auch nach Raba ist es ja hierfür zu verwenden!?

Dem ist auch so.

Woher entnimmt er nun, daß es nur am Tage und nicht nachts erfolge!?

Aus [dem Schriftverse:]124Wajikra 14,35. etwas wie Aussatz erscheint mir an meinem Hause, mir, nicht aber vor meiner Beleuchtung.

Und Abajje!?

Wenn nur hieraus, so könnte man glauben, nur bei einer Unreinheit, die nicht an seinem Körper haftet, bei einer Unreinheit aber, die an seinem Körper haftet, auch vor seiner Beleuchtung, so lehrt er uns.

v,2 FERNER SAGTE R. MEÍR, MAN DÜRFE DIE GEBEINE SEINES VATERS UND SEINER MUTTER ZUSAMMENLESEN, WEIL DIES FÜR IHN EINE FREUDE IST; R. JOSE SAGT, DIES [ERWECKE] IN IHM TRAUER. DREISSIG TAGE VOR DEM FESTE DARF MAN ÜBER SEINEN VERSTORBENEN KEINE KLAGE UND KEINE TRAUER VERANSTALTEN.

GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer die Gebeine seines Vaters und seiner Mutter zusammenliest, trauere über sie125Dies ist aber keine Freude. den ganzen Tag, und abends trauere er nicht mehr. Hierzu sagte R. Hisda: Selbst wenn sie in einem Laken eingehüllt sind!? Abajje erwiderte: Lies vielmehr: weil man durch das Fest in freudiger Stimmung ist.

KEINE KLAGE VERANSTALTEN. Was ist dies für eine Klage? Rabh erwiderte: Wenn im Westen der Trauerredner zurückkommt, ruft er: Weine mit ihm jeder, der betrübten Herzens ist.

DREISSIG TAGE VOR DEM FESTE. Weshalb dreißig Tage? R. Kahana erwiderte im Namen R. Jehudas im Namen Rabhs: Einst hatte jemand Geld für die Wallfahrt reserviert, und als ein Trauerredner an die Tür herankam, nahm seine Frau das Geld und gab es ihm, sodaß jener nicht zur Wallfahrt ziehen konnte. Um diese Zeit bestimmten sie, daß man dreißig Tage vor dem Feste keine Klage und keine Trauer

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veranstalte. Šemuél erklärte: Weil der Tote dreißig Tage nicht aus dem Herzen kommt.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Wenn [die Trauer] unentgeltlich erfolgt.

vi MAN DARF AM HALBFESTE KEINE GRABNISCHEN UND KEINE GRÄBER GRABEN, WOHL ABER DARF MAN AM HALBFESTE GRABNISCHEN VERVOLLSTÄNDIGEN. MAN DARF AM HALBFESTE EINE WASCHGRUBE UND IM HOFE DES TOTEN EINEN SARG MACHEN. R. JEHUDA VERBIETET DIES, ES SEI DENN, DASS MIT IHM BRETTER VORHANDEN SIND.

GEMARA. Was sind Grabnischen und was sind Gräber? R. Jehuda erwiderte: Grabnischen werden gegraben, Gräber werden gebaut. Ebenso wird auch gelehrt: Folgende heißen Grabnischen und folgende heißen Gräber: Grabnischen werden gegraben, Gräber werden gebaut.

WOHL ABER GRABNISCHEN VERVOLLSTÄNDIGEN. Was heißt vervollständigen? R. Jehuda erwiderte: Ist sie zu lang, so kürzt man sie. In einer Barajtha wurde gelehrt: Länger und breiter machen.

EINE WASCHGRUBE GRABEN &C. Was heißt Waschgrube? R. Jehuda erwiderte: Ein Teich. Es wird ja aber gelehrt: Waschgrube und Teich!? Abajje, nach anderen R. Kahana, erwiderte: Der Teich und die Teichgrube126Die Grube neben dem Teiche zur Aufnahme von überfließendem Wasser..

IM HOFE DES TOTEN EINEN SARG. Wir lernen also das, was die Rabbanan [in einer Barajtha] gelehrt haben: Man darf alles verrichten, was für den Toten nötig ist: man schneide ihm das Haar, wasche ihm das Gewand und fertige ihm einen Sarg aus Brettern, die seit vor dem Feste zugeschnitten sind; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man dürfe auch Holz holen und heimlich in der Wohnung Bretter fertigen.

MAN DARF AM HALBFESTE KEINE FRAU HEIRATEN, WEDER EINE JUNGFRAU NOCH EINE WITWE, AUCH NICHT DIE SCHWAGEREHE127Cf. Dewarim 25,5ff.VOLLZIEHEN, WEIL DIES EINE FREUDE FÜR IHN IST, WOHL ABER SEINE GESCHIEDENE WIEDERHEIRATEN. vii EINE FRAU DARF AM HALBFESTE IHRE SCHÖNHEITSMITTEL GEBRAUCHEN, R. JEHUDA SAGT, JEDOCH KEINEN KALK AUFTRAGEN, WEIL DIES SIE VERUNZIERT. DER LAIE DARF AUF GEWÖHNLICHE WEISE NÄHEN, DER HANDWERKER NUR IN HUNDEZAHN-STICHEN. MAN DARF DIE BETT[GURTE] FLECHTEN; R. JOSE SAGT, NUR SPANNEN.

GEMARA. Was ist denn dabei, daß es für ihn eine Freude ist!? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls, ebenso sagte R. Elea͑zar im Namen Oša͑jas, und wie manche sagen, R. Elea͑zar im Namen R. Ḥaninas: Man mische nicht zwei Freuden128Man gebe sieb ganz der Festfreude allein hin. miteinander. Rabba b. Hona erwiderte: Man würde dann die Festfreude lassen und sich der Freude an seiner Frau hingeben. Abajje sprach zu R. Joseph: Das, was Rabba b. Hona gesagt hat, ist von Rabh. R. Daniél b. Qaṭṭina sagte nämlich im Namen Rabhs: Woher, daß man am Feste nicht heirate? Es heißt :129Dewarim 16,14. du sollst dich an deinem Feste freuen, nicht aber an deiner Frau. U͑la erklärte: Wegen der damit verbundenen Umstände. R. Jiçḥaq der Schmied erklärte: Wegen Unterlassung der Fortpflanzung130Man würde die Hochzeitsfeier auf die Feste aufschieben.. Man wandte ein: All diejenigen, von denen sie gesagt haben, sie dürfen am Halbfeste keine Frau heiraten, dürfen dies am Vorabend des Festes. Dies ist ja eine

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Widerlegung aller131Die Hochzeitsfeierlichkeiten dauern 7 Tage, sodaß sie in das Fest hineinragen. Erklärungen!? Das ist kein Einwand. Nach demjenigen, welcher erklärt, wegen der Freude, [ist zu erwidern:] die Hauptfreude währt nur einen Tag; nach demjenigen, welcher erklärt, wegen der damit verbundenen Umstände, [ist zu erwidern:] die Hauptumstände erfolgen nur am ersten Tage; und nach demjenigen, welcher erklärt, wegen der Fortpflanzung, [ist zu erwidern:] wegen des einen Tages schiebt man es nicht auf.

Woher, daß man nicht zwei Freuden miteinander mische? Es heißt: 132# Melachim 8,65. so beging Šelomo zu jener Zeit das Fest und ganz Jisraél mit ihm, eine große Versammlung, von da, wo es nach Ḥamath hineingeht, an bis zum Bache Miçrajims, [vor dem Herrn, unserem Gott,] sieben Tage und sieben Tage, [zusammen] vierzehn Tage. Dürfte man zwei Freuden miteinander mischen, so sollte er doch bis zum Feste warten und sieben Festtage aus diesem und aus jenem Anlaß133Für das Fest und für die Einweihung des Tempels. veranstalten.

Vielleicht warte man nur nicht, wohl aber darf man es, wenn sie zusammentreffen!?

Er könnte etwas134Vom Bau des Tempels, bis zum Beginne des Festes. zurücklassen.

Man darf ja vom Bau des Tempels nichts zurücklassen!?

Er könnte etwas vom Rabenschutze135Dem mit Stacheln versehenen Metallplatten auf dem Dache des Tempels; cf. Bd. I. S. 702 Anm. 180. zurücklassen.

Auch der Rabenschutz gehört zum Tempelbau!?

Vielmehr, aus den überflüssigen [Worten] der Schrift136Sc. ist dies zu entnehmen.; merke, es heißt ja vierzehn Tage, wozu noch: sieben Tage und sieben Tage? Schließe hieraus, diese besonders und jene besonders.

R. Parnakh sagte im Namen R. Joḥanans: In jenem Jahre hatte Jisraél nicht den Versöhnungstag137Der 5 Tage vor dem Hüttenfeste zu feiern ist, während sie ein 7tägiges Fest veranstalten. gefeiert, und sie waren besorgt, die Feinde Jisraéls138Euphem. für Jisraél selbst. könnten den Untergang verdient haben. Da ertönte eine Hallstimme und sprach: Ihr seid allesamt für das Leben der zukünftigen Welt bestimmt.

Wie eruierten sie dies?

Sie folgerten [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere: wenn [die Einweihung] der Stiftshütte, deren Heiligkeit keine bleibende war, und die Opfer eines Einzelnen139Die Opfer wurden von den einzelnen Familienhäuptern (Fürsten) dargebracht; cf. Bamidbar Kap. 7. den Šabbath verdrängten, [dessen Entweihung] mit der Steinigung belegt ist, um wieviel mehr verdrängen [die Einweihung] des Tempels, dessen Heiligkeit eine bleibende ist, und das Opfer der Gemeinde den Versöhnungstag, [dessen Entweihung] nur mit Ausrottung belegt ist.

Wieso waren sie demnach besorgt?

Da war es für Gott erfolgt, hierbei aber für sie selbst140Bei der Einweihung der Stiftshütte wurden die Opfer für Gott dargebracht, bei der Einweihung des Tempels war es ein Volksfest..

Sollten sie [die Opfer] herrichten, jedoch davon nicht essen und nicht trinken!?

Keine [Fest] freude ohne Essen und Trinken.

Woher, daß [die Einweihung] der Stiftshütte den Šabbath verdrängte: wollte man sagen, weil es heißt: 141Bamidbar 7,12,48. am ersten Tage, und am siebenten Tage, so kann es ja der siebente der Opfertage142Während am Šabbath die Opferung tatsächlich ausfiel. sein!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es heißt:143Bamidbar 7,72. am elfte Tage; wie ein Tag ununterbrochen144Das überflüssige Wort יןס (wörtl. der Tag, der der 11. Tag ist) deutet, daß alle 11 Tage hintereinander gefeiert wurden., ebenso alle elf Tage ununterbrochen.

Vielleicht nur an den Tagen, an denen es zulässig war!?

Es gibt noch einen anderen Schriftvers:145Bamidbar 7,78. am zwölften Tage; wie ein Tag ununterbrochen, ebenso alle zwölf Tage ununterbrochen.

Vielleicht auch hierbei: nur an den Tagen, an denen es zulässig war!?

Wozu sind demnach zwei Schriftverse nötig?

Woher, daß [die Einweihung] des Tempels den Versöhnungstag verdrängte: wollte man sagen, weil es vierzehn Tage146Der 5 Tage vor dem Hüttenfeste zu feiern ist, während sie ein 7tägiges Fest veranstalten. heißt, so waren es vielleicht nur Tage, an denen es zulässig war!?

Dies ist durch [das Wort] Tag zu folgern, das auch dort147Bei der Einweihung der Stiftshütte; da erfolgte es nach der obigen Auslegung ununterbrochen. [gebraucht wird].

«Da ertönte eine Hallstimme und sprach: Ihr seid allesamt für das Leben der zukünftigen Welt bestimmt.» Woher, daß er es ihnen vergeben hat?

R. Taḥlipha lehrte :148# Melachim 8,66. Und es geschah am achten Tage, da entließ er das Volk, und sie segneten den König und gingen nach ihren Zelten, fröhlich und guten Mutes, über all das Gute, das der Herr seinem Knechte David und seinem Volke Jisraél erwiesen hat. Nach ihren Zelten, sie fanden ihre Frauen im Zustande der Reinheit. Fröhlich, sie hatten vom Glanze der Göttlichkeit genossen. Und guten Mutes, die Frau eines jeden wurde mit einem Knäblein schwanger. Über all das Gute, eine Hallstimme ertönte und sprach zu ihnen: Ihr seid allesamt für das Leben der zukünftigen Welt bestimmt.

Seinem Knechte David und seinem Volke Jisraél; allerdings seinem Volke Jisraél, indem er ihnen die Entweihung des Versöhnungstages vergeben hat, inwiefern aber seinem Knechte David? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Als Šelomo die Lade in den Tempel bringen wollte, schlossen sich die Tore zusammen. Da sprach Šelomo vierundzwanzig Lobgesänge, jedoch wurde er nicht erhört; hierauf sprach er:149Tehillim 24,7. Erhebet ihr Tore eure Häupter $c., dennoch wurde er nicht erhört. Als er aber sprach :150

  1. Melachim 6,42.
Herr, Gott, weise deinen Gesalbten nicht ab, gedenke doch der Gnade gegenüber deinem Knechte David, wurde er sofort erhört. Nun wurden die Gesichter der Feinde Davids wie die Topfränder, und alle erkannten, daß ihm der Heilige, gepriesen sei er, jene Sünde151Den Raub der Frau Uri jas; cf. 2. B. Schmuel Kap. 11. vergeben hat.

R. Jonathan b. A͑smaj und R. Jehuda, ein Proselytenabkömmling, studierten den Traktat von den Gelübden vor R. Šimo͑n b. Joḥaj. Nachdem sie sich abends von ihm verabschiedet batten, kamen sie am folgenden Morgen zurück und verabschiedeten sich wiederum. Da sprach er zu ihnen: Habt ihr euch denn nicht abends von mir verabschiedet!? Jene erwiderten: Du hast uns gelehrt, Meister, daß, wenn ein Schüler sich von seinem Lehrer verabschiedet und in derselben Stadt übernachtet, er sich wiederum von ihm verabschieden müsse. Es heißt nämlich: und es geschah am achten Tage152Des Festes, der 22. des Monats. , da entließ er das Volk, und sie segneten den König, und es heißt :153

  1. Diwrej hajamim 7,10.
und am dreiundzwanzigsten des siebenten Monats entließ er das Volk; hieraus, daß, wenn ein Schüler sich von seinem Lehrer verabschiedet und in derselben Stadt übernachtet, er sich wiederum von ihm verabschieden müsse. Da sprach er zu seinem Sohne: Es sind vornehme Leute, gehe zu ihnen hin, damit sie dich segnen. Als er hinkam, traf er sie sich mit folgenden einander widersprechenden Schriftversen befassen. Es heißt:154Mischlej 4,26. wäge die Bahn deines Fuβes, und all deine Wege sollen fest bestimmt sein, dagegen aber heißt es: 155Ib. 5,6. daß du nicht den Weg des Lebens ivägst!? Das ist jedoch kein Widerspruch; eines gilt von einem Gebote, das auch durch andere ausgeübt

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werden kann, und eines gilt von einem Gebote, das nicht durch andere ausgeübt werden kann. Sie saßen und wiesen ferner auf folgenden [Widerspruch] hin; es heißt:156Ib. 3,15. sie ist kostbarer als Korallen und all deine Angelegenheiten kommen ihr nicht gleich, wohl aber die himmlischen Angelegenheiten, dagegen heißt es:157Ib. 8,11. keine Angelegenheit kommt ihr gleich, auch himmlische Angelegenheiten kommen ihr nicht gleich!? Eines gilt von einem Gebote, das auch durch andere ausgeübt werden kann, und eines gilt von einem Gebote, das nicht durch andere ausgeübt werden kann. Alsdann fragten sie ihn: Was wünschest du hier? Dieser erwiderte: Mein Vater sagte zu mir: geh zu ihnen, daß sie dich segnen. Da sprachen sie zu ihm: Möge es [Gottes] Wille sein, daß du säest und nicht erntest, daß du heimbringest158Worunter er den Einkauf von Waren ohne Absatz, bezw. die Ausfuhr von Waren ohne Erlös verstand. und nicht fortbringest, fortbringest und nicht heimbringest, daß dein Haus zerstört und dein Absteigequartier bewohnt sei, daß dein Brot in Verwirrung gerate und daß du kein neues Jahr erblickest. Als er zu seinem Vater zurückkehrte, sprach er: Nicht allein, daß sie mich nicht gesegnet haben, sie bereiteten mir auch Schmerz. Dieser fragte: Was sprachen sie zu dir? Jener erwiderte: Das und das sprachen sie zu mir. Da sprach dieser: Das sind alles Segnungen. Daß du säest und nicht erntest: daß du Kinder zeugest und sie nicht sterben. Daß du heimbringst und nicht fortbringst: daß du Schwiegertöchter heimführest und deine Söhne nicht sterben, sodaß sie nicht fortgehen. Daß du fortbringest und nicht heimbringest: daß du Töchter zeugest und ihre Männer nicht sterben, sodaß sie nicht zu dir zurückkehren. Daß dein Haus zerstört und dein Absteigequartier bewohnt sei: diese Welt ist ein Absteigequartier und jene Welt ist das richtige Wohnhaus, denn es heißt :159Tehillim 49,12. ihr Inneres ist ihr Haus, und man lese nicht: qirbam [Inneres], sondern: qibram160So auch LXX, wie aber aus unserer Stelle hervorgeht, hatte der urspr. Text קרכם.[ihr Grab]. Daß dein Brot in Verwirrung gerate: durch viele Söhne und Töchter. Daß du kein neues Jahr erblickest: daß deine Frau nicht sterbe und du keine neue heiratest.

Als R. Šimo͑n b. Ḥalaphta sich von Rabbi verabschiedete, sprach er zu seinem Sohne: Geh zu ihm hin, damit er dich segne. Jener sprach: Möge es [Gottes] Wille sein, daß du nicht beschämst und nicht beschämt wirst. Als er zu seinem Vater zurückkehrte, fragte er ihn: Was sagte er dir? Jener erwiderte: Er sagte zu mir nur gleichgiltige Worte. Dieser sprach: Er segnete dich mit demselben Segen, mit dem der Heilige, gepriesen sei er, Jisraél gesegnet und dies auch wiederholt hat, denn es heißt: 161Jo. 2,26,27. ihr sollt reichlich zu essen haben und satt werden und sollt preisen &c. und in alle Zukunft soll mein Volk nimmermehr beschämt werden. Ihr sollt wissen, daß ich inmitten Jisraéls bin &c. und in alle Zukunft soll mein Volk nimmermehr beschämt werden.

EINE FRAU DARF SCHÖNHEITSMITTEL GEBRAUCHEN. Die Rabbanan lehrten: Folgende sind Schönheitsmittel der Frauen: sie darf die Augen schminken, sich frisieren162Nach anderen heißt פקם schminken. und das Gesicht schminken. Manche sagen, sie dürfe sich unten enthaaren. Die Frau Ḥisdas schmückte sich noch in Gegenwart ihrer Schwiegertochter. Da sprach R. Hona b. Henana, der vor R. Ḥisda saß: Dies lehrten sie nur von einer Jungen, nicht aber von einer Alten. Dieser erwiderte: Bei Gott, sogar deine Mutter, sogar deine Großmutter, und selbst eine, die am Rande ihres Grabes steht, denn die Leute sagen: Gleich der Sechsjährigen läuft die Sechzigjährige hinter der Pauke her163Wenn es Tanz u. Belustigung gibt..

R. JEHUDA SAGT, JEDOCH KEINEN KALK AUFTRAGEN. ES wird gelehrt: R. Jehuda sagt, eine Frau dürfe [am Halbfeste] keinen Kalk auf tragen, weil dies sie verunziert; jedoch pflichtet R. Jehuda bei, daß sie den Kalk, den sie noch am Feste entfernen kann, am Feste auf tragen dürfe, denn wenn es ihr auch jetzt unangenehm ist, ist sie später164Wenn sie ihn entfernt u. die kosmetische Wirkung erfolgt ist. froh.

Hält denn R. Jehuda von dieser Begründung, wir haben ja gelernt: R. Jehuda sagt, man dürfe von ihm165Von einem Nichtjuden an nichtjüdischen Festtagen; cf. Az. Blatt 2a. eine Zahlung annehmen, weil ihm dies unangenehm ist. Sie sprachen zu ihm: Wenn es ihm jetzt auch unangenehm ist, so ist er später166Wenn er die Schuld los ist; RJ. ist also entgegengesetzter Ansicht. froh. R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Laß doch die Vorschriften über [Verrichtungen] am Feste; bei allen ist es zuerst beschwerlich, später aber ist man froh. Rabina erwiderte: Einem Nichtjuden ist eine Zahlungsleistung immer unangenehm.

R. Jehuda sagte: Wenn die jisraélitischen Töchter vorzeitig entwikkelt167Cf. Bd. I S. 672 Anm. 56. sind, so bestreicht man sie, wenn sie arm sind, mit Kalk, wenn sie reich sind, mit feinem Mehl, und Fürstentöchter mit Myrrhenöl, wie es heißt :168Esther 2,12. sechsMonate mit Myrrhenöl.

Was heißt Myrrhenöl? R. Hona b. Hija erwiderte: Stakte169Cf. Bd. I S. 673 Anm. 58.. R. Jirmeja b. Abba170So rieht, in den Parallelstellen u. Handschriften. erwiderte: Öl aus Oliven, die noch kein Drittel [der Reife] erlangt haben. Es wird gelehrt : R. Jehuda sagte: Omphakinon171Cf. Bd. I. S. 673 Anm. 59. ist ein Öl aus Oliven, die noch kein Drittel [der Reife] erlangt haben.

Wozu schmiert man sich damit?

Weil es das Haar entfernt und die Haut geschmeidig macht.

R. Bebaj hatte eine Tochter, die sich damit jedes Glied besonders salbte, und er erhielt für sie vierhundert Zuz. In seiner Nachbarschaft wohnte ein Nichtjude, der eine Tochter hatte, die sich mit einem Male salbte, und sie starb. Da sprach er: Bebaj hat meine Tochter getötet. R. Naḥman sagte: Die Töchter R. Bebajs, der berauschende Getränke trinkt, benötigen des Salbens, unsere Töchter benötigen des Salbens nicht, da wir keine berauschenden Getränke trinken.

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DER LAIE DARF AUF GEWÖHNLICHE WEISE NÄHEN. Wer heißt Laie?

In der Schule R. Jannajs sagten sie, wer nicht mit einem Male [mehrere Stiche] in der ganzen Länge der Nadel machen kann. R. Jose b. Ḥanina sagte, wer nicht richtig einen Saum am Rande eines Hemdes machen kann.

DER HANDWERKER NUR IN HUNDEZAHN-STICIIEN. Was heißt »in Hundezahn-Stichen«? R. Joḥanan erklärte: Im Zickzack. Rabba b. Šemuél erklärte: Gleich den Zähnen eines Hundes172Die ungleichmäßig sind; die Stiche müssen abwechselnd, von oben und von unten gemacht werden..

BETT[GURTE] FLECHTEN. Was heißt »flechten« und was heißt »spannen«?

Als R. Dimi kam, sagte er, hierüber streiten R. Hija b. Abba und R. Asi, beide im Namen Ḥizqijas und R. Joḥanans; einer erklärt, »flechten« heiße in der Länge und in der Breite, und »spannen« heiße in der Länge und nicht in der Breite; und einer erklärt, »flechten« heiße in der Länge und nicht in der Breite, und »spannen« heiße sie straff anziehen, wenn sie lose sind.

Dem ist ja aber nicht so, R. Taḥlipha b. Šaúl lehrte ja, alle stimmen überein, daß man keine Stricke von vornherein flechten dürfe. Einleuchtend ist nun die Lehre des R. Taḥlipha b. Šaúl, alle stimmen überein, daß man keine Stricke von vornherein flechten dürfe, nach demjenigen, welcher sagt, »flechten« heiße in der Länge und in der Breite, und »spannen« heiße in der Länge und nicht in der Breite; wozu aber ist diese Lehre nach demjenigen nötig, welcher erklärt, »flechten« heiße in der Länge und nicht in der Breite, und »spannen« heiße, sie straff anziehen, wenn sie lose sind: wenn schon in der Länge und in der Breite verboten ist, um wieviel mehr Stricke von vornherein flechten!?

Ein Einwand. R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu R. Ḥija b. Abin: Gibt es denn jemand, welcher sagt, »flechten« heiße in der Länge und nicht in der Breite, wir haben ja gelernt: R. Meír sagt, das Bett [werde verunreinigungsfähig], sobald man drei Maschen flicht173Es ist dann fertig. Um Maschen zu erzielen, müssen die Stricke in die Länge u. in die Breite gespannt werden.!?

Als Rabin kam, erklärte er vielmehr: Über »flechten« streitet niemand, ob dies in der Länge und in der Breite heiße, sie streiten nur über »spannen«; einer sagt, »spannen« heiße in der Länge und nicht in der Breite, und einer sagt, dies heiße [die Stricke] straff anziehen, wenn sie lose sind. Man wandte ein: Man darf die Bett[gurte] flechten und um so mehr spannen

so R. Meír; R. Jose sagt, nur spannen und nicht flechten; andere sagen, man dürfe nicht einmal spannen. Einleuchtend ist es nun nach demjenigen, welcher sagt, »spannen« heiße in der Länge und nicht in der Breite, daß die Anderen auch dagegen streiten, aber sollte denn nach demjenigen, welcher sagt, dies heiße [die Stricke] straff anziehen, wenn sie lose sind, nach den Anderen verboten sein, [die Stricke] straff anzuziehen!?

Allerdings, da man [die Tiefung] mit Gewändern ausfüllen kann, so darf man sich nicht bemühen.

MAN DARF AM HALBFESTE EINEN OFEN, EINEN HERD ODER EINE MÜIILE AUFSTELLEN; R. JEHUDA SAGT, MAN DÜRFE MÜHLSTEINE NICHT ERSTMALIG RASPELN. ix

GEMARA. Was heißt »raspeln«? R. Jehuda erklärte: Rillen machen. R. Jeḥiel erklärte: Das Auge174Die Vertiefung in der Mitte des Steines, in die das Getreide fällt. machen. Man wandte ein: Man darf am Halbfeste einen Ofen oder eine Mühle aufstellen, nur darf man sie nicht ganz fertig machen

so R. Elea͑zar; die Weisen sagen, man dürfe sie auch ganz fertig machen. R. Jehuda sagte in seinem Namen, man dürfe eine neue aufstellen und eine alte raspeln. Andere sagen, man dürfe überhaupt nicht raspeln. Allerdings kann nach demjenigen, welcher sagt, »raspeln«175Dh. das hierfür im Texte gebrauchte Wort. heiße Rillen machen, dies bei einem alten [Mühlstein] vorkommen, wozu aber braucht man nach demjenigen, welcher sagt, dies heiße, das Auge machen, bei einem alten das Auge zu machen176Es gibt ja keinen Mühlstein ohne eine derartige Vertiefung.!?

– Wenn man es ein wenig vergrößern will.

Einst hörte R. Hona von jemandem, daß er am Halbfeste Mühlsteine riffelte; da sprach er: Wer ist es? Möge sein Körper entweiht werden, wie er das Halbfest entweiht. Er ist der Ansicht der Anderen.

R. Ḥama trug vor: Man darf am Halbfeste einen Mühlstein riffeln. Im Namen unseres Meisters sagten sie, man dürfe sogar einem Pferde

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oder einem Esel, auf dem man reitet, die Hufe beschneiden, nicht aber einem Mühlenesel. R. Jehuda erlaubte, einem Mühlenesel die Hufe zu beschneiden, eine Mühle aufzustellen, den Mühlenbalken aufzustellen und einen Rinderstall zu bauen. Raba erlaubte, ein Pferd zu striegeln und einen Sitz und ein Podium zu bauen. Raba erlaubte einem Vieh am Halbfeste Blut abzuziehen; da sprach Abajje zu ihm: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Man darf am Halbfeste einem Vieh Blut abziehen, und man unterlasse es nicht, ihm Arzneimittel zu geben. Raba erlaubte feine Kleider zu glätten, weil dies eine Laienarbeit ist. R. Jiçḥaq b. Ami sagte im Namen R. Ḥisdas: Einen Ärmel falten ist verboten, weil dies eine Handwerkerarbeit ist.

Raba sagte: Den Boden glätten wegen der Tenne ist erlaubt, wenn aber wegen des Bodens177Um da zu pflanzen; es hat dann den Anschein des Pflügens., so ist es verboten.

Wie ist dies festzustellen?

Wenn man [die Erde] von einem Hügel auf einen Hügel oder aus einer Vertiefung in eine Vertiefung [wirft], so erfolgt es wegen der Tenne, wenn man sie aber von einem Hügel in eine Vertiefung wirft, so erfolgt es wegen des Bodens.

Ferner sagte Raba: Späne zusammensuchen wegen des Holzes ist erlaubt, wenn aber wegen des Bodens, so ist es verboten.

Wie ist dies festzustellen?

Wenn man die großen aufliest und die kleinen zurückläßt, so erfolgt es wegen des Holzes, wenn man aber die großen und die kleinen aufliest, so erfolgt es wegen des Bodens.

Ferner sagte Raba: Das Wasser auf sein Grundstück leiten ist wegen der Fische erlaubt, wenn aber wegen des Bodens, so ist es verboten.

Wie ist dies festzustellen?

Wenn man zwei Öffnungen macht, eine oben und eine unten, so erfolgt es wegen der Fische, wenn aber nur eine, so erfolgt es wegen des Bodens.

Ferner sagte Raba: Eine Palme beschneiden wegen [der Zweige] für das Vieh ist erlaubt, wenn aber wegen der Palme, so ist es verboten.

Wie ist dies festzustellen?

Nimmt man alles von einer Seite, so erfolgt es für das Vieh, wenn von der einen Seite und von der anderen Seite, so erfolgt es wegen der Palme.

Ferner sagte Raba: Unreife Datteln darf man [zum Essen] zerschneiden, sie auszupressen ist verboten. R. Papa sagte: Da solche wurmstichig werden, so gleichen sie leichtverderblicher Ware und es ist erlaubt.

Ferner sagte Raba: Jeder Warenhandel ist am [Halbfeste] verboten. R. Jose b. Abin sagte: Ist es eine leichtverderbliche [Ware], so ist es erlaubt. Rabina hatte Ware, die er für sechstausend [ ] verkaufen konnte; doch schob er den Verkauf bis nach dem Feste auf. Später verkaufte er sie für zwölftausend [ ].

Rabina hatte von den Leuten in der Burg Sanvata Geld einzufordern; da kam er vor R. Aši und fragte ihn, ob er [am Halbfeste] zu ihnen gehen dürfe. Dieser erwiderte: Da du sie nur heute antreffen kannst und nicht an einem anderen Tage, so gleicht es [dem Verkaufe] einer leichtverderblichen Ware, und es ist erlaubt. Ähnlich wird vom Götzendienste178Dh. von den Götzendienern, sc. vom Handelsverkehr mit ihnen an ihren Feiertagen, der verboten ist; cf. Az. Blatt 2a. gelehrt: Man darf zur Messe der Nichtjuden gehen und von ihnen Vieh,

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Sklaven, Mägde, Häuser, Felder und Weinberge ankaufen, dies schriftlich bescheinigen und [das Schriftstück] aufs Amt bringen; denn es ist ebenso, als rette man es aus ihrer Hand.

Rabh erlaubte Ḥija b. Aši am Halbfeste Reusen zu flechten, weil dies eine Laienarbeit ist. Netze zu flechten, ist jedoch verboten, weil dies eine Handwerkerarbeit ist. R. Jehuda erlaubte Ami dem Ofensetzer, Öfen zu setzen, ebenso Rabba b. A͑sbi, Siebe zu flechten.

Dem ist ja aber nicht so, Rabba b. Šemuél lehrte ja, alle stimmen überein, daß man keinen Ofen neu setzen dürfe!?

Das ist kein Ein wand; das eine im Sommer und das andere im Winter179Im Winter ist es verboten, da er erst nach dem Feste trocken wird, u. erst dann benutzt werden darf..

MAN DARF EIN GELÄNDER MACHEN, UM EIN DACH ODER AN EINER GALERIE, LAIENARBEIT UND KEINE HANDWERKSMÄSSIGE ARBEIT. x MAN DARF SPALTE180An Öfen od. Dächern.VERKLEBEN UND SIE MIT EINER WALZE, MIT DER HAND ODER MIT DEM FUSSE GLATTSTREICHEN, JEDOCH NICHT MIT EINER MAURERKELLE. WENN DER ANGELHAKEN, DAS ANGELLOCH, DER ANGELBALKEN, DAS SCHLOSS ODER DER SCHLÜSSEL ZERBROCHEN IST, SO DARF MAN SIE AM HALBFESTE WIEDER HERSTELLEN. EINLEGESPEISEN, VON DENEN MAN NOCH AM FESTE ESSEN KANN, DARF MAN EINLEGEN.

GEMARA. Was heißt Laienarbeit? R. Joseph erwiderte: Mit Stauden und Lorbeerzweigen. In einer Barajtha wurde gelehrt: Man schichte Steine auf, ohne sie mit Mörtel zu verschmieren.

MAN DARF SPALTE VERKLEBEN UND SIE MIT EINER WALZE GLATT STREICHEN. Wenn dies, wie du sagst, sogar mit einer Walze erlaubt ist, so ist es ja mit der Hand oder mit dem Fuße selbstverständlich!?

Er meint es wie folgt: man darf Spalte verkleben und sie wie mit einer Walze mit der Hand oder mit dem Fuße glatt streichen, nicht aber mit einer Maurerkelle.

WENN DER ANGELHAKEN, DAS ANGELLOCH, DER ANGELBALKEN, DAS SCHLOSS ODER DER SCHLÜSSEL ZERBROCHEN IST, SO DARF MAN SIE AM HALBFESTE WIEDER HERSTELLEN. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Bis zu seiner Zeit181Des Hochpriesters Joḥanan; cf. Ms. V,15. war in Jerušalem der Hammer in Tätigkeit182Am Halbfeste wurde gearbeitet.&c. Nur bis zu seiner Zeit, später aber nicht!?

Das ist kein Widerspruch; eines gilt vom Schmiedehammer183Mit diesem ist es wegen des größeren Geräusches verboten. und eines gilt vom Tischlerhammer. R. Ḥisda wandte ein: Demnach könnte man sagen, das starke Geläute sei verboten, das schwache Geläute sei erlaubt!? Vielmehr, erklärte R. Ḥisda, dies ist kein Einwand; eines gilt von einer Sichel184Hier in der Bedeutung Säge, die gar kein Geläute hervorruft. und eines gilt von einer Axt. R. Papa erwiderte: Eines gilt von der Zeit vor der Anordnung und eines gilt von der Zeit nach der Anordnung185Unsere Misna von der Zeit vor der Anordnung des Hochpriesters Johanan.. R. Aši erklärte: Eines nach R. Jehuda und eines nach R. Jose. R. Jiçḥaq b. Evdämi sagte nämlich: Wer lehrte, bei Leichtverderblichem am Halbfeste sei eine Veränderung186Die Verrichtung der Arbeit darf nur auf ungewöhnliche Weise erfolgen; hierüber weiter Blatt 12a. erforderlich? Es ist nicht R. Jose. Rabina sagte: Nach wessen Ansicht ziehen wir jetzt am Halbfeste die [vorstehenden] Pflöcke aus der Tür heraus? Nach R. Jose.

EINLEGESPEISEN, VON DENEN MAN NOCH AM FESTE ESSEN KANN, DARF MAN EINLEGEN. Die Einwohner von Leba fischten im Beditha187Name eines Flusses. So nach den Kommentaren; der Text ist elliptisch u. variiert., und die Leute kamen und holten sich Fische; da erlaubte Raba, davon einzusalzen. Abajje sprach zu ihm: Wir haben ja aber gelernt, man dürfe Einlegespeisen, nur wenn man davon noch am Feste essen kann, einlegen!? Dieser erwiderte: Da sie von vornherein [die Fische] zum [sofortigen] Essen geholt haben, und nun, wenn man sie liegen läßt, sie verderben, so gleichen sie leichtverderblicher Ware, und es ist erlaubt. Manche lesen: Raba erlaubte [die Fische] zu fangen, heimzubringen und einzusalzen. Abajje sprach zu ihm: Wir haben ja aber gelernt, man dürfe Einlegespeisen, nur wenn man davon noch am Feste essen kann, einlegen!? Dieser erwiderte: Auch diese kann man durch Abspülen188So sinngemäß; wörtl. durch das Fischgefäß. Nach anderer Erkl. wenn man sie gepreßt einlegt; sie ziehen dann weniger Salz ein. [noch am Feste] essen, wenn man sie auspreßt. So wurden solche für Šemuél sechzig Mal abgespült, und er aß sie. Einst kam Raba zum Exilarchen, und nachdem für ihn [eingelegte Fische] sechzig Mal abgespült wurden, aß er sie. Einst kam Rabh zu Bar Sapir und man setzte ihnen Fische vor, die ein Drittel gekocht, ein Drittel gesalzen und ein Drittel gebraten waren.

Rabh sagte: Abba der Fänger sagte mir: Fische sind kurz vor ihrem Verderben am besten. Ferner sagte Rabh: Abba der Fänger sagte mir: Man brate den Fisch mit seinem Bruder, lege ihn dann in seinen Vater, esse ihn mit seinem Sohne und trinke darauf seinen Vater189Vater des Fisches ist das Wasser, Bruder desselben ist das Salz, das ebenfalls aus Wasser gewonnen wird, dessen Sohn ist die Fischtunke.. Ferner sagte Rabh: Abba der Fänger sagte mir: Fische, Kresse und Milch trage der Körper und nicht das Bett190Dh. man gehe nicht unmittelbar nach dem Genusse derselben zu Bett.. Ferner sagte Rabh: Abba der Fänger sagte mir: Nach Fischen, Kresse und Milch trinke man lieber Wasser als Met oder lieber Met als Wein.

  • 1
    Für das die natürliche Bewässerung nicht ausreicht.
  • 2
    Mit der man vor dem Feste gar nicht gerechnet hatte.
  • 3
    Streifzüge aussenden, die für die Entfernung der Mischfrucht zu sorgen haben.
  • 4
    Wobei kein großer Schaden zu berücksichtigen ist.
  • 5
    Das dürre, künstlich bewässerte Feld heißt בית השלחין, was hier von שלהי müde, matt sein abgeleitet wird; das feuchte, natürlich bewässerte Feld heißt בית הבעל von בעל begatten abgeleitet.
  • 6
    Dewarim 25,18.
  • 7
    Das dürre, künstlich bewässerte Feld heißt בית השלחין, was hier von שלהי müde, matt sein abgeleitet wird; das feuchte, natürlich bewässerte Feld heißt בית הבעל von בעל begatten abgeleitet.
  • 8
    Od. Bewohnen, Beiwohnen; der Regen läßt sich auf die Erde nieder, wohnt ihr bei.
  • 9
    Jeschajahu 62,5.
  • 10
    Diese Lehre spricht von einem natürlich bewässerten Felde.
  • 11
    In diesem Falle würde ein Schaden entstehen.
  • 12
    Cf. Sab. Blatt 73a.
  • 13
    Die verbotene Handlung ist nur dann strafbar, wenn der Täter gewarnt wurde.
  • 14
    Erhalte Geißelhiebe wegen Mischfrucht.
  • 15
    Wajikra 19,19.
  • 16
    Das Wort כלאיס (allerdings zum vorangehenden Satze gehörend) steht neben dem W.e שדך, demnach begsteht das Verbot nicht nur im Säen, sondern auch im Stehenlassen.
  • 17
    Dewarim 15,2.
  • 18
    Die zu den Hauptarbeiten gehören; cf. Sab. Blatt 73aff.
  • 19
    Wajikra 25,4,5.
  • 20
    Das לא wird auf das Nomen u. nicht auf das Verb bezogen (cf. Anm. 15 mut. mut.).
  • 21
    Das לא wird auf das Nomen u. nicht auf das Verb bezogen (cf. Anm. 15 mut. mut.).
  • 22
    Nach Raschi: die Steine von den Wurzeln entfernen.
  • 23
    Nach anderen: den Staub entfernen.
  • 24
    Nicht aber eine spezifische Feld- oder Weinbergarbeit.
  • 25
    Schemot 23,11.
  • 26
    Wie beispielsweise in unserem Falle, wo das Gebot der allgemeinen Ruhe im Siebentjahre generell gehalten ist, die verbotenen Arbeiten aber speziell aufgezählt werden.
  • 27
    Cf. Bd. 2 S. 612 Anm. 47.
  • 28
    Das לא wird auf das Nomen u. nicht auf das Verb bezogen (cf. Anm. 15 mut. mut.).
  • 29
    In Palästina, woher RD. kam.
  • 30
    Im Siebentjahre, wovon die Schrift nicht spricht; dies ist unter »Zusatz« zu verstehen.
  • 31
    Ob. Col. a.
  • 32
    Der im Siebentjahre verbotenen Feldarbeiten.
  • 33
    Diese sind unter »Zusatz« zu verstehen.
  • 34
    Schemot 34,21; nach einer weiter folgenden Lehre wird dies auf das 6. Jahr des Septenniums bezogen.
  • 35
    Die einen feuchten Boden brauchen.
  • 36
    Cf. Sb. 1,6.
  • 37
    Cf. Zum Feststrauße; cf. Suk. Blatt 33b.
  • 38
    Am Hüttenfeste; cf. Suk. Blatt 48a.
  • 39
    Schemot 34,21.
  • 40
    Dieser Schriftvers bezieht sich nicht auf das Siebentjahr, sondern auf den Šabbath.
  • 41
    Der aus dem Schriftverse nicht bezüglich dieser, sondern bezüglich der Erstlingsgarbe folgert.
  • 42
    Wenn durch das Abschöpfen das Niveau des Wassers sinkt, ist das Schöpfen ebenso mühevoll, wie beim Zugbrunnen.
  • 43
    Diese gleichen dem Regenwasser, indem sie ebenfalls versiegen können, und man könnte veranlaßt werden, Wasser von anderwärts zu holen.
  • 44
    Dh. mit einem Male bewässert werden kann.
  • 45
    Nach dem Wortlaute, Wasser zur Bewässerung desselben.
  • 46
    Von Gewächsen (jäten) od. Beeren (ausbeeren); einer leitet das W. מדליו von דלה heraufziehen, schöpfen ab, der andere hingegen von דלל herausziehen, jäten, ausheeren.
  • 47
    Cf. Wajikra 19,9; 23,22.
  • 48
    In den kursierenden Ausgaben Bar Çitaj (Name einer bekannten Familie, cf. Jab. 21b), viell. aber Ortsname.
  • 49
    Als Nachsatz zu den Worten des RebA͑.
  • 50
    Daß man nicht das Behacken bezweckt.
  • 51
    Wenn der Graben ursprünglich 3 Handbreiten tief war u. auf eine halbe verfallen ist. Nach unserer Mišna darf er auf die ursprünglich fünffache Tiefe wieder hergestellt werden.
  • 52
    Auch bei einer Tiefe von 3 Handbreiten fließt das Wasser nicht richtig, somit ist dies eine unnötige Arbeit.
  • 53
    Cf. Anm. 48. mut. mut.
  • 54
    Cf. Anm. 48. mut. mut.
  • 55
    Im Falle unserer Mišna, von einer auf sechs.
  • 56
    Demnach ist es erlaubt.
  • 57
    Die Tiefe von 6 Handbreiten ist ausreichend.
  • 58
    Dewarim 19,10.
  • 59
    Jechezkel 39,15.
  • 60
    Daß ein unbeschnittener Priester den Tempeldienst nicht verrichten darf.
  • 61
    Jechezkel 44,9.
  • 62
    Wajikra 13,45.
  • 63
    Das W. טמא als Subjekt; dh. die Unreinheit muß gekennzeichnet werden.
  • 64
    Wajikra 19,14.
  • 65
    Jeschajahu 57,14.
  • 66
    Schemot 18,20.
  • 67
    Wajikra 15,31.
  • 68
    Ib. 18,30.
  • 69
    Tehillim 50,23.
  • 70
    Die verbotenen Wege bezeichnet.
  • 71
    Dh. seine Handlungen erwägt.
  • 72
    An dem ein zahlreiches Publikum anwesend war, sodaß er durch die Einwürfe beschämt werden könnte.
  • 73
    Befindet sich das Mal direkt auf der Unreinheit, so kann dies von der Ferne übersehen werden; wird es zu weit von der Unreinheit gesetzt, so wird der ganze Raum unnötig als unrein bezeichnet.
  • 74
    Befindet sich das Mal direkt auf der Unreinheit, so kann dies von der Ferne übersehen werden; wird es zu weit von der Unreinheit gesetzt, so wird der ganze Raum unnötig als unrein bezeichnet.
  • 75
    Wenn sie durch die Unterlassung der Bezeichnung damit in Berührung kommen.
  • 76
    Wenn die Stelle als unrein erklärt wird.
  • 77
    Wenn eine Unreinheit sich unter einem Aste befindet, u. man nicht weiß, unter welchem, so zeichne man die Stelle unter diesem.
  • 78
    Um zu sehen, ob da Gebeine liegen.
  • 79
    Man darf darüber hinweggehen, wenn man das Pesaḥopfer herrichten geht.
  • 80
    Wenn man nicht weiß, wo sich dasselbe befindet.
  • 81
    Das Grab ist nicht mehr vorhanden u. braucht nicht bezeichnet zu werden.
  • 82
    So besser nach Handschriften.
  • 83
    Dh. der Angehörigen; es können da einzelne Glieder vom Leichnam zurückgeblieben u. von diesen nicht bestattet worden sein.
  • 84
    Solange dieser nicht bekündet, daß es aufgeackert wurde, gilt es als nicht aufgeackert.
  • 85
    An dieser Stelle wurde gar nicht aufgeackert.
  • 86
    Und da sich das Mal nahe der Bäume befindet, so befindet sich die Unreinheit wahrscheinl. zwischen den Bäumen.
  • 87
    Womit die Gräber bezeichnet wurden; cf. Ms. V,1.
  • 88
    Wegen dieser schon am 15. Adar.
  • 89
    Wegen dieser schon am 15. Adar.
  • 90
    Muß von der Mischfrucht vorhanden sein, um es nicht vernichten zu müssen.
  • 91
    Das Verhältnis, durch Verminderung der einen od. Vermehrung der anderen Art.
  • 92
    Das trocken wurde u. unbedingt der abermaligen Bewasserung bedarf.
  • 93
    Das trocken wurde u. unbedingt der abermaligen Bewasserung bedarf.
  • 94
    Obgleich dies nicht zur Vermeidung eines direkten Schadens erfolgt.
  • 95
    Wörtl. weißes Feld, dh. ein Feld ohne Bäume (für Getreide, Gemüse udgl.), als Ggs. zum Baumfelde (שדה האילן) dh. Obstfelde.
  • 96
    So nach der ersten Ausgabe u. der Mišna separata.
  • 97
    Die Frage ist eine rein sprachliche: was das hierfür im Texte gebrauchte hebr. Wort bedeute.
  • 98
    Tehillim 58,9.
  • 99
    So nach dem T.
  • 100
    Müssen beide Ameisenhöhlen von einander entfernt sein.
  • 101
    In manchen Texten »die Weisen«, wie in der Mišna, in anderen dagegen an beiden Stellen RJ.
  • 102
    Cf. Wajikra Kap. 13.
  • 103
    Dh. wenn der Aussätzige rein gesprochen werden kann.
  • 104
    Er kann es ja vorher nicht wissen.
  • 105
    Sobald Symptome der Unreinheit erscheinen, wird der Aussätzige außerhalb des Lagers abgeschlossen (cf. Wajikra 13,4ff); für einen, der bereits abgeschlossen ist u. an der Festfreude nicht teilnehmen kann, kann die Untersuchung nur vorteilhaft sein.
  • 106
    Wajikra 13,59.
  • 107
    Daher untersuche man den effektiv Unreinen, weil er ohnehin unrein, u. die Untersuchung ihm viell. eine Freude bereiten kann.
  • 108
    Wenn der Priester ihn als unrein erklärt, bereitet er ihm eine Festfreude, weil der effektiv Unreine mit seiner Frau zusammen sein darf; der Reingewordene dagegen muß zuerst sieben Reinheitstage abwarten; erst dann darf er seiner Frau beiwohnen.
  • 109
    Wajikra 14,8.
  • 110
    Dewarim 5,27.
  • 111
    Jechezkel 44.26.
  • 112
    Die der Aussätzige von der Reinheitserklärung bis zur Zeremonie der Reinigung zu zählen hat.
  • 113
    U͑zijahu war aussätzig (cf. 2. Diwrej hajamim 26,19ff.), und er durfte seiner Frau während der Zähltage nicht beiwohnen.
  • 114
    Da er nach der einen Ansicht die Untersuchung unterlassen darf, u. nach der anderen Ansicht im Falle der Unreinheit dies nicht zu sagen braucht.
  • 115
    Wajikra 13,14.
  • 116
    Während der Hochzeitsfeier.
  • 117
    Die Folgerung aus der Schrift.
  • 118
    Wajikra 14,36.
  • 119
    Erst wenn die Hausgeräte hinausgeschafft sind, wird der Aussatz untersucht.
  • 120
    Ob ihm auch aus anderem Grunde, nicht zu einer gottgefälligen Handlung, eine Zeit gewährt wird.
  • 121
    Vom Aussatze an einem Hause.
  • 122
    Wajikra 13,12.
  • 123
    Wenn man bei natürlichem Lichte sehen kann
  • 124
    Wajikra 14,35.
  • 125
    Dies ist aber keine Freude.
  • 126
    Die Grube neben dem Teiche zur Aufnahme von überfließendem Wasser.
  • 127
    Cf. Dewarim 25,5ff.
  • 128
    Man gebe sieb ganz der Festfreude allein hin.
  • 129
    Dewarim 16,14.
  • 130
    Man würde die Hochzeitsfeier auf die Feste aufschieben.
  • 131
    Die Hochzeitsfeierlichkeiten dauern 7 Tage, sodaß sie in das Fest hineinragen.
  • 132
    # Melachim 8,65.
  • 133
    Für das Fest und für die Einweihung des Tempels.
  • 134
    Vom Bau des Tempels, bis zum Beginne des Festes.
  • 135
    Dem mit Stacheln versehenen Metallplatten auf dem Dache des Tempels; cf. Bd. I. S. 702 Anm. 180.
  • 136
    Sc. ist dies zu entnehmen.
  • 137
    Der 5 Tage vor dem Hüttenfeste zu feiern ist, während sie ein 7tägiges Fest veranstalten.
  • 138
    Euphem. für Jisraél selbst.
  • 139
    Die Opfer wurden von den einzelnen Familienhäuptern (Fürsten) dargebracht; cf. Bamidbar Kap. 7.
  • 140
    Bei der Einweihung der Stiftshütte wurden die Opfer für Gott dargebracht, bei der Einweihung des Tempels war es ein Volksfest.
  • 141
    Bamidbar 7,12,48.
  • 142
    Während am Šabbath die Opferung tatsächlich ausfiel.
  • 143
    Bamidbar 7,72.
  • 144
    Das überflüssige Wort יןס (wörtl. der Tag, der der 11. Tag ist) deutet, daß alle 11 Tage hintereinander gefeiert wurden.
  • 145
    Bamidbar 7,78.
  • 146
    Der 5 Tage vor dem Hüttenfeste zu feiern ist, während sie ein 7tägiges Fest veranstalten.
  • 147
    Bei der Einweihung der Stiftshütte; da erfolgte es nach der obigen Auslegung ununterbrochen.
  • 148
    # Melachim 8,66.
  • 149
    Tehillim 24,7.
  • 150


    1. Melachim 6,42.
  • 151
    Den Raub der Frau Uri jas; cf. 2. B. Schmuel Kap. 11.
  • 152
    Des Festes, der 22. des Monats.
  • 153


    1. Diwrej hajamim 7,10.
  • 154
    Mischlej 4,26.
  • 155
    Ib. 5,6.
  • 156
    Ib. 3,15.
  • 157
    Ib. 8,11.
  • 158
    Worunter er den Einkauf von Waren ohne Absatz, bezw. die Ausfuhr von Waren ohne Erlös verstand.
  • 159
    Tehillim 49,12.
  • 160
    So auch LXX, wie aber aus unserer Stelle hervorgeht, hatte der urspr. Text קרכם.
  • 161
    Jo. 2,26,27.
  • 162
    Nach anderen heißt פקם schminken.
  • 163
    Wenn es Tanz u. Belustigung gibt.
  • 164
    Wenn sie ihn entfernt u. die kosmetische Wirkung erfolgt ist.
  • 165
    Von einem Nichtjuden an nichtjüdischen Festtagen; cf. Az. Blatt 2a.
  • 166
    Wenn er die Schuld los ist; RJ. ist also entgegengesetzter Ansicht.
  • 167
    Cf. Bd. I S. 672 Anm. 56.
  • 168
    Esther 2,12.
  • 169
    Cf. Bd. I S. 673 Anm. 58.
  • 170
    So rieht, in den Parallelstellen u. Handschriften.
  • 171
    Cf. Bd. I. S. 673 Anm. 59.
  • 172
    Die ungleichmäßig sind; die Stiche müssen abwechselnd, von oben und von unten gemacht werden.
  • 173
    Es ist dann fertig. Um Maschen zu erzielen, müssen die Stricke in die Länge u. in die Breite gespannt werden.
  • 174
    Die Vertiefung in der Mitte des Steines, in die das Getreide fällt.
  • 175
    Dh. das hierfür im Texte gebrauchte Wort.
  • 176
    Es gibt ja keinen Mühlstein ohne eine derartige Vertiefung.
  • 177
    Um da zu pflanzen; es hat dann den Anschein des Pflügens.
  • 178
    Dh. von den Götzendienern, sc. vom Handelsverkehr mit ihnen an ihren Feiertagen, der verboten ist; cf. Az. Blatt 2a.
  • 179
    Im Winter ist es verboten, da er erst nach dem Feste trocken wird, u. erst dann benutzt werden darf.
  • 180
    An Öfen od. Dächern.
  • 181
    Des Hochpriesters Joḥanan; cf. Ms. V,15.
  • 182
    Am Halbfeste wurde gearbeitet.
  • 183
    Mit diesem ist es wegen des größeren Geräusches verboten.
  • 184
    Hier in der Bedeutung Säge, die gar kein Geläute hervorruft.
  • 185
    Unsere Misna von der Zeit vor der Anordnung des Hochpriesters Johanan.
  • 186
    Die Verrichtung der Arbeit darf nur auf ungewöhnliche Weise erfolgen; hierüber weiter Blatt 12a.
  • 187
    Name eines Flusses. So nach den Kommentaren; der Text ist elliptisch u. variiert.
  • 188
    So sinngemäß; wörtl. durch das Fischgefäß. Nach anderer Erkl. wenn man sie gepreßt einlegt; sie ziehen dann weniger Salz ein.
  • 189
    Vater des Fisches ist das Wasser, Bruder desselben ist das Salz, das ebenfalls aus Wasser gewonnen wird, dessen Sohn ist die Fischtunke.
  • 190
    Dh. man gehe nicht unmittelbar nach dem Genusse derselben zu Bett.