Rosch haSchanah Kapitel 1

Der Talmud, Traktat (Massechet) Rosch haSchanah in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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ES GIBT VIER JAHRESANFÄNGE: DER ERSTE NISAN IST JAHRESANFANG DER KÖNIGE1 UND DER FESTE2. i DER ERSTE ELUL IST JAHRESANFANG FÜR DEN VIEHZEHNTEN3; R. ELEA͑ZAR UND R. ŠIMO͑N SAGEN, DER ERSTE TIŠRI. DER ERSTE TIŠRI IST JAHRESANFANG DES KALENDERJAHRES, DES ERLASSJAHRES4 UND DES JOBELJAHRES5, SOWIE DER PFLANZUNGEN UND KRÄUTER6. DER ERSTE ŠEBAṬ IST NACH DER SCHULE ŠAMMAJS JAHRESANFANG DER BÄUME7; DIE SCHULE HILLELS SAGT, DER FÜNFZEHNTE DESSELBEN.

GEMARA. DER KÖNIGE. Hinsichtlich welcher Halakha? R. Ḥisda erwiderte: Hinsichtlich der Schuldscheine, denn wir haben gelernt: Vordatierte Schuldscheine sind ungültig8, nachdatierte sind gültig.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein König am neunundzwanzigsten Adar die Regierung angetreten hat, so wird ihm am ersten Nisan ein Jahr angerechnet; tritt er die Regierung am ersten Nisan an, so wird ihm das Jahr erst am nächsten ersten Nisan angerechnet.

Der Meister sagte: Wenn ein König am neunundzwanzigsten Adar die Regierung angetreten hat, so wird ihm am ersten Nisan ein Jahr angerechnet. Er lehrt uns damit, daß der Nisan Jahresanfang der Könige

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ist, und daß ein Tag des Jahres als Jahr angesehen wurde.

«Trat er die Regierung am ersten Nisan an, so wird ihm das Jahr erst am nächsten ersten Nisan angerechnet.» Selbstverständlich!?

Dies ist wegen des Falles nötig, wenn er bereits im Adar gewählt worden ist; man könnte glauben, man zähle dann zwei Jahre, so lehrt er uns.

Die Rabbanan lehrten: Wenn [ein König] im Adar gestorben und ein anderer an seine Stelle im Adar eingesetzt worden ist, so zählt das Jahr sowohl zur Regierung des einen als auch zu der des anderen9. Wenn er im Nisan gestorben und ein anderer im Nisan an seine Stelle eingesetzt worden ist, so zählt das Jahr sowohl zur Regierung des einen als auch zu der des anderen. Wenn er im Adar gestorben ist und ein anderer an seine Stelle im Nisan eingesetzt worden ist, so zählt das erste zur Regierung des einen und das zweite zu der des anderen.

Der Meister sagte: Wenn [ein König] im Adar gestorben und ein anderer an seine Stelle im Adar eingesetzt worden ist, so zählt das Jahr sowohl zur Regierung des einen als auch zu der des anderen. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, man zähle nicht ein Jahr zur Regierungszeit von zweien, so lehrt er uns.

«Wenn er im Nisan gestorben und ein anderer im Nisan an seine Stelle eingesetzt worden ist, so zählt das Jahr sowohl zur Regierung des einen als auch zu der des anderen.» Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, nur am Ende des Jahres, sagen wir, gelte ein Tag des Jahres als Jahr, am Beginne des Jahres aber sagen wir dies nicht, so lehrt er uns.

«Wenn er im Adar gestorben und ein anderer an seine Stelle im Nisan eingesetzt worden ist, so zählt das erste zur Regierung des einen und das zweite zu der des anderen.» Selbstverständlich!?

Dies ist wegen des Falles nötig, wenn er bereits im Adar gewählt worden und auch (König,) der Sohn eines Königs ist; man könnte glauben, man zähle zwei Regierungsjahre, so lehrt er uns.

R. Joḥanan sagte: Woher, daß man das Regierungsjahr nur mit Nisan zu zählen beginne? Es heißt:10*es geschah im vierhundertachtzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Jisraél aus dem Lande Miçrajim, im vierten Jahre

im Monate Ziv, das ist der zweite Monat*

der Regierung Selomos über Jisraél; er vergleicht die Regierung Šelomos mit dem Auszuge aus Miçrajim: wie der Auszug aus Miçrajim mit Nisan, ebenso die Regierung Šelomos mit Nisan.

Woher dies vom Auszuge aus Miçrajim selbst, daß man mit Nisan zu zählen beginne, vielleicht auch diesen mit Tišri?

Dies ist nicht einleuchtend, denn es heißt:11und Ahron, der Priester, stieg nach dem Befehle des Herrn hinauf auf den Berg Hor und starb daselbst, im vierzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Jiisraél aus dem Lande Miçrajim, im fünften Monate, am ersten des Monats, und ferner heißt es:12und es geschah im vierzigsten Jahre, im elften Monate, am ersten des Monats, da sprach Moše &c. Wenn er nun vom Ab spricht und es »das vierzigste Jahr« nennt, und vom Šebaṭ spricht und es ebenfalls »das vierzigste Jahr« nennt, so ist ja zu entnehmen, daß dessen Jahresanfang nicht mit dem Tišri beginnt.

Allerdings zählt die eine [Schriftstelle] ausdrücklich nach dem Auszuge aus Miçrajim, woher aber, daß die andere nach dem Auszuge aus Miçrajim zählt, vielleicht nach der Errichtung der Stiftshütte!?

Wie R. Papa erklärt13hat, [die Worte] im zwanzigsten Jahre dienen als Wortanalogie, ebenso dienen auch hierbei [die Worte] im vierzigsten Jahre als Wortanalogie: wie da nach dem Auszuge aus Miçrajim, ebenso hierbei nach dem Auszuge aus Miçrajim.

Woher aber, daß das Ereignis im Ab zuerst geschah, vielleicht geschah das Ereignis im Šebaṭ zuerst14!?

Dies ist nicht anzunehmen; es heißt:15nachdem er Siḥon geschlagen hatte, und als die Seele Ahrons zur Ruhe einkehrte, lebte Siḥon noch, denn es heißt :16und der Kenaa͑nite, der König von

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A͑rad, vernahm. Er vernahm nämlich die Kunde, daß Ahron gestorben sei und die Wolken der Herrlichkeit verschwunden seien, da glaubte er, es sei nun die Freiheit gegeben, Jisraél zu bekriegen. Das ist es, was geschrieben steht :17und die ganze Gemeinde sah, daß Ahron verschieden war, und R. Abahu sagte, man lese nicht sah, sondern wurde18gesehen. Dies nach Reš Laqiš, denn Reš Laqiš sagte, [das Wort] »ki«19habe vier Bedeutungen: wenn, vielleicht, sondern, denn.

Ist es denn derselbe, da war es Kenaa͑n, dort aber Siḥon!?

Es wird gelehrt: Siḥon, A͑rad und Kenaa͑n sind identisch; Siḥon [hieß er], weil er einem Fohlen [sejaḥ] in der Wüste glich, Kenaa͑n nach dem Namen seines Reiches, und sein eigentlicher Name war A͑rad. Manche lesen: A͑rad [hieß er], weil er einem Waldesel [a͑rud] in der Wüste glich, Kenaa͑n nach dem Namen seines Reiches, und sein eigentlicher Name war Siḥon.

Vielleicht ist Ijar der Jahresanfang20!?

Dies ist nicht anzunehmen; es heißt:21und es geschah im ersten Monate des zweiten Jahres, am ersten des Monats,* da wurde die Stiflshütte aufgestellt, und ferner heißt es: 22und es geschah im zweiten Jahre, im zweiten Monate, da erhob sich die Wolke von der Stiftshütte des Gesetzes*. Wenn er es im Nisan »das zweite Jahr« nennt und im Ijar ebenfalls »das zweite Jahr« nennt, so ist demnach der Ijar nicht Jahresanfang.

Vielleicht ist Sivan der Jahresanfang23? Dies ist nicht anzunehmen; es heißt:24im dritten Monate nach dem Auszuge der Kinder Jisraél aus dem Lande Miçrajim. Wieso heißt es, wenn dem so wäre, [nur:] im dritten Monate, es sollte ja heißen: im zweiten Jahre nach dem Auszuge &c.25!?

Vielleicht ist es der Tammuz, vielleicht ist es der Ab, vielleicht der Adar!? Vielmehr, erwiderte R. Elea͑zar, ist es hieraus [zu entnehmen]:26und er begann zu bauen im zweiten Monate, am zweiten, im vierten Jahre seiner Regierung. Was heißt im »zweiten«? Doch wohl am zweiten des Monats, mit dem sein Regierungsjahr begann. Rabina wandte ein: Vielleicht am zweiten des Monats!?

So würde es ausdrücklich27geheißen haben: am zweiten des Monats.

Vielleicht am zweiten Wochentage!?

Erstens wird der (zweite) Wochentag nie in der Schrift genannt, und ferner vergleiche man das andere zweiten mit dem ersten zweiten: wie das erste zweiten sich auf den Monat bezieht, ebenso das andere zweiten auf den Monat.

Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: Woher, daß man das Regierungsjahr mit Nisan zu zählen beginne? Es heißt: es geschah im vierhundertachtzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Jisraél aus dem Lande Miçrajim &c. Und es heißt: und Ahron, der Priester, stieg nach dem Befehle des Herrn hinauf auf den Berg Hor &c. Und es heißt: und es geschah im vierzigsten Jahre, im elften Monate. Und es heißt: nachdem er Siḥon geschlagen hatte &c. Und es heißt: und der Kanaa͑nite vernahm &c. Und es heißt: und die ganze Gemeinde sah, das Ahron verschieden war &c. Und es heißt: und es geschah im ersten Monate des zweiten Jahres &c. Und es heißt: und es geschah im zweiten Jahre, im zweiten Monate &c. Und es heißt: im dritten Monate nach dem Auszuge der Kinder Jisraél &c. Und es heißt: und er begann zu bauen &c.

R. Ḥisda sagte: Dies lehrten sie nur von jisraélitischen Königen, bei Königen der weltlichen Völker aber beginne man mit dem Tišri zu zählen, denn es heißt:28Worte Neḥemjas, des Sohnes Hakaljas: Im Monate Kislev des zwanzigsten Jahres &c., und ferner heißt es :29und es geschah im Monate Nisan des zwanzigsten Jahres des Königs Artaḥšasta &c. Wenn er nun vom Kislev spricht und es »das zwanzigste Jahr« nennt und vom Nisan spricht und es ebenfalls »das zwanzigste Jahr« nennt, so ist ja zu entnehmen, daß der Jahresanfang nicht mit dem Nisan beginnt.

Allerdings zählt die eine [Schriftstelle] nach Artaḥšasta, woher aber, daß

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die andere nach Artaḥšasta zählt, vielleicht nach einer anderen Ära!? R. Papa erwiderte: [Die Worte:] im zwanzigsten Jahre dienen als Wortanalogie: wie dort nach Artaḥšasta, ebenso da nach Artaḥšasta. Woher aber, daß das Ereignis im Kislev zuerst geschah, vielleicht geschah das Ereignis im Nisan zuerst!? Dies ist nicht anzunehmen, denn es wird gelehrt: Die Worte, die Ḥanani zu Neḥemja im Kislev sprach, sagte Neḥemja dem Könige im Nisan. Ḥanina sprach zu Neḥemja im Kislev, denn es heißt: Worte Neḥemjas, des Sohnes Ḥakaljas: Im Monat Kislev des zwanzigsten Jahres, als ich in der Burg Šušan war, kam Ḥanani, einer meiner Brüder, mit einigen Männern, aus Jehuda. Als ich sie über die Juden, die Geretteten, die aus der Gefangenschaft übrig geblieben waren, und über Jerušalem befragte, da antworteten sie mir: Die Übriggebliebenen, die aus der Gefangenschaft dort in der Provinz übrig geblieben sind, befinden sich in großem Elend und in Schmach; die Mauer Jerušalems ist auseinandergerissen und ihre Tore sind in Feuer verbrannt. Neḥemja berichtete es dem Könige im Nisan, denn es heißt: Und es geschah im Monate Nisan des zwanzigsten Jahres des Königs Artaḥšasta, als Wein vor ihm stand, da nahm ich den Wein und reichte ihn dem Könige, ohne daß ich ihn merken ließ, wie schlecht mir war. Der König aber sprach zu mir: Warum siehst du so schlecht aus, während du doch nicht krank bist, das kann nur ein schlechtes Gewissen sein! Da fürchtete ich mich sehr. Und ich sprach zum Könige: Der König möge immerdar leben! Wieso sollte ich nicht schlecht aussehen, wenn die Stadt, die Begräbnisstätte meiner Väter, wüste liegt und ihre Tore vom Feuer verzehrt sind!? Da sprach der König zu mir: Um was willst du denn bitten? Da betete ich zum Gotte des Himmels; sodann sprach ich zum Könige: Wenn es dem Könige recht ist, und wenn dir dein Knecht geeignet erscheint, so entsende mich nach Jehuda, nach der Stadt, da die Gräber meiner Väter sind, daß ich sie wieder aufbaue! Und der König sprach zu mir, während seine Kebse an seiner Seite saß: Wie lange wird deine Reise dauern, und wann wirst du zurückkehren? Somit war es dem Könige recht, mich zu entsenden, und ich gab ihm eine Frist an. R. Joseph wandte ein:30Am vierundzwanzigsten Tage des sechsten Monats, im zweiten Jahre des Königs Darjaveš, und ferner heißt es:31im siebenten [Monate], im zweiten Jahre32, am einundzwanzigsten des Monats; wieso heißt es demnach [nur]: im siebenten [Monate], es sollte ja heißen: im dritten Jahre!? R. Abahu erwiderte: Koreš war ein rechtschaffener König, daher wurde bei ihm wie bei den jisraélitischen Königen gezählt. R. Joseph wandte ein : Erstens widersprechen demnach die [folgenden] Schriftverse einander, denn es heißt:33es wurde aber dieser Tempel vollendet bis zum dritten Tage des Monats Adar, das ist das sechste Regierungsjahr des Königs Darjaveš, und es wird gelehrt, im darauffolgenden Jahre um diese Zeit sei E͑zra mit den Exulanten aus Babylonien gezogen, während es aber heißt:34er gelangte nach Jerušalem im fünften Monate, das ist das siebente Jahr des Königs, wo es doch heißen müßte: das achte Jahr!? Und ferner sind sie gar nicht identisch, denn da35ist es Koreš, hier aber Darjaveš!?

Es wird gelehrt: Koreš, Darjaveš und Artaḥšasta sind identisch. Koreš [hieß er], weil er ein rechtschaffener [košer] König war, Artaḥšasta hieß er nach dem Namen seines Reiches, und sein wirklicher Namen war Darjaveš.

Immerhin besteht ja ein Widerspruch!? R. Jiçḥaq erwiderte: Das ist kein Widerspruch: das eine, bevor er schlecht wurde, das andere, nachdem er schlecht wurde. R. Kahana wandte ein: War er denn36schlecht geworden, es heißt ja:

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37was man nötig hat, sowohl junge Stiere als auch Widder und Lämmer zu Brandopfern für den Gott des Himmels, Weizen, Salz, Wein und Öl, soll ihnen nach der Angabe der Priester zu Jerušalem Tag für Tag ungeschmälert gegeben werden!? R. Jiçḥaq erwiderte: Meister, von deiner Last38! [Es heißt:]39damit sie dem Gotte des Himmels Opfer lieblichen Geruches darbringen und für das Leben des Königs und seiner Söhne beten40.

Ist denn, wer so verfährt, nicht tugendhaft, es wird ja gelehrt, daß, wenn jemand sagt, dieser Sala͑ sei Almosenspende, damit seine Kinder leben bleiben oder damit er der zukünftigen Welt teilhaftig werde, er ein wahrhaft Frommer sei!?

Das ist kein Einwand; das eine gilt von Jisraéliten und das andere von den weltlichen Völkern. Wenn du aber willst, sage ich: aus folgendem ist zu entnehmen, daß er schlecht wurde. Es heißt:41der Schichten von Quadersteinen sollen drei sein und eine Schicht aus Holz; die Kosten sollen aus dem königlichen Hause bestritten werden. Weshalb errichtete er [den Tempel] so? Er dachte : sollten die Juden mir abtrünnig werden, so verbrenne ich ihn im Feuer.

Hat ihn denn Šelomo nicht ebenso errichtet, es heißt ja:42drei Schichten von Quadersteinen und eine aus Zedernholz !?

Šelomo legte sie oben, er aber legte sie unten, Šelomo versenkte sie in die Mauer, er aber versenkte sie nicht in die Mauer, Šelomo verkleidete sie mit Kalk, aber er verkleidete sie nicht mit Kalk. R. Joseph, nach anderen R. Jiçḥaq, sagte: Aus folgendem, ist zu entnehmen, daß er schlecht wurde :43und der König sprach zu mir, während die Kebse an seiner Seite saß, und Rabbab. Lema sagte im Namen Rabhs, unter »Kebse« sei eine Hündin zu verstehen.

Es heißt ja aber:44du hast dich über den Herrn des Himmels erhoben; die Gefäße seines Tempels hat man für dich bringen müssen, damit du mit deinen Kebsen und Konkubinen Wein daraus tränkest; wie kann denn unter »Kebse« eine Hündin zu verstehen sein, diese trinkt ja keinen Wein!?

Das ist kein Einwand; man richtet sie ab, und sie trinkt.

Es heißt ja aber:45der Könige Töchter zu deinem Schmucke, die Kebse steht zu deiner Rechten in Ophirgold; was verkündet demnach der Prophet Jisraél, wenn unter »Kebse« eine Hündin zu verstehen ist!?

Er meint es wie folgt: als Belohnung dafür, daß die Tora bei Jisraél so beliebt ist, wie die Kebse bei den weltlichen Völkern, ist ihnen das Ophirgold beschieden. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich ist [sonst] unter »Kebse« die Königin zu verstehen, nur hatte Rabba b.Lema eine Überlieferung, und nur deshalb nennt er sie »Kebse«, weil sie ihm wie eine Kebse lieb war. Oder auch, weil er sie auf dem Platze der Kebse sitzen ließ. Wenn du aber willst, sage ich: aus folgendem ist zu entnehmen, daß er schlecht wurde :46bis zu hundert Talenten Silber, bis zu hundert Kor Weizen, bis zu hundert Bath Wein, und bis zu hundert Bath Öl und Salz ohne Einschränkung &c. ; bis dahin ohne Maß, dann aber mit festgesetztem Maße.

Vielleicht waren ihm bis dahin die Maße nicht bekannt!?

Vielmehr, am richtigsten ist es, wie wir vorher erklärt haben.

UND DER FESTE. Beginnen die Feste denn am ersten Nisan, sie beginnen ja am fünfzehnten Nisan!? R. Ḥisda erwiderte: Das in diesen Monat fallende Fest ist (Jahres) anfang der Feste. Dies ist von Bedeutung hinsichtlich des Verbotes des Versäumens, nach R. Šimo͑n. Es wird nämlich gelehrt: Sowohl beim Gelobten als auch bei der Weihung für das Heiligtum als auch beim Schätzgelübde übertritt man, sobald drei Feste verstrichen47sind, das Verbot des Versäumens. R. Šimo͑n sagt, drei Feste der Reihe nach, mit dem Pesaḥfeste beginnend. Desgleichen sagte R. Šimo͑n b. Joḥaj: Zuweilen sind es drei Feste, zuweilen vier und zuweilen fünf. Und zwar: hat man vor dem Pesaḥfeste gelobt, so sind es drei, wenn vor dem Wochenfeste, so sind es fünf, wenn vor dem Hüttenfeste, so sind es vier.

Die Rabbanan lehrten: Wer Kaufwert48, Schätzgelübde, Gebanntes, Geweihtes, Sündopfer, Schuldopfer, Brandopfer, Heilsopfer, Almosen, Zehnten, Erstgeburt, [Vieh]zehnten, Pesaḥopfer, Nachlese, Vergessenes,

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oder Eckenlaß schuldet, begeht das Verbot des Versäumens, sobald drei Feste verstrichen sind. R. Šimo͑n sagt, drei Feste der Reihe nach, mit dem Pesaḥfeste beginnend. R. Meír sagt, sobald nur ein Fest verstrichen ist, habe man das Verbot des Versäumens begangen. R. Elie͑zer b.Ja͑qob sagt, sobald zwei Feste verstrichen sind, habe man das Verbot des Versäumens begangen. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, sobald das Hüttenfest verstrichen ist, habe man das Verbot des Versäumens begangen.

Was ist der Grund des ersten Tanna?

Merke, die Schrift spricht ja von diesen49, wozu wiederholt sie wiederum :50am Pesaḥfeste, am Wochenfeste und am Hüttenfeste? Doch wohl wegen des Verbotes des Versäumens. R. Šimo͑n sagte: Die Schrift braucht ja nicht das Hüttenfest zu nennen, wo sie ja von diesem spricht, und wenn sie es dennoch nennt, so besagt dies, daß dieses das letzte ist.

Was ist der Grund R. Meírs?

Es heißt:51du sollst dahin kommen; ihr sollt dahin bringen52.

Und die Rabbanan?

Dies, daß es Gebot ist53.

Und R. Meír!?

Da die Tora es zu bringen sagt, und man es nicht gebracht hat, so hat man ja das Verbot des Versäumens übertreten.

Was ist der Grund des R. Elie͑zer b.Ja͑qob?

Es heißt:54dies sollt ihr dem Herrn an euren Festzeiten herrichten; das mindeste von »Festzeiten« ist zwei.

Und die Rabbanan!?

Dies deutet auf die Lehre R. Jonas, denn R. Jonas sagte: Alle Feste gleichen einander, indem sie alle die Verunreinigung des Tempels und seiner Heiligtümer sühnen.

Was ist der Grund des R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n?

Es wird gelehrt: R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagte: Die Schrift braucht ja nicht das Hüttenfest zu nennen, wo sie ja von diesem spricht, und wenn sie es dennoch nennt, so besagt dies, daß dieses [das Verbot] veranlaßt.

Was folgern R. Meír und R. Elie͑zer b. Ja͑qob aus [dem Verse]: am Pesaḥfeste, am Wochenfeste und am Hütttenfeste?

Diesen verwenden sie für eine Lehre des R. Elea͑zar im Namen R. Ošajas, denn R. Elea͑zar sagte im Namen R. Ošajas: Woher, daß [das Festopfer] des Wochenfestes während sieben Tagen nachgeholt werden kann? Es heißt: am Pesaḥfeste, am Wochenfeste und am Hüttenfeste, das Wochenfest gleicht also dem Pesaḥfeste: wie es am Pesaḥfeste während aller sieben Tage nachgeholt werden kann, ebenso kann es am Wochenfeste sieben Tage nachgeholt werden.

Sollte er es mit dem Hüttenfeste vergleichen, wie es an diesem acht sind, ebenso an jenem acht!?

Der achte Tag ist ein Fest für sich.

Allerdings ist der achte Tag ein Fest für sich hinsichtlich des Loses55, des Zeitsegens, des Festes, des Opfers, des Tempelgesanges und des Segens, hinsichtlich der Nachholung aber stimmen ja alle überein, daß er eine Fortsetzung des ersten [Tages] sei!? Wir haben nämlich gelernt: Wer das Festopfer am ersten Tage des Hüttenfestes nicht dargebracht hat, bringe es während des ganzen Festes dar, auch am letzten Festtage.

Ergreifst du viel, so hast du nichts ergriffen, ergreifst du wenig, so hast du es ergriffen.

Wozu wiederholt der Allbarmherzige das Hüttenfest?

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Um es mit dem Pesaḥfeste zu vergleichen : wie am Pesaḥfeste das Übernachten [in Jerušalem] erforderlich ist, ebenso ist am Hüttenfeste das Übernachten erforderlich.

Woher wissen wir dies von diesem selbst?

Es heißt :56und am anderen Morgen sollst du dich auf den Weg machen und heimkehren.

Woher wissen der erste Tanna und R. Šimo͑n (b.Elea͑zar), daß am Wochenfeste [das Festopfer] nachgeholt werden kann?

Sie entnehmen dies aus der Lehre des Rabba b.Šemuél, denn Rabba b.Šemuél lehrte: Die Tora sagt, man zähle die Tage und weihe den Neumond, man zähle [die Tage] und weihe das Wochenfest; wie der Neumondstag zu seinen gezählten57gehört, ebenso gehört das Wochenfest zu seinen gezählten58.

Vielleicht am Wochenfeste nur einen Tag59!? Raba erwiderte: Werden etwa beim Wochenfeste nur die Tage und nicht auch die Wochen gezählt!? Der Meister sagte ja, es sei Gebot, sowohl die Tage als auch die Wochen zu zählen. Außerdem heißt es ja auch »Wochenfest«. Ist denn das Pesaḥopfer an den Festen darzubringen, dafür ist ja ein bestimmter Tag60festgesetzt; hat man es dann dargebracht, ist es recht, hat man es nicht dargebracht, so ist es verdrängt worden!? R. Ḥisda erwiderte: Vom Pesaḥopfer lehrt er es auch unnötig. R. Šešeth erwiderte: Unter »Pesaḥopfer« ist das Heilsopfer61desselben zu verstehen.

Dieses ist ja ein Heilsopfer62!?

Er lehrt von Heilsopfern, die vom Pesaḥopfer herrühren, und von Heilsopfern, die ursprünglich solche waren. Man könnte nämlich glauben, jene gleichen dem Pesaḥopfer, da sie vom Pesaḥopfer herrühren, so lehrt er uns.

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Woher dies63?

Die Rabbanan lehrten:64Wenn du ein Gelübde tust; ich weiß dies vom Gelobten, woher dies vom Gespendeten? Hier heißt es Gelübde und dort65heißt es ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe; wie dort das Gespendete dazu gehört, ebenso gehört auch hier das Gespendete dazu. Dem Herrn, deinem Gott, das sind Kaufwert, Schätzgelübde, Gebanntes und Geweihtes66. Versäume nicht, es einzulösen, es selbst, nicht aber seinen Ersatz;67denn fordern wir es, das sind Sündopfer, Schuldopfer, Brandopfer und Heilsopfer;68der Herr, dein Gott, das sind Almosen, Zehnt und Erstgeburt;69von dir, das sind Nachlese, Vergessenes und Eckenlaß;70und es könnte an dir eine Sünde haften, nicht aber eine Sünde an deinem Opfer71.

Der Meister sagte: Versäume nicht, es einzulösen, es selbst, nicht aber seinen Ersatz. Welchen Ersatz: wenn den Ersatz des Brandopfers72und des Heilsopfers, so werden sie ja dargebracht, und wenn den Ersatz des Sündopfers, so ist es ja73verenden zu lassen!?

Vielmehr, unter »Ersatz« ist der Ersatz des Dankopfers zu verstehen. R. Ḥija lehrte nämlich: Wenn das originäre Dankopfer mit Eingetauschtem desselben verwechselt worden und eines von beiden verendet ist, so gibt es für das andere kein Mittel mehr74; wie sollte man verfahren: bringt man es mit dem [dazu erforderlichen] Brote dar, so kann es ja das Eingetauschte75sein, und bringt man es ohne Brot dar, so kann es ja das [originäre] Dankopfer sein.

Wozu braucht die Schrift, wenn es nicht darzubringen ist, es auszuschließen!? R. Šešeth erwiderte: Tatsächlich den Ersatz des Brandopfers und des Heilsopfers, nur handelt es sich hier um den Fall, wenn, nachdem zwei Feste verstrichen sind, das originäre einen Fehler bekommen und man es auf ein anderes eingetauscht hat, und dann wiederum ein Fest verstrichen ist. Man könnte glauben, da es das erste ersetzt, sei es ebenso, als wären drei Feste verstrichen, so lehrt er uns.

Wie ist es aber nach R. Meír zu erklären, welcher sagt, man habe das Verbot des Versäumens übertreten, auch wenn nur ein Fest verstrichen ist!? Raba erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn es während des Festes einen Fehler bekommen und man es umgetauscht hat, und das Fest verstrichen ist. Man könnte glauben, da es das erste ersetzt, sei es ebenso, als wäre das ganze Fest verstrichen, so lehrt er uns.

«Und es könnte an dir eine Sünde haften, nicht aber eine Sünde an deinem Opfer.» Braucht dies denn hieraus entnommen zu werden, dies geht ja aus [einer Lehre] der Anderen hervor!? Es wird nämlich gelehrt: Andere sagen, man könnte glauben, die Erstgeburt gleiche, wenn ein Jahr verstrichen ist, untauglich gewordenen Opfern und sei untauglich, so heißt es :76du sollst vor dem Herrn, deinem Gotte, den Zehnten deines Getreides, Mostes und Öls und die Erstgeborenen deiner Rinder und Schafe verzehren; das Erstgeborene gleicht dem Zehnten: wie der Zehnt von einem Jahre zum anderen nicht untauglich wird, ebenso wird die Erstgeburt von einem Jahre zum anderen nicht untauglich.

Dies ist nötig; man könnte glauben, dies gelte nur von der Erstgeburt, die nicht wohlgefällig77zu machen braucht, Opfer aber, die wohlgefällig zu machen haben, machen nicht wohlgefällig, so lehrt er uns.

Aber dies ist ja

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auch aus einer Lehre Ben Azajs zu entnehmen!? Es wird nämlich gelehrt: Ben Azaj sagte:78Es, was lehrt dies!? Da es heißt: versäume nicht, es einzulösen, so könnte man glauban, auch das versäumt [eingelöste] Gelübde mache nicht wohlgefällig, so heißt es es, nur dieses macht nicht wohlgefällig, wohl aber macht das versäumt [dargebrachte] Gelübde wohlgefällig.

Vielmehr, an dir eine Sünde, nicht aber an deiner Frau eine Sünde. R. Joḥanan, nach anderen R. Elea͑zar, sagte: Die Frau stirbt einem nur deshalb, weil man von ihm Geld zu fordern und er keins hat, denn es heißt :79warum soll man dir das Lager unter dir wegnehmen, wenn du nicht bezahlen kannst. Man könnte nun glauben, die Frau sterbe einem auch wegen der Sünde des Versäumens, so lehrt er uns.

Die Rabbanan lehrten:80Den Ausspruch deiner Lippen, es ist ein Gebot; sollst du halten, es ist ein Verbot; du sollst tun, es ist eine Verwarnung für das Gericht, dich zu zwingen; wie du gelobt, das ist das Gelobte; dem Herrn, deinem Gott, das sind Sündopfer, Schuldopfer, Brandopfer und Heilsopfer; ein freiwilliges Opfer, dem Wortlaut gemäß; was du ausgesprochen hast, das sind Spenden zum Tempel-Reparaturfonds«; mit deinem Munde, das ist Almosen. Der Meister sagte: Den Anspruch deiner Lippen, es ist ein Gebot. Wozu dies, dies geht ja hervor aus [dem Verse]:81du sollst dahin kommen, ihr sollt dahin bringen!? Sollst du halten, es ist ein Verbot. Wozu dies, dies geht ja hervor aus [dem Verse]: versäume nicht, es einzulösen!? Du sollst tun, es ist eine Verwarnung für das Gericht, dich zu zwingen. Wozu dies, dies geht ja hervor aus [dem Verse]:82er soll es darbringen!? Es wird nämlich gelehrt: Er soll es darbringen, dies lehrt, daß man ihn dazu zwinge; man könnte glauben, durch Gewalt, so heißt es :83nach seinem Wunsche. Auf welche Weise? Man nötige ihn, bis er sagt, er wolle es.

Das eine, wenn er [ein Opfer] zugesagt und nicht abgesondert hat, und das andere, wenn er es auch abgesondert, aber nicht dargebracht hat. Und beides ist nötig. Hätte er nur den Fall gelehrt, wenn er zugesagt und nicht abgesondert hat, so könnte man glauben, weil er sein Wort nicht eingelöst hat, wenn er es aber abgesondert und nicht dargebracht hat, sei es in der Schatzkammer des Allbarmherzigen, wo es sich auch befindet. Und hätte er nur den Fall, wenn er es auch abgesondert und nicht dargebracht hat, so könnte man glauben, weil er es ja bei sich zurückhält, wenn er es aber nur zugesagt und nicht abgesondert hat, könnte man glauben, sei das bloße Wort belanglos. Daher ist beides nötig.

Wieso kannst du sagen, wenn er es zugesagt und nicht abgesondert hat, es heißt ja »Gespendetes«!? Es wird nämlich gelehrt: Was heißt Gelobtes? Wenn man sagt: »ich nehme auf mich, ein Brandopfer [darzubringen]«. Was heißt: Gespendetes? Wenn man sagt: »dieses sei ein Brandopfer«. Welchen Unterschied gibt es zwischen Gelobtem und Gespendetem? Für das Gelobte ist man, wenn es verendet oder gestohlen wird, haftbar, für das Gespendete ist man, wenn es verendet oder gestohlen wird, nicht haftbar. Raba erwiderte: Es kann in dem Falle vorkommen, wenn er gesagt hat: »ich nehme auf mich, ein Brandopfer darzubringen], mit der Bedingung, dafür nicht haftbar zu sein!« «Mit deinem Munde, das ist Almosen.» Raba sagte: Almosen muß man sofort entrichten, weil die Armen vorhanden sind.

Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, auch bei diesem erst nach drei Festen wie bei den Opfern, da es mit den Opfern genannt wird, so lehrt er uns, daß der Allbarmherzige nur jene von den Festen abhängig gemacht hat, nicht aber dieses, weil die Armen vorhanden sind.

Raba sagte: Sobald ein Fest verstrichen ist, hat man das Gebot übertreten. Man wandte ein: R. Jehošua͑ und R. Papjas bekundeten, daß das Junge eines Heilsopfertiers als Heilsopfer darzubringen sei. R. Papjas sprach: Ich bekunde, daß wir eine Heilsopferkuh hatten, die wir am Pesaḥfeste verzehrten, und das Junge derselben ebenfalls als Heilsopfer [erst] am Feste84verzehrten. Erklärlich ist es nun, daß sie [das Junge] nicht am Pesaḥfeste darbrachten, weil es dann vielleicht das Alter85noch nicht hatte, wieso aber ließen sie das Wochenfest vorübergehen und übertraten ein Gebot!? R. Zebid erwiderte im Namen Rabas:

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Wenn es am Wochenfeste krank war. R. Aši erwiderte: Unter »Fest«, von dem er bekundet, daß sie es dann verzehrten, ist das Wochenfest zu verstehen.

Und jener!?

Wo das Pesaḥfest genannt wird, wird auch das Wochenfest86genannt.

Raba sagte [ferner]: Sobald drei Feste verstrichen sind, begeht man tagtäglich das Verbot des Versäumens. Man wandte ein: Sowohl bei der Erstgeburt als auch bei allen anderen Opfern begeht man das Verbot des Versäumens, sobald ein Jahr verstrichen ist, auch wenn nicht die Feste, oder die Feste vorüber sind, auch wenn kein ganzes Jahr. Was ist das für ein Einwand!? R. Kahana erwiderte: Wer diesen Einwand richtete, hat recht; merke, der Tanna will ja die [vielen] Übertretungen hervorheben, so sollte er doch gelehrt haben: so begeht man tagtäglich das Verbot des Versäumens.

Und jener?

Der Tanna will nur hervorheben, wann man das Verbot begeht, nicht wie oft [man es begeht].

Der Text. Sowohl bei der Erstgeburt als auch bei allen anderen Opfern begeht man das Verbot des Versäumens, sobald ein Jahr verstrichen ist, auch wenn nicht die Feste, oder die Feste vorüber sind, auch wenn kein ganzes Jahr. Allerdings sind drei Feste und kein Jahr möglich, wieso aber ist ein Jahr und keine drei Feste möglich!? Allerdings kann dies nach demjenigen vorkommen, nach dem es der Reihe nach erfolgen muß, wieso aber nach demjenigen, nach dem es nicht der Reihe87nach zu erfolgen braucht!? Ferner kann dies auch nach Rabbi bei einem Schalt jahre vorkommen, denn es wird gelehrt:88Ein ganzes Jahr; Rabbi sagt, man zähle89dreihundertfünfundsechzig Tage, nach der Zählung des Sonnenjahres; die Weisen sagen, man zähle zwölf Monate90vom betreffenden Tage bis zum selben Tage [des nächsten Jahres], und ist das Jahr ein Schaltjahr, so ist es zu Gunsten [des Verkäufers]. Nach Rabbi kann dies also vorkommen, wenn man es [unmittelbar] nach dem Pesaḥfeste geweiht hat, sodaß im zweiten Adar das [Sonnen]jahr vollzählig ist, die Feste aber es nicht vorüber sind, wieso aber kann dies nach den Rabbanan vorkommen!?

Nach einer Lehre R. Šema͑jas: Das Wochenfest fällt zuweilen auf den fünften, zuweilen auf den sechsten und zuweilen auf den siebenten [Sivan]; und zwar: sind beide91vollzählig, so fällt es auf den fünften, sind beide unvollzählig, so fällt es auf den siebenten, ist einer vollzählig und einer unvollzählig, so fällt es auf den sechsten92. Wer ist es, der gegen R. Šema͑ja streitet?

Es sind die Anderen, denn es wird gelehrt: Andere sagen, von einem Wochenfeste zum anderen, von einem Neujahrsfeste zum anderen gebe es nur eine Differenz von vier, und in einem Schaltjahre von fünf [Wochen]tagen93.

R. Zera fragte: Begeht auch der Erbe das Verbot des Versäumens? Der Allbarmherzige sagt:94wenn du ein Gelübde tust, und dieser hat ja nicht gelobt, oder aber: [es heißt]95du sollst dahin kommen; ihr sollt dahin bringen, und dieser ist ja dazu96verpflichtet?

Komm und höre: R. Ḥija lehrte:97Von dir, ausgenommen der Erbe.

[Die Worte] von dir werden ja auf Nachlese, Vergessenes und Eckenlaß bezogen98!?

Folgere aus [dem Worte] dir und aus [dem Worte] von (dir).

R. Zera fragte: Begeht auch die Frau das Verbot des Versäumens? Sagen wir, diese ist ja nicht zur Wallfahrt verpflichtet, oder aber: sie ist ja an der Festfreude beteiligt? Abajje sprach zu ihm: Entscheidend ist, daß sie an der Festfreude beteiligt ist.

Kann Abajje dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Festfreude der Frau obliege dem Manne99!? Er sagte es nur nach den Worten R. Zeras.

Sie fragten: Wann beginnt das Jahr für die Erstgeburt?

Abajje sagte, mit der Geburt. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte, mit der Eignung zur Opferung100. Sie streiten aber nicht; einer spricht von der gebrechenfreien

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und einer von der gebrechenbehafteten101. Darf man etwa das Gebrechenbehaftete schon am ersten Tage essen102!?

Wenn man weiß, daß die [Trächtigkeits]monate vollzählig waren.

Die Rabbanan lehrten: Der erste Nisan ist Jahresanfang für die Monate, für die Interkalation und für die Šeqalimhebe103, und manche sagen, auch für die Wohnungsmiete.

Woher dies von den Monaten?

Es heißt:104dieser Monat soll für euch an der Spitze der Monate stehen; als erster unter den Monaten des Jahres soll er euch gelten. Sprechet zu der ganzen Gemeinde Jisraél folgendermaßen: Am zehnten dieses Monats soll sich ein jeder ein Lamm verschaffe, je ein Lamm für jede einzelne Familie.105Und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tage dieses Monats, und es schlachten &c. Ferner heißt es:106achte auf den Ährenmonat; der Nisan ist der Monat, in dem Frischähren vorhanden sind, und er nennt ihn den ersten.

Vielleicht ist es der Ijar!?

Er soll ja Frischährenmonat sein, was dieser nicht ist.

Vielleicht ist es der Adar107!?

Er soll ja Frischährenmonat der meisten [Getreidearten] sein, was dieser nicht ist.

Heißt es denn: Ährenmonat der meisten [Getreidearten]!? Vielmehr, erklärte R. Ḥisda, hieraus:108Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Ernte des Landes einheimst: der Tišri ist der Monat, in dem die Ernte eingeheimst wird, und er nennt ihn den siebenten.

Vielleicht ist es der Marhešvan109, und zwar der siebente mit Ijar [beginnend]!?

Er soll ja Erntemonat sein, was dieser nicht ist.

Vielleicht ist es der Elul, und zwar der siebente mit Adar [beginnend]!?

Er soll ja Erntemonat der meisten [Getreidearten] sein, was dieser nicht ist.

Heißt es denn, Erntemonat der meisten [Getreidearten]!?

Vielmehr, erklärte Rabina, ist dies aus der Tora unseres Meisters Moše nicht zu entnehmen, sondern aus den Propheten110(zu entnehmen) :111am vierundzwanzigsten Tage des elften Monats, das ist der Monat Šebaṭ. Rabba b. U͑la erklärte: Hieraus:112und Ester ward zum Könige Aḥašveroš in seinen königlichen Palast geholt, im zehnten Monate, das ist der Monat Ṭebeth. R. Kahana erklärte: Hieraus:113am vierten des neunten Monats, des Kislev. R. Aḥa b. Ja͑qob erklärte: Hieraus:114da wurden zu jener Zeit, im dritten Monate, das ist der Monat Sivan, die königlichen Schreiber berufen. R. Aši erklärte : Hieraus:115man warf das Pur, das ist das Los, vor Haman, von einem Tage zum anderen und von einem Monate zum anderen; [und es fiel auf116den] zwölften Monat, das ist der Monat Adar. Wenn du willst, sage ich: hieraus:117im ersten Monate, das ist der Monat Nisan.

Weshalb folgern es jene alle nicht aus diesem Verse!?

Vielleicht heißt er der erste, weil er der erste hinsichtlich dieser Ereignisse ist.

Und unser Tanna118!?

Er spricht nur von Jahren und nicht von Monaten.

«Für die Interkalation.» Beginnt denn die Zählung hinsichtlich der Interkalation mit dem Nisan, es wird ja gelehrt: Man interkaliere das Jahr nicht vor dem Neujahrsfeste, hat man es interkaliert, ist es ungültig. In einem dringenden Falle darf man es sofort nach dem Neujahrsfeste, jedoch interkaliert man nur den Adar119. R. Nahman b. Jiçḥaq erwiderte: Unter »Interkalation« ist der Abschluß der Interkalation120zu verstehen. Wir haben nämlich gelernt: Diese bekundeten, daß man das Jahr während des ganzen Adar interkalieren könne; [die Weisen] sagten nämlich, nur bis zum Purimfeste.

Was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, nur bis zum Purimfeste?

Da der Meister sagte, man beginne dreißig Tage vor dem Pesaḥfeste über die Satzungen des Pesaḥs vorzutragen, so könnte man veranlaßt werden, das [Gesetz vom] Gesäuerten zu vernachlässigen121.

Und die Anderen!?

Man weiß, daß die Interkalation von der Berechnung abhängt, und denkt daran, daß die Rabbanan die Berechnung bis dann nicht abschließen konnten. Und unser Tanna122!?

Er spricht nur vom Beginne und nicht vom Abschluß.

«Und für die Šeqalimhebe.» Woher dies? R. Jošaja erwiderte: Die Schrift sagt :123das ist das von Neumond zu Neumond, während aller Neumonde des Jahres [darzubringende] Brandopfer; die Tora sagt damit, daß man das Opfer von der neuen Hebe bringe und man folgere durch [das Wort] Jahr, das beim Nisan gebraucht wird, wie es heißt:124als erster unter den Monaten des Jahres.

Sollte man doch durch [das Wort] Jahr vom Tisri folgern, denn es heißt :125Vom Beginne des Jahres!?

Man folgere hinsichtlich des Jahr, neben dem es Monate heißt, von Jahr, neben dem es Monate heißt, man folgere aber nicht hinsichtlich des Jahr, neben dem es Monate heißt, von Jahr, neben dem es nicht Monate heißt.

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Es ist gottgefällig, am ersten Nisan die darzubringenden Gemeindeopfer von der neuen [Hebe] darzubringen; hat man sie von der alten dargebracht, so hat man seiner Pflicht genügt, nur hat man eine Gottgefälligkeit unterlassen. Ebenso wird auch gelehrt: Es ist gottgefällig, am ersten Nisan die darzubringenden Gemeindeopfer von der neuen [Hebe] darzubringen; hat man sie von der alten dargebracht, so hat man seiner Pflicht genügt, nur hat man eine Gottgefälligkeit unterlassen. Wenn ein Einzelner seines spendet, so ist es tauglich, nur muß er es der Gemeinde übergeben.

Selbstverständlieh!?

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Man könnte glauben, es sei zu befürchten, die Übergabe erfolgt vielleicht nicht so, wie sie sein soll, so lehrt er uns.

Und unser Tanna126!?

Da gelehrt wird, man habe seiner Pflicht genügt, wenn man dargebracht hat, so ist es für ihn nicht ausgemacht.

«Manche sagen, auch für die Wohnungsmiete.» Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand seinem Nächsten eine Wohnung auf ein Jahr vermietet, so zähle er zwölf Monate von Tag zu Tag127. Sagt er aber: »auf dieses Jahr«, so läuft das Jahr am ersten Nisan ab, auch wenn es erst am ersten Adar erfolgt. Und selbst nach demjenigen, welcher sagt, ein Tag des Jahres gelte als volles Jahr, ist es hierbei anders, da sich niemand bemüht, eine Wohnung auf weniger als dreißig Tage zu mieten.

Vielleicht ist es der Tišri!?

Wer eine Wohnung mietet, mietet sie für die ganze Dauer der Regenzeit128.

Und der Tanna dieser Barajtha, und unser Tanna129!?

Oft sind auch im Nisan Wolken vorhanden.

DER ERSTE ELUL IST JAHRESANFANG FÜR DEN VIEHZEHNTEN. Also nach R. Meír, denn es wird gelehrt, R. Meír sagt, der erste Elul sei Jahresanfang für den Viehzehnten, der Fall von den Festen nach R. Šimo͑n130, und im Schlußsatze heißt es wieder: R. Elea͑zar und R. Šimo͑n sagen, der erste Tišri; der Anfangssatz und der Schlußsatz nach R. Šimo͑n und der Mittelsatz nach R. Meír!? R. Joseph erwiderte: [Die Mišna] ist von Rabbi, der sie nach verschiedenen Tannaím lehrte. Hinsichtlich der Feste ist er der Ansicht R. Šimo͑ns und hinsichtlich des Viehzehiiten ist er der Ansicht R. Meírs.

Wieso demnach »vier« [Jahresanfänge], es sind ja »fünf«131!? Raba erwiderte: Vier sind es nach aller Ansicht; nach R. Meír aber sind es vier, wenn die Feste abgehen132, und nach R. Šimo͑n sind es vier, wenn de Viehzehnt abgeht133. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Es sind vier Monate, die viele Jahresanfänge haben. Man wandte ein: der sechzehnte Nisan ist Jahresanfang für die Schwingegarbe und der sechste Sivan ist Jahresanfang für die zwei134Brote. Nach Raba sollte er doch »sechs« lehren, und nach R. Nahm an b. Jiçḥaq sollte er »fünf« Jahresanfänge lehren!? R. Papa erwiderte: Er zählt nur solche auf, die schon am Abend [vorher] beginnen, solche aber, die nicht am Abend [vorher] beginnen, zählt er nicht auf.

Aber er zählt ja auch die Feste auf, die135ebenfalls nicht am Abend [vorher] beginnen!?

Da [die Opfer] schon vorher dargebracht werden sollten, so ist man dazu [schon vorher] verpflichtet.

Aber er zählt ja auch das Jobeljahr auf, das ebenfalls nicht am Abend [vorher]136beginnt!?

Hier ist die Ansicht R.

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Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b.Beroqa, vertreten, welcher sagt, das Jobeljahr beginne mit dem Neujahrsfeste. R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Er zählt nur solche Jahresanfänge auf, die nicht von einer Tätigkeit abhängig sind, solche aber, die von einer Tätigkeit abhängig sind137, zählt er nicht auf.

Aber die Feste sind ja ebenfalls von einer Tätigkeit abhängig138, dennoch werden sie aufgezählt!?

Nur hinsichtlich des Verbotes des Versäumens, das von selbst erfolgt.

Aber das Jobeljahr139!?

Hier ist die Ansicht R. Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b. Beroqa vertreten. R. Aši erklärte: Vier Jahresanfänge, die mit dem Neumonde beginnen140.

Der erste Šebaṭ ist es ja nur nach der Schule Šammajs!?

So meint er es: drei nach aller Ansicht, und über den ersten Šebaṭ besteht ein Streit zwischen der Schule Šammajs und der Schule Hillels.

R. ELEZAR UND R. ŠIMN SAGEN, DER ERSTE TIŠRI. R. Joḥanan sagte: Beide folgern es aus einem Schriftverse. Es heißt:141die Anger sind mit Schafen bekleidet und die Talgründe hüllen sich in Korn; man jauchzt und singt. R. Meír erklärt : Die Anger bekleiden sich mit Schafen, wenn die Talgründe sich in Korn hüllen, und der Adar ist es, in dem die Talgründe sich in Korn hüllen. Sie werden somit im Adar trächtig und gebären im Ab, mithin beginnt für sie der Jahresanfang mit dem Elul. R. Elea͑zar und R. Šimo͑n aber erklären: Die Anger kleiden sich mit Schafen, wenn [das Korn] jauchzt und singt, und der Nisan ist es, in dem die Ähren ein Loblied singen. Sie werden somit im Nisan trächtig und gebären im Elul, mithin beginnt für sie der Jahresanfang mit dem Tišri.

Und jener, es heißt ja: jauchzt und singt!?

Dieses bezieht sich auf die Spätlinge, die erst im Nisan [trächtig] werden.

Und dieser, es heißt ja: die Talgründe hüllen sich in Korn!?

Dies bezieht sich auf die Frühlinge, die schon im Adar [trächtig] werden.

Richtig ist der Schriftvers nach R. Meír: die Anger kleiden sich mit Schafen, wenn die Talgründe sich in Korn hüllen, und manche erst, wenn dieses jauchzt und singt; nach R. Elea͑zar und R. Šimo͑n aber müßte es ja umgekehrt heißen : Die Anger kleiden sich mit Schafen, wenn [das Korn] jauchzt und singt, und manche schon, wenn die Talgründe sich in Korn hüllen!? Vielmehr, erklärte Raba, stimmen alle überein, daß die Anger sich dann mit Schafen bekleiden, wenn die Talgründe sich in Korn hüllen, nämlich im Adar, und sie streiten vielmehr über folgenden Schriftvers:142einenZehnten sollst du »zehnten«, die Schrift spricht von zwei Zehnten, vom Viehzehnten und vom Getreidezehnten. R. Meír ist der Ansicht, sie vergleiche den Viehzehnten mit dem Getreidezehnten: wie der Getreidezehnt beim Fertigwerden143zu entrichten ist, ebenso der Viehzehnt beim Fertigwerden. R. Elea͑zar und R. Šimo͑]n aber sind der Ansicht, sie vergleiche den Viehzehnten mit dem Getreidezehnten: wie für den Getreidezehnten der Jahresanfang mit dem Tišri beginnt, ebenso beginnt der Jahresanfang für den Viehzehnten mit dem Tišri.

DER ERSTE TIŠRI IST JAHRESANFANG DES KALENDERJAHRES. Hinsichtlich welcher Halakha? R. Papa erwiderte: Hinsichtlich der Schuldscheine, denn es wird gelehrt: Vordatierte Schuldscheine sind ungültig, nachdatierte sind gültig.

Wir haben ja aber gelernt, der erste Nisan sei Jahresanfang der Könige, und auf unsere Frage, hinsichtlich welcher Halakha, erwiderte R. Ḥisda, hinsichtlich der Schuldscheine!?

Das ist kein Einwand; das eine gilt von jisraélitischen Königen und das andere von Königen der weltlichen Völker.

R. Ḥisda sagte, dies gelte nur von jisraélitischen Königen, bei Königen der weltlichen Völker aber beginne man mit dem Tišri zu zählen; will er uns etwa eine Mišna lehren!?

Nein, R. Ḥisda will dies mit dem Schriftverse144belegen. Wenn du aber willst, sage ich : R. Hisda erklärte dies145nach R. Zera, welcher sagt, [an diesem beginne] der Jahreszyklus nach R. Elie͑zer, welcher sagt, die Welt sei im Tišri erschaffen worden. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Hinsichtlich des [himmlischen] Gerichtes, denn es heißt:146vom Beginne des Jahres bis zum Schlusse des Jahres; am Beginne des Jahres wird geurteilt, was am Schlusse sein soll.

Woher, daß dies im Tišri erfolgt!?

Es heißt:147stoßet am Neumonde in den Schofar, am Verborgenen148 auf den Tag unseres Festes; an welchem Feste bleibt der Mond149 verborgen?

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Sage: am Neujahrsfeste150. Und darauf heißt es:151denn das ist eine Festsetzung für Jisraél,* ein Recht des Gottes Ja͑qobs*.

Die Rabbanan lehrten: Denn das ist eine Festsetzung für Jisraél, ein Recht des Gottes Jqobs; dies lehrt, daß das himmlische Gericht nur dann zusammentritt, wenn das untere Gericht bereits den Neumond geweiht hat. Ein anderes lehrt: Denn das ist eine Festsetzung für Jisraél; ich weiß nur, von Jisraél, woher dies von den weltlichen Völkern? Es heißt: ein Recht des Gottes Jqobs. Wieso heißt es demnach: eine Festsetzung für Jisraél? Dies lehrt, daß Jisraél zuerst vor das Gericht kommt. Dies nach einer Lehre R. Ḥisdas, denn R. Ḥisda sagte: Von König und Gemeinde kommt der König zuerst vor das Gericht, denn es heißt:152das Recht seines Knechtes und das Recht seines Volkes.

Aus welchem Grunde?

Wenn du willst, sage ich: es ist nicht schicklich, daß der König draußen warte; wenn du aber willst, sage ich: [er trete vor] bevor der Zorn sich steigert.

DES ERLASSJAHRES. Woher dies?

Es heißt:153das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit der Ruhe sein, und man folgere durch [das Wort] Jahr, das auch beim Tišri gebraucht wird, wie es heißt:154vom Beginne des Jahres.

Sollte man doch durch [das Wort] Jahr vom Nisan folgern, denn es heißt :155als erster unter den Monaten des Jahres soll er euch gelten!?

Man folgere hinsichtlich des Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, von Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, man folgere aber nicht hinsichtlich des Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, von Jahr, neben dem es Monate heißt.

UND DES JOBELJAHRES. Beginnt denn das Jobeljahr am ersten Tišri, es beginnt ja am zehnten, denn es heißt:156am Versöhnungstage sollt ihr den Schofar erschallen lassen!?

Hier ist die Ansicht R. Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b.Beroqa, vertreten, denn es wird gelehrt :157Ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen; was lehrt dies? Da es heißt: am Versöhnung stage, so könnte man glauben, es sei erst am Versöhnungstage zu heiligen, so heißt es: ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen, und dies lehrt, daß die Heiligung des Jahres mit dem Anfänge desselben beginne. Hieraus folgerte R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b.Beroqa, daß zwischen dem Neujahrsfeste und dem Versöhnungstage die Sklaven158weder entlassen wurden noch ihren Herren dienstbar waren, vielmehr aßen und tranken sie und vergnügten sich mit Kränzen auf den Häuptern. Als der Versöhnungstag heranreichte, ließ das Gericht den Schofar erschallen, sodann wurden die Sklaven nach Hause entlassen und die Felder gingen in den Besitz ihrer [früheren] Eigentümer zurück.

Und die Rabbanan!?

Du hast wohl das Jahr zu weihen, nicht aber sind die Monate zu weihen. Ein Anderes lehrt:159Ein Jobeljahr; was lehrt dies? Da es heißt: ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen, so könnte man glauben, wie die Heiligkeit des [Jobeljahres] am Anfange früh beginnt, so höre sie am Ende spät160auf, und dies braucht dich nicht zu wundern, denn man füge ja vom Profanen zum Heiligen hinzu, so heißt es161ein Jobeljahr ist es, das fünfzigste Jahr, du hast das fünfzigste Jahr zu weihen,

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nicht aber ist das einundfünfzigste zu weihen.

Und die Rabbanan162!?

Du hast das fünfzigste Jahr zu zählen, nicht aber hast du das einundfünfzigste zu zählen. Dies schließt die Ansicht R. Jehudas aus; dieser sagt, das fünfzigste Jahr werde nach unten und nach oben163 gerechnet, er lehrt uns, daß dem nicht so sei.

Woher, daß man vom Profanen zum Heiligen hinzufüge?

Es wird gelehrt:164BeimPflügen und beim Ernten sollst du ruhen. R. A͑qiba sagte: Da dies vom Pflügen und Ernten im Siebentjahre nicht nötig ist, da es bereits heißt:165du darfst dein Feld nicht besäen &c., so beziehe man es auf das Pflügen im Vorsiebentjahre für das Siebentjahr und auf die Ernte des Siebentjahres im Nachsiebentjahre. R. Jišma͑él sagte: Wie das Pflügen Freigestelltes ist, so auch das Ernten, wenn es Freigestelltes ist, ausgenommen ist das Ernten der Erstlingsgarbe166, das Gebot ist167.

Woher folgert R. Jišma͑él, daß man vom Profanen zum Heiligen hinzufüge?

Es wird gelehrt :168Ihr sollt eure Leiber am neunten kasteien; man könnte glauben, schon am neunten, so heißt es: am Abend. Aus [dem Worte] am Abend könnte man entnehmen, erst wenn es dunkel ist, so heißt es: am neunten. Wie ist dies zu erklären? Man beginne schon am Tage sich zu kasteien. Dies lehrt, daß man vom Profanen zum Heiligen hinzufüge. Ich weiß dies vom Beginne, woher dies vom Ausgange? Es heißt:169vom Abend bis zum Abend. Ich weiß dies vom Versöhnungstage, woher von den Šabbathen? Es heißt :170sollt ihr feiern. Woher dies von den Festen? Es heißt:171einen Ruhetag. Dies besagt, daß man bei jedem Ruhetage vom Profanen zum Heiligen hinzufüge.

Wofür verwendet R. A͑qiba [den Schriftvers] : ihr sollt eure Leiber am neunten kasteien?

Diesen verwendet er für die Lehre des R. Ḥija b.Rabh aus Diphte, denn R. Ḥija b. Rabh aus Diphte lehrte: Ihr sollt eure Leiber am neunten kasteien; fastet man etwa am neunten, man fastet ja am zehnten!? Dies besagt vielmehr, daß die Schrift jedem, der am neunten ißt und trinkt, es anrechnet, als faste er am neunten und am zehnten.

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Die Rabbanan lehrten: Ein Jobeljahr ist es, auch wenn man nicht erlassen hat, auch wenn man den Schofar nicht geblasen hat; man könnte glauben, auch wenn man die [Sklaven] nicht entlassen hat, so heißt es ist es

so R. Jehuda. R. Jose sagte: Ein Jobeljahr ist es, auch wenn man nicht erlassen hat, auch wenn man die [Sklaven] nicht entlassen hat. Man könnte glauben, auch wenn man den Schofar nicht geblasen hat, so heißt es ist es. Was veranlaßt nun, wenn das eine einschließend und das andere ausschließend ist, zu erklären, es sei ein Jobeljahr, auch wenn man die [Sklaven] nicht entlassen hat, es sei nur dann ein Jobeljahr, wenn man geblasen hat? Weil es wohl ohne Entlassung von Sklaven möglich ist172, nicht aber ist es ohne Schofarblasen möglich. Ein anderer Grund: dies ist dem Gerichte anvertraut, jenes ist nicht dem Gerichte anvertraut.

Einleuchtend ist die Ansicht R. Joses, die er auch begründet, was aber ist der Grund R. Jehudas?

Die Schrift sagt:173ihr sollt im Lande Freiheit ausrufen, und er ist der Ansicht, der Schriftvers sei auf das Vorangehende, nicht aber auf das Vorvorangehende zu beziehen174.

Alle stimmen übefein, [das Wort] »deror« habe die Bedeutung »Freiheit«, woher dies?

Es wird gelehrt: »Deror« hat die Bedeutung »Freiheit«. R. Jehuda erklärte: Wie der Hausierer175 [dajara] herumwandert und Ware nach jeder Stadt bringt. R. Ḥija b.Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Das sind die Worte R. Jehudas und R. Joses, die Weisen aber sagen, [das Jobeljahr] sei von allen drei Bedingungen abhängig; sie sind nämlich der Ansicht, der Schriftvers sei auf das Vorangehende, auf das Vorvorangehende und auf das Folgende zu beziehen.

Es heißt ja aber: ein Jobeljahr176!?

Dies bedeutet, daß es auch im Auslande Geltung hat.

Es heißt ja aber177im Lande?

Dies deutet darauf, daß das Freiheitsgesetz, wenn es im Lande gilt, auch im Auslande gilt, und wenn es im Lande nicht gilt, auch im Auslande nicht gilt.

DER PFLANZUNGEN. Woher dies?

Es heißt:178drei Jahre sollen sie euch als ungeweiht gelten, darauf :179und im vierten Jahre, und man folgere durch [das Wort] Jahr, das auch beim Tišri gebraucht wird, wie es heißt:180vom Beginne des Jahres.

Sollte man doch durch [das Wort] Jahr vom Nisan folgern, denn es heißt:181als erster unter den Monaten des Jahres soll er euch gelten!? Man folgere hinsichtlich des Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, von Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, man folgere aber nicht hinsichtlich des Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, vom Jahr neben dem es Monate heißt.

Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand im Vorsiebentjahre dreißig Tage vor dem Neujahrsfeste pflanzt, senkt oder pfropft, so wird es ihm als Jahr angerechnet, und man darf [die Pflanzen] im Siebentjahre stehen lassen, wenn weniger als dreißig Tage, so wird es ihm nicht als Jahr

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angerechnet, und man darf sie im Siebentjahre nicht stehen lassen. Die Früchte einer solchen Pflanze sind bis zum fünfzehnten Šebaṭ verboten, ob als Ungeweihtes oder als Vierjahrsfrucht.

Woher dies?

R. Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans, manche meinen, im Namen R. Jannajs: Die Schrift sagt:182und im vierten Jahre, und im fünften Jahre; zuweilen sind die Früchte bereits im vierten Jahre, und noch als Ungeweihtes verboten, und zuweilen sind sie im fünften Jahre, und noch als Vierjahrsfrucht verboten.

Also nicht nach R. Meír, denn wenn R. Meír, so sagt er ja, ein Tag des Jahres gelte als Jahr. Es wird nämlich gelehrt : Der Farre schlechthin, von dem die Tora spricht, muß vierundzwanzig Monate und einen Tag alt sein

so R. Meír; R. Elea͑zar sagt, vierundzwanzig Monate und dreißig Tage. R. Meír sagte nämlich, schlechthin »Kalb« sei einjährig, »Rind« sei zweijährig, »Farre« sei dreijährig.

Du kannst auch sagen, nach R. Meír, denn das, was R. Meír sagt, ein Tag des Jahres gelte als Jahr, gilt nur am Ende des183Jahres, nicht aber am Anfang des Jahres. Raba sprach: Vom Leichteren auf das Schwerere [folgere man entgegengesetzt]: wenn der Menstruierenden, der am Ende [der Unreinheitsfrist] der Anfang des Tages nicht als ganzer angerechnet184wird, am Beginne derselben der Schluß des Tages als ganzer angerechnet185wird, um wieviel mehr müßte bei den Jahren,

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wobei am Ende ein Tag [als volles Jahr] angerechnet wird, am Anfang ein Tag [als volles Jahr] angerechnet werden!?

Wenn etwa nach R. Elea͑zar, so sind ja zweimal dreißig [Tage] erforderlich!? Es wird nämlich gelehrt: Weniger als dreißig Tage vor dem Neujahrsfeste darf man im Vorsiebentjahre nicht mehr pflanzen, nicht senken und nicht pfropfen; hat man gepflanzt, gesenkt oder gepfropft, so reiße man es aus

so R. Elea͑zar. R. Jehuda sagt, was drei Tage nach dem Pfropfen nicht mehr keimt, keime nicht mehr; R. Jose und R. Šimo͑n sagen, zwei Wochen. Hierzu sagte R. Naḥman im Namen des Rabba b.Abuha: Nach dem, der dreißig [Tage] sagt, sind dreißig und dreißig186erforderlich; nach dem, der drei [Tage] sagt, sind drei und dreißig erforderlich, und nach dem, der zwei Wochen sagt, sind zwei Wochen und dreißig [Tage] erforderlich. Und wenn sie die Ansicht R. Jehudas vertritt, sind ja dreiunddreißig [Tage] erforderlich!?

Tatsächlich nach R. Meír, jedoch sind unter »dreißig Tage«, von denen er spricht, die des Keimens zu verstehen.

Demnach sollten ja einunddreißig erforderlich sein187!?

Er ist der Ansicht, der dreißigste Tag werde nach unten und nach oben188gerechnet. R. Johanan sprach: Beide folgerten es aus einem Schriftverse:189Und im ersten und sechshundertsten Jahre, am ersten Tage des ersten Monats. R. Meír sagt, da es der erste Tag im Jahre war, und er ihn »Jahr« nennt, so ist zu entnehmen, daß ein Tag des Jahres als Jahr gelte.

Und der Andere!?

Würde es geheißen haben: »im sechshundertsten Jahre«, so würdest du recht haben, da es aber heißt : »im ersten und sechshundertsten Jahre«, so bezieht sich das »Jahr« auf »sechshundert«, und unter »ersten« ist der Anfang des ersten Jahres zu verstehen.

Was ist der Grund R. Elea͑zars?

Es heißt: am ersten Tage des ersten Monats; da es der erste Tag im Monate war, und er ihn »Monat« nennt, so ist zu entnehmen, daß ein Tag des Monats als Monat gelte, und wenn ein Tag des Monats als Monat gilt, so gelten auch dreißig Tage des Jahres als Jahr. Der Monat, wonach er gezählt190wird, und das Jahr, wonach es gezählt191wird. Beide stimmen somit überein, daß die Welt im Nisan erschaffen worden sei.

Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Im Tišri ist die Welt erschaffen worden, im Tišri wurden die Erzväter geboren und im Tišri starben sie. Am Pesaḥ wurde Jiçḥaq geboren, am Neujahrsfeste wurden Sara, Rahel und Ḥanna bedacht, am Neujahrsfeste verließ Joseph das Gefängnis, am Neujahrsfeste hörte der Frondienst unserer Väter in Miçrajim auf, im Nisan wurden sie erlöst und im Tišri werden sie dereinst erlöst werden. R. Jehošua͑ sagte: Im Nisan ist die Welt erschaffen worden, im Nisan wurden die Erzväter geboren und im Nisan starben sie. Am Pesaḥ wurde Jiçḥaq geboren, am Neujahrsfeste wurden Sara, Raḥel und Ḥana bedacht, am Neujahrsfeste verließ Joseph das Gefängnis, am Neujahrsfeste hörte der

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Frondiest unserer Väter in Miçrajim auf, im Nisan wurden sie erlöst und im Nisan werden sie dereinst erlöst werden. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Woher, daß die Welt im Tišri erschaffen worden ist? Es heißt :192und Gott sprach: Die Erde lasse junges Grün sprossen, samentragende Pflanzen und Fruchtbäume, und der Tišri ist der Monat, in dem die Erde voll Grün und die Bäume voll Früchte sind. Auch war es um die Zeit des Regenfalles, und der Regen fiel nieder und die Gewächse sprossen hervor, denn es heißt:193ein Nebel stieg von der Erde auf. R. Jehošua͑ sagte: Woher, daß die Welt im Nisan erschaffen worden ist? Es heißt:194da ließ die Erde junges Grün aufgehen, samentragende Pflanzen je nach ihrer Art und fruchttragende Bäume, und der Nisan ist der Monat, in dem die Erde junges Grün hervorbringt und die Bäume Früchte hervorbringen. Auch war es die Brunstzeit von Tier, Wild und Geflügel, denn es heißt:195die Anger sind mit Schafen bekleidet &c.

Und jener, es heißt ja: fruchttragende196Bäume!?

Das war nur ein Segen für die Zukunft197.

Und dieser, es heißt ja: Fruchtbäume198!?

Dies deutet auf eine Lehre des R. Jehošua͑ b.Levi, denn R. Jehošua͑ b.Levi sagte: Alle Werke der Urschöpfung sind in ihrer richtigen Höhe, mit ihrem Wissen und mit ihrem Einvernehmen erschaffen worden, denn es heißt:199es wurden vollendet der Himmel und die Erde und all ihr Heer, und man lese nicht çebaa͑m [Heer], sondern Çibjonam [Einvernehmen].

R. Elie͑zer sagte: Woher, daß die Erzväter im Tišri geboren wurden? Es heißt:200da versammelten sich alle Männer Jisraéls zum König Šelomo im Monate Ethanim, am Feste; im Monate, in dem die Mächtigen der Welt geboren wurden.

Wieso ist es erwiesen, das »ethan« die Bedeutung »mächtig« hat!?

Es heißt:201mächtig[ethan] ist dein Sitz, ferner heißt es:202höret, ihr Berge, den Rechtsstreit des Herrn, und ihr Mächtigen [ethanim], Grundfesten der Erde. Und ferner heißt es:203die stimme meines Geliebten, sieh, da kommt er, er springt über die Berge, hüpft über die Hügel. Er springt über die Berge, durch das Verdienst der Erzväter; er hüpft über die Hügel, durch das Verdienst der Erzmütter. R. Jehošua͑ sagte: Woher, daß die Erzväter im Nisan geboren wurden? Es heißt :204im vierhundertachtzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Jisraél aus dem Lande Miçrajim, im vierten Jahre, im Monate Ziv; im Monate, in welchem die Prächtigen [zivtane] der Welt geboren wurden.– Es heißt ja aber: im Monate Ethanim!?

Weil dieser stark ist an Geboten205.

Und jener, es heißt ja: im Monate Ziv!?

Weil in diesem die Baume Pracht [ziva] haben. R. Jehuda sagte nämlich: Wer in den Tagen des Nisan hinausgeht und die Bäume blühen sieht, spreche: »Gepriesen sei er, der es in seiner Welt an nichts fehlen ließ, und in dieser schöne Geschöpfe und schöne Bäume erschaffen hat, die Menschen sich an ihnen ergötzen zu lassen.« Nach dem sie im Nisan geboren wurden, sind sie auch im Nisan gestorben, und nach dem sie im Tišri geboren wurden, sind sie auch im Tišri gestorben. Es heißt nämlich:206und er sprach zu ihnen: Hundertundzwanzig Jahre bin ich heute; es brauchte ja nicht heute zu heißen, und wenn es dennoch heute heißt, so besagt dies: heute wurden meine Tage und Jahre vollzählig. Dies lehrt dich, daß der Heilige, gepriesen sei er, dasitzt und die Jahre der Frommen auf den Tag und auf den Monat vollzählig werden läßt, wie es heißt :207die Zahl deiner Tage mache ich voll.

«Am Pesaḥ wurde Jiçḥaq geboren.» Woher dies?

Es heißt:208am nächsten Feste komme ich wieder; wann war dies: wenn am Pesaḥ, und er es ihr zum Wochenfeste verhieß, wie konnte sie nach fünfzig Tagen gebären, und wenn es am Wochenfeste war, und er es ihr zum Tišri verhieß, wie konnte sie nach fünf Monaten gebären!? Vielmehr war es am Hüttenfeste, und er verhieß es ihr zum Nisan.

Wenn auch, wie konnte sie nach sechs Monaten gebären!?

Es wird gelehrt, jenes Jahr war ein Schaltjahr209.

Wenn aber der Meister die Unreinheitstage210abzieht, sind es ja weniger!? Mar Zuṭra erwiderte: Auch nach demjenigen, der sagt, die mit neun Monaten Gebärende gebärt nicht bei unvollständigen, gebärt die mit sieben Monaten Gebärende auch bei unvollständigen, denn es heißt:211und es geschah nach den Kreisungen von Tagen; Kreisungen212sind mindestens zwei und Tagen sind mindestens zwei.

«Am Neujahrsfeste wurden Sara, Raḥel und Ḥanna bedacht.» Woher dies? R. Elea͑zar erwiderte: Dies ist durch [das Wort] denken und durch [das Wort] erinnern zu folgern. [Durch das Wort erinnern], denn bei Raḥel heißt es:213und Gott erinnerte sich der Raḥel, und bei Ḥanna heißt es ebenfalls:214und der Herr erinnerte sich ihrer, und man folgere es durch [das Wort] erinnern, das auch beim Neujahrsfeste gebraucht wird, denn es heißt:215ein Ruhetag, mit erinnerndem Lärmblasen. Durch [das Wort] denken, denn bei Hanna heißt es:216denn der Herr gedachte der Ḥanna, und bei Sara heißt es ebenfalls:217und der Herr gedachte der Sara.

«Am Neujahrsfeste verließ Joseph das Gefängnis.» Es heißt:218stoβt am Neumond in den Schofar, am Verborgenen auf den Tag unseres Festes, denn es ist eine Festsetzung für Jisraél &c. Er hat es als Zeugnis

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in Jehoseph festgesetzt, als er auszog &c.

«Am Neujahrsfeste hörte der Frondienst unserer Väter in Miçrajim auf.» Hierbei heißt es:219ich will euch erlösen von dem Frondienste, den ihr Miçrajim leistet, und [beim Neujahrsfeste] heißt es:220ich habe seine Schulter vom Frondienste befreit. «Im Nisan wurden sie erlöst.» Wie bereits gesagt. «Im Tišri werden sie dereinst erlöst werden.» Dies ist durch [das Wort] Schofar zu folgern. Da heißt es: stoßt am Neumond in den Schofar, und hierbei heißt es:221an diesem Tage wird in einen großen Schofar gestoßen werden. «R. Jehošua͑ sagte &c. Im Nisan wurden sie erlöst und im Nisan werden sie dereinst erlöst werden.» Woher dies?

Die Schrift sagt:222eine Verwahrungsnacht, eine Nacht, die seit den sechs Schöpfungstagen verwahrt ist.

Und jener!?

Eine Nacht, die vor Dämonen verwahrt ist.

Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn es wird gelehrt :223Im sechshundertsten Lebensjahre Noaḥs, im zweiten Monate, am siebzehnten Tage des Monats. R. Jehušua͑ sagte: Dieser Tag war der siebzehnte Ijar, ein Tag, an dem der Kima224am Tage untergeht und die Wasserquellen abnehmen. Da aber [die Leute] ihre Handlungen [zum Bösen] geändert hatten, änderte der Heilige, gepriesen sei er, ihretwegen auch das Schöpfungswerk: er ließ den Kima am Tage aufgehen, nahm von diesem zwei Sterne fort und brachte die Sintflut über die Welt. R. Elie͑zer sagte: Dieser Tag war der siebzehnte Marḥešvan, ein Tag, an dem der Kima am Tage aufgeht

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und die Wasserquellen zunehmen. Da jene aber ihre Handlungen [zum Bösen] geändert hatten, änderte der Heilige, gepriesen sei er, ihretwegen auch das Schöpfungswerk: als der Kima am Tage aufstieg, nahm er von diesem zwei Sterne fort und brachte die Sintflut über die Welt.

Richtig ist es nach Jehošua͑, daß es im zweiten heißt, wieso aber heißt es nach R. Elie͑zer im zweiten!?

Im zweiten des Gerichtsmonats225.

Allerdings wurde nach R. Jehošua͑ [das Schöpfungswerk] geändert, wieso aber wurde es nach R. Elie͑zer geändert!?

Nach einer Lehre R. Ḥisdas, denn R. Ḥisda sagte: Mit Heißem sündigten sie und mit Heißem wurden sie bestraft. Mit Heißem sündigten sie, mit der Unzucht, mit Heißem wurden sie bestraft, denn hier226heißt es: das Wasser ward still, und dort227heißt es: und die Zornglut des Königs wurde gestillt.

Die Rabbanan lehrten: Die Weisen Jisraéls rechnen hinsichtlich der Sintflut nach R. Elie͑zer und hinsichtlich der Jahreswende228nach R. Jehošua͑, die Weisen der weltlichen Völker rechnen auch hinsichtlich der Sintflut wie R. Jehošua͑.

UND KRÄUTER. ES wurde gelehrt: Der Kräuter, der Zehnte und der Gelübde.

Unter »Kräuter« ist ja der Zehnt von den Kräutern zu verstehen, somit ist es ja dasselbe wie »Zehnte«!?

Er lehrt vom rabbanitischen Zehnten229und vom Zehnten der Tora.

Sollte er doch den der Tora zuerst nennen!?

Da ihm dieses230lieb ist, nennt er es zuerst.

Und unser Tanna!?

Er lehrt es vom rabbanitischen, während es von dem der Tora selbstverständlich ist.

Sollte er »Zehnt« [in der Einzahl] lehren!?

Sowohl der Viehzehnt als auch der Getreidezehnt.

Sollte er doch »Kraut» [in der Einzahl] lehren!?–Es gibt zwei Arten Kraut, wie wir gelernt halben: Kräuter, die gebündelt werden, [sind zehntpflichtig], sobald sie gebündelt werden, die nicht gebündelt werden, sobald man sie in ein Gefäß gefüllt hat.

Die Rabbanan lehrten: Hat man am Vorabend des Neujahrsfestes Kräuter vor Sonnenuntergang, dann wiederum nach Sonnenuntergang

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gesammelt, so darf man die Hebe und den Zehnten nicht von einem für das andere absondern, weil man die Hebe und den Zehnten weder vom Neuen für das Alte noch vom Alten für das Neue abheben darf. Erfolgt dies an der Wende des zweiten zum dritten231Jahre, so sind von denen des zweiten Jahres der erste Zehnt und der zweite Zehnt, und von denen des dritten Jahres der erste Zehnt und der Armenzehnt [zu entrichten].

Woher dies232? R. Jehošua͑ b.Levi erwiderte:233Wenn du beendet hast im dritten Jahre, dem Zehntjahre, den ganzen Zehnten von deinem ganzen Ertrage zu entrichten; ein Jahr, in dem nur ein Zehnt zu entrichten ist, nämlich der erste Zehnt und dazu der Armenzehnt, während der zweite Zehnt ausfällt.

Vielleicht ist dem nicht so: auch der erste Zehnt fällt fort!?

Es heißt:234den Leviten aber sollst du sagen und sie anweisen: wenn ihr von den Kindern Jisraél den Zehnten in Empfang nehmet, den ich euch von jenen zum Erbbesitze überwiesen habe; die Schrift vergleicht ihn mit einem Erbbesitze: wie dieser keine Unterbrechung erleidet, ebenso erleidet auch der erste Zehnt keine Unterbrechung. Ein Anderes lehrt: Wenn du beendet hast &c.: ein Jahr, in dem nur ein Zehnt zu entrichten ist, nämlich der erste Zehnt und dazu der Armenzehnt, während der zweite Zehnt ausfällt. Man könnte glauben, auch der erste Zehnt falle aus, so heißt es:235damit der Levite komme; sobald er kommt, gib ihm

so R. Jehuda. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Dies ist gar nicht nötig; es heißt ja: den Leviten aber sollst du sagen und sie anweisen: wenn ihr von den Kindern Jisraél den Zehnten in Empfang nehmet, den ich euch von jenen zum Erbbesitze überwiesen habe; die Schrift vergleicht ihn mit einem Erbbesitze: wie dieser keine Unterbrechung erleidet, ebenso erleidet auch der erste Zehnt keine Unterbrechung.

«Und der Gelübde &c.» Die Rabbanan lehrten: Wer sich den Genuß von seinem Nächsten auf ein Jahr abgelobt hat, zähle zwölf Monate vom betreffenden Tage bis zum selben Tage [des nächsten Jahres]; sagte er: dieses Jahr, so ist, selbst wenn dies am neunundzwanzigsten Elul erfolgt ist, am ersten Tišri das Jahr abgelaufen. Dies sogar nach demjenigen, welcher sagt, ein Tag des Jahres gelte nicht als Jahr, denn dieser wollte sich ja nur eine Enthaltsamkeit auferlegen, und er hat sich ja enthalten.

Vielleicht ist es der Nisan!?

Bei Gelübden richte man sich nach dem volkstümlichen Sprachgebrauche.

Dort haben wir gelernt: Bockshornklee [ist zehntpflichtig], sobald er auswächst, Getreide und Oliven, sobald sie ein Drittel [des Wachstums] erreicht haben.

Was heißt »auswächst«?

Zur Aussaat ausgewachsen.

«Getreide und Oliven, sobald sie ein Drittel [des Wachstums] erreicht haben.» Woher dies? R. Asi erwiderte im Namen R. Joḥanans, und manche meinen, im Namen R. Joses des Galiläers: Die Schrift sagt:236nach Ablauf von sieben Jahren, im Erlaßjahre, am Hüttenfeste; wieso Erlaßjahr, am Hüttenfeste237ist es ja das achte Jahr!? Dies besagt vielmehr, daß jedes Getreide, das im Siebentjahre vor dem Neujahrsfeste ein Drittel [des Wachstums] erreicht hat, im achten Jahre als Siebentjahrsfrucht

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zu behandeln ist. R. Zera sprach zu R. Asi: Vielleicht, wenn es noch gar nicht [gewachsen] ist, und der Allbarmherzige sagt, daß es bis zum Hüttenfeste zum Erlaßjahre gehört!?

Dies ist nicht anzunehmen; es heißt ja:238das Fest der Ernte beim Ausgange des Jahres; was heißt »Fest der Ernte«: wollte man sagen, das Fest, das um die Zeit der Ernte, so heißt es ja bereits:239wenn du einsammelst; wahrscheinlich ist unter »Fest der Ernte« das Mähen zu verstehen. Den Rabbanan ist es bekannt, daß das Getreide, das am Hüttenfest gemäht wird, am Neujahrsfeste ein Drittel [des Wachstums] erreicht hat, und er nennt es Ausgang des Jahres. R. Jirmeja sprach zu R. Zera : Wissen die Rabbanan so genau zwischen einem Drittel und weniger als einem Drittel zu unterscheiden!? Dieser erwiderte: Habe ich dir etwa nicht gesagt, daß du an den Festsetzungen nicht rütteln sollst!? So ist es bei allen Normen der Weisen: in vierzig Sea͑ [Wasser] kann man [rituell] untertauchen, in vierzig Sea͑ weniger eines Qurṭub240kann man nicht untertauchen; in Eigröße sind Speisen verunreinigungsfähig, in Eigröße weniger eines Sesamkörnchens sind sie nicht verunreinigungsfähig; in der Größe von drei zu drei [Handbreiten] ist eine Sache durch Auftreten241verunreinigungsfähig, von drei zu drei weniger eines Haares ist sie durch Auftreten nicht verunreinigungsfähig. Später sprach R. Jirmeja: Was ich sagte, ist überhaupt nichts; die Genossen fragten R. Kahana, woher die Jisraéliten, als sie in das Land einzogen, ihre Schwingegarbe darbrachten, wollte man sagen, [vom Getreide] eines Nichtjuden, so sagt ja der Allbarmherzige: 242eure Ernte, nicht aber die Ernte eines Nichtjuden!?

Woher aber, daß sie sie darbrachten, vielleicht brachten sie sie überhaupt nicht dar!?

Dies ist nicht wahrscheinlich, denn es heißt:243und sie aßen vom Ertrage des Landes am auf den Pesaḥ folgenden Tage; sie aßen also erst am auf den Pesaḥ folgenden Tage und nicht vorher, weil sie zuerst die Schwingegarbe darbrachten und nachher aßen.

[Sie fragten] also, woher jene sie darbrachten, und dieser erwiderte ihnen, von dem, was im Besitze eines Nichtjuden kein Drittel [des Wachstums] erreicht hatte. Vielleicht hatte es erreicht, ohne daß man es feststellen konnte!? Vielmehr war es ihnen bekannt, ebenso ist es auch hierbei bekannt.

Vielleicht von dem, was noch nichts erreicht hätte, während sie bei dem, was schon ein Viertel [des Wachstums] erreicht hat, zwischen einem Drittel und weniger als einem Drittel nicht zu unterscheiden vermochten!?

Dies ist nicht anzunehmen; es heißt:244das Volk kam am zehnten des ersten Monats aus dem Jarden herauf, und wenn du sagen wolltest, es hatte noch garnichts erreicht, so konnte es ja in fünf Tagen nicht reifen.

Wieso konnte es in fünf Tagen reifen, auch wenn es ein Viertel oder ein Sechstel [des Wachstums] erreicht hat!? Vielmehr mußt du sagen, [das Jisraélland] heiße ein Rehland245, (ebenso auch hierbei, [das Jisraélland] heißt ein Rehland.) R. Ḥanina wandte ein: Wieso kannst du sagen, unter »Ernte« sei das Mähen zu verstehen, es heißt ja:246wenn du von deiner Tenne und deiner Kelter erntest, und der Meister sagte, die Schrift spreche vom Abfall der Tenne und der Kelter!? R. Zera sprach: Bis jetzt hatten wir es, und nun kam R. Ḥanina und warf eine Keule hinein.

Woher wissen wir es nun?

Wie gelehrt wird: R. Jonathan b. Joseph sagte:247Und es wird den Ertrag aller drei Jahre bringen; man lese nicht drei sondern Drittel.

Dieser [Vers] ist ja an sich nötig248!?

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Diesbezüglich gibt es einen anderen Vers :249und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr vom Ertrage alter [Getreide] essen, bis zum neunten Jahre.

Dort haben wir gelernt: Reis, Hirse, Mohn und Sesam, die vor dem Neujahrsfeste gewurzelt haben, werden als vorjährige Früchte verzehntet und sind im Siebentjahre erlaubt; wenn aber nicht, so sind sie im Siebentjahre verboten und werden als diesjährige Früchte verzehntet. Rabba sprach: Die Rabbanan sagten ja, daß man sich bei der Baumfrucht nach dem Knospen richte, bei Getreide und Oliven danach, ob sie ein Drittel [des Wachstums] erreicht haben, und beim Kraute nach dem Pflücken; welchen [Pflanzen] haben die Rabbanan jene gleichgestellt? Später sprach Rabba: Da sie nach und nach gesammelt werden, so richten sich die Rabbanan bei ihnen nach dem Wurzeln. Abaiie sprach zu ihm: Man kann ja alles aufschobern, sodann entrichtet man die Hebe vom Diesjährigen250für Diesjähriges und vom Vorjährigen für Vorjähriges!? Es wird ja auch gelehrt: R. Jose b.Kipper sagte im Namen des R. Šimo͑n Šezori: Wenn man ägyptische Bohnen zur Aussaat gesät, und ein Teil vor und einen Teil nach dem Neujahrsfeste gewurzelt hat, so darf man nicht die Hebe und den Zehnten von diesem für jenen und von jenem für diesen absondern, weil man die Hebe und den Zehnten nicht von Diesjährigem für Vorjähriges und nicht von Vorjährigem für Diesjähriges absondern darf. Was mache man? Man schobere alles auf, sodann entrichtet man die Hebe und den Zehnten von Diesjährigem für Diesjähriges und von Vorjährigem für Vorjähriges. Jener erwiderte: Du berufst dich auf R. Šimo͑n Šezori!? R. Šimo͑n Šezori ist der Ansicht, es gebe eine Vermengung, und die Rabbanan sind der Ansicht, es gebe keine Vermengung. R. Jiçhaq b. Naḥmani sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Jose b.Kipper, wie er im Namen des R. Šimo͑n Šezori sagte. R. Zera wandte ein : Kann Šemuél dies denn gesagt haben, er sagte ja, sonst gebe es251keine Vermengung, ausgenommen Wein und Öl!?

Ihm war das entgangen, was Šemuél gesagt hat,

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daß man sich stets nach dem Fertigwerden252der Frucht richte. Und [alle drei Lehren Šemuéls] sind nötig. Würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R. Šimo͑n Šezori, so könnte man glauben, er sei der Ansicht, es gebe eine Vermengung, so lehrt er uns, daß es sonst keine Vermengung gebe. Würde er uns gelehrt haben, es gebe sonst keine Vermengung, so könnte man glauben, er sei der Ansicht der Rabbanan, so lehrt er uns, die Halakha sei wie R. Šimo͑n Šezori. Würde er nur diese beiden gelehrt haben, so könnte man glauben, Šemuél widerspreche sich selbst, so lehrt er uns, daß man sich stets nach dem Fertigwerden der Frucht richte. Und würde er nur gelehrt haben, man richte sich stets nach dem Fertigwerden der Frucht, so könnte man glauben, auch bei Getreide und Oliven, so lehrt er uns, die Halakha sei bei diesem Streite wie R. Šimo͑n Šezori.

Sollte er doch nur zwei gelehrt haben, wozu lehrt er, sonst gebe es keine Vermengung!?

Er lehrt uns, daß es beim Weine und beim Öl eine Vermengung gebe.

Es wird gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte:253Wenn du von deiner Tenne und deiner Kelter erntest; wie [Früchte der] Kelter und der Tenne sich dadurch auszeichnen, daß sie durch die Bewässerung des Vorjahres gewachsen sind und [nach dem Neujahrsfeste] als vorjährige Früchte zu verzehnten sind, ebenso ist auch alles andere, was durch die vorjährige Bewässerung gewachsen ist, als vorjährige Frucht zu verzehnten, ausgenommen ist also das Kraut, das durch diesjährige Bewässerung wächst, und es ist daher als diesjährige Frucht zu verzehnten. R. A͑qiba sagte: Wenn du von deiner Tenne und deiner Kelter erntest; wie [Früchte der] Tenne und der Kelter sich dadurch auszeichnen, daß sie durch die reichhaltigere [Regen-]Bewässerung wachsen und [nach dem Neujahrsfeste] als vorjährige Frucht zu verzehnten sind, ebenso ist auch alles andere, was durch die reichhaltigere [Regen-]Bewässerung wächst, als vorjährige Frucht zu verzehnten; ausgenommen ist also das Kraut, das durch jede Bewässerung wächst, und es ist daher als diesjährige Frucht zu verzehnten.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? R. Abahu erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei Schalotten und ägyptischen Bohnen. Wir haben nämlich gelernt: Schalotten und ägyptische Bohnen sind, wenn man sie dreißig Tage vor dem Neujahrsfeste nicht bewässert hat, als vorjährige Früchte zu verzehnten und im Siebentjahre erlaubt, sonst aber sind sie im Siebentjahre verboten und als diesjährige Früchte zu verzehnten.

AM ERSTEN ŠEBAṬ IST JAHRESANFANG DER BÄUME. Aus welchem Grunde? R. Elea͑zar erwiderte im Namen R. Oša͑jas: Weil dann die Regenperiode vorüber ist, während der größere Teil der Jahreszeit noch bevorsteht.

Wie meint er es?

Er meint es wie folgt: obgleich der größere Teil der Jahreszeit noch bevorsteht, denn die Regenperiode ist vorüber.

Die Rabbanan lehrten: Einst pflückte R. A͑qiba am ersten Šebaṭ Etrogfrüchte und entrichtete von diesen beide254Zehnte; einen nach der Ansicht

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der Schule Šammajs und einen nach der Ansicht der Schule Hillels. R. Jose b.Jehuda sagte, er habe hierbei nicht die Ansichten der Schule Šammajs und der Schule Hillels berücksichtigt, sondern die des R. Gamliél und des R. Elie͑zer. Wir haben nämlich gelernt: Der Etrog gleicht in dreifacher Hinsicht dem Baume und in einer Hinsicht dem Kraute; er gleicht in dreifacher Hinsicht dem Baume: hinsichtlich des Ungeweihten, der Vierjahrsfrucht und des Siebentjahres; in einer Hinsicht dem Kraute, indem er beim Pflücken zu verzehnten ist

so R. Gamliél; R. Elie͑zer sagt, der Etrog gleiche in jeder Hinsicht dem Baume.

Darf man denn nach den Erschwerungen zweier Ansichten verfahren, es wird ja gelehrt: Die Halakha ist stets nach der Schule Hillels zu entscheiden, jedoch ist es jedem überlassen, entweder nach der Schule Šammajs oder nach der Schule Hillels zu verfahren. Wer nach den Erleichterungen der Schule Šammajs und nach den Erleichterungen der Schule Hillels [verfährt], ist ein Übeltäter, wer nach den Erschwerungen der Schule Šammajs und nach den Erschwerungen der Schule Hillels, über den spricht die Schrift:255der Tor wandelt im Finstern. Vielmehr, entweder nach der Schule Šammajs in ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen, oder nach der Schule Hillels in ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen!?

R. A͑qiba war darüber selbst im Unklaren; er wußte nämlich nicht, ob es256nach der Schule Hillels der erste Šebaṭ oder der fünfzehnte Šebaṭ ist.

«R. Jose b.Jehuda sagte, er habe hierbei nicht die Ansichten der Schule Šammajs und der Schule Hillels berücksichtigt, sondern die des R. Gamliél und des R. Elie͑zer.» Am ersten Šebaṭ, also nach der Schule Šammajs!? R. Ḥanina, nach anderen R. Ḥananja, erwiderte: Hier handelt es sich um einen Etrog, dessen Früchte schon vor dem vorjährigen fünfzehnten Šebaṭ Knospen hatten; gesetzlich war bereits vorher so zu verfahren, nur geschah das Ereignis erst dann. Rabina erwiderte: Verdopple es257und lehre wie folgt: dies war nicht am ersten Šebaṭ, sondern am fünfzehnten, und er berücksichtigte nicht die Ansichten der Schule Šammajs und der Schule Hillels, sondern die des R. Gamliél und des R. Elie͑zer. Rabba b. Ḥona sprach: Da nun R. Gamliél sagt, bei der Verzehntung des Etrog richte man sich nach dem Pflücken, wie beim Kraute, so ist dessen Jahresanfang der Tišri. Man wandte ein: R. Šimo͑n b.Elie͑zer sagte: Hat man am Vorabend des fünfzehnten Šebaṭ Etrogfrüchte vor Sonnenuntergang gepflückt, dann wiederum nach Sonnenuntergang, so darf man nicht die Hebe und den Zehnten von diesen für jene und von jenen für diese absondern, weil man die Hebe und den Zehnten nicht vom Diesjährigen für das Vorjährige und nicht vom Vorjährigen für das Diesjährige entrichten darf. Erfolgt es an der Wende des dritten zum vierten258Jahre, so ist von [den Früchten] des dritten Jahres der erste Zehnt und der Armenzehnt und von [den Früchten] des vierten Jahres der erste Zehnt

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und der zweite Zehnt zu entrichten. Derjenige, der sich nach dem Pflücken richtet, ist ja R. Gamliél, und er lehrt, der Šebaṭ [sei Jahresanfang]!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Rabba b. Hona sagte : Obgleich R. Gamliél sagt, [bei der Verzehntung] des Etrog richte man sich nach dem Pflücken, so ist deren Jahresanfang dennoch der Šebaṭ.

Weshalb lehrt er dort259von der Wende des zweiten zum dritten, hier aber von der Wende des dritten zum vierten Jahre?

Er lehrt uns etwas nebenbei, daß nämlich dem Etrog das Betasten schade, und da im Siebentjahre alle Welt [die Bäume] betastet, so trägt er Früchte erst nach drei Jahren.

R. Joḥanan fragte R. Jannaj: Wann ist der Jahresanfang für den Etrog? Dieser erwiderte: Im Sebaṭ.

Im Monate Šebaṭ oder im Šebaṭ des Jahreskreises260? Dieser erwiderte: Im [Mond]monate. Raba fragte R. Naḥman, und wie manche sagen, R. Joḥanan den R. Jannaj: Wie ist es in einem Schaltjahre261? Dieser erwiderte: Man richte sich nach den meisten Jahren262.

Rabba sagte: Der aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragende Etrog ist zehntfrei und unterliegt nicht der Fortschaffung263; der aus dem Siebentjahre in das achte Jahr hineinragende ist zehntfrei, jedoch unterliegt er der Fortschaffung. Abajje sprach zu ihm: Allerdings ist der Schlußsatz erschwerend, weshalb aber unterliegt er im Anfangssatz nicht der Fortschaffung: weil man sich bei diesen nach dem Knospen richtet, somit sollte er auch zehntpflichtig264sein!? R. Hamnuna aber sagte: Der aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragende Etrog gehört immer zum sechsten Jahre, und der aus dem Siebentjahre in das achte Jahr hineinragende gehört immer zum Siebentjahre. Man wandte ein: R. Šimo͑n b.Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns: Der aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragende Etrog ist zehntfrei und unterliegt nicht der Fortschaffung, denn nur das, was beim Wachsen pflichtig war und beim Pflücken pflichtig war, ist zehntpflichtig; der aus dem Siebentjahre in das achte Jahr hineinragende ist zehntfrei und unterliegt nicht der Fortschaffung, denn nur das, was im Siebentjahre gewachsen ist und im Siebentjahre gepflückt worden ist, unterliegt der Fortschaffung. Der Anfangssatz widerspricht also R. Hamnuna, und der Schlußsatz widerspricht sowohl Rabba als auch R. Hamnuna!?

[Hierüber streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: R. Jose sagte: Eutolmios bekundet im Namen von fünf Ältesten, daß man sich bei der Verzehntung des Etrog nach dem Pflücken richte; unsere Meister aber stimmten in U͑ša ab und beschlossen, nach dem Pflücken, sowohl hinsichtlich der Verzehntung als auch hinsichtlich des Siebentjahres.

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Wer spricht hier vom Siebentjahre!?

[Diese Lehre] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Daß man sich beim Etrog hinsichtlich der Verzehntung nach dem Pflücken und hinsichtlich des Siebentj ahres nach dem Knospen richte: unsere Meister aber stimmten in U͑ša ab und beschlossen, sowohl hinsichtlich der Verzehntung als auch hinsichtlich des Siebentjahres nach dem Pflücken. Es wurde gelehrt: R. Joḥanan und Reš Laqiš sagen beide, der aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragende Etrog gehöre immer zum sechsten Jahre. Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans, bei einem aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragenden Etrog ist man, selbst wenn er von Olivengröße zur Größe eines Kikar265gewachsen ist, wegen des Unverzehnteten schuldig.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Baum vor dem fünfzehnten Šebaṭ Knospen hatte, so ist er als vorjährig zu verzehnten, wenn nach dem fünfzehnten Šebaṭ, so ist er als diesjährig zu verzehnten. R. Neḥemja sagte: Dies gilt nur von einem Baume, der zweimal im Jahre trägt.

Zweimal, wie kommst du266darauf!?

Sage vielmehr: wie267zweimal. Ein Baum aber, der nur einmal trägt, beispielsweise die Dattelpalme, der Olivenbaum oder der Johannisbrotbaum, ist, auch wenn er vor dem fünfzehnten Šebaṭ; Knospen hatte, als diesjährig zu verzehnten. R. Joḥanan sagte: Das Volk pflegt beim Johannisbrotbaum nach R. Neḥemja zu verfahren. R. Šimo͑n b.Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Bei den weißen Feigen hat das Gesetz vom Siebentjahre im zweiten Jahre statt, weil sie nach drei Jahren tragen268. Da schwieg er. R. Abba der Priester sprach zu R. Jose dem Priester: Weshalb schwieg er, er könnte ihm ja erwidern, ich spreche nach R. Neḥemja und du wendest gegen mich die Ansicht dei Rabbanan ein!?

Weil jener ihm entgegnet haben würde: du läßt die Rabbanan und lehrst nach R. Neḥemja!?

Er könnte ihm ja aber erwidern: ich spreche von der Gepflogenheit [des Volkes], und du weisest auf ein Verbot hin!?

Jener würde entgegnet haben: darf man denn eine Gepflogenheit gegen ein Verbot zulassen!?

Sollte er ihm aber erwidern: ich spreche vom rabbanitischen Zehnten des Johannisbrotes und du wendest gegen mich vom Siebentjahre, einem Gebote der Tora, ein!? Vielmehr, sagte Abba der Priester, es würde mich wundern, wenn Reš Laqiš diesen Einwand gerichtet haben sollte.

»Gerichtet haben sollte«, er hat ihn ja gerichtet!?

Sage vielmehr: ob R. Joḥanan dies überhaupt als Einwand anerkannt hat (oder nicht).

AN VIER JAHRESZEITEN WIRD DIE WELT GERICHTET: AM PESAḤFESTE DAS

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GETREIDE, AM WOCHENFESTE DIE BAUMFRÜCHTE, AM NEUJAHRSFESTE ZIEHEN ALLE WELTBEWOHNER269AN IHM WIE IM HAMMELSPRUNGE270VORÜBER, DENN ES HEISST:271er bildet ihnen insgesamt das Herz, er merkt auf all ihre Taten, AM HÜTTENFESTE DAS WASSER.ii

GEMARA. Welches Getreide: wollte man sagen, das stehende Getreide, wann wurde es inbetreff all der Geschehnisse, die über dieses bereits ergangen sind, gerichtet!?

Vielmehr, das zu säende Getreide.

Dermnach wird es nur einmal gerichtet. Dagegen wird gelehrt: Wenn das Getreide vor dem Pesaḥfeste von einem Mißgeschick oder einem Unglück betroffen wird, so wurde es im vergangenen Jahre gerichtet, wenn nach dem Pesaḥfeste, so wurde es im laufenden gerichtet; wenn ein Mensch vor dem Versöhnungstage von einem Mißgeschick oder einem Unglück betroffen wird, so wurde er im vergangenen [Jahre] gerichtet, wenn nach dem Versöhnungstage, so wurde er im laufenden gerichtet!? Raba sprach: [Auch] hieraus ist zu entnehmen, daß es zweimal gerichtet wird. Abajje sprach: Daher beeile man sich, wenn man die Spätsaaten gut gedeihen sieht, Frühsaat zu säen, denn bis es zum Richten kommt, wird sie gediehen sein.

Wer lehrte unsere Mišna: nicht R. Meír, nicht R. Jehuda, nicht R. Jose und nicht R. Nathan!? Es wird nämlich gelehrt: Alle werden am Neujahrsfeste gerichtet, und ihr Urteil wird am Versöhnungstage besiegelt

so R. Meír. R. Jehuda sagt, alle werden am Neujahrsfeste gerichtet, und das Urteil eines jeden wird zur entsprechenden Zeit besiegelt: am Pesaḥfeste das des Getreides, am Wochenfeste das der Baumfrüchte und am Hüttenfeste das des Wassers. Der Mensch aber wird am Neujahrsfeste gerichtet und sein Urteil wird am Versöhnungstage besiegelt. R. Jose sagt, der Mensch werde täglich gerichtet, denn es heißt:272du gedenkst seiner jeden Morgen. R. Nathan sagt, der Mensch werde jeden Augenblick gerichtet, denn es heißt:273und prüfst ihn jeden Augenblick. Wolltest du sagen, es sei tatsächlich R. Jehuda, nur spreche unsere Mišna von der Besiegelung des Urteils, so besteht ja ein Widerspruch bezüglich des Menschen!? Raba erwiderte: Es ist der Tanna der Schule R. Jišma͑éls, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: An vier Jahreszeiten wird die Welt gerichtet: am Pesaḥfeste das Getreide, am Wochenfeste die Baumfrüchte, am Hüttenfeste das Wasser und am Neujahrsfeste der Mensch, während sein Urteil am Versöhnungstage besiegelt wird. Unsere Mišna aber spricht vom Beginne des Gerichtes. R. Ḥisda sprach: Was ist der Grund R. Joses?

Er gibt ja den Grund an: du gedenkest seiner jeden Morgen!?

Wir meinen es wie folgt: wie R. Nathan sagt er wohl deshalb nicht, weil »prüfen« nur »nachdenken« bedeutet, und auch »gedenken« bedeutet ja nur »nachdenken«!? Vielmehr, erklärte R. Ḥisda, R. Jose entnimmt seinen Grund hieraus;274daß er das Recht seines Knechtes und das Recht seines Volkes Jisraél Tag für Tag schaffe.

Ferner sagte R. Ḥisda: Von König und Gemeinde kommt der König zuerst vor das Gericht, denn es heißt: das Recht seines Knechtes und das Recht seines Volkes Jisraél.

Aus welchem Grunde?

Wenn du willst, sage ich: es ist nicht schicklich, daß der König draußen warte; wenn du aber willst, sage ich: [er trete ein] bevor der Zorn sich steigert.

R. Joseph sagte: Nach wessen Ansicht beten wir jetzt für die Kranken und die Leidenden? Nach der des R. Jose. Wenn du aber willst, sage ich: auch nach der der Rabbanan, und zwar nach einer Lehre R. Jiçḥaqs, denn R. Jiçḥaq sagte: Das Beten sei für den Menschen immer gut, ob vor der Besiegelung des Urteils oder nach der Besiegelung des Urteils.

Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte im Namen R. A͑qibas: Weshalb sagte die Tora, daß man die Schwingegarbe am Pesaḥfeste darbringe? Weil am Pesaḥfeste die Getreidezeit ist. Der Heilige, gepriesen sei er, sprach nämlich: Bringt mir am Pesaḥfeste die Schwingegarbe dar, damit euch das Getreide auf den Feldern gesegnet werde. Weshalb sagte die Tora, daß man die zwei Brote am Wochenfeste darbringe? Weil am Wochenfeste die Zeit der Baumfrüchte ist. Der Heilige, gepriesen sei er, sprach nämlich: Bringt mir am Wochenfeste die zwei Brote dar, damit euch die Baumfrüchte gesegnet werden. Weshalb gebot die Tora das Wassergießen275am Hüttenfeste? Der Heilige, gepriesen sei er, sprach nämlich: Gießet mir Wasser am Hüttenfeste, damit euch der Regen des Jahres gesegnet werde. Leset vor mir [die Bibelstellen] von dem Königtume, den Erinnerungen und den Schofartönen276vor. Von dem Königtume, damit ihr mich als König anerkennt, von den Erinnerungen, damit eure Erinnerung vor mir zum Guten aufsteige. und zwar durch die Schofartöne. R. Abahu sagte: Weshalb wird zum Schofarblasen das Widderhorn verwendet? Der Heilige, gepriesen sei er, sprach nämlich: Blaset vor mir mit einem Widderhorn, damit ich euch die Opferung Jiçḥaqs, des Sohnes Abrahams, gedenke, und ich rechne es euch an, als hättet ihr euch selbst für mich [zur Opferung] binden lassen.

R. Jiçḥaq sagte: Weshalb bläst man am Neujahrsfeste?

»Weshalb bläst man«, der Allbarmherzige hat ja zu blasen geboten!?

Vielmehr, weshalb bläst man Trillertöne?

»Trillertöne«, der Allbarmherzige sagte ja:277eine Erinnerung des Lärmblasens!?

Vielmehr, weshalb bläst man einfache und Trillertöne sitzend, und abermals einfache und Trillertöne stehend?

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Um den Satan zu verwirren.

Ferner sagte R. Jiçḥaq: Wird am Anfang des Jahres nicht geblasen, so wird dessen Ende schlecht278sein, weil der Satan nicht verwirrt worden ist.

Ferner sagte R. Jiçḥaq: Ist das Jahr am Anfang arm, so ist es am Ende reich, denn es heißt:279vom Beginne des Jahres, die Schreibweise ist Armut280; bis zum Schlusse, ein Jahr, das einen Abschluß281hat.

Ferner sagte R. Jiçḥaq: Der Mensch wird nur nach seinen jeweiligen Taten gerichtet, denn es heißt:282denn Gott hörte auf die Stimme des Knaben, wie er da war.

Ferner sagte R. Jiçḥaq: Drei Dinge bringen die Sünden des Menschen in Erinnerung und zwar: eine sich neigende Wand, das Nachsinnen beim Gebete, und wenn man seinen Nächsten anklagt. Auch sagte R. Abin: Wer seinen Nächsten anklagt, wird zuerst bestraft, denn es heißt :283und Saraj sprach zu Abram: An meiner Kränkung bist du schuld; und es heißt:284und Abraham ging hin, um wegen Sara zu klagen und sie zu beweinen285.

Ferner sagte R. Jiçḥaq: Vier Dinge zerreißen das Urteil des Menschen, und zwar: Almosen, Gebet, Änderung des Namens und Änderung der Taten. Almosen, denn es heißt:286 Almosen287rettet vom Tode. Gebet, denn es heißt:288da schrien sie zum Herrn in ihrer Not und er befreite sie aus ihren Bedrängnissen. Änderung des Namens, denn es heißt:289deinWeib Saraj sollst du nicht mehr Saraj nennen, sondern Sara soll ihr Name sein, und darauf heißt es :290und ich will sie segnen, und ich will dir auch durch sie einen Sohn schenken. Änderung der Taten, denn es heißt: 291und Gott gewahrte ihr Tun, und darauf heißt es:292da ließ sich Gott das Urteil gereuen, das er ihnen angedroht hatte, und er fügte es ihnen nicht zu. Manche sagen: Auch die Änderung des Aufenthaltsortes, denn es heißt:293und der Herr sprach zu Abram: ziehe hinweg aus deinem Lande, und darauf heißt es:294und ich will dich zu einem großen Volke machen.

Und jener!?

Da hat ihm nur das Verdienst des heiligen Landes beigestanden.

Ferner sagte R. Jiçḥaq: Es ist Pflicht des Menschen, seinen Lehrer am Feste zu besuchen, denn es heißt:295warum gehst du zu ihm? Ist doch heute weder Neumond noch Šabbath. Hieraus, daß man ihn am Neumond und am Šabbath besuche.

Ferner sagte R. Jiçḥaq : Es ist Pflicht des Menschen, zum Feste ein Reinheitsbad zu nehmen, denn es heißt:296ihr Aas dürft ihr nicht berühren297. Ebenso wird gelehrt: Ihr Aas dürft ihr nicht berühren; man könnte glauben, auch Jisraéliten sei das Berühren des Aases verboten, so heißt es :298sprich zu den Priestern, den Kindern Ahrons; den Kindern Ahrons ist es verboten, den Jisraéliten aber ist es nicht verboten. Hieraus ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn schon die strengere Unreinheit299nur den Priestern und nicht den Jisraéliten verboten ist, um wieviel mehr die leichtere Unreinheit. Wieso aber heißt es demnach: ihr Aas dürft ihr nicht berühren? Am Feste.

R. Keruspedaj sagte im Namen R. Joḥanans: Drei Bücher werden am Neujahrsfeste aufgeschlagen : eines für die völlig Gottlosen, eines für die völlig Frommen und eines für die Mittelmäßigen. Die völlig Frommen werden sofort zum Leben aufgeschrieben und besiegelt, die völlig Gottlosen werden sofort zum Tode aufgeschrieben und besiegelt, und die Mittelmäßigen bleiben vom Neujahrsfeste bis zum Versöhnungstage in der Schwebe; haben sie sich verdient gemacht, so werden sie zum Leben verschrieben, haben sie sich nicht verdient gemacht, so werden sie zum Tode verschrieben. R. Abin sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers:300sie mögen ausgelöscht werden aus dem Buche des Lebens, mit den Frommen sollen sie nicht aufgeschrieben werden. Sie mögen ausgelöscht werden aus dem Buche, das ist das Buch der völlig Gottlosen; des Lebens, das ist das Buch der [völlig] Frommen; mit den Frommen sollen sie nicht aufgeschrieben werden, das ist das Buch der Mittelmäßigen. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Hieraus:301wo nicht, so streiche mich doch lieber aus deinem Buche, das du geschrieben hast. Streiche mich doch lieber, das ist das Buch der Frevler; aus deinem Buche, das ist das Buch der Frommen; das du geschrieben hast, das ist das Buch der Mittelmäßigen.

Es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagte: Drei Klassen gibt es am Gerichtstage; eine der völlig Frommen, eine der völlig Gottlosen und eine der Mittelmäßigen. Die völlig Frommen werden sofort zum ewigen Leben aufgeschrieben und besiegelt, die völlig Gottlosen werden sofort für das Fegefeuer aufgeschrieben und besiegelt, denn es heißt :302und viele von denen, die im Erdenstaube schlafen, werden erwachen, die einen zum ewigen Leben, die anderenc zur Schmach und zum ewigen Abscheu; die Mittelmäßigen sinken in das Fegefeuer, wo sie [vor Schmerz]

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heulen, und steigen wieder herauf, denn es heißt:303ich brinqe das Drittel ins Feuer, schmelze sie, wie man Silber und läutere sie, wie man Gold läutert. Sie werden meinen Namen anrufen, und ich werde sie erhören. Über diese sprach Ḥanna:304Der Herr tötet und macht lebendig, er stürzt in die Unterwelt und führt herauf. Die Schule Hillels sagte:305Er ist gnadenreich, er neigt zur Gnade; über diese sprach David: 306es ist mir lieb, daß der Herr meine Stimme und mein Flehen erhört. Auch den ganzen Abschnitt sprach David über diese:307Ich bin arm, so hilft er mir. Die mit ihrem Körper Frevelnden Jisraéls und die Frevler der weltlichen Völker sinken in das Fegefeuer und werden da zwölf Monate gerichtet. Nach zwölf Monaten sind ihre Körper vernichtet und ihre Seelen verbrannt, und der Wind zerstreut sie unter die Fußsohlen der Frommen, denn es heißt:308ihr werdet die Frevler zertreten, daß sie unter euren Fußsohlen zu Asche werden. Die Minäer aber, die Angeber, die Abtrünnigen, die Gottesleugner309, die die [Göttlichkeit der] Tora und die Auferstehung der Toten leugnen, die sich vom Wege der Gemeinschaft trennen, die Schrecken im Lande der Lebenden verbreiten310 und die gesündigt und die Menge zur Sünde verleitet haben, wie zum Beispiel Jarobea͑m, der Sohn Nebaṭs, und seine Genossen, sinken in das Fegefeuer und werden da bis in alle Ewigkeit gerichtet, denn es heißt: 311und sie werden hinausgehen und die Leichname der Männer ansehen, die mir abtrünnig geworden sind &c. Das Fegefeuer hört auf, sie [zu leiden] aber hören nicht auf, denn es heißt:312und ihre Gestalt verwest in der Unterwelt.

Weshalb all dies? Weil sie sich an der Wohnung vergriffen haben, denn es heißt :313wegen seiner Wohnung, und unter »Wohnung« ist nichts anderes als der Tempel zu verstehen, wie es heißt :314eine Wohnung habe ich für dich gebaut. Über sie sprach auch Hanna :315die Widersacher des Herrn werden zerschmettert. R. Jiçḥaq b. Abin sagte: Ihre Gesichter gleichen den Rändern eines Kochtopfes. Raba sagte: Und diese sind noch von den Allerbesten der Einwohner von Mehoza ; sie werden »Kinder des Fegefeuers« genannt.

Der Meister sagte: Die Schule Hillels sagte: Er ist gnadenreich, er neigt zur Gnade. Es heißt ja aber: ich bringe das Drittel ins Feuer!?

Dies gilt von den mit ihrem Körper Frevelnden Jisraéls.

Du sagtest ja aber, für die mit ihrem Körper Frevelnden Jisraéls gebe es kein Mittel mehr!?

Wenn sie mehr Sünden als Verdienste haben, so gibt es für sie kein Mittel mehr, dies aber gilt von solchen, die zur Hälfte Sünden und zur Hälfte Verdienste haben. Haftet ihnen auch die Sünde der mit ihrem Körper Frevelnden Jisraéls an, so heißt es über sie: ich bringe das Drittel ins Feuer, wenn aber nicht: er ist gnadenreich, er neigt zur Gnade, und über sie spricht David: es ist mir lieb, daß der Herr meine Stimme erhört.

Raba trug vor: Es heißt: es ist mir lieb, daß der Herr meine Stimme erhört. Die Gemeinde Jisraél sprach vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, lieb bin ich dir dann, wenn du die Stimme meines Flehens erhörst. Ich bin arm, so hilft er mir; obgleich ich arm an Verdiensten bin, so ist es dennoch billig, mir zu helfen.

Wer ist ein mit seinem Körper Frevelnder Jisraéls? Rabh erwiderte: Der Kopf, der keine Tephillin anhat.

Wer heißt ein mit seinem Körper Frevelnder unter den weltlichen Völkern? Rabh erwiderte: Der der Sünde frönt.

[Wer ist es,] der Schrecken im Lande der Lebenden verbreitet? R. Ḥisda erwiderte: Ein Gemeindevorsteher, der nicht um des Himmels wegen der Gemeinde übermäßige Furcht einjagt. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Ein Gemeindevorsteher, der nicht um des Himmels wegen der Gemeinde übermäßige Furcht ein jagt, wird keinen schriftgelehrten Sohn haben, denn es heißt :316darum fürchten ihn die Menschen, die klugen Sinnes sieht er nicht.

«Die Schule Hillels sagte: Er ist gnadenreich, er neigt zur Gnade.» Wie macht er es? R. Elie͑zer sagt, er drückt sie317nieder, denn es heißt: 318er wird sich unserer wieder erbarmen, wieder unsere Sünden niederdrück en; R. Jose b.Ḥanina sagt, er hebt sie319hoch, denn es heißt: 320er hebt die Sünde auf und übergeht die Schuld. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Er übergeht [die Sünden] erstiglich. Und dies ist auch sein Verfahren. Raba sagte: Jedoch wird die Sünde selbst nicht getilgt; wenn nämlich der Sünden mehr sind, werden auch diese mitgerechnet. Raba sagte: Wer Unbill übergeht, dem übergeht man all seine Sünden, denn es heißt: er vergibt die Sünde und übergeht die Schuld; er vergibt die Sünde dem, der Schuld übergeht.

R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erkrankte, und als R. Papa ihn besuchte, um nach seinem Befinden zu sehen, bemerkte er, daß es mit ihm schwach stand; da sprach er: Bereitet für ihn Rüstzeug. Darauf aber genas er, und R. Papa schämte sich, vor ihm zu erscheinen. Man fragte ihn : Wie kamst du darauf? Dieser erwiderte: So weit war es auch [mit ihm], nur sprach der Heilige, gepriesen sei er: Da er auf seinem Rechte nicht besteht, so nehmet es auch mit ihm nicht genau, denn es heißt: er vergibt die Sünde und übergeht die Schuld, er vergibt die Sünde dem, der Schuld übergeht.321Dem Überreste seines Erbteils. R. Aḥa b. Ḥanina sprach: Ein Fettstück mit einem Dorn daran: dem Überreste seines Erbteils, nicht aber seinem ganzen Erbteil; nur dem, der sich als Überrest betrachtet.

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R. Hona wies auf einen Widerspruch hin: es heißt:322der Herr ist gerecht in all seinen Wegen, dagegen aber heißt es :323gnädig in all seinen Taten!? Anfangs gerecht, später aber gnädig.

R. Elea͑zar wies auf einen Widerspruch hin: es heißt:324bei dir, o Herr, ist Gnade, und darauf heißt es :325denn du vergiltst einem jeden nach seinem Tun!? Anfangs: du vergiltst jedem nach seinem Tun, später aber: bei dir, o Herr ist Gnade.

Ilphi, und wie manche sagen, Ilpha, wies auf einen Widerspruch hin: es heißt :326* reich an Gnade, und darauf heißt es: und in Wahrheit*!?

Anfangs: in Wahrheit, später aber: reich an Gnade.

327Der Herr zog an ihm vorüber, indem er rief. R. Joḥanan sagte: Wäre es nicht ein geschriebener Schriftvers, so dürfte man es garnicht sagen: dies lehrt nämlich, daß der Heilige, gepriesen sei er, sich wie ein Vorbeter [in den Gebetmantel] hüllte und Moše die Gebetsordnung zeigte, indem er zu ihm sprach: So oft die Kinder Jisraél sündigen werden, mögen sie vor mir nach dieser Ordnung verfahren, und ich vergebe ihnen.328O Herr, o Herr; ich bin [gnädig]329bevor der Mensch sündigt, und bin es nachdem er gesündigt und Buße getan hat.330Ein barmherziger und gnädiger Gott. R. Jehuda sagte: Es ist ein geschlossenes Bündnis, daß die dreizehn Eigenschaften [Gottes]331nicht erfolglos bleiben, denn es heißt:332siehe, ich schließe ein Bündnis. R. Joḥanan sagte: Bedeutend ist die Büßfertigkeit, daß sie sogar das besiegelte Urteil des Menschen zerreißt, denn es heißt :333verfettet ist das Herz dieses Volkes, verhärtet seine Ohren und geblendet seine Augen; würde es mit seinen Augen sehen, mit seinen Ohren hören und seinem Herzen verstehen, so könnte es Buße tun und Heilung finden. R. Papa sprach zu Abajje: Vielleicht nur vor der Besiegelung!? Dieser erwiderte: Es heißt: und Heilung finden und das besiegelte Urteil ist es, das der Heilung bedarf. Man wandte ein: Wer inzwischen334Buße tut, dem vergibt man, und wer inzwischen keine Buße tut, dem vergibt man nicht, selbst wenn er alle Widder von Nebajoth darbringt!?

Da ist kein Widerspruch; eines gilt von einem Einzelnen und eines gilt von einer Gemeinde. Man wandte ein:335Die Augen des Herrn, deines Gottes, sind auf dieses gerichtet; zuweilen zum Guten und zuweilen zum Bösen. Wieso zum Guten? Wenn die Jisraéliten am Neujahrsfeste völlig frevelhaft waren, sodaß man ihnen nur wenig Regen ausgesetzt hat, und später Buße tun, so ist es zwar nicht mehr möglich, ihnen dazu hinzuzufügen, da das Urteil bereits besiegelt ist, jedoch läßt ihn der Heilige, gepriesen sei er, zur erforderlichen Zeit und auf geeigneten Boden niederfallen. Wieso zum Bösen? Wenn die Jisraéliten am Neujahrsfeste völlig rechtschaffen waren, sodaß man ihnen reichlichen Regen ausgesetzt hat, und später rückfällig werden, so ist es zwar nicht mehr möglich, ihn ihnen zu mindern, da das Urteil bereits besiegelt ist; jedoch läßt ihn der Heilige, gepriesen sei er, zu einer nicht erforderlichen Zeit und auf ungeeigneten Boden niederfallen. Zum Guten sollte er ja das Urteil zerreißen und ihnen hinzufügen!?

Hierbei ist es anders, da es auch so möglich ist.

Komm und höre:336Die auf Schiffen das Meer befahren, auf großem Wasser Geschäfte verrichten, die haben die Werke des Herrn geschaut &c. Denn er gebot, da entstand ein großer Sturmwind; der hob seine Wellen hoch empor. Sie wirbelten und schwankten wie ein Trunkener &c. Da schrieen sie zum Herrn in ihrer Not &c. Sie mögen dem Herrn für seine Gnaden danken. An dieser Stelle sind Zeichen337gesetzt, die ebenso wie [die Worte] »nur« und »aber« in der Tora [zur Forschung zu verwenden sind]; dies besagt, daß, wenn sie vor der Besiegelung des Urteils flehen, sie erhört werden, wenn aber nach der Besiegelung des Urteils, sie nicht erhört werden!?

Diese gelten ebenfalls als Einzelne.

Komm und höre: Valeria die Proselytin fragte R. Gamliél: In eurer Tora heißt es :338der das Gesicht nicht zuwendet, und dagegen heißt es:339Gott möge dir sein Gesicht zuwenden!? Da gesellte sich ihnen R. Jose der Priester zu und sprach zu ihr: Ich will hier ein Gleichnis sagen. Dies ist ebenso, als wenn jemand von seinem Nächsten eine Mine zu fordern hat und dieser ihm in Gegenwart des Königs eine Zahlungsfrist angibt und es auch beim Leben des Königs beschwört. Wenn er, wenn die Zeit heranreicht und er nicht bezahlt, den König um Verzeihung bitten geht, erwidert ihm dieser: Meine Beleidigung sei dir verziehen, geh und bitte auch deinen Genossen um Verzeihung. Ebenso auch hierbei; das eine gilt von Sünden, die man gegen Gott begeht, und das andere gilt von Sünden, die man gegen seinen Nächsten begeht. Als aber R. A͑qiba kam, erklärte er, das eine gelte

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vom unbesiegelten Urteil und das andere gelte vom besiegelten Urteil.

Auch hier handelt es sich um einen Einzelnen.

Über die Urteilsbesiegelung eines Einzelnen [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: R. Meír sagte: Wenn zwei infolge gleicher Krankheit in das Bett steigen, oder wenn zwei wegen der gleichen Anklage auf den Richtplatz geführt werden, [so kommt es vor,] daß einer [das Bett] verläßt und der andere nicht, daß der eine gerettet wird und der andere nicht. Weshalb verläßt der eine [das Bett] und der andere nicht, wird der eine gerettet und der andere nicht? Der eine flehte und wurde erhört, der andere aber flehte und wurde nicht erhört. Weshalb wurde der eine erhört und der andere nicht? Der eine flehte mit Inbrunst und wurde erhört, der andere flehte ohne Inbrunst und wurde nicht erhört: R. Elea͑zar erklärte: Der eine [flehte] vor der Besiegelung des Urteils und der andere nach der Besiegelung des Urteils. R. Jiçḥaq sagte: Das Flehen ist für den Menschen immer gut, ob vor der Besiegelung des Urteils oder nach der Besiegelung des Urteils.

Wird denn das Urteil einer Gemeinde zerrissen, ein Schriftvers lautet ja:340wasche vom Bösen das Herz, und ein anderer lautet:341wolltest du dich auch mit Lauchsalz waschen, und viel Seife an dich wenden, schmutzig bleibt doch deine Missetat vor mir; wahrscheinlich das eine, wenn vor der Besiegelung des Urteils und das andere, wenn nach der Besiegelung des Urteils!?

Nein, beides nach der Besiegelung des Urteils, dennoch ist dies kein Widerspruch; eines gilt von einer Urteilsbesiegelung, die beschworen worden ist, und eines gilt von einer Urteilsbesiegelung, die nicht beschworen worden ist. Dies nach R. Šemuél b. Ami, denn R. Šemuél b.Ami, und wie manche sagen, R. Šemuél b.Naḥmani, sagte im Namen R. Jonathans: Woher, daß die beschworene Urteilsbesiegelung nicht mehr zerrissen wird? Es heißt :342so habe ich denn der Familie E͑li geschworen: wahrlich, die Schuld der Familie E͑lis soll weder durch Schlachtopfer, noch durch Speisopfer jemals gesühnt werden. Rabba sagte: Durch Schlacht- und Speisopfer wird sie allerdings nicht gesühnt, wohl aber durch [das Studium] der Tora. Abajje sagte: Durch Schlacht- und Speisopfer wird sie allerdings nicht gesühnt, wohl aber durch [das Studium] der Tora und durch Liebeswerke. Rabba und Abajje entstammten der Familie E͑lis; Rabba, der sich mit der Tora befaßte, lebte vierzig Jahre, Abajje, der sich mit der Tora und Liebeswerken befaßte, lebte siebzig Jahre.

Die Rabbanan lehrten: In Jerušalem war eine Familie, deren Mitglieder mit achtzehn Jahren starben. Als sie zu R. Joḥanan b.Zakkaj kamen, und es ihm erzählten, sprach er zu ihnen: Ihr entstammt wahrscheinlich der Familie E͑lis, von der es heißt:343die ganze Menge deines Hauses soll im Mannesalter sterben; geht und befaßt euch mit der Tora, so werdet ihr leben. Darauf gingen sie und befaßten sich mit der Tora, und sie blieben leben. Diese benannte man nach ihm »Familie des R. Joḥanan«.

R. Šemuél b. Inja sagte im Namen Rabhs: Woher, daß das schlechte Urteil über eine Gemeinde nicht besiegelt wird?

»Nicht besiegelt wird«, es heißt ja:344schmutzig bleibt doch deine Missetat vor miri!?

Vielmehr, daß es zerrissen wird, obgleich es besiegelt worden ist? Es heißt: 345wie der Herr, unser Gott, so oft wir ihn anrufen.

Es heißt ja: 346suchet den Herrn, da er sich finden läβt!?

Jenes gilt von einem Einzelnen, dies aber von einer Gemeinde.

Wann ist er für den Einzelnen [zu finden]? Rabba b. Abuha erwiderte: In den zehn Tagen vom Neujahrsfeste bis zum Versöhnungstage.

347Und es währte etwa zehn Tage, da schlug der Herr den Nabal. Welches Bewenden hat es mit den zehn Tagen? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Entsprechend den zehn Schlucken, die Nabal den Dienern Davids348gab. R. Naḥman sagte, im Namen des Rabba b.Abuha: Das waren die zehn Tage vom Neujahrsfeste bis zum Versöhnungstage.

AM NEUJAHRSFESTE ZIEHEN ALLE WELTBEWOHNER AN IHM WIE IM HAMMELSPRUNGE VORÜBER. Was heißt: wie im Hammelsprünge?

Man erklärte: Wie die Schafe349.

Reš Laqiš erklärte: Wie der Stufengang von Beth Maron350. R. Jehuda erklärte im Namen Šemuéls: Wie Truppen351 des Davidischen Hauses. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Alle werden jedoch mit einem Überblick überschaut. R. Naḥman b.Jiçḥaq sprach: Auch wir haben gelernt :352Er bildet ihnen insgesamt das Herz, er merkt auf all ihre Taten; wie meint er es: wollte man sagen, er führe die ganze Welt zusammen und vereinige ihre Herzen, so sehen wir ja, daß dem nicht so ist; wahrscheinlich meint er es wie folgt: der Bildner überschaut mit einem Male ihr Herz und merkt auf all ihre Taten.

iii SECHS MONATE SIND ES, DERENTWEGEN BOTEN AUSZIEHEN353: DER NISAN WEGEN DES PESAḤFESTES, DER AB WEGEN DES FASTTAGES354, DER ELUL WEGEN DES NEUJAHRSFESTES, DER TIŠRI WEGEN DER FESTSETZUNG DER FESTE, DER KISLEV355 WEGEN DESANUKAFESTES UND DER ADAR WEGEN DES PURIMFESTES; ALS DER TEMPEL BESTAND, AUCH DER IJAR, WEGEN DES KLEINPESAḤS356.

GEMARA. Sie sollten doch auch wegen des Tammuz und des Ṭebeth ausziehen, denn R. Ḥana b. Bizna sagte im Namen R. Šimo͑n des Frommen:

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Es heißt: so spricht der Herr der Heerscharen: Das Fasten im vierten, das Fasten im fünften, das Fasten im siebenten und das Fasten im zehnten Monate werden dem Hause Jehuda zu Wonne und Freude werden. Er nennt sie Fasttage und er nennt sie Wonne und Freude!?

Wenn es Frieden gibt, sollen sie Wonne und Freude sein, wenn es keinen Frieden gibt, Fasttage. R. Papa erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn es Frieden gibt, sollen sie Wonne und Freude sein, wenn Religionsverfolgung, Fasttage, wenn keine Religionsverfolgung und keinen Frieden, so kann man nach Belieben fasten oder nicht fasten357.

Demnach sollte dies ja auch vom Neunten Ab gelten!? R. Papa erwiderte: Anders ist der Neunte Ab, an dem die Unglücksfälle sich gehäuft haben. Der Meister sagte nämlich: Am Neunten Ab wurde der Tempel das erste Mal und das zweite Mal zerstört, Bitther eingenommen und die Stadt geschleift.

Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Vier Dinge legte R. A͑qiba aus, die ich aber nicht wie er auslege: Der Fasttag im vierten, das ist der neunte Tammuz, an dem Bresche in die Stadt gelegt wurde, wie es heißt:358 im vierten [Monate] am neunten des Monats, als die Hungersnot in der Stadt überhand genommen und die Landbevölkerung nichts zu essen hatte, da wurde Bresche in die Stadt gelegt; er heißt deshalb vierter, weil er der vierte der Monate ist. Der Fasttag im fünften, das ist der neunte Ab, an dem unser Gotteshaus verbrannt wurde; er heißt deshalb fünfter, weil er der fünfte der Monate ist. Der Fasttag im siebenten, das ist der dritte Tišri, an dem Gedalja, Sohn Aḥiqams, erschlagen wurde.

Wer erschlug ihn?

Jišma͑él, Sohn Nethanjas. Dies lehrt dich, daß der Tot der Frommen der Verbrennung unseres Gotteshauses gleicht; er heißt deshalb siebenter, weil er der siebente der Monate ist. Der Fasttag im zehnten, das ist der zehnte Ṭebeth, an dem der König von Babel an Jeruišalem heranrückte, wie es heißt :359und es erging das Wort des Herrn an mich im neunten Jahre, im zehnten Monate, am zehnten des Monats, folgendermaβen: Menschensohn, schreibe dir den Namen dieses Tages auf; an eben diesem Tage ist der König von Babel an Jerušalem herangerückt; er heißt deshalb zehnter, weil er der zehnte der Monate ist. Eigentlich360sollte dieser zuerst genannt werden, weshalb an dieser Stelle? Um die Monate nach ihrer Reihenfolge zu nennen. Ich aber sage nicht so, vielmehr ist der Fasttag im zehnten der fünfte Tebeth361, an dem in die Gefangenschaft die Kunde kam, daß die Stadt geschlagen wurde, wie es heißt :362im zwölften Jahre unserer Gefangenschaft, im zehnten Monate, am fünften des Monats, kam zu mir ein Flüchtling von Jerušalem mit der Kunde, die Stadt sei geschlagen worden. Sie stellten den Tag der Kunde dem Tage der Verbrennung [des Tempels] gleich. Meine Ansicht ist aber einleuchtender als seine, denn nach meiner wird das frühere zuerst und das spätere zuletzt genannt, während nach seiner das frühere zuletzt und das spätere zuerst genannt wird. Er zählt jedoch nach der Reihenfolge der Monate, ich aber zähle nach der Reihenfolge der Unglücksfälle.

Es wurde gelehrt: Rabh und R. Ḥanina sagen, die [Verbindlichkeit der] Fastenrolle habe aufgehört; R. Joḥanan und R.Jehošua͑ b.Levi sagen, [die Verbindlichkeit] der Fastenrolle habe nicht aufgehört. Rabh und R. Ḥanina sind der Ansicht, die [Verbindlichkeit der] Fastenrolle habe aufgehört, und er meint363es wie folgt: wenn es Frieden gibt, sollen [die Fasttage] Wonne und Freude sein, und wenn es keinen Frieden gibt, Fasttage, und jene364gleichen diesen. R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi sind der Ansicht, diese hat der Allbarmherzige vom Bestehen des Tempels abhängig365gemacht, jene aber bleiben bestehen. R. Kahana wandte ein: Einst ordneten sie in Lud am Hanuka einen Fasttag an, da stieg R. Elie͑zer hinab und badete, und R. Jehošua͑ schnitt366 sich das Haar, und sie sprachen zu ihm: Gehet und fastet ob eures Fastens367. R. Joseph erwiderte: Anders ist das Ḥanukafest, das mit einem Gebote verbunden ist. Abajje sprach zu ihm: Sollte doch dieses samt dem Gebote aufgehoben werden!? Jener erwiderte: Anders ist das Ḥanukafest, dessen Wunder bekannt ist. R. Aḥa b.Hona wandte ein: Am368 dritten Tišri wurde die Erwähnung [des Gottesnamens] in den Urkunden abgeschafft. Die griechische Regierung hatte nämlich Religionsverfolgung verhängt und der Gottesname durfte nicht genannt werden, und als das Herrscherhaus der Ḥašmonäer die Übermacht gewann und jene besiegte, ordnete man an, den Gottesnamen sogar in Schuldscheinen zu nennen. Man schrieb folgendermaßen: Im so und sovielten Jahre Joḥanans, Hochpriesters des höchsten Gottes. Als die Weisen davon hörten, sprachen sie: Wenn dieser morgen seine Schuld bezahlt, liegt der Schuldschein auf dem Misthaufen. Da hoben sie dies auf, und diesen Tag machte man zum Festtage. Wieso konnte man, wenn du nun sagst, die [Verbindlichkeit der] Fastenrolle sei aufgehoben, neue [Feste] hinzufügen, wo sogar die alten aufgehoben worden sind!?

Dies war zur Zeit, wo der Tempel noch bestanden hat.

Sollte schon der Umstand

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genügen, daß an diesem Tage Gedalja, der Sohn Aḥiqams, erschlagen369wurde!? Rabh erwiderte: Es wird deshalb [als besonderes Fest] genannt, daß nämlich [das Fasten] auch am Tage vorher verboten ist.

Am Tage vorher ist es ja ohnehin, da er dem Neumonde folgt!?

Der Neumond ist Gebot der Tora und braucht daher der Verschärfung nicht. Es wird nämlich gelehrt: Bei den in der Fastenrolle genannten Tagen erstreckt sich das Verbot auf [den Tag] vor- und [den Tag] nachher, bei den Šabbathen und Festtagen erstreckt sich das Verbot nur auf diese selbst, nicht aber auf [den Tag] vor- und [den Tag] nachher. Welchen Unterschied gibt es zwischen diesen und jenen? Diese sind Gebote der Tora, und Gebote der Tora brauchen der Verschärfung nicht, jene sind Anordnungen der Schriftkundigen, und Anordnungen der Schriftkundigen brauchen der Verschärfung.

Sollte schon der Umstand genügen, daß er dem Tage vorangeht, an dem Gedalja, der Sohn Aḥiqams, erschlagen370wurde!? R. Aši erwiderte: [Die Feier] Gedaljas, des Sohnes Aḥiqams, ist aus der Tradition, und Worte der Tradition gleichen den Worten der Tora. R. Ṭobi b.Mathna wandte ein: Am371achtundzwanzigsten [Adar] erhielten die Juden eine gute Botschaft, daß sie sich der Tora nicht zu entziehen brauchen. Die ruchlose Regierung hatte nämlich Religionsverfolgung verhängt, sich mit der Tora nicht zu befassen, ihre Söhne nicht zu beschneiden und den Sabbath zu entweihen. Was taten Jehuda b.Šamua͑ und seine Genossen? Sie gingen und holten sich Rat von einer Matrone, bei der die Vornehmen Roms zu verkehren pflegten, und diese sprach zu ihnen: Gehet und lärmet nachts. Darauf gingen sie und lärmten nachts, indem sie riefen: O Himmel, sind wir nicht eure Brüder, sind wir nicht Kinder eines Vaters, sind wir nicht Kinder einer Mutter; womit sind wir anders, als alle übrigen Nationen und Sprachstämme, daß ihr über uns solch schwere Verordnungen verhängt!?

Da hoben sie [die Verfolgung] auf, und diesen Tag machte man zum Feste. Wie sollte man, wenn du nun sagst, die [Verbindlichkeit der] Fastenrolle sei aufgehoben, neue [Feste] hinzufügen, wo sogar die alten aufgehoben worden sind!? Wolltest du sagen, dies war ebenfalls zur Zeit, wo der Tempel noch bestanden hat, so war ja Jehuda b.Šamua͑ ein Schüler R. Meírs, und R. Meír lebte ja später!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Glasgefäß ein Loch bekommt und man es mit Blei verlötet hat, so ist es, wie R. Šimo͑n b.Gamliél sagt, nach R.

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Jehuda b. Šamua͑ namens R. Meírs verunreinigungsfähig und nach den Weisen rein372.

Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: An den in der Fastenrolle genannten Tagen ist sowohl zur Zeit, wo der Tempel besteht, als auch zur Zeit, wo der Tempel nicht besteht, [das Fasten] verboten

so R. Meír; R. Jose sagt, zur Zeit, wo der Tempel besteht, sei es verboten, weil sie dann Freudentage sind, und wo der Tempel nicht besteht, sei es erlaubt, weil sie dann Trauertage sind. Die Halakha ist, [diese Feste] seien aufgehoben. Die Halakha ist, sie seien nicht aufgehoben.

Die Halakhoth widersprechen ja einander!?

Das ist kein Widerspruch; eines spricht vom Hanuka- und vom Purimfeste, und eines spricht von den übrigen [Fest]tagen373.

DER ELUL WEGEN DES NEUJAHRSFESTES, DER TIŠRI WEGEN DER FESTSETZUNG DER FESTE. WOZU brauchten sie wegen des Tišri ausgeschickt zu werden, wo sie schon wegen des Elul ausgeschickt worden sind!? Wolltest du sagen, der Elul könnte interkaliert worden sein, so sagte ja R. Ḥanina b. Kahana im Namen Rabhs, daß seit den Tagen E͑zras der Elul nicht interkaliert worden sei!?

Er wurde es nicht, weil dies nicht nötig war, ist es aber nötig, so wird er interkaliert.

Dadurch tritt ja aber eine Verwirrung in der Festsetzung des Neujahrsfestes ein374!?

Lieber mag eine Verwirrung in der Festsetzung des Neujahrsfestes eintreten, als daß dies bei allen übrigen Festen erfolge. Dies ist auch zu beweisen; denn es heißt: der Tišri wegen der Festsetzung der Feste. Schließe hieraus.

DER KISLEV WEGEN DESANUKAFESTES UND DER ADAR WEGEN DES PURIMFESTES. Er lehrt also nicht, daß, wenn es ein Schaltjahr ist, sie auch wegen des zweiten Adars ausziehen, wegen des Purimfestes, somit lehrt unsere Mišna nicht nach Rabbi, denn es wird gelehrt: Rabbi sagt, ist es ein Schaltjahr, so werden sie auch wegen des zweiten Adars ausgesandt wegen des Purimfestes. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: nach der einen Ansicht gelten alle Gebote, die im zweiten Adar Geltung haben, auch im ersten, und nach der anderen Ansicht gelten alle Gebote, die im zweiten Geltung haben, nicht im ersten.

Nein, alle sind der Ansicht, die Gebote, die im zweiten Geltung haben, gelten im ersten nicht, und sie streiten vielmehr über die Interkalation des Jahres. Es wird nämlich gelehrt: Wieviel beträgt die Interkalation des Jahres? Dreißig Tage; R. Šimo͑n b.Gamliél sagt, einen Monat375.

Nach dem sie dreißig [Tage] beträgt, wohl376deshalb, weil dies bekannt ist, ebenso ist es ja auch bekannt, wenn sie einen Monat beträgt!? R. Papa erwiderte: Nach dem sie einen Monat beträgt, kann es sowohl ein Monat sein als auch dreißig Tage377.

R. Jehošua͑ b. Levi bekundete im Namen der heiligen Gemeinde zu Jerušalem, daß man die Schalttage der beiden Monate Adar weihe378. Demnach mache man diese unvollzählig und nicht vollzählig, somit schließt dies das aus, was R. Naḥman b. Ḥisda vortrug. R. Naḥman b. Ḥisda trug nämlich vor: R. Simaj bekundete im Namen von Ḥaggaj, Zekharja und Maleakhi, daß man die beiden Monate Adar, wenn man will, beide vollzählig, wenn man will, beide unvollzählig, und wenn man will, einen vollzählig und einen unvollzählig machen könne. So war es Brauch in der Diaspora. Im Namen unseres Meisters sagten sie, man mache stets einen vollzählig und einen unvollzählig, es sei denn, man weiß bestimmt, daß man den Neumondstag [des zweiten] zur Zeit379festgesetzt habe.

Man ließ Mar U͑qaba sagen, der dem Nisan vorangehende Adar sei immer unvollzählig. R. Naḥman wandte ein: Zweier Monate wegen dürfen [die Zeugen]380den Šabbath entweihen: wegen des Nisan und wegen des Tišri. Erklärlich ist es, daß man ihn entweihen darf, wenn du sagst, [der Adar] sei zuweilen vollzählig und zuweilen unvollzählig, wozu aber braucht man ihn zu entweihen, wenn du sagst, er sei immer unvollzählig!?

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Weil es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen. Manche lesen: R. Naḥman sprach: Auch wir haben demgemäß gelernt: Zweier Monate wegen dürfen [die Zeugen] den Sabbath entweihen: wegen des Nisan und wegen des Tišri. Erklärlich ist es, daß man ihn entweihen darf, wenn du sagst, [der Adar] sei immer unvollzählig, da es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen, wieso aber darf man ihn entweihen, wenn du sagst, er sei zuweilen vollzählig und zuweilen unvollzählig, man kann ihn ja vollzählig machen und erst am folgenden Tage [den Neumond] weihen!?

Wenn der dreißigste auf einen Šabbath fällt, ist dem auch so, hier aber handelt es sich um den Fall, wo der einunddreißigste auf einen Sabbath fällt, und es ist ja Gebot, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen. R. Kahana wandte ein: Wenn der Tempel besteht, entweiht man den [Sabbath] auch wegen aller übrigen [Monate], wegen der richtigen Darbringung des [Neumond]opfers. Wenn bei den übrigen nicht aus dem Grunde, weil es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen, so erfolgt es ja auch beim Nisan und beim Tišri nicht aus dem Grunde, weil es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen. Erklärlich ist es, daß man [den Šabbath] entweihen darf, wenn du sagst, er sei zuweilen vollzählig und zuweilen unvollzählig, wieso aber darf man ihn entweihen, wenn du sagst, er sei immer unvollzählig!? Dies ist eine Widerlegung.

Als U͑la kam, erzählte er, man habe [in Palästina] den Elul zum Schaltmonate gemacht. Darauf sprach U͑la: Die Genossen in Babylonien wissen, welche Gefälligkeit wir ihnen damit erweisen.

Worin besteht die Gefälligkeit?

U͑la erklärte, wegen der Kräuter; R. Aḥa b.Ḥanina erklärte, wegen eines Toten381.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen beim unmittelbar auf den Šabbath folgenden Versöhnungstage. Nach demjenigen, der wegen eines Toten sagt, interkaliert man ihn, [nicht aber] nach demjenigen, der wegen der Kräuter sagt, weil man sie erst zum Abend braucht, wo man sie dann holen kann.

Aber auch nach demjenigen, der wegen der Kräuter sagt, sollte man ihn wegen eines Toten interkalieren!?

Vielmehr, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, bei einem Festtage nächst einem Šabbath, ob vor- oder nachher. Nach demjenigen, der wegen der Kräuter sagt, interkaliere man ihn, [nicht aber] nach demjenigen, der wegen eines Toten sagt, weil dies durch Nichtjuden erfolgen kann382.

Aber auch nach demjenigen, der wegen eines Toten sagt, sollte man ihn wegen der Kräuter interkalieren!?

Man kann sich mit aufgewärmten behelfen.

Wieso ist dies demnach [eine Gefälligkeit] nur für uns, dies ist es ja auch für jene!?

Bei uns ist es schwül, bei ihnen nicht383.

Dem ist ja aber nicht so, Rabba b. Šemuél lehrte ja: Man könnte glauben, man interkaliere erforderlichenfalls den Monat, wie man erforderlichenfalls das Jahr interkaliert, so heißt es:384dieser Monat soll für euch an der Spitze der Monate stehen, wenn du ihn385siehst, weihe ihn!? Raba erwiderte: Das ist kein Einwand; hier handelt es sich um die Interkalation, da aber um die Weihe. Er meint es wie folgt: Man könnte glauben, man weihe erforderlichenfalls den Neumond [ungesehen], wie man auch erforderlichenfalls das Jahr und den Monat interkaliert, so heißt es: dieser Monat soll für euch stehen, wenn du ihn siehst, weihe ihn. So sagte auch R. Jehošua͑ b. Levi: Man schüchtere die Zeugen ein, wenn der Neumond zur Zeit386gesehen worden ist, wegen der Interkalation387, nicht aber schüchtere man Zeugen388ein, wenn der Neumond nicht zur Zeit gesehen worden ist, um ihn weihen zu können.

Dem ist ja aber nicht so, R. Jehuda der Fürst ließ ja R. Ami sagen: Wisset, daß R.Joḥanan uns während seines ganzen Lebens gelehrt hat, daß man [erforderlichenfalls], wenn der Neumond zur Zeit nicht gesehen worden ist, um ihn zu weihen, Zeugen einschüchtere, ihn gesehen zu haben zu bekunden, obgleich sie ihn nicht gesehen haben!? Abajje erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine gilt von Nisan389und Tišri, das andere gilt von den übrigen Monaten. Raba erklärte: Die Lehre des Rabba b. Šemuél vertritt die Ansicht des Anderen, denn es wird gelehrt: Andere sagen, von einem Wochenfeste bis zum anderen und von einem Neujahrsfeste bis zum anderen gebe es nur eine Differenz von vier und im Schaltjahre von fünf390[Wochen] tagen. R. Dimi aus Nehardea͑ lehrte entgegengesetzt : Man schüchtere Zeugen ein, wenn der Neumond nicht zur Zeit gesehen worden ist, um ihn zu weihen, nicht aber schüchtere man die Zeugen ein, wenn der Neumond zur Zeit gesehen worden ist, wegen der Interkalation.

Aus welchem Grunde?

Das eine ist eine offenbare Lüge, das andere ist keine offenbare Lüge391.

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Šemuél sagte: Ich könnte die ganze Diaspora versorgen392. Da sprach Abba, der Vater R. Šimlajs, zu Šemuél: Weiß der Meister das, was in den »Mysterien der Konjunktion«393gelehrt wird, [es sei zu unterscheiden], ob die Konjunktion vor oder nach Mitternacht eintritt? Dieser erwiderte: Nein. Darauf sprach jener: Wenn der Meister dies nicht weiß, so wird es noch andere Dinge geben, die er nicht weiß.

Als R. Zera [nach Palästina] hinaufgegangen war, ließ er ihnen sagen: Die Nacht und der darauffolgende Tag gehören zusammen zum selben Monat. Das ist es, bezüglich dessen Abba, der Vater R. Šimlajs, gesagt hat, man berechne die Konjunktion; tritt sie vor Mitternacht ein, so ist [der Mond] sicher kurz nach Sonnenuntergang sichtbar, tritt sie nach Mitternacht394ein, so ist er sicher kurz nach Sonnenuntergang nicht sichtbar.

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? R. Aši erwiderte: Zeugen zu überführen. R. Zera sagte im Namen R. Naḥmans: Vierundzwanzig Stunden bleibt der Mond bedeckt; für uns sechs Stunden vom alten und achtzehn vom neuen [Mondzyklus], für sie sechs Stunden vom neuen und achtzehn vom alten.

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? R. Aši erwiderte: Zeugen zu überführen.

Der Meister sagte: Die Nacht und der darauffolgende Tag gehören zusammen zum selben Monat. Woher dies? R. Joḥan an erwiderte:395Von Abend bis Abend. Reš Laqiš erwiderte:396Bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Abajje erwiderte: Nur darin, woher dies entnommen wird. Raba erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen über [die Zeit bis] Mitternacht397. R. Zera sagte im Namen R. Naḥmans: Jeder Zweifel wird hinausgeschoben. Daraus zu entnehmen, daß man [wegen des Zweifels das Fest]398auf den fünfzehnten und den sechzehnten verlege, nicht aber auf den vierzehnten.

Man sollte doch auch den vierzehnten feiern, denn Ab und Elul können ja beide unvollzählig gewesen sein!?

Wenn

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zwei Monate hintereinander unvollzählig sind, so ist es bekannt.

Levi befand sich am elften Tišri in Babylonien, da sprach er: Die Speisen munden den Babyloniern am Versöhnungstage399der Westlichen! Darauf sprachen sie zu ihm: Bekunde400dies! Er erwiderte: Ich hörte nicht vom Gerichtshöfe, daß der Neumond geweiht wurde.

R. Joḥanan ließ verkünden: Überall, wo die Boten des Nisan hinkommen und die Boten des Tišri401nicht hinkommen, feiere man zwei Tage, denn man berücksichtige beim Nisan den Tišri. Einst kamen R. Ajbu b. Nagari und R. Ḥija b.Abba nach einer Ortschaft, wo die Boten des Nisan hinkamen und die Boten des Tišri nicht hinkamen, dennoch feierte man da nur einen Tag; sie sagten ihnen aber nichts. Als R. Joḥanan dies hörte, schalt er darüber, indem er zu ihnen sprach: Habe ich euch etwa nicht gesagt, daß überall, wo die Boten des Nisan hinkommen und die Boten des Tišri nicht hinkommen, man zwei Tage feiere, weil man beim Nisan den Tišri berücksichtige!?

Raba pflegte zwei Tage im Fasten zu verweilen, und einmal stellte es sich so402heraus. Einst fastete R. Naḥman den ganzen Versöhnungstag, abends kam jemand zu ihm und sprach: Morgen ist im Westen Versöhnungstag. Da fragte er ihn: Woher bist du? Dieser erwiderte: Aus Damharja. Da sprach jener: Blut [dam] sei sein Ende! Hierauf las er über sich:403Schnell waren unsere Verfolger.

R. Ḥona b. Abin ließ Raba sagen: Wenn du siehst, daß die Jahreszeit des Tebeth404bis zum sechzehnten Nisan reicht, so interkaliere das Jahr ohne Bedenken, denn es heißt :405achte auf den Ährenmonat, achte, daß der Frühling mit dem Nisan zusammentreffe. R. Naḥman sprach zu den Seefahrern: Da ihr die Festsetzung des Neumondes nicht kennt, so verbrennet das Gesäuerte [am Vorabend des Pesaḥfestes], sobald ihr sehet, daß der Mond bis zum Tagesanbrüche scheint.

Dies erfolgt erst am fünfzehnten, und wir verbrennen es ja bereits am vierzehnten!?

Für diese, die freie Aussicht über die ganze Welt haben, erfolgt es schon am vierzehnten.

ZWEIER MONATE WEGEN DÜRFEN [DIE ZEUGEN] DEN ŠABBATH ENTWEIHEN:

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WEGEN DES NISAN UND WEGEN DES TIŠRI, DERENTWEGEN BOTEN NACH SYRIEN AUSZIEHEN, WEIL IN DIESEN DIE FESTE FESTGESETZT WERDEN. iv ALS DER TEMPEL BESTAND, ENTWEIHTE MAN IHN AUCH WEGEN DER ÜBRIGEN [MONATE], WEGEN DER BESTIMMUNG DES [NEUMOND]OPFERS.

GEMARA. Nur zweier Monate wegen, sonst aber nicht; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Sechs Monate sind es, derentwegen Boten ausziehen!? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: wegen aller anderen Monate zogen sie schon am Abend [vorher] aus, wegen des Nisan und des Tišri aber erst, wenn das Gericht die Weihe verkündet hat. Ebenso wird gelehrt: Wegen aller Monate zogen die Boten schon am Abende [vorher] aus, wegen des Nisan und des Tišri aber erst, wenn das Gericht die Weihe verkündet hat.

Die Rabbanan lehrten: Woher, daß man derentwegen den Šabbath entweihe? Es heißt :406dies sind die Feste des Herrn, die ihr an ihrer bestimmten Zeit zu verkünden habt. Man könnte glauben, wie [die Zeugen] ihn wegen der Weihe entweihen dürfen, ebenso auch [die Boten] wegen der Festsetzung, so heißt es: die ihr zu verkünden habt, du darfst ihn wegen der Verkündung entweihen, nicht aber wegen der Festsetzung.

ALS DER TEMPEL BESTAND, ENTWEIHTE MAN IHN AUCH WEGEN DER ÜBRIGEN [MONATE], WEGEN DER BESTIMMUNG DES [NEUMOND]OPFERS. Die Rabbanan lehrten: Anfangs entweihte man [den Šabbath] wegen aller Monate, nachdem aber der Tempel zerstört wurde, sprach R. Joḥanan b. Zakkaj: Gibt es denn jetzt Opfer!? Da ordnete man an, ihn nur wegen des Nisan und des Tišri zu entweihen.

v MAN ENTWEIHTE [WEGEN DES NEUMONDES] DEN ŠABBATH, EINERLEI OB ER KLAR ERSCHIENEN IST ODER NICHT; R. JOSE SAGT, IST ER KLAR ERSCIIIENEN, SO ENTWEIHE MAN SEINETWEGEN DEN ŠABBATH NICHT407. vi EINST ZOGEN MEHR ALS VIERZIG ZEUGENPAARE VORÜBER, UND R. A͑QIBA HIELT SIE IN LUD ZURÜCK; DA LIESS R. GAMLIÉL IHM SAGEN: WENN DU DAS PUBLIKUM ZURÜCKHÄLTST, SO LEGST DU IHNEN EINEN ANSTOSS FÜR DIE ZUKUNFT.

GEMARA. Wieso ist es erwiesen, daß »a͑lil« die Bedeutung »klar« hat? R. Abahu erwiderte: Es heißt:408die Worte des Herrn sind lautere Worte, klar [baa͑lil] vor der ganzen Erde geläutertes Silber, siebenfältig gereinigt.

Rabh und Šemuél [streiten]: Einer sagt, fünfzig Pforten der Weisheit seien auf der Welt erschaffen worden, und ausgenommen einer einzigen seien sic Moše anvertraut worden, denn es heißt:409du ließest ihn nur wenig hinter Gott zurückstehen.410Qoheleth wollte wertvolle Hinge finden; Qoheleth wollte nämlich Moše gleich sein, da ertönte eine Hallstimme und sprach zu ihm:411In Aufrichtigkeit Niedergeschriebenes, Worte der Wahrheit:412Es stand fortan in Jisraél kein Prophet wie Moše auf. Und einer sagt, unter den Propheten sei keiner aufgestanden, wohl aber unter den Königen ; wieso aber halte ich aufrecht den Schriftvers: Qoheleth wollte wertvolle Dinge finde? Qoheleth wollte nämlich ohne Zeugenaussage und ohne Warnung Recht sprechen, da ertönte eine Hallstimme und sprach zu ihm: In Aufrichtigkeit Geschriebenes, Worte der Wahrheit :413Auf die Aussage zweier Zeugen hin &c.

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EINST ZOGEN MEHR ALS VIERZIG ZEUGENPAARE VORÜBER UND R. A͑QTBA HIELT SIE ZURÜCK &C. ES wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Behüte und bewahre, daß sie R. A͑qiba selbst zurückgehalten habe, vielmehr war es Šazpar, das Oberhaupt von Gader; da schickte R. Gamliél und ließ ihn seines Amtes entsetzen.

WENN VATER UND SOHN DEN NEUMOND GESEHEN HABEN, SO MÜSSEN BEIDE [ZEUGEN] GEHEN, NICHT ETWA, DASS SIE ZUSAMMEN ALS ZEUGENPAAR GELTEN, SONDERN DAMIT, WENN EINER ZURÜCKGEWIESEN WERDEN SOLLTE, DER ANDERE EINEM FREMDEN ZUGESELLT WERDEN KÖNNE. vii R. ŠIMO͑N SAGT, VATER UND SOHN, SOWIE ALLE SONSTIGEN VERWANDTEN SIND ZUSAMMEN ALS NEUMONDZEUGEN ZULÄSSIG. R. JOSE ERZÄHLTE: EINST SAHEN DER ARZTOB JA, SEIN SOHN UND SEIN FREIGELASSENER SKLAVE IN JERUŠALEM DEN NEUMOND, UND DIE PRIESTER NAHMEN IHN UND SEINEN SOHN [ALS ZEUGEN] AN, WÄHREND SIE SEINEN SKLAVEN ZURÜCKWIESEN. ALS SIE SPÄTER VOR GERICHT ERSCHIENEN, NAHM ES IHN UND SEINEN SKLAVEN [ALS ZEUGEN] AN, WÄHREND ES SEINEN SOHN ZURÜCKWIES.

GEMARA. R. Levi sagte: Was ist der Grund R. Šimo͑ns? Es heißt: 414und der Herr sprach zu Moše und Ahron im Lande Miçrajim folgendermaßen: Dieser Monat soll für euch sein; dieses Zeugnis ist durch e u c h415zulässig.

Und die Rabbanan!?

Dieses Zeugnis ist euch anvertraut.

R. JOSE ERZÄHLTE: EINST SAHEN DER ARZTOBJA &C. R. Ḥanan b.Raba sagte: Die Halakha ist wie R. Šimon. R. Hona sprach zu R. Ḥanan b. Raba: R. Jose und dazu ein Ereignis [sprechen dagegen], und du sagst, die Halakha sei wie R. Šimo͑n!? Dieser erwiderte: Sehr oft sagte ich vor Rabh, die Halakha sei wie R. Šimo͑n, und er sagte nichts dazu. Jener fragte: Wie hast du es vorgetragen? Dieser erwiderte: Umgekehrt416.Da sprach jener: Deshalb sagte er nichts dazu. Ṭabi, Sohn des Mari Ṭabi, sagte im Namen Mar U͑qabas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n.

FOLGENDE SIND UNZULÄSSIG: WÜRFELSPIELER, WUCHERER, DIE TAUBEN FLIEGEN417 LASSEN, DIE MIT [ERZEUGNISSEN] DES SIEBENTJAHRES HANDELN UND SKLAVEN. viii DIE REGEL IST : ZU JEDEM ZEUGNIS, ZU DEM EINE FRAU UNZULÄSSIG IST, SIND AUCH DIESE UNZULÄSSIG.

GEMARA. [Zu einem Zeugnisse] aber, zu dem eine Frau zulässig ist, sind auch diese zulässig. R. Menasi sagte: Dies besagt, daß ein rabbanitischer Räuber418in Eheangelegenheiten als Zeuge419zulässig ist, und für eine Frau420Zeugnis ablegen könne.

ix WENN JEMAND DEN NEUMOND GESEHEN HAT UND NICHT GEHEN KANN, SO BRINGE MAN IHN AUF EINEM ESEL UND SOGAR AUF EINER SÄNFTE. SIND WEGELAGERER421VORHANDEN, SO DÜRFEN SIE STÖCKE MITNEHMEN. IST ES EIN WEITER WEG, SO NEHMEN SIE MUNDVORRAT MIT, DENN BEI EINER STREKKE VON EINEM TAGE UND EINER NACHT DARF MAN DEN ŠABBATH ENTWEIHEN UND ZEUGNIS ÜBER DEN NEUMOND ABLEGEN GEHEN, DENN ES HEISST:422dies sind die Feste des Herrn, die ihr an ihrer bestimmten Zeit za verkünden habt.


  1. Mit diesem Datum beginnt ein neues Regierungsjahr.↩︎

  2. Das Pesaḥfest ist das erste Fest des Jahres; cf. Jt. Blatt 19b.↩︎

  3. Der Viehzehnt darf nur mit Tieren desselben Jahrganges entrichtet werden; an diesem Datum beginnt diesbezügl. der neue Jahrgang.↩︎

  4. Cf. Schemot 23,10,11; Wajikra 25,3,4.↩︎

  5. Cf. Wajikra 25,8ff.↩︎

  6. Im weiteren Sinne, der Baum- u. Feldfrüchte.↩︎

  7. Dh. für den Obstbau, hinsichtl. der Entrichtung der verschiedenen Abgaben.↩︎

  8. Weil man die inzwischen vom Schuldner verkauften Hypotheken dem Käufer widerrechtlich abnehmen würde.↩︎

  9. Bei der Datierung von Urkunden; dies kann beliebig nach der Regierungszeit des einen od. des anderen erfolgen.↩︎

    1. Melachim 6,1.
    ↩︎
  10. Bamidbar 33,38.↩︎

  11. Dewarim 1,3.↩︎

  12. Cf. infra Blatt 3b.↩︎

  13. Das Jahr begann also mit Tišri.↩︎

  14. Dewarim 1,4.↩︎

  15. Bamidbar 21,1.↩︎

  16. Ib. 20,29.↩︎

  17. Vorher waren sie durch die Wolkensäulen vor Angriffen geborgen; cf. Schemot 14,19, u. hierzu Tan. Blatt 9a.↩︎

  18. Die Partikel »daß«, die hier »denn« bedeutet.↩︎

  19. Für den Auszug aus Miçrajim.↩︎

  20. Schemot 40,17.↩︎

  21. Bamidbar 10,11.↩︎

  22. Für den Auszug aus Miçrajim.↩︎

  23. Schemot 19,1.↩︎

  24. Der Auszug aus Miçrajim erfolgte im Nisan.↩︎

    1. Diwrej hajamim 3,2.
    ↩︎
  25. Wie an vielen anderen Stellen in der Schrift.↩︎

  26. Nechemja 1,1.↩︎

  27. Ib. 2,1.↩︎

  28. Chagaj 1,15.↩︎

  29. Ib. 2,1,↩︎

  30. Diese Worte sind weder im masor. Texte noch in Handschriften od. Übersetzungen zu finden; wie schon Raschi bemerkt, offenbar nur aus dem vorangehenden Verse (1,15) eingeschaltet, was auch aus der folgenden Frage hervorgeht.↩︎

  31. Ezr. 6,15.↩︎

  32. Ib. 7,8.↩︎

  33. Wo von einem rechtschaffenen Könige gesprochen wird.↩︎

  34. Nach dem Auszuge Ézras.↩︎

  35. Ezr. 6,9.↩︎

  36. Dh. in der von dir angeführten Schriftstelle ist auch die Erwiderung zu finden.↩︎

  37. Ezr. 6,10.↩︎

  38. Nicht aus Frömmigkeit.↩︎

  39. Ezr. 6,4.↩︎

    1. Melachim 6,36.
    ↩︎
  40. Nechemja 2,6.↩︎

  41. Daniel 5,23.↩︎

  42. Tehillim 45,10.↩︎

  43. Ezr. 7,22.↩︎

  44. Und man das Gelübde nicht eingelöst hat.↩︎

  45. Dh. Wenn jemand gelobt, seinen Wert (als Sklave) dem Heiligtume zu spenden.↩︎

  46. Den 3 Festen; cf. Dewarim Kap. 16.↩︎

  47. Dewarim 16,16.↩︎

  48. Ib. 12,5,6.↩︎

  49. Sobald man hinkommt, bringe man alles mit, was man schuldet.↩︎

  50. Gleich am ersten Feste einzulösen, jed. begeht man nicht das Verbot der Übertretung.↩︎

  51. Bamidbar 29,39.↩︎

  52. Cf. Jom. Blatt 3a Anmm. 25–27.↩︎

  53. Dewarim 16,7.↩︎

  54. Zu den Tagen des Monats,↩︎

  55. Zwischen dem Pesaḥfeste u. dem Wochenfeste werden 7 Wochen (cf. Wajikra 13,15) gezählt; das Festopfer kann also während der ganzen Woche dargebracht werden.↩︎

  56. Da die Zeit zwischen den beiden Festen auch nach Tagen gezählt wird; cf. Wajikra 23,16.↩︎

  57. Dieses ist am 14. Nisan darzubringen.↩︎

  58. Wenn das Pesaḥlamm abhanden gekommen war u. durch ein anderes ersetzt worden ist, so ist es als Heilsopfer darzubringen.↩︎

  59. Das besonders aufgezählt wird.↩︎

  60. Daß alle oben genannten Dinge dem Verbote des Versäumens unterliegen.↩︎

  61. Dewarim 23,22.↩︎

  62. Wajikra 7,16.↩︎

  63. Dewarim 23,22.↩︎

  64. Dewarim 23,22.↩︎

  65. Dewarim 23,22.↩︎

  66. Dewarim 23,22.↩︎

  67. Dewarim 23,22.↩︎

  68. Das Opfer wird dadurch nicht untauglich.↩︎

  69. Wenn das abhanden gekommene Original sich einfindet.↩︎

  70. Wenn der Eigentümer durch ein anderes Opfer Sühne erlangt hat.↩︎

  71. Wie es darzubringen.↩︎

  72. Die Brote (cf. Wajikra 7,12) dürfen nur zum originären Dankopfer u. nicht zum Eingetauschten dargebracht werden.↩︎

  73. Dewarim 14,23.↩︎

  74. Den Darbringenden; diesen Ausdruck gebraucht die Schrift bei der Darbringung des Opfers.↩︎

  75. Wajikra 7,18.↩︎

  76. Mischlej 22,27.↩︎

  77. Dewarim 23,24.↩︎

  78. Ib. 12,5,6.↩︎

  79. Lev, 1,3,↩︎

  80. Lev, 1,3,↩︎

  81. Mit »Fest« wird gewöhnl. das Hüttenfest bezeichnet.↩︎

  82. Das Kalb darf vor 8 Tagen nicht geschlachtet werden; cf. Schemot 22,29.↩︎

  83. Es wird als Wochenfest u. nicht schlechthin »Fest« bezeichnet.↩︎

  84. Die 3 Feste beginnen mit dem Pesaḥfeste (ob. Blatt 4a), sodaß die Frist, wenn sie nach dem Pesaḥfeste beginnt, mehr als ein Jahr währt.↩︎

  85. Wajikra 25,30.↩︎

  86. Das Jahr, während dessen der Verkäufer eines Grundstückes dasselbe auszulösen berechtigt ist; cf. Wajikra 25,29ff.↩︎

  87. Das Mondjahr hat 354 bezw. 355 Tage.↩︎

  88. Die dem Sivan vorangehenden Monate Nisan und Ijar; der vollzählige Monat hat 30, der unvollzählige 29 Tage.↩︎

  89. Wenn das Wochenfest in einem Jahre auf den 5. Sivan fällt, und im folgenden auf den 7., so ist das Jahr vom 6. bis zum 6. Sivan vollzählig, die 3 Feste aber sind es nicht.↩︎

  90. Die Monate sind stets abwechselnd vollzählig und unvollzählig, sodaß das Mondjahr sich in vollzählige Wochen teilen läßt, und nur durch die in 4 Fällen vorkommenden Verschiebungen kann eine Differenz von 4 Tagen vorkommen.↩︎

  91. Dewarim 23,22.↩︎

  92. Ib. 12,5,6.↩︎

  93. Das Gelobte des Vaters darzubringen.↩︎

  94. Dewarim 23,22.↩︎

  95. Cf. supra fol. 5b.↩︎

  96. Es ist Pflicht des Mannes, ihr eine Freude zu bereiten.↩︎

  97. Mit dem 8. Tage.↩︎

  98. Die überhaupt zur Opferung untauglich u. vom ersten Tage an zum Schlachten bestimmt ist.↩︎

  99. Es kann ja eine Fehlgeburt sein.↩︎

  100. Von der Tempelsteuer für den Opferdienst; cf. Seg. Abschn. III.↩︎

  101. Schemot 12,2.↩︎

  102. Ib. V. 6.↩︎

  103. Dewarim 16,1.↩︎

  104. In dem die Wintersaat reift.↩︎

  105. Wajikra 23,39.↩︎

  106. Od. Ḥešvan. 2. Monat des jüd. Kalenders, ungefähr November.↩︎

  107. Wörtl. Worte des Empfangenen, des Überlieferten (sc. dem Propheten von Gott), womit die prophetischen Bücher bezeichnet werden, als Ggs. zur Tora, der Gesetzlehre, worunter nur der Pentateuch verstanden wird. Möglicherweise ist הלכק vom Späthebräischen לכק anklagen, Vorhalten, abzuleiten, dh. die Anklagereden des Propheten.↩︎

  108. Zach. 1,7.↩︎

  109. Esther 2,16.↩︎

  110. Zach. 7,1.↩︎

  111. Esther 8,9.↩︎

  112. Ib. 3,7.↩︎

  113. So LXX.↩︎

  114. Ib. 3,7.↩︎

  115. Weshalb nennt der Autor der Mišna den Nisan nicht als ersten der Monate.↩︎

  116. Den letzten Monat des Jahres; die Interkalation besteht in der Einschiebung eines vollen Monats.↩︎

  117. Der Nisan kann nicht mehr interkaliert, dh. als ii.Adar festgesetzt werden.↩︎

  118. Da man schon zum Pesaḥfeste gerüstet ist, würde man die durch die nachträgliche Interkalation erfolgte Verschiebung des Pesaḥfestes um einen Monat nicht anerkennen wollen.↩︎

  119. Cf. Anm. 106 mut. mut.↩︎

  120. Bamidbar 28,14.↩︎

  121. Schemot 12,2.↩︎

  122. Dewarim 11,12.↩︎

  123. Cf. Anm. 106 mut. mut.↩︎

  124. Bis zum gleichen Tage des folgenden Jahres.↩︎

  125. Man zieht im Tišri nicht um.↩︎

  126. Cf. Anm. 106 mut. mut.↩︎

  127. Daß das Verbot bei 3 Festen der Reihe nach erfolge; cf. supra Blatt 4a.↩︎

    1. Nisan, 15. Nisan, 1. Elul, 1. Tišri, 15. Šebat.
    ↩︎
  128. Da man nach ihm das Verbot des Versäumens schon mit dem Vorübergehen eines Festes übertritt; cf. infra Blatt 4b.↩︎

  129. Da es nach ihm diesbezüglich der 1. Tišri ist, der ohnehin Jahresanfang ist.↩︎

  130. Cf. Wajikra 23,17.↩︎

  131. Hinsichtl. des Verbotes des Versäumens, da die Opfer erst am Tage dargebracht werden.↩︎

  132. Es beginnt erst mit dem Schofarblasen am Versöhnungstage.: cf. Wajikra 25,9 ff.↩︎

  133. Wie dies bei der Schwingegarbe u. den zwei Broten der Fall ist.↩︎

  134. Hinsichtl. des Verbotes des Versäumens, da die Opfer erst am Tage dargebracht werden.↩︎

  135. Es beginnt erst mit dem Schofarblasen am Versöhnungstage.: cf. Wajikra 25,9 ff.↩︎

  136. Nach der obigen Erklärung: die Monate, in die die Feste fallen.↩︎

  137. Tehillim 65,14.↩︎

  138. Dewarim 14,22.↩︎

  139. Ende des Sommers, nachdem es auf dem Felde getrocknet hat.↩︎

  140. Die oben Blatt 3a angeführt werden.↩︎

  141. Den Jahresanfang des Kalenderjahres, in welcher Hinsicht er als solcher gilt.↩︎

  142. Dewarim 11,12.↩︎

  143. Tehillim 81,4.↩︎

  144. Cf. Jt. Blatt 16a Anm. 11.↩︎

  145. Cf. Jt. Blatt 16a Anm. 11.↩︎

  146. Cf. Jt. Blatt 16a Anm, 12,↩︎

  147. Tehillim 81,5.↩︎

    1. Melachim 8,59.
    ↩︎
  148. Wajikra 25,4.↩︎

  149. Dewarim 11,12.↩︎

  150. Schemot 12,2.↩︎

  151. Wajikra 25,9.↩︎

  152. Ib. V. 10.↩︎

  153. Die dann frei ausgehen: cf. Wajikra 25,10.↩︎

  154. Wajikra 25,11.↩︎

  155. Bis zum Versöhnungstage des folgenden Jahres.↩︎

  156. Wajikra 25,11.↩︎

  157. Welche exeget. Verwendung haben nach ihnen die Worte das fünfzigste Jahr.↩︎

  158. Dieses sei zugleich das erste Jahr des neuen Zvklus.↩︎

  159. Schemot 34,21.↩︎

  160. Wajikra 25,4.↩︎

  161. Cf. Wajikra 23.10ff.↩︎

  162. Dieser Schriftvers bezieht sich überhaupt nicht auf das Siebentjahr, sondern auf den Šabbath.↩︎

  163. Wajikra 23,32.↩︎

  164. Wajikra 23,32.↩︎

  165. Wajikra 23,32.↩︎

  166. Wajikra 23,32.↩︎

  167. Wenn keine jüd. Sklaven vorhanden sind.↩︎

  168. Wajikra 25,10.↩︎

  169. Der vorhergehende Vers (25,10) spricht von der Freilassung der Sklaven, der diesem vorangehende (25,9) vom Schofarblasen.↩︎

  170. Eigentl. Wanderer, Läufer.↩︎

  171. Der unbestimmte Art kel ist einschließend.↩︎

  172. Wajikra 25,10.↩︎

  173. Wajikra 19,23.↩︎

  174. Ib. V. 24.↩︎

  175. Dewarim 11,12.↩︎

  176. Schemot 12,2.↩︎

  177. Wajikra 19,25.↩︎

  178. Dh. im Anschluß an das vorangehende vollständige Jahr.↩︎

  179. Sie darf erst nach Ablauf des 7. Tages das Reinheitsbad nehmen.↩︎

  180. Der 1. Tag der Unreinheitsfrist wird als voll angerechnet, selbst wenn sie erst am Ende des Tages wahrgenommen hat.↩︎

  181. Dreißig des Keimens und dreißig des Wachsens.↩︎

  182. Dreißig zum Keimen u. einer, der als volles Jahr angerechnet wird.↩︎

  183. Zum alten u. zum neuen Jahre.↩︎

  184. Bereschit 8,13.↩︎

  185. Der Monat wird nach Tagen u. das Jahr nach Monaten gezählt.↩︎

  186. Der Monat wird nach Tagen u. das Jahr nach Monaten gezählt.↩︎

  187. Bereschit 1,11.↩︎

  188. Ib. 2,6.↩︎

  189. Ib. 1,12.↩︎

  190. Tehillim 65,14.↩︎

  191. Fruchttragende Bäume, die geeignet sind, Früchte zu tragen: Fruchtbäume,die Früchte tragen.↩︎

  192. Bei der Erschaffung aber hatten sie keine Früchte.↩︎

  193. Fruchttragende Bäume, die geeignet sind, Früchte zu tragen: Fruchtbäume,die Früchte tragen.↩︎

  194. Bereschit 2,1.↩︎

    1. Melachim 8,2.
    ↩︎
  195. Bamidbar 24,21.↩︎

  196. Michah 6,2.↩︎

  197. Schir haSchirim 2,8.↩︎

    1. Melachim 6,1.
    ↩︎
  198. Der Tišri ist reich an Festen u. an mit diesen verbundenen Geboten.↩︎

  199. Dewarim 31,2.↩︎

  200. Schemot 23,26.↩︎

  201. Bereschit 18,14.↩︎

  202. Es waren mithin 7 Monate.↩︎

  203. Sara soll am betreffenden Tage ihre Periode bekommen haben; cf. Bm. Blatt 87a.↩︎

    1. B. Schmuel 1.20.
    ↩︎
  204. Dh. Jahreszeiten. 2 Jahreszeiten sind 6 Monate.↩︎

  205. Gen 30 22.↩︎

  206. 1 Sam 1,19.↩︎

  207. Lev 23 24.↩︎

    1. B. Schmuel 2,21.
    ↩︎
  208. Bereschit 21,1.↩︎

  209. Tehillim 81,4,5,6.↩︎

  210. Schemot 6,6.↩︎

  211. Tehillim 81,7.↩︎

  212. Jeschajahu 27,13.↩︎

  213. Schemot 12,42.↩︎

  214. Bereschit 7,11.↩︎

  215. Das Siebengestirn, die Plejaden; cf. Br. Blatt 58b.↩︎

  216. Im Tišri wurde das Urteil besiegelt.↩︎

  217. Bereschit 8,1.↩︎

  218. Esther 7,10.↩︎

  219. Dh. die chronologische bezw. die astronomische Zeitrechnung.↩︎

  220. Von den Kräutern ist er nur rabbanitisch zu entrichten.↩︎

  221. Das von den Weisen selber deduzierte rabb. Gesetz.↩︎

  222. Des. Septenniums; im 3. Jahre sind auch die hier aufgezählten Abgaben zu entrichten.↩︎

  223. Das im 2. Jahre der 2. Zehnt nicht zu entrichten ist.↩︎

  224. Dewarim 26,12.↩︎

  225. Bamidbar 18,26.↩︎

  226. Dewarim 14,29.↩︎

  227. Ib. 31,10.↩︎

  228. Das in den Anfang des folgenden Jahres fällt.↩︎

  229. Schemot 23,16.↩︎

  230. Schemot 23,16.↩︎

  231. Vieil. Qartub od. Qortob. Name des kleinsten Flüssigkeitsmaßes (die Entlehnung von Quart unwahrscheinlich), der 64. Teil eines Log; cf. Bb. Blatt 90a.↩︎

  232. Eines Flußbehafteten.↩︎

  233. Wajikra 23,10.↩︎

  234. Jehoschua 5,11.↩︎

  235. Ib. 4,19.↩︎

  236. So werden [die Worte] יכצ ץדא (Daniel 11,16,41) vom Talmud gedeutet; dh. wie das Reh schnell läuft, so wachsen die Früchte in Palästina ungewöhnlich schnell; cf. Ket. Blatt 112a.↩︎

  237. Dewarim 16,13.↩︎

  238. Wajikra 25,21.↩︎

  239. Und nicht für diese Auslegung verwendbar.↩︎

  240. Wajikra 25,22.↩︎

  241. Wörtl. das darin befindliche Neue, bezw. das darin befindliche Alte &c.↩︎

  242. Bei Früchten, hinsichtl. der Verzehntung.↩︎

  243. Und nur aus diesem Grunde, weil die Bohnen diesjährig sind, entschied er nach RS.↩︎

  244. Dewarim 16,13.↩︎

  245. Es war an der Wende des 2. zum 3. Jahre, im ersten ist der 2. Zehnt u. im anderen der Armenzehnt zu entrichten.↩︎

  246. Kohelet 2,14.↩︎

  247. Der Jahresanfang für die Baumfrüchte.↩︎

  248. Die Berichtigung des RJbJ.↩︎

  249. Cf. supra Blatt 12a.↩︎

  250. Cf. supra Blatt 12a.↩︎

  251. Dh. des Sonnenjahres; dieser beginnt früher als der Mondmonat.↩︎

  252. Ob dann der Šebaṭ, od. der 1. Adar, der an Stelle des Šebaṭ tritt, als Jahresanfang gilt↩︎

  253. Dh. der Šebaṭ bleibt Jahresanfang.↩︎

  254. Cf. Dewarim 26,13 u. Ms. V,6.↩︎

  255. Er gilt als Freigut u. ist nicht zehntpflichtig.↩︎

  256. Talent, auch: runde Masse; zu verstehen ist darunter ein gepreßter Feigenkuchen in der Größe von 60 Minen; cf. Sab. I,2.↩︎

  257. Gewöhnliche Obstbäume tragen nur einmal jährlich. Im Texte wird hier für »Tragen« der sonst nur von Tauben gebrauchte Ausdruck »Brut« gebraucht, u. daher erklärt Raschi diese Frage als Bemängelung dieses Ausdrucks, aber auch in der folgenden Antwort wird dasselbe Wort gebraucht.↩︎

  258. Nicht zu gleicher Zeit.↩︎

  259. Wonach man sich nach dem Blüten richte.↩︎

  260. Wörtl. Weltkommenden, die durch die Welt Wandelnden.↩︎

  261. Wird weiter erklärt.↩︎

  262. Tehillim 33,15.↩︎

  263. Ijow 7,18.↩︎

  264. Ijow 7,18.↩︎

    1. Melachim 8,59.
    ↩︎
  265. Ausführl. über die Prozession des Wassergießens Suk. Blatt 48bff.↩︎

  266. Davon weit. Blatt 32b.↩︎

  267. Wajikra 23,4.↩︎

  268. Das im Texte gebrauchte Wort hat eine doppelte Bedeutung; lärmblasen, trillern, auch: Schlechtes antun.↩︎

  269. Dewarim 11,12.↩︎

  270. Defektiv תישר (st. תישאר), was auf שר Armer, Dürftiger zurückgeführt wird.↩︎

  271. Mit תירחא wird das gute Ende bezeichnet; cf. Jirmejahu 29,11; Tehillim 37,37; Mischlej 24,20.↩︎

  272. Bereschit 21.17.↩︎

  273. Ib. 16,5.↩︎

  274. Ib. 23,2.↩︎

  275. Sie starb zuerst.↩︎

  276. Mischlej 10,2.↩︎

  277. Diese Bedeutung hat das W. חקדע in der rabbanitischen Sprache.↩︎

  278. Tehillim 107,28.↩︎

  279. Bereschit 17,15.↩︎

  280. Ib. V. 16.↩︎

  281. Jonah 3,10.↩︎

  282. Jonah 3,10.↩︎

  283. Bereschit 12,1.↩︎

  284. Ib. V. 2.↩︎

    1. Melachim 4,23.
    ↩︎
  285. Wajikra 11,8.↩︎

  286. Wie weiter erklärt wird, gilt dies vom Feste.↩︎

  287. Ib. 21,1.↩︎

  288. Der bezügliche Schriftvers handelt von der Unreinheit eines Leichnams.↩︎

  289. Tehillim 69,29.↩︎

  290. Schemot 32,32.↩︎

  291. Daniel 12,2.↩︎

  292. Zach. 13,9.↩︎

    1. B. Schmuel 2,6.
    ↩︎
  293. Schemot 34,6.↩︎

  294. Tehillim 116,1.↩︎

  295. Ib. V. 6.↩︎

  296. Mal. 3.21.↩︎

  297. Cf. Syn. Blatt 99a.↩︎

  298. In Anlehnung an Jechezkel 32,24.↩︎

  299. Jeschajahu 66.24.↩︎

  300. Tehillim 49,15.↩︎

  301. Tehillim 49,15.↩︎

    1. Melachim 8,13.
    ↩︎
    1. B. Schmuel 2,10.
    ↩︎
  302. Ijow 37,24.↩︎

  303. Die Wageschale des Verdienstes, bezw. die der Sünden.↩︎

  304. Michah 7,19.↩︎

  305. Die Wageschale des Verdienstes, bezw. die der Sünden.↩︎

  306. Ib. V. 18.↩︎

  307. Ib. V. 18.↩︎

  308. Tehillim 145,17.↩︎

  309. Tehillim 145,17.↩︎

  310. Ib. 62,13.↩︎

  311. Ib. 62,13.↩︎

  312. Schemot 34,6.↩︎

  313. Schemot 34,6.↩︎

  314. Schemot 34,6.↩︎

  315. Der Gottesname הןהי deutet auf die Barmherzigkeit, םיהלא dagegen auf die Gerechtigkeit.↩︎

  316. Schemot 34,6.↩︎

  317. Die Nennung derselben im Gebete.↩︎

  318. Schemot 34,10.↩︎

  319. Jeschajahu 6,10.↩︎

  320. Zwischen dem Neujahrsfeste und dem Versöhnungstage.↩︎

  321. Dewarim 11,12.↩︎

  322. Tehillim 107.23ff.↩︎

  323. Die angezogenen Verse sind im masor. Texte von einander durch Zeichen (in Form eines umgekehrten N u n, die nichts weiter als Parenthesenklammern sind) getrennt.↩︎

  324. Dewarim 10,17.↩︎

  325. Bamidbar 6,26.↩︎

  326. Jirmejahu 4,14.↩︎

  327. Ib. 2,22.↩︎

    1. B. Schmuel 3,14
    ↩︎
    1. B. Schmuel 2,33.
    ↩︎
  328. Ib. 2,22.↩︎

  329. Dewarim 4,7.↩︎

  330. Jeschajahu 55,6.↩︎

    1. B. Schmuel 25,38.
    ↩︎
  331. Er bewirtete ein einziges Mal die 10 Diener Davids.↩︎

  332. Etvmol. Erklärung des im Texte gebrauchten W.s ןוךמ↩︎

  333. Über den man, weil er sehr schmal war, nur einzeln gehen konnte.↩︎

  334. Das W. ןוךמ wird demnach von ךמ Herr, Gebieter abgeleitet.↩︎

  335. Tehillim 33,15.↩︎

  336. In die Provinz, um den Beginn des Neumondes zu verkünden.↩︎

  337. Am 9. desselben.↩︎

  338. Name des dritten Monat im jüdischen Kalender, ungefähr November, Dezember.↩︎

  339. Od. des 2. Pesaḥs; cf. Bamidbar 9,10ff.↩︎

  340. Da es vom Belieben abhängt, so sind dieserhalb keine Boten auszusenden.↩︎

  341. Jirmejahu 52,6.↩︎

  342. Jechezkel 24,1,2.↩︎

  343. Nach der chronologischen Reihenfolge der hier aufgezählten Ereignisse.↩︎

  344. Die Zählung der Monate beginnt mit dem Nisan.↩︎

  345. Jechezkel 33,21.↩︎

  346. In der ob. Blatt 18b angezogenen Lehre R. Šimo͑ns des Frommen.↩︎

  347. Die in der Fastenrolle genannten Feste gleichen den oben aufgezählten Fasttagen; wenn jene aufgehört haben, haben auch diese aufgehört.↩︎

  348. Cf. Zach. Kap. 7.↩︎

  349. Baden, Haarschneiden udgl. Sind am Fasttage verboten.↩︎

  350. Das an einem Feste verboten ist. Demnach ist die Fastenrolle, die Ḥanuka als Fest nennt, nicht aufgehoben.↩︎

  351. Zitat aus der Fastenrolle.↩︎

  352. Da beim Bestehen des Tempels die Fasttage Feste sind; cf. 2. Melachim 25,25ff.↩︎

  353. Der nicht aus der Tora ist u. somit einer Verschärfung benötigt.↩︎

  354. Zitat aus der Fastenrolle.↩︎

  355. Es behält den Charakter eines zerbrochenen Gerätes.↩︎

  356. Die ersteren sind nicht aufgehoben worden.↩︎

  357. In der Provinz, wo die Interkalierung noch nicht bekannt ist, könnte man ja das Neujahrsfest zu früh feiern.↩︎

  358. Der gewöhnliche Monat beträgt 29 Tage.↩︎

  359. Werden keine Boten entsandt. Wenn die Interkalation 30 Tage beträgt, so weiß man, daß der Elul vollzählig ist.↩︎

  360. Dies muß daher durch Boten bekannt gemacht werden.↩︎

  361. Als Neumondstag des folgenden Monats.↩︎

  362. Dh. am 30. des vorangehenden Monats.↩︎

  363. Die den Neumond sahen; sie dürfen außerhalb des Sabbathgebietes gehen, um dies dem Gerichte anzuzeigen.↩︎

  364. Um den Sabbath vom Feiertag zu trennen, damit man inzwischen frische Kräuter bereiten, bezw. damit man einen Toten bestatten könne.↩︎

  365. Cf. Jt. Blatt 6a.↩︎

  366. Weil Palästina höher liegt; wegen der kühleren Luft kommt es auf einen Tag nicht an.↩︎

  367. Schemot 12,2.↩︎

  368. Den neuen ond.↩︎

  369. Wenn der vergangene Monat bereits interkaliert worden ist, und nachher Zeugen das Erscheinen des Neumondes in der Nacht zum 30. bekunden, so ist ihre Aussage zu verwirren.↩︎

  370. Wenn der vergangene Monat bereits interkaliert worden ist, und nachher Zeugen das Erscheinen des Neumondes in der Nacht zum 30. bekunden, so ist ihre Aussage zu verwirren.↩︎

  371. Das Erscheinen des Neumondes zu bekunden.↩︎

  372. Von deren Weihung die Festsetzung der Feste abhängig ist.↩︎

  373. Cf. supra Blatt 6b Anm. 85.↩︎

  374. Wenn Zeugen, die das Erscheinen des Neumondes gesehen haben, dies verleugnen, so ist dies eine offenbare Lüge, da ihn andere wohl gesehen haben; wenn aber Zeugen, die ihn nicht gesehen haben, das Erscheinen desselben bezeugen, so kann sie niemand Lügen strafen.↩︎

  375. Er war im Kalenderwesen kundig und konnte unabhängig von der Zeugenaussage die Neumonde durch Berechnung festsetzen.↩︎

  376. רוכעה דום ist der Name eines damals bekannten astronomischen Werkchens; die Übersetzung Kalenderrat (Schwarz, Der jüd. Kalender p. 16, Zuckermann, Zeitrechnung im T. p. 58) ist falsch.↩︎

  377. So nach korrekten Texten (cf. Slonimsky, הריפצה Xp. 79).↩︎

  378. Wajikra 23,32.↩︎

  379. Schemot 12,18.↩︎

  380. Der erste Schriftvers (Lev 23,32) spricht vom Versöhnungstage, der von Abend bis Abend währt; wenn der alte Mond am Beginn des Abends gesehen wird, so kann der folgende Tag nicht mehr zum Neumond geweiht werden. Der zweite Schriftvers spricht von der Pflicht des Ungesäuerten, die erst um Mitternacht beginnt.↩︎

  381. Das am 15. des Monats zu feiern ist.↩︎

  382. Wörtl. am großen Tage; in Palästina interkalierten sie den Elul, sodaß sie den Versöhnungstag einen Tag früher als in Babylonien feierten.↩︎

  383. Daß nämlich das pal. Gericht den Elul interkaliert hat, u. infolgedessen der Versöhnungstag auf den 11. Tišri babyl. Rechnung fällt.↩︎

  384. Im Tišri kamen sie bis zum Feste nicht so weit wie im Nisan, weil sie durch die zwischenliegenden Feiertage am Reisen verhindert wurden.↩︎

  385. Daß tatsächlich der Elul in Palästina interkaliert worden war u. der Versöhnungstag auf einen Tag später fiel.↩︎

  386. Echa 4,19.↩︎

  387. Der Winter; cf. Bd, II S. 171 Anm. 97.↩︎

  388. Dewarim 16,1.↩︎

  389. Wajikra 23,4.↩︎

  390. Weil das Gericht die Bekundung der Zeugen nicht braucht.↩︎

  391. Tehillim 12,7.↩︎

  392. Ib. 8,6.↩︎

  393. Kohelet 12,10.↩︎

  394. Kohelet 12,10.↩︎

  395. Dewarim 34,10.↩︎

  396. Ib. 17,6.↩︎

  397. Schemot 12,1.↩︎

  398. Auch Brüder sind als Zeugenpaar zulässig.↩︎

  399. Nach RJ. sind sie tauglich u. RS. berichtete das Ereignis.↩︎

  400. Die berufsmäßig Wetten abschließen u. ebenfalls als Glücksspieler·gelten.↩︎

  401. Rabbanitisch gelten auch Glücksspieler udgl. als Räuber.↩︎

  402. Wenn er den Tod eines Mannes bezeugt, so darf dessen Frau sich wiederum verheiraten.↩︎

  403. Wenn er den Tod eines Mannes bezeugt, so darf dessen Frau sich wiederum verheiraten.↩︎

  404. Nach den Erklärern Sektierer, die die Bekundung verhindern wollten.↩︎

  405. Wajikra 23,4.↩︎