Rosch haSchanah Kapitel 3

Der Talmud, Traktat (Massechet) Rosch haSchanah in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

Zur Übersicht des Traktats Rosch haSchanah | Zur Übersicht der Goldschmidt-Übersetzung

Blätter / Dapim

25b 26a 26b 27a 27b 28a 28b 29a 29b

Blatt 25b

WENN DAS GERICHT UND GANZ JISRAÉL IHN GESEHEN HABEN UND DIE ZEUGEN AUCH VERNOMMEN WORDEN SIND, ABER BEVOR ES NOCH »GEWEIHT« AUSZUSPRECHEN KAM, ES DUNKEL WURDE, SO IST ER EIN SCHALTMONAT. i HAT NUR DAS GERICHT IHN GESEHEN, SO TRETEN ZWEI [MITGLIEDER] VOR UND BEKUNDEN ES VOR IHNEN1, SODANN SPRECHE ES : »GEWEIHT, GEWEIHT«. HABEN IHN DREI GESEHEN, DIE DAS GERICHTSKOLLEGIUM BILDEN, SO MÜSSEN ZWEI VORTRETEN, IHREN SLTZ NEBEN DEM EINEN [ANDERE] VON IHREN GENOSSEN EINNEHMEN LASSEN UND ES VOR IHNEN BEKUNDEN; SODANN SPRECHEN SIE: GEWEIHT, GEWEIHT. EIN EINZELNER IST NÄMLICH ALLEIN DAZU NICHT BEFUGT.

GEMARA. Wozu lehrt er [den Fall, wenn] das Gericht und ganz Jisraél ihn gesehen haben?

Dies ist nötig; man könnte glauben, daß man den Monat, da ihn das Gericht und ganz Jisraél gesehen haben und es somit bekannt ist, nicht interkaliere, so lehrt er uns.

Wozu braucht er, wenn das Gericht und ganz Jisraél ihn gesehen haben, von der Vernehmung der Zeugen zu lehren!?

Er meint es wie folgt: oder die Zeugen vernommen worden sind, aber bevor es noch »geweiht« auszusprechen kam, es dunkel wurde, so ist er ein Schaltmonat.

Wozu braucht von der Vernehmung der Zeugen überhaupt gelehrt zu werden, wenn er lehrt: und es dunkel wurde, so ist er ein Schaltmonat!?

Dies ist nötig; man könnte glauben, die Zeugenvernehmung sei als Beginn und die Verkündung »geweiht, geweiht« als Schluß der Gerichtssitzung anzusehen und die Weihung könne auch nachts erfolgen, wie dies beim Zivilprozesse der Fall ist, von dem wir gelernt haben, Zivilprozesse können am Tage verhandelt und nachts beendet werden, ebenso erfolgt auch die Weihung nachts, so lehrt er uns.

Vielleicht ist dem auch so!?

Die Schrift sagt:2denn dies ist eine Festsetzung für Jisraél, ein Recht des Gottes Jaqobs; die Festsetzung erfolgt ja heim Schlusse der Verhandlung und der Allbarmherzige nennt es Recht: wie das Recht3 am Tage, ebenso hierbei am Tage.

HAT NUR DAS GERICHT IHN GESEHEN, SO TRETEN ZWEI [MITGLIEDER] VOR UND BEKUNDEN ES VOR IHNEN. Wozu denn, das Hören sollte ja nicht mehr sein als das Sehen!? R. Zera erwiderte: Wenn es ihn nachts gesehen hat4.

HABEN IHN DREI GESEHEN, DIE DAS GERICHTSKOLLEGIUM BILDEN, SO MÜSSEN ZWEI VORTRETEN, IHREN SITZ NEBEN DEM EINEN [ANDERE] VON IHREN GENOSSEN EINNEHMEN LASSEN &C. WOZU denn, sollte man auch hierbei sagen, das Hören sei nicht mehr als das Sehen!? Wolltest du erwidern, hier ebenfalls, wenn sie ihn nachts gesehen haben, so wäre es ja dasselbe!?

Der Schlußsatz ist deshalb nötig, daß nämlich ein Einzelner allein hierzu nicht befugt sei. Man könnte glauben, da gelehrt wird, Zivilprozesse seien vor dreien zu verhandeln, und wenn es ein öffentlich bewährter [Richter] ist, auch vor einem, so könne auch hierbei ein Einzelner ihn weihen, so lehrt er uns.

Vielleicht ist dem auch so!?

Du hast ja keinen bewährteren als unseren Meister Moše, dennoch sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu ihm: nur wenn Ahron bei dir ist, wie es heißt: 5da sprach der Herr zu Moše und Ahron: Dieser Monat sei für euch,

Demnach kann der Zeuge Richter sein; somit lehrt unsere Mišna nicht nach R. A͑qiba, denn es wird gelehrt: Wenn das Synedrium

Blatt 26a

jemand einen Menschen töten gesehen hat, so fungiere ein Teil als Zeugen und ein Teil als Richter

so R. Tryphon; R. A͑qiba sagt, sie sind alle Zeugen und der Zeuge könne nicht Richter sein.

Du kannst auch sagen, nach R. A͑qiba, denn R. A͑qiba sagt dies nur bei Todesstrafsachen, denn der Allbarmherzige sagt:6die Gemeinde soll ihn richten, die Gemeinde soll ihn reiten, und da sie selbst gesehen haben, wie er getötet hat, so finden sie für ihn keine Verteidigung, hierbei aber pflichtet auch R. A͑qiba bei.

ii JEDES BLASIIORN7 IST BRAUCHBAR8, AUSGENOMMEN DAS EINER KUH, WEIL DIESES »HORN«9 HEISST. R. JOSE SPRACH: JEDES BLASHORN HEISST JA »HORN«, WIE ES HEISST :10wenn das Widderhorn anhaltend ertönt.

GEMARA. R. Jose wandte ja treffend ein, [was erwiderten] die Rabbanan!?

Alle anderen heißen »Blashorn« als auch »Horn«, das einer Kuh aber heißt nur »Horn« und nicht »Blashorn«, denn es heißt:11seinem erstgeborenen Stiere, Pracht ihm, und wie eines Wildochsen sind seine Hörner.

Und R. Jose!?

Er kann dir erwidern: auch das einer Kuh heißt: »Blashorn«. Es heißt:12das wird dem Herrn besser gefallen als ein Stier, ein Farre; wozu Farre, wenn es Stier heißt, und wozu Stier, wenn es Farre heißt!? Vielmehr ist unter šor-par [Stier, Farre] das Šophar [Blashorn] zu verstehen.

Und die Rabbanan!?

Dies nach R. Mathna, denn R. Mathna sagte : Ein Stier, ein Farre, dies bedeutet ein Stier groß wie ein Farre13. U͑la sagte: Der Grund der Rabbanan ist nach R. Ḥisda [zu erklären], denn R. Ḥisda sagte : Weshalb tritt der Hochpriester nicht mit den goldenen Gewändern in das Allerinnerste ein, um den Dienst zu verrichten? Weil ein Ankläger nicht Verteidiger sein kann14.

Etwa nicht, das Blut des Farren ist es ja15!?

Dieses ist vollständig verändert16.

Die Bundeslade mit dem Sühnedeckel und dem Kerub sind es ja17!?

Der Sünder darf nicht darreichen18.

Der Löffel und die Rauchpfanne sind es ja19!?

Gemeint ist, der Sünder dürfe sich damit nicht schmücken.

Die goldenen Gewänder außerhalb20 sind es ja!?

Wir sprechen von innerhalb.

Das Blashorn wird ja ebenfalls außerhalb [verwendet]!?

Da dieses zur Erinnerung21dient, so ist es wie innerhalb. Der Tanna begründet ja aber: weil dieses »Horn« heißt!?

Zu diesem Grunde nennt er noch einen zweiten: erstens kann ein Ankläger nicht Verteidiger sein, und zweitens heißt dieses »Horn«.

Und R. Jose!?

Er kann dir erwidern: die Begründung, ein Ankläger könne nicht Verteidiger sein, gilt nur für innerhalb, während das Blashorn außerhalb [verwendet] wird, und die Begründung, dieses heiße »Horn« [ist nicht stichhaltig], da jedes Blashorn »Horn« heißt. Abajje sagte: Folgendes ist der Grund der Rabbanan: der Allbarmherzige spricht von einem Blashorn und nicht von zwei oder drei Blashörnern, und da das Kuhhorn aus Schichten besteht, so sieht es wie zwei oder drei Blashömer aus.

Der Tanna begründet ja aber: weil dieses »Horn« heißt!?

Zu diesem Grunde nennt er noch einen zweiten: erstens spricht der Allbarmherzige von einem Blashorn und nicht von zwei oder drei Blashörnem, und zweitens heißt dieses »Horn«.

Und R. Jose!?

Er kann dir erwidern: die Begründung, der Allbarmherzige spreche von einem Blashom und nicht zwei oder drei Blashömern [ist nicht stichhaltig], denn die Schichten sind zusammengewachsen und es ist eines, und die Begründung, dieses heiße »Horn«, [ist ebenfalls nicht stichhaltig.] da jedes Blashorn »Horn« heißt.

Woher ist es erwiesen, daß Jubla22 ein Widder ist?

Es wird gelehrt: R. A͑qiba erzählte: Als ich in Arabien war, nannte man da den Widder Jubla. Ferner erzählte R. A͑cjiba: Als ich in Gallia war, nannte man da die Menstruierende Verlassene.

Was heißt Verlassene?

[Diese ist von ihrem Manne verlassen]23. Ferner erzählte R. A͑qiba: Als ich in Afrika war, nannte man da die Maa͑ Qesiṭa. In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Zur Erklärung [der Worte]24 hundert Qesiṭa in der Tora, nämlich hundert Danka25. Rabbi erzählte: Als ich in den Küstenstädten war, nannte man da den Kauf Kira.

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Zur Erklärung [der Worte:]26 das ich mir gekauft [kariti] habe. R. Šimo͑n b.Laqiš erzählte: Als ich in der Provinz Kannišraja27 war, nannte man da die Braut Nymphe und den Hahn Sekhvi. »Die Braut Nymphe«, hierauf deutet folgender Schriftvers:28 Lieblich erhebt29 sie sich, die Freude der ganzen Erde. »Den Hahn Sekhvi«, hierauf deutet, wie R. Jehuda im Namen Rabhs, und wenn du willst, R. Jehošua͑ b.Levi sagte, folgender Sehr if tvers :30 wer hat in die Verhüllten Weisheit gelegt, oder wer verlieh dem Schauenden [Sekhvi] Verstand? Wer hat in die Verhüllten Weisheit gelegt, das sind die Nieren: oder wer verlieh den Schauenden Verstand, das ist der Hahn.

Levi traf einst in einer Ortschaft ein, und jemand trat auf ihn zu und

Blatt 26b

sprach: Jener ist ein Qaba͑n. Er verstand ihn aber nicht. Als er darauf ins Lehrhaus kam und fragte, erklärten sie ihm: Er sagte dir, jener sei ein Räuber. So heißt es auch :31 darf denn ein Mensch Gott berauben [hajiqba͑] &c. R. Aḥa aus Barniš sprach zu R. Aši: Wenn ich es wäre, so würde ich ihn gefragt haben: war er dir gegenüber ein Qaba͑n? Wieso ist er ein Qaba͑n? Weshalb ist er ein Qaba͑n? So würde ich [die Bedeutung] erfahren haben. [Levi] aber glaubte, es bedeute nur etwas wie Verbotenes. Die Jünger wußten nicht, was serugin32 bedeute; da hörten sie einst, wie die Magd Rabbis den in Abständen ein tretenden Jüngern zurief: Wie lange noch werdet ihr serugin gehen!? Die Jünger wußten nicht, was Ḥa1ag1ogoth33 bedeute; da hörten sie einst, wie die Magd Rabbis einem Manne, der ein Bündel Portulak löste, zurief: Wie lange noch wirst du deinen Ḥalaglogoth zerstreuen!? Die Jünger wußten nicht die Bedeutung von :34 salseleha. so wird sie dich erheben: da hörten sie einst, wie die Magd Rabbis einem Manne, der sein Haar kräuselte, zurief: Wie lange noch wirst du dein Haar salsel tun!? Die Jünger wußten nicht die Bedeutung von:35 Hch werde sie mit einem Maṭáṭa der Vernichtung wegfegen; da hörten sie einst wie die Magd Rabbis zu ihrer Genossin sprach: Nimm ein Ṭaṭita und fege das Zimmer aus. Die Jünger wußten nicht die Bedeutung von :36 wirf dein Jehab auf den Herrn, er wird dich versorgen; da erzählte Rabba b.Bar Ḥana: Einst ging ich mit einem Araber und trug eine Bürde; da sprach dieser zu mir: Lege dein Jehab auf mein Kamel.

DAS BLASHORN DES NEUJAHRSFESTES WAR VON EINEM STEINBOCK UND GESTRECKT, DAS MUNDSTÜCK MIT GOLD ÜBERZOGEN UND ZWEI TROMPETEN-[BLÄSER] AN BEIDEN SEITEN. iii MIT DEM BLASIIORN GEDEHNTE UND MIT DEN TROMPETEN KURZE [TÖNE], DENN DAS GEBOT DES TAGES IST DAS BLASHORN. DIE BLASHÖRNER DER FASTTAGE WAREN VON EINEM WIDDER UND GEBOGEN, DAS MUNDSTÜCK MIT SILBER ÜBERZOGEN UND ZWEI TROMPETEN[BLÄSER] IN DER MITTE, MIT DEM BLASHORN KURZE UND MIT DEN TROMPETEN GEDEHNTE TÖNE, DENN DAS GEBOT DES TAGES SIND DIE TROMPETEN. iv DER JOBELTAG37 GLEICHT HINSICHTLICH DES BLASENS UND DER SEGENSSPRÜCHE DEM NEUJAHRSFESTE; R. JEHUDA SAGT, AM NEUJAHRSFESTE BLASE MAN MIT [EINEM BLASHORN] VON EINEM WIDDER, AM JOBELTAGE MIT EINEM VON EINEM STEINBOCK.v

GEMARA. R. Levi sagte: Das Gebot ist: am Neujahrsfeste und am Versöhnungstage mit einem gebogenen und im ganzen Jahre mit einem gestreckten.

Wir haben ja aber gelernt: das Blashorn des Neujahrsfestes war gestreckt, von einem Steinbock I?

Er ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jehuda sagt, am Neujahrsfeste blies man mit einem gebogenen, von einem Widder, und am Jobeltage von einem Steinbock.

Sollte er doch sagen, die Halakha sei wie R. Jehuda!?

Würde er gesagt haben, die Halakha sei wie R. Jehuda, so könnte man glauben, er sei auch hinsichtlich des Jobeitages der Ansicht R. Jehudas, so lehrt er uns.

Worin besteht ihr Streit?

Einer ist der Ansicht, am Neujahrsfeste sei es, je mehr man das Gemüt beugt38, desto besser, und am Versöhnungstage dagegen sei es, je gerader das Gemüt ist, desto besser, und der andere ist der Ansicht, am Neujahrsfeste sei es, je gerader das Gemüt ist, desto besser und am Versöhnungstage dagegen sei es, je mehr man das Gemüt beugt, desto besser.

DAS MUNDSTÜCK MIT GOLD ÜBERZOGEN. Es wird ja aber gelehrt, es sei,

Blatt 27a

wenn man die Stelle, die an den Mund gelegt wird, mit Gold überzieht, unbrauchbar, und wenn die Stelle, die nicht an den Mund gelegt wird, brauchbar!? Abajje erwiderte: Unsere Misna spricht von der Stelle, die nicht an den Mund gelegt wird.

UND HAT ZWEI TROMPETEN[BLÄSER] AN BEIDEN SEITEN. Können denn zwei Stimmen zusammen vernommen werden, es wird ja gelehrt: Gedenke und beachte39 wurden zusammen ausgesprochen, was sonst der Mund nicht aussprechen und das Ohr nicht vernehmen kann.

Deshalb auch mit dem Blashorn gedehnt.

Demnach genügt man seiner Pflicht, wenn man den Schluß des Blasens und nicht den Anfang gehört hat, und somit auch, wenn den Anfang des Blasens und nicht den Schluß. Komm und höre: Hat man den ersten Ton geblasen und den zweiten so lang gedehnt wie zwei40, so gilt er als nur einer. Weshalb denn, er sollte doch als zwei gelten!?

Die Töne werden nicht geteilt.

Komm und höre: Wenn jemand in einer Grube, in einer Zisterne oder in einer Tonne bläst, so hat man, falls man den Schall des Blashorns gehört hat, seiner Pflicht genügt, und wenn nur den Schall eines Geräusches, seiner Pflicht nicht genügt. Weshalb denn, man sollte doch mit dem Beginn des Blasens, bevor noch der Ton verhallte, seiner Pflicht genügen!?

Vielmehr, zwei Töne von einer Person sind nicht vernehmbar, von zwei Personen sind sie vernehmbar.

Sind sie denn von zwei Personen vernehmbar, es wird ja gelehrt: Aus der Tora lese einer vor und einer übersetze [hinterher], nur dürfen nicht zwei lesen und zwei übersetzen!?

[Unser Fall] gleicht eher dem Schlußsatze: das Loblied und die Esterrolle aber dürfen sogar zehn Personen vorlesen. Demnach achtet man mehr, weil man interessiert41 ist, ebenso achtet man auch hierbei und hört genau, weil man interessiert ist.

Weshalb wird demnach beim Blashorn gedehnt!?

Weil das Blashorn Gebot des Tages ist.

DIE DER FESTTAGE WAREN VON EINEM WIDDER UND GEBOGEN, DAS MUNDSTÜCK MIT SILBER ÜBERZOGEN. Weshalb jenes mit Gold und dieses mit Silber?

Wenn du willst, sage ich: bei einer Volksversammlung ist Silber zu verwenden, denn es heißt:42 fertige dir zwei silberne Trompeten an. Wenn du aber willst, sage ich: die Tora schonte das Geld Jisraéls.

Demnach sollte auch bei jener Silber verwendet werden!?

Immerhin ist die Ehrung des Festtages bedeutender. R. Papa b.Šemuél wollte nach unserer Mišna entscheiden, da sprach Raba zu ihm : Sie sagten es nur vom Tempel. Ebenso wird gelehrt: Diese Worte gelten nur vom Tempel, in der Provinz aber ist, wenn Trompeten vorhanden sind, kein Blashorn nötig, und wenn ein Blashorn vorhanden ist, keine Trompeten nötig. So führte es R. Ḥalaphta in Sepphoris ein und ebenso R. Ḥananja b. Teradjon in Sikhni, und als die Weisen davon hörten, sprachen sie: So war es Brauch nur am Osttore, am Tempelberge. Raba, nach anderen R. Jehošuá b.Levi, sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers:43 mit Trompeten und Blashornschall jauchzet vor dem Könige, dem Herrn; vor dem Könige, dem Herrn, sind Trompeten und Blashomschall erforderlich, anderwärts aber nicht.

DER JOBELT AG GLEICHT HINSICHTLICH DES BLA SENS UND DER SEGENSSPRÜCHE DEM NEUJAHRSFESTE &C. R. Šemuél b. Jiçḥaq sagte: Nach wem richten wir uns jetzt, wenn wir [am Neujahrsfeste] im Gebete sagen: »Dieser Tag ist der Beginn deiner Werke, eine Erinnerung an den ersten Tag«? Nach R. Elie͑zer, welcher sagt, die Welt sei im Tišri erschaffen worden. R. E͑na wandte ein: Der Jobeltag gleicht hinsichtlich des Blasens und der Segenssprüche dem Neujahrsfeste. Am Neujahrsfeste [sagt man ja]: »Dieser Tag ist der Beginn deiner Werke, eine Erinnerung an den ersten Tag«, am Jobeltage aber nicht!?

Dies bezieht sich auf die übrigen [Segenssprüche]. R. Šiša, Sohn des R. Idi, lehrte es wie folgt: R. Šemuél b.Jiçḥaq sagte: Das, was wir gelernt haben, der Jobeltag gleiche dem Neujahrsfeste hinsichtlich des Blasens und der Segenssprüche, gilt nicht nach R. Elie͑zer, denn nach R. Elie͑zer, welcher sagt, die Welt sei im Tišri erschaffen worden, [sagt man ja] am Neujahrsfeste: »Dieser Tag ist der Beginn deiner Werke, eine Erinnerung an den ersten Tag«, am Jobeltage aber nicht.

Dies bezieht sich auf die übrigen [Segenssprüche].

WENN EIN BLASHORN GEPLATZT IST UND MAN ES ZUSAMMENGEFÜGT HAT. viSO IST ES UNBRAUCHBAR; WENN MAN STÜCKE EINES BLASIIORNS ZUSAMMENGESETZT HAT, SO IST ES UNBRAUCHBAR. WENN ES EIN LOCH BEKOMMEN

Blatt 27b

HAT UND MAN ES VERSTOPFT HAT, SO IST ES, FALLS ES BEIM BLASEN STÖREND IST, UNBRAUCHBAR, WENN ABER NICHT, BRAUCHBAR. vii WENN JEMAND IN EINER GRUBE, IN EINER ZISTERNE ODER IN EINER TONNE BLÄST, SO HAT MAN, FALLS MAN DEN SCHALL DES BLASHORNS GEHÖRT HAT, SEINER PFLICHT GENÜGT, WENN ABER NUR DER SCHALL EINES GERÄUSCHES, SEINER PFLICHT NICHT GENÜGT. DESGLEICHEN HAT, WER AN EINEM BETHAUSE VORÜBERGEHT, ODER DESSEN HAUS SICH IN DER NÄHE DES BETHAUSES BEFINDET, UND DEN SCHALL DES BLASHORNS ODER DAS VORLESEN DER ESTERROLLE HÖRT, FALLS ER ES BEABSICHTIGT HAT, SEINER PFLICHT GENÜGT, WENN ABER NICHT, SEINER PFLICHT NICHT GENÜGT. OBGLEICH DIESER ES HÖRTE UND JENER ES HÖRTE: DIESER HAT ES BEABSICHTIGT, JENER HAT ES NICHT BEABSICHTIGT.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn es lang war und man es kürzer macht, so ist es brauchbar, wenn man es bis auf die äußere Haut ausschabt, so ist es brauchbar. Hat man die Stelle, die an den Mund gelegt wird, mit Gold überzogen, so ist es unbrauchbar, die nicht an den Mund gelegt wird, so ist es brauchbar. Hat man es innen mit Gold überzogen, so ist es unbrauchbar, wenn außen, so ist es, falls der Ton anders als vorher wurde, unbrauchbar, wenn aber nicht, brauchbar. Wenn es ein Loch bekommt und man es verstopft hat, so ist es, falls es beim Blasen störend ist, unbrauchbar, wenn aber nicht, brauchbar. Hat man ein Blashorn in ein Blashorn gesteckt, so hat man falls man den Schall des inneren gehört hat, seiner Pflicht genügt, wenn aber den Schall des äußeren, seiner Pflicht nicht genügt.

Die Rabbanan lehrten: Hat man es von innen oder außen abgeschabt, so ist es brauchbar, hat man es bis auf die äußere Haut ausgeschabt, so ist es brauchbar, hat man ein Blashorn in ein Blashorn gesteckt, so hat man seiner Pflicht genügt, falls man den Schall des inneren gehört hat, wenn aber den Schall des äußeren, seiner Pflicht nicht genügt. Hat man es umgekehrt und geblasen, so hat man seiner Pflicht nicht genügt, R. Papa sprach: Nicht etwa, daß man es wie ein Hemd umgekehrt44 hat, sondern, wenn man die Schmalseite erweitert und die Breitseite verengt hat.

Aus welchem Grunde?

Dies nach R. Mathna, denn R. Mathna sagte: 45 Du sollst vorüberziehen lassen, in der Richtung des Vorüberziehens46.

WENN MAN STÜCKE EINES BLASHORNS ZUSAMMENGESETZT HAT, SO IST ES UNBRAUCHBAR. Die Rabbanan lehrten: flat man etwas angesetzt, ob aus derselben Masse oder aus einer anderen, so ist es unbrauchbar; wenn es ein Loch bekommen und man es verstopft hat, ob mit derselben Masse oder mit einer anderen, so ist es unbrauchbar. R. Nathan sagt, mit derselben Masse sei es brauchbar, mit einer anderen sei es unbrauchbar. »Mit derselben Masse sei es brauchbar«. R.Joḥanan sagte: Nur wenn der größere Teil47 [unverletzt] geblieben ist. Demnach ist es mit einer anderen Masse unbrauchbar, auch wenn der größere Teil [unverletzt] geblieben ist. Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: Mit einer anderen Masse sei es unbrauchbar. R. Joḥanan sagte: Nur wenn der größere Teil verletzt48 wurde. Demnach ist es mit derselben Masse brauchbar, auch wenn der größere Teil verletzt wurde. Hat man es innen mit Gold überzogen, so ist es unbrauchbar, wenn außen, so ist es, falls der Ton anders als vorher wurde, unbrauchbar, wenn aber nicht, brauchbar. Ist es der Länge nach geplatzt, so ist es unbrauchbar, wenn der Breite nach, so ist es, falls die zum Blasen erforderliche Länge49 geblieben ist, brauchbar, wenn aber nicht, unbrauchbar.

Wieviel beträgt die zum Blasen erforderliche Länge? R. Šimo͑n b.Gamliél erklärte, daß es, wenn man es in der Hand hält, an der einen Seite und an der anderen Seite zu sehen ist. Ist der Ton fein, grob oder rauh, so ist es brauchbar, denn [beim Blashorn] ist jeder Ton zulässig. Man ließ dem Vater Šemuéls sagen, es sei brauchbar, wenn man es durchbohrt hat.

Selbstverständlich, alle werden ja durchbohrt!? R. Aši erwiderte: Wenn man den Kern durchbohrt50 hat; man könnte glauben, auch dieselbe Masse bilde eine Trennung, so lehrt er uns.

WENN JEMAND IN EINER GRUBE, IN EINER ZISTERNE &C. BLÄST. R. Hona sagte: Dies lehrten sie nur von denjenigen, die sich am Rande der Grube befinden, diejenigen aber, die sich in der Grube befinden, haben ihrer Pflicht genügt. Ebenso wird gelehrt: Wenn jemand in eine Grube oder in eine Zisterne bläst, so hat man seiner Pflicht genügt. Wir haben ja aber gelernt, man habe seiner Pflicht nicht genügt!? Wahrscheinlich ist nach R. Hona zu erklären. Schließe hieraus. Manche weisen auf einen Widerspruch hin. Wir haben gelernt, wenn jemand in einer Grube oder in einer Zisterne bläst, habe man seiner Pflicht nicht genügt, dagegen aber wird gelehrt, man habe seiner Pflicht genügt!? R. Hona erwiderte: Das ist. kein Widerspruch; eines gilt von denen, die sich am Rande der Grube befinden, und eines gilt von denen, die sich in der Grube befinden.

Rabba sagte: Hat man einen Teil des Schofarblasens in der Grube

Blatt 28a

und einen Teil am Rande der Grube gehört, so hat man seiner Pflicht genügt; wenn einen Teil vor dem Aufs teigen der Morgenröte und einen Teil nach dem Auf steigen der Morgenröte, so hat man seiner Pflicht nicht genügt. Abajje sprach zu ihm: In diesem Falle wohl deshalb nicht, weil das ganze Blasen nach Vorschrift erfolgen muß, was nicht der Fall ist, ebenso hat ja auch in jenem Falle das ganze Blasen nach Vorschrift zu erfolgen, was nicht der Fall ist!?

Was soll dies: in diesem Falle ist es ja überhaupt keine Zeit der Pflicht, während die Grube ein Ort der Pflicht für diejenigen ist, die sich in der Grube befinden.

Rabba ist demnach der Ansicht, man genüge seiner Pflicht, wenn man den Schluß des Blasens und nicht den Anfang des Blasens gehört hat, und somit auch, wenn man den Anfang und nicht den Schluß gehört hat. Komm und höre: Hat man den ersten Ton geblasen, und den zweiten so lang wie zwei51 gedehnt, so gilt er als nur einer. Weshalb denn, er sollte doch als zwei gelten!?

Die Töne werden nicht geteilt. Komm und höre: Wenn jemand in einer Grube, in einer Zisterne oder in einer Tonne bläst, so hat man, falls man den Schall des Blashorns gehört hat, seiner Pflicht genügt, und wenn nur den Schall eines Geräusches, seiner Pflicht nicht genügt. Weshalb denn, man sollte doch mit dem Beginne des Blasens, bevor noch der Ton verhallte, seiner Pflicht genügen!?

Raba sagte es von dem Falle, wenn jemand für sich selbst bläst und heraufsteigt.

Wozu brauchte dies demnach gelehrt zu werden!?

Man könnte glauben, es kann vorkommen, daß man den Kopf herausstreckt, während das Blashorn sich in der Grube befindet, sodaß der Ton verhallt, so lehrt er uns.

R. Jehuda sagte: Mit einem Blashorn von einem [lebenden] Brandopfer darf man nicht blasen; hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht genügt. Mit dem Blashorn von einem Heilsopfer darf man nicht blasen; hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht nicht genügt.

Aus welchem Grunde?

Am Brandopfer begeht man eine Veruntreuung, somit wird es profan, sobald man die Veruntreuung begangen hat; am Heilsopfer begeht man keine Veruntreuung, somit bleibt daran das Verbot haften. Raba wandte ein: Die Veruntreuung begeht man ja erst nach dem Blasen, somit hat man ja mit Verbotenem geblasen!? Vielmehr, sagte Raba, genügt man seiner Pflicht weder mit diesem noch mit jenem. Später aber sagte er, man genüge seiner Pflicht sowohl mit diesem als auch mit jenem, da ja die Gebote nicht zum Genusse52 gegeben wurden.

R. Jehuda sagte: Mit einem zum Götzendienste verwendeten Blashorn darf man nicht blasen; hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht genügt. Mit dem Blashorn von einer abtrünnigen Stadt53 darf man nicht blasen, hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht nicht genügt

Aus welchem Grunde?

Was von einer abtrünnigen Stadt herrührt, gilt als zerstoßen54, und es hat somit nicht die erforderliche Größe.

Raba sagte: Wenn jemand sich den Genuß von seinem Nächsten abgelobt hat, so darf ihm dieser [zur Ausübung] des Gebotes vorblasen; wenn jemand sich den Genuß des Blashorns abgelobt hat, so darf er damit [zur Ausübung] des Gebotes55 blasen.

Ferner sagte Raba: Wenn jemand sich den Genuß von seinem Nächsten abgelobt hat, so darf dieser ihn in der Regenzeit mit dem Entsündigungswasser56 besprengen, nicht aber im Sommer57. Wenn jemand sich den Genuß einer Quelle abgelobt hat, so darf er darin in der Regenzeit [zur Ausübung] des Gebotes ein Reinheitsbad nehmen, nicht aber im Sommer58. Man ließ dem Vater Šemuéls sagen: Wenn jemand gezwungen worden ist und Ungesäuertes gegessen hat, so hat er seiner Pflicht59 genügt.

Von wem gezwungen: wollte man sagen, von einem Dämon bewältig, so wird ja gelehrt: Wer zeitweise gesund und zeitweise närrisch ist, gilt, wenn er gesund ist, in jeder Hinsicht als vernünftig, und wenn er närrisch ist, in jeder Hinsicht als närrisch!? R. Aši erwiderte: Wenn einen Perser gezwungen haben. Raba sagte : Dies besagt, daß man seiner Pflicht genügt, wenn man musizierend60 bläst.

Selbstverständlich, das ist ja dasselbe!?

Man könnte glauben, der Allbarmherzige habe Ungesäuertes zu essen angeordnel, und er hat auch gegessen, hierbei aber

Blatt 28b

heißt es ja :61 eine Erinnerung des Lärmblasens, und dies ist nur eine Beschäftigung, so lehrt er uns. Demnach ist Raba der Ansicht, bei [der Ausübung von] Geboten sei die Beabsichtigung nicht nötig. Man wandte gegen ihn ein: Wenn jemand in der Tora62 liest und die Zeit des Šema͑lesens heranreicht, so hat er, falls er dies beabsichtigt, seiner Pflicht genügt, wenn aber nicht, seiner Pflicht nicht genügt. Doch wohl der Pflicht [des Šema͑lesens] zu genügen beabsichtigt.

Nein, zu lesen beabsichtigt.

Er liest ja!?

Wenn er zur Korrektur liest.

Komm und höre: Desgleichen hat, wer an einem Bethause vorübergeht, oder dessen Haus sich in der Nähe des Bethauses befindet, und den Schall des Blashorns oder das Vorlesen der Esterrolle hört, falls er es beabsichtigt hat, seiner Pflicht genügt, wenn aber nicht, seiner Pflicht nicht genügt63. Doch wohl seiner Pflicht zu genügen beabsichtigt!?

Nein, zu hören.

Er hört ja?

Er kann es auch für [das Schreien] eines Esels halten. Man wandte gegen ihn ein: Wenn nur der Hörende es64 beabsichligt und nicht der Blasende, oder nur der Blasende und nicht der Hörende es beabsichtigt, so hat man seiner Pflicht nicht genügt; der Hörende und der Blasende müssen es beide beabsichtigen. Erklärlich ist der Fall, wenn der Blasende es beabsichtigt und der Hörende es nicht beabsichtigt, denn er kann es für [das Schreien] eines Esels halten, daß aber der Hörende es beabsichtigt und der Blasende es nicht beabsichtigt, kann ja nur in dem Falle Vorkommen, wenn er musizierend bläst!?

Vielleicht in dem Falle, wenn er nur hineinbläst65. Abajje sprach zu ihm: Demnach sollte doch, wer am achten Tage [des Hüttenfestes] in der Festhütte66 schläft, Geißelhiebe erhalten67!? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht, man begehe die Übertretung nur dann, wenn man das Gebot zur Zeit68 ausübt. R. Ša͑men b.Abba wandte ein: Woher, daß der auf die Estrader69 steigende Priester nicht sagen darf: da die Tora mir das Recht erteilt hat, Jisraél zu segnen, so will ich noch einen Segen meinerseits hinzufügen, beispielsweise :70 der Herr, der Gott eurer Väter möge euch vermehren? Es heißt71 ihr sollt dazu nicht hinzufügen. Hierbei ist ja, sobald er den [vorschriftsmäßigen] Segen beendet hat, die Zeit [des Gebotes] vorüber, dennoch lehrt er, er begehe eine Übertretung!?

In dem Falle, wenn er ihn noch nicht beendet72 hat.

Es wird ja aber gelehrt: wenn er ihn beendet hat!?

Wenn er einen Segen73 beendet hat!?

Es wird ja aber gelehrt: wenn er alle Segenssprüche beendet hat!?

Anders ist es hierbei; da er, wenn er in eine andere [Bet] gemeinde kommt, den [Priester] segen wiederum sprechen muß, so gilt der ganze Tag als Pflichtzeit.

Woher entnimmst du dies?

Wir haben gelernt: Wenn einmal zu sprengendes [Blut]74 mit einmal zu sprengendem vermischt worden ist, so ist es einmal zu sprengen; wenn viermal zu sprengendes mit einmal zu sprengendem, so ist es viermal zu sprengen; wenn viermal zu sprengendes mit einem zu sprengendem, so ist es, wie R. Elie͑zer sagt, viermal, und wie R. Jehošua͑ sagt, einmal zu sprengen. R. Elie͑zer sprach zu ihm: Man übertritt ja das Verbot des Verminderns!? R. Jehošua͑ entgegnete ihm: Man übertritt ja das Verbot des Hinzufügens!? R. Elie͑zer erwiderte: Das Verbot des Hinzufügens gilt nur in dem Falle, wenn es gesondert75 ist. R. Jehošua͑ entgegnete: Auch das Verbot des Verminderns gilt nur in dem Falle, wenn es gesondert ist. Ferner sprach R. Jehošua͑: Wenn du nicht [genügend] sprengst, übertrittst du zwar das Verbot des Verminderns, übst aber keine Handlung mit den Händen aus, wenn du aber [mehr] sprengst, so übertrittst du das Verbot des Hinzufügens und übst eine Handlung mit den Händen aus. In diesem Falle ist ja, sobald man einmal [vom Blute] der Erstgeburt76 gesprengt hat, die Zeit [des Gebotes] vorüber, und er lehrt, man habe das Verbot des Hinzufügens begangen; doch wohl aus dem Grunde, weil wir sagen: wenn eine andere Erstgeburt [zur Darbringung] gelangt, muß er wiederum sprengen, somit gilt der ganze Tag als Pflichtzeit.

Vielleicht ist R. Jehošua͑ der Ansicht, man übertrete [das Verbot des Hinzufügens] auch außerhalb der Zeit des Gebotes!?

Wir meinen es wie folgt: weshalb übergeht R. Šamen b. Abba eine Mišna und erhebt einen Einwand aus einer Barathja, er sollte ja einen Einwand aus der Misna erhebenI? Er erhebt ihn deshalb nicht aus dieser, weil, wenn ihm eine andere Erstgebürt [zur Darbringung] gelangt, er wiederum sprengen muß, und somit der ganze Tag als Pflichtzeit gilt, und dies gilt ja auch von der Barajtha: wenn er in eine andere [Bet] gemeinde kommt, muß er den Priestersegen wiederum sprechen, somit gilt der ganze Tag als Pflichtzeit.

Und R. Šamen b. Abba!?

Das Blutsprengen kann er nicht77 ablehnen, während [die Wiederholung] des Priestersegens von seinem Belieben abhängt. Raba erklärte: Der Pflicht genügt man auch ohne Beabsichtigung, eine Übertretung aber begeht man nur bei Beabsichtigung.

Beim Blutsprengen begeht man ja nach R. Jehošua͑ eine Übertretung ohne Beabsichtigung!? Vielmehr, erklärte Raba, der Pflicht genügt man auch ohne Beabsichtigung, eine Übertretung aber begeht man zur Zeit auch ohne Beabsichtigung, außerhalb der Zeit nur bei Beabsichtigung.

R. Zera sprach zu seinem Diener: Blase für mich und beabsichtige es.

Blatt 29a

Er ist also der Ansicht, der Blasende müsse es beabsichtigen. Man wandte ein: Desgleichen hat, wer an einem Bethause vorübergeht, oder dessen Haus sich in der Nähe des Bethauses befindet, und den Schall des Blashorns oder das Vorlesen der Esterrolle hört, falls er es beabsichtigt hat, seiner Pflicht genügt, wenn aber nicht, seiner Pflicht nicht genügt. Was nützt ihm nun seine Beabsichtigung, wenn jener es nicht beabsichtigt hat!?

Hier handelt es sich um den Gemeindevertreter78, der an die ganze Gemeinde denkt.

Komm und höre: Wenn nur der Hörende und nicht der Blasende oder nur der Blasende und nicht der Hörende es beabsichtigt, so hat man seiner Pflicht nicht genügt; der Hörende und der Blasende müssen es beide beabsichtigen. Er lehrt vom Blasenden wie vom Hörenden: wie der Hörende nur für sich allein hört, ebenso der Blasende, wenn er für sich allein bläst, und er lehrt, man habe seiner Pflicht (nicht) genügt!?

Hierüber streiten Tannaím; denn es wird gelehrt: Der Hörende muß für sich hören, und der Blasende blase wie gewöhnlich. R. Jose sagt, dies gelte nur vom Gemeindevertreter, bei einem Privaten aber genüge man seiner Pflicht nur dann, wenn der Hörende und der Blasende es beide beabsichtigen.

79 Und sobald Moše seine Hand erhob, da siegte Jisraél &c.; KONNTEN DENN DIE HÄNDE MOŠES DEN KRIEG FÖRDERN ODER DEN KRIEG ABBRECHEN? DIES BESAGT VIELMEHR, DASS, WENN JISRAÉL NACH OBEN SCHIUT UND SIE IHR HERZ IHREM VATER IM HIMMEL UNTERWERFEN, SIE SIEGEN, WENN ABER NICHT, SIE UNTERLIEGEN. viii DESGLEICHEN HEISST ES:80 fertige dir eine Brandschlange an und befestige sie an einer Stange; wenn jemand gebissen wird, so schaue er zu ihr hinauf, und er wird am Leben bleiben; KONNTE DENN DIE SCHLANGE TÖTEN ODER AM LEBEN ERHALTEN? VIELMEHR, WENN JISRAÉL NACH OBEN SCHAUT UND SIE IHR HERZ IHREM VATER IM HIMMEL UNTERWERFEN, SO GENESEN SIE, WENN ABER NICHT, SO SIECHEN SIE DAHIN. DER TAUBE, DER BLÖDE UND DER MINDERJÄHRIGE KÖNNEN DIE MENGE IHRER PFLICHT NICHT ENTLEDIGEN. DIE REGEL IST: WER SELBST DAZU NICHT VERPFLICHTET IST, KANN DIE MENGE IHRER PFLICHT NICHT ENTLEDIGEN.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Alle sind zum Schofarblasen verpflichtet: Priester, Leviten, Jisraéliten, Proselyten, freigelassene Sklaven, der Geschlechtslose, der Zwitter und der Halbsklave81. Der Geschlechtslose kann weder seinesgleichen noch andersartige der Pflicht entledigen; der Zwitter kann seinesgleichen entledigen, andersartige aber nicht; der Halbsklave kann weder seinesgleichen noch andersartige der Pflicht entledigen.

Der Meister sagte: Alle sind zum Schofarblasen verpflichtet, Priester, Leviten, Jisraéliten. Selbstverständlich, wer sonst sollte verpflichtet sein, wenn nicht diese!?

Dies ist wegen der Priester nötig; da es heißt:82 als Tag des Lärmblasens soll er euch gelten, so könnte man glauben, nur diejenigen seien verpflichtet, denen das Blasen nur einmal [im Jahre] geboten ist, nicht aber Priester, denen das Blasen das ganze Jahr geboten ist, wie es heißt :83 ihr sollt zu euren Brandopfern mit Trompeten blasen, so lehrt er uns.

Ist es denn gleich: da sind es Trompeten, hierbei aber das Blashorn!?

Vielmehr, dies ist nötig; da wir gelernt haben, der Jobeltag gleiche dem Neujahrsfeste hinsichtlich des Blasens und der Segenssprüche, so könnte man glauben, für den das Jobelgebot gilt, gelte auch das Neujahrsgebot, für Priester aber, für die das Jobelgebot nicht gilt, wie wir gelernt haben, Priester und Leviten dürfen [Grundstücke] stets verkaufen und stets84 auslösen, gelte auch das Neujahrsgebot nicht, so lehrt er uns.

»Der Halbsklave kann weder seinesgleichen noch andersartige der Pflicht entledigen«. R. Hona sagte: Sich selbst aber wohl. R. Nabman sprach zu R. Hona: Andere wohl deshalb nicht, weil das Sklavische [an ihm] nicht Freie der Pflicht entledigen kann, ebenso sollte doch, wenn sich selbst, das Sklavische an ihm nicht das Freie an ihm der Pflicht entledigen!? Vielmehr, sagte R. Naḥman, kann er auch sich selbst nicht der Pflicht entledigen. Ebenso wird gelehrt: Der Halbsklave kann auch sich selbst nicht der Pflicht entledigen.

Ahaba, Sohn des R. Zera, lehrte: Bei allen Segenssprüchen kann man, auch wenn man bereits sich selbst der Pflicht entledigt hat, andere der Pflicht entledigen, ausgenommen die Segenssprüche über das Brot und über den Wein85: hat man sich selbst der Pflicht nicht entledigt, so kann man auch andere der Pflicht entledigen, hat man bereits sich selbst der Pflicht entledigt, so kann man andere nicht mehr der Pflicht entledigen. Raba fragte: Wie ist es bei den Segenssprüchen über das Ungesäuerte

Blatt 29b

und über den Wein des Weihsegens: kann man andere der Pflicht entledigen, da sie Pflicht sind, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

Komm und höre: R. Aši erzählte: Als wir bei R. Papi waren, sprach er für uns den Weihsegen, und wenn seine Pächter vom Felde kamen, sprach er ihn wiederum für sie.

Die Rabbanan lehrten: Man darf nicht für seine Gäste das Brot [zum Segensspruche] anbrechen, ohne mit ihnen mitzuessen, wohl aber darf man es für seine Kinder und seine Hausleute. Man kann andere der Pflicht des Lobliedes und der Esterrolle entledigen, auch wenn man sich bereits der Pflicht entledigt hat.


  1. Den übrigen Mitgliedern.↩︎

  2. Tehillim 81,5.↩︎

  3. Der Beginn der Gerichtsverhandlung; cf. Syn Blatt 34b.↩︎

  4. Das Sehen tritt anstelle der Zeugenvernehmung, die nicht nachts erfolgen darf.↩︎

  5. Schemot 12,1,2.↩︎

  6. Bamidbar 35,24,25.↩︎

  7. Das im Texte gebrauchte רפוש bezeichnet besonders das Horn des Widders u. des Steinbockes, während unter ןרק das des Rindviehs zu verstehen ist.↩︎

  8. Als Blasinstrument für das Neujahrsfest; cf. Wajikra 23,24.↩︎

  9. Cf. Anm. 8.↩︎

  10. Jehoschua 6,5.↩︎

  11. Dewarim 33,17.↩︎

  12. Tehillim 69,32.↩︎

  13. Mit רוש (Stier) wird ein jüngeres, mit רפ (Farre) ein 3 Jahre altes Tier bezeichnet; cf. supra Blatt 10a.↩︎

  14. Das Gold erinnert an das goldene Kalb.↩︎

  15. Der Farre erinnert ebenfalls an das goldene Kalb.↩︎

  16. Man sieht es dem Blute nicht an, von welchem Tiere es herrührt.↩︎

  17. Diese waren aus Gold hergestellt, bezw. damit verkleidet.↩︎

  18. Der Priester darf nicht mit Gold in das Allerheiligste eintreten, während die genannten Dinge sich darin bereits befinden.↩︎

  19. Diese waren aus Gold hergestellt, bezw. damit verkleidet.↩︎

  20. Die der Hochpriester am Versöhnungstage außerhalb des Allerheiligsten trägt.↩︎

  21. Jisraéls vor Gott; cf. infra Blatt 32b.↩︎

  22. Aram. Form des hebr. לבוי, dessen Horn als Blashorn zu verwenden ist.↩︎

  23. Wörll. entwöhnt. Offenbar ist das W. הדומלנ ein Fremdwort u. die Erklärung eine talmudisch etymologische.↩︎

  24. Bereschit 33,19.↩︎

  25. Kleine persische Münze (gr. δαν?κης, etwas größer als ein Obolos), der sechste Teil eines Zuz; später übertragen für Sechstel allgemein.↩︎

  26. Bereschit 50,2.↩︎

  27. Nach Neubauer (La Géogr. d. T. p. 307) mit Aleppo identisch.↩︎

  28. Tehillim 48,3.↩︎

  29. ףונ gl. ν?μϕη.↩︎

  30. Ijow 38,36.↩︎

  31. Mal. 3,8.↩︎

  32. Überspringend; dieses Wort wird in einer Mišna Meg. Blatt 17a gebraucht.↩︎

  33. Wird in einer Lehre Jom. Blatt 18b gebraucht.↩︎

  34. Mischlej 4,8,↩︎

  35. Jeschajahu 14,23.↩︎

  36. Tehillim 55,23.↩︎

  37. Der Versöhnungstag im Jobeljahre, an dem ebenfalls nach der Tora mit einem Blashorn zu blasen ist; cf. Wajikra 25,9.↩︎

  38. Die Gestrecktheit u. die Gebogenheit des Blashorns deuten auf den Zustand des Gemütes am betreffenden Tage.↩︎

  39. Schemot 20,8 wird im Dekaloge (beim Šabbathgebote) das Wort gedenke gebraucht, in der Wiederholung Dewarim 5,12 dagegen das Wort beobachte.↩︎

  40. Als man 2 Töne blasen kann, während es zwei einfache Töne sein müssen.↩︎

  41. Weil es selten ist.↩︎

  42. Bamidbar 10,2.↩︎

  43. Tehillim 98,6.↩︎

  44. Die Innenseite nach außen.↩︎

  45. Wajikra 25,9.↩︎

  46. Das Tier geht mit der Schmalseite des Horns nach vorn.↩︎

  47. Von der Spitze bis zum Loche.↩︎

  48. Wenn das Loch näher zur Schmalseite ist.↩︎

  49. Vom Mundstücke aus; das abgeplatzte gilt als nicht vorhanden.↩︎

  50. Statt ihn ganz zu entfernen.↩︎

  51. Als man 2 Töne blasen kann, während es zwei einfache Töne sein müssen.↩︎

  52. Dies ist gar keine Nutznießung.↩︎

  53. Cf. Dewarim 13,14ff.↩︎

  54. Es ist nach der Schrift (Dewarim 13,17) zu zerstören u. zu vernichten, sodaß das Blashorn fiktiv die vorschriftsmäßige Größe nicht hat.↩︎

  55. Wie oben erklärt wird: die Gebote sind nicht zum Genusse da.↩︎

  56. Cf. Wajikra Kap. 14.↩︎

  57. Weil es erfrischend wirkt.↩︎

  58. Weil es erfrischend wirkt.↩︎

  59. Ungesäuertes am Pesaḥfeste zu essen.↩︎

  60. Nach einer anderen Lesart: für einen Dämon, einen solchen zu bannen.↩︎

  61. Wajikra 23,24.↩︎

  62. Den Abschnitt vom Sema͑.↩︎

  63. Das Šema͑ zu lesen.↩︎

  64. Der Pflicht des Blasens bezvv. des Lesens zu genügen.↩︎

  65. Ohne auf die richtige Ausführung der Töne zu achten.↩︎

  66. Ohne irgend welche Absicht.↩︎

  67. Da man mit dem Schlafen ein Gebot ausübt, auch wenn man es nicht beabsichtigt, u. da man nur 7 Tage in der Festhütte schlafen muß, so begeht man damit das Verbot des Hinzuf ügens.↩︎

  68. Am 8. Tage ist dies überhaupt kein Gebot mehr.↩︎

  69. Auf der die Priester den Segen sprachen.↩︎

  70. Dewarim 1,11.↩︎

  71. Ib. 4,2.↩︎

  72. Sondern in die Mitte einschiebt.↩︎

  73. Der Priestersegen besteht aus mehreren Absätzen.↩︎

  74. Von Opfertieren; die Sprengungen haben in verschiedener Art u. Anzahl zu erfolgen, worüber ausführl. Zeb. Abschn. V.↩︎

  75. Dagegen wird in diesem Falle das einmal zu sprengende Blut als Wasser angesehen.↩︎

  76. Eventuell; die E. gehört zu den Opfern, deren Blut einmal gesprengt wird.↩︎

  77. Wenn ein anderes Opfer zur Darbringung gelangt.↩︎

  78. Der im Bethause für die Gemeinde bläst.↩︎

  79. Schemot 17,11.↩︎

  80. Bamidbar 21,8.↩︎

  81. Wörtl. zur Hälfte Sklave u. zur Hälfte Freier; wenn er beispielsweise zwei Herren gehörte u. einer ihn freiließ.↩︎

  82. Bamidbar 29,1.↩︎

  83. Ib. 10,10.↩︎

  84. Cf. Wajikra 25,14ff.↩︎

  85. Und ebenso die Segenssprüche über andere Genüsse, die nicht an sich Pflicht sind, sondern ein Dank für den Genuß.↩︎