Eruwin Kapitel 1

Der Talmud, Traktat (Massechet) Erwuin in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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i EIN DURCHGANG1, DER MEHR ALS ZWANZIG ELLEN HOCH IST, MUSS VERRINGERT WERDEN; R.JEHUDA SAGT, DIES SEI NICHT NÖTIG. DER MEHR ALS ZEHN ELLEN BREIT IST, MUSS VERRINGERT WERDEN; HAT ER ABER DIE FORM EINES TÜRRAHMENS, SO IST DIES NICHT NÖTIG, AUCH WENN ER MEHR ALS ZEHN ELLEN BREIT IST.

GEMARA. Dort haben wir gelernt: Eine Festhütte, die mehr als zwanzig Ellen hoch ist, ist unbrauchbar; nach R.Jehuda aber brauchbar. Weshalb lehrt er von der Festhütte, sie sei unbrauchbar, während er beim Durchgang ein Mittel lehrt!?

Die Festhütte ist [ein Gebot] der Tora, daher lehrt er, sie sei unbrauchbar, beim Durchgang aber ist es nur eine rabbanitische2 Anordnung, daher gibt er ein Mittel an. Wenn du aber willst, sage ich: Auch bei [Geboten] der Tora lehrt er sonst ein Mittel; jedoch lehrt er bei der Festhütte, sie sei unbrauchbar, weil deren [Unbrauchbarkeitsfalle3] viel sind, beim Durchgang dagegen, bei dem sie nicht viel sind, gibt er ein Mittel an.

R.Jehuda sagte im Namen Rabhs: Die Weisen entnehmen [ihre Ansicht] von der Pforte des Tempels, während R.Jehuda [seine] von der Pforte der Tempelhalle entnimmt. Wir haben nämlich gelernt: Die Tür des Tempels hatte eine Höhe von zwanzig Ellen und eine Breite von zehn Ellen; die der Tempelhalle hatte eine Höhe von vierzig Ellen und eine Breite von zwanzig Ellen. Beide folgern aus ein und demselben Schriftverse:4 Er schlachte es an der Tür der Stiftshütte; die Rabbanan sind der Ansicht, die Heiligkeit des Tempels sei eine andere als die der Tempelhalle, und wenn hier von der Tür die Rede ist, sei damit die Tür des Tempels5 gemeint; und R.Jehuda ist der Ansicht, die Heiligkeit des Tempels und der Tempelhalle sei die gleiche, und wenn hier von der Tür der Stiftshütte die Rede ist, beziehe sich dies auf beide. Wenn du aber willst, sage ich, auch nach R.Jehuda gleiche die Heiligkeit der Tempelhalle nicht der des Tempels, und hierbei ist der Grund R.Jehudas, weil es heißt: an der Tür der Halle des Tempels6.–Und die Rabbanan!?

Hieße es: an der Tür der Halle, so würdest du Recht haben, es heißt aber: an der Tür der Halle des Tempels, somit ist die Tür des Tempels zu verstehen, die nach der Tempelhalle geöffnet ist.–Jener Schriftvers spricht ja aber von der Stiftshütte!?

Wir finden, daß die Stiftshütte auch Tempel und der Tempel auch Stiftshütte genannt wird. Wieso sagte, wolltest du nicht so erklären, R.Jehuda im Namen Šemuéls, Heilsopfer, die man vor dem Öffnen der Tempeltüren geschlachtet hat, seien unbrauchbar, denn es heißt: er schlachte es an der Tür[öffnung] der Stiftshütte, nur wenn sie geöffnet, nicht aber wenn sie geschlossen ist, die Schrift spricht ja von der Stiftshütte!? Vielmehr, weil wir finden, daß der Tempel auch Stiftshütte und die Stiftshütte auch Tempel genannt wird.

Allerdings finden wir, daß der Tempel auch Stiftshütte genannt wird, denn es heißt: 7ich werde meine Wohnhütte unter euch aufschlagen, woher aber, daß die Stiftshütte auch Tempel genannt wird? Wollte man sagen, weil es heißt: 8sodann brachen die Qehathiten auf,

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die Träger des Heiligtums9, so ist ja damit die Bundeslade gemeint!?

Vielmehr, aus folgendem : 10sie sollen mir ein Heiligtum errichten, daß ich in ihrer Mitte wohne11.

Sollten sowohl die Rabbanan als auch R.Jehuda es12von der Tür des Vorhof tores entnehmen, denn es heißt :13die* Länge des Vorhofes soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen, ferner :14fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite,* ferner :15und ebenso für die andere Seite, zu beiden Seiten des Vorhofes fünfzehn Ellen Umhänge; wie nun da die Türöffnung [eine Höhe von] fünf und eine Breite von zwanzig Ellen16hatte, ebenso sollte auch hierbei bei [einer Höhe] von fünf eine Breite von zwanzig Ellen zulässig sein!?

Eine solche heißt allerdings Tür des Vorhof tores, nicht aber schlechthin Tür. Wenn du aber willst, sage ich: Die Angabe, fünfzehn Ellen an jeder Seite, bezieht sich auf die Höhe17.

Wieso auf die Höhe, es heißt ja: und die Höhe fünf Ellen!?

Über dem Altar18.

Wieso kann R.Jehuda es von der Tür der Tempelhalle entnehmen, wir haben ja gelernt, daß, wenn [der Durchgang] mehr als zehn [Ellen] breit ist, er zu verringern sei, und R.Jehuda streitet dagegen nicht!? Abajje erwiderte: Er streitet dagegen in einer Barajtha. Es wird nämlich gelehrt: Der mehr als zehn [Ellen] breit ist, muß verringert werden; R.Jehuda sagt, dies sei nicht nötig.

Sollte er auch in unserer Mišna dagegen streiten!?–Er streitet bezüglich der Höhe, und dies bezieht sich auch auf die Breite.

R.Jehuda entnimmt es also von der Pforte der Vorhalle. Es wird gelehrt: Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, muß verringert werden, nach R.Jehuda aber ist er auch bis vierzig und fünfzig Ellen brauchbar. Hierzu lehrte Bar Qappara, auch bis hundert Ellen. Allerdings kann dies nach Bar Qappara eine Übertreibung sein, nach R. Jehuda19aber, der nicht übertreibt, ist zwar [die Höhe von] vierzig Ellen von der Tür der Tempelhalle zu entnehmen, wieso aber fünfzig!? R.Ḥisda erwiderte: Rabh20 wurde durch folgende Lehre irregeführt: Es wird gelehrt: Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, höher als die Tür des Tempels, muß verringert werden. Er dachte, daß R.Jehuda, da die Rabbanan es von der Tür des Tempels entnehmen, es ebenfalls von der Tür der Tempelhalle entnimmt; dem ist aber nicht so, R.Jehuda entnimmt es von der Tür der königlichen Schlösser.

Wenn die Rabbanan es von der Türöffnung des Tempels entnehmen, so sollten ja auch, wie beim Tempel, Türen erforderlich sein, während wir gelernt haben, der Durchgang müsse, wie die Schule Šammajs sagt, aus Pfosten und Querbalken, und wie die Schule Hillels sagt, aus Pfosten oder Querbalken bestehen!?

Die Türen des Tempels dienten nur zum Schutze.

Demnach sollte doch die Form eines Türrahmens nicht nützen, da ja [die Tür] des Tempels die Form eines Türrahmens hatte und dennoch nur zehn Ellen breit war, während wir gelernt haben, daß, wenn er die Form eines Türrahmens hat, man ihn nicht zu verringern brauche, auch wenn er mehr als zehn [Ellen] breit ist!?

Diese Begründung rührt ja von Rabh her, und dieser sprach auch zu R.Jehuda, der vor ihm Ḥija b. Rabh lehrte, man brauche ihn nicht zu verringern: lehre, man müsse ihn verringern.

Demnach sollte kein Sims nützen, da ja [die Tür] des Tempels einen Sims

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hatte und dennoch nur zwanzig Ellen hoch war!? Wir haben nämlich gelernt: Darüber waren fünf Ebenholzsimse übereinander.

Was ist dies für ein Einwand, vielleicht bezieht sich die Lehre von den Simsen auf [die Tür] der Tempelhalle!? –Was soll diese Entgegnung: vielleicht glich die Verzierung des Tempels der Verzierung der Tempelhalle!? Wie-so sagte demnach R.Ileá im Namen Rabhs, daß, wenn [der Querbalken] vier [Handbreiten] breit ist, er nicht stark za sein brauche, und wenn er einen Sims hat, man ihn nicht zu verringern brauche, auch wenn er mehr als zwanzig Ellen hoch ist!? R.Joseph erwiderte: Die Lehre vom Simse ist eine Barajtha21.

Wer lehrte sie!? Abajje erwiderte: Ḥama, Sohn des Rabbab. Abuha, lehrte sie.

Auch wenn sie eine Barajtha ist, ist dies ja ein Einwand gegen Rabh!?

Rabh kann dir erwidern: auch wenn ich ganz ausscheide, widersprechen ja die Lehren22einander. Vielmehr mußt du erklären, daß hierüber Tannaím streiten, ebenso erkläre ich dies. R.Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Ohne Rabh würden die Lehren einander nicht widersprechen, denn der Grund der Rabbanan ist vielleicht der, damit man dies merke, und [die Hinzufügung] »höher als die Tür des Tempels« ist nur ein Merkzeichen. –Einleuchtend ist die Erklärung des R.Naḥman b. Jiçḥaq, wenn er nicht der Ansicht Rabbas ist, wozu aber ist, wenn er der Ansicht Rabbas ist, welcher sagte :23damiteuere Geschlechter , daß ich die Jisraéliten habe in Hütten wohnen lassen, bis zwanzig Ellen merke man, daß man sich in einer Hütte befindet, höher als zwanzig Ellen merke man es nicht mehr, da es nicht in die Augen fällt, wonach sie auch bei der Festhütte bezüglich der Bemerkbarkeit streiten, dieser Streit in beiden Fällen nötig!?

Beides ist nötig. Würde er es nur bei der Festhütte gelehrt haben, so könnte man glauben, R.Jehuda vertrete seine Ansicht nur bei dieser, weil sie als Aufenthaltsort dient, und man es24daher merkt, beim Durchgang aber, den man nur passiert, pflichte er den Rabbanan bei. Und würde er es nur [beim Durchgang] gelehrt haben, so könnte man glauben, die Rabbanan vertreten nur bei diesem ihre Ansicht, bei jenem aber pflichten sie R.Jehuda bei. Daher ist beides nötig.

Was heißt Sims? R.Ḥama, Sohn des Rabba b. Abuha, erklärte: Nesterartige [Verzierungen], Als R.Dimi kam, sagte er: Im Westen erklären sie: Zedernleisten. Nach dem es Zedernleisten waren, gilt dies um so mehr von nesterartigen Verzierungen, und nach dem es nesterartige Verzierungen waren, gilt es nicht von Zedernleisten.

Nach dem es Zedernleisten waren, wohl deswegen, weil sie hervorstehen ;

auch bei der Festhütte steht ja [die Bedachung] hervor, dennoch ist sie nach den Rabbanan [über zwanzig Ellen] nicht zulässig!?

Vielmehr, da sie wertvoll sind, weiß man es.

Befindet sich der Querbalken zum Teil innerhalb und zum Teil außerhalb25der zwanzig [Ellen], die Bedachung [der Festhütte] zum Teil innerhalb und zum Teil außerhalb der zwanzig Ellen, so ist es, wie Rabba sagte, beim Durchgang zulässig und bei der Festhütte unzulässig.

Beim Durchgang ist dies wohl deshalb zulässig, weil [der Querbalken] als dünn26zu betrachten ist, ebenso sollte auch bei der Festhütte [die Bedachung] als dünn betrachtet werden!?

Wenn du sie dünn machst, gewährt sie mehr Sonne als Schatten27.

Ebenso kann ja der Querbalken, wenn du ihn zu dünn machst, vom Winde fortgetragen28 wer den!? Du mußt also erklären, er werde dessen ungeachtet als eiserne Stange29betrachtet, ebenso auch hierbei: dessen ungeachtet gewährt sie ja mehr Schatten als Sonne!? Raba ausParziqa30erwiderte: Bei der Festhütte, die für einen einzelnen bestimmt ist, bleibt es31unbemerkt, beim Durchgang, der für das Publikum bestimmt ist, macht einer den anderen darauf aufmerksam. Rabina erwiderte: Bei der Festhütte, die ein Gebot der Tora ist, haben die Rabbanan erschwert, beim Durchgang, der ein rabbanitisches Gebot ist, haben die Rabbanan nicht erschwert. R.Ada b. Mathna lehrte es entgegengesetzt: So ist es, wie Rabba sagte, beim Durchgang unzulässig und bei der Festhütte zulässig.

Bei der Festhütte ist dies wohl deshalb zulässig, weil [die Bedachung] als dünn zu betrachten ist, ebenso sollte auch beim Durchgang [der Querbalken] als dünn betrachtet werden!?

Wenn du den Querbalken zu dünn machst, kann er vom Winde fortgetragen werden.

Ebenso gewährt ja auch [die Bedachung], wenn du sie zu dünn machst, mehr Sonne als Schatten!? Du mußt also erklären, dessen ungeachtet gewährt sie mehr Schatten als Sonne, ebenso auch hierbei: dessen ungeachtet wird er als eiserne Stange betrachtet!? Raba aus Parziqa erwiderte: Bei der Festhütte, die für einen einzelnen bestimmt ist, liegt es ihm ob, und er beobachtet es32, beim Durchgang, der für das Publikum bestimmt ist, verläßt sich einer auf den anderen, und man beobachtet es nicht. Die Leute sagen nämlich: Ein gemeinschaftlicher Topf ist nicht warm und nicht kalt. Rabina erwiderte: Bei der Festhütte, die ein Gebot der Tora ist, ist keine Verschärfung nötig, beim Durchgang, der ein rabbanitisches Gebot ist, ist eine Verschärfung nötig.

Wie bleibt es damit?

Rabba b.R.U͑la sagte, es sei bei beiden unzulässig, Raba sagte, es sei bei beiden zulässig, denn wir haben es vom Hohlraume

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der Festhütte gelernt, und wir haben es vom Hohlraume des Durchgangs gelernt. R.Papa sprach zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, höher als die Tür des Tempels, muß verringert werden. Beim Tempel maß ja der Hohlraum zwanzig [Ellen], R.Šimib.Aši wandte gegen R.Papa ein: «Wie mache man es33? Man lege den Balken an das Ende von zwanzig Ellen, unterhalb»34!?

Lies: oberhalb.

Es heißt ja aber: unterhalb!?

Er lehrt uns folgendes: zu niedrig, wie zu hoch; wie er nur dann zu hoch ist, wenn der Hohlraum mehr als zwanzig Ellen hat, ebenso ist er nur dann zu niedrig, wenn der Hohlraum keine zehn Handbreiten hat.

Abajje sagte im Namen R.Naḥmans: Die Elle wird bei der Festhütte und dem Durchgang zu fünf und bei der Mischfrucht zu sechs [Handbreiten] gerechnet.

In welchem Falle wird die Elle beim Durchgang zu fünf [Handbreiten] gerechnet?

Bei der Höhe und bei der Durchgangslücke35.

Bei der Ausdehnung36am Durchgang, wobei vier Ellen erforderlich sind, ist dies ja aber erleichternd!?

Nach demjenigen, welcher sagt, hierfür seien vier Handbreiten ausreichend. Wenn du aber willst, sage ich: vier Ellen, nur spricht er von den meisten37Fällen.

In welcher Hinsicht wird die Elle bei der Festhütte zu fünf [Handbreiten] gerechnet?

Hinsichtlich der Höhe und der schiefen Wand38. –Aber hinsichtlich der Größe der Festhütte, die vier Ellen haben muß, ist dies ja erleichternd!? Es wird nämlich gelehrt: Rabbi sagte: Ich sage, eine Festhütte, die nicht vier zu vier Ellen hat, ist unbrauchbar.

Nach den Rabbanan, welche sagen, sie brauche nur den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch zu fassen. Wenn du aber willst, sage ich: Tatsächlich nach Rabbi, nur spricht er von den meisten39Fällen.

In welcher Hinsicht wird die Elle bei der Mischfrucht zu sechs [Handbreiten] gerechnet?

Hinsichtlich der Platte und des Vorlands des Weinberges. Wir haben nämlich gelernt: Die Platte des Weinberges muß, wie die Schule Šammajs sagt, vierundzwanzig, und wie die Schule Hillels sagt, sechzehn Ellen40haben. Das Vorland des Weinberges muß, wie die Schule Šammajs sagt, sechzehn, und wie die Schule Hillels sagt, zwölf Ellen haben. Was heißt Platte des Weinberges? Was in der Mitte des Weinberges zerstört worden ist. Sind da keine sechzehn Ellen vorhanden, so darf man darauf keine Saaten säen, sind da sechzehn Ellen vorhanden, so lasse man den Raum zur Bearbeitung frei und besäe den Rest. Was heißt Vorland des Weinberges? Der Raum zwischen dem Zaune und dem Weinberge. Sind da keine zwölf Ellen vorhanden, so darf man da keine Saaten säen, sind da zwölf Ellen vorhanden, so lasse man den Raum zur Bearbeitung frei und besäe den Rest.

Aber bei der Vereinigung, zu der vier Ellen erforderlich sind, ist dies ja erleichternd!? Wir haben nämlich gelernt: Ein Weinberg, dessen Beete von einander keine vier Ellen entfernt sind, sei, wie R.Šimo͑n sagt, kein Weinberg; die Weisen sagen, er sei wohl ein Weinberg, denn man betrachte die zwischenliegenden41als nicht vorhanden.

Nach den Rabbanan, welche sagen, er sei ein Weinberg. Wenn du aber willst, sage ich: Tatsächlich nach R.Šimo͑n, nur spricht er von den meisten Fällen42. Raba aber sagte im Namen R.Naḥmans: Die Elle hat immer sechs [Handbreiten], nur wird sie bei diesen reichlich und bei jenen knapp gemessen. Man wandte ein: Alle Ellen, von denen die Weisen überall sprechen, haben sechs [Handbreiten], nur dürfen sie nicht genau sein. Einleuchtend

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ist dies nach Raba, denn in dem einen Falle müssen sie reichlich und im anderen knapp sein, gegen Abajje aber ist dies ja ein Einwand!?

Abajje kann dir erwidern: Lies: bei der Mischfrucht hat die Elle sechs [Handbreiten].

Wenn es aber im Schlußsatze heißt, R.Šimo͑n b.Gamliél sagt, die Elle, von der die Weisen bei der Mischfrucht sprechen, habe sechs Handbreiten, nur dürfe sie nicht genau sein, so spricht ja der erste Tanna von allen Ellen!?– Abajje kann dir erwidern: Da ist ja R.Šimo͑nb.Gamliél, der ebenso sagt, wie ich; ich bin seiner Ansicht.

Nach Abajje streiten hierüber Tannaím auf jeden Fall, streiten sie auch nach Raba?

Raba kann dir erwidern: R.Šimo͑n b.Gamliél lehrt uns folgendes, daß nämlich bei der Mischfrucht die Elle nicht genau gemessen wird.

Sollte er doch sagen, bei der Mischfrucht werde die Elle nicht genau gemessen; wenn er aber sagt, sie habe bei dieser sechs [Handbreiten], so schließt dies wohl die Elle bei der Festhütte und beim Durchgang aus!?

Nein, dies schließt die Elle bei [der Messung] des Fundamentes und des Vorsprunges43[des Altars] aus. Es heißt nämlich:44 Und dies sind die Maße des Altars in Ellen, die Elle zu einer [gewöhnlichen] Elle und einer Handbreite gerechnet. Sein Fuß eine Elle hoch, die Breite eine Elle, und er reicht bis oben hinauf, eine Spanne breit ringsum, das ist die Höhe des Altars. Sein Fuß eine Elle, das ist das Fundament; die Breite eine Elle, das ist der Vorsprung; und er reicht bis oben hinauf, das sind die Hörner; das ist die Höhe des Altars, das ist der goldene Altar.

R.Ḥija b.Aši sagte im Namen Rabhs: [Die Lehren von den] Quantitäten45, denTrennungen46und den Umzäunungen47sind Moše amSinaj überlieferte Halakhoth.

[Die Lehre] von den Maßen ist ja aus der Tora!? Es heißt nämlich : 48ein Land mit Weizen und Gerste &c., und hierzu sagte R.Ḥanin, dieser ganze Schriftvers stehe nur der Maße wegen. Weizen, wegen der folgenden Lehre: Wenn jemand in ein aussätziges Haus tritt und seine Kleider auf der Schulter und seine Sandalen und seine Ringe in den Händen49trägt, so ist er samt diesen sofort unrein; wenn er aber seine Kleider [am Körper], seine Sandalen an den Füßen und seine Ringe an den Fingern anhat, so ist er sofort unrein, diese aber bleiben rein, bis er solange verweilt hat, als man ein Peras50essen kann, Weizenbrot und nicht Gerstenbrot, und zwar angelehnt und mit Zukost. Gerste, wegen der folgenden Lehre: Ein gerstengroßer Knochen [von einem Toten] verunreinigt durch Berühren und Tragen, nicht aber durch Bezeltung51. Weinstöcke, [dies deutet auf] das Quantum eines Viertellog

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Wein für den Naziräer52. Feigen, [dies deutet auf] das Quantum einer Dörrfeige hinsichtlich des Hinaustragens53am Šabbath. Granatäpfel, wegen der folgenden Lehre: Für alle Gefäße eines Privatmannes54gilt die Größe eines Granatapfels55. Ein Land mit Olivenöl, ein Land, dessen sämtliche Quantitäten Olivengröße haben.

Sämtliche Quantitäten, wie kommst du darauf, da sind ja die ebengenannten!?

Sage vielmehr: die meisten Quantitäten haben Olivengröße. Honig, die Größe einer großen getrockneten Dattel hinsichtlich des [Essens am] Versöhnungstage.

Glaubst du vielleicht, daß die Maße in der Schrift geschrieben stehen? Sie sind vielmehr eine überlieferte Halakha, die Rabbanan aber stützen sie durch Schriftverse.

Die Lehre von den Trennungen ist ja aus der Tora!? Es heißt nämlich:56er soll den Leib baden, es darf keine Trennung zwischen seinem Leibe und dem Wasser sein; im Wasser, in angesammeltem Wasser57; den Leib im Wasser, worin sein ganzer Leib sich befindet; eine Elle zu einer Elle in einer Höhe von drei Ellen. Die Weisen berechneten das Wasser für das Tauchbad auf vierzig Seá.

Die Halakha ist wegen des Haares nötig, und zwar nach einer Lehre des Rabba b.R.Hona. Rabba b.R.Hona sagte nämlich: Ein verknotetes Haar ist eine Trennung, drei sind keine58Trennung, von zweien weiß ich es nicht.

Aber auch hinsichtlich des Haares ist es ja aus der Tora, denn es heißt: er soll seinen ganzen Leib im Wasser baden, auch was zum Leibe gehört, nämlich das Haar!?

Die Halakha bezieht sich auf die kleinere Hälfte wegen der größeren, und auf das, worauf man nicht achtet, wegen dessen, worauf man achtet. Dies nach R.Jiçḥaq, denn R.Jiçḥaq sagte: Nach der Tora gilt es nur dann als Trennung, wenn die größere Hälfte [des Haares vom Wasser unberührt bleibt] und man darauf achtet, nicht aber, wenn man darauf nicht achtet, jedoch haben sie es auch bei der größeren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, wegen der größeren Hälfte, wo man darauf achtet, und bei der kleineren Hälfte, wo man darauf achtet, wegen der größeren Hälfte, wo man darauf achtet, angeordnet.

Sollten sie es doch auch bei der kleineren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, wegen der kleineren Hälfte, wo man darauf achtet, oder wegen der grösseren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, angeordnet haben!?

Bei dieser selbst ist es nur eine rabbanitische Anordnung, und wir sollten wegen einer Anordnung eine Anordnung verfügen!?

Die Lehre von den Umzäunungen ist ja aus der Tora, denn der Meister sagte, die Bundeslade habe neun [Handbreiten] und der Sühnedeckel eine Handbreite gehabt, zusammen zehn59!?

Dies nach R.Jehuda, welcher sagt, das Gebäude selbst wurde mit einer Elle von sechs und die Geräte mit einer von fünf [Handbreiten] gemessen60.

Wie ist es aber nach R.Meír zu erklären, welcher sagte, alles wurde mit der gewöhnlichen Elle61gemessen!?

Nach R.Meír bezieht sich die Halakha auf die Dehnung62, die Verbindung63und die schiefe Wand64.

Um wieviel verringere man65 [den Durchgang], wenn er mehr als zw anzig Ellen hoch ist und man ihn verringern will?

Um wieviel man ihn verringere, soviel als nötig!?

Vielmehr, in welcher Weite verringere man ihn? R.Joseph sagt, eine Handbreite, Abajje sagt, vier [Handbreiten].

Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht: derjenige, der eine Handbreite sagt, ist der Ansicht, man dürfe [am Šabbath] unter dem Balken seine Arbeit verrichten66, und derjenige, der vier

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[Handbreiten] sagt, ist der Ansicht, man dürfe unter dem Balken keine Arbeit verrichten67.

Nein, beide sind der Ansicht, man dürfe seine Arbeit unter dem Balken verrichten, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und einer ist der Ansicht, der Querbalken diene als Wand68. Wenn du aber willst, sage ich: beide sind auch der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und ihr Streit besteht darüber, ob das Kennzeichen unten dem Kennzeichen oben gleicht; einer ist der Ansicht, das untere Kennzeichen gleiche dem oberen Kennzeichen69, und einer ist der Ansicht, das untere Kennzeichen gleiche nicht dem oberen Kennzeichen. Wenn du aber willst, sage ich: beide sind der Ansicht, das untere Kennzeichen gleiche dem oberen Kennzeichen, und sie streiten darüber, ob eine Reduktion70zu berücksichtigen ist.

Wie tief grabe man, wenn [der Durchgang] keine zehn Handbreiten [hoch] ist und man ihn zur erforderlichen Höhe ergänzen will? – Wie tief man grabe, man grabe so tief als nötig!?

Vielmehr, in welcher Ausdehnung? R. Joseph sagt, vier [Handbreiten], und Abajje sagt, vier Ellen.

Es ist anzunehmen, daß sie über die Lehre R.Amis und R.Ašis streiten, denn es wurde gelehrt: Wenn die Seitenwand nahe dem Durchgang durchbrochen wird, so ist, wie im Namen R.Amis und R.Ašis gelehrt wurde, falls eine Latte von vier [Handbreiten] zurückbleibt71, eine Lücke von zehn [Ellen72] zulässig; wenn aber nicht, so ist nur eine von weniger als drei [Handbreiten73] zulässig, nicht aber eine von drei [Handbreiten74]. R. Joseph ist also der Ansicht R.Amis, Abajje ist aber nicht der Ansicht R.Amis75.

Abajje kann dir erwidern: da handelt es sich um die Wiederherstellung des Durchgangs, hierbei aber um die Errichtung des Durchgangs, daher nur dann, wenn vier Ellen vorhanden sind, sonst aber nicht. Abajje sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Die Durchgangsgasse wird nur dann durch Pfosten und Balken erlaubt, wenn Häuser und Vorhöfe nach dieser geöffnet sind. Wie ist dies denn bei vier [Handbreiten] möglich!? Wolltest du sagen, wenn die Türen sich in der [gegenüberliegenden] mittelsten Wand befinden, so sagte ja R.Naḥman, es sei uns überliefert, daß eine Durchgangsgasse nur dann durch Pfosten und Balken erlaubt76wird, wenn sie länger als breit77ist und Häuser und Vorhöfe nach dieser geöffnet sind!?

Und R.Joseph!?

Die Tür kann sich in einem Winkel befinden. Abajje sprach [ferner] : Dies entnehme ich aas folgendem: Rami b.Ḥama sagte im Namen R.Honas, daß, wenn ein Pfosten aus der Seitenwand der Durchgangsgasse hervorragt78, er, falls er vier Ellen breit ist, als Pfosten gelte, und kein Pfosten sei außerdem nötig, und falls er vier Ellen breit ist, er als Durchgangswand gelte, und ein Pfosten sei außerdem nötig.

Und R.Joseph!?

Um die Eigenschaft eines Pfostens zu verlieren, müssen es allerdings vier Ellen sein, als Durchgang zu gelten, genügen jedoch auch vier [Handbreiten].

Der Text. Ramib.Ḥama sagte im Namen R.Honas: Wenn ein Pfosten aus der Seitenwand des Durchgangs hervorragt, so gilt er, falls er keine vier Ellen breit ist, als Pfosten, und kein Pfosten ist außerdem nötig; ist

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er aber vier Ellen breit, so gilt er als Durchgang, und ein Pfosten ist außerdem nötig.

Wo stelle man diesen Pfosten hin: stellt man ihn neben jenen, so ist er ja nur eine Erweiterung desselben!? R.Papa erwiderte: Man stelle ihn auf die andere Seite. R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, erwiderte: Du kannst auch sagen, daß man ihn neben jenen stelle, nur muß er etwas größer oder kleiner sein.

R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagte: Dies gilt nur von einem Durchgang, der acht [Ellen] breit ist, wenn er aber nur sieben breit79ist, so ist [die Durchgangsgasse] schon aus dem Grunde erlaubt, weil das Stehende mehr ist als die Lücke. Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Vorhofe, zu folgern: der Vorhof wird durch Pfosten und Balken nicht erlaubt, dennoch ist er es, wenn [von der Umzäunung] das Stehende mehr ist als die Lücke, um wieviel mehr ist es die Durchgangsgasse, die durch Pfosten und Balken erlaubt wird, wenn das Stehende mehr ist als die Lücke.

Wohl der Vorhof, bei dem eine Lücke bis zehn [Ellen] zulässig ist, während beim Durchgang nur eine bis vier [Ellen] zulässig ist !?

R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, ist der Ansicht, daß auch beim Durchgang eine Lücke bis zehn [Ellen] zulässig sei.– Diese Begründung bezieht sich ja auf die Lehre R.Honas80, und dieser sagt ja, daß nur eine Lücke von vier Ellen zulässig sei!?

R.Hona, Sohn des R. Jehošua͑, begründet seine eigene Ansicht. R.Aši sagte: Auch bei einer Durchgangs wand von acht [Ellen] ist kein Pfosten außerdem nötig. Wie du es nimmst: ist das Stehende mehr, so ist [der Durchgang] aus dem Grunde erlaubt, weil das Stehende mehr ist als die Lücke, und ist die Lücke mehr, so gilt sie als Pfosten. Und wenn du auf den Fall hinweisest, falls sie gleichmäßig sind, so besteht hier ein Zweifel bei einem rabbanitischen Gesetze, und wenn ein Zweifel bei einem rabbanitischen Gesetze besteht, so ist erleichternd zu entscheiden.

R.Ḥanin b. Raba sagte im Namen Rabhs: An der Seite einer Durchgangsgasse

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ist eine Lücke bis zehn [Ellen] zulässig, an der Vorderseite81 nur bis vier [Ellen].

An der Seite wohl deshalb bis zehn, weil sie als Tür betrachtet wird, somit sollte sie auch an der Vorderseite als Tür betrachtet werden!? R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, erwiderte: Wenn sich die Lücke im Winkel befindet, und in einem Winkel wird keine Tür gemacht. R.Hona aber sagte: Sowohl da als auch dort nur vier [Ellen]. R.Hona sprach zu R.Ḥanin b.Raba wie folgt: Streite nicht gegen mich; Rabh kam einst nach Damharja82und entschied nach meiner Ansicht. Dieser erwiderte: Rabh fand eine Ebene und umzäunte83sie. R.Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Die Ansicht R.Honas ist einleuchtender, denn es wird gelehrt: Die krumme Durchgangsgasse ist, wie Rabh sagt, als offen, und wie Šemuél sagt, als geschlossen84zu behandeln. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn [das Knie] mehr als zehn [Ellen] hat, wieso könnte Šemuél sagen, sie sei als geschlossen zu behandeln; doch wohl, wenn es nur zehn [Ellen] hat, und da Rabh sagt, sie gelte als offen, so ist er wohl der Ansicht, daß auch an der Seitenwand nur eine Lücke bis vier [Ellen] zulässig sei.

Und R.Ḥanin b.Raba!?

Anders ist es da, wo das Publikum da durchgeht.

Demnach vertritt R.Hona seine Ansicht auch in einem Falle, wo das Publikum da nicht durchgeht,

womit ist es hierbei anders als bei der Lehre R.Amis und R.Ašis85?

Jene gilt von dem Falle, wenn eine Schwelle86zurückbleibt, diese aber von dem Falle, wenn keine Schwelle zurückbleibt.

Die Rabbanan lehrten: Wie errichtet man einen E͑rub87für die öffentliche Straße? Man mache eine Art Türrahmen an einem Ende und Pfosten und Querbalken am anderen Ende. Ḥananja sagt, nach der Schule Šammajs mache man an beiden Enden auch Türen, die man beim Eintreten und Verlassen schließen muß, und nach der Schule Hillels mache man eine Tür an einem Ende und einen Pfosten und Querbalken am anderen Ende.

Kann man denn für eine öffentliche Straße einen E͑rub errichten, es wird ja gelehrt: Noch mehr sagte R.Jehuda: Wer zwei [gegenüberliegende

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] Häuser auf beiden Seiten der Straße hat, darf an beide Enden je einen Pfosten oder je einen Querbalken setzen und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Auf diese Weise kann man für das öffentliche Gebiet keinen E͑rub machen. Wolltest du sagen, auf diese Weise nicht, wohl aber durch eine Tür, so sagt ja Rabba b. Bar Ḥana im Namen R.Joḥanans, daß, wenn die Tore Jerušalems nicht nachts geschlossen wären, man da [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete schuldig88wäre. Auch sagte U͑la, daß, wenn die Türen der Stadttore von Maḥoza nachts nicht geschlossen worden wären, es als öffentliches Gebiet betrachtet worden wäre!? R.Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: Wie errichtet man einen E͑rub für Durchgangsgassen, die in öffentliche Straßen münden? Man mache eine Art Türrahmen an der einen Seite und einen Pfosten und Querbalken an der anderen Seite. Es wurde gelehrt: Rabh sagte, die Halakha sei wie der erste Tanna, und Šemuél sagte, die Halakha sei wie Ḥananja.

Sie fragten: Muß man nach Ḥananja gemäß der Ansicht Hillels die Tür auch schließen oder nicht?

Komm und höre: R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls, man brauche sie nicht zu schließen, und ebenso sagte R.Mathna im Namen Šemuéls, man brauche sie nicht zu schließen. Manche lesen: R.Mathna sagte: Ich hatte einen solchen Fall, und Šemuél sagte mir, man brauche sie nicht zu schließen.

Man fragte R.A͑nan: Muß man sie schließen oder nicht? Dieser erwiderte: Seht doch die Tore von Nehardea͑ an, die bis zur Hälfte in der Erde89sitzen, dennoch geht da Mar Šemuél ein und aus, ohne ihnen etwas zu sagen. R.Kahana entgegnete: Diese waren halbgeschlossen. Als R.Nahman kam, sprach er: Schafft die Erde fort!

R.Naḥman wäre demnach der Ansicht, man müsse sie schließen?

Nein, wenn sie nur zum Schliessen geeignet sind, auch wenn sie nicht geschlossen werden.

In Nehardea͑ befand sich eine krumme Durchgangsgasse, und man unterwarf sie der erschwerenden Seite der Ansicht Rabhs und der erschwerenden Seite der Ansicht Šemuéls; man erklärte, sie benötige der Türen. Nach der erschwerenden Ansicht Rabhs, welcher sagt, sie gelte als offen; da aber Rabh sagt, die Halakha sei wie der erste Tanna90, daher wie Šemuél, welcher sagt, die Halakha sei wie Ḥananja91. Da aber Šemuél sagt, sie gelte als geschlossen, daher wie Rabh, welcher sagt, sie gelte als offen.

Darf man denn nach, den Erschwerungen zweier Ansichten verfahren, es wird ja gelehrt: Die Halakha ist stets nach der Schule Hillels zu entscheiden, jedoch ist es jedem überlassen, entweder nach der Ansicht der Schule Šammajs oder nach der der Schule Hillels zu verfahren. Wer nach den Erleichterungen der Schule Šammajs und den Erleichterungen der Schule Hillels [verfährt], ist ein Übeltäter, wer nach den Erschwerungen der Schule Šammajs und den Erschwerungen der Schule Hillels, über den spricht die Schrift: 92der Tor wandelt im Finsteren. Vielmehr, entweder nach der Schule Šammajs in ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen, oder nach der Schule Hillels in ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen.

Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst sagst du, die Halakha sei stets nach der Schule Hillels zu entscheiden, nachher aber sagst du, es sei jedem überlassen, nach der Schule Šammajs zu verfahren!?

Das ist kein Widerspruch; eines vor [der Entscheidung] der Hallstimme93und eines nach [der Entscheidung] der Hallstimme. Wenn du willst, sage ich: beides nach [der Entscheidung] der Hallstimnie, jedoch

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nach R.Jehošua͑, der die Hallstimme nicht beachtet. Wenn du aber willst, sage ich: Er meint es wie folgt: Wenn du sonstwo zwei Tannaím oder zwei Amoraím findest, die gleich den Schulen Šammajs und Hillels einen Streit führen, so darf man weder nach den Erleichterungen des einen und des anderen verfahren, noch nach den Erschwerungen des einen und des anderen, sondern entweder nach den Erleichterungen und Erschwerungen des einen, oder nach den Erleichterungen und Erschwerungen des anderen.

Immerhin besteht ja ein Einwand94!? R.Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Sie verfuhren nur nach Rabh; R.Hona sagte nämlich im Namen Rabhs, die Halakha sei [wie der erste Tanna], jedoch sei danach nicht zu entscheiden.

Wie ist es aber nach R.Adab.Ahaba zu erklären, der im Namen Rabhs sagte, die Halakha sei [wie der erste Tanna], und man entscheide auch danach!? R.Šezbi erwiderte: Man darf nur dann nicht nach den Erschwerungen zweier Ansichten verfahren, wenn sie einander widersprechen, wie beispielsweise bei der Lehre von Rückgrat und Schädel. Wir haben nämlich gelernt: Das Rückgrat95und der Schädel, wenn an ihnen etwas fehlt. Was heißt fehlen beim Rückgrat? Die Schule Šammajs sagt, zwei Wirbel, die Schule Hillels sagt, ein Wirbel. Beim Schädel? Die Schule Šammajs sagt, [ein Loch] in der Größe eines Bohrers, die Schule Hillels sagt, [ein Stück,] dessen Fehlen den Tod eines Lebenden herbeiführen würde. Hierzu sagte Šemuél, dasselbe gelte auch vom Totverletzten96. Wenn aber die Ansichten einander nicht widersprechen, ist es erlaubt.

Wenn sie einander widersprechen, darf man es also nicht; R.Mesarseja wandte ein: Einst sammelte R.A͑qiba am ersten Šebaṭ97Etrogfrüchte und entrichtete von diesen beide Zehnte98, einen nach der Ansicht der Schule Šammajs und einen nach der Ansicht der Schule Hillels!?

R.A͑qiba war darüber selbst im Unklaren; er wußte nämlich nicht, ob es99nach der Schule Hillels der erste Šebaṭ oder der fünfzehnte Šebaṭ ist, und verfuhr daher in beiden Fällen erschwerend100.

R.Joseph saß vor R.Hona und trug vor: R.Jehuda sagte im Namen Rabhs: Sie streiten nur über den Fall, wenn an beiden Seiten [der Durchgangsgasse] Landstraßen oder offene Plätze sich befinden, wenn aber auf der einen Seite eine Landstraße und auf der anderen Seite eine Ebene101, oder auf beiden Seiten Ebenen sich befinden, so errichte man an der einen Seite eine Art Türrahmen und an der anderen Seite einen Pfosten und einen Querbalken.

Wenn schon, falls auf der einen Seite eine Landstraße und auf der anderen Seite eine Ebene sich befindet, eine Art Türrahmen an der einen Seite und Pfosten und Querbalken an der anderen Seite ausreicht, um wieviel mehr, wenn an beiden Seiten sich Ebenen befinden!?

Er meint es wie folgt: Wenn eine Straße auf der einen Seite und eine Ebene auf der anderen Seite sich befindet, so ist es ebenso, als wären es Ebenen auf beiden Seiten. Dann setzte er im Namen R.Jehudas hinzu: Wenn aber die Durchgangsgasse in ein Gehöft mündet, so ist überhaupt nichts nötig. Abajje sprach zu R.Joseph: Diese Lehre R.Jehudas ist von Šemuél, denn wenn sie von Rabh wäre, so würde Rabh sich

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in einem Widerspruche befinden. R.Jirmeja b.Abba sagte nämlich im Namen Rabhs: Wenn eine Durchgangsgasse in ihrer ganzen [Breite] nach einem Vorhofe zu durchbrochen wird und die gegenüberliegende Vorhofwand ebenfalls durchbrochen102wird, so ist der Vorhof103erlaubt und der Durchgang verboten. Weshalb denn, dies ist ja nicht anders, als wenn ein Durchgang in ein Gehöft mündet!? Dieser erwiderte: Ich weiß es nicht. Aber in Dura-Dereu͑tha104befand sich ein in ein Gehöft mündender Durchgang, und als ich vor R.Jehuda trat und ihn fragte, sagte er, es sei weiter nichts nötig. Wenn nun nach Rabh ein Widerspruch bestehen würde, so wird er es im Namen Šemuéls gesagt haben, und es besteht kein Widerspruch. Nachdem aber R.Šešeth zu R.Joseph, und wie manche sagen, zu R.Joseph b. Abba, gesagt hat, er wolle es ihm erklären, das eine gelte von dem Falle, wenn sie durch einen E͑rub verbunden sind, und das andere von dem Falle, wenn sie nicht durch einen E͑rub verbunden sind, würde sich auch Rabh nicht in einem Widerspruche befinden, denn das eine gilt von dem Falle, wenn die Leute des Vorhofes mit den Leuten der Durchgangsgasse durch einen E͑rab verbunden sind, und das andere von

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dem Falle, wenn sie nicht verbunden sind.

Worin besteht ihr Streit in dem Falle, wenn sie durch einen E͑rub verbunden sind, und in dem Falle, wenn sie nicht verbunden sind, nach unserer bisherigen Annahme, daß [Rabh und Šemuél] streiten, einerlei ob sie durch einen E͑rub verbunden sind oder nicht verbunden sind?

Im F alle, wenn sie nicht verbunden sind, streiten sie über [einen Durchgang], der von außen105zu sehen ist und innen nicht. Und im Falle, wenn sie verbunden sind, streiten sie über die Lehre R.Josephs, welcher sagt, es sei nur dann [erlaubt], wenn [die Durchgangsgasse] in die Mitte des Gehöftes106mündet, jedoch verboten, wenn sie in eine Seite des Gehöftes mündet. Rabba sagte: Das, was du sagst, wenn in die Mitte des Gehöftes, sei es erlaubt, gilt nur dann, wenn sie107sich nicht gegenüber liegen, nicht aber, wenn sie sich gegenüber liegen. R.Mešaršeja sagte: Das, was du sagst, nicht gegenüber sei es erlaubt, gilt nur dann, wenn es ein öffentliches Gehöft ist; wenn es einem einzelnen gehört, kann es Vorkommen, daß er sich überlegt und da108IIäuser baut, und dies gleicht einer Durchgangsgasse, die in die Seite des Gehöftes mündet und verboten ist.

Woher entnimmst du, daß man zwischen einem öffentlichen Gehöfte und einem privaten unterscheide?

Rabin b. Ada erzählte im Namen R.Jiçḥaqs: Einst kam vor Rabbi ein Fall, daß eine Durchgangsgasse [in ihrer Länge] an der einen Seite auf einen See und an der anderen Seite auf einen Schutthaufen stieß, und er entschied weder erlaubend noch verbietend. Nicht verbietend, da Wände109vorhanden waren, nicht erlaubend, da der Schutthaufen abgetragen werden und der See eine Sandbank hervorbringen kann. Ist denn das Abtragen des Schutthaufens zu berücksichtigen, wir haben ja gelernt, daß man auf einem zehn Handbreiten hohen Schutthaufen auf öffentlichem Gebiete am Šabbath durch ein über diesem befindliches Fenster [Gegenstände] werfen110 dürfe!? Demnach ist zwischen einem öffentlichen und einem privaten Schutthaufen zu unterscheiden, ebenso unterscheide man hierbei zwisehen einem öffentlichen und einem privaten Gehöfte.

Welcher Ansicht waren die Rabbanan111? R.Joseph b.Evdämi erwiderte: Es wird gelehrt, die Weisen verbieten es. R.Naḥman sagte: Die Halakha ist wie die Weisen. Manche lesen: R.Joseph b.Evdämi erwiderte: Es wird gelehrt, die Weisen erlauben es. R.Naḥman sagte: Die Halakha ist nicht wie die Weisen. Meremar grenzte Sura112durch ein Flechtwerk ab, indem er sagte, der See kann eine Sandbank hervorbringen. In Sura befand sich eine krumme Durchgangsgasse, da legten sie eine Matte zusammen und legten sie an die Stelle der Krümmung. R.Ḥisda sprach: Dies entspricht weder der Ansicht Rabhs noch der Ansicht Šemuéls; nach Rabh, welcher sagt, eine solche gelte als offen, ist eine Art Türrahmen erforderlich, und nach Šemuél, welcher sagt, sie gelte als geschlossen, ist dies nur dann der Fall, wenn da ein richtiger Pfosten vorhanden ist, die [Matte] aber ist ja nichts, da ein Wind sie fortwehen kann. Hat man sie aber mit einem Pflocke befestigt, so ist es zulässig.

Der Text. R.Jirmeja b. Abba sagte im Namen Rabhs: Wenn eine Durchgangsgasse in ihrer ganzen Breite offen in einen Vorhof mündet, dessen gegenüberliegende [Wand] ebenfalls durchbrochen ist, so ist der Vorhof erlaubt113und der Durchgang verboten. Rabba b. U͑la sprach zu R.Bebaj b. Abajje: Meister, dies lehrt ja unsere Mišna: Wenn ein kleiner Vorhof nach einem großen durchbrochen ist, so ist der große erlaubt114und der kleine verboten, weil er als Pforte des großen anzusehen ist. Dieser erwiderte: Wollte man es hieraus entnehmen, so könnte man glauben, nur wo das Publikum nicht verkehrt, wo aber das Publikum verkehrt, sei auch der Vorhof [verboten ].

Aber auch dies haben wir ja gelernt: Ein Vorhof, dessen eine Seite das Publikum als Eingang und dessen andere Seite es als Ausgang benutzt, gilt als öffentliches Gebiet hinsichtlich der Unreinheit115und als Privatgebiet hinsichtlich des Šabbaths!?

Wollte man es hieraus entnehmen, so könnte man glauben, nur wenn

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[die Durchgänge] nicht gegenüber liegen, nicht aber wenn sie gegenüber liegen.

Wozu sind beide Lehren nach Rabba nötig, nach dem es verboten ist, wenn [die Durchgänge] gegenüber liegen, wonach man die Lehre Rabhs auf den Fall beziehen muß, wenn sie sich nicht gegenüber liegen!?

Wollte man es hieraus entnehmen, so könnte man glauben, nur hinsichtlich des Werfens116, nicht aber hinsichtlich des Tragens, so lehrt er uns.

Es wurde gelehrt: Wenn eine Durchgangsgasse die Form eines Vielfußes117hat, so mache man, wie Abajje sagt, die Form eines Türrahmens beim größten [Durchgang], während für die übrigen Pfosten und Querbalken ausreichend sind. Raba sprach zu ihm: Also nach Šemuél, welcher sagt, er gelte als geschlossen,

wozu ist demnach die Form eines Türrahmens nötig!? Ferner wurde ja bei jener krummen Durchgangsgasse in Nehardea͑118die Ansicht Rabhs berücksichtigt!? Vielmehr, sagte Raba, man mache auf der einen Seite die Form eines Türrahmens an allen [Durchgängen], während für die der anderen Seite Pfosten und Querbalken ausreichen.

R.Kahana b.Taḥlipha sagte im Namen des R.Kahana b. Matithja im Namen des R.Kahana b.Malkiju im Namen R.Kahanas, des Meisters Rabhs, und wie manche sagen, ist R.Kahana b.Malkiju [identisch mit] R.Kahana, dem Meister Rabhs: Wenn eine Seitenwand der Durchgangsgasse länger und eine kürzer ist, so lege man, wenn weniger als vier Ellen, den Querbalken schräg, wenn aber vier Ellen, so lege man ihn gegenüber der kürzeren. Raba sagte: In beiden Fällen lege man ihn gegenüber der kürzeren. Und ich will sowohl meinen Grund als auch ihren Grund erklären. Mein Grund: der Querbalken soll ja als Kennzeichen dienen, wenn er aber schräg liegt, so ist er kein Kennzeichen119mehr. Ihr Grund: der Querbalken soll ja als Wand dienen, und eine solche ist er, auch wenn er schräg liegt. R.Kahana sprach: Da es eine Lehre von Kahanas120ist, so will auch ich hierzu etwas sagen: Man lege den Querbalken nur dann schräg, wenn die Abschrägung zehn [Ellen] nicht übersteigt, wenn sie aber zehn [Ellen] übersteigt, stimmen alle überein, daß man ihn gegenüber der kürzeren lege.

Sie fragten: Darf man unter dem Querbalken seine Arbeit verrichten? Rabh, R.Ḥija und R.Joḥanan sagen, man dürfe unter dem Querbalken seine Arbeit verrichten, Šemuél, R.Šimo͑n b. Rabbi und R.Šimo͑n b.Laqiš sagen, man dürfe unter dem Querbalken seine Arbeit nicht verrichten.

Es ist anzunehmen, daß sie folgenden Streit führen: die einen sind der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und die anderen sind der Ansicht, der Querbalken diene als Wand121.

Nein, alle sind der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und sie führen folgenden Streit: die einen sind der Ansicht, das Kennzeichen sei die innere [Kante], und die anderen sind der Ansicht, das Kennzeichen sei die äußere [Kante]. Wenn du aber willst, sage ich: alle sind der Ansicht, [der Querbalken] diene als Wand, und sie führen folgenden Streit: die einen sind der Ansicht, die innere Kante schließe sie bis unten ab, und die anderen sind der Ansicht, die äußere Kante schließe sie bis unten ab. R.Ḥisda sagte: Alle stimmen überein, daß es zwischen den Pfosten122verboten sei.

Rami b. Ḥama fragte R.Ḥisda: Wie ist es, wenn man in beide Seitenwände der Durchgangsgasse, auswärts123, Pflöcke einschlägt und über diese einen Querbalken legt? Dieser erwiderte: Nach dem es erlaubt124ist, ist [ein solcher Durchgang] verboten, und nach dem es verboten ist, ist er erlaubt. Raba sagte: Auch nach dem es verboten ist, ist es verboten, da sich der Querbalken über der Durchgangsgasse befinden muß, was hierbei nicht der Fall ist. R.Ada b.Mathna wandte gegen Raba ein: Ist der Querbalken weniger als drei [Handbreiten] entfernt oder schwebend125,

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so ist kein zweiter Querbalken nötig, beträgt die Entfernung drei [Handbreiten], so ist ein zweiter Querbalken nötig. R.Šimo͑n b. Gamliél sagt, beträgt sie keine vier [Handbreiten], so ist kein zweiter Querbalken nötig, beträgt sie vier [Handbreiten], so ist ein zweiter Querbalken nötig. Unter »entfernt« ist wohl zu verstehen: außerhalb, und unter »schwebend«: innerhalb!?

Nein, beides innerhalb, nur ist unter »entfernt« zu verstehen: an einer Seite, und unter »schwebend« an beiden Seiten. Man könnte nämlich glauben, nur eine Seite gelte als verbunden, nicht aber beide Seiten, so lehrt er uns. R.Aši erklärte: Entfernt und schwebend; wenn man nämlich in beide Seitenwände der Durchgangsgasse zwei Pflöcke schräg eingeschlagen126hat, die weder in ihrer Steigung noch in ihrer Krümmung127drei [Handbreiten] haben. Man könnte glauben, [der Balken] werde nur entweder als verlängert oder als herabgedrückt, nicht aber als verlängert und herabgedrückt betrachtet, so lehrt er uns.

R.Zakkaj rezitierte vor R.Joḥanan: [Der Raum] zwischen den Pfosten und unter dem Querbalken gilt als Neutralgebiet128. Dieser sprach zu ihm: Geh, lehre dies draußen. Abajje sagte: Die Ansicht R. Joḥanans ist einleuchtend bezüglich des Raumes unter dem Querbalken, der Raum zwischen den Pfosten129aber ist verboten. Raba aber sagte, auch der Raum zwischen den Pfosten sei erlaubt. Raba sprach: Dies entnehme ich aus folgendem: Als R.Dimi kam, sagte er im Namen R.Joḥanans, daß auf einem Raume von weniger als vier zu vier [Handbreiten]130sowohl die Leute auf dem öffentlichen Gebiete als auch die Leute auf dem Privatgebiete ihre Last schultern dürfen, jedoch nicht tauschen.

Und Abajje!?

Dies, wenn er drei [Handbreiten] hoch ist.

Abajje sprach: Ich entnehme dies aus folgendem: R.Ḥama b.Gorja sagte im Namen Rabhs, der Raum der Türhöhlung benötige noch eines Pfostens131, um erlaubtes Gebiet zu sein. Wolltest du einwenden, wenn er vier zu vier [Handbrei- ten]132hat, so sagte ja R.Ḥanin b.Raba im Namen Rabhs, der Raum der Türöffnung benötige, auch wenn er keine vier zu vier [Handbreiten] hat, eines Pfostens, um erlaubtes Gebiet zu sein.

Und Raba!?

Dies, wenn [die Tür] in Neutralgebiet führt.

Wenn aber in öffentliches Gebiet, so ist es erlaubt,

der Bürger auf der Erde und der Fremde in den höchsten Himmeln133!?

Freilich, er findet seinesgleichen134und erwacht. R.Hona, Sohn des Jehošua͑, sprach zu Raba: Du bist also nicht der Ansicht, daß [nach R.Joḥanan der Raum] zwischen den Pfosten verboten sei; aber Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R.Joḥanans, daß, wenn [die Seitenwand] der Durchgangsgasse aus Pfosten hergestellt ist, die von einander weniger als vier [Handbreiten] entfernt sind, hierauf der Streit zwischen R.Šimo͑n b.Gamliél und den Rabbanan135zu beziehen sei. Nach R.Šimo͑n b. Gamliél, nach dem sie verbunden werden, darf man seine Arbeit bis zur inneren Kante des inneren136Pfostens verrichten, nach den Rabbanan aber, welche sagen, sie werden nicht verbunden, darf man seine Arbeit bis zur inneren Kante des äußersten verrichten; alle stimmen also überein, daß es zwischen den Pfosten verboten sei!?

Und Raba!?

Dies ebenfalls, wenn [die Tür] in Neutralgebiet führt.

Wenn aber in öffentliches Gebiet, so ist es erlaubt,

der Bürger auf der Erde und der Fremde in den höchsten Himmeln!?

Freilich, er findet seinesgleichen und erwacht. R.Aši erklärte: Wenn die Pfosten weniger als vier [Handbreiten]

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von einander entfernt sind und eine Ausdehnung von vier Ellen haben. Nach R.Šimo͑n b. Gamliél, welcher sagt, sie werden mit einander verbunden, gehört [dieser Raum] zur Durchgangsgasse, somit ist noch ein Pfosten nötig, um [den Durchgang] erlaubt zu machen, nach den Rabbanan aber, welche sagen, sie werden nicht verbunden, ist kein anderer Pfosten nötig137.

Aber auch nach R.Šimo͑n b. Gamliél ist er ja ein Durchgang, der von außen zu merken138und von innen nicht zu merken ist!?

Diese Erklärung ist ja nur nach R.Joḥanan nötig, und als Rabin kam, sagte er im Namen R.Joḥanans, daß, wenn er von außen zu merken und von innen nicht zu merken ist, er nicht als Pfosten gelte.

Es wurde gelehrt: Ist er von innen zu merken und von außen nicht, so gilt er als Pfosten, ist er von außen zu merken und von innen nicht, so besteht hierüber ein Streit zwischen R.Ḥija und R.Šimo͑n b.Rabbi: einer sagt, er gelte als Pfosten, und einer sagt, er gelte nicht als Pfosten. Es ist zu beweisen, daß R.Ḥija es ist, welcher sagt, er gelte als Pfosten. R.Ḥija lehrte nämlich, daß, wenn die Wand an einer Seite eine Vertiefung hat, einerlei ob dies von außen zu merken ist und von innen nicht, oder von innen zu merken ist und von außen nicht, dies als Pfosten gelte. Schließe hieraus.

Sollte denn R.Joḥanan dies nicht gehört haben? Vielmehr hat auch er dies gehört, ist aber nicht dieser Ansicht, ebenso ist es auch möglich, daß auch R.Ḥija nicht dieser Ansicht139ist!?

Was soll dies: R.Joḥanan ist nicht dieser Ansicht, und er lehrte es auch nicht, wieso aber würde R.Ḥija es gelehrt haben, wenn er nicht dieser Ansicht wäre!?

Rabba b. R.Hona sagte: Wenn er von außen zu merken ist und von innen nicht, so gilt er als Pfosten. Rabba sprach: Gegen diese Lehre wenden wir ein: Wenn ein kleiner Vorhof nach einem großen durchbrochen ist, so ist der große erlaubt140und der kleine verboten, weil er als Pforte des großen anzusehen ist. Wenn dem nun so wäre, so sollte auch der kleine erlaubt sein, da [für diesen der Durchgang] yon außen zu merken und von innen nicht zu merken ist!? R.Zera erwiderte: Wenn die Wände des kleinen in den großen hineinragen.

Sollen sie141als verbunden gelten und dann erlaubt sein!? Wolltest du sagen, wenn sie von einander weit entfernt142sind, so lehrte ja R.Ada b.Abimi vor R.Ḥanina, wenn der kleine zehn und der große elf [Ellen]143hat!? Rabina erwiderte: Wenn die Wand der einen Seite zwei und die der anderen Seite vier [Handbreiten] entfernt ist.

Sollte die eine Wand als verbunden gelten und dieser erlaubt sein!?

Hier ist die Ansicht Rabbis vertreten, welcher sagt, es

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seien zwei Pfeiler erforderlich. Es wird nämlich gelehrt: Der Vorhof ist auch durch einen Pfeiler144erlaubt, Rabbi sagt, nur durch zwei Pfeiler.

Was soll dies: einleuchtend ist die Erklärung, wenn der kleine [Vorhof] zehn und der große elf [Ellen] hat, wenn du sagst, daß, faBs es von außen zu merken ist und von innen nicht, er nicht als Pfosten gelte, daß Rabbi der Ansicht R.Joses145ist, und ferner von den Erklärungen R. Zeras und Rabinas abzusehen ist, da doch Rabbi der Ansicht R.Joses146 ist; was aber soll die Erklärung, [dies gelte von dem Falle,] wenn der große [Vorhof] elf [Ellen] hat, wenn du sagst, daß, falls es von außen zu merken ist und von innen nicht, er als Pfosten gelte, daß die Erklärungen R.Zeras und Rabinas anzuerkennen sind, und ferner Rabbi nicht der Ansicht R.Joses ist? Wie du es nimmst: will er hervorheben, daß der große erlaubt ist, so genügen ja zehn [Ellen] und zwei Handbreiten, und will er hervorheben, daß der kleine verboten ist, so sollte er es von dem Falle lehren, wenn sie mehr von einander abweichen!? Vielmehr ist hieraus zu schließen, daß, wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, er nicht als Pfosten gelte. Schließe hieraus.

R.Joseph sagte: Ich hörte diese Lehre nicht. Abajje sprach zu ihm: Du selbst sagtest147sie uns, und zwar sagtest du sie uns in Bezug auf folgende Lehre: Rami b. Abba sagte im Namen R.Honas: Wenn ein Pfosten von der Wand des Durchgangs148ausläuft, so gilt er, falls er keine vier Ellen [breit] ist, als Pfosten, und man darf da von der inneren Kante ab seine Arbeit verrichten, und falls er vier Ellen breit ist, als Durchgang, und man darf da keine Arbeit verrichten. Hierzu sagtest du, daß hieraus dreierlei zu entnehmen sei: es sei zu entnehmen, daß [der Raum] zwischen den Pfosten verboten sei, es sei zu entnehmen, daß die Ausdehnung des Durchgangs vier [Ellen] betragen könne, und es sei zu entnehmen, daß, wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, er als Pfosten gelte. Die Halakha ist: wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, so gilt er als Pfosten.–So die Halakha, wo dieses widerlegt149 wurde!?

Weil R.Ḥija übereinstimmend150lehrte.

DER MEHR ALS ZEHN [ELLEN] BREIT IST, MUSS VERRINGERT WERDEN. Abajje sagte: Es wird gelehrt: Der mehr als zehn [Ellen] breit ist, muß verringert werden; R.Jehuda sagt, man brauche ihn nicht zu verringern.

Wie breit151?

R.Aḥi wollte vor R.Joseph sagen, dreizehn Ellen und ein Drittel, und zwar ist dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von den Brunnenpfeilern,152zu folgern: bei den Brunnenpfeilern ist es ja erlaubt, wenn die Lücke mehr als das Stehende153ist, dennoch ist nur eine Breite von dreizehn Ellen und einem Drittel zulässig, um wieviel mehr ist beim Durchgang, bei dem es nicht erlaubt ist, wenn die Lücke mehr als das Stehende ist, nur eine Breite von dreizehn Ellen und einem Drittel zulässig. Aber dies eben gibt [den Ausschlag]: bei den Brunnenpfeilern, bei denen es erlaubt ist, wenn die Lücke mehr als das Stehende ist, ist nur eine Breite von dreizehn Ellen und einem Drittel zulässig, beim Durchgang aber, bei dem es nicht erlaubt ist, wenn die Lücke mehr als das Stehende ist, ist auch mehr als dreizehn Ellen und ein Drittel zulässig. Oder wie folgt: bei den Brunnenpfeilern, bei denen eine Erleichterung zugelassen wurde, ist auch eine zweite Erleichterung zulässig, beim Durchgang aber ist gar keine zulässig.

Levi lehrte: Wenn ein Durchgang zwanzig [Ellen] breit ist, so stecke man in die Mitte eine Stange, und dies genügt. Er lehrte dies, und er selbst sagte auch, die Halakha sei nicht wie diese Lehre. Manche sagen, Šemuél habe im Namen Levis gesagt, die Halakha sei nicht wie diese Lehre.

Wie mache man es nun? Šemuél erwiderte im Namen Levis: Man setze in die Mitte einen zehn [Handbreiten] hohen Pfeiler, der vier

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Ellen in die Länge des Durchgangs154hineinragt. Oder man verfahre nach R.Jehuda. R.Jehuda sagte nämlich, daß man, wenn ein Durchgang fünfzehn Ellen breit ist, da einen Pfeiler von drei Ellen in einer Entfernung von zwei Ellen155setze.

Wozu denn, man könnte ja ebenso einen Pfeiler von anderthalb Ellen setzen, und zwei Ellen weiter einen [zweiten] Pfeiler von ander thalb156Ellen!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß, wenn das Stehende mehr ist als die Lücke, jedoch nach zwei Seiten geteilt, es nichts sei!?

Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist dies wohl gültig, nur ist es hierbei anders, da der freie Raum an der einen Seite und der freie Raum an der anderen Seite157die Bedeutung [des Mittelpfeilers] aufheben.

Man könnte ja ebenso einen eine Elle breiten Pfeiler setzen, eine Elle weiter einen [zweiten] eine Elle breiten Pfeiler und eine Elle weiter einen [dritten] eine Elle breiten Pfeiler!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß, wenn das Stehende der Lücke gleicht, dies nichts sei!?

Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist dies sonst erlaubt, hierbei aber ist es anders, da der freie Raum an der einen Seite und an der anderen Seite die Bedeutung [des letzten Pfeilers] aufheben.

Man könnte ja ebenso in einer Entfernung von einer Elle einen anderthalb Ellen breiten Pfeiler setzen, und eine Elle weiter, einen [zweiten] anderthalb Ellen breiten Pfeiler!?

Dem ist auch so, nur haben die Rabbanan ihn nicht so sehr belästigt.

Es ist ja aber zu berücksichtigen, man könnte die große Öffnung lassen und durch die kleine158gehen!? R.Ada b.Mathna erwiderte: Es ist feststehend, daß niemand die große Öffnung läßt und durch die kleine geht.

Womit ist es hierbei anders als bei der Lehre von R.Ami159und R.Asi!?

Da160hat man weniger zu gehen, hier aber nicht.

Dort haben wir gelernt: Das Leder des Sitzes und das Loch desselben werden zur Handbreite161vereinigt.

Was ist das für ein Leder des Sitzes? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Das Leder des Klosettsitzes.

Wieviel162?

Als R.Dimi kam, sagte er: Zwei Finger an der einen Seite, zwei Finger an der anderen Seite und zwei Finger frei in der Mitte. Als Rabin kam, sagte er: Anderthalb Finger an der einen Seite, anderthalb Finger an der anderen Seite und ein Finger163frei in der Mitte. Abajje fragte R.Dimi: Streitet ihr? Dieser erwiderte: Nein; einer spricht vom Daumen, einer spricht vom kleinen Finger, und wir streiten nicht. Jener sprach: Doch, ihr streitet wohl, und zwar in dem Falle, wenn das Stehende an beiden Seiten zusammen mehr ist als die Lücke: nach deiner Ansicht gilt es als stehend, auch wenn an beiden Seiten, nach Rabin aber nur dann, wenn an einer Seite, nicht aber, wenn an beiden Seiten zusammen. Wollte man sagen, ihr streitet nicht, so müßte ja Rabin sagen :ein und ein Drittel Finger an der einen Seite, ein und ein Drittel Finger an der anderen Seite und ein und ein Drittel Finger frei in der Mitte.

Wenn wir aber streiten, so müßte ich ja sagen: ein und zwei Drittel Finger an der einen Seite, ein und zwei Drittel Finger an der anderen Seite und zwei und zwei Drittel Finger frei in der Mitte!? Sollten wir streiten, so würde der Streit in dem Falle bestehen, wenn die Lücke dem Stehenden gleicht.

HAT ER DIE FORM EINES TÜRRAHMENS, SO IST DIES NIGHT NÖTIG, AUCH WENN ER MEHR ALS ZEHN ELLEN BREIT IST. Wir sehen also, daß die Form eines Türrahmens bei der Breite und der Sims bei der Höhe wirksam ist; wie ist es, wenn umgekehrt?

Komm und höre: Es wird gelehrt:

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Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, muß verringert werden; hat er die Form eines Türrahmens, so ist dies nicht nötig.

Wie verhält es sich mit dem Simse bei der Breite?

Komm und höre: Es wird gelehrt: Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, muß verringert werden, der breiter als zehn [Ellen] ist, muß verringert werden. Hat er die Form eines Türrahmens, so ist dies nicht nötig; hat er einen Sims, so ist dies nicht nötig. Dies bezieht sich wohl auch auf den Schlußsatz.

Nein, nur auf den Anfangssatz.

R.Jehuda lehrte Ḥija b.Rabh vor Rabh: Man braucht ihn nicht zu verringern. Da sprach dieser: Lehre ihn, man müsse ihn wohl verringern. R. Joseph sagte: Aus den Worten unseres Meisters lernen wir, daß ein Vorhof, [dessen Wände] größtenteils aus Türen und Fenstern bestehen, durch eine Art Türrahmen nicht erlaubt wird.

Wieso?

Der Durchgang ist verboten, wenn er mehr als zehn [Ellen] breit ist, und der Vorhof ist verboten, wenn die Lücke mehr ist als das Stehende; wie nun der mehr als zehn Ellen breite Durchgang nicht durch die Form eines Türrahmens erlaubt wird, ebenso wird der Vorhof, wenn die Lücke mehr ist als das Stehende, nicht durch die Form eines Türrahmens erlaubt.

Allerdings nicht der Durchgang, wenn er mehr als zehn [Ellen] breit ist, weil es nach R.Meír auch bei den Brunnenpfeilern164nicht erlaubt ist, während es nach aller Ansicht bei den Brunnenpfeilern erlaubt ist, wenn die Lücke mehr ist als das Stehende, wo dies beim Vorhofe verboten ist. Jenem wäre eine Stütze zu erbringen: Diese Wände können auch großtenteils aus Türen und Fenstern bestehen, nur muß das Stehende mehr sein als die Lücke. Wie ist dies165größtenteils möglich!? Wahrscheinlich ist zu lesen: großenteils aus Türöffnungen und Fenstern bestehen, nur muß das Stehende mehr sein als die Lücke. R.Kahana entgegnete: Diese Lehre spricht von lückenhaften Türöffnungen.

Welche heißen lückenhafte Türöffnungen?

Hierüber streitenR.Reḥumi und R.Joseph: einer sagt, die keine [richtigen] Pfosten166haben, und einer sagt, die keine Oberschwelle haben. Auch R.Joḥanan ist der Ansicht Rabhs, denn Rabin b.R.Ada erzählte im Namen R.Jiçḥaqs: Einst steckte jemand aus Beth-Ḥivarthan vier Stangen in die vier Ecken seines Feldes und spannte über diese Ranken aus; und als die Sache vor die Weisen kam, erlaubten sie es ihm bezüglich der Mischfrucht167. Hierzu sagte Reš Laqiš, wie sie es ihm bezüglich der Mischfrucht erlaubt haben, so haben sie es ihm bezüglich des Šabbaths erlaubt; R.Joḥanan aber sagte, bezüglich der Mischfrucht haben sie es ihm erlaubt, bezüglich des Šabbaths haben sie es ihm nicht erlaubt. In welchem Falle: wollte man sagen, an der Seite168, so sagte ja R.Ḥisda, daß, wenn man die Form eines Türrahmens an der Seite macht, dies ungültig sei, doch wohl oben, und zwar waren sie mehr als zehn [Ellen von einander entfernt], denn wenn nur zehn, so würde ja R.Joḥanan nicht gesagt haben, bezüglich des Šabbaths nicht.

Nein, tatsächlich nur zehn, und an der Seite, und sie streiten auch über die Lehre R. Ḥisdas169.

Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem sowohl R. Joḥan an als auch Reš Laqiš sich befinden. Reš Laqiš sagte im Namen des

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R.Jehuda b. R.Ḥanina, das Rutengeflecht mache erlaubt170bei der Mischfrucht, nicht aber beim Šabbathgesetze, und R.Joḥanan sagte, wie es beim Šabbathgesetze nicht als Zaun gilt, ebenso gelte es nicht als Zaun bezüglich der Mischfrucht. Allerdings braucht Reš Laqiš sich nicht in einem Widerspruche zu befinden, denn das eine ist seine eigene Ansicht und das andere die seines Lehrers, R.Joḥanan aber befindet sich ja in einem Widerspruche!? Richtig wäre es allerdings, wenn du sagen würdest, jene Lehre handle von dem Falle, wenn man sie171oben, und diese von dem Falle, wenn man sie an der Seite [gelegt hat], wie ist es aber zu erklären, wenn du sagst, beide von dem Falle, wenn an der Seite!?

Tatsächlich beide von dem Falle, wenn an der Seite, jedoch jene, wenn [die Stangen] nur zehn [Ellen von einander entfernt sind], diese aber, wenn mehr als zehn.

Woher entnimmst du, daß [bei der Mischfrucht] zwischen zehn und mehr als zehn unterschieden wird?

R.Joḥanan sprach zu Reš Laqiš: Hat sich etwa nicht folgendes zugetragen? Einst kam R.Jehošua͑ zu R.Joḥanan b. Nuri, um bei ihm die Tora zu studieren, obgleich er selber im Gesetze von der Mischfrucht kundig war, und er traf ihn zwischen den Bäumen sitzen. Da spannte er eine Ranke von einem Baume zum anderen aus und sprach zu ihm: Meister, dürfte man da [Saaten] säen, wenn hier Weinstöcke wären? Dieser erwiderte: Bei zehn [Ellen]172ist es erlaubt, wenn mehr als zehn, so ist es verboten. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn man sie oben [spannt], wieso ist es, wenn mehr als zehn, verboten, es wird ja gelehrt, daß, wenn da Spitzpflöcke sind und man sie oben durch ein Rutengeflecht verbindet, es erlaubt sei, auch wenn sie mehr als zehn [Ellen von einander entfernt] sind!? Wahrscheinlich an der Seite, dennoch sagte er ihm, daß es bei zehn erlaubt sei, und wenn mehr als zehn, verboten. Schließe hieraus.

Der Text. R.Ḥisda sagte: Wenn man die Form des Türrahmens an der Seite macht, so ist dies nichts. Ferner sagte R.Ḥisda: Der Türrahmen, von dem sie sprechen, muß fest sein, daß er eine Tür halten kann, wenn auch eine Tür aus Stroh.

Reš Laqiš sagte im Namen R.Jannajs: Der Türrahmen muß auch ein Kennzeichen für die Türangel haben.

Was ist dies für ein Kennzeichen? R.Ivja erwiderte: Eine Angelpfanne.

R.Aḥa, Sohn R.Ivjas, traf die Schüler R.Ašis und fragte sie: Sagte der Meister etwas über die Form des Türrahmens? Diese erwiderten: Er sagte nichts.

Es wird gelehrt: Die Form des Türrahmens, von dem sie sprechen, besteht aus einer Stange an der einen Seite, einer Stange an der anderen Seite und einer Stange über diesen.

Müssen sie einander berühren oder brauchen sie es nicht? R.Naḥman sagte, sie brauchen einander nicht zu berühren; R.Šešeth sagte, sie müssen einander berühren. Einst traf R. Naḥman beim Exilarchen eine Entscheidung nach seiner Ansicht; da sprach R.Šešeth zu seinem Diener R.Gada: Geh, ziehe [die Pfähle] heraus und wirf sie fort. Dieser ging hin, zog sie heraus und warf sie fort; als aber die Leute des Exilarchen ihn bemerkten, sperrten sie ihn ein. Hierauf ging R.Šešeth zur Tür und sprach: Gada, komm heraus. Da kam er heraus.

R.Šešeth traf Rabbab.Šemuél und fragte ihn: Hat der Meister etwas über die Form des Türrahmens gelernt? Dieser erwiderte: Jawohl, ich habe folgendes gelernt: Die Bogentür ist nach R.Meír zur Mezuza pflichtig und nach den Weisen frei; sie stimmen jedoch überein, daß, wenn die Schenkel173zehn [Handbreiten] haben, sie pflichtig sei. Abajje sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn [die ganze Tür] zehn [Handbreiten] hoch ist, die Schenkel aber keine drei [Handbreiten hoch] sind, oder die Schenkel drei [hoch] sind, [die ganze Tür aber] keine zehn [Handbreiten] hoch ist, dies nichts sei; sie streiten vielmehr über den Fall, wenn die Schenkel drei und [die ganze Tür] zehn [Handbreiten] hoch sind, [die Bogenspitze] aber keine vier [Handbreiten] breit ist, jedoch Raum vorhanden ist, sie auf vier zu erweitern; R.Meír ist der Ansicht, man erweitere174sie zur Ergänzung, und die Rabbanan sind der Ansicht, man erweitere sie nicht zur Ergänzung.

iiDER VORSCHRIFTSMÄSSIGE DURCHGANG BESTEHT, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, AUS EINEM PFOSTEN UND EINEM QUERBALKEN, UND WIE DIE SCHULE HILLELS SAGT, AUS EINEM PFOSTEN ODER EINEM QUERBALKEN; R.ELIEZER SAGT, AUS ZWEI PFOSTEN. EIN SCHÜLER SPRACH VOR R.A͑QIBA IM NAMEN R.JIŠMA͑ÉLS: DIE SCHULE ŠAMMAJS UND DIE SCHULE HILLELS STREITEN NICHT ÜBER EINEN DURCHGANG, DER WENIGER ALS VIER ELLEN [BREIT] IST, OB ER DURCH EINEN PFOSTEN ODER EINEN QUERBALKEN ERLAUBT WIRD; SIE STREITEN NUR ÜBER EINEN VON VIER BIS ZEHN ELLEN BREITEN: DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, PFOSTEN UND QUERBALKEN, UND DIE SCHULE HILLELS SAGT, PFOSTEN ODER QUERBALKEN. R.A͑QIBA ENTGEGNETE: SIE STREITEN ÜBER DEN EINEN UND DEN ANDEREN.

GEMARA. Also weder nach Ḥananja noch nach dem ersten Tanna175!? R.Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: wie ist der geschlossene Durchgang176vorschriftsmäßig? Die Schule Šammajs sagt, Pfosten und Querbalken, die Schule Hillels sagt, Pfosten oder Querbalken.

«Die Schule Šammajs sagt, Pfosten und Querbalken.» Demnach wäre die Schule Šammajs der Ansicht, nach der Tora seien vier Wände erforderlich?

Nein, wegen des Werfens177ist man schon bei drei [Wänden] schuldig, das Tragen ist aber nur [dann erlaubt], wenn vier vorhanden sind.

«Die Schule Hillels sagt, Pfosten oder Querbalken.» Demnach wäre die Schule Hillels der Ansicht, nach der Tora seien drei Wände erforderlich?

Nein, wegen des Werfens178ist man schon bei zwei [Wänden] schuldig, das Tragen ist aber nur [dann erlaubt], wenn drei vorhanden sind.

R.ELIE͑ZER SAGT, AUS ZWEI PFOSTEN. Sie fragten: Meint R.Elie͑zer zwei Pfosten und einen Querbalken, oder meint er zwei Pfosten ohne Querbaiken?

Komm und höre: Einst besuchte R.Elie͑zer seinen Schüler R.Jose b.Perida in Oblin und traf ihn in einem Durchgang sitzen, der nur einen

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Pfosten hatte. Da sprach er zu ihm: Mein Sohn, mache noch einen zweiten Pfosten. Dieser fragte: Brauche ich ihn denn zu schließen? Jener erwiderte: Schließe ihn, was ist denn dabei. R.Šimo͑nb.Gamliél sagte: Die Schule Hillels und die Schule Šammajs streiten nicht über einen Durchgang, der weniger als vier Ellen [breit] ist, für einen solchen ist über- haupt nichts nötig; sie streiten nur über einen von vier bis zehn Ellen breiten: die Schule Šammajs sagt, Pfosten und Querbalken, und die Schule Hillels sagt, Pfosten oder Querbalken. Hier heißt es also:brauche ich ihn denn zu schließen. Erklärlich ist die Entgegnung: brauche ich ihn denn zu schließen, wenn du sagst, zwei Pfosten und ein Querbalken, was aber heißt »zu schließen«, wenn du sagst, zwei Pfosten ohne Querbalken!?

Er meinte es wie folgt: brauche ich ihn denn mit Pfosten zu schließen.

Der Meister sagte: R.Šimo͑n b.Gamliél sagte: Die Schule Hillels und die Schule Šammajs streiten nicht über einen Durchgang, der weniger als vier Ellen [breit] ist, für einen solchen ist überhaupt nichts nötig. Wir haben ja aber gelernt: Ein Schüler sprach vor R.A͑qiba im Namen R. Jišma͑éls: Die Schule Hillels und die Schule Šammajs streiten nicht über einen Durchgang, der weniger als vier Ellen breit ist, ob er durch einen Pfosten oder einen Querbalken erlaubt wird!? R.Aši erwiderte: Er meinte es wie folgt: für einen solchen ist weder Querbalken und Pfosten, nach der Schule Šammajs, noch zwei Pfosten, nach R.Elie͑zer, nötig, vielmehr ist für ihn ein Querbalken oder ein Pfosten ausreichend, nach der Schule Hillels.

Wieviel179!? R.Aḥlaj, manche sagen, R.Jeḥiél, erwiderte: Bei vier [Handbreiten]. R.Šešeth sagte im Namen des R.Jirmeja b.Abba im Namen Rabhs: Die Weisen pflichten R.Elie͑zer bei bezüglich der Pfeiler180des Vorhofes. R.Naḥman sagte: Die Halakha ist wie R.Elie͑zer bezüglich der Pfeiler des Vorhofes. R.Naḥman b. Jiçḥaq sprach: Rabbi ist es, der ihm beipflichtet.

Wenn die Halakha wie er ist, so streiten ja andere gegen ihn?

Es sind die Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Der Vorhof ist durch einen Pfeiler erlaubt, Rabbi sagt, durch zwei Pfeiler.

R.Asi sagte im Namen R.Joḥanans: Der [Durchgang] des Vorhofes muß zwei Pfeiler haben. R.Zera sprach zu R.Asi: Kann R.Joḥanan dies denn gesagt haben, du selbst sagtest ja im Namen R.Joḥanans, die Pfeiler des Vorhofes müssen vier [Handbreiten] haben!? Wolltest du sagen, vier an der einen und vier an der anderen Seite, so lehrte ja R.Ada b. Abimi vor R.Ḥananja, wie manche sagen, vor R.Ḥanina b.Papi, in dem Falle, wenn der kleine [Vorhof] zehn und der große elf [Ellen]181hat!?

Als R.Zera von seinen Seereisen zurückkehrte, erklärte er es: Wenn an nur einer Seite, vier [Handbreiten], wenn an beiden Seiten, irgend wieviel an der einen Seite und irgend wieviel an der anderen Seite. Die Lehre des Ada b. Abimi ist nach Rabbi, und zwar ist er der Ansicht R.Joses182.

R.Joseph sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls: Für [den Durchgang] des Vorhofes genügt ein Pfeiler. Abajje sprach zu R.Joseph: Kann denn Šemuél dies gesagt haben, er sagte ja zu R.Ḥananja b. Šila, daß er bei einer Entscheidung darauf achte, daß entweder [ein Pfeiler] die größere Hälfte der Wand einnehme oder zwei Pfeiler vorhanden seien!? Dieser erwiderte: Ich aber kenne folgendes Ereignis: Einst wurde in Dura-Dereu͑tha [die Wand] eines Vorhofes durch eine Meereszunge zerstört, und als die Sache vor R.Jehuda kam, entschied er, daß nur ein Pfeiler nötig sei. Jener entgegnete: Anders ist es bei einer Meereszunge, da die Weisen beim Wasser erleichtert haben. So fragte R.Ṭabla den Rabh, ob die schwebende Wand eine Ruine zu erlaubtem Gebiete mache, und dieser erwiderte, die schwebende Wand sei nur beim Wasser183zulässig, weil die Weisen beim Wasser erleichtert haben.

Aber immerhin befindet sich ja Šemuél in einem Widerspruche!?

Als R.Papa und R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, aus dem Lehrhause kamen, erklärten sie, wenn an nur einer Seite, vier [Handbreiten], wenn an beiden Seiten, irgend wieviel an der einen Seite und irgend wieviel an der anderen Seite. R.Papa sprach: Ich würde folgenden Einwand erhoben haben: Šemuél sagte zu R.Ḥananja b.Šila, daß er bei einer Entscheidung darauf achte, daß entweder [ein Pfeiler] die größere Hälfte der Wand einnehme oder zwei Pfeiler vorhanden seien. Wozu braucht der Pfeiler die größere Hälfte der Wand einzunehmen, ein Pfeiler von vier [Handbreiten] ist ja ebenfalls ausreichend!? Wolltest du sagen, er spreche von der größeren Hälfte einer sieben [Handbreiten] breiten Wand, bei der vier die größere Hälfte bilden, so sind ja auch keine vier nötig, für eine solche genügen ja drei und etwas darüber, denn R.Aḥlaj, und wie manche sagen, R.Jeḥiél, sagte, es sei bis vier184zulässig!?

Wenn du willst, sage ich, das eine gilt von einem Vorhofe und das andere von einem Durchgang, und wenn du willst, sage ich, über die Lehre R.Aḥlajs selbst streiten Tannaím.

Die Rabbanan lehrten: Wenn eine Meereszunge in einen Vorhof dringt, so darf man am Šabbath aus diesem kein Wasser schöpfen, es sei denn, daß man eine zehn Handbreiten hohe Umzäunung macht. Dies nur dann, wenn die Lücke mehr als zehn [Ellen breit] ist, wenn aber weniger, so ist dies nicht nötig.

Nur schöpfen darf man nicht, wohl aber darf man da tragen

der Vorhof hat ja eine Lücke185, die nach verbotenem Gebiete führt!?

Dies gilt nur von von dem Falle, wenn eine Schwelle186noch zurückbleibt.

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R.Jehuda sagte: Wirft jemand etwas187in eine mit einem Pfosten versehene Durchgangsgasse, [deren Anwohner] sich nicht vereinigt188haben, so ist er schuldig; ist sie mit einem Querbalken versehen, so ist er frei. R.Šešeth wandte ein: Nur dann, wenn [die Anwohner] sich nicht vereinigt haben, wenn sie sich aber vereinigt haben, so ist er schuldig, auch wenn sie mit einem Querbalken versehen ist,

kann dieser Laib189sie denn zum Privat- oder öffenüichen Gebiete machen, es wird ja gelehrt, daß, wenn jemand etwas in einen gemeinsamen Vorhof oder in eine Durchgangsgasse, die nicht offen ist, wirft, er schuldig sei, einerlei ob sie sich durch einen E͑rub vereinigt haben oder nicht!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R.Jehuda sagte: Wirft jemand etwas190in eine mit einem Pfosten versehene Durchgangsgasse, die zur Vereinigung nicht geeignet191ist, so ist er schuldig; ist sie mit einem Querbalken versehen, so ist er frei. Demnach ist er der Ansicht, der Pfosten gelte als Wand und der Querbalken als Kennzeichen. Ebenso sagte auch Rabba, der Pfosten gelte als Wand und der Querbalken als Kennzeichen. Raba aber sagte, sowohl der eine als auch der andere gelte als Kennzeichen. R.Ja͑qob b.Abba wandte gegen Raba ein: Wirft jemand etwas192in eine Durchgangsgasse, so ist er schuldig, wenn sie einen Pfosten hat, wenn aber nicht, so ist er frei!?

Er meint es wie folgt: wenn sie nur eines Pfostens193benötigt, so ist der Werfende schuldig, wenn aber eines Pfostens und noch etwas194dazu, so ist der Werfende frei. Jener wandte ferner gegen ihn ein: Noch mehr sagte R.Jeliuda: Wer zwei [gegenüberliegende] Häuser auf beiden Seiten der Straße hat, darf an beiden Enden je einen Pfosten oder je einen Querbalken setzen und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Auf diese Weise kann man für das öffentliche Gebiet195keinen E͑rub machen!?

R.Jehuda ist (da) der Ansicht, daß nach der Tora zwei Wände genügen196.

R.Jehuda sagte im Namen Rabhs: Ist die Durchgangsgasse ebenso lang wie breit, so ist [für den Durchgang] ein Pfosten von irgend welcher Breite nicht ausreichend. R.Ḥija b.Aši sagte im Namen Rabhs: Ist die Durchgangsgasse ebenso lang wie breit, so ist [für den Durchgang] ein eine Handbreite breiter Querbalken nicht ausreichend. R.Zera sprach: Wie genau sind doch die Lehren der Greise; da die Länge und die Breite gleichmäßig sind, so gleicht er einem Vorhofe, und für den Vorhof ist Querbalken oder Pfosten nicht ausreichend, sondern ein Pfeiler von vier [Handbreiten]. R.Zera sprach: Ich würde folgenden Einwand erhoben haben: soll doch dieser Pfosten als Pfeiler von irgend welcher Breite betrachtet werden und zulässig sein!?

Ihm entging das, was R.Asi im Namen R.Joḥanans gesagt hat, daß nämlich der Pfeiler des Vorhofes vier [Handbreiten] haben müsse. R.Naḥman sagte: Es ist uns überliefert, daß eine Durchgangsgasse, für die Pfosten und Querbalken ausreichend sind, länger als breit sein muß und Häuser und Vorhöfe in diese münden müssen, und daß ein Vorhof, für den nicht Querbalken und Pfosten ausreichen, sondern ein vier [Handbreiten] breiter Pfeiler, viereckig sein muß.

Nur viereckig und nicht rund!?

Nein, er meint es wie folgt: ist er länger als breit, so ist er eine Durchgangsgasse, und für eine Durchgangsgasse sind auch Pfosten und Querbalken ausreichend, wenn aber nicht, so ist er ein Vorhof.

Um wieviel [muß er länger sein]?

Šemuél dachte zu sagen, er müsse zweimal so lang als breit sein, da sprach Rabh zu ihm: Mein Freund197sagte, auch irgend wieviel.

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EIN SCHÜLER SPRACH IM NAMEN R.JIŠMA͑ÉLS &C. R.A͑QIBA ENTGEGNETE: SIE STREITEN ÜBER DEN EINEN UND DEN ANDEREN. R.A͑QIBA SAGT JA DASSELBE, WAS DER ERSTE TANNA!?

SIE STREITEN BEZÜGLICH DER LEHRE198R.AḤLAJS, BEZIEHUNGSWEISE R.JEḤIÉLS; ES IST ABER NICHT BEKANNT199. Es wird gelehrt: R. A͑qiba erwiderte: Nicht R.Jišma͑él sagte dies, sondern dieser Schüler selbst, und die Halakha ist wie dieser Schüler.

Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst sagst du, nicht R.Jišma͑él habe dies gesagt, demnach ist die Halakha nicht wie jener, und darauf sagst du, die Halakha sei wie jener Schüler!? R.Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: R.A͑qiba sagte dies nur, um dadurch den Scharfsinn der Schüler anzuregen. R.Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Er sagte nur, dies leuchte ein200.

R.Jehošua͑ b. Levi sagte: Wenn da irgendwo findest, ein Schüler habe etwas im Namen R.Jišma͑éls vor R.A͑qiba gesagt, so ist es R.Meír, der zuerst bei R.Jišma͑él und dann bei R.A͑qiba famulierte. Es wird nämlich gelehrt: R.Meír erzählte: Als ich bei R.Jišma͑él war, pflegte ich Vitriol201in die Tinte za tun, und er sagte mir nichts; als ich aber [später] zu R.A͑qiba kam, verbot er es mir.

Dem ist ja aber nicht so, R.Jehuda erzählte im Namen Šemuéls im Namen R.Meírs: Als ich bei R.A͑qiba lernte, pflegte ich Vitriol in die Tinte zu tun, und er sagte mir nichts; als ich aber [später] zu R.Jišma͑él kam, fragte er mich: Mein Sohn, was ist deine Beschäftigung? Ich erwiderte ihm: Ich bin [Tora]Schreiber. Da sprach er zu mir: Mein Sohn, sei vorsichtig bei deiner Arbeit, denn sie ist eine Gottesarbeit; wenn du nur einen Buchstaben auslassest oder einen Buchstaben zuviel [schreibst], zerstörst202du die ganze Welt. Ich erwiderte ihm: Ich habe etwas, das ich in die Tinte tue, es ist Vitriol. Darauf entgegnete er mir: Darf man denn Vitriol in die Tinte tun, die Tora sagt ja: 203er schreibe, und er verwische, eine Schrift, die sich verwischen läßt!?

Was sagte ihm jener, und was erwiderte ihm dieser? –Er sprach zu ihm wie folgt: selbstverständlich bin ich im Schreiben der defekten und vollen [Worte] kundig, aber ich brauche auch nicht zu befürchten, eine Fliege könnte sich auf das Häkchen des Daleth setzen, es verwischen und aus diesem ein Reš204machen, denn ich habe etwas, das ich in die Tinte tue, nämlich Vitriol. Es besteht also ein Widerspruch sowohl bezüglich des Famulierens205als auch bezüglich des Verbotes!? Allerdings kann man den Widerspruch bezüglich des Famulierens erklären: er kam zuerst zu R. A͑qiba, und da er ihn nicht verstand206, ging er zu R.Jišma͑él, bei dem er das Gesetz lernte, und kehrte dann zu R.A͑qiba zurück, dessen Erläuterungen er dann verstand; aber bezüglich des Verbotes besteht ja ein Widerspruch!?

Dem ist auch so.

Es wird gelehrt: R.Jehuda sagte: R.Meír sagt, man dürfe in jede Tinte Vitriol tun, außer [zum Schreiben] des Abschnittes von der Ehebruchverdächtigten207;R.Ja͑qob sagte in seinem Namen, außer [zum Schreiben] des Abschnittes von der Ehebruchverdächtigten im Tempel208.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? R.Jirmeja erwiderte: Ob man [diesen Abschnitt ] 209aus der Tora ausradieren darf. Diese Tann aim führen denselben Streit, wie die Tannaím der folgenden Lehre: Die Rolle, die für eine Ehebruchverdächtigte geschrieben wurde, ist für eine andere unbrauchbar; R.Aḥi b.Jošija sagt, sie sei auch für eine andere brauchbar. R.Papa entgegnete: Vielleicht ist dem nicht so; der erste Tanna ist dieser Ansicht nur da, denn da [die Rolle] einmal für Rahel bestimmt war, kann sie nicht mehr für Lea bestimmt werden, einen Abschnitt der Tora aber, der ohne Bestimmung geschrieben wurde, darf man wohl ausradie- ren. R.Naḥmanb.Jiçḥaq entgegnete: Vielleicht ist dem nicht so; R.Aḥi b. Jošija ist dieser Ansicht nur da, wo [die Rolle] immerhin für eine Ehebruchverdächtigte geschrieben wurde, einen Abschnitt der Tora aber, der ja zum Studium geschrieben wurde, darf man nicht ausradieren.

Aber hält denn R.Aḥi b.Jošija nichts von dem, was wir gelernt haben: Wenn jemand einen Scheidebrief für seine Frau geschrieben und [von der Scheidung] abgekommen ist, und darauf ein Mitbürger ihn trifft und zu

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ihm spricht: du heißest ebenso wie ich, und deine Frau heißt ebenso wie meine Frau, so ist der Scheidebrief für diese unbrauchbar!?

Es ist ja nicht gleich; [bei der Scheidung] heißt es: 210er schreibe für sie, wonach das Schreiben für sie erfolgen muß, [bei der Ehebruchverdächtigten] aber heißt es :211er verfahre mit ihr, wonach das Verfahren für sie erfolgen muß, und das Verfahren besteht im Verwischen.

R.Aḥa b.Ḥanina sagte: Offenbar und bekannt ist es dem, durch dessen Wort die Welt erschaffen wurde, daß im Zeitalter R.Meírs niemand war, der ihm gleichkäme; nur deshalb setzten sie die Halakha nicht wie er fest, weil seine Genossen nicht in die Tiefe seiner Gedanken zu dringen vermochten. Er erklärte nämlich das Unreine als rein und begründete es, und ebenso das Reine als unrein und begründete es. Es wird gelehrt: Er hieß nicht R.Meír, sondern R.Nehoraj, und nur deshalb wird er R.Meír genannt, weil er die Augen der Weisen in der Halakha aufleuchten [meír] machte. Eigentlich hieß er auch nicht R.Nehoraj, sondern R.Neḥemja, und manche sagen, R.Elea͑zar b.A͑rakh, und nur deshalb wird er R.Nehoraj genannt, weil er die Augen der Weisen in der Halakha auf leuchten [manhir] machte. Rabbi sagte: Daß ich scharfsinniger bin als meine Genossen, kommt daher, weil ich R.Meír von hinten212sah; hätte ich ihn aber von vorn gesehen, so wäre ich noch scharfsinniger, denn es heißt:213deine Augen sollen deinen Meister sehen.

R.Abahu sagte im Namen R. Joḥan ans: R.Meír hatte einen Schüler Namens Symmachos, der über jeden unreinen Gegenstand achtundvierzig Gründe der Unreinheit und über jeden reinen Gegenstand achtundvierzig Gründe der Reinheit sagte. Es wird gelehrt: In Jabne war ein talentvoller Jünger, der hundertundfünfzig Gründe aufzuführen vermochte, daß das Kriechtier rein sei. Rabina sprach: Auch ich kann deduzieren, daß es rein ist: Wenn eine Schlange, die [Menschen] tötet und dadurch Unreinheit verbreitet, rein ist, um wieviel mehr ist es das Kriechtier, das nicht tötet und keine Unreinheit verbreitet!? Dies ist aber nichts, sie tut dies nur wie der Dorn214.

R.Abba sagte im Namen Šemuéls: Drei Jahre stritten die Schule Šammajs und die Schule Hillels: eine sagte, die Halakha sei nach ihr zu entscheiden, und eine sagte, die Halakha sei nach ihr zu entscheiden. Da ertönte eine Hallstimme und sprach: [Die Worte] der einen und der anderen sind Worte des lebendigen Gottes; jedoch ist die Halakha nach der Schule Hillels zu entscheiden.

Wenn aber [die Worte] der einen und der anderen Worte des lebendigen Gottes sind, weshalb war es der Schule Hillels beschieden, daß die Halakha nach ihr entschieden wurde?

Weil sie verträglich und bescheiden war, und sowohl ihre eigene Ansicht als auch die der Schule Šammajs studierte; noch mehr, sie setzte sogar die Worte der Schule Šammajs vor ihre eigenen. So zum Beispiel in folgender Lehre: Wenn jemand sich mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers in der Festhütte befindet, den Tisch aber in der Stube215 hat, so ist sie nach der Schule Šammajs unbrauchbar und nach der Schule Hillels brauchbar. Die Schule Hillels sprach zu der Schule Šammajs: Einst besuchten ja die Ältesten der Schule Šammajs und die Ältesten der Schule Hillels den R.Joḥanan b. Heḥoranith und trafen ihn nur mit dem Kopfe und mit dem größeren Teile des Körpers in der Festhütte, während der Tisch sich in der Stube befand. Die Schule Šammajs erwiderte: Soll dies ein Beweis sein!? Sie sprachen ja auch zu ihm: Wenn du stets so verfahren bist, so hast du in deinem Leben nie das Gebot von der Festhütte ausgeübt. Dies lehrt dich, daß, wenn jemand sich erniedrigt, der Heilige, gepriesen sei er, ihn erhöht, und wenn jemand sich erhöht, der Heilige, gepriesen sei er, ihn erniedrigt. Wer nach Größe jagt, vor dem flieht sie; wer vor der Größe flieht, dem jagt sie nach. Wer das Schicksal drängt, den drängt das Schicksal, wer sich von seinem Schicksal verdrängen läßt, dem steht das Schicksal bei.

Die Rabbanan lehrten: Zwei und ein halbes Jahr stritten die Schule Šammajs und die Schule Hillels: eine sagte, es wäre für den Menschen besser, nicht erschaffen worden zu sein, als daß er erschaffen worden ist, und eine sagte, es sei für den Menschen besser, daß er erschaffen worden ist, als daß er nicht erschaffen worden wäre. Darauf stimmten sie ab und kamen überein, daß es für den Menschen zwar besser wäre, nicht erschaffen worden zu sein, nachdem er aber erschaffen worden ist, untersuche er seine Handlungen; manche lesen: erwäge er seine Handlungen216.

iiiDER QUERBALKEN, VON DEM SIE SPRECHEN, MUSS SO BREIT SEIN, UM EINEN HALBZIEGEL AUFNEHMEN ZU KÖNNEN. DER HALBZIEGEL HAT DIE HÄLFTE EINES DREI HANDBREITEN LANGEN ZIEGELS, JEDOCH GENÜGT FÜR DEN QUERBALKEN DIE BREITE EINER HANDBREITE, UM EINEN HALBZIEGEL SEINER ivLÄNGE NACH AUFNEHMEN ZU KÖNNEN. ER MUSS BREIT GENUG SEIN, UM EINEN HALBZIEGEL AUFNEHMEN, UND STARK GENUG, UM EINEN HALBZIEGEL TRAGEN ZU KÖNNEN; R.JEHUDA SAGT, WENN NUR BREIT GENUG, AUCH WENN NICHT vSTARK GENUG. IST ER AUS STROH217ODER ROHR, SO IST ER ALS AUS METALL BESTEHEND ZU BETRACHTEN; IST ER KRÜMM, SO IST ER ALS GERADE ZU BETRACHTEN; IST ER RUND, SO IST ER ALS VIERECKIG ZU BETRACHTEN. WAS DREI HANDBREITEN IM KREISE HAT, HAT EINE HANDBREITE IM DURCHMESSER218.

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GEMARA. Wieso eine Handbreite, er müßte ja anderthalb breit sein!?

Wenn er so breit ist, um eine Handbreite aufzunehmen, so kann man die überragende halbe Handbreite mit Lehm bestreichen, etwas an der einen Seite und etwas an der anderen Seite. Rabba b. R.Hona sagte, der Querbalken, von dem sie sprechen, müsse so stark sein, um einen Halbziegel tragen zu können, die Träger des Balkens brauchen jedoch nicht so stark zu sein, um Querbalken und Halbziegel tragen zu können. R. Ḥisda sagte, diese und jener müssen auch219den Halbziegel tragen können.

R.Šešeth sagte: Wenn man einen Querbalken über den Durchgang legt und über diesen eine Matte ausbreitet, die bis drei [Handbreiten] vom Boden herabhängt, so ist hier weder Querbalken noch Zaun vorhanden: kein Querbalken, da er bedeckt ist, kein Zaun, da es ein Zaun ist, durch den Ziegen durchschlüpfen können.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Querbalken aus einer Wand herausragt und die gegenüberliegende Wand nicht berührt, ebenso wenn zwei Querbalken aus zwei gegenüberliegenden Wänden herausragen und einander nicht berühren, so ist, wenn die [Entfernung] keine drei [Handbreiten] beträgt, kein anderer Querbalken nötig; beträgt sie aber drei [Handbreiten], so ist ein anderer Querbalken nötig. R.Šimo͑n b.Gamliél sagt, beträgt [die Entfernung] keine vier [Handbreiten], sei kein anderer Querbalken nötig,beträgt sie vier [Handbreiten], sei ein anderer Querbalken nötig. Ebenso ist, wenn zwei Querbalken, von denen weder der eine noch der andere allein einen Halbziegel aufnehmen kann, neben einander liegen, wenn sie zusammen einen Halbziegel von anderthalb Handbreiten der Breite nach aufnehmen können, kein anderer Querbalken nötig, wenn aber nicht, ein anderer Querbalken nötig. R.Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn sie [auseinander gerückt] einen (Halb-)Ziegel von drei [Handbreiten] der Länge nach aufnehmen können, sei kein anderer Querbalken nötig, wenn aber nicht, sei noch ein anderer Querbalken nötig. Befindet sich einer oben und einer unten, so betrachte man, wie R.Jose b. R.Jehuda sagt, den oberen, als läge er ebenfalls unten, oder den unteren, als läge er ebenfalls oben, nur darf der obere nicht höher als zwanzig [Ellen] und der untere nicht niedriger als zehn [Handbreiten] sein. Abajje sagte: R. Jose b. R.Jehuda ist in einem Falle der Ansicht seines Vaters, und in einem Falle streitet er gegen ihn. In einem Falle ist er der Ansicht seines Vaters, indem er ebenfalls der Ansicht ist, daß zu betrachten220sei, und in einem Falle streitet er gegen ihn, indem R.Jehuda der Ansicht ist, [der Querbalken] dürfe sich oberhalb zwanzig [Ellen] befinden, während R.Jose b. R.Jehuda der Ansicht ist, nur innerhalb zwanzig [Ellen] und nicht oberhalb zwanzig.

R.JEHUDA SAGT, WENN NUR BREIT GENUG, AUCH &C. R.Jehuda lehrte Ḥija b.Rabh vor Rabh: Wenn nur breit genug, auch wenn nicht stark genug. Da sprach dieser: Lehre ihn: breit und stark genug.

R.Ilea͑j sagte ja aber im Namen Rabhs, wenn nur breit genug, brauche er nicht stark genug zu sein!?

Anders ist es, wenn er vier [Handbreiten] breit ist.

IST ER AUS STROH &C. Er lehrt uns damit, daß zu betrachten221sei, und das ist ja dasselbe!?

Man könnte glauben, nur wenn er aus dem gleichen Material besteht, nicht aber, wenn aus einem anderen, so lehrt er uns.

IST ER KRUMM, SO IST ER ALS GERADE ZU BETRACHTEN. Selbstverständlich222!?

Er lehrt uns damit das, was R.Zera gesagt hat. R.Zera sagte nämlich: Befindet sich [der Querbalken] innerhalb und die Krümmung außerhalb des Durchgangs, oder dieser innerhalb der zwanzig [Ellen] und die Krümmung oberhalb der zwanzig, oder dieser oberhalb der zehn [Handbreiten] und die Krümmung unterhalb, so ist, wenn man die Krümmung abziehen würde und dazwischen keine drei [Handbreiten] sein würden, kein anderer Querbalken nötig, wenn aber wohl, so ist ein anderer Querbalken nötig.

Aber auch dies ist ja selbstverständlich?! –

Nötig ist es wegen des Falles, wenn sich dieser innerhalb und die Krümmung außerhalb des Durchgangs befindet; man könnte glauben, es sei zu berücksichtigen, man könnte veranlaßt werden, sich nach dieser zu richten, so lehrt er uns.

IST EH RUND, SO IST ER ALS VIERECKIG ZU BETRACHTEN. Wozu ist dies weiter nötig!?

Dies ist wegen des Schlußsatzes nötig: Was drei Handbreiten im Kreise hat, hat eine Handbreite im Durchmesser.

Woher dies? R.Joḥanan erwiderte: Die Schrift sagt:223 Er fertigte das Meer, gegossen, von einem Rande bis zum anderen zehn Ellen weit, ringsum rund und fünf Ellen hoch; und eine Schnur von dreißig Ellen umspannte dasselbe ringsum.

Die Dicke des Randes224kommt ja noch hinzu!? R.Papa erwiderte: Vom Rande heißt es, daß er einem Lilienblatt glich, denn es heißt: 225und seine Dicke betrug eine Handbreite, und sein Rand war wie der Rand eines Bechers gestaltet, nach der Art einer Lilienblüte; zweitausend Bath faßte es.

Aber immerhin kommt ja irgend eine Dicke hinzu!?

Er spricht vom inneren [Umfang].

R.Ḥija lehrte: Das Meer, das Šelomo gemacht hatte, faßte einhundertundfünfzig Tauchbäder der Reinigung.

Aber das Tauchbad hat ja vierzig

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Seá!? Es wird nämlich gelehrt: 226Er soll seinen Leib im Wasser baden: in angesammeltem Wasser; den ganzen Leib im Wasser baden: worin sein ganzer Leib sich befindet; eine Elle zu einer Elle in einer Höhe von drei Ellen. Danach berechneten die Weisen das Wasser für das Tauchbad auf vierzig Seá. Auf dreihundert Quadratellen kommen mithin hundert, und auf einhundertundfünfzig fünfzig [Tauchbäder]. Demnach sind ja [für einhundertundfünfzig Tauchbäder] vierhundertundfünfzig Quadratellen ausreichend, während [das Meer] fünfhundert227Quadratellen faßte!?

Dies nur bei einem Viereck, während das von Šelomo gefertigte Meer rund war.

Merke, das Quadrat ist ja um ein Viertel grösser als der Kreis, wonach von vierhundert hundert und von hundert fünfundzwanzig fehlen, somit fehlen ja einhundertfünfundzwanzig!?

Rami b. Jeḥezqel lehrte, daß das von Šelomo gefertigte Meer in seinen unteren drei Ellen viereckig und in seinen oberen zwei Ellen rund war228. Allerdings kann es nicht umgekehrt gewesen sein, da es heißt, der Rand war rund, vielleicht aber nur eine [Elle] !?

Dies ist nicht einleuchtend, denn es heißt: zweitausend Bath faßte es; das Bath hat drei Seá, denn es heißt:229das Bath ist ein Zehntel230des Kor, somit hatte [das Meer] sechstausend Seá231.

Es heißt ja aber:232es faßte dreitausend Bath!?

Für die Häufung233. Abajje sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß die Häufung ein Drittel beträgt. Ebenso haben wir gelernt: Ein Kasten, eine Truhe, ein Schrank, ein Bienenkorb aus Stroh oder Rohr und ein Wasserbehälter eines alexandrinischen Schiffes, die einen flachen Boden haben und vierzig Seá Flüssiges, gleich zwei Kor234Trockenes fassen, sind rein235.

viDIE PFOSTEN, VON DENEN SIE SPRECHEN, MÜSSEN EINE HÖHE VON ZEHNHANDBREITEN UND KÖNNEN EINE BELIEBIGE BREITE UND DICKE HABEN. R.JOSE SAGT, EINE BREITE VON DREI HANDBREITEN.

GEMARA. DIE PFOSTEN, VON DENEN SIE SPRECHEN &C. Es wäre anzunehmen, daß eine anonyme Mišna236die Ansicht R.Elie͑zers vertritt, welcher sagt, es seien zwei Pfosten erforderlich.

Nein, die Pfosten allgemein.

Demnach sollte er auch vom Querbalken237lehren: die Querbalken, nämlich die Querbalken allgemein!?

Er meint es wie folgt: die Pfosten, über die R.Elie͑zer und die Weisen streiten, müssen eine Höhe von zehn Handbreiten und können eine beliebige Breite und Dicke haben.

Was heißt beliebig?

R.Ḥija lehrte: Selbst wie eine Mantelschnur.

Es wird gelehrt: Hat jemand den Pfosten in die Mitte der Durchgangsgasse238gesetzt, so steht ihm nur eine halbe Durchgangsgasse frei.

Selbstverständlich!?

Lies: so steht ihm eine halbe Durchgangsgasse frei.

Aber auch dies ist ja selbstverständlich?

Man könnte glauben, man befürchte, er könnte verleitet werden, sich der ganzen zu bedienen, so lehrt er uns.

Raba sagte: Hat jemand den Pfosten des Durchgangs drei [Handbreiten] vom Boden oder von der Wand entfernt gesetzt, so ist dies nichts. Und selbst R.Šimo͑n b. Gamliél, welcher sagt, man betrachte es als verbunden, ist dieser Ansicht nur in dem Falle, wenn [die Entfernung] sich oben befindet, nicht aber in dem Falle, wenn sie sich unten befindet, da es ein Zaun ist, durch den Ziegen durchschlüpfen können.

R.JOSE SAGT, EINE BREITE VON DREI HANDBREITEN. R.Joseph sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist nicht wie R.Jose, weder bei der Salztunke239noch bei den Pfosten. R.Hona b. Ḥenana sprach zu ihm: Du sagtest uns dies nur bezüglich der Salztunke und nicht bezüglich der Pfosten; bei der Salztunke wohl deshalb nicht, weil die Rabbanan gegen ihn streiten, und ebenso streiten ja die Rabbanan gegen ihn auch bei den Pfosten!? Dieser erwiderte: Anders ist es bei den Pfosten, da auch Rabbi seiner Ansicht240ist. R.Reḥumi lehrte es wie folgt: R.Jehuda, Sohn des R.Šemuél b. Šilath, sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist nicht wie R.Jose, weder bei der Salztunke noch bei den Pfosten. Man fragte ihn: Hast du es gesagt? Dieser erwiderte: Nein. Raba sprach: Bei Gott, er hat dies gesagt, und ich lernte es von ihm.

Weshalb ist er davon zurückgetreten?

Weil R.Jose [stets] seinen Grund241hat. Raba b. R. Ḥanan fragte Abajje: Wie ist die Halakha? Dieser erwiderte: Geh, sieh, wie das Volk verfährt. Manche beziehen dies auf folgende Lehre: Wer des Durstes wegen Wasser trinkt, spreche [den Segen] »Alles entsteht durch sein Wort«. R.Tryphon sagt: »Der viele Seelen und ihre Bedürfnisse erschafft«. Diesbezüglich fragte R.Ḥanan den Abajje, wie die Halakha sei, und dieser erwiderte: Geh, sieh, wie das Volk verfährt.

Blatt 15a

Es wurde gelehrt: Ein Pfosten, der bereits242steht, ist, wie Abajje sagt, ein [rituell brauchbarer] Pfosten, und wie Raba sagt, kein Pfosten. Wenn man am Tage vorher mit ihm überhaupt nicht gerechnet243hat, stimmen alle überein, daß er kein Pfosten ist, sie streiten nur über den Fall, wenn man am Tage vorher mit ihm gerechnet hat: Abajje sagt, er sei ein Pfosten, da man am Tage vorher mit ihm gerechnet hat, und Raba sagt, er sei keiner, da er von vornherein nicht zu diesem Zwecke aufgestellt wurde, (so gilt er nicht als Pfosten). Man glaubte [im Lehrhause], daß sie, wie sie bezüglich eines Pfostens streiten, auch bezüglich einer Wand streiten. Komm und höre: Wenn jemand seine Festhütte zwischen Bäumen errichtet, sodaß die Bäume die Wände bilden, so ist sie brauchbar!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie von vornherein zu diesem Zwecke gepflanzt hat.

Demnach ist dies ja selbstverständlich!?

Man könnte glauben, es sei zu berücksichtigen, er könnte sich des Baumes244bedienen, so lehrt er uns.

Komm und höre: Befindet sich da245 ein Baum, eine Steinwand oder eine Strauchhecke, so wird er als Doppelpfeiler betrachtet!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn man sie von vornherein zu diesem Zwecke errichtet hat.

Was lehrt er uns demnach damit!?

Er lehrt uns, daß die Strauchhecke aus Stäben bestehen kann, die weniger als drei Handbreiten von einander entfernt sind, worüber Abajje den Rabba befragte.

Komm und höre: Wenn das Geäst eines Baumes zur Erde herabhängt, so darf man, falls es keine drei Handbreiten von der Erde absteht, darunter [am Šabbath] tragen!?

Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn er von vornherein zu diesem Zwecke gepflanzt wurde.

Demnach sollte man doch unter dem ganzen umhertragen dürfen, wieso sagte nun R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, man dürfe darunter nur auf dem Raume von zwei Seáflächen246 umhertragen!?

Weil dieser ein Wohnraum ist, der wegen des Luftraumes [außerhalb] benutzt247wird, und in einem Wohnraume, der wegen des Luftraumes [außerhalb] benutzt wird, darf man am Šabbath umhertragen, nur wenn er nicht mehr als zwei Seáflächen hat.

Komm und höre: Wenn jemand den Šabbath auf einem zehn [Handbreiten] hohen Hügel feiert, der von vier Ellen bis zwei Seáflächen groß ist, oder in einer Vertiefung von zehn [Handbreiten], die von vier Ellen bis zwei Seáflächen groß ist, oder auf einem Stoppelfelde, das von Halmen umgeben ist, so darf er innerhalb dieses Raumes und zweitausend Ellen248außerhalb desselben gehen. Wolltest du erwidern, hier handle es sich ebenfalls um den Fall, wenn sie von vornherein zu diesem Zwecke errichtet worden sind, so kann dies allerdings vom Stoppelfelde gelten, wie ist es aber hinsichtlich des Hügels und der Vertiefung zu erklären!?

Vielmehr, hinsichtlich einer solchen Wand stimmen alle überein, daß sie als Wand gilt, sie streiten nur über den Pfosten. Abajje vertritt seine Ansicht, daß nämlich der Pfosten als Wand dient, und die bereits bestehende Wand gilt als Wand, und Raba vertritt seine Ansicht, daß nämlich der Pfosten nur als Kennzeichen dient, und ein Kennzeichen ist er nur dann, wenn er von vornherein zu diesem Zwecke aufgestellt wird, sonst aber nicht.

Komm und höre: Wenn Steine aus einer Steinwand herausragen und von einander weniger als drei [Handbreiten] entfernt sind, so ist kein anderer Pfosten nötig, sind sie aber von einander drei [Handbreiten] entfernt, so ist ein anderer Pfosten nötig!?

Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn man sie von vornherein zu diesem Zwecke eingebaut hat.

Demnach ist dies ja selbstverständlich!?

Man könnte glauben, diese dienen nur als Verbindung mit einem neuen Bauwerke, so lehrt er uns.

Komm und höre: R.Ḥija lehrte: Wenn eine Wand an einer Seite eine Vertiefung hat, einerlei, ob dies von außen zu merken ist und von innen nicht, oder von innen zu merken ist und von außen nicht, so gilt dies als Pfosten!?

Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn sie von vornherein zu diesem Zwecke gemacht worden ist.

Was lehrt er uns demnach damit!?

Er lehrt uns, daß, wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, es als Pfosten gelte!

Komm und höre: Rabh saß einst in einer Durchgangsgasse, und R.Hona saß vor ihm und sprach zu seinem Diener: Geh, hole mir einen Krug Wasser. Während er zurückkam, stürzte der Pfosten ein. Da winkte er ihm mit der Hand, und dieser blieb auf seinem Platze stehen. R.Hona sprach zu ihm: Will der Meister nicht mit der Dattelpalme249rechnen? Dieser erwiderte: Dieser Jünger glaubt, die Leute hätten keine Halakha gelernt; haben wir denn gestern mit dieser gerechnet!? Nur deshalb, weil sie mit dieser nicht gerechnet hatten, wenn aber wohl, so würde sie als Pfosten gegolten haben!?

Man könnte glauben, daß Abajje und Raba über den Fall streiten, wenn man damit nicht gerechnet hat, wenn man aber damit gerechnet hat, gelte er als Pfosten. Dies kann aber nicht sein. Am Hause des Bar Habo befand sich ein Balkonträger, und Abajje und Raba stritten über ihn250während ihres ganzen Lebens.

viiALLES KANN ALS PFOSTEN VERWENDET WERDEN, SELBST EIN LEBENDES WESEN; R.MEÍR VERBIETET DIES. EIN SOLCHES IST FERNER, WENN ES ALS

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ROLLSTEIN251VERWENDET WIRD, VERUNREINIGEND; NACH R.MEÍR IST ES REIN. FERNER KANN MAN AUF EIN SOLCHES SCHEIDEBRIEFE SCHREIBEN; NACH R.JOSE DEM GALILÄER IST ES DAZU UNBRAUCHBAR.

GEMARA. Es wird gelehrt: R.Meír sagte: Ein lebendes Wesen darf weder als Wand für eine Festhütte, noch als Pfosten für einen Durchgang, noch als Pfeiler für einen Brunnen, noch als Rollstein für ein Grab verwendet werden. Im Namen R.Jose des Galiläers sagten sie, man dürfe auf ein solches auch keine Scheidebriefe schreiben.

Was ist der Grund R.Jose des Galiläers?

Es wird gelehrt : 252Brief; ich weiß dies nur von einem Briefe, woher, daß auch jede andere Sache einbegriffen ist? Es heißt: 253er schreibe ihr, auch auf alles andere. Weshalb heißt es demnach Brief? Um dir zu sagen: wie ein Brief eine leblose Sache ist und nicht ißt, ebenso alles andere, was leblos ist und nicht ißt.

Und die Rabbanan!?

Heißt es denn auf einen Brief, es heißt ja nur Brief, und dies bedeutet nur, daß die Worte zu schreiben sind.

Was folgern die Rabbanan aus [den Worten:] so schreibe er?

Hieraus folgern sie, daß sie nur durch ein Schriftstück geschieden wird und nicht durch Geld. Man könnte nämlich glauben, da die Scheidung der Antrauung254gleicht, könne auch die Scheidung durch Geld erfolgen, wie die Antrauung durch Geld erfolgt, so lehrt er uns.

Woher entnimmt dies R.Jose der Galiläer?

Er folgert dies aus [dem Worte] Trennungsbrief; nur der Brief und nichts anderes trennt sie.

Und die Rabbanan!?

Aus [dem Worte] Trennungsbrief folgere man, daß es eine Sache sein muß, die zwischen ihm und ihr vollständig255trennt. Es wird nämlich gelehrt: Sagte er: da hast du einen Scheidebrief mit der Bedingung, daß du nie Wein trinkest, oder: mit der Bedingung, daß du nie in das Haus deines Vaters gehest, so ist dies keine Trennung; wenn aber bis nach dreißig Tagen, so ist dies eine Trennung.

Und R.Jose der Galiläer!?

Er folgert dies aus dem [Worte] Trennung256.

Und die Rabbanan!?

Sie deuten [das Wort] Trennung nicht.

viiiWENN EINE KARAWANE IN EINEM TALE LAGERT, DAS SIE MIT DEM SPANNZEUG DER TIERE UMGEBEN HAT, SO DARF MAN IN DIESEM UMIIERTRAGEN, NUR MUSS DIE UMZÄUNUNG ZEHN HANDBREITEN HOCH SEIN UND DÜRFEN DIE LÜCKEN NICHT MEHR BETRAGEN ALS DAS UMBAUTE. EINE LÜCKE VON UNGEFÄHR ZEHN ELLEN IST ZULÄSSIG, WEIL SIE ALS TÜRÖFFNUNG ANZUSEHEN IST; EINE GRÖSSERE IST VERBOTEN.

GEMARA. Es wurde gelehrt: Gleicht die Lücke dem Stehenden, so ist es, wie R.Papa sagt, erlaubt, und wie R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagt, verboten. R.Papa sagt, es sei erlaubt, denn der Allbarmherzige lehrte Moše257wie folgt: mehr als die Hälfte darf nicht offen sein. R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagt, es sei verboten, denn der Allbarmherzige lehrte Moše wie folgt: mehr als die Hälfte muß umzäunt sein.

Wir haben gelernt: Und dürfen die Lücken nicht mehr betragen als das Umbaute. Demnach ist ebensoviel erlaubt!?

Folgere nicht, ebensoviel sei erlaubt, sondern, wenn das Umbaute mehr ist als die Lücken, sei es erlaubt.

Demnach sollte er ja, wenn es gleichmäßig verboten ist, lehren: die Lükken dürfen nicht ebensoviel sein wie das Umbaute!?

Das ist ein Einwand.

Komm und höre: Wenn jemand seine Festhütte mit Spießen oder Seitenbrettern von einem Bette bälkt, so ist sie, wenn der Abstand zwischen ihnen258ihnen gleicht, brauchbar!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie hin- und hergeschoben259werden.

Man kann ja [den Abstand] genau bemessen!? R.Ami erwiderte: Wenn man einen Überschuß läßt. Raba erwiderte: Liegen diese der Breite nach, so lege man [die Hüttenbedachung] der Länge nach, liegen diese der Länge nach, so lege man jene der Breite260nach.

Komm und höre: Wenn eine Karawane in einem Tale lagert, das sie mit Kamelen, Sätteln, Sattelkissen,

Blatt 16a

Lastsäcken, Rohr und Sträuchern umgeben hat, so darf man in diesem umhertragen, nur darf ein Kamel vom anderen nicht um ein Kamel, ein Sattel vom anderen nicht um einen Sattel, ein Sattelkissen vom anderen nicht um ein Sattelkissen entfernt sein!?

Hier ebenfalls, daß man sie hin- und herschieben261kann.

Komm und höre: Somit gibt es bei der Umzäunung262drei Grade: sind [die Latten] weniger als drei [Handbreiten breit], so dürfen sie von einander keine drei [Handbreiten] abstehen, sodaß eine Ziege nicht mit einem Satze hindurch kann. Sind sie drei oder von drei bis vier [Handbreiten breit], so darf [der Abstand] von einander nicht so groß sein, wie ihre Breite, sodaß die Lücke nicht dem Stehenden gleichkommt; wenn aber die Lücke mehr ist als das Stehende, so ist es263auch längs dem Stehenden verboten. Sind sie vier [Handbreiten] bis zehn Ellen [breit], so darf [der Abstand] von einander nicht so groß sein, wie ihre Breite, sodaß die Lücke nicht dem Stehenden gleichkommt; wenn aber die Lücke dem Stehenden gleichkommt, so ist es längs dem Stehenden erlaubt und längs der Lücke verboten; ist aber das Stehende mehr als die Lücke, so ist es auch längs der Lücke erlaubt. Hat [der Zaun] eine Lücke von mehr als zehn [Ellen], so ist es verboten. Wenn da Spitzpfähle sind und man sie oben durch ein Rutengeflecht verbindet, so ist es erlaubt, auch wenn sie von einander mehr als zehn [Ellen entfernt] sind. Der Anfangssatz lehrt also, daß, wenn sie von drei bis vier [Handbreiten breit] sind, [der Abstand] von einander nicht so groß wie die Breite sein dürfe. Dies ist eine Widerlegung R.Papas!?

R.Papa kann dir erwidern: unter »wie die Breite« ist zu verstehen, daß man sie hin- und herschieben kann. Dies ist auch einleuchtend, denn er lehrt, daß, wenn die Lücke mehr ist als das Stehende, es auch längs dem Stehenden verboten sei; demnach ist es erlaubt, wenn gleich dem Stehenden. Schließe hieraus.

Demnach wäre dies ja eine Widerlegung R. Honas, des Sohnes R.Jehošua͑s!?

Er kann dir erwidern: wie ist nach deiner Ansicht der Schlußsatz zu erklären: ist aber das Stehende mehr als die Lücke, so ist es auch längs der Lücke erlaubt; demnach ist es verboten, wenn gleich der Lücke!?

Der Schlußsatz widerspricht also der Ansicht R.Papas und der Anfangssatz widerspricht der Ansicht R. Honas, des Sohnes R.Jehošua͑s!?

Der Schlußsatz widerspricht nicht der Ansicht R.Papas, denn im Schlußsatze heißt es deshalb: das Stehende mehr als die Lücke, weil es im Anfangssatze heißt: die Lücke mehr als das Stehende. Und der Anfangssatz widerspricht nicht der Ansicht R.Honas, des Sohnes R.Jehošua͑s, denn im Anfangssatze heißt es deshalb: die Lücke mehr als das Stehende, weil er im Schlußsatze lehren will: das Stehende mehr als die Lücke.

Einleuchtend ist es nach R.Papa, daß er sie264nicht zusammen lehrt, nach R.Hona, dem Sohne des R.Jehošua͑, aber sollte er sie doch zusammen lehren: sind sie weniger als drei oder drei [Handbreiten breit], so dürfen sie von einander keine drei [Handbreiten] abstehen!?

Die Unbrauchbarkeit im Anfangssatze gleicht nicht der Unbrauchbarkeit im Schlußsatze: im Anfangssatze deshalb nicht, damit nicht eine Ziege mit einem Satze hindurch könne, im Schlußsatze deshalb nicht, damit nicht die Lücke dem Stehenden gleichkomme.

»Weniger als drei [Handbreiten]«. Dies nach den Rabbanan, welche sagen, bei weniger als drei [Handbreiten Abstand] gelte es als verbunden265, nicht aber bei drei [Handbreiten], dagegen heißt es im Schlußsatze: von drei bis vier [Handbreiten], also nach R.Šimo͑n b. Gamliél, welcher

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sagt, bei weniger als vier [Handbreiten Abstand] gelte es als verbunden, denn nach den Rabbanan sind ja drei und vier dasselbe, wieso könnte es heißen: von drei bis vier, [ausschließlich]!? Abajje erwiderte: Da der Anfangssatz die Ansicht der Rabbanan vertritt, so vertritt auch der Schlußsatz die Ansicht der Rabbanan, denn die Rabbanan pflichten bei, daß, wenn der entsprechende [Abstand] erlaubt werden soll, vier [Handbreiten] von Bedeutung sind, weniger aber nicht. Raba erwiderte: Da der Schlußsatz die Ansicht des R.Šimo͑n b. Gamliél vertritt, so vertritt auch der Anfangssatz die Ansicht des R.Šimo͑n b. Gamliél, denn nur oben gilt es nach R.Šimo͑n b. Gamliél266als verbunden, unten aber gilt es nicht als verbunden, da es einem Zaune gleicht, durch den Ziegen durchschlüpfen können.

Komm und höre: Diese Wände können auch größtenteils aus Türen und Fenstern bestehen, nur muß das Stehende mehr sein als die Lücke. Wie ist dies größtenteils möglich!? Vielmehr wenn sie großenteils aus Türen und Fenstern bestehen, sind sie erlaubt, nur muß das Stehende mehr sein als Lücke. Wenn es aber der Lücke gleicht, ist es also verboten. Dies ist ja eine Widerlegung R.Papas!?

Eine Widerlegung. Die Halakha ist aber wie R.Papa.

Widerlegt und so die Halakha!?

Allerdings, denn unsre Mišna stimmt mit ihm überein. Diese lehrt, daß die Lücken nicht mehr als das Umbaute sein dürfen, wonach es gleich diesem erlaubt ist.

ixSIE DÜRFEN ES267AUCH MIT DREI STRICKEN ÜBEREINANDER UMSPANNEN, NUR DARF EIN STRICK VOM ANDEREN KEINE DREI HANDBREITEN ENTFERNT SEIN. DIE STÄRKE DER STRICKE, IHRE DICKE MUSS MEHR ALS EINE HANDBREITE HABEN, SODASS DIE GANZE [HÖHE] ZEHN HANDBREITEN BETRAGE. x,1SIE DÜRFEN ES AUCH MIT ROHRSTÄBEN UMZÄUNEN, NUR DARF [DER ABSTAND] ZWISCHEN EINEM ROHRE UND DEM ANDEREN KEINE DREI HANDBREITEN BETRAGEN. SIE SAGTEN ES NUR VON EINER KARAWANE

SO R.JEHUDA; DIE WEISEN SAGEN, SIE SPRECHEN NUR DESHALB VON EINER KARAWANE, WEIL DIES DAS GEWÖHNLICHE IST. EINE WAND, DIE NICHT AUS KREUZ UND QUER LAUFENDEN STÄBEN BESTEHT, GILT NICHT ALS WAND

SO R.JOSE B. R.JEHUDA; DIE WEISEN SAGEN, EINES VON BEIDEM.

GEMARA. R.Hamnuna sagte: Sie sagten, daß, wenn beim Senkrechten das Stehende mehr ist als die Lücke, es gültig sei; wie ist es aber, fragte R.Hamnuna, beim Wagerechten? Abajje erwiderte: Komm und höre: Die Stärke der Stricke, ihre Dicke muß mehr als eine Handbreite haben, sodaß die ganze [Höhe] zehn Handbreiten betrage. Wozu brauchen sie, wenn dem so268wäre, mehr als eine Handbreite [dick] zu sein, man könnte ja [einen Abstand] von weniger als drei [Handbreiten] lassen und einen Strick von irgend welcher Dicke ziehen, [einen Abstand] von weniger als drei [Handbreiten] lassen und einen Strick von irgend welcher Dicke ziehen und [einen Abstand] von weniger als vier [Handbreiten] lassen und einen Strick von irgend welcher Dicke ziehen269!?

Glaubst du? Wo lasse man [den Abstand] von weniger als vier [Handbreiten]: läßt man ihn unten, so gleicht es ja einem Zaune, durch den Ziegen durchschlüpfen können; läßt man ihn oben, so wird ja die Bedeutung [des obersten Strickes] durch den freien Raum über und unter diesem270aufgehoben; und läßt man ihn in der Mitte, so ist zwar das Stehende mehr als die Lücke, jedoch nach beiden Seiten verteilt, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß, wenn das Stehende mehr ist als die Lücke, auch nach zwei Seiten verteilt, dies zulässig sei!?

Vielmehr, R.Hamnuna fragte bezüglich einer etwas mehr als sieben [Handbreiten breiten] Matte, von der man drei [Handbreiten] ausschneidet und etwas mehr als vier271zurückläßt und sie etwas weniger als drei [Handbreiten über der Erde] ausspannt. R.Aši sagte: Er fragte bezüglich einer schwebenden Wand. So fragte R.Ṭabla den Rabh, ob die schwebende Wand eine Ruine zu erlaubtem Gebiete mache, und dieser erwiderte, die schwebende Wand sei nur beim Wasser272zulässig, weil die Weisen beim Wasser erleichtert haben.

[SIE DÜRFEN ES AUCH MIT ROHRSTÄBEN UMZÄUNEN &C.] Nur eine Karawane, ein einzelner aber nicht, dagegen wird ja aber gelehrt, R.Jehuda sagt, sie haben all diese [lückenhaften] Wände beim Šabbathgesetze für den einzelnen nicht mehr als bis zwei Seáflächen erlaubt!?

Wie R.Naḥman, und wie manche sagen, R.Bebaj b. Abajje, erklärt hat, dies beziehe sich auf den ganzen erforderlichen Raum, ebenso spricht [R. Jehuda]273vom ganzen erforderlichen Raume274.

Worauf bezieht sich das, was R.Naḥman, beziehungsweise R.Bebaj b. Abajje, gesagt hat?

Auf folgende Lehre: Eine Wand, die nicht aus kreuz und quer laufenden Stäben besteht, gilt nicht als Wand

so R.Jose b. R.Jehuda. Aber kann R.Jose b. R.Jehuda dies denn gesagt haben, es wird ja gelehrt: Das Gesetz von der Strickwand gilt sowohl vom einzelnen als auch von einer Karawane. Welchen Unterschied gibt es zwischen einem einzelnen und einer Karawane? Für den einzelnen ist es bis zwei Seáflächen zulässig, für zwei ist es bis zwei Seáflächen zulässig, drei dagegen gelten als Karawane, und für sie ist es bis sechs [Seáflächen] zulässig

so R.Jose b.R.Jehuda; die Weisen sagen, sowohl für den einzelnen als auch für eine Karawane sei es nach Bedarf zulässig, nur dürfen keine zwei Seáflächen unbenutzt275bleiben!? Hierzu sagte R.Naḥman, und wie manche sagen, R.Bebaj b.Abajje, [in unserer Mišna] spreche er276vom ganzen Bedarf.

R.Naḥman trug vor im Namen unseres Meisters Šemuél: Für den einzelnen ist es bis zwei Seáflächen zulässig, für zwei ist es bis zwei Seáflächen zulässig, drei gelten als Karawane, und für sie ist es bis sechs [Seáflächen] zulässig.

Du lässest die Rabbanan und entscheidest nach R.Jose b.R.Jehuda!? Hierauf ließ R.Naḥman seinen Dolmetsch vortreten und vortragen: Was ich euch vorgetragen habe, war ein Irrtum von mir, vielmehr sagten sie wie folgt: Für den einzelnen ist es bis zwei Seáflächen zulässig, für zwei ist es bis zwei Seáflächen zulässig, drei gelten als Karawane, und für sie ist es nach Bedarf zulässig.

Der Anfangssatz nach

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R.Jose b. R.Jehuda und der Schlußsatz nach den Rabbanan!?

Allerdings, weil auch sein Vater [R.Jehuda] seiner Ansicht ist.

R.Gidel sagte im Namen Rabhs: [Zuweilen] ist es für drei sogar bis fünf [Seáflächen] verboten, und zuweilen sogar bis sieben zulässig. Sie sprachen zu ihm: Sagte Rabh dies? Er erwiderte: Bei der Tora, den Propheten und den Hagiographen, daß Rabh dies sagte. R.Aši sprach: Was ist denn dabei auffallend, vielleicht meint er es wie folgt: wenn sie sechs [Seáflächen] brauchen und sieben umzäunen, so ist es sogar bis sieben erlaubt; wenn sie aber fünf brauchen und sieben umzäunen, so ist es auch bis fünf verboten277.

Aber das, was gelehrt wird, daß keine zwei Seáflächen unbenutzt bleiben dürfen, bezieht sich ja wahrscheinlich auf die Personen278!?

Nein, unbenutzt von Geräten279.

Es wurde gelehrt: Über den Fall, wenn sie drei waren und einer gestorben, oder wenn sie zwei waren280und einer hinzugekommen ist, [streiten] R.Hona und R.Jiçḥaq; einer sagt, der Šabbath sei ausschlaggebend, und einer sagt, die Bewohner281seien ausschlaggebend. Es ist zu beweisen, daß R.Hona es ist, welcher sagt, der Šabbath sei ausschlaggebend; Rabba erzählte nämlich, er habe R.Hona gefragt und R.Jehuda gefragt, wie es denn sei, wenn jemand einen E͑rub gemacht hat mit einer Tür282rechnend und die Tür geschlossen wurde, mit einem Fenster283rechnend und das Fenster geschlossen284wurde, und dieser habe erwidert, es sei erlaubt, da es [beim Eintritt] des Šabbaths erlaubt war. Schließe hieraus.

Es ist anzunehmen, daß R.Hona und R.Jiçḥaq denselben Streit führen wie R.Jose und R.Jehuda. Wir haben nämlich gelernt: Wenn ein Hof [am Šabbath] nach beiden Seiten hin durchbrochen wurde, ebenso wenn ein Haus nach beiden Seiten hin durchbrochen wurde, und ebenso wenn von einem Durchgang die Querbalken oder Pfosten entfernt wurden, so sind sie an diesem Šabbath erlaubt und für die Zukunft verboten

so R.Jehuda. R.Jose sagt, sind sie an diesem Šabbath erlaubt, seien sie auch für die Zukunft erlaubt, und sind sie für die Zukunft verboten, seien sie auch an diesem Šabbath verboten. Demnach wäre R.Hona der Ansicht R.Jehudas und R.Jiçḥaq der Ansicht R.Joses.

R.Hona kann dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach R.Jose, denn R.Jose vertritt seine Ansicht nur da, wo die Wände nicht vorhanden sind, nicht aber hierbei, wo die Wände vorhanden sind. Ebenso kann dir R.Jiçḥaq erwidern: meine Ansicht gilt auch nach R.Jehuda, denn R.Jehuda vertritt seine Ansicht nur da, wo die Insassen vorhanden sind, nicht aber hierbei, wo die Insassen nicht vorhanden sind.

DIE WEISEN SAGEN, EINES VON BEIDEM. Dasselbe sagt ja auch der erste Tanna!?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bezüglich eines einzelnen in einer bewohnten Gegend285.

x,2VIER DINGE HAT MAN IM KRIEGSLAGER GESTATTET: MAN DARF HOLZ AUS JEDEM ORTE HOLEN, UND MAN IST DA VOM HÄNDEWASCHEN, VON [DER VERZEHNTUNG DES] DEMAJ286UND VOMRUB BEFREIT.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn das Heer in einen freiwilligen Krieg287zieht, so steht ihnen der Raub von getrocknetem Holze frei; R.Jehuda b. Thema sagt, sie dürfen auch überall lagern. Ferner sind sie da zu bestatten, wo sie gefallen sind.

«So steht ihnen der Raub von getrocknetem Holze frei.» Dies gehört ja zu den Verordnungen Jehošua͑s, denn der Meister sagte, Jehošua͑ habe zehn Verordnungen getroffen, daß man nämlich Tiere in [fremden] Gebüschen weiden und daß man in [fremden] Feldern Holz sammeln dürfe!?

Dies bezog sich auf Dornen und Disteln, hier aber handelt es sich um anderes Gehölz. Oder aber: dies bezog sich auf [am Boden] haftendes, hier aber handelt es sich um gefälltes288. Oder aber: dies bezog sich auf feuchtes, hier aber handelt es sich um trockenes.

«R. Jehuda b. Thema sagt, sie dürfen auch überall lagern. Ferner sind sie da zu bestatten, wo sie gefallen sind.» Selbstverständlich, diese sind ja Pflichttote, und der Pflichttote erwirbt seinen Platz!?

Dies ist wegen des Falles nötig, wenn [der Gefallene Angehörige] hat, die ihn bestatten.

Blatt 17b

Es wird nämlich gelehrt: Pflichttoter ist derjenige, der niemand hat, der ihn bestattet. Wenn er289aber ruft und jemand ihm antwortet, so ist er kein Pf lichttoter.

Erwirbt denn der Pflichttote seinen Platz, es wird ja gelehrt: Wenn jemand einen Toten auf der Landstraße liegen findet, so lege er ihn rechts oder links der Landstraße; [ist auf der einen Seite] ein Brachfeld und [auf der anderen] ein Ackerfeld, so lege er ihn auf das Brachfeld; wenn ein Ackerfeld und ein Saatfeld, so lege er ihn auf das Ackerfeld; sind beide Acker-, beide Saat- oder beide Brachfelder, so lege er ihn auf die Seite, die ihm beliebt!? R.Bebaj erwiderte: Dies gilt von einem Toten, der auf der ganzen Straßenbreite liegt, und da er zu entfernen ist, so lege er ihn auf die Seite, die ihm beliebt.

VOM HÄNDEWASCHEN. Abajje sagte: Dies lehrten sie nur vom Waschen vor [der Mahlzeit, das Waschen] nachher aber ist Pflicht. R.Ḥija b. Aši sagte: Weshalb sagten sie, das Waschen nach [der Mahlzeit] sei Pflicht? Weil es ein feines Salz290gibt, das die Augen blendet. Abajje sagte: Davon befindet sich ein Teilchen in einem Kor. R.Aḥa, der Sohn Rabas, fragte R.Aši: Wie ist es, wenn man Salz291mißt? Dieser erwiderte: Dann erst recht.

VON [DER VERZEHNTUNG DES] DEMAJ. Wir haben nämlich gelernt: Man darf den Armen und den einquartierten Truppen Demaj zu essen geben. R.Hona sagte: Es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe den Armen und den einquartierten Truppen kein Demaj zu essen geben, die Schule Hillels sagt, man dürfe den Armen und den einquartierten Truppen Demaj zu essen geben.

UND VOMRUB. In der Schule R.Jannajs sagten sie: Dies lehrten sie nur vom Hof-E͑rub292, zum Gebiet-E͑rub293aber sind sie verpflichtet, denn R.Ḥija lehrte, wegen [der Übertretung des Gebotes vom] Gebiet-E͑rub sei nach der Tora zu geißeln. R.Jonathan wandte ein: Ist denn auf ein Verbot, bei dem [die Verneinung] al [nicht] gebraucht294wird, die Geißelung gesetzt!? R.Aha b.Ja͑qob entgegnete: Es heißt ja auch:295wendet euch nicht [al] an die Totenbeschwörer und die Wahrsager; ist etwa auch dieserhalb nicht zu geißeln!?

Der Einwand R.Jonathans ist wie folgt zu verstehen: dies ist ja ein Verbot, worauf die Verwarnung auf Todesstrafe durch das Gericht gesetzt296ist, und wegen eines Verbotes, worauf die Verwarnung der Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, ist nicht zu geißeln!? R. Aši erwiderte: Heißt es etwa: nichts hinaustragen, es heißt ja:297nicht hinausgehen298!?


  1. In einem an 3 Seiten umzäunten oder von Häusern umgebenen Raume darf am Šabbath nicht umhergetragen werden (cf. Sab. Blatt 6a), es sei denn, daß auch an der 4. Seite eine Art Torwand errichtet wird, wozu schon ein einziger Pfosten od. ein von Wand zu Wand reichender Querbalken ausreicht. Unter »Durchgang« in unserem Traktate ist eine solche Torwand zu verstehen, zuweilen auch der von Privathäusern umgebene Raum, eine Art Sackgasse, die an einer Seite in die öffentliche Straße mündet; in vorliegender Übersetzung mit »Durchgangsgasse« wiedergegeben.↩︎

  2. Nach der Tora ist das Tragen am Šabbath nur auf einem richtigen öffentlichen Gebiete verboten.↩︎

  3. In der angezogenen Mišna werden viele Fälle aufgeführt, die die Festhütte unbrauchbar machen.↩︎

  4. Wajikra 3,2.↩︎

  5. Eine größere Tür führt nicht diese Bezeichnung.↩︎

  6. Ein solcher Vers ist in der Schrift nicht bekannt; nach den Tosaphisten liegt hier eine Verschmelzung von Jechezkel 40,48 u. ib. 47,1 vor.↩︎

  7. Wajikra 26,11.↩︎

  8. Bamidbar 10,21.↩︎

  9. Heiligtum, Benennung des Tempels.↩︎

  10. Schemot 25,8.↩︎

  11. Im Texte das Verbum, aus dem das Wort Stiftshütte gebildet ist.↩︎

  12. Die zulässige Breite der Türöffnung.↩︎

  13. Schemot 27,18.↩︎

  14. Ib.V. 14.↩︎

  15. Ib. 38,15.↩︎

  16. Die 50 E.n langen Wände hatten an beiden Seiten je 15 E.n Umhänge, mithin blieben für die Toröffnung 20 E.n.↩︎

  17. An beiden Seiten des Tores waren die Umhänge 15 E.n hoch.↩︎

  18. Der 10 E.n hoch war.↩︎

  19. Der oben Col. a den Grund RJ.s angibt.↩︎

  20. Der oben Col. a den Grund RJ.s angibt.↩︎

  21. Sie rührt nicht von Rabh her, somit besteht hier kein Widerspruch.↩︎

  22. In der angezogenen Lehre wird ja ausdrücklich hervorgehoben, daß die Rabbanan es von der Tempeltür entnehmen.↩︎

  23. Wajikra 23,43.↩︎

  24. Daß man in einer Hütte weilt, selbst wenn sie höher als 20 E.n ist.↩︎

  25. Wenn der Balken so dick ist, daß er sich innerhalb und außerhalb der 20 E.n befindet.↩︎

  26. Was über die 20 E.n ragt, gilt als nicht vorhanden.↩︎

  27. Die Bedachung der Festhütte muß so dick sein, daß sie mehr Schatten als Sonne gewähre; cf. Suk. Blatt 2a.↩︎

  28. Der Balken muß eine bestimmte, weiter näher bezeichnete Stärke haben.↩︎

  29. Da er in Wirklichkeit haltbar ist.↩︎

  30. Oft, wie auch hier פרזקיא, Parzaqja, nach manchen mit Porsica, einer Stadt in Mesopotamien, identisch.↩︎

  31. Wenn vom Balken bezw. der Hüttenbedachung an einer Stelle innerhalb der 20 E.n etwas fehlt.↩︎

  32. Wenn vom Balken bezw. der Hüttenbedachung an einer Stelle innerhalb der 20 E.n etwas fehlt.↩︎

  33. Den Durchgang niedriger, wenn er zu hoch ist.↩︎

  34. Der Balken muß sich demnach innerhalb der 20 E.n befinden.↩︎

  35. Wenn die Wand eine Lücke von 10 E.n hat, so ist sie unbrauchbar.↩︎

  36. Der Vertiefung, wenn er nicht genügend hoch ist; weit. Blatt 5a.↩︎

  37. In den meisten Fällen wird bezügl. des Durchgangs bezw. der Festhütte die Elle zu 5 Hb.n gerechnet, wo dies aber erleichternd ist, wie im angezogenen Falle, wird sie zu 6 gerechnet.↩︎

  38. Wenn die Bedachung nicht bis zum äußersten Ende des Bodens reicht; cf. Suk. Blatt 17a.↩︎

  39. In den meisten Fällen wird bezügl. des Durchgangs bezw. der Festhütte die Elle zu 5 Hb.n gerechnet, wo dies aber erleichternd ist, wie im angezogenen Falle, wird sie zu 6 gerechnet.↩︎

  40. Um darauf andere Saaten säen zu dürfen; zur weiteren Erklärung dieser Mišna vgl. Kil. IV, 1.↩︎

  41. Die Beete auf dem als Zwischenraum erforderlichen Raume.↩︎

  42. Cf. Anm. 35, mut. mut.↩︎

  43. Um die Mitte des Altars, dessen untere Hälfte breiter war.↩︎

  44. Jechezkel 43,13.↩︎

  45. Bei Speisen, die entweder an u. für sich od. aus Anlaß des Tages nicht gegessen werden dürfen.↩︎

  46. Beim rituellen Untertauchen darf keine Stelle des Körpers vom Wasser unberührt bleiben; jede am Körper bezw. am unterzutauchenden Objekte haftende Sache bildet eine »Trennung« und macht das Untertauchen wirkungslos.↩︎

  47. Daß sie eine bestimmte Höhe (10 Handbreiten) haben müssen.↩︎

  48. Dewarim 8,8.↩︎

  49. Als Last u. nicht als Kleidungsstück bezw. Schmuck.↩︎

  50. Durchbrochenes [sc. Brot]; die Hälfte eines 8 Eier großen Brotes.↩︎

  51. Durch das Zusammensein m einem Zelte.↩︎

  52. Das zu trinken ihm verboten ist; cf. Bamidbar 6,2ff.↩︎

  53. Cf. Sab. Blatt 76b.↩︎

  54. Wörtl. Hausherr, als Gegs. zum bezügl. Handwerker.↩︎

  55. Wenn das Gefäß ein granatapfelgroßes Loch hat, so ist es nicht mehr verunreinigungsfähig.↩︎

  56. Wajikra 14,9.↩︎

  57. Es braucht kein Quellenwasser zu sein.↩︎

  58. Bei dreien ist der Knoten nicht so sehr fest, um das Eindringen des Wassers verhindern zu können.↩︎

  59. Der Luftraum bis zur Höhe von zehn Handbreiten gehört zum Boden; vgl. hierzu Suk. Blatt 4a.↩︎

  60. Demnach war die Bundeslade niedriger.↩︎

  61. Von 6 Hb.n.↩︎

  62. In manchen Fällen wird eine Wand od. ein Zaun als nach unten bezw. oben gedehnt (erweitert) gedacht; vgl. zBs. Suk. Blatt 4b u. die bezügl. Erklärung.↩︎

  63. Bei einem Abstande von weniger als 3 Hb.n; cf. Sab. Blatt 97a.↩︎

  64. In manchen Fällen wird eine gerade Wand als schiefstehend gedacht; vgl. zBs. Suk. Blatt 4a.↩︎

  65. Durch Erhöhung der Schwelle.↩︎

  66. Man richte sich nach der äußeren Kante des Balkens, u. da die untere Erhöhung schmal ist, fällt der Balken in die Augen, wenn man unter ihm steht.↩︎

  67. Man richte sich nach der inneren Kante des Balkens.↩︎

  68. Sodaß ein Gebiet von 4 Hb.n erforderlich ist.↩︎

  69. Für den Querbalken oben genügt eine Handbreite.↩︎

  70. Der nachträglichen Schwellenerhöhung durch Abtreten; es sind daher 4 Hb.n erforderlich.↩︎

  71. Am Ende der Seitenwand, direkt am Durchgang.↩︎

  72. Bis 10 E.n wird die Lücke als Pforte betrachtet.↩︎

  73. Die Latte von 4 Hb.n bildet keine Wand für sich, jedoch gilt sie, falls sie von der stehengebliebenen Wand keine 3 Hb.n entfernt ist, als mit dieser vereinigt.↩︎

  74. Die Lücke wird als Tür benutzt. Der aus Latten und Querbalken bestehende Durchgang verliert seine Bedeutung.↩︎

  75. Nach A. müßte auch die Latte 4 E.n breit sein.↩︎

  76. Zur Be für die Anwohner.↩︎

  77. Wenn für die Länge 4 Hb.n ausreichen, so muß ja die Breite noch weniger haben, während eine Tür mindestens 4 Hb.n haben muß.↩︎

  78. Nach der Breite.↩︎

  79. Und der Pfosten in der Breite 4E.n einnimmt.↩︎

  80. Vom über die Breite vorragenden Pfosten.↩︎

  81. Bei einer Breite von 20 E.n, von denen der Durchgang die Hälfte einnimmt.↩︎

  82. So in den meisten Stellen; hier דמחריא (das anscheinend für diese Lesart sprechende Wortspiel Rh. 21a dürfte sich nur auf die erste Silbe beziehen), an manchen Stellen variierend.↩︎

  83. Aus besonderer Vorsicht; die Einwohner dieser Stadt beobachteten die gesetzlichen Vorschriften nicht, daher traf er für sie eine besonders erschwerende Entscheidung.↩︎

  84. Gilt sie als offen, so muß auch am Knie eine Art Türrahmen gemacht werden, gilt sie als geschlossen, so ist dies nicht nötig.↩︎

  85. Bei der eine Lücke bis zehn E.n zulässig ist; cf. supra Blatt 5a.↩︎

  86. An der Stelle der Lücke.↩︎

  87. E͑. bezeichnet neben seiner engeren Bedeutung (cf. Ber. Blatt 39b, Anm. 112) die fiktive Verbindung zweier Gebiete oder die fiktive Umzäunung eines öffentlichen Gebietes, wodurch es zum Privatgebiete wird.↩︎

  88. Nur dadurch werde es zum Neutralgebiete.↩︎

  89. Weil sie nie geschlossen wurden.↩︎

  90. Die Form eines Türrahmens genüge.↩︎

  91. Nach dem eine Tür erforderlich ist.↩︎

  92. Kohelet 2,14.↩︎

  93. Eine himmlische Stimme entschied, daß die Halakha nach der Schule H.s zu entscheiden sei; weit. Blatt 13b.↩︎

  94. Wieso durfte man nach den erschwerenden Ansichten beider verfahren.↩︎

  95. Der Leichnam, auch olivengroße Fleischtcile desselben, ist schon durch seine Anwesenheit im Raume verunreinigend, einzelne Knochen dagegen nur dann, wenn man sie berührt oder trägt. Der Schädel und das Rückgrat gleichen dem Leichnam, wenn sie vollständig sind, wenn defekt, werden sie nur als Knochen betrachtet.↩︎

  96. Ein Vieh, bei dem nach dem Schlachten eine den Tod herbeiführende Verletzung entdeckt wird, darf nicht gegessen werden. Hierbei ist nun die Ansicht der Schule S.s erleichternd und die der Schule H.s erschwerend. In einem solchen Falle darf nicht nach den erschwerenden oder erleichternden Seiten beider einander widersprechenden Ansichten verfahren werden.↩︎

  97. Fünfter Monat des jüdischen Kalenders, ungefähr dem Februar entsprechend.↩︎

  98. Es war an der Wende des 2., an dem der 2. Zehnt (cf. Ms. I,1ff.), zum 3. Jahre, an dem der Armenzehnt (ib. V,6) zu entrichten ist, des 7jährigen Šemiṭazyklus (cf. Schemot 23,10, Dewarim 15,1ff). Der 1. Šebaṭ gehört nach der Schule Š.s zum 3. und nach der Schule H.s zum 2. Jahre; cf. Rh. Blatt 2a.↩︎

  99. Der Beginn des Jahres für die Baumfrüchte.↩︎

  100. Jedoch nur nach der Schule H.s.↩︎

  101. Dh. kein richtiges öffentl. Gebiet; in einem solchen Gebiete darf man am Šabbath weniger als 4 E.n tragen; cf. Sab. 6a.↩︎

  102. Weniger als zehn E.n.↩︎

  103. Zur Benutzung am Šabbath.↩︎

  104. Wohl Ortsname; die Übersetzung Hirtendorf (Raschi) ist sprachlich unzulässig.↩︎

  105. Vom Vorhofe aus, außerhalb der Durchgangsgasse. Wenn der Vorhof breiter ist als die Durchgangsgasse u. die Breitenwand in der ganzen Breite des letzteren durchbrochen ist, so hat die durchbrochene Stelle nur vom Hofe aus das Aussehen einer Tür.↩︎

  106. Bei einer Verschmelzung der Gebiete kann ja nur der gegenüberliegende, in der Hofwand befindliche Durchbruch berücksichtigt werden; das Gehöft trennt also zwischen der Durchgangsgasse und dem öffentl. Gebiete, wenn er breiter ist als diese, wenn aber eine Wand desselben in gleicher Linie mit der Wand der Durchgangsgasse läuft, so hat es den Anschein, als münde der Durchgang direkt in das öffentliche Gebiet.↩︎

  107. Der Durchbruch der Durchgangsgasse u. der des Gehöftes.↩︎

  108. Auf der überragenden Stelle des Gehöftes.↩︎

  109. Der See an der einen Seite u. der Schutthaufen an der anderen Seite.↩︎

  110. Weil der Schutthaufen Privatgebiet ist; man berücksichtige demnach nicht, er könnte abgetragen werden.↩︎

  111. Hinsichtlich der Durchgangsgasse, bezügl. welcher man Rabbi fragte.↩︎

  112. Die Stadt S. lag an einem See, in den die Durchgangsgassen mün deten; er betrachtete ihn jedoch nicht als ausreichende Wand.↩︎

  113. Zur Benutzung am Šabbath.↩︎

  114. Zur Benutzung am Šabbath.↩︎

  115. Bei einem Zweifel hinsichtl. der Unreinheit ist es auf Privatgebiet unrein und auf öffentl. Gebiete rein.↩︎

  116. Man dürfe in diesen am Š. nichts aus öffentlichem Gebiete werfen, da er als Privatgebiet betrachtet wird, jed. sei es kein richtiges Priyatgebiet, um in diesem auch tragen zu dürfen.↩︎

  117. Wenn die Durchgangsgasse an beiden Seiten viele Durchgänge hat.↩︎

  118. Ob. Blatt 6b.↩︎

  119. Da die Grenze der Durchgangsgasse nicht mit der kürzeren Wand abschließt.↩︎

  120. Der Autor und die Tradenten hießen Kahana.↩︎

  121. Die erst mit der inneren Kante des Querbalkens abgeschlossen wird.↩︎

  122. Wenn der Durchgang aus 2 Pfosten ohne Querbalken besteht.↩︎

  123. In die Dicke der Wand nach der Straße zu.↩︎

  124. Im vorangehenden Falle. Wenn der Raum unter dem Balken zur Durchgangsgasse gehört, so gilt die äußere Kante des Querbalkens als Grenze, und da in diesem Falle diese die Wände nicht berührt, so ist ein solcher Durchgang nicht zulässig.↩︎

  125. Wenn der Querbalken nicht von Wand zu Wand reicht u. auf einem in der Mitte befindlichen Pflocke ruht.↩︎

  126. Oben in die Dicke der Wand, nach innen und nach oben gebogen.↩︎

  127. Dh. wenn sie keine 3 Handbreiten lang sind, sodaß der Querbalken als mit der Wand verbunden gilt.↩︎

  128. Und gehört nicht zur Durchgangsgasse; cf. Sab. Blatt 3b, Anm. 22.↩︎

  129. Ohne Querbalken.↩︎

  130. Zwischen öffentlichem u. Privatgebiet.↩︎

  131. Der Raum der Türhöhlung zwischen den Pfeilern ist also verbotenes Gebiet.↩︎

  132. Wenn die Pfeiler 4 Hb.n dick sind, sodaß der Raum als besonderes Gebiet gilt.↩︎

  133. Dh. dies ist ja ganz widersinnig.↩︎

  134. Stehende Redensart im T. Der Raum der Türöffnung hat dieselbe Eigenschaft wie das Neutralgebiet; er gilt daher als solches, wenn er sich diesem anschließt.↩︎

  135. Bezügl. des nicht bis zur Wand reichenden Querbalkens.↩︎

  136. Sämtliche Pfosten werden verbunden, somit beginnt der Pfostenraum schon mit dem ersten.↩︎

  137. Während der Raum zwischen den Pfosten nach RJ. erlaubtes Gebiet ist.↩︎

  138. Demnach sollte kein anderer Pfosten nötig sein.↩︎

  139. Er trug nur eine Lehre vor, die er gehört hatte.↩︎

  140. Zur Benutzung am Šabbath.↩︎

  141. Die Wände des kleinen und die des großen Vorhofes.↩︎

  142. Wenn der kleine Vorhof um so viel schmäler ist, daß dessen Wände mehr als 3 Hb.n von den Wänden des großen entfernt sind.↩︎

  143. Demnach kann der große Vorhof nur um 3 Hb.n an jeder Seite breiter sein.↩︎

  144. Wenn die nach öffentl. Gebiete liegende Wand durchbrochen wird und die Lücke keine 10 E.n hat.↩︎

  145. Daß Pfosten und Pfeiler 3 Hb.n haben müssen.↩︎

  146. In dieser Lehre wird also horvorgehoben, daß der große Vorhof nur dann erlaubt ist, wenn er an beiden Seiten Pfeiler von je 3 Hb.n hat.↩︎

  147. RJ. hatte infolge einer schweren Krankheit sein ganzes Wissen vergessen.↩︎

  148. Und da die Wand bedeutend stärker ist, so ist dieser zwar von außen zu merken, jedoch nicht von innen.↩︎

  149. Ob. Blatt 9b.↩︎

  150. Ob. Blatt 9b.↩︎

  151. Darf er nach RJ. sein.↩︎

  152. Weiler Blatt 17b.↩︎

  153. Eine aus Eckpfeilern bestehende fiktive Umzäunung ist ausreichend.↩︎

  154. Es sind dann 2 Durchgänge.↩︎

  155. Von der Wand; die 2 E.n gelten als ausgefüllt, da der Pfeiler breiter ist, sodaß der Durchgang nur 10 E.n hat.↩︎

  156. Auch in diesem Falle ist die Pfeilerwand am Eingang mehr bebaut als frei, jedoch besteht sie aus 2 Teilen.↩︎

  157. An beiden Seiten des von der Wand abstehenden Pfeilers ist der freie Raum bedeutend breiter als dieser selbst.↩︎

  158. Wodurch die große Öffnung ihre Bedeutung als Durchgang verliert u. als Lücke zu betrachten ist.↩︎

  159. Bezüglich der durch-brochenen Seitenwand; ob. Blatt 5a.↩︎

  160. Wenn die kleine Öffnung sich an einer Seitenwand befindet.↩︎

  161. Bezügl. der Verunreinigung durch einen unter diesem liegenden Teil eines Leichnams, was nur dann der Fall ist, wenn das Leder mindestens eine Handbreite hat.↩︎

  162. Wie groß darf das Loch im Leder sein.↩︎

  163. Nach der ersten Ansicht hat es zusammen 6, nach der zweiten 4 Finger.↩︎

  164. Weiter Blatt 17b.↩︎

  165. Wenn das Bestehende mehr sein soll.↩︎

  166. Wenn Steine fehlen und hervorragen; so richt, gegen anderslautende Erklärung; vgl. auch Tosaphath zu Men. 33b sv. דלית.↩︎

  167. Das Baumfeld muß vom Gemüsefelde 4 Ellen entfernt sein, was, wenn sie durch einen Zaun getrennt sind, nicht nötig ist; auch die Ranken wurden diesbezüglich als Zaun betrachtet.↩︎

  168. Wenn er die Ranken nicht über die Stangen, sondern um diese gezogen hat.↩︎

  169. Von der R.L. nichts hält, während sie nach RJ. beim Šabbathgesetze Geltung hat.↩︎

  170. Von Pfeiler zu Pfeiler gezogen, gilt es als Zaun.↩︎

  171. Die Ranken, bezw. die Guirlanden.↩︎

  172. Wenn die Bäume nicht mehr als 10 E.n voneinander entfernt sind.↩︎

  173. Die Pfosten unter dem Bogen.↩︎

  174. Fiktiv; dh. es wird als bereits erweitert betrachtet.↩︎

  175. Der Fragende glaubte, es handle sich hier um eine nach beiden Seiten offene Durchgangsgasse, worüber diese streiten; ob. Blatt 6a.↩︎

  176. Der Durchgang einer an 3 Seiten geschlossenen Durchgangsgasse.↩︎

  177. Aus öffentlichem Gebiete in einen mit 3 bezw. 2 Wänden umgebenen Raum; ein richtiges Priyatgebiet, um in diesem am Šabbath auch tragen zu dürfen, ist er jedoch nicht.↩︎

  178. Aus öffentlichem Gebiete in einen mit 3 bezw. 2 Wänden umgebenen Raum; ein richtiges Priyatgebiet, um in diesem am Šabbath auch tragen zu dürfen, ist er jedoch nicht.↩︎

  179. Von welcher Breite ab ist ein Pfosten erforderlich.↩︎

  180. Wenn eine Wand nach einem öffentl. Gebiete durchbrochen ist, müssen Pfeiler an beiden Seiten der Lücke zurückbleiben.↩︎

  181. Demnach können die Pfeiler des großen nur je 3 Hb.n haben.↩︎

  182. Nach welchem der Pfosten od. Pfeiler 3 Hb.n haben muß.↩︎

  183. Cf. infra Blatt 87b.↩︎

  184. Für einen Durchgang unter 4 Hb.n sei kein Pfeiler erforderlich; wenn die Wand nur 7 Hb.n hat, so braucht der Pfeiler demnach nur etwas über 3 Hb.n zu haben.↩︎

  185. Im Texte: in seiner ganzen Ausdehnung; dh. mehr als 10 E.n.↩︎

  186. Dh. Erhöhung, ein Rest von der Wand in Höhe von 10 Hb.n, der jed. durch das Wasser nicht zu sehen ist.↩︎

  187. Am Šabbath aus öffentlichem Gebiete.↩︎

  188. Wenn mehrere Vorhöfe durch eine gemeinsame Durchgangsgasse verbunden sind, so dürfen die Anwohner am Šabbath nichts aus ihrem Privatgebiete nach dem gemeinsamen, der Durchgangsgasse, tragen. Um eine diesbezügliche Erlaubnis zu erzielen, müssen sie gemeinschaftlich eine Speise zusammenbringen, einen E͑rub, der in einen der Höfe niedergelegt wird.↩︎

  189. Durch den die Vereinigung erfolgt ist.↩︎

  190. Am Šabbath aus öffentlichem Gebiete.↩︎

  191. Wenn sie an beiden Seiten offen ist.↩︎

  192. Am Šabbath aus öffentlichem Gebiete.↩︎

  193. Wenn eine Seite geschlossen ist.↩︎

  194. Wenn beide Seiten offen sind, in welchem Falle an der anderen Seite die Form eines Türrahmens erforderlich ist.↩︎

  195. Demnach ist dies bei einer Durchgangsgasse selbst nach den Rabbanan zulässig, weil der Pfosten als Wand gilt.↩︎

  196. Als welche die beiden gegenüberliegenden Häuser gelten; die beiden Pfosten sind nur ein Kennzeichen.↩︎

  197. Sein Oheim R.Ḥija.↩︎

  198. Bezügl. eines Durchgangs unter 4 Hb.n; ob. Blatt 12a.↩︎

  199. Wer seiner Ansicht ist.↩︎

  200. Jedoch nicht, daß die Halakha so sei.↩︎

  201. Nach Raschi: atramentum, Schreiberschwärze.↩︎

  202. Da dadurch Blasphemien entstehen können.↩︎

  203. Bamidbar 5,23.↩︎

  204. Es würde zBs. Dewarim 6,4 heißen: Gott sei אחר, ein anderer, statt אחד, einzig.↩︎

  205. Nach der anderen Lehre famulierte er zuerst bei RA͑.↩︎

  206. Er hatte zu wenig Wissen, um die scharfsinnigen Erläuterungen RA͑.s zu verstehen.↩︎

  207. Den Abschnitt Bamidbar 5,11ff.↩︎

  208. Für eine Ehebruchverdächtigte.↩︎

  209. Der wegen der Ehebruchverdächtigten zu verwischen ist.↩︎

  210. Dewarim 24,1.↩︎

  211. Bamidbar 5,30.↩︎

  212. Er saß beim Vortrage RM.s unmittelbar hinter diesem.↩︎

  213. Jeschajahu 30,20.↩︎

  214. Der ebenfalls durch einen Stich töten kann, ohne unrein zu sein.↩︎

  215. Weil sie zu klein ist; cf. Suk. Blatt 3a.↩︎

  216. Nach der 1. Lesart, die bereits begangenen, nach der 2. Lesart, die zu begehenden.↩︎

  217. Ergänzung der Worte RJ.s.↩︎

  218. Wie schon die Kommentare bemerken, mathematisch ungenau.↩︎

  219. Im Texte: Querbalken und Halbziegel.↩︎

  220. Als wäre seine Beschaffenheit, bezw. Lage vorschriftsmäßig.↩︎

  221. Als wäre seine Beschaffenheit, bezw. Lage vorschriftsmäßig.↩︎

  222. Auch dieser Fall gleicht dem vorangehenden.↩︎

    1. Melachim 7,23. 26.
    ↩︎
  223. Der Wandung, die beim Durchmesser des Innenraumes nicht mitgerechnet wird.↩︎

    1. Melachim 7,23. 26.
    ↩︎
  224. Wajikra 14,9.↩︎

  225. 10×10×5=500.↩︎

  226. 3×100=300 u. 2×100=200—50=150; 300+150=450.↩︎

  227. Jechezkel 45,14.↩︎

  228. Das Kor hat 30 Seá.↩︎

  229. Das sind also 150 Tauchbäder zu 40 Seá.↩︎

    1. Diwrej hajamim 4,5.
    ↩︎
  230. Bei der Messung von Trockenem.↩︎

  231. Das Kor hat 30 Seá.↩︎

  232. Für die Unreinheit nicht empfänglich, da sie wegen ihrer Größe nicht unter den Begriff Gefäß fallen.↩︎

  233. Die von Pfeilern in der Mehrzahl spricht.↩︎

  234. Oben Blatt 13b.↩︎

  235. Ihrer Länge.↩︎

  236. Cf. Sab. Blatt 108aff.↩︎

  237. Ob. Blatt 10a.↩︎

  238. Od. Gesetzeskunde. Das ו in נימוקו ist Suffix. Die Lesart עמו (seines Volkes, sc. der Gelehrte, νομικóς) beruht auf Unkenntnis der talmud. Sprache.↩︎

  239. Wenn er nicht zu dem Zwecke aufgestellt wurde, um einen rituell vorschriftsmäßigen Durchgang herzustellen.↩︎

  240. Wenn ein anderer vorhanden war, der am Šabbath fortgekommen ist.↩︎

  241. Am Feste von den Früchten pflücken.↩︎

  242. An einen Brunnen; cf. infra Blatt 17b.↩︎

  243. Eine Fläche für 2 Seá Aussaat. So nach dem Wortlaute des Textes; jedoch zu verstehen: der Raum darunter hat nur dann den Charakter eines Wohnraumes, wenn er nicht mehr als 2 Seáflächen hat.↩︎

  244. Ein solcher Raum wird nicht wegen seines Innenraumes benutzt, zum Wohnen od. zur Aufbewahrung, sondern wegen des Außenraumes, zur Bewachung der Umgebung od. zum Schutze gegen die Sonne. Ausführl. weiter Blatt 22a.↩︎

  245. Diese Entfernung darf am Šabbath nicht überschritten werden; cf. Ber. Blatt 39b, Anm. 112.↩︎

  246. Die am Durchgang stand, u. die als Pfosten dienen könnte.↩︎

  247. Dieser diente zugleich als Pfosten an einem Durchgang.↩︎

  248. Zum Verschlüsse eines Grabes; vgl. Sab. Blatt 152b, Anm. 101.↩︎

  249. Dewarim 24,2.↩︎

  250. Dewarim 24,2.↩︎

  251. Wörtl. Fortgehen und Sein [sc. Weib], im Anschlüsse an Dewarim 24,2.↩︎

  252. Die Gültigkeit des Scheidebriefes darf nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig sein.↩︎

  253. Statt der längeren Form כריתות sollte die Schrift die kürzere Form כרת gebrauchen.↩︎

  254. Die Vorschriften über die Umzäunungen sind Moše am Sinaj überliefert worden; ob. Blatt 4a.↩︎

  255. Der mit brauchbarer Hüttenbedachung angefüllt werden kann.↩︎

  256. Durch die Zwischenräume, demnach müssen diese etwas größer sein.↩︎

  257. Die taugliche Bedachung muß dann etwas größer als der Abstand sein.↩︎

  258. Durch die Zwischenräume, demnach müssen diese etwas größer sein.↩︎

  259. Vgl. hierzu Kil.IV,4.↩︎

  260. Sämereien zu säen, falls sich auf der anderen Seile des Zaunes Weinstöcke befinden.↩︎

  261. Die Fälle von 3 Hb.n Breite u. mehr als 3 Hb.n.↩︎

  262. Cf. supra Blatt 9a.↩︎

  263. Bei einem Abstande bis zu 4 Hb.n.↩︎

  264. Das Tal, von dem in der vorangehenden Mišna gesprochen wird.↩︎

  265. Daß es auch wagerecht zulässig sei, wenn das Stehende mehr ist als die Lücke.↩︎

  266. Der Abstand von weniger als 3 Hb.n gilt als nicht vorhanden, somit bilden diese drei Stricke mit den 3 Abständen einen Zaun von 6 u. eine Lücke von 4 Hb.n.↩︎

  267. Da der Abstand unter diesem mehr als 3 Hb.n beträgt u. der freie Raum über diesem überhaupt keine Abgrenzung hat.↩︎

  268. Unten einen ganz schmalen Streifen.↩︎

  269. Cf. infra Blatt 87b.↩︎

  270. In unsrer Mišna.↩︎

  271. Während bis zu 2 Seáflächen dies auch für den einzelnen gilt.↩︎

  272. Nicht soviel mehr als sie brauchen.↩︎

  273. R. Jose, nach dem eine nicht aus kreuz und quer laufenden Stäben bestehende Wand unbrauchbar ist; für 2 Seáflächen bezw. für 6 ist auch eine solche brauchbar.↩︎

  274. Weil 2 Seá unbenutzt bleiben; die Umzäunung ist dann unbrauchbar.↩︎

  275. Dh. für jede Person sind 2 Seáflächen zulässig, somit dürfen es für drei Personen keine 8 sein, wohl aber 7 S.↩︎

  276. Wenn beispielsweise 3 Personen nur 2 Seáflächen brauchen, dürfen sie auf diese Weise keine 4 umzäunen.↩︎

  277. Aber einen für 3 zulässigen Raum umzäunt haben.↩︎

  278. Nach der ersten Ansicht richte man sich in beiden Fällen nur danach, ob es bei Beginn des Š.s zulässig war, ohne Rücksicht auf die späteren Ereignisse, somit ist es im 1. Falle erlaubt u. im 2. verboten; nach der anderen Ansicht richte man sich nach der Zahl der Insassen, demnach ist es im 1. Falle verboten u. im 2. erlaubt.↩︎

  279. Durch diese am Š. aus einem Hofe in einen anderen zu gelangen.↩︎

  280. Durch diese am Š. aus einem Hofe in einen anderen zu gelangen.↩︎

  281. Am Š.; ob man sich dann einer anderen Tür, bezw. eines anderen Fensters bedienen darf.↩︎

  282. Nach dem ersten Tanna ist es bei einem einzelnen nur in der Wüste (gleich der Karawane) erlaubt, nach den Weisen auch in einer bewohnten Ortschaft.↩︎

  283. Cf. Ber. Blatt 40b,Anm. 131.↩︎

  284. Als Ggs. zu den in der Schrift gebotenen Kriegen gegen die Urbewohner Palästinas.↩︎

  285. Das der Eigentümer bereits für den eigenen Gebrauch bestimmt hat.↩︎

  286. Der den Toten auffindet.↩︎

  287. Cf. Jt. Blatt 39a, Anm.↩︎

  288. Ob auch dann die Hände zu waschen sind.↩︎

  289. Zur Vereinigung zweier Höfe.↩︎

  290. Das Šabbathgebiet verlassen zu dürfen; cf. Ber. 39b, Anm. 112.↩︎

  291. Die Verbote in der Schrift werden mit der verneinenden Partikel לא, nicht, eingeleitet, dagegen aber wird hierbei (Schemot 16,29) die gleichbedeutende Partikel אל gebraucht, die aber weniger das Verbot als den Wunsch ausdrückt: nicht doch.↩︎

  292. Wajikra 19,31.↩︎

  293. Eine Bestrafung erfolgt nur dann, wenn der Übertreter oder Verbrecher gewarnt worden ist, und zwar muß bei der Warnung die auf die Tat gesetzte Strafe genannt werden; in diesem Falle kann nur die Todesstrafe und nicht die Geißelung genannt werden.↩︎

  294. Schemot 16,29.↩︎

  295. Nur auf das Hinaustragen von Sachen ist die Todesstrafe gesetzt.↩︎