Schabbat Kapitel 15

Der Talmud, Traktat (Massechet) Schabbat in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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iWEGEN FOLGENDER KNOTEN IST MAN SCHULDIG: WEGEN DES KNOTENS DER KAMELTREIBER UND WEGEN DES KNOTENS DER SCHIFFER; UND WIE MAN WEGEN DES KNÜPFENS SCHULDIG IST, SO IST MAN AUCH WEGEN DES LÖSENS SCHULDIG. R. MEÍR SAGT, WEGEN EINES KNOTENS, DEN MAN MIT EINER HAND LÖSEN KANN, SEI MAN NICHT SCHULDIG.

GEMARA. Welche heißen Knoten der Kameltreiber und Knoten der Schiffer: wollte man sagen, der Knoten, den man an die Nasenschlinge1, beziehungsweise der Knoten, den man an die Mastöse macht, so sind diese ja keine bestehenbleibende Knoten2!?

Vielmehr, der Knoten der Nasenschlinge selber, beziehungsweise der Knoten der Mastöse selber.

R. MEÍR SAGT, WEGEN EINES KNOTENS &C. R. Aḥadboj, der Bruder des Mar Aḥa, fragte: Wie ist es nach R. Meír, wenn man eine Schleife macht: ist der Grund R. Meírs, weil man [den Knoten] mit einer Hand lösen kann, und auch diese kann man mit einer Hand lösen, oder ist der Grund R. Meírs, weil er nicht fest ist, diese aber ist wohl fest?

Dies bleibt unentschieden.

ii,1ES GIBT KNOTEN, WEGEN WELCHER MAN NICHT SCHULDIG IST, WIE WEGEN DER KNOTEN DER KAMELTREIBER UND WEGEN DER KNOTEN DER SCHIFFER. EINE FRAU DARF DEN VERSCHLUSS IHRES HEMDES UND DIE BÄNDCHEN DER HAUBE UND DES LEIBGURTES ZUSAMMENKNOTEN, DESGLEICHEN DIE RIEMEN DES SCHUHS, DER SANDALE, DES WEINODER ÖLSCHLAUCHES UND DES FLEISCHTOPFES. R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, MAN DÜRFE VOR EINEM VIEH [EINEN STRICK] FESTBINDEN, DAMIT ES NICHT HINAUSGEHE.

GEMARA. Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, es gebe Knoten, wegen welcher man nicht schuldig ist, wie wegen der Knoten der Kameltreiber und wegen der Knoten der Schiffer, wonach man wegen dieser nicht schuldig ist, wohl aber sind sie verboten, weiter aber lehrt er, eine Frau dürfe den Verschluß ihres Hemdes zusammenknoten, auch von vornherein!?

Er meint es, wie folgt: es gibt Knoten, wegen welcher man nicht schuldig ist, wie wegen der Knoten der Kameltreiber und wegen der Knoten der Schiffer, nämlich ein Knoten, den man an die Nasenschlinge, beziehungsweise ein Knoten, den man an die Mastöse

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macht; wegen dieser ist man nicht schuldig, wohl aber sind sie verboten; jedoch gibt es andere, die von vornherein erlaubt sind, nämlich die Knoten am Verschlusse des Hemdes.

Selbstverständlich!?

In dem Falle, wenn es zwei Verschlüsse hat; man könnte glauben, der eine ist ja entbehrlich, so lehrt er uns.

DIE BÄNDCHEN DER HAUBE. Selbstverständlich!?

In dem Falle, wenn sie weit genug ist; man könnte glauben, man kann sie ja auch so abnehmen, so lehrt er es uns, weil eine Frau ihr Haar schont und [den Knoten] auflöst.

DIE RIEMEN DES SCHUHS, DER SANDALE. Es wird gelehrt: Wer die Riemen des Schuhs und der Sandale auflöst, ist, wie das Eine lehrt, ein Sündopfer schuldig, und wie ein Anderes lehrt, frei, jedoch ist dies von vornherein verboten, und wie ein Drittes lehrt, ist dies von vornherein erlaubt. Hier besteht also ein Widerspruch, sowohl bezüglich des Schuhs, als auch bezüglich der Sandale!?

Bezüglich des Schuhs besteht kein Widerspruch. Die Lehre, man sei ein Sündopfer schuldig, gilt von einem Schusterknoten; [die Lehre] man sei frei, jedoch sei es von vornherein verboten, gilt von den Gelehrten3, und die Lehre, es sei von vornherein erlaubt, gilt von den Einwohnern von Maḥoza4. Bezüglich der Sandale besteht ebenfalls kein Widerspruch. Die Lehre, man sei ein Sündopfer schuldig, gilt von den Sandalen der Araber, an welchen die Schuster den Knoten machen; [die Lehre], man sei frei, jedoch sei es von vornherein verboten, gilt von einem Knoten, den sie selber machen; [die Lehre], es sei von vornherein erlaubt, gilt von einer Sandale, die zwei Personen abwechselnd5 tragen. So ereignete es sich bei R. Jehuda. R. Jehuda, der Bruder Sala des Frommen, hatte ein Paar Sandalen, die zuweilen er und zuweilen sein Sohn trug. Einst trat er vor Abajje und fragte ihn: Wie ist es damit? Dieser erwiderte: Man ist dieserhalb ein Sündopfer schuldig. Da sprach jener: Mir ist es sogar fraglich, ob nicht schuldig und von vornherein verboten, und du sagst, man sei ein Sündopfer schuldig!?

Aus welchem Grunde? Jener erwiderte: Weil sie auch am Wochentage zuweilen von mir und zuweilen von meinem Sohne benutzt werden. Darauf sprach dieser: Wenn dem so ist, so ist es auch von vornherein erlaubt.

Einst ging R. Jirmeja hinter R. Abahu in einem Neutralgebiete, und ihm platzte der Riemen seiner Sandale. Da sprach er: Was mache ich nun? Dieser erwiderte: Nimm feuchten Bast, der als Viehfutter verwendbar ist, und binde sie damit fest. Einst stand Abajje vor R. Joseph, und ihm platzte ein Riemen [der Sandale]. Da sprach er: Was mache ich nun? Dieser erwiderte: Laß sie liegen.

Womit ist es hierbei anders, als bei R. Jirmeja?

Dort waren sie nicht in Sicherheit, hier aber6 sind sie in Sicherheit.

Sie ist ja aber noch ein Kleidungsstück, da man die rechte am linken [Fuße7 tragen] kann!? Dieser erwiderte: Da R. Joḥanan [die Barajtha] nach R. Jehuda erklärt hat, so ist anzunehmen, daß die Halakha wie R. Jehuda ist.

Welches Bewenden hat es damit?

Es wird gelehrt: Wenn an einer Sandale ein Öhr oder eine Öse abgeplatzt ist oder der größere Teil der Sohle fehlt, so ist sie noch verunreinigungsfähig; wenn beide Öhre oder beide Ösen oder die ganze Sohle fehlt, so ist sie nicht mehr verunreinigungsfähig. R. Jehuda sagt: Ist die innere [Öse] abgeplatzt, so ist sie verunreinigungsfähig, wenn die äußere, so ist sie nicht mehr verunreinigungsfähig. Hierzu sagte U͑la, und wie manche sagen, Rabba b. Bar Ḥana, im Namen R. Joḥanans: Wie sie darüber hinsichtlich der Unreinheit streiten, so streiten sie auch hinsichtlich des Šabbaths8, nicht aber hinsichtlich der Ḥaliça. Dagegen wandten wir ein: Wen9 meint er damit: wenn die Rabbanan, daß sie nämlich, wie sie hinsichtlich der Unreinheit als Kleidungsstück gilt, auch hinsichtlich des Šabbaths als Kleidungsstück gelte, nicht aber gelte sie hinsichtlich der Ḥaliça als Kleidungsstück, so haben wir ja gelernt, daß, wenn sie10die Ḥaliça mit der linken [Sandale] am rechten Fuße vollzogen hat, es gültig sei11!? Und wenn R. Jehuda, daß sie nämlich, wie sie hinsichtlich der Unreinheit nicht als Kleidungsstück gilt, auch hinsichtlich des Šabbaths nicht als Kleidungsstück gelte, wohl aber gelte sie hinsichtlich der Ḥaliça als Kleidungsstück, so sagen wir ja nur dann, die Ḥaliça sei gültig, wenn sie es mit der linken [Sandale] am rechten [Fuße] vollzogen hat, wo sie an sich ein Kleidungsstück ist, während sie hierbei an sich kein Kleidungsstück ist, denn R. Jehuda sagt ja, daß wenn die äußere [Öse] abgeplatzt ist, sie nicht mehr verunreinigungsfähig sei, wonach sie kein Kleidungsstück ist!?

Tatsächlich R. Jehuda, und man lese: ebenso hinsichtlich der Ḥaliça. Er lehrt uns folgendes: wir sagen zwar, wenn sie die Ḥaliça mit der linken [Sandale] am rechten [Fuße] vollzogen hat, sei dies gültig, weil sie nämlich an sich ein Kleidungsstück ist, hierbei

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aber ist sie an sich kein Kleidungsstück12.

Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, R. Joḥanan sagte ja, die Halakha sei wie die geschlossene Mišna, und eine solche lehrt, daß, wenn an einer Sandale ein Öhr abgeplatzt war, und man es ausgebessert hat, sie noch durch Auftreten verunreinigungsfähig sei, und wenn auch das andere abplatzt, und man es ausbessert, sie nicht mehr verunreinigungsfähig durch Auftreten [eines Flußbehafteten] sei, wohl aber durch seine Berührung; doch wohl ohne Unterschied, ob das innere oder äußere!?

Nein, dies gilt nur vom inneren.

Wozu lehrt er demnach, wenn sie rein ist, falls das äußere abplatzt, daß, wenn auch das andere abplatzt und man es ausbessert, sie nicht mehr durch Auftreten unrein sei, wohl aber durch [des Flußbehafteten] Berührung, er sollte doch bezüglich des einen einen Unterschied machen: dies gilt von dem Falle, wenn das innere abplatzt, wenn aber das äußere, so ist sie rein!? R. Jiçḥaq b. Joseph erwiderte: Um die Worte R. Joḥanans nicht zusammenbrechen zu lassen, ist unsere Mišna auf eine Sandale zu beziehen, die vier Öhre und vier Ösen hat. Als Rabin kam, sagte er im Namen des R. Ḥanan b. Abba: Rabh sagte, die Halakha sei, wie R. Jehuda, und R. Joḥanan sagte, die Halakha sei nicht wie R. Jehuda.

Kann R. Joḥanan denn dies gesagt haben, wenn R. Joḥanan die Barajtha nach R. Jehuda erklärt, so ist ja anzunehmen, daß er der Ansicht R. Jehudas ist!?

Amoraím streiten über die Ansicht R. Joḥanans.

Dort haben wir gelernt: Für alle Gefäße des Hausherrn13ist die Größe eines Granatapfels festgesetzt14. R. Ḥizqija fragte: Wie ist es, wenn es ein eine Olive durchlassendes Loch hatte, und nachdem man es geschlossen hat, [daneben] abermals ein eine Olive durchlassendes Loch bekommen und man auch dies geschlossen hat, so daß man es auf die einen Granatapfel durchlassende Größe ergänzt hat? Darauf sprach R. Joḥanan zu ihm: Meister, du hast uns gelehrt: Wenn an einer Sandale ein Öhr abgeplatzt war und man es ausgebessert hat, so ist sie durch Auftreten verunreinigungsfähig; wenn auch das andere abgeplatzt ist und man es ausgebessert hat, so ist sie durch [des Flußbehafteten] Auftreten nicht verunreinigungsfähig, wohl aber durch dessen Berührung. Wir sprachen zu dir: Wenn die erste [abgeplatzt ist], wohl deshalb, weil noch die andere vorhanden ist, auch beim [Fehlen der] anderen war ja die erste ausgebessert!? Darauf erwidertest du uns: Da haben wir es mit einem neuen Gesichte15zu tun. Auch hierbei haben wir es mit einem neuen Gesichte zu tun. Da rief er über ihn: Dieser ist gar kein Mensch16! Manche sagen: Dieser da, der ist ein Mann!

R. Zera sagte im Namen des Raba b. Zimona: Waren die Früheren Engel, so sind wir Menschen, waren die Früheren Menschen, so sind wir Esel, und zwar nicht Esel wie der des R. Ḥanina b. Dosa17, oder der des R. Pinḥas b. Jaír18, sondern ganz gewöhnliche Esel.

DES WEINODER ÖLSCHLAUCHES. Selbstverständlich!?

In dem Falle, wenn er zwei Mündungen hat; man könnte glauben, die eine mache die andere entbehrlich, so lehrt er uns.

DES FLEISCHTOPFES. Selbstverständlich!?

In dem Falle, wenn er einen Kran hat; man könnte glauben, dies sei entbehrlich, so lehrt er uns.

R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, MAN &C. FESTBINDEN. Selbstverständlich!?

In dem Falle, wenn zwei Stricke vorhanden sind; man könnte glauben,

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der eine mache den anderen entbehrlich, so lehrt er uns. R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: die Halakha ist wie R. Elie͑zer b. Ja͑qob. Abajje sprach zu ihm: So ist die Halakha, streitet denn jemand dagegen? Jener entgegnete: Was kommt es darauf an? Dieser erwiderte: Eine Lehre vortragen, nur als Singsang?

ii,2MAN DARF EINEN EIMER MIT EINEM LEIBGURTE FESTBINDEN, NIGHT ABER MIT EINEM STRICKE, R. JEHUDA ERLAUBT DIES. R. JEHUDA SAGTE EINE REGEL: WEGEN EINES KNOTENS, DER NICHT BLEIBEND IST, IST MAN NICHT SCHULDIG.

GEMARA. Was für ein Strick, wollte man sagen, ein gewöhnlicher Strick, wieso erlaubt es R. Jehuda, es ist ja ein bleibender Knoten!?

Vielmehr mit einem Weberstricke19.

Demnach sind die Rabbanan der Ansicht, es sei bei einem Weberstricke verboten, mit Rücksicht auf einen gewöhnlichen Strick, während R. Jehuda der Ansicht ist, man berücksichtige dies nicht. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn der Strick eines Eimers zerreißt, so darf man ihn nicht mit einem Knoten festbinden, sondern nur mit einer Schleife. R. Jehuda sagt, man befestige ihn mit einer Binde oder einem Gurte, nur mache man keine Schleife20. Sowohl R. Jehuda als auch die Rabbanan befinden sich ja im Widerspruche mit sich selbst!?

Die Rabbanan befinden sich nicht im Widerspruche, denn man verwechselt wohl Stricke miteinander, nicht aber eine Schleife mit einem Knoten. R. Jehuda befindet sich ebenfalls nicht im Widerspruche, denn da ist es nicht deshalb verboten, weil man die Schleife mit einem Knoten verwechseln könnte, sondern weil die Schleife selbst als Knoten gilt.

R. Abba sagte im Namen R. Ḥijas im Namen R. Joḥanans: Man darf einen Strick aus seiner Wohnung holen und damit die Kuh an die Krippe binden. Der hohe R. Aḥa, das ist R. Aḥa b. Papa, wandte gegen R. Abba ein: Man darf den Strick an der Krippe an eine Kuh binden, den Strick an der Kuh an eine Krippe binden, nur darf man keinen Strick aus seiner Wohnung holen, und damit die Kuh an die Krippe binden21!?

Da handelt es sich um einen gewöhnlichen Strick, hierbei aber um einen Weberstrick.

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf Webergeräte am Šabbath fortbewegen. Sie fragten R. Jehuda: Gilt dies auch vom oberen und vom unteren Querbalken [des Webstuhles]?

Ja und nein; er schwankte. Es wird gelehrt: R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Man darf Webergeräte am Šabbath fortbewegen, selbst den oberen und den unteren Querbalken, nicht aber die Seitenbalken. Raba sprach zu R. Naḥman: Die Seitenbalken wohl deshalb nicht, weil man dabei Vertiefungen macht, und diese entstehen ja von selber!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand Rüben oder Rettich unter einem Weinstocke versteckt22hat, so hat er, falls ein Teil der Blätter unbedeckt bleibt, kein Bedenken zu tragen wegen Mischsaat, wegen des Siebentjahres und wegen der Zehnte, auch darf man sie am Šabbath herausnehmen.

Auf dem Felde wird man nicht veranlaßt, die Vertiefungen zu ebnen, im Hause aber wird man veranlaßt, die Vertiefungen zu ebnen. R. Joḥanan fragte R. Jehuda b. Levaj: Darf man Webergeräte wie den oberen oder den unteren Querbalken am Šabbath fortbewegen? Dieser erwiderte: Man darf sie nicht fortbewegen.

Weshalb?

Weil sie auch sonst nicht umher getragen werden23.

iiiMAN DARF KLEIDUNGSSTÜCKE ZUSAMMENROLLEN, SELBST VIERODER FÜNFMAL; FERNER DARF MAN AM ŠABBATHABEND FÜR DEN ŠABBATH DAS LAGER BETTEN, NICHT ABER AM ŠABBATH FÜR DEN ŠABBATHAUSGANG. R. JIŠMA͑ÉL SAGT, MAN DÜRFE AM VERSÖHNUNGSTAGE FÜR DEN ŠABBATH KLEIDUNGSSTÜCKE ZUSAMMENROLLEN UND DAS LAGER BETTEN. MAN DARF DAS FETT DES ŠABBATHOPFERS AM VERSÖHNUNGSTAGE DARBRINGEN. R. A͑QIBA SAGT, WEDER DÜRFE DAS DES ŠABBATHS AM VERSÖHNUNGSTAGE, NOCH DAS DES VERSÖHNUNGSTAGES AM ŠABBATH DARGEBRACHT WERDEN.

GEMARA. In der Schule R. Jannajs sagten sie: Dies wurde nur von einer Person gelehrt, zwei Personen aber dürfen es nicht. Und auch bei einer Person gilt dies nur von neuen [Kleidungsstücken], alte aber nicht. Und auch bei neuen gilt dies nur von weißen, farbige aber nicht. Auch gilt dies nur von dem Falle, wenn man keine [anderen] zum Wechseln hat, nicht aber, wenn man [andere] zum Wechseln hat. Es wird gelehrt: Im Hause R. Gamliéls pflegten sie ihre weißen Kleidungsstücke nicht zusammenzurollen, weil sie [andere] zum Wechseln hatten.

R. Hona sagte: Hat man [andere] zum Wechseln, so wechsele man, wenn aber nicht, so lasse man24seine Kleider herabwallen. R. Saphra wandte ein: Dies erscheint ja als Hochmut!?

Da man dies an jedem anderen Tage nicht tut, sondern nur an diesem Tage, so erscheint dies nicht als Hochmut.25Und du ihn ehrst, daß du an ihm deine Wege nicht gehst. Du ihn ehrst, deine Kleidung am Šabbath gleiche nicht deiner Kleidung am Wochentage. So nannte R. Joḥanan seine Kleider »meine Würde«. Daß du an ihm deine Wege nicht gehst, dein Gang am Šabbath gleiche nicht deinem Gang am Wochentage. Deinen Geschäften nachzugehen, nur deine Geschäfte sind verboten, göttliche Angelegenheiten

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aber sind erlaubt. Und Gespräche zu führen, dein Gespräch am Šabbath gleiche nicht deinem Gespräche am Wochentage. Jedoch ist nur das [geschäftliche] Sprechen verboten, das Denken aber ist erlaubt.

Begreiflich sind all jene Verordnungen, wieso aber gleiche der Gang am Šabbath nicht dem Gang am Wochentage?

Wie R. Hona im Namen Rabhs, und wie andere sagten, R. Abba im Namen R. Honas, gesagt hat: Wenn jemand am Šabbath geht und auf einen Wassergraben stößt, so darf er [hinüberschreiten], falls er den einen Fuß setzen kann, bevor er jenen aufgehoben26hat, wenn aber nicht, so ist es verboten. Raba wandte ein: Wie sollte man es denn [anders] machen; macht man eignen Umweg, so hat man ja mehr zu gehen, geht man durch diesen hindurch, so könnte man ja, wenn die Kleider naß werden, sie auszudrükken veranlaßt werden!?

Vielmehr, da es nicht anders möglich ist, so ist [das Hinüberspringen] erlaubt.

Vielmehr, wie Rabbi den R. Jišma͑él b. R. Jose gefragt hat: Darf man am Šabbath große Schritte machen? Dieser erwiderte: Ist dies denn am Wochentage erlaubt!? Ich sage, ein großer Schritt nimmt ein Fünfhundertstel vom Augenlichte des Menschen. Man erhält es zurück, durch den Weihsegen am Šabbathabend27.

Rabbi fragte R. Jišma͑él b. R. Jose: Darf man am Šabbath Erde28essen? Dieser erwiderte: Ist dies denn am Wochentage erlaubt? Ich sage, dies ist auch am Wochentage verboten, weil es schädlich ist. R. Ami sagte: Wenn jemand von der Erde Babyloniens ißt, so ist dies ebenso, als äße er vom Leibe seiner Vorfahren. Manche sagen, als äße er Ekelund Kriechtiere, denn es heißt:29und er vertilgte alles Bestehende &c. Reš Laqiš sagte: [Babylonien] heißt deshalb Šinea͑r, weil alle bei der Sintflut dorthin gespült30wurden. R. Joḥanan sagte: Es wird deshalb Tiefe genannt, weil alle Toten der Welt da versunken sind.

Aber die Ekel- und Kriechtiere sind ja längst verwest!?

Ich will dir sagen, da [Erde] schädlich ist, so hat man [das Essen] verboten. So aß einst ein Mann eine Erdscholle, mit der er Kresse mitaß, und die Kresse wuchs [in seinem Leibe] bis ans Herz heran, sodaß er starb.

31Wasche und salbe dich und lege deine Kleider an. R. Elea͑zar sagte: Das sind die Šabbathkleider.

32Gib dem Weisen, und er wird noch weiser. R. Elea͑zar sagte: Darunter sind die Moabiterin Ruth und Šemuél aus Rama zu verstehen. Ruth, denn Na͑mi sprach zu ihr: Wasche und salbe dich und lege deine Kleider an, und gehe zur Tenne hinunter. Jedoch heißt es von ihr:33da ging sie zur Tenne hinunter, und erst dann: und sie tat, ganz wie ihre Schwiegermutter sie geheißen hatte34, Šemuél, denn E͑li sprach zu ihm: 35Lege dich schlafen, und wenn er dich etwa ruft, so sprich: Rede, Herr, dein Knecht hört. Jedoch heißt es von ihm:36da kam der Herr, stellte sich hin und rief wie die vorigen Male: Šemuél, Šemuél, und Šemuél sprach: Rede, dein Knecht hört; er sagte aber nicht: Rede, Herr.

37Da ging sie, kam hin und las auf dem Felde hinter &c. R. Elea͑zar sagte: Sie ging mehrmals auf und ab, bis sie anständige Leute fand, mit denen sie gehen konnte.

38Da fragte Boa͑z seinen Diener, der bei den Schnittern gestanden hatte: Wem gehört dieses Mädchen? War es denn die Art Boa͑z«, nach einem Mädchen zu fragen? R. Elea͑zar sagte: Er merkte ihr besondere Weisheit an; sie las nämlich nur zwei nebeneinanderliegende Ähren, drei nebeneinanderliegende las sie nicht39. In einer Barajtha wird gelehrt: Er merkte ihr besondere Keuschheit an; stehende [Ähren] las sie stehend, liegende las sie hockend40.

41Halte dich zu meinen Mädchen. War es denn die Art Boa͑z«, sich Mädchen anzuschließen? R. Elea͑zar sagte: Als er gesehen hatte, wie 42O͑rpa ihre Schwiegermutter küßte, Ruth sich aber an sie schloß, sprach er: Dieser kann man sich anschließen.

43Zur Essenszeit aber sagte Boa͑z zu ihr: Komm hierher. R. Elea͑zar sagte: Er deutete ihr an, daß dereinst das Königshaus Davids aus ihr hervorgehen werde, bei dem ebenfalls [das Wort] hierher gebraucht wird, wie es heißt:44da kam der König David, setzte sich vor den Herrn und sprach: Wer bin ich, o Gott, mein Herr, und was ist mein Haus, daß du mich bis hierher gebracht hast!?

45Tunke dein Brot in den Essig. R. Elea͑zar sagte: Hieraus, daß der Essig gut ist gegen Hitze. R. Šemuél b. Naḥmani sagte: Er deutete ihr an, daß aus ihr ein Sohn hervorgehen werde, dessen Taten sauer wie Essig sein werden, das ist nämlich Menaše.

46Da setzte sie sich zur Seite der Schnitter. R. Elea͑zar sagte: Zur Seite der Schnitter, nicht aber unter die Schnitter. Er deutete ihr auch an, daß das Königreich Davids sich spalten werde.

47Und er legte ihr geröstete Ähren vor, und sie aß. R. Elea͑zar sagte: Sie aß, in den Tagen Davids; sie wurde satt, in den Tagen Šelomos; sie ließ übrig, in den Tagen Ḥizqijas. Manche erklären: Sie aß, in den Tagen Davids und in den Tagen Šelomos; sie wurde satt, in den Tagen Ḥizqijas; sie ließ übrig, in den Tagen Rabbis48. Der Meister sagte nämlich: Der Stallmeister Rabbis war reicher, als der König Sapor. In einer Barajtha wird gelehrt: Sie aß, auf dieser Welt; sie wurde satt, in den messianischen Tagen; sie ließ übrig, in der zukünftigen Welt.

49Und unter seiner Herrlichkeit wird ein Brand entbrennen, wie Feuerbrand. R. Joḥanan sagte: Unter seiner Herrlichkeit, nicht aber seine Herrlichkeit50selbst. R. Joḥanan vertritt hiermit seine Ansicht, denn er nannte seine Kleider »meine Würde«. R. Elea͑zar sagte: Unter seiner Herrlichkeit, wörtlich, unter seiner Herrlichkeit51. R. Šemuél b. Naḥmani sagte: Unter seiner Herrlichkeit, wie bei der Verbrennung der Söhne52Ahrons; wie bei diesen nur die Seele verbrannt wurde, während der Körper erhalten blieb, so ist auch hierbei nur die Seele verbrannt worden, während der Körper erhalten blieb.

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R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Woher wissen wir das Umkleiden53aus der Tora zu entnehmen? Es heißt:54er ziehe seine Kleider aus und lege andere Kleider an, und hierzu wurde in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Die Tora lehrt eine Anstandsregel: In den Kleidern, in denen man für seinen Herrn einen Topf gekocht hat, schenke man ihm keinen Becher ein. Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Es ist für einen Schriftgelehrten unschicklich, mit geflickten Schuhen auf die Straße zu gehen.

Aber R. Aḥa b. Ḥanina ging ja so!? R. Aḥa, Sohn des R. Naḥman, erwiderte: Auf denen Flick auf Flick sitzt.

Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Ein Schriftgelehrter, auf dessen Gewand sich ein Fettfleck befindet, verdient den Tod, denn es heißt:55die mich hassen, wollen den Tod, und man lese nicht: die mich hassen, sondern: die mich verhaßt machen. Rabina sagte: Ein Samenfleck56. Sie streiten aber nicht; einer spricht vom Oberkleide, und einer spricht vom Unterkleide. Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Es heißt:57gleich wie mein Knecht Ješa͑ja nackt und barfuß einhergegangen ist. Nackt, in zerrissenen Kleidern; barfuß, in geflickten Schuhen.

Dort haben wir gelernt: Ein Fettfleck auf einer Eselsdecke gilt [beim Untertauchen] als Trennung. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, nur in der Größe eines italischen Assar. Auf Kleidern gilt er an einer Seite nicht als Trennung, an beiden Seiten gilt er als Trennung. R. Jehuda sagt im Namen R. Jišma͑éls, auch an einer Seite gelte er als Trennung. R. Šimo͑n b. Laqiš fragte R. Ḥanina: Bei einer Eselsdecke an einer Seite oder an beiden Seiten? Dieser erwiderte: Dies habe ich nicht gehört, aber Ähnliches habe ich gehört. Wir haben gelernt: R. Jose sagt, an [Gewändern von] Bauleuten, wenn an einer Seite, und an solchen von Unwissenden, wenn an beiden Seiten. Eine Eselsdecke sollte ja nicht mehr sein, als das Gewand eines Menschen aus dem gemeinen Volke.

Wer sind die Bauleute? R. Joḥanan erwiderte: Das sind die Schriftgelehrten58, die sich ihr ganzes Leben lang mit dem Ausbau der Welt befassen.

Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelehrter, dem man einen Fund auf das Wiedererkennen hin zurückgebe59? Der bedacht ist, sein Gewand auf der rechten Seite zu tragen. Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelehrter, den man zum Verwalter über die Gemeinde einsetze? Den man aus irgendeiner Stelle eine Halakha fragt, und der zu antworten weiß, selbst aus dem Traktate Kalla60. Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelehrter, dessen Arbeiten zu verrichten seinen Stadtleuten obliegt? Der seine Angelegenheiten vernachlässigt und sich mit den göttlichen Angelegenheiten befaßt. Dies erstreckt sich aber nur soweit, daß man für sein Brot sorgen muß.

«Ferner sagte R. Joḥanan: Wer heißt ein Schriftgelelirter? Den man aus irgendeiner Stelle eine Halakha fragt, und der zu antworten weiß.» In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Hinsichtlich der Einsetzung zum Verwalter über die Gemeinde. Ist er in einem Traktate [bewandert], dann in seiner Ortschaft, wenn in der ganzen Lehre, auch zum Schuloberhaupte.

R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Darunter61sind die Olearengewänder62zu verstehen, die aus den überseeischen Ländern kommen.

Demnach sind diese weiß. Aber R. Jannaj sagte ja zu seinen Söhnen: Kinder, bestattet mich weder in weißen Gewändern noch in schwarzen Gewändern; nicht in weißen, denn wenn es mir nicht beschieden63ist, bin ich wie ein Bräutigam unter Leidtragenden; nicht in schwarzen, denn wenn es mir beschieden ist, bin ich wie ein Leidtragender unter Bräutigamen. Bestattet mich vielmehr in Olearengewändern, die aus den überseeischen Ländern kommen. Hieraus, daß diese rötlich sind!?

Das ist kein Widerspruch; eines gilt von Oberkleidern und eines gilt von Unterkleidern64.

R. JIŠMA͑ÉL SAGT, MAN DÜRFE &C. ZUSAMMENROLLEN. Die Rabbanan lehrten:65Ein Brandopfer für den Šabbath; dies lehrt, daß man das Fett des Šabbath [opfers] am Versöhnungstage darbringen darf. Man könnte glauben, auch das des Versöhnungstages am Šabbath, so heißt es: am Šabbath66

so R. Jišma͑él. R. A͑qiba sagte: Ein Brandopfer für den Šabbath; dies lehrt, daß man das Fett des Šabbath [opfers] am Feste darbringen darf. Man könnte glauben, auch am Versöhnungstage, so heißt es: am Šabbath. Wenn du nachdenkst, sind nach R. Jišma͑él Gelübde- und Spendopfer am Feste darzubringen, und der Schriftvers ist dazu nötig, [die Darbringung des Šabbathopfers] am Versöhnungstage zu erlauben, und nach R. A͑qiba Gelübde- und Spendopfer am Feste nicht darzubringen, und der Schriftvers ist dazu nötig, [die Darbringung des Šabbathopfers] am Feste zu erlauben.

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R. Zera sagte: Als ich in Babylonien war, dachte ich, die Lehre, daß, wenn der Versöhnungstag auf einen Šabbathvorabend fiel, man die Posaunenstöße67nicht blies, und wenn auf einen Šabbathausgang, man den Unterscheidungssegen68nicht sprach, gelte nach aller Ansicht. Später kam ich dorthin69, und traf Jehuda, den Sohn des R. Šimo͑n b. Pazi, der dasaß und sagte, [diese Lehre] gelte nur nach R. A͑qiba70. Nach R. Jišma͑él sollte man doch, da er sagte, das Fett des Šabbath[opfers] sei am Versöhnungstage darzubringen, wohl blasen, damit man wisse, daß das Fett des Šabbath[opfers] am Versöhnungstage darzubringen sei. Da sprach ich zu ihm: Die Priester sind kundig. Mar Qešiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu R. Aši: Sagen wir denn, die Priester seien71kundig, wir haben ja gelernt: drei72, um das Volk die Arbeit unterbrechen zu lassen, und drei, um zwischen heilig und profan zu unterscheiden!?

Wie Abajje erklärt hat, für das übrige Volk in Jerušalem, ebenso auch hierbei, für das übrige Volk in Jerušalem.

Man sollte aber schon deshalb blasen, damit man wisse, daß [am Versöhnungstage] von der Vesperzeit ab das Abkneifen von Kräuterblättern erlaubt73ist!? R. Joseph erwiderte: Ein Verbot des Feierns74wegen wird nicht verdrängt, um Erlaubtes anzuzeigen. R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Wegen des Naheliegenden hat man ein Verbot des Feierns wegen verdrängt, wegen des Fernliegenden hat man das Verbot des Feierns wegen nicht verdrängt.

Hat man denn ein Verbot des Feierns wegen des Naheliegenden verdrängt, wir haben ja gelernt: Wenn ein Fest auf einen Šabbathvorabend fällt, so bläst man die Posaune und spricht den Unterscheidungssegen nicht, wenn aber auf einen Šabbathausgang, so spricht man den Unterscheidungssegen und bläst nicht. Weshalb denn, man sollte ja blasen, damit man wisse, daß das Schächten sofort erlaubt ist!?

Vielmehr, am richtigsten ist [die Erwiderung] R. Josephs.

R. Zera sagte im Namen R. Honas, und wie manche sagen, R. Abba im Namen R. Honas: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, ist das Abkneifen von Kräuterblättern verboten. R. Mana sagte: Dies wird auch gelehrt: Woher, daß das Abkneifen von Kräuterblättern am Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, verboten ist? Es heißt:75ein Ruhetag. In welcher Hinsicht Ruhetag: wollte man sagen, hinsichtlich der Arbeit, so heißt es ja bereits: 76ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten!? Doch wohl hinsichtlich des Abkneifens von Kräuterblättern. Schließe hieraus.

R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, ist das Abkneifen von Kräuterblättern erlaubt. Man wandte ein: Woher, daß das Abkneifen von Kräuterblättern an einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, verboten ist? Es heißt: ein Ruhetag. In welcher Hinsicht Ruhetag: wollte man sagen, hinsichtlich der Arbeit, so heißt es ja bereits: ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten!? Doch wohl hinsichtlich des Abkneifens von Kräuterblättern.

Nein, tatsächlich hinsichtlich der Arbeit, und dies ist ein Gebot neben dem Verbote, das man übertritt. Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: An einem Versöhnungstage, der auf einen

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Šabbath fällt, ist das Abkneifen von Kräuterblättern erlaubt.

Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: An einem Versöhnungstage, der auf einen Wochentag fällt, darf man von der Vesperzeit ab Nüsse knacken und Granatäpfel zerteilen, weil dies eine Pein77 ist. Im Hause R. Jehudas pflegte man Kohlblätter abzukneifen. Im Hause Rabbas pflegten sie Kürbisse zu schälen. Als er aber beobachtete, daß sie dies früh78taten, sprach er: Aus dem Westen traf ein Brief ein, in dem es im Namen R. Joḥanans verboten wird.


  1. Die durch die Nase des Kamels gezogen wird und dauernd an dieser verbleibt; an diese Schlinge wird ein Seil gebunden, woran es geführt wird.↩︎

  2. Das Leitseil, bezw. das Schiffstau wird jedesmal, wenn nötig, an- und abgebunden.↩︎

  3. Die ihre Schuhe nur lose befestigen und daher oft den Knoten dauernd stehen lassen.↩︎

  4. Die auf ihre Kleidung achten und den Knoten jedesmal beim Anziehen und Ausziehen lösen.↩︎

  5. Der Knoten bleibt bestimmt nicht bestehen, da jeder ihn für seinen Fuß passend binden muß.↩︎

  6. Es war im Hofe R. Josephs.↩︎

  7. Die Sandale verliert nur dann ihre Bedeutung als Kleidungsstück, wenn der äußere Riemen abgeplatzt ist.↩︎

  8. Wenn sie als Kleidungsstück gilt, darf man sie am Š. fortbewegen, auch ist sie zur Vollziehung der Ḥaliça (cf. Dewarim 25,5ff.) geeignet.↩︎

  9. Daß hinsichtlich der Ḥ. ihm sein Gegner beipflichte.↩︎

  10. Eine Frau, die die Ḥaliça zu vollziehen hat.↩︎

  11. Man kann sie auch vertauschen.↩︎

  12. Da die Öse geplatzt ist.↩︎

  13. Als Gegensatz zum Handwerker, der es mit seinen Berufsgefäßen genauer nimmt.↩︎

  14. Sobald das Loch so groß ist, daß auch ein Granatapfel durchfällt, ist es nicht mehr verwendbar u. daher nicht mehr verunreinigungsfähig.↩︎

  15. Mit einer ganz anderen Sache; der Gegenstand war bereits für die Verunreinigung unfähig und ist es erst nachher geworden.↩︎

  16. Dh. ein höheres Wesen.↩︎

  17. Der Esel des RḤ., der oft vermietet wurde, kam abends nicht eher nach Hause, als bis der Mieter das Mietgeld genau nach Verabredung gezahlt hatte; cf. Tan. Blatt 24a.↩︎

  18. Der Esel des RP. aß keine Gerste, von der der Zehnt nicht entrichtet worden war; cf. Hui. Blatt 7a.↩︎

  19. Der anderweitige Verwendung hat.↩︎

  20. Mit einem Stricke, mit Rücksicht auf einen Knoten.↩︎

  21. Man könnte den Knoten an dem einen Ende lösen und den anderen stehen lassen.↩︎

  22. Cf. Abschn. IV, Anmm. 41,42.↩︎

  23. Zu anderem Gebrauche; sie sind nur zum Weben bestimmt.↩︎

  24. Zu Ehren des Š.s, weil dies vornehmer aussieht.↩︎

  25. Jeschajahu 58,13.↩︎

  26. Dh. nicht zu springen braucht.↩︎

  27. Wenn man vom Weine trinkt, über den der Segen gesprochen ist.↩︎

  28. Wahrscheinl. als Heilmittel.↩︎

  29. Bereschit 7,23.↩︎

  30. Vom Verbum נער schütteln, hinwegschütteln, hinwegstoßen.↩︎

  31. Ruth 3,3.↩︎

  32. Mischlej 9,9.↩︎

  33. Ruth 3,6.↩︎

  34. Um nicht unterwegs durch die Schmückung aufzufallen.↩︎

    1. B. Schmuel 3,9.
    ↩︎
  35. Ib. V. 10.↩︎

  36. Ruth 2,3.↩︎

  37. Ib. V. 5.↩︎

  38. Cf. Pea. VI,5.↩︎

  39. Nicht nach vorn gebückt, damit nicht die Kleider hinten in Unordnung geraten.↩︎

  40. Ruth 2,8.↩︎

  41. Ib. 1,14.↩︎

  42. Ib. 2,14.↩︎

    1. B. Schmuel 7,18.
    ↩︎
  43. Ruth 2,14.↩︎

  44. Ruth 2,14.↩︎

  45. Ruth 2,14.↩︎

  46. Rabbi [R. Jehuda der Fürst] stammte aus dem Hause Davids.↩︎

  47. Jeschajahu 10,16.↩︎

  48. Die Körper wurden verbrannt, während die Kleider verschont blieben.↩︎

  49. Der Sinn ist nicht recht klar. Nach den Kommentaren hat hier, wie an anderen Stellen, תחת die Bedeutung: anstelle, statt; statt der Herrlichkeit Brand.↩︎

  50. Cf. Wajikra 10,1ff.↩︎

  51. Zu Ehren des Š.s oder des Festes.↩︎

  52. Wajikra 6,4.↩︎

  53. Mischlej 8,36.↩︎

  54. Im Texte unterscheiden sich beide Worte durch einen einzigen Buchstaben, wahrscheinlich also eine Variante.↩︎

  55. Jeschajahu 20,3.↩︎

  56. Cf. Ber. Abschn. IX, Anm. 427.↩︎

  57. Ein Fund darf dem Verlierer sonst nur gegen Angabe eines Zeichens ausgehändigt werden; cf. Bm. 21aff.↩︎

  58. Apokrypher entlegener Traktat über die Brautgesetze.↩︎

  59. Unter »Kleider der Bauleute«.↩︎

  60. Wahrscheinl. geölte Kleidungsstücke (aus dem lat. Olearium).↩︎

  61. Ins Paradies zu kommen.↩︎

  62. Letztere sind weiß.↩︎

  63. Bamidbar 28,10.↩︎

  64. Die Wiederholung des Wortes, בשבתו deutet, daß es auch an einem 2. Feiertage dargebracht werden kann; andererseits deutet das Suffix, daß es nur an diesem Šabbath dargebracht werden darf.↩︎

  65. Die am Vorabend des Š.s geblasen wurden; cf. Blatt 35b.↩︎

  66. Der sonst, wenn es sich um andere Feste handelt, wohl gesprochen wird.↩︎

  67. Nach Palästina.↩︎

  68. Nach dem der Š. und der Versöhnungstag gleich heilig sind.↩︎

  69. Dh. daß man sich darauf verlasse.↩︎

  70. Von den Posaunenstößen, die am Vorabend des Š.s im Tempel geblasen wurden.↩︎

  71. Am Š. aber verboten; daß also eine strengere Heiligkeit eintritt.↩︎

  72. Wie dies das Posaunenblasen am Š. ist.↩︎

  73. Schemot 16,23.↩︎

  74. Wajikra 23,3.↩︎

  75. Da man davon nicht essen darf; am Versöhnungstage ist die Kasteiung geboten.↩︎

  76. Wo man noch keinen Hunger hat, sodaß dies keine Kasteiung ist.↩︎