Traktat Schabbat – Massechet Schabbat

Traktat Schabbat – Massechet Schabbat aus dem Talmud in der deutschen Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

Übersicht zur Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

Übersetzung

Kapitel 1

2a 2b 3a 3b 4a 4b 5a 5b 6a 6b 7a 7b 8a 8b 9a 9b 10a 10b 11a 11b 12a 12b 13a 13b 14a 14b 15a 15b 16a 16b 17a 17b 18a 18b 19a 19b 20a 20b

Kapitel 2

20b 21a 21b 22a 22b 23a 23b 24a 24b 25a 25b 26a 26b 27a 27b 28a 28b 29a 29b 30a 30b 31a 31b 32a 32b 33a 33b 34a 34b 35a 35b 36a 36b

Kapitel 3

36b 37a 37b 38a 38b 39a 39b 40a 40b 41a 41b 42a 42b 43a 43b 44a 44b 45a 45b 46a 46b 47a 47b

Kapitel 4

47b 48a 48b 49a 49b 50a 50b 51a 51b

Kapitel 5

51b 52a 52b 53a 53b 54a 54b 55a 55b 56a 56b

Kapitel 6

57a 57b 58a 58b 59a 59b 60a 60b 61a 61b 62a 62b 63a 63b 64a 64b 65a 65b 66a 66b 67a 67b

Kapitel 7

67b 68a 68b 69a 69b 70a 70b 71a 71b 72a 72b 73a 73b 74a 74b 75a 75b 76a 76b

Kapitel 8

76b 77a 77b 78a 78b 79a 79b 80a 80b 81a 81b 82a

Kapitel 9

82a 82b 83a 83b 84a 84b 85a 85b 86a 86b 87a 87b 88a 88b 89a 89b 90a 90b

Kapitel 10

90b 91a 91b 92a 92b 93a 93b 94a 94b 95a 95b 96a

Kapitel 11

96a 96b 97a 97b 98a 98b 99a 99b 100a 100b 101a 101b 102a

Kapitel 12

102b 103a 103b 104a 104b 105a

Kapitel 13

105a 105b 106a 106b 107a

Kapitel 14

107a 107b 108a 108b 109a 109b 110a 110b 111a 111b

Kapitel 15

111b 112a 112b 113a 113b 114a 114b 115a

Kapitel 16

115a 115b 116a 116b 117a 117b 118a 118b 119a 119b 120a 120b 121a 121b 122a 122b

Kapitel 17

122b 123a 123b 124a 124b 125a 125b 126a 126b

Kapitel 18

126b 127a 127b 128a 128b 129a 129b

Kapitel 19

130a 130b 131a 131b 132a 132b 133a 133b 134a 134b 135a 135b 136a 136b 137a 137b

Kapitel 20

137b 138a 138b 139a 139b 140a 140b 141a 141b

Kapitel 21

141b 142a 142b 143a

Kapitel 22

143b 144a 144b 145a 145b 146a 146b 147a 147b 148a

Kapitel 23

148a 148b 149a 149b 150a 150b 151a 151b 152a 152b 153a

Kapitel 24

153a 153b 154a 154b 155a 155b 156a 156b 157a 157b

Inhaltsverzeichnis im Detail

1. Abschnitt. [2a – 20b]

I. Das Tragen aus einem Gebiet in das andere.
– Die Arten des Schwörens.
– Die Aussatzmale.
– Das Tragen auf dem Körper.
– Die Hand des Menschen als Gebiet.
– Brot aus dem Ofen herausnehmen.
– Die Absicht bei Ausübung des Verbots.
– Das Fortbewegen und Niederlegen.
– Ob das Aufgenommensein im Raum dem Liegen gleicht.
– Das Werfen und Reichen.
– Die Höhe des Gebiets.
– Zwei Ausübungen durch eine Person.
– Das Auffangen von Regentropfen.
– Die Vereinigung von Öl und Wasser.
– Das Herumtragen, ohne stehen zu bleiben.
– Das Tragen von einem Winkel nach einem anderen.
– Das Tragen durch eine Säulenhalle.
– Die Gebiete bez. des Schabbats.
– Die 39 Hauptarbeiten.
– Das Meer, die Ebene und die Halle.
– Der Vorraum.
– Ein einzelner Backstein als Gebiet.
– Die Bedachung als Ergänzung zur erforderlichen Höhe des Hauses.
– Die Nische als Gebiet.
– Die ideelle Ergänzung zur erforderlichen Tiefe.
– Der Pfahl als Gebiet.
– Der Bienenkorb.
– Die Benutzung im Notfall.
– Der Sumpf.
– Die Schwelle.
– Die Türöffnung.

II. Beginn einer Tätigkeit am Freitag gegen Abend.
– Nähere Bestimmung dieser Zeit.
– Die Vorbereitung zum Gebet.
– Verherrlichung der Rechtsprechung.
– Zeit der Mahlzeit.
– Das Beten, Schmalesen, Tefillintragen und die Begrüßung in der Badestube.
– Benachrichtigung des Beschenkten
– Man ziehe ein Kind den übrigen nicht vor.
– Man wohne in einer neu erbauten Stadt.
– Die Privathäuser dürfen nicht höher sein, als das Bethaus.
– Die Schwierigkeit des Umgangs mit Waisen und Witwen.
– Die Abstufung verschiedener Krankheiten und Übel.
– Gedankentiefe der Obrigkeit.
– Das Fasten gegen böse Träume.
– Das Unterbrechen des Studiums wegen des Sema und des Gebets.

III. Was am Freitag vor Einbruch der Dunkelheit verboten ist.
– Was man bei sich nicht tragen darf.
– Das Tragen der Tefillin am Freitag gegen Abend.
– Das Töten von Ungeziefer am Schabbat
– Die Reinigung der Kleider und die Bereitung eines Brechmittels auf offener Straße.
– Liebestätigkeit am Schabbat— Krankenbesuch.
– Das Verbot, in aramäischer Sprache zu beten.
– Gott pflegt den Kranken.
– Das Lesen und das Abspülen von Gefäßen vor Lampenlicht.
– Die Absonderung von dem gemeinen Volk.
– Das Servieren von Milch und Fleisch auf einem Tisch.
– Das Sichfernhalten von der Menstruierenden.

IV. Die Anordnungen im Söller des Hananja b. Garon,
– Die Fastenrolle.
– Hananja b. Chizkija rechtfertigt das Buch Ezechiel.
– Aufzählung der 18 Verordnungen.
– Das Reinigungsbad.
– Weiteres über die Reinheitsgesetze.
– Kontroversen zwischen Schammaj und Hillel.
– Über das Land der fremden Völker wird Unreinheit verhängt.
– Glasgefäße bez. der Unreinheit.
– Metallgefäße bez. der Unreinheit.
– Streit zwischen Schammaj und Hillel.
– Brot, Öl, Wein und Töchter der Nichtjuden.

V—IX. Der Beginn von Arbeiten am Freitag, die am Schabbat von selbst fortgesetzt werden können.
– Das Verkaufen und Verleihen an Nichtjuden vor Schabbat
– Das Schicken von Briefen durch Nichtjuden vor Schabbat.
– Das Antreten einer Reise zu Schiff vor Schabbat
– Die Belagerung vor Schabbat
– Das Waschen außerhalb des Hauses vor Schabbat
– Das Auspressen von Früchten am Vorabend des Schabbats

X.— XI. Braten und Backen am Vorabend des Schabbats
– Das Anfachen des Feuers.

2. Abschnitt. [20b – 36b]

I. Öle und Dochte, die man am Schabbat brennen darf.
– Die Chanukkalampe und die Zahl ihrer Flammen.
– Historisches über das Chanukkafest.
– Schadenfeuer durch die Chanukkalampe.
– Ort für die Chanukkalampe.
– Benutzung des Chanukkalichts.
– Benutzung des Schmucks der Festhütte.
– Das Rücken von Stubengeräten am Schabbat
– Weiteres über die Chanukkalampe.
– Segenspruch über die Chanukkalampe.
– Die Beteiligung des Miteinwohners an der Chanukkalampe.
– Die Öle für die Chanukkalampe.
– Das Öl zur Bereitung von Tinte.
– Ob die Chanukkalampe bei jedem Eingang erforderlich ist.
– Die Rücksicht auf den Verdacht.
– Eine Lampe mit mehreren Dillen.
– Wertschätzung des Schabbatlichts.
– Das Brennen von unrein gewordenem Öl am Schabbat
– Die Erwähnung des Chanukkaereignisses im Tischsegen.
– Die Erwähnung des Neumondstags im Tischsegen.
– Die Erwähnung des Chanukkaereignisses im Zusatzgebet.
– Die Erwähnung des Neumondstags im Schabbatsegen beim Rezitieren des Propheten.
– Die Erwähnung des Schabbats im Schlussgebet am Versöhnungstag.
– Die Erwähnung des Festtags im Schabbatgebet.

II. Das Brennen von Teeröl und Erdöl und anderen Ölen am Schabbat
– Das Brennen von unrein gewordenem Öl am Schabbat.
– Das Brennen von übelriechenden Ölen am Schabbat
– Das Baden am Vorabend des Schabbats
– Definition des Reichtums.
– Was man am Schabbat nicht brennen darf.
– Die Balsam- und Purpurschneckenkultur in Eretz Jisrael.
– Das Brennen von Balsam am Schabbat
– Öle, die für die Schabbatlampe zu benutzen sind.
– Wolle und Flachs bez. der Unreinheit.
– Maß für die Verunreinigungsfähigkeit.
– Gewänder, welche dem Zizitgebot unterworfen sind.

III. Baumprodukte bez. des Brennens und der Unreinheit.
– Die Unreinheit durch Bezeltung.
– Die Verunreinigungsfähigkeit der Tierhaut durch Bezeltung.
– Welche Häute zu Tefillin verwendbar sind.
– Weiteres über die Tefillin.
– Einiges über die Seekuh.
– Der Streifen eines Gewands bez. des Brennens und der Unreinheit.
– Womit man am Schabbat heizen darf.
– Vom Vorbereiteten.

IV. Die Lampe darf am Schabbat nicht gespeist werden.
– Das Rücken von Stubengeräten am Schabbat
– Das Tragen von Gewändern aus Mischgewebe.

V. Das Auslöschen des Lichts am Schabbat
– Der Mensch befasse sich mit der Gesetzlehre und übe die Gebote aus, so lange er noch imstande ist.
– Die Satzungen Mosches sind für ewig.
– David bittet um ein Zeichen der Vergebung seiner Sünde.
– David bittet, ihm seinen Sterbetag kund zu tun.
– Legende über den Tod Davids.
– Die Seele des Menschen wird Leuchte genannt.
– Widersprüche im Buch Kohelet.
– Der Gottesfürchtige.
– Die freudige Stimmung.
– Ehrfurcht vor dem Lehrer.
– Widersprüche im Buch der Sprüche.
– Analogien der Wunder der künftigen Welt.
– Erzählungen von der Sanftmütigkeit und der Geduld Hillels und dem Jähzorn Schammajs.
– Die Nächstenliebe ist nach Hillel die Basis des ganzen Gesetzes.
– Die Sektionen des Talmuds.
– Die Gottesfurcht.
– Das Niederreißen zum Zweck des Aufbauens.

VI. Die Pflichten der Frauen.
– Die gefährliche Situation beschwört das Gericht herauf.
– Bei Erkrankung denke man an sein Seelenheil.
– Die große Bedeutung des Verdienstes vor dem himmlischen Gericht.
– Verbot von Gelübden.
– Die Übertretung von Gelübden hat den Tod der Kinder zur Folge.
– Die hohe Bedeutung des Zizitgebots.
– Vom grundlosen Hass.
– Die Teigheben. Heben und Zehnte. Raub. Rechtsverdrehung und Fahrlässigkeit bei Gericht. Das unnütze Schwören. Blutvergießen. Hurerei und Götzendienst. Frivole Redensarten
– Das Laster der Ausschweifung.
– Die Ursachen der Wassersucht.
– Die Ursachen der Bräune.
– Politisches Vergehen des R. Simon b. Jochaj, seine Flucht und sein Aufenthalt in der Höhle.
– Beim Verlassen derselben wird er von seinem Schwiegervater empfangen.

VII. Dinge, die man vor Eintritt des Schabbats anzuordnen hat. Die Abhebung des Zehnts am Vorabend des Schabbats
– Die Bereitung des Eruws.
– Das Warmstellen von Speisen und Getränken.
— Die Abenddämmerung.
– Dauer derselben.
– Der Mirjambrunnen.
– Das Baden der Priester bei Dämmerung.
– Das Posaunenblasen am Vorabend des Schabbats
– Die Einstellung der Arbeit am Vorabend des Schabbats
– Das Fortbewegen des Blashorns am Schabbat.

3. Abschnitt. [36b – 47b]

I. Das Aufstellen von Speisen auf einen geheizten Herd.
– Das Stehenlassen von gekochten Speisen auf einem geheizten Herd.

II. Ofen und Herd bez. des Warmstellens am Schabbat.

III—IV. Das Backen eines Eies am Schabbat, die Benutzung des am Schabbat und Festtag aufgewärmten Wassers.
– Das Aufbewahren von Speisen in einer Grube.
– Über die Warmbrunnen Tiberjas.
– Das Waschen in warmem Wasser.
– Das Baden in einer Badestube am Schabbat.
– Das Frottieren.
– Das Aufwärmen von Wasser und Öl.
– Das Denken an Worte der Gesetzlehre in der Badestube und im Abtritt.
– Das Verhalten beim Wasserlassen.
– Das Kämmen und Seifen am Schabbat.
– Profanes in der Heiligensprache ausdrücken.
– Hygienische Regeln.

IV—V. Benutzung von Kochmaschinen und Kesseln am Schabbat.
– Die unbeabsichtigte Tätigkeit.
– Das Löschen von Kohlen.
– Das Mischen von warmem und kaltem Wasser.
– Das Würzen gekochter Speisen.
– Erstes und zweites Geschirr.

VI. Das Auffangen des aus der Lampe herabtriefenden Öls und die Benutzung desselben am Schabbat
– Das Retten von Speisen am Schabbat
– Vorbeugung von Schäden.
– Die Verwendung von Gegenständen, die am Schabbat zu ihrem eigentl. Gebrauch nicht benutzt werden dürfen (Abgesondertes).
– Der Leichnam am Schabbat
– Das Fortbewegen auf ungewöhnliche Art.
– Das Fortbewegen einer Lampe am Schabbat.
– Das wegen des Verbots Abgesonderte.
– Das zu Gebotszwecken Abgesonderte.
– Das Schlachten von Haus und Wildtieren am Schabbat.
– Das am Schabbat Neuentstandene.
– Das Fortbewegen einer Öl- und Erdöllampe.
– Was als Abgesondertes betrachtet wird.
– Die Auflösung von Gelübden.
– Das Rücken von Stubengeräten.
– Die unbeabsichtigte Ausübung eines Verbots.
– Das mittelbare Tragen eines verbotenen Gegenstands.
– Das wegen des Ekels Abgesonderte.
– Das Auffangen von Funken.
– Das indirekte Löschen.

4. Abschnitt. [47b – 51b]

I. Worin man Speisen warmstellen darf.
– Das am Boden Haftende.
– Die Unreinheit von Geräten.
– Zusammengesetzte Geräte bez. der Unreinheit.
– Die Reinheit des Körpers beim Anhaben der Tefillin.

II. Das Herausnehmen von warmgestellten Speisen.
– Unterschied zwischen den Geräten eines Handwerkers und eines Laien.
– Über die Zahl der Hauptarbeiten am Schabbat.
– Die Verrichtung der Arbeit bei der Aufstellung der Stiftshütte.
– Die Bestimmung über die Verwendung von Gegenständen.
– Das Reinigen von Gegenständen.
– Die unbeabsichtigte Tätigkeit.
– Was man beim Waschen am Schabbat benutzen darf.
– Die Sauberkeit zu Ehren Gottes.
– Das Zudecken von Speisen.
– Das Kaltstellen am Schabbat
– Von der Ehrenbezeugung der Schriftgelehrten untereinander.
– Das Zerreiben von Schnee und Hagel am Schabbat

5. Abschnitt. [51b – 56b]

I. Womit man das Vieh austreiben darf.
– Das Treiben und das Führen.
– Das Geschirr bez. der Unreinheit.
– Die Verwendung des Geräts.
– Unterschied zwischen vollständigem und unvollständigem Gerät.

II. In welcher Weise man Schafe austreiben darf.
– Das Tragen eines Amuletts am Schabbat
– Heilende Mittel am Schabbat.
– Das Wunder vom säugenden Mann.
– Erzählung von der Keuschheit eines Ehepaars.

III. Mit welchen Geschirren man das Vieh nicht austreiben darf.
– Fesseln und Binden.
– Mischgewebe.

IV. In welcher Weise man Vieh und Geflügel nicht austreiben darf. Geburtshilfe bei Tieren.
– Die Pflicht der Zurechtweisung.
– Die Strafe bei Unterlassung derselben.
– Das Verdienst der Vorfahren.
– Besiegelung des Tods.
– Tod als Folge der Sünde.
– Ehrenrettung des Reuwen.
– Ehrenrettung der Söhne Elis.
– Ehrenrettung der Söhne Schmuels.
– Ehrenrettung Davids.
– Von der Verleumdung.
– Ehrenrettung Schlomohs. Schlomoh und die Tochter Pharaos.
– Mit der Sünde Schlomohs wird Rom begründet.
– Ehrenrettung Josijahus.
– Die Bußfertigen.

6. Abschnitt. [57a – 67b]

I. Mit welchen Schmucksachen eine Frau nicht ausgehen darf.
– Was beim Reinigungsbad eine Trennung bildet.
– Vom Schmuck (Totefet, Sarwitin, Kawul).
– Das Tragen zusammengerollter Kleider auf der Schulter.
– Der Siegel am Gewand.
– Die Glocke bez. des Tragens am Schabbat und der Unreinheit.
– Das Läuten am Schabbat
– Uneigentlicher Gebrauch eines Geräts bez. der Unreinheit.
– Unreinheit des Tretens.
– Was als Schmuck und was als Last angesehen wird.
– Die Aussprüche der Gerechten gehen in Erfüllung.
– Der Siegelring bez. des Schabbats und bez. der Unreinheit.

II. Womit der Mann nicht ausgehen darf.
– Vom Nagelschuh.
– Vom An- und Ausziehen des Schuhs.
– Bevorzugung der Glieder beim Waschen und Salben.
– Die Tefillin am Schabbat.
– Vom bewährten und unbewährten Amulett.
– Die Heiligkeit des Amuletts.
– Die Heiligkeit der Tefillin.

III. Womit die Frau am Schabbat nicht ausgehen darf.
– Ob die Frauen eine besondere Kaste bilden.
– Der Verbrauch von Wein und Öl bei den biblischen Jisraeliten.
– Unzucht der Jisraeliten im biblischen Zeitalter.
– Dinge, die Armut bringen.
– Der unsittliche Lebenswandel der Frauen aus Jeruschalajim.
– Die Frivolität der Bewohner Jeruschalajims.

IV. Waffen, mit denen der Mann am Schabbat nicht ausgehen darf.
– Die Waffen in den messianischen Tagen.
– Weiteres über die messianische Zeit.
– Ob die Waffe als Schmuck betrachtet wird.
– Die hohe Bedeutung gelehrter Diskussionen.
– Verherrlichung der Gesetzlehre.
– Die Gelassenheit bei gelehrten Streitigkeiten.
– Von der Befolgung der Gebote.
– Von der Unterhaltung in der Halacha.
– Über die Wohltätigkeit und Gefälligkeit.
– Vom Verhalten des Schriftgelehrten.
– Das Verbot, einen bösen Hund zu halten.
– Die Verwendung der Schenkelbänder.
– Das Stirnblatt des Hohepriesters.
– Verunreinigungsfähigkeit des Gewebes.
– Über die Wortanalogie.
– Verbot des lüsternen Blicks.

V. Womit die Frau am Schabbat ausgehen darf.
– Eine Frau mache sich ihrem Manne nicht widerlich.
– Was des Anscheins wegen verboten ist, ist auch im Verborgenen verboten.
– Mittel gegen den Mundgeruch.
– Das Tragen eines falschen Zahns am Schabbat

VI – VII. Das Tragen von Hüllen und Schleiern am Schabbat
– Mittel gegen Gicht.
– Verhütung der Masturbation bei Mädchen.
– Die Anwendung einer List bei verbotener Arbeit.

VIII. Die orthopädischen Gegenstände bez. des Schabbats und der Unreinheit.
– Einiges über die Chaliza

IX. Womit Kinder am Schabbat ausgehen dürfen.
– Die heilende Wirkung der Krappbinden.
– Mittel gegen die Sehnsucht eines Kinds nach seinen Eltern.
– Mittel gegen die Trunkenheit.
– Das Wickeln der Kinder am Schabbat
– Über die Heilformeln.
– Das Tragen eines Schutzsteins am Schabbat
– Mittel gegen Fieber, gegen Geschwüre, gegen Besessenheit, gegen Gespenster und verschiedene Beschwörungsformeln.

X. Das Tragen von (Wunder-)Heilmitteln am Schabbat
– Der Gebrauch von (Wunder-)Heilmitteln.
– Mittel zur Kräftigung des Baums.
– Mittel beim Verschlucken von Knochen und Gräten.
– Verbot verschiedener emoritischer Sitten.
– Erlaubte (Wunder-)Heilmittel.

7. Abschnitt. [67b – 76b]

I. Vorsatz und Vergessenheit bei der Ausübung von Verboten am Schabbat
– Aufzählung allgemeiner Regeln.
– Definition der Vorsätzlichkeit und der Vergessenheit.
– Die Vorsätzlichkeit beim Genuss der Hebe.
– Wer sich auf der Reise befindet und nicht weiß, wann Schabbat ist.
– Die Unterbrechung bereits begonnener verbotener Arbeiten am Schabbat
– Das Feuermachen am Schabbat.
– Nähere Bestimmung der Vergessenheit.
– Die Ausübung mehrerer Arbeiten zusammen.
– Teilung des das Verbot bedingenden Maßes.
– Das Schuldopfer.
– Verwechselungen bei Ausübung des Verbots.
– Das Schabbatgesetz im Vergleich mit anderen Gesetzen.
– Das Grenzgesetz.

II. Aufzählung der 39 Hauptarbeiten.
– Unterordnung der Nebenarbeiten unter die Hauptarbeiten.
– Mehrere Sündopfer wegen einer Arbeit.
– Das Weben der Vorhänge bei Errichtung der Stiftshütte.
– Verbot, von den Magiern etwas zu lernen.
– Bedeutung des Wortes »Magie«.
– Beschäftigung mit den kalendarischen Berechnungen.
– Die Purpurschnecke.

III. Allgemeine Regel über das Hinaustragen.

IV. Das Hinaustragen von Viehfutter und Speisen.
– Grösse verschiedener Stoffe bezügl. der Verunreinigungsfähigkeit.

8. Abschnitt. [76b – 82a]

I. Das Hinaustragen von Getränken.
– Das Verschneiden des Weins.
– Alles Geschaffene hat seinen Zweck.
– Fälle der Furcht des Stärkeren vor dem Schwächeren.
– Namensdeutung verschiedener Gegenstände.
– Tiere, die mit steigendem Alter an Stärke zunehmen.
– Das Salben am Schabbat.
– Getränke als Heil- und Genussmittel.
– Mittel gegen Augenkrankheiten.

II—IV. Größe des Objekts bezüglich des Hinaustragens am Schabbat.
– Das Aufbewahren eines bezahlten Schuldscheins.
– Größe verschiedener Stoffe bezüglich der Verunreinigungsfähigkeit.
– Die verschiedenen Pergamentarten.
– Die Teilung und Vereinigung der verbotenen Arbeit.
– Enthaarungsmittel.

V. Das Quantum des Tons bezüglich des Hinaustragens am Schabbat.

VI. Das Quantum von Knochen und Glas.
– Die Verwendung von Schollen und Scherben.
– Dinge, die Unterleibschmerzen verursachen.
– Berücksichtigung der Schabbatgesetze bei Verrichtung natürlicher Bedürfnisse.
– Das Fortbewegen des Pflanzennapfs.
– Die Benutzung der Scherbe bei natürlichen Bedürfnissen.
– Hygiene bei Verrichtung der Notdurft.

VII. Die Größe einer Scherbe bezüglich des Hinaustragens am Schabbat.

9. Abschnitt. [82a – 90b]

I. Die Unreinheit des Götzen.
– Die einzelnen Teile und der Zubehör des Götzen.
– Baal-Zebub.

II. Die Verunreinigungsfähigkeit des Schiffs.
– Dass man sich dem Lehrhaus nicht entziehe.
– Die Verunreinigung des Tretens.
– In welchem Fall man verschiedene Sämereien in einem Beet säen darf.
– Nähere Bestimmung über die Größe eines solchen Beets.

III—IV. Frauenunreinheit; das Baden des Kinds am 3. Tag nach der Beschneidung; das Verbot des Salbens am Versöhnungstag.
– Nähere Angaben über den Aufstieg Mosches auf den Sinaj.
– Die Unreinheit des Samens.
– Die Vorbereitung zum Empfang der Gesetzlehre.
– Nähere Daten über den Auszug der Jisraeliten aus Mizrajim (Ägypten)
— Über den Tag an dem die Stiftshütte eingeweiht wurde.
— Über den Tag des Auszugs aus Mizrajim (Ägypten).
– Der Zwang zur Annahme der Gesetzlehre.
– Das Bestehen des Weltalls ist von der Annahme der Gesetzlehre abhängig.
– Der den Jisraeliten bei Empfang der Gesetzlehre verliehene und später abgenommene Schmuck.
– Die Bereitwilligkeit und der Eifer der Jisraeliten beim Empfang der Gesetzlehre.
– Die Demut und die Liebe.
– Die hohe Bedeutung der Gesetzlehre.
– Einzelheiten vom Empfang der Gesetzlehre und über die göttlichen Worte.
– Eifersucht der Engel gegen die Jisraeliten und ihr Bestreben, die Verleihung der Gesetzlehre an die Jisraeliten zu verhindern.
– Mosche widerlegt die Einwendungen der Engel.
– Mosche schließt Freundschaft mit den Himmlischen.
– Der Satan sucht die Gesetzlehre.
– Der Satan verwirrt die Jisraeliten durch den angeblichen Tod Mosches.
– Erklärungen des Namens Sinaj.
– Die Jisraeliten suchen einen Fürsprecher unter den Erzvätern.
– Jitzchak verteidigt die Jisraeliten.

V. Mindestmaß verschiedener Gegenstände bez. des Hinaustragens am Schabbat.
– Die Vereinigung mehrerer Pflanzen desselben Namens, oder umgekehrt.
– Aufzählung verschiedener Waschmittel.

VI. Das Hinaustragen von Spezereien etc. am Schabbat. Die Rabenscheuche des Tempeldachs.
– Maden und Motten sind lebensgefährlich.

VII. Das Hinaustragen von Gewürzen, Samenkörnern und Heuschrecken am Schabbat. Mittel zur Erlangung von Weisheit.

10. Abschnitt. [90b – 96a]

I. Das Hinaustragen von aufbewahrten Gegenständen.
– Wenn ein Gegenstand in best. Größe eingeschrumpft oder aufgedunsen wird.

II. Speisen und Früchte auf die Schwelle hinaustragen.
– Unterschied zwischen großen und kleinen Früchten.
– Das Ansichziehen eines Teils des Objekts bezüglich des Schabbats und des Stehlens.

III. Das Hinaustragen auf gewöhnliche und auf ungewöhnliche Weise.
– Das Tragen oberhalb 10 Handbreiten.
– Das Tragen auf dem Haupt.

IV. Wenn sich das Objekt beim Tragen nach vorn oder hinten verschiebt.

V. Das Hinaustragen zweier Personen.
– Die teilweise Ausübung einer Tätigkeit.
– Die gleichzeitige Verunreinigung mehrerer Gegenstände durch eine Person.
– Das entbehrliche Mithelfen.
– Über die von zwei Personen ausgeübte Tätigkeit.
– Das Hinaustragen des Nebensächlichen zum Hauptobjekt.
– Das Hinaustragen von Tier und Geflügel.
– Das Hinaustragen eines Gegenstands in eigenem Interesse.
– Das Ausreißen der Unreinheitshaare.
– Das Abkneifen der Nägel und Stutzen der Haare. Flechten, Kämmen, Schminken.
– Ausführlicheres über die Ausübung dieser Arbeiten.
– Verbot des Ausrupfens der grauen Haare unter den schwarzen.
– Gott flocht die Chawa, bevor er sie zu Adam brachte.
– Melken buttern, käsen, fegen, sprengen am Schabbat.
– Einreihung der genannten Arbeiten unter die 39 Hauptarbeiten.
– Mittel am Schabbat das Zimmer zu sprengen.

VI. Das Pflücken aus einem Pflanzentopf.
– Der Pflanzentopf bezüglich der Unreinheit.
– Das Loch des Pflanzentopfs.
– Die fünf Stufen der Durchlochung eines Tongefäßes bezüglich der Unreinheit.

11. Abschnitt. [96a – 102a]

I. Das Werfen und das Hinüberreichen aus einem Gebiet in das andere.
– Wo sich das Verbot des Tragens in der Gesetzlehre befindet.
– Unterschied zwischen Haupt- und Nebenarbeit.
– Das Werfen oberhalb 10 Handbreiten.
– Die Ausübung mehrerer Arbeiten bei einer Vergessenheit.
– Man darf die Vergehen von Personen nicht verraten, die die Gesetzlehre verheimlicht hat.
– Wer Unschuldige verdächtigt, wird gestraft.
– Die Liebestat Gottes tritt schneller ein, als seine Strafe.
– Ob das Aufgenommenem dem Liegen gleicht.
– Das Tragen von einem Gebiet in das andere, wo beide Einem gehören.
– Zwei Gegenstände, die weniger als Handbreiten voneinander entfernt sind, werden als vereinigt betrachtet.
– Das Werfen aus öffentlichem Gebiet in ein öffentliches und sich dazwischen ein privates befindet.
– Wegen des Tragens aus einem Gebiet in das andere ist man zweifach schuldig.
– Wenn man in der Absicht, Ellen zu werfen, wirft.
– Das Tragen in einem öffentlichen Gebiet mit Bedachung.
– Die Form der Bretter der Stiftshütte.
– Die Vorhänge der Stiftshütte.
– Die Unterschwellen und die Haken und Schleifen der Stiftshütte.
– Die unteren und die oberen Vorhänge.
– Die Wagen beim Bau der Stiftshütte.

II. Der Schuttwall und der Felsen als Gebiet für sich.
– Veränderung des Gebiets durch die Ausübung des Verbots.
– Wenn der geworfene Gegenstand ein Gebiet für sich bildet.
– Die Vereinigung von Öl und Wein.

III. Wenn der geworfene Gegenstand an der Wand kleben bleibt.
– Das ideelle Vertiefen, um das Maß zu ergänzen.
– Der ansteigende Haufe.
– Wenn der geworfene Gegenstand innerhalb oder außerhalb der Ellen fortrollt.

IV. Das Werfen auf dem Meer und in das Meer.

V. Das Werfen vom Meer aufs Land und vom Land aufs Meer.
– Das Tragen aus einem Schiff in das zweite.

VI. Wenn man innerhalb des Werfens sich des Verbots bewusst wird, oder der geworfene Gegenstand sein Ziel nicht erreicht hat.
– Wenn man Ellen absichtlich und versehentlich wirft.
– Wie man wegen des einmaligen verbotenen Essens 4—5 Sündopfer schuldig ist.

12. Abschnitt. [102b – 105a]

I. Bauen und Behauen von Steinen am Schabbat.
– Nebenarbeiten des Bauens.
– Die Übung des Handwerks am Schabbat.

II. Pflügen, jäten, ausschneiden und beschneiden.

III. Schreiben und Zeichnen.
– Das Schreiben mit der linken Hand.
– Das Schreiben einzelner Buchstaben und das Verrichten eines Teils der Arbeit.
– Bohren und abkratzen.
– Die genaue Unterscheidung der ähnlichen Buchstaben beim Schreiben der Gesetzrolle.
– Das Final-Mem.
– Die wunderbare Haltung der Buchstaben und auf den Bundestafeln.
– Die Finalbuchstaben.
– Die Schrift auf den Bundestafeln konnte man auf der Vorder- und auf der Rückseite lesen.
– Symbolische Deutungen der Buchstaben des hebräischen Alphabets.
– Deutungen der Reihenfolge des hebräischen Alphabets.

IV—V. Das Schreiben zweier Buchstaben bei einer Vergessenheit.
– Die versch. Schreibstoffe.
– Das Tätowieren.
– Das ungewöhnliche Schreiben.
– Das Schreiben zweier Buchstaben auf Gegenstände.
– Der Sohn Satedas brachte Zauberkünste aus Mitzrajim durch Tätowierungen mit.
– Wenn man irrtümlich den Gottesnamen schreibt.
– Das Korrigieren.
– Das Notarikon.

VI. Das Schreiben zweier Buchstaben bei Vergessenem.
– Das Bewusstwerden für die Hälfte des festgesetzten Maßes.

13. Abschnitt. [105a – 107a]

I—II. Das Weben und dergleichen
– Ausführlicheres über das Weben.

III—IV. Das Reißen in der Wut. Das Verderben im Allgemeinen.
– Das Maß beim Bleichen, Zupfen etc.
– Das Reißen aus Trauer.
– Pflicht über den Tod des Rechtschaffenen zu trauern.
– Die nicht um ihrer selbst willen ausgeübte Tätigkeit.
– Verbot in der Wut Schaden anzurichten.
– Das Weinen über den Tod des Rechtschaffenen.
– Das Betrauern des Schriftgelehrten.
– Wenn einer aus der Gesellschaft stirbt, sei die ganze Gesellschaft besorgt.
– Das Verwunden und Verbrennen am Schabbat.

V. Das Einfangen von Tieren.
– Das Einfangen von Fischen.
– Das Einfangen eines alten, lahmen, kranken oder schlafenden Tiers.
– Das Einfangen von Insekten.

VI. Das Abschließen einer Stube, in dem sich ein Tier befindet.

VII. Das Absperren der Türöffnung durch, oder Personen, um das Tier in der Stube gefangen zu halten.
– Das Gefangenhalten eines Vogels, der unter seinen Schlagfittig gerät.
– Drei Arbeiten, die am Schabbat von vornherein erlaubt sind.

14. Abschnitt. [107a – 111b]

I. Das Einfangen und das Verwunden der 8, in der Gesetzlehre genannten Kriechtiere.
– Die Haut dieser Kriechtiere bezügl. der Unreinheit.
– Das Töten von Ungeziefer und Kriechtieren am Schabbat.
– Gott ernährt alle Geschöpfe.
– Das Herausziehen eines Fisches aus dem Wasser.
– Das Entreißen eines Gegenstands von seinem Wachstum.
– Das Schreiben von Tefillin auf Geflügelhaut.
– Das Schreiben der Tefillin auf Fischhaut.
– Die Gräten und die Haut der Fische bezügl. der Unreinheit.
– Karna, Schmuel und Rabh.
– Woher, dass die Beschneidung an diesem Glied vollzogen werde?
– Aus welchen Häuten, Sehnen etc. die Tefillin hergestellt werden dürfen.

II. Die Bereitung von Salztunke am Schabbat.
– Die Bereitung von Salzwasser am Schabbat
– Das Salzen von Reuigen und Eiern.
– Früchte bzw. Speisen, die den Därmen unzuträglich sind.
– Salziges Wasser als Heilmittel für die Augen.
– Ein Pflaster auf das Auge am Schabbat legen.
– Das Waschen morgens und abends.
– Man darf morgens mit ungewaschenen Händen die Glieder des Körpers nicht berühren.
– Wirkungen des Stibiums.
– Verschiedene Pflanzen als Heilmittel.
– Eine Wunde am Schabbat abwaschen.
– In welchen Gewässern man am Schabbat baden darf, und in welchen dies verboten ist.

III. Heilende Kräuter, die man am Schabbat essen, und die man nicht essen darf.
– Gattungen des Ysops.
– Heilende Wirkung der genannten Kräuter und Zubereitung derselben.
– Mittel gegen Schlangengift.
– Mittel gegen den Biss einer Schlange.
– Mittel gegen versch. andere Gefährdungen der Schlange.
– Mittel gegen Verstopfung und Durchfall.
– Der Unfruchtbarkeitstrank.
– Mannigfache Mittel für die Blutflussbehaftete.
– Verschiedene Mittel gegen Gelbsucht.
– Die Kastration.

IV. Der Genuss heilender Getränke am Schabbat.
– Das Verstopfen des Bottichs am Festtag.
– Die Tätigkeit, die vom Verbot untrennbar ist.

15. Abschnitt. [111b – 115a]

I. Knoten, derentwegen man am Schabbat schuldig ist.
– Knoten, derentwegen man nicht schuldig ist.
– Knüpfen und Lösen der Schuhriemen. Die defekte Sandale bezügl. des Tragens am Schabbat, der Unreinheit und der Chaliza.
– Die Verunreinigungsfähigkeit der Gefäße von Privatleuten.
– Die Unreinheit des Tretens.
– Die Verehrung der Alten.

II. Einen Gurt an einen Eimer binden.
– Das Fortbewegen von Webegeräten.

III. Das Rollen von Kleidungstücken, das Bettmachen und die Aufdämpfung des Opferfetts.
– Man ehre den Schabbat durch ein besonderes Gewand.
– Man zeichne den Schabbat auch durch Gang und Sprache aus.
– Der große Schritt ist dem Auge schädlich.
– Das Essen von Erde am Schabbat
– Die Sintflut hat alle Geschöpfe nach Babylonien hingeschwemmt.
– Schädlichkeit des Erdessens.
– Die Tugenden der Ruth.
– Würdigung der anständigen Kleidung.
– Anstand gegenüber dem Lehrer.
– Der Schriftgelehrte trage keine geflickten Schuhe.
– Der Fettfleck als Trennung beim Reinigungsbad.
– Wer zu den Schriftgelehrten gezählt wird.
– Der Tote werde weder in kostbaren, noch in schlechten Kleidern bestattet.
– Das Schabbatopfer am Versöhnungstag.
– Das Posaunenblasen am Vorabend des Schabbats
– Das Abkneifen von Kräutern am Versöhnungstag, der mit einem Schabbat zusammenfällt.
– Das Zubereiten von Früchten am Abend des Versöhnungstags.

16. Abschnitt. [115a – 122b]

I. Rettung der heil. Schriften bei einer Feuersbrunst am Schabbat.
– Über die hl. Schriften in fremder Sprache.
– Verbot des Lesens bibl. Bücher in fremder Sprache.
– Das Retten von Segensprüchen und Amuletten.
– Verbot, solche zu schreiben.
– Unterschied zwischen der Esterrolle und der Gesetzlehre.
– Größe des zu rettenden Abschnitts.
– Die Zahl der Bücher Mosches.
– Der unbeschriebene Rand der Gesetzrolle.
– Die Bücher der Häretiker und die Minäerbücher.
– Verbot, mit den Minäern und Sektierern zu verkehren und ihre Versammlungen zu besuchen.
– Das Verhältnis des neuen Testaments zur Torah.
– Das Lesen der Propheten.
– Das Retten des Futterals mit dem hl. Buch bezw. den Tefillin.
– Das Abschinden des Pessachopfers am Schabbat
– Das Fortbewegen des verbotenen Gegenstands mit dem erlaubten.
– Die vom Verbot untrennbare Tätigkeit.
– Die durchbrochene und undurchbrochene Halle.

II. Wieviel Speise bzw. Futter man am Schabbat retten darf.
– Das Auffangen ausfließender Getränke.
– Wenn ein Vieh und sein Junges am Festtag in eine Grube fallen.
– Wenn man beim Eintritt des Schabbats Brot im Öfen vergessen hat.
– Vorschriften bezgl. der Schabbatmahlzeiten.
– Die Zahl der Mahlzeiten am Schabbat.
– Wer aus den Armenkassen Unterstützung nehmen darf.
– Welche Unterstützungen man dem wandernden Armen zukommen lasse.
– Das Abspülen von Gefäßen am Schabbat
– Das Halten der Mahlzeiten am Schabbat.
– Die Pflicht, den Schabbat in Wonne zu feiern, die Belohnung dafür, und worin diese Wonne besteht.
– Belohnung für die vorschriftsmäßige Beobachtung des Schabbats
– Die Söhne R. Joses.
– Die Keuschheit und Bescheidenheit R. Joses.
– Die genaue Befolgung eines Gebots.
– Die Liebe Abbajjes zu den Schriftgelehrten.
– Der Empfang des Schabbats
– Persönliche Verrichtung der Arbeit zu Ehren des Schabbats
– Erzählung von Joseph, dem Schabbatverehrer.
– Die Verdienste der Reichen Jisraels in verschiedenen Ländern.
– Die Schabbat speisen.
– Die Ehrung des Versöhnungstags.
– Spezielles über die Feier des Schabbats
– Zwei Engel begleiten den Menschen am Schabbatabend.
– Die Mahlzeit am Schabbatausgang.
– Das Amen.
– Die Entweihung des Schabbats
– Weswegen Jerusalem zerstört wurde.
– Die hohe Bedeutung des Unterrichts der Schulkinder.
– Die Wahrheitsliebe.

III—IV. Das Retten ganzer Körbe mit Speisen; wohin man diese retten darf.
– Die Bezahlung für am Schabbat geleistete Hilfe.

V. Schutz vor Weitergreifen des Feuers am Schabbat.
– Das indirekte Löschen.
– Die Veranlassung zum Auslöschen.
– Das absichtslose Ausmerzen des Gottesnamens.
– Die Trennung.
– Die Frist zum Reinigungsbad.

VI. Das Beauftragen zum Löschen.
– Die Pflicht, den Minderjährigen von der Ausübung eines Verbots zurückzuhalten.

VII. Das Stülpen eines Tellers, um der Gefahr vorzubeugen.
– Das Töten schädlicher Tiere am Schabbat
– Das Verscharren des Speichels am Schabbat
– Das Fortbewegen einer Lampe am Schabbat.
– Unterschied zwischen schweren und leichten Gegenständen bezgl. des Tragens.am Schabbat

VIII. Das Benutzen einer von einem Nichtjuden verrichteten Arbeit am Schabbat
– Das Baden in einer am Schabbat geheizten Badestube.
– Das Benutzen eines Lichts, das ein Nichtjude für sich angesteckt hat.

17. Abschnitt. [122b – 126b]

I—II. Das Fortbewegen von Hausgeräten samt den Deckeln; das Fortbewegen verbotener Gegenstände zu am Schabbat erlaubten Arbeiten.
– Das Aus- und Einheben von Türen und Deckeln am Schabbat.
– Bedingungen beim Fortbewegen versch. Gegenstände am Schabbat
– Das Fortbewegen auf ungewöhnliche Weise.
– Unterschied zwischen einer vollständigen und einer unvollst. Nadel bezgl. des Schabbats und der Unreinheit.

III. Die Olivenkeule bezgl. der Unreinheit.
– Ungeformte Holzstücke.

IV.
– Das Fortbewegen von Geräten.
– Unterschied zwischen Gegenständen, die zu erlaubten, und solchen, die zu verbotenen Arbeiten bestimmt sind, bzw. wenn sie zu ihrem eignen Behuf oder des Platzes wegen fortbewegt werden.
– Das Abschinden des Pessachopfers am Schabbat
– Das Vorschieben eines Riegels am Schabbat.
– Das Fortbewegen von Geräten zu ihrem Gebrauch und nicht zum Gebrauch.
– Anordnung eines Verbots für den Festtag mit Rücksicht auf den Schabbat
– Wenn ein Tier und sein Junges am Festtag in eine Grube fallen.
– Das Fortbewegen unnötiger Gegenstände.

V. Das Fortbewegen von Bruchstücken und Scherben.
– Das Heizen mit Geräten und Bruchstücken.
– Das Fortbewegen von Backsteinen.
– Aufzählung verschiedener Gegenstände und Bruchstücke, die man fortbewegen und die man nicht fortbewegen darf.
– Der unbewegliche Ofen bezgl. der Unreinheit.

VI—VII. Die Benutzung eines Gefäßes, in dem sich ein verbotener Gegenstand befindet; das Schließen einer Luke.
– Die Benutzung eines Gegenstands, den man vor Schabbat zum Gebrauch bestimmt hat, und worin diese Bestimmung besteht.
– Das Errichten einer Bezeltung.
– Welche Riegel man am Schabbat vorschieben darf.

VIII. Welche Deckel man am Schabbat fortbewegen darf.

18. Abschnitt. [126b – 129b]

I—II. Aus welchem Anlass und in welchem Fall man Stroh, Getreide und Reiser forträumen bzw. fortbewegen darf.
– Lob der Gastfreundschaft.
– Die Zuvorkommenheit Gottes.
– Dinge, deren Früchte der Mensch auf dieser Welt genießt, während das Kapital für die zukünftige Welt erhalten bleibt.
– Die günstige Beurteilung seines Nächsten.
– Die von den Halmen abgehobenen Abgaben.
– Das Fortbewegen verschiedener Pflanzen.
– Die Jisraeliten werden in halachischer Beziehung als Fürstenkinder betrachtet.
– Fleisch und Fische, die man fortbewegen und die man nicht fortbewegen darf.
– Einen Korb für die Küchlein hinstellen; ein Huhn einfangen.
– Ein Tier aus einem Wassergraben retten.

III. Die Geburtshilfe bei Tier und Mensch am Schabbat
– Art und Weise der Geburtshilfe.
– Wie lange, in welchen Fällen und auf welche Weise man für die Wöchnerin den Schabbat entweihen darf.
– Der Aderlass.
– Handlungen, bei denen das Stehen gefährlich ist.
– Tage und Zeiten, an denen man sich nicht zu Ader lasse.
– Das Aufbewahren der Nachgeburt.
– Hilfeleistungen bei der Geburt, die am Schabbat erlaubt sind.

19. Abschnitt. [130a – 137b]

I. Die Besorgung von Beschneidungsgeraten am Schabbat
– Weshalb man das Beschneidungsmesser am Schabbat öffentlich tragen muss.
– Das Essen von Geflügel mit Milch.
– Folgen der mit Freuden und der mit Unwillen angenommenen Gebote.
– Die Tefillin erfordern einen reinen Körper.
– Das Fortbewegen in einem Durchgangsraum.
– Bei welchen Geboten deren Erfordernisse den Schabbat verdrängen.
– Das Gebot verdrängt das Verbot.
– Die vom Verbot untrennliche Tätigkeit.
– Die Beschneidung am Festtag.
– Welche Arbeiten den Schabbat verdrängen.

II. Das Verrichten der zur Beschneidung gehörenden Arbeiten am Schabbat
– Man übe die Gebote auf das Allerschönste aus.
– Die Entweihung des Schabbats wegen der Heiligung des Monds.
– Die Hautfasern bei der Beschneidung.
– Das Absaugen des Bluts bei der Beschneidung.
– Wachs und Talg als Heilmittel gegen jede Wunde.
– Das Vermischen von Öl und Wein für einen Kranken am Schabbat
– Die Bereitung versch. Speisen am Festtag.
– Die Eichelhülle.
– Mittel gegen versch. Abnormitäten eines neugeborenen Kinds.
– Die Beschneidung eines blutarmen, bzw. blutreichen Kinds.

III. Das Baden des Kinds vor und nach der Beschneidung.
– Das Abwaschen und das Bestreichen einer Wunde am Schabbat.
– Die Beschneidung eines ohne Vorhaut geborenen Kinds.
– Die Entweihung des Schabbats wegen eines Siebenmonatskinds.
– Welches Kind nicht am 8. Tag beschnitten zu werden braucht.
– Die Beschneidung des Leibeignen.
– Die Fehlgeburt bei Mensch u. Tier.
– Der Zwitter.

IV. Die irrtümliche Beschneidung am 7. bzw. 9. Tag.

V. In welchen Fällen ein Kind am 9., 10., 11. od. 12. beschnitten wird.
– Das kranke Kind.

VI. Was die Beschneidung ungültig macht.
– Die Segenssprüche bei der Beschneidung eines Kinds.
– Die Segenssprüche bei der Beschneidung von Proselyten und Sklaven.

20. Abschnitt. [137b – 141b]

I. Die Benutzung eines Seihers am Schabbat
– Unterschied zwischen dem Schabbat u. dem Festtag.
– Das Aufschlagen eines Zeltdachs.
– Verrichtungen, die als das Aufschlagen eines Zelts betrachtet werden.
– Die Gesetzlehre wird dereinst in Vergessenheit geraten.
– Die bösen Richter.
– Hopfen als Mischfrucht.
– Der Leichnam am Schabbat
– Die Anwendung einer List bei versch. Verboten am Festtag.

II. Das Seihen von Wein und die Bereitung von Honigwein am Schabbat.
– Die Bereitung von Speisen auf ungewöhnliche Weise.
– Die Bereitung von Honig- und Ölwein am Schabbat

III. Pflanzen weichen; Stroh sieben.
– Asant als Heilmittel.
– Das Gewand am Schabbat reiben.
– Versch. Ratschläge für unbemittelte Jünger.
– Verhaltungsregeln für die Frau, ihrem Mann gegenüber.

IV. Das Ausraffen und Fortschieben des Futters.

V. Das Aufschütteln von Stroh.
– Das Lösen der Walkpresse.
– Rettig aus der Erde ziehen.
– Pfefferkörner stoßen.
– Schmutz abwaschen.
– Den Körper oder die Schuhe mit Öl schmieren.
– Der nichtpassende oder zerrissene Schuh am Schabbat.

21. Abschnitt. [141b – 143a]

I. Das Mittragen eines verbot. Gegenstands.
– Die Vermischung von Hebe unter profane Früchte.

II. Das indirekte Fortschaffen verbotener Gegenstände.
– Das Klauben.
– Das Fortbewegen verbotener Gegenstände mit den erlaubten.

III. Speisereste vom Tisch forträumen.
– Die Benutzung des Schwamms.
– Die vom Verbot untrennbare Tätigkeit.

22. Abschnitt. [143b – 148a]

I. Das Retten von Flüssigkeiten.
– Früchte auspressen.
– Die Unreinheitsbefähigung der Getränke.—Die Gepflogenheit einzelner Personen, bezw. Gegenden als Usus.
– Das Olivenöl bezgl. der Unreinheit.
– Die Getränke als Speisen.
– Das Pressen von eingelegten und gekochten Früchten.
– Die Zeugnisgültigkeit der Frau.

II. Speisen am Schabbat mit warmem Wasser abspülen.
– Das fette Geflügel Babyloniens.
– Die fröhlichen Feste in Babylonien.
– Die Beschmutzung des menschlichen Geschlechts durch die Schlange.

III. Das Zerbrechen des Gefäßes, um die Speise zu erhalten.
– Das Öffnen des Fasses.
– Das Tragen einer Bettdecke.

IV. Gekochte Speisen aufbewahren.
– Nasse Kleider trocknen.
– Was des Anscheins wegen verboten ist, ist auch im Verborgenen verboten.
– Ein Kleidungstück abstauben.
– Zusammengerollte Kleider auf der Schulter tragen.
– Das Gewand zusammenfalten.

V-VI. Das Abtrocknen mit einem Handtuch.
– Salben, frottieren etc. am Schabbat.
– Die heilende Wirkung der Thermen.
– Einem Kind die Glieder einrenken.
– Einen Bruch in die richtige Lage bringen.

23. Abschnitt. [148a – 153a]

I. Borgen und Leihen am Schabbat.
– Die Arbeiten am Festtag auf ungewöhnliche Weise verrichten.
– Die Einforderung des am Festtag Verborgten.
– Der Erlass im siebenten Jahr.
– Die Besorgung des Pessachlamms am Schabbat.

II Aufzählung der Gäste und Verteilung der Portionen am Schabbat. Das Lesen am Schabbat.
– Die Benutzung eines Spiegels am Schabbat
– Verbot, Gemälde und Büsten zu betrachten.
– Wucher.
– Schändlichkeiten Nebukadnezars.

III. Tagelöhner am Schabbat mieten.
– Ob das Denken dem Sprechen gleicht.
– Verbot, vor einem Nackten das Gebet zu verrichten.
– Rechnungen und Beschäftigungen, die am Schabbat erlaubt sind.
– Der Unterscheidungsegen

IV. Die Entweihung des Schabbats im Interesse eines Leichnams.
– Die Benutzung einer Badeanstalt am Schabbat.

V. In wie weit man sich am Schabbat mit einem Leichnam befassen darf.
– Das Schicksal des Körpers nach dem Tod.
– Verbot, dem Sterbenden die Augen zu schließen.
– Der Lebende und der Tote.
– Die Tiere fürchten den Menschen.
– Man tue Gutes, solange man es noch kann.
– Die Armut.
– Die Barmherzigkeit.
– Die Tränen.
– Das Stibium.
– Die Gebrechlichkeit im Alter.
– Streit zwischen R. Jehoschua b. Korha und einem Minäer.
– Die Glieder und die Sinne stellen im Alter ihre Funktion ein.
– Die Seele nach dem Tod.
– Schicksal der Frommen und der Frevler nach dem Tod.
– Die Trauer über den Verstorbenen.
– Der Mensch lebe stets in Buße.

24. Abschnitt. [153a – 157b]

I. Wenn man sich Freitag, bei Einbruch der Dunkelheit auf dem Weg befindet.
– Verbotene Arbeit am Schabbat durch Andere verrichten lassen.
– Der Tag der 18 Anordnungen.
– Das Antreiben eines Tiers.
– Die vorsätzliche und versehentliche Arbeit am Schabbat.
– Das Abladen am Schabbat
– Das Seitliche.

II. Strohbündel lösen oder zerreiben.
– Die Bereitung von Speisen und Futter.

III. Tiere und Geflügel mästen oder füttern.
– Die Nahrung des Hunds.
– Das Durchrühren von Speisen und Futter.
– Die Bereitung versch. Getränke.
– Die Einwirkung des Glücksterns der Wochentage und der Stunde auf das Geschick und die Eigenschaft des Menschen.
– Die Jisraeliten unterliegen dem Glückstern nicht.
– Einige Erzählungen als Beläge dafür.

IV. Kürbisse für das Vieh, oder ein Aas für die Hunde zerschneiden.
– Das Fortbewegen vom Abgesonderten am Schabbat.
– Die verschiedenen Arten vom Abgesonderten.

V. Das Auflösen von Gelübden am Schabbat
– Messen und Knoten machen.
– Die Frist zum Auflösen von Gelübden.
– Die unnötige Arbeit am Schabbat.

Erzählungen aus dem Traktat Schabbat

Die Erzählungen des Traktats Schabbat

Talmud in deutscher Übersetzung