Schabbat Kapitel 3

Der Talmud, Traktat (Massechet) Schabbat in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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iWENN MAN EINEN HERD MIT STROH ODER STRAUCH GEHEIZT HAT, SO DARF MAN1 DARAUF GEKÖGH SETZEN; WENN MIT TRESTERN ODER HOLZ, SO DARF MAN ES NUR DANN AUFSETZEN, WENN MAN DIE KOHLE WEGGESCHARRT ODER MIT ASCHE BEDECKT HAT. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, NUR WARMES [WASSER], ABER KEIN GEKÖCH, UND DIE SCHULE HILLELS SAGT, SOWOHL WARMES [WASSER] ALS AUCH GEKÖCH. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE FORTNEHMEN ABER NICHT WIEDER AUFSETZEN, UND DIE SCHULE HILLELS SAGT, MAN DÜRFE AUCH WIEDER AUFSETZEN.

GEMARA. Sie fragten: Ist unter »darf man nur dann aufsetzen«, zu verstehen, man dürfe nicht wieder aufsetzen, wohl aber stehen lassen, auch wenn die Kohlen nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, also nach Ḥananja, denn es wird gelehrt, Ḥananja sagt, was wie die Speise des Ben Drusaj2 gekocht hat, dürfe man auf dem Herde stehen lassen, auch wenn darauf die Kohlen nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, oder ist darunter das Stehenlassen zu verstehen, und nur, wenn man die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat, sonst aber nicht, imd um so weniger aufsetzen?

Komm und höre: Er lehrt in der Mišna zwei Fälle: Die Schule Šammajs sagt, nur warmes [Wasser], aber kein Geköch, und die Schule Hilleis sagt, sowohl warmes [Wasser] als auch Geköch. Die Schule Šammajs sagt, man dürfe fortnehmen aber nicht wieder aufsetzen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen. Allerdings ist, wenn du sagst, er meine das Stehenlassen, [unsere Mišna] wie folgt zu verstehen: Wenn man einen Herd mit Stroh oder Strauch geheizt hat, so darf man darauf Geköch stehen lassen; wenn mit Trestern oder Holz, so darf man es nur dann stehen lassen, wenn man die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat. Was man stehen lassen darf, ist, wie die Schule Šammajs sagt, warmes [Wasser], aber kein Geköch, und wie die Schule Hillels sagt, sowohl warmes [Wasser] als auch Geköch. Und wie sie bezüglich des Stehenlassens streiten, so streiten sie auch bezüglich des Aufsetzens, denn die Schule Šammajs sagt, man dürfe fortnehmen aber nicht wieder aufsetzen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen. Wenn du aber sagst, er meine das Wiederaufsetzen, so ist [unsere Mišna] wie folgt zu verstehen: Wenn man einen Herd mit Stroh oder Strauch geheizt hat, so darf man darauf Geköch wieder aufsetzen; wenn mit Trestern oder Holz, so darf man es nur dann aufsetzen, wenn man die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat. Was man wieder aufsetzen darf, ist, wie die Schule Šammajs sagt, warmes [Wasser], aber kein Geköch, und wie die Schule Hillels sagt, sowohl warmes [Wasser] als auch Geköch. Wozu aber heißt es demnach wiederum: die Schule Šammajs sagt, man dürfe fortnehmen aber nicht wieder aufsetzen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen!?

Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist hier das Wiederaufsetzen

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zu verstehen, [unsere Mišna] aber ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn man einen Herd mit Stroh oder Strauch geheizt hat, so darf man darauf Geköch wieder aufsetzen, wenn mit Trestern oder Holz, so darf man es nur dann wieder aufsetzen, wenn man die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat; stehen lassen aber darf man sie auch, wenn man die Kohlen nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat. Was man stehen lassen darf, ist, wie die Schule Šammajs sagt, warmes [Wasser], aber kein Geköch, und wie die Schule Hillels sagt, sowohl warmes [Wasser] als auch Geköch. Und was bezüglich des Wiederaufsetzens gelehrt wird, gilt nicht nach aller Ansicht, vielmehr streiten hierüber die Schule Šammajs und die Schule Hillels: die Schule Šammajs sagt, man dürfe fortnehmen aber nicht wieder aufsetzen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen.

Komm und höre: R. Ḥelbo sagte im Namen des R. Ḥama b. Gorja im Namen Rabhs: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn man [das Geköch] auf [den Herd] setzt, in diesen aber ist es verboten. Erklärlich ist die Unterscheidung zwischen innen und oben, wenn du sagst, er meine das Wiederaufsetzen, welchen Unterschied aber gibt es zwischen innen und oben, wenn du sagst, er meine das Stehenlassen!?

Du glaubst wohl, R. Ḥelbo beziehe sich auf den Anfangssatz, er bezieht sich auf den Schlußsatz: die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen. Hierzu sagte R. Ḥelbo im Namen des R. Ḥama b. Gorja im Namen Rabhs: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn man [das Geköch] auf [den Herd] setzt, in diesen aber ist es verboten.

Komm und höre: Wenn bei einem Doppelherde in dem einen [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind und in dem anderen nicht, so darf man [Geköch] auf dem stehen lassen, in dem die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, nicht aber auf dem, in dem [die Kohlen] nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind. Was man stehen lassen darf, ist, wie die Schule Šammajs sagt, nichts, und wie die Schule Hillels sagt, warmes [Wasser], aber kein Geköch. Hat man fortgenommen, so stimmen alle überein, daß man nicht wieder aufsetzen darf

so R. Meír. R. Jehuda lehrte: Die Schule Šammajs sagt, nur warmes [Wasser], aber kein Geköch, und die Schule Hillels sagt, sowohl warmes [Wasser] als auch Geköch; die Schule Šammajs sagt, man dürfe fortnehmen aber nicht wieder aufsetzen, die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen. Allerdings vertritt unsere Mišna, wenn du sagst, er meine das Stehenlassen, die Ansicht R. Jehudas, wessen Ansicht aber vertritt unsere Mišna, wenn du sagst, er meine das Wiederaufsetzen, doch weder die des R. Jehuda noch die des R. Meír!? Nach R. Meír befindet sich die Schule Šammajs in einem Falle und die Schule Hillels in zwei Fällen in einem Widersprüche3, und nach R. Jehuda besteht ein Widerspruch bezüglich des Falles, wenn man die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat!?

Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist hier das Wiederaufsetzen zu verstehen, nur stimmt unser Tanna in einer Hinsicht mit R. Jehuda überein und in einer Hinsicht streitet er gegen ihn. Er stimmt in einer Hinsicht mit R. Jehuda überein, hinsichtlich des warmen [Wassers] und Geköchs und hinsichtlich des Fortnehmens und Wideraufsetzens; und in einer Hinsicht streitet er gegen ihn, denn unser Tanna ist der Ansicht, man dürfe stehen lassen, auch wenn [die Kohlen] nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, während R. Jehuda der Ansicht ist, auch stehen lassen nur dann, wenn die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, wenn aber nicht, so ist es verboten.

Sie fragten: Darf man [Geköch] neben [den Herd]4 stellen: ist dies nur in diesen und auf diesem verboten, daneben aber erlaubt, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

Komm und höre: Wenn bei einem Doppelherde in dem einen [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind und in dem anderen nicht, so darf man [Geköch] auf dem stehen lassen, in dem [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind. Obgleich doch Hitze von dem anderen ausströmt.

Vielleicht ist es da anders, weil es oben steht und Luft dazwischen kommt.

Komm und höre: R. Saphra sagte im Namen R. Ḥijas: Wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat und sie sich wieder entzündet haben, so darf man [Geköch] neben [den Herd] stellen, darauf stehen lassen und fortnehmen und wieder aufsetzen. Hieraus ist zu entnehmen, daß auch daneben stellen nur dann, wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat, nicht aber, wenn man sie nicht bedeckt hat.

Darf man es denn, auch nach deiner Auffassung, nur dann fortnehmen, wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat, nicht aber, wenn man sie nicht mit Asche bedeckt hat? Vielmehr lehrt er es vom Fortnehmen wegen des Wiederaufsetzens, ebenso lehrt er es vom Danebenstellen wegen des Stehenlassens.

Was soll dies: das Fortnehmen und Wiederaufsetzen erfolgt an einem Orte5, daher lehrt er vom Fortnehmen wegen des Wiederaufsetzens, das Danebenstellen aber geschieht ja an einem Orte, während das Stehenlassen an einem anderen Orte geschieht!?

Wie bleibt es nun damit?

Komm und höre: Wenn man einen Herd mit Trestern oder Holz geheizt hat, so darf man [Geköch] daneben stellen, auf diesem stehen lassen darf man es nur dann, wenn [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind; sind die Kohlen beim Verlöschen, oder hat man darauf Flachsspäne getan, so ist es ebenso, als wären sie mit Asche bedeckt.

R. Jiçḥaq b. Naḥmani sagte im Namen R. Oša͑jas: Wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat und sie sich wieder entzündet haben, so darf man [auf dem Herde] warmes [Wasser], das genügend heiß ist, oder Geköch, das genügend gekocht hat, stehen lassen.

Entnimm hieraus, daß es erlaubt sei, wenn [das Geköch] durch das Einkochen besser

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wird!

Anders ist es hierbei, wo man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat.

Wozu braucht er dies demnach zu lehren!?

Nötig ist dies wegen des Wiederentzündens; man könnte glauben, daß sie, da sie sich wieder entzündet haben, in den früheren Zustand treten, so lehrt er uns.

Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn man die Kohlen mit Asche bedeckt hat, und sie sich wieder entzündet haben, so darf man [auf dem Herde] warmes Wasser, das genügend heiß ist, oder Geköch, das genügend gekocht hat, stehen lassen, selbst wenn es Ginsterkohlen sind.

Entnimm hieraus, daß es erlaubt ist, wenn [das Geköch] durch das Einkochen besser wird!

Anders ist es hierbei, wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat.

Wozu braucht er dies demnach zu lehren!?

Nötig ist dies wegen des Wiederentzündens.

Dies ist ja dasselbe!?

Er lehrt dies auch von Ginsterkohlen.

R. Šešeth sagte im Namen R. Joḥanans: Auf einem Herde, den man mit Trestern oder Holz geheizt hat, darf man heißes [Wasser], das nicht genügend heiß ist, und Geköch, das nicht genügend gekocht hat, stehen lassen; hat man sie fortgenommen, so darf man sie nur dann aufsetzen, wenn man [die Kohlen] weggescharrt oder Asche darauf getan hat. Er ist der Ansicht, unsere Mišna lehre es vom Wieder auf setzen, stehen lassen aber darf man, auch wenn [die Kohlen] nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind. Raba sagte: Wir haben beides gelernt: Bezüglich des Stehenlassens haben wir gelernt: Man darf beim Dunkelwerden nur dann Brot in den Ofen schieben oder einen Kuchen auf Kohlen legen, wenn sie [noch am Tage] oben eine Kruste bekommen. Wenn sie aber eine Kruste haben, ist es erlaubt. Bezüglich des Wiederaufsetzens haben wir gelernt: Die Schule Hilleis sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen. Die Schule Hillels erlaubt es nur dann, wenn [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, nicht aber, wenn sie nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind. Auch R. Šešeth lehrt uns nur die Folgerung aus der Mišna.

R. Šemuél b. Jehuda sagte im Namen R. Joḥanans: Auf einem Herde, den man mit Trestern oder Holz geheizt hat, darf man Geköch, das genügend gekocht hat, und heißes [Wasser], das genügend heiß ist, stehen lassen, selbst wenn es durch das Einkochen besser wird. Da sprach einer der Jünger zu R. Šemuél b. Jehuda: Rabh und Šemuél sagen ja beide, daß es, wenn es durch das Einkochen besser wird, verboten sei!? Dieser erwiderte ihm: Weiß ich etwa nicht, daß R. Joseph im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls gesagt hat, es sei verboten, wenn es durch das Einkochen besser wird? Ich sagte es nach R. Joḥanan. R. U͑qaba aus Mešan sprach zu R. Aši: Ihr, die ihr Rabh und Šemuél näher seid, verfahret nach Rabh und Šemuél, wir aber verfahren nach R. Joḥanan.

Abajje sprach zu R. Joseph: Darf man [Geköch auf dem Herde] stehen lassen6? Dieser erwiderte: Für R. Jehuda läßt man stehen, und er ißt. Da sprach jener: Abgesehen von R. Jehuda, der ein gefährlich Kranker ist, für den man dies sogar am Šabbath tun darf; wie ist es aber für mich und für dich? Dieser erwiderte: In Sura lassen sie stehen. R. Naḥman b. Jiçḥaq ist ja ein Mann [frommer] Taten, und für ihn läßt man stehen, und er ißt. R. Aši erzählte: Ich war bei R. Hona anwesend, als man für ihn Fischspeise stehen ließ und er sie aß; ich weiß jedoch nicht, ob deshalb, weil er der Ansicht ist, es sei erlaubt, wenn es durch das Einkochen besser wird, oder weil er der Ansicht ist, da darin eine Mehlschwitze enthalten ist, werde sie durch das Einkochen schlechter.

R. Naḥman sagte: Wenn [die Speise] durch das Einkochen besser wird, so ist es verboten, wenn sie durch das Einkochen schlechter wird, so ist es erlaubt. Die Regel hierbei ist: Worin eine Mehlschwitze ist, wird durch das Einkochen schlechter, ausgenommen das Rübengeköch, das, obgleich eine Mehlschwitze darin ist, durch das Einkochen besser wird. Dies nur dann, wenn Fleisch darin ist, ist aber kein Fleisch darin, so wird es durch das Einkochen schlechter. Und auch, wenn Fleisch darin ist, nur dann, wenn man sie nicht Gästen vorsetzen will, wenn man sie aber Gästen vorsetzen will, so ist das Einkochen nachteilig7. Die Feigenspeise, Graupen und die Dattelspeise werden durch das Einkochen schlechter.

Sie fragten R. Ḥija b. Abba: Wie ist es, wenn man einen Topf auf

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dem Herde vergessen und er am Šabbath gekocht hat? Da schwieg er und antwortete nichts. Am nächsten Tage trug er ihnen vor: Wenn jemand versehentlich am Šabbath gekocht hat, so darf er [die Speise] essen, wenn vorsätzlich, so darf er sie nicht essen. Und das ist ja dasselbe.

Was heißt: das ist ja dasselbe?

Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd: nur wenn man vorsätzlich gekocht hat, darf man nicht essen, weil man eine Tat ausgeübt hat, dieser aber, der keine Tat ausgeübt hat, darf sie essen, auch wenn es vorsätzlich erfolgt ist. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend: nur versehentlich gekocht darf er sie essen, weil man sich dabei keiner List bedienen kann, dieser aber, der sich einer List bedienen kann, darf sie nicht essen, auch wenn es versehentlich erfolgt ist. Man wandte ein: Wenn jemand einen Topf auf dem Herde vergessen und er am Šabbath gekocht hat, so darf er [die Speise], wenn versehentlich, essen, und wenn vorsätzlich, nicht essen. Dies gilt nur von warmem [Wasser], das nicht genügend heiß war, oder Geköch, das nicht genügend gekocht hat; wenn aber das warme [Wasser] genügend heiß war und das Geköch genügend gekocht hat, darf man sie, ob versehentlich oder vorsätzlich, essen

so R. Meír. R. Jehuda sagt, warmes [Wasser], das genügend heiß war, ist erlaubt, weil das Einkochen nachteilig ist, Geköch aber, das genügend gekocht hat, ist verboten, weil es durch das Einkochen besser wird. Alles, was durch das Einkochen besser wird, wie Kohl, Bohnen oder gehacktes Fleisch, ist verboten, und alles, was durch das Einkochen schlechter wird, ist erlaubt. Er lehrt hier8 von Geköch, das nicht genügend gekocht hat. Allerdings ist nach R. Naḥman b. Jiçḥaq nichts einzuwenden, denn das eine9 wurde vor der Anordnung10und das andere nach der Anordnung gelehrt; nach Rabba und R. Joseph aber, die erleichternd sagen, ist ja dagegen einzuwenden, wenn es11vor der Anordnung gelehrt wurde, bezüglich des Vorsatzes, und wenn nach der Anordnung, auch bezüglich des Versehens!?

Ein Einwand.

Was ist das für eine Anordnung?

R. Jehuda b. Šemuél sagte im Namen R. Abbas im Namen R. Kahanas im Namen Rabhs: Früher sagten sie, wenn jemand am Šabbath versehentlich gekocht hat, so dürfe er [die Speise] essen, und wenn vorsätzlich, so dürfe er sie nicht essen, und dasselbe gelte auch vom Vergessen12; nachdem aber viele [ihre Speisen auf dem Herde] vorsätzlich stehen ließen und sagten, sie hätten es vergessen, traten sie zurück und maßregelten auch den, der es vergessen hat.

R. Meír und R. Jehuda befinden sich ja beide mit sich selbst in Widerspruch13!?

R. Meír befindet sich nicht in Widerspruch, denn das eine14 gilt von vornherein, und das andere, wenn bereits geschehen; R. Jehuda befindet sich ebenfalls nicht in Widerspruch, denn das eine gilt von dem Falle, wenn [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt15sind, und das andere von dem Falle, wenn die Kohlen nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind.

Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand übertreten hat und [eine Speise auf dem Herde] stehen ließ: haben ihn die Rabbanan gemaßregelt16oder nicht?

Komm und höre: R. Šemuél b. Nathan erzählte im Namen R. Ḥaninas: Als R. Jose nach Sepphoris kam, fand er warmes [Wasser], das auf dem Herde stehen geblieben war, und er verbot es ihnen nicht, gekochte17Eier, die auf dem Herde stehen geblieben waren, und er verbot sie ihnen wohl. Doch für diesen Šabbath.

Nein, für den nächsten Šabbath18.

Demnach werden gekochte Eier durch das Einkochen besser?

Freilich, denn R. Ḥama b. Ḥanina erzählte: Einst kehrte ich zusammen mit Rabbi19in einem Orte ein und man setzte uns da Eier vor, die wie die Speierlinge zusammengeschrumpft waren, von denen wir viele aßen.

DIE SCHULE HILLELS SAGT, MAN DÜRFE AUCH WIEDER AUFSETZEN. R. Šešeth sagte: Nach demjenigen, der sagt, man dürfe wieder aufsetzen, ist

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dies sogar am Šabbath20erlaubt. Und auch R. Oša͑ja ist der Ansicht, man dürfe auch am Šabbath wieder aufsetzen, denn R. Oša͑ja erzählte: Als wir einst bei R. Ḥija dem Großen anwesend waren, brachten wir ihm vom unteren Geschosse nach dem oberen Geschosse einen Kessel mit warmem Wasser hinauf, schenkten ihm den Becher ein und stellten [den Kessel] wieder auf seinen Platz21zurück, und er sagte uns kein Wort.

R. Zeriqa sagte im Namen R. Abbas im Namen R. Tadajs: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man [das Gefäß] noch in der Hand hat, hat man es aber auf den Boden abgesetzt, so ist [das Wiederaufsetzen] verboten. R. Ami sagte: R. Tadaj hat dies nur für sich selber entschieden. Vielmehr sagte R. Ḥija im Namen R. Joḥanans wie folgt: Selbst wenn man [das Gefäß] auf den Boden abgesetzt hat, ist [das Wiederaufsetzen] erlaubt. Hierüber streiten R. Dimi und R. Šemuél b. Jehuda, und zwar beide im Namen R. Elea͑zars; einer sagt, nur wenn man es noch in der Hand hält, sei [das Wiederaufsetzen] erlaubt, hat man es aber auf den Boden abgesetzt, sei es verboten, und einer sagt, auch wenn man es auf den Boden abgesetzt hat, sei es erlaubt. Ḥizqija sagte im Namen Abajjes: Das, was wir gesagt haben, [das Wiederaufsetzen] sei erlaubt, wenn man es noch in der Hand hält, bezieht sich nur auf den Fall, wenn man beabsichtigt hat, es wieder aufzusetzen, hat man dies aber nicht beabsichtigt, so ist es verboten. Demnach ist es, wenn man es auf den Boden abgesetzt hat, verboten, auch wenn man beabsichtigt hat, es wieder aufzusetzen. Manche lesen: Ḥizqija sagte im Namen Abajjes: Das, was wir gesagt haben, [das Wiederaufsetzen] sei verboten, wenn man es auf den Boden abgesetzt hat, bezieht sich nur auf den Fall, wenn man nicht beabsichtigt hat, es wieder aufzusetzen, hat man dies aber beabsichtigt, so ist es erlaubt. Demnach ist es, wenn man es in der Hand hält, erlaubt, auch wenn man nicht beabsichtigt hat, es wieder aufzusetzen. R. Jirmeja fragte: Wie ist es, wenn man [das Gefäß] auf einem Stabe hängen läßt? Wie ist es, wenn man es auf das Bett absetzt? R. Aši fragte: Wie ist es, wenn man [das Wasser] aus einem Kessel in den anderen umgegossen hat?

Dies bleibt unentschieden.

iiWENN MAN EINEN OFEN MIT STROH ODER STRAUCH GEHEIZT HAT, SO DARF MAN NICHTS IN DIESEN NOCH AUF DIESEN [ZUM WÄRMEN] TUN. EIN TOPFHERD22, DEN MAN MIT STROH ODER STRAUCH GEHEIZT HAT, GLEICHT DEM HERDE, UND DEN MAN MIT TRESTERN ODER HOLZ GEHEIZT HAT, GLEICHT DEM OFEN.

GEMARA. WENN MAN EINEN OFEN GEHEIZT HAT. R. Joseph wollte erklären, »in diesen« heiße, innerhalb desselben, »auf diesen« heiße, oberhalb desselben, daneben zu stellen aber sei erlaubt; dagegen wandte Abajje ein: Ein Topfherd, den man mit Stroh oder Strauch geheizt hat, gleicht dem Herde, und den man mit Trestern oder Holz geheizt hat, gleicht dem Ofen. Nur darum ist es verboten, bei einem Herde aber ist es23erlaubt. In welchem Falle: wollte man sagen, auf diesem, wenn [die Kohlen] nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind

ist es denn bei einem Herde erlaubt, wenn [die Kohlen] nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind!? Doch wohl daneben, und er lehrt, er gleiche einem Ofen und es sei verboten!? R. Ada b. Ahaba erwiderte: Hier handelt es sich um einen Topfherd, in dem [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, und um einen Ofen, in dem [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind. Er gleicht einem Ofen, indem auf diesen zu setzen verboten ist, auch wenn [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, denn bei einem Herde ist es ja erlaubt, wenn [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind.

Übereinstimmend mit Abajje wird gelehrt: Wenn man einen Ofen mit Stroh oder Strauch geheizt hat, so darf man nichts daneben [zum Wärmen] stellen, um so weniger auf diesen, und um so weniger in diesen, und selbstverständlich nicht, wenn man ihn mit Trestern oder Holz [geheizt hat]. Wenn man einen Topfherd mit Stroh oder Strauch geheizt hat, so darf man daneben stellen, nicht aber auf diesen; wenn mit Trestern oder Holz, so darf man auch nichts daneben stellen. R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Wie verhält es sich mit diesem Topfherde: gleicht er einem Herde, so sollte es erlaubt sein, auch wenn mit Trestern oder Holz, und gleicht er einem Ofen, so sollte es verboten sein, auch wenn mit Stroh oder Strauch [geheizt]!? Dieser erwiderte: Er hat mehr Hitze als ein Herd und weniger als ein Ofen.

Was ist ein Topfherd und was ist ein Herd? R. Jose b. Ḥanina sagte: Der Topfherd ist zum Aufsetzen eines Topfes eingerichtet, der Herd zum Aufsetzen zweier Töpfe. Abajje, nach anderen, R. Jirmeja, sagte: Auch wir haben gelernt: Wenn ein Herd in der Länge geteilt ist, so ist er rein, wenn in der Breite, so ist er verunreinigungsfähig24; der Topfherd ist rein, ob in der Länge oder in der Breite.

iiiMAN DARF EIN EI NICHT AN DIE SEITE EINES KESSELS LEGEN, DAMIT ES GERINNE25, AUCH NICHT AUF [WARME] TÜCHER ZERSCHLAGEN26; R. JOSE ERLAUBT DIES. FERNER DARF MAN ES NICHT IN [HEISSEN] SAND ODER STRASSENSTAUB EINSCHARREN, DAMIT ES BACKE. iv,1EINST ZOGEN DIE LEUTE VONIBERJAS EIN ROHR FÜR KALTES WASSER DURCH EINEN HEISSEN KANAL. DA SPRACHEN DIE WEISEN ZU IHNEN: Am ŠABBATH IST DIESES WASSER ALS AM ŠABBATH GEWÄRMT ZU BETRACHTEN UND SOWOHL ZUM WASCHEN ALS AUCH ZUM TRINKEN VERBOTEN; AM FESTE IST ES ALS AM FESTE GEWÄRMT ZU BETRACHTEN UND IST ZUM WASCHEN VERBOTEN UND ZUM TRINKEN ERLAUBT.

GEMARA. Sie fragten: Was geschieht, wenn man es gerinnen läßt? R. Joseph erwiderte: Hat man es gerinnen lassen, so ist man ein Sündopfer schuldig. Mar, der Sohn Rabinas, sagte: Auch wir haben es gelernt: Was27schon vor Šabbath in warmes [Wasser] gelegt worden ist,

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darf man am Šabbath in warmes [Wasser] einweichen, und was nicht vor Šabbath in warmes [Wasser] gelegt worden ist, darf man am Šabbath mit warmem [Wasser] abspülen, außer einen alten Salzfisch oder einen spanischen Thunfisch, weil bei diesen das Abspülen die Vollendung ihrer Zubereitung28ist. Schließe hieraus.

AUCH NICHT AUF [WARME] TÜCHER ZERSCHLAGEN. Demnach vertritt die Lehre, man dürfe Geköch in eine Grube setzen, damit es sich halte, ebenso gutes Wasser in schlechtes, damit es kalt bleibe, desgleichen kaltes vor die Sonne, damit es warm werde, die Ansicht R. Joses und nicht die der Rabbanan29!? R. Naḥman erwiderte: Vor der Sonne ist es nach aller Ansicht [zu wärmen] erlaubt, desgleichen ist es nach aller Ansicht beim Erzeugnisse des Feuers30verboten; ihr Streit besteht nur bezüglich des Erzeugnisses der Sonne31; nach der einen Ansicht ist es beim Erzeugnisse der Sonne mit Rücksicht auf das Erzeugnis des Feuers32verboten, und nach der anderen Ansicht berücksichtige man dies nicht.

FERNER DARF MAN ES NICHT IN [HEISSEN] SAND EINSCHARREN. R. Jose sollte doch auch bezüglich dieses Falles streiten!?

Rabba erklärte, es sei eine Vorsichtsmaßnahme, weil man es auch in heiße Asche einscharren könnte. R. Joseph erklärte, weil man die Erde aufwühlt33.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei lockerer Erde. Man wandte ein: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Man darf ein Ei auf einem heißen Dache gerinnen lassen, nicht aber darf man ein Ei auf brennendem Kalk gerinnen lassen. Allerdings ist nach dem, der erklärt, es sei eine Vorsichtsmaßnahme, weil man es in heiße Asche einscharren könnte, hierbei nichts zu berücksichtigen, nach dem aber, der erklärt, weil man Erde aufwühlt, sollte man dies auch auf einem Dache berücksichtigen!?

Gewöhnlich befindet sich auf einem Dache keine Erde.

Komm und höre: Einst zogen die Leute von Ṭiberjas ein Rohr für kaltes Wasser durch einen heißen Kanal &c. Einleuchtend ist dies nach dem, der erklärt, weil man es in heiße Asche einscharren könnte, denn dies gleicht dem Einscharren; wie ist dies aber nach dem zu begründen, der erklärt, weil man Erde aufwühlt!?

Glaubst du wohl, das Ereignis mit den Leuten von Ṭiberjas beziehe sich auf den Schlußsatz; es bezieht sich auf den Anfangssatz: auch nicht auf [warme] Tücher zerschlagen; R. Jose erlaubt dies. Die Rabbanan sprachen zu R. Jose wie folgt: Beim Ereignisse mit den Leuten von Ṭiberjas34war es ja nur ein Erzeugnis der Sonne, dennoch verboten es die Rabbanan. Darauf erwiderte dieser: Diese sind ebenfalls ein Erzeugnis des Feuers, denn sie fließen an den Pforten des Fegefeuers vorüber. R. Ḥisda sagte: Nach

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dem Ereignisse mit den Leuten von Ṭiberjas, wobei die Rabbanan es verboten haben, ist es verboten, [Speisen] in einem wärmenden Gegenstande warm zu stellen, selbst noch am Tage35. U͑la sagte: Die Halakha ist, wie die Leute von Ṭiberjas verfahren. Da sprach R. Naḥman zu ihm: Die Leute von Ṭiberjas haben längst ihre Rohre zerstört.

EINST ZOGEN DIE LEUTE VONIBERJAS. Welches Waschen ist hier gemeint: wollte man sagen, das Waschen des ganzen Körpers, wieso ist dies nur mit am Šabbath gewärmtem Wasser verboten, mit am Vorabend des Šabbaths gewärmtem aber erlaubt, es wird ja gelehrt, daß man mit am Vorabend des Šabbaths gewärmtem Wasser am folgenden Tage nur Gesicht, Hände und Füße waschen dürfe, nicht aber den ganzen Körper!? Wenn aber Gesicht, Hände und Füße, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: am Feste ist es als am Feste gewärmt zu betrachten und zum Waschen verboten und zum Trinken erlaubt. Demnach haben wir eine anonyme Mišna nach der Schule Šammajs36!? Wir haben nämlich gelernt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe kein Wasser für die Füße aufwärmen, es sei denn, daß es auch zum Trinken brauchbar ist; die Schule Hillels erlaubt dies. R. Iqa b. Ḥananja erwiderte: Hier handelt es sich um das Abspülen des ganzen Körpers, und zwar nach dem Tanna der folgenden Lehre: Man darf nicht den ganzen Körper abspülen, weder mit warmem noch mit kaltem Wasser

so R. Meír, R. Šimo͑n erlaubt dies; R. Jehuda sagt, mit warmem sei es verboten und mit kaltem erlaubt.

R. Ḥisda sagte: Der Streit besteht nur bezüglich eines Gefäßes, in einem Bodenkessel aber ist es nach aller Ansicht erlaubt.

Aber beim Ereignis mit den Leuten von Ṭiberjas handelte es sich ja um einen Bodenkessel, dennoch haben die Rabbanan es verboten!?

Vielmehr, ist dies gesagt worden, so wird es wie folgt lauten: Der Streit besteht nur bezüglich eines Bodenkessels, in einem Gefäße aber ist es nach aller Ansicht verboten.

Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. Jehuda. R. Joseph sprach zu ihm: Hast du dies ausdrücklich gehört oder durch einen Schluß gefolgert?

Wieso durch einen Schluß?

R. Tanḥum sagte im Namen R. Joḥanans im Namen R. Jannajs im Namen Rabhs: Überall, wo du findest, daß zwei einen Streit führen und ein anderer den Ausschlag gibt, ist die Halakha wie der Ausschlaggebende, ausgenommen ist die Halakha bezüglich der Bedeutungslosigkeit des Lappens37, wobei, obgleich R. Elie͑zer erschwerend und R. Jehošua͑ erleichternd ist, und R. A͑qiba den Ausschlag gibt, die Halakha dennoch nicht wie der Ausschlaggebende ist; erstens, weil R. A͑qiba der Schüler ist, und zweitens, weil R. A͑qiba von seiner Ansicht zugunsten R. Jehošua͑s abgekommen ist38.

Was ist denn dabei, wenn aus einem Schluß gefolgert!?

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Vielleicht gilt dies nur von einer Mišna, nicht aber von einer Barajtha. Dieser erwiderte: Ich habe dies ausdrücklich gehört.

Es wurde gelehrt: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man am folgenden Tage, wie Rabh sagt, darin den ganzen Körper waschen, jedoch nur jedes Glied besonders; Šemuél sagt, man hat nur das Waschen von Gesicht, Händen und Füßen erlaubt. Man wandte ein: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man darin am folgenden Tage Gesicht, Hände und Füße waschen, nicht aber den ganzen Körper. Dies ist also eine Widerlegung der Ansicht Rabhs!?

Rabh kann dir erwidern: nicht aber den ganzen Körper, nämlich mit einem Male, wohl aber jedes Glied besonders.

Es heißt ja aber: Gesicht, Hände und Füße!?

In der Weise, wie Gesicht, Hände und Füße39.

Komm und höre: Sie haben nur das Waschen von Gesicht, Händen und Füßen mit am Vorabend des Šabbaths gewärmtem Wasser erlaubt!?

Hier meint er ebenfalls: in der Weise, wie Gesicht, Hände und Füße. Übereinstimmend mit Šemuél wird auch gelehrt: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man am folgenden Tage darin Gesicht, Hände und Füße waschen, nicht aber den ganzen Körper, jedes Glied besonders, und um so weniger in Wasser, das am Feste gewärmt wurde. Rabba lehrte diese Lehre Rabhs wie folgt: Wenn Wasser am Vorabend des Šabbaths gewärmt wurde, so darf man, wie Rabh sagt, am folgenden Tage darin den ganzen Körper mit Ausnahme eines einzigen Gliedes baden. Er hielt ihm alle jene Widerlegungen vor.

Eine Widerlegung40.

R. Joseph fragte Abajje: Pflegte Rabba nach der Lehre Rabhs zu verfahren? Dieser erwiderte: Ich weiß dies nicht.

Wieso aber war ihm dies fraglich, selbstverständlich pflegte er nicht so zu verfahren, da jener ja widerlegt wurde!?

Vielleicht hat er davon nichts gehört.

Wenn er aber davon nichts gehört hat, wird er wohl entschieden so verfahren haben, denn Abajje sagte, bei allem entschied der Meister stets nach Rabh, ausgenommen folgende drei Dinge, bei denen er nach Šemuél entschied: man darf die Çiçith von einem Gewande in ein anderes einknüpfen, man darf [bei der Ḥanukalampe] ein Licht am anderen anzünden, und die Halakha ist beim Rücken41wie R. Šimo͑n. 

Nach den Erschwerungen Rabhs pflegte er zu verfahren, nach den Erleichterungen Rabhs pflegte er nicht zu verfahren.

Die Rabbanan lehrten: Wenn man in einer Badestube die [Dampf] – löcher am Vorabend des Šabbaths verstopft hat, so darf man sofort nach Ausgang des Šabbaths darin baden; hat man die [Dampf]löcher am Vorabend des Festes verstopft, so darf man gleich am folgenden Tage hineingehen und schwitzen, sodann hinausgehen und sich im Vorraume abspülen. R. Jehuda erzählte: Einst ereignete es sich, daß man in Bene Beraq die [Dampf]löcher der Badestube am Vorabend des Festes verstopft hatte, und am folgenden Tage traten da R. Elea͑zar b. A͑zarja und R. A͑qiba ein und schwitzten darin, alsdann gingen sie nach dem Vorraume und spülten sich ab; das Warmwasser aber war da mit Brettern42bedeckt. Als die Sache vor die Weisen kam, sprachen sie: Auch wenn das Warmwasser nicht mit Brettern bedeckt wäre, würde es erlaubt sein. Als sich aber Übertreter mehrten, begann man [auch das Schwitzen] zu verbieten. In den großstädtischen Badeanstalten darf man anstandslos umhergehen.

Welches Bewenden hat es mit den Übertretern?

R. Šimo͑n b. Pazi sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: Früher badete man in warmem [Wasser], das am Vorabend des Šabbaths gewärmt worden war; als die Bademeister es am Šabbath zu wärmen begannen, indem sie sagten, es sei am Vorabend des Šabbaths gewärmt worden, verbot man das [Baden in] warmem Wasser und erlaubte das Schwitzen. Da sie aber noch immer in warmem Wasser badeten, indem sie sagten, sie schwitzten nur, verbot man auch das Schwitzen und erlaubte nur die Warmbäder von Ṭiberjas. Aber noch immer badeten sie in am Feuer gewärmtem Wasser, indem sie sagten, es sei von den Warmbädern von Ṭiberjas; da verbot man ihnen auch die Warmbäder von Ṭiberjas und gestattete ihnen nur kaltes Wasser. Als man aber einsah, daß dies keinen Bestand43haben kann, erlaubte man die Warmbäder von Ṭiberjas, und bezüglich des Schwitzens blieb es beim Alten.

Rabba sagte: Wer eine [Anordnung] der Rabbanan übertritt, den darf man Übertreter nennen.

Nach wessen Ansicht?

Nach dem Tanna [der folgenden Lehre]: In großstädtischen Badeanstalten44darf man

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anstandslos umhergehen. Raba sagte: Nur in großstädtischen, in denen der Dörfer aber nicht.

Aus welchem Grunde?

Da sie klein sind, so ist ihre Hitze stark.

Die Rabbanan lehrten: Man darf sich vor der Flamme wärmen, sodann hinausgehen und sich mit kaltem Wasser abspülen; jedoch nicht sich vorher mit kaltem Wasser abspülen und nachher vor der Flamme wärmen, weil man dadurch das Wasser am Körper wärmt.

Die Rabbanan lehrten: Man darf am Šabbath ein Frottiertuch wärmen und auf den Unterleib legen, jedoch nicht einen Kessel mit [warmem] Wasser holen und auf den Unterleib legen; dies ist wegen der Gefahr45sogar am Wochentage verboten.

Die Rabbanan lehrten: Man darf einen Krug Wasser holen und vor die Flamme stellen, jedoch nicht, damit es warm werde, sondern nur, damit die Kälte schwinde. R. Jehuda sagt, eine Frau dürfe ein Krüglein Öl vor die Flamme stellen, jedoch nicht, damit es koche, sondern nur, damit es lau werde. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, eine Frau dürfe anstandslos eine Hand mit Öl einstreichen, sie vor der Flamme wärmen und ihren kleinen Knaben damit bestreichen. Sie fragten: Wie ist die Ansich des ersten Tanna bezüglich des Öls?

Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd; R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend. Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd, daß es beim Öl erlaubt sei, auch wenn die Hand zu zucken beginnt. Der erste Tanna ist nämlich der Ansicht, beim Öl gebe es kein Verbot des Kochens; dagegen ist R. Jehuda der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, jedoch gelte das Aufwärmen nicht als Kochen; und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens und dabei46gelte schon das Aufwärmen als Kochen. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend, daß es beim Öl verboten sei, auch wenn die Hand nicht zuckt. Er ist nämlich der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, und daher gelte schon das Aufwärmen als Kochen; dagegen ist R. Jehuda der Ansicht, das Aufwärmen gelte nicht als Kochen; und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, beim Öl gebe es ein Verbot des Kochens, und dabei gelte schon das Aufwärmen als Kochen.

R. Šimo͑n b. Gamliél sagt ja dasselbe, was der erste Tanna!?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn man es wie unbeabsichtigt47tut.

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Sowohl beim Öl als auch beim Wasser ist es, sobald die Hand zuckt, verboten, und solange die Hand nicht zuckt, erlaubt.

Was heißt Zucken der Hand? Reḥaba erwiderte: Sobald sich ein Kind den Leib verbrühen würde. R. Jiçḥaq b. Evdämi erzählte: Einst folgte ich Rabbi in die Badestube, und als ich für ihn ein Krüglein Öl [zum Wärmen] in das Bassin stellen wollte, sprach er zu mir: Nimm ein anderes Gefäß48und stelle es darin. Hieraus ist dreierlei zu entnehmen: es ist zu entnehmen, daß es beim Öl ein Verbot des Kochens gebe, es ist zu entnehmen, daß es in einem zweiten Gefäße nicht mehr kocht, und es ist zu entnehmen, daß dabei das Aufwärmen als Kochen gilt.

Wieso aber tat er dies49, Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, man dürfe überall [über Worte der Tora] nachdenken, nur nicht in der Badestube und im Aborte!? Wolltest du erwidern, er habe es ihm in profaner Sprache gesagt, so sagte ja Abajje, man dürfe profane Gespräche in der Heiligensprache führen, heilige Gespräche dürfe man [an verbotenen Orten] auch in profaner Sprache nicht führen!?

Anders ist [die Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen. Dies ist auch aus dem, was R. Jehuda im Namen Šemuéls erzählt hat, zu entnehmen: Einst folgte ein Schüler R. Meír in die Badestube, und als er für ihn den Boden scheuern wollte, sprach dieser: Man darf nicht scheuern. Da wollte jener den Boden mit Öl streichen. Dieser aber sprach: Man darf nicht streichen. Hieraus, daß es sich bei [der Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen, anders verhält, ebenso ist auch hierbei [die Aufforderung], Verbotenes zu unterlassen, anders.

Rabina sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß man schuldig sei, wenn man am Šabbath etwas im warmen Quellwasser von Ṭiberjas kocht; das Ereignis mit Rabbi geschah ja nach der Verordnung50, und dennoch sagte er zu ihm, daß er ein anderes Gefäß nehmen und es darin stellen sollte.

Dem ist ja aber nicht so, R. Ḥisda sagte ja, wer am Šabbath in den Warmbädern von Ṭiberias kocht, sei frei!?

Unter »schuldig«, von dem er spricht, ist auch nur die Widerspenstigkeitszüchtigung51zu verstehen.

R. Zera erzählte: Einst sah ich R. Abahu [am Šabbath] in einem Badebassin schwimmen, weiß aber nicht, ob er [die Füße vom Boden] erhoben hatte oder nicht.

Selbstverständlich hatte er sie nicht erhoben, denn es wird gelehrt, man dürfe nicht in einem Teiche (voll Wasser) schwimmen, selbst wenn er sich in einem Hofe befindet52.

Das ist kein Einwand; das eine, wenn es keinen Rand hat, das andere, wenn es einen

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Rand hat53.

Ferner erzählte R. Zera: Einst sah ich R. Abahu die Hände gegen seine Scham54legen, weiß aber nicht, ob er sie berührt hat oder nicht. Selbstverständlich hat er sie nicht berührt, denn es wird gelehrt, R. Elie͑zer sagte, wenn jemand beim Harnlassen das Glied anfaßt, sei es ebenso, als hätte er eine Sintflut über die WeJt gebracht!? Abajje erwiderte: Hierbei ist die Lehre von den Truppen zu berücksichtigen. Wir haben nämlich gelernt: Wenn eine Truppe in die Stadt einrückt, so sind, wenn zur Friedenszeit, die geöffneten Fässer55verboten und die geschlossenen erlaubt, und wenn zur Kriegszeit, diese und jene erlaubt, weil sie keine Zeit haben, [den Wein] zu libieren. Sie libieren ihn also nicht, weil sie in Aufregung sind, ebenso hierbei, da er in Aufregung war, kam er nicht auf [sündhafte] Gedanken.

Welche Aufregung gab es dabei?

Die Angst vor dem Flusse.

Dem ist ja aber nicht so, R. Abba sagte ja im Namen R. Honas im Namen Rabhs, wenn jemand seine Hände gegen seine Scham56legt, sei es ebenso, als hätte er das Bündnis unseres Vaters Abraham verleugnet!?

Das ist kein Einwand, dies beim Hinabsteigen57, jenes beim Heraufsteigen. So pflegte Rabba sich zu bücken und R. Zera aufrecht zu gehen, und die Schüler der Schule R. Ašis pflegten aufrecht hinabzusteigen und gebückt heraufzusteigen.

R. Zera suchte R. Jehuda auszuweichen, weil er nach dem Jisraélland gehen wollte, während R. Jehuda gesagt hat, wer von Babylonien nach dem Jisraélland geht, übertrete ein Gebot, denn es heißt:58nach Babylonien sollen sie geführt werden und daselbst bleiben. Einst sagte er: Ich will zu ihm hingehen und etwas lauschen, dann gehe ich hinauf. Da ging er hin und traf ihn in der Badestube, als er zu seinen Dienern sprach: Reicht mir Natron, reicht mir einen Kamm59; öffnet den Mund, damit der Körper schwitze; trinket vom Badewasser. Da sprach er: Wäre ich gekommen, nur um dies zu hören, so hätte ich genug.

Erklärlich ist dies hinsichtlich [der Aufforderung] ihm Natron zu reichen, ihm einen Kamm zu reichen, denn er lehrt uns damit, daß man profane Gespräche in der Heiligensprache führen dürfe, ebenfalls bezüglich [der Aufforderung] den Mund zu öffnen, damit der Körper schwitze, nach Šemuél, denn Šemuél sagte, Hitze treibe Hitze60aus; was wollte er aber mit [der Aufforderung] vom Badewasser zu trinken?

Es wird gelehrt: Wenn jemand gegessen und dabei nicht getrunken hat, so ist sein Essen Blut; dies ist der Beginn der Unterleibsschmerzen. Wenn jemand gegessen hat und nicht vier Ellen gegangen ist, so bleibt die Speise unverdaut; dies ist der Beginn des üblen Geruches. Wenn jemand gegessen hat, während er seine Notdurft zu verrichten hatte, so ist dies ebenso, als wenn man einen Ofen auf der Asche heizen würde; dies ist der Beginn des Schmutzgeruches. Wenn jemand in warmem Wasser gebadet und davon nicht getrunken hat, so ist dies ebenso, als wenn man einen Ofen von außen und nicht von innen heizen würde. Wenn jemand in warmem Wasser gebadet und sich nicht nachher mit kaltem abgespült hat, so ist dies ebenso, als wenn man das Eisen ins Feuer und nicht nachher in kaltes Wasser legt. Wenn jemand gebadet und sich nicht mit Öl geschmiert hat, so ist dies ebenso, als wenn man das Wasser auf das Faß gießen würde61.

iv,2 MAN DARF AM Šabbath AUS EINEM MILIARIUM TRINKEN, AUS DEM DIE KOHLEN AUSGERAFFT WURDEN; AUS EINEM ANTICHE62DARF MAN, AUCH WENN DIE KOHLEN AUSGERAFFT WURDEN, NICHT TRINKEN.

GEMARA. Was ist ein Miliarium (aus dem die Kohlen ausgerafft sind)?

Es wird gelehrt: [ein Gefäß], bei dem das Wasser in der Mitte und die Kohlen außen sich befinden.

Was ein Antiche?

R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, ein Kochkessel63, und Rabba sagt, ein Herdkessel64. Nach demjenigen, der ein Kochkessel sagt, gilt dies um so mehr von einem Herdkessel, nach demjenigen aber, der ein Herdkessel sagt, gilt dies von einem Kochkessel nicht. Übereinstimmend mit R. Naḥman wird gelehrt: Aus einem Antiche darf man nicht trinken, selbst wenn die Kohlen ausgerafft oder mit Asche bedeckt sind, weil ihn der Boden wärmt.

v,1 WENN MAN EINEN KESSEL FORTNIMMT, SO DARF MAN DARIN KEIN KALTES WASSER GIESSEN, DAMIT ES WARM WERDE, WOHL ABER DARF MAN IN EINEN SOLCHEN ODER IN EIN TRINKGEFÄSS GIESSEN, DAMIT ES LAU WERDE.

GEMARA. Wie meint er es? R. Ada b. Mathna erwiderte: Er meint es wie folgt: Wenn man aus einem Kessel das heiße Wasser ausgegossen hat, so darf man nicht darin etwas Wasser gießen, damit es heiß werde, wohl aber darf man darin viel Wasser gießen, damit es lau werde.

Man härtet ihn65ja dadurch!?

Nach R. Šimo͑n, welcher sagt, die unbeabsichtigte

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Tätigkeit sei erlaubt. Abajje wandte ein: Heißt es denn: wenn man [das Wasser] aus einem Kessel nimmt, es heißt ja: wenn man einen Kessel fortnimmt!? Vielmehr, sagte Abajje, meint er es wie folgt: wenn man einen Kessel, in dem sich heißes Wasser befindet, [vom Feuer] nimmt, so darf man nicht darin etwas Wasser gießen, damit es heiß werde, wohl aber darf man darin viel Wasser gießen, damit es lau werde; wenn man aus einem Kessel das Wasser ganz ausgegossen hat, so darf man überhaupt kein Wasser darin gießen, weil man ihn dadurch härtet, und zwar nach R. Jehuda, welcher sagt, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten.

Rabh sagte: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn, um [das Wasser] lau zu machen, wenn aber, um [das Gefäß] zu härten, so ist es verboten. Šemuél aber sagte: Auch um es zu härten, ist es erlaubt.

Ist denn das von vornherein erlaubt!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Rabh sagte: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn soviel [Wasser], um lau zu werden, wenn aber soviel, um [das Gefäß] zu härten, so ist es verboten. Šemuél aber sagte: Selbst soviel, um es zu härten, ist erlaubt.

Demnach ist Šemuél der Ansicht R.

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Šimo͑ns66, und [dem widersprechend] sagte Šemuél, man dürfe auf öffentlichem Gebiete eine Metallkohle67löschen, damit die Leute durch sie nicht zu Schaden kommen, nicht aber eine Holzkohle. Wenn du sagst, er sei der Ansicht R. Šimo͑ns, so sollte es auch bei einer Holzkohle erlaubt sein!?

Bezüglich der unbeabsichtigten Tätigkeit ist er der Ansicht R. Šimo͑ns, und bezüglich der ari sich unnötigen Arbeit68ist er der Ansicht R. Jehudas. Rabina sagte: Daher darf man einen Dorn aus öffentlichem Gebiete in [Strecken von] weniger als vier Ellen forttragen, von einem Neutralgebiete sogar eine große Strecke.

WOHL ABER DARF MAN &C. GIESSEN. Die Rabbanan lehrten: Man darf warmes [Wasser] in kaltes gießen, nicht aber kaltes in warmes

so die Schule Šammajs; die Schule Hillels sagt, sowohl warmes in kaltes als auch kaltes in warmes sei erlaubt. Dies jedoch nur in ein Trinkgefäß, in eine Badewanne aber nur warmes in kaltes, nicht aber kaltes in warmes; R. Šimo͑n b. Menasja verbietet es. R. Naḥman sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Menasja. R. Joseph wollte entscheiden, ein Waschbecken gleiche einer Badewanne, da sprach Abajje zu ihm: R. Ḥija lehrte, ein Becken gleiche nicht einer Badewanne.

Nach der früheren Annahme, ein Becken gleiche einer Badewanne, gäbe es nach der Entscheidung R. Naḥmans, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Menasja, am Šabbath kein Waschen mit warmem Wasser!?

Du glaubst wohl, R. Šimo͑n beziehe sich auf den Schlußsatz, er bezieht sich auf den Anfangssatz: die Schule Hillels sagt, sowohl warmes in kaltes, als auch kaltes in warmes sei erlaubt. R. Šimo͑n b. Menasja verbietet kaltes in warmes.

R. Šimo͑n b. Menasja vertritt demnach die Ansicht der Schule Šammajs!?69

Er meint es wie folgt: hierüber streiten die Schule Šammajs und die Schule Hillels überhaupt nicht.

R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erzählte: Ich beobachtete, daß Raba es mit dem Wasser nicht genau nahm, weil R. Ḥija gelehrt hat, man dürfe einen Krug Wasser in ein Becken Wasser stellen, einerlei, ob warmes in kaltes oder kaltes in warmes. R. Hona sprach zu R. Aši: Vielleicht ist es da anders, weil der Krug dazwischen scheidet. Dieser erwiderte: Es heißt gießen: man darf einen Krug Wasser in ein Becken Wasser giessen, einerlei, ob warmes in kaltes oder kaltes in warmes.

v,2 WENN MAN EINE KASSEROLLE ODER EINEN TOPF SIEDEND [VOM FEUER] NIMMT70, SO DARF MAN DARIN KEIN GEWÜRZ TUN, WOHL ABER DARF

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MAN ES IN DEN TELLER ODER IN DIE SCHÜSSEL TUN; R. JEHUDA SAGT, MAN DÜRFE ES ÜBERALL HINEINTUN, AUSGENOMMEN DAS, WORIN ESSIG ODER TUNKE SICH BEFINDET.

GEMARA. Sie fragten: Bezieht sich R. Jehuda auf den Anfangssatz, erleichternd, oder bezieht er sich auf den Schlußsatz, erschwerend?

Komm und höre: Es wird gelehrt: R. Jehuda sagt, man dürfe in jede kochende Kasserolle, in jeden kochenden Topf hineintun, ausgenommen das, worin Essig oder Tunke sich befindet. R. Joseph wollte sagen, Salz gleiche dem Gewürze, es zerkoche ebenfalls im ersten Gefäße und nicht im zweiten Gefäße. Da sprach Abajje zu ihm: R. Ḥija lehrte: Salz gleicht nicht dem Gewürze, es zerkocht auch in einem zweiten Gefäße. Er streitet somit gegen R. Naḥman, denn R. Naḥman sagte, Salz müsse ebenso wie Ochsenfleisch kochen. Manche lesen: R. Joseph wollte sagen, Salz gleiche dem Gewürze, es zerkoche ebenfalls im ersten Gefäße und im zweiten Gefäße nicht. Da sprach Abajje zu ihm: R. Ḥija lehrte: Salz gleicht nicht dem Gewürze, es zerkocht auch im ersten Gefäße nicht. Das ist es, was R. Naḥman gesagt hat, Salz müsse ebenso wie Ochsenfleisch kochen.

vi,1 MAN DARF KEIN GEFÄSS UNTER DIE LAMPE STELLEN, UM DAS [HERABTRIEFENDE] ÖL AUFZUFANGEN, HAT MAN ES BEREITS AM TAGE HINGESTELLT, SO IST DIES ERLAUBT, JEDOCH DARF MAN VOM ÖL NICHT NUTZNIESSEN, WEIL ES NICHT VORRÄTIGES IST.

GEMARA. R. Ḥisda sagte: Obgleich sie gesagt haben, man dürfe einer Henne kein Gefäß unterlegen, um das Ei aufzufangen, so ist es dennoch erlaubt, darüber ein Gefäß zu stülpen, damit es nicht zerbrochen werde. Raba sagte: Folgendes ist der Grund R. Ḥisdas: Er ist der Ansicht, eine Henne pflegt das Ei auf einen Müllhaufen zu legen, nicht aber pflegt sie das Ei auf einen abschüssigen Boden71zu legen; für das häufigere haben sie eine Schutzmaßnahme gestattet, für das seltenere haben sie keine Schutzmaßnahme gestattet. Abajje wandte gegen ihn ein: Haben sie denn für das seltenere keine Schutzmaßnahme gestattet, wir haben ja gelernt, daß, wenn ihm [am Šabbath] auf der Spitze seines Daches ein Faß mit Unverzehntetem zerbricht, er ein Gefäß holen und darunter stellen dürfe72!?

Bei neuen Kannen, die oft platzen. Er wandte gegen ihn ein: Man darf [am Šabbath] unter eine Lampe ein Gefäß zum Auffangen der Funken setzen!?

Funken sind ebenfalls häufig. Er wandte gegen ihn ein: Man darf [am Šabbath] einen Teller über ein Licht stülpen,

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damit es nicht den Balken erfasse!?

Bei niedrigen Häusern, bei denen ein Brand häufig ist.

Ebenso darf man einen zusammengebrochenen Balken mit einer Bank oder einem Seitenbrette eines Bettes stützen!?

Bei neuen Balken, die häufig zusammenbrechen.

Man darf am Šabbath ein Gefäß unter die Traufe stellen!?

Bei neuen Häusern, in denen es oft trieft. R. Joseph sagt: Folgendes ist der Grund R. Ḥisdas: Weil man das Gefäß der Benutzbarkeit73entzieht. Abajje wandte gegen ihn ein: Wenn ein Faß mit Unverzehntetem zerbricht, so darf man ein Gefäß holen und es darunter stellen!? Dieser erwiderte: Das Unverzehntete gilt hinsichtlich des Šabbaths als Vorrätiges, denn wenn man übertreten und es fertig gemacht74hat, ist es fertig.

Man darf unter eine Lampe ein Gefäß zum Auffangen der Funken setzen!? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑ erwiderte: Funken sind etwas Unwesentliches75.

Ebenso darf man einen zusammengebrochenen Balken mit einer Bank oder einem Seitenbrette einer Bettstelle stützen!?

Wenn man sie ganz lose stellt, und wenn man es will, wieder fortnehmen kann.

Man darf am Šabbath ein Gefäß unter die Traufe stellen!?

Wenn die Traufe verwendbar ist.

Man darf für die Küchlein einen Korb stülpen, damit sie auf- und absteigen!?

Er ist der Ansicht, man dürfe ihn fortbewegen.

Es wird ja aber gelehrt, es sei verboten, ihn fortzubewegen!?

Während sie noch darauf sind.

Es wird ja aber gelehrt, es sei verboten, auch wenn sie nicht darauf sind!? R. Abahu erwiderte: Wenn sie schon während der ganzen Dämmerzeit darauf waren; da er schon bei Dämmerung der Benutzbarkeit entzogen war, bleibt er es auch für den ganzen Tag.

R. Jiçḥaq sagte: Wie man einer Henne kein Gefäß unterlegen darf, um das Ei aufzufangen, so darf man auch darüber kein Gefäß stülpen, damit es nicht zerbrochen werde. Er ist demnach der Ansicht, daß man [am Šabbath], nur für eine Sache, die man am Šabbath verwenden darf, fortbewegen dürfe. Man richtete gegen ihn all jene Einwendungen, und er erwiderte: Wenn man den Platz braucht76.

Komm und höre: Man darf ein Ei, einerlei, ob am Šabbath oder am Feste gelegt, nicht fortbewegen, um damit ein Gefäß zu bedecken oder den Fuß einer Bettstelle zu stützen; wohl aber darf man darauf ein Gefäß stülpen, damit es nicht zerbrochen werde!?

Hier ebenfalls in dem Falle, wenn man den Platz braucht.

Komm und höre: Man darf am Šabbath Matten über Steine77 ausbreiten!?

Wenn die Steine kantig sind, so daß sie für den Abortverwendbar sind.

Komm und höre: Man darf am Šabbath Matten über Ziegelsteine ausbreiten!?

Wenn sie von einem Bau zurückgeblieben und als Lehnstütze verwendbar sind.

Komm und höre: Man darf am Šabbath eine Matte über einen Bienenschwarm ausbreiten, bei Sonnenschein wegen der Sonne, beim Regen wegen des Regens, nur darf man nicht beabsichtigen, [die Bienen] einzufangen!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn Honig darin ist. R. U͑qaba aus Mešan sprach zu R. Aši: Allerdings im Sommer, wo Honig vorhanden ist, wie aber ist dies

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bezüglich der Regenzeit zu erklären, wo kein Honig vorhanden ist!?

Dies bezieht sich auf die zwei Honigwaben78.

Diese sind ja Abgesondertes79!?

Wenn man damit80gerechnet hat.

Weshalb lehrt er demnach, wenn es verboten ist, falls man damit nicht gerechnet hat, im Schlußsatze: nur darf man nicht beabsichtigen, [die Bienen] einzufangen, er sollte doch beim selben Falle einen Unterschied lehren: diese Worte gelten nur in dem Falle, wenn man damit gerechnet hat, wenn man aber damit nicht gerechnet hat, ist es verboten!?

Folgendes lehrt er uns: selbst wenn man damit gerechnet hat, darf man nicht beabsichtigen, [die Bienen] einzufangen.

Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Šimo͑n, so hält er ja nichts vom Abgesonderten, und wenn nach R. Jehuda, so nutzt es ja nicht, daß man [das Einfangen] nicht beabsichtigt, er ist ja der Ansicht, auch die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten!?

Tatsächlich nach R. Jehuda, und [die Worte] »nicht beabsichtigen [die Bienen] einzufangen« sind zu verstehen, man verfahre nicht wie mit einem Fangnetze; man lasse Spielraum, damit sie nicht gefangen bleiben. R. Aši erwiderte: Lehrt er denn etwa: im Sommer, beziehungsweise: in der Regenzeit? Es heißt vielmehr: bei Sonnenschein wegen der Sonne und bei Regen wegen des Regens; dies kommt in den Tagen des Nisan und des Tisri vor, wo Sonne, Kälte und Regen vorkommen und Honig vorhanden ist.

R. Šešeth sprach zu ihnen: Gehet und saget R. Jiçḥaq: Längst hat R. Hona in Babylonien deine Lehre81erörtert. R. Hona sagte nämlich: Man darf für einen Toten einen Schutzbehang wegen des Lebenden machen, nicht aber darf man für einen Toten einen Schutzbehang wegen des Toten machen.

Worauf bezieht sich dies?

R. Šemuél b. Jehuda sagte, ebenso lehrte Šila Mari: Wenn ein Toter in der Sonne82liegt, so kommen zwei Leute und setzen sich an beiden Seiten desselben, und sobald ihnen unten heiß wird, hole der eine ein Ruhebett und setze sich darauf, und ebenso hole der andere ein Ruhebett und setze sich darauf; wird ihnen oben heiß, so holen sie eine Matte und breiten sie über sich aus. Sodann stelle der eine das Ruhebett83auf und gehe fort, und ebenso stelle der andere das Ruhebett auf und gehe fort. Der Schutzbehang entsteht dann von selbst.

Es wurde gelehrt: Wenn ein Toter in der Sonne liegt, so lege man ihn, wie R. Jehuda im Namen Šemuéls sagt, von Bett zu Bett84; R. Ḥenana b. Šelemja sagt im Namen Rabhs, man lege auf ihn einen Laib Brot oder ein Kind, sodann darf man ihn forttragen. Wenn ein Laib Brot oder ein Kind vorhanden ist, stimmen alle überein, daß es erlaubt ist, sie streiten nur über den Fall, wenn ein solches nicht vorhanden ist: einer ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße eine Fortbewegung, und der andere ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße nicht Fortbewegung. Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen, wie die folgenden Tannaím: Man darf keinen Toten vor einer Feuersbrunst retten. R. Jehuda b. Laqiš sagte: Ich hörte, daß man einen Toten vor einer Feuersbrunst retten darf. In welchem Falle: ist ein Laib Brot oder ein Kind vorhanden, was ist demnach der Grund des ersten Tanna, und ist ein solches nicht vorhanden, was ist der Grund des R. Jehuda b. Laqiš? Wahrscheinlich streiten sie über die umständliche Fortbewegung: einer ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße eine Fortbewegung, und der andere ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße keine Fortbewegung.

Nein, alle sind der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße eine Fortbewegung, und folgendes ist der Grund des R. Jehuda b. Laqiš: da ein Mensch um seinen Toten in Aufregung

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ist, könnte er, wenn man ihm dies nicht erlaubt, [das Feuer] löschen. R. Jehuda b. Šila sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist bezüglich eines Toten wie R. Jehuda b. Laqiš.

JEDOCH DARF MAN VOM ÖL NICHTS NUTZNIESSEN, WEIL ES NICHT VORRÄTIGES IST. Die Rabbanan lehrten: Das in der Lampe oder im Teller zurückbleibende Öl ist verboten; R. Šimo͑n erlaubt es.

vi,2 MAN DARF EINE NEUE LAMPE FORTBEWEGEN, NICHT ABER EINE GEBRAUCHTE85; R. Šimo͑n SAGT, MAN DÜRFE JEDE LAMPE FORTBEWEGEN, NUR NICHT EINE LAMPE, DIE AM ŠABBATH BRENNT.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man darf eine neue Lampe fortbewegen, nicht aber eine gebrauchte

so R. Jehuda. R. Meír sagt, man dürfe jede Lampe fortbewegen, nur nicht eine Lampe, die am Šabbath gebrannt hat. R. Šimo͑n sagt, nur nicht eine Lampe, die am Šabbath brennt, und wenn sie erlischt, dürfe man sie fortbewegen. Ein Trinkgefäß aber, einen Teller oder eine Glasleuchte86darf man nicht von ihrer Stelle rühren. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, man dürfe [das Öl] einer erloschenen Lampe oder das herabtriefende Öl einer sogar brennenden Lampe gebrauchen. Abajje sagte: R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n ist in einer Beziehung der Ansicht seines Vaters, und in einer Beziehung streitet er gegen ihn. Er ist in einer Beziehung der Ansicht seines Vaters, indem er vom Abgesonderten nichts hält; und er streitet in einer Beziehung gegen ihn, denn sein Vater ist der Ansicht, nur wenn sie erloschen ist, nicht aber, wenn sie nicht erloschen ist, er aber ist der Ansicht, auch wenn sie nicht erloschen ist.

«Ein Trinkgefäß aber, einen Teller oder eine Glasleuchte, darf man nicht von ihrer Stelle rühren.» Womit sind diese anders? U͑la erwiderte: Der Schlußsatz vertritt die Ansicht R. Jehudas. Mar Zuṭra wandte ein: Wieso heißt es demnach «aber»!? Vielmehr, erwiderte Mar Zuṭra, tatsächlich die des R. Šimo͑n, denn R. Šimo͑n erlaubt es nur bei einem kleinen Lichte, bei dem man damit87rechnet, nicht aber bei diesen großen [Gefäßen].

Es wird ja aber gelehrt, [das Öl,] das in einer Lampe oder in einem Teller zurückbleibt, sei verboten, und nach R. Šimo͑n erlaubt!?

Hier handelt es sich um einen Teller gleich einem Lichte88, dort aber um einen Teller gleich einem Trinkgefäße.

R. Zera sagte: [Das Fortbewegen] einer Standlampe, die man am Šabbath gebrannt hat, ist nach demjenigen, der es sonst erlaubt, verboten89, und nach demjenigen, der es sonst verbietet, erlaubt90.

Demnach gibt es nach R. Jehuda ein Abgesondertes wegen Schmierigkeit, nicht aber ein Abgesondertes wegen verbotenen Gebrauches, und [dem widersprechend] wird ja aber gelehrt, R. Jehuda sagt, man dürfe jede Metall-lampe91fortbewegen, ausgenommen eine Lampe, die man am Šabbath gebrannt hat!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Zera sagte: [Das Fortbewegen] einer Standlampe, die man am Šabbath gebrannt hat, ist nach aller Ansicht verboten, und die man nicht gebrannt hat, ist nach aller Ansicht erlaubt.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Ein Ruhebett, das man zum [Aufbewahren von] Geld bestimmt hat, darf man nicht fortbewegen. R. Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein: Man darf eine neue Lampe fortbewegen, nicht aber eine gebrauchte. Wenn man schon eine Lampe, die dazu bestimmt

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ist, wenn sie nicht brennt, fortbewegen darf, um wieviel mehr ein Ruhebett, das eigentlich nicht dazu bestimmt ist!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Ein Ruhebett, das man zum [Aufbewahren von] Geld bestimmt hat, darf man, wenn man bereits darauf Geld gelegt hat, nicht fortbewegen, und wenn man darauf noch kein Geld gelegt hat, fortbewegen; das man nicht zum [Aufbewahren von] Geld bestimmt hat, darf man, wenn sich Geld darauf befindet, nicht fortbewegen, und wenn sich kein Geld darauf befindet, f ortbewegen; jedoch nur dann, wenn bei Dämmerung sich keines darauf befunden92hat. U͑la sagte: R. Elea͑zar wandte ein: Die Walze, die abnehmbar ist, wird nicht als mit diesem93vereinigt betrachtet, auch wird sie mit diesem nicht mitgemessen, und schützt nicht mit diesem [vor Verunreinigung] durch Bezeltung einer Leiche; ferner darf man sie am Šabbath, wenn sich Geld darauf befindet, nicht rücken. Wenn sich aber darauf kein Geld befindet, so ist dies erlaubt, auch wenn es sich bei Dämmerung befunden hat!?

Dies nach R. Šimo͑n, der vom Abgesonderten nichts hält, während Rabh der Ansicht R. Jehudas ist.

Es ist auch einleuchtend,

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daß Rabh der Ansicht R. Jehudas ist, denn Rabh sagte: Man darf am Šabbath94eine Lampe auf eine Dattelpalme setzen, nicht aber darf man am Feste95eine Lampe auf eine Dattelpalme setzen. Einleuchtend ist es, wenn du sagst, Rabh sei der Ansicht R. Jehudas, daß er zwischen Šabbath und Fest unterscheidet, welchen Unterschied aber gibt es zwischen Šabbath und Fest, wenn du sagst, er sei der Ansicht R. Šimo͑ns!?

Ist Rabh denn der Ansicht R. Jehudas, man fragte ihn ja, ob man wegen der Geber96[am Šabbath] keine Ḥanukalampe fortnehmen dürfe, und er erlaubte dies!?

Anders ist es in einem Notfalle. So sagte auch Rabh zu R. Kahana und R. Aši, als sie ihn fragten, ob denn die Halakha so sei: R. Šimo͑n verdient es, daß man sich in einem Notfalle auf ihn stütze.

Reš Laqiš fragte R. Joḥanan: Wie verhält es sich mit dem Weizen, den man in die Erde als Aussaat, und Eiern, die man unter die Henne [zum Brüten] gelegt hat97: hält R. Šimo͑n nichts vom Abgesonderten nur dann, wenn man den Gegenstand nicht mit Händen weggesondert hat, wenn man ihn aber mit Händen weggesondert hat, hält er wohl vom Abgesonderten, oder gibt es hierin keinen Unterschied? Dieser erwiderte: Nach R. Šimo͑n gibt es nichts Abgesondertes, als das Öl in der Lampe während des Brennens, das sowohl bezüglich des Gebotes98als auch bezüglich des Verbotes abgesondert ist.

Hält er denn nichts vom Abgesonderten bezüglich des Gebotes, es wird ja gelehrt, daß, wenn man [die Festhütte] vorschriftsmäßig überdacht, mit Tapeten und gewirkten Teppichen verziert und darin Nüsse, Pfirsiche, Mandeln, Granatäpfel, Weinreben, Ährenkränze, Weine, Öle und Mehl ausgehängt hat, es verboten sei, davon bis zum Ablaufe des letzten Festtages zu genießen, und wenn man sich dies vorbehalten hat, alles von seinem Vorbehalte abhänge!?

Woher, daß hier die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten ist?

R. Ḥija b. Joseph lehrte vor R. Joḥanan: Man darf am Feste kein Holz von einer Laubhütte nehmen, sondern nur vom daran lehnenden; R. Šimo͑n erlaubt dies. Sie stimmen hinsichtlich der Festhütte am Feste überein, daß es dann verboten sei, und daß, wenn man es sich vorbehalten hat, alles von seinem Vorbehalte abhänge.

Ich meine: wie beim Öl in der Lampe, das, da es für das Gebot abgesondert wurde, auch bezüglich des Verbotes abgesondert99ist. Ebenso wird gelehrt: R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Nach R. Šimo͑n gibt es Abgesondertes nur bei dem, was dem Öl einer Lampe während des Brennens gleicht, das, da es für das Gebot abgesondert wurde, auch bezüglich des Verbotes abgesondert ist.

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Nach R. Šimo͑n gibt es Abgesondertes nur bei Trockenfeigen und Rosinen100.

Etwa nicht auch bei anderen Dingen, es wird ja gelehrt: Wenn jemand Feigen ißt und [einen Teil] zurückläßt und aufs Dach bringt, um daraus Trockenfeigen zu bereiten, oder Weintrauben ißt und [einen Teil] zurückläßt und aufs Dacb bringt, um daraus Rosinen zu bereiten, so darf er davon [am Feste] nur dann essen, wenn er sie vorher reserviert hat; dasselbe gilt auch von Pfirsichen, Quitten und allen anderen Arten von Früchten. Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Jehuda, so gibt es ja nach ihm Abgesondertes sogar in dem Falle, wenn man es nicht mit den Händen weggesondert hat, um wieviel mehr, wenn man es mit Händen weggesondert hat; doch wohl nach R. Šimo͑n!?

Tatsächlich nach R. Jehuda, dennoch ist dies nötig, weil man davon gegessen hat; man könnte glauben, man brauche sie, da man davon gegessen hat, nicht zu reservieren, so lehrt er uns, daß man, da man sie aufs Dach gebracht, nicht mehr an sie gedacht hat.

R. Šimo͑n, der Sohn Rabbis, fragte Rabbi: Wie ist es nach R. Šimo͑n

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bei unreifen Feigen101? Dieser erwiderte: Nach R. Šimo͑n gibt es Abgesondertes nur bei Trockenfeigen und Rosinen.

Hält denn Rabbi nichts vom Abgesonderten, wir haben ja gelernt: Man darf [am Feste] keine Steppentiere tränken und schlachten, wohl aber darf man Haustiere tränken und schlachten. Hierzu wird gelehrt: Steppentiere heißen solche, die zur Zeit des Pesaḥfestes ausgetrieben und zur Zeit des [ersten] Regenfalles eingetrieben werden; Haustiere heißen solche, die zur Weide außerhalb des Stadtgebietes ausgetrieben werden und zurückkommen und innerhalb des Stadtgebietes übernachten. Rabbi sagt, diese und jene heißen Haustiere, Steppentiere heißen solche, die immer auf der Wiese weiden und weder im Sommer noch in der Regenzeit nach einer bewohnten Gegend kommen102!?

Wenn du willst, sage ich: auch diese gleichen103Trokkenfeigen und Rosinen. Wenn du willst, sage ich: er sagte jenes nur nach der Ansicht R. Šimo͑ns, während er selbst nicht dieser Ansicht ist. Wenn du aber willst, sage ich: er sagte dies nach der Ansicht der Rabbanan; nach mir gibt es überhaupt kein Abgesondertes, aber auch ihr solltet mir zugeben, daß solche, die zur Zeit des Pesaḥfestes ausgetrieben und zur Zeit des [ersten] Regenfalles eingetrieben werden, Haustiere sind, worauf sie erwiderten: nein, solche sind Steppentiere.

Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Man sagte, daß die Halakha wie R. Šimo͑n sei.

Aber kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, ein Greis aus Qarva, manche sagen, aus Sarva, fragte ja R. Joḥanan, ob man am Šabbath ein Hühnernest fortbewegen dürfe, und dieser erwiderte, es sei nur für die Hühner da!?

Dies gilt von dem Falle, wenn sich ein totes Küchlein darin befindet.

Allerdings nach Mar b. Amemar, der im Namen Rabas sagte, R. Šimo͑n pflichte bei bezüglich toter Tiere, daß es verboten sei, wie ist dies aber nach Mar dem Sohne R. Josephs zu erklären, der im Namen Rabas sagte, R. Šimo͑n streite auch bezüglich toter Tiere, daß es nämlich auch bei diesen erlaubt sei!?

Dies gilt von dem Falle, wenn sich ein Ei104darin befindet.

R. Naḥman sagte ja aber, wer vom Abgesonderten hält, halte auch vom Neuentstandenen, und wer vom Abgesonderten nicht hält, halte auch nicht vom Neuentstandenen!?

Wenn sich ein Brutei105darin befindet.

Als R. Jiçḥaq b. Joseph kam, sagte er im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Jehuda. R. Jehošua͑ b. Levi sagte, die Halakha sei wie R. Šimo͑n. R. Joseph sagte: Deshalb sagte auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Man sagte, daß die Halakha wie R. Šimo͑n sei; man sagte, er selber ist aber nicht dieser Ansicht. Abajje sprach zu R. Joseph: Wußtest du denn nicht, daß R. Joḥanan der Ansicht R. Jehudas ist? Als einst R. Abba und R. Asi bei R. Abba aus Ḥajfa anwesend waren, fiel eine Lampe auf das Gewand R. Asis, und er nahm sie nicht fort; doch wohl aus dem Grunde, weil R. Asi ein Schüler R. Joḥanans ist und R. Joḥanan der Ansicht R. Jehudas ist, der vom Abgesonderten hält. Dieser erwiderte: Du sprichst von einer Lampe; anders verhält es sich bei einer Lampe, denn R. Aḥa b. Ḥanina sagte folgendes im Namen R. Asis: Reš Laqiš lehrte in Çajdan, eine Lampe, die man mit einer Hand tragen kann, dürfe man fortbewegen, und die man mit beiden Händen tragen muß, dürfe man nicht fortbewegen. R. Joḥanan aber sagt, wir stützen uns auf R. Šimo͑n nur bei einer [kleinen] Lampe, eine Fußlampe aber darf man, gleichviel, ob man sie mit einer Hand oder mit beiden Händen trägt, nicht fortbewegen.

Aus welchem Grunde?

Rabba und R. Joseph erklärten beide, weil man für diese einen Platz bestimmt. Abajje sprach zu R. Joseph: Auch für einen Brauthimmel wird ja ein Platz bestimmt, dennoch sagte Šemuél im Namen R. Ḥijas, man dürfe einen

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Brauthimmel am Šabbath ausspannen und auseinandernehmen!? Vielmehr, erklärte R. Abba, dies gilt von einer Lampe aus einzelnen Gliedern106.

Was ist, wenn dem so ist, der Grund des R. Šimo͑n b. Laqiš, daß er es erlaubt!?

Unter »Gliedern« ist zu verstehen, wenn sie Kerben hat, wodurch sie wie aus Gliedern [bestehend] aussieht. Mithin darf man [eine Fußlampe] aus Gliedern, ob groß oder klein, nicht fortbewegen, ebensowenig eine große mit Kerben mit Rücksicht auf eine große aus Gliedern; ihr Streit besteht nur über eine kleine mit Kerben: einer ist der Ansicht, man habe es auch bei dieser verboten, und der andere ist der Ansicht, man habe es bei dieser nicht verboten.

Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Halakha sei, wie die anonyme107 Mišna, und eine solche lehrt ja folgendes: Die Walze, die abnehmbar ist, wird nicht als mit diesem108vereinigt betrachtet, auch wird sie mit diesem nicht mitgemessen und schützt nicht mit diesem [vor Verunreinigung] durch Bezeltung einer Leiche; ferner darf man sie am Šabbath, wenn sich Geld darauf befindet, nicht rücken. Wenn sich aber darauf kein Geld befindet, so ist dies erlaubt, auch wenn es sich bei Dämmerung darauf befunden hat!? R. Zera erwiderte: Um nicht den Worten R. Joḥanans zu widersprechen, wird unsere Mišna [zu erklären] sein: wenn während der ganzen Dämmerung darauf kein Geld vorhanden war109.

R. Jehošua͑ b. Levi erzählte: Einst kam Rabbi nach Diosaphra und entschied da bezüglich einer Fußlampe, wie R. Šimo͑n bei der Lampe. Sie fragten: Entschied er bezüglich einer Fußlampe, wie R. Šimo͑n bei einer [kleinen] Lampe, daß es erlaubt sei, oder entschied er bezüglich einer Fußlampe, daß es verboten sei, und bezüglich einer [kleinen] Lampe, wie R. Šimo͑n, daß es erlaubt sei?

Dies bleibt unentschieden.

R. Malkija kehrte einst bei R. Šimlaj ein und trug da ein Licht um, da war R. Šimlaj darüber unwillig. R. Jose der Galiläer kehrte einst in die Ortschaft R. Joses, des Sohnes R. Ḥaninas, ein und trug da ein Licht um; da war R. Jose, Sohn des R. Ḥanina, darüber unwillig. R. Abahu pflegte, wenn er in die Ortschaft des R. Jehošua͑ b. Levi kam, ein Licht umzutragen, und wenn er in die Ortschaft R. Joḥanans kam, kein Licht umzutragen.

Wie du es nimmst: war er der Ansicht R. Jehudas, so sollte er nach R. Jehuda verfahren, und war er der Ansicht R. Šimo͑ns, so sollte er nach R. Šimo͑n verfahren!?

Tatsächlich war er der Ansicht R. Šimo͑ns, jedoch unterließ er es wegen der Ehrung R. Joḥanans110.

R. Jehuda sagte: Eine Öllampe darf man111fortbewegen, eine Naphtalampe darf man nicht fortbewegen. Rabba und R. Joseph sagen beide, auch eine Naphtalampe dürfe man fortbewegen, da sie zum Zudecken eines Gefäßes verwendbar ist.

R. Ivja kehrte einst bei Raba ein, und während seine Füße noch mit Kot beschmutzt waren, setzte er sich vor Raba aufs Bett. Raba nahm ihm dies übel, und da er ihn112quälen wollte, sprach er zu ihm: Aus welchem Grunde lehren Rabba und R. Joseph beide, daß man auch eine Naphtalampe fortbewegen darf? Dieser erwiderte: Weil sie zum Zudekken eines Gefäßes verwendbar ist.

Demnach sollte man jede Scherbe auf dem Hofe fortbewegen dürfen, weil sie zum Zudecken eines Gefäßes verwendbar ist!? Dieser erwiderte: Jene trägt den Charakter eines Gerätes, diese tragen nicht den Charakter eines Gerätes. Es wird ja auch

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gelehrt: Armbänder, Nasenringe und Ringe gleichen113allen anderen Geräten, die man im Hofe fortbewegen darf. Hierzu sagte U͑la: Aus dem Grunde, weil sie den Charakter eines Gerätes tragen. Ebenso auch hierbei, weil sie den Charakter eines Gerätes trägt. R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach: Gepriesen sei der Allbarmherzige, daß Raba den R. Ivja nicht beschämt hat.

Abajje wies Rabba auf einen Widerspruch hin. Es wird gelehrt, das Öl, das in der Lampe oder in der Schüssel zurückbleibt, sei verboten, und R. Šimo͑n erlaube es; demnach hält R. Šimo͑n nichts vom Abgesonderten, und dem widersprechend lehrt R. Šimo͑n, daß, wenn der Fehler114 nicht bereits am Vortage des Festes kenntlich war, es nicht Vorrätiges heiße!?

Es ist ja nicht gleich. Allerdings kann jemand sitzen und warten, daß die Lampe ausgehe, aber kann etwa jemand sitzen und warten, daß [das Tier] einen Fehler bekomme? Man denkt ja: wer weiß, ob es einen Fehler bekommen wird; und wenn du auch annimmst, es werde einen Fehler bekommen, wer weiß, ob es ein bleibender Fehler sein wird; und wenn du auch annimmst, es werde einen bleibenden Fehler bekommen, wer weiß, ob ein Sachverständiger115zu haben sein wird? Rami b. Ḥama wandte ein: Man darf am Šabbath Gelübde116aufheben117, wenn der Šabbath dies erheischt118. Weshalb denn, man sollte auch hierbei sagen: wer konnte [vorher] wissen, daß der Ehemann einschreiten119wird!?

Hierbei ist es nach R. Pinḥas im Namen Rabas zu erklären, denn R. Pinḥas sagte im Namen Rabas: Jede Gelobende gelobt im Sinne ihres Ehemannes.

Komm und höre: Man darf am Šabbath, wenn der Šabbath dies erheischt, um die Auflösung von Gelübden nachsuchen120. Weshalb denn, man sollte ja sagen: wer konnte [vorher] wissen, ob ein Gelehrter zu haben sein wird!?

Hierbei können es, wenn kein Gelehrter zu haben ist, auch drei Laien tun, dort aber weiß man nicht, ob ein Sachverständiger zu haben sein wird. Abajje wies R. Joseph auf einen Widerspruch hin. Kann R. Šimo͑n denn gesagt haben, wenn sie erlischt, dürfe man sie fortbewegen, nur wenn sie erlischt, nicht aber, wenn sie nicht erlischt, und zwar aus dem Grunde, weil sie, während er sie hält, erlöschen kann, wir wissen ja von R. Šimo͑n, daß er der Ansicht ist, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei erlaubt!? Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagt, man dürfe [am Šabbath] ein Bett, einen Stuhl oder eine Bank rücken, nur darf man absichtlich keine Schramme machen.

In dem Falle, wenn die Tätigkeit bei Absicht ein biblisches Verbot sein würde, verbietet sie R. Šimo͑n ohne Absicht rabbanitisch, und in dem Falle, wenn sie bei Absicht ein rabbanitisches Verbot sein würde, erlaubt R. Šimo͑n absichtslos von vornherein. Raba wandte ein, Kleiderhändler dürfen [Mischgewebe] wie gewöhnlich verkaufen, jedoch nicht beabsichtigen, sich bei Sonnenschein gegen die Sonne oder im Regen gegen den Regen [zu schützen]. Die Strengfrommen pflegen sie rückwärts auf einen Stab über den Rücken zu legen. Hierbei ist ja das Tragen bei Absicht ein biblisches Verbot, dennoch erlaubt es R. Šimo͑n absichtslos von vornherein!? Vielmehr, sagte Raba, lasse man Lampe, Öl und Docht, da sie Untersatz

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für eine verbotene Sache121sind.

R. Zera sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans im Namen R. Ḥaninas im Namen des R. Romanus: Mir erlaubte Rabbi, eine Räucherpfanne samt der Asche fortzubewegen. Da sprach R. Zera zu R. Asi: Kann R. Joḥanan denn dies gesagt haben, wir haben ja gelernt: Man dürfe sein Kind mit einem Steine in der Hand tragen oder einen Korb und ein Stein darin, und hierzu sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, dies gelte von einem Korbe voll Früchte. Nur wenn Früchte darin sind, nicht aber, wenn keine Früchte darin sind!? Eine Weile war er bestürzt, dann erwiderte er: Hier ebenfalls, wenn [in der Räucherpfanne] Weihrauchstückchen sich befinden. Abajje wandte ein: Hatten denn die Weihrauchstückchen im Hause Rabbis einen Wert!? Wolltest du erwidern, weil sie für Arme einen Wert haben, so haben wir ja gelernt, Kleidungsstücke der Armen für Arme122und Kleidungsstücke der Reichen für Reiche, nicht aber die der Armen für Reiche!? Vielmehr, sagte Abajje, wie dies bei einem Kotbecken123der Fall ist. Raba sprach: Dagegen ist zweierlei einzuwenden; erstens ist ein Kotbecken ekelhaft, während diese nicht ekelhaft ist, und zweitens ist das Kotbecken offen, während diese zugedeckt ist. Vielmehr, sagte Raba, als wir bei R. Naḥman waren, pflegten wir die Kohlenpfanne der Asche wegen fortzubewegen, obgleich Bruchstücke von Holzgefäßen darin waren. Man wandte ein: Sie stimmen darin überein, daß man [eine Lampe] nicht fortbewegen darf, wenn sich darin Dochtfetzen befinden. Abajje erwiderte: Dies wurde für Galiläa gelehrt124.

Levi b. Šemuél traf R. Abba und R. Hona b. Ḥija vor der Tür R. Honas stehen und fragte sie: Darf man am Šabbath ein Weberbett125zusam-menstellen? Diese erwiderten: Man darf dies. Als er hierauf zu R. Jehuda kam, sprach dieser: Rabh und Šemuél sagen beide, wer ein Weberbett am Šabbath aufstellt, sei ein Sündopfer schuldig. Man wandte ein: Wer einen Arm in einen Kandelaber einsetzt, ist ein Sündopfer schuldig; eine [Pinsel]stange der Kalkanstreicher darf man nicht zusammensetzen, hat man sie zusammengesetzt, so ist man frei, jedoch ist es von vornherein verboten. R. Simaj sagte: Wer ein gebogenes Blashorn [zusammensetzt], ist schuldig, wer ein einfaches Blashorn [zusammensetzt], ist frei!?

Jene sind der Ansicht des Tanna der folgenden Lehre: Bettuntersätze, Bettfüße oder Zieltäfelchen126darf man nicht einsetzen, hat

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man sie eingesetzt, so ist man frei, jedoch ist es von vornherein verboten; man darf sie nicht befestigen, hat man sie befestigt, so ist man ein Sündopfer schuldig. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, ist es lose, so ist es erlaubt. Im Hause R. Ḥamas hatten sie ein Klappbett127, und als sie es einst am Feste aufstellten, sprach einer der Jünger zu Raba: Du denkst wohl, weil dies ein indirektes Bauen ist; zugegeben, daß dies kein biblisches Verbot ist, aber immerhin ist dies ja ein rabbanitisches Verbot! Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, welcher sagt, ist es lose, so ist es erlaubt.

vi,3 MAN DARF UNTER DIE LAMPE EIN GEFÄSS ZUM AUFFANGEN DER FUNKEN SETZEN, JEDOCH DARF MAN DARIN KEIN WASSER TUN, WEIL MAN DANN LISCHT.

GEMARA. Man entzieht doch aber das Gefäß der Benutzbarkeit!? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Funken sind bedeutungslos.

JEDOCH DARF MAN DARIN KEIN WASSER TUN, WEIL MAN DANN LISCHT. Es wäre also anzunehmen, daß eine anonyme Mišna die Ansicht R. Joses vertritt, welcher sagt, was ein Löschen verursachen kann, sei verboten.

Glaubst du, allerdings sagt R. Jose es vom Šabbath, sagt er es etwa vom Vorabend des Šabbaths!? Wolltest du sagen, hier ebenfalls am Šabbath, so wird ja gelehrt: Man darf am Šabbath ein Gefäß zum Auffangen der Funken unter die Lampe setzen, und um so mehr am Vorabend des Šabbaths; jedoch darf man darin kein Wasser tun, selbst am Vorabend des Šabbaths, und um so weniger am Šabbath, weil man dann lischt. Vielmehr, sagte R. Aši, du kannst auch sagen, daß hier die Ansicht der Rabbanan vertreten ist, denn hierbei ist es anders, weil man dadurch das Erlöschen beschleunigt128.


  1. Am Vorabend des Š.↩︎

  2. Cf. Abschn. I. Anm. 271.↩︎

  3. Mit ihren Ansichten in unserer Mišna.↩︎

  4. Dicht daneben, um es zu wärmen.↩︎

  5. Es ist eine Handlung; um das Geköçh wieder aufzusetzen, muß man es vorher fortgenommen haben.↩︎

  6. Wenn die Kohlen nicht weggescharrt werden.↩︎

  7. Da das Fleisch durch das viele Kochen einschrumpft.↩︎

  8. Daß zwischen Versehen und Vorsatz zu unterscheiden sei.↩︎

  9. Die Lehre, daß es versehentlich erlaubt sei.↩︎

  10. Wie weiter folgt, wurde später bei Vergessen Verbot angeordnet.↩︎

  11. Die Lehre R. Ḥijas.↩︎

  12. Eine Speise auf dem Herde.↩︎

  13. Mit ihren Ansichten in der Lehre ob. Fol. 37a.↩︎

  14. Daß es nur bei warmem Wasser u. nicht bei Speisen erlaubt sei.↩︎

  15. In diesem Falle ist es bei warmem Wasser u. Speisen erlaubt.↩︎

  16. Ihm den Genuß der Speise zu verbieten.↩︎

  17. Wörtl. zusammengeschrumpfte, wohl durch das übermäßige Kochen.↩︎

  18. Er verbot, dies in Zukunft zu tun.↩︎

  19. Viell, in der gewöhnlichen Bedeutung Lehrer; R. Ḥanina, der Vater R. Ḥamas, war jüngerer Zeitgenosse Rabbis.↩︎

  20. Am folgenden Tage u. nicht nur bei Dunkelheit.↩︎

  21. Auf den Herd.↩︎

  22. Erklärung folgt weiter.↩︎

  23. Wenn man ihn mit Trestern oder Holz geheizt hat.↩︎

  24. Weil die Hälfte zum Aufsetzen eines Topfes benutzt werden kann.↩︎

  25. Wörtl. sich rollt, wie dies bei gekochten Eiern der Fall ist.↩︎

  26. Um es auf diesen backen zu lassen.↩︎

  27. Gesalzenes, das in Wasser eingeweicht werden muß.↩︎

  28. Wonach man ein Sündopfer schuldig ist; ebenso beim Gerinnenlassen eines Eies.↩︎

  29. Während bei einem Streite zwischen einem einzelnen u. einer Gesamtheit die Halakha nach der Gesamtheit zu entscheiden ist. Ebenso überall bei einem derartigen Einwurf.↩︎

  30. Wenn beispielsweise (im Falle unserer Mišna) das Tuch am Feuer bezw. an der Sonne gewärmt wurde.↩︎

  31. Wenn beispielsweise (im Falle unserer Mišna) das Tuch am Feuer bezw. an der Sonne gewärmt wurde.↩︎

  32. Man weiß nicht, ob die Sache von der Sonne od. vom Feuer gewärmt wurde.↩︎

  33. Und so eine Grube gräbt.↩︎

  34. Da sie nicht am Feuer erwärmt wurden.↩︎

  35. Vor Beginn des Šabbaths.↩︎

  36. Während die Halakha nach der Schule Hillels entschieden wird.↩︎

  37. Bezüglich der Unreinheit; ob. Fol. 29a.↩︎

  38. Auch in diesem Streite zwischen RM. u. RS. ist RJ. der Ausschlaggebende.↩︎

  39. Jedes Glied besonders.↩︎

  40. In dieser Fassung wird von Händen und Füßen nicht gesprochen, sodaß die obige Erklärung, wie Hände u. Füße, hierbei nicht anwendbar ist.↩︎

  41. Cf. Fol. 22a.↩︎

  42. Und war sicherlich nicht am Šabbath warm geworden.↩︎

  43. Da man die Bäder nicht entbehren konnte.↩︎

  44. In dieser Lehre wird von Übertretern gesprochen.↩︎

  45. Sich zu verbrühen.↩︎

  46. Da es nicht zu kochen braucht, sondern mit dem Wärmen gebrauchsfertig ist.↩︎

  47. Wörtl. wie mit od. zur Rückseite der Hand. Im Talmud stehender Ausdruck für eine Handlung, die auf ungewöhnliche Weise erfolgt. sodaß sie wie absichtslos erscheint. Nach RŠ. ist es auf diese Weise erlaubt.↩︎

  48. Mit heißem Wasser aus dem Bassin, damit es sich ein wenig abkühle.↩︎

  49. Halakhische Bemerkungen in der Badestube machen.↩︎

  50. Am Feste im Bade nicht zu schwitzen (ob. Fol. 40), dennoch geschah dies im Warmbade zu Ṭiberjas.↩︎

  51. Die Übertretung rabbinischer Verordnungen, die nicht gesetzliche Kraft erlangt haben, wird mit der sogen. Widerspenstigkeitszüchtigung (unterschieden von der biblischen Geißelung) bestraft.↩︎

  52. Sodaß nicht einmal das Spritzen von Wasser nach einem anderen Gebiete zu berücksichtigen ist.↩︎

  53. Es gilt dann als Gefäß, und das Schwimmen ist darin erlaubt.↩︎

  54. Beim Baden, aus Züchtigkeit.↩︎

  55. Mit Wein, der durch die Berührung eines Nicht Juden verboten wird.↩︎

  56. Um das Glied zu bedecken; dies hat den Anschein, als schäme er sich der Beschneidung.↩︎

  57. Dabei ist das Bedecken nicht nötig, da niemand sie vom Ufer aus sieht.↩︎

  58. Jer. 27,22.↩︎

  59. Dies sagte er in hebräischer Sprache, das Übrige in der Volkssprache.↩︎

  60. Das Einatmen des Dampfes bringt Schweiß hervor.↩︎

  61. Das Wasser dringt nicht in den Körper.↩︎

  62. Wahrscheinl. Antiochischer, sc. Kessel.↩︎

  63. Ähnlich dem M., nur daß der Kohlenbehälter sich unten befindet und dadurch die Hitze besser hält.↩︎

  64. Ein im Herde eingemauerter Kessel.↩︎

  65. Wenn man kaltes Wasser in ein heißes Metallgefäß gießt; das Härten eines glühenden Metallgerätes in kaltem Wasser gilt als abschließende Arbeit.↩︎

  66. Nach dem die an sich unnötige Arbeit erlaubt ist.↩︎

  67. Das Löschen derselben ist (da es bei dieser kein eigentl. Löschen gibt) nur nach rabbinischem Gesetze verboten u. daher zur Verhütung von Schäden erlaubt.↩︎

  68. Das Auslöschen der Kohle ist an sich nicht nötig, sondern geschieht nur, um Schaden zu verhüten; dies würde zBs. einem Köhler verboten sein.↩︎

  69. Während die Halakha nach der Schule Hillels zu entscheiden ist.↩︎

  70. Am Vorabend des Š.s.↩︎

  71. Es ist daher zu befürchten, man könnte darauf treten, nicht aber, daß es schon hervorkommend herabrollt u. zerbricht.↩︎

  72. Ebenso wie das frisch gelegte Ei darf man am Šabbath kein Unverzehntetes genießen, somit sollte auch die Herbeischaffung eines Gefäßes verboten sein.↩︎

  73. Vorher durfte das Gefäß benutzt werden, jetzt aber nicht.↩︎

  74. Davon den Zehnten entrichtet, um es noch am Š. essen zu dürfen, obgleich dies verboten ist.↩︎

  75. Man darf sie nachher mit dem Gefäße fortnehmen.↩︎

  76. Man darf Dinge am Š. nicht umhertragen, wohl aber des Platzes wegen fortschaffen.↩︎

  77. Zum Schutze derselben, obgleich man für sie am Š. keine Verwendung hat.↩︎

  78. Die man im Winter als Nahrung für die Bienen zurückläßt.↩︎

  79. Da sie nur für die Bienen bestimmt sind. Eine Sache, die wegen des Š.gesetzes, wegen der eigenen Beschaffenheit od. wegen einer Bestimmung am Š. nicht verwendet werden kann, gilt als Abgesondertes u. darf auch nicht berührt werden.↩︎

  80. Vom Honig am Š. zu essen.↩︎

  81. Daß man am Š. ein Gefäß fortbewegen darf nur für eine Sache, die verwendbar ist.↩︎

  82. So daß eine schnelle Verwesung zu befürchten ist.↩︎

  83. An welches die Matte befestigt wird.↩︎

  84. Bis zu einem schattigen Orte.↩︎

  85. Die schmutzig ist u. daher als Abgesondertes (cf. Anm. 78) gilt.↩︎

  86. Große Gefäße, in denen das Öl für eine lange Zeit ausreicht.↩︎

  87. Daß es noch am Š. ausgehen wird.↩︎

  88. Einem kleinen.↩︎

  89. Da sie am Š. gebrannt hat, ist sie nach R. Meír, weil gebraucht, als »Abgesondertes« zu betrachten.↩︎

  90. Da eine solche nicht schmierig ist, so ist deren Fortbewegung nach R. Jehuda, der die Fortbewegung einer gewöhnlichen Lampe (dh. aus Ton) der Schmierigkeit wegen verbietet, erlaubt.↩︎

  91. Eine solche ist nicht schmierig.↩︎

  92. Sonst würde es als »Abgesondertes« für den ganzen Š. gelten.↩︎

  93. Einem Kastenwagen, bezüglich der Verunreinigungsfähigkeit; cf. ad rem Kel. XVIII, 2.↩︎

  94. Dh. am Vorabend, damit sie am Š. bezw. F. brenne.↩︎

  95. Dh. am Vorabend, damit sie am Š. bezw. F. brenne.↩︎

  96. An den parsischen Feiertagen, an denen das Privatfeuer verboten war.↩︎

  97. Ob dieser Weizen, bevor er keimt, bezw. die Eier, als Abgesondertes verboten sind.↩︎

  98. Als Šabbathlicht.↩︎

  99. Sobald die Lampe erlischt, hört das Gebot auf, es gibt kein Abgesondertes mehr, während bei der Festhütte das Gebot die ganzen 8 Tage anhält.↩︎

  100. Die man auf das Dach zum Trocknen gebracht hat; sie sind, bevor sie ganz trocken sind, zum Essen ungeeignet.↩︎

  101. Die man zum Ablagern (bis sie genießbar werden) fortgelegt hat.↩︎

  102. Diese jedoch gelten als Abgesondertes.↩︎

  103. Da man sie direkt austreibt.↩︎

  104. Das am Š. gelegt wurde; das Neuentstandene darf auch nach RŠ. nicht fortbewegt werden.↩︎

  105. Das überhaupt nicht verwendbar ist.↩︎

  106. Vielleicht fällt sie auseinander, u. man könnte sie am Š. zusammensetzen.↩︎

  107. Eine Ansicht, der Rabbi, der Redaktor der Mišna, sich anschloß, lehrte er ohne Nennung des Autors, als wäre sie keine Privatansicht, sondern allgemein anerkannt.↩︎

  108. Einem Kastenwagen, bezüglich der Verunreinigungsfähigkeit; cf. ad rem Kel. XVIII, 2.↩︎

  109. Die Worte »wenn sich Geld darauf befindet« beziehen sich auf die Dämmerzeit, bei Beginn des Š.s.↩︎

  110. Der der Ansicht R. Jehudas war.↩︎

  111. Wenn sie nicht brennt.↩︎

  112. Durch schwierige Fragen.↩︎

  113. Obgleich man sie am Šabbath nicht tragen darf; weit. Fol. 59b.↩︎

  114. An einem fehlerhaften Erstgeborenen, das in eine Grube fiel; cf. Jṭ. 26a.↩︎

  115. Zur Untersuchung und Begutachtung des Leibesfehlers.↩︎

  116. Der Mann die Gelübde seiner Frau; cf. Num. Kap. 30.↩︎

  117. Der Talmud unterscheidet zwischen der Aufhebung (הפרה), wodurch das Gelübde als von vornherein ungültig erklärt wird, u. der Auflösung (התרה), wodurch die Gültigkeit des Gelübdes nicht beanstandet, jedoch aufgelöst wird.↩︎

  118. Wenn es sich beispielsweise auf den Genuß von Speisen am Š. bezieht.↩︎

  119. Da sie dies vorher nicht wissen konnte, so gilt die Auflösung als Neuenlstandenes, das als Abgesondertes am Š. verboten ist.↩︎

  120. Bei einem Gelehrten.↩︎

  121. Die Flamme, die die Hauptsache ist; dies ist der Grund des Verbotes u. nicht die Vorsorge, man könnte sie auslöschen.↩︎

  122. Ein minderwertiges Stückchen Stoff, das nur für Arme verwendbar ist u. nicht für Reiche (weniger als 3 zu 3 Handbreiten), ist nur für Arme verunreinigungsfähig u. nicht für Reiche.↩︎

  123. Das man am Š. hinaustragen darf.↩︎

  124. Wo Linnen sehr teuer war, und auch Dochtfetzen einen Wert repräsentierten.↩︎

  125. Transportables, zerlegbares Bett.↩︎

  126. Für einen Pfeilbogen.↩︎

  127. Richt. (wie A͑rukh) גיליתא (hebr. מטה של נילה) Bett aus Rohr, zum Zusammenklappen.↩︎

  128. Dies ist somit keine Verursachung, sondern ein direktes Löschen.↩︎