Schabbat Kapitel 16


Der Talmud, Traktat (Massechet) Schabbat in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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i,1MAN DARF ALLE HEILIGEN SCHRIFTEN AUS EINER FEUERSBRUNST RETTEN, OB MAN AUS IHNEN LIEST1 ODER NICHT LIEST. AUCH WENN SIE IN IRGEND EINER ANDEREN SPRACHE GESCHRIEBEN SIND, MUSS MAN SIE2 VERSTECKEN. WESHALB DARF MAN AUS MANCHEN NICHT LESEN? WEGEN DES VERSÄUMNISSES DES LEHRHAUSES3.

GEMARA. Es wurde gelehrt: Sind sie targumisch4 geschrieben, oder in irgend einer anderen Sprache, so darf man sie, wie R. Hona sagt, aus einer Feuersbrunst nicht retten, und wie R. Ḥisda sagt, aus einer Feuersbrunst wohl retten. Nach demjenigen, welcher sagt, sie seien zum Lesen zulässig, stimmen alle überein, daß man sie retten darf, sie streiten nur nach demjenigen, welcher sagt, sie seien zum Lesen nicht zulässig. R. Hona sagt, man dürfe sie nicht retten, da sie zum Lesen nicht zulässig sind, und R. Ḥisda sagt, man rette sie wohl, um Mißachtung der heiligen Schriften [zu verhüten].

Wir haben gelernt: Man darf alle heiligen Schriften aus einer Feuersbrunst retten, ob man aus ihnen liest oder nicht. Auch wenn sie in irgend einer anderen Sprache geschrieben sind. Bücher, aus denen man liest, sind wohl die Propheten, aus denen man nicht liest, die Hagiographen, auch wenn sie in irgend einer anderen Sprache geschrieben sind, dies heißt wohl, obgleich sie zum Lesen nicht zulässig sind, und er lehrt, daß man sie rette. Dies ist eine Widerlegung R. Honas!?

R. Hona kann dir erwidern: Wie ist nach deiner Auffassung der Schlußsatz zu erklären: muß man sie verstecken; wenn man sie sogar [am Šabbath] retten darf, so ist es ja selbstverständlich, daß man sie [Wochentags] verstecken muß5!? Vielmehr erklärt R. Hona [die Mišna] nach seiner Ansicht und R. Ḥisda nach seiner Ansicht. R. Hona erklärt sie nach seiner Ansicht: Ob man aus ihnen liest, die Propheten; oder nicht liest, die Hagiographen; dies nur, wenn sie in der Heiligensprache geschrieben sind, wenn aber in irgend einer anderen Sprache, so rette man sie nicht, jedoch sind sie [Wochentags] zu verstecken. R. Ḥisda erklärt sie nach seiner Ansicht: Ob man aus ihnen liest, die Propheten; nicht liest, die Hagiographen; auch wenn sie in irgend einer anderen Sprache geschrieben sind, rette man sie [am Šabbath]; und man muß sie verstecken, sogar die Moderreste. Man wandte ein: Sind sie targumisch geschrieben oder in irgend einer anderen Sprache, so darf man sie aus einer Feuersbrunst retten. Dies ist eine Widerlegung R. Honas!?

R. Hona kann dir erwidern, dieser Tanna sei der Ansicht, sie seien zum Lesen zulässig.

Komm und höre: Sind sie koptisch, medisch, hebräisch6, e͑lamisch oder griechisch geschrieben, so rette man sie bei einer Feuersbrunst, obgleich sie zum Lesen nicht zulässig sind. Dies ist eine Widerlegung R. Honas!?

R. Hona kann dir erwidern, hierüber streiten Tannaím. Es wird nämlich gelehrt: Sind sie targumisch oder in irgend einer anderen Sprache geschrieben, so darf man sie aus einer Feuersbrunst retten; R. Jose sagt, man dürfe sie aus einer Feuersbrunst nicht retten. R. Jose erzählte: Einst kam mein Vater Ḥalaphta zu R. Gamliél Berabbi7 in Ṭiberjas und traf ihn am Tische Joḥanans des Verwiesenen sitzen und aus einem targumischen Ijobbuche, das er in der Hand hielt, lesen. Da sprach er zu ihm: Ich erinnere mich, wie dein Großvater R. Gamliél auf einer Stufe des Tempelberges stand, und als man ihm ein targumisches Ijobbuch brachte, sprach er zum Baumeister: Stecke es in eine Bauschicht. Und auch er befahl es ihm, und er versteckte es. R. Jose b. Jehuda erzählte: Man hat darüber eine Mulde Lehm gestülpt. Rabbi sprach: Dagegen ist zweierlei einzuwenden. Erstens, woher Lehm auf dem Tempelberge? Zweitens, darf man solche denn mit Händen vernichten? Man lege sie vielmehr an einen ungeschützten Ort, wo sie von selbst vermodern.

Wer sind die Tannaím,

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[die hierüber streiten:] wollte man sagen, der erste Tanna und R. Jose, so besteht ihr Streit vielleicht nur darin, indem einer der Ansicht ist, sie seien zum Lesen zulässig, während der andere der Ansicht ist, sie seien zum Lesen nicht zulässig!?

Vielmehr, R. Jose und der Autor [der Lehre von den] koptischen Büchern.

Die Rabbanan lehrten: Segenssprüche und Amulette darf man aus einer Feuersbrunst nicht retten, selbst wenn sie Gottesnamen und viele Sätze aus der Tora enthalten, man lasse sie vielmehr an ihrem Orte verbrennen. Hieraus folgerten sie, daß die Schreiber von Segenssprüchen denen gleichen, die die Tora verbrennen. Einst war jemand in Çajdan, der solche schrieb, und als man dies R. Jišma͑él erzählte, ging er hin, um es zu untersuchen. Als er die Treppe hinaufstieg und jener ihn bemerkte, nahm er ein Bündel Segenssprüche und steckte es in ein Becken mit Wasser. Da sprach R. Jišma͑él zu ihm, wie folgt: Größer ist die Strafe der letzteren [Tat], als die der ersteren.

Der Exilarch fragte Rabba b. R. Hona: Rette man sie, wenn sie in der Heiligensprache mit Farbe, Rötel, Gummi oder Schwärze geschrieben sind, aus der Feuersbrunst, oder rette man sie nicht? Dies ist fraglich nach demjenigen, welcher sagt, man rette [jene], und dies ist fraglich nach demjenigen, welcher sagt, man rette [jene] nicht. Dies ist fraglich nach demjenigen, welcher sagt, man rette [jene] nicht, denn dies gilt vielleicht nur von jenen, die targumisch oder in irgend einer anderen Sprache geschrieben sind, wenn sie aber in der Heiligensprache geschrieben sind, darf man sie wohl retten. Oder aber gilt dies auch nach demjenigen, welcher sagt, man rette [jene], nur von jenen, da sie mit Tinte geschrieben sind, die dauerhaft ist, nicht aber von diesen, da [die Schrift] nicht dauerhaft ist? Dieser erwiderte: Man darf sie nicht retten.

R. Hamnuna lehrte ja aber, man dürfe sie wohl retten!? Dieser erwiderte: Gibt es eine solche Lehre, so ist dies ja gelehrt worden.

Welche Lehre ist dies? R. Aši erwiderte: Es wird gelehrt: Die Bücher [der heiligen Schrift] und die Esterrolle unterscheiden sich voneinander nur dadurch, indem die Bücher in jeder Sprache geschrieben werden dürfen, während die Esterrolle nur in assyrischer Schrift8, auf einer Rolle9 und mit Tinte geschrieben werden darf.

R. Hona b. Ḥalub fragte R. Naḥman: Darf man [ein Fragment] einer Torarolle, auf dem man keine fünfundachtzig Buchstaben zusammensuchen kann, wie sie der Abschnitt »Und als die Lade sich in Bewegung setzte« enthält10, aus einer Feuersbrunst retten oder nicht? Dieser erwiderte: Du solltest doch hinsichtlich des Abschnittes »Und als die Lade sich in Bewegung setzte« selber fragen, wenn darin [ein Buchstabe] fehlt!?

Hinsichtlich des Abschnittes »Und als die Lade sich in Bewegung setzte« selber, ist es mir nicht fraglich; diesen darf man retten, auch wenn er keine fünfundachtzig Buchstaben hat, da er Gottesnamen enthält; fraglich ist es mir nur hinsichtlich eines [anderen Fragmentes einer] Torarolle, auf dem man keine fünfundachtzig Buchstaben zusammensuchen kann. Wie ist es damit? Dieser erwiderte: Man darf es nicht retten. Er wandte gegen ihn ein: Das Targum in der Schriftsprache oder die Schrift in der Targumsprache, in hebräischer Schrift, darf man aus einer Feuersbrunst retten und selbstverständlich das Targum in den Büchern E͑zra, Daniél und der Tora. Das Targum in der Tora sind ja [die Worte:] 11Jegar Sahadutha; diese haben ja keine fünfundachtzig Buchstaben!?

Hierbei handelt es sich um die Ergänzung12.

Sie fragten: Sind die fünfundachtzig Buchstaben zusammengehörend13 oder auch zerstreut zu verstehen?

R. Hona sagt, zusammengehörend, R. Ḥisda sagt, auch zerstreut. Man wandte ein: [Ein Fragment einer] vermoderten Torarolle darf man, wenn man auf diesem fünfundachtzig Buchstaben zusammensuchen kann, wie sie der Abschnitt »Und als die Lade sich in Bewegung setzte« enthält, [aus einer Feuersbrunst] retten, sonst aber nicht. Dies ist eine Widerlegung R. Honas!? R. Ḥisda erklärte es nach R. Hona: Wörter [zusammensuchen].

Die Rabbanan lehrten: Und als die Lade sich in Bewegung setzte, sprach Moše. Diesem Abschnitte machte der Heilige, gepriesen sei er, am Anfang und am Ende Zeichen14, um anzudeuten, daß er sich nicht auf der

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richtigen Stelle befinde. Rabbi sagte: Nicht aus diesem Grunde, sondern weil dieser Abschnitt einen bedeutenden Text für sich bildet.

Wessen Ansicht vertritt das, was R. Šemuél b. Naḥmani im Namen R. Jonathans gesagt hat:15Sie hat ihre sieben Säulen ausgehauen, das sind nämlich die sieben Bücher der Tora. Wessen nun? Die des Rabbi16.

Wer ist der Tanna, der gegen Rabbi streitet?

Es ist R. Šimo͑n b. Gamliél, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Dereinst wird dieser Abschnitt aus dieser Stelle entfernt und an die richtige Stelle gesetzt werden. Weshalb aber steht er hier? Um zwischen dem ersten und dem zweiten Unglücke zu trennen.

Welches ist das zweite Unglück?

17Und das Volk beklagte sich.

Welches ist das erste Unglück?

18Und sie zogen vom Berge des Herrn, und R. Ḥama b. R. Ḥanina erklärte: Sie zogen sich von Gott zurück.

Wo gehört er hin? R. Aši erwiderte: In [den Abschnitt von den] Bannern19.

Sie stellten die Frage: Darf man die unbeschriebenen Ränder einer Torarolle aus einer Feuersbrunst retten oder nicht?

Komm und höre: [Ein Fragment einer] vermoderten Torarolle darf man, wenn man auf diesem fünfundachtzig Buchstaben zusammensuchen kann, wie sie der Abschnitt »Und als die Lade sich in Bewegung setzte« enthält, [aus einer Feuersbrunst] retten, sonst aber nicht. Weshalb denn, dies sollte ja schon wegen des Randes erfolgen!?

Anders ist es bei einem vermoderten.

Komm und höre: Ein verwischtes [Fragment einer] Torarolle darf man, wenn man auf diesem fünfundachtzig Buchstaben zusammensuchen kann, wie sie der Abschnitt »Und als die Lade sich in Bewegung setzte« enthält, [aus einer Feuersbrunst] retten, sonst aber nicht. Weshalb denn, dies sollte ja schon wegen des Randes erfolgen!?

Hinsichtlich der Stelle, auf der einst Schrift war, ist es mir nicht fraglich, denn wie diese nur durch die Schrift heilig war, so schwindet ihre Heiligkeit mit dem Verschwinden der Schrift; fraglich ist es mir nur hinsichtlich [des Randes] oben und unten und [des Raumes] zwischen den Abschnitten, zwischen den Spalten und am Beginne und Schlusse des Buches20.

So sollte es doch wegen des [Randes] erfolgen21!?

Wenn man [den Rand] abgeschnitten und fortgeworfen hat.

Komm und höre: Die Ränder oben und unten, [der Raum] zwischen den Abschnitten, zwischen den Spalten, am Beginne und am Schlusse des Buches machen die Hände unrein22!?

Vielleicht ist es anders, wenn es mit der Torarolle selbst erfolgt.

Komm und höre: Die Ränder23und Minäerbücher darf man aus einer Feuersbrunst nicht retten; man lasse sie vielmehr an ihrer Stelle verbrennen, sie selbst samt ihren Gottesnamen. Doch wohl die Ränder einer Torarolle!?

Nein, die Ränder der Minäerbücher.

Wenn man die Minäerbücher selbst nicht retten darf, wozu braucht er es von den Rändern zu lehren!?

Er meint es, wie folgt: die Minäerbücher gleichen den Rändern.

Der Text. Die Ränder und die Minäerbücher darf man aus einer Feuersbrunst nicht retten. R. Jose sagte: Am Wochentage schneide man die darin enthaltenen Gottesnamen aus und verstecke sie, und das Übrige verbrenne man. R. Tryphon sagte: Ich will meiner Kinder beraubt sein, wenn ich sie nicht, wenn sie mir in die Hände kommen sollten, samt den in ihnen enthaltenen Gottesnamen verbrennen würde. Selbst wenn einer jemand verfolgt, um ihn zu töten, oder eine Schlange ihm nachläuft, um ihn zu beißen, flüchte er sich lieber in ein Götzenhaus, als die Häuser von diesen24zu betreten. Diese kennen [Gott] und leugnen, während jene ihn nicht kennen und leugnen. Über sie spricht die Schrift:25hinter Tür und Pfosten stellst du dein Gedächtnis auf. R. Jišma͑él sagte: Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn die Tora gesagt hat, mein in Heiligkeit geschriebener Name sei durch das [Fluch]wasser auszulöschen, um Frieden zwischen Mann und Frau26herzustellen, um wieviel mehr [wegen] dieser, die Neid, Haß und Streit zwischen den Jisraéliten und ihrem Vater im Himmel stiften. Über sie spricht David:27Sollte ich nicht hassen, o Herr, die dich hassen, und nicht zanken mit denen, die sich gegen dich auflehnen? Mit vollendetem Hasse hasse ich sie, als Feinde gelten sie mir. Und wie man diese nicht aus einer Feuersbrunst retten darf, so darf man sie auch nicht aus einem Trümmerhaufen, aus dem Wasser, noch aus sonst etwas, das sie vernichtet, retten.

R. Joseph b. Ḥanin fragte R. Abahu: Darf man die Bücher des Abidanhauses28aus einer Feuersbrunst retten oder nicht?

Ja und nein; er schwankte. Rabh besuchte nicht das Abidanhaus und um so weniger das Niçrephehaus. Šemuél besuchte nicht das Niçrephehaus, wohl aber das Abidanhaus. Einst sprachen sie zu Raba: Weshalb kommst du nicht in das Abidanhaus? Er erwiderte: Jene Palme befindet sich auf dem Wege und sie ist mir hinderlich.

So möge er sie entwurzeln.

Dann wird mir diese Stelle hinderlich sein. Mar b. Joseph sagte: Ich gehöre zu ihnen29und fürchte sie nicht. Einmal aber ging er hin, und sie wollten ihn gefährden. R. Meír nannte [das Evangelium] »Aven-giljon [Unheilsblätter]«, R. Joḥanan nannte es »A͑von-giljon [Sündenblätter]«30.

Imma Šalom, die Frau R. Elie͑zers und Schwester R. Gamliéls, hatte

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einen Philosophen31in der Nachbarschaft, der im Rufe stand, keine Bestechung zu nehmen, und sie32wollten sich über ihn lustig machen. Da brachte sie ihm eine goldene Lampe, trat vor ihn und sprach: Ich möchte einen Anteil an der Erbschaft des Fürsten33erhalten. Da sprach dieser: So teilet unter euch. Darauf sprach jener: Bei uns34heißt es: Wenn ein Sohn vorhanden ist, erbe die Tochter nicht mit. Dieser erwiderte: Seit dem Tage, an dem ihr aus euerem Lande vertrieben worden seid, wurde das Gesetz Mošes aufgehoben und das Evangelium gegeben, und in diesem heißt es: Sohn und Tochter sollen gleichmäßig35erben. Am nächsten Tage schenkte er ihm einen libyschen Esel. Da sprach dieser: Sehet die Fortsetzung im Evangelium, und da heißt es:36Ich (Evangelium) bin nicht das Gesetz (Mošes) vermindern gekommen, sondern ergänzen. In diesem aber heißt es: Wenn ein Sohn vorhanden ist, erbe die Tochter nicht mit. Hierauf sprach sie: Lasse doch dein Licht gleich einer Lampe leuchten. Da sprach R. Gamliél: Der Esel kam und stieß die Lampe um.

WESHALB DARF MAN AUS MANCHEN NICHT LESEN &C. Rabh sagte: Dies wurde nur von der Zeit des Vortrages gelehrt, außerhalb der Vortragszeit aber darf man sie wohl lesen. Šemuél sagte: Auch außerhalb der Vortragszeit darf man sie nicht lesen.

Dem ist ja aber nicht so, Nehardea͑ war ja die Ortschaft Šemuéls, und in Nehardea͑ las man ja beim Vespergebete am Šabbath Abschnitte aus den Hagiographen!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Rabh sagte: Dies wurde nur vom Orte des Vortrages gelehrt, außerhalb des Vortragsortes aber darf man sie lesen. Šemuél aber sagte: Sowohl am Vortragsorte als auch außerhalb des Vortragsortes darf man sie zur Vortragszeit nicht lesen und außerhalb der Vortragszeit wohl lesen. Šemuél vertritt hierbei seine Ansicht, denn in Nehardea͑ las man beim Vespergebete am Šabbath Abschnitte aus den Hagiographen. R. Aši erwiderte: Tatsächlich, wie wir zuerst gelesen haben, Šemuél aber vertritt die Ansicht R. Neḥemjas. Es wird nämlich gelehrt: Obgleich sie gesagt haben, man dürfe die heiligen Schriften37nicht lesen, so darf man sie dennoch studieren und auslegen; braucht man einen Vers, so hole man sie und sehe ein. R. Neḥemja sagte: Sie sagten deshalb, man dürfe die heiligen Schriften nicht lesen, damit man sage: Wenn man heilige Schriften nicht lesen darf, um wieviel weniger profane Schriften.

i,2MAN DARF DAS FUTTERAL DES BUCHES MIT DEM BUCHE, UND DAS FUTTERAL DER TEPHILLIN MIT DEN TEPHILLIN RETTEN, AUCH WENN DARIN SICH GELD BEFINDET. WOHIN DARF MAN SIE RETTEN? NACH EINER NICHT OFFENEN DURCHGANGSHALLE. BEN BETHERA SAGT, AUCH NACH EINER OFFENEN.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn der vierzehnte38auf einen Šabbath fällt, so häute man das Pesaḥopfer bis zur Brust ab39

so R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa; die Weisen sagen, man häute es ganz ab.

Einleuchtend ist die Ansicht R. Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b. Beroqa, denn es erfolgt des Höchsten wegen, was ist aber der Grund der Rabbanan? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Schrift sagt:40Alles hat der Herr um seinetwillen geschaffen.

Wieso geschieht dies um seinetwillen? R. Joseph erwiderte: Damit es nicht [durch die Haut] verderbe. Raba erwiderte: Damit die Heiligtümer Gottes nicht wie Aas daliegen.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn es auf einem goldenen Tische liegt, oder an einem Nordwindtage41.

Was folgert R. Jišma͑él, der Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, aus dem Schriftverse: alles hat der Herr um seinetwillen geschaffen?

Daß man nicht die Opferteile vor dem Abziehen der Haut herausnehme.

Aus welchem Grunde? R. Hona, Sohn des R. Nathan, erwiderte: Wegen der Haare42.

R. Ḥisda sagte im Namen Mar U͑qabas: Was erwiderten die Genossen dem R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa?

Sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar mit dem Buche auch das Futteral des Buches retten darf43, wie sollte man nicht vom Pesaḥopfer die Haut abziehen dürfen!?

Es ist ja nicht gleich, da ist es ja nur eine Fortbewegung, hierbei aber eine Arbeit!? R. Aši erwiderte: Sie streiten über beides; sie streiten über die Fortbewegung und sie streiten über die Arbeit. Jene sprachen zu ihm44, wie folgt: Wenn man mit dem Buche auch das Futteral retten darf, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!?

Es ist ja nicht gleich, da ist ja [das Futteral] ein

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Untersatz für eine erlaubte Sache, hierbei aber ist [die Haut] ein Untersatz für eine verbotene Sache45!?

Vielmehr, sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar mit dem Buche auch das Futteral retten darf, selbst wenn sich darin Geld befindet, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!?

Es ist ja nicht gleich, da ist ja [das Futteral] ein Untersatz für eine verbotene und für eine erlaubte Sache, hierbei aber ist [die Haut] ein Untersatz nur für eine verbotene Sache!?

Vielmehr, sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar ein Futteral, in dem Geld sich befindet, herbeiholen und es mit der Torarolle retten darf, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!?

Woher dies selbst: wollte man sagen, da man es nicht fortzuwerfen braucht, wenn es sich darin befindet, so darf man es auch herbeiholen, so ist es ja nicht gleich; da46könnte es mittlerweile vom Feuer erfaßt werden, während man während des Holens [das Geld] fortwerfen kann!? Vielmehr, erwiderte Mar b. R. Aši, tatsächlich, wie wir zuerst gesagt haben, wenn du aber einwendest, da ist es eine Fortbewegung, während es hierbei eine Arbeit ist, so gilt dies von dem Falle, wenn man die Haut nicht braucht.

Aber Abajje und Raba sagen ja beide, auch R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen, ohne zu töten!?

Wenn er die Haut fetzend abzieht47.

WOHIN DARF MAN SIE RETTEN &C. Was heißt offen und was heißt nicht offen? R. Ḥisda erwiderte: Drei Wände und zwei Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle, drei Wände und ein Pfosten sind eine offene Durchgangshalle. Beide nach R. Elie͑zer, denn wir haben gelernt: Die Durchgangshalle ist tauglich48, wenn sie, wie die Schule Šammajs sagt, einen Pfosten und einen Balken, wie die Schule Hilleis sagt, entweder einen Pfosten oder einen Balken, und wie R. Elie͑zer sagt, zwei Pfosten49 hat. Rabba sprach zu ihm: Drei Wände und ein Pfosten, und dies nennst du offen!? Ferner sollte man doch in eine solche auch nach den Rabbanan Speisen und Getränke50retten dürfen!? Vielmehr, sagte Rabba, zwei Wände und zwei Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle, zwei Wände und ein Pfosten sind eine offene Durchgangshalle. Beide nach R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Noch mehr sagte R. Jehuda: Wer zwei Häuser [gegenüber] auf beiden Seiten der Straße hat, darf einen Pfosten an der einen Seite51und einen Pfosten an der anderen Seite aufstellen, oder einen Balken an der einen Seite und einen Balken an der anderen Seite legen, und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Dadurch kann man das öffentliche Gebiet nicht vereinigen. Abajje sprach zu ihm: Auch nach deiner Erklärung sollte man doch in eine solche auch nach den Rabbanan Speisen und Getränke retten dürfen!? Vielmehr, sagte R. Aši, drei Wände und ein Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle,

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drei Wände ohne Pfosten sind eine offene Durchgangshalle. Und auch R. Elie͑zer, welcher sagt, es seien zwei Pfosten erforderlich, ist dieser Ansicht nur hinsichtlich Speisen und Getränke, für eine Torarolle aber genügt auch ein Pfosten.

iiMAN DARF SPEISE FÜR DREI MAHLZEITEN RETTEN; FÜR MENSCHEN, WAS SICH FÜR MENSCHEN EIGNET, FÜR TIERE, WAS SICH FÜR TIERE EIGNET. UND ZWAR: BRICHT DIE FEUERSBRUNST AM ŠABBATHABEND AUS, SO DARF MAN SPEISE FÜR DREI MAHLZEITEN RETTEN, BRICHT SIE MORGENS AUS, SO DARF MAN SPEISE FÜR ZWEI MAHLZEITEN RETTEN, UND BRICHT SIE ZUR VESPERZEIT AUS, SO DARF MAN SPEISE FÜR EINE MAHLZEIT RETTEN. R. JOSE SAGT, MAN DÜRFE IMMER SPEISE FÜR DREI MAHLZEITEN RETTEN.

GEMARA. Merke, man betätigt sich ja erlaubterweise52, so sollte man doch mehr retten dürfen!? Raba erwiderte: Da ein Mensch wegen seines Geldes in Aufregung gerät, so könnte er, wenn man ihm mehr erlauben würde, zum Löschen verleitet werden. Abajje sprach zu ihm: Es wird gelehrt, daß, wenn einem auf der Spitze seines Daches ein Faß zerbricht, er ein Gefäß holen und darunter stellen darf, jedoch kein zweites Gefäß holen und das [Ausfließende] auffangen, kein zweites Gefäß an das Dach ansetzen; welche [verbotene Handlung] ist hierbei zu berücksichtigen!?

Auch hierbei ist zu berücksichtigen, er könnte ein Gefäß über die Straße tragen.

Der Text. Zerbricht einem auf der Spitze seines Daches ein Faß, so darf er ein Gefäß holen und darunter stellen, jedoch kein zweites Gefäß holen und [das Ausfließende] auffangen, kein zweites Gefäß an das Dach ansetzen. Kommen zu ihm Gäste, so darf er noch ein zweites Gefäß holen und auffangen und ein zweites Gefäß an das Dach ansetzen. Man darf nicht [das Ausfließende] auffangen und nachher Gäste einladen, jedoch Gäste einladen und nachher auffangen. Man darf hierbei keine List53anwenden; im Namen des R. Jose b. Jehuda sagten sie, man dürfe hierbei wohl eine List anwenden. Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen, wie R. Elie͑zer und R. Jehošua͑. Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Vieh und sein Junges in eine Grube54gefallen sind, so hole man, wie R. Elie͑zer sagt, das eine herauf, um es zu sehlachten, und das andere füttere man an Ort und Stelle, damit es nicht verende. R. Jehošua͑ sagt, man bediene sich einer List: man hole eines herauf, um es zu schlachten, schlachte es aber nicht, sodann hole man das zweite herauf und schlachte nach Belieben das eine oder das andere.

Wieso denn, vielleicht ist R. Elie͑zer dieser Ansicht nur da, wo man das Vieh füttern kann, nicht aber hierbei, wo es nicht anders möglich ist. Oder vielleicht ist R. Jehošua͑ dieser Ansicht nur da, wegen der Tierquälerei, nicht aber hierbei, wo keine Tierquälerei zu berücksichtigen ist.

Die Rabbanan lehrten: Hat man Feinbrot gerettet, so darf man kein Schrotbrot mehr retten; hat man Schrotbrot gerettet, so darf man noch Feinbrot retten. Ferner darf man am Versöhnungstage für den Šabbath, nicht aber am Šabbath für den Versöhnungstag retten, und um so weniger am Šabbath für das Fest oder für den nächsten Šabbath.

Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand Brot im Ofen vergessen und die Heiligkeit des Tages begonnen hat, so darf er Speise für drei Mahlzeiten retten, auch zu anderen sagen: Kommt, rettet für euch. Er darf aber das Brot nicht mit einer Brotschaufel, sondern mit einem Messer abnehmen55.

Dem ist ja aber nicht so, in der Schule R. Jišma͑éls wurde ja gelehrt: 56Ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten, ausgenommen das Posaunenblasen und das Herausnehmen des Brotes, die als Kunstfertigkeiten und nicht als Arbeiten betrachtet werden!?

Soweit möglich, hat es auf ungewöhnliche Weise zu erfolgen.

R. Ḥisda sagte: Man besorge stets das Nötige für den Šabbath möglichst früh, denn es heißt:57am sechsten Tage sollen sie zubereiten, was sie heimbringen, unverzüglich58. R. Abba sagte: Man ist am Šabbath verpflichtet, zwei Brote anzubrechen, denn es heißt: 59doppeltes Brot. R. Aši erzählte: Ich sah, wie R. Kahana zwei hielt und nur eines anbrach, indem er sagte: es heißt nur:60sammelten. R. Zera brach ein Brot an, das für die ganze Mahlzeit reichte. Rabina sprach zu R. Aši: Dies sieht ja wie Gehässigkeit aus!?

Da man dies an keinem anderen Tage tut, sondern nur an diesem, so sieht dies nicht wie Gefräßigkeit aus. Wenn sich R. Ami und R. Asi ein E͑rubbrot darbot, leiteten sie mit diesem die Mahlzeit ein, indem sie sagten: Da damit bereits ein Gebot ausgeübt worden ist, so werde damit ein zweites Gebot ausgeübt.

UND ZWAR: BRICHT DIE FEUERSBRUNST &C. AUS. Die Rabbanan lehrten: Wieviel Mahlzeiten ist man am Šabbath abzuhalten verpflichtet? Drei; R. Ḥidqa sagt, vier. R. Joḥanan sagte: Beide folgern aus ein und demselben Schriftverse:61Und Moše sprach: Nährt euch heute davon, denn heute ist der Šabbath des Herrn; heute werdet ihr draußen nichts finden. R. Ḥidqa ist der Ansicht, die dreimalige Wiederholung [des Wortes] heute62sei außer der des Šabbathabends zu verstehen, und die Rabbanan sind der Ansicht, mit der des Šabbathabends.

Wir haben gelernt: Bricht die Feuersbrunst am Šabbathabend aus, so darf man Speise für drei Mahlzeiten retten. Doch wohl, wenn man noch nicht gegessen

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hat!?

Nein, wenn man bereits gegessen hat.

«Bricht sie morgens aus, so darf man Speise für zwei Mahlzeiten retten.» Doch wohl, wenn man noch nicht gegessen hat!?

Nein, wenn man bereits gegessen hat.

«Bricht sie zur Vesperzeit aus, so darf man Speise für eine Mahlzeit retten.» Doch wohl, wenn man noch nicht gegessen hat!?

Nein, wenn man bereits gegessen hat.

Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, R. Jose sagt, man dürfe immer Speise für drei Mahlzeiten retten, so ist ja demnach der erste Tanna der Ansicht, daß es drei sind!?

Das Richtigste ist vielmehr, unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht R. Ḥidqas.

Wir haben gelernt, wer Speise für zwei Mahlzeiten hat, nehme nicht aus der Armenschüssel, wer Speise zu vierzehn Mahlzeiten hat, nehme nicht aus der Almosenbüchse. Wer ist hier vertreten: weder die Rabbanan, noch R. Ḥidqa, denn nach den Rabbanan sollten es fünfzehn und nach R. Ḥidqa sechzehn63sein!?

Tatsächlich die Rabbanan, denn man spricht zu ihm: Was du am Šabbathausgang essen willst, iß am Šabbath.

Also nach den Rabbanan und nicht nach R. Ḥidqa?

Du kannst auch sagen, nach R. Ḥidqa, denn man spricht zu ihm: Was du am Vorabend des Šabbaths essen willst, iß erst abends.

Sollten wir ihn denn den ganzen Vorabend des Šabbaths fasten lassen!?

Vielmehr, sie vertritt die Ansicht R. A͑qibas, welcher sagte: Mache deinen Šabbath alltägig, nur sei nicht der Mitmenschen bedürftig.

Wir haben gelernt: Man gebe einem von Ort zu Ort wandernden Armen nicht weniger als ein Pondionbrot, wenn vier Seá [Getreide] um einen Sela͑ verkauft werden. Übernachtet er, so gebe man ihm das Erforderliche für ein Nachtlager. Am Šabbath gebe man ihm Speise für drei Mahlzeiten. Also nach den Rabbanan und nicht nach R. Ḥidqa!?

Tatsächlich nach R. Ḥidqa, denn dies gilt von dem Falle, wenn er noch eine Mahlzeit hat, man spricht dann zu ihm: Iß, was du noch hast.

Sollte er denn nachher ganz leer fortgehen!?

Man gebe ihm dann eine Mahlzeit mit.

Was ist das Erforderliche für ein Nachtlager? R. Papa erwiderte: Bett und Polster.

Die Rabbanan lehrten: Die Teller, aus denen man abends gegessen hat, darf man abspülen, um aus ihnen morgens zu essen; aus denen man morgens gegessen hat, darf man abspülen, um aus ihnen mittags zu essen; aus denen man mittags gegessen hat, darf man abspülen, um aus ihnen Vesper zu essen; vom Vesper ab darf man sie nicht mehr abspülen. Becher, Krüglein und Gläser darf man jedoch den ganzen Tag ausspülen, da es für das Trinken keine festgesetzte Zeit gibt.

R. Šimo͑n b. Pazi sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: Wer die drei Mahlzeiten am Šabbath hält, wird vor drei Heimsuchungen bewahrt: vor den messianischen Leiden, vor dem Höllengerichte und vor dem Kriege von Gog64und Magog. Vor den messianischen Leiden, denn jener heißt Tag, und von diesen heißt es:65siehe, ich schicke each den Propheten Elijahu, bevor der Tag herangekommen &c. Vor dem Höllengerichte, denn jener heißt Tag, und von diesem heißt es:66ein Tag des Grimmes ist jener Tag. Vor dem Kriege von Gog und Magog, denn jener heißt Tag, und von diesem heißt es:67an dem Tage, da Gog kommt.

R. Joḥanan sagte im Namen R. Joses: Wer den Šabbath in Wonne feiert, dem wird ein unbegrenztes Erbteil verliehen, denn es heißt: 68alsdann wirst du deine Wonne an dem Herrn haben, und ich will dich auf den Höhen des Landes einherfahren lassen, und ich will dich das Erbteil

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deines Vaters Jqob genießen lassen &c. Nicht das Erbteil Abrahams, von dem es heißt:69auf, durchwandle das Land in der Länge und in der Breite &c., nicht das Erbteil Jiçḥaqs, von dem es heißt: 70denn dir und deinen Kindern will ich all diese Länder geben, sondern das Erbteil Ja͑qobs, von dem es heißt:71und du sollst dich ausbreiten nach West und Ost und Nord und Süd. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Er wird auch vor der Knechtschaft der Regierungen bewahrt, denn hierbei heißt es: ich will dich auf die Höhen des Landes einherfahren lassen, und dort heißt es:72du wirst über ihre Höhen einherschreiten.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wer den Šabbath in Wonne feiert, dem werden die Wünsche seines Herzens gewährt, denn es heißt:73so wirst du an dem Herrn Wonne haben, und er wird dir geben, was dein Herz wünscht. Ich würde nicht gewußt haben, was das für eine Wonne ist, wenn es aber heißt:74du sollst den Šabbath eine Wonne nennen, so ist darunter die Wonne des Šabbaths zu verstehen.

Womit bereite man ihm eine Wonne? R. Jehuda, Sohn des R. Šemuél b. Šilath, sagte im Namen Rabhs: Mit Mangoldspeisen, großen Fischen und Knoblauchköpfen. R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs: Selbst das Wenige ist, wenn man es nur zu Ehren des Šabbaths bereitet, für ihn eine Wonne.

Was ist damit gemeint? R. Papa erwiderte: Eine Bratfischspeise.

R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Wer den Šabbath nach Vorschrift hält, dem wird, selbst wenn er wie Enoš75Götzendienst getrieben hat, dies vergeben, denn es heißt:76Heil dem Menschen, der dies tut &c. vor Entweihung bewahrt [meḥialelo]; man lese nicht meḥalelo, sondern maḥul lo [es sei ihm vergeben]. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Hätten die Jisraéliten den ersten Šabbath gehalten, so hätte keine Nation und kein Sprachstamm über sie Gewalt gehabt, denn es heißt:77und es geschah am siebenten Tage, da gingen etliche Leute hinaus, um einzusammeln, und darauf folgt:78und A͑maleq kam. R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Würden die Jisraéliten zwei Šabbathe nach Vorschrift halten, so würden sie sofort erlöst werden, denn es heißt:79so spricht der Herr: Den Verschnittenen, die meine Šabbathe beachten, und darauf folgt:80ich will sie zu meinem heiligen Berge heimbringen &c.

R. Jose sagte: Mein Teil möge unter denen sein, die am Šabbath drei Mahlzeiten halten. R. Jose sagte ferner: Mein Teil möge unter denen sein, die jeden Tag das Loblied81vollständig lesen.

Dem ist ja aber nicht so, der Meister sagte ja, wer das Loblied täglich liest, schmäht82und lästert!?

Unter dem Lobliede, von dem wir sprechen, sind die Singverse83 zu verstehen. R. Jose sagte ferner: Mein Anteil möge unter denen sein, die das Gebet mit dem Sonnenerröten verrichten. R. Ḥija b. Abba sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Es ist Gebot, das Gebet mit dem Sonnenerröten zu verrichten. R. Zera sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: 84Sie mögen dich mit der Sonne fürchten, und vor dem Monde, von Geschlecht zu Geschlecht. Ferner sagte R. Jose: Mein Anteil möge unter denen sein, die an Leibschmerzen sterben. Der Meister sagte nämlich; Die meisten der Gerechten sterben an Leibschmerzen. Ferner sagte R. Jose: Mein Anteil möge unter denen sein, die auf der Reise zu gottgefälligen Handlungen sterben. Ferner sagte R. Jose: Mein Anteil möge unter denen sein, die den Šabbathbeginn in Ṭiberjas und den Šabbathausgang in Sepphoris85halten. Ferner sagte R. Jose: Mein Anteil möge unter denen sein, die zum Studium ins Lehrhaus führen, und nicht unter denen, die seine Abbrechung verkünden. Ferner sagte R. Jose: Mein Anteil möge unter den Almoseneinnehmern sein, nicht aber unter den Almosen verteilern86. R. Jose sagte ferner: Mein Anteil möge unter denen sein, die man unschuldig verdächtigt. R. Papa sagte: Ich wurde unschuldig verdächtigt87.

R. Jose sagte : Fünfmal habe ich den Beischlaf vollzogen und fünf Zedern in Jisraél gepflanzt.

Wer sind diese? R. Jišma͑él b. R. Jose, R. Elie͑zer b. R. Jose, R. Ḥalaphta b. R. Jose, R. Avtilos b. R. Jose und R. Menaḥem b. R. Jose.

Aber es gibt ja noch den Vardimos!?

Vardimos ist mit Menaḥem identisch, und man nennt ihn deshalb Vardimos, weil sein Gesicht einer Rose [vered] glich.

Demnach88hat R. Jose das Gebot der Begattung nicht [pflichtgemäß] gehalten!?

Sage vielmehr so: fünfmal habe ich den Beischlaf vollzogen und wiederholt89. Ferner sagte R. Jose: Nie im Leben nannte ich meine Frau »Frau« und meinen Ochsen »Ochs« ; meine Frau nannte ich vielmehr Haus und meinen Ochsen nannte ich Feld. Ferner sagte R. Jose : Nie im Leben habe ich mein Glied betrachtet.

Dem ist aber nicht so, als man Rabbi fragte, weshalb man ihn den heiligen Lehrer nannte, erwiderte er, weil er nie im Leben sein Glied betrachtet90habe!?

Bei Rabbi war noch etwas anderes: er kam nicht mit der Hand unterhalb des Gürtels. Ferner sagte R. Jose : Nie im Leben haben die Balken meines Hauses den Saum meines Hemdes gesehen. Ferner sagte R. Jose : Nie im Leben habe ich die Worte meiner Genossen übertreten. Ich selber weiß, daß ich kein Priester bin, trotzdem würde ich die Estrade besteigen, wenn meine Genossen mich dazu auffordern würden. Ferner sagte R. Jose : Nie im Leben habe ich etwas gesagt und es bestritten.

R. Naḥman sagte: Möge es mir zugute kommen, daß ich am Šabbath drei Mahlzeiten abhalte. R. Jehuda sagte : Möge es mir zugute kommen, daß ich die Andacht beim Gebete bewahrt habe. R. Hona, der Sohn Jehošua͑s, sagte: Möge es mir zugute kommen, daß ich keine vier Ellen barhäuptig gehe. R. Šešeth sagte: Möge es mir zugute kommen, daß ich das Tephillingebot ausübe. R. Naḥman sagte: Möge es mir zugute kommen, daß ich das Çiçithgebot ausübe. R. Joseph sprach zu R. Joseph, dem Sohne Rabbas: Was hat dein Vater am genauesten beobachtet? Dieser erwiderte: Das Çiçithgebot. Einst stieg er auf eine Treppe und ein Çiçithfaden riß ihm ab; da rührte er sich nicht [von der Stelle], bis man ihm einen anderen einknüpfte. Abajje sagte: Möge es mir zugute kommen, daß ich, sobald ich einen Gelehrtenjünger einen Traktat beenden sehe, den Schülern ein Fest bereite. Raba sagte: Möge es mir zugute kommen, daß ich,

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sobald ein Gelehrtenjünger zu mir vor das Gericht kommt, nicht eher den Kopf auf das Polster lege, als bis ich mich von seinem Rechte überzeugt habe. Mar. b. R. Aši sagte: Ich bin für einen Gelehrtenjünger als Richter unzulässig, weil ich ihn wie mich selbst liebe, und niemand seine eigene Schuld einsieht.

R. Ḥanina pflegte sich am Vorabend des Šabbaths anzuziehen und gegen Abend zu sprechen: Kommt, wir wollen der Königin Šabbath entgegengehen. R. Jannaj pflegte am Vorabend des Šabbaths seine Gewänder anzuziehen und zu sprechen: Komm, o Braut, komm, o Braut.

Einst kam Rabba b. R. Hona zu Rabba b. R. Naḥman, und man setzte ihm drei Seá Kuchen vor. Da sprach er zu ihnen: Habt ihr denn gewußt, daß ich komme? Diese erwiderten: Bist du etwa bevorzugter als er91?

R. Abba kaufte für dreizehn Stater92Münze Fleisch von dreizehn Schlächtern und legte es [eilig] vor die Türschwelle, indem er sprach: Schnell heran, schnell heran. R. Abahu pflegte93, auf seinem Elfenbeinstuhle sitzend, selbst das Feuer anzufachen. R. A͑nan pflegte dabei einen Kaftan anzuziehen, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: In den Kleidern, in denen man für seinen Herrn einen Topf gekocht hat, schenke man für ihn keinen Becher ein. R. Saphra pflegte einen Kopf selber zu sengen. Raba pflegte eine Meerbutte selber zu salzen. R. Hona pflegte Lichter selber anzustecken. R. Papa pflegte einen Docht selber zu flechten. R. Ḥisda pflegte Mangold selber zu zerstückeln. Rabba und R. Joseph pflegten Holz selber zu spalten. R. Zera pflegte das Feuer selbst anzumachen. R. Naḥman b. Jiçḥaq pflegte Gegenstände auf der Schulter selber herein- und hinauszutragen; er sprach nämlich: Würde ich diese Gegenstände nicht für R. Ami und R. Asi tragen, wenn sie mich besuchen würden!? Manche erzählen: R. Ami und R. Asi pflegten Gegenstände selber auf der Schulter herein- und hinauszutragen; sie sprachen nämlich : Würden wir diese Gegenstände nicht für R. Joḥanan tragen, wenn er uns besuchen würde !?

Joseph der Šabbathverehrer hatte einen Nichtjuden in seiner Nachbarschaft, der viele Güter besaß. Einst sprachen die Ghaldäer zu ihm: All deine Güter wird Joseph der Šabbathverehrer verzehren. Da ging er und verkaufte all seine Güter, kaufte dafür eine Perle und setzte sie in seine Kopfbedeckung. Einst fuhr er in einer Fähre und ein Wind wehte sie hinunter und warf sie ins Wasser, und [die Perle] wurde von einem Fische verschlungen. Als dieser [aus dem Wasser] gezogen wurde, und man ihn am Vorabend des Šabbaths [zum Verkaufe] brachte, fragten [die Fischer], wer einen solchen kaufen würde, und man erwiderte ihnen : Geht, bringet ihn zu Joseph dem Šabbathverehrer, denn er pflegt solche zu kaufen. Da brachten sie ihn zu ihm, und er kaufte ihn. Als dieser ihn aufschlitzte, fand er in ihm die Perle, die er für dreizehn Maß Gold-denarien verkaufte. Einst begegnete ihm ein Greis und sprach zu ihm: Wer dem Šabbath leiht, den bezahlt der Šabbath.

Rabbi fragte R. Jišma͑él b. R. Jose : Worin besteht das Verdienst der Reichen im Jisraélland? Dieser erwiderte: Sie verzehnten [ihr Einkommen]. Es heißt nämlich : 94du sollst verzehnten, verzehnte, damit dureich wirst95.

Worin besteht ihr Verdienst in Babylonien? Dieser erwiderte : Sie ehren die Tora.

Worin besteht ihr Verdienst in anderen Ländern? Dieser erwiderte: Sie ehren den Šabbath. R. Ḥija b. Abba erzählte nämlich: Einst war ich als Gast bei einem Hausherrn in Laodicea und man brachte vor ihn einen goldenen Tisch, eine Last für sechzehn Personen, an dem sechzehn silberne Ketten angebracht waren, und auf dem Teller, Becher, Krüglein, Gläser und allerhand Speisen, Leckereien und Gewürze sich befanden. Beim Decken der Tafel sprachen sie:96Dem Herrn gehört die Erde und was sie füllt &c. Als man sie entfernte, sprachen sie: 97Der Himmel ist der Himmel des Herrn, die Erde aber hat er den Menschen gegeben. Ich fragte ihn: Mein Sohn, wodurch hast du dies erlangt? Er erwiderte mir: Ich war Schlächter, und von jedem Stücke Vieh, das besonders schön war, pflegte ich zu sagen, dieses sei für den Šabbath. Darauf erwiderte ich: Gepriesen sei Gott, daß er dir dies beschieden hat.

Einst sprach der Kaiser zu R. Jehošua͑ b. Ḥananja: Wie kommt es, daß die Šabbathspeise so duftet? Dieser erwiderte : Wir besitzen ein Gewürz namens Šabbath98, das wir hineintun, und davon erhält sie ihren Duft. Da sprach jener: Gib uns etwas davon ab. Dieser erwiderte: Bei dem, der den Šabbath beobachtet, wirkt es, bei dem, der den Šabbath nicht beobachtet, wirkt es nicht.

Einst sprach der Exilarch zu R. Hamnuna: Was bedeutet der Schriftvers :99Und den Heiligen des Herrn verehrungswürdig [nennst]? Dieser erwiderte: Damit ist der Versöhnungstag gemeint, an dem es weder Essen noch Trinken gibt; die Tora befiehlt, ihn zu ehren, nämlich durch ein sauberes Gewand.100Und ihn ehrst; [man halte die Mahlzeit am Šabbath] wie Rabh sagt, früher, und wie Šemuél sagt, später als sonst. Die Söhne des R. Papa b. Abba sprachen zu R. Papa: Wodurch sollen wir, die wir Fleisch und Wein täglich haben, ihn auszeichnen? Dieser erwiderte: Pflegt ihr sonst früh zu speisen, so speiset spät, pflegt ihr sonst spät zu speisen, so speiset früh. R. Šešeth pflegte die Jünger im Sommer in der Sonne und im Winter im Schatten sitzen zu lassen, damit sie sich aufzustehen101beeilen. R. Zera ging hinter den paarweise gehenden Jün-

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gern und sprach zu ihnen: Ich bitte euch, entweiht ihn doch nicht102.

Raba, manche sagen, R. Jehošua͑ b. Levi, sagte: Auch wer am Šabbathabend einzeln betet, muß [den Abschnitt]103»So wurden vollendet« lesen. R. Hamnuna sagte nämlich: Wer am Šabbathabend betet und den Abschnitt »So wurden vollendet« liest, dem rechnet es der Schriftvers an, als wäre er mit dem Heiligen, gepriesen sei er, beim Schöpfungswerke beteiligt, denn es heißt: so wurden vollendet, und man lese nicht: so wurden vollendet, sondern: so vollendeten sie. R. Elea͑zar sagte: Woher, daß das Sprechen dem Tun gleiche? Es heißt : 104durch das Wort des Herrn wurde der Himmel gefertigt. R. Ḥisda sagte im Namen Mar U͑qabas: Wer am Šabbathabend betet und den Abschnitt »So wurden vollendet« liest, den begleiten zwei Dienstengel, die ihre Hände auf sein Haupt legen und sprechen : 105Deine Missetat ist geschwunden und deine Sünde gesühnt.

Es wird gelehrt: R. Jose b. Jehuda sagt: Zwei Dienstengel begleiten den Menschen am Šabbathabend vom Bethause nach seiner Wohnung, ein guter und ein böser. Wenn er nach Hause kommt und das Licht angezündet, den Tisch gedeckt und das Lager überzogen findet, so spricht der gute Engel: Möge es sein Wille sein, daß es auch am folgenden Šabbath so sei, und widerwillig spricht der böse Engel: Amen. Wenn aber nicht, so spricht der böse Engel: Möge es sein Wille sein, daß es auch am folgenden Šabbath so sei, und widerwillig spricht der gute Engel: Amen.

R. Elie͑zer sagte: Stets ordne der Mensch eine ganze Tafel für den Šabbathabend, auch wenn er nur ein Olivengroßes [genießen] will. Auch sagte R. Ḥanina : Stets ordne der Mensch eine ganze Tafel zum Šabbathausgang, auch wenn er nur ein Olivengroßes [genießen] will. Warmes [Wasser] am Šabbathausgang ist eine Labung, warmes Brot am Šabbathausgang ist eine Labung. Für R. Abahu richtete man am Šabbathausgang ein dreijähriges Kalb her, von dem er nur die Nieren zu essen pflegte. Als sein Sohn Abimi herangewachsen war, sprach er zu ihm: Wozu läßt du so viel zu Schaden kommen, du kannst ja Nieren vom Vorabend des Šabbaths zurücklassen!? Darauf ließen sie sie einst zurück, da kam ein Löwe und fraß sie.

R. Jehošua͑ b. Levi sagte : Wenn jemand »Amen, sein großer Name sei gepriesen« mit seiner ganzen Kraft spricht, so wird das über ihn gefällte [böse] Urteil zerrissen, denn es heißt:106als Risse in Jisraél waren, willig war das Volk, preiset den Herrn. Weshalb sind Risse vorhanden? Weil sie den Herrn preisen. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Selbst wenn ein Fleck des Götzendienstes ihm anhaftet, wird es ihm verziehen, denn da heißt es: als Risse waren, und hierbei107heißt es ebenfalls: denn zerrissen ist es. Reš Laqiš sagte: Wer Amen mit seiner ganzen Kraft spricht108, dem werden die Pforten des Paradieses geöffnet, denn es heißt :109öffnet die Pforten, daß hineinziehe das rechtschaffene, Treue wahrende Volk, und man lese nicht šomer emunim [das Treue wahrende], sondern šeomrim Amenim [das Amen spricht].

Was heißt Amen? R. Ḥanina erwiderte: [Die Anfangsbuchstaben von] El melekh neéman [Gott ist ein treuer König].

R. Jehuda, der Sohn des R. Šemuél, sagte im Namen Rabhs : Eine Feuersbrunst pflegt nur da auszubrechen, wo der Šabbath entweiht wird, denn es heißt:110wenn ihr aber nicht auf mich höret, den Šabbath heilig zu halten und keine Last zu tragen &c., so will ich Feuer an seine Tore legen, das soll die Paläste Jerušalems verzehren und nicht erlöschen. [Die Worte] und nicht erlöschen erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq: Zu einer Zeit, da die Leute es nicht löschen [dürfen].

Abajje sagte: Jerušalem wurde nur deshalb zerstört, weil man da den Šabbath entweihte, denn es heißt :111vor meinen Šabbathen verschliessen sie ihre Augen, und ich wurde in ihrer Mitte entweiht.

R. Abahu sagte: Jerušalem wurde nur deshalb zerstört, weil man da das Šema͑lesen morgens und abends unterließ, denn es heißt :112wehe denen, die früh am Morgen dem Rauschtranke nachgehen &c., ferner : 113die Zither und Harfe, Pauke und Flöte und Wein zum Gelage vereinen, aber auf das Werk des Herrn nicht blicken, und ferner : 114deshalb wird mein Volk unversehens in die Verbannung wandern.

R. Hamnuna sagte : Jerušalem wurde nur deshalb zerstört, weil man da die Schulkinder [vom Unterrichte] abhielt, denn es heißt:115so gieße sie aus wegen des Kindes auf der Straße, gieße sie deswegen aus, weil das Kind auf der Straße weilt.

U͑la sagte : Jerušalem wurde nur deshalb zerstört, weil es da an gegenseitiger Schamhaftigkeit fehlte, denn es heißt : 116schämen sollten sie sich, daß sie Greuel verübt haben; indes es gibt für sie keine Scham &c.

R. Jiçḥaq sagte : Jerušalem wurde nur deshalb zerstört, weil sich da Klein und Groß ebenbürtig dünkten, denn es heißt : 117Priester und Volk in gleicher Weise, und darauf heißt es:118völlig entleert wird das Land.

R. A͑mram, Sohn des R. Šimo͑n b. R. Abba, sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Abba im Namen R. Ḥaninas: Jerušalem wurde nur deshalb zerstört, weil man da einander nicht zurechtwies, denn es heißt:119ihre Fürsten glichen den Widdern, die keine Weide finden; wie bei den Widdern der eine seinen Kopf am Schwanze des anderen hält, so drückten die Jisraéliten jenes Zeitalters das Gesicht zu Boden und wiesen einander nicht zurecht.

R. Jehuda sagte: Jerušalem ist nur deshalb zerstört worden, weil man da die Schriftgelehrten mißachtete, denn es heißt :120und sie verhöhnten die Boten des Herrn, verachteten seine Worte und spotteten seiner Propheten, bis der Grimm des Herrn so stieg, daß keine Heilung mehr möglich war.

Was heißt: daß keine Heilung mehr möglich war? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Wer Schriftgelehrte mißachtet, für dessen Wunde gibt es keine Heilung mehr.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Was bedeutet der Schriftvers: 121Berührt meine Gesalbten nicht und tut meinen Propheten kein Leid? Berührt meine Gesalbten nicht, das sind die Schulkinder; und meinen Propheten tut kein Leid, das sind die Schriftgelehrten.

Reš Laqiš sagte im Namen R. Jehudas, des Fürsten: Die Welt wird nur durch den Hauch der Schulkinder erhalten. R. Papa sprach zu Abajje: Wie ist es mit meinem und deinem? Dieser erwiderte: Der Hauch desjenigen, der schon die Sünde kennt, gleicht nicht dem Hauche desjenigen, der noch keine Sünde kennt.

Reš Laqiš sagte ferner im Namen R. Jehudas, des Fürsten: Man halte die Schulkinder nicht [vom Unterrichte] zurück, selbst nicht zum Bau des Heiligtums.

Ferner sagte Reš Laqiš im Namen R. Jehudas, des Fürsten : Es ist mir von meinen Vorfahren, manche lesen: von deinen Vorfahren, überliefert, daß jede Stadt, in der keine Schulkinder vorhanden sind, zerstört wird; Rabina liest: vernichtet wird.

Raba sagte : Jerušalem wurde nur deshalb zerstört, weil da keine Männer der Treue mehr vorhanden waren, denn es heißt : 122durchstreift die Straßen Jerušalems, schauet und bringet in Erfahrung &c., ob da ein Mann ist, der Recht übt, der nach Treue sucht, so verzeihe ich ihr.

Dem ist aber nicht so, R. Qaṭṭina sagte ja: Selbst als Jerušalem im Straucheln war, fehlten da keine Männer der Treue, denn es heißt : 123wenn einer seinen Bruder im väterlichen Hause faßt und spricht: Du hast noch ein Obergewand, du sollst unser Gebieter sein; du hast Dinge, wegen welcher man sich wie in ein Gewand hüllt124. Dieser Strauchelhaufe sei

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unter deiner Hand; du hast Dinge, die ein Mensch ohne Straucheln nicht erlangen kann. Du sollst unser Gebieter sein, dieser Strauchelhaufe sei unter deiner Hand; so wird er an jenem Tage also sprechen: Ich mag nicht Bundesführer sein &c. Unter sprechen ist nur der Eid zu verstehen, denn so heißt es auch:125du sollst den Namen des Herrn nicht freventlich aussprechen. Ich will nicht Bundesführer sein; ich gehöre nicht zu denen, die am Lehrhause gebunden sind. Ich habe weder Brot noch Obergewand; ich bin weder in der Schrift, noch in der Mišna, noch im Talmud kundig!?

Vielleicht war es da anders; würde er gesagt haben, er habe wohl gelernt, so könnte man ihn vorzutragen auffordern.

Er könnte ja sagen, er habe gelernt und vergessen, warum: ich gehöre nicht zu denen, die am Lehrhause gebunden126sind!?

Das ist kein Widerspruch; eines gilt [von der Treue] bei Worten der Tora und eines bei geschäftlichen Angelegenheiten.

iii MAN DARF EINEN KORB VOLL BROTE RETTEN, SELBST WENN SIE FÜR HUNDERT MAHLZEITEN AUSREICHEN; EBENSO EINEN GANZEN FEIGENKUCHEN ODER EIN GANZES FASS WEIN. FERNER DARF MAN AUCH ANDEREN SAGEN: KOMMT, RETTET FÜR EUCH. SIND SIE ABER SCHLAU, SO RECHNEN SIE MIT IHM NACH ŠABBATH AB127. WOHIN DARF MAN ES RETTEN? NACH EINEM DURCH EINENRUB VERBUNDENEN HOFE ; BEN BETHERA SAGT, AUCH NACH EINEM NICHT VERBUNDENEN iv. DAHIN DARF MAN SEIN GANZES ESSGESCHIRR BRINGEN; EBENSO DARF MAN ALLES ANZIEHEN, WAS MAN NUR ANZIEHEN KANN, UND SICH IN ALLES HÜLLEN, WORIN MAN SICH HÜLLEN KANN. R. JOSE SAGT : ACHTZEHN KLEIDUNGSSTÜCKE. MAN DARF JEDOCH ZURÜCKKEHREN UND WIEDERUM KLEIDUNGSSTÜCKE ANZIEHEN UND HINAUSBRINGEN. FERNER DARF MAN ZU ANDEREN SAGEN: KOMMT, RETTET MIT MIR.

GEM ARA. Im Anfangssatze lehrte er ja aber, für drei Mahlzeiten und nicht mehr!? R. Hona erwiderte: Das ist kein Widerspruch; dies, wenn man [einen Korb] retten will, jenes wenn man zusammenpacken will; rettet man [einen Korb], so darf man alles retten, [was darin], packt man zusammen, so rette man nur für drei Mahlzeiten. R. Abba b. Zabhda erwiderte im Namen Rabhs: Beide handeln von dem Falle, wenn man zusammenpacken will, dennoch besteht hier kein Widerspruch; das eine, wenn nach demselben Hofe, das andere, wenn nach einem anderen Hofe.

R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, fragte: Wie ist es, wenn man das Gewand ausbreitet und darin [Speisen] zusammenpackt: gleicht es dem Retten [eines Korbes] oder dem Zusammenpacken?

Da Raba gesagt hat, R. Šezbi habe den R. Ḥisda getäuscht, indem er ihm vortrug, das Gefäß128dürfe nicht mehr als drei Mahlzeiten enthalten, so ist zu entnehmen, daß dies dem Retten [eines Korbes] gleiche und erlaubt ist, R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu Raba: Wieso ist dies eine Täuschung? Dieser erwiderte: Er lehrt, man dürfe kein zweites Gefäß holen und auffangen, kein zweites Gefäß holen und ansetzen, wonach man nur kein zweites Gefäß holen darf, im selben aber darf man retten, soviel man will.

EBENSO EINEN GANZEN FEIGENKUCHEN &C. Was gibt es dabei abzurechnen, sie erwerben ja Freigut!? R. Ḥisda erwiderte: Hier lehrt er einen Akt der Frömmigkeit129. Raba sprach: Verlangen etwa fromme Leute einen Lohn für Šabbatharbeit!? Vielmehr, erwiderte Raba, hier handelt es sich um einen Gottesfürchtigen, der Fremdes nicht genießen, aber auch ohne Entgelt sich nicht bemühen will. Er meint es, wie folgt: Wenn sie schlau sind, wenn sie wissen, daß es auf diese Weise nicht Šabbathlohn heißt, so rechnen sie mit ihm nach dem Šabbath ab.

Weshalb heißt es hierbei, «rettet für euch», weiter aber, «rettet mit mir»?

Ich will dir sagen, bei Speisen lehrt er «für euch», weil man auf Speise für nur drei Mahlzeiten ein Anrecht hat, bei Kleidungsstücken lehrt er, «rettet mit mir», weil man es den ganzen Tag darf.

WOHIN DARF MAN ES RETTEN &C. Die Rabbanan lehrten: Man darf [Kleider] anziehen, hinausbringen und ausziehen, und wiederum anziehen, hinausbringen und ausziehen, selbst den ganzen Tag

so R. Meír. R. Jose sagt, nur achtzehn Kleidungsstücke. Folgende sind die achtzehn Kleidungsstücke: Obermantel, Kittel, Hohlgürtel, Wams aus Linnen, Hemd, Überwurf, Turban, zwei Ärmel, zwei Schuhe, zwei Strümpfe, zwei Beinkleider, ein Lendengürtel, eine Kopfbedeckung und ein Halstuch.

v R. ŠIMO͑N B. NANNOS SAGT, MAN DÜRFE ÜBER EINE TRUHE, EINE KISTE ODER EINEN SCHRANK, DIE VOM FEUER ERFASST WORDEN SIND, EINE ZIEGENHAUT AUSBREITEN, WEIL SIE NUR ANSENGT; AUCH DARF MAN EINE WAND AUS VERSCHIEDENEN GEFÄSSEN HERSTELLEN, DAMIT DAS FEUER NICHT DURCHDRINGE, OB SIE GEFÜLLT ODER LEER SIND. R. JOSE VERBIETET DIES MIT NEUEN, MIT WASSER GEFÜLLTEN TONGEFÄSSEN, WEIL DIESE DAS FEUER NICHT VERTRAGEN, SONDERN PLATZEN UND DAS FEÜER LÖSCHEN.

GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Gewand an einer Seite vom Feuer erfaßt wird, so darf man die andere Seite mit Wasser tränken, und wenn es dadurch erlischt, so ist nichts dabei. Man wandte ein: Wenn ein Gewand an einer Seite vom Feuer erfaßt wird, so darf man es ausbreiten und anziehen, und wenn das Feuer dadurch erlischt, so ist nichts dabei; ebenso darf man eine Torarolle, wenn sie vom Feuer erfaßt wird, aufrollen und darin lesen, und wenn das Feuer

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dadurch erlischt, so ist nichts dabei130.

Er ist der Ansicht des R. Šimo͑n b. Nannos.

Allerdings, sagt R. Šimo͑n b. Nannos: Weil sie nur ansengt, sagt er etwa, das Löschen [sei erlaubt] !?

Freilich, wenn es im Schlußsatze heißt, R. Jose verbiete dies mit neuen, mit Wasser gefüllten Tongefäßen, weil sie das Feuer nicht vertragen, sondern platzen und das Feuer löschen, so erlaubt dies wohl der erste Tanna.

Die Rabbanan lehrten: Befindet sich ein [brennendes] Licht auf einer Platte, so darf man die Platte schütteln, sodaß es herunterfällt, und wenn es erlischt, so ist nichts dabei. In der Schule R. Jannajs sagten sie: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man [das Licht] vergessen hat, hat man es aber absichtlich stehen lassen, so gilt die [Platte] als Untersatz für einen verbotenen Gegenstand.

Es wird gelehrt: Befindet sich ein Licht hinter einer Tür, so darf man sie wie gewöhnlich öffnen und schließen, und wenn es erlischt, so ist nichts dabei. Rabh fluchte darüber. Rabina sprach zu R. Aḥa, dem Sohne Rabas, wie manche sagen, R. Aḥa, der Sohn Rabas, zu R. Aši: Weshalb fluchte Rabh darüber: wollte man sagen, weil Rabh der Ansicht R. Jehudas ist, während jener nach R. Šimo͑n lehrt, so kann ja nicht Rabh, weil er der Ansicht R. Jehudas ist, über jeden fluchen, der nach R. Šimo͑n lehrt !? Dieser erwiderte: In diesem Falle, pflichtet auch R. Šimo͑n bei, denn Abajje und Raba sagten beide, R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen131, ohne zu töten.

R. Jehuda sagte : Man darf am Šabbath eine Tür gegenüber einer Flamme132öffnen. Abajje fluchte darüber.

Von welchem Falle gilt dies: wollte man sagen, bei gewöhnlichem Zuge, was ist demnach der Grund desjenigen, der es verbietet, und wollte man sagen, bei einem außergewöhnlichem Zuge, was ist demnach der Grund desjenigen, der es erlaubt !?

Tatsächlich bei einem gewöhnlichem Zuge, denn einer ist der Ansicht, man berücksichtige [einen außergewöhnlichen Zug], und einer ist der Ansicht, man berücksichtige ihn nicht.

AUCH DARF MAN EINE WAND &C. HERSTELLEN. Demnach wären die Rabbanan der Ansicht, die Verursachung des [Löschens] sei erlaubt, während nach R. Jose dies verboten ist, wir wissen ja von ihnen, daß sie entgegengesetzter Ansicht sind!? Es wird nämlich gelehrt: Man darf eine Wand herstellen aus leeren Gefäßen oder gefüllten, die gewöhnlich nicht zerbrechen. Gefüllte, die gewöhnlich nicht zerbrechen, sind Metallgefäße. R. Jose sagt, auch die [Ton]gefäße aus Kephar-Šiḥin und Kephar-Ḥananja zerbrechen gewöhnlich nicht. Wolltest du aber sagen, man wende [unsere Mišna] um, und R. Jose sage es in der Barajtha nach der Ansicht der Rabbanan, so kannst du sie ja nicht umwenden, denn Rabba b. Taḥlipha sagte im Namen Rabhs, daß R. Jose es sei, welcher lehrt, die Verursachung des Löschens sei verboten.

Vielmehr, tatsächlich wende man sie nicht um, denn die Barajtha ist ganz nach R. Jose, nur ist sie lückenhaft und muß wie folgt lauten: Man darf eine Wand herstellen aus leeren Gefäßen oder gefüllten, die gewöhnlich nicht zerbrechen. Gefäße, die gewöhnlich nicht zerbrechen, sind Metallgefäße; aber auch [Ton]gefäße aus Kephar-Šiḥin und Kephar-Ḥananja zerbrechen gewöhnlich nicht, denn R. Jose ist der Ansicht, auch [Ton]gefäße aus Kephar-Šiḥin und Kephar-Ḥananja zerbrechen gewöhnlich nicht.

Aber sowohl die Rabbanan als auch R. Jose befinden sich ja mit sich selbst in Widerspruch!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn einem auf dem Leibe der Gottesname geschrieben ist, so darf er nicht baden, sich nicht salben und an keinem unreinen Orte stehen; trifft es sich, daß er ein Pflichtbad nehmen muß, so umbinde er ihn mit Bast, und erst dann steige er hinab und tauche unter. R. Jose sagt, er dürfe wie gewöhnlich hinabsteigen und untertauchen, aber ihn nicht wegspülen.

Anders ist es hierbei ; der Schriftvers lautet : 133ihr sollt ihren Namen von jener Stätte vertilgen, nicht aber sollt ihr so mit dem Herrn, euerem Gott, verfahren; nur direkt ist es verboten, die Verursachung aber ist erlaubt.

Auch hierbei heißt es ja:134du sollst keinerlei Arbeit verrichten, demnach ist es nur direkt verboten, die Verursachung aber ist erlaubt!?

Da ein Mensch wegen seines Geldes in Aufregung gerät, so könnte er, wenn man ihm dies erlauben würde, zum Löschen verleitet werden.

Demnach befinden sich ja die Rabbanan mit sich selbst in Widerspruch: wenn es da erlaubt ist, obgleich man wegen seines Geldes in Aufregung gerät, um so mehr hierbei!?

Glaubst135 du? Wie sollte man mit dem Baste verfahren: bindet man ihn straff, so bildet er ja eine Trennung, bindet man ihn lose, so dringt ja Wasser ein !?

Aber schon die Tinte ist ja eine Trennung !?

Wenn sie noch feucht ist. Es wird nämlich gelehrt: Blut, Tinte, Honig und Milch sind, wenn vertrocknet, eine Trennung, wenn feucht, keine Trennung.

Immerhin besteht ja der Widerspruch!? Vielmehr, erklärte Raba b. R. Šila, folgendes ist der Grund der Rabbanan: sie sind der Ansicht, man dürfe nicht vor dem Gottesnamen nackt stehen.

Demnach ist R. Jose der Ansicht, man dürfe vor dem Gottesnamen nackt stehen !?

Man lege die Hand darauf.

Auch nach den Rabbanan kann man ja die Hand darauf legen!?

Man könnte vergessen und sie fortnehmen.

Auch nach R. Jose könnte man ja vergessen und sie fortnehmen!?

Vielmehr, ist Bast vorrätig, so ist dem136auch so, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn

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man nach Bast suchen muß; die Rabbanan sind der Ansicht, das Baden zur festgesetzten Zeit137sei keine Pflicht, daher suche man danach, und R. Jose ist der Ansicht, das Baden zur festgesetzten Zeit sei eine Pflicht, daher suche man danach nicht.

Ist R. Jose denn der Ansicht, das Baden zur festgesetzten Zeit sei eine Pflicht, es wird ja gelehrt: Der Flußbehaftete, die Flußbehaftete, der Aussätzige, die Aussätzige, wer einer Menstruierenden beigewohnt hat, und wer sich durch einen Leichnam verunreinigt hat, nehmen das Reinigungsbad138am Tage, die Menstruierende und die Wöchnerin nehmen es nachts, der Samenergußbehaftete nehme das Tauchbad während des ganzen Tages; R. Jose sagt, von der Vesperzeit ab nehme er das Tauchbad nicht139mehr!?

Das ist R. Jose b. Jehuda, welcher sagt, es genüge, wenn man das Bad zum Schlusse140 nimmt.

vi WENN EIN NICHTJUDE LÖSCHEN KOMMT, SO SAGE MAN ZU IHM NICHT. »LÖSCHE«, AUCH NICHT: LÖSCHE NICHT«, WEIL EINEM DAS FEIERN DESSELBEN NICHT OBLIEGT; WENN ABER EIN MINDERJÄHRIGER LÖSCHEN KOMMT, SO LASSE MAN IHN NICHT, WEIL EINEM DAS FEIERN DESSELBEN OBLIEGT.

GEMARA. R. Ami sagte: Man hat bei einer Feuersbrunst zu sagen erlaubt: wenn einer löscht, so soll es sein Schaden nicht141sein. Für ihn wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn ein Nichtjude löschen kommt, so sage man ihm nicht: »Lösche«, auch nicht: »Lösche nicht«, weil einem das Feiern desselben nicht obliegt. Man darf ihn demnach nur zum Löschen nicht auffordern, wohl aber darf man sagen: wenn einer löscht, so soll es sein Schaden nicht sein.

Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Auch nicht: »Lösche nicht«, man braucht ihm: »Lösche nicht«, nicht zu sagen, jedoch ist es zu sagen verboten: wenn einer löscht, so soll es sein Schaden nicht sein !?

Hieraus ist vielmehr nichts zu entnehmen.

Die Rabbanan lehrten: Einst brach eine Feuersbrunst aus im Hofe des Joseph b. Simaj zu Šiḥin und Leute aus der Festung von Sepphoris waren gekommen, sie zu löschen, denn er war ein königlicher Verwaltungsbeamter; er aber ließ es nicht zu, wegen der Ehrung des Šabbaths. Da geschah ihm das Wunder, daß ein Regen niederschlug und das Feuer löschte. Abends sandte er einem jeden von ihnen zwei Sela͑142und ihrem Eparchen fünfzig. Als die Weisen davon hörten, sprachen sie: Dies war nicht nötig; denn es wird gelehrt, wenn ein Nichtjude löschen kommt, so sage man ihm nicht: »Lösche«, auch nicht: »Lösche nicht«.

WENN ABER EIN MINDERJÄHRIGER LÖSCHEN KOMMT, SO LASSE MAN IHN NICHT, WEIL EINEM DAS FEIERN DESSELBEN OBLIEGT. Hieraus wäre zu entnehmen, daß, wenn ein Minderjähriger Aas ißt, das Gericht verpflichtet sei, ihn davon abzuhalten? R. Joḥanan erwiderte : Dies gilt von einem Minderjährigen, der es im Sinne seines Vaters tut.

Dementsprechend gilt dies von einem Nichtjuden, der es im Sinne des Jisraéliten tut; ist dies denn erlaubt?

Ein Nichtjude tut es im eigenen Interesse143.

vii MAN DARF EINEN TELLER ÜBER EIN LICHT STÜLPEN, DAMIT ES NICHT DEN BALKEN ERFASSE, ÜBER DEN KOT EINES KINDES UND ÜBER EINEN SKORPION, DAMIT ER NICHT BEISSE. R. JEHUDA ERZÄHLTE : EINST KAM EIN SOLCHER FALL VOR R. JOḤANAN B. ZAKKAJ INRAB, UND ER SPRACH: ICH BEFÜRCHTE, DASS MAN DIESERHALB144EIN SÜNDOPFER SCHULDIG IST.

GEMARA. R. Jehuda, R. Jirmeja b. Abba und R. Ḥanan b. Raba waren bei R. Abin aus Nešiqja, und man brachte Ruhebetten für R. Jehuda und für R. Jirmeja b. Abba, für R. Ḥanan b. Raba aber nicht. Da traf er

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jenen, seinen Sohn lehren: Über den Kot eines Kindes, wegen des Kindes145. Da sprach er: Der törichte Abin lehrt seinen Sohn Torheit! Man darf ja den Kot selbst für die Hunde fortschaffen. Wolltest du sagen, weil, er am vorangehenden Tage noch nicht vorhanden war, so wird ja gelehrt, schäumende Flüsse und sprudelnde Quellen gleichen dem Gang eines Menschen146.

Wie denn sollte ich es lehren?

Lies : über den Hühnerkot, wegen eines Kindes.

Aber dies sollte doch schon als Kotbecken [erlaubt sein]!? Wolltest du erwidern, beim Kotbecken sei das Fortbringen nur mit dem Gefäße erlaubt, den Kot allein aber nicht, so sagte ja R. Aši, als man einst eine Maus in seinem Gewürze fand : Faßt sie beim Schwänze und bringt sie fort.

Vielmehr, wenn [der Kot] sich auf einem Misthaufen befindet.

Wie kommt ein Kind auf einen Misthaufen147?

Wenn im Hofe.

Im Hofe gleicht er ja einem Kotbecken!?

Auf einem Misthaufen im Hofe.

UND ÜBER EINEN SKORPION, DAMIT ER NIGHT BEISSE. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Alle schädlichen Tiere dürfen am Šabbath getötet werden. R. Joseph wandte ein : Fünf dürfen am Šabbath getötet werden, und zwar : die Fliege in Miçrajim, die Hornis in Ninve, der Skorpion in Adjabene, die Schlange in Jisraélland und der tolle Hund überall. Nach wem: wollte man sagen, nach R. Jehuda, so ist er ja der Ansicht, man sei wegen einer nicht um ihrer selbst willen nötigen Arbeit schuldig; doch wohl nach R. Šimo͑n, und nur diese darf man [töten], andere aber nicht!? R. Jirmeja entgegnete: wer sagt uns, daß diese Lehre eine korrekte ist, vielleicht ist sie fehlerhaft? R. Joseph erwiderte: Ich habe sie aufgenommen, ich habe sie vorgetragen, und ich will sie auch erklären: wenn [die Tiere] ihn angreifen, und zwar nach aller Ansicht.

Ein Schüler rezitierte vor Raba b. R. Hona: Wer am Šabbath Schlangen und Skorpione tötet, mit dem sind die Frommen unzufrieden. Da sprach dieser zu ihm: Die Weisen aber sind mit diesen Frommen unzufrieden. Er streitet somit gegen R. Hona, denn R. Hona sprach einst zu einem Manne, den er eine Biene töten sah: Hast du sie nun alle ausgerottet148?

Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand auf Schlangen und Skorpione stößt und sie tötet, so ist es sicher, daß er auf sie gestoßen ist, um sie zu töten149, und wenn er sie nicht tötet, so ist es sicher, daß er auf sie gestoßen ist, damit sie ihn töten, nur ist ihm durch den Himmel ein Wunder geschehen. U͑la, wie manche sagen, Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies nur, wenn sie gegen ihn zischen. R. Abba b. Kahana erzählte: Einst geriet ein solches [Tier] ins Lehr haus; da erhob sich ein Nabatäer und schlug es nieder. Darauf sprach Rabbi: Es wurde von seinesgleichen niedergeschlagen. Sie fragten: «Von seinesgleichen niedergeschlagen», daß er recht getan150hat, oder nicht [recht getan]?

Komm und höre: R. Abba, Sohn des R. Ḥija b. Abba, und R. Zera saßen am Eingang des Hauses R. Jannajs, und beide richteten sie an R. Jannaj folgende Frage: Darf man Schlangen und Skorpione am Šabbath töten? Er erwiderte ihnen: Ich töte sogar eine Hornis, um so mehr eine Schlange oder einen Skorpion.

Vielleicht nur harmlos151. So sagte auch R. Jehuda, man dürfe Speichel harmlos zertreten. R. Šešeth sagte, man dürfe eine Schlange harmlos zertreten. R. Qaṭṭina sagte, man dürfe einen Skorpion harmlos zertreten.

An Abba b. Martha, das ist nämlich Abba b. Minjorni, hatten sie im Hause des Exilarchen eine Geldforderung, und als sie ihn einst kommen ließen und ihn quälten, spuckte er vor ihnen aus. Da sprach der Exilarch zu ihnen: Holt ein Gewand her und breitet es darüber. Darauf sprach er zu ihnen: Dies habt ihr ja gar nicht nötig; R. Jehuda sagte, man dürfe Speichel harmlos zertreten. Hierauf sprach jener: Er ist wohl ein Gelehrtenjünger; lasset von ihm ab. R. Abba b. Kahana sagte im Namen R. Ḥaninas: Die Kandelaberlampen im Hause Rabbis darf man am Šabbath fortbewegen. R. Zera sprach zu ihm: Sind es solche, die man mit einer Hand, oder die man mit beiden trägt? Dieser erwiderte : Wie die

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im Hause deines Vaters. Ferner sagte R. Abba b. Kahana im Namen R. Ḥaninas: Die Handwagen im Hause Rabbis darf man am Šabbath fortbewegen. R. Zera sprach zu ihm: Sind es solche, die von einem Manne oder die von zweien geführt werden? Dieser erwiderte : Wie die im Hause deines Vaters. Ferner sagte R. Abba b. Kahana: R. Ḥanina gestattete den Mitgliedern des Hauses Rabbis, Wein zu trinken, der mit nur einem Siegel versehen auf Handwagen von Nichtjuden geführt wurde; ich weiß aber nicht, ob er der Ansicht R. Elie͑zers152war, oder ob er die Angst vor dem fürstlichen Hause berücksichtigte.

viii WENN EIN NICHTJUDE EINE LEUCHTE ANGESTECKT HAT, SO DARF SICH EIN JISRAÉLIT IHRES LICHTES BEDIENEN; WENN ABER FÜR DEN JISRAELITEN, SO IST ES VERBOTEN. HAT ER WASSER ZUM TRÄNKEN SEINES VIEHS GESCHÖPFT, SO DARF EIN JISRAÉLIT HINTERHER SEIN VIEH TRÄNKEN; WENN ABER FÜR DEN JISRAÉLITEN, SO IST ES VERBOTEN. HAT ER EINE LANDUNGSBRÜCKE ZUM ABSTEIGEN GEMACHT, SO DARF HINTERHER EIN JISRAÉLIT ABSTEIGEN; WENN ABER FÜR DEN JISRAÉLITEN, SO IST ES VERBOTEN. EINST KAMEN R. GAMLIÉL UND DIE ÄLTESTEN MIT EINEM SCHIFFE AN, UND ALS EIN NICHTJUDE EINE LANDUNGSBRÜCKE GEMACHT HATTE, UM ABZUSTEIGEN, STIEGEN AUCH R. GAMLIEL UND DIE ÄLTESTEN AB.

GEMARA. Und [alle Fälle] sind nötig. Würde er es nur von der Leuchte gelehrt haben, [so könnte man glauben,] nur bei einer Leuchte, weil [man sagt:] ein Licht für einen, ein Licht für hundert, beim Wasser aber sei zu berücksichtigen, er könnte wegen des Jisraéliten mehr [schöpfen].

Wozu ist dies von der Landungsbrücke nötig?

Um uns das Ereignis von R. Gamliél und den Ältesten zu erzählen.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Nichtjude Gras zusammengelesen hat, so darf ein Jisraélit hinterher von diesem sein Vieh füttern; wenn aber für den Jisraéliten, so ist es verboten. Wenn er Wasser zum Tränken seines Viehs geschöpft hat, so darf ein Jisraélit hinterher sein Vieh tränken; wenn aber für den Jisraéliten, so ist es verboten. Dies jedoch nur dann, wenn es kein Bekannter ist, ist es aber ein Bekannter, so ist es verboten.

Dem ist ja aber nicht so, R. Hona sagte ja im Namen R. Ḥaninas, daß man am Šabbath sein Vieh aufs Gras bringen darf, nicht aber neben Abgesondertes153 !?

Wenn man nur daneben steht, das Vieh aber selbst weiter geht und frißt.

Der Meister sagte: Dies jedoch nur dann, wenn es kein Bekannter ist, wenn es aber ein Bekannter ist, so ist es verboten. Bei R. Gamliél war es ja ein Bekannter!? Abajje erwiderte: Es war in seiner Abwesenheit. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, in seiner Gegenwart, denn auch da hieß es: Ein Licht für einen, ein Licht für hundert. Man wandte ein: R. Gamliél sprach zu ihnen: Da er sie in unserer Abwesenheit gemacht hatte, so wollen wir über diese hinabsteigen!?

Lies: da er sie bereits gemacht hat, so wollen wir über diese hinabsteigen.

Komm und höre : Wenn in einer Stadt, in der Jisraéliten und Nichtjuden wohnen, eine Badeanstalt vorhanden ist, die am Šabbath in Betrieb ist, so darf man da, falls die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, [abends] sofort baden, falls aber die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, erst nach einem Zeitraume, in dem das Wasser heiß werden kann!?

Da wird das Wasser für die Mehrheit aufgewärmt.

Komm und höre : Wenn eine Leuchte in einer Gesellschaft brennt, so ist es, falls die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, erlaubt, falls die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, verboten, sich ihres Lichtes zu bedienen; wenn Hälfte gegen Hälfte, so ist es ebenfalls verboten!?

Blatt 122b

Auch da wird sie für die Mehrheit angezündet.

Einst kam Šemuél nach Abitoren, und als ein Nichtjude eine Lampe ansteckte, wandte er das Gesicht ab. Als er aber sah, daß dieser einen Zettel holte und las, wandte er das Gesicht zurück dem Lichte zu, indem er sagte: Dieser hat sie ja für sich angesteckt.


  1. Darunter ist wohl die öffentliche Vorlesung im Bethause zu verstehen.↩︎

  2. Am Wochentage, wenn sie unbrauchbar sind, damit sie der Mißachtung nicht ausgesetzt seien.↩︎

  3. Die Vorträge im Lehrhause sind wichtiger.↩︎

  4. Targum, wörtl. Übersetzung; Benennung der aramäischen Bibelübersetzung, derer es zum Pentateuch mehrere gibt, ohne nähere Bezeichnung aber die des Onkelos zu verstehen ist. In manchen Handschriften fehlt hier, wie weiter auch in den kursierenden Texten, das Wort »oder«, wonach der Text lauten müßte: sind sie in irgend einer fremdsprachlichen Übersetzung geschrieben.↩︎

  5. Der Passus von den Schriften in fremden Sprachen bezieht sich aber nicht auf den vorangehenden Fall von der Rettung am Š.↩︎

  6. Wohl in der althebräischen Schrift, die, weil von den Samaritanern beibehalten, verpönt war. Möglicherweise spricht diese Barajtha überhaupt nicht von einer fremdsprachlichen Übersetzung, sondern von einer Transskription.↩︎

  7. In manchem Texte (anderweitig abwechselnd) Beribbi: Ehrentitel eines bedeutenden Mannes. Wie sehr die Erklärung als Compositum von בי רבי (aus dem Hause des Meisters) nahe liegt, so unwahrscheinlich ist sie auch. Am wahrscheinlichsten ist die Erklärung (Goldberg, Hamagid XIX Nr. 33) als lateinische Übertragung des hebr. in gleicher Bedeutung gebrauchten הזקן (der Bebartete), da barbatus auch von lateinischen Schriftstellern in gleicher Bedeutung gebraucht wird.↩︎

  8. Dh. Quadratschrift; cf. Syn. 21b.↩︎

  9. Wörtl. Buch, in der damaligen Buchform.↩︎

  10. Dieser aus den Versen Bamidbar 10, 35, 36 bestehende Abschnitt enthält 85 Buchstaben. Ein Torafragment, das noch diese Anzahl von Buchstaben enthält, selbst aus verschiedenen Stellen zusammengesucht, gilt noch als heilig.↩︎

  11. Bereschit 31,47.↩︎

  12. Wenn es mit diesen beiden Worten 85 Buchstaben sind.↩︎

  13. Nur vollständige Wörter.↩︎

  14. Der masoretische Text hat vor und nach diesen beiden Versen Zeichen in Form eines umgekehrten Nun, die wohl ursprünglich nichts weiter als Paranthesenzeichen [] waren.↩︎

  15. Mischlej 9,1.↩︎

  16. Nach Rabbi bildet der angezogene Abschnitt ein »Buch« für sich, somit wird das Buch Numeri in drei Bücher geteilt.↩︎

  17. Bamidbar 11,1.↩︎

  18. Ib. 10,33.↩︎

  19. Bamidbar Kap. 2.↩︎

  20. Diese waren geheiligt worden, trotzdem sie unbeschrieben bleiben sollten.↩︎

  21. Aus diesem Grunde sollte jedes Fragment gerettet werden, auch wenn es keine 85 Buchstaben enthält.↩︎

  22. Wie die Tora selber; cf. supra Blatt 14a.↩︎

  23. Unter נליונין sind hier zweifellos die Evangelien zu verstehen; die Talmudisten haben diese Barajtha mißverslanden.↩︎

  24. Bezieht sich wohl auf die Judenchristen.↩︎

  25. Jeschajahu 57,8.↩︎

  26. Cf. Bamidbar 5,23.↩︎

  27. Tehillim 139,21.↩︎

  28. Nach den alten Kommentaren Versammlungsraum für theologische und philosophische Diskussionen. Manche vermuten unter Abidan die Ebioniten, jedoch ganz unwahrscheinlich, vermutlich Eigenname. Unter בי נעדיפ wird allgemein der Versammlungsort der Nazarener verstanden. Höchstwahrscheinl. waren die Besucher des ersteren Anhänger des Parsismus, und die des letzteren Anhänger des Christentums.↩︎

  29. Zu den Besuchern dieser Versammlungen od. zu ihrem Bekanntenkreise.↩︎

  30. Ganz gegen den Geist der Sprache ist die Schreibweise אבן נליון, das nach J. Baptista die Benennung des ursprünglich hebräisch geschriebenen Matthäusevangeliums gewesen sein soll.↩︎

  31. Dh. einen Richter; mit der Bezeichnung Philosoph ist es nicht genau zu nehmen. Die La. פילא םבא (alter Elefant) verdient keine Beachtung.↩︎

  32. RG. und seine Schwester.↩︎

  33. Nach einer anderen Lesart: Der Schwiegereltern.↩︎

  34. Cf. Bamidbar Kap. 27.↩︎

  35. Im Evangelium unbekannt; hier wird offenbar ein anderes Rechtsbuch gemeint sein, obgleich er, wie aus dem Ganzen zu schließen, vom NT. spricht.↩︎

  36. Matth. 5,17.↩︎

  37. Die Hagiographen.↩︎

  38. Des Monates Nisan; Vorabend des Pesaḥfestes.↩︎

  39. Von unten ab, um die Opferteile herausnehmen und opfern zu können.↩︎

  40. Mischlej 16,4.↩︎

  41. An welchem das Fleisch nicht verdirbt.↩︎

  42. Die an den Opferteilen kleben könnten.↩︎

  43. Auch wenn sich Geld darin befindet, sodaß man durch die Rettung einen Nutzen hat.↩︎

  44. Der das Fortbewegen des Pesaḥopfers nach dem Ausnehmen der Opferteile verbietet.↩︎

  45. Da das Fleisch erst abends zubereitet gegessen werden darf.↩︎

  46. Wenn das Geld sich darin befindet und man es herausnehmen wollte.↩︎

  47. Er bekundet damit, daß er von dieser gar keinen Nutzen haben will.↩︎

  48. Zur Vereinigung zweier Gebiete am Š.↩︎

  49. An der 4. offenen Seite.↩︎

  50. Von welchen es weiter Blatt 120a heißt, daß man sie in einen durch einen E͑rub verbundenen Hof retten darf.↩︎

  51. Des Hauses, sodaß dadurch eine fiktive dritte Wand entsteht.↩︎

  52. Speisen sind am Š. verwendbar, u. man darf sie umhertragen, auch handelt es sich, wie oben erklärt wurde, um die Rettung nach einem durch Érub verbundenen Hofe.↩︎

  53. Gäste einladen und Wein mehr als nötig auffangen.↩︎

  54. Am Feste, an dem das Vieh nur zum Schlachten herausgeholt werden darf. Es ist aber verboten, ein Vieh samt seinem Jungen am selben Tage zu schlachten; cf. Wajikra 22,28.↩︎

  55. Das Brot wurde an die Wandung des Ofens geklebt; in derartigen Fällen ist die Arbeit auf ungewöhnliche Weise zu verrichten.↩︎

  56. Schemot 20,10.↩︎

  57. Ib. 16,5.↩︎

  58. Beim Einsammeln des Manna, u. dies geschah nach Schemot 16,21 morgens.↩︎

  59. Schemot 16,22.↩︎

  60. Schemot 16,22.↩︎

  61. Ib. 16,25.↩︎

  62. Jede deutet auf eine Mahlzeit.↩︎

  63. 12 Mahlzeiten für die 6 Wochentage u, 3 bezw. 4 für den Š.↩︎

  64. Auch in der Apokalypse (20,8) und im Koran (21,96) als zwei durch ihren Krieg vor Ankunft ds. Messias die Welt verheerende Mächte bekannt.↩︎

  65. Mal. 3,23.↩︎

  66. Zeph. 1,15.↩︎

  67. Jechezkel 38,18.↩︎

  68. Jeschajahu 58,14.↩︎

  69. Bereschit 13,17.↩︎

  70. Ib. 26,3.↩︎

  71. Ib. 28,14.↩︎

  72. Dewarim 33,29.↩︎

  73. Tehillim 37,4.↩︎

  74. Jeschajahu 58,13.↩︎

  75. Cf. Bereschit 4,26.↩︎

  76. Jeschajahu 56,2.↩︎

  77. Schemot 16,27.↩︎

  78. Ib. 17,8.↩︎

  79. Jeschajahu 56,4.↩︎

  80. Ib. V. 7.↩︎

  81. Die Pss. 113-118, die nur an Festtagen gelesen werden.↩︎

  82. Da er es dadurch profaniert.↩︎

  83. Pss. 145-150; diese werden täglich beim Morgengebete gelesen.↩︎

  84. Tehillim 72,5.↩︎

  85. Ṭ. lag in einem Tale, wo die Dunkelheit früher begann, S. auf einem Berge.↩︎

  86. Die oft bei der Verteilung die Dürftigkeit nicht prüfen können.↩︎

  87. Wahrscheinlich wegen eines Besuches bei einer Aramäerin, von dem Ber. 8b berichtet wird.↩︎

  88. Wenn nur fünfmal.↩︎

  89. Die Wiederholung des Beischlaf es hat männliche Kinder zur Folge; cf. Er. 100b.↩︎

  90. Demnach tat dies nur Rabbi.↩︎

  91. Der Š., für den alles bereitet wurde.↩︎

  92. Bekannte römische Silbermünze; cf. Qid. 11b. Der איסתרא פשיטא beträgt ein Achtel des איסתרא זוזי (cf. Git. 14a), der einem Sela͑ entspricht.↩︎

  93. Zu Ehren des Š.s.↩︎

  94. Dewarim 14,22.↩︎

  95. תעשר Imperi. Pu. 2 von עשר reich sein (anstatt Imperai. Pi. 2. von עשר verzehnten).↩︎

  96. Tehillim 24,1.↩︎

  97. Ib. 115,16.↩︎

  98. שבת ist auch der Name eines Krautes (Dill), jed. meint er hier offenbar den Šabbath.↩︎

  99. Jeschajahu 58,13.↩︎

  100. Jeschajahu 58,13.↩︎

  101. Und die Mahlzeit früh halten; RŠ. war blind und konnte selber die Tageszeit nicht erkennen.↩︎

  102. Den Šabbath. Wenn sie sich mit wissenschaftlichen Gesprächen befaßten, forderte er sie auf, sich lieber der Šabbathruhe und der Wonne hinzugeben.↩︎

  103. Gn. 2,1-3.↩︎

  104. Tehillim 33,6.↩︎

  105. Jeschajahu 6,7.↩︎

  106. Schoftim 5,7.↩︎

  107. Schemot 32,25, wo es sich um den Götzendienst handelt.↩︎

  108. Bei den vom Vorbeter vorgetragenen Segenssprüchen.↩︎

  109. Jeschajahu 26,2.↩︎

  110. Jirmejahu 17,27.↩︎

  111. Jechezkel 22,26.↩︎

  112. Jeschajahu 5,11.↩︎

  113. Ib. V. 12.↩︎

  114. Ib. 5,13.↩︎

  115. Jirmejahu 6,12.↩︎

  116. Ib. V. 15.↩︎

  117. Jeschajahu 24,2.↩︎

  118. Ib. V. 3.↩︎

  119. Echa 1,6.↩︎

  120. ÜChr. 36,16.↩︎

    1. Diwrej hajamim 16,22 u. Tehillim 105,15.
    ↩︎
  121. Jirmejahu 5,1.↩︎

  122. Jeschajahu 3,6.↩︎

  123. Dh. man schämt sich, wenn man sie nicht kennt, nämlich die Gesetze.↩︎

  124. Schemot 20,7.↩︎

  125. Wahrscheinlich doch aus Wahrheitsliebe.↩︎

  126. Sie können eine Entschädigung verlangen.↩︎

  127. Das man zum Auffangen von Flüssigkeiten unter ein zerbrochenes Faß setzt; cf. Blatt 117b.↩︎

  128. Wenn sie es aus Frömmigkeit dem Eigentümer zurückgeben.↩︎

  129. Demnach darf man es nicht mit Wasser tränken.↩︎

  130. Cf. Abschn. VII, Anm. 88.↩︎

  131. Sodaß durch den Luftzug das Feuer angefacht wird.↩︎

  132. Dewarim 12,3,4.↩︎

  133. Schemot 20,10.↩︎

  134. Sc. daß es hierbei wegen des Auslöschens des Gottesnamens verboten sei.↩︎

  135. Daß man ihn auch nach RJ. damit bedecken muß.↩︎

  136. Cf. Dewarim 23,12.↩︎

  137. Wenn es am Versöhnungstage zu erfolgen hat.↩︎

  138. Wenn er nach der genannten Zeit Erguß bekommen hat, warte er mit dem Untertauchen bis zur Dunkelheit.↩︎

  139. Man brauche es nicht zur festgesetzten Zeit zu nehmen; zur Erklärung dieser Stelle cf. Nid. Blatt 29b.↩︎

  140. Dies ist eine indirekte Aufforderung zum Löschen.↩︎

  141. Gewichtstück und Silbermünze im Werte von 2 biblischen Šeqel.↩︎

  142. Er rechnet mit einer Belohnung.↩︎

  143. Wenn ihn der Skorpion nicht angreift.↩︎

  144. Damit es sich nicht beschmutze.↩︎

  145. Dh. man darf Wasser fortbewegen, obgleich es sich am vorhergehenden Tage an einer anderen Stelle befunden hat, weil damit gerechnet wird, u. dasselbe gilt auch vom Kot eines Kindes.↩︎

  146. Ein solcher befindet sich gewöhnlich auf öffentlichem Gebiete, und da braucht man ihn nicht wegen des Kindes zuzudecken.↩︎

  147. Da damit nichts erreicht wird, so ist es zu mißbilligen.↩︎

  148. Dies ist eine göttliche Fügung.↩︎

  149. Dh. dieses wollte ihn töten.↩︎

  150. Im Gehen, wie unbeabsichtigt.↩︎

  151. Daß Wein (der durch die Berührung eines Nichtjuden verboten wird) überhaupt mit nur einem Siegel versehen zu werden braucht.↩︎

  152. Dh. Gras, das erst am Šabbath gemähet wurde.↩︎