Schabbat Kapitel 22

Der Talmud, Traktat (Massechet) Schabbat in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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i WENN EIN FASS ZERBRICHT, SO DARF MAN DARAUS FÜR DREI MAHLZEITEN RETTEN, AUCH DARF MAN ZU ANDEREN SAGEN: »KOMMT, RETTET FÜR EUGIL«, NUR DARF MAN NICHTS MIT EINEM SCHWAMME AUFFANGEN. MAN DARF KEINE FRÜCHTE AUSDRÜCKEN, UM SAFT ZU GEWINNEN; IST [SAFT] VON SELBST AUSGEFLOSSEN, SO IST ER VERBOTEN. R. JEHUDA SAGTE: SIND SIE ZUM ESSEN BESTIMMT, SO IST, WAS AUSFLIESST, ERLAUBT1, SIND SIE ZUR GEWINNUNG VON SAFT BESTIMMT, SO IST, WAS AUSFLIESST, VERBOTEN. WENN MAN HONIGWABEN AM VORABEND DES ŠABBATHS ZERBRÖCKELT HAT UND DER HONIG AM [ŠABBATH] VON SELBST AUSGEFLOSSEN IST, SO IST ER VERBOTEN, NACH R. ELIE͑ZER ABER ERLAUBT.

GEMARA. Es wird gelehrt: Man darf nicht Wein mit einem Schwamme oder Öl mit der Hand aufnehmen, weil man nicht so verfahren darf, wie am Wochentage.

Die Rabbanan lehrten: Sind einem Früchte auf dem Hofe zerstreut worden, so darf er sie einzeln auflesen und essen, nicht aber in einen Korb oder eine Kiepe, weil man nicht so verfahren darf, wie am Wochentage.

MAN DARF KEINE FRÜCHTE AUSDRÜCKEN. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: R. Jehuda pflichtet den Weisen bei bezüglich Oliven und Weintrauben, denn diese sind zum Auspressen bestimmt, und man wünscht dies. U͑la aber sagte im Namen Rabhs: R. Jehuda streitet auch bezüglich Oliven und Weintrauben. R. Joḥanan sagte: Die Halakha ist wie R. Jehuda bei anderen Früchten, nicht aber bei Oliven und Weintrauben.

Rabba sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: R. Jehuda pflichtet den Weisen bei bezüglich Oliven und Weintrauben, und die Weisen pflichten R. Jehuda bei bezüglich anderer Früchte. R. Jirmeja sprach zu R. Abba: Worüber streiten sie demnach!? Dieser erwiderte: Vielleicht findest du es. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Es leuchtet ein, daß sie über Maulbeeren und Granatäpfel streiten. Es wird nämlich gelehrt: Wenn man Oliven, aus denen Öl fließt, oder Trauben, aus denen Wein fließt, hereingebracht hat, einerlei ob zum Essen oder wegen der Flüssigkeit, so ist das, was aus ihnen fließt, verboten. Wenn man Maulbeeren, aus denen Saft fließt, oder Granatäpfel, aus denen Wein fließt, hereingebracht hat, so ist, wenn zum Essen, das, was aus ihnen fließt, erlaubt, und wenn wegen der Flüssigkeit oder ohne Bestimmung, das, was aus ihnen fließt, verboten — so R. Jehuda. Die Weisen sagen, was aus ihnen fließt, sei verboten, einerlei ob man sie zum Essen oder wegen der Flüssigkeit hereingebracht hat. — Ist R. Jehuda denn der Ansicht, ohne Bestimmung sei es verboten, wir haben ja gelernt: Die Milch der Frau macht für die Unreinheit empfänglich2, einerlei ob [die Befeuchtung] erwünscht ist oder nicht; die Milch von einem Vieh macht nur dann für die Unreinheit empfänglich, wenn [die Befeuchtung] erwünscht ist. R. A͑qiba sprach: [Durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere ist [entgegengesetzt]3 zu folgern: wenn die Milch der Frau, die nur für Säuglinge bestimmt ist, erwünscht und unerwünscht für die Unreinheit empfänglich macht, um wieviel mehr sollte Milch von einem Vieh, die ja für Säuglinge und für Erwachsene bestimmt ist, erwünscht und unerwünscht für die Unreinheit empfänglich machen! Jene entgegneten: Wenn die Milch der Frau auch unerwünscht für die Unreinheit empfänglich macht, von der auch das Blut einer Wunde für die Unreinheit empfänglich macht,

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sollte auch die Milch eines Viehs unerwünscht für die Unreinheit empfänglich machen, von dem das Blut einer Wunde nicht für die Unreinheit empfänglich macht!? Er erwiderte: Ich nehme es mit der Milch strenger, als mit dem Blute; die Milch, die [einem Vieh] zur Heilung entzogen wird, macht für die Unreinheit empfänglich, während das Blut, das ihm zur Heilung entzogen wird, für die Unreinheit nicht empfänglich macht. Jene sprachen: Körbe Oliven und Weintrauben beweisen es4: der Saft, der aus ihnen erwünscht ausfließt, macht für die Unreinheit empfänglich, der aus ihnen aber nicht erwünscht ausfließt, macht für die Unreinheit nicht empfänglich. Wahrscheinlich heißt »erwünscht«, wenn man es wünscht, und »nicht erwünscht«, wenn ohne Kundgebung. Wenn es nun bei Oliven und Weintrauben, die zum Pressen bestimmt sind, nicht erwünscht bedeutungslos ist, um so weniger bei Maulbeeren und Granatäpfeln, die nicht zum Pressen bestimmt sind!? — Nein, »erwünscht« heißt es ohne Kundgebung, »nicht erwünscht« heißt, wenn man es kundtut, indem man sagt, man wünsche es nicht. Wenn du aber willst, sage ich: anders ist es bei Körben Oliven und Weintrauben; da [das Ausfließende] verloren geht, gibt man es preis5. — Wir wissen nun, daß R. Jehuda den Weisen bei Oliven und Weintrauben beipflichtet, woher aber, daß die Weisen R. Jehuda bei anderen Früchten beipflichten? — Es wird gelehrt: Man darf

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Pflaumen, Quitten und Speierlinge ausdrücken, nicht aber Granatäpfel6. Im Hause des Menasja b. Menaḥem pflegte man nämlich [am Wochentage] Granatäpfel auszudrücken. — Woher, daß hier die Rabbanan vertreten sind, vielleicht R. Jehuda? — Wenn schon R. Jehuda: auch R. Jehuda sagt es ja nur von dem Falle, wenn sie von selbst ausfließen, sagt er es etwa auch von vornherein!? Du mußt also sagen, da sie nicht zum Auspressen bestimmt sind, sei es auch von vornherein erlaubt, somit können hier auch die Rabbanan vertreten sein, denn, da diese nicht zum Auspressen bestimmt sind, ist es auch von vornherein erlaubt. Schließe hieraus, daß hier [auch] die Rabbanan vertreten sind. Schließe hieraus.

«Im Hause des Menasja b. Menaḥem pflegte man nämlich [am Wochentage] Granatäpfel auszudrücken.» R. Naḥman sagte: Die Halakha ist nach [der Gepflogenheit] im Hause des Menasja b. Menaḥem7zu entscheiden. Raba sprach zu R. Naḥman: Ist etwa Menasja b. Menaḥem ein Tanna8!? Wolltest du sagen, die Halakha sei wie jener Tanna, der sich zu [der Gepflogenheit] im Hause des Menasja b. Menaḥem bekennt, wieso sollte, weil er der Ansicht des Menasja b. Menaḥem ist, die Halakha nach ihm zu entscheiden sein, ist denn Menasja b. Menaḥem die Mehrheit der Welt!? — Freilich, wir haben auch gelernt: Wenn jemand in seinem Weinberge Disteln stehen läßt, so hat er, wie R. Elie͑zer sagt, [den Weinberg] verboten9 gemacht; die Weisen sagen, verboten mache nur das, was man gewöhnlich wachsen läßt. Hierzu sagte R. Ḥanina: Folgendes ist der Grund R. Elie͑zers: In Arabien lassen sie ganze Felder Disteln für ihre Kamele stehen. — Ist es denn gleich: in Arabien ist dies Orts[brauch], hierbei aber ist ja die Gepflogenheit [des einen] gegenüber der aller anderen Menschen bedeutungslos!? — Vielmehr, sein Grund ist nach R. Ḥisda zu erklären. R. Ḥisda sagte nämlich: Wenn man [den Saft] von ausgepreßtem Mangold in ein Reinigungsbad tut, so ist das Bad unbrauchbar, weil [das Wasser] eine andere Färbung erhält. Mangold wird ja nicht zum Auspressen verwendet!? Du mußt also sagen, da dieser ihn zum Getränke bestimmt hat, gilt er [als Flüssigkeit], ebenso gelten sie auch hierbei, da er sie dazu bestimmt hat, als Flüssigkeit. R. Papa erklärte: Weil [Mangold] nicht von vornherein für das Reinigungsbad verwendet wird, und was von vornherein nicht für das Reinigungsbad verwendet wird, macht es untauglich, wenn [das Wasser] eine andere Färbung erhält.

Dort haben wir gelernt: Wenn Wein, Essig oder Olivensaft10in [das Reinigungsbad] gekommen ist und die Färbung [des Wassers] verändert hat, so ist es untauglich. Welcher Tanna lehrt, Olivensaft gelte als Getränk? Abajje erwiderte: Es ist R. Ja͑qob, denn es wird gelehrt: R. Ja͑qob sagte: Olivensaft gilt als Getränk, und nur deshalb sagten sie, der früh ausschwitzende Olivensaft mache für die Unreinheit nicht empfänglich, weil man ihn nicht wünscht. R. Šimo͑n sagte: Olivensaft gilt nicht als Getränk, und nur deshalb sagten sie, der aus der Olivenpresse ausschwitzende Olivensaft mache für die Unreinheit empfänglich, weil es nicht möglich ist, daß er nicht einen Schuß Öl enthält. — Welchen Unterschied gibt es demnach zwischen ihnen? — Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen hinsichtlich [des Olivensaftes], der durch den Druck11ausschwitzt. Raba erklärte: Weil [Olivensaft eine Flüssigkeit] ist, die für das Tauchbad nicht verwendet wird, und solches macht das Reinigungsbad untauglich, wenn [das Wasser] eine andere Färbung erhält.

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf [am Šabbath] eine Weinrebe direkt in den Kochtopf12ausdrücken, nicht aber in einen Teller. R. Ḥisda sprach: Aus den Worten unseres Meisters lernen wir, daß man eine Ziege direkt in den Kochtopf melken darf, nicht aber in einen Teller. Er ist somit der Ansicht, ein Getränk, das direkt in die Speise kommt, gelte als Speise. Rami b. Ḥama wandte ein: Wenn ein Flußbehafteter eine Ziege melkt, so ist die Milch unrein. Wodurch wird nun, wenn du sagst, ein Getränk, das in eine Speise kommt, gelte als Speise, [die Milch] für die Unreinheit empfänglich!? — Wie R. Joḥanan erklärt hat, durch den [ersten] Tropfen, mit dem man die Zitze anfeuchtet, ebenso auch hierbei, durch den ersten Tropfen, mit dem man die Zitze anfeuchtet. Rabina wandte ein: Wenn ein Leichenunreiner Oliven oder Weintrauben

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genau in der Größe eines Eies ausdrückt, so ist [die Flüssigkeit]13rein. Wenn aber mehr als in Eigröße ist sie demnach unrein. Wodurch wird nun, wenn du sagst, ein Getränk, das in eine Speise kommt, gelte als Speise, [die Flüssigkeit] für die Unreinheit empfänglich!? — Er richtete den Einwand, und er selbst erklärte es: Wenn er sie in einen Teller ausdrückt. R. Jirmeja sprach: Hierüber streiten Tannaím: Wenn man [einen Feigenkuchen] mit Weinbeersaft glättet, so wird er dadurch nicht verunreinigungsfähig; R. Jehuda sagt, er werde wohl verunreinigungsfähig. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, ein Getränk, das in eine Speise kommt, gelte als Speise, und einer ist der Ansicht, es gelte nicht als Speise. R. Papa erwiderte: Alle sind der Ansicht, ein Getränk, das in eine Speise kommt, gelte nicht als Speise, hier aber streiten sie über die verlorengehende14Flüssigkeit ; einer ist der Ansicht, sie gelte als Flüssigkeit, und einer ist der Ansicht, sie gelte nicht als Flüssigkeit. Sie führen denselben Streit wie die Tannaím der folgenden Lehre: Wenn jemand Oliven mit unreinen Händen quetscht, so sind sie für die Unreinheit empfänglich15; wenn um sie in Salz16zu tunken, so sind sie für die Unreinheit nicht empfänglich; wenn um zu untersuchen, ob seine Oliven zum Pressen reif17sind oder nicht, so sind sie für die Unreinheit nicht empfänglich, und wie R. Jehuda sagt, wohl empfänglich. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, die verlorengehende Flüssigkeit gelte als Flüssigkeit, und einer ist der Ansicht, sie gelte nicht als Flüssigkeit. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach; Diese Tannaím streiten über die verlorengehende Flüssigkeit, und jene Tannaím streiten über die Flüssigkeit, die zum Glänzen18verwendet wird.

R. Zera sagte im Namen des R. Ḥija b. Aši im Namen Rabhs: Man darf [am Šabbath] eine Weinrebe in den Kochtopf auspressen, nicht aber in einen Teller; einen Fisch wegen seines Saftes19auch in einen Teller. R. Dimi saß und trug diese Lehre vor, da sprach Abajje zu ihm: Ihr lehrt dies im Namen Rabhs und habt nichts einzuwenden, wir lehren dies im Namen Šemuéls und haben dagegen einzuwenden: kann denn Šemuél gesagt haben, einen Fisch wegen seines Saftes auch in einen Teller, es wurde ja gelehrt: Eingelegte Früchte auszupressen ist, wie Rabh sagt, um ihrer selbst willen erlaubt und ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten; gedünstete Früchte darf man sowohl um ihrer selbst willen als auch ihres Saftes wegen auspressen. Šemuél sagt, ob eingelegt oder gedünstet sei es um ihrer selbst willen erlaubt und ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten. Dieser erwiderte: Bei Gott!20Meine Augen sahen es, es ist mir nicht fremd. Ich hörte es aus dem Munde R. Jirmejas, R. Jirmeja von R. Zera, R. Zera von R. Ḥija b. Aši und R. Ḥija b. Aši von Rabh.

Der Text. Eingelegte Früchte auszupressen ist, wie Rabh sagt, um ihrer selbst willen erlaubt, ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten; gedünstete Früchte darf man sowohl um ihrer selbst willen als auch ihres Saftes wegen auspressen. Šemuél sagt, ob diese oder jene sei es um ihrer selbst willen erlaubt und ihres Saftes wegen straffrei, jedoch verboten. R. Joḥanan sagt, ob eingelegt oder gedünstet sei es um ihrer selbst willen erlaubt, und wenn ihres Saftes wegen, sei man ein Sündopfer schuldig. Man wandte ein: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, nicht aber für nach Šabbath; Oliven und Weintrauben aber darf man nicht auspressen; hat man sie ausgepreßt, so ist man ein Sündopfer schuldig. Dies ist ein Einwand gegen Rabh, ein Einwand gegen Šemuél und ein Einwand gegen R. Joḥanan!? — Rabh erklärt es nach seiner Ansicht, Šemuél erklärt es nach seiner Ansicht und R. Joḥanan erklärt es nach seiner Ansicht. Rabh erklärt es nach seiner Ansicht: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, nicht aber für nach Šabbath; diese Worte gelten nur, wenn um ihrer selbst willen, ihres Saftes wegen aber ist es straffrei, jedoch verboten. Gedünstete Früchte darf man sowohl um ihrer selbst willen als auch ihres Saftes wegen [auspressen]. Oliven und Weintrauben aber darf man nicht auspressen; hat man sie ausgepreßt, so ist man ein Sündopfer schuldig. Šemuél erklärt es nach seiner Ansicht: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, ebenso gedünstete Früchte; diese Worte gelten nur, wenn um ihrer selbst willen, wenn aber ihres Saftes wegen, so ist es straffrei, jedoch verboten. Oliven und Weintrauben darf man nicht auspressen; hat man sie ausgepreßt, so ist man ein Sündopfer schuldig. R. Joḥanan erklärt es nach seiner Ansicht: Man darf am Šabbath eingelegte Früchte für den Šabbath auspressen, nicht aber für nach Šabbath, ob eingelegt oder gedünstet; diese Worte gelten nur, wenn um ihrer selbst willen, ihres Saftes wegen aber darf man sie nicht auspressen; preßt man sie, so ist es ebenso, als würde man Oliven und Weintrauben pressen, und man ist ein Sündopfer schuldig.

R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs: Nach der Tora ist man nur wegen des Tretens von Oliven und Weintrauben schuldig. Ebenso lehrte man in der Schule Menašes: Nach der Tora ist man nur wegen des Tretens von Oliven und Weintrauben schuldig. Und ein Zeuge nach dem

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Munde eines Zeugen21ist zulässig nur bei [der Bekundung für] eine Frau22. Sie fragten: Wie verhält es sich mit einem Zeugen nach dem Munde eines Zeugen bei der Erstgeburt23? — Nach R. Ithaj ist es unzulässig, nach R. Aši ist es zulässig. R. Ithaj sprach zu R. Asi: In der Schule R. Menasjas lehrte man ja, ein Zeuge nach dem Munde eines Zeugen sei zulässig nur bei der Bekundung für eine Frau!? — Lies wie folgt: bei einer Bekundung, bei der eine Frau zulässig ist. R. Jemar ließ einen Zeugen nach dem Munde eines Zeugen bei einer Erstgeburt zu, und Meremar nannte ihn: Jemar, der die Erstgeburt erlaubt. Die Halakha ist, ein Zeuge nach dem Munde eines Zeugen ist bei der Erstgeburt zulässig,

HONIGWABEN. Als R. Hoša͑ja aus Nehardea͑ kam, brachte er folgende Lehre mit: Wenn man Oliven und Weintrauben am Vorabend des Šabbaths zerdrückt und der Saft [am Šabbath] von selber ausfließt, so ist er verboten, und nach R. Elie͑zer und R. Šimo͑n erlaubt. R. Joseph sprach: Lehrt er uns etwa weitere Personennamen!? Da sprach Abajje zu ihm; Vieles lehrt er uns: aus der Mišna ist es nur hinsichtlich des Falles zu entnehmen, wenn es zuerst eine Speise war und auch eine Speise bleibt, nicht aber hinsichtlich des Falles, wenn es zuerst eine Speise war und ein Getränk wird, so lehrt er uns.

ii WAS VOR ŠABBATH IN HEISSEM [WASSER] WAR, DARF MAN AM ŠABBATH IN HEISSES [WASSER] TUN, UND WAS NICHT VOR ŠABBATH IN HEISSEM [WASSER] WAR, DARF MAN AM ŠABBATH MIT WARMEM WASSER ABSPÜLEN, AUSGENOMMEN EIN ALTER SALZFISCH, (KLEINE GESALZENE FISCHE) UND DER SPANISCHE THUNFISCH, DENN BEI DIESEN IST DAS SPÜLEN VOLLENDETE ZUBEREITUNG.

GEMARA. Was zum Beispiel? R. Saphra erwiderte: Zum Beispiel Huhn nach R. Abba24. Ferner erzählte R. Saphra: Einst war ich dort25, und man gab mir davon zum Essen, und wenn mir R. Abba nicht dreijährigen Wein zu trinken gegeben hätte, würde ich mich übergeben haben. R. Joḥanan pflegte bei [der Erwähnung des] babylonischen Quarkes auszuspucken, da sprach R. Joseph zu ihm: Wir sollten bei [Erwähnung von] Huhn nach R. Abba ausspucken. Auch erzählte R. Gaza: Als ich einst dort war und babylonischen Quark bereitete, verlangten alle Kranken des Westens davon.

WAS NICHT IN HEISSEM [WASSER] WAR &C. Was geschieht, wenn man sie abgespült hat? R. Joseph erwiderte: Hat man sie abgespült, so ist man ein Sündopfer schuldig. Mar, Sohn des Rabana, sprach: Auch wir haben demgemäß gelernt: ausgenommen Salzfische und der spanische Thunfisch, denn bei diesen ist das Spülen vollendete Zubereitung. Schließe hieraus. R. Ḥija b. Abba und R. Asi saßen vor R. Joḥanan, und R. Joḥanan saß und schlummerte. Da sprach R. Ḥija b. Abba zu R. Asi: Weshalb ist das Geflügel in Babylonien so fett? Dieser erwiderte: Komm nach den Steppen von Aza, dort will ich dir noch fetteres zeigen. — Weshalb werden die Feste in Babylonien so fröhlich gefeiert? — Weil sie da arm sind. — Weshalb sind die Gelehrten in Babylonien [durch ihre Kleidung] ausgezeichnet? — Weil sie26nicht gesetzeskundig sind. — Weshalb sind die Nichtjuden flätig27? — Weil sie Ekel- und Kriechtiere essen. Währenddessen erwachte R. Joḥanan und sprach zu ihnen: Kinder, habe ich euch etwa nicht gesagt:28Sprich zur Weisheit: Du bist meine Schioester. Sage etwas nur dann, wenn es dir so sicher ist, wie es sicher ist, daß deine Schwester dir verboten ist, sonst aber sage es nicht. Darauf sprachen sie: So möge uns doch der Meister erklären, weshalb das Geflügel in Babylonien so fett ist? — Weil es nicht in das Exil gewandert ist, denn es heißt: 29von Jugend auf hatte Moab Ruhe und lag ungestört auf seinen Hefen &c.; ins Exil ist er nicht gewandert. — Woher, daß jenes ins Exil gewandert ist? — Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Zweiundfünfzig Jahre hat kein Mensch Judäa betreten, denn es heißt:30auf den Bergen will ich Weinen und Klagen erheben &c., die Vögel unter dem Himmel und das Vieh sind ausgewandert, fortgezogen. [Der Zahlen wert des Wortes] Behern a [Vieh] beträgt zweiundfünfzig. R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Mit Ausnahme des spanischen Thunfisches31kehrten sie alle zurück. Rabh sagte nämlich: Die Abhänge Babyloniens leiten das Wasser nach der Quelle E͑ṭam, und da dieser [Fisch] kein festes Rückgrat hat, kann er nicht auf steigen. — Weshalb werden die Feste in Babylonien so fröhlich gefeiert? — Weil da [die Leute] nicht einbegriffen waren im Fluche: 32Und ich will all ihrer Fröhlichkeit ein Ende machen, ihren Festen, ihren Neumonden, ihren Šabbathen und all ihren Festlichkeiten. Ferner heißt es:33euere Neumonde und Feste mag ich nicht; sie sind mir zur Last geworden. — Was heißt: sie sind mir zur Last geworden? R. Elea͑zar erwiderte: Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Nicht genug, daß die Jisraéliten gegen mich sündigen, sie belästigen mich auch, indem sie erfahren wollen, welches schwere Verhängnis ich über sie bringen werde. R. Jiçḥaq sagte: Du hast kein einziges Fest, an dem nicht [plündernde] Truppen nach Sepphoris kämen. Ferner sagte auch R. Ḥanina: Du hast kein einziges Fest, an dem nicht ein Hegemon oder ein Comes oder ein Rebenträger34nach Ṭiberjas käme. — Weshalb sind die Schriftgelehrten in Babylonien [durch ihre Kleidung] ausgezeichnet? — Weil sie keine Ortsangehörige sind. So pflegen auch die Leute zu sagen: In der Heimat meinen Namen, in der Fremde meine Kleidung.35Die aus Jáqob kommen, werden Wurzel schlagen, Jisraél wird hervorsprossen und blühen. Hierzu lehrte R. Joseph: Das sind die Schriftgelehrten in Babylonien, die Sprossen und Blüten für die Tora tragen. — Weshalb sind die Nichtjuden

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— Weil sie am Berge Sinaj nicht gestanden haben. Als nämlich die Schlange der Ḥava beiwohnte, impfte sie ihr einen Fiat ein; bei den Jisraéliten, die am Berge Sinaj gestanden haben, verlor sich der Fiat, bei den Nichtjuden aber, die am Berge Sinaj nicht gestanden haben, verlor sich der Fiat nicht. R. Aḥa, Sohn des Raba, sprach zu R. Aši: Wie ist es mit den Proselyten? Dieser erwiderte: Wenn sie auch selbst nicht anwesend waren, so war ihr Genius anwesend, denn es heißt:36sowohl mit denen, die jetzt mit uns vor dem Herrn, unserem Gott, hier stehen, als auch mit denen, die hier nicht gegenwärtig &c. Er streitet somit gegen R. Abba b. Kahana. R. Abba b. Kahana sagte nämlich: Drei Generationen hindurch schwand der Flat nicht von unseren Vorfahren: Abraham zeugte Jišma͑él, Jiçḥaq zeugte E͑sav, und erst Ja͑qob zeugte die zwölf Stämme, an denen kein Makel war.

iii MAN DARF DAS FASS ZERBRECHEN, UM VON DEN DÖRRFEIGEN ZU ESSEN, NUR DARF MAN NICHT BEABSICHTIGEN, DARAUS EIN GEFÄSS37ZU MACHEN. MAN DARF NICHT DEN SPUND EINES FASSES DURCHBOHRENSO R. JEHUDA; DIE WEISEN ERLAUBEN DIES. MAN DARF ES FERNER NICHT AN DER SEITE ANBOHREN; WAR ES ANGEBOHRT, SO DARF MAN DARAUF KEIN WACHS TUN, WEIL MAN ES STREICHT. R. JEHUDA ERZÄHLTE: EINST KAM EIN SOLCHER FALL VOR R. JOḤANAN B. ZAKKAJ INRAB, UND ER SPRACH: ICH BEFÜRCHTE, MAN IST DIESERHALB EIN SÜNDOPFER SCHULDIG.

GEMARA. R. Oša͑ja sagte: Dies wurde nur für den Fall gelehrt, wenn [die Feigen] zusammengepreßt sind, nicht aber, wenn sie lose38sind. Man wandte ein: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man dürfe am Šabbath ohne Bedenken ein Weinfaß holen, den Hals mit einem Schwerte abschlagen, und es den Gästen vorsetzen!? — Dies nach den Rabbanan, unsere Mišna aber vertritt die Ansicht R. Neḥemjas39. — Was veranlaßt R. Oša͑ja, unsere Mišna auf den Fall zu beziehen, wenn [die Feigen] zusammengepreßt sind, nach R. Neḥemja, er kann sie ja auf den Fall beziehen, wenn sie lose sind, nach den Rabbanan!? Raba erwiderte: Unsere Mišna war ihm schwierig: weshalb lehrt sie es von Dörrfeigen, sie sollte es doch von Früchten [allgemein] lehren!? Hieraus ist also zu schließen, daß dies von zusammengepreßten gilt.

Eines lehrt: Man dürfe die Flechten der Dörrfeigen und Datteln lösen, losflechten und durchschneiden, und ein Anderes lehrt, man dürfe sie lösen, nicht aber losflechten oder durchschneiden!? — Das ist kein Widerspruch; eines nach den Rabbanan und eines nach R. Neḥemja. Es wird nämlich gelehrt: R. Neḥemja sagt, selbst einen Löffel, selbst ein Gewand und selbst ein Messer dürfe man nur zu seinem eigentlichen Gebrauche fortbewegen.

Man fragte R. Šešeth: Darf man am Šabbath ein Faß mit einem Spieße durchbohren: bezweckt man die Öffnung, somit ist es verboten, oder bezweckt man ein leichtes Ausfließen, somit ist es erlaubt? Dieser erwiderte: Man bezweckt die Öffnung, und es ist verboten. Man wandte ein: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man dürfe ein Faß Wein holen und den Hals mit einem Schwerte abschlagen!?

Da bezweckt man entschieden ein leichtes Ausfließen, hierbei aber kann man es ja, wenn man nur ein leichtes Ausfließen bezweckt, öffnen.

MAN DARF NICHT DEN SPUND DURCHBOHREN &C. R. Hona sagte: Der Streit besteht nur, wenn oben, wenn aber an der Seite, so stimmen alle überein, daß es verboten ist. Darum lehrt er auch, man dürfe es nicht an der Seite anbohren. R. Ḥisda sagte: Der Streit besteht nur, wenn an der Seite, wenn aber oben, so stimmen alle überein, daß es erlaubt ist. Was gelehrt wird, man dürfe es nicht an der Seite anbohren, bezieht sich auf das Faß selbst.

Die Rabbanan lehrten: Man darf am Šabbath kein neues Loch bohren; will man eines erweitern, so ist es erlaubt. Manche sagen, man dürfe nicht erweitern. Sie stimmen überein, daß man ein altes Loch von vornherein öffnen darf.

Nach dem ersten Tanna darf man ein neues Loch deshalb nicht [bohren], weil man eine Öffnung macht, und auch bei der Erweiterung macht man ja eine Öffnung!? Rabba erwiderte: Nach der Tora gilt eine Öffnung, die nicht zur Aufnahme und zur Herausgabe bestimmt ist, nicht als Öffnung, nur haben die Rabbanan [jede Öffnung] verboten, mit Rücksicht auf [die Öffnung] eines Hühnerschlages, die bestimmt ist, frische Luft aufzunehmen und die Ausdünstung ausströmen zu lassen. [Eine Öffnung] zu erweitern, ist jedoch erlaubt, weil man die Öffnung eines Hühnerschlages zu erweitern entschieden nicht

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verleitet wird, wegen der Raubtiere. Manche sagen, man dürfe nicht erweitern, weil sie vielleicht vorher nicht genügend groß war und man sie auch dann erweitern könnte. R. Naḥman trug im Namen R. Joḥanans vor: Die Halakha ist wie die Manchen.

«Sie stimmen überein, daß man ein altes Loch von vornherein öffnen darf.» R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn es zur Erhaltung40 erfolgt war, wenn aber als Verschluß, so ist es verboten.

Was heißt »zur Erhaltung», und was heißt »als Verschluß«? R. Ḥisda erwiderte: Über dem Weine erfolgt es zur Erhaltung, unter dem Weine erfolgt es als Verschluß. Raba sagte: Auch unter dem Weine erfolgt es zur Erhaltung, als Verschluß erfolgt es nur dann, wenn unter der Hefe41. Abajje sprach zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Zu einem geschlossenen Hause42gehören die vier Ellen43; hat man den Türrahmen herausgebrochen44, so gehören zu diesem nicht mehr die vier Ellen. Ein geschlossenes Haus45ist nicht nach allen Seiten46verunreinigend; hat man den Türrahmen herausgebrochen, so ist es nach allen Seiten verunreinigend47.

Ein Rohr [als Heber in das Faß zu stecken] ist nach Rabh verboten, und nach Šemuél erlaubt. Eines von vornherein zurechtzuschneiden, ist nach aller Ansicht verboten, es wieder hineinzustecken ist nach aller Ansicht erlaubt, sie streiten nur über den Fall, wenn es bereits zurechtge-schnitten, aber nicht angepaßt worden ist. Der es verbietet, berücksichtigt, man könnte veranlaßt werden, es von vornherein zurechtzuschneiden; der es erlaubt, berücksichtigt dies nicht. Hierüber streiten auch Tannaím: Man darf am Feste kein Rohr zurechtschneiden, und um so weniger am Šabbath; ist ein solches herausgefallen, so darf man es am Šabbath wieder hineinstecken, und um so mehr am Feste. R. Jošija erleichtert hierbei. Worauf bezieht sich nun R. Jošija: wollte man sagen, auf den Anfangssatz, so fertigt man ja ein Gerät an, und wollte man sagen auf den Schlußsatz, so ist es ja auch nach dem ersten Tanna erlaubt!? Wahrscheinlich streiten sie über den Fall, wenn es bereits zurechtge-schnitten und nicht angepaßt worden ist; einer ist der Ansicht, man berücksichtige, und einer ist der Ansicht, man berücksichtige nicht. R. Šiša, Sohn des R. Idi, trug im Namen R. Joḥanans vor: Die Halakha ist wie R. Jošija.

WAR ES ANGEBOHRT. Mit Öl48[ein Loch zu verstopfen] ist nach Rabh verboten, und nach Šemuél erlaubt. Der es verbietet, berücksichtigt, man könnte veranlaßt werden, es mit Wachs zu verstopfen; der es erlaubt, berücksichtigt dies nicht. R. Šemuél b. Bar Ḥana sprach zu R. Joseph: Du hast uns ja ausdrücklich im Namen Rabhs gesagt, daß es mit Öl erlaubt sei !?

Ṭabuth der Vogelfänger sagte im Namen Šemuéls: Ein Myrtenblatt [als Rinne in das Faß zu stecken] ist verboten.

Aus welchem Grunde? R. Jemar aus Diphte erklärte: Man könnte veranlaßt werden, eine Rinne zu machen. R. Aši erklärte: Man könnte veranlaßt werden, [ein Blatt] abzukneifen.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied zwischen ihnen gibt es, wenn ein abgekniffenes vorhanden ist.

Polsterdecken [zu tragen49], ist nach Rabh verboten, und nach Šemuél erlaubt. Alle stimmen überein, daß es bei weichen erlaubt ist, ebenso stimmen alle überein, daß es bei harten verboten ist, sie streiten nur über mittelmäßige. Der eine verbietet es, weil sie den Anschein einer Last haben, der andere erlaubt es, weil sie nicht den Anschein einer Last haben. Die Ansicht Rabhs aber wurde von ihm nicht ausdrücklich gelehrt, sondern aus einem Schlüsse gefolgert. Rabh befand sich nämlich einst an einem Orte, wo [für die Schüler] nicht genügend Raum war, und er ging in ein Neutralgebiet hinaus und setzte sich da nieder; als man ihm eine Polsterdecke brachte, setzte er sich nicht auf diese. Der dies sah, glaubte, weil das Tragen einer Polsterdecke verboten sei; das war es aber nicht, denn Rabh selbst ließ bekannt machen, das Tragen einer Polsterdecke sei erlaubt. Er setzte sich darauf nicht, wegen der Ehrung unserer Meister, das sind R. Kahana und R. Ai50.

iv MAN DARF GEKOCHTE SPEISEN IN EINE GRUBE SETZEN, DAMIT SIE VERWAHRT BLEIBEN, FERNER GUTES WASSER IN SCHLECHTES, UM ES ZU KÜHLEN, EBENSO KALTES IN WARMES, UM ES ZU WÄRMEN. WENN EINEM UNTERWEGS DIE KLEIDER INS WASSER GEFALLEN SIND, SO DARF ER OHNE BEDENKEN IN DIESEN GEHEN; ERREICHT ER DEN ERSTEN HOF, SO DARF ER SIE VOR DIE SONNE AUSBREITEN, JEDOCH NIGHT VOR DEM VOLKE51.

GEMARA. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, es sei zu verbieten, weil man Vertiefungen ebnen könnte, so lehrt er uns.

GUTES WASSER IN SCHLECHTES. Selbstverständlich!?

Dies ist wegen des Schlußsatzes nötig: ebenso kaltes in warmes.

Aber auch dies ist ja selbstverständlich!?

Man könnte glauben, es sei zu verbieten, weil man veranlaßt werden könnte, [auch Speisen] in heiße Asche zu stellen, so lehrt er uns.

WENN EINEM &C. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alles, was die Rabbanan des Anscheines wegen verboten haben, ist auch in der verborgensten Kammer verboten.

Wir haben gelernt: So darf er sie vor die Sonne ausbreiten, jedoch nicht vor dem Volke!?

Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: So darf er sie vor die Sonne ausbreiten, jedoch nicht vor dem Volke; R. Elea͑zar und R. Šimo͑n verbieten dies.

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. R. Hona sagte: Wer am Šabbath sein Gewand abstaubt, ist ein Sündopfer schuldig. Dies gilt nur von neuen, bei alten aber ist nichts dabei. Auch gilt dies nur von schwarzen, bei weißen und roten aber ist nichts dabei. Endlich nur dann, wenn man darauf achtet.

Einst traf U͑la in Pumbeditha ein und sah da die Jünger ihre Gewänder abstauben; da sprach er: Die Jünger entweihen den Šabbath. Hierauf sprach R. Jehuda zu ihnen: Staubt sie in seiner Gegenwart ab; wir achten nicht darauf. Einst stand Abajje vor R. Šimo͑n, und dieser sprach zu ihm: Reiche mir meine Mütze. Als jener aber Tau darauf bemerkte, zögerte er, sie ihm zu reichen. Da sprach dieser: Schüttele sie ab; wir achten nicht darauf.

R. Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R. Joḥanans: Wer am Šabbath mit einem über die Schultern umgeschlagenen Mantel52ausgeht, ist ein Sündopfer schuldig. Desgleichen wird gelehrt: Kleiderhändler, die am Šabbath mit zusammengeschlagenen, auf der Schulter liegenden Mänteln ausgehen, sind ein Sündopfer schuldig; und sie sagten es nicht nur von Kleiderhändlern, sondern auch von jedem anderen Menschen, nur pflegen Kleiderhändler so auszugehen. Ein Krämer, der mit dem in seinem Tuche eingebundenen Gelde ausgeht, ist ein Sündopfer schuldig; und sie sagten es nicht nur von einem Krämer, sondern auch von jedem anderen Menschen, nur pflegen die Krämer so auszugeben. Die Läufer53dürfen mit ihrem Sudarium auf der Schulter ausgehen; und sie sagten es nicht nur von den Läufern, sondern auch von jedem anderen Menschen, nur pflegen die Läufer so auszugehen. R. Jehuda erzählte: Einst ging Hyrkanos, Sohn des R. Elie͑zer b. Hyrkanos, am Šabbath mit einem Sudarium auf der Schulter aus, nur hatte er es mit einem Bändchen am Finger befestigt. Als die Sache vor die Weisen kam, sagten sie, [es sei erlaubt,] auch wenn es nicht mit einem Bändchen am Finger befestigt ist. R. Naḥman b. R. Ḥisda trug im Namen R. Ḥisdas vor: Die Halakha ist, auch wenn es nicht mit einem Bändchen am Finger befestigt wird.

Einst traf U͑la bei Asi b. Hini ein, und man fragte ihn, ob man am Šabbath [Kleider] falten dürfe? Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Elea͑zar: Man darf am Šabbath keine [Kleider] falten.– Was heißt Falten? R. Zera erwiderte: Der babylonische Faltenwurf. R. Jirmeja saß vor R. Zera und fragte ihn: Darf man es so54? Dieser erwiderte: Es ist verboten.

Und darf man es so55? Dieser erwiderte: Es ist verboten. R. Papa sprach: Halte dich an folgende Regel: Geschieht es in der Absicht, das Gewand [dauernd] zu falten, so ist es verboten, wenn aber zur Verschönerung, so ist es erlaubt. So pflegte auch R. Šiša, Sohn R. Idis, sein Gewand zu verschönern.

Als R. Dimi kam, erzählte er: Einst ging Rabbi aufs Feld, und beide Enden seines Mantels waren ihm über die Schultern geschlagen. Da sprach Jehošua͑ b. Zeruz, der Sohn des Schwiegervaters R. Meírs, vor ihm: Sollte R. Meír dieserhalb nicht zu einem Sündopfer verpflichtet haben!? Jener erwiderte: Nahm es R. Meír damit so sehr genau!? Hierauf ließ Rabbi den Mantel herabwallen. Als Rabin kam, sagte er: Es war nicht Jehošua͑ b. Zeruz, sondern Jehošua͑ b. Kapusaj, der Schwiegersohn R. A͑qibas, und zwar sagte er: Sollte R. A͑qiba dieserhalb nicht zu einem Sündopfer verpflichtet haben!? Jener erwiderte: Nahm es R. A͑qiba damit so sehr genau!? Hierauf ließ Rabbi sein Gewand herabwallen. Als R. Šemuél b. R. Jehuda kam, sagte er: [Diesbezüglich56wurde Rabbi] befragt.

v WER IM WASSER EINER HÖHLE ODER IN DEN BÄDERN VONIBERIAS GE BADET UND ZUM ABTROCKNEN SOGAR ZEHN TÜCHER BENUTZT HAT, DARF SIE NICHT57IN DER HAND HEIMBRINGEN. ZEHN LEUTE ABER DÜRFEN GESICHT, HÄNDE UND FÜSSE MIT EINEM TUCHE ABTROCKNEN UND ES IN DER HAND HEIMBRINGEN. MAN DARF SICH SALBEN UND (DEN UNTERLEIB) MASSIEREN, NICHT ABER SICH ANSTRENGEN58UND FROTTIEREN. MAN DARF NICHT IN EINE PFÜTZE59HINABSTEIGEN.vi MAN DARF REIN BRECHMITTEL BEREITEN. MAN DARF NICHT EINEM KINDE DIE GLIEDER EINRENKEN, NOCH EINEN BRUCH IN DIE RICHTIGE LAGE BRINGEN. WER SICH DIE HAND ODER DEN FUSS VERRENKT HAT, DARF SIE NICHT IN KALTEM WASSER SCHWENKEN, WOHL ABER DARF ER SIE WIE GEWÖHNLICH WASCHEN, UND WENN DIES HEILEND WIRKT, SO IST NICHTS DABEI.

GEMARA. Er lehrt vom Wasser einer Höhle gleichlautend wie von den Bädern von Ṭiberias, wie die Bäder von Ṭiberjas warm sind, so auch Wasser einer Höhle, wenn es warm ist; «wer gebadet hat», nur wenn bereits geschehen, von vornherein aber nicht. Demnach ist es, den Körper

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abzuspülen, von vornherein erlaubt. Wer [lehrte dies]?

Es ist R. Šimo͑n, denn es wird gelehrt: Man darf sich weder mit warmem noch mit kaltem Wasser abspülen

so R. Meír; R.Šimo͑n erlaubt dies. R. Jehuda sagt, mit warmem sei es verboten, mit kaltem erlaubt.

UND ZUM ABTROCKNEN SOGAR ZEHN TÜCHER BENUTZT HAT. Der Anfangssatz hebt etwas hervor, und der Schlußsatz hebt etwas hervor. Der Anfangssatz hebt hervor, daß einer es nicht darf, auch wenn [die Tücher] nicht viel Wasser enthalten, da er zum Ausdrücken veranlaßt werden könnte; der Schlußsatz hebt hervor, daß mehrere es dürfen, weil sie einander aufmerksam machen.

Die Rabbanan lehrten: Man darf sich mit einem Tuche abtrocknen und es aufs Fenster legen, nur darf man es nicht den Badedienern geben, weil sie diesbezüglich60verdächtig sind. R. Šimo͑n sagt, man dürfe sich mit einem Tuche abtrocknen und es in der Hand nach Hause bringen. Abajje sprach zu R. Joseph: Wie ist die Halakha? Dieser erwiderte: Da ist R.Šimo͑n, da ist Rabbi, da ist Šemuél und da ist R. Joḥanan. R.Šimo͑n, wie wir eben gesagt haben. Rabbi, denn es wird gelehrt: Rabbi erzählte: Als wir die Tora bei R. Šimo͑n in Teqoá studierten, pflegten wir da das Öl und das Tuch vom Hofe nach dem Dache und vom Dache nach dem Gehege zu tragen, bis wir zur Quelle kamen, wo wir zu baden pflegten. Šemuél, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf sich mit einem Tuche abtrocknen und es in der Hand nach Hause bringen. R. Joḥanan, denn R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist, man darf sich mit einem Tuche abtrocknen und es nach Hause bringen.

Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Halakha sei wie die anonyme Mišna, und wir haben gelernt, man dürfe, wenn man sich sogar mit zehn Handtüchern abgetrocknet hat, sie nicht in der Hand heimbringen!?

Dies ist nach Ben Hakhinaj gelehrt61worden.

R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Die Badediener dürfen [am Šabbath] die Badewäsche der Frauen in das Bad bringen, nur müssen sie damit den Kopf und den größeren Teil des Körpers bedecken. Beim Umschlagetuch muß man beide Enden unten zusammenbinden62. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Unterhalb der Schultern. Raba sprach zu den Leuten in Mahoza: Wenn ihr Kleider für das Heer bringet, so lasset sie unterhalb der Schultern herab wallen.

SALBEN UND MASSIEREN. Die Rabbanan lehrten: Man darf sich am Šabbath salben und den Unterleib massieren, nur darf man dabei nicht so verfahren, wie am Wochentage.

Wie mache man es? R. Ḥama b. Ḥanina erwiderte: Zuerst salbe man sich, nachher massiere man sich. R. Joḥanan erwiderte: Man salbe und massiere sich zugleich.

NICHT ABER SICH ANSTRENGEN. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Man darf nicht auf dem Boden [der Thermen] von Diomsith63stehen, weil sie anstrengend und heilend wirken. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Die Tage von Diomsith64sind einundzwanzig, und das Wochenfest ist einbegriffen. Sie fragten: Fällt das Wochenfest vorher oder nachher?

Komm und höre: Šemuél sagte: Alle Getränke wirken vom Pesaḥfeste bis zum Wochenfeste.

Vielleicht deshalb, weil sie, je kälter es ist, desto besser wirken, während hierbei die Heilung in der Wärme liegt, somit sind sie wirksamer, je wärmer es ist.

R. Ḥelbo sagte: Der Wein aus Phrygien und die Bäder von Diomsith haben zehn Stämme von Jisraél zugrunde gerichtet. R. Elea͑zar b. A͑rakb war da und gab sich diesen hin, und er vergaß sein Studium. Als er zurückkam und im Buche lesen wollte, las er: Ist ihr Herz zur Scherbe geworden, statt:65dieser Monat66sei für euch. Da flehten die Rabbanan für ihn um Erbarmen, und er gelangte wieder zu seinem Wissen. Das ist es, Avas wir gelernt haben. R. Nehoraj sagte: Wandere aus nach einer Stätte der Tora, und sage nicht, sie werde dir folgen; denn nur deine Genossen erhalten sie dir, auf deinen Verstand aber verlasse dich nicht. Es wird gelehrt: Sein Name war nicht R. Nehoraj, sondern R. Neḥemja, manche sagen, sein Name war R. Elea͑zar b. A͑rakh, nur deshalb wird er R. Nehoraj genannt, weil er die Augen der Gelehrten in der Halakha erleuchtete [manhir].

NICHT FROTTIEREN. Die Rabbanan lehrten: Man darf sich am Šabbath nicht mit einer Bürste frottieren. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Sind einem die Füße mit Kot und Unrat beschmutzt, so darf er sie ohne Bedenken wie gewöhnlich fortreiben. Dem R. Šemuél b. Jehuda machte seine Mutter eine Frottierbürste aus Silber67.

MAN DARF NICHT IN EINE PFÜTZE HINABSTEIGEN &C. Aus welchem Grunde?

Wegen des Ausgleitens68.

MAN DARF AM ŠABBATH KEIN BRECHMITTEL BEREITEN. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R, Joḥanans: Dies wurde nur von einer Arznei gelehrt, mit der Hand ist es jedoch69erlaubt. Es wird gelehrt: R. Neḥemja sagte: Dies ist auch am Wochentage verboten, wegen der Verschwendung von Speisen.

MAN DARF NICHT EINEM KINDE DIE GLIEDER EINRENKEN. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Das Wickeln eines Kindes ist am Šabbath erlaubt.

Wir haben ja aber gelernt, man dürfe nicht die Glieder einrenken!?

Dies gilt von den Wirbeln des Rückgrates, weil dies den Anschein des Bauens hat.

NOCH EINEN BRUCH IN DIE RICHTIGE LAGE BRINGEN. R. Ḥana aus Bagdad sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist, man darf einen Bruch in

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die richtige Lage bringen. Rabba b. Bar Ḥana traf in Pumbeditha ein und besuchte nicht den Vortrag des R. Jehuda. Da schickte dieser den Amtsdiener Ada zu ihm und beauftragte ihn, ihn zu pfänden. Dieser ging hin und pfändete ihn. Hierauf kam jener und hörte ihn vortragen: Man darf nicht einen Bruch in die richtige Lage bringen. Da sprach er: So sagte R. Ḥana aus Bagdad im Namen Šemuéls: Die Halakha ist, man darf einen Bruch in die richtige Lage bringen. Dieser erwiderte: Ḥana ist unser und Šemuél ist unser, und doch habe ich dies nicht gehört. Habe ich nicht Recht, daß ich dich pfänden ließ70!?

WER SICH DIE HAND &C. VERRENKT HAT. R. Ivja saß vor R. Joseph, und er verrenkte sich die Hand. Da sprach er zu ihm: Ist es so erlaubt?

Es ist verboten.

Ist es so erlaubt? Dieser erwiderte: Es ist verboten. [Auf diese Weise] ward ihm die Hand eingerenkt. Hierauf sprach dieser: Was fragst du da, wir haben ja gelernt: Wer sich die Hand oder den Fuß verrenkt hat, darf sie nicht in kaltem Wasser schwenken, wohl aber darf er sie wie gewöhnlich waschen, und wenn dies heilend wirkt, so ist nichts dabei. Jener erwiderte: Haben wir etwa nicht gelernt, man dürfe nicht einen Bruch in die richtige Lage bringen, dennoch sagte R. Ḥana aus Bagdad im Namen Šemuéls, die Halakha sei, man dürfe einen Bruch in die richtige Lage bringen!? Dieser entgegnete: Willst du etwa alles in ein Gewebe zusammenweben!? Wo dies gelehrt worden ist, ist es gelehrt worden, und wo dies nicht gelehrt worden ist, ist es nicht gelehrt worden.


  1. Da man nicht verleitet wird, dies vorsätzlich zu tun.↩︎

  2. Speisen sind nur dann für die lev. Unreinheit empfänglich, wenn eine Flüssigkeit auf sie gekommen ist (cf. Wajikra 11,38), und zwar muß dies erwünscht sein.↩︎

  3. Daß es erwünscht anders ist als unerwünscht.↩︎

  4. Daß es erwünscht anders ist als unerwünscht.↩︎

  5. In anderen Gefäßen aber gilt es ohne Bestimmung auch bei Maulbeeren und Granatäpfeln als zum Pressen bestimmt.↩︎

  6. Weil sie dazu bestimmt sind.↩︎

  7. Dh. daß es am Š. verboten ist.↩︎

  8. Der seine Ansicht lehrt; die Gepflogenheit im Hause des M. wird ja nur als Stütze für die Ansicht des ersten Tanna angeführt.↩︎

  9. Sie gelten als Mischsaat.↩︎

  10. Die Ausschwitzung der Oliven vor dem Pressen.↩︎

  11. Im Behälter; nicht früher bei der Lese, auch nicht in der Presse.↩︎

  12. Mit der Speise; es ist ersichtlich, daß man es nicht als Getränk auspreßt.↩︎

  13. Sofern er die Flüssigkeit nicht berührt. Beim Ausdrücken des ersten Tropfens hat das Quantum nicht mehr die volle Eigröße, die zur Übertragung der Unreinheit auf die Flüssigkeit erforderlich ist.↩︎

  14. Wie dies hierbei der Fall ist, wo die Flüssigkeit zum Bestreichen verwendet wird.↩︎

  15. Durch die beim Quetschen austretende Feuchtigkeit, die die Frucht schmackhafter macht.↩︎

  16. Weil sie weicher besser das Salz annehmen, ohne eine Befeuchtung zu bezwecken.↩︎

  17. Das ausgedrückte Öl geht dann verloren.↩︎

  18. Der Speisen, wie in der angezogenen Lehre.↩︎

  19. Der kein Getränk, sondern eine Speise ist.↩︎

  20. Ijow 19,27.↩︎

  21. Der das, worüber er bekundet, nicht selber gesehen, sondern von einem anderen gehört hat. Sonst ist nur die Aussage zweier Zeugen entscheidend.↩︎

  22. Wenn der Tod des Mannes durch einen solchen Zeugen bestätigt wird, so darf seine Frau eine neue Ehe eingehen.↩︎

  23. Eines Tieres; der Priester ist nur dann berechtigt, das fehlerhafte Tier zu verkaufen, wenn er Zeugen hat, daß der Fehler von selbst entstanden ist (cf. Bek. 35a); hierbei ist auch das Zeugnis einer Frau gültig.↩︎

  24. Das Huhn wurde nach dem Kochen im heißen Wasser geweicht.↩︎

  25. In Palästina, wo diese Zubereitung üblich war.↩︎

  26. Das Volk; sie schätzen die Gelehrten nicht wegen ihrer Gesetzeskunde, sondern erst wenn sie auch äußerlich ausgezeichnet sind.↩︎

  27. Hier, wie an manchen anderen Stellen, tropisch zu verstehen.↩︎

  28. Mischlej 7,4.↩︎

  29. Jirmejahu 48,11.↩︎

  30. Jirmejahu 9,9.↩︎

  31. Auch die Fische waren einbegriffen.↩︎

  32. Hoschea 2,13.↩︎

  33. Jeschajahu 1,14.↩︎

  34. Dh. ein Centuno, Centurienführer, der einen Rebenstab trug.↩︎

  35. Jeschajahu 27,6.↩︎

  36. Dewarim 29,14.↩︎

  37. Man darf die Öffnung nicht sorgfältig zurichten, um das Faß als Gefäß zu benutzen.↩︎

  38. Weil man das Messer, mit dem man das Faß zerbricht, nur zum Schneiden der Früchte fortbewegen darf.↩︎

  39. Nach dem man, wie weiter folgt, am Š. das Gerät nur zu seinem eigentlichen Behufe anfassen darf.↩︎

  40. Des Weines; wenn das Loch geschlossen wurde, damit der Wein nicht schal werde.↩︎

  41. Die Stärke des Verkorkens wird in drei Grade eingeteilt: oberhalb des Weinniveaus, dh. lose verkorkt (nur um den Inhalt vor Schalwerden zu schützen), unterhalb des Weinniveaus, dh. mäßig verkorkt, und am Boden des Fasses, dh. fest verkorkt.↩︎

  42. Wenn die nach dem gemeinsamen Hofe führende Tür verbaut worden ist.↩︎

  43. Vom Hofe, die bei einer Teilung zu jeder Tür gehören; cf. Bb.F ol. 11.↩︎

  44. Es ist ersichtlich, daß die Tür nicht mehr aufgerissen werden soll.↩︎

  45. In dem ein Leichnam sich befindet.↩︎

  46. Sondern nur vor der Tür.↩︎

  47. Wie ein gewöhnliches Grab.↩︎

  48. Wahrscheinl. mit dem dicken Bodensatz des Öls.↩︎

  49. Am Körper über öffentliches Gebiet.↩︎

  50. Die dann keine Sitzgelegenheit hatten.↩︎

  51. Man könnte glauben, er habe sie am Šabbath gewaschen.↩︎

  52. Der aus einem rechteckigen Stücke Stoff bestehende Mantel wird sonst wie ein Umschlagtuch um den Körper geschlagen; zusammengeschlagen auf den Schultern getragen gilt er nicht mehr als Kleidungsstück, sondern als Last.↩︎

  53. Nach Raschi ist das im Texte gebrauchte Wort רטּנין Ortsname.↩︎

  54. Er veranschaulichte ihm verschiedene Faltungen am Gewände.↩︎

  55. Er veranschaulichte ihm verschiedene Faltungen am Gewände.↩︎

  56. Ob man am Š. einen Mantel auf diese Weise tragen darf.↩︎

  57. Weil er das Wasser ausdrücken könnte, obgleich in diesem Falle die Tücher nur wenig Wasser eingesogen haben.↩︎

  58. Wahrscheinlich durch körperliche Übungen.↩︎

  59. Nach anderer Erklärung ist das im Texte gebrauchte Wort (Qordima) Eigenname.↩︎

  60. Es auszudrücken.↩︎

  61. Diese Mišna ist garnicht anonym.↩︎

  62. Damit sie nicht herunterfallen.↩︎

  63. Wohl Ortsname nach den warmen Volksbädern (δημοσία) benannt.↩︎

  64. In denen die Quellen heilend wirken.↩︎

  65. Schemot 12,2.↩︎

  66. Er verwechselte die einander ähnlichen Buchstaben ר u. ד, י u. ז, כ u. ב.↩︎

  67. Wohl für den Šabbath.↩︎

  68. Wenn die Kleider naß werden, könnte man sie ausdrücken.↩︎

  69. Das Erbrechen herbeizuführen.↩︎

  70. Dh. ich würde es sonst nicht erfahren haben.↩︎