Schabbat Kapitel 6

Der Talmud, Traktat (Massechet) Schabbat in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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i WOMIT EINE FRAU AUSGEHEN DARF, UND WOMIT SIE NICHT AUSGEHEN DARF. EINE FRAU DARF NICHT MIT WOLLENEN, LINNENEN ODER LEDEHNEN

SCHNUREN AM KOPFE AUSGEHEN; SIE DARF DAMIT KEIN REINIGUNGSBAD NEHMEN, OHNE SIE GELÖST ZU HABEN. FERNER NICHT MIT EINEM STIRNSCHMUCKE ODER KOPFSCHMUCKE, WENN SIE NICHT ANGENÄHT SIND; AUF ÖFFENTLICHES GEBIET AUCH NICHT MIT EINER KOPFBINDE. FERNER NICHT MIT EINER GOLDENEN STADT1, MIT EINER HALSKETTE, MIT RINGEN, MIT EINEM FINGERRINGE OHNE PETSCHAFT UND MIT EINER UNGEÖHRTEN NADEL. IST SIE MIT DIESEN AUSGEGANGEN, SO IST SIE KEIN SÜNDOPFER SCHULDIG2.

GEMARA. Wer spricht hier vom Reinigungsbade? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Dies ist eine Begründung: eine Frau darf mit wollenen oder linnenen Haarschnüren aus dem Grunde nicht ausgehen, weil die Weisen gesagt haben, sie dürfe damit, ohne sie gelöst zu haben, am Wochentage kein Reinigungsbad nehmen. Und da sie damit, ohne sie gelöst zu haben, am Wochentage kein Reinigungsbad nehmen darf, so darf sie am Šabbath damit nicht ausgehen, weil sie, wenn sie ein obligatorisches Reinigungsbad zu nehmen hat, sie lösen und vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen könnte.

R. Kahana fragte Rabh: Wie verhält es sich mit geflochtenen Schnüren3? Dieser erwiderte: Du sprichst von geflochtenen; bei geflochtenen haben sie dies nicht angeordnet. Ebenso wird gelehrt: R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Bei allem, was geflochten, haben sie es nicht angeordnet. Manche sagen, R. Hona habe folgendes erzählt: Ich sah, daß meine Schwestern [beim Waschen] darauf nicht achteten4.

Welchen Unterschied gibt es zwischen dieser Lesart und jener Lesart?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen in dem Falle, wenn diese schmutzig sind. Nach der Lesart, bei allem Geflochtenen haben sie dies nicht angeordnet, sind auch diese Geflochtenes, und nach der Lesart, man achte nicht darauf, achte man darauf wohl, wenn sie schmutzig sind.

Dort haben wir gelernt: Folgendes gilt als Trennung5bei einem Menschen: Wollene, linnene oder lederne Schnüre, die Mädchen am Kopfe [tragen]; R. Jehuda sagt, aus Wolle und aus Haar gelten sie nicht als Trennung, weil das Wasser durch diese dringt. R. Hona sagte: Dies wurde von allem gelehrt, was Mädchen am Kopfe [tragen]. R. Joseph wandte ein: Was schließt dies aus: wollte man sagen, die Hals [schnür], und zwar aus Wolle, so gilt dies ja, wenn Weiches auf Hartem6 als Trennung gilt, um so mehr von Weichem auf Weichem7, und wenn aus Linnen, so gilt dies ja, wenn Hartes8 auf Hartem eine Trennung bildet, um so mehr von Hartem auf Weichem!?

Vielmehr, sagte R. Joseph, ist folgendes der Grund R. Honas: eine Frau würgt sich9 nicht. Abajje wandte gegen ihn ein: Mädchen dürfen mit Schnürchen an den Ohren ausgehen, nicht aber mit einem Halsbande am Halse. Weshalb nicht mit einem Halsbande am Halse, wenn du nun sagst, eine Frau würge sich nicht!? Rabina erwiderte:

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Hier handelt es sich um ein Pichelband10, das sich eine Frau fest anschnürt, damit sie wohlbeleibt aussehe.

«R. Jehuda sagt, aus Wolle und aus Haar gelten sie nicht als Trennung, weil das Wasser durch diese dringt.» R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist bezüglich der härenen Schnüre wie R. Jehuda. Abajje sprach zu ihm: So die Halakha, streitet denn jemand dagegen11!? Wolltest du sagen, er würde nicht von härenen Schnüren gesprochen haben, falls er nicht vom ersten Tanna bezüglich solcher gehört hätte, so nennt er es vielleicht nur zur Vergleichung: wie ihr mir bezüglich härener Schnüre beipflichtet, so solltet ihr mir beipflichten bezüglich wollener Schnüre. Es wurde gelehrt: R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Die Weisen pflichten R. Jehuda bei bezüglich härener Schnüre. Ebenso wird auch gelehrt: Wollene Schnüre bilden eine Trennung, härene Schnüre bilden keine Trennung; R. Jehuda sagt, weder wollene noch härene bilden eine Trennung. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Dies geht auch aus der Mišna hervor, die lehrt, eine Frau dürfe mit härenen Schnüren ausgehen, ob aus eigenem oder fremdem [Haare gefertigt]. Nach wessen Ansicht: wollte man sagen, nach R. Jehuda, so ist es ja auch mit einer wollenen erlaubt; doch wohl nach den Rabbanan. Schließe hieraus, daß sie über härene Schnüre nicht streiten. Schließe hieraus.

NICHT MIT EINEM STIRNSCHMUCKE. Was ist das für ein Stirnschmuck? R. Joseph erwiderte: Ein Schutzkügeichen12. Abajje sprach zu ihm: Dieses sollte ja einem Amulett von einem Bewährten gleichen und erlaubt sein!?

Vielmehr, sagte R. Jehuda im Namen Abajjes, ein Stirnband. Desgleichen wird gelehrt: Eine Frau darf mit einem vergoldeten Haarnetze, einem Stirnschmucke, einem [an der Haube] befestigten Kopfschmucke ausgehen.

Was heißt Stirnschmuck und was heißt Kopfschmuck? R. Abahu erwiderte: Der Stirnschmuck reicht (ihr) von Ohr zu Ohr, der Kopfschmuck reicht bis zu den Wangen. R. Hona sagte: Die Armen fertigen sie aus bunten Gegenständen, die Reichen aus Silber und Gold.

NICHT MIT EINER KOPFBINDE. R. Jannaj sagte: Ich weiß nicht, was dies für eine Kopfbinde ist: wird es von einer Sklavenbinde gelehrt, ein wollenes Kopftuch13aber ist erlaubt, oder wird es von einem wollenen Kopftuche gelehrt, und um so weniger eine Sklavenbinde? R. Abahu erwiderte: Einleuchtend ist die Ansicht, daß es ein wollenes Kopftuch ist, und ebenso wird auch gelehrt: Eine Frau darf mit einer Kopfbinde oder einem Stemma im Hofe gehen; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, mit einer Kopfbinde auch auf öffentlichem Gebiete. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte eine Regel: Mit dem, was man unter dem Haarnetze trägt, darf man ausgehen, und mit dem, was man über dem Haarnetze trägt, darf man nicht ausgehen.

Was heißt Stemma? R. Abahu erwiderte: Ein Kopfband.

Was ist das für ein Kopfband? Abajje erwiderte im Namen Rabhs: Ein Lockenhalter.

Die Rabbanan lehrten: Drei Dinge sagten sie vom Stemma: bei ihm

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hat das Gesetz vom Mischgewebe nicht statt, es ist durch Aussatz nicht verunreinigungsfähig, und man darf damit [am Šabbath] nicht auf öffentliches Gebiet gehen. Im Namen R. Šimo͑ns sagten sie, es werde auch nicht als Brautkranz14betrachtet.

Šemuél aber sagt, dies werde von einer Sklavenbinde gelehrt.

Kann Šemuél denn dies gesagt haben, Šemuél sagte ja, ein Sklave dürfe mit einem Siegel am Halse ausgehen, nicht aber mit einem Siegel am Gewande!?

Das ist kein Einwand; das eine, wenn sein Herr es ihm angelegt15hat, das andere, wenn er selber es sich angelegt hat.

Warum darf er, wenn demnach die Lehre Šemuéls von dem Falle gilt, wenn sein Herr es ihm angelegt hat, nicht mit einem Siegel am Gewande ausgehen!?

Vielleicht bricht es ab, und aus Furcht könnte er [das Gewand] zusammenwickeln und auf die Schulter legen. Dies nach R. Jiçḥaq b. Joseph, denn R. Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R. Joḥanans: Wer am Šabbath mit einem zusammengewickelten Gewande auf der Schulter ausgeht, ist ein Sündopfer schuldig. So sagte auch Šemuél zu R. Ḥenana b. Šila: Keiner von den Rabbanan im Hause des Exilarchen darf [am Šabbath] mit einem gesiegelten Mantel ausgehen, ausgenommen du, weil man bei dir im Hause des Exilarchen darauf nicht achtet.

Der Text. Šemuél sagte: Ein Sklave darf mit einem Siegel am Halse ausgehen, nicht aber mit einem Siegel am Gewande. Desgleichen wird gelehrt: Ein Sklave darf mit einem Siegel am Halse ausgehen, nicht aber mit einem Siegel am Gewande. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Ein Sklave darf nicht mit einem Siegel am Halse oder mit einem Siegel am Gewande ausgehen, und beide sind nicht verunreinigungsfähig; ferner nicht mit einer Glocke am Halse, wohl aber darf er mit einer Glocke am Gewande ausgehen, und beide sind verunreinigungsfähig. Das Vieh darf nicht mit einem Siegel am Halse, nicht mit einem Siegel am Gewande, nicht mit einer Glocke am Gewande und nicht mit einer Glocke am Halse ausgetrieben werden; weder diese noch jene sind verunreinigungsfähig. Es wäre zu erklären, das eine, wenn sein Herr es ihm angelegt hat, und das andere, wenn er es sich selber angelegt hat.

Nein, beide handeln von dem Falle, wenn sein Herr es ihm angelegt hat, nur handelt das eine von einem aus Metall und das andere von einem aus Lehm16, Dies nach R. Naḥman, der im Namen des Rabba b. Abuha sagte: Mit dem, worauf sein Herr achtet, darf er nicht ausgehen, und mit dem, worauf sein Herr nicht achtet, darf er wohl ausgehen. Dies ist auch einleuchtend, denn er lehrt: beide sind nicht verunreinigungsfähig. Erklärlich ist es, wenn du sagst, dies gelte von einem aus Metall: nur diese sind nicht verunreinigungsfähig, wohl aber sind Gefäße daraus verunreinigungsfähig; wenn du aber sagst, dies gelte von einem aus Lehm, so wären demnach nur diese nicht verunreinigungsfähig, wohl aber Gefäße daraus, während doch gelehrt wird, Gefäße aus Stein, Kot oder Erde seien nicht verunreinigungsfähig, weder nach der Tora noch nach den Schriftkundigen. Schließe also hieraus, daß es sich hier um eines aus Metall handelt. Schließe hieraus.

Der Meister sagte: Ferner nicht mit einer Glocke am Halse, wohl aber darf er mit einer Glocke am Gewande ausgehen. Mit einer Glocke am Halse deshalb nicht, weil sie abreißen und er sie zu tragen verleitet werden könnte, demnach ist ja auch bei einer Glocke am Gewande zu berücksichtigen, sie könnte abreißen und er sie zu tragen verleitet werden!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie am Gewande angewebt ist. Dies nach R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, denn R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte, daß man es bei Gewebtem nicht angeordnet hat.

«Das Vieh darf nicht mit einem Siegel am Halse, nicht mit einem Siegel am Gewande, nicht mit einer Glocke am Halse und nicht mit einer Glocke am Gewande ausgetrieben werden; weder diese noch jene sind verunreinigungsfähig.» Ist denn eine Viehglocke nicht verunreinigungsfähig, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Eine Viehglocke ist verunreinigungsfähig, eine Türglocke ist rein; wenn man eine Tür [glocke] für ein

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Vieh bestimmt hat, so ist sie verunreinigungsfähig, wenn man eine Viehle glocke] für eine Tür bestimmt hat, so ist sie, selbst wenn man sie an die Tür angebracht und mit Nägeln befestigt hat, verunreinigungsfähig. Alle Geräte werden nämlich mit der bloßen Bestimmung17verunreinigungsfähig, von ihrer Unreinheit enthoben werden sie aber nur durch eine tätliche Änderung.

Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn [die Glocke] einen Klöppel hat, das andere, wenn sie keinen Klöppel hat.

Wie du es nimmst: ist sie ein Gerät, so sollte sie es auch ohne Klöppel sein, ist sie kein Gerät, wie sollte der Klöppel sie zu einem solchen machen!?

Freilich, dies nach R. Šemuél b. Naḥmani im Namen R. Jonathans. R. Šemuél b. Naḥmani sagte nämlich im Namen R. Jonathans: Woher, daß das, was in einem Metallgeräte einen Ton hervorbringt, verunreinigungsfähig sei? Es heißt:18jede Sache, die Feuer verträgt, sollt ihr in Feuer tun, auch Ton[instrumente]19müssen ins Feuer kommen.– Wie ist, wo du es auf den Fall bezogen hast, wenn sie keinen Klöppel hat, der Mittelsatz zu erklären: nicht mit einer Glocke am Halse, wohl aber darf er mit einer Glocke am Gewande ausgehen, und beide sind verunreinigungsfähig. Ist sie denn verunreinigungsfähig, wenn sie keinen Klöppel hat, dem widersprechend wird ja gelehrt, daß Glöckchen, die man für Mörser, Wiegen, Toramäntelchen oder Kindertücher anfertigt, verunreinigungsfähig seien, wenn sie Klöppel haben, rein, wenn sie keine Klöppel haben, und wenn die Klöppel fortgenommen werden, sie im Zustande der Unreinheit verbleiben!?

Dies nur bei Glöckchen für Kinder, die des Schellens wegen angefertigt werden, solche für Erwachsene aber, die als Schmuck dienen, auch wenn sie keinen Klöppel haben.

Der Meister sagte: Werden die Klöppel fortgenommen, so verbleiben sie im Zustande der Unreinheit. Wofür sind sie denn verwendbar? Abajje erwiderte: Weil jeder Laie [einen Klöppel] wieder anbringen kann. Raba wandte ein: Schelle und Klöppel gelten als verbunden20!? Wolltest du sagen, er meine es wie folgt: sie gelten, auch wenn sie nicht verbunden sind, als verbunden, so wird ja gelehrt: Die auseinandernehmbare Federschere und die Hobelklinge werden bezüglich der Unreinheit als verbunden betrachtet, nicht aber bezüglich des Besprengens21. Hierzu sagten wir: Wie du es nimmst: gelten sie als verbunden, so sollten sie es auch bezüglich des Besprengens sein, und gelten sie nicht als verbunden, so sollten sie es auch bezüglich der Unreinheit nicht sein!? Und Rabba erwiderte: Nach der Tora gelten sie beim Gebrauche sowohl bezüglich der Unreinheit als auch bezüglich des Besprengens als verbunden, und außer der Zeit des Gebrauches weder bezüglich der Unreinheit noch bezüglich des Besprengens als verbunden, nur haben sie es bezüglich der Unreinheit außer der Zeit des Gebrauches mit Rücksicht auf die Unreinheit beim Gebrauche, und bezüglich des Besprengens beim Gebrauche mit Rücksicht auf das Besprengen außer der Zeit des Gebrauches angeordnet!?

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Vielmehr, erklärte Raba, weil man sie an ein Tongefäß anschlagen22kann. Auch wurde gelehrt: R. Jose b. R. Ḥanina erklärte: Weil man sie an ein Tongefäß anschlagen kann. R. Joḥanan erklärte: Weil man daraus einem Kinde zu trinken geben kann.

Aber ist denn nach R. Joḥanan nicht die Verwendbarkeit für die ursprüngliche Bestimmung erforderlich!? Es wird ja gelehrt: Man könnte glauben, daß, wenn [der Flußbehaftete] eine Seá oder einen Trikab23umgestülpt und sich darauf gesetzt hat, sie dadurch unrein werden, so heißt es:24worauf der Flußbehaftete sich setzt; nur was zum Sitzen bestimmt ist, ausgenommen diese, da man zu ihm sagen kann: Steh auf, wir wollen unsere Arbeit25verrichten. R. Elea͑zar sagte: Hinsichtlich der Unreinheit durch Auftreten26gilt die Aufforderung zum Aufstehen, um die Arbeit zu verrichten, und hinsichtlich der Unreinheit des Leichenunreinen gilt nicht die Aufforderung zum Aufstehen, um die Arbeit zu verrichten. R. Joḥanan sagte: Auch hinsichtlich der Unreinheit des Leichenunreinen gilt die Aufforderung zum Aufstehen, um die Arbeit zu verrichten.

Wende das erste27um.

Was veranlaßt dich, das erste umzuwenden, wende doch das zweite um!?

Wir wissen von R. Joḥanan, daß nach ihm die Verwendbarkeit für die ursprüngliche Bestimmung erforderlich ist, denn es wird gelehrt: Der metallene Hufschuh eines Viehs ist verunreinigungsfähig. Wofür ist er verwendbar? Rabh sagte, man könne im Kriege daraus Wasser trinken; R. Ḥanina sagte, man könne im Kriege daraus Öl schmieren; und R. Joḥanan sagte, wenn man vom Schlachtfelde flieht, nimmt man ihn auf die Füße und läuft über Dornen und Disteln.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Rabh und R. Ḥanina?

Wenn er schmutzig ist.

Zwischen R. Joḥanan und R. Ḥanina?

Wenn er schwer ist.

NICHT MIT EINER GOLDENEN STADT. Was heißt eine goldene Stadt? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Ein goldenes Jerušalem28,

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wie ein solches R. A͑qiba seiner Frau gemacht hat.

Die Rabbanan lehrten: Eine Frau darf nicht mit einer goldenen Stadt ausgehen; ist sie ausgegangen, so ist sie ein Sündopfer schuldig

so R. Meír; die Weisen sagen, sie dürfe damit nicht ausgehen, ist sie aber ausgegangen, sei sie frei; R. Elie͑zer sagt, eine Frau dürfe von vornherein mit einer goldenen Stadt ausgehen.

Worin besteht ihr Streit?

R. Meír betrachtet sie als Last; die Rabbanan betrachten sie als Schmuck, und sie könnte sie abnehmen und zeigen, und so zum Tragen kommen. R. Elie͑zer aber ist der Ansicht, nur eine vornehme Frau trägt eine goldene Stadt, und eine vornehme Frau nimmt sie nicht ab, um sie zu zeigen.

Das Diadem ist29nach Rabh verboten und nach Šemuél erlaubt. Bezüglich eines aus Metall stimmen alle überein, daß es verboten sei, sie streiten nur über eines aus Stoff; einer ist der Ansicht, das aus Metall sei der eigentliche [Schmuck], und einer ist der Ansicht, das aus Stoff sei der eigentliche [Schmuck]. R. Aši lehrte es erleichternd: Bezüglich eines aus Stoff stimmen alle überein, daß es erlaubt sei, sie streiten nur über eines aus Metall; einer ist der Ansicht, sie könnte es abnehmen und zeigen und so zum Tragen kommen, und einer ist der Ansicht, nur eine vornehme Frau trägt ein Diadem, und eine vornehme Frau nimmt es nicht ab, um es zu zeigen. R. Šemuél b. Bar Ḥana sprach zu R. Joseph: Du hast uns im Namen Rabhs ausdrücklich gelehrt, ein Diadem sei erlaubt.

Man erzählte Rabh, ein bedeutender und hochgewachsener Mann, der hinkte, sei nach Nehardea͑ gekommen und habe vorgetragen, ein Diadem sei erlaubt. Da sprach dieser: Der bedeutende und hochgewachsene Mann ist kein anderer als Levi. Wahrscheinlich ist R. Aphes verschieden, und R. Ḥanina hat jetzt den Vorsitz; Levi, der nun niemand hat, mit dem er zusammensitzen30könnte, ist deshalb hierhergekommen.

Vielleicht aber starb R. Ḥanina, während R. Aphes noch in seinem Amte war, und Levi, der niemand hatte, mit dem er zusammensitzen könnte, kam deshalb her!?

Wäre R. Ḥanina gestorben, so würde Levi sich R. Aphes unterworfen haben. Ferner war es nicht anzunehmen, daß R. Ḥanina nicht zur Herrschaft gelangt sein sollte, denn Rabbi sagte bei seinem Hinscheiden, Ḥanina b. Ḥama solle den Vorsitz haben, und von den Gerechten heißt es: 31du befiehlst, und es kommt zustande.

Levi trug in Nehardea͑ vor: Das Diadem ist erlaubt. Da gingen aus ganz Nehardea͑ vierundzwanzig [Personen mit] Diademen aus. Rabba b. Abuha trug in Maḥoza vor: Das Diadem ist erlaubt. Da gingen aus einem Hofe achtzehn [Personen mit] Diademen aus.

R. Jehuda sagte im Namen des R. Šešeth: Der Ziergürtel ist erlaubt. Manche sagen, dies beziehe sich auf einen aus Stoff, bezüglich dessen R. Saphra gesagt hat, dieser gleiche einem vergoldeten Gewände, und manche sagen, dies beziehe sich auf einen aus Metall, bezüglich dessen R. Saphra gesagt hat, dieser gleiche einem Königsgürtel. Rabina sprach zu R. Aši: Wie verhält es sich mit einem Ziergürtel über einem Leibgürtel? Dieser erwiderte: Du sprichst von zwei Gürteln32!? R. Aši sagte: Ein Zeugstreifen ist, wenn er Troddelschnüre hat, erlaubt, und wenn keine, verboten.

NICHT MIT EINER HALSKETTE. Was heißt Halskette?

Ein Pichelhalter33. RINGE.

Nasenringe.

NICHT MIT EINEM FINGERRINGE OHNE PETSCHAFT. Wenn er aber ein Petschaft hat, so ist sie schuldig, wonach er nicht als Schmuck gilt. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Schmucksachen der Frauen sind verunreinigungsfähig. Folgende sind Schmucksachen der Frauen: Halsketten, Ohrringe, Fingerringe, ob mit Petschaft oder ohne Petschaft, und Nasenringe!? R. Zera erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach R. Neḥemja und das andere nach den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Ist [der Ring] aus Metall und das Petschaft aus Koralle, so ist er verunreinigungsfähig, ist er aus Koralle und das Petschaft aus Metall, so ist er rein, nach R. Neḥemja aber verunreinigungsfähig. R. Neḥemja sagte nämlich: Bei einem Ringe richte man sich nach dem Petschaft, bei einem

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Joche nach den Pflöcken34, bei einem Warenständer nach den Armen, bei einer Leiter nach den Sprossen und bei einer Wagschale nach den Ketten. Die Weisen sagen: Alles richtet sich nach dem Gestell. Raba erklärte: Dies35wird je nachdem gelehrt: hat er ein Petschaft, so gilt er als Schmuck für Männer, hat er kein Petschaft, so gilt er als Schmuck für Frauen. R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch zwischen dem Unreinheitsgesetze und dem Šabbathgesetze hin!? Hinsichtlieh der Unreinheit sagt ja der Allbarmherzige:36jedes gefertigte Gerät, und dieses ist ein Gerät, beim Šabbath aber kommt es darauf37an, ob es ein Schmuck ist: hat er kein Petschaft, so gilt er als Schmuck, hat er ein Petschaft, so gilt er als Last.

NICHT MIT EINER UNGEÖHRTEN NADEL. Wozu ist sie denn verwendbar? R. Joseph erwiderte: Eine Frau befestigt damit ihr Haar. Abajje sprach zu ihm: Diese sollte doch einem Schenkelbande38gleichen, das rein39ist, und erlaubt sein!?

Vielmehr, erklärte R. Ada aus Nereš vor R. Joseph, eine Frau scheitelt damit das Haar.

Wofür aber ist sie am Šabbath verwendbar? Raba erwiderte: [Diese Nadel] hat eine goldene Platte am Kopfe; am Alltag scheitelt sie damit das Haar, am Šabbath steckt sie sie gegen die Stirn.

ii EIN MANN DARF NICHT MIT GENAGELTEN SANDALEN40AUSGEHEN, AUCH NICHT MIT EINER EINZELNEN, FALLS ER NICHT EINE WUNDE AM FUSSE41HAT; FERNER NICHT MIT TEPHILLIN, NOCH MIT EINEM AMULETT, FALLS ES NICHT VON EINEM BEWÄHRTEN HERRÜHRT, NOCH MIT EINEM PANZER, NOCH MIT EINEM HELM, NOCH MIT EINEM BEINPANZER. IST ER MIT DIESEN AUSGEGANGEN, SO IST ER KEIN SÜNDOPFER SCHULDIG.

GEMARA. Aus welchem Grunde [nicht] mit genagelten Sandalen? Šemuél erwiderte: Es geschah am Ende der Religionsverfolgung, daß sie sich in Höhlen verbargen und verabredeten: Wer hereinkommen will, komme herein, hinausgehen42darf aber niemand. Als einst einer seine Sandale verkehrt [anhatte], glaubten sie, jemand sei hinausgegangen und von den Feinden bemerkt worden, die sie nun überfallen würden; dadurch entstand ein Gedränge, und sie töteten43einander mehr, als die Feinde unter ihnen getötet hatten. R. Ilea͑j b. Elea͑zar erzählte: Sie saßen in der Höhle und hörten ein Geräusch44von oben; da entstand ein Gedränge, und sie töteten einander, mehr als die Feinde unter ihnen getötet hatten. Rami b. Jeḥezqél erzählte: Sie hielten sich im Bethause auf, und als sie hinter dem Bethause ein Geräusch hörten, glaubten sie, sie seien von den Feinden überfallen worden; dadurch entstand ein Gedränge, und sie töteten einander mehr, als die Feinde unter ihnen getötet hatten. In jener Stunde ordneten sie an, daß man nicht mit einer genagelten Sandale ausgehe.

Demnach sollte dies auch am Alltag verboten sein!?

Das Ereignis geschah an einem Šabbath.

Am Feste aber

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sollte es ja erlaubt sein, während wir gelernt haben, man dürfe am Feste Kleidungsstücke schicken, ob genäht oder ungenäht, nicht aber dürfe man am Feste eine genagelte Sandale oder einen ungenähten Schuh schicken!?

Am Šabbath aus dem Grunde, weil dann eine Ansammlung stattfindet, und auch am Feste findet eine Ansammlung statt.

Demnach sollte es auch an einem Gemeindefasttage, an dem ebenfalls eine Ansammlung stattfindet, verboten sein!?

Das Ereignis geschah an einem Ansammlungstage, an dem [die Arbeit] verboten ist, an diesem Ansammlungstage aber ist es erlaubt. Und selbst nach R. Ḥanina b. A͑qiba, welcher sagt, man habe es45nur in einem Schiffe auf dem Jarden verboten, weil es dem Ereignisse gleichen müsse, gilt dies nur hinsichtlich des Jarden, der anders als alle anderen Flüsse ist, während Šabbath und Fest einander gleichen, wie wir gelernt haben, einen Unterschied zwischen Šabbath und Fest gebe es nur bei der Zubereitung von Speisen.

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies wurde nur für den Fall gelehrt, wenn [die Nägel] zur Haltbarkeit sind, wenn aber zum Schmucke, so ist es erlaubt.

Wieviel sind es zum Schmucke?

R. Joḥanan sagte, fünf an der einen und fünf an der anderen, und R. Ḥanina sagte, sieben an der einen und sieben an der anderen. R. Joḥanan sprach zu R. Šamen b. Abba: Ich will es dir erklären; nach mir, zwei an der einen Seite, zwei an der anderen Seite und einer am Riemen; nach R. Ḥanina, drei an der einen Seite, drei an der anderen Seite und einer am Riemen. Man wandte ein: Wenn eine Sandale sich [nach einer Seite] neigt, so schlage man bis sieben [Nägel] ein

so R. Nathan; Rabbi erlaubte bis dreizehn. Allerdings ist R. Ḥanina der Ansicht R. Nathans, wessen Ansicht aber ist R. Joḥanan?

Er ist der Ansicht R. Nehorajs, denn es wird gelehrt, R. Nehoraj sagt, fünf seien erlaubt, sieben seien verboten. Epha sprach zu Rabba b. Bar Ḥana: Ihr, Schüler R. Joḥanans, verfahret nach R. Joḥanan, wir aber verfahren nach R. Ḥanina.

R. Hona fragte R. Aši: Sind fünf [erlaubt]? Dieser erwiderte: Sogar sieben sind erlaubt.

Sind neun [erlaubt]? Dieser erwiderte: Sogar acht sind verboten.

Ein Schuster fragte R. Ami: Wie ist es, wenn man sie von innen ausgefüttert hat? Dieser erwiderte: Es ist dann erlaubt; ich kenne aber nicht den Grund. R. Aši sprach zu ihm: Wieso kennt der Meister den Grund nicht, sobald man sie von innen ausgefüttert hat, ist es ja ein Schuh, und die Rabbanan haben dies nur bei einer Sandale angeordnet, nicht aber bei einem Schuh!

R. Abba b. Zabhda fragte R. Abba b. Abina: Wie ist es, wenn man [den Nagel] wie eine Krampe gebogen hat? Dieser erwiderte: Es ist dann erlaubt. Es wurde auch gelehrt: R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Hat man ihn wie eine [Krampe] gebogen, so ist es erlaubt.

R. Šešeth sagte: Hat man sie ganz mit Nägeln bedeckt, damit der Boden sie nicht aufzehre, so ist es erlaubt. Übereinstimmend mit R. Šešeth wird gelehrt: Ein Mann darf nicht mit einer genagelten Sandale ausgehen, er darf mit dieser nicht von Haus zu Haus gehen, nicht einmal von Bett zu Bett; wohl aber darf man sie fortbewegen, um damit ein Gefäß zuzudecken oder den Fuß einer Bettstelle zu stützen. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n verbietet dies. Sind die meisten Nägel ausgefallen und nur vier oder fünf zurückgeblieben, so ist es erlaubt; Rabbi erlaubt bis sieben. Hat man sie unten mit Leder überzogen und oben mit Nägeln beschlagen, so ist es erlaubt; hat man [die Nägel] krampenartig, platt oder spitz gemacht, oder hat man sie ganz mit Nägeln bedeckt, damit der Boden sie nicht aufzehre, so ist es erlaubt.

Dies widerspricht sich ja selbst; du sagst, »sind die meisten Nägel ausgefallen«, auch wenn viele zurückgeblieben sind, und darauf lehrt er »vier oder fünf«, nur so viel, mehr aber nicht!? R. Šešeth erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn sie abgescheuert sind, das andere, wenn sie ganz ausgefallen sind.

«Vier oder fünf &c., so ist es erlaubt.» Wenn fünf noch erlaubt sind, um wieviel mehr vier!? R. Ḥisda erwiderte: Vier bei einer kleinen Sandale, fünf bei einer großen Sandale.

«Rabbi erlaubt bis sieben.» Es wird ja aber gelehrt: Rabbi erlaubt bis dreizehn!?

Anders ist es, wenn sie sich nach der Seite neigt46.

Jetzt nun, wo du auf [diese Erklärung] gekommen bist, ist auch gegen R. Joḥanan nichts einzuwenden, denn anders ist es, wenn sie sich nach der Seite neigt. R. Mathna, manche sagen, R. Aḥadboj b. Mathna sagte im Namen R. Mathnas: Die Halakha ist nicht wie R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n.

Selbstverständlich, bei [einem Streite zwischen] einem Einzelnen und einer Mehrheit, ist ja die Halakha nach der Mehrheit [zu entscheiden]!?

Man könnte glauben, hierbei sei der Grund47des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n einleuchtend, so lehrt er uns. R. Ḥija sagte: Hätte man mich nicht den »Babylonier, der Verbotenes erlaubt« genannt, würde ich hierbei sogar viele erlaubt haben.

Wieviel?

In Pumbeditha sagten sie, vierundzwanzig; in Sura sagten sie, zweiundzwanzig. R. Naḥman b, Jiçḥaq sagte: Als Merkzeichen [diene dir folgendes:] bis er von Pumbeditha nach Sura kam, fehlten zwei48.

AUCH NICHT MIT EINER EINZELNEN, FALLS ER NICHT EINE WUNDE AM FUSSE HAT.

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Falls er aber eine Wunde am Fuße hat, darf er wohl ausgehen; an welchem Fuße darf er sie tragen? R. Hona erwiderte: An dem er die Wunde hat. Er ist also der Ansicht, daß man die Sandale wegen der Schmerzen49trägt. Ḥija b. Rabh erwiderte: An dem er nicht die Wunde hat. Er ist also der Ansicht, daß man die Sandale der Bequemlichkeit wegen50trägt, und für den wunden Fuß bezeugt eben die Wunde. Auch R. Joḥanan ist der Ansicht R. Honas. R. Joḥanan sagte nämlich zu R. Šamen b. Abba: Reiche mir meinen Schuh. Und als dieser ihm den rechten reichte, sprach jener: Du behandelst [meinen Fuß], als wäre er verwundet51.

Vielleicht war er tatsächlich der Ansicht des R. Ḥija b. Rabh, nur meinte er es wie folgt: du behandelst meinen linken [Fuß], als wäre er verwundet!? R. Joḥanan vertrat hiermit seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte: Wie die Tephillin so die Schuhe: wie man Tephillin auf die linke [Hand anlegt], so bei den Schuhen, [zuerst] den linken. Man wandte ein: Beim Schuhanziehen ziehe man zuerst den rechten und nachher den linken an!? R. Joseph sprach: Da wir nun so gelernt haben, während R. Joḥanan anders sagt, so hat, wer so verfährt, recht getan, und wer so verfährt, recht getan. Da sprach Abajje zu ihm: Vielleicht kannte R. Joḥanan diese Lehre nicht, hätte er sie aber gekannt, so würde er [von seiner Ansicht] abgekommen sein. Oder er kannte sie, war aber der Ansicht, die Halakha sei nicht wie diese Lehre52!? R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Der Gottesfürchtige wird beiden gerecht.

Wer ist es?

Mar, der Sohn Rabinas.

Wie macht er es?

Er zieht den rechten an und schnürt ihn nicht zu, sodann zieht er den linken an und schnürt ihn zu, und nachher schnürt er den rechten zu. R. Aši erzählte: Ich sah, daß R. Kahana darauf nicht achtete.

Die Rabbanan lehrten: Beim Schuhanziehen ziehe man zuerst den rechten an und nachher den linken, beim Ausziehen ziehe man zuerst den linken aus und nachher den rechten. Beim Waschen wasche man zuerst die Rechte und nachher die Linke. Beim Salben bestreiche man zuerst die Rechte und nachher die Linke. Wer den ganzen Körper salben will, bestreiche zuerst das Haupt, weil dieses der König aller Glieder ist.

NICHT MIT TEPHILLIN. R. Saphra sagte: Du brauchst nicht zu sagen, [dies gelte] nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei keine Zeit für die Tephillin, vielmehr darf man auch nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei eine Zeit für die Tephillin, mit diesen nicht ausgehen, weil man veranlaßt werden könnte, sie auf öffentlichem Gebiete zu tragen. Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: Ist er mit diesen ausgegangen, so ist er kein Sündopfer schuldig. Hierzu sagte R. Saphra: Du brauchst nicht zu sagen, [dies gelte] nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei eine Zeit für die Tephillin, vielmehr ist er auch nach demjenigen, welcher sagt, der Šabbath sei keine Zeit für die Tephillin, kein Sündopfer schuldig, weil sie wie ein Kleidungsstück sind.

NOCH MIT EINEM AMULETT, FALLS ES NICHT VON EINEM BEWÄHRTEN HERRÜHRT. R. Papa sagte: Du brauchst nicht zu sagen, nur wenn die Person bewährt ist und das Amulett bewährt ist, vielmehr, wenn nur die Person bewährt ist, auch wenn das Amulett nicht bewährt ist. Dies ist auch zu beweisen; er lehrt: nicht mit einem Amulett, falls es nicht von einem Bewährten herrührt, er lehrt aber nicht: falls dieses nicht bewährt ist.

Die Rabbanan lehrten: Welches Amulett ist bewährt? Das einmal, abermals und drittmals geheilt hat, einerlei ob ein Inschriftamulett oder ein Wurzelamulett, einerlei, ob bei einem gefährlich Kranken oder bei einem ungefährlich Kranken. Nicht nur, wenn er [beispielsweise] epileptisch ist, sondern auch, um vor Epilepsie bewahrt53zu bleiben. Er darf es umbinden und abnehmen, sogar auf öffentlichem Gebiete. Des Anschein es54wegen aber darf man es nicht an einen Reifen oder einen Ring

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binden und damit auf öffentliches Gebiet gehen.– Es wird ja aber gelehrt, ein bewährtes Amulett heiße dasjenige, das drei Personen geheilt hat!?

Das ist kein Widerspruch; das eine zur Bewährung der Person55, das andere zur Bewährung des Amuletts.

R. Papa sagte: Es ist mir entschieden, daß durch drei Amulette für drei Personen je drei Mal sowohl die Person als auch das Amulett bewährt ist, daß durch drei Amulette für drei Personen je ein Mal die Person bewährt ist und das Amulett nicht, und daß durch ein Amulett für drei Personen das Amulett bewährt ist und die Person nicht. Aber folgendes fragte R. Papa: Wie ist es bei drei Amuletten für eine Person, das Amulett ist entschieden nicht bewährt, ist aber dadurch die Person bewährt oder nicht. Sagen wir: er hat ihn ja geheilt, oder aber der Schutzengel dieses Mannes hat die Inschrift entgegengenommen?

Dies bleibt unentschieden.

Sie fragten: Haftet den Amuletten eine Heiligkeit an, oder haftet ihnen keine Heiligkeit an?

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung: wollte man sagen, hinsichtlich der Rettung aus einer Feuersbrunst, so komm und höre: Segenssprüche und Amulette darf man aus einer Feuersbrunst nicht retten, selbst wenn sie Gottesnamen und viele Sätze aus der Tora enthalten; man lasse sie an ihrem Orte verbrennen. Und wollte man sagen, hinsichtlich der Verwahrung56, so komm und höre: ist [ein Gottesname] am Griffe eines Gerätes oder am Fuße einer Bettstelle geschrieben, so schneide man ihn aus und verwahre ihn!?

Vielmehr, hinsichtlich des Eintretens in einen Abort: haftet ihnen eine Heiligkeit an, und es ist verboten, oder haftet ihnen keine Heiligkeit an, und es ist erlaubt?

Komm und höre: Nicht mit einem Amulett, falls es nicht von einem Bewährten herrührt. Falls es aber von einem Bewährten herrührt, darf man damit ausgehen. Wenn man nun sagen wollte, dem Amulett hafte eine Heiligkeit an, so kann man ja veranlaßt werden, wenn man in einen Abort einzutreten genötigt ist, es vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen!?

Hier handelt es sich um ein Wurzelamulett.

Es wird ja aber gelehrt: einerlei ob ein Inschriftamulett oder ein Wurzelamulett!?

Vielmehr, hier handelt es sich um einen gefährlich Kranken.

Es wird ja aber gelehrt: einerlei ob bei einem gefährlich Kranken oder bei einem ungefährlich Kranken!?

Vielmehr, da es heilen soll, so ist nichts dabei, auch wenn man es in der Hand hält57.

Es wird ja

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aber gelehrt: R. Oša͑ja sagt, nur dürfe man es nicht in der Hand halten und vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen!?

Vielmehr, hier handelt es sich um ein mit Leder überzogenes58.

Aber auch die Tephillin sind ja mit Leder überzogen, dennoch wird gelehrt, wer in einen Abort geht, lege in einer Entfernung von vier Ellen die Tephillin ab und trete ein!?

Diese wegen des Šin59. Abajjc sagte nämlich, das Šin der Tephillin sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha. Ferner sagte Abajje, das Daleth60der Tephillin sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha. Ferner sagte Abajje, das Jod61der Tephillin sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha.

NOCH MIT EINEM PANZER, NOCH MIT EINEM HELM, NOCH MIT EINEM BEINPANZER. Panzer, ein Panzerhemd. Helm. Rabh erklärte: Eine Helmkappe. Beinpanzer. Rabh erklärte: Panzerstiefel.

iii EINE FRAU DARF WEDER MIT EINER GEÖHRTEN NADEL, NOCH MIT EINEM FINGERRINGE, DER EIN PETSCHAFT HAT, NOCH MIT EINER SCHNECKENSPANGE, NOCH MIT EINER SCHMINKBÜCHSE, NOCH MIT EINEM RIECHFLÄSCHCHEN AUSGEHEN. IST SIE DAMIT AUSGEGANGEN, SO IST SIE EIN SÜNDOPFER SCHULDIG

SO R. MEÍR; DIE WEISEN BEFREIEN DAVON BEI DER SCHMINKBÜCHSE UND BEIM RIECHFLÄSCHCHEN.

GEMARA. U͑la sagte: Umgekehrt bei einem Manne62. U͑la ist somit der Ansicht, was sich für den Mann eignet, eigne sich nicht für die Frau, und was sich für die Frau eignet, eigne sich nicht für den Mann. R. Joseph wandte ein: Hirten dürfen mit einem Sackmantel ausgehen. Sie lehrten dies nicht nur für die Hirten, sondern auch für jeden anderen63 Menschen, nur pflegen Hirten mit Sackmänteln auszugehen!? Vielmehr, sagte R. Joseph, U͑la ist der Ansicht, Frauen seien ein Volk für sich, Abajje wandte gegen ihn ein: Wer64Tephillin findet, bringe sie paarweise65heim, einerlei ob ein Mann oder eine Frau. Wenn du nun sagst, Frauen seien ein Volk für sich

die [Tephillin] sind ja ein von der Zeit abhängiges66Gebot, und von Geboten, die von der Zeit abhängen, sind Frauen ja befreit!?

R. Meír vertritt hier die Ansicht, die Tephillin seien nachts anzulegen, und die Tephillin seien am Šabbath anzulegen, somit gehören sie zu den Geboten, die von der Zeit nicht abhängig sind, und zu Geboten, die von der Zeit nicht abhängig sind, sind Frauen verpflichtet.

Das ist ja aber ein wie unbeabsichtigtes Tragen67!? R. Jirmeja erwiderte: Hier handelt es sich um eine Frau, die Verwalterin ist68. (Rabba b. Bar Ḥana sprach im Namen R. Joḥanans:) Du hast es wohl bezüglich der Frau erklärt, wie ist es aber bezüglich des Mannes zu erklären!? Vielmehr, erklärte Raba, zuweilen gibt der Mann seiner Frau einen Ring mit Petschaft, um ihn in die Schatulle zu legen, und bis sie zur Schatulle kommt, legt sie ihn an die Hand, und zuweilen gibt die Frau ihrem Manne einen Ring ohne Petschaft, um ihn zur Reparatur zum Handwerker zu bringen, und bis er zum Handwerker kommt, legt er ihn an die Hand.

NOCH MIT EINER SCHNECKENSPANGE, NOCH MIT EINER SCHMINKBÜCHSE, Was heißt Schneckenspange? Rabh erklärte: Eine Haarspange. Was heißt Schminkbüchse. Rabh erklärte: Eine Gewürzkapsel. Ebenso erklärte R. Aši, eine Gewürzkapsel.

Die Rabbanan lehrten: Die Frau darf nicht mit einer Schminkbüchse ausgehen, ist sie ausgegangen, so ist sie ein Sündopfer schuldig

so R. Meír. Die Weisen sagen, sie dürfe nicht ausgehen, ist sie ausgegangen, sei sie frei. R. Elie͑zer sagt, die Frau dürfe von vornherein mit einer Schminkbüchse ausgehen.

Worin besteht ihr Streit?

R. Meír ist der Ansicht, sie gelte als Last; die Rabbanan sind der Ansicht, sie gelte als Schmuck, und sie könnte sie abnehmen und zeigen, sodann zum Tragen veranlaßt werden; R. Elie͑zer aber sagt, eine solche trägt nur eine Frau, die einen üblen Geruch hat, und eine Frau, die einen üblen Geruch hat, nimmt sie nicht ab, um zu zeigen, und wird auch nicht veranlaßt, sie vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen.

Es wird ja aber gelehrt, R. Elie͑zer befreie davon bei der Schminkbüchse und beim Riechfläschchen!?

Das ist kein Widerspruch; das eine, wo er sich auf R. Meír bezieht, das andere, wo er sich auf die Rabbanan bezieht. Wenn er gegen R. Meír streitet, der sagt, man sei ein Sündopfer schuldig, sagt er, man sei frei; wenn er gegen die Rabbanan streitet, die sagen, man sei zwar frei, jedoch sei es verboten, sagt er, es sei von vornherein erlaubt.

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Wo sagt dies R. Meír?

Es wird gelehrt: Die Frau darf nicht mit einem Schlüssel in der Hand ausgehen; ist sie ausgegangen, so ist sie ein Sündopfer schuldig

so R. Meír; R. Elie͑zer befreit sie bei einer Schminkbüchse und bei einem Riechfläschchen.

Wer spricht hier von einer Schminkbüchse!?

[Die Lehre] ist lückenhaft, und sie muß wie folgt lauten: Ebenso darf sie nicht mit einer Schminkbüchse oder einem Riechfläschchen ausgehen; ist sie ausgegangen, so ist sie ein Sündopfer schuldig

so R. Meír; R. Elie͑zer befreit sie bei einer Schminkbüchse und bei einem Riechfläschchen. Diese Worte gelten nur, wenn Spezereien darin sind, sind darin keine Spezereien, so ist sie69schuldig. R. Ada b. Ahaba sagte: Dies besagt, daß man schuldig ist, wenn man Speisen unter dem festgesetzten Quantum in einem Gefäße hinausträgt70. Wenn keine Spezereien darin sind, gleicht es ja einem Gefäße mit [Speisen] unter dem festgesetzten Quantum, und er lehrt, sie sei schuldig. R. Aši erwiderte: Sonst, kann ich dir entgegnen, ist man [in solchem Falle] frei, anders aber ist es hierbei, wo nichts darin ist71.

72Sie versalben das beste Öl. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Das ist das Nardenöl. R. Joseph wandte ein: Auch über das Nardenöl hat R. Jehuda b. Baba ein Verbot73 ver hängt, man stimmte ihm aber nicht bei.

Weshalb stimmte man ihm nicht bei, wenn du nun sagst, es diene nur zur Verweichlichung!? Abajje sprach zu ihm: Es heißt ja auch:74die Wein aus Becken trinken, was von R. Ami und R. Aši einer erklärte, [sie tranken aus] Dillenbechern75, und der andere erklärte, sie warfen ihre Becher einander zu; ist dies etwa verboten, Raba b. R. Hona war ja beim Exilarchen, wo sie aus Dillenbechern tranken, und er sagte dagegen nichts!? Vielmehr haben die Rabbanan all das verboten, was Behagen und Heiterkeit verursacht. Was aber nur Behagen verursacht und keine Heiterkeit, haben die Rabbanan nicht verboten.

76Die auf Betten von Elfenbein liegen und sich auf ihrem Lager rekhen. R. Jose, Sohn des R. Ḥanina, sagte: Dies lehrt, daß sie nackt vor ihrem Bette Harn ließen. R. Abahu schalt darüber. Wieso heißt es demnach: 77darum sollen sie nun an der Spitze der Verbannten in die Verbannung ziehen; sollten sie deshalb an der Spitze der Verbannten in die Verbannung ziehen, weil sie nackt vor ihrem Bette Harn ließen!? Vielmehr, sagte R. Abahu, es sind die Leute, die zusammen aßen und tranken, ihre Betten nebeneinander stellten, ihre Frauen untereinander tauschten und ihre Betten stinkend machten durch fremden Samen78.

R. Abahu sagte, und wie manche sagen, wurde es in einer Barajtha gelehrt: Drei Dinge bringen den Menschen in Armut, und zwar: wenn man nackt vor seinem Bette Harn läßt, wenn man das Händewaschen79 mißachtet, und wenn einem seine Frau ins Gesicht flucht. «Wenn man nackt vor seinem Bette Harn läßt.» Raba sagte: Dies nur, wenn man das Gesicht dem Bette zuwendet, wenn man es aber wegwendet, so ist nichts dabei. Und auch wenn man das Gesicht dem Bette zuwendet nur dann, wenn man [den Harn] auf die Erde läßt, wenn in ein Gefäß, so ist nichts dabei. «Wenn man das Händewaschen mißachtet.» Raba sagte: Dies nur, wenn man die Hände überhaupt nicht wäscht, wenn man sie aber ungenügend wäscht, so ist nichts dabei. Dies ist aber nichts, denn R. Ḥisda sagte: Ich wasche [die Hände] mit vollen Haufen, und man gewährt mir der Güte mit vollem Haufen. «Wenn einem seine Frau ins Gesicht flucht.» Raba sagte: Wegen ihrer Putzangelegenheiten. Dies aber nur, wenn er dazu hat und ihr nicht gibt.

Raba, Sohn des R. I͑leaj, trug vor: Es heißt:80und der Herr sprach: Weil die Töchter Çijons hoch einherfuhren. Sie gingen mit emporgerichteter Statur.81Sie gingen mit gerecktem Halse. Sie gingen Ferse an Zehe.82Und schauten mit den Augen frech umher. Sie füllten die Augen mit Schminke und winkten.83Tänzelnd einhergehen. Eine Hohe ging84 neben einer Niedrigen.85Und mit den Fußspangen klirrend. R. Jiçḥaq aus der Schule R. Amis sagte: Dies lehrt, daß sie Myrrhe und Balsam in ihre Schuhe taten und in den Straßen Jerušalems einhergingen, und wenn sie an die Jünglinge Jisraéls herankamen, traten sie auf den Boden und bespritzten sie, wodurch sie in ihnen einen bösen Trieb erregten, wie das Gift in der Natter86.

Was war ihre Strafe?

Wie Rabba b. U͑la vorgetragen hat:87Statt des Balsams gibt es Fäulnis. Die Stellen, wo sie sich mit Balsam zu salben pflegten, werden Fäulnisflecke sein. 88Statt der Gürtel Fetzen. Die Stellen, wo sie Schärpen umzugürten pflegten, werden Wundfetzen sein.89Statt des Gekräuseis, die Glatze. Die Stellen, da sie sich zu schmücken pflegten, werden Glatzen sein. 90Statt des Prachtmantels, ein Sackgewand. Die Öffnungen, die zur Wollust anregen, werden mit einem Sackgewande umgürtet sein.91Brandwunde statt der Schönheit. Raba sagte: Das ist es, was die Leute sagen: Blattern statt der Schönheit.92So wird der Herr den Scheitel der Frauen Çijons grindig machen. R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Dies lehrt, daß an ihnen Aussatz ausbrach, denn hier heißt es: grindig machen und dort93heißt es: Geschwüre und Grinde.94Und ihre Scham entblößen. Von Rabh und Šemuél erklärte einer, es floß aus ihnen wie aus einem Kruge, und einer erklärte, ihre Scham wurde wie ein Wald95behaart.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Die Leute von Jerušalem waren frivole Menschen. Einer fragte seinen Nächsten: Womit hast du heute Mahlzeit abgehalten? Mit Brot aus gebeuteltem Mehl oder aus ungebeuteltem

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Mehl? Mit Gordolischem Weine oder mit Ḥardelischem Weine? Auf einem breiten Polster oder auf einem schmalen Polster? In guter Gesellschaft oder in schlechter Gesellschaft? R. Ḥisda sagte: Alles im erotischen96Sinne. Reḥaba sagte im Namen R. Jehudas: Das Gehölz Jerušalems bestand aus Zimmetbäumen, und wenn man mit diesem heizte, verbreitete sich der Geruch durch das ganze Jisraélland. Als Jerušalem zerstört wurde, wurden sie verborgen, und nur ein Körnchen blieb zurück, das sich unter den Schätzen der Königin Çimçemaj befindet.

iv EIN MANN DARF NICHT MIT EINEM DEGEN AUSGEHEN, NICHT MIT EINEM BOGEN, NICHT MIT EINEM SCHILDE, NICHT MIT EINER KEULE UND NICHT MI EINER LANZE. IST ER MIT DIESEN AUSGEGANGEN, SO IST ER EIN SÜNDOPFER SCHULDIG. R. ELIE͑ZER SAGT, DIESE SEIEN FÜR IHN SCHMUCKGEGENSTÄNDE. DIE WEISEN SAGEN, DIESE SEIEN EHER EINE UNZIER, DENN ES HEISST: 97und sie werden ihre Schwerter zu Karsten umschmieden und ihre Spieße zu Winzermessern; kein Volk wird mehr gegen das andere das Schwert erheben, und nicht werden sie mehr den Krieg lernen. DAS KNIEBAND IST REIN, UND MAN DARF DAMIT AM ŠABBATH AUSGEHEN; FESSELBÄNDER SIND VERUNREINIGUNGSFÄHIG, UND MAN DARF MIT IHNEN AM ŠABBATH NIGHT AUSGEHEN.

GEMARA. (Was heißt Eia (Keule)?

Keule.)

R. ELIE͑ZER SAGT, DIESE SEIEN FÜR IHN SCHMUCKGEGENSTÄNDE. Es Wird gelehrt: Jene sprachen zu R. Elie͑zer: Weshalb werden sie, wenn sie für den Mann Schmuckgegenstände sind, in den messianischen Tagen abgeschafft werden!? Dieser erwiderte: Weil man ihrer nicht benötigen wird, wie es heißt: kein Volk wird mehr gegen das andere das Schwert erheben.

Sollten sie doch als Schmuck beibehalten werden!? Abajje erwiderte: Dies wäre ebenso, wie eine Leuchte am Mittag. Er streitet also gegen Šemuél, denn Šemuél sagte: Es gibt keinen anderen Unterschied zwischen dieser Welt und den messianischen Tagen, als die Knechtschaft der Regierungen, denn es heißt:98nie wird der Dürftige im Lande aufhören. Ferner ist dies eine Stütze für R. Ḥija b. Abba, denn R. Ḥija b. Abba sagte: Sämtliche Propheten haben über nichts anderes geweissagt, als über die messianischen Tage, was aber die zukünftige Welt betrifft

99außer dir, o Gott, hat kein Auge geschaut. Manche lesen: Jene sprachen zu R. Elie͑zer: Weshalb werden sie, wenn sie für den Mann Schmuckgegenstände sind, in den messianischen Tagen abgeschafft werden!? Dieser erwiderte: Auch in den messianischen Tagen werden sie nicht abgeschafft werden. Er stimmt mit Šemuél überein und streitet gegen R. Ḥija b. Abba.

Abajje fragte R. Dimi, und wie manche sagen, R. Ivja, manche sagen, R. Joseph [fragte] R. Dimi, und wie manche sagen, R. Ivja, und manche sagen, Abajje [fragte] R. Joseph: Was ist der Grund R. Elie͑zers, welcher sagt, sie seien für den Mann Schmuckgegenstände?

Es heißt:100gürte dein Schwert um die Hüfte, du Held, deinen Glanz und deinen Schmuck. R. Kahana sprach zu Mar, dem Sohne Rabinas: Dies bezieht sich ja auf Worte der Tora!? Dieser entgegnete: Kein Schriftvers kommt aus seinem Wortlaute. R. Kahana sprach: Mit achtzehn Jahren hatte ich den ganzen Talmud durchstudiert, doch wußte ich bis jetzt nicht, daß kein Schriftvers aus seinem Wortlaute komme.

Was lehrt er damit?

Daß der Mensch zuerst lerne101und dann erörtere.

R. Jirmeja sagte im Namen R. Elea͑zars: Wenn zwei Schriftgelehrte einander durch eine Halakha schärfen, so gewährt ihnen der Heilige, gepriesen sei er, Gelingen, denn es heißt: 102und dein Schmuck, und man lese nicht vehadarkha [und dein Schmuck], sondern veḥadadkha [deine Scharfsinnigkeit]. Und noch mehr, sie gelangen auch zur Größe, denn es heißt:103habe Erfolg und reite. Man könnte glauben, auch wenn dies nicht [der Tora selbst wegen] geschieht, so heißt es:104auf Worten der Wahrheit. Man könnte glauben, auch wenn man damit groß tut, so heißt es: 105Bescheidenheit und Rechtschaffenheit. Tuen sie dies, so ist ihnen die Tora beschieden, die mit der Rechten verliehen wurde, wie es heißt:106und deine Rechte lehrt dich Furchtbares. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Es sind ihnen die Dinge beschieden, die zur Rechten der Tora genannt werden. Raba b. R. Šila, wie manche sagen, R. Joseph b. Ḥama im Namen R. Šešeths, sagte nämlich: Es heißt:107* langes Leben an ihrer Rechten, an ihrer Linken Reichtum und Ehre*; ist etwa an ihrer Rechten nur langes Leben vorhanden, Reichtum und Ehre aber nicht? Vielmehr, denen, die sich ihr rechts widmen, gewährt sie langes Leben, und um so mehr Reichtum und Ehre, denen aber, die sich ihr links widmen, gewährt sie wohl Reichtum und Ehre, jedoch nicht langes Leben.

R. Jirmeja sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: Wenn zwei Schriftgelehrte zu einander milde sind bei der Halakha, so horcht ihnen der Heilige, gepriesen sei er, zu, denn es heißt:108damals besprachen sich die Gottesfürchtigen &c.; unter »Sprechen« ist nur das sanftmütige [Sprechen] zu verstehen, denn es heißt: 109er wird Völker unter uns drücken110.

Was bedeuten [die Worte:]111die an seinen Namen denken? R. Ami erwiderte: Selbst wenn man nur gedacht hat, ein Gebot auszuüben, aber durch einen Zwangsfall es auszuüben verhindert worden ist, rechnet die Schrift es ihm an, als hätte er es ausgeübt.

R. Ḥenena b. Idi sagte: Wer ein Gebot nach seinem Wortlaute befolgt, dem werden keine bösen Nachrichten überbracht, denn es heißt: 112wer das Gebot beobachtet, wird nichts Schlimmes erfahren. R. Asi, nach anderen, R. Ḥanina, sagte: Selbst wenn der Heilige, gepriesen sei er, ein Verhängnis beschließt, vereitelt es dieser, denn es heißt: 113dieweil des Königs Wort mächtig ist, und wer darf zu ihm sagen: Was tust du? Und darauf folgt:114wer das Gebot beobachtet, wird nichts Schlimmes erfahren.

R. Abba sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiá: Wenn zwei Schriftgelehrte auf einander bei der Halakha lauschen, so hört der Heilige, gepriesen sei er, auf ihre Stimme, denn es heißt:115die du in den Gärten wohnst, Freunde lauschen auf deine Stimme; laß mich hören. Wenn sie dies aber nicht tun, so veranlassen sie, daß die Göttlichkeit von Jisraél weiche, denn es heißt:116fliehe, mein Geliebter, und gleiche &c.

R. Abba sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiá: Wenn zwei Schriftgelehrte sich bei der Halakha zusammentun117, so liebt sie der Heilige, gepriesen sei er, denn es heißt: 118deine Fahne über mir ist Liebe. Raba sagte: Dies nur, wenn sie einen Begriff von der Halakha haben. Auch dann nur, wenn sie keinen Lehrer in der Stadt haben, von dem sie lernen könnten.

Ferner sagte R. Abba im Namen des R.Šimo͑n b. Laqiš: Größer ist derjenige, der einem ein Darlehen gewährt, als derjenige, der Almosen gibt. Alle überragt derjenige, der einem zum Erwerbsbetriebe gibt.

Ferner sagte R. Abba im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: Wenn ein Schriftgelehrter wie eine Schlange Rache und Groll hegt, so gürte ihn um deine Lenden119. Wenn ein Mann aus dem gemeinen Volke fromm ist, so wohne nicht in seiner Nachbarschaft.

R. Kahana sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, wie manche sagen, R. Asi im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, und wie manche sagen, R. Abba im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: Wer einen [bösen] Hund in seinem Hause groß zieht, hält Barmherzigkeit von seinem Hause zurück, denn es heißt: 120wer seinem Nächsten Barmherzigkeit verweigert [lamas],

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und der Hund wird im Griechischen Limos121genannt. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Er wirft auch die Gottesfurcht von sich ab, denn es heißt: 122die Furcht vor dem Allmächtigen verläßt er.

Einst kam eine Frau in ein Haus, um zu backen, und ein Hund bellte sie an, da löste sich in ihr die Geburt. Da sprach der Hausherr zu ihr: Fürchte dich nicht, er hat weder Zähne noch Krallen. Sie aber erwiderte ihm: Vergeblich dein Trost, auf Dornen geworfen; die Geburt hat sich bereits bewegt.

R. Hona sagte: Es heißt:123freue dich, Jüngling, in deiner Jugend, und laß dein Herz guter Dinge sein in deinen Jünglingstagen; wandle, wohin es dein Herz zieht, und wonach deine Augen schauen, und wisse, daß dich Gott um dies alles ins Gericht bringen wird. So weit die Worte des bösen Triebes, von da124ab sind es die Worte des guten Triebes. Reš Laqiš sagte: So weit bezieht es sich auf die Tora, von da ab auf die guten Werke125.

DAS KNIEBAND IST REIN. R. Jehuda sagte: Unter Birith [Knieband] ist das Armband zu verstehen. R. Joseph wandte ein: Das Knieband ist rein, und man darf damit am Šabbath ausgehen. Das Armband ist ja verunreinigungsfähig126!?

Er meint es wie folgt: das Knieband sitzt unterhalb des Armbandes. Rabin und R. Hona saßen vor R. Jirmeja, während R. Jirmeja dasaß und schlummerte. Da sprach Rabin: Das Knieband wird nur an einem [Fuße], Fesselbänder werden an beiden [getragen]. R. Hona erwiderte ihm: Beide werden an beiden getragen; wenn man sie durch eine Kette verbindet, so sind es Fesselbänder.

Macht die Kette sie denn zum Geräte!? Wolltest du sagen, dies nach R. Šemuél b. Naḥmani, denn R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Joḥanans: Woher, daß das, was in einem Metallgeräte einen Ton hervorbringt, verunreinigungsfähig sei? Es heißt: 127jede Sache, die Feuer verträgt, sollt ihr in Feuer tun, auch Toninstrumente128. Allerdings das, was des Tones wegen nötig ist und eine Funktion hat. Welche Funktion aber hat [die Kette]!?

Auch diese hat eine Funktion, denn Rabba b. Bar Ḥana erzählte im Namen R. Joḥanans: In Jerušalem war eine Familie, die einen großen Schritt hatte, wodurch [die Mädchen] das Jungfernhäutchen zu verlieren pflegten; da fertigte man ihnen durch eine Kette verbundene Fesselbänder an, um den großen Schritt zu verhindern, und das Jungfernhäutchen blieb ihnen erhalten. Da erwachte R. Jirmeja und sprach zu ihnen: Richtig, dies sagte auch R. Joḥanan.

Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Woher, daß ein Gewebe, irgendwie groß, verunreinigungsfähig ist? Vom Stirnblatte. Abajje sprach zu ihm: War denn das Stirnblatt ein Gewebe, es wird ja gelehrt: Das Stirnblatt war eine Art Platte aus Gold, zwei Finger breit, und reichte von Ohr zu Ohr; darauf waren zwei Zeilen eingraviert: Jod und He129oben und geheiligt unten. R. Elie͑zer b. R. Jose erzählte: Ich habe es in Rom gesehen, und darauf waren [die Worte]130geheiligt dem Herrn in einer Zeile eingraviert!? Als R. Dimi nach Nehardea͑ hinaufging, ließ er ihnen sagen: Was ich euch gesagt habe, beruht auf einem Irrtum; vielmehr sagten sie folgendes im Namen R. Joḥanans: Woher, daß ein Schmuck, irgendwie groß, verunreinigungsfähig ist? Vom Stirnblatte. Woher, daß ein Gewebe, irgendwie groß, verunreinigungsfähig ist? Aus [den Worten]:131oder ein Gewand132.

Die Rabbanan lehrten: Ein Gewebe, irgendwie groß, ist verunreinigungsfähig, ein Schmuck, irgendwie groß, ist verunreinigungsfähig, und ein Schmuck und Gewebe, [zusammen] irgendwie groß, ist verunreinigungsfähig. Noch mehr als das »Gewand« ist es das Sackzeug133, das als Gewebe verunreinigungsfäbig ist. Raba sagte: Daß ein Gewebe, irgendwie groß, verunreinigungsfähig ist, geht aus [den Worten]: oder ein Gewand hervor. Daß ein Schmuck, irgendwie groß, verunreinigungsfähig ist, ist vom Stirnblatte zu entnehmen, und daß ein Gewebe und Schmuck, [zusammen] irgendwie groß, verunreinigungsfähig ist, geht aus [den Worten]:134jedes Arbeitsgerät hervor. Einer von den Jüngern sprach zu Raba: Dies wurde ja nur beim [Ereignis zu] Midjan135angeordnet!? Dieser erwiderte: Man folgere es durch [das Wort] Gerät136von dort.

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«Noch mehr als das »Gewand« ist es das Sackzeug, das als Gewebe verunreinigungsfähig ist.» Ist denn das Gewand kein Gewebe!?– Er meint es wie folgt: Noch mehr als das Gewand ist das Sackzeug, das verunreinigungsfähig ist, auch wenn es kein Gewebe ist.

Wozu ist es dann verwendbar? R. Joḥanan erwiderte: Ein Armer dreht drei Haare zusammen und hängt es seiner Tochter um den Hals.

Die Rabbanan lehrten: 137Sack, ich weiß dies also nur vom Sackzeug, woher, daß auch das kilikische Zeug138und Haardecken einbegriffen sind? Es heißt: oder139ein Sack. Man könnte glauben, auch Stricke und Schnüre seien einbegriffen, so heißt es Sack; wie das Sackzeug gesponnen und gewebt ist, ebenso alles, was gesponnen und gewebt ist. Hinsichtlich des Leichnams heißt es:140alles Lederzeug, alles aus Ziegenhaar Gefertigte &c. sollt ihr reinigen, und dies schließt das kilikische Zeug und Haardecken ein. Man könnte glauben, auch Stricke und Schnüre seien einbegriffen, und wie folgt deduzieren: Das Kriechtier ist verunreinigend und der Leichnam ist verunreinigend, wie das Kriechtier nur bei Gesponnenem und Gewebtem verunreinigend ist, ebenso ist auch der Leichnam nur bei Gesponnenem und Gewebtem verunreinigend. Aber sollte denn, wenn es bei der an sich leichteren Unreinheit des Kriechtieres erleichtert worden ist, auch bei der schwereren Unreinheit des Leichnams erleichtert werden!? Daher heißt es bei beiden: Gewand und Leder, als Wortanalogie: beim Kriechtiere heißt es Gewand und Leder, und ebenso heißt es Gewand und Leder beim Leichnam; wie das Kriechtier, bei dem es Gewand und Leder heißt, nur bei Gesponnenem und Gewebtem verunreinigend ist, ebenso ist auch der Leichnam, bei dem es Gewand und Leder heißt, nur bei Gesponnenem und Gewebtem verunreinigend. Und wie ferner der Leichnam, bei dem es Gewand und Leder heißt, bei allem aus Ziegenhaar Gefertigten verunreinigend ist, ebenso ist auch das Kriechtier, bei dem es Gewand und Leder heißt, bei allem aus Ziegenhaar Gefertigten verunreinigend. Ich weiß dies also vom aus Ziegenhaar Gefertigten, woher, daß das aus Roßund Kuhschwanzhaar Gefertigte einbegriffen ist? Es heißt: oder141ein Sack.

Du hast ja aber kilikisches Zeug und Haardecken ausgeschlossene

Dies nur, bevor aus der Wortanalogie gefolgert wurde, jetzt aber, wo aus der Wortanalogie gefolgert wird, sind auch diese einbegriffen.

Ich weiß dies bezüglich des Kriechtieres, woher dies bezüglich des Leichnams? Dies ist einleuchtend: der Leichnam ist verunreinigend und das Kriechtier ist verunreinigend, wie bei der Unreinheit des Kriechtieres das aus Roß- und Kuhschwanzhaar Gefertigte dem aus Ziegenhaar Gefertigten gleicht, ebenso gleicht bei der Unreinheit des Leichnams das aus Roß- und Kuhschwanzhaar Gefertigte dem aus Ziegenhaar Gefertigten. Wieso denn, wenn dieses bezüglich der mehrfachen Unreinheit bis zum Abend142einbegriffen ist, sollte es auch bezüglich der vereinzelten siebentägigen Unreinheit einbegriffen werden? Daher heißt es bei beiden Gewand und Leder, als Wortanalogie: beim Kriechtiere heißt es Gewand und Leder, und ebenso heißt es Gewand und Leder beim Leichnam; wie beim Kriechtiere, bei dem es Gewand und Leder heißt, das aus Roß- und Kuhschwanzhaar Gefertigte dem aus Ziegenhaar Gefertigten gleicht, ebenso gleicht beim Leichnam, bei dem es Gewand und Leder heißt, das aus Roß- und Kuhschwanzhaar Gefertigte dem aus Ziegenhaar Gefertigten. Und sie143sind entbehrlich, denn wenn sie nicht entbehrlich wären, könnte man erwidern: wohl beim Kriechtiere, das schon in Linsengröße verunreinigend ist. Aber nein, sie sind entbehrlich. Merke [die Unreinheit] des Kriechtieres gleicht ja der des Samenergusses, denn es heißt: 144ein Mann, der Samen ausgestoßen hat, und darauf folgt: 145wer irgend ein Kriechtier berührt, und da es schon beim Samenerguß heißt: 146alles Gewand und alles Leder, an dem Samenerguß sich befindet, wozu wiederholt der Allbarmherzige Gewand und Leder beim Kriechtiere!? Sie sind also entbehrlich. Sie sind ja aber nur an der einen Stelle entbehrlich147!? Allerdings, nach demjenigen, welcher sagt, daß, wenn an einer Stelle entbehrlich, man [durch die Wortanalogie] folgere, ohne sie widerlegen zu können, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man folgere zwar, widerlege sie aber auch!?

Sie sind auch beim Leichnam entbehrlich. Merke, [die Unreinheit] des Leichnams gleicht ja der des Samenergusses, denn es heißt:148wer einen durch einen Leichnam Verunreinigten berührt, oder ein Mann, der Samen ausgestoßen hat, und da es schon beim Samenergusse heißt: alles Gewand und alles Leder, wozu wiederholt der Allbarmherzige Gewand und Leder beim Leichnam!? Sie sind also entbehrlich.

149Und wir bringen dem Herrn als Opfergabe, was ein jeder an goldenen Geräten gefunden, Armbänder, Armspangen, Fingerringe, Busenspangen und Gehänge. R. Elea͑zar erklärte: Die Busenspange war ein Brüsteschmuck, das Gehänge war ein Schamschmuck. R. Joseph sprach: Wenn dem so ist, so stimmt es, daß wir es mit Maḥokh150übersetzen: nämlich ein Gegenstand, der zum Lachen verleitet. Da sprach Raba zu ihm: Dies geht auch aus dem Texte selbst hervor: Kumaz: das ist die Stelle der Unzucht151.

152Und Moše zürnte über die Anführer des Heeres. R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Moše sprach nämlich zu Jisraél: Ihr habt euch vielleicht zu euerer ehemaligen Verdorbenheit zurückgewendet? Diese erwiderten: Es fehlt niemand aus unserer Mitte. Da sprach er zu ihnen: Wozu demnach die Entsündigung? Darauf erwiderten sie: Wenn wir auch der Sünde entgangen sind, so sind wir immerhin sündhaften Gedanken nicht entgangen. Hierauf: Wir bringen dem Herrn als Opfergabe.

In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Weshalb benötigten die Jisraéliten jenes Zeitalters einer Entsündigung? Weil sie ihre Augen an der

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Schande geweidet haben. R. Šešeth sagte: Weshalb zählt die Schrift die äußerlichen Schmucksachen zusammen mit den intimen Schmucksachen auf? Um dir zu sagen, daß, wenn man auch nur den kleinen Finger eines Weibes betrachtet, dies ebenso sei, als betrachte man ihre Scham.

v EINE FRAU DARF MIT HÄRENEN [HAAR]SCHNÜREN AUSGEHEN, OB AUS EIGENEM, AUS FREMDEM ODER AUS TIERHAAR [GEFERTIGT]; FERNER AUCH MIT EINEM STIRNSCHMUCKE UND EINEM KOPFSCHMUCKE, WENN SIE FESTGENÄHT SIND, UND IM HOFE AUCH MIT EINER KOPFBINDE UND EINER PERÜCKE. FERNER MIT WATTE IM OHRE UND IN DER SANDALE, ODER DIE SIE WEGEN DER MONATSBLUTUNG TRÄGT; FERNER MIT EINEM PFEFFER- ODER SALZKORN UND ALLEM ANDEREN, WAS SIE IN DEN MUND GETAN; JEDOCH DARF SIE ES AM ŠABBATH NICHT VON VORNHEREIN HINEINTUN; FÄLLT ES HERAUS, SO DARF SIE ES NICHT WIEDER HINEINTUN. MIT EINEM EINGESETZTEN ZAHNE ODER EINEM GOLDENEN ZAHNE153IST ES NACH RABBI ERLAUBT UND NACH DEN WEISEN VERBOTEN.

GEMARA. Und alles ist nötig. Hätte er nur vom eigenen [Haar] gelehrt, [so könnte man glauben,] weil es nicht widerlich ist, nicht aber mit fremdem, das widerlich154ist. Hätte er uns nur vom fremden gelehrt, [so könnte man glauben,] weil es derselben Art ist, nicht aber mit dem eines Tieres, das nicht derselben Art ist. Daher ist alles nötig. Es wird gelehrt: Nur darf eine Junge nicht mit dem [Haar] einer Alten und eine Alte nicht mit dem einer Jungen ausgehen.

Erklärlich ist es bezüglich einer Alten mit dem [Haar] einer Jungen, denn es ist zu ihrem Vorteile und sie könnte zum Zeigen veranlaßt155werden, weshalb aber nicht eine Junge mit dem einer Alten, es ist ja zu ihrem Nachteile!?

Da er von einer Alten mit dem einer Jungen lehrt, lehrt er auch von einer Jungen mit dem einer Alten.

IM HOFE AUCH MIT EINER KOPFBINDE UND EINER PERÜCKE. Rabh sagte: Mit allem, womit die Weisen auf öffentliches Gebiet auszugehen verboten haben, darf man auch in den Hof nicht gehen, ausgenommen ist die Kopfbinde und die Perücke. R. A͑nani b. Sason sagte im Namen R. Jišma͑éls: Bei allem ist es ebenso, wie bei der Kopfbinde.

Wir haben gelernt: Im Hofe auch mit einer Kopfbinde und einer Perücke. Richtig ist dies nun nach Rabh, gegen R. A͑nani b. Sason aber ist dies ja ein Einwand!?

R. A͑nani b. Sason sagte dies im Namen des R. Jišma͑él b. Jose, und R. Jišma͑él b. Jose, der ein Tanna ist, streitet dagegen.

Womit sind diese nach Rabh anders? U͑la erwiderte: Damit [die Frau] ihrem Manne nicht verächtlich werde. Es wird nämlich gelehrt:156Und die an ihrer Monatsblutung leidet. Hierzu sagten die früheren Gelehrten, sie dürfe sich weder schminken noch pudern, noch mit bunten Kleidern putzen. Später trat R. A͑qiba auf und lehrte: Dadurch machst du sie ja ihrem Manne verächtlich, und es kann dazu kommen, daß sich ihr Mann von ihr scheiden läßt. Worauf aber deutet der Schriftvers: und die an ihrer Monatsblutung leidet? Sie werde solange als Monatsblutende betrachtet, bis sie im Wasser gebadet hat.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alles, was die Rabbanan des Anscheines wegen verboten haben, ist auch in den geheimsten Gemächern verboten.

Wir haben gelernt, nicht mit einer Glocke, auch wenn sie verstopft157ist, und ein Anderes lehrt158, man verstopfe ihm die Glocke am

Halse und führe es auf dem Hofe159umher!?

Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Man breite sie160vor die Sonne aus, nicht

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aber vor dem Volke; R. Elie͑zer und R. Šimo͑n verbieten dies161.

MIT WATTE IM OHRE. Rami b. Jeḥezqél lehrte: Nur wenn sie ihr am Ohre befestigt ist.

MIT WATTE IN DER SANDALE. Rami b. Jeḥezqél lehrte: Nur wenn sie an der Sandale befestigt ist.

DIE SIE WEGEN DER MONATSBLUTUNG TRÄGT. Rami b. Ḥama wollte sagen, nur wenn sie an ihren Hüften befestigt ist, da sprach Raba zu ihm: Auch wenn sie nicht befestigt ist, denn da diese widerlich ist, wird sie nicht zum Tragen veranlaßt. R. Jirmeja fragte R. Abba: Wie ist es, wenn sie daran eine Handhabe gemacht hat? Dieser erwiderte: Es ist erlaubt. Es wurde gelehrt: R. Naḥman b. Oša͑ja sagte im Namen R. Joḥanans, auch wenn sie daran eine Handhabe gemacht hat, sei es erlaubt. R. Joḥanan pflegte damit162ins Lehrhaus zu gehen, und seine Genossen stritten hierin gegen ihn. R. Jannaj pflegte damit163auf ein Neutralgebiet zu gehen, und das ganze Zeitalter stritt hierin gegen ihn.

Rami b. Jeḥezqél lehrte ja aber, nur wenn sie ihr am Ohre befestigt ist!?

Das ist kein Einwand; das eine, wenn sie fest sitzt, das andere, wenn sie nicht fest sitzt.

MIT EINEM PFEFFER- ODER SALZKORN. Pfeffer, wegen des üblen Geruches; Salz, wegen der Zähne.

UND ALLEM ANDEREN, WAS MAN IN DEN MUND GETAN. Ingwer oder Zimt.

MIT EINEM EINGESETZTEN ZAHNE ODER EINEM GOLDENEN ZAHNE IST ES NACH RABBI ERLAUBT UND NACH DEN WEISEN VERBOTEN. R. Zera sagte: Dies wurde nur von einem goldenen Zahne gelehrt, mit einem silbernen aber ist es nach aller Ansicht erlaubt. Desgleichen wird gelehrt: Bezüglich eines silbernen stimmen alle überein, daß es erlaubt sei, mit einem goldenen ist es nach Rabbi erlaubt und nach den Weisen verboten. Abajje sagte: Rabbi, R. Elie͑zer und R. Šimo͑n b. Elea͑zar sind alle der Ansicht, daß bei dem, was ihr genant ist, [nicht zu berücksichtigen ist,] sie könnte zum Zeigen veranlaßt werden. Rabbi, wie wir eben gesagt haben. R. Elie͑zer, wie gelehrt wird: R. Elie͑zer befreit davon bei einer Schminkbüchse und beim Riechfläschchen. R. Šimo͑n b. Elea͑zar, wie gelehrt wird: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte eine Regel: Mit dem, was sich unter der Haube befindet, darf sie ausgehen, und mit dem, was sich über der Haube befindet, darf sie nicht ausgehen.

vi SIE DARF MIT EINEM SELA͑STÜCKE AUF DER FUSSSCHWELLUNG AUSGEHEN. KLEINE MÄDCHEN DÜRFEN MIT SCHNÜRCHEN ODER HÖLZCHEN AN DEN OHREN AUSGEHEN. ARABERINNEN DÜRFEN VERSCHLEIERT UND MEDERINNEN VERHÜLLT AUSGEHEN; EBENSO JEDER ANDERE MENSCH, NUR SPRECHEN DIE WEISEN VOM GEWÖHNLICHEN. vii SIE DARF AUCH [DIE KOPFHÜLLE] UM EINEN STEIN, EINE NUSS, ODER EINE MÜNZE164WICKELN, NUR DARF SIE ES NICHT AM ŠABBATH VON VORNHEREIN TUN.

GEMARA. Was heißt Fußschwellung?

Gicht165.

Weshalb gerade ein Selástück: wollte man sagen, weil jeder harte Gegenstand wohltuend ist, so könnte man ja auch eine Scherbe nehmen; wollte man sagen, wegen der Patina, so könnte man ja auch ein gewöhnliches Plättchen nehmen; und wollte man sagen, wegen der Figur, so könnte man ja auch einen Follis166herauflegen!? Abajje erwiderte: Schließe hieraus, daß alles zusammen am wirksamsten ist.

MÄDCHEN DÜRFEN MIT SCHNÜRCHEN AUSGEHEN. Der Vater Šemuéls ließ seine Töchter nicht mit Schnürchen ausgehen, er ließ sie nicht zusammen schlafen, und er errichtete ihnen Tauchbäder in den Tagen des Nisan167und Matten168in den Tagen des Tišri169.

«Er ließ sie nicht mit Schnürchen ausgehen.» Wir haben ja aber gelernt, Mädchen dürfen mit Schnürchen ausgehen!?

Die der Töchter des Vaters Šemuéls waren170bunt. «Er ließ sie nicht zusammen schlafen.» Dies ist eine Stütze für R. Hona, denn R. Hona sagte, Weiber, die mit einander lesbisch verfahren, seien für den

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[Hoch]priester untauglich.

Nein, er beabsichtigte nur, daß sie sich nicht an einen fremden Körper gewöhnen. «Er errichtete ihnen ein Tauchbad in den Tagen des Nisan.» Dies ist eine Stütze für Rabh, denn Rabh sagte, der Euphrat sei ein wichtiger Zeuge171für den Regen im Westen.

Nein, nur damit nicht das Regenwasser172mehr sei als das Quellwasser. Er streitet somit gegen Šemuél, denn Šemuél sagte, der Strom werde von seinem eigenen Felsen173gesegnet. Dieser befindet sich in einem Widerspruche mit sich selbst, denn Šemuél sagte, das fließende Wasser sei nicht [als Tauchbad] reinigend, ausgenommen der Euphrat in den Tagen des Tišri174.

SIE DARF DIE [KOPFHÜLLE] UM EINEN STEIN [&C] WICKELN. Du sagtest ja im Anfangssatze, sie dürfe wohl wickeln!? Abajje erwiderte: Der Schlußsatz bezieht sich auf eine Münze175.

Abajje fragte: Darf eine Frau eine List anwenden, indem sie [die Hülle] um eine Nuß wickelt, um sie am Šabbath für ihr kleines Kind hinauszubringen? Diese Frage besteht sowohl nach demjenigen, der sagt, man dürfe [bei einer Feuersbrunst] eine List176anwenden, als auch nach demjenigen, der sagt, man dürfe keine List anwenden. Die Frage besteht nach demjenigen, der sagt, man dürfe bei einer Feuersbrunst eine List anwenden, denn dies gilt vielleicht nur da, weil man, wenn dies nicht erlaubt wäre, zum Löschen verleitet werden könnte, hierbei aber, wird man, auch wenn dies nicht erlaubt ist, zum Hinaustragen nicht verleitet. Oder aber: auch nach dem, der bei der Feuersbrunst ein List anzuwenden nicht erlaubt, gilt dies nur da, wo man es auf gewöhnliche Weise hinausbringt, hierbei aber, wo sie sie auf ungewöhnliche Weise hinausbringt, ist es zulässig.

Dies bleibt unentschieden.

viii DER BEINLOSE DARF MIT SEINER STELZE AUSGEHEN

SO R. MEÍR; R. JOSE VERBIETET DIES. HAT SIE EINE VERTIEFUNG FÜR LAPPENPOLSTERUNG, SO

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IST SIE VERUNREINIGUNGSFÄHIG. SEINE LEDERSTÜTZEN SIND DURCH DAS AUFTRETEN VERUNREINIGUNGSFÄHIG; MAN DARF MIT DIESEN AM ŠABBATH AUSGEHEN UND IN DEN TEMPELVORHOF177EINTRETEN. DESSEN BÄNKCHEN178UND LEDERSTÜTZEN SIND DURCH DAS AUFTRETEN VERUNREINIGUNGSFÄHIG; MAN DARF MIT DIESEN WEDER AM ŠABBATH AUSGEHEN NOCH IN DEN TEMPELVORHOF EINTRETEN. ESELSMASKEN179SIND REIN UND MAN DARF MIT IHNEN NICHT AUSGEHEN.

GEMARA. Raba sprach zu R. Naḥman: Wie lautet diese Lehre? Dieser erwiderte: Ich weiß es nicht.

Wie ist die Halakha? Dieser erwiderte: Ich weiß es nicht. Es wurde gelehrt: Šemuél sagte: «Der Beinlose darf nicht.» Ebenso sagte R. Hona: «Der Beinlose darf nicht.» R. Joseph sprach: Da Šemuél liest: der Beinlose darf nicht, und auch R. Hona liest: der Beinlose darf nicht, so lesen wir ebenfalls: der Beinlose darf nicht. Raba b. Šira wandte ein: Diese haben wohl nicht gehört, daß R. Ḥanan b. Raba in Gegenwart Rabhs, in einem Nebenzimmer der Schule Rabhs, Ḥija b. Rabh gelehrt hat: «Der Beinlose darf nicht mit seiner Stelze ausgehen

so R. Meír; R. Jose erlaubt dies.» Und Rabh winkte ihm: Umgekehrt! R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Als Merkmal diene dir [der Buchstabe] Samakh180. Auch Šemuél ist davon abgekommen, denn wir haben gelernt: Hat sie181die Ḥaliça mit einer nicht ihm gehörenden Sandale vollzogen, oder einer Holzsandale, oder der linken [Sandale] am rechten [Fuße], so ist sie gültig. Und auf unsere Frage, wer dies lehrte, erwiderte Šemuél, es sei R. Meír, denn wir haben gelernt: Der Beinlose darf mit seiner Stelze ausgehen

so R. Meír; R. Jose verbietet dies. Und auch R. Hona ist davon abgekommen, denn es wird gelehrt: Die [Holz- ]Sandale der Kalkarbeiter ist durch das Auftreten verunreinigungsfähig, eine Frau darf damit die Ḥaliça vollziehen, und man darf damit am Šabbath ausgehen

so R. A͑qiba. Sie pflichteten ihm aber nicht bei. Nun wird ja aber gelehrt, sie pflichteten ihm bei!? Dies erklärte R. Hona: Wer ihm beigepflichtet hat, ist R. Meír182, und wer ihm nicht beigepflichtet hat, ist R. Jose. R. Joseph aber sagte: Wer ihm nicht beigepflichtet hat, ist R. Joḥanan b. Nuri, denn es wird gelehrt: Ein Bienenkorb aus Stroh und eine Röhre aus Rohr sind nach R. A͑qiba verunreinigungsfähig und nach R. Joḥanan b. Nuri rein183.

Der Meister sagte: Die [Holz- ]Sandale der Kalkarbeiter ist durch das Auftreten verunreinigungsfähig. Sie ist ja aber nicht zum Gehen bestimmt!? R. Aḥa, Sohn des R. U͑la, erwiderte: Der Kalkarbeiter geht damit nach Hause.

HAT SIE EINE VERTIEFUNG FÜR LAPPENPOLSTERUNG, SO ST SIE VERUNREINIGUNGSFÄHIG. Abajje sagte: Sie ist nur durch einen Leichnam184verunreinigungsfähig, nicht aber durch das Auftreten. Raba aber sagte: Sie ist auch durch das Auftreten verunreinigungsfähig. Raba sprach: Ich entnehme dies aus folgender Lehre: Ein [Spiel] wagen für Kinder ist durch das Auftreten185verunreinigungsfähig. Abajje aber erwiderte: Auf diesen lehnt man sich, auf jene aber nicht. Abajje sprach: Ich entnehme dies aus folgendem: Ein Stab (der Greise) ist gänzlich186rein. Raba aber erwiderte:

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Dieser dient nur, um den Gang zu richten, jene aber dient auch zum Stützen, und er stützt sich darauf.

SIND DURCH DAS AUFTRETEN VERUNREINIGUNGSFÄHIG; MAN DARF MIT DIESEN WEDER AM ŠABBATH AUSGEHEN, NOCH IN DEN TEMPELVORHOF EINTRETEN. Ein Schüler rezitierte vor R. Joḥanan: Man darf mit diesen in den Tempelvorhof eintreten. Da sprach er zu ihm: Ich lehre, eine Frau dürfe damit die Ḥaliça vollziehen, und du sagst, man dürfe mit diesen [in den Tempelvorhof] eintreten!? Lehre: Man darf mit diesen nicht in den Tempelvorhof eintreten.

ESELSMASKEN SIND REIN. Was sind Eselsmasken? R. Abahu erwiderte: Schulteresel187. Raba b. Papa erklärte: Gürtel188. Raba b. R. Hona erklärte: Larven189.

ix KNABEN DÜRFEN MIT BINDEN UND FÜRSTENKINDER MIT GLÖCKCHEN AUSGEHEN; EBENSO JEDER ANDERE, NUR SPRECHEN DIE WEISEN VOM GEWOHNLICHEN.

GEMARA. Was sind das für Binden? Ada Mari erwiderte im Namen des R. Naḥman b. Barukh im Namen des R. Aši b. Abin im Namen R. Jehudas: Krappbinden190. Abajje sagte: Mutter191erzählte mir: Drei bringen [die Krankheit] zum Stillstande, fünf heilen, und sieben helfen sogar gegen Hexerei. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte: Dies nur, wenn [der Kranke] nicht Sonne und Mond und nicht Regen gesehen, und nicht den Klang des Eisens, das Krähen des Hahnes und den Hall von Schritten gehört hat. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Die Krapp [mittel] sind bereits in die Grube gefallen.

Weshalb gerade Knaben und nicht Mädchen? Weshalb gerade Kinder und nicht Erwachsene?

Vielmehr, unter Binden ist das, was Abin b. Hona im Namen des R. Ḥama b. Gorja gesagt hat, zu verstehen: Wenn ein Sohn Bangen nach seinem Vater hat, so nehme dieser die Schnur des rechten Schuhes und binde ihm an seinen linken. R. Naiiman b. Jiçḥaq sagte: Als Merkmal dienen die Tephillin. Umgekehrt aber ist es schädlich. R. Abin b. Hona sagte im Namen des R. Ḥama b. Gorja: Es ist zulässig, am Šabbath ein Gefäß auf den Nabel zu legen192.

Ferner sagte Abin b. Hona im Namen des R. Ḥama b. Gorja: Es ist erlaubt, am Šabbath die Hände mit Öl und Salz zu reiben. So machte es R. Hona, wenn er aus der Schule Rabhs kam, Rabh, wenn er aus der Schule R. Ḥijas kam, und R. Ḥija, wenn er aus der Schule Rabbis kam. Wenn sie dann berauscht waren, brachte man ihnen Öl und Salz, rieb ihnen die Innenseite der Hände und die Sohle der Füße und sprach: So wie dieses Öl klar ist, so möge auch der Wein des N., Sohnes der N., klar werden. Wenn nicht dies, so holte man den Spund des Fasses, weichte ihn in Wasser und sprach: Wie dieser Spund klar wird, so möge auch der Wein des N., Sohnes der N., klar werden.

Ferner sagte Abin b. Hona im Namen des R. Ḥama b. Gorja: Es ist erlaubt, am Šabbath eine Würgeprozedur vorzunehmen.

Ferner sagte Abin b. Hona im Namen des R. Ḥama b. Gorja: Das Wickeln eines Säuglings ist am Šabbath erlaubt. R. Papa lehrte es von Kindern, und R. Zebid lehrte es von einem Kinde. R. Papa lehrte es von Kindern, er lehrte nämlich beide193Lehren im Namen des Abin b. Hona. R. Zebid lehrte es von einem Kinde, er lehrte nämlich die erste im Namen des Abin b. Hona, und die zweite im Namen des Rabba b. Bar Ḥana. Rabba b. Bar Ḥana sagte nämlich: das Wickeln eines Säuglings sei am Šabbath erlaubt.

Abajje sagte: Mutter sagte mir: Bei allen Heilformeln ist der Name der Mutter zu nennen, und alle Bindungen sind mit der Linken zu machen. Ferner sagte Abajje: Mutter sagte mir: Alle Heilformeln, bei denen [die Wiederholung] angegeben ist, sind wie angegeben zu wiederholen, bei denen dies nicht angegeben ist, sind einundvierzig Mal zu wiederholen.

Die Rabbanan lehrten: Man darf am Šabbath mit einem Schutzsteine194 ausgehen; im Namen R. Meírs sagten sie, auch mit dem, was das Gewicht des Schutzsteines hat. Und nicht nur, wenn sie bereits einmal abortiert hat, sondern auch, damit sie nicht abortiere; auch nicht nur, wenn sie schwanger ist, sondern auch, damit sie bei Schwangerschaft nicht abortiere. R. Jemar b. Šelemja sagte im Namen Abajjes: Dies nur, wenn es dieses Gewicht gerade hatte. Abajje fragte: Wie ist es mit dem, was das Gewicht des Gleichwiegenden hat? Dies bleibt unentschieden.

Ferner sagte Abajje: Mutter sagte mir: Gegen tägliches Fieber nehme man ein blankes Zuzstück und gehe damit nach der Salzsiederei, wiege damit ein Stück Salz ab und binde es an die Halsöffnung [des Hemdes] mit einer Haarsträhne. Wenn nicht dies, so setze man sich an einen Kreuzweg, und wenn man eine große Ameise etwas tragen sieht, nehme man sie auf und werfe sie in ein kupfernes Rohr, das man mit Blei verschließe und mit sechzig Siegeln versehe. Dieses schüttle man im Tragen und spreche: Deine Last auf mich und meine Last auf dich. R. Aḥa, Sohn des R. Hona, sprach zu R. Aši: Jemand könnte sie ja bereits gefunden und ihr die Krankheit aufgeladen haben!? Vielmehr spreche man: Meine und deine Last auf dich. Wenn nicht dies, so nehme man ein neues Krüglein, gehe zum Flusse und spreche zu diesem: Fluß, Fluß, borge mir ein Krüglein Wasser für die Reise, die ich machen will. Alsdann drehe man es siebenmal um den Kopf, schütte [das Wasser] nach hinten und spreche zu ihm: Fluß, Fluß, nimm das Wasser zurück, daß du mir gegeben, denn die Reise, die ich vorhatte, ist am gleichen Tage gekommen und gegangen.

R. Hona sagte: Gegen dreitägliches Fieber hole man sieben Zweiglein

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von sieben Dattelpalmen, sieben Späne von sieben Klötzen, sieben Zwekken von sieben Brücken, sieben Kohlen von sieben Öfen, sieben Erdklümpchen aus sieben Türpfannen, sieben Pechstückchen aus sieben Schiffen, sieben Kümmelkörner195und sieben Haare vom Barte eines alten Hundes und binde sie an die Halsöffnung mit einer Haarsträhne.

R. Joḥanan sagte: Gegen heftiges Fieber hole man ein ganz aus Eisen gefertigtes Messer, gehe nach einem Orte, wo sich ein Dornbusch befindet, und binde an diesen eine Haarsträhne. Am ersten Tage kerbe man ihn ein wenig ein und spreche:196Und der Engel des Herrn erschien ihm &c. Am nächsten Tage kerbe man ihn wieder ein wenig ein und spreche:197Und Moše sprach: Ich werde herantreten und schauen. Am folgenden Tage kerbe man ihn wieder ein wenig ein und spreche:198Und der Herr sah, daß er herangenaht ist, um zu schauen &c. R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Sollte man auch sprechen:199Und er sprach: Nähere dich nicht hier &c.!?

Vielmehr, am ersten Tage spreche man: Und der Engel des Herrn erschien und sprach zu Moše. Am nächsten Tage spreche man: Und der Herr sah, daß er herangenaht ist, um zu schauen. Am folgenden Tage spreche man: Und der Herr sprach: Nähere dich nicht hier. Hat man dies beendigt, so beuge man ihn nieder und haue ihn ab, und spreche wie folgt: Dorn, Dorn, nicht weil du höher bist, als alle anderen Bäume, ließ der Heilige, gepriesen sei er, seine Göttlichkeit auf dir ruhen, sondern weil du niedriger bist als alle anderen Bäume, ließ der Heilige, gepriesen sei er, seine Göttlichkeit auf dir ruhen. Wie du das Feuer von Ḥananja, Mišaél und A͑zarja gesehen und vor ihnen geflohen bist, so sollst du auch das Feuer des N., Sohnes der N., sehen und vor ihm fliehen.

Gegen Geschwüre spreche man folgendes: Bazbaziah, Masmasjah, Kaskasjah, Sarlaj und Amarlaj sind Engel, die aus dem Lande Sedom geschickt wurden, um die schmerzhaften Geschwüre zu heilen. Bazakh200 bezikh bazbazikh masmasikh, kamon kamikh. Behalte dein Aussehen, behalte dein Aussehen, behalte deinen Raum, dein Same werde aufgesogen; und wie ein Maultier nicht fruchtbar ist und sich nicht vermehrt, so pflanze dich nicht fort und vergrößere dich nicht am Körper des N., Sohnes der N.

Gegen die Besessenheit201spreche man folgendes: Gezücktes Schwert, losgelassene Schleuder, sein Name ist nicht Jokhab, Kranke, Schmerzen. Gegen das Gespenst spreche man folgendes: … verflucht, zerbrochen und verbannt sei Bar-Ṭiṭ, Bar-Ṭame, Bar-Ṭina, wie Šamgaz, Merigaz und Isṭema.

Gegen das Gespenst des Abortes spreche man folgendes: Auf dem Kopfe des Löwen und auf der Nase der Löwin fand ich den Dämon Bar-Siriqa Pande; ich schleuderte ihn auf das Poreebeet und schlug ihn mit dem Eselskinn.

FÜRSTENKINDER MIT GLÖCKCHEN. Wer lehrt dies? R. Oša͑ja erwiderte: Es ist R. Šimo͑n, welcher sagt, alle Israéliten seien Fürstenkinder. Raba sagte: Hier handelt es sich um solche, die am Gewande angewebt sind, nach aller Ansicht.

x MAN DARF MIT EINEM HEUSCHRECKENEI, MIT EINEM FUCHSZAHNE UND MIT EINEM NAGEL VON EINEM GEHENKTEN, ALS HEILMITTEL, AUSGEHEN

SO R. MEÍR; DIE WEISEN VERBIETEN DIES ALS EMORITISCHEN202BRAUCH SELBST AM ALLTAG.

GEMARA. MAN DARF MIT EINEM HEUSCHRECKENEI AUSGEHEN. Als Mittel gegen Ohrensausen.

MIT EINEM FUCHSZAHNE. Als Mittel für den Schlaf; der eines lebenden für einen, der an Schlafsucht leidet, der eines toten für einen, der an Schlaflosigkeit leidet.

MIT EINEM NAGEL VON EINEM GEHENKTEN. Als Mittel gegen Entzündung.

ALS HEILMITTEL, AUSGEHEN

SO R. MEÍR. Abajje und Raba sagen beide: Alles, was als Heilmittel [sichtbar] ist, ist nicht als emoritischer Brauch anzusehen.

Ist denn das, was nicht als Heilmittel [sichtbar] ist, als emoritischer Brauch anzusehen, es wird ja gelehrt, daß, wenn ein Baum seine Früchte abwirft, man ihn mit Farbe bestreiche (und färbe) und mit Steinen belaste. Erklärlich ist es, daß man ihn mit Steinen belaste, damit seine Kraft geschwächt werde, was für ein Mittel aber ist das Anstreichen mit Farbe!?

Damit die Leute ihn sehen und für ihn um Erbarmen flehen. Es wird nämlich gelehrt:203»Unrein, unrein« soll er rufen, er muß sein Leid öffentlich kund tun, damit die Menge für ihn um Erbarmen flehe. Rabina sagte: Wenn wir nun204einen Dattelkamm an eine Dattelpalme hängen, so tun wir dies nach der Ansicht dieses Tanna.

Ein Schüler rezitierte den Emoriterabschnitt205vor R. Ḥija b. Abin; da sprach dieser zu ihm: Diese alle sind als emoritische Bräuche anzusehen, ausgenommen folgendes: Wenn einem ein Knochen im Halse stecken bleibt, so hole man etwas von derselben Speise, lege es ihm auf den Nakken und spreche folgendes: Eins, eins, hinab, verschluckt, verschluckt, hinab, eins, eins. Dies ist nicht als emoritischer Brauch zu betrachten. Wenn eine Gräte [einem im Halse stecken bleibt], spreche man folgendes: Stecken geblieben wie eine Nadel, eingeschlossen wie ein Panzer, steige206hinab, steige hinab. Sagt jemand: Beglücke, o Glück, ermüde

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nicht, Tag und Nacht, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. R. Jehuda sagt, Gad [Glück] sei überhaupt ein götzendienstlicher Ausdruck, wie es heißt:207die ihr dem Glücksgotte [Gad] einen Tisch anrichtet. Wenn er sich ihren Namen und sie seinen208beilegt, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. Spricht jemand: Seid fest, o Fässer, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. R. Jehuda sagt, Dan [Faß] sei überhaupt ein götzendienstlicher Ausdruck, wie es heißt: 209die bei der Schuld Šomrons schwören und sprechen: So wahr dein Gott Dan210lebt. Spricht jemand zu einem Raben: kreische, und zu einer Rabin: zische und kehre mir deinen Schwanz zum Guten, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. Sagt jemand: Schlachtet diesen Hahn, weil er wie eine Krähe211gekräht hat, oder: diese Henne, weil sie wie ein Hahn gekräht hat, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. »Ich trinke und lasse zurück, ich trinke und lasse zurück«, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. Wenn eine Frau Eier vor den Küchlein an die Wand schlägt, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. Wenn man Speisen vor Küchlein umrührt, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. Wenn eine Frau tanzt und einundsiebzig Küchlein abzählt, damit sie nicht eingehen, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. Wenn eine Frau beim Bereiten von Quark tanzt, beim Kochen von Linsen Schweigen gebietet, beim Kochen von Bohnen schreit, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten. Wenn eine Frau vor ihrem Topfe uriniert, damit er schnell koche, so ist dies als emoritischer Brauch zu betrachten.

Die Rabbanan lehrten: Man darf einen Span von einem Maulbeerbaume und Glasscherben in den Topf tun, damit er schneller koche; die Weisen verbieten Glasscherben wegen der Gefahr.

Die Rabbanan lehrten: Man darf ein Stück Salz in die Leuchte tun, damit sie leuchte und brenne; ferner darf man Lehm oder eine Scherbe unter die Leuchte tun, damit sie langsam brenne. R. Zuṭra sagte: Wer eine Öllampe [beim Brennen] zudeckt und eine Naphtalampe offen läßt, übertritt das Verbot, etwas zu vernichten212. [Der Trinkspruch] »Wein und Leben in den Mund der Gelehrten», ist nicht als emoritischer Brauch zu betrachten. Einst bereitete R. A͑qiba ein [Hochzeits]mahl für seinen Sohn und über jeden Becher, der gereicht wurde, sprach er: »Wein und Leben in den Mund der Gelehrten, Leben und Wein in den Mund der Gelehrten und in den Mund ihrer Schüler.«


  1. Nach der Erklärung des Talmud eine Art Kranz od. Medaillon, auf dem die Ansicht einer Stadt (Jerušalem) eingraviert war.↩︎

  2. Das Tragen des Schmuckes ist am Š. erlaubt, jed. rabbinisch verboten, weil sie es, um zu zeigen, abnehmen u. in der Hand tragen könnte.↩︎

  3. Durch welche das Wasser leicht durchdringt.↩︎

  4. Sie nahmen sie beim Waschen des Kopfes nicht ab, weil das Wasser genügend durchdringt.↩︎

  5. Beim Untertauchen, wobei nichts am Körper haften darf, wodurch eine Trennung vom Wasser entstehen könnte.↩︎

  6. Ein Band aus Wolle am Kopfe.↩︎

  7. Am Halse; es schmiegt sich noch mehr an, so daß das Wasser noch weniger durchdringt.↩︎

  8. Linnen ist härter als Wolle.↩︎

  9. Um den Hals bindet sie das Band nicht fest.↩︎

  10. So nach Raschi; sonst hat das im Texte gebrauchte Wort die Bedeutung Halskette.↩︎

  11. Der erste Tanna spricht nicht von härenen.↩︎

  12. Das W.קטיפתא ist etymologisch dunkel; nach den Kommentaren Kügelchen, Steinchen od. Muschel, die als Schutz gegen das böse Auge getragen werden.↩︎

  13. Unter dem Haarnetze; dieses führt ebenfalls den im Texte gebrauchten Namen.↩︎

  14. Den man nach der Zerstörung des Tempels verboten hat; cf. Sot. Blatt 49a.↩︎

  15. Er fürchtet dann, es auf der Straße abzunehmen.↩︎

  16. Wenn es zerbricht od. abhanden kommt, achtet der Herr nicht darauf.↩︎

  17. Wenn es fertig wird.↩︎

  18. Bamidbar 31,23.↩︎

  19. Das im Texte gebrauchte Wort für Sache hat auch die Bedeutung Wort.↩︎

  20. Die Unreinheit des einen wird auf das andere übertragen.↩︎

  21. Cf. Absch. IV, Anm. 12.↩︎

  22. Sie läutet dann auch ohne Klöppel.↩︎

  23. Tϱιϰαβος, Hohlmaß von 3 Kab Inhalt.↩︎

  24. Wajikra 15,6.↩︎

  25. Die genannten Gegenstände für ihren eigentlichen Zweck verwenden.↩︎

  26. Die Verunreinigung des Flußbehafteten wird technisch »Auftreten« genannt, da dieser alles, worauf er tritt, sitzt, liegt od. lehnt (auch ohne direkte Berührung) verunreinigt.↩︎

  27. Die Erklärung R. Joḥanans ist von R. Jose u. vice versa.↩︎

  28. Cf. Anm. 1.↩︎

  29. Am Š. auf öffentlichem Gebiete zu tragen.↩︎

  30. Rabbi ordnete vor seinem Hinscheiden an, R. Ḥanina b. Ḥama an seine Stelle als Schuloberhaupt einzusetzen. Dieser verzichtete zugunsten des um 2½ Jahre älteren R. Aphes, jedoch pflegte er dessen Vorträge nicht zu besuchen; er saß vielmehr außerhalb des Kollegiums in Gesellschaft Levis (Ket. 103b). Aus dem Umstände, daß Levi den RḤ. verlassen hatte, schloß er, daß RA. gestorben sei und RḤ. den Vorsitz übernommen habe.↩︎

  31. Ijow 22,28.↩︎

  32. Dies ist entschieden als Last verboten.↩︎

  33. Das Wort פארי wird von den Tosaphoth mit Brotkrumen übersetzt; nach der näheren Bezeichnung Raschis ist hier eine Art Pichel gemeint, der zugleich als Schmuck diente.↩︎

  34. An beiden Seiten des Rindernackens, ob sie aus Holz od. Metall sind.↩︎

  35. Der Passus vom Fingerringe gehört nicht mehr zur vorangehenden Aufzählung der Schmucksachen für Frauen.↩︎

  36. Bamidbar 31,20.↩︎

  37. In den kursierenden Ausgaben heißt es inkorrekt: spricht der Allbarmherzige.↩︎

  38. Das S. wird weder als Last noch als Schmuck betrachtet; man darf damit am Š. ausgehen, da es unkeusch wäre, dasselbe abzunehmen; auch das Entblößen der Haare galt als unkeusch.↩︎

  39. Unter »rein« ist im Gesetze von der Unreinheit zu versterben, für die levitische Unreinheit nicht empfänglich.↩︎

  40. Diese bestanden aus einer Holzsohle mit einem angenagelten Lederstreifen darüber; der Lederstreifen könnte platzen u. man ihn in der Hand zu tragen verleitet werden. Die weiter folgende Begründung des Talmud ist gesucht.↩︎

  41. Man könnte wegen des Spottes der Passanten auch diese in die Hand nehmen und tragen.↩︎

  42. Beim Hereinkommen kann man beobachten, ob nicht Verfolger in der Nähe sind, nicht aber beim Hinausgehen.↩︎

  43. Durch die schweren, genagelten Sandalen.↩︎

  44. Durch die schweren, genagelten Sandalen.↩︎

  45. Das Führen der Reinigungsasche u. des Reinigungswassers; cf. Bamidbar Kap. 19. Es geschah nämlich, daß diese einst beim Transport auf den Jarden durch einen Leichenknochen, der sich auf dem Boden des Schiffes befunden hatte, unrein wurden. Man verbot hierauf deren Transport auf u. über dem Wasser. Nach RḤ. gilt dieses Verbot nur zu Schiff auf dem Jarden.↩︎

  46. In diesem Falle, von dem jene Lehre spricht, sind mehr erlaubt.↩︎

  47. Man darf sie nicht fortbewegen, weil man veranlaßt werden könnte, sie auch anzuziehen.↩︎

  48. Die er auf dem Wege verloren hatte.↩︎

  49. Er wird also nicht verspottet (cf. Anm. 41), u. man verdächtigt ihn auch nicht, er trage die andere Sandale bei sich.↩︎

  50. Er wird also nicht verspottet (cf. Anm. 41), u. man verdächtigt ihn auch nicht, er trage die andere Sandale bei sich.↩︎

  51. Er sollte ihm den linken zuerst reichen.↩︎

  52. Demnach wäre nach der einen Ansicht zu verfahren.↩︎

  53. Falls er einer Familie von Epileptikern angehört.↩︎

  54. Damit andere es nicht für einen Schmuck halten.↩︎

  55. Wenn es 3 Personen sind, so handelt es sich wohl um 3 verschiedene Amulette.↩︎

  56. Wenn sie verbraucht sind; man werfe sie nicht in mißächtlicher Weise fort.↩︎

  57. Es gilt auch dann nicht als Last.↩︎

  58. Das man auch im Aborte anbehalten darf.↩︎

  59. Das sich außen auf der Kopfkapsel in Reliefprägung befindet.↩︎

  60. Daleth u. Jod werden aus den Riemen der T. geflochten; ersteres an der Kopfkapsei, letzteres an der Handkapsel.↩︎

  61. Daleth u. Jod werden aus den Riemen der T. geflochten; ersteres an der Kopfkapsei, letzteres an der Handkapsel.↩︎

  62. Dies bezieht sich auf einen Ring; dieser ist schuldig wegen eines ohne Petschaft u. frei wegen eines mit Petschaft.↩︎

  63. Obgleich andere solche nicht zu tragen pflegen.↩︎

  64. Am Š. auf öffentlichem Gebiete.↩︎

  65. Auf Haupt u. Arm.↩︎

  66. Die Tephillin werden nachts u. am Š. nicht angelegt.↩︎

  67. Es ist nicht üblich, eine Last, als welche der Ring hier betrachtet wird, am Finger zu tragen.↩︎

  68. Die stets einen Siegelring am Finger trägt.↩︎

  69. Wegen des Gefäßes.↩︎

  70. Wegen des Gefäßes.↩︎

  71. In diesem Falle ist das Gefäß nicht mehr Nebensache, sondern Hauptsache.↩︎

  72. Amos 6,6.↩︎

  73. Aus Anlaß der Zerstörung des Tempels.↩︎

  74. Amos 6,6.↩︎

  75. מזרק Becken, von זר ק sprengen, bezw. werfen.↩︎

  76. Amos 6,4.↩︎

  77. Ib. V. 7.↩︎

  78. Das im Text gebrauchte סרחים heißt auch sich hinschleppen, bezw. (Neuhebr.) stinken.↩︎

  79. Vor der Mahlzeit.↩︎

  80. Jeschajahu 3,16.↩︎

  81. Jeschajahu 3,16.↩︎

  82. Jeschajahu 3,16.↩︎

  83. Jeschajahu 3,16.↩︎

  84. Um aufzufallen.↩︎

  85. Jeschajahu 3,16.↩︎

  86. All diese Auslegungen u. die weiter folgenden beruhen auf Wortspielen, die sich nicht wiedergeben lassen.↩︎

  87. Jeschajahu 3,24.↩︎

  88. Jeschajahu 3,24.↩︎

  89. Jeschajahu 3,24.↩︎

  90. Jeschajahu 3,24.↩︎

  91. Jeschajahu 3,24.↩︎

  92. Jeschajahu 3,17.↩︎

  93. Wajikra 14,56.↩︎

  94. Jeschajahu 3,17.↩︎

  95. יערה wird aus יער Wald, bezw. aus ער ה fließen, ergießen abgeleitet.↩︎

  96. Ob mit einer Deflorierten od. einer Jungfrau, ob mit einer blonden od. einer dunklen, ob mit einer dicken od. einer schlanken.↩︎

  97. Jeschajahu 2,4.↩︎

  98. Dewarim 15,11.↩︎

  99. Jeschajahu 64,3.↩︎

  100. Tehillim 45,4.↩︎

  101. Den einfachen Sinn einer Schriftstelle.↩︎

  102. Tehillim 45,5.↩︎

  103. Tehillim 45,5.↩︎

  104. Tehillim 45,5.↩︎

  105. Tehillim 45,5.↩︎

  106. Tehillim 45,5.↩︎

  107. Mischlej 3,16.↩︎

  108. Mal. 3,16.↩︎

  109. Tehillim 47,4.↩︎

  110. Das Wort דיבור, Sprechen, wird aus דבר (im Hiph.) niederdrücken abgeleitet, leise, sanftmütig sprechen.↩︎

  111. Mal. 3,16.↩︎

  112. Kohelet 8,5.↩︎

  113. Ib. V. 4.↩︎

  114. Ib. V. 5.↩︎

  115. Schir haSchirim 8,13.↩︎

  116. Ib. V. 14.↩︎

  117. Zum Studium derselben, wenn sie keinen Lehrer haben. Wörtl. die unter, od. zur Fahne kommen, wodurch der Beleg mit dem folgenden Schriftverse verständlich wird.↩︎

  118. Schir haSchirim 2,4.↩︎

  119. Dh. schließe dich ihm an.↩︎

  120. Ijow 6,14.↩︎

  121. Λιμός, Hunger, Hungerleider, Fresser.↩︎

  122. Ijow 6,14.↩︎

  123. Kohelet 11,9.↩︎

  124. Der Schluß des Verses.↩︎

  125. Mit den ersteren freue man sich, über die letzteren wird man Rechenschaft ablegen.↩︎

  126. Cf. Bamidbar 31,22 u. V. 50.↩︎

  127. Bamidbar 31,23.↩︎

  128. Cf. Anm. 19.↩︎

  129. Der Gottesname.↩︎

  130. Schemot 28,36.↩︎

  131. Lv. 11,32.↩︎

  132. Beim Gesetze von der Unreinheit (Wajikra Kap. 11); die Partikel »oder« ist überflüssig u. deutet hierauf.↩︎

  133. Aus Ziegenhaar gefertigt.↩︎

  134. Bamidbar 31,20.↩︎

  135. Wo von der Verunreinigung durch einen Leichnam gesprochen wird; cf. Bamidbar Kap. 31.↩︎

  136. Das sowohl beim Ereignisse zu Midjan als auch beim Gesetze von der Unreinheit gebraucht wird.↩︎

  137. Wajikra 11,32.↩︎

  138. Eine Art Filz oder Lodenstoff.↩︎

  139. Beim Gesetze von der Unreinheit (Wajikra Kap. 11); die Partikel »oder« ist überflüssig u. deutet hierauf.↩︎

  140. Bamidbar 31,20.↩︎

  141. Beim Gesetze von der Unreinheit (Wajikra Kap. 11); die Partikel »oder« ist überflüssig u. deutet hierauf.↩︎

  142. Die Unreinheit für die Dauer eines Tages bis zum Abend gilt nicht nur für das Kriechtier, sondern auch für andere Unreinheiten (durch Aas, Samenerguß, Samenfluß), während die siebentägige Unreinheit nur bei einem Leichnam vorkommt.↩︎

  143. Die Worte Gewand und Leder sind nur als Wortanalogie zu verwenden, da sie für das Verständnis des Textes ganz entbehrlich sind.↩︎

  144. Lv. 22,4.↩︎

  145. Ib. V. 5.↩︎

  146. Ib. 15,17.↩︎

  147. Das an zwei Stellen gleichlautende Wort, das zur Schlußfolgerung durch Wortanalogie verwendet wird, muß, um diese nicht widerlegen zu können, an beiden Stellen entbehrlich sein.↩︎

  148. Lv. 22,4.↩︎

  149. Bamidbar 31,50.↩︎

  150. מחוך aus חוך Lachen, ausgelassen lachen.↩︎

  151. [כומז] כמז hat die Initialen der Worte כאן מקום זימה.↩︎

  152. Bamidbar 31,14.↩︎

  153. Zur Verkleidung eines schlechten Zahnes.↩︎

  154. Sie könnte sie abnehmen u. auf öffentlichem Gebiete tragen.↩︎

  155. Und in der Hand tragen.↩︎

  156. Wajikra 15,33.↩︎

  157. Darf man einen Esel austreiben. Andere, die es sehen, wissen nicht, daß es sich um einen Fall handelt, in dem die Handlung erlaubt ist.↩︎

  158. Man darf ein Vieh austreiben.↩︎

  159. Wo andere dies nicht sehen.↩︎

  160. Naßgewordene Kleidungsstücke am Š.↩︎

  161. Des Anscheines wegen; andere könnten glauben, er habe sie gewaschen.↩︎

  162. Mit Watte in den Ohren.↩︎

  163. Mit Watte in den Ohren.↩︎

  164. Der eine Zipfel der Hülle wurde um einen harten Gegenstand geknüpft, was eine Art Knopf bildete, aus dem zweiten Zipfel wurde eine Schleife geknüpft, was als Knopfloch diente.↩︎

  165. Jerušalmi hat פודגרה, Podagra; nach Raschi eine Wunde an der Fußsohle.↩︎

  166. Eigentl. Beutel, Geldbeutel, übertragen für Geldstück, bcsond. Kupfermünze.↩︎

  167. Weil um diese Jahreszeit im Flusse das Regenwasser mehr ist als das Quellwasser.↩︎

  168. Nach Raschi zum Unterlegen, damit der Schmutz des Bodens keine »Trennung« bilde; nach den Tosaphoth als Vorhänge.↩︎

  169. Erster Monat des jüd. Kalenders, ungef. September.↩︎

  170. Solche weiden als Schmuck betrachtet, bei denen man zum Tragen veranlaßt werden kann.↩︎

  171. Wenn der E. in Babylonien austritt, so deutet dies auf reichlichen Regen im höher liegenden Palästina.↩︎

  172. Wörtl. das triefende als das kriechende.↩︎

  173. Aus dem die Quelle entspringt, nicht vom Regenwasser.↩︎

  174. Weil in dieser Jahreszeit Regen u. Schneeschmelze aufgehört haben.↩︎

  175. Bei der das Anfassen verboten ist.↩︎

  176. Indem man zu rettende Kleidungsstücke anzieht u. hinausbringt; cf. Sab. 120a.↩︎

  177. Den man nicht mit Schuhen betreten darf.↩︎

  178. Das ein Gelähmter oder sonstiger Krüppel an seinen Körper befestigt.↩︎

  179. So nach der Erklärung beider Talmudim u. mancher Kommentare. Nach anderen Kommentaren eine Art Holzschuhe bezw. künstliche Hände.↩︎

  180. Im Namen יוסי auch im Worte אסור verboten befindet sich ein ס.↩︎

  181. Eine Ḥaluça.↩︎

  182. Nach dem auch der Beinlose am Š. mit seiner Stelze ausgehen darf.↩︎

  183. Weil dies ungewöhnlich ist, u. dasselbe gilt auch von einer Holzsandale.↩︎

  184. Dh. durch jede Art von Unreinheit, die durch Berührung erfolgt.↩︎

  185. Weil er sich auch darauf setzt; ebenso stützt sich der Krüppel auf die Stelze.↩︎

  186. Er ist durch Auftreten nicht verunreinigungsfähig, obgleich man sich zuweilen auf diesen lehnt. Für die Verunreinigungsfähigkeit durch Berühren kommt er überhaupt nicht in Betracht, da er nichts faßt.↩︎

  187. Maske eines Eselskopfes, die auf den Schultern sitzt. Nach R. Ḥananel: künstliche Hände; etymolog. ganz unverständlich.↩︎

  188. So ungefähr nach dem Wortlaute; nach anderer Erklärung: Stelzen.↩︎

  189. So nach Raschi; A͑rukh liest: פדאמי; Padom ist ein viereckiges Stück Zeug, das man sich in Persien beim Gebete u. beim Essen vor den Mund zu binden pflegte.↩︎

  190. Als Heilod. Sympathiemittel.↩︎

  191. Wird sonst nie im Stat. absol. ohne Personalsuffix gebraucht. A. war Waisenkind u. meinte wohl seine Pflegemutter od. seine Amme.↩︎

  192. Als Mittel gegen einen Nabelbruch.↩︎

  193. Vom Bangen u. vom Wickeln.↩︎

  194. Wörtl. Bestandstein; vieil. Meteorstein; von manchen Rabbinen mit Sternschuß [= Sternschnuppen] übersetzt. Das Tragen dieser Steine galt als Mittel gegen Fehlgeburt.↩︎

  195. Od. Haufen.↩︎

  196. Schemot 3,2.↩︎

  197. Ib. V. 3.↩︎

  198. Ib. V. 4.↩︎

  199. Ib. V. 5.↩︎

  200. Die Deutung der folgenden Zaubersprüche ist dunkel, u. schon Raschi bemerkt, daß sie keine Bedeutung haben.↩︎

  201. Nach anderer Erklärung: Blatterrose.↩︎

  202. Heidnische Sitte, Aberglaube.↩︎

  203. Wajikra 13,45.↩︎

  204. Als Mittel gegen das Abfallen der Früchte.↩︎

  205. Die Abschnitte 8 und 10 in der Tosephta Šabbath, die von den abergläubischen Bräuchen handeln.↩︎

  206. So nach Raschi; Etymologie dunkel, sogar die Lesart variierend.↩︎

  207. Jeschajahu 65,11.↩︎

  208. Wenn jemand mit seiner Frau den Namen tauscht.↩︎

  209. Amos 8,14.↩︎

  210. So nach der Auslegung des Talmud.↩︎

  211. Das im Texte gebrauchte Wort kann auch heißen: spätabends↩︎

  212. In beiden Fällen wird das Brennmaterial schneller verbraucht.↩︎