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Banales und Böses - Hannah Arendt und ihr Bericht über den Eichmann-ProzeßVon Sabine Steinhoff Arendt, Hannah: Eichmann in Jerusalem. A Report on the Banality of Evil. New York, 1963 Dies.: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München, 1964 Krummacher, F.A. (Red.): Die Kontroverse. Hannah Arendt, Eichmann und die Juden. München, 1964 Die Tarnung des staatenlosen Vorarbeiters Ricardo Klement flog nach fünfzehn Jahren auf. Ein ehemaliger KZ-Häftling sah ihm auf einer Straße in Buenos Aires zufällig ins Gesicht und erkannte den bis dahin erfolgreich anonym gebliebenen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann. Der im nationalsozialistischen Deutschland für die „Lösung der Judenfrage“ eingesetzte Beamte wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von israelischen Sicherheitskräften am 22.05.1960 nach Haifa entführt. Im Namen der Opfer beanspruchte der Staat Israel die internationale juristische Zuständigkeit und leitete tags darauf ein Strafverfahren gegen Eichmann ein; die Bundesrepublik Deutschland beantragte keine Auslieferung. Am 11.04.1961 begann der auf Hebräisch geführte Prozeß gegen Adolf Eichmann vor einer Sonderkammer des Bezirksgerichts Jerusalem. Das Verfahren wurde nach den Nürnberger Prozessen das meistbeachtete Nachkriegsverfahren gegen ehemals leitende Nationalsozialisten. Die internationale Aufmerksamkeit richtete sich monatelang auf das Gerichtsgebäude, das ursprünglich als Theater konzipiert worden war - Hannah Arendt bediente dies in ihren Betrachtungen gerne als Metapher. Gideon Hausner, der Leitende Staatsanwalt, erhob Anklage gegen den „Zerstörer eines Volkes“ und forderte die Todestrafe. Diese wurde acht Monate später ausgesprochen und in zweiter Instanz bestätigt. Am 31.05.62 wurde Adolf Eichmann gehängt. Seine Asche verstreute man weit außerhalb des israelischen Territorialgebiets ins Mittelmeer. Hannah Arendt verfolgte den Prozeß gegen Eichmann für das amerikanische Wochenmagazin The New Yorker mit Hilfe der Simultanübersetzung - sie konnte kein Hebräisch. Sie hatte sich selber der Redaktion in Manhattan als Korrespondentin vorgeschlagen, da sie sich von der Teilnahme an dem Nazi-Prozeß den Beginn einer cura posterior, einer heilenden Klärung ihrer Vergangenheit erhoffte. Arendts Essayserie, die bald nach der Veröffentlichung als Buch herausgegeben wurde, löste eine Lawine öffentlicher und privater Reaktionen aus. Noch bevor das umstrittene Buch 1964 auf Deutsch erschien (was zu verhindern versucht wurde), publizierte ein anderer deutscher Verlag bereits eine Sammlung internationaler Stellungnahmen. Diese Kontroverse spann sich um mehrere Punkte ihres Berichtes, wie sie ihn selbst kategorisierte. Kritisiert wurde eigentlich alles, von ihrem Stil über ihre Persönlichkeit bis hin zu erwähnten Fakten. Doch immer wieder tauchten drei zentrale Punkte in den teilweise beißend bösen Vorwürfen auf: Arendts Zeichnung des Angeklagten als „banal“, ihre Bemerkungen über die Funktion der europäischen Judenräte bei der „Endlösung“ der Nazis und die einrahmenden Kommentare zur Prozeß-führung. Jedes dieser Themen löste sich aus dem Originalkontext und verformte sich im Laufe der jahrelangen Auseinandersetzung bis hin zur Unkenntlichkeit. Teilweise, weil einige Kritiker Arendts Ausführungen frühestens aus zweiter Hand kannten. Also, was behauptet Hannah Arendt in ihrem Bericht über die Banalität des Bösen? Eingangs kritisiert sie die politischen Motive bei der Durchführung des Prozesses jenseits der Person des Angeklagten. Die Verhandlung sei als „Schauspiel“ vom israelischen Premierminister David Ben Gurion, dem „unsichtbaren Regisseur“, aus einer „didaktischen Notwendigkeit“ heraus inszeniert worden. Arendt unterstellt Hausner zum Beispiel mit dessen Exkursen durch die Jahrhunderte jüdischer Verfolgung, daß es ihm primär um die Anklage der „Tragödie des Judentums in allen seinen Teilen“ gehe „und nur sekundär um die Taten Eichmanns“. Eichmann war im Reichssicherheitshauptamt als ein Abteilungsleiter verantwortlich für die „Endlösung der Judenfrage“, was zunächst die bürokratische Abwicklung der „forcierten Auswanderung“ bedeutete und zuletzt die Organisation von Deportationen in Konzentrationslager. Das Gericht stellte fest, daß Eichmann keinen Menschen persönlich umgebracht hatte, doch er selbst gab zu, vom Tötungsbefehl Hitlers und von der Ermordung der Menschen gewußt zu haben, die er mit funktional ausgearbeiteten Zugfahrplänen in KZs transportieren ließ. Die Verteidigung argumentierte, Eichmann sei bloß ein kleines Rädchen im Getriebe gewesen, die Anklage hingegen versuchte - so Arendt - „aus ihm das größte Rad aller Zeiten zu machen“. Doch die kritische Beobachterin notierte als herausragende Leistung der drei Richter, daß diese sich nicht auf extreme Charakterisierungsversuche einließen, sondern das Rädchen und den Dämon in einen Menschen „zurückverwandelten“. Mit Eichmann saß deshalb weder eine bloße systemimmanente Funktion noch das personifizierte Teuflische auf der Anklagebank sondern ein Mensch, der mit persönlicher Verantwortung innerhalb eines totalitären Systems gelebt hatte. Und dies stellte alle Anteilnehmenden vor Probleme bis dahin unbekannten Ausmaßes: Die Taten waren beispiellos ungeheuerlich, doch der Täter gewöhnlich und durchschnittlich. Mehrere Psychologen waren in ihren gerichtlichen Gutachten zu dem Ergebnis ge-kommen, Eichmanns psychologischer Habitus sei „normal“. An dem Punkt beginnt Hannah Arendts Argumentation der Banalität des Bösen. Eichmanns negativste Eigenschaft sei seine „Gedankenlosigkeit“, weil Nicht-Denken das Urteilen in Gut und Böse verhindere. Eine These, die angesichts der mörderischen Folgen seiner Arbeit entsetzte. Auch, weil der Ausdruck „Gedankenlosigkeit“ von Arendt mißverständlich gewählt wurde. Denn sie wollte Eichmann keinesfalls als vergeßlich oder gar unbesonnen darstellen. Arendt wählte thoughtlessness als Schlüsselbegriff für Eichmanns Wesen, weil sie eine simple „Unfähigkeit zu denken“ in ihm erkannte: Er hatte kein Motiv; ihm fehlten trotz der „Schwärze“ seiner Taten Absicht und Bewußtsein. Dieses grauenhafte Paradoxon war für sie das schwerste moralische Problem des Eichmann-Prozesses: “Ist böses Handeln möglich..., wenn nicht nur `niedrige Motive´...fehlen, sondern überhaupt jedes Motiv, jede spezielle Aktivität des Interesses und Wollens? Ist Bosheit, wie immer man sie definieren möge, ist dieser `Wille zum Bösen´ vielleicht keine notwendige Bedingung des bösen Handelns?“ Und kon-sequent weitergefragt: Wie und von wem kann dieses banal-infernale Böse bestraft werden, nun, wo der Zweite Weltkrieg und die Shoah bisherige Maßstäbe für moralische Urteile und Rechtsprechung zersprengt haben? Der Psychologe Bruno Bettelheim stimmte Hannah Arendt bei der Betonung dieses ethischen Problems der Nachkriegszeit zu. Karl Jaspers allerdings weist seine gute Freundin zurecht, daß sie vorschnell von einem Einzelfall zu einem Begriff des Bösen überhaupt fortgeschritten war. Und der amerikanische Philosoph J. Glenn Gray fragte, „ob Sie einen solchen Untertitel auch gewählt hätten, wäre Goebbels der Angeklagte gewesen.“ Offensichtlich lief Arendts Formulierung der Banalität des Bösen der alten „romantischen“ Denktradition von Theologie und Philosophie über das Böse entgegen; dementsprechende Empörung folgte rasch. Kritiker warfen Hannah Arendt vor, ihre Analyse seiner Banalität spreche den „Massenmörder“ Eichmann frei. Sie, die „Rosa Luxemburg des Nichts“, so Lionel Abel, habe dessen Verteidigung geschrieben. Sie ästhetisiere Eichmann und stelle die Juden abstoßend dar. Denn ein weiterer großer Streitpunkt bei Hannah Arendts Ausführungen über den Prozeß gegen Adolf Eichmann waren ihre sicherlich unglücklich formulierten und platzierten Behauptungen über die Judenräte. Sie bezog sich auf Raul Hilbergs Buch The Destruction of the European Jews, in dem der Autor ausführt, daß jüdische Funktionäre im Auftrag der Nazis Personal- und Vermögenslisten der jüdischen Gemeindemitglieder anfertigten und eigene Ordnungskräfte bereitstellten für den organisierten Ablauf der Deportationen, wohl in der Überzeugung, Schlimmeres zu verhindern. Zwar vermied Hannah Arendt das Wort „Kollaboration“, doch berührte ihre kurze, sarkastische Skizze die Frage nach dem jüdischen Widerstand auf eine tabuisierte Weise. Die Philosophin mußte sich vorwerfen lassen, Opfer- und Täterrollen leichtfertig zum Vertausch freizugeben. Der deutsche Historiker Golo Mann bemängelte einen Zirkelschluß in der Argumentation „unserer selbsternannten Juristin“: „Es sei unbegreiflich, daß die Juden sich nicht wehrten, und es sei unbegreiflich, daß wenige sich schließlich doch wehrten...“ Gershom Scholem gestand in seiner Entgegnung zwar ein, daß die Frage „Warum eigentlich haben sie sich so tötenlassen“ „tief begründet“ sei, warf Hannah Arendt aber vor, ihr Urteil darüber ohne die nötige „echte Distanz“ zu fällen. In allem Entscheidenden akzentuiere sie lediglich die Schwäche der jüdischen Existenz, und das in einem bitterbösen, hämischen Ton. Sie empfinde kein Mitgefühl für das Schicksal ihres Volkes; er vermisse in ihren Zeilen den nötigen „Herzenstakt“. Hannah Arendt antwortete auf diesen Vorwurf, sie sei froh, von einer Art Mitgefühl geheilt worden zu sein, die ein sicheres Urteilen unmöglich mache. Als die Anti-Defamation League (ADL) 1963 in einem Memorandum Rabbiner im Staate New York dazu auffordern wollte, am jüdischen Neujahrsfest Arendt öffentlich in Predigten und Ansprachen zu rügen, sah Arendt sich im Mittelpunkt einer politischen Kampagne, „geführt und in allen Einzelheiten geleitet von Interessengruppen und Regierungsstellen.“ Ihre Kritiker wollten ein „Image“ schaffen, „um das wirkliche Problem zu überdecken“, das Problem, die Wirklichkeit zu verstehen und sich mit ihr zu versöhnen. Dieses „Image ist an die Stelle des Buches getreten, das ich geschrieben habe“. Emotionsgeladene, entstellte Doppelgänger der Thesen des Eichmann-Buches geistern bis heute durch die Diskussion über Hannah Arendt, was sie selber einmal süffisant kommentierte: „Es gibt nichts Unterhaltsameres als die Auseinandersetzung über ein Buch, das niemand gelesen hat.“ Die Lektüre des Buches Eichmann in Jerusalem lohnt sich. Allein schon, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Schwachpunkte sind neben einigen sachlichen Ungenauigkeiten die stellenweise unpräzisen und überheblich anmutenden Formulierungen. Doch diese Kritik ist - zugegeben - mehr als 25 Jahre später nur bedingt fair. Denn Hannah Arendt betrat Anfang der 60er Jahre mit ihrem Bericht Neuland. Sie wagte es, als Prozeßbeobachterin uneingängige Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen. Diese Schlüsse können richtig sein, sie können auch falsch sein. Aber um das zu klären, muß man über sie nachdenken. „Denken ohne Geländer“ nannte sie das, und dazu forderte sie auf. Denken sollten wir „nicht durch uns selbst“ sondern „für uns selbst“. Aufgrund ihrer Eichmann-Thesen, der massiven Kritik an israelischer Politik, ihrer antizionistischen Haltung und dem angemahnten fehlenden „Mitleid“ dem jüdischen Volk gegenüber ist die Philosophin in Israel fast durchgängig ignoriert worden. Bis heute ist keines ihrer Werke ins Hebräische übersetzt. Doch auch dieses Schweigen wird gebrochen. Der israelische Filme-Macher Eyal Sivan, der mit dem Bild Eichmanns als „blutrünstigem Perversling, machiavellistischen Lügner und Serienmörder“ groß wurde, lernte Arendts Buch erst 1986 in Paris kennen und war von den Essays und ihrer Autorin fasziniert. Er stöberte 350stündige Video-Aufzeichnungen des Eichmann-Prozesses in einem unbenutzten Waschraum der Hebräischen Universität in Jerusalem auf und schnitt daraus ein Dokumentarportrait, das im Februar auf der Berlinale unter dem Titel Ein Spezialist gezeigt wurde und im Herbst in deutsche Kinos kommt. Als Reaktion auf seinen Film ist nun doch geplant, Eichmann in Jerusalem auf Hebräisch zu veröffentlichen. Das Dokumentarportrait hat Sival Hannah Arendt gewidmet. |
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