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Der „Judenbefehlshaber“ im Münsterland zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges



Aus der furchtbaren Epoche des dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648) sind über das Leben der münsterländischen Juden bedeutsame Ereignisse nicht bekannt; es ging ihnen nicht besser und nicht schlechter als ihren christlichen Mitbürgern und Leidensgefährten, die doch gerade im Bistum von den Kriegsvölkern aller Gattungen und Farben besonders heimgesucht wurden. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts erließen die Bischöfe Maximilian Heinrich (1683) und Friedrich Christian (1699) Schutzschreiben, in denen sie den Juden Sicherheit und Rechtsprechung verkündeten. Zwar war den Juden noch mancherlei, beispielsweise der Erwerb von Häusern, „verboten", aber aus den Geleitsbriefen spricht doch im allgemeinen ein neuer Geist. Beleidigungen der Juden wurden nicht geduldet  (Beleidigungen  „vergleideter" Juden wurden mit Zuchthausstrafe und 50 Reichstalern Geldbuße geahndet), und an die Räte der Städte war die Mahnung ergangen, den jüdischen Händlern und Durchreisenden weder Hindernisse in den Weg zu legen, noch ihnen irgendwie Gewalt anzutun. Damals war es auch, dass die Bischöfe sich mit dem Gedanken trugen, die im Münsterland ansässige Judenheit zu einer  Organisation  zusammenzuschließen, und diese Körperschaft nach dem Vorbilde rheinischer Judengemeinden zu einer fest gefügten Einheit auszubauen. 

Noch fehlte dem münsterländischen Judentum jede Art der gemeinsamen Führung, man vermisste hier schmerzlich eine jüdische Persönlichkeit.  Ahlen hatte bereits 1628  einen  „Judenschaftsvorsteher", Warendorf bekam im Jahre 1649, gleich nach der Beendigung-  des großen Krieges, einen Rabbiner, aber von Gemeinden im Sinne eines organischen oder gar geistigen Zusammenschlusses konnte man noch keineswegs sprechen, und mehr als lokale Bedeutung hatten jene führenden Männer von Ahlen oder Warendorf nie erlangt.

Da ordnete ein bischöflicher Erlass die Einsetzung eines „Judenbefehlshabers" — auch „Vorgänger" genannt — an, und der erste, der  mit dieser neuen Würde bekleidet werden sollte, hieß Nini Levi aus Warendorf.

Alle Landesbeamten waren angewiesen, dem jüdischen Führer des Münsterlandes Unterstützung zu leisten, und den Juden selbst wurde streng befohlen, dem Nini Levi mit Gehorsam und mit der erforderlichen Achtung entgegenzukommen. Gesuche, Beschwerden, Anliegen und dergleichen sollten fortan nur durch den „Judenbefehlshaber“ der obersten Landesbehörde zugestellt werden. Die bischöfliche Regierung, die zugleich auch die weltliche Macht ausübte, verhandelte jetzt nicht mehr mit den einzelnen Juden, die sich unter ihren Schutz gestellt  hatten,  sondern  ausschließlich mit der gesamten Judenheit als Korporation, deren Spitze eben dieser Nini Levi aus Warendorf war.

Mit Eifer waltete der Befehlshaber seines Amtes bis zum Jahre 1667. Sein Nachfolger war der Rabbiner Abraham Issak aus Coesfeld.

Es wird ferner ein gewisser Isaak Abraham, wohl ein Sohn des vorgenannten, als „Vorgänger“ erwähnt und als dessen Nachfolger wieder ein Warendorfer Jude, namens Salomon Jacob (bis 1769). Ein Zufall brachte es jedoch mit sich, dass gegen Salomon Jacob plötzlich schwerwiegende Anschuldigungen von Seiten der Juden auftauchten, man warf ihm Veruntreuung und Selbstbereicherung vor, so dass vom Bischof und von der Judenschaft eine Untersuchung dieses Falles eingeleitet werden musste. Der damalige Kölner Rabbiner Mähler war ebenfalls Mitglied der Untersuchungskommission. Wie es aber auch gewesen sein mag, — man konnte letzten Endes zu keiner positiven Feststellung gelangen, und es blieb nichts anderes übrig, als den vorübergehend von seinem Amte suspendierten Salomon Jacob wieder zum „Befehlshaber“ einzusetzen, wenngleich nunmehr eine geringe Einschränkung seiner Befugnisse in finanztechnischer Hinsicht vorgenommen wurde. Man stellte ihm drei Vorsteher zur Seite, die als Berater zu fungieren hatten, und die außerdem in der Judenschaft, von der sie jeweils auf drei Jahre gewählt wurden, für Ordnung und Innehaltung der landesgesetzlichen Bestimmungen zu sorgen hatten. Auch die Verteilung der Judensteuer auf die einzelnen Familien war von jetzt an Sache der drei Vorsteher. Jeder von ihnen stand an der Spitze eines Steuerdistrikts, und die Entwicklung brachte es mit sich, dass durch die wichtigen Funktionen der Vorsteher mit der Zeit das Amt und das Ansehen des „Judenbefehlshabers“ immer weniger Bedeutung entwickeln konnten. Nach dem Tode des Salomon Jacob bewarb sich ein gewisser Meises Samuel um den anscheinend begehrenswerten Posten, aber die Hofkammer zu Münster löste das wirklich überflüssig gewordene Amt auf. Der Judenschaft war es, wie der Bericht hierüber lautet, „allzu kostbarlich“.

Die Juden des Münsterlandes hatten damit keinen großen Verlust erlitten, denn wenn auch in der Person des „Befehlshabers" eine Art Führertum verkörpert gewesen war, so ist doch zu sagen, dass dieser Führer in der Förderung oder gar in der Führung jüdisch-geistiger und kultureller Interessen niemals einen entscheidenden Schritt gewagt hatte. Er war lediglich ein Mittelsmann, ein „Agent" der Obrigkeit, ganz ihr Schatten, — ohne in der Lage gewesen zu sein, für den Aufstieg seiner Glaubensgenossen irgendwie die Initiative zu ergreifen. Eine Änderung konnte erst eintreten, als im Jahre 1771 ein selbständiges Landesrabbinat gegründet wurde.

J. Raphael

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, Heft 1, 1930, Seiten 80-82

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