Pessachim Kapitel 3

Der Talmud, Traktat (Massechet Pessachim) in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter/Dapim

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Übersetzung

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FOLGENDES UNTERLIEGT AM PESAHFESTE DEM VERBOTE1: BABYLONISCHER QUARKBREI, MEDISCHER MET, EDOMITISCHER2 ESSIG, ÄGYPTISCHES BIER, FÄRBERBRÜHE, TEIG DER KÖCHE UND SCHREIBERKLEISTER. R. ELIE͑ZER SAGT, AUCH DIE KOSMETIKA DER FRAUEN. DIE REGEL IST: ALLES, WAS AUS EINER GETREIDEART [HERGESTELLT] WIRD, UNTERLIEGT DEM VERBOTE. DIESE UNTERLIEGEN DER VERWARNUNG, JEDOCH SIND SIE NICHT MIT DER AUSROTTUNG BELEGT.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Dreierlei ist vom babylonischen Quarkbrei gesagt worden: er verstopft das Herz, er blendet die Augen, und er zehrt den Körper ab. Er verstopft das Herz, wegen der Molke; er blendet die Augen, wegen des Salzes; er zehrt den Körper ab, wegen des Schimmels des Brotes3.Die Rabbanan lehrten: Drei Dinge mehren den Kot, beugen die Statur und rauben ein Fünfhundertstel vom Augenlichte des Menschen, und zwar: Kleienbrot, frischer Met und rohes Grünkraut.Die Rabbbanan lehrten: Drei Dinge mindern den Kot, halten die Statur aufrecht

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und machen die Augen leuchten, und zwar: feines Brot, fettes Fleisch und alter Wein. Feines Brot, aus Semmelmehl; fettes Fleisch, von einer Ziege4, die noch nicht geworfen hat; alter Wein, sehr alt. Alles, was für dieses zuträglich, ist für jenes abträglich, und was für dieses abträglich, ist für jenes zuträglich; ausgenommen feuchter Ingwer, langer Pfeffer, feines Brot, fettes Fleisch und alter Wein, die für den ganzen Körper zuträglich sind.

MEDISCHER MET. Weil diesem Gerstensaft beigegeben wird.

EDOMITISCHER ESSIG. Weil darin Gerste hineingetan wird. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Früher, als noch [Wein für] Gußopfer von Juda͑a geholt wurde, wurde der judäische Wein nicht eher sauer, als bis man Gerste hineintat; diesen nannte man schlechthin Essig. Jetzt aber wird der edomitische Wein nicht eher sauer, als bis man Gerste hineintut; diesen nennt man edomitischen Essig. Zur Bestätigung dessen, was [in der Schrift] gesagt wird: [Jechezkel 26,2.]ich werde voll, sie verödet; ist diese voll, so verödet jene, ist jene voll, so verödet diese. R. Naḥman b. Jiçḥaq entnimmt dies aus folgendem:[Bereschit 25,23] Ein Stamm wird dem anderen überlegen sein.

Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Früher brauchte man, wenn man Essig von einem Manne aus dem gemeinen Volke5 kaufte, ihn nicht zu verzehnten, weil er sicher nur aus Lauerwein hergestellt wurde; jetzt aber muß man, wenn man Essig von einem Manne aus dem gemeinen Volke kauft, ihn verzehnten, weil er sicher nur aus Wein hergestellt wird.

R. Jehuda ist demnach der Ansicht, der Lauerwein sei nicht zu verzehnten, und [dem widersprechend] wird gelehrt, dass, wenn jemand Lauerwein bereitet, er, wenn er das Wasser nach Maß hineingetan und dasselbe Maß gefunden hat, [zehnt]frei und nach R. Jehuda [zehnt]pflichtig sei!?

Er meint es wie folgt: Leute aus dem gemeinen Volke sind hinsichtlich des Lauerweines nicht verdächtig6. Wenn du aber willst, sage ich, sie seien wohl verdächtig, dennoch ist dies kein Widerspruch; eines gilt von [Lauerwein] aus Weinhefe, und eines gilt von solchem aus Traubenkernen.

ÄGYPTISCHES BIER etc. Woraus besteht das ägyptische Bier? R. Joseph lehrte, ein Drittel Gerste, ein Drittel Safflor und ein Drittel Salz. R. Papa läßt Gerste fort und nennt Weizen. Als Merkzeichen diene dir [das Wort] Sisani7. Dies wird eingeweicht, geröstet und gemahlen. Man trinkt es vom Pesaḥfeste bis zum Wochenfeste. Wer an Verstopfung leidet, bei dem wirkt es lösend, und wer an Durchfall leidet, bei dem wirkt es verhärtend; für einen Kranken und eine schwangere Frau ist es schädlich.

FÄRBERBRÜHE etc. Hier erklärten sie: Kleienwasser, womit man Lack8 färbt.

TEIG DER KÖCHE etc. Ein Teig aus Getreide, das ein Drittel [der Reife] nicht erlangt hat, den man über den Topf legt, damit er den Schaum aufsauge.

SCHREIBERKLEISTER etc. Hier erklärten sie, Schusterleim; R. Šimi aus Maḥoza erklärte, eine Paste, die die Töchter der Reichen für die der Armen9zurücklassen.

Dem ist ja aber nicht so, R.Ḥija lehrte ja, dass vier10 allgemeine [Genuß]mittel und drei [Gebrauchs]mittel für Handwerker seien; wieso ist dies ein [Gebrauchs]mittel für Handwerker, wenn du erklärst, eine Paste der Töchter der Reichen!?

Wenn etwa Schusterleim, so sollte esja Schusterkleister undnicht Schreiberkleister heißen!? R.Oša͑ja erwiderte: Tatsächlich Schusterleim, nur nennt er es deshalb Schreiberkleister, weil auch Schreiber damit das Papier zusammenkleben.

R. ELIE͑ZER SAGT, AUCH DIE KOSMETICA DER FRAUEN. Wieso die Kosmetica11 der Frauen!?

Sage vielmehr, die Pasten der Frauen. R. Jehuda sagte nämlich im Namen Rabhs: Wenn die jisraélitischen Töchter vorzeitig entwickelt12

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sind, so bestreicht man sie, wenn sie arm sind, mit Kalk, wenn sie reich sind, mit feinem Mehl, und Fürstentöchter mit Myrrhenöl, wie es heißt:13 sechs Monate mit Myrrhenöl. Was ist Myrrhenöl? R. Hona b. Jirmeja erwiderte: Stakte14. R. Jirmeja b. Abba erwiderte: Öl aus Oliven, die noch kein Drittel [der Reife] erlangt haben. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Omphakinon15 ist ein Öl aus Oliven, die noch kein Drittel der Reife erlangt haben.

Weshalb schmiert man sich damit?

Weil es das Haar entfernt und die Haut geschmeidig macht.

DIE REGEL IST: ALLES, WAS AUS EINER GETREIDEART [HERGESTELLT] WIRD. Es wird gelehrt: R. Jehošua͑ sagte: Wozu zählten die Weisen alle diese Dinge besonders auf, wo wir doch gelernt haben, alles, was aus einer Getreideart [hergestellt] wird, unterliege am Pesaḥfeste dem Verbote? Damit man in diesen und in ihren Namen kundig sei. So kam einst jemand aus dem Westen nach Babylonien und hatte Fleisch bei sich. Als er bat, ihm etwas zum Essen zu reichen, hörte er, wie jene sagten: Reicht ihm Kuttaḥ [Ouarkbrei]. Als er aber [das Wort] Kuttaḥ hörte, nahm er Abstand16.

DIESE UNTERLIEGEN DER VERWARNUNG. Wer ist der Autor, welcher lehrt, dass absolutes Gesäuertes aus Getreide auch beigemischt17 und entwestes18 separiert mit einem Verbote belegt sei? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Es ist R. Meír, denn es wird gelehrt: Gärender Teig19 ist zu verbrennen, man gebe ihn seinem Hunde; wer ihn ißt, erhält die vierzig [Geißelhiebe]. Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, gärender Teig sei zu verbrennen, demnach ist die Nutznießung verboten, und darauf heißt es, dass man ihn seinem Hunde gebe, wonach die Nutznießung erlaubt ist!? Vielmehr meint er es wie folgt: gärender Teig ist zu verbrennen, nämlich der des R. Meír20 nach R. Meír, und der des R. Jehuda21 nach R. Jehuda; man gebe ihn seinem Hunde, nämlich den des R. Meír nach R. Jehuda. Wer ihn ißt, erhält die vierzig [Geißelhiebe], dies nach R.Meír. Hieraus, dass nach R. Meír das separierte entweste Gesäuerte mit einem Verbote belegt ist, und um so mehr das beigemischte absolute Gesäuerte aus Getreide. R. Naḥman erwiderte: Es ist R. Elie͑zer, denn es wird gelehrt: Absolutes Gesäuertes aus Getreide ist mit der Ausrottung belegt, das beigemischte mit einem Verbote

so R. Elie͑zer; die Weisen sagen, absolutes Gesäuertes sei mit der Ausrottung belegt und beigemischtes mit nichts. Wenn R. Elie͑zer der Ansicht ist, beigemischtes absolutes Gesäuertes sei mit einem Verbote belegt, so gilt dasselbe von entwestem separiert.

Weshalb sagt R. Naḥman nicht wie R. Jehuda?

Er kann dir erwidern: vielleicht ist R.Meír dieser Ansicht nur bei entwestem Gesäuerten separiert, nicht aber bei beigemischtem absolutem Gesäuerten aus Getreide.

Weshalb sagt R. Jehuda nicht wie R. Naḥman?

Er kann dir erwidern: vielleicht ist R. Elie͑zer dieser Ansicht nur bei beigemischtem absolutem Gesäuerten aus Getreide, nicht aber bei entwestem separiert. Übereinstimmend mit R. Jehuda wird gelehrt:[Schemot 12,20] Ihr dürft nicht Gesäuertes essen, dies schließt babylonischen Quark, medischen Met, edomitischen Essig und ägyptisches Bier ein. Man könnte glauben, diese seien auch mit der Ausrottung belegt, so heißt es:[Ib. V. 15.] denn jeder, der Gesäuertes ißt, soll ausgerottet werden, nur das separierte absolute Gesäuerte aus Getreide ist mit der Ausrottung belegt, das beigemischte aber nur mit einem Verbote. Derjenige, welcher sagt, das beigemischte mit einem Verbote, ist ja R. Elie͑zer, und vom entwesten separiert lehrt er es nicht. Schließe hieraus, dass dies nach R. Elie͑zer vom entwesten nicht gilt.

R. Elie͑zer entnimmt also das Verbot des beigemischten aus dem Verse: ihr dürft nichts Gesäuertes essen, somit sollte dies auch mit der Ausrottung belegt sein, denn es heißt:[Ib. V. 19.] denn jeder, der Gesäuertes ißt, soll ausgerottet werden!?

Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Gesäuertes, ich weiß dies nur von dem Falle, wenn es von selbst gesauert hat, woher dies von dem Falle, wenn durch etwas anderes? Es heißt: nichts Gesäuertes etc. soll ausgerottet werden.

Demnach könnte ja auch der wegen des Verbotes [angezogene Schriftvers] darauf hinweisen!?

R. Elie͑zer folgert dies vielmehr aus [dem Worte] nichts.

Auch bei der Ausrottung heißt es ja nichts22!?

Da schließt es die Frauen ein.

Hinsichtlich der Frauen ist es ja aber aus einer Lehre R. Jehudas im Namen Rabhs zu entnehmen!? R. Jehuda lehrte nämlich im Namen Rabhs, und ebenso wurde es in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Die Schrift sagt:

[Bamidbar 5,6.] wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde der Menschen begeht; die Schrift hat damit die Frau hinsichtlich aller Strafgesetze der Tora dem Manne gleichgestellt.

Es ist dennoch nötig; da es heißt:[Dewarim 16,3.] du darfst dazu nichts Gesäuertes essen, sieben Tage sollst du dazu Ungesäuertes essen,

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so könnte man glauben, nur derjenige dürfe kein Gesäuertes essen, der Ungesäuertes zu essen verpflichtet ist, Frauen aber, die Ungesäuertes zu essen nicht verpflichtet sind, da dies ein von einer bestimmten Zeit abhängiges Gebot23 ist, dürfen auch Gesäuertes essen, so lehrt er uns.

Jetzt nun, wo [Frauen] hinsichtlich des Nichtessens von Gesäuertem einbegriffen sind, sind sie auch hinsichtlich des Essens von Ungesäuertem einbegriffen. Dies nach einer Lehre R. Elea͑zars, denn R. Elea͑zar sagte: Frauen sind nach der Tora Ungesäuertes zu essen verpflichtet, denn es heißt: du darfst nichts Gesäuertes dazu essen etc.; wer kein Gesäuertes essen darf, muß auch Ungesäuertes essen, und da Frauen kein Gesäuertes essen dürfen, so sind sie auch Ungesäuertes zu essen verpflichtet.— Was veranlaßt dich, durch [das Wort] nichts Frauen einzuschließen und Beigemischtes auszuschließen, vielleicht schließt dies Beigemischtes ein!?

Es ist einleuchtend, dass [die Schrift], wenn sie von Essenden spricht, Essende einschließt, wieso aber sollte sie, wenn sie von Essenden spricht, Eßbares einschließen!? R.Nathan, der Vater des R. Hona b. R. Nathan, wandte ein: Schließt sie denn, wenn sie von Essenden spricht, nicht Eßbares ein, es wird ja gelehrt:[Wajikra 7,25] Denn jeder, der Talg von irgend einem Tiere ißt, [das dargebracht wird); ich weiß dies nur vom Talg fehlerfreier [Tiere], die zur Darbringung geeignet sind, woher dies vom Talg fehlerbehafteter Tiere? Es heißt: von einem Tiere. Woher dies vom Talg profaner [Tiere]? Es heißt: denn jeder. Hier spricht sie also vom Essenden und schließt Eßbares ein!?

Da, wo Essende [einzuschließen] nicht nötig24 ist, schließt sie Eßbares ein, hierbei aber, wo Essende [einzuschließen] nötig25 ist, wird sie nicht [die Einschließung] der Essenden unterlassen und Eßbares einschließen.

Woher wissen die Rabbanan, nach denen man wegen des Beigemischten nichts übertritt, die also [das Wort] jeder nicht auslegen, dies von den Frauen!?

Jeder legen sie nicht aus, denn jeder legen sie aus.

Nach R. Elie͑zer könnte man ja auslegen: jeder schließe Frauen ein, denn jeder schließe das Beigemischte ein!? Wolltest du erwidern, R. Elie͑zer lege auch [die Worte] denn jeder nicht aus, so wird ja gelehrt:[Wajikra 2,11] Sauerteig sollt ihr nicht aufräuchern; ich weiß dies vom Ganzen, woher dies von einem Teile26? Es heißt: allen.

Woher dies vom Beigemischten? Es heißt denn allen. Derjeenige, Wort] nichts auslegt, ist ja R. Elie͑zer, und er legt auch deznn allen aus!?

Ein Einwand.

R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Bei allen in der Tora verbotenen Dingen27 wird das Erlaubte nicht mit dem Verbotenen vereinigt28, ausgenommen die dem Naziräer verbotenen Dinge, denn die Tora sagt: [Bamidbar 6,3.] Aufgeweichtes29. Zeeri sagte, auch beim Verbote, Sauerteig aufzuräuchern30.

Wohl nach R. Elie͑zer, der [das Wort] allen auslegt, demnach Pa, sollte dies auch beim Gesäuerten am Pesaḥfeste gelten!?

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Freilich, dem ist auch so, nur schließt dies die Lehre Abajjes aus; dieser sagt, es gebe eine Aufräucherung bei einem Quantum unter einer Olive, so lehrt er uns, dass es keine Aufräucherung bei einem Quantum unter einer Olive gebe.

R. Dimi saß und trug diese Lehre vor, da sprach Abajje zu ihm: Wird denn bei allen anderen in der Tora verbotenen Gegenständen nicht das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt, wir haben ja gelernt: Wenn der Brei von Hebe und der Knoblauch und das Öl profan sind, und einer, der am selben Tage untergetaucht31 ist, einen Teil berührt, so hat er alles untauglich gemacht; wenn aber der Brei profan und der Knoblauch und das ol von Hebe sind, und einer, der am selben Tage untergetaucht ist, einen Teil berührt, so hat er nur die berührte Stelle untauglich gemacht. Und auf unseren Einwand, weshalb denn die berührte Stelle untauglich sei, die Zutaten sollten sich ja in der Masse verlieren, erwiderte Rabba b. Bar Ḥana, aus dem Grunde, weil ein Gemeiner wegen [des Quantums] einer Olive Geißelhiebe erhält. Doch wohl deshalb, weil das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt32 wird !?

Nein, unter Olive ist zu verstehen, wenn in einem Peras, das er ißt, eine Olive33 enthalten ist34

Ist denn [die Norm] von der Olive während der Dauer des Essens eines Peras aus der Tora35!? Dieser erwiderte: Freilich.

Wieso streiten demnach die Rabbanan gegen R. Elie͑zer über den babylonischen Quarkbrei36!?

Wieso streiten, auch wenn aus dem Grunde, weil das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt wird, die Rabbanan gegen R. Elie͑zer über den babylonischen Ouarkbrei!? Laß vielmehr den babylonischen Quarkbrei, von dem man während der Dauer des Essens eines Peras keine Olive ißt. Wenn man ihn allein schlürft, so ist ja dies gegenüber dem Brauche aller anderen Menschen bedeutungslos37, und wenn man ihn [auf Brot] streicht, so ißt man davon, während der Dauer des Essens eines Peras keine Olive. Er wandte ferner gegen ihn ein: Wenn vor zwei Töpfen, einer Profanes und einer Hebe enthaltend, zwei Gewürzmörser sich befinden, einer Profanes und einer Hebe enthaltend, und [Gewürze] aus diesen in jene gekommen sind, so sind sie erlaubt, denn man nehme an, die Hebe sei in die Hebe und das Profane in das Profane gekommen. Wieso nehme man an, die Hebe sei etc., wenn du sagst, [die Norm von] einer Olive während der Dauer des Essens eines Peras sei aus der Tora!? Dieser erwiderte: Laß die Hebe vom Gewürze, die nur rabbanitisch [zu entrichten] ist. Er wandte ferner gegen ihn ein: Wenn vor zwei Körben, einer Profanes und einer Hebe enthaltend, zwei Seá sich befinden, eine Profanes und eine Hebe enthaltend, und [Früchte] aus diesen in jene gekommen sind, so sind sie erlaubt, denn man nehme an, das Profane sei in das Profane und die Hebe in die Hebe gekommen. Wieso nehme man dies an, wenn du sagst, [die Norm von] einer Olive während der Dauer des Essens eines Peras sei aus der Tora!? Dieser erwiderte: Laß die Hebe in der Jetztzeit, die nur rabbanitisch [zu entrichten] ist.

Ist denn [das Wort] Aufgeweichtes hierfür zu verwenden, es ist ja bfür folgende Lehre nötig!?

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Aufgeweichtes, dies besagt, dass der Geschmack der Sache38 gleiche. Wenn nämlich [ein Naziräer] Weintrauben in Wasser eingeweicht und es einen Weingeschmack erhalten hat, so ist er39 schuldig. Hieraus kannst du auf die ganze Tora schließen: wenn beim Naziräer, bei dem das Verbot kein dauerndes ist, es sich auf die Nutznießung nicht erstreckt und aufgelöst werden kann, der Geschmack der Sache gleicht, um wieviel mehr gleicht der Geschmack der Sache bei der Mischsaat, bei der das Verbot ein dauerndes ist, sich auch auf die Nutznießung erstreckt und nicht aufgelöst werden kann. In zwei Hinsichten gilt dies auch vom Ungeweihten40.

Hier ist die Ansicht der Rabbanan vertreten, während R. Joḥanan41 es nach R. A͑qiba lehrte.

Nach welcher Lehre R. A͑qibas, wollte man sagen, der folgenden Mišna: R. A͑qiba sagt, ein Naziräer sei schuldig, auch wenn er sein Brot nur in Wein einweicht und zusammen ein olivengroßes Quantum vorhanden ist, so ist es ja nicht erwiesen, dass er Brot und Wein zusammen meint, vielleicht Wein allein[Wajikra 7,25]. Und wolltest du erwidern, vom Weine allein brauchte dies nicht gesagt zu werden, so lehrt er uns: obgleich [der Wein] nur in einer Mischung enthalten ist!?

Vielmehr, nach der Lehre R. A͑qibas in folgender Barajtha: R. A͑qiba sagt, wenn ein Naziräer sein Brot in Wein einweicht und ein olivengroßes Quantum Brot und Wein zusammen ißt, sei er schuldig.

Woher entnimmt R. A͑qiba, dass der Geschmack der Sache gleiche!?

vom Verbote] des Fleisches mit Milch42: hierbei wird ja nur ein Geschmack übertragen, und es ist verboten, ebenso auch anderweitig.

Und die Rabbanan!?

[Vom Verbote] des Fleisches mit Milch ist nichts zu folgern, weil dies ein Novum ist.

Wieso ist dies ein Novum, wollte man sagen, weil das eine besonders und das andere besonders erlaubt, beides zusammen aber verboten ist, so verhält es sich ja bei der Mischung43 ebenso: jedes besonders ist erlaubt, zusammen aber sind sie verboten!?

Vielmehr: läßt man [Fleisch] den ganzen Tag in Milch weichen, so ist es44 erlaubt, kocht man sie, so ist es verboten.

Und R. A͑qiba, [das Verbot] von Fleisch mit Milch ist ja tatsächlich ein Novum!?

Vielmehr, er folgert es von der Reinigung45 nichtjüdischer [Gefäße]: bei diesen wird ja nur ein Geschmack, übertragen, und sie sind verboten, ebenso auch anderweitig.

Und die Rabbanan!?

Auch die Reinigung von nichtjüdischen [Gefäßen] ist ein Novum: sonst ist es, wenn der Geschmack verschlechternd wirkt, erlaubt, was wir vom [Genusse] des Aases46 folgern, hierbei aber ist es verboten.

Und R. A͑qiba!?

Dies ist nach R.Ḥija, dem Sohne R. Honas, zu erklären, welcher sagt, die Tora habe nur einen am selben Tage benutzten Topf verboten, in welchem Falle der Geschmack nicht verschlechternd wirkt.

Und die Rabbanan!?

Auch bei einem am selben Tage benutzten Topfe ist es nicht anders möglich, als dass er ein wenig verschlechternd wirkt.

R.Aḥa, der Sohn R. Ivjas, sprach zu R.Aši: Aus der Lehre der Rabbanan sollte man ja auf die des R. A͑qiba schließen: Die Rabbanan sagen, [das Wort] Aufgeweichtes deute darauf, dass [hierbei] der Geschmack der Sache gleiche, und hiervon wird dies hinsichtlich aller in der Tora verbotenen [Speisen] gefolgert, ebenso sollte auch nach R. A͑qiba, nach dem [das Wort] Aufgeweichtes darauf deutet, dass das [hierbei] Erlaubte mit dem Verbotenen [zur Olivengröße] vereinigt werde, hiervon hinsichtlich aller in der Tora verbotenen [Speisen] gefolgert werden47!?

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Dieser erwiderte: Vom Naziräer und vom Sündopfer lehren zwei Schriftverse dasselbe, [und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren,] so ist von diesen nichts zu entnehmen.

Vom Naziräer, wie wir eben gesagt haben, welches Bewenden hat es mit dem Sündopfer?

Es wird gelehrt:[Wajikra 6,20] Alles, was mit dem Fleische in Berührung kommt, ist heilig etc.; man könnte glauben, auch wenn es nichts eingesogen hat, so heißt es: mit dem Fleische, nur wenn es vom Fleische eingesogen hat. Ist heilig, es gleicht diesem: ist [das Fleisch] untauglich, so wird dieses ebenfalls untauglich, ist es tauglich, so muß es nach Vorschrift des Strengeren gegessen werden48.

Und die Rabbanan, vom Naziräer und vom Sündopfer lehren ja zwei Schriftverse dasselbe, wonach aus diesen nichts zu entnehmen ist!?

Sie können dir erwidern: beide sind nötig.

Und R. A͑qiba!?— Wieso sind sie beide nötig: allerdings könnte man, wenn es der Allbarmherzige nur beim Sündopfer geschrieben hätte, es nicht hinsichtlich des Naziräers folgern, weil nicht von Heiligem auf das Profane zu schließen ist, aber der Allbarmherzige sollte es nur beim Naziräer geschrieben haben, und man würde es hinsichtlich des Sündopfers gefolgert haben, da vom Naziräer hinsichtlich aller in der Tora verbotenen [Speisen] gefolgert wird!?

Und die Rabbanan!?

Sie können dir erwidern: beide sind nötig. Beim Sündopfer [lehrt dies], dass das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt werde, und man schließe nicht vom Heiligen auf das Profane, und [der Vers] Aufgeweichtes lehrt, dass der Geschmack der Sache gleiche, und hiervon ist es auf alle in der Tora [verbotenen Speisen] zu folgern. Und R. A͑qiba!?

Beide lehren, dass das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt werde, somit lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist aus diesen nichts zu entnehmen. R. Aši sprach zu R. Kahana: Es wird gelehrt:[Bamidbar 6,4.] Was aus dem Weinstocke bereitet wird, weder Kerne noch Schlauben, dies lehrt, dass die dem Naziräer verbotenen [Genußmittel] miteinander vereinigt werden. Wenn nun nach R. A͑qiba Verbotenes und Erlaubtes vereinigt werden, um wieviel mehr Verbotenes mit Verbotenem!? Dieser erwiderte: Verbotenes mit Erlaubtem nur zusammen, Verbotenes mit Verbotenem auch nacheinander.

DEN TEIG IN DEN RITZEN EINER MULDE MUSS MAN, WENN SICH EIN OLIVENGROSSES Quantum AN EINER STELLE BEFINDET, FORTSCHAFFEN, WENN ABER NICHT, SO VERLIERT ER SICH DURCH SEINE GERINGFÜGIGKEIT. DASSELBE GILT AUCH IHINSICHTLICH DER UNREINHEIT. NIMMT MAN DARAN ANSTOSS, so BILDET ER EINE TRENNUNG49, WÜNSCHT MAN, DASS ER ERHALTEN BLEIBE, SO GLEICHT ER DER MULDE. DER VERTROCKNETE50 TEIG IST, WENN EIN IHM GLEICHER VORHANDEN IST, DER GESÄUERT HAT, VERBOTEN.

GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies nur, wenn an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung51 dient, wenn aber an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, so braucht man ihn nicht fortzuschaffen. Demnach braucht man weniger als Olivengröße nicht fortzuschaffen, auch wenn an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient. Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: wenn aber nicht, so verliert er sich durch seine Geringfügigkeit. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Dies nur, wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, wenn aber an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient, so muß man ihn fortschaffen. Demnach muß man ihn in Olivengröße fortschaffen, auch wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der ersten Fassung, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der zweiten Fassung. Übereinstimmend mit der ersten Fassung wird gelehrt: Der Teig in den Ritzen einer Mulde bildet, wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, keine Trennung, auch übertritt man dessentwegen nicht das Verbot52; wenn aber an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient, so bildet er eine Trennung, auch übertritt man dessentwegen das Verbot. Dies nur, wenn in Olivengröße, wenn aber weniger als Olivengröße, so bildet er auch an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient, keine Trennung, auch übertritt man dessentwegen nicht das Verbot. Übereinstimmend mit der zweiten Fassung wird gelehrt: Der Teig in den Ritzen einer Mulde bildet, wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, keine Trennung, auch übertritt man dessentwegen nicht das

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Verbot; wenn aber an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient, so bildet er eine Trennung, auch übertritt man dessentwegen das Verbot. Dies nur, wenn weniger als Olivengröße, wenn aber in Olivengröße, so bildet er auch an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, eine Trennung, auch übertritt man dessentwegen das Verbot.

[Die Lehren] widersprechen ja einander!? R. Hona erwiderte: Streiche die erleichternde wegen der erschwerenden. R. Joseph erwiderte: Willst du etwa [streitende] Tannaím aus der Welt schaffen!? Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Schimmliges Brot muß man fortschaffen, weil es noch zum Zerreiben und damit viele andere Teige zu säuern verwendbar ist. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Dies nur, wenn es zum Essen bestimmt ist, wenn es aber ein zum Sitzen bestimmter Teigklumpen ist, so verliert er seine Eigenheit53 Wenn nun R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, er verliere seine Eigenheit, so ist demnach der erste Tanna der Ansicht, dass er seine Eigenheit nicht verliere. Ein olivengroßes Quantum verliert somit nicht seine Eigenheit, auch wenn man es aufgibt. Abajje sprach zu ihm: Du hast es allerdings hinsichtlich des olivengroßen Quantums erklärt, hast du es etwa hinsichtlich eines Quantums weniger als eine Olive erklärt54!? Vielmehr, vertreten beide Lehren die Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn eines gilt von einer beim Kneten benutzten Stelle, und eines gilt von einer beim Kneten nicht benutzten Stelle55. R. Aši sprach: Man sage nicht, nur die Rückseite der Mulde heiße eine Stelle, die beim Kneten nicht benutzt wird, sondern auch der Rand derselben.

Selbstverständlich!?

Man könnte dies glauben, weil [der Teig] zuweilen bis dahin hochsteigt, so lehrt er uns. R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar,

Dem ist ja aber nicht so, R. Jiçaḥaq b. Aši sagte im Namen Rabhs, dass, wenn man [den Teigklumpen] mit Lehm bestreicht, er seine Eigenheit verliere; nur wenn man ihn bestreicht, sonst aber nicht!?

Wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht. Manche lesen: R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist nicht wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar, denn R. Jiçḥaq b. Aši sagte im Namen Rabhs, dass, wenn man [den Teigklumpen] mit Lehm bestreicht, er seine Eigenheit verliere etc.

R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Wenn zwei Stücke in der Größe von je einer halben Olive durch einen Teigfaden [verbunden] sind, so richte man sich danach: würden sie beim Aufnehmen des Teigfadens an diesem hängen bleiben, so muß man sie fortschaffen, wenn aber nicht, so braucht man sie nicht fortzuschaffen. U͑la sagte: Dies nur, wenn in einer Mulde, wenn in der Wohnung, so muß man sie fortschaffen.

Weshalb?

Wenn man fegt, können sie aneinanderkommen. U͑la sagte: Im Westen fragten sie, wie es denn sei, wenn sie sich in Stube und Söller, in Stube und Vorhalle oder in zwei Stuben, eine hinter der anderen, befinden? Dies bleibt unentschieden.

Die Rabbanan lehrten: Wenn Brot schimmlig und für Menschen ungenießbar geworden ist, ein Hund aber es essen kann, so ist es in Eigröße als Speise verunreinigungsfähig, auch darf es am Pesaḥfeste [als Hebe zusammen] mit unreiner verbrannt werden. Im Namen R. Nathans sagten sie, es sei nicht verunreinigungsfähig. Unsere Lehre, dass sie nämlich beim Reinheitsgesetze eine Regel gesagt haben, was als Speise für Menschen bestimmt ist, sei so lange verunreinigungsfähig, bis auch ein Hund es nicht mehr ißt, vertritt also nicht die Ansicht R. Nathans.

Die Rabbanan lehrten: Das Mehl in einem Gerbertrog muß man, wenn man es innerhalb drei Tagen hineingetan hat, fortschaffen, wenn vor drei Tagen, so braucht man es nicht fortzuschaffen. R. Nathan sagte: Dies nur, wenn man darin noch keine Häute eingeweicht hat, hat man aber darin bereits Häute eingeweicht, so braucht man es nicht fortzuschaffen, auch wenn innerhalb drei Tagen. Raba sagte: Die Halakha ist wie R. Nathan: auch wenn innerhalb eines Tages oder auch nur einer Stunde.

DASSELBE GILT AUCH IHINSICHTLICH DER UNREINHEIT etc. Ist es denn gleich: da hängt es von der Größe ab, hierbei hängt es von der Anstoßnahme ab!? R. Jehuda erwiderte: Lies: anders verhält es sich bei der Unreinheit. Abajje sprach zu ihm: Es heißt ja aber: dasselbe gilt auch hinsichtlich der Unreinheit!? Vielmehr, erklärte Abajje, meint er es wie folgt:

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dies gilt auch hinsichtlich der Vereinigung bei der Unreinheit am Pesaḥfeste, an den übrigen Tagen des Jahres aber ist zu unterscheiden56.

In welchem Falle?

Wenn Speisen weniger als in Eigröße mit dem Teig in Berührung kommen; am Pesaḥfeste, an dem er durch das Verbot Bedeutung hat, werden sie vereinigt, an den übrigen Tagen des Jahres kommt es auf die Anstoßnahme an: nimmt man daran Anstoß, so werden sie vereinigt, wünscht man, dass er erhalten bleibe, so gleicht er der Mulde. Raba wandte ein: Spricht er denn von der Vereinigung, er spricht ja von der Trennung!? Vielmehr, erklärte Raba, dasselbe gilt auch von der Reinigung einer Mulde.

In welchem Falle?

Wenn die Mulde unrein ist und man sie untertauchen will; am Pesaḥfeste, an dem er durch das Verbot Bedeutung hat, bildet er eine Trennung, und das Untertauchen ist ungültig, an den übrigen Tagen des Jahres kommt es auf die Anstoßnahme an: nimmt man daran Anstoß, so bildet er eine Trennung, wünscht man, dass er erhalten bleibe, so gleicht er der Mulde. R. Papa wandte ein: Lehrt er denn, dasselbe gelte auch hinsichtlich der Reinheit, er lehrt ja: auch hinsichtlich der Unreinheit? Vielmehr, erklärte R. Papa, dasselbe gilt auch hinsichtlich der Übertragung der Unreinheit auf die Mulde.

In welchem Falle?

Wenn ein Kriechtier den Teig berührt hat; am Pesaḥfeste, an dem er durch das Verbot Bedeutung hat, bildet er eine Trennung57, und die Unreinheit wird nicht übertragen, an den übrigen Tagen des Jahres kommt es auf die Anstoßnahme an: nimmt man daran Anstoß, so bildet er eine Trennung, wünscht man, dass er erhalten bleibe, so gleicht er der Mulde.

DER VERTROCKNETE TEIG IST, WENN EIN IHM GLEICHER etc. Wie ist es, wenn kein ihm gleicher vorhanden ist? R. Abahu erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: [Wenn er solange gelegen hat,] als man von der Nunjaburg nach Tiberias geht, ein Mil.

Sollte er doch sagen: ein Mil!?

Er lehrt uns folgendes: ein Mil ist soviel, wie von der Nunjaburg bis Tiberias.

R. Abahu sagte im Namen des R. Šimon b. Laqiš: Zum Kneten58, zum Gebete59 und zum Händewaschen60 [gehe man] vier Mil61 R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach: Dies sagte Ajbu; er sagte es von vier Dingen, und eines von ihnen ist das Gerben. Wir haben nämlich gelernt: Diese62 alle sind rein, wenn man sie gegerbt, oder wenn man genügend zur Gerbung darauf getreten hat, ausgenommen die Menschenhaut. Was heißt genügend zur Gerbung? R. Inja erwiderte im Namen R. Jannajs: Als man vier Mil geht. R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Dies nur vorwärts, zurück aber braucht man nicht einmal ein Mil umzukehren. R. Aḥa sagte: Hieraus, dass man nur ein Mil nicht umzukehren braucht, weniger als ein Mil aber muß man umkehren.

WIE SONDERE MAN AM FESTE DIE TEIGHEBE IN UNREINHEIT63 AB? R. ELIE͑ZER SAGT, MAN BESTIMME SIE ERST NACH DEM BACKEN. BEN BETHERA

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SAGT, MAN LEGE SIE IN KALTES64. R. JEHOSUA͑ SAGT, DIES SEI ÜBERHAUPT KEIN GESÄUERTES, WORAUF DAS VERBOT »NICHT ZU SEHEN UND NICHT ZU FINDEN65 ZU BEZIEHEN66 IST; MAN SONDERE SIE VIELMEHR AB UND LASSE SIE BIS ZUM ABEND LIEGEN, UND WENN SIE SAUERT, SO IST NICHTS DABEI.

GEMARA. Es wäre anzunehmen, dass sie über den Dank67 streiten. R. Elie͑zer ist der Ansicht, der Dank habe einen Geldwert, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, der Dank habe keinen Geldwert.

Nein, alle sind der Ansicht, der Dank habe keinen Geldwert, und sie streiten über die Eventualität: R. Elie͑zer ist der Ansicht, wir sagen, wenn er um die Auflösung [seiner Bestimmung] nachsucht, ist es eventuell sein Eigentum, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, man berücksichtige die Eventualität nicht.

Es wurde gelehrt: Wer am Feste für den Alltag68 bäckt, erhält, wie R.Ḥisda sagt, Geißelhiebe, und wie Rabba sagt, keine Geißelhiebe. R. Ḥisda sagt, er erhalte Geißelhiebe, denn wir sagen nicht, wenn er Besuch bekommt, kann er eventuell [das Gebäck am Feste] verwenden, und Rabba sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, denn man berücksichtige die Eventualität. Rabba sprach zu R.Ḥisda: Wieso darf man nach deiner Ansicht, dass man die Eventualität nicht berücksichtige, am Feste für den Šabbath backen!? Dieser erwiderte: Auf Grund des Speisen-Erubs.

Erlauben wir denn wegen des Speisen-Erubs ein Verbot der Tora!? Dieser erwiderte: Nach der Tora dürfen alle Bedürfnisse des Šabbaths am Feste verrichtet werden, nur haben es die Rabbanan verboten, mit Rücksicht darauf, man könnte sagen, man dürfe am Feste auch für den Alltag backen; da ihn nun die Rabbanan zum Speisen-Erub verpflichtet haben, so merkt man es. Er wandte gegen ihn ein: Man darf69 kein in Gefahr schwebendes Tier schlachten, es sei denn, dass man noch während des Tages von diesem ein olivengroßes Stück gebraten essen kann. Essen kann, auch wenn man es nicht zum Essen braucht. Einleuchtend ist es nach meiner Ansicht, dass man die Eventualität berücksichtige, dass man es schlachten darf, da man, wenn man es will, davon essen kann, wieso aber darf man es schlachten nach deiner Ansicht, dass man die Eventualität nicht berücksichtige!? Dieser erwiderte: Wegen des Geldschadens.

Erlauben wir denn wegen des Geldschadens ein Verbot der Tora!? Dieser erwiderte: Freilich, wegen des Geldschadens, entschließt man sich, davon ein olivengroßes Stück70 zu essen, und ohne Schlachten ist kein olivengroßes Stück möglich. Er wandte ferner gegen ihn ein:

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Das Schaubrot wird am neunten, am zehnten und am elften [Tage]71 gegessen, weder früher noch später. Und zwar: gewöhnlich am neunten, denn es wird am Vorabend des Šabbaths gebacken und am Šabbath gegessen, also am neunten; fällt ein Fest auf den Vorabend des Šabbaths, so wird es am Šabbath, also am zehnten gegessen; wenn aber die zwei Tage des Neujahrsfestes [vorangehen], so wird es ebenfalls am Šabbath, also am elften gegessen; [das Backen] desselben verdrängt nämlich weder den Šabbath noch das Fest. Weshalb verdrängt es nicht das Fest, wenn du sagst, die Bedürfnisse des Šabbaths dürfen am Feste verrichtet werden!? Dieser erwiderte: Wegen eines naheliegenden Falles haben sie dies72 erlaubt, und wegen eines weitliegenden Falles73 haben sie dies nicht erlaubt.

Wie ist es aber nach R. Šimo͑n b. Gamliél zu erklären, der im Namen R. Šimo͑ns, des Sohnes des Priesterpräses, sagte, es verdränge das Fest, nur nicht den Fasttag74!?

Darin streiten sie eben: einer ist der Ansicht, wegen eines naheliegenden Falles haben sie dies erlaubt, und wegen eines weitliegenden Falles haben sie dies nicht erlaubt, und einer ist der Ansicht, sie haben dies auch wegen eines weitliegenden Falles erlaubt. R. Mari wandte ein: Die zwei Brote75 werden weder früher als am zweiten noch später als am dritten [Tage] gegessen. Und zwar: werden sie am Vorabend des Festes gebacken, so werden sie am Feste, also am zweiten gegessen; fällt das Fest auf einen Sonntag, so werden sie am Feste, also am dritten gegessen; [das Backen] derselben verdrängt nämlich weder den Šabbath noch das Fest. Wenn du sagst, die Bedürfnisse des Šabbaths dürfen am Feste verrichtet werden, so sollte doch, wenn die des Šabbaths am Feste erlaubt sind, um so mehr die des Festes am Feste erlaubt sein!?

Anders ist es da; die Schrift sagt für euch, nur für euch, nicht aber für Gott.

Wie ist es nach R. Šimo͑n b. Gamliél zu erklären, der im Namen R. Šimo͑ns, des Sohnes des Priesterpräses, sagte, es verdränge das Fest, nur nicht den Fasttag!?

Er ist der Ansicht Abba Šaúls, der erklärte: für euch, nur für euch, nicht aber für Nichtjuden.

R. Ḥisda sandte durch R. Aḥa b. R. Hona an Rabba [folgenden Einwand]: Berücksichtigen wir denn die Eventualität, wir haben ja gelernt: Mancher pflügt ein Beet und ist dieserhalb wegen Übertretung von acht Verboten schuldig:

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wenn ein priesterlicher Naziräer im Siebentjahre am Feste auf einem unreinen Platze Mischsaat (im Weinberge) säend mit Ochs und Esel des Heiligtums76 pflügt. Wenn du sagst, man berücksichtige die Eventualität, so sollte er doch wegen des Pflügens [am Feste] nicht schuldig sein, da er [die Erde] zum Zudecken des Blutes von geschlachtetem Geflügel verwenden kann!? R. Papa b. Šemuél erwiderte: Dies gilt von weichen Steinen.

Solche kann man ja zerstoßen!?

Ist denn das Zerstoßen am Feste erlaubt!?

Man kann sie ja wie unbeabsichtigt77 zerstoßen!? Wenn es ein harter Felsen ist.

Ist denn ein harter Felsen zum Säen geeignet!?

Wenn der Boden oben felsig und unten locker ist.

So sollte es wegen der lockeren Erde [erlaubt] sein!?

Vielmehr, erklärte Mar b. R.Aši, dies gilt von einem Lehmboden.

Ist denn ein Lehmboden zum Säen geeignet!?

Wenn er schlammig ist. Abajje wandte gegen ihn ein: Wer am Feste die Spannader mit Milch kocht und sie ißt, erhält fünffach Geißelhiebe: Geißelhiebe wegen des Kochens der Spannader78 [am Feste], Geißelhiebe wegen des Essens der Spannader, Geißelhiebe wegen des Kochens von Fleisch mit Milch, Geißelhiebe wegen des Essens von Fleisch mit Milch und Geißelhiebe wegen des Feueranzündens79 Wenn du sagst, man berücksichtige die Eventualität, so sollte er doch wegen des Feueranzündens nicht schuldig sein, da er es anderweitig gebrauchen kann!? Dieser erwiderte: Man lasse das Feueranzünden fort und zähle statt dessen [den Genuß] der Spannader eines Aases80

R.Ḥija lehrte ja aber, dass er zweifache Geißelhiebe wegen des Essens und dreifache wegen des Kochens erhalte, und nach [dieser Erklärung] müßte er ja die dreifachen wegen des Essens erhalten!?

Vielmehr, man lasse das Feueranzünden fort und zähle statt dessen [die Benutzung] von abgesondertem81 Holze mit.

Ist denn das Verbot des Abgesonderten aus der Tora!? Dieser erwiderte: Freilich; es heißt:[Schemot 16,5] am sechsten Tage sollen sie zubereiten, was sie heimbringen, und das Verbot ist hieraus zu entnehmen:[Ib. 20,10.] du sollst keinerlei Arbeit verrichten. Jener entgegnete: Du selbst sagtest ja, du habest R. Ḥisda gefragt, manche lesen: R. Hona gefragt, wie es denn sei, wenn man am Feste ein Schaf vom Anger82 holt und es als beständiges Opfer schlachtet, und er habe erwidert:

[Jechezkel 45,15.] Lamm, kein Erstgeborenes83; eines, kein verzehntetes84; vom Schafe, kein halberwachsenes85; von je zweihundert, vom Zweihundertfachen, das in

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der Kufe86 zurückbleibt. Hieraus, dass das Ungeweihte im Zweihundertfachen aufgeht. Von den Getränken Jisraéls, nur von solchen, die Jisraéliten erlaubt sind. Hieraus folgerten sie, dass man kein Gußopfer vom Unverzehnteten bringe. Man könnte glauben, man dürfe es auch vom Abgesonderten nicht bringen, so folgere man: wie das Unverzehntete, weil es an sich verboten ist, ebenso alles andere, was an sich verboten ist, ausgenommen das Abgesonderte, das nicht an sich, sondern wegen anderer Umstände verboten ist. Wenn du sagst, das Abgesonderte sei nach der Tora verboten, so ist es ja einerlei, ob die Sache an sich oder wegen anderer Umstände verboten ist!? Ferner bist du es ja selbst, der sagt, eine Teilung der Arbeiten87 gebe es nur am Šabbath und nicht am Feste!?

Vielmehr, man lasse das Feueranzünden fort und zähle [die Benutzung] von Ašeraholz mit, und das Verbot ist hieraus zu entnehmen:[Dewarim 13,18.] nichts soll vom Gebannten an deiner Hand kleben bleiben. R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu Abajje: Er sollte doch Geißelhiebe erhalten auch wegen [des Verbotes]:[Ib. 7,26.] du sollst keinen Greuel in dein Haus bringen!?

Vielmehr, man lasse das Feueranzünden fort und zähle [das Verbrennen] von geheiligtem Holze mit, und das Verbot ist hieraus zu entnehmen:[Ib. 12,3.] verbrennet ihre Ašera[Ib. V. 4.] ihr dürft nicht mit dem Herrn, euerem Gott, ebenso verfahren.

Rami b. Ḥama sagte: R. Ḥisda und Rabba führen denselben Streit wie R. Elie͑zer88 und R. Jehošua͑; R. Elie͑zer ist nämlich der Ansicht, man berücksichtige die Eventualität, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, man berücksichtige die Eventualität nicht. R. Papa entgegnete: Vielleicht ist [dem nicht so]; R. Elie͑zer ist nur da der Ansicht, dass man die Eventualität berücksichtige, weil jedes Brot, wenn man es in den Ofen schiebt, für ihn selbst verwendbar ist, hierbei aber, wo es nicht für ihn selbst, sondern nur für Gäste verwendbar ist, ist er ebenfalls der Ansicht, dass man die Eventualität nicht berücksichtige. R. Siša, Sohn des R. Idi, entgegnete: Vielleicht ist dem nicht so; R. Jehošua͑ ist nur da der Ansicht, dass man die Eventualität nicht berücksichtige, weil darunter sich ein [Brot] befindet, das weder für ihn selbst noch für Gäste verwendbar ist, hierbei aber, wo es immerhin für Gäste verwendbar ist, ist er ebenfalls der Ansicht, dass man die Eventualität berücksichtige.

[Die Jünger] unterbreiteten dies R. Jirmeja und R. Zera; R. Jirmeja stimmte dem zu, R. Zera aber stimmte dem nicht zu. Da sprach R. Jirmeja zu R. Zera: Seit Jahren war es uns fraglich, worin denn der Streit zwischen R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ bestehe, und wo es uns nun im Namen eines bedeutenden Mannes erklärt wird, sollten wir dem nicht zustimmen!? Dieser erwiderte: Wie sollte ich dem zustimmen, wo wir doch gelernt haben: R. Jehošua͑ sprach zu ihm: Nach deiner Ansicht übertritt er ja [das Verbot]:[Schemot 10.] du sollst keinerlei Arbeit verrichten, und er schwieg dazu. Wenn dem so89 wäre, so sollte er ihm erwidert haben, er berücksichtige die Eventualität!? Jener entgegnete: In einer Barajtha wird gelehrt: R. Elie͑zer erwiderte ihm: Nach deiner Ansicht übertritt er ja das Verbot »nicht zu sehen und nicht zu finden«, und dieser schwieg dazu. Willst du etwa nach deiner Auffassung behaupten, dieser habe nichts erwidert, wo er ihm ja in unserer Mišna erwidert hat!? Wir haben nämlich gelernt: Die sei kein Gesäuertes, worauf das Verbot »nicht zu sehen und nicht zu finden« zu beziehen ist. Vielmehr schwieg er in der Barajtha90 und erwiderte ihm in unserer Mišna, ebenso schwieg jener vielleicht in der Barajtha und erwiderte ihm in einer Mekhilta91.

Es wird gelehrt: Rabbi sagte, die Halakha sei wie R. Elie͑zer, und R. Jiçḥaq sagte, die Halakha sei wie Ben Bethera.

Welches Quantum darf92 der Teig haben? R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagt, zwei Kab Weizen oder drei Kab Gerste; R. Nathan sagt im Namen R. Elie͑zers, entgegengesetzt.

Es wird ja aber gelehrt, R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagt, drei Kab Weizen oder vier Kab Gerste!?

Das ist kein Einwand; dies gilt von minderwertigen93, und jenes gilt von guten. R. Papa sagte: Hieraus ist zu entnehmen, dass die Differenz zwischen minderwertigem und gutem Weizen größer ist als die Differenz zwischen minderwertiger und guter Gerste, denn bei jenem beträgt sie ein Drittel, bei dieser aber ein Viertel.

Rabh sagte: Am Pesaḥfeste [knete man nicht mehr als] einen maglonischen Kab; das gleiche [Quantum ist auch pflichtig] zur Teighebe.

Wir haben ja aber gelernt, etwas mehr als fünf Viertellog sei zur Teighebe pflichtig!?

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Er meint es wie folgt, der maglonische Kab habe ebenfalls dieses Quantum. R. Joseph sagte: Unsere Frauen pflegen am Pesaḥfeste kapizweise94 zu backen. Abajje sprach zu ihm: Du glaubst also, dies sei erschwerend, diese Erschwerung hat aber eine Erleichterung zur Folge, denn dadurch entzieht man [den Teig] der Pflicht der Teighebe. Jener erwiderte: Sie verfahren nach R. Elie͑zer, denn es wird gelehrt, R. Elie͑zer sagt, wenn man Brote aus dem Ofen nimmt und sie in den Korb legt, vereinige sie der Korb zur Pflicht der Teighebe, und hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Elie͑zer. Dieser entgegnete: Hierzu wurde ja gelehrt: R. Jehošua͑ b. Levi sagte, dies lehrten sie nur von den babylonischen Broten, die aneinander kleben, nicht aber von Knusperchen!?

Hierzu wurde aber gelehrt, R. Ḥanina sagte, dies gelte auch von Knusperchen. R. Jirmeja fragte: Wie ist es, wenn man sie auf eine Platte ohne Rand legt: ist95 das Innere des Gefäßes erforderlich, das diese nicht hat, oder ist der Luftraum des Gefäßes erforderlich, den auch diese hat?

Dies bleibt unentschieden.

Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt, der Korb vereinige sie; R. Jehošua͑ sagt, der Ofen vereinige sie; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, die babylonischen Brote, die aneinander kleben, werden vereinigt.

R. GAMLIÉL SAGT, DREI FRAUEN DÜRFEN GLEICHZEITIG KNETEN UND HINTEREINANDER IN EINEM OFEN BACKEN. DIE WEISEN SAGEN, DREI FRAUEN DÜRFEN SICH ZUSAMMEN MIT EINEM TEIG BEFASSEN: EINE KNETE, EINE RICHTE [DIE BROTE] HER UND EINE BACKE. R. AQIBAIBA SAGT, NICHT ALLE FRAUEN, NICHT ALLE HOLZARTEN UND NICHT ALLE OFEN GLEICHEN EINANDER; DIE REGEL IST: GÄRT [DER TEIG], SO KLATSCHE SIE IHN MIT KALTEM.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Während die [erste] Knetende [das Ungesäuerte ] formt, knete die andere; während die [erste] Formende bäckt, forme die andere und knete die dritte; während die [erste] Backende knetet, backe die andere und forme die dritte, und so gehe es um die Reihe. So lange sie sich mit dem Teig befassen, kommt er nicht zum Sauern.

R. AQIBA SAGT, NICHT ALLE FRAUEN etc. Es wird gelehrt: R. A͑qiba sagte: Ich unterbreitete R. Gamliél folgendes: Möge uns der Meister lehren, ob er hurtige oder nicht hurtige Frauen, feuchtes oder trockenes Holz, einen warmen oder einen kalten Ofen meine? Er erwiderte mir: Du hast dich nur an das zu halten, was die Weisen lehren: Die Regel ist: gärt [der Teig], so klatsche sie ihn mit Kaltem.

GÄRENDER TEIG IST ZU VERBRENNEN, UND WER IHN ISST, IST FREI; RISSIGER IST ZU VERBRENNEN, UND WER IHN ISST, MACHT SICH DER AUSROTTUNGSSTRAFE SCHULDIG. WELCHER HEISST GÄRENDER? WENN [DIE RISSE] DEN FÜHLHÖRNERN DER HEUSCHRECKEN ÄHNLICH96 SIND; WELCHER HEISST RISSIG? WENN DIE RISSE SCHON INEINANDERLAUFEN SO R. JEHUDA.

DIE WEISEN SAGEN, WEGEN DES EINEN UND DES ANDEREN MACHE SICH, WER IHN ISST, DER AUSROTTUNGSSTRAFE SCHULDIG; GÄRENDER IST VIELMEHR [DER TEIG], DESSEN AUSSEHEN BLASS IST, WIE DAS EINES MENSCHEN, DESSEN HAARE SICH VOR SCHRECK STRÄUBEN.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Welcher heißt gärender Teig? Dessen Aussehen blaß ist, wie das eines Menschen, dessen Haare sich [vor Schreck] sträuben. Rissig? Den Fühlhörnern der Heuschrecken ähnlich so R. Meír.

Die Weisen sagen, gärender heiße er, wenn [die Risse] den Fühlhörnern der Heuschrecken ähnlich sind, rissig heiße er, wenn die Risse ineinanderlaufen; wegen des einen und des anderen mache sich, wer ihn ißt, der Ausrottungsstrafe schuldig.

Wir haben ja aber gelernt, gärender Teig sei zu verbrennen, und wer ihn ißt, sei frei

so R. Jehuda!?

Sage vielmehr: nach R.Meír mache sich wegen des einen97 und des anderen, wer ihn ißt, der Ausrottungsstrafe schuldig. Raba sagte: Was ist der Grund R. Meírs? Du hast keinen Riß oben, der nicht mehrere Risse unten hätte.

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FÄLLT DER VIERZEHNTE [NISAN] AUF EINEN ŠABBATH, SO SCHAFFE MAN ALLES VOR DEM ŠABBATH FORT SO R. MEIR; DIE WEISEN SAGEN, ERST ZUR ZEIT; R. ELEA͑ZAR B. ÇADOQ SAGT, HEBE VOR DEM ŠABBATH, PROFANES ZUR ZEIT.

GEMARA. Es wird gelehrt: R. Elea͑zar b. Çadoq erzählte: Einst feierte mein Vater den Šabbath, auf den der vierzehnte fiel, in Jabne; da kam Zonin, ein Beamter R. Gamliéls, und sprach: Es ist Zeit, das Gesäuerte fortzuschaffen. Ich begleitete dann meinen Vater, und wir schafften das Gesäuerte fort.

WER DAS PESAHOPFER SCHLACHTEN, SEINEN SOHN BESCHNEIDEN ODER ZUM VERLOBUNGSMAHL IM HAUSE SEINES SCHWIEGERVATERS GEHT UND SICH ERINNERT, DASS ER ZUHAUSE GESÄUERTES HAT, MUSS, FALLS ER UMKEHREN, [DAS GESÄUERTE] FORTSCHAFFEN UND AUCH DAS GEBOT AUSÜBEN KANN, UMKEHREN UND [DAS GESÄUERTE] FORTSCHAFFEN, WENN ABER NICHT, SO GEBE ER ES IN SEINEM HERZEN AUF. [GEHT ER] HILFE LEISTEN VOR NICHTJUDEN, [DER ÜBERSCHWEMMUNG] EINES FLUSSES, STRASSENRÄUBERN, FEUERSBRUNST ODER EINSTURZ, SO GEBE ER ES IN SEINEM HERZEN AUF; WENN ABER BELIEBIG EINEN PLATZ FÜR DEN ŠABBATH98 IN BESITZ ZU NEHMEN, SO KEHRE ER SOFORT UM. DESGLEICHEN MUSS, WER JERUSALEM VERLASSEN HAT UND SICH ERINNERT, viii DASS ER HEILIGES FLEISCH BEI SICH HAT, FALLS ER COPIHIM99 VORÜBER IST, ES AN ORT UND STELLE VERBRENNEN, WENN ABER NICHT, UMKEHREN UND ES VOR DER TEMPELHALLE MIT DEM HOLZE DES ALTARS100 VERBRENNEN. BEI WELCHEM Quantum MUSS MAN UMKEHREN? R. MEIR SAGT, WEGEN DES EINEN UND DES ANDEREN BEI EIGRÖSSE; R. JEHUDA SAGT, IN DIESEM UND IN JENEM FALLE BEI OLIVENGRÖSSE; DIE WEISEN SAGEN, WEGEN DES HEILIGEN FLEISCHES BEI OLIVENGRÖSSE, WEGEN DES GESÄUERTEN BEI EIGRÖSSE.

GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer zum Verlobungsmahle im Hause seines Schwiegervaters oder beliebig einen Platz für den Šabbath in Besitz zu nehmen geht, kehre sofort um!? R. Joḥanan erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines nach R. Jehuda und eines nach R. Jose. Es wird nämlich gelehrt: Das Verlobungsmahl ist Freigestelltes

so R. Jehuda; R. Jose sagt, ein Gebot. Jetzt aber, wo R. Ḥisda erklärt hat, der Streit bestehe nur über das zweite Mahl, während das erste nach aller Ansicht Gebot sei, kannst du auch sagen, beides nach R. Jehuda, dennoch besteht kein Widerspruch, denn eines gilt vom ersten Mahle, und eines gilt vom zweiten Mahle. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Ich hörte es101 nur vom Verlobungsmahle, nicht aber vom Geschenkmahle102. R. Jose entgegnete ihm: Ich hörte es sowohl vom Verlobungsmahle als auch vom Geschenkmahle.

Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Ein Schriftgelehrter darf von keinem [Hochzeits]mahle genießen, das nicht gottgefällig ist.

Welches zum Beispiel? R. Joḥanan erwiderte: Die Tochter eines Priesters mit einem Jisraéliten, oder die Tochter eines Schriftgelehrten mit einem Manne aus dem gemeinen103 Volke. R. Joḥanan sagte nämlich: Wenn die Tochter eines Priesters einem Jisraéliten [angetraut wird], so führt diese Verbindung nicht zum Guten.

Wieso? R. Ḥisda erwiderte: Entweder wird sie Witwe oder Geschiedene, oder sie hat keine Kinder. In einer Barajtha wird gelehrt: Entweder er begräbt sie oder sie ihn, oder sie bringt ihn zur Armut.

Dem ist ja aber nicht so, R. Joḥanan sagte ja, wer reich werden will, schließe sich den Kindern Ahrons an, denn Tora und Priesterschaft machen ihn erst recht reich!?

Das ist kein Einwand; eines gilt von einem Schriftgelehrten, und eines gilt von einem Manne aus dem gemeinen Volke.

R. Jehošua͑ heiratete eine Priesterstochter. Als er einst leidend ward, sprach er: Es ist Ahron unerwünscht, dass ich mich seinen Kindern angeschlossen habe und er einen Schwiegersohn meinesgleichen hat. R. Idi b. Abin heiratete eine Priestertochter, und ihm entstammten zwei autori sierte Söhne: R. Sešeth, Sohn R. Idis, und R. Jehošua͑, Sohn R. Idis. R. Papa sagte: Hätte ich nicht eine Priesterstochter geheiratet, so würde ich nicht reich geworden sein. R. Kahana sagte: Hätte ich keine Priesterstochter geheiratet, so würde ich nicht in die Verbannung geraten104 sein. Man entgegnete ihm: Du bist ja in eine Stätte der Tora verbannt worden.

Nicht in der Weise, wie dies bei anderen Leuten zu geschehen pflegt. R. Jiçḥaq sagte: Wer von einem freien Festmahle105 genießt, gerät endlich in die Verbannung, denn es heißt:[Amos 6,4.] sie verzehren fette Lämmer von der Herde und junge Rinder aus der Hürde, und darauf folgt:[Ib. V. 7.] darum sollen sie nun an der Spitze der Verbannten in die Verbannung ziehen.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Schriftgelehrter überall Mahlzeit zu halten pflegt, so kommt es endlich, dass er sein Haus zerstört, seine Frau zur Witwe und seine Kinder zu Waisen macht, sein Studium vergißt, und dass über ihn Streitigkeiten sich häufen, seine Worte unerhört bleiben, er den Namen des Himmels, den Namen seines Lehrers und den Namen seines Vaters entweiht, und dass er einen schlechten Namen hinterläßt für sich, für seine Kinder und für seine Kindeskinder, bis ans Ende aller Generationen.

Wieso? Man nennt [seinen Sohn], wie Abajje sagte, »Sohn des Ofenheizers«, wie Raba sagte, »Sohn des Schenkentänzers« wie R. Papa sagte, »Sohn des Tellerleckers«, und wie R. Šema͑ja sagte, »Sohn des Kleiderschläfers106.

Die Rabbanan lehrten: Stets verkaufe ein Mensch alles, was er besitzt, und heirate die Tochter eines Schriftgelehrten, denn er ist dessen sicher, dass, wenn er stirbt oder in die Verbannung gerät, seine Söhne Schriftgelehrte sein werden; er heirate aber nicht die Tochter eines Mannes aus dem gemeinen Volke, denn wenn er stirbt oder in die Verbannung gerät, sind seine Söhne Leute aus dem gemeinen Volke.

Die Rabbanan lehrten: Stets verkaufe ein Mensch alles, was er besitzt, und heirate die Tochter eines Schriftgelehrten oder verheirate seine Tochter an einen Schriftgelehrten. Dies gleicht [der Verbindung von] Beeren des Weinstockes mit Beeren des Weinstockes; das ist schön und begreiflich. Er heirate aber nicht die Tochter eines Mannes aus dem gemeinen Volke. Dies gleicht [der Verbindung von] Beeren des Weinstockes mit Beeren des Dornstrauches; dies ist häßlich und nicht begreiflich.

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Die Rabbanan lehrten: Stets verkaufe ein Mensch alles, was er besitzt, und heirate die Tochter eines Schriftgelehrten, denn er ist sicher, dass, wenn er stirbt oder in die Verbannung gerät, seine Söhne Schriftgelehrte sein werden; er heirate aber nicht die Tochter einer Mannes aus dem gemeinen Volke, denn wenn er stirbt oder in die Verbannung gerät, sind seine Söhne Leute aus dem gemeinen Volke. Findet er keine Tochter eines Schriftgelehrten, so heirate er die Tochter eines bedeutenden Mannes; findet er keine Tochter eines bedeutenden Mannes, so heirate er die Tochter eines Synagogenvorstehers; findet er keine Tochter eines Synagogenvorstehers, so heirate er die Tochter eines Almosenverwalters; findet er keine Tochter eines Almosenverwalters, so heirate er die Tochter eines Kinderlehrers. Nur heirate er nicht die Tochter eines Mannes aus dem gemeinen Volke, denn sie sind ein Greuel und ihre Frauen sind ein Greuel, und von ihren Töchtern heißt es:[Dewarim 27,21.] verflucht sei, wer mit einem Tiere schläft.

Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Ein Mann aus dem gemeinen Volke darf kein Fleisch essen, denn es heißt:[Wajikra 11,46] das ist die Lehre inbetreff das Viehs und des Geflügels; wer sich mit der Tora [Lehre] befaßt, darf Fleisch von Vieh und Geflügel essen, wer sich mit der Tora nicht befaßt, darf kein Fleisch von Vieh und Geflügel essen.

R. Elea͑zar sagte: Einen Mann aus dem gemeinen Volke darf man metzeln an einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt. Seine Schüler sprachen zu ihm: Meister, sage doch: schlachten! Dieser erwiderte: Dies erfordert einen Segensspruch, jenes erfordert keinen Segensspruch.

R. Elea͑zar sagte: Es ist verboten, sich einem Manne aus dem gemeinen Volke auf der Reise anzuschließen, denn es heißt:[Amos 6,4.] denn sie107 ist dein Leben und die Verlängerung deiner Tage; und wenn er sein eigenes Leben nicht schont, um wieviel weniger das Leben seines Nächsten.

R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Joḥanans: Einen Mann aus dem gemeinen Volke darf man wie einen Fisch zerreißen. R. Šemuél b. Jiçḥaq sagte: Vom Rücken aus.

Es wird gelehrt: R. A͑qiba erzählte: Als ich noch ein Mann aus dem gemeinen Volke war, sprach ich: Wer gibt mir einen Schriftgelehrten her, ich würde ihn wie ein Esel beißen. Seine Schüler sprachen zu ihm: Meister, sage doch: wie ein Hund. Dieser erwiderte: Jener beißt und zerbricht auch den Knochen, dieser beißt und zerbricht den Knochen nicht.

Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Wenn jemand seine Tochter an einen Mann aus dem gemeinen Volke verheiratet, so ist es ebenso, als würde er sie binden und vor einen Löwen legen; wie der Löwe [auf sein Opfer] tritt und frißt, ohne Scham zu haben, ebenso verfährt ein Mann aus dem gemeinen Volke; er schlägt sie und vollzieht den Beischlaf, ohne Scham zu haben.

Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Brauchten sie uns nicht geschäftlich, so würden sie uns erschlagen haben. R. Ḥija lehrte: Wenn jemand in Gegenwart eines Mannes aus dem gemeinen Volke sich mit der Tora befaßt, so ist es ebenso, als würde er seiner Verlobten in seiner Gegenwart beiwohnen, denn es heißt:[Dewarim 33,4.] die Tora hat uns Moše anbefohlen, ein Erbteil, und man lese nicht moraša [Erbteil], sondern meörasa [Verlobte]. Größer ist der Haß der Leute aus dem gemeinen Volke gegen einen Schriftgelehrten, als der Haß der weltlichen Völker gegen Jisraél, und noch größer als ihrer ist der ihrer Frauen. Es wird gelehrt: Schlimmer ist als jene, wer [die Tora] studiert und sich von ihr zurückgezogen hat.

Die Rabbanan lehrten: Sechserlei sagten sie von den Leuten aus dem gemeinen Volke: man vertraue ihm keine Zeugenaussage an, man nehme von ihm keine Zeugenaussage entgegen, man vertraue ihm kein Geheimnis an, man wähle ihn nicht zum Vormunde für Waisen, man wähle ihn nicht zum Vorsteher einer Almosenkasse und man schließe sich ihm nicht auf der Reise an; manche sagen, man mache auch einen ihm gehörenden Fund108 nicht bekannt.

Und der erste Tanna!?

Es kann vorkommen, dass von ihm geratene Kinder hervorgehen, die davon genießen würden, wie es heißt:[Ijow 27,17.] der Frevler speichert auf, aber der Fromme kleidet sich.

DESGLEICHEN MUSS, WER VERLASSEN HAT etc. Demnach ist R. Meír der Ansicht, [ein Quantum von] Eigröße sei von Bedeutung, und R. Jehuda ist der Ansicht, auch eines von Olivengröße sei von Bedeutung. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wieviel muß man gegessen haben, um zum gemeinsamen Tischsegen109 mitgezählt zu werden? Bis zum Quantum einer Olive; R. Jehuda sagt, bis zum Quantum eines Eies!? R. Joḥanan erwiderte: Die Ansichten sind zu vertauschen. Abajje erwiderte: Tatsächlich brauchst du sie nicht zu vertauschen. Da streiten sie über [den Sinn] des Schriftverses, hier aber streiten sie über eine Auffassung. Da streiten sie über [den Sinn] des Schriftverses: R. Meír erklärt:[Dewarim 8,10.] wenn du gegessen, dies beziehe sich auf das Essen,[Dewarim 8,10.] und dich gesättigt, dies beziehe sich auf das Trinken, und Essen heißt es beim Quantum einer Olive, und R. Jehuda erklärt: wenn du gegessen und dich gesättigt hast, ein Essen, das sättigend ist, und dies ist es erst beim Quantum eines Eies. Hier streiten sie über eine Auffassung: R. Meír ist der Ansicht, [das Quantum] zur Rückkehr gleiche [dem Quantum]

Blatt 50a

zur Verunreinigung; wie zur Verunreinigungsfähigkeit Eigröße erforderlich ist, ebenso ist zur Rückkehr Eigröße erforderlich, und R. Jehuda ist der Ansicht, [das Quantum] zur Rückkehr gleiche [dem Quantum] des Verbotenen; wiegg es110 bei Olivengröße verboten ist, ebenso ist zur Rückkehr das Quantum einer Olive erforderlich. Es wird gelehrt: R. Nathan sagte, dieses und jenes [im Quantum von] zwei Eiern; die Weisen stimmten ihm aber nicht bei.

[Zach. 14,6.]An jenem Tage wird es kein Licht geben; gewichtig und schwebend111. Was heißt gewichtig und schwebend? R.Eleäzar erklärte: Das ist das Licht, das auf. dieser Welt gewichtig ist, in der zukünftigen Welt aber schwebend Sein wird. R.Johanan erklärte: Das sind die [Gesetze über] Aussatz und Bezeltung112, die in dieser Welt gewichtig sind, in der zukünftigen Welt aber schwebend sein werden. R.Jehoschua b.Levi erklärte: Das sind die Leute, die in dieser Welt gewichtig sind, in der zukünftigen Welt aber schwebend sein werden. So erkrankte einst R.Joseph, Sohn des R. Jehošua͑ b. Levi, und verfiel in eine Lethargie. Als er zu sich kam, fragte ihn sein Vater, was er gesehen habe, und dieser erwiderte: Ich habe eine verkehrte Welt gesehen; die oberen unten und die unteren oben. Jener entgegnete: Mein Sohn, du hast eine lautere Welt gesehen. Wie sind wir113 dort?

Wir sind dort, wie wir hier sind.— Was hörtest du da sagen?

Ich hörte sie sagen: Heil dem, der hier mit seinem Studium in der Hand ankommt. Ferner hörte ich sie sagen: Niemand vermag in die Einfriedung der Hingerichteten der Regierung zu gelangen.

Wer ist es, wollte man sagen, R. A͑qiba114 und seine Genossen, so haben sie ja noch [andere Verdienste], als Hingerichtete der Regierung zu sein!?

Vielmehr, es sind die Märtyrer115 von Lud.

116 Jenes Tages wird auf den Schellen der Rosse [stehen:] heilig dem Herrn. Was bedeutet »Schellen der Rosse«? R. Jehošua͑ b. Levi erwiderte: Dereinst wird der Heilige, gepriesen sei er, zu Jerušalem soviel hinzufügen, als dass ein Roß läuft und seinen Schatten117 wirft. R. Elea͑zar erklärte: Die Schellen, die man dem Rosse zwischen die Augen hängt, werden dem Herrn geheiligt sein. R. Joḥanan erklärte: Die ganze Beute, die Jisraél erbeuten wird, bis zur Zeit, da das Roß läuft und seinen Schatten118 wirft, wird dem Herrn geheiligt sein.

Einleuchtend ist es nach demjenigen, der es auf die von Jisraél gemachte Beute bezieht, dass es heißt:[Zach. 14,20.] und die Kochtöpfe im Hause des Herrn werden wie die Opferbecken vor dem Altar sein, wie sind aber [die Worte:] die Kochtöpfe werden im Hause des Herrn sein, nach den beiden anderen Auslegungen zu erklären!?

Er sagte etwas anderes: die Jisraéliten werden reich sein und Spenden bringen.

Einleuchtend ist es nach demjenigen, der es auf die Beute bezieht, dass es heißt:[Zach. 14,21.] und es wird keinen Krämer mehr119 im Tempel des Herrn der Heerscharen geben; wie sind aber [die Worte:] es wird keinen Krämer mehr geben, nach den beiden anderen Auslegungen zu erklären!? R. Jirmeja erwiderte: Es wird keinen Armen120 geben.

Woher, dass Kenadni »Krämer« heißt?

Es heißt:[Bereschit 38,2] da sah Jehuda die Tochter eines Kenadni. Was ist nun unter Kenaani zu verstehen: wollte man sagen, ein wirklicher Kenaänite, so ist es ja nicht möglich, dass Jehuda, nachdem Abraham es Jiçḥaq verboten hatte und Jiçḥaq es Ja͑qob verboten hatte, eine [Kenaa͑nitin] heiraten sollte; vielmehr ist mit R. Šimo͑n b. Laqiš zu erklären: die Tochter eines Krämers. So heißt es auch:[Hoschea 12,8.] Kenaan hat eine falsche Wage in der Hand. Wenn du willst, entnehme ich es hieraus:[Jeschajahu 8.] deren Kaufleute Fürsten, deren Krämer [kenadneha] die Geehrtesten auf Erden waren.

[Zach. 14,9.] Der Herr wird dann über das ganze Land König sein; an diesem Tage wird der Herr einer sein und sein Name einzig. Ist er denn jetzt nicht einer? R. Aḥa b. Ḥanina erklärte: Die zukünftige Welt gleicht dieser Welt nicht; in dieser Welt spricht man über gute Nachrichten: »Gepriesen sei der Gute und Gütige« und über schlechte Nachrichten: »Gepriesen sei der Richter der Wahrheit«, in der zukünftigen Welt aber wird er ganz der Gute und Gütige121 sein. Und sein Name einzig. Ist er denn jetzt nicht einzig!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Die zukünftige Welt gleicht dieser Welt nicht; in dieser Welt wird er Jod He geschrieben und Aleph Daleth122 gesprochen, in der zukünftigen Welt aber wird er ganz einzig sein, Jod He geschrieben und Jod He gesprochen. Raba wollte es im Kolleg vortragen, da sprach ein Greis zu ihm: Es heißt: leólam123 [ewig]. R. Abina wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: [Schemot 3,15] dies ist mein Name auf ewig, [dagegen heißt es:][Schemot 3,15] dies ist meine Nennung auf Geschlecht und Geschlecht!? Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Nicht wie ich geschrieben werde, werde ich genannt; Jod He werde ich geschrieben und genannt Aleph Daleth.


  1. Es am P. in seiner Behausung zu halten. Wörtl. man übertritt ihrethalben das Verbot; nach anderer Erklärung: ist am P. fortzuschaffen.↩︎

  2. Edom, im T. stets Bezeichnung für Rom.↩︎

  3. Das in diesem enthalten ist.↩︎

  4. Nach anderen, Geflügel.↩︎

  5. Der verdächtig ist, die priesterlichen Abgaben von den Früchten nicht zu entrichten; man vegleiche Ber. Blatt 47b.↩︎

  6. Ihn nicht zu verzehnten, seines geringen Wertes wegen.↩︎

  7. Korb, Schale; in diesem kommtmal der Buchstabe S vor, der sich sowohl im Namen Joseph als auch im W. Gerste befindet.↩︎

  8. Richt. לכא, eine rote Farbe, nach der Bezeichnung Mussafias: Schellack.↩︎

  9. Zur Pflege der Haut (hierüber weiter); die Reichen verwenden feines Mehl u. lassen das grobe zurück. Schreiber werden die meist sehr armen Kinderlehrer genannt.↩︎

  10. Von den in unserer Mišna aufgezählten Dingen.↩︎

  11. Diese bestehen aus pflanzlichen Stoffen u. enthalten kein. Mehl.↩︎

  12. Cf. Šab. Blatt 80b, Anm. 56.↩︎

  13. Esther 2,12.↩︎

  14. Cf. Šab. Blatt 80b, Anm. 56.↩︎

  15. Cf. ib. Anm. 59.↩︎

  16. Er war in der Zubereitung kundig u. wußte, dass dieser Milch enthalte.↩︎

  17. Wie dies bei den in der Mišna aufgezählten Genußmitteln der Fall ist.↩︎

  18. Wörtl. verhärtetes; eine Masse, die zwar aus Getreide hergestellt, jedoch kein genießbares Gesäuertes ist, wie Kleister udgl.↩︎

  19. Teig, der zwar aufgegangen ist, jed. noch nicht gesäuert hat; man vegleiche infra Blatt 48b.↩︎

  20. Der von ihm als solcher bezeichnete; man vegleiche infra Blatt 48b.↩︎

  21. Der von ihm als solcher bezeichnete; man vegleiche infra Blatt 48b.↩︎

  22. Im Texte wird an beiden Stellen dieselbe Partikel (כל alles) gebraucht in der Übersetzung muß sie natürl. affirmativ mit jedes und negativ mit nichts wiedergegeben werden.↩︎

  23. Zu solchen sind Frauen nicht verpflichtet; man vegleiche Kid. Blatt 29b.↩︎

  24. Den Verboten sind ja Frauen ohnehin unterworfen.↩︎

  25. Da, wie oben dargelegt, man folgern könnte, Frauen unterliegen dem Verbote des Gesäuerten am Pesaḥfeste nicht.↩︎

  26. Des zur Aufräucherung erforderlichen Ouantums.↩︎

  27. Die an sich zum Essen verboten sind, bezw. an Tagen, an denen das Essen verboten ist.↩︎

  28. Zum strafbaren Ouantum einer Olive.↩︎

  29. Was im Weine, wird damit zum strafbaren Ouantum vereinigt.↩︎

  30. Auf dem Altar; wird diesem anderer Teig zugesetzt, so wird er zum verbotenen Ouantum ergänzt.↩︎

  31. Wegen levitischer Unreinheit, der erst nach Sonnenuntergang Reinheit erlangt.↩︎

  32. zum Quantum einer Olive.↩︎

  33. Von den verbotenen Bestandteilen.↩︎

  34. Wenn jemand verbotene Speisen, od. an Tagen, an denen das Essen verboten ist, nach u. nach minimale Quanten ißt, so werden sie zur Olivengröße vereinigt, falls sie zusammen in einer Zeit gegessen werden, während welcher man ein Peras essen kann.↩︎

  35. Er lehrt, dass ein Gemeiner dieserhalb Geißelhiebe erhalte.↩︎

  36. Cf. supra Blatt 43a.↩︎

  37. Er ist sehr scharf u. nur als Zukost zu genießen.↩︎

  38. Wenn die verbotene Sache aus der Speise entfernt wurde, jed, den Geschmack hinterlassen hat.↩︎

  39. Wenn er es trinkt; man vegleiche Bamidbar 6,3.↩︎

  40. Dieses Verbot (man vegleiche Wajikra 19,23) erstreckt sich auch auf die Nutznießung u. kann auch nicht aufgelöst werden, jedoch ist es kein dauerndes, da die Früchte vom 4. Jahre an erlaubt sind.↩︎

  41. Der das Wort »Aufgeweichtes« für jene Lehre verwendet.↩︎

  42. Diese dürfen nicht zusammen gegessen werden, was aus Schemot 23,19 gefolgert wird.↩︎

  43. Von Saaten, Stoffen od. Tieren; cf. Wajikra 19,19.↩︎

  44. Nach der Tora; rabbanitisch sind sie sogar unmittelbar hinter einander verboten.↩︎

  45. Das im Texte gebrauchte Wort bedeutet die radikale Reinigung: durch Ausbrennen, Scheuern udgl.; man vegleiche Bamidbar 31,23.↩︎

  46. Es ist nach Dewarim 14,21 einem Fremdling zu schenken, muß also genießbar sein.↩︎

  47. Während R. Joḥanan (ob. Blatt 43b) entgegengesetzt lehrt.↩︎

  48. Wenn Fleisch vom Heilsopfer mit solchem vom Sündopfer in Berührung kommt, so darf es gleich diesem nur einen Tag u. nur innerhalb des Tempelhofes gegessen werden. Das Erlaubte wird also mit dem Verbotenen vereinigt.↩︎

  49. Beim Untertauchen; keine Stelle darf vom Wasser unberührt bleiben.↩︎

  50. Wörtl. der scherbige, der scherbenharte; von dem man nicht weiß, ob er gesauert hat. Nach and. Erkl. der taube Teig, dh. dem man seine Eigenheit nicht ansieht.↩︎

  51. Dh. zur Dichtung der Mulde, damit das Wasser nicht durchfließe.↩︎

  52. Wenn es sich um Gesäuertes am Pesaḥfeste handelt.↩︎

  53. Er ist nicht mehr Teig, sondern ein Sitz. Hier handelt es sich um ein Quantum größer als eine Olive.↩︎

  54. Hinsichtlich eines solchen Quantums besteht noch der Widerspruch.↩︎

  55. Die 1. Lehre versteht »nicht zur Dichtung dienen«, eine Stelle, die kein Wasser zu fassen braucht, die Wände; die 2. Lehre versteht darunter eine Stelle, die beim Kneten überhaupt nicht benutzt wird, den Rand; »zur Dichtung dienen« der 2. Lehre u. »nicht zur Dichtung dienen der 1. Lehre decken sich also.↩︎

  56. Ob man daran Anstoß nimmt oder nicht.↩︎

  57. Zwischen dem Kriechtiere u, der Mulde.↩︎

  58. Wenn man für jemand Teig unter Beobachtung der Reinheitsgesetze knetet u, das Gefäß untertauchen muß.↩︎

  59. Wenn man sich auf der Reise befindet u. in der Nähe kein Bethaus hat; nach anderer Erkl. Wasser zum Händewaschen braucht.↩︎

  60. Vor der Mahlzeit.↩︎

  61. Wenn in dieser Entfernung Wasser zu haben ist.↩︎

  62. Häute, die levitisch unrein sind.↩︎

  63. Wenn der Teig unrein geworden ist. Backen darf man sie nicht, da der Priester sie nicht essen darf, verbrennen ebenfalls nicht, da man Geheiligtes am Feste nicht verbrennen darf, auch liegen lassen kann man sie nicht, da sie sauern würde.↩︎

  64. Um das Gären zu verhindern.↩︎

  65. Der verdächtig ist, die priesterlichen Abgaben von den Früchten nicht zu entrichten; man vegleiche Ber. Blatt 47b.↩︎

  66. Weil es nicht sein unbeschränktes Eigentum ist, da der Priester daran Anteil hat.↩︎

  67. Die Teighebe repräsentiert für den Inhaber nur einen Dank, den er dafür vom Priester zu gewärtigen hat.↩︎

  68. Nur für diesen.↩︎

  69. Am Feste, wenn dies nur deshalb geschieht, damit es nicht verende.↩︎

  70. Auch gezwungen, obgleich man es nicht braucht.↩︎

  71. Den Verboten sind ja Frauen ohnehin unterworfen.↩︎

  72. Eigentl. das [rabb.] Gebot des Feierns, dh. es zu übertreten.↩︎

  73. Was für den unmittelbar folgenden Šabbath nötig ist, darf besorgt werden, das Schaubrot aber wurde erst am nächstfolgenden Šabbath gegessen.↩︎

  74. Den Versöhnungstag; nur wenn dieser auf den Freitag fällt, ist das Brot am Tage vorher zu backen.↩︎

  75. Die am Wochenfeste darzubringen sind; man vegleiche Wajikra 23,17.↩︎

    1. ein Priester darf keinen unreinen Platz betreten; 2. ein Naziräer darf keinen unreinen Platz betreten; 3. das Pflügen ist im Siebentjahr verboten; 4. am Feste ist die Arbeit verboten; 5. das Säen von Mischsaat ist verboten; 6. man darf nicht mit Ochs und Esel zusammen pflügen; 7. u. 8. Tiere, die für den Altar (der Ochse) oder für den Reparaturfonds mit des Tempels Esel) bestimmt sind, dürfen nicht zur Arbeit verwendet werden.
    ↩︎
  76. Cf. Šab. Blatt 40b, Anm. 46.↩︎

  77. Da der Genuß der S. verboten ist, so ist diese Arbeit unnötig u. infolgedessen strafbar.↩︎

  78. Da der Genuß der S. verboten ist, so ist diese Arbeit unnötig u. infolgedessen strafbar.↩︎

  79. Was für den unmittelbar folgenden Šabbath nötig ist, darf besorgt werden, das Schaubrot aber wurde erst am nächstfolgenden Šabbath gegessen.↩︎

  80. Das vor dem Feste nicht vorrätig war; man vegleiche Šab. Blatt 43b, Anm. 78.↩︎

  81. Das also ais »Abgesondertes« gilt u.am Feste verboten ist.↩︎

  82. Unter Lamm sind Männchen u. Weibchen zu verstehen, während als Erstgeborenes (man vegleiche Schemot 13,12ff.) nur ein Männchen brauchbar ist.↩︎

  83. Um ein solches absondern zu können, müssen es 10 sein.↩︎

  84. Im 13. Monat; im ersten Jahre ist es als Lamm (waכ), vom 14. Monat ab als Widder (איל) zur Opferung brauchbar, nicht aber während des 13. Monats.↩︎

  85. Wenn sich im Weine 17zoo Verbotenes befindet, ist er für das Gußopfer brauchbar.↩︎

  86. Wegen des Kochens am Feste u. der Benutzung von abgesondertem Holze erhält man demnach nur einmal Geißelhiebe.↩︎

  87. In unserer Mišna, ob. Blatt 46b.↩︎

  88. Daß ihr Streit in der Berücksichtigung einer Eventualität bestehe.↩︎

  89. Die Barajtha berichtet nichts von seiner Erwiderung.↩︎

  90. Benennung mancher in Umlauf befindlicher Lehren aus der tannaftischen Zeit, die in den Misnakanon nicht aufgenommen worden sind. Diesen Namen führt hauptsächlich ein (aus solchen Lehren zusammengesetzter) halakhischer Kommentar zum Buche Exodus. Die etymolog. Ableitung von כול, messen (מכילתא Maß, Norm) ist nicht befriedigend; wahrscheinl, identisch mit מכילתא. Buchrolle, dem auch die Bezeichnung מפרא u. כפרי für die gleichen Kommentare zu den übrigen Büchern des Pentateuchs entsprechen. Der Wechsel von ähnlich lautenden Buchstaben, wie ב u. פ, im Volksmunde der talmudischen Zeit ist bekannt.↩︎

  91. Bei der Bereitung ,כ .u ה des Ungesäuerten; ein großes Quantum kann während der Bereitung sauern.↩︎

  92. Die weniger Teig ergeben.↩︎

  93. Cf. Šab. Blatt 103a, Anm. 4.↩︎

  94. Zur Vereinigung der Brote zur Teighebe.↩︎

  95. Im ersten Stadium des Gärens, wo der Teig noch nicht sauert.↩︎

  96. Nach der Erklärung RJ.s.↩︎

  97. Cf. Er. Blatt 49b.↩︎

  98. Ortschaft in der Nähe Jerušalems.↩︎

  99. Eigentl. der Holzstoß, sc. der für den Altar bestimmt ist.↩︎

  100. Daß dieses Festmahl Gebot sei.↩︎

  101. Das 2. Mahl, das dem Verlobungsmahle (eigentl. Hochzeitsmahl) folgt, an dem der Bräutigam der Braut die Hochzeitsgeschenke überreichen läßt.↩︎

  102. Die Heirat zwischen solchen gilt als Mesalliance.↩︎

  103. Er mußte aus Babylonien nach Palästina flüchten; man vegleiche Bq. Blatt 117a.↩︎

  104. Als Ggs. zu solchen anläßlich einer gottgefälligen Handlung.↩︎

  105. Wegen seiner andauernden Trunkenheit. Wörtl, der sich niederlegt, hinwirft (sc. sein Gewand) u. schläft.↩︎

  106. Die Tora.↩︎

  107. Fundobjekte wurden öffentlich ausgerufen; man vegleiche Bm. Blatt 21a.↩︎

  108. Cf. Ber. Blatt 45a.↩︎

  109. Gesäuertes am Pesaḥfeste, od. ge heiligtes Fleisch, das unbrauchbar geworden ist.↩︎

  110. Vom aram. קכא schwimmen, nach oben steigen; so nach Auslegung des T.s.↩︎

  111. Wodurch die Unreinheit einer Leiche übertragen wird (man vegleiche Ber. Blatt 41a, Anm. 145); diese in 2. besonderen Mišnatraktaten behandelten Gesetze gehören zu den schwersten u. kompliziertesten in der ganzen schriftlichen u. mündlichen Lehre.↩︎

  112. Sc. in unserem Ansehen.↩︎

  113. Die sich am Aufstande gegen Hadrian beteiligten u. hingerichtet wurden.↩︎

  114. Wörtl. Erschlagene. Nach den Kommentaren zwei Brüder, die sich fälschlich der Ermordung einer Prinzessin bezichtigten, um die in Verdacht geratenen Juden zu retten, worüber Tan. Blatt 18b berichtet wird.↩︎

  115. In einem halben Tage; man vegleiche Anm. 144.↩︎

  116. מצילת Schelle, von צלל beschatten. Bevor die Sonne sich am Zenith befindet, wirft auch der Reiter einen Schatten, während mittags, wenn die Sonne sich am Zenith befindet, nur der Schatten des Rosses zu sehen ist; gemeint ist also, Jer, werde die Größe eines halben Tages haben.↩︎

  117. In einem halben Tage; man vegleiche Anm. 144.↩︎

  118. Wegen des erbeuteten Reichtums.↩︎

  119. כגמכל ist Compositum von כאו מכי, hier ein Armer.↩︎

  120. Es wird keine schlechten Nachrichten geben.↩︎

  121. Der Gottesname (Tetragrammaton) wird אובל gesprochen.↩︎

  122. Defektive, in der Bedeutung למy einhüllen, verschleiern, verheimlichen; dh. diese metaphysischen Dinge dürfen nicht erörtert werden.↩︎