Traktat Pessachim – Massechet Pessachim

In der deutschen Übersetzung von Lazarus Goldschmidt.

Pessachim (פְּסָחִים »Die beiden Pessach«), dritter Traktat der Mischnaordnung Mo’ed, behandelt hauptsächlich die Gebote der Torah bezüglich der Feier des Pessachfestes; der Name ist nach dem Inhalt der Kapitel 5 – 9 gewählt.

Die Mischna enthält 10 Kapitel:

  1. Das Wegschaffen des Sauerteigs (Chametz)

  2. Das Verbot der Nutznießung des Chametz. Woraus man Mazzot backen darf. Was als Maror (bitteres Kraut) verwendet werden darf.

  3. Dinge, die als Chametz anzusehen sind. Wenn der 14. Nissan auf einen Schabbat fällt.

  4. Das Verbot des Arbeitens am Tag vor dem Pessachfestes. Fälle, in denen der Ortsbrauch entscheidend ist. Je sechs Taten der Bewohner von Jericho und des Königs Hiskija.

  5. Schlachtung des Pessachlamms (des Pessachopfers).

  6. Inwiefern das Pessachopfer die Schabbatverbote aufhebt. Wann zugleich mit Pessach ein Festopfer dargebracht wird.

  7. Das Braten des Pessachlamms. Was zu geschehen hat, wenn das Pessachopfer unrein geworden ist und in welchen Fällen es in Unreinheit dargebracht und gegessen wird. Welche Teile des Pessachopfers gegessen werden.

  8. Zu welcher Pessachopfergemeinschaft gewisse Personen gehören und für wen das Lamm geschlachtet werden darf.

  9. Welche Personen das Pessach Scheni darbringen. Pessach in Ägypten. Verwechslung des Pessach.

  10. Über die Mahlzeit am 1. Pessachabend.

Besonders interessant sind die Ausführungen über den »Am ha’aretz« (49), über verschiedene Hochpriester (57a) und über den Propheten Hoschea (87).

Blätter

Kapitel 1

2a 2b 3a 3b 4a 4b 5a 5b 6a 6b 7a 7b 8a 8b 9a 9b 10a 10b 11a 11b 12a 12b 13a 13b 14a 14b 15a 15b 16a 16b 17a 17b 18a 18b 19a 19b 20a 20b 21a

Kapitel 2

21a 21b 22a 22b 23a 23b 24a 24b 25a 25b 26a 26b 27a 27b 28a 28b 29a 29b 30a 30b 31a 31b 32a 32b 33a 33b 34a 34b 35a 35b 36a 36b 37a 37b 38a 38b 39a 39b 40a 40b 41a 41b 42a

Kapitel 3

42a 42b 43a 43b 44a 44b 45a 45b 46a 46b 47a 47b 48a 48b 49a 49b 50a

Kapitel 4

50a 50b 51a 51b 52a 52b 53a 53b 54a 54b 55a 55b 56a 56b 57a 57b

Kapitel 5

58a 58b 59a 59b 60a 60b 61a 61b 62a 62b 63a 63b 64a 64b 65a 65b

Kapitel 6

65b 66a 66a 67b 67a 68b 68a 69b 69a 70b 70a 71b 71a 72b 72a 73b 73a

Kapitel 7

73a 74b 74a 75b 75a 76b 76a 77b 77a 78b 78a 79b 79a 80b 80a 81b 81a 82b 82a 83b 83a 84b 84a 85b 85a 86b

Kapitel 8

87a 88b 88a 89b 89a 90b 90a 91b 91a 92b

Kapitel 9

92b 93a 93b 94a 94b 95a 95b 96a 96b 97a 97b 98a 98b 99a

Kapitel 10

99b 100a 100b 101a 101b 102a 102b 103a 103b 104a 104b 105a 105b 106a 106b 107a 107b 108a 108b 109a 109b 110a 110b 111a 111b 112a 112b 113a 113b 114a 114b 115a 115b 116a 116b 117a 117b 118a 118b 119a 119b 120a 120b 121a 121b

Der Inhalt im Detail

Kapitel 1

[2a–21a] Das Suchen nach Gesäuertem am Vorabend des Pessachs.

  • Deutung des Worts »Licht«.
  • Mau trete eine Reise nur bei Sonnenschein an.
  • Bis wann man in der Nacht vor einem Fasttag essen darf.
  • Die Unreinheit der Wöchnerin.
  • Wie lange das Opferfleisch gegessen werden darf.
  • Die Gebete am Versöhnungstag.
  • Man spreche in gewählten Ausdrücken.
  • Der Lehrer unterrichte seinen Schüler in kürzester Fassung.
  • Man vermeide die unanständige Ausdrucksweise.
  • Ein Nichtjude darf vom Pessachopfer nicht essen.
  • Man weiche der Übermittlung einer schlechten Nachricht aus.
  • Man beeile sich zur Ausübung gottgefälliger Handlungen.
  • Ob dem Vermieter oder dem Mieter die Pflicht der Durchsuchung nach Gesäuertem obliegt.
  • Ob man ein am 14. Nisan gemietetes Haus durchsuchen muss.
  • Wenn man eine Wohnung als durchsucht mietet und es sich herausstellt, dass sie nicht durchsucht ist.
  • In welcher Stunde das Gesäuerte verbrannt werden muss.
  • Der letzte Festtag.
  • Drei Dinge, die den Jisraeliten beschieden waren.
  • Das Gesäuerte muss am Vorabend des Festes fortgeschafft werden.
  • Das Gesäuerte eines Nichtjuden am Pessach.
  • Die Verwahrung des nichtjüdischen Gesäuerten.
  • Ob beim Abgabevieh das Gesetz von der Erstgeburt gelte.
  • Wenn ein Nichtjude mit gesäuertem Teig in der Hand eintritt.
  • Wenn man am Pessach Gesäuertes in seiner Wohnung findet.
  • Die Durchsuchung nach Gesäuertem vor dem Antritt einer Reise.
  • Wann den Jisraeliten das Pessachgesetz verkündet wurde.
  • Ob man sich in der Gesetzlehre nach der Reihenfolge richte.
  • Beim Durchsuchen muss mau den Besitz des Gesäuerten aufgeben.
  • Schimmliges Brot am Pessach.
  • Ob man sich nach dem Letzteren richte.
  • Der Segen bei der Durchsuchung.
  • Die Segensprüche bei verschiedenen anderen gottgefälligen Handlungen.
  • Ob der Segensspruch vor oder während der Handlung gesprochen werde.
  • Die Durchsuchung nach Gesäuertem geschehe nur vor dem Licht einer Leuchte.
  • Die Durchsuchung der Lagerräume.
  • Die Durchsuchung des Fischgelasses.
  • Die Durchsuchung gefährlicher Orte.
  • Abgesandte gottgefälliger Handlungen kommen nie zu Schaden.
  • Weshalb Jerusalem vieler Naturschönheiten entbehrt.
  • Die Durchsuchung eines Weinkellers.

II. Ob man die Verschleppung von Gesäuertem durch ein Wiesel berücksichtigt.

  • Gewisses gegenüber Zweifelhaftem.
  • Wenn ein Wiesel Gesäuertes verschleppt.
  • Wenn Gesäuertes und Ungesäuertes neben einander liegen.
  • Wenn eine Maus Gesäuertes in ein durchsuchtes Haus verschleppt.
  • Wenn es zweifelhaft ist. ob eine Maus Gesäuertes in ein Haus verschleppt hat.
  • Wenn man 9 Brote hinlegt und 10 findet.
  • Wenn man Gesäuertes in einem Winkel niederlegt und in einem anderen findet.
  • Wenn ein Kind oder eine Maus mit Brot im Maul in eine durchsuchte Stube hereinkommt.
  • Wenn sich Gesäuertes an einer schwer zu erreichenden Stelle befindet.

III. Wie oft man durchsuchen muss. – Von der Darbringung der Webegarbe. – Verbot, am Schabbat einen Knoten zu machen. – Das Kämmen eines Tiers am Schabbat.

IV—V. Das Verbrennen des Gesäuerten am Vorabend des Pessach.

  • Die Brote des Dankopfers.
  • Die sich widersprechenden Zeugen bei der Festsetzung des Neumonds.
  • In wieviel Zeugen irren können.
  • Die Prüfung der Zeugen.
  • Das unwiderlegbare Zeugnis.
  • Speisezeit verschiedener Gesellschaftsklassen.
  • Wenn der Vorabend des Pessachs auf einen Schabbat fällt.
  • Das Verkaufen von Gesäuertem am Vorabend des Pessachs.
  • Wenn sich bei den Armenverwaltern keine Armen melden.
  • Ob man fremde Früchte in deren Interesse verkaufen darf.
  • Die unbrauchbaren Brote des Dankopfers.
  • Die Heiligkeit der Opferbrote.

VI—VII. Das Verbrennen des unrein gewordenen Opferfleisches.

  • Das Verbrennen der unrein gewordenen Hebe.
  • Die Verunreinigung von Speisen
  • Das unreine Öl.
  • Wenn bei einem Fass Hebe ein Zweifel wegen Unreinheit entsteht.
  • Das Verbrennen unbrauchbar gewordener Opfer.
  • Die Verunreinigung verdorbener Speisen.
  • Die Widder-Heuschrecke.
  • Die Unreinheit der Flüssigkeiten im Tempel.
  • Die Verunreinigungsfähigkeit des Opferbluts.
  • Die Verunreinigung geheiligter Gegenstände.
  • Die Verunreinigungsfähigkeit heiliger Flüssigkeiten.
  • Geräte und Speisen bezüglich der Unreinheit.
  • Die Unreinheitsgrade bei heiligen Gegenständen
  • Die Unreinheit des Speichels in Jerusalem.
  • Die Unreinheitsfähigkeit metallener Gegenstände.
  • Wenn man ein Kriechtier in einem Ofen findet.
  • Die Berücksichtigung des Geldschadens.
  • Die Berücksichtigung des Versehens.

Kapitel 2

[21a–42a]

I. Bis wann man vom Gesäuerten Nutzen ziehen darf.

  • Die Vernichtung des Gesäuerten.
  • Unter welchen Bedingungen man das Gesäuerte an einen Nichtjuden verkaufen darf.
  • Das Verschenken und Verkaufen verbotener Speisen an Nichtjuden.
  • Verbot der Spannader.
  • Die Nutznießung des Bluts.
  • Die Nutznießung zum Essen verbotener Speisen.
  • Die Auslegung der Akkusativ-Partikel in der Schrift.
  • Die Nutznießung individuell verbotener Speisen.
  • Die Verwendung des Fettes von Aas.
  • Alles, was zum Genuss verboten ist. ist auch zur Nutznießung verboten.
  • Die Geißelhiebe wegen verbotener Speisen.
  • Die Geißelhiebe wegen der Mischfrucht.
  • Verbot, die Asera zu Heilzwecken zu verwenden.
  • Von der Liebe zu Gott.
  • Lieber lasse man sich töten, als einen Mord zu begehen.
  • Der unbeabsichtigte verbotene Genuss.
  • Die unbeabsichtigte Tätigkeit.
  • Die Veruntreuung durch Gehör, Gesicht und Geruch.
  • Die Veruntreuung bei Gegenständen, mit welchen das Gebot bereits ausgeübt wurde.
  • Die Benutzung eines gefundenen Gegenstands.
  • Wenn ein Ofen mit verbotenem Stroh geheizt wurde.
  • Bei welchem Quantum das Verbotene auf das Erlaubte einwirkt.
  • Wenn man etwas auf verbotenen Kohlen kocht.
  • Wenn man einen Ofen mit geheiligtem Holz heizt.
  • Ob das Gesäuerte verbrannt werden muss.
  • Die Vernichtung verbotener Gegenstände.

II. Das Gesäuerte nach dem Pessach.

  • Verbot des Gesäuerten am Pessach.
  • Der Unreine und Verreiste bezüglich des Pessach.
  • Der Sauerteig eines Nichtjuden nach dem Pessach.
  • Die Auslösung von Heiligengut.
  • Der wertlose Gegenstand.
  • Das Quantum der verbotenen Gegenstände.
  • Verbotene Speisen in vermischtem Zustand.
  • Gebrauchte Töpfe am Pessach.
  • Verbot, Teig mit Milch zu kneten.
  • Gebrauchte Messer am Pessach.
  • Die Benutzung glasierter Gefäße am Pessach.
  • Gefäße die nur für kalte Speisen verwendet wurden.

III. 1.Gesäuertes als Pfand.

  • Von der Verantwortlichkeit der Erben für die Schulden des Vaters.
  • Ob der Gläubiger das Pfand erwirbt.
  • Wenn man in einem Laden nach dem Pessach Gesäuertes findet.

III. 2. Wenn auf Gesäuertes ein Trümmerhaufen fällt.

IV. Wenn man am Pessach Hebe von Gesäuertem isst.

  • Vom Ersatz für vom Heiligtum genossene Speisen.
  • Wert der unreinen Hebe.
  • Der Ersatz für das Gesäuerte am Pessach.
  • Welches Quantum von der Hebe ersatzpflichtig ist.
  • Wenn man weniger als ein olivengroßes Quantum Hebe isst.
  • Absicht und Absichtslosigkeit bei verbotenen Handlungen.
  • Das Pressen von unreinen Trauben.
  • Das Brennen von unreinem Gel.
  • Der Ertrag der Hebe.
  • Die Abwendung der Aufmerksamkeit bezüglich der Unreinheit.
  • Die Vernichtung unbrauchbarer Opfer.
  • Wenn das für das Fest bestimmte Wasser unrein wird.
  • Das Wasser für die rituelle Reinigung.

V. Mit welchen Getreidearten man sich am Pessach seiner Pflicht entledigt.

  • Sprachliche Erklärung der Getreidearten.
  • Reis und Hirse am Pessach.
  • Der mit Wein, Gel oder Honig geknetete Teig.
  • Getreide, von welchem die priesterlichen Abgaben nicht entrichtet wurden.
  • Die Matzah aus Getreide von zweitem Zehnt.
  • Das Bestreichen der Matzah mit Milch oder Honig.
  • Verbot, den Matzahteig mit warmem Wasser zu kneten.
  • Verbot, den Weizen zu den Speiseopfern anzufeuchten.
  • Die Matzah aus Erstlingsfrüchten.
  • Pudding und Kuchen als Matzah.
  • Die Matzah darf nicht dick sein.
  • Mit welcher Matzah man sich am Pessach seiner Pflicht entledigt.
  • Die figurierte und bemalte Matzah.
  • Kuchenteig, Honigteig, Gussteig und Pfannenteig unterliegen nicht dem Gesetz von der Teighebe.
  • Die Pfannenspeise.
  • Der Teig vom zweiten Zehnt.
  • Der Etrog vom zweiten Zehnt.
  • Brot des Dankopfers und Kuchen des Naziräers.

VI. Welche Kräuter als Bitterkraut brauchbar sind.

  • Sprachliche Erklärung der genannten Kräuter.
  • Ob man nach Lattich suche.
  • Die genannten Kräuter bezüglich der Mischfrucht.
  • Ob auch die Blätter dieser Kräuter brauchbar sind.

VII. Verbot, Kleie für die Hühner einzuweichen.

  • Das Zerkauen von Weizenkörnern, um sie auf eine Wunde zu legen.
  • Das Rostmehl am Pessach.
  • Das Anfeuchten von Gersten am Pessach.
  • Der von Nichtjuden bereitete Teig.
  • Mehlbrei am Pessach.
  • Verbot, am Schabbat Gewürze in siedende Speisen zu legen.

VIII. Die Bereitung des Sauerbreis.

  • Die Zubereitung des Pessachlamms.
  • Welche Kuchen als Matzah brauchbar sind.
  • Das Braten des Pessachlamms.
  • Wenn man am Schabbat in Thermenwasser kocht.
  • Wenn ein Naziräer Kerne der Weintrauben isst.
  • Wenn man von Pessachlamm vor Einbruch der Dunkelheit isst.
  • Wenn man vom Pessachlamm halbroh isst.
  • Das vom Bäcker benutzte Wasser.
  • Verbot, den Matzahteig vor der Sonne oder mit an der Sonne gewärmtem Wasser zu kneten.
  • Verbot, am Pessach Gerste anzufeuchten.

Kapitel 3

[42a–50a] I. Dinge, die man am Pessach aus seiner Wohnung fortschaffen muss.

  • Eigenschaften des babylonischen Quarkbreis.
  • Dinge, die den Kot vermindern und auch sonst für den Körper zuträglich sind.
  • Der judäische und der edomitische Essig.
  • Die Verzehntung des Essigs.
  • Das ägyptische Bier.
  • Das Einreiben der Haut zur Entwickelung des Körpers.
  • Das genießbare und das ungenießbare Gesäuerte in separiertem oder vermischtem Zustand.
  • Ob Quark, Rauschtrank und Essig dem Verbot unterliegen.
  • Die Frauen unterliegen sämtlichen Verboten in der Gesetzlehre.
  • Die Vereinigung des erlaubten Teils mit dem verbotenen zum strafbaren Quantum einer verbotenen Speise.
  • Die Verunreinigung einer Speise durch die Berührung eines Teils derselben.
  • Der babylonische Quark.
  • Wenn erlaubte und verbotene Speisen mit einander vermischt werden.
  • Der Geschmack eines Genussmittels gleicht demselben.
  • Das Verbot, Fleisch und Milch zusammen zu gemessen.
  • Die Reinigung der von Nichtjuden benutzten Gefäße.
  • Wenn zwei Schriftverse ein und dasselbe lehren, so ist aus diesen nichts zu folgern.

II. Der in den Spalten der Mulde klebende Teig bezüglich des Gesäuerten und der Unreinheit.

  • Wenn zwei halbe Quantitäten Teig durch einen Teigfaden verbunden sind.
  • Für Menschen unbrauchbar gewordenes Brot.
  • Das Mehl in einem Gerbertrog.
  • Die Vereinigung von Speisen bezüglich der Unreinheit.
  • Wie weit mau nach Wasser suchen muss, um bei verschiedenen Veranlassungen die Hände zu waschen.

III. Die Teighebe vom unreinen Teig.

  • Das Backen am Fest für den Wochentag.
  • Das Schlachten eines in Gefahr schwebenden Tiers am Vorabend des Festes.
  • Wann die Schaubrote verzehrt werden.
  • Die Berücksichtigung einer Eventualität.
  • Das Kochen der Spannader am Fest.
  • Das Verbot des Aligesonderten am Fest.
  • Die Teilung der Arbeiten bezüglich des Schabbatgesetzes.
  • Über die Berücksichtigung einer Eventualität.
  • Welches Quantum für den Teig zur Matzah zulässig I.st.
  • Die Verunreinigung der Brote durch den Korb.

IV. Mehrere Frauen können bei der Bereitung der Matzah gleichzeitig beschäftigt sein.

V. Die Vernichtung des Gesäuerten und die Strafe wegen des Genusses desselben.

VI. Wenn der Vorabend des Pessachs auf einen Schabbat fällt.

VII—VIII. Wenn man zur Ausübung einer gottgefälligen Handlung geht und sich erinnert, dass man Gesäuertes daheim hat.

  • Wenn man beim Verlassen Jerusalems sich erinnert, dass man geheiligtes Fleisch bei sich hat.
  • Der Schriftgelehrte darf nicht von einer Mahlzeit genießen, die nicht anlässlich einer gottgefälligen Handlung veranstaltet wird.
  • Man sei bestrebt, die Tochter eines Priesters zu heiraten.
  • Ein Schriftgelehrter, der der Völlerei frönt, hat ein schlechtes Ende.
  • Man verkaufe alles, was man besitzt, nur um die Tochter eines Gelehrten heiraten zu können.
  • Man verschwägere sich nicht mit gemeinen Leuten.
  • Einen gemeinen Menschen darf man metzeln, man darf sich einem solchen auf der Reise nicht gesellen.
  • Man darf seine Tochter nicht an einen solchen verheiraten.
  • Der Hass der gemeinen Menschen gegen die Gelehrten.
  • Handlungen, zu welchen ein gemeiner Mensch nicht zulässig ist.
  • Das Quantum, bei welchem ein Tischsegen erforderlich ist.
  • Die Gesetze vom Aussatz.
  • Die Frommen und die Märtyrer in der zukünftigen Welt.
  • Einiges von der messianischen Zeit.
  • Schreibweise und Lesart des Gottesnamens.

Kapitel 4

[50a–57b]

II. Das Arbeiten am Vorabend des Pessachs.

  • Das Führen von Schabbatjahrsfrüchten aus einer Ortschaft nach einer andern.
  • An den Arbeiten am Vorabend der Feiertage ist kein Segen.
  • Die lobenswerte Trägheit.
  • Man befasse sich mit der Gesetzlehre und gottgefälligen Handlungen, selbst aus anderen Motiven.
  • Wer sieh auf den Verdienst seiner Frau verlässt, sieht nie ein Zeichen des Segens.
  • Berufszweige, an denen kein Segen zu finden ist.
  • Lokale althergebrachte gottgefällige Handlungen dürfen nicht abgeschafft werden.
  • Auch Fremde müssen sich den ortsüblichen Verboten unterwerfen, selbst wenn die Handlungen an und für sich erlaubt sind.
  • Dem Fremden werden die Erschwerungen seiner Heimat und seines Aufenthaltsorts auferlegt.
  • Der Schüler richte sich nach den Handlungen des Lehrers.
  • Der Nachwuchs des Schabbatjahr.
  • Der zweite Feiertag der Diaspora.
  • Der Fremde bezüglich des Fortschaffens der Schabbatjahresfrüchte.
  • Dreierlei Ländereien bezüglich des Schabbatjahrsgesetzes.
  • Wie lange im Schabbatjahr die Früchte erlaubt sind.
  • Früchte aus dem Land Israel im Ausland.
  • Dattelkelche und Weintraubenansatz.
  • Von wann an man im Schabbatjahr keine Fruchtbäume mehr fällen darf.
  • Wie lange man Weintrauben und Datteln essen darf.
  • Galläpfel gedeihen im Gebirge und Dattelpalmen in der Niederung.

III- IV. 1. Das Verkaufen von Kleinvieh an Nichtjuden.

  • Das Essen von Gebratenem an den Pessachabenden.
  • Ob man den Beginn oder den Schluss des Satzes berücksichtige.
  • Theodos aus Rom.
  • Weshalb man sich für die Heiligung des göttlichen Namens opfere.

IV.2. Das Brennen eines Lichts in der Nacht des Versöhnungstags.

  • Der Segen über den Genuss des Lichts.
  • Das Brennen eines Lichts zu Ehren des Schabbats.
  • Wann das Licht erschaffen wurde.
  • Zehn Dinge, die am Vorabend des Schabbats erschaffen wurden.
  • Sieben Dinge, die vor Erschaffung der Welt erschaffen wurden.
  • Das ewige Licht.
  • Dinge, die am Vorabend des Schabbats erschaffen werden sollten, aber erst nach dem Schabbat erschaffen worden sind.
  • Wann die Züchtung des Maulesels erfunden wurde.
  • Zehn Dinge, die am Vorabend des Schabbats erschaffen wurden.
  • Sieben Dinge, die dem Menschen verborgen sind.
  • Drei Dinge, die auf jeden Fall eingeführt werden mussten

V.1. Das Arbeiten am Neunten Aw.

  • Der Unterschied zwischen dem Versühnungstag und dem Neunten Aw.
  • Immerwährend beten ist lobenswert.
  • Das Waschen am Neunten Aw.
  • Man darf nach den Bräuchen der Frommen handeln, ohne Großtuerei zu befürchten.

V.2. Das Arbeiten am Vorabend des Pessachs in Jehuda und im Galil.

VI. Das Beenden einer angefangenen Arbeit am Vorabend des Pessachs. Welche Handwerker arbeiten dürfen.

VII. Am Vorabend und am Halbfeiertag Hühner zum Brüten setzen.

  • Das Abholen von Geräten vom Handwerker.
  • Die Berücksichtigung eines Geldschadens.
  • Die Fortschaffung eines Misthaufens.
  • Auf welche Weise man Geräte von einem Handwerker holen darf.

VIII. Sechs Dinge, die die Leute von Jericho eingeführt hatten.

  • Sechs Verfügungen, die der König Chizkija traf.
  • Das Pfropfen von Dattelpalmen.
  • Die Verschmelzung des Schmas.
  • Über die Entstehung des zweiten Schmaverses.
  • Sechs Dinge, die die Leute von Jericho einführten.
  • Die Triebe der dem Heiligtum gehörenden Johannisbeerbäume.
  • Das Sammeln von Früchten am Schabbat.
  • Der Eckenlass vom Grünkraut.
  • Die Verteilung der Opferhäute.
  • Die Sykomorenstämme zu Jericho.
  • Die Klagen des Tempelhofs.
  • Jochanan b. Narbaj.
  • Jissachar aus Barkaj.

Kapitel 5

[58a–65b]

I. Wann das beständige Opfer geschlachtet wurde.

  • Ob die Schalen Weihrauch oder die Zusatzopfer zuerst dargebracht würden.
  • Vor dem beständigen Morgenopfer darf nichts dargebracht werden.
  • Die Reihenfolge verschiedener Tempelarbeiten.
  • Das Räucherwerk.
  • Die Sündopfer werden vor den Brandopfern dargebracht.
  • Die Priester dürfen erst nach der Darbringung der Opferteile vom Fleisch genießen.
  • Das Verbrenne)! des Opferfettes.

II. Wenn man das Pessachopfer nicht als solches geschlachtet, oder das Blut nicht zu diesem Zweck aufgenommen hat.

  • Man richte sich nach dem Schluss des Ausspruchs eines Menschen.
  • Wenn man das Pessachopfer nicht zur Zeit geschlachtet hat.
  • Wenn man das Pessachopfer nicht zur Zeit für fremde Eigentümer geschlachtet hat.

III. Wenn man das Pessachopfer für solche geschlachtet hat. die davon nicht essen dürfen.

  • Wenn man es vor Mittag der vor der Darbringung des beständigen Opfers geschlachtet hat.
  • Wenn ein Unbeschnittener am Pessachopfer beteiligt ist.
  • Das Backen am Fest für einen Wochentag.
  • Die Unbrauchtarkeit des Pessachopfers durch die Unreinheit.
  • Wenn das Blut oder das Fett eines Opfers unrein wird.
  • Das Buch der Genealogien.
  • Berurja, die Frau R. Meirs.
  • Die Sonderung des Verbotenen.
  • Wenn Beschnittene und Unbeschnittene am Dankopfer beteiligt sind.
  • Wenn man sich bei der Bestimmung verspricht.

IV. Wenn man das Pessachopfer schlachtet, während Gesäuertes sich in seinem Besitz befindet.

  • Das Verbot, durch welches keine Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Wenn einer der Beteiligten Gesäuertes in seinem Besitz hat.
  • Das Gesäuerte bei anderen Opfern.

V—X. Die Pessachopfer wurden in drei Partien geschlachtet.

  • Die Aufstellung und andere Zeremonien beim Schlachten.
  • Das Herumreichen des Bluts.
  • Das Lesen des Loblieds.
  • Wenn dies auf einen Schabbat fiel.
  • Das Abziehen der Opfer.
  • Das Herausnehmen der Eingeweide.
  • Die Mindeststärke der einzelnen Partien.
  • Ob man sich auf ein Wunder verlasse.
  • Das Gedränge im Tempelhof.
  • Eine Volkszählung durch die Pessachopfer.
  • Die Schalen im Tempel.
  • Man darf an gottgefälligen Handlungen nicht vorübergehen.
  • Das Sprengen des Bluts.
  • Die Welt kann keinen Beruf entbehren.
  • Das Feiern im Tempel.
  • Das Reserveblut des Pessachopfers.
  • Die Absperrung des Tempelhofs.
  • Die Priester durften den Dienst nicht in schmutzigen Gewändern verrichten.
  • Das Heimbringen der Pessachopfer.

Kapitel 6

[65b–73b]

I—II. Arbeiten bei der Herrichtung des Pessachopfers die den Schabbat verdrängen.

  • Eine Arbeit, die am Vorabend verrichtet werden kann, verdrängt den Schabbat nicht.
  • Rücktritt der Söhne Betheras.
  • Bei schwierigen Fragen verlasse man sich auf den Volksbrauch.
  • Weshalb das beständige Opfer den Schabbat verdrängt.
  • Verbot, am Fest Dinge dem Heiligtum zu weihen.
  • Der Gelehrte darf nicht stolz sein.
  • Der Jähzorn wird schwer bestraft.
  • Weshalb das beständige Opfer und d.is Pessachopfer in Unreinheit dargebracht werden dürfen.
  • Verschiedene Grade von Unreinheit beim Pessachopfer.
  • Wenn ein Aussätziger innerhalb der Abgrenzung hereinkommt.
  • Dasselbe vom Flussbehafteten.
  • Verschiedene Arten von Verunreinigung.
  • Die Reinigung der Eingeweide.
  • Die Frommen werden dereinst Tote beleben.
  • Über die Abschaffung des Todes in der zukünftigen Welt.
  • Das Licht in der messianischen Zeit.
  • Die Auferstehung der Toten.
  • Das Gebot zur rechten Zeit.
  • Das Ablösen einer Blatter.
  • Womit man sich am Feiertag beschäftige.
  • Das Versammlungsfest, das Purimfest, der Vorabend des Versöhnungstags.
  • Die Welt besteht nur wegen der Gesetzlehre.
  • Die Festfreude.
  • Was alles den Schabbat verdrängt.
  • Wasser aufwärmen für ein Kind.
  • Das Besprengen eines Unreinen am Schabbat.

III-IV. Die Darbringung des Festopfers.

  • Von welchem Vieh das Festopfer dargebracht wurde. – Wie lange das Fleisch des Festopfers gegessen werden darf.
  • Ob auch beim Festopfer das Braten erforderlich ist.
  • Ob man einen Knochen vom Festopfer zerbrechen darf.
  • Ob man ein am Vorabend gefundenes Messer benutzen dürfe.
  • Das Festopfer verdrängt den Schabbat.
  • Der Überschuss des Pessachopfers wird zu Friedensopfern verwendet.
  • Das am Vorabend geschlachtete Friedensopfer.
  • Das Loblied wird acht Tage gelesen.
  • Die Opferteile des Festopfers werden durch das Übernachten unbrauchbar. V—VI. Wenn man das Pessachopfer nicht zu diesem Zweck am Schabbat geschlachtet hat.
  • Wenn man es für solche, die nicht davon essen, geschlachtet hat ,
  • Wenn man ein Kind irrtümlich am Schabbat beschnitten hat.
  • Wenn man Profanes als Pessachopfer geschlachtet hat.
  • Wenn man zurückgebliebenes Fleisch irrtümlich gegessen hat.
  • Andere Sünden, die man irrtümlich begangen hat.
  • Wenn ein Priester beim Dienst erfahrt, dass er untauglich ist.
  • Die Absonderung der Hebe wird als Tempeldienst betrachtet.
  • Weshalb man schuldig ist, wenn man es für solche geschlachtet hat, die nicht davon essen.
  • Wenn man ein zurückgesetztes Schuldopfer ohne nähere Bestimmung geschlachtet hat.
  • Welches unbrauchbare Opfer sofort und welches nach einer bestimmten Zeit verbrannt wird.
  • Das Verdorbene.

Kapitel 7

[74a–86b]

I—II,1. Wie das Pessachlamm gebraten wird,

  • Man darf das Pessachlamm nicht an einem Spieß braten.
  • Weshalb man es nicht an einem Spieß braten darf.
  • Das Füllen des Pessachlamms.
  • Fleischstücke, Hoden und Blutgefäße.
  • Wenn man einen Ofen mit Schalen von verbotenen Früchten geheizt hat.
  • Wenn man das Pessachlamm zerschnitten und auf Kohlen gelegt hat.
  • Auf welche Weise die hurende Tochter eines Priesters verbrannt wird.
  • Das Verbrennen des Opferfarren.
  • Die Brandwunde.
  • Die Kohlen des Altars.
  • II,2—III. Wenn das Pessachlamm mit dem Ton des Ofens in Berührung kommt.
  • Wenn man es mit Öl von Hebe bestrichen hat.
  • Wenn erlaubte Speisen mit verbotenen vermischt werden.
  • Wenn Fleisch in Milch fällt.
  • Wenn man erlaubtes und unerlaubtes Fleisch zusammen gebraten hat.
  • Die Vermischung der Objekte und die Vermischung des Geschmacks.
  • Verbot, heißes Brot auf ein Fass Wein von Hebe zu legen.

IV. Dinge, die in Unreinheit dargebracht werden, aber nicht gegessen werden dürfen.

  • Der Neumondstag gilt als Fest,
  • Weshalb die Opfer den Schabbat und die Unreinheit verdrängen.
  • Für die Gemeinschaft wird die Unreinheit verdrängt.
  • Das Opferfleisch darf erst dann gegessen werden, wenn das Blut gesprengt I.st. Speiseopfer und Schlachtopfer bezüglich der Unreinheit.
  • Wenn das Blut oder das Fleisch des Opfers unbrauchbar wird.
  • Was das Stirnblatt von den Opfern brauchbar macht.
  • Die Besprengung des Hochpriesters und des Priesters, der die rote Kuh verbrannte.
  • Ob das Opferblut ohne das Fleisch verwendbar ist.

V. Wenn das Fleisch oder das Fett des Opfers unrein wurde.

  • Ganz Jisrael entledigt sich der Pflicht mit einem Pessachopfer.
  • Wenn zwei Gesellschaften sich für ein Pessachopfer zusammengetan haben.
  • Die Absicht beim Sprengen des Bluts.
  • Wenn der Eigentümer nach dem Sprengen des Bluts unrein wird.
  • Wenn Opferfleisch bis auf ein olivengrosses Stück unrein wird.

VI. Wenn ein Teil der Gemeinde oder die Priester unrein werden.

  • Die Herrichtung des Gemeideopfers wird nicht geteilt.
  • Wenn die Gemeinde zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein ist.
  • Das zweite Pessach im Fall der Unreinheit.
  • Die Mitzählung der Frauen.
  • Ob Frauen zum Pessachopfer verpflichtet sind.
  • Eine Person ist bei der Unreinheit nicht entscheidend.
  • In welchem Fall man einen direkt unrein mache.
  • Verschiedene Grade von Unreinheit bezüglich des Pessachopfers.
  • Her Ersatz für das Pessachopfer, das in Unreinheit dargebracht wurde.

VII. Wenn es sich nach dem Schlachten herausstellt, dass das Opfer unrein ist.

  • Das Wolgefälligmachen des Stirnblattes.
  • Wenn der darbringende Priester durch eine verborgene Unreinheit, unrein wird.
  • Die Besprengen der Samenflussbehafteten.
  • Die unsichtbare Unreinheit beim beständigen Opfer.
  • Die Lehre von der verborgenen Unreinheit.
  • Wenn man einen Weg passiert, auf welchem ein Leichnam liegt.
  • Was als verborgene Unreinheit gilt.

VIII. Wo das unrein gewordene Pessachopfer verbrannt wird.

  • Wenn man Jerusalem verlässt und geheiligtes Fleisch bei sich hat.
  • Gleichmäßige Bestimmung für alle, um nicht die Armen zu beschämen.
  • Die Aufstellung der Unreinen vor dem Osttor.
  1. Wann das Opfer in Unreinheit verbrannt wird.
  • Sowohl Strengheiliges als auch Minderheiliges wird, wenn es unrein geworden ist. im Tempelhof verbrannt.
  • Wenn die Eigentümer des Pessachopfers unrein geworden sind.
  • Wenn man das Blut eines Sündopfers in das Allerheiligste gebracht hat.

X. Das Verbrennen der Knochen und der Adern.

  • Die Heiligkeit der Opferknochen.
  • Das Zerbrechen eines Knochens vom Pessachopfer.
  • Unterschied zwischen Dingen, die einmal brauchbar waren, und solchen, die niemals brauchbar waren.
  • Die Adern des Pessachopfers gelten als Fleisch.
  • Die Spannader.
  • Weshalb das Opferfleisch nicht am Schabbat verbrannt wird.

XI.1. Auch die Ligamente und Knorpelteile gelten als Fleisch.

  • Adern, die später hart werden.

XI.2. Das Zerbrechen oder Zurücklassen eines Knochens vom Pessachopfer.

  • Das Verbot, bei welchem keine Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Das Verbrennen der Knochen.
  • Der Fettschwanz.
  • Am Knochen muss sich ein olivengrosses Stück Fleisch befinden.
  • Der Markknochen.
  • Unbrauchbar gewordene Opfer machen die Hände unrein.
  • Opfer, die außerhalb der Tempelmauer hinausgebracht wurden.
  • Das Fleisch des Pessachopfers, welches von einer Gesellschaft nach einer anderen gebracht wird.

XII. Wenn ein Opferglied teilweise außerhalb hinausgebracht wird.

  • Nichts trennt zwischen Jisrael und seinem Vater im Himmel.
  • Weshalb die Tore Jerusalems nicht geheiligt werden.
  • Nach dem Pesachopfer darf nichts gegessen werden.
  • Wie oft die Räume des Tempels betreten wurden.
  • Die Dachstühle und die unterirdischen Räume des Tempels.
  • Die Elle des Tempels.

XIII. Wenn zwei Gesellschaften in einem Raum essen.

  • Ob die Lesart oder die Schreibart in der Gesetzlehre maßgebend ist.
  • Wenn zwei Gesellschaften in zwei Räumen essen und die Räume vereinigt werden.
  • Man handle nach dem Wunsch des Gastgebers.
  • Man lasse sich von einem Unbedeutenden nötigen, nicht aber von einem Bedeutenden.
  • Man trinke seinen Becher in zwei Zügen.
  • Die Gäste dürfen den Diener nicht zu sehr belästigen.

Kapitel 8

[87a–92b]

I. Wenn für Personen, die bei anderen speisen das Pessachopfer an verschiedenen Stellen geschlachtet wurde.

  • Lob der Jünglinge und der Jungfrauen Jisraels.
  • Die vier Propheten.
  • Der Prophet Hosea.
  • Die Liebe Gottes zu den Jisraeliten.
  • Die drei Erwerbungen Gottes.
  • Die Herrschaft begräbt ihre Träger.
  • Verdienstliche Handlung des Königs Jerobeam.
  • Selbst wenn Gott im Zorn ist. denkt er an die Liebe.
  • Gott hat Jisrael nur deshalb zerstreut, damit sich ihnen Proselyten anschließen.
  • Die Zerstreuung der Jisraeliten geschieht zu ihrem Vorteil.
  • Weshalb die Jisraeliten gerade nach Babylonien verbannt wurden.
  • Drei kehrten nach ihrer Heimat zurück.
  • Die Benennungen des Tempels bei den Erzvätern.
  • Der Tag der Exilanteneinsammlung.
  • Die Beteiligung der Hausangehörigen am Pessachopfer.
  • Die Beteiligung eines Sklaven zweier Gesellschafter.
  • Der Halbsklave.

II. Wenn jemand seinen Sklaven beauftragt. für ihn das Pessachopfer zu schlachten.

  • Wenn dieser vergessen hat. was zu schlachten ihn der Herr beauftragt hat.
  • Man kann nicht an zwei Pessachopfern beteiligt sein.
  • Herrschaften, die sich auf die Dienerschaft verlassen.
  • Was der Knecht erwirbt, gehört seinem Herrn.
  • Wenn sich Häute mehrerer Pessachopfer vermischen, und an einer ein Geschwür entdeckt wird.
  • Man darf die Frist, während welcher Opfer gegessen werden dürfen, nicht vermindern.

III.1. Die ideelle Sonderung beim Pessachopfer.

III.2. Wieviel Personen an einem Pessachopfer beteiligt sein können.

  • Bis wann die Beteiligung Zeit hat.

IV. Wenn jemand auf seinen Anteil noch einen anderen Teilnehmer nimmt.

  • Ob die Beteiligten einen, der sehr viel isst, ausschließen können.
  • Der Ersatz für die Teilnahme auf das Pessach- oder Festopfer.
  • Wenn man einer Hure geheiligtes Vieh als Lohn gibt.
  • Man kann nicht fremdes Gut mit Verbot belegen.
  • Die Dinge, die zum Pessachopfer erforderlich sind.

V. Wann man für einen Flussbehafteten das Pessachopfer schlachten darf.

  • Das Schlachten und Sprengen für andere Unreine.

VI. Das Schlachten des Pessachopfers für solche, die später davon essen können.

  • Man verlasse sich auf das Versprechen eines Jisraeliten.

VII. Man darf das P. nicht für einen einzelnen schlachten.

  • Man bilde keine Gesellschaft aus Frauen. Sklaven und Minderjährigen.
  • Weshalb man das P. nicht für einen einzelnen schlachte.
  • Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Pessach.
  • Die Speisen des Pessachs sind nur am ersten Tag Pflicht.

VIII. Der Leidtragende und der Proselyt, die noch am selben Abend untertauchen müssen.

  • Der unbeschnittene Jisraelit.
  • Verbot, das Beschneidemesser am Schabbat durch öffentliches Gebiet zu tragen.
  • Das strengere Gebot verdrängt das leichtere.
  • Der ausgetretene Grabstättenacker gilt als rein.

Kapitel 9

[92b–99a]

I. Wenn jemand am Pessach unrein, verreist oder verhindert war.

  • Wer das zweite Pessach herrichten muss.
  • Wodurch das zweite Pessach sich vom ersten unterscheidet.

II. Welche als weite Reise gilt.

  • Die normale Tagesreise.
  • Wenn mau am Vorabend die Stadt nicht zu Fuß, jedoch zu Pferd erreichen kann.
  • Umfang des Weltalls und Stärke des Himmels.
  • Größe des Lands Mitzrajim. des Lands Kus. des Weltalls, des Paradieses und des Fegefeuers.
  • Der ganze Kontinent befindet sich unter einem Stern.
  • Lage verschiedener Sternbilder und Staad der Sonne an verschiedenen Tageszeiten.
  • Die Entfernung zwischen der Erde und den Himmeln.
  • Der Lauf des Tierkreises und der Sternbilder.
  • Der Lauf der Sonne.
  • Die Bahnen der Sonne.
  • Das Gesetz von der weiten Reise hat nur beim levitisch Reinen statt.

III. Die Unterschiede zwischen dem ersten und dem zweiten Pessach.

  • Am zweiten darf Gesäuertes gegessen werden.
  • Das Loblied.
  • Die Darbringung des ersten Pessachs verdrängt den Schabbat, nicht aber die des zweiten.

IV. Das in Unreinheit dargebrachte Pessachopfer.

  • Wenn Unreine bei der Darbringung des Pessachopfers in den Tempel eingetreten sind.

V. Das in Jeruschaljim hergerichtete Pessach.

  • Unterschiede zwischen diesem und einem gewöhnlichen Pessach.
  • Der Unbeschnittene, der Fremdling und der Abtrünnige bezüglich des Pessachs.

VI. Das umgetauschte Pessachlamm.

  • Das über ein Jahr alt gewordene Pessachlamm.
  • Das zurückgesetzte Opfertier.
  • Wenn man zur Sicherheit zwei Pflichtopfer abgesondert hat.

VII. Wenn man ein unzulässiges Tier als Pessachopfer absondert.

  • Wenn der Eigentümer nach dem Absondern des Pessachopfers stirbt.
  • Freiwillige Opfer werden am Fest nicht dargebracht.

VIII. Wenn ein Pessachlamm mit anderen Opfern vermischt wird.

IX—XI. Wenn eine Gesellschaft jemand beauftragt, für sie das Pessachopfer zu schlachten.

  • Wenn die Pessachopfer zweier Gesellschaften mit einander vermischt werden.
  • Wenn die Pessachopfer zweier Personen mit einander vermischt werden.
  • Die Gesellschaft darf sich vermindern.
  • Das Pessach darf von vornherein nicht für einen einzelnen geschlachtet werden.

Kapitel 10

[99b–121b]

I. Bis wann man am Vorabend des Pessachs essen darf.

  • Die vier Becher.
  • Die Unterbrechung einer bereits begonnenen Mahlzeit an Vorabenden der Feste und des Schabbats.
  • Der Weihsegen im Bethaus.
  • Der Segen, wenn man beim Essen den Platz wechselt.
  • Wenn man die Tafel verlässt und zurückkehrt.
  • Wenn bei Tafel die Heiligkeit der Feier eintritt.
  • Die Segenssprüche am Ausgang des Schabbats.
  • Wenn ein Fest auf den Schabbat folgt.
  • Reihenfolge der Segensprüche.
  • Ob bei Tafel über jeden Becher besonders der Segen gesprochen wird.
  • Die Anzahl der Segensprüche am Ausgang des Schabbats.
  • Wortlaut des Unterscheidungssegens.
  • Anfangs- und Schlussformeln der Segensprüche.
  • Ob man im Fall des Vergessens den Weihsegen am Tag lese.
  • Man beginne die Schabbatfeier möglichst früh und beendige sie möglichst spät.
  • Der Weihsegen werde über Wein gesprochen.
  • Ob man den Unterscheidungsegen auch während der Woche lese.
  • Man darf vor dem Unterscheidungsegen nichts kosten.
  • Ob man den Unterscheidungsegen über Rauschtrank sprechen dürfe. Der Wein ist das beste Getränk. Bis wann und was man am Vorabend des Pessachs essen darf.
  • Das Anlehnen bei der Tafel am Pessachabend.
  • Qualität und Quantität der vier Becher.
  • Unterhaltung der Kinder am Pessachabend.
  • Die Festfreude.
  • Der Inhalt des Viertellogs.
  • Größe des Tauchbads.
  • Die Gefahr der Paare.
  • Bei welcher Anzahl diese Gefahr aufhört.
  • Der Dämon Joseph.
  • Mittel gegen die Gefahr der Paare.
  • Mittel gegen ZaubereI.
  • Bei welchen Dingen die Gefahr der Paare nicht zu befürchten ist.
  • Die diesbezügliche Vereinigung verschiedener Getränke.
  • Vier gefahrbringende Handlungen.
  • Tiere, zwischen welchen man nicht durchgehen darf.
  • Wenn man zwischen zwei Hexen gehen muss.
  • Man halte sich fern von einer Frau, wenn sie aus dem Tauchbad kommt.
  • Man schlafe nicht im Schatten einer einzelnen Dattelpalme.
  • Verbot, seine Notdurft auf dem Stumpf einer Palme zu verrichten.
  • Fünferlei gefahrbringende Schatten.
  • Namen verschiedener Gespenster.
  • Das Amulett gegen dieselbe.
  • Die Seuchengespenster.
  • Wann diese umherschwirren.
  • Was Erblindung verursacht.
  • Was Armut verursacht.
  • Man darf kein Wasser aus einem Teller trinken.
  • Nach welchen Handlungen man die Hände waschen muss.
  • Der böse Geist im Wasser.
  • Mittel gegen denselben-
  • Man trinke nachts kein Wasser aus Flüssen.
  • Man verzichte lieber auf die Schabbatgenüsse, als der Mitmenschen bedürftig zu sein.
  • Sieben Mahnungen R. Aqibas an seinen Sohn.
  • Fünf Mahnungen R. Aqibas an R. Simon b. Johaj.
  • Vier Mahnungen Rabbis an seinen Sohn.
  • Der Übermut des Stiers im Frühling.
  • Was Aussatz verursacht.
  • Vorsicht vor der Katze.
  • Verschiedene Lebensregeln des R. Jismael und des R. Jose.
  • Verbot der Begattung in einem Bett, in welchem ein Kind schläft.
  • Die Dämonin Agrath.
  • Verschiedene Lebensregeln des Rabh.
  • Drei, die man nicht reizen darf.
  • Einige geschäftliche Regeln.
  • Drei Lebensregeln R. Johanans.
  • Ebensolche des R. Jehosua.
  • Drei, die der zukünftigen Welt teilhaftig sind.
  • Drei Tugendhafte.
  • Drei Lieblinge Gottes.
  • Drei, die Gott nicht leidet.
  • Man darf keinen hassen.
  • Drei, deren Leben verkümmert wird.
  • Drei, die einander hassen.
  • Drei, die einander lieben.
  • Vier. die nicht zu begreifen sind.
  • Fünf Mahnungen Kenaans an seine Kinder.
  • Sechs Eigenschaften des Pferds.
  • Sieben, die vom Himmel verbannt sind.
  • Man darf keine Wahrsager befragen.
  • Gelehrtennamen, die identisch sind.
  • Die Anspruchslosigkeit im Essen.
  • Der erste Becher.

III. Reihenfolge der Tafelgänge am Pessachabend.

  • Die Beabsichtigung bei der Ausübung der Gebote.
  • Das zweimalige Eintunken.
  • Welche als die zwei, hierbei genannten Speisen gelten.
  • Der Segenspruch über das Bitterkraut.
  • Zwei Gebote heben einander nicht auf.
  • Ob Matzah und Bitterkraut zusammen oder getrennt gegessen werden.
  • Welches Essen das Händewaschen erfordert.
  • Wenn man die Matzah oder das Bitterkraut ungekaut herunterschluckt.
  • Die Ordnung der Tafel.
  • Mittel gegen die Giftigkeit verschiedener Kräuter.
  • Der SauerbreI.

IV. Der zweite Becher.

  • Die vier Fragen.

V— VI. Die Deutung dreier Dinge.

  • Der Dank wegen des Auszugs aus Mitzrajim.
  • Das Loblied.
  • Die Schlussformel des Segenspruchs.
  • Der Blinde braucht die Haggadah nicht zu lesen.
  • Die rabbanitischen Bestimmungen.
  • Verschiedene mit dem Gottesnamen verbundene Wörter in der heiligen Schrift.
  • Zehn Psalmarten im Buch der Psalmen.
  • Das Lied im Buch Exodus.
  • Die Dichter der Psalmen.
  • Bei welcher Stimmung die Gottheit auf dem Menschen ruht.
  • Die Ehrfurcht vor seinem Lehrer.
  • Die Abfassung des 115. Psalms.
  • Ob das Wort Hallelujah zum Beginn oder zum Schluss des Psalms gehört.
  • Der Wortlaut der Erlösungsformel.
  • Die Nennung der Erzväter im täglichen Gebet.
  • Der Weihsegen am ’Schabbat und an den Festen.

VII. Der dritte und der vierte Becher.

  • Der Liedersegen.
  • Das große Loblied.
  • Die sechsundzwanzig Dankverse.
  • Die Schwierigkeit des menschlichen Erwerbs.
  • Die Nahrung des Menschen und des Tiers.
  • Die Notdurft des Menschen.
  • Die Schändung der Feste ist eine schwere Sünde.
  • Verbot, Verleumdung zu sprechen oder anzuhören.
  • Weshalb man beide Loblieder liest.
  • Der Engel Gabriel wollte Abraham aus dem Kalkofen retten.
  • Die Errettung von Hananja Misael und Azarja.
  • Die Leichen der ertrunkenen Mitzrajim wurden den Fischen geschenkt.
  • Die Jisraeliten müssen Gott preisen.
  • Dereinst werden alle Völker dem Messias Geschenke überreichen.
  • Zurückweisung des [römischen] Reichs.
  • Die Größe Roms.
  • Die Schätze Roms sind für die Frommen in der zukünftigen Welt bestimmt.
  • Gott freut sich, wenn man ihn besiegt.
  • Gott reicht den Bußfertigen seine Hand.
  • Wie die Jisraeliten das Land Mitzrajim entleerten.
  • Die Wanderung der von ihnen mitgenommenen Schatze.
  • Drei Schütze verbarg Joseph.
  • Der Reichtum Korachs.
  • Die Entstehung des Psalm 118.
  • Dereinst wird Gott den Frommen ein Festmahl bereiten.
  • Wer dann den Segen sprechen wird.

VIII.

  1. Man darf nichts nach dem Pessachlamm essen.
  • Das Bitterkraut in der Jetztzeit.
  • Die Pflicht des Matzaessens hat nur am ersten Abend statt.

VIII,2 -IX,1. Wenn ein Teil der Gesellschaft einschläft.

  • Das Pessachopfer nach Mitternacht.
  • Die Essensfrist für andere Opfer.

IX.2. Die Segen über das Pessachopfer und über das Schlachtopfer.

  • Wer den Segen bei der Auslösungsfeier spricht.