Pessachim Kapitel 9

Der Talmud, Traktat (Massechet Pessachim) in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter/Dapim

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Übersetzung

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WER UNREIN ODER AUF EINER WEITEN REISE WAR UND DAS ERSTE! [PESAḤOPFER] NICHT HERGERICHTET HAT, RICHTE DAS ZWEITE HER; WER INFOLGE EINES VERSEHENS ODER EINES ZWANGSFALLES DAS ERSTE NICHT HERGERICHTET HAT, RICHTE DAS ZWEITE HER. WESHALB WIRD DIES DEMNACH VOM UNREINEN UND VOM AUF EINER WEITEN REISE BEFINDLICHEN GELEHRT? WEIL DIESE VON DER AUSROTTUNGSSTRAFE FREI SIND, JENE ABER SICH DER AUSROTTUNGSSTRAFE SCHULDIG MACHEN.

GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn jemand auf einer weiten Reise war und man für ihn [das Pesaḥopfer] geschlachtet und [das Blut] gesprengt hat, so ist es, wie R. Naḥman sagt, wohlgefällig, und wie R. Sešeth sagt, nicht wohlgefällig. R. Naḥman sagt, es sei wohlgefällig, denn der Allbarmherzige hat ihn nur geschont1, wenn er es aber herrichtet, so komme Segen über ihn. R. Šešeth sagt, es sei nicht wohlgefällig, denn der Allbarmherzige hat ihn gleich dem Unreinen [für das zweite Pesaḥfest] zurückgesetzt. R. Naḥman sprach: Dies entnehme ich aus dem, was wir gelernt haben: wer unrein oder auf einer weiten Reise war und das erste [Pesaḥopfer] nicht hergerichtet hat, richte das zweite her. Demnach steht es ihm frei, [das erste] herzurichten.

Und R. Sešeth!?

Er kann dir erwidern: wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Wer infolge eines Versehens oder eines Zwangsfalles das erste nicht hergerichtet hat, richte das zweite her; ist etwa auch hierbei zu folgern: wenn er »nicht hergerichtet« lehrt, demnach steht ihm [das erste] herzurichten frei, wo es ja infolge eines Versehens oder eines Zwangsfalles geschah!? Vielmehr mußt du erklären, er zähle hier auch den vorsätzlich Unterlassenden mit, ebenso zählt er auch [im ersten Falle] den Trauernden2 mit. R. Aši sprach: Dies ist auch aus unserer Mišna zu entnehmen, denn er lehrt: weil diese von der Ausrottungsstrafe frei sind, jene aber sich der Ausrottungsstrafe schuldig machen. Worauf bezieht sich dies: wollte man sagen, auf Versehen und Zwangsfall, so sind diese ja nicht mit der Ausrottungsstrafe belegt, wahrscheinlich also auf Vorsatz und Trauer?

Und R. Naḥman!?

Er kann dir erwidern: tatsächlich bezieht sich dies auf Vorsatz3 allein, somit sollte er eigentlich »jener sich schuldig macht« lehren, da er aber vorher »frei sind« lehrt, lehrt er auch später »sich schuldig machen«. R. Šešeth sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre:

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R. A͑qiba sagte: Es heißt unrein und es heißt 4 auf einer weiten Reise, wie der Unreine es herzurichten in der Hand hat, es aber unterläßt5, ebenso bei der weiten Reise, wenn er es [durch andere] herzurichten in der Hand hat, es aber unterläßt.

Und R. Naḥman!?

Er kann dir erwidern: R. A͑qiba vertritt hierbei seine Ansicht, dass man für einen Kriechtierunreinen nicht schlachten und [das Blut] sprengen dürfe, ich aber bin der Ansicht desjenigen, welcher sagt, man dürfe für einen Kriechtierunreinen schlachten und sprengen6.

Die Rabbanan lehrten: Folgende richten das zweite [Pesaḥopfer] her: männliche Flußbehaftete, weibliche Flußbehaftete, männliche Aussätzige, weibliche Aussätzige, Menstruierende, Menstruierenden Beiwohnende, Wöchnerinnen, durch Versehen, Zwangsfall oder vorsätzlich Unterlassende, Unreine und auf einer weiten Reise Befindliche.

Weshalb wird demnach der Unreine genannt!?

Wozu er genannt wird, dass man ihn, wenn er das erste herrichten will, nicht lasse.

Vielmehr, weshalb wird der auf einer weiten Reise Befindliche genannt!?

Um ihn von der Ausrottungsstrafe zu befreien, und zwar nach demjenigen, welcher sagt, [sein Opfer] sei wohlgefällig«.

Ist eine Frau denn zum zweiten [Pesaḥopfer] verpflichtet, es wird ja gelehrt: Man könnte glauben, nur die Leichenunreinen und der auf einer weiten Reise Befindliche richten das zweite [Pesaḥopfer] her, woher dies von Flußbehafteten, Aussätzigen und Menstruierenden Beiwohnenden? Es heißt: 7irgeneiner!?

Das ist kein Einwand; eines nach R. Jose, und eines nach R. Jehuda und R. Šimo͑n8.

Die Rabbanan lehrten: Man macht sich der Ausrottungsstrafe schuldig wegen des ersten, und man macht sich der Ausrottungsstrafe schuldig wegen des zweiten [Pesaḥopfers]

so Rabbi. R. Nathan sagt, man mache sich der Ausrottungstrafe schuldig wegen des ersten, wegen des zweiten aber ist man frei. R. Ḥanina b. A͑qiba sagt, auch wegen des ersten mache man sich nur dann der Ausrottungsstrafe schuldig, wenn man auch das zweite nicht hergerichtet hat. Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn es wird gelehrt:

Wenn ein Proselyt sich [in der Zeit] zwischen den beiden Pesaḥfesten bekehrt, desgleichen wenn ein Minderjähriger zwischen den beiden Pesaḥfesten großjährig wird, so muß er das zweite Pesaḥopfer herrichten

so Rabbi. R. Nathan sagt, wer zum ersten verpflichtet war, sei zum zweiten verpflichtet, wer zum ersten nicht verpflichtet war, sei zum zweiten nicht verpflichtet.

Worin besteht ihr Streit?

Rabbi ist der Ansicht, das zweite sei ein Fest für sich, und R. Nathan ist der Ansicht, das zweite sei ein Ersatz des ersten, jedoch könne es [die Unterlassung] des ersten nicht gut9 machen, und R. Ḥanina b. A͑qiba ist der Ansicht, das zweite sei eine Gutmachung des ersten. Alle drei legen sie einen Schriftvers aus:10 Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet. Rabbi erklärt:11 Wenn er das Pesahopfer herzurichten unterläßt, so soll er ausgerottet werden, wenn er das erste nicht hergerichtet hat, oder:12 er hat das Opfer für den Herrn nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit, am zweiten.

Woher, dass [die Strafandrohung:]13 seine Sünde soll er tragen, die Ausrottungsstrafe sei?

Er ist der Ansicht, unter Lästern14sei die Beschimpfung

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des [göttlichen] Namens zu verstehen, von der es heißt:15 er soll seine Sünde tragen und durch das hier wie dort [gebrauchte Wort] Sünde folgert er: wie dort die Ausrottungsstrafe, ebenso auch hier die Ausrottungsstrafe. R.Nathan erklärt: Wenn er das Pesaḥopfer herzurichten unterläßt, so soll er ausgerottet werden, und »ki«16 bedeutet hier »denn«; der Allbarmherzige meint es also wie folgt: denn er hat das Opfer für den Herrn nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit, nämlich am ersten. Wofür verwendet er [die Worte] seine Sünde soll er tragen?

Er ist der Ansicht, unter Lästern sei nicht die Beschimpfung des [göttlichen] Namens17 zu verstehen, und durch das dort wie hier [gebrauchte Wort] Sünde folgert er: wie hier die Ausrottungsstrafe, ebenso dort die Ausrottungsstrafe. R.Ḥanina b. A͑qiba erklärt: Wenn er das Pesaḥopfer herzurichten unterläßt, so soll er ausgerottet werden, falls: er hat das Opfer für den Herrn nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit, am zweiten. Wofür verwendet er [die Worte] seine Sünde soll er tragen?

Wie wir bereits erklärt haben. Das Ergebnis ist: hat man es an beiden vorsätzlich [unterlassen], so ist man nach aller Ansicht schuldig; hat man es an beiden versehentlich [unterlassen], so ist man nach aller Ansicht frei; hat man es am ersten vorsätzlich und am zweiten versehentlich [unterlassen], so ist man nach Rabbi und R. Nathan schuldig und nach R. Ḥanina b. A͑qiba frei; hat man es am ersten versehentlich und am zweiten vorsätzlich [unterlassen], so ist man nach Rabbi schuldig und nach R. Ḥanina b. A͑qiba frei.

WELCHE REISE IST EINE WEITE? VON MODAIM AUSWÄRTS, UND IN DIESER ENTFERNUNG NACH JEDER RICHTUNG [UM JERUSALEM] SO R. A͑QIBA; R. ELIE͑ZER SAGT, AUSSERHALB DER SCHWELLE18DES TEMPELHOFES. R. JOSE SAGTE: ÜBER DEM HE19BEFINDET SICH DESHALB EIN PUNKT, UM ANZUDEUTEN: NICHT EINE WIRKLICHE WEITE [REISE], SONDERN AUSSERHALB DER SCHWELLE DES TEMPELHOFES.

GEMARA. U͑la sagte: Von Modaím bis Jerušalem sind fünfzehn Mil. Er ist also der Ansicht des Rabba b. Bar Ḥana, der im Namen R. Joḥanans sagte, ein [durchschnittlicher] Mensch gehe zehn Parasangen am Tage; fünf Mil20 von Anbruch der Morgenröte bis Sonnenaufgang und fünf Mil von Sonnenuntergang bis zum Hervortreten der Sterne; von den übrigen dreißig [gehe man] fünfzehn von morgens bis mittags und fünfzehn von mittags bis abends. U͑la vertritt hierbei seine Ansicht, denn U͑la sagte, eine Reise heiße weit, wenn man beim Schlachten nicht zur Stelle sein kann.

Der Meister sagte: Fünf Mil von Anbruch der Morgenröte bis Sonnenaufgang. Woher dies?

Es heißt:21als aber die Morgenröte anbrach, drängten die Engel etc., und es heißt:22 die Sonne schien bereits über die Erde, als Lot in Çoár anlangte, und R. Ḥanina sagte, er habe diesen Ort gesehen, er hat fünf Mil.

Der Text: U͑la sagte, eine Reise heiße weit, wenn man beim Schlachten nicht zur Stelle sein kann; R. Jehuda sagte, wenn man beim Essen nicht zur Stelle sein kann. Rabba sprach zu U͑la: Gegen dich ist ein Einwand zu erheben, und gegen R. Jehuda ist ein Einwand zu erheben. Gegen dich ist ein Einwand zu erheben: du sagst, wenn man beim Schlachten nicht zur Stelle sein kann; auch der Kriechtierunreine kann beim Schlachten nicht zur Stelle sein, dennoch sagst du, man dürfe für den Kriechtierunreinen [das Pesaḥopfer] schlachten und [das Blut] sprengen!? Gegen R. Jehuda ist ein Einwand zu erheben: er sagt, wenn man beim Essen nicht zur Stelle sein kann; der Kriechtierunreine kann ja beim Essen zur Stelle23 sein, dennoch sagt er, man dürfe für den Kriechtierunreinen nicht schlachten und sprengen!? Dieser erwiderte: Weder ist gegen mich ein Einwand zu erheben, noch ist gegen R. Jehuda ein Einwand zu erheben. Gegen mich ist kein Einwand zu erheben, denn [das Gesetz von] der weiten Reise gilt nur für den Reinen und nicht für den Unreinen;

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gegen R. Jehuda ist ebenfalls kein Einwand zu erheben, denn der Allbarmherzige hat den Kriechtierunreinen zurückgesetzt, denn es heißt: wenn irgend jemand unrein sein sollte durch eine Leiche, und dies gilt auch von dem Falle, wenn dessen siebenter Tag24 auf den Vorabend des Pesaḥfestes fällt, und der Allbarmherzige sagt, dass er zurückgesetzt werde.

Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, wer sich auswärts von Modaim befindet, jedoch mit Pferden und Maultieren [rechtzeitig im Tempelhofe] sein kann, sei schuldig, so heißt es:25 und sich nicht auf einer Reise befindet, während dieser sich auf einer Reise befindet. Man könnte glauben, wer sich einwärts von Modaim befindet, jedoch wegen der ihn aufhaltenden Kamele und Wagen nicht [rechtzeitig im Tempelhofe] sein kann, sei nicht schuldig, so heißt es: und sich nicht auf einer Reise befindet, und dieser befindet sich nicht auf einer Reise.

Raba sagte: Das Weltall hat sechstausend Parasangen und die Dicke des Himmels hat tausend Parasangen. Das eine ist eine Überlieferung, und das andere ist eine Ansicht. Er ist nämlich der Ansicht R. Joḥanans, in dessen Namen Rabba b. Bar Ḥana sagte, ein durchschnittlicher Mensch gehe zehn Parasangen im Tage, fünf Mil von Anbruch der Morgenröte bis Sonnenaufgang und fünf Mil von Sonnenuntergang bis zum Hervortreten der Sterne. Die Dicke des Himmels beträgt somit ein Sechstel26 des Tages. Man wandte ein: R. Jehuda sagte: Die Dicke des Himmels beträgt ein Zehntel des Tages. Merke, ein durchschnittlicher Mensch geht zehn Parasangen im Tage, vier Mil von Anbruch der Morgenröte bis Sonnenaufgang und vier Mil von Sonnenuntergang bis zum Hervortreten der Sterne. Somit hat die Dicke des Himmels ein Zehntel27 des Tages. Dies ist eine Widerlegung Rabas und eine Widerlegung U͑las. Eine Widerlegung.

Ist dies auch eine Widerlegung R. Joḥanans?

Er kann dir erwidern: ich habe vom ganzen Tage gesprochen, und die Rabbanan haben sich in [der Einteilung des] Morgens und des Abends geirrt.

Ist dies auch eine Widerlegung R. Ḥaninas28!?

Anders war es da, wo [die Engel] ihn gedrängt hatten.

Komm und höre: Miçrajim hat vierhundert zu vierhundert Parasangen, und zwar mißt Miçrajim ein Sechzigstel von Kuš, Kuš ein Sechzigstel der ganzen Welt, die ganze Welt ein Sechzigstel des Gartens, der Garten ein Sechzigstel des Edens und der Eden ein Sechzigstel der Hölle; das Verhältnis der ganzen Welt zur Hölle gleicht somit dem des Deckels zum Topfe!?

Dies ist eine Widerlegung.

Komm und höre: In der Schule des Elijahu wurde gelehrt: R. Nathan sagte: Der ganze Kontinent29 befindet sich unter einem Sterne. Merke, wenn jemand seine Augen auf einen Stern richtet und nach dem Osten geht, so befindet er sich diesem gegenüber, und ebenso befindet er sich diesem gegenüber, wenn er sich nach allen vier Himmelsrichtungen wendet. Der ganze Kontinent befindet sich somit unter einem Sterne30!?

Dies ist eine Widerlegung.

Komm und höre: Der Wagen im Norden und der Skorpion im Süden, und die ganze Erde befindet sich zwischen Wagen und Skorpion; dem ganzen Kontinent ist die Sonne nur eine Stunde im Tage zugewendet, denn nur eine Stunde im Tage beleuchtet sie die Erde. Merke, in der fünften [Stunde] befindet sich die Sonne im Osten, in der siebenten befindet sich die Sonne im Westen, und nur die Hälfte der sechsten und die Hälfte der siebenten befindet sie sich über dem Haupte eines jeden Menschen!?

Dies ist eine Widerlegung31.

Komm und höre: R. Joḥanan b. Zakkaj sagte: Welche Antwort gab die Hallstimme jenem Frevler, als er gesagt hatte:32 Ich will zu den Wolkenhöhen emporsteigen, dem Höchsten mich gleichstellen?

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Die Hallstimme ertönte und sprach: Frevler, Sohn eines Frevlers, Sohnessohn des gottlosen Nimrod, der während seiner Regierung die ganze Welt gegen mich aufgewiegelt hatte! Wie lange währt das menschliche Leben? Siebzig Jahre, und wenn es hoch kommt, achtzig Jahre. So heißt es:33 unser Leben währt siebzig Jahre, und wenn es hoch kommt, achtzig Jahre. Fünfhundert Jahre beträgt [der Raum] von der Erde bis zum Himmel, fünfhundert Jahre beträgt die Dicke des Himmels, fünfhundert Jahre beträgt [der Raum] von einem Himmel zum anderen, und ebensoviel auch alle übrigen34 Himmel. 35Aber in die Unterwelt wirst du hinabgestürzt, in die tiefunterste Grube!? Dies ist eine Widerlegung.

Die Rabbanan lehrten: die Weisen der Jisraéliten sagen, der Tierkreis36 stehe fest und die Sternbilder bewegen sich im Kreise, und die Weisen der weltlichen Völker sagen, der Tierkreis drehe sich und die Sternbilder stehen fest. Rabbi sagte: Gegen ihre Ansicht ist einzuwenden: noch nie haben wir Wagen37 im Süden und Skorpion im Norden angetroffen. R. Aḥa b. Ja͑qob wandte ein: Vielleicht wie die Achse eines Mühlsteines38 oder wie die Angel einer Tür39.

Die Weisen Jisraéls sagen, die Sonne wandle am Tage unter dem Himmel und in der Nacht über dem Himmel, und die Weisen der weltlichen Völker sagen, die Sonne wandle am Tage unter dem Himmel und in der Nacht unter der Erde. Ihre Ansicht ist einleuchtender als unsere, denn am Tage sind die Ouellen kalt, in der Nacht aber warm.

Es wird gelehrt: R. Nathan sagte: Im Sommer wandelt [die Sonne] am Höhepunkt des Himmels, daher ist die ganze Welt warm, die Ouellen aber kalt, in der Regenzeit wandelt die Sonne am Rande des Himmels, daher ist die ganze Welt kalt, die Quellen aber warm.

Die Rabbanan lehrten: In vier Bahnen wandelt die Sonne: Nisan, Ijar und Sivan wandelt sie über den Bergen, um die Schneemassen zu schmelzen. Tamuz, Ab und Elul wandelt sie über dem Kontinent, um die Früchte zu reifen, Tišri, Marhešvan und Kislev wandelt sie über den Gewässern, um die Flüsse zu trocknen, Tebeth, Sebat und Adar wandelt sie über der Wüste, um die Saaten nicht zu verdorren.

R. ELIE͑ZER SAGT, AUSSERHALB DER SCHWELLE etc. Obgleich er noch eintreten kann, und man fordert ihn nicht zum Eintreten auf, und [dem widersprechend] wird gelehrt, dass, wenn ein Unbeschnittener sich nicht beschneiden40 läßt, er, wie R. Elie͑zer sagt, sich der Ausrottung schuldig mache!? Abajje erwiderte: Das Gesetz von der weiten Reise gilt nur für den Reinen und nicht für den Unreinen41. Raba erwiderte: Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Sowohl beim Pesaḥopfer als auch beim [zweiten] Zehnten42 wird von einer weiten Reise gesprochen, wie nun da außerhalb des Ortes, da er zu essen ist, ebenso hier, außerhalb des Ortes, da es zu essen43 ist. R. Jose b. R. Jehuda sagte im Namen R. Elie͑zers: Außerhalb des Ortes, da es herzurichten44 ist. Wessen Ansicht vertritt das, was R. Jiçaḥaq b. R. Joseph gesagt hat, dass man sich bei [der Zählung] der Unreinen nach der im Tempelhofe befindlichen Mehrheit richte? Die des R. Jose b. R. Jehuda, der im Namen R. Elie͑zers lehrte.

R. JOSE SAGTE: DESHALB etc. Es wird gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte: Unter Reise könnte man eine Reise von zwei oder drei Tagen verstehen, daher heißt es:45 und auf der Reise war er nicht, und dies besagt, dass es schon über die Schwelle des Tempelhofes hinaus Reise heiße.

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WELCHEN UNTERSCIHED GIBT ES ZWISCHEN DEM ERSTEN PESAḤFESTE UND DEM ZWEITEN? AM ERSTEN GILT DAS VERBOT »NICHT ZU SEHEN UND NICHT ZU FINDEN«, AM ZWEITEN DARF MAN GESÄUERTES NEBEN UNGESÄUERTEM BEI SICH ZU HAUSE HABEN. DAS ERSTE BENÖTIGT BEIM ESSEN DES LOBLIEDES, DAS ZWEITE BENÖTIGT BEIM ESSEN NICHT DES LOBLIEDES. DAS EINE UND DAS ANDERE BENÖTIGEN DES LOBLIEDES BEI DER HERRICHTUNG, SIND NUR GEBRATEN MIT UNGESÄUERTEM UND BITTERKRAUT ZU ESSEN UND VERDRÄNGEN DEN ŠABBATH.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten:46 Nach allen Satzungen des Pesahopfers sollen sie es herrichten; die Schrift spricht von Satzungen, die dieses selbst betreffen, woher dies von Satzungen, die zu diesem gehören? Es heißt:47 mit Ungesäuertem und Bitterkraut sollen sie es essen. Man könnte glauben, auch von Satzungen, die zu diesem nicht gehören, so heißt es: 48 ihr sollt keinen Knochen an ihm zerbrechen; wie das Zerbrechen eines Knochens eine dieses selbst betreffende Satzung ist, ebenso jede andere dieses selbst betreffende Satzung. Isi b. Jehuda sagte: Sollen sie es herrichten, die Schrift spricht von Satzungen, die dieses selbst betreffen!?

Der Meister sagte: Man könnte glauben, auch von Satzungen, die zu diesem nicht gehören. Du sagtest ja, der Schriftvers spreche von Satzungen, die diese selbst betreffen!?

Er meint es wie folgt: man könnte glauben, da es heißt: mit Ungesäuertem und Bitterkraut sollen sie es essen, so nehme man es mit [der Einschränkung:] sollen sie es herrichten, nicht genau, vielmehr sei dies eine auf eine Spezialisierung folgende Generalisierung, in welchem Falle die Generalisierung eine Hinzufügung zur Spezialisierung49 ist, sodaß auch alle anderen [Satzungen] einzuschliessen sind, so lehrt er uns.

Wofür verwendet Isi b. Jehuda [das Wort] Knochen?

Daß es einerlei ist, ob einen Knochen, in dem Mark ist, oder einen Knochen, in dem kein Mark ist.

Wofür verwenden die Rabbanan [die Worte] sollen sie es herrichten?

Dafür, dass man das Pesaḥopfer nicht für einen einzelnen50 schlachte, vielmehr suche man möglichst [nach Beteiligten].

Die Rabbanan lehrten: Nach allen Satzungen des Pesaḥopfers sollen sie es herrichten; man könnte glauben, wie am ersten das Verbot »nicht zu sehen und nicht zu finden« gilt, ebenso gilt am zweiten das Verbot »nicht zu sehen und nicht zu finden«, so heißt es: mit Ungesäuertem und Bitterkraut sollen sie es essen. Ich weiß dies von den Geboten, woher dies von den Verboten?

Es heißt sie sollen nichts davon bis zum Morgen zurücklassen. Ich weiß dies nur von einem einem Gebote entstammenden51 Verbote, woher dies von einem absoluten Verbote? Es heißt:52 ihr sollt keinen Knochen an ihm zerbrechen. Wie die Spezialisierung von einem Gebote, einem einem Gebote entstammenden Verbote und einem absoluten Verbote spricht, ebenso auch alles andere, ob Gebot, einem Gebot entstammendes Verbot oder absolutes Verbot.— Was gleich [dem Essen] von Ungesäuertem und Bitterkraut schließt die Generalisierung ein?

Das Braten am Feuer.

Was schließt die Spezialisierung aus?

Das Fortschaffen des Sauerteiges.

Vielleicht umgekehrt!?

Die dieses selbst betreffende Vorschrift ist bedeutender.

Was gleich dem Verbote, etwas davon bis zum Morgen übrigzulassen, schließt die Generalisierung ein?

Nichts davon hinauszubringen53. Dieses gleicht jenem: in dem einen Falle wird es durch das Übrigbleiben und in dem anderen Falle durch das Hinausbringen untauglich.

Was schließt die Spezialisierung aus?

Das Verbot »nicht zu sehen und nicht zu finden«. Dieses gleicht jenem: wegen des einen erhält man keine Geißelhiebe, da es ein einem Gebote entstammendes Verbot ist, und wegen des anderen erhält man keine Geißelhiebe, da es ein einem Gebote entstammendes Verbot ist.

Vielleicht umgekehrt!?

Die dieses selbst betreffende Vorschrift ist bedeutender.

Was gleich dem Zerbrechen eines Knochens schließt die Generalisierung ein?

54 Ihr sollt davon nichts halbroh essen.

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Was schließt die Spezialisierung aus?

55 Du sollst das Blut meines Opfers nicht zu Gesäuertem schlachten. Vielleicht umgekehrt!?

Die dieses selbst betreffende Vorschrift ist bedeutender.

DAS ERSTE BENÖTIGT BEIM ESSEN DES LOBLIEDES etc. Woher dies? R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq: Die Schrift sagt: 56 Lieder werdet ihr singen wie in der Nacht der Festweihe; die Nacht, die zum Feste geweiht ist, benötigt des Lobliedes, die Nacht, die nicht zum Feste geweiht ist, benötigt nicht des Lobliedes.

DAS EINE UND DAS ANDERE BENÖTIGEN DES LOBLIEDES BEI DER HERRICHTUNG etc. Aus welchem Grunde?

Wenn du willst, sage ich: nur die Nacht ist ausgeschlossen, nicht aber der Tag. Wenn du aber willst, sage ich: ist es denn möglich, dass die Jisraéliten ihre Pesaḥopfer schlachten oder ihre Feststräuße [in die Hand] nehmen, ohne dabei das Loblied zu sprechen!?

GEBRATENES etc. ZU ESSEN. Nur den Šabbath [verdrängt es] und nicht die Unreinheit, somit vertritt unsere Mišna nicht die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt: [Das zweite Pesaḥopfer] verdrängt den Šabbath und nicht die Unreinheit57; R. Jehuda sagt, es verdränge auch die Unreinheit.

Was ist der Grund des ersten Tanna?

Es wurde wegen der Unreinheit zurückgesetzt, und nun soll es in Unreinheit dargebracht werden!?

Und R.Jehuda!?

Die Tora sorgte dafür, dass er es in Reinheit herrichte, ist ihm dies aber nicht beschieden, so richte er es in Unreinheit her.

Die Rabbanan lehrten: Das erste Pesaḥopfer verdrängt den Šabbath, das zweite Pesaḥopfer verdrängt ebenfalls den Šabbath; das erste Pesaḥopfer verdrängt die Unreinheit, das zweite Pesaḥopfer verdrängt ebenfalls die Unreinheit; das erste Pesaḥopfer erfordert das Übernachten [in Jerušalem], das zweite Pesaḥopfer erfordert ebenfalls das Übernachten.

Es verdrängt die Unreinheit, also nach R. Jehuda, und nach R. Jehuda ist ja das Übernachten nicht erforderlich, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagte, woher, dass das zweite Pesaḥopfer nicht das Übernachten erfordere? Es heißt:58 und am anderen Morgen mache dich auf, um heimzukehren, und darauf folgt:59 sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen wobei sechs Tage Ungesäuertes gegessen wird, ist auch das Übernachten erforderlich, wobei nicht sechs Tage [Ungesäuertes] wird, ist auch das Übernachten nicht erforderlich!?

Zwei Tannaím streiten über die Ansicht R. Jehudas.

IN UNREINHEIT DARGEBRACHTE60 PESAḤOPFER DÜRFEN MÄNNLICHE FLUSSBEHAFTETE, WEIBLICHE FLUSSBEHAFTETE, MENSTRUIERENDE UND WÖCHNERINNEN NICHT ESSEN; HABEN SIE DAVON GEGESSEN, SO SIND SIE VON DER AUSROTTUNG FREI. NACH R. ELIE͑ZER SIND SIE FREI, AUCH WEGEN DES EINTRETENS IN DEN TEMPEL.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, wenn männliche Flußbehaftete, weibliche Flußbehaftete, Menstruierende und Wöchnerinnen vom in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfer gegessen haben, seien sie schuldig, so heißt es:61 jeder Reine darf das Fleisch essen; derjenige aber, der Fleisch vom dem Herrn dargebrachten Heilsopfer ißt, während ihm Unreinheit anhaftet, soll ausgerottet werden. Wenn Reine es essen dürfen, sind die Unreinen deswegen schuldig, wenn Reine es nicht essen dürfen, sind die Unreinen deswegen nicht schuldig. R. Elie͑zer sagte: Man könnte glauben, wenn Flußbehaftete bei der Herrichtung des in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfers sich in den Tempelhof hineingedrängt haben, seien sie schuldig, so heißt es:62 sie sollen jeden Aussätzigen, jeden Flußbehafteten und jeden Leichenunreinen aus dem Lager hinausschaffen. Wenn Leichenunreine hinausgeschafft werden, sind auch Flußbehaftete und Aussätzige hinauszuschaffen, wenn Leichenunreine nicht hinausgeschafft63 werden, sind auch Flußbehaftete und Aussätzige nicht hinauszuschaffen.

R. Joseph fragte: Wie ist es, wenn die Leichenunreinen sich bei der Herrichtung des in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfers in den Tempel hineingedrängt haben: ist, da die Unreinheit im Tempelhofe erlaubt worden ist, auch die Unreinheit im Tempel erlaubt, oder aber ist, was erlaubt worden ist, erlaubt, und was nicht erlaubt worden ist, nicht erlaubt? Raba erwiderte: Die Schrift sagt: sie sollen aus dem Lager hinausschaffen, ferner auch:64 außerhalb des Lagers sollt ihr sie hinausschaffen, auch aus einem Teile65 des Lagers. Manche lesen: Raba erwiderte: Die Schrift sagt: sie sollen aus dem Lager hinausschaffen etc., außerhalb des Lagers sollt ihr sie hinausschaffen; die außerhalb des Lagers hinausgeschafft werden, müssen auch aus [einem Teile des] Lagers hinausgeschafft werden66.

R. Joseph fragte: Wie ist es, wenn die Leichenunreinen sich vorgedrängt und die Opferteile des in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfers gegessen

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haben: ist, da die Verunreinigung des Fleisches erlaubt worden ist, auch die Verunreinigung der Opferteile erlaubt, oder aber ist, was erlaubt worden ist, erlaubt, und was nicht erlaubt worden ist, nicht erlaubt? Raba erwiderte: Merke, die Verunreinigung der Opferteile wird ja von der Verunreinigung des Fleisches gefolgert, denn es heißt: dem Herrn dargebrachten, und dies schließt die Opferteile ein; ist die Verunreinigung des Fleisches verboten, so ist auch die Verunreinigung der Opferteile verboten, und ist die Verunreinigung des Fleisches nicht verboten, so ist auch die Verunreinigung der Opferteile nicht verboten.

R. Zera fragte: Wie wurden die Opferteile des in Miçrajim hergerichteten Pesaḥopfers aufgeräuchert67? Abajje entgegnete ihm: Wer sagt uns, dass sie daraus nicht einen Spießbraten gemacht haben!? Ferner lehrte ja R. Joseph, dass sie da drei Altäre hatten: die Oberschwelle und die beiden Türpfosten68; weiter aber hatten sie nichts.

WODURCH UNTERSCHEIDET SICH DAS IN MIçRAHM [HERGERICHTETE] PESAḤOPFER VON DEM DER [SPÄTEREN] GESCHLECHTER? DAS PESAḤOPFER IN MIçRAHM WURDE AM ZEHNTEN [NISAN] BESORGT, ES BENÖTIGTE DES BESPRENGENS DER OBERSCHWELLE UND DER BEIDEN PFOSTEN MITTELST EINES YSOPBÜNDELS, ES WURDE IN EILE GEGESSEN, UND IN EINER NACHT; DAS PESAḤFEST DER [SPÄTEREN] GESCHLECHTER ABER WÄHRT SIEBEN TAGE.

GEMARA. Woher dies?

Es heißt:69 sprecht zu der ganzen Gemeinde Jisraél folgendermaßen: Am zehnten dieses Monats nehme sich ein jeder; dieses wurde am zehnten genommen, nicht aber ist das für die [späteren] Geschlechter bestimmte Pesaḥopfer am zehnten zu nehmen.

Es heißt ja aber auch:70 ihr sollt es bis zum vierzehnten Tage dieses Monats aufbewahren; ist etwa auch hierbei zu erklären, nur dieses benötigte vier Tage vor dem Schlachten einer Untersuchung, nicht aber benötigen andere einer Untersuchung, Ben-Bag-Bag lehrte ja: Woher, dass das beständige Opfer vier Tage vor dem Schlachten einer Untersuchung bedarf? Hier heißt es:71 ihr sollt es bewahren, es mir zur festgesetzten Zeit darzubringen, und dort heißt es: ihr sollt es bis zum vierzehnten Tage aufbewahren; wie dort vier Tage vor dem Schlachten eine Untersuchung erforderlich ist, ebenso ist auch hierbei vier Tage vor dem Schlachten eine Untersuchung erforderlich!?

Anders ist es hierbei, wo es bewahren heißt.

Aber auch beim Pesaḥopfer für die [späteren] Geschlechter heißt es ja:72 du sollst diesen Dienst in diesem Monat verrichten, alle Dienstverrichtungen dieses Monats müssen diesem gleichen!?

Vielmehr, [das Wort] dieses schließt hier das ihm gleiche zweite Pesaḥfest73 aus.

— Es heißt ja aber auch:74 sie sollen das Fleisch in dieser Nacht essen; ist etwa auch hierbei zu erklären, nur dieses werde in dieser Nacht gegessen, nicht aber sind andere in der Nacht zu essen!?

Die Schrift sagt: du sollst diesen Dienst verrichten75.

Worauf deutet [das Wort] dieses?

Auf die Lehre des R.Elea͑zar b. A͑zarja und des R. A͑qiba76

Es heißt ja aber auch:77 kein Unbeschnittener darf davon essen; ist etwa auch hierbei zu erklären, er dürfe nur davon nichts essen, wohl aber dürfe er vom Pesaḥopfer der [späteren] Geschlechter essen!?

Die Schrift sagt: du sollst [diesen Dienst] verrichten78.

Worauf deutet [das Wort] davon?

— Davon darf er nicht essen, wohl aber darf er Ungesäuertes und Bitterkraut essen.

Es heißt ja aber auch:79 kein Fremdenkind darf davon essen; ist etwa auch hierbei zu erklären, es dürfe nur davon nicht essen, wohl aber dürfe es vom Pesaḥopfer der [späteren] Geschlechter essen!?

— Die Schrift sagt: du sollst [diesen Dienst] verrichten80.

Worauf deutet [das Wort] davon?

Nur hierfür macht die Abtrünnigkeit [die Person] untauglich, nicht aber macht die Abtrünnigkeit untauglich für die Hebe. Und dies ist sowohl vom Unbeschnittenen als auch vom Fremdenkinde81 zu lehren nötig. Würde der Allbarmherzige es vom Unbeschnittenen geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil er widerwärtig ist, nicht aber ein Fremdenkind, das nicht widerwärtig ist. Und würde der Allbarmherzige es nur vom Fremdenkinde geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil es das Herz nicht zum Himmel richtet, nicht aber ein Unbeschnittener, der das Herz zum Himmel richtet. Daher ist beides nötig.

Es heißt ja aber auch:82 ein Beisaß oder Löhner darf davon nicht essen; ist etwa auch hierbei zu erklären, er dürfe davon nicht essen, wohl aber darf er vom Pesaḥopfer der [späteren] Geschlechter essen!?

Die Schrift sagt: du sollst [diesen Dienst] verrichten83.

Worauf deutet [das Wort] davon?

Nur hierfür macht die Abtrünnigkeit [die Person] untauglich, nicht aber macht die Abtrünnigkeit untauglich für die Hebe.

Es heißt ja aber auch:84 nur wenn man ihn beschnitten hat, so darf er davon essen; ist etwa auch hierbei zu erklären, er dürfe nur davon nicht essen, wohl aber darf er vom Pesaḥopfer der [späteren] Geschlechter essen!?

Die Schrift sagt: du sollst [diesen Dienst] verrichten85.

Worauf deutet [das Wort] davon?

Nur hierfür ist die Beschneidung der Männer und Sklaven unerläßlich, nicht aber ist die Beschneidung der Männer und Sklaven unerläßlich für die Hebe.

Es heißt ja aber auch:86 ihr sollt keinen Knochen an ihm zerbrechen; ist etwa auch hierbei zu erklären, nur von diesem dürfe man nicht zerbrechen, wohl aber darf man vom Pesaḥopfer der [späteren] Geschlechter zerbrechen!?

Die Schrift sagt: du sollst [diesen Dienst] verrichten87.

Worauf deutet [das Wort] an ihm?

Nur an einem tauglichen, nicht aber an einem untauglichen.

Es heißt ja aber auch:88 ihr sollt davon nicht halbroh essen: ist etwa auch hierbei zu erklären, man dürfe nur von diesem nicht halbroh essen, wohl aber dürfe man halbroh essen vom Pesaḥopfer der [späteren] Geschlechter!?

Die Schrift sagt: du sollst [diesen Dienst] verrichten89.

Worauf deutet [das Wort] davon?

Auf die Lehre Rabas im Namen R. Jiçḥaqs90.

ES WURDE IN EILE GEGESSEN etc. Woher dies?

Die Schrift sagt:91 ihr sollt es in Eile essen; nur dieses wurde in Eile gegessen, nicht aber sind andere in Eile zu essen.

DAS PESAḤFEST DER [SPÄTEREN] GESCHLECHTER ABER WÄHRT SIEBEN TAGE. Worauf bezieht sich dies: wollte man sagen, auf das Pesaḥopfer, so wird ja das Pesaḥopfer nicht an allen sieben Tagen gegessen, wollte man

Blatt 96b

sagen, auf [das Verbot des] Gesäuerten, wonach dieses beim Pesaḥopfer von Miçrajim nicht mehr als eine Nacht währte, so wird ja gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte: Woher, dass beim Pesaḥopfer in Miçrajim [das Verbot des] Gesäuerten nur einen Tag währte? Es heißt:92 kein Gesäuertes darf gegessen werden, und darauf folgt:93 heute zieht ihr aus!?

Vielmehr, er meint es wie folgt: in einer Nacht94, und ebenso das Pesaḥopfer der [späteren] Geschlechter; [das Verbot des] Gesäuerten aber währt nur einen Tag, und am Pesaḥfeste für die [späteren] Geschlechter sieben Tage.

R. JEHOŠUA͑ SAGTE: ICH HABE GEHÖRT, DASS DAS EINGETAUSCHTE DES PELLe SAHOPFERS [ALS HEILSOPFER] DARZUBRINGEN SEI, [UND WIEDERUM,] DASS DAS EINGETAUSCHTE DES PESAḤOPFERS NICHT DARZUBRINGEN SEI, UND WEISS DIES NICHT ZU ERKLÄREN. R. A͑QIBA SPRACH: ICH WILL DIES ERKLÄREN: DIST DAS PESAḤOPFER95 VOR DEM SCHLACHTEN DES [ERSATZ—]PESAḤOPFERS GEFUNDEN WORDEN, SO LASSE MAN ES WEIDEN, BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT, SODANN VERKAUFE MAN ES UND KAUFE FÜR DEN ERLÖS EIN HEILSOPFER, UND EBENSO DAS DAFÜR EINGETAUSCHTE; WENN ABER NACH DEM SCHLACHTEN DES PESAḤOPFERS, SO IST ES ALS HEILSOPFER DARZUBRINGEN, UND EBENSO DAS DAFÜR EINGETAUSCHTE.

GEMARA. Sollte er doch sagen, manches Pesaḥopfer sei darzubringen und manches Pesaḥopfer sei nicht darzubringen!?

Er lehrt uns folgendes: manches Eingetauschte96 eines Pesaḥopfers ist nicht darzubringen. Es wurde gelehrt: Rabba sagte, unsere Mišna lehre »vor dem Schlachten« und »nach dem Schlachten; R. Zera sagte, unsere Mišna lehre »vor Mittag«97 und »nach Mittag«.

Aber gegen R. Zera [ist ja einzuwenden], es heißt ja: vor dem Schlachten des Pesaḥopfers!?

Sage: vor der Zeit des Schlachtens des Pesaḥopfers. Hierüber [streiten auch] Tannaím: Ist das Pesaḥopfer98 vor dem Schlachten gefunden worden, so lasse man es weiden, wenn nach dem Schlachten, so ist es [als Heilsopfer] darzubringen; R. Elie͑zer sagt, wenn vor Mittag, so lasse man es weiden, wenn nach Mittag, so ist es darzubringen.

WENN ABER NACH DEM SCHLACITEN DES PESAḤOPFERS, SO IST ES ALS HEILSOPFER DARZUBRINGEN etc. Raba sagte: Dies nur, wenn [das Eingetauschte] nach dem Schlachten gefunden und vor dem Schlachten umgetauscht worden ist, wenn es aber vor dem Schlachten gefunden und nach dem Schlachten umgetauscht worden ist, so rührt das Eingetauschte von einer zurückgesetzten Heiligkeit99 her und ist nicht darzubringen.

Abajje wandte gegen ihn ein:100 Wenn ein Lamm; wozu heißt es: wenn ein Lamm? Dies schließt das Eingetauschte des Pesaḥopfers nach dem Pesaḥfeste ein, das als Heilsopfer darzubringen ist. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es nach dem Schlachten gefunden und nach dem Schlachten umgetauscht worden ist, so ist dies ja selbstverständlich, wozu der Schriftvers; doch wohl, wenn es vor dem Schlachten gefunden und nach dem Schlachten umgetauscht worden ist!? Nein, tatsächlich, wenn es nach dem Schlachten gefunden und nach dem Schlachten umgetauscht worden ist, und der Schriftvers ist nichts weiter als eine Anlehnung. Worauf deutet der Schriftvers?

Auf folgende Lehre: Ein Lamm, dies schließt das Pesaḥopfer hinsichtlich des Fettschwanzes101 ein, und wenn es heißt: wenn ein Lamm, so schließt dies das über ein Jahr alt gewordene Pesaḥopfer102 und das infolge des Pesaḥopfers dargebrachte Heilsopfer103 hinsichtlich aller Vorschriften des Heilsopfers ein, dass sie nämlich des Stützens104, des Gußopfers und des Schwingens von Brust und Schenkel benötigen. Wenn es aber noch heißt: und wenn eine Ziege, so gilt dies als Teilung; dies lehrt, dass die Ziege nicht [der Darbringung] des Fettschwanzes benötige. Manche beziehen dies auf den Anfangssatz: Ist das Pesaḥopfer vor dem Schlachten des [Ersatz-]Pesaḥopfers gefunden worden, so lasse man es weiden, bis es ein Gebrechen bekommt, sodann verkaufe man es und kaufe für den Erlös ein Heilsopfer, ebenso das dafür Eingetauschte. Raba sagte: Dies nur, wenn [das Eingetauschte] vor dem Schlachten gefunden und vor dem Schlachten umgetauscht worden ist, wenn es aber vor dem Schlachten gefunden und nach dem Schlachten umgetauscht worden ist, so ist das Eingetauschte als Heilsopfer darzubringen, weil das Schlachten nur bei dem, was dazu tauglich wäre, wirksam ist, nicht aber bei dem, was nicht dazu tauglich105 wäre. Abajje wandte gegen ihn ein: Wenn ein Lamm, wozu heißt es [wenn ein Lamm]? Dies schließt das Eingetauschte des Pesaḥopfers nach dem Pesaḥfeste ein, das als Heilsopfer darzubringen ist. Man könnte glauben, auch wenn es vor dem Pesaḥfeste [gefunden worden ist],

Blatt 97a

so heißt es es, dieses wird dargebracht, nicht aber, das für das Pesaḥopfer Eingetauschte. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es vor dem Schlachten gefunden und vor dem Schlachten umgetauscht worden ist, so ist dies ja selbstverständlich, wozu der Schriftvers; doch wohl, wenn es vor dem Schlachten gefunden und nach dem Schlachten umgetauscht worden ist!? Dies ist eine Widerlegung Rabas. Eine Widerlegung.

Šemuél sagte: In einem Falle, wo man das Sündopfer verenden lassen106 muß, ist das Pesaḥopfer als Heilsopfer darzubringen, und in einem Falle, wo man das Sündopfer weiden lassen muß, ist das Pesaḥopfer ebenfalles weiden zu lassen. R. Joḥanan aber sagte, das Pesaḥopfer ist nur dann als Heilsopfer darzubringen, wenn es sich nach dem Schlachten eingefunden hat, nicht aber wenn vor dem Schlachten. R. Joseph wandte ein: Ist dies denn eine [stichhaltige] Regel, auch das über ein Jahr alt gewordene Sündopfer muß man ja weiden lassen, denn R. Šimo͑n b. Laqiš sagte, ein über ein Jahr alt gewordenes Sündopfer betrachte man als auf einem Begräbnisplatze107 befindlich und lasse es weiden, während das Pesaḥopfer in einem solchen Falle als Heilsopfer darzubringen ist!? Es wird nämlich gelehrt: Ein Lamm, dies schließt das Pesaḥopfer hinsichtlich des Fettschwanzes ein, und wenn es heißt: wenn ein Lamm, so schließt dies das über ein Jahr alt gewordene Pesaḥopfer und das infolge des Pesaḥopfers dargebrachte Heilsopfer hinsichtlich aller Vorschriften des Heilsopfers ein, dass sie nämlich des Stützens, des Gußopfers und des Schwingens von Brust und Schenkel benötigen. Wenn es aber noch heißt: und wenn eine Ziege, so gilt dies als Teilung; dies lehrt, dass die Ziege nicht der Darbringung des Fettschwanzes benötige!? Jener erwiderte: Šemuél sagte es nur von abhanden gekommenen, nicht aber von zurückgesetzten.

Kann dies denn bei abhanden gekommenen vorkommen, wenn [das Vieh] nach dem Absondern abhanden gekommen war, muß man es ja nach den Rabbanan weiden lassen!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand sein Sündopfer abgesondert hat und es abhanden gekommen ist, und nachdem er statt dessen ein anderes abgesondert hat, es sich wieder einfindet und beide vorhanden sind, so ist das eine darzubringen, und das andere lasse man verenden, so Rabbi; die Weisen sagen, man lasse ein Sündopfer nur dann verenden, wenn es sich erst, nachdem der Eigentümer Sühne erlangt hat, einfindet. Wenn aber bevor der Eigentümer Sühne erlangt hat, lasse man es weiden, während das Pesaḥopfer, das abhanden gekommen war und sich nach Mittag vor dem Schlachten [des Pesaḥopfers] eingefunden hat, als Heilsopfer darzubringen ist!?

Šemuél ist der Ansicht Rabbis, welcher sagt, was abhanden gekommen war, lasse man verenden108.

Aber nach Rabbi muß man ja alles, was abhanden gekommen war, verenden lassen, während man das Pesaḥopfer, das vor Mittag abhanden gekommen war und vor Mittag sich eingefunden hat, weiden lassen muß!?

Wenn vor Mittag, so heißt dies überhaupt nicht »abhanden gekommen«.

Dies nach Raba, denn Raba sagte, das Abhandenkommen über Nacht gelte nicht als Abhandenkommen.

In welchem Falle ist es demnach nach Rabbi weiden zu lassen!?

Nach R. Oša͑ja, denn R. Oša͑ja sagte:

Blatt 97b

Wenn jemand zur Sicherheit zwei Sündopfer abgesondert hat, so schaffe er sich Sühne durch das eine, und das andere lasse er weiden.

In einem solchen Falle ist ja das Pesaḥopfer als Heilsopfer darzubringen!?

Vielmehr, Šemuél ist der Ansicht R. Šimo͑ns, welcher sagte, dass man fünf Sündopfer109 verenden lasse.

Nach R. Šimo͑n gibt es ja überhaupt kein Weidenlassen!?

Šemuél sagte auch nur das eine: in einem Falle, wo man das Sündopfer verenden lassen muß, ist das Pesaḥopfer als Heilsopfer darzubringen.

Was lehrt er uns demnach damit!?

Dies schließt die Lehre R. Joḥanans aus, welcher sagte, das Pesaḥopfer sei nur dann als Heilsopfer darzubringen, wenn es sich nach dem Schlachten eingefunden hat, nicht aber, wenn vor dem Schlachten, wonach das Schlachten es zu einem solchen bestimmt, so lehrt er uns, dass die Mittagsstunde es zu einem solchen bestimmt. Eine andere Lesart: Während das Pesaḥopfer, das abhanden gekommen war und sich nach Mittag vor dem Schlachten des Pesaḥopfers eingefunden hat, als Heilsopfer darzubringen ist!?

Šemuél ist der Ansicht Rabbas, welcher sagt, das Schlachten bestimme es zu einem solchen.

Wenn aber R. Joḥanan hierzu sagt, das Pesaḥopfer werde nur dann als Heilsopfer dargebracht, wenn es sich nach dem Schlachten eingefunden hat, nicht aber, wenn vor dem Schlachten, wonach das Schlachten es zu einem solchen bestimmt, so ist ja Semuél demnach der Ansicht, die Mittagsstunde bestimme es zu einem solchen!?

Vielmehr, Šemuél ist der Ansicht Rabbis, welcher sagt, man lasse, was abhanden gekommen war, verenden.

Aber nach Rabbi muß man ja alles, was abhanden gekommen war, verenden lassen, während man das Pesaḥopfer, das vor Mittag abhanden gekommen war und sich vor »Mittag eingefunden hat, weiden lassen muß!?

Er ist der Ansicht, wenn vor Mittag, so heiße dies überhaupt nicht »abhanden gekommen, und ferner ist er der Ansicht, die Mittagsstunde bestimme es als solches.

WENN JEMAND EIN WEIBCHEN ODER EIN MÄNNCHEN IM ZWEITEN JAHRE ALS PESAḤOPFER ABSONDERT, SO LASSE MAN ES WEIDEN, BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT, SODANN VERKAUFE MAN ES, UND DER ERLÖS FREIWILLIGEN SPENDENKASSE ZU, FÜR HEILSOPFER. WENN JEMAND SEIN

Blatt 98a

PESAḤOPFER ABGESONDERT HAT UND GESTORBEN IST, SO DARF SEIN SOHN ES NICHT NACH IHM ALS PESAḤOPFER DARBRINGEN, SONDERN ALS HEILSOPFER.

GEMARA. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Hieraus ist dreierlei zu entnehmen: es ist zu entnehmen, dass Lebendiges zurückgesetzt110 werde, es ist zu entnehmen, dass auch das, was von vornherein untauglich111 war, zurückgesetzt werde, und es ist zu entnehmen, dass auch der Geldwert112 zurückgesetzt werde.

WENN JEMAND SEIN PESAḤOPFER ABGESONDERT HAT etc. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand sein Pesaḥopfer abgesondert hat und gestorben ist, so bringe sein Sohn, falls er daran mitbeteiligt war, es als Pesaḥopfer dar, wenn aber nicht, so bringe er es am sechzehnten als Heilsopfer dar. Nur am sechzehnten und nicht am fünfzehnten, somit ist er der Ansicht, Gelübde und freiwillige Spenden dürfen am Feste nicht dargebracht werden.

Wann soll der Vater gestorben sein: wollte man sagen, wenn er vor Mittag gestorben ist, wieso bringe sein Sohn, wenn er daran beteiligt ist, es als Pesaḥopfer dar, wo er ja bereits vorher von der Trauer113 betroffen worden ist, und wenn er nach Mittag gestorben ist, wieso bringe der Sohn, wenn er daran nicht beteiligt ist, es als Heilsopfer dar, es wurde ja durch die Mittagsstunde [zum Pesaḥopfer]114 bestimmt!? Raba erwiderte: Tatsächlich, wenn er vor Mittag gestorben ist, und unter »Pesaḥopfer« ist zu verstehen, er bringe es als zweites Pesaḥopfer dar. Abajje erwiderte: Er lehrt es je nachdem: wenn er nach Mittag gestorben und sein Sohn daran beteiligt ist, so bringe er es als Pesaḥopfer dar, und wenn er vor Mittag gestorben und sein Sohn daran nicht beteiligt ist, so bringe er es als Heilsopfer dar. R.Serebja erwiderte: Tatsächlich, wenn er nach Mittag gestorben ist aber schon zur Mittagsstunde in Agonie lag. R. Aši erwiderte: Tatsächlich, wenn er nach Mittag gestorben ist, nur ist hier die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, welcher sagt, Lebendiges werde nicht zurückgesetzt. Rabina erwiderte: Wenn der Eigentümer es nach Mittag abgesondert hat und nach Mittag gestorben ist; er ist der Ansicht, die Mittagsstunde mache es zu einem solchen115.

IST EIN PESAḤOPFER MIT ANDEREN OPFERN VERMISCHT WORDEN, SO MUSS MAN SIE ALLE WEIDEN LASSEN, BIS SIE EIN GEBRECHEN BEKOMMEN, SODANN VERKAUFE MAN SIE UND BRINGE FÜR DEN ERLÖS DES BESTEN UNTER IHNEN EIN OPFER DIESER ART UND FÜR DEN ERLÖS DES BESTEN UNTER IHNEN EIN OPFER JENER ART DAR, UND DEN MEHRBETRAG ERSETZE MAN AUS SEINER TASCHE. IST ES MIT ERSTGEBORENEN VERMISCHT WORDEN, SO DARF ES, WIE R. ŠIMÖN SAGT, WENN DIE GESELLSCHAFT AUS PRIESTERN BESTEHT, VON DIESEN GEGESSEN WERDEN.

GEMARA. Man bringt ja Geheiligtes in den Untauglichkeitsraum116 R. Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, man dürfe Geheiligtes in den Untauglichkeitsraum bringen. Wir haben nämlich gelernt: Wenn ein

Blatt 98b

Schuldopfer und Heilsopfer miteinander vermischt worden sind, sind sie, wie R. Šimo͑n sagt, in der Nordseite zu schlachten und [nach Vorschrift] des strengeren unter ihnen zu essen. Man erwiderte ihm:

Man bringe nicht Geheiligtes in den Untauglichkeitsraum117

Wie verfahre man hierbei nach den Rabbanan? Raba erwiderte: Man warte, bis sie Gebrechen bekommen, dann bringe man ein fettes Tier und spreche: [Die Heiligkeit] des Pesaḥopfers, welches es auch sei, werde auf dieses übertragen. Sodann darf man jenes [unter Beobachtung der Vorschriften] für ein gebrechenbehaftetes Erstgeborenes essen.

WENN EINE GESELLSCHAFT, DER DAS PESAḤOPFER ABHANDEN GEKOMMEN IST, ZU EINEM SAGT, DASS ER GEHE UND ES FÜR SIE SUCHE UND SCHLACHTE, WORAUF ER GEGANGEN IST UND ES GEFUNDEN UND GESCHLACHTET HAT, ABER AUCH SIE EINES GEHOLT UND GESCHLACHTET HABEN, SO ESSE DIESER, WENN SEINES ZUERST GESCHLACHTET WORDEN IST, VON SEINEM, UND SIE ESSEN MIT IHM EBENFALLS VON SEINEM; WENN ABER IHRES ZUERST GESCHLACHTET WORDEN IST, SO ESSEN SIE VON IHREM, UND ER ESSE VON SEINEM. WEISS MAN NICHT, WELCHES ZUERST GESCHLACHTET WORDEN IST, ODER SIND BEIDE ZU GLEICHER ZEIT GESCHLACHTET WORDEN, SO ESSE ER VON SEINEM, UND SIE DÜRFEN VON SEINEM NICHT ESSEN; IHRES ABER KOMMT IN DEN VERBRENNUNGSRAUM, UND SIE SIND VON DER HERRICHTUNG DES ZWEITEN PESAḤOPFERS FREI. SAGTE ER ZU IHNEN, DASS, WENN ER SICH VERSPÄTEN SOLLTE, SIE FÜR IHN SCHLACHTEN SOLLEN, WORAUF ER GEGANGEN IST UND ES GEFUNDEN UND GESCHLACHTET HAT, ABER AUCH SIE EINES GEHOLT UND GESCHLACHTET HABEN, SO ESSEN SIE, FALLS IHRES ZUERST GESCHLACHTET WORDEN IST, VON IHREM, UND ER ESSE EBENFALLS VON IHREM; WENN ABER SEINES ZUERST GESCHLACHTET WORDEN IST, SO ESSE ER VON SEINEM UND SIE VON IHREM. WEISS MAN NICHT, WELCHES ZUERST GESCHLACHTET WORDEN IST, ODER SIND BEIDE ZU GLEICHER ZEIT GESCHLACHTET WORDEN, SO ESSEN SIE VON IHREM, UND ER DARF VON IHREM NICHT ESSEN; SEINES ABER KOMMT IN DEN VERBRENNUNGSRAUM, UND ER IST VON DER HERRICHTUNG DES ZWEITEN PESAHOPFERS FREI. SAGTE ER ZU IHNEN UND SIE ZU118 IHM, SO ESSEN SIE ALLE VOM ZUERST [GESCHLACHTETEN]; WEISS MAN NICHT, WELCHES ZUERST GESCHLACHTET WORDEN IST, ODER SIND BEIDE ZU GLEICHER ZEIT GESCHLACHTET WORDEN, SO KOMMEN BEIDE IN DEN VERBRENNUNGSRAUM. SAGTE ER NICHTS ZU IHNEN UND SIE NICHTS ZU IHM, SO SIND SIE NICHT VON EINANDER ABHÄNGIG.

WENN DIE PESAḤOPFER ZWEIER GESELLSCHAFTEN MIT EINANDER VERMISCHT WORDEN SIND, SO WÄHLEN DIE EINEN DAS EINE UND DIE ANDEREN DAS ANDERE, UND EINER VON DIESEN VERFÜGT SICH ZU JENEN, UND EINER VON JENEN VERFÜGT SICH ZU DIESEN, UND SIE SPRECHEN [ZUM VERTRETER] WIE FOLGT: GEHÖRT DIESES PESAḤOPFER UNS, SO SEIEN DEINE HÄNDE VON DEINEM ZURÜCKGEZOGEN UND DU AN UNSEREM BETEILIGT, UND GEHÖRT DIESES PESAḤOPFER DIR, SO SEIEN UNSERE HÄNDE VON UNSEREM ZURÜCKGEZOGEN UND WIR AN DEINEM BETEILIGT. SO AUCH FÜNF GESELLSCHAFTEN VON JE FÜNF ODER ZEHN PERSONEN; SIE WÄHLEN EINEN AUS JEDER GESELLSCHAFT UND SPRECHEN EBENSO ZU EINANDER. WENN DIE PESAḤOPFER ZWEIER EIGENTÜMER VERMISCHT WORDEN SIND, SO WÄHLE EINER DAS EINE UND DER ANDERE DAS ANDERE, UND DER EINE NEHME JEMAND VON DER STRASSE119 ALS TEILNEHMER, UND DER ANDERE NEHME JEMAND VON DER STRASSE ALS TEILNEHMER, SODANN VERFÜGE SICH DIESER ZU JENEM UND JENER ZU DIESEM UND SIE SPRECHEN ZU EINANDER WIE FOLGT: GEHÖRT DIESES PESAḤOPFER MIR, SO SEIEN DEINE HÄNDE VON DEINEM ZURÜCKGEZOGEN UND DU AN MEINEM BETEILIGT, UND GEHÖRT DIESES PESAḤOPFER DIR, SO SEIEN MEINE HÄNDE VON MEINEM ZURÜCKGEZOGEN UND ICH AN DEINEM BETEILIGT.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Sagte er zu ihnen120 und sie zu ihm, so essen sie vom zuerst [Geschlachteten]; sagte er nichts zu ihnen und sie nichts zu ihm,

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so sind sie nicht von einander abhängig. Hieraus folgerten die Weisen, dass das Schweigen gut sei für die Klugen, und um so mehr für die Toren. So heißt es auch:121 der schweigende Narr kann für einen Klugen gehalten werden.

WENN DIE PESAḤOPFER ZWEIER EIGENTÜMER VERMISCHT WORDEN SIND etc. Unsere Mišna vertritt somit nicht die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt:122 Wenn aber die Familie für ein Lamm zu klein ist, dies lehrt, dass [die Gesellschaft] sich vermindern dürfe, nur muß einer der Gesellschaft zurückbleiben so R. Jehuda; R. Jose sagt, sie dürfen das Pesaḥopfer nicht [herrenlos]123 lassen. R. Joḥanan erwiderte: Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht R. Jehudas, denn da R. Jehuda der Ansicht ist, man dürfe das Pesaḥopfer nicht für einen einzelnen schlachten, so ist [das Pesaḥopfer] von vornherein dazu bestimmt, dass noch jemand sich daran beteilige, sodaß [der Hinzukommende] einem der Gesellschaft gleicht. R. Aši sagte: Dies ist auch aus unserer Mišna zu entnehmen, denn diese lehrt: so auch fünf Gesellschaften von je fünf Personen. Nur von je fünf, nicht aber von fünf und vier; doch wohl deshalb, weil bei einem kein Eigentümer zurückbleiben würde. Schließe hieraus.


  1. Indem er ihn für das zweite Pesaḥfest zurückgesetzt hat.↩︎

  2. Der, wenn er will, das P. herrichten darf; man vegleiche supra Fol. 91a.↩︎

  3. Der im Schlußsatze auf jeden Fall mitgezählt wird. (Im Schlußsatze ist das ולא als Relativum, statt ושלא, aufzufassen, nicht aber im Anfangssatze.)↩︎

  4. Num. 9,10.↩︎

  5. Weil es ihm verboten ist.↩︎

  6. Da er abends beim Essen rein ist, ebenso für den Verreisten, der abends daheim sein kann.↩︎

  7. Num. 9,10.↩︎

  8. Die darüber streiten; man vegleiche supra Fol. 91b.↩︎

  9. Wer die Herrichtung des ersten absichtlich unterläßt, verfällt der Ausrottungsstrafe, auch wenn er das zweite herrichtet.↩︎

  10. Num. 9,13.↩︎

  11. Num. 9,13.↩︎

  12. Num. 9,13.↩︎

  13. Num. 9,13.↩︎

  14. Das mit der Ausrottungsstrafe belegt ist; man vegleiche Num. 15,30.↩︎

  15. Lev. 24,15.↩︎

  16. Im angezogenen Schriftverse, das Rabbi mit »wenn« übersetzt, wonach der folgende Satz ein Fall für sich ist; die Partikel כי hat verschiedene Bedeutungen; man vegleiche Rh. Fol. 3a.↩︎

  17. Dem nach würde man nicht wissen, dass auf die Beschimpfung des göttlichen Namens die Ausrottungsstrafe gesetzt ist.↩︎

  18. Er muß rechtzeitig in den Tempelhof gelangen können.↩︎

  19. Auf den Buchstaben ה im W.e רהפה (Num. 9,10) befindet sich im masoretischen Texte ein diakritischer Punkt.↩︎

  20. Eine Parasange hat vier Mil.↩︎

  21. Gen. 19,15.↩︎

  22. Ib. V. 23.↩︎

  23. Abends ist er ja rein.↩︎

  24. In welchem Falle er gleich dem durch ein Kriechtier Verunreinigten ebenfalls abends rein ist.. Er muß seine Bagage zurücklassen und allein nach Jerušalem eilen.↩︎

  25. Num. 9,13.↩︎

  26. Für den Tag bleiben 30 Mil, in welcher Zeit die Sonne 6000 Parasangen zurücklegt; demnach legt die Sonne von Anbruch der Morgenröte bis Sonnenaufgang, wo sie durch die Dicke des Himmels geht, 1000 Parasangen zurück.↩︎

  27. Demnach bleiben 32 Mil für den Tag zurück, den er von Anbruch der Morgenröte bis zum Hervortreten der Sterne rechnet; allenfalls hat nach ihm der eigentl. Tag 32 Mil.↩︎

  28. Der ob. Fol. 93b den in dieser Zeit von Lot zurückgelegten Weg auf 5 Parasangen angibt.↩︎

  29. Wörtl. bewohnte Gegend, Kulturwelt, die Lesart השולת in den Tosaphot Pes. 118b, die von manchen bevorzugt wird (Hammagid IVp.) ist ein Lapsus.↩︎

  30. Da nun viele Sterne am Himmel sind, so ist ja die Himmelssphäre weit größer als $6000 Parasangen.↩︎

  31. Der obigen Lehre Rabas.↩︎

  32. Jes. 14,14.↩︎

  33. Ps. 90,10.↩︎

  34. Das W. כת ist wohl Dittographie.↩︎

  35. Jes.14,15.↩︎

  36. Eigentlich Rad, an welchem sich die 12 Sternbilder befinden.↩︎

  37. Nach Raschi mit Stier identisch.↩︎

  38. Das Rad dreht sich um seine Achse, die beiden Pole bleiben jedoch unbeweglich. Statt ככוציוא lesen manche כפרוא, was wahrscheinlicher ist.↩︎

  39. Die Türangeln befanden sich in der Mitte der Oberund Unterschwelle.↩︎

  40. Um vom Pesaḥopfer essen zu dürfen. Entsprechend müßte er zu diesem Zwecke auch in den Tempelhof einzutreten verpflichtet sein.↩︎

  41. Und ebensowenig für den Unbeschnittenen.↩︎

  42. Cf. Dt. 14,24.↩︎

  43. Dh. außerhalb Jerušalems.↩︎

  44. Dh. außerhalb der Tempelhofmauer.↩︎

  45. Num. 9,10.↩︎

  46. Num. 9,12.↩︎

  47. Ib. V. 11.↩︎

  48. Num. 9,12.↩︎

  49. Eine der 7 Hillelschen hermeneutischen Regeln: folgt die Spezialisierung auf die Generalisierung, so gilt dies als Einschränkung u. alles andere ist auszuschließen; folgt die Generalisierung auf die Spezialisierung, so gilt dies als Erweiterung u. alles, was die Generalisierung zuläßt, ist einzuschließen.↩︎

  50. Sie, in der Mehrzahl.↩︎

  51. Es ist Gebot, das Fleisch aufzuessen, unterläßt man dieses Gebot, so übertritt man das Verbot des Übriglassens.↩︎

  52. Num. 9,12.↩︎

  53. Es ist Gebot, es an Ort und Stelle zu essen, unterläßt man dieses Gebot, so übertritt man das Verbot des Hinausbringens.↩︎

  54. Ex. 12,9.↩︎

  55. Ib. 34,25.↩︎

  56. Jes. 30,29.↩︎

  57. Dh. das Gesetz von der Unreinheit; darf in Unreinheit nicht dargebracht werden.↩︎

  58. Dt. 16,7.↩︎

  59. Ib. V. 8.↩︎

  60. Wenn die Mehrheit der Gemeinde unrein ist.↩︎

  61. Lev. 7,19. 20.↩︎

  62. Num. 5,2.↩︎

  63. Cf. supra Fol. 66b.↩︎

  64. Num. 5,3.↩︎

  65. Obgleich sie in den Tempelhof kommen dürfen, müssen sie dennoch aus dem Tempel selbst hinausgeschafft werden.↩︎

  66. Da aber die Leichenunreinen in den Tempelhof eintreten dürfen, so werden sie aus dem Tempel nicht hinausgeschafft.↩︎

  67. Sie hatten ja keinen Altar.↩︎

  68. Worauf das Blut gesprengt wurde (man vegleiche Ex. 12,7); die Opferteile wurden dem nach gegessen.↩︎

  69. Ex. 12,3.↩︎

  70. Ib. V. 6.↩︎

  71. Da aber die Leichenunreinen in den Tempelhof eintreten dürfen, so werden sie aus dem Tempel nicht hinausgeschafft.↩︎

  72. Ex. 13,5.↩︎

  73. Dieses gleicht dem in Miçrajim hergerichteten, indem es ebenfalls nur einen Tag währt.↩︎

  74. Ex. 12,8.↩︎

  75. Wie oben: die Dienstverrichtungen gleichen diesem.↩︎

  76. Die sich auf diesen Schriftvers beziehen; man vegleiche Ber. Fol. 9a.↩︎

  77. Ex. 12,48.↩︎

  78. Wie oben: die Dienstverrichtungen gleichen diesem.↩︎

  79. Ib. V. 43.↩︎

  80. Wie oben: die Dienstverrichtungen gleichen diesem.↩︎

  81. Worunter der Abtrünnige verstanden wird, der Gott entfremdet wurde. 77. Ex. 12,45.↩︎

  82. Ex. 12,45.↩︎

  83. Wie oben: die Dienstverrichtungen gleichen diesem.↩︎

  84. Ib. V. 44.↩︎

  85. Wie oben: die Dienstverrichtungen gleichen diesem.↩︎

  86. Num. 9,46.↩︎

  87. Wie oben: die Dienstverrichtungen gleichen diesem.↩︎

  88. Ex. 12,9.↩︎

  89. Wie oben: die Dienstverrichtungen gleichen diesem.↩︎

  90. Daß einem Unbeschnittenen auch der Zehnt verboten ist; man vegleiche Jab. Fol. 74a.↩︎

  91. Das W. כת ist wohl Dittographie.↩︎

  92. Ib. 13,3.↩︎

  93. Ib. V. 4.↩︎

  94. Nach Raschi mit Stier identisch.↩︎

  95. Das Rad dreht sich um seine Achse, die beiden Pole bleiben jedoch unbeweglich. Statt ככוציוא lesen manche כפרוא, was wahrscheinlicher ist.↩︎

  96. Und man sage nicht, dieses gelte von vornherein als Heilsopfer.↩︎

  97. Wo das reservierte Lamm zum Pesaḥopfer bestimmt wird.↩︎

  98. Das zuerst als Pesaḥopfer bestimmt und abhanden gekommen war.. Und man sage nicht, dieses gelte von vornherein als Heilsopfer.↩︎

  99. Da dann das Original selbst kein Heilsopfer ist, sondern ein zurückgesetztes Pesaḥopfer.↩︎

  100. Lev. 3,7.↩︎

  101. Von dem nicht ausdrücklich gesagt wird, dass er darzubringen sei.↩︎

  102. Cf. supra Fol 7ab. Anm. 68.↩︎

  103. Dh. das Eingetauschte des Pesaḥopfers oder der Überschuß der dafür bestimmten Geldsumme; so nach Raschi zSt. Nach einer anderen Erklärung Raschis (Zeb. 9b), das sogenannte Festopfer (man vegleiche supra Fol. 69b).↩︎

  104. Zur Zeit des Schlachtens war das Eingetauschte noch profan u. kann später als Heilsopfer dargebracht werden.↩︎

  105. Zur Zeit des Schlachtens war das Eingetauschte noch profan u. kann später als Heilsopfer dargebracht werden.↩︎

  106. Das Opfertier wird eingesperrt u. man verabreicht ihm keine Nahrung. Dies hat in 5 Fällen zu erfolgen: 1. beim Jungen d. Opfertieres, 2. beim Eingetauschten desselben, 3, wenn der Eigentümer stirbt, 4, wenn es abhanden gekommen war u, der Eigentümer Sühne durch ein anderes erlangt hat, 5. wenn es über ein Jahr alt geworden ist.↩︎

  107. Wohin ein Priester nicht kommen darf, dh. man darf es nicht schlachten.↩︎

  108. Was beim Pesaḥopfer der Darbringung als Heilsopfer entspricht.↩︎

  109. Cf. Anm. 95.↩︎

  110. Obgleich das Tier zuerst als Pesaḥopfer bestimmt war, so wird es dennoch nicht als solches dargebracht.↩︎

  111. Ein Weibchen oder ein Lämmchen im 2. Lebensjahre waren von vornherein unzulässig, dennoch wird die Heiligkeit des Pesaḥopfers auf diese übertragen.↩︎

  112. Dh. wenn von vornherein überhaupt nur der Geldwert geheiligt worden ist.↩︎

  113. Somit obliegt ihm nicht mehr die Pflicht, das P. herzurichten.↩︎

  114. Ein solches muß man ja weiden lassen; man vegleiche supra Fol. 96b.↩︎

  115. In der Mittagsstunde war es noch nicht als P. bestimmt; ist aber der Sohn daran beteiligt, so war die Pflicht bereits vorher eingetreten.↩︎

  116. Wenn die Priester (nach RŠ) es als Pesaḥopfer essen und etwas zum folgenden Morgen zurückiglich, während das Erstgeborene zwei Tage und eine Nacht gegessen werden darf. Ebenso ist die Essensfrist für das Heilsopfer länger als die des Schuldopfers.↩︎

  117. Wenn die Priester (nach RŠ) es als Pesaḥopfer essen und etwas zum folgenden Morgen zurückiglich, während das Erstgeborene zwei Tage und eine Nacht gegessen werden darf. Ebenso ist die Essensfrist für das Heilsopfer länger als die des Schuldopfers.↩︎

  118. Daß sie event, das P. für einander schlachten sollen.↩︎

  119. Damit, wenn einer sich zurückzieht, das Pesaḥopfer nicht herrenlos bleibe.↩︎

  120. Daß sie event, das P. für einander schlachten sollen.↩︎

  121. Ein solches muß man ja weiden lassen; man vegleiche supra Fol. 96b.↩︎

  122. Ex. 12,4.↩︎

  123. Die Beteiligten dürfen sich zurückziehen, wenn an ihre Stelle andere hinzugekommen sind.↩︎