Pessachim Kapitel 1

Der Talmud, Traktat (Massechet Pessachim) in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter / Dapim

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Übersetzung

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BEIM LICHTE1 ZUM VIERZEHNTEN [NISAN] SUCHE MAN BEIM SCHEINE EINER LEUCHTE DAS GESÄUERTE2 ZUSAMMEN. JEDER RAUM, IN DEN MAN KEIN GESÄUERTES BRINGT, BENÖTIGT NICHT DER DURCHSUCHUNG. DAS, WAS SIE GESAGT HABEN, ZWEI REIHEN3 IM KELLER [BENÖTIGEN DER DURCHSUCHUNG], BEZIEHT SICH AUF EINEN RAUM, IN DEN MAN GESÄUERTES ZU BRINGEN PFLEGT. DIE SCHULE ŠAMMAIS SAGT, ZWEI REIHEN ÜBER DEN GANZEN KELLER, UND DIE SCHULE HILLELS SAGT, DIE ZWEI ÄUSSEREN REIHEN, DAS SIND DIE OBEREN.

GEMARA. Was heißt »Licht«? R. Hona erklärte: Die Morgen[dämmerung]. R. Jehuda erklärte: Die Nacht. Er glaubte, wer »Morgen« sagt, meine es wörtlich, morgens, und wer »Nacht« sagt, meine es wörtlich, nachts. Man wandte ein: [Bereschit 44,3]Als der Morgen licht war, wurden die Leute entlassen; demnach ist ja »Licht« das Tageslicht!? Heißt es etwa: beim Lichte des Morgens, es heißt: als der Morgen licht war, wie wenn jemand sagt: der Morgen ist licht. Dies, wie R. Jehuda im Namen Rabhs gesagt hat, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Stets kehre man bei Sonnenschein4 ein und gehe bei Sonnenschein fort. Man wandte ein:[2. B. Schmuel 23,4.] Wie das Licht des Morgens, wenn die Sonne scheint; demnach ist ja »Licht« das Tageslicht!? Heißt es etwa: Morgenlicht, es heißt: wie das Licht des Morgens, und er meint es wie folgt: wie der Morgen auf dieser Welt licht ist, so wird in der zukünftigen Welt die Sonne den Frommen leuchten.

Man wandte ein:[Bereschit 1,5] Und Gott nannte das Licht Tag; demnach ist ja »Licht« das Tageslicht!?

Er meint es wie folgt: das Lichtwerden nannte er Tag.

Es heißt ja ebenso: und die Finsternis nannte er Nacht; sollte auch dies heißen, er nannte das Finsterwerden Nacht, wo wir doch wissen, dass der Tag bis zum Hervortreten der Sterne reiche!? — Vielmehr, er meint es wie folgt: der Allbarmherzige berief das Licht und setzte es zum Befehlshaber des Tages ein, und der Allbarmherzige berief die Finsternis und setzte sie zum Befehlshaber der Nacht ein.

Man wandte ein:[Tehillim 148,3.] Rühmet ihn, alle Sterne des Lichtes; demnach ist ja »Licht« der Abend!?

Er meint es wie folgt: rühmet ihn, ihr lichte Sterne.

Demnach haben ihn nur die leuchtenden Sterne zu rühmen, nicht aber brauchen ihn nichtleuchtende zu rühmen, während es ja heißt:[Tehillim 148, 2.] rühmet ihn, all sein Heer!?

Er lehrt uns (vielmehr) folgendes, dass nämlich das Sternenlicht ebenfalls »Licht« heiße.

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Hinsichtlich des Abgelobens vom [Genusse des] Lichtes. Wir haben nämlich gelernt: Wer sich [den Genuß] des Lichtes abgelobt, dem ist das Sternenlicht verboten. Man wandte ein:[Ij. 24,14.] Beim Lichte erhebt sich der Mörder, tötet den Elenden und Armen,

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und in der Nacht erscheint er als Dieb; wenn es nun heißt, nachts erscheine er als Dieb, so ist ja »Licht« das Tageslicht!?

Da meint er es wie folgt: ist es dir klar wie das Licht, dass er des Lebens wegen5gekommen ist, so ist er als Mörder [zu behandeln], und man darf sich mit seinem Leben retten; ist dies dir aber dunkel wie die Nacht, so erscheine er dir als Dieb, und man darf sich mit seinem Leben nicht retten. Man wandte ein:[Ij. 3,9.] Verfinstern mögen sich ihrer Dämmerung Sterne, sie harren vergebens auf Licht; wenn es nun heißt, dass sie vergebens auf Licht harren, so ist ja »Licht« das Tageslicht!?

Da verwünschte Ijob sein Geschick, indem er sprach: Möge er auf eine Aufleuchtung hoffen, ohne sie zu erlangen. Man wandte ein:[Tehillim 139,11.] Ich dachte, eitel Finsternis würde mich verdunkeln, und Nacht werde mein Licht sein; demnach ist ja »Licht« das Tageslicht!?

Da sprach David wie folgt: Ich dachte, Finsternis werde mich in der zukünftigen Welt, die dem Tage gleicht, verdunkeln, aber auch diese Welt, die der Nacht gleicht, ist mir erhellt worden. Man wandte ein: R. Jehuda sagte: Man durchsuche beim Lichte des vierzehnten [Nisan], am Morgen des vierzehnten und bei der Fortschaffung. Wenn nun R. Jehuda sagt, man durchsuche beim Lichte des vierzehnten und am Morgen des vierzehnten, so ist ja »Licht« der Abend!? Schließe hieraus. Man wandte ein: Von wann ab ist am vierzehnten [Nisan] die Arbeit verboten? R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, mit dem Beginn des Lichtes, R. Jehuda sagt, mit dem Hervortreten der Sonne. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sprach zu R. Jehuda: Wo finden wir denn einen Tag, an dessen einem Teile die Arbeit verboten und an dessen anderem Teile die Arbeit erlaubt wäre!? Dieser erwiderte: Dieser selbst beweist dies: an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem erlaubt, und an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem verboten. Wenn nun R. Jehuda sagt, mit dem Hervortreten der Sonne, so ist ja unter »Licht«, von dem R. Elie͑zer b. Ja͑qob spricht, der Abend [zu verstehen]!?

Nein, unter »Licht« ist die Morgenröte [zu verstehen].

Wieso wandte er demnach gegen ihn ein, wo denn ein Tag zu finden sei, an dessen einem Teile die Arbeit erlaubt und an dessen anderem Teile die Arbeit verboten wäre, er sollte ja zu sich selber gesprochen haben: in der Nacht ist es ja erlaubt6!?

R. Elie͑zer b. Ja͑qob sprach wie folgt: Einleuchtend ist es nach mir, denn wir finden, dass die Rabbanan zwischen Tag und Nacht unterscheiden, denn auch vom Gemeindefasten wird gelehrt: Bis wann darf man essen und trinken?

Bis die Morgenröte aufsteigt so R. Elie͑zer b. Ja͑qob; R. Šimo͑n sagt, bis zum Hahnenruf. Nach dir aber: wo finden wir denn, dass die Rabbanan den Tag selbst teilen!? Darauf erwiderte ihm dieser: Dieser selbst beweist dies: an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem erlaubt, und an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem verboten.

R. Jehuda erwiderte ja R. Elie͑zer treffend!?

R. Elie͑zer entgegnete ihm wie folgt: Ich spreche zu dir von der rabbanitisch [verbotenen] Arbeit, und du sprichst zu mir vom nach der Tora [verbotenen] Gesäuerten; soweit hat der Allbarmherzige es verboten, und soweit hat der Allbarmherzige es erlaubt.

Und jener!?

[Die Festsetzung der] Stunde ist rabbanitisch.

Und der andere!?

Dies ist nur eine rabbanitische Erweiterung zum Verbote der Tora7. Man wandte ein: Man signalisiert8 nur dann [die Weihe] des Neumonds, wenn man ihn zur richtigen Zeit gesehen hat. Wann signalisiert man? Beim Lichte9 der Konjunktion. Demnach ist »Licht« der Abend!? Schließe hieraus. Man wandte ein: Wenn er die ganze Nacht am Altar steht und Opfer darbringt, so benötigt er bei Tageslicht [dennoch] des Waschens von Händen und Füßen so Rabbi!?

Tageslicht« ist etwas anderes. Mar Zutra wandte ein: Wenn [eine Frau] beim Lichte

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des einundachtzigsten Tages10fehlgebiert, so braucht sie nach der Schule Šammajs kein besonderes Opfer darzubringen; die Schule Hillels verpflichtet dazu. Die Schule Hillels sprach zur Schule Šammajs: Womit ist es beim Lichte des einundachtzigsten anders als am einundachtzigsten Tage: wenn sie einander hinsichtlich der Unreinheit gleichen, wieso sollten sie einander nicht auch hinsichtlich des Opfers gleichen!? Wenn nun die Schule Hillels zur Schule Šammajs sagte, beim Lichte des einundachtzigsten sollte es ebenso sein wie am einundachtzigsten Tage, so ist ja zu entnehmen, dass »Licht« der Abend sei!? Schließe hieraus. Man wandte ein: Man könnte glauben, es11 dürfe auch beim Lichte des dritten Tages gegessen werden, und dies wäre auch durch einen Schluß zu folgern: manche Schlachtopfer werden an einem Tage gegessen, und das Heilsopfer wird an zwei Tagen gegessen, wie jene auch in der dem Tage folgenden Nacht, ebenso dieses in der dem Tage folgenden Nacht, so heißt es:[Wajikra 19,6] am Tage, an dem ihr es opfert, und tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum [dritten] Tage übrigbleibt; nur an diesem Tage darf es gegessen werden, nicht aber beim Lichte des dritten. Man könnte glauben, [das Übriggebliebene] sei sofort zu verbrennen, und dies wäre auch durch einen Schluß zu folgern: manche Schlachtopfer werden einen Tag und eine Nacht gegessen, und das Heilsopfer wird zwei Tage und eine Nacht gegessen, wie bei jenen sofort nach [der Frist] des Essens die Verbrennung erfolgt, ebenso erfolge auch bei diesem die Verbrennung sofort nach [der Frist] des Essens, so heißt es: [Ib. 7,17.] was aber am dritten Tage vom Opferfleische übrigbleibt, soll im Feuer verbrannt werden; man verbrenne es am Tage, nicht aber verbrenne man es nachts. Wenn er nun sagt, man könnte glauben, es dürfe beim Lichte des dritten [Tages] gegessen werden, so ist ja unter »Licht« der Abend [zu verstehen]!? Schließe hieraus.

Komm und höre: Beim Lichte des Versöhnungstages spreche man im Gebete sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Morgengebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Zusatzgebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Nachmittagsgebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, und im Abendgebete spreche man den Auszug aus dem Achtzehngebete. R. Ḥanina b. Gamliél sagt im Namen seiner Vorfahren, man spreche das vollständige Achtzehngebet, weil man im [Segensspruche] »der Erkenntnis verleiht« den Unterscheidungssegen einschalten muß. Demnach ist »Licht« der Abend!? Schließe hieraus.

Komm und höre: In der Schule Šemuéls wurde gelehrt: In der Nacht zum vierzehnten [Nisan] suche man bei Lampenlicht das Gesäuerte zusammen. Demnach ist »Licht« der Abend !?

Vielmehr, R. Hona und R. Jehuda stimmen überein, dass »Licht« der Abend sei; sie streiten nicht, sondern einer erklärt, nach [dem Sprachgebrauche] seiner Ortschaft, und einer erklärt nach [dem Sprachgebrauche] seiner Ortschaft. In der Ortschaft R. Honas nannte man [den Abend] Dämmerung12, und in der Ortschaft R. Jehudas nannte man ihn »Nacht«.

Weshalb lehrt unser Tanna nicht »Nacht«!?

Er wählt einen euphemistischen Ausdruck. Dies nach R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Nie bringe man einen unpassenden Ausdruck aus dem Munde; so machte auch die Schrift eine Umschreibung von acht Buchstaben, nur um keinen unpassenden Ausdruck (aus dem Munde) hervorzubringen, denn es heißt:[Bereschit 7,8] vom Vieh, das rein ist, und vom Vieh, das nicht rein13 ist. R. Papa sagte: Neun, denn es heißt:[Dewarim 23,11.] wenn einer unter dir ist, der nicht rein ist, infolge eines nächtlichen Begegnisses. Rabina sagte: Zehn, auch das Vav im [Worte] tahor14 [rein]. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte: Sechzehn, denn es heißt:[1. B. Schmuel 20,26.] er dachte, es sei ein Zufall, er ist nicht rein, denn er hat sich nicht reinigen lassen.

In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Stets führe der Mensch eine euphemistische Sprache; so gebraucht auch [die Schrift] beim flußbehafteten Manne15[den Ausdruck] »reiten« und bei der flußbehafteten Frau [den Ausdruck] »sitzen«. Ferner heißt es:[Ij. 15,5.] du wähltest eine schlaue16 Sprache. Ferner heißt es:[Ij. 33,3.] was meine Lippen wissen, sprechen sie lauter17 aus.

Wozu das »ferner«?

Man könnte einwenden, dies gelte nur von der Tora, nicht aber bei Rabbanitischem, so komm und höre: ferner heißt es: du wähltest eine schlaue Sprache. Weiter könnte man einwenden, dies gelte nur vom Rabbanitischen, nicht aber von weltlichen Dingen, so heißt es ferner: was meine Lippen wissen, sprechen sie lauter aus. — Wird denn bei einer Frau nicht [der Ausdruck] »reiten« gebraucht, es heißt ja:[Bereschit 24,61] hierauf brachen Ribqa und ihre Dienerinnen auf und ritten auf den Kamelen!?

Bei Kamelen ist dies üblich, wegen der Angst18.

Es heißt ja aber:[Schemot 4,20] da nahm Moše seine Frau und seine Kinder und ließ sie auf einem Esel reiten!?

Da war es wegen der Kinder nötig.

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Es heißt ja aber:[1. Sam. 25,20.] sie ritt auf einem Esel!?

Da geschah es wegen ihrer Angst vor der Nacht. Wenn du willst, sage ich: da war es nicht die Angst vor der Nacht, sondern die Angst vor David. Wenn du aber willst, sage ich: auch nicht die Angst vor David, sondern die Angst vor dem Berge.

Kommt denn in der Tora nicht [das Wort] »unrein« vor!?

Vielmehr, wenn sie19 einander gleichen, wird ein euphemistischer Ausdruck gebraucht, wenn aber viele Worte erforderlich sind, wird [auch] der kürzere gebraucht. So sagte R. Hona im Namen Rabhs, und wie manche sagen, R. Hona im Namen Rabhs im Namen R. Meírs, dass man seinen Schüler stets in kürzester Fassung lehre.

Wieso wählt er einen euphemistischen Ausdruck, wenn sie einander gleichen, auch »reiten« und »sitzen« gleichen ja einander, dennoch wird reiten« gebraucht!?

Es heißt ritt20

Einst saßen zwei Jünger vor Rabh, und der eine sprach: Du machtest uns diese Lehre wie ein gespicktes21 Schwein. Da sprach der andere: Du machtest uns diese Lehre wie ein gespicktes Böckchen. Darauf sprach Rabh nicht mehr mit jenem. Einst saßen zwei Jünger vor Hillel, von denen einer R. Joḥanan b. Zakkaj war, und manche sagen, vor Rabbi, von denen einer R. Joḥanan war. Da trug einer vor: Weshalb muß das Winzern in Reinheit22 erfolgen und braucht das Olivenpflücken nicht in Reinheit23 zu erfolgen? Hierauf trug der andere vor: Weshalb muß das Winzern in Reinheit erfolgen und darf das Olivenpflücken auch in Unreinheit erfolgen? Da sprach jener: Ich bin dessen sicher, dass dieser Rechtsentscheidungen in Jisraél treffen wird. Kaum waren wenige Tage verstrichen, als er Rechtsentscheidungen in Jisraél traf.

Einst trafen drei Priester zusammen, da sagte der eine: Ich bekam [vom Schaubrote] soviel, wie eine Bohne. Der andere sagte: Ich bekam davon soviel, wie eine Olive. Der dritte sagte: Ich bekam davon soviel, wie ein Eidechsenschwanz. Als man hierauf über ihn Untersuchungen anstellte, fand man an ihm den Makel der Hlegitimität24.

Wir haben ja aber gelernt, man untersuche nicht über den Altar25 hinaus!?

Sage nicht: Makel der Hlegitimität, sondern: Makel der Frivolität. Wenn du willst, sage ich: anders war es bei diesem, da er selbst es verschuldet hatte.

Einst sprach ein Nichtjude, der nach Jerušalem zu gehen und da vom Pesaḥopfer zu essen pflegte, es heißt:[Schemot 12,43] kein Fremdling darf davon essen, ferner:[Ib. V. 48.] kein Unbeschnittener darf davon essen, und ich esse vom Allerschönsten. Da sprach R. Jehuda b. Bethera zu ihm: Geben sie dir auch vom Fettschwanze!? Dieser erwiderte: Nein.

Wenn du hingehst, sage ihnen, dass sie dir vom Fettschwanze geben. Als er da hinkam und von ihnen vom Fettschwanze verlangte, erwiderten sie ihm: Der Fettschwanz wird dem Höchsten geopfert. Hierauf fragten sie ihn, wer ihm davon gesagt habe, und er erwiderte ihnen: R. Jehuda b. Bethera. Da sprachen sie: Welches Bewenden hat es damit? Hierauf stellten sie über ihn eine Untersuchung an, und als sich herausstellte, dass er Nichtjude war, töteten sie ihn. Alsdann ließen sie R. Jehuda b. Bethera sagen: Friede mit dir, R. Jehuda b. Bethera; du weilst in Nezibis und in Jerušalem ist dein Netz ausgebreitet.

Als R.Kahana erkrankte, sandten die Rabbanan R. Jehošua͑, den Sohn des R. Idi, indem sie zu ihm sprachen: Geh und untersuche, wie es mit ihm steht. Als er zu ihm kam, war seine Seele zur Ruhe eingekehrt.

Da zerriß er sein Gewand, wandte den Riß nach hinten und kehrte weinend zurück. Da fragten sie ihn: Ist seine Seele zur Ruhe eingekehrt? Dieser erwiderte: Ich habe nichts gesagt.[Mischlej 10,18.] Wer üble Rede verbreitet, ist ein Tor.

Joḥanan aus Ḥiqoq ging einst auf die Dörfer hinaus, und als er zurückkam, fragten sie ihn, ob der Weizen gut geraten sei. Dieser erwiderte: Die Gerste ist gut geraten. Da sprachen sie zu ihm: Geh, verkünde dies den Pferden und den Eseln, denn es heißt:[1. Könige 5,8.] die Gerste und das Stroh für die Pferde und die Rennpferde.

Was sollte er ihnen erwidert26 haben? Im Vorjahre war der Weizen besser. Oder: Linsen sind gut geraten.

Rabh war ein Bruderssohn und Schwesterssohn27R. Ḥijas; als er da28

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hinkam, fragte ihn dieser: Lebt Ajbu? Jener entgegnete: Ob die Mutter29 lebt? Dieser fragte: Lebt die Mutter? Jener entgegnete: Ob der Vater30 lebt? Da sprach er zu seinem Diener: Ziehe mir die Schuhe ab und bringe mir meine Kleider nach der Badeanstalt. Hieraus ist dreierlei zu entnehmen: es ist zu entnehmen, dass dem Leidtragenden das Tragen der Sandalen verboten sei; es ist zu entnehmen, dass wegen der verspäteten Todesnachricht nur eine eintägige Trauer abzuhalten sei; und es ist zu entnehmen, dass ein Teil des Tages als ganzer gelte.

Einst war ein Mann, der stets zu sagen pflegte: Mögen Richter entscheiden. Da sagten sie: Er stammt wohl von Dan, denn es heißt:[Gen.,16.] Dan wird sein Volk richten, wie irgend einer der Stämme Jisraéls. Einst war ein Mann, der stets zu sagen pflegte: Am Üfer des Meeres gelten Dornen31 als Zypressen. Da stellte man über ihn eine Untersuchung an, und es stellte sich heraus, dass er von Zebulun stammte, denn es heißt: [Bereschit 13. ] Zebulun wird am Meeresufer wohnen.

Sollte man doch, wo wir nun festgestellt haben, dass nach aller Ansicht unter »Licht« der Abend zu verstehen sei, [das Gesäuerte] in der sechsten Stunde zusammensuchen, da sowohl nach R. Jehuda als auch nach R. Meír Gesäuertes erst von der sechsten Stunde ab verboten ist!? Wolltest du entgegnen, die Hurtigen beeilen sich zur [Ausübung der] Gebote, so sollte man schon morgens durchsuchen!? So heißt es:[Wajikra 12,3.] am achten Tage ist das Fleisch seiner Vorhaut zu beschneiden, und hierzu wird gelehrt: Die Beschneidung kann am ganzen Tage erfolgen, nur beeilen sich die Hurtigen zur [Ausübung des] Gebotes, wie es heißt:[Bereschit 22,3] Abraham machte sich früh am Morgen auf. R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es ist die Zeit, wo die Leute zuhause zu sein pflegen; ferner ist Lampenlicht zur Durchsuchung geeignet. Abajje sprach: Daher beginne ein Gelehrtenjünger am Abend des dreizehnten zum vierzehnten [Nisan] nicht mit einer Halakha, da diese sich in die Länge ziehen und er von der [Ausübung des] Gebotes zurückgehalten werden könnte.

Man fragte R. Naḥman b. Jiçḥaq: Wer ist, wenn jemand seinem Nächsten am vierzehnten ein Haus vermietet, zur Durchsuchung verpflichtet: muß der Vermieter durchsuchen, da das Gesäuerte ihm gehört, oder muß der Mieter durchsuchen, da das Verbotene sich in seinem Bereiche befindet?

Komm und höre: Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so muß der Mieter die Mezuza anbringen.

Da ist, wie R. Mešaršeja sagte, die Mezuza Pflicht des Hausbewohners, wie ist es aber hierbei? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte ihnen: Wir haben gelernt: Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so muß, falls er ihm nach dem vierzehnten die Schlüssel übergeben hat, der Vermieter durchsuchen, wenn aber vor dem vierzehnten, so muß der Mieter durchsuchen.

Man fragte R.Naḥman b. Jiçḥaq: Wie ist es, wenn jemand seinem Nächsten ein Haus am vierzehnten vermietet: gilt es als durchsucht, oder gilt es nicht als durchsucht?

In welcher Hinsicht: man kann ja [den Vermieter] fragen!?

Wenn er nicht da ist, um ihn fragen zu können; bemüht man nun den [Mieter]? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte ihnen: Ihr habt es gelernt: Jeder ist hinsichtlich der Durchsuchung nach Gesäuertem glaubwürdig, sogar Frauen, sogar Sklaven und sogar Mindderjährige.

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Sie sind wohl deshalb glaubwürdig, weil [das Haus] als durchsucht gilt, denn er ist der Ansicht, hinsichtlich der Durchsuchung nach Gesäuertem gelte jeder als Genosse32. Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Genosse gestorben ist und einen Speicher voll Früchte hinterlassen hat, so gelten sie als verzehntet, selbst wenn sie erst einen Tag [zehntpflichtig] sind.

Wieso, vielleicht ist es hierbei anders, weil diese es bekunden.

Hat denn deren Aussage irgend welche Bedeutung!?

Wieso heißt es, wenn deshalb, weil [das Haus] als durchsucht gilt: jeder ist glaubwürdig, es sollte ja heißen: jedes Haus gilt am vierzehnten als durchsucht!?

Wenn etwa deshalb, weil diese es bekunden, nicht aber, wenn sie es nicht bekunden, so ist ja hieraus zu entnehmen, dass [das Haus] nicht als durchsucht gelte!?

Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, gilt es als durchsucht, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn es sich im Zustande befindet, nicht durchsucht worden zu sein, diese aber bekunden, dass es wohl durchsucht worden sei. Man könnte glauben, dass ihnen die Rabbanan nichts glauben, so lehrt er uns, dass ihnen die Rabbanan, da die Durchsuchung nach Gesäuertem ein rabbanitisches Gesetz ist, denn nach der Tora genügt auch die Besitzaufgabe, hierbei wohl glauben.

Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand seinem Nächsten ein Haus als durchsucht vermietet und es sich herausstellt, dass es nicht durchsucht worden ist: gleicht dies einem auf Irrtum beruhenden Kaufe33 oder nicht?

Komm und höre: Abajje sagte, selbstverständlich34 in Orten, wo man nicht gegen Belohnung [von anderen] untersuchen läßt, da es jedem lieb ist, das Gebot selber auszuüben, aber dies gilt auch in Orten, wo man gegen Belohnung [von anderen] untersuchen läßt, da es jedem lieb ist, das Gebot auf seine Kosten ausüben zu lassen.

Dort haben wir gelernt: R. Meír sagt, man esse [Gesäuertes] die ganze fünfte [Stunde] und verbrenne es bei Beginn der sechsten; R. Jehuda sagt, man esse es die ganze vierte, die fünfte befinde sich in der Schwebe35, und man verbrenne es bei Beginn der sechsten. Alle stimmen also überein, dass das Gesäuerte von der sechsten Stunde ab verboten sei; woher dies? Abajje erwiderte: Es sind zwei Schriftverse vorhanden; es heißt:[Schemot 12,19] sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein, und dagegen heißt es:[Ib. V. 15.] nur sollt ihr am ersten Tage allen Sauerteig aus eueren Wohnungen fortschaffen; wie ist dies zu erklären36? Dies schließt den vierzehnten hinsichtlich der Fortschaffung37 ein.

Vielleicht schließt dies die Nacht zum fünfzehnten hinsichtlich der Fortschaffung ein; man könnte nämlich glauben, dies gelte nur von den Tagen, da es Tage« heißt, nicht aber von den Nächten, so lehrt er uns, dass dies auch von den Nächten gelte!?

Dies ist nicht nötig, denn die Fortschaffung des Sauerteigs gleicht dem Essen von Gesäuertem,

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und das Essen von Gesäuertem gleicht dem Essen des Ungesäuerten38. Die Fortschaffung des Sauerteigs dem Essen von Gesäuertem, denn es heißt:39 sieben Tage hindurch darf kein Šauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein, denn wer Gesäuertes ißt, soll weggetilgt werden; das Essen von Gesäuertem dem Essen des Ungesäuerten, denn es heißt:[Schemot 12,20] nichts Gesäuertes dürft ihr essen; überall, wo ihr auch wohnt, sollt ihr Ungesäuertes essen etc., und vom Ungesäuerten heißt es:[Ib. V. 18.] am Abend sollt ihr Ungesäuertes essen.

Vielleicht schließt dies die Nacht zum vierzehnten hinsichtlich der Fortschaffung ein!?

Es heißt: am Tage.

Vielleicht vom Morgen an!?

Das nur ist teilend40.

In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Wir finden, dass der vierzehnte »erster« genannt wird, denn es heißt:[Ib. V. 18.] am ersten, am vierzehnten des Monats. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Unter »ersten« ist der vorangehende [Tag] zu verstehen, denn so heißt es auch:[Ij. 15,7.] du bist der erste, vor dem Menschen geboren.

Es heißt ja aber:41 ihr sollt am ersten Tage nehmen, ist etwa auch hierbei der vorangehende Tag zu verstehen!?

Da ist es anders; es heißt:42 ihr sollt sieben Tage vor dem Herrn, euerem Gott, fröhlich sein; wie »sieben« der siebente [Tag] des Festes, ebenso erster« der erste [Tag] des Festes.

Aber auch hierbei heißt es ja:[Ib. V. 15.] nur sollt ihr am ersten Tage fortschaffen etc., sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen!?

Es könnte ja erster heißen, wenn es aber der43 erste heißt, so ist hieraus das zu entnehmen, was wir gesagt haben.

Weshalb heißt es demnach dort44 der erste!? Ferner: es heißt: 45 der erste Tag ist ein Ruhetag, und der achte Tag ist ein Ruhetag; vielleicht auch hier der vorangehende Tag!?

Da ist es anders; die Schrift sagt: und der achte Tag ist ein Ruhetag, wie »achter« der achte Tag des Festes, ebenso »erster« der erste Tag des Festes.

Wozu heißt es der erste!?

Dies schließt das Halbfest aus.

Hinsichtlich des Halbfestes geht es ja aus [der Angabe] erster und achter hervor!?

Dies ist nötig; man könnte glauben, da der Allbarmherzige geschrieben hat: und der achte Tag, so verbinde dieses und mit dem vorangehenden, dass dies auch vom Halbfeste gelte, so lehrt er uns.

Sollte doch der Allbarmherzige weder das und noch das der schreiben!? Ferner: da heißt es:[Ib. V. 35.] am ersten Tage ist Festversammlung; ist etwa auch da der vorangehende Tag gemeint!? Vielmehr, diese drei »ersten«46 sind wegen einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls nötig, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Als Belohnung für die drei »ersten« wurden ihnen drei »erste« beschieden:

die Ausrottung der Kinder Esavs, die Erbauung des Tempels und der Name des Messias. Die Ausrottung der Kinder Esavs, denn es heißt:[Bereschit 25,25] da kam der erste heraus, rötlich, ganz und gar, wie ein haariger Mantel.

Die Erbauung des Tempels, denn es heißt:[Jirmejahu 17,12.] o Thron der Herrlichkeit, erhaben vom Ersten [vom Anfang] an, Stätte unseres Heiligtums. Der Name des Messias, denn es heißt:[Jeschajahu 41,27. ] als erster zu Çijon: siehe, da sind sie. Raba entnimmt dies aus folgendem:[Schemot 34,25] Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zu Ungesäuertem schlachten: du sollst das Pesaḥopfer nicht schlachten, solange noch Ungesäuertes vorhanden ist.

Vielleicht jeder vor seinem Schlachten!?

Der Allbarmherzige spricht von der Zeit des Schlachtens.

Desgleichen wird gelehrt: Nur sollt ihr am ersten Tage allen Sauerteig aus eueren Wohnungen fortschaffen; schon am Vorabend des Festes.

Vielleicht ist dem nicht so, sondern erst am Feste selbst!?

Es heißt: du sollst das Blut meiner Opfer nicht zu Ungesäuertem schlachten; du sollst das Pesaḥopfer nicht schlachten, solange noch Ungesäuertes vorhanden ist so R. Jišma͑él. R. A͑qiba sagte: Dies ist nicht nötig; es heißt: nur sollt ihr am ersten Tage allen Sauerteig aus eueren Wohnungen fortschaffen, ferner heißt es:[Ib. 12,16.] keinerlei Arbeit darf an ihnen verrichtet werden, und wir finden, dass das Verbrennen47 eine Hauptarbeit ist. R. Jose sagte: Dies ist nicht nötig; es heißt: nur sollt ihr am ersten Tage allen Sauerteig fortschaffen; schon am Vorabend des Festes.

Vielleicht ist dem nicht so, sondern erst am Feste!?

Es heißt nur, teilend48, und am Feste selbst ist es ja nicht erlaubt, denn die Fortschaffung des Sauerteigs gleicht dem Essen von Gesäuertem, und das Essen von Gesäuertem gleicht dem Essen des Ungesäuerten49. Raba sagte: Aus den Worten R. A͑qibas ist dreierlei zu entnehmen: es ist zu entnehmen, dass

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die Fortschaffung des Gesäuerten nur durch Verbrennen erfolgen müsse; es ist zu entnehmen, dass das Feueranzünden zur Sonderung50 [der Arbeiten] hervorgehoben wurde; und es ist zu entnehmen, dass wir nicht sagen, da das Feueranzünden erlaubt ist, wo dies nötig ist, sei es auch unnötig erlaubt.

Die Rabbanan lehrten:[Schemot 12,19] Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; wozu ist dies nötig, wo es schon heißt:[Schemot 13,7] es darf kein Sauerteig und kein Gesäuertes bei dir zu sehen sein in deinem ganzen Bereiche? Aus den Worten: es darf kein Sauerteig und kein Gesäuertes bei dir zu sehen sein, könnte man folgern, du darfst nur deines nicht sehen, wohl aber darfst du das sehen, was einem Fremden51 oder Gott gehört, somit könnte man glauben, man dürfe es verstecken oder von einem Nichtjuden in Verwahrung nehmen, so heißt es: nicht zu finden. Ich weiß dies nur von einem Nichtjuden, den du dir nicht unterworfen hast, und der nicht mit dir in einem Hofe weilt, woher dies von einem Nichtjuden, den du dir unterworfen hast, und der mit dir in einem Hofe weilt? Es heißt: kein etc. in eueren Wohnungen zu finden. Ich weiß dies nur von Wohnungen, woher dies von Gruben, Gräben und Höhlen? Es heißt: in deinem ganzen Bereiche. Aber immerhin könnte ich noch sagen, wenn in seinem Hause, übertrete man das Verbot »nicht zu sehen und nicht zu finden«, es nicht zu verstecken und es nicht von einem Nichtjuden in Verwahrung zu nehmen, in seinem Bereiche aber dürfe man nur eigenes nicht sehen, wohl aber dürfe man sehen, was Fremden oder Gott gehört; woher nun, dass das, was von diesem gesagt wird, auch auf jenes, und was von jenem gesagt wird, auch auf dieses zu beziehen ist? [Das Wort] Sauerteig dient als Wortanalogie. Hinsichtlich der Wohnungen heißt es Sauerteig: kein Sauerteig darf in eueren Wohnungen zu finden sein, und hinsichtlich des Bereiches heißt es ebenfalls Sauerteig: es darf kein Sauerteig bei dir zu sehen sein; wie man nun bei Wohnungen, wobei es Sauerteig heißt, das Verbot »nicht zu sehen und nicht zu finden«, es nicht zu verstecken und es nicht von einem Nichtjuden in Verwahrung zu nehmen, übertritt, ebenso gilt beim Bereiche, wobei es Sauerteig heißt, das Verbot, »nicht zu sehen und nicht zu finden«, es nicht zu verstecken und es nicht von einem Nichtjuden in Verwahrung zu nehmen. Und wie du ferner im Bereiche, wobei es Sauerteig heißt, nur deines nicht sehen darfst, wohl aber sehen darfst, was Fremden oder Gott gehört, ebenso darfst du in den Wohnungen, wobei es Sauerteig heißt, nur deines nicht sehen, wohl aber darfst du sehen, was Fremden oder Gott gehört.

Der Meister sagte: Ich weiß dies nur von einem Nichtjuden, den du dir nicht unterworfen hast, und der nicht mit dir in einem Hofe weilt, woher dies von einem Nichtjuden, den du dir unterworfen hast, und der mit dir in einem Hofe weilt? Es heißt: nicht zu finden. Wohin damit52!? Abajje erwiderte: Wende es um. Raba erwiderte: Du brauchst es nicht umzuwenden, denn dies bezieht sich auf den Anfangssatz: Deines darfst du nicht sehen, wohl aber darfst du sehen, was Fremden oder Gott gehört. Ich weiß dies also von einem Nichtjuden, den du dir nicht unterworfen hast, und der nicht mit dir in einem Hofe weilt, woher dies von einem Nichtjuden, den du dir unterworfen hast, und der mit dir in einem Hofe weilt? Es heißt: nicht zu finden.

Dieser Tanna will eine Erleichterung eruieren und beruft sich auf einen erschwerenden Schriftvers!?

Weil es in diesem zweimal dir heißt.

Der Meister sagte: Man könnte glauben, man dürfe es verstecken oder von einem Nichtjuden in Verwahrung nehmen, so heißt es: nicht zu finden. Aber im Anfangssatze sagtest du ja: deines darfst du nicht sehen, wohl aber darfst du das sehen, was Fremden oder Gott gehört!?

Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn man Bürgschaft übernommen hat, das andere, wenn man keine Bürgschaft übernommen hat.

So sprach Raba einst zu den Leuten von Maḥoza: Schaffet das Gesäuerte der Kriegsleute aus eueren Wohnungen; da ihr ersatzpflichtig seid, wenn es in euerem Besitze gestohlen wird oder abhanden kommt, so gleicht es euerem und ist somit verboten.

Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, was Geld vertritt53, gleiche dem Gelde, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es gleiche nicht dem Gelde!?

Anders ist es hierbei, wo es heißt: nicht zu finden. Manche lesen: Allerdings sind [die Worte] nicht zu finden nach demjenigen

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nötig, welcher sagt, was Geld vertritt, gleiche nicht dem Gelde, wozu aber heißt es nicht zu finden nach demjenigen, welcher sagt, es gleiche wohl dem Gelde!?

Dies ist nötig; man könnte glauben, es befinde sich trotzdem nicht in seinem Besitze, da man es in seinem Zustande zurückgibt, so lehrt er uns.

Man fragte Raba: Unterliegt das Steuervieh dem Gesetze von der Erstgeburt oder nicht? Wenn man ihn54 mit Geld abfinden kann, ist es nicht fraglich, ob es pflichtig ist, fraglich ist es nur, wenn man ihn nicht mit Geld abfinden kann. Wie ist es damit? Dieser erwiderte: Es ist frei.

Es wird ja aber gelehrt, es sei pflichtig!?

Dies in dem Falle, wenn man ihn abfinden kann. Manche lesen: Raba sagte: Das SteuerVieh unterliegt nicht dem Gesetze von der Erstgeburt, auch wenn man ihn abfinden kann. Steuer- Teig unterliegt dem Gesetze von der Teighebe, auch wenn man ihn nicht abfinden kann.

Aus welchem Grunde? —

Bei einem Vieh ist es bekannt, beim Teig ist es nicht bekannt55.

Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Nichtjude mit Teig in der Hand in den Hof eines Jisraéliten gekommen ist, so braucht er ihn nicht fortzuschaffen; gab er ihn ihm in Verwahrung, so muß er ihn fortschaffen; wies er ihm nur einen Raum an, so braucht er ihn nicht fortzuschaffen, denn es heißt: nicht zu finden.

Wie meint er es? R. Papa erwiderte: Dies bezieht sich auf den Anfangssatz, und er meint es wie folgt: gab er ihn ihm in Verwahrung, so muß er ihn fortschaffen, denn es heißt: nicht zu finden. R. Aši erwiderte: Tatsächlich auf den Schlußsatz, und er meint es wie folgt: wies er ihm einen Raum an, so braucht er ihn nicht fortzuschaffen, denn es heißt: kein etc. in eueren Wohnungen zu finden, während dieser nicht sein ist, vielmehr bringt ihn der Nichtjude in seine eigene Wohnung.

Demnach erfolgt durch die Miete eine Zueignung. Wir haben ja aber gelernt, dass man auch da, wo sie [einem Nichtjuden einen Raum] zu vermieten erlaubt haben, ihm keinen Wohnraum vermieten dürfe, weil er da Götzen hinbringen könnte, und wenn du sagst, durch die Miete erfolge eine Zueignung, bringt er sie ja, wenn er sie auch hineinbringt, in seine eigene Wohnung!?

Hierbei ist es anders; der Allbarmherzige gebraucht den Ausdruck finden, was sich in deinem Besitze56 befindet, ausgenommen ist dieser Fall, wobei es sich nicht in deinem Besitze befindet.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wer am Feste Gesäuertes in seinem Hause findet, stülpe darüber ein Gefäß. Raba sagte: Ist es Heiligengut, so braucht er es nicht, weil man sich davon zurückzieht.

Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Vor dem Gesäuerten eines Nichtjuden mache man [vor dem Feste] eine zehn Handbreiten hohe Scheidewand als Kennzeichen; vor dem des Heiligtums ist dies nicht nötig, weil man sich davon zurückzieht.

Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Wer dreißig Tage vor [dem Feste] zur See oder mit einer Karawane ausreist, braucht [das Gesäuerte] nicht fortzuschaffen; wenn innerhalb dreißig Tagen, so muß er es fortschaffen. Abajje sagte: Das, was du sagst, wenn innerhalb dreißig Tagen müsse er es fortschaffen, bezieht sich nur auf den Fall, wenn er [zum Feste] zurückzukehren beabsichtigt, wenn er aber nicht zurückzukehren beabsichtigt, braucht er es nicht fortzuschaffen. Raba sprach zu ihm: Wenn er zurückzukehren beabsichtigt, sollte er ja dazu sogar vom Neujahr an verpflichtet sein!? Vielmehr, erklärte Raba, das, was du sagst, wenn vor dreißig Tagen, brauche er es nicht fortzuschaffen, bezieht sich nur auf den Fall, wenn er nicht beabsichtigt, [zum Feste] zurückzukehren, wenn er aber zurückzukehren beabsichtigt, muß er es sogar vom Neujahr an fortschaffen. Raba vertritt hierbei seine Ansicht, denn Raba sagte: Wer vor dreißig Tagen [vor dem Feste] seine Wohnung zum [Getreide-]Speicher macht, braucht [aus dieser das Gesäuerte] nicht fortzuschaffen; wenn aber innerhalb dreißig Tagen, muß er es fortschaffen; und auch von vor dreißig Tagen gilt dies nur dann, wenn er nicht beabsichtigt, sie [zum Feste] auszuräumen, wenn er aber sie auszuräumen beabsichtigt, muß er es auch vor dreißig Tagen fortschaffen.

Welches Bewenden hat es mit diesen dreißig Tagen?

Es wird gelehrt: Dreißig Tage vor dem Pesaḥfeste beginne man sich über die Satzungen des Pesaḥfestes zu informieren; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, zwei Wochen.

Was ist der Grund des ersten Tanna?

Moše lehrte während des ersten Pesaḥfestes über das

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zweite57 Pesaḥfest, denn es heißt: aber Männer vorhanden, die leichenunrein waren.

Und R. Šimo͑n b. Gamliél!?

Er kann dir erwidern: da er sich mit dem Pesaḥfeste befaßte, lehrte er auch alles, was damit zusammenhängt.

Was ist der Grund des R. Šimo͑n b. Gamliél? Moše lehrte am Neumond über das Pesaḥfest, denn es heißt:[Schemot 12,2] dieser Monat soll für euch an der Spitze der Monate stehen, und darauf folgt:

[Ib. V. 3.] sprechet zu der ganzen Gemeinde Jisraél folgendermaßen: Am zehnten dieses Monats soll sich ein jeder ein Lamm verschaffen, für jede einzelne Familie etc..

Woher, dass es am Neumond war, vielleicht am vierten oder fünften des Monats!? Vielmehr, erklärte R. Šimi b. Aši im Namen Rabinas, aus folgendem:58 da sprach der Herr zu Moše in der Wüste Sinaj im zweiten Jahre, im ersten Monat, und darauf folgt:[Ib. V. 2.] die Kinder Jisraél sollen das Pesaḥfest zur festgesetzten Zeit feiern.

Woher, dass dies am Neumond war, vielleicht erst am vierten oder am fünften des Monats!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dies ist aus [dem Wort] Wüste zu entnehmen; hier heißt es: in der Wüste Sinaj, und dort[Ib. 1,1.] heißt es: da sprach der Herr zu Moše in der Wüste Sinaj, im Offenbarungszelte, am ersten des zweiten Monats; wie dort am Neumond, ebenso hier am Neumond. Sollte er doch zuerst [das Ereignis] des ersten Monats und nachher das des zweiten Monats59 aufgezeichnet haben!? R. Menasja b. Taḥlipha erwiderte im Namen Rabhs: Dies besagt, dass es in der Tora kein Früher oder Später gebe. R. Papa sagte: Dies gilt nur von zwei verschiedenen Themen, bei einem Thema aber gilt das, was früher steht, als früher, und das, was später steht, als später. Wieso gilt es, wolltest du nicht so sagen, [als Regel,] dass, wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung folgt, die Generalisierung nur das enthalte, was die Spezialisierung nennt, vielleicht hat die Generalisierung der Spezialisierung zu folgen!?

Und wieso gilt es ferner [als Regel], dass, wenn auf eine Spezialisierung eine Generalisierung folgt, die Generalisierung eine Hinzufügung zur Spezialisierung sei, vielleicht hat die Spezialisierung der Generalisierung zu folgen!?

Demnach sollte dies auch bei zwei Themen gelten!? Allerdings stimmt dies nach demjenigen, welcher sagt, dass, wenn die Generalisierung und die Spezialisierung von einander entfernt sind, man [die Regel] von Generalisierung und Spezialisierung nicht anwende, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man wende sie wohl an!?

Auch nach demjenigen, welcher sagt, man wende sie an, gilt dies nur von einem Thema, bei zwei Themen aber wende man sie nicht an.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Der Durchsuchende muß [das Gesäuerte] aufgeben.

Aus welchem Grunde: wollte man sagen, wegen der Brocken60, so sind sie ja wertlos, und wenn du entgegnest, sie haben dadurch einen Wert, weil sie in der Wohnung mitverwahrt werden, so wird ja gelehrt, dass, wenn auf einem wegen der Weintrauben bewachten Felde sich Reste von Feigen61 befinden oder auf einem wegen der Gurken und Kürbisse bewachten Felde sich Reste von Weintrauben62 befinden, sie, wenn der Eigentümer auf sie achtet, [Fremden] als Raub verboten und zehntpflichtig seien, und wenn der Eigentümer auf sie nicht achtet, nicht als Raub verboten und zehntfrei seien!? Raba erwiderte: Mit Rücksicht darauf, er könnte eine gute Semmel finden, auf die er noch achtet.

Er kann sie ja dann aufgeben, erst wenn er sie findet!?

Vielleicht findet er sie nach dem [Inkrafttreten des] Verbotes, wo sie nicht mehr in seinem Besitze ist und er sie nicht aufgeben kann. R. Elea͑zar sagte nämlich: Zwei Dinge sind nicht im Besitze des Menschen, und die Schrift machte [ihn verantwortlich], als wären sie in seinem Besitze, und zwar: eine Grube auf öffentlichem Gebiete63 und Gesäuertes von der sechsten Stunde ab.

Soll er es doch in der vierten oder fünften Stunde64 aufgeben!?

Da dann weder die Zeit des Verbotes noch die der Fortschaffung ist, so könnte er eine Fahrlässigkeit begehen und es

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nicht aufgeben.

Sollte er es in der sechsten Stunde aufgeben!?

Da dann das rabbanitische Verbot bereits in Kraft getreten ist, das dem der Tora gleicht, so ist es nicht mehr in seinem Besitze, und er kann es auch nicht aufgeben. R. Gidel sagte nämlich im Namen des R. Ḥija b. Jose im Namen Rabhs: Wenn jemand sich von der sechsten Stunde ab eine Frau mit Getreide65 antraut, selbst mit kurdischem Weizen66, so ist diese Trauung ohne Bedeutung.

Kann man es denn nach Inkrafttreten des Verbotes nicht aufgeben, es wird ja gelehrt, wer im Lehrhause sitzt und sich erinnert, dass er in seiner Wohnung Gesäuertes habe, gebe es im Herzen auf, einerlei ob am Šabbath oder am Feste. Allerdings kann dies am Šabbath vorkommen, wenn nämlich der vierzehnte auf einen Šabbath fällt; am Feste aber geschieht es ja nach Eintritt des Verbotes!? R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Hier handelt es sich um einen Schüler, der vor seinem Lehrer sitzt und sich erinnert, dass er in seiner Wohnung ausgerollten Teig habe, und befürchtet, er könnte säuern; er gebe ihn daher vorher auf, bevor er zu säuern beginnt. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: wer im Lehrhause67 sitzt. Schließe hieraus.

Rabba b. R. Hona sagte im Namen Rabhs: Schimmliges Brot68 ist, wenn mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde], erlaubt.

In welchem Falle: wollte man sagen, wenn man weiß, dass es Gesäuertes ist, so nützt es ja nicht, dass mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde], und wollte man sagen, wenn man nicht weiß, ob es Gesäuertes oder Ungesäuertes ist, wieso nur dann, wenn mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde], auch wenn nicht mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde], hat man sich ja nach dem letzteren zu richten!? Wir haben nämlich gelernt: Geld, das [in Jerušalem] vor den Viehhändlern gefunden wird, ist immer69 [zweiter] Zehnt, das auf dem Tempelberge [gefunden wird], ist70 Profanes, und das sonst in Jerušalem [gefunden wird], ist zur Festzeit [zweiter] Zehnt und an den übrigen Tagen des Jahres profan. Hierzu sagte R. Šema͑ja b. Zera: Aus dem Grunde, weil die Straßen Jerušalems täglich gefegt werden. Wir sagen also, das vorherige sei fortgekommen, und dieses sei anderes, ebenso sollte man auch hierbei sagen, das vorherige sei fortgekommen, und dieses sei von jetzt!?

Anders ist es hierbei, wo der Schimmel dies71 beweist.

Wenn der Schimmel dies beweist, so nützt es ja nicht, dass mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde]!? Rabba erwiderte: Sage nicht: mehr Ungesäuertes gebraucht, sondern wenn darüber mehr Tage, an denen Ungesäuertes [gegessen wird], verstrichen sind.— Demnach ist es ja selbstverständlich!?

In dem Falle, wenn es sehr schimmlig ist; man könnte glauben, der starke Schimmel beweise, dass es sicher Gesäuertes72 sei, so lehrt er uns, dass wir, da darüber mehrere Tage verstrichen sind, an denen Ungesäuertes [gegessen wird], sagen, jeden Tag wurde Brot gebacken und warm darauf gelegt, daher sei es sehr schimmlig geworden.

Richten wir uns denn nach dem letzteren, es wird ja gelehrt: R. Jose b. Jehuda sagte: [Das Geld] in einer Lade, die für Geld von Profanem und für Geld vom Zehnten benutzt wird, ist, wenn mehr für Profanes, Profanes, und wenn mehr für den Zehnten, Zehnt. Weshalb denn, man sollte sich ja nach dem letzteren richten!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn es für Geld von Profanem und für Geld vom Zehnten benutzt wurde und man nicht weiß, für welches zuletzt. R. Zebid erklärte: Wenn es [für beides] in gesonderten Häufchen benutzt wird. R. Papa erklärte: Wenn es in einer Ritze gefunden wird73

R. Jehuda sagte: Der Durchsuchende muß einen Segen sprechen.

Wie lautet der Segensspruch? R. Papi sagte im Namen Rabas: »Das Gesäuerte fortzuschaffen. R. Papa sagte im Namen Rabas: »Die Fortschaffung des Gesäuerten«. Über [die Formel] »fortzuschaffen« streitet niemand, diese bezieht sich entschieden auf das folgende74, sie streiten nur

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über [die Formel] »die Fortschaffung«: einer ist der Ansicht, sie beziehe sich auf das vergangene, und einer ist der Ansicht, sie beziehe sich auf das folgende. Man wandte ein: »Gepriesen sei er, der uns durch seine Gebote geheiligt und uns die Beschneidung geboten hat«!?

Wie sollte man da [anders] sprechen: man kann ja nicht »zu beschneiden« sagen, da nicht [dem Beschneidenden] die Beschneidung obliegt.— Wie ist es zu erklären, wenn der Vater des Kindes [selber beschneidet]!?

Dann spreche er auch so.

Man wandte ein: »Gepriesen sei er, der uns durch seine Gebote geheiligt und uns das Schächten befohlen hat«!?

Wie sollte man da anders sprechen: man kann ja nicht »zu schächten« sagen, da nicht ihm selber das Schächten obliegt.

Wie ist es beim Pesaḥopfer und bei Geheiligtem75 zu erklären!?

Dann spreche man auch so.

Man wandte ein: Wer den Feststrauß für sich selber bereitet, spreche: »Der du uns leben, bestehen und diese Zeit erreichen lassen hast«. Nimmt er ihn, um seiner Pflicht zu genügen, so spreche er: »Der uns durch seine Gebote geheiligt und uns das Nehmen des Feststraußes geboten hat«!?

Anders ist es da, wo man schon mit dem Hochheben seiner Pflicht genügt.

Wieso heißt es demnach: um seiner Pflicht zu genügen, es sollte ja heißen: und seiner Pflicht genügt!?

Dem ist auch so, da er aber im Schlußsatze lehren will: um in der Festhütte zu sitzen, lehrt er im Anfangssatze: um seiner Pflicht zu genügen. Im Schlußsatze lehrt er nämlich: Wer eine Festhütte für sich macht, spreche: »Gepriesen seiest du, o Herr, der du uns leben, bestehen und diese Zeit erreichen lassen hast«. Tritt er in diese ein, um da zu sitzen, so spreche er. »Gepriesen seiest du, der du uns durch deine Gebote geheiligt und uns in der Festhütte zu sitzen geboten hast«. Die Halakha ist: [Man spreche:] »Die Fortschaffung des Gesäuerten«.

Alle stimmen also überein, man müsse den Segen vorher sprechen; woher dies?

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, bei allen Geboten spreche man den Segen vor [öber] der Ausübung.

Wieso ist es erwiesen, dass öber die Bedeutung »vor« hat? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Die Schrift sagt:[2. Sam. 18,23.] da lief Aḥimaáç durch die Aue und kam vor [vajaábor] dem Mohren. Abajje entnimmt es hieraus:[Bereschit 33,3] er ging vor [ábar] ihnen. Wenn du willst, hieraus:[Michah 2,13.] vor ihnen schreitet [vajaábor] ihr König, der Herr an ihrer Spitze. In der Schule Rabhs sagten sie: Ausgenommen ist das Tauchbad und das Posaunen[blasen].

Allerdings das Tauchbad, weil die Person dann noch ungeeignet76 ist, weshalb aber das Posaunen[blasen]: wolltest du sagen, weil das Blasen mißlingen könnte, so ist dies ja auch beim Schächten und bei der Beschneidung [zu befürchten]!? Vielmehr, sagte R. Ḥisda, ausgenommen ist nur das Tauchbad. Ebenso wird auch gelehrt: Wer untergetauchtist und heraufsteigt, spreche beim Heraufsteigen: »Gepriesen sei er, dass er uns durch seine Gebote geheiligt und uns das Untertauchen geboten hat«.

BEIM SCHEINE EINER LEUCHTE Woher dies? R. Ḥisda erwiderte: Wir folgern finden von finden, finden von suchen, suchen von Leuchten und Leuchten von Leuchte. Finden von finden, denn hierbei heißt es:[Schemot 12,19] sieben Tage soll kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein, und dort[Bereschit 44,12] heißt es: er suchte, beim Ältesten hob er an, und beim Jüngsten hörte er auf, da fand es sich. Finden von suchen, wie hierbei77. Suchen von Leuchten, denn es heißt:78 siehe, ich werde Jerušalem mit Leuchten durchsuchen. Leuchten von Leuchte, denn es heißt:[Mischlej 20,27.] eine Leuchte Gottes ist des Menschen Geist, die alle Kammern des Leibes durchsucht.

In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: In der Nacht zum vierzehnten suchte man beim Scheine einer Leuchte das Gesäuerte zusammen, und obgleich es dafür keinen Beweis gibt, so gibt es immerhin eine Andeutung, denn es heißt: sieben Tage soll kein Sauerteig [in eueren Wohnungen] zu finden sein; ferner heißt es: er suchte, beim Ältesten hob er an, und beim Jüngsten hörte er auf, [da fand es sich]; ferner heißt es: in dieser Zeit werde ich Jerušalem mit Leuchten durchsuchen; und ferner heißt es: eine Leuchte Gottes ist des Menschen Geist, die etc. durchsucht.

Wozu das ‘ferner’?

Man könnte einwenden, [der Vers:] in dieser Zeit, sei eine Erleichterung, der Allbarmherzige sage nämlich, er werde Jerušalem nicht beim Lichte einer Fackel durchsuchen, deren Licht sehr stark ist, sondern beim Lichte einer Leuchte, deren Licht sehr schwach ist, damit nur die großen Sünden und nicht die kleinen zu finden seien, so komm und höre: eine Leuchte Gottes ist des Menschen Geist.

Die Rabbanan lehrten: Man darf nicht vor dem Lichte der Sonne noch vor dem Lichte des Mondes noch vor dem Lichte einer Fackel

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durchsuchen, sondern vor dem Lichte einer Leuchte, weil das Licht einer Leuchte zur Durchsuchung am geeignetsten ist. Und obgleich es dafür keinen Beweis gibt, so gibt es immerhin eine Andeutung, denn es heißt: sieben Tage soll kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; ferner heißt es: er suchte, beim Ältesten hob er an; ferner heißt es: in dieser Zeit werde ich Jerušalem mit Leuchten durchsuchen; und ferner heißt es: eine Leuchte Gottes ist des Menschen Geist, die alle Kammern des Leibes durchsucht.

In welchem Sonnenlichte: wollte man sagen, in einem Hofe, so sagte ja Raba, ein Hof brauche überhaupt nicht durchsucht zu werden, weil da Raben sind, und wollte man sagen in einer Halle, so sagte ja Raba, eine Halle sei bei ihrem eigenen Lichte79 zu durchsuchen!?

Dies bezieht sich auf eine Luke im Zimmer.

An welcher Stelle, wenn gegenüber der Luke, so ist es ja ebenso wie bei einer Halle!?

Vielmehr, seitlich.

Etwa nicht mit einer Fackel, Raba sagte ja: Es heißt:[Chabakuk 3,4.] ein Glanz wie Licht entsteht, Strahlen gehen ihm zur Seite, und dort ist die Hülle für seine Macht; die Frommen erscheinen vor der Göttlichkeit wie eine Leuchte vor einer Fackel. Ferner sagte Raba, beim Unterscheidungssegen sei die Fackel am allervorzüglichsten!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Mit der einen kann man in Löcher und Spalten hinein[leuchten], mit der anderen kann man nicht in Löcher und Spalten hinein[leuchten]. R. Zebid erwiderte: Die eine wirft das Licht nach vorn, die andere wirft das Licht nach hinten. R. Papa erwiderte: Mit jener ist man ängstlich, mit dieser ist man nicht ängstlich. Rabina erwiderte: Die eine hat ein ruhiges Licht, die andere ein flackerndes.

JEDER RAUM, IN DEN MAN KEIN [GESÄUERTES] BRINGT etc. Was schließt das »jeder« ein?

Dies schließt folgende Lehre der Rabbanan ein: Die oberen und die unteren Löcher eines Hauses, das Dach eines Anbaues, das Dach eines Schrankes, der Rinderstall, Strohräume, Hühnersteigen, Weinlager und Öllager benötigen nicht der Durchsuchung. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn ein Bett in der Mitte der Stube sich befindet und [vom Boden] absteht80, müsse es durchsucht werden.

Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Befindet sich [in der Wand] zwischen dem einen Bewohner und dem anderen ein Loch, so durchsuche es der eine, soweit seine Hand reicht, ebenso der andere, soweit seine Hand reicht, und das übrige gebe jeder in seinem Herzen auf. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn ein Bett in der Mitte der Stube sich befindet und [vom Boden] absteht und Holz und Steine unter diesem sich befinden, benötige es nicht der Durchsuchung. Hier besteht also ein Widerspruch sowohl hinsichtlich des Bettes als auch hinsichtlich der Löcher!?

Hinsichtlich der Löcher besteht kein Widerspruch, denn eines gilt von solchen, die sich oben und unten befinden, und eines von solchen, die sich in der Mitte befinden; hinsichtlich des Bettes besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gilt von einem hohen und eines von einem niedrigen81.

Benötigen etwa Weinlager nicht der Durchsuchung, es wird ja gelehrt, Weinlager benötigen der Durchsuchung, Ollager benötigen nicht der Durchsuchung!?

In dem Falle, wenn man davon gebraucht. Demnach sollte dies auch vom Ollager gelten!?

Für das Ollager ist das Quantum der Mahlzeit zu übersehen82, für den Wein ist das Ouantum zum Trinken nicht zu übersehen. R. Ḥija lehrte: Die Metlager in Babylonien gleichen den Weinlagern im Jisraélland, wenn davon gebraucht wird83.

R. Ḥisda sagte: Der Fischraum benötigt nicht der Durchsuchung. — Es wird ja aber gelehrt, dass er wohl der Durchsuchung benötige!? Das ist kein Widerspruch; eines gilt von großen, und eines gilt von kleinen84. Rabba b. R. Hona sagte: Der Salzraum und der Wachsraum85 benötigen der Durchsuchung. R. Papa sagte: Der Holzraum und der Dattelraum benötigen der Durchsuchung. Es wird gelehrt: Man verpflichtet einen nicht, die Hand in Löcher und Spalten zu stecken, um sie zu durchsuchen, wegen der Gefahr.

Wegen welcher Gefahr: wollte man sagen, wegen der Gefahr eines Skorpions, wieso benutzt er es denn!?

In dem Falle, wenn [eine Wand] eingestürzt ist.

Wozu ist, wenn [eine Wand] eingestürzt ist, die Durchsuchung nötig, wir haben ja gelernt, dass, wenn auf Gesäuertes ein Trümmerhaufen gefallen ist, es als fortgeschafft gelte!?

Da handelt es sich um den Fall, wenn ein Hund es nicht aufspüren kann, hier aber, wenn ein Hund es aufspüren kann.

R. Elea͑zar sagte ja aber, Boten einer gottgefälligen Handlung kommen nicht zu Schaden!? R. Aši erwiderte: Er könnte da eine Nadel verloren haben und [gleichzeitig] nach dieser suchen.

Ist es denn auf diese Weise keine gottgefällige Handlung, es wird ja gelehrt, dass, wenn jemand spricht, er gebe diesen Šela als Almosenspende, damit seine Kinder leben bleiben, oder damit er der zub künftigen Welt teilhaftig werde, er ein wahrhaft Frommer sei!?

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Er könnte nach der Durchsuchung nach dieser sehen. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Wegen der Gefahr vor Nichtjuden, nach Pelemo. Es wird nämlich gelehrt: Befindet sich ein Loch [in der Wand] zwischen einem Juden und einem Aramäer, so durchsuche er es, soweit seine Hand reicht, und gebe das übrige in seinem Herzen auf; Pelemo sagt, er durchsuche es überhaupt nicht, wegen der Gefahr.

Wegen welcher Gefahr, wollte man sagen, wegen der Gefahr der Zauberei86 wieso benutzt er es denn!?

Sonst benutzt er es am Tage, wo es hell ist, und [der Nichtjude] denkt sich nichts dabei, dann aber nachts, bei einer Leuchte, und er denkt sich etwas dabei.

R. Elea͑zar sagte ja aber, Boten einer gottgefälligen Handlung kommen nicht zu Schaden!?

Anders ist es, wo ein Schaden zu gewärtigen ist. So heißt es auch:[1. Sam. 16,2.] da sprach Šemuél: Wie kann ich hingehen, wenn Šaúl davon hört, bringt er mich um!? Da erwiderte der Herr: Nimm ein junges Rind mit c.

Man fragte Rabh: Dürfen die Jünger, die auf dem Felde87 wohnen, früh und spät nach dem Lehrhause kommen? Dieser erwiderte: Sie mögen auf meine Verantwortung kommen.

Und fortgehen? Dieser erwiderte: Das weiß ich nicht.

Es wurde gelehrt: R. Elea͑zar sagte: Boten einer gottgefälligen Handlung kommen nicht zu Schaden, weder beim Hingehen noch bei der Rückkehr. Wohl nach der Ansicht des folgenden Tanna, denn es wird gelehrt: Isi b. Jehuda sagte: Wenn die Tora sagt:[Schemot 34,24] niemand wird sich nach deinem Lande gelüsten lassen, so lehrt dies, dass deine Kuh auf dem Anger weiden wird, ohne dass ein Tier sie beschädigen wird, dass deine Henne auf dem Misthaufen stöbern wird, ohne dass ein Wiesel sie beschädigen wird. Nun ist [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn diese, die zu Schaden zu kommen pflegen, nicht zu Schaden kommen werden, um wieviel weniger Menschen, die nicht zu Schaden zu kommen pflegen. Ich weiß dies vom Hingehen, woher dies von der Rückkehr? Es heißt:[Dewarim 16,7.] am Morgen sollst du dich auf den Weg machen und heimkehren; dies lehrt, dass du gehen und dein Heim in Frieden finden wirst.

Wozu braucht dies, wenn es schon von der Rückkehr gilt, auch vom Hingehen gesagt zu werden!?

Wegen einer Lehre R. Amis, denn R. Ami sagte: Wer Land besitzt, ziehe zur Wallfahrt, und wer kein Land besitzt, ziehe nicht zur Wallfahrt88.

R. Abin b. R. Ada sagte im Namen R. Jiçḥaqs: In Jerušalem gibt es deshalb keine genezaretischen89 Früchte, damit die Wallfahrer nicht sagen: Wären wir gekommen, nur um genezaretische Früchte zu essen, so würde uns dies genügt haben. Es würde sich also ergeben, dass die Wallfahrt nicht um ihrer selbst willen erfolgt. Desgleichen sagte R. Dostaj b. Jannaj: In Jerušalem gibt es deshalb keine tiberianischen Warmbäder, damit die Wallfahrer nicht sagen: Würden wir gekommen sein, nur um in den tiberianischen Warmbädern zu baden, so würde uns dies genügt haben. Es würde sich also ergeben, dass die Wallfahrt nicht um ihrer selbst willen erfolgt.

DAS, WAS SIE GESAGT HABEN, ZWEI REIHEN

Wer spricht hier von einem Keller!?

Er meint es wie folgt: jeder Raum, in den kein Gesäuertes gebracht wird, benötigt nicht der Durchsuchung, und ebenso brauchen Weinlager und Ollager nicht durchsucht zu werden; das, was sie aber gesagt haben, zwei Reihen im Weinkeller [benötigen der Durchsuchung], bezieht sich auf einen Raum, in den man Gesäuertes zu bringen pflegt, wenn man nämlich von diesem braucht.

DIE SCHULE ŠAMMAIS SAGT, ZWEI REIHEN R. Jehuda erklärte: Die zwei Reihen, von denen sie sprechen, sind die von der Erde bis zur Decke. R. Joḥanan erklärte: Eine Reihe in der Form eines Gamma90. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Jehuda, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Jehuda: Die Schule Šammajs sagt, zwei Reihen über den ganzen Keller; und die zwei Reihen, von denen sie sprechen, sind die vom Boden bis zur Decke. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan: Zwei Reihen über den ganzen Keller; die vordere gegenüber der Tür und die obere gegenüber der Decke. [Die Reihen] hinter jener und unter dieser benötigen nicht der Durchsuchung.

DIE SCHULE HILLELS SAGT, DIE ZWEI ÄUSSEREN REIHEN, DAS SIND DIE OBEREN. Rabh erklärte: Die oberste [Reihe]91 und eine unter dieser. Semuél erklärte: die oberste [Reihe] und eine hinter dieser

Was ist der Grund Rabhs?

Er betont [das Wort] »äußeren«.

Es heißt ja aber auch »oberen«!?

Dies schließt die [Reihen] unter der unteren aus.

Weshalb erklärt Šemuél, die oberste [Reihe] und eine hinter dieser?

Er betont [das Wort] »oberen«.

Es heißt ja aber auch »äußeren«!?

Dies schließt die [Reihen] hinter der

Blatt 9a

MAN BEFÜRCHTE NICHT, EIN WIESEL KÖNNTE [GESÄUERTES] AUS EINEM HAUSE NACH EINEM ANDEREN ODER VON EINEM ORTE NACH EINEM ANDEREN VERSCHLEPPT HABEN; DEMNACH KÖNNTE ES JA AUCH AUS EINEM HOFE NACH EINEM ANDEREN UND AUS EINER STADT NACH EINER ANDEREN [VERSCHLEPPT HABEN], SODASS DIE SACHE GAR KEIN ENDE HÄTTE.

GEMARA. Nur wenn man nicht gesehen hat, dass es etwas genommen hat, wenn man aber gesehen hat, dass es etwas genommen hat, befürchte man92, und [die Wohnung] ist wiederum zu durchsuchen; weshalb denn, es ist ja anzunehmen, es habe es aufgefressen!? Wir haben nämlich gelernt: Die Wohnungen der Nichtjuden gelten93 als unrein. Wie lange muß er in der Wohnung geweilt haben, damit sie der Durchsuchung94 benötige? Vierzig95 Tage, selbst wenn er keine Frau hat. Jede Stelle aber, in der ein Wiesel oder ein Schwein umherlaufen kann, benötigt nicht der Durchsuchung96!? R. Zera erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt von Fleisch, und eines gilt von Brot. Fleisch läßt es nicht zurück, Brot läßt es zurück. Raba erwiderte: Was soll dies: in jenem Falle kann da vielleicht [Unreines] gewesen sein, vielleicht aber nicht, und auch wenn es da war, kann [das Wiesel] es aufgefressen haben, wer aber sagt uns hierbei, wo man es [Gesäuertes] nehmen bestimmt gesehen hat, dass es dieses aufgefressen hat!? Dies ist also ein Zweifel gegenüber Entschiedenem, und ein Zweifel bringt nichts aus der Entschiedenheit.

Bringt denn ein Zweifel nichts aus der Entschiedenheit, es wird ja gelehrt, dass, wenn ein Genosse gestorben ist und einen Speicher voll Früchte hinterlassen hat, sie als verzehntet gelten, selbst wenn sie erst einen Tag [zehntpflichtig] geworden sind; die Früchte sind ja nun entschieden zehntpflichtig, dagegen ist es zweifelhaft, ob sie verzehntet worden sind oder nicht verzehntet worden sind, und der Zweifel bringt sie aus der Entschiedenheit!?

Hierbei ist es Entschiedenes gegenüber Entschiedenem, denn sie sind entschieden verzehntet worden. Dies nach R. Ḥanina aus Ḥozäa, denn R. Ḥanina aus Ḥozäa sagte, es sei feststehend, dass ein Genosse nichts Unfertiges97 aus der Hand lasse. Wenn du willst, sage ich: Da ist es Zweifelhaftes gegenüber Zweifelhaftem, denn [die Früchte] sind vielleicht überhaupt nicht zehntpflichtig geworden. Dies nach R. Oša͑ja, denn R. Oša͑ja sagte, man dürfe mit seinem Getreide eine List anwenden, indem man es mit der Spreu einbringt, damit sein Vieh davon fressen darf, ohne dass man zum Getreidezehnten verpflichtet ist.

Bringt denn ein Zweifel nichts aus der Entschiedenheit, es wird ja gelehrt: R. Jehuda erzählte: Einst warf die Magd eines Bedrückers in Rimmon eine Fehlgeburt in eine Grube, und ein Priester kam und schaute hinein, um zu sehen, ob sie eine männliche oder weibliche sei.

Blatt 9b

Als die Sache vor die Weisen kam, erklärten sie ihn als rein, weil da Wiesel und Iltisse98 vorhanden waren. Da hatte sie ja [die Fehlgeburt] entschieden hineingeworfen, dagegen war es zweifelhaft, ob sie sie in jener Stunde verschleppt hatten oder nicht verschleppt hatten, und der Zweifel brachte es aus der Entschiedenheit!?

Sage nicht: eine Fehlgeburt in eine Grube warf, sondern: eine Art Fehlgeburt in eine Grube warf, sodaß es auch da Zweifelhaftes gegenüber Zweifelhaftem war.

Es heißt ja aber: um zu sehen, ob sie eine männliche oder weibliche sei!?

Er meint es wie folgt: um zu sehen, ob es nur eine aufgeblasene [Eihaut] oder eine Fehlgeburt, und wenn es eine Fehlgeburt, ob sie eine männliche oder weibliche sei. Wenn du willst, sage ich: Da war es Entschiedenes gegenüber Entschiedenem, denn wenn Wiesel und Iltisse vorhanden waren, so hatten sie sie dann entschieden verschleppt; sie konnten sie wohl unverzehrt gelassen haben, fortgeschleppt hatten sie sie dann entschieden. Eine andere Lesart: Wir nehmen allerdings nicht an, dass sie sie entschieden aufgefressen hatten, wohl aber nehmen wir an, dass sie sie entschieden in ihre Löcher fortgeschleppt hatten.

Befürchten wir denn nicht, ein Wiesel könnte [Gesäuertes] verschleppt haben, im Schlußsatze wird ja gelehrt, dass man das Übrigbleibende99 verstecke, damit nicht eine Durchsuchung hinterher erforderlich sei!? Abajje erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt vom vierzehnten, und eines gilt vom dreizehnten. Am dreizehnten, wo in jedem Hause Brot noch vorhanden ist, verwahren [die Wiesel] nichts, am vierzehnten aber, wo kein Brot in den Häusern mehr ist, verwahren sie wohl. Raba entgegnete: Ist denn das Wiesel ein Prophet, um zu wissen, dass heute der vierzehnte sei und man bis zum Abend nichts backe, dass es deshalb verwahren sollte!? Vielmehr, erklärte Raba, verstecke man das Übrigbleibende, weil ein Wiesel es in seiner Gegenwart fortschleppen könnte, sodaß hinterher eine Durchsuchung erforderlich sein100 würde. Übereinstimmend mit Raba wird auch gelehrt: Wie mache man es, wenn man nach der Durchsuchung Gesäuertes essen will? Man verstecke das Übrigbleibende, weil ein Wiesel es: in seiner Gegenwart fortschleppen könnte, sodaß hinterher eine Durchsuchung erforderlich sein würde. R. Mari erklärte: Mit Rücksicht darauf, man könnte zehn [Brote] zurücklassen und neun finden101.

Wenn es neun Haufen Ungesäuertes und ein Haufen Gesäuertes sind und eine Maus etwas von einem Haufen verschleppt hat, und man nicht weiß ob Ungesäuertes oder Gesäuertes, so ist es hierbei ebenso wie bei den neun Läden; wenn man selber etwas beiseite gelegt und eine Maus es verschleppt hat, so ist es hierbei ebenso wie beim Schlußsatze [jener Lehre]. Wir haben nämlich gelernt: Wenn neun Läden Fleisch von Geschächtetem verkaufen und einer von Aas verkauft, und man in einem von diesen gekauft und nicht weiß, in welchem von ihnen man gekauft hat, so ist [das Fleisch] verboten; wenn man aber Fleisch findet, so richte man sich nach der Mehrheit102.

Wenn zwei Haufen, einer Ungesäuertes und einer Gesäuertes, vor zwei Häusern, eines durchsucht und eines nicht durchsucht, sich befinden und zwei Mäuse etwas verschleppt haben, eine vom Ungesäuerten und eine vom Gesäuerten, und man nicht weiß, welche in das eine Haus und welche in das andere Haus hineingelaufen ist, so ist es ebenso wie bei den zwei Körben. Wir haben nämlich gelernt: Wenn vor zwei Körben, einer Profanes und einer Hebe enthaltend, zwei Seá sich befinden, eine Profanes und eine Hebe enthaltend, und Früchte aus diesen in jene gekommen sind, so sind sie erlaubt, denn man nehme an, das Profane sei in das Profane und die Hebe in die Hebe gekommen.

Blatt 10a

Diese Annahme wird ja nur von der Hebe gelehrt, die103 ein rabbanitisches Ge 5ל setz ist, gilt dies etwa auch vom Gesäuerten, das ein Gesetz der Tora ist!?

Ist etwa die Durchsuchung nach Gesäuertem ein Gesetz der Tora!? Dies ist ebenfalls rabbanitisch, denn nach der Tora genügt auch die Besitzaufgabe.

Wenn ein Haufen Gesäuertes vor zwei durchsuchten Häusern sich befindet und eine Maus etwas fortgeschleppt hat, und man nicht weiß, in welches sie hineingelaufen ist, so ist es hierbei ebenso wie bei den zwei Stegen. Wir haben nämlich gelernt: Wenn es zwei Stege sind, einer unrein und einer rein, und jemand den einen ging und sich mit Reinem befaßte, und darauf ein anderer den anderen ging und sich mit Reinem befaßte, so ist, wie R. Jehuda sagt, wenn dieser besonders und jener besonders [einen Gelehrten] befragt, jeder rein, wenn aber beide zusammen, so sind sie unrein; R. Jose sagt, sie seien ob so oder so unrein. Raba, nach anderen R. Joḥanan, sagte: [Fragen sie] gleichzeitig, so sind sie nach aller Ansicht unrein, wenn nacheinander, so sind sie nach aller Ansicht rein, und sie streiten nur über den Fall, wenn einer für sich und seinen Genossen fragt: nach R. Jose gilt dies als gleichzeitig, und nach R. Jehuda gilt dies als nacheinander.

Ist es zweifelhaft, ob [die Maus in ein Haus] hineingelaufen ist oder nicht, so ist dies ebenso wie beim Tale, worüber R. Elie͑zer und die Rabbanan streiten. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand in der Regenzeit104 in einem Tale105 war, auf dessen einem Felde Unreines sich befindet, und sagt, er sei da zwar umhergegangen, wisse aber nicht, ob er auf diesem Felde war oder nicht, so ist er nach R. Elie͑zer rein und nach den Weisen unrein. R. Elie͑zer sagt nämlich, bei einem Zweifel des Hineinkommens sei er rein, und bei einem Zweifel der Berührung mit dem Unreinen sei er unrein.

Ist [eine Maus in ein Haus] gekommen, worauf man es durchsucht und nichts gefunden hat, so besteht hierüber ein Streit zwischen R. Meír und den Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: R. Meír sagte: Was im Zustande der Unreinheit sich befindet, gilt solange als unrein, bis du ermittelt hast, wo die Unreinheit106 sich befindet. Die Weisen sagen, man durchsuche solange, bis man auf Felsen oder auf jungfräulichen Boden stößt107.

Ist [eine Maus in ein Haus] gekommen, worauf man es durchsucht und [Gesäuertes] gefunden108 hat, so besteht hierüber ein Streit zwischen Rabbi und R. Šimo͑n b. Gamliél. Es wird nämlich gelehrt: Wenn auf einem Felde ein Grab sich verloren hat, so ist, wer da hinkommt, unrein; wird da ein Grab aufgefunden109, so ist, wer da hinkommt, rein, da man annehme, das verlorene Grab sei mit dem aufgefundenen identisch so Rabbi; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, das ganze Feld müsse durchsucht werden.

Wenn man neun [Brote] hingelegt hat und zehn findet, so besteht hierüber ein Streit zwischen Rabbi und den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Hat man eine Mine110 [von zweitem Zehnt] hingelegt und zweihundert gefunden, so sind Profanes und zweiter Zehnt mit einander vermischt

so Rabbi; die Weisen sagen, das Ganze sei Profanes. Wenn man zehn [Brote] hingelegt hat und neun findet, so ist es hierbei ebenso wie beim Schlußsatze der angezogenen Lehre: Hat man zweihundert [Denare] hingelegt und eine Mine gefunden, so ist eine Mine zurückgeblieben und eine fortgenommen worden

so Rabbi; die Weisen sagen, das Ganze sei Profanes111.

Blatt 10b

Wenn man [Gesäuertes] in einen Winkel hingelegt hat und in einem anderen Winkel findet, so besteht hierüber ein Streit zwischen R. Šimon b. Gamliél und den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Wenn in einem Hause eine Axt abhanden gekommen ist, so ist das Haus unrein, denn man nehme an, ein Unreiner sei da hineingekommen112 und habe sie fortgenommen; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, das Haus sei rein, denn man nehme an, er habe sie jemandem geborgt und vergessen, oder aus jenem Winkel genommen und in diesen Winkel gelegt und vergessen.

Wer spricht hier von einem Winkel!?

[Diese Lehre] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn eine Axt in einem Hause abhanden gekommen ist, so ist das Haus unrein, denn man nehme an, ein Unreiner sei da hineingekommen und habe sie fortgenommen; ebenso ist das Haus unrein, wenn man sie in einen Winkel hingelegt hat und in einem anderen findet, denn man nehme an, ein Unreiner sei da hineingekommen und habe sie aus jenem Winkel genommen und in diesen gelegt. R. Simon b. Gamliél sagt, das Haus sei rein, denn man nehme an, er habe sie jemandem geborgt und vergessen beziehungsweise aus jenem Winkel genommen und in diesen gelegt und vergessen.

Raba sagte: Wenn eine Maus mit einem Brote im Maule [in ein Haus] hineingegangen ist und man da nachher Brocken findet, so muß es durchsucht werden, weil eine Maus [das Brot] nicht zu zerbröckeln Pflegt113

Ferner sagte Raba: Wenn ein Kind mit einem Brote in der Hand [in ein Haus] hineingegangen ist und man da nachher Brocken findet, so braucht es nicht durchsucht zu werden, weil ein Kind [das Brot] zu zerbröckeln pflegt.

Raba fragte: Wie ist es, wenn eine Maus mit einem Brote im Maule [in ein Haus] hineingegangen und eine Maus mit einem Brote im Maule aus diesem herausgekommen ist: sagen wir, die herausgekommen, sei dieselbe, die hineingegangen war, oder ist es eine andere? Und wie ist es, wenn du entscheidest, die herausgekommen, sei dieselbe, die hineingegangen war, wenn eine weiße Maus mit einem Brote im Maule [in ein Haus] hineingegangen und eine schwarze Maus mit einem Brote im Maule aus diesem herausgekommen ist: diese ist bestimmt eine andere, oder hat sie es jener weggenommen? Und wie ist es, wenn du entscheidest, Mäuse nehmen einander nichts weg, wenn eine Maus mit einem Brote im Maule [in ein Haus] hineingegangen und ein Wiesel mit einem Brote im Maule herausgekommen ist: das Wiesel kann es bestimmt der Maus weggenommen haben, oder ist es ein anderes, denn wenn es der Maus es weggenommen hätte, so würde es auch die Maus selbst im Maule gehabt haben? Und wie ist es, wenn du entscheidest, das Wiesel würde, falls es der Maus es weggenommen hätte, auch die Maus selbst im Maule gehabt haben, wenn eine Maus mit einem Brote im Maule [in ein Haus] hineingegangen und ein Wiesel mit einem Brote und einer Maus im Maule herausgekommen ist: ist es hierbei entschieden dieselbe, oder müßte sich, wenn es dieselbe wäre, das Brot im Maule der Maus befinden, oder hat sie es vor Schreck fallen lassen und [das Wiesel] es aufgehoben?

Dies bleibt unentschieden.

Raba fragte: Wie ist es, wenn ein Brot sich an der Decke befindet: muß man eine Leiter holen und es herunterholen, oder ist dies nicht nötig; sagen wir, die Rabbanan haben einen nicht soweit belästigt, denn da man es allein nicht herunterholen kann, wird man es zu essen nicht verleitet, oder aber kann man, da es herunterfallen könnte, es zu essen verleitet werden? Und wie ist es, wenn du entscheidest, man könne, da es herunterfallen könnte, es zu essen verleitet werden, wenn ein Brot sich in einer Grube befindet: muß man eine Leiter holen und es heraufholen, oder ist dies nicht nötig; hierbei kann man es selbst nicht heraufholen, oder aber kann man, da man wegen irgend einer Angelegenheit hinabsteigen könnte, es zu essen verleitet werden? Und wie ist es, wenn du entscheidest, man könnte wegen irgend einer Angelegenheit hinabsteigen und es zu essen verleitet werden, wenn ein Brot sich im Maule einer Schlange befindet: muß man einen Schlangenbeschwörer holen, der es ihr wegnehme, oder ist dies nicht nötig; haben die Rabbanan einen nur persönlich bemüht, nicht aber auch mit seinem Gelde, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

Dies bleibt unentschieden.

JEHUDA SAGT, MAN DURCHSUCHE [NACH GESÄUERTEM] IN DER NACHT114 ZUM VIERZEHNTEN, AM MORGEN DES VIERZEHNTEN UND BEI DER FORTSCHAFFUNG. DIE WEISEN SAGEN, HAT MAN NICHT IN DER NACHT ZUM VIERZEHNTEN DURCHSUCHT, SO DURCHSUCHE MAN AM VIERZEHNTEN, HAT MAN NICHT AM VIERZEHNTEN DURCHSUCHT, SO DURCHSUCHE MAN AM FESTE, UND HAT MAN NICHT AM FESTE DURCHSUCHT, SO DURCHSUCHE MAN NACH115 DEM FESTE. WAS MAN116 ZURÜCKLÄSST, VERSTECKE MAN, DAMIT NICHT IHINTERHER EINE DURCHSUCHUNG NÖTIG SEI.

GEMARA. Was ist der Grund R. Jehudas? R. Ḥisda und Rabba b. Hona erklärten beide: Entsprechend den drei »Fortschaffungen« in der Tora: [Schemot 13,7] Es darf bei dir kein Gesäuertes und es darf bei dir kein Sauerteig zu sehen sein,[Ib. 12,19.] sieben Tage hindurch soll in eueren Wohnungen kein Sauerteig zu finden sein, [Ib. V. 15.] nur sollt ihr am ersten Tage allen Sauerteig aus eueren Wohnungen fortschaffen. R. Joseph wandte ein: R. Jehuda sagte, wer an diesen drei Fristen nicht durchsucht hat, durchsuche nicht mehr. Demnach streiten sie, bis wann man117 durchsuche!? Mar Zutra lehrte es wie folgt: R. Jehuda sagte, wer an einer dieser drei Fristen nicht durchsucht hat, durchsuche nicht mehr. Demnach streiten sie, ob man noch später durchsuche!?

Vielmehr, R. Jehuda meint es ebenfalls, falls man nicht durchsucht hat, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, [man durchsuche] nur vor Inkrafttreten des Verbotes und nicht nach Inkrafttreten des Verbotes, weil man davon zu essen verleitet werden könnte, und die Rabbanan sind der Ansicht, man berücksichtige dies nicht.

Berücksichtigt denn R. Jehuda, man könnte davon zu essen verleitet werden, wir haben ja gelernt: Sobald die Schwingegarbe dargebracht war, gingen sie hinaus und fanden die Straßen Jerušalems voll Fol mit Mehl und Rostähren; dies118 geschah ohne Billigung der Weisen so R.Meír;

Blatt 11a

R. Jehuda sagt, es119 geschah mit Billigung der Weisen. R. Jehuda berücksichtigt also nicht, man könnte davon zu essen verleitet werden!? Raba erwiderte: Anders ist es bei den neuen Früchten, denn da es120 nur durch Pflücken erlaubt ist, so denkt man daran. Abajje sprach zu ihm: Allerdings beim Pflücken, wie ist es aber vom Mahlen und Beuteln zu erklären!?

Das ist kein Einwand; das Mahlen erfolgte mit einer Handmühle und das Beuteln mit der Rückseite des Siebes.

Wir haben gelernt, dass man auf künstlich bewässerten Feldern und in Tälern121 mähen, jedoch nicht aufschobern dürfe, und dies addizierten wir R. Jehuda; wie ist es nun zu erklären!? Vielmehr, erklärte Abajje, von neuen Früchten pflegt man sich zurückzuziehen, nicht aber pflegt man sich von Gesäuertem zurückzuziehen122. Raba wandte ein: Befindet sich denn nur R. Jehuda mit sich selbst in Widerspruch und nicht auch die Rabbanan123!?

R. Jehuda befindet sich nicht mit sich selbst in Widerspruch, wie wir bereits erklärt haben, und die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht mit sich selbst in Widerspruch, denn wie sollte man davon essen, wo man damit beschäftigt ist, es zu verbrennen124!? R. Aši erklärte: R. Jehuda befindet sich nicht mit sich selbst in einem Widerspruche, denn [die angezogene Lehre] spricht von Mehl und Rostähren125. Die Erklärung R. Ašis ist aber nur Gerede; allerdings nach dem Rösten der Ähren, wie ist es aber hinsichtlich [der Zeit] bis dahin126 zu erklären!? Wolltest du sagen, nur Pflücken [sei erlaubt], nach der Erklärung Rabas, so [wird ja gelehrt], dass man auf künstlich bewässerten Feldern und in Tälern mähen dürfe, was wir R. Jehuda addizierten: wie ist dies zu erklären!? Vielmehr ist die Erklärung R. Ašis nur Gerede.

Berücksichtigt denn R. Jehuda [eine Übertretung] in dem Falle, wo man sich davon nicht zurückzieht, wir haben ja gelernt: Man darf nicht eine Eierschale durchlochen, sie mit Öl füllen und über eine Lampe setzen, damit [das ol] herabtriefe, auch keine Ton[schale]127; R. Jehuda erlaubt dies.

Auch hierbei zieht man sich [vom Ol] zurück, wegen der Strenge des Šabbathgesetzes.

Aber auch beim Šabbathgesetze selbst besteht ja ein Widerspruch!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn der Strick eines Eimers zerreißt, so darf man ihn nicht mit einem Knoten zusammenbinden, sondern nur mit einer Schleife; R. Jehuda sagt, man umwickle ihn mit Band oder einem Gurte, nur mache man keine Schleife128. Somit befinden sich ja sowohl R. Jehuda als auch die Rabbanan mit sich selbst in Widerspruch!?

Die Rabbanan befinden sich in keinem Widerspruche mit sich selbst, denn man kann wohl Öl mit Öl verwechseln, nicht aber eine Schleife mit einem Knoten; R. Jehuda befindet sich ebenfalls in keinem Widerspruche mit sich selbst, denn R. Jehuda [verbietet] die Schleife nicht wegen des Knotens, vielmehr ist er der Ansicht, die Schleife selbst gelte als Knoten.

Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in welchem die Rabbanan sich befinden. Wir haben gelernt: Man darf einen Eimer mit einem Gurte festbinden, nicht aber mit einem Stricke; R. Jehuda erlaubt dies. Was für ein Strick: wollte man sagen, mit einem ge wöhnlichen, wieso erlaubt es R. Jehuda, einen solchen gibt man auf, somit ist es ja ein bleibender Knoten; doch wohl mit einem Weberstricke, und die Rabbanan haben es mit einem Weberstricke mit Rücksicht auf einen gewöhnlichen verboten!?

Allerdings; wohl verwechselt man Stricke miteinander, nicht aber eine Schleife mit einem Knoten.

Berücksichtigt denn R. Jehuda nichts in einem Falle, wenn man sich davon zurückzieht, es wird ja gelehrt: Wenn ein erstgeborenes Tier129 Blutandrang hat, so darf man ihm nicht zur Ader lassen, selbst wenn es verendet

so R. Jehuda; die Weisen sagen, man lasse ihm zur Ader, nur darf man ihm kein Gebrechen beibringen!?

Hierbei deshalb, weil man wegen seines

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Eigentums aufgeregt ist, und wenn man dies erlaubt in einem Falle, wo man ihm kein Gebrechen beibringt, so wird man dazu verleitet auch in dem Falle, wo man ihm ein Gebrechen beibringt.

Und die Rabbanan!?

Erlaubt man es nicht, so wird man erst recht verleitet, dies zu tun130.

Ist denn nach R. Jehuda die Aufregung wegen seines Eigentums zu berücksichtigen, wir haben ja gelernt: R. Jehuda sagt, man dürfe am Feste kein Vieh striegeln, weil man dabei eine Wunde macht, wohl aber kämmen; die Weisen sagen, man dürfe weder striegeln noch kämmen. Hierzu wird gelehrt: Was heißt Striegeln, und was heißt Kämmen? Das Striegeln erfolgt mit einem klein[zähnigen Geräte] und macht Wunden, das Kämmen erfolgt mit einem groß[zähnigen] und macht keine Wunden!?

In jenem Falle, wo [das Vieh], falls man es unterläßt, verenden könnte, sagen wir, man sei wegen seines Eigentums aufgeregt, in diesem Falle aber, wo es nur, falls man es unterläßt, Schmerzen hat, sagen wir nicht, man sei wegen seines Eigentums aufgeregt.

Weshalb verbietet es R. Jehuda aus Rücksichtnahme beim Gesäuerten, aber nicht beim Kämmen!?

Brot mit Brot verwechselt man, einen Striegel mit einem Kamme verwechselt man nicht.

R. MEIR SAGT, MAN ESSE [GESÄUERTES] DIE GANZE FÜNFTE [STUNDE] UND VERBRENNE ES BEI BEGINN DER SECHSTEN; R. JEHUDA SAGT, MAN ESSE ES DIE GANZE VIERTE, DIE FÜNFTE BEFINDE SICH IN DER SCHWEBE, UND MAN VERBRENNE ES BEI BEGINN DER SECHSTEN. FERNER SAGTE R. JEHUDA: ZWEI UNTAUGLICHE DANKOPFERBROTE LAGEN [AM VORABEND] AUF DEM SÄULENGANG; SOLANGE SIE DA LAGEN, ASS DAS VOLK [GESÄUERTES], WURDE EINES FORTGENOMMEN, SO BEFAND ES SICH IN DER SCHWEBE: MAN ASS ES NICHT UND VERBRANNTE ES AUCH NICHT, WURDEN BEIDE FORTGENOMMEN, SO BEGANN DAS GANZE VOLK ES ZU VERBRENNEN. R. GAMLIÉL SAGT, PROFANES WERDE DIE GANZE VIERTE [STUNDE] GEGESSEN, HEBE DIE GANZE FÜNFTE, BEI BEGINN DER SECHSTEN VERBRENNE MAN ES.

GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wenn einer [der Zeugen] sagt, es sei am zweiten des Monats [geschehen], und einer sagt, am dritten, so ist ihr Zeugnis gültig, denn einer kennt die Schaltung131 des Monats, und einer kennt die Schaltung des Monats nicht; wenn aber einer sagt, am dritten, und einer sagt, am fünften, so ist ihr Zeugnis ungültig. Wenn einer sagt in der zweiten Stunde, und einer sagt, in der dritten Stunde, so ist ihr Zeugnis132 gültig; wenn aber einer sagt, in der dritten, und einer sagt, in der fünften, so ist ihr Zeugnis ungültig so R. Meír;

R. Jehuda sagt, ihr Zeugnis sei gültig. Wenn einer sagt, in der fünften, und einer sagt, in der siebenten, so ist ihr Zeugnis133 ungültig, denn in der fünften ist die Sonne im Osten und in der siebenten ist die Sonne im Westen. Abajje sagte: Wenn du nachdenkst, so ergibt es sich, dass nach R. Meír der Mensch sich überhaupt nicht zu irren brauche, und nach R. Jehuda ein Mensch sich um eine halbe Stunde irren könne. Nach R. Meír braucht ein Mensch sich überhaupt nicht zu irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis am Ende der zweiten und am Beginn der dritten [Stunde] geschah; der »in der zweiten« sagte, meinte den Schluß der zweiten, und der »in der dritten« sagte, meinte den Beginn der dritten. Nach R. Jehuda kann ein Mensch sich um eine halbe Stunde irren. Hier handelt es sich um den Fall, wenn das Ereignis in der Mitte der vierten [Stunde] geschah; der »in der dritten« sagte, meinte den Schluß der dritten und irrte sich um die folgende halbe Stunde, und der »in der fünften« sagte, meinte den Beginn der fünften und irrte sich um die vergangene halbe Stunde. Manche lesen: Abajje sagte: Wenn du darüber nachdenkst, so ergibt es sich, dass nach R. Meír ein Mensch sich um etwas irren könne, und nach R. Jehuda ein Mensch sich um etwas mehr als eine Stunde irren könne. Nach R. Meír kann ein Mensch sich um etwas irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis entweder am Ende der zweiten oder am Beginn der dritten [Stunde] geschah und einer sich um etwas irrt. Nach R. Jehuda kann man sich um etwas mehr als eine Stunde irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis entweder am Ende der dritten oder am Beginn der fünften Stunde geschah und einer sich um etwas mehr als eine Stunde irrt.

Blatt 12a

Als R. Hona, der Sohn R. Jehudas, hinging und diese Lehre Raba vortrug, erwiderte dieser: Wenn wir die Aussage dieser Zeugen so auffaßten, dass derjenige, der »in der dritten« sagte, den Beginn der dritten meinte, und derjenige, der »in der fünften« sagte, den Schluß der fünften meinte, so wäre dies ja ein sich selbst widersprechendes Zeugnis, und wir würden [den Angeklagten] nicht hinrichten; wie können wir ihn nun des Zweifels wegen hinrichten, wo doch die Tora sagt:[Bamidbar 35,24. 25.] die Gemeinde soll ihn richten, und die Gemeinde soll ihn retten!? Vielmehr, erklärte Raba, kann nach R.Meír ein Mensch sich um etwas weniger als zwei Stunden irren, und nach R. Jehuda kann ein Mensch sich um etwas weniger als drei Stunden irren. Nach R. Meír kann ein Mensch sich um etwas weniger als zwei Stunden irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis am Beginn der zweiten oder am Ende der dritten [Stunde] geschah und einer sich um etwas weniger als zwei Stunden irrt. Nach R. Jehuda kann ein Mensch sich um etwas weniger als drei Stunden irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis am Beginn der dritten oder am Schlusse der fünften Stunde geschah und einer sich um etwas weniger als drei Stunden irrt.

Wir haben gelernt: Man prüfte [die Zeugen] durch eine siebenfache Ausforschung: in welchem Septennium, in welchem Jahre, in welchem Monat, am wievielten des Monats, an welchem Tage, in welcher Stunde und an welchem Orte. Ferner haben wir gelernt: Welchen Unterschied gibt es zwischen [dieser] Ausforschung und [anderen] Untersuchungs[fragen]? Wenn einer auf eine dieser Ausforschungs[fragen] antwortet, er wisse es nicht, so ist ihr Zeugnis ungültig, wenn aber auf eine [der anderen] Untersuchungsfragen sogar beide antworten, sie wissen es nicht, so ist ihr Zeugnis gültig. Und auf unsere Frage, wodurch diese Ausforschungs[fragen] sich denn von den [anderen] Untersuchungs[fragen] unterscheiden, erwiderten wir, wenn bei diesen Ausforschungs[fragen] einer sagt, er wisse es nicht, sei das Zeugnis ungültig, weil man die Zeugen nicht als Falschzeugen134 überführen kann, während man bei den übrigen Untersuchungs[fragen] die Zeugen eventuell als Falschzeugen überführen kann. Wenn du nun sagst, ein Mensch könne sich um soviel irren, so kann man ja die Zeugen auch durch die Ausforschung in welcher Stunde, nicht als Falschzeugen überführen, denn sie können sagen, sie hätten sich geirrt!?

Man gibt ihnen soviel Spielraum, als sie sich irren können. Nach R. Meír gibt man ihnen einen Spielraum vom Beginn der ersten bis zum Schlusse der fünften Stunde. Eigentlich sollte man ihnen vorher135 mehr Spielraum geben, nur irrt man sich nicht zwischen Tag und Nacht. Nach R. Jehuda gibt man ihnen einen Spielraum vom Beginn der ersten bis zum Schlusse der sechsten Stunde. Eigentlich sollte man ihnen vorher136 mehr Spielraum geben, nur irrt man sich nicht zwischen Tag und Nacht. Ferner sollte man ihnen eigentlich nachher137

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mehr Spielraum geben, nur ist die Sonne in der fünften [Stunde] im Osten und in der siebenten im Westen.

Wir haben gelernt: R. Meír sagt, man esse [Gesäuertes] die ganze fünfte Stunde und verbrenne es bei Beginn der sechsten; R. Jehuda sagt, man esse es die ganze vierte, die fünfte befinde sich in der Schwebe, und man verbrenne es bei Beginn der sechsten. Sollte man doch nach der Erklärung Abajjes, nach der nach R. Meír ein Mensch sich überhaupt nicht zu irren brauche, die ganze sechste [Stunde], und nach der anderen Lesart, nach der ein Mensch sich um etwas irren könne, bis zum Schlusse der sechsten [Stunde Gesäuertes] essen dürfen!? Ferner sollte man nach der Erklärung Abajjes, nach der nach R. Jehuda ein Mensch sich um eine halbe Stunde irren könne, es bis zur Hälfte der sechsten [Stunde], und nach der anderen Lesart, nach der ein Mensch sich um eine Stunde und etwas irren könne, bis zum Schlusse der fünften [Stunde] essen dürfen!?

Abajje kann dir138 erwidern: Die Zeugenaussage ist nur Vorsichtigen überlassen, während das Gesetz vom Gesäuerten jedem überlassen ist.

Sollte man doch nach der Erklärung Rabas, nach der nach R. Meír ein Mensch sich um etwas weniger als zwei Stunden irren könne, schon vom Beginn der fünften [Stunde] kein [Gesäuertes] essen dürfen!?

In der fünften [Stunde] ist die Sonne im Osten, und in der siebenten ist die Sonne im Westen.

Demnach sollte man es auch in der sechsten essen dürfen!? R. Ada b. Ahaba erwiderte: In der sechsten befindet sich die Sonne am Zenith.

Sollte man doch nach der Erklärung Rabas, nach der nach R. Jehuda ein Mensch sich um etwas weniger als drei Stunden irren könne, schon vom Beginn der vierten [Stunde] ab kein [Gesäuertes] essen dürfen!?

Wenn die Sonne in der fünften im Osten und in der siebenten im Westen ist, um wieviel weniger139 in der vierten.

Demnach sollte man es auch in der fünften essen dürfen!?

Abajje erklärte es nach Raba: Die Zeugenaussage ist nur Vorsichtigen überlassen, während das Gesetz vom Gesäuerten jedem überlassen ist. Raba erklärte: Dies140 ist überhaupt nicht der Grund R. Jehudas, er vertritt hierbei vielmehr seine Ansicht, dass die Fortschaffung des Gesäuerten nur durch Verbrennung erfolgen müsse, und die Rabbanan haben eine Stunde für das Zusammenlesen des Holzes bestimmt. Rabina wandte gegen Raba ein: R. Jehuda sagte: Dies nur dann, wenn die [Pflicht der] Fortschaffung noch nicht in Kraft getreten ist, ist sie aber bereits in Kraft getreten, so vernichte man es auf jede Weise!? Vielmehr, erklärte Raba, mit Rücksicht auf einen wolkigen Tag.

Demnach sollte man es auch in der vierten Stunde nicht essen dürfen!? R. Papa erwiderte: Die vierte ist Tischzeit für jedermann141.

Die Rabbanan lehrten: In der ersten Stunde speisen Ludim, in der zweiten speisen Räuber, in der dritten speisen Erbschafter142, in der vierten speisen Arbeiter, in der fünften speisen Schriftgelehrte und in der sechsten speisen gewöhnliche Leute.

R. Papa sagte ja aber, in der vierten speise jedermann!? Wende es vielmehr um: in der vierten speisen gewöhnliche Leute, in der fünften speisen Arbeiter und in der sechsten speisen Schriftgelehrte.

[Speist man] später, so ist es ebenso, als wenn man einen Stein in einen Schlauch wirft. Abajje sagte: Dies nur, wenn man morgens nichts gekostet hat, hat man aber morgens etwas gekostet, so ist nichts dabei.

R. Aši sagte: Wie sie über das Zeugnis streiten, so streiten sie auch über das Gesäuerte.

Selbstverständlich, das sagten wir ja eben!?

Er lehrt uns, dass unsere Erwiderung143 zutreffend sei und man nicht sage, dass hierüber Tannaím streiten144.

R. Šimi b. Aši sagte: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn [ihre Aussagen] in der Stundenangabe abweichen, wenn aber einer sagt, vor Sonnenaufgang, und einer sagt, nach Sonnenaufgang, so ist ihr Zeugnis ungültig.

Selbstverständlich!?

Vielmehr, wenn einer sagt, vor Sonnenaufgang, und einer sagt, während des Sonnenaufgangs, so ist ihr Zeugnis ungültig.

Auch dies ist ja selbstverständlich!?

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Man könnte glauben, ihre Aussagen stimmen überein, denn derjenige, der »während des Sonnenaufgangs« sagt, habe beim Aufhellen einen Glanz gesehen, so lehrt er uns.

R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Jehuda. Raba sprach zu R. Naḥman: Sollte der Meister sagen, die Halakha sei wie R.Meír, denn der Tanna lehrt ja anonym145 nach seiner Ansicht!? Wir haben nämlich gelernt: Solange es erlaubt ist, [Gesäuertes] zu essen, darf man damit [das Vieh] füttern146.

Diese ist keine anonyme Lehre, weil aus [dem Ausdrucke] »erlaubt« ein Einwand erhoben147 wurde.

Sollte doch der Meister sagen, die Halakha sei wie R. Gamliél, der ja schlichtend lehrt!? Dieser erwiderte: R. Gamliél schlichtet nicht [den Streit jener], vielmehr lehrt er seine eigene Ansicht. Wenn du aber willst, sage ich: Rabh ist der Ansicht des Autors folgender Lehre: Fällt der vierzehnte [Nisan] auf einen Šabbath, so schaffe man alles vor dem Šabbath fort. Man verbrenne dann unreine, zweifelhafte und reine Hebe; von der reinen aber lasse man Speise für zwei Mahlzeiten zurück, um davon bis zur vierten Stunde essen zu können

so R. Elea͑zar b. Jehuda aus Bartotha, der im Namen R. Jehošua͑s lehrte. Jene entgegneten ihm: Reine darf nicht verbrannt werden, da dafür Essende sich noch einfinden können. Dieser erwiderte: Man hat ja nachgeforscht und keine[Bamidbar 32,22.] gefunden. Jene entgegneten: Vielleicht übernachteten sie außerhalb der Stadtmauer. Dieser erwiderte: Nach euerer Ansicht sollte man auch die zweifelhafte nicht verbrennen, da Elijahu kommen und sie als rein erklären könnte!? Jene entgegneten: Es ist bereits Jisraél zugesichert worden, dass Elijahu weder an einem Vorabend des Šabbaths noch an einem Vorabend des Festes kommen werde, wegen der Belästigung148. Man erzählt, dass sie von da nicht wichen, bis sie die Halakha wie R. Elea͑zar b. Jehuda aus Bartotha, der es im Namen R. Jehošua͑s lehrte, festsetzten. Wahrscheinlich doch auch hinsichtlich des Essens149. R. Papa erwiderte im Namen Rabas: Nein, nur hinsichtlich der Fortschaffung.

Und auch Rabbi ist der Ansicht R. Naḥmans, denn Rabin b. R. Ada erzählte: Einst gab jemand Joḥanan aus Ḥiqoq einen mit Gesäuertem gefüllten Doppelsack in Verwahrung, und als die Mäuse ihn durchlöcherten, drang Gesäuertes hervor. Da kam er vor Rabbi. In der ersten Stunde sprach er zu ihm: Warte. In der zweiten sprach er zu ihm: Warte. In der dritten sprach er zu ihm: Warte. In der vierten sprach er zu ihm: Warte. In der fünften sprach er zu ihm: Geh und verkaufe es auf dem Markte. Doch wohl an Nichtjuden, nach R. Jehuda. R. Joseph entgegnete: Nein, an Jisraéliten, nach R.Meír. Abajje sprach zu ihm: Wenn an Jisraéliten, so sollte er es für sich selber150 behalten!?

Wegen des Verdachtes. Es wird nämlich gelehrt: Wenn Almoseneinnehmer keine Armen zum Verteilen haben, so dürfen sie nur bei Fremden einwechseln151, nicht aber bei sich selber, wenn Einnehmer des Armenkessels keine Armen zum Verteilen haben, so dürfen sie nur an Fremde verkaufen, nicht aber an sich selber, denn es heißt:152 ihr sollt vor dem Herrn und Jisraél rein sein. R.Ada b. Mathna sprach zu R. Joseph: Du sagtest uns ausdrücklich, er habe ihm gesagt, dass er gehe und es an Nichtjuden verkaufe, nach R. Jehuda. R. Joseph sagte: Wessen Ansicht vertritt diese Lehre Rabbis? Die des R. Šimo͑n b. Gamliél. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand seinem Genossen Früchte zur Verwahrung gegeben hat, so darf dieser sie nicht berühren, selbst wenn sie zugrunde gehen; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, er verkaufe sie vor Gericht, weil dies der Wiedergabe eines Fundes gleicht. Abajje sprach zu ihm: Hierzu wurde ja gelehrt: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von dem Falle,

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wenn der Verlust verhältnismäßig ist; wenn aber mehr als verhältnismäßig, so verkaufe er sie [nach aller Ansicht] vor Gericht, und um somehr hierbei, wo es gänzlich unbrauchbar werden würde.

FERNER SAGTE R. JEHUDA: ZWEI BROTE etc. Ein Schüler rezitierte vor R. Jehuda: Auf dem Säulengang. Da sprach dieser zu ihm: Sollten sie denn versteckt werden!? Lies: auf dem Dache des Säulengangs. Reḥaba sagte im Namen R. Jehudas: Der Tempelberg hatte eine Doppelstoa. Ebenso wird gelehrt: Der Tempelberg hatte eine Doppelstoa. R. Jehuda sagte: Es war ein Säulengang, eine Stoa innerhalb einer Stoa.

UNTAUGLICHE Weshalb untaugliche? R. Ḥanina erwiderte: Da es viele waren, wurden sie durch das Übernachten untauglich. Es wird nämlich gelehrt: Man darf am Pesaḥfeste keine Dankopfer darbringen, wegen der dazu gehörenden gesäuerten [Brote].

Selbstverständlich!? R.Ada b. Ahaba erwiderte: Dies gilt vom vierzehnten [Nisan], und er ist der Ansicht, man dürfe kein Geheiligtes in den Untauglichkeitsraum153 bringen. Deshalb brachten sie alle am dreizehnten dar, und da es viele waren, wurden sie durch das Übernachten untauglich. Im Namen R. Jannajs sagten sie: Es waren taugliche, und nur deshalb nennt er sie untauglich, weil das zu diesen gehörende Schlachtopfer nicht geschlachtet worden war.

Sollte man es doch geschlachtet haben!?

Wenn das Schlachtopfer abhanden gekommen war.

Sollte man ein anderes Opfer geholt und es geschlachtet haben!?

Wenn [der Darbringende] bestimmt hat: Dieses sei das Dankopfer und dieses das dazu gehörende Brot. Dies nach Rabba, denn Rabba sagte: Ist das Brot abhanden gekommen, so hole man ein anderes Brot, ist aber das Dankopfer abhanden gekommen, so hole man kein anderes Dankopfer, denn das Brot wird zum Dankopfer [dargebracht], nicht aber das Dankopfer zum Brote.

Man konnte es ja auslösen und profan werden lassen!?

Vielmehr, tatsächlich wenn das Opfer geschlachtet, das Blut aber ausgeschüttet wurde.

Wohl nach Rabbi, denn Rabbi sagte, dass, wenn zwei Dinge die Erlaubtmachung154 bewirken, sie durch das eine ohne das andere erfolgen könne. Es wird nämlich gelehrt: Die Lämmer des Wochenfestes heiligen das Brot155 nur durch das Schlachten. Zum Beispiel: hat man sie auf ihren Namen geschlachtet und das Blut auf ihren Namen gesprengt, so ist das Brot heilig; hat man sie auf einen anderen Namen geschlachtet und das Blut auf einen anderen Namen gesprengt, so ist das Brot nicht heilig; hat man sie auf ihren Namen geschlachtet und das Blut auf einen anderen Namen gesprengt, so ist das Brot heilig und nicht heilig156

so Rabbi. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, das Brot sei nur dann heilig, wenn man sie auf ihren Namen geschlachtet und auf ihren Namen das Blut gesprengt hat.

Du kannst auch sagen, nach R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, nur gilt dies von dem Falle, wenn das Blut bereits in einen Becher aufgenommen worden war und ausgeschüttet wurde, und R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n ist der Ansicht seines Vaters, welcher sagt, was zum Sprengen dasteht, gelte als gesprengt. Es wird gelehrt: Im Namen R. Elea͑zars sagten sie, es waren brauchbare; solange beide lagen, aß das ganze Volk [Gesäuertes]; wurde eines fortgenommen, befand es sich in der Schwebe, weder aßen sie es, noch verbrannten sie es; wurden beide fortgenommen, begann das ganze Volk, es zu verbrennen. Es wird gelehrt: Abba Šaúl sagte: Zwei Kühe pflügten dann auf dem Ölberg;

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solange beide pflügten, aß das ganze Volk [Gesäuertes]; wurde eine entfernt, befand es sich in der Schwebe; weder aßen sie es, noch verbrannten sie es; wurden beide entfernt, begann das ganze Volk, es zu verbrennen.

ḤANINA DER PRIESTERPRÄSES SAGTE: NIE IN IHREM LEBEN HABEN ES DIE PRIESTER VERMIEDEN, FLEISCH, DAS AN EINER ERSTGRADIGEN UNREINHEIT UNREIN WURDE, ZUSAMMEN MIT FLEISCH, DAS AN EINER URUNREINHEIT UNREIN WURDE, ZU VERBRENNEN, OBGLEICH DADURCH DIE UNREINHEIT [DER ERSTEN] ERHÖHT WIRD. R. ÁQIBA FÜGTE HINZU UND SAGTE: NIE IN IHREM LEBEN HABEN ES DIE PRIESTER VERMEDEN, ÖL, DAS [DURCH BERÜHRUNG] MIT EINEM, DER AM SELBEN TAGE UNTERGETAUCHT157 IST, UNTAUGLICH WURDE, IN EINER LEUCHTE ZU BRENNEN, DIE [DURCH BERÜHRUNG] MIT EINEM LEICHENUNREINEN UNREIN WURDE, OBGLEICH DADURCH DIE UNREINHEIT [DES ERSTEN] ERHÖHT WIRD. R. MEÍR SAGTE: AUS IHREN WORTEN LERNEN WIR, DASS MAN AM PESSAḤFEST REINE HEBE ZUSAMMEN MIT UNREINER VERBRENNEN DÜRFE. R. JOSE ENTGEGENETE: DIE IST KEINE RICHTIGE SCHLUSSFOLGERUNG; R. ELIÉSER UND R. JEHOŠUA͑ STIMMEN ÜBEREIN, DASSS MAN DIESE BESONDERS UND JENE BESONDERS VERBRENNE, UND SIE STREITEN NUR ÜBER DIE ZWEIFELHAFTE MIT DER UNREINEN: R. ELIÉSER SAGT, MAN VERBRENNE DIESE BESONDERS UND JENE BESONDERS, UND R. JEHOŠUA͑ SAGT, BEIDE ZUSAMMEN.

GEMARA. Merke, Fleisch, das an einer erstgradigen Unreinheit unrein wurde, ist ja zweitgradig [unrein], und wenn man es zusammen mit Fleisch, das an einer Urunreinheit unrein wurde, verbrennt, ist es ja ebenfalls zweitgradig; es war zweitgradig und bleibt zweitgradig, wieso wird die Unreinheit erhöht!? R. Jehuda erwiderte: Hier handelt es sich um das erste des ersten; [das Fleisch] ist drittgradig, und er ist der Ansicht, man dürfe Drittgradiges zweitgradig machen.

Eine Speise kann ja aber keine Speise unrein machen!? Es wird nämlich gelehrt: Man könnte glauben, eine Speise könne eine Speise unrein machen, so heißt es:[Wajikra 11,38] wenn Wasser auf Šaaten kommt, und es fällt dann eines ihrer Aase darauf, so sind sie unrein; sie selbst sind unrein, nicht aber machen sie anderes ihresgleichen. Richtig ist es allerdings nach Abajje, welcher sagt, dies gelte nur von Profanem, Hebe und Geheiligtes aber machen sie ihresgleichen, ebenso auch nach R. Ada b. Ahaba, der im Namen Rabas sagte, dies gelte nur von Profanem und Hebe, Geheiligtes aber machen sie ihresgleichen, wie ist es aber nach Rabina zu erklären, der im Namen Rabas sagte, die Schrift spreche summarisch, ob Profanes, ob Hebe, ob Geheiligtes machen sie nicht ihresgleichen!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn am Fleische Flüssigkeit haftet, sodaß es durch die Flüssigkeit unrein wird.

Wieso heißt es demnach: mit Fleisch, das an einer Urunreinheit unrein wurde, es müßte ja heißen: mit Fleisch und Flüssigkeit!?

Vielmehr, zugegeben, dass nach der Tora eine Speise keine Speise unrein mache, rabbanitisch aber macht sie wohl unrein.

R. ÁQIBA FÜGTE IHINZU UND SAGTE: NIE IN IHREM LEBEN HABEN ES DIE PRIESTER VERMIEDEN ZU BRENNEN. Merke, Öl, das [durch Berührung] mit einem, der am selben Tage untergetaucht ist, untauglich wurde, ist ja drittgradig [unrein], und wenn man es in einer Leuchte, die an einem Leichenunreinen unrein wurde, brennt, wird es zweitgradig, somit lehrt er uns, dass man Drittgradiges zweitgradig machen dürfe, und dies ist ja dasselbe158!? R. Jehuda erwiderte: Hier handelt es sich um eine Leuchte aus Metall, und da der Allbarmherzige sagt:[Bamidbar 19,16.] durch Schwert Erschlagenen,

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woraus wir folgern, das Schwert gleiche dem Erschlagenen, so ist [das Metallgerät] erstgradig, und er ist der Ansicht, man dürfe das Drittgradige erstgradig machen.

Was veranlaßt R. Jehuda, dies auf eine Leuchte aus Metall zu beziehen, er könnte es ja auf eine Leuchte aus Ton beziehen, und die Hinzufügung besteht darin: da wird von Unreinem mit Unreinem gesprochen, hier aber von Untauglichem mit Unreinem!? Raba erwiderte: Unsere Mišna ist ihm auffallend: weshalb lehrte er es von einer Leuchte, die durch einen Leichenunreinen unrein wurde, er sollte doch schlechthin lehren: die unrein159 wurde!? Das, wobei die Unreinheit durch einen Leichnam sich von der Unreinheit durch ein Kriechtier unterscheidet, ist das Metall.

Raba sagte: Hieraus ist zu entnehmen, dass R. A͑qiba der Ansicht ist, die Verunreinigungsfähigkeit der Flüssigkeiten, anderes unrein zu machen, sei aus der Tora, denn wolltest du sagen, nur rabbanitisch, welchen Einfluß hätte dann die Leuchte auf das Öl, das ja schon an sich untauglich ist!?

Wieso denn, vielleicht insofern, als es fortan anderes rabbanitisch unrein macht!?

Wenn nur rabbanitisch, so brauchte es ja keine Urunreinheit zu sein, auch durch erstgradige oder zweitgradige [Unreinheit] wird es ja Erstunreines. Wir haben nämlich gelernt: Alles, was die Hebe untauglich160 macht, macht Flüssigkeiten unrein, dass sie Erstunreines werden, ausgenommen derjenige, der am selben Tage untergetaucht ist. Vielmehr ist hieraus zu schließen, dass dies aus der Tora ist.

R. MEIR SAGTE: AUS IHREN WORTEN LERNEN WIR
Aus wessen Worten, wollte man sagen, aus den Worten R. Ḥaninas des Priesterpräses, so ist es ja nicht gleich: da handelt es sich um Unreines mit Unreinem, hier aber um Reines mit Unreinem; und wollte man sagen, aus den Worten R. A͑qibas, so ist es ja ebenfalls nicht gleich: da handelt es sich um Untaugliches mit Unreinem, hier aber um Reines mit Unreinem!? Es wäre also zu entnehmen, dass R. Meír der Ansicht ist, unsre Mišna spreche von einer Urunreinheit der Tora und einer rabbanitischen erstgradigen Unreinheit, die nach der Tora als rein gilt, und mit »aus ihren Worten«

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meint er die Worte R. Ḥaninas des Priesterpräses. Reš Laqiš entgegnete im Namen Bar Qapparas: Unsere Mišna spricht von einer Urunreinheit der Tora und einer erstgradigen Unreinheit der Tora, und mit »aus ihren Worten« meint er die Worte des R. Elie͑zer und des R. Jehošua͑.

Welche [Worte] R. Jehošua͑s: wollte man sagen, der folgenden Lehre R. Jehošua͑s: Wenn über ein Faß mit Hebe ein Zweifel der Unreinheit entsteht, so stelle man es, wie R. Elie͑zer sagt, falls es auf einer freien Stelle steht, in eine geborgene Stelle, und falls es offen ist, decke man es zu; R. Jehošua͑ sagt, steht es in einer geborgenen Stelle, so stelle man es in eine freie161 Stelle, und ist es zugedeckt, so decke man es162 auf. Es ist ja aber nicht gleich, da ist es nur eine Herbeiführung [der Unreinheit], hierbei aber erfolgt es mit den Händen!?

Vielmehr der folgenden Lehre R. Jehošua͑s: Wenn ein Faß mit Hebe in der oberen Kelter zerbricht und unten sich profaner unreiner [Wein] befindet, so muß man, wie R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ übereinstimmen, wenn es möglich ist, ein Viertellog in Reinheit zu retten, es retten, wenn aber nicht, so lasse man [die Hebe], wie R. Elie͑zer sagt, auslaufen und unrein werden, nur nicht mit den Händen unrein163 machen; R. Jehošua͑ sagt, man dürfe sie auch mit den Händen unrein machen.

— Wieso heißt es demnach »aus ihren Worten«, es sollte ja »aus seinen Worten« heißen!? — Er meint es wie folgt: aus dem Streite zwischen R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ lernen164 wir. Dies ist auch zu beweisen, denn es heißt: R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ stimmen165 überein. Schließe hieraus.

Ebenso erklärte auch R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, unsere Mišna spreche von einer Urunreinheit der Tora und einer erstgradigen Unreinheit der Tora, und er entnimmt es aus den Worten R.Elie͑zers und R. Jehošua͑s. Raba wandte gegen R. Naḥman ein: R. Jose sagte: Das, worüber sie verhandeln, gleicht dem Beweise nicht. Worüber bekundeten unsere Meister: wenn über das Fleisch, das an einer erstgradigen Unreinheit unrein wurde, dass man es zusammen mit Fleisch, das an einer Urunreinheit unrein wurde, verbrennen dürfe, so ist ja das eine wie das andere unrein; und wenn über das Öl, das [durch Berührung] mit einem, der am selben Tage untergetaucht ist, untauglich wurde, dass man es in einer Leuchte, die an einem Leichenunreinen unrein wurde, brennen dürfe, so ist ja das eine untauglich und das andere unrein. Auch wir geben zu, dass man Hebe, die an einer erstgradigen Unreinheit unrein wurde, zusammen mit Hebe, die an einer Urunreinheit unrein wurde, verbrennen dürfe; wie sollte man aber zweifelhafte zusammen mit unreiner verbrennen, Elijahu könnte ja kommen und sie als rein erklären!?

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Verwerfliches, Übriggebliebenes und Unreines dürfen, wie die Schule Šammajs sagt, nicht zusammen verbrannt werden, und wie die Schule Hillels sagt, wohl zusammen verbrannt werden. Wenn du nun sagst, R. Meír entnehme es aus den Worten R. Jehošua͑s, wieso entgegnete ihm R. Jose aus den Worten R.Ḥaninas des Priesterpräses!? R. Naḥman erwiderte ihm: R. Jose wußte es nicht; er glaubte, R. Meír entnehme es aus den Worten R. Ḥaninas des Priesterpräses, darauf erwiderte ihm dieser, er entnehme es aus den Worten R. Jehošua͑s. Hierauf entgegnete ihm jener, auch nach R. Jehošua͑ sei dies keine richtige Schlußfolgerung, denn R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ stimmen überein, dass man diese besonders und jene besonders verbrenne.

Wieso ist dies keine richtige Schlußfolgerung, dies stimmt166 ja!?

Anders ist es da, wo eine Schädigung des Profanen167 vorliegt. R. Jirmeja wandte ein: Auch in unserer Mišna liegt ja eine Schädigung des Holzes168 vor!? Ein Greis erwiderte ihm: Einen großen Schaden berücksichtigten sie, einen kleinen Schaden berücksichtigten sie nicht.

R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Sie streiten nur über die sechste [Stunde], in der siebenten [Stunde]169 darf man sie nach aller Ansicht, [zusammen] verbrennen. R. Zera sprach zu R. Asi: R. Joḥanan wäre demnach der Ansicht, unsere Mišna170 spreche von einer Urunreinheit der Tora und einer rabbanitischen erstgradigen Unreinheit, und »aus ihren Worten« sei zu verstehen, aus den Worten R. Ḥaninas des Priesterpräses? Dieser erwiderte: Freilich. Ebenso wurde auch gelehrt: R. Joḥanan sagte: Unsere Mišna spricht von einer Urunreinheit der Tora und einer rabbanitischen erstgradigen Unreinheit, und »aus ihren Worten« ist zu verstehen, aus den Worten R. Ḥaninas des Priesterpräses. Ferner streiten sie nur über die sechste [Stunde], in der siebenten aber darf man sie nach aller Ansicht [zusammen] verbrennen. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Verwerfliches, Übriggebliebenes und Unreines dürfen, wie die Schule Šammajs sagt, nicht zusammen verbrannt werden, und wie die Schule Hillels sagt, wohl zusammen verbrannt171 werden.

Anders ist es da, weil sie rabbanitisch unrein sind, denn wir haben gelernt, Verwerfliches und Übriggebliebenes machen die Hände unrein.

Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn Brot schimmlig und für Menschen ungenießbar ist, ein Hund aber es essen kann, so ist es in der Größe eines Eies als Speise verunreinigungsfähig und darf am Pesaḥfeste [als Hebe zusammen] mit unreiner verbrannt werden.

Anders ist es da, weil es nichts weiter als Staub ist.

Wieso heißt es demnach172, R. Elie͑zer pflichte bei!?

R. Jose erwiderte R. Heír wie folgt: auch R. Jehošua͑, der erleichternd ist, ist es nur bei Zweifelhaftem mit Unreinem173, nicht aber bei Reinem und Unreinem.

Wieso ist dies174 keine richtige Schlußfolgerung, dies stimmt ja!? R. Jirmeja erwiderte: Hier handelt es sich um Fleisch, das an einer durch ein Kriechtier unrein gewordenen Flüssigkeit unrein wurde. R. Meír vertritt hierbei seine Ansicht, und R. Jose vertritt seine Ansicht. R. Meír vertritt seine Ansicht, dass nämlich die Verunreinigungsfähigkeit der Flüssigkeiten, anderes unrein zu machen, rabbanitisch sei; und R. Jose vertritt seine Ansicht,

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dass nämlich die Verunreinigungsfähigkeit der Flüssigkeiten, anderes unrein zu machen, aus der Tora sei. Es wird nämlich gelehrt: Flüssigkeiten sind im Zweifel175 verunreinigungsfähig, um unrein zu sein, um aber anderes unrein zu machen, sind sie rein

so R. Meír, und ebenso pflichtet auch R. Elea͑zar seinen Worten bei. R. Jehuda sagt, sie seien in jeder Hinsicht unrein; R. Jose und R. Šimo͑n sagten, sie seien für Speisen176 unrein und für Geräte177 rein.

Ist R. Elea͑zar denn der Ansicht, Flüssigkeiten seien verunreinigungsfähig, es wird ja gelehrt: R. Elea͑zar sagt, für die Unreinheit von Flüssigkeiten gebe es [in der Tora] keinen Anhalt. Dies ist auch zu beweisen, denn Joseph b. Joe͑zer aus Çereda bekundete, dass die Widder-Heuschrecke178 rein sei, und dass die Flüssigkeiten des Schlachthauses179 rein seien. Allerdings stimmt dies180 nach Šemuél, welcher erklärt, sie seien rein, indem sie anderes nicht unrein machen, sie selbst aber seien verunreinigungsfähig, wie ist es aber nach Rabh zu erklären, welcher sagt, sie seien an sich rein!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dies bezieht sich auf nur einen181 Fall.

Es heißt ja aber »seinen Worten, in der Mehrzahl, und ferner heißt es auch »ebenso«!?

Dies ist ein Einwand.

Der Text. Rabh erklärte: rein, an sich rein, und Šemuél erklärte: rein, indem sie anderes nicht unrein machen, sie selbst aber sind verunreinigungsfähig. Rabh sagt, sie seien an sich rein, denn er ist der Ansicht, die Verunreinigungsfähigkeit der Flüssigkeiten sei rabbanitisch, und die Rabbanan bestimmten dies nur bei sonstigen Flüssigkeiten, nicht aber bestimmten sie dies bei Flüssigkeiten des Schlachthauses, Šemuél sagt, sie seien rein, indem sie anderes nicht unrein machen, sie selbst aber seien verunreinigungsfähig, denn er ist der Ansicht, die Verunreinigungsfähigkeit der Flüssigkeiten sei aus der Tora, und [ihre Übertragung] der Unreinheit auf anderes rabbanitisch, und die Rabbanan bestimmten dies nur bei sonstigen Flüssigkeiten, nicht aber bestimmten sie dies bei Flüssigkeiten des Schlachthauses. Auch ordneten die Rabbanan dies nicht an, nur hinsichtlich der Verunreinigung von anderem, sie selbst aber sind verunreinigungsfähig.

R. Hona b. Ḥenana sprach zu seinem Sohne: Wenn du zu R. Papa gehst, trage ihm folgenden Einwand vor: Kann Šemuél denn erklärt haben, sie seien rein, indem sie anderes nicht unrein machen, sie selbst aber seien verunreinigungsfähig, hierauf ist ja zu beziehen:[Wajikra 7,19] Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen182 werden!? R. Siša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Dies gilt ja vom Viertgradigen183 bei Geheiligtem. R. Aši wandte ein: Das Viertgradige bei Geheiligtem heißt ja nicht unrein, während diese unrein heißen!?

Dies ist ein Einwand.

Komm und höre:[Wajikra 11,34] Jedes Getränk, das getrunken wird, in jederlei Gefäß, ist unrein!?

Unter »unrein« ist zu verstehen, es mache anderes verunreinigungsfähig184.

Daß es anderes verunreinigungsfähig mache, geht ja hervor aus dem Anfang des Schriftverses: jede Art Speise, die gegessen wird etc.!?

Eines spricht von losem [Wasser] und eines von haftendem185. Und beides ist nötig. Würde er es uns nur vom losen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil man ihm einen Wert beigelegt186 hat, nicht aber gilt dies vom haftenden. Und würde er es nur vom haftenden gelehrt haben, [so könnte man glauben,] dieses sei bedeutender, weil es sich an seinem Orte befindet, nicht aber gilt dies vom losen. Daher ist beides nötig.

Komm und höre:[Wajikra 11,36] Nur Ouellen, Brunnen und Wasserbehälter bleiben rein!? Unter »rein« ist zu verstehen, sie entfernen die Unreinheit.

Macht denn das lose verunreinigungsfähig, R. Jose b. R. Ḥanina sagte ja, die Flüssigkeiten im Schlachthause seien nicht nur selbst rein, sondern machen auch nicht verunreinigungsfähig!?

Dies ist auf das Blut zu beziehen. R. Ḥija b. Abba sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Woher, dass das Blut der heiligen [Opfer] nicht verunreinigungsfähig mache?

Es heißt:[Dewarim 12,16.] auf die Erde gieße es, wie Wasser; Blut, das wie Wasser fortgegossen wird, macht verunreinigungsfähig, Blut, das nicht wie Wasser fortgegossen wird, macht nicht verunreinigungsfähig.

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R. Šemuél b. Ami wandte ein: Das nachfließende Blut187 ist ja ebenfalls wie Wasser fortzugießen, dennoch macht es nicht verunreinigungsfähig!? R. Zera erwiderte ihm: Laß das nachfließende Blut, das sogar bei Profanem nicht verunreinigungsfähig macht. R. Šemuél b. Ami erkannte dies an, denn der Allbarmherzige sagt:[Dewarim 12,23.] nur sei fest, das Blut nicht zu essen, denn das Blut ist das Leben; das Blut, mit dem das Leben ausgeht, heißt Blut, das Blut aber, mit dem das Leben nicht ausgeht, heißt nicht Blut.— Komm und höre: Wenn das Opferblut unrein geworden ist und man es gesprengt hat, so ist es, wenn versehentlich, wohlgefällig188, und wenn vorsätzlich, nicht wohlgefällig!?

Rabbanitisch, gegen die Ansicht des R. Jose b. Joe͑zer aus Çereda189. Komm und höre: Wann macht das Stirnblatt190 [das Opfer] wohlgefällig? Wenn das Blut, das Fleisch oder das Fett unrein geworden ist, ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder willig, ob bei einem einzelnen oder bei einer Gemeinde!?

Rabbanitisch, gegen die Ansicht des Joseph b. Joe͑zer aus Çereda.

Komm und höre:[Schemot 28,38] Ahron soll die Verfehlungen inbetreff der heiligen Dinge auf sich nehmen; welche Verfehlungen sollte er auf sich nehmen: wenn die der Verwerflichkeit, so heißt es ja bereits:[Wajikra 19,7] es wird nicht wohlgefällig machen, wenn die des Übriglassens, so heißt es ja bereits:[Ib. 7,18.] es wird ihm nicht angerechnet werden!? Vielmehr nimmt er auf sich die Verfehlung der Unreinheit, die aus der Allgemeinheit heraus bei der Gemeinde191 erlaubt worden ist. Doch wohl bei Unreinheit des Blutes!? R. Papa erwiderte: Nein, bei Unreinheit des Handvolls192.

Komm und höre:[Chagaj 2,12.] Gesetzt, es trägt jemand im Zipfel seines Gewandes heiliges Fleisch und berührt mit seinem Zipfel Brot oder Gekochtes oder Wein oder öl oder irgend etwas Genießbares, wird es dadurch geheiligt? Da erwiderten die Priester und sprachen: Nein.

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Hierzu sagte Rabh, die Priester hätten sich geirrt193!?

Dieser Einwand gilt ja nur nach Rabh, und Rabh liest »Flüssigkeiten des Schlachthauses«, während Flüssigkeiten des Altars194 verunreinigungsfähig sind.

Der Text. Rabh sagte, die Priester hätten sich geirrt, Šemuél sagte, die Priester hätten sich nicht geirrt. Rabh sagte, die Priester hätten sich geirrt, denn er fragte sie inbetreff der viertgradigen [Unreinheit] beim Geheiligten, und sie erwiderten, es sei rein, Šemuél sagte, die Priester hätten sich nicht geirrt, denn er fragte sie inbetreff der fünftgradigen195 beim Geheiligten, und sie erwiderten, es sei rein.

Einleuchtend ist die Ansicht Rabhs, denn es werden auch vier [Gegenstände] aufgezählt, Brot, Gekochtes, Wein und Öl, wieso aber kommt Šemuél auf fünf!?

Es heißt ja nicht: sein Zipfel [samt dem Kriechtiere] berührt, sondern: und berührt mit seinem Zipfel, mit dem Zipfel, der [das Kriechtier] berührt hat.

Komm und höre:[Chagaj 2,13.] Da hob Ḥaggaj an und sprach: Wenn jemand, der durch eine Leiche unrein geworden ist, eines von diesen Dingen berührt, wird es dadurch unrein? Da erwiderten die Priester: Es wird unrein. Einleuchtend ist die Ansicht Šemuéls, denn wenn sie sich hierbei nicht geirrt haben, so haben sie sich auch da nicht geirrt; wieso aber haben sie sich nach Rabh da geirrt und hierbei nicht geirrt!? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Sie waren kundig in der Unreinheit des Leichnams, sie waren aber nicht kundig in der Unreinheit des Kriechtieres. Rabina erwiderte: Da handelt es sich um die viertgradige [Unreinheit], hierbei aber um die drittgradige.

Komm und höre:[Ib. V. 14.] Da hob Ḥaggaj an und sprach: So verhält es sich mit diesem Volke und mit dieser Nation vor mir, Spruch des Herrn, so auch mit allem Tun ihrer Hände: was sie mir dort als Opfer darbringen, ist unrein. Erklärlich ist es nach Rabh, dass es unrein196 heißt, wieso aber war es nach Šemuél unrein!?

Er sagte es nur in Frageform.

Es heißt ja aber: so auch mit allem Tun ihrer Hände!? Mar Zutra, nach anderen, R.Aši, erwiderte: Da ihre Handlungen [später] ausarteten, rechnete es ihnen die Schrift an, als hätten sie [Opfer] in Unreinheit dargebracht.

Der Text. Rabh liest197 »Flüssigkeiten des Schlachthauses«, Levi liest »Flüssigkeiten des Altars«. Allerdings kann dies198 nach Levi vorkommen, falls er der Ansicht Šemuéls ist, welcher sagt, sie seien rein, indem sie anderes nicht unrein machen, sie selbst aber seien verunreinigungsfähig, wenn sie199 nämlich sämtlich mit der ersten Unreinheit in Berührung gekommen sind; wieso aber kann dies vorkommen, falls er der Ansicht Rabhs ist, welcher sagt, sie seien auch an sich rein!?

Er muß also durchaus der Ansicht Šemuéls sein.

Einleuchtend ist es, wenn Šemuél der Ansicht Rabhs ist, der »Flüssigkeiten des Schlachthauses« liest, während Flüssigkeiten des Altars anderes unrein machen, demnach kann Viertgradiges nicht Fünftgradiges machen, wohl aber kann Drittgradiges Viertgradiges machen, weshalb aber begründet er, falls er der Ansicht Levis ist, der »Flüssigkeiten des Altars« liest, weil Viertgradiges nicht Fünftgradiges machen könne, auch Zweitgradiges kann ja nicht Drittgradiges machen!?

Er muß also durchaus der Ansicht Rabhs sein. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Levi. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Levi: Wenn Blut, Wein, ol, Wasser oder Flüssigkeiten des Altars innerhalb [des Tempelhofes] unrein und hinausgebracht worden sind, so sind sie rein200; wenn sie außerhalb unrein und hineingebracht worden sind, so sind sie verunreinigend.

Dem ist ja aber nicht so, R. Jehošua͑ b. Levi sagte ja, sie sagten von Flüssigkeiten des Altars, dass sie rein seien, nur an ihrem Orte; dies schließt wohl [den Fall] aus, wenn sie innerhalb unrein und hinausgebracht worden sind!?

Nein, [den Fall,] wenn sie außerhalb unrein und hineingebracht worden sind.

Es heißt ja aber: nur an ihrem Orte!?

Er meint es wie folgt: sie sagten, dass sie rein seien, nur wenn sie an ihrem Orte unrein geworden sind. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh: Wenn Blut, Wasser oder Flüssigkeiten des Schlachthauses unrein geworden sind, ob in Gefäßen oder auf dem Boden, so sind sie rein201;

Blatt 17b

R. Šimo͑n sagt, in Gefäßen seien sie unrein, auf dem Boden seien sie rein.

R. Papa sagte: Selbst nach demjenigen, welcher sagt, die Verunreinigungsfähigkeit der Flüssigkeiten sei aus der Tora, ist es202 von den Flüssigkeiten des Schlachthauses eine überlieferte Lehre. R. Hona, Sohn des R.Nathan, sprach zu R. Papa: R. Elea͑zar sagte, für die Unreinheit von Flüssigkeiten gebe es [in der Tora] keinen Anhalt, und dies sei zu beweisen aus dem, was Joseph b. Joe͑zer aus Çereda bekundet hat, dass nämlich Flüssigkeiten des Schlachthauses rein seien. Wieso ist es hieraus zu beweisen, wenn es sogar inbetreff dieser eine überlieferte Lehre ist!?

Rabina sprach zu R. Aši: R. Šimo͑n ist ja der Ansicht, die Verunreinigungsfähigkeit von Flüssigkeiten sei aus der Tora, denn es wird gelehrt, R. Jose und R. Šimo͑n sagen, sie seien für Geräte rein und für Speisen unrein, und hier sagt R. Šimo͑n, sie seien in Gefäßen unrein und auf dem Boden rein. Welchen Unterschied gibt es denn, wenn dies eine [überlieferte] Lehre ist, ob in einem Gefäße oder auf dem Boden!?

Dies ist ein Einwand.

R. Papa sagte: Das, was du sagst, auf dem Boden seien sie rein, lehrten sie nur vom Wasser, vom Blute aber nicht. Und auch vom Wasser gilt es nur dann, wenn es ein Viertellog ist, sodaß es zum Untertauchen von Näh- und Stricknadeln verwendbar ist, weniger als ein Viertellog aber ist es verunreinigungsfähig203.

Der Meister sagte: R. Jehuda sagt, sie seien in jeder Hinsicht unrein. R. Jehuda ist somit der Ansicht, die Verunreinigungsfähigkeit von Flüssigkeiten, die Unreinheit auf Geräte zu übertragen, sei aus der Tora. Es wird ja aber gelehrt: Wenn an Geräten, die eine Außenseite und eine Innenseite204 haben, wie Kissen, Polster, Säcke und Ledersäcke, die Innenseite unrein wird, so ist auch die Außenseite unrein, wenn die Außenseite, so ist die Innenseite nicht unrein. R. Jehuda sagte: Diese Worte gelten nur, wenn sie durch Flüssigkeiten unrein wurden, wenn sie aber durch ein Kriechtier unrein wurden, so ist, wenn die Innenseite unrein wird, auch die Außenseite unrein, und wenn die Außenseite unrein wird, auch die Innenseite unrein. Welchen Unterschied gibt es denn, wenn du sagst, die Verunreinigungsfähigkeit von Flüssigkeiten, die Unreinheit auf Geräte zu übertragen, sei aus der Tora, zwischen der Verunreinigung durch eine Flüssigkeit und der Verunreinigung durch ein Kriechtier!? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: R. Jehuda ist davon205 abgekommen. Rabina erwiderte: Tatsächlich ist er davon nicht abgekommen, vielmehr gilt das eine von Flüssigkeiten, die durch die Hände unrein206 wurden, und das eine von Flüssigkeiten, die durch ein Kriechtier unrein wurden.

Wozu lehrt er demnach, diese Worte gelten nur, wenn sie durch Flüssigkeiten unrein wurden, er sollte ja den Unterschied bei den [Flüssigkeiten] selbst machen: dies nur, wenn die [verunreinigenden] Flüssigkeiten durch die Hände unrein wurden, wenn sie aber durch ein Kriechtier unrein wurden, so ist, wenn die Innenseite unrein wird, auch die Außenseite unrein, und wenn die Außenseite unrein wird, auch die Innenseite unrein!?

Am richtigsten ist es vielmehr, wie wir zuerst erwidert haben, R. Jehuda sei davon abgekommen.

Sie fragten: Ist er davon abgekommen nur bei Geräten, bei Speisen aber ist er der Ansicht R. Joses207 und R. Šimo͑ns, oder ist er davon vollständig abgekommen, nach der Ansicht208 R. Meírs? R. Naḥman b. Jiçḥaq er widerte: Komm und höre: Wenn eine Kuh vom Entsündigungswasser209 getrunken hat, so ist ihr Fleisch210 unrein;

Blatt 18a

R. Jehuda sagt, es verliere sich Fol . in ihren Därmen. Wieso verliert es sich vollständig in ihren Därmen, wenn du sagst, er sei davon abgekommen nur bei Geräten, bei Speisen aber sei er der Ansicht R. Joses und R. Šimo͑ns, es sollte ja, wenn auch keine schwere Unreinheit, immerhin eine leichte Unreinheit übertragen!?

— Unter »es verliere sich in ihren Därmen« ist auch zu verstehen, es übertrage keine schwere Unreinheit, wohl aber eine leichte Unreinheit.

Demnach wäre der erste Tanna der Ansicht, es übertrage eine schwere Unreinheit, während er ja sagt, [nur] ihr Fleisch sei unrein!?

Die ganze Lehre vertritt die Ansicht R. Jehudas, nur ist sie lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn eine Kuh vom Entsündigungswasser getrunken hat, so ist ihr Fleisch unrein; aber nur eine leichte Unreinheit und keine schwere Unreinheit, denn R. Jehuda ist der Ansicht, es verliere sich in ihren Därmen. R. Aši erwiderte: Tatsächlich verliert es sich vollständig in den Därmen, denn es ist211 eine stinkige Flüssigkeit212.

«R. Jose und R. Šimo͑n sagen, sie seien für Speisen unrein und für Geräte rein.» Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des Reš Laqiš: R. Jose sagte dies nach der Ansicht seines Lehrers R. A͑qiba, der das Wort unrein

auslegt. Wir haben nämlich gelernt: An jenem Tage213 trug R. A͑qiba vor: [Wajikra 11,33] Jedes irdene Gefäß, [in dessen Inneres] etwas von ihnen hineinfällt etc.; es heißt nicht ist unrein, sondern sei214 unrein, dass es nämlich anderes unrein mache; dies lehrt, dass bei Profanem ein zweitgradig unreines Brot drittgradig mache. Hierbei legt [R. Jose] es wie folgt aus:[Wajikra 11,34] Jedes Getränk, das in irgend einem Gefäße getrunken wird, sei unrein; unrein, um Speisen unrein zu machen215.

Du sagst, um Speisen unrein zu machen, vielleicht ist dem nicht so, sondern um Flüssigkeiten unrein zu machen!?

Ich will dir sagen, so verhält es sich nicht.

Was heißt: so verhält es sich nicht? R. Papa erwiderte: Wir finden nicht, dass Unreines seinesgleichen mache. Rabina erklärte: Auch aus dem Schriftverse selbst [geht hervor], dass sich die Unreinheit nicht auf Flüssigkeiten beziehen könne. Wollte man sagen, das zweite unrein beziehe sich auf Flüssigkeiten, so sollte, da das erste unrein sich ebenfalls auf Flüssigkeiten bezieht, [der Schriftvers] summarisch folgenderweise lauten: Jede Art Speise, die gegessen wird, an die Wasser kommt, und jedes Getränk, das in irgend einem Gefäße getrunken wird, sei unrein; wenn aber zweimal unrein steht, so bezieht sich das erste unrein auf die Verunreinigung von Flüssigkeiten und das zweite unrein auf die Verunreinigung von Speisen.

Vielleicht aber auf die Verunreinigung von Geräten216!?

Hinsichtlich dieser ist es [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn das Gerät, das Flüssigkeiten unrein macht, keine Geräte unrein macht, um wieviel weniger machen Flüssigkeiten, die es erst durch das Gerät werden, Geräte unrein.

Vielleicht machen nur Flüssigkeiten, die durch das Gefäß [unrein] wurden, keine [Geräte] unrein, wohl aber machen Flüssigkeiten, die durch ein Kriechtier unrein wurden, sie unrein!?

Spricht denn die Schrift von Flüssigkeiten, die durch einKriechtier unrein wurden!? Hinsichtlich dieses wird es vielmehr [durch einen lb Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert:

Blatt 18b

wenn Flüssigkeiten, die erst durch das Gefäß unrein werden, verunreinigend sind, um wieviel mehr Flüssigkeiten, die durch das Kriechtier selbst unrein werden, und es genügt daher, wenn das durch einen Schluß Gefolgerte dem gleicht, wovon gefolgert wird.

Wie erklärt [R. A͑qiba] das erste217 unrein?

Jede Art Speise, die gegessen wird, an die Wasser gekommen ist, sei unrein; unrein, um Flüssigkeiten unrein zu machen.

Du sagst, um Flüssigkeiten unrein zu machen, vielleicht ist dem nicht so, sondern um Geräte unrein zu machen!?

Ich will dir sagen, hinsichtlich dieser ist es [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn Flüssigkeiten, die Speisen unrein machen, keine Geräte unrein machen, um wieviel weniger macht eine Speise, die keine Speise unrein macht, Geräte unrein. Wieso aber halte ich [das Wort] unrein aufrecht? Daß sie Flüssigkeiten unrein machen, die Unreinheit anzunehmen veranlagt sind.

Wozu deshalb, weil sie Unreinheit anzunehmen veranlagt sind, es genügt ja schon der Umstand, dass es sonst nichts anderes218 gibt!?

Er meint es wie folgt: wolltest du erwidern, [die Unreinheit] von Speisen sei schwerer, da sie Flüssigkeiten unrein machen, somit machen sie auch Geräte unrein, so ist dies219 eine Erschwerung der Flüssigkeiten, weil sie Unreinheit anzunehmen veranlagt sind.

Worin besteht ihre Veranlagung?

Sie nehmen Unreinheit an, ohne dafür besonders empfänglich geworden220 zu sein.

Braucht denn hieraus entnommen zu werden, dass nichts seinesgleichen [unrein] mache, dies wird ja aus folgendem entnommen:[Wajikra 11,38] Wenn Wasser auf Šaaten kommt und eines ihrer Aase darauf fällt, so sind sei unrein; sie selbst sind unrein, machen aber nicht anderes ihresgleichen!?

Eines bezieht sich auf Flüssigkeiten, die durch ein Kriechtier [unrein] wurden, und eines auf Flüssigkeiten, die es durch ein Gerät wurden. Und beides ist nötig. Würde er es nur von Flüssigkeiten gelehrt haben, die durch ein Gerät [unrein] wurden, [so könnte man glauben,] weil [ihre Unreinheit] keine schwere ist, Flüssigkeiten aber, die durch ein Kriechtier [unrein] wurden, [deren Unreinheit] schwerer ist, machen anderes ihresgleichen.

Sollte er es nur von Flüssigkeiten lehren, die durch ein Kriechtier [unrein] wurden, und umsomehr Flüssigkeiten, die durch ein Gerät [unrein] wurden!?

Die Schrift bemüht sich auch das zu schreiben, was [durch einen teren auf das. Schwerere zu folgern wäre.

Rabina sprach zu R.Aši: Raba sagte ja aber, dass weder R. Jose der Ansicht R. A͑qibas, noch R. A͑qiba der Ansicht R. Joses ist!? Dieser erwiderte: R. Jose sagte es nur nach der Ansicht seines Lehrers R. A͑qiba, er ist aber nicht dieser Ansicht. R. Aši sprach zu R. Kahana: Allerdings ist R. Jose nicht der Ansicht R. A͑qibas, denn es wird gelehrt:R. Jose sagte: Woher, dass bei Geheiligtem das Viertgradige untauglich ist? Dies ist durch einen Schluß zu folgern: wenn der der Sühne221 Ermangelnde, dem die Hebe erlaubt ist, für das Geheiligte untauglich ist, um wieviel mehr macht das Drittgradige, das bei der Hebe untauglich ist, beim Geheiligten viertgradig. Wir wissen dies bezüglich des Geheiligten vom Drittgradigen aus der Tora und vom Viertgradigen aus [einem Schlusse] vom Leichteren auf das Schwerere. Vom Drittgradigen aus der Tora, denn es heißt:[Wajikra 7,19]

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das Fleisch, das etwas Unreines berührt, darf nicht gegessen werden, und dies gilt ja auch von dem Falle, wenn es Zweitgradiges berührt. Vom Viertgradigen aus [einem Schlusse] vom Leichteren auf das Schwerere, wie wir bereits gesagt haben. Wenn du nun sagen wolltest, er sei der Ansicht R. A͑qibas, so sollte er noch vom Viertgradigen bei der Hebe und vom Fünftgradigen beim Geheiligten lehren. Woher aber, dass R. A͑qiba nicht der Ansicht R. Joses ist? Dieser erwiderte: Der Tanna würde es nicht unterlassen haben, vom Viertgradigen bei der Hebe und vom Fünftgradigen beim Geheiligten zu lehren und auf R. A͑qiba zurückzuführen222.

Und darauf sollten wir uns stützen!? Hierauf ging R. Aši, nach anderen, R. Kahana, hinaus, dachte nach und fand folgende Lehre: Bei Geheiligtem verbindet223 das Gefäß seinen Inhalt, nicht aber bei der Hebe. Bei Geheiligtem ist das Viertgradige untauglich, bei Hebe das Drittgradige. Hierzu sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans, diese Lehre sei auf Grund einer Bekundung R. A͑qibas gelehrt worden, denn es noch hinzu: wenn jemand, der am selben Tage untergetaucht ist, einen Teil des Mehls224, des Räucherwerks, des Weihrauchs und der Kohlen225 berührt, so macht er alles untauglich. Es gibt also [nach ihm] nur eine viertgradige und keine fünftgradige Unreinheit, beziehungsweise eine drittgradige und keine viertgradige.

Er ist somit der Ansicht, die Verbindung226 sei rabbanitisch und streitet also gegen R.Ḥanin, welcher sagt, die Verbindung sei aus der Tora, denn es heißt:[Bamidbar 7,14.] eine Schale, zehn Gold[šeqel schwer], gefüllt mit Räucherwerk, die Schrift machte alles, was in der Schale, Eines.

Dort haben wir gelernt: Ferner [bekundete er], dass, wenn eine [unreine] Nadel im Fleische [eines Opfers] gefunden wird, das Messer und die Hände rein seien, das Fleisch aber unrein, und dass, wenn sie im Mist gefunden wird, alles rein sei. R. A͑qiba sprach: Es ist uns [zu erfahren] beschieden, dass es im Tempel keine Unreinheit der Hände227

Blatt 19b

gebe. Sollte er sagen, dass es im Tempel keine Unreinheit der Hände und der Geräte228 gebe!? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs, nach anderen, R. Jose b. R. Ḥanina: Die Verordnung [von der Unreinheit] der Hände ist früher als die Verordnung [von der Unreinheit] der Geräte gelehrt worden. Raba wandte ein: Beides wurde ja am selben Tage angeordnet, wie wir gelernt haben: Ein Buch229 [aus der heiligen Schrift, ungewaschene] Hände, wer am selben Tage untergetaucht ist, durch eine Flüssigkeit unrein gewordene Speisen und Geräte!? Vielmehr, erklärte Raba, laß doch die Unreinheit eines Messers, das sogar bei Profanem nicht unrein wird. Womit soll denn das Messer in Berührung gekommen sein: wenn mit dem Fleische, so kann ja eine Speise kein Gerät unrein machen, und wenn mit der Nadel, so kann ja ein Gerät kein anderes Gerät unrein machen!?

Welches Bewenden hat es da mit der Nadel: wollte man sagen, wenn über diese ein Zweifel [der Unreinheit] obwaltet, so wurde ja gelehrt: Von R. Elea͑zar und R. Jose b. R. Ḥanina lehrte einer, dass man über zweifelhaften Speichel230 in Jerušalem, und einer, dass man über zweifelhafte Geräte in Jerušalem keine Unreinheit verhängt habe!? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Wenn eine an einem Leichenunreinen unrein gewordene Nadel abhanden gekommen war und man sie im Fleische erkennt. R. Jose b. R. Abin erklärte: Wenn die Kuh mit geschlossenem Maul von außerhalb nach Jerušalem kam231.

Der Text. Von R. Elea͑zar und R. Jose b. R. Ḥanina lehrte einer, dass man über zweifelhaften Speichel in Jerušalem, und einer, dass man über zweifelhafte Geräte in Jerušalem keine Unreinheit verhängt habe. Dies haben wir ja sowohl vom Speichel als auch von Geräten gelernt?! Wir haben dies vom Speichel gelernt: Der Speichel ist in ganz Jerušalem rein, ausgenommen am oberen Marktplatz.

Auch in dem Falle, wenn da ein Flußbehafteter festgestellt worden ist.

Von Geräten haben wir es gelernt: Alle Geräte, die in Jerušalem gefunden werden, sind, wenn auf dem zum Tauchbade hinabführenden Wege, unrein. Demnach sind sie, wenn anderweitig, rein!?

Wie willst du nach deiner Ansicht den Schlußsatz erklären: wenn auf dem [vom Tauchbade] heraufführenden Wege, rein. Demnach sind sie, wenn anderweitig, unrein!? Vielmehr ist der Anfangssatz genau zu nehmen, nicht aber der Schlußsatz, und ausgeschlossen sind Seitengänge232.

Sollte doch nach Rabh, welcher erklärt, wenn eine an einem Leichenunreinem unrein gewordene Nadel abhanden gekommen war und man sie im Fleische erkennt, die Nadel auch Menschen und Geräte unrein machen, da ja der Meister sagte, aus [den Worten][Bamidbar 19,16.] durch Schwert Erschlagenen sei zu entnehmen, dass das Schwert dem Erschlagenen233 gleiche!? R. Aši erwiderte: Dies besagt, dass der Tempelhof öffentliches Gebiet sei, somit ist dies eine zweifelhafte Unreinheit auf öffentlichem Gebiete, und auf öffentlichem Gebiete gilt die zweifelhafte Unreinheit als rein.

Im Privatgebiete ist es demnach unrein. Merke, [das Messer] ist ja ein vernunftloses Wesen, das man nicht befragen kann, und ein vernunftloses Wesen, das man nicht befragen kann, ist ja bei einem Zweifel rein, sowohl auf öffentlichem Gebiete, als auch auf Privatgebiet!?

Dies ist ein durch einen Menschen veranlaßter Zweifel der Unreinheit, und R. Joḥanan sagte,

Blatt 20a

dass man wegen eines durch einen Menschen veranlaßten Zweifels der Unreinheit befragen234 müsse, und dass selbst ein auf der Erde liegendes Gerät als lebendes Wesen gelte, das man befragen kann.

«Das Fleisch aber unrein.? Wodurch ist das Fleisch [für die Unreinheit] befähigt worden: wollte man sagen, es sei durch das Blut befähigt, so sagte ja R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Woher, dass das Blut die heiligen [Opfer] nicht verunreinigungsfähig mache? Es heißt:[Dewarim 12,24.] du darfst es nicht essen, auf die Erde gieße es, wie Wasser; Blut, das wie Wasser fortgegossen wird, macht verunreinigungsfähig, und das nicht wie Wasser fortgegossen wird, macht nicht verunreinigungsfähig. Und sollte es durch die Flüssigkeiten des Schlachthauses befähigt werden, so sagte ja R. Jose b. R. Ḥanina: Flüssigkeiten des Schlachthauses sind nicht nur rein, sondern machen auch nicht verunreinigungsfähig. Und sollte es durch die Bevorzugung des Geheiligten befähigt werden, so bewirkt allerdings die Bevorzugung des Geheiligten die Untauglichkeit der Sache, wenn aber auch erstgradige und zweitgradige [Unreinheit], so sollte hieraus die Frage des Reš Laqiš entschieden werden, ob es bei der trocknen Stelle des Speisopfers235 erstgradige und zweitgradige Unreinheit gebe oder nicht!? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Wenn man die zum Heilsopfer bestimmte Kuh über einen Fluß geführt und sie, während ihr die Flüssigkeit noch anhaftete, geschlachtet hat.

«Und dass, wenn sie im Mist gefunden wird, alles rein sei.» Sollte doch der Mist das Fleisch unrein machen!? R. Ada b. Ahaba erwiderte: Wenn er sehr dick ist. R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, wenn er dünn ist, denn er ist eine stinkige Flüssigkeit236.

Ein Jünger rezitierte vor R. Šešeth: Das Kriechtier macht die Flüssigkeit unrein, die Flüssigkeit macht das Gefäß unrein, das Gefäß macht die Speise unrein, und die Speise macht die Flüssigkeit unrein. Wir lernen also, dass es beim Kriechtiere drei Unreinheiten gebe.

Das sind ja vier!?

— Streiche die erste Flüssigkeit.

Im Gegenteil, zu streichen wäre ja die letzte Flüssigkeit!?

Wir finden außer R. Jehuda keinen Autor, der der Ansicht wäre, Flüssigkeiten machen das Gefäß unrein, und auch er ist davon abgekommen. Als Merkmal diene dir die Brauerei237.

Dort haben wir gelernt: Wenn im Ofen ein Kriechtier gefunden wird, so ist das in diesem befindliche Brot zweitgradig unrein, weil der Ofen erstgradig ist. R. Ada b. Ahaba sprach zu Raba: Sollte doch der Ofen als mit Unreinheit ausgefüllt betrachtet werden und das Brot erstgradig sein!? Dieser erwiderte: Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: Man könnte glauben, jedes Gerät werde durch die Luft eines [unreinen] Tongefäßes unrein,

Blatt 20b

so heißt es:[Wajikra 11,33] alles, was sich darin befindet, werde un¬ Blatt B rein, und darauf folgt: von jeder Art Speise; nur Speisen werden durch die Luft eines [unreinen] Tongerätes unrein, nicht aber werden Geräte durch die Luft des [unreinen] Tongefäßes unrein.

R. Ḥisda wies auf einen Widerspruch beim Pesaḥfeste hin und erklärte ihn auch. Kann R. Jehošua͑ denn gesagt haben, [man verbrenne] beide238 zusammen, dem widersprechend wird ja gelehrt: R. Jose sagte:

Das worüber sie verhandeln, gleicht dem Beweise nicht. Worüber bekundeten unsere Meister: wenn über das Fleisch, dass an einer erstgradigen Unreinheit unrein wurde, dass man es zusammen mit Fleisch, das an einer Urunreinheit unrein wurde, verbrennen dürfe, so ist ja das eine wie das andere unrein; und wenn über Öl, das [durch Berührung] mit einem, der am selben Tage untergetaucht ist, untauglich wurde, dass man es in einer Leuchte, die an einem Leichenunreinen unrein wurde, brennen dürfe, so ist ja das eine untauglich und das andere unrein. Auch wir geben zu, dass man Hebe, die an einer erstgradigen Unreinheit unrein wurde, zusammen mit Hebe, die an einer Urunreinheit unrein wurde, verbrennen dürfe; wie sollte man aber zweifelhafte zusammen mit unreiner verbrennen, Elijahu könnte ja kommen und sie als rein erklären!? Er selbst erklärte es: Eines [lehrte] R.Šimo͑n nach R. Jehošua͑, und eines [lehrte] R. Jose nach R. Jehošua͑. Es wird nämlich gelehrt: Fällt der vierzehnte auf einen Šabbath, so schaffe man alles vor dem Šabbath fort. Man verbrenne dann unreine, zweifelhafte und reine Hebe so R. Meír;

R. Jose sagt, reine besonders, zweifelhafte besonders und unreine besonders. R. Šimo͑n sagte: R. Elie͑zer und R. Jehošua239 stimmen überein, dass man nicht reine zusammen mit unreiner verbrennen dürfe, ebenso auch, dass man zweifelhafte zusammen mit reiner verbrennen dürfe, sie streiten nur über zweifelhafte mit unreiner: R. Elie͑zer sagt, man verbrenne diese besonders und jene besonders, und R. Jehošua͑ sagt, auch beide zusammen.

Aber unsre Mišna lehrt ja ebenfalls die Ansicht R. Joses!?

R. Jose spricht zu R. Meír wie folgt: selbst R. Šimo͑n, der nach R. Jehošua͑ erleichternder Ansicht ist, ist es nur bei zweifelhafter mit unreiner, nicht aber bei reiner mit unreiner.

R. Jose b. R. Ḥanina wies auf einen Widerspruch bei der Hebe und bei dem Pesaḥfeste hin und erklärte ihn auch. Kann R. Jehošua͑ denn gesagt haben, [man verbrenne] beides zusammen, dem widersprechend wird ja gelehrt: Wenn über ein Faß mit Hebe ein Zweifel der Unreinheit entsteht, so stelle man es, wie R. Elie͑zer sagt, falls es auf einer freien Stelle steht, in eine geborgene Stelle, und falls es offen ist, decke man es zu; R. Jehošua͑ sagt, steht es in einer geborgenen Stelle, so stelle man es auf eine freie240 Stelle, und ist es zugedeckt, so decke man es241 auf. Nur eine Herbeiführung [der Unreinheit ist erlaubt], nicht aber direkt mit den Händen unrein machen!? Er selbst erklärte es: Eines [lehrte] R. Šimo͑n nach R. Jehošua͑, und eines [lehrte] R. Jose nach R. Jehošua͑.

R. Elea͑zar wies auf einen Widerspruch bei der Hebe hin und erklärte ihn auch. Kann R. Jehošua͑ denn gesagt haben, [man dürfe es nur der Unreinheit] aussetzen, nicht aber direkt mit den Händen unrein machen, dem widersprechend wird ja gelehrt: Wenn ein Faß mit Hebe in der oberen Kelter zerbricht und unten sich profaner unreiner [Wein] befindet, so muß man, wie R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ übereinstimmen, wenn es möglich ist, ein Viertellog in Reinheit zu retten, es retten, wenn aber nicht, so lasse man [die Hebe], wie R. Elie͑zer sagt, auslaufen und unrein werden, nur nicht mit den Händen unrein machen; R. Jehošua͑ sagt, man dürfe sie auch mit den Händen unrein machen!? Er selbst erklärte es: Anders ist es hierbei, wo eine Schädigung des Profanen242 vorliegt. Raba wandte ein: Auch in unsrer Mišna liegt ja eine Schädigung des Holzes243 vor!? Abajje erwiderte ihm: Einen großen Schaden berücksichtigten sie, einen kleinen Schaden berücksichtigten sie nicht.

Woher entnimmst du, dass sie einen großen Schaden berücksichtigten und einen kleinen Schaden nicht berücksichtigten?

Es wird gelehrt: Wenn ein Faß mit Öl von Hebe in der oberen Kelter zerbricht und in der unteren unreines Profanes sich befindet, so muß man, wie R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ übereinstimmen, wenn es möglich ist, ein Viertellog in Reinheit zu retten, es retten, wenn aber nicht, so lasse man es auslaufen und unrein werden, nur nicht direkt mit den Händen unrein machen244,

Beim Öl ist es wohl deshalb anders, weil es zum Brennen verwendbar ist, und auch der [unreine] Wein ist ja zum Sprengen verwendbar!? Wolltest du erwidern, das Sprengen sei bedeutungslos, so sagte ja Šemuél im Namen R. Ḥijas, man trinke [Wein] um eine Sela͑ das Log245 und sprenge ihn um zwei Selá das Log!?

Wenn er neu246 ist.

Man kann ihn ja alt werden lassen!?

Man könnte zu einem Verstoße247 kommen.

Auch beim Öl kann man ja zu einem Verstoße kommen!?

Man gieße es in ein schmutziges Gefäß.

Auch Wein kann man ja in ein schmutziges Gefäß gießen!?

Man will ihn zum Sprengen verwenden und sollte ihn in ein schmutziges Gefäß gießen!?

Über den Verstoß selbst [streiten] Tannaím, denn es wird ja gelehrt: Wenn ein Faß Wein von Hebe unrein wird, so gieße man ihn, wie die Schule Šammajs sagt, ganz fort; die Schule Hillels sagt, man verwende ihn zum Sprengen. R. Jišma͑él b. R. Jose sprach: Ich werde ausgleichen: auf dem Felde gieße man ihn ganz fort, im Hause verwende man ihn zum Sprengen. Manche lesen: Neuen gieße man ganz fort, alten verwende man zum Sprengen. Man entgegnete ihm:

Blatt 21a

Der Ausgleich eines dritten248 ist nicht ausgleichend.

R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn das unreine Profane, in das [die Hebe] hineinkommt, nicht das Hundertfache beträgt, wenn aber das unreine Profane, in das sie hineinkommt, das Hundertfache beträgt, stimmen alle überein, dass man sie auslaufen249 und unrein werden lasse, nur nicht direkt mit den Händen unrein mache. Ebenso wird gelehrt: Wenn ein Faß [mit Hebe] in der oberen Kelter zerbricht und das unreine Profane, das sich unten befindet, das Hundertfache beträgt, so muß man, wie R. Elie͑zer dem R. Jehošua͑ beipflichtet, wenn man ein Viertellog in Reinheit retten kann, es retten, wenn aber nicht, so lasse man es auslaufen und unrein werden, nur nicht mit den Händen unrein machen.

Wieso heißt es, R. Elie͑zer pflichte R. Jehošua͑ bei, es müßte ja heißen, R. Jehošua͑ pflichte R. Elie͑zer bei!? Raba erwiderte: Wende es um. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Du brauchst es tatsächlich nicht umzuwenden, denn hier handelt es sich um ein Gefäß250 mit reiner Innenseite und unreiner Außenseite251; man könnte glauben, es sei zu berücksichtigen, die Hebe könnte mit der Außenseite in Berührung kommen, so lehrt er uns.


  1. Sprachgebräuchliche Benennung des vorangehenden Abends.↩︎

  2. Um es fortzuschaffen, da man während des Pesaḥfestes nichts Gesäuerte in seiner Behausung haben darf; man vegleiche Schemot 13,7.↩︎

  3. Der aufgestapelten Wein- u. Ölfässer.↩︎

  4. Wörtl. bei dem, was gut ist, Bezeichnung des Sonnenlichtes; man vegleiche Bereschit 1,4.↩︎

  5. Wenn das Leben des Bestohlenen gefährdet ist, falls er sich dem Einbrecher zur Wehr setzt; man vegleiche Schemot 22,1ff.↩︎

  6. Was sonst ebenfalls nicht vorkommt; die Nacht gehört zum folgenden Tage.↩︎

  7. Das Verbot, am Vorabend Gesäuertes zu essen, ist aus der Tora, nur haben die Rabbanan den Beginn des Verbotes auf eine frühere Stunde verlegt.↩︎

  8. Wörtl. durch Feuerflamme od. Fackel anzeigen; auf diese Weise wurde der Beginn des Neumonds signalisiert; man vegleiche Rh. Blatt 22b.↩︎

  9. Sprachgebräuchliche Benennung des vorangehenden Abends.↩︎

  10. Die Wöchnerin hat vierzig Tage nach der Geburt eines männlichen u. achtzig Tage nach der Geburt eines weiblichen Kindes ein Opfer darzubringen, selbst wenn sie fehlgebiert; wenn sie innerhalb der Frist von Tagen fehlgebiert, so braucht sie nur ein Opfer darzubringen, wenn aber nach dieser Frist, so hat sie zwei Opfer darzubringen. Während dieser Frist gilt sie als unrein; man vegleiche Wajikra 12,2.↩︎

  11. Das Heilsopfer.↩︎

  12. Eigentl. Lichtzeit; nach dem Sprachgebrauche 2. Hälfte der Nacht, Beginn des Morgens.↩︎

  13. Statt הטמאה (unrein) heißt es אשר איננה טהורה (das nicht rein ist).↩︎

  14. Ist überflüssig, da es defektiv geschrieben werden sollte.↩︎

  15. man vergleiche Wajikra 15,9. 26.↩︎

  16. In der Bedeutung gewählt, rein.↩︎

  17. In der Bedeutung gewählt, rein.↩︎

  18. Von diesem, wegen seiner Höhe, nicht herunterzufallen; sie mußten sich daher mit Händen und Füßen festklammern.↩︎

  19. Die beiden Redewendungen.↩︎

  20. Das W. רככת (ritt) wird defektiv, ohne i, geschrieben, sodaß ein Buchstabe gespart wird.↩︎

  21. Nach einer anderen Erklärung: die Lehre ermüdete uns wie ein müdes (dh. fettes) Schwein, u. ebenso weiter.↩︎

  22. In reinen Gefäßen.↩︎

  23. Die ausschwitzende Flüssigkeit macht sie nicht verunreinigungsfähig; man vegleiche Šab. Blatt 17a.↩︎

  24. Abkömmlinge einer einem Priester verbotenen Heirat (man vegleiche Wajikra 21,7) gelten als bemakelt und sind für die Priesterschaft unzulässig.↩︎

  25. Wenn ein Priester zum Tempeldienste zugelassen wird, so ist dies ein Beweis seiner legitimen Abstammung.↩︎

  26. Ohne ihnen eine schlechte Auskunft über den Weizen zu geben.↩︎

  27. R. Ḥija war väterlicherseits ein Bruder Ajbus, des Vaters Rabhs, der eine Stiefschwester, mütterlicherseits eine Schwester R. Ḥijas, heiratete; Rabh war somit ein Sohn des Bruders und der Schwester R.Ḥijas.↩︎

  28. Nach Palästina, der Heimat R.Ḥijas.↩︎

  29. Sc. fragst du nicht; ausweichende Antwort, um keine Todesnachricht überbringen zu müssen.↩︎

  30. Sc. fragst du nicht; ausweichende Antwort, um keine Todesnachricht überbringen zu müssen.↩︎

  31. Dies ist wohl der Sinn des offenbar korrump. Textes.↩︎

  32. Mit »Genosse« wurden fromme Leute bezeichnet, die die Reinheitsgesetze und die Entrichtung der priesterl. Abgaben von den Bodenerzeugnissen strengstens beobachteten u, diesbezüglich glaubwürdig waren.↩︎

  33. Sodaß der Mieter Rücktrittsrecht hat.↩︎

  34. Dass er nicht zurücktreten kann.↩︎

  35. Man darf dann kein Gesäuertes essen, braucht es aber auch nicht fortzuschaffen.↩︎

  36. Nach dem ersten Schriftverse müssen es volle 7 Tage sein, während nach dem Wortlaute des anderen die Fortschaffung erst an dem betreffenden Tage erfolgen muß.↩︎

  37. Unter »erster« ist der Tag vor densieben zu verstehen.↩︎

  38. Hinsichtl. der Zeit.↩︎

  39. Die ausschwitzende Flüssigkeit macht sie nicht verunreinigungsfähig; man vegleiche Šab. Blatt 17a.↩︎

  40. Nicht vom Morgen an, sondern in der Mitte des Tages.↩︎

  41. Lev .mit dem Artikel.↩︎

  42. Hinsichtl. der Zeit.↩︎

  43. .23,40,39.↩︎

  44. Beim Hüttenfeste, Wajikra 23,40.↩︎

  45. Lev ,הואשות .↩︎

  46. In den oben angezogenen Schriftversen.↩︎

  47. Auf diese Weise ist das Gesäuerte zu vernichten.↩︎

  48. An einem Teile das Tages darf man Gesäuertes in seinem Besitze haben.↩︎

  49. Hinsichtl. der Zeit.↩︎

  50. Das Feueranmachen gehört ebenfalls zu den Arbeiten, die am Šabbath verboten sind, dennoch wurde es besonders hervorgehoben, um zu lehren, dass man, wenn man mehrere verbotene Arbeiten ausübt, wegen jeder Arbeit besonders schuldig sei; man vegleiche Šab. Blatt 70a.↩︎

  51. Dh. einem Nichtjuden.↩︎

  52. Dh. das Entgegengesetzte leuchtet ein: ist der Nichtjude von ihm abhängig, so gleicht dessen Besitz seinem Eigentum.↩︎

  53. Wörtl. Geld verursacht; eine Sache, die an sich wertlos ist, einem aber Geld einbringt od. erspart, beispielsweise ein Schuldschein, ebenso hierbei das Gesäuerte am Pesaḥfeste, das zur Nutznießung verboten u, daher wertlos ist, jed. kann, wer Gesäuertes geraubt hat, wenn das Pesaḥfest darüber dahingegangen ist, damit Ersatz leisten; man vegleiche Bq. Blatt 96b.↩︎

  54. An den die Steuer zu leisten ist.↩︎

  55. Wer ihn essen sieht, glaubt, er esse vom Teig, von dem die Teighebe nicht entrichtet worden ist.↩︎

  56. Wörtl. in deiner Hand, was man stets zur Verfügung hat.↩︎

  57. Das einen Monat später stattfindet.↩︎

  58. Num.,1.↩︎

  59. Der in der Schrift mitgeteilte Bericht über die Zählung des Volkes (Bamidbar 1,1ff.) erfolgte erst im 2. Monat.↩︎

    ↩︎
  60. Die nie richtig reif werden u, daher wertlos sind.↩︎

  61. Die nie richtig reif werden u, daher wertlos sind.↩︎

  62. Von der man den Deckel entfernt; man vegleiche Schemot 21,33.↩︎

  63. Kurz vor Inkrafttreten des Verbotes u. nicht schon am Abend vorher.↩︎

  64. Die Antrauung erfolgt durch Schenkung eines Wertgegenstandes.↩︎

  65. Obgleich er sehr hart ist und nicht säuert.↩︎

  66. Wenn der Teig bereits sauer ist, ist es ja einerlei, ob man dabei ist oder nicht.↩︎

  67. Das man vorfindet, ohne zu wissen, ob es Ungesäuertes oder Gesäuertes ist.↩︎

  68. Auch außerhalb der Zeit der Wallfahrt; die Wallfahrer überließen das Zurückbleibende den Bewohnern der Stadt.↩︎

  69. Man darf den Tempelberg nicht mit dem Geldbeutel betreten (man vegleiche Ber. Blatt 54a), somit können nur Tempelarbeiter es verloren haben.↩︎

  70. Daß es schon seit langer Zeit liegt.↩︎

  71. Noch aus der Zeit vor dem Pesaḥfeste.↩︎

  72. Es kann seit längerer Zeit übersehen worden sein.↩︎

  73. Der Segen ist vor der Handlung zu sprechen.↩︎

  74. Die man selber schächten muß.↩︎

  75. Für den Segen, wegen der Unreinheit.↩︎

  76. In diesem Verse wird berichtet, dass das Finden durch das Suchen erfolgt ist.↩︎

  77. Zefanja 1,12; ist wahrsch. nur ein lapsus calami, da später wiederholt richtig zitiert wird.↩︎

  78. Die Durchsuchung kann bei Tageslicht erfolgen.↩︎

  79. Vom Boden durch die Höhe der Bettfüße.↩︎

  80. Das nur wenig vom Boden absteht, sodaß der Raum unten nicht gut benutzt werden kann.↩︎

  81. Somit kann man es vor der Mahlzeit holen.↩︎

  82. Auch diese müssen durchsucht werden.↩︎

  83. Bei kleinen weiß man vorher nicht, wieviel zur Mahlzeit gebraucht wird, somit holt man sie auch während der Mahlzeit.↩︎

  84. Zur Aufbewahrung der Kerzen, die oft während der Mahlzeit geholt werden.↩︎

  85. Der Nichtjude könnte glauben, er treibe Zauberei.↩︎

  86. Der Weg nach der Stadt, wo das Lehrhaus sich befand, war nachts mit Gefahr verbunden.↩︎

  87. Was aus dem Verse Schemot 34,24 gefolgert wird.↩︎

  88. Die süßesten und schmackhaftesten Früchte in ganz Palästina; man vegleiche Ber. Blatt 44a.↩︎

  89. Eine Reihe vorn u. eine oben.↩︎

  90. Eine Reihe der Schicht, während nach der Schule S.s darunter die ganze Schicht zu verstehen ist.↩︎

  91. Das Wiesel habe da das Gesäuerte liegen lassen.↩︎

  92. Auch in Palästina, weil sie ihre Fehlgeburten in der Wohnung vergraben.↩︎

  93. Wenn ein Jisraélit die Wohnung bezieht.↩︎

  94. Ausbildungsdauer des Embryos.↩︎

  95. Weil angenommen wird, dass diese sie aufgefressen haben.↩︎

  96. Nicht fertig zum Essen verzehntet.↩︎

  97. Die wahrscheinlich die Leiche verschleppt hatten.↩︎

  98. Von der Mahlzeit nach der Durchsuchung.↩︎

  99. Die Verschleppung wird nicht befürchtet; wenn man aber sieht, dass ein Brot fortgekommen ist, muß man wiederum durchsuchen.↩︎

  100. Die Verschleppung wird nicht befürchtet; wenn man aber sieht, dass ein Brot fortgekommen ist, muß man wiederum durchsuchen.↩︎

  101. Der im Orte befindlichen Fleischläden.↩︎

  102. In der Jetztzeit, nach der Zerstörung des Tempels.↩︎

  103. Wo die Felder hinsichtl. der Unreinheit als Privatgebiet gelten, da sie dann bestellt werden.↩︎

  104. Das aus mehreren, von einander getrennten Feldern besteht.↩︎

  105. Wenn von 3 Haufen einer unrein ist, so gilt, wenn man einen untersucht u. nichts gefunden hat, dieser als rein u, die 2 anderen als unrein; hat man untersucht und nichts gefunden, so gelten diese als rein u, der 3. als unrein; hat man alle 3 untersucht u. nichts gefunden, so gelten alle als unrein.↩︎

  106. Findet man das Unreine nicht, so nehme man an, dass ein Tier es fortgeschleppt hat.↩︎

  107. Man weiß aber nicht, ob es dasselbe ist, das die Maus hineingebracht hatte.↩︎

  108. Weiß aber nicht, ob es mit dem verlorenen identisch ist.↩︎

  109. Die M. hat 100 Denare.↩︎

  110. Es ist ganz anderes Geld; ebenso ist hierbei abermals zu durchsuchen.↩︎

  111. Und habe zugleich auch die übrigen Gegenstände im Hause berührt.↩︎

  112. Es ist von einem anderen Brote.↩︎

  113. Wörtl. beim Lichte; man vegleiche supra Blatt 2a.↩︎

  114. Weil das Gesäuerte auch nach dem Feste verboten ist, so nach Maimonides; nach Raschi ist unter מולר die Zeit der Verbrennung (mit בילוו ident.) zu verstehen.↩︎

  115. Von der Mahlzeit nach der Durchsuchung.↩︎

  116. Auch nach RJ. braucht man nur einmal zu durchsuchen.↩︎

  117. Die sofortige Feilhaltung des Mehls, da man beim Mähen vor der Darbringung davon zu essen verleitet werden könnte.↩︎

  118. Neue Früchte hat man nur einmal im Jahre, Gesäuertes hingegen das ganze Jahr hindurch.↩︎

  119. Die Getreideernte vor der Darbringung der Schwingegarbe.↩︎

  120. Vor der Darbringung der Schwingegarbe, da auf diesen das Getreide minderwertig u. leicht verderblich ist.↩︎

  121. Neue Früchte hat man nur einmal im Jahre, Gesäuertes hingegen das ganze Jahr hindurch.↩︎

  122. In unserer Mišna lehren die Weisen [— R. Meír], dass man während des Festes durchsuche, also nichts berücksichtige, während nach RM. in der angezogenen Lehre dies gegen die Zustimmung der Weisen geschah.↩︎

  123. In diesem Falle ist nichts zu berücksichtigen.↩︎

  124. Die roh nicht gegessen werden.↩︎

  125. Vor dem Rösten könnte man rohe Körner essen.↩︎

  126. Weil man verleitet werden könnte, vom Öl zu brauchen, was dem Auslöschen der Flamme gleichen würde.↩︎

  127. Mit Rücksicht darauf, man könnte einen Knoten machen.↩︎

  128. Dem man keinen Leibesfehler beibringen darf, da es dadurch seine Heiligkeit verliert.↩︎

  129. Man unterscheidet dann überhaupt nicht mehr zwischen einem erlaubten u. einem unerlaubten Eingriff.↩︎

  130. Er weiß, dass der vorangehende Monat ein Schaltmonat war, dh. einen Tag mehr hatte.↩︎

  131. Einer kann sich um eine Kleinigkeit irren.↩︎

  132. Nach aller Ansicht.↩︎

  133. Als solche gelten sie nur dann, wenn man ihnen nachweist, dass sie zur gegebenen Zeit gar nicht zur Stelle waren.↩︎

  134. 2 bezw. 3 Stunden vor der 2. bezw. 3. Stunde.↩︎

  135. 2 bezw. 3 Stunden vor der 2. bezw. 3. Stunde.↩︎

  136. 3 Stunden nach der 5. Stunde.↩︎

  137. Das Wort אלא gibt im Texte keinen Sinn; offenbar Abbreviatur v. אפו לר אביו, wonach das folgende מר אביי Dittographie.↩︎

  138. Sc. kann eine Verwechslung vorkommen.↩︎

  139. Daß es dann nur wegen eines etwaigen Irrtums verboten sei.↩︎

  140. Jeder kennt sie.↩︎

  141. Leute, die ihr Vermögen leicht erworben haben.↩︎

  142. Die Fortschaffung des Gesäuerten sei jedem anvertraut.↩︎

  143. Über die Ansichten RM.s und RJ.s; nach der einen Ansicht könne man sich nach ihnen um Ibezw. 2, u. nach der anderen um 2 bezw. 3 Stunden irren.↩︎

  144. man vergleiche Šab. Blatt 46a, Anm. 105.↩︎

  145. Nach RM., dass es bis zur 6. Stunde erlaubt ist, denn nach RJ. darf man es während der 5. Stunde nicht selber essen, wohl aber seinem Vieh geben.↩︎

  146. Aus dem überflüssigen W. »erlaubt« (es könnte heissen: solange man es darf) wird weiter gefolgert, dass diese Lehre die Ansicht eines einzelnen vertritt.↩︎

  147. man vergleiche Er. Blatt 43b, Anm. 27.↩︎

  148. Bis zur 4. Stunde.↩︎

  149. Und später dem Eigentümer den Wert ersetzen.↩︎

  150. Kleine Münze in Courant, das bequemer aufzubewahren ist.↩︎

  151. Am Šabbath dürfen keine Fremden von außerhalb kommen.↩︎

  152. Man darf sie dann nur bis zur Stunde essen.↩︎

  153. Des Opfers; das Schlachten u, das Blutsprengen.↩︎

  154. Das an diesem Feste darzubringen ist; man vegleiche Wajikra 23,17ff.↩︎

  155. Nicht ganz heilig; man vergleiche Men. 47a.↩︎

  156. Der Unreine, der untergetaucht ist, erlangt erst mit Sonnenuntergang völlige Reinheit.↩︎

  157. Was im vorangehenden Falle gelehrt wird.↩︎

  158. Auch durch ein Kriechtier, das ebenfalls Urunreinheit ist. Das W. כשול im Texte ist eine Glosse und fehlt in Handschriften.↩︎

  159. man vergleiche Šab. Blatt 13b.↩︎

  160. Damit es unrein werde u. man es verbrennen dürfe.↩︎

  161. Damit es unrein werde u. man es verbrennen dürfe.↩︎

  162. Durch Auffangen in ein unreines Gefäß.↩︎

  163. Bei einem Streite zwischen RE. u. RJ. wird die Halakha nach RJ. entschieden.↩︎

  164. Er folgert es aus ihren Worten.↩︎

  165. Die ersteren sind nach der Tora nur zum Essen verboten, jedoch nicht unrein.↩︎

  166. Wenn die Hebe in die untere Kelter fließt, wird der darin befindliche profane Wein zum Genusse verboten.↩︎

  167. Da man 2 Mal verbrennen muß.↩︎

  168. Wo sie nach der Tora zum Genusse verboten sind.↩︎

  169. Nach der man sie zusammen verbrennen darf.↩︎

  170. Man darf im angezogenen Falle das reine Faß direkt unrein machen.↩︎

  171. Wenn R.Meír es aus den Worten R. Ḥaninas entnimmt.↩︎

  172. Daß man sie zusammen verbrennen dürfe.↩︎

  173. Daß man sie zusammen verbrennen dürfe.↩︎

  174. Ob sie unrein geworden sind.↩︎

  175. Wenn es zweifelhaft ist, ob die unreine Flüssigkeit diese berührt hat.↩︎

  176. Wenn es zweifelhaft ist, ob die unreine Flüssigkeit diese berührt hat.↩︎

  177. Eine Heuschreckenart, die Az. Blatt 37a näher beschrieben wird.↩︎

  178. Des Tempels.↩︎

  179. Dass Flüssigkeiten nach RE. unrein sind.↩︎

  180. RE. pflichtet RM. nur soweit bei, dass Flüssigkeiten inbetreff der Verunreinigung anderer Gegenstände rein seien.↩︎

  181. Wenn die Flüssigkeiten selbst unrein sind, müssen sie die Unreinheit auch auf das mit ihnen in Berührung kommende heilige Fleisch übertragen.↩︎

  182. Bei der Unreinheit gibt es nur 3 Grade; Geheiligtes, das mit drittgradiger U. in Berührung kommt (wodurch es viertgradig wird), darf zwar nicht gegessen werden, jedoch hat es keine Übertragungskraft mehr.↩︎

  183. Eine Speise wird nur dann verunreinigungsfähig, wenn Flüssigkeit darauf gekommen ist.↩︎

  184. Dh. geschöpftes Wasser, bezw. in der Ouelle.↩︎

  185. Indem man es geschöpft hat.↩︎

  186. Wörtl. ausgepreßtes Blut, das vom geschlachteten Vieh und vom Fleische später nachfließt, als Gegensatz zum Blute, das beim Schlachten hervorströmt – dieses ist zum Sprengen untauglich.↩︎

  187. Nur in die sem Falle dürfen die Priester das Fleisch essen; für den Darbringenden ist das Opfer jedoch gültig, auch wenn das Blut unrein wurde. Das Blut ist demnach verunreinigungsfähig.↩︎

  188. Nach dem es auch rabb. nicht unrein ist.↩︎

  189. man vergleiche Schemot 28,36ff.↩︎

  190. Das Gemeindeopfer, das nicht aufgeschoben werden kann, darf in Unreinheit dargebracht werden.↩︎

  191. Vom Speisopfer; man vegleiche Wajikra 2,2ff.↩︎

  192. »Heilig« wird hier als euphemistische Umschreibung für unrein u. »heil. Fleisch« für unreines Tier aufgefaßt (man vegleiche iMelachim 14,24), u, zwar soll das unr. Tier das Brot, das Brot das Gekochte, das Gekochte den Wein u, der Wein das Öl zum Gußopfer berührt haben, wonach das Öl viertgradig ist; der Irrtum der Priester besteht darin, dass sie es als rein erklärt haben, wonach Flüssigkeiten des Heiligtums verunreinigungsfähig sind.↩︎

  193. Zu den ersteren gehören Wasser u. Blut, zu den letzteren Wein u. Öl; die ersteren sind nicht verunreinigungsfähig, wohl aber die letzteren.↩︎

  194. Nicht wenn das unr. Tier direkt das Brot, sondern wenn es den Zipfel u, dieser das Brot berührt hat.↩︎

  195. Da sie in den Reinheitsgesetzen nicht kundig waren.↩︎

  196. In der oben Blatt 16a angezogenen Lehre; im Texte sind beide Lesarten in der Aussprache u. in der Etymologie verwandt, daher die Ungewißheit.↩︎

  197. Daß Flüssigkeiten des Heiligtums unrein werden.↩︎

  198. Die in Chagaj 2,12 aufgezählten Gegenstände.↩︎

  199. Dh. nicht verunreinigend.↩︎

  200. Dh. nicht verunreinigend.↩︎

  201. Dass sie es nicht sind.↩︎

  202. Um selbst unrein zu werden; dagegen kann es Unreinheit auf anderes übertragen nur im Ouantum eines Viertellog.↩︎

  203. Dh. wenn Außenseite u. Innenseite benutzt werden.↩︎

  204. Von der zuerst angezogenen Lehre.↩︎

  205. Ungewaschene Hände gelten als unrein; man vegleiche Šab. Blatt 13b.↩︎

  206. man vergleiche supra Blatt 16a.↩︎

  207. man vergleiche supra Blatt 16a.↩︎

  208. man vergleiche Bamidbar 19,9.↩︎

  209. Wenn sie geschlachtet wird; man vegleiche Bamidbar↩︎

  210. Selbst wenn es sich noch in ihrem Leibe befindet.↩︎

  211. Die ihre Eigenschaft als solche verliert.↩︎

  212. An dem RE. zum Oberhaupte des Lehrhauses eingesetzt wurde; man vegleiche Ber. Blatt 27b.↩︎

  213. Statt des kürzeren Qal ממא wird das Imperfekt יממא gebraucht, was auch als Piél וממא (unrein machen) gelesen werden kann.↩︎

  214. Statt des kürzeren Qal ממא wird das Imperfekt יממא gebraucht, was auch als Piél וממא (unrein machen) gelesen werden kann.↩︎

  215. Dagegen lehrt RJ., dass es Geräte nicht unrein mache.↩︎

  216. Bei den Speisen gebrauchte.↩︎

  217. Worauf dies sich beziehen könnte.↩︎

  218. Die Beziehung des W.s unrein auf Flüssigkeiten.↩︎

  219. Speisen und Geräte müssen zuerst verunreinigungsfähig werden, durch Befeuchtung bezw. Fertigstellung.↩︎

  220. Der Unreine nach dem Untertauchen, der sein Opfer noch nicht dargebracht hat.↩︎

  221. Aus der Schlußfolgerung RJ.s wäre nach der Ansicht RAs eine viertgradig bezw. fünftgradige Unreinheit zu eruieren.↩︎

  222. Wenn von mehreren Stücken in einem Gefäße eines unrein wird, so sind auch die übrigen unrein.↩︎

  223. Zum Speisopfer.↩︎

  224. Die der Hochpriester am Versöhnungstage in das Allerheiligste bringt; man vegleiche Wajikra 16,12.↩︎

  225. Des Inhalts durch das Gefäß.↩︎

  226. Außerhalb des Tempels gelten die Hände als zweitgradig unrein; man vegleiche Šab. Blatt 14b.↩︎

  227. Das Messer ist ja rein.↩︎

  228. All diese Dinge gelten als unrein; man vegleiche Šab. Blatt 13b.↩︎

  229. Der möglicherweise von einem Flußbehafteten (man vegleiche Lev.) herrühren kann.↩︎

  230. Die Nadel rührt also aus dem Auslande her; über das Ausland wurde Unreinheit verhängt; man vegleiche Šab. Blatt 15a.↩︎

  231. Am Wege zum Tauchbad; da sind sie im Zweifel unrein, an anderer Stelle aber nicht.↩︎

  232. Jedes Metallgerät, hinsichtl. der Unreinheit.↩︎

  233. Es ist nicht ohne weiteres rein.↩︎

  234. Die vom Öl nicht berührt worden ist.↩︎

  235. Die ihre Eigenschaft als solche verliert.↩︎

  236. Zuerst wird das Gefäß geholt, in dieses schüttet man die Gerste u. nachher das Wasser.↩︎

  237. Zweifelhafte u. unreine Hebe.↩︎

  238. In unserer Mišna ob. Blatt 14a.↩︎

  239. Damit es unrein werde u. man es verbrennen dürfe.↩︎

  240. Damit es unrein werde u. man es verbrennen dürfe.↩︎

  241. Wenn die Hebe in die untere Kelter fließt, wird der darin befindliche profane Wein zum Genusse verboten.↩︎

  242. Da man 2 Mal verbrennen muß.↩︎

  243. RJ. erlaubt hierbei nicht, das Öl direkt mit den Händen unrein zu machen, wohl deshalb, weil der Schaden unbedeutend ist, da das Öl zum Brennen brauchbar ist.↩︎

  244. Biblisches Flüssigkeitsmaß von 6 Eiern Inhalt.↩︎

  245. Und zum Sprengen nicht duftig genug ist.↩︎

  246. Und davon trinken.↩︎

  247. Dh. die eine 3. Ansicht ist; die Streitenden nennen Feld und Haus überhaupt nicht, somit sind die Worte RJ.s kein Ausgleich, sondern eine Ansicht für sich.↩︎

  248. Weil die Hebe dann im Hundertfachen aufgeht u. einem Gemeinen erlaubt ist: man vegleiche Ter. Abschn. V.↩︎

  249. In welches die Hebe aufgefangen wird; dies bezieht sich also auf den ersten Fall: man fange es auf, selbst in ein solches Gefäß.↩︎

  250. Bei einer leichten Unreinheit bleibt die Innenseite rein; man vegleiche Hg. Blatt 20b.↩︎