Wajikra – Das Buch Leviticus

Das Buch Wajikra der Torah (Leviticus) in der (angepassten) deutschen Übertragung von Rabbiner Dr. Simon Bernfeld.

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Kapitel 1

Der Opferdienst.
1. Der Herr rief Mose an und redete zu ihm aus dem Stiftszelte also:
2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: So jemand von euch dem Herrn ein Opfer darbringen will, nur vom Vieh, vom Rindvieh wie vom Kleinvieh, könnt ihr Opfer darbringen.
3. Ist es ein Ganzopfer vom Rindvieh, so bringe er dar ein Männliches, ohne Fehl; an den Eingang des Stiftszeltes bringe er es, dass es ihm gnädig aufgenommen werde vor dem Herrn.
4. Er lege seine Hand auf den Kopf des Ganzopfers, dass es ihm gnädig aufgenommen werde zur Sühne für ihn.
5. Man schlachte das junge Vieh vor dem Herrn, und Aarons Söhne, die Priester, sollen heranbringen das Blut und es sprengen ringsum auf den Altar, der an der Türe des Stiftszeltes.
6. Dann ziehe man das Ganzopfer ab und zerlege es in Stücke.
7. Die Söhne des Priesters Aaron sollen Feuer auf den Altar legen und das Holz über dem Feuer ordnen.
8. Aarons Söhne, die Priester, sollen dann die Stücke ordnen, den Kopf und das Zwerchfell, auf dem Holze, das über dem Feuer auf dem Altar ist.
9. Eingeweide und Fußstücke soll man zuvor mit Wasser abwaschen, und der Priester lasse das alles in Dampf aufgehen auf dem Altar, als Ganzopfer, ein Feueropfer des Wohlgeruchs dem Herrn.
10. Ist aber sein Opfer vom Kleinvieh, von den Schafen oder von den Ziegen, so soll er ein Männliches, ohne Fehl, darbringen.
11. Man schlachte es an der nördlichen Seite des Altars vor dem Herrn, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen sein Blut sprengen auf den Altar ringsum.
12. Man zerlege es dann in Stücke, und dessen Kopf und Zwerchfell, und der Priester ordne es auf dem Holze, das über dem Feuer auf dem Altar ist.
13. Das Eingeweide und die Fußstücke wasche man zuvor mit Wasser ab und der Priester bringe alles dar und lasse es in Dampf aufgehen auf dem Altar, ein Ganzopfer ist es, ein Feueropfer des Wohlgeruchs dem Herrn.
14. Wenn aber vom Geflügel ein Ganzopfer dem Herrn dargebracht wird so bringe man das Opfer von den Turteltauben oder von den jungen Tauben.
15. Und der Priester bringe es an den Altar und knicke ihm den Kopf ein und lasse es in Dampf aufgehen auf dem Altar, das Blut werde ausgedrückt gegen die Wand des Altars.
16. Davon sondere er den Kopf ab sammt den Federn daran und werfe ihn neben den Altar gegen Osten, an die Stelle wo die Asche liegt.
17. Das Opfer zerreiße er bei den Flügeln,nicht aber trennen,und der Priester lasse es alsdann in Dampf aufgehen auf dem Altarholz über dem Feuer; ein Ganzopfer ist es, ein Feueropfer des Wohlgeruchs dem Herrn.

Kapitel 2

1. Wenn jemand dem Herrn ein Speiseopfer darbringt, von Kernmehl sei das Opfer; man gieße darauf Öl und lege darauf Weihrauch;
2. Und bringe es zu den Söhnen Aarons, den Priestern, und [der Priester] fasse davon eine Hand voll, von dem Kernmehl und von dem Öl sammt allem Weihrauch, und lasse seinen Duftteil in Dampf aufgehen auf dem Altar, als Feueropfer des Wohlgeruchs dem Herrn.
3. Was übrig bleibt von dem Speiseopfer sei für Aaron und seine Söhne; das allerheiligste von den Feueropfern des Herrn.
4. Wenn du als Speiseopfer ein Ofengebäck darbringst, von Kernmehl sei es, ungesäuerte Kuchen mit Öl eingerührt, und ungesäuerte Fladen mit Öl bestrichen.
5. Ist aber deine Gabe ein Speiseopfer in der Pfanne, von Kernmehl, eingerührt mit Öl, ungesäuert soll es sein.
6. Man zerbreche es in Brocken und gieße Öl darüber, ein Speiseopfer ist es.
7. Wenn aber ein Speiseopfer im Napf deine Gabe ist, von Kernmehl mit Öl werde es gemacht.
8. Man bringe das Speiseopfer, welches daraus bereitet wird, dem Herrn: man bringe es dem Priester dar und dieser bringe es heran zum Altar;
9. Der Priester hebe von dem Speiseopfer den Duftteil ab und lasse ihn in Dampf aufgehen auf dem Altar, ein Feueropfer des Wohlgeruchs dem Herrn.
10. Und was übrig bleibt von dem Speiseopfer, sei für Aaron und seine Söhne; das allerheiligste von den Feueropfern des Herrn.
11. Alles Speiseopfer, das ihr dem Herrn darbringet, soll nicht bereitet werden aus Gesäuertem, denn von Sauerteig und Honig sollt ihr dem Herrn nicht opfern.
12. Als Opfer der Erstlinge sollt ihr sie darbringen dem Herrn, aber auf den Altar dürfen sie nicht kommen zum Wohlgeruch.
13. All deine dargebrachten Opfer mußt du mit Salz bestreuen, lasse nicht fehlen das Salz des Bundes deines Gottes bei deinem Speiseopfer; bei all deinen Opfern sollst du Salz darbringen.
14. Und wenn du das Speiseopfer der Erstlinge dem Herrn darbringst: Aehren, geröstet im Feuer, Graupen von vollen Ähren sollst du darbringen als ein Speiseopfer der Erstlinge;
15. Tue darauf Öl und lege darauf Weihrauch: ein Speiseopfer ist es.
16. Der Priester lasse den Duftteil davon in Dampf aufgehen, von den Graupen und dem Öl sammt allem Weihrauch; ein Feueropfer dem Herrn.

Kapitel 3

1. Wenn aber Jemand ein Mahlopfer darbringt: Wenn von den Rindern, sei es ein Männliches oder ein Weibliches, ohne Fehl soll er es darbringen vor den Herrn.
2. Er lege seine Hand auf den Kopf des Opfers, und schlachte es am Eingange des Stiftszeltes; die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut sprengen auf den Altar ringsum.
3. Von dem Mahlopfer werde dem Herrn dargebracht; das Unschlitt, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Unschlitt, das an dem Eingeweide;
4. Und die beiden Nieren und das Unschlitt, das daran und an den Lenden, und das Netz an der Leber samt den Nieren trenne er ab.
5. Die Söhne Aarons sollen dies in Dampf aufgehen lassen auf dem Altar, samt dem Ganzopfer, das auf dem Holze über dem Feuer ist, ein Feueropfer des Wohlgeruchs dem Herrn.
6. Wenn aber von dem Kleinvieh sein Mahlopfer dem Herrn ist, so mag er ein Männliches oder ein Weibliches darbringen ohne Fehl.
7. Wenn er ein Schaf zum Opfer darbringt, so bringe er es vor den Herrn,
8. Und lege seine Hand auf den Kopf des Opfers, und schlachte es vor dem Stiftszelte; die Söhne Aarons sollen dann sein Blut sprengen auf dem Altar ringsum.
9. Von dem Mahlopfer bringe als Feueropfer dem Herrn das Beste dar, den Fettschwanz im Ganzen, hart an dem Rückgrate soll er ihn abtrennen, und das Unschlitt, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Unschlitt, das an dem Eingeweide:
10. Und die beiden Nieren und das Unschlitt, welches daran und an den Lenden, und das Netz an der Leber samt den Nieren trenne er ab:
11. Das lasse der Priester in Dampf aufgehen auf dem Altar als Feueropfer dem Herrn.
12. Wenn aber eine Ziege sein Opfer ist, so bringe er sie dar vor den Herrn,
13. Und lege seine Hand auf deren Kopf, und schlachte sie vor dem Stiftszelte, und die Söhne Aarons sollen ihr Blut sprengen auf den Altar ringsum.
14. Er bringe davon die Opfergabe dem Herrn; das Unschlitt, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Unschlitt, das an dem Eingeweide;
15. Und die beiden Nieren und das Unschlitt, welches daran und an den Lenden ist, und das Netz an der Leber samt den Nieren trenne er ab. —
16. Der Priester lasse sie in Dampf aufgehen auf dem Altar; als Feueropfer zum Wohlgeruch sei alles Unschlitt dem Herrn.
17. Eine ewige Satzung für künftige Geschlechter in all euren Wohnsitzen: Unschlitt und Blut sollt ihr nicht essen.

Kapitel 4

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu den Kindern Israel: Wenn jemand aus Versehen gegen die Verbote des Herrn sündigt, indem er tut, was nicht getan werden soll.
3. War es der gesalbte Priester, der sich versündigt zur Verschuldung des Volkes, so bringe er wegen seiner Sünde, die er begangen, einen Farren ohne Fehl dem Herrn zum Sühnopfer.
4. Er bringe den Farren an den Eingang des Stiftszeltes vor den Herrn und lege seine Hand auf den Kopf des Farren, und schlachte den Farren vor dem Herrn.
5. Der gesalbte Priester nehme dann vom Blute des Farren und bringe es in das Stiftszelt.
6. Und der Priester tauche seinen Finger in das Blut, und sprenge von dem Blute sieben Mal vor dem Herrn gegen den Vorhang des Heiligtums.
7. Der Priester streiche von dem Blute an die Hörner des Altars des Räucherwerks von Spezereien, der im Stiftszelte ist, vor dem Herrn, und alles übrige Blut des Farren gieße er an den Grund des Opfer-Altars, der am Eingange des Stiftszeltes ist.
8. Alles Unschlitt des Farren der Sühne hebe er davon ab, das Unschlitt, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Unschlitt, das an dem Eingeweide;
9. Und die beiden Nieren und das Unschlitt, das daran und an den Lenden und das Netz an der Leber samt den Nieren trenne er ab;
10. Wie es abgehoben wird vom Stiere der Mahlopfer: der Priester lasse alles in Dampf aufgehen auf dem Opfer-Altar.
11. Und die Haut des Farren und alles Fleisch samt seinem Kopf und seinen Fußstücken und seinem Eingeweide und seinem Unrat,
12. Den ganzen Farren bringe er hinaus vor das Lager an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Asche, und verbrenne ihn auf Holz im Feuer; auf dem Schutte der Asche werde er verbrannt.
13. Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich vergeht, indem eine Sache verborgen war vor den Augen der Gemeinde, und sie tun eins von den Verboten des Herrn, die nicht getan werden sollen, und sie verschulden sich;
14. Die Sünde wird aber nachher kund die sie begangen; so soll die Gemeinde darbringen einen jungen Farren zum Sühnopfer, und ihn bringen vor das Stiftszelt.
15. Die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände legen auf den Kopf des Farren vor dem Herrn, und man schlachte den Farren vor dem Herrn.
16. Der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Stiftszelt,
17. Der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor dem Herrn gegen den Vorhang;
18. Und von dem Blute streiche er an die Hörner des Altars, der vor dem Herrn im Stiftszelte ist, und all das übrige Blut gieße er an den Grund des OpferAltars der am Eingange des Stiftszeltes ist.
19. Das ganze Unschlitt hebe er davon ab und lasse es in Dampf aufgehen auf dem Altar.
20. Und er thue mit dem Farren, wie er getan mit dem Farren der Sühne — also soll er damit tun; der Priester sühne sie, und es wird ihnen vergeben sein.
21. Er bringe den Farren hinaus vor das Lager und verbrenne ihn, wie man den vorigen Farren verbrannt; ein Sühnopfer der Versammlung ist es.
22. Versündigt sich aber der Fürst und tut aus Versehen eines von den Verboten des Herrn seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und gerät in Schuld;
23. Wird ihm nun bekannt seine Sünde, worin er gesündigt hat, so bringe er sein Opfer, einen Ziegenbock ohne Fehl,
24. Und lege seine Hand auf den Kopf des Bockes und schlachte ihn an dem Orte, wo man das Ganzopfer schlachtet vor dem Herrn; ein Sühnopfer ist es.
25. Der Priester nehme dann von dem Blute des Sühnopfers mit seinem Finger und streiche an die Hörner des Opfer-Altars, und dessen übriges Blut gieße er an den Grund des Opfer-Altars.
26. Alles Unschlitt davon lasse er auf dem Altar in Dampf aufgehen, wie das Unschlitt der Mahlopfer, und der Priester sühne ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben sein.
27. Wenn aber jemand aus dem [niedern] Volke frevelt aus Versehen, indem er eines von den Verboten des Herrn tut, die nicht getan werden sollen, und in Schuld gerät:
28. Wird ihm nun bekannt seine Sünde, die er begangen, so bringe er ein Opfer, eine Ziege ohne Fehl, wegen seiner Sünde, die er begangen,
29. Und lege seine Hand auf den Kopf des Sühnopfers und schlachte das Sühnopfer an der Stelle des Ganzopfers.
30. Der Priester nehme von dessen Blut mit seinem Finger und thue an die Hörner des Opfer-Altars, und alles übrige Blut davon gieße er an den Grund des Altars.
31. Alles Unschlitt sondere er ab, wie das Unschlitt abgesondert wird von dem Mahlopfer, und der Priester lasse es in Dampf aufgehen auf dem Altar zum Wohlgeruch dem Herrn, und der Priester sühne ihn und es wird ihm vergeben sein.
32. Wenn er ein Schaf als sein Opfer bringt zur Sühne, so bringe er ein Weibliches, ohne Fehl,
33. Und lege seine Hand auf den Kopf des Sühnopfers; und man schlachte es zum Sühnopfer an der Stelle, wo man das Ganzopfer schlachtet.
34. Der Priester nehme von dem Blute des Sühnopfers mit seinem Finger und streiche an die Hörner des Opfer-Altars, und alles übrige Blut davon gieße er an den Grund des Altars.
35. Alles Unschlitt sondere er ab wie das Unschlitt des Schafes bei dem Mahlopfer abgesondert wird, und der Priester lasse es in Dampf aufgehen auf dem Altar bei den Feueropfern des Herrn, und der Priester sühne ihn wegen seiner Sünde, die er begangen, und es wird ihm vergeben sein.

Kapitel 5

1. Wenn jemand sündigt, indem er die Stimme der Beeidigung hört; (er war Zeuge, hat gesehen oder erfahren): zeigt er es nicht an, so ladet er eine Schuld auf sich.
2. Oder wenn jemand etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und ihm entfiel es, nachher erinnert er sich dessen und fühlt sich schuldig.
3. Oder er berührt eine Unreinigkeit des Menschen, irgendeine Unreinigkeit, wodurch er unrein wird, und es entfällt ihm, nachher aber erinnert er sich dessen, und fühlt sich schuldig [weil er unrein das Heiligtum betreten hat].
4. Oder wenn jemand schwört durch Aussprechen mit den Lippen, in allem, was der Mensch ausspricht mit einem Schwur, einem zuleide oder zu Liebe, und es entfällt ihm, und verletzt den Eid, nachher aber erinnert er sich dessen und fühlt sich schuldig.
5. Wenn er in Schuld geraten ist durch eines von diesen, so bekenne er, worin er gesündigt,
6. Und bringe sein Schuldopfer dem Herrn wegen seiner Sünde, die er begangen, ein Weibliches vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, zum Sühnopfer, und der Priester sühne ihn wegen seiner Sünde.
7. Reicht aber sein Vermögen nicht zu einem Lamme, so bringe er als sein Schuldopfer, da er gesündigt, zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben dem Herrn, eine zum Sühnopfer und eine zum Ganzopfer;
8. Er bringe sie dem Priester, und dieser opfere die zum Sühnopfer zuerst, und soll ihr den Kopf einknicken gegen das Genick, reiße ihn aber nicht ab,
9. Und sprenge von dem Blute des Sühnopfers an die Wand des Altars; was an Blut zurückbleibt, werde ausgedrückt am Boden des Altars; ein Sühnopfer ist es.
10. Die zweite bereite er als Ganzopfer nach der Vorschrift, und der Priester sühne ihn wegen seiner Sünde, die er begangen, und es wird ihm vergeben sein.
11. Reicht aber sein Vermögen auch zu zwei Turteltauben oder zu zwei jungen Tauben nicht, so bringe er als sein Opfer, da er gesündigt, ein Zehntel Efa Kernmehl; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn ein Sühnopfer ist es.
12. Er bringe es zu dem Priester, und der Priester fasse davon eine Handvoll, den Duftteil, und lasse es in Dampf aufgehen auf dem Altar neben den Feueropfern des Herrn, ein Sühnopfer ist es.
13. Der Priester sühne ihn also wegen seiner Sünde, die er begangen durch eines jener Dinge, und es wird ihm vergeben sein; es gehöre dem Priester gleich dem Speiseopfer.
14. Der Herr redete zu Mose also:
15. Wenn jemand eine Untreue begeht und aus Versehen sich vergreift an den Heiligtümern des Herrn: so bringe er als sein Schuldopfer dem Herrn einen Widder vom Kleinvieh, ohne Fehl, im Werte von zwei Silber-Sekel nach dem Gewicht des Heiligtums zum Schuldopfer.
16. Und was er veruntreut am Heiligen bezahle er, und füge noch ein Fünftel davon hinzu und gebe es dem Priester, der Priester sühne ihn durch den Widder des Schuldopfers, und ihm wird vergeben sein.
17. Wenn aber jemand, da er gefehlt, und eines von den Verboten des Herrn getan, die nicht getan werden sollen, unwissentlich gefrevelt und eine Sünde auf sich geladen hat:
18. So bringe er einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach dem ungefähren Werte, als Schuldopfer zu dem Priester, und der Priester sühne ihn wegen seines Versehens, da er es versehen, ohne zu wissen, und ihm wird vergeben sein.
19. Ein Schuldopfer ist es, der Schuld verfallen ist er dem Herrn.
20. Der Herr redete zu Mose also:
21. Wenn jemand sündigt und Untreue begeht am Herrn, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut oder ein Darlehn ableugnet oder etwas Geraubtes, oder er enthält seinem Nächsten [den Lohn] vor;
22. Oder er hat Verlorenes gefunden und leugnet es ab und schwört falsch; bei irgend etwas von allem, was der Mensch tut, sich gegen seinen Nächsten zu versündigen.
23. Wie er gesündigt und der Schuld verfällt, so erstatte er zuerst den Raub den er geraubt, oder was er rechtlos vorenthalten, oder das Verwahrnis, das ihm anvertrauet worden, oder das Verlorene, das er gefunden,
24. Oder das, worauf er falsch geschworen; er soll es bezahlen nach der Hauptsumme, und ein Fünftel hinzufügen; wem es gehört, dem gebe er es am Tage seines Schuldgeständnisses zurück.
25. Und bringe ein Schuldopfer dem Herrn, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, in dem ungefähren Werte als Schuldopfer zu dem Priester.
26. Und der Priester sühne ihn vor dem Herrn, und ihm wird vergeben sein wegen irgend eines von allem, was er tat und dadurch der Schuld verfiel.

Kapitel 6

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Gebiete dem Aaron und seinen Söhnen: Das ist das Gesetz des Ganzopfers; es ist dasjenige, das hinaufkommt auf die Brandstätte auf dem Altar für die ganze Nacht bis zum Morgen, und das Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden.
3. Der Priester lege sein leinen Oberkleid an und Beinkleider von Leinen, und hebe weg die Asche, nachdem das Feuer verzehrt das Ganzopfer auf dem Altar, und tue sie neben den Altar.
4. Dann ziehe er seine Kleider aus und lege andere Kleider an, und bringe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort.
5. Und das Feuer auf dem Altar werde stets in Brand erhalten, dass es nicht erlösche, und der Priester soll darauf Holz anzünden Morgen für Morgen, und darauf legen das Ganzopfer, und darauf lasse er in Dampf aufgehen das Unschlitt der Mahlopfer.
6. Ein ständiges Feuer werde in Brand gehalten auf dem Altar; es erlösche niemals.
7. Das ist die Weisung des Speiseopfers: Darbringen sollen es die Söhne Aarons vor dem Herrn vorn an dem Altar;
8. Man hebe eine Handvoll ab vom Kernmehl des Speiseopfers und von dessen Öl samt allem Weihrauch, der auf dem Speiseopfer, und lasse in Dampf aufgehen auf dem Altar zum Wohlgeruch, den Duftteil davon dem Herrn.
9. Und was davon übrig bleibt, sollen Aaron und seine Söhne essen; als ungesäuerte Kuchen soll es gegessen werden an einem heiligen Orte, im Hofe des Stiftszeltes sollen sie es essen.
10. Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als ihren Teil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feuergaben; hochheilig ist es, wie ein Sühnopfer und wie ein Schuldopfer.
11. Jedes Männliche unter den Kindern Aarons soll es essen, als ihr Recht von den Feuergaben des Herrn für ewig von den künftigen Geschlechtern. Wer es berührt muss heilig sein.
12. Der Herr redete zu Mose also:
13. Das ist das Opfer Aarons und seiner Söhne das sie dem Herrn darbringen an dem Tage, wo er gesalbt wird: Ein Zehntel Efa Kernmehl als ständiges Speiseopfer, die Hälfte davon am Morgen und die Hälfte davon am Abend.
14. In der Pfanne soll es mit Öl bereitet werden, wohlgetränkt sollst du es hineinbringen, ein Backwerk, in Brocken als Speiseopfer sollst du es darbringen zum Wohlgeruch dem Herrn.
15. Der Priester, der an seiner Statt gesalbte unter seinen Söhnen, soll ebenfalls es opfern, als eine ewige Bestimmung dem Herrn, ganz soll es in Dampf aufgehen.
16. Und alles Speiseopfer eines Priesters soll ganz verbrannt, nicht gegessen werden.
17. Der Herr redete zu Mose also:
18. Rede zu Aaron und seinen Söhnen. Das ist die Weisung für das Sühnopfer; an der Stelle, wo das Ganzopfer geschlachtet wird, werde auch das Sühnopfer geschlachtet vor dem Herrn; hochheilig ist es.
19. Der Priester, der es als Sühnopfer darbringt, soll es essen; an einem heiligen Orte werde es gegessen im Hofe des Stiftszeltes.
20. Jeglicher, der dessen Fleisch berührt, muss heilig sein; und wenn er von dessen Blute auf das Kleid sprengt, was er darauf sprengt sollst du auswaschen an einem heiligen Orte.
21. Ein irdenes Gefäß, in welchem es gekocht wird, muss zerbrochen werden, und wenn es in einem kupfernen Gefäße gekocht worden, so werde es gescheuert und ausgespült mit Wasser
22. Jeder Männliche unter den Priestern darf es essen, hochheilig ist es.
23. Alles Sühnopfer aber, von dessen Blut hineingebracht wird in das Stiftszelt, um in dem Heiligtum zu sühnen, darf nicht gegessen werden; im Feuer werde es verbrannt.

Kapitel 7

1. Das ist die Weisung für das Schuldopfer; es ist hochheilig.
2. An der Stelle, wo man das Ganzopfer schlachtet, schlachte man auch das Schuldopfer, und dessen Blut sprenge man auf den Altar ringsum.
3. Alles Unschlitt davon opfere man: den Fettschwanz und das Unschlitt, welches das Eingeweide bedeckt;
4. Und die beiden Nieren und das Unschlitt, das daran und an den Lenden ist, und das Netz an der Leber samt den Nieren trenne man ab.
5. Der Priester lasse sie in Dampf aufgehen auf dem Altar als Feueropfer dem Herrn; ein Schuldopfer ist es.
6. Jeder Männliche unter den Priestern darf es essen; an heiliger Stätte werde es gegessen; hochheilig ist es.
7. So Sühnopfer wie Schuldopfer; Eine Weisung ist für sie; der Priester, der damit sühnt, dem gehört es.
8. Und der Priester, der das Ganzopfer eines Mannes darbringt; die Haut des Ganzopfers, das er dargebracht, gehört dem Priester.
9. Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken werden, und alles, was im Napfe bereitet wird oder in der Pfanne, dem Priester, der es darbringt, soll es gehören.
10. Die Speiseopfer, die mit Öl eingerührt oder trocken sind, gehört allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.
11. Und das ist die Weisung für das Mahlopfer, das man dem Herrn darbringt:
12. Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man mit dem Opfer des Dankens ungesäuerte Kuchen, eingerührt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, bestrichen mit Öl, und wohlgetränktes Kernmehl als Kuchen, eingerührt mit Öl.
13. Mit Kuchen von gesäuertem Brote soll jeder sein Opfer darbringen bei seinem Dankopfer-Mahle.
14. Und er bringe dar davon eines von jeglichem Opfer als Hebe dem Herrn; dem Priester, der das Blut des Mahlopfers darbringt, gehöre es.
15. Das Fleisch von dem Dankopfer-Mahle muss an demselben Tage gegessen werden, man soll nichts davon zurücklegen bis an den Morgen.
16. Wenn aber das Opfer für ein Gelübde oder als eine freiwillige Gabe ist, so soll es gegessen werden am Tage, wo man das Opfer darbringt; und auch am andern Tage darf, was davon übrig bleibt, gegessen werden.
17. Aber was übrig bleibt vom Fleische des Mahlopfers am dritten Tage, werde im Feuer verbrannt.
18. Wenn dann gegessen wird von dem Fleische des Opfermahls am dritten Tage, so wird es nicht gnädig aufgenommen; der es dargebracht, dem wird es nicht angerechnet; ein Gräuel ist es, und die Person, die davon isst, wird ihre Strafe erleiden.
19. Auch Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, darf nicht gegessen werden, im Feuer werde es verbrannt; und das Fleisch [des Opfers] — jeder Reine darf das Fleisch essen.
20. Aber die Person, die Fleisch isst von dem Opfermahle des Herrn und eine Verunreinigung an sich hat, diese Person soll ausgerottet werden aus ihrem Stamme.
21. Und wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, die Unreinigkeit des Menschen oder unreines Vieh, oder irgend ein unreines Insekt, und isst von dem Fleisch des Opfermahls des Herrn, so soll diese Person ausgerottet werden aus ihrem Stamme.
22. Der Herr redete zu Mose also:
23. Rede zu den Kindern Israel: Alles Unschlitt von Rind und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen.
24. Das Unschlitt vom Aase und das Unschlitt vom Zerrissenen kann zu allerlei Werk verarbeitet werden; doch essen dürft ihr es nicht.
25. Denn wer Unschlitt isst von dem Vieh, von dem man dem Herrn Feuergaben opfert, soll ausgerottet werden aus ihrem Stamme.
26. Auch kein Blut sollt ihr essen in all euren Wohnsitzen, sei es vom Vogel oder von Vieh.
27. Jeder, der irgend Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Stamme.
28. Der Herr redete zu Mose also:
29. Rede zu den Kindern Israel: Wer sein Mahlopfer dem Herrn darbringt, der soll seinen Opferteil hineinbringen dem Herrn von seinem Opfermahle;
30. Mit seinen Händen soll er hineinbringen die Feueropfer des Herrn: das Unschlitt samt der Brust soll er hineinbringen; die Brust, um damit eine Schwingung zu machen vor dem Herrn.
31. Das Unschlitt lasse der Priester auf dem Altar in Dampf aufgehen, und die Brust gehört dem Aaron und seinen Söhnen,
32. Und die rechte Keule gebet ihr als Hebe dem Priester von euren Opfermahlen.
33. Wer von den Söhnen Aarons darbringt das Blut der Mahlopfer und das Unschlitt, dem gehöre die rechte Keule als Teil.
34. Denn die Brust der Schwingung und die Keule der Hebe nehme ich von den Kindern Israel, von ihren Opfermahlen, und gebe sie dem Aaron und seinen Söhnen als ihren Anteil für ewig von den Kindern Israel.
35. Das ist die Weihungsgabe Aarons und die Weihungsgabe seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn, am Tage, wo man sie herzutreten ließ, um dem Herrn als Priester zu dienen;
36. Die der Herr geboten ihnen zu geben am Tage, da man sie salbte, von den Kindern Israel, als ewiges Gesetz bei ihren Geschlechtern.
37. Das ist die Weisung für das Ganzopfer, das Speiseopfer und das Sühnopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Mahlopfer,
38. Die der Herr dem Mose geboten auf dem Berge Sinai, am Tage, wo er den Kindern Israel geboten in der Wüste Sinai, ihre Opfer darzubringen dem Herrn.

Kapitel 8

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Nimm den Aaron und seine Söhne mit ihm und die Kleider und das Salböl, und den Farren der Sühne und die beiden Widder und den Korb mit den ungesäuerten Broten;
3. Und die ganze Gemeinde versammele vor den Eingang des Stiftszeltes.
4. Mose tat, so wie der Herr ihm geboten, und die Gemeinde versammelte sich vor dem Eingang des Stiftszeltes.
5. Und Mose sprach zu der Gemeinde: Das ist, was der Herr geboten hat zu tun.
6. Mose ließ dann Aaron und seine Söhne herzutreten und badete sie im Wasser,
7. Und legte [Aaron] den Leibrock an und gürtete ihn mit dem Gürtel, und bekleidete ihn mit dem Oberkleide und legte ihm darüber an das Efod, und gürtete ihn mit dem Gurt des Efod und befestigte ihm das Efod damit.
8. Dann legte er ihm den Brustschild an, und tat in den Brustschild die Urim und die Tummim.
9. Und setzte den Kopfbund um sein Haupt und befestigte auf den Bund nach vorn zu das goldene Schaublech, das heilige Diadem, so wie der Herr dem Mose geboten.
10. Mose nahm hierauf das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und heiligte sie.
11. Er sprengte davon auf den Altar sieben Mal, und salbte den Altar und all seine Geräte und das Waschbecken und sein Gestell, um sie zu heiligen.
12. Dann goß er von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu heiligen.
13. Mose ließ alsdann die Söhne Aarons herzutreten und bekleidete sie mit Leibröcken und legte ihnen Gürtel an und wand ihnen Kegelmützen um, so wie der Herr dem Mose geboten.
14. Dann ließ er heranbringen den Farren der Sühne, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Farren der Sühne;
15. Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und strich an die Hörner des Altars ringsum mit seinem Finger, damit entsündigte er den Altar, und das übrige Blut goss er an den Grund des Altars und heiligte ihn, um darauf zu sühnen.
16. Er nahm das ganze Unschlitt, das an dem Eingeweide, und das Netz an der Leber und die beiden Nieren und deren Fett, Mose ließ es in Dampf aufgehen auf dem Altar.
17. Den Farren und dessen Haut und Fleisch und Unrat verbrannte er im Feuer außer dem Lager, so wie der Herr dem Mose geboten.
18. Dann ließ er herbeiführen den Widder zum Ganzopfer, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders.
19. Man schlachtete ihn, und Mose sprengte das Blut auf den Altar ringsum.
20. Den Widder zerstückelte er in Stücke, und Mose ließ den Kopf und die Stücke und das Zwerchfell in Dampf aufgehen.
21. Das Eingeweide und die Fußstücke wusch er mit Wasser ab, Mose ließ also den ganzen Widder in Dampf aufgehen auf dem Altar, ein Ganzopfer war es zum Wohlgeruch, ein Feueropfer war es dem Herrn, so wie der Herr dem Mose geboten.
22. Dann ließ er herbeiführen den zweiten Widder, den Widder der Einweihung; Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders.
23. Man schlachtete ihn, und Mose nahm von dessen Blut und bestrich Aarons rechten Ohrknorpel und den Daumen seiner rechten Hand und die große Zehe seines rechten Fußes.
24. Dann ließ er herzutreten die Söhne Aarons, und strich von dem Blute an ihren rechten Ohrknorpel und an den Daumen ihrer rechten Hand und an die große Zehe ihres rechten Fußes, das übrige Blut sprengte Mose auf den Altar ringsum.
25. Er nahm das Unschlitt und den Fettschwanz und alles Unschlitt, das an dem Eingeweide, und das Netz an der Leber und die beiden Nieren und deren Fett und die rechte Keule;
26. Und aus dem Korbe der ungesäuerten Brote, der vor dem Herrn stand, nahm er einen ungesäuerten Kuchen und einen Ölkuchen und einen Fladen, und legte es auf das Unschlitt und auf die rechte Keule;
27. Dies alles tat er auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und ließ sie eine Schwingung machen vor dem Herrn.
28. Mose nahm es dann von ihren Händen herab und ließ es in Dampf aufgehen auf dem Altar bei dem Ganzopfer, ein Einweihungsopfer war es zum Wohlgeruch, ein Feueropfer war es dem Herrn.
29. Mose nahm die Brust und machte damit eine Schwingung vor dem Herrn; von dem Widder der Einweihung ward sie dem Mose zuteil, so wie der Herr dem Mose geboten.
30. Mose nahm von dem Salböl und von dem Blute, das auf dem Altar, und sprengte auf Aaron, auf seine Kleider und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne, er heiligte damit Aaron, seine Kleider und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne.
31. Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kochet das Fleisch an dem Eingange des Stiftszeltes, und dort esset es und das Brod, das im Korbe der Einweihung, wie mir geboten wurde: Aaron und seine Söhne sollen es essen.
32. Und was an Fleisch und Brot übrig bleibt, sollt ihr im Feuer verbrennen.
33. Aus der Tür des Stiftszeltes sollt ihr nicht gehen sieben Tage, bis vollzählig sind die Tage eurer Einweihung; denn sieben Tage füllt man eure Hände [dauert die Weihe].
34. So wie man an diesem Tage getan, hat der Herr geboten, [alle sieben Tage] zu tun, um euch zu sühnen.
35. Und am Eingange des Stiftszeltes sollt ihr bleiben sieben Tage, Tages und Nachts, und sollt wahren die Obhut des Herrn, dass ihr nicht sterbet; denn so ist mir geboten worden.

Kapitel 9

1. Am achten Tage rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten Israels.
2. Er sprach zu Aaron: Nimm für dich ein junges Rind zum Sühnopfer und einen Widder zum Ganzopfer, ohne Fehl, und bringe sie dar vor dem Herrn.
3. Und zu den Kindern Israel rede also: Nehmet einen Ziegenbock zum Sühnopfer und ein Kalb und ein einjähriges Schaf, ohne Fehl, zum Ganzopfer.
4. Und einen Stier und einen Widder zum Mahlopfer, ein Mahl zu halten vor dem Herrn, und ein Speiseopfer, eingerührt mit Öl; denn heute wird der Herr euch erscheinen.
5. Sie brachten, was Mose geboten, vor das Stiftszelt, und die ganze Gemeinde trat herzu und stand vor dem Herrn.
6. Und Mose sprach: Das, welches der Herr geboten, sollt ihr tun; so wird euch erscheinen die Herrlichkeit des Herrn.
7. Mose sprach hierauf zu Aaron: Tritt herzu an den Altar, und opfere dein Sühnopfer und dein Ganzopfer und sühne dich und das Volk, und opfere das Opfer des Volkes, und sühne sie, so wie der Herr geboten.
8. Aaron trat an den Altar und schlachtete das Kalb der Sühne, das für ihn war.
9. Und die Söhne Aarons brachten ihm das Blut, und er tauchte seinen Finger in das Blut und strich an die Hörner des Altars, und das übrige Blut goss er an den Grund des Altars.
10. Das Unschlitt und die Nieren und das Netz von der Leber von dem Sühnopfer ließ er in Dampf aufgehen auf dem Altar, so wie der Herr dem Mose geboten.
11. Und das Fleisch und die Haut verbrannte er im Feuer außer dem Lager.
12. Man schlachtete dann das Ganzopfer, und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut hin, und er sprengte es auf den Altar ringsum.
13. Das Ganzopfer reichten sie ihm hin in Stücken und den Kopf, und er ließ es in Dampf aufgehen auf dem Altar,
14. Er wusch die Eingeweide und die Fußstücke und ließ sie in Dampf aufgehen samt dem Ganzopfer auf dem Altar.
15. Er brachte das Opfer des Volkes dar, er nahm den Bock der Sühne, der für das Volk war, und schlachtete ihn und brachte es als Sühnopfer dar, wie das vorige.
16. Ebenso ließ er das Ganzopfer bringen und opferte es nach der Vorschrift.
17. Er ließ das Speiseopfer herbei bringen, und füllte seine Hand davon und ließ es in Dampf aufgehen auf dem Altar, außer dem Morgenopfer.
18. Dann schlachtete man den Stier und den Widder des Opfermahls für das Volk, und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut hin, und er sprengte es auf den Altar ringsum.
19. Und das Unschlitt von dem Stier und von dem Widder; den Fettschwanz und das Bedeckende und die Nieren und das Netz der Leber.
20. Diese Fettstücke legten sie auf die Bruststücke und er ließ die Fettstücke in Dampf aufgehen auf dem Altar.
21. Und mit den Bruststücken und der rechten Keule machte Aaron eine Schwingung vor dem Herrn, wie Mose geboten.
22. Aaron erhob dann seine Hände gegen das Volk und segnete es als er herab kam von der Opferung des Sühnopfers und des Ganzopfers und der Mahlopfer.
23. Mose und Aaron gingen dann hinein in das Stiftszelt und kamen heraus und segneten das Volk; und es erschien die Herrlichkeit des Herrn dem ganzen Volke.
24. Und es fuhr eine Feuerflamme aus von dem Herrn und verzehrte auf dem Altar das Ganzopfer und die Fettstücke; das ganze Volk sah und sie jubelten und fielen auf ihr Angesicht.

Kapitel 10

Der Tod des Nadab und Abihu.
1. Die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, nahmen ein jeder seine Rauchpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf, und brachten vor den Herrn unheiliges Feuer, solches, das er ihnen nicht geboten.
2. Da fuhr eine Feuerflamme vom Herrn aus und verzehrte sie und sie starben vor dem Herrn.
3. Mose sprach hierauf zu Aaron: Das ist, was der Herr gesprochen: An den mir Nahen will ich geheiligt werden, wodurch ich vor dem ganzen Volke verherrlicht werde. Und Aaron schwieg [beruhigte sich].
4. Mose rief Mischael und Elzafan, die Söhne Usiels, des Oheimes Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und traget eure Brüder hinweg von dem Heiligtum hinaus vor das Lager.
5. Und sie traten hinzu und trugen jene in ihren Leibröcken hinaus vor das Lager, so wie Mose geredet hatte.
6. Mose sprach dann zu Aaron und zu seinen Söhnen Elasar und Itamar: Eure Häupter sollt ihr nicht kahl machen und eure Kleider nicht zerreißen, dass ihr nicht sterbet und [Gott] über die ganze Gemeinde zürne. Aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, dürfen die beweinen, welche der Herr verbrannt hat.
7. Und aus der Türe des Stiftszeltes sollt ihr nicht gehen, dass ihr nicht sterbet, denn das Salböl des Herrn ist auf euch. Und sie taten nach dem Befehl Moses.
8. Der Herr redete zu Aaron also:
9. Wein und Berauschendes sollst du nicht trinken, du und auch deine Söhne wenn ihr hineingeht in das Stiftszelt, auf das ihr nicht sterbet; eine ewige Satzung für eure Geschlechter.
10. Auf dass ihr unterscheiden könnt zwischen Heiligem und Unheiligem und zwischen Unreinem und Reinem.
11. Und dass ihr unterweisen könnt die Kinder Israel in allen Satzungen, die der Herr zu ihnen geredet durch Mose.
12. Mose redete zu Aaron und zu Elasar und Itamar, seinen am Leben gebliebenen Söhnen: Nehmet das Speiseopfer, das übrig geblieben von den Feueropfern des Herrn, und esset es als ungesäuertes Brot neben dem Altar; denn hochheilig ist es.
13. Esset es an heiliger Stätte, denn dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Söhne ist es von den Feueropfern des Herrn, denn also ist mir geboten worden.
14. Auch die Brust der Schwingung und die Keule der Gabe sollt ihr an reiner Stätte essen, du und deine Söhne und deine Töchter, denn als dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Kinder sind sie gegeben worden von den Mahlopfern der Kinder Israel.
15. Die Keule der Gabe und die Brust der Schwingung sollen sie mit den Fettstücken des Feueropfers bringen, um damit eine Schwingung zu machen vor dem Herrn, und dann seien sie für dich und deine Söhne als Bestimmtes für ewig, so wie der Herr geboten.
16. Mose fragte nach dem Bock der Sühne und erfuhr, er war verbrannt; da zürnte er über Elasar und Itamar, die Söhne Aarons, die am Leben geblieben, und sprach:
17. Warum habt ihr nicht gegessen das Sühnopfer an der heiligen Stätte, — denn es ist hochheilig — da Er es euch gegeben, um zu tragen die Schuld der Gemeinde und sie zu sühnen vor dem Herrn.
18. Siehe, das Blut davon ist nicht gebracht worden in das Innerste des Heiligtums, ihr dürft es essen im Heiligtume, wie ich geboten.
19. Aaron antwortete dem Mose: Nein, an diesem Tage haben sie ihr Sühnopfer und ihr Ganzopfer dargebracht dem Herrn, wo mich solcherlei betroffen; wenn ich Sühnopfer äße an diesem Tage, würde es dem Herrn gefallen?
20. Mose vernahm das und es gefiel ihm [diese Antwort].

Kapitel 11

1. Der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2. Redet zu den Kindern Israel also: Das sind die Tiere, die ihr essen dürft, von allen vierfüßigen, die auf dem Lande.
3. Alles, was behuft ist und gespaltene Klauen hat und wiederkäuend ist unter den vierfüßigen, das dürft ihr essen.
4. Doch das dürft ihr nicht essen von den Wiederkäuenden und Behuften: das Kamel, denn wiederkäuend ist es aber hufgespalten ist es nicht, unrein ist es euch.
5. Auch das Kaninchen, denn es ist wiederkäuend, aber nicht hufgespalten, unrein ist es euch.
6. Und den Hasen; wiederkäuend ist er aber nicht hufgespalten, unrein ist er euch.
7. Das Schwein, es ist behuft und hufgespalten, aber es wiederkäuet nicht, unrein ist es euch.
8. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren; unrein seien sie euch.
9. Das dürft ihr essen von allem was im Wasser ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in Meeren oder Flüssen, dürft ihr essen.
10. Aber alles, was nicht Flossen und Schuppen hat in Meeren und Flüssen, von allem, was im Wasser wimmelt, und von allem Lebenatmenden, das im Wasser, ein Ekel sind sie.
11. Und ein Ekel [verboten] sollen sie euch sein, von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas müsst ihr verabscheuen.
12. Alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, ein Ekel ist es.
13. Diese sollt ihr wiederum verabscheuen von den Vögeln, sie sollen nicht gegessen werden, ein Ekel sind sie: den Adler und den Meeradler und den schwarzen Adler.
14. Den Geier und den Habicht nach ihren Arten.
15. Alle Raben nach ihren Arten.
16. Den Strauß und die Tahmas [Eule?], die Seemöve und den Sperber nach seiner Art.
17. Die Eule und den Pelikan und den Ibis.
18. Die Tinsemet [eine Eulenart], die Kopfgans und den Aasgeier.
19. Den Storch, den Papagei nach seiner Art, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20. Alles fliegende Gewürm, das auf Vieren geht, sei euch ein Ekel.
21. Doch das dürft ihr essen von allem fliegenden Gewürm, das auf Vieren geht: was Gelenke hat oberhalb der Hinterbeine, damit zu springen auf der Erde.
22. Diese dürft ihr essen: Heuschrecken nach ihrer Art, den Solom, den Hargol und den Hagab nach seiner Art [Heuschreckenarten].
23. Aber alles fliegende Gewürm, das vier Füße hat, sei euch ein Ekel.
24. An diesen werdet ihr unrein; wer ihr Aas berührt, ist unrein bis an den Abend.
25. Auch wer von ihrem Aase trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend.
26. Also alles Vieh, das behuft ist, aber nicht hufgespalten und nicht wiederkäuet, — unrein sei es euch; wer es berührt, ist unrein.
27. Und alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Tieren, das auf Vieren geht: unrein seien sie euch; wer ihr Aas berührt, sei unrein bis an den Abend.
28. Auch wer ihr Aas trägt, wasche seine Kleider und sei unrein bis an den Abend; unrein seien sie euch.
29. Das sei euch unrein unter den Tieren, die auf der Erde herumkriechen: Der Maulwurf, die Maus, der Frosch nach seinen Arten,
30. Die Spitzmaus, der Koah, die Eidechse, die Schnecke und das Chamäleon.
31. Diese sind die unreinen unter allem Gewimmel, wer sie berührt, wenn sie tot sind, bleibt unrein bis an den Abend.
32. Alles, worauf von ihnen fällt, wenn sie tot sind, ist unrein, sei es irgend hölzernes Gerät oder ein Kleid, Fell oder Sack, alles Gerät, womit ein Werk verrichtet wird, ins Wasser werde es getan, es ist unrein bis an den Abend, dann wird es rein.
33. Alles irdene Gefäß, in welches von ihnen fällt — alles, was darin, ist unrein und es selbst müsst ihr zerbrechen.
34. Von jeder Speise, die gegessen wird, worauf Wasser gekommen, ist unrein, und alles Getränk, das getrunken wird, ist in jedem Gefäße unrein.
35. Und alles, worauf von ihrem Aase fällt, ist unrein; Ofen und Herd muss eingerissen werden, unrein sind sie und unrein seien sie euch.
36. Jedoch Quelle und Grube, Wasserbehälter, bleiben rein [wenn ein solches Tier hineinfällt], aber wer ihr Aas berührt, ist unrein.
37. Doch wenn von ihrem Aase fällt auf Samen von Pflanzen, der gesät wird, so bleibt er rein.
38. Wenn aber Wasser getan wurde auf Samen und es fällt von ihrem Aase darauf, ist er unrein.
39. Wenn von dem Vieh, das für euch ist zum Essen, stirbt — wer dessen Aas berührt, ist unrein bis an den Abend.
40. Und wer von dem Aase isst, wäscht seine Kleider und bleibt unrein bis an den Abend.
41. Und alle Tiere, die auf der Erde herumkriechen, ein Ekel sind sie, gegessen dürfen sie nicht werden.
42. Alles, was auf dem Bauche geht, und alles, was auf Vieren geht und alle Vielfüßigen unter den Tieren, die auf der Erde herumkriechen, die sollt ihr nicht essen, denn ein Ekel sind sie.
43. Machet euch nicht zum Ekel durch alle kriechenden Tiere und verunreinigt euch nicht damit, dass ihr dadurch unrein werdet.
44. Denn ich bin der Herr, euer Gott; heiligt euch, dass ihr heilig seid, denn ich bin heilig; und verunreinigt euch nicht durch all die Tiere, die auf der Erde herumkriechen.
45. Denn ich bin der Herr, der euch herausgeführt aus dem Lande Ägypten, um euch ein Gott zu sein: so seid heilig, denn ich bin heilig.
46. Das ist die Lehre von den Vierfüßigen und den Vögeln und allem Lebenatmenden, das sich im Wasser regt, und allem Lebendigen, das auf der Erde herumkriecht.
47. Zu unterscheiden zwischen Unreinem und Reinem und zwischen Tieren, die gegessen, und solchen, die nicht gegessen werden dürfen.

Kapitel 12

Reinheitsgesetze.
1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu den Kindern Israel also: Wenn ein Weib Samen bringt und ein Männliches gebärt, so soll sie unrein sein sieben Tage; wie an den Tagen, wo sie an ihrer Absonderung leidet.
3. Und am achten Tage soll beschnitten werden das Fleisch seiner Vorhaut.
4. Drei und dreißig Tage soll sie dann verbleiben in dem Blute der Reinigung: sie darf nichts Heiliges berühren und in das Heiligtum nicht gehen, bis vollzählig sind die Tage ihrer Reinigung.
5. Wenn sie aber ein Weibliches gebärt, so ist sie zwei Wochen unrein, wie bei ihrer Absonderung, und sechs und sechzig Tage soll sie verbleiben in dem Blute der Reinigung.
6. Sobald die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder für eine Tochter zu Ende sind, soll sie bringen ein einjähriges Lamm zum Ganzopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sühnopfer vor die Tür des Stiftszeltes zu dem Priester.
7. Dieser bringe es dar vor dem Herrn und sühne sie, und so wird sie rein von dem Flusse ihres Blutes. Dies ist das Gesetz für die Gebärerin eines Männlichen oder eines Weiblichen.
8. Wenn aber ihr Vermögen nicht hinreicht zu einem Lamme, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eines zum Ganzopfer und eines zum Sühnopfer, und der Priester sühne sie und sie wird rein.

Kapitel 13

1. Der Herr redete zu Mose und zu Aaron also:
2. Wenn bei einem Menschen auf der Haut seines Leibes eine Geschwulst entsteht, oder eine Flechte oder ein Fleck, und es könnte an der Haut seines Leibes zum Aussatz werden, so werde er gebracht zu dem Priester Aaron, oder zu einem seiner Söhne, der Priester.
3. Sieht der Priester den Ausschlag auf der Haut des Leibes, dass das Haar im Ausschlag weiß geworden, und der Ausschlag tiefer aussieht, als die Haut des Leibes, so ist das der Aussatz, und wie der Priester das sieht, erkläre er ihn für unrein.
4. Ist aber ein weißer Fleck in der Haut des Leibes, der nicht tiefer aussieht als die Haut, und das Haar ist nicht weiß geworden, so verschließe der Priester den mit dem Ausschlag Behafteten sieben Tage.
5. Besieht ihn nun der Priester am siebenten Tage und der Ausschlag ist geblieben in seinem Aussehen, er hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so verschließe ihn der Priester zum zweiten Mal sieben Tage.
6. Sieht der Priester am siebenten Tage zum zweiten Male, dass der Ausschlag getrübt ist und nicht um sich gegriffen hat in der Haut, so spreche ihn der Priester rein; es ist eine Flechte, er wasche seine Kleider und ist rein.
7. Wenn aber die Flechte in der Haut um sich greift, nachdem er besehen worden vom Priester zu seiner Reinsprechung, so werde er zum zweiten Mal besehen vom Priester:
8. Sieht der Priester, dass die Flechte um sich gegriffen hat in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der Aussatz.
9. Wenn der Aussatz bei einem Menschen entsteht, werde er zu dem Priester gebracht.
10. Sieht der Priester, dass es eine weiße Geschwulst in der Haut ist und in derselben ist das Haar weiß geworden, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Geschwulst:
11. So ist es ein alter Aussatz in der Haut des Leibes, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er lasse ihn gar nicht zuerst einschließen, denn unrein ist er.
12. Wenn aber der Aussatz ausbricht in der Haut, so dass der Aussatz die ganze Ausschlagshaut von Kopf bis zu Füßen bedeckt, so weit die Augen des Priesters sehen:
13. Sieht nun der Priester, dass der Ausschlag das ganze Fleisch bedeckt, so erkläre er den Ausschlag für rein; ist er überall weiß geworden, so ist er rein.
14. Aber am Tage, wo sich darin sehen läßt rohes Fleisch ist er unrein;
15. So wie der Priester das rohe Fleisch sieht, so erkläre er ihn für unrein; das rohe Fleisch ist unrein, es ist der Aussatz.
16. Ist aber das rohe Fleisch wiederum weiß geworden, so komme er vor den Priester,
17. Sieht ihn der Priester, dass der Ausschlag weiß geworden ist, so erkläre der Priester den Ausschlag für rein; rein ist er.
18. Wenn an der Haut eine Entzündung entsteht und heilt,
19. Und es entsteht an der Stelle der Entzündung eine weiße Geschwulst oder ein Fleck, weiß und dunkelrot: so werde er besehen vom Priester;
20. Sieht der Priester, dass er tiefer scheint als die Haut, und das Haar ist weiß geworden, so erkläre ihn der Priester für unrein; der Aussatz ist es, der in der Entzündung ausgebrochen.
21. Wenn aber der Priester ihn besieht, und darin kein weißes Haar [findet], und er ist nicht [in der Farbe] tiefer als die Haut, da er trüb ist, so verschließe ihn der Priester sieben Tage.
22. Und wenn er um sich greift in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist ein [Aussatz-]Ausschlag;
23. Wenn aber der Fleck an seiner Stelle geblieben, nicht um sich gegriffen hat, so ist es eine Narbe der Entzündung, und der Priester erkläre ihn für rein.
24. Oder wenn an der Haut eine vom Feuer verbrannte Stelle sich findet, und es wird das Brandmal zu einem Flecke, weiß und dunkelrot, oder weiß;
25. Und der Priester sieht, dass das Haar weiß geworden ist in dem Flecke, und er sieht tiefer aus, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist der Aussatz.
26. Wenn aber der Priester sieht, dass kein weißes Haar in dem Fleck ist und er ist nicht tiefer als die Haut, sondern trüb, so verschließe ihn der Priester sieben Tage;
27. Am siebenten Tage sehe der Priester; wenn er sehr um sich gegriffen in der Haut, erkläre ihn der Priester für unrein; der Aussatz ist es.
28. Wenn aber der Fleck an der Stelle geblieben ist, und sich nicht ausgebreitet hat in der Haut und ist trüb, so war es ein Brandgeschwulst, und der Priester erkläre ihn für rein; denn es ist eine Narbe der Brandgeschwulst.
29. Mann oder Weib bei denen ein Ausschlag entsteht, am Kopf oder am Bart,
30. Und der Priester besieht den Ausschlag, und er erscheint tiefer als die Haut und darin ist feines, goldgelbes Haar, so soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist die Räude, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes ist es.
31. Wenn aber der Priester den Ausschlag der Räude sieht, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, und schwarzes Haar ist nicht darin, so verschließe der Priester den Ausschlag der Räude sieben Tage;
32. Sieht der Priester den Ausschlag am siebenten Tage, und die Räude hat nicht um sich gegriffen und es ist darin kein goldgelbes Haar geworden, und die Räude sieht nicht tiefer aus als die Haut,
33. So lasse der [Kranke] sich scheren, aber die räudige Stelle soll er nicht scheeren, und der Priester verschließe den Räudigen sieben Tage zum zweitenmal.
34. Sieht der Priester die Räude am siebenten Tage, und die Räude hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und sieht nicht tiefer aus als die Haut, so spreche ihn der Priester rein; er wasche seine Kleider und er ist rein.
35. Wenn aber die Räude um sich gegriffen in der Haut nach seiner Reinsprechung,
36. Und der Priester besieht ihn, und die Räude hat um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester nicht nachsehen um das goldgelbe Haar; unrein ist der [Kranke].
37. Wenn aber die Räude stehen geblieben in ihrem Aussehen und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist die Räude geheilt; er ist rein und der Priester spreche ihn rein.
38. Mann oder Weib, bei denen an der Haut ihres Leibes Flecken entstehen, weiße Flecken,
39. Und der Priester sieht, dass an der Haut ihres Leibes die Flecken trüb und weiß sind, so ist es der Bohak, der in der Haut ausgebrochen; er ist rein.
40. Wenn bei jemandem die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf, er ist rein.
41. Auch wenn die Haupthaare ihm von der Seite des Gesichts ausfallen, so ist er ein Glatzkopf; er ist rein.
42. Wenn aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein Ausschlag entsteht, weiß und dunkelrot, dann ist es der Aussatz, der ausgebrochen an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze.
43. Und sieht ihn der Priester, dass die Geschwulst des Ausschlages weiß und dunkelrot an seiner Hinterglatze oder an der Vorderglatze ist und wie der Aussatz auf der Haut des Fleisches aussieht:
44. So ist er ein aussätziger Mann, unrein ist er, für unrein erkläre ihn der Priester; er hat den Ausschlag auf seinem Kopfe.
45. Der Aussätzige, der diesen Ausschlag an sich hat, dessen Kleider seien zerrissen und sein Kopf sei entblößt und bis an das Kinn soll er sich verhüllen, und unrein! unrein! soll er stets rufen.
46. Die ganze Zeit, wo der Aussatz an ihm ist, gilt er als unrein; abgeschieden soll er wohnen, außer dem Lager sei sein Wohnen.
47. Und wenn an einem Kleid der Aussatz entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Leinen,
48. Oder am Aufzuge, oder an dem Ein schlage von Leinen oder Wolle, oder an Leder oder an allem Zeuge von Leder;
49. Ist der Ausschlag dunkelgrün oder dunkelrot an dem Kleide oder an dem Leder oder an dem Aufzuge oder am Einschlage oder an allem Zeuge von Leder: so ist es der Aussatz und man soll es von dem Priester besehen lassen.
50. Der Priester soll den Ausschlag besehen und sieben Tage verschließen;
51. Sieht er den Ausschlag am siebenten Tage, dass er um sich gegriffen in dem Kleide, an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder im Leder, an allem Zeug, wozu Leder verarbeitet wird; ein fressender Aussatz ist der Ausschlag; er ist unrein.
52. Das Kleid verbrenne man, sei es Aufzug oder Einschlag in Wolle oder Leinen oder alles Zeug von Leder, an welchem der Aussatz ist; denn ein fressender Aussatz ist es; im Feuer muß es verbrannt werden.
53. Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag nicht um sich gegriffen hat in dem Kleide, an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder in allem Zeuge von Leder;
54. So gebiete der Priester, dass man das wasche, woran der Ausschlag ist, und lasse ihn zum zweitenmal sieben Tage einschließen.
55. Sieht nun der Priester, nachdem der Ausschlag ausgewaschen worden, dass der Ausschlag sein Aussehen nicht geändert hat, obgleich nicht um sich gegriffen, so ist er unrein, im Feuer sollst du ihn verbrennen; einfressend ist er an seiner Rückseite oder an seiner Vorderseite.
56. Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag trüb ist, nachdem man ihn ausgewaschen hat, so reiße er [dies Stück] aus dem Kleide oder aus dem Leder, oder aus dem Aufzuge oder aus dem Einschlage.
57. Und wenn [der Fleck] ferner gesehen wird bei dem Kleide, an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder an allem Zeuge von Leder so ist der Aussatz ausgebrochen; im Feuer sollst du das verbrennen, woran der Ausschlag ist.
58. Aber das Kleid, sei es der Aufzug oder der Einschlag oder alles Zeug von Leder, das du waschest, und der Ausschlag weicht davon, das werde zum zweiten mal gewaschen und ist rein.
59. Das ist das Gesetz für den Aussatz an Kleidern von Wolle oder Leinen, sei es am Aufzuge oder Einschlage oder an allem Zeuge von Leder, es rein oder unrein zu erklären.

Kapitel 14

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Das sei das Gesetz für den Aussätzigen am Tage, wenn er für rein erklärt werden soll: Er werde zum Priester gebracht.
3. Der Priester gehe hinaus vor das Lager; sieht der Priester, dass der Aussatz geheilt ist an dem Aussätzigen:
4. So gebiete der Priester, dass man für den, der sich reinigen lässt, zwei lebendige reine Vögel und Zedernholz und Karmesin und Ysop nehme.
5. Ferner gebiete der Priester, dass man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß, über lebendigem [frischem] Wasser.
6. Den lebenden Vogel nehme er, dazu das Zedernholz und den Karmesin und den Ysop, und tauche diese und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels, der geschlachtet worden über dem lebendigen Wasser;
7. Und sprenge auf den, der sich von dem Aussatz reinigen lässt, sieben Mal; er erkläre ihn für rein und lasse den lebenden Vogel fliegen in das freie Feld.
8. Der sich reinigen lässt, wasche seine Kleider und scheere sein Haar und bade im Wasser und er ist rein, hernach darf er in das Lager gehen, dort bleibe er außer seinem Zelte sieben Tage.
9. Am siebenten Tage scheere er [nochmals] sein Haar, sein Haupthaar und seinen Bart und seine Augenbrauen, und wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, und er ist rein.
10. Am achten Tage nehme er zwei Schafe ohne Fehl und ein weibliches Schaf ohne Fehl von einem Jahr und drei Zehntel Kernmehl, als Speiseopfer mit Öl eingerührt, und ein Log Öl.
11. Der reinigende Priester stelle den Mann, der sich reinigen lässt, und jene [Opfer] vor den Herrn an den Eingang des Stiftszeltes.
12. Der Priester nehme das eine Schaf und bringe es dar zum Schuldopfer und das Log Öl, und mache mit ihnen eine Schwingung vor dem Herrn.
13. Man schlachte das Schaf an der Stätte, wo man das Sühnopfer und das Ganzopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sühnopfer gehört das Schuldopfer dem Priester hochheilig ist es.
14. Und der Priester nehme vom Blute des Schuldopfers und [der Priester] streiche an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
15. Der Priester nehme dann von dem Log Öl und gieße in seine linke flache Hand.
16. Der Priester tauche alsdann mit dem Finger seiner Rechten in das Öl, das in seiner linken flachen Hand, und sprenge von dem Öl, mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.
17. Und von dem Reste des Öls, das in seiner flachen Hand, streiche der Priester an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18. Und was übrig bleibt von dem Öl, das in der flachen Hand des Priesters, streiche er auf den Kopf dessen, der sich reinigen lässt, und der Priester sühne ihn vor dem Herrn.
19. Der Priester bereite dann das Sühnopfer und sühne den, der sich reinigen lässt, von seiner Unreinheit, und hernach schlachte er das Ganzopfer.
20. Und der Priester opfere das Ganzopfer und das Speiseopfer auf dem Altar, und der Priester sühne ihn und er ist rein.
21. Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so nehme er ein Schaf als Schuldopfer, zur Schwingung, ihn zu sühnen, und ein Zehntel Kernmehl, eingerührt mit Öl zum Speiseopfer, und ein Log Öl,
22. Und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, wozu sein Vermögen ausreicht, und eines sei ein Sühnopfer und das andere ein Ganzopfer.
23. Und er bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor den Eingang des Stiftszeltes vor den Herrn.
24. Der Priester nehme das Schaf des Schuldopfers und das Log Öl, und mache damit eine Schwingung vor dem Herrn.
25. Man schlachte dann das Schaf des Schuldopfers, und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und streiche an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26. Und von dem Öl gieße der Priester in die flache linke Hand des Priesters;
27. Der Priester sprenge mit dem Finger seiner Rechten von dem Öl, das in seiner linken flachen Hand, siebenmal vor dem Herrn.
28. Dann streiche der Priester von dem Öl, das in seiner flachen Hand, an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, wo gestrichen wurde mit dem Blute vom Schuldopfer.
29. Was übrig geblieben von dem Öl, das in der flachen Hand des Priesters, streiche er auf den Kopf dessen, der sich reinigen lässt, um ihn zu sühnen vor dem Herrn.
30. Dann opfere er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, von dem, wozu sein Vermögen reicht.
31. Das, wozu sein Vermögen reicht: das eine als Sühnopfer und das andere als Ganzopfer neben dem Speiseopfer, und der Priester sühne den, der sich reinigen lässt, vor dem Herrn.
32. Das ist das Gesetz für den, an dem der Aussatz war, dessen Vermögen nicht ausreicht bei seiner Reinigung.
33. Der Herr redete zu Mose und zu Aaron also:
34. Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich verhänge den Aussatz über ein Haus in dem Lande eures Besitzes:
35. So komme der, dem das Haus gehört, und zeige es dem Priester an und spreche: Wie ein Ausschlag zeigt sich mir im Hause.
36. Und der Priester gebiete, dass sie das Haus ausräumen, bevor der Priester hineingeht, den Ausschlag zu sehen, auf dass nicht für unrein erklärt werde alles, was im Hause, hernach gehe der Priester hinein, um das Haus zu besehen.
37. Sieht er, dass der Ausschlag an den Wänden des Hauses ist — Vertiefungen, dunkelgrün oder dunkelrot, und sie sehen tiefer aus als die Wand;
38. So gehe der Priester aus dem Hause an die Türe des Hauses und verschließe das Haus für sieben Tage.
39. Am siebenten Tage komme der Priester wieder und sieht er, dass der Ausschlag um sich gegriffen hat in den Wänden des Hauses:
40. So gebiete der Priester, dass man die Steine herausreiße, an denen der Ausschlag ist, und sie hinauswerfe vor die Stadt an eine unreine Stelle.
41. Und das Haus lasse er von innen abkratzen ringsum, und man schütte den Schutt, den sie abgestoßen, hinaus vor die Stadt an eine unreine Stelle.
42. Man nehme alsdann andere Steine und bringe sie an die Stelle jener Steine, und andere Lehmerde nehme man und übertünche das Haus.
43. Wenn nun der Ausschlag wiederum ausbricht im Hause nach dem Herausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Übertünchen;
44. So komme der Priester und sieht er, dass der Ausschlag um sich gegriffen hat im Hause, so ist es ein fressender Aussatz in dem Hause; unrein ist es.
45. Man reiße deshalb das Haus nieder, dessen Steine, Holz und allen Lehm des Hauses, und bringe es hinaus vor die Stadt, an eine unreine Stelle.
46. Der in das Haus hineingeht, so lange man es verschlossen hielt, ist unrein bis an den Abend.
47. Und wer in dem Hause geschlafen, wasche seine Kleider, auch wer in dem Hause gegessen, wasche seine Kleider.
48. Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht um sich gegriffen hat im Hause nach der Übertünchung des Hauses, so erkläre der Priester das Haus für rein, denn der Ausschlag ist geheilt.
49. Er nehme dann, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Zedernholz und Karmesin und Ysop.
50. Und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
51. Hierauf nehme er das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebendigen Vogel, und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser, und sprenge gegen das Haus siebenmal,
52. Und entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel und mit dem Zedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin.
53. Den lebenden Vogel lasse er hinausfliegen aus der Stadt in das freie Feld und sühne das Haus, und es ist rein.
54. Das ist das Gesetz für alle Arten des Aussatzes und der Räude.
55. Für den Ausschlag der Kleider und der Häuser;
56. Für Geschwulst und Flechte und Flecke.
57. Zu belehren für die Tage der Unreinheit und die Tage des Reinwerdens das ist das Gesetz des Aussatzes.

Kapitel 15

1. Der Herr redete zu Mose und zu Aaron also;
2. Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn jemand samenflüssig ist an seinem Gliede; wegen seines Samenflusses ist er unrein.
3. Also ist seine Unreinheit durch seinen Samenfluss: trieft der Samenfluss aus seinem Gliede oder es wird das Glied verstopft von seinem Samenfluss, so ist er unrein.
4. Das Lager, worauf der Samenflüssige schläft, ist unrein, und alles Gerät, worauf er sitzt, ist unrein.
5. Derjenige, der sein Lager berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis an den Abend.
6. Der auf dem Geräte sitzt, worauf der Samenflüssige gesessen, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
7. Auch wer den Leib des Samenflüssigen berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
8. Speit der Samenflüssige auf einen Reinen, so wasche dieser seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
9. Auch alles Reitzeug, worauf der Samenflüssige reitet, ist unrein.
10. Wer irgend was berührt, was jener unter sich hat, ist unrein bis zum Abend, und wer solcherlei trägt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
11. Ebenso jeder den der Samenflüssige berührt, bevor er seine Hände abspült im Wasser wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
12. Ein irdenes Gefäß, das der Samenflüssige berührt, werde zerbrochen, und alles Geräte von Holz werde ausgespült im Wasser.
13. Heilt der Samenflüssige von seinem Samenfluss, so zähle er sieben Tage bis zu seiner Reinigung und wasche seine Kleider und bade seinen Leib in lebendigem Wasser und ist rein.
14. Am achten Tage nehme er für sich zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben und komme vor den Herrn an den Eingang des Stiftszeltes und gebe sie dem Priester.
15. Der Priester opfere sie; eines als Sühnopfer und das andere als Ganzopfer, und der Priester sühne ihn vor dem Herrn wegen seines Samenflusses.
16. Wenn von jemandem der Samen abgeht, bade er im Wasser seinen ganzen Leib und er ist unrein bis zum Abend.
17. Auch alles Gewand und alles Leder, worauf Samen kommt, werde gewaschen im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
18. Ein Weib, die ein Mann beschläft, — beide baden sie im Wasser und sind unrein bis zum Abend.
19. Wenn ein Weib blutflüssig ist, Blut ist ihr Fluß aus ihrer Scham: so bleibe sie sieben Tage in ihrer Absonderung, und wer sie berührt, sei unrein bis zum Abend;
20. Alles, worauf sie schläft in ihrer Absonderung, ist unrein; und alles, worauf sie sitzt ist unrein.
21. Wer ihr Lager berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
22. Wer auch irgend Gerät berührt, worauf sie saß, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
23. Wer das Lager oder das Gerät, worauf sie sitzt, berührt, ist unrein bis zum Abend.
24. Wenn jemand ihr beiwohnt und es kommt die Unreinigkeit ihrer Absonderung an ihn; so sei er unrein sieben Tage; und das Lager, worauf er schläft, sei unrein.
25. Wenn ein Weib den Blutfluss hat viele Tage außer der Zeit ihrer Absonderung, oder wenn sie den Blutfluss hat über ihre Absonderungszeit hinaus: die ganze Zeit, da ihre Unreinigkeit fließt, sei sie wie in den Tagen ihrer Absonderung, sie ist unrein.
26. Das Lager, worauf sie schläft die ganze Zeit ihres Blutflusses sei ihr wie das Lager in ihrer Absonderung, und alles Gerät, worauf sie sitzt, sei unrein, wie die Unreinheit ihrer Absonderung.
27. Wer sie berührt ist unrein, er wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
28. Und wenn sie rein wird von ihrem Blutflusse, so zähle sie sieben Tage und hernach ist sie rein.
29. Am achten Tage nehme sie dann zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester vor den Eingang des Stiftszeltes.
30. Der Priester bereite das eine als Sühnopfer und das andere als Ganzopfer, und der Priester sühne sie vor dem Herrn, wegen ihres unreinen Blutflusses.
31. Ihr sollt die Kinder Israel fernhalten von ihrer Verunreinigung, dass sie nicht sterben durch ihre Verunreinigung, indem sie verunreinigen meine Wohnung, die unter ihnen ist.
32. Das ist das Gesetz für den Samenflüssigen, und für den, dem der Samen abgeht und dadurch unrein wird.
33. Und für die an ihrer Absonderung Leidende und den, der den Samenfluss hat, für Mann und Weib, und für den Mann, der bei einer Unreinen schläft.

Kapitel 16

Der Versöhnungstag.
1. Der Herr redete zu Mose nach dem Tode der zwei Söhne Aarons, welche starben, da sie vor den Herrn traten.
2. Der Herr sprach alsdann zu Mose: Rede zu deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu jeder Zeit gehe in das Heiligtum innerhalb des Vorhangs, vor den Deckel, der auf der Lade, dass er nicht sterbe; denn in der Wolke erscheine ich über dem Deckel.
3. Mit diesem [Opfer] darf Aaron in das Heiligtum gehen, mit einem jungen Farren zum Sühnopfer und einem Widder zum Ganzopfer.
4. Einen heiligen Leibrock von Linnen soll er anlegen, und mit Beinkleidern von Linnen sei er bekleidet, und mit einem Gurt von Linnen sei er gegürtet, und mit einem Kopfbund von Linnen umwunden, heilige Kleider sind das, er bade zuvor seinen Leib im Wasser und lege sie an.
5. Und von der Gemeinde der Kinder Israel nehme er zwei Ziegenböcke zum Sühnopfer und einen Widder zum Ganzopfer.
6. Aaron bringe dann seinen Farren der Sühne dar, und sühne sich und sein Haus.
7. Alsdann nehme er die beiden Böcke und stelle sie vor den Herrn an den Eingang des Stiftszeltes.
8. Und Aaron lege auf die beiden Böcke Lose, ein Los für den Herrn und ein Los für Asasel [das Symbol des Bösen].
9. Aaron bringe hierauf den Bock dar, auf welchen das Los gefallen für den Herrn, und opfere ihn als Sühnopfer.
10. Der Bock aber, auf den das Los gefallen für Asasel, werde lebend hingestellt vor den Herrn, um mit ihm zu sühnen: ihn fortzuschicken für Asasel in die Wüste.
11. Aaron bringe herbei seinen Farren der Sühne, dass er sühne für sich und sein Haus, und schlachte den Farren der Sühne.
12. Er nehme eine Schaufel voll Feuerkohlen vom Altar vor dem Herrn und beide Hände voll Räucherwerk von Spezereien, feingestoßen, und bringe es innerhalb des Vorhangs;
13. Das Räucherwerk lege er auf das Feuer vor dem Herrn dass die Wolke des Räucherwerks verhülle den Deckel über dem Zeugnisse, und er nicht sterbe.
14. Er nehme dann von dem Blute des Farren und sprenge mit seinem Finger über die Vorderseite des Deckels ostwärts, und vor den Deckel hin sprenge er siebenmal von dem Blute mit seinem Finger.
15. Nachher schlachte er den Bock der Sühne für das Volk und bringe das Blut innerhalb des Vorhangs, und thue mit dessen Blute, so wie er getan mit dem Blute des Farren: Er sprenge es über den Deckel und vor den Deckel hin.
16. Damit sühne er das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Kinder Israel und wegen ihrer Missetaten in all ihren Sünden, und also thue er für das Stiftszelt, das bei ihnen weilt inmitten ihrer Unreinheit.
17. Aber kein Mensch sei in dem Stiftszelte, wenn er hineingeht, zu sühnen im Heiligtume, bis er herauskommt. Und er sühne sich und sein Haus und die ganze Versammlung Israels.
18. Dann gehe er hinaus zu dem Altar, der vor dem Herrn, und sühne ihn, und nehme von dem Blute des Farren und von dem Blute des Bockes und streiche an die Hörner des Altars ringsum;
19. Dann sprenge er darauf von dem Blute mit seinem Finger siebenmal, und reinige ihn und heilige ihn von den Unreinheiten der Kinder Israel.
20. Nachdem er vollbracht hat die Sühnung des Heiligtums und des Stiftszeltes und des Altars, lasse er den lebenden Bock herbeibringen.
21. Aaron lege seine beiden Hände auf den Kopf des lebenden Bockes, und bekenne über ihm alle Vergehungen der Kinder Israel und ihre Missetaten in all ihren Sünden; er lege sie auf den Kopf des Bockes und schicke ihn fort durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste,
22. Dass der Bock auf sich trage all ihre Vergehungen in ein ödes Land. Und so schicke er den Bock in die Wüste fort.
23. Aaron gehe nachher in das Stiftszelt und ziehe die Kleider aus von Linnen, die er angelegt, als er in das Heiligtum ging, und lege sie dort nieder;
24. Und bade seinen Leib im Wasser an heiliger Stätte und lege seine Kleider an, und gehe hinaus und opfere sein Ganzopfer und das Ganzopfer des Volkes und sühne sich und das Volk.
25. Das Unschlitt des Sühnopfers lasse er in Dampf aufgehen auf dem Altar.
26. Der den Bock zu Asasel führt, wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser und hernach komme er in das Lager.
27. Den Farren der Sühne und den Bock der Sühne, deren Blut hineingebracht worden, um im Heiligtume zu sühnen, bringe man hinaus vor das Lager und verorenne im Feuer ihre Häute und ihr Fleisch und ihren Unrat.
28. Und der sie verbrennt, wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, und hernach komme er in das Lager.
29. Dieses sei euch zur ewigen Satzung: Am zehnten des siebenten Monats sollt ihr euch kasteien und keinerlei Werk verrichten, der Eingeborne und der Fremde, der unter euch weilt.
30. Denn an diesem Tage wird [Gott] euch sühnen, dass ihr rein werdet; von all euren Sünden sollt ihr rein werden vor dem Herrn.
31. Eine Schabbatfeier sei er euch und ihr sollt euch kasteien; eine ewige Satzung.
32. Und es sühne der [Hohe-] Priester, den man gesalbt und dem man die Hand gefüllt, den Priesterdienst zu tun an der Stelle seines Vaters, und der angelegt hat die Kleider von Linnen, die heiligen Kleider;
33. Er sühne das Allerheiligste und das Stiftszelt, auch den Altar sühne er, und die Priester und das versammelte Volk sühne er.
34. Das sei euch eine ewige Satzung, zu sühnen die Kinder Israel wegen all ihrer Sünden, einmal im Jahre. [Aaron] tat, wie der Herr dem Mose geboten.

Kapitel 17

Der Zweck des Opferdienstes.
1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel: Das ist, was der Herr geboten:
3. Jedermann aus dem Hause Israel, welcher schlachtet ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager, oder der schlachtet außer dem Lager,
4. Und es vor den Eingang des Stiftszeltes nicht bringt, um es als Opfer darzubringen dem Herrn vor der Wohnung des Herrn: so werde es als Blutschuld demselben Mann angerechnet, Blut hat er vergossen, und derselbe Mann werde ausgerottet aus der Mitte seines Volkes.
5. Damit die Kinder Israel ihre Schlachtopfer die sie auf offnem Felde zu schlachten pflegen, dem Herrn bringen, an den Eingang des Stiftszeltes zum Priester, und dieselben opfern als Mahlopfer dem Herrn.
6. Und der Priester sprenge das Blut auf dem Altar des Herrn an dem Eingange des Stiftszeltes, und lasse in Dampf aufgehen das Unschlitt zum Wohlgeruch dem Herrn.
7. Auf dass sie nicht ferner opfern ihre Opfer den Teufeln, denen sie nachgebuhlt haben; eine ewige Satzung sei das ihnen für die künftigen Geschlechter.
8. Auch sage ihnen: Jedermann aus dem Hause Israel, oder von den Fremdlingen, die unter ihnen weilen, der darbringen wird ein Ganzopfer oder ein Schlachtopfer,
9. Und es vor den Eingang des Stiftszeltes nicht bringt, es dem Herrn zu bereiten, so werde derselbe Mann ausgerottet aus seinem Stamme.
10. Ferner: jedermann aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter ihnen weilen, der irgend Blut isst, werde ich meinen Zornblick richten auf die Person, die das Blut gegessen, und werde sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
11. Denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich habe es für euch bestimmt auf den Altar, zu sühnen eure Seelen, denn das Blut sühnt die Seele.
12. Darum befehle ich den Kindern Israel: Keiner von euch esse Blut; auch der Fremdling, der unter euch weilt, esse kein Blut.
13. Jedermann von den Kindern Israel und von den Fremden, die unter ihnen weilen, der ein Wild fängt, ein Tier oder einen Vogel, das gegessen wird, so bedecke er das vergossene Blut mit Erde:
14. Denn die Seele alles Fleisches ist das Blut, darin seine Seele; darum sage ich zu den Kindern Israel: Blut alles Fleisches sollt ihr nicht essen; denn die Seele alles Fleisches ist sein Blut; alle, die es essen, werden ausgerottet.
15. Und wer Gefallenes oder Zerrissenes isst, ob Eingeborener oder Fremdling, der wasche seine Kleider und bade im Wasser und sei unrein bis zum Abend, dann ist er rein.
16. Wenn er aber sie nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, so ladet er eine Schuld auf sich.

Kapitel 18

Keuschheitsgesetze.
1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der Herr, euer Gott.
3. Nach dem Brauche des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, tuet nicht; auch nach dem Brauche des Landes Kanaan, wohin ich euch bringe, tuet nicht, nach ihren Satzungen wandelt nicht.
4. Meine Vorschriften befolget und meine Satzungen wahret, nach ihnen zu wandeln. Ich bin der Herr, euer Gott.
5. Wahret meine Satzungen und meine Vorschriften, die der Mensch tue, dass er lebe durch sie. Ich bin der Herr.
6. Niemand soll seiner Blutsverwandten sich nahen, ihre Scham aufzudecken. Ich bin der Herr.
7. Die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter sollst du nicht aufdecken; deine Mutter ist sie, du sollst ihre Scham nicht aufdecken.
8. Die Scham des Weibes deines Vaters [deiner Stiefmutter] sollst du nicht aufdecken; die Scham deines Vaters ist sie.
9. Die Scham deiner Schwester der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, im Hause geboren oder außer dem Hause geboren — ihre Scham sollst du nicht aufdecken.
10. Die Scham der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter sollst du nicht aufdecken; denn deine Scham ist es.
11. Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, die gezeugt von deinem Vater, da sie deine Schwester ist — sollst du nicht aufdecken.
12. Die Scham der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; eine Blutsverwandte deines Vaters ist sie.
13. Die Scham der Schwester deiner Mutter sollst du nicht aufdecken; denn eine Blutsverwandte deiner Mutter ist sie.
14. Die Scham des Bruders deines Vaters sollst du nicht aufdecken; seinem Weibe sollst du nicht nahen; deine Base ist sie.
15. Die Scham deiner Schwiegertochter sollst du nicht aufdecken, die Frau deines Sohnes ist sie; du sollst ihre Scham nicht aufdecken.
16. Die Scham des Weibes deines Bruders sollst du nicht aufdecken; die Scham deines Bruders ist sie.
17. Die Scham eines Weibes und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen und ihre Scham aufdecken; sie sind Blutsverwandte; das ist Unzucht.
18. Nimm kein Weib zu ihrer Schwester ihr als Nebenbuhlerin, dass du aufdeckest ihre Scham neben derselben bei deren Leben.
19. Keinem Weibe in ihrer unreinen Absonderung sollst du nahen, ihre Scham aufzudecken.
20. Mit der Frau deines Nächsten sollst du nicht Beischlaf halten und durch sie unrein werden.
21. Von deinem Samen sollst du nicht hergeben durch [das Feuer] zu führen, dem Götzen Moloch [zu Ehren], und sollst nicht entweihen den Namen deines Gottes. Ich bin der Herr.
22. Bei einem Manne sollst du nicht liegen, wie man bei einem Weibe liegt. Ein Gräuel ist das.
23. Und bei keinem Vieh sollst du liegen und dadurch unrein werden; und ein Weib soll nicht hintreten vor ein Vieh, dass es sie belege; das ist Unzucht.
24. Verunreinigt euch nicht durch all dieses; denn durch all dieses verunreinigten sich die Völker, die ich vor euch austreibe;
25. Wodurch das Land unrein wurde und ich heimsuchte die Schuld an ihm, das Land spie seine Bewohner deshalb aus.
26. So beobachtet ihr denn meine Satzungen und meine Vorschriften und thuet nichts von all diesen Gräueln, der Eingeborene wie der Fremdling, der unter euch weilt.
27. Denn all diese Gräuel taten die Bewohner des Landes, die vor euch waren, und das Land wurde unrein.
28. Auf dass das Land nicht auch euch ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, so wie es ausgespieen hat das Volk, das vor euch war.
29. Wer von all diesen Gräueln etwas tut; die Personen, die es tun, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
30. Beobachtet meine Vorschrift, nichts zu üben von den Bräuchen der Gräuel, die vor euch geübt worden, dass ihr euch nicht verunreinigt durch sie. Ich bin der Herr, euer Gott.

Kapitel 19

Die Heiligkeitsgesetze.
1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und befiehl ihnen: Heilig sollt ihr sein, denn heilig bin ich, der Herr, euer Gott.
3. Jeder fürchte seine Mutter und seinen Vater, und meine Schabbatot beobachtet. Ich bin der Herr, euer Gott.
4. Wendet euch nicht den Götzen zu und gegossene Götter machet euch nicht. Ich bin der Herr, euer Gott.
5. Und wenn ihr opfert Mahlopfer dem Herrn, opfert es, dass er es gnädig von euch aufnehme.
6. Am Tage eures Mahles werde es gegessen und am andern Tage; was übrig bleibt bis zum dritten Tage, werde in Feuer verbrannt.
7. Wenn es aber gegessen wird am dritten Tage, so ist es ein Gräuel, es wird nicht gnädig aufgenommen;
8. Wer es isst, ladet eine Schuld auf sich, denn das Heilige des Herrn hat er entweihet, und dieselbe Person werde ausgerottet aus ihrem Stamme.
9. Wenn ihr in eurem Lande erntet, so sollst du nicht ganz abernten das Ende deines Feldes, und die Nachlese bei deiner Ernte nicht aufklauben.
10. Und in deinem Weinberge sollst du nicht nachlesen und den Abfall in deinem Weinberge nicht aufklauben: dem Armen und dem Fremdling sollst du sie überlassen. Ich bin der Herr, euer Gott.
11. Ihr sollt nicht stehlen, und sollt nichts ableugnen und nicht lügen einer dem andern.
12. Ihr sollt nicht bei meinem Namen falsch schwören dass du entweihest den Namen deines Gottes. Ich bin der Herr.
13. Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und nicht berauben; behalte nicht den Arbeitslohn des Mietlings bei dir bis an den Morgen.
14. Fluche nicht einem Tauben und vor einen Blinden lege keinen Anstoss; fürchte dich vor deinem Gott. Ich bin der Herr.
15. Ihr sollt keine Ungerechtigkeit tun bei Gericht; du sollst nicht Nachsicht haben mit dem Geringen und nicht ehren den Vornehmen, mit Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten.
16. Gehe nicht als Verleumder umher unter deinem Volke, stehe nicht still bei dem Blute [der Gefahr] deines Nächsten. Ich bin der Herr.
17. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; zur Rede stellen sollst du deinen Nächsten, dass du nicht seinetwegen Sünden tragest.
18. Du sollst dich nicht rächen und nicht nachtragen den Kindern deines Volkes, sondern deinen Nächsten lieben, wie dich selbst. Ich bin der Herr.
19. Meine Satzungen sollt ihr beobachten: Dein Vieh sollst du nicht belegen lassen mit anderer Gattung, auch dein Feld nicht besäen mit zweierlei Gattungen, und ein Kleid von zweierlei Arten, Wolle und Linnen, sollst du nicht anlegen.
20. Wenn jemand ein Weib beschläft und sie ist eine Magd, die Sklavin eines Mannes, aber weder losgekauft, noch ist ihr ein Freibrief gegeben worden, so steht die Geißelung darauf, getötet aber werden sie nicht, da sie keine Freie ist.
21. Auch bringe er ein Schuldopfer dem Herrn an den Eingang des Stiftszeltes, einen Widder zum Schuldopfer.
22. Und der Priester sühne ihn mit dem Widder des Schuldopfers vor dem Herrn wegen seiner Sünde, die er begangen, und ihm wird vergeben wegen seiner Sünde, die er begangen.
23. Wenn ihr in das Land kommt und irgend einen Baum essbarer Frucht pflanzt, so enthaltet euch der Vorhaut seiner Frucht; drei Jahre sei sie euch eine Vorhaut, sie werde nicht gegessen.
24. Im vierten Jahre sei all seine Frucht zu einem heiligen Freudenfest dem Herrn.
25. Erst im fünften Jahre dürft ihr seine Frucht essen, indem ihr euch zulegt seinen Ertrag. Ich bin der Herr, euer Gott.
26. Ihr sollt nichts mit Blut essen; ihr sollt nicht zaubern und nicht aus Wolken deuten.
27. Ihr sollt nicht rund abnehmen die Seitenenden eures Haupthaares, und nicht zerstören die Enden des Bartes.
28. Und Einschnitte um einen Toten sollt ihr nicht machen an eurem Leib, und Ätzschrift sollt ihr an euch nicht machen. Ich bin der Herr.
29. Entweihe nicht deine Tochter, sie der Buhlerei hinzugeben, dass das Land nicht verbuhle und voll werde der Unzucht.
30. Meine Schabbatot beobachtet und meine Heiligtümer ehret. Ich bin der Herr.
31. Wendet euch nicht den Beschwörern und Weissagern zu, suchet sie nicht auf, dass ihr euch durch sie verunreinigt. Ich, der Herr, bin euer Gott.
32. Vor dem grauen Haupte stehe auf und ehre den Greis, fürchte dich vor deinem Gott. Ich bin der Herr.
33. Und wenn ein Fremdling in eurem Lande weilt, sollt ihr ihn nicht drücken.
34. Wie der Eingeborene unter euch sei euch der Fremdling, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremdlinge waret ihr im Lande Ägypten. Ich, der Herr, bin euer Gott.
35. Tuet nicht Unrecht bei Gericht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß.
36. Richtige Wage, richtige Gewichtsteine, richtiges Efa [Hohlmaß für Getreide] und richtiges Hin [Hohlmaß für Wein und Öl] soll bei euch sein. Ich bin der Herr, euer Gott, der ich euch herausgeführt aus dem Lande Ägypten.
37. Wahret all meine Satzungen und all meine Rechte und thuet sie. Ich bin der Herr.

Kapitel 20

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Zu den Kindern Israel sprich: Jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die unter Israel weilen, der von seinen Kindern hergibt dem Moloch, sei des Todes, das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3. Auch ich werde meinen Zornblick richten auf denselben Mann [wenn seine Sünde nicht von euch gestraft wird] und werde ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes; denn von seinem Samen hat er hergegeben dem Moloch, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
4. Wenn somit das Volk des Landes seine Augen abwendet von demselben Manne, da er von seinem Samen hergibt dem Moloch, dass es ihn nicht töte;
5. So werde ich meinen Zornblick richten auf denselben Mann und auf sein Geschlecht, und werde ihn ausrotten und alle, die ihm nachtun, um dem Moloch nachzubuhlen, aus der Mitte ihres Volkes.
6. Auch gegen die Person, die sich den Beschwörern und Weissagern zuwendet, ihnen nachzubuhlen, werde ich meinen Zornblick richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
7. So heiligt euch denn, dass ihr heilig seid, denn ich der Herr bin euer Gott.
8. Beobachtet meine Satzungen und tuet sie. Ich, der Herr, bin es, der euch heiligt.
9. Jedermann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll sterben; seinem Vater oder seiner Mutter hat er geflucht; sein Blut über ihn!
10. Und ein Mann, der die Ehe bricht mit der Frau eines Mannes, mit dem Weibe seines Nächsten, beide sollen sterben: der Ehebrecher und die Ehebrecherin.
11. Ebenso ein Mann, der die Frau seines Vaters beschläft, der hat die Scham seines Vaters aufgedeckt; sterben sollen beide, ihr Blut über sie!
12. Ein Mann, der seine Schwiegertochter beschläft, beide sollen sterben, Unkeuschheit haben sie geübt; ihr Blut über sie!
13. Wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, einen Gräuel haben beide geübt, sie sollen sterben, ihr Blut über sie!
14. Und jemand, der ein Weib und ihre Tochter nimmt, Unzucht ist das; im Feuer verbrennen soll man ihn und sie, dass keine Unzucht unter euch sei.
15. Ein Mann, der bei einem Vieh liegt, soll sterben, und auch das Vieh sollt ihr umbringen.
16. Und wenn ein Weib zu einem Vieh hintritt, dass es sie belege, so bringe das Weib und das Vieh um; sie sterben beide, ihr Blut über sie!
17. Jemand, der seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter und er sieht ihre Scham und sie sieht seine Scham, Blutschande ist das, sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes; die Scham seiner Schwester hat er aufgedeckt; seine Strafe soll er erleiden.
18. Ein Mann, der bei einem an der Absonderung leidenden Weibe liegt und ihre Scham aufdeckt, er entblößt ihre Blutquelle und sie deckt ihre Blutquelle auf: so sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
19. Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken, denn die seiner Blutverwandtschaft entblößt er; ihre Strafe sollen sie erleiden.
20. Jemand, der bei seines Oheims Frau liegt, der hat die Scham seines Oheims aufgedeckt; ihre Strafe werden sie erleiden, kinderlos werden sie sterben.
21. Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine Abscheulichkeit; die Scham seines Bruders hat er aufgedeckt, sie sollen kinderlos bleiben.
22. Beobachtet all meine Satzungen und all meine Vorschriften und thuet sie, dass euch das Land nicht ausspeie, wohin ich euch bringe, darin zu wohnen.
23. Wandelt nicht in den Bräuchen des Volkes, das ich vor euch austreibe, denn alles das haben sie getan und darum bin ich ihrer überdrüssig geworden,
24. Und spreche zu euch: Ihr sollt ihren Boden besitzen, und ich werde ihn euch geben zum Besitz, ein Land, das von Milch und Honig fließt: Ich bin der Herr, euer Gott, der ich euch ausgesondert habe aus den Völkern.
25. So scheidet denn zwischen reinem Vieh und unreinem, und zwischen unreinen Vögeln und reinen und machet euch nicht zum Abscheu durch Vieh und Vögel und durch alles, was sich auf der Erde regt, das ich für euch ausgesondert und für unrein erklärt habe.
26. Ihr sollt mir heilig sein, denn heilig bin ich, der Herr; und ich habe euch ausgesondert aus den Völkern, die mir gehören.
27. Und wenn unter Männern oder Frauen ein Beschwörer oder Weissager sein wird so sollen sie sterben, man steinige sie; ihr Blut über sie!

Kapitel 21

Die Priesterordnung.
1. Der Herr sprach zu Mose: Sprich zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und befiehl ihnen: An keiner Leiche soll der [Priester] sich verunreinigen in seinem Volke.
2. Sondern nur an seinem Blutsfreunde, der ihm am nächsten verwandt, an seiner Mutter und an seinem Vater und an seinem Sohne und an seiner Tochter und an seinem Bruder,
3. Und an seiner Schwester, der Jungfrau, die um ihn ist, nämlich, die noch keinem Mann angehört hat, an ihr darf er sich verunreinigen.
4. Es soll sich nicht verunreinigen der Hohepriester, dass er entweihet werde.
5. [Die Priester] sollen keine Glatze scheeren auf ihrem Haupte und die Ecken ihres Bartes nicht abscheeren, und in ihren Leib keine Einschnitte machen.
6. Heilig sollen sie sein ihrem Gott, und nicht entweihen den Namen ihres Gottes; denn die Feueropfer des Herrn, das Brot ihres Gottes, bringen sie dar; so sollen sie heilig sein.
7. Eine Buhlerin und eine Geschändete sollen sie nicht nehmen; und ein Weib, das von ihrem Manne verstoßen worden, sollen sie auch nicht nehmen: denn heilig ist er seinem Gott.
8. Und du sollst [den Priester] heilig achten; denn das Brot deines Gottes bringt er dar; heilig soll er dir sein, denn heilig bin ich, der Herr, der euch heiligt.
9. Wenn die Tochter eines Priesters sich der Hurerei preisgibt, entweiht sie ihren Vater; im Feuer werde sie verbrannt.
10. Der vornehmste Priester unter seinen Brüdern [der Hohepriester], auf dessen Haupt gegossen worden das Salböl, und dem man die Hand gefüllt [geweiht], dass er die Kleider anlege, der darf sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen,
11. Und zu keiner Leiche kommen; selbst an [der Leiche] seines Vaters und der seiner Mutter soll er sich nicht verunreinigen.
12. Und aus dem Heiligtum soll er nicht gehen [die Leiche begleiten] und nicht entweihen das Heiligtum seines Gottes, denn die Weihe, das Salböl seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der Herr.
13. Er soll eine Frau nur in ihrer Jungfräulichkeit nehmen.
14. Eine Witwe oder eine Verstoßene, eine Geschändete oder eine Buhlerin soll er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinem Stamme soll er zur Frau nehmen.
15. Dass er nicht entweihe seine Nachkommen unter seinem Stamme; denn ich der Herr heilige ihn.
16. Der Herr redete zu Mose also:
17. Rede zu Aaron was folgt: Jemand von deinen Nachkommen bei allen seinen Geschlechtern, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht hintreten, das Opfer seines Gottes darzubringen.
18. Denn jeglicher Mann, an dem ein Gebrechen ist, darf nicht [zum Altar] nahen: ein blinder Mann oder ein Lahmer, oder einer mit eingedrückter Nase, oder dem ein Glied zu lang ist;
19. Oder jemand, der einen zerbrochenen Fuß hat oder eine zerbrochene Hand;
20. Oder ein Buckliger oder ein Zwerg, oder der einen Flecken im Auge hat, oder der die Krätze oder den Grind oder zerdrückte Hoden hat;
21. Jeder Mann von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Gebrechen hat, soll nicht herannahen, die Feueropfer des Herrn darzubringen; ein Gebrechen ist an ihm; er darf nicht nahen, das Opfer seines Gottes darzubringen.
22. Das Opfer seines Gottes von dem Hochheiligen und von dem Heiligen darf er essen.
23. Nur hinter den Vorhang soll er nicht hineingehen und dem Altar soll er nicht nahen, denn ein Gebrechen ist an ihm; dass er nicht entweihe meine Heiligtümer: denn ich der Herr bin es, der sie geheiligt.
24. Mose redete also zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel.

Kapitel 22

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, dass sie sich [bei Unreinheiten] fernhalten von den Heiligtümern der Kinder Israel, — auf dass sie nicht entweihen meinen heiligen Namen — die sie mir heiligen. Ich bin der Herr.
3. Sprich zu ihnen: Wer von euren Nachkommen sich künftig den Heiligtümern naht, welche die Kinder Israel dem Herrn heiligen, und seine Unreinheit ist an ihm; so werde diese Person ausgerottet von meinem Angesichte. Ich bin der Herr.
4. Jedermann von den Nachkommen Aarons, der aussätzig oder samenflüssig ist, soll von den Heiligtümern [Opfern] nicht essen, bis dass er rein ist; und wer berührt einen an einer Leiche Verunreinigten oder jemand, von dem der Same abgegangen,
5. Oder jemand, der irgend ein Insekt berührt, woran man unrein wird durch irgend welche Unreinheit;
6. Der das berührt, sei unrein bis zum Abend, er soll von dem Heiligen nicht essen; er hatte denn seinen Leib gebadet im Wasser.
7. Wenn die Sonne untergangen, so ist er rein und nachher darf er von dem Heiligen essen; denn sein Brot ist das.
8. Gefallenes und Zerrissenes darf er nicht essen, dass er dadurch unrein würde. Ich bin der Herr.
9. Sie sollen meine Vorschrift wahren, auf dass sie deswegen keine Strafe erleiden und sterben, wenn sie es entweihen; ich, der Herr, bin es, der sie geheiligt.
10. Und kein Gemeiner darf Heiliges essen; der Hausgenosse und der Mietling eines Priesters darf nicht Heiliges essen.
11. Nur wenn ein Priester eine Person für Geld kauft, die darf mitessen; auch die geborenen [Sklaven] seines Hauses, dürfen von seinem Brote mitessen.
12. Die Tochter eines Priesters, die einen Nichtpriester heiratet, darf von den heiligen Heben nicht mitessen.
13. Aber die Tochter eines Priesters, die verwitwet oder verstoßen wird und keine Kinder hat, und sie kehrt in das Haus ihres Vaters zurück wie in ihrer Jugend, sie darf vom Brote ihres Vaters essen; aber kein Gemeiner darf davon mitessen.
14. Wenn jemand Heiliges isst aus Versehen, so füge er das Fünftel davon hinzu und erstatte dem Priester das Heilige.
15. Sie sollen nicht entweihen die Heiligtümer der Kinder Israel, die sie abheben für den Herrn,
16. Und auf dieselben laden ein Vergehen der Schuld, indem sie essen ihre Heiligtümer, denn ich, der Herr, bin es, der sie geheiligt.
17. Der Herr redete zu Mose also:
18. Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und befiehl ihnen: Jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der sein Opfer darbringt, allerlei Gelübde und allerlei freiwillige Gaben, die sie dem Herrn darbringen zum Ganzopfer;
19. So sei es, dass es euch gnädig aufgenommen werde, ohne Fehl, männlich, vom Rinde von den Schafen oder Ziegen.
20. Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zur Gnade aufgenommen.
21. Und wenn jemand ein Mahlopfer darbringt dem Herrn als ausgesprochenes Gelübde, oder als freiwillige Gabe; vom Rinde oder vom Kleinvieh, ohne Fehl sei es, dass es gnädig aufgenommen werde, kein Gebrechen sei daran.
22. Ein Blindes oder Verletztes oder Verstümmeltes oder Warziges oder Krätziges oder Grindiges — diese sollt ihr nicht dem Herrn darbringen, und eine Feuergabe sollt ihr nicht davon legen auf den Altar dem Herrn.
33. Ein Stier oder ein Lamm, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, darfst du als freiwillige Gabe bringen, aber als Gelübde wird es nicht gnädig aufgenommen.
24. Und dem die Hoden zerquetscht, zermalmt, abgerissen oder ausgeschnitten sind, das sollt ihr dem Herrn nicht darbringen und in eurem Lande sollt ihr dergleichen überhaupt nicht machen.
25. Auch von der Hand eines Ausländers sollt ihr das Opfer des Herrn nicht darbringen aus allen diesen; denn ihre Verstümmelung ist ein Gebrechen an ihnen, sie werden daher nicht gnädig aufgenommen.
26. Der Herr redete zu Mose also:
27. Ein Stier oder ein Schaf oder eine Ziege bleibe sieben Tage nach der Geburt bei seiner Mutter, und erst vom achten Tage an wird es gnädig aufgenommen als Feueropfer für den Herrn.
28. Rind oder Schaf, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.
29. Und wenn ihr Dankopfer dem Herrn opfert, so opfert es, dass es euch gnädig aufgenommen werde.
30. An demselben Tage muß es aufgegessen werden, ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum Morgen. Ich bin der Herr.
31. Beobachtet meine Gebote und tut sie. Ich bin der Herr.
32. Entweihet nicht meinen heiligen Namen, auf dass ich geheiligt werde unter den Kindern Israel. Ich bin der Herr, der euch heiligt;
33. Der euch herausgeführt aus dem Lande Ägypten, euch ein Gott zu sein, ich, der Herr.

Kapitel 23

Die israelitischen Feste.
1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu den Kindern Israel und befiehl ihnen: Die Feste des Herrn, die ihr verkünden sollt als heilige Berufung, diese meine Feste sind folgende:
3. Sechs Tage darf Arbeit verrichtet werden, aber am siebenten Tage ist Schabbatfeier, heilige Berufung; keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten: Schabbat ist dem Herrn in all euren Wohnsitzen.
4. Dies sind die Feste des Herrn heiliger Berufungen, die ihr verkünden sollt zu ihrer Zeit:
5. Am vierzehnten des ersten Monats gegen Abend ist Pessach dem Herrn.
6. Am fünfzehnten Tage dieses Monats beginnt das Fest der ungesäuerten Brote dem Herrn; sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot essen.
7. Am ersten Tage sei euch heilige Berufung, keinerlei Arbeitsverrichtung sollt ihr tun.
8. Und ihr sollt darbringen ein Feueropfer dem Herrn sieben Tage hindurch; am siebenten Tage ist heilige Berufung, keinerlei Arbeitsverrichtung sollt ihr tun.
9. Der Herr redete zu Mose also:
10. Rede zu den Kindern Israel und befiehl ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und darin Ernte haltet: so bringt ein Omer von den Erstlingen eurer Ernte zu dem Priester.
11. Und er schwinge das Omer vor dem Herrn, dass es euch gnädig aufgenommen werde; am zweiten Pessachtag soll es der Priester schwingen.
12. Opfert am Tage, da ihr das Omer schwingt, ein Schaf ohne Fehl, ein einjähriges, zum Ganzopfer dem Herrn.
13. Und das Speiseopfer dazu: Zwei Zehntel Kernmehl, eingerührt mit Öl, als Feuergabe dem Herrn zum Wohlgeruch, und dazu das Trankopfer an Wein ein Viertel Hin.
14. [Neues] Brot und geröstete Körner und frische Ähren dürft ihr nicht essen bis zu eben diesem Tage, bis ihr gebracht das Opfer eures Gottes; eine ewige Satzung für künftige Geschlechter in all euren Wohnsitzen.
15. Ihr sollt zählen vom andern Tage nach der Feier an, von dem Tage, da ihr gebracht das Omer der Schwingung, sieben volle Wochen.
16. Bis zum andern Tage nach der siebenten Woche sollt ihr fünfzig Tage zählen, und darbringen ein Speiseopfer vom neuen Getreide dem Herrn.
17. Aus euren Wohnsitzen [aus Palästina] sollt ihr bringen zwei Brote zur Schwingung, aus zwei Zehnteln Kernmehl seien sie, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlingsgabe dem Herrn.
18. Mit den Broten bringet dar sieben Schafe ohne Fehl, einjährige, und einen jungen Farren und zwei Widder; sie seien Ganzopfer dem Herrn, und ihre Speise opfer und ihre Trankopfer eine Feuer gabe des Wohlgeruches dem Herrn.
19. Dann bereitet einen Ziegenbock zur Sühne und zwei einjährige Schafe zum Mahlopfer.
20. Der Priester mache damit samt den Broten der Erstlige eine Schwingung vor dem Herrn samt den zwei Schafen; heilig seien sie dem Herrn für den Priester.
21. Ihr sollt verkünden an eben diesem Tage heilige Berufung; keinerlei Arbeitsverrichtung sollt ihr tun; eine ewige Satzung in all euren Wohnsitzen für künftige Geschlechter.
22. Und wenn ihr Ernte haltet in eurem Lande, sollst du nicht abmähen die Enden deines Feldes bei deiner Ernte, und die Nachlese deiner Ernte sollst du nicht aufklauben, dem Armen und dem Fremdlinge sollst du es überlassen. Ich bin der Herr, euer Gott.
23. Der Herr redete zu Mose also:
24. Rede zu den Kindern Israel also: Am ersten Tag des siebenten Monats sei euch eine Feier, ein Gedächtnis-[Tag] des Trompetenschalls, heilige Berufung.
25. Keinerlei Arbeitsverrichtung sollt ihr tun, und ihr sollt darbringen ein Feueropfer dem Herrn.
26. Der Herr redete zu Mose also:
27. Am zehnten dieses siebenten Monats ist der Versöhnungstag, heilige Berufung sei er euch, und ihr sollt euch kasteien und darbringen ein Feueropfer dem Herrn.
28. Keinerlei Verrichtung dürft ihr tun an diesem Tage, denn ein Tag der Versöhnung ist er, euch zu sühnen vor dem Herrn, eurem Gott.
29. Denn jegliche Person, die sich nicht kasteiet an diesem Tage, werde ausgerottet aus ihrem Stamme;
30. Und jegliche Person die irgend eine Verrichtung tut an diesem Tage, werde ich vertilgen aus der Mitte ihres Volkes.
31. Keinerlei Verrichtung sollt ihr tun: eine ewige Satzung für künftige Geschlechter in all euren Wohnsitzen.
32. Eine Schabbatfeier sei er euch und ihr müsst euch kasteien; am Neunten des Monats, Abends, von Abend bis Abend sollt ihr eure Feier halten.
33. Der Herr redete zu Mose also:
34. Rede zu den Kindern Israel also: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Hüttenfest sieben Tage hindurch dem Herrn.
35. Am ersten Tage ist heilige Berufung, keinerlei Arbeitsverrichtung sollt ihr tun.
36. Sieben Tage sollt ihr darbringen Feueropfer dem Herrn; am achten Tage sei euch heilige Berufung und bringet dar ein Feueropfer dem Herrn, es ist Festversammlung, keinerlei Arbeitsverrichtung sollt ihr tun.
37. Dies sind die Feste des Herrn, die heiligen Berufungen, die ihr verkünden sollt darzubringen Feueropfer dem Herrn, Ganzopfer und Speiseopfer, Mahlopfer und Spenden jeden Tag nach seinem Brauch.
38. Außer den Schabbatotn des Herrn und außer euren Geschenken und all euren Gelübden und freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn gebet.
39. Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, da ihr gesammelt den Ertrag des Landes, sollt ihr festlich begehen das Fest des Herrn sieben Tage, am ersten Tage ist eine Feier und am achten Tage eine Feier.
40. Am ersten Tage nehmet eine Frucht vom herrlichen Baum [Zeder], Palmzweige und Zweige von der Myrte und Bachweiden, und freuet euch vor dem Herrn, eurem Gott, sieben Tage.
41. Und begeht es festlich als Fest des Herrn sieben Tage im Jahre, eine ewige Satzung für künftige Geschlechter, im siebenten Monat sollt ihr es festlich begehen.
42. In Hütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborenen in Israel sollen wohnen in Hütten.
43. Damit künftige Geschlechter es erfahren, dass ich in Hütten habe wohnen lassen die Kinder Israel, als ich sie herausgeführt aus dem Lande Ägypten; Ich bin der Herr, euer Gott.
44. Mose verkündete die Feste des Herrn den Kindern Israel.

Kapitel 24

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Gebiete den Kindern Israel, dass sie dir klares Öl bringen von gestoßenen Oliven zur Beleuchtung, die Lampen beständig aufzustecken.
3. Außerhalb des Vorhanges vor der Bundeslade im Stiftszelte mache es Aaron zurecht [für die Zeit] vom Abend bis zum Morgen ständig vor dem Herrn; eine ewige Satzung für künftige Geschlechter.
4. Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen zurechtmachen, beständig vor dem Herrn.
5. Dann nimm Kernmehl und backe daraus je zwölf Kuchen, von zwei Zehnteln sei jeder Kuchen.
6. Und stelle sie in zwei Schichten, je sechs in eine Schicht, auf den reinen Tisch vor dem Herrn.
7. Und lege auf jede Schicht lautern Weihrauch, und dieser sei zu dem Brote der Duftteil, eine Feuergabe dem Herrn.
8. Schabbat für Schabbat soll er es aufschichten ständig vor dem Herrn, von den Kindern Israel ein ewiger Bund.
9. Und es soll dem Aaron und seinen Söhnen gehören, sie sollen es essen an heiliger Stätte; denn als Hochheiliges gehört es ihm von den Feuergaben des Herrn, ein Bestimmtes für ewig. Ein Gotteslästerer.
10. Der Sohn einer Israelitin und eines ägyptischen Mannes, der unter den Kindern Israel wohnte, zankte im Lager mit dem Sohn eines israelitischen Mannes, [der auch väterlicherseits von einem Israeliten stammte].
11. Der Sohn der Israelitin sprach dabei den Namen [Gottes] aus und lästerte; man brachte ihn vor Mose. Der Name seiner Mutter war Selomit, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan.
12. Und sie taten ihn in Verhaft, bis ihnen darüber Bescheid wurde nach dem Ausspruch des Herrn.
13. Und der Herr redete zu Mose also:
14. Führe den Lästerer hinaus vor das Lager und Alle, welche [die Lästerung] gehört, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.
15. Zu den Kindern Israel rede also: Jedermann, der Gott lästert, den treffe seine Strafe.
16. Wer den Namen des Herrn [mit Lästerung] ausspricht, soll sterben, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde; Fremdling wie Eingeborener, wenn er den Namen [lästernd] ausspricht, werde getötet.
17. Und wenn jemand irgend einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
18. Wer ein Vieh totschlägt, erstatte es, Stück um Stück.
19. Wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung beibringt — so wie er getan, so geschehe ihm.
20. Bruch um Bruch, Aug‘ um Auge, Zahn um Zahn, die Verletzung, die er einem Menschen beigebracht, werde auch ihm beigebracht.
21. Wer ein Vieh totschlägt, erstatte es wer einen Menschen erschlägt, werde getötet.
22. Gleiches Recht sei bei euch für den Eingeborenen wie für den Fremdling, denn ich, der Herr, bin euer Gott.
23. Mose redete hierauf zu den Kindern Israel, und sie führten den Lästerer hinaus vor das Lager und steinigten ihn; die Kinder Israel taten, so wie der Herr dem Mose geboten.

Kapitel 25

Politische Gesetze.
1. Der Herr redete zu Mose auf dem Berge Sinai also:
2. Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, so feiere das Land eine Feier des Herrn.
3. Sechs Jahre besäe dein Feld und sechs Jahre beschneide deinen Weinstock und sammle seinen Ertrag ein;
4. Aber im siebenten Jahre sei eine Schabbatfeier für das Land, eine Feier des Herrn. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinstock nicht beschneiden.
5. Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deiner ungepflegten Weinstöcke sollst du nicht lesen; ein Brachjahr sei für das Land.
6. Und es sei die Frucht des Landes [im Brachjahr] für euch zum Essen für dich und deinen Knecht und deine Magd, und für deinen Mietling und Beisaß, die bei dir weilen;
7. Und für dein Vieh und die Tiere in deinem Lande sei dessen Ertrag zum Essen.
8. Zähle dir dann sieben Jahr-Feier, siebenmal sieben Jahre, so dass dir sei die Zeit der sieben Brachjahre neun und vierzig Jahre.
9. Und lass Posaunenschall ergehen am zehnten des siebenten Monats; am Versöhnungstage sollt ihr Posaunenschall ergehen lassen durch euer ganzes Land.
10. Und heiligt das fünfzigste Jahr, dass ihr Freiheit ausruft durch das Land all seinen Bewohnern, ein Jobel soll dasselbe euch sein, dass ihr zurückkehrt zu eurem Besitz,und jeglicher [der als Sklave verkauft war] zu seinem Geschlechte zurückkehre.
12. Jobel soll das fünfzigste Jahr euch sein; ihr sollt nicht säen und nicht ernten den Nachwuchs und nicht lesen die ungepflegten Weinstöcke.
12. Denn ein Jobel ist es, heilig sei es euch; nur vom Felde weg dürft ihr dessen Ertrag essen.
13. In diesem Jahre des Jobels kehrt ihr zurück, jeder zu seinem Besitze.
14. Wenn ihr dem Nächsten einen Acker verkauft oder von dem Nächsten kauft, so übervorteilt einander nicht.
15. Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16. Sind noch viele Jahre [bis zum Jobel], so steigere den Kaufpreis, denn nur eine Anzahl von Ernten [und nicht den Acker] verkauft er dir.
17. Übervorteilt einander nicht, und fürchte dich vor deinem Gott, denn ich, der Herr, bin euer Gott.
18. Befolgt meine Satzungen und beobachtet meine Rechte und thuet sie, dass ihr sicher in dem Lande wohnt.
19. Dann wird das Land seine Frucht hergeben, dass ihr esset zur Sättigung, und ihr werdet sicher darin wohnen.
20. Wenn ihr aber fürchtet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre? Wir dürfen ja nicht säen und können nicht einsammeln unseren Ertrag!
21. Nun, ich werde euch meinen Segen entbieten im sechsten Jahre, dass es den Ertrag bringe auf drei Jahre;
22. So dass, wenn ihr im achten Jahre sät, ihr Altes vom Ertrage essen werdet bis in das neunte Jahr, bis dessen Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
23. Das Land darf nicht so verkauft werden, dass es verfallen bleibe, denn mein ist das Land, nur Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
24. Deshalb sollt ihr in dem ganzen Lande eures Besitzes Einlösung für das Land gewähren.
25. Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Besitztum verkauft, so komme sein nächster Verwandter und löse ein, was sein Bruder verkauft hat.
26. Hat jemand keinen Einlöser, kommt aber selbst zu Vermögen und erwirbt soviel als zum Einlösen nötig ist;
27. So rechne er die Jahre seit seinem Verkaufe ab und erstatte das übrige dem Manne, an den er verkauft hat, somit gelangt er wieder zu seinem Besitztum.
28. Wenn er aber nicht erworben, soviel zur Erstattung hinreicht, so bleibt das Verkaufte im Besitz seines Käufers bis zum Jobeljahre, im Jobel wird es frei und er gelangt wieder zu seinem Besitztum.
29. Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer Stadt mit Mauern, so hat er das Einlösungsrecht ein Jahr, seitdem der Verkauf abgeschlossen ist; ein volles Jahr hat er das Einlösungsrecht.
30. Wenn es aber bis zum Verlauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so bleibt das Haus, das in der Stadt mit einer Mauer, seinem Käufer verfallen, für alle Geschlechter, es wird nicht frei im Jobel.
31. Aber Häuser in den Flecken, die keine Mauer ringsum haben, werden zu den Feldern des Landes gerechnet; es hat das Einlösungsrecht, auch wird es im Jobel frei.
32. Und die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten ihres Besitzes — ewiges Einlösungsrecht haben die Leviten.
33. Und was einer der Leviten einlöst, das verkaufte Haus oder die Stadt seines Besitztums, wird frei im Jobel, denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel.
44. Ein Feld im Bezirk ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn eine ewige Besitzung ist es ihnen.
35. Wenn bei dir dein Bruder verarmt und seine Hand wankt, so greif ihm unter die Arme, gleichviel ob Fremdling oder Beisaß, dass er bei dir lebe.
36. Nimm von ihm nicht Zins und Wucher, fürchte dich vor deinem Gott: Dass dein Bruder bei dir lebe.
37. Dein Geld gib ihm nicht um Zins und um Wucher gib ihm nicht dein Getreide.
38. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch herausgeführt aus dem Lande Ägypten, euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
39. Wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so lass ihn nicht Sklavendienst verrichten.
40. Wie ein Mietling, wie ein Beisaß sei er bei dir, bis zum Jobeljahr diene er bei dir.
41. Und dann gehe er von dir, er und seine Söhne, und kehre zurück zu seinem Geschlechte und zu der Besitzung seiner Väter.
42. Denn meine Knechte sind sie, die ich geführt aus dem Lande Ägypten, sie dürfen sich nicht verkaufen, wie man Sklaven verkauft.
43. Herrsche nicht über [deinen Bruder] mit Härte, fürchte dich vor deinem Gott.
44. Knechte und Mägde, die dir verbleiben sollen — von den Völkern, die um euch sind, von denen mögt ihr solche Knechte und Mägde kaufen.
45. Auch von den Kindern der Beisassen, die bei euch weilen, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie gezeugt in eurem Lande, sie dürfen euch verbleiben zum Besitz.
46. Ihr könnt sie als Eigentum lassen euren Kindern, sie zu erben als Besitz, ewig dürft ihr sie zur Arbeit anhalten, aber bei euren Brüdern, den Söhnen Israels, darf einer über den andern nicht herrschen mit Härte.
47. Wenn ein Fremdling oder Beisaß bei dir zu Vermögen kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und verkauft sich dem Fremdling oder Beisassen oder dem Sprösslinge aus dem Geschlecht des Fremdlings:
48. Nachdem er sich verkauft, hat er das Einlösungsrecht, einer seiner Verwandten kann ihn freilösen.
49. Entweder sein Oheim oder sein Vetter oder einer aus seiner nächsten Blutsfreundschaft seines Geschlechts kann ihn freilösen, oder er selbst kommt zu Vermögen und kauft sich frei.
50. Dann rechne er mit seinem Käufer von dem Jahre, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobel-Jahre, und das Lösegeld für ihn sei nach der Anzahl der Jahre; wie die Zeit eines Mietlings ist er bei ihm gewesen.
51. Sind noch viele der Jahre, so erstatte er nach ihrem Verhältnisse seinen Einlösungspreis von seinem Lösegelde.
52. Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobel-Jahre, so rechne er mit ihm; nach Verhältnis seiner Jahre erstatte er den Einlösungspreis.
63. Wie ein auf einzelne Jahre Gemieteter sei er bei ihm, er soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.
54. Wenn er in dieser Weise nicht freigelöst wird, so gehe er im Jobel-Jahre frei aus, er und seine Söhne.
55. Denn mir sind die Kinder Israel Knechte, meine Knechte sind sie, die ich geführt aus dem Lande Ägypten. Ich bin der Herr, euer Gott.

Kapitel 26

1. Machet euch keine Götzen, und Schnitzbild und Standbild errichtet euch nicht, und einen Stein mit Bilderwerk leget nicht in eurem Lande, um euch darauf [anbetend] niederzuwerfen, denn ich bin der Herr, euer Gott.
2. Meine Schabbatot sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr ehren. Ich bin der Herr.

Strafandrohung.
3. Wenn ihr nach meinen Gesetzen wandelt und meine Gebote beobachtet und sie tuet,
4. So werde ich euch Regen geben zur rechten Zeit, dass die Erde ihren Ertrag gebe und der Baum des Feldes seine Frucht.
5. Es wird reichen bei euch das Dreschen an die Lese, und die Lese wird reichen an die Aussaat; ihr werdet euer Brot essen zur Sättigung und werdet ruhig wohnen in eurem Lande.
6. Ich werde Frieden geben in das Land, dass ihr schlafet und keiner euch aufschreckt, und werde wegschaffen alle wilden Tiere aus dem Lande, und das Schwert soll nicht durch euer Land ziehen.
7. Ihr werdet eure Feinde verfolgen; sie werden vor euch fallen durch das Schwert.
8. Fünf von euch werden hundert und hundert von euch werden eine Myriade verfolgen; eure Feinde werden vor euch durch das Schwert fallen.
9. Ich werde mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und euch vermehren und meinen Bund mit euch halten.
10. Ihr werdet das vorvorjährige Getreide essen und das vorjährige vor dem Neuen wegräumen, [solche Fülle wird es bei euch geben].
11. Ich werde meine Wohnung setzen unter euch, und ich werde euch nicht verabscheuen.
12. Ich werde sein mit euch, und euch ein Gott sein und ihr mit mir ein Volk.
13. Ich, der Herr, euer Gott der ich euch geführt aus dem Lande Ägypten, dass ihr ihnen nicht Knechte seid; ich zerbrach die Riegel eures Joches und führte euch aufrecht weiter.
14. Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und thuet nicht alle diese Gebote,
15. Wenn ihr meine Satzungen verwerft und meine Rechte verabscheut, dass ihr nicht tuet alle meine Gebote und meinen Bund brechet:
16. So werde auch ich dieses euch tun: Ich werde euch heimsuchen mit Bestürzung, mit Schwindsucht und Entzündung, durch welche die Augen erblinden und die Seele verschmachtet, ihr werdet umsonst euren Samen säen, denn eure Feinde werden den Ertrag essen.
17. Ich werde meinen Zornblick auf euch richten, dass ihr geschlagen werdet vor euren Feinden, und eure Hasser werden schalten über euch; ihr werdet fliehen, auch wenn keiner euch verfolgt.
18. Und wenn ihr bei dem allen mir noch immer nicht gehorcht, so werde ich euch siebenfach züchtigen ob eurer Sünden.
19. Ich werde brechen die Hoffart eurer Macht; den Himmel über euch werde ich sein lassen wie Eisen [ohne Regen] und euren Boden wie Erz [unfruchtbar].
20. Umsonst wird eure Kraft draufgehen, denn euer Land wird keinen Ertrag geben und der Baum des Landes keine Frucht.
21. Und wenn ihr noch immer mir zuwiderhandelt und euch weigert mir zu gehorchen, so werde ich euch siebenfach schlagen euren Sünden gemäß.
22. Ich werde über euch loslassen die wilden Tiere des Feldes, dass sie euch kinderlos machen und euer Vieh verzehren und euch aufreiben, und dass verödet werden eure Wege.
23. Und wenn ihr dadurch nicht zurechtgewiesen werdet und ihr mir noch immer zuwiderhandelt,
24. So werde auch ich euch zuwiderhandeln und euch siebenfach schlagen ob eurer Sünden.
25. Ich werde über euch das Schwert bringen, zu rächen den von euch gebrochenen Bund, und wenn ihr euch in eure Städte zurückzieht, so werde ich die Pest senden über euch, dass ihr euch dem Feinde ergebet.
26. Indem ich euch den Stab des Brotes zerbreche [das Brot selten werden lasse], dass zehn Frauen in einem Ofen Brot backen und das Brot nach dem Gewichte zurückgeben; ihr werdet essen und nicht satt werden.
27. Und wenn ihr auch dann mir noch immer nicht gehorcht und mir zuwiderhandelt,
28. So werde ich mit Grimm euch zuwiderhandeln und euch siebenfach züchtigen ob eurer Sünden.
29. Ihr werdet essen das Fleisch eurer Söhne, auch das Fleisch eurer Töchter werdet ihr essen.
30. Ich werde zerstören eure Höhen und vernichten eure Sonnenbilder und werde legen eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen; mit Abscheu werde ich euch von mir stoßen.
31. Ich werde aus euren Städten eine Wüste machen und veröden lassen eure Heiligtümer und nicht riechen eure Wohlgerüche.
32. Ich werde das Land veröden lassen, dass sich darob entsetzen eure Feinde, die darin wohnen.
33. Euch selbst aber werde ich zerstreuen unter die Völker und hinter euch her das Schwert zücken. Und ist euer Land eine Oede, und sind eure Städte eine Wüste,
34. Dann wird das Land befriedigen seine Feierjahre in der Zeit seiner Verödung, da ihr im Lande eurer Feinde seid; dann feiert das Land und befriedigt seine Feierjahre.
35. Alle die Zeit seiner Verödung soll es feiern, dafür dass es nicht in euren Feierjahren gefeiert, da ihr darin gewohnt.
36. Die Übriggebliebenen von euch — in deren Herz will ich Feigheit bringen in den Ländern ihrer Feinde, dass sie jage das Rauschen eines [vom Winde] bewegten Blattes und sie fliehen, wie auf der Flucht vor dem Schwerte, und fallen, da keiner sie verfolgt.
37. Und stürzen übereinander wie vor dem Schwerte, wo kein Verfolger ist; und ihr werdet nicht Stand halten vor euren Feinden.
38. Ihr werdet umkommen unter den Völkern, und verzehren wird euch das Land eurer Feinde.
39. Die Übriggebliebenen von euch werden hinschwinden in ihrer Schuld in den Ländern eurer Feinde, und auch durch die Vergehungen ihrer Väter mit ihnen hinschwinden.
40. Dann werden sie ihre Schuld bekennen und die Schuld ihrer Väter, dass ob des Verrates, den sie an mir begangen und auch, dass sie mir zuwider gehandelt,
41. Auch ich ihnen zuwiderhandelte und sie in das Land ihrer Feinde brachte. Wenn alsdann ihr verstocktes Herz sich demütigt und sie alsdann ihrer Schuld genugtun:
42. So werde ich gedenken meines Bundes mit Jakob und auch meines Bundes mit Isak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich gedenken, und des Landes werde ich gedenken.
43. Denn das Land wird verlassen sein von ihnen und seine Feierjahre befriedigen durch seine Verödung von ihnen; und sie werden ihrer Schuld genugtun, weil sie meine Rechte verworfen und von sich gewiesen haben meine Satzungen.
44. Auch dann, wenn sie im Lande ihrer Feinde sind, habe ich sie nicht so verworfen und nicht so verstoßen, dass ich sie völlig aufriebe und meinen Bund mit ihnen bräche; denn ich, der Herr, bin ihr Gott.
45. Gedenken will ich des Bundes mit den Vorfahren, die ich geführt aus dem Lande Ägypten vor den Augen der Völker, um ihnen ein Gott zu sein, ich, der Herr.
46. Das sind die Satzungen und Rechte und Weisungen, die der Herr gegeben hat [als Bund] zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose.

Kapitel 27

1. Der Herr redete zu Mose also:
2. Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde ausspricht, die Schätzung von Personen für den Herrn zu weihen;
3. So sei die Schätzung einer männlichen vom zwanzigsten Jahre bis zum sechzigsten Jahre — geweiht fünfzig Sekel Silber nach dem Sekel des Heiligtums.
4. Und wenn es eine weibliche ist, so ist die Schätzung dreißig Sekel.
5. Vom fünften bis zum zwanzigsten Jahre ist die Schätzung eines Männlichen zwanzig Sekel und eines Weiblichen zehn Sekel.
6. Und von einem Monat bis zum fünften Jahre ist die Schätzung eines Männlichen fünf Silber-Sekel und eines Weiblichen Schätzung drei Silber-Sekel.
7. Und von sechzig Jahren und darüber, wenn ein Männliches, so ist die Schätzung fünfzehn Sekel, und eines Weiblichen zehn Sekel.
8. Ist er zu arm für diese Schätzung, so lasse man ihn hintreten vor den Priester, und der Priester schätze ihn: nach Verhältnis dessen, wozu das Vermögen des Gelobenden ausreicht, schätze ihn der Priester.
9. Und wenn es ein Vieh ist [das er gelobt], desgleichen man dem Herrn ein Opfer darbringt; alles derart, was dem Herrn bestimmt, sei heilig.
10. Er darf es nicht vertauschen und es nicht auswechseln, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn er aber auswechselt Vieh um Vieh, so soll es und das dafür eingewechselte heilig sein.
11. Wenn er irgend ein unreines Vieh [gelobt], desgleichen man nicht zum Opfer darbringt dem Herrn, so stelle er das Vieh vor den Priester,
12. Der Priester schätze es, sei es gut oder schlecht, nach der Schätzung des Priesters, so bleibe es.
13. Und wenn er es einlöst, so füge er den fünften Teil der Schätzung hinzu.
14. Wenn jemand sein Haus dem Herrn heiligt, so schätze es der Priester, sei es gut oder schlecht, so wie es der Priester schätzt, so soll es bleiben. —
15. Wenn der Heiligende nun sein Haus löst, so füge er den fünften Teil der Schätzung an Silber dazu und es verbleibt ihm.
16. Auch wenn jemand von dem Felde seines Besitzes dem Herrn heiligt, so sei die Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat: Die Aussaat eines Homers Gerste für fünfzig Silber-Sekel.
17. Wenn er von dem Jobel-Jahre ab sein Feld heiligt, so gelte es nach dieser Schätzung.
18. Wenn er aber nach dem Jobel sein Feld heiligt, so berechnet ihm der Priester das Geld nach Verhältnis der Jahre, die noch bis zum Jobel-Jahre übrig sind, und es wird abgezogen von der Schätzung.
19. Wenn das Feld löst, der es geheiligt hat, so füge er den fünften Teil der Schätzung an Silber dazu und es verbleibt ihm.
20. Wenn er aber das Feld nicht löst, oder wenn das Feld [von der Verwaltung des Heiligtums] einem andern verkauft wurde, so kann es nicht ferner gelöst werden.
21. Denn das Feld, wenn es frei wird im Jobel, sei heilig dem Herrn wie das Feld des Bannes; dem Priester verbleibt es als seine Besitzung.
22. Und wenn er sein erkauftes Feld, das nicht zu den Feldern seines Erbbesitzes gehört, dem Herrn heiligt,
23. So berechne ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Jobel-Jahre und er gebe die Schätzung an demselben Tage, geheiligt dem Herrn.
24. Im Jobel-Jahre kommt das Feld zurück an den, von dem er es gekauft hat, dessen Erbbesitz das Land ist.
25. Alle deine Schätzung sei nach dem Sekel des Heiligtums, zwanzig Gera sei der Sekel.
26. Doch ein Erstgeborenes unter dem Vieh, das schon durch die Erstgeburt dem Herrn geweiht ist, soll keiner heiligen, sei es Stier oder Schaf, dem Herrn gehört es ohnedies.
27. Aber von unreinem Vieh kaufe er es los nach der Schätzung und füge deren fünften Teil hinzu, und wenn es nicht eingelöst wird, so werde es verkauft nach der Schätzung.
28. Jedoch alles Banngut, das jemand dem Herrn gebannt hat, von allem, was ihm gehört, sei es Mensch, Vieh oder ein Feld seines Erbbesitzes, darf nicht verkauft und nicht gelöst werden. Das Gebannte ist hochheilig dem Herrn.
29. Was an Menschen als Bann gebannt wird, kann nicht losgekauft werden, er muß sterben.
30. Und aller Zehnte des Landes, von der Saat des Bodens und von der Frucht des Baumes, gehört dem Herrn, heilig dem Herrn.
31. Wenn jemand einlöst von seinem Zehnten [der den Leviten gehört], so füge er den fünften Teil dazu.
32. Und allen Zehnten vom Rind- und Kleinvieh, alles, was unter dem Stabe vorbeizieht, das zehnte sei heilig dem Herrn.
33. Er untersuche nicht, ob es gut oder schlecht, und wechsle es nicht aus; wenn er es dennoch auswechselt, so soll es und das dafür eingewechselte heilig sein, es werde nicht gelöst.
34. Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose an die Kinder Israel entboten auf dem Berge Sinai.

Der Tanach

Der vollständige Tanach in deutscher Übersetzung