Pessachim Kapitel 7

Der Talmud, Traktat (Massechet Pessachim) in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter/Dapim

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Übersetzung

Blatt 74a

WIE BRÄT MAN DAS PESAḤOPFER? MAN NEHME EINEN BRATSPIESS AUS [HOLZ VOM] GRANATAPFELBAUM UND STECKE IHN IN DAS MAUL BIS DURCH DEN AFTER, UND DIE UNTERSCHENKEL UND DAS EINGEWEIDE LEGE MAN HINEIN SO R. JOSE DER GALILÄER. R. AQIBA SAGTE: DIES IST JA EINE ART DES KOCHENS1; VIELMEHR HÄNGE MAN SIE VON AUSSEN AN. MAN DARF DAS PESAḤOPFER WEDER AN EINEM [EISERNEN] SPIESSE NOCH AUF EINEM ROSTE BRATEN. R. ÇADOQ ERZÄHLTE: EINST SAGTE R. GAMLIÉL ZU SEINEM KNECHTE TABI: GEH UND BRATE UNS DAS PESAḤOPFER AUF DEM ROST.

GEMARA. Sollte man doch einen aus Metall nehmen!?

Da ein solcher durch die Erhitzung eines Teiles ganz erhitzt wird, würde es durch den Spieß gebraten werden, und der Allbarmherzige sagt:2 am Feuer gebraten, nicht aber durch etwas anderes gebraten.

Sollte man doch einen aus Dattelpalmholz nehmen!?

Da ein solcher Zellen hat und Wasser ausschwitzt, würde es Gekochtem gleichen.

Sollte man doch einen aus [Holz von] Feigenbaum nehmen!?

Da ein solcher markig ist und Wasser ausschwitzt, würde es Gekochtem gleichen.

Sollte man doch einen aus Eichenholz, aus [Holz vom] Johannisbrotbaum oder aus Sykomorenholz nehmen!?

Da solche Knoten haben, schwitzen sie Wasser3 aus.

Einer aus [Holz vom] Granatapfelbaum hat ja ebenfalls Knoten!?

Dessen Knoten sind glatt. Wenn du aber willst, sage ich: [man verwende] einen einjährigen Trieb, der keine Knoten hat.

Er hat ja aber Schnittstellen4!?

Die Schnittstellen ragen nach außen.

Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagte, wie ein Holzspieß nicht verbrannt5 wird, so werde auch ein Metallspieß nicht erhitzt. Man entgegnete ihm: Dieser wird, wenn ein Teil desselben erhitzt wird, vollständig erhitzt, jener aber wird, wenn ein Teil desselben erhitzt wird, nicht vollständig erhitzt.

UND DIE UNTERSCHENKEL etc. LEGE MAN etc. Es wird gelehrt: R. Jišma͑él nannte es Tuch, »Tuch«5, R. Tryphon nannte es »rumpfgebratenes Böckchen«. Die Rabbanan lehrten: Welches heißt ein rumpfgebratenes Böckchen, das man in der Jetztzeit am Pesaḥabend nicht essen darf’? Wenn man es im ganzen brät; ist ein Glied davon abgeschnitten worden, ist ein Glied davon geschmort worden, so heißt es nicht mehr rumpfgebraten.

Wenn es schon, falls ein Glied abgeschnitten worden ist, selbst damit gebraten, nicht mehr rumpfgebraten heißt, um wieviel weniger, wenn es geschmort worden ist!? R. Šešeth erwiderte: Wenn man es [am Rumpfe] haftend geschmort hat.

Rabba sagte: Die Füllung6 ist erlaubt. Abajje sprach zu ihm: Sie saugt ja Blut auf!? Dieser erwiderte: Wie sie es aufsaugt, so stößt sie es aus. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Die Unterschenkel und das Eingeweide lege man hinein. Doch wohl aus dem Grunde, weil wir sagen, wie sie [das Blut] aufsaugen, stoßen sie es aus.

Hierbei ist es anders: da es

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einen Schlachtschnitt hat, wo das Blut abfließt, so fließt es mit ab.

Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Das Herz reiße man auf und lasse das Blut heraus; hat man es nicht aufgerissen, so reiße man es nach dem Kochen auf, und es ist erlaubt. Doch wohl aus dem Grunde, weil wir sagen, wie es [das Blut] aufsaugt, stoße es es aus.

Anders ist das Herz, da es glatt7 ist.

Dem ist aber nicht so, als Rabin der Greis einst für Rabh eine junge Taube [in Teig] wickelte, sprach er zu ihm: Wenn die Teigkruste schmeckt, gib sie mir, und ich werde sie essen!?

Dieser war aus feinem Mehl, das porös8 ist.

Aber einst kam ja Raba zum Exilarchen, und als man für ihn eine Ente [in Teig] wickelte, sprach er: Würde ich nicht gesehen haben, dass er klar wie ein blanker Zuz9 ist, würde ich davon nicht gegessen haben. Wozu brauchte er nun, wenn du sagst, wie es das Blut aufsaugt, stoße es es aus, klar gewesen zu sein, es sollte ja auch nicht klar [erlaubt] sein!?

Dieser war aus einfachem Mehl und nicht porös. Daher ist es bei feinem Mehl erlaubt, einerlei ob es rötlich ist oder nicht; bei einfachem Mehl nur dann, wenn es klar wie ein blanker Zuz ist, sonst aber verboten; bei anderen Mehlarten verboten, wenn es rötlich ist, und erlaubt, wenn es nicht rötlich ist. Die Füllung ist, nach dem sie verboten ist, es auch dann, wenn die Offnung sich unten befindet, und nach dem sie erlaubt ist, es auch dann, wenn sie sich oben befindet. Die Halakha ist, die Füllung ist erlaubt, auch wenn die Offnung sich oben befindet.

Über Fleischschnitten, Hoden und Blutgefäße10 streiten R. Aḥa und Rabina. In der ganzen Tora ist R. Aḥa erschwerender und Rabina erleichternder Ansicht, und die Halakha ist wie Rabina, erleichternd; bei diesen drei Dingen aber ist R. Aḥa erleichternder und Rabina erschwerender Ansicht, und die Halakha ist wie R. Aḥa, erleichternd. Wenn man eine gerötete11 Fleischschnitte abschneidet und salzt, ist sie sogar für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße, ist sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über [das Braten] auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf. Die Halakha ist: sie saugen es auf. Dasselbe gilt auch von den Hoden in der Haut: wenn man sie abschneidet und salzt, sind sie auch für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße, sind sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über [das Braten] auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf. Dasselbe gilt auch von den Blutgefäßen: wenn man sie abschneidet und salzt, sind sie auch für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße mit dem Schlachtschnitte nach unten, sind sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über das Braten auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf. Die Halakha ist: sie saugen es auf.

Ist die Fleischschnitte gerötet, so ist der Essig12 verboten, ist sie nicht gerötet, so ist er erlaubt. Rabina sagte, er sei verboten, auch wenn sie nicht gerötet ist, denn es ist nicht möglich, dass sich darin keine Blutteilchen befinden. Mar, der Sohn Amemars, sprach zu R.Aši: Mein Vater pflegte ihn zu schlürfen. Manche sagen, R. Aši selbst pflegte ihn zu schlürfen. Mar, der Sohn Amemars, sprach zu R.Aši: Mein Vater pflegte in den Essig, in den er [Fleisch] einlegte, nicht einmal wiederum einzulegen13.

Womit ist dieser anders als schwacher Essig, in den man einlegen darf!?

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In diesem ist noch die Schärfe der Frucht enthalten, in jenem ist die Schärfe der Frucht nicht mehr enthalten.

MAN DARF DAS PESAḤOPFER WEDER etc. BRATEN. Ein Tatfall zur Widerlegung14!?

[Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Ist der Rost durchlocht15, so ist er erlaubt; hierzu erzählte R. Çadoq, dass R. Gamliél einst zu seinem Knechte Tabi sagte: Geh und brate uns das PESAḤopfer auf einem durchlochten Roste.

R. Ḥenana b. Idi fragte R. Ada b. Ahaba: Wie ist es, wenn man einen Ofen mit Schalen von Ungeweihtem geheizt, ihn ausgerafft und in diesem Brot gebacken hat, nach demjenigen, nach dem es16 verboten ist? Dieser erwiderte: Das Brot ist erlaubt. Jener entgegnete: R. Ḥenana der Greis sagte ja aber im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans, dass, wenn man einen Ofen geheizt, ausgerafft und darin das Pesaḥopfer gebraten hat, dies nicht »am Feuer gebraten« heiße, weil es zweimal17 am Feuer gebraten heißt. Also nur da, weil der Allbarmherzige es durch die Wiederholung [der Worte] am Feuer gebraten bekundet, wo dies aber nicht der Fall ist, heißt auch dies »am Feuer gebraten!? Dieser erwiderte: Der Allbarmherzige bekundete es da, und man folgere hiervon. Wenn du aber willst, sage ich: nur da aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige [die Worte] am Feuer gebraten wiederholt hat, denn, wenn der Allbarm herzige [die Worte] am Feuer gebraten nicht wiederholt hätte, könnte man glauben, auch ausgerafft heiße es »am Feuer gebraten«, da es auf das Feuer ankommt; hierbei aber kommt es auf das verbotene Holz an, und dieses ist ja nicht mehr vorhanden.

Die Rabbanan lehrten: [Über den Fall,] wenn man [das Pesaḥopfer] geschnitten18 und auf Kohlen gelegt hat, sagte Rabbi: Ich sage, dies heiße »am Feuer gebraten«. R. Aḥadboj b. Ami wies R. Ḥisda auf einen Widerspruch hin: Kann Rabbi denn gesagt haben, Kohlen gelten als Feuer, dem widersprechend wird ja gelehrt:19 am Feuer verbrannt; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn am Feuer verbrannt, woher dies von dem Falle, wenn an einer Kohle, heißer Asche, brennendem Kalk, brennendem Gips und jeder anderen vom Feuer kommenden Sache, was auch am Feuer erhitztes Wasser einschließt? Es heißt zweimal verbrannt, einschließend. Nur weil der Allbarmherzige dies durch die Wiederholung [des Wortes] verbrannt einschließt, hätte es aber der Allbarmherzige durch die Wiederholung [des Wortes] verbrannt nicht eingeschlossen, so würden Kohlen nicht als Feuer gelten!? Dieser erwiderte: Holzkohlen brauchen durch einen Schriftvers nicht eingeschlossen zu werden, es ist nur wegen metallischer Kohlen nötig.

Gelten denn Metallkohlen nicht als Feuer, von der [hurenden] Priesterstochter heißt es ja:20 sie soll im Feuer verbrannt werden, und hierzu sagte R.Mathna, dass man für sie eine Bleistange [schmolz]21!? Anders ist es da; die Schrift sagt: sie soll im Feuer verbrannt werden, und [das Wort] verbrannt schließt jede durch das Feuer entstehende Verbrennungsart ein.

Um so mehr durch wirkliches Feuer, so sollte man sie doch mit Reisigbündeln umgeben und verbrennen!?

Es ist durch [das Wort] Verbrennen zu folgern, dass auch bei den Söhnen Ahrons22 gebraucht wird; wie es da eine Verbrennung der Seele bei Erhaltung des Körpers23 war, ebenso auch hierbei eine Verbrennung der Seele bei Erhaltung des Körpers.

Sollte man doch für sie kochendes Wasser herrichten!?

Wegen einer Lehre R. Naḥmans: Die Schrift sagt:24 du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst, wähle für ihn einen leichten Tod.

Wozu ist, wo wir die Lehre R. Naḥmans haben, die Wortanalogie nötig!?

Ich will dir sagen: wenn nicht die Wortanalogie, könnte man glauben, die Verbrennung der Seele bei Erhaltung des Körpers gelte nicht als Verbrennung, wegen der Lehre R. Naḥmans aber nehme man recht viele Reisigbündel, damit der Tod schnell eintrete, so lehrt er uns.

Wozu heißt es demnach: im Feuer!?

Dies schließt Bleierz25 aus.

R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Ist denn überall, wo es »im Feuer verbrennen« heißt, jede durch das Feuer entstehende Verbrennungsart einbegriffen, auch von den zu verbrennenden [Opfer-]Farren heißt es ja: 26 er verbrenne ihn auf Holzscheiten im Feuer, und es wird gelehrt, nur im Feuer, nicht aber in brennendem Kalk oder brennendem Gips!? Dieser erwiderte: Ist es denn gleich: da heißt es zuerst im Feuer und nachher soll sie verbrannt werden, was jede durch das Feuer entstehende Verbrennungsart einschließt, hierbei aber heißt es: er verbrenne ihn auf Holzscheiten im Feuer, [das Wort] Feuer am Schlusse, und dies besagt: nur durch Feuer und nichts anderes.

Aber auch hierbei steht ja [das Wort] verbrennen am Schluss,

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denn es heißt:27 an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden!?

Ich will dir sagen: dieses verbrennen ist für folgende Lehre nötig: Soll er verbrannt werden, auch wenn da keine Asche vorhanden ist; soll er verbrannt werden, auch wenn der größere Teil vom Feuer erfaßt worden ist28.

Rabina erklärte: Lies29 beide30 in Verbindung: Am Feuer verbrannt; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn am Feuer oder an einer Kohle verbrannt, woher dies von dem Falle, wenn an heißer Asche, brennendem Kalk, brennendem Gips und jeder anderen vom Feuer kommenden Sache, was auch am Feuer erhitztes Wasser einschließt? Es heißt zweimal verbrannt, einschließend.

Raba wies auf einen Widerspruch hin: Kann Rabbi denn gesagt haben, Kohlen gelten als Feuer, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: 31 Kohlen, man könnte glauben, verglimmende, so heißt es32 Feuer; unter Feuer könnte man eine Feuerflamme verstehen, so heißt es Kohlen; wie ist dies zu erklären? Er hole von den glühenden. Kohlen gelten also nicht als Feuer!?

Ich will dir sagen: diese Lehre widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, unter Kohlen könnte man verglimmende verstehen, wonach glühende Kohlen als Feuer gelten, dagegen heißt es im Schlußsatze: unter Feuer könnte man eine Feuerflamme verstehen, so heißt es Kohlen, wonach auch glühende nicht als Feuer gelten!? R. Šešeth erwiderte: Er meint es wie folgt: Kohlen, man könnte glauben, sowohl verglimmende als auch glühende, so heißt es Feuer; unter Feuer könnte man eine Feuerflamme verstehen, so heißt es Kohlen; wie ist dies zu erklären? Er hole von den glühenden. Immerhin gelten Kohlen nicht als Feuer, somit widerspricht dies ja der Ansicht Rabbis!? Abajje erwiderte: Erkläre es wie folgt: Kohlen, man könnte glauben verglimmende und nicht glühende33, so heißt es Feuer; unter Feuer könnte man verstehen, er dürfe entweder eine Feuerflamme oder Kohlen holen, so heißt es Kohlen; wie ist dies zu erklären? Er hole von den glühenden. Raba sprach: Wieso kann man entweder Kohlen oder eine Feuerflamme holen, ist denn eine Feuerflamme ohne Kohlen möglich!?

Wenn man eine Sache mit Öl bestreicht und sie anzündet.

Wozu ist denn wegen eines solchen Falles ein Schriftvers nötig, wenn man solches nicht einmal für einen König aus Fleisch und Blut tut, um wieviel weniger für den König der Könige, den Heiligen, gepriesen sei er!? Vielmehr, sagte Raba, erkläre man es wie folgt: Kohlen, man könnte glauben verglimmende und nicht glühende, so heißt es Feuer; unter Feuer könnte man verstehen, die Hälfte Kohle und die Hälfte Feuerflamme34, sodaß es, bis ganz Kohle ist, so heißt es:35 er nehme eine Pfanne voll Feuerkohlen vom Altar, schon beim Nehmen müssen es Kohlen sein. Sie fragten: Heißt es Omemoth36 oder Omemoth? R. Jiçḥaq erwiderte:37 Zedern verdunkeln [ämemahu] ihn nicht im Garten Gottes.

BERÜHRTE [DAS PESAḤOPFER] DEN TON38 DES OFENS, SO KRATZE MAN DIESE STELLE AB; TROPFTE VON SEINEM SAFTE AUF DEN TON UND VON DIESEM ZURÜCK [AUF DAS PESAḤOPFER], SO ENTFERNE MAN DIESE STELLE39; TROPFTE ETWAS VON SEINEM SAFTE AUF MEHL, SO HEBE MAN DIESE STELLE AB. HAT MAN ES MIT Öl VON HEBE BESTRICHEN, SO DÜRFEN SIE, WENN ES EINE GE— SELLSCHAFT VON PRIESTERN IST, ES ESSEN, WENN ABER VON JISRAÉLITEN, SO MUSS MAN, WENN ES ROH IST, ES ABSPÜLEN, UND WENN SCHON GEBRATEN, DAS ÄUSSERE WEGSCHÄLEN. HAT MAN ES MIT Öl VOM ZWEITEN ZEHNTEN BESTRICHEN, SO KANN MAN VON DEN MITGLIEDERN DER GESELLSCHAFT KEINEN ERSATZ VERLANGEN, WEIL MAN IN JERUSALEM DEN ZWEITEN ZEHNTEN NICHT AUSLÖSEN DARF.

GEMARA. Es wurde gelehrt: Heißes in Heißes40 ist nach aller Ansicht verboten, Kaltes in Kaltes ist nach aller Ansicht erlaubt, [kommt aber]

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Heißes in Kaltes oder Kaltes in Heißes, so hat, wie Rabh sagt, das Obere, und wie Šemuél sagt, das Untere gesiegt41.

Wir haben gelernt: Tropfte von seinem Safte auf den Ton und von diesem zurück [auf das Pesaḥopfer], so entferne man diese Stelle. Der Fragende glaubte, auf den kalten Ton. Allerdings muß man nach Rabh, welcher sagt, das Obere siege, diese Stelle entfernen, denn der Saft erhitzt den Ton, dann erhitzt der Ton den Saft, und wenn der Saft auf das Pesaḥopfer kommt, wird es durch die Hitze des Tones gebraten, und der Allbarmherzige sagt:42 am Feuer gebraten, nicht aber an etwas anderem gebraten; weshalb aber braucht man nach Šemuél, welcher sagt, das Untere siege, diese Stelle zu entfernen, wenn der Ton kalt ist, kühlt er ja den Saft ab!?

Wie R. Jirmeja im Namen Šemuéls erklärt hat, wenn das Mehl heiß ist, ebenso auch hierbei, wenn der Ton heiß ist.

Wir haben gelernt: Tropfte etwas von seinem Safte auf Mehl, so hebe man diese Stelle ab. Der Fragende glaubte, auf kaltes Mehl. Allerdings muß man nach Rabh, welcher sagt, das Obere siege, diese Stelle abheben, denn [der Saft] erhitzt das Mehl ringsum, dann erhitzt das Mehl [den Saft], somit wird der Saft durch die Hitze des Mehls gebraten, und der Allbarmherzige sagt: am Feuer gebraten, nicht aber an etwas anderem gebraten; weshalb aber braucht man nach Šemuél, welcher sagt, das Untere siege, diese Stelle abzuheben, wenn das Mehl kalt ist, kühlt es ja!? R. Jirmeja erwiderte im Namen Šemuéls: Wenn das Mehl heiß ist.

Wir haben gelernt: Hat man es mit Öl von Hebe bestrichen, so dürfen sie, wenn es eine Gesellschaft von Priestern ist, es essen, wenn aber von Jisraéliten, so muß man, wenn es roh ist, es abspülen, und wenn schon gebraten, das Außere wegschälen. Allerdings genügt nach Rabh, welcher sagt, das Obere siege, das Wegschälen, weil das obere [Öl] kalt ist; wieso aber genügt nach Šemuél, welcher sagt, das Untere siege, das Wegschälen, [das Opfer] ist ja heiß und saugt [das Öl] ein, und es sollte ganz verboten sein!?

Anders ist das Bestreichen, es wirkt nur minimal. Übereinstimmend mit Šemuél wird gelehrt: Heißes in Heißes ist verboten, ebenso ist es verboten, wenn man Kaltes in Heißes tut; tut man Heißes in Kaltes oder Kaltes in Kaltes, so spüle man es ab.

Wieso genügt, wenn Heißes in Kaltes, das Abspülen: da es vor dem Abkühlen warm ist, so ist es ja nicht möglich, dass es nicht etwas einsaugt, somit sollte man es doch wenigstens abschälen müssen!?

Lies vielmehr: wenn Heißes in Kaltes, so schäle man es ab, wenn Kaltes in Kaltes, so spüle man es ab.

Ein Anderes lehrt: Wenn kochendes Fleisch in kochende Milch kommt, oder wenn kaltes in heiße kommt, so ist es verboten; wenn aber heißes in kalte oder kaltes in kalte, so spüle man es ab.

Wieso genügt, wenn heißes in kalte, das Abspülen: da es vor dem Abkühlen warm ist, so ist es ja nicht möglich, dass es nicht etwas einsaugt, somit sollte man es doch wenigstens abschälen müssen!?

Lies vielmehr: wenn heißes in kalte, schäle man es ab, wenn kaltes in kalte, so spüle man es ab.

Der Meister sagte: Wenn kaltes in kalte, so spüle man es ab. R. Hona sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man es nicht gesalzen hat, hat man es aber gesalzen, so ist es verboten, denn Šemuél sagte, Gesalzenes gleiche Kochendem, und [in Essig] Eingelegtes gleiche Gekochtem. Raba sagte: Das, was Šemuél gesagt hat, Gesalzenes gleiche Kochendem, bezieht sich nur auf den Fall, wenn es nicht mit dem Salze gegessen43 wird, nicht aber, wenn es mit dem Salze gegessen wird.

Einst fiel eine junge Taube44 in einen Krug mit Ouarkbrei, und R. Ḥenana, der Sohn Rabas, aus Paršunja erlaubte ihn45. Da sprach Raba:

Wer außer R. Ḥenana, dem Sohne Rabas, aus Paršunja, der ein sehr bedeutender Mann ist, ist so weise, solches zu erlauben. Er sagt nämlich, die Lehre Šemuéls, Gesalzenes gleiche Kochendem, gelte nur von dem Falle, wenn es nicht mit dem Salze gegessen wird, dieser aber wird mit dem Salze gegessen. Dies gilt jedoch nur von Rohem, Gebratenes aber benötigt des Abschälens. Ferner gilt dies nur dann, wenn es keine Spältchen hat, hat es aber Spältchen, ist es ganz verboten. Ferner ist es auch verboten, wenn es gewürzt ist.

Rabh sagte: Brät man fettes Fleisch von Geschlachtetem zusammen46

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mit magerem von Aas, so ist es verboten, weil sie voneinander den Duft einsaugen. Levi sagte, selbst wenn man mageres Fleisch von Geschlachtetem zusammen mit fettem von Aas brät, sei es erlaubt, weil es nichts weiter als ein Duft ist, und der Duft ist nichts. Levi traf beim Exilarchen eine Entscheidung bei einem Böckchen mit einem Schweine47.

Man wandte ein: Man darf nicht zwei Pesaḥopfer zusammen braten, wegen der Vermischung. Doch wohl wegen der Vermischung des Geschmackes48; somit ist dies ein Einwand gegen Levi!?

Nein, sie könnten miteinander vertauscht werden. Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er: selbst ein Böckchen mit einem Lämmchen. Erklärlich ist es, dass er selbst ein Böckchen mit einem Lämmchen lehrt, wenn du sagst, weil diese selbst mit einander vertauscht werden könnten, welchen Unterschied gibt es aber zwischen einem Böckchen mit einem Lämmchen und einem Böckchen mit einem Böckchen, wenn du sagst, wegen der Vermischung des Geschmackes!?

Es ist also nur deshalb verboten, weil sie selbst miteinander vertauscht werden könnten, während die Vermischung des Geschmackes erlaubt ist, somit wäre dies ja eine Widerlegung Rabhs!? R. Jirmeja erwiderte: Hier wird vom Braten in zwei Töpfen gesprochen.

In zwei Töpfen, wie kommst du49 darauf!?

Sage vielmehr: wie50 in zwei Töpfen. Er meint es wie folgt: man darf nicht zwei Pesaḥopfer zusammen braten, wegen der Vermischung, nämlich der Vermischung des Geschmackes, und sogar wie in zwei Töpfen, wo eine Vermischung des Geschmackes nicht zu berücksichtigen ist, ist es verboten, weil sie selbst mit einander vertauscht werden könnten, selbst ein Böckchen und ein Lämmchen.

R. Mari sagte: Hierüber streiten Tannaím: Wenn jemand warmes Brot aus dem Ofen nimmt und es auf ein Faß mit Wein von Hebe legt, so ist es nach R. Meír verboten und nach R. Jehuda erlaubt; R. Jose erlaubt das Weizenbrot und verbietet das Gerstenbrot, weil die Gerste [den Duft] einsaugt. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, der Duft sei unwesentlich, und einer ist der Ansicht, der Duft sei wesentlich. Nach Levi [streiten] hierüber die Tannaím entschieden, aber [streiten] die Tannaím hierüber auch nach Rabh?

Rabh kann dir erwidern: alle stimmen überein, der Duft sei wesentlich, denn hierzu wurde gelehrt: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des Reš Laqiš: Bei warmem Brote auf einem offenen Fasse stimmen alle überein, dass es verboten sei, bei kaltem Brote auf einem verspundeten Fasse stimmen alle überein, dass es erlaubt sei, sie streiten nur über warmes Brot auf einem verspundeten Fasse und über kaltes Brot auf einem offenen Fasse. Unser Fall aber gleicht dem Falle vom warmen Brote auf einem offenen Fasse.

R.Kahana, der Sohn R. Ḥenana des Greises, lehrte: Brot, das man mit einem Braten zusammen in einem Ofen gebacken hat, darf man nicht mit Quarkbrei essen. Einst wurde ein Fisch zusammen mit Fleisch51 gebraten, und Raba aus Parziaqa verbot, ihn mit Quarkbrei zu essen. Mar b. R. Aši sagte: Einen solchen darf man sogar mit Salz nicht essen, weil dies wegen üblen Geruches und Aussatzes52 schädlich ist.

FÜNF DINGE WERDEN IN UNREINHEIT DARGEBRACHT, JEDOCH NICHT IN UNREINHEIT GEGESSEN: DIE SCHWINGEGARBE, DIE ZWEI BROTE53, DAS SCHAUBROT54, DIE GEMEINDE-HEILSOPFER UND DIE ZIEGENBÖCKE DES NEUMONDS55. DAS IN UNREINHEIT DARGEBRACITE PESAḤOPFER WIRD AUCH IN UNREINHEIT GEGESSEN, DENN ES WIRD JA VON VORNHEREIN NUR ZUM ESSEN DARGEBRACHT.

GEMARA. Was schließt [die Zahl] »fünf« aus?

Dies schließt das Festopfer56 des fünfzehnten aus; man könnte nämlich glauben, dass dieses, da es ein Opfer der ganzen Gemeinde und eine Zeit dafür festgesetzt ist, die Unreinheit verdränge, so lehrt er uns, dass dieses, da es nachträglich während der sieben Tage [des Festes] dargebracht werden kann, den Šabbath nicht verdränge, und da es den Šabbath nicht verdrängt, so verdrängt es auch die Unreinheit nicht.

Sollte er auch die Ziegenböcke der Feste mitzählen!?

Er zählt ja die Gemeinde-Heilsopfer mit57.

Demnach sollte er auch die Ziegenböcke des Neumonds nicht mitzählen, da er die Gemeinde-Heilsopfer mitzählt58!?

Ich will dir sagen, die Ziegenböcke des Neumonds müssen besonders aufgezählt werden;

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man könnte glauben, [diese nicht,] da bei ihnen [das Wort] »Fest« nicht gebraucht wird, so lehrt er uns, dass auch der Neumond »Fest« heiße. Dies nach Abajje, denn Abajje sagte: Der. Tamuz jenes Jahres59 war vollzählig60, denn es heißt61 er hat ein Fest gegen mich ausgerufen, dass man meine Jünglinge zermalme.

Sie werden also alle aus [dem Worte] »Fest« gefolgert; woher dies?

Die Rabbanan lehrten:62 Da sagte Moše die Festzeiten des Herrn was lehrt dies? Wir wissen es63 nur vom beständigen Opfer und vom Pesaḥopfer, bei denen es zur Zeit heißt: zur Zeit, auch am Šabbath, zur Zeit, auch in Unreinheit; woher dies auch von anderen Gemeindeopfern? Es heißt:64 diese sollt ihr dem Herrn an eueren Festzeiten herrichten. Woher wissen wir, auch die Schwingegarbe, und was damit dargebracht wird, die zwei Brote, und was damit dargebracht wird, einzuschließen? Es heißt: da sagte Moše den Kindern Jisraél die Festzeiten des Herrn; die Schrift bestimmte eine Festzeit für sie alle.

Wozu braucht dies von allen [besonders gesagt zu werden]?

Dies ist nötig; würde der Allbarmherzige es nur vom beständigen Opfer geschrieben haben, so könnte man glauben, nur das beständige Opfer, weil es beständig ist und vollständig dargebracht wird, nicht aber das Pesaḥpfer, so lehrt er uns. Würde der Allbarmherzige es nur vom Pesaḥopfer geschrieben haben, [so könnte man glauben,] nur das Pesaḥopfer, [dessen Unterlassung] mit der Ausrottung belegt ist, nicht aber das beständige Opfer, [dessen Unterlassung] nicht mit der Ausrottung belegt ist, so lehrt er uns. Würde der Allbarmherzige es nur von diesen beiden geschrieben haben, so könnte man glauben, nur diese, weil sie eine erschwerende Seite haben, das beständige Opfer ist beständig und wird vollständig dargebracht, und [die Unterlassung] des Pesaḥopfers ist mit der Ausrottung belegt, nicht aber andere Gemeindeopfer; daher schrieb der Allbarmherzige: diese sollt ihr dem Herrn an eueren Festzeiten herrichten. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: diese sollt ihr dem Herrn an eueren Festzeiten herrichten, so könnte man glauben, nur andere Gemeindeopfer, die zur Sühne dargebracht werden, nicht aber die Schwingegarbe und die zwei Brote, die nicht zur Sühne dargebracht werden, sondern nur Erlaubnis erwirken65 sollen, so lehrt er uns. Und würde der Allbarmherzige es nur von der Schwingegarbe und den zwei Broten geschrieben haben, so könnte man im Gegenteil glauben, nur die Schwingegarbe und die zwei Brote, die so bedeutend sind, dass sie Erlaubnis erwirken, nicht aber jene, so lehrt er uns.

Sie glaubten, nach aller Ansicht werde für die Gemeinde die Unreinheit nur verdrängt66, wonach das Stirnblatt67 zur Wohlgefälligmachung [des Opfers] erforderlich ist, denn außer R. Jehuda gibt es keinen Tanna, der der Ansicht wäre, die Unreinheit werde für die Gemeinde aufgehoben68. Es wird nämlich gelehrt: Das Stirnblatt macht [das Opfer] wohlgefällig, einerlei ob es an [des Hochpriesters] Stirn ist oder nicht

so R. Šimo͑n; R. Jehuda sagt, ist es an seiner Stirn, mache es [das Opfer] wohlgefällig, ist es nicht an seiner Stirn, mache es [das Opfer] nicht wohlgefällig. R. Šimo͑n sprach zu ihm: Vom Hochpriester am Versöhnungstage ist ja zu beweisen: es ist dann nicht an seiner Stirn69, dennoch macht es [das Opfer] wohlgefällig!? Dieser erwiderte: Laß den Versöhnungstag, an dem für die Gemeinde die Unreinheit aufgehoben wird. Demnach ist R. Šimo͑n der Ansicht, die Unreinheit werde für die Gemeinde nur verdrängt. Ferner sind alle der Ansicht, das Stirnblatt mache die Speiseteile70 nicht wohlgefällig, denn außer R. Elie͑zer gibt es keinen Tanna, der der Ansicht wäre, das Stirnblatt mache die Speiseteile wohlgefällig. Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer sagt, das Stirnblatt mache die Speiseteile wohlgefällig; R. Jose sagt, das Stirnblatt mache die Speiseteile nicht wohlgefällig.

Es ist anzunehmen, dass unsere Mišna nicht die Ansicht R. Jehošua͑s vertritt, denn es wird gelehrt:71 Du sollst deine Brandopfer herrichten, das Fleisch und das Blut. R. Jehošua͑ sagte: Ohne Blut kein Fleisch72 und ohne Fleisch kein Blut73. R. Elie͑zer sagte: Das Blut [ist brauchbar], auch wenn das Fleisch nicht vorhanden ist, denn es heißt:74 das Blut deiner Schlachtopfer soll ausgegossen werden; wie aber halte ich aufrecht [den Schriftvers]: du sollst deine Brandopfer herrichten, das Fleisch und das Blut? Dies besagt, dass, wie das Blut geschüttet ebenso auch das Fleisch geworfen werde; zwischen der Rampe und dem Altar befand sich nämlich ein kleiner Zwischenraum75.

Und R. Jehošua͑, es heißt ja: das Blut deiner Schlachtopfer soll ausgegossen werden!?

Er kann dir erwidern: gleich darauf folgt ja: das Fleisch sollst du essen76.

Wozu sind beide Schriftverse nötig!?

Einer [spricht] vom Brandopfer

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und der andere vom Heilsopfer. Und beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur vom Brandopfer geschrieben haben, so könnte man glauben, weil es beim Brandopfer strenger ist, indem es vollständig dargebracht wird, nicht aber gelte dies vom Heilsopfer, das nicht streng ist.

Und würde der Allbarmherzige es nur vom Heilsopfer geschrieben haben, so könnte man im Gegenteil glauben, weil es bei diesem zwei Verzehrungen77 gibt, nicht aber gelte dies vom Brandopfer, bei dem es keine zwei Verzehrungen gibt. Daher lehrt er [beide].

Und R. Elie͑zer, es heißt ja: das Fleisch sollst du essen!?

Er kann dir erwidern: jener deutet darauf, dass das Fleisch nicht eher zum Essen erlaubt ist, als bis das Blut gesprengt worden ist.

Demnach kann ja der ganze [Schriftvers] darauf deuten; woher dass das Blut auch ohne Fleisch [tauglich ist]!?

Er kann dir erwidern: demnach sollte ja der Allbarmherzige zuerst schreiben: das Fleisch sollst du essen, und nachher: das Blut deiner Schlachtopfer soll ausgegossen werden, wie es auch vorher heißt: du sollst deine Brandopfer herrichten, das Fleisch und das Blut; wenn aber der Allbarmherzige zuerst vom Blute der Opfer spricht, so ist hieraus zu entnehmen, dass das Blut auch ohne Fleisch [tauglich ist], und ebenso ist hieraus zu entnehmen, dass das Fleisch nicht eher zum Essen erlaubt ist, als bis das Blut gesprengt worden ist.

[Woher weiß] R. Jehošua͑, dass das Fleisch nicht eher zum Essen erlaubt ist, als bis das Blut gesprengt worden ist!?

Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn die Opferteile, die, wenn nicht vorhanden, kein Hindernis78 bilden, ein Hindernis bilden, wenn sie vorhanden79 sind, um wieviel mehr bildet das Blut, das, auch nicht vorhanden, ein Hindernis bildet, ein Hindernis, wenn es vorhanden ist.

Und R. Elie͑zer!?

Die Schrift bemüht sich auch, das zu schreiben, was durch einen Schluß vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern wäre.

Und R. Jehošua͑!?

Was daraus zu deuten ist, deute man.

Es ist nun anzunehmen, dass unsere Mišna nicht die Ansicht R. Jehošua͑s vertritt, denn wieso könnte man nach seiner Ansicht, dass beides80 erforderlich sei, und dass ferner das Stirnblatt die Speiseteile nicht wohlgefällig mache, [das Opfer] in Unreinheit darbringen!?

Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht R. Jehošua͑s, denn er ist der Ansicht, das Stirnblatt mache die Opferteile81 wohlgefällig.

Einleuchtend ist dies hinsichtlich der Schlachtopfer, die Opferteile haben, wie ist es aber hinsichtlich der Schwingegarbe und der zwei Brote, die keine Opferteile82 haben, zu erklären!?

Ich will dir sagen: nur von den Schlachtopfern sagt R. Jehošua͑, beides sei erforderlich, nicht aber von den Speisopfern.

Sagt er es etwa nicht von den Speisopfern, wir haben ja gelernt, dass, wenn das Zurückbleibende83 unrein geworden oder abhanden gekommen ist, [das Opfer] nach der Ansicht84 R. Elie͑zers tauglich und nach der Ansicht R. Jehošua͑s untauglich sei!?

Nach seiner Ansicht und nicht nach seiner Ansicht; nach der Ansicht R. Jehošua͑s, dass beides erforderlich sei, und nicht nach der Ansicht R. Jehošua͑s, denn R. Jehošua͑ sagt dies nur von Schlachtopfern und nicht von Speisopfern, und dieser Tanna sagt dies auch von Speisopfern.

Wer ist der Tanna, der seiner Ansicht ist und noch erschwerender als er!? Ferner wird ja gelehrt: R. Jose sagte: Mir leuchtet die Ansicht R. Elie͑zers bei Speisopfern und Schlachtopfern ein, und die Ansicht R. Jehošua͑s bei Schlachtopfern und Speisopfern85. Die Ansicht R. Elie͑zers bei Schlachtopfern, denn er sagt, das Blut [sei tauglich] auch ohne Fleisch. Die Ansicht R. Jehošua͑s bei Schlachtopfern, denn er sagt, ohne Blut kein Fleisch und ohne Fleisch kein Blut. Die Ansicht R. Elie͑zers bei Speisopfern, denn er sagt, die Handvoll [sei tauglich] auch wenn Zurückbleibendes nicht mehr da ist. Die Ansicht R. Jehošua͑s bei Speisopfern, denn er sagt, ohne Handvoll kein Zurückbleibendes und ohne Zurückbleibendes keine Handvoll.

Vielmehr R. Jehošua͑ ist der Ansicht, das Stirnblatt mache [die Opferteile] und die Speiseteile wohlgefällig.

Wieso ist es86 demnach nach der Ansicht R. Jehošua͑s untauglich!?

— Dies bezieht sich auf den Fall, wenn das Zurückbleibende abhanden gekommen oder verbrannt worden ist.

Demnach gilt der Fall vom Unreinwerden nur nach R. Elie͑zer, und nach diesem ist es ja selbstverständlich: wenn es nach R. Elie͑zer tauglich ist, falls das Zurückbleibende abhanden gekommen oder verbrannt worden ist, wo es nicht mehr vorhanden ist, um wieviel mehr, wenn es unrein geworden ist, wo es noch vorhanden ist!? Doch wohl nach R.Jehošua͑, und er lehrt, es sei untauglich. Ferner wird ja gelehrt, R. Jehošua͑ sagt, man sprenge das Blut aller in der Tora genannten Schlachtopfer, einerlei ob das Fleisch unrein geworden und das Fett erhalten ist, oder das Fett unrein geworden und das Fleisch erhalten ist, nicht aber, wenn beides unrein geworden ist, somit ist R. Jehošua͑ der Ansicht, das Stirnblatt mache weder die Opferteile noch die Speiseteile wohlgefällig!?

Vielmehr, tatsächlich vertritt unsere Mišna die Ansicht R. Jehošua͑s, dennoch besteht hier kein Widerspruch; das eine von vornherein, das andere, wenn bereits geschehen. R. Jehošua͑ sagt dies87 nur von vornherein, nicht« aber, wenn bereits [dargebracht].

Woher entnimmst du, dass R. Jehošua͑ zwischen von vornherein und bereits geschehen unterscheidet?

Es wird gelehrt: Ist das Fleisch unrein oder untauglich geworden, oder ist es außerhalb der Vorhänge88 gekommen, so ist [das Blut], wie R. Elie͑zer sagt, zu sprengen, und wie R. Jehošua͑ sagt, nicht zu sprengen; jedoch pflichtet R. Jehošua͑ bei, dass, wenn es gesprengt worden ist, [das Opfer] wohlgefällig sei.

Erstens heißt es da: untauglich geworden, wenn bereits geschehen, und ferner heißt es hier: fünf Dinge werden dargebracht, auch von vornherein!?

Blatt 78a

— Vielmehr, das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem Privatopfer und eines von einem Gemeindeopfer89 Es ist anzunehmen, dass unsere Mišna nicht die Ansicht R. Joses vertritt, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt, das Stirnblatt mache die Speiseteile wohlgefällig; R. Jose sagt, das Stirnblatt mache die Speiseteile nicht wohlgefällig. [Der Fragende] glaubte, dass R.Jose, da er ebenfalls sagt, das Stirnblatt mache die Speiseteile nicht wohlgefällig, der Ansicht R. Jehošua͑s sei, dass beides erforderlich ist, somit vertritt unsere Mišna nicht die Ansicht R. Joses.

Nein, R. Jose ist der Ansicht R. Elie͑zers, welcher sagt, das Fleisch ohne das Blut [sei tauglich].

In welcher Hinsicht macht das Stirnblatt die Speiseteile nicht wohlgefällig!?

— In welcher Hinsicht sagt R. Elie͑zer, auch nach deiner Auffassung, das Stirnblatt mache sie wohlgefällig: nach seiner Ansicht ist ja das Blut ohne das Fleisch [tauglich], was ist denn an den Speiseteilen wohlgefällig zu machen!? Vielmehr besteht ihr Streit darin, ob es Verwerfliches90 werden könne, und ob es der Veruntreuung91 enthoben sei. R. Elie͑zer ist der Ansicht, das Stirnblatt mache es wohlgefällig, somit gilt es als reines [Opfer], kann Verwerfliches werden und ist der Veruntreuung enthoben; und R. Jose ist der Ansicht, das Stirnblatt mache es nicht wohlgefällig, somit gilt es nicht als reines [Opfer], kann nicht Verwerfliches werden und ist der Veruntreuung nicht enthoben. R. Mari wandte ein: Angenommen R. Jose ist der Ansicht R.Elie͑zers: allerdings stimmt dies bei den Schlachtopfern, von denen das Blut, bei der Schwingegarbe, von der die Handvoll, bei den Schaubroten, von denen die Schalen [Weihrauch dargebracht werden], wie ist es aber hinsichtlich der zwei Brote92 zu erklären!? Wolltest du erwidern, dies beziehe sich auf [die Opfer], die mit diesen dargebracht werden, so sind diese ja Gemeinde-Heilsopfer, somit sind es vier Dinge, während wir »fünf« gelernt haben!?

Vielmehr, R. Jose ist der Ansicht, die Unreinheit werde bei Gemeindeopfern aufgehoben.

Es wird gelehrt: Sowohl diesen als auch jenen93 besprenge man während aller sieben Tage94 mit [dem Entsündigungswasser] von allen Entsündigungsopfern, die dort vorhanden95 waren

so R. Meír; R. Jose sagt, nur am dritten und am siebenten Tage. Wozu ist, wenn du sagst, R. Jose sei der Ansicht, bei Gemeindeopfern werde die Unreinheit aufgehoben, das Besprengen überhaupt nötig!?

Am richtigsten ist vielmehr, unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht R. Joses.

R.Papa sprach zu Abajje: Kann R. Jose denn den Schuldschein zu Gunsten beider Parteien auslegen!? Es wird gelehrt: R. Jose sagte: Mir leuchtet die Ansicht R. Elie͑zers bei Schlachtopfern und die Ansicht R. Jehošua͑s bei Schlachtopfern ein, die Ansicht R. Elie͑zers bei Speisopfern und die Ansicht R. Jehošua͑s bei Speisopfern. Die Ansicht R. Elie͑zers bei Schlachtopfern, denn er sagt, das Blut sei auch ohne Fleisch [tauglich]. Die Ansicht R. Jehošua͑s bei Schlachtopfern, denn er sagt, ohne Blut kein Fleisch und ohne Fleisch kein Blut. Die Ansicht R. Elie͑zers bei Speisopfern, denn er sagt, die Handvoll sei auch ohne das Zurückbleibende [tauglich]. Die Ansicht R. Jehošua͑s bei Speisopfern, denn er sagt, ohne Zurückbleibendes keine Handvoll und ohne Handvoll kein Zurückbleibendes!? Dieser erwiderte: Er sagt, [der Streit] leuchte ihm ein; auf Schlachtopfer bezugnehmend, sagt er, es leuchte ihm ein, dass sie auch über Speisopfer streiten, wie sie über Schlachtopfer streiten, und auf Speisopfer bezugnehmend sagt er, es leuchte ihm ein, dass sie auch über Schlachtopfer streiten, wie sie über Speisopfer streiten. Jener entgegnete: Erklärlich ist es, dass er auf Schlachtopfer bezugnehmend sagt, es leuchte ihm ein, dass sie auch über Speisopfer streiten, wie sie über Schlachtopfer streiten, denn die [angezogenen] Schriftverse sprechen hauptsächlich von Schlachtopfern; wieso aber kann er auf Speisopfer bezugnehmend sagen, es leuchte ihm ein, dass sie auch über Schlachtopfer streiten, wie sie über Speisopfer streiten, die [angezogenen] Schriftverse sprechen ja hauptsächlich von Schlachtopfern!?

Vielmehr, das ist kein Einwand; [er meint es wie folgt:] die Ansicht R. Elie͑zers leuchtet mir ein in dem Falle, wenn es unrein geworden ist, und die Ansicht R. Jehošua͑s, wenn es abhanden gekommen oder verbrannt worden ist.

Wenn es unrein geworden ist, wohl deshalb, weil das Stirnblatt es wohlgefällig macht, aber wir wissen ja, dass R. Jose der Ansicht ist, das Stirnblatt mache die Speiseteile nicht wohlgefällig!?

Vielmehr, das ist kein Einwand; [er meint es wie folgt:] die Ansicht R. Elie͑zers leuchtet mir ein, bei einem Gemeindeopfer und die Ansicht R. Jehošua͑s bei einem Privatopfer.

Bei einem Gemeindeopfer wohl deshalb, weil bei einem Gemeindeopfer die Unreinheit aufgehoben wird; aber erstens wissen wir, dass R. Jose der Ansicht ist, bei einem Gemeindeopfer werde die Unreinheit nur verdrängt, und zweitens: ist es denn bei einem Gemeindeopfer nur nach R. Elie͑zer tauglich und nicht auch nach R. Jehošua͑, du sagtest ja, bei einem Gemeindeopfer pflichte auch R. Jehošua͑ bei!?

Vielmehr:

Blatt 78b

die Ansicht R. Elie͑zers leuchtet mir ein, wenn bereits geschehen, und die Ansicht R. Jehošua͑s, wenn von vornherein.

Wenn bereits geschehen, pflichtet ja auch R. Jehošua͑ bei, denn er lehrt, R. Jehošua͑ pflichte bei, dass, wenn das Blut bereits gesprengt worden ist, [das Opfer] wohlgefällig sei!?

Das eine, wenn es unrein geworden ist, das andere, wenn es abhanden gekommen oder verbrannt worden ist. Was gelehrt wird, R. Jehošua͑ pflichte bei, dass, wenn das Blut bereits gesprengt worden ist, [das Opfer] wohlgefällig sei, bezieht sich auf den Fall, wenn es unrein geworden ist, nicht aber, wenn es abhanden gekommen oder verbrannt worden ist; und was R. Jose sagt, ihm leuchte die Ansicht R. Elie͑zers ein, wenn bereits geschehen, bezieht sich [auch] auf den Fall, wenn es abhanden gekommen oder verbrannt worden ist.

WENN DAS FLEISCH96 UNREIN GEWORDEN UND DAS FETT ERHALTEN IST, SO SPRENGE MAN DAS BLUT NICHT; WENN ABER DAS FETT UNREIN GE— WORDEN UND DAS FLEISCH ERHALTEN IST, SO SPRENGE MAN DAS BLUT WOHL. BEI ANDEREN GEHEILIGTEN [OPFERN] IST ES NICHT SO, VIELMEHR SPRENGE MAN DAS BLUT, AUCH WENN DAS FLEISCH UNREIN GEWORDEN UND DAS FETT ERHALTEN IST.

GEMARA. R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Hat man [das Blut] bereits gesprengt, so ist es wohlgefällig97

Es muß ja aber gegessen werden!?

Das Essen ist nicht unerläßlich.

Es heißt ja aber:98 jeder gemäß seinem Essen!?

Nur als Gebot.

Ist es denn nicht unerläßlich, es wird ja gelehrt:99 Nach der Zahl, dies lehrt, dass das Pesaḥopfer nur für die Beteiligten geschlachtet werden darf. Man könnte glauben, wenn man es für die Unbeteiligten geschlachtet hat, habe man nur das Gebot übertreten, [das Opfer] aber sei tauglich, so heißt es:100 jeder gemäß seinem Essen sollt ihr zählen, die Schrift hat dies wiederholt, dass es nämlich unerläßlich ist, und die Essenden gleichen den Beteiligten101!?

Vielmehr, Rabh ist der Ansicht R. Nathans, welcher sagt, das Essen des Pesaḥopfers sei nicht unerläßlich.

Welcher [Lehre] R. Nathans, wollte man sagen der folgenden: R. Nathan sagte: Woher, dass ganz Jisraél seiner Pflicht mit einem Pesaḥopfer genügen könne? Es heißt:102 die ganze Gemeinde Jisraél soll es zwischen den Abenden schlachten; schlachtet es denn die ganze Gemeinde, einer tut es ja!? Dies lehrt vielmehr, dass ganz Jisraél seiner Pflicht mit einem Pesaḥopfer genügen103 könne. Vielleicht aber ist es hierbei anders, denn wenn die einen sich zurückziehen, reicht es für die anderen104!?

Vielmehr, folgender Lehre R. Nathans: Hat sich für [das Pesaḥopfer] zuerst eine Gesellschaft und später noch eine zweite Gesellschaft zusammengetan, so essen [die Mitglieder] der ersten, die an diesem je ein olivengroßes Stück haben, davon und brauchen kein zweites Pesaḥopfer herzurichten, die der zweiten aber, die an diesem kein olivengroßes Stück haben, dürfen davon nicht essen, vielmehr sind sie ein zweites Pesaḥopfer herzurichten verpflichtet; R. Nathan sagt, weder diese noch jene brauchen ein zweites Pesaḥopfer herzurichten, weil das Blut bereits gesprengt worden ist.

Vielleicht aber ist es auch hierbei anders, denn, wenn jene sich zurückziehen, reicht es für diese!?

Demnach sollte er begründen: weil sich jene zurückziehen können; wenn er aber begründet: weil das Blut bereits gesprengt worden ist, so ist zu entnehmen, dass es auf das Blut[sprengen] ankommt, das Essen aber ist nicht unerläßlich.

Was veranlaßt Rabh, unsere Mišna R. Nathan zu addizieren, von vornherein, sollte er sie doch den Rabbanan addizieren, auch wenn bereits geschehen!?

Rabh war die Mišna auffallend: weshalb lehrt er, man dürfe das Blut nicht sprengen, sollte er lehren, es sei untauglich!? Hieraus ist also zu entnehmen, man dürfe es von vornherein nicht sprengen, jedoch ist es tauglich, wenn bereits geschehen.

Wozu heißt es nach R. Nathan: jeder gemäß seinem Essen!?

Daß es eine Person sein muß, die zum Essen geeignet ist.

Wer ist der Autor folgender Lehre der Rabbanan: Hat man es für Essende geschlachtet und das Blut gesprengt für solche, die davon nicht essen können, so ist das Pesaḥopfer selbst tauglich, auch genügt man damit seiner Pflicht. Wer, wohl R. Nathan und nicht die Rabbanan?

Du kannst auch sagen, die Rabbanan, denn beim Sprengen ist die Absicht hinsichtlich der Essenden belanglos.

Wer ist der Autor folgender Lehre der Rabbanan: War er krank beim Schlachten105 und gesund beim Sprengen oder gesund beim Schlachten und krank beim Sprengen106,

man darf für einen nur dann schlachten und sprengen, wenn er vom Schlachten bis zum Sprengen gesund ist. Wer, wohl die Rabbanan und nicht R. Nathan?

Du kannst auch sagen, R. Nathan, denn die Person muß zum Essen geeignet107 sein.

Wer ist der Autor folgender Lehre der Rabbanan: Wenn man es in Reinheit geschlachtet hat und der Eigentümer unrein geworden ist, so ist das Blut in Reinheit zu sprengen und das Fleisch nicht in Unreinheit zu essen. Wer? R. Elea͑zar erwiderte: Hierüber besteht ein Streit, und zwar ist hier die Ansicht R. Nathans108 vertreten. R. Joḥanan erwiderte: Du kannst auch sagen, die der Rabbanan, denn hier wird von einer Gemeinde gesprochen, die es auch in Unreinheit herrichten darf.

Weshalb darf, wenn hier von einer Gemeinde gesprochen wird, das Fleisch nicht in Unreinheit gegessen werden!?

Mit Rücksicht darauf, die Eigentümer könnten [im nächsten Jahre] nach dem Sprengen unrein werden und sagen: im Vorjahre waren wir unrein und aßen [vom Pesaḥopfer], ebenso wollen wir auch jetzt essen; sie würden nicht bedenken, dass im Vorjahre die Eigentümer beim Sprengen des Blutes unrein109 waren, in diesem Jahre aber rein waren.

Blatt 79a

Wenn du aber willst, sage ich: Rabh ist der Ansicht R. Jehošua͑s, denn es wird gelehrt: R. Jehošua͑ sagte: Das Blut aller in der Tora genannten Schlachtopfer sprenge man, einerlei, ob das Fleisch unrein geworden und das Fett erhalten ist oder das Fett unrein geworden und das Fleisch erhalten ist; beim Naziräer und dem Darbringer des Pesaḥopfers aber sprenge man das Blut nur dann, wenn das Fett unrein geworden und das Fleisch erhalten ist, nicht aber sprenge man das Blut, wenn das Fleisch unrein geworden und das Fett erhalten ist; hat man es gesprengt, so ist [das Opfer] wohlgefällig. Sind die Eigentümer durch eine Leiche unrein geworden, so sprenge man es nicht; hat man es gesprengt, so ist [das Opfer] nicht wohlgefällig.

BEI ANDEREN GEHEILIGTEN [OPFERN] IST ES NICHT SO etc.

Wessen Ansicht vertritt unsere Mišna?

Die des R. Jehošua͑, denn es wird gelehrt: R. Jehošua͑ sagte: Wenn von irgend einem in der Tora genannten Schlachtopfer ein olivengroßes Stück Fleisch oder ein olivengroßes Stück Fett zurückbleibt, so sprenge man das Blut, wenn aber eine halbe Olive Fleisch und eine halbe Olive Fett, so sprenge man das Blut nicht110; vom Brandopfer aber sprenge man das Blut, auch wenn nur eine halbe Olive Fleisch und eine halbe Olive Fett zurückbleibt, weil dieses vollständig verbrannt wird; ist nur das Nebenopfer vorhanden, selbst vollständig, so sprenge man nicht.

Was hat das Nebenopfer111 damit zu tun!? R. Papa erwiderte: Das Gußopfer; man könnte glauben, dieses gleiche, da es vom Schlachtopfer112 kommt, dem Schlachtopfer selbst, so lehrt er uns.— Woher dies vom Fett? R. Joḥanan erwiderte im Namen R. Jišma͑éls, und wie manche hinneigen, im Namen des R. Jehošua͑ b. Ḥananja: Die Schrift sagt: 113 er soll das Fett aufräuchern zum lieblichen Geruche für den Herrn, das Fett, auch wenn das Fleisch nicht mehr vorhanden ist.

Wir wissen dies vom Fett, woher dies vom Anhängsel der Leber und den zwei Nieren?

Wo sagen wir denn, dass man [beim Vorhandensein dieser das Blut] sprenge!?

Er lehrt, dass, wenn nur das Nebenopfer vorhanden ist, selbst vollständig, man nicht sprenge; nur dann nicht, wenn nur das Nebenopfer, wohl aber, wenn das Anhängsel der Leber und die zwei Nieren.

Woher dies? R. Joḥanan erwiderte in seinem eigenen Namen: Die Schrift sagt: zum lieblichen Geruche; was du darbringst, ist zum lieblichen Geruche. Und sowohl [das Wort] Fett, als auch [die Worte] zum lieblichen Geruche sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur Fett geschrieben haben, so könnte man glauben, nur das Fett, nicht aber das Anhängsel der Leber und die zwei Nieren, daher schrieb er auch zum lieblichen Geruche. Und würde der Allbarmherzige nur zum lieblichen Geruche geschrieben haben, so könnte man glauben, alles, was zum lieblichen Geruche auf den [Altar kommt], auch das Nebenopfer, daher schrieb er auch Fett.

IST DIE GEMEINDE ODER IHRE MEHRHEIT UNREIN, ODER SIND DIE PRIESTER UNREIN UND DIE GEMEINDE REIN, SO IST [DAS PESAḤOPFER] IN UNREINHEIT HERZURICHTEN; IST DIE MINDERHEIT DER GEMEINDE UNREIN, SO RICHTEN DIE REINEN DAS ERSTE UND DIE UNREINEN DAS ZWEITE [PESAḤFEST] HER.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Sind die Jisraéliten unrein, die Priester und die Dienstgeräte aber rein, oder die Jisraéliten rein, die Priester und die Dienstgeräte aber unrein, oder selbst wenn die Jisraéliten und die Priester rein und nur die Dienstgeräte unrein sind, so ist [das Pesaḥopfer] in Unreinheit herzurichten, weil das Gemeindeopfer nicht geteilt wird. R. Ḥisda sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn das Schlachtmesser an einem Leichenunreinen unrein wurde, denn da der Allbarmherzige sagt:114 einen Schwerterschlagenen, das Schwert gleicht dem Erschlagenen, so macht es die Person unrein, und die Herrichtung erfolgt bei mit der Ausrottung bedrohter Unreinheit des Körpers; wenn aber das Messer durch ein Kriechtier unrein wurde, in welchem Falle es nur das Fleisch unrein macht und nicht die Person, richten es nur die Reinen und nicht die Unreinen her, denn lieber werde unreines Fleisch gegessen, was nur verboten ist, als [geheiligtes] Fleisch bei Unreinheit des Körpers115, was mit der Ausrottung belegt ist. Demnach ist R.Ḥisda der Ansicht, die Unreinheit werde bei einer Gemeinde nur verdrängt. Ebenso sagt auch R.Jiçḥaq, die Unreinheit werde bei einer Gemeinde nur verdrängt. Raba aber sagte: Auch die Unreinen richten es her, denn es heißt:116 auch Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen; was aber das Fleisch [betrifft], so darf jeder Reine das Fleisch essen; in einem Falle, wo das Verbot, mit Unreinem in Berührung gekommenes Fleisch zu essen, nicht anwendbar ist, gilt auch nicht117 die Vorschrift, nur jeder Reine darf das Fleisch essen, und in einem Falle, wo das Verbot, mit Unreinem in Berührung gekommenes Fleisch zu essen, anwendbar ist, gilt auch die Vorschrift, nur jeder Reine darf das Fleisch essen.

Es wurde gelehrt: Sind die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein, so gilt, wie Rabh sagt, jede Hälfte als Mehrheit, und wie R. Kahana sagt, jede Hälfte nicht als Mehrheit. Rabh sagt, jede Hälfte gelte als Mehrheit, somit richte die eine für sich und die andere für sich118 [das Pesaḥopfer] her, und R. Kahana sagt, jede Hälfte gelte nicht als Mehrheit, somit richten die Reinen das erste und die Unreinen das zweite [Pesaḥfest119 her. Manche lesen: R. Kahana sagt, die Hälfte gelte nicht als Mehrheit, somit richten die Reinen das erste Pesaḥfest her, die Unreinen

Blatt 79b

aber weder das erste noch das zweite; das erste nicht, weil sie keine Mehrheit sind, das zweite ebenfalls nicht, weil sie keine Minderheit sind.

Wir haben gelernt: Ist die Gemeinde oder ihre Mehrheit unrein, oder sind die Priester unrein und die Gemeinde rein, so ist es in Unreinheit herzurichten. Nur die Mehrheit richte es in Unreinheit her, wenn aber die Hälfte gegen die Hälfte, richten sie nicht das erste her; dies ist also ein Einwand gegen Rabh!?

Rabh kann dir erwidern: wenn die Mehrheit, so richten es alle in Unreinheit her, wenn aber Hälfte gegen Hälfte, so richten es diese für sich und jene für sich her. Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er, dass, wenn die Minderheit der Gemeinde unrein ist, die Reinen das erste und die Unreinen das zweite [Pesaḥfest] herrichten. Nur die Minderheit richte das zweite her, nicht aber, wenn Hälfte gegen Hälfte, vielmehr richten, sie dann das erste her, diese für sich und jene für sich.

Demnach ist dies ja ein Einwand gegen R. Kahana!?

R. Kahana kann dir erwidern: ist die Minderheit der Gemeinde unrein, so richten die Reinen das erste und die Unreinen das zweite her, wenn aber Hälfte gegen Hälfte, so richten die Reinen das erste her, die Unreinen aber weder das erste noch das zweite.

Richtig ist dies nach der zweiten Lesart R. Kahanas, wie ist dies aber nach der Lesart, nach der R. Kahana sagt, die Reinen richten das erste und die Unreinen das zweite her, zu erklären!?

R. Kahana kann dir erwidern: auch wenn Hälfte gegen Hälfte richten die Reinen das erste und die Unreinen das zweite her, und nur (deshalb lehrt er es [im Schlußsatze] von der Minderheit der Gemeinde,) weil er es im Anfangssatze von der Mehrheit lehrt, lehrt er es auch im Schlußsatze von der Minderheit. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Kahana, nach beiden Lesarten. Übereinstimmend mit Rabh wird gelehrt: Sind die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein, so richten diese für sich und jene für sich [das Pesaḥopfer] her. Übereinstimmend mit der ersten Lesart R. Kahanas wird gelehrt: Sind die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein, so richten die Reinen das erste und die Unreinen das zweite her. Übereinstimmend mit der zweiten Lesart R. Kahanas wird gelehrt: Sind die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein, so richten die Reinen das erste her, die Unreinen aber weder das erste noch das zweite.

Wie ist nach Rabh und nach der zweiten Lesart R. Kahanas die Lehre, die Reinen richten das erste und die Unreinen das zweite her, zu erklären!?

Wenn die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein sind, die Unreinen aber durch die Frauen ergänzt120 werden. Er ist der Ansicht, das erste Pesaḥfest sei für Frauen nur Freigestelltes, somit sind die Unreinen, da die Frauen in Abzug zu bringen sind, in der Minderheit, und die Minderheit wird für das zweite Pesaḥfest zurückgesetzt.

Wie ist nach Rabh und nach der ersten Lesart R. Kahanas die Lehre, die Reinen richten das erste Pesaḥfest her und die Unreinen weder das erste noch das zweite, zu erklären!?

Rabh erklärt sie, wenn die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein sind und die Frauen zu den Reinen noch hinzukommen.

Er ist der Ansicht, das erste Pesaḥfest sei für die Frauen Pflicht und das zweite Freigestelltes, somit richten [die Unreinen] das erste nicht her, da sie in der Minderheit sind, und die Minderheit das erste nicht herrichtet, und das zweite ebenfalls nicht, da dann die Frauen in Abzug zu bringen sind, wodurch sie eine Hälfte bilden, und die Hälfte das zweite nicht herrichtet. Und R. Kahana, nach der Lesart, nach der er sagt, auch die Hälfte richte das zweite her, erklärt sie, wenn die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein sind, die Reinen aber durch die Frauen ergänzt werden. Er ist der Ansicht, das erste Pesaḥfest sei für die Frauen Pflicht und das zweite Freigestelltes, somit richten [die Unreinen] das erste nicht her, da sie Hälfte gegen Hälfte sind, und die Hälfte das erste nicht herrichtet, und das zweite ebenfalls nicht, da dann die Frauen in Abzug zu bringen sind, wodurch die Unreinen in der Mehrheit sind, und die Mehrheit das zweite nicht herrichtet.

Wie erklärt R. Kahana die Lehre, dass, wenn die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein sind, es diese für sich und jene für sich herrichten!?

R. Kahana kann dir erwidern: hierüber streiten Tannaím, einer ist der Ansicht, Hälfte gegen Hälfte gelte als Mehrheit, und einer ist der Ansicht, Hälfte gegen Hälfte gelte nicht als Mehrheit.

Der Text. Sind die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein, so richten diese für sich und jene für sich [das Pesaḥopfer] her; sind die Unreinen mehr als die Reinen, selbst nur um einen, so ist es in Unreinheit herzurichten, weil das Gemeindeopfer nicht geteilt wird. R. Elea͑zar b. Mathja sagt, eine Person könne nicht den Ausschlag für die Unreinheit der Gemeinde geben,

Blatt 80a

denn es heißt:121 du darfst das PESAḤopfer]g. nicht in einer122 deiner Ortschaften schlachten. R. Šimo͑n sagt, selbst wenn nur ein Stamm unrein ist und alle übrigen rein, richten es diese für sich und jene für sich her.

Was ist der Grund R. Šimo͑ns?

Er ist der Ansicht, ein Stamm heiße Gemeinde123. R. Jehuda sagt, selbst wenn nur ein Stamm unrein ist und alle übrigen rein, sei es in Unreinheit herzurichten, weil das Gemeindeopfer nicht geteilt wird. R. Jehuda ist nämlich der Ansicht, ein Stamm heiße Gemeinde, somit sind sie Hälfte gegen Hälfte, und da das Gemeindeopfer nicht geteilt wird, richten es alle in Unreinheit her.

Es wurde gelehrt: Sind die Jisraéliten zur Hälfte rein und zur Hälfte unrein, so verunreinige man, wie Rabh sagt, einen mit einem Kriechtiere124.

Weshalb denn, sollten es doch diese für sich und jene für sich herrichten, denn Rabh sagte ja auch, dass es diese für sich und jene für sich herrichten!?

Ich will dir sagen, hier handelt es sich um den Fall, wenn die Unreinen um einen mehr sind als die Reinen.

Demnach sind ja die Unreinen in der Mehrheit und man sollte es [ohnehin] in Unreinheit darbringen!?

Er ist der Ansicht des R. Elea͑zar b. Mathja, dass nämlich eine Person für die Unreinheit der Gemeinde nicht den Ausschlag gebe.

Demnach bleibt ja unser Einwand bestehen: sollten es diese für sich und jene für sich herrichten!?

Vielmehr, er meint es wie folgt: gibt es jemand, der der Ansicht des ersten Tanna ist, dass, wenn sie Hälfte gegen Hälfte sind, es nicht alle in Unreinheit darbringen, und auch der Ansicht R. Jehudas, dass das Gemeindeopfer nicht geteilt werde, so verunreinige man einen mit einem Kriechtiere.

U͑la aber sagte, man schicke einen auf eine weite Reise125 fort.

Mache man ihn doch mit einem Kriechtiere unrein!?

Er ist der Ansicht, man dürfe für einen Kriechtierunreinen schlachten und [das Blut] sprengen.

Mache man ihn doch mit einer Leiche unrein!?

So entziehst du ihn auch dem Festopfer126.

Aber auch jetzt entziehst du ihn ja dem Pesaḥopfer!?

Dieses kann er am zweiten [Pesaḥfeste] herrichten.

Auch [bei Verunreinigung] durch eine Leiche kann er ja [das Festopfer] am siebenten [Festtage], seinem achten [Unreinheitstage], darbringen!?

U͑la ist der Ansicht, sie127 seien sämtlich ein Ersatz des ersten: wer am ersten [Tage] zulässig war, ist auch an den übrigen zulässig, wer am ersten nicht zulässig war, ist auch an den übrigen nicht zulässig. R. Naḥman sprach zu seinen Hausleuten: Geht und sagt U͑la: wer wird [auf dich] hören, seine Pfähle und seine Hütte niederzureißen und auszuwandern!? Es wurde gelehrt: Ist die Mehrheit flußbehaftet und die Minderheit leichenunrein, so richten es, wie Rabh sagt, die Leichenunreinen weder am ersten [Pesaḥfeste] noch am zweiten her; am ersten richten sie es nicht her, weil sie in der Minderheit sind und die Minderheit es am ersten nicht herrichtet, am zweiten richten sie es ebenfalls nicht her, denn wenn die Gemeinde es am ersten herrichtet, richtet der einzelne es am zweiten her, wenn aber die Gemeinde es nicht am ersten herrichtet, richtet es auch der einzelne nicht am zweiten her, Šemuél sprach: Geht und sagt Abba: was machst du mit [dem Schriftverse]:128 die Kinder Jisraél sollen das PESAḤfest zur festgesetzten Zeit herrichten!? Dieser erwiderte: Geht und sagt ihm: was machst du mit diesem, wenn alle flußbehaftet sind!? Vielmehr, wenn es nicht möglich ist, ist es eben nicht möglich, und auch hierbei ist es nicht möglich.

Es wurde gelehrt: Ist die Mehrheit leichenunrein und die Minderheit flußbehaftet, so gibt es, wie R. Hona sagt, keinen Ersatz für das Pesaḥopfer, das in Unreinheit dargebracht wird; R. Ada b. Ahaba sagt, es gebe einen Ersatz für das Pesaḥopfer, das in Unreinheit dargebracht wird. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: derjenige, welcher sagt, es gebe keinen Ersatz für das Pesaḥopfer, das in Unreinheit dargebracht wird, ist der Ansicht, die Unreinheit werde bei einer Gemeinde nur verdrängt, und derjenige, welcher sagt, es gebe einen Ersatz für das Pesaḥopfer, das in Unreinheit dargebracht wird, ist der Ansicht, die Unreinheit werde bei einer Gemeinde aufgehoben.

Nein, alle sind der Ansicht, die Unreinheit werde bei der Gemeinde nur verdrängt, und ihr Streit besteht vielmehr in folgendem: einer ist der Ansicht, nur die Reinheit129 verdränge sie und nicht die Unreinheit,

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und einer ist der Ansicht, auch die Unreinheit verdränge sie.

Es wurde gelehrt: Ist ein Drittel flußbehaftet, ein Drittel rein und ein Drittel leichenunrein, so richten, wie R. Mani b. Patiš sagt, die Leichenunreinen weder das erste noch das zweite [Pesaḥfest] her; am ersten richten sie es nicht her, weil die Reinen, die es in Unreinheit nicht herrichten dürfen, einen Zuwachs durch die Flußbehafteten erhalten, wodurch die Leichenunreinen in der Minderheit sind, und die Minderheit es am ersten nicht herrichtet, am zweiten richten sie es ebenfalls nicht her, weil die Flußbehafteten mit den Leichenunreinen vereinigt werden, die es am ersten nicht herrichten, wodurch sie in der Mehrheit sind, und die Mehrheit nicht für das zweite [Pesaḥfest] zurückgesetzt wird.

STELLT ES SICH NACH DEM SPRENGEN DES BLUTES HERAUS, DASS DAS PESAḤOPFER UNREIN IST, SO MACHT DAS STIRNBLATT130 ES WOHLGEFÄLLIG; DASS DIE PERSON131 UNREIN IST, SO MACHT DAS STIRNBLATT ES NICHT132 WOHLGEFÄLLIG, DENN SIE SAGTEN, BEIM NAZIRÄER UND BEIM DARBRINGER DES PESAḤOPFERS MACHE DAS STIRNBLATT WOHLGEFÄLLIG NUR BEI UNREINHEIT DES BLUTES, NICHT ABER BEI UNREINHEIT DES KÖRPERS; IST ER DURCH EINE UNBEKANNTE UNREINHEIT133 UNREIN GEWORDEN, SO MACHT DAS STIRNBLATT ES WOHLGEFÄLLIG.

GEMARA. Nur wenn es sich nach dem Sprengen herausstellt, wenn es aber nach dem Bekanntwerden gesprengt worden ist, macht es nicht wohlgefällig; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Was macht das Stirnblatt wohlgefällig? Wenn das Blut, das Fleisch oder das Fett unrein geworden ist, ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder willig, ob bei einem einzelnen oder bei einer Gemeinde!? Rabina erwiderte: Die Unreinheit kann sowohl versehentlich als auch vorsätzlich erfolgt sein, dennoch ist es wohlgefällig, das Sprengen aber muß versehentlich erfolgt sein, wenn aber vorsätzlich, so ist es nicht134 wohlgefällig. R. Šila erwiderte: Das Sprengen kann sowohl versehentlich als auch vorsätzlich erfolgt sein, und es ist wohlgefällig, die Unreinheit aber muß versehentlich erfolgt sein, wenn aber vorsätzlich, so ist es nicht wohlgefällig. Was gelehrt wird, ob versehentlich oder vorsätzlich, ist wie folgt zu verstehen: ist es versehentlich unrein geworden, so ist es wohlgefällig, einerlei ob [das Blut] versehentlich oder vorsätzlich gesprengt worden ist.

Es heißt ja aber: stellt es sich nach dem Sprengen des Blutes heraus, nur, wenn es sich nach dem Sprengen des Blutes herausstellt, nicht aber, wenn es nach dem Bekanntwerden gesprengt wird!?

Dasselbe gilt auch von dem Falle, wenn es nach dem Bekanntwerden gesprengt wird, (er lehrt deshalb den Fall, wenn es nach dem Sprengen bekannt wird,) da er aber im Schlußsatze lehren will, dass bei Unreinheit der Person das Stirnblatt [das Opfer] nicht wohlgefällig mache, selbst wenn es nach dem Sprengen bekannt wird, lehrt er es auch im Anfangssatze von dem Falle, wenn es nach dem Sprengen bekannt wird.

IST ER DURCH EINE UNBEKANNTE UNREINHEIT UNREIN GEWORDEN etc. Rami b. Ḥama fragte: Ist die unbekannte Unreinheit zulässig auch beim die Opfer darbringenden Priester oder nicht: sagen wir, die Überlieferung von der unbekannten Unreinheit beziehe sich nur auf den Eigentümer und nicht auf den Priester, oder bezieht sie sich auf das Schlachtopfer, einerlei ob beim Priester oder beim Eigentümer? Raba erwiderte: Komm und höre: R. Ḥija lehrte: Sie sagten es nur von der unbekannten Unreinheit einer Leiche. Dies schließt wohl die unbekannte Unreinheit eines Kriechtieres135 aus. In welchem Falle: wollte man sagen, beim Eigentümer und zwar bei einem Naziräer, so ist es ja selbstverständlich, denn der Allbarmherzige sagt:136 wenn ihm jemand [plötzlich] stirbt; und wollte man sagen, beim Darbringer des Pesaḥopfers, so stimmt dies allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man dürfe für einen Kriechtierunreinen [das Pesaḥopfer] nicht schlachten und [das Blut] sprengen, nach demjenigen aber, welcher sagt, man dürfe für einen Kriechtierunreinen [das Pesaḥopfer] schlachten und [das Blut] sprengen, [ist ja einzuwenden:] wenn es sogar bei einer entschiedenen Unreinheit erlaubt ist, um wieviel mehr bei einer unbekannten!? Doch wohl beim Priester, somit ist hieraus zu entnehmen, dass bei ihm die unbekannte Unreinheit erlaubt ist. R. Joseph entgegnete: Nein, tatsächlich beim Eigentümer, und zwar beim Pesaḥopfer, und dies schließt die unbekannte Unreinheit durch Fluß137 aus.

Ist denn [das Opfer] bei unbekannter Unreinheit durch Fluß nicht wohlgefällig, es wird ja gelehrt: R. Jose sagte:

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Wenn man für die Flußverdächtige am zweiten Tage138 [das Pesaḥopfer] geschlachtet und [das Blut] gesprengt hat, und sie darauf Fluß wahrnimmt, so darf sie davon nicht essen, und sie ist von der Herrichtung des zweiten Pesaḥfestes frei. Doch wohl deshalb, weil das Stirnblatt [das Opfer] wohlgefällig macht!?

Nein, R. Jose ist der Ansicht, sie sei von [der Wahrnehmung],an unrein.

Es wird ja aber gelehrt, R. Jose sagte, dass, wenn man für einen Flußbehafteten, der zweimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, am siebenten Tage [das Pesaḥopfer] geschlachtet und [das Blut] gesprengt hat, und er darauf wiederum [Fluß] wahrnimmt, oder für eine Flußverdächtige am zweiten Tage, und sie darauf [Fluß] wahrnimmt, diese rückwirkend Lager und Sitz verunreinigen, und von der Herrichtung des zweiten Pesaḥfestes frei seien!?

Ich will dir sagen, rückwirkend nur rabbanitisch.

Auch R.Oša͑ja ist der Ansicht, er sei nur rabbanitisch rückwirkend unrein, denn es wird gelehrt: R. Oša͑ja sagte: Wenn aber ein Flußbehafteter am siebenten Tage Ausfluß wahrnimmt, so hebt dies die vorangehenden [Tage]139 auf. R. Joḥanan sprach zu ihm: Dies hebt nur einen Tag auf.

Wie du es nimmst: ist er der Ansicht, er sei rückwirkend unrein, so sollte dies alle [vorhergehenden Tage]140 aufheben, und ist er der Ansicht, er sei nur von [der Wahrnehmung] an unrein, so sollte dies auch den einen Tag nicht aufheben141!? Vielmehr lese man: es hebt nicht einmal einen Tag142 auf. Jener erwiderte: R. Jose ist deiner Ansicht. R. Jose sagt ja aber, sie verunreinigen Lager und Sitz rückwirkend!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, er sei rückwirkend nur rabbanitisch unrein. Schließe hieraus.

Was schließen, wenn R. Jose der Ansicht ist, er sei erst von [der Wahrnehmung] an unrein, [die Worte] »nur einer Leiche« aus? Hieraus wäre zu entnehmen, dass die unbekannte Unreinheit beim Priester zulässig sei!?

Ich will dir sagen, tatsächlich bezieht es sich auf die Eigentümer beim Pesaḥopfer, nur ist er der Ansicht, man dürfe für einen Kriechtierunreinen [das Pesaḥopfer] nicht schlachten und [das Blut] sprengen, und dies muß ausgeschlossen werden.

In welchem Falle ist sie nach R. Jose143 definitiv flußbehaftet!?

Wenn sie [ununterbrochen] Fluß hat. Wenn du aber willst, sage ich: wenn sie es zweimal bei Dämmerung144 wahrgenommen hat.

R. Joseph fragte: Ist die unbekannte Unreinheit beim das beständige Opfer darbringenden Priester erlaubt oder nicht? Wenn du sagst, beim das Opfer des Naziräers und das Pesaḥopfer darbringenden Priester sei die unbekannte Unreinheit erlaubt, wie ist es denn beim das beständige Opfer darbringenden Priester: sagen wir, die Überlieferung von der unbekannten Unreinheit beziehe sich nur auf das Pesaḥopfer, nicht aber auf das beständige Opfer, oder aber ist es vom Pesaḥopfer auf das beständige Opfer zu folgern? Rabba erwiderte: Es ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn da, wo ihm die entschiedene Unreinheit nicht erlaubt145 ist, die unbekannte Unreinheit ihm erlaubt146 ist, um wieviel mehr ist ihm da, wo auch die entschiedene

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Unreinheit erlaubt ist, die unbekannte Unreinheit erlaubt.

Ist denn von einer [überlieferten] Halakha [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern, es wird ja gelehrt: R. Elie͑zer sprach zu ihm: A͑qiba, [die Unreinheit] des gerstengroßen Knochens ist eine überlieferte Halakha, und die des Viertellogs Blut [eines Leichnams] soll [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, und von einer überlieferten Halakha ist kein [Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere zu folgern!? Vielmehr, erklärte Raba, dies ist aus [dem Worte] zur Zeit zu folgern, das auch beim Pesaḥopfer gebraucht wird.

Wo147 findet sich die [Lehre von der] unbekannten Unreinheit in der Schrift? R. Elea͑zar erwiderte: Die Schrift sagt:148 wenn ihm jemand stirbt, wenn ihm dies klar ist.

Wir wissen dies vom Naziräer, woher dies vom Darbringer des Pesaḥopfers? R. Joḥanan erwiderte: Die Schrift sagt: 149 auf einem Wege, der weit von euch ist, was euch klar ist. R. Šimo͑n b. Laqiš erklärte: Gleich dem Wege: wie der Weg offen liegt, ebenso muß auch die Unreinheit offen liegen. Man wandte ein: Eine unbekannte Unreinheit ist diejenige, die niemand bis ans Ende der Welt kannte; kannte sie irgend jemand am Ende der Welt, so ist es keine unbekannte Unreinheit. Nach R. Elea͑zar, welcher erklärt, sie müsse ihm klar sein, müßte sie ja dieser selbst, nach R. Joḥanan, welcher erklärt, sie müsse euch klar sein, müßten sie ja zwei Personen, und nach R. Šimo͑n b. Laqiš, welcher erklärt, sie müsse gleich dem Wege [offen liegen], müßte sie ja die ganze Welt gekannt150 haben!?

Vielmehr, die [Lehre von der] unbekannten Unreinheit ist eine überlieferte Halakha, und der Schriftvers ist nichts weiter als eine Anlehnung.

Mar b. R. Aši sagte: Dies151 nur, wenn ihm [die Unreinheit] nach dem Sprengen bekannt geworden ist, sodaß das Blut vorschriftsmäßig gesprengt worden ist, wenn sie ihm aber vor dem Sprengen bekannt geworden ist, so ist es nicht wohlgefällig. Man wandte ein: Wenn jemand eine Leiche über der Breite des Weges152 liegen findet, so ist er hinsichtlich der Hebe unrein und hinsichtlich des Nazirats und der Darbringung des Pesaḥopfers rein; Unreinheit und Reinheit gelten von dann ab!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Mar b. R. Aši sagte: Man glaube nicht, es sei nur dann wohlgefällig, wenn ihm [die Unreinheit] nach dem Sprengen bekannt geworden ist, wenn aber vor dem Sprengen, sei es nicht wohlgefällig, vielmehr ist es auch dann wohlgefällig, wenn sie ihm vor dem Sprengen bekannt war.

Der Text. Wenn jemand eine Leiche über der Breite des Weges liegen findet, so ist er hinsichtlich der Hebe unrein und hinsichtlich des Nazirats und der Darbringung des Pesaḥopfers rein. Dies nur in dem Falle, wenn kein Raum zum Durchgehen da ist, wenn aber Raum zum Durchgehen da ist, so ist er auch hinsichtlich der Hebe rein. Ferner gilt dies nur in dem Falle, wenn sie vollständig ist, wenn aber zerschlagen oder zerstückelt, so ist er rein, weil er zwischen den Stücken durchgegangen sein kann. [Liegt sie] in einem Grabe, so ist er unrein, auch wenn sie zerschlagen oder zerstückelt ist, weil das Grab sie vereinigt. Ferner nur in dem Falle, wenn er zu Fuß geht, wenn er aber getragen wird153 oder reitet, so ist er unrein, denn wenn man zu Fuß geht, ist es möglich, dass man die Leiche nicht berührt und nicht bezeltet, wenn man aber getragen wird oder reitet, so ist es nicht möglich, dass man sie nicht berührt oder bezeltet. Ferner gilt dies nur von einer unbekannten Unreinheit, bei einer entschiedenen Unreinheit aber ist er unrein. Eine unbekannte Unreinheit ist diejenige, die niemand bis ans Ende der Welt kannte; kannte sie jemand am Ende der Welt, so ist es keine unbekannte Unreinheit. Ist [die Leiche] in Stroh, in Sand oder in Geröll versteckt, so ist dies eine unbekannte Unreinheit, wenn in Wasser, in der Dunkelheit oder in Felsspalten, so ist dies154 keine unbekannte Unreinheit. Die [Bestimmung von der] unbekannten Unreinheit trafen sie nur bei einer Leiche.

IST [DAS PESAḤOPFER] GANZ ODER ZUM GRÖSSEREN TEIL UNREIN GEWORDEN, SO VERBRENNE MAN ES VOR DER TEMPELHALLE155 MIT DEM HOLZE VOM HOLZSTOSSE156; DEN KLEINEREN TEIL, DER UNREIN GEWORDEN IST, ODER ÜBRIG GEBLIEBENES VERBRENNE JEDER MIT SEINEM EIGENEN HOLZE IN SEINEM HOFE ODER AUF SEINEM DACHE. DIE GEIZIGEN VERBRENNEN AUCH DIESE VOR DER TEMPELHALLE, UM DAS HOLZ VOM HOLZSTOSSE NUTZNIESSEN ZU KÖNNEN.

GEMARA. Aus welchem Grunde? R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Um sie zu beschämen157.

DEN KLEINEREN TEIL, DER UNREIN etc. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Ebenso muß, wer Jerušalem verlassen und sich erinnert hat, dass er heiliges Fleisch bei sich habe, falls er Cophim158 vorüber ist, es an Ort

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und Stelle verbrennen, wenn aber nicht, umkehren und es vor der Tempelhalle mit Holz vom Holzstoße159 verbrennen!? R. Ḥama b. U͑qaba erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem Gast160 und eines von einem Ansässigen. R. Papa erwiderte: Beides gilt von einem Gast, nur gilt das eine von dem Falle, wenn er die Reise angetreten hat, und das andere von dem Falle, wenn er die Reise nicht angetreten hat. R. Zebid erwiderte: Tatsächlich, wie er vorher erklärt hat, eines gelte von einem Gast und eines von einem Ansässigen, auch wenn er die Reise noch nicht angetreten hat; da dieser kein Holz hat, so haben sie ihn dem Geizigen gleichgestellt, und wir haben gelernt, dass diese es vor der Tempelhalle verbrennen, um das Holz vom Holzstoße nutznießen zu können.

Die Rabbanan lehrten: Will jemand es in seinem Hofe mit dem Holze vom Holzstoße verbrennen, so lasse man dies nicht zu; vor dem Tempel mit eigenem Holze, so lasse man dies ebenfalls nicht zu.

Allerdings nicht mit dem Holze vom Holzstoße in seinem Hofe, weil etwas davon zurückbleiben und man zu einem Anstoße kommen könnte, weshalb aber nicht mit eigenem Holze vor der Tempelhalle!? R. Joseph erwiderte: Um nicht den zu beschämen, der keines hat. Raba erwiderte: Wegen des Verdachtes161.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn man Rohr und Strauch bringt, die für den Holzstoß nicht verwendbar sind.

Dort haben wir gelernt: Der Vorsteher des Beistandes ließ die Unreinen vor das Osttor treten.

Aus welchem Grunde? R. Joseph erwiderte: Um sie zu beschämen. Raba erwiderte: Wegen des Verdachtes162.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei Verweichlichten oder Seilflechtern163.

WENN DAS PESAḤOPFER [AUS DER STADTMAUER] IHINAUSGEKOMMEN ODER iK UNREIN GEWORDEN IST, SO IST ES SOFORT ZU VERBRENNEN; IST DER EIGENTÜMER UNREIN GEWORDEN ODER GESTORBEN, SO LASSE MAN [DAS FLEISCH] DIE FRISCHE VERLIEREN UND VERBRENNE ES AM SECHZEHNTEN [NISAN]; JOḤANAN B. BEROQA SAGT, AUCH DIESES IST SOFORT ZU VERBRENNEN, WEIL NIEMAND ES ESSEN KANN.

GEMARA. Allerdings, das unreine, denn es heißt:164 das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, es soll im Eeuer verbrannt werden, woher dies aber vom hinausgekommenen?

Es heißt:165 ist ja doch sein Blut ins Innere des Heiligtums gebracht worden. Moše sprach nämlich zu Ahron: Weshalb habt ihr das Sündopfer nicht gegessen, ist vielleicht sein Blut ins Allerheiligste gebracht worden? Dieser erwiderte: Nein. Jener sprach: Ist es vielleicht außerhalb der Umzäunung hinausgebracht worden? Dieser erwiderte:

Nein, es war im Heiligtum. Jener versetzte: Weshalb habt ihr es, wenn es im Heiligtum war und sein Blut nicht in das Allerheiligste gebracht worden ist, nicht gegessen!? Demnach ist es, wenn es hinausgekommen oder sein Blut in das Allerheiligste gebracht worden ist, zu verbrennen.

— Allerdings hat der Allbarmherzige dies vom Unreinen beim Minderheiligen166 offenbart, und um so mehr gilt dies vom Hochheiligen, vom Hinausgekommenen aber finden wir es ja nur beim Hochheiligen, woher dies vom Minderheiligen!? Ferner wird gelehrt, dass, wenn das Blut

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über Nacht stehen geblieben, fortgegossen oder außerhalb der Umzäunung hinausgekommen ist, [das Opfer,] wie uns bekannt ist, zu verbrennen sei; woher dies?

Dies ist aus einer Lehre R. Šimo͑ns zu entnehmen. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagte:167 Im Heiligtum, soll im Feuer verbrannt werden; dies lehrt, dass das Sündopfer im Heiligtum zu verbrennen sei. Ich weiß dies nur von diesem, woher dies von anderen untauglich gewordenen hochheiligen und den Opferteilen von minderheiligen [Opfern]? Es heißt: im Heiligtum, soll im Feuer verbrannt werden.

— Wir wissen dies vom Hochheiligen, woher dies vom Minderheiligen?

Vielmehr, dass alles, was vom Heiligen untauglich wird, zu verbrennen sei, einerlei ob vom Minderheiligen oder vom Hochheiligen, ist eine überlieferte Lehre, und beim Sündopfer Ahrons ist es nur ein Bericht168.

— Sollte doch der Tanna aus der Schule des Rabba b. Abuha, welcher sagt, auch Verwerfliches müsse man169 die Frische verlieren lassen, und der es aus [dem Worte] Sünde entnimmt, das auch beim Übriggebliebenen170 gebraucht wird, es aus [dem Worte] Sünde entnehmen, das beim Sündopfer Ahrons gebraucht171 wird!?

Er kann dir erwidern: auch bei einem wie das Sündopfer Ahrons müßte man es in Zukunft die Frische verlieren lassen, nur war es da eine Entscheidung für diese Stunde.

Wozu ist nun, wo wir sagen, es sei eine überlieferte Lehre, dass alles, was von den heiligen [Opfern] untauglich wird, einerlei ob von hochheiligen oder minderheiligen, zu verbrennen sei, [der Schriftvers] soll im Feuer verbrannt werden nötig!?

Dieser deutet darauf, dass die Verbrennung innerhalb des Heiligtums erfolgen müsse.

Wozu heißt es: das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, es soll im Feuer verbrannt werden!?

Dies ist an und für sich nötig; man könnte glauben, die Verbrennung erfolge bei untauglich gewordenem Geheiligten nur dann, wenn beispielsweise das Blut übernachtet hat, ausgeschüttet oder außerhalb [des Tempelhofes] hinausgebracht oder [das Opfer] nachts geschlachtet worden ist, was bei Profanem nichts schadet, wenn es aber unrein geworden ist, wodurch auch Profanes untauglich wird, sei die Verbrennung, da es wie Profanes behandelt worden172 ist, nicht erforderlich, sondern auch das Vergraben sei ausreichend, so lehrt er uns.

IST DER EIGENTÜMER UNREIN GEWORDEN ODER GESTORBEN, SO LASSE MAN [DAS FLEISCH] DIE FRISCHE VERLIEREN etc. R. Joseph sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn der Eigentümer nach dem Sprengen unrein geworden ist, sodaß das Fleisch zum Essen tauglich war, wenn aber der Eigentümer vor dem Sprengen unrein geworden ist, sodaß das Fleisch zum Essen nie tauglich war, stimmen alle überein, dass es sofort verbrannt werde. Man wandte ein: Die Regel ist: Haftet die Untauglichkeit [dem Opfer] selbst an, so ist es sofort zu verbrennen, wenn aber dem Blute oder dem Eigentümer, so lasse man es zuerst die Frische verlieren, und erst nachher bringe man es in den Verbrennungsraum. Er lehrt vom Eigentümer und vom Blute gleichlautend; wie dies vom Blute gilt, wenn es vor dem Sprengen [unrein geworden ist], ebenso vom Eigentümer, wenn vor dem Sprengen!?

Vielmehr, ist dies gesagt worden, so wird es wie folgt lauten: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn der Eigentümer vor dem Sprengen unrein geworden ist, sodaß das Fleisch zum Essen nie tauglich war, und es der Untauglichkeit [des Opfers] gleicht, wenn aber nach dem Sprengen, sodaß das Fleisch zum Essen tauglich war, stimmen alle überein, dass man es, da die Untauglichkeit durch etwas anderes veranlaßt worden ist, die Frische verlieren lassen müsse. R. Joḥanan aber sagte, der Streit bestehe auch über den Fall, wenn nach dem Sprengen. R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte: R. Joḥanan b. Beroqa und R. Nehemja lehrten ein und dasselbe. R. Joḥanan b. Beroqa lehrte das, wovon wir eben sprachen, was lehrte R. Nehemja? Es wird gelehrt: R. Nehemja sagte, jenes173 sei wegen eines Trauerfalles verbrannt worden, deshalb heißt es: 174 dieses; ein Trauerfall gleicht175 [der Verunreinigung] nach dem Sprengen, und es wurde sofort verbrannt.

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Rabba fügte noch R. Jose den Galiläer hinzu, denn es wird gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte: Dieser ganze Abschnitt176 handelt nur von den zu verbrennenden Farren177 und Ziegenböcken, dass sie nämlich untauglich vor dem Tempel zu verbrennen sind, und dass man, wenn man sie ißt, ein Verbot übertrete. Jene entgegneten ihm: Woher dies demnach vom Sündopfer, dessen Blut in das Allerhei ligste gebracht worden ist? Dieser erwiderte ihnen: [Es heißt:] ist ja doch sein Blut nicht ins Innere des Heiligtums gebracht worden; demnach ist es, wenn es außerhalb oder das Blut [in das Allerheiligste] gebracht worden ist, zu verbrennen. R. Joḥanan aber ist der Ansicht, die Untauglichkeit des Blutes und des Fleisches gehören zusammen, die des Eigentümers ist für sich178 besonders.

DIE KNOCHEN, DIE SEHNEN UND DAS ÜBRIGGEBLIEBENE SIND AM SECHZEHNTEN ZU VERBRENNEN; FÄLLT DER SECHZEHNTE AUF EINEN ŠABBATH, SO SIND SIE AM SIEBZEHNTEN ZU VERBRENNEN, WEIL DIES WEDER DEN ŠABBATH NOCH DAS FEST VERDRÄNGT.

GEMARA. R. Mari b. Abuha sagte im Namen R. Jiçḥaqs: Opferknochen, die Übriggebliebenem gedient179 haben, machen die Hände180 unrein, weil sie Träger des Verbotenen geworden sind. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Die Knochen, die Sehnen und das Übriggebliebene sind am sechzehnten zu verbrennen. Von welchen Knochen wird hier gesprochen: wollte man sagen, in denen kein Mark ist, so kann man sie ja fortwerfen, wozu verbrennen, wahrscheinlich doch, in denen Mark ist. Allerdings sind sie zu verbrennen, wenn du sagst, Übriggebliebenem dienen sei von Belang, wozu aber ist die Verbrennung nötig, wenn du sagst, Übriggebliebenem dienen sei belanglos, man sollte sie doch zerbrechen, das Mark herausnehmen und verbrennen, und sie selbst fortwerfen!? Hieraus ist also zu entnehmen, dass Übriggebliebenem dienen von Belang sei.

Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, Übriggebliebenem dienen sei belanglos, nur erklärt er:181 an ihm, sowohl an einem tauglichen als auch an einem untauglichen182.

«Als auch an einem untauglichen», wie kommst du darauf, wir haben ja gelernt, wer von einem reinen [Pesaḥopfer] etwas übrigläßt oder von einem unreinen [Knochen] zerbricht, erhalte nicht die vierzig [Geißelhiebe]!?

Das ist kein Einwand; dies, wenn es eine Zeit der Tauglichkeit hatte, jenes, wenn es keine Zeit der Tauglichkeit hatte183.

Welcher Tanna unterscheidet zwischen dem, was eine Zeit der Tauglichkeit hatte, und dem, was keine Zeit der Tauglichkeit hatte?

Es ist R. Ja͑qob, denn es wird gelehrt:184 Keinen Knochen sollt ihr an ihm zerbrechen; an ihm, an einem tauglichen, nicht aber an einem untauglichen. R. Ja͑qob sagte: Hatte es eine Zeit der Tauglichkeit und wurde untauglich, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, hatte es nie eine Zeit der Tauglichkeit, so gilt nicht dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens. R. Šimo͑n sagte: Weder bei diesem noch bei jenem gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens. Man wandte ein: Die Knochen der Opfer benötigen alle nicht der Verbrennung, ausgenommen die Knochen des Pesaḥopfers, wegen des Anstoßes185 Von welchen Knochen wird hier gesprochen: wollte man sagen, in denen kein Mark ist, wozu benötigen sie der Verbrennung, wahrscheinlich doch, in denen Mark ist. Wieso benötigen nun, wenn du sagst, dem Übriggebliebenen dienen sei von Belang, die Knochen der Opfer nicht der Verbrennung!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn man sie zerbrochen186 findet; Knochen von anderen Opfern, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens keine Geltung hat, hat man wohl zerbrochen, bevor sie Übriggebliebenes geworden sind, somit haben sie Übriggebliebenem nicht gedient und benötigen nicht der Verbrennung, Knochen des Pesaḥopfers aber, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens Geltung hat, hat man wohl zerbrochen, nachdem sie Übriggebliebenes geworden sind, somit haben sie Übriggebliebenem gedient und benötigen der Verbrennung. R. Zebid erklärte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn man Haufen findet, unter denen zerbrochene sich befinden; von Knochen anderer Opfer, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines

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Knochens keine Geltung hat, [nehme man an,] man habe alle zerbrochen und das Mark gegessen, somit benötigen sie nicht der Verbrennung, von Knochen des Pesaḥopfers aber, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens Geltung hat, hat man wohl diese zerbrochen und die anderen nicht, daher benötigen sie der Verbrennung.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alle Sehnen [des Pesaḥopfers] gelten187 als Fleisch, ausgenommen die Halsadern.

Wir haben gelernt: Die Knochen, die Sehnen und das Übriggebliebene sind am sechzehnten zu verbrennen. Von welchen Sehnen wird hier gesprochen: wollte man sagen, von den Fleischadern, so sollte man sie ja essen, und wenn man sie zurückläßt, so sind sie Übriggebliebenes, wahrscheinlich doch von den Halsadern. Allerdings benötigen sie der Verbrennung, wenn du sagst, sie gelten als Fleisch, weshalb aber benötigen sie der Verbrennung, wenn du sagst, sie gelten nicht als Fleisch!? R. Ḥisda erwiderte: Dies bezieht sich auf die Spannader188, und zwar nach R. Jehuda. Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte, [das Verbot des Essens] habe nur bei einer189 Geltung, und es leuchtet ein, dass es die rechte ist.

Demnach ist ja hieraus zu entnehmen, dass es R. Jehuda unentschieden190 war, denn wenn ihm dies entschieden wäre, so sollte man ja die erlaubte essen und die verbotene fortwerfen, wozu die Verbrennung!? R. Iqa b. Ḥenana erwiderte: In dem Falle, wenn man sie vorher kannte und sie nachher vermischt worden sind. R. Aši erklärte: Dies bezieht sich auf das Fett der Spannader. Es wird nämlich gelehrt: Das Fett derselben ist erlaubt, nur sind die Jisraéliten Heilige und haben dabei ein Verbot eingeführt. Rabina erwiderte: Dies bezieht sich auf die äußere, nach einer Lehre des R. Jehuda im Namen Šemuéls, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Es sind zwei [Spannadern], die innere am Knochen ist verboten, und man ist wegen dieser schuldig, die äußere am Fleische ist zwar verboten, jedoch ist man wegen dieser nicht schuldig.

FÄLLT DER SECHZEHNTE etc. Weshalb denn, sollte doch das Gebot der Verbrennung das Verbot, Arbeit am Feste zu verrichten, verdrängen!?

Ḥizqija sagte, auch wurde es in der Schule Ḥizqijas gelehrt: Die Schrift sagt:191 ihr sollt davon nichts bis zum Morgen zurücklassen; was davon bis zum Morgen übrigbleibt, soll im Feuer verbrannt werden; [die Worte] bis zum Morgen brauchten ja nicht wiederholt zu werden, und wenn sie dennoch wiederholt werden, so ist damit ein zweiter Morgen für die Verbrennung gegeben. Abajje erklärte: Die Schrift sagt: 192 ein Brandopfer von Šabbath zu Šabbath, nicht aber ein Brandopfer des Wochentages am Šabbath, noch ein Brandopfer des Wochentages193 am Feste. Raba erklärte: Die Schrift sagt:194 nur das allein dürft ihr bereiten, nur das, nicht aber Vorbereitungen195, allein, nicht aber die außer zeitliche Beschneidung,

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hinsichtlich welcher man sonst [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern196 würde. R. Aši erklärte:197 Ein Ruhetag, das ist (am Feste) ein Gebot, und das Gebot (der Verbrennung) verdrängt nicht ein Verbot und ein Gebot.

ALLES, WAS VON EINEM AUSGEWACHSENEN OCHSEN GEGESSEN WIRD, WERDE AUCH VON EINEM JUNGEN BÖCKCHEN198 GEGESSEN, AUCH DIE LIGAMENTE199 UND KNORPELTEILE.

GEMARA. Rabba wies auf einen Widerspruch hin: Es heißt, alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gegessen wird, werde auch von einem jungen Böckchen gegessen, demnach das nicht, was nicht gegessen wird, dagegen heißt es im Schlußsatze: auch die Ligamente und Knorpelteile, und diese werden ja von einem ausgewachsenen Ochsen nicht gegessen!?

Hierüber [streiten vielmehr] Tannaím, und [die Mišna] muß wie folgt lauten: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gegessen wird, werde auch von einem jungen Böckchen gegessen, nicht aber, was [von einem solchen] nicht gegessen wird; manche sagen: auch die Ligamente und die Knorpelteile. Raba erklärte: Dies ist nur eine Spezifizierung, und er meint es wie folgt: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen wird, werde von einem jungen Böckchen auch gebraten gegessen, das sind nämlich die Ligamente und Knorpelteile. Übereinstimmend mit Raba wird auch gelehrt: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen wird, werde von einem jungen Böckchen auch gebraten gegessen, das sind nämlich die Ligamente und die Knorpelteile; die weichen Sehnen gelten als Fleisch.

Es wurde gelehrt: An den Sehnen, die später hart werden, kann man200 sich beim Pesaḥopfer, wie R. Joḥanan sagt, beteiligen, und wie Reš Laqis sagt, nicht beteiligen. R. Joḥanan sagt, man könne sich wohl beteiligen, weil man sich nach dem jetzigen Stande richte, und Reš Laqis sagt, man könne sich nicht beteiligen, weil man sich nach dem späteren Stande richte. Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gegessen wird, werde auch von einem jungen Böckchen gegessen, das sind nämlich die Ligamente und die Knorpelteile. Nur diese, und nicht Sehnen, die später hart werden!? Dieser erwiderte: Er lehrt es von diesen, was aber auch von jenen gilt. Die Ligamente wohl deshalb, weil sie von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen werden, und auch jene werden von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen.

R. Jirmeja sprach zu R. Abin: Wenn du zu R. Abahu gehst, weise ihn auf folgenden Widerspruch hin: Kann R. Joḥanan denn gesagt haben, man könne sich beim Pesaḥopfer an den Sehnen beteiligen, die später hart werden, wonach man sich nach dem jetzigen Stande richte, Reš Laqiš fragte ja R. Joḥanan, ob die Kopfhaut von einem jungen Kalbe201 [als Speise] verunreinigungsfähig sei, und dieser erwiderte, sie sei nicht verunreinigungsfähig, wonach man sich also nach dem späteren Stande richte!? Dieser erwiderte: Wer dich auf diesen Widerspruch hingewiesen hat, achtete nicht auf sein Mehl; R. Joḥanan trat ja zurück und bekannte sich zur Ansicht des Reš Laqiš, und er sprach zu ihm: Reize mich nicht, ich lehre sie202 als Ansicht eines einzelnen.

WER VON EINEM REINEN PESAḤOPFER EINEN KNOCHEN ZERBRICHT, ERHÄLT DIE VIERZIG GEISSELIHEBE; WER ABER VON EINEM REINEN ETWAS ÜBRIGLÄSST ODER VON EINEM UNREINEN EINEN KNOCHEN ZERBRICHT, ERHÄLT DIE VIERZIG GEISSELIHIEBE NICHT.

GEMARA. Erklärlich ist dies vom Übriglassen von einem reinen, denn es wird gelehrt:203 Ihr sollt davon nichts bis zum Morgen zurücklassen, was aber bis zum Morgen zurückbleibt etc., die Schrift läßt ein Gebot auf das Verbot folgen, um zu sagen, dass man dieserhalb keine Geißelhiebe204 erhalte

so R. Jehuda; R. Ja͑qob sagt, nicht aus diesem Grunde, sondern weil es ein Verbot ist, wobei keine Handlung ausgeübt wird, und wegen eines solchen erhält man keine Geißelhiebe. Woher dies aber vom Zerbrechen von einem unreinen!?

Die Schrift sagt:205 ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, an ihm, an einem tauglichen, nicht aber an einem untauglichen.

Die Rabbanan lehrten: Ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, an ihm, an einem tauglichen, nicht aber an einem untauglichen. Rabbi sagte:206 In einem Hause soll es gegessen werden; ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen; bei dem, was zum Essen geeignet ist, gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, und bei dem, was nicht zum Essen geeignet ist, gilt nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen!? R. Jirmeja erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfer; nach demjenigen, welcher sagt, es

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müsse tauglich sein, ist dieses ja untauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist auch dieses zum Essen207 geeignet. R. Joseph sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, dass dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht gilt, denn Rabbi ist erleichternd, und dieses ist untauglich; einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr in dem Falle, wenn es eine Zeit der Tauglichkeit hatte und untauglich geworden ist; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, war ja auch dieses208 tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist dieses jetzt nicht zum Essen geeignet. Abajje sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, dass dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht gilt, da es jetzt untauglich ist, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr beim Zerbrechen eines Knochens noch am Tage209; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist dieses ja tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen brauchbar sein, ist dieses jetzt zum Essen nicht brauchbar. Man wandte ein: Rabbi sagte: Man kann sich [beim Pesaḥopfer] am Kopfhirn beteiligen, nicht aber am Knochenmark. Am Kopfhirn wohl deshalb, weil man es herausholen kann, und wenn du sagst, das Zerbrechen des Knochens sei am Tage erlaubt, kann man ja auch einen Knochen am Tage zerbrechen, das Mark herausholen und sich daran beteiligen!?

Abajje kann dir erwidern: auch nach deiner Erklärung kann man ja sogar, nachdem es finster geworden ist, eine Kohle holen, [den Knochen] darauf legen, ihn verbrennen, das Mark herausholen und sich daran beteiligen, denn es wird gelehrt, das Verbot des Zerbrechens eines Knochens gelte nicht beim Verbrennen von Knochen und Zerschneiden von Sehnen!? Du mußt also sagen, nach Abajje [sei dies unzulässig], weil [der Knochen] platzen könnte, und nach Raba, weil man dadurch Geheiligtes mit den Händen zerstört, denn das Feuer könnte etwas vom Mark verbrennen; ebenso ist es auch noch am Tage verboten, mit Rücksicht auf [die Zeit] nach dem Finsterwerden. R. Papa sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, dass dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens gilt, weil es ja abends zum Essen brauchbar ist, sie streiten vielmehr über den Fall, wenn ein Glied teilweise außerhalb [Jerušalems]210 hinausgekommen ist; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieses tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist dieses zum Essen nicht geeignet. Es wird nämlich gelehrt: R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagte: Wenn ein Glied teilweise außerhalb [Jerušalems] hinausgekommen ist und man [den Knochen] zerbrochen hat, so gilt hierbei nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens. R.Sešeth, Sohn des R. Idi, sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, dass hierbei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht gilt, weil dieses Glied untauglich ist, einen Unterschied gibt es vielmehr zwischen ihnen in dem Falle, wenn man einen Knochen halbroh211 zerbricht; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieses tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist es jetzt zum Essen nicht geeignet. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: In einem solchen Falle gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, denn es ist, da man es gar braten kann, zum Essen geeignet, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr beim Zerbrechen des Fettschwanzknochens; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieser tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist dieser nicht zum Essen geeignet, weil der Fettschwanz dem Höchsten darzubringen ist. R.Aši sagte: In einem solchen Falle gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens entschieden nicht, da er überhäupt nicht zum Essen geeignet ist, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr bei einem Knochen, an dem kein olivengroßes Quantum [Fleisch] ist; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieser tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist das Ouantum einer Speise erforderlich, was dieser nicht hat. Rabina sagte: In einem solchen Falle gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht, denn es muß das für eine Speise erforderliche Ouantum haben, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr bei einem Knochen, der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, wohl aber an einer anderen Stelle; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist es auch dieser, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, muß es an der Bruchstelle das für eine Speise erforderliche Quantum haben, was dieser nicht hat. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit vier von diesen [Auslegern], denn es wird gelehrt: Rabbi sagte:212 In einem Hause soll es gegessen werden; ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen; man ist nur wegen des tauglichen schuldig, nicht aber wegen des untauglichen. Hatte es eine Zeit der Tauglichkeit und wurde beim Essen untauglich, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens213 eines Knochens; hatte es nie eine Zeit der Tauglichkeit, so gilt dabei nicht [das Verbot] des Zerbrechens214 eines Knochens. Hat es das für eine Speise erforderliche Ouantum, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens; hat es nicht das für eine Speise erforderliche Ouantum, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht. Bei dem, was zum Essen bestimmt ist, gilt [das Verbot] des Zerbrechens215 eines Knochens; bei dem, was für den Altar bestimmt ist, gilt nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens. Zur Zeit des Essens gilt [das Verbot] des Zerbrechens216 eines Knochens; außerhalb der Zeit des Essens gilt dabei nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens.

Es wurde gelehrt: Bei einem Knochen, der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, an einer anderen Stelle aber ein olivengroßes Quantum Fleisch hat, gilt, wie R. Joḥanan sagt, [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, und. wie R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, gilt dabei nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens. R. Joḥanan wandte gegen R. Šimo͑n b. Laqiš ein: Ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, einerlei, ob ein Knochen, an dem ein olivengroßes Quantum Fleisch ist, oder ein Knochen, an dem kein olivengroßes Ouantum Fleisch ist. Was heißt »an dem kein olivengroßes Ouantum Fleisch ist«: wollte man sagen, an dem überhaupt kein olivengroßes Quantum Fleisch ist, wieso gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens!? Wahrscheinlich meint er es wie folgt: einerlei ob ein Knochen, der ein olivengroßes Quantum Fleisch an der [Bruch]stelle hat, oder der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, wohl aber an einer anderen Stelle ein olivengroßes Quantum Fleisch hat. Dies ist also ein Einwand, gegen R. Šimo͑n b. Laqiš.

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Dieser erwiderte: Nein, er meint es wie folgt: einerlei ob ein Knochen, der ein olivengroßes Quantum Fleisch von außen hat, oder ein Knochen, der kein olivengroßes Quantum Fleisch von außen, wohl aber ein olivengroßes Ouantum Fleisch an der Bruchstelle innen217 hat. Es wird auch gelehrt: Ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, einerlei, ob ein Knochen, der Mark hat, oder ein Knochen, der kein Mark hat; wie aber halte ich aufrecht [die Worte]:218 sie sollen in dieser Nacht das Fleisch essen? Das Fleisch am Knochen. Vielleicht ist dem nicht so, sondern bezieht sich dies auch auf das Fleisch im Knochen, und [die Worte:] ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, halte man dadurch aufrecht, indem man sie auf Knochen, die kein Mark haben, beziehe, während man Knochen, die Mark haben, zerbreche und [das Mark] esse, und dies braucht dich nicht zu wundern, denn das Gebot verdrängt ja das Verbot!? Es heißt vom zweiten Pesaḥopfer:219 sie sollen keinen Knochen an ihm zerbrechen, und da dies nicht nötig ist, denn es heißt bereits:220 nach allen für das PESAḤopfer geltenden Satzungen sollen sie es herrichten, so deutet dies darauf: einerlei ob ein Knochen, in dem Mark ist, oder ein Knochen, in dem kein Mark ist. Man wandte ein: Wenn ein Glied teilweise außerhalb hinausgekommen221 ist, so schneide man [das Fleisch] bis zum Knochen ein, schäle es bis zum Gelenke ab und schneide [das222 Glied] weg. Wozu braucht man nun, wenn du sagst, bei einem Knochen, der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, wohl aber an einer anderen Stelle, gelte nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, bis zum Gelenke abzuschälen und [das Glied] wegzuschneiden, man sollte doch nur etwas wegschälen und [den Knochen] durchbrechen!? Abajje erwiderte: Wegen des Platzens223. Rabina erwiderte: Dies gilt vom Schenkelknochen224

Dort haben wir gelernt: Verwerfliches, Übriggebliebenes und Unreines machen die Hände unrein. R. Hona und R. Ḥisda [streiten] hierüber: einer erklärt, wegen der Verdächtigkeit225 der Priester, und einer erklärt, wegen der Nachlässigkeit226 der Priester. Einer bezieht dies auf das Verwerfliche, und einer bezieht dies auf das Übriggebliebene. Wer dies auf das Verwerfliche bezieht, [begründet:] wegen Verdächtigkeit der Priester, und wer dies auf das Übriggebliebene bezieht, [begründet:] wegen Nachlässigkeit der Priester. Einer lehrt dies von einem olivengroßen Quantum, und einer lehrt dies von einem eigroßen Quantum. Einer lehrt dies vom olivengroßen Ouantum, wie beim Verbote, und einer lehrt dies vom eigroßen Ouantum, wie bei der Verunreinigung227.

Sie fragten: Haben die Rabbanan beim Hinausgekommenen Unreinheit angeordnet oder nicht: haben sie nur beim Übriggebliebenen Unreinheit angeordnet, damit man nicht nachlässig228 sei, beim Hinausgekommenen aber haben sie keine Unreinheit angeordnet, weil man es nicht absichtlich hinausbringt, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

Komm und höre: Wenn ein Glied teilweise außerhalb hinausgekommen ist, so schneide man [das Fleisch] bis zum Knochen ein, schäle es bis zum Gelenke ab und schneide [das Glied] weg. Wieso nützt nun, wenn du sagen wolltest, die Rabbanan haben dabei Unreinheit angeordnet, das Wegschneiden, es macht ja unrein!?

Es ist eine unsichtbare229 Unreinheit, und die unsichtbare Unreinheit macht nicht unrein.

Wie ist es aber nach Rabina zu erklären, welcher sagt, bei Speisen gäbe es keine Verbindung230, vielmehr gelten sie als getrennt: sie berühren ja einander und werden unrein!?

Vielmehr, nach dem, der es von einem olivengroßen Quantum lehrt, wenn es kein olivengroßes Ouantum hat, und nach dem, der es von einem eigroßen Quantum lehrt, wenn es kein eigroßes Quantum hat231.

Komm und höre: Wenn man Fleisch vom Pesaḥopfer von einer Gesellschaft zu einer anderen bringt, so ist es rein, obgleich dies mit einem Verbote belegt ist. Doch wohl rein und [zum Essen] verboten. Was von einer Gesellschaft zu einer anderen kommt, gleicht ja dem, was außerhalb der Mauer hinauskommt und untauglich wird, dennoch lehrt er, es sei rein; demnach haben die Rabbanan dabei keine Unreinheit angeordnet.

Nein, rein und zum Essen erlaubt, denn was von einer Gesellschaft zu einer anderen kommt, gleicht nicht dem, was außerhalb der Mauer hinauskommt, und es ist nicht untauglich. Im Schlußsatze lehrt er ja aber, wer es ißt, übertrete ein Verbot: allerdings gilt dies nach demjenigen, der es von einem eigroßen Quantum lehrt, von dem Falle, wenn es ein olivengroßes und kein eigroßes Quantum232 hat, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, der es von einem olivengroßen Quantum233 lehrt!?

Vielmehr, hinsichtlich des hinausgekommenen Pesaḥopfers ist es überhaupt nicht fraglich, hierbei haben die Rabbanan keine Unreinheit angeordnet, weil Mitglieder der Gesellschaft hurtig und vorsichtig sind, fraglich ist es nur hinsichtlich des hinausgekommenen Opferfleisches.

Diese Frage bleibt unentschieden.

Woher dies vom Hinausbringen des Fleisches vom Pesaḥopfer aus

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einer Gesellschaft in eine andere234!?

Es wird gelehrt:235 Du sollst vom Fleische nichts außerhalb des Hauses hinausbringen; ich weiß dies nur [vom Hinausbringen] aus einem Hause nach einem anderen, woher dies [vom Hinausbringen] aus einer Gesellschaft in eine andere? Es heißt außerhalb, außerhalb des Speiseraumes. R. Ami sagte: Wer Fleisch des Pesaḥopfers aus einer Gesellschaft in eine andere hinausbringt, ist nur dann schuldig, wenn er es auch niederlegt, denn wie beim Šabbathgesetze wird auch hierbei [der Ausdruck] »hinausbringen« gebraucht, und wie beim Šabbathgesetze eine Fortnahme und ein Niederlegen erfolgen236 muß, ebenso auch hierbei, wenn eine Fortnahme und ein Niederlegen erfolgt ist. R. Abba b. Mamal wandte ein: Man außerhalb der Vorhofmauer sind und die hinteren noch nicht, sind die Kleider der vorderen unrein, die der hinteren nicht. Sie haben sie ja noch nicht niedergelegt!? Er wandte dies ein, und er selbst erklärte es: Wenn man sie schleift237. trägt sie238 auf Stangen hinaus, und sobald die vorderen [Träger]

WENN EIN GLIED TEILWEISE AUSSERHALB IHNAUSGEKOMMEN239 IST, SO CHNEIDE MAN DAS FLEISCH BIS ZUM KNOCHEN EIN, SCHÄLE ES BIS ZUM GELENKE AB UND SCHNEIDE [DAS GLIED] WEG; BEI ANDEREN OPFERN, BEI DENEN ES KEIN [VERBOT] DES ZERBRECHENS EINES KNOCHENS GIBT, HAUE MAN ES MIT EINEM HACKEMESSER AB. VON DER TÜRFUGE240 EINWÄRTS GEHÖRT ZUM INNENRAUME, VON DER TÜRFUGE AUSWÄRTS GEHÖRT ZUM AUSSENRAUME. DIE FENSTER UND DIE MAUERDICKE GEHÖREN ZUM INNENRAUME.

GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Dasselbe gilt auch vom Gebete241. Er streitet somit gegen R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, selbst eine eiserne Scheidewand trenne nicht zwischen Jisraél und seinem Vater im Himmel. Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, von der Türfuge einwärts gehöre zum Innenraume, wonach die Türfuge selbst zum Außenraume gehört; wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: von der Türfuge auswärts gehört zum Außenraume, wonach die Türfuge selbst zum Innenraume gehört!?

Das ist kein Widerspruch; das eine gilt von den Toren des Vorhofes, und das eine gilt von den Toren Jerušalems. R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte nämlich, die Tore Jerušalems seien deshalb nicht geheiligt worden, weil die Aussätzigen242 innerhalb derselben bei Sonnenschein vor der Sonne und bei Regen vor dem Regen sich schützen. Ferner sagte R. Šemuél b. R. Jiçḥaq: Das Nikanortor wurde deshalb nicht geheiligt, weil die Aussätzigen vor diesem standen und die Daumen ihrer Hände hineinreichten243.

DIE FENSTER UND DIE MAUERDICKE etc. Rabh sagte: Dächer und Söller sind nicht geheiligt244 worden.

Dem ist ja aber nicht so, Rabh sagte ja im Namen R.Ḥijas, dass bei einem olivengroßen Stücke des Pesaḥopfers beim [Lesen] des Lobliedes das Dach platzte245.

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Wahrscheinlich aßen sie ja auf dem Dach246 und lasen es auf dem Dache!?

Nein, sie aßen im Erdgeschosse und lasen es auf dem Dache.

Dem ist aber nicht so, wir haben ja gelernt, man dürfe sich nach dem Pesaḥopfer nicht zu einem Nachtisch begeben, und dies erklärte Rabh, man dürfe nicht von einer Tischgesellschaft zu einer anderen aufbrechen!?

Das ist kein Einwand; das eine während des Essens, das andere nach dem Essen.

Komm und höre: Abba Šaúl sagte: [Die Heiligkeit] des Söllers des Allerheiligsten ist strenger als die des Allerheiligsten selbst, denn das Allerheiligste pflegte der Hochpriester einmal im Jahre zu betreten, der Söller des Allerheiligsten aber wurde nur einmal im Septennium, manche sagen, zweimal im Septennium, und manche sagen, einmal im Jobel betreten, um nachzusehen, was da nötig sei!? R. Joseph erwiderte: Sollte jemand etwas vom Tempel beweisen!? Anders der Tempel, denn es heißt:247 David übergab seinem Sohne Šelomo den Plan der Vorhalle, seiner Räume, seiner Schatzkammern, seiner Söller, seiner inneren Kammern und der Gnadenkammer, und es heißt:248 das alles geschrieben, von der Hand des Herrn ist es mir unterwiesen.

Komm und höre: Von den Zellen, die auf heiligem Gebiete gebaut sind und die Türen nach profanem249 haben, ist der Innenraum profan und das Dach heilig!? R. Ḥisda erwiderte: Deren Dächer gleich hoch250 mit dem Boden des Tempelhofes sind.

Wie erklärst du demnach den Schlußsatz: von denen, die auf profanem gebaut sind und die Türen nach heiligem haben, ist der Innenraum heilig und das Dach profan. Wenn du sagst, deren Dächer gleich hoch mit dem Boden des Tempelhofes sind, sind es ja Höhlen, und R. Joḥanan sagte, die Höhlen seien nicht geheiligt worden!?

R. Joḥanan sagte es von solchen, die Türen nach dem Tempelberge haben, während die angezogene Lehre von solchen spricht, die Türen nach dem Tempelhofe haben.

Es wird ja aber gelehrt, R. Jehuda sagte, die Höhlen unter dem Tempelberge seien profan!?

Dies wird von solchen gelehrt, die Türen nach profanem Gebiete haben.

Komm und höre: Sein Dach ist heilig251!?

Glaubst du: er lehrt ja, dass man auf diesen Dächern weder Hochheiliges essen noch Minderheiliges schlachten dürfe!?

Dies widerspricht ja [der Lehre], das Dach sei heilig!? R. Ḥama b. Gorja erwiderte: Für252 jene zwei Ellenmaße. Wir haben nämlich gelernt: Zwei Ellenmaße befanden sich in der Sušankammer253, das eine im nordöstlichen und das andere im südöstlichen Winkel; das nordöstliche war um einen halben Finger größer als die [Elle] Mošes, und das südöstliche war um einen halben Finger größer als jenes, also um einen Finger größer als die [Elle] Mošes. Wozu brauchte man eine große und eine kleine? Damit die Handwerker mit der kleinen übernehmen und mit der großen abliefern, um nicht zu einer Veruntreuung254 zu kommen.

Wozu waren zwei255 nötig?

Eine für Silber und Gold256 und eine für Bauten.

Wir haben gelernt: Die Fenster und die Mauerdicke gehören zum Innenraume. Allerdings kann dies bei den Fenstern vorkommen, wenn sie nämlich mit dem Boden des Tempelhofes gleich hoch sind, wieso aber bei der Mauerdicke!?

Dies kann bei einem Wall vorkommen. Es heißt:257 er versetzte Hel und Ḥoma in Trauer, und R. Aḥa, nach anderen R.Ḥanina, erklärte: Mauer und Wall.

WENN ZWEI GESELLSCHAFTEN258 IN EINEM RAUME ESSEN, SO WENDE259 DIE EINE DAS GESICHT AB UND ESSE, UND DIE ANDERE DAS GESICHT AB UND ESSE, WÄHREND DER KESSEL IN DER MITTE STEHE; WENN DER DIENER EINZU SCHENKEN260 AUFSTEHT, SCHLIESSE ER DEN MUND UND WENDE DAS GESICHT261 AB, BIS ER WIEDER BEI SEINER GESELLSCHAFT IST UND [MIT DIESER] ISST. EINE BRAUT262 DARF DAS GESICHT WEGWENDEN UND ESSEN.

GEMARA. Unsere Mišna vertritt die Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt:263 An den Häusern, in denen sie es essen, dies264 lehrt, dass das Pesaḥopfer in zwei Gesellschaften gegessen werden dürfe. Man könnte glauben, der Essende dürfe es auch an zwei Stellen essen, so heißt es:265 in einem Hause soll es gegessen werden. Hieraus folgerten sie, dass, wenn der Tischdiener ein olivengroßes Stück [vom Pesaḥopfer] am Ofen gegessen266 hat, er, wenn er klug ist, damit seinen Bauch fülle; wenn aber die Mitglieder der Gesellschaft ihm einen Gefallen erweisen wollen, so gehen und setzen sie sich neben ihn

so R. Jehuda. R. Šimo͑n sagte: An den Häusern, in denen sie es essen, dies lehrt, dass der Essende es an

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zwei Stellen essen dürfe. Man könnte glauben, man dürfe es auch in zwei

Gesellschaften essen, so heißt es: in einem Hause soll es gegessen werden.

Worin besteht ihr Streit?

R. Jehuda ist der Ansicht, die überlieferte [Schreibart]267 sei maßgebend, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, die Lesart sei maßgebend. Wenn sie [bei Tisch] sitzen und eine Scheidewand zwischen ihnen gezogen wird, so dürfen sie nach demjenigen, welcher sagt, das Pesaḥopfer dürfe in zwei Gesellschaften gegessen werden, weiter essen, und nach demjenigen, welcher sagt, das Pesaḥopfer dürfe nicht in zwei Gesellschaften gegessen werden, nicht weiter essen. Wenn sie [getrennt bei Tisch] sitzen und die Scheidewand zwischen ihnen entfernt wird, so dürfen sie nach demjenigen, welcher sagt, der Essende dürfe an zwei Stellen essen, weiter essen, und nach demjenigen, welcher sagt, der Essende dürfe nicht an zwei Stellen essen, nicht weiter essen. R. Kahana saß und lehrte dies evident, da sprach R. Aši zu ihm: Du solltest es lieber als Frage vortragen: gilt die Entfernung einer Scheidewand oder die Errichtung einer Scheidewand als Teilung der Räume, und sie gelten als zwei Gesellschaften, oder nicht? (Die Frage bleibt unentschieden.)

EINE BRAUT DARF DAS GESICHT WEGWENDEN etc. Aus welchem Grunde? R.Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans: Weil sie sich geniert. R. Hona, Sohn des R. Nathan, kehrte einst bei R. Naḥman b. Jiçḥaq ein, und als sie ihn nach seinem Namen fragten, erwiderte er: Rabh Hona.

Da sprachen sie zu ihm: Möge sich der Meister auf das Lager setzen. Nachdem er sich gesetzt hatte, reichten sie ihm einen Becher, den er bei der ersten [Aufforderung] nahm und in zwei Zügen trank, auch wandte er [beim Trinken] das Gesicht nicht weg. Hierauf fragten sie ihn: Weshalb nennst du dich Rabh Hona? Dieser erwiderte: Ich bin Träger dieses Namens268

Weshalb setztest du dich aufs Lager, als du dazu aufgefordert269 wurdest? Dieser erwiderte: »Was alles der Hausherr sagt, befolge, nur nicht: »gehe«.

Weshalb nahmst du gleich bei der ersten [Aufforderung]270 den Becher? Dieser erwiderte: Man lasse sich nötigen von einem Geringeren, nicht aber lasse man sich nötigen von einem Großen.

Weshalb hast du ihn in zwei Zügen getrunken? Dieser erwiderte: Es wird gelehrt, wer seinen Becher in einem Zuge trinkt, sei gierig, wer in zwei Zügen, sei gesittet, und wer in drei Zügen, sei hochmütig.— Weshalb wandtest du das Gesicht271 nicht ab? Dieser erwiderte: Wir haben gelernt, eine Braut wende ihr Gesicht weg.

Einst kehrte R. Jišma͑él b. R. Jose bei R. Šimo͑n, dem Sohne des R. Jose b. Laqonja, ein, und als man ihm einen Becher reichte, nahm er ihn bei der ersten [Aufforderung] und trank ihn in einem Zuge. Da sprachen sie zu ihm: Hält denn der Meister nichts von [der Lehre], wer seinen Becher in einem Zuge trinkt, sei gierig? Dieser erwiderte: Dies sagten sie nicht [von uns, wo] dein Becher klein, dein Wein süß und mein Bauch groß272 ist.

R. Hona sagte: Mitglieder einer Gesellschaft müssen je drei273 eintreten und dürfen auch einzeln fortgehen. Rabba sagte: Dies nur, wenn sie zur üblichen Tischzeit kommen. Auch nur dann, wenn sie den Tischdiener davon274 in Kenntnis gesetzt haben. Rabina sagte: Man muß ihm eine Vergütung geben, und der letzte gebe noch mehr. Die Halakha ist aber nicht wie er.


  1. Das Eingeweidewird nicht direkt am Feuer, sondern in der Bauchhöhle erhitzt.↩︎

  2. Ex. 12,8.↩︎

  3. Beim Glätten werden die Holzzellen freigelegt.↩︎

  4. An den Enden, an welchen die Holzzellen freiliegen.↩︎

  5. Naturlaut des Kochens; Var. תור כר innen und außen, dh. gefüllt.↩︎

  6. Fleisch, das man als Füllsel in die Bauchhöhle eines Bratens legt.↩︎

  7. Es ist mit einer Haut überzogen und saugt überhaupt nichts auf.↩︎

  8. Das Blut fließt ab.↩︎

  9. Ganz ohne Blut. Nach einer anderen Lesart: klar wie reines Glas (Kristall).↩︎

  10. Venen und Arterien des Halses.↩︎

  11. Nach den Erklärungen, wenn das Vieh an dieser Stelle einen Schlag erhielt und das Blut zusammenlief.↩︎

  12. In den die Fleischschnitte eingelegt wird. Nach einer anderen Erklärung: der Fleischsaft.↩︎

  13. Weil er dann zu schwach ist und das Blut nicht mehr auszieht.↩︎

  14. Zur Lehre, dass man dies nicht dürfe, wird erzählt, RG. habe dies tun lassen.↩︎

  15. Wenn er nicht aus einem Geflechte besteht, sondern nur an 2 Seiten Träger für den Bratspieß hat u. in der Mitte frei ist, sodaß das Fleisch von den Eisenteilen nicht berührt wird.↩︎

  16. Das Brot, wenn man ihn nicht ausgerafft hat; man vegleiche supra Fol. 26b.↩︎

  17. Ex. 12,8 u. ib. V. 9.↩︎

  18. Damit es besser durchbrate, ohne es zerteilt zu. haben.↩︎

  19. Lev. 13,24.↩︎

  20. Ib. 21,9.↩︎

  21. Lev. 4,12.↩︎

  22. Cf. Lev. 10,2.↩︎

  23. Cf. Syn. Fol. 52a.↩︎

  24. Lev. 19,18.↩︎

  25. Wörtl. Blei aus der Quelle; nach den Kommentaren, kochend aus der Erde gewonnen, ohne am Feuer erhitzt zu werden.↩︎

  26. Lev. 4,12.↩︎

  27. Lev. 4,12.↩︎

  28. Muß sich der Priester mit der Verbrennung befassen, bis er vollständig verbrannt ist.↩︎

  29. In der oben angezogenen auf Lev. 13,24 sich beziehenden Lehre, in der die Einbegreifung der Kohle aus einer Schriftdeutung gefolgert wird.↩︎

  30. Feuer u. Kohle; auch letztere ist unter »Feuer« zu verstehen u. braucht nicht durch eine Schriftdeutung einbegriffen zu werden.↩︎

  31. Lev. 16,12.↩︎

  32. Lev. 16,12.↩︎

  33. Solche gelten als wirkliches Feuer.↩︎

  34. Eine brennende Fackel.↩︎

  35. Lev. 16,12.↩︎

  36. Verglimmende, von אממ bez. למפ verdunkeln; der Unterschied besteht nur in der Orthographie.↩︎

  37. Ez. 31,8.↩︎

  38. Die Erhitzung darf nur direkt vom Feuer kommen.↩︎

  39. Weil die Flüssigkeit in das Fleisch dringt.↩︎

  40. Wenn eine erlaubte Speise in eine verbotene kommt, bezw. umgekehrt; oder auch, wenn jede Speise an und für sich erlaubt, und nur die Mischung verboten ist, zBs. Fleisch mit Milch.↩︎

  41. Nach der einen Ansicht überträgt die hineinkommende Speise ihre Temperatur auf die, in die sie kommt. Heißes in Kaltes ist also verboten, Kaltes in Heißes erlaubt; entgegengesetzt nach der anderen Ansicht.↩︎

  42. Ex. 12,8.↩︎

  43. Ohne es vorher abzuspülen.↩︎

  44. Roh, jed. gesalzen.↩︎

  45. Die Parallelstelle Hul. Fol. 112a spricht von Ouarkbrei.↩︎

  46. In einem Ofen voneinander getrennt.↩︎

  47. Wörtl. »etwas anderes« od. »jene Sache«; euphemistischer Terminus für häßliche Dinge (Schwein, Aussatz, Hurerei), die der T. nicht nennen will.↩︎

  48. Den sie durch den Duft aufeinander übertragen, während das Pesaḥopfer nur von den daran Beteiligten gegessen werden darf.↩︎

  49. Das Pesaḥopfer muß ja am Feuer gebraten werden.↩︎

  50. Wenn sie von einander durch einen Kohlenhaufen getrennt sind.↩︎

  51. In einem Ofen.↩︎

  52. Wörtl. »etwas anderes« od. »jene Sache«; euphemistischer Terminus für häßliche Dinge (Schwein, Aussatz, Hurerei), die der T. nicht nennen will.↩︎

  53. Die am Wochenfeste dargebracht wurden; man vegleiche Lev. 23,17.↩︎

  54. Cf. Ex. 25,30.↩︎

  55. Cf. Num. 28,15.↩︎

  56. Cf. supra Fol. 70a.↩︎

  57. Unter welchen diese einbegriffen sind.↩︎

  58. Unter welchen diese einbegriffen sind.↩︎

  59. In dem die Kundschafter ausgesandt wurden; man vegleiche Num. Kap. 13.↩︎

  60. Die Monate des jüdischen Kalenders haben abwechselnd u. 30 Tage.↩︎

  61. Thr. 1,15; diesen Schriftvers bezieht A, auf den Neumond des Ab (10. Monat des jüd. Kalenders, ungefähr August); man vegleiche Tan. Fol. 29a.↩︎

  62. Lev.,44.↩︎

  63. Daß sie am Šabbath und in Unreinheit darzubringen sind.↩︎

  64. Num. 29,39↩︎

  65. Von der neuen Ernte zu essen; man vegleiche Lev. 23,14ff.↩︎

  66. Und nicht ganz aufgehoben, weil keine reinen Priester da sind, und alle Vorschriften des reinen Opfers sind zu beobachten.↩︎

  67. Das der Hochpriester auf der Stirn trug u. nach Ex. 28,38 die Opfer wohlgefällig machte.↩︎

  68. Wörtl. erlaubt; nicht einmal das Stirnblatt zur Wohlgefälligmachung ist erforderlich.↩︎

  69. Der Hochpriester darf im Allerheiligsten kein Gold tragen; man vegleiche Rh. Fol. 26a.↩︎

  70. Wenn diejenigen Teile des Opfers, die nicht verbrannt, sondern gegessen werden, unrein werden.↩︎

  71. Dt. 12,27.↩︎

  72. Wird das eine unrein, so ist auch das andere untauglich.↩︎

  73. Wird das eine unrein, so ist auch das andere untauglich.↩︎

  74. Dt. 12,27.↩︎

  75. Die Opferteile wurden nicht auf den Altar gelegt, sondern geworfen.↩︎

  76. Das Fleisch ist also nötig.↩︎

  77. Ein Teil wird verbrannt, und ein Teil wird gegessen.↩︎

  78. Wenn die Opferteile abhanden kommen od. unrein werden, dürfen die Priester trotzdem die ihnen zukommenden Teile essen; man vegleiche supra Fol. 59b.↩︎

  79. Die Priester dürfen das Fleisch erst nach dem Verbrennen der Opferteile essen.↩︎

  80. Fleisch und Blut des Opfers.↩︎

  81. Die auf dem Altar aufgeräuchert werden; auch nur ein olivengroßes Stück reicht aus, um das Blut sprengen zu dürfen.↩︎

  82. Die Handvoll Mehl, die vom Speisopfer abgehoben und aufgeräuchert wird, entspricht dem Blutsprengen des Schlachtopfers, vom Zurückbleibenden kommt nichts auf den Altar.↩︎

  83. Vom Speisopfer.↩︎

  84. Wörtl. nach dem Maße, der Norm; dh. nach seiner Ansicht beim Blutopfer.↩︎

  85. Die Erklärung folgt weiter Fol. 78a.↩︎

  86. Das Speisopfer, wenn das Zurückbleibende unrein ist od. fehlt.↩︎

  87. Daß beides erforderlich sei.↩︎

  88. Dh. der Hofmauer des Tempels; der Hof der Stiftshütte in der Wüste war nur von einem Vorhange umgeben, u, der Name wurde beibehalten.↩︎

  89. Lev. 16,12.↩︎

  90. Verwerfliches (cf. Lev. 7,18) kann nur ein taugliches Opfer werden; man vegleiche supra Fol. 61b, Anm. 61.↩︎

  91. Der Genuß von Heiligem gilt als Veruntreuung (man vegleiche Lev. 5,14ff.); nach dem Sprengen des Blutes, ist das Opferfleisch nicht mehr »Eigentum Gottes«, sondern Eigentum des Priesters.↩︎

  92. Daß beides erforderlich sei.↩︎

  93. Den Hochpriester, der am Versöhnungstage den Tempeldienst zu verrichten hat, u. den Priester, der die rote Kuh (man vegleiche Num. 19,2) zu verbrennen hat.↩︎

  94. Vor dem Versöhnungstage.↩︎

  95. Die Asche der Entsündigungsopfer wurde im Tempel verwahrt.↩︎

  96. Des Pesaḥopfers, das vornehmlich zum Essen dargebracht wird.↩︎

  97. Man genügt seiner Pflicht u, braucht kein zweites Pesaḥopfer darzubringen.↩︎

  98. Eine brennende Fackel.↩︎

  99. Ex. 12,4.↩︎

  100. Ex. 12,4.↩︎

  101. Es muß für solche geschlachtet werden, die davon essen können.↩︎

  102. Ex. 12,6.↩︎

  103. Und ein P. reicht nicht für ganz Jisraél.↩︎

  104. Ein Teil der Beteiligten kann davon essen, während das unreine überhaupt nicht gegessen werden darf.↩︎

  105. Des Pesaḥopfers, also zum Essen unfähig.↩︎

  106. Zu ergänzen: so ist es untauglich.↩︎

  107. Obgleich das Essen nicht Bedingung ist.↩︎

  108. Nach dieser Lehre braucht nach R. Nathan die Person nicht zum Essen geeignet zu sein.↩︎

  109. Nur das in Unreinheit geschlachtete P. darf in Unreinheit gegessen werden.↩︎

  110. Weil das eine von den Priestern und das andere vom Altarfeuer verzehrt wird; sie werden daher nicht vereinigt.↩︎

  111. Wofür der Text die sonst gebräuchliche Bezeichnung für Speisopfer hat.↩︎

  112. Dh. zu diesem gehört.↩︎

  113. Lev. 17,6.↩︎

  114. Num. 19,16.↩︎

  115. Cf. Ms. IH, Anm. 7.↩︎

  116. Lev. 7,19.↩︎

  117. Wenn die Unreinheit verschoben wird, nehme man es mit dieser überhaupt nicht mehr genau.↩︎

  118. Die reine Hälfte betrachte sich als Mehrheit u, richte das P. in Reinheit her, u. ebenso darf es die unreine in Unreinheit herrichten, da sie ebenfalls als Mehrheit gilt.↩︎

  119. Die Reinen müssen als Mehrheit das erste P. herrichten, als Minderheit dürfen sie es ebenfalls; die Unreinen richten dagegen das zweite her, da sie als Minderheit betrachtet werden.↩︎

  120. Die reinen Männer aber mehr sind als die unreinen.↩︎

  121. Dt. 16,5.↩︎

  122. Diese Worte werden so aufgefaßt, als hieße es: du sollst wegen des einen nicht schlachten.↩︎

  123. Und wird daher nicht für das zweite P. verdrängt.↩︎

  124. Damit die Unreinen in der Mehrheit seien, sodann richten es alle in Unreinheit her.↩︎

  125. Der auf einer weiten Reise Befindliche richte ebenfalls das zweite P. her.↩︎

  126. Die Unreinheit durch eine Leiche dauert 8 Tage.↩︎

  127. Die übrigen Tage des Festes, für die Darbringung des Festopfers; man vegleiche Hag. Fol. 9b.↩︎

  128. Num. 9,2.↩︎

  129. Wenn der eine Teil es in Reinheit herrichtet.↩︎

  130. Cf. Ex. 28,36.↩︎

  131. Einer von den Beteiligten.↩︎

  132. Für seinen Teil, er muß das 2. P. herrichten.↩︎

  133. Wörtl. Unreinheit des Abgrundes; wenn an einer Stelle Leichenteile entdeckt werden, an der niemand sie vermutete (man vegleiche infra Fol. 81b); in einem solchen Falle ist die Unreinheit zweifelhaft.↩︎

  134. Wenn die Unreinheit vor dem Sprengen bekannt war.↩︎

  135. Cf. Anm. 127, mut. mut.↩︎

  136. Num. 6,9.↩︎

  137. Der Flußbehaftete muß sieben Reinheitstage zählen (man vegleiche Lev. 15,13); am 7. Tage gleicht seine Unreinheit nicht der U, durch Kriechtiere, die abends schwindet, vielmehr ist sie gleich der unbekannten Unreinheit zweifelhaft, da er wiederum Fluß bekommen kann.↩︎

  138. Wenn sie am vorhergehenden Tage Fluß bemerkt hatte; in diesem Falle unterliegt ihre Unreinheit einem Zweifel: bemerkt sie weiter keinen, so ist sie blos bis abends unrein, bemerkt sie aber 3mal, so ist sie 7. Tage unrein.↩︎

  139. Die Reinheitstage, er muß von neuem 7 R.e zählen.↩︎

  140. Die 7 Reinheitstage dürfen nicht unterbrochen werden.↩︎

  141. Dieser Tag müßte ebenfalls zu den Reinheitstagen zählen, da ein Teil des Tages als ganzer gilt.↩︎

  142. Alles, was vorher besorgt werden kann.↩︎

  143. Wenn ein Teil des Tages (an dem sie keinen Fluß bemerkt hat) als ganzer gilt u, die Unreinheit nicht rückwirkend ist, »so kann sie ja nur je einen Tag unrein sein, während zur absoluten Unreinheit 3 zusammenhängende Tage erforderlich sind.↩︎

  144. Lev. 23,3.↩︎

  145. Das Naziräer u. das Pesaḥopfer dürfen als Privatopfer in Unreinheit nicht dargebracht werden, wohl aber das beständige Opfer, wenn kein reiner Priester vorhanden ist; die Frage bezieht sich auf den Fall, wenn auch reine Priester vorhanden sind.↩︎

  146. Das Naziräer u. das Pesaḥopfer dürfen als Privatopfer in Unreinheit nicht dargebracht werden, wohl aber das beständige Opfer, wenn kein reiner Priester vorhanden ist; die Frage bezieht sich auf den Fall, wenn auch reine Priester vorhanden sind.↩︎

  147. Diese Frage steht an falscher Stelle; in der vorherigen Diskussion ist es schon bekannt, dass dies eine überlieferte Lehre ist.↩︎

  148. Num. 6,9.↩︎

  149. Weil sie jemand gesehen haben kann.↩︎

  150. Um keine unbekannte Unreinheit zu sein, während nach der angezogenen Lehre dies schon dann der Fall ist, wenn sie irgend jemand am Ende der Welt gekannt hat.↩︎

  151. Daß bei einer unbekannten Unreinheit das Stirnblatt das Opfer wohlgefällig mache.↩︎

  152. Den er passiert.↩︎

  153. Nach Raschi: Last trägt; diese bildet eine Bezeltung der Leiche.↩︎

  154. Ib. 9,10.↩︎

  155. Od. Tempelburg; man vegleiche Zeb. Fol. 104b.↩︎

  156. Auf dem Altar.↩︎

  157. Die Verbrennung erfolgt öffentlich, um die Eigentümer zu beschämen, damit sie in Zukunft vorsichtiger seien.↩︎

  158. Ortschaft in der Nähe Jerušalems.↩︎

  159. Auch ein kleiner Teil wird mit dem Holze des Tempels verbrannt.↩︎

  160. Der kein Holz hat.↩︎

  161. Wenn man übrigbleibendes Holz heimbringt, könnten andere glauben, man stehle vom Holze des Heiligtums.↩︎

  162. Sie wollen den Tempeldienst meiden, um »ihrem Berufe nachgehen zu können.↩︎

  163. Erstere arbeiten ohnehin nicht, letztere erzielen bei der Ausübung ihres Berufes einen sehr geringen Gewinn.↩︎

  164. Lev. 7,19.↩︎

  165. Lev. 10,18.↩︎

  166. Der angezogene Schriftvers Lev. 7,19 handelt vom Heilsopfer.↩︎

  167. Lev. 6,23.↩︎

  168. Und nicht etwa eine Lehre, dass ein solches zu verbrennen sei.↩︎

  169. Vor dem Verbrennen.↩︎

  170. Cf. Lev. 7,18 u. ib. 19,8.↩︎

  171. Das am selben Tage, bevor das Fleisch die Frische verloren hat, verbrannt wurde.↩︎

  172. Man hat es vor Unreinheit nicht bewahrt u, dadurch entweiht.↩︎

  173. Das Sündopfer Ahrons, da der Leidtragende nichts Heiliges essen darf.↩︎

  174. Lev. 10,19; dieser Schriftvers deutet auf den Lev. 10,2 genannten Trauerfall.↩︎

  175. Da die Untauglichkeit nicht am Opfer haftet.↩︎

  176. Cf. Lev. 6,23.↩︎

  177. Der Opfer der Gemeinde und des Hochpriesters; man vegleiche Lev. 4,3ff.↩︎

  178. Er zählt RJ. den Galiläer nicht mit, da dieser nur von der Unreinheit des Blutes u. nicht des Eigentümers spricht.↩︎

  179. Wenn sich in diesem nach der Frist Mark befindet.↩︎

  180. Cf. infra Fol. 85a.↩︎

  181. Ex. 12,46.↩︎

  182. Man darf die Knochen nicht zerbrechen, auch wenn das Mark untauglich ist.↩︎

  183. Vom Übriggebliebenen, das zuvor tauglich war, darf man die Knochen nicht zerbrechen, wohl aber vom Unreinen, das nie tauglich war.↩︎

  184. Ex. 12,46.↩︎

  185. Man könnte dazu kommen, sie zu zerbrechen.↩︎

  186. Wörtl. gelöst, wenn sie kein Mark mehr haben.↩︎

  187. Man entledigt sich damit der Pflicht am Pesaḥfeste.↩︎

  188. Cf. Gen. 32,33.↩︎

  189. Der beiden Spannadern; die andere ist zu verbrennen.↩︎

  190. Hul. Fol. 90b wird die Frage aufgeworfen, ob dies RJ. entschieden od. unentschieden war.↩︎

  191. Ex. 12,10.↩︎

  192. Num. 28,10.↩︎

  193. Selbst das Aufräuchern der Opferteile des Alltagopfers verdrängt das Fest nicht, u. um so weniger die Verbrennung untauglicher Teile.↩︎

  194. Ex. 12,16.↩︎

  195. Alles, was vorher besorgt werden kann.↩︎

  196. Daß sie den S. wohl verdränge; man vegleiche Šab. Fol 7.b.↩︎

  197. Lev. 23,3.↩︎

  198. Bei etwaiger Beteiligung mehrerer Personen gelten solche Teile als Fleisch.↩︎

  199. So Maimonides; nach anderer, mehr dem Wortlaute entsprechender Erklärung: die Spitzen der Schulterblätter.↩︎

  200. Wenn das Fleisch für alle Beteiligten nicht ausreicht.↩︎

  201. Die von einem solchen mitgegessen wird.↩︎

  202. Jene Lehre, aus der RL. gegen RJ. einen Einwand erhob (cf. Hul. Fol. 122b), u. aus der RL. den Beweis erbringen wollte, dass man sich nach dem jetzigen Stande richte.↩︎

  203. Ex. 12,10.↩︎

  204. Diese erhält man nur wegen Übertretung eines Ver+botes, nicht aber wegen Unterlassung eines Gebotes.↩︎

  205. Ex. 12,46.↩︎

  206. Ex. 12,46.↩︎

  207. Das in Unreinheit dargebrachte P. ist auch in Unreinheit zu essen; man vegleiche supra Fol. 76b.↩︎

  208. Bei der Herrichtung.↩︎

  209. Bevor die Zeit zum Essen herangereicht ist.↩︎

  210. Der Mauer Jerušalems od. des Hauses, in dem man es ißt (man vegleiche Ex. 12,46). Man muß diesen Teil bis zum Knochen ablösen; man vegleiche infra Fol. 85b.↩︎

  211. Cf. Ex. 12,9.↩︎

  212. Ex. 12,46.↩︎

  213. Übereinstimmend mit RJ.↩︎

  214. Übereinstimmend mit Rabina.↩︎

  215. Übereinstimmend mit R. Naḥman.↩︎

  216. Übereinstimmend mit Abajje.↩︎

  217. Dh. Mark, das ebenfalls als Fleisch gilt.↩︎

  218. Ex. 12,8.↩︎

  219. Num. 9,12.↩︎

  220. Num. 9,12.↩︎

  221. Der Mauer Jerušalems od. des Hauses, in dem man es ißt (man vegleiche Ex. 12,46). Man muß diesen Teil bis zum Knochen ablösen; man vegleiche infra Fol. 85b.↩︎

  222. Den Knochen, der sich zum Teil außerhalb befand, werfe man ganz fort, vom Fleische dagegen darf man das essen, was sich innerhalb befand.↩︎

  223. An einer Stelle unter dem Fleisch.↩︎

  224. In dem Mark ist, das man nicht wegschälen kann.↩︎

  225. Aus Animosität gegen den Darbringenden das Opfer absichtlich untauglich zu machen.↩︎

  226. Das Opferfleisch aufzuessen.↩︎

  227. Verboten ist eine Speise (an sich bezw. bei Verbot des Essens) schon bei Olivengröße, verunreinigungsfähig ist sie erst bei Eigröße.↩︎

  228. Das Opferfleisch aufzuessen.↩︎

  229. Dh. die Berührungsstelle ist unsichtbar.↩︎

  230. Des unreinen Teiles mit dem reinen, um als verborgene Unreinheit zu gelten.↩︎

  231. Es ist nicht verboten bezw. nicht verunreinigungsfähig.↩︎

  232. Cf. Anm. 215.↩︎

  233. Am 8. Reinheitstage, an dem sie (durch Besprengung der Daumen mit dem Opferblute) reingesprochen werden; als Unreine durften sie den Vorhof nicht betreten.↩︎

  234. Im selben Hause.↩︎

  235. Ex. 12,46.↩︎

  236. Um wegen des Tragens aus einem Gebiete nach dem anderen (man vegleiche Šab. Fol. 6a) schuldig zu sein.↩︎

  237. Auf dem Fußboden; sie liegen schon beim Tragen.↩︎

  238. Die zu verbrennenden Farren; man vegleiche Zeb. Fol. 104b.↩︎

  239. Übereinstimmend mit Abajje.↩︎

  240. Die Stelle, wo die Tür hängt und anschlägt.↩︎

  241. Zum gemeinsamen Gebete müssen zehn Personen in einem Raume vorhanden sein.↩︎

  242. Die aus der Stadt verwiesen wurden und vor der Stadtmauer weilten.↩︎

  243. Am 8. Reinheitstage, an dem sie (durch Besprengung der Daumen mit dem Opferblute) reingesprochen werden; als Unreine durften sie den Vorhof nicht betreten.↩︎

  244. Entsprechend der Heiligkeit der Häuser selbst; sowohl die des Tempels als auch die der ganzen Stadt Jerušalem.↩︎

  245. Dh. wenn die Beteiligten am Pesaḥopfer so zahlreich waren, dass auf jeden nur ein olivengroßes Stück Fleisch kam, so machten sie einen ungeheueren Lärm beim Lesen des Lobliedes.↩︎

  246. Demnach waren die Dächer geheiligt worden.↩︎

  247. iChr. 28,11.↩︎

  248. Ib. V. 19.↩︎

  249. Nach dem Tempelberge; unter Heiligtum ist der ganze Tempelhof zu verstehen.↩︎

  250. Unterirdische Zellen, deren Dach aus dem Boden des Heiligtums besteht.↩︎

  251. Das Abwenden des Gesichtes gilt als Bescheidenheit.↩︎

  252. Der Dachstuhl wurde allerdings nicht für Opfergegenstände verwendet, wohl aber für andere heilige Utensilien.↩︎

  253. Name einer Dachkammer auf dem Osttore des Tempelhofes.↩︎

  254. Am Geheiligten, was bei einer genauen Messung vorkommen könnte.↩︎

  255. Die Elle Mošes und eine dieser beiden wären ja ebenfalls ausreichend.↩︎

  256. Bei Arbeiten aus Edelmetall wurde kein großer Überschuß verlangt.↩︎

  257. Thr. 2,8.↩︎

  258. Die an einem Pesaḥopfer beteiligt sind.↩︎

  259. Nach einer Ansicht ist dies erlaubt, (obgleich sie ein Pesaḥopfer gemeinsam haben,) nach einer anderen hingegen ist dies Pflicht.↩︎

  260. Für die andere Gesellschaft, mit der er nicht speist.↩︎

  261. Damit man sehe, dass er nur mit einer Gesellschaft speist.↩︎

  262. Od. Neuvermählte, der die Blicke der Gesellschaft genant sind.↩︎

  263. Ex. 12,7.↩︎

  264. Der Gebrauch der Mehrzahl bei einem Lamme.↩︎

  265. Ex. ,46.↩︎

  266. Da es an einer Stelle gegessen werden muß, so darf er es nicht mehr am Tische essen.↩︎

  267. Nach der Überlieferung wurde das W. יאבל auch als akt. Imperativ gelesen, also auf die Person bezogen, der Essende muß sich an einer Stelle befinden, wohl aber dürfen die Beteiligten in mehreren Räumen essen; die Lesart ist jed. ein Passivum und kann sich nur auf das Pesaḥopfer selbst beziehen, es muß von einer Gesellschaft gegessen werden, auch an verschiedenen Stellen.↩︎

  268. Der Titel Rabh (Meister) ist zum Bestandteile seines Namens geworden.↩︎

  269. Das Lager, eine Art Polstersitz, war für besonders vornehme Gäste bestimmt, während die anderen auf der Erde od. auf einer Bank saßen.↩︎

  270. Der Anstand erfordert, dass man sich etwas nötigen lasse.↩︎

  271. Das Abwenden des Gesichtes gilt als Bescheidenheit.↩︎

  272. Cf. Bm. Fol. 84a.↩︎

  273. Damit der Diener nicht jeden besonders zu bedienen brauche.↩︎

  274. Daß sie einzeln speisen.↩︎