Der Talmud, Traktat (Massechet Pessachim) in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt
Zur Übersicht des Traktats Pessachim | Zur Übersicht der Goldschmidt-Übersetzung
Blätter/Dapim
87a 88b 88a 89b 89a 90b 90a 91b 91a 92bÜbersetzung
Blatt 87a
WENN FÜR EINE IM HAUSE IHRES MANNES WEILENDE FRAU SOWOHL IHR MANN ALS AUCH IHR VATER [DAS PESAḤOPFER] GESCHLACHTET HABEN, SO ESSE SIE VON DEM IHRES MANNES. GING SIE DAS ERSTE FEST1 IM HAUSE IHRES VATERS VERBRINGEN, SO ESSE SIE, WENN SOWOHL IHR VATER ALS AUCH IHR MANN FÜR SIE DAS PESAḤOPFER GESCHLACHTET HABEN, WO SIE WILL. EINE WAISE ESSE, WENN [MEHRERE] VORMÜNDER FÜR SIE [DAS PESAḤOPFER] GESCHLACHTET HABEN, WO SIE WILL. EIN SKLAVE ZWEIER TEILHABER, DARF [DAS PESAḤOPFER] VON BEIDEN NICHT ESSEN. WER ZUR HÄLFTE SKLAVE UND ZUR HÄLFTE FREIER2 IST, DARF VON DEM SEINES HERRN NICHT ESSEN.
GEMARA. Hieraus wäre also zu entnehmen, dass es eine fiktive Feststellung gebe3?
Unter »will« ist zu verstehen, beim Schlachten4.
Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Eine Frau esse am ersten Feste5 vom [Pesaḥopfer] ihres Vaters6, von dann ab esse sie, wenn sie will, von dem ihres Vaters, und wenn sie will, von dem ihres Mannes!?
Das ist kein Widerspruch; dies in dem Falle, wenn es sie [ins Haus ihres Vaters] treibt, jenes in dem Falle, wenn es sie nicht treibt. So heißt es:7 ich war dann in seinen Augen wie eine, die Frieden findet, und R. Joḥanan erklärte: Wie es eine junge Frau, die im Hause ihres Schwiegervaters tadelsfrei8 befunden worden ist, in das Haus ihres Vaters treibt, ihr Lob zu erzählen. Es heißt:9 An jenem Tage, Spruch des Herrn, wirst du mich »mein Gatte« nennen und nicht mehr »mein Mann«. R. Joḥanan erklärte: Wie eine junge Frau im Hause ihres Schwiegervaters10, und nicht wie eine junge Frau im Hause ihres Vaters.
11 Wir haben eine kleine Schwester, noch ohne Brüste. R. Joḥanan er erklärte: Das ist Elam12, dem es beschieden war zu lernen, nicht aber zu lehren.
13Ich bin eine Mauer und meine Brüste Türmen gleich. R. Joḥanan erklärte: Ich bin eine Mauer, das ist die Tora; meine Brüste Türmen gleich, das sind die Schriftgelehrten. Raba erklärte: Ich bin eine Mauer, das ist die Gemeinde Jisraél; meine Brüste Türmen gleich, das sind die Betund Lehrhäuser.
R. Zuṭra b. Ṭobija sagte im Namen Rabhs: Es heißt: 14unsere Söhne in ihrer Jugend wie großgezogene Pflanzen, unsere Töchter wie Ecksäulen, die nach Tempel-Bauart ausgehauen sind. Unsere Söhne wie Pflanzen, das sind die Jünglinge Jisraéls, die den Geschmack der Sünde nicht gekostet haben; unsere Töchter wie Ecksäulen, das sind die Töchter Jisraéls, die ihre Pforten für ihre Männer geschlossen15 halten. Ebenso heißt es:16 sie werden voll werden wie die Opferschalen, wie die Ecken17 des Altars. Wenn du willst, entnehme man es aus folgendem: 18Unsere Speicher19 sind voll, Spende gewährend von jeglicher Art. Die nach TempelBauart ausgehauen sind; diesen und jenen rechnet es die Schrift an, als wäre der Tempel in ihren Tagen erbaut worden.
20Das Wort des Herrn, das an Hošea etc. erging, in den Tagen U͑zijahus, Jothams, Aḥaz« und Jeḥizqijahus, der Könige von Jehuda. Vier Propheten weissagten in einer Zeit, der bedeutendste unter ihnen war Hošea͑, denn es heißt:21 der Herr fing an, mit Hošea͑ zu reden, und da er nicht mit Hošea͑ zu reden anfing, denn von Moše bis Hošea͑ hatte es viele andere Propheten gegeben, so erklärte R. Joḥanan: als erster unter den vier Propheten, die in jener Zeit weissagten, das sind Hošea͑, Ješa͑ja, Amos und Mikha. Der Heilige, gepriesen sei er, sprach zu Hošea͑: Deine Kinder haben gesündigt! Er sollte erwidern: Es sind deine Kinder, die Kinder deiner Lieblinge, die Kinder Abrahams, Jiçḥaqs und Ja͑qobs; wälze dein Erbarmen über sie. Aber nicht genug, dass er dies nicht sagte, er sprach noch vor ihm wie folgt: Herr der Welt, die ganze Welt ist dein, tausche sie auf eine andere Nation ein! Da sprach der Heilige, gepriesen sei er: Was mache ich mit diesem Alten? Ich heiße ihn ein Hurenweib heiraten und mit ihr Hurenkinder zeugen, und darauf will ich ihn sie fortschicken heißen; wenn er es fertig bringt, sie fortzuschicken, so schicke ich auch Jisraél fort. Daher heißt es:22 da sprach der Herr zu Hošea͑: Geh, heirate ein Hurenweib und [zeuge] Hurenkinder, und darauf folgt:23 da ging er hin und heiratete Gomer, die Tochter Diblajims. Gomer, Rabh erklärte: Jeder pflegte mit ihr [seine Leidenschaft] zu
Blatt 87b
befriedigen24. Töchter Diblajims, üble Nachrede [dibba], übler Nachrede25 entstammend, Šemuél erklärte: Sie war jedem süß, wie eine gepreßte Feige [debela]. R. Joḥanan erklärte: Jeder preßte sie, wie eine gepreßte Feige. Eine andere Auslegung: Gomer, R. Jehuda erklärte: In ihren Tagen wollte man dem Vermögen Jisraéls ein Ende bereiten [gamar]. R. Joḥanan erklärte: Sie raubten es und bereiteten ihm ein Ende, wie es heißt:26 denn der König von Aram hatte sie vertilgt und wie Staub zertreten.27 Sie ward schwanger und gebar ihm einen Sohn. Da sprach der Herr zu ihm: Nenne ihn Jizrééll Denn nur noch eine kleine Weile, so will ich die Blutschuld von Jizréél an Jehas Familie heimsuchen und dem Königtum des Hauses Jisraél ein Ende machen.28 Da wurde sie abermals schwanger und gebar eine Tochter. Da sprach der Herr zu ihm: Nenne sie Nichtgeliebtl Denn fortan will ich dem Hause Jisraél kein Erbarmen mehr zeigen, dass ich ihnen volle Vergebung gewähren sollte. 29 Darauf wurde sie wiederum schwanger und gebar einen Sohn. Da sprach der Herr zu ihm: Nenne ihn Nichtmeinvolk. Denn ihr seid nicht mein Volk und ich gehöre nicht zu euch. Nachdem ihm zwei Söhne und eine Tochter geboren wurden, sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu Hošea͑: Du solltest von deinem Meister Moše lernen: sobald ich mit ihm redete, trennte er sich von der Frau; trenne auch du dich von deiner, Dieser erwiderte: Herr der Welt, ich habe Kinder von ihr und kann sie weder fortschicken noch mich von ihr scheiden lassen! Da sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu ihm: Wenn du so handelst, wo doch deine Frau eine Hure und deine Kinder Hurenkinder sind, und du nicht weißt, ob sie deine oder fremde sind, wie sollte ich Jisraél [fortschicken]!? Sind sie doch Kinder meiner Bewährten, Kinder Abrahams, Jiçḥaqs und Ja͑qobs. Eine der vier Erwerbungen, die ich mir auf meiner Welt geeignet habe: eine Erwerbung ist die Tora, wie es heißt:30 der Herr erwarb mich als den Anfang seiner Wege; eine Erwerbung sind Himmel und Erde, wie es heißt:31 der Himmel und Erde geeignet; eine Erwerbung ist der Tempel, wie es heißt:32 dieser Berg, den seine Rechte geeignet; eine Erwerbung ist Jisraél, wie es heißt:33 das Volk, das du dir geeignet hast. Und du sagst, dass ich sie auf eine andere Nation tausche!? Als er seinen Fehler einsah, stand er auf, um für sich um Erbarmen zu flehen. Da sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu ihm: Statt für dich selbst um Erbarmen zu flehen, flehe um Erbarmen für Jisraél, über die ich deinetwegen drei Heimsuchungen34 verhängt habe. Hierauf stand er auf, flehte um Erbarmen und wandte das Verhängnis ab. Alsdann begann er, sie zu segnen, wie es heißt:35 wie der Sand am Meere soll die Zahl der Kinder Jisraél sein etc. und anstatt dass man zu ihnen gesagt hat: ihr seid nicht mein Volk, wird man zu ihnen sagen: Söhne des lebendigen Gottes. Die Söhne Jehudas und die Söhne Jisraéls werden sich versammeln 36 Ich will ihn mir in das Land einsäen und der Nichtgeliebt Liebe erweisen, und zu Nichtmeinvolk sagen: du bist mein Volk.
R. Joḥanan sagte: Wehe der Herrschermacht, denn sie begräbt ihre Träger; du hast keinen Propheten, der nicht während seines Lebens vier Könige überlebt37 hätte; denn so heißt es:38 die Offenbarungen, die Ješa͑ja, der Sohn des Amoç, über Jehuda und Jerušalem empfing39 etc.
R. Joḥanan sagte: Jerobea͑m, dem Sohne des Joaš, König von Jisraél, war es deshalb beschieden, zusammen mit den Königen Jehudas aufgezählt zu werden, weil er keine Verleumdung über Amos entgegennahm.
Wo wird er [zusammen mit jenen] aufgezählt!?
Es heißt:40das Wort des Herrn, das an Hošea͑, den Sohn Beéris, erging, in den Tagen U͑zijas, Jothams, Ahaz und Jeḥizqijahus, der Könige von Jehuda, und zur Zeit Jerobeáms, des Sohnes des Joaš, Königs von Jisraél.
Woher, dass er keine Verleumdung entgegennahm?
Es heißt:41 da ließ Amaçja, der Priester von Bethel, Jerobea͑m, dem König von Jisraél, folgendes melden: Es meutert wider dich etc. Ferner:42 so hat Amos gesprochen: Durch das Schwert wird Jerobea͑m sterben etc. Er sprach: Behüte und bewahre, dass dieser Fromme dies gesagt haben sollte, und sollte er es gesagt haben, was habe ich gegen ihn, wenn die Göttlichkeit es ihm verkündet hat.
R. Elea͑zar sagte: Auch wenn der Heilige, gepriesen sei er, im Zorn ist, denkt er an die Barmherzigkeit, denn es heißt: denn fortan will ich dem Hause Jisraél kein Erbarmen mehr zeigen. R. Jose b. Ḥanina entnimmt dies aus folgendem: Daß ich ihnen volle Vergebung gewähren sollte. Ferner sagte R. Elea͑zar: Der Heilige, gepriesen sei er, hat Jisraél nur deshalb unter die Völker zerstreut, damit Proselyten sich ihnen anschließen, denn es heißt: ich will ihn mir in das Land einsäen, und man säet eine Sea͑ nur, um viele Kor zu ernten. R. Joḥanan entnimmt es aus folgendem: und der Nichtgeliebten Liebe erweisen43
R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Es heißt:44 verleumde nicht den Knecht bei seinem Herrn, dass er dir nicht fluche, und darauf folgt:45 ein Geschlecht, das seinem Vater flucht und seine Mutter nicht segnet. Sollte man denn [einen Knecht] deshalb nicht verleumden, weil [das Geschlecht] seinem Vater flucht und seine Mutter nicht segnet!? Vielmehr, selbst in einem Zeitalter, in dem man seinem Vater flucht und seine Mutter nicht segnet, sollst du den Knecht nicht bei seinem Herrn verleumden.
Woher dies?
Von Hošea͑,
R.Hoša͑ja sagte: Es heißt:46 die Wohltat seiner Zerstreuung mit Jisraél; der Heilige, gepriesen sei er, erwies Jisraél eine Wohltat, indem er sie unter die Völker zerstreut hat. So sprach einst ein Minäer zu R. Ḥanina: Wir sind besser als ihr; von euch heißt es:47 denn Joab blieb dort mit ganz Jisraél sechs Monate, bis er alles, was in Edom männlich war, ausgerottet hatte; wir aber tun euch nichts, wo ihr so viele Jahre bei uns seid. Dieser erwiderte: Wenn du es wünschest, so möge sich dir ein Schüler anschließen48. Da schloß sich ihm R.Oša͑ja an und erwiderte ihm: Weil ihr nicht wißt, wie ihr uns vernichten sollt; [wir] alle sind ja enigen, die bei euch sind, so würde man euch »verstümmelndes49 Reich« nennen. Jener entgegnete: Beim Kapitol50 zu Rom, damit gehen wir und damit kommen wir.
R.Ḥija lehrte: Es heißt:51 Gott kennt den Weg zu ihr, und ihm ist der Platz bekannt. Der Heilige, gepriesen sei er, kennt Jisraél, dass sie die grausamen Verordnungen der Römer nicht ertragen können, daher vertrieb er sie nach Babylonien.
Ferner sagte R.Elea͑zar: Der Heilige, gepriesen sei er, vertrieb nur deshalb Jisraél nach Babylonien, weil es tief wie die Unterwelt ist, und es heißt:52 aus der Hand der Unterwelt erlöse ich sie, vom Tode kaufe ich sie los. R. Ḥanina sagte: Weil ihre Sprache mit der Sprache der Tora verwandt ist. R. Joḥanan sagte: Er schickte sie in das Haus ihrer Mutter53. Ein Gleichnis. Wohin schickt jemand seine Frau, wenn er ihr zürnt? In das Haus ihrer Mutter. Das ist es, was R. Alexandri sagte: Drei kehrten nach ihrer Heimat zurück, und zwar: Jisraél, das Geld Miçrajims54 und die Schrift der Bundestafeln. Jisraél, wie wir bereits gesagt haben. Das Geld Miçrajims, denn es heißt:55 im fünften Jahre des Königs Reḥabea͑m zog Sišaq, der König von Miçrajim, wider Jerušalem heran etc.. Die Schrift der Bundestafeln, denn es heißt:56 ich zerschmettere sie vor eueren Augen, und hierzu wird gelehrt, dass die Bundestafeln zerschmettert wurden, während die Buchstaben [in den Himmel] flogen. U͑la sagte: Damit sie Datteln essen und sich mit der Tora befassen.
Blatt 88a
Einst kam U͑la nach Pumbeditha, und man reichte ihm da einen Korb Datteln.
Da fragte er: Wieviel solcher gibt es für einen Zuz? Man erwiderte ihm: Drei für einen Zuz. Darauf sprach er: Einen Korb voll Honig um einen Zuz [in Babylonien], und die Babylonier befassen sich nicht mit der Tora! Als er aber nachts Leibschmerzen bekam, sprach er: Einen Korb voll des Todes um einen Zuz in Babylonien, und dennoch befassen sich die Babylonier mit der Tora.
Ferner sagte R. Elea͑zar: Es heißt:57 und viele Völker werden sich aufmachen und sprechen: Auf, laßt uns zum Berge des Herrn, zum Tempel des Gottes Ja͑qobs hinaufsteigen etc.. Ist er denn der Gott Ja͑qobs und nicht der Gott Abrahams und Jiçḥaqs? Vielmehr, nicht wie Abraham, bei dem [das Wort] Berg gebraucht wird, wie es heißt:58 daher man noch heutigen Tages sagt: auf dem Berge, wo der Herr erscheint, auch nicht wie Jiçḥaq, bei dem [das Wort] Feld gebraucht wird, wie es heißt:59 Jiçhaq war ausgegangen, um auf dem Felde zu beten, sondern wie Ja͑qob, der ihn Haus nannte, wie es heißt:60 er nannte diese Stätte Bethel [Haus Gottes].
R. Joḥanan sagte: Der Tag der Exulanteneinsammlung ist so bedeutend wie der Tag, an dem Himmel und Erde erschaffen worden sind, denn es heißt:61 die Judäer und die Jisraéliten werden sich einsammeln und sich ein Oberhaupt wählen und aus dem Lande herausziehen; denn gewaltig ist der Tag von Jizréél, und es heißt:62 es wurde Abend und es wurde Morgen, ein Tag.
EINE WAISE [ESSE], WENN [MEHRERE] VORMÜNDER FÜR SIE [DAS PESAḤOPFER] GESCHLACHTET HABEN etc. Hieraus wäre also zu entnehmen, dass es eine fiktive Feststellung63 gebe? R. Zera erwiderte:64 Ein Schaf für jedes Haus, in jedem Falle65. Desgleichen wird gelehrt: Ein Schaf für jedes Haus, dies lehrt, dass man es holen und für seinen minderjährigen Sohn, seine minderjährige Tochter, seinen kenaänitischen Sklaven und seine kenaänitische Magd, sowohl mit ihrem Wissen als auch ohne ihr Wissen, schlachten dürfe; für seinen erwachsenen Sohn, seine erwachsene Tochter, seinen jüdischen Sklaven, seine jüdische Magd und seine Frau darf man es nur mit ihrem Wissen schlachten. Ein Anderes lehrt: Man darf [das Pesaḥopfer] für seinen erwachsenen Sohn, seine erwachsene Tochter, seinen jüdischen Sklaven, seine jüdische Magd und seine Frau nur mit ihrem Wissen schlachten; für seinen minderjährigen Sohn, seine minderjährige Tochter, seinen kenaänitischen Sklaven und seine kenaänitische Magd darf man es sowohl mit ihrem Wissen als auch ohne ihr Wissen schlachten. Wenn diese es für sich geschlachtet haben und ihr Herr ebenfalls für sie geschlachtet hat, so genügen sie ihrer Pflicht mit dem ihres Herrn, nicht aber mit dem ihrigen, ausgenommen die Frau, weil sie es ablehnen kann.
Womit ist die Frau anders? Raba erwiderte: Die Frau und die ihr [in ihrer Selbständigkeit] gleichen.
Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, ausgenommen die Frau, weil sie es ablehnen kann, nur wenn sie es ablehnt, wenn sie es aber nicht ablehnt, genügt sie ihrer Pflicht mit dem [Pesaḥopfer] ihres Mannes, dagegen lehrt er im Anfangssatze, für seine Frau nur mit ihrem Wissen, wonach sie ihrer Pflicht nicht genügt, wenn sie nichts sagt!?
»Mit ihrem Wissen« heißt nicht: wenn sie zustimmen, sondern: wenn sie nichts sagen, ausgenommen der Fall, wenn sie es ablehnen.
Es heißt ja aber, dass, wenn diese es für sich selbst geschlachtet haben und ihr Herr ebenfalls für sie geschlachtet hat, sie mit dem ihres Herrn ihrer Pflicht genügen, auch wenn sie nichts gesagt haben, dennoch lehrt er, ausgenommen die Frau, weil sie es ablehnen kann!? Raba erwiderte: Wenn sie selber es schlachtet, gibt es ja keine größere Ablehnung als dies.
EIN SKLAVE ZWEIER TEILHABER etc. R. Ena der Greis wies R. Naḥman auf einen Widerspruch hin: Es wird gelehrt, ein Sklave zweier Teilhaber dürfe vom [Pesaḥopfer] beider nicht essen, und [dem widersprechend] wird gelehrt, er dürfe nach Belieben entweder von diesem oder von jenem essen!? Dieser erwiderte: Greiser Ena, manche sagen: Schwarzer Topf, durch uns beide wird ja die Lehre aufgeklärt; unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn sie es miteinander genau nehmen, und die Barajtha von dem Falle, wenn sie es miteinander nicht genau nehmen.
WER ZUR HÄLFTE SKLAVE UND ZUR HÄLFTE FREIER IST, DARF VON DEM SEINES HERRN NICHT ESSEN. Also nur nicht von dem seines Herrn, wohl aber von seinem eigenen, dagegen wird ja gelehrt, dass er weder von seinem eigenen, noch von dem seines Herrn esse!?
Das ist kein Widerspruch; eines nach der ersteren Lehre und eines nach der späteren Lehre. Wir haben nämlich gelernt: Wer zur Hälfte Sklave und zur Hälfte Freier ist, diene einen Tag seinem Herrn und einen Tag sich selbst
so die Schule Hillels. Die Schule Šammajs sprach: Ihr habt für seinen Herrn gesorgt, nicht aber für ihn: er darf keine Sklavin heiraten, da er
Blatt 88b
zur Hälfte Freier ist, eine Freie heiraten darf er ebenfalls nicht, da er zur Hälfte Sklave ist, [die Heirat] ganz unterlassen kann er ebenfalls nicht, da die Welt zur Fortpflanzung erschaffen worden ist, wie es heißt:66 nicht zur Einöde hat er sie geschaffen, sondern dass sie bewohnt werde. Als vorsorgende Institution zwinge man vielmehr seinen Herrn, ihn zum Freien zu machen, und dieser schreibe ihm einen Schuldschein über die Hälfte seines Wertes. Darauf trat die Schule Hillels zurück und lehrte wie die Schule Šammajs.
WER ZU SEINEM SKLAVEN GESAGT HAT, DASS ER GEHE UND FÜR IHN DAS PESAḤOPFER SCHLACHTE, DARF, WENN DIESER EIN BÖCKCHEN GESCHLACHTET HAT, DAVON ESSEN, WENN ER EIN LÄMMCHEN GESCHLACHTET HAT, DAVON ESSEN, UND WENN ER EIN BÖCKCHEN UND EIN LÄMMCHEN GESCHLACHTET HAT, SO ESSE ER VOM ERSTEN. WAS MACHE ER, WENN ER VERGESSEN HAT, WAS IHM SEIN HERR GESAGT HAT? ER SCHLACHTE EIN LÄMMCHEN UND EIN BöCKCHEN UND SPRECHE: SAGTE MIR MEIN HERR: EIN BÖCKCHEN, SEI DAS BöCKCHEN FÜR IHN UND DAS LÄMMCHEN FÜR MICH, UND SAGTE MIR MEIN HERR: EIN LÄMMCHEN, SO SEI DAS LÄMMCHEN FÜR IHN UND DAS BÖCKCHEN FÜR MICH. HAT AUCH DER HERR VERGESSEN, WAS ER IHM GESAGT HAT, SO KOMMEN BEIDE [OPFER] VERBRENNUNGSRAUM, UND SIE BRAUCHEN KEIN ZWEITES PESAHOPFER HERZURICHTEN.
GEMARA. Selbstverständlich darf er, wenn dieser ein Böckchen geschlachtet hat, es essen!?
Auch wenn er an Lämmchen gewöhnt ist. Wenn dieser ein Lämmchen geschlachtet hat, darf er es essen, auch wenn er an Böckchen gewöhnt ist.
Wieso darf er, wenn dieser ein Böckchen und ein Lämmchen geschlachtet hat, vom ersten essen, es wird ja gelehrt, man könne sich nicht an zwei Pesaḥopfern zugleich beteiligen!?
Unsere Mišna spricht von König und Königin67. Es wird auch gelehrt: Man darf sich nicht an zwei Pesaḥopfern zugleich beteiligen. Einst sprachen der König und die Königin zu ihren Dienern: Geht, schlachtet für uns das Pesaḥopfer. Da gingen sie und schlachteten zwei Pesaḥopfer. Als sie darauf zum König kamen und ihn fragten, erwiderte er ihnen: Geht, fragt die Königin. Und darauf kamen sie zur Königin und fragten sie, und diese erwiderte ihnen: Geht zu R. Gamliél und fragt ihn. Alsdann kamen sie zu R. Gamliél und fragten ihn, und er erwiderte ihnen: Der König und die Königin, die sich darum nicht kümmern, dürfen vom ersten essen, wir aber dürfen weder vom ersten noch vom zweiten essen. Ferner ereignete es sich einst, dass man eine Eidechse im Schlachthause fand, und man wollte die ganze Mahlzeit als unrein68 erklären. Als sie darauf zum König kamen und es ihm vortrugen, erwiderte er ihnen: Geht, fragt die Königin. Hierauf kamen sie zur Königin und trugen es ihr vor, und diese erwiderte ihnen: Geht zu R. Gamliél und fragt ihn. Alsdann kamen sie zu R. Gamliél und trugen es ihm vor. Dieser fragte sie: Ist das Schlachthaus warm oder kalt? Jene erwiderten: Warm. Da sprach er: Geht und schüttet auf sie einen Becher kaltes [Wasser]. Da gingen sie und schütteten auf sie einen Becher kaltes [Wasser], und sie bewegte69 sich. Hierauf erklärte R. Gamliél die ganze Mahlzeit als rein. Der König verließ sich also auf die Königin und die Königin auf R. Gamliél; mithin war die ganze Mahlzeit von R. Gamliél abhängig.
WENN ER VERGESSEN HAT, WAS IHM SEIN HERR GESAGT HAT etc. »Für mich«, was der Knecht erwirbt, gehört ja seinem Herrn!? Abajje erwiderte: Er gehe zu einem seinem Herrn bekannten Hirten, der seinem Herrn dienlich sein will, und dieser eigene ihm eines von beiden zu, unter der Bedingung, dass der Herr kein Anrecht darauf habe.
HAT AUCH DER HERR VERGESSEN, WAS ER IHM GESAGT HAT etc. Abajje sagte: Dies nur, wenn er es nach dem Sprengen vergessen hat, sodaß es, als das Blut gesprengt wurde, zum Essen brauchbar war, wenn er es aber vor dem Sprengen vergessen hat, sodaß es, als das Blut gesprengt wurde, zum Essen nicht brauchbar war, müssen sie ein zweites Pesaḥopfer herrichten. Manche beziehen dies auf folgende Barajtha: Wenn die Häute von fünf Pesaḥopfern miteinander vermischt wurden und an einer eine Blatter70 entdeckt wird, so sind sie sämtlich in den Verbrennungsraum zu bringen, und [die Eigentümer] brauchen kein zweites Pesaḥopfer herzurichten. Hierzu sagte Abajje: Dies nur, wenn sie nach dem Sprengen vermischt wurden, sodaß sie, als das Blut gesprengt wurde, zum Essen brauchbar waren, wenn sie aber vor dem Sprengen vermischt wurden, müssen sie ein zweites Pesaḥopfer herrichten. Wer dies auf die Mišna bezieht, nach dem gilt dies umsomehr von der Barajtha, und wer dies auf die Barajtha bezieht, nach dem gilt dies nicht von der Mišna, da [die Opfer an sich] brauchbar sind; würde er sich erinnert haben, so wären sie ja zum Essen brauchbar, und dem Himmel ist es bekannt. Der Meister sagte: [Die Eigentümer] brauchen kein zweites Pesaḥopfer herzurichten. Einer ist ja unter ihnen, der seiner Pflicht nicht genügt hat!?
Weil es anders nicht möglich ist. Wie sollten sie es machen: richtet jeder besonders ein [zweites] Pesaḥopfer her, so bringt man ja Profanes in den Tempelhof, da vier von ihnen es bereits hergerichtet haben, und richten alle ein Pesaḥopfer her, so ergibt es sich ja, dass das Pesaḥopfer von Unbeteiligten71 gegessen wird.
Was ist dies [für ein Einwand]; jeder von ihnen kann ja ein [zweites] Pesaḥopfer bringen und sprechen: ist das fehlerhafte meines, so sei dies ein Pesaḥopfer, und ist meines fehlerfrei, so sei dies ein Heilsopfer!?
Dies ist nicht möglich, da Brust und Schenkel72 von den Priestern gegessen werden müssen.
Blatt 89a
— Jeder von ihnen kann ja einen Priester [zur Beteiligung] nehmen!?
— In welchem Falle einen Priester beteiligen: hat er ein Pesaḥopfer hergerichtet, so würde ja das Pesaḥopfer, falls es ein solches ist, von einem Unbeteiligten73 gegessen werden, und hat er kein Pesaḥopfer hergerichtet, so würde er ja, falls es ein Heilsopfer ist, kein Pesaḥopfer hergerichtet haben!?
Sollten alle fünf zusammen einen Priester, der kein Pesaḥopfer hergerichtet hat, nehmen und ihn an ihren fünf Pesaḥopfern beteiligen, denn auf jeden Fall ist ja einer unter ihnen, der das Pesaḥopfer nicht hergerichtet hat, und er würde seiner Pflicht genügen74!?
Man würde dadurch [die Essenszeit] des Heilsopfers mindern: das Pesaḥopfer darf nur einen Tag und eine Nacht, das Heilsopfer aber zwei Tage und eine Nacht [gegessen werden].
Man kann es ja als Überschuß des Pesaḥopfers75 darbringen und sprechen: ist das fehlerhafte meines, so sei dieses ein Pesaḥopfer, und ist meines fehlerfrei, so sei dieses ein [vom Überschusse des Pesaḥopfers] dargebrachtes Heilsopfer. Der Überschuß des Heilsopfers darf nämlich nur während eines Tages und einer Nacht gegessen werden!?
Kann man denn von vornherein [ein Vieh] zum Überschusse [des Pesaḥopfers] bestimmen!?
Sollen sie sich doch ein solches aufzutreiben bemühen!?
Vielmehr, wegen des Stützens76: beim Pesaḥopfer ist das Stützen nicht erforderlich, wohl aber beim Überschusse desselben.
Allerdings beim Opfer eines Mannes, wie ist es aber bezüglich des Opfers einer Frau77 zu erklären!?
Vielmehr, wegen des Besprengens: beim Pesaḥopfer ist ein einmaliges Besprengen erforderlich, beim Heilsopfer aber ein zwei- gleich viermaliges78.
Welchen Unterschied gibt es denn hierbei, wir haben ja gelernt, bei allen Sprengungen des äußeren Altars habe man Sühne erlangt, auch wenn man nur eine Sprengung aufgetragen hat!?
Vielmehr, beim Pesaḥopfer wird [das Blut langsam] ausgegossen, beim Heilsopfer aber [werfend] ausgeschüttet.
Welchen Unterschied gibt es denn hierbei, es wird ja gelehrt, man habe seiner Pflicht genügt, auch wenn man das [werfend] auszuschüttende [Blut langsam] ausgegossen hat!?
Allerdings dann, wenn es bereits geschehen ist, etwa auch von vornherein!?
WENN JEMAND ZU SEINEN KINDERN GESAGT HAT, ER SCHLACHTE DAS PESAḤOPFER FÜR DEN, DER ZUERST IN JERUŠALEM ANLANGT, SO HAT DERJENIGE, DER MIT DEM KOPFE UND MIT DEM GRÖSSEREN TEIL DES KÖRPERS ZUERST DARIN IST, SEINEN ANTEIL ERWORBEN, UND ER EIGNE AUCH SEINEN BRÜDERN ZU.
GEMARA. Hieraus wäre also zu entnehmen, dass es eine fiktive Feststellung79 gebe? R. Joḥanan erwiderte: Wenn er dies nur deswegen sagte, um sie zu einer gottgefälligen Handlung anzuspornen80. Dies ist auch zu beweisen. Es heißt, er eigne auch seinen Brüdern zu; einleuchtend ist dies, wenn du sagst, er habe sie vorher mitbeteiligt, wieso aber kann er, wenn er sie vorher nicht mitbeteiligt hat, ihnen nach dem Schlachten zueignen, wir haben ja gelernt, man könne sich nur vor dem Schlachten [am Pesaḥopfer] mitbeteiligen oder sich davon zurückziehen!? Schließe hieraus. Ebenso wird auch gelehrt: Einst ereignete es sich, dass die Töchter früher hinkamen als die Söhne; die Töchter waren hurtig, die Söhne aber lässig.
ES KÖNNEN SICH IMMERZU SO VIELE DARAN BETEILIGEN, DASS JEDER DAVON EIN OLIVENGROSSES STÜCK HAT. MAN KANN, BIS ES GESCHLACHTET IST SICH DARAN BETEILIGEN ODER SICH DAVON ZURÜCKZIEHEN; R. ŠIMÖN SAGT, BIS MAN DAS BLUT SPRENGT.
GEMARA. Was lehrt er uns da!?
Folgendes lehrt er uns: selbst wenn sich eine Gesellschaft dafür zusammengetan hat, darf diese zurücktreten und eine andere sich daran beteiligen.
MAN DARF, BIS ES GESCHLACHTET IST, SICH DARAN BETEILIGEN UND SICH DAVON ZURÜCKZIEHEN etc.
Abajje sagte: Der Streit besteht nur über das Zurückziehen, denn die Rabbanan erklären:81 vom Lamme, wenn es noch lebt82, und R. Šimo͑n erklärt: wenn es noch vorhanden ist; mitbeteiligen aber kann man sich, wie alle übereinstimmen, bis es geschlachtet ist, denn es heißt:83 nach der Zahl der Seelen, und nachher erst: sollt ihr zählen84. Ebenso wird gelehrt: Man kann, bis es geschlachtet ist, sich daran beteiligen und sich davon zurückziehen; R. Šimo͑n sagt, beteiligen könne man sich, bis es geschlachtet ist, sich zurückziehen, bis man das Blut sprengt.
Blatt 89b
WENN EINER AN SEINEM ANTEIL85 ANDERE BETEILIGT, SO DÜRFEN DIE MITGLIEDER DER GESELLSCHAFT IHM SEINES GEBEN, SODASS ER VON SEINEM UND SIE VON IHREM ESSEN.
GEMARA. Sie fragten: Wie ist es, wenn einer der Gesellschaft gute Hände86 hat: können die übrigen zu ihm sagen, nimm deinen Teil und geh? Sagen wir, er könne ihnen erwidern, ihr habt mich ja aufgenommen, oder aber können sie ihm erwidern, sie hätten ihn nur im Interesse des Opfers87 aufgenommen, nicht aber, dass er mehr als sie esse?
Komm und höre: Wenn einer an seinem Anteil noch andere beteiligt, so dürfen die Mitglieder der Gesellschaft ihm seines geben, sodaß er von seinem und sie von ihrem essen. Doch wohl deshalb, weil das ebenso ist, als würde der eine gute Hände haben. Wenn du nun sagen wolltest, wer gute Hände hat, könne zu den anderen sagen: ihr habt mich aufgenommen, so sollte dies auch hierbei der Fall sein.
Ich will dir sagen, anders ist es bei fremden Personen; auch wenn ihrer zwei nur ebensoviel essen, wie eine Person der Gesellschaft, können die übrigen zu [ihnen] sagen, sie wollen keine fremden Menschen unter sich haben.
Komm und höre: Wenn der Tischdiener88 ein olivengroßes Stück Fleisch [vom Pesaḥopfer] am Ofen gegessen89 hat, so fülle er, wenn er klug ist, seinen Bauch damit; wenn aber die Mitglieder der Gesellschaft ihm einen Gefallen erweisen wollen, so gehen sie und setzen sich neben ihn und speisen da
so R. Jehuda. Nur wenn sie wollen, sonst aber nicht; weshalb denn, er sollte doch zu ihnen sagen: ihr habt mich aufgenommen90!?
Anders ist es hierbei, weil sie ihm erwidern können: wir haben dich aufgenommen, damit du dich für uns bemühst, nicht aber, damit wir uns für dich bemühen.
Komm und höre: Wenn einer der Gesellschaft gute Hände hat, so können die übrigen zu ihm sagen: nimm deinen Teil und geh. Noch mehr, selbst wenn fünf [Personen] ein Picknick veranstalten, können sie zu ihm sagen: nimm deinen Teil und gehe. Schließe hieraus.
Was heißt: »noch mehr«!?
Jenes ist selbstverständlich: selbstverständlich gilt dies vom Pesaḥopfer, wo sie zu ihm sagen können: wir haben dich nur im Interesse des Opfers91 aufgenommen, aber auch bei einem Picknick, bei dem nur eine Geselligkeit erzielt werden sollte, können sie zu ihm sagen: nimm deinen Teil und gehe. Manche sagen, dies sei überhaupt nicht fraglich, die Frage laute vielmehr wie folgt: dürfen die Mitglieder der Gesellschaft die Anteile verteilen oder nicht?
Komm und höre: Wenn einer in der Gesellschaft gute Hände hat, so können die übrigen zu ihm sagen: nimm deinen Teil und geh. Nur wenn er gute Hände hat, sonst aber nicht. Schließe hieraus.
R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, vereinigten sich zur Mahlzeit, und während R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, einen Teil aß, aß R. Papa vier Teile. Da sprach jener: Wir wollen teilen. Dieser erwiderte: Du hast mich aufgenommen. Da erhob er gegen ihn [einen Einwand aus der Lehre] »Wenn einer beteiligt etc.« Dieser erwiderte: Anders ist es bei fremden Personen. Darauf erhob er gegen ihn [einen Einwand aus der Lehre] »Wenn einer der Gesellschaft etc.« Dieser erwiderte: In jenem Falle können sie zu ihm sagen: wir haben dich nur im Interesse des Opfers aufgenommen. Alsdann erhob er gegen ihn [einen Einwand aus der Lehre vom] Picknick. Da teilte er mit ihm. Darauf ging er und vereinigte sich zur [Mahlzeit] mit Rabina; während aber R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, einen Teil aß, aß Rabina acht Teile. Da sprach er: Lieber hundert Papas als einen Rabina.
Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand andere an seinem Pesaḥopfer oder seinem Festopfer beteiligt, so ist das dafür erhaltene Geld92 profan; wenn jemand sein Brandopfer oder Heilsopfer verkauft93, so hat er nichts erwirkt, und das Geld, soviel es auch beträgt, fällt der Spendenkasse zu.
Weshalb fällt, wenn er nichts erwirkt hat, das Geld der Spendenkasse zu!? Raba erwiderte: Dies ist eine Maßregelung.
Was heißt: »soviel es auch beträgt«?
Auch wenn es nur vier wert ist und man ihm fünf gezahlt hat, erstreckt sich die Maßregelung der Rabbanan auch auf den Überschuß.
U͑la, nach anderen R.Oša͑ja, sprach: Wissen vielleicht die Genossen in Babylonien folgendes zu erklären: Dieser hat ein Lamm für das Pesaḥopfer bestimmt, jener hat Geld für das Pesaḥopfer bestimmt; wieso Fol. kann nun die Heiligkeit auf das Geheiligte übertragen werden, dass er so lehrt, das Geld sei profan!?
Blatt 90a
Abajje erwiderte: Würde R.Oša͑ja jene Lehre94 nicht auf den Fall bezogen haben, wenn man eine Hure95 an seinem Pesaḥopfer beteiligt, nach Rabbi96, so würde ich sie auf minderheilige97 Opfer beziehen, nach R. Jose dem Galiläer, welcher sagt, minder heilige Opfer seien Privateigentum. Am Pesaḥopfer läßt man nichts [Profanes] zurück, wohl aber am dafür bestimmten Gelde, denn unter dieser Bedingung hat man es dafür bestimmt. Diese Lehre vertritt die Ansicht Rabbis, und der Ersatz ist deshalb profan, weil man zwar am Pesaḥopfer nichts [Profanes] zurückläßt, wohl aber am dafür bestimmten Gelde. Jene Lehre, die R. Oša͑ja Rabbi addiziert, addiziere ich nicht Rabbi, weil man am Pesaḥopfer nichts [Profanes] zurückläßt, sondern nur am dafür bestimmten Gelde, das man unter dieser Bedingung dafür bestimmt hat; und diese Lehre ist nicht R. Jose zu addizieren, weil in dieser gelehrt wird, dass, wenn jemand sein Brandopfer oder sein Heilsopfer verkauft, er nichts erwirkt habe. Da nun R. Oša͑ja jene Lehre auf den Fall bezieht, wenn man eine Hure an seinem Pesaḥopfer beteiligt hat, nach Rabbi, so ist hieraus zu entnehmen, dass man nach seiner Ansicht sogar am Pesaḥopfer selbst [Profanes] zurückläßt98.
Was ist das für eine Lehre R. Oša͑jas?
Wir haben gelernt: Gibt er ihr geheiligtes [Vieh] als Hurengabe, so ist es erlaubt, wenn aber profanes Geflügel, so ist es verboten. Man könnte folgern: wenn geheiligtes [Vieh], das durch ein Gebrechen untauglich wird, als Hurengabe und Hundelohn nicht beeinträchtigt wird, um wieviel weniger wird das Geflügel, das durch ein Gebrechen nicht untauglich wird, als Hurengabe und Hundelohn beeinträchtigt; daher heißt es:99 zu irgend einem Gelübde, dies schließt das Geflügel ein.
Demnach sollte man doch durch [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere hinsichtlich des geheiligten [Viehs] folgern: wenn das Geflügel, das durch ein Gebrechen nicht untauglich wird, als Hurengabe und Hundelohn beeinträchtigt wird, um wieviel mehr wird das geheiligte [Vieh], das durch ein Gebrechen untauglich wird, als Hurengabe und Hundelohn beeinträchtigt!?
Es heißt: zu irgendeinem Gelübde, ausgenommen das, was bereits durch Gelübde [geheiligt ist].
Nur deshalb, weil der Allbarmherzige Gelübde geschrieben hat, sonst aber würde man gesagt haben, die Hurengabe beeinträchtige auch geheiligtes [Vieh); aber man kann ja nicht das, was nicht ihm gehört, verboten machen!? R.Oša͑ja erwiderte: Wenn man eine Hure an seinem Pesaḥopfer beteiligt, nach Rabbi.
Was [ist dies für eine Lehre] Rabbis?
Es wird gelehrt:100 Wenn aber die Familie für ein Lamm zu klein ist, ernähre101 ihn durch ein Lamm; zum Essen und nicht zum Warenkaufe102. Rabbi sagt, auch zum Warenkaufe; wenn ihm [Geld] fehlt, so beteilige er jemand an seinem Pesaḥopfer oder an seinem Festopfer, und das erhaltene Geld ist profan, denn unter diesem Vorbehalt heiligten die Jisraéliten ihre Pesaḥopfer.
Rabba und R. Zera [streiten hierüber]. Einer sagt, niemand streite über das Holz zum Braten, dieses gleiche dem Pesaḥopfer selbst, da es zur Zubereitung desselben erforderlich ist, sie streiten vielmehr über das Ungesäuerte und das Bitterkraut: die Rabbanan sind der Ansicht, diese seien andere Speisen, und Rabbi ist der Ansicht, diese gleichen dem Pesaḥopfer, da sie zu diesem gehören. Und einer sagt, auch über das Ungesäuerte und das Bitterkraut streite niemand, auch diese gleichen dem Pesaḥopfer selbst, denn es heißt:103 mit Ungesäuertem und Bitterkraut sollen sie es essen, somit gehören sie zum Pesaḥopfer, sie streiten vielmehr, ob man dafür ein Hemd oder ein Gewand kaufen dürfe: die Rabbanan sind der Ansicht, für ein Lamm, alles was zum Lamme gehört, und Rabbi ist der Ansicht, alles was zum Leben gehört, vom Lamme.
Wieso sagt Abajje, dass, wenn R.Oša͑ja jene Lehre nicht auf den Fall bezogen hätte, wenn man eine Hure an seinem Pesaḥopfer beteiligt, nach Rabbi, er sie auf minderheilige Opfer104 bezogen haben würde, nach R. Jose dem Galiläer, welcher sagt, minderheilige Opfer seien Privateigentum, vom Pesaḥopfer aber lasse man nichts [Profanes] zurück, es wird ja ausdrücklich gelehrt, dass die Jisraéliten unter dieser Bedingung ihre Pesaḥopfer heiligten!?
Sage vielmehr: unter dieser Bedingung heiligten die Jisraéliten das Geld105 für ihre Pesaḥopfer.
WENN EIN FLUSSBEHAFTETER ZWEIMAL [AUSFLUSS] WAHRGENOMMEN106 HAT, SO DARF MAN FÜR IHN AN SEINEM SIEBENTEN TAGE [DAS PESAḤ OPFER] SCHLACHTEN; HAT ER IHN DREIMAL107 WAHRGENOMMEN, SO DARF MAN ES FÜR IHN AN SEINEM ACHTEN TAGE SCHLACHTEN. FÜR DIE MENSTRUATIONSVERDÄCHTIGE108 SCHLACHTE MAN AN IHREM ZWEITEN TAGE; HAT SIE ZWEI TAGE [BLUTFLUSS] WAHRGENOMMEN, SO SCHLACHTE MAN FÜR SIE AN IHREM DRITTEN TAGE. FÜR DIE FLUSSBEHAFTETE SCHLACHTE MAN AN IHREM ACHTEN TAGE.
GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Man darf für den, der am selben Tage untergetaucht109 ist, und den, der noch der Sühne110 bedarf, [das Pesaḥopfer] schlachten und [das Blut] sprengen, nicht aber für einen Kriechtierunreinen.
Blatt 90b
U͑la aber sagt, man dürfe auch für einen Kriechtierunreinen schlachten und sprengen.
Nach Rabh ist es für den, der am selben Tage untergetaucht ist, wohl deshalb [erlaubt], weil er abends zulässig ist, und auch der Kriechtierunreine ist ja abends zulässig!?
Er bedarf noch des Untertauchens.
Auch der am selben Tage untergetaucht ist, bedarf ja noch des Sonnenuntergangs!?
Die Sonne geht von selbst unter.
Auch dem, der noch der Sühne bedarf, fehlt ja noch die Sühne!?
Wenn er das Vogelpaar in der Hand hat.
Auch der Kriechtierunreine hat ja das Tauchbad vor sich!?
Er könnte es fahrlässig unterlassen.
Auch der noch der Sühne bedarf, könnte es ja fahrlässig unterlassen!?
Wenn er [das Sühnopfer] an das Gericht abgeliefert hat. Dies nach R. Šema͑ja, der sagte, es gelte als feststehend, dass das Priestergericht nicht eher fortgeht, als bis das Geld in der Sammelbüchse111 verbraucht ist.
Demnach ist nach Rabh [der Kriechtierunreine] nach der Tora zulässig, nur haben die Rabbanan dies verboten, und [dem widersprechend] sagte Rabh, dass man einen von ihnen mit einem Kriechtiere unrein112 mache!?
Vielmehr, nach Rabh ist er auch nach der Tora nicht zulässig, denn es heißt:113 wenn irgend jemand unrein sein sollte durch eine Leiche, dies gilt auch von dem Falle, wenn dessen siebenter Tag auf den Vorabend des Pesaḥfestes fällt, was der Verunreinigung durch ein Kriechtier114 gleicht, und der Allbarmherzige sagt, er werde zurückgesetzt. Wenn du einwendest, woher, dass dem so115 sei, so ist er der Ansicht R. Jiçḥaqs, welcher sagte, es waren116 Mišaél und Elçaphan. Diese waren Leichenunreine, deren siebenter Tag auf einen Vorabend des Pesaḥfestes fiel, denn es heißt:117 und sie konnten an jenem Tage das Pesahopfer nicht herrichten, nur an jenem Tage konnten sie es nicht herrichten, wohl aber konnten sie es am folgenden Tage herrichten, und der Allbarmherzige sagte, sie seien zurückzusetzen.
Wir haben gelernt: Wenn ein Flußbehafteter zweimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, so darf man für ihn an seinem siebenten Tage [das Pesaḥopfer] schlachten.
Doch wohl, wenn er noch nicht untergetaucht ist, somit ist hieraus zu entnehmen, dass man für den Kriechtierunreinen118 schlachten und sprengen dürfe!?
Nein, wenn er bereits untergetaucht ist.
Was lehrt er uns damit!?
Er lehrt uns folgendes: selbst wenn er noch des Sonnenuntergangs bedarf, weil die Sonne von selbst untergeht. Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er, dass, wenn er dreimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, man es für ihn an seinem achten Tage schlachte. Allerdings ist dies [zu lehren] nötig, wenn du sagst, dass man es für einen Flußbehafteten, der zweimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, nur dann an seinem siebenten Tage schlachten dürfe, wenn er untergetaucht ist; man könnte nämlich glauben, wohl für den, der zweimal wahrgenommen hat, der [zur Erlangung seiner Reinheit] keiner auszuübenden Tätigkeit braucht, an seinem siebenten Tage, nicht aber für den, der dreimal wahrgenommen hat, am achten Tage, der noch einer auszuübenden Tätigkeit, der Sühne, bedarf, so lehrt er uns, dass man auch für diesen, der noch der Sühne bedarf, schlachten und sprengen dürfe. Wozu aber ist, wenn du sagst, für den, der zweimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, am siebenten Tage, auch wenn er nicht untergetaucht ist, dies vom achten Tage desjenigen, der dreimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, [zu lehren] nötig: wenn man für den, der zweimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, wenn er nicht untergetaucht und mithin gänzlich unrein ist, am siebenten Tage119 schlachten und sprengen darf, um wieviel mehr darf man für den, der dreimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, wo er bereits am siebenten Tage untergetaucht120 und die Unreinheit gelockert ist, am achten Tage schlachten und sprengen? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, dass man für den, der zweimal [Ausfluß] wahrgenommen hat, am siebenten Tage nur schlachten und sprengen darf, wenn er bereits untergetaucht ist.
Nein, tatsächlich kann ich dir erwidern, wenn er nicht untergetaucht ist, dennoch ist dies121 nötig; man könnte glauben, nur [für jenen] am siebenten Tage, weil seine Reinigung in seiner eigenen Hand liegt, nicht aber [für diesen] am achten Tage, da die Darbringung des Opfers nicht in seiner eigenen Hand liegt und die Priester es unterlassen könnten, so lehrt er uns, dass man sich auf R. Šema͑ja122 stütze.
FÜR DIE FLUSSBEHAFTETE SCHLACHTE MAN etc. Ein Jünger rezitierte vor R. Ada b. Ahaba: Für die Flußbehaftete schlachte man es an ihrem siebenten Tage. Da sprach er zu ihm: Ist denn die Flußbehaftete am siebenten Tage zulässig!? Selbst nach demjenigen, welcher sagt, man dürfe für einen Kriechtierunreinen schlachten und sprengen, gilt dies ja nur von einem Kriechtierunreinen, der abends zulässig ist, diese aber ist am folgenden Tage nicht eher zulässig, als bis sie das Sühnopfer dargebracht hat. Sage vielmehr: am achten.
[Am achten] ist es ja selbstverständlich!?
Man könnte glauben, diese nicht, da sie noch der Sühne bedarf, so lehrt er uns, dass man sich auf R. Šema͑ja123 stütze. Rabina sagte: Er rezitierte dies von einer Menstruierenden: für die Menstruierende schlachte man am siebenten Tage, und dieser habe zu ihm gesprochen: Ist denn die Menstruierende am siebenten Tage zulässig!? Selbst nach demjenigen, welcher sagt, man dürfe für einen Kriechtierunreinen schlachten und sprengen, [gilt dies ja nur von diesem,] der abends zulässig ist, die Menstruierende aber, die in der Nacht des siebenten untergetaucht ist, ist nicht eher zulässig, als bis sie den Sonnenuntergang des achten abgewartet hat. Sage vielmehr: am achten.
[Am achten] ist es ja selbstverständlich; wenn man sogar für eine Flußbehaftete, die noch der Sühne bedarf, am achten schlachten und sprengen darf, wozu braucht von einer Menstruierenden, die der Sühne nicht bedarf, gelehrt zu werden, dass man für sie schlachten und sprengen dürfe!?
Von einer Menstruierenden ist dies [zu lehren] nötig, denn er lehrt uns folgendes: nur am achten und nicht am siebenten. Es wird nämlich gelehrt: Alle, die unterzutauchen haben, müssen es am Tage, die Menstruierende und die Wöchnerin müssen nachts untertauchen. Ferner wird gelehrt: Man könnte glauben, sie tauche auch am Tage unter, so heißt es:124 sieben Tage sei sie in ihrer Menstrualunreinheit, sie muß volle sieben Tage in ihrer Menstrualunreinheit verweilen, und die Wöchnerin gleicht der Menstruierenden.
Blatt 91a
FÜR DEN TRAUERNDEN125, EINEN, DER EINEN TRÜMMERHAUFEN126 FREILEGT, EINEN, DEM MAN IHN AUS DEM GEFÄNGNISSE ZU ENTLASSEN ZUGESICHERT HAT, EINEN KRANKEN UND EINEN GREIS, DIE EIN OLIVENGROSSES QUANTUM ESSEN KÖNNEN, DARF MAN [DAS PESAḤOPFER] MITSCHLACHTEN, JEDOCH DARF MAN ES NICHT FÜR SIE ALLEIN SCHLACHTEN, WEIL SIE DAS OPFER ZUR UNTAUGLICHKEIT BRINGEN127 KÖNNEN. SIE SIND DAHER, WENN SIE VERIHINDERT WORDEN SIND, VON DER HERRICHTUNG DES ZWEITEN PESAḤOPFERS128 FREI, AUSGENOMMEN DERJENIGE, DER EINEN TRÜMMERHAUFEN FREILEGT, WEIL ER SCHON VORHER129 UNREIN WAR.
GEMARA. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies wurde nur von einem nichtjüdischen Gefängnis gelehrt, wenn aber in einem jüdischen Gefängnis, so darf man es auch nur für ihn schlachten, denn da man ihm [Freilassung] zugesichert hat, läßt man ihn auch frei, denn es heißt:130 der Überrest Jisraéls wird kein Unrecht begehen noch Lüge reden. R. Ḥisda sagte: Auch von einem nichtjüdischen Gefängnis gilt dies nur dann, wenn außerhalb der Mauer von Beth-Phage, wenn aber innerhalb der Mauer von Beth-Phage, so schlachte man es auch für ihn allein, weil man es ihm bringen und er es essen kann.
DAHER, WENN etc. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von einem runden Trümmerhaufen, wenn er aber länglich ist, so ist er von der Herrichtung des zweiten Pesaḥopfers frei, weil er vielleicht beim Schlachten131 rein war. Ebenso wird gelehrt: R. Šimo͑n, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagte: Wer einen Trümmerhaufen freilegt, ist zuweilen frei132 und zuweilen verpflichtet, und zwar: wenn der Trümmerhaufen rund ist und man unten Unreinheit133 findet, so ist er verpflichtet, wenn aber der Trümmerhaufen länglich ist und man unten Unreinheit findet, so ist er frei, denn er kann beim Schlachten rein gewesen sein.
WANN DARF DAS PESAḤOPFER NICHT FÜR EINEN EINZELNEN SCHLACHTEN SO R. JEHUDA. R. JOSE ERLAUBT DIES; WENN ABER134 EINE GESELLSCHAFT SOGAR AUS HUNDERT PERSONEN BESTEHT, DIESE ABER KEIN OLIVENGROSSES OUANTUM ESSEN KÖNNEN, SO DARF MAN ES FÜR SIE NICHT SCHLACHTEN. MAN BILDE KEINE GESELLSCHAFT AUS FRAUEN, SKLAVEN UND MINDERJÄHRIGEN.
GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, dass man das Pesaḥopfer nicht für einen einzelnen schlachten dürfe? Es heißt:135 du darfst das Pesahopfer nicht in einer136 [deiner Ortschaften] schlachten
so R. Jehuda. R. Jose sagte: Für einen einzelnen, der [das erforderliche Quantum] essen kann, schlachte man es, für zehn, die es nicht essen können, schlachte man es nicht.
Wofür verwendet R. Jose das Wort einer?
Er verwendet es für eine Lehre R. Šimo͑ns. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Woher, dass man, wenn man zur Zeit, wo die Privataltäre verboten sind, sein Pesaḥopfer auf einem Privataltar geschlachtet hat, ein Verbot übertrete? Es heißt: du darfst das Pesahopfer nicht in einer deiner Ortschaften schlachten. Man könnte glauben, dies gelte auch von der Zeit, wo die Privataltäre erlaubt sind, so heißt es: in einer deiner Ortschaften, ich sagte es nur von einer Zeit, wo ganz Jisraél in einer Ortschaft zusammenkommt137.
Woher entnimmt dies R. Jehuda!?
Er entnimmt hieraus beides.
Woher weiß R. Jose, dass [der Schriftvers] auf die Lehre R. Šimo͑ns deute, vielleicht auf die des R. Jehuda!?
Er kann dir erwidern: dies leuchtet nicht ein, denn es heißt:138 jeder gemäß seinem Essen.
R. U͑qaba b. Ḥenana aus Paršunja139 wies Raba auf einen Widerspruch hin: Kann R. Jehuda denn gesagt haben, man dürfe das Pesaḥopfer nicht für einen einzelnen schlachten, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Am ersten Pesaḥfeste darf man für eine Frau allein schlachten, am zweiten darf man sie nur anderen anschließen
so R. Jehuda!? Dieser erwiderte: Sage nicht: für eine [Frau] allein, sondern: für Frauen allein. Jener entgegnete: Darf man denn eine Gesellschaft aus Frauen bilden, wir haben ja gelernt, man dürfe keine Gesellschaft aus Frauen, Sklaven und Minderjährigen bilden; doch wohl aus Frauen allein, Sklaven allein und Minderjährigen allein!? Dieser erwiderte: Nein, aus Frauen, Sklaven und Minderjährigen zusammen; aus Frauen und Sklaven, wegen der Sittenlosigkeit, aus Minderjährigen und Sklaven, wegen Unfugs.
Blatt 91b
Der Text. Am ersten Pesaḥfeste darf man für eine Frau allein schlachten, am zweiten darf man sie nur anderen anschließen
so R. Jehuda. R. Jose sagt, man dürfe am zweiten für eine Frau allein schlachten und selbstverständlich am ersten; R. Šimo͑n sagt, am ersten Pesaḥfeste dürfe man eine Frau anderen anschließen, am zweiten schlachte man für sie überhaupt nicht.
Worin besteht ihr Streit?
R. Jehuda ist der Ansicht:140 nach der Zahl der Seelen, auch Frauen. Wenn du aber einwendest, demnach sollte dies auch vom zweiten gelten, so heißt es [bei diesem]:141 seine Sünde soll dieser Mann tragen, nur der Mann und nicht die Frau. Und wenn du einwendest, demnach am zweiten auch nicht anderen anschließen, so besagen die Worte:142 nach allen Satzungen des Pesaḥopfers, dass man sie anderen anschließe.
Was ist der Grund R. Joses?
Beim ersten [Pesaḥfeste] heißt es: nach der Zahl der Seelen, auch Frauen, und beim zweiten Pesaḥfeste heißt es:143 diese Seele soll aus Jisraél ausgerottet werden, Seele, auch Frauen.
Was schließt demnach der Vers: seine Sünde soll dieser Mann tragen, aus!?
Dieser schließt den Minderjährigen von der Ausrottung aus. R. Šimo͑n aber [erklärt]: beim ersten [Pesaḥfeste] heißt es: Mann, nur ein Mann, aber keine Frau. Wenn du aber einwendest, demnach auch nicht anderen anschließen, so besagen die Worte: nach der Zahl der Seelen, dass man sie anderen anschließe. Und wenn du einwendest, demnach auch beim zweiten, so hat sie der Allbarmherzige ausgeschlossen, denn es heißt: seine Sünde soll dieser Mann tragen, nur der Mann und nicht die Frau. Wovon ist sie ausgeschlossen: wenn von der Pflicht, so hat sie ja keine sogar am ersten, um wieviel weniger am zweiten; doch wohl von der Anschließung.
Welchen Mann144 meint nun R. Šimo͑n: wollte man sagen, [im Schriftverse:]145 jeder Mann soll sich ein Lamm besorgen etc., so ist dies ja für die Lehre R. Jiçḥaqs nötig, welcher sagte, nur ein Mann könne [anderen] zueignen, nicht aber könne ein Minderjähriger [anderen] zueignen, und wollte man sagen im [Schriftverse:] jeder Mann gemäß seinem Essen, so ist ja, wenn R. Jose der Ansicht R. Šimo͑ns146 ist, auch R. Šimo͑n der Ansicht R. Joses, und dieser folgert ja hieraus, dass man das Pesaḥopfer für einen einzelnen schlachte!?
Er kann dir erwidern: Der Allbarmherzige könnte ja schreiben: gemäß seinem Essen, wenn es aber noch jeder Mann heißt, so ist hieraus beides zu entnehmen.
Wessen Ansicht vertritt die Lehre R. Elea͑zars, dass nämlich [das Pesaḥopfer] für die Frau am ersten Pflicht und am zweiten Freigestelltes sei und den Šabbath verdränge?
Wenn Freigestelltes, wieso verdrängt es den Sabbath!?
Sage vielmehr: am zweiten Freigestelltes und am ersten Pflicht sei und den Šabbath verdränge.
Wessen also?
Die des R. Jehuda.
R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Man bilde keine Gesellschaft aus ausschließlich Proselyten, denn sie könnten es damit allzu genau nehmen und es [unnötig] untauglich machen147. Die Rabbanan lehrten: Das Pesaḥopfer, das Ungesäuerte und das Bitterkraut sind am ersten [Abend] Pflicht, von da ab Freigestelltes; R. Šimo͑n sagt, für Männer Pflicht und für Frauen Freigestelltes.
Worauf bezieht sich dies148: wollte man sagen auf das Pesaḥopfer, so gilt ja dieses nicht an allen sieben Tagen!? Und wollte man sagen, auf das Ungesäuerte und das Bitterkraut, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: R. Šimon sagt, für Männer Pflicht und für Frauen Freigestelltes. Hält R. Šimon denn nichts von der Lehre R. Elea͑zars, dass nämlich Frauen nach der Tora Ungesäuertes zu essen verpflichtet seien, denn es heißt:149 du darfst dazu nichts Gesäuertes essen, sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, wer kein Gesäuertes essen darf, muß Ungesäuertes essen, und da Frauen kein Gesäuertes essen dürfen, sind sie Ungesäuertes zu essen verpflichtet!?
Sage vielmehr: Das Pesaḥopfer, das Ungesäuerte und das Bitterkraut sind am ersten [Abend] Pflicht, von dann ab150 Freigestelltes; R. Šimo͑n sagt, das Pesaḥopfer sei für Männer Pflicht und für Frauen Freigestelltes.
DER TRAUERNDE DARF UNTERTAUCHEN UND ABENDS VOM PESAḤOPFER ESSEN, NICHT ABER VON ANDEREN HEILIGEN OPFERN; WER VOM TODE SEINES ANGEHÖRIGEN ERFÄHRT ODER SEINE GEBEINE EINSAMMELT,
Blatt 92a
DARF UNTERTAUCHEN UND AUCH VON HEILIGEN OPFERN ESSEN. DER PROSELYT, DER SICH AM VORABEND DES PESAḤFESTES BEKEHRT, DARF, WIE DIE SCHULE ŠAMMAIS SAGT, UNTERTAUCHEN UND ABENDS VOM PESAḤOPFER ESSEN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, WER SICH VON DER VORHAUT TRENNT, SEI WIE WENN ER SICH VON EINEM GRABE TRENNEN WÜRDE151.
GEMARA. Er ist der Ansicht, die Trauer der Nacht sei rabbanitisch; beim Pesaḥopfer, [dessen Unterlassung] mit Ausrottung belegt ist, haben sie ihre Worte nicht aufrecht erhalten, bei anderen heiligen Opfern aber, wobei es sich nur um die Ausübung eines Gebotes handelt, haben sie ihre Worte aufrecht erhalten152.
WER VOM TODE EINES ANGEHÖRIGEN ERFÄHRT etc. Wer Gebeine einsammelt, bedarf ja noch des Sprengens am dritten und am siebenten Tage!?
— Lies: für den man Gebeine eingesammelt hat.
DER PROSELYT etc. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Der Streit besteht nur über einen unbeschnittenen Nichtjuden. Die Schule Hillels ist der Ansicht, man berücksichtige, er könnte im nächsten Jahre unrein sein und sagen: im Vorjahre bin ich untergetaucht und habe [das Pesaḥopfer] gegessen, auch in diesem Jahre will ich untertauchen und es essen, ohne zu bedenken, dass er im Vorjahre Nichtjude und für die Unreinheit nicht empfänglich war, während er jetzt Jisraélit und für die Unreinheit empfänglich ist. Die Schule Šammajs ist dagegen der Ansicht, man berücksichtige dies nicht. Hinsichtlich eines unbeschnittenen Jisraéliten aber stimmen alle überein, dass er untertauchen und abends das Pesaḥopfer essen dürfe, und wir [sagen] nicht, man berücksichtige bei einem unbeschnittenen Jisraéliten einen unbeschnittenen Nichtjuden. Ebenso wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, dass ein unbeschnittener Jisraélit untertauchen und abends das Pesaḥopfer essen dürfe, sie streiten nur über einen unbeschnittenen Nichtjuden: die Schule Šammajs sagt, er tauche unter und esse abends das Pesaḥopfer, und die Schule Hillels sagt, wer sich von der Vorhaut trennt, sei wie wenn er sich von einem Grabe trennen würde.
Raba sagte: Beim Unbeschnittenen, beim Sprengen und beim Beschneidemesser haben sie auch bei einem mit der Ausrottung belegten [Gebote] ihre Worte aufrecht erhalten; beim Trauernden, beim Aussätzigen und beim Gräberpfluge haben sie bei einem mit der Ausrottung belegten [Gebote] ihre Worte nicht aufrecht erhalten. Beim Unbeschnittenen, wie wir bereits gesagt153 haben. Beim Sprengen, denn der Meister sagte, das Sprengen sei nur des Feierns wegen154 verboten, dennoch verdrängt es nicht den Šabbath. Beim Beschneidemesser, denn es wird gelehrt: Wie man es155 über öffentliches Gebiet nicht holen darf, so darf man es auch über Dächer, Höfe und Gehege nicht holen. Beim Trauernden, wie wir bereits gesagt haben. Beim Aussätzigen, denn es wird gelehrt: Wenn der achte [Tag] des Aussätzigen156 auf einen Vorabend des Pesaḥfestes fällt und er an diesem Tage Samenerguß bekommt, so tauche er unter und esse [vom Pesaḥopfer]. Die Weisen sagten nämlich: Obgleich derjenige, der am selben Tage untergetaucht ist, nicht eintreten157 darf, darf dieser dennoch eintreten, denn das Gebot, [dessen Unterlassung] mit der Ausrottung belegt ist, komme und verdränge das Gebot, [dessen Unterlassung] nicht mit der Ausrottung belegt ist. Und R. Johanan sagte, dies158 sei nicht einmal ein Gebot der Tora. Es heißt nämlich:159 Jehošaphat trat in die Volksgemeinde Jehudas und Jerušalems, in den Tempel des Herrn, vor den neuen Vorhof hin, und [die Bezeichnung] »neuer Vorhof« erklärten sie, sie haben da eine Neuerung getroffen und angeordnet, wer am selben Tage untergetaucht ist, dürfe in das levitische Lager nicht eintreten. Beim Gräberpfluge, denn wir haben gelernt: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein,
Blatt 92b
dass man zur Herrichtung des Pesaḥopfers [einen Gräberpflug] untersuchen160 dürfe, nicht aber, um Hebe zu essen.
Was heißt untersuchen? Wie R. Jehuda im Namen Šemuéls gesagt hat: Man darf auf einem Gräberpfluge [die Erde] wegblasen161 und weitergehen. Ferner sagte R. Jehuda b. Abajje162 im Namen R. Jehudas: Ein ausgetretener Gräberpflug ist rein163.
Nach ihrer Verheiratung.↩︎
Wenn von mehreren Teilhabern, denen er gehörte, einer ihn freigelassen hat.↩︎
Schon beim Schlachten wird festgestellt, für wen sie sich später entscheiden wird.↩︎
Schon beim Schlachten muß sie sich entscheiden, bei wem sie essen will.↩︎
Nach ihrer Verheiratung.↩︎
Ohne vorherige Entscheidung.↩︎
Cant. 8,10.↩︎
Wörtl. ganz, unbemakelt, mit dem Worte »Frieden« etymolog, verwandt.↩︎
Hos. 2,18.↩︎
Nach der Ehelichung; der erste Ausdruck bezeichnet die bereits erfolgte Begattung.↩︎
Cant. 8,8.↩︎
Gemeint ist Daniél, der da lebte (man vegleiche Dan.,2), im Gegensatz zu E͑zra, der für die Verbreitung der Tora wirkte.↩︎
Cant.,10.↩︎
Ps. 144,12.↩︎
Nach einer anderen Lesart: ihren Männern erzählen, dh. über ihren Reinheitszustand.↩︎
Zach. 9,15.↩︎
In den angezogenen Versen wird wie oben das W. ויות; bezw. מזוילל gebraucht, in den letzten wird von einem Vollsein gesprochen.↩︎
Ps. 144,13.↩︎
In den angezogenen Versen wird wie oben das W. ויות; bezw. מזוילל gebraucht, in den letzten wird von einem Vollsein gesprochen.↩︎
Hos. 1,1.↩︎
Ib. V. 2.↩︎
Ib. V. 2.↩︎
Ps. 78,54.↩︎
Wörtl. vollenden, Übersetzung des genannten Namens.↩︎
Hebr. Dibba; die Dual-Endung ajim deutet auf die Mehrzahl.↩︎
iiReg. 7.↩︎
Hos. 1,3. 4.↩︎
Ib. V. 6.↩︎
Ib. VV. 8, 9.↩︎
Pr. 8,22.↩︎
iiReg. 7.↩︎
Ps. 78,54.↩︎
Ex. 15,16.↩︎
Auf die die oben genannten Namen seiner drei Kinder deuten.↩︎
Hos. 2,1,2,3.↩︎
Ib. V. 11.↩︎
Wörtl. niedergeschlagen, begraben.↩︎
Jes.,1.↩︎
Auch er lebte während der Regierungszeit von 4 Königen.↩︎
Hos. 1,1.↩︎
Am. 7,10.↩︎
Ib. V. 11.↩︎
Darauf folgt: nicht mein Volk soll mein Volk heißen.↩︎
Pr.,10.↩︎
Ib. V. 11.↩︎
Jud. 5,11.↩︎
iReg. 11,16.↩︎
Nach dem Sprachgebrauch: mit dir in ein Gespräch einlassen, um dir Antwort zu erteilen.↩︎
Viell. verstümmeltes; die Vernichtung könnte nur verstümmelt, teilweise erfolgen. Darin besteht die Wohltat der Zerstreuung.↩︎
Wahrscheinl. כמא Steinhaufe, kakonhonisch für Tempel, Kapitol; andere Erklärungsversuche unbefriedigend.↩︎
Ij. 28,23.↩︎
Hos. 13,14.↩︎
Der Erzvater Abraham stammt aus Babylonien.↩︎
Das die nicht bei euch, und wenn nur diejenigen Jisraéliten bei ihrem Auszuge mitgenommen hatten; man vegleiche Ex. 12,35f.↩︎
iReg. 14,25.↩︎
Dt. 9,17.↩︎
Jes. 2,3.↩︎
Gen. 22,14.↩︎
Ib. 24,63.↩︎
Ib. 28,19.↩︎
Hos. 2,2.↩︎
Gen. 1,5.↩︎
Cf. supra Fol. 87a, Anm. 3.↩︎
Ex. 12,3.↩︎
Das Familienhaupt hat die Zustimmung der Familienangehörigen nicht nötig.↩︎
Jes. 45,18.↩︎
Die sich mit der Auswahl nicht befassen und sich auf ihre Dienerschaft verlassen.↩︎
Da man sie für tot hielt.↩︎
Nur das tote Kriechtier ist verunreinigend.↩︎
Wodurch es als Opfer untauglich ist.↩︎
Die Mitzählung derjenigen, die sich ihrer Pflicht bereits entledigt haben, ist ungültig.↩︎
Des Heilsopfers, dagegen dürfen sie von einem fremden Pesaḥopfer nicht genießen.↩︎
Cf. Anm. 67 mut. mut.↩︎
Der Priester muß dann natürlich Brust und Schenkel aller Opfer essen.↩︎
Cf. supra Fol. 70b↩︎
Die Hand auf den Kopf des Opfertieres; man vegleiche Lev. 1,4 uö.↩︎
Bei welchem das Stützen nicht erforderlich ist.↩︎
Das Blut wurde an 2 gegenüberliegende Winkel gesprengt, so dass alle 4 Wände besprengt wurden.↩︎
Der Fragende glaubte, dass nur der eine Bruder das Pesaḥopfer erwerbe, u. da dieses für den Betreffenden geschlachtet sein muß, so muß die Feststellung fiktiv schon vorher erfolgt sein.↩︎
Während er es für alle zusammen geschlachtet hat. 77. Ex. 12,4.↩︎
–↩︎
היה gleich היה leben. 79. Das W. הכלו wird hier wahrscheinlich von der aram. Wurzel גכמ schlachten abgeleitet.↩︎
–↩︎
Ohne Zustimmung der übrigen Mitbeteiligten.↩︎
Dh. wenn er schnell und bedeutend mehr als die anderen ißt.↩︎
Damit nichts zurückbleibe.↩︎
Der zu den Beteiligten gehört.↩︎
Da das Pesaḥopfer an einer Stelle gegessen werden muß, so darf er nicht mehr davon am Tische essen.↩︎
Jes.,1.↩︎
Damit nichts zurückbleibe.↩︎
Obgleich der Beteiligte es für das Opfer bestimmt hat.↩︎
Daß der Käufer es als solches darbringe.↩︎
Die weiter Blatt b angeführt u. erörtert wird.↩︎
Der Hurenlohn darf nicht zu heiligen Zwecken verwandt werden; man vegleiche Dt. 23,19.↩︎
Nach dem das Pesaḥopfer Privateigentum ist.↩︎
Wenn man solche einer Hure als Hurenlohn gegeben hat.↩︎
Deshalb ist der Ersatz profan.↩︎
Dt. 23,19.↩︎
Ex. 12,4.↩︎
Das W. היוה wird wie תיוה gelesen.↩︎
Darf man einem anderen einen Teil des Pesaḥopfers gegen Entgelt überlassen, um es für andere Bedürfnisse des Festes zu verwenden, nicht aber, um andere Waren zu kaufen.↩︎
Num. 9,11.. Zur Beteiligung; dieses darf für andere Zwecke verwendet werden.↩︎
Wenn man solche einer Hure als Hurenlohn gegeben hat.↩︎
Seine Unreinheit dauert sieben Tage, jedoch braucht er kein Opfer darzubringen, sodaß er schon am Abend des 7. Tages vom Pesaḥopfer essen darf.↩︎
Dieser erlangt Reinheit, erst nachdem er sein Opfer dargebracht hat.↩︎
Wörtl. Tag gegen Tag abwartende. Wenn eine Frau innerhalb 11 Tagen nach der der Menstruation folgenden »Reinheitswoche« (dh. außerhalb der Menstruationszeit) Blutfluß wahrnimmt, so muß sie einen Tag »abwarten«, sie ist für diesen Tag u. die folgende Nacht unrein, jedoch keine Flußbehaftete; auch die Wahrnehmung am folgenden Tage macht sie nur für diesen Tag unrein, u. erst eine am 3. Tage macht sie zur Flußbehafteten, sodaß sie erst nach 7 Tagen ein Reinigungsbad nehmen darf.↩︎
Der aber erst nach Sonnenuntergang völlige Reinheit erlangt.↩︎
Der Darbringung des hierfür erforderlichen Opfers am Tage der Reinigung.↩︎
Der Erlös für die Sühnopfer; man vegleiche Seq. Vl,5.↩︎
Wenn genau die Hälfte der Gemeinde unrein ist (man vegleiche supra Fol. 80a); demnach ist er auch nach der Tora nicht zulässig.↩︎
Num. 9,10.↩︎
Die Unreinheit beider dauert bis zum Abend dieses Tages.↩︎
Daß der angezogene Schriftvers von einem solchen Falle spreche.↩︎
Die wegen Unreinheit das Pesaḥopfer nicht herrichten konnten; man vegleiche Suk. Fol. 25b.↩︎
Num. 9,6.↩︎
Wo er noch völlig unrein ist.↩︎
Wo er noch völlig unrein ist.↩︎
Und nur der Darbringung des Sühnopfers bedarf.↩︎
Von dem zu lehren, der am 8. Tage untergetaucht ist.↩︎
Der oben lehrte, dass man sich auf die Aufmerksamkeit der Priester verlasse.↩︎
Der oben lehrte, dass man sich auf die Aufmerksamkeit der Priester verlasse.↩︎
Lev. 15,19.↩︎
Mit אוון wird derjenige bezeichnet, der einen Verstorbenen noch vor sich liegen hat.↩︎
Und nicht weiß, ob der Verunglückte, der sich unten befindet, tot od. lebendig ist.↩︎
Diese können leicht verhindert werden, vom Pesaḥopfer zu essen.↩︎
Weil sie beim Schlachten und Sprengen des Blutes zu essen fähig waren.↩︎
Beim Schlachten, noch vor Freilegung der Leiche.↩︎
Zeph. 3,13.↩︎
Er kann auf einer Stelle gestanden haben, unter der der Leichnam sich nicht befunden hat.↩︎
Von der Darbringung des 2. Pesaḥopfers.↩︎
Den Verschütteten als Leiche.↩︎
Es hängt nicht von der Zahl der Personen ab, sondern vom Essen.↩︎
Dt. 16,5.↩︎
Cf. supra Fol. 80a, Anm. 116.↩︎
Wörtl. durch ein Tor eintritt, da dies der Grundbegriff des Wortes שלר ist.↩︎
Ex. 12,4.↩︎
So wohl von allen Lesarten am richtigsten.↩︎
Ex. 12,4.↩︎
Num. 9,13.↩︎
Ib. V. 12.↩︎
Worauf RS. oben Bezug nimmt.↩︎
Worauf RS. oben Bezug nimmt.↩︎
Ex. 12,3.↩︎
Bezüglich des Schlachtens auf einem Privataltar, ob. Blatt a.↩︎
Weil sie in den Satzungen nicht kundig sind. Nach einer anderen Lesart: sie würden es damit nicht genau nehmen und es untauglich machen.↩︎
Daß es von dann ab Freigestelltes ist.↩︎
Dt. 16,3.↩︎
Dies bezieht sich nur auf Ungesäuertes und Bitterkraut.↩︎
Er bleibt 7 Tage unrein.↩︎
Es ist zwar eine gottgefällige Handlung, von den dargebrachten Opfern zu essen, jedoch ist auf die Unterlassung keine Strafe gesetzt.↩︎
Nach der Schule Hillels, nach der die Halakha entschieden wird, darf der Unbeschnittene das Pesaḥopfer wegen einer rabbanitischen Berücksichtigung nicht essen.↩︎
Also nur rabbanitisch; es sollte am Šabbath erfolgen dürfen.↩︎
Das Messer zur Beschneidung.↩︎
An dem er den Tempelberg betreten und sein Opfer darbringen muß.↩︎
In das levitische Lager, den Tempelberg betreten.↩︎
Die Entfernung der Unreinen vom Tempelberge.↩︎
iiChr. 20,5.↩︎
Dh. ihn untersuchend betreten.↩︎
Um zu sehen, ob sich da Gebeine eines Leichnams befinden.↩︎
Richt. Ami, wie in Parallelstellen.↩︎
Man darf ihn betreten, um das Pesaḥopfer herzurichten.↩︎