Pessachim Kapitel 5

Der Talmud, Traktat (Massechet Pessachim) in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter/Dapim

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Übersetzung

Blatt 58a

DAS BESTÄNDIGE [ABEND]OPFER WIRD NACH ACHTEINHALB [STUNDEN] GESCHLACHTET UND NACH NEUNEINHALB DARGEBRACHT; AM VORABEND DES PESAḤFESTES WIRD ES NACH SIEBENEINHALB GESCHLACHTET UND NACH ACHTEINHALB DARGEBRACHT, OB AM WOCHENTAGE ODER AM ŠABBATH. FÄLLT DER VORABEND DES PESAḤFESTES AUF EINEN VORABEND DES ŠABBATHS, SO WIRD ES NACH SECHSEINHALB GESCHLACHTET UND NACH SIEBENEINHALB DARGEBRACHT, UND DAS PESAḤOPFER NACHHER.

GEMARA. Woher dies? R. Jehošua͑ b. Levi erwiderte: Die Schrift sagt:

das eine Lamm sollst du am Morgen herrichten, und das andere Lamm sollst du zwischen den Abenden herrichten1: verteile es auf die beiden [halben] Abende2, zweieinhalb Stunden vorher, zweieinhalb Stunden nachher und eine Stunde für die Herrichtung. Raba wandte ein: Am Vorabend des Pesaḥfestes wird es nach siebeneinhalb geschlachtet und nach achteinhalb dargebracht, ob am Wochentage oder am Šabbath. Wieso darf es früher erfolgen, wenn du sagst, nach der Tora nach achteinhalb [Stunden]!? Vielmehr, erklärte Raba, ist das Gebot des beständigen [Abend]opfers beim Heranneigen des Abendschattens3fällig.

Aus welchem Grunde?

Die Schrift sagt: zwischen den Abenden, sobald die Sonne niederzugehen beginnt. An den übrigen Tagen des Jahres, an denen auch Gelübde und freiwillige Opfer darzubringen sind, ist es, da der Allbarmherzige sagt: 4darauf [das Fett der Heilsopfer], und der Meister erklärte, damit seien alle Opfer zu beenden5, zwei Stunden später darzubringen, und man richte es nach achteinhalb [Stunden] her, am Vorabend des Pesaḥfestes aber, wo nachher6 noch das Pesaḥopfer folgt, ist es eine Stunde früher, nach siebeneinhalb [Stunden] herzurichten. Wenn aber der Vorabend des Pesaḥfestes auf einen Vorabend des Sabbaths fällt, wo noch das Braten desselben hinzukommt, das den Šabbath nicht verdrängt, wird es gemäß der ursprünglichen Bestimmung nach sechseinhalb [Stunden] hergerichtet.

Die Rabbanan lehrten: Gleich der Reihenfolge am Wochentage ist auch die Reihenfolge am Šabbath so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes.

Wie meint er es? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: gleich der Reihenfolge am Wochentage, der Vorabend des Pesaḥfestes ist, ist auch die Reihenfolge am Šabbath, der Vorabend des Pesaḥfestes ist

so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes, der auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, sei auch die Reihenfolge am Šabbath. Unsere Mišna, welche lehrt, ob am Wochentage oder am Šabbath, vertritt also die Ansicht R. Jišma͑éls.

Worin besteht ihr Streit?

Sie streiten, ob das Zusatzopfer vor den Schalen [Weihrauch] dargebracht werde. R. Jišma͑él ist der Ansicht, das Zusatzopfer werde vor den Schalen [Weihrauch] dargebracht, somit wird das Zusatzopfer nach sechs, die Schalen [Weihrauch] nach sieben und das beständige Opfer nach siebeneinhalb [Stunden] dargebracht, und R. A͑qiba ist der Ansicht, die Schalen [Weihrauch] werden vor dem Zusatzopfer dargebracht, somit werden die Schalen [Weihrauch] nach fünf, das Zusatzopfer nach sechs und das beständige Opfer nach sechseinhalb [Stunden] dargebracht. Raba wandte ein: Sagt etwa R. A͑qiba: gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes, der auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, er sagt ja schlechthin: gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes!? Vielmehr erklärte Raba, meint er es wie folgt: gleich der Reihenfolge an einem gewöhnlichen Wochentage ist auch die Reihenfolge am Šabbath, der Vorabend des Pesaḥfestes ist

so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes. Unsere Mišna, welche lehrt, ob am Wochentage oder am Šabbath, vertritt also die Ansicht R. A͑qibas.

Worin besteht ihr Streit?

Sie streiten über das Anfaulen des Fleisches. R. Jišma͑él ist der Ansicht, man befürchte, das Fleisch könnte anfaulen, und R. A͑qiba ist der Ansicht, man

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befürchte nicht, das Fleisch könnte anfaulen.

Sollte man es, wenn dies nicht befürchtet wird, nach sechseinhalb [Stunden] darbringen!?

Er ist der Ansicht, das Zusatzopfer werde vor den Schalen [Weihrauch] dargebracht, somit wird das Zusatzopfer nach sechs, die Schalen [Weihrauch] nach sieben und das beständige Opfer nach siebeneinhalb [Stunden] dargebracht. Rabba b. U͑la wandte ein: Lehrt er denn, R. Jišma͑él sage, gleich der Reihenfolge am Wochentage sei auch die Reihenfolge am Šabbath, der Vorabend des Pesaḥfestes ist, er lehrt ja schlechthin: ist auch die Reihenfolge am Šabbath!? Vielmehr, erklärte Rabba b. U͑la, meint er es wie folgt: gleich der Reihenfolge an einem gewöhnlichen Wochentage ist auch die Reihenfolge an einem gewöhnlichen Šabbath

so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge an einem gewöhnlichen Vorabend des Pesaḥfestes sei auch die Reihenfolge an einem gewöhnlichen Šabbath. Unsere Mišna, welche lehrt, ob am Wochentage oder am Šabbath, gilt nach aller Ansicht.

Worin besteht ihr Streit?

Sie streiten, ob man freiwillige Opfer und Gelübde berücksichtige. R. Jišmäél ist der Ansicht, man berücksichtige sie auch am Šabbath7 wegen des Wochentages, und R. A͑qiba ist der Ansicht, man berücksichtige sie nicht.

Sollte man es, wenn sie nicht berücksichtigt werden, nach sechseinhalb [Stunden] darbringen!?

Er ist der Ansicht, das Zusatzopfer werde vor den Schalen [Weihrauch] dargebracht, somit wird das Zusatzopfer nach sechs, die Schalen [Weihrauch] nach sieben und das beständige Opfer nach siebeneinhalb [Stunden] dargebracht. Man wandte ein: Das beständige Opfer wird während des ganzen Jahres nach Vorschrift dargebracht: es wird nach achteinhalb [Stunden] geschlachtet und nach neuneinhalb [Stunden] dargebracht; am Vorabend des Pesaḥfestes wird es nach siebeneinhalb [Stunden] geschlachtet und nach achteinhalb [Stunden] dargebracht; fällt er auf einen Šabbath, so ist es ebenso, als würde er auf einen Montag8 fallen

so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes. Einleuchtend ist dies nach Abajje, gegen Raba ist dies ja aber ein Einwand9!?

Raba kann dir erwidern, man lese nicht: als würde er auf einen Montag fallen, sondern: wie an einem gewöhnlichen Montag. Man wandte ein: Fällt er auf einen Sabbath, so ist die Reihenfolge ebenso wie im ganzen Jahre

so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, wie die Reihenfolge an einem gewöhnlichen Vorabend des Pesaḥfestes. Einleuchtend ist dies nun nach Raba, gegen Abajje ist dies ja aber ein Einwand!?

Abajje kann dir erwidern, man lese nicht: so ist die Reihenfolge ebenso wie im ganzen Jahre, sondern: wie die Reihenfolge in jedem anderen Jahre

so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, wie die Reihenfolge an einem Vorabend des Pesaḥfestes, der auf einen Vorabend des Šabbaths fällt.

Die Rabbanan lehrten: Woher, dass dem beständigen Morgenopfer nichts vorangehen dürfe? Es heißt:10 er schichte darauf das Brandopfer. Wieso geht dies daraus hervor11? Raba erwiderte: Das Brandopfer, das erste Brandopfer. Und woher, dass nichts nach dem beständigen Abendopfer dargebracht werden dürfe? Es heißt:12 er soll darauf die Fettstücke des Heilsopfers in Rauch aufgehen lassen. Wieso geht dies daraus hervor? Abajje erwiderte: Nach diesem13 dürfen Heilsopfer dargebracht werden, nicht aber nach jenem14. Raba wandte ein: Vielleicht dürfen nur keine Heilsopfer dargebracht werden, wohl aber Brandopfer!? Vielmehr, erklärte Raba, es heißt: Heilsopfer, mit diesem sind alle Opfer beendet15.

Die Rabbanan lehrten: Das beständige Opfer geht dem Pesaḥopfer voran, das Pesaḥopfer geht dem Räucherwerke voran, und das Räucherwerk geht dem [Anzünden] der Lichter voran. Das, wobei es am Abend und zwischen den Abenden heißt, kommt später als das, wobei es nur zwischen den Abenden heißt.

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Demnach sollte ja das Räucherwerk und [das Anzünden] der Lichter dem Pesaḥopfer vorangehen, da das, wobei es am Abend und zwischen den Abenden heißt, später komme als das, wobei es nur zwischen den Abenden heißt!?

Anders ist es bei diesen, die der Allbarmherzige durch das sie ausgeschlossen hat. Es wird nämlich gelehrt:16 Vom Abend bis zum Morgen, man tue das Quantum hinein, dass sie vom Abend bis zum Morgen brenne. Eine andere Erklärung: Du hast außer diesem17 keinen anderen Dienst, der vom Abend bis zum Morgen zulässig wäre. Weshalb? Die Schrift sagt:18 soll sie Ahron mit seinen Söhnen herrichten, vom Abend bis zum Morgen, nur dieses vom Abend bis zum Morgen, aber nichts anderes vom Abend bis zum Morgen. Und das Räucherwerk gleicht den Lichtern. Übereinstimmend mit unserem Einwande wird gelehrt: Das beständige Opfer geht dem Räucherwerke voran, das Räucherwerk geht [dem Anzünden] der Lichter voran, und das Anzünden der Lichter geht dem Pesaḥopfer voran. Das, wobei es am Abend und zwischen den Abenden heißt, kommt später als das, wobei es nur zwischen den Abenden heißt.

Es heißt ja aber sie!?

Dieses sie ist dazu verwendbar, einen inneren Tempeldienst, nämlich das Räucherwerk, auszuschließen. Da es heißt: 19auch wenn Ahron zwischen den Abenden die Leuchter anzündet, soll er es aufräuchern so könnte man glauben, man zünde vorher die Lichter an und räuchere nachher das Räucherwerk auf, daher schließt dies der Allbarmherzige durch das sie aus.

Wieso heißt es demnach, dass er es gegen Abend aufräuchere!?

Der Allbarmherzige meint es wie folgt: beim Anzünden der Lichter soll das Räucherwerk bereits aufgeräuchert sein.

Die Rabbanan lehrten: Du hast nichts, was dem beständigen Morgenopfer vorangeht, als das Räucherwerk, bei dem es Morgen für Morgen heißt. Das, wobei es Morgen für Morgen heißt, wie es heißt: 20 Ahron soll darauf wohlriechendes Räucherwerk verbrennen, Morgen für Morgen, geht dem voran, wobei es nur einmal Morgen heißt. Ferner hast du nichts, was bis nach dem beständigen Abendopfer hinausgeschoben wird, als das Räucherwerk, [das Anzünden] der Lichter, das Pesaḥopfer und [das Opfer] dessen, der am Vorabend des Pesaḥfestes noch der Sühne21 bedarf, da er wiederum untertauchen muß, um abends vom Pesaḥopfer essen zu dürfen. R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagt, auch an den übrigen Tagen des Jahres [das Opfer] dessen, der noch der Sühne bedarf, da er untertauchen muß, um abends Geheiligtes essen zu dürfen.

Einleuchtend ist die Ansicht des ersten Tanna, denn das Gebot des Pesaḥopfers, [dessen Unterlassung] mit der Ausrottung belegt ist, verdrängt das Gebot des Beendens22, [dessen Unterlassung] nicht mit der Ausrottung belegt ist; weshalb ist aber nach R. Jišma͑él, dem Sohne des R. Joḥanan b. Beroqa, das eine Gebot bevorzugter als das andere!? Rabina erwiderte im Namen R. Ḥisdas: Hier handelt es sich um ein Geflügel-Sündopfer, von dem nur das Blut für den Altar bestimmt23 ist. R. Papa erwiderte: Du kannst auch sagen, es handle sich um ein Vieh-Sündopfer, denn man richte es nur her und lasse es auf dem Altar übernachten24

Er25 hat ja noch das Schuldopfer darzubringen: allerdings kann man es nach R. Papa übernachten lassen, wie ist es aber nach R. Ḥisda zu erklären!?

Ich will dir sagen, wenn er das Schuldopfer bereits dargebracht hat.

Er hat ja auch noch das Brandopfer darzubringen!? Wolltest du erwidern, es26 sei vom Brandopfer nicht abhängig, so wird ja gelehrt, R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa sagt, wie es vom Sünd- und Schuldopfer abhängig ist, ebenso sei es vom Brandopfer abhängig!? Wolltest du erwidern, in dem Falle, wenn sein Brandopfer bereits dargebracht worden ist, so darf ja das Brandopfer nicht vor dem Sündopfer dargebracht werden, denn es wird gelehrt:27 Er bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst; was lehrt dies: lehrt dies etwa, dass sie dem Brandopfer vorangehe, so heißt es ja (bereits):28 und die andere richte er zum Brandopfer her, nach Vorschrift!? Dies ist vielmehr eine Hauptnorm29 für alle übrigen Sündopfer, dass sie dem mit ihnen dargebrachten Brandopfern vorangehen. Ferner ist es uns überliefert, dass sogar das Geflügel-Sündopfer dem Vieh-Brandopfer vorangehe!? Raba erwiderte: Anders ist das Brandopfer des Aussätzigen, denn der Allbarmherzige sagt:30 der Priester soll das Brandopfer dargebracht31 haben,

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das er bereits dargebracht hat. R. Šamen b. Abba sprach zu R.Papa: Wieso darf man nach deiner Erklärung, man richte es her und lasse es auf dem Altar übernachten, etwas tun, wodurch die Priester zu einem Verstoße kommen könnten, denn im Glauben, es seien [Opferteile] dieses Tages, könnten sie sie aufräuchern!? Dieser erwiderte: Priester sind vorsichtig. R. Aši sprach zu R. Kahana, und wie manche sagen, R. Hona, Sohn des R. Nathan, zu R. Papa: Solange die Opferteile nicht aufgeräuchert sind, dürfen ja die Priester vom Fleische nicht essen!? Es wird nämlich gelehrt: Man könnte glauben, die Priester dürfen Brust und Schenkel vor der Aufräucherung der Opferteile [essen], so heißt es:32 der Priester soll das Fett auf dem Altar aufräuchern, und nachher erst:33 die Brust soll Ahron und seinen Söhnen gehören. Und solange die Priester vom Fleische nicht gegessen haben, erlangen ja die Eigentümer keine Sühne, denn es wird gelehrt:34 Sie sollen diese essen, womit Sühne bewirkt werde, dies lehrt, dass es die Priester essen und der Eigentümer Sühne erlange!? Dieser erwiderte: Da es nicht anders möglich ist, so ist es ebenso, als würden [die Opferteile] unrein geworden oder abhanden gekommen sein. Es wird nämlich gelehrt: Man könnte glauben, dass, wenn [die Opferteile] unrein geworden oder abhanden gekommen sind, die Priester kein Anrecht auf Brust und Schenkel haben, so heißt es: die Brust soll Ahron und seinen Söhnen gehören, in jedem Falle, R. Kahana wies auf einen Widerspruch hin: Es heißt:35 das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum Morgen übernachten; bis zum Morgen darf es nicht übernachten, wohl aber darf es die ganze Nacht liegen bleiben, dagegen heißt es:36er soll darauf die Fettstücke des Heilsopfers aufräuchern, damit sind alle Opfer zu beenden37!? Er wies auf diesen Widerspruch hin, und er selbst erklärte es auch: wenn [Opferteile]38 zurückbleiben.

R. Saphra wies Rabh auf einen Widerspruch hin: Es heißt:39 das Opferfleisch des Pesaḥfestes soll nicht bis zum Morgen übernachten, bis zum Morgen darf es nicht übernachten, wohl aber darf es die ganze Nacht liegen bleiben, dagegen heißt es:40 ein Brandopfer von Šabbath zu Sabbath, nicht aber ein Brandopfer des Wochentages am Šabbath, noch ein Brandopfer des Wochentages am Feste!? Dieser erwiderte: R. Abba b. Ḥija wies bereits R. Abahu auf diesen Widerspruch hin, und er erwiderte ihm, in dem Falle, wenn der vierzehnte [Nisan] auf einen Šabbath fällt, und die Fettstücke des Šabbaths dürfen am Feste dargebracht werden. Jener entgegnete: Sollten wir denn, weil die Fettstücke des Šabbaths am Feste dargebracht werden dürfen, den Schriftvers auf den Fall beziehen, wenn der vierzehnte auf einen Šabbath fällt!? Dieser erwiderte: Laß diesen Schriftvers; er ist schwierig und muß sich selber erklären.

WENN MAN DAS PESAḤOPFER AUF EINEN ANDEREN NAMEN41 GESCHLACHTET, AUF EINEN ANDEREN NAMEN [DAS BLUT] AUFGENOMMEN, ES [ZUM ALTAR] GEBRACHT ODER GESPRENGT HAT, ODER AUF SEINEN NAMEN UND AUF EINEN ANDEREN NAMEN, ODER AUF EINEN ANDEREN NAMEN UND AUF SEINEN NAMEN, SO IST ES UNTAUGLICH. WAS HEISST: AUF SEINEN NAMEN UND AUF EINEN ANDEREN NAMEN? ALS PESAḤOPFER UND ALS HEILSOPFER. AUF EINEN ANDEREN NAMEN UND AUF SEINEN NAMEN? ALS HEILSOPFER UND ALS PESAḤOPFER.

GEMARA. R. Papa fragte: Wird hier42 von einer Dienstverrichtung verrichtung gelehrt, nach R. Jose, welcher sagt, man halte sich auch an

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den Schluß der Worte eines Menschen43, denn R. Meír ist ja der Ansicht, man richte sich nach der ersten Fassung, oder wird hier von zwei Dienstverrichtungen gelehrt, und auch nach R. Meír, welcher sagt, man richte sich nach der ersten Fassung, gilt dies nur von einer Dienstverrichtung, bei zwei Dienstverrichtungen aber pflichtet er bei, dass es untauglich sei?

Worauf [bezieht sich diese Frage]: wollte man sagen, auf den Fall, wenn auf einen anderen Namen und auf seinen Namen, so ist es ja sowohl bei einer Dienstverrichtung als auch bei zwei Dienstverrichtungen sowohl nach R. Meír als auch nach R. Jose durch die erste [Absicht] untauglich, denn nach R. Jose halte man sich auch an den Schluß der Worte eines Menschen!?

Vielmehr, wenn auf seinen Namen und auf einen anderen Namen; wie ist es nun?

Komm und höre: Wenn man das Pesaḥopfer auf einen anderen Namen geschlachtet und das [Blut] auf einen anderen Namen aufgenommen, es [zum Altar] gebracht oder gesprengt hat. In welchem Falle: wollte man sagen, wie gelehrt44 wird, so braucht er ja nicht alles aufzuzählen, da es schon durch die erste [Dienstvorrichtung] unbrauchbar wird!? Wahrscheinlich meint er es wie folgt: wenn man das Pesaḥopfer auf einen anderen Namen geschlachtet hat, oder wenn man es zwar auf seinen Namen geschlachtet, jedoch [das Blut] auf einen anderen Namen aufgenommen, [zum Altar] gebracht und gesprengt hat, oder wenn man es auf seinen Namen geschlachtet und [das Blut] aufgenommen und [zum Altar] gebracht, jedoch auf einen anderen Namen gesprengt hat; dies sind also zwei Dienstverrichtungen. Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: auf seinen Namen und auf einen anderen Namen. In welchem Falle: wollte man sagen, bei zwei Dienstverrichtungen, so ist dies ja dasselbe, was der Anfangssatz; doch wohl bei einer Dienstverrichtung und zwar nach R.Jose, welcher sagt, man halte sich auch an den Schluß der Worte eines Menschen.

Nein, tatsächlich bei zwei Dienstverrichtungen, nur gilt der Anfangssatz von dem Falle, wenn man beim Schlachten nur an das Schlachten oder beim Sprengen nur an das Sprengen denkt, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn man beim Schlachten [auch] an das Sprengen denkt, wenn man beispielsweise sagt: ich schlachte das Pesaḥopfer auf seinen Namen, um das Blut auf einen anderen Namen zu sprengen. »Er lehrt uns damit, dass die Absicht hinsichtlich einer Dienstverrichtung während einer anderen Dienstverrichtung wirksam sei. Dies ist nämlich [Gegenstand einer] Frage R. Papas45.

Komm und höre: Oder auf einen anderen Namen und auf seinen Namen, so ist es untauglich. In welchem Falle: wollte man sagen, bei zwei Dienstverrichtungen, so ist es ja ungültig sogar in dem Falle, wenn auf seinen Namen und auf einen anderen Namen, und um so mehr in dem Falle, wenn auf einen anderen Namen und auf seinen Namen. Doch wohl bei einer Dienstverrichtung, und wenn der Schlußsatz von einer Dienstverrichtung spricht, so spricht auch der Anfangssatz von einer Dienstverrichtung.

Nein, tatsächlich von zwei Dienstverrichtungen, wonach [der zweite Fall] eigentlich nicht nötig wäre; da er aber lehrt: auf seinen Namen und auf einen anderen Namen, lehrt er auch: auf einen anderen Namen und auf seinen Namen.

Komm und höre: Hat man es für solche geschlachtet, die davon nicht essen können, für Unbeteiligte46, für Unbeschnittene oder für Unreine, so ist es untauglich. Dies gilt ja entschieden von einer Dienstverrichtung, und wenn der Schluß von einer Dienstverrichtung gilt, so gilt ja auch der Anfang von einer Dienstverrichtung.

Wieso denn, dieser so und jener anders: der Schluß gilt von einer Dienstverrichtung, der Anfang dagegen sowohl von einer Dienstverrichtung als auch von zwei Dienstverrichtungen.

Komm und höre: Wenn für solche, die davon essen können, und für solche, die davon nicht essen können, so ist es tauglich. In welchem Falle: wollte man sagen bei zwei Dienstverrichtungen, nur wenn man dies beim Sprengen beabsichtigt hat, weil die Absicht bezüglich der Essenden beim Sprengen nicht wirksam ist, während es untauglich ist, wenn bei einer Dienstverrichtung, beispielsweise beim Schlachten, wobei die Absicht hinsichtlich der Essenden wirksam ist, so ist uns ja überliefert, dass ein Teil der Essenden es nicht untauglich b mache!? Doch wohl bei einer Dienstverrichtung, und wenn der Schluß von einer Dienstverrichtung gilt, so gilt auch der Anfang von einer Dienstverrichtung.

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Wieso denn, dieser so und jener anders: der Schluß gilt von einer Dienstverrichtung, der Anfang dagegen sowohl von einer Dienstverrichtung als auch von zwei Dienstverrichtungen.

Sie fragten: Wie ist es, wenn man das Pesaḥopfer an den übrigen Tagen des Jahres auf seinen Namen und auf einen anderen Namen geschlachtet47 hat: hebt die Absicht, dass es auf einen anderen Namen erfolge, die Absicht, dass es auf seinen Namen erfolge, auf, wonach es [als Heilsopfer] tauglich ist, oder nicht? Als R. Dimi kam, sagte er: Ich trug diese Lehre R. Jirmeja vor, und dieser sprach zu mir: Zu seiner Zeit48 ist es auf seinen Namen tauglich, außerhalb der Zeit ist es auf einen anderen Namen tauglich, wie nun zu seiner Zeit die es tauglich machende Absicht, dass es auf seinen Namen erfolge, nicht aufhebt die Absicht, dass es auf einen anderen Namen erfolge, ebenso hebt auch außerhalb der Zeit, die es tauglich machende Absicht, dass es auf einen anderen Namen erfolge, nicht die Absicht auf, dass es auf seinen Namen erfolge, und es ist untauglich.

Nein, wenn dies49 von der Absicht, dass es auf einen anderen Namen erfolge, gilt, was auch bei allen anderen Opfern der Fall ist, sollte dies auch von der Absicht, dass es auf seinen Namen erfolge, gelten, was nicht bei allen anderen Opfern, sondern nur beim Pesaḥopfer allein der Fall ist!?

Wie bleibt es nun damit? Raba erwiderte: Wenn man das Pesaḥopfer an den übrigen Tagen des Jahres auf seinen Namen und auf einen anderen Namen geschlachtet hat, ist es tauglich. Dieses ist ja sonst auf seinen Namen [zu schlachten], dennoch ist es tauglich, wenn man es auf einen anderen Namen schlachtet, somit hebt [das Schlachten] auf einen anderen Namen seine Bestimmung für seinen Namen auf, ebenso hebt auch beim Schlachten auf seinen Namen und auf einen anderen Namen die Absicht, dass es auf einen anderen Namen erfolge, die Absicht auf, dass es auf seinen Namen erfolge. R. Ada b. Ahaba sprach zu Raba: Vielleicht ist es anders, wenn man es sagt, als wenn man es nicht sagt. Wenn man es schlachtet für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, ist es ja tauglich, dennoch ist es untauglich, wenn man es schlachtet nur für solche, die davon nicht essen können, obgleich es an sich für solche bestimmt ist, die davon essen. Da ist es also anders, wenn man es sagt, als wenn man es nicht sagt, ebenso ist es auch hierbei anders, wenn man es sagt, als wenn man es nicht sagt. Dieser erwiderte: Ist es denn gleich: hierbei ist es, solange man durch das Schlachten nicht anders verfügt, für diesen Zweck bestimmt, aber ist es denn da für die betreffenden Beteiligten bestimmt, diese können sich ja zurückziehen und andere sich beteiligen, denn wir haben gelernt, dass man, bis es geschlachtet wird, sich beteiligen und sich zurückziehen könne!?

Sie fragten: Wie ist es, wenn man das Pesaḥopfer an den übrigen Tagen des Jahres für fremde Eigentümer50 geschlachtet hat: ist es für andere Eigentümer ebenso wie auf einen anderen Namen, somit tauglich, oder nicht? R. Papa erwiderte: Ich unterbreitete Raba folgende Lehre: Zu seiner Zeit macht die Änderung des Namens51 es untauglich, und ebenso macht die Änderung des Eigentümers52 es untauglich; wie nun die Änderung des Namens, die es zu seiner Zeit untauglich macht, es außerhalb der Zeit tauglich macht, ebenso macht auch die Änderung des Eigentümers, die es zu seiner Zeit untauglich macht, es außerhalb der Zeit tauglich. Er aber erwiderte mir: Nein, wenn dies von der Änderung des Namens gilt, wobei die Untauglichkeit am [Opfer] selbst haftet, was von

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allen vier Dienstverrichtungen53 gilt, was auch nach dem Tode54 gilt, und was von einem Gemeindeopfer wie von einem Privatopfer gilt, sollte dies auch von der Änderung des Eigentümers gelten, wobei die Untauglichkeit nicht am [Opfer] selbst haftet, was nicht von allen vier Dienstverrichtungen gilt, was nicht nach dem Tode gilt, und was nicht von einem Gemeindeopfer wie von einem Privatopfer gilt!? Und obgleich zwei [dieser Einwendungen] nicht ganz stichhaltig sind, so sind immerhin zwei stichhaltig. Die Untauglichkeit durch die Änderung des Eigentümers haftet deshalb nicht am [Opfer] selbst, weil sie nur durch den Gedanken erfolgt, und ebenso erfolgt die Untauglichkeit durch die Änderung des Namens nur durch den Gedanken. Auch ist das, was er sagt, nach dem Tode gebe es keine Änderung des Eigentümers, [nicht stichhaltig,] denn »R. Pinhas, Sohn des R. Ami, sagt ja, auch nach dem Tode gebe es eine Änderung des Eigentümers. Zwei [dieser Einwendungen] sind aber stichhaltig. Vielmehr, sagte Raba, wenn man das Pesaḥopfer außerhalb der Zeit für einen anderen Eigentümer schlachtet, ist es ebenso, als würde man ein herrenloses zur Zeit schlachten, und es ist untauglich.

HAT MAN ES FÜR SOLCHE, DIE DAVON NICHT ESSEN KÖNNEN, FÜR UNBETEILIGTE, FÜR UNBESCHNITTENE ODER FÜR UNREINE GESCHLACHTET, SO IST ES UNTAUGLICH; WENN FÜR SOLCHE, DIE DAVON ESSEN, UND FÜR SOLCHE, DIE DAVON NICHT ESSEN KÖNNEN, FÜR BETEILIGTE UND UNBETEILIGTE, FÜR BESCHNITTENE UND UNBESCHNITTENE, FÜR UNREINE UND REINE, SO IST ES TAUGLICH. HAT MAN ES VOR MITTAG GESCHLACHTET, SO IST ES UNTAUGLICH, DENN ES HEISST:55 zwischen den Abenden. HAT MAN ES VOR DEM BESTÄNDIGEN OPFER GESCHLACHTET, SO IST ES TAUGLICH, NUR MUSS JEMAND DAS BLUT UMRÜHREN56, BIS MAN [DAS BLUT] DES BESTÄNDIGEN OPFERS GESPRENGT HAT; HAT MAN ES [VORHER] GESPRENGT, SO IST ES TAUGLICH.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: In welchem Falle für solche, die davon nicht essen können? Für einen Kranken oder einen Greis. In welchem Falle für Unbeteiligte? Wenn eine Gesellschaft sich dafür zusammengetan und man es für eine andere Gesellschaft geschlachtet hat.

Woher dies?

Die Rabbanan lehrten:57 Nach der Zahl, dies lehrt, dass das Pesaḥopfer nur für die Beteiligten geschlachtet werde. Man könnte glauben, wenn man es für Unbeteiligte geschlachtet hat, habe man das Gebot übertreten, [das Pesaḥopfer] aber sei tauglich, so heißt es nach der Zahlund sollt ihr zählen; die Schrift hat dies wiederholt, dass es nämlich unerläßlich ist. Rabbi sagt, dies sei ein syrischer Ausdruck, wie wenn jemand sagt: schlachte58 mir dieses Lamm.

Wir wissen dies von den Unbeteiligten, woher dies von denen, die davon nicht essen können? Die Schrift sagt:59 jeder gemäß seinem Essen, sollt ihr zählen; die Essenden gleichen den Beteiligten.

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Hat man es für Beschnittene geschlachtet, in der Absicht, dass Unbeschnittene durch das [Blut]sprengen Sühne erlangen, so ist es, wie R. Ḥisda sagt, untauglich, wie Rabba sagt, tauglich. R. Ḥisda sagt, es sei tauglich, da das Denken an Unbeschnittene beim Sprengen wirksam ist. Rabba sagt, es sei tauglich, da das Denken an Unbeschnittene beim Sprengen nicht wirksam ist. Rabba sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Man könnte glauben, [der Unbeschnittene] mache [das Pesaḥopfer] für die ganze mit ihm beteiligte Gesellschaft untauglich, und zwar wäre dies durch einen Schluß zu folgern: die Unbeschnittenheit macht es untauglich, und die Unreinheit macht es untauglich, wie nun bei der Unreinheit ein Teil nicht als Ganzes60 gilt, ebenso gilt auch bei der Unbeschnittenheit ein Teil nicht als Ganzes.

Oder wie folgt: die Unbeschnittenheit macht es untauglich und die [Überschreitung der] Frist61 macht es untauglich, wie nun bei [der Überschreitung] der Frist ein Teil als Ganzes gilt, ebenso gilt auch bei der Unbeschnittenheit ein Teil als Ganzes. Aber wir wollen sehen, wem es gleicht: man folgere bezüglich dessen, was nicht bei allen Opfern gilt, von dem, was nicht bei allen Opfern62 gilt, nicht aber von [der Überschreitung] der Frist, was auch bei allen Opfern gilt. Oder aber wie folgt: man folgere bezüglich dessen, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, von dem, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, nicht aber von der Unreinheit, die aus der Allgemeinheit heraus63 erlaubt worden ist. Daher heißt es64 dies. Wieso aus [dem Worte] dies: wollte man sagen, [dies besage,] es sei nur ganz für Unbeschnittene [geschlachtet] untauglich, nicht aber, wenn ein Teil, so geht dies ja hervor aus dem Verse:65 kein Unbeschnittener!? Wahrscheinlich meint er es wie folgt: Es heißt: kein Unbeschnittener, nur ganz66 für Unbeschnittene [geschlachtet] ist es untauglich, nicht aber, wenn ein Teil. Man könnte nun glauben, dies gelte auch vom Sprengen, dass es nämlich untauglich sei, wenn [das Blut] ganz für Unbeschnittene gesprengt wird, so heißt es dies; ganz für Unbeschnittene geschlachtet ist es untauglich, beim Sprengen aber ist es nicht untauglich, auch wenn es ganz für Unbeschnittene erfolgt. Wenn du einwendest: weshalb die Erleichterung beim Sprengen, [so ist zu erwidern:] beim Sprengen ist auch die Absicht bezüglich der Essenden nicht wirksam67.

Und R.Ḥisda!?

Im Gegenteil; es heißt: kein Unbeschnittener, nur ganz für Unbeschnittene68 ist es untauglich, nicht aber, wenn ein Teil, beim Sprengen aber ist es untauglich, auch wenn nur für einen Teil. Wolltest du sagen, dasselbe gelte auch vom Sprengen, es sei nur dann untauglich, wenn es ganz für Unbeschnittene erfolgt, so heißt es dies, nur beim Schlachten macht ein Teil es nicht untauglich, beim Sprengen aber macht auch ein Teil es untauglich. Wenn du einwendest: weshalb die Erschwerung beim Sprengen, [so ist zu erwidern:] erst beim Sprengen kann es Verwerfliches bleiben69. R. Aši wandte ein: Woher, dass [die Worte] kein Unbeschnittener ganz für [Unbeschnittene] bedeuten, vielleicht heißt kein Unbeschnittener etwas70 Unbeschnittenes, daher schrieb der Allbarmherzige dies, dass es nämlich nur ganz für Unbeschnittene untauglich ist, einerlei ob beim Schlachten oder beim Sprengen!?

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Vielmehr erklärte R. Aši, streiten R. Ḥisda und Rabba über folgenden Schriftvers:71 Es wird ihn wohlgefällig machen und ihm Sühne schaffen, ihm, nicht aber seinem Nächsten. Rabba ist der Ansicht: wenn der Nächste ihm gleicht, wie er sühnefähig ist, so auch der Nächste, wenn er sühnefähig ist, ausgenommen der Unbeschnittene, der nicht sühnefähig ist, und R. Ḥisda ist der Ansicht, auch der Unbeschnittene sei, da ihm die Pflicht72 obliegt, sühnefähig, weil er sich [durch Beschneidung] befähigt machen kann.

Berücksichtigt denn R.Ḥisda die Eventualität, es wurde ja gelehrt: Wer am Feste für den Wochentag bäckt, erhält, wie R. Ḥisda sagt, Geißelhiebe, und wie Rabba sagt, keine Geißelhiebe. Rabba sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, denn wir sagen, da er, wenn Gäste eintreffen würden, [das Gebäck] gebrauchen könnte, so ist es auch jetzt für ihn brauchbar; er erhält daher keine Geißelhiebe. R.Ḥisda sagt, er erhalte wohl Geißelhiebe, da wir die Eventualität nicht berücksichtigen. Allerdings befindet sich Rabba nicht mit sich selbst in einem Widerspruche, denn hierbei fehlt ihm noch eine Handlung73, dort aber fehlt ihm keine Handlung, R. Ḥisda aber befindet sich ja mit sich selbst in Widerspruch!? Ich will dir sagen, erleichternd berücksichtigt R. Ḥisda die Eventualität nicht, erschwerend aber wohl.

Mar Zutra, Sohn des R. Mari, sprach zu Rabina: Er lehrt: die Unbeschnittenheit macht es untauglich, und die Unreinheit macht es untauglich, wie nun bei der Unreinheit ein Teil nicht als Ganzes gilt, ebenso gilt auch bei der Unbeschnittenheit ein Teil nicht als Ganzes. Von welcher Unreinheit wird hier gesprochen: wollte man sagen, von der Unreinheit der Person; ein Teil der Unreinheit gilt nicht als Ganzes, dass nämlich, wenn vier oder fünf Beteiligte unrein und vier oder fünf Beteiligte rein sind, die unreinen es nicht für die reinen untauglich machen, so macht ja in einem solchen Falle auch die Unbeschnittenheit es nicht untauglich, denn wir haben gelernt, dass es, wenn es für Beschnittene und Unbeschnittene [geschlachtet wird], tauglich sei; wieso ist es ihm von der Unreinheit entschieden und von der Unbeschnittenheit fraglich!? Also von der Unreinheit des Fleisches; ein Teil der Unreinheit gilt nicht als Ganzes, dass man nämlich, wenn eines der Glieder unrein wird, das unreine Glied verbrenne und die übrigen esse. Wie ist demnach, wenn du es auf die Unreinheit des Fleisches beziehst, der Schlußsatz zu erklären: man folgere bezüglich dessen, was nicht bei allen Opfern gilt, von dem, was nicht bei allen Opfern gilt, nicht aber von [der Überschreitung] der Frist, was auch bei allen Opfern gilt. Welche Unreinheit: wollte man sagen, die Unreinheit des Fleisches, wieso gilt dies nicht bei allen Opfern!? Doch wohl die Unreinheit der Person, und zwar gilt dies nicht bei allen anderen Opfern, indem der Unbeschnittene und der Unreine jedes andere Opfer schicken74 dürfen, das Pesaḥopfer aber nicht75. Der Anfangssatz spricht also von der Unreinheit des Fleisches und der Schlußsatz von der Unreinheit der Person!? Dieser erwiderte: Allerdings, er spricht nur von der Bezeichnung »Unreinheit«. Wenn du willst, sage ich: der Schlußsatz spricht ebenfalls von der Unreinheit des Fleisches, nur gilt dies bei allen Opfern insofern nicht, als man bei allen Opfern das Blut sprengt, einerlei ob das Fett unrein geworden und das Fleisch erhalten ist, oder das Fleisch unrein geworden und das Fett erhalten ist, beim Pesaḥopfer aber sprenge man das Blut nur dann, wenn das Fett unrein geworden und das Fleisch erhalten ist, wenn aber das Fleisch unrein geworden und das Fett erhalten ist, sprenge man das Blut nicht.

Wie ist, wenn du es auf die Unreinheit des Fleisches beziehest, der Schlußsatz zu erklären: man folgere bezüglich dessen, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, von dem, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, nicht aber von der Unreinheit, die

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aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist. Welche, wenn die Unreinheit des Fleisches, wo ist diese denn erlaubt worden!? Doch wohl die Unreinheit der Person, und aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist sie beim Gemeindeopfer76. Der Anfangssatz spricht also von der Unreinheit des Fleisches und der Schlußsatz von der Unreinheit der Person!? —Allerdings, er spricht nur von der Bezeichnung »Unreinheit«. Wenn du aber willst, sage ich: das ganze spricht von der Unreinheit des Fleisches, und die Erlaubnis findet sich bei der Unreinheit des Pesaḥopfers, denn wir haben gelernt, dass das in Unreinheit dargebrachte Pesaḥopfer in Unreinheit gegessen werde, da es von vornherein nur zum Essen dargebracht wird. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wandte ein: Wenn das Pesaḥopfer über ein Jahr alt geworden77 ist und man es zu seiner Zeit78 auf seinen Namen geschlachtet hat, oder wenn man ein anderes [Opfer] als Pesaḥopfer zu seiner Zeit schlachtet, so ist es nach R. Elie͑zer untauglich und nach R. Jehošua͑ tauglich. Nur zu seiner Zeit, außerhalb der Zeit aber ist es tauglich. Weshalb denn, man sollte doch sagen, da es zu seiner Zeit untauglich ist, ist es auch außerhalb der Zeit untauglich79!? R. Papa erwiderte: Anders ist es da, wo die Schrift sagt:80 ihr sollt sprechen: Es ist ein Pesaḥopfer für den Herrn; es bleibt bei seiner Eigenheit: nicht dieses als anderes [Opfer] und nicht ein anderes als dieses; zu seiner Zeit, wo es als anderes untauglich ist, ist auch ein anderes als dieses untauglich, außerhalb der Zeit, wo es als anderes tauglich ist, ist auch ein anderes als dieses tauglich.

Einst kam R. Šimlaj vor R. Joḥanan und sprach zu ihm: Möge mich der Meister das Buch der Genealogien81 lehren. Dieser fragte: Woher bist du? Jener erwiderte: Aus Lud.

Und wo wohnst du?

In Nehardea͑. Darauf sprach er: Man lehre dies weder Leute aus Lud noch Leute aus Nehardeà und um so weniger dich, wo du aus Lud bist und in Nehardea͑ wohnst. Da drang er in ihn und bewog ihn dazu. Alsdann sprach er zu ihm: Möge er es mich in drei Monaten lehren. Da nahm er eine Erdscholle und warf sie nach ihm, indem er sprach: Berurja, die Frau R. Meírs und Tochter des R. Ḥanina b. Teradjon, die dreihundert von dreihundert Myriaden Lehren in einem Tage lernte, konnte es in drei Jahren nicht erlernen, und du sprichst von drei Monaten. Beim Fortgehen sprach er zu ihm: Meister, welchen Unterschied gibt es zwischen [dem Schlachten] auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, und [dem Schlachten] für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können? Da sprach dieser: Da du ein Gelehrtenjünger bist, so passe auf, und ich will es dir sagen; wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so haftet die Untauglichkeit am [Opfer] selbst, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so haftet die Untauglichkeit nicht am Opfer selbst. Wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so kann das Verbot nicht gesondert werden, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so kann das Verbot gesondert82 werden. Wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so erstreckt sich dies auf alle vier83 Dienstverrichtungen, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so erstreckt sich dies nicht auf alle vier Dienstverrichtungen84. Wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so gilt dies bei einem Gemeindeopfer wie bei einem Privatopfer, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so gilt dies nicht bei einem Gemeindeopfer wie bei einem Privatopfer. R. Aši sagte: [Die Begründung] vom Haften der Untauglichkeit am [Opfer] selbst und von der Sonderung des Verbotes sind identisch: das Verbot haftet dem [Opfer] selbst an, weil man das Verbot nicht sondern kann. Rami b. R. Juda sagte im Namen Rabhs: Seitdem das Buch der Genealogien versteckt wurde, erschlaffte die Kraft der Weisen, und ihr Augenlicht stumpfte ab. Mar Zutra sagte: Zwischen Açel und Açel85 lud er ihm eine Last von vierhundert Kamelen mit Schriftauslegungen auf.

Es wird gelehrt: Andere sagen: Hat man an die Beschnittenen vor den Unbeschnittenen [gedacht], so ist es tauglich, wenn aber an die Unbeschnittenen vor den Beschnittenen, so ist es untauglich.

Wenn an die Beschnittenen vor den Unbeschnittenen ist es wohl deshalb tauglich, weil es ganz für Unbeschnittene erfolgen86 muß, was hierbei nicht der Fall ist, und auch wenn an die Unbeschnittenen vor den Beschnittenen, erfolgt es ja nicht ganz für Unbeschnittene!?

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Die Anderen wären somit der Ansicht, das Schlachten erlange Gültigkeit erst am Schlusse87. Dies nach Raba, denn Raba sagt, der Streit88 bestehe noch. Wenn man also an die Beschnittenen vor den Unbeschnittenen denkt, bleibt [die Absicht] für die Beschnittenen bestehen und für die Unbeschnittenen nicht bestehen, und wenn man an die Unbeschnittenen vor den Beschnittenen denkt, bleibt [die Absicht] für die Unbeschnittenen bestehen und für die Beschnittenen nicht bestehen. Rabba entgegnete: Nein, tatsächlich sind die Anderen der Ansicht, das Schlachten habe Gültigkeit vom Anfang bis zum Schlusse, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn man im Herzen für beide beschlossen hatte, für Beschnittene und Unbeschnittene, und nachdem man ‘für Unbeschnittene« aus dem Munde hervorgebracht hat, mit dem Schlachten früher fertig geworden ist, als man »für Beschnittene« aussprechen konnte. Ihr Streit besteht in folgendem: R. Meír89 ist der Ansicht, Mund und Herz brauchen nicht übereinzustimmen, und die Rabbanan sind der Ansicht, Mund und Herz müssen übereinstimmen.

Ist R. Meír denn der Ansicht, Mund und Herz brauchen nicht übereinzustimmen, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand in der Absicht »Hebe« auszusprechen »Zehnt« ausspricht, oder »Hebe« statt »Zehnt« ausspricht, ebenso wenn jemand sagen will, »daß ich dieses Haus nicht betreten werde«, und jenes nennt, »daß ich von diesem nichts genießen werde«, und jenen nennt, so hat er nichts gesagt; nur wenn Mund und Herz übereinstimmend sind!? Vielmehr, erklärte Abajje, der Anfangssatz spricht von dem Falle, wenn man gesagt hat: das erste Halsorgan sei für die Beschnittenen und das zweite auch für die Unbeschnittenen, sodaß die Beschnittenen auch beim zweiten einbegriffen sind, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn man gesagt hat: das erste Halsorgan sei für die Unbeschnittenen und das zweite für die Beschnittenen, sodaß die Beschnittenen beim ersten nicht einbegriffen sind. R. Meír vertritt hierbei seine Ansicht, man könne [das Opfer] bei der Hälfte des Erlaubtmachenden90 verwerflich machen, und die Rabbanan vertreten ihre Ansicht, man könne es bei der Hälfte des Erlaubtmachenden nicht verwerflich machen.

WER DAS PESAḤOPFER BEI GESÄUERTEM91 SCHLACHTET, ÜBERTRITT EIN VERBOT; R. JEHUDA SAGT, DIES GELTE AUCH VOM BESTÄNDIGEN OPFER92. R. ŠIMON SAGTE: AM VIERZEHNTEN IST MAN WEGEN DES PESAḤOPFERS, WENN MAN ES AUF SEINEN NAMEN [SCHLACHTET], SCHULDIG, UND WENN AUF EINEN ANDEREN NAMEN, FREI; WEGEN ALLER ANDEREN OPFER, OB AUF IHREN NAMEN ODER AUF EINEN ANDEREN NAMEN IST MAN FREI. AM FESTE IST MAN WENN AUF SEINEN NAMEN, FREI93, UND WENN AUF EINEN ANDEREN NAMEN, SCHULDIG; WEGEN ALLER ANDEREN OPFER, OB AUF IHREN ODER EINEN ANDEREN NAMEN, IST MAN SCHULDIG, AUSSER WENN MAN EIN SÜNDOPFER AUF EINEN ANDEREN NAMEN SCHLACHTET94.

GEMARA. R. Šimo͑n b. Laqis sagte: Man ist nur dann schuldig, wenn das Gesäuerte sich im Besitze des Schlachtenden, des Sprengenden oder eines Beteiligten95 befindet und es mit ihm im Tempelhofe anwesend ist. R. Joḥanan

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sagte: Auch wenn es nicht mit ihm im Tempelhof anwesend ist.

Worin besteht ihr Streit: wollte man sagen, ob auf96 in der Nähe heiße, R. Šimo͑n b. Laqiš sei der Ansicht, auf heiße in der Nähe, und R. Joḥanan sei der Ansicht, auf brauche nicht die Nähe zu sein, so streiten sie ja darüber bereits einmal!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand das Dankopfer innerhalb schlachtet und das Brot dazu sich außerhalb der Mauer befindet, so ist das Brot nicht heilig. Und »außerhalb der Mauer« erklärte R. Joḥanan: außerhalb der Mauer von Beth-Phage97, wenn aber außerhalb der Mauer des Tempelhofes sei es heilig, denn auf98 heiße nicht in der Nähe; und R. Šimo͑n b. Laqiš erklärte, auch außerhalb der Mauer des Tempelhofes sei es nicht heilig, denn auf heiße in der Nähe. Vielmehr, sie streiten über die eventuelle Warnung99. Aber auch darüber streiten sie ja bereits einmal. Es wurde nämlich gelehrt: Wenn jemand geschworen hat, an diesem Tage diesen Laib zu essen, und der Tag vorüber ist und er ihn nicht gegessen hat, so erhält er, wie R. Joḥanan und R. Šimo͑n b. Laqiš übereinstimmend sagen, keine Geißelhiebe. R. Joḥanan sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, weil dies ein Verbot ist, durch das keine Handlung ausgeübt wird, und wegen eines Verbotes, durch das keine Handlung ausgeübt wird, erhält man keine Geißelhiebe; die eventuelle Warnung100 aber gilt als Warnung. R. Šimo͑n b. Laqis sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, weil die Warnung nur eine eventuelle sein kann, und die eventuelle Warnung gilt nicht als Warnung; wegen eines Verbotes aber, durch das keine Handlung ausgeübt wird, erhält man wohl Geißelhiebe.

Ich will dir sagen, tatsächlich streiten sie darüber, ob auf in der Nähe heiße, und beides ist nötig. Würden sie nur über das Gesäuerte gestritten haben, so könnte man glauben, R. Joḥanan sage nur hierbei, auf brauche nicht in der Nähe zu sein, weil es an sich verboten ist, wo es sich auch befindet, bei der Heiligkeit des Brotes aber, das nur innerhalb [der Mauer] heilig ist, pflichte er R. Šimo͑n b. Laqiš bei, dass auf in der Nähe heiße, dass sie heilig seien, wenn sie sich innerhalb befinden, sonst aber nicht heilig seien, wie dies auch bei den Dienstgeräten der Fall ist. (Daher ist es nötig.) Und würde er es nur von der Heiligkeit des Brotes gelehrt haben, so könnte man glauben, R. Šimo͑n b. Laqiš sage nun hierbei, auf heiße in der Nähe, weil es nur dann heilig wird, wenn es sich darin befindet, sonst aber nicht heilig ist, beim Gesäuerten aber pflichte er R. Joḥanan bei, dass auf nicht in der Nähe zu sein brauche, da es an sich verboten ist, wo es sich auch befindet. Daher ist beides nötig.

R.Oša͑ja fragte R. Ami:Wie ist es, wenn der Schlachtende keines hat, wohl aber einer der Beteiligten!? Dieser erwiderte: Heißt es etwa: du sollst nicht auf deinem Gesäuerten schlachten, es heißt ja:101 du sollst nicht auf Gesäuertem schlachten. Jener entgegnete: Demnach auch dann, wenn irgend einer am Ende der Welt102 solches besitzt!? Dieser erwiderte: Die Schrift sagt: du sollst nicht schlachten, und:103 es soll nicht übernachten; die nicht übernachten lassen104 dürfen, dürfen auf Gesäuertem nicht schlachten. R. Papa sagte: Daher übertritt auch der Priester, der das Fett [bei Gesäuertem] aufräuchert, das Verbot, da es hinsichtlich des Übernachtenlassens der Opferteile einbegriffen ist. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Papa: Wer das Pesaḥopfer bei Gesäuertem schlachtet, übertritt ein Verbot; nur dann, wenn der Schlachtende, der Sprengende oder einer der Beteiligten es besitzt, wenn aber jemand am Ende der Welt, so achte man nicht darauf. Sowohl der Schlachtende als auch der Sprengende als auch der Aufräuchernde ist schuldig; wer aber am vierzehnten einem Geflügelopfer das Genick abkneift105, übertritt nichts.

Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer das Pesaḥopfer bei Gesäuertem schlachtet, übertritt ein Verbot; R. Jehuda sagt, dies gelte auch vom beständigen Opfer. Man entgegnete ihm: Sie sagten dies nur vom Pesaḥopfer. Nur dann, wenn der Schlachtende, der Sprengende oder einer der Beteiligten es besitzt, wenn aber jemand am Ende der Welt, so achte man nicht darauf. Sowohl der Schlachtende als auch der Sprengende als auch der [einem Geflügelopfer] das Genick Abkneifende als auch der Besprengende106 ist schuldig; wer aber vom Speisopfer den Haufen107 abhebt, übertritt kein Verbot, auch wer die Opferteile aufräuchert, übertritt kein Verbot.

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Hier besteht ein Widerspruch sowohl hinsichtlich des Abkneifens als auch hinsichtlich des Aufräucherns!?

Auch nach deiner Auffassung widerspricht ja diese Lehre sich selbst: zuerst heißt es, dies gelte nur vom Pesaḥopfer, und darauf lehrt er, sowohl der Schlachtende als auch der Sprengende als auch der Abkneifende als auch der Besprengende [sei schuldig]!? Beide vielmehr nach R.Šimo͑n; hinsichtlich des Abkneifens besteht kein Widerspruch, denn die eine gilt vom vierzehnten und die andere vom Halbfeste, beide nach R.Šimo͑n, und hinsichtlich des Aufräucherns besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn [darüber streiten] Tannaím: es gibt jemand, der das Aufräuchern mit dem Schlachten vergleicht, und es gibt jemand, der sie nicht miteinander vergleicht.

R. JEHUDA SAGT, DIES GELTE AUCH VOM BESTÄNDIGEN OPFER etc. Was ist der Grund R. Jehudas?

Er kann dir erwidern:108 mein Opfer, das für mich bestimmte Opfer, das ist das beständige Opfer.

R. ŠIMÖN SAGTE: AM VIERZEHNTEN IST MAN WEGEN DES PESAḤOPFERS etc. Was ist der Grund R. Šimo͑ns?

Es heißt zweimal mein Opfer, und man lese [statt dessen]: Opfer, meine Opfer109

Weshalb hat sie demnach der Allbarmherzige geteilt und nicht meine Opfer geschrieben?

Dies besagt, dass man zur Zeit, wo dieses Opfer110 dargebracht wird, wegen anderer nicht schuldig sei, und zur Zeit, wo dieses Opfer nicht dargebracht wird, wegen anderer schuldig sei.

AM FESTE IST MAN, WENN AUF SEINEN NAMEN, FREI etc. Nur wenn auf einen anderen Namen, ohne Bestimmung aber ist man frei. Weshalb denn, das Pesaḥopfer ist ja an den übrigen Tagen des Jahres Heilsopfer!? Hieraus wäre demnach zu entnehmen, dass das Pesaḥopfer an den übrigen Tagen des Jahres einer Aufhebung111 bedarf? R. Ḥija b. Gamda erwiderte: Aus dem Munde des Kollegiums kam es hervor, und sie erklärten: Wenn der Eigentümer leichenunrein war und [die Darbringung] auf das zweite Pesaḥfest112 aufgeschoben wurde, sodaß es auch ohne Bestimmung als Pesaḥopfer gilt.

DAS PESAḤOPFER WURDE IN DREI GRUPPEN GESCHLACHTET, DENN ES HEISST:113 die ganze Versammlung der Gemeinde Jisraéls soll es schlachten: VERSAMMLUNG, GEMEINDE UND JISRAÉL. DIE ERSTE GRUPPE TRAT EIN, DER TEMPELHOF FÜLLTE SICH, UND DIE TÜREN DES TEMPELHOFES WURDEN GESCHLOSSEN. DARAUF WURDE IN DIE POSAUNE GESTOSSEN, GETRILLERT114 UND WIEDERUM GESTOSSEN. DIE PRIESTER STANDEN IN REIHEN MIT SILBERNEN UND GOLDENEN SCHALEN IN DER HAND; MANCHE REIHE GANZ SILBER UND MANCHE REIHE GANZ GOLD, ABER NICHT GEMISCHT. DIE SCHALEN HATTEN KEINE FLACHEN BÖDEN, DAMIT MAN SIE NICHT IHINSTELLE UND DAS BLUT GERINNEN LASSE. DER JISRAÉLIT SCHLACHTETE, UND EIN PRIESTER NAHM [DAS BLUT] AUF, DAS ER SEINEM NÄCHSTEN REICHTE UND DER NÄCHSTE SEINEM NÄCHSTEN, SODASS JEDER DIE GEFÜLLTE [SCHALE] ABNAHM UND DIE LEERE ZURÜCKREICHTE, UND DER DEM ALTAR AM NÄCHSTEN STEHENDE PRIESTER SCHÜTTETE [DAS BLUT] MIT EINEM WURF GEGEN DEN ALTARGRUND. KAM DIE ERSTE GRUPPE HERAUS, SO TRAT DIE ZWEITE EIN, KAM DIE ZWEITE HERAUS, SO TRAT DIE DRITTE EIN; WIE DIE ERSTE, SO VERFUHREN AUCH DIE ZWEITE UND DIE DRITTE. SIE LASEN DANN DAS LOBLIED, UND HATTEN SIE ES115 BEENDET, SO WIEDERHOLTEN SIE ES, UND HATTEN SIE ES WIEDERHOLT, SO LASEN SIE ES ZUM DRITTEN MALE; DOCH HATTEN SIE ES LEBTAGS NOCH NIE DREIMAL116 GELESEN. R. JEHUDA SAGTE: NOCH NIE IM LEBEN GELANGTE DIE DRITTE GRUPPE ZUM ABSCHNITTE »ES117 IST MIR LIEB, DASS DER HERR ERHÖRT« WEIL IHRE MENGE GERING WAR. WIE AM WOCHENTAGE, SO AUCH AM ŠABBATH, NUR DASS DANN DIE PRIESTER GEGEN DEN WILLEN DER WEISEN DEN TEMPELHOF SPÜLTEN.

R. JEHUDA SAGTE: MAN FÜLLTE EINEN BECHER VOM VERMISCHTEN BLUTE118 UND SCHÜTTETE IHN MIT EINEM WURF AUF DEN ALTAR. DIE WEISEN ABER PFLICHTETEN IHM IK NICHT BEI. WIE WURDEN [DIE OPFER] ANGEHÄNGT UND ABGEHÄUTET? AN DEN WÄNDEN UND AN SÄULEN WAREN EISERNE HAKEN, AN DENEN SIE ANGE— HÄNGT UND ABGEHÄUTET WURDEN, UND FÜR DIE, DIE KEINEN PLATZ ZUM ANHÄNGEN UND ABHÄUTEN HATTEN, WAREN DA DÜNNE, GLATTE STÄBE, DIE SIE AUF DIE EIGENE SCHULTER UND AUF DIE IHRES NÄCHSTEN LEGTEN, UND AUF DIESE HÄNGTEN SIE [DIE OPFER] UND HÄUTETEN SIE AB. R. ELIE͑ZER SAGTE:

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FIEL DER VIERZEHNTE AUF EINEN ŠABBATH, SO LEGTE EINER SEINE HAND AUF DIE SCHULTER SEINES NÄCHSTEN UND DIE HAND SEINES NÄCHSTEN AUF KSEINE SCHULTER, UND SO HÄNGTE ER ES AN UND HÄUTETE ES AB. MAN SCHLITZTE [DAS OPFER] AUF, NAHM DIE OPFERTEILE HERAUS, LEGTE SIE IN EINE SCHÜSSEL UND RÄUCHERTE SIE AUF DEM ALTAR AUF. KAM119 DIE ERSTE GRUPPE HERAUS, SO LIESS SIE SICH AUF DEM TEMPELBERGE NIEDER, DIE ZWEITE IM ḤEL120 UND DIE DRITTE BLIEB AUF IHREM PLATZE; BEI DUNKELHEIT GINGEN SIE FORT UND BRIETEN IHRE PESAḤOPFER.

GEMARA. R. Jiçḥaq sagte: Das Pesaḥopfer ist nur in drei Gruppen von [mindestens] je dreißig Personen zu schlachten.

Aus welchem Grunde?

[Hierbei heißt es] Versammlung, Gemeinde und Jisraél, und da es uns zweifelhaft ist, ob zusammen oder hintereinander, so sind drei Gruppen von je dreißig Personen erforderlich, sodaß sie121 sowohl zusammen als auch hintereinander vorhanden sind. Daher genügen auch fünfzig; wenn nämlich dreißig eintreten und zehn122 herauskommen, dann zehn andere eintreten und zehn herauskommen123.

DIE ERSTE GRUPPE TRAT EIN etc. Es wurde gelehrt: Abajje sagt, es heiße »wurden geschlossen«, und Raba sagt, es heiße »man schloß«.— Welcher Unterschied besteht zwischen ihnen?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, ob man sich auf ein Wunder verlasse. Abajje sagte, es heiße »wurden geschlossen«, denn man ließ alle124 eintreten, indem man sich auf ein Wunder verließ; Raba sagte, es heiße »man schloss«, weil man sich nicht auf ein Wunder verließ. Wir haben gelernt: R. Jehuda sagte: Behüte und bewahre, dass A͑qabja b. Mahalalél in den Bann getan worden sei, denn unter allen Männern Jisraéls, hinter denen der Tempelhof geschlossenwurde, gab es keinen, der A͑qabja b. Mahalalél in Weisheit und Sündenscheu gliche. Dies erklärt Abajje nach seiner Ansicht und Raba nach seiner Ansicht. Abajje erklärt dies nach seiner Ansicht: es gab im Tempelhofe, wenn er hinter ganz Jisraél geschlossen wurde, keinen, der A͑qabja b. Mahalalél in Weisheit und Sündenscheu gliche. Raba erklärt dies nach seiner Ansicht: es gab im Tempelhofe, wenn man ihn hinter ganz Jisraél schloß, keinen, der A͑qabja b. Mahalalél in Weisheit und Sündenscheu.

Die Rabbanan lehrten: Nie wurde jemand im Tempelhofe zerquetscht, außer an einem Pesaḥfeste zur Zeit Hillels, an dem ein Greis zerquetscht ward; dieses nannte man »Pesaḥfest der Zerquetschten.

Die Rabbanan lehrten: Einst wollte der König Agrippa seine Augen auf die Scharen Jisraéls125 richten. Da sprach er zum Hochpriester: Richte deine Augen auf die Pesaḥopfer. Da nahm er von jedem eine Niere, und es fanden sich da sechzig Myriaden Nierenpaare, doppelt soviel als die Auszügler aus Miçrajim, abzüglich der Unreinen und der auf einer weiten Reise Befindlichen; und du hast kein Pesaḥlamm, an dem nicht mehr als zehn Personen beteiligt wären. Dieses nannte man »das Pesaḥfest der dichten126 Mengen«.

Wieso nahm er eine Niere fort, diese muß ja aufgeräuchert werden!?

Nachher wurden sie auch aufgeräuchert.

Es heißt ja aber räuchere es auf, man darf die Fettstücke des [Opfers] nicht mit denen eines anderen vermischen!?

Er ließ sie nachher einzeln aufräuchern.

Es wird ja aber gelehrt:127 Er räuchere sie auf, alle [Opferteile] zusammen!?

Vielmehr, er hielt sie nur an, bis dafür ein [Zählzeichen] hingelegt wurde.

DIE PRIESTER STANDEN IN REIHEN etc. Aus welchem Grunde: wollte man sagen, weil sie goldene [Schalen] nehmen und silberne zurückgeben könnten, so könnten sie ja ebenso eine im Werte von zweihundert []nehmen und eine im Werte von hundert zurückgeben!?

Vielmehr, so war es schöner.

DIE SCHALEN HATTEN KEINE FLACHEN BÖDEN etc. Die Rabbanan lehrten: Sämtliche Schalen im Tempel hatten keine flachen Böden, mit Ausnahme der Weihrauchschalen zu den Schaubroten, damit nicht beim Hinstellen die Brote128 zerbrechen.

DER JISRAÉLIT SCHLACHTETE UND EIN PRIESTER NAHM [DAS BLUT] AUF etc. Kann es denn nicht ohne Jisraéliten gehen?

Dies lehrt er uns eben, dass ein Laie beim Schlachten zulässig sei. «Ein Priester nahm es auf.? Damit lehrt er uns, dass es von der [Blut]aufnahme ab durch die Priesterschaft erfolgen müsse. «Das er seinem Nächsten reichte.» Hieraus wäre also zu entnehmen, dass das Hinbringen ohne [Tätigkeit der] Füße129 als Hinbringen gelte!?

Vielleicht bewegte er sich ein wenig.

Was lehrt er uns demnach!?

Folgendes lehrt er uns:130 in der Menge des Volkes ist des Königs Herrlichkeit131.

SODASS JEDER DIE GEFÜLLTE [SCHALE] NAHM UND DIE LEERE IHIN REICHTE etc. Umgekehrt132 aber nicht; dies wäre also eine Stütze für R. Šimon b. Laqiš, denn R. Šimo͑n b. Laqiš sagte, man dürfe an gottgefälligen Handlungen nicht vorübergehen.

DER DEM ALTAR AM NÄCHSTEN STEHENDE PRIESTER etc. Wer lehrte, [das Blut] des Pesaḥopfers müsse geschüttet133 werden? R. Ḥisda erwiderte: Es ist R. Jose der Galiläer. Es wird nämlich gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte:134 Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen135 und ihr Fett aufräuchern; es heißt nicht sein Blut, sondern ihr Blut, und es heißt nicht sein Fett, sondern ihr Fett, dies lehrt, dass bei der Erstgeburt, beim Zehnten und beim Pesaḥopfer Blutsprengen und [Aufräuchern] der Opferteile auf dem Altar erforderlich sind.

Woher, dass es auf dem Altargrund erfolgen müsse? R. Elea͑zar erwiderte: Dies ist [durch das Wort] sprengen vom Brandopfer zu entnehmen. Hierbei heißt es: ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und dort136 heißt es: die Söhne Ahrons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen; wie es beim Brandopfer auf den Altargrund erfolgen muß, ebenso muß es beim Pesaḥopfer auf den Altargrund erfolgen.

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Woher dies vom Brandopfer selbst?

Die Schrift sagt:137 auf den Grund des Brandopferaltars, demnach benötigt das Brandopfer des Altargrundes.

KAM DIE ERSTE GRUPPE HERAUS etc. Es wird gelehrt: Die [letzte] wurde träge Gruppe genannt.

Was konnte sie dafür, es ist ja nicht anders möglich!?

Sie sollten sich dennoch beeilen. Wie gelehrt wird: Rabbi sagte: Die Welt kann weder ohne Parfumeure noch ohne Gerber bestehen; wohl dem aber, dessen Beruf die Parfumerie ist, und wehe dem, dessen Beruf die Gerberei ist. Die Welt kann auch weder ohne Männer noch ohne Weiber bestehen, wohl dem aber, dessen Kinder männlich sind, und wehe dem, dessen Kinder weiblich sind.

WIE AM WOCHENTAGE etc. Gegen wessen Willen138? R. Ḥisda erwiderte: Gegen den Willen R. Elie͑zers, denn nach den Rabbanan könnte dies ja nur des Feierns wegen [verboten sein], und im Tempel ist nichts des Feierns wegen [verboten].

Welches Bewenden hat es damit?

Es wird gelehrt: Wer am Šabbath versehentlich milkt, buttert, im Quantum einer Dörrfeige käst, fegt, sprengt oder eine Honigscheibe aus der Wabe nimmt, ist ein Sündopfer schuldig; wenn vorsätzlich am Feste, so erhält er die vierzig [Geißelhiebe]

so R. Elie͑zer. Die Weisen sagen, an diesem und jenem sei es nur des Feierns wegen verboten. R. Aši sagte: Du kannst auch sagen, gegen den Willen der Weisen, und zwar nach R. Nathan, denn es wird gelehrt: R. Nathan sagte, Nötiges haben sie [im Tempel] trotz der Feier erlaubt, Unnötiges haben sie nicht erlaubt.

R. JEHUDA SAGTE: MAN FÜLLTE EINEN BECHER etc. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Man füllte einen Becher vom vermischten Blute, damit, wenn das Blut eines von ihnen ausgeschüttet worden ist, dieser es tauglich mache. Sie sprachen zu R. Jehuda: Es139 ist ja nicht mit in das Gefäß aufgenommen worden140!?

Woher wissen sie dies?

Vielmehr sprachen sie zu ihm wie folgt: Vielleicht ist es nicht mit in das Gefäß aufgenommen worden!? Dieser erwiderte: Ich spreche auch nur von dem Falle, wenn es in das Gefäß aufgenommen worden ist.

Woher wissen sie dies!?

Priester sind hurtig.

Wieso kann es, wenn sie hurtig sind, ausgeschüttet werden!?

Gerade durch ihre Hurtigkeit kann es vorkommen, dass es ausgeschüttet wird.

Das nachfließende Blut141 ist ja aber beigemischt!?

R. Jehuda vertritt seine Ansicht, dass nämlich das nachfließende Blut richtiges Blut sei. Es wird nämlich gelehrt: [Der Genuß] des nachfliessenden Blutes ist nur mit einer Verwarnung142 belegt; R. Jehuda sagt, mit der Ausrottung.

R. Elea͑zar sagte ja aber, R. Jehuda pflichte hinsichtlich der Sühne bei, dass solches keine Sühne schaffe, denn es heißt:143 denn

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das Blut sühnt mit dem Leben, das Blut, mit dem das Leben ausgeht, sühnt, das Blut aber, mit dem das Leben nicht ausgeht, sühnt nicht!?

Vielmehr, R. Jehuda vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, Blut hebe nicht Blut auf144

Es wird gelehrt: R. Jehuda erwiderte den Weisen wie folgt: Wozu sperrte man nach euerer Ansicht den Tempelhof ab145!? Diese erwiderten: Es ist ein Stolz für die Söhne Ahrons, bis an die Knöchel in Blut zu waten.

Dieses bildet ja aber eine Trennung146!?

Es ist flüssig, und solches gilt nicht als Trennung. Es wird nämlich gelehrt, Blut, Tinte, Milch und Honig gelten geronnen als Trennung147 und flüssig nicht als Trennung.

Aber ihre Gewänder werden ja besudelt, und es wird gelehrt, dass, wenn seine Kleider besudelt sind und er den Dienst verrichtet, der Dienst ungültig sei!? Wolltest du sagen, sie hoben ihre Kleider hoch, so wird ja gelehrt:148 sein Gewand aus Linnen, nach Maß149, es darf weder zu kurz noch zu lang sein!?

Beim Hinbringen der Opferglieder zur Altarrampe, das nicht zum Dienste150 gehört.

Wenn es der Priesterschaft benötigt, gehört es ja zum Dienste!? Es wird nämlich gelehrt:151 Der Priester soll alles zum Altar bringen, dies ist das Hinbringen der Opferglieder zur Altarrampe!?

Vielmehr, beim Hinbringen des Holzes zum Holzstoße, das nicht zum Dienste gehört.

Wie machten sie es aber beim Hinbringen der Opferglieder zur Altarrampe und beim Hinbringen des Blutes!?

Sie gingen über die Simse.

WIE WURDEN [DIE OPFER] ANGEHÄNGT UND ABGEHÄUTET etc. MAN SCHLITZTE [DAS OPFER] AUF, NAHM DIE OPFERTEILE HERAUS, LEGTE SIE IN EINE SCHÜSSEL UND RÄUCHERTE SIE AUF. Räucherte sie denn [jeder selber] in der Schüssel auf!?

Sage vielmehr: um sie auf dem Altar aufzuräuchern.

KAM DIE ERSTE GRUPPE HERAUS etc. Es wird gelehrt: Ein jeder packte sein Pesaḥlamm in das Fell und nahm es über den Rücken. R. Iliš sagte: Nach Art der Araber.


  1. Num. 28,4.↩︎

  2. Der Abend beginnt mit der 7. Stunde, wo die Sonne den Zenith überschritten hat.↩︎

  3. Nach 717e Stunden, wo der Schatten sich »neigt«.↩︎

  4. Lev.,5.↩︎

  5. Nach der Darbringung des beständigen Morgenopfers, von dem die angezogene Stelle spricht; שלפית von שלם vollenden, beenden; nach dem Abendopfer dürfen also keine Spenden dargebracht werden.↩︎

  6. Nach dem Abendopfer.↩︎

  7. Ob gleich an diesem solche Opfer nicht dargebracht werden.↩︎

  8. Dh. auf einen gewöhnlichen Wochentag.↩︎

  9. Nach Raba berücksichtigt R.Jišma͑él das Anfaulen des Fleisches, u. hier sagt er, es sei ebenso, als würde er auf einen gewöhnlichen Tag fallen, wonach es eine Stunde früher geschlachtet wird.↩︎

  10. Lev. 6,5.↩︎

  11. Daß sich dies auf das beständige Morgenopfer bezieht.↩︎

  12. Lev. 6,5.↩︎

  13. Dem beständigen Morgenopfer.↩︎

  14. Dem beständigen Abendopfer.↩︎

  15. Cf. supra Fol. 58a, Anm. 5.↩︎

  16. Ex. 27,21.↩︎

  17. Dem Anzünden der Lichter.↩︎

  18. Ex. 27,21.↩︎

  19. Ex. 30,8.↩︎

  20. Ib. V. 7.↩︎

  21. Der aussätzig od. flußbehaftet war u. bereits das Tauchbad genommen hat.↩︎

  22. Die Opfer des Tages sind mit dem beständigen Abendopfer zu beenden.↩︎

  23. Nur das Aufräuchern des Fettes ist nachher verboten, was bei einem solchen Opfer fortfällt.↩︎

  24. Das Fett wird erst am nächsten Tage aufgeräuchert.↩︎

  25. Der Aussätzige, von dem hier gesprochen wird (man vegleiche Lev. Kap. 14); als Schuldopfer muß durchaus ein Vieh dargebracht werden.↩︎

  26. Die Erlangung der levitischen Reinheit.↩︎

  27. Lev. 5,8.↩︎

  28. Ib. V. 10.↩︎

  29. Wörtl. väterlicher, dh. grundsätzlicher Ausbau. Die Anwendung einer bei einem Gesetze genannten Vorschrift auf andere ähnliche Gesetze. Beispiel: Am Feste ist die Arbeitsleistung verboten; dagegen wird beim Pesaḥfeste (Ex. 12,16) die Zubereitung von Speisen erlaubt; dies ist also eine Hauptnorm, dass an allen Festen zwar die Arbeitsleistung verboten ist, jed. nicht die Zubereitung von Speisen. Befindet sich das Gesetz an zwei sich gegenseitig ergänzenden Schriftstellen, so heißt dies eine »aus zwei Schriftversen entnommene Hauptnorm«.↩︎

  30. Der Aussätzige, von dem hier gesprochen wird (man vegleiche Lev. Kap. 14); als Schuldopfer muß durchaus ein Vieh dargebracht werden.↩︎

  31. Eigentlich darbringen; hier wird statt des Imperfektums ein Perfektum mit vorangesetztem Vav consecutivum perfecti gebraucht.↩︎

  32. Lev. 7,31.↩︎

  33. Lev. 7,31.↩︎

  34. Ex. 29,33.↩︎

  35. Wenn sich Gesäuertes in seinem Besitze befindet; man vegleiche Ex. 34,25.↩︎

  36. Lev.,5.↩︎

  37. Nach der Darbringung des beständigen Morgenopfers, von dem die angezogene Stelle spricht; שלפית von שלם vollenden, beenden; nach dem Abendopfer dürfen also keine Spenden dargebracht werden.↩︎

  38. Von Opfern, deren Blut bereits gelehrt, oder von zwei Dienstverrichtungen? Wird hier von einer Dienstgesprengt worden ist.↩︎

  39. Ex. 34,25.↩︎

  40. Num. 28,10.↩︎

  41. Auf den Namen eines anderen Opfers.↩︎

  42. Im Schlusse: auf seinen Namen u. nicht auf seinen Namen; in der Mišna werden bei der Herrichtung des Pesaḥopfers 4 Dienstverrichtungen aufgezählt: das Schlachten u, das Aufnehmen, Hinbringen u. Sprengen des Blutes.↩︎

  43. Die Herrichtung ist ungültig, auch wenn man anfangs gedacht hat, sie auf den richtigen Namen auszuüben.↩︎

  44. Alles auf einen anderen Namen.↩︎

  45. Cf. Zeb. Fol. 10a.↩︎

  46. Wörtl. nichtgezählte; nach Ex. 12,4 können mehrere Familien od. Personen an einem Pesaḥopfer beteiligt sein, jed. müssen die Beteiligten vor dem Schlachten »zusammengezählt« sein.↩︎

  47. Wenn man vor dem Pesaḥfeste ein Lamm als Pesaḥopfer absondert, so kann es vorher als Heilsopfer geschlachtet werden; wenn als Pesaḥopfer, so ist es untauglich.↩︎

  48. Am Vorabend des Pesaḥfestes.↩︎

  49. Dass es dadurch untauglich wird.↩︎

  50. Das Opfer muß auf den Namen des Eigentümers geschlachtet werden; wenn es einem gehört u. auf den Namen eines anderen geschlachtet wird, so ist es untauglich.↩︎

  51. Wenn es als anderes Opfer, bezw. auf den Namen eines anderen Eigentümers geschlachtet wird.↩︎

  52. Wenn es als anderes Opfer, bezw. auf den Namen eines anderen Eigentümers geschlachtet wird.↩︎

  53. Bei der Herrichtung des Opfers; man vegleiche supra Fol. 59b, Anm. 37.↩︎

  54. Wenn jemand vor der Darbringung seines Opfers stirbt, so muß sein Sohn es für ihn zum betreffenden Zwecke darbringen.↩︎

  55. Ex. 12,6.↩︎

  56. Damit es nicht gerinne.↩︎

  57. Ex. 12,4.↩︎

  58. R. findet in מכתת die syrische Wurzel גכמ schlachten; es muß für die Beteiligten geschlachtet werden.↩︎

  59. Ex. 12,4.↩︎

  60. Wenn ein Teil der Gesellschaft lev. unrein ist, ist es dennoch brauchbar.↩︎

  61. Wenn man beim Schlachten beabsichtigt, einen Teil (ein olivengroßes Stück) außerhalb der dafür bestimmten Frist zu essen, so ist das ganze Opfer untauglich.↩︎

  62. Unbeschnittenheit u. Unreinheit sind bei anderen Opfern kein Hindernis, da der Eigentümer vom Fleische nicht zu essen braucht.↩︎

  63. Das in Unreinheit dargebrachte Pesaḥopfer darf auch in Unreinheit gegessen werden, dagegen aber darf kein Opferfleisch von einem Unbeschnittenen oder außerhalb der dafür bestimmten Frist gegessen werden.↩︎

  64. Ex. 12,43; darauf folgt, kein Unbeschnittener dürfe vom Pesaḥopfer essen.↩︎

  65. Ex. 12,48.↩︎

  66. Alles auf einen anderen Namen.↩︎

  67. Ob. Fol. 60a.↩︎

  68. Das in der Schrift gebrauchte bכ kann auch diesen Sinn haben.↩︎

  69. Wenn man während einer Dienstverrichtung bei der Herrichtung des Opfers beabsichtigt, vom Fleische außerhalb der Frist zu essen, so ist das Fleisch Verwerfliches, dessen Genuß mit der Ausrottung bedroht ist, selbst wenn man es innerhalb der Frist ißt; dies jedoch nur dann, wenn man bei den folgenden Dienstverrichtungen keine weitere das Opfer unbrauchbar machende Absicht (zBs. davon außerhalb des vorgeschriebenen Raumes zu essen) hat, ist dies aber der Fall, so fällt die Ausrottungsstrafe fort. Beim Sprengen kann die Ausrottungsstrafe nicht mehr fortfallen, da dies die letzte Dienstverrichtung bei der Herrichtung des Opfers ist.↩︎

  70. Das in der Schrift gebrauchte bכ kann auch diesen Sinn haben.↩︎

  71. Lev. 1,4.↩︎

  72. Davon zu essen.↩︎

  73. Die Beschneidung.↩︎

  74. In den Tempelhof zur Darbringung.↩︎

  75. Da sie es nicht essen dürfen.↩︎

  76. Das von einem Unreinen dargebracht werden darf.↩︎

  77. Das Pesaḥlamm darf nicht älter als ein Jahr sein; war es bereits als solches bestimmt, so ist es als Heilsopfer brauchbar.↩︎

  78. Am Vorabend des Pesaḥfestes.↩︎

  79. Nach R. Ḥisda, der erschwerend die Möglichkeit berücksichtigt.↩︎

  80. Ex. 12,27.↩︎

  81. Ein Buch od. eine Rolle der Genealogie wird auch anderweitig im T. genannt (Jab. Fol. 49b, jer. Tan. Fol. 68a); viell. aber der letzte Abschnitt des Traktates Oiddušin.↩︎

  82. Die einen dürfen davon essen, u, die anderen dürfen davon nicht essen.↩︎

  83. Cf. supra Fol. 59b,. Anm. 37.↩︎

  84. Beim Sprengen ist die sich auf die Essenden beziehende Absicht nicht wirksam.↩︎

  85. Zwei Verse im 1. Buche der Chronik (8,37. 38 u. 9,43. 44), zwischen denen sich eine genealogische Liste befindet.↩︎

  86. Um untauglich zu sein.↩︎

  87. Beim äußersten Abschluß des Schlachtens kann man nicht an beide denken, sondern entweder nur an die Beschnittenen od. nur an die Unbeschnittenen, u, die erste Beschlußfassung ist gültig.↩︎

  88. Über 2 Fassungen; man vegleiche Zeb. Fol. 30a.↩︎

  89. Identisch mit »Anderen«; man vegleiche Hor.↩︎

  90. Erlaubt (zum Genusse, bezw. als Opfer) wird das Vieh durch das Durchschneiden beider Halsorgane (Speise- u. Luftröhre); verwerflich wird das Opfer durch die hierbei erfolgte Absicht hinsichtl. der Unbeschnittenen.↩︎

  91. Ib. 33,18.↩︎

  92. Von Opfern, deren Blut bereits gelehrt, oder von zwei Dienstverrichtungen? Wird hier von einer Dienstgesprengt worden ist.↩︎

  93. Ex. 34,25.↩︎

  94. Ex. 34,25.↩︎

  95. Am Opferlamme; nicht aber wenn ein Unbeteiligter anwesend u. im Besitz von Gesäuertem ist.↩︎

  96. Wie es zBs. hierbei (Ex. 34,25) gebraucht wird: du sollst mein Opfer nicht auf Gesäuertem schlachten.↩︎

  97. Etwa »Feigenhausen«; Vorort von Jerušalem am Abhange des Olberges.↩︎

  98. Eigentl. mit od. zu (ל»); man vegleiche Lev. 7,12.↩︎

  99. Geißelhiebe erhält man nur dann, wenn man vor der Ausübung des Verbotes gewarnt worden ist; sieht man bei ihm das Gesäuerte nicht, kann die Warnung nur eine eventuelle sein.↩︎

  100. Hierbei kann die Warnung nur eine eventuelle sein, da er den ganzen Tag zur Verfügung hat.↩︎

  101. Ex. 34,25.↩︎

  102. Dh. ein Unbeteiligter.↩︎

  103. Ex. 34,25.↩︎

  104. Des Abends, am Vorabend des Pesaḥfestes.↩︎

  105. Das Geflügelopfer braucht nach der Schrift (man vegleiche Lev. 1,15) nicht geschlachtet zu werden, vielmehr wird ihm der Schnelligkeit wegen der Kopf abgekniffen; vgl. jed. Zeb. Fol. 65b.↩︎

  106. Unter תואה ist das Sprengen auf ein bestimmtes Ziel zu verstehen, das Besprengen od. Ansprengen einer Person, einer Sache od. des Altars, dagegen aber unter ריפה; das einfache Sprengen, Hinsprengen od. Hinschütten des Blutes.↩︎

  107. Cf. Lev. 2,2.. Ex. 23,18 u. 34,25.↩︎

    ↩︎
  108. Aus der Verschmelzung beider Singularsuffixa entsteht ein Pluralsuffix.↩︎

  109. Das Pesaḥopfer, dh. am 14. Nisan.↩︎

  110. Seiner Bestimmung als Pesaḥopfer, u, erst dann kann es als Heilsopfer geschlachtet werden.↩︎

  111. Im folgenden Monat; man vegleiche Num. 9,9ff.↩︎

  112. Ex. 12,6.↩︎

  113. Das Trillern od. der Trillerton besteht aus kurzen aufeinanderfolgenden Stoßtönen.↩︎

  114. Bevor die Priester mit den Opfern der ganzen Gruppe fertig waren.↩︎

  115. Weil die Priester zahlreich u. behend waren.↩︎

  116. Anfang des 116. Psalms, ungefähr die Mitte des Lobliedes.↩︎

  117. Auf dem Foßboden.↩︎

  118. Am Šabbath, an dem das Pesaḥ opfer nicht nach Hause gebracht werden durfte.↩︎

  119. Dh. Zwinger, Platz vor der Tempelmauer.↩︎

  120. Versammlungen od. Gemeinden, von denen jede mindestens Personen haben muß.↩︎

  121. Die mit der Herrichtung fertig sind.↩︎

  122. Und wiederum 10 eintreten; 30 bleiben zurück.↩︎

  123. Ohne zu befürchten, es würde kein Publikum für die 3. Gruppe zurückbleiben, da angenommen wurde, die Türen würden sich nötigenfalls von selbst schließen.↩︎

  124. Dh. er wollte eine Volkszählung vornehmen, eine Zählung der Personen ist nach einem Volksglauben verboten; cf. iiSam. Kap. 24.↩︎

  125. Im Texte besteht der Unterschied zwischen beiden Namen die einander ,כ .u כ nur in einer Verwechselung der Buchstaben )ממופין .u מלובי( ähnlich sind. Offenbar handelt es sich um dasselbe Ereignis u, denselben Namen der in der Überlieferung variiert; der Andrang kann nämlich infolge der Volkszählung entstanden sein.↩︎

  126. Ib. V. 16.↩︎

  127. Die eine leichtzer brechliche U-Form hatten; hätten die Schalen keine flachen Böden, so müßte man sie auf die Brote stützen.↩︎

  128. Worüber Zeb. Fol. 14b eine Frage besteht.↩︎

  129. Pr.,28.↩︎

  130. Daß viele Priester sich damit befaßten.↩︎

  131. Zuerst die leere hin reichen.↩︎

  132. Werfend, mit Schwung; nach einer anderen Ansicht muß es in unmittelbarer Nähe des Altars langsam auf dessen Wand gegossen werden.↩︎

  133. Num.,17.↩︎

  134. Eigentl. werfen, aus der Ferne.↩︎

  135. Beim Brandopfer; Lev. ,11.↩︎

  136. Lev. 4,18.↩︎

  137. Dh. nach wessen Ansicht ist dies verboten.↩︎

  138. Das ausgeschüttete Blut.↩︎

  139. Solches Blut ist zum Sprengen nicht brauchbar.↩︎

  140. Cf. supra Fol. 16b, Anm. 236.↩︎

  141. Das mit der Ausrottung belegte Verbot in der Schrift (Lev. 17,14) bezieht sich nur auf das beim Schlachten ausströmende Blut.↩︎

  142. Lev. 17,11.↩︎

  143. Das brauchbare Blut verliert durch das beigemischte unbrauchbare seine Wesentlichkeit nicht.↩︎

  144. Die Hofmauer hatte einen Abfluß für das Blut, der am Vorabend des Pesaḥfestes abgesperrt wurde.↩︎

  145. Zwischen den Füßen der Priester u, dem Boden, den sie berühren müssen.↩︎

  146. Cf. Er. Fol. 4a, Anm. 43.↩︎

  147. Lev. 6,3.↩︎

  148. Das brauchbare Blut verliert durch das beigemischte unbrauchbare seine Wesentlichkeit nicht.↩︎

  149. Der auf vorschriftsmäßige Weise durch einen Priester erfolgen muß; hierbei konnten sie die Kleider hochheben.↩︎

  150. Lev. 1,13.↩︎