Traktat Ta’anit – Massechet Ta’anit

Ta’anit (»Fasten« מַסֶּכֶת תַּעֲנֶית) behandelt die Regelung besonderer Fastentage in Zeiten der Dürre (etwa: wann beginnt man um Regen zu beten) oder anderer unvorhergesehener Ereignisse. Es besteht aus vier Kapiteln. Hier in der deutschen Übersetzung von Lazarus Goldschmidt.

Blätter

Kapitel 1

2a 2b 3a 3b 4a 4b 5a 5b 6a 6b 7a 7b 8a 8b 9a 9b 10a 10b 11a 11b 12a 12b 13a 13b 14a 14b 15a

Kapitel 2

15a 15b 16a 16b 17a 17b 18a 18b

Kapitel 3

18b 19a 19b 20a 20b 21a 21b 22a 22b 23a 23b 24a 24b 25a 25b 26a

Kapitel 4

26a 26b 27a 27b 28a 28b 29a 29b 30a 30b 31a

Inhalt im Detail

Kapitel 1. [2a – 15a]

I—II,1

  • Wann man um Regen zu bitten beginnt.
  • Die drei Schlüssel, die Gott selbst verwahrt.
  • Die Bedeutung des Regens.
  • Die Prozession des Wassergiessens in der Gesetzesehre.
  • Tau, Wind und Regen.
  • Der Wind vor und nach dem Regen.
  • Der Zorn des Gelehrten.
  • Drei Personen äusserten ihre Wünsche unrichtig.
  • Bis wann man um Regen bittet.

II,2.

  • Früh- und Spätregen.
  • Die sieben Hungerjahre zur Zeit Elisas.
  • Der Götzenkult.
  • Das Alter des Propheten Schmuel
  • Verbot des Sprechens beim Essen.
  • Der Frühregen.
  • Der Spätregen.
  • Gute und schlechte Wirkungen des Regens.
  • Danksegen für den Regen.
  • Hohe Bedeutung des Regens.
  • Die Befassung mit der Gesetzlehre.
  • Der Schriftgelehrte; die Gesetzlehre.
  • Das hässliche Aussehen von Gelehrten.
  • Sünden, derentwegen der Regen vorenthalten wird.
  • Verträglichkeit der Gelehrten unter einander.
  • Das Gebet.
  • Hohe Bedeutung der Treue.
  • Segensreiche Wirkung des Regens.
  • Der Regen am Vorabend des Schabbats.
  • Die Sonne am Schabbat.
  • Der Segen ist nur bei unsichtbaren Gegenständen zu finden.
  • Die Versuchung Gottes.
  • Drei Gaben, die Jisrael verliehen wurden.
  • Die Wolken als Vorboten des Regens.
  • Die ganze Welt wird vom Ocean gespeist.
  • Die Bevorzugung des Jisraellands vor allen anderen Ländern.
  • Grösse des Paradieses und des Fegefeuers.

III.

  • Tag, an dem man um Regen zu bitten beginnt.

IV—V.

  • Das Fasten beim Ausbleiben des Regens.
  • Jeder betrachte sich als Gelehrter, um die einem solchen obliegenden Pflichten auszuüben .
  • Das Verhalten des Fastenden.
  • Schriftgelehrte müssen sich auf der Reise mit der Gesetzlehre befassen.
  • Verhaltungsmassregeln auf der Reise .
  • Einschränkung persönlicher Bedürfnisse in Hungerjahren.
  • Teilnahme am Schmerz der Gemeinde.
  • Die Vergeltung der Frommen und der Frevler.
  • Die Kasteiung.
  • Das Fasten an einzelnen Stunden.
  • Die Auferlegung eines Fasttags.
  • Bis wann das Essen am Vorabend des Fasttags erlaubt ist.
  • Leihen und Bezahlen eines Fastens.
  • Das Fasten wegen eines bösen Traums.

VI.

  • Die anderen Fasttage bei Wirkungslosigkeit der ersten; Verbot jeglicher Lustbarkeit und Einschränkung gesellschaftlichen Verkehrs an solchen Tagen.
  • Das Arbeiten an einem Fasttag.
  • Womit der Fasttag verbracht werde.
  • Verbotenes und Erlaubtes an Fasttagen.
  • Das Baden an Fasttagen und am Veisöhnungstag.
  • Baden und Waschen an Trauertagen.
  • Das Fastengebet.
  • Das tägliche Gebet an Fasttagen.
  • Oeffentliche Prozessionen an Fasttagen.
  • Schwangere und Säugende bezügl. des Fastens.
  • Das Lärmblasen an Fasttagen.
  • Das Lärmblasen wegen verschiedener anderer Plagen.
  • Wie lange das Fasten fortgesetzt werde.
  • Einschaltung des Fastengebets.
  • Ladenschluss an Fasttagen.
  • Verminderung von Festlichkeiten an Fasttagen.
  • Das Verhalten an Fasttagen.
  • Das Niederknien und das Bücken.

Kapitel 2 [15a – 18b]

I.

  • Öffentliche Prozessionen an den Fasttagen.
  • Gebete und Segensprüche beim Lärmblasen.
  • Die Priesterwachen und die Tageswachen an den Fasttagen.
  • Auf welche Tage keine Fasten angesetzt werden und an welchen das Fasten verboten ist.
  • Die Würdigung beginnt mit dem Grössten und das Verderben mit dem Kleinsten.
  • Das Sträuen von Asche aufs Haupt.
  • Erklärung mancher Trauerzeremonien.
  • Bussvortrag an Fasttagen.
  • Die Trauer der Einwohner von Ninveh.
  • Die Busse.
  • Der Vorbeter an den Fasttagen.
  • Die vierundzwanzig Segensprüche an den Fasttagen.
  • Die Priesterwachen an den Fasttagen.
  • Wie oft Würdenträger sich das Haar schneiden müssen.
  • Dauer des Naziräertums.
  • Das Weintrinken der Priester.
  • Tage, an welchen das Fasten verboten ist.
  • Biblische und rabbinische Feiertage.
  • Die Tage vor und nach den Feiertagen.
  • Religionsverfolgungen in Rom.
  • Die Tage zwischen dem Pessach und Schawuot.
  • Das Nikanor- und das Trajanfest.

Kapitel 3 [18b – 26a]

I—IX.

  • Der mangelhafte Regen.
  • Plagen, derentwegen man fasten muss.
  • Honi der Kreiszeichner als Regenspender.
  • Unterbrechung des Fastens wenn Regen kommt.
  • Die Dürre.
  • Regen für Bäume, für Pflanzen und als Trinkwasser.
  • Der stürmische und der gelinde Regen.
  • Erzählung von Nikodemon b. Gorjon.
  • Drei Männer, denen die Sonne schien.
  • Flüche, die zum Segen werden.
  • Bescheidenheit und Hochmut.
  • Verbot, sich mutwillig in eine Gefahr zu begeben.
  • Fromme Handlungen des R. Zera.
  • Fromme Handlungen des R. Hona.
  • Erzählung von Upha und R. Jochanan.
  • Die Seuchenerzählungen von Nachum.
  • Das Verdienst einzelner Personen schützen ganze Gemeinden.
  • Verschleppung der Seuche von einer Tiergattung auf eine andere und aus einer Ortschaft nach einer anderen.
  • Die Verdienste Abba des Baders.
  • Die Verdienste eines Kerkermeisters.
  • Plage durch wilde Tiere.
  • Plage durch Kriegszüge.
  • Der Tod des Josijahu.
  • Was als Dürre betrachtet wird.
  • Verbot der Kasteiung.
  • Verbot über Regenfülle zu klagen.
  • Der übermässige Regen.
  • Honi der Kreiszeichner als Regenspender.
  • Honi der Kreiszeichner im siebzigjährigen Schlaf.
  • Abba-Hilqija als Regenspender.
  • Hanan der Versteckte als Regenspender.
  • Die Frommen Palästinas und die Babyloniens.
  • Die Wundertaten des R. Jona nach dessen Tod.
  • Die Wundertaten des R. Jitzchak b. Eljasib.
  • Derselbe tötet seinen Sohn und seine Tochter.
  • Dessen Esel.
  • Eleasar aus Birath.
  • Einige Erzählungen von Regenspendern.
  • Verbot mit Brot Missbrauch zu treiben.
  • Raba und Iphra-Hormez.
  • Die Gebete des R. Chanina b. Dosa.
  • Die Verdienste desselben und seiner Frau; einige Anekdoten diese betreffend.
  • Die Verdienste des R. Eleasar b. Pedath.
  • Regenspende durch R. Hama b־ Hanina, durch Levi und durch R. Chija b. Luljani.
  • Vergleich des Frommen mit einer Zeder.
  • R. Eliezer als Regenspender.
  • Bei welchem Regen man das Fasten einstelle.
  • Ridja, Engel des Regens.
  • In welchem Fall das Fasten unterbrochen werde.

Kapitel 4 [26a – 31a]

I—VIII.

  • Der Priestersegen; die Beistände.
  • Die Holzspende.
  • Der 17. Tamuz als Unglückstag.
  • Zusammenfallen des Neunten Ab mit einem Schabbat.
  • Der 15. Ab und der Versöhnungstag als Heiratstage.
  • Bei welchen Gebeten der Priestersegen gesprochen wird.
  • Der Betrunkene darf den Priestersegen nicht sprechen.
  • Die 24 Priesterwachen.
  • Institution der Priesterwachen.
  • Hohe Bedeutung der Opfer.
  • Die vier Fasttage des Beistands.
  • Die Teilung von Bibelversen bei der Recitation.
  • Geschiehtliches über die Holzspende.
  • Tage, an denen das Loblied gelesen wird.
  • Die Verleihung der Gesetzlehre.
  • Der Neunte Ab; historische Daten über die Zerstörung des Tempels.
  • Verfolgung und Rettung des R. Gamaliel.
  • Heldenmutiger Tod der priesterlichen Jünglinge.
  • Waschen und Haarschneiden in der Woche des Neunten Ab.
  • Bis wann das Essen am Vorabend des Neunten Ab erlaubt ist.
  • Welche Speisen und welche Lektüre an diesem Tag erlaubt sind.
  • Die Arbeit am Neunten Ab.
  • Die Bedeutung des 15. Ab.
  • Die Brautwerbung am 15. Ab.