Traktat Terumot in der Übersetzung von Lazarus Goldschmidt.
Inhalt
ERSTER ABSCHNITT
F ÜNF DÜRFEN DIE HEBE NICHT ABHEBEN, UND HABEN SIE BEREITS ABGEHOBEN, SO IST IHRE ABHEBUNG UNGÜLTIG: DER TAUBE, DER BLÖDE, DER MINDERJÄHRIGE, WER FREMDES ABHEBT, UND WENN EIN FREMDLING DIE HEBE [VON GETREIDE] EINES JISRAÉLITEN ABHEBT, SELBST WENN MIT BEVOLLMÄCHTIGUNG, SO IST SEINE ABHEBUNG UNGÜLTIG.EIN TAUBER, DER SPRICHT UND NICHT HÖRT, DARF NICHT ABHEBEN; HAT ER BEREITS ABGEHOBEN, SO IST SEINE ABHEBUNG GÜLTIG. DER TAUBE, VON DEM DIE WEISEN ÜBERALL SPRECHEN, IST EINER, DER WEDER HÖRT NOCH SPRICHT.
DIE ABHEBUNG EINES MINDERJÄHRIGEN, DER NOCH KEINE ZWEI HAARE1 HAT, IST, WIE R. JEHUDA SAGT, GÜLTIG; R. JOSE SAGT, WENN ER DAS ALTER ZUM GELOBEN2 NICHT ERREICHT HAT, SEI SEINE ABHEBUNG UNGÜLTIG, UND WENN ER DAS ALTER ZUM GELOBEN ERREICHT HAT, SEI SEINE ABHEBUNG GÜLTIG.
MAN DARF DIE HEBE NICHT VON OLIVEN FÜR [DIESE UND] ÖL, ODER VON WEINTRAUBEN FÜR [DIESE UND] WEIN ABHEBEN; HAT MAN ABGEHOBEN, SO IST SIE, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, FÜR DIESE3 ALLEIN DARIN ENTHALTEN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, DIE ABHEBUNG SEI UNGÜLTIG.
MAN DARF NICHT DIE HEBE VON NACHLESE, VERGESSENEM, ECKENLASS ODER FREIGUT ABHEBEN; FERNER NICHT VOM ERSTEN ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE ABGEHOBEN WURDE, NOCH VOM ZWEITEN ZEHNTEN ODER HEILIGENGUT, DIE NICHT AUSGEWEIHT WURDEN, NOCH VON ZEHNTPFLICHTIGEM FÜR DAS ZEHNTFREIE, NOCH VON ZEHNTFREIEM FÜR DAS ZEHNTPFLICHTIGE, NOCH VON [VOM BODEN] GELÖSTEM FÜR DAS HAFTENDE, NOCH VON HAFTENDEM FÜR DAS GELÖSTE, NOCH VON NEUEM FÜR DAS ALTE, NOCH VON ALTEM FÜR DAS NEUE, NOCH VON FRÜCHTEN DES JISRAÉL[LANDS] FÜR FRÜCHTE DES AUSLANDES, NOCH VON FRÜCHTEN DES AUSLANDES FÜR FRÜCHTE DES JISRAÉL[LANDS]; HAT MAN DIE HEBE BEREITS ABGEHOBEN, SO IST DIE ABHEBUNG UNGÜLTIG.
FÜNF DÜRFEN DIE HEBE NICHT ABHEBEN, UND HABEN SIE BEREITS ABGEHOBEN, SO IST DIE ABHEBUNG GÜLTIG: DER STUMME, DER BETRUNKENE, DER NACKTE, DER BLINDE UND DER SAMENERGUSSBEHAFTETE; DIESE ALLE DÜRFEN VON VORNHEREIN DIE HEBE NICHT ABHEBEN, HABEN SIE ABER BEREITS ABGEHOBEN, SO IST IHRE ABHEBUNG GÜLTIG.
MAN DARF DIE HEBE NICHT NACH MASS, GEWICHT ODER ZAHL AB HEBEN, WOHL ABER DARF MAN SIE VON GEMESSENEM, GEWOGENEM ODER GEZÄHLTEM ABHEBEN. MAN DARF FERNER DIE HEBE NICHT MIT EINEM KORBE ODER EINER KIEPE VON BESTIMMTEM MASSE ABHEBEN, WOHL ABER DARF MAN DIE HÄLFTE ODER EIN DRITTEL EINES SOLCHEN ABHEBEN. MAN DARF ABER NICHT EINE HALBE SEÁ4 ABHEBEN, WEIL AUCH DIE HALBE ALS MASS DIENT.
MAN DARF DIE HEBE NICHT VOM ÖL FÜR GEPRESSTE OLIVEN ODER VOM WEIN FÜR GEKELTERTE WEINBEEREN ABHEBEN; HAT MAN BEREITS ABGEHOBEN, SO IST DIE ABHEBUNG GÜLTIG, JEDOCH HEBE MAN SIE NOCHMALS AB. DIE ERSTE [HEBE] FÜR SICH BEWIRKT BEMISCHUNG5 UND MAN MUSS [ZUM ERSATZ] DAS FÜNFTEL ZAHLEN, NICHT ABER GILT DIES VON DER ZWEITEN.
MAN DARF DIE HEBE VOM ÖL FÜR EINGELEGTE OLIVEN6, ODER VOM WEIN FÜR ROSINENTRAUBEN7 ABHEBEN. WENN MAN DIE HEBE VON ÖL FÜR ESSOLIVEN, VON OLIVEN FÜR ESSOLIVEN, VOM WEIN FÜR ESSWEINBEEREN ODER VON WEINBEEREN FÜR ESSWEINBEEREN ABGEHOBEN HAT UND SICH ÜBERLEGT, SIE ZU PRESSEN, SO BRAUCHT ER SIE NICHT WIEDERUM ABZUHEBEN.
MAN DARF DIE HEBE NICHT ABHEBEN VON DEM, WAS FERTIG ZUBEREITET IST, FÜR DAS, WAS NOCH NICHT FERTIG ZUBEREITET IST, ODER VON DEM, WAS NOCH NICHT FERTIG ZUBEREITET IST, FÜR DAS, WAS FERTIG ZUBEREITET IST, ODER VON DEM, WAS NOCH NICHT FERTIG ZUBEREITET IST, FÜR DAS, WAS NOCH NICHT FERTIG ZUBEREITET IST; HAT MAN SIE BEREITS ABGEHOBEN, SO IST SIE GÜLTIG.
ZWEITER ABSCHNITT
M AN DARF DIE HEBE NICHT VOM REINEN FÜR DAS UNREINE ABHEBEN; HAT MAN SIE BEREITS ABGEHOBEN, SO IST SIE GÜLTIG. TATSÄCHLICH SAGTEN SIE: WENN AN EINEM FEIGENKUCHEN ETWAS UNREIN GEWORDEN IST, SO DARF MAN DIE HEBE VOM REINEN TEIL FÜR DEN UNREINEN ABHEBEN; DASSELBE GILT AUCH VON EINEM KRÄUTERBÜNDEL UND EINEM GETREIDEHAUFEN. SIND ES ZWEI FEIGENKUCHEN, ZWEI BÜNDEL, ZWEI GETREIDEHAUFEN, EINES UNREIN UND EINES REIN, SO DARF MAN DIE HEBE NICHT VON EINEM FÜR DAS ANDERE ABHEBEN; R. ELIE͑ZER SAGT, MAN DÜRFE DIE HEBE VOM REINEN FÜR DAS UNREINE ABHEBEN.MAN DARF NICHT DIE HEBE VOM UNREINEN FÜR DAS REINE ABHEBEN; HAT MAN ES VERSEHENTLICH BEREITS ABGEHOBEN, SO IST DIE ABHEBUNG GÜLTIG, WENN ABER VORSÄTZLICH, SO HAT MAN NICHTS GETAN. EBENSO IST, WENN EIN LEVITE VERSEHENTLICH VON UNFERTIGEN ZEHNTFRÜCHTEN8 DIE HEBE FÜR ANDERE ABGESONDERT, DIES GÜLTIG, WENN ABER VORSÄTZLICH, SO HAT ER NICHTS GETAN. R. JEHÜDA SAGT, HAT ER ES9 VORHER GEWUSST, SEI AUCH VERSEHENTLICH SEINE HANDLUNG UNGÜLTIG.
WENN JEMAND VERSEHENTLICH GEFÄSSE ZUR REINIGUNG10 AM ŠABBATH UNTERTAUCHT, SO DARF ER SIE BENUTZEN; WENN ABER VORSÄTZLICH, SO DARF ER SIE NICHT BENUTZEN. WENN JEMAND VERSEHENTLICH AM ŠABBBTH [SPEISEN] VERZEHNTET ODER KOCHT, SO DARF ER SIE ESSEN, WENN ABER VORSÄTZLICH, SO DARF ER SIE NICHT ESSEN. WENN JEMAND AM ŠABBATH VERSEHENTLICH PFLANZT, SO DARF ER DIE PFLANZE STEHEN LASSEN; WENN ABER VORSÄTZLICH, SO REISSE ER SIE AUS. WENN IM SIEBENTJAHRE, SO REISSE ER SIE AUS, EINERLEI OB VERSEHENTLICH ODER VORSÄTZLICH.
MAN DARF DIE HEBE NICHT VON EINER ART FÜR EINE ANDERE ART ABHEBEN, HAT MAN BEREITS ABGEHOBEN, SO IST DIE ABHEBUNG UNGÜLTIG. ALLE ARTEN WEIZEN WERDEN ALS EINE BETRACHTET; ALLE ARTEN FEIGEN, GETROCKNETE FEIGEN UND GEPRESSTE FEIGEN WERDEN ALS EINE BETRACHTET, UND MAN DARF DAHER DIE HEBE VON DER EINEN FÜR DIE ANDERE ABHEBEN. WO EIN PRIESTER ANWESEND IST, HEBE MAN SIE VOM BESSEREN AB, UND WO KEIN PRIESTER ANWESEND IST, HEBE MAN SIE VOM HALTBAREREN AB; R. JEHUDA SAGT, MAN HEBE SIE IMMER VOM BESSEREN AB.
MAN HEBE EINE KLEINE GANZE ZWIEBEL AB, NICHT ABER EINE HALBE GROSSE ZWIEBEL; R. JEHUDA SAGT, NICHT SO, VIELMEHR DIE HALBE GROSSE. DESGLEICHEN SAGTE R. JEHUDA: MAN HEBE SIE VON STADTZWIEBELN FÜR DORFZWIEBELN AB, NICHT ABER VON DORFZWIEBELN FÜR STADTZWIEBELN, WEIL DIESE EINE SPEISE DER VORNEHMEN IST.
FERNER DARF MAN DIE HEBE VON ÖLOLIVEN FÜR EINLEGEOLIVEN ABHEBEN, NICHT ABER VON EINLEGEOLIVEN FÜR ÖLOLIVEN; VON UNGEKOCHTEM WEIN FÜR GEKOCHTEN, NICHT ABER VON GEKOCHTEM FÜR UNGEKOCHTEN. DIE REGEL IST: BEI [FRÜCHTEN], DIE MIT EINANDER MISCHFRUCHT SIND, DARF MAN DIE HEBE NICHT FÜR EINANDER ABHEBEN, AUCH NICHT VOM BESSEREN FÜR DAS SCHLECHTERE; BEI [FRÜCHTEN] ABER, DIE MIT EINANDER KEINE MISCHFRUCHT SIND, DARF MAN SIE VOM BESSEREN FÜR DAS SCHLECHTERE ABHEBEN, NICHT ABER VOM SCHLECHTEREN FÜR DAS BESSERE. HAT MAN SIE VOM SCHLECHTEREN FÜR DAS BESSERE ABGESONDERT, SO IST DIE HEBE GÜLTIG, AUSGENOMMEN, WENN VON LOLCH FÜR WEIZEN, DA JENER KEINE SPEISE IST. DIE GURKE UND DIE APFELMELONE SIND EINE ART; R. JEHUDA SAGT, ZWEI ARTEN.
DRITTER ABSCHNITT
W ENN JEMAND EINE GURKE ABHEBT UND SIE SICH ALS BITTER HERAUSSTELLT, ODER EINE MELONE UND SIE SICH ALS FAUL HERAUSSTELLT, SO IST DIE HEBE GÜLTIG, UND MAN HEBE SIE WIEDERUM AB. WENN JEMAND EIN FASS WEIN ABHEBT UND ER SICH ALS ESSIG HERAUSSTELLT, SO IST, WENN MAN WEISS, DASS ER ESSIG WAR, BEVOR MAN IHN ALS HEBE ABGEHOBEN HAT, DIE HEBE UNGÜLTIG, UND WENN ER ESSIG GEWORDEN IST, NACHDEM MAN IHN ABGEHOBEN HAT, DIE HEBE GÜLTIG; IST ES ZWEIFELHAFT, SO IST DIE HEBE GÜLTIG, UND MAN HEBE SIE WIEDERUM AB. DIE ERSTEHE FÜR SICH BEWIRKT KEINE BEMISCHUNG, UND MAN ZAHLT NICHT [ZUM ERSATZ] DAS FÜNFTEL; EBENSO DIE ANDERE.KOMMT EINE VON DIESEN IN PROFANES, SO BEWIRKT SIE KEINE BEMISCHUNG, KOMMT DIE ANDERE WO ANDERS HINEIN, SO BEWIRKT AUCH SIE KEINE BEMISCHUNG, KOMMEN ABER BEIDE IN EINE STELLE, SO WIRD EINE BEMISCHUNG NACH VERHÄLTNIS DER KLEINEREN BEWIRKT.
WENN TEILHABER EINER NACH DEM ANDEREN DIE HEBE ABGEHOBEN HABEN, SO IST, WIE R. A͑QIBA SAGT, BEIDER HEBE GÜLTIG11, UND WIE DIE WEISEN SAGEN, NUR DIE DES ERSTEN. R. JOSE SAGT, HAT DER ERSTE DAS ERFORDERLICHE QUANTUM ABGEHOBEN, SO IST DIE HEBE DES ANDEREN UNGÜLTIG, HAT DER ERSTE NICHT DAS ERFORDERLICHE QUANTUM ABGEHOBEN, SO IST AUCH DIE HEBE DES ANDEREN GÜLTIG.
DIES12 GILT NUR IN DEM FALLE, WENN [DER ANDERE TEILHABER] NICHTS ANGEORDNET HAT, WENN ER ABER AUCH NUR EINEN FAMILIENANGEHÖRIGEN ODER EINEN SKLAVEN SOWIE EINE MAGD ZUR ABHEBUNG BEVOLLMÄCHTIGT HAT, SO IST [NUR DIE ERSTE] HEBE GÜLTIG. HAT ER ES WIDERRUFEN, BEVOR DIE HEBE ABGEHOBEN WURDE, SO IST DIE ABHEBUNG UNGÜLTIG, WENN NACHDEM SIE ABGEHOBEN WURDE, SO IST SIE GÜLTIG. TAGELÖHNER SIND ZUR ABHEBUNG NICHT BEFUGT, AUSGENOMMEN KELTERER, WEIL JENE13 DIE KELTER SOFORT UNREIN MACHEN WÜRDEN.
WENN JEMAND SAGT: »DIE HEBE DIESES HAUFENS SEI DARIN ENTHALTEN«, ODER: »DIE ZEHNTE DESSELBEN SEIEN DARIN ENTHALTEN«, ODER: »DIE ZEHNTHEBE DESSELBEN SEI DARIN ENTHALTEN«, SO HAT ER, WIE R. ŠIMO͑N SAGT, EINEN NAMEN GENANNT14; DIE WEISEN SAGEN, NUR WENN ER GESAGT HAT: »NÖRDLICH«, ODER »SÜDLICH«. R. ELEA͑ZAR ḤISMA SAGT, AUCH WENN ER NUR GESAGT: »DIE HEBE DIESES HAUFENS SEI VON DIESEM FÜR DIESEN«, SO HABE ER EINEN NAMEN GENANNT. R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, SAGTE JEMAND »EIN ZEHNTEL DIESES ZEHNTEN SEI ZEHNTHEBE«, SO HABE ER EINEN NAMEN GENANNT.
WENN JEMAND DIE HEBE FRÜHER ALS DIE ERSTLINGE, DEN ERSTEN ZEHNTEN FRÜHER ALS DIE HEBE, ODER DEN ZWEITEN ZEHNTEN FRÜHER ALS DEN ERSTEN ABHEBT, SO IST, OBGLEICH ER EIN VERBOT ÜBERTRETEN HAT, WAS ER GETAN, GÜLTIG, DENN ES HEISST:15deine Vollfrucht und deine Kelterabgaben sollst du nicht verspäten16.
WOHER, DASS DIE ERSTLINGE VOR DER HEBE ZU ENTRICHTEN SIND, WO DOCH DIESE »HEBE« UND »ERSTLING« GENANNT WIRD, UND JENE »HEBE« UND »ERSTLING« GENANNT WERDEN17? FREILICH, DIE ERSTLINGE GEHEN VORAN, WEIL SIE VON ALLEM DIE ERSTEN SIND, DIE HEBE GEHT DEM ERSTEN ZEHNTEN VORAN, WEIL SIE AUCH »ERSTLING« GENANNT WIRD, UND DER ERSTE ZEHNT GEHT DEM ZWEITEN VORAN, WEIL DARIN DAS ERSTE18 ENTHALTEN IST.
WENN JEMAND IN DER ABSICHT, »HEBE« AUSZUSPRECHEN, »ZEHNT« AUSSPRICHT, ODER »HEBE« STATT »ZEHNT« AUSSPRICHT, ODER »HEILSOPFER« STATT »BRANDOPFER« AUSSPRICHT, ODER »BRANDOPFER« STATT »HEILSOPFER« AUSSPRICHT, EBENSO, WENN JEMAND SAGEN WILL, »DASS ICH IN DIESES HAUS NICHT EINTRETEN WERDE«, UND JENES NENNT, »DASS ICH VON DIESEM NICHTS GENIESSEN WERDE« UND JENEN NENNT, SO HAT ER NICHTS GESAGT; NUR WENN MUND UND HERZ ÜBEREINSTIMMEND SIND.
DIE HEBE EINES FREMDLINGS ODER EINES SAMARITANERS GILT ALS HEBE, EBENSO GELTEN IHRE ZEHNTE ALS ZEHNT UND IHRE DEM HEILIGTUM GEWEIHTEN GEGENSTÄNDE ALS HEILIGENGUT. R. JEHUDA SAGT, BEI EINEM NICHTJUDEN GELTE NICHT DAS GESETZ VOM VIERJÄHRIGEN WEINBERGE19, DIE WEISEN SAGEN, ES GELTE WOHL. DIE HEBE EINES NICHTJUDEN BEWIRKT BEMISCHUNG UND MAN MUSS [BEIM ERSATZ] DAS FÜNFTEL ZAHLEN; R. ŠIMO͑N BEFREIT DAVON.
VIERTER ABSCHNITT
W ENN JEMAND [VON EINEM GETREIDEHAUFEN] EINEN TEIL DER HEBE ODER DER ZEHNTE ABGESONDERT HAT, SO DARF ER VON DIESEM DEN REST ABSONDERN FÜR DIESEN, NICHT FÜR EINEN ANDEREN20; R. MEÍR SAGT, ER DÜRFE DIE HEBE UND DIE ZEHNTE AUCH FÜR EINEN ANDEREN ABSONDERN.WENN JEMAND SEINE FRÜCHTE IM FASSE HAT UND EINE SEÁ EINEM LEVITEN UND EINE SEÁ EINEM ARMEN GIBT, SO DARF ER NOCH ACHT SEÁ ABSONDERN UND ESSEN — SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, ER DÜRFE FÜR SICH NUR NACH VERHÄLTNIS21 ABSONDERN.
FOLGENDES IST DAS MASS FÜR DIE HEBE: WOHLWOLLEND EIN VIERZIGSTEL, DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, EIN DREISSIGSTEL; MITTELMÄSSIG EIN FÜNFZIGSTEL, GEIZIG EIN SECHZIGSTEL. WENN MAN ABGEHOBEN UND IHM EIN SECHZIGSTEL IN DIE HAND GEKOMMEN IST, SO IST DIE HEBE GÜLTIG, UND MAN BRAUCHT SIE NICHT WIEDERUM ABZUHEBEN; FÜGT MAN ETWAS HINZU, SO MUSS DIES VERZEHNTET WERDEN. IST IHM EIN ELNUNDSECHZIGSTEL IN DIE HAND GEKOMMEN, SO IST DIE HEBE GÜLTIG, JEDOCH HEBE ER WIEDERUM AB, BIS ZU DEM QUANTUM, WIE ES SONST SEINE GEPFLOGENHEIT ABZUHEBEN IST; [LETZTERES] AUCH NACH MASS, GEWICHT ODER ZAHL. R. JEHUDA SAGT, ES BRAUCHE AUCH NICHT VOM ZUSAMMENLIEGENDEN22 ZU SEIN.
WENN JEMAND ZU SEINEM VERTRETER SAGT, DASS ER GEHE UND FÜR IHN DIE HEBE ABHEBE, SO HEBE ER SIE NACH DEM WUNSCHE DES EIGENTÜMERS AB, UND WENN ER DEN WUNSCH DES EIGENTÜMERS NICHT KENNT, SO HEBE ER MITTELMÄSSIG23 AB, EIN FÜNFZIGSTEL; HAT ER SIE UM ZEHN VERMINDERT ODER UM ZEHN24 VERMEHRT, SO IST SEINE ABHEBUNG GÜLTIG; HAT ER ABER ABSICHTLICH VERMEHRT, SELBST NUR UM EINES, SO IST SEINE ABHEBUNG UNGÜLTIG.
WENN JEMAND MEHR HEBE [ENTRICHTEN] WILL, SO DARF ER, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, BIS ZU EINEM ZEHNTEL, GLEICH DER ZEHNTHEBE; WENN ABER MEHR, SO ERACHTE ER ES ALS ZEHNTHEBE, JEDOCH NICHT FÜR EINEN ANDEREN HAUFEN. R. JIŠMA͑ÉL SAGT, SOGAR DIE HÄLFTE PROFANES UND DIE HÄLFTE HEBE25. R. TRYPHON UND R. A͑QIBA SAGEN, MAN BRAUCHE NUR ETWAS PROFANES ZURÜCKZULASSEN.
AN DREI ZEITEN MUSTERE MAN DEN KORB26: [ZUR ZEIT] DER ERSTLINGE, DER SPÄTLINGE UND IN DER MITTE DES SOMMERS. DAS ZÄHLEN IST LOBENSWERTER27, NOCH LOBENSWERTER DAS MESSEN, UND LOBENSWERTER ALS JENE DREI IST DAS WIEGEN.
R. ELIE͑ZER SAGT, DIE HEBE GEHE UNTER HUNDERTUNDEINEM28 AUF; R. JEHOŠUA͑ SAGT, UNTER HUNDERT UND ETWAS, UND DIESES ETWAS HAT KEIN MASS. R. JOSE B. MEŠULLAM SAGT, DIESES ETWAS MÜSSE BEI HUNDERT SEÄ EINEN KAB BETRAGEN: EIN SECHSTEL DER BEIGEMISCHTEN HEBE.
R. JEHOŠUA͑ SAGTE: UNTER SCHWARZEN FEIGEN GEHEN WEISSE AUF, UNTER WEISSEN GEHEN SCHWARZE AUF; UNTER GROSSEN FEIGENKUCHEN GEHEN KLEINE AUF, UNTER KLEINEN GEHEN GROSSE AUF, UNTER RUNDEN GEHEN VIERECKIGE AUF, UNTER VIERECKIGEN GEHEN RUNDE AUF. R. ELIE͑ZER VERBIETET DIES. R. A͑QIBA SAGT, WEISS MAN, WAS FÜR EINE [HEBEFEIGE] HINEINGEKOMMEN IST, SO GEHEN SIE UNTER EINANDER NICHT AUF, WEISS MAN NICHT, WAS FÜR EINE HINEINGEKOMMEN IST, SO GEHEN SIE UNTER EINANDER AUF.
ZUM BEISPIEL: WENN UNTER FÜNFZIG SCHWARZE UND FÜNFZIG WEISSE FEIGEN EINE SCHWARZE GEKOMMEN IST, SO SIND DIE SCHWARZEN VERBOTEN UND DIE WEISSEN ERLAUBT; IST EINE WEISSE HINEINGEKOMMEN, SO SIND DIE WEISSEN VERBOTEN UND DIE SCHWARZEN ERLAUBT; WEISS MAN ABER NICHT, WAS FÜR EINE HINEINGEKOMMEN IST, SO GEHEN SIE UNTER EINANDER AUF. HIERBEI IST R. ELIE͑ZER ERSCHWEREND UND R. JEHOŠUA͑ ERLEICHTERND.
BEI FOLGENDEM ABER IST R. ELIE͑ZER ERLEICHTERND UND R. JEHOŠUA͑ ERSCHWEREND. WENN JEMAND EINE LITRA29GEPRESSTER [HEBE]FEIGEN ÜBER DER MÜNDUNG EINES GEFÄSSES30PRESST UND MAN NICHT WEISS, WELCHES, SO WERDEN SIE, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, ALS EINZELNE BETRACHTET, UND DIE OBEREN GEHEN IN DEN UNTEREN AUF; R. JEHOŠUA͑ SAGT, SIE GEHEN NICHT AUF, ES SEI DENN, DASS ES HUNDERT SOLCHER GEFASSE SIND.
WENN EINE SEÁ HEBE IN EINEN TASS GEKOMMEN IST, UND MAN SIE AB GENOMMEN HAT, SO GEHT SIE, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, FALLS IM HAUFEN HUN DERT SEÁ VORHANDEN SIND, IN HUNDERTUNDEINEM AUF; R. JEHOŠUA͑ SAGT, SIE GEHE NICHT AUF. WENN EINE SEÁ HEBE IN EINEN TASS KOMMT, SO HEBE MAN SIE31AB. WIESO SAGTEN SIE, WENN DEM SO IST, DASS HEBE IN HUNDERTUNDEINEM AUFGEHE? WENN MAN NICHT WEISS, OB SIE SICH NICHT VERMENGT HAT, ODER AUF WELCHE STELLE SIE GEKOMMEN IST.
WENN IN EINEN VON ZWEI GETREIDEHAUFEN ODER VON ZWEI TASSEN EINE SEÁ HEBE GEFALLEN IST, UND MAN NICHT WEISS, IN WELCHEN, SO GEHEN SIE UNTEREINANDER AUF. R. ŠIMO͑N SAGT, SELBST WENN SIE SICH IN ZWEI VERSCHIEDENEN STÄDTEN BEFINDEN, GEHEN SIE UNTEREINANDER AUF.
R. JOSE ERZÄHLTE: EINST KAM VOR R. A͑QIBA EIN FALL, DASS UNTER FÜNFZIG BÜNDEL KRÄUTER EINES FIEL, DAS ZUR HÄLFTE HEBE WAR. DA ENTSCHIED ICH IN SEINER GEGENWART, DASS DIESE AUFGEHE; UND ZWAR NICHT DESHALB, WEIL HEBE UNTER EINUNDFÜNFZIG AUFGEHT, SONDERN WEIL ES HUNDERTUNDZWEI HALBE WAREN.
FÜNFTER ABSCHNITT
W ENN EINE SEÁ UNREINER HEBE IN WENIGER ALS HUNDERT SEÁ PROFANES ODER ERSTEN ZEHNTEN, ZWEITEN ZEHNTEN, HEILIGENGUT, OB UNREIN ODER REIN, GEKOMMEN IST, SO LASSE MAN ALLES VERFAULEN; WAR DIE SEÁ REIN, SO VERKAUFE MAN ALLES ABZÜGLICH DIESER SEÁ EINEM PRIESTER ZUM PREISE VON HEBE32. IST SIE IN ERSTEN ZEHNTEN GEKOMMEN, SO BESTIMME MAN IHN ALS ZEHNTHEBE. IST SIE IN ZWEITEN ZEHNTEN ODER HEILIGENGUT GEKOMMEN, SO LÖSE MAN ALLES AUS33. WAR DAS PROFANE34 UNREIN, SO DARF MAN ES NUR GETROCKNET, GERÖSTET ODER MIT FRUCHTSAFT GEKNETET35 ESSEN, ODER MAN VERTEILE ES UNTER ANDERE TEIGE, DAMIT NICHT EIN EIGROSSES36AN EINER STELLE BEISAMMEN BLEIBE.WENN EINE SEÁ UNREINER HEBE IN HUNDERT SEÁ REINES PROFANES37GEKOMMEN IST, SO IST ES, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, ABZUHEBEN UND ZU VERBRENNEN, DENN ICH NEHME AN, DIE SEÁ, DIE HINEINGEKOMMEN, IST DIE, DIE HERAUSGEHOLT WURDE; DIE WEISEN SAGEN, SIE GEHE AUF UND MAN ESSE ES GETROCKNET, GERÖSTET ODER MIT FRUCHTSAFT GEKNETET, ODER MAN VERTEILE ES UNTER ANDERE TEIGE, DAMIT NICHT EIN EIGROSSES AN EINER STELLE BEISAMMEN BLEIBE.
WENN EINE SEÁ REINER HEBE IN HUNDERT SEÁ UNREINES PROFANES GEKOMMEN IST, SO GEHT SIE AUF, UND MAN ESSE ES GETROCKNET, GERÖSTET ODER MIT FRUCHTSAFT GEKNETET, ODER MAN VERTEILE SIE UNTER ANDERE TEIGE, DAMIT NICHT AN EINER STELLE EIN EIGROSSES BEISAMMEN BLEIBE.
WENN EINE SEÁ UNREINER HEBE IN HUNDERT SEÁ REINER HEBE GE KOMMEN IST, SO IST ALLES NACH DER SCHULE ŠAMMAJS VERBOTEN, UND NACH DER SCHULE HILLELS, ERLAUBT. DIE SCHULE HILLELS SPRACH ZUR SCHULE ŠAMMAJS: REINE [HEBE] IST LAIEN VERBOTEN UND UNREINE IST PRIESTERN VERBOTEN, SOMIT SOLLTE DOCH, WIE DIE REINE AUFGEHT, AUCH DIE UNREINE AUFGEHEN. DIE SCHULE ŠAMMAJS ERWIDERTE: NEIN, SOLLTE DENN, WENN DAS LEICHTERE PROFANE, DAS LAIEN ERLAUBT IST, DIE REINE AUFGEHEN MACHT, AUCH DIE STRENGERE HEBE, DIE DEN LAIEN VERBOTEN IST, DIE UNREINE AUFGEHEN MACHEN!? NACHDEM DIESE38 ES ZUGEGEBEN HAT, SAGTE R. ELIE͑ZER, MAN HEBE SIE AB UND VERBRENNE SIE; DIE WEISEN ABER SAGEN, SIE VERLIERE SICH DURCH IHRE MINDERHALTIGKEIT.
WENN EINE SEÁ HEBE, DIE UNTER HUNDERT SEÁ PROFANES GEKOMMEN WAR UND ABGEHOBEN WURDE, IN ANDERE [FRÜCHTE] GEKOMMEN IST, SO BEWIRKT SIE, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, BEMISCHUNG WIE ANDERE HEBE, UND WIE DIE WEISEN SAGEN, NUR NACH VERHÄLTNIS39.
WENN EINE SEÁ HEBE IN WENIGER ALS HUNDERT [PROFANES] GEKOM MEN IST UND ES BEMISGHT HAT, UND VOM BEMISCHTEN WIEDER IN ANDERE [FRÜCHTE] GEKOMMEN IST, SO BEWIRKT DIESES, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, BEMISCHUNG WIE ECHTE HEBE; DIE WEISEN ABER SAGEN, DAS BEMISCHTE BEWIRKE BEMISCHUNG NUR NACH VERHÄLTNIS, DAS GESÄUERTE40 BEWIRKE SÄUERUNG NUR NACH VERHÄLTNIS, UND DAS GESCHÖPFTE WASSER MACHT DAS REINIGUNGSBAD UNBRAUCHBAR NUR NACH VERHÄLTNIS41.
WENN EINE SEÁ HEBE IN HUNDERT [PROFANES] GEKOMMEN IST, UND NACHDEM MAN DIESE ABGEHOBEN HAT, EINE ANDERE HINEINGEKOMMEN IST, UND NACHDEM MAN AUCH DIESE ABGEHOBEN HAT, WIEDER EINE ANDERE HINEINGEKOMMEN IST, SO IST ES ERLAUBT, BIS DIE HEBE MEHR IST ALS DAS PROFANE.
WENN EINE SEÁ HEBE IN HUNDERT [PROFANES] GEKOMMEN IST, UND BEVOR MAN SIE ABGEHOBEN, EINE ZWEITE HINEINGEKOMMEN IST, SO IST ES VERBOTEN; R. ŠIMO͑N ERLAUBT ES.
WENN EINE SEÁ HEBE IN HUNDERT [PROFANES] GEKOMMEN IST UND MAN SIE GEMAHLEN HAT, WODURCH SIE WENIGER GEWORDEN SIND, SO IST ES ERLAUBT, DA DIE HEBE EBENSO WENIGER GEWORDEN IST, WIE DAS PROFANE WENIGER GEWORDEN IST. WENN EINE SEÁ HEBE IN WENIGER ALS HUNDERT [PROFANES] GEKOMMEN IST, UND MAN SIE GEMAHLEN HAT, WODURCH SIE MEHR GEWORDEN SIND, SO IST ES VERBOTEN, DA DIE HEBE EBENSO MEHR GEWORDEN IST, WIE DAS PROFANE MEHR GEWORDEN IST; WENN MAN ABER WEISS, DASS DER PROFANE WEIZEN ERGIEBIGER WAR ALS DER DER HEBE, SO IST ES ERLAUBT. WENN EINE SEÁ HEBE IN WENIGER ALS HUNDERT [PROFANES] GEKOMMEN IST, NACHHER ABER PROFANES NOCH HINZUGEKOMMEN IST, SO IST ES, WENN ABSICHTSLOS, ERLAUBT, UND WENN ABSICHTLICH, VERBOTEN.
SECHSTER ABSCHNITT
W ER VERSEHENTLICH HEBE GEGESSEN HAT, MUSS DEN GRUNDWERT UND EIN FÜNFTEL BEZAHLEN; EINERLEI, OB MAN SIE ISST, TRINKT ODER SICH DAMIT SCHMIERT, OB REINE HEBE ODER UNREINE, BEZAHLE MAN STETS DAS FÜNFTEL UND EIN FÜNFTEL DES FÜNFTELS42. MAN DARF NICHT MIT HEBE BEZAHLEN, SONDERN MIT FERTIG ZUBEREITETEM43 PROFANEN; DIESES WIRD EBENFALLS HEBE, UND EBENSO WIRD JEDER WEITERE ERSATZ44 HEBE. DER PRIESTER KANN, WENN ER ES AUCH WILL, DARAUF NICHT VERZICHTEN.WENN EINE JISRAÉLITIN HEBE GEGESSEN UND SICH DARAUF MIT EINEM PRIESTER VERHEIRATET HAT, SO BEZAHLE SIE, FALLS SIE HEBE GEGESSEN, DIE EIN PRIESTER NOCH NICHT ERWORBEN HATTE, DEN GRUNDWERT UND DAS FÜNFTEL AN SICH SELBER, UND WENN HEBE, DIE EIN PRIESTER BEREITS ERWORBEN HATTE, DEN GRUNDWERT AN DEN EIGENTÜMER UND DAS FÜNFTEL AN SICH SELBER. SIE SAGTEN NÄMLICH, WER VERSEHENTLICH HEBE GEGESSEN HAT, BEZAHLE DEN GRUNDWERT AN DEN EIGENTÜMER, DAS FÜNFTEL ABER, WEM ER WILL.
WENN JEMAND SEINEN ARBEITERN ODER GÄSTEN HEBE ZU ESSEN GEGEBEN HAT, SO BEZAHLE ER DEN GRUNDWERT UND DIESE DAS FÜNFTEL — SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, DIESE BEZAHLEN DEN GRUNDWERT UND DAS FÜNFTEL, UND ER ERSETZE IHNEN DEN WERT IHRER MAHLZEIT.
WER HEBE GESTOHLEN UND NICHT GEGESSEN HAT, BEZAHLE DAS DOP PELTE45IM WERTE VON HEBE, HAT ER SIE GEGESSEN, SO BEZAHLE ER ZWEIMAL DEN GRUNDWERT UND EIN FÜNFTEL: EINMAL DEN GRUNDWERT UND DAS FÜNFTEL AUS PROFANEM, UND EINMAL DEN GRUNDWERT IM WERTE VON HEBE. WER HEBE, DIE DEM HEILIGTUM GEWEIHT WAR, GESTOHLEN UND GEGESSEN HAT, BEZAHLE ZWEIMAL DAS FÜNFTEL UND EINMAL DEN GRUNDWERT, DA ES BEIM HEILIGENGUTE KEINEN DOPPELERSATZ GIBT.
MAN ZAHLE NICHT DEN ERSATZ MIT NACHLESE, MIT VERGESSENEM, MIT ECKENLASS, MIT FREIGUT, MIT ERSTEM ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE NICHT ABGESONDERT WURDE, MIT ZWEITEM ZEHNTEN UND HEILIGENGUT, DIE (NICHT) AUSGELÖST WURDEN, DA HEILIGES NICHT HEILIGES AUSLÖSEN KANN — SO R. MEÍR; DIE WEISEN ERLAUBEN ES MIT DIESEN.
R. ELIE͑ZER SAGT, MAN DÜRFE MIT EINER ART FÜR EINE ANDERE ART BEZAHLEN, NUR MUSS MAN MIT BESSEREM FÜR DAS SCHLECHTERE BEZAHLEN; R. A͑QIBA SAGT, MAN DÜRFE NUR MIT DERSELBEN ART BEZAHLEN. DAHER WARTE, WER GURKEN [VON HEBE] DES VORSIEBENTJAHRES GEGESSEN HAT, BIS ER GURKEN DES NACHSIEBENTJAHRES HAT, UND BEZAHLE DANN. AUS DERSELBEN STELLE, AUS DER R. ELIE͑ZER SEINE ERLEICHTERNDE ANSICHT ENTNIMMT, ENTNIMMT R. A͑QIBA SEINE ERSCHWERENDE ANSICHT. ES HEISST:46Er gebe dem Priester das Geheiligte, NÄMLICH ALLES, WAS GEEIGNET IST, GEHEILIGTES ZU WERDEN — SO R. ELIE͑ZER. R. A͑QIBA ABER ERKLÄRT: Er gebe dem Priester das Geheiligte, NÄMLICH, DAS GEHEILIGTE, DAS ER GEGESSEN HAT.
SIEBENTER ABSCHNITT
W ER VORSÄTZLICH HEBE GEGESSEN HAT, ERSETZE DEN GRUNDWERT UND NICNT DAS FÜNFTEL47; DER ERSATZ IST PROFAN, UND WENN DER PRIESTER WILL, KANN ER DARAUF VERZICHTEN.WENN EINE PRIESTERSTOCHTER SICH MIT EINEM JISRAÉLITEN VERHEIRATET UND DARAUF HEBE GEGESSEN HAT, SO BEZAHLE SIE DEN GRUNDWERT UND NICHT DAS FÜNFTEL, UND IHRE HINRICHTUNG48 ERFOLGT DURCH VERBRENNUNG. HAT SIE SICH MIT EINEM DER BEMAKELTEN49 VERHEIRATET, SO BEZAHLE SIE DEN GRUNDWERT UND DAS FÜNFTEL, UND IHRE HINRICHTUNG50 ERFOLGT DURCH ERDROSSELUNG — SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, DIESE WIE JENE BEZAHLE NUR DEN GRUNDWERT UND NICHT DAS FÜNFTEL, UND BEIDER HINRICHTUNG ERFOLGE DURCH VERBRENNUNG.
WER SEINEN MINDERJÄHRIGEN KINDERN ODER SEINEN SKLAVEN, OB GROSSEN ODER KLEINEN, [HEBE] ZU ESSEN GIBT, WER HEBE [VON FRÜCHTEN] AUS DEM AUSLANDE ISST, UND WER HEBE WENIGER ALS [IM QUANTUM] EINER OLIVE ISST, BEZAHLE DEN GRUNDWERT UND NICHT DAS FÜNFTEL; DER ERSATZ IST PROFAN, UND WENN DER PRIESTER WILL, KANN ER DARAUF VERZICHTEN.
DIE REGEL IST: WENN DER GRUNDWERT UND DAS FÜNFTEL ZU BEZAHLEN IST, SO IST DER ERSATZ HEBE, UND DER PRIESTER KANN, WENN ER ES AUCH WILL, DARAUF NICHT VERZICHTEN; WENN ABER NUR DER GRUNDWERT UND NICHT DAS FÜNFTEL ZU BEZAHLEN IST, SO IST DER ERSATZ PROFAN, UND WENN DER PRIESTER WILL, KANN ER DARAUF VERZICHTEN.
WENN IN EINEN VON ZWEI KÖRBEN [MIT FRÜCHTEN], EINER HEBE UND DER ANDERE PROFANES ENTHALTEND, EINE SEÁ HEBE GEKOMMEN IST UND MAN NICHT WEISS, IN WELCHEN, SO NEHME ICH AN, DASS SIE IN DIE HEBE GEKOMMEN IST. WENN MAN NICHT WEISS, WELCHES HEBE UND WELCHES PROFANES IST, UND JEMAND VON EINEM GEGESSEN HAT, SO IST ER FREI; DAS ANDERE IST WIE HEBE ZU BEHANDELN, JEDOCH IST ES ZUR TEIGHEBE PFLICHTIG — SO R. MEÍR; R. JOSE BEFREIT DAVON. ISST EIN ZWEITER DAS ANDERE, SO IST ER EBENFALLS FREI; ISST EINER BEIDE, SO MUSS ER DEN WERT DES KLEINEREN ERSETZEN.
IST EINES VON IHNEN IN PROFANES GEKOMMEN, SO BEWIRKT ES KEINE BEMISCHUNG; DAS ANDERE IST WIE HEBE ZU BEHANDELN, JEDOCH IST ES ZUR TEIGHEBE PFLICHTIG — SO R. MEÍR; R. JOSE BEFREIT DAVON. KOMMT DAS ANDERE IN ANDERE [FRÜCHTE], SO BEWIRKT AUCH DIESES KEINE BEMISCHUNG; KOMMEN BEIDE IN EINE STELLE, SO BEWIRKEN SIE BEMISCHUNG NACH VERHÄLTNIS DES KLEINEREN.
HAT MAN EINES VON IHNEN GESÄET, SO IST MAN FREI; DAS ANDEREIST WIE HEBE ZU BEHANDELN, JEDOCH IST ES ZUR TEIGHEBE PFLICHTIG — SO R. MEÍR; R. JOSE BEFREIT DAVON. SÄET EIN ZWEITER DAS ANDERE, SO IST ER EBENFALLS FREI; SÄET EINER BEIDE, SO IST ES BEI DINGEN, DIE SICH IN DER ERDE AUFLÖSEN, ERLAUBT, UND BEI DINGEN, DIE SICH NICHT IN DER ERDE AUFLÖSEN51, VERBOTEN.
ACHTER ABSCHNITT
W ENN MAN ZU EINER FRAU, DIE HEBE ISST, KOMMT UND SAGT, IHR MANN SEI GESTORBEN, ODER ER HABE SICH VON IHR GESCHIEDEN, EBENSO WENN MAN ZU EINEM SKLAVEN, DER HEBE ISST, KOMMT UND SAGT, SEIN HERR SEI GESTORBEN, ODER ER HABE IHN AN EINEN JISRAÉLITEN VERKAUFT ODER VERSCHENKT, ODER ER HABE IHN FREIGELASSEN, DESGLEICHEN AUCH, WENN EIN PRIESTER, DER HEBE ISST, ERFÄHRT, DASS ER DER SOHN EINER GESCHIEDENEN ODER EINER ḤALUÇA52 IST, SO SIND SIE NACH R. ELIE͑ZER ZUR ZAHLUNG DES GRUNDWERTES UND DES FÜNFTELS VERPFLICHTET; R. JEHOŠUA͑ BEFREIT SIE DAVON. WENN [EIN PRIESTER], DER AM ALTAR STEHT UND [OPFER] DARBRINGT, ERFÄHRT, DASS ER DER SOHN EINER GESCHIEDENEN ODER EINER ḤALUÇA IST, SO SIND ALLE OPFER, DIE ER AUF DEM ALTAR DARGEBRACHT, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, UNTAUGLICH, UND NACH R. JEHOŠUA͑ TAUGLICH. ERFÄHRT MAN, DASS ER MIT EINEM LEIBESFEHLER BEHAFTET IST, SO IST SEIN TEMPELDIENST UNGÜLTIG.DIESE ALLE MÜSSEN, WENN SIE DIE HEBE NOCH IM MÜNDE HABEN, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, HERUNTERSCHLUCKEN, UND WIE R. JEHOŠUA͑ SAGT, AUS SPUCKEN. SAGT MAN IHM, ER SEI UNREIN GEWORDEN, ODER DIE HEBE SEI UNREIN GEWORDEN, SO MUSS ER, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, HERUNTERSCHLUCKEN, UND WIE R. JEHOŠUA͑ SAGT, AUSSPUCKEN. [SAGT MAN IHM,] ER SEI UNREIN GEWESEN, ODER DIE HEBE SEI UNREIN GEWESEN, EBENSO WENN ER ERFÄHRT, DASS ES UNVERZEHNTETES SEI, ODER ERSTER ZEHNT, VON DEM DIE HEBE NICHT ENTNOMMEN WURDE, ODER ZWEITER ZEIINT ODER HEILIGENGUT, DIE NICHT AUSGELÖST WURDEN, UND DESGLEICHEN, WENN ER DEN GESCHMACK EINER WANZE IM MUNDE VERSPÜRT, SO SPUCKE ER AUS.
WER EINE TRAUBE ESSEND AUS DEM GARTEN IN DEN HOF53 GEHT, DARF54, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, DAS ESSEN BEENDEN; R. JEHOŠUA͑ SAGT, ER DÜRFE ES NICHT BEENDEN. DUNKELT DIE NACHT ZUM ŠABBATH, SO DARF MAN55 [DAS ESSEN], WIE R. JEHOŠUA͑ SAGT, BEENDEN, UND WIE R. ELIE͑ZER SAGT, NICHT BEENDEN.
WENN WEIN VON HEBE OFFEN GESTANDEN HAT, SO GIESSE MAN IHN FORT, UND SELBSTVERSTÄNDLICH PROFANEN WEIN. DREI GETRÄNKE SIND VERBOTEN, WENN SIE OFFEN GESTANDEN56 HABEN: WASSER, WEIN UND MILCH; ANDERE GETRÄNKE SIND ERLAUBT. WIE LANGE MÜSSEN SIE OFFEN GESTANDEN HABEN, UM VERBOTEN ZU SEIN? DASS DAS REPTIL AUS EINEM NAHEN SCHLUPFE HERANKOMMEN UND TRINKEN KANN.
DAS QUANTUM DES OFFEN GESTANDENEN WASSERS IST57, DASS DAS GIFT SICH DARIN VERLIERE. R. JOSE SAGT, IN GEFÄSSEN SEI JEDES QUANTUM [VERBOTEN], IM BODEN BIS VIERZIG SEÁ.
ANGENAGTE FEIGEN, WEINBEEREN, GURKEN, KÜRBISSE, MELONEN UND APFELMELONEN SIND, AUCH EIN KIKAR58GROSS, OB GROSS ODER KLEIN, OB GE PFLÜCKT ODER HAFTEND, SOBALD SIE NUR SAFT HABEN, VERBOTEN; EIN VON EINER SCHLANGE GEBISSENES [VIEH] IST ALS LEBENSGEFÄHRLICH VERBOTEN.
IST DER WEIN MIT DEM SEIHER [BEDECKT], SO IST ER DENNOCH WEGEN OFFENSTEHENS VERBOTEN; R. NEḤEMJA ERLAUBT IHN.
WENN BEI EINEM FASSE MIT HEBE EIN ZWEDJEL DER UNREINHEIT ENTSTEHT, SO STELLE MAN ES, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, FALLS ES AUF EINER FREIEN STELLE GESTANDEN HAT, IN EINE GEBORGENE STELLE, UND HAT ES OFFEN GESTANDEN, DECKE MAN ES ZU; R. JEHOŠUA͑ SAGT, STAND ES IN EINER GEBORGENEN STELLE, SO STELLE MAN ES IN EINE FREIE STELLE59, WAR ES ZUGEDECKT, SO DECKE MAN ES AUF; R. GAMLIÉL SAGT, MAN NEHME KEINE ÄNDERUNG VOR.
WENN EIN FASS [HEBE] IN DER OBEREN KELTER ZERBRICHT, UND UN TEN SICH UNREINER [WEIN] BEFINDET, SO MUSS MAN, WIE R. ELIE͑ZER UND R. JEHOŠUA͑ ÜBEREINSTIMMEN, WENN MAN EIN VIERTELLOG IN REINHEIT RETTEN KANN, ES RETTEN, WENN NICHT, SO LASSE MAN, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, IHN AUSLAUFEN UND UNREIN WERDEN, VERUNREINIGE IHN ABER NICHT MIT DEN HÄNDEN60.
EBENSO MUSS MAN, WENN EIN FASS ÖL VON [HEBE] AUSGEGOSSEN WIRD, WIE R. ELIE͑ZER UND R. JEHOŠUA͑ ÜBEREINSTIMMEN, FALLS MAN EIN VIERTELLOG IN REINHEIT RETTEN KANN, ES RETTEN; FALLS ABER NICHT, SO LASSE MAN ES, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, SICH IN DIE ERDE EINZIEHEN, MAN VERDERBE ES ABER NICHT MIT DEN HÄNDEN61.
R. JEHOŠUA͑ SAGTE HIERZU: DAS IST NICHT DIE HEBE, DEREN VERUNREINIGUNG, SONDERN DEREN GENUSS MIR VERBOTEN WIRD. IN WELCHEM FALLE ABER IST DAS VERBOT DER VERUNREINIGUNG ANZUWENDEN? WENN JEMAND VON EINEM ORTE NACH EINEM ANDEREN GEHT UND BROTE VON HEBE SICH BEI IHM BEFINDEN, UND EIN FREMDLING ZU IHM SPRICHT: GIB MIR EINES VON DIESEN, DASS ICH ES VERUNREINIGE, SONST VERUNREINIGE ICH ALLE; DIESBEZÜGLICH SAGT R. ELIE͑ZER: MAG ER AUCH ALLE VERUNREINIGEN, DOCH GEBE ER IHM NICHT EINES VON IHNEN, R. JEHOŠUA͑ SAGT, ER LEGE IHM EINES AUF EINEN STEIN HIN.
DESGLEICHEN AUCH, WENN NICHTJUDEN ZU FRAUEN SAGEN: LIEFERT UNS EINE VON EUCH AUS, DASS WIR SIE SCHÄNDEN, SONST SCHÄNDEN WIR EUCH ALLE. MÖGEN SIE SICH ALLE SCHÄNDEN LASSEN, NUR NICHT EINE PERSON AUS JISRAÉL IHNEN AUSLIEFERN.
NEUNTER ABSCHNITT
W ER VERSEHENTLICH HEBE GESÄET HAT, PFLÜGE [DAS FELD] UM, WENN VORSÄTZLICH, SO MUSS ER ES STEHEN LASSEN62. IST BEREITS EIN DRITTEL GEWACHSEN, SO MUSS ER ES, OB VERSEHENTLICH ODER VORSÄTZLICH, STEHEN LASSEN. FLACHS MUSS ER, AUCH WENN VORSÄTZLICH, UMPFLÜGEN.SIE UNTERLIEGT DER PFLICHT DER NACHLESE, DES VERGESSENEN UND DES ECKENLASSES; DIE ARMEN, OB JISRAÉLITISCHE ODER PRIESTERLICHE, DÜR FEN SAMMELN. DIE JISRAÉLITISCHEN ARMEN ABER MÜSSEN IHRES AN PRIESTER ZUM HEBEPREISE VERKAUFEN UND DER ERLÖS GEHÖRT IHNEN. R. TRYPHON SAGTE: NUR PRIESTERLICHE ARME DÜRFEN SAMMELN, DA ANDERE VERGESSEN UND ETWAS IN DEN MUND TUN KÖNNTEN. R. A͑QIBA SPRACH ZU IHM: DEMNACH DÜRFTEN NUR REINE SAMMELN!
AUCH UNTERLIEGT SIE DER PFLICHT DES ZEHNTEN UND DES ARMENZEHNTEN; DIE ARMEN, OB JISRAÉLITISCHE ODER PRIESTERLICHE, ERHALTEN SIE. DIE JISRAÉLITISCHEN ARMEN ABER MÜSSEN IHRES AN PRIESTER ZUM HEBEPREISE VERKAUFEN, UND DER ERLÖS GEHÖRT IHNEN. LOBENSWERTER IST ES, [DAS GETREIDE] MIT DEM HANDFLEGEL ZU ENTKÖRNEN63; WER ABER DRISCHT, VERFAHRE WIE FOLGT: ER HÄNGE EINEN MAULSACK UM DEN HALS DES TIERES UND TUE VON DERSELBEN ART HINEIN; AUF DIESE WEISE ZÄUMT ER NICHT DAS VIEH, AUCH LÄSST ER ES NICHT HEBE ESSEN.
DER ERTRAG VON HEBEAUSSAAT IST HEBE, DER ERTRAG DIESES ERTRAGES IST PROFANES; DAGEGEN IST DER ERTRAG VON UNVERZEHNTETEM, ERSTEM ZEHNTEN, WIEDERWUCHS DES SIEBENTJAHRES, AUSLÄNDISCHER HEBE, BEMISCHTEM UND DEN ERSTLINGEN PROFANES. DER ERTRAG VON HEILIGENGUT UND ZWEITEM ZEHNTEN IST PROFANES, MAN LÖSE SIE ABER ZUR ZEIT DES SÄENS64 AUS.
SIND HUNDERT BEETE HEBE UND EINES PROFANES, SO SIND ALLE ERLAUBT BEI DINGEN, DIE SICH [IN DER ERDE] AUFLÖSEN; BEI DINGEN ABER, DIE SICH NICHT [IN DER ERDE] AUFLÖSEN, SIND ALLE VERBOTEN, AUCH WENN HUNDERT PROFANES SIND UND EINES HEBE.
DER ERTRAG DES UNVERZEHNTETEN IST NUR BEI DINGEN ERLAUBT, DIE SICH [IN DER ERDE] AUFLÖSEN, BEI DINGEN ABER,DIE SICH [IN DER ERDE] NICHT AUFLÖSEN, IST SOGAR DER ERTRAG DES ERTRAGES VERBOTEN. WAS LÖST SICH [IN DER ERDE] NICHT AUF? BEISPIELSWEISE: LAUCH, KNOBLAUCH UND ZWIEBELN; R. JEHUDA SAGT, KNOBLAUCH GLEICHE DER GERSTE.
WER BEI EINEM FREMDLING GEWÜRZKRÄUTER JÄTET, DARF GELEGENTLICH ETWAS DAVON ESSEN, OBGLEICH DIE FRÜCHTE UNVERZEHNTET SIND. WENN SETZLINGE VON HEBE UNREIN GEWORDEN SIND UND MAN SIE WIEDER GEPFLANZT HAT, SO SIND SIE INSOFERN REIN, INDEM SIE NICHT VERUNREINIGEN, ESSEN DARF MAN SIE ABER NUR DANN, WENN MAN DAS ESSBARE WEGGESCHNITTEN65 HAT; R. JEHUDA SAGT, WENN MAN WEGGESCHNITTEN UND ABERMALS66 WEGGESCHNITTEN HAT.
ZEHNTER ABSCHNITT
W ENN MAN EINE ZWIEBEL [VON HEBE] IN LINSEN GETAN HAT, SO SIND SIE, WENN EINE GANZE, ERLAUBT, WENN ZERSCHNITTEN, FALLS SIE EINEN GESCHMACK VERLIEHEN HAT, [VERBOTEN]. ALLE ANDEREN SPEISEN SIND, OB GANZ ODER ZERSCHNITTEN, FALLS SIE EINEN GESCHMACK VERLIEHEN HAT, [VERBOTEN]. R. JEHUDA ERLAUBT AUCH, WENN MAN SIE IN ÜBELRIECHENDE67 SPEISEN GETAN HAT, WEIL SIE NUR DEN SCHMUTZ ENTFERNEN SOLL.WENN MAN EINEN APFEL [VON HEBE] ZERRIEBEN UND IN DEN TEIG GELEGT UND ER GESÄUERT HAT, SO IST ER VERBOTEN. WENN GERSTE [VON HEBE] IN EINEN BRUNNEN GEFALLEN IST, SO IST DAS WASSER ERLAUBT, AUCH WENN ES DADURCH ÜBELRIECHEND WURDE.
WENN MAN WARMES BROT AUS DEM OFEN NIMMT UND ES AUF EIN FASS MIT WEIN VON HEBE LEGT, SO IST ES NACH R. MEÍR VERBOTEN, UND NACH R. JEHUDA ERLAUBT; R. JOSE ERLAUBT DAS WEIZENBROT UND VERBIETET DAS GERSTENBROT, WEIL GERSTE EINSAUGT.
WENN MAN EINEN OFEN MIT KÜMMEL VON HEBE GEHEIZT UND DARIN BROT GEBACKEN HAT, SO IST DAS BROT ERLAUBT, WEIL ES NICHT DEN GESCHMACK DES KÜMMELS, SONDERN NUR DEN GERUCH DESSELBEN ANNIMMT.
WENN BOCKSHORNKLEE IN EINE KUFE WEIN GEFALLEN IST, SO IST ER, WENN HEBE ODER ZWEITER ZEHNT, [VERBOTEN,] NUR WENN DIE SAMENKÖRNER OHNE STENGEL EINEN GESCHMACK VERLEIHEN KÖNNEN, UND WENN SIEBENTJAHRSFRUCHT, MISCHFRUCHT DES WEINBERGES ODER HEILIGENGUT, AUCH WENN DIE SAMENKÖRNER SAMT DEN STENGELN EINEN GESCHMACK VERLEIHEN.
WENN JEMAND BÜNDEL BOCKSHORNKLEE HAT, DIE MISCHFRUCHT DES WEINBERGES SIND, SO VERBRENNE ER SIE [VOLLSTÄNDIG]; WENN ABER BÜNDEL BOCKSHORNKLEE, DIE UNVERZEHNTET SIND, SO SCHLAGE ER DIE SAMENKÖRNER AB, BERECHNE, WIEVIEL DARIN ENTHALTEN IST UND SONDERE [DEN ZEHNTEN] NUR VON DEN SAMENKÖRNERN UND NICHT VON DEN STENGELN AB. HAT ER [VORHER] ABGESONDERT, SO KANN ER NICHT SAGEN, ER WOLLE DIE SAMENKÖRNER ABSCHLAGEN, DIE STENGEL ZURÜCKBEHALTEN UND [DEN ZEHNTEN] NUR VON DEN SAMENKÖRNERN ENTRICHTEN, VIELMEHR MUSS ER IHN VON DEN SAMENKÖRNERN SAMT DEN STENGELN ENTRICHTEN.
WENN MAN PROFANE OLIVEN MIT OLIVEN VON HEBE ZUSAMMEN EINGELEGT HAT, EINERLEI OB DIE PROFANEN GESPALTEN UND DIE HEBE GESPALTEN, ODER DIE PROFANEN GESPALTEN UND DIE HEBE GANZ, ODER MAN SOLCHE IN FRUCHTSAFT VON HEBE EINGELEGT HAT, SO IST ES VERBOTEN; SIND ABER DIE PROFANEN GANZ UND DIE HEBE GESPALTEN, SO IST ES ERLAUBT.
WENN MAN EINEN UNREINEN FISCH ZUSAMMEN MIT EINEM REINEN FISCH EINGELEGT HAT, SO IST DIE TUNKE VERBOTEN, FALLS SICH IN EINEM ZWEI SEÁ ENTHALTENDEN FASS DAS GEWICHT VON ZEHN ZUZ68IN JUDÄA, GLEICH FÜNF SELA͑ IN GALILÄA, VOM UNREINEN FISCH BEFINDET. R. JEHUDA SAGT, NUR WENN SICH EIN VIERTELLOG69 IN ZWEI SEÁ BEFINDET; R. JOSE SAGT, NUR WENN EIN SECHZEHNTEL.
UNREINE HEUSCHRECKEN, DIE MAN ZUSAMMEN MIT REINEN EINGELEGT HAT, MACHEN DIE TUNKE NICHT UNREIN. R. ÇADOQ BEKUNDETE, DASS DIE TUNKE VON UNREINEN HEUSCHRECKEN REIN IST.
ALLES, WAS ZUSAMMEN EINGELEGT70 WIRD, IST ERLAUBT; AUSGENOMMEN GEWÜRZKRÄUTER. GEWÜRZKRÄUTER VON PROFANEM, DIE MAN MIT GEWÜRZKRÄUTERN VON HEBE, ODER KRÄUTER VON PROFANEM, DIE MAN MIT GEWÜRZKRÄUTERN VON HEBE EINGELEGT HAT, SIND VERBOTEN; GEWÜRZKRÄUTER VON PROFANEM ABER, DIE MAN MIT KRÄUTERN VON HEBE EINGELEGT HAT, SIND ERLAUBT.
R. JOSE SAGT, [NUR,] WAS MIT [VERBOTENEM] MANGOLD GESCHMORT WIRD, SEI VERBOTEN, WEIL DIESER EINEN GESCHMACK VERLEIHT. R. ŠIMO͑N SAGT, KOHL VON TROCKENEM BODEN MIT KOHL VON FEUCHTEXM BODEN SEI VERBOTEN, WEIL JENER EINSAUGT. R. JEHUDA SAGT, ALLES, WAS ZUSAMMENGEKOCHT WIRD, SEI ERLAUBT, AUSGENOMMEN FLEISCH. R. JOḤANAN B. NURI SAGT, LEBER MACHE ANDERES VERBOTEN, WERDE ABER NICHT DURCH ANDERES VERBOTEN, WEIL SIE AUSSTÖSST UND NICHT EINSAUGT.
WENN EIN EI MIT VERBOTENEN GEWÜRZEN GEKOCHT WURDE, SO IST SOGAR DER DOTTER VERBOTEN, WEIL ER EINSAUGT. TUNKE VON GESCHMORTER ODER EINGELEGTER HEBE IST LAIEN VERBOTEN.
ELFTER ABSCHNITT
M AN DARF GEPRESSTE ODER GETROCKNETE FEIGEN [VON HEBE] NICHT IN ASPIK LEGEN, WEIL MAN SIE DADURCH VERNICHTET71, WOHL DARF MAN ABER WEIN IN ASPIK TUN. MAN DARF ÖL [VON HEBE] NICHT WÜRZEN72, WOHL ABER DARF MAN AUS WEIN HONIGWEIN BEREITEN. MAN DARF WEIN VON HEBE NICHT KOCHEN, WEIL MAN IHN DADURCH VERMINDERT; R. JEHUDA ERLAUBT DIES, WEIL MAN HIN DADURCH VERBESSERT.WEGEN DATTELHONIGS, APFELWEINES, WEINTRAUBENESSIGS UND ANDERER FRUCHTGETRÄNKE VON HEBE, VERPFLICHTET R. ELIE͑ZER ZUR ZAHLUNG DES GRUNDWERTES UND DES FÜNFTELS; R. JEHOŠUA͑ BEFREIT DAVON. R. ELIE͑ZER ERKLÄRT SIE ALS GETRÄNKE BEZÜGLICH DER VERUNREINIGUNG73. R. JEHOŠUA͑ SPRACH: DIE WEISEN HABEN DIE SIEBEN FLÜSSIGKEITEN74 NICHT WIE DIE GEWÜRZKRÄMER75 AUFGEZÄHLT; SIE SAGTEN, SIEBEN FLÜSSIGKEITEN MACHEN VERUNREINIGUNGSFÄHIG, ALLE ÜBRIGEN GETRÄNKE ABER SIND REIN.
MAN DARF AUS DATTELN [VON HEBE] KEINEN HONIG BEREITEN, NOCH WEIN AUS ÄPFELN, NOCH ESSIG AUS WINTERTRAUBEN. BEI ALLEN ANDEREN FRÜCHTEN VON HEBE ODER ZWEITEM ZEHNT DARF MAN DEN NATÜRLICHEN ZUSTAND NICHT ÄNDERN, AUSGENOMMEN SIND OLIVEN UND WEINTRAUBEN. MAN ERHÄLT DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] WEGEN GENUSSES VON UNGEWEIHTEM NUR WEGEN DES SAFTES VON OLIVEN UND WEINTRAUBEN; MAN DARF NICHT FRUCHTSAFT ALS ERSTLINGE DARBRINGEN, AUSGENOMMEN OLIVEN UND WEINTRAUBEN; KEIN ANDERER FRUCHTSAFT IST VERUNREINIGUNGSFÄHIG, ALS DER VON OLIVEN UND WEINTRAUBEN; MAN DARF AUF DEM ALTAR NUR DAS DARBRINGEN, WAS VON OLIVEN UND WEINTRAUBEN HERRÜHRT.
DIE STIELE VON FEIGEN, GEPRESSTEN FEIGEN, KELISIM76 UND DES JOHANNISBROTES VON HEBE SIND LAIEN VERBOTEN.
FRUCHTKERNE VON HEBE SIND VERBOTEN, WENN [DER PRIESTER] SIE AUFBEWAHRT, ERLAUBT, WENN ER SIE FORTWIRFT; EBENSO SIND KNOCHEN VON GEHEILIGTEM VERBOTEN, WENN ER SIE AUFBEWAHRT, ERLAUBT, WENN ER SIE FORTWIRFT. SCHALENKLEIE IST ERLAUBT; GRIESKLEIE IST VOM NEUEN GE TREIDE VERBOTEN, VOM ALTEN ERLAUBT. MAN VERFAHRE MIT DER HEBE EBENSO, WIE MAN MIT PROFANEM VERFÄHRT. WER AUS EINER SEÁ NUR EINEN ODER ZWEI KAB FEINES MEHL AUSBEUTELT, LASSE DEN REST NICHT VERLOREN GEHEN, SONDERN LEGE IHN IN EINEN GESCHÜTZTEN ORT.
WENN JEMAND AUS EINEM SPEICHER WEIZEN VON HEBE FORTRÄUMT, SO IST ER NICHT VERPFLICHTET, SICH NIEDERZUSETZEN UND JEDES EINZELNE KÖRNCHEN AUFZULESEN, VIELMEHR FEGE ER WIE GEWÖHNLICH AUS, UND TUE PROFANES DAREIN.
EBENSO IST ER, WENN IHM EIN FASS ÖL [VON HEBE] AUSGEGOSSEN WIRD, NICHT VERPFLICHTET, SICH NIEDERZUSETZEN UND ES MIT DEN HÄNDEN AUFZUSCHÖPFEN, VIELMEHR VERFAHRE ER DAMIT, WIE MAN MIT PROFANEM VERFÄHRT.
WER [FLÜSSIGKEITEN VON HEBE] AUS EINEM KRUGE IN EINEN ANDEREN GIESST, DARF, SOBALD DREI TROPFEN NACHTRIEFEN, DARIN PROFANES TUN; HAT ER IHN AUF DIE SEITE GEBOGEN, WODURCH SICH ETWAS ANGESAMMELT HAT, SO IST DIES HEBE. WELCHES QUANTUM ZEHNTHEBE VOM DEMAJ77 VERPFLICHTET IHN, ES ZUM PRIESTER ZU BRINGEN? EIN ACHTEL EINES ACHTELLOG.
[DER PRIESTER] DARF WICKEN VON HEBE DEM VIEH, DEM WILD UND DEN HÜHNERN ZU FRESSEN GEBEN. WENN EIN JISRAÉLIT EINE KUH VON EINEM PRIESTER MIETET, SO DARF ER IHR WICKEN VON HEBE ZU FRESSEN GEBEN; WENN ABER EIN PRIESTER EINE KÜH VON EINEM JISRAÉLITEN MIETET, SO DARF ER IHR, OBGLEICH DEREN FÜTTERUNG IHM OBLIEGT, KEINE WICKEN VON HEBE ZU FRESSEN GEBEN. WENN EIN JISRAÉLIT VON EINEM PRIESTER EINE KUH ZUR MAST78 ÜBERNIMMT, SO DARF ER IHR KEINE WICKEN VON HEBE ZU FRESSEN GEBEN; WENN ABER EIN PRIESTER VON EINEM JISRAÉLITEN EINE KÜH ZUR MAST ÜBERNIMMT, SO DARF ER IHR WICKEN VON HEBE ZU FRESSEN GEBEN.
ÖL, DAS VERBANNT WERDEN79 MUSS, DARF MAN IN BETHÄUSERN, LEHRHÄUSERN UND DUNKLEN GÄNGEN BRENNEN; WENN EIN PRIESTER ANWESEND IST, AUCH BEI KRANKEN. WENN EINE JISRAÉLITIN SICH MIT EINEM PRIESTER VERHEIRATET HAT UND IHREN VATER ZU BESUCHEN PFLEGT, SO DARF ER ES BEI IHRER ANWESENHEIT BRENNEN. MAN DARF ES FERNER BEI EINEM GASTMAHLE BRENNEN UND NICHT BEI EINEM LEIDTRAGENDEN — SO R. JEHUDA; R. JOSE SAGT, BEI EINEM LEIDTRAGENDEN UND NICHT BEI EINEM GASTMAHLE; R. MEÍR VERBIETET DIES DA UND DORT; R. ŠIMO͑N ERLAUBT DIES DA UND DORT.
An der Scham als Pubertätszeichen.↩︎
Cf. Num. 30,3ff.; dieses Alter wird bei Knaben mit 13 Jahren und einem Tage, bei Mädchen mit 12 Jahren und einem Tage erreicht.↩︎
Die Oliven bezw. Weintrauben.↩︎
Eines Maßgefäßes von diesem Inhalte.↩︎
Cf. Dem. I Anm. 7.↩︎
Weil sie fertig zubereitet sind.↩︎
Weil sie fertig zubereitet sind.↩︎
Von denen der Levite an den Priester die Zehnthebe noch nicht entrichtet hat.↩︎
Daß die Früchte unrein sind, bezw. von ihnen die Zehnthebe noch nicht entrichtet ist.↩︎
An dem dies verboten ist, da man dadurch das Gefäß zur Benutzung »herrichtet«.↩︎
Zur Hälfte.↩︎
Bezieht sich auf die Worte RA͑.s in der vorigen Mišna.↩︎
Die nicht zu den »Genossen« gehörenden Eigentümer.↩︎
Der Zehnt muß nur von diesem Haufen abgesondert werden.↩︎
Ex. 22,28.↩︎
Nicht später entrichten, was früher erfolgen soll.↩︎
In der Schrift.↩︎
Die Zehnthebe.↩︎
Cf. Lev. 19,24.↩︎
Getreidehaufen, weil dieser zum Teil zehntfrei ist.↩︎
Dessen, was sich noch beim Leviten bezw. Armen befindet. Dies die einfachste der mannigfachen Erklärungen dieser dunkelen Stelle.↩︎
Vom selben Getreidehaufen.↩︎
So nach den Kommentaren; eigentlich Tautologie. Besser: von der mittelmäßigen Qualität.↩︎
Dh. die Einheiten des Bruchnenners um 10 vermehrt oder vermindert.↩︎
Man darf auch die Hälfte als Hebe entrichten.↩︎
Zum Messen des Zehnten.↩︎
Als die Schätzung. Die Mišna I,7 bezieht sich nur auf die große Hebe, während hier vom Zehnten und von der Zehnthebe gesprochen wird.↩︎
Wenn ein Maß Hebe in 100 Profanes gekommen ist, verliert es sich, und nachdem man ein Maß dem Priester gegeben, ist das übrige Laien erlaubt.↩︎
Λίτϱα, im T. nur als Gewichtsmaß gebraucht.↩︎
Mit 100 L. prof. Feigen, und noch andere mit Feigen gefüllte Gefäße vorhanden sind.↩︎
Und etwas von dem, was sich unmittelbar darunter befindet, damit nichts zurückbleibe.↩︎
Diese ist billiger als Profanes, da nur Priester sie essen dürfen.↩︎
Und verkaufe es außerdem einem Priester.↩︎
In das die Hebe gekommen ist.↩︎
Damit die Hebe keine Unreinheit annehme.↩︎
Ein kleineres Quantum ist nicht verunreinigungsfähig.↩︎
Das noch nicht befeuchtet worden ist und somit die Unreinheit nicht annimmt.↩︎
Die Schule Šammajs, daß diese ihre Schlußfolgerung nicht stichhaltig ist.↩︎
Diese Seá hat nur ein Hundertstel Hebe.↩︎
Das durch Sauerteig von Hebe gesäuert wurde und anderen Teig gesäuert hat.↩︎
3 Log geschöpftes Wasser in 1-3 Gefäßen machen das Reinigungsbad rituell unbrauchbar, nicht aber bewirken dies 3 Log in 4 Gefäßen.↩︎
Wenn man das Fünftel gegessen.↩︎
Von dem der Zehnt entrichtet worden ist.↩︎
Wenn man den Ersatz gegessen.↩︎
Cf. Ex. 22,3.↩︎
Lev. 22,14.↩︎
Die Schrift spricht nur von der Unvorsätzlichkeit.↩︎
Wenn sie ehebrüchig war.↩︎
In der Schrift und ausführlicher in einem besonderen Abschnitte im Talmud genannte Personen von illegitimer oder bemakelter Herkunft, die in eine priesterliche Familie nicht einheiraten dürfen.↩︎
Wenn sie ehebrüchig war.↩︎
ZBs. Zwiebeln oder Knoblauch.↩︎
Wenn jemand kinderlos stirbt, so hat sein Bruder an seiner Frau die Schwagerehe zu vollziehen; weigert er sich, so muß er ihr die Ḥaliça (eigentl. Schuhabstreifung) erteilen, eine gerichtliche Formalität, wobei sie ihm den Schuh vom Fuße abzustreifen hat. Die Frau, die eigentl. die handelnde Person ist, führt die passive Benennung Ḥaluça; cf. Dt. 25,5-10.↩︎
Dieser macht die Fruchte zehntpflichtig.↩︎
Wenn er in den Garten zurückgeht.↩︎
Nach Ausgang des Šabbaths.↩︎
Weil eine giftige Schlange davon getrunken haben kann.↩︎
Um noch zum Trinken erlaubt zu sein.↩︎
Od. Talent (60 Minen); da Tautologie und unverständlich, lesen manche בכד (st. ככר), selbst wenn sie sich in einem Gefäße befinden.↩︎
Damit es unrein werde u. man es verbrennen könne.↩︎
Durch Aufnahme in ein unreines Gefäß, um den unten befindlichen Wein von der Hebe zu schützen.↩︎
Durch levit. Verunreinigung.↩︎
Der Ertrag ist Hebe.↩︎
Der Laie darf sein Vieh keine Hebe essen lassen, außerdem ist es. (Dt. 25,4) auch verboten, dem Vieh beim Preschen einen Maulkorb anzulegen.↩︎
Dh. nur zum Werte der Aussaat und nicht des Ertrages.↩︎
Und nur die Wurzel gepflanzt hat.↩︎
Von dem, was gewachsen ist, sodaß erst die 3. Pflanzung erlaubt ist.↩︎
Nach den Kommentaren Fischsalat, Speise aus kleinen Fischen.↩︎
1/960 (1 Seá = 24 Log, 1 L. = 2 Litra, 1 L. = 100 Zuz).↩︎
1/192.↩︎
Profanes mit Hebe.↩︎
Sie werden, nachdem man sie ausdrückt, fortgeworfen.↩︎
Weil man die Würzkräuter, die Öl eingesogen, fortwirft. Nach anderer Erklärung, weil das Öl dann nicht mehr zum Essen verwendbar ist.↩︎
Speisen werden nur dann levit. verunreinigungsfähig, wenn sie von einer Flüssigkeit befeuchtet worden sind.↩︎
Die Speisen verunreinigungsfähig machen; cf. Makh. VI,4.↩︎
Die es bei ihrer Aufzählung nicht genau nehmen.↩︎
Nach Maimonides eine Feigenart; nach anderen eßbare Eichel, bezw. Kichererbse oder Bohne.↩︎
Dies gilt von unreiner; von reiner aber od. zweifelloser Hebe, in jedem Quantum.↩︎
Wörtl. schätzen, da das Vieh vor- und nachher in seinem Werte geschätzt wird.↩︎
Hebe, die unrein geworden ist.↩︎