Beschneidung

Der Bund der Beschneidung

Der Mensch ist das einzige Geschöpf, dessen weiblicher und männlicher Anteil im Augenblick des Eins-Werdens G’ttes Antlitz schauen können, denn „G’tt schuf den Menschen in seinem Ebenbilde“ (1.Mosche1:27), und keinem anderen Geschöpf ist es gegeben, die Vereinigung von Angesicht zu Angesicht zu vollziehen. Indem wir Ihn erkennen, heiligen wir die Einigung.

Als G’tt sprach:

‚Ich werde meinen Bund errichten zwischen mir und dir und deinen Nachkommen nach dir in allen Geschlechtern als ewigen Bund‘
(1.Mosche 17:7)

da setzte er das Zeichen des Bundes an die Stelle unseres Körpers, mit der wir den heiligen Vorgang des Eins-Werdens erfüllen: ‚Lasst euch am Fleisch eurer Vorhaut beschneiden und dies soll das Zeichen des Bundes zwischen mir und euch sein.‘ (1.Mosche 17:11) Und so erfüllen wir den Bund der Beschneidung wie G’tt uns anwies:

‚Im Alter von acht Tagen soll bei euch in allen Geschlechtern alles was männlich ist, beschnitten werden.‘
(1.Mosche 17:12)

Aus einem Minhagim Buch Venedig 1593

Aus einem Minhagim Buch Venedig 1593

Mit acht Tagen , wenn das Kind die Geburtsschwelle sicher überwunden hat, wenn zugleich die Schmerznerven noch nicht soweit gereift sind, dass es Schmerzen empfinden würde.
Die Vorhaut wird abgetrennt, das Organ der Verstocktheit,nicht nur des Körpers, auch unseres Herzens und der Lippen(2.Mosche 6:12; 5.Mosche 10:16),-eine Voraussetzung für die Heiligung unseres Lebens, die unser Ziel ist( 3.Mosche 19:2; Joschuah5: 2f).
Daß wir den Bund der Beschneidung bewahrten und bewahren, auch in schweren Zeiten, dafür möge Eliyahu, der Prophet, für uns Zeugnis ablegen in den Tagen, wenn er das Kommen des Gesalbten verkünden wird (Mal 3,23). und so bitten wir Eliyahu bei jeder Beschneidung um Zeugenschaft.
Wenn die Beschneidung durchgeführt worden ist und der Weinkelch des Heiles geheiligt wird, dann trinkt auch das beschnittene Neugeborene davon, aufdaß ihm das geflossene Blut zum leben gereiche (2.Mosche 4:25f) wie es heißt ‚In deinem Blute lebe !‘ (Ez 16:6).