Die Mischnah – Schabbat

Mischna(h) Schabbat – in deutscher Übersetzung. Übersetzt und kommentiert von Rabbiner Prof. Dr. Eduard Ezekiel Baneth (1887-1927).

Kapitel 1

Mischna 1

Das Verbot des Hinaus- und Hineintragens am Schabbat1 zerfällt in zwei Satzungen2, die vier bilden3 für den, der innerhalb; und in wiederum zwei, die vier bilden, für den, der sich ausserhalb befindet. Wie zum Beispiel: Wenn ein Armer draussen und der Hausherr im Innern ist; reicht der Arme seine Hand hinein4 und giebt etwas in die Hand des Hausherrn, oder er nimmt etwas aus derselben und zieht es heraus, — so ist der Arme schuldig5 und der Hausherr frei. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus und legt etwas in die Hand des Armen, oder nimmt aus dieser etwas und bringt es herein, — so ist der Hausherr schuldig, aber der Arme frei. Reicht der Arme seine Hand hinein und der Hausherr nimmt etwas aus derselben, oder legt etwas hinein und Jener bringt es zu sich heraus, so sind sie Beide straflos6. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus und der Arme nimmt etwas daraus, oder legt etwas hinein und Jener bringt es zu sich herein, so sind Beide straflos.

Mischna 2

Man soll sich kurz vor מנחה7 nicht vor den Bartscheerer niedersetzen8, bevor man sein Gebet verrichtet hat. Ebenso gehe man um diese Zeit nicht in’s Bad9, nicht in die Gerberei10, nicht zur Tafel, nicht zu Gerichte; hat man aber schon angefangen, so braucht man nicht abzubrechen. Man unterbricht11, um das שמע12 zu lesen, aber nicht des Gebetes13 wegen.

Mischna 3

Der Schneider gehe nicht14 bei einbrechender Dunkelheit mit seiner Nadel aus, denn er könnte vergessen und15 damit ausgehen16; auch nicht der Schreiber17 mit seinem Rohre18. Man darf nicht beim Lampenlicht Kleider von Ungeziefer reinigen19; auch nicht lesen. Doch hat man gesetzlich20 verordnet, dass der Schullehrer21 zusehen dürfe, wie die Kinder lesen, aber selbst nicht lesen dürfe22. Ebenso darf ein Eiterflusssüchtiger nicht mit einer gleich kranken Fran zusammen speisen, wegen (Vermeidung) der Gelegenheit zur Sünde.

Mischna 4

Die letzteren gehören zu den Satzungen, welche man in dem Ober-Saal des Chananjah, Sohn Hiskia’s, Sohn Gorjan’s, ausgesprochen hat23; als nämlich die Gelehrten ihn besuchten, ward gezählt und die Schule des Samai war zahlreicher, als die des Hillel24. Achtzehn Punkte wurden an jenem Tage festgestellt.

Mischna 5

Die Schule Samai’s lehrt: Man darf nicht Tinte oder Farbenspezereien oder Wicken am Vorabend des Schabbat einweichen, wenn nicht genug Zeit ist, dass sie noch bei Tage durchweicht werden25. Die Schule Hillels erlaubt es.

Mischna 6

Die Schule Samai’s lehrt: Man darf nicht Flachsbündel in den Ofen tun, wenn nicht mehr Zeit genug ist, dass sie noch bei Tage verdunsten26; auch nicht Wolle in den Kessel, wenn sie nicht die Farbe noch bei Tage einziehen kann. Die Schule Hillel’s erlaubt es. Die Schule Samai’s lehrt: Man darf nicht Netze aufstellen, um Wild, Vögel oder Fische zu fangen, wenn nicht Zeit genug ist, dass sie noch bei Tage gefangen werden. Die Schule Hillel’s erlaubt es.

Mischna 7

Die Schule Samai’s lehrt: Man darf keinem Heiden etwas verkaufen oder aufladen helfen oder ihm selbst aufladen, wenn nicht Zeit genug ist, dass derselbe noch bei Tage an einen nahen Ort gelangt. Die Schule Hillel’s erlaubt es.

Mischna 8

Die Schule Samai’s lehrt: Man darf einem heidnischen Gerber keine Häute zum Gerben, dem Wäscher keine Kleider zum Waschen geben, es sei denn, dass sie noch bei Tage fertig gemacht werden können. Bei allen erlaubt es die Schule Hillel’s, so lange die Sonne steht.

Mischna 9

Rabban Simeon ben Gamliel erzählt: Es war in meines Vaters Hause üblich, weisse Kleider dem Wäscher drei Tage vor Schabbat zu übergeben. Beide Schulen kommen darin überein, dass man27 die Balken auf die Ölpresse und die runden Hölzer auf die Weinpresse auflegen darf28.

Mischna 10

Man darf nicht Fleisch, Zwiebel und Eier braten, wenn nicht Zeit ist, dass sie noch bei Tage gebraten werden29. Man darf nicht Brot in der Dämmerung in den Ofen tun, nicht Kuchen über Kohlen setzen, wenn nicht die Oberfläche30 derselben noch bei Tage sich härten kann. R. Elieser sagt: Wenn nur Zeit da ist, dass die untere Fläche31 sich härtet.

Mischna 11

Man lässt das Pessach – Opfer32 selbst in der Dämmerung vor Schabbat33 in den Ofen herab; auch dürfen die Priester in der Herd-Kammer34 das Feuer ein Wenig anschüren35, an anderen Orten jedoch nur dann, wenn das Feuer noch bei Tage das meiste Holz ergreifen kann; R. Jehudah sagt: Bei Kohlen ist es genug, wenn nur etwas glühend gemacht wird.

Kapitel 2

Mischna 1

Mit welchen Stoffen darf man36 Licht unterhalten und mit welchen nicht? — Man darf nicht brennen mit Zederfasern37, mit rohen Flachsstengeln, mit Muschelseide, mit Weiden wolle38, mit Nesselkraut39, mit Moos, das auf dem Wasser schwimmt40, nicht mit Pech, mit Wachs41, mit Öl aus dem Baumwoll – Samen42, ferner nicht mit Öl, das verbrannt werden muss43, mit Schwanzfett der Tiere, mit Unschlitt. Nahum der Meder sagt: Man darf mit zerlassenem Unschlitt brennen. Die Weisen aber sagen: Weder was zerlassen, noch was unzerlassen ist, darf man zum Brennen gebrauchen.

Mischna 2

Man darf das zum Verbrennen bestimmte Öl44 an Festtagen nicht zum Brennen gebrauchen. R. Ismael sagt: Man darf sich des Abfalles von Pech nicht bedienen, wegen der Würde des Schabbat45. Die Weisen erlauben alle Ölarten, als: Leinöl, Nussöl, Rüböl, Fischöl46, Koloquintenöl, Abgang von Pech und Naphta. R. Tarphon sagt: Man darf nur mit Olivenöl brennen.

Mischna 3

Nichts, was von Bäumen kommt, darf man am Schabbat zum Brennen gebrauchen, ausser Flachs47. So ist auch alles, was vom Baume kommt, der Verunreinigung als Zelt48 nicht fähig, ausser Flachs. Ein Lappen von einem Gewande49, den man zusammengerollt, aber nicht angesengt hat, ist nach R. Elieser der Verunreinigung50 fähig und darf nicht zum Brennen gebraucht werden. R. Akiba sagt: Er ist rein, und man darf damit brennen.

Mischna 4

Man darf nicht eine Eierschale unten durchlöchern, dann mit Öl füllen und über die Lampe setzen, damit das Öl abträufelt; auch nicht wenn eine solche Schale von Thon wäre — R. Jehudah erlaubt es. — Hat aber der Töpfer es gleich anfangs daran befestigt, so ist es gestattet, weil es nur ein Gefäss ist. — Man darf nicht eine Schale mit Öl füllen, dann an die Seite der Lampe stellen, und das Ende des Dochtes hineintun, damit er das Öl anziehe. R. Jehuda erlaubt es.

Mischna 5

Wer ein Licht auslöscht, weil er sich fürchtet vor Heiden51, vor Räubern52, vor bösem Geist53, oder um eines Kranken willen, damit er einschlafe54, ist frei; geschieht es aber, um die Lampe, das Öl oder den Docht zu schonen, so ist er schuldig. R. Jose spricht ihn in jedem Falle frei, ausser in Betreff des Dochtes, weil er dadurch eine Kohle bereitet.

Mischna 6

Um dreier Übertretungen willen sterben Frauen in Kindesnöten; wenn sie nämlich nicht sorgfältig sind in Betreff der monatlichen Reinigung, der חלה – Entrichtung und des Anzündens des Lichtes55.

Mischna 7

Drei Dinge muss Jedermann in seinem Hause, am Vorabend des Schabbat, bei einbrechender Dunkelheit, in Erinnerung bringen, nämlich: Habt Ihr verzehntet56? Habt Ihr die Verbindung der Orte57 bewirkt? Zündet die Lampe an58! Ist es zweifelhaft, ob schon Nacht sei, oder nicht59, so darf man nicht mehr וראי60 verzehnten, auch keine Gefässe61 untertauchen, und kein Licht anzünden. Aber man darf רמאי62 verzehnten, die Hof-Verbindung bewirken und warme Speisen in wärmende Stoffe einsetzen.

Kapitel 3

Mischna 1

Auf einen Wärmeherd zu zwei Töpfen63 darf man, wenn er mit Stoppeln oder Reisern geheizt war64, gekochte Speise65 setzen; war er mit Öltrestern66 oder mit Holz geheizt, so darf man nichts auftun, bevor man unten ausgekehrt, oder Asche darüber getan hat67. Beth Samai sagt: Auch dann nur warmes Wasser, aber nicht gekochte Speisen. Beth Hillel erlaubt Beides. Beth Samai sagt: Man darf sie abnehmen, aber dann nicht wieder daraufsetzen. Beth Hillel erlaubt, das Abgehobene wieder drauf zu setzen68.

Mischna 2

Wenn man den Kochofen mit Stoppeln oder Reisern geheizt hat, darf man weder inwendig noch obenauf etwas setzen69. Ein einfacher Wärmeheerd70 wird, wenn er mit Stoppeln oder Reisern geheizt war, wie ein zwiefacher, und wenn mit Öltrestern oder Holz, wie ein Kochofen behandelt.

Mischna 3

Man darf71 nicht ein Ei neben den Wärmekessel72 legen, damit es gerinne, auch nicht in Wärmetücher einschlagen73. R. Jose erlaubt dies. Man darf es auch nicht in heissen Sand, oder in den Staub am Wege74 legen, damit es brate.

Mischna 4

Es geschah einst, dass die Einwohner von Tiberias eine Röhre75 voll kalten Wassers durch einen Kanal ihres heissen Wassers durchzogen; die Weisen erklärten ihnen, dass dieses Wasser am Schabbat, wie jedes andere, am Schabbat gekochte Wasser, weder zum Waschen, noch zum Trinken erlaubt sei, und an Festtagen, wie am Festtage gekochtes Wasser, nicht zum Bade, aber wohl zum Trinken erlaubt sei76. — Aus einem, von den Kohlen gereinigten מוליאר77 darf man am Schabbat trinken; aus einem אנטיכי78 darf man, selbst wenn die Kohlen herausgenommen sind, nicht trinken.

Mischna 5

In einen vom Feuer genommenen Kessel mit heissem Wasser darf man79 kein kaltes schütten, damit es warm werde; aber wohl darf man in den Kessel oder in einen Becher so viel zugiessen, als dazu dient, das heisse lau zu machen. In einen Kessel oder Topf, den man80 siedend vom Feuer genommen, darf man nachher kein Gewürz tun; wohl aber in eine Schüssel oder auf einen Teller81, R. Jehudah sagt: In jedes Gericht darf man Gewürz tun, ausser demjenigen, welches Essig oder Fischlake enthält.

Mischna 6

Man darf am Schabbat kein Gefäss unter die Lampe stellen, um das abträufelnde Öl aufzufangen; wenn man es aber noch vorher bei Tage hingestellt hatte, mag es bleiben. Aber man darf das aufgefangene Öl nicht weiter am Schabbat benutzen, weil es nicht dazu bestimmt war. Eine neue Lampe darf man von einem Orte zum andern tragen, aber nicht eine alte82. R. Simeon sagt: Alle Lampen darf man wegtragen, nur nicht die am Schabbat brennenden. Man darf ein Gefäss zum Auffangen der Funken unter die Lampe setzen, aber nicht Wasser hineintun, weil man dadurch verlöscht.

Kapitel 4

Mischna 1

Worein darf man83 einsetzen, und worein nicht? Man darf84 nicht einsetzen in Öltrester, in Dünger, in Salz, in Kalk oder Sand, sie seien feucht oder trocken, nicht in Stroh, nicht in Weinhülsen, nicht in Wollflocken, nicht in Kräuter, wenn diese feucht sind, wohl aber, wenn sie trocken sind. Man darf aber einsetzen in Kleider, unter Früchte85, unter Taubenfedern, unter Hobelspäne und unter (feines) Flachswerk. R. Jehudah erklärt feines für unerlaubt und gestattet nur grobes.

Mischna 2

Man darf Speisen in Felle86 einhüllen und diese abnehmen, auch in geschorene Wolle, aber diese darf man nicht wegnehmen. Wie soll man es machen? Man nimmt den Deckel ab, so dass die Wolle abfällt. R. Elasar, Sohn Asarjah’s, sagt: Das Gefäss selbst, worin der Topf steht, neigt man seitwärts und nimmt Speise heraus; denn nähme man den Topf heraus, so könnte man ihn vielleicht nicht wieder einsetzen dürfen87. Die Weisen sagen: Man kann den Topf herausnehmen und88 wieder einsetzen. — Hat man ihn bei Tage nicht zugedeckt, so darf man ihn nach Eintritt der Dunkelheit nicht zudecken. Hatte man ihn zugedeckt und er war (zufällig) wieder aufgedeckt, so darf man ihn zudecken. Man darf einen Krug89 füllen und unter ein Kissen oder Polster setzen90.

Kapitel 5

Mischna 1

Womit darf man am Schabbat das Vieh ausgehen lassen und womit nicht91? Das Kamel darf ausgehen mit der Halfter, das Kamel-Weibchen mit dem Nasenring; die lybischen Esel mit dem Zaum92, das Pferd mit dem Halsgeschirr, und alle Tiere, die solches Halsgeschirr tragen93, können mit demselben ausgehen, und darin geführt werden. Dieselben Sachen besprengt man94 und taucht sie unter, an ihrem Orte95.

Mischna 2

Der Esel kann ausgehen mit der Decke96, wenn sie vorher97 angebunden war. Die Böcke können98 gebunden ausgehen, und die Schafmutter mit auf- oder unter – gebundenen Schwänzen, und bedeckt mit einer Hülle99, die Ziegen mit den unterbundenen Eutern. R. Jose erklärt alles für unerlaubt, ausser den bedeckten Schafmüttern. R. Jehudah sagt: die Ziegen dürfen nur dann mit unterbundenen Eutern gehen, wenn dies zum Austrocknen der Milch, nicht aber, wenn es zur Erhaltung der Milch dient.

Mischna 3

Womit darf das Tier nicht ausgehen? Das Kamel nicht mit einem am Schwanze hängenden Lappen100, nicht mit gebundenen Füssen, nicht mit einem an den Schenkel gebundenen Fuss; und so alle Tiere. Man darf nicht Kamele an einander binden und führen, wohl aber mehrere Stricke in die Hand nehmen und die Kamele zugleich führen; nur muss man die Stricke nicht verwickeln101.

Mischna 4

Der Esel darf nicht ausgehen mit einer Decke, die nicht vorherfestgebunden war, nicht mit einer Schelle, wenn diese auch verstopft wäre; nicht mit einer leiterförmigen Vorrichtung am Halse102; nicht mit einem Riemen am Fusse103. Die Hühner nicht mit ihren104 Schnüren, oder den Hemmriemen zwischen den Füssen. Böcke nicht mit den Rollwagen unter dem Schwanze; die Mutterschafe nicht mit Niesholz105; das Kalb nicht mit dem Binsenjoch106, die Kuh nicht mit der Igelhaut107 und nicht mit der Riemenhaut zwischen den Hörnern. Die Kuh des R. Elasar ben Asarjah108 ging mit dem Riemen zwischen den Hörnern aus, ohne die Zustimmung der Weisen.

Kapitel 6

Mischna 1

Womit darf eine Frau ausgehen und womit nicht? Eine Frau darf nicht ausgehen mit wollenen oder leinenen Schnüren, oder mit Riemen auf dem Kopfe; denn sie kann mit solchen nicht baden, ohne sie lose zu machen109; nicht mit einer Stirnplatte und Gehängen daran, wenn sie nicht an die Haube genäht sind, auch nicht mit der Unterlage des Stirnbandes, an einen öffentlichen Ort110; nicht mit einer goldenen Krone in Form einer Stadt111; nicht mit einer engen Halskette112; nicht mit Nasenringen113, nicht mit Fingerringen, auch wenn kein Petschaft darauf ist; nicht mit einer ungelöcherten Nadel. Wenn sie aber damit ausgegangen ist114, braucht sie kein Sündopfer zu bringen.

Mischna 2

Der Mann darf nicht mit Sandalen, die mit Nägeln beschlagen sind115, ausgehen; auch nicht mit einer Sandale116, es wäre denn, dass er am anderen Fusse einen Schaden hätte; auch nicht in תפילין; auch nicht mit einem Schützblatt117, wenn es nicht von einem anerkannten Sachkundigen ist; nicht mit Panzer, mit Helm und Beinschienen; aber wenn er ausgegangen ist, braucht er kein Sündopfer zu bringen118.

Mischna 3

Eine Frau darf nicht ausgehen mit einer durchlöcherten Nadel119, nicht mit einem Ring, worauf ein Petschaft; nicht mit einem schneckenförmigen Kopfaufsatz120, nicht mit Riechbüchschen, nicht mit Balsamfläschchen, und wenn sie damit ausgegangen, ist sie schuldig, ein Sündopfer zu bringen. So R. Mëir. Die Weisen sprechen sie bei Riechbüchschen und Balsamfläschchen frei.

Mischna 4

Der Mann darf nicht ausgehen mit einem Schwerte121, einem Bogen, einem dreieckigen oder runden Schilde und einem Spiesse; und wenn er ausgegangen, ist er schuldig, ein Sündopfer zu bringen. R. Elieser sagt: Sie dienen ihm nur zum Schmucke. Die Weisen aber behaupten: Sie seien nur zur Unzier, denn es heisst: (Jesaias 2,4) „Dann werden sie ihre Schwerter zu Pflugscharen122 und ihre Lanzen zu Sicheln umschmieden; kein Volk wird mehr gegen das andere das Schwert erheben und man wird sich nicht mehr für den Krieg üben“. Das Knieband123 ist rein124, und man geht damit am Schabbat aus; Schrittkettchen sind der Unreinheit fähig, und man darf nicht damit am Schabbat ausgehen.

Mischna 5

Eine Frau darf ausgehen mit Bindeschnüren aus Haar, sei es aus eigenem oder fremdem oder von Tieren, ferner mit Stirnplatte und Gehäagen, welche festgenäht sind, mit einem Stirnband, mit fremder Locke in den Haushof, mit der weichen Wolle im Ohre125, im Schuh oder für ihre Reinigung, mit einem Pfeffer oder Salzkorn, und was sie sonst in den Mund nimmt; nur soll sie es nicht am Schabbat eigends hineintun, und wenn eins von diesen herausfällt, darf sie es nicht wieder hineintun. Mit einem falschen Zahn erlaubt Rabbi auszugehen; die Weisen verbieten es.

Mischna 6

Frauen dürfen mit einem Geldstück auf der Fussschwiele126 ausgehen. Kleine Mädchen dürfen mit Schnüren, auch mit Splitterchen an den Ohrlöchern ausgehen127; Araberinnen128 dürfen mit dem tiefen Schleier, und die Mederinnen mit dem Kopftuche ausgehen. Übrigens ist es auch allen anderen erlaubt, nur dass die Weisen das Beispiel aus der Wirklichkeit nehmen.

Mischna 7

Sie dürfen auch das Kopftuch129 über den Stein, die Nuss oder die Münze wickeln, nur darf man letzteres nicht eigends tun130.

Mischna 8

Ein Verstümmelter131 darf mit seinem Stelzfuss ausgehen, so R. Meïr. R. Jose hält es für unerlaubt. Wenn eine Höhlung zur Aufnahme von Lappen daran ist, so wird der Stelzfuss der Unreinheit fähig. Die ledernen Schenkelkrücken des an beiden Füssen Verstümmelten nehmen durch den Druck Unreinheit an132, und man kann darin am Schabbat ausgehen, auch mit denselben in den Tempelvorhof eintreten. Der Stuhl und die Schenkelleder eines Verkrüppelten sind der Unreinheit durch den Druck fähig, man darf aber mit denselben nicht am Schabbat ausgehen, und nicht in den Tempelvorhof eintreten. Hohe Holzschuhe133 sind rein, und man darf damit nicht ausgeben.

Mischna 9

Söhne dürfen mit den Binden134, und Fürstenkinder mit135 Schellen ausgehen. Übrigens ist es Jedem gestattet, nur dass die Weisen aus der Wirklichkeit das Beispiel entlehnen.

Mischna 10

Man darf mit einem Heuschreckenei136 und mit einem Fuchszahn137 und mit dem Nagel eines Gehengten138 als Heilmittel ausgehen. So R. Meïr. Die Weisen sagen: Es sei als Heidensitte139 selbst an nicht heiligen Tagen nicht gestattet.

Kapitel 7

Mischna 1

Eine Hauptregel hat man in Betreff des Schabbat festgestellt: Wer das Grundgesetz vom Schabbat vergessen, und mehrere Arbeiten an mehreren Schabbaten verrichtet hat, ist nur ein Sündopfer schuldig140. Wer das Grundgesetz vom Schabbat kennt, und mehrere Arbeiten an mehreren Schabbaten141 verrichtet hat, ist ein Sündopfer für jeden Schabbat schuldig. Wer sich bewusst ist, dass der Tag Schabbat ist, und mehrere Arbeiten an mehreren Schabbaten verrichtet hat142, ist für jede Hauptarbeit ein Sündopfer schuldig. Wer mehrere Arbeiten von einer Hauptart verrichtet hat, ist nur ein Sündopfer schuldig.

Mischna 2

Die Hauptarbeiten sind vierzig weniger eine, nämlich: Säen, Ackern, Ernten143, Garben binden, Dreschen, Worfeln, Früchte säubern, Mahlen, Sieben, Kneten, Backen144; Wolle scheeren145, sie waschen, klopfen, färben, spinnen, anzetteln, zwei Binde-Litzen machen, zwei Fäden weben, zwei Fäden146 trennen, einen Knoten machen, einen Knoten auflösen, mit zwei Stichen festnähen, zerreissen, um mit zwei Stichen festzunähen147; ein Reh fangen148, es schlachten, dessen Haut abziehen, sie salzen, das Fell bereiten, die Haare abschaben, es zerschneiden: zwei Buchstaben schreiben149, auslöschen, um zwei Buchstaben zu schreiben; bauen, einreissen150. Feuer löschen, anzünden151, mit dem Hammer schlagen152, aus einem Bereiche in einen anderen tragen153. — Dies sind die Hauptarbeiten vierzig weniger eine154.

Mischna 3

Noch eine andere Regel hat man festgestellt: Wenn man irgend etwas, das sich zur Aufbewahrung eignet und in der Quantität gewöhnlich aufbewahrt wird, am Schabbat hinausträgt, ist man ein Sündopfer schuldig. Wenn es sich aber zum Aufbewahren nicht eignet, oder in der Quantität nicht aufbewahrt wird, so ist nur derjenige schuldig, der es aufbewahrt155.

Mischna 4

Wenn Jemand so viel geschnittenes Stroh hinausträgt, als eine Kuh im Maul hält, so viel Stengel, als ein Kamel im Maul hält, so viel Stoppeln, als ein Lämmchen im Mund hält, so viel Kräuter, als eine Ziege im Maul hält; frische Knoblauchblätter und frische Zwiebelblätter, so viel als eine dürre Feige gross ist, oder trockene, so viel das Maul einer Ziege fasst, sie werden aber nicht zusammengerechnet, weil sie im Maasse nicht gleich sind; wer Speisen, so viel eine dürre Feige ausmacht, hinausträgt, ist schuldig; und verschiedene werden zusammengerechnet, weil sie im Maasse gleich sind, ausgenommen die Schaalen, Kerne, Stiele, feine und grobe Kleie. R. Jehudah sagt: Ausgenommen sind die Hülsen der Linsen, welche mitgekocht werden.

Kapitel 8

Mischna 1

Wenn man Wein hinausträgt, so viel zur Mischung des Bechers156 genügt. Milch157 so viel zu einem Schluck genügt, Honig so viel als man auf eine Wunde158 legt. Öl, so viel als man braucht, um ein kleines Glied159 zu salben, Wasser, so viel nötig ist, um Augensalbe160 anzufeuchten, und von allen anderen nassen Sachen ein Viertel161, so wie von allem, was man ausschüttet162, ein Viertel. R. Simeon sagt: Bei allen ist das Maass ein Viertel und man hat nur die Maasse näher bestimmt für solche, die sie aufbewahren.

Mischna 2

Wenn Jemand so viel von einem Stricke hinausträgt, als genügt, um ein Ohr163 an einer Kiste164 zu machen, oder Binsen, welche genügen, um ein feines oder grobes Sieb daran aufzuhängen; wie R. Jehudah sagt, ist so viel erforderlich, als genügt, um einem Kinde zu einem Schuh Maass zu nehmen165; trägt er Papier166 so viel her aus, dass man darauf einen Zoll-Zettel schreiben kann167. Wer einen Zoll-Zettel selbst hinausträgt, der ist schuldig. Papier, das radiert wurde168 so viel, als genügt, um ein kleines Balsamfläschchen oben zu bewickeln.

Mischna 3

Ferner: Haut, so viel, als genügt, um ein Schutzblatt damit zu bedecken. דוכסוסטיס169 so viel, als genügt, um darauf eine מזוזה zu schreiben; Pergament, um den kleinsten Abschnitt der תפילין daraufzuschreiben, das ist שמע ישראל; Tinte, so viel, als genügt, um zwei Buchstaben zu schreiben, Schminke, so viel, als genügt, um ein Auge zu schminken.

Mischna 4

Leim, so viel, als genügt, um es an das Ende der Leimrute zu tun; Pech oder Schwefel, so viel, als genügt, um ein Loch170 zu bereiten171, Wachs, so viel, als genügt, um ein kleines Loch172 zu verstopfen. Lehm, so viel, als genügt, um eine Mündung173 an dem Tiegel der Goldschmiede anzubringen;—R. Jehudah sagt: So viel, als genügt, um eineu Fuss174 dazu zu machen; — Kleie, so viel, als genügt, um auf die Mündung des Tiegels der Goldschmiede zu tun; Kalk, so viel, als genügt, um den kleinen Finger eines Mädchens zu bedecken175. R. Jehudah sagt: Um die Schläfe zu bestreichen. R. Nechemiah sagt: Um die Stirne zu bestreichen176.

Mischna 5

Rothen Thon177, so viel, als genügt, zum Siegel eines Waarensackes. So R. Akiba. Die Weisen sagen: Zum Briefsiegel. Mist oder dünnen Sand, so viel, als genügt, um einen Kohlstengel zu düngen. So R. Akiba. Die Weisen sagen: So viel, als genügt, um einen Lauchschaft zu düngen. Groben Sand, so viel zu einer Mauerkelle Kalk gehört; Rohr, so viel, als genügt, eine Schreibfeder zu machen178, und wenn es dick oder aufgerissen ist, so viel, um ein kleines Hühner-Ei, das179 vermischt, bereits in einer180 Schale liegt, zu kochen181.

Mischna 6

Knochen, so viel, als genügt, um daraus einen Löffel182 zu machen. R. Jehudah sagt: Um einen Zahn zum Schlüssel zu machen. Glas, so viel, als genügt, um das Ende des Webeschiffleins zu beschaben. Eine Erdscholle oder ein Stein, so viel man braucht, um nach Vögeln zu werfen. R. Elieser ben Jakob sagt: Nach Vieh zu werfen183.

Mischna 7

Scherben, so gross, als man zwischen Bretter legt184, so R. Jehudah. R. Meïr sagt: So gross, um Feuer aufzuschaufeln. R. Jose sagt: Um ein Viertel185 zu fassen. R. Meïr sagte: Obgleich sie kein Beweis für meine Meinung sind, wäre doch eine Andeutung dazu in den Worten186 „Unter seinen zermalmten Dingen wird sich nicht ein Scherben finden, um Feuer vom Herde aufzuschaufeln“. Ihm antwortete aber R. Jose: Von da soll ein Belag sein?187 „Und Wasser aus der Grube schöpfen”.

Kapitel 9

Mischna 1

R. Akiba lehrt: Worauf stützt sich der Satz, dass ein Götzenbild, wie eine in dem Monatlichen stehende Frau (כנדה) verunreinige, wenn man es trägt?188 — Auf die Stelle189 „Mache sie Dir fremd, wie eine leidende, sage zu ihm190: Geh fort“! Wie also das Tragen einer im Monatlichen stehenden Frau unrein macht191;, so verunreinigt auch das getragene Götzenbild.

Mischna 2

Worauf [stüzt sich] ferner, dass ein Schiff keine Unreinheit annimmt? Auf die Stelle192: „Des Schiffes Weg durch das Meer“193. Worauf der Satz, dass man auf einem Beete von sechs Handbreiten Länge und Breite fünferlei Gesäme anbringen könne, nämlich vier Arten an den vier Seiten des Beetes und eine in der Mitte?194 — Auf die Stelle195:„ Wie der Erdboden sein Gewächs emportreibt und der Garten seine Gesäme aufschiessen lässt”; nicht Samen heisst es, sondern mehrere Gesäme.

Mischna 3

Worauf ferner, dass eine Frau, welcher am dritten Tage Samen abgeht, unrein ist? — Auf die Stelle196: „Seid bereit zum dritten Tage“ etc. — Worauf der Satz, dass man ein beschnittenes Kind, selbst noch am dritten Tage, wenn er auf einen Schabbat fällt, baden darf?197 — Auf die Stelle198: „Es war am dritten Tage, da sie Schmerzen empfanden“. — Worauf, dass man an den Kopf des fortzuschickenden Bockes eine Schnur von roter Wolle bindet?199 Auf die Stelle200: „Wenn Eure Sünden rot wie Purpur sind, sollen sie weiss wie Schnee werden.” —

Mischna 4

Worauf der Satz, dass am Versöhnungstage das Salben dem Trinken gleich sei?201 Wenn auch nicht als Beweis, doch als Andeutung auf die Stelle202: „Es kommt wie Wasser in sein Inneres und dringt wie Öl in sein Gebein“.

Mischna 5

Wer so viel Holz hinausträgt, als genügt, um ein leicht zu kochendes Ei gar zu machen203; Gewürz, so viel, als genügt, um ein solches Ei zu würzen; hierbei werden verschiedene Gewürze zusammengerechnet. Nussschalen, Granatschalen, Isatis, Krapp, so viel, als genügt, um ein kleines Tuch an der Haube zu färben. Urin, Alaun, Laugensalz, Cimolia-Kreide204 und Schaumseife, so viel, als genügt, um ein kleines Tuch an der Haube zu waschen. R. Jehudah sagt: So viel, als genügt, um über einen Blutflecken205 zu streichen.

Mischna 6

Wohlriechender Pfeffer, so wenig es sei206, Abgang von Pech207, so wenig es sei, alle Arten Wohlgerüche, und alle Arten Metalle208, sowenig sie seien; von Altar-Steinen oder Altar-Erde und209 zernagten Stücken von Gesetzrollen und deren Hüllungen, so wenig es sei, weil man diese Dinge aufbewahrt, um sie völlig zu verstecken. R. Jehudah sagt: Auch wer vom Zubehör des Götzendienstes etwas hinausträgt, denn es heisst210: „Es soll an Dir nicht das Geringste vom Banngute haften.“

Mischna 7

Wenn Einer den Kasten des Gewürzkrämers hinausträgt, so ist er, obgleich mehrere Arten darin liegen, nur ein Sündopfer schuldig; Gartengesäme beinahe so viel, wie eine dürre Feige. R. Jehudah ben Bethera sagt: Fünf Samen, von Gurkensamen zwei, von Kürbissamen zwei; vom Samen der egyptisehcn Bohne zwei, eine lebende211 Heuschrecke, sie sei noch so klein; von todten, so viel, wie eine dürre Feige. Von dem Vogel der Weinberge212, lebend oder todt, so wenig es sei, weil man ihn als Heilmittel aufbewahrt. R. Jehudah sagt: Auch wer eine zum Essen unerlaubte, lebende Heuschrecke hinausträgt, so klein sie sei, weil man sie für ein Kind zum Spielen, aufzubewahren pflegt.

Kapitel 10

Mischna 1

Wer etwas213 anfbewahrt hatte zur Saat, oder als Probe214, oder als Heilmittel, und davon am Schabbat hinausträgt, ist schuldig, sei es noch so wenig; jeder Andere aber ist nur schuldig, wenn es das bestimmte Maass hat. Wenn Jemand es wieder hineinbringt, ist er ebenfalls nur schuldig, wenn es das Maass hat.

Mischna 2

Wenn Jemand im Begriff, Esswaaren hinauszutragen, dieselben auf die Schwelle215 niedersetzt, mag er selbst sie nachher völlig hinausgebracht haben, oder ein Anderer, so ist derselbe frei, weil er die Tat nicht mit einem Male verrichtet hat216. Ebenso, wenn er einen Korb voll Früchten auf die äussere Schwelle niedersetzt, ist er, obgleich die meisten Früchte sich nach aussen befinden, frei, so lange er nicht den ganzen Korb hinausgetragen hat.

Mischna 3

Wer etwas hinausträgt in der rechten oder linken Hand, oder im Busen, oder auf der Schulter, ist schuldig. Letzteres nämlich war die Art, wie die Söhne Kehath trugen. Wer aber auf der Rückseite der Hand trägt, oder mit dem Fusse, mit dem Munde, mit dem Ellenbogen, am Ohre, am Haar, am Gürtelbeutel217 mit der Öffnung nach unten, zwischen dem Gürtel und dem Hemde, am Saume des Hemdes, am Schuh, an der Saudale, ist frei, weil er es nicht auf gewöhnliche Weise trägt.

Mischna 4

Wenn Jemand beabsichtigt, etwas vorn zu tragen, und es schiebt sich nach dem Rücken, ist er frei218; wenn er beabsichtigt, es auf dem Rücken zu tragen und es schiebt sich nach vorn, ist er schuldig. Festgestellt hat man als Gesetz219, dass eine Frau, welche einen Gurt220 umbindet, sie mag darin vorn oder hinten etwas tragen, schuldig ist; weil er sich gewöhnlich herumdreht. R. Jehudah sagt: Auch die Brief-Boten221.

Mischna 5

Wer ein grosses Brot auf einen öffentlichen Ort hinträgt, ist schuldig. Haben es zwei zugleich getragen, so sind sie frei. Konnte Einer es nicht hinaustragen und es taten es Zwei, sind sie schuldig. R. Simeon spricht sie frei. Wenn Jemand Esswaaren unter dem bestimmten Maass in einem Gefässe austrägt, ist er auch wegen des Gefässes frei, denn dieses ist Nebensache zu jenen. Trug er einen lebendigen Menschen auf einer Trage, so ist er auch wegen der Trage frei, weil diese Nebensache zu jenem ist222. Trug er einen Todten auf der Bahre, so ist er schuldig, so auch bei Etwas vom Todten, das wie eine Olive gross ist; von einem Aase, wie eine Olive gross, und vom Kriechtiere, wie eine Linse gross223. R. Simeon spricht ihn frei.

Mischna 6

Wer sich die Nägel abnimmt, entweder einen mittelst des andern, oder mittelst der Zähne; ebenso wer sich sein Haupthaar auszieht, oder das Haar vom Lippenbart oder vom Barte; so auch eine Frau, die sich das Haar flicht, die Augenbraunen schminkt, die Scheitelhaare Teilt224 ist nach R. Elieser schuldig. Die Weisen erklären es nur der (rabbinisch) Schabbatruhe wegen für unerlaubt. Wer etwas aus einem durchlöcherten Blumentopfe abpflückt, ist schuldig; ans einem nicht durchlöcherten, ist frei. R. Simeon spricht denselben in beiden Fällen frei.

Kapitel 11

Mischna 1

Wer etwas aus einem Privat-Ort in einen öffentlichen oder aus einem öffentlichen, in einen Privat-Ort wirft225, ist schuldig; aus einem Privat-Ort in einen andern Privat-Ort, zwischen denen sich noch ein öffentlicher befindet, ist nach R. Akiba schuldig; die Weisen sprechen ihn frei.

Mischna 2

Wie z. B.? Wenn zwei Altane226 auf öffentlichem Platze einander gegenüber hervorragen, so ist der, welcher aus einem in den andern reicht oder wirft, frei. Sind beide in einer Reihe227, so ist der etwas Hinüberreichende, schuldig228, der Werfende frei229; denn das230; war Dienstarbeit der Leviten. Es standen nämlich zwei Wagen hintereinander auf öffentlichem Platze und man reichte die Bretter von einem zum andern, aber man warf sie nicht. — Wer von Grubenschutt oder von einem Steine, welche von unten an zehn Handbreiten hoch und vier breit sind, etwas nimmt oder etwas darauf tut, ist schuldig; haben sie dieses Maass nicht, ist er frei.

Mischna 3

Wenn Jemand etwas aus vier Ellen Entfernung gegen eine Wand wirft231, so gilt es, wenn das Geworfene oberhalb zehn Handbreiten kleben bleibt, wie in die Luft geworfen, und wenn unterhalb zehn Handbreiten, wie auf die Erde geworfen. Wer in vier Ellen Entfernung etwas auf die Erde wirft, ist schuldig; warf er es innerhalb vier Ellen, und es wälzte sich weiter hinaus, ist er frei232; warf er es weiter hinaus und es wälzte sich in die vier Ellen zurück, ist er schuldig.

Mischna 4

Wenn Jemand auf dem Meere vier Ellen weit wirft, ist er frei233, wenn ein seichtes Wasser da ist234, durch welches ein öffentlicher Weg führt, so ist derjenige, welcher darin vier Ellen weit wirft, schuldig. Wie tief darf ein solches seichtes Wasser höchstens sein?235 Unter zehn Handbreiten. Wer in seichtes Wasser, durch das auch nur bisweilen ein öffentlicher Weg geht, vier Ellen weit wirft, ist schuldig.

Mischna 5

Wer aus dem Meere auf’s Land236, vom Laude in die See, aus der See in’s Schiff237, aus dem Schiffe in die See, aus einem Schiffe in’s andere wirft, ist frei. Sind Schiffe an einander gebunden, so kann man Sachen aus einem in’s andere bringen238; sind sie nicht verbunden, wenngleich an einander stossend, darf man nichts aus einem in’s andere bringen239.

Mischna 6

Wenn Jemand etwas wirft, und sich, nachdem es aus der Hand gekommen, erinnert240; oder wenn ein Anderer das Geworfene auffängt, oder ein Hund es auffängt, oder wenn der Gegenstand in der Luft verbrennt, — so ist der Werfende frei. Warf Jemand, um einen Menschen oder ein Tier zu verwunden, und er erinnert sich, bevor die Verwundung geschehen, so ist er frei. Dies ist die Regel: Alle, welche ein Sündopfer schuldig werden, sind es nur, wenn der Anfang und das Ende der Handlung im Irrtum verübt sind; ist aber der Anfang Versehen und das Ende mit Wissen, oder der Anfang mit Wissen und das Ende Versehen, so sind die Ausübenden frei. Denn es gilt nur, wenn Anfang und Ende im Irrtum verübt sind.

Kapitel 12

Mischna 1

Wie viel muss Einer mindestens bauen, um schuldig zu sein? — Wer nur das Mindeste baut, ferner wer nur noch so wenig Steine behaut, glatt schlägt241, hobelt und bohrt, ist schuldig. Dies ist die Regel: Wer eine Arbeit am Schabbat verrichtet, die sich so bleibend erhält242, ist schuldig. R. Simeon ben Gamliel sagt: Auch wer mit dem Hammer während der Arbeit auf den Ambos schlägt243, ist schuldig, weil er gleichsam eine Arbeit in Stand setzt.

Mischna 2

Wer nur das Mindeste ackert, ausjätet244 beschneidet245, lichtet246 ist schuldig. Wer, um zu verbessern247 nur ein Wenig Holz sammelt, oder zum Brennen, so viel, als genügt, um ein leichtes Ei248 zu kochen. Wer, um den Ort zu verbessern, noch so wenig Kräuter pflückt, oder zum Viehfutter, so viel, wie eine Ziege im Maule hält.

Mischna 3

Wer zwei Buchstaben schreibt, mit der rechten oder mit der linken249 Hand, sie seien einerlei oder zweierlei, oder auch mit verschiedenen Tinten geschrieben, oder aus verschiedenen Sprachen, ist schuldig. R. Jose sagte: Man hat nur deshalb das Schreiben zweier Buchstaben für strafbar erklärt, weil sie zur Bezeichnung von Dingen dienen können; denn so schrieb man auf die Bretter des Stiftszeltes, damit man wisse, wie sie zusammen passen. Rabbi sagt: Wir finden auch oft einen kleinen Namen, der zugleich einen Teil eines grössern bildet250, wie שם von שמעון und נח ,שמואל von דן ,נחור von נד ,דניאל von נדיאל.

Mischna 4

Wer einmal sich vergessend, zwei Buchstaben schrieb, ist schuldig; er mag nun mit Tinte geschrieben haben oder mit Farbe, mit Rötel, mit Gummi251 mit Vitriol252, oder was irgend bleibende Zeichen macht; wer ferner schreibt auf zwei einen Winkel bildende Wände, oder auf zwei Tafeln des Rechenbuches so, dass man sie zusammenlesen kann, ist schuldig. Wer auf seinen Körper schreibt, ist schuldig. Wenn Einer an seinem Körper Buchstaben einkratzt, so erklärt ihn R. Elieser eines Sündopfers für schuldig, R. Josua für frei.

Mischna 5

Schreibt Einer mit dunklen Flüssigkeiten, mit Fruchtsaft, in Wegestanb253, in Streusand, oder überhaupt in Etwas, worin die Schrift nicht bleibt, so ist er frei. Schreibt Einer mit verkehrter Hand, mit dem Fusse, mit dem Munde und mit dem Ellenbogen; ferner wenn Einer einen Buchstaben zu anderer Schrift zuschreibt, oder audere Schrift überzieht; ferner wenn Einer ein ח׳ zu schreiben beabsichtigt und nur zwei זז schreibt254; oder wenn Jemand einen Buchstaben an die Erde und einen an die Zimmerdecke schreibt, oder an zwei Wände des Hauses255, oder an zwei Blätter des Buches, so dass sie nicht mit einander gelesen werden können, so ist er frei. Schreibt Einer einen Buchstaben als Anfangsbuchstaben256 zur Abkürzung, so erklärt ihn R. Josua ben Bethera für schuldig, die Weisen sprechen ihn frei.

Mischna 6

Wenn Einer in zwei Malen vergessend, zwei Buchstaben schreibt, etwa einen des Morgens und den andern gegen Abend, so erklärt ihn Rabban Gamliel für schuldig, die Weisen sprechen ihn frei.

Kapitel 13

Mischna 1

R. Elieser sagt: »Wer am Schabbat webt, ist, sobald er beim Anfang des Gewebes drei Fäden eingewebt hat und bei einem schou angefangenen Gewebe durch Einschlagung eines Fadens arbeitet, schuldig.« Die Weisen aber sagen: »Sowohl beim Anfange, als beim Fortsetzen gelten als Maass zwei Fäden.«

Mischna 2

Wenn jemand zwei Litzen am Gewebe befestigt, entweder an den Zettelfäden oder an der Watte,257 oder am feinen oder am groben Siebe, oder am Korbe, so ist er schuldig. Eben so wer zwei Stiche näht, und wer Etwas aufreisst, um es mit zwei Stichen zu nähen.

Mischna 3

Wer etwas am Schabbat im Zorne zerreisst, oder aus Gram wegen eines Verstorbenen258 und überhaupt alle, die etwas verderben, sind nicht schuldig; wenn aber Jemand in der Absicht etwas zerstört, es wiederherzustellen, so wird das Maass nach dem der Wiederherstellung bestimmt.

Mischna 4

Das Maass der Wolle beim Waschen, Klopfen, Färben, Spinuen ist die Fadenlänge eines doppelten סיט;259 beim Weben zweier Fäden ist das Maass ein סיט in der Breite.

Mischna 5

R. Jehuda lehrt: Wer einen Vogel in einen Vogelturm oder ein Reh in ein Haus jagt, ist schuldig. Die Weisen sagen: Einen Vogel in einen Vogelturm ein Reh in ein Haus, in einen Hof oder in ein Tiergehege.260 R. Simeon ben Gamliel meint: Nicht alle Tiergehege sind gleich. Folgendes ist die Regel: Wo noch eine abermalige Aufjagung nötig ist, ist der, der es einjagt, nicht schuldig, wo aber keine solche mehr nötig ist, ist er schuldig.

Mischna 6

Wenn ein Reh in ein Haus lief und Jemand vor demselben zuschloss, ist er schuldig; schliessen zwei Personen zu, sind beide frei. Kann einer allein nicht zuschliessen und es verrichten dies zwei, so sind sie schuldig. R. Simon spricht sie frei.

Mischna 7

Setzt sich Einer in den Eingang, ohne ihn anszufüllen, und ein Zweiter setzt sich hinzu und füllt die Lücke aus, so ist dieser schuldig.261 Setzt sich der Erste in den Eingang und füllt ihn aus und ein zweiter setzt sich dann neben ihn, so ist der Erste, sogar wenn er wieder aufgestanden und fortgegangen ist, schuldig, und der Zweite frei. Denn dies ist ebenso262, als wenn Jemand sein Haus, um das Innere zu bewahren, zuschliesst263, und sich ein Reh darin befindet.

Kapitel 14

Mischna 1

Wer eine von den acht Gewürmarten, die im Gesetze264 genannt sind, am Schabbat einfängt oder verwundet, ist schuldig,265; wer eines Von anderen, als ekelhaft bezeichneten oder kriechenden Tieren, verwundet ist frei,266 wer sie zu einem Gebrauche fängt, schuldig; wer es ohne solche Absicht tat, frei. Wer Tiere, und Geflügel, die er schon in seinem Bereiche hat, erjagt, ist frei,267 wer sie verwundet, schuldig.

Mischna 2

Man darf keine Salzlake268 am Schabbat machen, aber wohl Salzwasser, worin man sein Brot taucht, oder das man in Gerichte tut. R. Jose sagte hierauf: Das ist ja eine Salzlake, sei es mehr oder minder! Nur folgende Art Salzwasser ist gestattet, wenn man erst Öl in’s Wasser oder in’s Salz tut.

Mischna 3

Man darf nicht griechischen Ysop269 am Schabbat essen, weil es keine Speise für gesunde Menschen ist; aber wohl darf man יועזר270 essen und Hirtenblüthe271 trinken. Alle gewöhnlichen Speisen und Getränke darf man auch am Schabbat als Heilmittel einnehmen, ausgenommen Baumwasser272 und einen Trank der Unfruchtbarkeit273, weil sie nur gegen die Gelbsucht dienen; indess darf man Baum wasser gegen den Durst trinken, und sich mit Wurzelöl, wenn nicht zur Heilung, salben.

Mischna 4

Wer an den Zähnen leidet, darf nicht Essig dagegen einschlürfen274, aber man kann etwas in Essig tauchen, und wenn davon der Schmerz geheilt wird, so ist kein Bedenken dabei. Wer Lenden – Schmerzen hat, darf sich nicht mit Wein oder Essig einreiben, aber wohl mit Öl salben, nur nicht mit Rosenöl. Fürstenkinder dürfen ihre Wunden mit Rosenöl bestreichen, weil es ihre Gewohnheit auch an anderen Tagen ist, sich zu salben275. R. Simeon sagt: Alle Israeliten sind als Fürstenkinder anzusehen.

Kapitel 15

Mischna 1

Folgendes sind die Knoten über deren Anfertigung man schuldig wird: Der Knoten der Kameeltreiber276 und der der Schiffer277; und so wie man schuldig ist wegen deren Schürzung, so ist man auch schuldig wegen deren Lösung278. R. Meïr sagt: »Wegen jeden Knotens, den man mit einer Hand lösen kann, ist man nicht schuldig.

Mischna 2

Es giebt Knoten, wegen deren Anfertigung man nicht, wie beim Kammeeltreiber- u. Schiffer-Knoten schuldig wird279. Ein Frauenzimmer darf den Schlitz ihres Hemdes zuknöpfen, so auch die Bänder der Haube, die einer Leibbinde280, die Riemen der Schuhe und Sandalen; Schläuche mit Wein oder Öl, einen Topf mit Fleisch. R. Elieser ben Jakob sagt: Man darf vor das Vieh einen Strick vorbinden, damit es nicht herausgehe. Man darf einen Eimer281 mit der Leibbinde festknüpfen, aber nicht mit einem Stricke. Eine Regel gab R. Jehudah: Wegen jeden Knotens der nicht bleibend ist, ist man nicht schuldig.

Mischna 3

Man darf seine282 Kleider selbst vier und fünfmal zusammenfalten. Am Abend zum Schabbat darf man die Betten zum Schabbat bereit machen, aber nicht vom Schabbat zum Gebrauch für die Zeit nach Ausgang des Schabbat. R. Ismael sagt: Man darf die Kleider zurechtlegen und die Betten bereiten am Versöhnungstage auf Schabbat, ferner darf man das Opferfett vom Schabbat am Versöhnungstage darbringen. R. Akiba sagt: Weder das vom Schabbat darf am Versöhnungstage, noch das vom Versöhnungstage am Schabbat dargebracht werden.

Kapitel 16

Mischna 1

Alle heiligen Schriften283 darf man aus einer Feuersbrunst retten; man möge darin am Schabbat lesen284, oder nicht lesen dürfen285; sie mögen geschrieben sein in welcher Sprache es sei, so muss man sie286 in Sicherheit bringen. Weshalb liest man in einigen nicht? Um nicht die Vorträge der Schule zu versäumen. — Man darf das Futteral287 des Buches mit dem Buche, das der Tephillin mit den Tephillin retten, sogar wenn Geld darin liegt. Wohin darf man sie retten? In einen nicht offenen, von Wänden umgebenen Raum. Ben Bethera sagt: Auch in einen Raum, dessen vierte Seite offen ist.

Mischna 2

Man darf Speise für die drei Schabbat-Mahlzeiten retten288. Was für Menschen sich eignet, darf man für Menschen, und was für’s Vieh, darf man für’s Vieh retten. — Wie ist obiges zu verstehen? Kommt am Abend des Schabbat eine Feuersbrunst ans, so rettet man Speise für drei Mahlzeiten; findet sie Vormittags statt, so rettet man für zwei Mahlzeiten; findet sie Nachmittags statt, nur für eine Mahlzeit. R. Jose aber sagt: Immer kann man für drei Mahlzeiten retten289.

Mischna 3

Man darf ferner retten einen Korb voll Brote, wäre es auch für hundert Mahlzeiten290; einen Feigenkuchen; ein Fass Wein; und darf Andern zurufen: Kommt und rettet für Euch! Wenn die Rettenden ihren Vorteil verstehen, halten sie mit dem Eigentümer nach dem Schabbat eine Abrechnung291. Wohin darf man diese Gegenstände retten? In einen Hof der durch עירוב verbunden ist. Ben Bethera sagt: Auch in einen nicht verbundenen.

Mischna 4

Dorthin darf man alle Speisegeräte, die292 gebraucht werden, bringen; und anziehen darf man alles, was man anziehen kann, und umnehmen alles, was man umnehmen kann. R. Jose sagt: Nur achtzehn gewöhnliche Kleidungsstücke293. Aber man kann immer wieder kommen und von Neuem anziehen und wegbringen; auch Andern zurufen: Kommt und rettet mit mir.

Mischna 5

R. Simeon ben Nanas sagt: Man darf ein Ziegenfell über einen Kasten, eine Kiste und einen Schrank, welche das Feuer ergriffen hat, ausbreiten, da es nur versengt wird294, auch darf man mit jedem Gefässe, es sei voll mit Wasser oder nicht, eine Scheidewand bilden, dass der Brand nicht fortschreite. R. Jose hält es für unerlaubt mit neuen irdenen mit Wasser gefüllten Gefässen, weil sie das Feuer nicht vertragen, sondern zerspringen und das Feuer löschen.

Mischna 6

Wenn ein Nicht-Israelit zum Löschen herbeikommt, so sagt man weder zu ihm: Lösche! noch: Lösche nicht! Und zwar, weil man nicht verbunden ist, ihn zum Ruhen anzuhalten295; aber wenn ein minderjähriger Israelit löschen will, darf man es nicht zugeben, weil man verpflichtet ist, ihn zur Ruhe anzuhalten.

Mischna 7

Man darf über die Lampe eine Schüssel decken, damit das Licht nicht die Stubendecke anzünde; auch über Unrat296, der Kinder wegen, und über einen Skorpion damit er nicht beisse. R. Jehuda sagte: Es kam einst ein solcher Fall vor R. Jochanan ben Sackai in ערב und er sprach: Ich bin ungewiss, ob er nicht ein Sündopfer schuldig sei297.

Mischna 8

Wenn ein Nicht-Israelit die Lampe am Schabbat angezündet hat, kann der Israelit sich des Lichtes bedienen, tater es aber für einen Israeliten, so ist es nicht erlaubt. Füllte er Wasser ein, um sein Vieh zu tränken, so kann der Israelit nach ihm auch sein Vieh tränken; tater es für einen Israeliten, so ist es nicht erlaubt. Hat ein Nicht-Israelit eine Treppe gemacht, um daran aus dem Schiffe zu steigen, so kann der Israelit nach ihm herabsteigen. Thut er es für den Israeliten, so ist es nicht erlaubt. Einst kamen Rabban Gamliel und mehrere Ältesten in einem Schiffe an und ein Nicht-Israelit machte eine Treppe um auszusteigen, da stieg auch Rabban Gamliel und die Ältesten daran aus.

Kapitel 17

Mischna 1

Man darf alle Türen von den Geräten, die am Schabbat von ihrer Stelle genommen werden dürfen, zugleich mitnehmen, wenn sie ausgehoben sind; denn sie sind nicht gleich den Haus-Türen, welche nicht zum Fortbringen vorbereitet sind.

Mischna 2

Man darf einen Hammer nehmen um Nüsse damit aufzuschlagen, oder ein Beil um einen Feigenkuchen zu zerhauen, eine Handsäge um Käse durchzuschneiden, eine Schaufel um dürre Feigen aufzunehmen, eine Schwinge und eine Gabel, um dem Kinde etwas vorzulegen, eine Spindel und ein Weberschifflein, um298 einzustechen, eine Nähnadel um einen Splitter herauszuziehen299 und eine Packnadel um die Tür zu öffnen300.

Mischna 3

Das hohle Olivenrohr301 eignet sich, wenn es oben einen Knoten hat, Unreinheit anzunehmen302, wo nicht, ist es für Unreinheit nicht empfänglich303. Jedenfalls darf man es am Schabbat vom Orte nehmen304.

Mischna 4

R. Jehudah sagt: Man darf jedes Gerät von seinem Orte nehmen, nur nicht die grosse Holzsäge und die Pflugschar, auch darf man sie sowohl zu einem Gebrauche305, oder auch ohne solchen Zweck306, wegnehmen. R. Nechemjah sagt: Nur zum Gebrauche darf man sie wegnehmen307.

Mischna 5

Bei allen Geräten, die man am Schabbat von der Stelle nehmen darf, gilt dies auch von deren Stücken, nur müssen sie sich zu einem Gebrauche eignen, als: die Stücke eines Backtroges, um die Öffnung eines Fasses zu bedecken, die Scherben eines Glases, um die Öffnung eines Kruges zu bedecken. R. Jehudah sagt: Sie müssen sich zu demselben Gebrauche eignen308, als die Stücke eines Backtroges, um einen Brei hinein zu schütten, und die Stücke eines Glases, um Öl darein zu schütten.

Mischna 6

Man darf mit einem Schlauch309 mit einem Stein daran Wasser schöpfen, wenn dadurch der Stein nicht abfällt, sonst darf man nicht damit schöpfen. Mit einer Weinrebe, am Krüglein310 befestigt, darf man am Schabbat Wasser schöpfen.

Mischna 7

Zum Verhängen311 der Fenster darf man nach R. Elieser, etwas nur dann vormachen, wenn es angebunden ist und hängt312, sonst aber nicht. Die Weisen sagen: Man darf es jedenfalls vormachen.

Mischna 8

Alle Deckel von Geräten313; darf man, wenn eine Handhabe daran ist, abnehmen. R. Jose sagt: Wobei ist dies bestimmt? Bei Deckeln über Öffnungen in der Erde314, aber Deckel von Gefässen315 darf man jedenfalls abnehmen.

Kapitel 18

Mischna 1

Man darf sogar vier bis fünf Kästen mit Stroh oder Getreide wegräumen, um Platz zur Aufnahme von Gästen zu gewinnen, und um Hindernisse des Unterrichtes zu entfernen316, aber nicht eine ganze Scheune ausräumen. Ferner darf man wegräumen: reine Terumah, Demai, ersten Zehnt, dessen Terumah abgenommen ist, zweiten Zehnt und Geheiligtes, welches ausgelöst ist und trockene Feigbohnen317, welche manchmal den Armen (nach Andern: den Ziegen)318, zur Speise dienen; aber nicht טבל319, nicht ersten Zehnt, dessen תרומה noch nicht abgenommen, nicht zweiten Zehnt oder Geheiligtes, die nicht gehörig ausgelöst sind, auch nicht Arum und Senf. Rabban Simeon ben Gamliel erlaubt den Arum, weil er den (Haus-) Raben als Futter dient.

Mischna 2

Bündel Stroh, Zweige320 und Rohr, darf man, wenn sie zum Viehfutter bestimmt sind, von ihrem Orte bewegen, wo nicht, so darf es nicht geschehen. Man darf einen Korb umlegen vor Küchlein, dass sie daran auf und ablaufen; eine entlaufene Henne darf man drängen, bis sie wieder321 hineingeht. Man darf Kälber und junge Esel im Freien zur Bewegung herumziehen322. Eine Frau darf ihren Sohn zur Bewegung herumziehen323. R. Jehudah sagt: Wann dies? Wenn das Kind einen Fuss aufhebt und den andern setzt, aber wenn es blos nachschleppt, darf es nicht geschehen324.

Mischna 3

Man darf am Festtage dem werfenden Vieh nicht das Junge herausnehmen, aber sonst wohl behülflich sein325. Einer Frau darf man allen Beistand am Schabbat leisten, ihr auch von Ferne her eine Hebamme holen; man darf ihretwegen den Schabbat verletzen326 und den Nabel binden. R. Jose sagt: Man darf die Schnur auch abschneiden; endlich darf man alles, was zur Beschneidung gehört, am Schabbat verrichten.

Kapitel 19

Mischna 1

R. Elieser sagt: Wenn man das Beschneidungs – Messer nicht schon am Tage vor Schabbat hingebracht hat, so trägt man es am Schabbat offen327 hin. Zur Zeit der Gefahr328, verdeckt man es vor Zeugen329. Ausserdem sagt R. Elieser: Man darf sogar Holz schneiden um Kohlen zu brennen und daran ein eisernes Gerät330 zu schmieden. Als Regel setzte R. Akiba fest: Jede Arbeit, die man auch hätte am Tage vorher verrichten können, verdrängt die Schabbat-Gesetze nicht331 aber, die man vorher nicht hätte ausüben können, verdrängen den Schabbat332.

Mischna 2

Man darf alles zur Beschneidung Nötige am Schabbat verrichten, als: Beschneiden, aufreissen333, das Blut absaugen334 ein Pflaster335 und Kümmel336 auflegen. Wenn man letztern nicht schon vor Schabbat zerstossen hatte, so kauet man ihn mit den Zähnen und legt ihn auf. Hatte man nicht schon vor Schabbat Wein und Öl gemischt, so wird jedes für sich aufgetan. Man darf keinen eigentlichen Gliederverband erst anfertigen, aber wohl ein altes Stückchen Leinwand umbinden337 und wenn ein solches nicht vor Schabbat vorbereitet war, kann der Beschneider es, um seinen Finger gewickelt338, mitbringen, und sogar von einem fremden Hofe.

Mischna 3

Man darf das Kind sowohl vor als nach der Beschneidung waschen, indem man es mit der Hand besprengt, aber nicht mit einem Gefässe begiesst. R. Elasar Sohn Asarjah’s sagt: Man darf das Kind am dritten Tage339, wenn solcher auf einen Schabbat fällt, baden; weil es heisst (Genesis 34, 35): »Es war am dritten Tage, da sie Schmerzen empfanden«. Wegen eines zweifelhaften Kindes340, oder eines Zwitters, verletzt man die Schabbat-Ruhe nicht. R. Jehudah erlaubt es beim Zwitter.

Mischna 4

Wenn Einer zwei Kinder zu beschneiden hat, eins nach Schabbat und eins am Schabbat, und er vergass sich und beschnitt ersteres am Schabbat, so ist er schuldig341; wenn aber eins am Tage vor Schabbat und das andere am Schabbat zu beschneiden ist, und er vergass sich und beschnitt ersteres am Schabbat, so erklärt ihn R. Elieser für schuldig ein Sündenopfer zu bringen, R. Josua spricht ihn davon frei342,

Mischna 5

Ein Kind kann343 am achten, neunten, zehnten, elften und zwölften Tage beschnitten werden, aber weder früher noch später. Wie so dies? Gewöhnlich am achten, ein in der Abenddämmerung gebornes, am neunten344; ein in der Abenddämmerung vor Schabbat gebornes, am zehnten345; ist alsdann ein Festtag nach Schabbat, so wird es am elften346, fallen die beiden Neujahrsfeste dahinter, am zwölften beschnitten347. Ein krankes Kind darf nicht beschnitten werden, bis es völlig gesund geworden348.

Mischna 6

Folgende Hautfasern349 machen die Beschneidung ungültig: Fleisch, das den grössten Teil der Eichel bedeckt. Ein Solcher darf350 keine תרומה essen. Wenn einer sehr fett ist, so muss man es des Scheines wegen wegschneiden. Wer beschnitten wird, ohne dass die Haut aufgerissen worden, wird als unbeschnitten angesehen.

Kapitel 20

Mischna 1

R. Elieser sagt: Man darf am Festtage einen Weindurchschlag über ein Gefäss spannen351, und am Schabbat darf man in denselben, wenn er schon hängt, Wein eingiessen. Die Weisen aber sagen: Man darf ihn am Festtage nicht überspannen, und am Schabbat nicht Wein hineinschütten, sondern nur am Festtage ist letzteres erlaubt.

Mischna 2

Man darf Wasser auf Hefen giessen, um sie zu verdünnen und Wein durch ein Seihetuch oder einen ägyptischen Korb seihen, ein aufgeschlagenes Ei in einen Senfdurchschlag tun, man darf auch Honigwein am Schabbat machen. R. Jehudah sagt: Am Schabbat nur im Becher, an Festtagen auch in Flaschen und in den Zwischentagen sogar im Fasse. R. Zadok meint: Alles nach der Zahl der Gäste.

Mischna 3

Man darf nicht weissen Enzian352 in laues Wasser zum Weichen einlegen, aber wohl in Essig tun; man darf nicht Wicken einweichen, auch nicht reiben, aber wohl in ein Sieb oder in einen Korb tun. Man darf nicht Futterstroh im Siebe sieben, auch nicht auf einen hoben Ort so legen, dass die Spreu abfällt, aber man darf es im Siebe aufnehmen und in die Krippe schütten.

Mischna 4

Man darf (die Krippe) vor dem Mastochsen reinigen, und das überflüssige Futter) über die Seite schaffen, damit es nicht verunreinigt werde, so R. Dossa. Die Weisen erklären es für unerlaubt. Man darf am Schabbat vor einem Vieh das Futter wegnehmen, und es einem anderen vorlegen.

Mischna 5

Stroh auf dem Bette, darf man nicht mit der Hand umschütteln, aber wohl mit dem Körper. Ist es aber zum Futter bestimmt, oder liegt ein Kissen oder Tuch darüber, so darf man es mit der Hand umschütteln. Eine Wasch-Presse, die man im Hause hält, darf man aufmachen, aber man darf nicht damit pressen, doch die der Wäscher, darf man nicht anrühren. R. Jehuda sagt: Wenn sie schon vor Schabbat zum Teil offen war, so darf man sie353 gänzlich aufmachen und herausziehen.

Kapitel 21

Mischna 1

Man darf ein (verzärteltes) Kind, das einen Stein in der Hand hat, aufheben, auch einen Korb worin ein Stein liegt354. Man darf auch unreine תרומה mit reiner und. mit חולין zusammen von der Stelle bringen. R. Jehudah sagt: Man darf auch aus מדומע unter hundert und einem die תרומה herausnehmen.

Mischna 2

Wenn ein Stein auf der Mündung eines Fasses liegt, darf man dieses an die Seite biegen, dass der Stein herunterfalle. Steht dasselbe unter mehrern Fässern, so darf man es aufheben und seitwärts neigen, dass der Stein niederfalle. Liegt Geld auf einem Polster, so darf man den Polster umlegen, so dass das Geld herunterfällt355; befindet sich Schmutz356 darauf, darf man ihn mit einem Läppchen abwischen, und wenn der Überzug von Leder357 ist, darf man Wasser darauf tun bis die Unreinigkeit abgespült ist.

Mischna 3

Die Schule Samais lehrt: Man darf Knochen und Schalen vom Tische abnehmen. Die Schule Hillels hingegen lehrt: Man darf nur die ganze Tafel aufheben und abschütteln. — Man darf vom Tische abnehmen alle Brocken kleiner als eine Olive, auch die Schelfen von Bohnen und Linsen, weil sie zum Viehfutter dienen. — Mit einem Schwamme darf man, wenn er eine Handhabe von Leder hat, abwischen; wo nicht, darf man nicht damit wischen. Jedenfalls darf man ihn am Schabbat von seinem Orte nehmen358 und ist er zur Annahme von Unreinheit nicht geeignet359.

Kapitel 22

Mischna 1

Wenn ein Fass zerbricht, darf man daraus für drei Mahlzeiten retten360; auch Andern zurufen: Kommt und rettet für Euch361! Aber man darf nicht den Wein mit Schwamm aufnehmen. — Man darf nicht Früchte drücken, um Saft heraus zu ziehen, und wenn er von selbst herausgelaufen, darf man ihn nicht geniessen. R. Jehuda sagt: Wenn die Früchte zum Essen bestimmt waren, darf man, was herausfliesst, geniessen; wenn sie aber zum Genusse des Saftes bestimmt waren, ist was herausfliesst unerlaubt. Wenn man Honigwaben am Freitag zerbröckelt hatte, und es fliesst der Honig von selbst, so ist er unerlaubt, R. Elieser erklärt ihn für erlaubt362.

Mischna 2

Alles, was schon vor Schabbat in heissem Wasser (gekocht) war, darf man am Schabbat wieder in heissem Wasser ein weichen, was aber noch nicht in heissem Wasser war, darf man nur mit heissem Wasser waschen363, ausgenommen vorjährige Salzfische (und eingesalzene kleine Fische) und spanische Kulias364, denn ihre Waschung ist ihre völlige Zurichtung.

Mischna 3

Man darf ein Fass anbrechen, um dürre Feigen (herauszunehmen und) zu essen, nur darf man nicht beabsichtigen ein brauchbares Gefäss zu bilden. Man darf den Spund des Fasses nicht durchbohren. So R. Jehudah. Die Weisen erklären es für erlaubt. (Nach Andern: R. Jose erlaubt es). Man darf es nicht von der Seite anbohren, und wenn es angebohrt ist, darf man nicht Wachs darauf machen, weil man es streicht. R. Jehudah erzählt: Ein Fall der Art kam einst vor R. Jochanan ben Sackai zu Arab vor, und er sagte: Ich bin im Zweifel wegen der Verschuldung eines Sündopfers.

Mischna 4

Man darf gekochte Speisen in eine Grube setzen, damit sie daselbst verwahrt bleiben; auch gutes Wasser unter ungeniessbares (im Gefässe) setzen, um es kühl zu erhalten; auch kaltes in warmes, um es zu erwärmen. Wem die Kleider unterwegs in Wasser gefallen sind, der darf weiter ohne Bedenken darin gehen. Sobald er an den äussersten Hof (der Stadt) anlangt, darf er sie in der Sonne ausbreiten, doch nicht vor dem Volke (nicht öffentlich)365.

Mischna 5

Wer im Wasser einer Höhle, oder in den warmen Bädern von Tiberias gebadet und sich abgetrocknet hat, selbst wenn es mit zehn Tüchern366 geschehen ist, darf sie nicht selbst wegbringen. Aber wenn zehn Personen sich mit einem Tuche Gesicht, Hände und Füsse getrocknet haben, so dürfen sie es wegbringen.

Mischna 6

Man darf sich salben und den Leib367 reiben, aber sich nicht ermüden.368 Man darf sich nicht den Körper bürsten369. Man darf nicht in Kordima370 hinabsteigen. Man darf keine Brechmittel nehmen371 Man darf keinem Kinde die Glieder gewaltsam richten372; man darf nicht einen Bruch wieder einrichten373. Wer sich die Hand oder den Fuss verrenkt hat374, darf sie nicht mit kaltem Wasser begiessen, sondern wie gewöhnlich waschen und wenn es davon heilt, so mag es sein.

Kapitel 23

Mischna 1

Man darf sich von einem Andern Krüge mit Wein oder Öl am Schabbat borgen, nur darf man dabei nicht ausdrücklich sagen: Leihe mir375. Eben so darf sich die Frau von der Andern Brote borgen; und man darf, wenn Jener einem nicht traut, seinen Tuchmantel beim Verleiher zurücklassen, um mit ihm nach Schabbat Abrechnung zu halten. Eben so wenn der Tag vor dem פסח-Feste auf einen Schabbat fällt, kann man gegen Zurücklassung seines Tuchmantels ein Pessach-Lamm ausnehmen und nach dem Feiertage mit dem Verkäufer berechnen*376.

Mischna 2

Man darf seine Gäste und seine Leckerbissen auswendig überzählen, aber nicht aus einem Verzeichniss377. Man darf das Loos entscheiden lassen378 bei seinen Kindern und Hausgenossen379, nur gehe man nicht darauf aus, eine grössere Gabe gegen eine kleinere zu setzten — wegen Würfelspiels380. Lose381 darf man über die OpferTeile382 am Festtage werfen, aber nicht über die Gaben383.

Mischna 3

Man miete nicht Arbeiter am

Mischna 4

Man darf zur Schabbatgrenze sich begeben um Nachts nach den Angelegenheiten einer Braut und nach denen einer Leiche zu sehen, einen Sarg und Todtenkleider herbeizuschaffen. Hat ein Nichtjude Flöten am Schabbat gebracht, soll sie der Jude nicht zur Todtenklage verwenden, sie wären denn aus einem nahen Ort384 gekommen. Hat man für ihn385 einen Sarg gemacht, ein Grab gegraben, so darf der Jude in ihm begraben werden; wenn aber für den Juden, so darf dieser nie in ihm bestattet werden386.

Mischna 5

Man verrichte alle Erfordernisse der Leiche, man salbe und wasche sie, nur rühre man kein Glied an ihr; man ziehe das Kissen unter ihr weg und lasse sie auf den Sand gleiten um (die Verwesung) zu verzögern; man unterbinde das Kinn, nicht dass es sich hebe, sondern nur dass es nicht fortfahre (sich zu senken); ebenso darf man einen zerbrochenen Balken mit einer Bank oder den Seitenwänden des Bettes stützen, nicht dass er sich hebe, sondern nur dass er nicht fortfahre (sich zu senken). Man drücke dem Todten am Schabbat nicht die Augen zu, und nicht an Wochentagen während des Todeskampfes. Wer einem mit dem Tode Ringenden die Augen zudrückt387, hat Blut vergossen388

Kapitel 24

Mischna 1

Wen unterwegs die Dunkelheit überfällt, mag seinen Beutel389, einem Nichtjuden geben; ist kein Nichtjude bei ihm, so lege er ihn auf den Esel. Beim äussersten Hofe angelangt, nehme er die Geräte ab390, die am Schabbat genommen werden können391; von denen, die nicht genommen werden dürfen392, löse er die Stricke, so dass die Säcke von selbst herunterfallen.

Mischna 2

Man darf Strohbündel393 für’s Vieh aufbinden394; junges Reis darf man sogar aufschütteln395, nicht aber dreifach gebundenes Stroh396. Man zerstückle weder unreife Halme397, noch Johannisbrod für’s Vieh, gleichviel ob Grossvieh oder Kleinvieh398. R. Juda gestattet es bei Johannisbrod für Kleinvieh399,

Mischna 3

Man darf ein Kamel nicht stopfen400, ihm das Futter401 nicht hinunterzwängen, wohl aber in’s Maul stecken; auch Kälbern darf man es nicht hinunterzwängen, wohl aber in’s Maul stecken; ebenso darf man es den Hühnern eingeben. Man darf Wasser in die Kleie geben, aber nicht kneten. Man darf nicht Wasser hinstellen vor Bienen und vor Tauben im Taubenschlag402, wohl aber darf man es hinstellen vor Gänse, Hühner und Haustauben403.

Mischna 4

Man darf Kürbisse404 für’s Vieh zerschneiden405 und Aas406 für die Hunde407. R. Juda sagt: Wenn es nicht schon am Vorabend des Schabbat Aas gewesen, ist es verboten, weil es nicht vom „Vorbereiteten“ ist408.

Mischna 5

Gelübde können am Schabbat vernichtet werden409; gelöst410 können solche Gelübde werden, welche etwas für diesen Schabbat Notwendiges betreffen. Man darf die Lichtöffnung verstopfen411, einen Lappen und ein Tauchbad messen412. Es geschah in den Tagen des Vaters von R. Zadok und in den Tagen des Abba Saul ben Botnith, dass man die Licht-öffnung mit einem Tonkrug verstopfte und einen Topf mit Bast befestigte413, um zu untersuchen, ob die Tonne eine Öffnung von Handbreite hätte, oder nicht414; aus ihren Worten lernen wir, dass man am Schabbat verstopfen, messen und knüpfen darf.


  1. Obgleich diese Arbeit unter den 39 Hauptarbeiten im nachfolgenden siebenten Abschnitt zuletzt genannt wird, hat sie Rabbi dennoch hier zuerst behandelt, weil sie überaus häufig vorkommt und bekannt sein muss, sollen Irrtümer vermieden werden, zumal da es den Anschein hat, dass diese als Arbeit angesehene keine eigentliche ist. — Das Herausbringen und das Hereinholen aus einem Gebiet in das andere, aus רשות היחיד in רשות הרבים, wird hier statt mit dem Worte הוצאות mit יציאות belegt, weil dies dem Bibelausdruck entspricht, denn es heisst (Exod. 16,28): אל יצא איש ממקומו = »Es gehe Keiner von seinem Orte aus«, es gehe nämlich Keiner mit seinem Gerät in der Hand, um Manna zu sammeln.↩︎

  2. Zwei, Seitens der Torah, nämlich im Herein- und Hinausbringen eines Gegenstandes durch den Hauseigentümer, der sich im Inneren, in רשות היחיד befindet, und ebenso zwei durch den Armen, der sich ausserhalb in רשות הרבים beflndet! Hat er sich dieser Sünde schuldig gemacht aus Versehen (בשוגג), so ist die Strafe ein Sündenopfer (חטאת); hat er es mit Willen getan, dann erfolgt Ausrottung (כרת); wenn mit Verwarnung, dann steht die Todesstrafe mittelst Steinigung (סקילה) darauf.↩︎

  3. Die Rabbanan haben zu den zwei Satzungen noch zwei hinzugefügt, so dass es vier wurden; wenn nämlich die Arbeit durch zwei Personen vollbracht wurde, indem der Eine die עקירה = das Aufheben und die Fortbewegung, der Andere dagegen die הנחה = das Niederlegen bewirkt hat, so sind sie Beide straflos, weil die Tatvon Einem vollführt sein muss.↩︎

  4. Und der Arme hält in seiner Hand einen Korb, worin er Brot vom Hausherrn empfangen will. Es ist hier das Beispiel vom Armen und Reichen angeführt, um zu zeigen, dass, obwohl Almosengeben ein löbliches Werk ist, es doch verboten ist, weil dadurch ein Gesetz übertreten wird.↩︎

  5. Weil er allein eine vollständige Arbeit ausführte. Er entrückte einen Gegenstand aus רשות הרבים und legte ihn in רשות היחיד nieder; oder er nahm ihn aus רה״י fort und legte ihn in רה״ר nieder. Obgleich zwar der Ort, von welchem der Gegenstand entnommen wird, vier Handbreiten im Geviert haben muss, und weder die Hand des Armen, noch die des Reichen so gross ist, wird dennoch im Talmud angenommen, dass die Hand des Menschen, da sie Gegenstände, die sehr gross sind, erfassen kann, so angesehen wird, als sei sie vier Handbreiten im Geviert gross.↩︎

  6. Weil Keiner von Beiden eine ganze Arbeit getan hat; doch ist es nicht erlaubt, solches zu tun, da es leicht dazu kommen könnte, dass jeder für sich allein eine vollständige Arbeit ausführte.↩︎

  7. Das מנחה-Gebet hat seine Grenze bis zum Abend. Vergleiche Berachot Abschn. 4, m. 1. Hier ist nicht gerade von Freitag Nachmittag, sondern auch von jedem andern beliebigen Tage die Rede (in folgender Mischnah wird jedoch wieder von Angelegenheiten gesprochen, die nur den Schabbat betreffen).↩︎

  8. Denn er könnte, wenn etwa die Scheere zerbrechen würde und er sie wieder herstellen wollte, vergessen und nicht beten.↩︎

  9. Es könnte ihm eine Schwäche zustossen.↩︎

  10. Wenn vielleicht eine Beschädigung der Häute eingetreten wäre, würde er viel Zeit verbrauchen, um sie wieder herzustellen. Ebenso könnten bei den folgenden Fällen Verzögerungen Vorkommen.↩︎

  11. Das Studium im Gesetze.↩︎

  12. Zur rechten Zeit.↩︎

  13. Der Achtzehn.↩︎

  14. Am Freitag Nachmittag.↩︎

  15. Nach Eintritt des Schabbat.↩︎

  16. Es darf aber kein Handwerker oder Künstler mit seinem Werkzeuge ausgehen.↩︎

  17. לבלר = libellarius = Schreiber, Notar.↩︎

  18. בקולמסו = κάλᾰμος = Rohr, Schreibfeder, die der Schreiber hinter’s Ohr zu stecken pflegte.↩︎

  19. לא יפלה = wegschaffen, das תרגום gibt בערתי הקדש (Deuteron. 26, 13) mit פליתי wieder. Anmerkung von E. Baneth: Im Pi’el heisst פלה, wie Samter richtig bemerkt, allerdings wegschaffen; nur stimmt zu dieser Erklärung nicht את כליו im Akkusativ. Aber im Kal (seltener im Pi’el oder Hifil) hat das Wort die besondere Bedeutung von Ungeziefer reinigen, entlausen. So Schabbat 12a: אין פולין לאור הנר und so auch im Arabischen (فلى). Ob hier יְפַלֶּה, יַפלֶה oder יִפְלֶה zu lesen ist, mag dahingestellt bleiben.↩︎

  20. Wenn באמת vorkommt, so hat es die Gültigkeit von einer חזן (↩︎

  21. הלכה למשה מסיני kommt von חזה = sehen her, weil der Schullehrer darauf zu sehen hat, wo die Kinder zu lesen beginnen sollen. Erst später wurde auch der Vorbeter in der Synagoge חזן genannt. Anmerkung von E. Baneth: Samters Ableitung ist unmöglich. Vom Verbum חזה kann man kein Substantiv חזן bilden. Der Stamm ist offenbar חזן, arab. خزن = aufbewahren. Davon مخزن (Machzin = Speicher), das in der Form Magazin in unseren Sprachschatz übergegangen ist. Das verwandte חֹסֶן kommt in der Bibel öfter in der Bedeutung Schatz vor, aram. אחסנתא = Besitz, חסינה (Kelim XVI 5 = Behälter, neusyr. חזנא = Schatz. Der Beruf des חזן ist ein vielseitiger. In Joma VII 1 und Sota VII 8 ist er der Synagogenverwalter, in Tamid V 3 hat er die Priestergewänder in Verwahrung, in Makkot III 12 (s. auch Schabbat 56a und Synh. 17b) ist er Gerichtsvollzieher und in Baba Μ. 93b sogar Nachtwächter. Nach Sota 49a l. Z. erteilt er in der Schule den Anfangsunterricht, und dieses Amt scheint er auch an unserer Stelle auszuüben (s. Maimunis Mischnakommentar).↩︎

  22. שמא יטה, er könnte vielleicht das Licht, wenn es nicht gut brennt, neigen und dadurch die Sünde des Feuermachens oder- Beförderns begehen.↩︎

  23. Die Gelehrten hatten nämlich die Absicht, das Buch Hesekiel aus der Bibel zu verbannen, weil mehrere Stellen in demselben dem Pentateuch zu widersprechen scheinen, z. B. (Hesekiel 44,31). »Jedes Aas und jedes Zerrissene vom Geflügel und vom Vieh dürfen die Priester nicht essen«. Daraus ginge hervor, dass nur die Priester solches nicht essen dürfen, es aber den Israeliten erlaubt wäre; — (ibidem 45,20). »Also sollst Du auch tun am siebenten Tage des Monats« … von welchem Opfer in dem Pentateuch nichts erwähnt ist. Deshalb isolierte sich Chananjah auf seinem Söller, um das Buch Hesekiel zu erklären.↩︎

  24. Und die הלכה nach ihnen festgesetzt.↩︎

  25. Die Schule Samai’s ist der Ansicht, dass man auch zu dem Feiernlassen der Geräte verpflichtet ist; dagegen meint die Schule Hillels, dass sich die Verpflichtung des Feiernlassens nur auf lebende Wesen bezieht.↩︎

  26. שיהבילו = von הבל = Dunst. Durch das Verdunsten werden sie trocken.↩︎

  27. Kurz vor שנת.↩︎

  28. Es ist deshalb erlaubt, weil man die genannten Presswerkzeuge erst dann auflegt, wenn die Oliven bereits gemahlen und die Weintrauben getreten sind, der Saft also ohne Balken und runde Hölzer von selbst herausläuft, nur nicht so stark als jetzt; darum gleicht es der Hauptarbeit des Dreschens nicht.↩︎

  29. Nach Art des בן דרוסאי, welcher Fleischspeise, wenn sie nur ein Drittel gar gekocht war, verzehrte. Weil sie in diesem Zustande bereits essbar ist, braucht nicht befürchtet zu werden, dass er die Kohlen schüren würde.↩︎

  30. Diese ist dem Luftraum des Ofens zugekehrt.↩︎

  31. Welche der Ofenplatte angeklebt und zuerst gebacken wird, bevor noch die Oberfläche, die dem Luftraum des Ofens zugekehrt ist, sich härtet.↩︎

  32. Das Wort שלשל bedeutet herablassen und heraufziehen (Aruch). Die Öfen der Alten hatten ihre Öffnung oben, deshalb liess man das zu Bratende von oben herabhängen.↩︎

  33. Obgleich man anderweitig nicht braten darf, wie oben erwähnt ist, so macht das Pessach-Opfer eine Ausnahme, da die zu dem Opfer versammelte Gesellschaft sehr achtsam ist und sich unter einander erinnern wird, die Kohlen nicht anzuschüren.↩︎

  34. Im Vorhofe des Tempels befand sich eine grosse Kammer, woselbst immer Feuer brannte, damit sich die Priester, die auf dem Marmor-Estrich baarfuss gingen, dort wärmen konnten.↩︎

  35. Weil die Priesterachtsam sind.↩︎

  36. Zum Schabbat.↩︎

  37. Eine Art Wolle, welche sich zwischen der Rinde und dem Holze der Zeder befindet.↩︎

  38. Eine Art Wolle, welche sich zwischen der Rinde und dem Holze der Weide befindet.↩︎

  39. Es sollen dies die Blätter eines langen Krautes sein, die man gross zieht, um damit zu brennen.↩︎

  40. Eine Art Wolle, die sich an der Wandung der Schiffe, welche lange im Wasser verweilt haben, festsetzt. Bis hierher war die Rede von den Dochten, die man nicht gebrauchen darf; von nun an werden die Öle aufgezählt, die unbrauchbar sind.↩︎

  41. Dass man etwa geschmolzenes Pech und geschmolzenes Wachs an Stelle von Öl in eine Lampe giesse; aber lange Fäden aus Wachs zu machen, ist erlaubt.↩︎

  42. שמן קיק ist das Öl, welches aus den Körnern gepresst wird, die sich in der Baumwolle befinden. Der Grund, weshalb diese Dochte nicht zulässig sind, ist, weil das Licht nicht nach denselben zieht, sondern ausserhalb derselben; ebenso zieht sich das Öl nicht nach dem Dochte, und in beiden Fällen brennt das Licht schlecht, weshalb zu besorgen ist, man würde das Licht beugen, um es dadurch besser brennen zu machen; oder auch, man würde das Licht verlassen, was nicht geschehen darf, weil das Schabbatlicht Pflichtsache ist.↩︎

  43. Öl von תרומה, das verunreinigt worden ist. Hier ist die Rede von einem Festtage, der auf einen Freitag fiel; wenn er demnach die תרומה an diesem Tage verbrennt, würde er Heiligtümer am יום טוב verbrennen, was verboten ist.↩︎

  44. Siehe die vorige Anmerkung.↩︎

  45. Weil es übel riecht, obgleich es gut brennt.↩︎

  46. Trahn.↩︎

  47. Obgleich die Stengel in der Bibel (Josua 2,6) auch Holz genannt werden; dagegen Hanf und Baumwolle, welche von Samenarten abstammen, darf man ohne Weiteres zu Dochten verwenden.↩︎

  48. Hierüber sehe man den sechsten Teil der

    Mischnah, Einleitung zum Tractat אהלות.↩︎

  49. Der Lappen muss übrigens drei Finger lang und breit sein.↩︎

  50. Als Kleid.↩︎

  51. So wie die Perser, die an gewissen Tagen ihres Götzendienstes wegen nirgends ausser im Tempel Licht zu brennen erlaubten.↩︎

  52. Damit sie nicht sehen sollen, dass dort Menschen seien und sie überfallen.↩︎

  53. Nämlich Nervenkranke oder Tiefsinnige, die vor jeder Erscheinung erschrecken.↩︎

  54. Es ist die Rede von einem Kranken, bei welchem Gefahr im Gefolge ist; wenn aber keine Gefahr vorhanden, ist es verboten.↩︎

  55. Dies sind Dinge, die sie und das Hauswesen betreffen, Backen und Lichtanzünden.↩︎

  56. Da auch nur eine Kleinigkeit am Schabbat zu essen, schon zum מעשר bestimmt.↩︎

  57. Sowohl in Hinsicht der עירובי תחומין = der Grenzen des Schabbatweges (2000 Ellen), als auch עירובי חצרות = der Höfe, um aus einem Hofe in den andern etwas tragen zu dürfen; wie nicht minder die Verbindung der Gassen.↩︎

  58. Die ersten beiden Dinge werden in Frageton gestellt, denn man konnte es bereits getan haben. Letzteres jedoch, das Anzünden der Lampe, geschieht im befehlenden Tone, denn wäre es bereits geschehen, so sähe man es.↩︎

  59. Zeigt sich ein Stern, so ist der Tag noch nicht zu Ende; bei zwei Sternen ist es zweifelhaft, ob es Tag oder Nacht ist (diese Zeit der Dämmerung wird בין השמשות genannt); werden jedoch drei Sterne sichtbar, dann ist es in jeder Hinsicht Nacht.↩︎

  60. Das gewiss Unverzehntete.↩︎

  61. Zur Reinigung.↩︎

  62. Zweifelhaftes.↩︎

  63. כירה ist eine Vertiefung, eine Art Heerd, wo das auf dessen Boden befindliche Feuer, die zwei Töpfe, die oben angebracht sind, bestreicht. Das Wort כירה hat Verwandtschaft mit כרה = graben.↩︎

  64. Kurz vor Schabbat. גבבא ist Kleinholz, so wie Stoppeln, die man auf dem Felde aufklaubt.↩︎

  65. Um dieselben über שבת warm zu halten.↩︎

  66. גפת ist der Bodensatz des Öls und des Sesams, nachdem das Öl ausgepresst ist.↩︎

  67. Er muss die Kohlen wegschaffen, denn es könnte geschehen, dass er sie anschüren würde.↩︎

  68. Aber nachdem er das Abgenommene irgend wohin gesetzt hat, darf er es, selbst nach Beth Hillel, nicht wieder hinsetzen, weil es angesehen wird, als setzte er es am Schabbat in die Wärmestätte ein. (Der gewöhnliche Ausdruck bei den Juden ist = Chalent setzen, was vielleicht mit dem Französischen chaleur = Hitze zusammenhängt. Berliner in seiner Schrift: »Aus dem innern Leben deutscher Juden im Mittelalter« [S. 55, Note 108] kombiniert das Wort שאליט mit dem altfranzösischen chald = chaud = תנור).↩︎

  69. חמין = Ofen, ist oben eng und unten breit, deshalb drängt sich die Hitze in demselben mehr zusammen, als beim כירה = Wärmeherd, darum hat man zu besorgen, er werde anschüren.↩︎

  70. כפח ist ein Wärmeheerd, der so lang wie breit ist, aber nur den Raum für einen Topf bietet; der Wärmestoff in demselben ist grösser als beim כירה, da dieser oben offen ist und für zwei Töpfe Platz hat.↩︎

  71. Am Schabbat.↩︎

  72. Eine Warmflasche von Kupfer, durch welche man das Wasser über dem Feuer wärmt.↩︎

  73. Man darf das Ei nicht zerbrechen auf einem Tuche, welches in der Sonne gewärmt ist, damit es brate, weil man dasselbe mit einem am Feuer gewärmten verwechseln könnte.↩︎

  74. Der Staub, welcher durch die Sonne heiss geworden, ist heisser Asche gleich. In diesem Falle erlaubt es auch R. Jose nicht, weil man auch besorgt, er möchte die zusammenhängende Erde auseinanderbröckeln, was eine Art des Pflügens wäre.↩︎

  75. סילון = eine Röhre, welche durch die heissen Wasser von Tiberias gezogen war, um die kalten Wasser dadurch zu wärmen. Die Benutzung solchen Wassers am Schabbat ist verboten, weil es dem am Feuer heiss gemachten Warmwasser gleich geachtet wird, in welchem man auch nicht das kleinste Glied waschen dürfe.↩︎

  76. Hände und Füsse darf man auch darin waschen, nur nicht den ganzen Körper. Die Einwohner von Tiberias beherzigten die Worte der Weisen und zerbrachen die Röhre.↩︎

  77. מוליאר ist das Griechische μιλιάριον = ein kupfernes Gefäss, hoch und spitzig, um Wasser darin zu wärmen. Es hat zwei Behälter, von denen einer an der Seite des anderen ist; in dem grösseren Behälter ist Wasser, das man nicht sieht, in dem kleineren sind Kohlen. So Raschi. Nach Aruch sind die beiden Behälter über einander; das Wasser ist im unteren und die Kohlen im oberen.↩︎

  78. אנטיכי, hier wird das Feuer in den untern Boden getan und das Wasser oben; es bleibt daher immer viel Wärme übrig.↩︎

  79. Am Schabbat.↩︎

  80. In der Dämmerung.↩︎

  81. Mit warmen Speisen.↩︎

  82. Gebrauchte.↩︎

  83. Wenn Jemand Freitag Nachmittag den Topf vom Heerd nehmen will und ihn durch etwas anderes warm erhalten will, darf keine Vermehrung der Wärme entstehen, sondern blos eine Beibehaltung der vorhandenen Wärme.↩︎

  84. Die Töpfe.↩︎

  85. Als Weizen, Hülsenfrüchte etc.↩︎

  86. שלחין = Felle. Das Targum gibt (Levit. 1, 6) והפשיט את העולה mit וישלח ית עלתא wieder.↩︎

  87. Weil die Wolle zusammenfällt. Es handelt sich nämlich darum, ob man zu befürchten hat, dass Jemand nachher den Topf unerlaubter Weise einsetzen würde. R. Elieser besorgt dies, die Weisen aber nicht.↩︎

  88. Wenn es angeht.↩︎

  89. קיתון = κύαϑος = Becher, Krug. Ein Maass von flüssigen und trockenen Dingen.↩︎

  90. Um ihm die Kälte zu benehmen.↩︎

  91. Im Dekalog (Exod. 20, 11 und Deuteron. 5, 14) ist vorgeschrieben, dass das Vieh am Schabbat auch feiern muss. Nun ist wohl zu unterscheiden: ob die Gegenstände, die das Tier trägt, dazu dienen, um es zu bewachen, oder ihm blos eine Last sind; im ersteren Falle darf das Vieh damit ausgehen, im letztern jedoch nicht.↩︎

  92. פרומביא das Griechische φορβία oder φορβεία = Halfter, Zaum mit eisernem Gebiss.↩︎

  93. Z. B. Jagdhunde und kleinere Tiere.↩︎

  94. Im Fall der Verunreinigung.↩︎

  95. Ohne sie abzunehmen.↩︎

  96. Damit ihn nicht friere, denn dem Esel ist selbst im heissen Sommer kalt חמור בתקופת תמוז קרירי ליה.↩︎

  97. Am Freitag.↩︎

  98. Mit dem Leder um das Glied.↩︎

  99. Zur Reinhaltung der feinen Wolle.↩︎

  100. מטוטלת heisst in כלאים ו׳, ט׳ Senkblei, eine Schnur, woran Blei befestigt ist; hier bedeutet es einen Lappen, der am Schwanz befestigt ist.↩︎

  101. Weil vielleicht נלאים darin ist.↩︎

  102. Wenn das Tier eine Wunde hat, legt man am Halse eine kreuzförmige Leiter an, um das Reiben der Wunde zu verhüten.↩︎

  103. Damit sie nicht zusammenschlagen.↩︎

  104. Um sie zu kennzeichnen.↩︎

  105. Damit sie oft niesen und das Ungeziefer abschütteln.↩︎

  106. Um es zu gewöhnen.↩︎

  107. Um die Schlangen abzuhalten.↩︎

  108. Es war nicht seine eigene, sondern die seiner Nachbarin, und weil er es ihr nicht verwies, wird es betrachtet, als wäre es die seinige gewesen. —↩︎

  109. Wenn sie an Wochentagen badet, muss sie die Schnüre lose machen; nun könnte es sich ereignen, dass sie am Schabbat ein Pflichtbad (טבילת מצוה) vornehmen wollte, dann müsste sie die Bänder losbinden und sie würde dieselben vier Ellen in רה״ר tragen.↩︎

  110. Dies bezieht sich, nach Maimonides, auf alle.↩︎

  111. Die Stadt Jerusalem.↩︎

  112. קטלא so viel als catella = kleine Kette, Kettlein.↩︎

  113. Wohl aber mit Ohrringen, da es zu viel Mühe machen würde, sie auszuziehen.↩︎

  114. Alle diese angegebenen Dinge sind als Schmuck zu betrachten, und sind von den Rabbinen blos deshalb verboten worden, weil man befürchtet, die Frau könnte sie abziehen und zeigen.↩︎

  115. Zur Zeit der syrischen Verfolgung hatten sich nämlich viele Juden in eine Höhle versteckt; da hörten sie plötzlich ein Geräusch über sich und glaubten, die Feinde kämen, sie drängten nun an einander und tödteten sich mit den eisernen Nägeln. Weil dies am Schabbat geschah, wurden solche Sandalen an Schabbat- und Feiertagen verboten, weil auch die Feiertage als Versammlungszeit gelten.↩︎

  116. Weil er den einen Schuh abziehen und tragen könnte, wenn er verspottet würde.↩︎

  117. Ein Blatt, welches man als Heilmittel sich anhängt, Amulett.↩︎

  118. Weil man diese Gegenstände nur zur Zeit des Krieges trägt, ist ihr Tragen am Schabbat verboten.↩︎

  119. Womit man näht, weil solches als Handwerkzeug betrachtet wird; auch wenn sie dieselbe in ihre Kleider steckt, verfällt sie der Strafe eines Sündopfers.↩︎

  120. כוליאר = κοχλιώδης = schneckenförmig, wie ein Schneckenhaus gewunden. Im Lateinischen = cochlear = Schnecke. Es wird als Last und nicht als Schmuck angesehen, weil die meisten Frauen nicht damit ausgehen.↩︎

  121. Ausser wenn es in den Krieg geht.↩︎

  122. Wären sie ein Schmuck, würden sie nicht zur messianischen Zeit abgeschafft werden.↩︎

  123. Eine Spange auf dem Schenkel, um die Unterkleider festzuhalten, dass sie nicht herabfallen, wodurch die Schenkel sichtbar würden. Es ist kein Schmuckgegenstand, auch kein eigentliches Gerät, sondern blos ein Gerät zum Dienst eines andern, so wie die Ringe der Geräte, deshalb sind sie rein.↩︎

  124. Ist nicht für Unreinigkeit empfänglich.↩︎

  125. Um das Ohrenschmalz aufzusaugen.↩︎

  126. צינית soll eine Krankheit unter der Fusssohle sein, und das geprägte Geldstück ein Heilmittel dagegen.↩︎

  127. Den kleinen Mädchen werden Löcher in die Ohren gestochen und einstweilen eine Schnur oder ein Span hineingesteckt, bis sie die Ohrringe erhalten.↩︎

  128. Jüdinnen aus Arabien, eben so aus Medien.↩︎

  129. Das Kopftuch wird nämlich so umgeschlagen, dass zwei Zipfel am Halse herabhängen, an deren einem ein Stein, eine Nuss etc. befestigt ist, so dass man den andern leicht daran befestigt.↩︎

  130. Weil man am Schabbat kein Geld anfassen darf.↩︎

  131. Dem der Fuss fehlt.↩︎

  132. Alles nämlich, worauf derjenige, welcher einen Eiterfluss hat (זב), sich im Sitzen, Liegen oder Stehen stützt, wird im höchsten Grade verunreinigt und zwar solchergestalt, dass es Menschen und Geräte verunreinigen kann. Siehe Traktat זבים, Abschn. 2. M. 4. Ein so Verunreinigter ist ein טמא מדרס.↩︎

  133. Nach Andern: Eine Larve.↩︎

  134. Der Vater nimmt das Schuhband des rechten Fusses und bindet es dem Sohne an den linken Fuss, das soll ein Mittel sein, um die Sehnsucht des Sohnes nach dem Vater zu beschwichtigen.↩︎

  135. Goldenen.↩︎

  136. Um die Ohrenschmerzen zu vertreiben, wird das Ei in das Ohr gelegt.↩︎

  137. Des Schlafes wegen.↩︎

  138. Vom Galgen.↩︎

  139. Weil es auf Aberglauben beruht.↩︎

  140. Das Ganze ist nur ein Irrtum.↩︎

  141. Sich jedesmal in dem Tage irrend.↩︎

  142. Indem er nicht weiss, dass diese Arbeit verboten ist.↩︎

  143. Saaten ernten und Bäume ablesen.↩︎

  144. Obgleich eigentliches Backen bei den Arbeiten der Stiftshütte nicht stattfand, so ist Backen dem Kochen gleich zu achten, und letzteres war zur Herstellung der Farben, die man brauchte, nötig; so wie die übrigen genannten Arbeiten als: Säen, Pflügen etc. zur Anfertigung des Färbestoffes notwendig waren.↩︎

  145. Wolle scheeren und die folgenden Arbeiten wurden zur himmelblauen Wolle u. s. w. gebraucht.↩︎

  146. Im Einschlag oder Zettel.↩︎

  147. Fand bei den Teppichen Anwendung.↩︎

  148. Diese Arbeiten kamen bei den Dachstellen vor.↩︎

  149. Zur Zusammenfügung der Bretter machte man Buchstaben, um zu wissen, welches Brett zu dem andern gehört.↩︎

  150. Um zu bauen.↩︎

  151. Feuer brauchte man, um die Farbekräuter zu kochen.↩︎

  152. Beim Schlusse der Arbeit pflegt der Arbeiter mit dem Hammer auf den Amboss zu schlagen.↩︎

  153. Siehe Einleitung und Anfang des Traktats.↩︎

  154. Obgleich sie auch einzeln aufgezählt sind, soll mit dieser Wiederholung der Zahl angedeutet sein, dass wenn Jemand auch alle Arbeiten in der Welt verrichtet, er nur 39 Sündopfer schuldig ist.↩︎

  155. Wenn das Aufbewahrte für keinen Andern, als für denjenigen, der es aufbewahrt, einen Werth hat, so gilt dies bei Andern auch für keine Arbeit, vielmehr nur bei dem Aufbewahrenden.↩︎

  156. Beim Tischsegen (nämlich zum Becher) gehört ein Viertel Log Wein, der aus einem Viertel Wein und drei Viertel Wasser gemischt ist, folglich ¹⁄₁₆ Log. Ein Log enthält das Maass von 6 Hühnereiern.↩︎

  157. Das ist Milch von reinen Tieren; bei unreinen ist das Maass, so viel man braucht, um ein Auge zu färben.↩︎

  158. Oder Geschwür.↩︎

  159. Die kleinste Zehe bei einem neugeborenen Kinde.↩︎

  160. קילור = κολλύριον = Augensalbe.↩︎

  161. Log.↩︎

  162. Von faulem, unreinem Wasser, um damit den Lehm zu erweichen.↩︎

  163. Handhabe.↩︎

  164. Oder Korb.↩︎

  165. Um dem Meister das Maass zum Schuh zu zeigen.↩︎

  166. Das Papier wird aus Kräutern verfertigt. Bartenora.↩︎

  167. Wenn z. B. Jemand diesseits des Flusses den Zoll entrichtet hat, so erhält er einen gestempelten Zettel, dass er den Zoll abgeführt hat; auf dem Zettel befinden sich gewöhnlich zwei Buchstaben, die grösser als in der Regel sind, wodurch er sich legitimiren kann.↩︎

  168. Auf welches man nicht mehr schreiben kann.↩︎

  169. דוכסוסטוס = entweder δίξοος = zweispaltig, oder = δυξεστύς = doppelt geglättet.↩︎

  170. An einer Quecksilberröhre.↩︎

  171. Nämlich dasselbe bis auf eine kleine Öffnung zu verstopfen.↩︎

  172. An einem Weingefässe.↩︎

  173. Für den Blasebalg.↩︎

  174. פטפוט = Dreifuss, Tiegel. (Aruch.)↩︎

  175. Dies geschieht, um vorzeitige Haare zu vertilgen.↩︎

  176. Nach Einigen, um die Haare zu vertilgen, nach Anderen, um die Haut glänzend zu machen.↩︎

  177. Siegellack.↩︎

  178. Welche bis zu den Knöcheln an der Mitte der Finger reicht.↩︎

  179. Mit Öl.↩︎

  180. Warmen.↩︎

  181. Welches sehr bald gar wird.↩︎

  182. Arznei-Löffel.↩︎

  183. Da man die Vögel mit der Stimme verscheuchen kann, bedarf es nicht erst eines Gegenstandes.↩︎

  184. Um sie grade zu richten, dass sie nicht krumm liegen und Umfallen.↩︎

  185. Log.↩︎

  186. Jesaias 30, 14.↩︎

  187. Heisst es doch sogleich danach.↩︎

  188. Weil oben von einem Scherben die Rede war, der als Schriftbeleg angeführt wurde, ist eine Stelle in Jesaias, die in der Nähe des obigen Verses vorkommt, hier angegeben.↩︎

  189. Jesaias 30, 22.↩︎

  190. Zum Götzen.↩︎

  191. Den Träger.↩︎

  192. Proverbien 30, 19.↩︎

  193. Der Ausdruck בלב ים = im Herzen des Meeres, ist überflüssig, denn es ist ja selbstverständlich, dass das Schiff durch das Meer geht! Es soll aber dadurch angedeutet werden, dass das Schiff in Betreff der Reinheit dem Meere gleich sei.↩︎

  194. Vergleiche Traktat כלאים פ״ג, מ״א.↩︎

  195. Jesaias 61, 11.↩︎

  196. Exodus 19, 15.↩︎

  197. Um so mehr darf man das Kind am ersten und zweiten Tage, wo die Schmerzen noch grösser sind und die Schwäche bedeutender ist, im warmen Wasser baden, das selbst am Schabbat gewärmt ist, um das Kind zu kräftigen und zu stärken.↩︎

  198. Genesis 34, 25.↩︎

  199. Von der Form einer Zunge von roter Wolle, deren Hälfte man an den Kopf des Asasel – Bockes band, und deren andere Hälfte an den Fels geknüpft war; wenn nun der Bock herunter gestürzt ward, dann bleichte sich die Woll-Zunge, das war ein Zeichen, dass die Sünden vergeben waren.↩︎

  200. Jes. 1,18.↩︎

  201. Jedoch nicht wie Wasser selbst, worauf die Strafe des Ausrottens steht, sondern blos ein Verbot, das mit Geisselung belegt wird.↩︎

  202. Psalm 109, 18.↩︎

  203. Ist schuldig.↩︎

  204. Cimolia-Kreide, eine weisse Farbe, welche auf der Insel Cimolus (nahe bei Kreta im agäischen Meere belegen) gewonnen wird.↩︎

  205. Bei einer נדה eine Probe vorzunehmen↩︎

  206. Man darf nicht am Schabbat hinaustragen: wohlriechenden Pfeffer, das ist nicht der sonst gewöhnliche Pfeffer, sondern derjenige, welcher dazu dient, um den üblen Geruch des Mundes zu beseitigen.↩︎

  207. Man bedient sich desselben, um die Migräne zu vertreiben.↩︎

  208. Um daraus einen kleinen Treibstachel zu machen.↩︎

  209. Von Motten.↩︎

  210. Deuteron. 13, 18.↩︎

  211. Zum Essen erlaubte.↩︎

  212. Eine kleine Heuschrecke.↩︎

  213. Vor Schabbat.↩︎

  214. לדוגמא griechisch = δεῖγμα = aufgezeigte Probe, Probestück.↩︎

  215. Die Schwelle war nämlich zwischen drei und neun Handbreiten hoch und vier Handbreiten breit, das ist כרמלית. Siehe Einleitung.↩︎

  216. Er ist nur dann schuldig, wenn die עקירה und die הנחה an einem pflichtigen Orte stattfindet, hier war כרמלית dazwischen.↩︎

  217. Siehe Traktat Berachoth Abschn. 9 M. 5.↩︎

  218. Weil er beabsichtigte, es gut zu bewahren, und es ist schlecht bewahrt worden.↩︎

  219. Wo באמת אמרו steht, ist es so viel als ein Gesetz, das von Sinai datirt.↩︎

  220. סער so viel als das Griechische = Ζώνη oder das Dimin. τό Ζὡνιον = Gürtel oder Gurt, ein gegürtetes Kleid, durch den Gurt zusammengehalten, Taille, Gegend des Leibes, wo der Gurt ist. Hier sind kleine Beinkleider gemeint, die des Anstandes wegen getragen werden. Wenn die Frau hieran etwas gehängt hat und es verschiebt sich, ist sie schuldig; weil sie von vornherein weiss, dass der Gegenstand hin und her geht.↩︎

  221. Die königlichen Läufer, welche Akten in einem hölzernen Behältniss, das um den Hals hing, zu tragen pflegten; sie wussten, dass das Getragene sich oft drehte und verschob.↩︎

  222. Denn der lebendige Mensch trägt sich selbst. Ist er aber gebunden, so ist der Träger schuldig. Vieh jedoch, Geflügel und Wild, wenn sie auch lebendig sind, werden als Gebundene betrachtet.↩︎

  223. Da diese Dinge unrein machen, ist es eine richtige Arbeit, wenn man sie hinausträgt; es geschieht um sich ihrer zu entledigen.↩︎

  224. Das Schminken ist des Schreibens wegen, Flechten und Scheiteln des Bauens wegen strafbar. Die Weisen halten diese Handlungen nicht als Arten des Schreibens oder Bauens. Wer jedoch mit einem Werkzeuge die Haare auszieht. ist schuldig. Hängt jedoch der Nagel herunter oder das Haar, und es schmerzt ihn sehr, so kann er es mit der Hand vorsätzlich ausziehen.↩︎

  225. Bezüglich der verschiedenen Räume siehe die Einleitung.↩︎

  226. גזוזטראות das griech. ἐξωςτήρ = was sich hervordrängt. Bretter, die von der Wand des Dachstübchens, (Söllers) auf die Strasse hinausgehen, die Altanen an sich sind רה״י; wenn sie nun einander gegenüber, an den Seiten von רה״י sich befinden, so ist derjenige, der etwas dem Andern zureicht, oder zuwirft, frei; weil sich etwas Ähnliches beim Bau der Stiftshütte nicht als verboten vorfindet.
    Anmerkung von E. Baneth: גזוזטרא (öfter auch כצוצרה ,כצוצטרא ,כסוסטרא geschrieben) ist nicht, wie Samter meint, das klassische ἐξώστηρ („was sich hervordrängt“), sondern das spätgriechische έξώστρα (exostra), das den Balkon, die Altane bezeichnet (s. Henricus Stephanus s. v.↩︎

  227. בדייטא oder בדיוטא = das griechische = δίαιτα = Wohnung, Aufenthaltsort.↩︎

  228. Weil solches beim Levitendienst vorkam.↩︎

  229. Wegen ihrer Schwere konnten die Bretter nicht geworfen werden.↩︎

  230. Hinüberreichen.↩︎

  231. Es war z. B. ein fetter Feigenklumpen.↩︎

  232. Weil seine Absicht nicht war, einen Wurf zu tun, worauf er schuldig gewesen wäre.↩︎

  233. Weil das Meer כרמלית ist.↩︎

  234. Wasser, das nicht sehr hoch über der Erde ist, in welchem sich Lehm und Schmutz befindet, wird רקק genannt.↩︎

  235. Dass es noch öffentlicher Weg heisst und nicht כרמלית wird.↩︎

  236. Das ist von כרמלית nach רה״ר.↩︎

  237. Von כרמלית in רשות היחיד.↩︎

  238. Wenn die Schiffe zweien Herren gehören darf man es nur mittelst eines ערוב. weil sie wie zwei Höfe betrachtet werden.↩︎

  239. Denn wenn sie getrennt werden, ist כרמלית zwischen ihnen und der ערוב wird nichtig.↩︎

  240. Dass Schabbat ist.↩︎

  241. Das ist die Schlussarbeit der Steinhauer, nachdem nämlich derselbe den Stein vom Berg gehauen und abgesondert hat, schlägt er noch mit dem Hammer so mächtig darauf, dass derselbe zerspaltet, und das ist seine Endarbeit. Wer also am Schabbat etwas zu Ende bringt, hat sich, wegen einer Art des Hammerschlages, verschuldet.↩︎

  242. Dass er nichts mehr hinzuzufügen braucht.↩︎

  243. So machten es die Blechschläger bei der Stiftshütte.↩︎

  244. מנכש = Entweder reisst er die schlechten Kräuter aus den guten heraus, oder er gräbt um die Wurzeln der Kräuter, um sie zu fördern.↩︎

  245. Er schneidet die trockenen Zweige vom Baume ab, damit sich dessen Wachstum vermehre.↩︎

  246. Wenn frische Zweige aus dem Baume hervorsprossen, die müssen abgestutzt werden. damit nicht durch die Überwucherung dem Baum zu viel Kräfte entzogen werden,↩︎

  247. den Baum oder den Boden.↩︎

  248. Ein Hühnerei.↩︎

  249. Es ist die Rede von Einem, der mit beiden Händen gut schreibt; ist das nicht der Fall, so heisst das nicht mehr schreiben, sondern Kritzeln.↩︎

  250. Obgleich er sein Werk nicht vollendete, denn er beabsichtigte, den grossen Namen zu schreiben; da jedoch dieser Teil ein selbstständiges Wort bildet, ist er schuldig↩︎

  251. קומוס = Gummi.↩︎

  252. קנקנתום ist das griechische χαλϰάνϑη, χάλϰανϑον = Kupfervitriolwasser, das zu Schusterschwärze und Tinte gebraucht wird.↩︎

  253. Wenn er z. B. mit seinem Finger Figuren von Buchstaben in den Sand kritzelt, oder in Staub auf dem Wege.↩︎

  254. Er lässt das Dach des ח aus, so dass zwei זיי״ן übrig bleiben.↩︎

  255. Die nicht an einander in einem Winkel zusammenstossen.↩︎

  256. נוטריקון ist, so viel als notaricon, oder notarion; notarius ist ein Geschwindschreiber, der mit Abbreviaturen schreibt, ein Stenograph. Viele verstehen die Abkürzungen z. B. ק = ’קרבן etc., darum ist er nach R. Josua b. B. schuldig↩︎

  257. קירוס bedeutet eine aus Moos gewebte Decke, oder das Wort entspricht dem griechischen= ϰαῖρος =die Schnüre, welche entweder quer über den Webestuhl gezogen, die Fäden des Aufzugs neben einander befestigen. ניר = griechisch νεῦρον = Sehne, Faser, feste Schnur zum Nähen und Binden.↩︎

  258. Hier ist die Rede von einem Todten, bei dem er nicht verpflichtet ist, sein Kleid zu zerreissen, weil er hier verdirbt; bei demjenigen jedoch, wo ihm die Pflicht obliegt, sein Kleid zu zerreissen, ist er schuldig, weil er hier etwas herstellt, (das vorgeschriebene Zeichen der Trauer).↩︎

  259. סיט ist der Raum vom Zeigefinger bis zum Mittelfinger, so weit man sie nur ausstrecken kann (cf. Orlah Abschn. 3, 2 M.), Der Raum zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger, ist doppelt so gross, bildet also das Maass des Fadens, welcher für Waschen etc. angegeben ist.↩︎

  260. ביבר ist das lateinische vivarium = Tierbehältniss, Tiergarten, worin Wildpret, Fische etc. lebendig aufbewahrt werden.↩︎

  261. Weil er das Reh gleichsam fing.↩︎

  262. Nachdem das Reh durch den Ersten gefangen wird.↩︎

  263. Er beabsichtigt nicht das Reh zu fangen, sondern blos sein Haus verschlossen zu halten, das Tier das sich darin befindet, war bereits vorher gefangen und er ist frei.↩︎

  264. Leviticas 11,29—30.↩︎

  265. Weil sie eine Haut haben, er also Striemen macht, die nicht in ihre vorige Lage zurückkehren, Das ist eine תולדה vom Loslösen, so viel als Dreschen. Der Grund kann auch sein, dass durch die Verwundung das Blut in der Haut gerinnt, was mit dem Färben zusammenhängt.↩︎

  266. Z. B. Würmer, Purpurschnecke etc., die keine Haut haben.↩︎

  267. Weil sie schon erjagt sind.↩︎

  268. הלמי ist das griechische ἡ ἅλμη = das was salzig ist, Salzwasser, Salzlake. Dieses stark mit Salz versetzte Wasser wird zur Conservirung von Kräutern gebraucht, besonders Kohl und dergleichen.↩︎

  269. Dadurch verhindert man, dass sich das Salz sehr mischt:a) Eine Art Ysop, welche zwischen Dornen wächst und die Würmer im Menschen tödtet.↩︎

  270. יועזר = Wilder Rosmarin, vertreibt die Würmer in der Leber.↩︎

  271. Eine Pflanze, die auf einem einzelnen Schaft wächst und ein Gegengift gegen ungesunde Getränke sein soll.↩︎

  272. Im Talmud wird es als das Wasser einer Quelle erklärt, welche zwischen zwei Dattelbäumen steht. Wer davon ein Glas trinkt, befördert die Verdauung, das zweite schlägt durch, das dritte ist dann so klar nach dem Stuhlgang, als wie es getrunken ward.↩︎

  273. Das Gemisch von Gummi, einem Kraute und einem Wurzelpulver soll, in Wein getan, ein Heilmittel für Flusssüchtige sein, doch die Unfruchtbarkeit zurücklassen. Nach Raschi heisst עקרים Wurzeln.↩︎

  274. Und ausspeien, da dieses augenscheinlich als Heilmittel gilt; schluckt er aber den Essig herunter, so ist es gestattet.↩︎

  275. Wenn sie auch keine Schmerzen haben.↩︎

  276. Diese durchlöchern die Nase des Kameels, ziehen einen Riemen durch und verknoten ihn derart, dass dieser Knoten ewig halten soll.↩︎

  277. So wie beim Kameele geschieht es auch beim Schiff, dass man vorn am Schnabel des Schiffes, am Bugspriet ein Loch macht, wodurch ein Tau gezogen wird, welches so verknotet wird, dass es immer dauern soll. Bei der Stiftshütte knotete man die Fäden der Teppiche, die abgerissen waren, wieder so fest zusammen, dass sie für immer halten sollten.↩︎

  278. Es geschah das Auflösen der Knoten zuweilen bei den Netzen, die man zum Fange des חלזון (der Purpurschnecke) ausgelegt hatte, um solche nach Bedarf zu erweitern oder einzuengen. Dieses Tier wurde zum Färben der Wolle bei der Stiftshütte gebraucht.↩︎

  279. Diese Art Knoten sind in der

    Mischnah nicht erwähnt, werden jedoch in der Gemara genannt, z. B. ein langer Riemen den man an den Ring der Nase des weiblichen Kameels bindet etc. weil er nur für eine Zeit und nicht für immer angebunden wird.↩︎

  280. פסקיא das ist das lateinische fascia = jedes schmale Tuch zum Binden oder Umwinden, eine Binde, Band, Gurt.↩︎

  281. Über den Brunnen.↩︎

  282. Die eben ausgezogenen Kleider darf man mehrmals falten, um sie wieder anzuziehen; allerdings ist hier die Rede nur bei einem Menschen, bei zweien nicht, weil es aussieht, als wollte er sie verbessern, aber auch bei Einem ist es nur für neue Kleider gestattet; aber auch bei diesen, wenn sie weiss sind, bei gefärbten jedoch nicht; allein auch bei weisen, wenn er keine anderen Kleider hat; ist dies der Fall, so muss er sie wechseln.↩︎

  283. Selbst die Bücher der Propheten und der Hagiographen, wenn sie in assyrischer Handschrift geschrieben und in hebräischer Sprache verfasst sind.↩︎

  284. Wie z. B. die Propheten, in denen man das מפטיר in der Synagoge liest.↩︎

  285. Wie die Hagiographen, in welchen selbst Einzelne am Schabbat für sich nicht lesen dürfen; weil dadurch die Leute behindert werden das Lehrhaus zu besuchen, welches am Schabbat zu dem Zweck geöffnet ist, dass man dort die Vorträge vernehme, die von den Gesetzen in Betreff des Erlaubten und Verbotenen handeln. Es ist der Schabbat dazu angesetzt, da an den Wochentagen Jeder mit seinen Geschäften zu tun hat.↩︎

  286. Wenn sie unbrauchbar sind.↩︎

  287. תיק ist das griechische ϑήϰη = Behältniss, Kiste, Beutel.↩︎

  288. Mehr zu retten, ist nicht erlaubt, denn würde man ihm mehr gestatten, würde er in seiner Aufregung leicht das Feuer zu löschen versuchen.↩︎

  289. Weil doch der Tag einmal für drei Mahlzeiten bestimmt ist.↩︎

  290. Da es doch mit einem Male geschieht, kommt es nicht darauf an, ob es ein Bisschen mehr oder weniger ist.↩︎

  291. Hier ist die Rede von gottesfürchtigen Leuten, die für die Arbeit, die sie am Schabbat verrichteten, nichts beanspruchen; dagegen etwas verlangen, da der Eigentümer die Gegenstände preisgab, die leicht ein Raub der Flammen werden konnten, deshalb überlassen sie ihm das Gerettete für einen wohlfeilen Preis.↩︎

  292. Denselben Tag.↩︎

  293. In Bartenora sind diese 18 Kleidungsstücke angegeben.↩︎

  294. Hier findet weder ein Brennen noch Löschen statt.↩︎

  295. Denn das blosse Sagen schon zu einem Nichtisraeliten etwas Verbotenes zu tun, involviert ein שבות, d. h. eine Unterbrechung der gebotenen Ruhe. Aber man braucht auch nicht zu ihm zu sagen: Lösche nicht, weil man für sein Ruhen am Schabbat nicht aufzukommen braucht, wenn er nicht sein Knecht ist.↩︎

  296. Der Hühner auf dem Hofe, damit sich die Kinder nicht beschmutzen; denn der Unrat der Kinder selbst ist hier nicht gemeint, den darf man ohne Weiteres wegschaffen.↩︎

  297. Wegen Jagd. In Bezug auf gefährliche Tiere ist folgendes festgestellt worden: Diejenigen giftigen Tiere, deren Biss tödtlich ist, wie z. B. Klapperschlangen, tolle Hunde etc., solche darf man sofort umbringen, sobald man sie sieht, obgleich sie ihm nicht nachlaufen. Diejenigen, welche nur dann und wann tödten, darf man umbringen, wenn sie ihm nachlaufen, sonst kann man ein Gefäss über sie legen, hat man unvorsätzlich getödtet, so schadet das nicht. Aber eine Schlange zu fangen und damit zu spielen, ist verboten.↩︎

  298. In Früchte.↩︎

  299. Einen Splitter aus dem Körper zu ziehen ist am Schabbat erlaubt.↩︎

  300. Wem etwa der Schlüssel verloren gegangen ist.↩︎

  301. Womit man probiert, ob die Oliven schon zur Presse geeignet sind.↩︎

  302. Weil es dadurch ein Gefäss wird, indem sich etwas Öl, das aus den Oliven von selbst ausfloss, an dem Rohre festsetzte.↩︎

  303. Sondern blos als ein schlichtes Stück Holz, obgleich es oben hohl ist, da diese Höhlung nicht fähig ist, etwas aufzunehmen, und für Unreinigkeit nicht geeignet.↩︎

  304. Es wird als Gerät betrachtet, da man damit die Oliven umwenden kann.↩︎

  305. Etwa bei Tische, oder um den Ort zu benutzen.↩︎

  306. Etwa zur Verwahrung, sie vor Dieben zu schützen.↩︎

  307. Wie z. B. ein Messer, darf man nur wegnehmen, um damit zu schneiden, aber nicht etwa um damit eine Schüssel zu stützen.↩︎

  308. Wie das Ganze.↩︎

  309. קרויה soll das lateinische cucurbita = Kürbis sein; es wäre demnach mit קרא = Kürbis (סוטה דף יו״ר) verwandt. Doch scheint dies Wort mit קרווה = Schlauch zu stimmen; denn יונתן בן עוזיאל übersetzt (Genesis 21, 14) ונסב לחמא וקרווא דמיא = מים (Schlauch) ויקח לחם וחמת.↩︎

  310. טפיח = ein kleiner Krug (Cf. Joma 30a) והטפיח מחזר על האורחין.↩︎

  311. Dasselbe gilt auch von Fensterladen.↩︎

  312. Wenn es bis zur Erde hängt und man zieht es fort, sieht es aus, als fügte er etwas dem Gebäude zu.↩︎

  313. Die am Boden haften.↩︎

  314. Als Zisternen, Gruben.↩︎

  315. Am Boden.↩︎

  316. Allerdings nur zu gesetzesdienlichen Zwecken, wobei man auf die Beschwerden und Mühen am Schabbat nicht Rücksicht nimmt.↩︎

  317. והתורמס = ϑέρμος = Feigbohne auch Lupine genannt (Lupinus). Die Blätter der Feigbohne kehren sich immer nach der Sonne. Die Samenkerne enthalten viel Mehl und werden als Viehfutter benutzt.↩︎

  318. Wahrscheinlich durch einen Abschreibfehler ist aus dem Worte עניים das Wort עזים entstanden.↩︎

  319. Gemischtes, das noch nicht geordnet ist, indem die betreffenden Abgaben noch nicht abgesondert sind.↩︎

  320. Grüne, frische Baumzweige, welche man zum Futter für das Vieh zusammen bindet.↩︎

  321. In das Haus.↩︎

  322. Man fasst sie am Halse und nötigt die jungen Tiere zum Springen oder Laufen.↩︎

  323. Sie erfasst ihn rückwärts an den Armen und er bewegt den Fuss und geht.↩︎

  324. Dann trägt sie es ja.↩︎

  325. Dass das Junge nicht zur Erde fällt.↩︎

  326. Folgende Regel ist zu beobachten: Die ersten drei Tage von der Niederkunft an gerechnet, darf man am Schabbat Alles für sie verrichten, sie mag es verlangen oder nicht; nachher aber bis zum siebenten Tag ihrer Niederkunft, nur das, was sie verlangt und nachher, bis zum dreissigsten Tage, obgleich sie bestimmt sagt, dass sie es bedarf, darf es nur durch einen Nichtjuden gereicht werden; weil sie während dieser Zeit, nur, als ein Kranker bei dem keine Lebensgefahr vorhanden ist, betrachtet wird.↩︎

  327. Um anzuzeigen, dass das Gesetz der Beschneidung ein so hochwichtiges ist, dass man deshalb den Schabbat übertreten kann.↩︎

  328. Als manche heidnische Regierungen verboten, die Kinder zu beschneiden.↩︎

  329. Welche bezeugen sollten, dass man das Messer zum Zweck der Beschneidung und nicht aus anderer Absicht am Schabbat trage.↩︎

  330. Ein Beschneidungsmesser.↩︎

  331. Z. B. diejenigen Dinge, die man zur Förderung der Beschneidung in Anwendung bringt. Er differirt demnach mit R. Elieser.↩︎

  332. Wie die Beschneidung selbst.↩︎

  333. Die Haut, welche die Spitze des Gliedes bedeckt.↩︎

  334. Obgleich er eine Wunde macht.↩︎

  335. איספלנית = σπλήνιον = Verband, Kompresse.↩︎

  336. וכמון = ϰύμινον = Kümmel, im lat. cuminum, im franz. cumin.
    Anmerkung von E. Baneth: Samter hätte auch noch das arab. Kammun (كمون) und das syr. ܟܡܘܢܐ hinzufügen können. Aber das Wort findet sich ja schon in der Bibel (Jes. 28,25 u. 27).↩︎

  337. Ein Stückchen Leinwand wird durchlöchert, in welches man das Glied tut, damit die Haut nicht zurückgeht und das Glied bedeckt.↩︎

  338. Als wäre es eine Art Handschuh.↩︎

  339. Nach der Beschneidung. R. Elieser b. A. differirt in seiner Meinung von der des ersten Tanna, indem er lehrt, dass man das Kind nach der richtigen Art und Weise, ohne Veränderung, baden darf; auch an einem dritten Tage nach der Beschneidung, der auf einen Schabbat fällt, da hier Lebensgefahr mitspielt. Die Gesetzesnorm (הלכה) ist auch, wie ראב״ע entscheidet.↩︎

  340. Ein Kind, von welchem nicht recht ermittelt ist, ob es im achten oder neunten Monat geboren ist; im erstern Falle ist es nicht lebensfähig und man darf deshalb den Schabbat seinetwegen nicht verletzen.↩︎

  341. Weil er zur Unzeit eine Arbeit verrichtete, nämlich eine Wunde an einem Körper hervorgebracht hat.↩︎

  342. R. Elieser ist der Ansicht, obgleich er eine מצוה getan, so war sie doch nicht zur richtigen Zeit vollführt und der Schabbat durfte nicht verletzt werden. R. Josua jedoch urteilt, er ist frei, da er in seiner Zerstreuung glaubte, ein Gesetz zu vollziehen, welches allerdings auch gesetzmässig und nicht vor der Zeit vollführt ward.↩︎

  343. Gesetzmässig.↩︎

  344. Die Dämmerung konnte zum Tage gezählt werden, man rechnet aber erst vom Abend den achten Tag, also geschieht die Beschneidung am neunten Tage.↩︎

  345. Am nächsten Schabbat kann es nicht beschnitten werden, weil es der neunte sein könnte, also ausser der Zeit, wo man den Schabbat nicht entweihen darf, daher kann die Beschneidung erst am Sonntag, also am 10. stattfinden.↩︎

  346. Eine Beschneidung nicht zur rechten Zeit kann den Festtag nicht verdrängen, daher wird das Kind am elften beschnitten.↩︎

  347. Wenn das Kind am Freitag in der Abenddämmerung zur Welt kommt und Sonntag und Montag darauf sind die beiden Tage von ראש השנה, welche zwei Tage als ein in der Heiligkeit fortlaufender Festtag betrachtet werden, die Beschneidung also erst am Dienstag, das ist der zwölfte nach der Geburt statt findet.↩︎

  348. Von da an, werden erst die acht Tage gerechnet.↩︎

  349. Fasern, die von der Vorhaut zurückgeblieben sind.↩︎

  350. Wenn er ein Priester ist.↩︎

  351. Obgleich es dem Ausspannen eines Zeltes ähnlich ist.↩︎

  352. חלתית = Caltha, eine gelbe, starkriechende Blume. Oder Faserkraut, welches Arzneikräfte besitzt. Nach Raschi = assa foetida. Bartenora meint, es sei eine Pflanze, die viel Wärmestoff enthalte, welche man in kälteren Gegenden geniesst.↩︎

  353. Nach anderer Leseart: die Kleider.↩︎

  354. Doch müssen Früchte in dem Korbe liegen; wenn keine darin sind, wird der Korb eine Basis für etwas Verbotenes, dann darf man solchen nicht bewegen.↩︎

  355. Allerdings wenn er das Geld Freitag vergessen hat wegzunehmen, hat er es aber vorsätzlich liegen lassen, ist es eine Basis für etwas Verbotenes.↩︎

  356. לשלשת=Schmutz, Unrath, Hühnerdreck. Aruch.↩︎

  357. Das nicht waschbar ist.↩︎

  358. Wenn er trocken ist.↩︎

  359. Denn er ist kein Gerät von Holz, auch kein Gewand, kein Sack, auch kein Metall.↩︎

  360. Selbst mittelst mehrerer Geräte.↩︎

  361. Jeder Einzelne Speise für drei Mahlzeiten.↩︎

  362. Wenn die Waben zerbröckelt sind, fliesst der Honig von selbst durch das Wachs hindurch, man pflegt ihn meist zu pressen.↩︎

  363. Aber nicht einweichen.↩︎

  364. Kulias im Griechischen Κολίας eine Art Tunfisch.↩︎

  365. Diese

    Mischnah ist zurückgewiesen und nicht als vollgültig angenommen worden, denn es steht als Gesetzesnorm fest: Alles was die Weisen des Scheines wegen verboten haben, ist auch im Innersten der Zimmer verboten, daher darf man die Kleider auch nicht insgeheim ausbreiten.↩︎

  366. אלונטיות = lat. lintea = leinenes Tuch.↩︎

  367. Mit den Händen.↩︎

  368. מתעמלים = von עמל = Mühe; sich Mühe geben und anstrengen. Den Leib so bearbeiten, dass der Schweiss ausbricht; weil solches als ein Heilmittel anzusehen wäre, das am Schabbat zu gebrauchen, verboten ist.↩︎

  369. מתגרדין = von גרד = kratzen, schaben, bürsten. Die betreffende Bibelstelle findet sich Hiob 2, 8 ויקח לו חרש להתגרד בו.↩︎

  370. קוררימת der Name eines Flusses oder einer Gegend, die auch פולימא genannt wird, dessen Grund schlammig und voll Lehm war, wo der Badende leicht stecken bleibt und nur mit Mühe herausgezogen wird.↩︎

  371. אפיקטוזין Bartenora erklärt das Wort von אפיק טוי זיין so viel als = die Speise aus dem Magen herauszubringen = Brechmittel.
    Anmerkung von E. Baneth: אפיקטויזין = Brechmittel. Die von Samter angeführte Erklärung אפיק טוי זיין ist noch weniger ernst zu nehmen als die immerhin bessere im Aruch s. v. durch אפיק טפי זון („entferne das Zuviel an Speise“, während טוי gebraten heisst, was hier kaum einen Sinn hat). ’Aruch liest übrigens אפקטפיזון, und das ist, wie schon Musafia richtig vermutet, eine Metathesis des griechischen απέκπτυσιν (apekptysin = völliges Ausspeien).↩︎

  372. מעצבין wie es in Hiob 10, 8 heisst: ידיך עצבוני ויעשוני Deine Hände hatten mich geformt und gefertigt.↩︎

  373. Wenn etwa ein Knochen gebrochen ist. Doch die הלכה (Gesetzesnorm) ist nicht so, sondern es ist erlaubt.↩︎

  374. נפרקה = Man vergleiche Genesis 27, 40, מעל צוארך והיה כאשר תריד ופרקת עלו dann kannst Du abschütteln, ablösen, losmachen, abschneiden. Davon das Rabbinische = Abschnitt, sowohl in der Zeit als im Raume.↩︎

  375. Auf längere Zeit, das sind gewöhnlich dreissig Tage.↩︎

  376. Hier endet die Übersetzung und Erklärung des sel. Dr. Sammter. Der Herausgeber.↩︎

  377. Weil es verboten ist profane Schriften am Schabbat zu lesen.↩︎

  378. מפיס eigentlich „besänftigen“; durch die Entscheidung des Loses werden die Streitenden besänftigt; daher פייס Los und davon wieder מפיס „losen”.↩︎

  379. Über die ihnen zu verteilenden Speisen, Gaben und dgl. Unter Fremden ist Losen an Schabbat- und Festtagen als Geschäftsthätigkeit untersagt.↩︎

  380. Welches auch an Wochentagen verboten ist. קוביא griechisch κυβεία .↩︎

  381. חֵלֶש Los hängt mit חלש schwach sein ebenso zusammen wie das gleichbedeutende und im Talmud gebräuchlichere פייס mit dem Verbum מפיס, welches in unserer

    Mischna „losen“, eigentlich aber „besänftigen” heisst. Die Grundbedeutung von חלש ist nämlich der Begriff des Milden und Sanften; daher im Arabischen حلا süss sein im Gegensatz zum Sauern und Bittern, deren Geschmack ein herber ist. Aus diesem Begriff hat sich erst die Bedeutung „schwach sein“ in חלש entwickelt, und aus dieser wieder die Bedeutung „krank sein“ in חלה. In der Bibel ist חלש als Los nicht nachweisbar. Die von Vielen herbeigezogene Belegstelle חולש על גוים (Jes. 14,12) wird von Anderen „Sieger über die Völker“ übersetzt nach Ex. 17,13.↩︎

  382. Um sie unter den Priestern zu verteilen.↩︎

  383. Die man nach aufgehobener Tafel seinen Gästen (ביצה V. 7. — Gen. 43, 34 משאת genannt) oder bei Festlichkeiten seinen Freunden (Ester 9,19; ביצה I. 9.) zu verteilen pflegte.↩︎

  384. Aus einem innerhalb des תחום gelegenen Orte.↩︎

  385. Für den Nichtjuden.↩︎

  386. Falls der Sarg, bez. das Grab öffentlich für ihn gemacht wurde.↩︎

  387. Oder sonst ein Glied an ihm rührt.↩︎

  388. Hat seinen Tod beschleunigt.↩︎

  389. Der so wertvoll ist, dass zu befürchten steht, er möchte ihn selbst tragen, wenn sich ihm kein anderer Ausweg zeigte. Sonst ist es nicht gestattet, eine verbotene Tätigkeit durch einen Nichtjuden oder ein Tier anführen zu lassen.↩︎

  390. Denn es wäre Tierquälerei, den Esel bis Schabbatausgang die Last tragen zu lassen.↩︎

  391. S. oben K. XVII.↩︎

  392. S. oben K. XVII.↩︎

  393. Die so gebunden sind, dass die Auflösung des Knotens am Schabbat nicht untersagt ist. S. oben K. XV 1—2.↩︎

  394. Da das Vieh sonst nicht davon essen kann, so ist es keine unnütze Mühe, sie aufzubinden.↩︎

  395. Um es so dem Vieh geniessbarer zu machen.↩︎

  396. Welches man, obgleich es fester gepresst ist, doch nur wie einfache Strohbündel aufbinden, nicht aber aufschütteln darf.↩︎

  397. שחת = Getreide, das noch nicht ⅓ seiner Reife erlangt hat.↩︎

  398. Überflüssige und daher unerlaubte Bemühung.↩︎

  399. Nach seinem Urteil sind sie sonst dem Kleinvieh ungeniessbar.↩︎

  400. Grosse Mengen ihm ins Maul stecken.↩︎

  401. Selbst in kleineren Quantitäten, aber so tief, dass es dieselben nicht mehr ausspeien kann.↩︎

  402. Weil sie ihre Nahrung selbst sich suchen und nicht wie die Haustiere gefüttert zu werden brauchen.↩︎

  403. הרדיסיות nach Herodes so genannt, der sie zuerst einführte.↩︎

  404. Einzahl דלעת, arab. دلاع Kürbis, (verwandt mit דלה, דלל herabhängen) „lang herabhängende Frucht“.↩︎

  405. Wenn sie vor Schabbat abgeflückt wurden.↩︎

  406. Selbst von einem am Schabbat gefallenen Tiere.↩︎

  407. Wenn sie es unzerschnitten nicht fressen können.↩︎

  408. מן המוכן — Gegensatz: מוקצה, worüber die Einleitung zum Traktat ביצה nachzulesen ist. Nach R. Juda ist das Aas eines Tieres, welches am Freitag noch gesund, also dem Menschen zur Nahrung bestimmt war, für die Hunde nicht vorbereitet, mithin מוקצה.↩︎

  409. Von dem Vater oder dem Gatten eines Weibes nach 4. B. M. 30. 6, 9, 13, weil ihre Befugniss erlischt, so bald der Tag vorübergegangen, ohne dass sie es vernichtet hätten; daselbst Vv. 5, 8, 12.↩︎

  410. Durch einen Schriftgelehrten oder drei Laien.↩︎

  411. S. oben XVII, 7.↩︎

  412. Aber nur zu religiösen Zwecken, u. z. jenen, um zu untersuchen, ob er drei Daumenbreiten im Geviert (eine Fläche von 9 Quadrat-Daumenbreiten) hat, mithin als er mit einem unreinen Gegenstand und später wieder mit einem reinen in Berührung kam, für levitische Unreinheit empfänglich und dieselbe zu übertragen geeignet war; dieses, um zu untersuchen, ob es die vorgeschriebene Wassermenge (3 Kubikellen) enthält. Messungen zu anderen als Religionszwecken sind untersagt.↩︎

  413. An eine Stange oder dergl.; da man einen Knoten für die Dauer am Schabbat nicht machen darf, so nahm man statt eines Strickes oder einer Schnur, lieber Bast, das sich zu dauernder Befestigung nicht eignet.↩︎

  414. Der hier vorausgesetzte Tatbestand ist folgender: In einer engen Gasse zwischen 2 Häusern, welche durch eine auf den Dächern beider Häuser ruhende Tonne überdacht ist, liegt ein Sterbender. Sein Tod würde nicht nur die Gasse, sondern auch die beiden Häuser verunreinigen, deren Licht-öffnungen (Fenster) auf dieses Gässchen gehen. Nun hat allerdings die Tonne einen breiten Spalt, der sie vollständig in 2 Hälften Teilt, so dass nur das Haus gefährdet ist, auf dessen Dache diejenige Hälfte ruht, unter welcher der Sterbende liegt, das andere Haus aber geschützt wäre, wenn dieser Spalt die Breite einer Hand hätte. Um dies zu untersuchen, befestigte man einen handbreiten Topf an einer Stange, mit welcher man ihn bis zum Spalt erheben konnte. Zuvor hatte man jedoch aus Vorsicht — für den Fall nämlich, dass der Tod während der Untersuchung eintreten und diese das gewünschte Resultat nicht ergeben, der Spalt also nicht die erforderliche Breite haben sollte — die Lichtöffnung des zu schützenden Hauses durch einen Tonkrug mit nach aussen gewendetem Boden verstopft, damit die Unreinheit nicht eindringe. Tongefässe sind nämlich von aussen für Unreinheit nicht empfänglich und bilden daher einen wirksamen Schutz gegen dieselbe. So die Erklärung Raschi’s mit einigen Modifikationen, zu welchen uns die von Tosafot geltend gemachten Schwierigkeiten veranlasst haben. Man kann auch annehmen, dass nur das Fenster des einen Hauses verstopft wurde, in dessen Nähe der Sterbende lag, worauf man den Spalt auf seine Breite untersuchte, um zu entscheiden, ob auch das Fenster des andern, entferntern Hauses verstopft werden müsse oder nicht. Möglich auch, dass nur ein Haus eine Lichtöffnung nach dem Gässchen hin hatte und also nur dieses in Betracht kam. Es gibt noch viele andere Erklärungen des Tatbestandes, welche bald mehr, bald weniger von dieser Darstellung abweichen; ich erwähne namentlich die von R. Chananel, Maimonides, Bartinora, Lipschütz. Sie leiden aber alle mehr oder weniger an erheblichen Schwierigkeiten, am meisten die von L. im תפארת ישראל, nach welcher man die Tonne erst am Schabbat, nachdem schon das Fenster verstopft war, hingestellt hat (wozu?!), was wohl, abgesehen von allem Andern, als Herstellung einer Überdachung (אהל) unstatthaft ist.↩︎