Geschäftsethik

Stehlen gefährdet die Existenz – „Jüdische Geschäftsethik“

Du sollst den Lohn des Tagelöhners nicht über Nacht bei dir stehen lassen bis zum Morgen.“ (Torah, 3. Buch. Buch Mosche, 19, 13)

„Zahlungsmoral ist so schlecht wie nie“
(aus: „WestdeutscheAllgemeineZeitung“, 19.03.2002)

Am Berg Sinai hatte einst G-tt die grundlegenden Gebote für das friedliche und gedeihliche Zusammenleben der Menschen als das Kernstück der Torah, der göttlichen Lehre, in zehn Worte formuliert, auf zwei steinerne Tafeln geschrieben, den Menschen gegeben. Das achte Gebot lautet: „Du sollst nicht stehlen.“ Stehlen, – das heißt unerlaubt und widerrechtlich einem anderen Menschen etwas wegnehmen. Hier ist nicht nur das gemeint, was er bereits hat, sondern auch das, was ihm zusteht. Denn er rechnet damit, dass er das ihm Zustehende erhält, er baut darauf, ist darauf angewiesen. Wenn ein Handwerksbetrieb einen Auftrag ordentlich ausgeführt hat, unter Vorschuss von Arbeitsleistung und Material, hat er das Recht das Entgelt dafür sofort zu erhalten. Er ist auf dieses Geld angewiesen, denn er hat laufende Kosten (Miete, Gehälter, Vorratshaltung von Material u.a.), die bezahlt werden müssen will der Betrieb weiter existieren. Zunehmend aber geraten Betriebe, vor allem kleinere Unternehmen ohne große finanzielle Rücklagen, in Bedrängnis, weil immer häufiger Kunden zwar Leistungen bestellen, hernach aber mit dem Bezahlen säumen, – sehr oft mit dem Hintergedanken, das geschuldete Geld lieber noch ein paar Tage, Wochen, Monate zu behalten, denn solange man es noch hat kann es einem auch noch Zinsen bringen. Oft aber ist auch Gedankenlosigkeit und Vergesslichkeit die Ursache fürs säumige Zahlen. Doch das Motiv und ein eventuelles Bedauern des Schuldners hilft dem in Not gekommenen Betrieb dann nicht mehr wenn er für seine eigenen Zahlungen erst hat Kredit aufnehmen müssen oder gar schon bankrott gegangen ist.