Eruwin Kapitel 2

Der Talmud, Traktat (Massechet) Erwuin in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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iMAN MACHE PFEILER UM DIE BRUNNEN1, VIER DOPPELPFEILER, DIE WIE ACHT2 AUSSEHEN

SO R.JEHUDA; R.MEÍR SAGT, ACHT, DIE WIE ZWÖLF AUSSEHEN, VIER DOPPELPFEILER UND VIER EINFACHE3. ZEHN HANDBREITEN IHRE HÖHE, SECHS IHRE BREITE UND IRGENDWELCHE DICKE, UND ZWISCHEN IHNEN [EIN FREIER RAUM] WIE FÜR ZWEI GESPANNE VON JE DREI RINDERN

SO R.MEÍR; R.JEHUDA SAGT, VON JE VIER. ANEINANDER GEBUNDEN UND NICHT LOSE; WÄHREND DAS EINE HINEINGEHT, MUSS DAS ANDERE HERAUSKOMMEN KÖNNEN. iiMAN DARF SIE NAHE AM BRUNNEN MACHEN, NUR MUSS EINE KUH MIT DEM KOPFE UND DEM GRÖSSEREN TEILE DES KÖRPERS SICH INNERHALB DERSELBEN BEFINDEN UND TRINKEN KÖNNEN. MAN DARF SIE AUCH

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WEITER MACHEN, NUR MACHE MAN DANN MEHR PFEILER. iiiR.JEHUDA SAGT, NUR BIS ZWEI SEÁFLÄCHEN. JENE SPRACHEN ZU IHM: DEN RAUM VON ZWEI SEÁFLÄCHEN HABEN SIE NUR BEZÜGLICH EINES GARTENS ODER EINES GEHEGES4 FESTGESETZT, BEI EINEM PFERCHE, EINER HÜRDE, EINEM GEHÖFTE ODER EINEM VORHOFE ABER IST ES AUCH BIS ZU EINEM FLÄCHENRAUME VON FÜNF KOR, SOGAR ZEHN KOR ERLAUBT.

GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht Ḥananjas vertritt, denn es wird gelehrt: Man darf [eine Umzäunung aus] Pfeilern für eine Zisterne und eine aus Stricken für eine Karawane machen; Ḥananja sagt, auch für eine Zisterne mache man sie aus Stricken und nicht aus Pfeilern.

Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht Ḥananjas, denn bei der Zisterne5 ist es anders als beim Brunnen. Manche lesen: Da er nicht lehrt: Ḥananja sagt, man mache [eine Umzäunung aus] Stricken für die Zisterne und aus Pfeilern für den Brunnen, so ist ja nach Ḥananja sowohl für die Zisterne als auch für den Brunnen nur [eine Umzäunung] aus Stricken und nicht aus Pfeilern zulässig, demnach vertritt unsere Mišna nicht die Ansicht Ḥananjas.

Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht Ḥananjas, denn er widerspricht dem ersten Tanna nur bezüglich dessen, von dem dieser spricht.

Es wäre anzunehmen, daß unsre Mišna nicht die Ansicht R.A͑qibas vertritt, denn wir haben gelernt: Sowohl um einen öffentlichen Brunnen und um eine öffentliche Zisterne als auch um einen Privatbrunnen mache man Pfeiler, um eine private Zisterne aber muß man einen zehn Handbreiten hohen Zaun machen

so R.A͑qiba. Hier aber lehrt er es nur von Brunnen, nur um Brunnen und nicht um Zisternen.

Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht R.A͑qibas, denn er lehrt hier deshalb nur von einem Brunnen (mit Quellwasser), weil er von diesem schlechthin lehren kann, ohne Unterschied zwischen einem öffentlichen und einem privaten, nicht aber von der Zisterne (mit angesammeltem Wasser), weil er von dieser nicht schlechthin lehren kann6.

Es wäre anzunehmen, daß unsre Mišna nicht die Ansicht des R.Jehuda b.Baba vertritt, denn wir haben gelernt: R.Jehuda b. Baba sagt, man dürfe Pfeiler nur um einen öffentlichen Brunnen machen. Hier aber lehrt er: um die Brunnen, sowohl um einen öffentlichen als auch um einen privaten.

Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht des R.Jehuda b.Baba, denn unter »die Brunnen« sind Brunnen allgemein7 zu verstehen.

Was heißt »Diomad« [Doppelpfeiler]? R.Jirmeja b.Elea͑zar erwiderte: Dyo a͑mud [Doppelpfeiler].

Dort haben wir gelernt: R.Jehuda sagt, alle wilden Feigen seien [zehnt] – frei, ausgenommen die Diopra [Remontanten].

Was heißt Diopra? U͑la erwiderte: Ein Baum, der zweimal Früchte [dyo peri] im Jahre trägt.

R.Jirmeja b.Elea͑zar sagte: Adam der Urmensch hatte zwei [dyo] Gesichter, denn es heißt: 8hinten und vorn hast du mich gebildet.

Es heißt: 9Und Gott der Herr baute die Rippe &c. Rabh und Šemuél [streiten hierüber] : einer sagt, es10war ein Gesicht, und einer sagt, es war ein Schwanz.

Erklärlich ist es nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Gesicht, daß es heißt: hinten und vorn hast du mich gebildet, wieso aber heißt es nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Schwanz: hinten und vorn hast du mich gebildet!?

Dies nach R.Ami, denn R.Ami sagte: Als letzten11beim Schöpfungswerke und als ersten12bei der Vergeltung.

Allerdings als letzten beim Schöpfungswerke, indem er erst am Vorabend des Šabbaths erschaffen wurde, wieso aber als ersten bei der Vergeltung: wollte man sagen bei der Verfluchung, so wurde ja zuerst die Schlange, nachher Ḥava und nachher erst Adam verflucht!?

Vielmehr bei der Sintflut, denn es heißt:13and er vernichtete alles Bestehende, das auf der Erde war, von Mensch bis Vieh &c.

Erklärlich ist es nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Gesicht, daß es vajjiçer14[er schuf] mit doppeltem15Jod, heißt, weshalb aber heißt es vajjiçer nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Schwanz!?

Dies nach R.Šimo͑n b.Pazi, denn R.Šimo͑n b.Pazi sagte: Wehe mir vor meinem bösen Trieb [jiçri], wehe mir vor meinem Schöpfer [joçri16].

Erklärlich ist es nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Gesicht, daß es heißt:17 Mann und Weib schuf er sie, wieso aber heißt es nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Schwanz, Mann und Weib schuf er sie!?

Dies nach R.Abahu, denn R.Abahu wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: Mann und Weib schuf er sie, dagegen heißt es:18im Ebenbilde Gottes schuf er ihn!? Anfangs dachte er, zwei zu erschaffen, schließlich aber wurde nur einer erschaffen.

Erklärlich ist es, nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Gesicht, daß es heißt:19 er schloß Fleisch an ihre Stelle, wieso aber heißt es: er schloß Fleisch an ihre Stelle nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Schwanz!? R.Zebid, manche sagen, R.Jirmeja, und manche sagen, R.Naḥmanb, Jiçḥaq, erwiderte: Dies bezieht sich auf die Schnittstelle.

Erklärlich ist es nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Schwanz, daß es baute heißt, wieso aber heißt es baute nach demjenigen, welcher sagt, es war ein Gesicht!?

Dies nach R.Šimo͑n b.Menasja, denn R.Šimo͑n b.Menasja trug vor: Und Gott der Herr baute die Rippe, dies lehrt, daß der Heilige, gepriesen sei er, die Ḥava flocht20und sie zu Adam dem Urmenschen brachte, denn in den überseeischen Städten nennt man das Geflecht »Bauwerk«. Eine andere Erklärung: Und Gott der Herr baute, hierüber sagte R.Ḥisda, und wie manche sagen, wurde es in einer Barajtha gelehrt: Dies lehrt, daß der Heilige, gepriesen sei er, Ḥava speicherförmig baute; wie

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der Speicher unten breit und oben schmal ist, um die Früchte aufzunehmen, ebenso ist das Weib unten breit21und oben schmal, um das Kind aufzunehmen.

Und brachte sie zum Menschen. Dies lehrt, daß der Heilige, gepriesen sei er, bei Adam dem Urmenschen die Brautführung übernommen hat. Hieraus, daß der Vornehme beim Geringen die Brautführung übernehme und dies ihm nicht leid sei.

Wer ging vorwärts nach demjenigen, weleher sagt, es war ein Gesicht? R.Naḥmanb. Jiçḥaq erwiderte: Es ist anzunehmen, daß das männliche [Gesicht] vorwärts ging, denn es wird gelehrt: Man gehe nicht auf dem Wege hinter einem Weibe, selbst wenn es seine Frau ist. Trifft man sie auf einer Brücke, so [überhole] man sie seitwärts. Wer hinter einem Weibe über einen Fluß22geht, hat keinen Anteil an der zukünftigen Welt.

Die Rabbanan lehrten: Wer Geld aus seiner Hand in die Hand eines Weibes zählt, oder aus ihrer Hand in seine, um sie zu betrachten, bleibt vor dem Gerichte des Fegefeuers nicht verschont, selbst wenn er unserem Meister Moše gleicht, der die Tora am Berge Sinaj empfing. Über ihn spricht die Schrift:23Hand zu Hand, er bleibt vor Bösem nicht verschont; er bleibt vor dem Gerichte des Fegefeuers nicht verschont. R.Naḥman sagte: Manoaḥ war ein Mann aus dem gemeinen Volke, denn es heißt:24 und Manoaḥ ging hinter seiner Frau. R.Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein: Auch von Elqana heißt es ja:25und Elqana ging hinter seiner Frau; war er es ebenfalls!? Ebenso heißt es von Eliša͑:26 er machte sich auf und ging hinter ihr; war er es ebenfalls!? Vielmehr, nach ihren Worten und nach ihrem Rate, ebenso da, nach ihren Worten und nach ihrem Rate. R.Aši sagte: Nach dem, was R.Naḥman gesagt hat, daß Manoaḥ ein Mann aus dem gemeinen Volke war, hat er sogar in der Schule nichts gelernt. Denn es heißt:27und Ribqa machte sich auf mit ihren Mägden, und sie ritten auf den Kamelen, und sie zogen hinter dem Manne; hinter dem Manne, aber nicht vor dem Manne.

R.Joḥanan sagte: Hinter einem Löwen, aber nicht hinter einem Weibe; hintereinem Weibe, aber nicht hinter einem Götzen; hinter einem Götzen, aber nicht hinter einem Bethause während des Betens28.

Ferner sagte R.Jirmeja b.Elea͑zar: All die Jahre, während welcher Adam der Urmensch im Banne29war, zeugte er Geister, Dämonen und Nachtgespenster, denn es heißt:30als Adam hundertunddreißig Jahre alt war, zeugte er in Ähnlichkeit und im Ebenbilde, demnach zeugte er bis dahin nicht im Ebenbilde. Man wandte ein: R.Meír sagte : Adam der Urmensch war sehr fromm; als er gesehen hatte, daß durch ihn der Tod verhängt wurde, verbrachte er hundertunddreißig Jahre in Fasten, trennte sich hundertunddreißig Jahre von seiner Frau und trug hundertunddreissig Jahre Feigengurte auf seinem Leibe!?

Wir sprechen, [von den Geistern,] die er durch unverschuldeten Samenerguß zeugte.

Ferner sagte R.Jirmeja b.Elea͑zar: Einen Teil seines Lobes sage man einem ins Gesicht, das ganze aber nur in seiner Abwesenheit. Einen Teil ins Gesicht, denn es heißt:31denn dich habe ich rechtschaffen vor mir gefunden in diesem Geschleckte; das ganze in seiner Abwesenheit, denn es heißt :32Noaḥ war ein vollständig frommer Mann unter seinen Zeitgenossen.

Ferner sagte R.Jirmeja b.Elea͑zar: Es heißt:33und siehe, ein Ölblatt war als Nahrung in ihrem Schnabel. Die Taube sprach vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, lieber sei meine Nahrung bitter wie ein Oliven [blatt], aber aus deiner Hand, als süß wie Honig, aber von der eines [Menschen aus] Fleisch und Blut abhängig. Hier heißt es nämlich Nahrung und dort34heißt es: laß mich meine tägliche Nahrung dahinnehmen.

Ferner sagte R.Jirmeja b.Elea͑zar: Ein Haus, in dem nachts Worte der Tora zu hören sind, wird nicht zerstört, denn es heißt:35und er sagt nicht: Wo ist Gott, mein Schöpfer36, der nachts Lobgesänge anstimmt.

Ferner sagte R.Jirmeja b.Elea͑zar: Seitdem der Tempel zerstört worden ist, genügt es der Welt, sich des aus zwei Buchstaben [bestehenden Gottesnamens37] zu bedienen, denn es heißt:38alles, was Odem hat, rühme Jah. Rühmet Jah.

Ferner sagte R.Jirmeja b. Elea͑zar: Als Babel verflucht wurde, wurden auch seine Nachbarn verflucht, als aber Šomron verflucht wurde, wurden seine Nachbarn gesegnet. Als Babel verflucht wurde, wurden auch seine Nachbarn verflucht, denn es heißt:39 ich mache sie zum Besitztum des Stachelschweines und zu wäßrigen Sümpfen. Als Šomron verflucht wurde, wurden seine Nachbarn gesegnet, denn es heißt:40 ich mache Šomron zu Trümmerhaufen des Feldes und zu Weinbergspflanzungen.

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Ferner sagte R.Jirmeja b.Elea͑zar: Komm und sieh, wie die Handlungsweise des [Menschen aus] Fleisch und Blut nicht der Handlungsweise des Heiligen, gepriesen sei er, gleicht. Die Handlungsweise eines [Menschen aus] Fleisch und Blut: wenn ein Mensch bei der Regierung der Hinrichtung schuldig ist, so legt man ihm einen Knebel in den Mund, damit er dem König nicht fluche. Die Handlungsweise des Heiligen, gepriesen sei er: wenn ein Mensch bei Gott der Hinrichtung schuldig ist, schweigt er, denn es heißt:41dir gegenüber ist das Schweigen Lob. Und noch mehr, er preist sogar, denn es heißt: Lob. Und noch mehr, es kommt ihm auch vor, als bringe er ein Opfer dar, denn es heißt:42und dir bezahle man Gelübde. Das ist es, was R.Jehošua͑ b.Levi sagte :Es heißt: 43die vorübergehen das Tal des Weinens, machen es zum Quellorte; ja, der Frühregen bedeckt es mit Segen. Die vorübergehen, das sind die Leute, die den Willen des Heiligen, gepriesen sei er, übertreten. Tal, denen man das Fegefeuer tieft. Des Weinens, die da weinen und Tränen vergießen, gleich dem Quell der Abflußkanäle44. Ja, der Frühregen bedeckt es mit Segen, sie erkennen das Urteil an und sprechen vor ihm: Herr der Welt, recht hast du geurteilt; recht hast du freigesprochen, und recht hast du verurteilt, und recht hast du das Fegefeuer für die Frevler und das Paradies für die Frommen hergerichtet.

Dem ist ja aber nicht so, R.Šimo͑n b. Laqiš sagt ja, daß die Frevler sogar an der Tür des Fegefeuers keine Buße tun, denn es heißt:45sie werden hinausgehen und die Leichname der Männer ansehen, die gegen mich freveln &c., es heißt nicht gefrevelt haben, sondern: freveln, die ewig fortgesetzt freveln!?

Das ist kein Widerspruch; eines gilt von den Frevlern Jisraéls, und eines gilt von den Frevlern der weltlichen Völker.

Dies ist auch einleuchtend, denn sonst würde sich ja Reš Laqiš mit sich selbst in einem Wider-spruche befinden. Reš Laqiš sagte nämlich: Das Feuer des Fegefeuers hat keine Gewalt über die Frevler Jisraéls, und dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom goldenen Altar, zu entnehmen: wenn der goldene Altar, der nur [mit Gold] in der Dicke eines Golddenars überzogen war, so viele Jahre bestanden hat, ohne daß das Feuer über ihn Gewalt hatte, um wieviel weniger hat es Gewalt über die Frevler Jisraéls, die voll sind mit guten Handlungen, wie der Granatapfel [mit Körnern], Es heißt nämlich:46wie eine Granatapfelscheibe ist deine Schläfe, und hierzu sagte R.Šimo͑n b.Laqiš, man lese nicht raqatekh [deine Schläfe], sondern reqanekha [deine Leeren], selbst die Leeren unter dir sind wie ein Granatapfel mit guten Handlungen voll. Es heißt ja aber: die vorüberziehen am Tale des Weinens!?

Dies bezieht sich auf diejenigen, die eine Zeit lang im Fegefeuer verbringen müssen. Alsdann kommt unser Vater Abraham und holt sie heraus und nimmt sie auf, ausgenommen einen Jisraéliten, der einer Nichtjüdin beigewohnt hat, dessen Vorhaut [über die Eichel] gezogen ist, den er nicht erkennt. R.Kahana wandte ein: Du sagst also, die freveln, die fortgesetzt freveln; es heißt ja auch: 47der herausführt,48der heraufbringt, ist dies etwa zu verstehen: der fortgesetzt heraufbringt oder herausführt!? Vielmehr ist zu verstehen: der heraufgebracht hat, der herausgeführt hat, ebenso auch hierbei: die gefrevelt haben.

Ferner sagte R.Jirmeja b.Elea͑zar: Das Fegefeuer hat drei Türen: eine in der Wüste, eine im Meere und eine in Jerusalem. In der Wüste, denn es heißt:49 so fuhren sie mit allem, was ihnen gehörte, lebendig hinab in die Unterwelt. Im Meere, denn es heißt:50 aus dem Schoße des Abgrundes schrie ich um Hilfe, und du hörtest mein Rufen. In Jerušalem, denn es heißt:51 Sprach des Herrn, der sein Feuer in Çijon und seinen Ofen in Jerušalem hat, und hierzu lehrten sie in der Schule R.Jišma͑éls: der sein Feuer in Çijon hat, das ist das Fegefeuer, seinen Ofen in Jerušalem, das ist die Tür des Fegefeuers.

Gibt es denn keine anderen mehr, R.Marjon sagte ja im Namen des R.Jehošua͑ b. Levi, und wie manche sagen, lehrte es Rabba b. Marjon im Namen der Schule des R.Joḥanan b. Zakkaj, daß zwei Dattelpalmen im Tale Ben-Hinnom vorhanden seien, zwischen denen ein Rauch aufsteigt, daß diese es seien, von denen gelehrt wird, die Steinpalmen des Eisenberges seien tauglich52, und daß da sich die Tür des Fegefeuers befinde!?

Vielleicht ist sie dieselbe, die sich in Jerušalem befindet.

R.Jehošua͑ b. Levi sagte: Das Fegefeuer hat sieben Namen, und zwar: Abgrund, Verderben, Brunnen der Vernichtung, Grube des Untergangs, Kotiger Schlamm, Umnachtung und Unterwelt. Abgrund, denn es heißt:53 aus dem Schoße des Abgrundes schrie ich um Hilfe, und du hörtest mein Rufen. Verderben, denn es heißt:54wird denn deine Gnade im Grabe verkündigt, deine Treue im Verderben? Brunnen der Vernichtung, denn es heißt:55du aber lässest meine Seele nicht dem Abgründe, gibst deinen Frommen nicht der Grube56der Vernichtung. Grube des Untergangs und Kotiger Schlamm, denn es heißt:57er zog mich heraus aus der Grube des Untergangs, aus dem kotigen Schlamme. Umnachtung, denn es heißt: 58die in Finsternis und Umnachtung sassen. [Der Name] Unterwelt ist eine Überlieferung.

Gibt es denn keine anderen mehr, es heißt ja auch Gehinnom !?

[Dies bedeutet:] Ge, das tief ist wie das Tal [ge], Hinnom, in das jeder hinabfährt wegen des Unentgeltlichen [ḥinam]59.

Es heißt ja auch Brandstätte, denn es heißt:60seit gestern ist eine Brandstätte her gerichtet!?

Dies bedeutet: da fällt hinein, wer sich durch seinen Trieb verleiten61läßt. Vom Edengarten sagte Reš Laqiš: Befindet er sich im Jisraélland, so ist Beth-Šean dessen Tür; befindet er sich in Arabien, so ist Beth-Gerem dessen Tür; und befindet er sich zwischen den Flüssen, so ist Dumasqanin62dessen Tür. In Babylonien pries Abajje die Früchte von E͑ber-Jammina63; Raba pries die Früchte von Harpanja.

ZWISCHEN IHNEN [EIN FREIER RAUM] FÜR ZWEI &C. Wenn er lehrt, daß sie aneinander gebunden sein müssen, so sind sie ja selbstverständlich nicht lose!?

Man könnte glauben, aneinander gebunden heiße: als wären sie aneinander gebunden, so heißt es: und nicht lose.

WÄHREND DAS EINE HINEINGEHT, MUSS DAS ANDERE HERAUSKOMMEN KÖNNEN. Es wird gelehrt: Während ein Gespann hineingeht, muß das andere Gespann herauskommen können.

Die Rabbanan lehrten: Wieviel beträgt der Kopf und der größere Teil einer Kuh? Zwei Ellen. Wieviel beträgt die Breite einer Kuh? Eine und zwei drittel Elle. Das sind nahezu zehn64Ellen

so R.Meír; R.Jehuda sagt,

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nahezu dreizehn oder vierzehn65Ellen.

Wieso nahezu zehn, es sind ja genau zehn!?

Weil er im Schlußsatze lehren will: nahezu dreizehn.

Wieso nahezu dreizehn, es sind ja mehr!?

Weil er lehren will: (nahezu) vierzehn, und es keine vierzehn sind. R.Papa erklärte: Mehr als dreizehn und keine vierzehn.

R.Papa sagte: Bezüglich eines acht [Ellen breiten] Brunnens stimmen alle überein, daß keine einfachen [Pfeiler]66nötig seien, bezüglich eines zwölf [Ellen breiten] Brunnens stimmen alle überein, daß einfache [Pfeiler] nötig seien, sie streiten nur bezüglich eines zwischen acht und zwölf [Ellen breiten] : nach R.Meír sind auch einfache nötig, nach R.Jehuda sind keine einfachen nötig.

Was lehrt uns da R.Papa, dies haben wir ja gelernt67!?

R.Papa kannte die Barajtha nicht, und er lehrt uns dasselbe, was die Barajtha.

Abajje fragte Rabba: Wie ist es nach R.Meír, wenn man die Doppelpfeiler um die Breite der einfachen breiter gemacht hat? Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: nur mache man dann mehr Pfeiler; doch wohl die Doppelpfeiler verbreitern68.

Nein, er muß sie durch einfache vermehren.

Wieso heißt es demnach »an den69Pfeilern mehren«, es müßte ja heißen »man mache mehr Pfeiler«!?

Lies: man mache mehr Pfeiler. Manche lesen: Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: nur mache man mehr Pfeiler; doch wohl durch einfache vermehren.

Nein, die Doppelpfeiler verbreitern. Dies ist auch einleuchtend, denn es heißt »an den Pfeilern mehren«. Schließe hieraus.

Abajje fragte Rabba: Wie ist es nach R.Jehuda70, wenn es mehr als dreizehn und ein drittel Ellen sind: füge man einfache hinzu, oder verbreitere man die Doppelpfeiler? Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Wie nahe dürfen sie sein? Wie Kopf und größerer Teil des Körpers einer Kuh. Wie weit dürfen sie entfernt sein? Auch ein Flächenraum von einem Kor und sogar zwei Kor. R.Jehuda sagt, zwei Seáflächen seien erlaubt, mehr als zwei Seáflächen seien verboten. Sie sprachen zu R.Jehuda: Pflichtest du etwa nicht bei, daß es bei einem Pferche, einer Hürde, einem Gehöfte oder einem Vorhofe auch bis zu einem Flächenraume von fünf und sogar zehn Kor erlaubt sei!? Dieser erwiderte: Da ist es ein Zaun, hierbei sind es Pfeiler. Wenn dem nun so71wäre, so wäre es ja da ein Zaun und hierbei ein Zaun!?

Er meint es wie folgt: da gelten die Vorschriften eines Zaunes, bei dem Lücken bis zehn [Ellen] zulässig sind, hierbei gelten die Vorschriften über Pfeiler, bei denen Lücken bis dreizehn und einem drittel [Ellen] zulässig sind.

Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn ein Hügel bei einer Steigung unter vier [Ellen] zehn [Handbreiten] hoch ist: wird er als Doppelpfeiler angesehen oder nicht? Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Befindet sich da ein viereckiger Stein72, so ist er, falls er geglättet73eine Elle nach jeder Seite haben würde, als Doppelpfeiler anzusehen, wenn aber nicht, so ist er nicht als Doppelpfeiler anzusehen. R.Jišma͑él, Sohn des R.Joḥanan b. Beroqa, sagte: Befindet sich da ein runder Stein, so ist er, falls er [viereckig] geglättet und ausgetieft eine Elle nach jeder Seite haben würde, als Doppelpfeiler anzusehen, wenn aber nicht, so ist er nicht als Doppelpfeiler anzusehen.

Worin besteht ihr Streit?

Einer ist der Ansicht, eine Voraussetzung lasse man gelten, zwei aber nicht, und einer ist der Ansicht, auch zwei Voraussetzungen74lasse man gelten.

Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn man [einen Doppelpfeiler] aus weniger als drei [Handbreiten] voneinander abstehenden Rohrstäben gemacht hat: ist er als Doppelpfeiler anzusehen oder nicht? Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt :Befindet sich da ein Baum, eineSteinwand oder eine Strauchhecke, so werden sie als Doppelpfeiler angesehen. Doch wohl, wenn die Stäbe weniger als drei [Handbreiten] von einander abstehen.

Nein, dies gilt von einem Rohrbüschel.

Demnach ist es ja dasselbe, was Baum!? –Wenn etwa einzelne Stäbe, so sind ja Stäbe [in Abständen] unter drei [Handbreiten] dasselbe, was Wand!? Du mußt also sagen, es gebe zwei Arten75von Wänden, ebenso gibt es zwei Arten76von Bäumen. Manche sagen, er habe bezüglich eines Rohrbüschels gefragt, wie es denn bei einem solchen sei, und dieser habe erwidert: Ihr habt es gelernt: Befindet sich da eine Steinwand, ein Baum oder eine Strauchhecke, so werden sie als Doppelpfeiler angesehen. Doch wohl ein Rohrbüschel.

Nein, Rohrstäbe, die weniger als drei [Handbreiten] von einander abstehen.

Demnach ist dies ja dasselbe, was Wand!?

Wenn etwa Rohrbüschel, so ist dies ja dasselbe, was Baum!? Du mußt also sagen, es gebe zwei

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Arten von Bäumen, ebenso gibt es zwei Arten von Wänden.

Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn ein Vorhof mit dem einen Ende in den Raum zwischen den Pfeilern mündet: darf man aus dem Vorhofe in diesen oder aus diesem in den Vorhof tragen? Dieser erwiderte: Es ist erlaubt77.

Wie ist es, wenn zwei78? Dieser erwiderte : Es ist verboten. R.Hona sagte: Wenn zwei, ist es verboten, auch wenn beide durch einen E͑rub vereinigt sind, mit Rücksicht darauf, man würde sagen, der Raum zwischen den Pfeilern könne durch einen E͑rub vereinigt werden. Raba aber sagt, sind diese durch einen E͑rub vereinigt, sei es erlaubt. Abajje sprach zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Wenn ein Vorhof mit dem einen Ende in den Raum zwischen den Pfeilern mündet, so darf man aus dem Vorhofe in diesen und aus diesem in den Vorhof tragen; sind es aber zwei [Vorhöfe], so ist es verboten. Dies jedoch nur, wenn sie nicht durch einen E͑rub vereinigt sind, sind sie aber durch einen E͑rub vereinigt, so ist es erlaubt.

Dies wäre ja eine Widerlegung R.Honas!?

R.Hona kann dir erwidern: hier handelt es sich um den Fall, wenn sie [durch eine Lücke] vereinigt79sind.

Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn das Wasser am Šabbath ausgetrocknet ist? Dieser erwiderte: die Wand ist nur wegen des Wassers errichtet worden; ist das Wasser fort, so ist auch die Wand fort.

Rabin fragte: Wie ist es, wenn das Wasser am Šabbath ausgetrocknet und am Šabbath anderes hineingekommen ist? Abajje sprach zu ihm: Bezüglich des Falles, wenn es am Šabbath austrocknet, ist es dir nicht fraglich, weil ich diesbezüglich den Meister fragte und er mir entschieden hat, daß es verboten sei; und auch wenn anderes hineingekommen ist, braucht es dir nicht fraglich zu sein, denn es ist eine am Šabbath entstandene80Wand, und es wird gelehrt, jede am Šabbath entstandene Wand, einerlei ob versehentlich oder vorsätzlich, (ob durch Zwang oder mit Willen,) gelte als Wand.

Aber hierzu wurde ja gelehrt, R.Naḥman sagte, dies wurde nur vom Werfen gelehrt, nicht vom Tragen81!?

Die Lehre R.Naḥmans bezieht sich auf den Fall der Vorsätzlichkeit.

R.Elea͑zar sagte: Wenn jemand [etwas aus öffentlichem Gebiete] in den Raum zwischen den Brunnenpfeilern wirft, so ist er schuldig.

Selbstverständlich, wieso dürfte man denn, wenn sie keine richtige Wand wären, [aus dem Brunnen] schöpfen!?

In dem Falle, wenn man auf öffentlichem Gebiete82eine Art Brunnenpfeiler gemacht und da etwas hineingeworfen hat.

Aber auch dies ist ja selbstverständlich, denn wieso dürfte man, wenn dies sonst keine Wand wäre, wegen des Brunnens da umhertragen!?

Dies ist wegen des Falles nötig, wenn sogar das Publikum da verkehrt.

Er lehrt uns somit, daß das Publikum die Wirkung der Wand nicht auf hebe, und dies sagte ja R.Elea͑zar bereits einmal!? Wir haben nämlich gelernt: R.Jehuda sagt, wenn ein öffentlicher Weg sie83trennt, so verlege man ihn nach der Seite; die Weisen sagen, dies sei nicht nötig. Hierzu sagten R.Joḥanan und R.Elea͑zar: Hiermit zeigte er dir die Wirkung der Wände84!?

Da weist er nur darauf hin, man würde aber nicht gewußt haben, daß er auch dieser Ansicht ist, so lehrt er uns, daß er auch dieser Ansicht ist85.

Sollte er nur jenes lehren, und nicht dieses!?

Eines wurde aus dem anderen gefolgert.

MAN DARF SIE NAHE AM BRUNNEN &C. Dort haben wir gelernt: Man darf nicht auf öffentlichem Gebiete stehen und aus Privatgebiet trinken, oder auf Privatgebiet stehen und aus öffentlichem Gebiete trinken, es sei denn, daß man den Kopf und den größeren Teil des Körpers da hinübergebeugt hat, wo man trinkt. Ebenso bei einer Kelter86. Bei einem

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Menschen, sagen wir, ist der Kopf und der größere Teil des Körpers erforderlich, ist auch bei einer Kuh87der Kopf und der größere Teil des Körpers erforderlich oder nicht? Wenn man das Gefäß hält und nicht [das Vieh], so ist es selbstverständlich erforderlich, daß der Kopf und der größere Teil des Körpers sich innerhalb88befinden müssen; fraglich ist es nur bezüglich des Falles, wenn man das Gefäß und das [Vieh] hält. Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Nur muß eine Kuh mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers sich innerhalb derselben befinden und trinken können. Doch wohl, wenn man sie und das Gefäß hält.

Nein, wenn man nur das Gefäß und nicht [die Kuh] hält.

Ist es denn, wenn man nur das Gefäß und nicht [das Vieh] hält, erlaubt, es wird ja gelehrt, daß man nicht am Šabbath Wasser schöpfen und seinem Vieh reichen dürfe, sondern es schöpfen und vor ihm hingießen, und es trinkt von selbst!?

Hierzu wurde ja gelehrt, Abajje sagte, hier handle es sich um eine zehn Handbreiten hohe und vier [Handbreiten] breite Krippe, die sich auf öffentlichem Gebiete befindet, von der eine Ecke zwischen die Pfeiler89hineinragt. Hierbei wird berücksichtigt, man könnte, wenn man an der Krippe einen Schaden bemerkt und ihn ausbessern will, den Eimer hinausbringen90und so aus Privatgebiet in öffentliches Gebiet tragen.

Ist man denn in einem solchen Falle91schuldig, R.Saphra sagte ja im Namen R.Amis im Namen R.Joḥanans, daß, wenn jemand Sachen von Winkel zu Winkel trägt, sich aber überlegt und sie hinausträgt, er frei sei, weil ursprünglich die Fortnahme nicht dazu erfolgt war!?

Vielmehr, es kann Vorkommen, daß man [die Krippe] herrichtet und [den Eimer] wieder hereinbringt, sodann bringt man aus öffentlichem Gebiete in Privatgebiet.

Manche lesen: Bei einem Menschen, sagen wir, genügt der Kopf und der größere Teil des Körpers, genügt auch bei einer Kuh der Kopf und der größere Teil des Körpers oder nicht? Wenn man das Gefäß und [das Vieh] hält, so ist selbstverständlich der Kopf und der größere Teil des Körpers ausreichend; fraglich ist es nur bezüglich des Falles, wenn man das Gefäß hält und nicht [das Vieh], Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Nur muß eine Kuh mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers sich, innerhalb derselben befinden und trinken können. Doch wohl, wenn man nur das Gefäß und nicht [die Kuh] hält.

Nein, wenn man das Gefäß und [die Kuh] hält. Dies ist auch einleuchtend, denn wieso wäre es in dem Falle, wenn man nur das Gefäß und nicht [das Vieh] hält, erlaubt, es wird ja gelehrt, daß man nicht am Šabbath Wasser schöpfen und seinem Vieh reichen dürfe, sondern es schöpfen und vor ihm hingießen, und es trinkt von selbst.

Hierzu wurde ja gelehrt, Abajje sagte, hier handle es sich um eine zehn Handbreiten hohe und vier [Handbreiten] breite Krippe, die sich auf öffentlichem Gebiete befindet, von der eine Ecke zwischen die Pfeiler hineinragt. Es könnte vorkommen, daß man, wenn man an der Krippe einen Schaden bemerkt und sie ausbessern will, den Eimer hinausbringt und so aus Privatgebiet in öffentliches Gebiet trägt.

Ist man denn in einem solchen Falle schuldig, R.Saphra sagte ja im Namen R.Amis im Namen R.Joḥanans, daß, wenn jemand Sachen von Winkel zu Winkel trägt, sich aber überlegt und sie hinausträgt, er frei sei, weil ursprünglich die Fortnahme nicht dazu erfolgt war!?

Vielmehr, es kann vorkommen, daß man [die Krippe] herrichtet und da [den Eimer] wieder hereinbringt, sodann bringt man aus öffentlichem Gebiete in Privatgebiet.

Komm92und höre: Wenn das Kamel sich mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers innerhalb befindet, so darf man ihm innerhalb Futter [ins Maul] stopfen. Das Stopfen ist ja ebenso, als hielte man das Gefäß und [das Vieh], dennoch ist der Kopf und der größere Teil des Körpers erforderlich. R.Aḥa b. R.Hona entgegnete im Namen des R.Šešeth: Anders ist es bei einem Kamel, dessen Hals lang ist.

Komm und höre: Wenn ein Vieh sich mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers innerhalb befindet, so darf man ihm innerhalb Futter [ins Maul] stopfen. Das Stopfen ist ja ebenso, als hielte man das Gefäß und [das Vieh], dennoch ist der Kopf und der größere Teil des Körpers erforderlich.

Unter Vieh, von dem hier gelehrt wird, ist eben das Kamel zu verstehen.

Dies wird ja aber von einem Vieh besonders und von einem Kamel besonders gelehrt!?

Werden sie denn nebeneinander93gelehrt!? Es wird auch gelehrt: R. Elie͑zer verbietet es bei einem Kamel, weil dessen Hals lang ist.

R.Jiçḥaqb.Ada sagte: Die Brunnenpfeiler sind nur für die Wallfahrer94erlaubt worden.

Es wird ja aber gelehrt, daß die Brunnenpfeiler nur für das Vieh erlaubt worden sind!?

Unter Vieh ist eben das Vieh der Wallfahrer zu verstehen, während ein Mensch klettern95und hinaufsteigen,

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klettern und herabsteigen kann.

Dem ist ja aber nicht so, R.Jiçḥaq sagte ja im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls, daß die Brunnenpfeiler nur bei einem Brunnen mit Quellwasser erlaubt worden sind; welchen Unterschied gibt es bei einem Vieh zwischen Quellwasser und angesammeltem Wasser!?

Es muß etwas sein, was auch für Menschen brauchbar ist96.

Der Text: Die Brunnenpfeiler sind nur für das Vieh erlaubt worden, ein Mensch aber kann klettern und hinaufsteigen, klettern und herabsteigen; wenn sie97aber breit sind, so sind sie auch für Menschen erlaubt. Man darf kein Wasser schöpfen und seinem Vieh reichen, sondern es schöpfen und vor ihm hingießen, und es trinkt von selbst. R.A͑nan wandte ein: Was nützen demnach die Brunnenpfeiler!?

Was sie nützen, daß man aus (dem Brunnen) schöpfen darf!?

Vielmehr, was nützt es, daß die Kuh sich darin mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers befinden kann!? Abajje erwiderte: Hier handelt es sich um eine zehn Handbreiten hohe und vier [Handbreiten] breite Krippe, die sich auf öffentlichem Gebiete befindet, von der eine Ecke zwischen die Pfeiler hineinragt &c.

R.Jirmejab. Abba sagte im Namen Rabhs: In Babylonien gibt es keine Wächterhütten98und außerhalb des [jisraélitischen] Landes gibt es keine Brunnenpfeiler. Keine Wächterhütten in Babylonien, weil da oft Überschwemmungen99vorkommen. Keine Brunnenpfeiler außerhalb des Landes, weil da keine Lehrhäuser100sind. Entgegengesetzt ist es erlaubt. Manche lesen: R.Jirmeja b. Abba sagte im Namen Rabhs: In Babylonien und ausserhalb des [jisraélitischen] Landes gibt es weder Wäcbterhütten noch Brunnenpfeiler. Keine Wäcbterhütten in Babylonien, weil da oft Überscbwemmungen vorkommen; außerhalb des Landes ebenfalls nicht, weil da viele Diebe101sind. Keine Brunnenpfeiler in Babylonien, weil da genügend Wasser zu haben ist; außerhalb des Landes ebenfalls nicht, weil da keine Lehrbäuser sind.

R.Ḥisda sprach zu Mari, dem Sohne R.Honas, des Sohnes des R.Jirmeja b.Abba: Man sagt,daß ihr am Šabbath aus Barnaš nach dem Daniél-Betbause kommt, das sind drei Parasangen; ihr stützt euch also auf die Wächterhütten, während dein Großvater im Namen Rabhs gesagt hat, in Babylonien gebe es keine Wächterhütten!? Da ging er hinaus und zeigte ihm jene Ruinen102, die durch die siebzig Ellen und darüber103einverleibt wurden.

R.Ḥisda sagte: Mari b. Mar trug vor: Es beißt:104von allem Umfang habe ich ein Ende gesehen, überaas weitreichend ist dein Gebot. David sagte es und erklärte es nicht, Ijob sagte es und erklärte es nicht, und Jebezqel sagte es und erklärte es nicht; erst Zekharja, der Sohn idos, kam und erklärte es. David sagte es und erklärte es nicht, denn es heißt: von allem Umfang habe ich ein Ende gesehen, überaus weitreichend ist dein Gebot. Ijob sagte es und erklärte es nicht, denn es heißt:105weiter als die Erde ist ihr Umfang, sie ist breiter als das Meer. Jeḥezqel sagte es und erklärte es nicht, denn es heißt :106er breitete sie vor mir aus, und sie war vorn und hinten beschrieben ; sie war beschrieben mit Klageliedern und Spiel und Wehklage. Klagelieder, das ist die Strafe der Frommen auf dieser Welt, denn es heißt:107ein Klagelied ist dies, das soll man singen. Spiel [hege], das ist die Belohnung der Frommen in der zukünftigen Welt, denn es heißt :108Spiel [higajon] der Zither. Wehklage, das ist die Strafe der Frevler in der Zukunft, denn es heißt:109Weh über Weh kommt. Erst Zekharja, der Sohn U͑dos, erklärte es, denn es heißt: 110und er fragte mich: Was siehst du? Ich sprach: Ich sehe eine zusammengeschlagene Schriftrolle, zwanzig Ellen ihre Länge und zehn Ellen ihre Breite. Wenn du sie aufschlägst, ist sie zwanzig zu zwanzig, und da es heißt:111sie war vorn und hinten beschrieben, so ist sie, wenn da sie112spältest, vierzig zu zwanzig. Nun heißt es:113wer hat mit seiner hohlen Hand das Wasser gemessen und dem Himmel mit der Spanne sein Maß bestimmt &c., somit ergibt es sich, daß die ganze Welt den dreitausendzweihundertsten Teil der Tora misst114.

Ferner sagte R.Ḥisda: Mari b. Mar trug vor: Es heißt:115da waren zwei Körbe mit Feigen auf gestellt vor dem. Tempel des Herrn. Der eine Korb enthielt sehr gute Feigen, den Frühfeigen gleich, der andere Korb aber enthielt

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  • sehr schlechte Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht zu genießen waren. Die guten Feigen, das sind die vollkommenen Frommen, die schlechten Feigen, das sind die vollkommenen Frevler. Vielleicht glaubst du, ihre Hoffnung sei verloren, ihre Aussicht geschwunden, so heißt es:116die Liebesäpfel117 verbreiten Duft*; diese und jene werden dereinst Duft verbreiten.

Raba trug vor: Es heißt: die Liebesäpfel verbreiten Duft &c. Damit sind die Jünglinge Jisraéls gemeint, die den Geschmack der Sünde nicht gekostet haben. 118Und an unseren Türen allerlei köstliche Früchte; damit sind die Töchter Jisraéls gemeint, die über ihre Türen119ihren Männern erzählen120. Eine andere Erklärung: Die ihre Türen für ihre Männer geschlossen121halten. 122Frische, auch alte, mein Geliebter, habe ich dir aufbewahrt; die Gemeinde Jisraéls sprach vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, ich habe mir mehr Verordnungen auf erlegt, als du mir auferlegt hast, und ich habe sie gehalten.

R.Ḥisda fragte einen Jünger, der vor ihm Agada vorzutragen pflegte: Hast du vielleicht gehört, was mit »frische und alte« gemeint sei? Dieser erwiderte: Die einen sind die leichten Gebote, und die anderen sind die strengen Gebote. Jener entgegnete: Wurde denn die Tora zu wiederholten Malen verlichen!? Vielmehr bezeichnet das eine die Worte der Tora und das andere die Worte der Schriftkundigen123.

Raba trug vor: Es heißt:124und ferner, mein Sohn, sei behutsam; des vielen Büchermachens &c. Mein Sohn, sei mit den Worten der Schriftkundigen behutsamer als mit den Worten der Tora; in der Tora gibt es Gebote und Verbote, wer aber die Worte der Schriftkundigen übertritt, verdient den Tod. Wenn du ein wendest: Weshalb wurden sie, wenn sie von solcher Bedeutung sind, nicht niedergeschrieben? [so heißt es:] des vielen Büchermachens ist kein Ende. 125Und vieles Studieren ermüdet den Leib. Hierzu sagte R.Papa, Sohn des R.Aḥa b.Ada, im Namen des R.Aḥa b.U͑la: Dies lehrt, daß, wer die Weisen verspottet126, mit kochendem Kot gerichtet wird. Raba wandte ein: Heißt es denn Spott, es heißt ja Studieren!? Vielmehr, wer [die Tora] studiert, fühlt dabei einen Fleischgeschmack.

Die Rabbanan lehrten: Einst war R.A͑qiba im Gefängnis eingesperrt, und R.Jehošua͑ der Gräupner127bediente ihn. An jedem Tage brachte man ihm ein bestimmtes Maß Wasser. Als ihn eines Tages der Gefängniswärter traf, sprach er zu ihm: Du hast heute so sehr viel Wasser, du willst wohl das Gefängnis untergraben? Da schüttete er die Hälfte aus und gab ihm die Hälfte wieder. Als er zu R.A͑qiba kam, sprach dieser zu ihm: Jehošua͑, weißt du denn nicht, daß ich ein Greis bin, und daß mein Leben von deinem Leben abhängt!? Darauf erzählte er ihm das ganze Ereignis. Da sprach er zu ihm: Gib mir Wasser, die Hände zu waschen. Jener erwiderte: Es reicht nicht einmal zum Trinken, wie sollte es denn zum Händewaschen reichen!? Dieser sprach: Was soll ich nun machen, man verdient ja dieserhalb128den Tod; lieber will ich freiwillig sterben, als die Worte meiner Kollegen übertreten. Man erzählt, daß er nichts kostete, bis er ihm Wasser gebracht und er die Hände gewaschen hatte. Als die Weisen davon hörten, sprachen sie: Wenn er im Alter dies tat, um wieviel mehr würde er es in seiner Jugend getan haben; wenn er dies im Gefängnis tat, um wieviel mehr würde er es außerhalb desselben getan haben.

R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Als Šelomo den E͑rub und das Händewaschen angeordnet hatte, ertönte eine Hallstimme und sprach: 129Mein Sohn, wenn dein Herz weise ist, bin auch ich in meinem Herzen fröhlich. Ferner:130Sei weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, damit ich dem, der mich schmäht, Rede stehen kann.

Raba trug vor: Es heißt:131Komm, mein Geliebter, laß uns hinausgehen aufs Feld, unter Cyprusblumen übernachten und früh zu den Weinbergen aufbrechen; sehen, ob der Weinstock sproßt, die Blüte sich geöffnet hat, ob die Granaten blühen; dort will ich dir meine Liebe schenken. Komm, mein Geliebter, laß uns hinausgehen ins Feld. Die Gemeinde Jisraél sprach vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, beurteile mich nicht, wie man Großstädter beurteilt, unter denen Raub, Ehebruch, Meineid und Falscheid zu finden ist. Laß uns hinausgehen aufs Feld. Komm, ich will dir Schriftgelehrte zeigen, die sich in Not mit der Tora befassen. Unter Cyprusblumen übernachten. Lies nicht kepharim [Cyprusblumen], sondern kophrim [Gottesleugner]; komm, ich will dir die Kinder E͑savs zeigen, die du mit Güte überschüttet hast, und die dich verleugnen. Früh zu den Weinbergen aufbrechen, das sind die Bet- und Lehrhäuser; sehen, ob der Weinstock sproßt, das sind die Schriftkundigen; ob die Blüte sich geöffnet hat, das sind die Mišnakundigen; ob die Granaten blühen, das sind die Talmudkundigen. Dort will ich dir meine Liebe schenken; ich will dir meine Herrlichkeit und meine Größe zeigen, die Pracht meiner Söhne und meiner Töchter.

R.Hamnuna sagte: Es heißt:132Und er redete dreitausend Sprüche, und seiner Lieder waren lausendundfünf. Dies lehrt, daß Šelomo über jede Vorschrift der Tora dreitausend Sprüche sagte, und über jede Vorschrift der Schriftkundigen tausendundfünf Gründe.

Raba trug vor: Es heißt:133 Und außerdem, daß der Prediger ein Weiser war, lehrte er auch das Volk Erkenntnis und erwog und forschte und formte viele Sprüche. Lehrte er das Volk Erkenntnis; er lehrte sie durch Merkzeichen und erklärte sie durch Vergleichungen. Und erwog und forschte und formte viele Sprüche. U͑la erklärte im Namen R.Elie͑zers: Anfangs war die Tora wie ein Korb ohne Henkel, bis Šelomo kam und ihr Henkel134machte.

135Seine Locken wie die Weinranken. R.Ḥisda erklärte im Namen Mar U͑qabas: Dies lehrt, daß über jedes Häkchen136Haufen über Haufen von Halaklioth zu erforschen sind. 137Schwarz wie der Rabe. Dies ist bei dem zu finden, der ihretwegen frühmorgens138und spätabends139im Lehrhause

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verweilt. Rabba erklärte: Bei dem, der ihretwegen sein Gesicht gleich einem Raben schwärzt. Raba erklärte: Bei dem, der ihretwegen gegen seine Kinder und gegen seine Familie herzlos wie ein Rabe ist. So sprach einst die Frau des R.Ada b.Mathna, als er ins Lehrhaus ging, zu ihm: Was soll ich mit den Kindern tun!? Da erwiderte er ihr: Gibt es keine Kräuter mehr auf den Wiesen!?

140Er vergilt denen, die ihn hassen, ins Angesicht, indem er sie vertilgt. R.Jehošua͑ b.Levi sagte: Wäre es nicht ein geschriebener Schriftvers, so dürfte man es nicht sagen: als wäre es möglich, wie wenn ein Mensch eine Last vor sich trägt und sie abzuwerfen wünscht. 141Er läßt seine Feinde nicht warten. Rabbi sagte: Seine Feinde läßt er nicht warten, wohl aber die vollkommen Frommen. Das ist es, was R.Jehošua͑ b. Levi sagte: Es heißt:142die zu tun ich dir heute befehle, sie heute zu tun, nicht morgen zu tun; sie heute zu tun und morgen erst die Belohnung zu erhalten. R.Ḥaggaj, nach anderen, R.Šemuél b.Naḥmani, sagte: Es heißt: 143langsam im Zorn; es sollte ja aph144heißen!? Vielmehr langsam im Zorn gegen die Frommen, langsam im Zorn gegen die Frevler.

R.JEHUDA SAGT, NUR BIS ZWEI SEÁFLÄCHEN &C. Sie fragten: Meint er den Brunnen mit den Pfeilern oder meint er den Brunnen ohne Pfeiler? Richtet man seine Augen auf den Brunnen, somit ist nicht zu berücksichtigen, man könnte verleitet werden, auch in einem Gehege mehr als zwei Seáflächen zu tragen, oder richtet man seine Augen auf die Umzäunung, somit ist zu berücksichtigen, man könnte auch in einem Gehege mehr als zwei Seáflächen tragen?

Komm und höre: Wie nahe dürfen sie sein? Wie Kopf und größerer Teil des Körpers einer Kuh; wie weit dürfen sie entfernt sein? Auch ein Flächenraum von einem Kor und sogar zwei Kor. R.Jehuda sagt, zwei Seáflächen seien erlaubt, mehr als zwei Seáflächen seien verboten. Sie sprachen zu R.Jehuda: Pflichtest du etwa nicht bei, daß es bei einem Pferche, einer Hürde, einem Gehöfte oder einem Vorhofe auch bis zu einem Flächenraume von fünf und sogar zehn Kor erlaubt sei!? Dieser erwiderte: Da ist es ein Zaun, hierbei sind es Pfeiler. R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagte: Beim Brunnen ist es bis zwei Seàflächen zu zwei Seáflächen erlaubt, und sie sagten nur, daß [die Pfeiler] im Umfang des Kopfes und des größeren Teiles des Körpers einer Kuh zu entfernen sind. Wenn nun R.Šimo͑n b.Elea͑zar vom Brunnen ohne Pfeiler spricht, so meint ja R.Jehuda den Brunnen mit den Pfeilern.

Dies ist aber nichts; R.Jehuda meint ebenfalls den Brunnen ohne Pfeiler.

Demnach sagt er ja dasselbe, was R.Šimo͑n b.Elea͑zar!?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn er lang und schmal145ist. R.Šimo͑n b.Elea͑zar sagte eine Regel: Jeder Luftraum146, den man zum Aufenthalte benutzt, beispielsweise ein Pferch, eine Hürde, ein Gehöft oder ein Vorhof, ist auch bis zu einem Flächenraume von fünf Kor und sogar zehn Kor erlaubt; jeder Aufenthaltsort aber, der nur wegen der Luft147benutzt wird, beispielsweise eine Wächterhütte auf dem Felde, ist nur bis zwei Seáflächen erlaubt, mehr als zwei Seáflächen aber verboten.

iv,1R. JEHUDA SAGT, WENN EIN ÖFFENTLICHER WEG SIE TEILT, SO VERLEGE MAN IHN SEITWÄRTS; DIE WEISEN SAGEN, DIES SEI NICHT NÖTIG.

GEMARA. R.Joḥanan und R.Elea͑zar sagten beide: Hier bekundet er dir die Wirkung der Wände.

Wenn »hier«, so ist er wohl dieser Ansicht, dagegen aber sagte j a Rabba b. Bar Ḥana im Nam en R. Joḥanans, daß, wenn die Tore Jerušalems nicht nachts geschlossen wären, man da [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete schuldig sein würde!?

Vielmehr, »hier«, er aber ist nicht dieser Ansicht.

Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem R.Jehuda sich befindet, und auf einen Widerspruch, in dem die Rabbanan sich befinden. Es wird gelehrt: Noch mehr sagte R.Jehuda: Wer zwei [gegenüberliegende] Häuser auf beiden Seiten der Straße hat, darf an beiden Enden je einen Pfosten oder je einen Querbalken setzen und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Auf diese Weise kann man für das öffentliche Gebiet keinen E͑rub machen. Somit befinden sich ja sowohl R.Jehuda als auch die Rabbanan mit sich selbst in einem Widerspruche!?

R.Jehuda befindet sich nicht in einem Widerspruche, denn da sind ja zwei wirkliche Wände vorhanden, hierbei aber nicht. Die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht in einem Widerspruche, denn hierbei sind vier Wände dem Namen nach vorhanden, dort aber sind keine vier Wände dem Namen nach vorhanden.

R.Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R.Joḥanans: Im Jisraélland ist man [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete nicht schuldig. R.Dimi saß und trug diese Lehre vor, da sprach Abajje zu ihm: Aus welchem Grunde: wollte man sagen, weil es an der einen Seite von der Çoranhöhe

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und an der anderen Seite vom Gaderabhang umgeben ist, so ist ja auch Babylonien an der einen Seite vom Euphrat und an der anderen Seite vom Tigris umgeben, und ebenso die ganze Erde vom Ozean!? Du meinst wahrscheinlich die Anhöhen148und Niederungen, die sich da befinden. Dieser erwiderte: Kopfmensch, ich sah dein Haupt149zwischen den Säulen [des Lehrhauses], als R.Joḥanan diese Lehre vortrug. Ebenso wurde gelehrt: Als Rabin kam, sagte er im Namen R.Joḥanans, wie manche sagen, sagte es R.Abahu im Namen R.Joḥanans, man sei auf den Anhöhen und Niederungen im Jisraélland [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete nicht schuldig, weil diese der Lagerstätte in der Wüste150nicht gleichen.

Reḥaba fragte Raba: Ist man bei einem bei einer Steigung von vier [Ellen] zehn [Handbreiten] hohen Hügel, auf dem das Publikum umhergeht, [wegen Tragens] auf öffentlichem Gebiete schuldig oder nicht? Nach den Rabbanan ist es nicht fraglich, denn wenn sie da, wo der Verkehr nicht beschwerlich151ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe die Wirkungder Wände nicht auf, umso weniger hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist; fraglich ist es nur nach R.Jehuda: gilt dies nur da, weil da der Verkehr nicht beschwerlich ist, hierbei aber, wo der Verkehr beschwerlich ist, hebt das Publikum nicht die Wirkung der Wände auf, oder gibt es keinen Unterschied? Dieser erwiderte: Man ist schuldig.

Auch wenn man mittelst eines Strickes hinauf steigen muß? Dieser erwiderte: Jawohl.

Auch wenn er dem Stufengang von Beth-Maron152gleicht? Dieser erwiderte: Jawohl. Er wandte gegen ihn ein: Ein Vorhof, dessen eine Seite das Publikum als Eingang und dessen andere Seite es als Ausgang benutzt, gilt als öffentliches Gebiet hinsichtlich der Unreinheit153 und als Privatgebiet hinsichtlich des Šabbaths. Wer [ist der Autor]: wollte man sagen, die Rabbanan, so ist es ja, wenn die Rabbanan da154, wo der Verkehr nicht beschwerlich ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe die Wirkung der Wände nicht auf, hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist, selbstverständlich. Doch wohl R.Jehuda!?

Nein, tatsächlich die Rabbanan, nur lehrt er uns, daß er hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet gelte.

Komm und höre: Durchgangsgassen, die in Gruben, Gräben und Höhlen münden, gelten hinsichtlich des Šabbaths als Privatgebiet und hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet.

»In Gruben«, wie kommst du darauf!?

Sage vielmehr: nach155Gruben. Hinsichtlich des Šabbaths als Privatgebiet und hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet.

Wer [ist der Autor] : wollte man sagen, die Rabbanan, so ist es ja, wenn sie da156, wo der Verkehr nicht beschwerlich ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe die Wirkung der Wände nicht auf, hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist, selbstverständlich. Doch wohl R. Jehuda!?

Nein, tatsächlich die Rabbanan, nur lehrt er uns, daß sie hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet gelten.

Komm und höre: Die Stege von Beth-Gilgul157und ähnliche gelten hinsichtlich des Šabbaths als Privatgebiet und hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet. Welche sind Stege von Beth-Gilgul? In der Schule R.Jannajs erklärten sie: Wenn da ein Sklave, der eine Seá Weizen trägt, nicht vor einem Krieger laufen kann. Wer [ist der Autor]: wollte man sagen die Rabbanan, so ist es ja, wenn die Rabbanan da, wo der Verkehr nicht beschwerlich ist, sagen, der Verkehr des Publikums hebe dir Wirkung der Wände nicht auf, hierbei, wo der Verkehr beschwerlich ist, selbstverständlich. Doch wohl R.Jehuda!? Dieser erwiderte: Du sprichst von den Stegen von Beth-Gilgul!? Jehošua͑158war ein Freund Jisraéls und legte ihnen Wege und Landstraßen an; alles, was für den Verkehr nicht beschwerlich war, übergab er dem Publikum, was aber für den Verkehr beschwerlich war, übergab er einzelnen.

iv,2SOWOHL UM EINE ÖFFENTLICHE ZISTERNE UND EINEN ÖFFENTLICHEN BRUNNEN, ALS AUCH UM EINEN PRIVATBRUNNEN MACHE MAN PFEILER. UM EINE PRIVATE ZISTERNE ABER MUSS MAN EINE ZEHN HANDBREITEN HOHE WAND MACHEN

SO R.A͑QIBA; R. JEHUDA B. BABA SAGT, MAN MACHE PFEILER NUR UM EINEN ÖFFENTLICHEN BRUNNEN, UM DIE ÜBRIGEN MUSS MAN EINEN ZEHN HANDBREITEN HOHEN GÜRTEL159MACHEN.

GEMARA. R.Joseph sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls:

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Die Halakha ist wie R.Jehuda b.Baba. Ferner sagte R.Joseph im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls: Die Brunnenpfeiler sind nur bei Brunnen mit Quellwasser erlaubt worden. Und beides ist nötig. Würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R.Jehuda b.Baba, so könnte man glauben, [dieser erlaube] bei einem öffentlichen [Brunnen], auch wenn es angesammeltes Wasser ist, und nur deshalb lehre er es von einem »öffentlichen Brunnen«, um der Ansicht R.A͑qibas entgegenzutreten, so lehrt er uns, daß die Brunnenpfeiler nur bei einem Brunnen mit Quellwasser erlaubt worden seien. Und würde er nur gelehrt haben, daß es nur bei einem Brunnen mit Quellwasser erlaubt sei, so könnte man glauben, einerlei ob ein öffentlicher oder ein privater, so lehrt er uns, daß die Halakha wie R.Jehuda b.Baba sei.

vFERNER SAGTE R.JEHUDA B. BABA: IN EINEM GARTEN ODER IN EINEM GEHEGE [BIS] SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHUSSE ZU SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHUSSE, DIE MIT EINEM ZEHN HANDBREITEN HOHEN ZAUNE UMGEBEN SIND, DARF MAN UMHERTRAGEN, NUR MUSS DA EINE WÄCHTERHÜTTE ODER EIN WOHNHAUS VORHANDEN SEIN, ODER SIE MÜSSEN SICH IN DER NÄHE DER STADT160BEFINDEN. R.JEHUDA SAGT, AUCH WENN SICH DA NUR EINE GRUBE, EIN GRABEN ODER EINE HÖHLE BEFINDET, DÜRFE MAN DA UMHERTRAGEN. R.A͑QIBA SAGT, AUCH WENN SICH DA NICHTS VON ALLDEM BEFINDET, DÜRFE MAN DA UMHERTRAGEN, NUR DÜRFEN SIE [NICHT MEHR ALS] SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHÜSSE ZU SIEBZIG ELLEN MIT EINEM ÜBERSCHUSSE HABEN. R.ELIE͑ZER SAGT, WENN IHRE LÄNGE GRÖSSER IST ALS IHRE BREITE, AUCH NUR EINE ELLE, DÜRFE MAN DA NICHTS UMHERTRAGEN. R.JOSE SAGT, AUCH WENN IHRE LÄNGE DAS DOPPELTE IHRER BREITE HAT, DÜRFE MAN DA UMHERTRAGEN. viR.ELEA͑J SAGTE: ICH HÖRTE VON R.ELIE͑ZER: SELBST WENN SIE EINEN FLÄCHENRAUM VON EINEM KOR [AUSSAAT] HABEN. FERNER HÖRTE ICH VON IHM, DASS, WENN VON DEN ANWOHNERN DES VORHOFES EINER VERGESSEN HAT, SICH AMRUB161ZU BETEILIGEN, ES IHM VERBOTEN SEI, ETWAS IN SEIN HAUS ODER AUS DEMSELBEN ZU TRAGEN, DEN ÜBRIGEN ABER ERLAUBT. FERNER HÖHTE ICH VON IHM, DASS MAN AM PESAḤFESTE SEINER PFLICHT MIT SKORPIONKRAUT162GENÜGE. ICH SUCHTE UNTER ALL SEINEN SCHÜLERN EINEN GENOSSEN163, FAND ABER KEINEN.

GEMARA. Was lehrte er bereits [diesbezüglich], daß er »ferner« lehrt? Wollte man sagen, es heiße deshalb »ferner«, weil er bereits einmal erschwerend gelehrt hat164und hier wiederum [erschwerend] lehrt, so lehrt ja auch R.Jehuda einmal erschwerend165und hier wiederum166[erschwerend], dennoch heißt es da nicht »ferner«!?

Dieser wurde durch die Worte der Rabbanan unterbrochen167, hier aber nicht.

Aber wird denn, wenn einer unterbrochen wird, nicht [das Wort] »ferner« gebraucht, auch R.Elie͑zer wurde ja bei seiner Lehre bezüglich der Festhütte168von den Rabbanan unterbrochen, dennoch lehrt er »ferner«!?

Dieser wurde zur Sache unterbrochen, jener aber durch eine andere Sache169.

R.A͑QIBA SAGT, AUCH WENN SICH DA NICHTS VON ALLDEM BEFINDET, DÜRFE

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MAN DA UMHERTTRAGEN. R.A͑QIBA SAGT JA DASSELBE, WAS DER ERSTE TANNA170!?

Sie differieren in einer Kleinigkeit. Es wird nämlich gelehrt: Es ist eine Kleinigkeit mehr als siebzig Ellen und ein Überschuß, die Rabbanan haben das genaue Maß nicht angegeben.

Wieviel beträgt der Raum von zwei Seáflächen?

Soviel wie der Vorhof der Stiftshütte.

Woher dies? R.Jehuda erwiderte: Die Schrift sagt:171die Länge des Vorhofes hundert Ellen und die Breite fünfzig mit fünfzig; die Tora sagt damit, daß man fünfzig mit fünfzig quadriere172.

Wie ist die einfache Erklärung des Verses? Abajje erwiderte: Stelle die Stiftshütte am Rande von fünfzig [Ellen] auf, damit [vom Vorhofe] fünfzig Ellen vorn und je zwanzig Ellen an allen Seiten Zurückbleiben173.

R.ELIE͑ZER SAGT, WENN IHRE LÄNGE &C. Es wird ja aber gelehrt, R. Elie͑zer sagt, wenn ihre Länge mehr als das Doppelte ihrer Breite hat, auch nur eine Elle, dürfe man da nicht umhertr agen!? R.Bebaj b. Abajje erwiderte: In unserer Mišna ist ebenfalls das Doppelte der Breite gemeint.

Demnach ist dies ja dasselbe, was R.Jose sagt!?

Sie streiten bezüglich der viereckigen Form, von der die Rabbanan sprechen174.

R.JOSE SAGT &C. Es wurde gelehrt: R.Joseph sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R.Jose, und R.Bebaj sagte im Namen R.Jehudas im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R.A͑qiba; beide erleichternd. Und beides ist nötig. Würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R.Jose, so könnte man glauben, nur wenn sich da eine Wächterhütte oder ein Wohnhaus befindet, daher lehrt er uns, die Halakha sei wie R.A͑qiba. Und würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R.A͑qiba, so könnte man glauben, nicht wenn er lang und schmal ist, daher lehrt er uns, die Halakha sei wie R.Jose.

Wenn ein Gehege von mehr als zwei Seáflächen, das der Wohnung angeschlossen wurde, in seiner größeren Hälfte besäet wird, so gleicht es einem Garten, und [das Umhertragen] ist in diesem verboten, und wenn es in seiner größeren Hälfte mit Bäumen bepflanzt wird, so gleicht es einem Vorhofe, und [das Umhertragen] ist in diesem erlaubt. «Wenn es in seiner größeren Hälfte besäet wird.» R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagte : Dies nur, wenn mehr als zwei Seáflächen, wenn aber nur zwei Seáflächen, so ist es erlaubt.

Also nach R.Šimo͑n, denn wir haben gelernt, R.Šimo͑n sagt, sowohl Dächer, als auch Höfe und Gehege seien ein Gebiet hinsichtlich der Geräte, die sich am Šabbath da befinden, nicht aber hinsichtlich der Geräte, die sich am Šabbath im Hause befinden. Aber auch nach R.Šimo͑n verliert ja die kleinere Hälfte ihre Bedeutung gegenüber der größeren Hälfte, die besäet ist, somit hat ja das Gehege mehr als

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zwei Seáflächen und [das Umhertragen] sollte da verboten sein!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Wenn aber die kleinere Hälfte [besäet wird], so ist es erlaubt. R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagte: Dies nur, wenn keine zwei Seáflächen, wenn aber zwei Seáflächen, so ist es verboten. Also nach den Rabbanan175. R.Jirmeja aus Diphte lehrte es erleichternd: Wenn aber die kleinere Hälfte [besäet wird], so ist es erlaubt. R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagte: Dies nur, wenn zwei Seáflächen, wenn aber mehr als zwei Seáflächen, so ist es verboten. Also nacb R.Šimo͑n.

«Und wenn es in seiner größeren Hälfte mit Bäumen bepflanzt wird, so gleicht es einem Vorhofe, und [das Umhertragen] ist in diesem erlaubt.» R.Jehuda sagte im Namen Abimis, nur wenn sie laubenartig176gepflanzt sind; R.Naḥman sagt, auch wenn sie nicht laubenartig gepflanzt sind. Einst kam Mar Jehuda zu R.Hona b. Jehuda und sah da [auf einem solchen Platze] umhertragen, auf dem [die Bäume] nicht laubenartig gepflanzt waren. Da sprach er zu ihm: Hält denn der Meister nichts von der Lehre Abimis? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht R.Naḥmans.

R.Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Was mache man, wenn ein mehr als zwei Seáflächen großes Gehege der Wohnung nicht angeschlossen177 war? Man reiße [von der Umzäunung] mehr als zehn [Ellen] nieder178 und stelle sie bis auf zehn [Ellen] wieder her; sodann ist da [das Umhertragen] erlaubt. Sie fragten: Wie ist es, wenn man eine Elle niederreißt und wiederherstellt, eine Elle niederreißt und wieder her st eilt, bis es zusammen mehr als zehn [Ellen] sind? (Man erwiderte:) Das ist ja dasselbe, was wir gelernt haben: Für alle Gefäße eines Privatmannes gilt die Größe179eines Granatapfels. Hierzu fragte Hizqija, wie es denn sei, wenn es ein eine Olive durchlassendes Loch bekommen und man es verstopft hat, und es wiederum ein eine Olive durchlassendes Loch bekommen und man es verstopft hat, bis sie zusammen ein einen Granatapfel durchlassendes Loch ergeben, und R.Joḥanan sprach zu ihm: Meister, du hast uns gelehrt: Wenn an einer Sandale ein Öhr abgeplatzt war und man es ausgebessert hat, so ist sie durch Auftreten180verunreinigungsfähig; wenn auch das andere abgeplatzt ist und man es ausgebessert hat, so ist sie durch [des Flußbehafteten] Auftreten nicht181verunreinigungsfähig, wohl aber durch dessen Berührung. Wir sprachen zu dir: Wenn das erste [abgeplatzt ist], wohl deshalb, weil das zweite noch da ist, ebenso ist ja beim Abplatzen des zweiten das erste vorhanden? Darauf erwidertest du uns: Da haben wir es mit einer neuen Sache182zu tun. Und auch hierbei haben wir es mit einer neuen Sache zu tun. Da rief jener über ihn: Dieser ist gar kein Mensch! Manche sagen: Dieser da, der ist ein Mann!

R.Kahana sagte: Im Gehöfte183hinter den Häusern darf man nicht mehr als vier Ellen umhertragen. R.Naḥman sagte: Wenn man eine Tür nach diesem geöffnet hat, so darf man im ganzen umhertragen, denn die Tür macht es erlaubt. Dies nur dann, wenn vorher die Tür und nachher das Gehöft errichtet wurde, nicht aber, wenn vorher das Gehöft und nachher die Tür.

Wenn vorher die Tür und nachher das Gehöft errichtet wurde, ist es ja selbstverständlich!?

Dies ist für den Fall nötig, wenn sich da eine Scheuer befindet; man könnte glauben, sie sei wegen der Scheuer errichtet worden, so lehrt er uns.

Wenn ein der Wohnung angeschlossenes Gehege von mehr als zwei Seáflächen mit Wasser gefüllt wird, wollten die Rabbanan sagen, dies gleiche dem Besäen, und [das Umhertragen] sei da verboten; da sprach R.Abba, der Bruder Rabhs, des Sohnes R.Mešaršejas, zu ihm: So sagten wir im Namen Rabas: Wasser gleicht der Bepflanzung, und [das Umhertragen] ist da erlaubt. Amemar sagte: Jedoch nur dann, wenn [das Wasser]

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brauchbar ist, nicht aber wenn es nicht brauchbar ist. R.Aši sagte: Auch wenn es brauchbar ist, nur dann, wenn das Wasserbett nicht mehr als zwei Seáflächen hat, wenn es aber mehr als zwei Seáflächen hat, ist es verboten. Dies ist aber nichts; dies ist nicht anders als eine Fruchtgrube.

In Pum-Nahara war ein Gehöft, dessen eine Seite in die [Durchgangsgasse zur] Stadt und dessen andere Seite in einen Zugang zu einem Weinberge mündete, und dieser Zugang zum Weinberge reichte bis zum Ufer eines Flusses. Da sprach Abajje: Was machen wir da? Macht man eine Wand am Ufer des Flusses, so kann man ja keine Wand für eine Wand machen; und macht man die Form einer Tür am Zugang zum Weinberge, so kommen die Kamele184und werfen sie ein. Vielmehr, sagte Abajje, setze man einen Pfosten am Zugang zum Weinberge, und da dieser wirksam ist für den Zugang zum Weinberge, so ist er wirksam auch für das Gehöft. Raba sprach zu ihm: Man würde sagen, ein Pfosten sei wirksam für den Zugang zum Weinberge185!? Vielmehr, sagte Raba, setze man einen Pfosten an den Eingang der [Durchgangsgasse zur] Stadt, und da er für die [Durchgangsgasse zur] Stadt wirksam ist, so ist er wirksam auch für das Gehöft. Man darf somit in der [Durchgangsgasse zur] Stadt umhertragen, ebenso auch im Gehöfte; ob man aber auch aus der [Durchgangsgasse zur] Stadt in das Gehöft und aus dem Gehöfte in die [Durchgangsgasse zur] Stadt tragen darf, streiten R.Aḥa und Rabina: einer verbietet es, und einer erlaubt es. Einer erlaubt es, weil da niemand186wohnt, und

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einer verbietet es, weil es zuweilen als Aufenthalt dient und man veranlaßt werden könnte, [in einem solchen auch sonst] umherzutragen.

Wenn man ein Gehege von mehr als zwei Seáflächen, das einer Wohnung nicht angeschlossen wurde, kleiner machen will und man dies durch [Anpflanzung von] Bäumen tut, so ist dies keine Verkleinerung; baut man da eine zehn [Handbreiten] hohe und vier breite Säule, so ist dies eine Verkleinerung; hat sie keine drei [Handbreiten], so ist dies keine Verkleinerung. Hat sie zwischen drei und vier [Handbreiten], so ist dies, wie Rabba sagt, eine Verkleinerung, und wie Raba sagt, keine Verkleinerung. Rabba sagt, dies sei eine Verkleinerung, weil [bei einer solchen Breite] keine Verbindung187er folgt; Raba sagt, dies sei keine Verkleinerung, weil [eine Breite] unter vier [Handbreiten] unbedeutend ist. Hat man vier [Handbreiten] von der Wand einen Za un188gern acht, so ist dies189wirksam, wenn weniger als drei, so ist dies nicht190wirksam. Wenn von drei bis vier [Handbreiten], so ist dies nach Rabba wirksam und nach Raba nicht wirksam. Rabba sagt, es sei wirksam, weil [bei einer solchen Breite] keine Verbindung erfolgt; Raba sagt, es sei nicht wirksam, weil [eine Breite] unter vier [Handbreiten] unbedeutend ist. R.Šimi lehrte dies erleichternd191. Überstreicht man die Wände mit Mörtel [so dick], daß er auch allein stehen würde, so ist dies eine Verkleinerung; wenn er aber allein nicht stehen würde, so ist dies, wie Rabba sagt, eine Verkleinerung, und wie Raba sagt, keine Verkleinerung. Rabba sagt, dies sei eine Verkleinerung, da er ja gegenwärtig steht; Raba sagt, dies sei keine Verkleinerung, denn da er allein nicht stehen würde, so ist dies nichts.

Wenn man vier [Handbreiten] von einem Hügel192eine Wand193macht, so ist dies wirksam, wenn aber weniger als drei [Handbreiten] oder am Rande des Hügels, so besteht hierüber ein Streit zwischen R.Ḥisda und R.Hamnuna: einer sagt, es sei wirksam, und einer sagt, es sei nicht wirksam. Es ist zu beweisen, daß R.Ḥisda es ist, welcher sagt, es sei wirksam. Es wurde nämlich gelehrt: Wenn man eine Wand auf einer Wand macht, so ist dies, wie R.Ḥisda sagt, hinsichtlich des Šabbaths wirksam, jedoch eignet man sich dadurch das Vermögen eines Proselyten194nicht an. R.Šešeth sagt, dies sei auch hinsichtlich des Šabbaths nicht wirksam. Schließe hieraus. R.Ḥisda sagte: R.Seäeth pflichtet mir jedoch bei, daß es, wenn man eine Wand auf einem Hügel macht, wirksam sei.–Aus welchem Grunde?

Weil man sich oben im Luftraume der Wand befindet195.

Rabba b.Bar Ḥana fragte: Wie ist es, wenn die untere Wand versinkt und die obere stehen bleibt?

In welcher Hinsicht : wenn hinsichtlich des Vermögens eines Proselyten, so ist dies ja das, was Jirmeja Biraá196 [lehrte]. Jirmeja Biraá sagte nämlich im Namen R.Jehudas: Wenn jemand Rübensaat in die Furchen des Grundstückes eines [verstorbenen] Proselyten gestreut hat, und darauf ein anderer Jisraélit da ein wenig gräbt197, so erwirbt es der zweite und nicht der erste, weil er durch das Hineinstreuen [den Boden] nicht verbessert hat, vielmehr erfolgt die Verbesserung198von selbst. Wenn aber hinsichtlich des Šabbaths, so ist diese ja eine am Šabbath entstandene Wand, und es wird gelehrt, daß jede am Šabbath entstehende Wand, ob versehentlich oder absichtlich, als Wand gelte!?

Hierzu wurde gelehrt, R.Naḥman sagte, dies gelte nur vom Werfen199, das Tragen aber ist da verboten.

Die Lehre R.Naḥmans bezieht sich nur auf den Fall, wenn es vorsätzlich erfolgt ist.

Einst machte eine Frau eine Wand auf einer Wand, um sich das Vermögen eines [verstorbenen] Proselyten [anzueignen]; da kam ein anderer und grub da ein wenig. Als er vor R.Naḥman kam, sprach er es ihm zu, und als hierauf jene kam und vor ihm schrie, sprach er zu ihr: Was kann ich dir helfen, wenn du die Besitznahme nicht auf die Weise vollzogen hast, wie andere Leute es tun.

Wenn ein Gehege drei Seáflächen hat und man eine Seáflâche überdacht, so vergrößert200es, wie Rabba sagt, der Luftraum unter der Bedachung; R.Zera sagt, der Luftraum unter der Bedachung vergrößere es nicht. Es ist anzunehmen, daß Rabba und R.Zera den Streit von Rabh und Šemuél führen, denn es wird gelehrt: In einer Säulenhalle auf einer Ebene201darf man, wie Rabh sagt, unbeschränkt umhertragen, und wie Šemuél sagt, nur vier Ellen. Rabh sagt, man dürfe da unbeschränkt umhertragen, denn wir sagen, der Deckenrand reiche [fiktiv] bis unten und schließe sie202ab. Šemuél sagt, man dürfe da nur vier Ellen tragen, denn wir sagen nicht, der Deckenrand reiche bis unten und schließe sie ab.

Ist es wie bei einer Säulenhalle gemacht, so ist dem auch so, hier aber

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handelt es sich um den Fall, wenn sie wie ein Mattenzelt203gemacht ist. R.Zera sprach: Ich gebe zu, daß, wenn ein Gehege204in seiner ganzen Breite nach einem Vorhofe durchbrochen wird, [da umherzutragen] verboten sei, weil ihn der Luftraum des Vorhofes größer macht. R.Joseph wandte ein: Sollte ihn denn der Luftraum, der an sich erlaubt ist, verboten machen!? Abajje erwiderte: Wohl nach R.Šimo͑n205, aber auch nach R.Šimo͑n [ist es hierbei verboten], da der Raum der [durchbrochenen] Wand hinzukommt. R.Ḥisda sagte nämlich: Wenn ein Gehege in seiner ganzen Breite nach einem Vorhofe durchbrochen wird, so ist [das Umhertragen] im Vorhofe erlaubt und im Gehege verboten.

Im Vorhofe wohl deshalb, weil noch eine Bordschwelle zurückbleibt, und es kann ja auch umgekehrt206vorkommen!? –Vielmehr, jenes macht der Raum der Wand größer, diesen207aber nicht.

Einst stürzte die äußere Mauerwand eines Landhauses ein, in dessen Nähe sich ein Obstgarten208befand. Da wollte R.Bebaj sagen, man stütze sich auf die inneren Wände. R.Papi aber sprach zu ihm: Weil ihr von Gekürzten209stammt, redet ihr auch gekürzte Worte. Diese Wände sind nur für den Innenraum und nicht für den Außenraum.

Einst sprach der Exilarch, der einen Schattenbaum in seinem Obstgarten hatte, zu R.Hona b.Ḥenana: Möge der Meister eine Maßnahme treffen, daß wir da morgen speisen dürfen. Da machte er da [eine Laube] aus Rohrstäben [in Abständen von] weniger als drei Handbreiten. Da

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ging Raba und zog sie heraus, und hierauf kamen R.Papa und R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, und nahmen sie fort. Am nächsten Tage wies Rabina Raba auf folgenden Einwand hin: [ Das Weichbild ] einer neuen Stadt wird nach den Wohnhäusern, und einer alten nach der Stadtmauer210gemessen. Welche heißt neu, und welche heißt alt? Neu, wenn sie zuerst ummauert und nachher bewohnt wurde, alt, wenn sie zuerst bewohnt und nachher ummauert wurde. Hierbei ist es ja ebenso, wie zuerst ummauert und nachher bewohnt. R.Papa sprach zu Raba: R.Asi sagte, der Schutzzaun der Baumeister gelte nicht als Wand. Ein solcher gilt nicht als Wand, weil er nur [provisorisch] zur Aufbewahrung dient, ebenso gilt auch diese nicht als Wand, da sie nur [provisorisch] zur Aufbewahrung dient. R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sprach zu Raba: R. Hona sagte, ein Zaun, der nur zum Ablegen dient, gelte nicht als Zaun. So machte auch Rabbab.Abuha in ganz Maḥoza den E͑rub für jede Häuserreihe besonders, wegen der Ochsengräben211, und die Ochsengräben gleichen einem Zaune zum Ablegen. Da las der Exilarch über sie:212Weise sind sie, Böses zu tun, aber Gutes zu tun verstehen sie nicht.

R.ELEA͑J SAGTE: ICH HÖRTE VON R.ELIE͑ZER: SELBST WENN ER EINEN FLÄCHENRAUM VON EINEN KOR [AUSSAAT] HAT. Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht Ḥananjas, denn es wird gelehrt: Ḥananja sagt, auch wenn er einen Flächenraum von vierzig Seá hat, wie ein königlicher Freiplatz. R. Joḥanan sagte: Beide entnehmen es aus ein und demselben Schriftverse. Es heißt:213Ješa͑ja hatte den mittleren Hof [des Palastes] noch nicht verlassen; geschrieben steht Stadt und gelesen wird Hof. Hieraus, daß die königlichen Freiplätze groß sind wie eine Mittelstadt. Ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, die Mittelstadt habe einen Flächenraum von einem Kor, und einer ist der Ansicht, die Mittelstadt habe einen Flächenraum von vierzig Seá.

Was suchte da Ješa͑ja? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrt, daß Ḥizqija krank war und Ješa͑ja ein Kollegium an seine Tür gesetzt hatte. Hieraus, daß, wenn ein Schriftgelehrter krank ist, man ein Kollegium an seine Tür setze. Dies ist aber keine Art, denn dadurch könnte man den Satan reizen.

FERNER HÖRTE ICH VON IHM, DASS, WENN VON DEN BEWOHNERN DES VORHOFES EINER VERGESSEN HAT, SICH AMRUB ZU BETEILIGEN, ES IHM VERBOTEN SEI. Wir haben ja aber gelernt, es sei ihm und ihnen verboten, etwas in sein Haus oder aus diesem zu bringen!? R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, erwiderte im Namen des R.Šešeth: Das ist kein Widerspruch; eines

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nach R.Elie͑zer und eines nach den Rabbanan.

[R.Šešeth sagte:] Wenn du darüber nachdenkst, gibt nach R.Elie͑zer derjenige, der das Besitzrecht seines Hofes aufgibt, auch das Besitzrecht seines Hauses auf; nach den Rabbanan aber gibt derjenige, der das Besitzrecht seines Hofes aufgibt, das Besitzrecht seines Hauses nicht auf.

Selbstverständlich!? Reḥaba erwiderte: Ich und R.Hona b. Ḥenana erklärten es: Dies ist wegen des Falles nötig, wenn fünf [Personen] gemeinsam einen Vorhof haben und einer vergessen hat, sich am E͑rub zu beteiligen. Nach R.Elie͑zer braucht er, wenn er sein Besitzrecht aufgibt, es nicht zu Gunsten eines jeden besonders aufzugeben, nach den Rabbanan muß er, wenn er sein Besitzrecht aufgibt, es zu Gunsten eines jeden besonders aufgeben214.

Wessen Ansicht vertritt die Lehre, daß, wenn fünf [Personen] gemeinsam einen Vorhof haben und einer vergessen hat, sich am E͑rub zu beteiligen, er, wenn er sein Besitzrecht aufgibt, es nicht zu Gunsten eines jeden besonders aufzugeben brauche? Die des R.Elie͑zer. So lehrte es R.Kahana; R.Ṭabjomi lehrte es wie folgt: Wessen Ansicht vertritt die Lehre, daß, wenn fünf [Personen] gemeinsam einen Vorhof haben und einer vergessen hat, sich am E͑rub zu beteiligen, er, wenn er sein Besitzrecht aufgibt, es nicht zu Gunsten eines jeden besonders aufzugeben brauche? R.Hona b.Jehuda erwiderte im Namen des R.Šešeth: Die des R.Elie͑zer. R.Papa sprach zu Abajje: [Wie ist es] nach R.Elie͑zer, wenn er sagt, er gebe sein Besitzrecht nicht auf, und nach den Rabbanan, wenn er sagt, er gebe es auf? Ist der Grund R.Elie͑zers, weil er der Ansicht ist, wer das Besitzreckt seines Hofes aufgibt, gebe auch das Besitzreckt seines Hauses auf, und dieser sagt ja, daß er es nickt auf gebe; oder ist der Grund R.Elie͑zers, weil niemand in einem Hause ohne Vorhof zu wohnen pflegt, und auch wenn er ausdrücklich sagt, er gebe das Besitzrecht seines Hauses nicht auf, nütze es nicht. Und wie ist es nach den Rabbanan, wenn er sagt, er gebe sein Besitzrecht auf? Ist der Grund der Rabbanan, weil sie der Ansicht sind, wer das Besitzrecht seines Hofes aufgibt, gebe das Besitzrecht seines Hauses nicht auf, und dieser sagt ja, daß er es aufgebe; oder ist der Grund der Rabbanan, weil niemand Haus und Hof vollständig aufgibt und sich da als Fremder betrachtet, und wenn er auch sagt, er gebe es auf, nütze es nicht. Dieser erwiderte: Sowohl nach den Rabbanan als auch nach R.Elie͑zer: wenn einer seinen Willen bekundet hat, so hat er ihn bekundet.

FERNER HÖRTE ICH VON IHM, DASS MAN AM PESAḤFESTE SEINER PFLICHT MIT SKORPIONKRAUT GENÜGE. Was ist Skorpionkraut? Reš Laqiš erwiderte: Die Schlingpflanze215.


  1. Der 10 Hb.n tiefe u. 4 Hb.n breite Brunnen auf öffentlichem Gebiete ist Privatgebiet; um aus diesem am Šabbath schöpfen zu dürfen, muß der Raum ringsum durch Umzäunung in Privalgebiet verwandelt werden.↩︎

  2. In jeder Ecke einen aus 2 winkelartig zusammengesetzten Brettern.↩︎

  3. In der Mitte die 4 fiktiven Wände.↩︎

  4. Die keine Aufenthaltsräume sind.↩︎

  5. Die angesammeltes Wasser enthält und oft leer ist.↩︎

  6. Bei einer privaten ist es nicht zulässig.↩︎

  7. Die Mehrzahl von Brunnen, und zwar öffentlichen.↩︎

  8. Tehillim 139,5.↩︎

  9. Bereschit 2,22.↩︎

  10. Das, woraus Gott das Weib erschuf.↩︎

  11. Im Texte: als hintersten, bezw. vordersten↩︎

  12. Im Texte: als hintersten, bezw. vordersten↩︎

  13. Bereschit 7,23.↩︎

  14. Ib. 2,7.↩︎

  15. Als Vokalzeichen ist das Jod nicht nötig, wie es tatsächlich weiter Vers 19 fehlt (im Cod. Sam. auch an dieser Stelle); es deutet also auf ein Doppeltes.↩︎

  16. Was jener wünscht, verbietet dieser.↩︎

  17. Bereschit 2,5.↩︎

  18. Bereschit 1,27.↩︎

  19. Ib. 2,21.↩︎

  20. Das W. עלצ wird wohl wie קלע gelesen. Die Mutation von צ und ק ist im Semitischen fremd u. wohl mit dem Sprachgebrauch in den כרכי הים zu erklären.↩︎

  21. Das Weib hat ein breiteres Becken.↩︎

  22. Wahrscheinlich, weil sich der Körper im Wasser abspiegelt, oder weil sie das Gewand hochheben muß.↩︎

  23. Mischlej 11,21.↩︎

  24. Schoftim 18,11.↩︎

  25. Ein solcher Vers befindet sich in der Schrift nicht.↩︎

    1. Melachim 4,30.
    ↩︎
  26. Bereschit 24,61.↩︎

  27. Dh. man gehe am Bethause nicht vorüber, ohne in dasselbe einzutreten.↩︎

  28. Von seiner Austreibung aus dem Paradiese bis zur Geburt Šeths.↩︎

  29. Bereschit 5,3.↩︎

  30. Ib. 7,1.↩︎

  31. Ib. 6,9.↩︎

  32. Ib. 8,11.↩︎

  33. Mischlej 30,8.↩︎

  34. Ijow 35,10.↩︎

  35. Das Haus braucht nicht nach seinem Schöpfer zu suchen, dh. es wird nicht zerstört.↩︎

  36. Des abgekürzten Gottesnamens. יה, statt des vollständigen יהוה.↩︎

  37. Tehillim 150,6.↩︎

  38. Jeschajahu 14,23.↩︎

  39. Michah 1,6.↩︎

  40. Tehillim 65,2.↩︎

  41. Tehillim 65,2.↩︎

  42. Ib. 84,7.↩︎

  43. Des Altars (cf. Suk. Blatt 49a); die Anlehnung an die Schriftworte läßt sich nicht wiedergeben.↩︎

  44. Jeschajahu 66,24.↩︎

  45. Schir haSchirim 6,7.↩︎

  46. Wajikra 22,33.↩︎

  47. Wajikra 11,45.↩︎

  48. Bamidbar 16,33.↩︎

  49. Jonah 2,3.↩︎

  50. Jeschajahu 31,9.↩︎

  51. Für den Feststrauß; cf. Suk. Blatt 29b.↩︎

  52. Jonah 2,3.↩︎

  53. Tehillim 88,12.↩︎

  54. Ib. 16,10.↩︎

  55. So in der Erstausgabe (wie aus den Kommentaren zu ersehen, nur lapsus calami); im masoret. Texte: die Grube [Vernichtung] zu schauen.↩︎

  56. Tehillim 40,3.↩︎

  57. Ib. 107,10.↩︎

  58. Nach den Kommentaren: Unzucht.↩︎

  59. Jeschajahu 30,33.↩︎

  60. תפתה, Brandstätte, von פתה überreden, verleiten.↩︎

  61. Wahrscheinl. Damaskus, das durch seine Flüsse bekannt war; cf. 2. Melachim 2,12. Auch Pethachja (Reisen, Kap. 9) zitiert einen arabischen Ausspruch, Damaskus sei das irdische Paradies.↩︎

  62. Eigentl. rechte Seite, südliche Seite des Euphrat; nach Raschi Ber. 54a Ortsname.↩︎

  63. Zwei Gespanne je 3 Rinder; 6×1+12/3=10.↩︎

  64. Zwei Gespanne je 4 Rinder; 8×1+16/3=13⅓.↩︎

  65. Außer den 4 Doppelpfeilern.↩︎

  66. Dies geht aus der Maßangabe in der vorher angezogenen Barajtha hervor.↩︎

  67. Das Verbum רבה mehren (größer, breiter machen) wird nach der Konstruktion בפםין auf die Pfeiler selber bezogen.↩︎

  68. Das Verbum רבה mehren (größer, breiter machen) wird nach der Konstruktion בפםין auf die Pfeiler selber bezogen.↩︎

  69. Der von einer Vermehrung der Pfeiler nicht spricht.↩︎

  70. Daß man ganz breite Doppelpfeiler mache.↩︎

  71. Dessen 2 nach außen gewendete Seiten wie ein Doppelpfeiler erscheinen.↩︎

  72. Dh. wenn sich aus diesem 2 flache Teile, die nach jeder Seite je eine E. breit sind, aushauen lassen. Vieil. ist תחקק (st. תחלק) zu lesen u. mit aushöhlen, austiefen zu übersetzen.↩︎

  73. Daß aus dem runden Steine ein viereckiger geglättet werden kann, u. daß ferner aus diesem zwei eine Elle breite Pfeiler nach jeder Seite abgeteilt werden können. Auch beim ansteigenden Hügel sind zwei Voraussetzungen zu berücksichtigen: viereckig u. eine Elle nach jeder Seite.↩︎

  74. Massive u. durchbrochene, bezw. dickstämmige u. Rohrbüschel.↩︎

  75. Massive u. durchbrochene, bezw. dickstämmige u. Rohrbüschel.↩︎

  76. Der Raum zwischen den Pfeilern dient nicht zum Aufenthalte und gilt nicht als anderes Gebiet.↩︎

  77. Von einander durch einen Zaun getrennte Höfe.↩︎

  78. Unter ערב ist hier nicht die fiktive Vereinigung durch einen E͑rub zu verstehen, sondern die wirkliche Vereinigung durch eine große Lücke im Zwischenzaune.↩︎

  79. Sie erhält ihre Bedeutung erst durch das Wasser.↩︎

  80. Man darf da am Šabbath aus öffentlichem Gebiete nichts werfen, jedoch ist eine solche keine richtige Wand, um da auch tragen zu dürfen.↩︎

  81. Wo gar kein Brunnen ist.↩︎

  82. Die Pfeiler um den Brunnen.↩︎

  83. Daß sie durch den öffentlichen Weg nicht aufgehoben wird.↩︎

  84. Etwas frei; wörtlich: wenn aus jener, so würde man geglaubt haben, »hiermit«, ohne daß er dieser Ansicht ist, so läßt er uns hören, »hiermit«, und er ist auch dieser Ansicht.↩︎

  85. Man darf in der Kelter unverzehnteten Wein trinken; auch hierbei gilt mut. mut. diese Vorschrift.↩︎

  86. Die auf öffentlichem Gebiete steht u. aus Privatgebiet getränkt wird.↩︎

  87. Da sie den Kopf wegwenden und das Gefäß mitreißen kann.↩︎

  88. Während das Tier sich im Privatgebiete befindet; die 10 Hb.n hohe und 4 breite Krippe ist ebenfalls Privatgebiet.↩︎

  89. Und ihn auf öffentlichem Gebiete stehen lassen.↩︎

  90. Wenn man etwas aus Privatgebiet nach Privatgebiet tragen will und es auf öffentl. legt.↩︎

  91. Entscheidung der Frage nach der ersten Fassung.↩︎

  92. Der eine Autor wußte nicht vom anderen.↩︎

  93. Die zu den Festen nach Jerusalem ziehen; cf. Dewarim 16,16.↩︎

  94. Um zu trinken; er braucht das Wasser nicht zu holen.↩︎

  95. Gutes Wasser, da die Pfeiler nur durch dieses ihre Bedeutung als Zaun erhalten.↩︎

  96. Die Brunnen; wenn man kletternd zum Wasser nicht gelangen kann.↩︎

  97. Etwas mehr als 70 Ellen um die Stadt gehören bezüglich des Gebiet-E͑ruhs zum Weichbilde derselben; befindet sich da eine Wächterhütte, so wird das Weichbild der Stadt bis zu dieser ausgedehnt; cf. infra Blatt 55 b.↩︎

  98. Die sie fortreißen, bezw. stehlen, somit kann man sich auf diese nicht verlassen.↩︎

  99. Die Brunnenpfeiler sind nicht nur wegen der Wallfahrer, sondern auch wegen der nach den Lehrhäusern wandernden Jünger, erlaubt worden.↩︎

  100. Die sie fortreißen, bezw. stehlen, somit kann man sich auf diese nicht verlassen.↩︎

  101. Eigentl. Orte, sc. zerstörte.↩︎

  102. Cf. Anm. 94.↩︎

  103. Tehillim 119,96.↩︎

  104. Ijow 11,9.↩︎

  105. Jechezkel 2,10.↩︎

  106. Ib. 32,16.↩︎

  107. Tehillim 92,4.↩︎

  108. Jechezkel 7,26.↩︎

  109. Zach. 5,2.↩︎

  110. Jechezkel 2,10.↩︎

  111. Daß beide Schriftseiten gleichzeitig zu sehen sind.↩︎

  112. Jeschajahu 40,12.↩︎

  113. Die Schriftrolle (dh. die Tora) mißt 20×40=800 E.n, die E. zu 4 Spannen im Quadrat, 4×800=3200, während das ganze Firmament eine Spanne mißt.↩︎

  114. Jirmejahu 24,1. 2.↩︎

  115. Schir haSchirim 7,14.↩︎

  116. דודאים wird als Plur. von דוד, Korb, aufgefaßt.↩︎

  117. Schir haSchirim 7,14.↩︎

  118. Ostium, die weibl. Scham.↩︎

  119. Ob sie rein sind.↩︎

  120. Unter Türen wird die Jungfernschaft verstanden, u. מגדים (Köstliches) wird von אנד binden, verschließen, abgeleitet.↩︎

  121. Schir haSchirim 7,14.↩︎

  122. Wörtl. Schreiber, entspricht dem griech. γϱαμματϵ?ς, Schriftgelehrter.↩︎

  123. Kohelet 12,12.↩︎

  124. Kohelet 12,12.↩︎

  125. להג Studieren, gleichklingend wie לעג Spott.↩︎

  126. Nach anderer Erklärung Ortsname.↩︎

  127. Wegen der Unterlassung des Händewaschens, einer Anordnung der Schriftgelehrten.↩︎

  128. Mischlej 23,15.↩︎

  129. Ib. 27,11.↩︎

  130. Schir haSchirim 7,12. 13.↩︎

    1. Melachim 5,12.
    ↩︎
  131. Kohelet 12,9.↩︎

  132. אזן als denom. v. אוזן Ohr.↩︎

  133. Schir haSchirim 4,11.↩︎

  134. Auf den Buchstaben der Tora; קוצות Plur. v. קוץ Haken, תלתלים Plur. v. תל Hügel, Haufen.↩︎

  135. Schir haSchirim 4,11.↩︎

  136. שחורות gl. שחרית morgens, עורב gl. ערבית abends.↩︎

  137. שחורות gl. שחרית morgens, עורב gl. ערבית abends.↩︎

  138. Dewarim 7,10.↩︎

  139. Dewarim 7,10.↩︎

  140. Ib.V. 11.↩︎

  141. Schemot 34,6.↩︎

  142. Die Dualform אפים deutet auf zwei Gesichter: ein freundliches und ein grimmiges.↩︎

  143. Nach RŠ. muß er quadratisch sein.↩︎

  144. Der kein Dach hat.↩︎

  145. Zur Bewachung der Umgebungod. zum Schutze gegen die Sonne.↩︎

  146. Die, wie weiter erklärt, nicht betreten werden sollen u. daher nicht als öffentliches Gebiet gelten.↩︎

  147. Nach den Tosaphoth ist mit »Haupt« sein Lehrer Rabba gemeint, da Abajje später als RJ. lebte u. seine Schule nicht besucht haben kann.↩︎

  148. Sämtliche Arbeiten am Š. werden von den Arbeiten bei der Errichtung der Stiftshütte gefolgert; was da zur Anwendung kam, gilt als Hauptarbeit (cf. Sab. Blatt 73a); auch die Lagerstätte hatte Unebenheiten.↩︎

  149. Bei den Brunnenpfeilern.↩︎

  150. Wahrscheinl. Ortsname. Var. Beth-Ḥoron; nach anderer Erklärung breitstufige Treppe für vornehme Herren.↩︎

  151. Cf. supra Blatt 8a, Anm. 110.↩︎

  152. Bei den Brunnenpfeilern.↩︎

  153. לבורות, im Accusativ, statt בבורות, im Dat.↩︎

  154. Bei den Brunnenpfeilern.↩︎

  155. Var. נרנר; nach andrer Erkl. ist נלגול kein Ortsname, sondern (v. גלל) mit Kreissteg, Wendelsteg zu übersetzen.↩︎

  156. Der das Land an die Stämme Jisraéls verteilte.↩︎

  157. Aus Stricken; cf. Blatt 16b.↩︎

  158. In der der Eigentümer wohnt.↩︎

  159. Cf. Blatt 12, Anm. 180, mut.mut.↩︎

  160. So nach Maimonides («bei uns bekannte skorpionartige Blätter»). Diese Blätter, von bitterem Geschmack, wurden am Pesaḥfeste als Bitterkraut (cf. Schemot 12,8) verwendet.↩︎

  161. Der es vieil, ebenfalls von ihm gehört hätte.↩︎

  162. In der vorangehenden Mišna.↩︎

  163. Oben Blatt 18a.↩︎

  164. Ob. Blatt 22a.↩︎

  165. Die seiner Ansicht widersprechen; ob. Blatt 18a.↩︎

  166. Cf. Suk. Blatt 27a.↩︎

  167. Ob. Blatt 18a spricht RJ. von den Brunnenpfeilern, die Rabbanan aber von anderen Plätzen.↩︎

  168. Der ob. Blatt 18a gegen RJ. streitet; 2 Seáflächen haben 70×70 Ellen u. einen Überschuß.↩︎

  169. Schemot 27,18.↩︎

  170. Dh. man mache daraus ein Viereck. Eine Fläche von 70 E.n mit einem Überschüsse (2/3 E. = 4 Hb.n, 1 E. = 6 Hb.n) hat 179 776 Quadrathandbreiten, während der Hof der Stiftshütte (100×50 E.n) 180000 Quadrathb.n hatte.↩︎

  171. Der Hof hatte 100×50 und die Stiftshütte 30×10 E.n.↩︎

  172. Weiter Blatt 49b. Nach RE. sollen sie eigentl. doppelt so lang wie breit sein, gleich dem Vorhofe der Stiftshütte, jedoch dürfen sie auch 4eckig sein, umgekehrt nach RJ.↩︎

  173. Daß die verschiedenen Gebiete eines Eigentümers nicht vereinigt werden.↩︎

  174. אצטבלא Stabulum, Stall, Hütte, auch Laube.↩︎

  175. Wenn das Gehege vorher isoliert errichtet worden ist und nachher daneben ein Haus erbaut wird.↩︎

  176. Die Umzäunung verliert dann ihre Bedeutung und erhält sie erst durch die spätere Wiederherstellung.↩︎

  177. Cf. supra Blatt 4b, Anm. 52.↩︎

  178. Eines Flußunreinen; cf. Sab. Blatt 59a, Anm. 26.↩︎

  179. Dh. rückwirkend, wenn sie zuerst unrein und nachher das Öhr angeheftet wurde. Die Sandale kann nur mittelst der Öhre an den Fuß befestigt werden; fehlen diese, so ist sie kein »Gerät« mehr u. durch Auftreten nicht verunreinigungsfähig.↩︎

  180. Es wurde erst nach der Verunreinigung angeheftet.↩︎

  181. Das keine Tür zur Wohnung hat.↩︎

  182. Die zum Flusse trinken gehen.↩︎

  183. Auch sonst, wenn er an beiden Seiten offen ist.↩︎

  184. Es ist kein fremdes Gebiet.↩︎

  185. Bei einem Abstand (cf. Sab. Blatt 97a).↩︎

  186. Zum Anschluß an ein Haus.↩︎

  187. Falls man vorher eine Tür gemacht hat, cf. Blatt 24a, Anm. 163.↩︎

  188. Der Zaun gehört zur alten Wand.↩︎

  189. Daß bei 3 Hb.n alle übereinstimmen, es gelte als Verkleinerung u. der Streit sich auf weniger als 3 Hb.n bezieht.↩︎

  190. Der sich auf einem umzäunten Platze von mehr als 2 Seáflächen befindet.↩︎

  191. Zum Anschluß an ein Haus.↩︎

  192. Wenn ein Proselyt stirbt u. keine Erben hinterläßt, so ist sein Vermögen Freigut; durch eine vorschriftsmäßige Umzäunung erfolgt eine Besitznahme.↩︎

  193. Wenn man auf dem Hügel steht.↩︎

  194. Wahrscheinl. Ortsname: aus Bira.↩︎

  195. Durch das Graben erfolgt eine Besitznahme.↩︎

  196. Ebenso hierbei die Gültigkeit der Wand durch das Versinken der alten.↩︎

  197. Aus einem anderen Gebiete; dies ist verboten.↩︎

  198. Dh. die Seáfläche unter dem Dache wird zu den 2 übrigen mitgerechnet, somit ist es ein Gehege von mehr als 2 Seáflächen.↩︎

  199. Die Säulenhalle hat nur ein Dach und keine Wände, ebenso ist auch die Ebene nicht umzäunt.↩︎

  200. Dadurch werden fiktive Wände gebildet.↩︎

  201. Schräg gespannt, sodaß keine fiktive Wand gebildet wird.↩︎

  202. Das 2 Seáflächen hat.↩︎

  203. Nach dem man vom Vorhofe nach dem Gehege tragen darf; ob. Blatt 23b.↩︎

  204. Wenn das Gehege breiter ist als der Vorhof.↩︎

  205. Das Gehege wird verboten, sobald es mehr als 2 Seáflächen hat, nicht aber der Vorhof.↩︎

  206. Die eingestürzte Wand diente zugleich als Wand für den Garten, der über 2 S. groß war.↩︎

  207. Den Nachkommen des Priesters E͑li, die in ihrer Jugend starben (cf. 1. B. Schmuel 2,33; so nach Raschi). R.Bebaj war ein Sohn Abajjes, über den Rh. 18a berichtet wird, daß er aus der Familie E͑lis stammte.↩︎

  208. Um da innerhalb des Weichbildes am Šabbath tragen zu dürfen.↩︎

  209. Gräben, in denen man Dattelkerne als Futter für die Ochsen aufzubewahren pflegte. An beiden Seiten der offenen Durchgangsgasse befanden sich Zäune zum Schutze derselben, die ihm hinsichtl. des Š.s nicht ausreichend waren.↩︎

  210. Jirmejahu 4,22.↩︎

    1. Melachim 20,4.
    ↩︎
  211. Damit am Šabbath der Verkehr mit seinem Hause erlaubt bleibe; cf. infra Blatt 69b.↩︎

  212. Etymologisch unsicher; nach den Kommentatoren eine Art Bast (od. bastartige Pflanze), die sichum die Palme schlingt.↩︎