Joma Kapitel 6

Der Talmud, Traktat (Massechet) Joma in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter/Dapim

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Übersetzung

Blatt 62a

DIE BEIDEN BÖCKE DES VERSÖHNUNGSTAGES SOLLEN GEBOTSMÄSSIG EINANDER GLEICHEN IN IHREM AUSSEHEN, IHREM WUCHSE UND IHREM PREISE, AUCH SIND SIE ZUSAMMEN ZU KAUFEN, JEDOCH SIND SIE TAUGLICH, AUCH WENN SIE EINANDER NICHT GLEICHEN. KAUFTE ER EINEN AN DIESEM TAGE UND DEN ANDEREN AM FOLGENDEN TAGE, SO SIND SIE TAUGLICH, IST EINER VON IHNEN VERENDET, SO MUSS ER, WENN ER VOR DEM LOSEN VERENDET IST, FÜR DEN ZWEITEN EINEN ANDEREN ZUKAUFEN, UND WENN ER NACH DEM LOSEN VERENDET IST, EIN NEUES PAAR HERBEIHOLEN UND VON NEUEM LOSEN. ER SPRECHE: IST DER FÜR GOTT BESTIMMTE VERENDET, SO TRETE DER DURCH DAS LOS FÜR GOTT BESTIMMTE AN SEINE STELLE, UND IST DER FÜR A͑ZAZEL BESTIMMTE VERENDET, SO TRETE DER DURCH DAS LOS FÜR A͑ZAZEL BESTIMMTE AN SEINE STELLE. DER ANDERE IST WEIDEN ZU LASSEN, BIS ER EIN GEBRECHEN BEKOMMT UND ZU VERKAUFEN, UND DER ERLÖS FÄLLT DEM FREIWILLIGEN OPFERFONDS ZU, DENN DAS GEMEINDE-SÜNDOPFER IST NICHT VERENDEN ZU LASSEN; R. JEHUDA SAGT, ES IST VERENDEN ZU LASSEN. FERNER SAGTE R. JEHUDA: IST DAS BLUT AUSGEGOSSEN WORDEN, SO IST DER FORTZUSCHICKENDE [BOCK] VERENDEN ZU LASSEN, IST DER FORTZUSCHICKENDE [BOCK] VERENDET, SO IST DAS BLUT FORTZUGIESSEN.

Blatt 62b

GEMARA.

Die Rabbanan lehrten: 1Er nehme zwei Ziegenböcke:

»Böcke« sind ja mindestens zwei, wozu heißt es zwei? Beide sollen einander gleichen. Woher, daß sie tauglich sind, auch wenn sie einander nicht gleichen? Es heißt zweimal Ziegenbock2, und dies ist einschließend.

Also nur deshalb, weil der Allbarmherzige dies einschließt, hätte es aber der Allbarmherzige nicht eingeschlossen, so würde man gesagt haben, sie seien untauglich; woher die Unerläßlichkeit!? Man könnte dies glauben, weil es dreimal zwei heißt3.

Wozu heißt es dreimal zwei, wo der Allbarmherzige es durch die Wiederholung [des Wortes] Ziegenbock einschließt!?

Einmal [deutet es] auf das Aussehen, einmal auf den Wuchs und einmal auf den Preis.

Desgleichen wird auch von den Lämmern des Aussätzigen gelehrt: 4 Er nehme zwei Lämmer; »Lämmer« »sind ja mindestens zwei, wozu heißt es zwei? Beide sollen einander gleichen. Woher, daß sie tauglich sind, auch wenn sie einander nicht gleichen? Es heißt zweimal Lamm5, und dies ist einschließend.

Also nur deshalb, weil der Allbarmherzige dies einschließt, hätte es aber der Allbarmherzige nicht eingeschlossen, so würde man gesagt haben, sie seien untauglich; woher die Unerläßlichkeit!?

Man könnte dies glauben, weil es sei heißt6. Wozu heißt es sei, wo der Allbarmherzige es durch die Wiederholung [des Wortes] Lamm einschließt!? Wegen der sonstigen Beschaffenheit des Aussätzigen[opfers]. Desgleichen wird auch von [den. Vögeln] des Aussätzigen gelehrt:7 Vögel; »Vögel« sind ja mindestens zwei, wozu heißt es nun zwei? Beide sollen einander gleichen. Woher, daß sie tauglich sind, auch wenn sie einander nicht gleichen? Es heißt zweimal Vogel8, und dies ist einschließend.

Also nur deshalb, weil der Allbarmherzige dies einschließt, hätte es aber der Allbarmherzige nicht eingeschlossen, so würde man gesägt haben, sie seien untauglich; woher die Unerläßlichkeit!?

Man könnte dies glauben, weil es sei heißt.

Wozu heißt es sei, wo der Allbarmherzige es durch die Wiederholung [des Wortes] Vogel einschließt!? Wegen der sonstigen Beschaffenheit des Aussätzigen[opfers].

Demnach könnte man ja auch beim beständigen Opfer deduzieren:9 Lämmer, »Lämmer« sind ja mindestens zwei, wozu heißt es nun zwei? Beide sollen einander gleichen. Woher, daß sie tauglich sind, auch wenn sie einander nicht gleichen? Es heißt zweimal Lamm, und dies ist einschließend. Gebotsmäßig wäre dies also erforderlich!?

Hierbei ist es für die folgende Lehre nötig:9 Zwei für den Tag, gegen den Tag10. Du sagst, gegen den Tag. vielleicht ist dem nicht so, sondern deutet dies auf die tägliche Pflicht!? Wenn es heißt:11 das eine Lamm sollst du am Morgen herrichten und das andere Lamm sollst du am Abend herrichten, so lehrt dies ja die tägliche Pflicht, somit sind die Worte zwei für den Tag [zu erklären:] gegen den Tag. Und zwar: das beständige Morgenopfer wurde12 am zweiten Ringe der nordwestlichen Ecke und das beständige Abendopfer am zweiten Ringe der nordöstlichen Ecke13 geschlachtet. Die Zusatzopfer des Šabbaths aber müssen bestimmt einander gleichen.

Die Rabbanan lehrten: Hat er die zwei Böcke des Versöhnungstages außerhalb [des Vorhofes] geschlachtet, so ist er, wenn vor dem Losen, wegen beider schuldig, und wenn nach dem Losen, wegen des für Gott bestimmten schuldig und wegen des für A͑zazel bestimmten14frei.

«So ist er, wenn vor dem Losen, wegen beider schuldig.? Welche Verwendung haben sie dann!? R. Ḥisda erwiderte: Sie sind jeder als außerhalb herzurichtender Bock15 verwendbar.

Als der innerhalb herzurichtende Bock wohl deshalb nicht, weil noch das Losen fehlt, ebenso sollte er als der außerhalb herzurichtende Bock nicht verwendbar sein, da noch die übrigen Dienstverrichtungen des Tages16 fehlen!?.

R. Ḥisda ist der Ansicht, am selben Tage gebe es kein Fehlen der Frist17. Rabina sprach: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, Heilsopfer, die man geschlachtet hat, bevor die Türen des Tempels geöffnet worden sind, seien untauglich, weil es heißt:18er schlachte es an der öfnung des Offenbarungszeltes, nur wenn es geöffnet ist, nicht aber, wenn es geschlossen ist.

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Jetzt nun, wo R. Ḥisda gesagt hat, das Fehlen des Losens gelte als Fehlen einer Handlung19, ist, wer solche außerhalb geschlachtet hat, bevor die Türen des Tempels geöffnet worden sind, frei, weil das Fehlen des Offnens als Fehlen einer Handlung20 gilt.

Berücksichtigt denn R. Ḥisda die Eventualität21, er sagte ja, wer das Pesaḥopfer an den übrigen Tagen des Jahres22 außerhalb als solches geschlachtet hat, sei frei, und wenn nicht als solches, schuldig23. Nur dann, wenn nicht als solches, wenn aber ohne Bestimmung, so gilt es als solches und ist er frei. Weshalb nun, man sollte ja sagen: nicht als solches wäre es eventuell innerhalb tauglich!?

Es ist ja nicht gleich; da ist eine Entreißung24 nötig, hierbei aber nicht. Rabba b. Šimi lehrte beides im Namen Rabbas, wies auf einen Widerspruch hin, in dem Rabba sich befindet, und er erklärte es so, wie wir es eben erklärt haben.

Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Jirmejas im Namen R. Joḥanans: Wer an den übrigen Tages des Jahres das Pesaḥopfer außerhalb geschlachtet hat, ob als solches oder nicht als solches, ist frei. R. Dimi sagte: Ich trug R. Jirmeja folgendes vor: allerdings wenn als solches, da es dann nicht tauglich ist, weshalb aber, wenn nicht als solches, nicht als solches ist es ja außerhalb [als Heilsopfer] tauglich!? Da erwiderte er mir: Die Entreißung [zur Schlachtung] außerhalb ist keine Entreißung.

Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Jirmejas im Namen R. Joḥanans: Wer an den übrigen Tagen des Jahres das Pesaḥopfer außerhalb geschlachtet hat, ob als solches oder nicht als solches, ist schuldig.

Wieso selbst wenn als solches, wir haben ja gelernt: Dem die Zeit [der Darbringung] nach fehlt25: ob ihm selbst oder dem Eigentümer. Was heißt beim Eigentümer Fehlen der Zeit? Wenn ein männlicher oder eine weibliche Flußbehaftete, eine Wöchnerin oder ein Aussätziger ihre Sündopfer oder ihre Schuldopfer [vorzeitig] außerhalb dargebracht haben, sind sie frei; wenn aber ihre Brandopfer und ihre Heilsopfer, so sind sie schuldig26. Hierzu sagte R. Ḥilqija b. Ṭobi: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn als solche, wenn aber nicht als solche, sind sie schuldig. Wieso sind sie frei, wenn als solche, man sollte ja sagen, nicht als solche wären sie eventuell innerhalb tauglich!?

Es ist ja nicht gleich; da ist eine Entreißung nötig, während das Pesaḥopfer an den übrigen Tagen des Jahres Heilsopfer ist. R. Aši lehrte, er sei27 schuldig, wie wir erklärt haben; R. Jirmeja aus Diphte lehrte, er sei frei, denn er ist der Ansicht, auch beim Pesaḥopfer an den übrigen Tagen des Jahres sei eine Entreißung28 erforderlich, und die Entreißung [zur Schlachtung] außerhalb sei keine Entreißung. Er streitet somit gegen R. Ḥilqija b. Ṭobi.

Der Meister sagte: Wenn nach dem Losen, wegen des für Gott bestimmten schuldig und wegen des für A͑zazel bestimmten frei. Die Rabbanan lehrten:29 Jedermann aus dem Hause Jisraél, der ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege schlachtet im Lager, oder der sie schlachtet außerhalb des Lagers, und sie zur Tür des Ofenbarungszeltes nicht hinbringt, um sie als Opfergabe für den Herrn darzubringen.

Aus [dem Worte] Opfer könnte man entnehmen, auch die Heiligtümer des Reparaturfonds seien einbegriffen,

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da auch diese »Opfer« heißen, wie es heißt:30 wir bringen dem Herrn eine Opfergabe, so heißt es: und sie zur Tür des Ofenbarungszeltes nicht hinbringt; ist es zur Tür des Offenbarungszeltes hinzubringen, so ist man, wenn man es außerhalb [schlachtet], schludig, und ist es nicht zur Tür des Offenbarungszeltes hinzubringen, so ist man, wenn man es außerhalb [schlachtet], nicht schuldig. Ich würde demnach nur diejenigen ausschließen, die zur Tür des Offenbarungszeltes nicht hinzubringen sind, nicht aber würde ich (die Sündopferkuh31 und) den fortzuschickenden Bock ausschließen, die zur Tür des Offenbarungszeltes hinzubringen sind, so heißt es: für den Herrn, nur die für den Herrn bestimmt sind, ausgenommen diese, die nicht für den Herrn bestimmt sind.

Sind denn [die Worte] für den Herrn ausschließend, ich will auf einen Widerspruch hinweisen:32 Es wird als Feueropfer für den Herrn wohlgefällig aufgenommen werden, das sind33 die Feueropfer; woher, daß man es vor Erlangung des Alters auch nicht weihen darf? Es heißt: als Opfer für den Herrn, dies schließt auch den fortzuschickenden Bock34 ein!? Raba erwiderte: Dort nach dem Zusammenhange des Schriftverses und hier nach dem Zusammenhange des Schriftverses. Dort, wo [die Worte] zur Tür einschließend sind, sind [die Worte] für den Herrn ausschließend, hier aber, wo [das Wort] Feueropfer ausschließend ist, sind [die Worte] für den Herrn einschließend.

Nur aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige ihn einbegriffen hat, würde er ihn aber nicht: einbegriffen haben, so würde man geglaubt haben, der fortzuschickende Bock könne vor Erlangung des Alters geweiht werden; aber das Los kann ja nur dann entscheiden, wenn er auch für den Herrn geeignet35 ist!? R. Joseph erwiderte: Hier ist die Ansicht Ḥanan des Ägypters vertreten, denn es wird gelehrt, Ḥanan der Ägypter sagt, selbst, wenn das Blut36 bereits im Becher ist, hole man einen anderen als Paar.

Allerdings ist Ḥanan der Ägypter der Ansicht, daß [das Blut] nicht zurückzusetzen sei; ist er etwa auch der Ansicht, das Losen sei nicht nötig, vielleicht muß man [zwei] holen und losen!? Vielmehr, erwiderte R. Joseph, hier ist die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten. Es wird nämlich gelehrt: Verendet einer von ihnen, so, hole man ohne zu losen einen anderen so R. Šimo͑n. Rabina erwiderte: In dem Falle, wenn er ein Gebrechen bekommen und man ihn mit einem anderen umgetauscht37 hat.

Woher entnimmst du, daß ein Gebrechen ihn untauglich mache?

Es wird gelehrt:38 Als Feueropfer sollt ihr von diesen nicht verwenden, das sind »die Fettstücke; ich weiß dies39 nur von allen, woher dies von einem Teile desselben? Es heißt: von diesen. Altar, das ist das Blutsprengen; für den Herrn, dies schließt den fortzuschickenden Bock ein. Und dies ist sowohl vom gebrechenbehafteten als auch vom des Alters ermangelnden zu schreiben nötig.

Würde der Allbarmherzige es nur vom des Alters ermangelnden geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil er das Alter noch nicht erlangt hat, nicht aber der gebrechenbehaftete, der das Alter bereits erlangt hat. Und würde der Allbarmherzige es nur vom gebrechenbehafteten geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil er widerwärtig ist, nicht aber der des Alters ermangelnde, der nicht widerwärtig ist.

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Daher ist beides nötig. Raba erwiderte: In dem Falle, wenn [der Verkäufer], einen Kranken in seinem Hause und er für ihn am Versöhnungstage das Muttertier geschlachtet40 hat.

Ist es denn auf diese Weise verboten, der Allbarmherzige sagt ja:41 ihr sollt nicht schlachten, und dies ist ja kein Schlachten!?

Im Westen erklärten sie, das Hinabstoßen in die Bergschlucht42 ist eben seine Schlachtung.

IST DER FÜR GOTT BESTIMMTE VERENDET, SO HOLE DER etc. Rabh sagte: Der andere des ersten Paares ist darzubringen, der andere des zweiten Paares ist weiden zu lassen. R. Joḥanan sagte: Der andere des ersten Paares ist weiden zu lassen, der andere des zweiten Paares ist darzubringen.

Worin besteht ihr Streit?

Rabh ist der Ansicht, Lebendiges werde nicht zurückgesetzt, und R. Joḥanan ist der Ansicht. Lebendiges werde wohl zurückgesetzt.

Was ist der Grund Rabhs? Er folgert dies vom des Alters ermangelnden: dem das Alter noch fehlt, ist ja jetzt unbrauchbar, wenn es aber später brauchbar wird, ist es tauglich, ebenso auch hierbei.

Ist es denn gleich, jenes war ja noch überhaupt nicht geeignet, während dieses geeignet war und zurückgesetzt worden ist!?

Vielmehr ist folgendes der Grund Rabhs. er ‘folgert vom mit einem vorübergehenden Gebrechen behafteten: das mit einem vorübergehenden Gebrechen behaftete ist ja jetzt unbrauchbar; wenn es aber später brauchbar wird, ist es tauglich, ebenso auch hierbei.

Woher dies bei jenem?

Es heißt:43 denn es haftet ihnen ein Schaden an, ein Makel haftet ihnen an, haftet ihnen ein Makel an, sind sie nicht wohlgefällig, ist der Makel vorüber, sind sie wohlgefällig.

Und R. Joḥanan!? Der Allbarmlierzige beschränkte: ihnen; nur diese sind, wenn der Makel vorüber ist, wohlgefällig, andere Zu rückgesetzte aber bleiben, da sie zurückgesetzt worden sind, zurückgesetzt.

Und Rabh!?

Das [Wort] ihnen deutet darauf, daß sie nur gesondert nicht wohlgefällig sind, wohl aber in Vermischung. Wir haben nämlich gelernt: Wenn Opferglieder von Fehlerfreien mit Opfergliedern von Gebrechenbehafteten [vermischt worden sind], so sind, wie R. Elie͑zer sagt, wenn ein Kopf bereits dargebracht worden ist, alle übrigen Köpfe, und wenn ein paar Unterschenkel, alle Unterschenkel44 darzubringen; die Weisen sagen, selbst wenn alle mit Ausnahme von einem dargebracht worden sind, komme dieses in den Verbrennungsraum.

Und der andere!?

Er folgert dies aus [dem Ausdruck] an ihnen45.

Und jener!? Er verwendet [den Ausdruck] an ihnen nicht zur Schriftforschung.

Wenn Rabh auch der Ansicht ist, Lebendiges werde nicht zurückgesetzt, aber immerhin, sollte er beliebig den einen oder den anderen darbringen dürfen!? Raba erwiderte:

Rabh ist der Ansicht R. Joses, welcher sagt, das Gebot hafte am ersten.

Welcher Ansicht R. Joses? Wollte man sagen, bei der Lehre von den Körben, denn wir haben gelernt: Es waren drei Körbe von je drei Sea, mit [den Buchstaben] Aleph, Beth, Gimel gezeichnet, die für die Hebe der Schatzkammer bestimmt waren. Ferner wird gelehrt: R. Jose sagte: Sie waren deshalb mit Aleph, Beth, Gimel gezeichnet, damit »man wisse, welcher zuerst abgehoben wurde, um diesen zuerst zu verwenden, denn das Gebot haftet am ersten. Vielleicht aber ist es da anders, weil zur Zeit, wo der erste zu verwenden ist, die anderen noch nicht zu verwenden sind!?

Vielmehr, der Ansicht R. Joses beim Pesaḥopfer. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand sein Pesaḥopfer abgesondert hat und es abhanden gekommen ist, und nachdem er statt dessen ein anderes abgesondert hat, das erste sich wiedereinfindet, sodaß beide vor ihm stehen, so opfere er, welches er will so die Weisen.

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R. Jose sagt, das Gebot hafte am ersten; wenn aber das zweite besser ist, so opfere er dieses.

Raba sagte: Aus unserer Mišna ist übereinstimmend mit Rabh zu entnehmen und aus einer Barajtha ist übereinstimmend mit R. Joḥanan zu entnehmen. Aus unserer Mišna ist übereinstimmend mit Rabh zu entnehmen, denn diese lehrt, daß, wenn der für Gott bestimmte verendet ist, der durch das Los für Gott bestimmte an seine Stelle trete, wonach der andere bei seiner Bestimmung46 verbleibt. Aus einer Barajtha ist übereinstimmend mit R. Joḥanan zu entnehmen, denn eine solche lehrt: Ich würde nicht gewußt haben, ob der andere47 des ersten Paares oder der andere des zweiten Paares, wenn es aber heißt: soll lebend stehen bleiben, [so heißt dies:] nicht der, von dem der andere verendet ist.

Wieso geht dies hieraus hervor?

Soll lebend stehen bleiben: nicht aber, der bereits gestanden hat.

Wir haben gelernt: Ferner sagte R. Jehuda: Ist das Blut ausgegossen worden, so ist der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen, ist der fortzuschickende [Bock] verendet, so ist das Blut fortzugießen. Allerdings ist nach R. Joḥanan, welcher sagt, Lebendiges werde zurückgesetzt, der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen, wieso aber ist nach Rabh, welcher sagt, Lebendiges werde nicht zurückgesetzt, der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen!?

Rabh kann dir erwidern: Ich sage dies nicht nach R. Jehuda, sondern nach den Rabbanan.

Allerdings besteht nach Rabh darin der Streit zwischen R. Jehuda und den Rabbanan, worin aber besteht der Streit nach R. Joḥanan48!?

Das sagte ja Raba, aus unserer Mišna sei übereinstimmend mit Rabh zu entnehmen.

Wir haben gelernt: Denn das Gemeinde-Sündopfer ist nicht verenden zu lassen. Demnach ist eines Privaten in einem solchen Falle verenden zu lassen. Einleuchtend ist dies nach R. Joḥanan, nach R. Abba, denn

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R. Abba sagte im Namen Rabhs, alle stimmen überein, daß, wenn er Sühne erlangt hat durch [das Tier], das nicht abhanden gekommen war, dasjenige, das abhanden gekommen war, verenden zu lassen ist, nach Rabh ist es ja aber ebenso, als würde jemand zur Sicherheit zwei Sündopfer abgesondert haben, und R. Oša͑ja sagte, wer zur Sicherheit zwei Sündopfer abgesondert hat, schaffe sich Sühne durch das eine und das andere sei weiden zu lassen!?

Da Raba sagte, Rabh sei der Ansicht R. Joses, welcher sagt, das Gebot hafte am ersten, so ist es ebenso, als würde er [das andere] von vornherein zur Vernichtung abgesondert haben.

Wir haben gelernt: R. Jehuda sagt, es sei verenden zu lassen. Allerdings erlangt er nach R. Joḥanan, welcher sagt, der andere des ersten Paares sei weiden zu lassen und nach R. Jehuda verenden zu lassen, Sühne durch den anderen des zweiten Paares, wodurch aber erlangt er nach R. Jehuda Sühne nach Rabh, welcher sagt, der andere des zweiten Paares sei weiden zu lassen, und nach R. Jehuda verenden zu lassen49!?

Du glaubst wohl, R. Jehuda spreche vom anderen des zweiten Paares, R. Jehuda spricht vom anderen des ersten Paares.

Manche richteten jenen Einwand50 wie folgt: Ferner sagte R. Jehuda: Ist das Blut ausgegossen worden, so ist der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen, ist der fortzuschickende [Bock] verendet, so ist das Blut fortzugießen. Allerdings streiten sie nach Rabh im Anfangssatze über das Sündopfer der Gemeinde und im Schlußsatze über das Lebende51, welche Bedeutung hat aber das »ferner« nach R. Joḥanan52!?

Dies ist ein Einwand.

FERNER SAGTE R. JEHUDA: IST DAS BLUT AUSGEGOSSEN WORDEN, SO IST DER FORTZUSCHICKENDE [BOCK] VERENDEN ZU LASSEN. Allerdings ist, wenn das Blut ausgegossen worden ist, der fortzuschickende [Bock] verenden zu lassen, da das Gebot noch nicht ausgeübt53 wurde, weshalb aber ist, wenn der fortzuschickende [Bock] verendet ist, das Blut fortzugießen, das Gebot wurde ja ausgeübt54!? In der Schule R. Jannajs erklärten sie: Die Schrift sagt:55 soll lebend vor dem Herrn stehen bleiben zur Sühne: wie lange muß er lebend stehen bleiben? Bis zum Blutsprengen des anderen.

Dort haben wir gelernt: Wenn die Bewohner einer Stadt ihre Šeqalim56 [durch Boten] sandten und sie ihnen gestohlen worden oder abhanden gekommen sind, so leisten diese, falls bereits die Hebe57 entnommen wurde, den Schatzmeistern einen Eid, wenn aber nicht, so leisten sie den Bewohnern der Stadt einen Eid, und diese müssen andere Šeqalim entrichten. Finden sie sich später ein, oder bringen die Diebe sie zurück, so sind diese und jene Seqalimsteuer, ohne ihnen im nächsten Jahre gutgerechnet zu werden. R. Jehuda sagt, sie werden ihnen im nächsten Jahre zugerechnet.

Was ist der Grund R. Jehudas? Raba erwiderte: R. Jehuda ist der Ansicht, Pflichtopfer dieses Jahres dürfen im folgenden Jahre dargebracht werden. Abajje wandte gegen ihn ein:

Wenn der Farre oder der Bock des Versöhnungstages abhanden gekommen war58 und man an seiner Stelle einen anderen abgesondert hat, ebenso wenn die Böcke wegen Götzendienstes abhanden gekommen waren und man an ihrer Stelle andere abgesondert hat, so sind sie alle verenden zu lassen

so R. Jehuda; R. Elea͑zar und R. Šimo͑n sagen, sie seien weiden zu lassen, bis sie ein Gebrechen bekommen, sodann verkaufe man sie, und der Erlös fällt dem freiwilligen [Opferfonds] zu, denn GemeindeSündopfer sind nicht verenden zu lassen59!?

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Dieser erwiderte: Du sprichst von Gemeindeopfern; anders sind Gemeindeopfer. Dies nach R. Tabi im Namen R. Jošijas, denn R. Tabi« sagte im Namen R. Jošijas: Die Schrift sagt:60 das ist das von Neumond zu Neumond [darzubringende] Brandopfer; die Tora sagt damit, daß man das Opfer von der neuen Hebe bringe.

Einleuchtend ist dies hinsichtlich des Bockes, wie ist es aber hinsichtlich des Farren61 zu erklären!? Wegen des Bockes wurde es auch beim Farren angeordnet.

Sollte man ihn denn einer Verordnung wegen verenden lassen!? Ferner ist ja das, was R. Tabi im Namen R. Jošijas sagte, nur eine Gottgefälligkeit, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, es sei gottgefällig, die am ersten Nisan darzubringenden Gemeindeopfer von der neuen [Hebe] darzubringen, jedoch habe man der Pflicht genügt, wenn man sie von der alten dargebracht, wenn man auch eine Gottgefälligkeit unterlassen hat!? Vielmehr, erklärte R. Zera, weil nicht das Los des einen Jahres für das andere bestimmen kann.

Sollte man [abermals] losen!?

Mit Rücksicht darauf, andere könnten denken, das Los des einen Jahres bestimme für das andere.

Erklärlich ist dies hinsichtlich des Bockes, wie ist es aber hinsichtlich des Farren zu erklären?

Wegen des Bockes wurde es auch beim Farren angeördnet.

Sollte man ihn denn einer Verordnung wegen verenden lassen!?

Die Jünger erklärten vor Abajje, mit Rücksicht auf ein Sündopfer, dessen Eigentümer gestorben62 ist.

Einleuchtend ist dies hinsichtlich des Farren, »wie ist es aber hinsichtlich des Bockes63 zu erklären!?

Wegen des Farren wurde dies auch beim Bocke angeordnet.

Sollte man ihn denn einer Verordnung wegen verenden lassen!?

Vielmehr, mit Rücksicht auf ein Sündopfer, dessen Jahr vorüber64 ist!?

Wieso aus Rücksicht, es ist ja tatsächlich ein Sündopfer, dessen Jahr vorüber ist!?

Das ist kein Einwand; nach Rabbi, denn es wird gelehrt:65 Ein ganzes Jahr, man zähle66 dreihundertfünfundsechzig Tage, nach der Zählung des Sonnenjahres so Rabbi; die Weisen sagen, man zähle zwölf Monate67 vom betreffenden Tage bis zum selben Tage [des nächsten Jahres],

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und ist das Jahr ein Schaltjahr, so ist es zu Gunsten des Verkäufers68.

Einleuchtend ist dies hinsicht lich des Bockes, wie ist es aber hinsichtlich des Farren69 zu erklären!? Wegen des Bockes wurde es auch beim Farren angeordnet.

Sollte man ihn denn einer Verordnung wegen verenden lassen!? Ferner ist ja das über ein Jahr alt gewordene Sündopfer weiden zu lassen!? Reš Laqiš sagte nämlich: Ein über ein Jahr alt gewordenes Sündopfer betrachte man als auf einem Begräbnisplatze70 befindlich, und man lasse es weiden!? Vielmehr, erklärte Raba, mit Rücksicht auf einen etwaigen Verstoß. Es wird nämlich gelehrt: Man darf in der Jetztzeit weder etwas weihen, noch die Wertschätzung71 geloben, noch etwas mit dem Banne72 belegen; hat man geweiht, die Wertschätzung gelobt oder gebannt, muß man, wenn es ein Tier ist, es lähmen73, wenn es Früchte, Gewänder oder Geräte sind, sie verfaulen lassen, und wenn es Geld oder Metallgeräte sind, sie ins Salzmeer werfen. Wie lähme man es? Man schließe vor ihm die Tür ab, und es verendet von selbst.

Welcher Verstoß [ist zu berücksichtigen]: wenn ein Verstoß der Darbringung, so sollte dies auch von allen anderen Fällen des Weidenlassens gelten!? Tatsächlich ein Verstoß der Darbringung; in anderen Fällen kommt man gar nicht darauf, da sie nicht zur Darbringung bestimmt74 sind, bei diesem aber wohl, da es zur Darbringung75 bestimmt ist.

Über den Verstoß selbst [streiten] Tannaím. Eines lehrt, ein Pesaḥlamm, das am ersten Pesaḥfeste nicht dargebracht worden ist, dürfe am zweiten76, und das am zweiten [nicht dargebracht worden ist], im folgenden Jahre dargebracht werden, und dagegen lehrt ein Anderes, es dürfe nicht dargebracht werden; sie streiten wahrscheinlich über den Verstoß.

Nein, beide sind der Ansicht, man befürchte keinen Verstoß, vielmehr führen sie denselben Streit, wie Rabbi und die Rabbanan; das ist also kein Widerspruch: das Eine nach Rabbi77 und das Andere nach den Rabbanan.

Es wird ja aber gelehrt, dasselbe78 gelte auch vom [dafür bestimmten] Gelde!? Vielmehr ist hieraus zu schließen, daß sie über den Verstoß streiten. Schließe hieraus.

DANN GING ER ZUM FORTZUSCHICKENDEN BOCKE, STÜTZTE AUF IHN BEIDE HÄNDE UND SPRACH DAS SÜNDENBEKENNTNIS. ER SPRACH ALSO: ACH, HERR, GEFEHLT, GESÜNDIGT UND GEFREVELT HAT VOR DIR DEIN VOLK, DAS HAUS JISRAÉL! ACH, HERR, VERGIB DOCH DIE VERFEHLUNGEN, DIE SÜNDEN UND DIE FREVEL, DIE GEFEHLT, GESÜNDIGT UND GEFREVELT HAT VOR DIR DEIN VOLK, [DAS HAUS] JISRAÉL etc. WIE DOCH GESCHRIEBEN STEHT IN DER TORA DEINES KNECITES MOŠE:79 denn an diesem Tage wird er euch vergeben, euch zu reinigen; von all euren Sünden vor Gott sollt ihr rein werden. ALS DIE PRIESTER UND DAS VOLK, DIE IM VORHOFE STANDEN, DEN DEUTLICH [AUSGESPROCHENEN] NAMEN AUS DEM MUNDE DES HOCHPRIESTERS HERVORKOMMEN HÖRTEN, KNIETEN SIE NIEDER, WARFEN SICH IHIN UND FIELEN AUF IHR ANGESICHT, INDEM SIE SPRACHEN: GEPRIE- SEN SEI DER NAME SEINER KÖNIGLICHEN MAJESTÄT AUF IMMER UND EWIG.

SODANN ÜBERGAB ER IHN DEM, DER IHN FORTBRINGEN SOLLTE. JEDER IST ZUM FORTBRINGEN ZULÄSSIG, NUR HATTEN ES DIE PRIESTER ZUR REGEL GEMACHT, IHN DURCH KEINEN JISRAÉLITEN FORTBRINGEN ZU LASSEN. R. JOSE ERZÄHLTE: EINST BRACHTE IHN ARSELA FORT, UND DIESER WAR JISRAÉLIT.

MAN ERRICHTETE FÜR IHN EINEN STEG, WEGEN DER BABYLONIER80, DIE IHM DAS HAAR ZERRTEN, INDEM SIE IHM ZURIEFEN: NIMM UND GEH, NIMM UND GEH.

GEMARA. Er sagte also nicht: die Söhne Ahrons, dein heiliges Volk; nach wessen Ansicht? R. Jirmeja erwiderte: Nicht nach R. Jehuda, denn R. Jehuda sagt ja, auch diese erlangen Sühne durch den fortzuschikkenden [Bock]. Abajje erwiderte: Du kannst auch sagen, nach R. Jehuda: sind etwa unter »dein Volk Jisraél« die Priester nicht einbegriffen!?

SODANN ÜBERGAB ER IHN DEM, DER IHN FORTBRINGEN SOLLTE. Die Rabbanan lehrten:81 Mann, auch ein Gemeiner ist zulässig; bereitgehaltenen, er muß vorbereitet sein;

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bereitgehaltenen, auch am Šabbath; bereitgehaltenen, auch in Unreinheit.

Mann, auch ein Gemeiner ist zulässig.

Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, auch hierbei heißt es ja »Sühne«, so lehrt er uns. Bereitgehaltenen, auch am Šabbath? Was lehrt82 dies? R. Šešeth erwiderte: Ist er krank, so nehme er ihn auf die Schulter.

Nach wessen Ansicht? Nicht nach R. Nathan, denn R. Nathan sagt ja, das Lebende trage sich83 selbst.

Du kannst auch sagen, nach R. Nathan, denn anders ist es bei einem Kranken84. Raphram sagte: Hieraus zu entnehmen, daß [das Gesetz vom] Erub und vom Hinaustragen nur für den Šabbath gilt und nicht für den Versöhnungstag85.

Bereitgehaltenen, auch in Unreinheit.? Was lehrt dies? R. Sešeth erwiderte: Dies besagt, daß, wenn der Fortbringende unrein geworden ist, er unrein in den Tempelhof eintreten und ihn fortbringen dürfe.

Man fragte R. Elie͑zer: Darf er ihn, wenn er krank ist, auf die Schulter nehmen? Dieser erwiderte ihnen: Er86 könnte mich und euch tragen.

Darf der Fortbringende, wenn er krank wird, ihn durch einen anderen schicken? Dieser erwiderte ihnen: Ich will gesund bleiben, ich und ihr87.

Darf er, wenn er ihn hinabgestoßen hat und er nicht tot ist, ihm nachsteigen und ihn töten? Dieser erwiderte ihnen:88 So zugrunde gehen mögen all deine Feinde, o Herr. Die Weisen sagen: Ist er krank, so darf er ihn durch einen anderen schicken; wenn er ihn hinabgestoßen hat und er nicht tot ist, so steige er ihm nach und töte ihn.

Man fragte R. Elie͑zer: Wie steht es mit jenem89 in der zukünftigen Welt? Dieser erwiderte ihnen: Habt ihr mich nichts weiter als über jenen zu fragen!? Darf man das Schaf vor dem Löwen retten? Dieser erwiderte: Habt ihr mich nichts weiter als über das Schaf zu fragen!?

Darf man den Hirten vor dem Löwen retten? Dieser erwiderte: Habt ihr mich nichts weiter als über den Hirten zu fragen!?

Kann ein Hurenkind erben?

Kann er die Schwagerehe vollziehen?

Darf man seine Wohnung tünchen90?

Darf man sein Grab tünchen? Nicht etwa, weil er sie ausweichend abfertigen wollte, sondern weil er nie etwas sagte, was er nicht von seinem Lehrer gehört hätte.

Eine gelehrte Frau fragte R. Elie͑zer: Beim Ereignisse mit dem [goldenen] Kalbe waren ja alle gleich beteiligt, weshalb war nun ihre Todesart keine gleichmäßige91? Dieser erwiderte ihr: Weisheit dem Weibe nur bei der Spindel; so heißt es auch:92 alle kunstverständigen Frauen spannen eigenhändig. Es wurde gelehrt: Rabh und Levi [streiten hierüber]; einer sagt, wer geopfert und geräuchert, wurde mit dem Schwerte,

wer umarmt und geküßt, mit der Seuche93, und der im Herzen sich gefreut, mit der Leibesanschwellung94 [bestraft], und einer sagt, bei Zeugen und Warnung mit dem Schwerte, bei Zeugen ohne Warnung mit der Seuche und ohne Zeugen und Warnung mit Leibesanschwellung.

R. Jehuda sagte: Der Stamm Levi trieb keinen Götzendienst, denn es heißt:95 da trat Moše an das Tor des Lagers96 etc.. Rabina saß und trug diese Lehre vor, da wandten die Söhne des R. Papa b. Abba gegen ihn ein:97 Der von Vater und Mutter sprach: Ich sah sie nicht98!?

»Vater«, der Vater seiner Mutter, ein Jisraélit; »Bruder«, der Bruder mütterlicherseits, ein Jisraélit; »Kinder«, die Kinder seiner Tochter, von einem Jisraéliten.

MAN ERRICHTETE FÜR IHN EINEN STEG etc. Rabba b. Bar Ḥana sagte: Es waren keine Babylonier, sondern Alexandriner, da aber [die Palästinenser] die Babylonier haßten, benannten sie jene99 nach ihnen. Es wird. gelehrt: R. Jehuda sagte: Es waren keine Babylonier, sondern Alexandriner. R. Jose sprach zu ihm: Mögest du Befriedigung finden, wie du mir Befriedigung verschafft hast.

NIMM UND GEH. Es wird gelehrt: [Sie riefen:] Warum zögert dieser Bock, wo doch zahlreich sind die Sünden der Generation.

VON DEN VORNEHMEN JERUSALEMS BEGLEITETEN IHN MANCHE BIS ZUR ERSTEN HÜTTE, ZEHN HÜTTEN WAREN VON JERUSALEM BIS ZUM FELSEN100, [EINE STRECKE VON] NEUNZIG RUS, SIEBENEINHALB [RUS]101 AUF EIN MIL.

Blatt 67a

AN JEDER HÜTTE SPRACHEN SIE102 ZU IHM: DA IST SPEISE, DA IST WASSER. MAN BEGLEITETE IHN VON HÜTTE ZU HÜTTE, AUSGENOMMEN DIE LETZTE, VON DER AUS SIE IHN NICHT ZUM FELSEN BEGLEITETEN, VIELMEHR STANDEN SIE VON FERNE UND BEOBACHTETEN SEIN TUN. WAS MACHTE ER DA?

ER TEILTE DEN ROTGLÄNZENDFN103 WOLI STREIFEN, DIE EINE HÄLFTE BAND ER AN EINEN FELSEN UND DIE ANDERE HÄLFTE BAND ER [DEM BOCKE] ZWISCHEN DIE HÖRNER, DANN STIESS ER IHN RÜCKWÄRTS IHNUNTER UND. ER STÜRZTE ROLLEND HINAB; UND EHE ER NOCH DIE HÄLFTE DES BERGES ERREICHTE, BESTAND ER AUS EINZELNEN GLIEDERN, HIERAUF KEHRTE ER UM UND VERBLIEB BIS ES DUNKELTE IN DER LETZTEN HÜTTE. WANN BEGINNT DIE UNREINHEIT SEINER KLEIDER? SOBALD ER DIE MAUER JERUŠALEMS VERLÄSST. R. ŠIMON SAGT, MIT SEINEM HINABSTOSSEN IN DIE FELSSCHLUCHT.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Es waren zehn Hütten und zwölf Mil

so R. Meír; R. Jehuda sagt, neun Hütten und zehn Mil; R. Jose sagt, fünf Hütten und zehn Mil. Sie waren alle durch einen Erub [verbunden]. R. Jose sprach: Mein Sohn Elea͑zar bemerkte: Mit einem Erub genügen mir auf zehn Mil auch zwei104 Hütten. Die Lehre, daß die letzte [Wache] ihn bis zum Felsen nicht begleitete, sondern von ferne stand und sein Tun beobachtete, vertritt also die Ansicht R. Meírs.

AN JEDER HÜTTE SPRACHEN SIE ZU IHM: DA IST SPEISE, DA IST WASSER. Es wird gelehrt: Nie hat jemand davon Gebrauch gemacht, wer aber Brot im Korbe hat, ist nicht mit dem zu vergleichen, der kein Brot im Korbe hat.

WAS MACHTE ER DA? ER TEILTE DEN ROTGLÄNZENDEN WOLLSTREIFEN. Sollte er den ganzen an den Felsen binden!?

Er hat sich noch mit dem Bocke zu befassen, und wenn [der Streifen] schnell weiß wird, könnte er seine Gedanken abwenden105.

Sollte er den ganzen [dem Bocke] zwischen die Hörner binden!?

[Der Bock] könnte den Kopf hücken, und er würde es nicht bemerken106.

Die Rabbanan lehrten: Anfangs pflegte man den rotglänzenden Wollstreifen draußen an der Tür der Vorhalle zu binden: wurde er weiß, so waren sie froh, wurde er nicht weiß, so waren sie traurig und beschämt; da ordnete man an, ihn an die Tür der Vorhalle von innen zu binden.

Aber immer noch lugten sie und beobachteten: wurde er weiß, so waren sie froh, wurde er nicht weiß, so waren sie traurig; da ordnete man an, eine Hälfte an einen Felsen und eine Hälfte zwischen die Hörner [des Bockes] zu binden.

R. Naḥum b. Papa sagte im Namen des R. Elea͑zar ha-Qappar: Anfangs pflegte man den rotglänzenden Wollstreifen an die Tür von innen zu binden, und sobald der Bock die Wüste erreichte, wurde [der Streifen] weiß; da wußte man, daß mit ihm das Gebot ausgeübt worden sei, denn es heißt:107 sind eure Sünden auch scharlachrot, schneeweiß sollen sie werden.

EHE ER NOCH DIE HÄLFTE DES BERGES ERREICHTE. Sie fragten: Wie verhält es sich mit diesen Gliedern bezüglich der Nutznießung?

Rabh und Šemuél [streiten hierüber]; einer sagt, sie seien erlaubt, und einer sagt, sie seien verboten. Einer sagt, sie seien erlaubt, denn es heißt: 108 Wüste109;

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einer sagt, sie seien verboten, denn es heißt:110 abgetrenntes111.

Wofür verwendet derjenige, welcher sagt, sie seien verboten, das [Wort] Wüste!?

Er verwendet es für die folgende Lehre: Es heißt dreimal112 Wüste, dies schließt Nob, Gibon, Šilo und den stetigen Tempel ein.

Wofür verwendet der andere [das Wort] abgetrenntes!?

Er verwendet es für die folgende Lehre: Abgetrenntes, abgetrennt heißt abgeschnitten113. Eine andere Erklärung: [Abgetrenntes], was zertrennt wird114 und herunterfällt. Eine andere Erklärung: Abgetrenntes, du denkst vielleicht, dies sei etwas Sinnloses, so heißt es: ich bin den Herr, ich, der Herr, habe dies bestimmt115, und dir steht es nicht zu, darüber nachzudenken. Raba sagte: Die Ansicht desjenigen, welcher sagt, sie seien erlaubt, ist einleuchtender, denn die Tora hat ja nicht das Fortschicken zum Anstoße116 geboten.

Die Rabbanan lehrten: A͑zazel, er muß hart und fest117 sein. Man könnte glauben, in einer bewohnten Gegend, so heißt es: in der Wüste.

Woher, daß es ein [steiler] Felsen sein muß? Es heißt: abgetrenntes. Ein Anderes lehrt: A͑zazel ist der härteste unter den Bergen, denn es heißt:118 die Starken des Landes hat er genommen. In der Schule R. Jišmäéls wurde gelernt: A͑zazel, er sühnte die Sünden von U͑za und A͑zaél119.

Die Rabbanan lehrten:120 Nach meinen Rechten sollt ihr handeln, das sind diejenigen [Gesetze], die, wenn sie nicht geschrieben worden wären, geschrieben werden müßten und zwar: über Götzendienst, Unzucht, Blutvergießen, Raub und Lästerung des [göttlichen] Namens,121 meine Satzungen sollt ihr beobachten, das sind diejenigen [Gesetze], gegen die der Satan und die weltlichen Völker Einwendungen erheben, und zwar: über das Essen von [Schweinefleisch], das Tragen von Mischgewebe, die Ḥaliza an der Schwägerin, die Reinigung des Aussätzigen und den fortzuschickenden Bock. Du denkst vielleicht, dies sei etwas Sinnloses, so heißt es:122 ich bin der Herr, ich, der Herr, habe es zur Satzung gemacht, und dir steht es nicht zu, darüber nachzudenken.

WANN BEGINNT DIE UNREINHEIT SEINER KLEIDER. Die Rabbanan lehrten: Der Fortzubringende verunreinigt seine Kleider, nicht aber der ihn Begleitende. Man könnte glauben, [die Unreinheit beginne] sobald er die Mauer des Tempelhofes verläßt, so heißt es:123 der bringt. Aus [dem »Worte] der bringt, könnte man entnehmen, erst wenn er den Felsen erreicht hat, so heißt es: und124 der bringt. Wie ist dies [zu erklären]? Sobald er die Mauer Jerušalems verläßt

so R. Jehuda. R. Jose sagte: [Neben] A͑zazel [heißt es] wasche, erst wenn er den Felsen erreicht hat. R. Šimo͑n sagte:125 Und der den Bock zu A͑zazel bringt, wasche seine Kleider, er stoße ihn mit einem Satze hinunter, und seine Kleider sind unrein.

SODANN GING ER ZUM FARREN UND ZUM BOCKE, DIE ZU VERBRENNEN WAREN; SCHLITZTE SIE AUF, NAHM DIE OPFERTEILE HERAUS, LEGTE SIE IN EINE SCHÜSSEL UND RÄUCHERTE SIE AUF DEM ALTAR AUF, HIERAUF BEFESTIGTE MAN SIE AN TRAGEN UND BRACHTE SIE IN DEN VERBRENNUNGSRAUM. WANN BEGINNT DIE UNREINHEIT IHRER KLEIDER? SOBALD SIE DIE MAUER DES VORHOFES VERLASSEN. R. ŠIMON SAGT, SOBALD DAS FEUER DEN GRÖSSTEN TEIL ERFASST HAT.

GEMARA. »Und räucherte sie auf«, wie kommst126 du darauf!?

Sage vielmehr: um sie auf dem Altar aufzuräuchern.

BEFESTIGTE MAN SIE AN TRAGEN. R. Joḥanan erklärte: Eine Art Flechtwerk. Es wird gelehrt: Er zerteilte sie nicht, wie das Brandopfer, vielmehr ließ er die Haut am Fleische.

Woher dies?

Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Hierbei127 heißt es Haut, Fleisch und Mist, und dort128 heißt es Haut, Fleisch und Mist,

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wie dort nur Zerlegen und nicht Enthäuten, ebenso auch hier nur Zerlegen und nicht Enthäuten. Woher dies dort?

Es wird gelehrt:129 Sein Eingeweide und seinen Mist, und er bringe hinaus, dies lehrt, daß er ihn vollständig hinausbringe. Man könnte glauben, er verbrenne ihn auch vollständig, so heißt es hierbei130 Kopf und, Unterschenkel und dort131 heißt es ebenfalls Kopf und Unterschenkel, wie dort das Zerlegen erforderlich ist, ebenso ist auch hierbei das Zerlegen erforderlich. Man könnte demnach glauben, wie dort enthäutet, ebenso auch hierbei enthäutet, so heißt es: sein Eingeweide und seinen Mist.

Was beweist dies? R. Papa erwiderte: Wie der Mist sich im Eingeweide befindet, ebenso muß sich auch das Fleisch in der Haut befinden.

WANN BEGINNT DIE UNREINHEIT IHRER KLEIDER. Die Rabbanan lehrten:132 Soll man außerhalb des Lagers bringen und verbrennen, dort133 sind es drei Lager134 und hierbei nur ein135 Lager!? Die Worte außerhalb des Lagers besagen also, daß, sobald er aus dem ersten Lager hinauskommt, seine Kleider unrein sind.

Woher dies dort?

Es wird gelehrt:136 Er soll den ganzen Farren hinausbringen, außerhalb der drei Lager. Du, sagst, außerhalb der drei Lager, vielleicht ist dem nicht so, sondern nur außerhalb des einen Lagers? Beim Farren der. Gemeinde heißt es: außerhalb des Lagers, und da dies nicht nötig ist, denn es heißt bereits:137 er verbrenne ihn, wie er den ersten Farren verbrannt hat, so besagen die Worte außerhalb des Lagers, daß dafür noch ein zweites Lager hinzugefügt werde. Ferner heißt es bei der Asche: außerhalb des Lagers, und da dies nicht nötig ist, denn es heißt bereits:138 auf dem Schuttplatze der Asche, so wird damit noch ein drittes Lager hinzugefügt.

Wofür verwendet R. Šimo͑n139 [die Worte] außerhalb des Lagers!? Er verwendet sie für die folgende Lehre: R. Elie͑zer sagt: Hierbei heißt es: außerhalb des Lagers, und. dort140 heißt es ebenfalls: außerhalb des Lagers, wie es hierbei außerhalb der drei Lager erfolgt, ebenso auch dort außerhalb der drei Lager, und wie dort in der Ostseite141 von Jerušalem, ebenso auch hierbei in der Ostseite von. Jerušalem.

Wo wurden sie nach den Rabbanan verbrannt?

Wie gelehrt wird: Wo wurden sie verbrannt?

Nördlich von Jerušalem, außerhalb der drei Lager.

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R. Jose sagt, sie wurden im Aschenraume142 verbrannt. Raba sagte: Der Autor, der gegen R. Jose streitet, ist R. Elie͑zer b. Ja͑qob, denn es wird gelehrt: Auf dem Schuttplatze der Asche soll er verbrannt werden, da muß Asche vorhanden sein. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, der Platz müsse abschüssig143 sein. Abajje sprach zu ihm: Vielleicht streiten sie: darüber, ob der Platz auch abschüssig sein müsse144.

Die Rabbanan lehrten: Und der Verbrennende, nur die Kleider des Verbrennenden: werden unrein, nicht aber die des Feueranzündenden, noch die des den: Scheiterhaufen Anrichtenden. Als Verbrennender gilt derjenige, der bei der Verbrennung behilflich ist. Man könnte glauben, sie verunreinigen die Kleider,: auch nachdem sie in Asche verwandelt sind, so heißt es145 sie, sie146 machen die Kleider unrein, nicht aber wenn »sie Asche sind so R. Jehuda. R. Šimo͑n erklärte: Der Farre macht die Kleider unrein, ist aber das Fleisch durchgebrannt, so macht er sie nicht mehr unrein.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn [das Fleisch] durchgesengt ist.

MAN BERICHTETE DANN DEM HOCHPRIESTER, DASS DER BOCK IN DER WÜSTE ANGELANGT SEI. WOHER WUSSTE MAN, WANN DER BOCK IN DER WÜSTE ANGELANGT WAR? MAN HATTE POSTEN AUFGESTELLT, DIE IHRE SUDARIEN SCHWENKTEN, UND SO WUSSTE MAN, WANN DER BOCK IN DER WÜSTE ANGELANGT WAR. R. JEHUDA SAGTE: SIE HATTEN JA EIN VORTREFFLICHES ZEICHEN: VON JERUŠALEM BIS. BETH-HEDUDO147 SIND DREI MIL; WENN SIE EIN MIL GINGEN, EIN MIL ZURÜCKKEHRTEN UND DIE DAUER EINES MIL WARTETEN, WUSSTEN SIE, DASS DER BOCK IN DER WÜSTE AN: GELANGT WAR. R. JIšMA͑ÉL SAGTE: SIE HATTEN EIN ANDERES, ZEICHEN: ANDER TÜR DER VORHALLE WAR DER ROTGLÄNZENDE WOLLSTREIFEN BE- FESTIGT, UND WENN DER BOCK IN DER WÜSTE ANGELANGT WAR, WURDE DER STREIFEN WEISS, DENN ES HEISST:148 sind eure Sünden auch scharlachrot, schneeweiß sollen sie werden.

GEMARA. Abajje sagte: Hieraus zu entnehmen, daß Beth-Ḥedudo sich in der Wüste befindet. Er lehrt uns damit, daß R. Jehuda der Ansicht sei, sobald der Bock in der Wüste angelangt ist, sei das Gebot vollzogen.


  1. Lev. 16,5.↩︎

  2. Cf. ib. VV. 9 u. 10.↩︎

  3. Cf. ib. VV. 5,7 u. 8.↩︎

  4. Lev. 14,10,↩︎

  5. Cf. ib. VV. 12 u. 13.↩︎

  6. Lev. 14,2.↩︎

  7. Lev. 14,4↩︎

  8. Cf. ib. VV. 5 u. 6.↩︎

  9. Num. 28,3.↩︎

  10. Dh. gegen die Sonnenseite.↩︎

  11. Num. 28,4.↩︎

  12. An der Nordseite des Altars waren im Pflaster 24 Ringe eingelassen, zum Festbinden der Tiere beim Schlachten; cf. Mid. H1,5.↩︎

  13. Morgens westlich, damit die Sonne, die sich östlich befindet, nicht durch die östliche Wand verstellt werde, abends östlich, fern von der westlichen Wand.↩︎

  14. Der zur Opferung innerhalb nicht verwendbar ist.↩︎

  15. Als Zusatzopfer des Versöhnungstages wird ebenfalls ein Bock dargebracht (cf. Num. 29,11), dessen Blut außerhalb zu sprengen ist.↩︎

  16. Die vor dem Zusatzopfer zu erfolgen haben.↩︎

  17. Die noch fehlenden Dienstverrichtungen stehen in keinem Zusammenhange mit dem Bocke selbst;. sie fehlen somit nicht diesem, sondern dem Tage, dh. die Zeit ist noch nicht herangereicht, u, da es am selben Tage zu erfolgen hat, so gilt es nicht als Fehlen.↩︎

  18. Lev. 3,2.↩︎

  19. Sc. am Opfer selbst.↩︎

  20. Sc. am Opfer selbst.↩︎

  21. Es konnte eventuell als Opfer tauglich sein.↩︎

  22. Nicht am Vorabend des Pesaḥfestes.↩︎

  23. Da es dann als Heilsopfer gilt, u. er es außerhalb des Tempelhofs geschlachtet hat.↩︎

  24. Der ursprünglichen Bestimmung; das Heilsopfer ist ein ganz anderes als das Pesaḥopfer, u. wenn das als Pesaḥopfer bestimmte Tier als Heilsopfer geschlachtet werden soll, muß es seiner ursprünglichen Bestimmung entrissen werden; dagegen sind beide Böcke des Versöhnungstages, sowohl der »für Gott« geloste als auch der als Zusatzopfer darzubringende, Sündopfer, u. eine Entreißung der ursprünglichen Bestimmung ist nicht nötig.↩︎

  25. Wegen des Schlachtens eines solchen Opfers außerhalb ist man frei.↩︎

  26. Letztere können auch als freiwillige Opfer dargebracht werden, somit ist die Darbringung keine vorzeitige.↩︎

  27. Im oben genannten Falle, worüber R. Dimi und Rabin verschiedener Meinung sind.↩︎

  28. Es war als Pesaḥopfer bestimmt u. muß seiner Bestimmung entrissen werden.↩︎

  29. Lev. 17,3,4.↩︎

  30. Num. 31,50.↩︎

  31. Die rote Kuh (cf. Num. Kap. 19); wie schon die Komentare bemerken, zu streichen, da diese überhaupt nicht im Tempelhofe zu schlachten ist.↩︎

  32. Lev. 22,27.↩︎

  33. Sie sind erst vom 8. Lebenstage ab zur Opferung geeignet.↩︎

  34. Der gar nicht dargebracht wird.↩︎

  35. Und schon aus diesem Grunde muß er das erforderliche Alter erlangt haben.↩︎

  36. Des anderen Bockes; wenn der fortzuschickende Bock dann verendet.↩︎

  37. In diesem Falle ist das Losen nicht nötig.↩︎

  38. Lev. 22,22.↩︎

  39. Daß gebrechenbehaftete Tiere als Opfer untauglich sind.↩︎

  40. Das Muttertier und das Junge dürfen nicht zusammen an einem Tage geschlachtet werden (cf. Lev. 22,28); wird die Mutter des Bockes am Versöhnungstage geschlachtet, was wegen eines gefährlich Kranken erlaubt ist, so darf dieser nicht mehr geschlachtet werden. Wegen dieses Falles der Zurücksetzung ist« der oben angezogene Schriftvers nötig.↩︎

  41. Lev. 22,28.↩︎

  42. Cf. infra Fol. 67a.↩︎

  43. Lev. 22,25.↩︎

  44. Man nehme an, das bereits dargebrachte sei vom Gebrechenbehafteten; das Gebrechenbehaftete wird also nur gesondert zurückgesetzt.↩︎

  45. Die Schrift könnte die kürzere Form בם (st. בהם) wählen.↩︎

  46. Nur der verendete wird ersetzt, der andere verbleibt bei seiner ursprünglichen Bestimmung.↩︎

  47. Von dem unsere Mišna lehrt, er sei verenden zu lassen.↩︎

  48. Nach dem auch nach den Rabbanan der andere des 1. Paares weiden zu lassen ist, wogegen RJ. schon im ersten Satz streitet.↩︎

  49. Nach RJ. wird der erste zurückgesetzt u. kann keine Sühne schaffen.↩︎

  50. Der oben gegen Rabh gerichtet wurde.↩︎

  51. Ob es zurückgesetzt werde.↩︎

  52. Auch nach den Rabbanan wird ja der erste zurückgesetzt.↩︎

  53. Das Blut wurde noch nicht gesprengt.↩︎

  54. Beim fortzuschickenden Bocke hängt es nur vom Losen ab, das Fortschicken erfolgt nicht mehr durch den Priester.↩︎

  55. Lev. 16,10.↩︎

  56. Die Tempelsteuer; cf. Seq. I,1ff.↩︎

  57. Cf. ib. HI,1.↩︎

  58. Und sich nachher eingefunden haben.↩︎

  59. Sie werden also nicht für das nächste Jahr verwendet.↩︎

  60. Num. 28,14.↩︎

  61. Der gar nicht von der Tempelhebe dar gebracht wird.↩︎

  62. Der Hochpriester könnte während des Jahres sterben.↩︎

  63. Das nicht ein Opfer des Hochpriesters, sondern der Gemeinde ist.↩︎

  64. Der Bock darf nicht älter als ein Jahr sein.↩︎

  65. Lev. 25,30.↩︎

  66. Bei der Berechnung des Jahres, währenddessen der Verkäufer eines Grundstückes den Verkauf rückgängig machen kann; cf. Lev. 25,29 ff. ↩︎

  67. Das Mondjahr hat 354 bezw. 355 Tage.↩︎

  68. Ist das Tier am Versöhnungstage 8 Tage alt, so befindet es sich am nächsten V. noch im ersten Sonnenjahre.↩︎

  69. Dieser muß 3 Jahre alt sein.↩︎

  70. Den ein Priester nicht betreten darf, dh. man darf es nicht schlachten.↩︎

  71. Cf. Lev. 27,3ff.↩︎

  72. Cf. Lev. 27,28↩︎

  73. Nach der weiter folgenden Erklärung: verenden lassen.↩︎

  74. Vielmehr warte man, bis das Tier ein Gebrechen bekommt u. verkaufe es dann.↩︎

  75. Im folgenden Jahre.↩︎

  76. Es darf an jemand, der das 2. Pesaḥfest zu feiern hat, verkauft werden.↩︎

  77. Daß man nach dem Sonnenjahre rechne, somit befindet sich das 8 Tage alte Tier auch am folgenden Pesaḥfeste im ersten Lebensjahre.↩︎

  78. Der Streit über die Verwendung im folgenden Jahre.↩︎

  79. Lev. 16,30.↩︎

  80. Verächtliche Bezeichnung; soviel wie Gesindel.↩︎

  81. Lev. 16,21.↩︎

  82. Dies ist ja selbstverständlich.↩︎

  83. Nach diesem ist ja das Tragen desselben ohnehin erlaubt.↩︎

  84. Der sich nicht selber trägt; es gilt als tote Sache.↩︎

  85. Wäre das Tragen auch am Versöhnungstage wie am S. verboten, so wären die Worte »selbst am Šabbath« ganz unverständlich.↩︎

  86. Der Bock; so nach Raschi, wonach hier der Accusativ und nicht der Nominativ zu erwarten wäre.↩︎

  87. Ausweichende Antworten אותי ואתבת↩︎

  88. Jud. 5,31.↩︎

  89. Nach manchen Komentaren ist hier mit »jener« der König Šelomo, mit »Schaf« die Bath Seba, mit »Hirt« Urija u. mit »Löwe« der König David (cf. iiSam. Kap. 11) gemeint.↩︎

  90. Als Zeichen der Trauer (über die Zerstörung des Tempels) wurden die Wände nicht getüncht.↩︎

  91. Die das goldene Kalb anbeteten, wurden mit dreierlei Strafen belegt; ein Teil starb durch das Schwert (cf. Ex. 32,27), ein Teil durch die Seuche (cf. ib. V. 35]) u. ein Teil durch Schwellung des Unterleibes infolge des goldhaltigen Wassers, das ihnen Moše zu trinken gab (cf. ib. V. 20).↩︎

  92. Ex. 35,25.↩︎

  93. Wörtl. mit dem Tode.↩︎

  94. Etymolog. Wassersucht, Anschwellung; cf. Bd. I Seite. 107 Anm. 184↩︎

  95. Ex. 32,26.↩︎

  96. Schluß des Verses: da sammelten sich um ihn alle Leviten.↩︎

  97. Dt. 33,9.↩︎

  98. Dies wird auf die Leviten bezogen, die auf die Aufforderung Mošes hin ihre nächsten Verwandten töteten.↩︎

  99. Die Alexandriner, sowie alle ihnen verhaßten Menschen.↩︎

  100. Od. Felsenspitze, aber an anderer Stelle auch. Felsenschlucht; wie manche erklären, ist das im Text gebrauchte Qoq, Name des Berges.↩︎

  101. Od. Ris; das M. hat. 2000 Ellen, somit hat das R. ca. 266 E.n, wonach רופ viell. nichts weiter als eine: Transmutation: der Buchstabenzahl רפיו ist.↩︎

  102. In jeder Hütte befand sich eine Wache.↩︎

  103. Cf. supra Fol. 41b.↩︎

  104. Wenn Leute von Jerušalem am Vorabend in der Entfernung eines Šabbathgebietes (1 Mil — 2000 Ellen) einen Erub niederlegen, so dürfen sie ihn 2 Mil begleiten (cf. Bd. I S. 176. Anm. 112), und ähnlich verfahren auch die Wachen beider Hütten, die sich 4 bezw. 8 Mil von Jer. befinden, nach jeder Richtung; von Jer, aus, kann, man ihn 2 Mil begleiten, da schließen sich ihm Leute aus der ersten Hütte an u. begleiten ihn bis zu dieser, von da aus hat er wiederum Begleitung für 2 Mil, wo er Leute aus der zweiten Hütte vorfindet, u. diese begleiten ihn bis zur zweiten Hütte, von welcher aus er Begleitung bis zum 10. Mil haben kann.↩︎

  105. Und den Bock nicht hinabstoßen.↩︎

  106. Ob der Wollstreifen weiß wird.↩︎

  107. Jes. 1,18.↩︎

  108. Lev. 16,22.↩︎

  109. Der Bock ist gleich der Wüste Freigut.↩︎

  110. Lev. 16,22.↩︎

  111. Der Bock ist etwas abgetrenntes, verbotenes.↩︎

  112. Lev. 16,10,21,22.↩︎

  113. Der Berg muß steil sein, wie abgeschnitten.↩︎

  114. Der Bock wurde beim Fallen zerschmettert.↩︎

  115. Das W. גזירה Bestimmung, stammt von der Wurzel גזר schneiden, teilen.↩︎

  116. Jemand könnte Teile vom Bocke finden u, davon Gebrauch machen.↩︎

  117. Von עז hart, fest, u. אל Stärke.↩︎

  118. Ez. 17,13.↩︎

  119. A͑za (richt. U͑za) u. A͑zaél (im gr. Henochtexte Zeutaéa u. Ašant) waren Anführer der »Gottessöhne«, die nach Gen. 6,1ff. vom Himmel herabstiegen u. mit den Töchtern des Menschen Unzucht trieben, u. nach alten Sagen alles Lasterhafte und Verwerfliche unter die Menschen eingeführt haben. Zohar ed. Mant. Gen. Fol. 37a hat תרי מאלכי שמיא עזא ועזאל zwei Engel des Himmels; ist wohl eine auf Irrtum beruhende Teilung von Σεμαζα, u. nicht entgegengesetzt letzteres eine Verschmelzung des ersteren, da im Henochbuche keine Veranlassung dafür vorliegt und außerdem die Form שמעזא od. שמחזאי neben עזאל sehr oft vorkommt.↩︎

  120. Lev. 18,4.↩︎

  121. Lev. 18,4.↩︎

  122. Lev. 18,4.↩︎

  123. Lev. 16,26.↩︎

  124. Die Verbindung »und« hat hier auch beim Partizip consecutive Bedeutung u. macht die Handlung zu einer vergangenen.↩︎

  125. Lev. 16,26.↩︎

  126. Sie wurden erst später aufgeräuchert.↩︎

  127. Lev. 16,27.↩︎

  128. Lev. 4,11.↩︎

  129. Lev. 4,11.↩︎

  130. Lev. 4,11.↩︎

  131. Beim Brandopfer, Lev. 1,8,9.↩︎

  132. Lev. 16,22.↩︎

  133. Beim Farren, den eine Gemeinde od. ein Fürst wegen einer im Irrtum begangenen Sünde darzu°bringen hat; cf. Lev. 4,13 ff. ↩︎

  134. Außerhalb welcher es zu verbrennen ist; des priesterl. Lagers, des Tempelhofes, des levitischen Lagers, des Tempelberges, des« Jisraélitischen Lagers, der Stadt Jerušalem; das Opfer wurde außerhalb J.s verbrannt.↩︎

  135. Während doch diese Opfer einander gleichen.↩︎

  136. Lev. 4,21.↩︎

  137. Lev. 4,21.↩︎

  138. Lev. 4,12↩︎

  139. Nach dem die Kleider unrein wurden, erst wenn das Feuer den größeren Teil des Opfers erfaßt hat, also erst im 3. Lager.↩︎

  140. Bei der roten Kuh; cf. Num. 19,2ff.↩︎

  141. Bei der roten Kuh heißt es (Num. 19,4), daß er sich zur Frontseite des Offenbarungszeltes, zur Westseite wende, wonach er sich in der Ostseite befand.↩︎

  142. Vorher wurde die Altarasche geschüttet.↩︎

  143. Dieser Schriftvers deutet nur darauf, daß von dieser Stelle aus die Asche leicht hinuntergeschüttet werden müsse.↩︎

  144. Während sie übereinstimmen, daß sich da Asche befinden müsse.↩︎

  145. Lev. 16,28.↩︎

  146. Solange sie unversehrt, sind.↩︎

  147. Wo die Wüste begann;, dieser Name variiert sehr.↩︎

  148. Jes. 1,18.↩︎