Joma Kapitel 8

Der Talmud, Traktat (Massechet) Joma in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt

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Blätter/Dapim

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Übersetzung

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AM VERSÖHNUNGSTAGE IST DAS ESSEN, DAS TRINKEN, DAS WASCHEN, DAS SALBEN, DAS ANZIEHEN DER SANDALEN UND DER BEISCHLAF VERBOTEN. EIN KÖNIG UND EINE BRAUT DÜRFEN DAS GESICHT WASCHEN, EINE WÖCHNERIN DARF SANDALEN ANZIEHEN SO R. ELIE͑ZER. DIE WEISEN VERBIETEN DIES. WER DAS QUANTUM EINER GROSSEN DATTEL ISST, DIESER UND IHRES STEINES, ODER EINEN MUNDVOLL TRINKT, IST SCHULDIG. VERSCIHIEDENE SPEISEN WERDEN ZUM QUANTUM EINER DATTEL, UND VERSCHIEDENE GETRÄNKE WERDEN ZUM QUANTUM EINES MUNDVOLLS VEREINIGT. SPEISEN UND GETRÄNKE WERDEN NICHT [MIT EINANDER] VEREINIGT.

GEMARA. Nur verboten, dies wird ja mit der Ausrottung bestraft1!? R. Ha, nach anderen R. Jirmeja, erwiderte: Dies bezieht sich auf das halbe2 Quantum.

Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, das halbe Quantum sei nach der Tora verboten, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, das halbe Quantum sei nach der Tora erlaubt!? Es wird nämlich gelehrt: Das halbe Quantum ist, wie R. Joḥanan sagt, nach der Tora verboten, und wie Reš Laqis sagt, nach der Tora erlaubt. Dies stimmt also nach R. Joḥanan, wie ist es aber nach Reš Laqiš zu erklären!?

Reš Laqiš pflichtet bei, daß es rabbanatisch verboten sei.

Demnach sollte man dieserhalb nicht zu einem Eid opfer verpflichtet3 sein!? Dagegen haben wir gelernt: Wer nicht zu essen geschworen hat, und Aas und Totverletztes oder Ekel- und Kriechtiere gegessen hat, ist schuldig, nach R. Šimo͑n aber frei. Und wir wandten ein: Wieso ist er dieserhalb schuldig, er ist ja bereits vom Berge Sinaj her4 mit einem Eide behaftet5!? Und Rabh, Šemuél und

R. Joḥanan erklärten, wenn er mit dem Verbotenen auch Erlaubtes einbegreift, und Reš Laqiš erklärte, es könne sich nur um den Fall händeln, wenn er [auch] »ein halbes Quantum besonders« nennt, nach den Rabbanan6,

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oder auch allgemein, aber nach R. A͑qiba, welcher sagt, das Verbot erstrecke sich auch auf ein Minimum. Wolltest du erwidern, da es nach der Tora erlaubt ist, sei man dieserhalb ein Opfer wegen des Schwörens schuldig, so haben wir ja gelernt, die Vorschrift vom Zeugeneid7 gelte nur für solche, die als Zeugen zulässig sind, und auf unsere Frage, wen dies denn ausschließe8, erwiderte R. Papa, dies schließe einen König aus, und R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte, dies schließe den Würfelspieler aus. Der Würfelspieler ist ja nach der Tora zulässig und nur nach den Rabbanan unzulässig, dennoch gilt bei ihm nicht die Vorschrift vom Eide!?

Anders ist es hierbei; die Schrift sagt:9 wenn er nicht sagt, und dieser ist zum Sagen überhaupt ungeeignet.

Wird denn bei Fällen, die mit der Ausrottung belegt sind, nicht [der Ausdruck] »verboten« gebraucht, es wird ja gelehrt: Obgleich sie gesagt haben, dies alles10 sei verboten, so ist dennoch nur das Essen, das Trinken und die Arbeitsleistung mit der Ausrottung belegt!?

Er meint es wie folgt: wenn sie »verboten« sagen, so bezieht sich dies auf ein halbes Quantum, das ganze Quantum aber ist mit der Ausrottung belegt; jedoch ist die Ausrottung nur auf das Essen, das Trinken und die Arbeitsleistung gesetzt. Wenn du aber willst, sage ich: Das »verboten« bezieht sich auf die übrigen [Tätigkeiten]. Rabba und R. Joseph lehrten nämlich in den übrigen Büchern11 der Schule Rabhs: Woher, daß am Versöhnungstage das Salben, das Anziehen der Sandalen und der Beischlaf verboten sind? Es heißt:12ein Ruhetag, eine vollständige Ruhe13.

Der Text. Das halbe Quantum ist, wie R. Joḥanan sagt, nach der Tora verboten, und wie Reš Laqis sagt, nach der Tora erlaubt. R. Johanan sagt, es sei nach der Tora verboten, denn da es vereinigt werden14 kann, so ißt man Verbotenes: Reš Laqis sagt, es sei nach der Tora erlaubt, denn der Allbarmherzige spricht vom Essen, was hierbei nicht der Fall ist. R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Man könnte glauben, nur [der Talg], der der Strafe unterliegt, unterliege auch der Verwarnung, der des Koj15 und das halbe Quantum aber, das nicht der Strafe unterliegt, unterliege auch nicht der Verwarnung, so heißt es: 16keinerlei Talg!? Nur rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur eine Stütze. Dies ist auch einleuchtend; wenn man sagen wollte, nach der Tora, so besteht ja über den Koj ein Zweifel, und es ist ja kein Schriftvers nötig, das Zweifelhafte einzuschließen.

Wenn nur dies, so beweist dies nichts; sie sind der Ansicht, der Koj sei ein Geschöpf für sich.

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Wieso »sagte R. Idi b. Abin, wenn du nicht so sagen wolltest [die Worte] »auch17 alles« schließen den Koj ein, über den Koj besteht ja ein Zweifel, und es ist ja kein Schriftvers nötig, das Zweifelhafte einzuschließen!? Vielmehr ist es bei einem besonderen Geschöpfe anders, ebenso ist es auch hierbei bei einem besonderen Geschöpfe anders.

Die Rabbanan lehrten:18 Sollt ihr eure Leiber peinigen; man könnte glauben, man sitze in der Hitze oder in der Kälte, um gepeinigt zu werden, so heißt es:19ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten: wie die Arbeit zu unterlassen ist, ebenso besteht auch die körperliche Peinigung in der Unterlassung.

Vielleicht aber darf man, wenn man in der Sonne sitzt und ihm heiß ist, sich nicht in den Schatten setzen, oder wenn man im Schatten sitzt und ihm kalt ist, sich nicht in die Sonne setzen20!?

Gleich der Arbeit: wie du bei der Arbeit nicht unterscheidest, ebenso hast du auch bei der Peinigung nicht zu unterscheiden21. Ein Anderes lehrt: Sollt ihr eure Leiber peinigen; man könnte glauben, man sitze in der Kälte oder in der Hitze und peinige sich, so heißt es: ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten: wie man wegen der Arbeit auch anderweitig22 schuldig ist, ebenso eine Peinigung, derentwegen man auch anderweitig schuldig ist, nämlich beim Verwerflichen23 und Übriggebliebenen. Wollte man nur Verwerfliches und Übriggebliebenes einbegreifen, die mit der Ausrottung belegt sind, nicht aber das Unverzehntete, das nicht mit der Ausrottung belegt ist, so heißt es: peinigen,24 ihr sollt eure Leiber peinigen, einschließend. Wollte man nur das Unverzehntete einbegreifen, das mit dem Tode »belegt »ist, nicht aber das Aas, das nicht mit dem Tode belegt ist, so heißt es: peinigen, ihr sollt eure Leiber peinigen, einschließend. Wollte man nur das Aas einbegreifen, das mit« einem Verbote belegt ist, nicht aber profane [Speisen], die nicht mit einem Verbote belegt« sind, so« heißt es: peinigen, ihr sollt eure Leiber peinigen, einschließend. Wollte« man nur das Profäne einbegreifen, das zu essen nicht geboten ist, nicht aber die Hebe, die zu essen geboten ist, so, heißt es: peinigen, ihr sollt eure Leiber peinigen, einschließend. Wollte man nur die Hebe einbegreifen, die dem Verbote, des. Übriglässens nicht unterliegt, nicht aber die heiligen [Opfer], die dem Verbote des Übriglassens unterliegen, so heißt es: peinigen, ihr sollt eure Leiber peinigen, einschließend. Wenn du aber dagegen einwenden wolltest, so heißt es: 25 ich werde diese Person verderben, eine Peinigung, wodurch ein Verderben des Körpers erfolgt, das ist die [Unterlassung] des Essens und des Trinkens. Was könnte man denn dagege einwenden?

Man könnte einwenden, die Schrift spreche vom Beischlaf26

In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Hierbei heißt es peinigen und dort27 heißt es peinigen, wie dort eine Peinigung durch Hunger, ebenso auch hierbei eine Peinigung durch Hunger.

Sollte man doch folgern aus dem Schriftverse:28 wenn du etwa meine Töchter peinigen29 wirst!?

Man folgere hinsichtlich der Peinigung einer Gemeinschaft von der Peinigung einer Gemeinschaft, nicht aber hinsichtlich der Peinigung einer Gemeinschaft von der Peinigung eines einzelnen.

Sollte man doch von der »Peinigung« in Miçrajim folgern, denn es heißt:30 er sah unsere Peinigung, und hierzu sagten wir, dies sei die Beschränkung des ehelichen Umgangs!?

Vielmehr, man folgere hinsichtlich der Peinigung durch den Himmel von der Peinigung durch den Himmel, nicht aber hinsichtlich der Peinigung durch den Himmel von der Peinigung durch Menschen31.

32 Der dich in der Wüste mit Manna speiste, um dich zu peinigen. R. Ami und R. Asi [streiten hierüber]. Einer erklärt, weil der, der Brot im Korbe hat, nicht mit dem zu vergleichen ist, der kein Brot im Korbe hat, und einer erklärt, weil der, der [die Speise] sieht und ißt, nicht mit dem zu vergleichen ist, der sie nicht sieht und ißt33 R. Joseph sprach: Hieraus eine Andeutung dafür, daß die Blinden essen und nicht satt werden. Abajje sagte: Wer nur eine Mahlzeit hat, esse sie daher am Tage. R. Zera sagte: Welcher Schriftvers deutet darauf hin?34 Besser ist das Sehen mit den Augen als das Schweifen der Begier. Reš Laqiš sagte: Die Augenweide an einem Weibe ist mehr als die Sache selbst, wie es heißt: besser ist das Sehen mit den Augen als das Schweifen der Begier.

35 Wenn er sein Auge den Becher richtet, so geht er gerade. Von R. Ami und R. Asi sagte einer: Wer sein Auge auf den Becher richtet,

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dem sind alle Inzestgesetze einer Ebene36 gleich. Und einer sagte: Wer seine Augen auf den Becher richtet, dem ist die ganze Welt37 einer Ebene gleich.

38 Ist Kummer im Herzen eines Menschen, so drücke er ihn nieder. R. Ami und R. Asi [erklärten es]. Einer erklärte, man schlage ihn aus dem Sinne, und einer erklärte, man erzähle ihn anderen39.

Die Schlange ernährt sich von der Erde. R. Ami und R. Asi [erklärten es]. Einer erklärte, selbst wenn sie alle Leckereien der Welt ißt, fühle sie nur den Geschmack von Erde, und einer erklärt, wenn sie alle Leckereien der Welt ißt, sei sie nicht eher befriedigt, als bis sie Erde gegessen hat.

Es wird gelehrt: R. Jose sagte: Komm und sieh, wie anders die Handlungsweise des Heiligen, gepriesen sei er, als die Handlungsweise eines [Menschen aus] Fleisch und Blut ist. Wenn ein [Mensch aus] Fleisch und Blut seinem Nächsten zürnt, so geht er ihm ans Leben, anders aber der Heilige, gepriesen sei er. Er verfluchte die Schlange, diese aber findet ihre Nahrung vor, wenn sie aufs Dach steigt, findet ihre Nahrung vor, wenn sie in die Tiefe dringt. Er verfluchte den Kenaan, dieser40 aber ißt das, was sein Herr ißt, und trinkt das, was sein Herr trinkt. Er verfluchte die Frau, jeder aber läuft ihr nach. Er verfluchte die Erde, alle aber werden von ihr gespeist. 41 Wir gedenken der Fische, die wir in Miçrajim umsonst aßen. Rabh und Šemuél [streiten hierüber]. Einer erklärt, wirkliche Fische, und einer erklärt, Inzest[freiheiten]. Einer erklärt, wirkliche Fische, denn es heißt: aßen; und einer erklärt: Inzest[freiheiten], denn es heißt: umsonst42.

Was heißt aßen nach demjenigen, der Inzest[freiheiten] erklärt!? Er wählt einen beschönigenden Ausdruck, wie es heißt:43 sie ißt, wischt sich das Maul und spricht: Ich habe nichts Unrechtes getan.

Was heißt umsonst nach demjenigen, der wirkliche Fische erklärt!? Sie erhielten sie von Herrenlösem, denn der Meister sagte, daß der Heilige, gepriesen sei er, den Jisraéliten, wenn sie Wasser schöpften, kleine Fische in ihre Krüge geraten ließ. klärlich ist es nach demjenigen, der wirkliche Fische erklärt, daß sie aber in Inzestangelegenheiten nicht zügellos waren, daß es heißt:44 ein verschlossener Garten ist meine Schwester Braut, wieso aber heißt es nach demjenigen, der Inzest[freiheiten] erklärt:45 ein verschlossener Born!?

Bei dem, wäs ihnen verboten war, waren sie nicht zügellos.

Erklärlich ist es nach demjenigen, der Inzest[freiheiten] erklärt, daß es heißt:46 da hörte Moše das Volk in Familien weinen, nämlich wegen der Familienangehörigen, bei denen zu schlafen ihnen verboten wurde, was aber heißt in Familien weinen nach demjenigen, der wirkliche Fische erklärt!?

Es war das eine und das andere.

47 Der Gurken und der Melonen. R. Ami und R. Asi [erklärten es]. Einer erklärte, im Manna fühlten sie den Geschmack aller Speisarten, nur nicht den Geschmack dieser fünf48 Arten; und einer erklärte, von allen Speisen fühlten sie Geschmack und Wesen, von diesen aber nur den Geschmack und nicht das Wesen.

49 Das Manna aber war wie Korianderkörner. R. Asi sagte: Rund wie ein Korianderkorn und weiß wie eine Perle. Ebenso wird gelehrt: Gad [Koriander], es glich dem Leinsamen an den Stengeln. Manche erklären: Gad, es zog das Herz des Menschen nach sich, wie die Haggada50. Ein Anderes lehrt: Gad, es verkündete [maggid] Jisraél, ob [die Neugeburt] eine neunmonatliche vom ersten oder eine siebenmonätliche vom zweiten [Manne]51 ist;52 weiß, es machte die Sünden Jisraéls weiß53

Es wird gelehrt: R. Jose sagte: Wie der Prophet Jisraél verkündete, was in Löchern und Spalten sich befand, ebenso verkündete das Manna Jisraél, was in Löchern und Spalten sich befand. Wenn nämlich zwei vor Moše zu Gericht kamen, dieser sagte, jener habe seinen Sklaven gestohlen, und jener sagte, dieser habe ihn ihm verkauft, so sprach Moše zu ihnen: Nächsten Morgen ist Gericht. Fand sich dann das Maß [Manna] im Hause des ersten Herrn, so war es erwiesen, daß der andere ihn gestohlen hat, und fand sich das Maß [Manna] im Hause des zweiten, so war es erwiesen, daß jener ihn ihm verkauft hat. Ebenso verhielt es sich, wenn Mann und Frau vor Moše zu Gericht kamen: er sagte, sie« habe sich gegen ihn vergangen, und sie sagte, er habe sich gegen sie vergangen, so sprach Moše zu ihnen: Nächsten Morgen ist Gericht. Fand sich dann das Maß [Manna] im Hause ihres Ehemannes, so war es erwiesen, daß sie sich gegen ihn vergangen hat, fand sich das Maß [Manna] im Hause ihres Vaters, so war es erwiesen, daß er sich gegen sie vergangen hat.

Es heißt54 Und wenn nachts Tau auf das Lager fiel, so fiel auch das Manna darauf, ferner heißt es:55 so soll das Volk hinausgehen und sammeln, und ferner heißt es:56 das Volk streifte umher und sammelte; wie ist dies57 nun zu erklären? Den Frommen fiel es vor die Tür ihres Hauses, die Mittelmäßigen gingen hinaus und sammelten, die Frevler mußten umherstreifen und sammeln. Es heißt Brot, es heißt Kuchenteig und es heißt sie mahlten; wie ist dies zu erklären?

Den Frommen [kam es als fertiges] Brot, den Mittelmäßigen als Teig, die Frevler mahlten es in der Handmühle.

58Oder zerstießen es im Mörser. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs, nach anderen R. Ḥama b. Ḥanina: Dies lehrt, daß Jisraél mit dem Manna auch Kosmetika für die Frauen, was in einem Mörser gestossen wird, herabfielen.59 Sie kochten es im Topfe. R. Ḥama sagte:

Dies lehrt, daß Jisraél mit dem Manna auch Suppenwürze herabfiel.

60 Sie brachten ihm aber noch Morgen für Morgen freiwillige Gaben.

Was heißt: Morgen für Morgen? R. Šemuél b. Naḥmani erklärte im Namen R. Jonathans: Von dem, was ihnen Morgen für Morgen herabfiel; dies lehrt, daß Jisraél mit dem Manna auch Edelsteine und Perlen herabfielen.61 Die Fürsten brachten die Šohamsteine. Es wird gelehrt: Wirkliche Wolken62, denn es heißt:63 Wolken64 und Wind und doch kein Regen.

65 Es schmeckte wie Ölkuchen. R. Abahu sagte: Wie das Kind an der Brust66 verschiedenartigen Geschmack findet, ebenso fand Jisraél beim Genusse des Manna verschiedenartigen Geschmack. Manche erklären: Wie ein Gespenst67 verschiedenartige Gestalt annimmt, ebenso nahm das Manna verschiedenartigen Geschmack an.

68 Da sprach Moše: Der Herr wird euch abends Fleisch zu essen geben und Brot zur Sättigung am Morgen. Im Namen des R. Jehošua͑ b. Qorḥa wird gelehrt: Das Fleisch, nach dem sie unbillig verlangten, wurde ihnen auf unbillige Weise gewährt, das Brot, nach dem sie billig69 verlangten,

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wurde ihnen auf billige Weise70 gewährt. Die Tora lehrt hier eine Lebensregel, daß man Fleisch nur abends esse. Abajje sagte ja aber, wer nur eine Mahlzeit hat, esse sie am Tage!?

Er meint: wie am Tage71. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte: Anfangs glichen die Jisraéliten den Hühnern, die [dauernd] im Misthaufen wühlen, da kam Moše und setzte ihnen eine Speisezeit fest. 72 Das Fleisch befand sich noch zwischen ihren Zähnen, dagegen heißt es:73 bis zu einem Monat; wie ist dies zu erklären? Die Mittelmäßigen starben sofort und die Frevler quälten sich bis zur Dauer eines Monats.74 Sie breiteten sich aus. Reš Laqis sagte: Man lese nicht [ausbreiten], sondern [wurden geschlachtet); dies die Feinde Jisraéls75 Abschlachtung verdienten.76 Ausbreiten. Im Namen des R. Jehošua͑ b. Qorḥa wurde gelehrt: Man lese nicht Šatoaḥ [ausbreiten], sondern Šahut [schlachten]; dies lehrt, daß Jisraél mit dem Manna auch das herabkam, das des Schlachtens77 bedarf. Rabbi sprach:

Brauchst du dies denn daraus zu folgern, es heißt ja bereits:78 er ließ Fleisch auf sie regnen wie Staub und beflügelte Vögel wie Sand am Meere!? Ferner wird gelehrt: Rabbi sagte:79 So schlachte, wie ich dir geboten habe, dies lehrt, daß Moše [das Durchschneiden] von Speiseröhre und Luftröhre, der größeren Hälfte des einen [Halsorgans] beim Geflügel und beider [Halsorgane] beim Vieh, geboten wurde. Wozu heißt es nun ausgebreitet80? Dies lehrt, daß ihnen [die Wachteln] schichtweise herabkamen. Es heißt81 Brot, es heißt Öl und es heißt Honig? R. Jose b. R. Ḥanina erklärte: Den Jungen Brot, den Alten Öl und den Kindern Honig. Es heißt Selav [Wachteln] und wir lesen Selav? R. Ḥanina erklärte: Die Frommen aßen sie in Frieden [šalva], den Frevlern aber waren sie, wenn sie sie aßen, wie Stacheln [silvin].

R. Ḥanin b. Raba sagte: Es gibt vier Arten Selav, und zwar: der Krametsvogel, die Drossel, der Fasan und die Wachtel; die beste unter ihnen ist der Krammetsvogel, die schlechteste unter ihnen ist die Wachtel. Sie gleicht einem Vögelchen, wenn man sie aber in den Ofen legt, schwillt sie an, daß sie den Ofen füllt. Man legt sie auf dreizehn Brote [übereinander], und auch das letzte kann nur mit anderem »gegessen werden. R. Jehuda pflegte sie zwischen den Fässern zu finden; R. Ḥisda pflegte sie zwischen dem Holze zu finden. Der Gartenpächter Rabas pflegte sie ihm jeden Tag zu bringen, und als er sie morgens, ersteres erst abends, sodaß sie kaum Zeit zur Zubereitung hatten. sie ihm eines Tages nicht brachte, sprach er: Was bedeutet dies? Hierauf ging er auf den Söller und hörte, wie ein Kind las.82 Als ich hörte, erbebte mein Leib. Da rief er: Es scheint wohl, daß die Seele R. Ḥisdas zur Ruhe eingekehrt ist. Durch das Verdienst des Lehrers aß sie nämlich der Schüler83.

»Es heißt:84 wenn die Tauniederlassung verschwand, und es heißt: 85 wenn der Tau fiel? R. Jose b. R. Ḥanina erklärte: Tau oben und Tau unten, und [das Manna] war wie in einem Behälter eingeschlossen. 86 Feines körniges. Reš Laqiš sagte: Etwas, das auf der Handfläche87 schmolz. R. Joḥanan sagte: Etwas, das von den zweihundertachtundvierzig88 Gliedern [des Menschen] aufgesogen89 wurde.

[Der Zahlenwert des Wortes] mehuspas [körniges] beträgt ja mehr!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Die Schreibweise ist mehspas.

Die Rabbanan lehrten:90 Brot der Vornehmen aß ein Mann; das Brot, das die Dienstengel essen

so R. A͑qiba. Als dies R. Jišmaél vorgetragen wurde, sprach er zu ihnen: Geht und sagt A͑qiba: A͑qiba, du hast dich geirrt; essen etwa die Dienstengel »Brot, es heißt ja:91 Brot aß ich nicht und Wasser trank ich nicht!? Vornehmen [abirim] bedeutet vielmehr, Brot, das von den Zweihundertachtundvierzig Gliedern [ebarim] aufgesogen wurde.

Wieso heißt es demnach:92 unter deinen Geräten sollst du einen Pflock93 haben!?

Wegen der Dinge, die ihnen Händler von den weltlichen Völkern verkauften. R. Elea͑zar b. Proto sagte: Auch Dinge, die ihnen Händler von den weltlichen Völkern verkauften, läuterte das Manna und [der Schriftvers]: unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben, kam zur Anwendung, nachdem sie gesündigt hatten. Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Ich sagte, sie sollen den Dienstengeln gleichen, nun aber will ich sie drei Parasangen bemühen. Es heißt nämlich:94 sie lagerten am Jarden von Beth Haješimoth bis Abel Hašittim, und Rabba b. Bar Ḥana erzählte, er habe diesen Ort gesehen und er umfasse drei Parasangen, und ferner wird gelehrt, daß sie, wenn sie zur Notdurft gingen, nicht nach vorn, noch nach der Seite gingen, sondern nach hinten95.

96 Jetzt aber ist unser Leib ausgetrocknet, denn es ist gar nichts da. Sie sprachen: Das Manna wird in unserem Leibe aufdunsen; gibt es denn einen Weibesgeborenen, der aufnimmt und nicht ausscheidet!? Als dies R. Jišma͑él vorgetragen wurde, sprach er zu ihnen: Man lese nicht abirim [Vornehme] sondern ebarim [Glieder]; etwas, das von den zweihundertachtundvierzig Gliedern aufgesogen wird, und [der Schriftvers]: unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben, gilt von dem, was sie aus überseeischen Ländern erhalten haben. Eine andere Auslegung: Brot der Vornehmen aß ein Mann,

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das ist Jehošua͑, dem das Manna besonders97 herabfiel, wie ganz Jisraél, denn hier heißt es: aß ein Mann, und dort98 heißt es: nimm dir Jehošua͑, den Sohn Nuns, einen Mann, in dem Geist ist.

Vielleicht ist es Moše, denn es heißt:99 und der Mann Moše war sehr sanftmütig!?

Man deduziert [durch Vergleichung] von Mann mit Mann, nicht aber von Mann mit und der Mann.

Die Schüler fragten R. Šimo͑n b. Joḥaj: Weshalb fiel das Manna für Jisraél nicht mit einem Male für das ganze Jahr? Dieser erwiderte ihnen: Ich will euch ein Gleichnis sagen. Dies ist mit einem Könige aus Fleisch und Blut zu vergleichen, der einen einzigen Sohn hatte, dem er seinen Unterhalt in einmaligen Jahres[raten] aussetzte. Da aber der Sohn seinen Vater nur einmal jährlich zu besuchen pflegte, überlegte er es sich und setzte ihm seinen Unterhalt täglich aus, sodaß er seinen Vater täglich besuchte. Ebenso verhielt es sich mit Jisraél; wer vier oder fünf Kinder hatte, war stets besorgt, indem er dachte: wenn morgen kein Manna fällt, sterben sie alle vor Hunger! So richteten sie alle ihr Herz auf ihren Vater im Himmel. Eine andere Erklärung: Sie aßen es noch warm. Eine andere Erklärung: Wegen der Last des Transportes.

R. Tryphon, R. Jišma͑él und die Ältesten saßen einst und befaßten sich mit dem Abschnitte vom Manna, und auch R. Elea͑zar aus Modaim befand sich unter ihnen. Da begann R. Elea͑zar aus Modaim und sprach: Das Manna, das Jisraél herabfiel, lag sechzig Ellen hoch. Da sprach R. Tryphon zu ihm: Modäer, wie lange noch wirst du uns mit Faseleien kommen!? Jener erwiderte: Meister, ich lege einen Schriftvers aus: 100 Fünfzehn Ellen hoch stiegen die Gewässer, so daß die Berge überschwemmt wurden; fünfzehn Ellen im Tale, fünfzehn Ellen in der Niederung und fünfzehn Ellen auf den Bergen: stand denn das Wasser wie eine Mauer!? Und wie kam da101 ferner die Arche hinauf!? Vielmehr brachen zuerst alle Ouellen der großen Meerestiefe auf, bis das Wasser gleich hoch mit den Bergen war, dann stieg es noch fünfzehn Ellen darüber. Welches Maß ist nun reichlicher, das Maß der Güte oder das Maß der Heimsuchung? Du mußt wohl sagen, das Maß der Güte sei reichlicher als das Maß der Heimsuchung. Nun heißt es beim Maße der Heimsuchung:102 die Luken des Himmels öfneten sich, beim Maße der Güte aber heißt es:103 er gebot den Wolken droben und öffnete die Türen des Himmels, ließ Manna auf sie regnen, daß sie zu essen hätten, und gab ihnen Himmelskorn. Da aber gelehrt wird, eine Tür habe vier Luken, so waren es acht [Luken], mithin lag das Manna, das Jisraél herabfiel, sechzig Ellen104 hoch.

Es wird gelehrt: Isi b. Jehuda sagte: Das Manna, das Jisraél herabfiel, stieg so hoch, daß alle Könige im Osten und im Westen es sehen konnten, denn es heißt:105 du bereitest vor mir einen Tisch im Angesichte meiner Bedränger. Abajje sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß der Becher Davids in der zukünftigen Welt zweihunderteinundzwanzig Log fassen wird, denn es heißt:106 mein Becher hat Überfluß [revaja], und dies ist der Zahlenwert [des Wortes] revaja.

Es ist ja aber nicht gleich, da107 erfolgte es in vierzig Tagen, hierbei aber in einer Stunde. [Oder entgegengesetzt:] da für die ganze Welt, hierbei aber nur für Jisraél, somit kann es ja noch höher gewesen sein!?

R. Elea͑zar folgert dies aus [dem Ausdrucke] öffnen108.

IST DAS EssEN VERBOTEN. Wem entsprechend sind diese fünf Kasteiungen? R. Ḥisda erwiderte: Entsprechend den fünf [Versen von der] Kasteiung in der Tora:109 am zehnten,110 aber am zehnten,111 ein Ruhetag, 112 ein Ruhetag, und:113 es soll euch gelten.

Es sind ja fünf, während wir von sechs [Kasteiungen] gelernt haben!?

Das Trinken gehört zum Essen. Reš Laqis sagte nämlich: Woher, daß das Trinken im Essen einbegriffen ist? Es heißt:114 du sollst vor dem Herrn, deinem Gotte, essen etc., den Zehnten deines Getreides, Mostes und öls; Most ist ja Wein, und er nennt es »essen«.

Wieso denn, vielleicht in dem Falle, wenn man ihn in Inogaron115 ißt!? Rabba b. Šemuél sagte nämlich: Inogaron ist eine Sauce aus Mangold, Oxigaron ist eine Sauce aus allen anderen gekochter Kräutern. Vielmehr, erklärte R. Aḥa b. Ja͑qob, hieraus:116 kaufe für das Geld, was du irgend begehrst, Rinder und Schafe, Wein und Rauschtrank; Rauschtrank ist ja ein Getränk, und der Allbarmherzige nennt es »essen«.

Wieso denn, vielleicht ebenfalls in dem Falle, wenn man ihn in Inogaron ißt!?

Es heißt Rauschtrank, was berauscht.117 — Vielleicht ist hier die qeilische Feige gemeint!? Es wird nämlich gelehrt: Wer eine qeilische Feige gegessen oder Honig und Milch getrunken118 hat und in den Tempel eingetreten ist,

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ist schuldig119!?

Vielmehr, es ist vom Naziräer, bei dem es ebenfalls120 Rauschtrank heißt, zu entnehmen; bei bei diesem darunter Wein zu verstehen ist, ebenso auch hierbei Wein.

Ist denn unter Most Wein zu verstehen, es wird ja gelehrt, daß, wenn jemand sich den Most abgelobt hat, ihm jede süße [Frucht] verboten, Wein aber erlaubt sei!?

Ist etwa drunter nicht der Wein zu verstehen, es heißt ja:121 der Most läßt Jungfrauen wachsen!?

Was vom Most kommt, läßt Jungfrauen wachsen.

Es heißt ja aber:122 deine Kufen von Most überströmen!?

Was vom Most kommt, wird deine Kufen überströmen.

Es heißt ja aber:123 Hurerei, Wein und Most benehmen das Herz!?

Vielmehr, alle stimmen überein, daß unter Most Wein zu verstehen sei, nur richtet er sich bei Gelübden nach dem volkstümlichen Sprachgebrauche.

Weshalb nennt er ihn zuweilen Wein und zuweilen Most?

Wein, weil er ein Weinen über die Welt bringt, Most, weil derjenige, der sich ihm hingibt, arm124 wird.

R. Kahana wies auf einen Widerspruch hin: Geschrieben steht tiraš und wir lesen tiroš [Most]? Ist er verdienstvoll, so wird er durch ihn Erster [roš], ist er nicht verdienstvoll, so wird er durch ihn arm [raš]. Das ist es, was Raba sagte, den Raba wies auf einen Widerspruch hin: Geschrieben steht125 ješama(h) [verwüstet] und wir lesen jesamah [erheitert]? Ist er verdienstvoll, so erheitert er ihn, ist er nicht verdienstvoll, so verwüstet er ihn. Das ist es, was Raba sagte: Wein und Wohlgerüche machten mich klug.

Woher, daß [die Entbehrung des] Waschens und Salbens eine Kasteiung heiße?

Es heißt:126 wohlschmeckendes Brot aß ich nicht, Fleisch und Wein kamen nicht in meinen Mund, und (salben) salbte (ich) mich nicht.

Was heißt: wohlschmeckendes Brot aß ich nicht? R. Jehuda, Sohn des R. Šemuél b. Šilath, erwiderte: Selbst Brot aus gereinigtem Weizen aß er nicht.

Woher, daß dies ihm als Kasteiung angerechnet wurde?

Es heißt:127 sodann sprach er zu mir: Fürchte nicht, Daniél, denn seit dem ersten Tage, da du dir vorgenommen hast, Erkenntnis zu gewinnen und dich vor deinem Gotte zu kasteien, sind deine Worte erhört wörden und ich bin wegen deiner Worte gekommen.

Wir wissen dies vom Salben, woher dies vom Waschen? R. Zuṭra b. Tobija erwiderte: Die Schrift sagt:128 Es kommt wie Wasser in sein Inneres und wie Gl in sein Gebein.

Vielleicht gilt dies vom Trinken!?

Gleich dem Ole; wie das Ol äußerlich, ebenso das Wasser äußerlich.

Folgender Autor lehrt es ja aber entgegengesetzt!? Wir haben nämlich gelernt: Woher, daß das Salben am Versöhnungstage dem Trinken gleicht? Wenn es auch dafür keinen Beweis gibt, so doch eine Andeutung: es kommt wie Wasser in sein Inners und wie öl in sein Gebein. Vielmehr, erklärte R. Aši, ist es hinsichtlich des Waschens aus diesem Verse selbst zu entnehmen, denn es heißt: salben129 salbte ich mich nicht.

Was heißt: ich bin wegen deiner Worte gekommen130?

Es heißt: 131 und siebzig Männer von den Vornehmen des Hauses Jisraél standen vor ihnen, und Jaazanja, der Sohn Šaphans, stand unter ihnen; ein jeder hatte sein Räucherbecken in der Hand und der Duft der Räucher- wolken stieg empor. Ferner:132 und er reckte etwas wie eine Hand und erfaßte mich an den Locken meines Hauptes, und ein Wind trug mich zwischen Erde und Himmel und brachte mich nach Jerušalem in göttlichen Gesichten an den Eingang, des inneren Tores, das nach Norden gewendet ist, wo das den [Herrn] erregende Eiferbild stand.

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Ferner: 133 und er brachte mich in den inneren Vorhof des Tempels des Herrn; da waren am Eingange des Tempels des Herrn, zwischen der Vorhalle und dem Altar, gegen fünfundzwanzig Mann, mit dem Rücken gegen den Tempel des Herrn und mit dem Gesichte gegen Osten gewendet, sie bückten sich nach Osten hin zur Sonne.

Wenn es heißt: mit dem Gesichte gegen Osten, so weiß ich ja, daß mit dem Rücken gegen den Tempel des Herrn, und wenn es dennoch mit dem Rücken gegen den Tempel des Herrn heißt, so lehrt dies, daß sie sich entblößten und nach unten134 gewendet sich entleerten. Der Heilige, gepriesen sei er, sprach zu Mikhaél135: Mikhaél, dein Volk hat sich vergangen! Dieser sprach vor ihm: Herr der Welt, die Guten unter ihnen genügen ja! Er erwiderte: Ich verbrenne sie samt den Guten unter ihnen. Hierauf: 136 Da sprach er zum Manne, der in Linnen gekleidet war: Tritt hinein zwischen die Räder unterhalb des Kerubs, fülle deine Hände mit glühenden Kohlen aus dem Raume zwischen den Kerubim und streue sie über die Stadt. Da trat er vor meinen Augen hinein. Hierauf:137 Da langte der Kerub mit seiner Hand zwischen die Kerubim zum Feuer, das sich zwischen den Kerübim befand, hob welches auf und gab es dem in Linnen Gekleideten in die Hände; er nahm es und ging hinaus138.

R. Ḥana b. Bizna sagte im Namen R. Šimo͑n, des Gerechten: Würden nicht die Kohlen aus der Hand des Kerubs in die Hand des Gabriél ausgekühlt sein, so würde von den Feinden139 Jisraéls kein Rest und kein Entronnener zurückgeblieben sein, denn es heißt:140 es brachte aber der in Linnen Gekleidete, der das Schreibzeug an seiner Lende hatte, Bescheid und sprach: Ich habe getan, wie du mir befohlen hast.

R. Joḥanan sagte: In jener Stunde führte man Gabriél hinter die Umfriedigung hinaus und versetzte ihm sechzig Feuerschläge, indem man zu ihm sprach: Hättest du [den Befehl] überhaupt nicht ausgeführt, so hättest du ihn nicht141 ausgeführt, wenn du ihn aber wohl ausgeführt hast, warum hast du nicht getan, wie man dir befohlen142 hat? Und ferner solltest du wissen, wo du ihn schon ausgeführt hast, daß man Unheil nicht143 meldet. Hierauf holte man Dubiél144, den Schutzengel der Perser, und setzte ihn an seiner Stelle ein, und dieser amtete einundzwanzig Tage. Das ist es, was geschrieben steht:145 der Schutzengel des persischen Reiches stand mir einundzwanzig Tage entgegen; und siehe, da kam mir Mikhaél, einer der oberen Fürsten, zu Hilfe, während ich im Kampfe mit den Perserkönigen allein geblieben war. Nachdem man ihm einundzwanzig Provinzen nebst dem Hafen Mašmahig gegeben hatte, sprach er: Schreibt mir Jisraél für die Kopfsteuer auf. Sie taten dies.

Schreibt mir die Gelehrten für die Kopfsteuer auf. Sie taten dies. Als dies unterzeichnet werden sollte, trat Gabriél hinter der Umfriedigung vor und sprach:146 Es ist umsonst für euch, die ihr früh aufsteht, erst spät euch niederlegt und das Brot der Mühen eßt; ebenso gibt er es seinen Lieben im Schlafe.

Was heißt: ebenso gibt er es seinen Lieben im Schlafe? R. Jiçḥaq erwiderte: Das sind die Frauen der Schriftgelehrten, die auf dieser Welt ihren Schlaf147 verscheuchen, und der zukünftigen Welt teilhaftig werden.

Man beachtete ihn aber nicht. Da sprach er vor ihm: Herr der Welt, wenn alle Weisen der weltlichen Völker auf einer Wagschale sein würden und der Liebling Daniél auf der anderen Wagschale, würde er sie nicht aufwiegen!? Darauf sprach der Heilige, gepriesen sei er: Wer ist es, der meine Kinder verteidigt? Sie erwiderten ihm: Herr der Welt, es ist Gabriél. Da sprach er: Er komme herein. Wie es heißt: 148 ich bin wegen deiner Worte gekommen. (Da befahl er, daß er hereinkomme.) Als sie ihn hineinführten und er Dubiél das Dokument in der Hand halten sah, wollte er es ihm entreißen, dieser aber verschluckte es. Manche sagen, es war nur geschrieben und nicht unterzeichnet, manche sagen, es war auch unterzeichnet, nur sei beim Herunterschlucken [die Unterschrift] verwischt worden. Deshalb gibt es im Königreiche Persien manchen, der Kopfsteuer zahlen, und manchen, der keine Kopfsteuer zahlen muß.149 Und wie ich ausziehe, siehe, da ist der Schutzengel Griechenlands. Er schrie und schrie, doch niemand beachtete ihn. Wenn du aber sagen willst, sage ich: aus folgendem ist zu entnehmen, daß [die Unterlassung des] Waschens eine Kasteiung ist; es heißt:150dem Priester Ebjathar aber befahl der König: Begib dich nach Änathoth auf dein Landgut, denn du hast den Tod verdient. Aber heute will ich dich nicht töten, weil du die Lade des Herrn vor meinem Vater getragen und dich gleich mit meinem Vater kasteiet hast. Und von David heißt es:151 denn sie dachten: das Volk in der Steppe ist hungrig, erschöpft und durstig. Hungrig an Brot, durstig an Wasser, woran erschöpft? Doch wohl [die Entbehrung] des Badens.

Vielleicht [die Entbehrung] des Schuhzeugs!? Vielmehr, erklärte R. Jiçḥaq, aus folgendem:152 wie kaltes Wasser auf die müde Seele.

Vielleicht [die Entbehrung] des Trinkens!?

Heißt es denn: in die müde Seele, es heißt ja: auf die müde Seele.

Woher dies von [der Entbehrung des] Sandalenanziehens? Es heißt:153 David aber stieg den Olberg hinan, im Gehen weinend und mit verhülltem Haupte, und zwar ging er barfuß; doch wohl barfuß [ohne] Sandalen.

Vielleicht [ohne] Pferd und Peitsche!? Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, aus folgendem:154 wohlan, tue das härene Gewand von deinen Hüften ab und ziehe deine Schuhe von deinen Füßen, und darauf folgt:155 er tat also, daß er nackt und barfuß einherging; doch wohl barfuß [ohne] Sandalen.

Vielleicht aber in geflickten Schuhen, denn wenn du nicht so erklären wolltest, müßte man auch unter »nackt« vollständig nackt verstehen!? Vielmehr [ist zu verstehen:] in zerschlissenen Kleidern, ebenso auch: in geflickten Schuhen!?

Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, aus folgendem:156 bewahre deinen Fuß vor Barfüßigkeit und deine Kehle vor Durst; bewahre deinen Fuß vor der Sünde, damit dein Fuß nicht zur Barfüßig keit komme, bewahre deine Zunge vor sündhaftem [Gerede], damit deine Kehle nicht zu dursten brauche.

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Woher, daß die [Entbehrung des] Beischlafes eine Peinigung heiße? Es heißt:157 wenn du etwa meine Töchter peinigen und noch Weiber hinzunehmen wolltest; wenn du peinigen wolltest, durch Verweigerung des Beischlafes, wenn du hinzunehmen wolltest, durch Nebenbuhlerinnen. Vielleicht beides durch Nebenbuhlerinnen158!? Heißt es etwa: hinzunehmen wolltest, es heißt ja: und hinzunehmen wolltest.

Vielleicht« beides durch Nebenbuhlerinnen, nur bezieht sich eines auf die Nebenbuhlerschaft untereinander159 und eines auf hinzukommende [Nebenbuhlerinnen, die Peinigungen] würden also einander gleichen!?

Heißt es etwa: wenn du nehmen und peinigen wolltest160, es heißt ja: wenn du peinigen und nehmen wolltest. R. Papa sprach zu Abajje: Der Beischlaf selbst wird ja »Peinigung« genannt, wie es heißt:161 er schlief bei ihr und peinigte sie!? Dieser erwiderte: Er peinigte sie durch andere Beschlafungen162.

Die Rabbanan lehrten: Man darf einen Teil des Körpers ebensowenig waschen, wie den ganzen Körper; wenn jemand aber mit Lehm und Kot beschmutzt ist, so wasche er sich wie gewöhnlich, ohne Bedenken. Man darf einen Teil des Körpers ebensowenig salben, wie den ganzen Körper; wenn jemand aber krank ist oder Ausschläge auf dem Köpfe hat, so salbe er sich wie gewöhnlich, ohne Bedenken. In der Schule »Menašes wurde gelehrt: R. Šimon b. Gamliél sagte, eine Frau dürfe, ohne Bedenken, eine Hand im Wasser abspülen und einem Kinde Brot geben. Man erzählt von Šammaj dem Älteren, daß er nicht mit einer Hand [einem Kinde] zu essen reichen wollte, und sie geboten ihm, mit beiden Händen zu reichen.

Aus welchem Grunde? Abajje erwiderte: Wegen der Sibta163

Die Rabbanan lehrten: Wer seinen Vater, seinen Lehrer oder sonst einen bedeutenderen als er selbst empfangen geht, darf ohne Bedenr ken bis an den Hals in Wasser gehen. Sie fragten: Wie ist es, wenn ein Lehrer seinen Schüler [empfangen geht]?

Komm und höre: R. Jiçaḥaq b. R. Ḥana erzählte, er habe gesehen, wie Zeéri zu seinem Schüler

R. Ḥija b. Aši ging. R. Aši sagte: Es war R. Ḥija b. Aši, der zu seinem Lehrer Zeöri ging. Raba erlaubte den Leuten von Eber Jamina über ein Gewässer zu gehen, um Früchte zu bewachen. Abajje sprach zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Obstwächter dürfen ohne Bedenken bis an den Hals ins Wasser gehen. R. Joseph erlaubte den Leuten von Be Tarbe164, über ein Gewässer zu gehen, um zum Vortrage zu kommen; heimzukehren erlaubte er ihnen aber nicht. Abajje sprach zu ihm: Demnach legst du ihnen ein Hindernis für die Zukunft. Manche erzählen: Er erlaubte ihnen zu kommen und er erlaubte ihnen heimzukehren; da sprach Abajje zu ihm: Allerdings zu kommen, wieso aber heimzukehren!?

Um ihnen kein Hindernis für die Zukunft zu legen.

R. Jehuda und R. Šemuél b.R. Jehuda standen am Üfer des Papaflusses vor der Fähre von Ḥaçdad und Rami b. Papa stand auf der anderen Seite; da rief er ihnen zu: Darf ich zu euch hinübergehen, um euch über eine Lehre zu befragen? R. Jehuda erwiderte ihm: Rabh und Šemuél sagten beide, man dürfe hinübergehen, nur nicht die Hand unter den Saum des Rockes schieben165. Manche sagen, R. Šemuél b. R. Jehuda erwiderte: Es wird gelehrt, man dürfe hinübergehen, nur nicht die Hand unter den Saum des Rockes schieben. R. Joseph wandte ein: Ist dies denn selbst am Wochentage erlaubt, es heißt ja:166 er maß tausend Ellen und führte mich durch das Wasser bis an die Knöchel, hieraus, daß man [durch ein Wasser] bis an die Knöchel gehen dürfe; 167 er maß tausend [Ellen] und führte mich durch ein Wasser bis an die Kniee, hieraus, daß man [durch ein Wasser] bis an die Kniee gehen dürfe:168 er maß tausend [Ellen] und führte mich durch ein Wasser bis an die Hüften, hieraus, daß man [durch ein Wasser] bis an die Hüften gehen dürfe; tiefer aber [nicht, denn es heißt]:169 er maß noch tausend [Ellen], da war es ein Strom, den ich nicht durchschreiten konnte!? Abajje erwiderte: Anders ist ein Strom, dessen Wasser reißend ist. Man könnte glauben, man dürfe einen solchen schwimmend überschreiten, so heißt es:170 denn das Wasser war zu hoch, als daß man es durchschwimmen könnte. Was heißt sahu? Schwimmen, denn den Schwimmer nennt man Sajaḥa. Man könnte glauben, man dürfe einen solchen in einem kleinen Boote überschreiten, so heißt es:171 kein Ruderboot durchfährt ihn, Man könnte glauben, man dürfe ihn in einem großen Boote überschreiten, so heißt es: 172 und kein stolzes Schiff durchschreitet ihn.

Wieso geht dies hieraus hervor?

Nach der Übertragung R. Josephs: Kein Fischerboot fährt auf ihm und kein großes Boot durchschneidet ihn. R. Jehuda b. Pazi sagte: Auch der Todesengel hat nicht die Befugnis, über einen solchen zu gehen, denn hier heißt es: kein Ruderboot [šajit] durchfährt ihn, und dort173 heißt es: von einem Streifzuge [šut] auf der Erde.

R. Pinḥas sagte im Namen R. Honas aus Sepphoris: Der Quellstrom, der aus dem Allerheiligsten hervorkam, glich beginnend den Fühlhörnern der Heuschrecken, an der Tür des Tempels glich er einem Kettenfaden, an der Vorhalle glich er einem Einschlagfaden und an der Tür des Vorhofes glich er einer kleinen Gießkanne. Das ist es, was wir gelernt haben: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte:

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Da sprudelte das Wasser, das dereinst unter der Schwelle des Hauses hervorquellen wird. Von da ab nahm er zu und stieg an, bis er die Tür des Davidischen Hauses174 er reichte, und an der Tür des Davidischen Hauses war er ein reißender Strom, in dem männliche und weibliche Flußbehaftete und Wöchnerinnen badeten, wie es heißt:175 an jedem Tage wird dem Hause Davids und den Bewohnern Jerušalems eine Ouelle zur [Abwaschung von] Sünden und Menstruation eröfnet werden. R. Joseph sagte: Hieraus ist eine Andeutung zu entnehmen, daß eine Menstruierende [beim Untertauchen] bis an den Hals im Wasser sitzen müsse. Die Halakha ist aber nicht wie er.

Allerdings am Versöhnungstage, an dem man keine Sandalen anhat, wie ist es aber am Šabbath, an dem man Sandalen176 anhat? R. Nehemja, der Schwiegersohn des Exilarchen, erwiderte: Ich sah, wie R. Ami und R. Asi, als sie an einen Wassergraben herankamen, ihn in [Schuhen] überschritten.

Allerdings in Schuhen, wie verhält es sich aber mit den Sandalen177? R. Reḥumi erwiderte: Ich sah, wie Rabina in solchen [über ein Gewässer] ging. R. Aši sagte: Von vornherein darf man es in Sandalen nicht.

Einst traf der Exilarch in Hagronja bei R. Nathan178 ein; Raphram und alle Rabbanan kamen zu seinem Vortrage, Rabina aber kam nicht. Am folgenden Tage wollte Raphram den Rabina aus den Gedanken des Exilarchen schlagen179 und fragte ihn: Weshalb kam der Meister nicht zum Vortrage? Dieser erwiderte: Ein Fuß schmerzte mich. So solltest du Schuhe anziehen.

Es war der Fußrücken.

So solltest du Sandalen anziehen.

Auf dem Wege befindet sich ein Wassergraben.

So solltest du ihn [in Sandalen] überschreiten. Dieser erwiderte: Hält denn der Meister nichts von dem, was R. Aši gesagt hat, daß man es in Sandalen von vornherein nicht dürfe!? Jehuda b. Grogroth180 lehrte: Es ist verboten, am Versöhnungstage auf Lehm zu sitzen. R. Jehošua b. Levi sagte: Auf feuchtem. Abajje« sagte: Nur wenn man sich zu befeuchten beabsichtigt. R. Jehuda sagte: Man darf sich an Früchten kühlen. R. Jehuda kühlte sich an einem Kürbis; Rabba kühlte sich an Gurken; Raba kühlte sich an einem silbernen Becher. R. Papa sagte: An einem silbernen Becher ist es, wenn er voll ist, verboten, wenn er nicht voll ist, erlaubt; an einem irdenen aber ist es in beiden Fällen verboten, weil er [Flüssigkeit] ausschwitzt. R. Papa sagte: An einem silbernen Becher ist es verboten, auch wenn er nicht voll ist, weil er [aus der Hand] gleiten181 kann. Zeéra b. Ḥama war der Wirt von R. Ami, R. Aši, R. Jehošua͑ b.Levi und allen übrigen Rabbanan von Cäsarea. Einst sprach er zu R. Joseph, dem »Sohne des R. Jehošua͑ b. Levi: Gelehrtensohn, komm, ich will« dir eine schöne Gepflogenheit von deinem Vater erzählen: Am Vorabende des Versöhnungstages tauchte er ein Tuch in Wasser und ließ es ein wenig trocknen und am nächsten Morgen rieb er damit Hände und Füße ab. Am Vorabend des Neunten Ab tauchte er ein solches in Wasser, und am fölgenden »Morgen fuhr er damit über die Augen. Ebenso erzählte Rabba b. Mari, als er kam: Am Vorabend des neunten Ab holte man ihm ein Tuch das er in Wasser tauchte und unter das Kopfende [des Bettes] legte, und am folgenden Morgen riel er, damit Gesicht, Hände und Füße ab. Am Vorabend des Versöhnungstages holte man ihm ein Tuch, das er in Wasser tauchte »und ein wenig trocknen ließ, und« am folgenden Morgen fuhr er damit über die Augen. R. Jaqob sprach zu R. Jirmeja͑ b. Taḥlipha: Du hast uns dies entgegengesetzt182 erzählt, und wir wandten ein: er drückte ja [das Wasser] aus183. R. Menasja b. Taḥlipha erzählte im Namen R. Amrams im Namen des Rabba b. Bar Ḥana: Man fragte R. Elea͑zar, ob ein Greis, der im Kollegium sitzt, der Autorisation benötigt, um ein Erstgeborenes184 zu erlauben, oder nicht benötigt?

Was war ihnen da fraglich?

Folgendes war ihnen fraglich: R. Idi b. Abin sagte, man habe dies185 dem Fürstenhause als Auszeichnung überlassen, demnach benötigt er der Autorisation, oder benötigt er ihrer nicht, da er ein Greis ist, der im Kollegium sitzt? Da stand R. Çadoq b. Haqula (auf seine Füße) auf und sprach: Ich sah, wie R. Jose b. Zimra, ein Greis, der im Kollegium saß und höher im Range war, als der Großvater von diesem186, Autorisation einholte, um ein Erstgeborenes zu erlauben. R. Abba sprach zu ihm: Nicht so verhielt sich die Sache sondern wie folgt: R. Jose b. Zimra war Priester und sie fragten, ob die Halakha wie R. Meír sei, welcher sagt, wer verdächtig187 erscheint, dürfe in dieser Sache weder richten noch bekunden, oder aber ist die Halakha wie R. Šimo͑n b. Gamliél, welcher sagt, er sei für andere glaubwürdig, für sich selber aber nicht glaubwürdig, und er entschied, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél. Ferner fragten sie ihn, b ob man am Versöhnungstage mit Korksandalen ausgehen dürfe.

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Da stand R. Jiçaḥaq b. Naḥmani (auf seine Füße) auf und sprach: Ich sah

R. Jehošua͑ b. Levi am Versöhnungstage mit Korksandalen ausgehen, und als ich ihn fragte, wie es an einem [anderen] Gemeindefasttage sei, erwiderte er mir, es gebe hierbei keinen Unterschied. Rabba b. Bar Ḥana erzählte: Ich sah R. Elea͑zar aus Ninve an einem Gemeindefasttage mit Korksandalen ausgehen, und als ich ihn fragte, wie es am Versöhnungstage sei, erwiderte er mir, es gebe hierbei keinen Unterschied.

R. Jehuda pflegte mit Binsensandalen auszugehen: Abajje pflegte mit Staudensandalen auszugehen; Raba pflegte mit Riedsandalen auszugehen. Rabba b. R. Hona pflegte Tücher um die Füße zu wickeln und auszugehen. Rami b. Ḥama wandte ein: Der Beinlose darf [am Šabbath] mit seiner Stelze ausgehen

so R. Meír; R. Jose verbietet dies. Hierzu wird gelehrt, sie stimmen überein, daß er damit nicht am Versöhnungstage ausgehen dürfe!? Abajje erwiderte: Da in dem Falle, wenn sie eine Lappenpolsterung hat, und zwar ist es wegen der Behaglichkeit [verboten]. Raba sprach zu ihm: Macht die Fütterung sie denn, wenn sie kein Gerät ist, zum Geräte!? Und ist denn ferner die Behaglichkeit, wenn sie nicht durch [Tragen von] Schuhen erfolgt, am Versöhnungstage verboten, Rabba b. R. Hona pflegte ja Tücher um die Füße zu wickeln und auszugehen!? Und wenn er ferner im Schlußsatze lehrt, daß, wenn [die Stelze] eine Lappenpolsterung hat, sie verunreinigungsfähig sei, so gilt ja der Anfangssatz von dem Falle, wenn sie keine Lappenpolsterung hat!? Vielmehr, erklärte Raba, sind alle der Ansicht, sie gelte als Schuh, nur besteht ihr Streit beim Šabbathgesetze in folgendem: einer ist der Ansicht, man berücksichtige, sie könnte abgleiten und er veranlaßt werden, [am Šabbath] vier Ellen zu tragen, und einer ist der Ansicht, man berücksichtige dies nicht.

Die Rabbanan lehrten: Kindern ist alles erlaubt, ausgenommen das Anziehen von Sandalen.

Das Anziehen von Sandalen unterscheidet sich wohl dadurch, weil Erwachsene dazu aufgefordert werden könnten, und auch bei allen anderen können ja Erwachsene dazu aufgefordert werden!?

Baden und Salben können am Tage vorher erfolgen.

Auch das [Anziehen der] Sandalen kann ja am Tage vorher erfolgen!?

[Das Anziehen der] Sandalen kann am Tage vorher nicht erfolgen, denn Šemuél sagte, wer den Geschmack des Todes kosten will, schlafe in Schuhen.

Er lehrt ja aber, daß es ihnen von vornherein erlaubt188 sei!?

Vielmehr, bei dem, was nicht zu ihrer Pflege gehört, haben die Rabbanan Verbot angeordnet, bei dem aber, was zu ihrer Pflege gehört, haben die Rabbanan kein Verbot angeordnet. Abajje sagte nämlich: Mutter sagte mir, zur Pflege eines Kindes gehören warmes Wasser und Ol, ist es etwas älter, so gehöre dazu Quark mit Ei, ist es noch älter, so gehöre dazu das Zerbrechen189 von Gefäßen. So pflegte Rabba für seine Kinder beschädigte Tongefäße zu kaufen, und diese pflegten sie zu zerbrechen.

EIN KÖNIG UND EINE BRAUT DÜRFEN DAS GESICHT WASCHEN. Wessen Ansicht vertritt unsere Mišna?

Die des R. Ḥananja b. Teradjon, denn es wird gelehrt: Ein König und eine Braut dürfen das Gesicht nicht waschen; R. Ḥananja b. Teradjon sagt im Namen R. Elie͑zers, ein König und eine Braut dürfen das Gesicht waschen. Eine Wöchnerin darf keine Sandalen anziehen; R. Ḥananja b. Teradjon sagt im Namen R. Elie͑zers, eine Wöchnerin dürfe Sandalen anziehen.

Weshalb ein König?

Weil es heißt:190 den König in seiner Pracht sehen deine Augen.

Weshalb eine Braut?

Damit sie ihrem Manne nicht mißfällig sei. Rabh fragte R. Ḥija: Wie lange darf es die Braut191? Dieser erwiderte: Wie gelehrt wird: Dreißig Tage verweigere man192 einer Braut nicht ihren Schmuck.

Eine Wöchnerin darf Sandalen anziehen, wegen der Erkältung. Semuél sagte: Besteht Skorpionengefahr, so sind [Schuhe] erlaubt.

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WER DAS QUANTUM EINER GROSSEN DATTEL ISST. R. Papa fragte: Spre. 59l. chen sie von einer Dattel mit dem Steine oder ohne193 den Stein? R. Aši fragte: Ist ein Knochen194 in der Größe einer Gerste mit der Schale oder ohne die Schale zu verstehen? Einer feuchten oder einer trockenen?

R. Aši war das, hinsichtlich dessen R. Papa [fragte], nicht fraglich, denn es wird von einer »großen Dattel« gelehrt, also in ihrer ganzen Größe;

R. Papa war das, hinsichtlich dessen R. Aši [fragte]; nicht fraglich, denn die feuchte [Gerste] heißt Šiboleth, und ohne die Schale heißt sie Graupe.

Raba sagte im Namen R. Jehudas: Die große Dattel, von der sie sprechen, ist mehr als ein Ei, denn die Rabbanan haben festgestellt, daß man mit einem solchen Quantum195 befriedigt wird, mit weniger aber nicht. Man wandte ein: Einst brachte man [am Hüttenfeste] R. Joḥanan b. Zakkaj eine Speise zum Kosten und R. Gamliél zwei Datteln und einen Eimer Wasser; da sprachen sie: Bringet sie nach der Festhütte hinauf. Hierzu wird gelehrt: Nicht etwa, weil die Halakha so ist, vielmehr wollten sie sich eine Erschwerung auferlegen. Und als man R. Çadoq eine Speise von weniger als Eigröße reichte, nahm er sie mit einem Tuche196, aß sie außerhalb der Festhütte, und sprach nachher nicht den Segen.

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In Eigröße muß es demnach in der Festhütte erfolgen. Wieso sagst du nun, die große Dattel, von der sie sprechen, sei mehr als ein Ei, wenn zwei Datteln ohne Steine weniger als ein Ei197 sind, wie kann demnach eine große Dattel mit dem Steine mehr als ein Ei sein!? R. Jirmeja erwiderte: Allerdings, zwei Datteln ohne Steine sind weniger als ein Ei, eine große Dattel mit dem Steine ist mehr als ein Ei. R. Papa sagte: Das ist es, was die Leute sagen: zwei Kab Datteln haben einen Kab Steine mit einem Überschuß. Raba erklärte: Da hat es einen ganz anderen Grund: es waren Früchte, und Früchte brauchen nicht in der Festhütte [gegessen zu werden]. Man wandte ein: Rabbi erzählte: Als wir die Tora bei R. Elea͑zar b. Šamua͑ studierten, brachte man uns einst Feigen und Trauben, und wir aßen sie als gelegentliches Essen außerhalb der Festhütte. Nur gelegentlich, eine regelmäßige Mahlzeit aber ist verboten!?

Lies: wir aßen sie wie eine »gelegentliche Mahlzeit außerhalb der Festhütte. Wenn du aber willst, sage ich: wir aßen sie außerhalb der Festhütte als regelmäßige Mahlzeit, und dazu als gelegentliches Essen auch Brot. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen; Hat man sie198 mit Leckereien nachgeholt, so hat man seiner Pflicht genügt. Wenn man nun sagen wollte, Früchte müssen in der Festhütte [gegessen werden], so sollte er [auch] von Früchten lehren.

Unter Leckereien sind eben Früchte zu verstehen. Wenn du aber willst, sage ich: in einer Ortschaft, wo Früchte selten sind.

R. Zebid sagte: Die große Dattel, von der sie sprechen, ist weniger als ein Ei, denn wir haben gelernt: Die Schule Šammajs sagt, Sauer teig in Olivengröße199 und Gesäuertes in Dattelgröße. Hierzu fragten wir nach dem Grunde der Schule Šammajs, [und es wurde erwidert:]

Der Allbarmherzige sollte es nur vom Gesäuerten und nicht vom Sauerteige geschrieben, und man würde gefolgert haben: Wenn Gesäuertes, das nicht sehr sauer ist, bei Olivengröße verboten ist, um wieviel mehr Sauerteig, der sehr sauer ist. Wenn der Allbarmherzige sie besonders nennt, so lehrt er damit, daß das Quantum des einen nicht dem Quantum des anderen gleiche: Sauerteig in Olivengröße und Gesäuertes in Dattelgröße. Wenn man nun sagen wollte, die große Dattel, von der sie sprechen, sei mehr als ein Ei, so sollte doch die Schule Šammajs, die nur ein eine Olive übersteigendes Quantum normieren will, die Eigröße festsetzen; und auch wenn sie gleich wären, sollte sie die Eigröße200 festsetzen!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß die Dattel weniger ist als ein Ei.

Wieso denn, tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist die große Dattel, von der sie sprechen, mehr als ein Ei, die gewöhnliche aber ist wie ein Ei groß, und da sie gleich sind, nennt sie die eine.

Vielmehr, dies ist aus folgendem zu entnehmen: Wieviel [muß man gegessen haben], um zum gemeinsamen Tischsegen201 verpflichtet zu sein? Bis zum Quantum einer Olive so R. Meír;

R. Jehuda sagt, bis zum Quantum eines Eies. Worin besteht ihr Streit?

R. Meír erklärt:202 wenn du gegessen, dies beziehe sich auf das Essen, 203 und dich gesättigt, dies beziehe sich auf das Trinken, und »essen« heißt es beim Quantum einer Olive, und R. Jehuda erklärt: wenn du gegessen und dich gesättigt hast, ein Essen, das sättigend ist, und dies ist es erst beim Quantum eines Eies. Wenn man nun sagen wollte, die große Dattel, von der sie sprechen, sei mehr als ein Ei, wie sollte, wenn nun das Quantum eines Eies sogar sättigend ist, es nicht befriedigend sein!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß die große Dattel, von der sie sprechen, weniger ist als ein Ei; die Eigröße ist sättigend, die Dattelgröße ist nur befriedigend.

Es wird gelehrt: Rabbi sagte:

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In allen anderen Fällen gilt [für die Speise] das Quantum einer Olive, ausgenommen die Unreinheit von Speisen; hierbei hat die Schrift eine veränderte Ausdrucksweise204 angewandt, und die Weisen haben ein anderes Quantum normiert. Als Beweis dafür205 dient der Versöhnungstag.

Wieso hat die Schrift [bei diesem] die Ausdrucksweise verändert?

[Es heißt:]206 wer sich nicht kasteit207.

Wieso haben die Weisen [bei diesem] das Quantum anders normiert? Die Dattelgröße.

Was soll der Beweis vom Versöhnungstage208?

Man könnte erwidern, da sei es209 die gewöhnliche Wendung der Schrift.

Woher wissen wir, daß die Verunreinigungsfähigkeit von Speisen bei Eigröße erfolgt? R. Abahu erwiderte im Namen R. Elea͑zars: Die Schrift sagt:210 alles Eßbare, das gegessen zu werden pflegt, Eßbares, das von Eßbarem kommt211, das ist ein Hühnerei.

Vielleicht ein Böckchen!?

Ein solches benötigt noch des Schlachtens212.

Vielleicht die Geburt des Aufgeschlitzten213!?

Diese bedarf noch des Aufschneidens214.

Vielleicht das Ei des Bar Jukhni215!?

Ergreifst du viel, so hast du nichts ergriffen, ergreifst du wenig, so hast du es ergriffen.

Vielleicht das Ei eines Vögelchens (das sehr klein ist)!? R. Abahu erwiderte in seinem eigenen Namen: Alles Eßbare, das gegessen zu werden pflegt, ein Essen, das man mit einem Male essen kann, und die Weisen haben es ermessen, daß der Schlund nicht mehr als ein Hühnerei fasse.

R. Elea͑zar sagte: Wer in der Jetztzeit Talg gegessen hat, muß das Quantum aufschreiben, denn ein anderes Gericht könnte kommen216 und das Quantum vergrößern.

Was heißt das Quantum vergrößern: wollte man sagen, es könnte wegen des Quantums einer kleinen Olive zu einem Opfer verpflichten, so wird ja gelehrt:217 Die nicht ausgeübt werden dürfen, und versehentlich sich vergeht; wer aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringe wegen seines Vergehens ein Opfer dar, wer nicht aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringe kein Opfer wegen seines Vergehens dar218!?

Vielmehr, es könnte zu einem Opfer verpflichten nur wegen des Quantums einer großen Olive.

Was heißt »das Quantum vergrößern«, nach der ersten Auffassung, es könnte wegen des Quantums einer kleinen Olive zu einem Opfer verpflichten?

Es könnte die [Zahl der] Opfer wegen des Quantums vergrößern.

R. Joḥanan sagte: Die Größe des Quantums und die Strafgesetze sind Moše am Sinaj überlieferte Lehren.

Die Strafgesetze sind ja geschrieben!?

Dies ist vielmehr wie folgt zu verstehen: R. Joḥanan sagte: die Größe des Quantums, derentwegen man der Strafe verfällt, sind Moše am Sinaj überlieferte Lehren. Ebenso wird auch gelehrt: Die Masse, derentwegen man der Strafe verfällt, sind Moše am Sinaj überlieferte Lehren. Manche sagen, das Gerichtskollegium des Ja͑beç219 habe sie festgesetzt.

Es heißt ja aber:220 dies sind die Gebote, ein Prophet darf von nun ab nichts neu einführen!?

Vielmehr, man hatte sie vergessen, und dieser führte sie wieder ein.

ODER EINEN MUNDVOLL TRINKT. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Nicht wirklich einen Mundvoll, sondern soviel, daß, wenn man es auf eine Mundseite nimmt, es wie ein Mundvoll aussieht.

Wir haben ja aber »einen Mundvoll« gelernt!?

Lies: wie einen Mundvoll. Man wandte ein: Wieviel muß man getrunken haben, um schuldig zu sein?

Die Schule Šammajs sagt, ein Viertellog, und die Schule Hillels sagt, einen Mundvoll. R. Jehuda im Namen R. Elie͑zers sagt, wie einen Mundvoll; R. Jehuda b. Bethera sagt, einen Schluck!?

Ist [jene Lehre] denn bedeutender als unsere Mišna? Diese erklärten wir: daß es [wie ein Mundvoll] aussieht, ebenso auch jene: daß es aussieht.

Demnach ist es ja mit [der Ansicht] R. Elie͑zers identisch!?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines gedrängten221 Mundvolls. R. Hoša͑ja wandte ein: Demnach gehört dies ja zu den Erleichterungen der Schule Šammajs und den Erschwerungen222 der Schule Hillels!? [Rabba] erwiderte:

Blatt 80b

Als dies erörtert wurde, handelte es sich um [einen Riesen wie] Og, König von Bašan223, in welchem Falle die Schule Sammajs erschwerend ist. R. Zera wandte ein: Weshalb ist beim Essen für jeden [unterschiedslos] das Quantum einer Dattel festgesetzt, beim Trinken aber für jeden individuell? Abajje erwiderte: Die Gelehrten haben festgestellt, daß man [beim Essen] mit einem dattelgroßen Quantum befriedigt werde, mit weniger aber nicht, beim Trinken nur mit dem für sich erforderlichen Quantum, nicht aber mit dem seines Nächsten.

R. Zera wandte ein: Alle Welt mit dem Quantum einer Dattel, und Og, König von Bašan, mit dem Quantum einer Dattel!? Abajje erwiderte: Die Gelehrten haben festgestellt, daß man damit befriedigt werde, mit weniger aber nicht, jedoch alle Welt vollständig und Og. König von Bašan, nur ein wenig. R. Zera wandte ein: Fettes Fleisch im Quantum einer Dattel und Weinranken im Quantum einer Dattel!? Abajje erwiderte: Die Gelehrten haben festgestellt, daß man damit befriedigt werde, mit weniger aber nicht, jedoch mit fettem Fleische vollständig und mit Weinranken nur ein wenig. Raba wandte ein: Das Quantum einer Olive, während man ein Peras aufessen kann, und das Quantum einer Dattel, während man ein Peras aufessen kann224!? Abajje erwiderte: Die Gelehrten haben festgestellt, daß in einem solchen [Zeitraume das Essen] befriedigend ist, in einem größeren aber nicht. Raba wandte ein: Das Quantum einer Dattel, während man ein Peras aufessen kann, und ein halbes Peras, während man ein Peras aufessen kann!?225 R. Papa erwiderte ihm: Laß die Unreinheit des Körpers, die kein [Gesetz] der Tora ist.

Kann R. Papa dies denn gesagt haben, es heißt ja, 226 verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr unrein durch sie werdet, und hierzu sagte R. Papa, hier sei die Unreinheit des Körpers aus der Tora zu entnehmen!?

Rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.

VERSCHHIEDENE SPEISEN. R. Papa sagte: Hat man eine Fleischschnitte mit dem Salz gegessen, so werden sie vereinigt; und obgleich« [Salz] an sich keine Speise ist, so werden sie, da man [sie zusammen] ißt, dennoch vereinigt.

Reš Laqiš sagte: Die Tunke auf den. Kräutern wird hinsichtlich des Versöhnungstages mit diesen zum dattelgroßen Quantum vereinigt. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, sie gelte als Getränk, so lehrt er uns, daß alles, was zur Verbesserung der Speise gehört, als Speise gilt. Reš Laqiš sagte: Wer am Versöhnungstage227 übersättigt ißt, ist frei.

Weshalb?

Es heißt:228 der sich nicht kasteiet, ausgenommen der Fall, wenn man [die Speise] nur vernichtet. R. Jirmeja sagte im Namen des Reš Laqiš: Wenn ein Laie übersättigt Hebe ißt, so hat er nur den Grundwert und nicht das Fünftel zu zahlen, [denn es heißt:]229 wenn jemand ißt, ausgenommen der Fall, wenn man [die Speise] nur vernichtet.

Blatt 81a

R. Jirmeja sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Laie Gerste von Hebe kaut, so hat er nur den Grundwert und nicht das Fünftel zu zahlen; wenn jemand ißt, ausgenommen, wenn man [die Speise] nur vernichtet. R. Šezbi sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Laie Judendornen230 von Hebe heruntergeschluckt und ausgebrochen hat, und jemand sie ißt, so zahle der erste den Grundwert und das Fünftel, während der andere an den ersten nur den Holzwert zu zahlen hat231.

SPEISEN UND GETRÄNKE WERDEN NICHT [MITEINANDER] VEREINIGT. Wer lehrte dies? R. Ḥisda erwiderte: Hierüber besteht ein »Streit, und [unsere Mišna] lehrt nach R. Jehošua͑, denn wir haben gelernt: R. Jehošua͑ sagte eine Regel. Dinge, die hinsichtlich der Unreinheit und des Quantums232 einander gleichen, werden vereinigt, die aber nur hinsichtlich der Unreinheit und nicht hinsichtlich des Quantums, hinsichtlich des Quantums und nicht hinsichtlich der Unreinheit, oder weder hinsichtlich der Unreinheit noch hinsichtlich des Quantums einander gleichen, werden nicht vereinigt. R. Naḥman sagte: Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn die Rabbanan sind ihrer Ansicht nur bei der Unreinheit, weil sie alle die Bezeichnung »Unreinheit« tragen, hierbei aber kommt es auf die Befriedigung an, und befriedigt wird man damit nicht. Ebenso sagte auch Reš Laqiš, hierüber bestehe ein Streit, und [unsere Mišna] lehre nach R. Jehošua͑, denn wir haben, gelernt: R. Jehošua͑ sagte eine Regel etc. R. Joḥanan aber sagte: Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn die Rabbanan sind ihrer Ansicht nur bei der Unreinheit, hierbei aber kommt es auf die Befriedigung an, und befriedigt wird man damit nicht.

WER BEI EINEM ENTFALLEN GEGESSEN UND GETRUNKEN HAT, IST NUR EIN SÜNDOPFER SCHULDIG, WENN ABER GEGESSEN UND EINE ARBEIT VERRICHTET, SO IST ER ZWEI SÜNDOPFER SCHULDIG. WER UNGENIESSBARE SPEISEN GEGESSEN, UNGENIESSBARE GETRÄNKE ODER TUNKE ODER SALZBRÜHE GETRUNKEN HAT, IST FREI.

GEMARA. Reš Laqiš sagte: Weshalb befindet sich bei der Kasteiung keine Verwarnung? Weil dies nicht möglich ist; wie sollte denn der Allbarmherzige geschrieben haben, wenn etwa: nicht essen, so heißt es ja »essen« schon im Quantum einer Olive, wenn etwa: nicht kasteien, so würde dies ja heißen: auf und iß. R. Hoša͑ja wandte ein: Der Allbarmherzige könnte ja geschrieben haben: achte, wenn nicht kasteiet wird!?

Dann wären es ja mehrere233 Verbote. R. Bebaj b. Abajje wandte ein: Der Allbarmherzige könnte ja geschrieben haben: achte auf das Gebot der Kasteiung!?

Das »achte« ist bei einem Verbote ein Verbot und bei einem Gebote ein Gebot. R. Aši wandte ein: Er könnte ja geschrieben haben: unterlasse nicht234 die Kasteiung!?

Dies ist ein Einwand.

Folgender Autor entnimmt dies hieraus:235 Ihr sollt eure Leiber kasteien; ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten. Man könnte glauben, die Arbeit sei auch am Zusatze236 strafbar, so heißt es:237 wer an diesem Tage selbst eine Arbeit verrichtet, nur die Arbeit an diesem Tage selbst wird mit der Ausrottung bestraft, nicht aber wird die Arbeit am Zusatze mit der Ausrottung bestraft. Man könnte glauben, nur die Arbeit am Zusatze werde nicht mit der Ausrottung bestraft, wohl aber werde die [Unterlassung der] Kasteiung während des Zusatzes mit der Aus- rottung bestraft, so heißt es:238 denn wer irgend an diesem Tages selbst sich nicht kasteiet, soll ausgerottet werden, nur wegen der Kasteiung am Tage selbst wird man mit der Ausrottung bestraft, nicht aber wird man mit der Ausrottung bestraft wegen der Kasteiung am Zusatze. Man könnte glauben, die Arbeit am Zusatze werde allerdings nicht [mit der Ausrottung] bestraft, wohl aber sei darauf die Verwarnung gesetzt, so heißt es:239 ihr dürft an diesem Tage selbst keinerlei Arbeit verrichten, die Verwarnung ist nur auf die Arbeit an diesem Tage selbst gesetzt, nicht aber ist die Verwarnung auf die Arbeit am Zusatze gesetzt. Man könnte glauben, nur auf die Arbeit am Zusatze sei keine Verwarnung gesetzt, wohl aber sei eine Verwarnung auf die [Unterlassung der] Kasteiung gesetzt, so ist ein Schluß zu folgern: wenn auf die Arbeit, die auch an Šabbathen und Festen [verboten] ist, keine Verwarnung gesetzt ist, um wieviel weniger ist eine Verwarnung auf die Kasteiung gesetzt, die an Šabbathen und Festen keine Geltung hat. Von der Verwarnung aber hinsichtlich der Kasteiung an diesem Tage selbst haben wir es nicht gelernt; woher dies? Die Strafandrohung hinsichtlich der Arbeit ist ja [zu lehren] nicht nötig, da dies schon von der Kasteiung zu folgern ist, denn wenn die [Unterlassung der] Kasteiung, die an Šabbathen und Festen keine Geltung hat, mit der Ausrottung besträft wird, um wieviel mehr die Arbeit, die auch an Šabbathen und Festen [verboten] ist, und wenn sie dennoch gelehrt wird, so dient sie zur Vergleichung, um daraus [einen Schluß] durch Wortanalogie zu folgern: bei der Kasteiung befindet sich eine Strafandrohung und bei der Arbeit befindet sich eine Strafandrohung; wie nun die Arbeit nur bei Verwarnung bestraft wird, ebenso wird die [Unterlassung der] Kasteiung nur bei Verwarnung bestraft. Es ist aber zu widerlegen: wohl die [Unterlassung240 der] Kasteiung, die nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist, während die Arbeit aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden241 ist. Vielmehr, die Strafandrohung hinsichtlich der Kasteiung ist ja [zu lehren] nicht nötig, da dies schon von der Arbeit zu folgern ist, denn wenn die Arbeit, die aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist, mit der Ausrottung bestraft wird, um wieviel mehr die [Unterlassung der] Kasteiung, die aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, und wenn sie dennoch gelehrt wird, so dient dies zur Vergleichung, um daraus [einen Schluß] durch Wortanalogie zu folgern: bei der Kasteiung befindet sich eine Strafandrohung, und bei der Arbeit befindet sich eine Strafandrohung, wie nun die Arbeit nur bei Verwarnung bestraft wird, ebenso wird auch die [Unterlassung der] Kasteiurg nur bei Verwarnung bestraft. Es ist zu widerlegen: wohl242 die Arbeit, die auch an Šabbathen und Festen [verboten] ist, während die Kasteiung an Šabbathen und Festen keine. Geltung hat. Rabina sagte: Dieser Autor folgert es durch [das Wort]243 selbst, das entbehrlich ist, denn wenn es nicht überflüssig wäre, könnte man dagegen einwenden, wie wir eingewandt haben; es ist aber entbehrlich. Fünf Schriftverse handeln von der Arbeit; einer deutet auf die Verwarnung für den Tag, einer auf die Verwarnung für die Nacht, einer auf die Strafandrohung für den Tag, einer auf die Strafandrohung für die Nacht und einer ist entbehrlich, um von der Arbeit auf die Kasteiung zu schließen, sowohl für den Tag als auch für die Nacht.

In der Schule R. Jišma͑éls erklärten sie: Hierbei heißt es peinigen und dort244 heißt es peinigen, wie dort die Strafe nur bei Verwarnung erfolgt, ebenso erfolgt auch hierbei die Strafe nur bei Verwarnung. R. Aḥa b. Ja͑qob erklärte: Dies ist durch [das Wort] Ruhetag zu folgern, das auch beim gewöhnlichen Šabbath245 gebraucht wird, wie bei diesem die Strafe nur bei Verwarnung erfolgt, ebenso erfolgt auch hierbei die Strafe nur bei Verwarnung.

Blatt 81b

R. Papa erklärte: Der [Versöhnungstag] selbst heißt Šabbath, denn es heißt:246 sollt einen Ruhetag [Šabbath] feiern.

Allerdings erklärt R. Papa nicht wie R. Aḥa b. Ja͑qob, weil das bei diesem selbst gebrauchte Schriftwort bevorzugter ist, weshalb aber erklärt R. Aḥa b. Ja͑qob nicht wie R. Papa!? Dieses247 ist für die folgende Lehre nötig:248 Ihr sollt eure Leiber am neunten des Monats kasteien; man könnte glauben, man beginne sich schon am neunten zu kästeien, so heißt es: am Abend. Aus [dem Worte] am Abend könnte man entnehmen, erst wenn es dunkel ist, so heißt es: am neunten. Wie ist dies zu erklären? Man beginne schon am Tage sich zu kasteien. Hieraus, daß man vom Profanen zum Heiligen hinzufüge. Ich weiß dies vom Beginne, woher dies vom Ausgang? Es heißt249 vom Abend bis zum Abend. Ich weiß dies vom Versöhnungstage, woher dies von den Festen? Es heißt:250 sollt ihr feiern. Ich weiß dies von den Festen, woher dies von den Šabbathen? Es heißt:251 euren Ruhetag. Hieraus, daß man bei jedem Ruhetage vom Profanen zum Heiligen hinzufüge.

Wofür verwendet der Autor, der es252 durch [das Wort] selbst folgert, [die Worte] am neunten des Monats!?

Er verwendet sie für eine Lehre des Ḥija b. Rabh aus Diphte, denn Ḥija b. Rabh aus Diphte lehrte: Ihr sollt eure Leiber am neunten kasteien; fastet man etwa am neunten, man fastet ja am zehnten!? Dies besagt dir vielmehr, daß die Schrift jedem, der am neunten ißt und trinkt, es anrechnet, als faste er am neunten und am zehnten.

WER UNGENIESSBARE SPEISEN GEGESSEN. Raba sagte: Wer am Versöhnungstage Pfeffer kaut, ist frei; wer am Versöhnungstage Ingwer kaut, ist frei. Man wandte ein: R. Meír sagte: Wenn es heißt:253 ihr sollt ihn Ungeweihtes sein lassen, seine Frucht, so weiß ich ja, daß ein Baum eßbarer Frucht gemeint sei, wozu heißt es Bäume eßbarer Frucht? Auch ein Baum, dessen Holz und Frucht den gleichen [Geschmack] haben, nämlich die Pfefferstaude. Dies lehrt dich, daß die Pfefferstaude dem Gesetze vom Ungeweihten unterliege, und daß es im Jisraéllande an nichts fehle, wie es heißt:254 darin an nichts mangelt255!?

Das ist kein Einwand; das eine gilt von eingemachtem256 und das andere von trokkenem. Rabina sprach zu Meremar: R. Naḥman sagte ja aber, das aus Indien kommende Ingwermus sei [zum Essen] erlaubt, und man spreche darüber den Segen »Der die Bodenfrucht erschafft257!?

Das ist kein Einwand; das eine gilt von eingemachtem und das andere von trockenem. Die Rabbanan lehrten: Wer Röhrichtsblätter ißt, ist frei, wenn Weinranken, so ist er schuldig. Von welchen Weinranken gilt dies? R. Jiçḥaq aus Magdala erwiderte: Die vom Neujahr bis zum Versöhnungstage258 sproßten. R. Kahana erwiderte: In den ersten dreißig259 Tagen. Übereinstimmend mit R. Jiçḥaq aus Magdala wird gelehrt: Wer Röhrichtsblätter ißt, ist frei, wenn Weinranken, so ist er schuldig; dies gilt nur von Weinranken, die vom Neujahr bis zum Versöhnungstage sproßten.

WER TUNKE ODER SALZBRÜHE GETRUNKEN HAT, IST EREI. Wenn aber Essig, so ist man schuldig, somit lehrt unsere Mišna nach Rabbi. Es wird nämlich gelehrt: Rabbi sagte, Essig erquicke die Seele. R. Gidel b. Menaše aus Biri bei Nereš trug vor, die Halakha sei nicht wie Rabbi, und im folgenden Jahre gingen alle und tranken verdünnten Essig. Als R. Gidel davon hörte, nahm er daran Antsoß und sprach: Ich sagte es nur von dem Falle, wenn bereits geschehen, sagte ich etwa, daß es von vornherein [erlaubt sei]? Ich sagte es nur von einem kleinen Quantum, sagte ich es etwa von einem großen? Ich sagte es nur von rohem, sagte ich es etwa von verdünntem!?

Blatt 82a

MAN BRAUCHT KINDER AM VERSÖHNUNGSTAGE NICHT FASTEN ZU LASSEN, JEDOCH MUSS MAN SIE EIN JAHR ODER ZWEI JAHRE VORHER260 DARAN GEWÖHNEN, DAMIT SIE IN DEN GEBOTEN EINGEÜBT SEIEN.

GEMARA. Wenn man sie schon zwei Jahre vorher daran gewöhnen muß, so braucht dies ja nicht von einem Jahre [gelehrt zu werden]!? R. Ḥisda erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine gilt von einem schwachen, das andere von einem kräftigen.

R. Hona, sagte: Acht- und Neunjährige gewöhne man stundenweise, Zehn- und Elfjährige müssen rabbanitisch [das Fasten] beenden, Zwölfjährige müssen es nach der Tora beenden. Dies gilt von Mädchen. R. Naḥman sagte: Neun- und Zehnjährige gewöhne man stundenweise, Elfund Zwölfjährige müssen rabbanitisch [das Fasten] beenden, Dreizehnjährige müssen es nach der Tora beenden. Dies gilt von Knaben. R. Joḥanan sagte: Rabbanitisch gibt es kein Beenden [des Fastens], vielmehr, muß man Zehn- und Elfjährige stundenweise gewöhnen, während Zwölfjährige [das Fasten] nach der Tora beenden müssen.

Wir haben gelernt: Man braucht Kinder am Versöhnungstage nicht fasten zu lassen, jedoch muß man sie ein Jahr oder zwei Jahre vorher daran gewöhnen. Einleuchtend ist dies nach R. Hona und R. Naḥman: (ein Jahr oder zwei Jahre vorher:) nämlich ein Jahr vorher261 oder zwei Jahre vorher, wie ist dies aber nach R. Joḥanan zu erklären!?

R. Joḥanan kann dir erwidern: ein Jahr oder zwei Jahre, nämlich vor ihrer Reife262.

Komm und höre: Rabba b. Šemuél lehrte: Man braucht Kinder am Versöhnungstage nicht fasten zu lassen, jedoch muß man sie ein Jahr oder zwei Jahre vor ihrer Reife daran gewöhnen. Einleuchtend ist dies nach R. Joḥanan, wie ist es aber nach R. Hona und R. Naḥman263 zu erklären!?

Diese Rabbanan können dir erwidern: unter »gewöhnen« ist eben das Beenden [des Fastens] zu verstehen.

Heißt denn das Beenden [des Fastens] »gewöhnen«, es wird ja gelehrt: Was heißt »gewöhnen«? Pflegt es in der zweiten Stunde zu essen, so gebe man ihm in der dritten, wenn in der dritten, so gebe man ihm in der vierten!? Raba b. U͑la erwiderte: Es gibt zweierlei Arten des Gewöhnens.

WENN EINE SCHWANGERE [DEN DUFT EINER SPEISE] RIECHT, SO GEBE MAN IHR ZU ESSEN, BIS SIE SICH ERHOLT. EINEM KRANKEN GEBE MAN ZU ESSEN AUF VERORDNUNG VON SACHKUNDIGEN; SIND KEINE SACHKUNDIGEN ANWESEND, SO GEBE MAN IHM ZU ESSEN AUF SEIN EIGENES VERLANGEN, BIS ER SAGT, ER HABE GENUG.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn eine Schwangere den Duft von heiligem Fleische oder von Schweinefleisch riecht, so stecke man für sie ein Stäbchen in die Brühe und lege ihr an den Mund. Hat sie sich erholt, so ist es gut, wenn aber nicht, so gebe man ihr von der Brühe selbst. Hat sie sich erholt, so ist es gut, wenn aber nicht, so gebe man ihr das fette [Fleisch] selbst, denn außer Götzendienst, Unzucht und Mord hast du nichts, dem nicht die Lebensrettung vorginge.

Woher dies vom Götzendienste?

Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Wenn es heißt:264 mit deiner ganzen Seele, wozu heißt es: mit deinem ganzen Vermögen, und wenn es heißt: mit deinem ganzen Vermögen, wozu heißt es: mit deiner ganzen Seele? Ist es ein Mensch, dem seine Person lieber ist als sein Geld, so heißt es: mit deiner ganzen Seele, und ist es ein Mensch, dem sein Geld lieber ist als seine Person, so heißt es: mit deinem ganzen Vermögen. Woher dies von der Unzucht und dem Morde? Es wird gelehrt: Rabbi sagte: 265 Dies ist ebenso, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und ermordet; waß soll bei [Notzucht einer] Verlobten der Vergleich mit dem Morde? Vielmehr, was lehren sollte, lernt auch: wie man die Verlobte mit dem Leben [des Notzüchters] rette, ebenso [den Über- fallenen mit dem Leben des] Mörders, und, wie man sich eher töten lasse, als einen Mord begehen, ebenso lasse man sich bei [der Notzucht] einer Verlobten eher töten, als dies begehen.

Blatt 82b

Woher dies vom Morde selbst?

Diest ist einleuchtend. So kam einst jemand vor Raba und erzählte ihm: Der Befehlshaber meines Wohnorts befahl mir, jenen zu töten, sonst tötet er mich. Dieser erwiderte: Mag er dich töten, du aber begehe keinen Mord; wieso glaubst du, daß dein Blut röter ist, vielleicht ist das Blut jenes Menschen röter.

Einst roch eine Schwangere [am Versöhnungstage den Duft von Speisen], und als man Rabbi befragte, sprach er: Geht, raunt ihr zu, daß heute Versöhnungstag sei. Da raunten sie es ihr zu, und sie erholte sich. Da las er über [das Kind] den Schriftvers:266 Ehe ich dich im Mutterleibe bildete, habe ich dich ausersehen etc.. Ihr entstammte R. Joḥanan. Einst roch eine Schwangere [am Versöhnungstage den Duft von Speisen], und als man R. Ḥanina befragte, sprach er: Geht, raunt ihr zu, daß heute Versöhnungstag sei. Sie erholte sich aber nicht. Da las er über [das Kind] den Schriftvers:

Blatt 83a

267Die Frevler sind abtrünnig vom Mutterleibe an. Ihr entstammte Šabthaj der Getreidewucherer268

EINEM KRANKEN GEBE MAN ZU ESSEN AUF VERORDNUNG VON SACHKUNDIGEN. R. Jannaj sagte: Wenn der Kranke sagt, er müsse [essen], und der Arzt sagt, er brauche es nicht, so höre man auf den Kranken, denn es heißt:269 das Herz kennt sein Leid.

Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, der Arzt wisse es besser, so lehrt er uns. Wenn der Arzt sagt, er müsse [essen], und der Kranke sagt, er brauche es nicht, so höre man auf den Arzt.

Weshalb?

Ein Stumpfsinn bemächtigt sich seiner.

Wir haben gelernt: Man gebe ihm zu essen auf Verordnung von Sachkundigen. Nur auf Verordnung von Sachkundigen, nicht aber auf sein Verlangen; nur auf Verordnung von Sachkundigen, nicht aber auf Verordnung eines Sachkundigen!?

Dies gilt von dem Falle, wenn er selbst sagt, er brauche es nicht.

Sollte man ihm auch auf Verordnung eines Sachkundigen [zu essen] geben!?

In dem Falle, wenn noch jemand anwesend ist, der sagt, er brauche es nicht.

»Man gebe ihm zu essen auf Verordnung von Sachkundigen.« Selbstverständlich, hierbei besteht ja ein Zweifel der Lebensgefahr, und bei einem Zweifel der Lebensgefahr ist ja erleichternd zu entscheiden!? In dem Falle, wenn mit ihm noch andere zwei anwesend sind, die sagen, er brauche es nicht. Und obgleich R. Saphra »gesagt hat, [die Regel], zwei wie hundert und hundert wie zwei, gelte nur bei Zeugen270, während man sich bei der Schätzung nach der Anzahl der Ansichten richte, so bezieht sich dies nur auf Schätzungen in Geldsachen, während hierbei ein Zweifel der Lebensgefahr besteht.

Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, daß, wenn keine Sachkundigen anwesend sind, man ihm auf sein eigenes Verlangen zu essen gebe, so gilt ja der Anfangssatz von dem Falle, wenn er sagt, er brauche es!?

[Unsere Mišnal ist lückenhaft und muß wie folgt lauten:

Dies, nur, wenn er sagt, er brauche es nicht, wenn er aber sagt, er brauche es, und da nicht zwei Sachkundige anwesend sind, sondern nur einer, der sagt, er brauche es nicht, so gebe man ihm« auf sein eigenes Verlangen zu essen. Mar b. R. Aši sagte: Wenn er sagt, er müsse [essen], so höre man auf ihn, selbst wenn hundert anwesend sind, die sagen er brauche es nicht, denn es heißt: das Herz kennt sein Leid.

Wir haben gelernt: Sind keine Sachkundigen anwesend, so gebe man ihm zu essen auf sein eigenes Verlangen. Nur, wenn keine Sachkundigen anwesend sind, nicht aber wenn solche anwesend271 sind!?

Er meint es wie folgt: dies nur, wenn er sagt, er brauche es nicht, wenn er aber sagt, er brauche es, so gibt es keine Sachkundigen272 und man gebe ihm auf sein Verlangen zu essen, denn es heißt: das Herz kennt sein Leid.

WENN JEMAND VON HEISSHUNGER BEFALLEN WIRD, SO GEBE MAN IHM ZU ESSEN, SELBST UNREINE DINGE, BIS SEINE AUGEN ERHELLEN. WENN EINEN EIN TOLLER HUND GEBISSEN HAT, SO DARF MAN IHM NICHT VON DESSEN LEBERKLAPPEN ZU ESSEN273 GEBEN; R. MATIHA B. HERES ERLAUBT DIES. FERNER SAGTE R. MATIHIA B. HEREš: WENN JEMAND HALSSCHMERZEN HAT, SO DARF MAN IHM AM ŠABBATH MEDIZIN IN DEN MUND EINFLÖSSEN, WEIL. HIERBEI EIN ZWEIFEL DER LEBENSGEFAHR VORLIEGT UND JEDER ZWEIFEL DER LEBENSGEFAHR VERDRÄNGT DEN ŠABBATH WFNN ÜBER EINEN EIN TRUMM ZUSAMMENSTÜRZT, UND ES ZWEIFELHAFT IST, OB ER SICH DA BEFINDET ODER NICHT, OB ER LEBENDIG IST ODER TOT OB ES EIN NICHTJUDE IST ODER EIN JISRAÉLIT, SO LEGE MAN SEINETHALBEN DEN TRUMM FREI: FINDET MAN IHN, LEBEND, SO TRAGE MAN IHN AB, WENN ABER TOT, SO LASSE MAN IHN LIEGEN.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher weiß man, ob seine Augen erhellt sind? Sobald, er zwischen gut und schlecht zu unterscheiden vermag. Abajje sagte: Durch den Geschmack.

Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand von Heißhunger befallen wird, so gebe man ihm nach und nach das Leichtere274 zuerst: von Unverzehntetem und Aas gebe man ihm Aas zu essen; von Unverzehntetem und Siebentjahrsfrucht [gebe man ihm] Siebentjahrsfrucht: über Unverzehntetes und Hebe [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Man gebe ihm Unverzehntetes zu essen und keine Hebe; Ben Tema sagt, Hebe und kein Unverzehntetes. Rabba sagte: In einem Falle, wo es mit Profanem möglich275 ist, stimmen alle überein, daß man es brauchbar mache276 und ihm gebe, sie streiten nur über den Fall, wo es mit Profanem nicht möglich ist: einer ist der Ansicht, [das Verbot] des Unverzehnteten sei schwerer277, und einer ist der Ansicht, das der Hebe sei schwerer278. Einer ist der Ansicht, das des Unverzehnteten sei schwerer, weil Hebe wenigstens für einen Priesteg brauchbar ist; und einer ist der Ansicht, das der Hebe sei schwerer, weil man das Unverzehntete tauglich machen279 kann.

«Wenn es mit Profanem möglich ist.» Selbstverständlich!?

Blatt 83b

In dem Falle, wenn es am Šabbath280 zu erfolgen hat.

Auch am Šabbath ist es ja selbstverständlich, das Umhertragen281 [am Šabbath] ist ja nur rabbanitisch [verboten]!?

Hier handelt es sich um in »einem undurchlochten Topfe [gezogene Früchte], die nur rabbanitisch [hebepflichtig] sind.

«Einer ist der Ansicht, [das Verbot] des Unverzehnteten sei schwerer, und einer ist der Ansicht [das Verbot] der Hebe sei schwerer.? Es ist anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten, denn es wird gelehrt: Wenn jemand von einer Schlange gebissen wird, so darf man [am Šabbath] für ihn einen Arzt aus einer Ortschaft nach einer anderen rufen, auch darf man für ihn eine Henne282 aufschlitzen, auch Lauch [vom Boden] schneiden und ihm unverzehntet zu essen geben so Rabbi.

R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n sagt, er dürfe nur verzehntet essen. Es wäre also anzunehmen, daß sie283 nach R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n ist und nicht nach Rabbi.

Du kannst auch sagen, nach Rabbi, denn Rabbi ist dieser Ansicht nur da, wo es sich um den Zehnten von Kräutern handelt, der nur rabbanitisch [zu entrichten] ist, beim Zehnten von Getreide aber, wobei das Unverzehntete nach der Tora [verboten] ist, pflichtet Rabbi bei; denn wenn man dies bei einem undurchlochten Pflanzentopfe erlaubt, könnte man veranlaßt werden, auch von einem durchlochten Pflanzentopfe [unverzehntet] zu essen.

Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand von Heißhunger befallen wird, so gebe man ihm Honig, oder sonst etwas Süßes, denn Honig und alle anderen Süßigkeiten machen die Augen des Menschen aufleuchten. Und obgleich es dafür keinen Beweis gibt, so gibt es immerhin eine Andeutung, denn es heißt:284 sieh doch, wie meine Augen leuchten, weil ich dies bischen Honig genossen habe. Wieso ist dies kein Beweis!?

In jenem Falle war er nicht von Heißhunger befallen worden. Abajje sagte: Dies gilt nur nach dem Essen, vor dem Essen aber reizt er sogar den Appetit, denn es heißt:285 da fanden sie auf dem Felde einen mizrischen Mann, den brachten sie zu David; darauf gaben sie ihm Brot zu essen und Wasser zu trinken und ein Stück Feigenkuchen und zwei Rosinentrauben; und als er gegessen und getrunken hatte, kam er zu sich, denn er hatte drei Tage und drei Nächte nichts gegessen.

R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand von Heißhunger befallen wird, so gebe man ihm Fettschwanz mit Honig zu essen. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Auch reines Feinmehl mit Honig. R. Papa sagte: Selbst Gerstenmehl mit Honig. R. Joḥanan erzählte: Einst wurde ich von Heißhunger befallen, da lief ich zur Ostseite eines Feigenbaumes286 und ließ an mir in Erfüllung gehen [den Schriftvers:]287 die Weisheit erhält ihrem Besitzer das Leben. R. Jose lehrte nämlich: Wer den [richtigen] Geschmack einer Feige kosten will, wende sich nach der Ostseite, denn es heißt:288 von den Süßigkeiten, die die Sonne hervorbringt.

Einst gingen R. Jehuda und R. Jose auf dem Wege, und R. Jehuda wurde von Heißhunger befallen; da überwältigte er einen Hirten und aß ihm sein Brot weg. Da sprach R. Jose zu ihm: Du hast den Hirten beraubt! Als sie in der Stadt angelangt waren, wurde R. Jose von Heißhunger befallen, und sie umgaben ihn mit Speisen und Schüsseln. Hierauf sprach R. Jehuda zu ihm: Ich habe den Hirten überwältigt, du aber hast die ganze Stadt überwältigt.

Einst befanden sich (ferner) R. Meír. R. Jehuda und R. Jose auf der Reise; R. Meír achtete auf den Namen289, R. Jose und R. Jehuda achteten nicht auf den Namen. Da kamen sie in eine Ortschaft und suchten ein Ouartier, und als sie es erhielten, fragten sie [den Wirt] nach seinem Namen. Er erwiderte: Kidor. Da dachte R. Meír: Es scheint also, daß er ein Bösewicht ist, denn es heißt:290 denn ein Geschlecht [ki dor] von Falschheiten sind sie. R. Jehuda und R. Jose übergaben ihm291 ihre Geldbeutel, R. Meír aber übergab ihm seinen nicht, sondern versteckte ihn in das Grab seines Vaters. Darauf erschien [dem Wirte im Traume:] Geh, hole dir den Geldbeutel, der an der Kopfseite jenes Mannes liegt. Als er ihnen am nächsten Tage seinen Traum erzählte, sprachen sie zu ihm: Ein Traum der Šabbathnacht292 hat keine Bedeutung. Alsdann ging R. Meír hin, wartete da den ganzen Tag und nahm ihn an sich. Am folgenden Tage sprachen sie zu ihm: Gib uns unsere Geldbeutel. Dieser aber erwiderte, er wisse293 von nichts. Da sprach R. Meír zu ihnen: Weshalb habt ihr auf den Namen nicht geachtet!? Diese erwiderten: Weshalb hat der Meister uns dies nicht gesagt? Er entgegnete ihnen: Allerdings dachte ich, es sei zu befürchten, für sicher aber hielt ich es nicht. Darauf nahmen sie ihn mit in einen Laden, und als sie Linsen an seinem Schnurrbarte bemerkten, gingen sie zu seiner Frau und gaben dies294 als Zeichen an, und erhielten ihre Geldbeutel. Daraufhin ging er und erschlug seine Frau. Das ist es, was wir gelernt haben: Die [Unterlassung] des Händewaschens vor [der Mahlzeit] veranlaßte das Essen von Schweinefleisch295, und die [Unterlassung] des Händewaschens nach [der Mahlzeit] tötete einen Menschen. Später achteten sie auf den Namen, und als sie einst an ein Haus kamen, [dessen Eigentümer] Bala hieß, traten sie in dieses nicht ein, indem sie sagten, er scheint ein Bösewicht zu sein, denn es heißt:296 ich aber dachte: von Alters her [bala] Hurerei etc..

WENN EINEN EIN TOLLER HUND GEBISSEN HAT etc. Die Rabbanan lehrten: Fünferlei wird vom tollen Hunde gesagt: sein Maul ist stets offen, sein Geifer fließt, seine Ohren hängen, der Schwanz hängt ihm zwischen den Schenkeln, und er geht stets an der Seite des Weges; manche sagen, auch bellt er, ohne daß man seine Stimme hört. Woher kommt dies297? Rabh erklärte, Hexen treiben mit ihm Kurzweil, und Šemuél erklärte, ein böser Geist ruhe auf ihm.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, ob man ihn [nur] mit einem Projektil298 töte.

Blatt 84a

Übereinstimmend mit Šemuél wird gelehrt: Wenn man ihn tötet, töte man ihn nur mit einem Projektil. Wer mit ihm in Berührung kommt, gerät in Gefahr; wer von ihm gebissen wird, stirbt.

Wer mit ihm in Berührung kommt, gerät in Gefahr? Welches Mittel gibt es dagegen?

Man ziehe seine Kleider aus und laufe. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, kam einst mit einem solchen in Berührung; da zog er die Kleider ab und lief. Hierauf sprach er: Ich ließ an mir in Erfüllung gehen [den Schriftvers:]299 die Weisheit erhält ihrem Besitzer das Leben.

»Wer von ihm gebissen wird, stirbt.« Welches Mittel gibt es dagegen? Abajje erwiderte: Man hole die Haut einer männlichen Hyäne und schreibe darauf: Ich, N., Sohn der N., schreibe über dich auf die Haut einer männlichen Hyäne: Kanti kanti kleros; manche sagen: Qandi300 qandi qloros; Gott, Gott, Herr der Heerscharen, Amen, Amen, Šela. Darauf ziehe man seine Kleider aus und vergrabe sie in ein Grab, woselbst man sie die zwölf Monate des Jahres liegen lasse; alsdann hole man sie hervor, verbrenne sie in einem Ofen und zerstreue die Asche an einem Scheidewege. Während dieser zwölf Monate des Jahres trinke man, wenn man Wasser trinkt, nur aus einem Kupferrohr, denn sonst könnte man [im Wasser] das Bild des bösen Geistes sehen und in Gefahr geraten. So fertigte seine Mutter für Abba b. Martha, das ist Abba b. Minjomi, ein Trinkrohr aus Gold.

FERNER SAGTE R. MATIHA. R. Joḥanan litt an Skorbut; da ging er zu einer Matrone, und sie bereitete ihm [ein Heilmittel] am Donnerstag und am Freitag. Alsdann fragte er sie, wie er es am Šabbath301 mache? Sie erwiderte: Dann hast du es nicht mehr nötig.

Was mache ich aber, wenn ich es nötig haben sollte? Da sprach sie zu ihm: Schwöre mir, daß du es niemandem verraten wirst. Darauf schwor er ihr: Dem Gotte Jisraéls, ich verrate es nicht. Hierauf lehrte er dies in seinem Vortrag.

Er hatte ihr ja aber geschworen!? Daß er es dem Gotte Jisraéls nicht verraten werde, wohl aber seinem Volke.

Dies ist ja aber eine Entweihung302 des göttlichen Namens!?

Er sagte es ihr vorher.

Was bereitete sie ihm? R. Aḥa, der Sohn Rabas303, sagte: Sauerteigsaft, Olivenöl und Salz. R. Jema͑r sagte: Sauerteig (selbst), Olivenöl und Salz. R. Aši sagte: Gänsefett mit einem Gänseflügel [bestrichen]. Abajje sagte: Ich habe alles ausprobiert und wurde nicht gesund, bis mir ein Araber folgendes empfahl. Man nehme Steine von Oliven, die ein Drittel der Reife nicht erlangt haben, verbrenne sie auf einem neuen Spaten im Feuer und bestreiche damit die Zahnreihen. Nachdem ich dies tat, wurde ich gesund.

Woher kommt es?

Von sehr heißem [Gerstenbrot, sehr kaltem] Weizen[brot] und Resten der Bratfische.

Was ist das Symptom desselben?

Wenn etwas zwischen die Zähne gerät, kommt aus den [Zahn]reihen Blut hervor.

Wenn R. Joḥanan an Skorbut litt, machte er dies am Šabbath und genas.

Wieso tat dies R. Joḥanan!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Anders ist der Skorbut; er beginnt im Munde und endigt im Unterleibe. R. Ḥija b. Abba sprach zu R. Joḥanan: Also nach R. Mathja b. Hereš, welcher sagt, wenn jemand Schmerzen im Munde hat, dürfe man ihm am Šabbath Medizin304 einflößen? Dieser erwiderte: Ich sage, bei dieser305 [Krankheit], wenn auch nicht bei einer anderen. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn jemand von der Gelbsucht befallen wird, so darf man ihm Eselsfleisch zu essen geben; wenn jemand von einem tollen Hunde gebissen wird, so darf man ihm von dessen Leberlappen zu essen geben; wenn jemand Schmerzen im Munde hat, so darf man ihm am Šabbath eine Medizin einflößen so R. Mathja b. Ḥereš; die Weisen sagen, diese gelten nicht als Heilmittel. [Die Beschränkung] »diese« schließt wohl die Medizin aus306.

Nein, die schließt Aderlaß bei einer Halsanschwellung aus. Dies ist auch einleuchtend, denn es wird gelehrt: Drei Dinge sagte R. Jišma͑él b. Jose im Namen des R. Mathja b. Ḥereš: Man darf am Šabbath bei einer Halsanschwellung zur Ader lassen, wenn einen ein toller Hund gebissen hat, so darf man ihm von seinem Leberlappen zu essen geben, und wenn jemand Schmerzen im Munde hat, so darf man ihm am Šabbath eine Medizin einflößen; die Weisen sagen, diese gelten nicht als Heilmittel. [Die Beschränkung] »diese« schließt wohl die zwei letzten aus, während das erste nicht einbegriffen ist.

Nein, die ersten zwei, während das letzte nicht einbegriffen ist.

Blatt 84b

Komm und höre: Rabb b. Šemuél lehrte: Wenn eine Schwangere [den Duft einer Speise] riecht, so gebe man ihr zu essen, bis sie sich erholt; wenn einen ein toller Hund gebissen hat, so gebe man ihm von dessen Leberlappen zu essen; wenn jemand Schmerzen im Munde hat, so darf man ihm am Šabbath eine Medizin einflößen

so R. Elea͑zar b. Jose, der es im Namen des R. Mathja b. Ḥereš sagte. Die Weisen sagen, nur in diesem Falle, nicht aber in einem anderen. Worauf bezieht sich das »in diesem«: wollte man sagen, auf die Schwangere, so ist es ja selbstverständlich, denn es gibt doch wohl niemand, der sagt, es sei bei einer Schwangeren nicht [erlaubt); doch wohl auf die Medizin. Schließe hieraus. R. Aši sagte: Dies ist auch aus unserer. Mišna zu entnehmen: Ferner sagte R. Mathja b. Ḥereš: Wenn jemand Schmerzen im Munde hat, so darf man ihm am Šabbath eine Medizin einflößen. Hierbei streiten die Rabbanan gegen ihn nicht, denn wenn man sagen wollte, die Rabbanan streiten gegen ihn, so sollte er es zusammen307 und den Widerspruch der Rabbanan nachher lehren.

Schließe hieraus.

WEIL HIERBEI EIN ZWEIFEL DER LEBENSGEFAHR VORLIEGT etc. Wozu braucht er weiter zu ergänzen: und jeder Zweifel der Lebensgefahr verdrängt den Šabbath!? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Sie sagten dies nicht nur von einem Zweifel für diesen Šabbath, sondern auch von einem Zweifel für den folgenden308 Šabbath.

In welchem Falle?

Wenn [die Ärzte die Behandlung] auf acht Tage geschätzt haben, und der erste Tag ein Šabbath ist; man könnte glauben, man warte bis zum Abend, damit man seinetwegen nicht zwei Šabbathe entweihe, so lehrt er uns. Ebenso wird auch gelehrt: Man darf für einen Kranken am Šabbath Wasser aufwärmen, ob zum Trinken oder zur Kräftigung309; und sie sagten dies nicht nur von diesem Šabbath, sondern auch vom folgenden Šabbath. Man sage nicht, man warte damit, denn er könnte genesen, vielmehr wärme man es für ihn sofort auf, weil jeder Zweifel der Lebensgefahr den Šabbath verdrängt, und nicht nur ein Zweifel für diesen Šabbath, sondern auch ein Zweifel für den folgenden Šabbath. Man braucht dies nicht durch Nichtjuden oder Samaritaner verrichten zu lassen, sondern auch durch bedeutende Männer Jisraéls. Ferner sage man nicht, man verlasse sich hierbei nicht auf die Verordnung von Frauen oder Samaritanern, vielmehr wird ihre Ansicht mit der Ansicht anderer vereinigt310.

Die Rabbanan lehrten: Man darf am Šabbath das Leben retten; je schneller, desto lobenswerter, und man braucht nicht erst bei Gericht um Erlaubnis zu fragen. Zum Beispiel: sieht man, wie ein Kind ins Meer gefallen ist, so werfe man ein Netz aus und hole es heraus; je schneller desto lobenswerter, und man braucht nicht erst das Gericht um Erlaubnis zu fragen, obgleich man dabei Fische mitfängt. Sieht man, wie ein Kind in eine Grube gefallen ist, so reiße man eine Erdscholle fort und hole es herauf; je schneller, desto lobenswerter, und man braucht nicht erst bei Gericht um Erlaubnis zu fragen, obgleich man dabei eine Stiege errichtet. Sieht man, wie vor einem Kinde die Tür abgesperrt worden311 ist, so schlage man sie ein und hole es heraus; je schneller desto lobenswerter, und man braucht nicht erst bei Gericht um Erlaubnis zu fragen, obgleich man dabei Holz zerkleinert. Man lösche und isoliere bei einer Feuersbrunst [das Feuer]; je schneller desto lobenswerter, und man braucht nicht erst bei Gericht um Erlaubnis zu fragen, obgleich man dabei Kohlen312 bereitet.

Und [alle Fälle] sind nötig. Würde er es nur vom Meere gelehrt haben, [so könnte man glauben], weil [das Kind] währenddessen313 [vom Wasser] fortgetragen werden könnte, nicht aber gilt dies von der Grube, in der es sitzen bleibt; daher ist dies nötig. Würde er es nur von der Grube gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es sich darin ängstigt, wenn aber die Tür vor ihm abgeschlossen ist, kann man ja an der anderen Seite sitzen und ihm mit Nüssen314 klappern. Daher sind [alle Fälle] nötig.

Wozu ist der Fall vom Löschen und Isolieren [des Feuers] nötig? Selbst in einem anderen Hofe315.

R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Bei der Lebensrettung richte man sich nicht nach der Mehrheit.

In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es neun Jisraéliten sind und ein Nichtjude316 unter ihnen, so besteht ja die Mehrheit aus Jisraéliten, und selbst wenn Hälfte gegen Hälfte, ist es ja bei Lebensgefahr in einem Zweifel erleichternd. Und sind es neun Nichtjuden und ein Jisraélit, so ist es ja auch in diesem Falle selbstverständlich, da er sich auf seinem Platze befindet, und was sich auf seinem Platze befindet, gilt als Hälfte gegen317 Hälfte!?

In dem Falle, wenn [einer von ihnen] sich nch einem anderen Hofe getrennt318 hat; man könnte glauben, wer sich trennt, trenne sich ja von der Mehrheit, so lehrt er uns, daß man sich bei der Lebensrettung nicht nach der Mehrheit richte.

Dem ist aber nicht so, R. Jose sagte ja im Namen R. Joḥanans, daß, wenn neun Nichtjuden und ein Jisraélit [sich in einem Hause befinden], man wegen der Lebensrettung [den Šabbath entweihe], in diesem Hofe, nicht aber in einem anderen!?

Das ist kein Einwand; das eine, wenn alle [den Hof] verlassen haben, und das andere, wenn nur ein Teil ihn verlassen hat319.

Kann Šemuél dies denn gesagt haben, wir haben ja gelernt, daß, wenn man da320 ein ausgesetztes Kind findet, es, wenn die meisten Nichtjuden sind, ein nichtjüdisches, und wenn die meisten Jisraéliten sind, ein jisraélitisches, und wenn Hälfte gegen Hälfte, ein jisraélitisches sei, und hierzu sagt Rabh, nur insofern, als man es am Leben erhalte, nicht aber hinsichtlich der Legitimität321, und Šemuél sagte, daß man seinetwegen [am Šabbath] einen Foš Trümmerhaufen freilege322!?

Blatt 85a

Die [Erklärung] Šemuéls bezieht sich auf den ersten Fall, wenn die meisten Nichtjuden sind; hierzu sagte Šemuél, daß dies von der Lebensrettung nicht gelte323.

In welcher Hinsicht gilt es demnach als nichtjüdisches, wenn die meisten Nichtjuden sind? R. Papa erwiderte: Man gebe ihm Aas zu essen.

In welcher Hinsicht gilt er als Jisraélit, wenn die meisten Jisraéliten sind?

Daß man ihm einen Fund abliefere.

In welcher Hinsicht gilt er als Jisraélit, wenn Hälfte gegen Hälfte? Reš Laqiš erwiderte: Hinsichtlich der Entschädigung.

In welchem Falle: wollte man sagen, wenn unser Ochs seinen Ochsen gestoßen324 hat, so soll er doch den Beweis antreten325 und [Ersatz] erhalten!? In dem Falle, wenn sein Ochs unseren Ochsen gestoßen hat; die Hälfte hat er zu zahlen und hinsichtlich der anderen Hälfte kann er sagen, beweise, daß ich kein Jisraélit bin, so erhältst du sie.

WENN ÜBER EINEN EIN TRUMM ZUSAMMENSTÜRZT etc. Was lehrt er damit? Das eine und um so mehr das andere: selbstverständlich lege man ihn frei, wenn es zweifelhaft ist, ob er sich da befindet oder nicht, sicher aber lebt, wenn er sich da befindet, aber auch wenn es zweifelhaft ist, ob er lebt oder tot ist, lege man ihn frei; und selbstverständlich, wenn es zweifelhaft ist, ob er lebt oder tot ist, sicher aber Jisraélit ist, aber auch wenn es zweifelhaft ist, ob er Nichtjude oder Jisraélit ist, lege man ihn frei.

FINDET MAN IHN LEBEND, SO TRAGE MAN IHN AB. Wenn man ihn lebend findet, ist es ja selbstverständlich!?

Auch in dem Falle, wenn er nur noch kurze Zeit leben kann.

WENN ABER TOT, SO LASSE MAN IHN LIEGEN. Auch dies ist ja selbst verständlich!?

Dies ist wegen einer Lehre des R. Jehuda b. Laqiš nötig, denn es wird gelehrt: Man darf keinen Toten bei einer Feuersbrunst retten. R. Jehuda b. Laqiš sagte: Ich hörte, daß man einen Toten bei einer Feuersbrunst retten darf. Auch R. Jehuda b. Laqiš sagt dies nur da, weil man wegen seines Toten aufgeregt ist, und wenn man einem dies nicht erlaubt, könnte er [am Šabbath das Feuer] zu löschen veranlaßt werden, was aber könnte er hierbei tun, wenn man ihm [die Rettung] nicht erlaubt!?

Die Rabbanan lehrten: Wie weit untersuche326 man? Bis zu seiner Nase; manche sagen: bis zu seinem Herzen. Wenn man sucht und findet, daß die oberen tot sind, so sage man nicht, die unteren seien erst recht tot. Einst ereignete es sich, daß man die oberen tot und die unteren lebend fand. Es wäre anzunehmen, daß diese Tannaím denselben Streit führen wie die Tannaím der folgenden Lehre: Womit beginnt die Bildung des Embryos? Mit dem Kopfe, denn es heißt:327 vom Mutterschoße an warst du meine Zuflucht [gozi], und es heißt:328 schere [gazi] deinen Hauptschmuck und wirf ihn fort. Abba Šaúl sagt, mit dem Nabel, und die Wurzeln verbreiten sich nach allen Richtungen.

Du kannst auch sagen, auch Abba Šaúl sei dieser329 Ansicht, denn Abba Šaúl vertritt seine Ansicht nur hinsichtlich der Bildung, weil jede Sache sich aus ihrer Mitte entwickelt, bei der Lebensrettung aber pflichtet er bei, daß das Leben sich hauptsächlich an der Nase zeigt, wie es heißt:330 alles, was Lebensodem in seiner Nase. R. Papa sagte: Der Streit besteht nur, wenn von unten331 nach oben, wenn aber von oben nach unten, so braucht man, wenn man bis zur Nase untersucht hat, weiter nicht zu untersuchen, denn es heißt: alles, was Lebensodem in seiner Nase.

R. Jišma͑él, R. A͑qiba und R. Elea͑zar b. A͑zarja befanden sich einst auf dem Wege, und Levi der Ordner332 und R. Jišma͑él, Sohn des R. Elea͑zar b. b. A͑zarja, folgten ihnen. Da wurde unter ihnen die Frage aufgeworfen, woher denn zu entnehmen sei, daß die Lebensrettung den Šabbath verdränge. R. Jišma͑él begann und sprach:333 Wenn der Dieb beim Einbruche betrofen wird; bei diesem ist es ja zweifelhaft, ob er [nur] des Geldes wegen kommt oder [auch] auf das Leben geht, ferner verunreinigt das Blutvergießen334 das Land und veranlaßt, daß die Göttlichkeit von Jisraél weiche, dennoch darf man sich durch sein Leben retten, um wieviel mehr verdrängt die Lebensrettung den Šabbath. Darauf begann R. A͑qiba und sprach:335 Wenn einer den anderen mutwillig [tötet] etc., so sollst du ihn von meinem Altar wegholen, daß er getötet werde; nur vom Altar336 weg, nicht aber vom Altar herunter337. Hierzu sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, nur um getötet zu werden, um das Leben338 zu erhalten, auch vom Altar herunter.

Blatt 85b

Wenn man nun diesen [vom Altar herunterholt], obgleich es zweifelhaft ist, ob seine Aussage von Bedeutung ist oder nicht, und der Tempeldienst dennoch den Sabbath verdrängt, um wieviel mehr verdrängt die Lebensrettung den Šabbath. Alsdann begann R. Elea͑zar und sprach: Wenn die Beschneidung, die nur eines der zweihundertachtundvierzig Glieder des Menschen betrifft, den Šabbath verdrängt, um wieviel mehr verdrängt ihn [die Rettung] seines ganzen Körpers.

R. Jose b. R. Jehuda erklärte:339 Nur meine Šabbathe sollt ihr beobachten; man könnte glauben, in jedem340 Falle, so heißt es: nur, teilend. R. Jonathan b. Joseph erklärte:341 Denn er muß euch heilig sein, er ist euch übergeben, nicht aber ihm. R. Šimo͑n b. Menasja erklärte:342 Die Kinder Jisraél sollen den Šabbath beobachten, die Tora sagt damit, daß man seinetwegen einen Šabbath entweihe, damit er viele Šabbathe beobachte. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wäre ich dabei, so würde ich zu ihnen gesagt haben: Ich habe einen noch besseren [Beleg] als die eurigen:343 Er lebe durch sie, und nicht, daß er durch sie sterbe. Raba sprach: Jene alle [Beweise] sind zu widerlegen, nur nicht der des Šemuél, der nicht zu widerlegen ist. Der des R. Jišma͑él, denn da ist es vielleicht nach Raba zu erklären, denn Raba sagte: Beim Einbruche hat es344 folgenden Grund: es ist feststehend, daß niemand bei [der Rettung] seines Vermögens sich zurückhält, und da [der Dieb] weiß, daß dieser ihm entgegentreten werde, denkt er: tritt er mir entgegen, so töte ich ihn, und die Tora sagt: will jemand dich töten, so komme ihm zuvor und töte ihn. Wir wissen dies somit nur vom sicheren [Tode], woher dies von einem Zweifel? Auch der des R. A͑qiba, denn da verfahre man nach Abajje, denn Abajje sagte, man gebe ihm345 ein paar Gelehrte mit, die prüfen, ob seine Worte von Bedeutung sind. Wir wissen dies somit nur vom sicheren [Tode], woher dies von einem Zweifel? All diese Beweise gelten nur vom sicheren [Tode], woher dies von einem Zweifel? Der des Šemuél aber ist ganz gewiß nicht zu widerlegen. Rabina, nach anderen R. Naḥman b. Jiçḥaq, sagte: [Das ist es, was die Leute sagen:] Besser ein scharfes Pfefferkorn als ein Korb voll Kürbisse.

DAS SÜNDOPFER UND DAS ZWEIFELLOSE SCHULDOPFER346 SÜHNEN; DER TOD UND DER VERSÖHNUNGSTAG VERBUNDEN MIT BUSSE SÜHNEN; DIE BUSSE SÜHNT LEICHTERE SÜNDEN, OB GEBOTE ODER VERBOTE BETREFFEND, WEGEN SCHWERER ABER BLEIBT ER IN DER SCHWEBE, BIS DER VERSÖHNUNGSTAG KOMMT UND SÜHNT. SAGT JEMAND, ER WOLLE SÜNDIGEN UND BUSSE TUN, SÜNDIGEN UND BUSSE TUN, SO LÄSST MAN IHM NICHT GELINGEN, BUSSE ZU TUN; [SAGT ER,] ER WOLLE SÜNDIGEN, UND DER VERSÖHNUNGSTAG WERDE ES SÜHNEN, SO SÜHNT ES DER VERSÖHNUNGSTAG NICHT. SÜNDEN DES MENSCHEN GEGEN GOTT SÜHNT DER VERSÖHNUNGSTAG, SÜNDEN DES MENSCHEN GEGEN SEINEN NÄCHSTEN SÜHNT DER VERSÖHNUNGSTAG NICHT EHER, ALS BIS MAN SEINEN NÄCHSTEN BESÄNFTIGT HAT. R. ELEA͑ZAR B. A͑ZARJA TRUG VOR: 347 Von allen euren Sünden vor dem Herrn sollt ihr rein werden; SÜNDEN DES MENSCHEN GEGEN GOTT SÜHNT DER VERSÖHNUNGSTAG, SÜNDEN DES MENSCHEN GEGEN SEINEN NÄCHSTEN SÜHNT DER VERSÖHNUNGSTAG NICHT EHER, ALS BIS MAN SEINEN NÄCHSTEN BESÄNFTIGT HAT. R. AçIBA SPRACH: HEIL EUCH, JISRAÉL! WER IST ES, VOR DEM IHR EUCH REINIGT, WER IST ES, DER EUCH REINIGT? ES IST EUER VATER IM HIMMEL, WIE ES HEISST: 348 und ich werde reines Wasser über euch sprengen, daß ihr rein werdet. FERNER HEISST Es:349 Die Hofnung350 Jisraéls ist der Herr; WIE DAS TAUCHBAD351 DIE UNREINEN REINIGT, SO REINIGT DER HEILIGE, GEPRIESEN SEI ER, JISRAÉL.

GEMARA. Nur das zweifellose Schuldopfer, nicht aber das Schwebeschuldopfer; auch bei diesem heißt es ja »Sühne«!?

Jenes sühnt eine vollständige Sühne, das Schwebeschuldopfer aber sühnt keine vollständige Sühne. Oder auch: die Sühne jener kann durch anderes nicht ersetzt werden, die Sühne des Schwebeschuldopfers kann durch anderes ersetzt werden. Wir haben nämlich gelernt: Die Sündopfer oder zweifellose Schuldopfer darzubringen haben, sind, wenn der Versöhnungstag darüber verstrichen ist, dazu verpflichtet, die aber Schwebeschuldopfer darzubringen haben, sind frei.

DER TOD UND DER VERSÖHNUNGSTAG VERBUNDEN MIT BUSSE SÜHNEN.

Nur mit Buße, nicht aber diese allein, also nicht nach Rabbi, denn es wird gelehrt: Rabbi sagte: Der Versöhnungstag sühnt alle Sünden der Tora, einerlei ob man Buße getan hat oder nicht, außer wenn jemand das Joch352 abwirft, die Tora falsch353 deutet, oder das Bündnis des Fleisches354 bricht; hat er Buße getan, so sühnt es der Versöhnungstag, hat er keine Buße getan, so sühnt es der Versöhnungstag nicht.

Du kannst auch sagen, nach Rabbi, denn zur Buße ist der Versöhnungstag nötig, nicht aber zum Versöhnungstage die Buße.

DIE BUSSE SÜHNT LEICHTERE SÜNDEN, OB GEBOTE ODER VERBOTE BE- TREFFEND. Wenn sie sogar Verbote sühnt, wozu braucht dies von den Geboten gelehrt zu werden!? R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: Gebote und Verbote, die in Gebote übergehen355.

Etwa nicht richtige Verbote, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Folgende sind leichte [Sünden: die Übertretung von] Geboten und Verboten, ausgenommen [das Verbot]:356 du sollst nicht aussprechen357!?

Blatt 86a

Du sollst nicht aussprechen, und alles, was dem gleicht358.

Komm und höre: R. Jehuda sagte: Alles nach [dem Verbote:] du sollst nicht aussprechen, sühnt die Buße, vor [dem Verbote:] du sollst nicht aussprechen, läßt die Buße in der Schwebe und der Versöhnungstag sühnt es!?

Du sollst nicht aussprechen, und alles, was dem gleicht.

Komm und höre: Beim [Berge] Ḥoreb359 wird von der Vergebung durch Buße gesprochen, somit könnte man glauben, dies beziehe sich auch auf [das Verbot:] du sollst nicht aussprechen, so heißt es:360 wird er nicht vergeben. Man könnte glauben, dies beziehe sich auch auf andere Verbote, so heißt es:361 seinen Namen, das [Aussprechen] seines Namens vergibt er nicht, wohl aber vergibt er andere Verbote!?

Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Was sühnt die Buße? [die Übertretung von] Geboten und Verboten, die in Gebote übergehen. Welche [Sünden] bleiben durch die Buße in der Schwebe und sühnt der Versöhnungstag? Die mit der Ausrottungsstrafe oder der Hinrichtung durch das Gericht belegt sind und richtige Verbote.

Der Meister sagte: Beim [Berge] Ḥoreb wird von der Vergebung [durch Buße] gesprochen. Woher dies362? Es wird gelehrt: R. Elea͑zar sagte: Man kann nicht sagen, er vergebe, wo es ja heißt, er vergebe nicht, und man kann nicht sagen, er vergebe nicht, wo es ja heißt, er vergebe; wie ist dies zu erklären? Er vergibt denen, die Buße tun, und vergibt nicht denen, die keine Buße tun.

R. Mathja b. Ḥereš fragte R. Elea͑zar b. A͑zarja in Rom: Hast du von den vier Verschiedenheiten der Sühne gehört, über die R. Jišma͑él vorgetragen hat? Dieser erwiderte: Es sind drei, und mit jeder ist die Buße verbunden. Hat jemand ein Gebot übertreten und Buße getan, so rührt er sich nicht von der Stelle, bis man ihm vergeben hat, denn es heißt:363 tut Buße, ihr abtrünnigen Kinder. Hat jemand ein Verbot übertreten, und Buße getan, so läßt die Buße es in der Schwebe und der Versöhnungstag sühnt es, denn es heißt:364denn an diesem Tage wird er euch Sühne schaffen etc. von allen euren Sünden. Hat jemand eine mit der Ausrottungsstrafe oder der Hinrichtung durch das Gericht [belegte Sünde] begangen, und Buße getan, so lassen Buße und Versöhnungstag sie in der Schwebe und Züchtigungen scheuren sie weg, denn es heißt:365 ich werde mit dem Stocke ihr Vergehen ahnden und ihre Verschuldung mit Schlägen. Wenn jemand sich aber die Entweihung des göttlichen Namens zu Schulden kommen ließ, so ist es nicht in der Macht der Buße, es in der Schwebe zu lassen, des Versöhnungstages, es zu sühnen und der Züchtigungen, es wegzuscheuren; sie alle lassen es vielmehr in der Schwebe, und nur der Tod scheucht dies weg, wie es heißt:366 der Herr der Heerscharen hat sich in meinen Ohren vernehmen lassen: Wahrlich, diese Sünde soll euch nicht vergeben werden, bis ihr sterbt.

Was gilt als Entweihung des göttlichen Namens? Rabh erwiderte: Bei mir, wenn ich Fleisch vom Schlächter kaufe und ihm nicht sofort das Geld gebe. Abajje sagte: Dies gilt nur von einer Ortschaft, wo man [die Schuld] nicht einfordert, in einer Ortschaft aber, wo man [die Schuld] einfordert, ist nichts dabei. Rabina sprach: Matha Meḥasja ist eine Ortschaft, wo man [die Schuld] einfordert. Wenn Abajje Fleisch von zwei Gesellschaftern kaufte, zahlte er Geld an den einen und Geld an den anderen, und nachher führte er sie zusammen und rechnete mit ihnen ab. R. Joḥanan erwiderte: Bei mir, wenn ich vier Ellen ohne Tora und ohne Tephillin gehe. Jiçḥaq aus der Schule R. Jannajs sagte: Wenn seine Kollegen« sich seines Leumundes schämen, so ist dies eine Entweihung des göttlichen Namens. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Wenn zum Beispiel die Menschen sagen: Der Herr verzeihe ihm! Abajje erklärte: Wie gelehrt wird:367 Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben; der Name des Himmels soll durch dich beliebt werden. Wenn jemand [die Schrift] liest, [das Gesetz] studiert und Umgang mit Gelehrten pflegt, und im Verkehr mit Menschen höflich ist, was sprechen die Leute über ihn? Heil [ihm, der die Tora gelernt hat, heil] seinem Vater, der ihn die Tora lehrte, heil seinem Lehrer, der ihn die Tora lehrte; wehe den Leuten, die die Tora nicht gelernt haben. Dieser hat die Tora gelernt: seht, doch, wie schön sein Wandel, wie rechtschaffen sein Betragen! Über ihn spricht die Schrift:368 Und er sprach zu mir: Mein Diener bist du, Jisraél, auf den ich stolz bin. Wenn jemand aber [die Schrift] liest, [das Gesetz] studiert und Umgang mit Gelehrten pflegt, und im Handel nicht gewissenhaft und in der Unterhaltung mit Menschen nicht höflich ist, was sprechen die Leute über ihn? Wehe diesem, der die Tora gelernt hat, wehe seinem Vater, der ihn die Tora lehrte, wehe seinem Lehrer, der ihn die Tora lehrte; dieser hat die Tora gelernt: seht doch, wie entartet ist sein Betragen, wie häßlich sein Wandel! Über ihn spricht die Schrift:369 Indem man von ihnen sagte: diese sind das Volk des Herrn, und doch mußten sie aus seinem Lande fort.

R. Ḥama b. Ḥanina sagte: Bedeutend ist die Buße, denn sie bringt Heilung über die Welt, wie es heißt:370 Ich will ihre Verwilderung heilen, sie freiwiltig lieben.

R. Ḥama b. Ḥanina wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt:371 kehret um, ihr ausgelassenen Kinder vorher nur ausgelassen372, und es heißt: ich will eure Verwilderung heilen!? Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn [die Buße] aus Liebe erfolgt, und das andere, wenn aus Furcht. R. Jehuda wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: kehret um, ihr ausgelassenen Kinder, ich will eure Verwilderung heilen, und es heißt:373 denn ich bin euer Herr, ich will euch einen aus einer Stadt und zwei aus einer Familie holen374!?

Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn [die Buße] aus Liebe erfolgt, und das andere, wenn durch Züchtigungen.

Blatt 86b

R. Levi sagte: Bedeutend ist die Buße, denn sie reicht bis zum Thron der Herrlichkeit, wie es heißt:375 kehre zurück, Jisraél, zum Herrn, deinem Gott.

R. Joḥanan »sagte: Bedeutend ist die Buße, denn sie verdrängt ein Verbot der Tora, denn es heißt:376 wenn einer sein Weib entläßt und sie von ihm fortgeht und einen anderen heiratet, kann er dann wieder zu ihr zurückkehren? Würde ein solches Land nicht dadurch entweiht werden? Du aber hast mit vielen Buhlen gehurt und sollst doch zu mir zurückkehren, Spruch des Herrn.

R. Jonathan sagte: Bedeutend ist die Buße, denn sie führt die Erlösung herbei, denn es heißt:377 es wird für Çijon ein Erlöser kommen und für die, die sich in Ja͑qob von der Schuld bekehren; weshalb wird für Çijon ein Erlöser kommen, weil sie sich in Ja͑qob von der Schuld bekehren.

Reš Laqis sagte: Bedeutend ist die Buße, denn durch sie werden die vorsätzlichen [Sünden] in fahrlässige verwandelt, denn es heißt:378 kehre um, O Jisraél, zum Herrn, deinem Gott, denn durch deine Sünde bist du gestrauchelt; unter »Sünde« ist ja die vorsätzliche379 zu verstehen, dennoch nennt er es »straucheln«.

Dem ist ja aber nicht so, Reš Laqiš sagte ja, die Buße sei so bedeutend, daß durch sie die vorsätzlichen [Sünden] in verdienstliche Handlungen verwandelt werden, denn es heißt:380 wenn sich ein Gottloser von seiner Gottlosigkeit bekehrt und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er derentwegen leben bleiben!?

Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn es aus Liebe erfolgt, und das andere, wenn aus Furcht.

R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Jonathans: Bedeutend ist die Buße, denn sie verlängert die Jahre des Menschen, denn es heißt: wenn sich der Gottlose von seiner Gottlosigkeit bekehrt, soll er leben bleiben.

R. Jiçḥaq sagte: Im Westen sagten sie im Namen des Raba b. Mari: Komm und sieh, wie anders ist die Handlungsweise des Heiligen, gepriesen sei er, als die Handlungsweise eines [Menschen aus] Fleisch und Blut. Ein [Mensch aus] Fleisch und Blut handelt wie folgt: wenn jemand seinen Genossen erzürnt, so ist es zweifelhaft, ob er sich versöhnen läßt oder nicht, und wenn man auch annimmt, er lasse sich versöhnen, so ist es zweifelhaft, ob er sich durch bloße Worte versöhnen läßt oder nicht; anders aber verfährt der Heilige, gepriesen sei er: wenn ein Mensch heimlich eine Sünde begeht, so läßt er sich von ihm durch Worte versöhnen, denn es heißt:381 nehmet Worte mit euch und kehret damit zum Herrn um. Und noch mehr, er ist ihm382 auch dankbar, denn es heißt:383 und greife zur Güte. Und noch mehr, die Schrift rechnet es ihm an, als habe er Farren dargebracht, denn es heißt:384 wir wollen die Farren[opfer] mit unseren Lippen entrichten. Vielleicht glaubst du Pflichtopfer-Farren, so heißt es:385 ich will ihre Verwilderung heilen, sie freiwillig lieben.

Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Bedeutend ist die Buße, daß man, wenn einer Buße tut, der ganzen Welt [die Sünden] vergibt, denn es heißt:386 ich will ihre Verwilderung heilen, sie freiwillig lieben, denn mein Zorn hat sich von ihm gewandt, es heißt nicht: von ihnen, sondern: von ihm.

Was heißt Bußfertigkeit? R. Jehuda erwiderte: Wenn er einmal und zweimal Gelegenheit zur Sünde hatte und ihr entgangen ist. R. Jehuda bemerkte: Mit derselben Frau, zu derselben Zeit und auf derselben Stelle. R. Jehuda sagte: Rabh wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: 387 Heil dem, dessen Sünde vergeben, dessen Verfehlung bedeckt ist, und es heißt:388 wer seine Sünden zudeckt, wird kein Gelingen haben!? Das ist kein Widerspruch; das eine gilt von bekannt gewordenen389 Sünden, und das andere gilt von unbekannt gebliebenen Sünden. R. Zutra b. Ṭobija erklärte im Namen R. Naḥmans: Das eine gilt von Sünden gegen seinen Nächsten, und das andere gilt von Sünden gegen Gott. Es wird gelehrt: R. Jose b. Jehuda sagte: Wenn jemand einmal eine Sünde begeht, so vergibt man sie ihm, zum zweiten Male vergibt man sie ihm ebenfalls, zum dritten Male vergibt man sie ihm ebenfalls, zum vierten Male vergibt man sie ihm nicht mehr, denn es heißt: 390 so spricht der Herr: Wegen der drei Sünden Jisraéls, wegen der vier will ich es nicht mehr rückgängig machen; ferner heißt es:391 siehe, dies alles tut Gott mit dem Menschen zweimal und dreimal. Wozu das ‘ferner’?

Man könnte glauben, dies gelte nur von einer Gemeinschaft, nicht aber von einem Einzelnen, so komm und höre: siehe, dies alles tut Gott mit dem Menschen zweimal und dreimal. Von da ab vergibt man ihm nicht mehr, denn es heißt: wegen der drei Sünden Jisraéls, wegen der vier will ich es nicht mehr rückgängig machen.

Die Rabbanan lehrten: Sünden, die man an diesem Versöhnungstage bekannt hat, bekenne man nicht wiederum am folgenden Versöhnungstage; hat man sie wiederholt, so muß man sie auch am folgenden Versöhnungstage bekennen. Hat man sie aber nicht wiederholt, aber wiederum bekannt, so spricht die Schrift über ihn:392 wie ein Hund zu seinem Gespei zurückkehrt, so wiederholt der Tor seine Dummheit. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, dies sei um so lobenswerter, denn es heißt: 393 denn ich kenne meine Sünden, und meine Vergehung ist mir stets gegenwärtig.

Wie aber halte ich aufrecht [den Schriftvers:] wie ein Hund zu seinem Gespei zurückkehrt etc.. Dies nach R. Hona, denn R. Hona sagte: Sobald ein Mensch eine Sünde begangen und sie wiederholt hat, so ist sie ihm erlaubt.

Erlaubt, wie kommst du darauf!? Sage vielmehr, sie kommt ihm erlaubt vor. Man muß die Sünde besonders nennen, denn es heißt:394 ach, dieses Volk hat eine schwere Sünde begangen, es hat sich einen Gott aus Gold verfertigt so R. Jehuda b. Baba. R. A͑qiba sagt, [dies sei nicht nötig, denn es heißt:] Heil dem, dessen Sünde vergeben, dessen Verfehlung bedeckt ist.

Weshalb aber sagte Moše: es hat sich einen Gott aus Gold verfertigt!?.

— Dies nach R. Jannaj, denn R. Jannaj sagte: Moše sprach vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, das viele Silber und Gold, das du Jisraél in Überfluß gegeben hast, bis sie »genug«395 sagten, hat es veranlaßt, daß sie sich einen Gott aus Gold machten.

Zwei gute Verwalter hatte Jisraél: Moše und David. Moše bat, sein Vergehen niederzuschreiben, wie es heißt:396 weil ihr auf mich nicht vertraut habt, mich zu heiligen; David bat, sein Vergehen nicht niederzuschreiben, wie es heißt: Heil dem, dessen Sünde vergeben, dessen Verfehlung bedeckt ist. Der Fall von Moše und David ist mit folgendem zu vergleichen: zwei Frauen wurden einst auf dem Gerichte geprügelt, die eine hatte gehurt und die andere hatte unreife Siebentjahrsfeigen397 gegessen; da sprach diejenige, die unreife Siebentjahrsfeigen gegessen hatte: Ich bitte bekanntzugeben, weshalb ich geprügelt worden bin, damit man nicht sage, die eine wie die andere sei wegen des gleichen Vergehens geprügelt worden. Hierauf holte man unreife Siebentjahrsfeigen, hing sie ihr um den Hals und rief vor ihr aus: Diese wurde wegen [Übertretung] des Siebentjahrsgesetzes geprügelt.

Wegen der Entweihung des göttlichen Namens entlarve man die Heuchler, denn es heißt:398 und wenn ein Frommer von seiner Frömmigkeit läßt und Unrecht tut, so bereite ich ihm einen Anstoß. Die Buße der absoluten [Sünder] hält die Heimsuchung zurück, auch wenn über ihn das Urteil der Heimsuchung bereits besiegelt worden ist. Die Sorglosigkeit der Frevler endet mit einem Anstoß. Die Herrschaft begräbt ihre Träger. Nackt ist man [in die Welt] gekommen, und nackt verläßt man sie; o daß doch der Abgang der Ankunft gleiche399!

Wenn Rabh zur Gerichtssitzung ging, sprach er wie folgt:

Blatt 87a

Freiwillig geht er dem Tode400 entgegen, ohne daß es ihm den Bedarf seines Hauses einbringt, denn leer kehrt er heim. O daß doch das Kommen401 dem Fortgehen gleiche! Wenn Raba zur Gerichtssitzung ging, sprach er wie folgt: Freiwillig geht er dem Tode entgegen, ohne daß402 es ihm den Bedarf seines Hauses einbringt, denn leer kehrt er heim.

O daß doch das Kommen dem Fortgehen gleiche! Und wenn er die Scharen hinter sich403 sah, sprach er:404 Wenn auch seine Höhe bis zum Himmel reicht, und sein Haupt bis in die Wolken ragt, gleich seinem Kote schwindet er für immer, die ihn sehen, sprechen: Wo ist er?.

Wenn man Mar Zutra an einem Festšabbath405 trug406, sprach er: 407 Denn Vermögen währt nicht immer, und bleibt etwa die Krone von Geschlecht zu Geschlecht?

408 Es ist nicht gut, das Gesicht des Frevlers zu schonen; es ist für die Frevler nicht gut, daß man sie auf dieser Welt schont. Es war für Aḥáb nicht gut, daß man ihn auf dieser Welt schonte, wie es heißt:409 weil sich Aḥáb vor mir gedemütigt hat, will ich das Unglück nicht bei seinen Lebzeiten hereinbrechen lassen.410 Daß man den Gerechten im Gericht hinwegstößt; es ist für die Gerechten gut, daß man sie auf dieser Welt nicht schont. Es war für Moše gut, daß man ihn auf dieser Welt nicht schonte, wie es heißt:411 weil ihr auf mich nicht vertraut habt, mich zu heiligen; würdet ihr aber auf mich vertraut haben, so würde eure Zeit, aus der Welt zu scheiden, noch nicht herangereicht sein. Heil den Frommen; nicht genug, daß sie Verdienst für sich selbst erlangen, vielmehr erlangen sie Verdienst auch für ihre Kinder und Kindeskinder bis zum Ende aller Geschlechter. Ahron hatte viele Söhne, die es, gleich Nadab und Abihu, verbrannt zu werden verdient hatten, denn es heißt:412 die zurückblieben413, nur stand ihnen das Verdienst ihres Vaters bei. Wehe den Gottlosen; nicht genug, daß sie sich selbst verschulden, vielmehr verschulden sie auch ihre Kinder und Kindeskinder bis zum Ende aller Geschlechter. Kenaa͑n hatte viele Nachkommen, die es, gleich Tabi, dem Sklaven R. Gamliéls, Autorisation zu erlangen verdient hatten, nur lastete auf ihnen die Verschuldung ihres Ahnes. Wer das Publikum zu verdienstvollen Handlungen veranlaßt, dem bleibt die Sünde fern; wer das Publikum zur Sünde verleitet, dem läßt man nicht gelingen, Buße zu tun.

Weshalb bleibt dem, der das Publikum zu verdienstvollen Handlungen bringt, die Sünde fern?

Damit nicht er sich im Fegefeuer befinde, seine Schüler aber im Paradiese, denn es heißt:414 denn du überläßt meine Seele nicht der Unterwelt, gibst nicht zu, daß dein Frommer die Grube schaue.

Wer das Publikum zur Sünde verleitet, dem läßt man nicht gelingen, Buße zu tun, damit nicht er im Paradiese sich befinde, seine Schüler aber im Fegefeuer, denn es heißt:415 ein Mensch, den das Blut eines Ermordeten drückt, muß bis zur Grube flüchtig sein; niemand stütze ihn.

SAGT JEMAND, ER WOLLE SÜNDIGEN UND BUSSE TUN, SÜNDIGEN UND BUSSE TUN. Wozu heißt es zweimal: sündigen und Buße tun, sündigen und Buße tun?

Wie R. Hona im Namen Rabhs sagte, denn R. Hona sagte im Namen Rabhs: Sobald ein Mensch eine Sünde begangen und sie wiederholt hat, so ist sie ihm erlaubt.

Erlaubt, wie kommst du darauf!?

Vielmehr, sie kommt ihm erlaubt vor.

ER WOLLE SÜNDIGEN, UND DER VERSÖHNUNGSTAG WERDE ES SÜHNEN, so SÜHNT ES DER VERSÖHNUNGSTAG NICHT. Unsere Mišna lehrt also nicht nach Rabbi, denn es wird gelehrt: Rabbi sagte: Der Versöhnungstag sühnt alle Sünden der Tora, einerlei, ob man Buße getan hat oder nicht.

Du kannst auch sagen, nach Rabbi, denn anders ist es, wenn es daraufhin erfolgt.

SÜNDEN DES MENSCHEN GEGEN GOTT etc. R. Joseph b. Ḥabo wies R. Abahu auf einen Widerspruch hin. [Er lehrt,] der Versöhnungstag sühne nicht die Sünden des Menschen gegen seinen Nächsten, dagegen heißt es:416 sündigt ein Mensch wider einen Menschen, so besänftigt Gott!?

Unter »Gott« ist das Gericht417 zu verstehen.

Wie ist demnach der Schluß zu erklären:418 wenn einer aber wider den Herrn sündigt, wer sollte ihn richten!?

Er meint es wie folgt: wenn ein Mensch gegen einen Menschen sündigt und er ihn besänftigt, so vergibt ihm Gott, wenn aber ein Mensch gegen Gott sündigt, wer könnte für ihn beten,

nur Buße und gute Handlungen.

R. Jiçḥaq sagte: Wer seinen Nächsten kränkt, auch wenn nur durch Worte, muß ihn besänftigen, denn es heißt:419 mein Sohn, bist du Bürge geworden für deinen Nächsten, hast du für einen anderen deinen Hand- schlag gegeben, bist du verstrickt durch die Rede deines Mundes, so tue doch dieses, mein Sohn, daß du dich errettest etc.. Hast du Geld, so öffne ihm deine Hand, wenn aber nicht, so bestürme ihn durch Freunde420. R. Ḥisda sagte: Er muß ihn vor drei Reihen von je drei Personen um Verzeihung bitten, denn es heißt:421 er soll vor den Leuten bekennen422 und sprechen: Ich habe gefehlt und das Recht verkehrt, und es wurde mir nicht vergolten.

R. Jose b. Ḥanina sagte: Wer seinen Nächsten [um Verzeihung] bittet, tue dies nicht mehr als dreimal, denn es heißt:423 ach424 vergib doch, nun vergib doch. Ist [der Beleidigte] gestorben, so hole er zehn Personen an sein Grab und spreche: Ich habe gesündigt wider den Herrn, den Gott Jisraéls, und wider diesen, den ich verletzt habe.

R. Abba hatte etwas gegen R. Jirmeja; da ging er hin und setzte sich an die Tür des R. Abba, und als die Magd Wasser hinausgoß, spritzten Tropfen auf seinen Kopf. Da sprach er: Sie haben mich zum Misthaufen gemacht, und er las über sich [den Schriftvers]425: aus dem Misthaufen erhebt er den Armen. Als R. Abba dies erfuhr, kam er ihm entgegen und sprach zu ihm: Jetzt muß ich zu dir kommen, denn es heißt: 426 geh hin, wirf dich nieder und bestürme deinen Nächsten.

Wenn R. Zera etwas gegen jemand hatte, ging er an ihm vorüber und zeigte sich ihm, damit dieser von selbst herankomme427.

Rabh hatte einst etwas gegen einen Schlächter, und als dieser am Vorabend des Versöhnungstages zu ihm nicht428 kam, sprach »er: Ich werde zu ihm gehen, um ihn zu besänftigen. Da traf ihn R. Hona und fragte ihn: Wohin geht der Meister? Dieser erwiderte: Jenen besänftigen. Da sprach er: Abba429 geht einen Menschen töten430! Er ging aber dennoch hin und blieb vor ihm stehen, während jener dasaß und einen Kopf spaltete. Als jener seine Augen erhob und ihn bemerkte, rief er: Es ist Abba; geh, ich will mit dir nichts zu tun haben. Während er den Kopf weiter spaltete, löste sich ein Knochen, der ihm in den Hals drang und ihn tötete.

Blatt 87b

Einst las Rabh vor Rabbi Abschnitte431 vor, und als R. Ḥija eintrat, begann er [den Abschnitt] von vorne; hierauf trat Bar Qappara ein, und er begann ihn wiederum von vorne; hierauf trat R. Šimo͑n, der Sohn Rabbis ein, da begann er ihn wiederum von vorne; als aber hierauf R. Ḥanina b. Ḥama eintrat, sprach er: Sooft abermals wiederholen! Er wiederholte ihn nicht, und R. Ḥanina nahm es ihm übel. Hierauf ging Rabh zu ihm an dreizehn Vorabenden des Versöhnungstages, er ließ sich aber nicht besänftigen.

Wieso tat Rabh dies, R. Jose b. Ḥanina sagte ja, wer seinen Nächsten um Verzeihung bittet, brauche dies nicht mehr als dreimal zu tun!?

Anders Rabh432.

Wieso tat dies R. Ḥanina, Raba sagte ja, wer Unbill übergeht, dem übergehe man all seine Sünden!? Vielmehr, R. Ḥanina sah im Traume, daß man Rabh an« eine Palme gehängt habe; und da es überliefert ist, wer [im Traume] »an eine Palme gehängt wird, werde Schuloberhaupt, folgerte er, daß dieser zur Herrschaft gelangen433 werde; er ließ sich daher nicht besänftigen, damit er nach Babylonien gehe und die Tora da lehre.

Die Rabbanan lehrten: Die Pflicht des Sündenbekenntnisses hat am Vorabend des Versöhnungstages mit der Dunkelheit zu erfolgen, jedoch sagten die Weisen, daß man das Sündenbekenntnis, spreche, bevor man gegessen und getrunken hat, weil man bei der Mahlzeit die Besinnung verlieren434 könnte. Und obgleich man, bevor man gegessen und getrunken, das Sündenbekenntnis gesprochen hat, spreche man es auch nachdem man gegessen und getrunken hat, weil bei der Mahlzeit sich Schlimmes435 ereignet haben kann. Und obgleich man das Sündenbekenntnis abends gesprochen hat, spreche man es auch im Morgengebete, und außer dem Morgengebete auch im Zusatzgebete, und außer dem Zusatzgebete auch im Vespergebete, und außer dem Vespergebete auch im Schlußgebete.

An welcher Stelle spricht man es?

Der einzelne spreche es nach dem Gebete und der Vorbeter in der Mitte desselben.

Welches ist es? Rabh sagte: »Du436 kennst die Geheimnisse der Welt«. Šemuél sagte: »Aus der Tiefe des Herzens«. Levi sagte: »In deiner Tora heißt es also«. R. Joḥanan sagte: »Herr der Welten«. R. Jehuda sagte: »Denn unsere Sünden sind zu viel, als daß man sie zählen, unsere Vergehen zu zahlreich, als daß man sie ausrechnen könnte«. R. Hamnuna sprach [folgendes Gebet:] Mein Gott, ehe ich gebildet wurde, war ich nichts wert, und auch jetzt, da ich gebildet worden bin, ist es ebenso, als wäre ich nicht gebildet worden. Staub bin ich bei meinen Leben, umsomehr bei meinem Tode. Siehe ich bin vor dir wie ein Gefäß voll Scham und Schmach. Möge es dein Wille sein, daß ich nimmer sündige, und was ich bereits gesündigt habe, spüle weg in deiner Barmherzigkeit, jedoch nicht durch Züchtigungen. Das ist das Sündenbekenntnis Rabas für das ganze Jahr, und R. Ḥamnuna des Kleinen am Versöhnungstage. Mar Zutra sagte: Dies nur, wenn man nicht gesagt hat: »Jawohl, wir haben gesündigt«, wenn aber gesagt hat, »Jawohl, wir haben gesündigt«, ist weiter nichts nötig, denn Bar Hamdudi437 erzählte: Einst stand ich vor Šemuél, der [beim Gebete] saß, und als der Vorbeter herankam und sprach: »Jawohl, wir haben gesündigt«, stand er auf. Hieraus folgerte er, daß dies das eigentliche Sündenbekenntnis sei.

Dort haben wir gelernt: An drei Zeiten im Jahre erheben die Priester ihre Hände [zum Priestersegen] viermal am Tage; beim Morgengebete, beim Zusatzgebete, beim Vespergebete und beim Schlußgebete, und zwar an den Fasttagen, an den Beistandstagen438 und am Versöhnungstage.

Welches ist das Schlußgebet?

Rabh sagte, ein weiteres439 Gebet, und Šemuél sagte, [das Gebet] »Was sind wir und was ist unser Leben!« Man wandte ein: Am Abend des Versöhnungstages spreche man [im Gebete] sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Morgengebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Zusatzgebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Vespergebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Schlußgebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis!?

Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Am Abend des Versöhnungstages, bei Dunkelheit, spreche man im Gebete sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekennt- nis, und man schließe mit der Bekenntnisformel

so R. Meír; die Weisen sagen, man spreche sieben [Segenssprüche], und wenn man mit der Bekenntnisformel schließen will, tue man dies. (Dies ist eine Widerlegung Šemuéls. Eine Widerlegung.)

Einst trat U͑la b. Rabh vor Raba [vor das Betpult] und begann [das Gebet] mit »Du hast uns auserwählt« und beendete es mit »Was sind wir und was ist unser Leben«; da lobte er ihn dafür. R. Hona, Sohn R. Nathans, sagte: Der einzelne spreche es nach dem Gebete.

Rabh sagte: Das Schlußgebet befreit vom Abendgebet. Rabh vertritt hierbei seine Ansicht, daß dies nämlich ein weiteres440 Gebet sei, und da man es bereits verrichtet441 hat, braucht man es nicht mehr.

Kann Rabh dies denn gesagt haben, Rabh sagte ja, die Halakha sei wie derjenige, welcher sagt, das Abendgebet sei Freigestelltes442!?

Er sagte dies nach demjenigen, welcher sagt, es sei Pflicht. Man wandte ein: Am Abend des Versöhnungstages spreche man [im Gebete] sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Morgengebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Zusatzgebete spreche man sieben [Segenssprüche] und das Sündenbekenntnis, im Schlußgebete spreche man sieben [Segenssprüche], den Auszug des Achtzehngebetes. R. Ḥanina b. Gamliél sagte im Namen seiner Vorfahren,

Blatt 88a

man lese das vollständige Achtzehngebet, weil man in [den Segen] »Der Erkenntnis verleiht« den Unterscheidungssegen einschalten muß!?

Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Alle, die unterzutauchen haben, tauchen am Versöhnungstage wie gewöhnlich unter; die Menstruierende und die Wöchnerin tauchen wie gewöhnlich in der Nacht des Versöhnungstages unter: der Ergußbehaftete darf bis zum Vespergebete443 [Minhchah] untertauchen, und R. Jose sagt, während des ganzen Tages.

Ich will auf einen Widerspruch hinweisen. Der männliche und die weibliche Flußbehaftete, der männliche und die weibliche Aussätzige, der einer Menstruierenden Beiwohnende und der Leichenunreine tauchen in der Nacht des Versöhnungstages wie gewöhnlich unter; die Menstruierende und die Wöchnerin tauchen wie gewöhnlich in der Nacht des Versöhnungstages unter; der Ergußbehaftete darf während des ganzen Tages untertauchen; R. Jose sagt, vom Vespergebete ab dürfe er nicht mehr untertauchen!?

Das ist kein Widerspruch; das eine444, wenn er das Schlußgebet verrichtet hat, und das andere, wenn er es nicht verrichtet hat.

Was ist, wenn er es verrichtet hat, der Grund der Rabbanan!?

Die Rabbanan sind der Ansicht, das Untertauchen zur festgesetzten Zeit sei Gebot.

Demnach wäre R. Jose der Ansicht, dies sei kein Gebot, und [dem widersprechend] wird gelehrt: Wenn einem auf dem Leibe der Gottesname geschrieben ist, so darf er nicht baden, sich nicht salben und an keinem schmutzigen Orte stehen; trifft es sich, daß er ein Pflichtbad nehmen muß, so umbinde er ihn mit Bast, steige hinab und tauche unter. R. Jose sagt, er dürfe wie gewöhnlich hinabsteigen und untertauchen, aber ihn nicht wegspülen. Und es ist uns bekannt, daß sie über das Gebot des Untertauchens zur festgesetzten Zeit streiten!?

Da445 ist es R. Jose b. Jehuda, denn es wird gelehrt, R. Jose b. Jehuda sagt, es genüge, wenn das Untertauchen am Ende446 erfolgt.

Die Rabbanan lehrten: Wer am Versöhnungstage Samenerguß bekommt, steige hinab und tauche unter, und abends spüle447 er sich ab.

Abends, was geschehen ist, ist ja geschehen!? Sage vielmehr, am Abend vorher spüle er448 sich ab. Er ist der Ansicht, es sei Gebot, sich abzuspülen.

Ein Jünger rezitierte vor R. Naḥman: Wer am Versöhnungstage Samenerguß bekommt, dem sind seine Sünden vergeben.

Es wird ja aber gelehrt: dem sind seine Sünden geordnet!?

Sie sind geordnet, um vergeben zu werden.

In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Wer am Versöhnungstage Samenerguß bekommt, sei das ganze Jahr hindurch besorgt, wenn er aber das Jahr überlebt, so sei er versichert, daß er ein Kind der zukünftigen Welt ist. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Dies ist erklärlich: die ganze Welt ist hungrig, er aber ist satt. Als R. Dimi kam, sagte er: Er lebt lange, gedeiht und vermehrt sich.


  1. Während auf das gewöhnliche Verbot nur die Geißelung gesetzt ist.↩︎

  2. Richt. das unvollständige.↩︎

  3. Wer geschworen hat, ein halbes Ouantum von einer verbotenen Speise nicht zu essen, u. gegessen hat, ist wegen der Übertretung des Schwures ein Opfer schuldig; ist dies verboten, so müßte er aus dem weiter folgenden Grunde frei sein.↩︎

  4. Dh. seit der am Berge Sinaj erfolgten Gesetzgebung.↩︎

  5. Durch das Verbot. Wer Gleichgiltiges beschwört, ist wegen unnützen Schwörens ein Opfer schuldig; schwört er, ein Gebot auszuüben od. ein Verbot zu unterlassen, so ist er frei.↩︎

  6. Nach welchen der Schwur, nicht zu essen, sich nur auf ein ganzes Quantum erstreckt.↩︎

  7. Daß man zur Aussage verpflichtet, u, wer dies unterläßt, ein Opfer schuldig sei; Cf. Lev. 5,1ff.↩︎

  8. Schon in der vorangehenden Lehre werden diejenigen Personen aufgezählt, die zum Zeugeneid unzulässig sind.↩︎

  9. Lev. 5,1.↩︎

  10. Was in unserer Mišna aufgezählt wird.↩︎

  11. Wohl voll ständige Bezeichnung des »Bücher« (Siphre) genannten halakhischen Kommentars zu den Büchern Numeri u. Deuteronomium.↩︎

  12. Lev. 16,31.↩︎

  13. Die sich im betreffenden Schriftverse auf die Kasteiung bezieht.↩︎

  14. Zwei halbe Quanten ergeben zusammen ein ganzes.↩︎

  15. Bezüglich dessen ein Zweifel obwaltet, ob es ein Vieh ist, dessen Talg verböten ist, od. ein Wild; cf. Bik. 11,8ff.↩︎

  16. Lev. 7,23.↩︎

  17. Die: in der bezüglichen Lehre. Ker. Fol. 721a gebraucht werden.↩︎

  18. Lev. 16,29.↩︎

  19. Lev. 16,29.↩︎

  20. Die »Peinigung erfolgt durch die Unterlassung. Der Wortlaut im Texte: man sage zu ihm nicht, daß er sich in den Schatten usw.↩︎

  21. Die Peinigung, zu der man nicht durch direktes Tun verpflichtet ist, braucht auch nicht durch Unterlassung zu erfolgen.↩︎

  22. Beispielsweise: am Šabbath.↩︎

  23. Wobei es sich um das Essen handelt.↩︎

  24. Lev. 16,31.↩︎

  25. Lev. 23,30.↩︎

  26. Für die Unterlassung desselben und für die Notzucht gebraucht die Schrift den Ausdruck »peinigen«, auch wird er in manchen Fällen mit Ausrottung bestraft.↩︎

  27. Cf. Dt. 8,3.↩︎

  28. Gen. 31,50.↩︎

  29. Worunter der Talmud weit. Fol. 77a die Unterlassung des Beischlafes versteht.↩︎

  30. Dt. 26,7.↩︎

  31. In Miçrajim erfolgte die Peinigung durch Menschen, dagegen aber handelt es sich in der angezogenen Schriftstelle Dt. 8,3 um eine Peinigung durch Gött, wie auch die Peinigung am Versöhnungstage ein Gebot Gottes ist.↩︎

  32. Ib. 8,16.↩︎

  33. Das Manna erschien jeden Tag neu, auch hatte es keinen eigentlichen Geschmack, vielmehr mußte man sich, wie weiter folgt, den Geschmack irgend einer Speise denken.↩︎

  34. Ecc. 6,9.↩︎

  35. Pr. 23,31.↩︎

  36. Er übertritt sie leicht.↩︎

  37. Dh. das Eigentum anderer. wird als Pl. von מישור Ebene, aufgefaßt.↩︎

  38. Pr. 12,25.↩︎

  39. Nach der einen Erklärung ist das W. ישתוה von גמה abwenden, und nach der anderen von reden, sprechen herzuleiten.↩︎

  40. Der Sklave, als welcher K. verflucht wurde שות↩︎

  41. Num. 11,5.↩︎

  42. Die legitime Ehe war mit einer Morgengabe verbunden: cf. »Ex. .22,16.↩︎

  43. Pr. 30,20.↩︎

  44. Cant. 4,12; Schluß des vorangehend angezogenen Schriftverses.↩︎

  45. Cant. 4,12; Schluß des vorangehend angezogenen Schriftverses.↩︎

  46. Num. 11,10.↩︎

  47. Num. 11,5.↩︎

  48. Die in diesem Verse genannt werden.↩︎

  49. Ib. V. 7.↩︎

  50. Mythe, Erzählung, Sage, Sagenkunde; cf. Bd. IS. 40 Anm. 410↩︎

  51. Wenn eine Witwe vor Ablauf von drei Monaten seit dem Tode ihres Mannes einen 2. Mann heiratete.↩︎

  52. Ex. 16,32.↩︎

  53. Cf. Jes. 1,18: sie waren bei ihrer Ernährung stets von der göttlichen Fügung abhängig.↩︎

  54. Num. 11,9.↩︎

  55. Ex. 16,4.↩︎

  56. Num. 11,8.↩︎

  57. Nach dem 1. Verse befand es sich im Lager, nach dem 2. außerhalb des Lagers, u. nach dem 3. mußten sie sogar umherstreifen.↩︎

  58. Num. 11,8.↩︎

  59. Num. 11,8.↩︎

  60. Ex. 36,3.↩︎

  61. Ib. 35,27.↩︎

  62. Das Wort גשיא hat im Hebräischen eine doppelte Bedeutung: Fürst, auch: Wolke.↩︎

  63. Pr. 25,14.↩︎

  64. Hiermit soll nur נציא mit der Bedeutung »Wolke« belegt werden.↩︎

  65. Num. 11,8.↩︎

  66. Das W. ללר wird hier von לר Brust, bezw. שר Gespenst, abgeleitet.↩︎

  67. Das W. ללר wird hier von לר Brust, bezw. שר Gespenst, abgeleitet.↩︎

  68. Ex. 16,8.↩︎

  69. Da man ohne Brot nicht leben kann.↩︎

  70. Letzteres erhielten↩︎

  71. Bei Licht.↩︎

  72. Num. 11,33.↩︎

  73. Ib. V. 21.↩︎

  74. Ib. V. 32.↩︎

  75. Euphemistisch für Jisraél.↩︎

  76. Da man ohne Brot nicht leben kann.↩︎

  77. Die Wachteln; damit wird das Gebot des Schlachtens angedeutet.↩︎

  78. Ps. 78,27.↩︎

  79. Dt. 12,21.↩︎

  80. Um erst hieraus das Gebot des Schlachtens zu entnehmen.↩︎

  81. Vom Manna; cf. Ex. 16,29,31 u. Num. 11,8.↩︎

  82. Hab. 3,16.↩︎

  83. Raba war Schüler R. Ḥisdas.↩︎

  84. Ex. 16,14.↩︎

  85. Num. 11,9.↩︎

  86. Ex. 16,14.↩︎

  87. Das Wort מחוספס enthält die Worte מח, zerreiben, zerschmelzen, u. פס Handfläche.↩︎

  88. Die Buchstaben dieses Wortes haben (ohne vav) diesen Zahlenwert.↩︎

  89. Das Manna wurde vollständig als Nährstoff verbraucht, ohne Kot abzusondern.↩︎

  90. Ps. 78,25.↩︎

  91. Dt. 9,19.↩︎

  92. Dt. 23,14.↩︎

  93. Zur Beseitigung des Kotes.↩︎

  94. Num. 33,49.↩︎

  95. Diejenigen, die sich vorn befanden, mußten also 3 Parasangen zurückgehen, um ihre Notdurft zu verrichten.↩︎

  96. Num. 11,6.↩︎

  97. Jehošua͑ begleitete Moše zum Berge Sinaj (cf. Ex. 24,13) u. erwartete ihn da, das Manna mußte für ihn also besonders herabfallen.↩︎

  98. Num. 27,18.↩︎

  99. Ib. 12,3.↩︎

  100. Gen. 7,20.↩︎

  101. Auf die Berge; cf. Gen. 8,4.↩︎

  102. Gen. 7,11.↩︎

  103. Ps. 78,23,24.↩︎

  104. Sowohl bei den Luken als auch bei den Türen wird die Mehrzahl gebraucht, also je 2, u. wenn das Wasser durch 2 Luken eine Höhe von 15 En erreicht hatte, so hatte das Manna durch 2 Türen (— 8 Luken) eine Höhe von 60 E.n erreicht.↩︎

  105. Ps. 23,5.↩︎

  106. Ps. 23,5.↩︎

  107. Bei der Sintflut.↩︎

  108. Das in beiden Versen (Gen. 7,11 u. Ps. 78,23) gebraucht wird u. als Wortanalogie dient; in beiden Fällen je 71 Ellen auf die Luke.↩︎

  109. Num. 29,7.↩︎

  110. Lev. 23,27.↩︎

  111. Lev. 23,32.↩︎

  112. Lev. 16,31.↩︎

  113. Lev. 16,29.↩︎

  114. Dt. 14,23.↩︎

  115. Tagov, ein aus marinierten Fischen zubereiteter Brei od. Brühe, eine bei den Griechen sehr bekannte Speise mit Wein od. mit Essig versetzt.↩︎

  116. Dt. 14,26.↩︎

  117. Weiter im selben Schriftverse.↩︎

  118. Und etwas berauscht ist.↩︎

  119. Es ist verboten, berauscht in den Tempel einzutreten; cf. Lev. 10,9.↩︎

  120. Num. 6,3.↩︎

  121. Zach 9,17.↩︎

  122. Pr. 3,10.↩︎

  123. Hos. 4,11.↩︎

  124. In הידוש, Most, ist das Wort Armer, enthalten.↩︎

  125. Ps. 104,15.↩︎

  126. Dan. 10,3.↩︎

  127. Dan. 10,12.↩︎

  128. Ps. 109,18.↩︎

  129. Der Infinitiv salben ist überflüssig u, deutet auf das Waschen.↩︎

  130. Da wird nicht berichtet, daß er fortgegangen war.↩︎

  131. Ez. 8,11.↩︎

  132. Ez. 8,3.↩︎

  133. Ez. 8,16.↩︎

  134. Euphemistisch für oben, dh. gegen Gott.↩︎

  135. Dem Schutzengel Jisraéls.↩︎

  136. Ez. 10,2.↩︎

  137. Ez. 10,7.↩︎

  138. Nach dem T. identisch mit dem Engel Gabriél im obigen Berichte Daniéls, u. dies der Bericht über sein Fortgehen aus der Umgebung Gottes.↩︎

  139. Euphem. für Jisraél.↩︎

  140. Ez. 9,11.↩︎

  141. Er könnte sich mit der Hoffnung auf eine Rücknahme der Strafe entschuldigen.↩︎

  142. Er sollte die Kohlen selber holen.↩︎

  143. Er sollte nicht melden, daß er den Befehl ausgeführt hat.↩︎

  144. Eigentl. Bärengott; die Perser werden im Talmud (cf. Oid. Fol. 72a) als Bären bezeichnet, auf die auch der Schriftvers Dan. 7,5 bezogen wird.↩︎

  145. Dan. 10,13.↩︎

  146. Ps. 127,2.↩︎

  147. Das W. ירירו wird wohl von גרר weichen, scheuchen, hergeleitet.↩︎

  148. Dan. 10,12.↩︎

  149. Dan. 10,20↩︎

  150. iReg. 2,26.↩︎

  151. iiSam. 17,29.↩︎

  152. Pr. 25,25.↩︎

  153. iiSäm. 15,30.↩︎

  154. Jes. 20,2.↩︎

  155. Jes. 20,2.↩︎

  156. Jer. 2,25.↩︎

  157. Gen, 31,50.↩︎

  158. Der zweite Satz wäre also eine Erklärung des ersten.↩︎

  159. Daß er nicht die eine oder gar die Mägde bevorzuge.↩︎

  160. Zuerst müßte ja das Schlimmere, das Nehmen. anderer Frauen, genannt werden.↩︎

  161. Gen. 34,2.↩︎

  162. Wahrsch. widernatürliche; so nach anderen Lesarten (ככיאות). Unsere Texte haben מביאות durch Verweigerung weiterer Beschlafungen; nach den Erklärern, er habe sie bei sich gehalten, ohne ihr, wenn sie danach verlangte, beizuwohnen.↩︎

  163. Name eines bösen Geistes, der an den Fingerspitzen haftet, solange man sie morgens nicht gewaschen hat, od. einer Krankheit, die durch die Berührung von Speisen mit ungewaschenen Fingern von diesem bösen Geiste herrührt.↩︎

  164. Nach Raschi zur Stelle Name eines Dorfes, Beza Fol. 23b aber: Name einer Familie; manche lesen כירב, den Jüngern.↩︎

  165. Dh. man darf das Ende des Rockes nicht hochheben, weil man dann am Versöhnungstage tragen würde.↩︎

  166. Ez. 47,3.↩︎

  167. Ez. 47,4.↩︎

  168. Ez. 47,4.↩︎

  169. Ez. 47,5.↩︎

  170. Ez. 47,5.↩︎

  171. Jes. 33,21.↩︎

  172. Jes. 33,21.↩︎

  173. Beim Satan, mit dem Todesengel identisch, Ij. 1,7.↩︎

  174. Dh. die Jerušalemische Stadtmauer.↩︎

  175. Zach. 13,1.↩︎

  176. Wenn diese abgleiten, könnte man veranlaßt werden, sie am S. in der Hand zu tragen.↩︎

  177. Die nicht so fest wie Schuhe sitzen.↩︎

  178. Bei dem er den Šabbath verbrachte.↩︎

  179. Dh. ihn beim Exilarchen entschuldigen.↩︎

  180. Möglicherweise ist G. Beiname, zumal an manchen Stellen das כר fehlt.↩︎

  181. So nach Raschi; nach anderen: das Wasser könnte [durch eine Bewegung] ausspritzen.↩︎

  182. Daß er es am Versöhnungstage nicht trocknen« ließ.↩︎

  183. Bei der Benutzung, was am V. verboten ist.↩︎

  184. Das erstgeborene Tier gilt als Gott geweiht (cf. Ex. 13,2ff.) u. wird nur dann profan, wenn es ein Gebrechen bekommt; ein« solches Gebrechen zu« begutachten, ist nur ein Gelehrter befugt, der dazu vom Exilarchen autorisiert worden ist.↩︎

  185. Die Autorisation von °Gelehrten.↩︎

  186. Dem Exilarchen seiner Zeit.↩︎

  187. In der Jetztzeit, wo Opfer nicht dargebracht werden, ist die gebrechenfreie Erstgeburt für den Priester eine Last.↩︎

  188. Am selben Tage.↩︎

  189. Woran Kinder Vergnügen finden.↩︎

  190. Jes. 33,17.↩︎

  191. Das W. כלה bedeutet im Hebräischen nicht nur Braut, sondern auch Schwiegertochter, junge Frau.↩︎

  192. In einem Trauerfalle.↩︎

  193. Das Wort »und« (ihres Steines) in der Misna kann auch »oder« heißen.↩︎

  194. Der gerstengroße Knochen von einem Leichnam ist verunreinigend.↩︎

  195. Daher genügt in diesem Falle nicht das sonst übliche Quantum einer Olive.↩︎

  196. Weil er nicht die Hände waschen wollte.↩︎

  197. Da sie es nach der Halakha außerhalb der Festhütte essen durften.↩︎

  198. Die Anzahl »der Mahlzeiten, die man am Hüttenfeste in der Festhütte abhalten muß; cf. Suk. Fol. 27a.↩︎

  199. Ist am Pesaḥfeste verboten.↩︎

  200. Die auch sonst als Oualitätsnorm genannt wird.↩︎

  201. Cf. Br. Fol. 45a.↩︎

  202. Dt. 8,10.↩︎

  203. Dt. 8,10.↩︎

  204. Wird weiter erklärt.↩︎

  205. Daß bei Änderung der. Ausdrucksweise auch ein anderes Quantum normiert ist.↩︎

  206. Lev. 23,29.↩︎

  207. Während es heißen sollte: wer an diesem ißt.↩︎

  208. Bei bei den gebraucht die Schrift eine veränderte Ausdrucksweise, und das eine beweist nicht mehr als das andere.↩︎

  209. Die veränderte Ausdrucksweise; sie, wird auch sonst gebraucht.↩︎

  210. Lev. 11,34.↩︎

  211. Der angezogene Schriftvers handelt von der Verunreinigung von Speisen.↩︎

  212. Bei seiner Geburt ist es nicht eßbar.↩︎

  213. Die in einem geschlachteten Vieh befindliche Geburt, die nicht geschlachtet zu werden braucht.↩︎

  214. Sie braucht zwar nicht rituell geschlachtet zu werden, jedoch muß man sie aufschneiden u. das Blut entfernen.↩︎

  215. Ein dem Fabelreiche angehörender Riesenvogel; cf. Bek. Fol. 57b.↩︎

  216. Wenn der Tempel bei seinen Lebzeiten errichtet werden u, er nachträglich ein Sündopfer darbringen sollte.↩︎

  217. Lev. 4,22.↩︎

  218. Bei seinem Bewußtwerden war er wegen des Quantums einer kleinen Olive zu einem Opfer nicht verpflichtet.↩︎

  219. Der nach Tem. Fol. 16a alle nach dem Tode Mošes in Vergessenheit geratenen Lehren erneuert hat.↩︎

  220. Lev. 27,34.↩︎

  221. Nach RE. muß es die ganze Mundhöhle ausfüllen, nach der Schule H.s, wenn es auf eine Seite genommen werden kann.↩︎

  222. Die Ed. Abschnitt 4 als Ausnahme aufgezählt werden: in allen anderen Streitfällen ist die S.sche Schule erschwerender und die Hsche Schule erleichtender Ansicht.↩︎

  223. Über dessen riesenhafte Körpergröße Ber. Fol. 54b berichtet wird.↩︎

  224. Wenn man kleinere Ouantitäten einer verbotenen bezw. einer erlaubten Speise an einem Fasttage gegessen hat, so werden sie nur dann vereinigt, wenn die ganze Dauer des Essens nicht länger währt, als man ein P. aufessen kann.↩︎

  225. Wenn man ein halbes Peras rit. unreiner. Speisen in einer Zeit, während welcher man ein Peras essen kann, gegessen hat, so darf man kein Geheiligtes essen.↩︎

  226. Lev. 11,43.↩︎

  227. Wahrscheinlich am zum V. gehörenden Vorabend, wo er noch satt ist; das Essen ist weder ein Genuß noch dem Körper zuträglich.↩︎

  228. Lev. 23,29.↩︎

  229. Lev. 22,14.↩︎

  230. Zizyphus, nach Raschi prunes, Pflaumen.↩︎

  231. Weil sie nur als Brennmaterial zu gebrauchen waren.↩︎

  232. Die verunreinigenden Dinge sind hinsichtlich des Quantums ihrer Verunreinigungsfähigkeit von einander verschieden so zBs. Leichenteile in Olivengröße, Kriechtiere aber in Linsengröße; ebenso ist auch die Dauer der Unreinheit verschieden, zBs. durch eine Leiche 7 Tage, durch ein Kriechtier aber ein Tag.↩︎

  233. Die Worte achte u. wenn nicht gelten als besondere Verbote.↩︎

  234. Wörtl. Weiche nicht ab von der.↩︎

  235. Num. 29,7.↩︎

  236. Zum Versöhnungstage; die Feier beginnt eine kurze Zeit vor An°bruch des Abends.↩︎

  237. Lev. 23,30.↩︎

  238. Lev. 23,29↩︎

  239. Lev. 23,28↩︎

  240. Wird mit der Ausrottung bestraft; von dieser ist nicht auf die Arbeit zu schließen.↩︎

  241. Im Tempel, bei der Darbringung der Opfer.↩︎

  242. Cf. Anm. 226 mut, mut.↩︎

  243. Das sowohl bei der Arbeit (Lev. 23,30) als auch bei der Kasteiung (ib. V. 29) gebraucht wird und selbst als Wortanalogie dient.↩︎

  244. Bei der Notzucht; cf. Dt. 22,24.↩︎

  245. Wörtl. S. der Schöpfung, der auf den 7. Tag fiel, als Ggs. zu den Festen, die ebenfalls Ruhetage [Šabbath] sind.↩︎

  246. Lev. 23,32.↩︎

  247. Das von RP. angezogene Schriftwort.↩︎

  248. Lev. 23,32.↩︎

  249. Lev. 23,32.↩︎

  250. Lev. 23,32.↩︎

  251. Lev. 23,32.↩︎

  252. Den Ausschluß des Zusatzes vor der Strafe, wonach die Feier des Versöhnungstages schon am« 9,. beginnt.↩︎

  253. Lev. 19,23.↩︎

  254. Dt. 8,9.↩︎

  255. Demnach gelten Pfeffer u. Ingwer als Speisen.↩︎

  256. Ein solcher gilt als Speise.↩︎

  257. Cf. Anm. 237.↩︎

  258. Sind sie aber älter, so gelten sie als Holz.↩︎

  259. Sind sie aber älter, so gelten sie als Holz.↩︎

  260. Vor ihrer Volljährigkeit.↩︎

  261. Dh. rabbanitisch; das »vorher« in der Mišna bezieht sich auf das Fasten; rabbanitisch müssen sie 1—2 Jahre vorher das Fasten beenden.↩︎

  262. Und zwar brauchen sie das Fasten nicht zu beenden.↩︎

  263. Hier wird 1-2 Jahre vor ihrer Reife es mitunter 3 Jahre sein.↩︎

  264. Dt. 6,5.↩︎

  265. Ib. 22,26.↩︎

  266. Jer. 1,5.↩︎

  267. Ps. 58,4.↩︎

  268. Wörtl. G.aufspeicherer; es ist verboten, Lebensmittel aufzuspeichern, um den Preis in die Höhe zu treiben.↩︎

  269. Pr. 14,10.↩︎

  270. Die Aussage von zwei gelehrt, u, wenn ein rabbanitisches Beenden des Fastens hinzukommt, so müßten es mitunter 3 Jahre sein. Zeugen hat genau dieselbe Bedeutung wie die Aussage von 100 Zeugen.↩︎

  271. Die sagen, er brauche es nicht.↩︎

  272. Dh. die Verordnung der Sachkundigen ist dann belanglos.↩︎

  273. Obgleich dies als Heilmittel gilt.↩︎

  274. Wenn keine von den vorhandenen erlaubten u. verbotenen Speisen allein ausreicht.↩︎

  275. Wenn Unverzehntetes vorhanden ist u, auch nach Absonderung der Hebe genügend zurückbleiben würde.↩︎

  276. Dh. die Hebe absondern, wodurch es zum Essen brauchbar wird.↩︎

  277. Somit sondere man die Hebe ab, u. gebe ihm, wenn das Profane nicht ausreicht, diese besonders zu essen.↩︎

  278. Man gebe es ihm daher lieber unverzehntet.↩︎

  279. Dh. die Hebe absondern, wodurch es zum Essen brauchbar wird.↩︎

  280. An dem das Absondern der Hebe sonst verboten ist.↩︎

  281. Od. Fortbewegen, sc. einer Sache von Ort zu Ort, aus welchem Grunde dies am Šabbath verboten ist.↩︎

  282. Um als Heilmittel etwas von dieser auf die Wunde zu legen.↩︎

  283. Die Lehre Rabbas.↩︎

  284. iSam. 14,29.↩︎

  285. Ib. 30,11,12.↩︎

  286. Die Früchte dieser Seite sind am schmackhaftesten, da sie von der Sonne am meisten beschienen werden.↩︎

  287. Ecc. 7,12.↩︎

  288. Dt. 33,14.↩︎

  289. Auf die etymologische Bedeutung derselben: nomen atque omen.↩︎

  290. Ib. 32,20.↩︎

  291. Zur Verwahrung; es war gerade am Vorabend des Šabbaths.↩︎

  292. In dieser Nacht ist man aller Geschäfte frei, wodurch Phantasie u. Träume begünstigt werden.↩︎

  293. Wörtl. dies ist nie geschehen; stehender Ausdruck im T. für diesen Begriff.↩︎

  294. Daß er zu Mittag Linsen gegessen habe.↩︎

  295. Ein Gast wusch einst in einem Speisehause vor der Mahlzeit nicht die Hände, und da der Wirt daher glaubte, er sei Nichtjude, verabreichte er ihm Schweinefleisch.↩︎

  296. Ez. 23,43.↩︎

  297. Die Tollheit des Hundes.↩︎

  298. Ein Gegenstand, den man in der Hand hält, könnte, wenn ein böser Geist auf ihm ruht, die Krankheit übertragen.↩︎

  299. Ecc. 7,12.↩︎

  300. Der Sinn ist dunkel u. schon aus der Verschiedenheit der Lesart zu ersehen, daß ihn die Talmudisten selber nicht mehr kannten; vielleicht canis cholericus.↩︎

  301. An dem er zu ihr nicht gehen durfte.↩︎

  302. Die Frau kannte diese Vorbehaltsklausel nicht u. glaubte, er habe seinen Schwur gebrochen.↩︎

  303. So richtiger in der Parallelstelle Az. 28a; in unseren Ausgaben: Sohn des R. Ami.↩︎

  304. Die Weisen aber sind nicht dieser Ansicht.↩︎

  305. Pflichten die Weisen bei, daß es erlaubt sei.↩︎

  306. Sie streiten nur hinsichtl. der ersten beiden Krankheitsfälle.↩︎

  307. Mit dem vorher angeführten Falle, über den die Rabbanan u. RM. streiten.↩︎

  308. Wenn die Gefahr nicht für diesen Šabbath, sondern erst für den folgenden besteht.↩︎

  309. Wohl zum Baden.↩︎

  310. Wenn beispielsweise 3 Männer sagen, es sei nicht nötig, während 2 Männer u. eine Frau das Entgegengesetzte behaupten, so zählt die Ansicht der Frau mit, und man verfahre erleichternd.↩︎

  311. Und das Kind sich ängstigt od. dadurch in Gefahr gerät.↩︎

  312. Eigentlich: eindrückt, sc. die Kohlen.↩︎

  313. Wenn man um Erlaubnis fragen geht.↩︎

  314. Zur Unterhaltung des Kindes, damit es sich nicht ängstige.↩︎

  315. In dem keine Menschen gefährdet sind.↩︎

  316. Und einer am Šabbath in Lebensgefahr gerät.↩︎

  317. Wenn die Mehrheit u. die Minderheit sich auf einem bestimmten Platze befinden, so ist die Mehrheit nicht entscheidend. Beispiele hierzu Ket. Fol. 15a.↩︎

  318. Und er da in Lebensgefahr geraten ist.↩︎

  319. In diesem Falle richte man sich nach der Mehrheit.↩︎

  320. In einer Stadt, in der Juden u. Nichtjuden wohnen.↩︎

  321. Ist es ein Mädchen, so darf ein Priester es nicht heiraten.↩︎

  322. Man richte sich demnach bei der Lebensrettung nach der Mehrheit.↩︎

  323. Vielmehr rette man es auch in diesem Falle.↩︎

  324. Wenn der Ochs eines Jisraéliten einen Ochsen eines Jisraéliten stößt, so muß der Eigentümer (das 1. u. 2 Mal) die Hälfte des Schadens ersetzen, wenn den Ochsen eines Nichtjuden, so braucht er überhaupt nichts zu bezahlen; wenn aber der Ochs eines Nichtjuden den Ochsen eines Jisraéliten stößt, so muß er den ganezn Schaden ersetzen; cf. Bq. Fol. 37b.↩︎

  325. Daß er Jisraélit ist; der Kläger hat stets den Beweis anzutreten; cf. Bq. Fol. 35b uö.↩︎

  326. Dh. grabe man weiter, falls der Verschüttete kein Lebenszeichen von sich gibt.↩︎

  327. Ps. 71,6.↩︎

  328. Jer. 7,29.↩︎

  329. Daß man bis zur Nase untersuche.↩︎

  330. Gen. 7,22.↩︎

  331. Dh. wenn beim Ausgraben des Verschütteten der Kopf unten u, die Füße oben sich befinden; nach der einen Ansicht genügt die Untersuchung des Herzschlags, nach der anderen Ansicht muß man auch die Atmung untersuchen.↩︎

  332. Sc. der Lehren, daher von manchen mit dem Barajthalehrer ויל כד פיפי identifiziert.↩︎

  333. Ex. 22,1.↩︎

  334. Wenn man den Dieb erschlägt.↩︎

  335. Ex. 21,14.↩︎

  336. Falls der Mörder Priester ist u. an den Dienst treten will.↩︎

  337. Hat er den Dienst begonnen, so unterbreche er ihn nicht.↩︎

  338. Wenn jemand zum Tode verurteilt worden ist u. ein Priester etwas zu seiner Verteidigung zu sagen hat, so wird er vom Dienste weg geholt.↩︎

  339. Ex. 31,13.↩︎

  340. Auch wenn es sich um Lebensrettung handelt.↩︎

  341. Ex. 31,14.↩︎

  342. Ex. 31,16.↩︎

  343. Lev. 18,5.↩︎

  344. Weshalb man den Einbrecher niederschlagen darf.↩︎

  345. Dem zur Hinrichtung abgeführten Delinquenten, der etwas zu seiner Verteidigung zu sagen haben will; ebenso werden auch zum diensttuenden Priester ein paar Gelehrte abgesandt, die seine Worte prüfen.↩︎

  346. Wegen einer zweifellos begangenen Sünde, als Ggs. zum sogen. Schwebe-Schuldopfer, das in zweifelhaften Fällen darzubringen ist; cf. Lev. 5,17ff.↩︎

  347. Lev. 16,30.↩︎

  348. Ez. 36,25.↩︎

  349. Jer. 17,13.↩︎

  350. Das im Texte gebrauchte W. מקוה hat beide Bedeutungen.↩︎

  351. Das im Texte gebrauchte W. מקוה hat beide Bedeutungen.↩︎

  352. Der Gott verleugnet.↩︎

  353. Wörtl. der das Gesicht aufdeckt; gemeint ist ketzerische Deutung.↩︎

  354. Die Beschneidung.↩︎

  355. Ein Verbot, woran ein Gebot sich anschließt; beispielsweise das Verbot, etwas vom Fleische eines Opfers zurückzulassen, woran sich das Gebot anschließt, das Zurückgelassene zu verbrennen.↩︎

  356. Ex. 20,7.↩︎

  357. Sc. den Namen Gottes, dh. Meineid.↩︎

  358. Richtige Verbote.↩︎

  359. An dem Moše nach der Anbetung des goldenen Kalbes für Jisraél betete.↩︎

  360. Ex. 34,7.↩︎

  361. Ex. 20,7.↩︎

  362. Daß dies von der Buße gilt.↩︎

  363. Jer. 3,14.↩︎

  364. Lev. 16,30.↩︎

  365. Ex. 22,1.↩︎

  366. Jes.↩︎

  367. Dt. 6,5.↩︎

  368. Jes. 49,3.↩︎

  369. Ez. 36,20.↩︎

  370. Hos. 14,5.↩︎

  371. Jer. 3,22.↩︎

  372. Die Bezeichnung »ausgelassen« ist eine viel mildere; vielleicht aber שובבות von וב zurückkehren.↩︎

  373. Jer. 3,14.↩︎

  374. In dem einen Verse werden sie »Kinder« genannt, in dem anderen hingegen wird von einem Herrenverhältnis gesprochen.↩︎

  375. Hos. 14,2.↩︎

  376. Jer. 3,1.↩︎

  377. Jes. 59,20.↩︎

  378. Hos. 14,2.↩︎

  379. Cf. supra Fol. 36b.↩︎

  380. Ez. 33,19.↩︎

  381. Hos. 14,3.↩︎

  382. Hebr. Wortlaut: er erkennt die Güte an.↩︎

  383. Hos. 14,3.↩︎

  384. Hos. 14,3.↩︎

  385. Hos. 14,5.↩︎

  386. Hos. 14,5.↩︎

  387. Ps. 32,1.↩︎

  388. Pr. 28,13.↩︎

  389. Solche gebe man zu.↩︎

  390. Am. 2,6.↩︎

  391. Ij. 33,29.↩︎

  392. Pr. 26,11.↩︎

  393. Ps. 51,5.↩︎

  394. Ex. 32,31.↩︎

  395. Mit Bezugnahme auf den Namen Di zahab (Genug des Goldes), Dt. 1,1.↩︎

  396. Num. 20,12.↩︎

  397. Deren Genuß als Vernichtung gilt u, daher verboten ist.↩︎

  398. Ez. 3,20.↩︎

  399. Ohne Sünden.↩︎

  400. Er setze sich der Gefahr aus, ein falsches Urteil zu fällen.↩︎

  401. Nach Hause, dem Fortgehen zur. Gerichtssitzung.↩︎

  402. Die ihn aus Verehrung begleiteten.↩︎

  403. Die ihn aus Verehrung begleiteten.↩︎

  404. Ij. 20,6,7.↩︎

  405. Am S. vor dem Feste, an dem er über das Fest vortrug.↩︎

  406. Er wurde aus Ehrerbietung, od. wegen des Gedränges (cf. Jt. Fol. 25b) getragen.↩︎

  407. Pr. 27,24.↩︎

  408. Ib. 18,5.↩︎

  409. iReg. 21,29.↩︎

  410. Ib. 18,5.↩︎

  411. Num. 20,12.↩︎

  412. Lev. 10,12.↩︎

  413. Dieser Ausdruck besagt, daß auch sie verbrannt werden sollten u. zurückgeblieben sind.↩︎

  414. Ps. 16,9.↩︎

  415. Pr. 28,17.↩︎

  416. iSam. 2,25.↩︎

  417. Nach der einen Auffassung hat ללa die Bedeutung beten, bitten, besänftigen, nach der anderen Auffassung: entscheiden, urteilen, richten; in der Schrift kommt es in beiden Bedeutungen vor.↩︎

  418. iSam. 2,25.↩︎

  419. Pr. 6,1,2,3.↩︎

  420. Die ihn besänftigen sollen.↩︎

  421. Ij. 33,27.↩︎

  422. Das Wort wird von reihen, ordnen, hergeleitet.↩︎

  423. Gen. 50,17.↩︎

  424. »Ach« und »doch« sind Bittformeln, sie kommen hier 3mal vor.↩︎

  425. iSam. 2,8 u. Ps. 113,7.↩︎

  426. Pr. 6,3.↩︎

  427. Um ihm Abbitte zu tun.↩︎

  428. Das Wort wird von reihen, ordnen, hergeleitet.↩︎

  429. Eigentlicher Name Rabhs.↩︎

  430. Durch diese Handlung wird jener erst recht der Strafe verfallen.↩︎

  431. Aus den biblischen Büchern.↩︎

  432. Er nahm es mit sich selbst strenger.↩︎

  433. R. Ḥanina war Schuloberhaupt, u. als er dies von Rabh träumte, glaubte er, er müsse sterben, damit R. seine Stelle einnehmen könne; aus diesem Grunde wollte er R. zwingen, einen anderen Wirkungskreis zu suchen.↩︎

  434. Wohl beim Trinken.↩︎

  435. Irgend etwas Sündhaftes.↩︎

  436. Anfänge von Gebeten des Versöhnungstages.↩︎

  437. Sonst Hamduri, in manchen Handschriften überall Hamdudi.↩︎

  438. Cf. Tan. Fol. 26a.↩︎

  439. Aus sieben Segenssprüchen bestehend, wie die übrigen; das Gebet wird also Amal verrichtet.↩︎

  440. Aus sieben Segenssprüchen bestehend, wie die übrigen; das Gebet wird also Amal verrichtet.↩︎

  441. Beim Eintritt der Dunkelheit.↩︎

  442. Wenn er vom Abendgebete den Ausdruck »befreit« gebraucht, so ist ja zu entnehmen, daß es Pflicht ist.↩︎

  443. Später tue er es aber nicht, sondern warte bis zum Abend; nach dieser Ansicht wird das Schlußgebet abends verrichtet, somit befreit es vom Abendgebete, nach RJ. dagegen wird es am Tage verrichtet, daher befreit es vom Abendgebete nicht.↩︎

  444. Die 2. Lehre, in welcher er es nach RJ. vom Vespergebete ab nicht darf.↩︎

  445. In der ersten Lehre, in welcher RJ. der Ansicht ist, es sei kein Gebot.↩︎

  446. Der hierfür festgesetzten Frist; es braucht nicht beim Eintritt derselben zu erfolgen; cf. Nid. Fol. 29b.↩︎

  447. Od. reibe; achte darauf, das keine Körperstelle unberührt bleibe.↩︎

  448. Damit event, später ein einfaches Untertauchen genüge.↩︎