Sukka Kapitel 1

Der Talmud, Traktat (Massechet) Sukka in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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i EINE FESTHÜTTE, DIE MEHR ALS ZWANZIG ELLEN HOCH IST, IST UN-BRAUCHBAR, NACH R. JEHUDA ABER BRAUCHBAR; DIE KEINE ZEHN HANDBREITEN HOCH IST, DIE KEINE DREI WÄNDE HAT UND DIE MEHR SONNE ALS SCHATTEN1 GEWÄHRT, IST UNBRAUCHBAR.

GEMARA. Dort haben wir gelernt: Ein Durchgang, der mehr als zwanzig Ellen hoch ist, muß verringert werden ; R. Jehuda sagt, dies sei nicht nötig. Weshalb lehrt er von der Festhütte, sie sei unbrauchbar, während er vom Durchgange ein Mittel lehrt!?

Die Festhütte ist [ein Gebot] der Tora, daher lehrt er, sie sei unbrauchbar, der Durchgang aber ist nur rabbanitisch, daher gibt er ein Mittel an. Wenn du aber willst, sage ich: auch bei [Geboten] der Tora lehrt er sonst ein Mittel; jedoch lehrt er von der Festhütte, sie sei unbrauchbar, weil deren [Un-brauchbarkeitsfälle] viel sind, beim Durchgange dagegen, bei dem sie nicht viel sind, gibt er ein Mittel an.

Woher dies? Raba erwiderte: Die Schrift sagt:2damit eure Geschlechter wissen, daß ich die Kinder Jisraél in Hütten habe wohnen lassen: bis zwanzig Ellen merkt man, daß man sich in einer Hütte befindet, ist sie höher als zwanzig Ellen, so merkt man nicht mehr, daß man sich in einer Hütte befindet, weil das Auge da nicht hinreicht. R. Zera entnimmt dies hieraus:3Und eine Hütte wird da sein als Schatten vor der Hitze tagsüber; bis zwanzig Ellen befindet man sich im Schatten der Hüttenbedachung, ist sie höher als zwanzig Ellen, so befindet man sich nicht mehr im Schatten der Hüttenbedachung, sondern im Schatten der Wände. Abajje sprach zu ihm: Demnach ist, wenn jemand seine Festhütte zwischen den Ášteroth. Qarnajim4 errichtet, diese ebenfalls keine Festhütte!? Dieser erwiderte: Bei dieser ist, wenn du die Ášteroth Qarnajim entfernst, ein Schatten der Hüttenbedachung vorhanden, bei jener aber ist, wenn du die Wände entfernst, kein Schatten der Hüttenbedachung vorhanden. Raba entnimmt dies hieraus:5Sieben Tage sollt ihr in Hütten wohnen ; die Tora sagt damit, daß man die ganzen sieben Tage seine permanente Wohnung verlasse und in einer provisorischen Wohnung wohne. Bis zwanzig Ellen errichtet man eine provisorische Wohnung, höher als zwanzig Ellen errichtet man keine provisorische Wohnung mehr, sondern nur eine permanente. Abajje sprach zu ihm: Demnach ist, wenn jemand Wände aus Eisen errichtet und über diese Hüttenbedachung legt, diese ebenfalls keine Festhütte!? Dieser erwiderte: Ich meine es wie folgt: bis zu zwanzig Ellen errichtet man auch eine provisorische Wohnung, somit genügt man seiner Pflicht, wenn man eine permanente errichtet hat, höher als zwanzig Ellen, errichtet man [keine provisorische, sondern nur] eine permanente Wohnung, somit genügt man seiner Pflicht nicht, auch wenn man eine provisorische errichtet

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hat. Sie alle erklären nicht wie Rabba, denn da6 bezieht sich das »Wissen« auf die kommenden Geschlechter. Wie R. Zera erklären sie ebenfalls nicht, weil jener Schriftvers sich auf die messianischen Tage bezieht.

Und R. Zera!?

Demnach sollte die Schrift sagen: und ein Baldachin wird da sein als Schatten tagsüber, wenn es aber heißt: und eine Hütte wird da sein als Schatten tagsüber, so ist hieraus beides zu entnehmen. Wie Raba erklären sie ebenfalls nicht, wegen des Einwandes Abajjes.

Wessen Ansicht vertritt die Lehre R. Jošijas, der im Namen Rabhs lehrt, daß nämlich der Streit nur über den Fall besteht, wenn die Wände nicht bis zur Hüttenbedachung reichen, wenn aber die Wände bis zur Hüttenbedachung reichen, sie unbrauchbar sei, auch wenn sie höher als zwanzig Ellen ist? Die des Ruba, der erklärt, weil das Auge da nicht hinreicht, wenn aber die Wände bis zur Hüttenbedachung reichen, erreicht sie das Auge.

Wessen Ansicht vertritt die Lehre R. Honas, der im Namen Rabhs lehrte, daß nämlich der Streit nur über den Fall besteht, wenn [die Festhütte] nur vier zu vier Ellen hat, wenn sie aber mehr als vier zu vier Ellen hat, sei sie brauchbar, auch wenn sie höher als zwanzig Ellen ist? Die des R. Zera, der erklärt, wegen des Schattens, wenn sie aber breiter ist, wird sie von der Hütten-bedachung beschattet.

Wessen Ansicht vertritt die Lehre des R. Ḥanan b.Rabba, der im Namen Rabhs lehrte, daß nämlich der Streit nur über den Fall besteht, wenn [die Festhütte] nicht mehr als den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch faßt, wenn sie aber mehr als den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch faßt, sie brauchbar sei, auch wenn sie höher als zwanzig Ellen ist? Keines von ihnen.

Allerdings besteht der Streit R. Jošijas gegen R. Hona und R. Ḥanan b.Rabba in folgendem: diese normieren die Ausdehnung, jener aber normiert die Ausdehnung nicht; aber R. Hona und R. Ḥanan b. Rabba streiten wohl über die Brauchbarkeit der Festhütte: einer ist der Ansicht, die Festhütte sei mit vier Ellen brauchbar, und einer ist der Ansicht, die Festhütte sei brauchbar schon wenn sie den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch faßt.

Nein, beide sind der Ansicht, die Festhütte sei brauchbar, wenn sie den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch faßt, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, sie7 streiten über [eine Festhütte], die den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch faßt, wenn aber mehr als den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch, stimmen alle überein, daß sie brauchbar ist, und einer ist der Ansicht, sie streiten über eine, die den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch faßt, bis zu vier Ellen, ist sie aber größer als vier Ellen, so ist sie nach aller Ansicht brauchbar. Man wandte ein: Eine Festhütte, die mehr als zwanzig Ellen hoch ist, ist unbrauchbar ; nach R. Jehuda ist sie bis vierzig und fünfzig Ellen brauchbar. R. Jehuda sprach: Die Festhütte der Königin Helena in Lud war ja höher als zwanzig Ellen, und die Ältesten gingen da ein und aus, ohne ihr etwas zu sagen. Jene erwiderten: Soll dies ein Beweis sein!? Sie war eine Frau und von der Festhütte frei. Dieser entgegnete: Sie hatte ja sieben Söhne, und ferner pflegte sie ja alles nach der Anweisung der Weisen zu tun!?

Wozu brauchte er darauf hinzuweisen, daß sie alles nach der Anweisung der Weisen zu tun pflegte!?

Er sprach zu ihnen wie folgt: wenn ihr erwidern wolltet, ihre Söhne waren minderjährig, und Minderjährige sind von der Festhütte frei, so war es ja, da sie sieben waren, nicht möglich, daß unter ihnen nicht einer war, der seiner Mutter nicht benötigte!? Und wenn ihr erwidern wolltet, ein Minderjähriger, der seiner Mutter nicht benötigt, sei nur rabbanitisch verpflichtet und sie habe das Rabbanitische nicht beachtet, so komm und höre: ferner pflegte sie ja alles nach Anweisung der Weisen zu tun!? Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, sie streiten über eine Festhütte, deren Wände nicht bis zur Hüttenbedachung reichen, denn eine Königin pflegt sich in einer Hütte aufzuhalten, deren Wände nicht bis zur Hüttenbedachung reichen, wegen des Luftzuges, aber pflegt denn nach demjenigen, weleher

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sagt, sie streiten über eine kleine Festhütte, eine Königin sich in einer kleinen Festhütte aufzuhalten!? Rabba b.Ada erwiderte: Hier handelt es sich um eine Festhütte8, die in Kämmerchen geteilt war.

Pflegt denn eine Königin sich in einer Festhütte aufzuhalten, die in Kämmerchen geteilt ist? R. Aši erwiderte: Hier handelt es sich um eine darin befindliche Kammer. Die Rabbanan sind der Ansicht, ihre Söhne saßen in der tauglichen Festhütte, und sie in einer Kammer, aus Keuschheit, und deshalb sagten ihr [die Ältesten] nichts, R. Jehuda ist der Ansicht, auch ihre Söhne saßen bei ihr, und dennoch sagten sie ihr nichts.

R. Šemuél b.Jiçḥaq sagte: Die Halakha ist, sie muß den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch fassen. R. Abba sprach zu ihm : Also nach der Schule Šammajs9? Manche lesen: R. Abba sprach: Wer lehrte dich dies? Jener erwiderte: So nach der Schule Šammajs, und weiche davon nicht ab. R. Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein : Woher, daß die Schule Šammajs und die Schule Hillels über eine kleine Festhütte streiten, vielleicht streiten sie über eine große, wenn man nämlich an der Tür der Festhütte sitzt und der Tisch sich in der Stube befindet: die Schule Šammajs berücksichtigt, man könnte sich nach dem Tische hinüberneigen, und die Schule Hillels berücksichtigt dies nicht!? Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: Wenn jemand sich mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers in der Festhütte befindet, den Tisch aber in der Stube10hat, so ist sie nach der Schule Šammajs unbrauchbar und nach der Schule Hillels brauchbar. Wenn dem so wäre, so sollte es doch heißen: wenn die Festhütte faßt, beziehungsweise nicht faßt!?

Streiten sie denn nicht über eine kleine Festhütte, es wird ja gelehrt: Faßt sie den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch, so ist sie brauchbar; Rabbi sagt, nur wenn sie vier zu vier Ellen hat. Dagegen lehrt ein Anderes: Rabbi sagt, eine Festhütte, die keine vier zu vier Ellen hat, sei unbrauchbar ; die Weisen sagen, auch wenn sie nur den Kopf und den größeren Teil des Körpers faßt, sei sie brauchbar. Vom Tische aber lehrt er nicht; demnach widersprechen ja [die Lehren] einander!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß die eine nach der Schule Šammajs und die andere nach der Schule Hillels lehrt. Mar Zuṭra sagte: Dies geht auch aus der Mišna hervor, denn er lehrt: so ist sie nach der Schule Šammajs unbrauchbar und nach der Schule Hillels brauchbar: wenn dem so11wäre, so sollte es ja heißen: so hat man nach der Schule Šammajs seiner Pflicht nicht genügt und nach der Schule Hillels seiner Pflicht genügt.

Wieso heißt es nun demnach: wenn jemand sich befindet?

Tatsächlich streiten sie über beides, sie streiten über eine kleine Festhütte, und sie streiten über eine große Festhütte, nur ist [die Lehre] lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn jemand sich mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers in der Festhütte befindet, den Tisch aber in der Wohnung hat, so hat er, wie die Schule Šammajs sagt, seiner Pflicht nicht genügt, und wie die Schule Hillels sagt, seiner Pflicht genügt; die nicht mehr als den Kopf und den größeren Teil des Körpers faßt, ist nach der Schule Šammajs unbrauchbar und nach der Schule Hillels brauchbar.

Wer lehrte folgende Lehre der Rabbanan : Ein Haus, das keine vier zu vier Ellen hat, ist von der Mezuza und vom Geländer12frei, es ist nicht durch Aussatz13verunreinigungsfähig, es verfällt nicht14als Haus einer ummauerten Stadt, man kehrt wegen eines solchen nicht vom Kriegsschauplatze15heim, es beteiligt sich nicht am E͑rub16und an der Verbindung17, man legt da den E͑rub nicht nieder,

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es kann nicht zur Vereinigung zwischen zwei Ortschaften18dienen, und es ist zwischen Brüdern und Gesellschaftern nicht zu teilen. Es ist also Rabbi und nicht die Rabbanan?

Du kannst auch sagen, daß es die Rabbanan sind, denn die Rabbanan sagen dies nur von der Festhütte, die ja nur provisorisch zur Wohnung dient, bei einem Hause aber, das zur permanenten Wohnung dient, pflichten sie bei, daß es, wenn es vier Ellen zu vier Ellen hat, von Menschen bewohnt wird, wenn aber nicht, von Menschen nicht bewohnt wird.

Der Meister sagte: Ist von der Mezuza und vom Geländer frei, es ist durch Aussatz nicht verunreinigungsfähig, es verfällt nicht als Haus einer ummauerten Stadt, man kehrt wegen eines solchen nicht vom Kriegsschauplatze heim. Aus welchem Grunde?

In all diesen Fällen heißt es Haus.

«Es beteiligt sich nicht am E͑rub und an der Verbindung, man legt da den E͑rub nicht nieder.» Aus welchem Grunde?

Weil es zur Wohnung nicht geeignet ist.

Nur den E͑rub zur Vereinigung des Hofes lege man da nicht nieder, wohl aber zur Verbindung für die Durchgangsgasse; aus welchem Grunde?

Weil es nicht weniger ist als ein Hof in der Durchgangsgasse. Wir haben nämlich gelernt: Der E͑rub zur Vereinigung des Hofes wird im Hofe und zur Verbindung der Durchgangsgasse wird in der Durchgangsgasse [niedergelegt]. Dagegen wandten wir ein: Wieso der Hof-E͑rub im Hofe, wir haben ja gelernt, daß, wenn man den E͑rub in einem Torhäuschen, einer Veranda oder einer Galerie niederlegt, er kein E͑rub sei, und wer da wohnt, [den Hof] nicht verboten19mache!? Vielmehr lese man : der E͑rub zur Vereinigung des Hofes in einem Hause des Hofes, und zur Verbindung für die Durchgangsgasse in einem Hofe der Durchgangsgasse. Und dieses ist nicht weniger als ein Hof in der Durchgangsgasse.

«Es kann nicht zur Vereinigung zwischen zwei Ortschaften dienen.» Es ist nicht einmal mit einer Wächterhütte zu vergleichen. Aus welchem Grunde?

Die Wächterhütte ist für ihren Zweck brauchbar, dieses aber ist für seinen Zweck nicht brauchbar.

«Es ist zwischen Brüdern und Gesellschaftern nicht zu teilen.» Nur wenn es keine vier Ellen hat, wenn es aber vier Ellen hat, ist es zu teilen, während wir doch gelernt haben, man teile einen Hof nur dann, wenn vier Ellen für den einen und vier Ellen für den anderen zurückbleiben!?

Sage vielmehr: bei diesem gilt nicht das Gesetz der Teilung des Hofes. R. Hona sagte nämlich: Der Hof ist nach den Türen20 zu teilen, und R. Ḥisda sagte, jede Tür erhalte vier Ellen [vom Hofe], und der Rest sei gleichmäßig zu teilen. Nur ein Haus, das bestehen bleibt, erhält einen Teil am Hofe, ein solches aber, das zum Niederreißen bestimmt ist, erhält keinen Teil am Hofe.

Wenn sie höher als zwanzig Ellen ist und man sie durch Kissen und

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Polster21verringert, so ist dies keine Verringerung, auch wenn man sie22 aufgibt, da sein Beschluß gegenüber dem aller anderen Menschen23bedeutungslos ist. Wenn Stroh und man es aufgibt, so ist dies eine Verringerung, und um so mehr, wenn Erde und man sie aufgibt. Wenn Stroh, das man später nicht24fortnimmt, oder Erde ohne Beschlußfassung, so besteht hierüber ein Streit zwischen R. Jose und den Rabbanan, denn wir haben gelernt: Wenn man ein Haus mit Stroh oder Geröll gefüllt und es aufgegeben hat, so gilt es als nicht vorhanden. Nur wenn man es aufgibt, nicht aber, wenn man es nicht aufgibt. Hierzu wird gelehrt: R. Jose sagt: Stroh, das man später nicht fortnimmt, gleicht Erde ohne Beschlußfassung und es gilt25als nicht vorhanden, Erde, die man später fortnimmt, gleicht Stroh ohne Beschlußfassung, und es gilt nicht als nicht vorhanden.

Wenn sie höher als zwanzig Ellen ist und Gesträuch [von der Hüttenbedachung] innerhalb der zwanzig Ellen herabhängt, so ist sie, wenn es mehr Schatten als Sonne gewährt, brauchbar, wenn aber nicht, unbrauchbar. Von einer, die zehn Handbreiten26hoch ist, aber Gesträuch [von der Hüttenbedachung] innerhalb der zehn Handbreiten herabhängt. wollte Abajje sagen, sie sei, wenn es mehr Sonne als Schatten gewährt, brauchbar27, da sprach Raba zu ihm: Eine solche ist ja eine stinkige Wohnung, und kein Mensch wohnt in einer stinkigen Wohnung.

Wenn sie höher als zwanzig Ellen ist und man darin ein Podium längs der Mittelwand28errichtet, das die für die Festhütte erforderliche Größe hat, so ist sie brauchbar; wenn aber längs einer Seiten wand, so ist sie, falls vom Rande des Podiums bis zur [gegenüberliegenden] Wand vier Ellen vorhanden29sind, unbrauchbar, wenn aber weniger, brauchbar.

Er lehrt uns damit, daß wir die Wand als schief30betrachten, und dies haben wir ja bereits gelernt: Wenn [das Dach eines] Hauses durchbrochen ist und man oben Hüttenbedachung legt, so ist es, wenn von der Wand bis zur Hüttenbedachung vier Ellen vorhanden sind, [als Festhütte] unbrauchbar. Wenn weniger, ist es demnach brauchbar!?

Man könnte glauben, nur da, wo die Wand an sich brauchbar31ist, nicht aber hierbei, wo die Wand unbrauchbar ist, so lehrt er uns.

Wenn sie höher als zwanzig Ellen ist und man ein Podium in der Mitte errichtet, so ist sie, wenn an jeder Seite vom Rande des Podiums bis zur Wand vier Ellen vorhanden sind, brauchbar, wenn aber weniger als vier Ellen, unbrauchbar.

Er lehrt uns damit, daß wir die Wand als schief betrachten, und dies ist ja dasselbe!?

Man könnte glauben, wir sagen zwar, die schiefe Wand sei an einer Seite zulässig, nicht aber an jeder Seite, so lehrt er uns.

Wenn sie niedriger als zehn Handbreiten ist und man darin eine auf zehn Handbreiten ergänzende Vertiefung macht, so ist sie, wenn vom Rande der Vertiefung bis zur Wand drei Handbreiten vorhanden

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sind, unbrauchbar, wenn aber weniger als drei Handbreiten, brauchbar.

Womit ist es da32anders, daß du da weniger als vier Ellen, hierbei aber weniger als drei Handbreiten sagst!?

Da, wo eine Wand vorhanden ist, ist [ein Abstand] weniger als vier Ellen zulässig, hierbei aber, wo die Wand erst werden soll, gilt sie als solche bei [einem Abstand] unter drei Handbreiten, sonst aber nicht.

Über den Fall, wenn sie höher als zwanzig Ellen ist und man darin eine zehn Handbreiten hohe Säule errichtet, die den für die Festhütte erforderlichen Umfang hat, wollte Abajje sagen, man dehne die Wände33nach oben, da sprach Raba zu ihm: Es sind erkennbare Wände erforderlich, die nicht vorhanden sind.

Die Rabbanan lehrten: Wenn man vier Stangen34aufstellt und darüber Hüttenbedachung legt, so ist es [als Festhütte] nach R. Ja͑qob brauchbar und nach den Weisen unbrauchbar. R. Hona sagte: Der Streit besteht nur, wenn am Rande des Daches, denn R. Ja͑qob ist der Ansicht, wir sagen, man dehne die Wände35nach oben, und die Rabbanan sind der Ansicht, wir sagen nicht, man dehne die Wände nach oben; wenn aber in der Mitte des Daches, stimmen alle überein, daß es unbrauchbar sei. R. Naḥman sagte : Der Streit besteht, wenn in der Mitte36des Daches. Sie fragten: Besteht der Streit nur über den Fall, wenn in der Mitte des Daches, wenn aber am Rande des Daches, stimmen alle überein, daß es brauchbar ist, oder besteht der Streit über diesen und jenen Fall?

Die Frage bleibt unentschieden. Man wandte ein: Wenn man vier Stangen in die Erde steckt und darüber Hüttenbedachung legt, so ist es nach R. Ja͑qob [als Festhütte] brauchbar und nach den Weisen unbrauchbar. In der Erde ist es ja ebenso, wie in der Mitte37des Daches, dennoch ist es nach R. Ja͑qob brauchbar!? Dies ist eine Widerlegung R. Honas. Eine Widerlegung. Ferner streiten sie ja, wenn in der Mitte, wenn aber am Rande des Daches, stimmen alle überein, daß es brauchbar ist, somit ist dies eine Widerlegung R. Honas in beidem!?

R. Hona kann dir erwidern: sie streiten über den Fall, wenn in der Mitte des Daches, und dies gilt auch von dem Falle, wenn am Rande des Daches, und nur deshalb streiten sie über den Fall, wenn in der Mitte des Daches, um dir die weitergehende Ansicht R. Ja͑qobs hervorzuheben, daß es nämlich brauchbar ist, auch wenn man sie in der Mitte des Daches aufstellt.

Die Rabbanan lehrten: Wenn man vier Stangen in die Erde steckt und darüber Hüttenbedachung legt, so werden sie, wie R. Ja͑qob sagt, falls sie gehöhlt und gekantet38eine Handbreite nach der einen Seite und eine Handbreite nach der anderen Seite haben, als Doppelpfeiler39 betrachtet, wenn aber nicht, nicht als Doppelpfeiler betrachtet. R.Ja͑qob sagt nämlich, für die Festhütte genügen Doppelpfeiler von je einer Handbreite; die Weisen aber sagen, zwei [Wände] müssen vorschriftsmäßig sein und für die dritte genügt eine Handbreite.

EINE, DIE KEINE ZEHN HANDBREITEN HOCH IST. Woher dies?

Es wurde gelehrt : Rabh, R. Ḥanina, R. Joḥanan und R. Ḥabiba

manche setzen in der ganzen Sektion von den Feiertagen, überall, wo diese Gelehrtengesellschaft vorkommt, R. Jonathan statt R. Joḥanan

lehrten: Die Bundeslade hatte neun [Handbreiten] und der Sühnedeckel eine Handbreite, zusammen zehn, und es heißt :40dort werde ich mich dir offenbaren und mit dir reden vom Sühnedeckel aus. Ferner wird auch gelehrt: R.Jose sagte: Nie ist die Göttlichkeit unten herabgekommen,

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und nie sind Moše und Elijahu in die Höhe gestiegen, denn es heißt:41der Himmel ist Himmel des Herrn, und die Erde hat er den Menschenkindern gegeben42.

Ist denn die Göttlichkeit nicht unten herabgekommen, es heißt ja:43der Herr stieg auf den Berg Sinaj herab!?

Oberhalb zehn Handbreiten.

Es heißt ja aber:44an diesem Tage werden seine Füße auf dem Olivenberge stehen!?

Oberhalb zehn Handbreiten.

Sind denn Moše und Elijahu nicht in die Höhe gestiegen, es heißt ja:45Moše stieg zu Gott hinauf !? Unterhalb zehn [Handbreiten].

Es heißt ja aber:46Elijahu stieg im Sturm in den Himmel.

Unterhalb zehn [Handbreiten].

Es heißt ja aber: 47er erfaßt den Anblick des Thrones, er zieht seine Wolke über ihn, und R. Tanḥum sagte, dies lehre, daß der Allmächtige über ihn den Glanz seiner Göttlichkeit ausgebreitet und ihn überwölkt hatte48!?

Uterhalb zehn [Handbreiten].

Es heißt ja:49er erfaßt den Anblick des Thrones!?

Er senkte ihm den Thron bis auf zehn [Handbreiten] herab, und er erfaßte ihn.

Allerdings war die Bundeslade neun Handbreiten [hoch], denn es heißt:50sie sollen eine Lade aus Akazienholz anfertigen, zwei und eine halbe Elle lang, anderthalb Ellen breit und anderthalb Ellen51hoch, woher aber, daß der Sühnedeckel eine Handbreite hatte?

R. Ḥanina lehrte: Die Tora hat Länge, Breite und Höhe aller von Moše gefertigten Geräte angegeben, vom Sühnedeckel aber hat sie nur Länge und Breite, nicht aber die Höhe angegeben. Du kannst dies jedoch vom unbedeutendsten aller Geräte52 entnehmen, von dem es heißt :53du sollst eine in Handbreite ringsum-laufende Leiste an ihm anbringen; wie diese eine Handbreite, ebenso jener eine Handbreite.

Sollte er es doch von den anderen Geräten54 folgern!?

Ergreifst du viel, so hast du nichts ergriffen, ergreifst du wenig, so hast du es ergriffen.

Sollte er es vom Stirnblatte55 folgern!? Es wird nämlich gelehrt: Das Stirnblatt war eine Art Platte aus Gold, zwei Finger breit, und reichte von Ohr zu Ohr; darauf waren zwei Zeilen eingraviert: Jod und He56oben und geheiligt dem unten. R. Elie͑zer b. Jose erzählte : Ich habe es in Rom gesehen, und darauf waren [die Worte]57geheiligt dem Herrn in einer Zeile eingraviert.

Man folgere von einem Geräte auf ein Gerät, nicht aber folgere man von einem Schmuck auf ein Gerät.

Sollte es vom Kranze58folgern, denn der Meister sagte, [die Dicke] des Kranzes hatte nur ein Minimum!?

Man folgere von einem Geräte auf ein Gerät, nicht aber folgere man von der Verzierung eines Gerätes auf ein Gerät.

Auch die Leiste war ja nur eine Verzierung!?

Die Leiste befand sich unter [der Tischplatte].

Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, die Leiste befand sich unter [der Platte], wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, die Leiste befand sich über dieser, demnach war sie ja eine Verzierung!?

Vielmehr, man folgere von einem Gegenstande, bei dem die Tora ein Maß angegeben hat, auf einen Gegenstand, bei dem die Tora ein Maß angegeben hat, nicht aber ist vom Stirnblatte und vom Kranze zu entnehmen, bei denen die Tora überhaupt kein Maß angegeben hat.

R. Hona entnimmt dies hieraus :59Auf das Gesicht des Sühnedeckels. und das Gesicht hat nicht weniger als eine Handbreite.

Vielleicht wie das Gesicht des Bar Jukhni60?

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Ergreifst du viel, so hast du nichts ergriffen, ergreifst du wenig, so hast du es ergriffen.

Vielleicht wie das Gesicht eines Vögelchens? R. Aḥa b.Ja͑qob erwiderte: R. Hona folgert dies durch das Wort Gesicht; hier heißt es: auf das Gesicht des Sühnedeckels, und dort61heißt es: vom Gesichte seines Vaters Jiçhaq.

Sollte er es durch das Wort Gesicht folgern, das von Gott gebraucht wird, denn es heißt :62wie das Gesicht Gottes, indem du mir gnädig warst!?

Ergreifst du viel, so hast du nichts ergriffen, ergreifst du wenig, so hast du es ergriffen.

Sollte er es vom Kherub folgern, denn es heißt :63gegen den Sühnedeckel hin sollen die Gesichter der Kherubim gerichtet sein!? R. Aḥa b.Ja͑qob erwiderte: Es ist uns über liefert, daß das Gesicht der Kherubim nicht kleiner als eine Handbreite ist, und auch R. Hona folgert es hieraus.

Weshalb heißt er Kherub? R. Abahu erwiderte: Ke rabja [wie ein Kind]; in Babylonien wird nämlich der Knabe Rabja genannt. Abajje sprach zu ihm: Wieso heißt es demnach:64das Gesicht des einen war das Gesicht eines Kherubs, das Gesicht des zweiten war das Gesicht eines Menschen, Kherub und Mensch sind ja dasselbe!?

Ein großes Gesicht und ein kleines Gesicht.

Woher, daß der Innenraum ohne die Hüttenbedachung allein zehn Handbreiten haben muß, vielleicht mit der Hüttenbedachung!?

Vielmehr, er folgert dies vom stetigen Tempel. Es heißt :65das Haus, das der König Šelomo für den Herrn baute, war sechzig Ellen lang, zwanzig Ellen breit und dreißig Ellen hoch, ferner heißt es:66die Höhe des einen Kherub betrug zehn Ellen, und ebenso die des zweiten Kherub, und hierzu wird gelehrt: Wie im stetigen Tempel die Kherubim bis zu einem Drittel des ganzen Hauses reichten, ebenso reichten die Kherubim in der Stiftshütte bis zu einem Drittel des ganzen Hauses. Die [Höhe der] Stiftshütte betrug zehn Ellen, wie es heißt :67zehn Ellen betrug die Länge des Brettes, das sind nämlich sechzig Handbreiten, ein Drittel hat zwanzig Handbreiten, und wenn man davon zehn Handbreiten für die Höhe der Bundeslade mit dem Sühnedeckel abzieht, so bleiben es zehn, und es heißt :68die Kherubim sollen ihre Flügel nach oben ausgebreitet halten, indem sie mit ihren Flügeln den Sühnedeckel bedecken; hier nennt es die Tora oberhalb zehn Handbreiten »bedecken«.

Woher, daß die Flügel über ihrem Kopfe ausgebreitet waren, vielleicht in gleicher Höhe mit ihrem Kopfe69!? R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Es heißt oben.

Vielleicht waren sie noch höher ausgebreitet!?

Heißt es denn oben darüber?

Allerdings nach R. Meír, welcher sagt, alles wurde da mit einer gewöhnlichen Elle70gemessen, wie ist es aber nach R. Jehuda zu erklären, welcher sagt, das Gebäude mit einer Elle von sechs Handbreiten und die Geräte mit einer von fünf, wonach die Bundeslade mit dem Sühnedeckel zusammen nur achteinhalb [Handbreiten] hatte und elfeinhalb zurückblieben; demnach müßte auch die Festhütte elf einhalb Handbreiten hoch sein!?

Vielmehr, nach R. Jehuda ist dies eine Überlieferung. R. Ḥija b.Aši sagte nämlich im Namen Rabhs : Die Lehren von den Quantitäten71, den Trennungen72und den Umzäunungen73sind Moše vom Sinaj überlieferte Halakhoth.

[Die Lehre] von den Maßen ist ja aus der Tora!? Es heißt: 74ein Land mit Weizen und Gerste, mit Weinstöcken, Feigen und Granatäpfeln, ein Land mit Olivenöl und Honig, und hierzu sagte R. Ḥanina, dieser ganze Schriftvers stehe nur wegen der Maße. Weizen, wegen des aussätzigen75Hauses, denn wir haben gelernt: Wenn jemand in ein aussätziges Haus tritt und seine Kleider auf der Schulter und

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seine Sandalen und seine Ringe in den Händen76trägt, so ist er samt diesen sofort unrein; wenn er aber seine Kleider am Körper, seine Sandalen an den Füßen und seine Ringe an den Fingern anhat, so ist er sofort unrein, diese aber bleiben rein, bis er so lange verweilt, als man ein Peras essen kann, Weizenbrot und nicht Gerstenbrot, und zwar angelehnt77und mit Zukost. Gerste [wegen der folgenden Lehre:] Ein gerstengroßer Knochen [von einem Toten] verunreinigt durch Berühren und Tragen, nicht aber durch Bezeltung78. Weinstöcke [dies deutet auf] das Quantum eines Viertellog Wein für den Naziräer79. Feigen, [dies deutet auf] das Quantum einer Dörrfeige hinsichtlich des Hinaustragens80am Šabbath. Granatäpfel, wegen der folgenden Lehre: Für alle Gefäße eines Privatmannes81gilt die Größe eines Granatapfels82. Ein Land mit Olivenöl, ein Land, dessen sämtliche Quantitäten Olivengröße haben.

Sämtliche Quantitäten, wie kommst du darauf, da sind ja die ebengenannten!?

Sage vielmehr: dessen meiste Quantitäten Olivengröße haben. Honig, die Größe einer getrockneten Dattel hinsichtlich [des Essens am] Versöhnungstage. Sie sind ja somit aus der Tora!?

Glaubst du etwa, daß die Quantitäten in der Schrift geschrieben stehen!? Sie sind vielmehr eine [überlieferte] Halakha, und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.

[Die Lehre] von den Trennungen ist ja aus der Tora!? Es heißt nämlich: 83er soll den Leib im Wasser baden, es darf keine Trennung zwischen ihm und dem Wasser sein.

Die Halakha bezieht sich auf das Haar. Dies nach Rabba b.Bar Ḥana, denn Rabba b.Bar Ḥana sagte: Ein verknotetes Haar ist eine Trennung, drei sind keine84Trennung, von zweien weiß ich es nicht.

Aber auch hinsichtlich des Haares ist es ja aus der Tora, denn es heißt: er soll den Leib im Wasser baden, auch was zum Leibe gehört, nämlich das Haar!?

Die Halakha bezieht sich auf

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eine Lehre R. Jiçḥaqs, denn R. Jiçḥaq sagte: Nach der Tora gilt es nurdann als Trennung, wenn die größere Hälfte [des Haares vom Wasser unberührt bleibt] und man darauf achtet, nicht aber, wenn man darauf nicht achtet, jedoch haben sie es auch bei der größeren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, wegen der größeren Hälfte, wo man darauf achtet, und bei der kleineren Hälfte, wo man darauf achtet, wegen der größeren Hälfte, wo man darauf achtet, angeordnet.

Sollten sie es doch auch bei der kleineren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, Verbot wegen der kleineren Hälfte, wo man darauf achtet, oder wegen der größeren Hälfte, wo man darauf nicht achtet, angeordnet haben!?

Bei dieser selbst ist es ja nur eine rabbanitische Anordnung, und wir sollten wegen einer Anordnung eine verfügen!? Die Lehre von den Umzäunungen, wie wir eben gesagt85haben.

Allerdings nach R. Jehuda, wie ist es aber nach R. Meír86zu erklären !?

Die [überlieferte] Halakha bezieht sich auf die Dehnung87, die Verbindung88und die schiefe Wand89.

DIE KEINE DREI WÄNDE HAT. Die Rabbanan lehrten: Zwei vorschriftsmäßig, und für die dritte reicht eine Handbreite ; R. Šimo͑n sagt, drei vorschriftsmäßig, und für die vierte reicht auch eine Handbreite.

Worin besteht ihr Streit?

Die Rabbanan sind der Ansicht, die überlieferte [Schreibart] sei maßgebend90, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, die Lesart sei maßgebend. Die Rabanan sind der Ansicht, die überlieferte [Schreibart] sei maßgebend, und es heißt :91in einer Hütte, in einer Hütte, in Hütten, das sind vier; zwei [Wände] vorschriftsmäßig und die dritte hat die [überlieferte] Halakha auf eine Handbreite herabgesetzt. R. Šimo͑n ist der Ansicht, die Lesart sei maßgebend, und es heißt: in Hütten, in Hütten, in Hütten, das sind sechs; eines ist an sich nötig, sodaß vier zurückbleiben: drei Wände vorschriftsmäßig und die vierte hat die [überlieferte] Halakha auf eine Handbreite herabgesetzt. Wenn du willst, sage ich: alle sind der Ansicht, die Lesart sei maßgebend, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, auch für die Hüttenbedachung sei ein Schriftvers nötig, und einer ist der Ansicht, für die Hüttenbedachung sei kein Schriftvers92nötig. Wenn du willst, sage ich: alle sind der Ansicht, die überlieferte [Schreibart] sei maßgebend, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, die [überlieferte] Halakha sei zur Verminderung93da, und einer ist der Ansicht, die Halakha sei zar Hinzufügung94da. Wenn du aber willst, sage ich: alle sind der Ansicht, die [überlieferte] Halakha sei zur Verminderung da, ferner auch, daß die überlieferte [Schreibart] maßgebend sei, und ihr Streit besteht darin, ob auch der erste [Schriftvers]95 zur Forschung verwendet werde: einer ist der Ansicht, auch der erste sei zur Forschung zu verwenden, und einer ist der Ansicht, der erste sei nicht zur Forschung zu verwenden. R. Mathna erklärte : Der Grund R. Šimons ist aus folgendem zu entnehmen :96und eine Hütte wird da sein als Schatten vor der Hitze tagsüber und als Zuflucht und Obdach vor Unwetter und Regen97.

Wo kommt nun diese Handbreite98hin? Rabh erwiderte: Man setze sie an die vorstehende [Wand]. R. Kahana und R. Asi sprachen zu Rabh:

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Sollte man sie doch in einem schrägen Winkel99stellen !? Da schwieg Rabh. Es wurde auch gelehrt: Šemuél sagte im Namen Levis: Man setze sie an die vorstehende [Wand]. Ebenso lehren sie im Lehrhause, man setze sie an die vorstehende [Wand]. R. Šimo͑n, nach anderen R. Jehošua͑ b.Levi, sagte: Man mache sie100in einer reichlichen Handbreite und stelle sie weniger als drei Handbreiten von der Wand entfernt, denn weniger als drei [Handbreiten] (von der Wand) entfernt, gilt es als verbunden101.

R. Jehuda sagte : Eine Festhütte, die in der Art eines Durchganges errichtet102ist, ist brauchbar, und diese103Handbreite stelle man auf die Seite, die ihm beliebt. R. Simon, nach anderen R. Jehošuá b. Levi, sagte: Man verwende ein Brett von etwas über vier [Handbreiten] und stelle es weniger als drei [Handbreiten] von der Wand entfernt, denn weniger als drei [Handbreiten] (von der Wand) entfernt, gilt als verbunden.

Weshalb ist da104eine reichliche Handbreite ausreichend, hierbei105aber vier [Handbreiten] erforderlich?

Da, wo es zwei vorschriftsmäßige Wände106sind, reicht eine reichliche Handbreite aus, hierbei aber, wo es keine zwei vorschriftsmäßige Wände107sind, nur wenn es ein Brett von vier [Handbreiten] ist, sonst aber nicht. Raba sagte: Sie wird nur durch eine Türform108brauchbar. Manche lesen : Raba sagte : Sie wird auch durch eine Türform109brauchbar. Manche lesen: Raba sagte: Auch ist eine Türform110er forder lieh. R. Aši traf R. Kahana, wie er bei einer reichlichen Handbreite noch eine Türform machte; da sprach er zu ihm: Hält denn der Meister nichts von dem, was Raba gesagt hat? Raba sagte nämlich, sie wäre auch durch eine Türform brauchbar? Dieser erwiderte: Ich halte von jener Lesart, nach der Raba gesagt hat, es sei auch eine Türform erforderlich.

«Zwei vorschriftsmäßig &c.» Raba sagte: Ebenso auch beim Šabbathgesetze : da solches für die Festhütte als Wand gilt, gilt es auch beim Šabbath111 als Wand. Abajje wandte gegen ihn ein: Berücksichtigen wir denn [die Schlußfolgerung] »da«, es wird ja gelehrt: Die Wand der Festhütte gleicht der Wand für den Šabbath112, nur dürfen die Stäbe keine drei Handbreiten voneinander abstehen. Beim Šabbath ist es noch strenger als bei der Festhütte, indem sie beim Šabbath nur dann zulässig ist, wenn das Bestehende mehr ist als das Durchbrochene, was bei der Festhütte nicht der Fall113ist. Doch wohl beim Šabbath des Hüttenfestes noch strenger als bei der Festhütte114, und wir folgern nicht »da«115!?

Nein, strenger an einem gewöhnlichen Šabbath als an einem Šabbath des Hüttenfestes116.

Demnach sollte er auch lehren : strenger ist es sonst bei der Festhütte als bei der Festhütte am Šabbath, indem sonst für die Festhütte eine reichliche Handbreite erforderlich ist, während bei der Festhütte am Šabbath keine reichliche Handbreite erforderlich ist, vielmehr ist ein Pfosten ausreichend, denn du selbst sagtest ja, daß, wenn man auf eine Durchgangsgasse, die einen Pfosten117hat, Hüttenbedachung gelegt hat, dies [als Festhütte] brauchbar sei!?

Dies [zu lehren] ist nicht nötig ; wenn dies vom Leichteren auf das Strengere118angewandt wird, um so eher vom Strengeren auf das Leichtere.

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Der Text. Raba sagte: Wenn man auf eine Durchgangsgasse, die einen Pfeiler hat, Hüttenbedachung legt, so ist dies [als Festhütte] brauchbar. Ferner sagte Raba: Wenn man auf Brunnenpfeiler119Hüttenbedachung legt, so ist dies [als Festhütte] brauchbar. Und [alle drei Lehren] sind nötig. Würde er es nur von der Durchgangsgasse gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil da zwei richtige Wände vorhanden sind, nicht aber gilt dies von den Brunnenpfeilern, wo keine zwei richtigen Wände vorhanden sind. Würde er es nur von den Brunnenpfeilern gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil da dem Namen nach vier Wände vorhanden sind, nicht aber wenn man Hüttenbedachung auf eine Durchgangsgasse legt, wo auch keine vier Wände dem Namen nach vorhanden sind. Und würde er es nur von diesen beiden gelehrt haben, [so könnte man glauben,] man folgere nur vom Strengen auf das Leichtere, nicht aber vom Leichteren auf das Strengere. Daher [sind alle Lehren] nötig.

DIE MEHR SONNE ALS SCHATTEN GEWÄHRT. Die Rabbanan lehrten: Nur wenn die Sonne durch die Hüttenbedachung [dringt], nicht aber wenn durch die Wände. R. Jošija sagt, auch durch die Wände. R. Jemar b. Šelemja sagte im Namen Abajjes: Was ist der Grund R. Jošijas? Es heißt:120du sollst die Bundeslade mit dem Vorhange bedecken; der Vorhang war ja eine Scheidewand, und der Allbarmherzige nennt dies »bedecken«. Demnach gleichen die Wände der Hüttenbedachung.

Und die Rabbanan!?

Dies besagt, daß er [oben] ein wenig übergeschlagen werde, damit er wie eine Bedachung aussehe.

Abajje sagte: Rabbi, R. Jošija, R. Jehuda, die Schule Šammajs, R. Šimo͑n (b.Gamliél), R. Gamliél, R. Elie͑zer und die anderen121sind sämtlich der Ansicht, die Festhütte müsse eine permanente Wohnung sein. Rabbi, denn es wird gelehrt: Rabbi sagt, eine Festhütte, die keine vier zu vier Ellen hat, ist unbrauchbar. R. Jošija, wie wir eben gesagt haben. R. Jehuda, denn wir haben gelernt: Eine Festhütte, die mehr als zwanzig Ellen hoch ist, ist unbrauchbar, nach R. Jehuda aber brauchbar. R. Gamliél, denn es wird gelehrt: Wenn jemand seine Festhütte auf der Höhe eines Wagens oder auf der Höhe eines Schiffes macht, so ist sie nach R. Gamliél unbrauchbar und nach R. A͑qiba brauchbar. Die Schule Šammajs, denn wir haben gelernt: Wenn jemand sich mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers in der Festhütte befindet, den Tisch aber in der Stube hat, so ist sie nach der Schule Šammajs unbrauchbar und nach der Schule Hillels brauchbar. R. Šimo͑n, denn es wird gelehrt : Zwei122 müssen vorschriftsmäßig sein und für die Mitte reicht eine Handbreite; R. Šimo͑n sagt, drei vorschriftsmäßig, und für die vierte eine Handbreite. R. Elie͑zer, denn wir haben gelernt: Wenn jemand seine Festhütte nach der Art einer Binsenhütte123macht, oder an eine Wand124lehnt, so ist sie nach R. Elie͑zer unbrauchbar, weil sie kein Dach hat, und nach den Weisen brauchbar. Die Anderen, denn es wird gelehrt: Andere sagen, eine Festhütte, die nach der Art eines Taubenschlages gemacht ist, sei unbrauchbar, weil sie keine Winkel hat.

R. Joḥanan sagte : Eine Festhütte, die nach der Art eines Kalkofens125 gemacht, ist, ist, wenn im Kreise vierundzwanzig Personen sitzen können, brauchbar, wenn aber nicht, unbrauchbar.

Also nach Rabbi, welcher sagt, eine Festhütte, die keine vier zu vier Handbreiten hat, sei unbrauchbar. Merke, ein Mensch nimmt ja beim Sitzen eine Elle ein, und da alles, was drei Handbreiten im Umfange hat, im Durchmesser126

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eine Handbreite hat, so genügen auch zwölf!?

Dies nur bei einem Kreise, in einem Quadrate aber ist mehr127erforderlich.

Merke, das Quadrat ist ja um ein Viertel größer als der Kreis, somit genügen ja sechzehn!?

Dies nur bei einem Kreise in einem Quadrate, bei einem Quadrate in einem Kreise128aber ist mehr erforderlich, wegen der Winkelvorsprünge.

Merke, eine Elle des Quadrats hat ja [ungefähr] eine Elle und zwei Fünftel in der Diagonale, somit genügen ja siebzehn abzüglich eines Fünftels!?

Er nahm es nicht genau.

Allerdings sagen wir bei einer Kleinigkeit, man nehme es nicht genau, sagen wir etwa auch bei einer großen [Differenz], man nehme es nicht genau!? Mar Qašiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu R. Aši: Du glaubst wohl, eine Person brauche eine Elle, drei Personen brauchen zwei Ellen.

Das sind also sechzehn, und erforderlich sind ja siebzehn abzüglich eines Fünftels!?

Er nahm es nicht genau.

Allerdings sagen wir erschwerend, man nehme es nicht genau, sagten wir etwa auch erleichternd, man nehme es nicht genau!? R. Asi sprach zu R. Aši: Tatsächlich ist für jede Person eine Elle erforderlich, nur zählt R. Joḥanan den Raum, den die Personen einnehmen, nicht129mit; es sind somit achtzehn [Ellen], während [ungefähr] siebzehn abzüglich eines Fünftels erforderlich sind; das ist es, womit er es nicht genau nahm, und zwar nahm er es erschwerend nicht genau. Die Rabbanan von Cäsarea, und wie manche sagen, die Richter von Cäsarea, sagten: Der Kreis im Quadrate ist um ein Viertel130 [kleiner],

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das Quadrat im Kreise ist um die Hälfte131kleiner. Das ist aber nichts; wir sehen ja, daß es nicht soviel ist.

R. Levi sagte im Namen R. Meírs : Von den beiden Töpferhütten, von denen sich eine in der zweiten132befindet, ist die innere als Festhütte unbrauchbar und zur Mezuza pflichtig133, die äußere hingegen als Festhütte brauchbar und von der Mezuza frei.

Warum denn, die äußere sollte doch als Torhäuschen der inneren gelten und zur Mezuza pflichtig sein!?

Weil dies134nicht so bestimmt ist.

Die Rabbanan lehrten: Die Hütten der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere, der Samaritaner, oder sonst irgend eine Hütte sind135[als Festhütte] brauchbar, nur müssen sie vorschriftsmäßig überdacht sein.

Was heißt vorschriftsmäßig? R. Ḥisda erwiderte: Die Hüttenbedachung muß zur Beschattung136dienen.

Was schließen [die Worte] »oder sonst irgend eine Hütte« ein?

Sie schließen die Hütten der Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter und der Fruchtwächter ein. Die Rabbanan haben nämlich gelehrt: Die Hütten der Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter, der Fruchtwächter, oder sonst irgend eine Hütte sind [als Festhütte] brauchbar, nur müssen sie vorschriftsmäßig über-dacht sein. Was heißt vorschriftsmäßig? R. Ḥisda erwiderte: Die Hüttenbedachung muß zur Beschattung dienen.

Was schließen hier [die Worte] »oder sonst irgend eine Hütte« ein?

Sie schließen eine Hütte der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere und der Samaritaner ein. Für den Autor [der Lehre] von den Hütten der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere und der Samaritaner sind diese bedeutender, da sie permanent sind, und er lehrt »oder sonst irgend eine Hütte«, um die Hütten deer Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter und der Fruchtwächter ein-zuschließen, die nicht permanent sind. Und für den Autor [der Lehre] von den Hütten der Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter und der Fruchtwächter sind diese bedeutender, da diese der Pflicht unterworfen sind, und er lehrt »oder sonst irgend eine Hütte«, um die Hütten der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere und der Samaritaner einzuschließen, die der Pflicht nicht unterworfen sind.

i,2 EINE ALTE FESTHÜTTE IST NACH DER SCHULE ŠAMMAJS UNBRAUCHBAR UND

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NACH DER SCHULE HILLELS BRAUCHBAR. WELCHE HEISST EINE ALTE FESTHÜTTE? DIE MAN DREISSIG TAGE VOR DEM FESTE ERRICHTET HAT. HAT MAN SIE ABER FÜR DAS FEST ERRICHTET, SO IST SIE BRAUCHBAR, SELBST WENN SEIT ANFANG DES JAHRES.

GEMARA. Was ist der Grund der Schule Šammajs?

Die Schrift sagt :137sieben Tage Hüttenfest für den Herrn; es muß eine Hütte sein, die für das Fest gemacht wurde.

Und die Schule Hillels!?

Dieser [Schriftvers] ist wegen einer Lehre des R. Šešeth nötig, denn R. Šešeth sagte im Namen R. A͑qibas : Woher, daß das Holz der Festhütte während der ganzen sieben Tage [zur Verwendung] verboten ist? Es heißt: sieben Tage Hüttenfest für den Herrn. Ferner wird gelehrt: R. Jehuda b.Bethera sagte: Wie das Festopfer den Namen Gottes138trägt, ebenso trägt auch die Festhütte den Namen Gottes, denn es heißt: sieben Tage Hüttenfest für den Herrn; wie das Fest[opfer] für den Herrn, ebenso die Festhütte für den Herrn.

Auch die Schule Šammajs braucht ja diesen [Schriftvers] hierfür!? Allerdings, dem ist auch so.

Was ist demnach der Grund der Schule Šammajs?

Es gibt noch einen anderen Schriftvers:139das Hüttenfest sollst du dir sieben Tage machen; es muß eine Hütte sein, die für das Fest gemacht wurde.

Und die Schule Hillels!?

Dieser Vers deutet darauf, daß man auch am Halbfeste eine Festhütte140mache.

Und die Schule Šammajs!?

Sie ist der Ansicht R. Elie͑zers, welcher sagt, man mache am Halbfeste keine Festhütte.

Hält denn die Schule Hillels nichts von dem, was R. Jehuda im Namen Rabhs gelehrt hat!? R. Jehuda sagte nämlich im Namen Rabhs: Hat man [die Çiçith] aus Kettenfransen141, Noppen oder Webezotten gefertigt, so sind sie untauglich, wenn von [fertigen] Knäulen, so sind sie tauglich. Als ich dies Šemuél vortrug, sprach er zu mir: Auch wenn man sie von [fertigen] Knäulen gefertigt hat, sind sie untauglich, weil das Spinnen zu diesem Zwecke erfolgen muß. Ebenso142sollte auch hierbei die Festhütte als solche gemacht werden müssen!? Anders ist es da; die Schrift sagt :143du sollst dir Quasten fertigen, dir: zum Behufe deiner Pflicht.

Auch hierbei heißt es ja: das Hüttenfest sollst da dir machen, dir: zum Behufe deiner Pflicht!?

Dies schließt das Geraubte aus.

Auch da schließt es ja das Geraubte aus!?

Da gibt es noch einen anderen Schriftvers :144sie sollen sich [Çiçith] machen, aus eigenem.

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WENN MAN DIE FESTHÜTTE UNTER EINEM BAUME MACHT, SO IST ES EBEN SO, ALS HÄTTE MAN SIE IM HAUSE GEMACHT. VON ZWEI HÜTTEN ÜBEREINANDER IST DIE OBERE BRAUCHBAR UND DIE UNTERE UNBRAUCHBAR; R. JEHUDA SAGT, IST KEIN BEWOHNER IN DER OBEREN, SEI DIE UNTERE BRAUCHBAR.

GEMARA. Raba sagte: Dies lehrten sie nur von einem Baume, der mehr Schatten als Sonne gewährt, wenn er aber mehr Sonne als Schatten gewährt, so ist sie brauchbar.

Woher dies?

Er lehrt: so ist es ebenso, als hätte man sie im Hause gemacht; weshalb lehrt er: so ist es ebenso, als hätte man sie im Hause gemacht, er sollte doch lehren: so ist sie unbrauchbar!? Vielmehr lehrt er uns folgendes: wenn der Baum dem Hause gleicht: wie das Haus mehr Schatten als Sonne gewährt, ebenso ein Baum, der mehr Schatten als Sonne gewährt.

Was nützt es, daß er mehr Sonne als Schatten gewährt, mit der brauchbaren Hüttenbedachung ist ja die unbrauchbare Hüttenbedachung145verbunden!? R.Papa erwiderte : Wenn man [die Zweige] niedergedrückt146hat.

Wenn niedergedrückt, so braucht dies ja nicht gelehrt zu werden!?

Man könnte glauben, auch in dem Falle, wenn man sie niederdrückt, berücksichtige man den Fall, wenn man sie nicht niederdrückt, so lehrt er uns, daß wir dies nicht berücksichtigen.

Was lehrt er uns damit, dies haben wir ja bereits gelernt: Hat man Weinlaub, Kürbisblätter oder Epheu über [die Festhütte] gezogen und darüber Hüttenbedachung gelegt, so ist sie unbrauchbar; wenn aber die Hüttenbedachung mehr ist oder man jene abgehauen hat, so ist sie brauchbar. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn man sie nicht niedergedrückt hat, so verbindet man ja unbrauchbare Hüttenbedachung mit der brauchbaren; doch wohl, wenn man sie niedergedrückt hat, somit ist hieraus zu entnehmen, daß man dies nicht berücksichtige!?

Man könnte glauben, nur wenn es bereits erfolgt ist, nicht aber von vornherein, so lehrt er uns.

VON ZWEI HÜTTEN ÜBEREINANDER &C. Die Rabbanan lehrten :147In Hütten sollt ihr wohnen; nicht aber in einer Hütte unter einer Hütte, noch in einer Hütte unter einem Baume, noch in einer Hütte in einem Hause.

Im Gegenteil, »in Hütten« heißt ja in verschiedenartigen!? R.Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Die Schreibart ist »in einer148Hütte«.

R. Jirmeja sagte: Zuweilen sind beide brauchbar, zuweilen sind beide unbrauchbar, zuweilen ist die untere brauchbar und die obere unbrauchbar, und zuweilen ist die untere unbrauchbar und die obere brauchbar. Zuweilen sind beide brauchbar, wenn beispielsweise die untere mehr Sonne als Schatten und die obere mehr Schatten als Sonne gewährt, und die obere sieb innerhalb der zwanzig Ellen befindet. Zuweilen sind beide unbrauchbar, wenn beispielsweise beide mehr Schatten als Sonne gewähren und die obere höher als zwanzig Ellen ist. Zuweilen ist die untere brauchbar und die obere unbrauchbar, wenn beispielsweise die untere mehr Schatten als Sonne und die obere mehr Sonne als Schatten gewährt, und beide sich innerhalb der zwanzig Ellen befinden. Zuweilen ist die obere brauchbar und die untere unbrauchbar, wenn beispielsweise beide mehr Schatten als Sonne gewähren, und die

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obere sich innerhalb der zwanzig Ellen befindet.

Selbstverständlich!?

Nötig ist es wegen des Falles, wo die untere brauchbar und die obere unbrauchbar ist; man könnte glauben, man berücksichtige die Verbindung der unbrauchbaren Hüttenbedachung mit der brauchbaren Hüttenbedachung, so lehrt er uns.

Wie viel muß die eine Hüttenbedachung von der anderen abstehen, um die untere unbrauchbar zu machen? R.Hona erwiderte: Eine Handbreite, so finden wir es auch bei der Verunreinigung durch Bezeltung, daß es bei einer Handbreite149erfolgt. Wir haben nämlich gelernt: [Ein Raum von] einer Handbreite zu einer Handbreite in der Höhe einer Handbreite bewirkt die Unreinheit und begrenzt die Unreinheit; hat er weniger, so bewirkt er nicht und begrenzt auch nicht. R. Ḥisda und Rabba b.R. Hona sagen, vier [Handbreiten], denn wir finden keinen [vollständigen] Raum unter vier [Handbreiten]. Šemuél sagt, zehn [Handbreiten].

Was ist der Grund Šemuéls?

Wie die Brauchbarkeit, so auch die Unbrauchbarkeit; wie die Brauchbarkeit bei zehn [Handbreiten] erfolgt, so auch die Unbrauchbarkeit bei zehn.

Wir haben gelernt : R. Jehuda sagt, ist kein Bewohner in der oberen, so ist die untere brauchbar. Was heißt »kein Bewohner« : wollte man sagen, wörtlich keine Bewohner, so bewirken es ja nicht die Bewohner!? Vielmehr ist unter »keine Bewohner« zu verstehen, wenn sie zur Benutzung ungeeignet ist, wenn sie nämlich keine zehn [Handbreiten] hoch ist. Demnach ist der erste Tanna der Ansicht, sie sei unbrauchbar, auch wenn [die obere] als Wohnung ungeeignet ist!? Als R. Dimi kam, sagte er: Im Westen erklären sie: wenn die untere die Polster und Kissen der oberen nicht tragen150kann, so ist sie brauchbar.

Demnach ist der erste Tanna der Ansicht, sie sei unbrauchbar, auch wenn sie sie nicht tragen kann!?

Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn sie sie im Not-falle tragen kann.

iii HAT MAN DARÜBER EIN LAKEN AUSGEBREITET, WEGEN DER SONNE, ODER DARUNTER, WEGEN DES ABFALLS, ODER ES ÜBER DAS HIMMELBETT AUSGEBREITET, SO IST SIE UNBRAUCHBAR, WOHL ABER DARF MAN [EIN LAKEN] ÜBER DIE BETTSTANGEN151AUSBREITEN.

GEMARA. R. Ḥisda sagte: Nur wegen des Abfalls, wenn aber zur Verzierung, so ist sie brauchbar.

Selbstverständlich, es heißt ja: wegen des Abfalls!?

Man könnte glauben, dasselbe gelte auch, wenn zur Verzierung, und er lehre nur deshalb: wegen des Abfalls, weil dies der gewöhnliche Fall ist, so lehrt er uns. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Hat man [die Festhütte] vorschriftsmäßig überdacht, mit Tapeten und gewirkten Teppichen verziert und darin Nüsse, Mandeln, Pfirsiche, Granatäpfel, Traubenbüschel, Ährenkränze, Weine, Öle und feines Mehl

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ausgehängt, so ist es verboten, davon bis zum Ablaufe des letzten Festtages zu genießen; hat man sich dies vorbehalten, so hängt alles von seinem Vorbehalte ab.

Vielleicht an der Seite152.

Es wurde gelehrt: Die Verzierung der Festhütte verringert die Festhütte153nicht. R. Aši sagte: An der Seite154verringert sie sie wohl. Minjamin, dem Diener R. Ašis, wurde ein Gewand im Wasser durchnäßt, und er breitete es über die Festhütte aus. Da sprach R. Aši zu ihm: Nimm es fort, damit man nicht sage: sie überdachen [die Festhütte] mit einer für Unreinheit empfänglichen Sache.

Man sieht aber, daß es feucht155ist!?

Ich meine, sobald es trocken ist.

Es wurde gelehrt: Ist die Verzierung vier [Handbreiten]156entfernt, so ist sie, wie R. Naḥman sagt, brauchbar, und wie R. Ḥisda und Rabba b.R. Hona sagen, unbrauchbar. Einst besuchten R. Ḥisda und Rabba b.R. Hona den Exilarchen, und R. Naḥman157ließ sie in einer Festhütte schlafen, in der die Verzierung vier Handbreiten entfernt war. Sie schwiegen und sagten dazu nichts. Hierauf sprach er zu ihnen: Sind die Rabbanan von ihrer Lehre zurückgetreten? Da erwiderten sie: Wir sind Boten einer gottgefälligen Handlung und von der Festhütte frei.

R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf in der Festhütte unter einem Baldachin schlafen, obgleich es ein [flaches] Dach hat, jedoch nur dann, wenn es keine zehn [Handbreiten] hoch ist.

Komm und höre: Wer in der Festhütte unter einem Baldachin schläft, hat seiner Pflicht nicht genügt!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn es zehn [Handbreiten] hoch ist. Man wandte ein: Wer in der Festhütte unter einem Bett schläft, hat seiner Pflicht nicht genügt!?

Šemuél hat dies ja bereits erklärt, wenn das Bett zehn [Handbreiten] hoch ist.

Komm und höre : Oder es über das Himmelbett ausgebreitet, so ist sie unbrauchbar!?

Da ebenfalls, wenn es zehn [Handbreiten] hoch ist.

Er lehrt ja aber nicht so!? Es wird nämlich gelehrt: »Bettstangen« sind zwei, das Himmelbett hat vier [Stangen]. Hat man [ein Laken] auf ein Himmelbett ausgebreitet, so ist sie unbrauchbar, wenn auf die Bettstangen, so ist sie brauchbar, nur dürfen die Bettstangen keine zehn [Handbreiten] über das Bett ragen. Demnach gilt dies vom Himmelbett, auch wenn es keine zehn [Handbreiten] hoch ist!?

Anders ist es bei einem Himmelbett, da es stabil ist.

Auch eine Festhütte über einer Festhütte ist ja stabil, und Šemuél sagte, der Brauchbarkeit158gleiche die Unbrauchbarkeit!?

Ich will dir sagen, da, wo die Festhütte unbrauchbar werden soll, sind zehn [Handbreiten] erforderlich, hierbei aber, wo es159als Zelt gelten soll, gilt es als solches auch bei weniger als zehn Handbreiten.

R. Taḥlipha b.Abimi sagte im Namen Šemuéls: Wer nackt unter einem Baldachinbett schläft, strecke den Kopf aus dem Baldachin und lese das Šema͑160. Man wandte ein : Wer nackt unter einem Baldachin schläft, darf nicht den Kopf herausstrecken und das Šema͑ lesen!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn es zehn [Handbreiten] hoch ist. Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er: dies ist ebenso, als wenn jemand sich nackt in einem Zimmer befindet, der nicht den Kopf herausstrecken und das Šema͑ lesen darf. Schließe dies hieraus. Ein Zimmer gilt, auch wenn es keine zehn [Handbreiten] hoch ist, als Zelt, da es

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stabil und nicht weniger als ein Baldachin ist.

Eine andere Lesart: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf in der Festhütte unter einem Hochzeitsbaldachin161schlafen, weil es kein [flaches] Dach hat, auch wenn es zehn [Handbreiten] hoch ist. Man wandte ein: Wer in der Festhütte unter einem Baldachin schläft, hat seiner Pflicht nicht genügt!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn es ein [flaches] Dach hat.

Komm und höre: »Bettstangen« sind zwei, das Himmelbett hat vier [Stangen]. Hat man [ein Laken] auf ein Himmelbett ausgebreitet, so ist sie unbrauchbar, wenn auf Bettstangen, so ist sie brauchbar, nur dürfen die Bettstangen keine zehn Handbreiten über das Bett ragen. Demnach ist sie, wenn sie höher als zehn [Handbreiten] über das Bett ragen, unbrauchbar, obgleich es kein [flaches] Dach hat!?

Anders ist es bei den Bettstangen, da sie stabil sind.

Wenn sie stabil sind, sollten sie ja einem Himmelbett gleichen!?

Im Vergleich zum Himmelbette sind sie nicht stabil, im Vergleich zum Baldachin sind sie stabil.

Rabba b.R. Hona trug vor: Man darf [in der Festhütte] unter einem Baldachin schlafen, obgleich es ein Dach hat, auch wenn es zehn [Handbreiten] hoch ist. Also nach R. Jehuda, welcher sagt, das provisorische162 Zelt könne nicht das permanente Zelt aufheben. Wir haben nämlich gelernt: R. Jehuda erzählte: Es war bei uns Brauch, unter dem Bette zu schlafen, in Gegenwart der Ältesten.

Sollte er doch sagen, die Halakha sei wie R. Jehuda!? Würde er gesagt haben, die Halakha sei wie R. Jehuda, so könnte man glauben, dies gelte nur von einem Bette, auf dem [zu schlafen] es bestimmt ist, nicht aber von einem Baldachin, unter dem zu163schlafen es bestimmt ist, so lehrt er uns den Grund R. Jehudas; weil das provisorische Zelt nicht das permanente Zelt verdrängen kann, einerlei ob ein Bett oder ein Baldachin.

iv HAT MAN WEINLAUB, KÜRBISBLÄTTER ODER EPHEU ÜBER [DIE FESTHÜTTE] GEZOGEN UND DARÜBER HÜTTENBEDACHUNG GELEGT, SO IST SIE UNBRAUCHBAR; WENN ABER DIE HÜtTENBEDACHUNG MEHR IST, ODER MAN JENE ABGEHAUEN HAT, SO IST SIE BRAUCHBAR. DIE REGEL IST : WAS FÜR DIE UNREINHEIT EMPFÄNGLICH IST UND WAS NICHT AUS DER ERDE WÄCHST, IST ALS HÜTTENBEDACHUNG NICHT VERWENDBAR; WAS FÜR DIE UNREINHEIT NICHT EMPFÄNGLICH IST UND AUS DER ERDE WÄCHST, IST ALS HÜTTENBEDACHUNG VERWENDBAR.

GEMARA. R. Joseph saß vor R. Hona und trug vor: Oder man jene abgehauen hat, so ist sie brauchbar; hierzu sagte Rabh, man müsse sie jedoch ein wenig schütteln164. Da sprach R. Hona zu ihm: Dies sagte Šemuél. Da wandte R. Joseph das Gesicht weg und sprach: Sagte ich dir etwa, daß Šemuél dies nicht gesagt hat!? Rabh sagte es und Šemuél sagte es. R. Hona erwiderte: Ich meine es wie folgt: dies sagte Šemuél und nicht Rabh, denn nach Rabh ist sie brauchbar. Einst hing nämlich R. A͑mram der Fromme Çiçith in das Gewand seiner Hausgenossin ein, indem er sie einknüpfte, ohne [vorher] die Enden abgeschnitten165zu haben, und als er dieserhalb vor R. Ḥija b.Aši kam, sprach dieser zu ihm: Folgendes sagte Rabh : man schneide [die Enden] ab, und sie sind tauglich. Demnach erfolgt durch das Abschneiden die Anfertigung, ebenso erfolgt auch hierbei durch das Abhauen die Anfertigung.

Ist denn Šemuél nicht der Ansicht, man sage nicht, durch das Abschneiden erfolge die Anfertigung. Šemuél lehrte ja im Namen R. Ḥijas, daß, wenn man [die Çiçith] an zwei Zipfeln zusammen einhängt und die Enden nachher durchschneidet, sie brauchbar seien. Doch wohl, wenn man sie zuerst knotet und nachher durchschneidet!?

Nein, wenn man sie zuerst durchschneidet und nachher knotet.

Wozu braucht dies von dem Falle, wenn man sie zuerst durchschneidet und nachher knotet, gelehrt zu werden!?

Man könnte glauben, es sei166für jeden Zipfel eine besondere

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Schnur erforderlich, so lehrt er uns. Man wandte ein: Hat man sie eingehängt und die Enden der Fäden nicht abgeschnitten, so sind sie untauglich. Doch wohl für immer untauglich!? Dies ist also eine Widerlegung Rabhs.

Rabh kann dir erwidern: unter untauglich ist zu verstehen, sie sind untauglich, bis man sie abschneidet. Šemuél aber sagt, für immer untauglich. Ebenso sagte Levi, für immer untauglich. Ebenso sagte R. Mathna im Namen Šemuéls, für immer untauglich. Manche lesen : R. Mathna sagte : Ich hatte einst einen solchen Fall, und als ich vor Šemuél kam, sagte er zu mir, sie seien für immer untauglich. Man wandte ein : Hat man sie eingehängt und die Enden der Fäden nachher abgeschnitten, so sind sie untauglich. Ferner wird auch von der Festhütte gelehrt:167Du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes. Hieraus folgerten sie, daß, wenn man Weinlaub, Kürbisblätter oder Epheu über [die Festhütte] gezogen und darüber Hüttenbedachung gelegt hat, sie unbrauchbar sei. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn man sie nicht abgehauen hat, so sind sie ja schon deshalb unbrauchbar, weil sie [am Roden] haften, wozu [die Regründung]: du sollst machen, nicht aus bereits Gemachtem!? Doch wohl, wenn man sie abgehauen hat, und er lehrt, sie sei unbrauchbar. Schließe hieraus, daß wir nicht sagen, durch das Abhauen erfolge die Anfertigung. Dies ist also eine Widerlegung Rabhs.

Rabh kann dir erwidern, hier handelt es sich um den Fall, wenn man sie nur abgeknickt hat, sodaß die Fertigung nicht zu merken ist.

Aber aus [dem Falle], wenn man sie eingehängt und nachher [die Enden] abgeschnitten hat, ist ja ein Einwand gegen Rabh zu entnehmen!?

Ein Einwand.

Es wäre anzunehmen, daß sie [denselben Streit führen] wie die folgenden Tannaím: hat man übertreten und sie168abgepflückt, so ist sie untauglich

so R. Šimo͑n b.Jehoçadaq; nach den Weisen ist sie tauglich. Sie glaubten, daß nach aller Ansicht der Feststrauß des Zusammenbindens169benötige und daß wir hinsichtlich des Feststraußes170von der Festhütte folgern, bei der es [ausdrücklich] heißt: du sollst fnachen, nicht aber bereits Gemachtes, somit besteht wohl ihr Streit in folgendem: nach dem sie tauglich ist, ist der Ansicht, bei der Festhütte erfolge durch das Abhauen die Anfertigung, und ebenso erfolgt beim Feststrauß durch das Abpflücken die Anfertigung, und nach dem sie untauglich ist, ist der Ansicht, bei der Festhütte erfolge durch das Abhauen nicht die Anfertigung, und ebenso erfolgt beim Feststrauß durch das Abpflücken nicht die Anfertigung.

Nein, alle sind der Ansicht, bei der Festhütte erfolge durch das Abhauen nicht die Anfertigung, hier aber streiten sie, ob man hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte folgere; nach dem sie tauglich, ist der Ansicht, man folgere nicht hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte, und nach dem sie untauglich ist, ist der Ansicht, man folgere hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte. Wenn du aber willst, sage ich: sind wir der Ansicht, der Feststrauß benötige des Zusammenbindens, so stimmen alle überein, daß man hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte folgere, hier aber streiten sie über folgendes: einer ist der Ansicht, er benötige des Zusammenbindens, und einer ist der Ansicht, er benötige nicht des Zusammenbindens. Sie führen aber denselben Streit wie die Tannaím der folgenden Lehre: Der Feststrauß ist zusammengebunden oder nicht zusammengebunden tauglich; R. Jehuda sagt, zusammengebunden sei er tauglich, nicht zusammengebunden sei er untauglich.

Was ist der Grund R. Jehudas?

Er folgert dies durch [das Wort] nehmen vom Ysopbündel; da171heißt es: ihr sollt ein Bündel Ysop nehmen, und hier172heißt es: ihr sollt euch am ersten Tage nehmen; wie da zusammengebunden, ebenso auch hier zusammengebunden.

Und die Rabbanan!?

Aus [dem Worte] nehmen ist nichts173zu deduzieren.

Wessen Ansicht vertritt die Lehre, es sei Gebot, den Feststrauß zusammenzubinden, und wenn man ihn nicht zusammengebunden hat, er ebenfalls tauglich sei: wenn die des R. Jehuda, wieso ist er tauglich, wenn man ihn nicht zusammengebunden hat, und wenn die der Rabbanan, wieso ist dies ein Gebot!?

Tatsächlich die der Rabbanan, und nur deshalb, weil es heißt :174er ist mein Gott, ich will ihn verherrlichen, verherrliche ihn bei [der Ausübung] der Gebote175.

DIE REGEL HIERBEI IST : WAS FÜR DIE UNREINHEIT EMPFÄNGLICH IST &C. Woher dies? Reš Laqiš erwiderte: Die Schrift sagt:176und ein Gewölk stieg aus der Erde; wie das Gewölk eine Sache ist, die für die Unreinheit nicht empfänglich ist und ihre Nahrung aiüs der Erde zieht, ebenso muß auch die Hüttenbedachung eine Sache sein, die für die Unreinheit nicht empfänglich ist und ihre Nahrung aus der Erde zieht.

Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, es waren177Wolken der Herrlichkeit, wie ist dies aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, sie hatten sich wirkliche Hütten gefertigt!? Es wird nämlich ge lehrt :178Denn in Hütten habe ich die Kinder Jisraél wohnen lassen, es waren Wolken der Herrlichkeit

so R. Elie͑zer. R. A͑qiba sagt: Sie fertigten sich wirkliche Hütten. Richtig ist es nun nach R. Elie͑zer, wie ist es aber nach R. A͑qiba zu erklären!? Als R. Dimi kam, er klärte er im Namen R. Joḥanans : Die Schrift sagt :179das Hüttenfest sollst du dir machen, man vergleiche die Festhütte mit dem Fest[opfer] : wie das Festopfer eine Sache ist, die für die Unreinheit nicht empfängrlich ist und ihre Nahrung aus der Erde zieht, ebenso muß auch die Hüttenbedachung eine Sache sein, die für die Unreinheit nicht empfänglich ist und ihre Nahrung aus der Erde zieht.

Demnach sollte

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doch, wie das Festopfer Lebendes ist, auch die Hüttenbedachung Lebendes180sein!? Als Rabin kam, erklärte er vielmehr im Namen R. Joḥanans : Die Schrift sagt :181wenn du von deiner Tenne und von deiner Kelter einheimsest, die Schrift spricht also vom Abfall der Tenne und der Kelter182.

Vielleicht aber von [den Früchten] der Tenne und der Kelter selbst? R. Zera erwiderte : Es heißt Kelter, und diese183ist zur Bedachung nicht verwendbar. R. Jirmeja wandte ein: Vielleicht der aus Šenir kommende geronnene Wein, der einem Feigenkuchen gleicht!? R. Zera sprach: Bis jetzt hatten wir es, und nun kam R. Jirmeja und trieb einen Keil184hinein. R. Aši erklärte: Von deiner Tenne, nicht aber die Tenne selbst : von deiner Kelter, nicht aber die Kelter selbst. R. Ḥisda entnimmt dies aus folgendem :185Geht aufs Gebirge hinaus und holt euch Zweige vom Olivenbaume und Zweige vom Ölbaume und Zweige von der Myrte und Zweige von Palmen und Zweige von dichtbelaubten Bäumen.

Myrten sind ja dasselbe, was dichtbelaubte Bäume186!? R. Ḥisda erwiderte : Wilde Myrten für die Festhütte und dichtr belaubte Bäume für den Feststrauß.

v STROHBÜNDEL, HOLZBÜNDEL UND REISIGBÜNDEL DÜRFEN ALS HÜTTENBEDACHUNG NICHT VERWENDET WERDEN; HAT MAN SIE ABER GELÖST, SO SIND SIE BRAUCHBAR. SIE ALLE SIND AUCH ALS WÄNDE BRAUCHBAR.

GEMARA. R. Ja͑qob sagte: Ich hörte yon R. Joḥanan zweierlei: eines über diese Lehre, und eines über folgende Lehre: Wenn jemand eine Miete aushöhlt, um daraus eine Festhütte zu machen, so ist dies keine Festhütte. Eine [begründete er:] mit Rücksicht auf einen Speicher187, und eine [begründete er:] du sollst machen, nicht aber bereits188Gemachtes. Ich weiß jedoch nicht, welches mit Rücksicht auf einen Speicher, und welches wegen [der Folgerung] du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes, [verboten ist]. R. Jirmeja sprach: Wir wollen es sehen. R. Ḥija b.Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Weshalb sagten sie, daß man Strohbündel, Holzbündel und Reisigbündel nicht als Hüttenbedachung verwenden darf? Weil es vorkommen kann, daß mart abends mit seinem Bündel auf der Schulter heimkommt und es auf seine Hütte zum Trocknen legt, nachher sich aber überlegt, es da als Hüttenbedachung zu lassen, und die Tora sagt: du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes. Wenn diese mit Rücksicht auf einen Speicher189 [verboten sind,] so ist wohl jene wegen [der Folgerung:] du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes [Verboten]. R. Ja͑qob aber hatte die Lehre des R. Ḥija b.Abba nicht gehört. R. Aši sprach: Ist etwa bei der [Festhütte aus] Strohbündeln und Holzbündeln nur ein Speicher und nicht auch [die Folgerung:] du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes, zu berücksichtigen!? Oder ist etwa bei der Aushöhlung einer Tenne nur [die Folgerung:] du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes, und nicht auch ein Speicher zu berücksichtigen!?

R. Joḥanan kann dir erwidern: hier heißt es »dürfen nicht verwendet werden«, nur von vornherein dürfen sie nicht als Hüttenbedachung

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verwendet werden, mit Rücksicht auf einen Speicher, nach der Tora ist es jedoch zulässig, da aber heißt es »so ist dies keine Festhütte«, auch wenn bereits erfolgt, wonach sie auch nach der Tora keine Festhütte ist.

R. Jehuda sagte im Namen Rabhs : Hat man sie mit Pfeilen190überdacht, so ist sie, wenn es männliche sind, brauchbar, und wenn es weibliche sind, unbrauchbar.

«Wenn es männliche sind, brauchbar.» Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, bei den männlichen seien die weiblichen zu berücksichtigen, so lehrt er uns.

«Wenn es weibliche sind, unbrauchbar.» Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, die zum Ausfüllen bestimmte Vertiefung191gelte nicht als Aufnehmendes, so lehrt er uns.

Raba b.Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans : Hat man sie mit Flachsbüscheln überdacht, so ist sie unbrauchbar; wenn mit Flachsstengeln, so ist sie brauchbar; von Flachsbündeln weiß ich es nicht. Ich weiß jedoch nicht, was Flachsbündel sind. Nennt er »Flachsbündel« gebrochen und nicht gehechelt, geweicht und nicht gebrochen aber nennt er »Flachsstengel«, oder nennt er »Flachsbündel« auch geweicht und nicht gebrochen?

R. Jehuda sagte: Süßholz und Beifuß dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden. Abajje sagte: Süßholz darf als Hüttenbedachung verwendet werden, Beifuß aber nicht.

Aus welchem Grunde?

Da er übelriechend wird, könnte man [die Festhütte] verlassen und fortgehen.

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R. Ḥanan b.Raba sagte : Dornen und Disteln dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden. Abajje sagte: Dornen dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden, Disteln nicht.

Aus welchem Grunde?

Da ihre Blätter abfallen, könnte man [die Festhütte] verlassen und fortgehen.

R. Gidel sagte: Der untere Quirl der Dattelpalme darf als Hüttenbedachung verwendet werden, obgleich [das Geäst] verbunden ist, denn die natürliche192Bindung ist keine Bindung, selbst wenn man es nachher zusammenbindet, denn das Zusammenbinden des Zusammenhaitenden193ist kein Zusammenbinden.

R. Ḥisda sagte im Namen des Rabina b.Šila: Der Quirl der Sträucher darf als Hüttenbedachung verwendet werden, obgleich [das Geäst] verbunden ist, denn die natürliche Bindung ist keine Bindung, selbst wenn man es nachher zusammenbindet, denn das Zusammenbinden des Zusammenhaltenden ist kein Zusammenbinden. Ebenso wird auch gelehrt: Rohr und Geäst dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden.

Vom Rohr ist es ja selbstverständlich!?

Lies: Rohr vom Geäst darf als Hüttenbedachung verwendet werden.

Ferner sagte R. Ḥisda im Namen des Rabina b.Šila: Mit Sumpflattich genügt man seiner Pflicht194am Pesaḥfeste. Man wandte ein :195Ysop, aber kein griechischer Ysop, kein Schminkysop, kein Waldysop, kein römischer Ysop oder sonst ein Ysop mit einem Beinamen196!? Abajje erwiderte: Was vor der Gesetzgebung verschiedene Namen hatte, und die Tora darauf geachtet hat, bei dem gibt es auch197einen Beinamen, dieser aber hatte vor der Gesetzgebung überhaupt keine verschiedenen198 Namen. Raba erwiderte: Auch dieser heißt schlechthin Lattich, und nur deshalb nennt man ihn Sumpflattich, weil er im Sumpfe zu finden ist.

R. Ḥisda sagte: Das Zusammenbinden von einem [Teile] heißt nicht Zusammenbinden, bei dreien heißt es Zusammenbinden, über zwei streiten R. Jose und die Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: Beim Gebote vom Ysop sind drei Strünke erforderlich, die drei Stengel199haben. R. Jose sagt, beim Gebote vom Ysop seien drei Stengel erforderlich; als Rest genügen zwei und als Stumpf200irgend wieviel. Er war also der Ansicht, wenn zwei als Rest, so genügen zwei auch von vornherein, und nur als besondere Gebotsbefolgung lehre er drei. Wenn nun nach R. Jose drei als besondere Gebotsbefolgung, so sind ja nach den Rabbanan drei unerläßlich. Es wird ja aber gelehrt: R. Jose sagte: Wenn das Ysopbündel von vornherein nur zwei oder als Rest nur einen hat, so ist es untauglich; es ist nur dann tauglich, wenn es von vornherein drei und als Rest zwei hat!?

Wende es um: nach R.Jose sind drei unerläßlich, nach den Rabbanan drei nur als besondere Gebotsbefolgung. Es wird auch gelehrt: Wenn das Ysopbündel von vornherein zwei und als Rest einen [Stengel] hat, ist es tauglich; untauglich ist es nur dann, wenn es von vornherein oder als Rest nur einen hat.

Wieso untauglich, wenn einen als Rest, du sagtest ja, wenn es einen als Rest, sei es tauglich!?

Sage vielmehr: wenn es von vornherein

Blatt 13b

einen hat, wie es als Rest [tauglich ist].

Meremar trug vor: Die Rohrbündel von Sura dürfen als Hüttenbedachung verwendet werden, obgleich sie zusammengebunden sind, denn sie sind nur der Zählung wegen zusammengebunden. R. Abba sagte : Die Weidenzelte sind, wenn man die Knotenenden gelöst hat, tauglich.

Sie sind ja aber unten zusammengebunden!? R. Papa erwiderte: Wenn man sie gelöst hat. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Du kannst sogar sagen, auch wenn man sie nicht gelöst hat, denn das Zusammenbinden, das nicht zum Umhertragen erfolgt, gilt nicht als Zusammenbinden.

R. Abba sagte im Namen Šemuéls : Die Kräuter, von denen die Weisen gesagt haben, man genüge mit ihnen seiner Pflicht am Pesaḥfeste, übertragen201die Unreinheit, bilden keine Scheidewand vor der Unreinheit202 und machen als Lücke203die Festhütte unbrauchbar. Aus welchem Gründe?

Da sie, wenn sie verdorren, abbröckeln und zerfallen, so gelten sie als nicht vorhanden.

Ferner sagte R. Abba im Namen R. Honas : Winzert man für die Kelter, so gibt es keine Stiele204. R. Menasja b.Gada sagte im Namen R. Honas : Mäht man zur Bedachung, so gibt es keine Stiele205. Nach dem, der dies vom Mähen lehrt, gilt dies umsomehr vom Winzern. da [die Stengel] unerwünscht sind, damit sie den Wein nicht aufsaugen; nach dem es aber beim Winzern keine Stiele gibt, gibt es beim Mähen wohl Stiele, weil [die Ähren] erwünscht sind, damit [die Halme] nicht auseinanderfallen. Es ist anzunehmen, daß über die Lehre des R. Menas ja b.Gada Tannaím [streiten]. Es wird nämlich gelehrt, Feigenzweige, an denen Feigen, Traubenbüschel, an denen Trauben, Halme, an denen Ähren, und Dattelzweige, an denen Datteln sind, sind sämtlich, wenn der Abfall mehr als das Eßbare ist [als Hüttenbedachung] brauchbar, wenn aber nicht, unbrauchbar. Andere sagen, der Halme müssen mehr sein als des Eßbaren mit den Stielen zusammen. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, hierbei gebe es Stiele, und einer ist der Ansicht, hierbei gebe es keine Stiele. Nach R. Abba206streiten Tannaím hierüber bestimmt, aber ist auch nach Rabbi Menas ja b.Gada anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten?

R. Menasja b.Gada kann dir erwidern: wenn man zur Hüttenbedachung mähet, stimmen alle überein, daß es hierbei keine Stiele gebe, hier aber handelt es sich um den Fall, wo man sie zum Essen gemähet und sich nachher überlegt hat, sie zur Hüttenbedachung zu verwenden.

Was ist, wenn man sie zum Essen gemähet hat, der Grund der Rabbanan!? Wolltest du erwidern, die Rabbanan seien der Ansicht, durch die Überlegung, sie als Hüttenbedachung zu verwenden, werde sein Beschluß aufgehoben, so wird ja dadurch der Beschluß nicht aufgehoben,

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denn wir haben gelernt: Alle Geräte werden durch die bloße Bestimmung207verunreinigungsfähig, von ihrer Verunreinigungsfähigkeit enthoben aber nur durch eine tätliche Änderung. Die Tätigkeit hebt die [frühere] Tätigkeit und die Bestimmung208auf, die Bestimmung aber hebt weder die Tätigkeit noch die Bestimmung auf. Wolltest du erwidern, dies gelte nur von Geräten, die von Bedeutung sind, bei den Stielen aber, die nur zum Gebrauche beim Essen dienen, erfolge [die Verunreinigungsfähigkeit] durch die Bestimmung und schwinde durch die Bestimmung, so haben wir ja gelernt: alle Stiele von Früchten, die man auf der Tenne gedroschen hat, sind rein, nach R. Jose aber verunreinigungsfähig. Allerdings stimmt dies nach demjenigen, welcher sagt, »gedroschen« heiße: die Bündel209gelöst, wie ist es aber nach dem zu erklären, welcher sagt, »gedroschen« heiße wirklich gedroschen!?

Da210 ebenfalls in dem Falle man sie gedroschen hat.

Was ist demnach der Grund der Anderen!?

Sie sind der Ansicht R. Joses, denn wir haben gelernt: nach R. Jose aber verunreinigungsfähig.

Was soll dies: allerdings ist da der Grund R. Joses, weil sie eine Verwendung haben, nach R. Šimo͑n b.Laqiš, denn R. Šimo͑n b.Laqiš sagte, man könne dadurch211 [das Getreide] mit der Forke wenden, welche Verwendung aber haben sie hierbei!?

Sie sind verwendbar, indem man, wenn man [die Bedachung] niederreißt, die Strohhalme anfassen kann.

Der Text. Alle Stiele von Früchten, die man in der Tenne gedroschen hat, sind nicht verunreinigungsfähig, nach R. Jose aber verunreinigungsfähig.

Was heißt »gedroschen«?

R. Joḥanan erklärt, wirklich gedroschen, und R. Elie͑zer erklärt, die Bündel gelöst.

Erklärlich ist es nach R. Elie͑zer, welcher erklärt, die Bündel gelöst, daß sie nach R. Jose verunreinigungsfähig sind, was aber ist der Grund R. Joses, nach R. Joḥanan, welcher erklärt, wirklich gedroschen!?

R. Šimo͑n erwiderte: Weil man dadurch [das Getreide] mit der Forke wenden kann.

R. Elie͑zer sagte: Weshalb wird das Gebet der Frommen mit deiner Forke212verglichen? Um dir zu sagen: wie die Forke das Getreide auf der Tenne von Ort zu Ort wendet, so wendet auch das Gebet der Frommen die Stimmung des Heiligen, gepriesen sei er, aus der Stimmung der Unbarmherzigkeit in die Stimmung der Barmherzigkeit.

vi MAN DARF DIE [FESTHÜTTE] MIT BRETTERN ÜBERDACHEN

SO R. JEHUDA; R. MEÍR VERBIETET DIES. HAT MAN DARÜBER EIN VIER HANDBREITEN BREITES BRETT GELEGT, SO IST SIE BRAUCHBAR, NUR DARF MAN UNTER DIESEM NICHT SCHLAFEN.

GEMARA. Rabh sagte: Der Streit besteht nur über Bretter, die vier [Handbreiten] haben, denn R. Meír berücksichtigt bei solchen eine richtige Decke213, und R. Jehuda berücksichtigt die Decke nicht; bei Brettern aber, die keine vier [Handbreiten] haben, stimmen alle überein, daß sie brauchbar ist. Šemuél sagte: Der Streit besteht über solche, die keine vier [Handbreiten] haben, wenn sie aber vier [Handbreiten] haben, so stimmen alle überein, daß sie unbrauchbar ist.

»Wenn sie keine vier [Handbreiten] haben«, auch weniger als drei, und solche, sind ja nur Stäbe!? R.Papa erklärte: Er meint es wie folgt: haben sie vier [Handbreiten], so ist sie nach aller Ansicht unbrauchbar, haben sie keine drei, so ist sie nach aller Ansicht brauchbar, weil solche nur Stäbe sind, ihr Streit besteht über solche, die zwischen drei und vier haben ; einer ist der Ansicht, bei solchen sei nichts zu berücksichtigen, da sie nicht [die Breite] eines besonderen Raumes214haben, und einer ist der Ansicht, bei solchen sei wohl zu berücksichtigen, da sie breiter sind als der Verbindungsabstand215.

Wir haben gelernt: Hat man darüber ein vier Handbreiten breites Brett gelegt, so ist sie brauchbar, nur darf man unter diesem nicht schlafen. Erklärlich ist es, daß man darunter nicht schlafen darf, nach Šemuél, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie keine vier haben, wenn sie aber vier haben, alle übereinstim men, daß sie unbrauchbar ist; weshalb aber darf man nach R. Jehuda unter diesem nicht schlafen, nach Rabh, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie vier haben, wenn sie aber keine vier haben, alle, übereinstimmen, daß sie brauchbar ist!?

Du glaubst wohl, daß dies nach aller Ansicht gilt, der Schlußsatz ist nach R. Meír.

Komm und höre:

Blatt 14b

Zwei Tücher werden216vereinigt, zwei Bretter werden nicht vereinigt; R. Meír sagt, Bretter ebenso wie Tücher. Allerdings ist nach Šemuél, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie keine vier haben, wenn sie aber vier haben, alle übereinstimmen, daß sie unbrauchbar ist, unter »vereinigt« zu verstehen, zu vier [Handbreiten] vereinigt, um welchen Fall handelt es sich aber nach Rabh, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie keine vier haben, wenn sie aber keine vier haben, alle übereinstimmen, daß sie brauchbar ist: haben sie vier, so ist ja die Vereinigung nicht nötig, und haben sie keine vier, so sind es ja nur Stäbe!?

Tatsächlich, wenn sie vier haben, und unter »vereinigt« ist die Vereinigung zu vier Ellen am Rande217zu verstehen. Eine andere Lesart: Allerdings ist nach Šemuél, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie keine vier haben, wenn sie aber vier haben, alle übereinstimmen, daß sie unbrauchbar ist, unter »vereinigt« die Vereinigung zu vier Ellen am Rande zu verstehen, nach Rabh aber ist allerdings nach R. Meír unter »vereinigt« die Vereinigung zu vier Ellen am Rande zu verstehen, was ist aber unter »nicht vereinigt« nach R. Jehuda zu verstehen, nachdem sie brauchbar ist, auch wenn sie vier [Handbreiten] haben, sie sind ja nichts weiter als Stäbe!?

Da R. Meír »vereinigt« sagt, sagt R. Jehuda »nicht vereinigt«. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh. Hat man sie mit Brettern aus Zedern bedacht, die keine vier [Handbreiten] haben, so ist sie nach aller Ansicht brauchbar; haben sie vier, so ist sie nach R. Meír unbrauchbar und nach R. Jehuda brauchbar. R. Jehuda erzählte: Einst holten wir zur Zeit der Gefahr218Bretter von vier [Handbreiten], legten sie auf eine Galerie und setzten uns darunter. Da sprachen sie zu ihm: Sollte dies ein Beweis sein!? Aus der Zeit der Gefahr ist kein Beweis zu erbringen. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél: Hat man sie mit Brettern überdacht, die vier [Handbreiten] haben, so ist sie nach aller Ansicht unbrauchbar; hat sie keine vier, so ist sie nach R. Meír unbrauchbar und nach R. Jehuda brauchbar. R. Meír pflichtet jedoch bei, daß, wenn zwischen dem einen Brett und dem anderen ein Abstand [in der Breite] eines Brettes vorhanden ist, man Abfall219darüber lege, und sie ist brauchbar. Desgleichen pflichtet R. Jehuda bei, daß, wenn man darüber ein vier Handbreiten breites Brett legt, sie allerdings brauchbar, jedoch unter diesem zu schlafen verboten ist, und wer darunter schläft, seiner Pflicht nicht genüge.

Es wurde gelehrt: Hat man sie220auf die Kante gelegt, so ist sie, wie R. Hona sagt, unbrauchbar, und wie R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, brauchbar. Einst traf R. Naḥman in Sura ein, und R. Ḥisda und Rabba b.R. Hona kamen zu ihm und fragten ihn: Wie ist es, wenn man sie auf die Kante legt? Er erwiderte ihnen: Sie ist unbrauchbar, denn sie gleichen Metallspießen221. Darauf sprach R. Hona zu ihnen: Habe ich euch nicht gesagt, daß ihr mir zustimmen sollt? Diese erwiderten: Hat uns etwa der Meister eine Begründung gesagt, und haben wir sie zurückgewiesen!? Jener entgegnete: Habt ihr etwa nach einer Begründung gefragt, und ich euch sie nicht gesagt!? Ihm wäre eine Stütze zu erbringen. Faßt sie nicht den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch, oder hat sie eine Lücke, durch die eine Ziege mit einem Satze durchschlüpfen kann, oder hat man darüber ein vier Handbreiten breites Brett gelegt, obgleich es nur drei einnimmt, so ist sie unbrauchbar. Wie kann dies222vorkommen? Doch wohl, wenn man sie auf die Kante legt.

Nein, hier handelt es sich um den Fall, wenn man es an der Tür der Festhütte223legt und es drei Handbreiten innerhalb und eine außerhalb einnimmt. Diese [Handbreite] gilt als eine über die Festhütte hinausragende Latte, und die über die Festhütte hinausragende Latte gleicht der Festhütte.

EINE DECKE OHNE ESTRICH224MUSS MAN, WIE R. JEHUDA SAGT, NACH DER

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SCHULE ŠAMMAJS LOCKERN UND JE EINE [PLANKE] ZWISCHEN ZWEIEN FORTNEHMEN, UND NACH DER SCHULE HILLELS ENTWEDER LOCKERN ODER JE EINE ZWISCHEN ZWEIEN FORTNEHMEN ;vii R. MEÍR SAGT, MAN NEHME JE EINE [PLANKE] ZWISCHEN ZWEIEN FORT, BRAUCHE ABER NICHT ZU LOCKERN.

GEMARA. Allerdings ist der Grund der Schule Hillels, weil [es heißt:] 225du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes; wenn man aber lockert, macht man etwas, und wenn man die eine [Planke] zwischen zweien fortnimmt, macht man etwas. Was aber ist der Grund der Schule Šammajs, wenn etwa, weil [es heißt:] du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes, so sollte doch eines genügen, und wenn aus Rückksicht auf eine richtige Decke226, so sollte es doch genügen, wenn man je eine [Planke] zwischen zweien fortnimmt!?

Tatsächlich mit Rücksicht auf eine richtige Decke, und sie meint es wie folgt: selbst wenn man lockert, nur dann, wenn man je eine [Planke] zwischen zweien fortnimmt, sonst aber nicht.

Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären : R. Meír sagt, man nehme eine [Planke] aus der Mitte fort, brauche aber nicht zu rütteln. R. Meír sagt ja dasselbe, was die Schule Šammajs!?

Er meint es wie folgt: Die Schule Šammajs und die Schule Hilleis streiten hierüber nicht.

Er lehrt uns somit, daß R. Meír von der Rücksicht auf eine richtige Decke nichts hält, und hierüber streiten sie ja bereits einmal!? Wir haben nämlich gelernt: Man darf [die Festhütte] mit Brettern bedachen

so R. Jehuda ; R. Meír verbietet dies. R. Ḥija b.Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die erstere Lehre spricht von gehobelten Brettern, und mit Rücksicht auf wirkliche Geräte227.

Nach R. Jehuda aber, der im Namen Rabhs sagt, sie sei brauchbar, wenn man sie mit männlichen228Pfeilen, und unbrauchbar, wenn man sie mit weiblichen überdacht hat, also bei männlichen die weiblichen nicht bejrücksichtigt, sollte man doch auch bei gehobelten Brettern keine wirklichen Geräte berücksichtigen!? Du mußt vielmehr sagen, daß sie in der ersten Lehre über die Berücksichtigung einer richtigen Decke streiten und auch in der zweiten Lehre über die Berücksichtigung einer richtigen Decke streiten; wozu dieser Streit zweimal!?

In der zweiten Lehre spricht R. Jehuda zu R. Meír : Du verbietest Bretter mit Rücksicht auf eine richtige Decke, aber dies gilt ja nur nach der Schule Šammajs, die Schule Hillels aber berücksichtigt es ja nicht!? Darauf erwiderte R. Meír : die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten hierüber überhaupt nicht.

Allerdings stimmt dies nach Rabh, welcher sagt, sie streiten über [Bretter], die vier Handbreiten haben, denn R. Meír berücksichtigt eine richtige Decke und R. Jehuda berücksichtigt eine richtige Decke nicht, worüber aber streiten sie in der zweiten Lehre nach Šemuél, welcher sagt, sie streiten über [Bretter], die keine vier haben, wenn sie aber vier haben, alle übereinstimmen, daß sie unbrauchbar229ist ! ?

Sie streiten über die Aufhebung230der Decke; einer ist der Ansicht, sie werde dadurch aufgehoben, und einer ist der Ansicht, sie werde dadurch nicht aufgehoben.

viii WENN MAN SEINE FESTHÜTTE MIT SPIESSEN ODER SEITENBRETTERN VON EINEM BETTE BÄLKT, SO IST SIE, WENN DER ABSTAND231ZWISCHEN IHNEN DIESEM GLEICHT, BRAUCHBAR. WENN MAN EINE MIETE AUSHÖHLT, UM DARAUS EINE FESTHÜTTE ZU MACHEN, SO IST DIES KEINEF FSTHÜTTE.

GEMARA. Dies wäre also eine Widerlegung R. Honas, des Sohnes R. Jehošua͑s. Denn es wurde gelehrt. Gleicht die Bresche dem bestehenden, so ist es, wie R. Papa sagt, erlaubt232, und wie R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagt, verboten.

R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, kann dir erwidern: unter »diesem gleicht« ist zu verstehen, daß man [die Hüttenbedachung] hineinlegen und herausnehmen233kann.

Man kann es ja genau234bemessen!?

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R. Ami erwiderte : [Der Abstand] muß etwas größer sein. Raba erwiderte: du kannst auch sagen, man mache ihn nicht größer ; liegen sie über die Länge, so lege man die Hüttenbedachung über die Breite und liegen sie über die Breite, so lege man diese über die Länge.

ODER SEITENBRETTERN VON EINEM BETTE. Dies wäre also eine Stütze für R. Ami b.Ḥabjomi, denn R. Ami b.Ḥabjomi sagte: Hat man sie mit Gelump überdeckt, so ist sie235unbrauchbar,

Wie R. Ḥanan im Namen Rabbis erklärt hat, dies gelte von einem Seitenbrette nebst beiden Füßen oder einem Querbrette nebst beiden Füßen, ebenso hierbei vom Seitenbrette nebst beiden Füßen oder einem Querbrette nebst beiden Füßen236.

Worauf bezieht sich das, was R. Ḥanan im Namen Rabbis gesagt hat?

Auf folgende Lehre : Das Bett wird nur zusammengesetzt

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unrein und nur zusammengesetzt rein

so R. Elie͑zer : die Weisen sagen, es werde auch in einzelnen Teilen unrein, und in einzelnen Teilen rein. Welche [Teile] sind237es? R. Ḥanan erwiderte im Namen Rabbis: Das Seitenbrett mit beiden Füßen, das Querbrett mit beiden Füßen.

Welche Verwendung haben diese?

Man kann sie an die Wand stützen, sich auf sie setzen und Stricke spinnen.

Der Text. R.Ami B. Ṭabjomi sagte: Hat man sie mit Gelump überdacht, so ist sie unbrauchbar.

Welches Gelump? Abajje erwiderte: Lappen, die keine drei zu drei [Fingerbreiten] haben, und somit weder für Arme noch für Reiche verwendbar sind. Übereinstimmend mit R. Ami b.Ṭabjomi wird gelehrt: Eine Matte aus Binsen oder Bast und Reste derselben dürfen, auch wenn sie das Maß238nicht mehr haben, zur Hüttenbedachung nicht verwendet werden; Rohrmatten dürfen, wenn es große sind, als Hüttenbedachung verwendet werden, nicht aber wenn es kleine239sind; R. Elie͑zer sagt: auch jene sind240verunreinigungsfähig, und es darf als Hüttenbedachung nicht verwendet werden.

WENN MAN EINE MIETE AUSHÖHLT. R. Hona sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn [unten] kein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher war, wenn aber [unten] ein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher241war, so ist dies eine Festhütte. Es wird auch gelehrt: Wenn man eine Miete aushöhlt, um daraus eine Festhütte zu machen, so ist dies eine Festhütte. Wir haben ja aber gelernt, dies sei keine Festhütte? Wahrscheinlich ist nach R. Hona [zu erklären]. Schließe hieraus. Manche weisen auf einen Widerspruch hin. Wir haben gelernt, wenn man eine Miete aushöhlt, um daraus eine Festhütte zu machen, dies keine Festhütte sei, dagegen wird gelehrt, dies sei eine Festhütte!? R. Hona erwiderte: Das ist kein Einwand; eines wenn [unten] ein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher war, und eines, wenn [unten] kein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher war.

xi,1 WENN MAN DIE WÄNDE [FÜR DIE FESTHÜTTE] VON OBEN NACH UNTEN HERABHÄNGEN LÄSST, SO IST SIE, WENN SIE DREI HANDBREITEN VON DER ERDE ABSTEHEN, UNBRAUCHBAR; WENN SIE VON UNTEN NACH OBEN RAGEN, SO IST SIE, WENN SIE ZEHN HANDBREITEN HOCH IST, BRAUCHBAR. R. JOSE SAGT, WIE VON UNTEN NACH OBEN ZEHN HANDBREITEN EBENSO VON OBEN NACH UNTEN ZEHN HANDBREITEN.

GEMARA. Worin besteht ihr Streit?

Einer ist der Ansicht, die schwebende Wand sei zulässig242, und einer ist der Ansicht, die schwebende Wand sei nicht zulässig. Dort haben wir gelernt: Aus einem Brunnen zwischen zwei Höfen darf man am Šabbath nicht schöpfen, es sei denn, sie haben in der Mitte eine zehn Handbreiten [hohe] Scheidewand gemacht, ob unten oder innerhalb des Randes243. R. Šimo͑n b.Gamliél sagte: Die Schule Šammajs sagt, oben244, die Schule Hillels sagt, unten.

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R. Jehuda sprach: Diese Scheidewand kann ja nicht mehr sein, als die Wand zwischen245ihnen. Rabba b.Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans : R. Jehuda sagte dies nach der Ansicht R. Joses, welcher sagt, die schwebende Wand sei zulässig. Dies ist aber nichts; weder ist R. Jehuda der Ansicht R. Joses, noch ist R. Jose der Ansicht R. Jehudas. R. Jehuda ist nicht der Ansicht R. Joses, denn R. Jehuda sagt es nur vom Hof-E͑rub, der rabbanitisch ist, nicht aber von der Festhütte, die [ein Gebot] der, Tora ist. R. Jose ist nicht der Ansicht R. Jehudas, denn R. Jose sagt es nur von der Festhütte, wo es sich um ein auszuübendes Gebot handelt, nicht aber vom Šabbath, wobei es sich um ein mit der Steinigung belegtes Verbot handelt. Wenn du aber einwendest: durch wen geschah es denn bei jenem Ereignis in Sepphoris246? Da geschah es nicht durch R. Jose, sondern durch R. Jišma͑él b.Jose. Als nämlich R. Dimi kam, erzählte er: Einst vergaßen sie die Torarolle247am Vorabend des Šabbaths [ins Bethaus] zu bringen; da breiteten sie am folgenden Tage Laken über die Säulen248aus, holten die Torarolle und lasen aus ihr.

»Sie breiteten aus«, wie kommst du darauf, wieso holten sie sie am Šabbath!?

Vielmehr, sie fanden auf den Säulen ausgebreitete Laken vor, da holten sie die Torarolle und lasen aus ihr.

R. Ḥisda sagte im Namen Abimis : Eine Matte von vier [Handbreiten] und etwas darüber ist als Wand249der Festhütte zulässig.

Wie mache man es?

Man hänge sie in die Mitte, weniger als drei [Handbreiten] von unten und weniger als drei [Handbreiten] von oben, da [ein Abstand von] weniger als drei [Handbreiten] als verbunden gilt250.

Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, eine Verbindung erfolge nur an einer Seite, nicht aber an zwei Seiten, so lehrt er uns. Man wandte ein: Eine Matte von sieben [Handbreiten] und etwas darüber ist als Wand der Festhütte zulässig!?

Jene Lehre spricht von einer [hohen] Festhütte, und sie lehrt uns, daß man die Wände von oben nach unten herabhängen lassen darf, nach R. Jose.

R. Ami sagte: Ein Brett von vier [Handbreiten] und etwas darüber ist251als Wand der Festhütte zulässig, wenn man es weniger als drei Handbreiten von der Wand stellt, da [ein Abstand von] weniger als drei [Handbreiten] (von der Wand) als verbunden gilt.

Was lehrt er uns damit?

Er lehrt uns folgendes : das Maß einer kleinen Festhütte beträgt sieben Handbreiten252.

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^ix,2 x^ HAT MAN DIE HÜTTENBEDACHUNG DREI HANDBREITEN VON DEN WÄNDEN253 ENTFERNT, SO IST SIE UNBRAUCHBAR. WENN [DAS DACH EINES] HAUSES DURCHBROCHEN IST UND MAN OBEN HÜTTENBEDACHUNG LEGT, SO IST ES, WENN VON DER WAND BIS ZUR HÜTTENBEDACHUNG VIER ELLEN VORHANDEN SIND, [ALS FESTHÜTTE] UNBRAUCHBAR; EBENSO DER MIT EINEM SÄULENGANGE UMGEBENE254HOF. WENN MAN EINE GROSSE FESTHÜTTE RINGSUM MIT ETWAS ÜBERDACHT HAT, DAS ZUR HÜTTENBEDACHUNG NICHT VERWENDET WERDEN DARF, SO IST SIE, WENN ES VIER ELLEN EINNIMMT, UNBRAUCHBAR.

GEMARA. Wozu all diese Fälle?

Sie sind nötig. Würde er es nur vom durchbrochenen Hause gelehrt, haben, [so könnte man glauben,] weil die Wände für das Haus errichtet sind, nicht aber gelte dies vom mit einem Säulengange umgebenen Hofe, wo die Wände nicht für die Halle errichtet sind ; daher ist dies nötig. Und würde er nur diese beiden Fälle gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil die Hüttenbedachung brauchbar ist, nicht aber, wenn man eine große Festhütte ringsum mit etwas überdacht hat, das zur Hüttenbedachung nicht verwendet werden darf, wo die Hüttenbedachung eine unbrauchbare ist. Daher [sind alle Fälle] nötig.

Rabba erzählte: ich traf die Jünger der Schule Rabhs, die da saßen und lehrten: der Abstand255macht [die Festhütte] bei drei [Handbreiten] unbrauchbar, die unbrauchbare Hüttenbedachung macht sie bei vier [Handbreiten] unbrauchbar. Da sprach ich zu ihnen: daß der Abstand sie bei drei [Handbreiten] unbrauchbar mache, wißt ihr aus dem, was wir gelernt haben, sie sei unbrauchbar, falls man die Hüttenbedachung drei Handbreiten von den Wänden entfernt hat, somit sollte sie durch die unbrauchbare Hüttenbedachung erst bei vier Ellen unbrauchbar werden, denn wir haben gelernt, daß, wenn [das Dach eines] Hauses durchbrochen ist und man oben Hüttenbedachung gelegt hat, es, wenn von der Bedachung bis zur Wand vier Ellen vorhanden sind, [als Festhütte] unbrauchbar seil? Sie erwiderten mir: Davon ist abzusehen; Rabh und Šemuél erklärten beide, da gilt dies als krumme256Wand. Hierauf sprach ich zu ihnen : Ist [in der Mitte] weniger als vier [Handbreiten] unbrauchbare Hüttenbedachüng vorhanden und weniger als drei [Handbreiten] Abstand daneben, ist sie ja brauchbar, wenn man aber [diese Stelle] mit Spießen257ausfüllt, so ist sie258unbrauchbar. Sollte der Abstand, der schon bei drei [Handbreiten die Festhütte] unbrauchbar macht, nicht einmal soviel sein, wie die unbrauchbare Hüttenbedachung, die sie erst mit vier unbrauchbar macht!? Sie sprachen dann zu mir: Dies ist ja auch nach deiner Ansicht [einzuwenden], daß die unbrauchbare Hüttenbedachung [die Festhütte] bei vier Ellen unbrauchbar macht: ist [in der Mitte] weniger als vier Ellen unbrauchbare Hüttenbedachung vorhanden und weniger als drei [Handbreiten] Abstand daneben, so ist sie ja brauchbar, wenn man aber [diese Stelle] mit Spießen ausfüllt, so ist sie unbrauchbar. Sollte denn der Abstand, der schon bei drei [Handbreiten die Festhütte] unbrauchbar macht, nicht einmal soviel sein, wie die unbrauchbare Hüttenbedachung, die sie erst mit vier Ellen unbrauchbar macht!? Darauf erwiderte ich ihnen: Was soll dies: allerdings stimmt dies nach meiner Ansicht, daß nämlich vier Ellen [sie unbrauchbar machen], denn

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es kommt auf das Vorhandensein und Nichtvorhandensein des Maßes259 an, und da die Maße einander nicht gleichen, werden sie auch nicht vereinigt; nach eurer Ansicht erfolgt es ja wegen der Unterbrechung260, und es ist ja einerlei, ob die Unterbrechung durch unbrauchbare Hüttenbedachung oder durch unbrauchbare Hüttenbedachung und Abstand erfolgt!? Abajje sprach zu ihm: Zugegeben, daß nach der Ansicht des Meisters bei einer großen Festhütte die Maße einander nicht gleichen, aber gleichen sie etwa einander nicht bei einer kleinen261Festhütte!? Dieser erwiderte: Bei einer solchen nicht deshalb, weil die Maße einander gleichen, sondern weil die Festhütte dann die erforderliche Größe nicht hat.

Werden denn Dinge, die hinsichtlich ihres Maßes einander nicht gleichen, nicht vereinigt, wir haben ja gelernt: Kleiderstoff [ini der Größe] von drei zu drei, Sackzeug, von vier zu vier, Leder, von fünf zu fünf, Matte, von sechs zu sechs262[Handbreiten]. Hierzu wird gelehrt: Kleiderstoff und Sackzeug, Sackzeug und Leder, Leder und Matte werden mit einander vereinigt!?

Da wird ja der Grund angegeben: R. Šimo͑n erklärte: Aus dem Grunde, weil sie alle für die Verunreinigung durch das Sitzen263geeignet sind. Wir haben nämlich gelernt: Wenn man von diesen allen [einen Flicken von] einer Handbreite zu einer Handbreite ausscheidet, so ist er verunreinigungsfähig.

Welche Verwendung hat [ein Flicken von] einer Handbreite zu einer Handbreite? R. Šimo͑n b.Laqiš erwiderte im Namen R. Jannajs: Man kann ihn als Flikken für eine Eseldecke verwenden.

So trugen sie diese Lehre in Sura vor, in Nehardea͑ aber lehrten sie wie folgt : R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls : Unbrauchbare Hüttenbedachung macht [die Festhütte] unbrauchbar, in der Mitte bei vier [Handbreiten] und am Rande bei vier Ellen. Rabh sagte: Sowohl am Rande als auch in der Mitte bei vier Ellen.

Wir haben gelernt: Hat man darüber ein vier Handbreiten breites Brett gelegt, so ist sie brauchbar. Erklärlich ist es nach Rabh, welcher sagt, sowohl in der Mitte als auch am Rande bei vier Ellen, daß sie brauchbar ist, wieso ist sie aber nach Šemuél brauchbar, welcher sagt, in der Mitte bei vier [Handbreiten]!?

Dies in dem Falle, wenn am Rande.

Komm und höre: Zwei Tücher werden vereinigt, zwei Bretter werden nicht vereinigt ; R. Meír sagt, Bretter ebenso wie Tücher. Allerdings ist nach der Lesart, nach der Rabh sagt, sowohl in der Mitte als auch am Rande vier Ellen, unter »vereinigt« zu verstehen, zu vier Ellen vereinigt; von welchem Falle aber gilt dies nach der Lesart, nach der Rabh sagt, in der Mitte vier [Handbreiten]; haben sie vier [Handbreiten], so ist ja keine Vereinigung nötig, und haben sie keine vier [Handbreiten] so sind sie ja nur Stäbe264!?

Tatsächlich, wenn sie vier [Handbreiten] haben, und unter »vereinigt« ist zu verstehen, zu vier Ellen vereinigt, nämlich am Rande.

Komm und höre: Hat man sie mit Brettern aus Zedern bedacht, die vier [Handbreiten] haben, so ist sie nach aller Ansicht unbrauchbar; haben sie keine vier, so ist sie nach R. Meír unbrauchbar und nach R. Jehuda brauchbar. Jedoch

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pflichtet R. Meír bei, daß, wenn ein Brett vom anderen Brette die Breite eines Brettes absteht, man dazwischen Abfall265lege, und sie ist brauchbar. Richtig ist es nun nach demjenigen, welcher sagt, sowohl in der Mitte als auch am Rande vier Ellen, daß sie brauchbar ist; wieso aber ist sie brauchbar nach demjenigen, welcher sagt, in der Mitte vier [Handbreiten]!? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte : Dies gilt von einer Festhütte, die genau acht [Ellen] hat; wenn man ein Brett und Abfall, ein Brett und Abfall, ein Brett und Abfall an der einen Seite, und ein Brett und Abfall, ein Brett und Abfall, ein Brett und Abfall an der an deren Seite legt, so sind es zweimal Abfall in der Mitte, wobei sie brauchbar ist266.

Abajje sagte: Wenn eine große Festhütte267eine offene Stelle von drei [Handbreiten] hat und man sie verringert, ob durch Rohrstäbe oder durch Spieße268, so heißt dies eine Verringerung; bei einer kleinen269 Festhütte ist dies, wenn mit Rohrstäben, eine Verringerung, und wenn mit Spießen, keine Verringerung. Dies nur wenn am Rande, wenn aber in der Mitte, so streiten hierüber R. Aḥa und Rabina; einer sagt, in der Mitte gebe es eine Verbindung, und einer sagt, in der Mitte gebe es keine Verbindung.

Aus welchem Grunde sagt der eine, auch in der Mitte gebe es eine Verbindung?

Es wird gelehrt: Wenn ein Querbalken aus einer Wand herausragt und die gegenüberliegende Wand nicht berührt, ebenso wenn zwei Querbalken aus zwei gegenüberliegenden Wänden herausragen und einander nicht berühren, so ist, wenn [der Abstand] weniger als drei [Handbreiten] beträgt, kein anderer Querbalken270nötig, beträgt er aber drei [Handbreiten], so ist noch ein anderer Querbalken nötig.

Und jener!?

Anders ist es beim Querbalken, der nur eine rabbanitische Anordnung ist.

Was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, in der Mitte gebe es keine Verbindung?

Wir haben gelernt: Wenn sich in [der Decke] eines Hauses eine Luke befindet, die eine Handbreite im Geviert hat, so ist, wenn sich die Unreinheit im Hause befindet, das ganze Haus unrein, was sich aber gegenüber der Luke befindet, rein271; befindet sich die Unreinheit [unten] gegenüber der Luke, so ist das ganze Haus rein. Hat die Luke keine Handbreite im Geviert, so ist, wenn sich die Unreinheit im Hause befindet, was sich gegenüber der Luke befindet, rein, und wenn sie sich gegenüber der Luke befindet, das ganze Haus rein272.

Und jener!?

Anders sind die Unreinheitsgesetze, die so überliefert sind.

R. Jehuda b. Elea͑j trug vor : Wenn [das Dach eines] Hauses durchbrochen ist und man oben Hüttenbedachung gelegt hat, so ist es [als Festhütte] brauchbar. Da sprach R. Jišma͑él b.Jose vor ihm : Meister, erkläre [deine Worte] !

So erklärte mein Vater : wenn vier Ellen [von der Wand], so ist sie unbrauchbar, wenn weniger als vier Ellen, so ist sie brauchbar.

R. Jehuda b.Elea͑j trug vor: Abroma273sind [zum Essen] erlaubt. Da sprach R. Jišma͑él b.Jose zu ihm : Meister, erkläre [deine Worte] ! Dieser erwiderte: So sagte mein Vater: aus diesem Orte sind sie verboten, aus jenem Orte erlaubt. So sagte auch Abajje: Çaḥanta274aus dem Flusse Bab sind [zum Essen] erlaubt.

Aus welchem Grunde: wollte man sagen, weil dessen Wasser reißend ist, und der unreine Fisch, da er kein Rükkenmark275hat, da nicht existieren könne, so sehen wir ja, daß er [in solchem Gewässer] wohl existiert: Und wollte man sagen, weil dessen Wasser salzig ist, und der unreine Fisch, da er keine Schuppen hat, da nicht existieren könne, so sehen wir ja, daß er [in solchem Gewässer] wohl existiert!?

Vielmehr, weil dessen Grund keinen unreinen Fisch gedeihen läßt. Rabina sprach: Jetzt aber, wo der Fluß Ethon und der Fluß Gamda in diesen münden, sind sie verboten.

Es wurde gelehrt: Wenn man auf einen Säulengang, der Latten276hat, Hüttenbedachung legt, so ist er [als Festhütte] brauchbar; hat er keine Latten, so ist er, wie Abajje sagt, brauchbar, und wie R.aba sagt, unbrauchbar.

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Abajje sagt, er sei brauchbar, denn wir sagen, der Rand der Decke reicht [fiktiv] bis unten und schließt sie ab; Raba sagt, er sei unbrauchbar, denn wir sagen nicht, der Rand der Decke reicht bis unten und schließt sie ab. Raba sprach zu Abajje: Nach deiner Ansicht, der Rand der Decke reiche [fiktiv] bis unten und schließe sie ab, [sollte sie brauchbar sein,] auch wenn die mittelste Wand durchgebrochen ist!? Dieser erwiderte: In diesem Falle pflichte ich dir bei, da sie einer offenen Durchgangsgasse gleicht. Es wäre anzunehmen, daß Abajje und Raba denselben Streit führen wie Rabh und Šemuél. Es wird nämlich gelehrt: In einer Säulenhalle auf einer Ebene darf man, wie Rabh sagt, [am Šabbath] unbeschränkt umhertragen, weil wir sagen, der Rand der Decke reicht [fiktiv] bis unten und schließt sie ab, und wie Šemuél sagt, nicht mehr als vier Ellen, weil wir nicht sagen, der Rand der Decke reicht bis unten und schließt sie ab.

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Über die Ansicht Šemuéls streitet277niemand, sie streiten nur über die Ansicht Rabhs: Abajje ist entschieden der Ansicht Rabhs, aber auch Raba kann sagen: Rabh ist dieser Ansicht nur da, wo die Wände wegen der Säulenhalle errichtet sind, nicht aber hierbei, wo sie nicht zu diesem Zwecke278errichtet sind.

Wir haben gelernt: Ebenso der mit einem Säulengange umgebene Hof. Weshalb denn, man sollte doch sagen, der Rand der Decke reicht [fiktiv] bis unten und schließt sie ab!? Raba erklärte es nach Abajje: Wenn man die Decke abgeglichen279 hat. So lehrten sie diese Halakha in Sura, in Pumbeditha aber lehrten sie sie wie folgt: Wenn man auf einen Säulengang, der keine Latten hat, Hüttenbedachung legt, so ist er nach aller Ansicht unbrauchbar, hat er Latten, so ist er, wie Abajje sagt, brauchbar, und wie Raba sagt, unbrauchbar. Abajje sagt, er sei brauchbar, weil [die Latten] als verbunden gelten; Raba sagt, er sei unbrauchbar, weil sie nicht als verbunden gelten. Die Halakha ist wie die erste Lesart.

Einst traf R. Aši den R. Kahana Hüttenbedachung über einen Säulengang legen, der keine Latten hatte. Da sprach er zu ihm: Hält denn der Meister nichts von dem, was Raba gesagt hat, sie sei, wenn sie Latten hat, brauchbar, und wenn sie keine Latten hat, unbrauchbar!? Da zeigte er ihm, daß sie von innen zu sehen und von außen gleichmäßig waren, oder von außen zu sehen und von innen gleichmäßig280 waren. Es wird nämlich gelehrt : Ist er von außen zu sehen und innen gleichmäßig, so gilt er als281Balken, und was da der Balken, ist hier-bei die Latte.

Es wird gelehrt: Abfall282, der über die Festhütte hinausragt, wird wie die Festhütte selbst angesehen.

Was heißt »Abfall, der über die Festhütte hinausragt«? U͑la erklärte: Rohr, das über die Festhütte283 hinausragt.

Es sind ja drei Wände erforderlich!?

Wenn solche vorhanden sind.

Es ist ja die Brauchbarkeit der Festhütte284erforderlich!?

Wenn sie vorhanden ist.

Es ist ja mehr Schatten als Sonne erforderlich!?

Wenn er vorhanden ist.

Wozu braucht dies demnach gelehrt zu werden!?

Man könnte glauben, dem sei nicht so, weil [die Wände] für die Innenseite und nicht für die Außenseite [der Festhütte] errichtet wurden, so lehrt er uns. Rabba und R. Joseph erklärten beide: Hier handelt es sich um Rohr, das an der Vorderseite der Festhütte hervorragt, mit dem auch eine [Seiten]wand hervorsteht; man könnte glauben, [das Hervorragende] hat ja nicht die Brauchbarkeit der Festhütte, so lehrt er uns. Rabba b.Bar Ḥana erklärte im Namen R. Joḥanans: Dies bezieht sich auf eine Festhütte, die größerenteils mehr Schatten als Sonne und kleinstenteils mehr Sonne als Schatten gewährt; man könnte glauben, sie sei wegen dieses Bißchens unbrauchbar, so lehrt er uns.

Was heißt »hinausragt«?

Was über die Brauchbarkeit der Festhütte285hinausragt. R. Oša͑ja erklärte: Dies bezieht auf weniger als drei Handbreiten unbrauchbare286Hüttenbedachung bei einer kleinen Festhütte.

Was heißt »hinausragt«?

Was aus dem Begriffe »Festhütte« hinausragt. R. Hoša͑ja wandte ein: Diese ist ja nicht weniger als eine freie287Stelle, und bewirkt denn eine freie Stelle von weniger als drei Handbreiten die Unbrauchbarkeit einer kleinen Festhütte!? R. Abba erwiderte ihm : Diese wird mitvereinigt288und man darf darunter schlafen, jene aber wird zwar mitvereinigt, jedoch darf man darunter nicht schlafen.

Aber gibt es denn etwas, das unbrauchbar ist und

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mitvereinigt wird!? R. Jiçḥaq b. Eljašib erwiderte: Freilich, der dünne Schlamm beweist dies: er wird zum Maße von vierzig Seá289mitvereinigt, jedoch wird dem, der darin untertaucht, das Tauchbad nicht angerechnet.

xi,1 WENN JEMAND SEINE FESTHÜTTE NACH DER ART EINER BINSENHÜTTE290 MACHT, ODER AN EINE WAND LEHNT, SO IST SIE NACH R. ELIE͑ZER UNBRAUCHBAR, WEIL SIE KEIN DACH HAT, UND NACH DEN WEISEN BRAUCHBAR.

GEMARA. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer pflichtet jedoch bei, daß, wenn man sie eine Handbreite vom Boden hochhebt, beziehungsweise eine Handbreite von der Wand abstehen läßt, sie brauchbar sei.

Was ist der Grund der Rabbanan?

Die Schräge des Zeltes gilt als Zelt. Abajje traf R. Joseph in der Festhütte unter einem Brautbaldachin291 schlafen. Da sprach er zu ihm: Also nach R. Elie͑zer; du läßt also die Rabbanan und verfährst nach R. Elie͑zer!?

Dieser erwiderte: Eine Barajtha lehrt entgegengesetzt: so ist sie nach R. Elie͑zer brauchbar und nach den Weisen unbrauchbar.

Du läßt die Mišna und verfährst nach einer Barajtha!? Dieser erwiderte: Die Mišna ist von einem Einzelnen292, denn es wird gelehrt: Wenn jemand eine Festhütte nach der Art einer Binsenhütte macht, oder an eine Wand lehnt, so ist sie, wie R. Nathan lehrt, nach R. Elie͑zer unbrauchbar, weil sie kein Dach hat, und nach den Weisen brauchbar.

xi,2 EINE GROSSE ROHRMATTE IST, WENN MAN SIE ALS UNTERLAGE GEFERTIGT HAT, FÜR DIE UNREINHEIT EMPFÄNGLICH UND ZUR HÜTTENBEDACHUNG UNBRAUCHBAR, UND WENN ALS BEDACHUNG, ZUR HÜTTENBEDACHUNG BRAUCHBAR UND FÜR DIE UNREINHEIT NICHT EMPFÄNGLICH. R. ELIE͑ZER SAGT, OB EINE KLEINE ODER EINE GROSSE: HAT MAN SIE ALS UNTERLAGE GEFERTIGT, SO IST SIE FÜR DIE UNREINHEIT EMPFÄNGLICH UND ZUR HÜTTENBEDACHUNG UNBRAUCHBAR, UND WENN ALS BEDACHUNG, ZUR HÜTTENBEDACHUNG BRAUCHBAR UND FÜR DIE UNREINHEIT NICHT EMPFÄNGLICH.

GEMARA. Dies widerspricht sich ja selbst: er sagt, daß, wenn man sie als Unterlage gefertigt hat, sie für die Unreinheit empfänglich und zur Hüttenbedachung unbrauchbar sei, nur wenn man sie als Unterlage gefertigt hat, ohne Bestimmung aber gilt sie als Bedachung, und später lehrt er, daß, wenn man sie als Bedachung gefertigt hat, sie zur Hüttenbedachung brauchbar und für die Unreinheit nicht empfänglich sei, nur wenn man sie als Bedachung gefertigt hat, ohne Bestimmung aber gilt sie als Unterlage!?

Das ist kein Widerspruch; das eine gilt von einer großen und das andere von einer kleinen.

Allerdings besteht nach den Rabbanan kein Widerspruch, nach R. Elie͑zer aber besteht ja der Widerspruch!? Es wird ja gelehrt: R. Elie͑zer sagt, ob eine kleine oder eine große; hat man sie als Unterlage gefertigt, so ist sie für die Unreinheit empfänglich und zur Hüttenbedachung unbrauchbar, nur wenn man sie als Unterlage gefertigt hat, ohne Bestimmung aber gilt sie als Bedachung; im Schlußsatze aber heißt es, daß, wenn man sie zur Bedachung gefertigt hat, sie als Hüttenbedachung brauchbar und für die Unreinheit nicht empfänglich sei, nur wenn man sie zur Bedachung gefertigt hat, ohne Bestimmung aber gilt sie als Unterlage!? Vielmehr, erklärte Raba, hinsichtlich einer großen stimmen sie überein, daß sie ohne Bestimmung als Bedachung gelte, sie streiten nur über eine kleine ; der erste Tanna ist der Ansicht, eine kleine gelte ohne Bestimmung als Unterlage, und R. Elie͑zer ist der Ansicht, auch eine kleine ohne Bestimmung gelte als Bedachung. Er meint es wie folgt: eine große Rohrmatte

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ist, wenn man sie als Unterlage gefertigt hat, für die Unreinheit empfänglich und zur Hüttenbedachung unbrauchbar; nur wenn man sie als Unterlage gefertigt hat, ohne Bestimmung ist es ebenso, als hätte man sie als Bedachung gefertigt, und sie ist zur Hüttenbedachung brauchbar. Eine kleine ist, wenn man sie als Bedachung gefertigt hat, zur Hüttenbedachung brauchbar; nur wenn man sie als Bedachung gefertigt hat, ohne Bestimmung ist es ebenso, als hätte man sie als Unterlage gefertigt, und sie ist zur Hüttenbedachung unbrauchbar. Hierzu sagte R. Elie͑zer : ob eine kleine oder eine große, sie ist ohne Bestimmung zur Hüttenbedachung brauchbar. Abajje sprach zu ihm: Wieso sagt R. Elie͑zer demnach »ob eine kleine oder auch eine große«, er müßte ja sagen »ob eine große oder eine kleine«!? Ferner streiten sie ja überhaupt nur über eine große, und R. Elie͑zer ist erschwerend!? Es wird nämlich gelehrt: Eine große Rohrmatte darf man zur Hüttenbedachung verwenden ; R. Elie͑zer sagt, ist sie für die Unreinheit nicht293empfänglich, so darf man sie zur Hüttenbedachung verwenden. Vielmehr, erklärte R. Papa, hinsichtlich einer kleinen stimmen sie überein, daß sie ohne Bestimmung als Unterlage gelte, sie streiten nur über eine große; der erste Tanna ist der Ansicht, eine große ohne Bestimmung gelte als Bedachung, und R. Elie͑zer ist der Ansicht, auch eine große ohne Bestimmung gelte als Unterlage.

Was bedeuten [seine Worte] »hat man sie als Unterlage gefertigt«?

Er meint es wie folgt: auch ohne Bestimmung gilt sie als Unterlage, es sei denn, man hat sie zur Bedachung gefertigt.

Die Rabbanan lehrten: Eine große Matte aus Binsen oder Bast darf zur Hüttenbedachung verwendet werden, eine kleine darf zur Hüttenbedachung nicht verwendet werden; eine aus Rohr oder Schilf darf, wenn sie geflochten ist, zur Hüttenbedachung verwendet werden, und wenn sie gewebt ist, nicht zur Hüttenbedachung verwendet werden. R. Jišma͑él b. Jose sagte im Namen seines Vaters : Sowohl diese als auch jene darf zur Hüttenbedachung verwendet werden. Mit seinen Worten übereinstimmend sagte es auch R. Dosa.

Dort haben wir gelernt: Alle Matten sind durch eine Leiche verunreinigungsfähig

so R. Dosa; die Weisen sagen, durch Auftreten.

Nur durch Auftreten, und nicht durch eine Leiche, wir haben ja gelernt: Alles, was durch Auftreten verunreinigungsfähig ist, ist auch durch eine Leiche verunreinigungsfähig!?

Sage: auch durch Auftreten.

Welche Matten sind es? R. Evdämi b.Hamduri erklärte : Marzuble.

Was heißt Marzuble? R. Abba erwiderte: Mazbele294. R. Šimo͑n b.Laqiš erklärte: Einfache Matten. Reš Laqiš vertritt hiermit seine Ansicht, denn Reš Laqiš sagte: Ich will die Sühne295für R. Ḥija und seine Söhne sein. Als die Tora zuerst bei Jisraél in Vergessenheit geriet, kam E͑zra aus Babylonien und begründete sie; später geriet sie abermals in Vergessenheit, und Hillel, der Babylonier, kam und begründete sie; und als sie wiederum in Vergessenheit geriet, kamen R. 1e24 und seine Söhne und begründeten sie wieder. Und R. Hija und seine Söhne sagten folgendes: R. Dosa und die Weisen streiten nicht

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über die Matten aus Uša, ob diese verunreinigungsfähig sind, auch nicht über die Matten aus Ṭiberjas296, ob sie rein sind, sie streiten nur über diejenigen, die aus anderen Ortschaften kommen; nach der einen Ansicht gleichen sie, da man sie zum Sitzen nicht benutzt, denen, die aus Ṭiberjas kommen, und nach der anderen Ansicht gleichen sie, da zuweilen mancher sie zum Sitzen benutzt, denen, die aus Uša kommen.

Der Meister sagte: Alle Matten sind durch eine Leiche verunreinigungsfähig

so R. Dosa. Es wird ja aber gelehrt: Mit seinen Worten übereinstimmend sagte es auch R. Dosa!?

Da ist kein Einwand; das eine, wenn sie einen Rand297haben, das andere, wenn sie keinen Rand haben. Man wandte ein: Matten aus Korkholz, aus Bast, aus Sackzeug oder aus Roßhaar sind durch eine Leiche verunreinigungsfähig

so R. Dosa; die Weisen sagen, auch durch Auftreten. Erklärlich ist dies nach demjenigen, welcher Marzuble erklärt, denn solche aus Korkholz oder aus Binsen sind als Fruchtkörbe und solche aus Sackzeug oder Roßhaar sind als Beutel und Körbchen verwendbar; nach demjenigen aber, der einfache Matten erklärt, sind solche aus Sackzeug und Roßhaar allerdings als Vorhänge und Siebe verwendbar, wofür aber298sind solche aus Korkholz oder Binsen verwendbar!?

Sie sind als Bottichdeckel verwendbar. Manche lesen: Erklärlich ist dies nach demjenigen, der einfache Matten erklärt, denn solche aus Korkholz oder Binsen sind als Bottichdeckel und solche aus Sackzeug und Roßhaar als Vorhänge und Siebe verwendbar, nach demjenigen aber, der Marzuble erklärt, sind allerdings solche aus Sackzeug oder Roßhaar als Beutel und Körbchen verwendbar, wofür aber sind solche aus Korkholz oder Binsen verwendbar!?

Sie sind als Fruchtkörbe verwendbar.

Es wird gelehrt : R. Ḥananja erzählte : Als ich mich in die Diaspora begab, traf ich da einen Greis und er sagte mir, man dürfe eine Matte zur Hüttenbedachung verwenden, und als ich zu meinem Oheim R. Jehošua͑ kam, pflichtete er ihm bei. R. Ḥisda sagte: Dies nur, wenn sie keinen Rand hat. U͑la sagte: Die Matten aus Mahoza wären, wenn sie keinen Rand hätten, zur Hüttenbedachung brauchbar. Ebenso wird gelehrt: Man darf eine Matte zur Hüttenbedachung verwenden; hat sie einen Rand, so darf man sie zur Hüttenbedachung nicht verwenden.


  1. Das W. סוכה ist von סכך bedecken, beschatten, abgeleitet, deren Hauptzweck ist also die Beschattung.↩︎

  2. Wajikra 23,43.↩︎

  3. Jeschajahu 4,6.↩︎

  4. Name hoher Berge (vgl. Gn. 14,5), die das Tal am Fuße vollständig beschatten.↩︎

  5. Wajikra 23,42.↩︎

  6. Im von R. angezogenen Schriftverse.↩︎

  7. R. Jehuda u. die Rabbanan in unserer Mišna.↩︎

  8. Die Festhütte selbst war groß.↩︎

  9. Nach der Schule Hilleis braucht sie den Tisch nicht zu fassen; cf. infra Blatt 23a.↩︎

  10. Wenn die Hütte an der Wohnung angebracht ist.↩︎

  11. Daß es sich um eine kleine Festhütte han-delt, die tatsächlich nicht mehr faßt.↩︎

  12. An einem flachen Dache; cf. Dewarim 22,8.↩︎

  13. Wajikra 14,34ff.↩︎

  14. Dem Käufer; cf. Wajikra 25,29.↩︎

  15. Cf. Dewarim 20.5.↩︎

  16. Wenn mehrere Häuser einen gemeinsamen Hof haben, so ist es am Šabbath verboten, Gegenstände aus den Wohnungen nach dem Hofe od. umgekehrt zu tragen, da der Hof als anderes Gebiet gilt; die Nachbarn können sich jedoch fiktiv vereinigen, indem sie am Freitag zu einer Speise gemeinschaftlich beitragen, die in einem der zum Hofe gehörenden Häuser niedergelegt wird. Diese Speise heißt E͑rub (Vermischung, Verschmelzung, Vereinigung) vollst, ערוב חצרות, Hof-E͑rub.↩︎

  17. Mehrere Höfe an einer Durchgangsgasse müssen sich eben-falls durch einen E͑. fiktiv verbinden.↩︎

  18. Hinsichtlich des Šabbathgebietes ; cf. Er. Blatt 57a.↩︎

  19. Den übrigen Anwohnern des Hofes für den Verkehr am Šabbath; cf. Er. Blatt 85bff.↩︎

  20. Wenn beispielsweise bei der Teilung der eine 2 kleine Häuser u. der andere ein großes erhält, so erhält der erste auch ⅔ vom gemeinsamen Hofe.↩︎

  21. Die man auf den Fußboden legt.↩︎

  22. Für die Dauer des Hüttenfestes.↩︎

  23. Es sind Wertgegenstände, die kein Mensch aufgibt.↩︎

  24. Für die Dauer des Hüttenfestes.↩︎

  25. Wenn ein Leichnam sich darin befindet; cf. Ah. XV, 6,7.↩︎

  26. Mindesthöhe für die Festhütte.↩︎

  27. Wörtl. gerettet, sc. die Tauglichkeit derselben; die Zacken, die als Hüttenbedachung untauglich sind, gelten als nicht vorhanden.↩︎

  28. Der dem Eingange gegenüberliegenden Wand.↩︎

  29. Die Wand gilt, da sie höher als 20 Ellen ist, als nicht vorhanden, u. die zweiwändige Festhütte ist unbrauchbar.↩︎

  30. Die Hüttenbedachung ist breiter als das den brauchbaren Teil der Festhütte bildende Podium, somit muß die unten abstehende Wand als schräg gedacht werden.↩︎

  31. Nicht höher als 20 Ellen.↩︎

  32. Bei der Verringerung der Höhe.↩︎

  33. Da die Säule den für die Festhütte erforderlichen Flächenraum hat, so denke man sich die Seitenflächen derselben als Wände, die fiktiv bis zur Hüttenbedachung reichen.↩︎

  34. Auf einem flachen Dache.↩︎

  35. Des Hauses. Die 4 Stangen an den 4 Enden des Daches markieren die Festhütte, u. die Wände des Hauses werden fiktiv nach oben gedehnt, sodaß sie zugleich als solche für die Festhütte dienen.↩︎

  36. Nach der einen Ansicht gelten die Stangen, wenn sie nach jeder Seite eine Handbreite breit sind, als Wände.↩︎

  37. Da in diesem Falle keine Wände vorhanden sind, die fiktiv nach oben zu dehnen sind.↩︎

  38. Wenn die runden Stangen so dick sind, daß, wenn man sie viereckig hobelt und aushöhlt, ein Winkel von der angegebenen Breite zurückbleibt.↩︎

  39. Dh. im Winkel aneinander gesetzt, sodaß jede Seite eine handbreite Wand hat.↩︎

  40. Schemot 25,22.↩︎

  41. Tehillim 115,16.↩︎

  42. Demnach ist die Höhe von 10 Handbreiten die Grenze von 2 verschiedenen Gebieten.↩︎

  43. Schemot 19,20.↩︎

  44. Zach. 14,4.↩︎

  45. Schemot 19,3.↩︎

  46. iiReg·. 2,11.↩︎

  47. Ijow 26.9.↩︎

  48. Das W. פרשז wird in פירש שדי זיו aufgelöst.↩︎

  49. Ijow 26,9.↩︎

  50. Schemot 25,10.↩︎

  51. Die Elle hat 6 Handbreiten.↩︎

  52. Die Tischleiste.↩︎

  53. Schemot 25,25.↩︎

  54. Die mehr als eine Handbreite hatten.↩︎

  55. Das bedeutend dünner war.↩︎

  56. Der Gottesname Jah.↩︎

  57. Schemot 28,36.↩︎

  58. Cf. Schemot 25,11,24,25 ; 30,3.↩︎

  59. Wajikra 16,14.↩︎

  60. Cf. Jom. Blatt 80a Anm. 201.↩︎

  61. Bereschit 27,30.↩︎

  62. Ib. 33,10.↩︎

  63. Schemot 25,20.↩︎

  64. Jechezkel 10,14.↩︎

    1. Melachim 6,2.
    ↩︎
  65. Ib. V. 26.↩︎

  66. Schemot 26,16.↩︎

  67. Ib. Ib. 25,20.↩︎

  68. Der Raum unter den Flügeln hatte also keine 10 Handbreiten.↩︎

  69. Von 6 Handbreiten.↩︎

  70. Bei Speisen, die entweder an sich oder aus Anlaß des Tages verboten sind.↩︎

  71. Beim Untertauchen zur rituellen Reinigung darf keine Stelle des Körpers vom Wasser unberührt bleiben, jede »Trennung« (dh. am Körper, bezw. untergetauchten Objekt haftender Gegenstand) macht das U. wirkungslos↩︎

  72. Wozu auch die Wände der Festhütte gehören.↩︎

  73. Dewarim 8,8.↩︎

  74. Cf. Wajikra 14,34 ff.↩︎

  75. Als Last und nicht als Kleidungsstück oder Schmuck.↩︎

  76. Sodaß das Essen weniger Zeit beansprucht.↩︎

  77. Dh. durch das Zusammensein in einem Zelte.↩︎

  78. Den zu trinken ihm verboten ist; cf. Bamidbar 6,2ff.↩︎

  79. Cf. Sab. Blatt 76b.↩︎

  80. Wörtl. Hausherr, als Ggs. zum bezügl. Handwerker.↩︎

  81. Wenn das Gefäß ein granatapfelgroßes Loch hat, so ist es nicht mehr verunreinigungsfähig.↩︎

  82. Wajikra 14,9,↩︎

  83. Bei diesen ist der Knoten nicht so fest, um das Eindringen des Wassers zu verhindern.↩︎

  84. Daß die Wände 10 Handbreiten hoch sein müssen.↩︎

  85. Nach dem dies aus dem angezog. Schriftvers hervorgeht.↩︎

  86. Die fiktive Dehnung einer Wand; ob. Blatt 4b Anm. 34.↩︎

  87. Bei einem Abstande von weniger als 3 Handbreiten; cf. Sab. Blatt 97a.↩︎

  88. Cf. supra Blatt 4a.↩︎

  89. Wajikra 23,42,43 ist die massor. Schreibweise zweimal defect. בסכת (also in der Einzahl) u. einmal plene בסכות (also in der Mehrzahl) 2×1+1×2=4; die massoret. Lesart ist dagegen an allen 3 Stellen בסכות 3×2=6.↩︎

  90. Wajikra 23,42,43 ist die massor. Schreibweise zweimal defect. בסכת (also in der Einzahl) u. einmal plene בסכות (also in der Mehrzahl) 2×1+1×2=4; die massoret. Lesart ist dagegen an allen 3 Stellen בסכות 3×2=6.↩︎

  91. Da diese die eigentliche Festhütte ist.↩︎

  92. Der 3. Wand, daß für diese eine Handbreite ausreiche.↩︎

  93. Eine 4. Wand.↩︎

  94. Dh. Die erste Nennung des Wortes »Hütte«, die an sich nötig ist.↩︎

  95. Jeschajahu 4,6.↩︎

  96. Zum Schutze sind 4 Wände erforderlich.↩︎

  97. Die 3., handbreite Wand.↩︎

  98. In der Richtung beider Wände, ein Dreieck bildend.↩︎

  99. Die 3., handbreite Wand.↩︎

  100. Mit der anstoßenden Wand, sodaß sie eine Wand von 4 Handbreiten bildet, den größeren Teil der vorschriftsmäßigen (7 Handbreiten).↩︎

  101. Aus 2 gegenüberstehenden Wänden.↩︎

  102. Die 3., handbreite Wand.↩︎

  103. Wenn beide Wände in einem Winkel stehen.↩︎

  104. Wenn beide Wände sich gegenüberstehen.↩︎

  105. Die Wände bilden einen Winkel und markieren so die Festhütte.↩︎

  106. Die Wände bilden nur einen Durchgang.↩︎

  107. Zwei Pfosten von je einer halben Handbreite an beiden Seiten u. eine Latte darüber; cf. Er. Blatt 11b.↩︎

  108. Wenn man eine Türform macht, brauchen die beiden Pfosten zusammen keine Handbreite zu haben.↩︎

  109. Einer der beiden Pfosten muß eine Handbreite haben.↩︎

  110. Sonst gilt nur eine Hütte von 3 Wänden als Privatgebiet hinsichtl. des Š.s, um Gegenstände aus der Wohnung nach dieser bringen zu dürfen; am Š. des Hüttenfestes gilt jed. auch die hinsichtl. des Festes brauchbare Hütte (2 Wände und eine Handbreite) als Privatgebiet.↩︎

  111. Sie braucht keine feste zu sein, vielmehr kann sie auch aus ganz dünnen, weniger als 3 Handbreiten von einander abstehenden Stäben od. wagerechten Latten bestehen; cf. Er. Blatt 16b.↩︎

  112. Die beiden Wände dürfen noch außerdem durchbrochen sein, sodaß zusammen das Durchbrochene mehr als das Bestehende beträgt.↩︎

  113. Dieselbe Hütte, die hinsichtl. des Festes brauchbar ist, gilt, wenn das Fest mit einem Š. zusammentrifft, nicht als Privatgebiet.↩︎

  114. Sc. sie in der einen Hinsicht brauchbar ist, ist sie auch in der anderen Hinsicht brauchbar.↩︎

  115. An einem gewöhnl. Š. wird eine solche Hütte nicht als Privatgebiet betrachtet, wohl aber an einem mit dem Hüttenfeste zusammentreffenden Š.↩︎

  116. An der einen Seite, als 3. Wand.↩︎

  117. Das Šabbathgesetz ist strenger als das der Festhütte.↩︎

  118. Ein Brunnen auf öffentl. Gebiete gilt als Privatgebiet; um aus diesem am Š. schöpfen zu dürfen, werden ringsum 4 winklige Doppelpfeiler gesetzt, wodurch der umgrenzte Raum Privatgebiet wird; cf. Er. Blatt 17b.↩︎

  119. Schemot 40,3.↩︎

  120. Oft gebrauchte Bezeichnung für R. Meír; cf. Hor. Blatt 13b.↩︎

  121. Wände der Festhütte.↩︎

  122. Kegelförmig, mit einem von den Wänden auslaufenden Dache.↩︎

  123. Dh. die Hüttenwand schräg an eine andere Wand lehnt, sodaß sie zugleich als Dach dient.↩︎

  124. Dh. rund.↩︎

  125. Ein Kreis von 12 Ellen ergibt einen Durchmesser von 4 Ellen, u. mehr als 4 Ellen ist ja auch nach R. nicht nötig.↩︎

  126. Der Umfang des Quadrates ist größer als der des Kreises vom gleichen Durchmesser.↩︎

  127. Bei der Festhütte muß jede gerade Wand 4 Ellen haben.↩︎

  128. Ein Kreis von 24 Ellen hat einen Durchmesser von 8 Ellen, u. da jede Person ringsum eine Elle einnimmt u. der Kreis innerhalb gezogen wird, so wird der Durchmesser auf 6 Ellen reduziert, sodaß der Kreis 18 Ellen hat.↩︎

  129. Das sind also 12 Ellen.↩︎

  130. Des ersten Quadrates, demnach muß das erste Quadrat 24 haben. Daß diese Berechnung mathem. ungenau ist, bemerkt schon der T. selbst.↩︎

  131. Die Töpfer bewohnten 2 Hütten, eine innerhalb der anderen, von denen die innere als Wohn- u. Lagerraum diente, die äußere aber als Arbeits- u. Verkaufsraum.↩︎

  132. Da diese sein ständiger Aufenthaltsort ist.↩︎

  133. Daß die äußere der inneren gegenüber nur die Bedeutung eines Torhäuschens hat.↩︎

  134. Obgleich sie nicht als Festhütte errichtet worden ist.↩︎

  135. Sie muß von vornherein zum Schutze gegen die Sonne errichtet sein.↩︎

  136. Wajikra 23,24.↩︎

  137. Das am Feste darzubringende Opfer ist zwar Eigentum des Darbringenden, jedoch darf er davon erst nach der Aufräucherung der Opferteile genießen, als hätte er es vom Altar erhalten.↩︎

  138. Dewarim 16,13.↩︎

  139. Falls man sie nicht vor dem Feste gemacht hat.↩︎

  140. So nach Raschi; nach anderen Abfälle (קוצים u. קצץ, abschneiden, od. קוץ Dorn, was an den Dornen hängen bleibt).↩︎

  141. Beide stimmen überein, daß aie Çiçith zu diesem Behufe gefertigt werden müssen.↩︎

  142. Dewarim 22,12.↩︎

  143. Bamidbar 15,38.↩︎

  144. Baumzweige sind, da sie am Boden haften, als Hüttenbedachung unbrauchbar.↩︎

  145. Mit der brauchbaren vermischt, sodaß es nicht zu merken ist; ist diese mehr, so ist es zulässig.↩︎

  146. Wajikra 23,42.↩︎

  147. In der Einzahl; ob. Blatt 6b Anm. 89.↩︎

  148. Ein Raum von einer Handbreite lang, breit u. hoch gilt hinsichtl. der Unreinheit als »Zelt«, dh. die Unreinheit des darin befindlichen Leichenteiles wird auch auf den darin befindl. reinen Gegenstand übertragen; die Wandung od. das Dach über demselben gilt als Scheidewand u. begrenzt sie. Wenn der Raum nach einer Richtung keine Handbreite hat, so ist der darin befindl. unreine Gegenstand wagerecht nicht verunreinigend, wohl aber senkrecht, u. selbst das oben vorhandene Dach begrenzt sie nicht.↩︎

  149. Die obere ist dann unbrauchbar.↩︎

  150. Je eine am Kopfende u. am Fußende, die durch eine Stange verbunden sind, sodaß das darüber ausgebreitete Laken ein schräges Dach bildet.↩︎

  151. An den Wänden; unter der Hüttenbedachung aber ist es verboten.↩︎

  152. Falls sie höher als 20 Ellen ist.↩︎

  153. Wenn dadurch der Raum auf weniger als 7 Handbreiten beschränkt wird.↩︎

  154. Daß es nur provisorisch zum Trocknen ausgebreitet worden ist.↩︎

  155. Von der Hüttenbedachung, sodaß dadurch ein besonderer Raum gebildet wird.↩︎

  156. Er war Gerichtspräsident und Walter im Hause des Exilarchen.↩︎

  157. Dh. wenn die obere 10 Handbreiten hat.↩︎

  158. Das Bett, während der übrige Teil der Festhütte brauchbar bleibt.↩︎

  159. Obgleich der Nackte das Šema͑ nicht lesen darf, weil das B. nicht als Zelt, sondern nur als Umhüllung gilt.↩︎

  160. Dh. das bewegliche; das Bett kann verschieden umgestellt werden, während die Festhütte sich an einer Stelle befindet.↩︎

  161. Dh. das bewegliche; das Bett kann verschieden umgestellt werden, während die Festhütte sich an einer Stelle befindet.↩︎

  162. Letzteres gilt als Zelt, ersteres aber nicht.↩︎

  163. Man muß die Festhütte machen u. nicht die fertige benutzen.↩︎

  164. Beim Einhängen der Çiçith wird der Faden 4fach zusammengelegt u. durch das Zipfelloch gezogen, darauf werden die Enden abgeschnitten, sodaß 8 Fäden entstehen, u. die vorschriftsmäßigen Knoten gemacht. RA͑ hatte die Enden abzuschneiden vergessen. sodaß beim Einknoten die Çiçith untauglich waren.↩︎

  165. Schon beim Einhängen.↩︎

  166. Dewarim 16,13.↩︎

  167. Die Beeren der Myrte, die zum Feststrauß gehört, die ihn unbrauchbar machen, wenn sie in großer Menge vorhanden sind; am Feste ist das Abpflücken verboten.↩︎

  168. Aller 3 Arten derselben; cf. Wajikra 23,40.↩︎

  169. Daß das bereits gefertigte untauglich ist.↩︎

  170. Schemot 12,22.↩︎

  171. Wajikra 23,40.↩︎

  172. Die Schlußfolgerungen durch Wortanalogie sind nur dann anzuerkennen, wenn sie überliefert sind.↩︎

  173. Schemot 15,2.↩︎

  174. Sie aufs Schönste auszuüben.↩︎

  175. Bereschit 2,6.↩︎

  176. Die Hütten, in denen die Jisraéliten in der Wüste wohnten.↩︎

  177. Wajikra 23,43.↩︎

  178. Dewarim 16,13.↩︎

  179. Wohl Produkte des Lebenden; vieil, aber nichts weiter als ein Einwurf.↩︎

  180. Dewarim 16,13.↩︎

  181. Stroh und Gezweige.↩︎

  182. Dh. die Frucht derselben; der Wein.↩︎

  183. Kann auch heißen: schlug mit einer Keule drein.↩︎

  184. Nechemja 8,15.↩︎

  185. Cf. Wajikra 23,40.↩︎

  186. Wenn dies erlaubt wäre, könnte man einen Speicher als Festhütte benutzen.↩︎

  187. Eine ist somit nur rabbanitisch aus Rücksicht verboten u. eine nach der Tora.↩︎

  188. Hier wird die Einspeicherung von Holzbündeln als Grund angegeben.↩︎

  189. Nach den Kommentaren, Holzstäbe, die als Pfeilenteile verwendet werden; zugespitzt, zum Einstecken in den Pfeil, heißen sie männlich, mit einen Loche, zur Aufnahme desselben, heißen sie weiblich. Erstere sind einfache Holzstücke u. nicht verunreinigungsfähig, letztere gelten als Aufnahmegefäße u. sind verunreinigungsfähig.↩︎

  190. Das Loch zum Einstecken des Pfeiles wird durch diesen für die Dauer verstopft, somit ist der Stiel kein Gefäß.↩︎

  191. Wörtl. durch den Himmel.↩︎

  192. Wörtl. des einzelnen, dh. wenn nicht einzelne Teile zusammengebunden werden.↩︎

  193. Bitterkraut zu essen; cf. Schemot 12,8.↩︎

  194. Bamidbar 19,6.↩︎

  195. Ebenso sollte auch hier nur Lattich ohne Beinamen erforderlich sein.↩︎

  196. Mit Beinamen ist es unbrauchbar.↩︎

  197. Alle Arten sind einbegriffen.↩︎

  198. So nach Raschi zSt. u. den übrigen Kommentaren; Sab. Blatt 109b erklärt Raschi: mit je 3 Stengeln.↩︎

  199. Wenn beim Gebrauche noch soviel zurückbleibt.↩︎

  200. Durch Bezeltung.↩︎

  201. Sie grenzen die Unreinheit nicht ab; cf. supra Blatt 10a Anm. 145.↩︎

  202. Wörtl. als Luft; die Stelle worauf sie sich befinden, gilt als nicht überdacht.↩︎

  203. Zur Übertragung der Unreinheit; sonst übertragen die Stiele die Unreinheit auf die Frucht, weil sie zum Anfassen erwünscht sind.↩︎

  204. Dh. das Stroh überträgt die Unreinheit nicht auf die Ähren, die zur Bedachung nicht erwünscht sind.↩︎

  205. Nach dem es beim Mähen Stiele gibt.↩︎

  206. Wenn man das Gerät als fertig betrachtet.↩︎

  207. Hat man beispielsweise aus einem Felle eine Lederdecke gemacht od. es als solche bestimmt, so ist es ein fertiges Gerät u. verunreinigungsfähig, auch wenn man daraus Schuhe zu machen sich überlegt; beginnt man mit dem Zuschneiden, so ist es bis zur Fertigstellung der Schuhe nicht mehr verunreinigungsfähig.↩︎

  208. Dies gilt nicht als Tätigkeit, sondern nur als Bestimmung.↩︎

  209. Beim Streite zwischen den Weisen und den Anderen.↩︎

  210. Wenn das Stroh daran ist.↩︎

  211. Hier handelt es sich nicht um einen wirklichen Vergleich, sondern um einen Gleichklang; die Forke heißt עתר u. das Verbum bedeutet beten.↩︎

  212. Da solche auch für gewöhnliehe Gebäude verwendet werden, so könnte man verleitet werden, der Festhütte überhaupt fern zu bleiben.↩︎

  213. Vier Handbreiten; cf. Sab. Blatt 4b uö.↩︎

  214. Ein Abstand unter 3 Handbreiten gilt nicht als Unterbrechung.↩︎

  215. Zu 4 Handbreiten, um als unbrauchbare Hüttenbedachung zu gelten.↩︎

  216. Des Daches, direkt an der Wand ; wenn weniger, so gilt es als Fortsetzung der Wand.↩︎

  217. Der Religionsverfolgung.↩︎

  218. Von Bodengewächsen, wie Strohudgl. So nach Raschi; sonst hat das im Texte gebrauchte Wort die Bedeutung Latte.↩︎

  219. Die 4 Handbreiten breiten Bretter.↩︎

  220. Die in allen Fällen als Hüttenbedachung untauglich sind.↩︎

  221. Daß ein 4 breites Brett nur 3 einnimmt.↩︎

  222. Über die 4. Seite, die keine Wand hat u. als Tür dient; auf dieser Seite kann das oben liegende Brett nicht als Fortsetzung der Wand gelten.↩︎

  223. Wenn die Bretter oben lose aufliegen u. nicht durch einen Estrich darüber zusammengefügt sind.↩︎

  224. Dewarim 16,13.↩︎

  225. Da solche auch für gewöhnliehe Gebäude verwendet werden, so könnte man verleitet werden, der Festhütte überhaupt fern zu bleiben.↩︎

  226. Sind solche verboten, weil sie auch zu anderem Gebrauche verwendet werden; es ist zu berücksichtigen, man würde auch richtige verunreinigungsfähige Geräte dazu verwenden.↩︎

  227. Nach den Kommentaren, Holzstäbe, die als Pfeilenteile verwendet werden; zugespitzt, zum Einstecken in den Pfeil, heißen sie männlich, mit einen Loche, zur Aufnahme desselben, heißen sie weiblich. Erstere sind einfache Holzstücke u. nicht verunreinigungsfähig, letztere gelten als Aufnahmegefäße u. sind verunreinigungsfähig.↩︎

  228. Planken gewöhnlicher Zimmerdecken haben ja 4 Handbreiten.↩︎

  229. Nach aller Ansicht ist es verboten, ein 4 Handbreiten breites Brett als Hüttenbedachung zu verwenden; anders ist es aber, wenn man durch irgend eine Tätigkeit den Wunsch kundgibt, aus einer Wohnung eine Festhütte zu errichten.↩︎

  230. Der mit brauchbarer Hüttenbedeckung ausgefüllt werden kann.↩︎

  231. Ist die Wandung des Gebäudes zur Hälfte durchgebrochen, so wird es noch als Privatgebiet betrachtet, u. das Umhertragen am Šabbath ist da erlaubt.↩︎

  232. Demnach muß der Abstand etwas größer sein.↩︎

  233. Die Mišna lehrt, daß der Abstand diesen gleichen müsse.↩︎

  234. Da sie früher verunreinigungsfähig waren, obgleich sie es nicht mehr sind.↩︎

  235. Die noch verwendbar u. verunreinigungsfähig sind.↩︎

  236. Die einzeln verwendbar sind.↩︎

  237. Die für die Verunreinigungsfähigkeit erforderliche Größe.↩︎

  238. Erstere werden nur als Dachdecke verwendet, letztere auch zu anderem Gebrauche.↩︎

  239. Da sie auch als Unterlagen benutzt werden.↩︎

  240. Ein solcher Raum gilt als Hütte, und beim Aushöhlen werden nur die Wände erhöht.↩︎

  241. Wörtlich : manche erlaubt, sc. die Festhütte, bezw. das Gebiet hinsichtlich des Šabbathgeseizes.↩︎

  242. Oberhalb des Wassers. So nach Handschriften u. der Parallelstelle Er. Blatt 86a.↩︎

  243. Entgegengesetzt in der genannten Parallelstelle.↩︎

  244. Die sich über dem Brunnen schwebend befindet.↩︎

  245. Wobei eine schwebende Wand erlaubt wurde; S. war der Wohnort R. Joses.↩︎

  246. Die in einem Privathause aufbewahrt wurde.↩︎

  247. Um das Gebiet abzugrenzen, da sich auf dem selben Hofe od. Durchgange mehrere Häuser befanden.↩︎

  248. Wenn sie genau 10 Handbreiten hoch ist.↩︎

  249. Somit bildet die Matte eine 10 Handbreiten hohe Wand.↩︎

  250. Wenn es 10 Handbreiten lang ist und man es senkrecht stellt.↩︎

  251. Nach der Schule Hillels muß sie den Kopf, den größeren Teil des Körpers u. den Tisch fassen können (cf. infra Blatt 28a), u. diese Größe ist hierfür ausreichend.↩︎

  252. Horizontal.↩︎

  253. Die Höfe waren an 3 Seiten von Häusern umgeben, die offene Veranden mit einem Dache darüber hatten. Ein solcher Hof hatte die Häuser als Wände u. war ringsum gedeckt.↩︎

  254. Wörtl. die Luft; der Abstand zwischen dor Hüttenbedachung u. der Wand.↩︎

  255. Dh. nur dann, wenn die unbrauchbare Hüttenbedachung sich am Rande befindet, aus dem angegebenen Grunde, in der Mitte aber ist sie bei 4 Handbreiten unbrauchbar.↩︎

  256. Dh. Dingen, die für die Unreinheit empfänglich sind.↩︎

  257. Da diese mit unbrauchbarer Hüttenbedachung vereinigt werden.↩︎

  258. Die Größe von 4 Ellen ist als Maß für die Untauglichmachnng festgesetzt.↩︎

  259. Die Mišna spricht nicht von einer unbrauchbaren Hüttenbedachung von 4 Handbreiten.↩︎

  260. Von sieben Handbreiten ; sie sind bei 4 Handbreiten untauglicher Hüttenbedachung unbrauchbar.↩︎

  261. In dieser Größe sind sie verunreinigungsfähig.↩︎

  262. Wenn ein Flußbehafteter auf ihnen sitzt; diesbezüglich ist für alle die gleiche Größe festgesetzt.↩︎

  263. Und zur Hüttenbedachung brauchbar.↩︎

  264. Von Bodengewächsen, wie Strohudgl. So nach Raschi; sonst hat das im Texte gebrauchte Wort die Bedeutung Latte.↩︎

  265. Die unbrauchbare Bedachung befindet sich in diesem Falle innerhalb 4 Ellen von der Wand (1 Elle = 6 Handbreiten); in der Mitte befinden sich jed. 8 Handbreiten brauchbare Hüttenbedachung.↩︎

  266. Dh. die Hüttenbedachung derselben.↩︎

  267. Verunreinigungsfähige Gegenstände.↩︎

  268. Von genau 7 Handbreiten.↩︎

  269. Um eine hinsichtl. des Šabbaths begrenzte Durchgangsgasse herzustellen.↩︎

  270. Da es nicht »bezeltet« wird.↩︎

  271. Hieraus, daß auch eine Öffnung unter 3 Handbreiten eine Unterbrechung bildet.↩︎

  272. Eine Art kleiner Fische.↩︎

  273. Eine Art kleiner Fische, eingelegt od. zerhackt.↩︎

  274. So nach dem Wortlaute; wahrscheinl. Wirbelsäule.↩︎

  275. Cf. supra Blatt 17a Anm. 246.↩︎

  276. R. ist seiner Ansicht u. A. nicht.↩︎

  277. Sie werden durch die umliegenden Säulengänge gebildet.↩︎

  278. Mit der Wand, sodaß der Deckenrand nicht zu sehen ist u. auch nicht fiktiv nach unten reichen kann.↩︎

  279. Die yon RK. errichtete Festhütte hatte 2 vorschriftsmäßige Wände, eine 3., für die eine Handbreite ausreicht, eine Latte der Halle gebildet, die nur an einer Seite der Wand hervorragte.↩︎

  280. Hinsichtl. des E͑rub.↩︎

  281. Von Bodengewächsen, wie Strohudgl. So nach Raschi; sonst hat das im Texte gebrauchte Wort die Bedeutung Latte.↩︎

  282. Über die mittelste Wand, sodaß ein Teil über die Festhütte hinaus überdacht ist.↩︎

  283. Die erforderliche Mindestgröße war 7 Handbreiten, da dieser Raum auf jeden Fall von der Festhütte getrennt ist.↩︎

  284. Wenn die Bedachung nicht ganz vorschriftsmäßig ist.↩︎

  285. Das in der obigen Lehre gebrauchte W. פסל [Untaugliches] läßt all diese Erklärungen zu.↩︎

  286. In der Hüttenbedachung, die überhaupt nicht überdacht ist.↩︎

  287. Mit der brauchbaren Hüttenbedachung zur erforderlichen Größe.↩︎

  288. Wassers, das zum Tauchbade erforderlich ist.↩︎

  289. Cf. supra Blatt 7b Anmm. 119 u. 120.↩︎

  290. Dieses hat kein flaches Dach u. gilt nicht als Zelt.↩︎

  291. Die Weisen lehren diesen Streit in der Fassung der Barajtha.↩︎

  292. Wenn man sie als Bedachung gefertigt hat.↩︎

  293. Nach den Kommentaren eine Art Mattenkissen.↩︎

  294. Formel der Ehrerbietung bei Nennung des verstorbenen Vaters oder Lehrers; cf. Qid. Blatt 31b.↩︎

  295. Diese sind sehr hart und als Unterlage nicht zu verwenden, jene hingegen sind als Unterlage verwendbar.↩︎

  296. Und etwas auf nehmen können; solche gelten als Gefäß.↩︎

  297. Wenn nicht als Unterlage.↩︎