Sukka Kapitel 3

Der Talmud, Traktat (Massechet) Sukka in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

29b 30a 30b 31a 31b 32a 32b 33a 33b 34a 34b 35a 35b 36a 36b 37a 37b 38a 38b 39a 39b 40a 40b 41a 41b 42a 42b

Blatt 29b

i DER GERAUBTE1 ODER VERDORRTE PALMENZWEIG IST UNTAUGLICH; DER VON EINER AŠERA ODER AUS EINER ABTRÜNNIGEN STADT2 HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. DESSEN SPITZE ABGEBROCHEN IST ODER DESSEN BLÄTTER GETRENNT3 SIND, IST UNTAUGLICH, DESSEN BLÄTTER GESPREIZT SIND, IST UNTAUGLICH. R. JEHUDA SAGT, MAN BINDE IHN JEDOCH OBEN ZUSAMMEN. DLE STEINPALMEN DES EISENBERGES SIND TAUGLICH. EIN PALMENZWEIG, DER DREI HANDBREITEN HAT, DASS MAN IHN SCHÜTTELN KANN, IST TAUGLICH.

GEMARA. Er lehrt dies allgemein, einerlei ob am ersten Festtage oder am zweiten Festtage: erklärlich ist dies vom verdorrten, denn er muß »prächtig«4 sein, was ein solcher nicht ist, vom geraubten aber ist dies allerdings erklärlich hinsichtlich des ersten Festtages, denn es heißt: 5euch, nur von eurem, weshalb aber nicht am zweiten Festtage!?

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R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b.Joḥaj : Weil dies ein mit einer Uebertretung verbundenes Gebot sein würde. Es heißt :6ihr bringt Geraubtes, Lahmes und Krankes herbei; das Geraubte gleicht dem Lahmen; wie es für das Lahme kein Mittel mehr gibt, ebenso gibt es für das Geraubte kein Mittel mehr, einerlei ob vor der Desperation7 oder nach der Desperation. Allerdings vor der Desperation, denn der Allbarmherzige sagt:8wenn jemand von euch9* darbringt, und dies ist nicht seines, wieso aber nach der Desperation, er hat es ja durch die Desperation erworben!? Doch wohl deshalb, weil es ein mit einer Übertretung verbundenes Gebot ist.

Ferner sagt R. Joḥanan im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Es heißt: 10Ich, der Herr, bin ein Freund des Rechtes, hasse Raub beim Brandopfer. Ein Gleichnis. Als einst ein König aus Fleisch und Blut an einem Zollamte vorüberging, sprach er zu seinen Dienern: Entrichtet den Zoll an die Zollbeamten. Da sprachen sie zu ihm : Der Zoll ist ja vollständig dein!? Darauf erwiderte er ihnen: Von mir sollen alle anderen Reisenden lernen, den Zoll nicht zu hinterziehen. Ebenso spricht der Heilige, gepriesen sei er: Ich, der Herr, hasse Raub beim Brandopfer, von mir sollen meine Kinder lernen, sich vom Geraubten fernzuhalten.

Es wird auch gelehrt: R.Ami sagte: Der verdorrte ist untauglich, weil er nicht »prächtig« ist, der geraubte ist untauglich, weil dies ein mit einer Übertretung verbundenes Gebot wäre. Er streitet somit gegen R. Jiçḥaq, denn R. Jiçḥaq b. Naḥmani sagte im Namen Šemuéls: Dies lehrten sie nur vom ersten Festtage, am zweiten aber genügt man seiner Pflicht mit einem geraubten, wie man seiner Pflicht auch mit einem geborgten genügt. R. Naḥman b.Jiçḥaq wandte ein: Der geraubte oder verdorrte Palmenzweig ist untauglich. Der geborgte aber ist demnach tauglich. Wann: wollte man sagen, am ersten Festtage, so heißt es ja euch, nur von eurem, während dieser nicht seiner ist, doch wohl am zweiten Festtage, und er lehrt, der geraubte sei untauglich!? Raba erwiderte: Tatsächlich am ersten Festtage, und [von jenem] ist es selbstverständlich; selbstverständlich ist der geborgte untauglich, da er nicht ihm gehört, man könnte aber glauben, der geraubte sei tauglich, weil beim Geraubten gewöhnlich eine Desperation des Eigentümers erfolgt und er als seiner anzusehen sei so lehrt er uns. R. Hona sprach zu den Händlern11: Wenn ihr Myrten von Nichtjuden kauft, so schneidet sie nicht selber ab, sondern lasset sie von jenen abschneiden und euch geben. Dies aus dem Grunde, weil Nichtjuden die Grundstücke gewöhnlich rauben und ein Grundstück nicht geraubt12werden kann. Daher sollen jene sie abschneiden,

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damit sie durch die Desperation des Eigentümers in ihren Besitz und durch Besitzwechsel in euren Besitz gelangen. — Aber auch, wenn die Händler sie abschneiden, gelangen sie ja selber durch die Desperation des Eigentümers in ihren Besitz und durch Besitzwechsel in unseren13Besitz!? — Hier handelt es sich um die Hoša͑na14der Händler selber. — Sie sollten sie doch durch die tätliche Änderung15besitznehmen!? — Er ist der Ansicht, der Feststrauß benötige nicht des Zusammenbindens. Und selbst wenn du sagst, der Feststrauß benötige wohl des Zusammenbindens, ist dies eine Änderung, bei der die frühere Beschaffenheit zurück hergestellt werden16kann, und eine Änderung, bei der die frühere Beschaffenheit zurück hergestellt werden kann, heißt nicht Änderung. — Sie sollten sie doch durch die Änderung des Namens besitznehmen, denn zuerst waren es ja Myrten und jetzt ist es eine Hoša͑na!? —

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Die Myrte wird auch vorher Hoša͑na genannt.

Die Rabbanan lehrten : Eine geraubte oder eine auf öffentlichem Gebiete17errichtete Festhütte ist nach R. Elie͑zer untauglich und nach den Weisen tauglich. R. Naḥman sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn jemand seinen Nächsten packt und ihn aus seiner Festhütte hinauswirft. R. Elie͑zer vertritt hierbei seine Ansicht, daß man seiner Pflicht nicht mit der Festhütte seines Nächsten genüge, somit ist diese, wenn ein Grundstück nicht geraubt werden kann, eine geborgte Festhütte, und wenn ein Grundstück geraubt werden kann, eine geraubte Festhütte. Auch die Rabbanan vertreten ihre Ansicht, daß man seiner Pflicht mit der Festhütte seines Nächsten genüge, und da ein Grundstück nicht geraubt werden kann, so ist sie eine geborgte Festhütte. Hat jemand aber Holz geraubt und daraus eine Festhütte gemacht, so stimmen alle überein, daß jener nur den Holzwert zu beanspruchen hat. — Woher dies? — Weil er von dieser gleichlautend wie von der auf öffentlichem Gebiete errichteten [Festhütte] lehrt; wie bei der auf öffentlichem Gebiete errichteten der Boden nicht ihm gehört, ebenso die [geraubte] Festhütte, wenn [der Boden] nicht ihm gehört.

Einst kam eine Frau zu R. Naḥman und klagte vor ihm: Der Exilarch und alle Rabbanan sitzen in einer geraubten Festhütte. Sie schrie18, aber R. Naḥman beachtete sie nicht. Hierauf sprach sie zu ihm: Eine Frau, deren Ahn19dreihundert und achtzehn Sklaven hatte, klagt vor euch, und ihr beachtet sie nicht! Da sprach R. Naḥman zu ihnen: Diese ist nur eine Schreierin; sie hat nur den Holzwert zu beanspruchen.

Rabina sagte: Beim geraubten und zur Festhütte verwandten Klotze haben die Rabbanan die Balken-Verordnung20gelten lassen.

Selbstverständlich, womit ist ein solcher anders als anderes Holz!?

Man könnte glauben, bei diesem nicht, weil Holz immer zu haben ist, dieser aber nicht, so lehrt er uns. Dies jedoch nur während der sieben [Festtage], nach den sieben [Festtagen] ist er in natura zurückzugeben. Hat man ihn aber mit Mörtel befestigt, so braucht man auch nach den sieben [Festtagen] nur den Wert zu ersetzen.

Es wird gelehrt: Der verdorrte ist untauglich, nach R. Jehuda aber tauglich. Raba sprach: Der Streit besteht nur über den Palmenzweig, die Rabbanan sind nämlich der Ansicht, man vergleiche den Palmenzweig mit dem Etrog, wie der Etrog »prächtig«21sein muß, ebenso muß auch der Palmenzweig »prächtig« sein, und R. Jehuda ist der Ansicht, man vergleiche nicht den Palmenzweig mit dem Etrog; vom Etrog aber stimmen alle überein, er müsse »prächtig« sein.

Braucht denn nach R. Jehuda der Palmenzweig nicht »prächtig« zu sein, wir haben ja gelernt, R. Jehuda sagt, man binde ihn jedoch oben zusammen; doch wohl, weil er prächtig sein muß!?

Nein, aus dem [weiter] gelehrten Grunde: R. Jehuda sagte im Namen R. Tryphons: Palmenzweige, sie müssen zusammen22sein; sind sie lose, so binde man sie zusammen.

Braucht er denn nach ihm nicht »prächtig« zu sein, wir haben ja gelernt: Man binde den Feststrauß nur mit Gleichartigem zusammen

so R. Jehuda. Doch wohl, weil er »prächtig« sein muß!?

Nein, Raba sagte ja, auch mit Bast und auch mit Rinde der Palme.

Was ist da der Grund R. Jehudas?

Er ist der Ansicht, der Feststrauß bedürfe des Zusammenbindens, und wenn man dazu eine andere Art verwendet, so sind es fünf Arten.

Braucht denn nach R. Jehuda der Etrog »prächtig« zu sein, es wird ja gelehrt: Wie man die vier Arten der Festpalme nicht mindern darf, ehenso darf man zu diesen nichts hinzufügen. Hat man keinen Etrog bekommen, so darf man nicht statt dessen eine Quitte, einen Granatapfel oder sonst etwas anderes nehmen. Verwelkte sind tauglich, verdorrte sind untauglich. R. Jehuda sagt, auch verdorrte. R. Jehuda sprach:

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Einst vererbten ja die Großväter ihre Feststräuße ihren Enkeln!? Diese erwiderten: Soll dies ein Beweis sein!? Aus einem Notfalle23st nichts zu beweisen. Immerhin wird gelehrt, nach R. Jehuda seien auch verdorrte brauchbar, und dies bezieht sich wohl auf alle!?

Nein, nur auf den Palmenzweig.

Der Meister sagte: Wie man sie nicht mindern darf, ebenso darf man zu diesen nichts hinzufügen. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, da R. Jehuda sagt, der Feststrauß benötige des Zusammenbindens, so dürfe man gesondert eine andere Art [hinzufügen], so lehrt er uns.

Der Meister sagte: Hat man keinen Etrog bekommen, so darf man nicht statt dessen einen Granatapfel, eine Quitte oder sonst etwas nehmen. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, man nehme wohl, damit das Gesetz vom Etrog nicht in Vergessenheit gerate, so lehrt er uns, weil oft dadurch ein Verderb entstehen kann, denn man könnte sich daran gewöhnen.

Komm und höre: Der alte Etrog ist untauglich, nach R. Jehuda tauglich. Dies ist eine Widerlegung Rabas. Eine Widerlegung.

Er braucht also nach ihm nicht »prächtig« zu sein, und wir haben ja gelernt, der lauchgrüne [Etrog] sei nach R. Meír tauglich und nach R. Jehuda untauglich; doch wohl, weil er »prächtig« sein muß!?

Nein, weil die Frucht noch nicht reif ist.

Komm und höre: Die Größe des kleinsten Etrogs ist, wie R. Meír sagt, die einer Nuß, und wie R. Jehuda sagt, die eines Eies. Doch wohl, weil er »prächtig« sein muß!?

Nein, weil die Frucht noch nicht reif ist.

Komm und höre: Die des großen, damit man zwei in einer Hand halten kann

so R. Jehuda; R. Jose sagt, sogar einen mit beiden Händen. Doch wohl aus dem Grunde, weil er »prächtig« sein muß!?

Nein, da Raba gesagt hat, man halte den Feststrauß in der Rechten und den Etrog in den Linken, so könnte, wenn man sie verkehrt hält und umtauschen will, [der Etrog herabfallen und] untauglich werden.

Gegen R. Jehuda [ist ja einzuwenden:] es heißt ja »prächtig«!?

Dies erklärt er: [eine Frucht,] die von einem Jahre zum anderen auf dem Baume »wohnen«24bleibt.

DER VON EINER AŠERA ODER EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE. Ist denn der von einer Ašera herrührende untauglich, Raba sagte ja, man nehme keinen zum Götzendienst verwandten Palmenzweig, wenn man aber einen solchen genommen hat, sei er tauglich!?

Hier handelt es sich um eine Ašera [aus der Zeit] Mošes, die als zertrümmert25gilt, und somit das Maß nicht hat. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt von dieser gleichlautend wie von der abtrünnigen Stadt26. Schließe hieraus.

DESSEN SPITZE ABGEBROCHEN IST. R. Hona sagte, dies nur, wenn sie ganz abgebrochen ist, wenn aber nur geplatzt, so ist er tauglich.

Ist er denn tauglich, wenn geplatzt, es wird ja gelehrt: der gebogene, stachelige,

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geplatzte oder sichelartig gekrümmte Palmenzweig ist untauglich, der vertrocknete ist untauglich, der wie vertrocknet aussieht, ist tauglich!? R. Papa erwiderte: Wenn er einer Gabel27gleicht. Vom sichelartig gekrümmten Palmenzweig sagte Raba, nur wenn nach vorn, wenn aber nach hinten, so ist dies ja die Art ihres Wachsens. R. Naḥman sagte: Nach der Seite ist es ebenso wie nach vorn. Manche sagen: wie nach hinten. Ferner sagte Raba: Ein Palmenzweig, der die Blätter an einer Seite hat, ist fehlerhaft und daher untauglich.

DESSEN BLÄTTER GETRENNT SIND. R. Papa erklärte Getrennt, wenn er wie ein Besen28ist; gespreizt, wenn [die Blätter] abstehen. R. Papa fragte: Wie ist es, wenn die Doppelspitze29geteilt ist?

Komm und höre: R. Joḥanan sagte im Namen des R. Jehošuá b.Levi: Fehlt die Doppelsitze, so ist er untauglich. Dies gilt wohl auch in dem Falle, wenn sie geteilt ist.

Nein, anders ist es, wenn sie ganz fehlt, denn er ist ja unvollständig. Manche lesen: R. Joḥanan sagte im Namen des R. Jehošuá b.Levi: Ist die Doppelspitze geteilt, so ist es ebenso, als fehle sie ganz, mid er ist untauglich.

R. JEHUDA SAGT. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte im Namen R. Tryphons:30Palmenzweige, zusammengebunden31; wenn [die Blätter] abstehen, binde man sie zusammen. Rabina sprach zu R. Aši: Woher, daß unter Palmenzweige junge Zweige zu verstehen sind, vielleicht vertrocknete!?

Sie müssen zusammen32sein, was diese nicht sind.

Vielleicht der Strunk33?

»Zusammen«, demnach müssen sie getrennt werden können, während dieser dauernd »zusammen« ist.

Vielleicht die jungen Palmen34? Abajje erwiderte: Es heißt:35ihire Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Stege sind Wohlfahrt36. Raba Tospaáh sprach zu Rabina: Vielleicht zwei Palmenzweige?

Es heißt Kapath [Zweig]37. Vielleicht ein [Blatt]?

Dieses heißt Kaph.

DIE STEINPALMEN DES EISENBERGES SIND TAUGLICH. Abajje sagte: Dies nur, wenn die Spitze des einen [Blattes] bis zur Wurzel des anderen reicht, wenn aber die Spitze des einen bis zur Wurzel des anderen nicht reicht, sind sie untauglich. Ebenso wird gelehrt: Die Steinpalmen sind untauglich. Wir haben ja aher gelernt, sie seien tauglich!? Wahrscheinlich ist nach Abajje [zu erklären]. Manche weisen auf einen

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Widerspruch hin. Wir haben gelernt, die Steinpalmen seien tauglich, dagegen wird gelehrt, sie seien untauglich!? Abajje erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn die Spitze des einen [Blattes] bis zur Wurzel des anderen reicht, das andere, wenn die Spitze des einen bis zur Wurzel des anderen nicht reicht.

R. Marjon sagte im Namen des R. Jehošuá b.Levi, wie manche sagen, lehrte es Rabba b. Mari im Namen des R. Joḥanan b. Zakkaj: Zwei Dattelpalmen befinden sich im Tale Ben Hinnom, zwischen denen ein Rauch aufsteigt; diese sind es, von denen wir gelernt haben, die Steinpalmen des Eisenberges seien tauglich. Da befindet sich die Tür des Fegefeuers.

EIN PALMENZWEIG, DER DREI HANDBREITEN HAT. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die [Mindest]größe der Myrte und der Bachweide ist drei und des Palmenzweiges vier [Handbreiten], sodaß der Palmenzweig die Myrte um eine Handbreite überrage. R. Parnakh sagte im Namen R. Joḥanans: Schon der Strunk38des Palmenzweiges muß die Myrte um eine Handbreite überragen.

Wir haben gelernt: Ein Palmenzweig, der drei Handbreiten hat, daß man ihn schütteln kann, ist ja tauglich!?

Lies: und39man ihn schütteln kann, ist tauglich. Nach dem einen gemäß seiner Ansicht, und nach dem anderen gemäß seiner Ansicht.

Komm und höre: Die [Mindest]größe der Myrte und der Bachweide ist drei und des Palmenzweiges ist vier [Handbreiten]. Doch wohl mit den Blättern!?

Nein, außer den Blättern.

Der Text. Die [Mindest]größe der Myrte und der Bachweide ist drei und des Palmenzweiges ist vier [Handbreiten]. R. Tryphon sagte: Eine Elle von fünf Handbreiten. Raba sprach: Möge der Herr R. Tryphon verzeihen! Wenn wir eine Myrte40von drei [Handbreiten] nicht finden, um wieviel weniger eine von fünf [Handbreiten]. Als R. Dimi kam, erklärte er: Die Elle, die sonst sechs Handbreiten hat, soll fünf41 haben; nach dieser rechne man drei für die Myrte und das übrige für den Palmenzweig.

Das sind demnach drei und drei Fünftel, somit befindet sich ja Šemuél mit sich selbst im Widerspruche: hier sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, die [Mindest]größe der Myrte und der Bachweide sei drei [Haudbreiten], dagegen sagte R. Hona im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Tryphon !?

Er nahm es nicht genau.

Allerdings sagen wir erschwerend, man nehme es nicht genau, sagen wir etwa auch erleichternd, man nehme es nicht genau!? Als Rabin kam, erklärte er: Die Elle, die sonst fünf Handbreiten hat, soll sechs42haben; nach dieser rechne man drei für die Myrte und das übrige für die Festpalme.

Das sind demnach zwei und eine halbe, somit befindet sich ja Šemuél immer noch im Widerspruche mit sich selbst!?

Er nahm es nicht genau, und zwar erschwerend, denn R. Hona sagte im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Tryphon.

ii DIE GERAUBTE ODER VERDORRTE MYRTE IST UNTAUGLICH; DIE VON EINER AŠERA ODER EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. DEREN SPITZE ABGEBROCHEN IST, DEREN BLÄTTER ABGETRENNT SIND ODER DEREN BEEREN MEHR SIND ALS DIE BLÄTTER, IST UNTAUGLICH; HAT MAN SIE VERMINDERT, SO IST SIE TAUGLICH, JEDOCH DARF MAN SIE NICHT AM FESTTAGE VERMINDERN.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten:43Zweig e vom dichtbelaubten Baume, einem Baume, der dicht belaubt ist, dessen Zweige den Stamm bedecken. Welcher ist das? Das ist die Myrte.

Vielleicht der Olivenbaum!?

Er muß geflechtartig44sein, was dieser nicht ist.

Vielleicht die Platane!?

Die Zweige müssen den Stamm bedecken, was bei dieser nicht der Fall ist.

Vielleicht der Oleander!? Abajje erwiderte: 45Ihre Wege sind liebliche Wege, was bei diesem nicht der Fall46ist. Raba entnimmt dies hieraus:47liebet Wahrheit und Frieden.

Die Rabbanan lehrten: Wie eine Flechte geflochten und einer Kette gleich, das ist die Myrte. R. Elie͑zer sagte: Zweige vom dichtbelaubten Baume, einem Baume, dessen Holz und Frucht den gleichen Geschmack haben, das ist die Myrte. Es wird gelehrt: Die dichtbelaubte ist tauglich, die nicht dichtbelaubte ist untauglich. Was heißt dichtbelaubte? R. Jehuda erwiderte: Wenn sich je drei Blätter an einem Quirl befinden. R. Kahana sagte: Auch zwei und eines [abwechselnd]. R. Aḥa, der Sohn Rabas, pflegte sogar nach einer zu suchen, die zwei und eines [abwechselnd] hat, weil dies aus dem Munde R. Kahanas hervorging. Mar b.Amemar sprach zu R. Aši: Mein Vater pflegte eine solche wilde Myrte zu nennen.

Die Rabbanan lehrten: Wenn die meisten Blätter abgefallen sind und nur der kleinere Teil zurückgeblieben, so ist sie tauglich, nur muß die Dichtheit bestehen bleiben.

Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, sie sei tauglich, wenn die meisten Blätter abgefallen sind, und nachher lehrt er, die Dichtheit müsse bestehen bleiben; wieso ist die Dichtheit möglich, wenn je zwei abgefallen sind!? Abajje erwiderte: Dies kann bei der ägyptischen48Myrte der Fall sein, die ja sieben

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[Blätter] an einem Quirl hat, sod aß, wenn vier abfallen, drei noch zurückbleiben. Abajje sprach: Hieraus zu entnehmen, daß die ägyptische Myrte als Hoša͑na tauglich ist.

Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, sie sei untauglich, weil sie einen Beinamen49hat, so lehrt er uns.

Vielleicht ist dem auch so!?

Der Allbarmherzige sagt: vom dichtbelaubten Baume, ohne Unterschied.

Die Rabbanan lehrten: Wenn die meisten Blätter verdorrt und nur drei Zweiglein mit drei feuchten Blättern zurückgeblieben sind, so ist sie tauglich. R. Ḥisda sagte: Und zwar an der Spitze eines jeden.

DEREN SPITZE ABGEBROCHEN IST. U͑la b.Ḥenana lehrte: Wenn die Spitze abgebrochen und an dieser Stelle eine Knospe aufgeblüht ist, so ist sie tauglich. R. Jirmeja fragte: Wie ist es, wenn die Spitze am Vorabend des Festes abgebrochen wurde und die Knospe erst am Feste aufblüht: gibt es bei Geboten eine Verdrängung50oder nicht?

Dies ist ja zu entscheiden aus dem, was wir gelernt haben: Wenn man es51bedeckt hat und es aufgedeckt worden ist, so braucht man es nicht mehr zu bedecken; hatte der Wind es bedeckt, so muß man es bedecken. Hierzu sagte Rabba b.Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn es wieder aufgedeckt worden ist, wenn es aber nicht wieder aufgedeckt worden ist, so braucht man es nicht zu bedecken. Dagegen wandten wir ein: Wieso braucht man, wenn es wieder aufgedeckt worden ist, es zu bedecken, [das Gebot] ist ja verdrängt52worden!? Und R. Papa erwiderte, bei Geboten gebe es keine Verdrängung!?

Hinsichtlich der Lehre R.Papas selbst ist es ihm fraglich: war es ihm entschieden, daß es bei Geboten keine Verdrängung gebe, ob erleichternd oder erschwerend, oder war es ihm fraglich. somit gilt dies nur erschwerend und nicht erleichternd.

Dies bleibt unentschieden.

Es ist anzunehmen, daß sie [denselben Streit führen,] wie die folgenden Tannaím: Hat man übertreten und sie53abgepflückt, ist sie untauglich

so R. Elea͑zar b.Çadoq; nach den Weisen ist sie tauglich. Sie glaubten, daß nach aller Ansicht der Feststrauß des Zusammenbindens nicht benötige, und wenn man auch sagt, er benötige des Zusammenbindens, so folgern wir nicht hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte, denn von dieser heißt es:54du sollst machen, nicht aber bereits Gemachtes; somit besteht ihr Streit in folgendem: nach dem sie untauglich ist, ist der Ansicht, bei Geboten gebe es eine Verdrängung, und nach dem sie tauglich ist, ist der Ansicht, bei Geboten gebe es keine Verdrängung.

Nein, alle sind der Ansicht, bei Geboten gebe es keine Verdrängung, hier aber streiten sie, ob man hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte folgerte: einer ist der Ansicht, man folgere hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte, und einer ist der Ansicht, man folgere nicht hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte. Wenn du aber willst, sage ich: sind wir der Ansicht, der Feststrauß benötige des Zusammenbindens, so stimmen alle überein, daß man hinsichtlich des Feststraußes von der Festhütte folgert, hier aber streiten sie, ob der Feststrauß des Zusammenbindens benötige, und sie führen denselben Streit wie die Tannaím der folgenden Lehre: Der Feststrauß ist zusammengebunden oder nicht zusammengebunden tauglich; R. Jehuda sagt, zusammengebunden sei er tauglich, nicht zusammengebunden sei er untauglich.

Was ist der Grund R. Jehudas? Er folgert dies durch [das Wort] nehmen von Ysopbündel; hier55heißt es: ihr sollt euch am ersten Tage nehmen, und dort56heißt es: ihr sollt euch ein Bündel Ysop nehmen; wie dort zusammengebunden, ebenso auch hier zusammengebunden.

Und die Rabbanan!?

Aus [dem Worte] nehmen ist nichts zu deduzieren.

Wer lehrte das, was die Rabbanan gelehrt haben, es sei Gebot, den Feststrauß zusammenzubinden, und wenn man ihn nicht zusammengefunden hat, er ebenfalls tauglich sei; wenn R. Jehuda, wieso ist er tauglich, wenn man ihn nicht zusammengebunden hat, und wenn die Rabbanan, wieso ist dies ein Gebot!?

Tatsächlich die Rabbanan, und nur deshalb, weil es heißt:57er ist mein Gott, ich will ihn verherrlichen.

ODER DEREN BEEREN MEHR SIND. R. Ḥisda sagte: Folgendes sagte unser großer Meister, Gott stehe ihm bei: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie sich an einer Stelle befinden, wenn aber an zwei oder drei Stellen zerstreut, so ist sie tauglich. Raba sprach zu ihm: Wenn an zwei oder drei Stellen, so ist sie ja scheckig und untauglich!?

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Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Oder deren Beeren mehr sind als die Blätter, so ist sie untauglich. R. Ḥisda sagte: Folgendes sagte unser großer Meister, Gott stehe ihm bei: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn die Beeren [schon] schwarz sind, wenn aber die Beeren [noch] grün sind, so ist dies eine besondere Art der Myrte, und sie ist tauglich. R. Papa sagte: Rote gleichen schwarzen, denn R. Ḥanina sagte: Das schwarze Blut58ist eigentlich rot, nur hat es einen Stich bekommen.

HAT MAN SIE VERMINDERT, SO IST SIE TAUGLICH. Wann vermindert: wollte man sagen, bevor man [den Strauß] zusammengebunden hat, so ist es ja selbstverständlich, und wenn nachdem man ihn zusammengebunden hat, so war sie ja vorher59verdrängt, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß die frühere Verdrängung nicht als Verdrängung gelte?

Tatsächlich nachdem man ihn zusammengebunden hat, nur ist er der Ansicht, das Zusammenbinden sei nichts weiter als eine Zubereitung, und die bloße Zubereitung ist bedeutungslos.

JEDOCH DARF MAN SIE NIGHT AM FESTTAGE VERMINDERN. Wenn man aber übertreten und sie abgepflückt hat, so ist sie demnach brauchbar; wann sind [die Beeren] schwarz60geworden: wenn bereits am vorangehenden Tage, so war sie ja vorher61verdrängt, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß die frühere Verdrängung nicht als Verdrängung gelte, doch wohl erst am Festtage; es war also tauglich und wurde verdrängt, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß, was tauglich war und verdrängt worden ist, wieder tauglich werden könne?

Nein, tatsächlich, wenn sie bereits vorher schwarz waren, somit ist hieraus zu entnehmen, daß die frühere Verdrängung nicht als Verdrängung gelte, nicht aber ist hieraus zu entnehmen, daß, was tauglich war und verdrängt worden ist, wieder tauglich werden könne.

Die Rabbanan lehrten: Man darf sie am Feste nicht vermindern. Im Namen des R. Elie͑zer b. R. Šimo͑n sagten sie, man dürfe sie vermindern,

Man richtet ja aber eine Sache am Festtage62her!? R. Aši erwiderte: Wenn man sie zum Essen abpflückt, mid R. Elie͑zer b, R. Šimo͑n ist der Ansicht seines Vaters, die unbeabsichtigte Tätigkeit63sei erlaubt.

Abajje und Raba sagen ja aber beide, R. Šimo͑n pflichtete bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen ohne zu töten64!?

Hier handelt es sich um den Fall, wenn man noch eine andere Hoša͑na hat65.

Die Rabbanan lehrten: Hat sich das Gebinde am Feste gelöst, so binde man [den Feststrauß] wie ein Kräuterbündel zusammen.

Warum denn, man kann ja eine Schleife machen!?

Hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten, welcher sagt, die Schleife gelte als richtiger Knoten66. Nach R. Jehuda ist ja aber ein richtiges Zusammenbinden erforderlich!?

Dieser Tanna ist seiner Ansicht in einer Hinsicht, und streitet gegen ilin in der anderen Hinsicht.

iii DIE GERAUBTE ODER VERDORRTE BAGHWEIDE IST UNTAUGLICH; DIE VON EINER AŠERA ODER EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. DEREN SPITZE ABGEBROCHEN IST, DEREN BLÄTTER ABGETRENNT SIND, UND DIE ÇAPHÇAPHA67SIND UNTAUGLICH. DIE WELKE, DEREN BLÄTTER ZUM TEIL ABGELÖST SIND, UND DIE WIESENWEIDE68SIND UNTAUGLICH.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten:69Bachweiden, die am Bache wachsen. Eine andere Erklärung: Bachweiden, deren Blätter länglich sind, wie ein Bach. Ein Anderes lehrt: Bachweiden; ich weiß dies nur von Bachweiden, woher dies auch von den Wiesenweiden und den Bergweiden? Es heißt Bachweiden70, jede Art. Abba Šaúl sagte: Weiden,

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zwei, eine für den Feststrauß, und eine für [die Prozession] im Tempel71.

Woher wissen es die Rabbanan von [der Bachweide] im Tempel?

Es ist eine überlieferte Lehre. R. Aši sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Die [Lehren von den] zehn Setzlingen72, der Bachweide und [der Prozession] des Wassergießens73sind Moše am Sinaj überlieferte Halakhoth.

Die Rabbanan lehrten: Bachweiden, die am Bache wachsen, ausgenommen die Çaphçapha, die zwischen den Bergen wächst. R. Zera sprach: Hierauf deutet folgender Schriftvers:74 was an vielem Gewässer wächst, machte er zur Çaphçapha75. Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist dies eine Erklärung: was an vielem Gewässer wächst, das ist nämlich die Çaphçapha!?

Was heißt demnach machte er!? R. Abahu sagte: Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Ich dachte, die Jisraéliten werden vor mir wie das sein, was an vielem Gewässer wächst, nämlich die Bachweide, sie aber machen sich zur Çaphçapha zwischen den Bergen. Manche setzen diesen Vers in die Barajtha76selbst: was an vielem Gewässer wächst, machte er zur Çaphçapha. R. Zera wandte ein: Vielleicht ist dies eine Erklärung: was an vielem Gewässer wächst, das ist nämlich die Çaphçapha!?

Was heißt demnach machte er!? Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Ich dachte, die Jisraéliten werden vor mir wie das sein, was an vielem Gewässer wächst, nämlich die Bachweide, und sie machten sich zur Çaphçapha zwischen den Bergen.

Die Rabbanan lehrten: Welche heißt Bachweide und welche heißt Çaphçapha? Bei der Bachweide ist der Stiel rot und das Blatt länglich mit glattem Rande, bei der Çaphçapha ist der Stiel weiß und das Blatt rund mit sichelartigem77Rande.

Es wird ja aber gelehrt: Gleicht [der Rand] einer Sichel, ist sie tauglich, gleicht er einer Säge, so ist sie untauglich!? Abajje erwiderte: Was dort gelehrt wird, bezieht sich auf die Schilfweide. Abajje sagte: Hieraus zu entnehmen, daß die Schilfweide als Hoša͑na tauglich ist.

Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, sie sei untauglich, weil sie einen Beinamen78hat, so lehrt er uns.

Vielleicht ist dem auch so!?

Der Allbarmherzige sagt Bachweiden79, jede Art.

R. Ḥisda sagte: Folgende drei Dinge haben nach der Zerstörung des Tempels ihre Namen gewechselt: Schilf weide statt Bachweide und Bachweide statt Schilfweide.

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Hinsichtlich des Feststraußes.

Blashorn statt Trompete und Trompete statt Blashorn.

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Hinsichtlich des Blashorns zum Neujahrsfeste80.

Tisch statt Tischchen und Tischchen statt Tisch.

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Im Handel81. Abajje sagte: Auch wir wollen manches nennen: Pansen82statt Blättermagen und Blättermagen statt Pansen.

In welcher Beziehung ist dies von Bedeutung?

Wenn man eine Nadel in der Wandung des Pansen83findet. Raba b. Joseph sagte: Auch wir wollen manches nennen: Borsippa84statt Babylon und Babylon statt Borsippa.

Blatt 34b

In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung?

Hinsichtlich der Scheidebriefe85.

iv R. JIŠMA͑ÉL SAGT, DREI MYRTEN, ZWEI BACHWEIDEN, EIN PALMENZWEIG UND EIN ETROG86, AUCH WENN ZWEI [MYRTEN] ABGEBROCHENE SPITZEN HABEN UND NUR DIE DRITTE UNBESCHÄDIGT IST; R. TRYPHON SAGT, AUCH WENN ALLE DREI ABGEBROCHENE SPITZEN HABEN. R. A͑QIBA SAGT, WIE NUR EIN PALMENZWEIG UND EIN ETROG, EBENSO NUR EINE MYRTE UND EINE BACHWEIDE.

GEMARA. Es wird gelehrt: R. Jišma͑él sagte:87Prächtige Baumfrucht, eine; Palmenzweige88, einer, Äste von dichtbelauhtem Baume89, drei; und Bachweiden, zwei, auch wenn zwei abgebrochene Spitzen haben und nur die dritte unbeschädigt ist. R. Tryphon sagt, (drei,) auch wenn alle drei abgebrochene Spitzen haben. R. A͑qiba sagt, wie nur ein Palmenzweig und ein Etrog, ebenso nur eine Myrte und eine B ach weide. R. Elie͑zer sprach zu ihm: Man könnte glauben, auch der Etrog mit diesen zusammen in einem Gebinde, so ist zu erwidern: es heißt nicht: Prächtige Baumfrucht und Palmenzweige, vielmehr heißt es: Palmenzweige. Woher, daß sie von einander abhängig90sind? Es heißt: ihr sollt nehmen, das Nehmen muß ein vollständiges91sein.

Welcher Ansicht ist R. Jišmáél: sind nach ihm unbeschädigte [Myrten] erforderlich, so sollten doch alle unbeschädigt sein müssen, und sind keine unbeschädigten erforderlich, so sollte es doch keine sein müssen!? Biraá erwiderte im Namen R. Amis: R. Jišma͑él ist davon92abgekommen. R. Jehuda sagte im Namen R. Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Tryphon. Šemuél vertritt hiermit seine Ansicht, denn Šemuél sagte zu den Myrtenverkäufern: Verkaufet billig, sonst trage ich nach R. Tryphon vor.

Aus welchem Grunde: wollte man sagen, weil er erleichternder ist, so sollte er nach R. A͑qiba vortragen, der noch erleichternder ist!?

Drei ohne Spitzen sind nicht selten, eine mit Spitze ist selten.

v DER GERAUBTE ODER VERDORRTE ETROG IST UNTAUGLICH; DER VON EINER AŠERA ODER EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. VOM UNGEWEIHTEN IST ER UNTAUGLICH; VON UNREINER HEBE IST ER UNTAUGLICH. VON REINER HEBE DARF MAN IHN NICHT NEHMEN, HAT MAN IHN BEREITS GENOMMEN, SO IST ER TAUGLICH. VOM DEMAJ IST ER NACH DER SCHULE ŠAMMAJS UNTAUGLICH UND NACH DER SCHULE HILLELS TAUGLICH. VOM ZWEITEN ZEHNTEN DARF MAN IN JERUŠALEM NICHT NEHMEN; HAT MAN IHN BEREITS GENOMMEN, SO IST ER TAUGLICH. vi HAT ER ÜBER DEN GRÖSSEREN TEIL EINEN SCHORF, FEHLT IHM DIE KNOSPE, IST ER ENTSCHALT ODER GEPLATZT, ODER HAT ER EIN LOCH, SODASS ETWAS FEHLT, SO IST SA UNTAUGLICH. HAT ER EINEN SCHORF ÜBER DEN KLEINEREN TEIL, FEHLT IHM DER STIEL, HAT ER EIN LOCH, OHNE DASS DA ETWAS FEHLT, SO IST ER TAUGLICH. DER ÄTHIOPISCHE93ETROG IST UNTAUGLICH, DER LAUCHGRÜNE IST NACH R. MEÍR TAUGLICH UND NACH R. JEHUDA UNTAUGLICH. vii DIE GRÖSSE DES KLEINSTEN ETROG IST, WIE R. MEÍR SAGT, DIE EINER NUSS, UND WIE R. JEHUDA SAGT, DIE EINES EIES; DIE DES GROSSEN, DASS MAN ZWEI IN EINER HAND HALTEN KANN

SO R. JEHUDA; R. JOSE SAGT, SOGAR EINEN MIT BEIDEN HÄNDEN.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten:94Prächtige Baumfrucht, ein Baum,

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dessen Holz und Frucht den gleichen Gesclimack haben, das ist der Etrog.

Vielleicht der Pfeffer!? Es wird nämlich gelehrt: R. Meír sagte: Wenn es heißt:95ihr werdet Bäume pflanzen, so weiß ich ja, daß ein Baum eßbarer Frucht gemeint sei, wozu heißt es:96Bäume eßbarer Frucht? Auch ein Baum, dessen Holz und Frucht den gleichen Geschmack haben, nämlich die Pfefferstaude. Dies lehrt dich, daß die Pfefferstaude dem Gesetze vom Ungeweihten unterliege, und daß es im Jisraéllande an nichts fehle, wie es heißt:97darin nichts fehlt.

Dies ist ja nicht möglich; wie sollte man es machen: nimmt man ein Korn, so ist es ja nicht zu merken, und nimmt man zwei oder drei, so spricht ja der Allbarmherzige von einer Frucht und nicht von zwei oder drei Früchten. Dies ist also nicht möglich. Rabbi sagte: Man lese nicht hadar [prächtig], sondern haddir [der Stall]; wie es in einem Stalle Große und Kleine, Heile und Fehlerhafte gibt, ebenso muß es bei dieser Große und Kleine, Heile und Fehlerhafte geben.

Gibt es denn nicht auch bei anderen Früchten Große und Kleine, Heile und Fehlerhafte!?

Er meint es vielmehr wie folgt: wenn bereits die Kleinen98 kommen, die Großen99noch vorhanden sind. R. Abahu sagte: Man lese nicht hadar, sondern haddar100, [eine Frucht,] die von einem Jahre zum anderen Jahre auf dem Baume »wohnen« bleibt. Ben A͑zaj sagte: Man lese nicht hadar, sondern hydor, denn im Griechischen wird das Wasser ?δω? genannt. Welche Frucht wächst an jedem Wasser? Sage, dies ist der Elrog.

DER VON EINER AŠERA ODER EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. Aus wclchem Grunde?

Da er zum Verbrennen bestimmt ist, so hat er nicht die erforderliche Größe101.

VOM UNGEWEIHTEN IST ER UNTAUGLICH. Aus welchem Grunde?

Hierüber streiten R. Ḥija b. Abin und R. Asi; einer erklärt, weil er zum Essen nicht erlaubt ist, und einer erklärt, weil er keinen Geldwert102hat. Sie glaubten, nach dem das Erlaubtsein zum Essen erforderlich ist, der Geldwert nicht erforderlich sei, und nach dem der Geldwert erforderlich ist, das Erlaubtsein zum Essen nicht erforderlich sei. Wir haben gelernt: Von unreiner Hebe ist er untauglich. Erklärlich ist dies nur nach demjenigen, welcher erklärt, weil er zum Essen verboten ist, weshalb aber nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, er ist ja für den Küchenbrand103verwendbar!?

Vielmehr, alle stimmen überein, daß er zum Essen erlaubt sein müsse, sie streiten nur über den Geldwert; einer ist der Ansicht, das Erlaubtsein zum Essen sei erforderlich, der Geldwert sei nicht erforderlich, und einer ist der Ansicht, auch der Geldwert sei erforderlich.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem vom zweiten Zehnten in Jerušalem nach R. Meír104; nach demjenigen, welcher erklärt, weil er zum Essen verboten ist, ist dieser ja zum Essen erlaubt, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, ist ja der [zweite] Zehnt Eigentum105Gottes. Es ist zu beweisen, daß R. Asi es ist, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, denn R. Asi sagte: Mit einem Etrog vom zweiten Zehnten genügt man nach R. Meír nicht seiner Pflicht am Feste, nach den Weisen aber genügt man damit seiner Pflicht am Feste. Zu beweisen.

Der Text. R. Asi sagte: Mit einem Etrog vom zweiten Zehnten genügt man nach R. Meír nicht seiner Pflicht am Feste, nach den Weisen aber genügt man damit seiner Pflicht am Feste. Mit Ungesäuertem vom zweiten Zehnten genügt man nach R. Meír nicht seiner Pflicht am Pesaḥfeste, nach den Weisen aber genügt man damit seiner Pflicht am Pesaḥfeste. Teig vom zweiten Zehnten ist nach R. Meír von der Teighebe frei und nach den Weisen zur Teighebe pflichtig. R. Papa wandte ein: Einleuchtend ist dies vom Teige, denn es heißt:106das erste eurer Teige, ebenso auch vom Etrog, denn es heißt:107euch, von eurem, weshalb aber [nicht mit] Ungesäuertem, heißt es denn: euer Ungesäuertes!? Raba b. Jišma͑él, nach anderen R. Jemar b.Šelemja erwiderte: Dies ist aus [dem Worte] Brot zu entnehmen; hierbei108heißt es: Brot des Elends, und dort109 heißt es: wenn ihr vom Brote des Landes esset, wie da von eurem und

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nicht vom Zehnten, ebenso hierbei von eurem und nicht vom Zehnten. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Teig vom zweiten Zehnten ist von der Teighebe frei

so R. Meír; die Weisen sagen, er sei zur Teighebe pflichtig.

»Ihm wäre eine Stütze zu erbringen«, das ist ja dasselbe!?

Vielmehr, streiten sie auch über jene, wie sie über [den Teig] streiten, oder ist es beim Teige anders, weil es in der Schrift zweimal110eurer Teige heißt?

VON UNREINER HEBE IST ER UNTAUGLICH. Weil er zum Essen verboten ist.

VON REINER HEBE DARF MAN IHN NIGHT NEHMEN. Hierüber streiten R. Ami und R. Asi; einer erklärt, weil man ihn [verunreinigungs]fähig111 macht, und einer erklärt, weil man [die Schale] unbrauchbar112macht.

Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

Wenn man ihn mit Ausschluß der Schale [als Zehnt] bestimmt hat; nach demjenigen, welcher erklärt, weil man ihn [verunreinigungs]fähig macht, ist dies zu berücksichtigen, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil man [die Schale] unbrauchbar macht, ist dies nicht zu berücksichtigen.

HAT MAN IHN GENOMMEN, SO IST ER TAUGLICH. Nach demjenigen, welcher erklärt, weil man ihn nicht essen darf, darf man ja diesen essen, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, hat ja dieser einen Geldwert.

VON DEMAJ. Was ist der Grund der Schule Hillels?

Da er, wenn er sein Vermögen preisgegeben und Armer sein wollte, für ihn verwendbar sein würde, so ist auch jetzt bei ihm [das Wort] eurer anwendbar. Wir haben nämlich gelernt: Man darf den Armen und den einquartierten Truppen Demaj zu essen geben.

Und die Schule Šammajs!?

Der Arme darf kein Demaj essen. Wir haben nämlich gelernt: Man darf den Armen und den einquartierten Truppen kein Demaj zu essen geben. Hierzu sagte R. Hona: Es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe den Armen und den einquartierten Truppen kein Demaj zu essen geben, und die Schule Hillels sagt, man dürfe den Armen und den einquartierten Truppen wohl Demaj zu essen geben.

VOM ZWEITEN ZEHNTEN IN JERUŠALEM. Nach demjenigen, welcher erklärt, weil man ihn [verunreinigungs]fähig macht, macht man ihn [verunreinigungs]fähig, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil man [die Schale] unbrauchbar macht, macht man sie unbrauchbar.

HAT MAN IHN GENOMMEN, SO IST ER TAUGLICH. Nach demjenigen, welcher erklärt, weil er zum Essen verboten ist, gilt dies nach aller Ansicht, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, ist hier die Ansicht der Rabbanan vertreten113.

HAT ER EINEN SCHORF. R. Ḥisda sagte: Folgendes sagte unser großer Meister, Gott stehe ihm bei: Dies nur, wenn an einer Stelle, wenn aber an zwei oder drei Stellen, so ist er tauglich. Raba wandte ein: Im Gegenteil, an zwei oder drei Stellen ist er ja scheckig und [um so mehr] untauglich!?

Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so muß es sich auf den Schlußsatz beziehen: über den kleineren Teil, so ist er tauglich. Hierzu sprach R. Ḥisda: Folgendes sagte unser großer Meister, Gott stehe ihm bei: Dies nur, wenn an einer Stelle, wenn aber an zwei oder drei Stellen, so ist er scheckig und untauglich. Raba sagte: Wenn aber an der Spitze, so ist er auch [durch einen Schorf] irgend wie groß untauglich.

FEHLT IHM DIE KNOSPE. R. Jiçḥaq b. Elea͑zar lehrte: Fehlt ihm die Keule114.

IST ER ENTSCHALT. Raba sagte: Wenn der Etrog entschalt ist und wie eine rote unreife Dattel aussieht, so ist er tauglich.

Wir haben ja aber gelernt, entschalt sei er untauglich!?

Das: ist kein Widerspruch; das eine vollständig, das andere teilweise115.

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ODER GEPLATZT, ODER HAT ER EIN LOCH. U͑la b. Ḥanina lehrte: Ein durchgehendes Loch116irgend wie groß, ein nicht durchgehendes in der Größe eines Assar. Raba fragte: Wie ist es, wenn am Etrog Zeichen der Totverletzung117entstehen?

Was ist ihm fraglich: wenn entschalt, so haben wir es ja gelernt, wenn geplatzt, so haben wir es ja gelernt, und wenn durchlocht, so haben wir es ja gelernt!?

Ihm ist der Fall fraglich, den U͑la im Namen R. Joḥanans lehrte: Wenn die Lunge sich wie ein Wasserkrug schütteln118läßt, so ist es tauglich. Hierzu sagte Raba: Dies nur, wenn die Bronchien intakt sind, wenn aber die Bronchien nicht intakt sind, ist es totverletzt. Wie ist es nun hierbei119: gilt dies nur [bei der Lunge], die der Luft nicht ausgesetzt ist und heilen kann, nicht aber bei diesem, der der Luft ausgesetzt ist und verfault, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

Komm und höre: Der aufgedunsene, faule, eingelegte, gesottene, sowie der äthiopische120, weiße und scheckige Etrog ist untauglich. Der kugelrunde Etrog ist untauglich; manche sagen, auch der Zwilling. Der unreife Etrog ist nach R. A͑qiba untauglich und nach den Weisen tauglich. Hat man ihn in einer Form gezogen, sodaß er eine andere Gestalt erhalten hat, so ist er untauglich. Hier wird also vom aufgedunsenen und vom faulen gelehrt; doch wohl aufgedunsen von außen und faul von innen.

Nein, beides von außen, dennoch ist nichts einzuwenden; eines, wenn er aufgedunsen ist, ohne faul zu sein, und eines, wenn er faul ist, ohne aufgedunsen zu sein.

Der Meister sagte: Der äthiopische Etrog ist untauglich.

Es wird ja aber gelehrt, der äthiopische sei tauglich, der dem äthiopischen ähnliche121sei untauglich!? Abajje erwiderte: Unsere Mišna spricht eben von einem dem äthiopischen ähnlichen. Raba erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine für uns, das andere122für sie.

«Der unreife Etrog ist nach R. A͑qiba untauglich und nach den Weisen tauglich. » Rabba sagte: R. A͑qiba und R. Šimo͑n sagten das gleiche. R. A͑iqba lehrte das, was wir eben gesagt haben, was R. Šimo͑n?

Wir haben gelernt: Nach R, Šimo͑n sind die Etrogim [zehnt]frei, solange sie klein sind. Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist dem nicht so: R. A͑qiba ist dieser Ansicht nur hierbei, da ein »prächtiger« erforderlich ist, was ein solcher nicht ist, dort aber ist er der Ansicht der Rabbanan; oder aber: R. Šimo͑n ist dieser Ansicht nur dort, da es heißt:123von allem Ertrag deiner Aussaat sollst da den Zehnten entrichten, nur wie die Leute sie zur Aussaat zu verwenden pflegen, hierbei aber ist er der Ansicht der Rabbanan!? Und nichts weiter [darüber].

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«Hat man ihn in einer Form gezogen, sodaß er eine andere Gestalt erhalten hat.» Raba sagte: Dies nur, wenn er eine andere Gestalt erhalten hat, in seiner gewöhnlichen Gestalt aber ist er tauglich.

Selbstverständlich, es heißt ja: eine andere Gestalt!?

In dem Falle, wenn er bretterartig124wurde.

Es wurde gelehrt: Von einem Etrog, den Mäuse angenagt haben, sagte Rabh, er sei nicht »prächtig«125.

Dem ist ja aber nicht so, R. Ḥanina aß126ja davon und genügte damit127seiner Pflicht!?

Gegen R. Ḥanina ist ja aus unserer Mišna einzuwenden!?

Gegen R. Ḥanina ist aus unserer Mišna nichts einzuwenden, denn diese spricht vom ersten Tage, und er [tat dies] am zweiten Tage, aber gegen Rabh ist ja [aus dem Verfahren R. Ḥaninas] einzuwenden!?

Rabh kann dir erwidern: anders ist das [Annagen von] Mäusen, denn dies ist widerwärtig. Manche lesen: Rabh sagte, ein solcher sei »prächtig«, denn R. Ḥanina aß davon und genügte damit seiner Pflicht.

Gegen R. Ḥanina ist ja aber aus unserer Mišna einzuwenden!?

Das ist kein Einwand; diese spricht vom ersten Tage, er aber [tat dies] am zweiten Tage.

DES KLEINSTEN ETROG &C. Raphram b. Papa sagte: Wie sie den Streit über diesen führen, so führen sie den Streit über die eckigen Steine. Es wird nämlich gelehrt: Drei eckige Steine darf man am Šabbath nach dem Aborte128bringen. In welcher Größe? R. Meír sagt, in der einer Nuß, R. Jehuda sagt, in der eines Eies.

DES GROSSEN, DASS MAN HALTEN &C. Es wird gelehrt: R. Jehuda erzählte: Einst kam R. A͑qiba ins Bethaus mit einem Etrog auf der Schulter; da sprachen sie zu ihm: Dieser ist nicht »prächtig«. R. Jose erwiderte: Soll dies ein Beweis sein!? Nur sie129sagten zu ihm, dieser sei nicht »prächtig«.

viii MAN DARF DEN FESTSTRAUSS NUR MIT GLEICHARTIGEM ZUSAMMENBINDEN

SO R. JEHUDA; R. MEÍR SAGT, SOGAR MIT EINER SCHNUR. R. MEÍR SPRACH: DIE LEUTE IN JERUŠALEM PFLEGTEN JA IHRE FESTSTRÄUSSE MIT GOLDTRESSEN ZUSAMMENZUBINDEN. JENE ERWIDERTEN IHM: UNTEN BANDEN SIE SIE MIT GLEICHARTIGEM ZUSAMMEN.

GEMARA. Raba sagte: Auch mit Bast und auch mit Rinde der Palme. Ferner sagte Raba: Was ist der Grund R. Jehudas? Er ist der Ansicht, der Feststrauß benötige des Zusammenbindens, und wenn man eine andere Art verwendet, so sind es fünf Arten. Ferner sagte Raba: Woher entnehme ich, daß Bast und Rinde der Palme zur Art des Feststraußes gehören? Es wird gelehrt:130In Hütten sollt ihr wohnen, in einer Hütte, gleichviel woraus

so R. Meír; R. Jehuda sagt, die Festhütte dürfe nur aus einer der vier Arten des Feststraußes hergestellt sein. Dies ist auch durch einen Schluß zu beweisen: wenn zum Feststrauße, der nicht in den Nächten wie an den Tagen Geltung hat, die vier Arten erforderlich sind, um wieviel mehr sind zur Festhütte, die in den Nächten wie an den Tagen Geltung hat, die vier Arten erforderlich. Man erwiderte ihm: Ein Schluß, der zur Erschwerung gefolgert wird, aber eine Erleichterung zur Folge hat, ist kein Schluß; wenn man nun die vier Arten nicht findet, müßte man demnach [das Gebot] unterlassen,

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während die Tora sagti:131in Hütten sollt ihr sieben Tage wohnen, eine Hütte, gleichviel woraus. So heißt es auch [im Buche] E͑zra: 132geht aufs Gebirge hinaus und holt euch Zweige vom Olivenbaum und Zweige vom wilden Ölbaum und Zweige von der Myrte und Zweige von Palmen und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, und errichtet Hütten nach Vorschrift. (R. Jehuda ist der Ansicht, diese zu den Wänden, und die Zweige der Myrten, der Palmen und der dichtbelaubten Bäume zur Bedachung.) Und wir haben gelernt: Man darf die Festhütte mit Brettern überdachen

so R. Jehuda. Hieraus, daß Bast und Rinde der Palme zur Art des Feststraußes gehören. Schließe hieraus.

Kann R. Jehuda denn gesagt haben, nur die vier Arten und nichts anderes, es wird ja gelehrt: Hat man sie mit Brettern aus Zedern überdacht, die vier Handbreiten haben, so ist sie nach aller Ansicht unbrauchbar; haben sie keine vier Handbreiten, so ist sie nach R. Meír unbrauchbar und nach R. Jehuda brauchbar; jedoch pflichtet R. Meír bei, daß wenn ein Brett vom anderen Brette die Breite eines Brettes absteht, man dazwischen Abfall lege, und sie ist brauchbar!?

Unter »Zeder« ist die Myrte zu verstehen. Dies nach Rabba b. R. Hona, denn Rabba b. R. Hona sagte im Namen der Schule Rabhs: Es gibt zehn Arten von Zedern, denn es heißt: 133ich will die Wüste mit Zedern, Akazien, Myrten &c.

R. MEÍR SAGT, SOGAR MIT EINER SCHNUR &C. Es wird gelehrt: R. Meír sprach: Die Vornehmen in Jerušalem pflegten ja ihre Feststräuße mit Goldtressen zusammenzubinden. Jene erwiderten ihm: Soll dies ein Beweis sein!? Unten banden sie sie mit Gleichartigem zusammen.

Rabba sprach zu den Leuten, die beim Exilarchen die Hoša͑na zu binden pflegten: Wenn ihr die Hoša͑na für das Haus des Exilarchen bindet, lasset eine Handhabe134zurück, damit [beim Anfassen die Schnur] keine Trennung bilde. Raba aber sagt, was dazu gehört, bilde keine Trennung.

Rabba sagte: Man fasse die Hoša͑na nicht mit einem Gewande an, denn es ist ja ein richtiges Anfassen135erforderlich, das dadurch verhindert wird. Raba aber sagt, auch das Anfassen mit etwas anderem heiße Anfassen. Raba sprach: Woher entnehme ich, daß das Anfassen mit etwas anderem Anfassen heiße? Wir haben gelernt: Ist das Ysopbündel zu kurz, so binde man einen Faden oder eine Spindel daran und tauche es ein, sodann ziehe man es herauf, fasse das Ysopbündel selbst an und sprenge. Wieso denn, der Allbarmherzige sagt ja:136er nehme und tauche ein? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß das Anfassen mit etwas anderem Anfassen heiße.

Wieso denn, vielleicht ist es da anders, wo man es anbindet, sodaß es der Sache selbst gleicht!?

Vielmehr, hieraus: Fällt sie137us der Röhre in den Trog, so ist es ungültig. Es ist also

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gültig, wenn man sie [aus dieser] hineinschüttet. Wieso denn, der Allbarmherzige sagt ja;138er nehme und schütte? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß das Anfassen mit etwas anderem Anfassen heiße.

Ferner sagte Rabba: Man stecke nicht den Palmenzweig in die Hoša͑na, weil dadurch die Blätter zwischenfallen und eine Trennung bilden könnten. Raba aber sagt, Gleichartiges bilde keine Trennung.

Ferner sagte Rabba: Man schneide vom Palmenzweig nichts ab, wenn er mit der Hoša͑na zusammengebunden139ist, weil dazwischen die. Blätter sich lösen und eine Trennung bilden. Raba aber sagt, Gleichartiges bilde keine Trennung.

Ferner sagte Rabba: An der Myrte des Gebotes darf man nicht riechen, am Etrog des Gebotes darf man wohl riechen.

Aus welchem Grunde?

Die Myrte ist zum Riechen bestimmt, und sobald man sie abgesondert hat, hat man sie vom Riechen abgesondert; der Etrog aber ist zum Essen bestimmt, und sobald man ihn abgesondert hat, hat man ihn nur vom Essen abgesondert.

Ferner sagte Rabba: An einer [am Strauche] haftenden Myrte darf man [am Feste] riechen, an einem [am Baume] haftenden Etrog darf man nicht riechen.

Aus welchem Grunde?

Die Myrte ist zum Riechen bestimmt, und auch, wenn man dies erlaubt, wird man zum Abtrennen derselben nicht140verleitet, der Etrog aber ist zum Essen bestimmt, und wenn man dies erlauben würde, könnte man zum Abpflükken desselben verleitet werden.

Ferner sagte Rabba: Man halte den Feststrauß in der Rechten und den Etrog in der Linken.

Aus welchem Grunde?

Jener faßt drei141 Gebote, dieser aber nur ein Gebot. R. Jirmeja sprach zu R. Zeriqa: Weshalb sagt man im Segensspruchenur »des Nehmens des Palmenzweiges«?

Weil dieser höher ist als jene alle.

Man kann ja den Etrog höher halten und den Segen [über ihn] sprechen!? Dieser erwiderte: Jener ist an sich höher als die anderen.

ix,1 AN WELCHER STELLE [IM LOBLIEDE] SCHÜTTELTE MAN IHN? BEI [DEN WORTEN] »DANKET DEM HERRN«, AM BEGINNE UND AM SCHLÜSSE [DES ABSCHNITTES], UND BEI [DEN WORTEN] »ACH, HERR HILF DOCH

SO DIE SCHULE HILLELS; DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, AUCH BEI [DEN WORTEN] »ACH, HERR, LASS GELINGEN«. R. A͑QIBA SPRACH: ICH BEOBACHTETE R. GAMLIÉL UND R. JEHOŠÜA, UND WÄHREND DAS GANZE VOLK DIE FESTSTRÄUSSE SCHÜTTELTE, SCHÜTTELTEN SIE DIESE NUR BEI [DEN WORTEN] »ACH, HERR, HILF DOCH

GEMARA. Wer spricht142vom Schütteln?

Dort143heißt es: ein Palenzweig, der drei Handbreiten hat, daß man ihn schütteln kann, ist tauglich, und hierzu fragt er, an welcher Stelle man ihn schüttle.

Dort wird gelehrt: Wie verfuhr er mit den zwei Broten und den zwei Lämmern144am Wochenfeste? Er legte die zwei Brote auf die zwei Lämmer und schob beide Hände unter sie, sodann hob er sie hoch und schwang sie hin und her, nach oben und nach unten, denn es heißt: 145die geschwungen und hochgehoben wurden. R. Joḥanan sagte: Hin und her, für den, dessen die vier Himmelsrichtungen sind; nach oben und nach unten, für den, dessen Himmel und Erde sind. Im Westen lehrten sie wie folgt: R. Ḥama b.U͑qaba sagte im Namen des R. Jose b.R. Ḥanina: Hin und her, um die bösen Winde zurückzuhalten; nach oben und nach unten, um böse Taue zurückzuhalten. R. Jose b.Abin, nach anderen R. Jose b.Zebida, sagte: Dies besagt, daß sogar das Nebensächliche des Gebotes Heimsuchungen zurückhält: das Schwingen ist ja nur Nebensächliches

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des Gebotes, dennoch hält es böse Winde und Taue zurück. Raba sagte: Ebenso auch der Feststrauß. R. Aḥa b. Ja͑qob schwang ihn hin und her und sprach: Dies ist ein Pfeil in die Augen des Satans. Das ist aber nicht tunlich, weil man ihn dadurch reizt.

ix,2 WER SICH AUF DER REISE BEFUNDEN UND DEN FESTSTRAUSS ZU NEHMEN KEINE GELEGENHEIT HATTE, NEHME IHN SOBALD ER NACH HAUSE KOMMT, SOGAR BEI TISCHE. HAT ER IHN MORGENS NICHT GENOMMEN, SO NEHME ER IHN ABENDS, DENN [DAS GEBOT] DES FESTSTRAUSSES ERSTRECKT SICH AUF DEN GANZEN TAG.

GEMARA. Du sagst, man nehme ihn bei Tische, wonach man seinetwegen [die Mahlzeit] unterbreche; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Hat man sie146begonnen, so unterbreche man nicht!? R. Saphra erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn noch am Tage Zeit vorhanden ist, das andere, wenn am Tage keine Zeit mehr vorhanden ist. Raba erwiderte: Was ist dies überhaupt für ein Widerspruch: Vielleicht gilt das eine von [einem Gebote] der Tora und das andere von einem rabbanitischen147!? Vielmehr, sagte Raba, will man auf einen Widerspruch hinweisen, so weise man auf folgenden Widerspruch hin: [er] nehme ihn, sobald er nach Hause kommt, wonach er [die Mahlzeit] unterbreche, und nachher lehrt er: hat er ihn morgens nicht genommen, so nehme er ihn abends, wonach er sie nicht unterbreche!? R. Saphra erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn noch am Tage Zeit vorhanden ist, und das andere, wenn am Tage keine Zeit mehr vorhanden ist. R. Zera sprach: Was ist dies für ein Einwand: vielleicht ist es tattächlich Gebot, [die Mahlzeit] zu unterbrechen, hat man sie aber nicht unterbrochen, so nehme man ihn abends, denn [das Gebot] des Feststraußes erstreckt sich auf den ganzen Tag. Vielmehr, sagte R. Zera, tattächlich, wie wir zuerst erklärt haben, wenn du aber erwiderst, das eine sei [ein Gebot] der Tora und das andere ein rabbanitisches, so handelt es sich hier um den zweiten Festtag, der ebenfalls rabbanitisch ist. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: wer sich auf der Reise befunden und den Feststrauß zu nehmen keine Gelegenheit hatte; wollte man sagen, am ersten Tage, so ist es ja nicht erlaubt.

x WENN EINEM EIN SKLAVE, EINE FRAU, ODER EIN MINDERJÄHRIGER [DAS LOBLIED] VORLIEST, SO SPRECHE ER IHNEN NACH, WAS SIE IHM VORLESEN, UND FLUCH TREFFE148IHN. WENN EIN ERWACHSENER IHM VORLIEST, SO ANTWORTE ER NUR »HALLELUJA«. xi,1 IN ORTEN, WO ES ÜBLICH IST, SIE149ZU WIEDERHOLEN, WIEDERHOLE MAN SIE, SIE EINMAL ZU LESEN, LESE MAN SIE EINMAL, NACHHER DEN SEGEN ZU SPRECHEN, SPRECHE MAN NACHHER DEN SEGEN; ALLES NACH DEM LANDESBRAUCHE.

GEMARA. Die Rabbanan lehrten: In der Tat sagten sie, ein [minderjähriger] Sohn könne für seinen Vater, ein Sklave für seinen Herrn und eine Frau für ihren Mann den [Tisch]segen sprechen, aber die Weisen sagten: Fluch treffe den, dem seine Frau oder seine Kinder den [Tisch]segen vorsprechen. Raba sagte: Bedeutende Lehren sind

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vom Brauche beim Lobliede zu entnehmen. Er150spricht »Halleluja« und sie151antworten »Halleluja«; hieraus, daß es Gebot ist, »Halleluja« zu antworten. Er spricht:152Preiset, ihr Knechte des Herrn, und sie sprechen »Halleluja«; hieraus, daß, wenn ein Erwachsener vorliest, man »Halleluja« antworte. Er spricht:153Danket dem Herrn und sie antworten: Danket dem Herrn; hieraus, daß es Gebot ist, mit den Anfängen; der Absätze154zu antworten. Es wurde auch gelehrt: R. Ḥanan b.Raba sagte: Es ist Gebot, mit den Anfängen der Absätze zu antworten. Er spricht:155Ach, Herr, hilf doch, und sie antworten: Ach, Herr, hilf doch; hieraus, daß, wenn ein Minderjähriger einem vorliest, er ihm nachspreche. Er spricht:156Ach, Herr, laß doch gelingen, und sie antworten: Ach, Herr, laß doch gelingen; hieraus, daß man, wenn man will, wiederholen darf. Er spricht:157Gepriesen der Kommende, und sie antworten:158Im Namen des Herrn; hieraus159, daß das Zuhören dem Antworten gleicht.

Man fragte R. Ḥija b. Abba: Wie ist es, wenn man zugehört und nicht geantwortet hat? Dieser erwiderte: Gelehrte, Schullehrer, Volksvorsteher und Redner sagten, wenn man zugehört und nicht geantwortet hat, habe man seiner Pflicht genügt. Es wurde auch gelehrt: R. Šimo͑n b.Pazi sagte im Namen des R. Jehošuá b.Levi im Namen Bar Qapparas: Woher, daß das Zuhören dem Antworten gleiche? Es heißt:160alle Worte, die Jošijahu gelesen hat; las sie etwa Jošijahu, Šaphan las sie ja, wie es heißt: 161und Šaphan las dem Könige all diese Worte vor!? Schließe hieraus, daß das Zuhören dem Antworten gleiche.

Vielleicht las sie Jošijahu selbst,nachdem ihm Šaphan vorgelesen hatte!? R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Dies ist nicht einleuchtend, denn es heißt:162weil dein Herz erweicht ward und du dich vor dem Herrn gedemütigt hast, als du all diese Worte hörtest; als du hörtest, nicht als du lasest. Raba sagte: Man sage nicht »Gesegnet sei der Kommende« und darauf »im Namen des Herrn«, sondern zusammen: »Gesegnet sei der Kommende im Namen des Herrn«. R. Saphra sprach zu ihm: Moše, du hast Recht; aber ob so oder so, schließt

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man ja den Satz, somit ist nichts dabei. Raba sagte: Man sage nicht »Sein großer Name163sei« und nachher »gepriesen«, sondern zusammen: »Sein großer Name sei gepriesen«. R. Saphra sprach zu ihm: Moše, du hast Recht; aber ob so oder so, schließt man ja den Satz, somit ist nichts dabei.

IN ORTEN, WO ES ÜBLICH IST SIE ZU WIEDERHOLEN. Es wird gelehrt: Rabbi wiederholte manche [Verse]. R. Elea͑zar b.Proṭo fügte da manches hinzu.

Was fügte er hinzu? Abajje erwiderte: Er fügte die Wiederholung [der Verse] von »Ich danke« ab hinzu.

NACHHER DEN SEGEN ZU SPRECHEN, SPRECHE MAN. Abajje sagte: Dies lehrten sie nur vom [Segen] nachher, vorher aber ist es Gebot, den Segen zu sprechen. R. Jehuda sagte nämlich im Namen Šemuéls: Über alle Gebote spreche man den Segen vor [o͑ber] ihrer Ausübung.

Wieso ist es eiwiesen, daß o͑ber die Bedeutung »vor« hat?

R. Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Es heißt:164da lief Aḥimaa͑ç den Weg durch die Aue und kam dem Mohren vor [vajaa͑bor]. Abajje erwiderte: Hieraus:165er aber ging vor [a͑bar] ihnen. Wenn du aber willst, sage ich: hieraus:166vor ihnen schreitet [vajaa͑bor] ihr König, und der Herr an ihrer Spitze.

xi,2 WENN MAN VON SEINEM NÄCHSTEN IM SIEBENTJAHRE EINEN FESTSTRAUSS KAUFT, SO GEBE IHM DIESER EINEN ETROG ALS GESCHENK, WEIL MAN IHN IM SIEBENTJAHRE NICHT KAUFEN DARF.

GEMARA. Wie ist es, wenn er ihn ihm nicht als Geschenk geben will? R. Hona erwiderte: So lasse er ihn den Preis für den Etrog auf den Preis für den Feststrauß aufschlagen.

Er kann ihn ja direkt bezahlen!?

Man darf einem Manne aus dem gemeinen Volke167für Siebentjahrsfrüchte kein Geld geben. Es wird nämlich gelehrt: Man darf einem Manne aus dem gemeinen Volke Geld für Siebentjahrsfrüchte nicht mehr als zu drei Mahlzeiten geben. Hat man ihm aber [mehr] gegeben, so sage man: »dieses Geld sei ausgeweiht durch Früchte, die ich zu Hause habe«, und diese esse er [unter Beobachtung der] Heiligkeitsvorschriften

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für Siebentjahrsfrüchte. Dies nur in dem Falle, wenn man von Freigut kauft, wenn man aber von Bewachtem168kauft, darf man ihm auch nicht einen halben Assar geben. R. Šešeth wandte ein: Vom Freien nur zu drei Mahlzeiten und nicht mehr; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Raute, wilde Beermelde, Portulak, Bergkoriander, Flußepich und die Wiesenrauke sind zehntfrei und dürfen im Siebentjahre von jedem gekauft169werden, weil man dergleichen nicht verwahrt!? Er erhob diesen Einwand und er selber erklärte es: Sie lehrten dies vom Betrage einer Ration170[man]. Ebenso erklärte Rabba b.Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Sie lehrten des vom Betrage einer Ration.

Wieso ist es erwiesen, daß »man« die Bedeutung Ration171hat?

Es heißt:172und der König wies ihnen [vajman] ihre tägliche Ration an &c.

Demnach sollte dies auch vom Feststrauße gelten!?

Der Feststrauß ist aus dem sechsten173Jahre, das in das Siebentjahr hineinreicht.

Demnach ist ja auch der Etrog aus dem sechsten Jahre, das in das Siebentjahr hineinreicht!?

Beim Etrog richten wir uns nach dem Pflücken.

Aber sowohl nach R. Gamliél als auch nach R. Elie͑zer richten wir uns ja beim Etrog hinsichtlich des Siebentjahrs nach dem Knospen, denn wir haben gelernt: Der Etrog gleicht in dreifacher Hinsicht dem Baume und in einer Hinsicht dem Kraute. Er gleicht in dreifacher Hinsicht dem Baume: hinsichtlich des Ungeweihten, der Vierjahrsfrucht und des Siebentjahres174; in einer Hinsicht dem Kraute: daß beim Pflücken seine

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Verzehntung erfolge

so R. Gamliél. R. Elie͑zer sagt, der Etrog gleiche in jeder Hinsicht dem Baume!?

Er ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jose sagte: Eutolmios bekundete im Namen von fünf Ältesten, daß man sich beim Etrog hinsichtlich des Verzehntens nach dem Pflücken richte; unsere Meister aber stimmten in Uša ab und beschlossen, sowohl hinsichtlich des Verzehntens als auch hinsichtlich des Siebentjahres.

Wer spricht da vom Siebentjahre!?

[Diese Lehre] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: beim Etrog hinsichtlich des Verzehntens nach dem Pflücken und hinsichtlich des Siebentjahres nach dem Knospen; unsere Meister aber stimmten in Uša ab und beschlossen, daß man sich beim Etrog sowohl hinsichtlich des Verzehntens als auch hinsichtlich des Siebentjahres nach dem Pflücken richte.

Also nur aus dem Grunde, weil der Palmenzweig aus dem sechsten Jahre ist, das in das Siebentjahr hineinreicht, aus dem Siebentjahre selber aber ist er demnach heilig; warum denn, er ist ja nichts weiter als Holz, und Holz unterliegt ja nicht der Heiligkeit des Siebentjahres!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn man Blätter von Stauden und Weinstöcken auf dem Felde aufschobert, so sind sie, wenn man sie zur Fütterung sammelt, der Heiligkeit des Sieben tj abres unterworfen, und wenn man sie als Brennholz sammelt, der Heiligkeit des Siebentjahres nicht unterworfen.

Anders ist es bei diesen, da die Schrift ausdrücklich sagt:175für euch zum Essen, für euch wie zum Essen; nur das, wobei die Nutznießung mit der Vernichtung erfolgt, ausgenommen das [Brenn]-holz, wobei die Nutznießung erst nach der Vernichtung erfolgt176.

Es gibt ja aber auch Kienholz177, bei dem die Nutznießung bei der Vernichtung erfolgt!? Raba erwiderte: Gewöhnliches Holz ist zum Heizen bestimmt.

Über das Brennholz [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Man darf Früchte vom Siebentjähre nicht zu Einweich- oder Waschlauge verwenden; R. Jose sagt, man dürfe sie wohl dazu verwenden.

Was ist der Grund des ersten Tanna?

Die Schrift sagt: zum Essen, nicht aber zu Einweich- oder Waschlauge.

Was ist der Grund R. Joses?

Die Schrift sagt: für euch, für all eure Bedürfnisse, auch zu Eiuweich- oder Waschlauge.

Und der erste Tanna, es heißt ja: für euch!?

Dies erklärt er: für euch wie zum Essen, nur das, wobei die Nutznießung mit der Vernichtung erfolgt, ausgenommen Einweich- und Waschlauge, wobei die Nutznießung erst nach der Vernichtung [der Früchte] erfolgt.

Und R. Jose, es heißt ja: zum Essen!?

Hieraus folgert er: zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster. Es wird nämlich gelehrt: Zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster. Du sagst, zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster, vielleicht ist dem nicht so, sondern: nicht zu Waschlauge!? Da es für euch heißt, so ist ja die Waschlauge einbegriffen, somit bedeutet zum Essen: zum Essen und nicht zu einem Pflaster. Was veranlaßt dich, die Waschlauge einzuschließen und das Pflaster auszuschließen? Ich schließe die Waschlauge ein, die für jeden

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Menschen verwendbar ist, und ich schließe das Pflaster aus, das nicht für jeden Menschen verwendbar ist.

Wer lehrte folgende Lehre der Rabbanan: Zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster, zum Essen, nicht aber zum Sprengen; zum Essen, nicht aber daraus ein Brechmittel zu bereiten. Wer? R. Jose, denn nach den Rabbanan ist ja auch Einweich- und Waschlauge [auszuschließen].

R. Elea͑zar sagte: [Früchte vom] Siebentjahre sind nur im Kaufwege178 auszuweihen, R. Joḥanan aber sagte, sowohl im Kaufwege als auch durch Ausweihung179.

Was ist der Grund R. Elea͑zars?

Es heißt: 180in solchem Jobeljahre &c. und darauf folgt:181wenn ihr etwas verkaufet, also nur im Kaufwege und nicht durch Ausweihung.

Was ist der Grund R. Joḥanans? Es heißt:182denn das ist ein Joheljahr, es soll heilig sein; wie Geheiligtes sowohl im Kaufwege als auch durch Ausweihung, ebenso [Früchte vom] Siebentjähre, sowohl im Kaufwege als auch durch Ausweihung.

Wofür verwendet R. Joḥanan [die Worte] wenn ihr etwas verkaufet?

Diese verwendet er für die Lehre des R. Jose b.Ḥanina, denn es wird gelehrt: R. Jose b.Ḥanina sagte: Komm und sieh, wie streng sogar der Staub183Mes Siebentjahrsgesetzes ist. Wer mit Früchten des Siebentjahres handelt, verkauft zuletzt sogar seine Mobilien und seine Sachen, denn es heißt: in solchem Jobeljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen, und darauf folgt: wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet &c184.

Wofür verwendet R. Elea͑zar den Schriftvers R. Joḥanans!?

Diesen verwendet er für folgende Lehre: Denn das ist ein Joheljahr, es soll heilig sein; wie Geheiligtes seinen Preis185erfaßt, ebenso erfaßt die Siebentjahrs[frucht] ihren Preis. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Elea͑zar und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Elea͑zar: Die Siebentjahrs[frucht] erfaßt ihren Preis, denn es heißt: denn das ist ein Jobeljahr, es soll euch heilig sein; wie Geheiligtes seinen Preis erfaßt, ebenso erfaßt die Siebentjalirs[frucht] ihren Preis. Demnach sollte wie das Geheiligte seinen Preis erfaßt und selbst profan wird, auch die Siebentjahrs[frucht] ihren Preis erfassen und selbst profan werden!? Es heißt sein, es verbleibt bei seiner Wesenheit. Zum Beispiel. Hat man für die Siebentjahrsfrüchte Fleisch gekauft, so ist beides im Siebentjahre186fortzuschaffen; hat man für das Fleisch Fische gekauft, so wird das Fleisch profan und die Fische treten an seine Stelle; hat man für die Fische Wein gekauft, so werden die Fische profan und der Wein tritt an ihre Stelle; hat man für den Wein Öl gekauft, so wird der Wein profan und das Öl tritt an seine Stelle. Das Allerletzte verfällt also vom Siebentjahrsgesetze, während die originäre Frucht verboten bleibt. Da er »verkauft« lehrt, so ist zu entnehmen, nur im Kaufwege und nicht durch Ausweihung. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan: Sowohl Siebentjahrs[frucht] als auch zweiter Zehnt dürfen durch Tier, Wild oder Geflügel, lebend oder geschlachtet, ausgeweiht werden

so R. Meír; die Weisen sagen, sie dürfen nur durch geschlachtete ausgeweiht werden, nicht aber dürfen sie durch lebendige ausgeweiht werden, mit Rücksicht darauf, man könnte sie in ganzen Herden züchten. Raba sagte: Der Streit besteht nur über männliche [Tiere], über

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weibliche aber stimmen alle überein, daß man sie nur durch geschlachtete und nicht durch lebendige ausweihen darf, mit Rücksicht darauf, man könnte sie in ganzen Herden züchten. R. Aši sagte: Jener Streit187 besteht nur über die originäre Frucht, über den Erlös aber stimmen alle überein, sowohl im Kaufwege als auch durch Ausweihung. Weshalb aber gebraucht er [den Ausdruck] »kaufen«? Da er im Anfangssatze [den Ausdruck] »kaufen« gebraucht, gebraucht er auch im Schlußsatze188[den Ausdruck] »kaufen«. Rabina wandte gegen R. Aši ein: Wie mache man es, wenn man einen Sela͑ vom Erlöse von Siebentjahrs[frucht] hat und dafür ein Hemd189kaufen will? Man gehe zu einem bekannten Krämer und spreche zu ihm: »Gib mir für einen Sela͑ Früchte«, und wenn dieser sie ihm gibt, spreche man: »Diese Früchte seien dir geschenkt«; und jener sage: »Da hast du diesen Sela͑ als Geschenk«; alsdann darf man dafür kaufen, was man wünscht. Hier handelt es sich ja um den Erlös, dennoch lehrt er, nur im Kaufwege, nicht aber durch Ausweihung!? Vielmehr, sagte R. Aši, der Streit hesteht nur über den Erlös, über die originäre Frucht aber stimmen alle überein, nur im Kaufwege, nicht aber durch Ausweihung.

Er lehrt ja aber: sowohl Siebentjahrs[frucht] als auch zweiter Zehnt!?

Unter »Siebentjahrs[frucht]« ist der Erlös der Siebentjahrs[frucht] zu verstehen. Wolltest du nicht so erklären, so wäre unter »Zehnt« ebenfalls der originäre Zehnt zu verstehen, während es doch heißt:190du solisi das Geld in deiner Hand binden191. Vielmehr ist der Erlös des Zehnten zu verstehen, ebenso ist der Erlös der Siebentjahrs[frücht] zu verstehen.

xii ANFANGS WURDE DER FESTSTRAUSS IM TEMPEL ALLE SIEBEN TAGE UND IN DER PROVINZ NUR EINEN TAG GENOMMEN; NACHDEM ABER DER TEMPEL ZERSTÖRT WURDE, ORDNETE R. JOḤANAN B.ZAKKAJ AN, DASS DER FESTSTRAUSS AUCH IN DER PROVINZ ALLE SIEBEN TAGE GENOMMEN WERDE, ZUR ERINNERUNG AN DEN TEMPEL, UND DASS AM GANZEN SCHWINGETAGE192[FRISCHE FELDFRUCHT] VERBOTEN SEI.

GEMARA. Woher, daß wir Anordnungen zur Erinnerung an den Tempel treffen? R. Joḥanan erwiderte: Es heißt:193siehe, ich will dir einen Verband anlegen, dich von deinen Wunden heilen, Sprach des Herrn, weil sie dich eine Verstossene nennen, Çijon, um die sich niemand kümmert; «um die sich niemand kümmert», demnach kümmere man sich wohl.

DASS AM GANZEN SCHWINGETAGE. Aus welchem Grunde?

Gar schnell könnte der Tempel erbaut werden, und man würde sagen: Im Vorjahre aßen wir frische [Feldfrucht] mit dem Aufleuchten des Ostens, ebenso wollen wir auch jetzt mit dem Aufleuchten des Ostens essen. Man würde aber nicht bedenken, daß im Vorjahre, wo keine Schwingegarbe [dargebracht wurde], das Aufleuchten des Ostens die Erlaubnis bewirkt hat, in diesem Jahre aber, wo die Schwingegarbe [darzubringen] ist, die Schwingegarbe die Erlaubnis bewirkt.

Wann sollte der Bau des Tempels fertig werden: wenn erst am sechzehnten [Nisan], so ist es ja schon mit dem Aufleuchten des Ostens erlaubt, und wenn bereits am fünfzehnten, so ist es ja von Mittag ab erlaubt, denn wir haben gelernt, den Fernwohnenden194war es von Mittag ab erlaubt, weil das Gericht bei [der Darbringung] nicht lässig war!?

In dem Falle, wenn er nachts oder kurz vor Sonnenuntergang fertig wird. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: R. Joḥanan b.Zakkaj verfügte dies nacli der Ansicht R. Jehudas, welcher sagt [am sechzehnten] sei es nach der Tora verboten, denn es heißt: 195bis zu diesem Tage selbst, bis zum »selbst« des Tages, und er ist der

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Ansicht, »bis« heiße einschließlich.

Ist er denn seiner Ansicht, er streitet ja gegen ihn!? Es wird nämlich gelehrt: Nachdem der Tempel zerstört wurde, ordnete R. Joḥanan b.Zakkaj an, daß am ganzen Schwingetage [diesjährige Feldfrucht] verboten sei. R. Jehuda sprach zu ihm: Dies ist ja auch nach der Tora verboten, denn es heißt: bis zu diesem Tage selbst, bis zum »selbst« des Tages.

R. Jehuda hatte ihn mißverstanden; er glaubte, jener meine es rabbanitisch; dem ist aber nicht so, er meinte nach der Tora.

Es heißt ja aber Ordnete an«!?

»Ordnete an« heißtj er legte [den Schriftvers] aus196und ordnete es an.

xiii WENN DER ERSTE FESTTAG AUF EINEN ŠABBATH FÄLLT, SO BRFNGT DAS GANZE VOLK SEINE FESTSTRÄÜSSE [AM VORABENDE] NACH DEM BETHAUSE, UND AM NÄCHSTEN MORGEN KOMMT JEDER FRÜH, ERKENNT DEN SEINIGEN UND NIMMT IHN. DIE WEISEN SAGTEN NÄMLICH, AM ERSTEN FESTTAGE GENÜGE MAN SEINER PFLICHT NICHT MIT DEM FESTSTRAUSSE SEINES NÄCHSTEN, AN DEN ÜBRIGEN TAGEN DES FESTES GENÜGE MAN SEINER PFLICHT AUCH MIT DEM FESTSTRAUSSE SEINES NÄCHSTEN. xiv R. JOSE SAGT, WENN DER ERSTE FESTTAG AUF EINEN ŠABBATH FÄLLT UND MAN VERGESSENTLICH DEN FESTSTRAUSS AUF ÖFFENTLICHES GEBIET HINAUSTRÄGT, SO IST MAN197 FREI, WEIL MAN IHN FÜGLICH198HINAUSGETRAGEN HAT.

GEMARA. Woher dies?

Die Rabbanan lehrten:199Ihr sollt nehmen, Das Nehmen muß durch jeden besonders erfolgen; euch, nur von eurem, ausgenommen das Geborgte und das Geraubte. Hieraus folgerten die Weisen, daß man am ersten Festtage seiner Pflicht nicht mit dem Feststrauße seines Nächsten genüge, es sei denn, daß dieser ihn ihm schenkt. Einst reisten R. Gamliél, R. Jehošua͑, R. Elea͑zar b.A͑zarja und R. A͑qiba auf einem Schiffe, und nur R. Gamliél hatte einen Feststrauß, den er um tausend Zuz gekauft hatte. Da nahm ihn R. Gamliél, genügte damit seiner Pflicht und schenkte ihn R. Jehošua͑: dann nahm ihn R. Jehošua͑, genügte damit seiner Pflicht und schenkte ihn R. Elea͑zar b.A͑zarja; dann nahm ihn R. Elea͑zar b.A͑zarja, genügte damit seiner Pflicht und schenkte ihn R. A͑qiba; dann nahm ihn R. A͑qiba, genügte damit seiner Pflicht und gab ihn R. Gamliél zurück.

Wozu erzählt er, daß er ihn ihm zurückgab?

Beiläufig lehrt er uns etwas: daß eine Schenkung mit der Bedingung der Rückgabe Schenkung heiße. So sagte auch Raba: [Wenn jemand zu einem sagt:] »da hast du diesen Etrog mit der Bedingung, daß du ihn mir zurückgibst«, und dieser ihn nimmt und damit seiner Pflicht genügt, so hat er, wenn er ihn ihm zurückgibt, seiner Pflicht genügt, und wenn er ihn ihm nicht zurückgibt, seiner Pflicht nicht genügt.

Wozu erzählt er, daß er ihn um tausend Zuz gekauft hatte?

Um dich wissen zu lassen, wie lieb ihnen die Gebote waren. Mar b. Amemar sprach zu R. Aši: Mein Vater pflegte mit diesem das Gebet zu verrichten. Man wandte ein: Man darf nicht Tephillin in seiner Hand oder eine Torarolle in seinem Schöße halten und beten; ferner darf man mit ihnen nicht urinieren, auch nicht mit ihnen schlafen, weder einen regelmäßigen Schlaf noch einen gelegentlichen Schlaf. Šemuél sagte: Messer, Schüssel, Brot und Geld gleichen hierin200diesen.

Da ist es ja kein Gebot, und man ist dabei beunruhigt, hierbei aber ist es ein Gebot, und man ist dabei nicht beunruhigt.

Es wird gelehrt: R. Elea͑zar b.Çadoq erzählte: Die Leute in Jerušalem pflegten wie folgt zu verfahren. Verließ einer seine Wohnung, mit dem Feststrauße in der Hand; ging er in das Bethaus, mit dem Feststrauße in der Hand; las er das Šema͑ und verrichtete er das Gebet, mit dem Feststrauße in der Hand; las er aus der Tora oder erhob er die Hände [zum Priestersegen], so legte er ihn auf die Erde; ging er Kranke besuchen oder Leidtragende trösten, mit dem Feststrauße in der Hand; ging er ins Lehrhaus, so schickte er den Feststrauß durch einen Sohn, seinen Sklaven oder seinen Boten [nach Hause].

Was lehrt er uns damit?

Wie achtsam sie mit den Geboten waren.

R. JOSE SAGT, WENN DER FESTTAG. Abajje sprach: Dies lehrten sie nur

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von dem Falle, wenn man seiner Pflicht noch nicht genügt hat, hatte man aber seiner Pflicht bereits genügt, so ist man schuldig.

Mit dem Aufheben hat man seiner Pflicht genügt!? Abajje erwiderte: Wenn man ihn verkehrt anfaßt. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, nicht verkehrt, jedoch in dem Falle, wenn man ihn in einem Gefäße hinausträgt.

Raba selbst sagte ja, das Anfassen mit einer anderen Sache gelte als Anfassen!?

Dies nur in würdiger Weise, nicht aber in verächtlicher Weise.

R. Hona sagte: R. Jose lehrte, wenn unter dem Geflügel201ein Geflügelbrandopfer gefunden wird, und [ein Priester] im Glauben, es sei ein Sündopfer, es gegessen hat, so ist er frei.

Er lehrt uns somit, daß, wenn man bei einem Gebote202sich geirrt hat, man frei sei, und dies ist ja dasselbe!?

Man könnte glauben, man sei nur da frei, wo man sich bei einem Gebote geirrt und ein Gebot ausgeübt hat, nicht aber hierbei, wo er sich bei einem Gebote geirrt und kein Gebot ausgeübt hat, so lehrt er uns. Man wandte ein: R. Jose sagt: Wenn er am Šabbath das beständige Opfer nicht vorschriftsmäßig untersucht203geschlachtet hat, so ist er ein Sündopfer schuldig, auch ist ein anderes beständiges Opfer erforderlich. [Dieser erwiderte:] Hieraus ist nichts zu entnehmen, denn hierzu wurde gelehrt: R. Šemuél b.Aḥitaj erklärte im Namen R. Hamnuna des Greisen im Namen des R, Jiçḥaq b.Ašijan im Namen R. Honas im Namen Rabhs: Wenn er es aus der Kammer geholt hat, in der sich die nicht untersuchten befinden.

xv DIE FRAU DARF DEN FESTSTRAUSS AM ŠABBATH AUS DER HAND IHRES SOHNES ODER IHRES MANNES NEHMEN UND IHN IN WASSER STELLEN. R. JEHUDA SAGT, AM ŠABBATH DÜRFE MAN IHN WIEDER [IN WASSER] STELLEN, AM FESTTAGE [WASSER] ZUGIESSEN UND AM HALBFESTE [DAS WASSER] WECHSELN. EIN MINDERJÄHRIGER, DER [DEN FESTSTRAUSS] ZU SCHÜTTELN VERSTEHT, IST ZUM FESTSTRAUSSE VERPFLICHTET.

GEMARA. Selbstverständlich!?

Man könnte glauben, eine Frau dürfe ihn, da sie dazu nicht verpflichtet ist, [am Šabbath] nicht nehmen, so lehrt er uns.

EIN MINDERJÄHRIGER, DER [DEN FESTSTRAUSS] ZU SCHÜTTELN VERSTEHT. Die Rabbanan lehrten: Ein Minderjähriger, der [den Feststrauß] zu schütteln versteht, ist zum Feststrauße verpflichtet; sich in das Çiçithgewand zu hüllen, ist zum Çiçithgebote verpflichtet; seine Tephillin zu behüten, dem muß sein Vater Tephillin kaufen; und wenn [das Kind] zu sprechen versteht, muß sein Vater ihn die Tora und das Šema͑lesen lehren.

Was ist unter Tora zu verstehen? R. Hamnuna erwiderte: [Der Vers:]204Die Tora hat uns Moše anbefohlen zum Erbbesitze für die Gemeinde Ja͑qohs.

Was ist unter Šema͑lesen zu verstehen?

Der erste Vers. Wenn er seinen Körper [vor Unreinheit] zu hüten versteht, so darf man [Speisen] in Reinheit essen, die er mit dem Körper berührt hat; wenn er seine Hände [vor Unreinheit] zu hüten versteht, so darf man [Speisen] in Reinheit essen, die er mit den Händen [berührt] hat; wenn er befragt205werden kann, und es im Zweifel läßt, so ist das Zweifelhafte auf Privatgebiet unrein und auf öffentlichem Gebiete rein. Wenn er die Hände [zum Priestersegen] auszubreiten versteht, so wird ihm die Hebe auf der Tenne zugeteilt. Wenn er zu schächten

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versteht, darf man von seiner Schächtung essen. R. Hona sagte: Dies nur, wenn ein Erwachsener neben ihm steht. Wenn [das Kind] eine Getreidespeise im Quantum einer Olive essen kann, entferne man sich206vier Ellen von seinem Kote und seinem Urin. R. Ḥisda sagte: Dies nur, wenn er es essen kann in einer Zeit, in der man ein Peras ißt. R. Ḥija, Sohn des R. Jeba, sagte: Bei einem Erwachsenen, auch wenn er es in der Zeit, in der man ein Peras ißt, nicht essen kann, denn es heißt:207wer an Weisheit zunimmt, nimmt an Schmerzen zu. Kann er Gebratenes im Quantum einer Olive aufessen, so zähle man ihn beim Schlachten des Pesaḥlammes mit, denn es heißt:208jeder gemäß seinem, Essen. R. Jehuda sagte: Nur dann, wenn er das Eßbare herauszunehmen versteht, wenn man ihm beispielsweise einen Klumpen gibt und er ihn fortwirft, eine Nuß und er zugreift.


  1. Unter Raub versteht der Talmud unrechtmäßig erworbenes Eigentum.↩︎

  2. Cf. Dewarim 13,14ff.↩︎

  3. Wie manche erklären, geteilt, in der Mitte durchgetrennt, nach anderen hingegen, von der Mittelrippe abgetrennt und an dieser befestigt.↩︎

  4. Wajikra 23,40.↩︎

  5. Wajikra 23,40.↩︎

  6. Mal. 1,13.↩︎

  7. Des rechtmäßigen Eigentümers; dies erfolgt, sobald er den Schaden beklagt u. somit die Hoffnung auf Wiedererlangung aufgibt (cf. B. 23a) sodaß die Sache auch Eigentum des Besitzers wird; cf. Bq. 68a.↩︎

  8. Wajikra 1,2.↩︎

  9. Von dem, was euch gehört.↩︎

  10. Jes 61,8.↩︎

  11. Kurzwarenhändler, Hausierer, so nach Raschi; nach anderen: Lieferant des Fürsten.↩︎

  12. Dh. es geht durch Desperation nicht in den Besitz des Räubers über, sodaß derjenige den Raub begeht, der die Gewächse pflückt.↩︎

  13. Dh. des Käufers, in dessen Besitz es kein Geraubtes ist.↩︎

  14. »Hilf doch!«; Benennung der Bachweide (oft aber auch des ganzen Feststraußes, sowie anderer Arten desselben), da das Gebet bei der Prozession, wobei diese verwendet wird, mit diesem Worte beginnt.↩︎

  15. Durch das Zusammenbinden aller 3 Arten werden sie in einen Strauß verwandelt.↩︎

  16. Man braucht nur den Strauß auseinanderzunehmen.↩︎

  17. Dies gilt als Beraubung des Publikums.↩︎

  18. Die Diener des Exilarchen hatten von ihr Holz geraubt, das sie zur Festhütte verwandten, u. sie verlangte durchaus das Holz selbst zurück.↩︎

  19. Der Erzvater Abraham.↩︎

  20. Um die Bußfertigen nicht abzuschrekken, wurde verordnet, daß der Räuber (cf. Anm. 1) eines zu einem Bauwerke verwandten Balkens diesen nicht in natura zurückzugeben braucht, sondern nur den Wert zu ersetzen hat; cf. Git. Blatt 55a. Dies gilt auch von der Festhütte, obgleich sie nur einen geringen Wert hat.↩︎

  21. Dies seine Bezeichnung in der Schrift; Lev, 23,40.↩︎

  22. Das W. בפות (Pl. von כפה Wipfel od, כף Hand, übertrag. Zweig) Wajikra 23,40 wird von כפת, binden abgeleitet.↩︎

  23. In Großstädten sind frische Sträuße schwer erreichbar.↩︎

  24. Er Hest הדר (aus דור wohnen) der wohnt, statt הדר prächtig.↩︎

  25. Da die A. vernichtet werden muß (cf. Dewarim 12,2 ff.), so gilt sie als vernichtet und hat fiktiv das vorschriftsmäßige Maß nicht mehr.↩︎

  26. Da die A. vernichtet werden muß (cf. Dewarim 12,2 ff.), so gilt sie als vernichtet und hat fiktiv das vorschriftsmäßige Maß nicht mehr.↩︎

  27. Vollständig geteilt, המניק ist nach Raschi ein pinzettenartiges Schreibgerät; wahrscheinlicher ist jed. die Erkl. des Arukh, es sei eine Art zweispitzige Gabel, da es oft neben סכינא (Messer) genannt wird.↩︎

  28. Der aus einzelnen Ruten zusammengebunden ist.↩︎

  29. Der Mittelrippe bis zur Wurzel der oberen Blätter.↩︎

  30. Wajikra 23,40.↩︎

  31. Das W. בפות (Pl. von כפה Wipfel od, כף Hand, übertrag. Zweig) Wajikra 23,40 wird von כפת, binden abgeleitet.↩︎

  32. Das W. בפות (Pl. von כפה Wipfel od, כף Hand, übertrag. Zweig) Wajikra 23,40 wird von כפת, binden abgeleitet.↩︎

  33. Der untere Teil, an dem keine Blätter sind; bei diesem stehen keine Blätter ab.↩︎

  34. Deren Blätter auseinander gespreizt sind, die sich jedoch biegen und zusammenbinden lassen.↩︎

  35. Mischlej 3,17.↩︎

  36. Raschi: diese aber sind stuchlig.↩︎

  37. Die def. Schreibart כפת ist ein Sing. st. constr.↩︎

  38. Bis zu den Blättern.↩︎

  39. Also außer dem Teile, den man«in der Hand hält.↩︎

  40. Eigentl. Geflochtenes; dh. eine schöne Myrte, deren Blätter, wie weiter folgt, wie ein Geflecht aussehen müssen.↩︎

  41. Dh. man rechne nach großen Handbreiten, 5 in einer 6 Handbreiten großen Elle; RT. sagt nicht, die Myrte müsse eine Elle von 5 Handbreiten groß sein, sondern daß man mit einer solchen messe.↩︎

  42. Cf. Anm. 37 mut. mut.↩︎

  43. Wajikra 23,40.↩︎

  44. עבת verflochten, verzweigt, dichtbelaubt.↩︎

  45. Mischlej 3,17.↩︎

  46. Der O. ist eine Giftpflanze.↩︎

  47. Zach. 8,19.↩︎

  48. Nach einer anderen Erklärung Rasch is ist מצראה ein Adjektivum von מצר Grenze, Rand, dh. die am Rande des Feldes wächst u. daher reicher an Blättern ist; nach R. Ḥananel ist מצ׳ aus צר, צרר zusammenpressen abzuleiten, deren Blätter zusammengepreßt sind.↩︎

  49. Die in der Schrift ohne Beinamen genannten Utensilien dürfen keinen solchen haben; cf. supra Blatt 13a.↩︎

  50. Die Myrte war bei Eintritt der Pflicht untauglich u. somit für das Gebot verdrängt worden u. bleibt es auch.↩︎

  51. Das Blut eines geschlachteten Tieres; cf. Dewarim 17,13.↩︎

  52. Es war bedeckt u. die Pflicht bestand nicht mehr.↩︎

  53. Gf. supra Blatt 11b Anm. 163.↩︎

  54. Dewarim 16,13.↩︎

  55. Wajikra 23,40.↩︎

  56. Schemot 12,22.↩︎

  57. Ib, 15,2.↩︎

  58. Einer Menstruierenden; aus der Färbung desselben wird die Herkunft festgestellt; cf. Nid. Blatt 19a.↩︎

  59. Beim Zusammenbinden des Feststraußes war die Myrte untauglich u. für das Gebot verdrängt.↩︎

  60. Wie vorangehend gelehrt wird, ist sie nur dann verboten, wenn die Beeren schwarz sind, nicht aber, wenn sie grün sind.↩︎

  61. Cf. Anm. 55 mut. mut.↩︎

  62. Man macht aus der untauglichen Myrte eine taugliche.↩︎

  63. Die Verminderung wird nicht beabsichtigt.↩︎

  64. Ist die erlaubte Tätigkeit von der unerlaubten untrennbar, so ist sie auch nach RS. Verboten.↩︎

  65. Da die Herrichtung nicht nötig ist, so ist sie auch erlaubt.↩︎

  66. Der am Feste nicht gemacht werden darf.↩︎

  67. Eine Art Bachweide mit runden Blättern: cf. Bd. I S. 540 Anm. 319.↩︎

  68. Das im Text gebrauchte Wort bezeichnet ein Feld od. eine Wiese, für die die natürliche Bewässerung durch den Regen ausreicht.↩︎

  69. Wajikra 23,40.↩︎

  70. In der Mehrzahl.↩︎

  71. Hierüber weiter Blatt 45a.↩︎

  72. Cf. Sb. I,6.↩︎

  73. Hierüber weiter Blatt 48a.↩︎

  74. Jechezkel 17,5.↩︎

  75. Wonach diese eine minderwertige Art ist.↩︎

  76. Die ihn als Beleg anführt, u. RZ. ist es, der dagegen den Einwand erhebt.↩︎

  77. Gezahnt. Die Zähne der Sichel sind nach einer Seite geneigt, die der Säge an beiden Seiten gleich.↩︎

  78. Die in der Schrift ohne Beinamen genannten Utensilien dürfen keinen solchen haben; cf. supra Blatt 13a.↩︎

  79. In der Mehrzahl.↩︎

  80. Wer das Blashorn Posaune nennt, der nenne sie so für den Gebrauch am Versöhnungstage.↩︎

  81. Man kann von dem einen sprechen u. das andere erhalten.↩︎

  82. Ist eine Haut der Magenwand eines Tieres durchlocht, so ist es rituell zum Essen erlaubt; cf. Bd. I S. 540 Anm. 324.↩︎

  83. Ist eine Haut der Magenwand eines Tieres durchlocht, so ist es rituell zum Essen erlaubt; cf. Bd. I S. 540 Anm. 324.↩︎

  84. Sonst als Vorstadt von Babylon bekannt; zur talmudischen Zeit hatte die ganze Stadt diesen Namen angenommen.↩︎

  85. In denen der gegenwärtige Ortsname genau anzugeben ist.↩︎

  86. Sind zum Feststrauße erforderlich.↩︎

  87. Wajikra 23,40.↩︎

  88. Die def. Schreibart כפת ist ein Sing. st. constr.↩︎

  89. Die 3 Worte ענף עץ עבות weisen auf 3 Myrten hin.↩︎

  90. Bei der Verwendung von 3 Arten wird keinerlei Gebot ausgeübt.↩︎

  91. לקחתם aufgelöst in לקח* nehmen* u. תם* ganz, vollständig*.↩︎

  92. Daß 3 erforderlich sind; erforderlich ist eine, u. diese muß unbeschädigt sein.↩︎

  93. Von besonders dunkler Färbung.↩︎

  94. Wajikra 23,40.↩︎

  95. Ib. 19,23.↩︎

  96. Ib. 19,23.↩︎

  97. Dewarim 8,9.↩︎

  98. Die diesjährigen bezw. die vorjährigen Früchte; der Etrog bleibt mehrere Jahre am Baume.↩︎

  99. Die diesjährigen bezw. die vorjährigen Früchte; der Etrog bleibt mehrere Jahre am Baume.↩︎

  100. Cf. supra Blatt 31b Anm. 23.↩︎

  101. Cf. supra Blatt 31b Anm. 24.↩︎

  102. Weil er zum Genüsse verboten ist.↩︎

  103. Wörtl. zum Brennen unter dem Kochtopfe.↩︎

  104. Nach dem er tauglich ist.↩︎

  105. Für den Besitzer ohne Geldwert.↩︎

  106. Bamidbar 15,21.↩︎

  107. Wajikra 23,40.↩︎

  108. Dewarim 16,3.↩︎

  109. Bamidbar 15,19.↩︎

  110. Cf. Bamidbar 15,20,21.↩︎

  111. Der Feststrauß wird in Wasser gestellt, damit er nicht vertrockne, u. wenn man den Etrog berührt u. befeuchtet, so wird er dadurch verunreinigungsfähig; cf. Wajikra 11,38.↩︎

  112. Sie durch das häufige Anfassen beschmutzt.↩︎

  113. Nach R. Meír ist der zweite Zehnt Geheiligtes.↩︎

  114. Über den Begriff dieses Wortes sind die Erklärer uneinig; nach den einen ist es synonym mit Knospe, nach den anderen hingegen der äußerste Teil des Stieles, der tief in dio Frucht dringt.↩︎

  115. Vollständig entschalt ist er tauglich, da er ein gleichmäßiges Aussehen hat.↩︎

  116. Ein solches macht ihn untauglich.↩︎

  117. Dh. Verletzungen od. Krankheiten, die bei einem Tiere als tötliche Verletzungen gelten u. es rituell ungenießbar machen.↩︎

  118. Wenn das innere Gewebe zerfallen ist u. nur die äußere Haut zusammengehalten wird.↩︎

  119. Wenn das Innere bis auf die Samenkapseln zerfallen ist.↩︎

  120. Von besonders dunkler Färbung.↩︎

  121. In seiner Färbung.↩︎

  122. Für die ersteren, die Babylonier, ist er tauglich, nicht aber für die letzteren, die Palästinenser, da er bei ihnen selten ist.↩︎

  123. Dewarim 14,22.↩︎

  124. Der Sinn ist nicht recht klar; nach Raschi wie die Bretter am Rade einer Wassermühle, also rippig; nach anderen Erklärern viereckig.↩︎

  125. Er ist untauglich.↩︎

  126. Wörtl. tunkte darin, sc. sein Brot.↩︎

  127. Mit dem angebrochenen Etrog.↩︎

  128. Cf. Sab. Blatt 81a.↩︎

  129. Die Gegner R. A?qibas. Besser die handschriftliche Lesart: er aber erwiderte ihnen: Dieser sei prächtig. Die Lesart der kursierenden Ausgaben ist eine Emendation.↩︎

  130. Wajikra 23,42.↩︎

  131. Wajikra 23,42.↩︎

  132. Nechemja 8,15.↩︎

  133. Jeschajahu 41,19.↩︎

  134. Unter der zusammengebundenen Stelle, um da anfassen zu können.↩︎

  135. Wörtl. vollständiges Nehmen; cf. supra Blatt 34b Anm. 83.↩︎

  136. Bamidbar 19,18.↩︎

  137. Die Asche der roten Kuh (cf. Bamidbar Kap. 19), die aus der Röhre in den Trog geschüttet werden muß.↩︎

  138. Bamidbar 19,17.↩︎

  139. Wenn der P. unten länger ist als die H., und man das Überragende abschneidet, so werden die untersten Blätter von der Mittelrippe abgetrennt.↩︎

  140. Weil man ihn haftend genießt.↩︎

  141. Die 3 Arten.↩︎

  142. Die Frage setzt dies ja voraus.↩︎

  143. Cf. supra Blatt 29b.↩︎

  144. Cf. Wajikra 23,19,20.↩︎

  145. Schemot 29,27.↩︎

  146. Verschiedene Handlungen, wozu auch die Mahlzeit gehört, die man vor dem Vespergebete nicht beginnen darf; cf. Sab. Blatt 9b.↩︎

  147. Jene Lehre handelt vom Gebete, das rabbanitisch ist.↩︎

  148. Daß er nicht lesen gelernt hat, bezw. sich solcher Vorleser bedient.↩︎

  149. Die Verse des Lobliedes, beim Singen desselben.↩︎

  150. Der Vorbeter, bezw. das Publikum.↩︎

  151. Der Vorbeter, bezw. das Publikum.↩︎

  152. Tehillim 113,1.↩︎

  153. Ib. 118,1.↩︎

  154. Wenn der Vorbeter sie spricht; in diesem Falle genügt das »Halleluja« nicht.↩︎

  155. Tehillim 118,25.↩︎

  156. Ib. V,25.↩︎

  157. Ib. V. 26.↩︎

  158. Ib. V,25.↩︎

  159. Daß man es nicht wiederholt.↩︎

    1. Melachim 22,16; die hier zitierten Verse weichen in ihrem Wortlaute vom masor. Texte stark ab.
    ↩︎
    1. Melachim 22,10.
    ↩︎
  160. Ib. V. 19.↩︎

  161. Satz aus dem Kaddisch (Huldigungssegen), der bei jedem Gebete vom Vorbeter gesprochen wird.↩︎

    1. B. Schmuel 18,23.
    ↩︎
  162. Bereschit 33,3.↩︎

  163. Michah 2,13.↩︎

  164. Der verdächtig ist, Siebentjahrsfrucht zu verkaufen.↩︎

  165. Wenn man sieht, daß er tatsächlich seine Bodenerzeugnisse im Siebentjahre nicht freigibt.↩︎

  166. Auch um größere Beträge.↩︎

  167. Für 3 Mahlzeiten.↩︎

  168. Für 3 Mahlzeiten.↩︎

  169. Daniel 1,5.↩︎

  170. Der Feststrauß vom 15. des 1. Monats ist vom vergangenen Jahre.↩︎

  171. Daß man sich nach dem Knospen richte.↩︎

  172. Wajikra 25,6.↩︎

  173. Während der Feststrauß nicht zum Brennen bestimmt ist, sodaß die Benutzung dem Essen gleicht.↩︎

  174. Zum Zünden od. zur Beleuchtung.↩︎

  175. Man verkaufe sie an einen anderen u. die Heiligkeit wird auf den Erlös übertragen.↩︎

  176. Indem man sie durch eigenes Geld ausvveiht.↩︎

  177. Wajikra 25,13.↩︎

  178. Ib. V. 14.↩︎

  179. Ib. V. 12.↩︎

  180. Talmudische Redewendung für den leichtesten Fall der Übertretung irgend eines Gesetzes.↩︎

  181. Fortsetzung dieser Androhung in der Parallelstelle Qid. Blatt 20a.↩︎

  182. Wenn Geheiligtes durch Geld ausgelöst wird, so wird die Heiligkeit auf das Geld übertragen, während jenes profan wird.↩︎

  183. Cf. Dewarim 26,13 u. Ms. V,6ff.↩︎

  184. Zwischen RE. u. RJ.↩︎

  185. Dh. in der folgenden Barajtha, in der von den für den Zehnterlös gekauften Dingen gesprochen wird.↩︎

  186. Für den Erlös von Siebentjahrsfrüchten dürfen nur Genußmittel gekauft werden.↩︎

  187. Dewarim 14,25.↩︎

  188. Der Zehnt darf nur durch geprägte Münzen ausgeweiht werden; das W. זצרת wird v. צזרה Figur abgeleitet.↩︎

  189. Der Tag, an dem die Schwingegarbe (Wajikra 23,10 ff.) dargebracht, wurde, der 2. Tag des Pesaḥfestes (16. Nisan). Bis zu diesem Tage ist es verboten, diesjährige Feldfrüchte zu essen; cf. ib. V. 14.↩︎

  190. Jirmejahu 30,17.↩︎

  191. Von Jerušalem, die die genaue Zeit der Darbringung nicht kannten.↩︎

  192. Wajikra 23,14.↩︎

  193. Daß das W. »bis« einschließlich zu verstehen sei.↩︎

  194. Von der Darbringung des Sündopfers.↩︎

  195. Er dachte nur an seine Pflicht u. vergaß darüber den Šabbath.↩︎

  196. Wajikra 23,40.↩︎

  197. Aus Besorgnis, man könnte sie fallen lassen, wird die Andacht beeinträchtigt.↩︎

  198. Am Altar, wo die dargebrachten Tiere hingeworfen werden.↩︎

  199. Das Sündopfer vor Ablauf der Frist zu essen.↩︎

  200. Die Opfertiere werden in einem besonderen Raume auf ihre Fehlerlosigkeit untersucht.↩︎

  201. Dewarim 33,4.↩︎

  202. Ob er die bezügl. Unreinheit berührt hat, u. er zu antworten weiß ob ja, ob nein, od. es ihm zweifelhaft ist.↩︎

  203. Beim Beten od. Šema?lesen.↩︎

  204. Kohelet 1,18.↩︎

  205. Schemot 12,4.↩︎