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Kitzur Schulchan Aruch – Siman 123: Vorschriften für Erew Tischa be’Aw

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§1.

Wenn ein Bund der Beschneidung und ebenso die Auslösung eines Sohnes auf Erew Tischa beAw fallen, macht man die Mahlzeit vor der Mitte des Tages ((siehe oben Kap. 122 § 8.)).

§2.

Am Erew Tischa beAw gehe man nicht spazieren. Nach der Mitte des Tages pflegt man nur solche Dinge zu lernen, die man auch am Tisch’a be’Aw lernen darf.

§3.

Für die abschließende Mahlzeit gibt es viele Vorschriften; der richtige Gebrauch ist, vor Mincha eine feste Mahlzeit zu essen; dann betet man Mincha und sagt kein Tachanun, weil Tischa beAw Mo’ed ein Fest genannt wird; so heißt es (Echa 1, 15): »Er rief ein Fest für mich herbei.«
Kurz vor Abend setzt man sich auf die Erde, braucht aber die Schuhe noch nicht auszuziehen; es sollen sich nicht drei zusammensetzen, damit sie nicht zu Mesuman Benschen (gemeinsamem Tischgebet) verpflichtet werden. Man isst nur Brot mit einem hartgekochten, kalten Ei; tunkt ein bisschen Brot in Asche ein und isst es, (unterlasse es aber, wenn dadurch eine Schädigung der Gesundheit zu befürchten ist.)
Man muss darauf achten, mit dem Essen aufzuhören, solange es noch Tag ist. ((Ob man nachher noch etwas essen darf, siehe Kap. 131 § 12.))

§4.

Wenn jemand alle Tage des Jahres am zweiten und fünften Tag der Woche zu fasten pflegt und Erew Tischa beAw auf einen solchen fällt, lasse er sich sein Gelübde aufheben. Wenn jemand am Erew Tischa beAw Jahrzeit hat, mache er das erste Mal zur Bedingung, nur bis nach der Mitte des Tages zu fasten, er bete Mincha zur großen Minchazeit, das ist eine halbe Stunde nach der Mitte des Tages, und nehme ein Mahl ein, und dann kurz vor Abend esse er die abschließende Mahlzeit.

§5.

In der Dämmerung ist alles verboten, was am Tischa beAw verboten ist; darum muss man schon vor der Dämmerung die Schuhe ausziehen.



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