Schabbat Kapitel 24

Der Talmud, Traktat (Massechet) Schabbat in deutscher Übersetzung von Lazarus Goldschmidt:

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Blätter / Dapim

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WER UNTERWEGS VON DER DUNKELHEIT ÜBERRASCHT WIRD, GEBE SEINEN GELDBEUTEL EINEM NICHTJUDEN; IST KEIN NICHTJUDE MIT IHM, SO LEGE ER IHN AUF DEN ESEL. SOBALD ER DEN ÄUSSERSTEN HOF [DER STADT] ERREICHT, NEHME ER DIE GERÄTE AB, DIE AM ŠABBATH FORTBEWEGT WERDEN DÜRFEN, UND VON DENEN, DIE NICHT FORTBEWEGT WERDEN DÜRFEN, LÖSE ER DIE STRICKE, SODASS DIE SÄCKE VON SELBST HERUNTERFALLEN.

GEMARA. Weshalb erlaubten die Rabbanan, seinen Geldbeutel einem Nichtjuden zu geben?

Weil es den Rabbanan gewiß war, daß ein Mensch bei Geldangelegenheiten der Versuchung nicht widersteht, und wenn sie dies nicht erlaubt hätten, könnte man verleitet werden, vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen. Raba sagte: Dies gilt nur von seinem eigenen Geldbeutel, nicht aber von einem Funde.

Selbstverständlich, es heißt ja: seinen Geldbeutel!?

Man könnte glauben, dies gelte auch von einem Funde, und er lehre es nur deshalb von seinem Geldbeutel, weil dies das Gewöhnliche ist, so lehrt er uns.

Dies nur, wenn der Fund noch nicht in seinen Besitz gekommen ist, ist er aber bereits in seinen Besitz gekommen, so gleicht er seinem Geldbeutel. Manche lesen: Raba fragte: Wie verhält es sich mit einem Funde, der bereits in seinen Besitz gekommen ist: gleicht er, da er sich ja in seinem Besitze befindet, seinem Geldbeutel, oder gleicht er, da er ihm keine Mühe gekostet hat, nicht seinem Geldbeutel?

Dies bleibt unentschieden.

IST KEIN NICHTJUDE MIT IHM. Nur dann, wenn kein Nichtjude mit ihm ist, wenn aber ein Nichtjude mit ihm ist, gebe er ihn diesem. Aus welchem Grunde?

Das Feiern des Esels ist dir geboten, das Feiern des Nichtjuden ist dir nicht geboten. Ist ein Esel und ein Tauber, Blöder oder Minderjähriger anwesend, so lege er [den Geldbeutel] auf den Esel und gebe ihn dem Tauben, Blöden oder Minderjährigen nicht.

Aus welchem Grunde?

Diese sind Menschen, jener aber nicht. Wenn ein Tauber und ein Blöder, so gebe er ihn dem Blöden; wenn ein Blöder und ein Minderjähriger, [so gebe er ihn] dem Blöden. Sie fragten: Wie ist es, wenn ein Tauber und ein Minderjähriger? Nach R. Elie͑zer ist dies nicht fraglich, denn es wird gelehrt, R. Jiçḥaq sagte im Namen R. Elie͑zers, die von einem Tauben abgehobene Hebe sei nicht profan, weil darüber ein Zweifel1 obwaltet;

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fraglich ist es nur nach den Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: Fünf dürfen die Hebe nicht abheben, und haben sie bereits abgehoben, so ist ihre Hebe ungültig; und zwar: der Taube, der Blöde, der Minderjährige, wer Fremdes abhebt, und wenn ein Nichtjude die Hebe [vom Getreide] eines Jisraéliten abhebt, selbst mit seiner Bevollmächtigung, so ist seine Abhebung ungültig. Wie ist es nun: gebe er ihn dem Tauben, da der Minderjährige einst zu Verstand heranwächst, oder gebe er ihn dem Minderjährigen, weil man den Tauben mit einem normalen Erwachsenen verwechseln könnte?

Manche sagen, er gebe ihn dem Tauben, und manche sagen, er gebe ihn dem Minderjährigen.

Wie ist es, wenn da kein Nichtjude, kein Esel, kein Tauber, kein Blöder und kein Minderjähriger anwesend ist? R. Jiçḥaq erwiderte: Es gibt noch ein anderes [Mittel], das aber die Weisen nicht verraten wollten.

Was ist dies für ein anderes [Mittel]?

Man trage ihn in Abständen von weniger als vier Ellen.

Weshalb wollten es die Weisen nicht verraten?

Weil [es heißt:] 2es ist Gottes Ruhm, eine Sache zu verbergen, der Könige Ruhm, eine Sache zu erforschen.

Wieso ist hierbei der Ruhm Gottes zu berücksichtigen?

Man könnte veranlaßt werden, vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt, an diesem Tage3haben sie das Maß zu stark gehäuft; R. Jehošua͑ sagt, an diesem Tage haben sie das Maß zu stark gestrichen4. Es wird gelehrt: Nach R. Elie͑zer ist es mit dem Falle zu vergleichen, als wenn man in einen Korb voll Gurken und Kürbisse Senfkörner tut, wodurch sie noch fester zusammenhalten. Nach R. Jehošua͑ ist es mit dem Falle zu vergleichen, als wenn man in einen Trog voll Honig Granatäpfel und Nüsse tut, wodurch er überläuft.

Der Meister sagte: Ist kein Nichtjude mit ihm, so lege er ihn auf den Esel. Man treibt ja den Esel an, und der Allbarmherzige sagt ja: 5Du sollst keinerlei Arbeit verrichten!? R. Ada b. Ahaba erwiderte: Man lege ihn auf [den Esel], während er im Gehen6ist.

Da es aber nicht möglich ist, daß [der Esel] nicht zum Wasserlassen und zum Misten stehen bleibt, so erfolgt ja eine Fortnahme und ein Niederlegen!?

Es wird gelehrt, man lege ihn im Gehen auf, und wenn er stehen bleibt, nehme man ihn ab.

Auf diese Weise ist es ja auch auf seinen Nächsten zu legen erlaubt7!? R. Papa erwiderte: [Die Arbeit,] wegen der man, wenn man sie selbst verrichtet, ein Sündopfer schuldig ist, ist, wenn mittelst eines anderen, straffrei und verboten, und die Arbeit, die, wenn mittelst eines anderen straffrei und verboten ist, ist mittelst seines Esels von vornherein erlaubt.

R. Ada b. Ahaba sagte: Hat jemand sein Bündel auf der Schulter liegen, so darf er damit laufen, bis er nach Hause kommt.

Nur laufen, aber nicht gemächlich gehen; weshalb nicht gemächlich gehen?

[Wenn der Gang] sich nicht unterscheidet, könnte er veranlaßt werden, eine Fortnahme und ein Niederlegen zu machen8.

Aber schließlich ist es ja, wenn er nach Hause kommt, nicht anders möglich, als ein wenig stehen zu bleiben, somit bringt er es ja aus öffentlichem in Privatgebiet!?

Er werfe es wie unbeabsichtigt hinein.

Rami b. Ḥama sagte: Wer am Šabbath seinen [beladenen] Esel antreibt, macht sich, wenn versehentlich, eines Sündopfers, und wenn vorsätzlich, der Steinigung schuldig.

Aus welchem Grunde? Raba erwiderte: Die Schrift sagt: Du sollst keinerlei Arbeit verrichten, weder du noch dein Vieh; das Vieh gleiche ihm selbst; wie man sich, wenn man sie selbst verrichtet, wenn versehentlich eines Sündopfers, und wenn vorsätzlich der Steinigung schuldig macht, ebenso macht man sich, wenn durch sein Vieh, wenn versehentlich, eines Sündopfers, und wenn vorsätzlich, der Steinigung schuldig. Raba sprach: Dagegen ist zweierlei einzuwenden. Erstens heißt es:9ein und dieselbe Bestimmung gelte euch, für den, der versehentlich handelt; wer aber vorsätzlich handelt; die [Vergehen der] ganzen Tora werden mit dem Götzendienste verglichen; wie beim Götzendienste, wenn man die Handlung selber begangen hat, ebenso auch hierbei, wenn man die Handlung selber begangen hat. Ferner haben wir gelernt: Wer den Šabbath durch eine Arbeit entweiht, wegen der man sich bei Versehen eines Sündopfers und bei Vorsatz der Steinigung schuldig macht. Demnach gibt es solche, wegen welcher man sich bei Versehen nicht eines Sündopfers und bei Vorsatz nicht der Steinigung schuldig macht. Das ist wahrscheinlich das Antreiben eines Esels!?

Nein, das ist [die Übertretung] der Gebietsgesetze nach R. A͑qiba10, und das Feueranzünden nach R. Jose11.

R. Zebid lehrte es folgendermaßen: Rami b. Ḥama sagte: Wer am Šabbath

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seinen [beladenen] Esel antreibt, macht sich, wenn versehentlich, keines Sündopfers schuldig, und wenn vorsätzlich, der Steinigung schuldig. Raba wandte ein: Wer den Šabbath entweiht durch eine Arbeit, wegen der man sich bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, macht sich bei Vorsatz der Steinigung schuldig. Demnach macht man sich, wenn man sich bei Versehen keines Sündopfers schuldig macht, bei Vorsatz nicht der Steinigung schuldig!?

Lehrt er etwa: wenn man sich nicht schuldig macht &c.!? Er meint es wie folgt: wegen der man sich bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, macht man sich bei Vorsatz der Steinigung schuldig; doch gibt es eine Arbeit, wegen der man sich bei Versehen keines Sündopfers schuldig macht, bei Vorsatz aber sich der Steinigung schuldig macht, das ist nämlich das Antreiben eines [beladenen] Esels.

Raba, der Bruder des R. Mari b. Raḥel, wie manche lesen, der Vater12des R. Mari b. Raḥel (Gegen die zmeite Lesart ift einzumenden: Wozu brauchte Rabb den R. Mari b. Raḥel als unbemafelt zu erklären, um ibn zum Gphoren von Babylonien einführen13 zu können?

Bielleicht gab es zmei Berfonen namens Mari b. Raḥel) lehrte diese Lehre im Namen R. Joḥanans, daß man frei sei: R. Joḥanan sagte: Wer am Šabbath seinen [beladenen] Esel antreibt, ist gänzlich frei. Versehentlich macht er sich keines Sündopfers schuldig, denn [die Vergehen] der ganzen Tora gleichen dem Götzendienste; vorsätzlich macht er sich ebenfalls nicht schuldig, denn wir haben gelernt: Wer den Šabbath durch eine Arbeit entweiht, wegen der man sich bei Versehen eines Sündopfers und bei Vorsatz der Steinigung schuldig macht. Demnach macht man sich, wenn man bei Versehen sich keines Sündopfers schuldig macht, bei Vorsatz nicht der Steinigung schuldig. Wegen Übertretung eines Verbotes14ist er ebenfalls nicht schuldig, weil dies ein Verbot ist, worauf die Verwarnung auf eine Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, und wegen eines Verbotes,

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worauf die Verwarnung auf eine Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, erhält man keine Geißelhiebe. Und selbst nach demjenigen, welcher sagt, man erhalte dieserhalb Geißelhiebe, [ist es hierbei anders,] denn der Allbarmherzige sollte geschrieben haben: du sollst keinerlei Arbeit verrichten, auch nicht dein Vieh, wenn es aber noch weder du heißt, [so besagt dies,] man sei schuldig, nur wenn man die Arbeit selber verrichtet, nicht aber, wenn durch sein Vieh.

ERREICHT ER DEN ÄUSSERSTEN HOF. R. Hona sagte: Ist das Vieh mit Glasgefäßen beladen, so hole man Kissen und Polster herbei und lege sie unter, sodann löse man die Stricke, sodaß die Säcke von selber herunterfallen.

Wir haben ja aber gelernt, daß man Geräte, die am Šabbath fortbewegt werden dürfen, abnehmen dürfe!?

R. Hona sagte dies von Schröpfköpf en, die [am Šabbath] nicht verwendbar sind.

Man entzieht ja eine Sache ihrer Benutzbarkeit15!?

Bei kleinen Säcken16. Man wandte ein: Ist sein Vieh mit Unverzehntetem17oder mit Glaswaren beladen, so löse man die Stricke, sodaß die Säcke von selber herunterfallen, wenn sie auch zerbrechen18!?

Dies gilt von Glastafeln19.

Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt davon und vom Unverzehnteten gleichlautend; wie das Unverzehntete für ihn nicht verwendbar ist, so auch diese, wenn sie nicht verwendbar sind.

Wieso heißt es demnach: wenn sie auch zerbrechen!?

Man könnte glauben, sie hätten auch für einen unerheblichen Schaden Sorge getragen, so lehrt er uns.

Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte: Ist sein Vieh mit einem Sack Getreide beladen, so stecke er seinen Kopf unter diesen und schiebe ihn nach der anderen Seite, so daß er von selber herunterfällt. Ein Esel des R. Gamliél war einst mit Honig beladen, und er wollte ihn nicht vor Ausgang des Šabbaths abladen; am Ausgang des Šabbaths aber verendete er.

Wir haben ja aber gelernt, man dürfe Geräte, die man fortbewegen darf, abnehmen!?

[Der Honig] war verdorben.

Wozu ist er, wenn er verdorben ist, verwendbar!?

Als Wundpflaster für Kamele.

Er könnte ja die Stricke lösen und das Gepäck herunterfallen lassen!?

Die Schläuche könnten dann platzen.

Er könnte ja Kissen und Polster holen und unterlegen!?

Sie könnten schmutzig werden, und man würde eine Sache ihrer Benutzbarkeit entzogen haben.

Es war ja eine Tierquälerei!?

Er war der Ansicht, die Tierquälerei sei nur rabbanitisch verboten.

Abajje traf Rabba [am Šabbath] seinen Sohn auf einen Esel20schieben; da sprach er zu ihm: Der Meister bedient sich eines lebendigen Tieres!? Dieser erwiderte: Nur seitlich, und seitlich haben es die Rabbanan nicht verboten.

Woher entnimmst du dies?

Wir haben gelernt, man löse die Stricke, sodaß die Säcke von selbst herunterfallen. Doch wohl, wenn die Säcke aneinander gebunden sind und seitlich21herabhängen. Die Rabbanan haben es somit seitlich nicht verboten.

Nein, wenn die Säcke nur zusammengeschnallt22sind, sodaß sie nicht nach der Seite [geschoben] werden. Oder auch wenn sie nur mit einem Knebel [befestigt sind]. Er wandte gegen ihn ein: Wenn zwei23durch einen Menschen errichtet sind und eine durch einen Baum entsteht, so ist sie tauglich, jedoch darf man sie am Feste nicht betreten. Doch wohl, wenn man Löcher in den Baum gemacht und die Wand seitlich befestigt hat, wonach es seitlich verboten ist!?

Nein, wenn man den Baum niedergebogen und die Bedachung24 oben gelegt hat, sodaß man sich des Baumes selbst bedient.

Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Wenn drei durch einen Menschen errichtet sind und eine durch einen Baum entsteht, so ist sie tauglich, und man darf sie am Feste betreten. Wieso darf man sie, wenn man den Baum selbst niedergebogen hat, am Feste betreten!?

Wieso darf man sie, wenn du sagst, seitlich sei es verboten, überhaupt betreten!? Dies gilt vielmehr von einem zweigreichen Baume, sodaß der Baum selbst eine Wand bildet.

Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: Die Regel ist: Wenn [die Festhütte] stehen bleibt, auch wenn man den Baum entfernt, darf man sie am Feste betreten. Schließe hieraus.

Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Man darf sie am Feste nicht betreten, R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt im Namen R. Meírs, man dürfe sie am Feste betreten. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, es sei seitlich verboten, und einer ist der Ansicht, es sei seitlich erlaubt. Abajje sprach: Nein, alle sind der Ansicht, es sei seitlich verboten, und hier streiten sie über das Seitliche vom Seitlichen25. Einer ist der Ansicht, es sei seitlich vom Seitlichen verboten, und einer ist der Ansicht, es sei seitlich vom Seitlichen erlaubt. Raba sagte: Wer seitlich verbietet, verbietet auch seitlich vom Seitlichen, und wer seitlich vom Seitlichen erlaubt, erlaubt auch seitlich. R. Mešaršija wandte

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gegen Raba ein: Wenn man einen Pflock in einen Baum steckt und daran oberhalb zehn Handbreiten einen Korb26hängt, so ist sein E͑rub nicht gültig; wenn innerhalb zehn Handbreiten, so ist sein E͑rub gültig. Nur wenn man einen Pflock in den Baum steckt, wenn aber nicht27, so ist der E͑rub auch innerhalb zehn Handbreiten nicht gültig. Dieser Tanna verbietet es also seitlich und erlaubt seitlich vom Seitlichen!? R. Papa erwiderte: Dies gilt von einem eng an den Baum gepreßten Korb, sodaß man beim Herausnehmen des E͑rubs den Baum schüttelt, und sich somit des Baumes selbst bedient. Die Halakha ist: Seitlich ist es verboten, seitlich vom Seitlichen erlaubt. R. Aši sprach: Da du nun sagst, seitlich sei es verboten, so darf man eine Wachtleiter nicht direkt an den Baum stützen, weil man sich dabei der Seite des Baumes bedient, vielmehr stütze man sie an einen am Baume befestigten Pflock, und beim Aufsteigen setze man den Fuß nicht auf den Pflock, sondern auf die Leitersprossen.

ii MAN DARF FÜR DAS VIEH STROHBÜNDEL LÖSEN, AUCH GEBUNDE AUFLOKKERN, JEDOCH KEINE REISER. MAN DARF NICHT FUTTERGRAS ODER JOHANNISBROT FÜR DAS VIEH ZERKRÜMELN, OB KLEINVIEH ODER GROSSVIEH; R. JEHUDA ERLAUBT ES BEIM JOHANNISBROTE FÜR DAS KLEINVIEH.

GEMARA. R. Hona sagte: Bündel und Gebunde sind ein und dasselbe, nur sind Bündel zweifach und Gebunde dreifach [zusammengebunden]; Reiser, das sind die der Zedern. Er meint es wie folgt: man darf für das Vieh Strohbündel lösen, auch auflockern, ebenso auch Gebunde, jedoch keine Reiser, weder auflockern noch lösen. R. Ḥisda sagte: Was ist der Grund R. Honas? Er ist der Ansicht, man dürfe sich wohl mit dem Futter befassen, jedoch keines zubereiten28. R. Jehuda sagte: Bündel und Reiser sind ein und dasselbe, nur sind die Bündel zweifach und die Reiser dreifach [zusammengebunden] ; Gebunde sind die der Zedern. Er meint es wie folgt: man darf für das Vieh Strohbündel lösen, jedoch nicht auflockern; auch Gebunde darf man auflockern; jedoch keine Reiser, nicht auflockern, sondern nur lösen. Raba sprach: Was ist der Grund R. Jehudas? Er ist der Ansicht, man dürfe wohl Futter zubereiten, jedoch sich nicht damit befassen29.

Wir haben gelernt: Man darf nicht Futtergras oder Johannisbrot für das Vieh zerkrümeln, ob Kleinvieh oder Großvieh. Doch wohl Johannisbrot gleich dem Futtergrase: wie Futtergras weich ist, ebenso Johannisbrot, wenn es weich ist. Demnach darf man sich mit dem Futter nicht30befassen, und dies ist eine Widerlegung R. Honas!?

R. Hona kann dir erwidern: Nein, Futtergras gleich dem Johannisbrote: wie Johannisbrot hart ist, ebenso Futtergras, wenn es hart ist.

Wie kommt dies31vor?

Wenn man es für junge Füllen braucht.

Komm und höre: R. Jehuda erlaubt es beim Johannisbrote für das Kleinvieh. Nur für das Kleinvieh, nicht aber für das Großvieh. Erklärlich ist dies, wenn du sagst, der erste Tanna sei der Ansicht, man dürfe sich mit dem Futter nicht befassen, sondern es nur zubereiten, denn R. Jehuda sagt, beim Johannisbrote für das Kleinvieh sei es ebenfalls eine Zubereitung des Futters; wenn du aber sagst, der erste Tanna sei der Ansicht, man dürfe kein Futter bereiten, sondern sich nur damit befassen, sollte doch R. Jehuda, der es beim Johannisbrote für das Kleinvieh erlaubt, für das Großvieh erst recht erlauben!?

Du glaubst wohl, unter Kleinvieh sei wirkliches Kleinvieh zu verstehen, nein, unter Kleinvieh ist ein großes Vieh zu verstehen, und er nennt es deshalb Kleinvieh, weil es das Futter klein kaut.

Wenn er aber im Anfangssatze lehrt: ob Kleinvieh oder Großvieh, so spricht ja R. Jehuda wohl von wirklichem Kleinvieh!?

Ein Einwand. Komm und höre: Man darf Kürbisse für das Vieh zerschneiden und ein

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Aas für die Hunde. Doch wohl Kürbisse gleich dem Aase: wie das Aas weich ist, ebenso Kürbisse, wenn sie weich sind. Demnach darf man sich mit dem Futter befassen, und dies ist eine Widerlegung R. Jehudas!?

R. Jehuda kann dir erwidern: Nein, das Aas gleich den Kürbissen: wie Kürbisse zäh sind, ebenso ein Aas, wenn es zäh ist.

Wie kommt dies vor?

Bei einem Elefantenkadaver, oder wenn man es für junge Tiere braucht.

Komm und höre: R. Ḥanan aus Nehardea͑ lehrte, man dürfe Stroh und Futtergras zerreiben und mischen. Demnach darf man sich mit dem Futter befassen!?

Stroh, wenn es muffig32ist, Futtergras, wenn man es für junge Füllen braucht.

iii MAN DARF EINEM KAMEL NICHT [DAS FUTTER INS MAUL] STOPFEN ODER PRESSEN, WOHL ARER DARF MAN ES FÜTTERN; KÄLBER DARF MAN NICHT MÄSTEN, WOHL ABER FRETZEN; HÜHNER DARF MAN ÄTZEN. MAN DARF WASSER IN DIE KLEIE TUN, JEDOCH NICHT DURCHKNETEN. MAN DARF BIENEN ODER TAUBEN IM SCHLAGE KEIN WASSER VORSETZEN, WOHL ABER GÄNSEN, HÜHNERN UND HAUSTAUBEN33.

GEMARA. Was heißt: nicht stopfen? R. Jehuda erwiderte: Man darf ihnen im Leibe keine Krippe34machen.

Gibt es denn so etwas?

Gewiß, R. Jirmeja aus Diphte erzählte, er habe einen Araber gesehen, der [seinem Tiere] ein Kor zu fressen gab und eines auflud.

DARF MAN NICHT MÄSTEN. Was heißt »mästen« und was heißt »fretzen«? R. Jehuda erwiderte: Mästen heißt es, wenn es [das Futter] nicht mehr hervorbringen35kann, fretzen heißt es, wenn es dieses noch hervorbringen kann. R. Ḥisda erklärte: Beides soweit, daß es [das Futter] nicht mehr hervorbringen kann, nur geschieht das Mästen mit einem Gefäße und das Fretzen mit der Hand. R. Joseph wandte ein: Man darf Hühner ätzen und um so mehr füttern; Tauben im Schlage oder auf dem Boden darf man nicht füttern und um so weniger ätzen. Was heißt nun »ätzen« und was heißt »füttern«: wollte man sagen »ätzen« heiße, mit der Hand einführen, und »füttern« heiße, [das Futter] vorwerfen, so darf man demnach den Tauben im Schlage oder auf dem Boden kein Futter vorwerfen36!? Vielmehr heißt »ätzen«, wenn es das Futter nicht mehr hervorbringen kann, und »füttern«, wenn es dieses noch hervorbringen kann. Demnach heißt »mästen«, wenn mit einem Gefäße, somit ist dies ein Einwand gegen R. Jehuda!?

R. Jehuda kann dir erwidern: Tatsächlich heißt »ätzen«, mit der Hand einführen, und »füttern«, [das Futter] vorwerfen, wenn du aber einwendest, demnach darf man Tauben im Schlage oder auf dem Boden kein Futter vorwerfen, [so ist zu erwidern:] die Ernährung jener liegt dir ob, die Ernährung dieser liegt dir nicht ob. Es wird nämlich gelehrt: Man darf einem Hunde Futter geben, nicht aber einem Schweine. Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Die Ernährung des einen liegt dir ob, die Ernährung des anderen liegt dir nicht ob. R. Aši sprach: Dies geht auch aus unserer Mišna hervor: Man darf Bienen oder Tauben im Schlage kein Wasser vorsetzen, wohl aber Gänsen, Hühnern und Haustauben. Doch wohl aus dem Grunde, weil die Ernährung dieser dir obliegt, und die Ernährung jener dir nicht obliegt.

Weshalb, nach deiner Erklärung, nur Wasser, dies sollte doch auch von Weizen und Gerste gelten!?

Anders ist das Wasser, da es sich auch auf der Wiese findet.

R. Jona trug an der Pforte des Exilarchen vor: Es heißt:37der Gerechte kennt den Rechtshandel der Armen. Der Heilige, gepriesen sei er, weiß, daß die Nahrung des Hundes nur dürftig ist, deshalb bleibt die Nahrung drei Tage in seinen Därmen erhalten. Demgemäß haben wir gelernt: Wie lange erhält sich seine Nahrung in den Därmen, um verunreinigend38zu sein? Bei einem Hunde drei Tage von Stunde zu Stunde; bei Fischen und Vögeln, solange die Verbrennung, wenn sie ins Feuer fällt, dauert. R. Hamnuna sagte: Hieraus eine Lebensregel, daß man einem Hunde ein Stückchen Fleisch zuwerfe.

Wie groß? R. Mari erwiderte: In der Größe seines Ohres. Und den Stock hinterher. Dies jedoch nur auf dem Felde, in der Stadt aber nicht, weil er angelockt wird. R. Papa sagte: Es gibt niemand, der ärmer ist als ein Hund, und niemand, der reicher ist als ein Schwein39. Übereinstimmend mit R. Jehuda wird auch gelehrt: Was heißt »mästen« und was heißt »fretzen«?

Beim Mästen legt man das Tier hin, sperrt ihm das Maul auf und füttert es mit Wicken und Wasser zusammen; beim Fretzen wird es stehend gefüttert, stehend getränkt, und man gibt ihm Wicken besonders und Wasser besonders.

HÜHNER DARF MAN ÄTZEN &C. Abajje sagte: Ich fragte den Meister, wer der Autor unserer Mišna ist, und er erwiderte mir, es sei R. Jose b. Jehuda, denn es wird gelehrt: Wenn einer das Mehl und ein anderer das Wasser hineintut, so ist der andere schuldig

so Rabbi; R. Jose b. Jehuda sagt, man ist nicht eher schuldig, als bis man geknetet hat.

Vielleicht sagt R. Jose b. Jehuda dies nur vom Mehl, das ja geknetet wird, bezüglich der Kleie aber, die nicht geknetet wird, pflichtet er beil?

Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird ja ausdrücklich gelehrt: Man darf kein Wasser in die Kleie tun

so Rabbi; R. Jose b. Jehuda sagt, man dürfe Wasser in Kleie tun.

Die Rabbanan lehrten: Man darf kein [Mehl aus] gerösteten Ähren kneten; manche sagen, man dürfe es wohl kneten.

Wer sind die manchen? R. Ḥisda erwiderte: Es ist R. Jose b. Jehuda.

Dies jedoch nur

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auf ungewöhnliche Weise.

Wie mache man dies? R. Ḥisda erwiderte: Haufen nach Haufen. Sie stimmen jedoch überein, daß man am Šabbath Šetita40umrühren und ägyptisches Bier41trinken darf42.

Du sagst ja aber, man dürfe nicht umrühren!?

Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn es dick ist, das andere, wenn es dünn ist.

Dies jedoch nur auf ungewöhnliche Weise.

Wie mache man dies? R. Joseph erwiderte: Am Wochentage tut man zuerst Essig und nachher Šetita hinein, am Šabbath tue man zuerst Šetita und nachher Essig hinein.

Levi, der Sohn des R. Hona b. Ḥija, traf den Futterkneter seiner Schwiegereltern, wie er [das Futter] durchrührte und den Ochsen stopfte; da versetzte er ihm einen Fußtritt. Als darauf sein Vater kam und dies bemerkte, sprach er: So sagte der Vater deiner Mutter, das ist R. Jirmeja b. Abba, im Namen Rabhs: man darf durchrühren, aber nicht stopfen; ein [junges Tier] aber, das noch nicht mit der Zunge auflesen kann, darf man füttern, jedoch nur auf ungewöhnliche Weise.

Wie mache man dies? R. Jemar b. Šelemja erwiderte im Namen Abajjes: [Man mische] kreuz und quer.

Es wird ja aber nicht gut durchgerührt!? R. Jehuda erwiderte: Man schüttle das Gefäß.

Im Notizbuche Zee͑ris stand geschrieben: Ich sprach vor meinem Lehrer, das ist R. Ḥija: Darf man [das Futter] durchrühren? Er erwiderte: Es ist verboten. Darf man es umschütteln43? Er erwiderte: Es ist erlaubt. R. Menas͑i sagte: Eine [Portion] vor ein [Tier] oder zwei vor zwei Tiere zu setzen, ist erlaubt; drei vor zwei44ist verboten. R. Joseph sagte: Auch ein Kab, und sogar zwei Kab. U͑la sagte: Auch ein Kor, und sogar zwei Kor.

Im Notizbuche Levis stand geschrieben: Ich sprach vor meinem Lehrer, das ist unser heiliger Meister45, über diejenigen, die in Babylonien Šetita umrühren; da schalt der Lehrer, das ist unser heiliger Meister, über diejenigen, die Šetita umrühren. Niemand hört auf ihn, er aber kann dies nicht verbieten, wegen der Ansicht des R. Jose b. Jehuda.

Im Notizbuche des R. Jehošua͑ b. Levi stand geschrieben: Wer am Sonntag [geboren wurde], wird ein Mann sein, an dem nichts ist.

Was heißt dies? Wollte man sagen, nichts Gutes, so sagte ja R. Aši, er sei am Sonntag [geboren] worden!? Wollte man sagen, nichts Schlechtes, so sagte ja R. Aši: Ich und Dimi b. Kakositos sind am Sonntag [geboren]; ich bin Schuloberhaupt, und er ist Häuptling der Diebe.

Vielmehr, entweder vollständig gut oder vollständig schlecht.

Aus welchem Grunde?

Weil an diesem Tage Licht und Finsternis erschaffen wurden. Wer am Montag, wird jähzornig sein.– Aus welchem Grunde?

Weil an diesem Tage das Wasser geteilt wurde. Wer am Dienstag, wird reich und buhlerisch sein.

Aus welchem Grunde?

Weil an diesem Tage die Gräser erschaffen wurden. Wer am Mittwoch, wird weise und erleuchtet46sein.

Aus welchem Grunde?

Weil an diesem Tage die Lichter angehängt wurden. Wer am Donnerstag, wird wohltätig sein.

Aus welchem Grunde?

Weil an diesem Tage Fische und Geflügel erschaffen wurden. Wer am Freitag, wird ein strebsamer Mann sein. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Strebsam bei [der Ausübung der] Gebote. Wer am Šabbath, wird am Šabbath sterben, weil seinethalben der große Tag, der Šabbath, entweiht wurde. Raba b. R. Šila sagte: Er wird auch ein grosser Heiliger genannt werden. Da sprach R.abbi zu ihnen: Gehet, saget dem Sohne Levajs47, daß nicht der Glücksstern des Tages einwirke, sondern der Glücksstern der Stunde48. Wer unter der Herrschaft der Sonne geboren wurde, wird ein glanzvoller Mann sein; er wird sein Eigenes essen und sein Eigenes trinken, seine Geheimnisse werden bekannt werden, und beim Stehlen wird er kein Glück haben. Wer unter der Herrschaft der Venus geboren wurde, wird reich und buhlerisch sein.

Aus welchem Grunde?

Weil unter ihr das Feuer entstand. Wer unter der Herrschaft des Merkur geboren wurde, wird erleuchtet und weise sein, weil dieser der Schreiber der Sonne ist. Wer unter der Herrschaft des Mondes geboren wurde, wird Leiden ausgesetzt sein; er wird bauen und niederreißen, niederreißen und bauen, Fremdes essen und Fremdes trinken, seine Geheimnisse werden verborgen bleiben, und beim Stehlen wird er Glück haben. Wer unter der Herrschaft des Saturn geboren wurde, wird ein Mann sein, dessen Pläne vereitelt werden. Manche sagen: Alles, was gegen ihn geplant wird, wird vereitelt werden. Wer unter der Herrschaft des Jupiter geboren wurde, wird ein tugendhafter Mann sein. R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Tugendhaft in [der Ausübung der] Gebote. Wer unter der Herrschaft des Mars geboren wurde, wird ein blutvergießender Mensch sein. R. Aši sagte: Ein Bader oder ein Räuber oder ein Schlächter oder ein Beschneidender. Rabba sagte: Ich bin unter der Herrschaft des Mars geboren, [und doch weder Dieb noch Bader noch Schlächter noch Beschneidender geworden]. Abajje sprach zu ihm: Der Meister läßt ja ebenfalls strafen und töten.

Es wurde gelehrt: R. Ḥanina sagte: Der Glücksstern macht weise, der Glücksstern macht reich, und [auch] Jisraél unterliegt dem Glücksstern. R. Joḥanan aber sagte, Jisraél unterliege dem Glücksstern nicht. R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte: Woher, daß Jisraél dem Glücksstern nicht unterliege? Es heißt:49So spricht der Herr: An die Handlungsweise der Völker gewöhnt euch nicht, noch zittert vor den Zeichen des Himmels, mögen die Völker vor ihnen zittern. Jene mögen zittern, Jisraél aber nicht.

Auch Rabh ist der Ansicht, Jisraél unterliege dem Glücksstern nicht, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Woher, daß Jisraél dem Glücksstern nicht unterliege? Es heißt:50Und er führte ihn hinaus ins Freie. Abraham sprach nämlich vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt,51ein Leibeigener meines Hauses wird mich beerben! Da sprach er zu ihm: 52Nein, sondern einer, der von deinem Leibe kommen wird. Darauf sprach jener: Herr der Welt, ich habe durch meine Astrologie geschaut, daß ich einen Sohn zu zeugen nicht geeignet bin. Alsdann sprach er: Hinaus aus deiner Astrologie, Jisraél unterliegt nicht dem

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Glücksstern. Du meinst wohl deshalb, weil der Jupiter im Westen steht, ich will ihn wenden und im Osten stehen lassen. Daher heißt es:53wver hat Gerechtigkeit54vom Osten erweckt, ihn seinetwegen gerufen?

Und auch aus [einer Äußerung] Šemuéls ist zu entnehmen, daß Jisraél dem Glücksstern nicht unterliege. Šemuél und Ablet saßen beisammen, und Leute gingen an ihnen nach der Wiese vorüber. Da sprach Ablet zu Šemuél: Dieser Mann geht und kommt nicht wieder; ihn beißt eine Schlange und er stirbt. Da sprach Šemuél zu ihm: Ist er Jisraélit, so geht er und kommt wieder. Während sie dasaßen, ging der Mann und kam wieder; und als er seine Last ablegte, fand er darin eine in zwei Hälften durchschnittene Schlange. Da sprach Šemuél zu ihm: Was hast du getan? Dieser erwiderte: Jeden Tag legten wir unter uns das Brot zusammen und aßen, und heute war unter uns einer, der kein Brot hatte und sich schämte. Da sprach ich: Ich will sammeln gehen. Als ich an diesen herankam, tat ich so, als hätte ich es auch von ihm erhalten, damit er nicht beschämt werde. Da sprach er: Du hast Wohltätigkeit geübt! Hierauf ging Šemuél hinaus und trug vor:55Die Wohltat errettet vom Tode, und nicht nur von einem unnatürlichen Tode, sondern vom Tode überhaupt.

Und auch aus [einer Äußerung] R. A͑qibas ist zu entnehmen, daß Jisraél dem Glücksstern nicht unterliege. R. A͑qiba hatte eine Tochter, über die die Ghaldäer56ihm prophezeit hatten, daß am Tage, an dem sie unter den Traubaldachin treten wird, eine Schlange sie beißen und sie sterben werde, und er war dieserhalb sehr bekümmert. An diesem Tage nahm sie eine Haarspange und steckte sie in die Wand, da geschah es, daß sie in das Auge einer Schlange drang. Als sie sie am folgenden Tage hervorzog, schleppte sich die Schlange nach. Da sprach ihr Vater zu ihr: Was hast du getan? Sie erwiderte: Abends kam ein Armer und klopfte an die Tür, die Leute waren aber alle mit der Mahlzeit beschäftigt, und niemand hörte ihn; da nahm ich meine Portion, die du mir gegeben hattest, und gab sie ihm. Da sprach er zu ihr: Du hast Wohltätigkeit geübt ! Hierauf ging R. A͑qiba hinaus und trug vor: Die Wohltat errettet vom Tode, und nicht nur von einem unnatürlichen Tode, sondern vom Tode überhaupt.

Und auch aus [einem Ereignis mit] R. Naḥman b. Jiçḥaq ist zu entnehmen, daß Jisraél dem Glücksstern nicht unterliege. Die Chaldäer sprachen nämlich zur Mutter des R. Naḥman b. Jiçḥaq: Dein Sohn wird ein Dieb sein. Da ließ sie ihn nicht barhaupt gehen, indem sie zu ihm sprach: Bedecke dein Haupt, damit du Gottesfurcht habest, und flehe um Erbarmen. Er wußte aber nicht, weshalb sie ihm dies sage. Einst saß er unter einer Dattelpalme und studierte, und als ihm das Tuch vom Haupte glitt, erhob er die Augen und bemerkte die Palme; da bemächtigte sich seiner der böse Trieb, und er kletterte hinauf und biß eine Traube mit den Zähnen57ab.

iv MAN DARF KÜRBISSE FÜR DAS VIEH ZERSCHNEIDEN UND EIN AAS FÜR DIE HUNDE. R. JEHUDA SAGT, WAR DAS AAS AM VORABEND DES ŠABBATHS NOCH NICHT VORHANDEN, SEI ES VERBOTEN, WEIL ES KEIN VORBEREITETES IST.

GEMARA. Es wurde gelehrt: U͑la sagt, die Halakha sei wie R. Jehuda, und Šemuél sagt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n. Auch Rabh ist der Ansicht, die Halakha sei wie R. Jehuda, denn [das Fortbewegen der] Schiffsmatten ist nach Rabh verboten und nach Šemuél erlaubt. Und auch Levi ist der Ansicht, die Halakha sei wie R. Jehuda, denn wenn man zu Levi am Feste ein Totverletztes brachte58, besah er es nur auf dem Misthaufen sitzend59. Er sagte nämlich: Vielleicht ist es nicht rituell genießbar, dann ist es auch für die Hunde nicht verwendbar. Šemuél sagt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n. Auch Zee͑ri ist der Ansicht, die Halakha sei wie R. Šimo͑n. Wir haben nämlich gelernt, wenn ein Tier [am Feste] verendet, dürfe man es nicht von der Stelle fortschaffen, und Zee͑ri erklärte, dies gelte von einem Opfertiere60, ein profanes dürfe man wohl fortschaffen. Und auch R. Joḥanan ist der Ansicht, die Halakha sei wie R. Šimo͑n.

Aber kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Halakha sei wie die geschlossene Mišna, und eine solche

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lehrt ja, man dürfe [am Feste] kein Holz von einem Balken abspalten, auch nicht von einem Balken, der am Feste zerbrochen61worden ist!?

R. Joḥanan addiziert dies R. Jose b. Jehuda.

Komm und höre: Man darf [zum Heizen] einen Strohhaufen anfangen, aber nicht Holz auf dem Trockenplatze62.

Dies gilt von Zedern und Zypressen, die wegen ihres Geldschadens63als Abgesondertes gelten, hinsichtlich welcher auch R. Šimo͑n beipflichtet.

Komm und höre: Man darf keine Steppentiere tränken und schlachten, wohl aber darf man Haustiere64tränken und schlachten!?

R. Joḥanan fand eine andere geschlossene Mišna65: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe Knochen und Nußschalen vom Tische entfernen, die Schule Hillels sagt, man nehme die ganze Platte fort und schüttle sie ab. Hierzu sagte R. Naḥman: Wir wissen nur, daß die Schule Šammajs der Ansicht R. Jehudas und die Schule Hillels der Ansicht R. Šimo͑ns ist.

Hierüber streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n bei sämtlichen Šabbath[gesetzen], ausgenommen [das Gesetz] vom Abgesonderten aus Widerwärtigkeit, das ist eine gebrauchte Lampe66, und einer sagt, auch beim Abgesonderten aus Widerwärtigkeit sei die Halakha wie R. Šimo͑n, nur nicht beim Abgesonderten wegen des Verbotes, das ist ein Licht, das man am betreffenden Šabbath selbst angezündet hat. Beim Abgesonderten wegen eines Geldschadens aber pflichtet auch R. Šimo͑n bei, denn wir haben gelernt: Jedes Gerät darf fortbewegt werden, ausgenommen die große Säge und das Pflugmesser.

v MAN DARF AM ŠABBATH, WENN ES FÜR DEN ŠABBATH ERFORDERLICH IST, GELÜBDE AUFHEBEN67, UND MAN DARF GELÜBDE AUFLÖSEN68. FERNER DARF MAN DIE LUKE VERSTOPFEN UND EINEN FLICKEN69ODER EIN TAUCHBAD70 MESSEN. IN DEN TAGEN DES VATERS R. ÇADOQS UND DES ABBA ŠAÚL B. BOTNITH EREIGNETE ES SICH, DASS MAN EIN FENSTERLOCH MIT EINEM KRUGE VERSTOPFT HATTE, UND MAN BEFESTIGTE EIN TONGEFÄSS MIT BAST71, UM FESTZUSTELLEN, OB DIE ÖFFNUNG DES KÜBELS EINE HANDBREITE HÄTTE ODER NICHT. AUS IHREN WORTEN LERNEN WIR, DASS MAN AM ŠABBATH [EIN FENSTERLOCH] VERSTOPFEN, MESSEN UND EINEN KNOTEN MACHEN DARF.

GEMARA. Sie fragten: Darf die Aufhebung72erfolgen, ob [für den Šabbath] erforderlich oder nicht, und die Auflösung, nur wenn erforderlich, nicht aber, wenn nicht erforderlich, und deshalb sind die Fälle voneinander getrennt, oder aber auch die Aufhebung, nur wenn erforderlich, und nicht, wenn nicht erforderlich, und sie sind nur deshalb voneinander getrennt, weil die Aufhebung ohne Gericht und die Auflösung nur durch ein Gericht73erfolgen kann?

Komm und höre: R. Zuṭi aus der Schule R. Papas lehrte: Man darf am Šabbath Gelübde aufheben, wenn für den Šabbath erforderlich. Nur wenn für den Šabbath erforderlich, nicht aber, wenn nicht für den Šabbath erforderlich. Eine andere Lesart: Sie fragten: Beziehen sich [die Worte] wenn erforderlich« auf beides, nicht aber, wenn nicht erforderlich, wonach die Aufhebung von Gelübden einen von Stunde zu Stunde [zählenden Tag] Zeit hat, oder beziehen sich die Worte »wenn erforderlich« nur auf die Auflösung, die Aufhebung von Gelübden aber kann erfolgen, auch wenn nicht erforderlich, wonach die Aufhebung von Gelübden nur den ganzen Tag74Zeit hat?

Komm und höre: R. Zuṭi aus der Schule R. Papas lehrt: Man darf am Šabbath Gelübde aufheben, wenn für den Šabbath erforderlich. Nur wenn für den Šabbath erforderlich, nicht aber, wenn nicht für den Šabbath erforderlich. Die Aufhebung von Gelübden hat demnach einen von Stunde zu Stunde [zählenden Tag] Zeit. R. Aši sprach: Wir haben ja aber gelernt: Die Aufhebung von Gelübden kann den ganzen Tag erfolgen. Dies gilt erleichternd und erschwerend75, und zwar: gelobt sie in der Nacht zum Šabbath, so kann er es in der Nacht zum Šabbath aufheben und am Šabbath, bis es dunkel ist, gelobt sie bei eintretender Dunkelheit, so kann er es aufheben, solange es nicht dunkel ist, und wenn er es bis dann nicht aufgehoben hat, so kann er es bei Dunkelheit nicht mehr aufheben!?

Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Die Aufhebung von Gelübden kann den ganzen Tag erfolgen; R. Jose b. Jehuda und R. Elea͑zar b. Šimo͑n sagen, einen von Stunde zu Stunde [zählenden Tag].

UND MAN DARF GELÜBDE AUFLÖSEN. Sie fragten: Wenn man [vor Šabbath] keine Zeit hatte, oder auch, wenn man Zeit hatte?

Komm und höre: Die Rabbanan waren R. Zuṭra, dem Sohne R. Zeras, zu willen und lösten ihm sein Gelübde auf, obgleich er [vor Šabbath] Zeit hatte.

DASS MAN EIN FENSTERLOCH MIT EINEM KRUGE VERSTOPFT HATTE, UND MAN BEFESTIGTE EIN TONGEFÄSS MIT BAST. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Zwischen zwei Häusern war eine kleine Erhöhung, auf der eine unreine [Leiche] sich befand, worüber ein gespaltener Kübel gestülpt war, und das

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Fensterloch hatten sie mit einem Kruge verstopft. Sie befestigten ein Tongefäß mit Bast, um festzustellen, ob die Spalte am Kübel eine Handbreite hatte oder nicht76.

AUS IHREN WORTEN LERNEN WIR, DASS MAN AM ŠABBATH [EIN FENSTERLOCH] VERSTOPFEN, MESSEN UND EINEN KNOTEN MACHEN DARF. U͑la War beim Exilarchen und sah da Rabba b. R. Hona in einer Wanne mit Wasser sitzen und sie messen. Da sprach er zu ihm: Die Rabbanan erlaubten ja nur das Messen zu Gebotszwecken, haben sie es etwa auch nicht zu Gebotszwekken erlaubt? Dieser erwiderte: Ich suche mich nur zu beschäftigen.

הדרן עלך מי שהחשיך וסליקא לה מסכת שבת


  1. Ob die Absonderung gültig ist; sie ist daher einem Laien verboten, jedoch ist die Hebe abermals zu entrichten.↩︎

  2. Mischlej 25,2.↩︎

  3. An dem man die 18 Verordnungen beschlossen hatte (ob. Blatt 13b), zu denen auch diese gehört; cf. Blatt 17b.↩︎

  4. Durch die Übertreibung bei den Verordnungen wurde nur erreicht, daß die Übertretungen sich mehrten.↩︎

  5. Schemot 12,10.↩︎

  6. Bei der Translozierung einer Sache am Šabbath ist eine Fortnahme und ein Niederlegen erforderlich, was hierbei nicht der Fall ist.↩︎

  7. Nach der Tora.↩︎

  8. Wenn er stehen bleibt.↩︎

  9. Bamidbar 15,29.30.↩︎

  10. Cf. Abschn. VII, Anm. 16.↩︎

  11. Cf. Abschn. VII, Anm. 39.↩︎

  12. Im Texte besteht der Unterschied zwischen beiden Lesarten in einem Buchstaben, eine Verwechselung ist daher leicht möglich.↩︎

  13. Als Vater des Mari b. R. wird sonst »Isar der Proselyt« bezeichnet (er wohnte der Raḥel, der Tochter Šemuéls, unehelich bei, und bekehrte sich vor der Geburt des Mari zum Judentum), demnach war es nötig, ihn als legitimen Jisraéliten zu erklären, Raba aber war ja Jisraélit.↩︎

  14. Die Übertretung eines Verbotes wird mit Geißelhieben bestraft.↩︎

  15. Die Polster und Kissen dürfen ja nicht mehr benutzt werden.↩︎

  16. Man kann die Polster allmählich hervorziehen, ohne die Säcke zu berühren.↩︎

  17. Das am Š. nicht verwendbar ist, da der Zehnt nicht entrichtet werden darf.↩︎

  18. Man darf demnach nichts unterlegen.↩︎

  19. Die großen Glastafeln werden ohnehin nachher in kleine Scheiben geschnitten, demnach hat das Zerbrechen keinen erheblichen Schaden zur Folge.↩︎

  20. Wohl als Spielerei, zur Unterhaltung des Kindes.↩︎

  21. Beim Abnehmen wird der eine Sack über den Rücken geschoben, sodaß beide herunterfallen.↩︎

  22. Wenn man die Schnalle oder die Klammer nur zu lösen braucht, ohne die Säcke zu berühren.↩︎

  23. Von den Wänden der Festhütte, die mindestens drei Wände haben muß.↩︎

  24. Der Festhütte, die aus frischem Gezweige udgl. besteht.↩︎

  25. Die an den Baum angebrachten Stangen gelten als Seitliches u. die darüber befindliche Bedachung als Seitliches vom Seitlichen.↩︎

  26. Und in diesen einen E͑rub legt, also seitlich vom Seitlichen.↩︎

  27. Dh. wenn man den Korb an den Baum selbst hängt, also seitlich.↩︎

  28. Die Reiser werden erst dadurch zur Verfütterung brauchbar gemacht.↩︎

  29. Das Vieh soll nur vor Hunger geschützt sein.↩︎

  30. Weiches Johannisbrot kann ja auch unzerkrümelt verfüttert werden, und das Zerschneiden ist keine Zubereitung des Futters.↩︎

  31. Daß Futtergras erst durch das Zerkrümeln als Futter verwendbar wird.↩︎

  32. Und als Futter nicht zu gebrauchen ist.↩︎

  33. Über Lesart und Bedeutung des im Texte gebrauchten Wortes für Haustauben (חרדיסאות od. חדריסאות) schwankt der Talmud (Hul. Blatt 139b); eine Lesart deutet auf einen Personennamen, die andere hingegen auf einen Ortsnamen; die Übereinstimmung mit dem französ. dresser ist Zufall.↩︎

  34. Das Wort אובסין (von אבס stopfen, mästen) wird von אבוס Krippe abgeleitet.↩︎

  35. Bis tief in den Schlund hinein.↩︎

  36. Dies sollte doch auf jeden Fall erlaubt sein.↩︎

  37. Mischlej 29,7.↩︎

  38. Diese Lehre spricht von einem Leichnam im Leibe eines toten Tieres, der bis zur völligen Verwesung verunreinigend ist.↩︎

  39. Da es seine Nahrung überall findet.↩︎

  40. Cf. Ber. Blatt 38a, Anm. 85.↩︎

  41. Cf. Blatt 110a.↩︎

  42. Obgleich es als Arznei verwendet wird; cf. Blatt 109b.↩︎

  43. Aus einem Gefäße in ein anderes.↩︎

  44. Da dies mehr Arbeit macht.↩︎

  45. Cf. Ber. Abschn. I, Anm. 5.↩︎

  46. Kann auch heißen: gedächtnisbegabt.↩︎

  47. Aramäisierung des Namens Levi, bei Fortlassung des Eigennamens gebräuchlich.↩︎

  48. Die Einwirkung der Planeten, die jede Stunde wechseln; cf. Abschn. XVIII, Anm. 38.↩︎

  49. Jirmejahu 10,2.↩︎

  50. Bereschit 15,5.↩︎

  51. Ib. V. 3.↩︎

  52. Ib. V. 4.↩︎

  53. Jeschajahu 41,2.↩︎

  54. צדק hebr. Benennung des Jupiter.↩︎

  55. Mischlej 10,2.↩︎

  56. Ursprünglich Volksname, im Sprachgebrauche soviel wie Zauberer, Sterndeuter.↩︎

  57. Es war fremdes Eigentum.↩︎

  58. Zur Entscheidung, ob dasselbe rituell genießbar ist; cf. Sb. VII, Anm. 9.↩︎

  59. Um es event, da liegen zu lassen, da, wenn man es nicht genießen darf, das Fortbewegen verboten ist.↩︎

  60. Das nicht vor die Hunde geworfen werden darf u. somit gar keine Verwendung hat.↩︎

  61. Und somit zum Verheizen bestimmt ist.↩︎

  62. Wo es für den Winter verwahrt wird.↩︎

  63. Sie sind zum Verheizen zu schade.↩︎

  64. Cf. Blatt 45b.↩︎

  65. Die Ansicht der Schule Hillels hat dieselbe Geltung wie eine geschlossene Mišna, da nach dieser entschieden wird.↩︎

  66. Cf. Blatt 44a.↩︎

  67. Der Ausdruck aufheben od. zerstören wird gebraucht von der Auflösung des Gelübdes einer Frau durch ihren Vater od. Ehemann; das Gelübde wird dann gänzlich annulliert; cf. Bamidbar 30,6ff.↩︎

  68. Wörtl. sich befragen lassen, sc. vom Gelehrten, der den Gelobenden nach dem Grunde seiner Sinnesänderung fragen muß.↩︎

  69. Falls ein unreiner Flicken reine Gegenstände berührt, darf man ihn messen, ob er die zur Verunreinigungsfähigkeit erforderliche Größe hat.↩︎

  70. Ob es die vorschriftsmäßige Weite u. Tiefe hat.↩︎

  71. Tatbestand u. Grund folgt weiter im Talmud.↩︎

  72. Der Mann kann die Gelübde seiner Frau nur am selben Tage aufheben, dies kann daher auf den folgenden Tag nicht verschoben werden, wohl aber kann die Auflösung verschoben werden.↩︎

  73. Dh. durch einen Gelehrten.↩︎

  74. Bis zum Abend, auch wenn er es kurz vor Anbruch des Abends gehört hat.↩︎

  75. Zuweilen ist die Aufhebungsfrist eine längere und zuweilen eine kürzere.↩︎

  76. Wenn die Spalte des Kübels eine Handbreite hat, bildet sie eine »Bezeltung« der Leiche, u. die Unreinheit dringt durch das Fensterloch in das anliegende Haus, weswegen sie es verstopft hatten; so Raschi. Andere Erklärer von Mišna u. Talmud verwerfen diese Erklärung und geben anders lautende Darstellungen und Erklärungen, die aber alle manche Schwierigkeiten bieten.↩︎